Informationen für Mütter und Väter - Leistungen und unterstützende Angebote für Familien in Baden-Württemberg
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Informationen für Mütter und Väter Leistungen und unterstützende Angebote für Familien in Baden-Württemberg
Adressverzeichnis im Internet Adressen von Anlauf- und Beratungsstellen, Familien ferienstätten sowie weiteren Kontaktstellen finden Sie unter www.muetter-vaeter-bw.de. Dort können Sie gezielt nach Adressen suchen und über eine interaktive Karte Einrichtungen in Ihrer Nähe finden. www.muetter-vaeter-bw.de
INTRO Liebe Leserin, lieber Leser, mit dieser Broschüre wollen wir Ihnen einen Überblick über die Leistun- gen für Familien in Baden-Württemberg geben und bei der Suche nach weiteren Antworten mit der richtigen Adresse oder Informationsquelle weiterhelfen. Haben Sie Kritik, Anregungen oder Verbesserungsvorschläge? Vermissen Sie ein wichtiges familienpolitisches Thema? Oder hat sich eine Adresse geändert? Wir freuen uns über Ihre Nachricht unter dem Stichwort „Informationen für Mütter und Väter“ per Post oder per E-Mail an: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg Referat Familie, Lebensgemeinschaften Else-Josenhans-Straße 6, 70173 Stuttgart E-Mail: muetter-vaeter@sm.bwl.de Vielen Dank für Ihre Mithilfe! Ihr Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg 03
VORWORT Liebe Eltern, längst haben sich neben dem traditionellen Familienbild aus Mutter, Vater, Kind viele neue Formen von Familie etabliert: Eltern sind nicht verheiratet, Väter und Mütter bringen Kinder mit in eine neue Partnerschaft, es ist etwas ganz Normales, Stiefgeschwister zu haben, Väter oder Mütter ziehen ihr Kind alleine groß, Kinder haben zwei Mütter, und die Nachbarin wird zur Ersatzoma. Das alles ist heute Familie, das ist Realität in Deutschland. Kaum eine andere gesell schaftliche Institution hat sich in den vergangenen Jahrzehnten so stark gewandelt wie die Familie. Doch eines ist dabei immer gleich geblieben: Kinder sind eine Bereicherung. Sie sind unsere Zukunft und diese Zukunft wollen wir gemeinsam mit Ihnen gestalten. Wir haben unsere bewährte Broschüre „Informationen für Mütter und Väter“ sorgfäl tig überarbeitet, aktualisiert und auf die Bedürfnisse der Eltern von heute angepasst. Die Broschüre fasst die wichtigsten Informationen rund um das Thema Familie und Kind zusammen und beantwortet Fragen rund um das Familienleben wie zum Beispiel: • Auf welche Leistungen habe ich Anspruch, wo kann ich sie bekommen? • Welche Vorsorgeuntersuchungen gibt es, wo finden sie statt? • Wer betreut mein Kind, wenn ich arbeite, und was muss ich dafür tun? Mit diesem Informationsangebot wollen wir Ihnen helfen, schnell einen Überblick über alle Unterstützungsmöglichkeiten zu bekommen und zielgenau das für Sie pas sende Hilfsangebot zu finden. Neu ist, dass Sie das bisher in die Broschüre integrierte Adressverzeichnis jetzt sepa rat online unter www.muetter-vaeter-bw.de finden. Dort können Sie die Adressen nach Themenfeldern auswählen und ausdrucken sowie über eine interaktive Karte leicht Einrichtungen in Ihrer Nähe finden. 04
VORWORT Weitere Informationen rund um die Familie finden Sie auch im Serviceportal des Landes unter www.service-bw.de sowie mit dem digitalen Informationstool „Familienleistungen“ des Bundes ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter www.infotool-familie.de. Ich wünsche Ihnen viel Spaß bei der Lektüre! Ihr Manne Lucha MdL Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg 05
INHALT 1. Schwangerschaft und Geburt Schwangerschaftsberatung ................................................................................................................................................................................................................. 11 Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ (Hilfen für werdende Mütter) .............. 11 Vorsorgeuntersuchungen und Geburtsvorbereitung ................................................................................................................................................ 12 Elterliches Sorgerecht und Vaterschaft ................................................................................................................................................................................... 14 2. Finanzielle Hilfen für Familien Mutterschutz und Mutterschaftsleistungen ....................................................................................................................................................................... 17 Elterngeld ................................................................................................................................................................................................................................................................. 20 Elternzeit ................................................................................................................................................................................................................................................................... 22 Familienleistungsausgleich ................................................................................................................................................................................................................... 24 Kindererziehung und Rente .................................................................................................................................................................................................................. 29 Zusätzliche Altersversorgung ............................................................................................................................................................................................................. 31 3. Familien in besonderen Lebenslagen Sicherung des Lebensunterhalts ..................................................................................................................................................................................................... 33 Alleinerziehende ............................................................................................................................................................................................................................................... 