INHALT - IRM Versicherungsberatung GmbH
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News 01 | 2021 AUSGABE 1 / 2017 IRM Versicherungsberatung GmbH INHALT Organisationspflichten im Unternehmen und ihre Bedeutung hinsichtlich versicherungsvertragli- cher Obliegenheiten („Verhaltensvorschriften“) Versicherungsrechtliche Folgen des Austritts Großbritanniens aus der EU Versicherungsschutz gegen Naturgefahren Kontakt Organisationspflichten im Un- Begriff „Obliegenheit“ aus recht- te) erst einmal vermutet wird, falls der ternehmen und ihre Bedeutung licher Sicht nicht gleichbedeutend Versicherer das grundsätzliche Vor- hinsichtlich versicherungsver- mit „Pflicht“ zu übersetzen ist, kön- liegen einer Obliegenheitsverletzung traglicher Obliegenheiten nen die Folgen im Schadenfall fatal beweisen kann. Der Versicherungs- („Verhaltensvorschriften“) sein. Die Nichterfüllung einer Ob- nehmer ist dann gezwungen, seiner- liegenheit kann im Versicherungsbe- seits das Vorliegen einer lediglich Obliegenheitsbestimmungen neh- reich unangenehme Rechtsfolgen leicht fahrlässigen Obliegenheitsver- men eine elementare Rolle in haben, denn die Versicherer prüfen letzung nachzuweisen, um keine Versicherungsverträgen ein. So im Schadenfall regelmäßig, ob Einschränkung der Versicherungslei- enthalten die Versicherungsbedin- möglicherweise im Versicherungs- stung in Kauf nehmen zu müssen. gungen regelmäßig eine Vielzahl vertrag vereinbarte Obliegenheiten einzuhaltender Obliegenheiten und oder Sicherheitsvorschriften verletzt Zu erfüllen sind versicherungsvertrag- Sicherheitsvorschriften, die oftmals wurden und deren Verletzung das liche Obliegenheiten vom Versiche- verstreut in den Versicherungsbe- Schadenereignis zudem kausal be- rungsnehmer. Enthält der Versiche- dingungen aufgeführt sind. Dies gilt einflusst hat. rungsvertrag eine qualifizierte Re- insbesondere für Verträge zu den präsentantenklausel (wie es in der Re- Sachversicherungen. Hier dürfte Im Falle einer vorsätzlichen Verlet- gel der Fall ist), muss sich der Versi- es nach unseren Erfahrungen die zung einer Pflicht kann der Versiche- cherungsnehmer nur das Verhalten meisten Bestimmungen zu Ob- rer die Leistung vollständig verwei- bestimmter Repräsentanten zurech- liegenheiten geben. gern, sofern ein kausaler Zusam- nen lassen. Repräsentanten sind menhang zum Schaden besteht. häufig allein Mitglieder der Geschäfts- Die Praxis zeigt auch, dass die Weit verbreiteter ist allerdings der führung und ggf. Leiter der Versiche- Versicherungsnehmer - vor allem Tatbestand einer grob fahrlässigen rungs- und Rechtsabteilung. Dagegen wegen der Vielzahl der Bestim- Obliegenheitsverletzung. Diese führt kann das gegen Obliegenheiten ver- mungen - nicht über alle Obliegen- dann dazu, dass der Versicherer stoßende Verhalten von Angestellten / heitsregelungen Kenntnis haben. seine Leistung zumindest in einem Mitarbeitern nicht dem Versicherungs- Teilweise kann es auch vorkom- der Schwere des Verschuldens des nehmer zugerechnet werden. In ei- men, dass im Laufe der Zeit, von Versicherungsnehmers entspre- nem Unternehmen werden Obliegen- zuvor eingehaltenen Pflichten chenden Verhältnis kürzen kann. heitsverletzungen zum überwiegen- abgewichen wird und sie dann im Erschwerend kommt hinzu, dass den Teil von den Mitarbeitern verur- „Tagesgeschäft“ langsam in Ver- eine grob fahrlässige Verletzung (bei sacht. Dennoch ist damit die Gefahr gessenheit geraten. Auch wenn der Vorliegen bestimmter Anhaltspunk- wegen einer Obliegenheitsverletzung >>>
