Leider müssen die notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie verlängert werden. Die Hauptbotscha ist klar: möglichst wenig Kontakte, um ...
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41. Jahrgang Mittwoch, den 13. Januar 2021 Nr. 2/2021 Leider müssen die notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie verlängert werden. Die Hauptbotscha� ist klar: möglichst wenig Kontakte, um die Inzidenz-Werte nach unten zu bringen. Die wich�gsten Neuerungen der 15. Corona-Bekämpfungsverordnung im Überblick: Kontaktbeschränkung auf einen Haushalt plus eine weitere Person reduziert, ABER: im Gegensatz zur Bund- und Länder-Vereinbarung sind Kinder unter sechs Jahren ausgenommen. Zudem soll es Ausnahmen bei zwingenden Gründen für Kinderbetreuung oder die Betreuung von pflegebedür�igen Menschen geben. Restaurants und Hotels bleiben vorerst geschlossen. Ebenso bleiben die Einschränkungen für den Einzelhandel und im Bereich Kultur bestehen. Bewohner von Städten und Landkreisen mit einer Inzidenz von mehr als 200 - also die Zahl der Neuinfek�onen binnen einer Woche bezogen auf 100 000 Einwohner - sollen sich nicht ohne tri�igen Grund weiter als 15 Kilometer von ihrem Wohnort en�ernen. Die Regelungen sind seit Montag, 11. Januar 2021, in Kra� und gelten bis 31.01.2021.
Bad Bergzabern, den 13.01.2021 - 2 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 2/2021 Auf einen Blick Amtsblatt Südpfalz Kurier ❙❙ Störungsdienst Pfalzwerke Netzteam Kandel, Landauer Straße 28, Tel. 07275 9554-10 Die nächste Ausgabe erscheint am Mittwoch, 20. Januar 2021. bei Störungen im Stromnetz, Tel. 0800 7977777 Redaktionsschluss ist spätestens Montag, 18. Januar 2021, 9:00 Uhr. ❙❙ Störungsdienst Pfalzgas Redaktion: Karina Huonker, i. V. Susanne Lunkenheimer Bad Bergzabern, Dörrenbach, Gleiszellen-Gleishorbach, Klingenmünster, Tel. 06343 701-119, E-Mail: amtsblatt@vgbza.de Oberotterbach, Pleisweiler-Oberhofen, Schweigen-Rechtenbach Geschäftsanzeigen: Fritz Wünschel Tel. 06233 6040 oder Tel. 0800 1003448 Tel. 06343 939265, E-Mail: fritz.wuenschel@gmx.de ❙❙ Störungsdienst Erdgas Thüga Energienetze GmbH Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachtstage Barbelroth, Dierbach, Hergersweiler, Kapellen-Drusweiler, Kapsweyer, Nie- und einen guten Start ins neue Jahr! derhorbach, Niederotterbach, Oberhausen, Schweighofen, Steinfeld „Auf Wiederlesen“ - Ihr Südpfalz Kurier! Tel. 0800 0837111 Notfallrufnummern Verbandsgemeinde Bad Bergzabern Polizei ���������������������������������������������������������������������������������������������������� 110 Feuerwehr, Rettungsdienst �������������������������������������������������������������������� 112 ❙❙ Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern Krankentransport ������������������������������������������������������������������������������� 19222 Verwaltungsgebäude Schloss Ärztlicher Bereitschaftsdienst ���������������������������������������������������������� 116117 Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern Gift-Notruf ������������������������������������������������������������������������������ 06131 19240 Postanschrift: 76883 Bad Bergzabern, Postfach 1313 E-Mail: info@vgbza.de, www.vg-bad-bergzabern.de