2020 GESCHÄFTSBERICHT - Validated by EFQM - Jobcenter team.arbeit.hamburg
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Impressum © Jobcenter team.arbeit.hamburg 2021, Raboisen 28, 20095 Hamburg Vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Dirk Heyden jobcenter-team-arbeit-hamburg@jobcenter-ge.de www.team-arbeit-hamburg.de
INHALT GRUSSWORTE................................................................................................................................................................2 VORWORT........................................................................................................................................................................5 1. RAHMENBEDINGUNGEN unter der Pandemie...........................................................................................6 1.1 Zahlen – Daten – Fakten zum Arbeitsmarkt........................................................................................................................... 6 1.2 Entwicklung der Kundenstruktur .............................................................................................................................................. 9 1.3 Einflussfaktor Corona – Herausforderungen angenommen ..........................................................................................10 1.4 Gremienarbeit.................................................................................................................................................................................14 2. UNSER BEITRAG FÜR DIE GESELLSCHAFT IN DER PANDEMIE – Beratung unter Pandemiebedingungen......................................................................................................17 2.1 Regelungen zum erleichterten Zugang ................................................................................................................................17 2.2 Neue Homepage inkl. Zuständigkeitsfinder ........................................................................................................................19 2.3 Standortbezogene Hotlines ..................................................................................................................................................... 20 2.4 Belastungsausgleich Anträge ................................................................................................................................................. 20 2.5 Umsteuerung Kundenkommunikation / alternative Beratungsformen – Menschen in Arbeit bringen und Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente...................................................... 22 2.6 Zusammenarbeit mit Bildungsträgern bzw. Beschäftigungsträgern in Zeiten der Pandemie sowie Sozialdienstleistereinsatzgesetz (SodEG).............................................................................................................................. 32 2.7 Gesteuerter Kundenverkehr mit neuen Prozessen............................................................................................................. 38 2.8 Haus für Gesundheit und Arbeit (HGuA)............................................................................................................................. 39 2.9 Weiterentwicklung Work and Integration for Refugees (W.I.R) zum Hamburg Welcome Center (HWC)....... 40 2.10 Weiterentwicklung der Jugendberufsagentur (JBA)..........................................................................................................41 3. QUALITÄT UNSERER ARBEIT.......................................................................................................................... 43 3.1 Kundenzufriedenheit (zentral und dezentral / Kundenfeedbackveranstaltung)..................................................... 43 3.2 Kundenreaktionsmanagement ............................................................................................................................................... 45 3.3 Prozessqualität und Qualitätssicherung............................................................................................................................... 45 3.4 Interne Kontrollsystem – IKS.................................................................................................................................................... 46 3.5 Qualitätsmanagement ...............................................................................................................................................................47 4. ZIELE UND ZIELERREICHUNG......................................................................................................................... 50 4.1 Bundesziele..................................................................................................................................................................................... 50 4.2 Ziele Kooperationsausschuss.....................................................................................................................................................51 4.3 Kommunale Ziele...........................................................................................................................................................................57 5. FINANZMANAGEMENT.................................................................................................................................... 63 5.1 Verwaltungskostenbudget (VKB)............................................................................................................................................ 63 5.2 Eingliederungstitel (EGT)........................................................................................................................................................... 63 5.3 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes.............................................................................................................. 64 5.4 Gesamtes Finanzvolumen.......................................................................................................................................................... 64 ANHANG: .................................................................................................................................................................... 65 1