IRM News 01 | 2021 eine Leistungskürzung im Schadenfall arbeiten und ihnen zur Verfügung begangene Obliegenheitsverletzung als hinnehmen zu müssen, nicht gebannt stellen würde. Mit diesen Maßnah- leichte oder grobe Fahrlässigkeit zu und somit auch nicht zu unterschätzen. men würde von Seiten der Ge- bewerten ist. Da laut den Bestimmun- Grund dafür ist, dass Leitungsorgane schäftsleitung dokumentiert wer- gen des Versicherungsvertragsgeset- und damit die Repräsentanten des den, dass man seiner Organisa- zes im Falle von Obliegenheitsverlet- Unternehmens steigenden Organisa- tionsverpflichtung nachkommt. zungen das Vorliegen einer groben tions- und Überwachungspflichten Fahrlässigkeit vermutet wird, reicht es unterliegen und diese Pflichten sind Mit der Erstellung von Anordnun- aus, wenn der Versicherer dies detail- nun einmal eine Geschäftsführungs- gen und Verhaltensregeln ist es liert darlegt. Der Versicherungsnehmer aufgabe. aber alleine nicht getan. Zur hat anschließend seinerseits zu be- Organisationspflicht gehört eben- weisen, dass er nicht grob fahrlässig, Wenn nun ein schadenauslösendes falls ein Kontrollelement. Neben sondern höchstens leicht fahrlässig Verhalten eines Mitarbeiters dem Anweisungen und Anordnungen gehandelt hat. Sollte dies dem Versiche- Versicherungsnehmer nicht zugerech- ist es daher auch wichtig, dass die rungsnehmer nicht gelingen, muss der net werden kann, könnten Versicherer Einhaltung dieser auch beaufsich- Versicherer nun die Schwere des versuchen, über die Verletzung von tigt und kontrolliert wird. Zudem Verschuldens (Verschuldensgrad) be- Organisationspflichten einen eigenen sind die Personen, die mit der gründen. Danach leitet sich die Höhe Verstoß des Versicherungsnehmers Durchführung der Organisation seines Kürzungsrechts in Bezug auf die gegen die Versicherungsbestimmun- betraut werden, sorgfältig auszu- Versicherungsentschädigung ab. Als gen zu begründen. Somit kann die wählen, anzuweisen und ggf. Kriterien für die Begründung sind z.B. Verletzung einer Bestimmung bezüg- durch entsprechende Qualifika- Offenkundigkeit der Obliegenheit, lich der Obliegenheiten durch einen tionen zusätzlich fortzubilden. Schwierigkeit der Obliegenheitserfül- Angestellten auch in einem Organisa- lung, Bedeutung für das versicherte tionsverschulden der Unternehmens- Wie eingangs bereits erwähnt, Interesse sowie die vorhersehbare leitung ihre (Mit-)Ursache haben. liegt die Beweislast für die Ver- Schadenwahrscheinlichkeit und -höhe Versicherer wollen sich bei Versiche- letzung einer Obliegenheitsbe- heranzuziehen. rungsfällen durchaus auch schriftliche stimmung beim Versicherer. Beruft Organisationsdiagramme, Richtlinien, sich der Versicherer auf eine Um eine Leistungskürzung doch noch Arbeitsanweisungen oder geltende Obliegenheitsverletzung durch zu verhindern, bleibt dem Versiche- Sicherheitshinweise zeigen lassen und Organisationsverschulden, kön- rungsnehmer noch der Weg des fragen auch nach, in welcher Form und nen ihm durchaus einige Bewei- Kausalitätsgegenbeweis. Sollte