Inhaltsverzeichnis - Umschau

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Inhaltsverzeichnis - Umschau
Rathaus                                  Umschau

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                                                                          Ausgabe 118
                                                                          ru.muenchen.de
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 Inhaltsverzeichnis
 Terminhinweise für Medien                                                                                         2
 Bürgerangelegenheiten                                                                                             3
 Meldungen                                                                                                         3
 ›› OB Reiter gratuliert Rosi Mittermaier und Christian Neureuther                                                 3
 ›› Glückwünsche für Miroslav Nemec zum 65. Geburtstag                                                             4
 ›› Vollversammlung des Stadtrats live im Internet                                                                 4
 ›› Lückenschlüsse im Radwegenetz für mehr Sicherheit                                                              5
 ›› Zwei Kastanien an der Steinsdorfstraße müssen gefällt werden                                                   6
 ›› Verkaufsstart für Eintägige Erlebnisreisen Sommer 2019                                                         6
 ›› Vorverkauf des FerienSport 2019 beginnt                                                                        8
 ›› Jazz & Drinks im Atelier                                                                                       8
 ›› Gewerbeamt wegen Umzug geschlossen                                                                             9
 ›› „LastMinit“: Jetzt als Aussteller anmelden                                                                     9
 ›› Stadtteil-Bürgerfest Obergiesing „Sommer im Park“                                                             10
 ›› Münchner Hoagartn in Feldmoching                                                                              10
 Antworten auf Stadtratsanfragen                                                                                  11

 Anträge und Anfragen aus dem Stadtrat
 Pressemitteilungen städtischer Beteiligungsgesellschaften

 Herausgeber: Presse- und Informationsamt der Landeshauptstadt München
 Verantwortlich für den Inhalt: Stefan Hauf, Druck: Stadtkanzlei, Gemeinsame Anschrift: Rathaus, Marienplatz 8, 80313
 München, Telefon 2 33-9 26 00, Telefax 2 33-2 59 53, presseamt@muenchen.de, www.muenchen.de/rathaus
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Terminhinweise für Medien
Wiederholung
Mittwoch, 26. Juni, 18 Uhr, Referat für Stadtplanung und Bauordnung,
Blumenstraße 28 b, Foyer
Im Rahmen der Ausstellung zu den Ergebnissen des Realisierungswett-
bewerbs „Neue Sportarena im Olympiapark“ findet eine Midissage mit
Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk zusammen mit René Dim-
ter, Geschäftsführer EHC Red Bull München GmbH, statt. Im Olympiapark
wird im Bereich des ehemaligen Radsportstadions eine neue multifunktio-
nale Sportarena mit bis zu 11.500 Sitz- und Stehplätzen entstehen. Neben
den Eishockeyspielern des EHC Red Bull München und den Basketballern
des FC Bayern München werden in dem neuen Arenakomplex auch öffent-
licher Eislauf, Schul- und Vereinssport sowie Verbandssport eine neue Hei-
mat finden. Die Ausstellung der Entwurfsarbeiten ist von Montag, 24., bis
einschließlich Freitag, 28. Juni, 8 bis 18 Uhr, im Foyer des Hochhauses an
der Blumenstraße zu sehen.

Donnerstag, 27. Juni, 19 Uhr, Mathäser-Kino, Bayerstraße 3-5
Oberbürgermeister Dieter Reiter hält eine Rede zur Eröffnung des 37. Film-
fests München.

Freitag, 28. Juni, 14 Uhr, Gasteig, Carl-Orff-Saal, Rosenheimer Straße 5
Verleihung der Starter-Filmpreise mit Stadtrat Walter Zöller (CSU-Fraktion)
in Vertretung des Oberbürgermeisters und dem Stadtdirektor des Kulturre-
ferats, Anton Biebl. Es werden drei Starter-Filmpreise, dotiert mit jeweils
6.000 Euro, und der Starter-Filmpreis/Produktion als geldwerte Leistung
in Höhe von 6.000 Euro, gestiftet von ARRI Media, verliehen. Die Namen
der Preisträgerinnen und Preisträger werden bei der Preisverleihung ver-
kündet. Im Rahmen der Veranstaltung werden die preisgekrönten Filme
ausschnittsweise gezeigt.
Die Verleihung findet vor geladenen Gästen und erstmals im Rahmen des
Filmfests München statt.
Achtung Redaktionen: Presseanmeldung erbeten per E-Mail an presse.
kulturreferat@muenchen.de.

                                                                Rathaus Umschau
                                                                25.6.2019, Seite 2
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Bürgerangelegenheiten
Dienstag, 2. Juli, 18 bis 19 Uhr, Bürgerbüro, Schellingstraße 28 a (roll-
stuhlgerecht)
Bürgersprechstunde des Bezirksausschusses 3 (Maxvorstadt).

Dienstag, 2. Juli, 19.30 Uhr, Bayerische Landesbank, Arkadensaal, Os-
kar-von-Miller-Ring 3 (rollstuhlgerecht)
Sitzung des Bezirksausschusses 3 (Maxvorstadt).

Dienstag, 2. Juli, 19 Uhr, Stadtteilzentrum Fürstenried-Ost, Bürgersaal,
Züricher Straße 35 (rollstuhlgerecht)
Sitzung des Bezirksausschusses 19 (Thalkirchen-Obersendling-Forsten-
ried-Fürstenried-Solln). Zu Beginn der Sitzung findet eine Bürgersprech-
stunde mit dem Vorsitzenden Dr. Ludwig Weidinger statt.

Dienstag, 2. Juli, 19 Uhr, Bürgerzentrum Rathaus Pasing, Großer Sit-
zungssaal, Landsberger Straße 486 (rollstuhlgerecht)
Sitzung des Bezirksausschusses 21 (Pasing-Obermenzing). Zu Beginn der
Sitzung findet eine Bürgersprechstunde mit dem Vorsitzenden Romanus
Scholz statt.

Dienstag, 2. Juli, 19.30 Uhr, Alten- und Service-Zentrum Laim, Kiem-
Pauli-Weg 22 (rollstuhlgerecht)
Sitzung des Bezirksausschusses 25 (Laim). Zu Beginn findet eine Bürger-
sprechstunde mit dem Vorsitzenden Josef Mögele statt.

Meldungen
OB Reiter gratuliert Rosi Mittermaier und Christian Neureuther
(25.6.2019) OB Dieter Reiter gratuliert Rosi Mittermaier und Christian Neu-
reuther zu ihrer Ehrenbürgerschaft: „Wie ich erfahren habe, wurde Ihnen
am Wochenende die Ehrenbürgerwürde Ihrer Heimatstadt Garmisch-Par-
tenkirchen verliehen. Hierzu darf ich Ihnen im Namen der Damen und
Herren des Stadtrats der Landeshauptstadt München und vor allem auch
persönlich sehr herzlich gratulieren.
Nicht nur aufgrund Ihrer sportlichen Erfolge, sondern auch und vor allem
aufgrund Ihres sozialen Engagements in vielen Bereichen sind Sie sicher-
lich die besten Botschafter, die eine Stadt sich wünschen kann. Trotz Ihrer

                                                                 Rathaus Umschau
                                                                 25.6.2019, Seite 3
Inhaltsverzeichnis - Umschau
vielfältigen Erfolge und Ihres großen Beliebtheitsgrades sind Sie authen-
tisch und bodenständig geblieben; als Ehrenbürger sind Sie nun auf beson-
dere Weise mit Ihrer Heimat, die Ihnen so am Herzen liegt, verbunden.
Auch um die Landeshauptstadt München haben Sie sich im Zuge der Be-
werbung Münchens für die Olympischen und Paralympischen Winterspiele
2018 und 2022 verdient gemacht und wurden hierfür 2010 mit der Medaille
„München leuchtet – den Freundinnen und Freunden Münchens“ in Gold
ausgezeichnet.
Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Energie für und viel Freude an all Ihren
Unternehmungen und natürlich, dass diese weiterhin von so viel Erfolg
gekrönt sein werden und Ihr gemeinsames Lebenswerk noch lange nicht
vollendet ist.“

