INFORMATIONSBLATT _ GEMEINDE WIESENFELDEN_ - AUSGABE MAI 2022 - AUFLAGE

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  www.wiesenfelden.de

  Informationsblatt
__Gemeinde Wiesenfelden__________
  Ausgabe Mai 2022 - 86. Auflage
INFORMATIONSBLATT _ GEMEINDE WIESENFELDEN_ - AUSGABE MAI 2022 - AUFLAGE
Seite 2

Grußwort des Ersten Bürgermeisters
Liebe Mitbürgerinnen und
liebe Mitbürger,

mit dem seit Jahren erscheinenden Informationsblatt der Gemeinde Wiesenfelden wollen wir
unsere Bürger über die aktuellen Entwicklungen und Baumaßnahmen in der Gemeinde am Lau-
fenden halten und Hintergründe vermitteln. Entscheidungen sollen somit transparent und nach-
vollziehbar sein. Einen wichtigen Teil nehmen die Bekanntmachungen und Informationen aus dem Rathaus ein. Das Infor-
mationsblatt ist auch online abrufbar: www.wiesenfelden.de unter dem Link Rathaus - Infoblatt. Hier sind seit Dezember
2011 die Ausgaben abgespeichert.
Die Gemeinde Wiesenfelden bietet nach der erfolgreichen Durchführung im letzten Jahr auch dieses Jahr im August wieder
eine Ferienerlebniswoche für Kinder an. Der Veranstalter „Xund ins Leben“ hat sich das Ziel gesetzt, mit innovativen, gesund-
heitsorientierten Programmen vor allem Kinder und Jugendliche „zu bewegen“ und nachhaltig zu betreuen. Nähere Informa-
tionen dazu finden Sie in diesem Infoblatt auf Seite 38.
Mit der neuen Muni-App werden Sie ab sofort nach der Installation der App in Echtzeit mit interessanten Neuigkeiten aus
dem Gemeindebereich versorgt. Lokale Nachrichten, Eilmeldungen, Vereinsinformationen u. v. m. kommen direkt auf Ihr
Smartphone. Nutzen Sie diesen neuen Dienst - die App dafür ist kostenlos.
Im Juni und Juli sind die Termine für die Bürgerversammlungen (s. Seite 3). Sie sollen dem lebendigen Kontakt zwischen Rat-
haus und Bürgerschaft dienen. Über eine zahlreiche Teilnahme würde ich mich sehr freuen.
In den letzten Wochen hat sich die Corona-Lage entspannt. Leider zog eine andere Krise im Osten auf. Viele von uns sind
durch den Angriffskrieg auf die Ukraine verunsichert und verängstigt. Zugleich gibt es auch eine enorme Hilfsbereitschaft.
Auch in unserer Gemeinde wurden bereits viele Hilfsangebote umgesetzt. Weitere Hilfsangebote können im Landratsamt
Straubing-Bogen unter der Tel. Nr. 09421/973-930 (zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes und zusätzlich am Dienstag-
und Mittwochnachmittag) oder über die E-Mail-Adresse hilfe-ukraine@landkreis-straubing-bogen.de gemeldet werden. Die
Hilfsbereitschaft und das geeinte Vorgehen lassen die Hoffnung steigen, dass auch diese Herausforderung gemeistert wer-
den kann.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und uns allen Frieden und Gesundheit.

Herzlichst Ihr
Andreas Urban
Erster Bürgermeister

Gemeinde Wiesenfelden                                                    Impressum Herausgeber
Erster Bürgermeister Andreas Urban                                       Gemeinde Wiesenfelden
a.urban@wiesenfelden.de                                                  Georgsplatz 1
Tel. 09966/9400-0                                                        94344 Wiesenfelden
Fax 09966/9400-21                                                        Tel. 09966/9400-0
gemeinde@wiesenfelden.de                                                 Verantwortlich für den Inhalt:
www.wiesenfelden.de                                                      Erster Bürgermeister Andreas Urban
                                                                         Auflage: 1.650 Stück
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Inhaltsverzeichnis                                                                                              Seite 3

Inhaltsverzeichnis:

    Seite 1        Mahnmal am Beckenweiher                          Seite 40-42    Gemeindefeuerwehren

    Seite 2        Grußwort des Ersten Bürgermeisters               Seite 43       Sonstige Informationen

    Seite 3        Inhaltsverzeichnis                               Seite 44       Kindertagesstätte

    Seite 4-13     Aktuelle Maßnahmen                               Seite 45       Sternwarte Saulburg

    Seite 14-15    Aus dem Gemeinderat                              Seite 46-47    Wetterstation Haunsbach

    Seite 16-16    Rathaus-Informationen                            Seite 48       Maibaum am Georgsplatz

    Seite 38       Ferienprogramm

    Seite 39       Veranstaltungskalender

Gemäß Art. 18 Abs. 1 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) werden hiermit folgende Bürgerversammlungen einberufen:

•    Dienstag, 21. Juni 2022       Saulburg                 Vereinsheim             19.00 Uhr

•    Donnerstag, 23. Juni 2022     Höhenberg                Gasthaus Dirrigl        19.00 Uhr

•    Dienstag, 28. Juni 2022       Zinzenzell               Gasthaus Höcherl        19.00 Uhr

•    Dienstag, 12. Juli 2022       Wiesenfelden             Gasthaus Kerbl          19.00 Uhr

•    Donnerstag, 14. Juli 2022     Heilbrunn                Gasthaus Steudl         19.00 Uhr

•    Dienstag, 19. Juli 2022       Frauen & Jugend          Bürgersaal Wiesenfelden 19.00 Uhr

Den Vorsitz führt Erster Bürgermeister Andreas Urban

Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den Ersten Bürgermeister
2. Erster Bürgermeister Andreas Urban berichtet über aktuelle Angelegenheiten der Gemeinde Wiesenfelden
3. Fragen und Anliegen der Bürgerinnen und Bürger

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind sehr herzlich eingeladen.

Andreas Urban

Erster Bürgermeister

                                                                                                            Brandmoos
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Aktuelle Maßnahmen                                                                                                    Seite 4