36 Kinderreiche Familien ................................................................................................................................................................................................................................. 39 Stiftung „Familie in Not“ des Landes Baden-Württemberg .............................................................................................................................. 41 Familien mit Kindern mit Behinderungen ............................................................................................................................................................................. 42 Krankheit und Rehabilitation .............................................................................................................................................................................................................. 44 Ambulante Kinder- und Jugendhospizdienste ................................................................................................................................................................. 47 Schuldnerberatung, Verbraucherinsolvenz .......................................................................................................................................................................... 47 Mütter- und Familienzentren sowie Mehrgenerationenhäuser ...................................................................................................................... 48 Vollzeitpflege ........................................................................................................................................................................................................................................................ 50 Vormundschaft ................................................................................................................................................................................................................................................... 50 Adoption ................................................................................................................................................................................................................................................................... 50 07
INHALT 4. Beratung Eltern- und Familienbildung ................................................................................................................................................................................................................. 53 Programm STÄRKE ........................................................................................................................................................................................................................................ 54 wellcome .................................................................................................................................................................................................................................................................. 55 Ehe-, Familien- und Lebensberatung .......................................................................................................................................................................................... 55 Erziehungsberatung ...................................................................................................................................................................................................................................... 56 Familienmediation .......................................................................................................................................................................................................................................... 56 Hilfe bei Trennung und Scheidung – Elternkonsens ................................................................................................................................................... 57 5. Gesundes und geschütztes Aufwachsen Kindervorsorgeuntersuchung ............................................................................................................................................................................................................. 59 Einschulungsuntersuchung .................................................................................................................................................................................................................. 60 Bewegung und Ernährung ..................................................................................................................................................................................................................... 61 Kinderschutzgesetz Baden-Württemberg ............................................................................................................................................................................. 61 Förderprogramme und Initiativen ................................................................................................................................................................................................. 62 Suchterkrankungen vorbeugen ........................................................................................................................................................................................................ 64 Hilfe in Lebenskrisen .................................................................................................................................................................................................................................... 65 6. Vereinbarkeit von Familie und Beruf Kinderbetreuung ............................................................................................................................................................................................................................................... 67 Teilzeit, flexible Arbeitszeiten und Telearbeit .................................................................................................................................................................... 71 Arbeitgeberleistungen ............................................................................................................................................................................................................................... 73 Kontaktstellen „Frau und Beruf“ .................................................................................................................................................................................................... 74 Chancengleichheit von Frauen und Männern .................................................................................................................................................................... 74 Rechtsansprüche bei Erkrankung des Kindes ................................................................................................................................................................... 76 08