Glückwünsche für Miroslav Nemec zum 65. Geburtstag
(25.6.2019) Oberbürgermeister Dieter Reiter gratuliert Miroslav Nemec
zum bevorstehenden 65. Geburtstag: „Seit fast dreißig Jahren lösen Sie
nun zusammen mit Udo Wachtveitl als beliebtes Münchner ‚Tatort‘-Team
die kniffligsten Kriminalfälle und sind inzwischen mit 81 Folgen die Rekord-
halter unter den ‚Kolleginnen‘ und ‚Kollegen‘ bei diesem TV-Klassiker. Ihre
darstellerische Vielseitigkeit bewiesen und beweisen Sie seit Ihren Anfän-
gen am Theater – unter anderem im Ensemble des Residenztheaters – bei
einer Vielzahl von Rollen auf der Bühne sowie in Film und Fernsehen. Wie
auch ich stehen Sie als leidenschaftlicher Musiker des Öfteren in Ihrer Frei-
zeit auf der Bühne.
Für Ihr künstlerisches Schaffen, aber auch für Ihr soziales Engagement ha-
ben Sie bereits viele Auszeichnungen erhalten.
Hierbei möchte ich die Ehrung durch die Landeshauptstadt München mit
der Medaille ‚München leuchtet – Den Freundinnen und Freunden Mün-
chens‘ in Gold hervorheben sowie die Verleihung des Bayerischen Ver-
dienstordens im Jahr 2011, die Verleihung der Bayerischen Staatsmedaille
für soziale Verdienste im Jahr 2013 und die Verleihung der Bayerischen Ver-
fassungsmedaille in Silber im Jahr 2017.
Für die Zukunft wünsche ich Ihnen alles Gute, vor allem Glück, Gesundheit
und Tat(ort)kraft.“

Vollversammlung des Stadtrats live im Internet
(25.6.2019) Unter der Adresse www.muenchen.de/stadtrat-live können
Interessierte am Mittwoch, 26. Juni, die Vollversammlung des Münchner
Stadtrats wieder live im Internet mitverfolgen. Das Plenum beginnt um 9
Uhr mit einem kurzen nicht-öffentlichen Teil, an den sich die öffentliche Sit-
zung anschließt.

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                                                                   25.6.2019, Seite 4
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Auf der Tagesordnung stehen diesmal unter anderem der Grundsatzbe-
schluss zur „Autofreie Altstadt“ und einem Altstadt-Radlring, die Planun-
gen für den innerstädtischen Isarraum, ein Nachprüfungsantrag zu den
Radverkehrsanlagen in der Fraunhoferstraße, die Bewerbung Münchens
um das Champions League Finale 2021 oder 2022 sowie die Vereidigung
von Sven Wackermann, der für Josef Schmid in den Stadtrat nachgerückt
ist.
Die komplette Tagesordnung sowie die Sitzungsvorlagen können über ei-
nen Link zum städtischen Rats-Informations-System (https://t1p.de/qi8b)
abgerufen werden.
Da viele Tagesordnungspunkte bereits vorab in Stadtrats-Ausschüssen vor-
beraten worden sind, werden in der Regel nicht alle Punkte in der Vollver-
sammlung nochmals ausführlich behandelt. Der Sitzungsverlauf mit dem
jeweils aktuellen Diskussionsthema lässt sich auf Twitter (#Stadtrat_live)
mitverfolgen.
Kurz nach Ende der aktuellen Sitzung steht eine Aufzeichnung online unter
www.muenchen.de/stadtrat-live zur Verfügung.
Der Mitschnitt des letzten Plenums vom 15. Mai ist ebenfalls noch unter
www.muenchen.de/stadtrat-live eingestellt. Dort können auch die Wortpro-
tokolle vergangener Vollversammlungen abgerufen werden.

Lückenschlüsse im Radwegenetz für mehr Sicherheit
(25.6.2019) Der Stadtrat hat im Kreisverwaltungsausschuss eine Reihe von
Verbesserungen für den Radverkehr an verschiedenen Stellen im Stadtge-
biet beschlossen.
Entlang der Herzog-Heinrich-Straße zwischen Lindwurmstraße und Mo-
zartstraße sollen beidseitig Radfahrstreifen eingerichtet werden, dafür
müssen eine Fahrspur Richtung Norden und Pkw-Parkplätze entfallen. Der
Beschluss sieht außerdem zwischen Mozartstraße und Georg-Hirth-Platz
Schutzstreifen für den Radverkehr anstelle dort vorhandener Parkplätze vor,
um eine weitere Lücke im Radwegenetz zu schließen.
Insgesamt entstehen so zwischen der Lindwurmstraße und dem beste-
henden baulichen Radweg ab Beginn der Paul-Heyse-Straße 700 Meter
durchgängige Radverkehrsanlagen auf der Fahrbahn in beiden Richtungen.
Zusammen mit den sich östlich anschließenden Radstreifen an der Kapuzi-
nerstraße ergibt sich damit eine durchgängige Radwegverbindung von der
Isar zum Hauptbahnhof.
„Das erhöht die Sicherheit und Sichtbarkeit für Radfahrerinnen und Rad-
fahrer auf dieser stark frequentierten Achse. Lückenschlüsse wie dieser im
Radwegenetz sind wichtig, um das Ziel eines sicheren und gleichberech-
tigten Miteinanders auf Münchens Straßen zu erreichen“, sagt Kreisverwal-
tungsreferent Dr. Thomas Böhle.

                                                                Rathaus Umschau
                                                                25.6.2019, Seite 5
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Auch an der Lindwurmstraße gibt es weitere Verbesserungen für den Rad-
verkehr. Zwischen dem Sendlinger Kirchplatz und der Aberlestraße soll der
Radweg auf die Straße verlegt werden. Für die Neuaufteilung der Fahrbahn
wird die bergauf führende Rechtsabbiegespur verkürzt, bergab entfällt eine
der Geradeausspuren für den Kfz-Verkehr. Der gewonnene Platz auf dem
bisherigen Geh- und Radweg kommt den Fußgängern zu Gute. Außerdem
soll in der Lindwurmunterführung der derzeit als Verkehrsversuch gelb mar-
kierte Radfahrstreifen dauerhaft beibehalten und deshalb weiß markiert
werden. Diese Lösung soll bis zum Neubau der Unterführung bestehen
bleiben, danach sind beidseitig eigenständige Radwege und Gehwege vor-
gesehen.
Auf der Schwanthalerstraße zwischen Theresienhöhe und Paul-Heyse-
Straße werden beidseitig Radfahrstreifen markiert. Hierbei handelt es sich
um einen Verkehrsversuch zur Förderung des Radverkehrs, die Auswirkun-
gen werden evaluiert. Für die Radfahrstreifen werden Schrägparkplätze in
Längsparkplätze umgewandelt, zur Freihaltung von Sicht- und Aufstellberei-
chen an den Kreuzungen müssen einige Parkplätze ganz entfallen, insge-
samt fallen rund 30 Parkplätze weg. Bislang gibt es auf diesem
Streckenabschnitt gar keine Radverkehrsanlagen, hier wird eine weitere
Lücke im Radverkehrsnetz geschlossen und mehr Sicherheit erreicht. Soll-
ten sich die Radfahrstreifen bewähren, besteht die Option auf eine Verlän-
gerung bis zur Sonnenstraße.