Kindergartenneubau in Hammermühl - Spatenstich
Am Gründonnerstag wurde in der Hammermühl der erste Spatenstich für den Bau des neuen Bauernhofkindergartens getätigt.
Bereits 2019 wurde die Hofstelle, die mit dem umliegenden Land eine Größe von 7,7 Hektar hat, von der Gemeinde
Wiesenfelden erworben. 2020 wurde bereits klar, dass die vorhandenen Plätze für die Kindergartenkinder knapp sind und so
wurde nach Lösungen gesucht. Da es in der Gemeinde bereits eine Naturgruppe gibt, entstand die Idee für einen
Bauernhofkindergarten. Aktuell steht auf dem Gelände schon der „Wichtelwagen“, welcher eine Gruppe von 20 Kindern unter
der Gruppen-Leitung von Juliane Kaltenbacher und der Gesamtleitung von Marina Steubl beherbergt. Aufgrund der
Bedarfsmeldung 2021 wurde schnell klar, dass ein Neubau her muss. Nach verschiedenen Besichtigungen und Gesprächen
erarbeitete die Verwaltung und das Kindergartenteam in enger Zusammenarbeit ein Konzept für den Bauernhofkindergarten.
Dieses Konzept beinhaltet unter anderem Tiere und einen Lehrgarten, in dem die Kinder selbst Gemüse und Früchte anbauen
können. Dies soll den Kindern die Landwirtschaft näher bringen und eine Wertschätzung für Natur und Regionalität schaffen.
Als nächster Schritt folgten die Regierungsgespräche, die laut Bürgermeister Andreas Urban „anfangs eher nicht so gut“ liefen.
Am Ende wurde der Bau des Kindergartens doch möglich gemacht, nicht zuletzt durch den speziellen Einsatz des
Landtagsabgeordneten Josef Zellmeier und von Landrat Josef Laumer, die beide große Unterstützer dieses Projektes sind. „Es
geht einem das Herz auf, wenn Kinder zurück zum Ursprung kommen“, so Landrat Laumer. Im April 2021 begann die konkrete
Planung des Neubaus. Laut Martin Bauer vom Ingenieurbüro Bauer aus Konzell belaufen sich die Kosten auf ungefähr 3,8
Millionen Euro. Trotz der steigenden Baupreise halte er diese Zahl für relativ stabil, er bleibe aber dennoch vorsichtig, sagte
Bauer. Die Regierung hat bereits einen Zuschuss von 1,3 Millionen Euro zugesagt. Eine weitere Förderung in Höhe von 290.000
Euro gibt es vom Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle für die Raumlufttechnik. Das Gebäude soll an die Stelle des
bisherigen Stadls kommen und auch dessen Kubatur mit zusätzlichen 50 Prozent übernehmen. Laut Bauer sind 1.070 m²
Nutzfläche geplant. Diese soll einen Speisesaal, einen Bewegungsraum und eine Küche mit Lagerräumen zum Verarbeiten der
selbst angebauten Lebensmittel beinhalten. Zudem sollen zu einem späteren Zeitpunkt Ställe für Tiere hinzukommen.
Das Konzept für den Bau orientiert sich am traditionellen Baustil eines Bauernhofes. Es soll ein Unter- und Erdgeschoß zur
Nutzung für die Kinder sowie ein Dachgeschoß für die Technik geben. Eine Fertigstellung des Baus steht laut Bauer für Juni
2023 in Aussicht. Ab diesem Zeitpunkt sollen dann insgesamt 84 Kinder in drei Gruppen den neuen Kindergarten besuchen
können.
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Aktuelle Maßnahmen                                Seite 5

                     Spatenstich 14. April 2022
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Aktuelle Maßnahmen                        Seite 6

Hierl-Stadl

Abbruch Ende März 2022

Baustelle Bauernhof-Kita Mitte Mai 2022
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Aktuelle Maßnahmen                                                                                                 Seite 7

Förderanträge für Radwege gestellt
(mh) Der Anteil der Radfahrer/-innen im Straßenverkehr in Deutschland steigt weiter an. Doch vielerorts weist das
Radwegenetz noch immense Lücken auf. Die bayerische Staatsregierung hob den Fördersatz für Radwegeverbindungen an.
Der Ausgangsfördersatz für das Bayerische Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz wurde um zehn Prozentpunkte erhöht und
beträgt somit 50 %. Für den Radwegebau wurden die Fördersätze sogar noch stärker angehoben, hier sind künftig bis zu 80 %
Förderung möglich. Im Bewerbungszeitraum haben sich 206 Kommunen mit 325 Projektideen beworben. Die große Zahl an
Bewerbungen zeigt das hohe Engagement und die große Bereitschaft der Kommunen, an einer nachhaltigen und
klimafreundlichen Nahmobilität und damit an Verbesserungen der Radverkehrsinfrastruktur zu arbeiten. Dabei zeigt sich das
Interesse der Kommunen in gleicher Weise aus den Städten als auch aus dem ländlichen Raum. Die Mitteilung zur
Projektauswahl und zum weiteren Vorgehen wird voraussichtlich im Mai 2022 erfolgen.
Die Gemeinde Wiesenfelden hat Förderanträge für folgende Radwege gestellt:
Großviecht – Wiesenfelden
Höhenberg – Wiesenfelden
Zinzenzell – Abzweigung Edenhof / Trainingsplatz

Neues Regenrückhaltebecken für den Ort Höhenberg
(mh) Die Arbeiten für das neue Regenrückhaltebecken in Höhenberg wurden an die Fa. Schedlbauer aus Konzell vergeben. Das
Becken mit Teichmönch dient der Beseitigung des über die Regenwasserkanalisationen gesammelten Niederschlagswassers
aus dem Ortsteil Höhenberg. Die Entwässerung im Ortsteil Höhenberg erfolgt im Trennverfahren. Das anfallende
Niederschlagswasser, überwiegend aus der Ortsentwässerung wird in einem Regenwasserkanal gesammelt und in das neu zu
erstellende Regenrückhaltebecken mit Drosseleinrichtung eingeleitet. Das geplante Beckenvolumen beträgt 1.770 m³. Das
Becken wird mit einer maximalen Einstauhöhe von 1,90 m ausgeführt. Das Auslaufbauwerk (Teichmönch) ist mit einer
Drosseleinrichtung versehen. Der Ablauf wird mittels Umgehungsleitung um den bestehenden Feuerlöschteich vorbeigeführt
und läuft im früheren Ableitungskanal bis zur aufgelassenen Teichkläranlage Höhenberg. Von dort erfolgt die Einleitung über
die ehemalige Einleitungsstelle der Kläranlage in den Vorfluter.
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Aktuelle Maßnahmen                                                                                                    Seite 8

Heizzentrale wird erweitert
(mh) Die Gemeinde Wiesenfelden erstellte im Jahr 2017 eine Nahwärmezentrale mit dem Heizmedium Hackschnitzel im
Gebäude des Bauhofs mit einem Biomassekessel mit 500 kW. Zum derzeitigen Ausbaugrad sind 24 Anschlussnehmer auf
diese Heizzentrale angeschlossen. Hierunter einige öffentliche und gemeindliche Einrichtungen. Mit dem Ausbau des
Nahwärmenetzes in 2020 wurde das neue Baugebiet „Pfarrerfeld“ für weitere 30 Grundstücke erschlossen.
Nachdem die Heizzentrale bereits einige Perioden in Betrieb ist, wurde eine Überprüfung der zugrundeliegenden Auslegungen
und dem tatsächlichen Betrieb vorgenommen, so dass eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die Errichtung eines
weiteren Kessels erfolgen konnte. Die Heizlast liegt bei den Bestandsanschlüssen und dem neuen Baugebiet Pfarrerfeld bei
1.573 kW, dies bedeutet bei optimaler Pufferspeicherung ein Defizit von 390 kW. Das Ingenieurbüro EBB aus Regensburg hat
mittlerweile eine Transformations- und Detailplanung für die Erweiterung der Heizzentrale erarbeitet. In Planung ist ein neues
Gebäude beim alten Kläranlagengelände in Wiesenfelden mit Pellets Bunker und Schüttboxen sowie Solarthermie 21 kW,
Wärmepumpe (i. V. m. Photovoltaikanlage 60 kWp), BHKW und Biomassekessel 1 und 2. Eine Förderung ist über die
Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) möglich

