INFORMATIONSBLATT _ GEMEINDE WIESENFELDEN_ - AUSGABE MAI 2022 - AUFLAGE
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An alle Haushalte www.wiesenfelden.de Informationsblatt __Gemeinde Wiesenfelden__________ Ausgabe Mai 2022 - 86. Auflage
Seite 2 Grußwort des Ersten Bürgermeisters Liebe Mitbürgerinnen und liebe Mitbürger, mit dem seit Jahren erscheinenden Informationsblatt der Gemeinde Wiesenfelden wollen wir unsere Bürger über die aktuellen Entwicklungen und Baumaßnahmen in der Gemeinde am Lau- fenden halten und Hintergründe vermitteln. Entscheidungen sollen somit transparent und nach- vollziehbar sein. Einen wichtigen Teil nehmen die Bekanntmachungen und Informationen aus dem Rathaus ein. Das Infor- mationsblatt ist auch online abrufbar: www.wiesenfelden.de unter dem Link Rathaus - Infoblatt. Hier sind seit Dezember 2011 die Ausgaben abgespeichert. Die Gemeinde Wiesenfelden bietet nach der erfolgreichen Durchführung im letzten Jahr auch dieses Jahr im August wieder eine Ferienerlebniswoche für Kinder an. Der Veranstalter „Xund ins Leben“ hat sich das Ziel gesetzt, mit innovativen, gesund- heitsorientierten Programmen vor allem Kinder und Jugendliche „zu bewegen“ und nachhaltig zu betreuen. Nähere Informa- tionen dazu finden Sie in diesem Infoblatt auf Seite 38. Mit der neuen Muni-App werden Sie ab sofort nach der Installation der App in Echtzeit mit interessanten Neuigkeiten aus dem Gemeindebereich versorgt. Lokale Nachrichten, Eilmeldungen, Vereinsinformationen u. v. m. kommen direkt auf Ihr Smartphone. Nutzen Sie diesen neuen Dienst - die App dafür ist kostenlos. Im Juni und Juli sind die Termine für die Bürgerversammlungen (s. Seite 3). Sie sollen dem lebendigen Kontakt zwischen Rat- haus und Bürgerschaft dienen. Über eine zahlreiche Teilnahme würde ich mich sehr freuen. In den letzten Wochen hat sich die Corona-Lage entspannt. Leider zog eine andere Krise im Osten auf. Viele von uns sind durch den Angriffskrieg auf die Ukraine verunsichert und verängstigt. Zugleich gibt es auch eine enorme Hilfsbereitschaft. Auch in unserer Gemeinde wurden bereits viele Hilfsangebote umgesetzt. Weitere Hilfsangebote können im Landratsamt Straubing-Bogen unter der Tel. Nr. 09421/973-930 (zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes und zusätzlich am Dienstag- und Mittwochnachmittag) oder über die E-Mail-Adresse hilfe-ukraine@landkreis-straubing-bogen.de gemeldet werden. Die Hilfsbereitschaft und das geeinte Vorgehen lassen die Hoffnung steigen, dass auch diese Herausforderung gemeistert wer- den kann. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und uns allen Frieden und Gesundheit. Herzlichst Ihr Andreas Urban Erster Bürgermeister Gemeinde Wiesenfelden Impressum Herausgeber Erster Bürgermeister Andreas Urban Gemeinde Wiesenfelden a.urban@wiesenfelden.de Georgsplatz 1 Tel. 09966/9400-0 94344 Wiesenfelden Fax 09966/9400-21 Tel. 09966/9400-0 gemeinde@wiesenfelden.de Verantwortlich für den Inhalt: www.wiesenfelden.de Erster Bürgermeister Andreas Urban Auflage: 1.650 Stück
Inhaltsverzeichnis Seite 3 Inhaltsverzeichnis: Seite 1 Mahnmal am Beckenweiher Seite 40-42 Gemeindefeuerwehren Seite 2 Grußwort des Ersten Bürgermeisters Seite 43 Sonstige Informationen Seite 3 Inhaltsverzeichnis Seite 44 Kindertagesstätte Seite 4-13 Aktuelle Maßnahmen Seite 45 Sternwarte Saulburg Seite 14-15 Aus dem Gemeinderat Seite 46-47 Wetterstation Haunsbach Seite 16-16 Rathaus-Informationen Seite 48 Maibaum am Georgsplatz Seite 38 Ferienprogramm Seite 39 Veranstaltungskalender Gemäß Art. 18 Abs. 1 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) werden hiermit folgende Bürgerversammlungen einberufen: • Dienstag, 21. Juni 2022 Saulburg Vereinsheim 19.00 Uhr • Donnerstag, 23. Juni 2022 Höhenberg Gasthaus Dirrigl 19.00 Uhr • Dienstag, 28. Juni 2022 Zinzenzell Gasthaus Höcherl 19.00 Uhr • Dienstag, 12. Juli 2022 Wiesenfelden Gasthaus Kerbl 19.00 Uhr • Donnerstag, 14. Juli 2022 Heilbrunn Gasthaus Steudl 19.00 Uhr • Dienstag, 19. Juli 2022 Frauen & Jugend Bürgersaal Wiesenfelden 19.00 Uhr Den Vorsitz führt Erster Bürgermeister Andreas Urban Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Ersten Bürgermeister 2. Erster Bürgermeister Andreas Urban berichtet über aktuelle Angelegenheiten der Gemeinde Wiesenfelden 3. Fragen und Anliegen der Bürgerinnen und Bürger Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind sehr herzlich eingeladen. Andreas Urban Erster Bürgermeister Brandmoos
Aktuelle Maßnahmen Seite 4 Kindergartenneubau in Hammermühl - Spatenstich Am Gründonnerstag wurde in der Hammermühl der erste Spatenstich für den Bau des neuen Bauernhofkindergartens getätigt. Bereits 2019 wurde die Hofstelle, die mit dem umliegenden Land eine Größe von 7,7 Hektar hat, von der Gemeinde Wiesenfelden erworben. 2020 wurde bereits klar, dass die vorhandenen Plätze für die Kindergartenkinder knapp sind und so wurde nach Lösungen gesucht. Da es in der Gemeinde bereits eine Naturgruppe gibt, entstand die Idee für einen Bauernhofkindergarten. Aktuell steht auf dem Gelände schon der „Wichtelwagen“, welcher eine Gruppe von 20 Kindern unter der Gruppen-Leitung von Juliane Kaltenbacher und der Gesamtleitung von Marina Steubl beherbergt. Aufgrund der Bedarfsmeldung 2021 wurde schnell klar, dass ein Neubau her muss. Nach verschiedenen Besichtigungen und Gesprächen erarbeitete die Verwaltung und das Kindergartenteam in enger Zusammenarbeit ein Konzept für den Bauernhofkindergarten. Dieses Konzept beinhaltet unter anderem Tiere und einen Lehrgarten, in dem die Kinder selbst Gemüse und Früchte anbauen können. Dies soll den Kindern die Landwirtschaft näher bringen und eine Wertschätzung für Natur und Regionalität schaffen. Als nächster Schritt folgten die Regierungsgespräche, die laut Bürgermeister Andreas Urban „anfangs eher nicht so gut“ liefen. Am Ende wurde der Bau des Kindergartens doch möglich gemacht, nicht zuletzt durch den speziellen Einsatz des Landtagsabgeordneten Josef Zellmeier und von Landrat Josef Laumer, die beide große Unterstützer dieses Projektes sind. „Es geht einem das Herz auf, wenn Kinder zurück zum Ursprung kommen“, so Landrat Laumer. Im April 2021 begann die konkrete Planung des Neubaus. Laut Martin Bauer vom Ingenieurbüro Bauer aus Konzell belaufen sich die Kosten auf ungefähr 3,8 Millionen Euro. Trotz der steigenden Baupreise halte er diese Zahl für relativ stabil, er bleibe aber dennoch vorsichtig, sagte Bauer. Die Regierung hat bereits einen Zuschuss von 1,3 Millionen Euro zugesagt. Eine weitere Förderung in Höhe von 290.000 Euro gibt es vom Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle für die Raumlufttechnik. Das Gebäude soll an die Stelle des bisherigen Stadls kommen und auch dessen Kubatur mit zusätzlichen 50 Prozent übernehmen. Laut Bauer sind 1.070 m² Nutzfläche geplant. Diese soll einen Speisesaal, einen Bewegungsraum und eine Küche mit Lagerräumen zum Verarbeiten der selbst angebauten Lebensmittel beinhalten. Zudem sollen zu einem späteren Zeitpunkt Ställe für Tiere hinzukommen. Das Konzept für den Bau orientiert sich am traditionellen Baustil eines Bauernhofes. Es soll ein Unter- und Erdgeschoß zur Nutzung für die Kinder sowie ein Dachgeschoß für die Technik geben. Eine Fertigstellung des Baus steht laut Bauer für Juni 2023 in Aussicht. Ab diesem Zeitpunkt sollen dann insgesamt 84 Kinder in drei Gruppen den neuen Kindergarten besuchen können.