GRUSSWORTE Sehr geehrte Partnerinnen und Partner am Arbeitsmarkt Hamburg, liebe Kolleginnen und Kollegen im Jobcenter in Hamburg, im Januar 2020 kannte kaum jemand Wuhan. Die chinesische Stadt war noch so weit entfernt von uns, dass Beschäftigte im Jobcenter wie oft in einem Januar die Urlaubsplanung in ihren Teams abstimmten und sich ihren ver- trauten Tätigkeiten widmeten. Dazu gesellte sich das gute Gefühl, dass die Zahl der Arbeitslosen in der Grundsicherung in den zurückliegenden Monaten stetig sank. Mit ihrer vielfältigen Arbeit trug die Belegschaft in 2019 einen wichtigen Teil dazu bei. Und auch die Wirtschaft lief gut, ohne Wumms oder Bazooka. Im März 2020 änderte sich alles schlagartig. SARS-CoV-2 war bei uns ange- kommen. Es galt, sich rasch vor dem neuen Virus zu schützen, obwohl noch gar nicht so sicher war, was tatsächlich Schutz bietet. Direkt nach Ende der Sönke Fock, Hamburger Skiferien stellte Jobcenter team.arbeit.hamburg den unterminier- Vorsitzender der Geschäftsführung der ten Publikumsverkehr ein, am 16. März, zwei Tage später auch bundesweit Agentur für Arbeit Hamburg alle Jobcenter. Die Betriebe und Unternehmen sowie die Schulen und Kitas verharrten im Lockdown. Die Arbeitswelt stand plötzlich Kopf, alle berufstätigen Eltern erfuhren eine zusätzliche Belastung. Neue Wörter und Praktiken wie Homeschooling und Social Distancing hielten Einzug in unser Privat- und Berufsleben. Die Arbeitslosigkeit stieg an. Im Dezember 2019 nutzten die Grundsicherung für Arbeitsuchende 41.413 arbeitslose Menschen, insgesamt waren es 181.266 leistungsberechtigte Menschen. Ende 2020 waren es 47.564 Frauen und Männer, eine Zunahme zum Vorjahresmonat um 6.151 oder 14,9 Prozent. In kürzester Zeit stellte Jobcenter team.arbeit.hamburg die persönliche Beratung auf digitale und Online-Kommuni- kation um. Kolleginnen und Kollegen unterstützten zusätzlich den Standort für Selbstständige, weil viele aus diesem Personenkreis plötzlich das Angebot der Grundsicherung in Anspruch nehmen mussten. Ebenso erhöhte sich die Zahl der Menschen, die vom Kurzarbeitergeld ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten konnten. Einfühlsame und versierte Beratung in dieser Krise erhielt ein noch größeres Gewicht als zuvor, denn Lebensträume zerplatzten, weil viele Selbstständige aufgrund fehlender Aufträge erstmals in ihrem Leben auf Transferleistungen angewiesen sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jobcenter leisteten diese Arbeit mit viel Engagement. Es gelang dem Jobcenter, den Menschen in der Grundsicherung weiterhin Bildungsmaßnahmen anzubieten, weil auch die Träger auf digitale Angebote umsteuerten. Und auch mit der Website gelang schneller als geplant der Sprung in die Digitalisierung, mit Online-Angeboten zur Antragstellung und einem neuen Zuständigkeitsfinder. „Wir arbeiten für Hamburg“ lautet das Credo von Jobcenter team.arbeit.hamburg. Das haben die Beschäftigten mehr denn je bestätigt. Diese Arbeit verdient großen Respekt und große Anerkennung. Sie können mit Stolz auf das Erreichte zurückblicken. Dankeschön! Sönke Fock 2
Das Jahr 2020 wird lange in Erinnerung bleiben. Während zum Jahreswechsel nur Wenige den Beginn einer weltweiten Epidemie ahnten, lebten wir schon ab März mit strengen Kontaktbeschränkungen zur Bekämpfung der Ausbrei- tung des Coronavirus. Im Jobcenter war eine schnelle Umstellung aller Kom- munikationswege notwendig, und neue Regelungen für einen erleichterten Zugang zu Leistungen nach dem SGB II für Menschen in finanziellen Notlagen mussten sofort umgesetzt werden. Sehr schnell kamen viele Menschen mit Anträgen oder dem Wunsch nach Information und Beratung auf Jobcenter zu, insbesondere auf den Standort für Selbstständige. Darüber hinaus mussten sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Job- center auch ganz persönlich auf die neue Situation einstellen und neben der hohen Arbeitsbelastung eigene Sorgen und Ängste bewältigen. Schließlich galten auch für die kollegialen Kontakte neue, ungewohnte Regeln. Dafür möchte ich allen Beschäftigten von Jobcenter team.arbeit.hamburg meinen Thorsten Kruse, großen Dank aussprechen. Dank ihres unermüdlichen Einsatzes konnten die Amtsleiter des Amtes für Arbeit Folgen der Pandemie für viele Menschen in Hamburg gemildert werden. Das und Integration, Sozialbehörde Jobcenter Hamburg hat hier mit seiner Arbeit viel Anerkennung gewonnen. Vor der geleisteten Arbeit habe ich höchsten Respekt. Bereits jetzt ist absehbar, dass ein Teil der neuen Arbeitsweise des Jobcenters auch nach der Pandemie erhalten bleibt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch ihre Kundinnen und Kunden freuen sich, wenn der direkte Kontakt in den Jobcenterstandorten wieder möglich ist. Digitale Zugangswege haben durch die Kontaktbeschränkungen aber an Bedeutung gewonnen und werden zukünftig nicht mehr wegzudenken sein. Hamburg ist gemeinsam mit den anderen bundesdeutschen Stadtstaaten am stärksten von den Folgen der Pandemie betroffen. Dies liegt maßgeblich an einem vergleichsweise großen Beschäftigtenanteil in stark von den Einschrän- kungen betroffenen Branchen. So ist beispielsweise das Hotel- und Gaststättengewerbe in den Städten vor allem auf kulturelle Großveranstaltungen und Messen angewiesen. Auch die Krise in Tourismus und Luftfahrt schlägt an einem in diesen Branchen traditionell starken Standort besonders durch. Nicht alle Herausforderungen sind dabei gänzlich neu. Wir stellen vielmehr fest, dass die Pandemie Tendenzen verstärkt hat, die oftmals schon früher bestanden, nun aber stärker zu Tage treten. Die Corona-Pandemie hat den Hamburger Arbeitsmarkt vor große Herausforderungen gestellt, dem ein gemeinsames Corona-Arbeitsmarktprogramm Abhilfe schaffen soll. Gemeinsam mit Arbeitsagentur und Jobcenter ist es unser Ziel, dauerhafte Arbeitslosigkeit und insbesondere einen Übergang vom SGB III ins SGB II zu vermeiden. Erreicht werden soll dies durch Beratung und Qualifizierung sowie eine schnelle Re-Integration in den Arbeitsmarkt, die auch die besonderen Bedürfnisse spezifischer Zielgruppen in den Blick nimmt. Ganz entscheidend ist hier die Fortführung der gewachsenen, vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitsagentur, Jobcenter und Stadt Hamburg sowie Kam- mern, Bildungsträgern und weiteren Akteuren am Arbeitsmarkt. Gemeinsam wird es uns gelingen, für die Menschen in Hamburg auch weiterhin Chancen am Arbeitsmarkt zu eröffnen. Thorsten Kruse 3