Neugestaltung der Oswaldstraße in Wiesenfelden
(mh) Bei der für das Jahr 2023 vorgesehenen Maßnahme handelt es sich um ein Projekt zur „Dorf- und bedarfsgerechten
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse“ des Typs „Dorferneuerung/Kleine Infrastrukturen“, für das im Rahmen des
„Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“, kurz ELER, eine Förderung durch die
Gemeinde Wiesenfelden beantragt wurde. Eine entsprechende Bürger- und Anliegerbeteiligung fand am 10. Mai statt.
Die Oswaldstraße mit einer Länge von rund 125 m ist eine innerörtliche Anliegerstraße und dient, vor allem fußläufig, als
Abkürzung zur Ortsmitte (Rathaus, Kirche, etc). Sie erschließt auch mehrere Geschäfte bzw. Handwerks- und
Dienstleistungsbetriebe (Metzgerei, Spenglerei/Heizungsbau, Med. Fußpflege, Tierarztpraxis). Im Bestand ist ein Gehweg nur
teilweise und in einer zu geringen Breite (z. T. unter 1 m) vorhanden. An der Engstelle bei Haus Nr. 3a wird er durch die
Eingangstreppe zum Gebäude unterbrochen. Da sich in der Oswaldstraße und in der näheren Umgebung mehrere Geschäfte,
u. a. eine Metzgerei, sowie ein Gasthaus befinden, besteht auch ein erhöhter Parkdruck.
Zielsetzung sind insbesondere Verbesserungen für Fußgänger durch Anlage eines durchgängigen, ausreichend breiten
Gehweges, sowie der Parkierungssituation. Dazu konnte die Gemeinde den derzeitigen Schotterparkplatz an der östlichen
Einmündung in die Staatsstraße 2148, gegenüber der Metzgerei Heindl, erwerben. Ein an der Nordecke dieses Grundstücks
vorhandenes Feldkreuz soll als dörfliches Kulturgut besser zur Geltung gebracht werden. Gleichzeitig soll entlang der
Ortsdurchfahrt St 2148 der Gehweg auf einer Länge von rund 60 m bis zur Straße Peterlhöhe saniert werden. Innerorts und
auch im weiteren Verlauf ortsauswärts wurde der Gehweg bereits neugestaltet.
Der Fahrbereich wird in Asphalt mit einer Breite von 4,10 m erstellt, dies entspricht dem Begegnungsfall PKW-PKW bei
langsamer Fahrweise gemäß RASt06. Auf der Ostseite der Oswaldstraße wird ein Gehweg mit mind. 1,50 m Breite erstellt,
wobei durch einen fließenden Übergang zu den angrenzenden Anwesen die nutzbare Breite häufig deutlich größer ist. An der
Engstelle bei Haus Nr. 3a wird die Fahrbahn zugunsten des Gehweges eingeengt, so dass mindestens 1,20 m Gehwegbreite
verbleibt.
Der Gehbereich wird optisch durch einen Betonpflasterbelag abgesetzt. Vorgesehen ist ein schlichtes Beton-Rechteckpflaster
mit gebrochenen Kanten, wie es auch in den angrenzenden, bereits sanierten Bereichen verwendet wurde. Eine Gestaltung
der Oswaldstraße als ausgesprochene Mischverkehrsfläche ohne erkennbaren Gehbereich erschien nicht zweckmäßig, da doch
ein spürbares Verkehrsaufkommen zu verzeichnen ist. Die Abgrenzung zwischen der asphaltierten Fahrbahn und dem Gehweg
erfolgt durch eine Entwässerungsrinne in Form einer Zweizeiler-Mulde, so dass im Bedarfsfall ein Überfahren möglich ist. Die
gegenüber liegenden Randbereiche und Hausvorzonen werden ebenfalls mit Betonpflaster gestaltet. Bei Haus Nr. 4, das durch
einen Neubau ersetzt wird, hat die Gemeinde einen Streifen von 1,60 m Breite erworben. So kann hier beidseitig ein Gehweg/
Hausvorzone angelegt werden. Der Einmündungsbereich an der Staatsstraße wird damit für Fußgänger sicherer, da ein Queren
der Oswaldstraße nicht unmittelbar an der Einmündung erfolgen muss.
An der östlichen Einmündung in die Staatsstraße 2148, gegenüber der Metzgerei Heindl, sollen auf dem derzeitigen
Schotterparkplatz acht Stellplätze in extensiver Befestigung (Rasenpflaster bzw. Rasengitter) sowie ein Behinderten-Parkplatz
in Betonpflaster angelegt werden. Das ursprünglich hier vorhandene Anwesen wurde abgebrochen. Weitere zwei Längsparker
sind im Anschluss entlang der Oswaldstraße vorgesehen.
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Aktuelle Maßnahmen                                                                                                Seite 9

Als Raumgliederung zur Staatsstraße wird ein Grünstreifen mit zwei Bäumen und Sträuchern angelegt.
Zudem sind hier Fahrradständer geplant, die auch für die nahegelegene Bushaltestelle genutzt werden können. Das vorhande-
ne Feldkreuz wird durch Baumpflanzung und eine Sitzbank aufgewertet. Damit es besser zur Geltung kommt, wird es um ca.
2,50 m von der Grundstücksgrenze weg versetzt.

Der entlang der Ortsdurchfahrt St 2148 vorhandene Gehweg wird bis zur Straße Peterlhöhe saniert, wobei der bestehende
Asphaltbelag aus gestalterischen Gründen durch Betonpflaster ersetzt wird. In Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt soll
ein 7 cm hoher Bordstein als Abgrenzung zur Fahrbahn und Definition des Gehweges beibehalten werden.

Eine Begrünung mit Bäumen und Sträuchern ist schwerpunktmäßig am geplanten Parkplatz vorgesehen. In der Oswaldstraße
selbst ist aufgrund der engen und nah an die Straße angrenzenden Bebauung kein Platz für Baumpflanzungen und größere
Sträucher. Hier soll durch grüne Ränder mit bodendeckenden Strauch- und Staudenpflanzungen oder blütenreichen Ansaaten
im Übergang vom öffentlichen zum Privatbereich in Abstimmung mit den Anliegern mehr Grün in den Straßenraum integriert
werden. Die bereits vorhandenen Grünflächen und Vorgärten auf Privatgrund bleiben erhalten.
Neben dem Straßenbau wird auch der Mischwasserkanal teilerneuert und der Regenwasserkanal sowie die Trinkwasserleitung
komplett erneuert. Leerrohre für Breitband werden entsprechend berücksichtigt.

Lageplan Oswaldstraße                                      Engstelle bei Hs.Nr. 3 a

Zu sanierender Gehweg entlang der Straubinger              Einmündung in die Falkensteiner Straße (St
Straße und geplanter Parkplatz auf Fl.Nr. 141/8            2148
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Aktuelle Maßnahmen                                                                                               Seite 10

Kläranlagenbau in Zinzenzell läuft planmäßig
(mh) Die Firma Josef Zankl GmbH aus Viechtach hat den Auftrag für die Bautechnik, die Firma Scharr Tec aus Hunderdorf
den Auftrag für die Maschinentechnik erhalten. Die EMSR-Technik wurde an die Firma Zemsauer GmbH aus Ruderting als
wirtschaftlichster Bieter vergeben. Die Baukosten belaufen sich auf rund 2,5 Mio. Euro. Die Kostenberechnung im Oktober
2020 lag bei rund 2,1 Mio. Euro. Die Kostenüberschreitung der Angebote von 14,5 Prozent ist mutmaßlich auf den enormen
Anstieg der Materialkosten und Rohstoffpreise seit Anfang 2021 zurückzuführen.
Die Tiefbauarbeiten zur Herstellung des Stromanschlusses wurden mittlerweile abgeschlossen. Ein neuer Kabelverteilerkasten
wurde gesetzt und die Stromleitung bis in das Betriebsgebäude verlegt. Anlieferung und Montage des Einfahrtstores sowie
Rückbau und Neubau der Zufahrtsstraße sind für Ende Mai vorgesehen. In diesem Zuge sollen auch die Umbauarbeiten am
Oxidationsteich II durchgeführt werden. Die Asphaltierungsarbeiten sind anvisiert für KW 23 und beim neuen Betriebsgebäude
sind die Fliesen- und Malerarbeiten erfolgt. Mit der Kabelverlegung im Betriebsgebäude wurde begonnen, Schaltschränke
wurden aufgestellt und die Montage der Rechensteuerung vorbereitet. Die Installationsarbeiten für die provisorische
Inbetriebnahme der Kläranlage (Rechen, Vorklarbecken, Schlammsilo, Festbett, Brauchwasseranlage) wurden abgeschlossen.
Die Elektromontage für die Rechenanlage erfolgt im Zuge der Arbeiten zur Inbetriebnahme der Anlage.
Aktuelle Maßnahmen                                                                                                Seite 11

Bürgersaal Zinzenzell

(mh) Die Firma Althammer Bau GmbH aus Pemfling hat im letzten Jahr den Auftrag für die Außenbereichsgestaltung am
Bürgersaal in Zinzenzell erhalten und hat nach personellen Problemen endlich mit der Außenbereichsgestaltung begonnen. Im
Juli müssen die Arbeiten abgeschlossen sein. Da Wasser in das Gebäude drang, muss zusätzlich die Kellerwand instandgesetzt
werden. Die Instandsetzung der Kellerwand betrifft im Wesentlichen den Rückbau sämtlicher Lichtschächte an der Nord- und
Westseite des Kellergeschoßes, den Ausbau der zugehörigen Fenster, die Ausmauerung der entsprechenden
Fensteröffnungen, die Abdichtung der Kellerwand nördlich, westlich und östlich einschließlich der Fuge zur Bodenplatte, die
Außendämmung der entsprechenden Kellerwände bis ca. 2,0 m unter Gelände sowie notwendige Folgearbeiten im
Innenbereich des Kellergeschoßes.