Aktuelle Maßnahmen Seite 6 Hierl-Stadl Abbruch Ende März 2022 Baustelle Bauernhof-Kita Mitte Mai 2022
Aktuelle Maßnahmen Seite 7 Förderanträge für Radwege gestellt (mh) Der Anteil der Radfahrer/-innen im Straßenverkehr in Deutschland steigt weiter an. Doch vielerorts weist das Radwegenetz noch immense Lücken auf. Die bayerische Staatsregierung hob den Fördersatz für Radwegeverbindungen an. Der Ausgangsfördersatz für das Bayerische Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz wurde um zehn Prozentpunkte erhöht und beträgt somit 50 %. Für den Radwegebau wurden die Fördersätze sogar noch stärker angehoben, hier sind künftig bis zu 80 % Förderung möglich. Im Bewerbungszeitraum haben sich 206 Kommunen mit 325 Projektideen beworben. Die große Zahl an Bewerbungen zeigt das hohe Engagement und die große Bereitschaft der Kommunen, an einer nachhaltigen und klimafreundlichen Nahmobilität und damit an Verbesserungen der Radverkehrsinfrastruktur zu arbeiten. Dabei zeigt sich das Interesse der Kommunen in gleicher Weise aus den Städten als auch aus dem ländlichen Raum. Die Mitteilung zur Projektauswahl und zum weiteren Vorgehen wird voraussichtlich im Mai 2022 erfolgen. Die Gemeinde Wiesenfelden hat Förderanträge für folgende Radwege gestellt: Großviecht – Wiesenfelden Höhenberg – Wiesenfelden Zinzenzell – Abzweigung Edenhof / Trainingsplatz Neues Regenrückhaltebecken für den Ort Höhenberg (mh) Die Arbeiten für das neue Regenrückhaltebecken in Höhenberg wurden an die Fa. Schedlbauer aus Konzell vergeben. Das Becken mit Teichmönch dient der Beseitigung des über die Regenwasserkanalisationen gesammelten Niederschlagswassers aus dem Ortsteil Höhenberg. Die Entwässerung im Ortsteil Höhenberg erfolgt im Trennverfahren. Das anfallende Niederschlagswasser, überwiegend aus der Ortsentwässerung wird in einem Regenwasserkanal gesammelt und in das neu zu erstellende Regenrückhaltebecken mit Drosseleinrichtung eingeleitet. Das geplante Beckenvolumen beträgt 1.770 m³. Das Becken wird mit einer maximalen Einstauhöhe von 1,90 m ausgeführt. Das Auslaufbauwerk (Teichmönch) ist mit einer Drosseleinrichtung versehen. Der Ablauf wird mittels Umgehungsleitung um den bestehenden Feuerlöschteich vorbeigeführt und läuft im früheren Ableitungskanal bis zur aufgelassenen Teichkläranlage Höhenberg. Von dort erfolgt die Einleitung über die ehemalige Einleitungsstelle der Kläranlage in den Vorfluter.
Aktuelle Maßnahmen Seite 8 Heizzentrale wird erweitert (mh) Die Gemeinde Wiesenfelden erstellte im Jahr 2017 eine Nahwärmezentrale mit dem Heizmedium Hackschnitzel im Gebäude des Bauhofs mit einem Biomassekessel mit 500 kW. Zum derzeitigen Ausbaugrad sind 24 Anschlussnehmer auf diese Heizzentrale angeschlossen. Hierunter einige öffentliche und gemeindliche Einrichtungen. Mit dem Ausbau des Nahwärmenetzes in 2020 wurde das neue Baugebiet „Pfarrerfeld“ für weitere 30 Grundstücke erschlossen. Nachdem die Heizzentrale bereits einige Perioden in Betrieb ist, wurde eine Überprüfung der zugrundeliegenden Auslegungen und dem tatsächlichen Betrieb vorgenommen, so dass eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die Errichtung eines weiteren Kessels erfolgen konnte. Die Heizlast liegt bei den Bestandsanschlüssen und dem neuen Baugebiet Pfarrerfeld bei 1.573 kW, dies bedeutet bei optimaler Pufferspeicherung ein Defizit von 390 kW. Das Ingenieurbüro EBB aus Regensburg hat mittlerweile eine Transformations- und Detailplanung für die Erweiterung der Heizzentrale erarbeitet. In Planung ist ein neues Gebäude beim alten Kläranlagengelände in Wiesenfelden mit Pellets Bunker und Schüttboxen sowie Solarthermie 21 kW, Wärmepumpe (i. V. m. Photovoltaikanlage 60 kWp), BHKW und Biomassekessel 1 und 2. Eine Förderung ist über die Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) möglich Neugestaltung der Oswaldstraße in Wiesenfelden (mh) Bei der für das Jahr 2023 vorgesehenen Maßnahme handelt es sich um ein Projekt zur „Dorf- und bedarfsgerechten Verbesserung der Verkehrsverhältnisse“ des Typs „Dorferneuerung/Kleine Infrastrukturen“, für das im Rahmen des „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“, kurz ELER, eine Förderung durch die Gemeinde Wiesenfelden beantragt wurde. Eine entsprechende Bürger- und Anliegerbeteiligung fand am 10. Mai statt. Die Oswaldstraße mit einer Länge von rund 125 m ist eine innerörtliche Anliegerstraße und dient, vor allem fußläufig, als Abkürzung zur Ortsmitte (Rathaus, Kirche, etc). Sie erschließt auch mehrere Geschäfte bzw. Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe (Metzgerei, Spenglerei/Heizungsbau, Med. Fußpflege, Tierarztpraxis). Im Bestand ist ein Gehweg nur teilweise und in einer zu geringen Breite (z. T. unter 1 m) vorhanden. An der Engstelle bei Haus Nr. 3a wird er durch die Eingangstreppe zum Gebäude unterbrochen. Da sich in der Oswaldstraße und in der näheren Umgebung mehrere Geschäfte, u. a. eine Metzgerei, sowie ein Gasthaus befinden, besteht auch ein erhöhter Parkdruck. Zielsetzung sind insbesondere Verbesserungen für Fußgänger durch Anlage eines durchgängigen, ausreichend breiten Gehweges, sowie der Parkierungssituation. Dazu konnte die Gemeinde den derzeitigen Schotterparkplatz an der östlichen Einmündung in die Staatsstraße 2148, gegenüber der Metzgerei Heindl, erwerben. Ein an der Nordecke dieses Grundstücks vorhandenes Feldkreuz soll als dörfliches Kulturgut besser zur Geltung gebracht werden. Gleichzeitig