Ärztliche Zentrale: Tel. 06343 701-0, Fax: 06343 701-705 - Sprechzeiten: Mo bis Fr 08.30 bis 12.00 Uhr, Di 14.00 bis 16.00 Uhr, Do Bereitschaftspraxen 14.00 bis 18.00 Uhr ❙❙ Prakt. Arzt - Tel. 116117 ❙❙ Öffnungszeiten Bürgerbüro (Anrufe werden je nach Vorwahlbereich automatisch zur zuständigen Stelle Tel.: 06343 701-250. Bitte geänderte Öffnungszeiten auf Seite 3 beachten. geleitet!) ❙❙ Rentenstelle und Archiv ❙❙ Ärztliche Bereitschaftspraxis Landau nach telefonischer Vereinbarung Vinzentius-Krankenhaus Landau, Cornichonstraße 4, 76829 Landau, Tele- fon 116117 ❙❙ Bauhof der Verbandsgemeinde Öffnungzeiten: Mo, Di, Do ab 19 Uhr; Mi ab 14.00 Uhr; Fr ab 16.00 Uhr; Brückwiesenstraße 3, Kapellen-Drusweiler Tel. 06343 5644 Sa, So, Feiertage rund um die Uhr; jeweils bis zum Folgetag um 07.00 Uhr ❙❙ Konten der Verbandsgemeindekasse ❙❙ Ärztliche Bereitschaftspraxis Kandel Sparkasse Südliche Weinstraße, BLZ 548 500 10, Kontonr. 75 Asklepios Südpfalzklinik Kandel, Luitpoldstraße 14, 76870 Kandel, Telefon IBAN: DE21 5485 0010 0000 0000 75, BIC: SOLADES1SUW 116117 VR Bank Südliche Weinstraße - Wasgau eG, BLZ 548 913 00, Kontonr. Öffnungszeiten: Sa, So von 09.00 - 18.00 Uhr 27308 ❙❙ Zahnarzt IBAN: DE34 5489 1300 0000 0273 08, BIC: GENODE61BZA 16./17. Januar 2021 ❙❙ Tourist-Information Bad Bergzaberner Land Herr Dr. Jan-Günther Horn, Landauer Straße 7, 76887 Bad Bergzabern, Büro für Tourismus (BfT), Kurtalstraße 27, 76887 Bad Bergzabern, Tel. Tel. 06343 2804 06343 98966-0, E-Mail: info@bad-bergzaberner-land.de Hilfe bei zahnmedizinischen Notfällen an Wochenenden und Feiertagen November bis März: Montag bis Freitag, 9:00-17:00 Uhr sowie mittwoch- und freitagnachmittags: www.zahnnotfall-pfalz.de April bis Oktober: Montag bis Freitag, 9:00-17:00 Uhr und Samstag, 10:00- ❙❙ Apothekenbereitschaft 13:00 Uhr Apothekenbereitschaft 01805 258825 + PLZ des Standorts ❙❙ Erreichbarkeiten der Taxen in Bad Bergzabern (0,14 €/min Festnetz; max. 0,42 €/min Mobilfunknetz) Grundsätzlich haben die drei in Bad Bergzabern ansässigen Taxiunterneh- www.lak-rlp.de men eine dauerhafte Beförderungspflicht. Mittwoch, 13.01.2021 Zu folgenden Zeiten wurde auf Wunsch dieser Taxiunternehmen ein Markt-Apotheke, Landau, Marktstr. 35, Tel. 06341 88508 Schichtplan erstellt: Donnerstag, 14.01.2021 Sonntag, 19:00 Uhr bis Montag, 06:00 Uhr�������������������������������� Taxi Drieß, Markt-Apotheke, Bad Bergzabern, Marktstr. 22, Tel. 06343 93550 (06343 9395951 und 0175 9160804) Freitag, 15.01.2021 Montag, 19:00 Uhr bis Dienstag, 06:00 Uhr�������������������������������� Taxi Drieß, Klingbach-Apotheke, Rohrbach, Hauptstr. 50, Tel. 06349 7370 (06343 9395951 und 0175 9160804) Samstag, 16.01.2021 Dienstag, 19:00 Uhr bis Mittwoch, 06:00 Uhr����������������������� Taxi Pfalzgraf, Reben-Apotheke, Klingenmünster, Im Stift 4, Tel. 06349 1677 (06343 6100148) Sonntag, 17.01.2021 Mittwoch, 19:00 Uhr bis Donnerstag, 06:00 Uhr��������������������Taxi Pfalzgraf, Apotheke am Südring, Landau, Xylanderstr. 8, Tel. 06341 82777 (06343 6100148) Montag, 18.01.2021 Donnerstag, 19:00 Uhr bis Freitag, 06:00 Uhr��������������������� Taxi Leischner, Südpfalz-Apotheke, Bad Bergzabern, Weinstr. 