Wasserleitungsbau Großviecht und Jägershöfen

Der Auftrag für die Wasserleitungsarbeiten in den Ortsteilen Großviecht und Jägershöfen wurde an die Firma Schedlbauer
GmbH aus Konzell erteilt. Mit den jeweiligen Grundstücksanliegern werden zeitnah Gespräche geführt.
Aktuelle Maßnahmen                                                                                                 Seite 12

Kanalauswechslung in Saulburg

(mh) Der Landkreis Straubing-Bogen baute die Kreisstraße SR 28 in der Ortsdurchfahrt Saulburg aus. Zur Behebung der
bekannten Kanalnetzüberflutungen im Ortsteil Saulburg wurde seitens der Gemeinde Wiesenfelden unterdessen eine
Erneuerung des Kanals vorgenommen mit einer Nennweitenvergrößerung in der Bayerwaldstraße auf DN 500. Dadurch würde
man das Fassungsvermögen vergrößern und die Kanalverstopfungen größtenteils beseitigen. Die Wiederaufnahme der
Arbeiten nach dem Winter ist am 28.03.2022 erfolgt. Derzeit laufen noch die Arbeiten zur Verlegung des Mischwasserkanals
DN 400 im Bereich der Steilböschung. Der Abschluss der Kanalbauarbeiten wird angestrebt bis Ende Mai / Mitte Juni. Ein recht
herzliches Dankeschön gilt allen Bürgerinnen und Bürgern für die lange Duldung der Baustelle.

Ein Steilwandkanal

(gs) Eine aufwendige Straßen- und Kanalsanierung auf der Ortsdurchfahrt Saulburg SR 28 neigt sich schön langsam dem Ende
zu. Diese Baumaßnahme wurde in drei Teile gegliedert. Dem Teil A: Straßenbau (Kreis Straubing-Bogen), hier Ausbau der
Kreisstraße SR 23, Hocheinbau auf etwas 1.100 Meter. Dem Teil B: Gehweg und Straßenentwässerung (Gemeinde
Wiesenfelden), hier Gehwegneubau im Vollausbau, Sanierung Straßenentwässerung, Straßenabläufe erneuern, etwas 25
Stück, Regenwasserkanal für Drainagewasser der Stützmauer auf 170 Meter. Teil C: Kanalbau (Gemeinde Wiesenfelden),
Mischwasserkanal erneuern; etwa 630 Meter bei einem maximalen Gefälle von 624 Promille, den Rodungsarbeiten im Bereich
der Steilböschung, mit einem Energieumwandlungsschacht in einer Tiefe von 7,24 Meter und mehreren Kanalabstufungen in
der enormen Steillage und einem großen Höhenunterschied. Die Gesamtsumme dieser Baumaßnahmen beträgt 1,66 Millionen
Euro; der Landkreis Straubing-Bogen ist hier mit 530.884 Euro beteiligt. Von den Bauausführenden wird der Steilwandkanal als
der steilste Kanal Deutschlands bezeichnet. Also ein Unikum für Saulburg.
Aktuelle Maßnahmen                                                                                            Seite 13

Gewerbegebiet Saulburg in Kürze erschlossen

(mh) Die Erschließungsarbeiten für das Gewerbegebiet in Saulburg sind in Kürze
fertiggestellt. Die Erschließung mit Kanal, Wasser, Glasfaser und Strom erfolgte vom
bestehenden Baugebiet „WA Wirthsfeld“ aus. Derzeit laufen noch die
Asphaltierungsarbeiten sowie die Arbeiten für das Regenrückhaltebecken.

Saulburger Mitte wird neugestaltet

                                                                            (mh) Die Saulburger Dorfgemeinschaft hat
                                                                            einen Antrag auf Neugestaltung des freien
                                                                            Platzes vor dem Friedhof gestellt, dem der
                                                                            Gemeinderat      zustimmte.     Um       die
                                                                            Gegebenheiten        vor     Ort       nicht
                                                                            einzuschränken, wurde eine Skizze
                                                                            erarbeitet, in der die Parkplatzsituation
                                                                            nicht eingeschränkt, sondern verbessert
                                                                            wird. Sitzgelegenheiten und Bepflanzungen
                                                                            werden miteingeplant. Der Umbau des
                                                                            Buswartehäuschens       mit   überdachter
                                                                            Sitzgelegenheit       wurde        ebenfalls
                                                                            befürwortet. Die Arbeiten für die
                                                                            Neugestaltung des Vorplatzes am Friedhof
                                                                            sind geplant ab KW 21. Die Firma
                                                                            Guggenberger wurde zwischenzeitlich für
                                                                            die anfallenden Leistungen beauftragt.
Aus dem Gemeinderat                                                                                             Seite 14

Bisamfänger gesucht

An die Gemeinde wurde das Problem herangetragen, dass Bisam
einen Weiher unterminieren und den Damm gefährden. Bisam-
ratten sind Wühltiere, die in Erdbauten unter dem Wasser leben.
Soweit, so gut. Indem die Nager wühlen, zerstören sie jedoch die
Uferbefestigungen und diese stürzen ein. Damit ist für den Ge-
setzgeber der Fall klar: Solchen Umtrieben muss man Einhalt
gebieten, denn die Bisamratte unterliegt keinem nationalen oder
internationalen Schutzstatus. Sie unterliegt auch nicht dem Jagd-
recht. Zuständig ist hier die Kommune. Daher hat Herr Franz Beil
aus Zinzendorf von der Gemeinde Wiesenfelden den Auftrag für
den Fang von Bisam erhalten. Sollte zusätzlich jemand diese Tä-
tigkeit als Bisamfänger gegen eine Fangprämie übernehmen wol-
len, der wird gebeten, sich im Wiesenfeldener Gemeindeamt zu
melden.

Biberproblematik
Die Biberproblematik im Gemeindegebiet wurde im Gemeinde-
rat thematisiert. In Zusammenarbeit mit der Unteren Natur-
schutzbehörde des Landratsamtes wird ein Beitrag zur Biberthe-
matik erarbeitet, der in der nächsten Ausgabe des Infoblattes
veröffentlicht wird.
Für Rückfragen steht Frau Heimerl von der Unteren Natur-
schutzbehörde des Landratsamtes unter Tel. 09421/973-257 zur
Verfügung.