VORWORT Das Jahr 2020 war anders. Die plötzlich über uns hereinbrechende Pandemie und damit verbundenen ungeahnten Herausforderungen, Sorgen und Ein- schränkungen haben uns auf einige „Proben“ gestellt. Manchen gelingt es bes- ser, sich (immer wieder aufs Neue) in ungewohnte Lebens- als auch Arbeitsum- stände hineinzufinden und Zuversicht sowie ein Lächeln zu bewahren. Andere fühlen sich verunsichert und mit der Zeit erschöpft. Wohl alle verbindet eine tiefe Sehnsucht: Es möge bald alles wieder „normal“ sein. Das „Normal“ stellt sich nicht ein. Wir lernten neue Begriffe, wie „social distan- cing“, „lockdown“, „homeoffice“ und „homeschooling“ und praktizieren diese quasi „über Nacht“. Ein am Ende medizinischer Mund-Nasenschutz avanciert zum täglichen Accessoire. Ständig im Blick das Infektionsgeschehen und die steigende Zahl der Anträge hilfebedürftiger Menschen. Kommunikation wird virtuell, es fehlt am zwischenmenschlichen Gespräch. Ungeahnt viel hat sich 2020 geändert. Dirk Heyden, Geschäftsführer Jobcenter team.arbeit.hamburg Gesundheit und eine sichere, sinnstiftende Arbeit zu haben, bekommt eine neue Dimension in einer Zeit, da vielen ihre Lebensgrundlage völlig überraschend wegbricht. Für alle Bereiche von Jobcenter team.arbeit.hamburg war von Anfang an klar: Wir stellen uns der Krise, packen an und lassen niemanden im sprichwörtlichen „Regen“ stehen. Standortübergreifend unterstützen sich Teams bei der Bewältigung der Antragsflut, bei der Umsetzung veränderter Regelungen, bei der Übernahme neuer Aufgaben. Kreativ und einfühlsam. Unser Beitrag für die Menschen in Hamburg erlangt ein neues Standing in der öffentlichen Wahrnehmung. Unser Leitbild weist den Weg. Gemeinwohl über alles andere zu stellen und insbesondere der sehr schnell wachsenden Zahl an Bedürftigen in Hamburg einen „Rettungsring“ zuzuwerfen, Bleibe zu sichern und auch den Lebensunterhalt. In Hamburg ist Verlass auf die Grundsicherung – als Teil eines fürsorglichen Sozialstaats. Im engen Schulterschluss mit Partnerinnen und Partnern am Arbeitsmarkt, mit Trägern und Politik gelingt es zu zeigen, dass diese Unterstützung des Staates die Menschen erreicht. Das Jahr 2020 steht auch für Impulse zur Weiterentwicklung unseres Hauses: Ein „echter Schub“ ist vollbracht durch unsere neuen Hotlines, die Umstellung auf telefonische Beratung, durch Digitalisierung und den Ausbau unserer eServices, eine erhöhte Attraktivität unserer Homepage. Neue Angebote und Prozesse für unsere Kund:innen1 nehmen wir mit in die Arbeit des „Jobcenters von übermorgen“. Wir stellen die Qualität unserer Prozesse auf den Prüfstand und unterziehen uns externer Bewertung. Im Rahmen des EFQM spornt der erste verliehene Stern uns an, die nächsten konkreten Schritte zu gehen. Ich bin zuversichtlich, dass die grundlegenden Veränderungen des Jahres 2020 uns im Interesse unserer Kund:innen weiter stärken werden. Dirk Heyden Mit der gendergerechten Schreibweise durch die Verwendung des Doppelpunktes bringt Jobcenter team.arbeit.hamburg die 1 Einbeziehung sämtlicher Geschlechtszuordnungen zum Ausdruck und ist dabei bestrebt, die Verständlichkeit zu erhalten. 5
1. RAHMENBEDINGUNGEN unter der Pandemie Jobcenter team.arbeit.hamburg (JC t.a.h) ist seit 2011 als gemeinsame Einrichtung (gE) der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) und der Agentur für Arbeit (AA) Hamburg für die Grundsicherung für Arbeitsuchende in Hamburg zu- ständig. Es ist für das Bundesland Hamburg ausgestaltender Teil der sozialen Sicherung der Bundesrepublik Deutsch- land. Abgeleitet aus dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes (Artikel 20) und dem gesetzlichen Auftrag des § 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) trägt das Jobcenter die Verantwortung für die soziale Sicherheit und berufliche Integration der Leistungsberechtigten nach § 7 SGB II. Als Teil der staatlichen Verwaltung im öffentlichrechtlichen Auftrag des Bundes und der Freien und Hansestadt Hamburg ist JC t.a.h für die Umsetzung von Bundes- und kommunalen Aufgaben im Bereich des SGB II verantwortlich. Wir geben hilfebedürftigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und den mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen soziale Sicherheit, beraten, fördern und integrieren in Ausbildung und Arbeit. Im Jahresdurchschnitt waren im Jahr 2020 bei JC t.a.h 2.338 Mitarbeiter:innen in 18 operativen Standorten und 35 Liegenschaften zur Erledigung dieser Aufgaben tätig. 1.1 Zahlen – Daten – Fakten zum Arbeitsmarkt2 Die globale Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus und die dadurch verursachte Erkrankung COVID-19 hat die Lebenswirk- lichkeit großer Teile der knapp 1.9 Mio. Einwohner Hamburgs verändert. Die nachfolgend ausgewählten wirtschaftli- chen Ergebnisse beeinflussten den Hamburger Arbeitsmarkt 2020 überwiegend negativ: Deutlicher Rückgang der Wirtschaftsleistung: 3 2020 ist das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Hamburg gegenüber 2019 nominal (in jeweiligen Preisen) um 4,4 % gesunken; real war es eine Minderung um 5,8 %. Besonders das verarbeitende Gewerbe zeigte 2020 einen starken Rückgang. Die Wirtschaftsleistung im gesamten Dienstleistungsbereich sank um 2,7 % nominal und 4,9 % real – bei deutlichen Einbußen im Gastgewerbe. Der Einzelhandel konnte sich dagegen vergleichsweise gut behaupten. In Hamburg sind im Jahr 2020 Waren im Wert von 40 Mrd. Euro exportiert und Waren im Wert von 59,9 Mrd. Euro importiert worden.4 Insgesamt sanken die Exporte um 24,9 % und die Importe um 11,6 %. Drastischer Einbruch im Tourismussektor durch weniger Gäste und Übernachtungen: 5 Die Corona-Pandemie hat sich 2020 erheblich auf die Zahl der Gästeübernachtungen ausgewirkt. Maßgeblich dafür war das Beherbergungsverbot für privatreisende Gäste. Die Zahl der Übernachtungen sank um 87,4 % auf 147.000 und die Anzahl der Gäste um 90,5 % auf 55.000. Industrieumsätze um 20 % eingebrochen: 6 Die größeren Industriebetriebe Hamburgs – überwiegend aus dem verarbeitenden Gewerbe – haben 2020 Umsätze in Höhe von 61,9 Mrd. Euro erwirtschaftet. Das ist der niedrigste Jahresumsatz seit 2009 (52,2 Mrd. Euro). Gegenüber 2019 sank der Umsatz um 19,3 %. Umsätze im Handwerk im 3. Quartal um 2,5 % gesunken: 7 Die zulassungspflichtigen Handwerksunternehmen in Hamburg haben im 3. Quartal 2020 rund 2,5 % weniger Um- satz erzielt als im entsprechenden Vorjahresquartal. 2 Wenn nicht anders gekennzeichnet, dann Datenquelle: Statistikamt Nord, https://www.statistik-nord.de/zahlen-fakten/corona/ hamburg. 3 Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, Statistik informiert, Nr. 59/2021, 31. März 2021. 4 Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, Statistik informiert, Nr. 46/2021, 16. März 2021. 5 Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, Statistik informiert, Nr. 24/2021, 19. Februar 2021. 6 Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, Statistik informiert, Nr. 37/2021, 08. März 2021. 7 Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, Statistik informiert, Nr. 18/2021, 15. Februar 2021. 6