INHALT 7. Sonstige Leistungen Landesfamilienpass ....................................................................................................................................................................................................................................... 79 Familienerholung ............................................................................................................................................................................................................................................. 80 Kindernaherholung ........................................................................................................................................................................................................................................ 81 Jugenderholung ................................................................................................................................................................................................................................................ 81 Reiseplanung mit Kind ............................................................................................................................................................................................................................... 82 Reisevergünstigungen ............................................................................................................................................................................................................................... 83 Wohnraumförderung des Landes ................................................................................................................................................................................................... 84 8. Sonstiges Internettipps ......................................................................................................................................................................................................................................................... 87 Checkliste Geburt ............................................................................................................................................................................................................................................ 88 Notrufnummern ................................................................................................................................................................................................................................................ 90 Adressen Hilfreiche Adressen finden Sie auf unserer Website: www.muetter-vaeter-bw.de 09 Foto: © mockupcloud.com
Foto: © Monkey Business / Fotolia 1 Schwangerschaft und Geburt Eine Schwangerschaft verändert das ganze Leben. Hier finden Sie Angebote und Hilfen rund um das Thema Schwangerschaft und Geburt. 11 Schwangerschaftsberatung / 11 Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ (Hilfen für werdende Mütter) 12 Vorsorgeuntersuchung und Geburtsvorbereitung / 14 Elterliches Sorgerecht und Vaterschaft
1. SCHWANGERSCHAFT UND GEBURT Schwangerschaftsberatung Entscheidet sich die Schwangere gegen eine Fort führung der Schwangerschaft, so stellen die staatlich Nach dem Gesetz zur Vermeidung und Bewälti anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungs gung von Schwangerschaftskonflikten (Schwanger stellen den sogenannten „Beratungsschein“ aus. schaftskonfliktgesetz) hat jeder Mann und jede Frau Dieser ist Voraussetzung für einen straffreien das Recht, sich in Fragen der Sexualaufklärung, Schwangerschaftsabbruch. Keinen „Beratungsschein“ Verhütung und Familienplanung sowie in allen eine erteilen die katholischen Beratungsstellen. Schwangerschaft berührenden Fragen kostenlos, auf Wunsch auch anonym, informieren und bera ten zu lassen. Insbesondere die Beratung werden der Mütter in einem Schwangerschaftskonflikt soll Bundesstiftung diesen Hilfe, Unterstützung und damit Perspektiven für ein Leben mit dem Kind eröffnen. „Mutter und Kind – Schutz Die staatlich anerkannten Schwangerschafts des ungeborenen Lebens“ beratungsstellen informieren Sie über bestehende familienfördernde Leistungen und Hilfen, über be (Hilfen für werdende Mütter) sondere Rechte im Arbeitsleben sowie über medi zinische und rechtliche Fragen im Zusammenhang Die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des mit der Schwangerschaft. Sie bieten zudem psycho ungeborenen Lebens“ will Schwangeren, die sich in soziale Beratung im Zusammenhang mit pränatal einer Notlage befinden, eine individuelle finanzielle diagnostischen Untersuchungen an. Unterstützung geben, um ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaft zu erleichtern. Die Stiftungs Schwangerschaftsberatungsstellen haben zudem den leistungen sind freiwillige Leistungen, auf die kein Auftrag, schwangere Frauen, die ihre Identität nicht Rechtsanspruch besteht. preisgeben möchten, über die Möglichkeit, den Ab lauf und das Verfahren einer vertraulichen Geburt Die Bundesstiftung selbst vergibt keine finanziellen zu informieren. Hilfen, sondern verteilt diese an ausgewählte Ein richtungen in den Ländern. In Baden-Württemberg Sie unterstützen die schwangere Frau bei der Durch vergibt die Stiftung „Familie in Not“ die finanzielle Aktuelle Adressen setzung von Ansprüchen sowie bei der Wohnungs Unterstützung für Schwangere, die sich in einer zu diesem Kapitel finden Sie auf unserer suche, bei der Suche nach einer Betreuungsmög Notlage befinden. Website: www.muetter- lichkeit für das Kind und bei der Fortsetzung ihrer vaeter-bw.de Ausbildung. Sie vermitteln soziale und wirtschaftli WER ERHÄLT HILFE? che Hilfen, insbesondere auch die der Bundesstif Werdende Mütter in Konfliktsituationen, die in tung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen eine Notlage geraten sind. Lebens“ sowie der Landesstiftung „Familie in Not“. 11