soll entlang der Ortsdurchfahrt St 2148 der Gehweg auf einer Länge von rund 60 m bis zur Straße Peterlhöhe saniert werden. Innerorts und auch im weiteren Verlauf ortsauswärts wurde der Gehweg bereits neugestaltet. Der Fahrbereich wird in Asphalt mit einer Breite von 4,10 m erstellt, dies entspricht dem Begegnungsfall PKW-PKW bei langsamer Fahrweise gemäß RASt06. Auf der Ostseite der Oswaldstraße wird ein Gehweg mit mind. 1,50 m Breite erstellt, wobei durch einen fließenden Übergang zu den angrenzenden Anwesen die nutzbare Breite häufig deutlich größer ist. An der Engstelle bei Haus Nr. 3a wird die Fahrbahn zugunsten des Gehweges eingeengt, so dass mindestens 1,20 m Gehwegbreite verbleibt. Der Gehbereich wird optisch durch einen Betonpflasterbelag abgesetzt. Vorgesehen ist ein schlichtes Beton-Rechteckpflaster mit gebrochenen Kanten, wie es auch in den angrenzenden, bereits sanierten Bereichen verwendet wurde. Eine Gestaltung der Oswaldstraße als ausgesprochene Mischverkehrsfläche ohne erkennbaren Gehbereich erschien nicht zweckmäßig, da doch ein spürbares Verkehrsaufkommen zu verzeichnen ist. Die Abgrenzung zwischen der asphaltierten Fahrbahn und dem Gehweg erfolgt durch eine Entwässerungsrinne in Form einer Zweizeiler-Mulde, so dass im Bedarfsfall ein Überfahren möglich ist. Die gegenüber liegenden Randbereiche und Hausvorzonen werden ebenfalls mit Betonpflaster gestaltet. Bei Haus Nr. 4, das durch einen Neubau ersetzt wird, hat die Gemeinde einen Streifen von 1,60 m Breite erworben. So kann hier beidseitig ein Gehweg/ Hausvorzone angelegt werden. Der Einmündungsbereich an der Staatsstraße wird damit für Fußgänger sicherer, da ein Queren der Oswaldstraße nicht unmittelbar an der Einmündung erfolgen muss. An der östlichen Einmündung in die Staatsstraße 2148, gegenüber der Metzgerei Heindl, sollen auf dem derzeitigen Schotterparkplatz acht Stellplätze in extensiver Befestigung (Rasenpflaster bzw. Rasengitter) sowie ein Behinderten-Parkplatz in Betonpflaster angelegt werden. Das ursprünglich hier vorhandene Anwesen wurde abgebrochen. Weitere zwei Längsparker sind im Anschluss entlang der Oswaldstraße vorgesehen.
Aktuelle Maßnahmen Seite 9 Als Raumgliederung zur Staatsstraße wird ein Grünstreifen mit zwei Bäumen und Sträuchern angelegt. Zudem sind hier Fahrradständer geplant, die auch für die nahegelegene Bushaltestelle genutzt werden können. Das vorhande- ne Feldkreuz wird durch Baumpflanzung und eine Sitzbank aufgewertet. Damit es besser zur Geltung kommt, wird es um ca. 2,50 m von der Grundstücksgrenze weg versetzt. Der entlang der Ortsdurchfahrt St 2148 vorhandene Gehweg wird bis zur Straße Peterlhöhe saniert, wobei der bestehende Asphaltbelag aus gestalterischen Gründen durch Betonpflaster ersetzt wird. In Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt soll ein 7 cm hoher Bordstein als Abgrenzung zur Fahrbahn und Definition des Gehweges beibehalten werden. Eine Begrünung mit Bäumen und Sträuchern ist schwerpunktmäßig am geplanten Parkplatz vorgesehen. In der Oswaldstraße selbst ist aufgrund der engen und nah an die Straße angrenzenden Bebauung kein Platz für Baumpflanzungen und größere Sträucher. Hier soll durch grüne Ränder mit bodendeckenden Strauch- und Staudenpflanzungen oder blütenreichen Ansaaten im Übergang vom öffentlichen zum Privatbereich in Abstimmung mit den Anliegern mehr Grün in den Straßenraum integriert werden. Die bereits vorhandenen Grünflächen und Vorgärten auf Privatgrund bleiben erhalten. Neben dem Straßenbau wird auch der Mischwasserkanal teilerneuert und der Regenwasserkanal sowie die Trinkwasserleitung komplett erneuert. Leerrohre für Breitband werden entsprechend berücksichtigt. Lageplan Oswaldstraße Engstelle bei Hs.Nr. 3 a Zu sanierender Gehweg entlang der Straubinger Einmündung in die Falkensteiner Straße (St Straße und geplanter Parkplatz auf Fl.Nr. 141/8 2148
Aktuelle Maßnahmen Seite 10 Kläranlagenbau in Zinzenzell läuft planmäßig (mh) Die Firma Josef Zankl GmbH aus Viechtach hat den Auftrag für die Bautechnik, die Firma Scharr Tec aus Hunderdorf den Auftrag für die Maschinentechnik erhalten. Die EMSR-Technik wurde an die Firma Zemsauer GmbH aus Ruderting als wirtschaftlichster Bieter vergeben. Die Baukosten belaufen sich auf rund 2,5 Mio. Euro. Die Kostenberechnung im Oktober 2020 lag bei rund 2,1 Mio. Euro. Die Kostenüberschreitung der Angebote von 14,5 Prozent ist mutmaßlich auf den enormen Anstieg der Materialkosten und Rohstoffpreise seit Anfang 2021 zurückzuführen. Die Tiefbauarbeiten zur Herstellung des Stromanschlusses wurden mittlerweile abgeschlossen. Ein neuer Kabelverteilerkasten wurde gesetzt und die Stromleitung bis in das Betriebsgebäude verlegt. Anlieferung und Montage des Einfahrtstores sowie Rückbau und Neubau der Zufahrtsstraße sind für Ende Mai vorgesehen. In diesem Zuge sollen auch die Umbauarbeiten am Oxidationsteich II durchgeführt werden. Die Asphaltierungsarbeiten sind anvisiert für KW 23 und beim neuen Betriebsgebäude sind die Fliesen- und Malerarbeiten erfolgt. Mit der Kabelverlegung im Betriebsgebäude wurde begonnen, Schaltschränke wurden aufgestellt und die Montage der Rechensteuerung vorbereitet. Die Installationsarbeiten für die provisorische Inbetriebnahme der Kläranlage (Rechen, Vorklarbecken, Schlammsilo, Festbett, Brauchwasseranlage) wurden abgeschlossen. Die Elektromontage für die Rechenanlage erfolgt im Zuge der Arbeiten zur Inbetriebnahme der Anlage.