Wert der Auftragseingänge im Hamburger Bauhauptgewerbe in den ersten 3 Quartalen außergewöhnlich hoch: 8 Die Betriebe des Bauhauptgewerbes haben in den ersten neun Monaten 2020 Aufträge im Wert von knapp 1,57 Mrd. Euro angenommen. Das waren in allen Bereichen des Bauhauptgewerbes Steigerungsraten von mehr als 50 % gegen- über dem Vorjahr. Knapp 6 % weniger Betriebsgründungen (Gewerbeanzeigen): 9 Im Jahr 2020 wurden in Hamburg rund 4.500 größere Betriebe gegründet. Das sind 5,7 % weniger als im Vorjahr. Nach einem starken Rückgang im 2. Quartal mit rund 13 %, sanken die Betriebsgründungen im 4. Quartal nur noch um 2,5 % gegenüber dem entsprechenden Vorjahresquartal 2019. Über 9.000 Arbeitnehmer:innen durch Unternehmensinsolvenzen betroffen: 10 Die Insolvenzantragspflicht war vom 1. März bis zum 30. September 2020 für Unternehmen ausgesetzt, deren Über- schuldung oder Zahlungsunfähigkeit auf der Lockdown-bedingten Reduzierung der wirtschaftlichen Tätigkeit beruhte und für die im Falle von Zahlungsunfähigkeit die Aussicht bestand, diese zu beseitigen. Für überschuldete Unter- nehmen galt die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis Jahresende. Für das Jahr 2020 hat das Insolvenzgericht Hamburg daher 25 % weniger entschiedene Anträge auf Unternehmensinsolvenz gemeldet – insgesamt waren es nur noch 561. Hingegen waren mind. 9.068 Arbeitnehmer:innen in Hamburg direkt von einer Unternehmensinsolvenz betroffen (39 % mehr als im Vorjahreszeitraum). Angezeigte Kurzarbeit auf sehr hohem Niveau: 11 12 Der Arbeitsmarkt wurde 2020 durch den massiven Einsatz von Kurzarbeit gestützt. Insgesamt wurde 27.844-mal Kurz- arbeit aus wirtschaftlichen und konjunkturellen Gründen von Hamburger Betrieben für insgesamt 406.251 Personen angezeigt. Betroffen waren in Hamburg zahlreiche Gesellschafts- und Wirtschaftsbereiche wie Einzelhandel, Gastro- nomie, technische/wirtschaftliche Dienstleistungen sowie Kultur, Industrie, Hotellerie, Friseurhandwerk, Logistik und Fitnessstudios. Zahl der Erwerbstätigen insgesamt leicht gesunken: 13 Die Zahl der Erwerbstätigen in Hamburg (gem. ILO) ist 2020 erstmals nach 16 Jahren zurückgegangen und sank im Vergleich zu 2019 um 5.700 auf 1.286.600 Personen. 87 % dieser Erwerbstätigen arbeiteten im Dienstleistungsbe- reich. Hier sank die Erwerbstätigenzahl binnen Jahresfrist um 0,5 %, während sie im Baugewerbe um 1,4 % stieg. Dynamische Entwicklung im Bestand der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten:14 15 Auf Basis der Meldungen zur Sozialversicherung durch die rund 55.000 Betriebe am Arbeitsort Hamburg (in denen mind. eine sozialversicherungspflichtige Person tätig ist), wurde für Ende September 2020 ein Bestand von 1.010.164 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ermittelt, nur 0,4 % (absolut: 3.638) weniger als am Vorjahresstichtag, jedoch 0,2 % (absolut: 1.503) mehr als noch Ende Juni 2020. 2020 hatten 77,2 % oder 780.298 der sozialversiche- rungspflichtig Beschäftigten auch ihren Wohnort in Hamburg. 8 Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, Statistik informiert, Nr. 174/2020, 18. Dezember 2020. 9 Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, Statistik informiert, Nr. 30/2021, 1. März 2021. 10 Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, Statistik informiert, Nr. 32/2021, 2. März 2021. 11 Kurzarbeitergeld (KUG) ist eine Lohnersatzleistung, durch die Arbeitslosigkeit vermieden werden soll, denn den sozialversi- chungspflichtigen Arbeitnehmer:innen sollen ihre Arbeitsplätze und den Betrieben ihre eingearbeiteten Arbeitskräfte erhalten bleiben. Es werden drei Arten von Kurzarbeitergeld unterschieden: Saison-KUG, Transfer-KUG und Kurzarbeitergeld nach § 96 SGB III, welches aus wirtschaftlichen und konjunkturellen Gründen gewährt werden kann, bei vorübergehendem erheblichen Arbeitsausfall mit Entgeltausfall. 12 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Tabellen, Kurzarbeit – angezeigte Kurzarbeit, Nürnberg, Januar 2021 13 Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, Statistik informiert, Nr. 13/2021, 26. Januar 2021. 14 Statistik der BA, Arbeitsmarktreport Hamburg, SVB Stand 30.09.2020 nach 6 Mo. Wartezeit, Erstellungsdatum 26.03.2021, https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=15024&r_f=bl_ Hamburg&topic_f=amr-amr 15 Statistik der BA, Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach ausgewählten Merkmalen, Datenstand 30.09.2020 (nach 6 Monaten Wartezeit), Erstellungsdatum 29.03.2021, https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheft- suche_Formular.html?nn=15024&r_f=bl_Hamburg&topic_f=beschaeftigung-sozbe-wz-heft 7
Nach Wirtschaftsbereichen betrachtet, gab es die stärkste Zunahme der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Gesundheitswesen mit einem Plus von 3,4 % (absolut: 2.348). Auch in den Branchen der öffentlichen Verwaltung, Erziehung/Unterricht, Information/Kommunikation sowie Heime/Sozialwesen stieg die Zahl der sozialversicherungs- pflichtig Beschäftigten immerhin noch um 1.367 bis 1.013. Am ungünstigsten war dagegen die Entwicklung in der Arbeitnehmerüberlassung mit einem Bestandsrückgang um 13,7 % (absolut: 3.713), ähnlich wie im Gastgewerbe mit einem Rückgang von 3.673. 