Zwei Kastanien an der Steinsdorfstraße müssen gefällt werden
(25.6.2019) Zwei Kastanien, die an der Steinsdorfstraße zwischen Radweg
und Isarufer stehen, sind komplett abgestorben. Weil sie daher nicht mehr
standsicher sind und den Fuß- und Radverkehr gefährden, müssen sie jetzt
gefällt werden. Zusätzlich zu den turnusmäßigen Kontrollen der Fachleute
des Baureferats hat ein externer Gutachter bestätigt, dass die Bäume auch
durch weitere vorbeugende Schnitt- und Pflegemaßnahmen nicht mehr
verkehrssicher erhalten werden können. Ursächlich für das Absterben ist
laut Gutachten die jahrelange Schwächung durch die Kastanienminier-
motte, der überdurchschnittlich heiße und trockene Sommer 2018 sowie
der an diesem Standort sehr beengte Wurzelraum.
Als Ersatz werden standortgerechte Feldahorne gepflanzt. Die Maßnahme
ist mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt, der zuständige Be-
zirksausschuss wurde informiert.

Verkaufsstart für Eintägige Erlebnisreisen Sommer 2019
(25.6.2019) In den Ferien noch nichts vor? Oder Lust, etwas Neues auszu-
probieren? Das Stadtjugendamt bietet auch dieses Jahr wieder viele tolle
Bus- und Stadtreisen für Kinder und Jugendliche im Alter von fünf bis 14

                                                               Rathaus Umschau
                                                               25.6.2019, Seite 6
Inhaltsverzeichnis - Umschau
Jahren an, die im Stadtgebiet von München wohnen. Der Kartenverkauf
für die „Eintägigen Erlebnisreisen“ in den Sommerferien 2019 beginnt am
Samstag, 29. Juni, ab 10 Uhr. Die erlebnisreichen Ausflüge sind in Bus-
und Stadtreisen für verschiedene Altersgruppen unterteilt.
Bei den Busreisen kann zwischen Tier- und Naturerlebnissen, sportlichen
Aktionsausflügen, Wanderungen und spannenden Museumsbesuchen
ausgewählt werden. Neu im Programm sind dieses Jahr unter anderem
ein Tag der Gladiatoren, bei dem es eine interaktive Führung durch die Son-
derausstellung „Gladiator – ein Tag im Leben eines römischen Superstars“
und einen Gladiator-Workshop gibt, eine Abenteuer-Safari, bei der es mit
Ferngläsern ausgestattet auf schmalen Pfaden durch die unberührte Natur
des Mangfalltals geht oder ein Ausflug zum Gipfel des Wendelsteins, bei
dem es mit der Seilbahn auf einen der bekanntesten und beliebtesten
Berge Bayerns geht.
Natürlich gibt es auch altbewährte Klassiker wie Abenteuertag an der
Glentleiten, Wasserratte und Kletterwald.
Bei den Stadtreisen werden die öffentlichen Verkehrsmittel genutzt, um
spannende Ausflugsorte zu erreichen. Auch wer schon lange in München
wohnt, wird überrascht sein, was es alles zu entdecken gibt. Neue Aus-
flüge sind in diesem Jahr: ein Besuch im Künstlerhaus am Schwabinger
Bach, wo es als Detektive auf die Spuren der Malerin Magda Bittner-Sim-
met geht, eine Spielplatz-Rallye, bei der einige der tollsten Spielplätze
Münchens erkundet werden und eine Weltreise im Museum der Fünf
Kontinente. Besonders aufregend wird es wieder beim Ausflug „Ein Leben
wie ‚Robin Hood‘, bei dem tief im Wald versteckt ein gemütliches Lager
an einer Feuerstelle gebaut und mit Pfeil und Bogen trainiert wird. Natür-
lich haben Kinder und Jugendliche von acht bis 14 Jahren auch in diesem
Jahr wieder die Möglichkeit, bei zwei tollen Aktionswochen mitzumachen,
die jeweils fünf Tage am Stück – ohne Übernachtung – stattfinden. Das
Thema der ersten Woche lautet „Bühne frei für unsere Welt“mit großer
Abschlussshow für die Eltern. In der zweiten Woche geht es dann rund um
Natur und Sport: Segeln mit einem echten Profi, eine Abenteuer-Safari im
Mangfalltal oder Spaß im Schwimmbad.
Unter www.muenchen.de/ferienangebote gibt es das vollständige Pro-
grammheft und in gedruckter Form liegt es in der Stadtinformation im
Rathaus, im Stadtjugendamt, in den Sozialbürgerhäusern, in den Stadtbi-
bliotheken und vielen anderen Stellen aus. Teilnahmekarten können über
München Ticket an einer der Vorverkaufsstellen im Stadtgebiet direkt
gekauft werden, telefonisch unter 54818181 oder online unter dem Link
www.muenchenticket.de reserviert werden.
Im Preis von acht Euro enthalten sind pädagogische Betreuung, Fahrtkos-
ten, Eintrittsgebühren sowie ein warmes Mittagessen oder ein Lunchpaket.

                                                                Rathaus Umschau
                                                                25.6.2019, Seite 7
Busreisen starten und enden am Zentralen Omnibusbahnhof München
(ZOB) an der Hackerbrücke, Stadtreisen und Aktionswochen am Karl-Stüt-
zel-Platz (Ecke Elisenstraße/Luisenstraße, Nähe Hauptbahnhof) am Kunst-
objekt: „Der Ring“.
Die Karten sind nur in Verbindung mit dem Münchner Familienpass (bis
fünf Jahre) oder dem Münchner Ferienpass (ab sechs Jahre) gültig. Die
Pässe können auch online unter www.muenchen.de/ferienpass oder
www.muenchen.de/familienpass gekauft werden. Sie sind beim Kauf der
Karten nicht notwendig, jedoch am Ausflugstag vorzuzeigen. Telefonische
Auskünfte gibt es unter 233-33855.

Vorverkauf des FerienSport 2019 beginnt
(25.6.2019) Die Pfingstferien sind gerade vorbei, doch auch die Sommer-
ferien sind nicht mehr fern. Für alle Kinder und Jugendlichen von sechs bis
16 Jahren bietet der FerienSport vom 27. Juli bis zum 6. September zahl-
reiche Möglichkeiten, die Sommerferien mit sportlichen Events individuell
zu gestalten. Ob das erste Mal der Tennisschläger geschwungen wird oder
die Parkourkünste erweitert werden, der FerienSport macht‘s möglich. Von
Golf über Tennis bis hin zu Bogenschießen und Reitstunden ist für Jede
und Jeden etwas dabei. Der offizielle Vorverkauf beginnt am Samstag, 29.
Juni, ab 10 Uhr.
Die Karten für eine Veranstaltung des Münchner FerienSports können
entweder direkt bei den FerienSport-Partnern oder an allen Kartenvor-
verkaufsstellen von München Ticket erworben werden. Zum Erwerb der
Tickets wird kein Ferienpass benötigt. Wer dennoch einen besitzt, kann
bei manchen Veranstaltungen eine Vergünstigung erhalten. An welcher
Stelle die Tickets für das jeweilige Wunschangebot erhältlich sind, kann der
„FerienSport 2019 Broschüre“ entnommen werden. Diese ist online ab-
rufbar unter sport-muenchen.de in der Kategorie „FerienSport 2019“ oder
liegt in der Stadtinformation im Rathaus, in den städtischen Schulen und
auch bei den Vorverkaufsstellen von München Ticket aus. Der Broschüre
können auch alle notwendigen Informationen, beispielsweise für welche
Altersklassen die jeweiligen Angebote geeignet sind, welche Ausrüstung
benötigt wird und vor allem wann und wo die Aktivität stattfindet, entnom-
men werden. Im Angebot befinden sich Aktivitäten, die ganztägig über
mehrere Tage oder halbtags angeboten werden.