Aktuelle Maßnahmen Seite 11 Bürgersaal Zinzenzell (mh) Die Firma Althammer Bau GmbH aus Pemfling hat im letzten Jahr den Auftrag für die Außenbereichsgestaltung am Bürgersaal in Zinzenzell erhalten und hat nach personellen Problemen endlich mit der Außenbereichsgestaltung begonnen. Im Juli müssen die Arbeiten abgeschlossen sein. Da Wasser in das Gebäude drang, muss zusätzlich die Kellerwand instandgesetzt werden. Die Instandsetzung der Kellerwand betrifft im Wesentlichen den Rückbau sämtlicher Lichtschächte an der Nord- und Westseite des Kellergeschoßes, den Ausbau der zugehörigen Fenster, die Ausmauerung der entsprechenden Fensteröffnungen, die Abdichtung der Kellerwand nördlich, westlich und östlich einschließlich der Fuge zur Bodenplatte, die Außendämmung der entsprechenden Kellerwände bis ca. 2,0 m unter Gelände sowie notwendige Folgearbeiten im Innenbereich des Kellergeschoßes. Wasserleitungsbau Großviecht und Jägershöfen Der Auftrag für die Wasserleitungsarbeiten in den Ortsteilen Großviecht und Jägershöfen wurde an die Firma Schedlbauer GmbH aus Konzell erteilt. Mit den jeweiligen Grundstücksanliegern werden zeitnah Gespräche geführt.
Aktuelle Maßnahmen Seite 12 Kanalauswechslung in Saulburg (mh) Der Landkreis Straubing-Bogen baute die Kreisstraße SR 28 in der Ortsdurchfahrt Saulburg aus. Zur Behebung der bekannten Kanalnetzüberflutungen im Ortsteil Saulburg wurde seitens der Gemeinde Wiesenfelden unterdessen eine Erneuerung des Kanals vorgenommen mit einer Nennweitenvergrößerung in der Bayerwaldstraße auf DN 500. Dadurch würde man das Fassungsvermögen vergrößern und die Kanalverstopfungen größtenteils beseitigen. Die Wiederaufnahme der Arbeiten nach dem Winter ist am 28.03.2022 erfolgt. Derzeit laufen noch die Arbeiten zur Verlegung des Mischwasserkanals DN 400 im Bereich der Steilböschung. Der Abschluss der Kanalbauarbeiten wird angestrebt bis Ende Mai / Mitte Juni. Ein recht herzliches Dankeschön gilt allen Bürgerinnen und Bürgern für die lange Duldung der Baustelle. Ein Steilwandkanal (gs) Eine aufwendige Straßen- und Kanalsanierung auf der Ortsdurchfahrt Saulburg SR 28 neigt sich schön langsam dem Ende zu. Diese Baumaßnahme wurde in drei Teile gegliedert. Dem Teil A: Straßenbau (Kreis Straubing-Bogen), hier Ausbau der Kreisstraße SR 23, Hocheinbau auf etwas 1.100 Meter. Dem Teil B: Gehweg und Straßenentwässerung (Gemeinde Wiesenfelden), hier Gehwegneubau im Vollausbau, Sanierung Straßenentwässerung, Straßenabläufe erneuern, etwas 25 Stück, Regenwasserkanal für Drainagewasser der Stützmauer auf 170 Meter. Teil C: Kanalbau (Gemeinde Wiesenfelden), Mischwasserkanal erneuern; etwa 630 Meter bei einem maximalen Gefälle von 624 Promille, den Rodungsarbeiten im Bereich der Steilböschung, mit einem Energieumwandlungsschacht in einer Tiefe von 7,24 Meter und mehreren Kanalabstufungen in der enormen Steillage und einem großen Höhenunterschied. Die Gesamtsumme dieser Baumaßnahmen beträgt 1,66 Millionen Euro; der Landkreis Straubing-Bogen ist hier mit 530.884 Euro beteiligt. Von den Bauausführenden wird der Steilwandkanal als der steilste Kanal Deutschlands bezeichnet. Also ein Unikum für Saulburg.
Aktuelle Maßnahmen Seite 13 Gewerbegebiet Saulburg in Kürze erschlossen (mh) Die Erschließungsarbeiten für das Gewerbegebiet in Saulburg sind in Kürze fertiggestellt. Die Erschließung mit Kanal, Wasser, Glasfaser und Strom erfolgte vom bestehenden Baugebiet „WA Wirthsfeld“ aus. Derzeit laufen noch die Asphaltierungsarbeiten sowie die Arbeiten für das Regenrückhaltebecken. Saulburger Mitte wird neugestaltet (mh) Die Saulburger Dorfgemeinschaft hat einen Antrag auf Neugestaltung des freien Platzes vor dem Friedhof gestellt, dem der Gemeinderat zustimmte. Um die Gegebenheiten vor Ort nicht einzuschränken, wurde eine Skizze erarbeitet, in der die Parkplatzsituation nicht eingeschränkt, sondern verbessert wird. Sitzgelegenheiten und Bepflanzungen werden miteingeplant. Der Umbau des Buswartehäuschens mit überdachter Sitzgelegenheit wurde ebenfalls befürwortet. Die Arbeiten für die Neugestaltung des Vorplatzes am Friedhof sind geplant ab KW 21. Die Firma Guggenberger wurde zwischenzeitlich für die anfallenden Leistungen beauftragt.
Aus dem Gemeinderat Seite 14 Bisamfänger gesucht An die Gemeinde wurde das Problem herangetragen, dass Bisam einen Weiher unterminieren und den Damm gefährden. Bisam- ratten sind Wühltiere, die in Erdbauten unter dem Wasser leben. Soweit, so gut. Indem die Nager wühlen, zerstören sie jedoch die Uferbefestigungen und diese stürzen ein. Damit ist für den Ge- setzgeber der Fall klar: Solchen Umtrieben muss man Einhalt gebieten, denn die Bisamratte unterliegt keinem nationalen oder internationalen Schutzstatus. Sie unterliegt auch nicht dem Jagd- recht. Zuständig ist hier die Kommune. Daher hat Herr Franz Beil aus Zinzendorf von der Gemeinde Wiesenfelden den Auftrag für den Fang von Bisam erhalten. Sollte zusätzlich jemand diese Tä- tigkeit als Bisamfänger gegen eine Fangprämie übernehmen wol- len, der wird gebeten, sich im Wiesenfeldener Gemeindeamt zu melden. Biberproblematik Die Biberproblematik im Gemeindegebiet wurde im Gemeinde- rat thematisiert. In Zusammenarbeit mit der Unteren Natur- schutzbehörde des Landratsamtes wird ein Beitrag zur Biberthe- matik erarbeitet, der in der nächsten Ausgabe des Infoblattes veröffentlicht wird. Für Rückfragen steht Frau Heimerl von der Unteren Natur- schutzbehörde des Landratsamtes unter Tel. 09421/973-257 zur Verfügung. Widerspruchsrecht für Bürger Seit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung sind Gemeinden bei der Übermittlung von Daten aus dem Melderegis- ter zum Zwecke der Umsetzung von Gratulationen, Beileidsbekundungen, Einladungen zu gemeindlichen Feiern etc. vor neue Herausforderungen gestellt. Wahrgenommen werden die Repräsentationsaufgaben durch den Ersten Bürgermeister oder in Vertretung durch den Zweiten bzw. Dritten Bürgermeister oder Mitglieder des Gemeinderates. Als Lösung ist auf Nachfrage bei der Aufsichtsbehörde für Datenschutz der Erlass einer Richtlinie notwendig, in der der Gemeinderat dem Bürgermeister weite- re Aufgaben übertragen kann, die repräsentativer Art sind. Darin können neben einer Geburt auch die weiteren Anlässe für eine Gratulation festgelegt werden, zu denen der Bürgermeister die Meldedaten der Bürger nutzen darf. Sollte dabei ein Wi- derspruch des Bürgers vorliegen, so muss auch davon ausgegangen werden, dass der Bürger eine Gratulation durch den Bür- germeister nicht wünscht. Die vom Gemeinderat neu erlassene Richtlinie wird auf der Website der Gemeinde allgemein be- kannt gemacht und der Bürger auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen. Der Bürger muss somit aktiv einer Nutzung der Melde- daten zu Gratulationszwecken widersprechen.