71,6 % des Bestandes der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten waren am 30.09.2020 in Vollzeit tätig, 28,4 % in Teilzeit. Daneben waren 168.669 geringfügig entlohnte Beschäftigte mit einem Arbeitsentgelt bis max. 450,– Euro am Arbeitsort Hamburg angestellt, darunter 45,8 % im Nebenjob. Weniger Stellenangebote am 1. Arbeitsmarkt: 16 Der Bestand gemeldeter sozialversicherungspflichtiger Arbeitsstellen reduzierte sich 2020 von Monat zu Monat, aber jeweils unterschiedlich stark. Bis Mitte März 2020 betrugen die Rückgänge zum Vorjahresmonat jeweils rund 32,0 % (durchschnittlich 5.462) auf 11.762 Stellenangebote. Anschließend schrumpfte der Bestand an Stellenangeboten von März bis Juni 2020 noch stärker (um 22,8 % auf 9.082). Das waren 45,5 % (absolut: 7.579) weniger Stellenangebote als im Juni 2019. Ab Juli verringerte sich dann die Minus -Spanne zum Vorjahresmonat sukzessiv, bis der Bestand an Stellenangeboten im Dezember 9.369 betrug – immerhin noch 21,8 % (absolut 2.611) niedriger als der Dezemberwert 2019. Die Zugänge gemeldeter sozialversicherungspflichtiger Arbeitsstellen summierten sich 2020 auf 25.233, das waren 40,1 % (absolut: 16.887) weniger als 2019 mit 42.120. Davon kamen 21,3 % (absolut: 5.373) aus der Wirtschaftsab- teilung „Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften“, 9,1 % (absolut: 2.299) aus dem „Einzelhandel (ohne KfZ- Handel)“ und zudem 4,0 % (absolut: 1.013) aus dem „Großhandel (ohne KfZ-Handel)“. Des Weiteren kamen 15,5 % (absolut: 3.916) aus dem Wirtschaftsabschnitt „Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen“ sowie 10,7 % (absolut: 2.708) aus dem Gesundheits- und Sozialwesen. Die Abgänge gemeldeter sozialversicherungspflichtiger Arbeitsstellen summierten sich 2020 auf 27.614, das waren 41,9 % (absolut: 19.916) weniger als 2019 mit 47.530. Statistik der Bundesagentur für Arbeit, A, Gemeldete Arbeitsstellen in HH, Berichtsmonat Dezember 2020, Erstellungs- 16 datum:16.12.2020 https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelhef tsuche_Formular. html?nn=15024&r_f=bl_Ham-burg&topic_f=gemeldete-arbeitsstellen 8
1.2 Entwicklung der Kundenstruktur JC t.a.h betreute im Jahr 2020 durchschnittlich 191.900 Personen in 100.037 Bedarfsgemeinschaften. Davon waren 132.391 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) im Alter ab 15 Jahren bis zum Erreichen der Altersgrenze zum Renteneintritt. Die 51.278 nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten waren größtenteils Kinder unter 15 Jahren. Strukturmerkmale Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II im Jahresdurchschnitt:17 208.301 209.712 205.966 202.419 203.317 193.779 195.073 191.301 191.900 190.794 188.628 187.553 [WERT] 189.636 190.580 185.478 149.115 148.380 144.326 142.080 142.257 137.590 134.597 130.580 130.075 [WERT] 131.377 132.517 135.914 131.841 132.391 126.794 115.602 108.595 110.020 107.730 107.591 108.356 103.433 100.928 100.854 [WERT] 101.044 101.831 103.107 99.626 100.037 95.705 53.399 54.764 54.539 52.794 52.271 52.382 52.238 51.130 51.278 48.663 50.480 49.338 48.848 [WERT] 49.695 49.935 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Bedarfsgemeinschaften (BG) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS) Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF) Aufgrund der sich in Folge der Pandemie im Jahr 2020 auf dem Arbeitsmarkt deutlich abzeichnenden Folgen ist die Zahl der über die Leistungen nach dem SGB II abgesicherten Hamburger:innen signifikant angestiegen; gleichzeitig hat sich die Kundenstruktur erheblich verändert. Für den Integrationserfolg maßgeblich sind die persönlichen Voraussetzungen, Lebensumstände und die Qualifikation jeder einzelnen erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person. Zur Feststellung der Marktnähe von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten werden durch die Integrationsfachkräfte Stärken- und Potenzialanalysen durchgeführt. Auf Grundlage des sogenannten Profilings legen die Integrationsfachkräfte gemeinsam mit den Kund:innen eine realis- tische Zieloption fest. Begleitet von intensiver Beratung soll für jede erwerbsfähige leistungsberechtigte Person eine individuelle Strategie entwickelt und eine Eingliederungsvereinbarung geschlossen werden. Das marktnahe Kundenpotenzial unter den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sank im Laufe der letzten vier Jahre kontinuierlich und ist in 2020 wieder leicht angestiegen. Lag der Anteil am Jahresende 2016 noch bei 14 %, waren es Ende 2019 lediglich 5,6 % und in 2020 5,9 %. Der Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ohne Schulabschluss blieb am Jahresende bei rund 17,5 % (Vor- jahresmonat: 18,5 %), während bei 18,2 % keine Angaben zum Schulabschluss vorlagen. Der Anteil der erwerbsfähi- gen Leistungsberechtigten, die dagegen zwar über einen Schulabschluss, aber keine Berufsausbildung verfügten, lag im Dezember 2020 mit 41,2 % leicht unter dem Vorjahresniveau (42 %). Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Tabellen, Strukturen der Grundsicherung SGB II (Zeitreihe Monats- und Jahreszahlen ab 17 2005), Nürnberg, Dezember 2020.; Datenstand März 2021. 9
Mit 17.399 langzeitarbeitslosen18 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB II ist der Bestand im Jahresdurch- schnitt 2020 nach mehrjähriger rückläufiger Entwicklung gegenüber dem Vorjahr um 18,6 % auf einen Anteil von 35,3 % an allen arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten angestiegen. Der Anteil der Langzeitleistungsbe- ziehenden (LZB) unter den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist aufgrund des deutlichen Anstiegs der Neuantrag- stellungen von 72,0 % im Dezember 2019 auf 67,1 % im Dezember 2020 gesunken. Insgesamt konnte der Bestand an Langzeitleistungsbeziehenden bis Dezember 2020 im Vorjahresvergleich um 19 Langzeitleitungsbeziehende oder 0,02 % von 88.680 auf 88.699 reduziert werden.19 1.3 Einflussfaktor Corona – Herausforderungen angenommen In nahezu allen Bereichen der kunden- und mitarbeiterbezogenen Aufgaben sowie der internen Dienstleistungen hat die Pandemie JC t.a.h vor plötzliche und sich immer wieder verändernde Herausforderungen gestellt. Oliver H. Weiße, Leiter des Geschäftsbereichs Ressourcen und Verwaltung und zugleich stellv. Geschäftsführer „Die Pandemie verlangt allen Mitarbeiter:innen extrem viel ab. Das gilt auch für unsere Füh- rungskräfte. Für viele war das Jahr 2020 in der Summe das anstrengendste ihres bisherigen Berufslebens. Davor habe ich großen Respekt.“ Alle Führungskräfte und Mitarbeiter:innen (Personalübersicht: siehe Tabelle 1.3) haben sich und ihr Handeln zügig an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst, die zuvorderst aus dem Vermeiden persönlicher „face-to-face“- Gesprächskontakte sowie rasant gestiegenen Neuanträgen auf Grundsicherungsleistungen bestanden. Viele operative Kern-Prozesse waren entsprechend anzupassen, Kommunikation musste auf digitale Formate umgestellt oder um diese ergänzt werden. An das tägliche Führungsgeschäft wurden neue und auch höhere Anforderungen gestellt – z.B. hinsichtlich der personalen Führung der zugeordneten Mitarbeiter:innen, Empathie, Entscheidungsfähigkeit, Verant- wortungsübernahme, Ambiguitätstoleranz, Leadership. Inhaltlich konnte dabei an viele Facetten der gemeinsamen Auftaktveranstaltung aller Führungskräfte von JC t.a.h aus dem Februar 2020 angeknüpft werden. Aus dieser Veran- staltung ist u.a. ein selbstkomponiertes Lied über die Aufgaben der Grundsicherung mit dem Titel „Wir sind die Helden des Alltags“ entstanden, das anders als erwartet im weiteren Jahresverlauf für viele zusätzliche Hamburger:innen Realität wurde. 18 Langzeitarbeitslos gemäß § 18 SGB III sind Arbeitslose, die ein Jahr und länger arbeitslos sind. 19 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Tabellen, Langzeitbezieher Zeitreihen, Nürnberg, Dezember 2020. 10