es dem welchen Abständen die Einhaltung serleichterungen zu Gute kom- Versicherungsnehmer hier gelingen, zu dieser Anweisungen von der Unterneh- men. beweisen, dass die Obliegenheitsverlet- mensleitung kontrolliert wird. zung weder für den Grund des Versiche- Der Versicherer muss zunächst rungsfalls, die Höhe des Schadens noch Kern der allgemeinen Organisations- den objektiven Verstoß gegen die die Feststellung der Entschädigung pflicht ist die Schaffung einer Verhal- Organisationspflicht beweisen. ursächlich war, darf der Versicherer tens- und Aufsichtsorganisation. Diese Das bedeutet, er muss aufzeigen, keine Kürzung der Entschädigungslei- sollte allgemeine und individuelle welche erforderlichen Organisa- stung vornehmen. Diese Beweisführung Anordnungen beinhalten, die dafür tionsmaßnahmen vom Versiche- dürfte in diesem Stadium aber nicht Gewähr tragen, dass gesetzliche und rungsnehmer zur Erfüllung der ganz einfach werden, da bereits das behördlichen Bestimmungen sowie betreffenden Obliegenheit hätten Bestehen einer Mitursächlichkeit einen interne Anweisungen und Sicherheits- getroffen werden müssen und zu- Kausalitätsgegenbeweis ausschließen vorschriften befolgt und eingehalten dem darlegen, dass die entspre- würde. werden. Durchaus zu empfehlen wäre chenden Maßnahmen im Unter- auch, wenn man bestimmten Personen nehmensalltag allerdings nicht in Verantwortungspositionen (z.B. umgesetzt wurden. Den Versiche- Beauftragte für Arbeitssicherheit, rungsnehmer trifft hier die sekun- Brandschutz, Umwelt, etc.) die gel- däre Darlegungs- und Beweislast. tenden Obliegenheitsregelungen, die Das bedeutet, er muss darlegen, in deren Verantwortungsbereich eine ob und welche Organisationsmaß- Rolle spielen und einzuhalten sind, aus nahmen er getroffen hat. den Versicherungsverträgen heraus- Die entscheidende Frage im wei- teren Verlauf ist dann, ob die 2
Fazit Versicherungsrechtliche Folgen Einrichtungen der betrieblichen Alters- des Austritts Großbritanniens aus vorsorge bleiben nachfolgend unbe- der EU rücksichtigt. Organisationspflichten spielen auch für einen wirksamen Versicherungsschutz Mit dem Austritt des Vereinigten König- Versicherungsverträge, die bislang im eine bedeutende Rolle. Ein Organisa- reichs Großbritannien und Nordirland Rahmen der Dienstleistungsfreiheit bei tionsverschulden des Versicherungs- sowie Gibraltars (im Folgenden: Ver- einem innerhalb des Vereinigten Kö- nehmers kann eine Verletzung von einigtes Königreich) aus der EU erlosch nigreichs ansässigen Versicherungsun- Obliegenheiten und damit der Bestim- auch das Recht grenzüberschreitend ternehmen geführt wurden, dürfen mungen des Versicherungsvertrags zur innerhalb der EU Versicherungsverträge alternativ auch auf ein anderes inner- Folge haben. Im Falle einer grob fahr- zu zeichnen und Einrichtungen der halb der EU sowie des EWG zum lässigen Verletzung erhält der Versiche- betrieblichen Altersvorsorge zu betrei- Versicherungsbetrieb zugelassenes rer ein Leistungskürzungsrecht bei der ben. Versicherungsunternehmen übertragen ermittelten Entschädigungsleistung. Auf der anderen Seite ist es auch werden. Verschiedene Versicherer, die Unternehmen mit Sitz in der EU bzw. des ihren Hauptsitz innerhalb des Vereinig- Aus diesem Grund sollten Versiche- EWG nicht