Widerspruchsrecht für Bürger

Seit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung sind Gemeinden bei der Übermittlung von Daten aus dem Melderegis-
ter zum Zwecke der Umsetzung von Gratulationen, Beileidsbekundungen, Einladungen zu gemeindlichen Feiern etc. vor neue
Herausforderungen gestellt. Wahrgenommen werden die Repräsentationsaufgaben durch den Ersten Bürgermeister oder in
Vertretung durch den Zweiten bzw. Dritten Bürgermeister oder Mitglieder des Gemeinderates. Als Lösung ist auf Nachfrage bei
der Aufsichtsbehörde für Datenschutz der Erlass einer Richtlinie notwendig, in der der Gemeinderat dem Bürgermeister weite-
re Aufgaben übertragen kann, die repräsentativer Art sind. Darin können neben einer Geburt auch die weiteren Anlässe für
eine Gratulation festgelegt werden, zu denen der Bürgermeister die Meldedaten der Bürger nutzen darf. Sollte dabei ein Wi-
derspruch des Bürgers vorliegen, so muss auch davon ausgegangen werden, dass der Bürger eine Gratulation durch den Bür-
germeister nicht wünscht. Die vom Gemeinderat neu erlassene Richtlinie wird auf der Website der Gemeinde allgemein be-
kannt gemacht und der Bürger auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen. Der Bürger muss somit aktiv einer Nutzung der Melde-
daten zu Gratulationszwecken widersprechen.
Aus dem Gemeinderat                                                                                                 Seite 15

Planung für Steg fiel „ins Wasser“
Die Technische Hochschule Rosenheim, Studiengang Holzbau, wurde im letzten Jahr beauftragt, der Gemeinde Wiesenfelden
mit einer kostenlosen Bachelorarbeit sinnvolle Lösungsvorschläge für die Sanierung des reparaturbedürftigen
Naturbeobachtungsstegs am Beckenweiher zu unterbreiten. Die Studiengangsleitung teilte der Gemeinde nun mit, dass in der
Bachelorarbeit zum Naturbeobachtungssteg keine für das Projekt verwertbaren Ergebnisse enthalten sind. Dadurch hat man
einiges an Zeit verloren. Die Gemeinde bleibt dran und klärt weitere Schritte ab, damit der Steg möglichst schnell saniert und
wieder freigegeben werden kann. Derzeit arbeitet ein Ingenieurbüro an einer langfristigen Lösung. In Frage kommt
möglicherweise ein Holz-Ponton-Medium mit Betonschwimmern.

Digitales Kanalkataster fast fertig

Das Ingenieurbüro Trummer – Beraten und Planen GmbH aus Straubing wurde im April 2021 mit
der Digitalisierung des gesamten Kanal- und Wasserleitungsnetzes in der Gemeinde Wiesenfelden
beauftragt. Die Digitalisierung ist nun nach einem Jahr zu etwa 90 Prozent abgeschlossen. Das
Kataster ist „Pilot-Projekt“ und Datengrundlage für das neu gegründete Kommunalunternehmen „gKU Abwasserdienstleistung
Donau-Wald“ mit Sitz in Niederwinkling. Die Ausgangslage waren viele Bestandspläne in Papierform, teilweise waren die
Leitungen sogar mit Buntstift eingezeichnet. Viele Leitungen stammen vom damaligen Wasserbeschaffungsverband und diese
wurden seither nicht digitalisiert. Eine Auskunft der Verwaltung war nur wage möglich und bei Neuanschlüssen war die Lage
der Bestandsleitungen oft nicht bekannt. Bei einem Anschluss von Baugebieten und neuen Betrieben war keine Hydraulik
nachrechenbar, bei Rohrbrüchen die Bypass Möglichkeiten nicht übersichtlich und für Kanalbefahrungen und
Schadensbeurteilungen war zum Teil keine Grundlage vorhanden. Vermessen wurden mittlerweile etwa 1.000 Schieber mit
Entlüfter und Hydranten sowie etwa rund 1.200 Kanalschächte und 500 Straßenabläufe, dies mit den exakten Messungen von
Kanaldeckel, Schachthauptpunkt, Zu- und Abläufe sowie Einstiegspunkt. „Die Gemeinde hat einen deutlichen Nutzen vom
Kataster. Bestandspläne können nun schnell und einfach erstellt werden und die genaue Lage ist direkt ersichtlich“, erklärt
Wiesenfeldens Bürgermeister Andreas Urban.

„Anerkennung tut gut“
Personen, die sich um die Gemeinde Wiesenfelden verdient gemacht haben, können durch
Verleihung des Ehrenbürgerrechts, mit der Ehrenbezeichnung „Altbürgermeister/in“, mit
der Bürgermedaille in Gold oder Silber, für besondere Verdienste und mit der
Kommunalen Dankurkunde sowie der Kommunalen Verdienstmedaille ausgezeichnet bzw.
geehrt werden. Für eine einheitliche Regelung sollte auf Wunsch der beiden Ausschüsse
Kinder, Jugend und Senioren sowie Vereine, Kultur und Soziales, von der Verwaltung eine
Satzung ausgearbeitet werden. Der Gemeinderat beschloss die inhaltlich vorgetragene
Satzung über Ehrungen und Auszeichnungen der Gemeinde Wiesenfelden. Sie tritt zum
1. Januar 2022 in Kraft. Die Satzung kann während der allgemeinen Dienststunden im
Rathaus in Wiesenfelden bei Herrn Hecht, Zimmer Nr. 10 (OG) eingesehen werden.
Rathaus-Informationen                                                                                               Seite 16

Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern

Neuregelung der Grundsteuer

Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der
Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für
jeden von uns. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für
Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt. Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur
Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet. Von 2025 an spielt der Wert eines Grund-
stücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert
des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.

Wie läuft das Verfahren ab?

Das bisher bekannte, dreistufige Verfahren bleibt weiter erhalten. Eigentümerinnen und Eigentümer haben eine sog. Grund-
steuererklärung abzugeben. Das Finanzamt stellt auf Basis der erklärten Angaben den sog. Grundsteuermessbetrag fest und
übermittelt diesen an die Kommune. Die Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten über die getroffene Feststellung des Fi-
nanzamtes einen Bescheid, sog. Grundsteuermessbescheid. Der durch das Finanzamt festgestellte Grundsteuermessbetrag wird
dann von der Kommune mit dem sog. Hebesatz multipliziert. Den Hebesatz bestimmt jede Kommune selbst. Die tatsächlich
nach neuem Recht zu zahlende Grundsteuer wird den Eigentümerinnen und Eigentümern in Form eines Bescheids, sog. Grund-
steuerbescheid, von der Kommune mitgeteilt. Sie ist ab dem Jahr 2025 von den Eigentümerinnen und Eigentümern an die Kom-
mune zu bezahlen.

Was bedeutet die Neuregelung für Sie?

Waren Sie am 1. Januar 2022 (Mit-)Eigentümerin bzw. (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks, eines Wohnobjekts oder eines Be-
triebs der Land- und Forstwirtschaft in Bayern? – Dann aufgepasst: Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer
feststellen zu können, sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Inhaberinnen und Inhaber von land- und forst-
wirtschaftlichen Betrieben verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Hierzu werden Sie durch Allgemeinverfügung
des Bayerischen Landesamt für Steuern im Frühjahr 2022 öffentlich aufgefordert. Für die Erklärung sind die Eigentumsverhält-
nisse und die tatsächlichen baulichen Gegebenheiten am 1. Januar 2022 maßgeblich, sog. Stichtag.

Was ist zu tun?

Ihre Grundsteuererklärung können Sie in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022 bequem und einfach elekt-
ronisch über das Portal ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de abgeben. Sofern Sie noch kein Benutzerkonto bei
ELSTER haben, können Sie sich bereits jetzt registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern
kann.
Sollte eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung für Sie nicht möglich sein, können Sie diese auch auf Papier einrei-
chen. Die Vordrucke hierfür finden Sie ab dem 1. Juli 2022 im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de, in Ihrem Finanzamt
oder in Ihrer Gemeinde.

Bitte halten Sie die Abgabefrist ein.
Rathaus-Informationen                                                                                             Seite 17

Sie sind steuerlich beraten?

Selbstverständlich kann die Grundsteuererklärung auch durch Ihre steuerliche Vertretung erfolgen.

Sie haben Eigentum in anderen Bundesländern?

Für Grundvermögen sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in anderen Bundesländern gelten andere Regelungen für die
Erklärungsabgabe als in Bayern. Informationen stehen unter www.grundsteuerreform.de zur Verfügung.