Helden im Alltag Strophe 1: Strophe 2: Großstadtdschungel durch die Nacht HHLA-Kran im Gegenlichte Auf dem Kiez wird Schluss gemacht Heute schreiben wir Geschichte Geh‘n im Büro die Lichter an Elphi, Hafensound, Theaterzelt team.arbeit.hamburg ist jetzt dran Der schönste Arbeitsweg der Welt Der Tag beginnt mit einem Lachen Wir tragen die Elbe in unserem Herzen Mit Kaffee können wir alles machen Können so manchen Regen verschmerzen Wir stempeln ein, wir stempeln aus Wir spür‘n den Puls in unserer Stadt Wir bleiben Mensch, wir sind gut drauf Und setzen die Armut hier Schachmatt Franzbrötchenduft weht durch den Tag Hamburg, vielfältig und bunt Wir helfen, fördern, geben Rat Gemeinsam sind wir auf dem Weg Von Bergedorf bis Altona Menschlichkeit ist unser Grund Sind wir für alle Menschen da Dass niemand uns verloren geht Refrain: Refrain: Wir sind die Helden im Alltag Wir sind die Helden im Alltag Der sichere Hafen im Sturm Der sichere Hafen im Sturm Wir sind die Helden im Alltag Wir sind die Helden im Alltag Uns geht niemand verlor‘n Uns geht niemand verlor‘n Bridge: Wir stehen ein für diese Stadt Die Toleranz und Kanten hat Egal wer kommt, egal wer geht Wir Hamburger für Vielfalt stehn Refrain: Wir sind die Helden im Alltag Der sichere Hafen im Sturm Wir sind die Helden im Alltag Uns geht niemand verlor‘n Lyrics: Jobcenter team.arbeit.hamburg am 20. Februar 2020 Music: Jens Eckhoff PalastRebellen sind: Jens Eckhoff – Oliver Haas – Kai Thomsen www.palastrebellen.de 11
Für das Infrastruktur- und Arbeitsschutz-Team stand und steht die Infektionsprävention an erster Stelle. Zunächst waren alle Publikums- und Mitarbeiterbereiche umfassend zu prüfen und anzupassen. Hierzu zählen u. a. Wege- und Abstandsmarkierungen, Plexiglasscheiben sowie weitere Hygiene- und Reinigungsausstattungen. Besondere infek- tionsgeschützte Beratungsplätze für Kund:innen an einem jeweils geeigneten Ort innerhalb der Standorte, der gut erreichbar ist und dennoch möglichst nicht „mittendrin“ liegt, wurden eingerichtet. Das Wachpersonal wurde neu eingewiesen und die Reinigungsdienstleistung intensiviert. Ein Kontakt- bzw. Hygienekonzept („Mit A b s t a n d besser“) wurde eingeführt und bei Veränderungen in der Sach- oder Verordnungslage wiederholt überprüft. Das System der obligatorischen Gefährdungsbeurteilungen im Dialog mit allen Mitarbeiter:innen wurde an die aktuelle Situation angepasst. Die Standard-Kernaufgabe des Bereichs Infrastruktur liegt in der Betreuung von ca. 100.000 m² Mietfläche, verteilt auf 35 Liegenschaften. U.a. wurde der Standort Rahlstedt (rund 130 Mitarbeiter:innen und 8.300 Kund:innen) vom Marie-Bautz-Weg in Farmsen in die Meiendorfer Straße nach Rahlstedt umgezogen. Dort wurde die Entstehung des 3-geschossigen Neubaus zuvor intensiv begleitet. Das Jahr 2020 war auch für die Aus- und Fortbildung von JC t.a.h maßgeblich durch die Pandemie bestimmt. Ab Mitte März 2020 musste der Schulungsbetrieb kurzfristig gänzlich eingestellt werden. Als eine der ersten Einheiten konnte die Aus- und Fortbildung nach der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen zumindest in einem Teilbereich in eine „neue alte Normalität“ übergehen: ab Mai wurden Auszubildende der Bundesagentur für Arbeit wieder in Präsenz unterrichtet. Weitere Seminare – vor allem für neu eingestellte Mitarbeiter:innen sowie für geschäftspolitisch besonders relevante Themenfelder – wurden unter Einhaltung der Abstandsgebote in Kleinstgruppen bis zum erneuten Lockdown ab November 2020 durchgeführt. Schon vor dem erneuten Lockdown konnten erste zusätzliche Veranstaltungen online durchgeführt werden. Zur Unterstützung der Mitarbeitenden in Hinblick auf die pandemiebedingte Ausweitung der telefonischen Beratung von Kund:innen wurde für die Arbeitsvermittlung ein Handbuch als unterstützendes Selbstlernmedium erarbeitet. Allen Mitarbeiter:innen wurden seit Herbst 2020 fortlaufend Online-Schulungen zur telefonischen Beratung angebo- ten; diese bleiben absehbar fester Bestandteil des Qualifizierungsangebotes. Im Jahr 2020 konnten in Bezug auf Qualifizierungsmaßnahmen für 3.239 Teilnehmende 5.815 Teilnehmer-Tage um- gesetzt werden. Die weltweite Ausbreitung von COVID-19 hatte im Jahr 2020 auch in Hamburg zu einer sehr dynamischen und ernst zu nehmenden Situation geführt, mit weitreichenden Einschränkungen persönlicher Kontakte in allen Lebensberei- chen.20 Infolge der Corona-Krise ist es zu einem erheblichen Anstieg der Arbeitslosigkeit gekommen. Insbesondere in Wirtschaftsbereichen, die zu einer Einschränkung ihrer Geschäftstätigkeit gezwungen waren, kam es zu einem deut- lichen Anstieg der Arbeitslosigkeit. Die sozialen und wirtschaftlichen Sicherungssysteme wurden stark beansprucht. So mussten infolge der Corona-Krise auch die Ablaufprozesse im JC t.a.h an die geänderten Rahmenbedingungen angepasst werden. 20 Pressemitteilung Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz vom 17.03.2020 // Informationen zum aktuellen Stand COVID-19 in Hamburg Link: https://www.hamburg.de/bgv/pressemeldungen/13727366/2020-03-17-bgv-coronavirus-aktuell/ 12