72, Tel. 06343 2594 (06343 4763) Dienstag, 19.01.2021 Die Taxiunternehmen, die zu diesen Zeiten keinen Fahrdienst haben, Trifels-Apotheke im Wasgau-Center, Annweiler, Landauer Str. 37, Tel. weisen mittels Anrufbeantworter darauf hin. Gleichzeitig wird die Tele- 06346 308830 fonnummer des diensthabenden Taxiunternehmens dem Anrufer bekannt- Mittwoch, 20.01.2021 gegeben. Dadurch ist gewährleistet, dass jeder Fahrgast die Möglichkeit Apotheke Queichheim, Landau, Queichheimer Hauptstr. 31, Tel. 06341 hat, das diensthabende Taxiunternehmen zu erreichen. 959600 Außerhalb dieser Zeiten besteht für alle Unternehmen eine Betriebspflicht. ❙❙ Krankenhäuser Klinikum Landau-Südliche Weinstraße Soziale Einrichtungen / Standort Bad Bergzabern Beratungsdienste Danziger Straße 25, 76887 Bad Bergzabern, Tel. 06343 950-0 Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie ❙❙ AIDS-Beratung Weinstraße 100, 76889 Klingenmünster, Tel.: 06349 900-0 Anonyme Informationen und Beratung, HIV-Antikörper-Test Sprechzeiten: Do 14.00-15.00 Uhr oder nach Vereinbarung, Tel. 06341 940-604 Technische ❙❙ Ambulanter Hospiz- und Palliativ-Beratungsdienst, Landau/ Bereitschaftsdienste SÜW Tel. 06341 942946 ❙❙ Verbandsgemeindewerke (bei Störungen im Wasser) außer Stadtgebiet Bad Bergzabern ❙❙ Arbeiter-Samariter-Bund e.V. Bad Bergzabern Mo bis So, Tel. 06343 3211 oder 0172 8748603 (Sozialstation, Essen auf Rädern, Hausnotruf), Tel. 06343 7811 (bei Störungen im Abwasser/Kanalisation) gesamtes Gebiet der VG Mo bis So, Tel. 06349 5734 oder 0160 99320797 ❙❙ Arbeiterwohlfahrt Tel. 07275 5691 ❙❙ Stadtwerke Bad Bergzabern (nur bei Störungen bei der Wasserversorgung im Stadtgebiet und beim ❙❙ Berufsbegleitender Dienst (BBD) Stromnetz im Stadtgebiet, Pleisweiler-Oberhofen und Winden) Beratung bei gesundheitlichen Problemen im Arbeitsleben, Landau, Tel. Tel. 06343 9339-0 oder 0171 7506502 06341 9273-10 und -14
Bad Bergzabern, den 13.01.2021 - 3 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 2/2021 Hilfe bei der Anmeldung über das „Seniorenbüro Rat & Tat“ " 0 63 43 61 00 680 im Haus der Familie BZA 0 63 43 93 17 74 Formular Terminanmeldung Impfzentren RLP Bitte geben Sie alle für die Terminvereinbarung relevanten Daten in das unten stehende Formular ein. Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Terminanmeldung medizinische Daten erhoben werden müssen, um einen reibungslosen Ablauf im Impfzentrum zu ermöglichen und lange Wartezeiten zu vermeiden. Bitte beachten Sie, dass alle eingegeben Daten korrekt und wahrheitsgemäß eingetragen werden müssen und dass bei den meisten priorisierten Gruppen ein Priorisierungsnachweis im Impfzentrum vorzuzeigen ist, damit der Impftermin wahrgenommen werden kann. Einzelheiten dazu erfahren Sie in Ihrer Terminbestätigung. Wir bitten Sie, folgende persönlichen Daten zu erfassen: Titel: Geschlecht: O divers O weiblich O männlich Name: Vorname: Telefon: Straße & Nr: PLZ & Wohnort: Geburtsdatum: Liegt bei Ihnen eine geistige Behinderung oder Trisomie 21 vor? Ja Nein Sind Sie Bewohner einer Obdachlosenunterkunft oder eine Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber? Ja Nein Sind Sie Bewohner eines Pflegeheims oder stationären Einrichtung zur Behandlung oder Pflege von älteren oder pflegebedürftigen Personen? Ja Nein Sind Sie enge Kontaktperson von zu pflegenden Personen oder schwangeren Personen? Ja Nein Wir bitten Sie, folgende Angaben zu den Kontraindikationen zu erfassen: Haben Sie Fieber? Ja Nein Haben Sie eine schwere immunsupprimierende (chronische) Krankheit? Ja Nein Haben Sie innerhalb der letzten 6 Monate eine Chemotherapie erhalten? Ja Nein