Sie benötigen weitere Informationen oder Unterstützung?

Weitere Informationen und Videos, die Sie beim Erstellen der Grundsteuererklärung unterstützen sowie die wichtigsten Fragen
rund um die Grundsteuer in Bayern finden Sie online unter www.grundsteuer.bayern.de

Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist die Bayerische Steuerverwaltung in der Zeit von Montag bis Donnerstag
von 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr telefonisch für Sie erreichbar: 089 – 30 70 00 77.

In Bayern gilt es, rund 6,3 Mio. Feststellungen zu treffen – aufgrund der Menge der zu bearbeitenden Grundsteuererklärungen
sehen Sie bitte von Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Grundsteuererklärung ab.

Hängen die Grundsteuerreform und der Zensus 2022 zusammen?

Das Bayerische Landesamt für Statistik führt 2022 einen Zensus mit einer Gebäude- und Wohnungszählung durch. Die Grund-
steuerreform und der Zensus sind voneinander unabhängig. Weitere Informationen zum Zensus finden Sie unter
www.statistik.bayern.de/statistik/zensus.
Rathaus-Informationen                                                                                             Seite 18

Wichtige Fragen und Antworten zur
Grundsteuerreform in Bayern
Was ist die Grundsteuer?

Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft muss Grundsteu-
er bezahlt werden. Die Grundsteuer wird von der Stadt oder der Gemeinde erhoben, in deren Gebiet das Grundstück bzw. der
Betrieb der Land- und Forstwirtschaft liegt. Die Einnahmen fließen ausschließlich den Kommunen zu. Damit zählt die Grund-
steuer zu den wichtigsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden. Die Mittel werden verwendet um z. B. den Brand-
schutz oder Infrastruktur zu finanzieren.

Wer muss die Grundsteuer bezahlen?

Steuerschuldner sind die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken bzw. Betrieben der Land- und Forstwirtschaft.
Die Grundsteuer kann wie bisher über die Nebenkosten auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden.

Wer muss eine Grundsteuererklärung abgeben?

Jeder, der am 1. Januar 2022 (Stichtag) Eigentümerin oder Eigentümer war, muss im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Oktober
2022 eine Grundsteuererklärung abgeben. Auch für (teilweise) steuerbefreite Grundstücke muss grundsätzlich eine Grundsteu-
ererklärung abgegeben werden. Gehört das Grundstück bzw. der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft mehreren Personen,
Gesellschaftern oder Gemeinschaften, schulden sie die Grundsteuer zusammen. Von allen Miteigentümerinnen bzw. Miteigen-
tümer ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben.

Wer darf bei der Erstellung der Grundsteuererklärung helfen?

Die Erklärung kann auch durch beauftragte Steuerberaterinnen oder Steuerberater oder eine andere bevollmächtigte Person
erstellt und abgegeben werden. Grundstücks- und Hausverwaltungen sind ebenfalls befugt, bezüglich der von ihnen verwalte-
ten Objekte die Erklärung abzugeben und Bescheide entgegenzunehmen.

Wie ist der zeitliche Ablauf der Reform?

2. Quartal 2022: Informationsschreiben an die Bürgerinnen und Bürger, die natürliche Personen sind.

01.07. bis 31.10.2022: Abgabe der Grundsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt

Ab Juli 2022: Feststellung der Besteuerungsgrundlagen durch das zuständige Finanzamt

Ab 2024: Festlegung des Hebesatzes durch die Kommunen. Erlass der Grundsteuerbescheide durch die Kommunen.

Ab 2025: Zahlung der neuen Grundsteuer an die Kommunen.

Wie kann man die Grundsteuererklärung abgeben?

Die Grundsteuererklärung kann bequem und einfach elektronisch über ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de
abgegeben werden. Dafür wird ein Benutzerkonto benötigt. Dieses kann man bereits jetzt unter www.elster.de beantragen.
Die Grundsteuererklärung kann aber auch auf Papier abgegeben werden. Die bayerischen Vordrucke stehen ab dem 1. Juli
2022 im Internet, in den Finanzämtern oder in den Kommunalverwaltungen bereit.

Wo erhält man die Daten, um die Grundsteuererklärung auszufüllen?

Daten zum Grund und Boden (Flurstücke): Im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2022 besteht die Möglichkeit, die für
die Grundsteuererklärung benötigten Daten aus der Anwendung BayernAtlas der Bayerischen Vermessungsverwaltung kosten-
los online abzurufen. Der Link dazu ist auf www.elster.de veröffentlich. Zudem kann auf Auszüge aus dem Liegenschaftskatas-
ter oder dem Grundbuch, einen notariellen Vertrag oder die Unterlagen im Zusammenhang mit einem Bauantrag zurück ge-
griffen werden.
Rathaus-Informationen                                                                                                 Seite 19

Daten zum Gebäude: Die Wohn– und Nutzfläche kann selbst ausgemessen werden, ist aber beispielsweise auch aus dem Bau-
unterlagen ersichtlich. Die Wohnfläche steht zudem im Mietvertrag, in der Nebenkostenabrechnung oder in der Wohngeldab-
rechnung. Die Wohnfläche ermittelt sich nach der Wohnflächenverordnung. Für Nutzflächen von Garagen, die in Zusammen-
hang mit einer Wohnnutzung stehen, wird ein Freibetrag von 50 m² gewährt. Für Nebengebäude (z. B. Gartenhäuschen) gibt es
einen Freibetrag von 30 m². Zur Nutzfläche gehören beispielsweise die Fläche von Büroräumen, Besprechungsräumen, Werk-
hallen oder Lagerhallen. Die Nutzfläche umfasst nicht die Konstruktions-Grundflächen (z. B. Wände, Pfeiler etc.) oder die tech-
nischen Funktionsflächen (z. B. Lagerflächen für Brennstoffe).

Müssen zur Grundsteuererklärung Belege eingereicht werden?

Grundsätzlich müssen keine Belege eingereicht werden. Falls Belege vorgelegt werden, sind diese bitte nicht im Original, son-
dern nur in Kopie zu übersenden.

Ist der Wert des Grundstückes entscheidend?

Anders als im bisherigen Recht und im Bundesrecht ist der Wert des Grundstückes nicht entscheidend. Der Bodenrichtwert
wird also nicht berücksichtigt. Die Äquivalenzzahlen sind rein pauschale Beträge, die nichts über den Wert des Grundstücks
aussagen.

Warum wird die Grundsteuer überhaupt reformiert?

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Berechnungsgrundlagen der Grundsteuer (Einheitswerte) für verfassungswid-
rig erklärt. Um diese Ungleichbehandlung zu beseitigen, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Gesetzgeber
eine neue gesetzliche Regelung treffen muss. Bayern hat daher am 10. Dezember 2021 das Bayerische Grundsteuergesetz er-
lassen und setzt damit für Grundstücke (Grundsteuer B) ein wertunabhängiges Flächenmodell um.

Wie wird sich die Belastung ändern?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Die endgültige Höhe der Grundsteuer wird durch die Kommunen über den Hebesatz
festgelegt. Das Bundesverfassungsgericht hat die Einheitswerte verworfen, weil sie veraltet sind. Eine Fortsetzung der alten
Grundsteuer ist somit verfassungsrechtlich ausgeschlossen. Es wird deshalb zwangsläufig zu Verschiebungen der Grundsteuer-
höhe zwischen einzelnen Grundstücken innerhalb einer Gemeinde kommen.

Hinweis zum Zensus 2022

Die Grundsteuerreform ist von der zeitgleich stattfindenden Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2022
unabhängig. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.statistik.bayern.de/gwz.