Jazz & Drinks im Atelier
(25.6.2019) Dreimal im Jahr sorgen Münchner Jazzbands für smoothe
Rhythmen und schwungvolle Klänge im ehemaligen Atelier des Bildhauers
Adolf von Hildebrand. Das Café Mon mixt dazu mondäne Drinks und ser-
viert kleine Speisen. Am Freitag, 28. Juni, gastiert ab 19 Uhr Dilenya Mar in

                                                                  Rathaus Umschau
                                                                  25.6.2019, Seite 8
der Monacensia im Hildebrandhaus, Maria-Theresia-Straße 23. Seit 12 Jah-
ren tritt sie als Jazz-, Soul- und Bluessängerin in hiesigen Jazzclubs und auf
internationalen Bühnen auf. Mit unverwechselbarer Stimme präsentiert die
Solo-Künstlerin und Wahl-Münchnerin Jazz-Standards und Eigenkompositi-
onen in unterschiedlicher Besetzung. Die Dauer- und Sonderausstellungen
sind an den Konzertabenden bis 22 Uhr geöffnet.
Veranstalter ist die Monacensia im Hildebrandhaus. Der Eintritt ist frei,
eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Informationen zur Monacensia im
Hildebrandhaus unter www.muenchner-stadtbibliothek.de/monacensia.

Gewerbeamt wegen Umzug geschlossen
(25.6.2019) Das Gewerbeamt im dritten Stock des Kreisverwaltungsrefe-
rats, Ruppertstraße 19, zieht um. Es ist deswegen diesen Donnerstag und
Freitag, 27. und 28. Juni, für den Parteiverkehr geschlossen. Die neuen
Büros des Gewerbeamts befinden sich ab Montag, 1. Juli, im vierten Stock
desselben Gebäudes, zu erreichen über den Aufgang A. Das Gewerbeamt
ist die zuständige Stelle für alle Anmeldungen, Abmeldungen und Ummel-
dungen gewerblicher Tätigkeiten in der Landeshauptstadt. Dazu gehören
zum Beispiel Ladengeschäfte, Büros oder Werkstätten. Die Gewerbebe-
hörde bescheinigt den Empfang der Gewerbeanzeige mit einem Gewerbe-
schein. Die Anmeldung muss vor oder gleichzeitig mit Beginn der Tätigkeit
erfolgen.

„LastMinit“: Jetzt als Aussteller anmelden
(25.6.2019) Betriebe, die noch unbesetzte Ausbildungsplätze haben und
sich präsentieren möchten, können sich als Aussteller noch bis zum 4.
September kostenfrei zur Ausbildungsmesse „LastMinit“ beim Referat für
Arbeit und Wirtschaft telefonisch unter 233-22511 oder per E-Mail an cen-
giz.onur@muenchen.de anmelden.
Zentrales Anliegen von „LastMinit“ ist es, offene Ausbildungsstellen
für das Ausbildungsjahr 2019/2020 zu besetzen und die Integration von
Jugendlichen mit und ohne Migrationshintergrund in Ausbildung voran-
zubringen. Durch die rückläufige Zahl bei den Schulabgängern wird es für
Betriebe immer schwieriger, ihre zukünftigen Fachkräfte selbst auszubil-
den. Die „LastMinit“ findet dieses Jahr am 7. September von 10 bis 14 Uhr
im Stadtteilzentrum Hasenbergl-Nordhaide der Münchner Volkshochschule
statt.
Die Ausbildungsmesse wird bereits zum achten Mal vom Referat für Ar-
beit und Wirtschaft und der Münchner Volkshochschule (MVHS) mit den
Kooperationspartnern Handwerkskammer für München und Oberbayern,
IHK München und Oberbayern sowie der Agentur für Arbeit München ver-
anstaltet. Im letzten Jahr haben mehr als 45 Münchner Unternehmen aus

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                                                                   25.6.2019, Seite 9
unterschiedlichsten Branchen auf der „LastMinit“ ausgestellt. Rund 1.200
Jugendliche kamen, um sich über offene Ausbildungsplätze zu informieren.
Weitere Informationen unter www.muenchen.de/mbq.

Stadtteil-Bürgerfest Obergiesing „Sommer im Park“
(25.6.2019) Beim jährlichen Stadtteil-Bürgerfest Obergiesings „Sommer im
Park“ ist der Weißenseepark noch voller als üblich. Am Freitag, 28. Juni,
läutet Obergiesing mit diesem Fest von 14 bis 22 Uhr feierlich den Som-
mer ein.
Der Weißenseepark ist die zentrale Grünfläche Obergiesings. Er ist einer
der meistgenutzten Parks Münchens. Seine Neugestaltung ist daher ein
großer Erfolg, denn vor zehn Jahren noch wurde er eher gemieden als
geliebt. Im Zuge der aufwendigen Neugestaltung durch das Baureferat im
Rahmen des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramms Soziale Stadt
hat das Stadtteilmanagement der Münchner Gesellschaft für Stadterneu-
erung (MGS) mit dem Programm „Sommer im Park“ Leben in den Park
geholt. Obergiesing feiert nun jährlich unter Schirmherrschaft des Bezirk-
sausschusses den Sommerbeginn im Weißenseepark.
Das Stadtteil-Bürgerfest findet auf der zentralen Festwiese im Weißen-
seepark statt. Ein buntes Familien- und Kinderprogramm, ein kulinarisches
Angebot von Giesinger Gastronomen sowie Musikprogramm, Sportange-
bote und zahlreiche Infostände laden zum Besuch im Weißenseepark ein.
„Sommer im Park“ wird organisiert vom Familientreffpunkt Giesing (Fami-
lien- und Beratungszentrum) in Kooperation mit lokalen Akteuren. Das Fest
wird durch den Bezirksausschuss 17 Obergiesing-Fasangarten finanziert.

Münchner Hoagartn in Feldmoching
(25.6.2019) Das Kulturreferat, Bereich Volkskultur, lädt am Freitag, 28. Juni,
19 Uhr, zum nächsten Münchner Hoagartn in den Feldmochinger Hof, Feld-
mochinger Straße 389, ein. Zum Singen und Musizieren angekündigt ha-
ben sich die „Fasanerieer Raffelemusi“, die „Brücklmeier Musi“, der „Send-
linger Dreigesang“ und die „Sendlinger Zithermusi“ sowie der „Würmtaler
Saitenklang“. Durch den Abend führt Helmut Schweiger. Zuhörerinnen und
Zuhörer sind herzlich willkommen. Der Eintritt ist frei, Saalöffnung ab 18
Uhr, keine Platzreservierungen möglich.
Der Münchner Hoagartn ist ein regelmäßig in bayerischen Wirtshäusern
stattfindendes öffentliches und moderiertes Sänger- und Musikantentref-
fen. Anmeldung für interessierte Gesangs- und Musikgruppen per E-Mail
an volkskultur@muenchen.de. Die Münchner Hoagartn werden abwech-
selnd in verschiedenen Stadtteilen veranstaltet.
Informationen auch unter www.muenchen.de/volkskultur und auf Face-
book: @kulturreferatvolkskultur.

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Antworten auf Stadtratsanfragen
Dienstag, 25. Juni 2019

MÜNCHENSTIFT: Sonderstimmbezirke oder bewegliche Wahlvor-
stände bei Wahlen einrichten
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider und Tobias Ruff (ÖDP) vom
22.2.2019

Ausbau des barrierefreien Zugangs zu Arztpraxen und Gesundheits-
einrichtungen
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Anna Hanusch, Jutta Koller, Tho-
mas Niederbühl, Angelika Pilz-Strasser und Oswald Utz (Fraktion Die Grü-
nen – rosa liste) vom 28.2.2019

Interkulturelle und antirassistische Schulungen für MVG-Kontrolleure
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Dominik Krause, Jutta
Koller und Angelika Pilz-Strasser (Fraktion Die Grünen – rosa liste) vom
1.3.2019

                                                                Rathaus Umschau
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MÜNCHENSTIFT: Sonderstimmbezirke oder bewegliche Wahlvor-
stände bei Wahlen einrichten
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider und Tobias Ruff (ÖDP) vom
22.2.2019

Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:

Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmit-
glieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat
zuständig ist.