1. SCHWANGERSCHAFT UND GEBURT VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE HILFE Vorsorgeuntersuchungen DURCH DIE STIFTUNG: und Geburtsvorbereitung • L eistungen der Bundesstiftung können gewährt werden, wenn keine eigenen und auch keine an DIE SCHWANGERSCHAFTSVORSORGE deren Hilfemöglichkeiten (z. B. Arbeitslosengeld ist ein wichtiger Bestandteil zur Überwachung des II, Sozialhilfe, Erstausstattung bei Schwanger Gesundheitszustandes der Mutter und ihres unge schaft und Geburt nach §§ 21, 23 SGB II bzw. § 31 borenen Kindes. Während der Schwangerschaft hat SGB XII) bestehen oder vorhandene Möglich die werdende Mutter das Recht, alle vier Wochen keiten nicht ausreichend sind. eine Vorsorgeuntersuchung in Anspruch zu nehmen; • D ie Antragstellerin muss sich in einer wirtschaft in den letzten beiden Monaten der Schwanger lichen Notlage befinden, d. h. es dürfen bestimm schaft sogar alle 14 Tage. Hierdurch können Gefah te Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. ren für Mutter und Kind frühzeitig erkannt und • D ie Schwangerschaft muss durch eine ärztliche die ggf. erforderlichen Maßnahmen sofort eingelei Bescheinigung belegt werden. tet werden. • D er Antrag muss schon vor der Geburt des Kindes gestellt werden. Mit Feststellung der Schwangerschaft stellt der Arzt • D ie Schwangere muss sich von einer anerkannten oder die Hebamme einen Mutterpass aus. Darin Schwangerschaftsberatungsstelle in Baden-Würt werden die Blutgruppe, Angaben zur Person, die temberg beraten lassen. Ergebnisse der Ultraschalluntersuchungen und • D ie Antragstellerin muss ihren ständigen Aufent weitere Kontrollbefunde vermerkt. halt in Baden-Württemberg haben. Wenn Sie berufstätig sind, ist Ihr Arbeitgeber ver WELCHE HILFEN SIND MÖGLICH? pflichtet, Sie für die Vorsorgeuntersuchungen von Stiftungsleistungen sind ergänzende Hilfen im Rah der Arbeit freizustellen, ohne dass Sie dadurch men der Schwangerschaft und können gewährt einen Verdienstausfall erleiden. werden für Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft und der Geburt stehen. PRÄNATALDIAGNOSTIK Im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge werden WO ERHÄLT MAN AUSKUNFT? Ihnen auch vorgeburtliche (pränatale) diagnostische Weiterführende Informationen finden Sie unter Maßnahmen angeboten. Es handelt sich um spezi www.kvjs.de/soziales/sonstige-hilfen/stiftung-mutter- elle Untersuchungen, die über die laut Mutterpass und-kind. Anträge auf Stiftungsleistungen können vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen hinausgehen ausschließlich über eine der staatlich anerkannten und zum Ziel haben, beim Ungeborenen Chromo Schwangerschaftsberatungsstellen in Baden-Würt somenabweichungen, Fehlbildungen oder erblich temberg gestellt werden. bedingte Erkrankungen festzustellen und dann ent 12
1. SCHWANGERSCHAFT UND GEBURT Foto: © Vasyl / Fotolia sprechende Maßnahmen oder Therapien einzuleiten. und Vernetzungsstellen Pränataldiagnostik (IuV- Diese Untersuchungen sind freiwillig. Stellen PND) an folgenden Standorten eingerichtet: Ihr Arzt ist verpflichtet, vor jeder Untersuchung • S chwangerschaftsberatungsstelle des Diakonischen über den Zweck aufzuklären und Ihnen auch die Werkes Karlsruhe Risiken einer Untersuchung zu erklären. Fragen Sie • S chwangerschaftsberatungsstelle pro familia, auch nach, ob eine Untersuchung noch zur regulären Stuttgart Vorsorge oder zur Pränataldiagnostik gehört. • S chwangerschaftsberatung Sozialdienst katholi Es ist wichtig, dass Sie sich gut informieren, um scher Frauen, Mannheim selbstbestimmt eine für Sie und Ihren Partner rich • B eratungsstelle für Schwangerschaftsfragen und tige Entscheidung zu treffen. Sie haben das Recht Familienplanung, Ulm auf ausführliche und verständliche Informationen vor allen pränataldiagnostischen Maßnahmen und Sie sollten in diesem Zusammenhang auch wissen, insbesondere nach auffälligen Befunden. Sie können dass Sie ein Recht haben, auf pränataldiagnostische sich zu jedem Zeitpunkt Ihrer Schwangerschaft, Maßnahmen und Informationen über Ihr ungebore aber auch zuvor, an eine Schwangerschaftskonflikt nes Kind zu verzichten („Recht auf Nichtwissen“). beratungsstelle oder eine Schwangerschaftsbera tungsstelle oder Ihre Ärztin / Ihren Arzt wenden. GEBURTSVORBEREITUNGSKURSE Hier werden die künftigen Eltern auf die Entbin Ergänzend zu den Schwangerschaftsberatungsstellen dung vorbereitet. Insbesondere werden die folgenden wurden in Baden-Württemberg vier Informations- Kursinhalte angeboten: 13
1. SCHWANGERSCHAFT UND GEBURT • V erhaltenshinweise für die Schwangerschaft und und sicher in einer Klinik oder bei einer Hebamme Stillzeit entbinden. Die Identität der Mutter bleibt unbe • U mgang mit dem Neugeborenen kannt. Ihre Daten werden verschlossen hinterlegt • A tem- und Haltungsübungen und das Kind kann mit 16 Jahren beantragen, diese • I ndividuelle Beratung einzusehen. • I nformationsgespräche mit der Hebamme und dem Arzt Die Nummer des anonymen Hilfetelefons GEBURT lautet: 0800 40 40 020. Wo eine Frau ihr Kind letztendlich entbinden möch Weitere Informationen unter te, kann sie selbst entscheiden. Sie kann wählen www.geburt-vertraulich.de. zwischen der Entbindung zu Hause, in einer Kli nik, in einem Geburtshaus oder der ambulanten Geburt. Die verschiedenen möglichen Geburtsme CHECKLISTE GEBURT thoden sollten Sie vorher mit dem Arzt oder der Auf Seite 88 f. finden Sie eine übersichtliche Liste Hebamme besprechen. mit allen wichtigen Erledigungen vor und nach der Geburt. HEBAMMENHILFE Die Hebammenhilfe unterstützt versicherte Frauen neben der ärztlichen Betreuung auch bereits wäh rend der Schwangerschaft sowie bei und nach der Elterliches Sorgerecht Entbindung und hilft Mutter und Kind auch in der Zeit danach. und Vaterschaft Sind die Eltern miteinander verheiratet, erhalten Weitere Informationen zum Leistungsum- sie mit Geburt des Kindes automatisch die gemein fang erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse, same elterliche Sorge. Krankenversicherung oder Beihilfestelle sowie bei Ihrem Arzt oder Ihrer Hebamme. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern steht das Sorgerecht zunächst der Mutter alleine zu. Der Vater kann einen Antrag auf gemeinsame Sorge VERTRAULICHE GEBURT beim Familiengericht stellen, dem das Gericht ent Seit dem 1. Mai 2014 besteht die Möglichkeit der sprechen wird, wenn die gemeinsame Sorge dem vertraulichen Geburt. Auf Wunsch und nach vor Kindeswohl nicht widerspricht. Auch die Mutter heriger Beratung können Schwangere vertraulich selbst kann diesen Antrag stellen. Trägt der andere 14