„Deutschland hat die sozialen Folgen der Pande- mie bislang relativ gut verkraftet. Daran haben die Jobcenter einen maßgeblichen Anteil – sie sind das Rückgrat unseres Sozialstaates. team.arbeit.hamburg nimmt mit seiner innovativen Praxis eine Vorreiter- rolle ein, die bundesweit wahrgenommen wird. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von team.arbeit. hamburg leisten großartige Arbeit. Dafür gilt ihnen mein herzlicher Dank!“ Dr. Matthias Bartke, Vorsitzender des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages JC t.a.h hat auf diese Ausnahmesituation sehr schnell reagiert und den Dienstbetrieb kundenfreundlich angepasst. So ergänzten alle Standorte von JC t.a.h ab 16.03.2020 die Erbringung der Dienstleistungen an unsere Kund:innen um alternative Zugangskanäle. Die Anliegenbearbeitung und -erledigung war dadurch durchgehend ohne Unterbrechung für die Kund:innen von JC t.a.h sichergestellt. Die aktuelle Situation machte eine klare Priorisierung erforderlich. Dies waren die Vermeidung / Reduzierung der Ansteckungsgefahr für unsere Kolleg:innen und Kund:innen und die Sicher- stellung der Leistungsgewährung für die Hilfesuchenden unserer Stadt. Für die Anliegenklärung / Kommunikation mit unseren Kund:innen wurden weitere Möglichkeiten geschaffen. So wurde ergänzend zu dem Angebot des ServiceCenter in jedem Standort / Bereich mindestens ein lokaler Rufkreis eingerichtet, um eine gute telefonische Erreichbarkeit für alle Kund:innen sicher zu stellen. Die Website von JC t.a.h wurde neu erstellt und um wichtige Informationen für die Kund:innen zu den Geldleistungen und den Hinweisen auf die eServices ergänzt.21 Der Fokus in der Aufgabenerledigung lag neben dem Infektionsschutz für Mitarbeiter:innen und Kund:innen klar auf der Sicherstellung der Auszahlungen der Geldleistungen. Die telefonische Beratung durch die Arbeitsvermittlung wurde ausgeweitet und neue Beratungsformate wie „walk and talk“ und Videokommunikation umgesetzt. JC t.a.h hat all seine Prozesse in 2020 überdacht und überarbeitet, um sowohl optimal in pandemiebedingten Zeiten für die Kund:innen da zu sein, aber auch um einen Grundstein für die Vision der Zukunft zu legen. Detaillierte Ausführungen zu den veränderten Prozessen von JC t.a.h finden Sie unter dem Punkt 2 als Schwerpunkt- thema 2020. 21 Internetauftritt Website team.arbeit.hamburg. Link. https://team-arbeit-hamburg.de/. 13
„Das Pandemiejahr 2020 war voller Herausforderungen und ich bin froh, dass wir – das Bezirksamt Altona und das Jobcenter team.arbeit.hamburg – uns diesen Aufgaben Schulter an Schul- ter gestellt haben. Nicht nur, weil wir beide jeweils Menschen in der Not mit unseren Angeboten Halt gegeben haben, sondern weil wir aus einer nachbarschaftlichen Verbundenheit heraus ver- trauensvoll zusammenarbeiten – immerhin teilen wir uns einen Standort im Westen der Stadt. Die Drähte zueinander sind kurz, das ist gut in diesen Zeiten.“ Dr. Stefanie von Berg, Bezirksamtsleiterin Altona „Wir sind im letzten Jahr noch enger zusammengewachsen. Von unserer Kooperationsvereinbarung profitieren die Hamburgerinnen und Hamburger in unserem Bezirk, aber auch wir als Behörde in der Zusammenarbeit. Mit Hospitationen, Patenschaften und verbindlichen Ansprechpartnerinnen und -partnern konnten wir im vergan- genen Jahr den „kurzen Draht“ zwischen uns stärken. Genau so stelle ich mir eine gute und unkomplizierte Zusammenarbeit von Behörden vor! Vor diesem Hintergrund freue ich mich auch besonders auf die geplante Zusammenarbeit im ESF-geförderten Projekt „Job Coach“, das gerade erst begonnen hat.“ Falko Droßmann, Bezirksamtsleiter Hamburg-Mitte 1.4 Gremienarbeit Die vielfältigen Angebote der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden seit 2005 im Auftrag der beiden Träger von JC t.a.h (Agentur für Arbeit Hamburg und Freie und Hansestadt Hamburg) aus einer Hand erbracht. Der Sicherstellung der finanziellen Leistungsansprüche zum Lebensunterhalt und Unterkunft kam unter den pande- mischen Auswirkungen im Jahr 2020 eine besondere Bedeutung zu. Unter bestmöglicher Absicherung des Infekti- onsschutzes für Mitarbeitende und Kund:innen galt es in enger Abstimmung mit beiden Trägern den besonderen Er- wartungen zielgerichtet zu begegnen und dabei alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um dem sozialen Auftrag gerecht werden zu können. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit, frühzeitige Beteiligung und Kommunikation sowie Transparenz im Handeln bildeten in 2020 die Grundlage, um den besonderen Herausforderungen und eigenem Anspruch gerecht werden zu können. Entsprechend dem eigenen Leitbild ist die Grundlage der Arbeit von JC t.a.h die partnerschaftliche Zusam- menarbeit mit den Gremien „Trägerversammlung“ und „Beirat“. 14
1.4.1 Trägerversammlung Um regionale Rahmenbedingungen besser berücksichtigen zu können, wurde die dezentrale Verantwortung mit der Novellierung des SGB II mit Wirkung zum 01.01.2011 ausgeweitet. Entscheidungsträger der gemeinsamen Einrichtung sind der Geschäftsführer und die Trägerversammlung. Die Trägerversammlung entscheidet über organisatorische, per- sonalwirtschaftliche, personalrechtliche und personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten (§ 44c Abs. 2 S. 1 SGB II). Darüber hinaus wird in der Trägerversammlung das örtliche Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm zwischen den Trägern abgestimmt. Den beiden Trägern obliegt ferner die Verantwortung für die recht- und zweckmäßige Erbringung der Leistungen nach dem SGB II durch die gemeinsame Einrichtung (§ 44 Abs. 3 SGB II) für ihren jeweiligen Verantwortungsbereich. Mit der gemeinsamen Zielvereinbarung, die beide Träger für ihren jeweiligen Verantwortungsbereich mit der Ge- schäftsführung von JC t.a.h auch für das Jahr 2020 abgeschlossen haben, wurde zum Ausdruck gebracht, dass trotz der sich bereits abzeichnenden pandemischen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, ambitionierte Zielstellungen nach besten Kräften verfolgt werden. Den Vorsitz in der Trägerversammlung hatte im Jahr 2020 Thorsten Kruse (Amtsleiter des Amtes für Arbeit und Inte- gration) und als stellvertretender Vorsitzender Sönke Fock (Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Hamburg) inne. Die von Vertrauen geprägte und gute Zusammenarbeit beider Träger mit der Geschäftsführung von JC t.a.h hat sich auch in 2020 fortgesetzt und weiter gefestigt. 1.4.2 Zentraler Beirat Entsprechend der rechtlichen Reglungen in § 18d SGB II ist bei jeder gemeinsamen Einrichtung nach § 44b SGB II ein örtlicher Beirat zu bilden. Die „örtlichen Beiräte“ in den Jobcentern beraten insbesondere bei der Erarbeitung des örtlichen Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Mitglieder sind ins- besondere Vertreter:innen der freien Wohlfahrtspflege, der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie der Kammern und berufsständischen Organisationen. In Hamburg gibt es gemäß § 10 der Vereinbarung nach § 44b Absatz 2 SGB II durch öffentlich-rechtlichen Vertrag gemäß §§ 53 ff Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) über die Zusammenarbeit, die nähere Ausgestaltung und Organisation sowie den Standort der gemeinsamen Einrichtung im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II einen sogenannten „Zentralen Beirat“ und für jeden Bezirk der Freien und Hansestadt Hamburg einen „bezirklichen Beirat“. In den Sitzungen des Zentralen Beirats werden aktuelle Themen aus den Bereichen Integration, Hilfebedürftigkeit, arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und Umsetzung der Ziele nach dem SGB II behandelt. Der Zentrale Beirat befasst sich mit den gesamthamburgischen Belangen der gemeinsamen Einrichtung. Die bezirklichen Beiräte beraten zu den für ihre Aufgabenwahrnehmung relevanten Belangen des jeweiligen Verwaltungsbezirks der Freien und Hansestadt Hamburg. Im Jahr 2020 war ein zentrales Thema in der Beiratsarbeit die besonderen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Pandemie. Die Besprechungsformate wurden in 2020 soweit nötig und möglich auf ein digitales Format umgestellt. 15