Sie beantragen, dass „die MÜNCHENSTIFT GmbH gebeten wird, in ihren
Häusern die Bewohnerinnen und Bewohner vor jeder Wahl zu befragen,
ob sie wünschen an der Wahl teilzunehmen, und dann in Abstimmung
mit dem Kreisverwaltungsreferat Sonderstimmbezirke einzurichten. Bei
kleinen Häusern soll alternativ von der Möglichkeit beweglicher Wahl-
vor-stände Gebrauch gemacht werden.“
Diese Angelegenheit betrifft vor allem das operative Geschäft der MÜN-
CHENSTIFT GmbH und fällt nicht in die satzungsgemäße Zuständigkeit der
durch den Stadtrat vertretenen Gesellschafterin und somit des Oberbürger-
meisters.

Dennoch möchte ich Ihr Anliegen vom 22.2.2019 gerne wie folgt per Brief
in Abstimmung mit der MÜNCHENSTIFT GmbH und dem Wahlamt im
Kreisverwaltungsreferat beantworten:

Die Einrichtung von Sonderstimmbezirken bzw. die Bereitstellung von
beweglichen Wahlvorständen richtet sich nach den Bestimmungen der je-
weiligen Wahlordnung. Damit wird das Recht jeder Bürgerin und jedes Bür-
gers gesichert, sich am demokratischen Prozess beteiligen zu können.
Für die Umsetzung der diesbezüglichen Vorgaben wird rechtzeitig vor jeder
Wahl oder Abstimmung eine schriftliche Bedarfsabfrage bei allen Einrich-
tungen und Kliniken in München durch das Wahlamt durchgeführt.

Der bewegliche Wahlvorstand ist Teil eines normalen Wahlvorstandes und
dieser muss während des Wahltages seinen regulär zugeteilten Stimmbe-
zirk, d.h. das Wahllokal, verlassen, um in der Einrichtung in einem entspre-
chenden Zeitfenster die Stimmabgabe mit einem Wahlschein zu ermögli-
chen.
Erfahrungen aus der Bundestagswahl 2017 mit einem beweglichen Wahl-
vorstand haben gezeigt, dass das zeitweise Verlassen des Wahllokals eine
unzumutbare, zusätzliche Belastung für den betroffenen Wahlvorstand

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                                                                  25.6.2019, Seite 12
darstellt und auch logistisch (z.B. Transport der Wahlurne) mit einem erheb-
lichen zusätzlichen Aufwand für alle Beteiligten verbunden ist.

Ein Sonderstimmbezirk unterscheidet sich dagegen von einem beweg-
lichen Wahlvorstand dadurch, dass dafür ein eigenes Gremium gebildet
werden kann, das über mehrere (maximal vier) Einrichtungen hinweg tätig
werden kann.

Das Wahlamt der Landeshauptstadt München wird daher im Bedarfsfall
Sonderstimmbezirke bilden und auf den Einsatz von beweglichen Wahlvor-
ständen verzichten. Auch die entsprechenden Wahlgesetze sehen vor, der
Einrichtung eines Sonderstimmbezirkes den Vorzug vor einem beweglichen
Wahlvorstand zu geben.
Es ist aber zwingend erforderlich, dass die Wählerinnen und Wähler, die
von der Stimmabgabe im Sonderstimmbezirk Gebrauch machen möchten,
vorher einen Wahlschein (ohne Briefwahlunterlagen) im Wahlamt beantra-
gen. Die Antragstellung erfolgt über die jeweilige Einrichtungsleitung, die
die entsprechenden Anträge erheben und weiterleiten muss.

In den Häusern der MÜNCHENSTIFT GmbH leben ca. 2.100 Bewohne-
rinnen und Bewohner. Ca. 70% sind demenziell verändert. Zunehmend
ziehen ältere Menschen erst ein, wenn sie sich bereits in einer palliativen
Situation befinden.
Die nach den Wahlgesetzen geforderte Abfrage und Antragstellung durch
die jeweilige Einrichtung ist folglich äußerst schwierig und nur mit großem
Aufwand umsetzbar.

Die Stimmabgabe per Briefwahl ist deshalb aus unserer Sicht die für alle
Beteiligten praktikabelste Variante, zudem sie einen wesentlich längeren
Zeitraum für die Wahlentscheidung und ggf. weitere erforderliche Informa-
tionen zu Kandidatinnen und Kandidaten eröffnet.
Daneben kann in den Einrichtungen Hilfestellung beim Zusammenstellen
und Verpacken der Unterlagen angeboten werden.

In einigen Häusern der MÜNCHENSTIFT GmbH gibt es zudem – vor allem
wegen der vorhandenen Barrierefreiheit – offizielle Wahllokale, die die
Bewohnerinnen und Bewohner auch nutzen können. Wahllokale in den Ein-
richtungen werden prinzipiell wegen der Öffnung der Häuser ins Quartier
sehr von der städtischen Gesellschaft und dem Sozialreferat begrüßt. Hier-
über entscheidet aber das KVR.
Um aber den Bewohnerinnen und Bewohnern alle Optionen zur Teilnahme
an einer Wahl anzubieten, wurde zur Europawahl am 26.5.2019 ein Son-

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derstimmbezirk über vier Einrichtungen der MÜNCHENSTIFT GmbH hin-
weg gebildet. Allerdings zeigte sich, dass nur wenige Bewohnerinnen und
Bewohner von dieser Möglichkeit Gebrauch machten. Von möglichen 617
Personen gaben lediglich 46 Personen ihre Stimmzettel bei dem Sonder-
wahlvorstand ab.

Aus den genannten Gründen wird die MÜNCHENSTIFT GmbH auch künf-
tig genau prüfen, ob für die Einrichtung eines Sonderstimmbezirkes ein
entsprechender Bedarf besteht oder nicht.

Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein, und gehe da-
von aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.

                                                                Rathaus Umschau
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Ausbau des barrierefreien Zugangs zu Arztpraxen und Gesundheits-
einrichtungen
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Anna Hanusch, Jutta Koller, Tho-
mas Niederbühl, Angelika Pilz-Strasser und Oswald Utz (Fraktion Die Grü-
nen – rosa liste) vom 28.2.2019

Antwort Stephanie Jacobs, Referentin für Gesundheit und Umwelt:

Ihrer Anfrage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
„Laut Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion Die
Linke im Bundestag geht hervor, dass der Großteil der rund 100.000 Arzt-
praxen in Deutschland nicht ohne Bewältigung von Stufen und Treppen zu
erreichen ist. Demnach verfügt lediglich jede dritte Praxis über mindestens
ein Merkmal der Barrierefreiheit. Derartige Merkmale sind beispielsweise
ein barrierefreier Zugang, barrierefreie Räumlichkeiten oder auch ein Leit-
system für Menschen mit Sehbehinderung. Bei der Münchner Gesund-
heitskonferenz des Gesundheitsbeirats im November 2018 ‚Gesundheit im
Alter fördern – Strategien und Herausforderungen in der Kommune‘ wurde
die fehlende Barrierefreiheit auch für München benannt.
Für einen barrierefreien Zugang zu Gesundheitseinrichtungen zu sorgen ist
in Anbetracht der Behindertenrechtskonvention grundsätzlich verpflichtend.
Tatsächlich findet dies nur im Fall des Praxisneubaus oder der Nutzungs-
änderung bestehender Gebäudeflächen Anwendung. Diese Regelung wird
jedoch nicht bei bestehenden Arzt- oder Zahnarztpraxen berücksichtigt. Die
Thematik der Barrierefreiheit in Arztpraxen beginnt allerdings nicht erst mit
der Praxisplanung und der technischen Umsetzung. Bereits bei der Objekt-
und Standortwahl neuer Praxisräume sollte die Barrierefreiheit mit zu den
grundlegenden Entscheidungskriterien zählen“.

Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung
zugeleitet. Zunächst möchte ich mich für die gewährte Fristverlängerung
bedanken. Die aufgeworfenen Fragen zu oben dargestelltem Sachverhalt
beantworte ich wie folgt:

Frage 1:
Liegen der Verwaltung zur beschriebenen Problematik spezifische Zahlen
für München vor? Falls nein: Ist es beabsichtigt, diese zu erheben?