1. SCHWANGERSCHAFT UND GEBURT Elternteil keine Gründe vor, die der Übertragung der gemeinsamen Sorge entgegenstehen können, Weitere Informationen hierzu erhalten Sie und sind solche Gründe auch sonst nicht ersicht im Serviceportal des Landes unter lich, wird von Gesetzes wegen vermutet, dass die www.service-bw.de. gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl nicht widerspricht. Die Eltern können aber – auch schon vor der Geburt des gemeinsamen Kindes – erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorge erklärung). Voraussetzung hierfür ist, dass der Vater seine Vaterschaft anerkannt hat oder diese gericht lich festgestellt wurde. Die gemeinsame Sorge erklärung muss öffentlich beurkundet werden. Dies kann vor dem Jugendamt oder einem Notar ge schehen. Ist die Mutter des Kindes verheiratet, gilt grund sätzlich der Ehegatte der Mutter als Vater des Kin des. Ist die Mutter nicht verheiratet, ist der Vater des Kindes der Mann, der die Vaterschaft aner kannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich fest gestellt wurde. Sind Sie der Vater eines nicht eheli chen Kindes, können Sie bereits vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen. Abweichende Regelung bei gleichge- schlechtlichen Eltern: Anders verhält es sich, wenn die verheirateten Eltern zwei Mütter sind. Hier erhält die nicht leibliche Mutter nicht automatisch das elterliche Sorgerecht, sondern muss dieses mittels einer Stiefkindadoption erwerben. 15
Foto: © Wayhome Studio / Fotolia 2 Finanzielle Hilfen für Familien Familien mit Kindern leisten viel für unsere Gesellschaft, erleben aber auch finanzielle Einschränkungen. Hier finden Sie Möglichkeiten und Angebote, finanzielle Mehrbelastungen abzufedern. 17 Mutterschutz und Mutterschaftsleistungen / 20 Elterngeld / 22 Elternzeit / 24 Familienleistungsausgleich 29 Kindererziehung und Rente / 31 Zusätzliche Altersversorgung
2. FINANZIELLE HILFEN FÜR FAMILIEN Mutterschutz und Mutter- • n ach dem 5. Schwangerschaftsmonat dürfen Schwangere in der Summe am Arbeitstag nicht schaftsleistungen länger als 4 Stunden bewegungsarm stehen Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Arbeitnehme Ist die Umgestaltung der Arbeitsbedingungen nicht rinnen während der Schwangerschaft und in den möglich oder wegen des nachweislich unverhältnis Monaten nach der Geburt. Dieses Arbeitsschutzge mäßigen Aufwands nicht zumutbar, trifft der Ar setz schützt sowohl Mutter als auch Kind vor ge beitgeber die erforderlichen Maßnahmen für einen sundheitlichen Gefährdungen am Arbeitsplatz. Es Arbeitsplatzwechsel. Ist ein Arbeitsplatzwechsel enthält einen umfassenden Kündigungsschutz und nicht möglich oder nicht zumutbar, darf der Arbeit sichert das Einkommen für die Zeiten eines Be geber Schwangere nicht beschäftigen. schäftigungsverbotes. Wenn eine Beschäftigung während der Schwanger Damit Sie diesen Schutz auch in Anspruch nehmen schaft das Leben oder die Gesundheit von Mutter können, sollten Sie Ihren Arbeitgeber so bald wie oder Kind gefährden würde, dann kann die Schwan möglich über Ihre Schwangerschaft und den vor gere auch durch ein ärztliches Attest von der Arbeit aussichtlichen Geburtstermin informieren. freigestellt werden. SCHUTZFRISTEN Der Mutterschutz für Beamtinnen ist in der 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung (AzUVO) 8 Wochen nach der Geburt besteht ein generelles geregelt. Für weitere Informationen wenden Beschäftigungsverbot. Nach Früh- und Mehrlings Sie sich bitte an Ihren Dienstherrn. geburten oder wenn vor Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung bei dem Kind eine Behinde rung ärztlich festgestellt wird und eine Verlänge Die Mutterschutzvorschriften beinhalten Regelun rung der Schutzfrist von der Mutter beantragt wird, gen für die Gestaltung des Arbeitsplatzes und un verlängert sich die Schutzfrist auf 12 Wochen. Bei zulässige Tätigkeiten: Frühgeburten oder sonstigen vorzeitigen Geburten verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt zu • k eine gesundheitsgefährdenden Stoffe oder Strah sätzlich um den Zeitraum, der vor der Entbindung Aktuelle Adressen len, Gase oder Dämpfe, Staub, Hitze, Kälte oder nicht in Anspruch genommen wurde. zu diesem Kapitel finden Sie auf unserer Nässe sowie Erschütterungen oder Lärm Website: www.muetter- • k eine schweren körperlichen Tätigkeiten wie z. B. Innerhalb der Schutzfrist vor der Geburt darf aus vaeter-bw.de das Heben oder Tragen schwerer Lasten, Akkord- nahmsweise auf ausdrücklichen Wunsch der Schwan und Fließbandtätigkeiten geren weitergearbeitet werden. • b ei stehenden Tätigkeiten für eine Sitzmöglich keit sorgen 17
2. FINANZIELLE HILFEN FÜR FAMILIEN KÜNDIGUNGSSCHUTZ Stunde, bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit Während der Schwangerschaft bis zum Ablauf von mehr als acht Stunden zweimal mindestens 45 von vier Monaten nach einer Fehlgeburt nach der Minuten von der Arbeit freigestellt werden. Durch zwölften Schwangerschaftswoche und bis vier Mo- die Gewährung der Stillzeit darf ihnen kein Ver nate nach der Entbindung darf Ihnen nicht gekün dienstausfall entstehen. digt werden. Wurde die Kündigung ausgesprochen, bevor Sie Ihrem Arbeitgeber die Schwangerschaft MUTTERSCHUTZLOHN mitgeteilt haben, dann ist die Kündigung unwirksam, erhält die Frau von ihrem Arbeitgeber, wenn sie auf wenn Sie die Mitteilung innerhalb von 14 Tagen grund einer Beschäftigungseinschränkung oder ei nachreichen. Auch während der Elternzeit (siehe nes Beschäftigungsverbotes während der Schwan Elternzeit) besteht Kündigungsschutz. gerschaft nur eingeschränkt oder gar nicht arbeiten kann. In Frage kommt sowohl ein allgemeines Be Nur in besonderen Ausnahmefällen kann das für schäftigungsverbot (z. B. Mehr-, Nacht- oder Sonn den Betrieb zuständige Regierungspräsidium eine tagsarbeitsverbot) als auch ein individuelles Be vom Arbeitgeber beantragte Kündigung für zulässig schäftigungsverbot. Die Höhe der Zahlung richtet erklären. Die Zuständigkeit der Regierungspräsidien sich nach dem Durchschnittsnettoverdienst der letz besteht auch für die Zeit, in der sich der Kündi ten 13 Wochen oder der letzten drei Monate vor gungsschutz nach dem Mutterschutzgesetz und der Beginn des ersten Schwangerschaftsmonats. Kündigungsschutz während der Elternzeit über