Aus dem Gemeinderat Seite 15 Planung für Steg fiel „ins Wasser“ Die Technische Hochschule Rosenheim, Studiengang Holzbau, wurde im letzten Jahr beauftragt, der Gemeinde Wiesenfelden mit einer kostenlosen Bachelorarbeit sinnvolle Lösungsvorschläge für die Sanierung des reparaturbedürftigen Naturbeobachtungsstegs am Beckenweiher zu unterbreiten. Die Studiengangsleitung teilte der Gemeinde nun mit, dass in der Bachelorarbeit zum Naturbeobachtungssteg keine für das Projekt verwertbaren Ergebnisse enthalten sind. Dadurch hat man einiges an Zeit verloren. Die Gemeinde bleibt dran und klärt weitere Schritte ab, damit der Steg möglichst schnell saniert und wieder freigegeben werden kann. Derzeit arbeitet ein Ingenieurbüro an einer langfristigen Lösung. In Frage kommt möglicherweise ein Holz-Ponton-Medium mit Betonschwimmern. Digitales Kanalkataster fast fertig Das Ingenieurbüro Trummer – Beraten und Planen GmbH aus Straubing wurde im April 2021 mit der Digitalisierung des gesamten Kanal- und Wasserleitungsnetzes in der Gemeinde Wiesenfelden beauftragt. Die Digitalisierung ist nun nach einem Jahr zu etwa 90 Prozent abgeschlossen. Das Kataster ist „Pilot-Projekt“ und Datengrundlage für das neu gegründete Kommunalunternehmen „gKU Abwasserdienstleistung Donau-Wald“ mit Sitz in Niederwinkling. Die Ausgangslage waren viele Bestandspläne in Papierform, teilweise waren die Leitungen sogar mit Buntstift eingezeichnet. Viele Leitungen stammen vom damaligen Wasserbeschaffungsverband und diese wurden seither nicht digitalisiert. Eine Auskunft der Verwaltung war nur wage möglich und bei Neuanschlüssen war die Lage der Bestandsleitungen oft nicht bekannt. Bei einem Anschluss von Baugebieten und neuen Betrieben war keine Hydraulik nachrechenbar, bei Rohrbrüchen die Bypass Möglichkeiten nicht übersichtlich und für Kanalbefahrungen und Schadensbeurteilungen war zum Teil keine Grundlage vorhanden. Vermessen wurden mittlerweile etwa 1.000 Schieber mit Entlüfter und Hydranten sowie etwa rund 1.200 Kanalschächte und 500 Straßenabläufe, dies mit den exakten Messungen von Kanaldeckel, Schachthauptpunkt, Zu- und Abläufe sowie Einstiegspunkt. „Die Gemeinde hat einen deutlichen Nutzen vom Kataster. Bestandspläne können nun schnell und einfach erstellt werden und die genaue Lage ist direkt ersichtlich“, erklärt Wiesenfeldens Bürgermeister Andreas Urban. „Anerkennung tut gut“ Personen, die sich um die Gemeinde Wiesenfelden verdient gemacht haben, können durch Verleihung des Ehrenbürgerrechts, mit der Ehrenbezeichnung „Altbürgermeister/in“, mit der Bürgermedaille in Gold oder Silber, für besondere Verdienste und mit der Kommunalen Dankurkunde sowie der Kommunalen Verdienstmedaille ausgezeichnet bzw. geehrt werden. Für eine einheitliche Regelung sollte auf Wunsch der beiden Ausschüsse Kinder, Jugend und Senioren sowie Vereine, Kultur und Soziales, von der Verwaltung eine Satzung ausgearbeitet werden. Der Gemeinderat beschloss die inhaltlich vorgetragene Satzung über Ehrungen und Auszeichnungen der Gemeinde Wiesenfelden. Sie tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft. Die Satzung kann während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Wiesenfelden bei Herrn Hecht, Zimmer Nr. 10 (OG) eingesehen werden.
Rathaus-Informationen Seite 16 Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern Neuregelung der Grundsteuer Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt. Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet. Von 2025 an spielt der Wert eines Grund- stücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet. Wie läuft das Verfahren ab? Das bisher bekannte, dreistufige Verfahren bleibt weiter erhalten. Eigentümerinnen und Eigentümer haben eine sog. Grund- steuererklärung abzugeben. Das Finanzamt stellt auf Basis der erklärten Angaben den sog. Grundsteuermessbetrag fest und übermittelt diesen an die Kommune. Die Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten über die getroffene Feststellung des Fi- nanzamtes einen Bescheid, sog. Grundsteuermessbescheid. Der durch das Finanzamt festgestellte Grundsteuermessbetrag wird dann von der Kommune mit dem sog. Hebesatz multipliziert. Den Hebesatz bestimmt jede Kommune selbst. Die tatsächlich nach neuem Recht zu zahlende Grundsteuer wird den Eigentümerinnen und Eigentümern in Form eines Bescheids, sog. Grund- steuerbescheid, von der Kommune mitgeteilt. Sie ist ab dem Jahr 2025 von den Eigentümerinnen und Eigentümern an die Kom- mune zu bezahlen. Was bedeutet die Neuregelung für Sie? Waren Sie am 1. Januar 2022 (Mit-)Eigentümerin bzw. (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks, eines Wohnobjekts oder eines Be- triebs der Land- und Forstwirtschaft in Bayern? – Dann aufgepasst: Um die neue Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer feststellen zu können, sind Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Inhaberinnen und Inhaber von land- und forst- wirtschaftlichen Betrieben verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Hierzu werden Sie durch Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamt für Steuern im Frühjahr 2022 öffentlich aufgefordert. Für die Erklärung sind die Eigentumsverhält- nisse und die tatsächlichen baulichen Gegebenheiten am 1. Januar 2022 maßgeblich, sog. Stichtag. Was ist zu tun? Ihre Grundsteuererklärung können Sie in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022 bequem und einfach elekt- ronisch über das Portal ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de abgeben. Sofern Sie noch kein Benutzerkonto bei ELSTER haben, können Sie sich bereits jetzt registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann. Sollte eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung für Sie nicht möglich sein, können Sie diese auch auf Papier einrei- chen. Die Vordrucke hierfür finden Sie ab dem 1. Juli 2022 im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de, in Ihrem Finanzamt oder in Ihrer Gemeinde. Bitte halten Sie die Abgabefrist ein.