„Es ist wichtig, dass in unsicheren Zeiten die Sozialsysteme schnell und zuverlässig arbeiten. Das Jobcenter Hamburg hat sich – trotz enger gesetzlicher Vorgaben – flexibel und zügig den neuen Anforderungen angepasst und viel geleistet im Pandemie- jahr 2020. Dass es kaum Beschwerden und keine Skandale gab, ist das wohl beste Zeugnis für die sehr gute Arbeit.“ Katja Karger, Vorsitzende DGB Hamburg „Das ist Hamburg! Gerade in der Krise brauchten die vielen Bean- tragenden, darunter zahlreiche Soloselbstständige, schnelle Ori- entierung und Hilfe. Mit Leistungsstärke und Verlässlichkeit hat team.arbeit.hamburg diesen hohen Anspruch vorbildlich erfüllt. Die gute Zusammenarbeit und die gelebte Sozialpartnerschaft stellen schon jetzt die Weichen für den ersten Arbeitsmarkt in der Zeit nach der Pandemie. Hamburgs Arbeitgeber sprechen Ge- schäftsführung und Mitarbeitern ihren größten Dank aus!“ Michael Thomas Fröhlich, Hauptgeschäftsführer Vereinigung der Unternehmensverbände in Hamburg und Schleswig- Holstein e.V. (UV Nord) 16
2. UNSER BEITRAG FÜR DIE GESELLSCHAFT IN DER PANDEMIE – Beratung unter Pandemiebedingungen 2.1 Regelungen zum erleichterten Zugang Am 28. März 2020 ist das vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossene Sozialschutz-Paket (Ge- setz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2) in Kraft getreten.22 Damit hat der Gesetzgeber mit § 67 SGB II eine befristete Sonderregelung für ein vereinfachtes Verfahren für die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II geschaffen. Die Sonderregelung war zunächst bis zum 30. Juni 2020 befristet. Aufgrund des § 1 Ab- satz 1 der „Verordnung zur Verlängerung des Zeitraums für das vereinfachte Verfahren für den Zugang zu den Grundsi- cherungssystemen aus Anlass der COVID-19-Pandemie“ (Vereinfachter Zugang-Verlängerungsverordnung – VZVV) vom 25. Juni 2020 sowie der Ersten Verordnung zur Änderung der Vereinfachter-Zugang-Verlängerungsverordnung vom 16. September 2020 wurde der in § 67 Absatz 1 SGB II genannte Zeitraum zunächst bis zum 30. September 2020, dann bis zum 31.03.2021 und zwischenzeitlich bis 31.12.2021 verlängert. Mit der bundesweit geltenden Sonderregelung wurden Leistungen in einem vereinfachten Verfahren schnell und unbürokratisch zugänglich gemacht. Damit sollte sichergestellt werden, dass allen Personen, die aufgrund der Corona- Pandemie in Not geraten waren, zeitnah eine verlässliche Hilfe zum Lebensunterhalt zur Verfügung steht. Britta Stuhlmacher, Leiterin des Geschäftsbereichs Leistung und Kundenportal „Es hat mich gefreut, dass der Gesetzgeber so schnell mit der Einführung des § 67 SGB II ein „vereinfachtes Verfahren“ für die Antragstellung durch Kund:innen realisiert hat. Dies hat Job- center team.arbeit.hamburg bei den sehr schnell ansteigenden Antragszahlen ermöglicht, die Leistungsgewährung für alle Kund:innen sicherzustellen. Zudem hat sich gezeigt, wie schnell und konstruktiv die Führungskräfte und Mitarbeiter:innen von Jobcenter team.arbeit.hamburg auf so eine besondere Situation reagieren, Veränderungen anstoßen und mittragen und durch hohes Engagement die herausfordernde Situation meistern. In dieser Zeit hat Jobcenter team. arbeit.hamburg zudem digital nochmal „einen großen Sprung nach vorne“ gemacht und die Website in kürzester Zeit neu aufgebaut sowie den Grundstein für die Einführung der Online- Terminbuchung für März 2021 gelegt.“ 22 Deutscher Bundestag Drucksache 19/18111;Link: https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/181/1918111.pdf. 17
Die Bundesagentur für Arbeit hat zur Anwendung des mit dem Sozialschutz-Paket eingeführten § 67 SGB II die Wei- sung zum Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 erlassen.23 Um sicherzustellen, dass hilfebedürftige Personen, insbesondere Selbstständige, Freiberufler:innen und Arbeitnehmer:innen, sofern ihnen Hilfebedürftigkeit droht, einen schnellen Zugang zu den Leistungen nach dem SGB II erhalten, wurden zudem ein vereinfachter Antrag sowie eine vereinfachte Anlage zum Einkommen aus Selbst- ständigkeit zur Verfügung gestellt. Der § 67 SGB II sah im Jahr 2020 in seinen Absätzen 2 bis 4 im Wesentlichen folgende Erleichterungen vor: • Vermögen wurde für die Dauer von sechs Monaten nicht berücksichtigt, es sei denn, es war erheblich.24 • Die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung galten für die Dauer von sechs Monaten als angemes- sen und wurden gemäß § 22 Absatz 1 SGB II bei der Berechnung der Höhe des Leistungsanspruchs berücksichtigt.25 • Wurden Leistungen nach § 41a Absatz 1 SGB II vorläufig bewilligt, erfolgt eine abschließende Entscheidung über den Leistungsanspruch abweichend von den gesetzlichen Vorgaben in § 41a Absatz 3 SGB II nur auf Antrag der leistungsberechtigten Person.26 Um im Rahmen des vereinfachten Verfahrens eine schnelle und unbürokratische Leistungsgewährung zu ermöglichen, wurden an die Darlegung der Plausibilität der prognostizierten Verhältnisse geringere Anforderungen gestellt. JC t.a.h konnte in Verbindung mit den neu eingerichteten Kommunikationsmöglichkeiten, den digitalen Innovationen und der Umstellung der Prozesse, die Regelung zum erleichterten Zugang optimal nutzen, um die Dienstleistung für die schnell zunehmende Anzahl der Kund:innen zu erbringen. 23 Weisung 202004003 vom 01.04.2020 – Weisungen zum Sozialschutz-Paket der Bundesregierung; Link: https://www.arbeits- agentur.de/datei/fachliche-weisungen-zu--67-sgb-ii_ba146402.pdf 24 vgl. hierzu RN.:1.2 Aussetzen der Vermögensprüfung (§ 67 Absatz 2 SGB II). Link: https://www.arbeitsagentur.de/datei/ fachliche-weisungen-zu--67-sgb-ii_ba146402.pdf. 25 ebd. 26 ebd. RN.: 1.3 Vorläufige Entscheidung (§ 67 Absatz 4 SGB II). 18
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