Antwort:
Dem Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) liegen zur beschriebenen
Problematik keine spezifischen Zahlen für München vor.

                                                                  Rathaus Umschau
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Die Online-Datenbank der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) er-
möglicht die Suche nach ärztlichen Praxen mit dem Merkmal „rollstuhlge-
recht“. Die Daten basieren auf Selbstauskünften der Ärztinnen und Ärzte.
Eine weitere gesonderte Erhebung ist seitens der KVB derzeit nicht ge-
plant.

Frage 2:
Können bestehende Arztpraxen und Gesundheitseinrichtungen, die mit
überschaubarem Aufwand umgebaut werden können, zu einem barriere-
freien Umbau verpflichtet werden?

Antwort:
Barrierefrei sind nach Art. 2 Abs. 10 Bayerische Bauordnung (BayBO)
„bauliche Anlagen, soweit sie für Menschen mit Behinderung in der all-
gemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich
ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind“. Art. 48 BayBO regelt
die Verpflichtung zur Barrierefreiheit für öffentlich zugängliche Gebäude.
Darunter fallen nach Art. 48 Abs. 2 Nr. 4 BayBO auch Einrichtungen des
Gesundheitswesens. Diese Verpflichtung besteht, wie in der o. g. schriftli-
chen Anfrage ausgeführt, primär für Neubauten und Nutzungsänderungen.
Bei bestehenden öffentlich zugänglichen baulichen Anlagen verfügen die
Bauaufsichtsbehörden über eine Eingriffsbefugnis für die Beseitigung von
Zugangshindernissen und die Nachrüstung der Barrierefreiheit, soweit dies
technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist (vgl. Art. 48 Abs. 4 S. 2
und Art. 54 Abs. 5 BayBO).1

Die Lokalbaukommission merkt an, „dass eine behördliche Zugriffsmög-
lichkeit im Bestand nur bei baulichen Änderungen und Nutzungsänderun-
gen oder zur Abwehr von erheblicher Gefahr für Leben und Gesundheit
besteht (Art. 54 Abs. 4 BayBO).
Ansonsten genießen bauliche Anlagen Bestandsschutz und die Einhaltung
der öffentlich-rechtlichen Anforderungen kann nur in dem Maße gefordert
werden, wie sie zum Zeitpunkt der Genehmigung rechtskräftig waren. Alle
Maßnahmen darüber hinaus können lediglich beraten und freiwillig umge-
setzt werden.“

Darüber hinaus bieten das Sozialgesetzbuch V (SGB V) und die Richtlinie
des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über die Bedarfsplanung
sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterver-
sorgung in der vertragsärztlichen Versorgung (Bedarfsplanung-Richtlinie,
BPL-RL) Anreize für eine barrierefreie Gestaltung von ärztlichen Praxen.
So regelt § 103 Abs. 4 Satz 4 SGB V, dass der Zulassungsausschuss bei

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mehreren Bewerberinnen und Bewerbern auf die Nachfolge einer ver-
tragsärztlichen Praxis die Nachfolgerin oder den Nachfolger nach pflicht-
gemäßen Ermessen auszuwählen habe. Als Kriterien, die bei der Auswahl
berücksichtigt werden müssen, werden unter § 103 Abs. 4 Satz 5 SGB V
Nr. 8 SGB V die „Belange von Menschen mit Behinderung beim Zugang
zur Versorgung“ genannt. § 26 Abs. 4 Nr. 3 BPL-RL legt fest, dass der
Zulassungsausschuss bei mehreren Bewerberinnen und Bewerbern auf
eine neue vertragsärztliche Praxis nach „Versorgungsgesichtspunkten“ zu
entscheiden habe. Die Barrierefreiheit wird als möglicher Versorgungsge-
sichtspunkt konkret genannt.

Frage 3:
Lässt sich aus der Behindertenrechtskonvention für Bund/Land bzw.
Kommune eine Verpflichtung ableiten, Maßnahmen für eine „Grundver-
sorgung“ an Arztpraxen und Gesundheitseinrichtungen mit barrierefreiem
Zugang zu ergreifen?

Antwort:
Die Bundesrepublik Deutschland ist als Vertragsstaat der UN-BRK verpflich-
tet. Die UN-BRK ist seit der Ratifikation am 26.3.2009 für Deutschland
verbindlich.

Ein unmittelbares subjektives Recht und eine damit korrespondierende
staatliche Verpflichtung zur Gewährleistung barrierefreier Arztpraxen und
Gesundheitseinrichtungen lässt sich aus der UN-BRK (Art. 3 f, Art. 9, Art.
25 UN-BRK) mangels ausreichender Bestimmtheit dieser Normen grund-
sätzlich nicht ableiten, da diese Normen Zielformulierungen beinhalten,
ohne jedoch die Art der Zielerreichung konkret festzulegen. Sie sind jedoch
im Rahmen der menschenrechtskonformen Auslegung in die Rechts- und
Entscheidungsfindung der zuständigen Behörden und Gerichte bei der
Auslegung von Bundes- und Landesrecht, insbesondere im Rahmen der
Ermessensausübung, einzubeziehen.

Zum Teil wurden die Verpflichtungen aus der UN-BRK zudem bereits durch
Bundes- bzw. Landesgesetze umgesetzt. Weitere Schritte der Umsetzung
sind in den Aktionsplänen von Bund,2 Ländern3 und Kommunen4 vorge-
sehen. Die Bundesregierung hat sich in ihrem Nationalen Aktionsplan zur
Umsetzung der UN-BRK zu einem Programm für barrierefreie Arztpraxen
bekannt, das einen behindertengerechten Zugang zu den Einrichtungen
der ambulanten Krankenversorgung gewährleisten soll5. Hierfür hat der Ge-
meinsame Bundesausschuss im Rahmen der BPL-RL festgelegt, dass die
Barrierefreiheit als regionale Besonderheit anzusehen ist, mit der Folge,

                                                                Rathaus Umschau
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dass im Bedarfsplan von bundesweiten Vorgaben abgewichen werden
kann. Ferner wurde in § 4 Abs. 1 Satz 3 BPL-RL festgelegt, dass zur Sicher-
stellung der vertragsärztlichen Versorgung behinderter Menschen vor allem
im Hinblick auf Neuzulassungen die Barrierefreiheit besonders zu beachten
ist. Dabei haben die Krankenkassen und ihre Verbände die Verpflichtung,
die Zugänglichkeit zur vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versor-
gung in den Gesamtverträgen mit den Kassenärztlichen und Kassenzahn-
ärztlichen Vereinigungen zu regeln (§ 72 SGB V).

Zuständig für die ärztliche Versorgung in Bayern ist die KVB. Sie stellt als
Selbstverwaltungsorgan der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Bay-
ern zusammen mit den Krankenkassen den Bedarfsplan für Bayern auf, der
stetig fortgeschrieben wird. In Bayern wurde die Barrierefreiheit für Einrich-
tungen des Gesundheitswesens zudem in Art. 48 Abs. 2 BayBO verankert
(siehe Frage 2).

Frage 4:
Gibt es Förderprogramme (Bund-Land-/Stadt), um die Anzahl barrierefreier
Arztpraxen und Gesundheitseinrichtungen zu erhöhen? Falls ja, welche?

Antwort:
Dem RGU sind aktuell keine Förderprogramme „barrierefreie ärztliche Pra-
xis“ im Sinne eines Zuschusses für Ärztinnen und Ärzte bekannt. Entspre-
chend dem Link: www.arzt-wirtschaft.de/wie-den-umbau-finanzieren/ gibt
es bis dato lediglich die Möglichkeit, zinsgünstige Kredite für den Bau einer
barrierefreien ärztlichen Praxis in Anspruch zu nehmen. Die Kassenärztli-
che Bundesvereinigung (KBV) stellt Ärztinnen und Ärzten unter dem Link
www.kbv.de/html/barrierefreiheit.php die Broschüre „Barrieren abbauen“
mit Ideen und Vorschläge für die Gestaltung einer barrierefreien ärztlichen
Praxis zur Verfügung.