mehr gestattet, ohne in- ten Königreich haben, haben zu diesem rungsnehmer ihre Organisationsstruktu- dividuelle Zulassung innerhalb des Zweck bereits Tochterunternehmen ren auch aus versicherungsrechtlicher Vereinigten Königreich dort Versiche- innerhalb der EU gegründet oder Ver- Perspektive regelmäßig auf ihre An- rungsverträge zu zeichnen oder Ein- sicherungsbestände an Versicherer ver- gemessenheit prüfen. Hierzu gehören richtungen der betrieblichen Altersvor- kauft, die ihren Sitz innerhalb der EU Regelungen zu Zuständigkeiten, Be- sorge zu betreiben. haben. richtsketten, Sicherheitsanweisungen Zum Umgang mit bestehenden Ver- In der EU bzw. des EWR ansässige und Kontrollmaßnahmen. Ergänzend zu tragsverhältnissen hat das Bundesamt Versicherer haben spiegelbildlich die- diesen Regelungen sollten auch kon- für Finanzdienstleistungsaufsicht selben Verpflichtungen wahrzunehmen. krete und wesentliche Bestimmungen (BaFin) mit Wirkung ab dem 01.01.2021 Zumeist haben die maßgeblichen Indus- zu den Obliegenheiten der einzelnen eine Allgemeinverfügung erlassen. trieversicherer bereits Tochtergesell- Versicherungsverträge herausgearbei- Danach sind kurz zusammengefasst schaften innerhalb des Vereinigten tet und dokumentiert werden. Die · bisher abgeschlossene Erstversiche- Königreichs unterhalten und die Be- dokumentierte Ausarbeitung sollte dann rungsverträge oder Verträge in Bezug stände für Risiken innerhalb des Ver- bestimmten Personen in entsprechen- auf betriebliche Altersversorgung, einigten Königreichs bereits dahin über- den Verantwortungspositionen zur sofern und sobald rechtlich zulässig, tragen. Verfügung gestellt werden. Diese unverzüglich zu kündigen, Aktuell ist das Vereinigte Königreich können sich dann konkret um die · die Versicherungsverträge, gekündig- versicherungsrechtlich solange als sog. Einhaltung der einzelnen Obliegenhei- te Erstversicherungsverträge oder „non-admitted-Verbotsland“ zu betrach- ten kümmern und deren Einhaltung gekündigte Verträge in Bezug auf ten, bis zwischen der EU, dem EWR und auch überwachen. Damit wäre ein betriebliche Altersversorgung auf dem Vereinigten Königreich der Ab- wichtiger Schritt im Rahmen der Grundlage der Vertragsbedingungen schluss eines für den versicherungsauf- Organisationspflicht der Geschäftslei- vollständig abzuwickeln, sowie sichtlichen Bereich relevanten umfas- tung getan. Eine mit dem Schadenfall · bereits am 31.12.2020, 24.00 Uhr senden Handelsabkommens gelingt. evtl. doch verbundene Obliegenheits- beendete Versicherungsverträge Die Allgemeinverfügung, die den Ver- verletzung dürfte dann kaum eine (Mit-) oder beendete Verträge in Bezug auf sicherern innerhalb des Vereinigten Ursache in einem Organisationsver- betriebliche Altersversorgung auf Königreichs ein sofortiges Handeln schulden finden. Grundlage der Vertragsbedingungen vorschreibt, gilt ausdrücklich nicht für vollständig abzuwickeln. Rückversicherungsverträge, unter die, Ralf.Pfitzenmaier@irm-vb.de je nach Ausgestaltung, auch Exzeden- Die Durchführung des Bestandsge- tenversicherungen und Layerverträge schäfts bis zur Beendigung der vollstän- fallen können. Hier kommt es auf den digen Abwicklung ist nur möglich, wenn Einzelfall an, ob diese Versicherungen und solange die Kündigung der Erstver- weitergeführt werden dürfen. sicherungsverträge oder Verträge in Bezug auf betriebliche Altersversorgung zivilrechtlich unzulässig ist. 3