Rathaus-Informationen Seite 17 Sie sind steuerlich beraten? Selbstverständlich kann die Grundsteuererklärung auch durch Ihre steuerliche Vertretung erfolgen. Sie haben Eigentum in anderen Bundesländern? Für Grundvermögen sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in anderen Bundesländern gelten andere Regelungen für die Erklärungsabgabe als in Bayern. Informationen stehen unter www.grundsteuerreform.de zur Verfügung. Sie benötigen weitere Informationen oder Unterstützung? Weitere Informationen und Videos, die Sie beim Erstellen der Grundsteuererklärung unterstützen sowie die wichtigsten Fragen rund um die Grundsteuer in Bayern finden Sie online unter www.grundsteuer.bayern.de Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist die Bayerische Steuerverwaltung in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr telefonisch für Sie erreichbar: 089 – 30 70 00 77. In Bayern gilt es, rund 6,3 Mio. Feststellungen zu treffen – aufgrund der Menge der zu bearbeitenden Grundsteuererklärungen sehen Sie bitte von Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Grundsteuererklärung ab. Hängen die Grundsteuerreform und der Zensus 2022 zusammen? Das Bayerische Landesamt für Statistik führt 2022 einen Zensus mit einer Gebäude- und Wohnungszählung durch. Die Grund- steuerreform und der Zensus sind voneinander unabhängig. Weitere Informationen zum Zensus finden Sie unter www.statistik.bayern.de/statistik/zensus.
Rathaus-Informationen Seite 18 Wichtige Fragen und Antworten zur Grundsteuerreform in Bayern Was ist die Grundsteuer? Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft muss Grundsteu- er bezahlt werden. Die Grundsteuer wird von der Stadt oder der Gemeinde erhoben, in deren Gebiet das Grundstück bzw. der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft liegt. Die Einnahmen fließen ausschließlich den Kommunen zu. Damit zählt die Grund- steuer zu den wichtigsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden. Die Mittel werden verwendet um z. B. den Brand- schutz oder Infrastruktur zu finanzieren. Wer muss die Grundsteuer bezahlen? Steuerschuldner sind die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken bzw. Betrieben der Land- und Forstwirtschaft. Die Grundsteuer kann wie bisher über die Nebenkosten auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden. Wer muss eine Grundsteuererklärung abgeben? Jeder, der am 1. Januar 2022 (Stichtag) Eigentümerin oder Eigentümer war, muss im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben. Auch für (teilweise) steuerbefreite Grundstücke muss grundsätzlich eine Grundsteu- ererklärung abgegeben werden. Gehört das Grundstück bzw. der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft mehreren Personen, Gesellschaftern oder Gemeinschaften, schulden sie die Grundsteuer zusammen. Von allen Miteigentümerinnen bzw. Miteigen- tümer ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben. Wer darf bei der Erstellung der Grundsteuererklärung helfen? Die Erklärung kann auch durch beauftragte Steuerberaterinnen oder Steuerberater oder eine andere bevollmächtigte Person erstellt und abgegeben werden. Grundstücks- und Hausverwaltungen sind ebenfalls befugt, bezüglich der von ihnen verwalte- ten Objekte die Erklärung abzugeben und Bescheide entgegenzunehmen. Wie ist der zeitliche Ablauf der Reform? 2. Quartal 2022: Informationsschreiben an die Bürgerinnen und Bürger, die natürliche Personen sind. 01.07. bis 31.10.2022: Abgabe der Grundsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt Ab Juli 2022: Feststellung der Besteuerungsgrundlagen durch das zuständige Finanzamt Ab 2024: Festlegung des Hebesatzes durch die Kommunen. Erlass der Grundsteuerbescheide durch die Kommunen. Ab 2025: Zahlung der neuen Grundsteuer an die Kommunen. Wie kann man die Grundsteuererklärung abgeben? Die Grundsteuererklärung kann bequem und einfach elektronisch über ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de abgegeben werden. Dafür wird ein Benutzerkonto benötigt. Dieses kann man bereits jetzt unter www.elster.de beantragen. Die Grundsteuererklärung kann aber auch auf Papier abgegeben werden. Die bayerischen Vordrucke stehen ab dem 1. Juli 2022 im Internet, in den Finanzämtern oder in den Kommunalverwaltungen bereit. Wo erhält man die Daten, um die Grundsteuererklärung auszufüllen? Daten zum Grund und Boden (Flurstücke): Im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2022 besteht die Möglichkeit, die für die Grundsteuererklärung benötigten Daten aus der Anwendung BayernAtlas der Bayerischen Vermessungsverwaltung kosten- los online abzurufen. Der Link dazu ist auf www.elster.de veröffentlich. Zudem kann auf Auszüge aus dem Liegenschaftskatas- ter oder dem Grundbuch, einen notariellen Vertrag oder die Unterlagen im Zusammenhang mit einem Bauantrag zurück ge- griffen werden.
Rathaus-Informationen Seite 19 Daten zum Gebäude: Die Wohn– und Nutzfläche kann selbst ausgemessen werden, ist aber beispielsweise auch aus dem Bau- unterlagen ersichtlich. Die Wohnfläche steht zudem im Mietvertrag, in der Nebenkostenabrechnung oder in der Wohngeldab- rechnung. Die Wohnfläche ermittelt sich nach der Wohnflächenverordnung. Für Nutzflächen von Garagen, die in Zusammen- hang mit einer Wohnnutzung stehen, wird ein Freibetrag von 50 m² gewährt. Für Nebengebäude (z. B. Gartenhäuschen) gibt es einen Freibetrag von 30 m². Zur Nutzfläche gehören beispielsweise die Fläche von Büroräumen, Besprechungsräumen, Werk- hallen oder Lagerhallen. Die Nutzfläche umfasst nicht die Konstruktions-Grundflächen (z. B. Wände, Pfeiler etc.) oder die tech- nischen Funktionsflächen (z. B. Lagerflächen für Brennstoffe). Müssen zur Grundsteuererklärung Belege eingereicht werden? Grundsätzlich müssen keine Belege eingereicht werden. Falls Belege vorgelegt werden, sind diese bitte nicht im Original, son- dern nur in Kopie zu übersenden. Ist der Wert des Grundstückes entscheidend? Anders als im bisherigen Recht und im Bundesrecht ist der Wert des Grundstückes nicht entscheidend. Der Bodenrichtwert wird also nicht berücksichtigt. Die Äquivalenzzahlen sind rein pauschale Beträge, die nichts über den Wert des Grundstücks aussagen. Warum wird die Grundsteuer überhaupt reformiert? Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Berechnungsgrundlagen der Grundsteuer (Einheitswerte) für verfassungswid- rig erklärt. Um diese Ungleichbehandlung zu beseitigen, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Gesetzgeber eine neue gesetzliche Regelung treffen muss. Bayern hat daher am 10. Dezember 2021 das Bayerische Grundsteuergesetz er- lassen und setzt damit für Grundstücke (Grundsteuer B) ein wertunabhängiges Flächenmodell um. Wie wird sich die Belastung ändern? Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Die endgültige Höhe der Grundsteuer wird durch die Kommunen über den Hebesatz festgelegt. Das Bundesverfassungsgericht hat die Einheitswerte verworfen, weil sie veraltet sind. Eine Fortsetzung der alten Grundsteuer ist somit verfassungsrechtlich ausgeschlossen. Es wird deshalb zwangsläufig zu Verschiebungen der Grundsteuer- höhe zwischen einzelnen Grundstücken innerhalb einer Gemeinde kommen. Hinweis zum Zensus 2022 Die Grundsteuerreform ist von der zeitgleich stattfindenden Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2022 unabhängig. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.statistik.bayern.de/gwz. Weitere Informationen finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de
Rathaus-Informationen Seite 20 Sammelstellen „bis zur Decke gefüllt“ Fast überall in Bayern gibt es derzeit Hilfsaktionen für die Menschen in der Ukraine. Angestoßen von der Katholischen Landjugend Wiesenfelden wurde auch beim Rathaus eine Sammelstelle „Nothilfe Ukraine“ eingerichtet. Die Landjugenden Wiesenfelden, Heilbrunn und Saulburg konnten zahlreiche Sachspenden sammeln. Die Hilfsbereitschaft war enorm – es waren die Sammelstellen für Sachspenden teilweise bis zur Decke gefüllt. Die Gemeinde Wiesenfelden bedankt sich auch im Namen der Katholischen Landjugenden für die abgegebenen Spenden. Vorfahrtsregelung geklärt Wegen der Unklarheiten der Vorfahrtsregelung und der "Tempo-30-Zone" in Saulburg wurde nochmals eine Ortsbesichtigung zusammen mit der Polizeiinspektion Bogen durchgeführt. Hier wurde festgestellt, dass eine "Tempo-30-Zone" nicht möglich ist, da es sich bei der Angerstraße um eine sog. Vorfahrtsstraße handelt. Die Ausfahrt aus dem St.-Mariä-Schnee-Weg (Zone- 30) wird mit Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) beschildert. Auf der "Wiesenfeldener Straße", im Bereich vor dem Kindergarten, wird die Geschwindigkeit durch Zeichen 274-30 auf Tempo 30 reduziert. Zusätzlich wird auf Höhe des Kindergartens eine Straßenmarkierung "30" für jede Fahrtrichtung angebracht.