schneiden. Auch eine Kündigung ohne Zustim Ziel der Regelung ist es, das Einkommen der wer mung des Regierungspräsidiums ist unwirksam. denden Mutter zu sichern und Verdienstminderungen zu vermeiden. Der Mutterschutzlohn ist daher ver gleichbar mit der Entgeltfortzahlung im Krank Die Aufsicht über die Ausführung des heitsfall. Die Zahlungspflicht des Arbeitgebers endet Mutterschutzgesetzes obliegt den Regie- mit Beginn der Mutterschutzfrist, also sechs Wo rungspräsidien. Zuständig ist das Regie- chen vor der Entbindung, oder wenn eine Fehlge rungspräsidium, in dessen Bezirk der Betrieb burt oder ein Schwangerschaftsabbruch erfolgt. der Schwangeren oder der Mutter liegt. MUTTERSCHAFTSGELD Mutterschaftsgeld wird während der Schutzfristen STILLZEITEN gezahlt. Von wem und in welcher Höhe Sie Mutter Berufstätige stillende Mütter können während der schaftsgeld erhalten, richtet sich danach, wie Sie ersten 12 Monate nach der Entbindung von ihrem krankenversichert sind: Arbeitgeber verlangen, dass sie für die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens jedoch zweimal täg lich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine 18
2. FINANZIELLE HILFEN FÜR FAMILIEN 1. MITGLIEDER DER GESETZLICHEN WAS MUSS ICH TUN? KRANKENVERSICHERUNG Der Antrag auf Mutterschaftsgeld ist mit der Be Frauen, die freiwillig oder pflichtversichert einer scheinigung über den voraussichtlichen Entbin gesetzlichen Krankenversicherung angehören, er dungstag bei der Krankenkasse einzureichen. halten Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse, wenn sie bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld haben oder wenn wegen der Schutz Nähere Informationen und Auskünfte fristen nach dem Mutterschutzgesetz kein Arbeits erhalten Sie bei Ihrer gesetzlichen entgelt gezahlt wird. Krankenkasse oder im Serviceportal des Landes unter www.service-bw.de. Stehen die Frauen zu Beginn der Schutzfrist in ei nem Arbeitsverhältnis, erhalten sie Mutterschafts geld in Höhe des Nettoarbeitsentgeltes. Es beträgt 2. SONSTIGE höchstens 13 Euro pro Kalendertag. Übersteigt das Arbeitnehmerinnen, die nicht selbst Mitglied einer Nettoarbeitsentgelt 13 Euro pro Tag, so wird der gesetzlichen Krankenkasse, sondern familien- oder darüber hinausgehende Betrag vom Arbeitgeber privatversichert sind oder deren Arbeitsverhältnis gezahlt (sogenannter Zuschuss zum Mutterschafts während der Schwangerschaft vom Arbeitgeber zu geld). lässig aufgelöst wurde, erhalten für die Zeit der Mutterschutzfristen sowie für den Entbindungstag Wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während auf Antrag ein einmaliges Mutterschaftsgeld in der Schwangerschaft oder während der Schutzfrist Höhe von höchstens 210 Euro vom Bundesversi nach der Entbindung mit Zustimmung des Regie cherungsamt. rungspräsidiums zulässig aufgelöst hat, erhalten Sie den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld von Ihrer Stehen Sie in einem Beschäftigungsverhältnis, so Krankenkasse. Dies gilt auch, wenn der Arbeit erhalten Sie darüber hinaus vom Arbeitgeber einen geber bzw. der Insolvenzverwalter wegen eines In Zuschuss zum Mutterschaftsgeld in Höhe des Unter solvenzereignisses während der Schwangerschaft schiedsbetrages zwischen 13 Euro und Ihrem tat oder der Schutzfrist nach der Entbindung den Zu sächlichen Nettoarbeitsentgelt pro Tag. Auch für schuss nicht zahlen kann. den Fall, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft oder während der Allen anderen Mitgliedern einer Krankenkasse wird Schutzfrist nach der Entbindung mit Zustimmung Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes gezahlt. des Regierungspräsidiums zulässig aufgelöst hat und keine geringfügige Beschäftigung vorlag, besteht eventuell ebenfalls Anspruch auf den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gegenüber dem Bundesver 19
2. FINANZIELLE HILFEN FÜR FAMILIEN sicherungsamt. Ein Anspruch auf den Zuschuss Elterngeld zum Mutterschaftsgeld gegenüber dem Bundesver sicherungsamt kann sich auch ergeben, wenn wegen Elterngeld ist eine familienpolitische Leistung des eines Insolvenzereignisses während der Schwanger Bundes mit dem Ziel, Familien bei der Sicherung schaft oder der Schutzfrist nach der Entbindung ihrer Lebensgrundlage zu unterstützen, wenn sich der Arbeitgeber den Zuschuss nicht zahlen kann. die Eltern in den ersten Lebensjahren eines Kindes vorrangig um die Betreuung ihrer Kinder kümmern WAS MUSS ICH TUN? möchten. Die Anspruchsvoraussetzungen sind im Der Antrag auf Mutterschaftsgeld ist schriftlich oder Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz geregelt. online beim Bundesversicherungsamt zu stellen. WESENTLICHE VORAUSSETZUNGEN: Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die Weitere Informationen (Merkblatt, Antragsformular) zum Mutterschaftsgeld • ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt erhalten Sie beim Bundesversicherungs- in Deutschland haben, amt – Mutterschaftsgeldstelle, • m it ihrem Kind in einem Haushalt leben, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn • d ieses Kind selbst betreuen und erziehen, • n icht erwerbstätig sind oder nicht mehr als 30 Stunden in der Woche beschäftigt sind und Internet: www.bva.de oder direkt unter • e in zu versteuerndes Jahreseinkommen von www.mutterschaftsgeld.de; dort können höchstens 250.000 Euro (Alleinerziehende) bzw. Sie auch ein Antragsformular herunterladen Das Mutterschutzgesetz von höchstens 500.000 Euro (Ehepaare) im Jahr E-Mail Bundesversicherungsamt: und Merkblätter mit haben. besonderen Gefährdungs- mutterschaftsgeldstelle@bva.de hinweisen für Schwangere, Hotline: (0228) 619-1888, 9–12 Uhr und Eltern können ihr Elterngeld – je nach ihrer per die in bestimmten Bran - donnerstags zusätzlich 13–15 Uhr oder chen oder mit bestimmten sönlichen Situation – aus verschiedenen Komponen Tätigkeiten beschäftigt Fax: (0228) 619-1877. ten zusammenstellen. So können Eltern zwischen sind, wie z. B. im Gesund - Basiselterngeld (das vormalige Elterngeld) und/oder heitswesen, in Laborato - Die Broschüre „Mutterschutzgesetz – ElterngeldPlus und/oder Partnerschaftsmonaten rien, in Holzbearbeitungs - betrieben usw. finden Sie Leitfaden zum Mutterschutz“ des wählen. Die Komponenten unterscheiden sich jedoch auf der Website der Bundesministeriums für Familie, sowohl in der Höhe des Elterngeldbetrags als auch Regierungspräsidien: Senioren, Frauen und Jugend kann in der Bezugsdauer und den Voraussetzungen. www.rp.baden- kostenfrei unter www.bmfsfj.de als wuerttemberg.de (Stichwort: PDF-Datei heruntergeladen werden. Die Höhe des Elterngeldes können Eltern mit Hilfe Mutterschutz) des Elterngeldrechners auf der Internetseite der L-Bank ausrechnen. 20