Im Rahmen des ersten Aktionsplans zur Umsetzung der UN-BRK in Mün-
chen wurde die Initiierung bedarfsgerechter ambulanter gynäkologischer
Versorgungsstrukturen für mobilitätsbehinderte Frauen als Maßnahme für
München formuliert. Mit Beschluss des Stadtrats vom 24.10.2018 wurde
das RGU beauftragt, sich für die Realisierung einer gynäkologischen Spe-
zialpraxis für Frauen und Mädchen mit Mobilitätseinschränkungen in Mün-
chen einzusetzen.6 Die Einrichtung einer gynäkologischen Sprechstunde
soll durch niedergelassene Gynäkologinnen und Gynäkologen in den
Räumlichkeiten der München Klinik, Klinik Schwabing, im Rahmen eines
Pilotprojektes erfolgen. Vorgesehen ist eine zunächst dreijährige Laufzeit
des Projektes von 2019 bis 2021, die sich aus einer sechsmonatigen Vorbe-

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reitungsphase (Organisation der administrativen Prozesse, Öffentlichkeits-
und Aufklärungsarbeit etc.) und einer 30-monatigen Sprechstundenphase
zusammensetzt.

Das RGU koordiniert die Umsetzung, bezuschusst in der Pilotphase aber
auch die Personalkosten für eine Pflegekraft während der Sprechstunden,
die Sach- und Raumkosten, die wissenschaftliche Projektbegleitung, die
Öffentlichkeitsarbeit sowie die Anschaffung eines gynäkologischen Unter-
suchungsstuhls. Nach Ende der Pilotphase wird das RGU dem Stadtrat
über die Erfahrungen berichten, und es werden Handlungsempfehlungen
zum weiteren Vorgehen ausgesprochen.

Das Programm „Bayern barrierefrei“ der Bayerischen Staatsregierung zielt
allgemein auf den Abbau von Barrieren.7 Bayern soll bis 2023 im öffentli-
chen Raum und im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) barrierefrei
werden. Grundsätzliches Ziel der Staatsregierung ist aber auch die umfas-
sende Barrierefreiheit aller bayerischen Krankenhäuser. Bereiche, die öf-
fentlich zugänglich sind bzw. unmittelbar der Patientenversorgung dienen,
sind nach Auskunft der Bayerischen Staatsregierung in aller Regel schon
barrierefrei angelegt. Nun sollen weitere Angebote verbessert werden,
z.B. Informationshilfen für seh- und hörbehinderte Menschen sowie die
Klinik-Websites. Zudem strebt das Bayerische Gesundheitsministerium ein
Siegel für barrierefreie Arztpraxen an. So soll ein Anreiz geschaffen wer-
den, mehr Praxen barrierefrei zu gestalten.8

Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten.
Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.

1
    Laut Standardkommentar gilt die Verpflichtung zudem für die Instandhaltung, vgl. Simon/Busse-Wür-
fel: Bayerische Bauordnung, 131. EL Okt. 2018, Art. 38, Rn. 35.
2
    “Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft“, Nationaler Aktionsplan 2.0 der Bundesregierung zur
UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), im Folgenden NAP 2.0, S. 64 ff., insbesondere S. 67 ff.
3
    Vgl. für Bayern: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziale, Familie und Integration,
Schwerpunkte der bayerischen Politik für Menschen mit Behinderung im Lichte der UN-Behinderten-
rechtskonvention, Aktionsplan.
4
    Vgl. für München: https://www.muenchen-wird-inklusiv.de/aktionsplan.
5
    Vgl. NAP, 2.0, S. 75.
6
    Vgl. Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 12080 vom 24.10.2018.
7
    Vgl. Internetauftritt Bayerische Staatsregierung: Bayern barrierefrei. AHA! Fakten:   https://www.barri-
erefrei.bayern.de/fakten/programm/index.php [abgerufen am 26.4.2019].
8
    Vgl. Internetauftritt Bayerische Staatsregierung: Bayern barrierefrei. Zeichen setzen: Das Signet: ht-
tps://www.barrierefrei.bayern.de/beispiele/zeichen_setzen/index.php (abgerufen am 26.4.2019).

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Interkulturelle und antirassistische Schulungen für MVG-Kontrolleure
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Dominik Krause, Jutta
Koller und Angelika Pilz-Strasser (Fraktion Die Grünen – rosa liste) vom
1.3.2019

Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:

In Ihrer Anfrage vom 1.3.2019 führten Sie als Begründung aus:
„Ende letzten Jahres berichtete die Presse über Vorwürfe eines ehemali-
gen Fahrkarten-Kontrolleurs der MVG, unter anderem gebe es immer wie-
der rassistische Vorfälle
(www.tz.de/muenchen/stadt/muenchen-ort29098/ehemaliger-mit-
arbeiter-packt-aus-gewalt-rassismus-unterschlagung-bei-ticket-she-
riffs-10335338.html).
Laut Sprecher der MVG hat die Person keine Belege für solche Anschuldi-
gungen geliefert.
Dennoch ist eine Auseinandersetzung mit dem Thema Rassismus auch un-
abhängig davon sicherlich sinnvoll und wichtig.“

Die in Ihrer Anfrage gestellten Fragen können wie folgt beantwortet wer-
den:

Frage 1:
Welche Schulungen/Fortbildungen erhalten die durch die MVG in der Fahr-
kartenkontrolle eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?

Antwort der SWM/MVG:
„Die zur Fahrausweisprüfung eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
ter erfahren eine vierwöchige Intensivausbildung in kleinen Ausbildungs-
gruppen zu den Themen Tarifbestimmungen, Beförderungsbedingungen,
Kontrolltaktik, korrekte Vorgehensweise im Umgang mit allen Fahrgästen,
Handhabung des mobilen Datenerfassungsgerätes, Rechtsgrundlagen und
Rechtssicherheit (durch einen Ausbilder der Polizei).
Seit dem Ausbildungsstart 2019 sensibilisiert der Leiter des Kontrolldiens-
tes nochmals explizit zu den Themen Rassismus und Sexismus.

Nach der Intensivausbildung durch unsere sehr erfahrenen Ausbilderinnen
und Ausbilder ist eine umfangreiche Prüfung abzulegen, nach deren Beste-
hen die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter direkt einer Gruppenteam-
leitung zugeordnet und als Prüfkräfte eingesetzt werden.

                                                                Rathaus Umschau
                                                                25.6.2019, Seite 20
Zudem erfahren alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeitnah nach Einstel-
lung eine mehrtägige Schulung zu den Themen Deeskalation, Eskalation
vermeidende Kommunikation, unvoreingenommener Umgang mit Jeder-
mann, Einfluss des ersten Eindrucks, Umgang mit Stress- oder Gefahren-
situationen oder massiven Beleidigungen. Für diese Schulungen – die für
Teamleiterinnen und Teamleiter jährlich und für die Teammitglieder mindes-
tens alle drei Jahre erfolgen – konnten ehemalige Ausbilderinnen und Aus-
bilder des polizeipsychologischen Dienstes gewonnen werden.

Der zuständige SWM/MVG-Abteilungsleiter Einnahmensicherung nimmt
jedes Jahr an den Teamleiterseminaren teil und bespricht hier auch mit den
Ausbilderinnen und Ausbildern die Trainingsinhalte bzw. gegebenenfalls er-
forderliche Anpassungen.“

Die Gleichstellungsstelle für Frauen empfiehlt, die seit Ausbildungsstart
2019 aufgenommene Sensibilisierung zu den Themen Rassismus und
Sexismus, dauerhaft in die vierwöchige Intensivausbildung zu integrieren
und die Erfahrungen des Ausbildungsdurchgangs 2019 für zukünftige Aus-
bildungen unter Einbeziehung von Expertinnen und Experten zu den The-
men zu evaluieren.