Bad Bergzabern, den 13.01.2021 - 4 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 2/2021 "Hatten Sie in den letzten 2 Wochen eine andere Impfung? Ja Nein Hatten Sie in den letzten 12 Monaten eine Organtransplantation? Ja Nein Wir bitten Sie, folgende Angaben zu Vorerkrankungen zu erfassen: Schwerwiegende, behandlungsbedürftige Allergie Ja Nein Chronische Krankheiten der Atmungsorgane Ja Nein Chronische Herz-Kreislaufkrankheiten Ja Nein Chronische Erkrankungen der Leber Ja Nein Chronische Nierenkrankheiten Ja Nein Erkrankungen des Immunsystems i Ja Nein Chronische neurologische Krankheiten i Ja Nein Diabetes mellitus und andere Stoffwechselkrankheiten Ja Nein Adipositas Ja Nein Krebserkrankungen Ja Nein Rheumatische Erkrankungen Ja Nein Hatten Sie eine Organtransplantation vor mehr als 12 Monaten? Ja Nein Wurde bei Ihnen Demenz nachgewiesen? Ja Nein Wurde bei Ihnen schon einmal eine COVID-19 Erkrankung nachgewiesen? Ja Nein Wir bitten Sie, folgende Angaben zur Arzneimitteleinnahme zu erfassen: Immunsuppressiva Ja Nein Antivirale Medikamente Ja Nein
Bad Bergzabern, den 13.01.2021 - 5 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 2/2021 Antibiotika " Ja Nein Blutverdünner Ja Nein Entzündungshemmer (z.B. Cortison) Ja Nein Sonstiges Ja Nein Terminpräferenz Es besteht die Möglichkeit, dass Sie eine Terminpräferenz angeben. Es wird versucht, diesen Wunsch bei der Terminvergabe zu berücksichtigen. Bitte beachten Sie jedoch, dass dies nicht in allen Fällen möglich ist. O Keine Präferenz O vormittags (bis 12 Uhr) O nachmittags (ab 12 Uhr) Ich bestätige, dass ich die Datenschutzerklärung gelesen habe und dieser zustimme. Mit dem Klick auf "Terminanfrage Absenden" übermitteln Sie die eingegebenen Daten. Sie erhalten im Anschluss eine Bestätigung per E- Mail mit einer Vorgangsnummer. Sobald Ihre Anfrage bearbeitet wird und ein Termin feststeht, bekommen Sie darüber eine Information per E-Mail sowie bei Festlegung des Termins eine postalische Terminbestätigung mit allen relevanten Informationen zu Ihrem Impftermin. Aufgrund der Vielzahl der Anmeldungen kann es bei der Bearbeitung der Anfragen zu längeren Wartezeiten kommen. Wir bitten wir Sie, von Nachfragen zum Status Ihrer Anfrage abzusehen und bearbeiten Ihre Anfrage schnellstmöglich. Bevollmächtigung: Hiermit willige ich ein, dass mich das Haus der Familie BZA/Seniorenbüro online unter Verwendung der genannten Angaben zu einem Impf-Termin anmeldet. Mir ist bekannt und bewusst, dass für die Unterstützung bei Anmeldung/Beförderung keinerlei Haftung übernommen werden kann. Unterstützung wird benötigt bei: O nur bei Anmeldung O nur bei Fahrt O bei Anmeldung und Fahrt …………………. …………………………….. ……………………… Ort, Datum Name in Druckbuchstaben Unterschrift PS: Die Unterstützung bei der Anmeldung ist kostenlos; für die Fahrt erbitten wir einen Unkostenbeitrag bzw. Spende.