2. FINANZIELLE HILFEN FÜR FAMILIEN Auch Elternteile, die nicht erwerbstätig sind, können und maximal zwölf Monaten Basiselterngeld (bzw. Elterngeld von mindestens 300 Euro erhalten; für 24 Monaten ElterngeldPlus) wählen. Es können da Geringverdienende kann sich ein höheres Eltern rüber hinaus zusätzlich 2 Monate beantragt werden, geld ergeben. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das wenn auch der Partner vom Angebot des Elterngel Elterngeld für jedes weitere Kind um je 300 Euro. des Gebrauch macht und sein Erwerbseinkommen für diesen Zeitraum ganz oder teilweise wegfällt. Zusätzlich kann ein Geschwisterbonus das Elterngeld Alleinerziehende, die das alleinige Sorgerecht ha um 10 Prozent, mindestens jedoch um 75 Euro er ben, können das Elterngeld für die ganze Zeit in höhen. Anspruch nehmen. Während des Bezugs von Elterngeld darf hinzu Teilen sich die Eltern die Betreuung ihres Kindes verdient werden. Das Elterngeld errechnet sich aus auf und arbeiten beide gleichzeitig für vier Monate der Differenz zwischen dem durchschnittlichen zwischen 25 und 30 Wochenstunden, können sie Nettoeinkommen vor der Geburt und dem voraus zudem den Partnerschaftsbonus in Form von jeweils sichtlich durchschnittlichen Nettoeinkommen nach vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten beantragen. der Geburt. WAS MUSS ICH TUN? Den Bezugszeitraum können beide Elternteile frei Elterngeld wird nur auf Antrag gewährt. Den Antrag untereinander aufteilen, wobei Monate mit Bezug können Sie von der Homepage der L-Bank unter von Mutterschaftsgeld als Basiselterngeldmonate www.l-bank.de/familienfoerderung herunterladen. angerechnet werden. Ein Elternteil allein kann zwi Alternativ können Sie auch Antragsformulare bei schen der Mindestbezugsdauer von zwei Monaten Ihrer Wohnsitzgemeinde erhalten. Eine rückwir Basiselterngeld (bzw. vier Monaten ElterngeldPlus) kende Zahlung ist auf drei Monate vor Beginn des Lebensmonats des Kindes, in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist, begrenzt. Jeder Eltern teil, der Elterngeld beziehen möchte, muss einen eigenen Antrag auf Elterngeld stellen, den der je weils andere Elternteil unterschreiben muss. Um finanzielle Nachteile bei den Väter- Foto: © bpstocks / Fotolia monaten (Partnermonaten) zu vermeiden, ist es ratsam, Elternzeit zeitgleich mit den Lebensmonaten des Kindes zu beantragen. 21
2. FINANZIELLE HILFEN FÜR FAMILIEN Einen Anspruch auf Elternzeit haben Mütter und Weitere Informationen zum Elterngeld Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Arbeit enthält die Broschüre „Elterngeld, nehmerinnen und Arbeitnehmer können Elternzeit ElterngeldPlus und Elternzeit“ des geltend machen zur Betreuung ihres Kindes (bei Bundesministeriums für Familie, Senioren, fehlender Sorgeberechtigung mit Zustimmung des sorgeberechtigten Elternteils), des Kindes eines Frauen und Jugend, www.bmfsfj.de/ Vaters, der noch nicht wirksam als Vater anerkannt Publikationen. Fragen zum Elterngeld worden ist oder über dessen Antrag auf Vater beantwortet Ihnen Ihre Elterngeldstelle schaftsfeststellung noch nicht entschieden wurde, und das Servicetelefon des Bundesminis- mit Zustimmung der sorgeberechtigten Mutter, ei teriums für Familie, Senioren, Frauen und nes Kindes der Ehegattin, des Ehegatten oder der Jugend. Servicetelefon: (030) 201 791 30 eingetragenen Lebenspartnerin, des eingetragenen (Montag bis Donnerstag 9–18 Uhr) Lebenspartners, mit Zustimmung des sorgeberech tigten Elternteils, eines Kindes, das sie in Vollzeit Elterngeldstelle in Baden-Württemberg: pflege aufgenommen haben, mit Zustimmung des L-Bank, Familienförderung, sorgeberechtigten Elternteils, eines Kindes, das sie 76113 Karlsruhe, www.l-bank.de mit dem Ziel der Annahme aufgenommen haben, Hotline Familienförderung: einer Schwester, eines Bruders, einer Nichte, eines 0800 6645471 (gebührenfrei; Neffen oder Enkelkindes, bei schwerer Krankheit, Montag bis Freitag 8–16:30 Uhr), Schwerbehinderung oder Tod der Eltern, ihres En E-Mail: familienfoerderung@l-bank.de kelkindes, wenn der Elternteil des Kindes minder jährig ist oder sich in einer Ausbildung befindet, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurde; ein Anspruch der Großeltern auf Elternzeit besteht in diesem Fall nur, wenn keiner der Eltern Elternzeit teile des Kindes selbst Elternzeit beansprucht. Elternzeit ist ein gesetzlicher Anspruch der Eltern Für den Anspruch auf Elternzeit müssen außerdem gegenüber ihrem Arbeitgeber auf unbezahlte Frei die folgenden Voraussetzungen vorliegen: Die Be stellung von der Arbeit aus Anlass der Geburt und rechtigte bzw. der Berechtigte lebt mit dem Kind zum Zweck der Betreuung des Kindes. Die Eltern im selben Haushalt, betreut und erzieht es über zeit ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz wiegend selbst und arbeitet während der Elternzeit geregelt. Für Beamte gelten vergleichbare Eltern nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt zeitverordnungen des Bundes bzw. der Länder. des Monats. 22
2. FINANZIELLE HILFEN FÜR FAMILIEN Für jeden Elternteil sind 36 Monate unbezahlte der Mutterschutzfrist oder unmittelbar nach einem Auszeit vom Job bis zum dritten Geburtstag des auf die Mutterschutzfrist folgenden Urlaub in An Kindes möglich. Davon können Mütter und Väter spruch genommen, so hat sie sich nur bis zur Voll für Geburten ab 1. Juli 2015 24 Monate nicht ver endung des 2. Lebensjahres des Kindes festzulegen. brauchter Elternzeit zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes flexibel beanspru Während der Elternzeit ist eine Teilzeiterwerbstä chen. Dafür ist keine Zustimmung des Arbeitge tigkeit von bis zu 30 Stunden wöchentlich zulässig. bers erforderlich. Der Arbeitgeber kann jedoch den Bei gleichzeitiger Elternzeit können die Eltern somit dritten Abschnitt der Elternzeit aus dringenden be insgesamt 60 Wochenstunden (30 + 30) erwerbstätig trieblichen Gründen ablehnen, wenn er zwischen dem sein. Für die Dauer des Bezugs von Elterngeld ist dritten und achten Geburtstag des Kindes liegt. zu beachten, dass die wöchentliche Arbeitszeit von 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats Für Geburten bis zum 30. Juni 2015 kann ein Anteil nicht überschritten