Rathaus-Informationen Seite 21 Mobilfunk Mobilfunk ist ein Thema, das in vielen Gemeinden der Region derzeit heiß diskutiert wird. Eine flächendeckende Mobilfunkversorgung wird heute als notwendige Infrastruktur vorausgesetzt und ist auch für die Bürgerinnen und Bürger und Gewerbetreibenden ein wichtiger Faktor. Beim Mobilfunkzentrum wurde durch die Gemeinde Wiesenfelden im Juli vergangenen Jahres eine kostenlose Bedarfsermittlung in Auftrag gegeben. Durch das Mobilfunkzentrum der Regierung der Oberpfalz wurde mitgeteilt, dass im Rahmen der Interessensbekundung zum Bayerischen Mobilfunk-Förderprogramm die Versorgungssituation gemäß der Karte der Mobilfunkversorgung des Bayerischen Wirtschaftsministerium das Gemeindegebiet auf unterversorgte Flächen geprüft wurde. Die Prüfung ergab, dass in der Gemeinde Wiesenfelden Pläne der Mobilfunkanbieter für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau vorliegen, jedoch die Mobilfunklücken nur zum Teil geschlossen werden. Die Deutsche Telekom geht davon aus, dass sie in circa 3 Jahren von heute aus gerechnet einen neuen noch nicht festgelegten Funkstandort in Saulburg in Betrieb nimmt und in ihr Netz integrieren kann. Im nördlichen Gemeindegebiet Wiesenfelden bei Zinzenzell plant die Telefónica aktuell einen weiteren Standort, der jedoch die Mobilfunklücken nicht vollständig abdecken kann. Für die nach dem Eigenausbau der Mobilfunkanbieter übrigbleibenden Mobilfunklücken besteht die Möglichkeit einer Förderung gemäß der Mobilfunkrichtlinie. Zielsetzung des Gemeinderates ist die Beseitigung aller weißer Flecken. Bürgerbeteiligung zu geplantem Mobilfunkstandort südlich von Thurasdorf Die EU-Kommission hat am 25. Mai 2021 die Mobilfunk- Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur genehmigt. Damit können 1,1 Mrd. Euro Fördermittel des Bundes für den Ausbau von bis zu 5.000 Mobilfunkstandorten eingesetzt werden. Die Förderrichtlinie ist am 21. Juni 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Die MIG (Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft) fördert den Bau und die Erschließung des Standortes mit 100 v. H. der Investitionskosten. Auf die Gemeinde Wiesenfelden kommen keine Kosten zu. Nach mehreren Suchkreisen und letztendlich einem Ortstermin wurde eine Fläche in der Gemarkung Saulburg als förderfähig eingestuft. Es handelt sich um das Grundstück Fl. Nr. 684 der Gemarkung Saulburg. Die genaue Netzabdeckung ist leider noch nicht bekannt, da dies Sache der jeweiligen Netzanbieter ist. In der Gemeinderatssitzung vom 3. Mai 2022 wurde beschlossen, die Bürgerinnen und Bürger der Ortsteile Thurasdorf, Auenzell und Geßmannszell vor Unterzeichnung des Mietvorvertrages durch eine Umfrage zu beteiligen, um zu sehen, ob ein Mobilfunkstandort von der Bevölkerung gewünscht ist oder nicht. Um Rückgabe der Umfrage wird gebeten.
Rathaus-Informationen Seite 22 Natur-Erlebnisweg „Kobelberg“ wird erneuert Die Gemeinde Wiesenfelden hat bei der ILEnord23 einen Förderanfrage für das Kleinprojekt „Natur-Erlebnisweg Kobelberg“ gestellt. Der bereits bestehende Natur-Erlebnisweg wird aufgewertet und auf mindestens 10 Mitmach-Stationen erweitert. Somit wird ein ganzheitliches und spannendes Naturerlebnisangebot geschaffen. Der Antrag wurde zwischenzeitlich genehmigt, so dass zeitnah mit der Umsetzung des Projektes in Zusammenarbeit mit dem Naturpark und der ILEnord23 gestartet werden kann. Vier Liegen für Wiesenfelden Beim Naturpark Bayerischer Wald wurden vier Liegen bestellt. Diese wurden am Beckenweiher bzw. am Bewegungsparcours aufgestellt. Die massiven Liegen in körpergerechter Form und handwerklicher Qualität sollen nicht nur unsere Besucher erfreuen - nein - auch die Bürgerinnen und Bürger sind herzlich aufgerufen, die Beine hochzulegen und die Schönheit und Ruhe unserer Gemeinde zu genießen.
Rathaus-Informationen Seite 23 Auenzeller Dorfplatz Der Dorfplatz mit Dorfbrunnen in Auenzell wurde, gefördert durch das Regionalbudget der ILEnord23, neu gestaltet und ermöglicht durch den Gemeinde-Bauhof und viel Eigenleistung der Auenzeller Dorfge- meinschaft. Ein ganz großer Dank an alle Helferinnen und Helfer! Neue Mitarbeiterin im Rathaus "Liebe Bürgerinnen und Bürger, mein Name ist Petra Schinabeck, ich bin 34 Jahre und freue mich ab Juni die Verwaltung der Gemeinde Wiesenfelden tatkräftig zu unterstützen. Mein Aufgabenbereich wird insbesondere die Personalsachbearbeitung sein. Zudem wer- de ich für die Gebührenabrechnung der Kindergärten, sowie für die Abrechnung von Mittagessen der Kita- und Schulkinder zuständig sein. Ich freue mich schon sehr auf die mir anvertrauten Aufgaben und auf eine sehr gute Zusammenarbeit."