Bad Bergzabern, den 13.01.2021 - 6 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 2/2021 Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern Info zu Dienstleistungen, Öffnungszeiten und Terminreservierungen Öffnungszeiten im Bürgerbüro: Montag, Dienstag und Freitag: 08:00 bis 12:30 Uhr Donnerstag: 14:00 bis 17:30 Uhr Ausschließlich folgende Dienstleistungen sind ohne Terminvereinbarung möglich: - Beantragung von Führungszeugnissen, Gewerbezentralregisterauszügen - Ausgabe von bereits beantragten Personalausweisen und Reisepässen - Verkauf von Müllsäcken (Windel-, Papier- und Restmüllsäcke) - Fertigung von Beglaubigungen - Ausstellung von Meldebescheinigungen für bereits angemeldete Personen - Melderegisterauskünfte und Untersuchungsberechtigungsscheine Gelbe Wertstoffsäcke Abholung im Schlossinnenhof (Zugang über die Schlossgasse) Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Online-Angebote www.vg-bad-bergzabern.de Online-Terminreservierung Für Dienstleistungen des Bürgerbüros können über die Internetseite der Verbandsgemeinde online Termine reserviert werden. Bitte bringen Sie die Reservierungsbestätigung zum Termin mit. Sie werden am Seiteneingang (Schlossparkplatz) abgeholt. Online abrufbare Informationen/Anträge - Hundesteueranmeldung und -abmeldung - Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht - Steuerformulare / Schwerbehindertenausweis / Müllkalender u.v.m Terminpflicht für alle weiteren Dienstleistungen Dienstleistungen der Fachabteilungen können nach wie vor nach Terminvereinbarung mit den entsprechenden Sachbearbeitern in Anspruch genommen werden. Kontakt Terminreservierung • www.vg-bad-bergzabern.de für Dienstleistungen des Bürgerbüros (siehe Auflistung) • telefonisch direkt beim zuständigen Sachbearbeiter (Verzeichnis im Internet) • Telefonzentrale unter Tel. 06343 701-0 Per Mail • Bürgerbüro: buergerbuero@vgbza.de • VG-Werke: vg-werke@vgbza.de Hygienemaßnahmen beim Besuch der Verbandsgemeindeverwaltung AHA-Regel: Abstand - Hygiene - Alltagsmaske
Bad Bergzabern, den 13.01.2021 - 7 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 2/2021 CO2-Bepreisung 1 Wärme Die Treibhausgasemissionen sollen im Jahr 2030 nur noch ein Drittel der Emissionen aus dem Bezugsjahr 1990 betragen. Um diese Reduzierung zu erreichen, wird seit dem 01.01.2021 eine CO2-Abgabe auf die fossilen Energieträger im Heiz- und Verkehrsbereich von der Bundesregierung erhoben. Diese soll jährlich angehoben werden, bis im Jahr 2025 geprüft wird, ob eine freie Preisbildung über CO 2-Zertifikate (ähnlich dem Strommarkt) stattfinden kann. 70 Abbildung 1: Die jährliche Abgabe pro emittierter Tonne CO2 beginnt 60 mit 25 €/tCO2 im Jahr 2021, im Jahr 2025 ist der Preis auf 55 €/tCO2 50 festgelegt und erstreckt sich im Jahr 2026 in einem Preiskorridor von 40 55-65 €/tCO2. Im Jahr 2025 wird eine Evaluation der 30 Emissionssituation in Deutschland stattfinden aufgrund derer eine 20 freie Preisbildung oder eine weitere feste Erhöhung der CO2-Abgabe 10 erfolgen soll. 0 2021 2022 2023 2024 2025 2026 €/tCO2 Für einen privaten Haushalt mit einem Heizölverbrauch von 10.000 kWh oder 1.000 Liter würde dies eine Steigerung von 66,50 € im Jahr 2021 bedeuten. Abbildung 1 zeigt die einzelnen Mehrkosten über die ersten fünf Jahre. Heizöl CO2-Emissionen nach BAFA Tabelle 1: Das Beispiel soll die Mehrbelastung der CO2- Jahr Beispiel 10.000 kWh Bepreisung bei einem Haushalt mit einem Verbrauch von 10.000 kWh bzw. 1.000 Liter Heizöl verdeutlichen. Als 2021 66,5 Grundlage der Berechnung dienen die Emissionswerte der BAFA (BAFA, Merkblatt CO2-Faktoren). 2022 79,8 2023 93,1 2024 119,7 2025 146,3