IRM IRM News 01 | 2021 www.irm-vb.de Versicherungsberatung GmbH Fazit: Soweit Versicherungsschutz für be- stimmte Ereignisse für erforderlich gehalten wird, sollte man sich auch Soweit durch Versicherungsverträge über die notwendige Höchsthaftungs- des Unternehmens, die bei einem summe des Versicherers (Höchstent- Versicherer abgeschlossen sind, der schädigung oder Jahreshöchstent- seinen Sitz innerhalb der EU oder des schädigung) Gedanken machen. EWR hat, noch Risiken versichert sind, Regelmäßig ist die Leistung des Ver- die im Vereinigten Königreich belegen sicherers zunächst auf einen Betrag sind, liegt ein Verstoß gegen Bestim- von EUR 5 Mio. begrenzt. Eine Er- mungen des Versicherungsaufsichts- höhung ist gegen Beitragszuschlag rechts vor. Gleiches gilt sinngemäß für ohne weiteres möglich. Versicherer mit Sitz im Vereinigten Königreich bei Versicherungen von Bei der Bestimmung der erforderlichen Risiken innerhalb der EU oder des EWR. Höchstentschädigung ist auch zu be- Eine Abwicklung derartiger Schadenfälle achten, dass versicherte Folgekosten ist nur bei Versicherung des eigenen des Ereignisses, wie z. B. Aufräu- „finanziellen Interesses“ über eine mungs- und Entsorgungskosten eben- KONTAKT entsprechende Versicherungsklausel falls darunter zu subsumieren sind. möglich. Bestehen bei einem Versicherer mit Sitz im Vereinigten Königreich hingegen Fazit IRM Exzedenten- oder Layerversicherungen, Versicherungsberatung GmbH kommt es auf den Einzelfall an, ob diese weiterhin in Kraft bleiben können. Der Versicherungsschutz gegen Ele- mentargefahren sollte für die einzelnen Postfach 31 13 31, 70473 Stuttgart Thomas.Hardt@irm-vb.de Standorte eines Unternehmens in regelmäßigen Abständen überprüft Mittlerer Pfad 19, 70499 Stuttgart werden. In diese Überprüfung sind Telefon: +49 711 820 508 0 Versicherungsschutz gegen Natur- auch die vereinbarten Höchstentschä- Telefax: +49 711 820 508 11 gefahren digungen einzubeziehen. Markus Alber Nicht nur den Medien, sondern auch den Thomas.Hardt@irm-vb.de eigenen Beobachtungen zufolge neh- Telefon: +49 711 820 508 21 men Naturgefahren in letzter Zeit stetig Mobil: +49 151 147 163 21 an Heftigkeit und Häufigkeit zu. Eine E-Mail:markus.alber@irm-vb.de Folge davon ist, dass man auch den Versicherungsschutz gegen entspre- Thomas Hardt chende Schäden regelmäßig überprüfen Telefon: +49 711 820 508 24 sollte. Mobil: +49 151 147 163 24 Versicherbar sind Ereignisse infolge E-Mail:thomas.hardt@irm-vb.de Sturm, Hagel, Überschwemmung, Rück- stau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, www.irm-vb.de Schneedruck, Lawinen und Vulkanaus- bruch. Möchten Sie unsere IRM-News Verschiedene Versicherer – in räumlich künftig per E-Mail anstatt per Post etwas eingeschränktem Umfang aber erhalten? Dann geben Sie uns bitte auch wir – sind in der Lage, eine individu- einen kurzen Hinweis an elle Risikoanalyse der Naturgefahren E-Mail: info@irm-vb.de oder per anhand geografischer oder postalischer Telefon: +49 711 820 50 80 Adressangaben zu erstellen. Diese liefern Hinweise über das Ri- sikopotential an diesen Standorten. 4
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