Frage 2:
Welche Rolle spielen die Themen Interkulturelle Kompetenz sowie Rassis-
mus und andere Formen Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit in den
Schulungen/Fortbildungen in diesem Bereich?

Antwort der SWM/MVG:
„Wie oben angesprochen, werden der korrekte Umgang mit allen Fahr-
gästen, ethische Grundsätze und der unvoreingenommene Umgang mit
Jedermann ausführlich thematisiert. Nach Einschätzung der externen
Ausbilderinnen und Ausbilder lässt die interkulturelle Zusammensetzung
der im Prüfdienst eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der
momentan sehr kollegiale und offene Umgang untereinander rassistisches
Denken oder gar Handeln kaum zu. Im Prüfdienst der MVG sind Mitarbei-
terinnen und Mitarbeiter aus ca. 15 verschiedenen Nationen eingesetzt;
über 40 Prozent aller Prüferinnen und Prüfer haben selbst einen Migrati-
onshintergrund.
Aber auch bei Mitarbeitenden mit eigener Migrationserfahrung bedarf es
der regelmäßigen Selbstreflexion und Weiterentwicklung von interkulturel-
ler Kompetenz und nicht-rassistischem Denken und Handeln.
Im Rahmen der turnusmäßigen Anpassung der Qualifizierungsmaßnahmen
wird dies aufgegriffen.“

                                                               Rathaus Umschau
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Frage 3:
Inwiefern bestehen Planungen, die in der Fahrkartenkontrolle eingesetzten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stärker für die Themen Rassismus und
andere Formen Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zu sensibilisie-
ren (z.B. durch spezielle Fortbildungsangebote mit den zuständigen Refera-
ten und Fachstellen entwickelt werden)?

Antwort der SWM/MVG:
„Ende April 2019 finden die bereits seit Januar 2019 geplanten Gespräche
zwischen der Abteilungsleitung Einnahmensicherung und den ehemaligen
Ausbilderinnen und Ausbildern des polizeipsychologischen Dienstes statt,
wie für diese Themen noch stärker sensibilisiert werden kann. Die entspre-
chenden Erkenntnisse werden unverzüglich in die Seminarreihen integriert
bzw. gegebenenfalls als künftiger Bedarf definiert.

Darüber hinaus soll die Fachstelle für Demokratie künftig in die Entwick-
lung von Maßnahmen (z.B. Schulungsangeboten) zur Sensibilisierung im
Bereich Rassismus, Antisemitismus und Gruppenbezogene Menschen-
feindlichkeit sowie in die Entwicklung einer künftigen öffentlichkeitswirksa-
men Kampagne zu diesen Themen einbezogen werden.“

Wir hoffen, dass gemäß den o.g. Ausführungen der Münchner Verkehrsge-
sellschaft mbH Ihre Fragen zufriedenstellend beantwortet werden konnten.

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Anträge und Anfragen
aus dem Stadtrat
Dienstag, 25. Juni 2019

Pasinger Kurve
Antrag Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann, Johann Sauerer, Frieder
Vogelsgesang und Sven Wackermann (CSU-Fraktion)

Smarte Fußgängerzone mit Sprühkühlung
Anfrage Stadträtin Ulrike Grimm (CSU-Fraktion)

Sportstadt München – Sportinfrastruktur 1
Standorte für den Neubau von Vereinssporthallen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Verena Dietl, Haimo Liebich,
Gerhard Mayer, Christian Müller, Cumali Naz, Julia Schönfeld-Knor, Birgit
Volk und Christian Vorländer (SPD-Fraktion)

Sportstadt München – Sportinfrastruktur 2
Eine neue Sporthalle auf der Bezirkssportanlage Görzer Straße
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Verena Dietl, Haimo Liebich,
Gerhard Mayer, Christian Müller, Cumali Naz, Julia Schönfeld-Knor und
Birgit Volk (SPD-Fraktion)

Sportstadt München – Sportinfrastruktur 3
Eine neue Sporthalle neben der Großmarkthalle
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Verena Dietl, Haimo Liebich,
Horst Lischka, Gerhard Mayer, Christian Müller, Cumali Naz, Jens Röver,
Julia Schönfeld-Knor, Birgit Volk und Christian Vorländer (SPD-Fraktion)

Sportstadt München – Sportinfrastruktur 4
Städtische Schulsporthalle an der Auenstraße übergangsweise Ver-
einen zur Verfügung stellen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Verena Dietl, Haimo Liebich,
Gerhard Mayer, Christian Müller, Cumali Naz, Julia Schönfeld-Knor und
Birgit Volk (SPD-Fraktion)
                                                                                                   Stadtrat

Wie hoch sind die Umstellungskosten auf SAP S4/HANA in
vergleichbaren Städten und bei städtischen Gesellschaften?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Angelika Pilz-Strasser, Dr. Florian Roth und
Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – rosa liste)

Impressum: Die presserechtliche Verantwortung für die nachfolgenden Anträge und Anfragen
liegt bei den jeweiligen Stadtratsmitgliedern. Alle: Rathaus, 80313 München; Druck: Stadtkanzlei
Die Kosten für die Umstellung auf SAP S4/HANA von einer
unabhängigen Organisation prüfen lassen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Angelika Pilz-Strasser, Dr. Florian Roth
und Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – rosa liste)

„Oben ohne“ an der Isar – ein Fall für den Sicherheitsdienst?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Herbert Danner, Katrin
Habenschaden, Jutta Koller, Dominik Krause, Thomas Niederbühl,
Angelika Pilz-Strasser und Sebastian Weisenburger (Fraktion Die
Grünen – rosa liste)

                                                                                                   Stadtrat

Impressum: Die presserechtliche Verantwortung für die nachfolgenden Anträge und Anfragen
liegt bei den jeweiligen Stadtratsmitgliedern. Alle: Rathaus, 80313 München; Druck: Stadtkanzlei
Herrn                                                                       Stadtrat Sven Wackermann
Oberbürgermeister                                                           Stadtrat Johann Sauerer
Dieter Reiter                                                               Stadtrat Frieder Vogelsgesang
Rathaus                                                                     Stadträtin Alexandra Gaßmann
80331 München

                                                                            ANTRAG
                                                                            25.06.2019

Pasinger Kurve

Die Landeshauptstadt München wird aufgefordert, sich für den Bau der Pasinger Kurve bei
der Deutschen Bahn und dem Freistaat vehement einzusetzen.

Begründung:

Durch den unverminderten Zuzug nach München und das enorme Wachstum der Stadt
muss auch die Infrastruktur gerade der Bahn mithalten. Hierbei sind Ideen, den Nordring
ab Karlsfeld zu ertüchtigen in der Diskussion. Um auch von Westen den Hauptzulauf ab
Pasing in Richtung der nördlichen Ring Umfahrung zu ertüchtigen, soll sich die
Landeshauptstadt München mit dem Freistaat Bayern bei der Deutschen Bahn dafür
einsetzen, dass die Pasinger Kurve als Verbindung zwischen dem Ost-West und dem
Nord-Süd Strang gebaut wird. Somit könnten S-Bahnen aber auch Regionalzüge direkt
von Pasing auf die Linie der S2 Richtung Karlsfeld geleitet werden und von dort die
nördliche Umfahrung der Stadt nutzen. Hiermit würde mit relativ wenig Mitteleinsatz eine
attraktive Verbindung sowie eine Entlastung der Stammstrecken Bereiche geschaffen.

Initiative:
Sven Wackermann                                                               Johann Sauerer
Stadtrat                                                                      Stadtrat

Frieder Vogelsgesang                                                          Alexandra Gaßmann
Stadtrat                                                                      Stadträtin

                                                                                                       Seite 1 von 1
                                CSU-Fraktion, Rathaus, Marienplatz 8, 80331 München
              Tel. 233-92650, Fax: 233-92747, csu-fraktion@muenchen.de, www.csu-stadtrat-muenchen.de
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