Bad Bergzabern, den 13.01.2021 - 8 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 2/2021 Heizölnutzer müssten somit mit Mehrkosten von insgesamt ca. 500 € über die ersten fünf Jahre der CO2- Bepreisung rechnen. Bei Erdgas würde es sich um ca. 380 € Mehrkosten über die fünf ersten Jahre handeln und Flüssiggasbezieher müssten mit 450 € zusätzlichen Aufwendungen im gleichen Zeitraum rechnen. 2 Verkehr Der Autoverkehr wird ebenfalls mit einer Abgabe belastet. Dabei wird sowohl Diesel als auch Benzin teurer werden. Für das Jahr 2021 bedeutet dies eine Mehrbelastung von 6,5 bis 7 Cent pro Liter Brennstoff. Das Jahr 2025 hingegen kostet bereits 13 bis 16 Cent pro Liter mehr. Um dies zu veranschaulichen kann in einem Beispiel eine Jahreslaufleistung von 15.000 km pro Jahr eines Verbrennungsmotors mit einem Verbrauch von 8 Liter auf 100 km gerechnet werden. Demnach würden die 1.200 Liter Diesel oder Benzin im Jahr 2021 78-84 € Mehrkosten im Jahr bedeuten. Im Jahr 2025 wäre dies schon eine zusätzliche Belastung von 156-192 € pro Jahr. CO2-Emissionen CO2-Emissionen Tabelle 2: Die verschiedenen Mehrkosten für Benzin nach BAFA Diesel nach BAFA Benzin und Diesel über die Jahre 2021 bis 2025 der Festpreisansetzung entsprechend an dem Beispiel Beispiel 15.000 km Beispiel 15.000 km mit 15.000 km Fahrleistung und 8 l Verbrauch pro Jahr (1.200 l) Jahr (1.200 l) 100 km. Spätestens ab dem Jahr 2027 soll es zu 2021 71,40 2021 85,08 einem freien Markt für Zertifikathandel kommen, welcher den Preis evtl. nochmals steigen lässt. 2022 85,68 2022 102,12 2023 99,96 2023 119,04 2024 128,64 2024 153,12 2025 157,20 2025 187,20 3 EEG-Umlage Entlastung soll für den Verbraucher beim Strompreis kommen. Die EEG-Umlage soll schrittweise verringert werden. Im Jahr 2020 betrug die EEG-Umlage beim Haushaltsstrom 6,756 ct/kWh. In dem Jahr 2021 soll diese auf 6,5 ct/kWh gesenkt werden und 2022 auf 6,00 ct/kWh reduziert werden (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie).
Bad Bergzabern, den 13.01.2021 - 9 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 2/2021 Auf einen Blick ❙❙ Christlicher Krankenpflegeverein e.V ❙❙ Selbsthilfegruppe Hämochromatose Südpfalz - Projekt Nachbarschaftshilfe für Dörrenbach, Oberotterbach, Schweigen- Tel. 06340 8697 Rechtenbach und Schweighofen Tel. 06343 4794 ❙❙ Selbsthilfegruppe Osteoporose e.V. Bad Bergzabern Tel. 06343 9516050 ❙❙ Deutsche Multiple-Sklerose-Gesellschaft Tel. 0173/665218 und 06345 7457 ❙❙ Selbsthilfegruppe Parkinson SÜW / Landau Tel. 06349 990215 ❙❙ Diakonisches Werk Bad Bergzabern Haus der Diakonie Landau-Bad Bergzabern ❙❙ Seniorenbüro im Haus der Familie Sozial-/Lebensberatung, Schwangerschafts-/Schwangerschaftskonflikt- Luitpoldstr. 22, Seniorenreferent Rainer Brunck, Tel. 06343 6100680 beratung, Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) ❙❙ Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer Herzog-Wolfgang-Straße 5, Bad Bergzabern Landau, Queichheimer, Hauptstr. 