Weitere Informationen finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de
Rathaus-Informationen                                                                                               Seite 20

Sammelstellen „bis zur Decke gefüllt“
                                                 Fast überall in Bayern gibt es derzeit Hilfsaktionen für die Menschen in der
                                                 Ukraine. Angestoßen von der Katholischen Landjugend Wiesenfelden wurde
                                                 auch beim Rathaus eine Sammelstelle „Nothilfe Ukraine“ eingerichtet. Die
                                                 Landjugenden Wiesenfelden, Heilbrunn und Saulburg konnten zahlreiche
                                                 Sachspenden sammeln. Die Hilfsbereitschaft war enorm – es waren die
                                                 Sammelstellen für Sachspenden teilweise bis zur Decke gefüllt. Die
                                                 Gemeinde Wiesenfelden bedankt sich auch im Namen der Katholischen
                                                 Landjugenden für die abgegebenen Spenden.

Vorfahrtsregelung geklärt
Wegen der Unklarheiten der Vorfahrtsregelung und der "Tempo-30-Zone" in Saulburg wurde nochmals eine Ortsbesichtigung
zusammen mit der Polizeiinspektion Bogen durchgeführt. Hier wurde festgestellt, dass eine "Tempo-30-Zone" nicht möglich
ist, da es sich bei der Angerstraße um eine sog. Vorfahrtsstraße handelt. Die Ausfahrt aus dem St.-Mariä-Schnee-Weg (Zone-
30) wird mit Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) beschildert. Auf der "Wiesenfeldener Straße", im Bereich vor dem Kindergarten,
wird die Geschwindigkeit durch Zeichen 274-30 auf Tempo 30 reduziert. Zusätzlich wird auf Höhe des Kindergartens eine
Straßenmarkierung "30" für jede Fahrtrichtung angebracht.
Rathaus-Informationen                                                                                               Seite 21

Mobilfunk
Mobilfunk ist ein Thema, das in vielen Gemeinden der Region derzeit heiß diskutiert wird. Eine flächendeckende
Mobilfunkversorgung wird heute als notwendige Infrastruktur vorausgesetzt und ist auch für die Bürgerinnen und Bürger und
Gewerbetreibenden ein wichtiger Faktor. Beim Mobilfunkzentrum wurde durch die Gemeinde Wiesenfelden im Juli
vergangenen Jahres eine kostenlose Bedarfsermittlung in Auftrag gegeben. Durch das Mobilfunkzentrum der Regierung der
Oberpfalz wurde mitgeteilt, dass im Rahmen der Interessensbekundung zum Bayerischen Mobilfunk-Förderprogramm die
Versorgungssituation gemäß der Karte der Mobilfunkversorgung des Bayerischen Wirtschaftsministerium das Gemeindegebiet
auf unterversorgte Flächen geprüft wurde. Die Prüfung ergab, dass in der Gemeinde Wiesenfelden Pläne der
Mobilfunkanbieter für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau vorliegen, jedoch die Mobilfunklücken nur zum Teil geschlossen
werden. Die Deutsche Telekom geht davon aus, dass sie in circa 3 Jahren von heute aus gerechnet einen neuen noch nicht
festgelegten Funkstandort in Saulburg in Betrieb nimmt und in ihr Netz integrieren kann. Im nördlichen Gemeindegebiet
Wiesenfelden bei Zinzenzell plant die Telefónica aktuell einen weiteren Standort, der jedoch die Mobilfunklücken nicht
vollständig abdecken kann. Für die nach dem Eigenausbau der Mobilfunkanbieter übrigbleibenden Mobilfunklücken besteht
die Möglichkeit einer Förderung gemäß der Mobilfunkrichtlinie. Zielsetzung des Gemeinderates ist die Beseitigung aller weißer
Flecken.

Bürgerbeteiligung zu geplantem
Mobilfunkstandort südlich von
Thurasdorf
Die EU-Kommission hat am 25. Mai 2021 die Mobilfunk-
Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und
digitale Infrastruktur genehmigt. Damit können 1,1 Mrd.
Euro Fördermittel des Bundes für den Ausbau von bis zu
5.000 Mobilfunkstandorten eingesetzt werden. Die
Förderrichtlinie ist am 21. Juni 2021 im Bundesanzeiger
veröffentlicht          worden.          Die        MIG
(Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft) fördert den Bau und
die Erschließung des Standortes mit 100 v. H. der
Investitionskosten. Auf die Gemeinde Wiesenfelden
kommen keine Kosten zu. Nach mehreren Suchkreisen
und letztendlich einem Ortstermin wurde eine Fläche in
der Gemarkung Saulburg als förderfähig eingestuft. Es
handelt sich um das Grundstück Fl. Nr. 684 der
Gemarkung Saulburg. Die genaue Netzabdeckung ist
leider noch nicht bekannt, da dies Sache der jeweiligen
Netzanbieter ist. In der Gemeinderatssitzung vom 3. Mai
2022 wurde beschlossen, die Bürgerinnen und Bürger
der Ortsteile Thurasdorf, Auenzell und Geßmannszell vor
Unterzeichnung des Mietvorvertrages durch eine
Umfrage zu beteiligen, um zu sehen, ob ein
Mobilfunkstandort von der Bevölkerung gewünscht ist
oder nicht. Um Rückgabe der Umfrage wird gebeten.
Rathaus-Informationen                                                                                          Seite 22

Natur-Erlebnisweg „Kobelberg“ wird erneuert
Die Gemeinde Wiesenfelden hat bei der ILEnord23 einen Förderanfrage für das Kleinprojekt „Natur-Erlebnisweg Kobelberg“
gestellt. Der bereits bestehende Natur-Erlebnisweg wird aufgewertet und auf mindestens 10 Mitmach-Stationen erweitert.
Somit wird ein ganzheitliches und spannendes Naturerlebnisangebot geschaffen. Der Antrag wurde zwischenzeitlich
genehmigt, so dass zeitnah mit der Umsetzung des Projektes in Zusammenarbeit mit dem Naturpark und der ILEnord23
gestartet werden kann.

Vier Liegen für Wiesenfelden
Beim Naturpark Bayerischer Wald wurden vier Liegen bestellt. Diese wurden am Beckenweiher bzw. am Bewegungsparcours
aufgestellt. Die massiven Liegen in körpergerechter Form und handwerklicher Qualität sollen nicht nur unsere Besucher
erfreuen - nein - auch die Bürgerinnen und Bürger sind herzlich aufgerufen, die Beine hochzulegen und die Schönheit und
Ruhe unserer Gemeinde zu genießen.
Rathaus-Informationen                                                                                  Seite 23

Auenzeller Dorfplatz
Der Dorfplatz mit Dorfbrunnen in Auenzell wurde, gefördert durch das Regionalbudget der ILEnord23,
neu gestaltet und ermöglicht durch den Gemeinde-Bauhof und viel Eigenleistung der Auenzeller Dorfge-
meinschaft. Ein ganz großer Dank an alle Helferinnen und Helfer!