Rathaus-Informationen Seite 24 Innen vor außen 9 Gemeinden der ILE nord23 erfassen ihre Innenentwicklungspotenziale Leerstände neu nutzen, Ortskerne belebt halten, Flächenverbrauch beschränken In vielen ländlichen Gemeinden in Bayern nehmen die Leerstände in den Ortsker- nen zu, während gleichzeitig an den Ortsrändern landwirtschaftliche Nutzflächen mit Einfamilienhäusern bebaut werden. So zeigt sich auch in vielen Ortschaften in den Gemeinden der Integrierten Ländlichen Entwicklung ILE nord23 immer wieder ein ähnliches Bild: der meist kompakt bebaute Dorfkern wird umringt von unter- schiedlich großen Baugebieten aus den letzten Jahrzehnten. Häufig sind in diesen Baugebieten noch Baulücken vorhanden – sie werden von ihren Eigentümern zum Teil bereits seit vielen Jahrzehnten bevorratet. So sehen sich die Gemeinden ge- zwungen, immer wieder neuwertvolle landwirtschaftliche Flächen an den Ortsrän- dern als Bauland auszuweisen. Im Laufe dieser Entwicklung nehmen die Leerstände innerorts zu, identitätsstiften- de Gebäude und Hofstellen verfallen und prägende Ortsbilder verschwinden. Zu- gleich gehen an den Ortsrändern wertvolle landwirtschaftliche Nutzflächen verloren. Baulücken in den älteren Baugebieten, für deren Erschließung die öffentliche Hand bereits in Vorleistung getreten ist, können nicht mehr geschlossen werden. Es drohen Attraktivitätsverluste, steigende Infrastrukturkosten und langfristig auch Immobilienwertverluste. Die Landespolitik hat die Bri- sanz dieser Entwicklung erkannt und im Landesplanungsgesetz eine Reduzierung des täglichen Flächenverbrauchs in Bayern von derzeit 11,6 ha auf 5 ha anvisiert. Grundlage für die Innenentwicklung vor Ort Im Wissen um diese Zusammenhänge haben die Gemeinden Haibach, Mariaposching, Niederwinkling, Parkstetten, Perasdorf, Rattiszell, Schwarzach, Stallwang und Wiesenfelden die Durchführung des Vitalitäts-Checks zur Innenentwicklung beschlossen. Mit diesem Instrument verschaffen sie sich für alle Ortsteile über 50 Einwohnern einen Überblick über die Innenentwicklungs- potenziale sowie Nahversorgungsstrukturen. Fachlich unterstützt werden sie dabei vom Münchner Planungsbüro ifuplan. Finan- ziell wird das Projekt gefördert mit Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit Unterstützung durch das Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern. Als Innenentwicklungspotenziale werden beispielsweise innerörtliche Baulücken, Nachverdichtungsmöglichkeiten und Leerstände oder Teilleerstände von Wohngebäuden und Hofstel- len bezeichnet. Auf dieser Grundlage möchten die Gemeinden die Weichen für auch künftig vitale und lebenswerte Ortschaften und Freiräume stellen. Sie folgen dabei den neun ILE-Gemeinden Ascha, Haselbach, Hunderdorf, Mitterfels, Neukirchen, Steinach und Wind- berg, die den Vitalitäts-Check bereits 2019/2020 durchgeführt haben. Die Projektergebnisse sind gegen Jahresende zu erwar- ten. Foto: Simone Ott, Gemeinde Parks- tetten
Rathaus-Informationen Seite 25 Sammlung für das Müttergenesungswerk 2022 Das Landratsamt Straubing-Bogen bittet alle Gemeinden das Müttergenesungswerk mit folgendem Aufruf zu unterstützen: Die schwierige Corona-Situation trifft Familien besonders hart. Viele Mütter haben längst ihre Belas- tungsgrenzen erreicht und die langfriste Mehrfachbelastung macht sie krank. Hier hilft das Müttergenesungswerk. Zwei Millio- nen Mütter sind kurbedürftig und benötigen Unterstützung. Mit den Spenden wird Frauen bei der Finanzierung des gesetzli- chen Eigenanteils, beim Taschengeld oder den Fahrtkosten geholfen. Es werden Nachsorgungsangebote durch das Mütterge- nesungswerk geboten, die den Kurerfolg nachhaltig sichern. Mütter, die die Chance einer Kur nutzen können , entwickeln neue Kräfte, die das gesamte Familienleben positiv verändern. Seien auch Sie Kraftspender*in und unterstützen Sie die Arbeit des Müttergenesungswerkes. Jeder Euro zählt ganz konkret. Schon 10 Euro ermöglichen einer Mutter mit Kind einen erholsamen Kurtag, den sie sich ohne finanzielle Hilfe nicht leisten könnte. Spenden können direkt auf das Spendenkonto „Bank für Sozial- wirtschaft, IBAN DE13 7002 0500 0008 8555 04, BIC BFSWDE33MJE überwiesen werden. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Caritas Straubing-Bogen: Aktion Stromspar-Check Der Caritasverband für die Stadt Straubing und den Landkreis Straubing-Bogen e. V. informiert: Aufgrund der derzeitigen Entwicklung der Energiepreise möchten wir Sie auf die Möglichkeit der Beratung von Hilfsbedürftigen informieren. Die steigenden Kosten für Strom und Gas treffen Arbeitslose, Geringverdienende und ältere Menschen mit kleiner Rente besonders hart. Sie mussten schon vor der Krise rund zehn Prozent ihres Einkommens für Energiekosten aufwenden. Um so wichtiger ist schnelle und nachhaltige Hilfe. Dieses leistet das kostenlose Beratungsangebot „Aktion Stromspar-Check“ gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Weitere Infos unter www.caritas-straubing.de und telefonisch unter 09421/9912-59. Fachtag - Digital: Zukunft gestalten: Sorge-Pflege-Daheim Die Katholische Stiftungshochschule München lädt zu ihrem Fach- tag: „Zukunft Gestalten: Sorge - Pflege - Daheim“ ein. Ältere Men- schen haben ein Recht auf eine würdige Versorgung, in der sie im Zentrum stehen und die sie mitgestalten können. Neue partizipative Konzepte sind notwendig, um angemessen und menschenwürdig auf den demografischen Wandel und den Pflegenotstand zu reagie- ren. Vielfach haben sich Akteur*innen im Sozial– und Gesundheits- wesens bereits auf den Weg gemacht, um innovative Konzepte zu entwickeln. Ziel des Fachtags ist ein Austausch über die Herausforderungen und Chancen verschiedener Ansätze. Die Teilnah- me am Fachtag ist kostenfrei. Er findet in digitalem Format auf der Videokonferenz-Plattform Zoom statt. Zur Teilnahme benö- tigen Sie ein elektronisches Endgerät (Computer, Tablet, Handy mit Zugang zu Internet). Der Zoom-Link wird Ihnen nach An- meldung zugesendet. Anmeldung bis zum 28.06.2022 ist unter folgendem Link möglich: https://eveeno.com/zukunft_gestalten. Rückfragen unter Tel. 08857/88-559 oder unter E-Mail: zukunft.alter@ksh-m.de. Stipendien für Gastschulaufenthalte im Ausland Der Deutsche Fachverband High School e.V. (DFH) informiert: Für das Schuljahr 2023/2024 vergibt der DFH 13 Stipendien im Wert von jeweils 3.000 Euro. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten besuchen für ein ganzes oder halbes Schuljahr eine High School im Gastland und leben als Mitglied einheimischer Familien. Bewerben kann man sich bis 25. September 2022 unter www.dfh.org. Der Deutsche Fachver- band High School ist ein Zusammenschluß 13 führender Austauschorganisationen, die sich zur Einhal- tung strenger Qualitätsrichtlinien verpflichtet haben. Rückfragen unter Tel. 069/97784608 oder info@dfh.org.
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