wird. Damit besteht die Mög von bis zu 12 Monaten nicht verbrauchter Eltern lichkeit, auch während der Elternzeit, das Familien zeit mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zur Voll einkommen in einem gewissen Umfang zu sichern. endung des achten Lebensjahres übertragen werden. Sowohl Vater als auch Mutter sind nicht gezwun gen, ihre Erwerbstätigkeit zu unterbrechen, und Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer müssen ihre El können die Betreuung ihres Kindes selbst über ternzeit spätestens 7 Wochen vor deren Beginn nehmen. schriftlich von der Arbeitgeberseite verlangen. Für Geburten ab 1. Juli 2015 beträgt die Anmeldefrist Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein für die Elternzeit zwischen dem dritten und dem Anspruch auf Teilzeiterwerbstätigkeit zwischen 15 achten Geburtstag des Kindes 13 Wochen. Damit und 30 Wochenstunden. Der Rechtsanspruch gilt wird organisatorischen Schwierigkeiten insbeson in allen Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten. dere von mittelständischen Arbeitgeberinnen und Während der Elternzeit kann die Arbeitgeberseite Arbeitgebern bei der Suche nach Ersatzkräften grundsätzlich keine Kündigung aussprechen. Nur Rechnung getragen. in besonderen Ausnahmefällen kann die Arbeit geberseite bei der für den Arbeitsschutz zuständigen Um die Elternzeit flexibel zu gestalten und gleich Behörde oder der von dieser bestimmten Stelle die zeitig die notwendige Planungssicherheit für die Zulässigkeitserklärung einer Kündigung beantragen. Arbeitgeberseite zu gewährleisten, müssen sich die Eltern bei der Anmeldung für die kommenden 2 Arbeitnehmerinnen können die angemeldete Eltern Jahre ab Beginn der Elternzeit verbindlich festlegen. zeit vorzeitig – ohne Zustimmung des Arbeitgebers – Wird die Elternzeit von der Mutter unmittelbar nach beenden, um die gesetzlichen Mutterschutzfristen 23
2. FINANZIELLE HILFEN FÜR FAMILIEN und die damit verbundenen Rechte in Anspruch Familienleistungsausgleich zu nehmen. In diesem Fall sollte dem Arbeitgeber die Beendigung der Elternzeit rechtzeitig mitgeteilt Der Familienleistungsausgleich verfolgt das Ziel, werden. Eine rückwirkende Beendigung der Eltern jedem Kind das soziale Existenzminimum durch zeit ist nicht vorgesehen. Die Elternzeit kann also Steuerabzüge oder Transferleistungen zu gewähren. frühestens enden, wenn die Mitteilung dem Arbeit Das wird erreicht durch die Gewährung von: geber zugegangen ist. 1. Kindergeld 2. Freibeträgen für Kinder bei der Berechnung der Weitere Informationen zur Elternzeit Einkommensteuer enthält die Broschüre „Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit“ des Das Kindergeld und die steuerlichen Freibeträge Bundesministeriums für Familie, Senioren, für Kinder (Kinderfreibetrag und Freibetrag für Frauen und Jugend, www.bmfsfj.de/ den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungs Publikationen. Fragen zur Elternzeit bedarf ) werden alternativ gewährt. Im Laufe des beantwortet Ihnen Ihre Elterngeldstelle Jahres wird Ihnen auf Antrag das Kindergeld aus und das Servicetelefon des Bundesminis- gezahlt. Nach Ablauf des Kalenderjahres prüft das teriums für Familie, Senioren, Frauen und Finanzamt im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Ein Jugend. Servicetelefon: (030) 201 791 30 kommensteuer von Amts wegen, ob der Ansatz der (Montag bis Donnerstag 9–18 Uhr) steuerlichen Freibeträge für Kinder günstiger ist als das Ihnen zustehende Kindergeld (sog. Günstiger prüfung). Durch den Familienleistungsausgleich wird zum einen der geminderten Leistungsfähigkeit von Familien mit Kindern und zum anderen der beson deren Leistung der Familie für die Gesellschaft Rechnung getragen. 1. KINDERGELD Kindergeld wird als Steuervergütung nach den Be stimmungen des Einkommensteuergesetzes oder als Sozialleistung nach dem Bundeskindergeldgesetz gezahlt. Zu beachten ist, dass das Kindergeld im mer nur an einen Elternteil ausgezahlt wird. 24
2. FINANZIELLE HILFEN FÜR FAMILIEN Es beträgt seit dem 01.01.2018 (ab 01.07.2019) monatlich: Bezirk Sie wohnen oder Ihren gewöhnlichen Auf enthalt haben, oder bei Beschäftigten des öffentli • für das erste und zweite Kind jeweils 194 (204) Euro chen Dienstes die mit der Festsetzung der Bezüge • f ür das dritte Kind 200 (210) Euro befasste Stelle des Dienstherrn. Der ausgefüllte • f ür jedes weitere Kind 225 (235) Euro Antrag nebst Anlagen ist an die zuständige Famili enkasse zu senden. Kindergeld wird für alle Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie unter bestimmten Vor Dem Antrag auf Kindergeld ist die Geburtsurkunde aussetzungen auch für ältere Kinder (Behinderung, beizufügen. Ausbildung u. Ä.) gezahlt. Das Kindergeld wird monatlich von der Familien WESENTLICHE VORAUSSETZUNGEN: kasse auf Ihr Konto überwiesen. Grundsätzlich können Sie Kindergeld erhalten, wenn Sie Weitere Informationen zum Kindergeld • in Deutschland Ihren Wohnsitz oder gewöhnli enthält das Merkblatt „Kindergeld“ der chen Aufenthalt haben oder Bundeszentrale für Steuern. Es liegt bei • im Ausland wohnen, aber in Deutschland entwe den Familienkassen aus und steht im der unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind Internet unter www.bzst.de zum Down- oder auf Antrag entsprechend behandelt werden. load zur Verfügung. Dort können Sie auch den Antrag auf Kindergeld sowie weitere Als Kinder werden berücksichtigt: Formulare herunterladen und direkt am PC ausfüllen. • im ersten Grad mit Ihnen verwandte Kinder (eheliche, für ehelich erklärte, nicht eheliche und adoptierte Kinder) 2. KINDERFREIBETRAG • K inder des Ehegatten (Stiefkinder), Enkelkinder Die steuerlichen Freibeträge für Kinder setzen sich und Pflegekinder, die Sie in Ihren Haushalt auf aus dem Kinderfreibetrag und aus einem Freibetrag genommen haben für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungs bedarf des Kindes zusammen. Somit gibt es für jedes WAS MUSS ICH TUN? Kind insgesamt Freibeträge in Höhe von 7.428 Euro Der Antrag auf Kindergeld muss schriftlich gestellt (ab dem 01.01.2018) bzw. 7.620 Euro (ab dem und unterschrieben werden; dabei ist seit 2016 die 01.01.2019). Steuer-Identifikationsnummer des Kindes anzuge ben. Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrer Fami Der Kinderfreibetrag beträgt für steuerlich zu be lienkasse. Das ist die Agentur für Arbeit, in deren rücksichtigende Kinder im Veranlagungsjahr 2018 25
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