Neue Mitarbeiterin im Rathaus
"Liebe Bürgerinnen und Bürger, mein Name ist Petra Schinabeck, ich bin 34 Jahre und
freue mich ab Juni die Verwaltung der Gemeinde Wiesenfelden tatkräftig zu unterstützen.
Mein Aufgabenbereich wird insbesondere die Personalsachbearbeitung sein. Zudem wer-
de ich für die Gebührenabrechnung der Kindergärten, sowie für die Abrechnung von
Mittagessen der Kita- und Schulkinder zuständig sein. Ich freue mich schon sehr auf die
mir anvertrauten Aufgaben und auf eine sehr gute Zusammenarbeit."
Rathaus-Informationen                                                                                                  Seite 24

Innen vor außen ­ 9 Gemeinden der ILE nord23 erfassen ihre
Innenentwicklungspotenziale
Leerstände neu nutzen, Ortskerne belebt halten, Flächenverbrauch beschränken
In vielen ländlichen Gemeinden in Bayern nehmen die Leerstände in den Ortsker-
nen zu, während gleichzeitig an den Ortsrändern landwirtschaftliche Nutzflächen
mit Einfamilienhäusern bebaut werden. So zeigt sich auch in vielen Ortschaften in
den Gemeinden der Integrierten Ländlichen Entwicklung ILE nord23 immer wieder
ein ähnliches Bild: der meist kompakt bebaute Dorfkern wird umringt von unter-
schiedlich großen Baugebieten aus den letzten Jahrzehnten. Häufig sind in diesen
Baugebieten noch Baulücken vorhanden – sie werden von ihren Eigentümern zum
Teil bereits seit vielen Jahrzehnten bevorratet. So sehen sich die Gemeinden ge-
zwungen, immer wieder neuwertvolle landwirtschaftliche Flächen an den Ortsrän-
dern als Bauland auszuweisen.
Im Laufe dieser Entwicklung nehmen die Leerstände innerorts zu, identitätsstiften-
de Gebäude und Hofstellen verfallen und prägende Ortsbilder verschwinden. Zu-
gleich gehen an den Ortsrändern wertvolle landwirtschaftliche Nutzflächen verloren. Baulücken in den älteren Baugebieten, für
deren Erschließung die öffentliche Hand bereits in Vorleistung getreten ist, können nicht mehr geschlossen werden. Es drohen
Attraktivitätsverluste, steigende Infrastrukturkosten und langfristig auch Immobilienwertverluste. Die Landespolitik hat die Bri-
sanz dieser Entwicklung erkannt und im Landesplanungsgesetz eine Reduzierung des täglichen Flächenverbrauchs in Bayern von
derzeit 11,6 ha auf 5 ha anvisiert.
Grundlage für die Innenentwicklung vor Ort
Im Wissen um diese Zusammenhänge haben die Gemeinden Haibach, Mariaposching, Niederwinkling, Parkstetten, Perasdorf,
Rattiszell, Schwarzach, Stallwang und Wiesenfelden die Durchführung des Vitalitäts-Checks zur Innenentwicklung beschlossen.
Mit diesem Instrument verschaffen sie sich für alle Ortsteile über 50 Einwohnern einen Überblick über die Innenentwicklungs-
potenziale sowie Nahversorgungsstrukturen. Fachlich unterstützt werden sie dabei vom Münchner Planungsbüro ifuplan. Finan-
ziell wird das Projekt gefördert mit Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit
Unterstützung durch das Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern. Als Innenentwicklungspotenziale werden beispielsweise
innerörtliche Baulücken, Nachverdichtungsmöglichkeiten und Leerstände oder Teilleerstände von Wohngebäuden und Hofstel-
len bezeichnet.
Auf dieser Grundlage möchten die Gemeinden die Weichen für auch künftig vitale und lebenswerte Ortschaften und Freiräume
stellen. Sie folgen dabei den neun ILE-Gemeinden Ascha, Haselbach, Hunderdorf, Mitterfels, Neukirchen, Steinach und Wind-
berg, die den Vitalitäts-Check bereits 2019/2020 durchgeführt haben. Die Projektergebnisse sind gegen Jahresende zu erwar-
ten.

                                                                                          Foto: Simone Ott, Gemeinde Parks-
                                                                                          tetten
Rathaus-Informationen                                                                                                Seite 25

Sammlung für das Müttergenesungswerk 2022
Das Landratsamt Straubing-Bogen bittet alle Gemeinden das Müttergenesungswerk mit folgendem
Aufruf zu unterstützen: Die schwierige Corona-Situation trifft Familien besonders hart. Viele Mütter haben längst ihre Belas-
tungsgrenzen erreicht und die langfriste Mehrfachbelastung macht sie krank. Hier hilft das Müttergenesungswerk. Zwei Millio-
nen Mütter sind kurbedürftig und benötigen Unterstützung. Mit den Spenden wird Frauen bei der Finanzierung des gesetzli-
chen Eigenanteils, beim Taschengeld oder den Fahrtkosten geholfen. Es werden Nachsorgungsangebote durch das Mütterge-
nesungswerk geboten, die den Kurerfolg nachhaltig sichern. Mütter, die die Chance einer Kur nutzen können , entwickeln neue
Kräfte, die das gesamte Familienleben positiv verändern. Seien auch Sie Kraftspender*in und unterstützen Sie die Arbeit des
Müttergenesungswerkes. Jeder Euro zählt ganz konkret. Schon 10 Euro ermöglichen einer Mutter mit Kind einen erholsamen
Kurtag, den sie sich ohne finanzielle Hilfe nicht leisten könnte. Spenden können direkt auf das Spendenkonto „Bank für Sozial-
wirtschaft, IBAN DE13 7002 0500 0008 8555 04, BIC BFSWDE33MJE überwiesen werden. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Caritas Straubing-Bogen: Aktion Stromspar-Check
Der Caritasverband für die Stadt Straubing und den Landkreis Straubing-Bogen e. V. informiert:
Aufgrund der derzeitigen Entwicklung der Energiepreise möchten wir Sie auf die Möglichkeit der Beratung von
Hilfsbedürftigen informieren. Die steigenden Kosten für Strom und Gas treffen Arbeitslose, Geringverdienende
und ältere Menschen mit kleiner Rente besonders hart. Sie mussten schon vor der Krise rund zehn Prozent ihres
Einkommens für Energiekosten aufwenden. Um so wichtiger ist schnelle und nachhaltige Hilfe. Dieses leistet das
kostenlose Beratungsangebot „Aktion Stromspar-Check“ gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
Weitere Infos unter www.caritas-straubing.de und telefonisch unter 09421/9912-59.

Fachtag - Digital: Zukunft gestalten: Sorge-Pflege-Daheim
                                                           Die Katholische Stiftungshochschule München lädt zu ihrem Fach-
                                                           tag: „Zukunft Gestalten: Sorge - Pflege - Daheim“ ein. Ältere Men-
                                                           schen haben ein Recht auf eine würdige Versorgung, in der sie im
                                                           Zentrum stehen und die sie mitgestalten können. Neue partizipative
                                                           Konzepte sind notwendig, um angemessen und menschenwürdig
                                                           auf den demografischen Wandel und den Pflegenotstand zu reagie-
                                                           ren. Vielfach haben sich Akteur*innen im Sozial– und Gesundheits-
                                                           wesens bereits auf den Weg gemacht, um innovative Konzepte zu
entwickeln. Ziel des Fachtags ist ein Austausch über die Herausforderungen und Chancen verschiedener Ansätze. Die Teilnah-
me am Fachtag ist kostenfrei. Er findet in digitalem Format auf der Videokonferenz-Plattform Zoom statt. Zur Teilnahme benö-
tigen Sie ein elektronisches Endgerät (Computer, Tablet, Handy mit Zugang zu Internet). Der Zoom-Link wird Ihnen nach An-
meldung       zugesendet.     Anmeldung         bis   zum     28.06.2022      ist    unter     folgendem     Link     möglich:
https://eveeno.com/zukunft_gestalten. Rückfragen unter Tel. 08857/88-559 oder unter E-Mail: zukunft.alter@ksh-m.de.

Stipendien für Gastschulaufenthalte im Ausland
Der Deutsche Fachverband High School e.V. (DFH) informiert: Für das Schuljahr 2023/2024 vergibt der
DFH 13 Stipendien im Wert von jeweils 3.000 Euro. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten besuchen für
ein ganzes oder halbes Schuljahr eine High School im Gastland und leben als Mitglied einheimischer
Familien. Bewerben kann man sich bis 25. September 2022 unter www.dfh.org. Der Deutsche Fachver-
band High School ist ein Zusammenschluß 13 führender Austauschorganisationen, die sich zur Einhal-
tung strenger Qualitätsrichtlinien verpflichtet haben. Rückfragen unter Tel. 069/97784608 oder
info@dfh.org.
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