36, Tel. 06341/55323 Mo-Fr: 8:00-12:00 Uhr, Mo-Do 14:00-16:00 Uhr Termine nach vorheriger Vereinbarung! Tel. 06343 7060070. ❙❙ Sozialpsychiatrischer Dienst Beratung, Vermittlung und Unterstützung für psychisch Kranke, Sucht- ❙❙ DRK Ortsverein Bad Bergzabern e.V. kranke, alte Menschen, Menschen in Konfliktsituationen und deren Ange- Altkleidersammlung, Sanitätsdienst, Tel. 06343 1059 (AB), hörige, Sprechzeiten: vormittags 08.30-12.30 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr info@drk-bza.de, www.drk-bza.de. www.rotkreuzkurse.de, Erste Hilfe oder nach Vereinbarung, Tel. 06341 940-621 Kurse und Hausnotruf DRK Sozialzentrum LD, Tel. 06341 92910. ❙❙ Sprechstunde in der Verbandsgemeindeverwaltung Bad ❙❙ Ergänzende unabhängige Teilhabeberatungsstelle Landau Bergzabern Unabhängige Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen und jeden 1. und 3. Di, 14.00-16.00 Uhr, Raum 124, Tel. 06341 940-626 psychischen Beeinträchtigungen sowie für deren Angehörige, Tel 06341- 7039935 ❙❙ Tafel Bad Bergzabern e.V. Tel. 06343 610696 ❙❙ Essen auf Rädern - Mobiler Sozialer Hilfsdienst Tel. 06343 7811 ❙❙ Telefonseelsorge Hilfe in seelischer Not, Tel. 0800 1110111 und 1110222 ❙❙ Fachdienst für Hörgeschädigte Frankenthal (Fax-Nr.), Tel 06233 345827 ❙❙ VdK Kreisverband Landau Beratung und Hilfe, Tel. 06341 86790 ❙❙ Frauenbüro Südliche Weinstraße Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2, Landau, Tel. ❙❙ Weißer Ring 06341 940-120 Hilfe für Opfer von Straftaten, Tel. 116 006 (Beratung von Frauen in Krisen- und Notsituationen, Aufnahme in die Frau- enschutzwohnung des Landkreises SÜW, Gleichstellung von Mann und ❙❙ ZAS-Büro „Rat und Tat“ im Haus der Familie Frau, Beratung nach telefonischer Vereinbarung) Luitpoldstraße 22, Zentrale Anlaufstelle für Senioren Mo-Fr- 9:00-12:00 Uhr, Tel. 06343-6100682 ❙❙ Gemeindeschwester plus Annweiler und Bad Bergzabern Ute Wingerter, Tel. 06343 989899-34, mobil 0176 11929250 ❙❙ Gesundheitsamt Öffnungszeiten Kreisverwaltung, Landau, Arzheimer Str. 1, Tel. 06341 940-0 ❙❙ Rebmeerbad Bad Bergzabern (Hallenbad) ❙❙ Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ Friedrich-Ebert-Str. 40, Tel. 06343 7120 www.hilfetelefon.de, Tel. 0800 0116016 Das Rebmeerbad ist aufgrund der Corona-Pandemie bis auf Weiteres geschlossen. ❙❙ Kleiderkammer „Klamotte“ Königstraße 38 ❙❙ Südpfalz Therme Staatsbad Bad Bergzabern GmbH Die Ausgabe erfolgt ab 2021, donnerstags und freitags jeweils von 13-16 Uhr. Kurtalstraße 27, Information unter Tel. 06343 9340-10 Kleiderspenden (gut erhaltene Damen-, Herren- und Kinderkleidung, Schuhe), Die Südpfalz Therme ist aufgrund der Corona-Pandemie bis auf Weiteres Taschen sowie Haushaltstextilien (Bettwäsche, Tischwäsche, Handtücher geschlossen. etc.) werden mittwochs von 15.00 bis 18.00 Uhr entgegen genommen. Gutscheine für das Angebot der Therme sind im Online-Shop erhältlich. Mehr Info unter https://sites.google.com/view/klamottebza/startseite ❙❙ Stadtmuseum ❙❙ Kontaktstelle für psychisch kranke Menschen Museum der Stadt Bad Bergzabern, Königstraße 45, im historischen Kandel, Bismarckstr. 15, Tel. 07275 913063 Renaissance-Gebäude „Zum Engel“. ❙❙ Ökumenische Aktion Essen auf Rädern ❙❙ Westwallmuseum Bad Bergzabern, Kurfürstenstraße 21 (für den Stadtbereich) Von Karfreitag bis 31. Oktober jeden 2. und 4. Sonntag sowie an allen Tel. 06343 2266 und 9512615 Feiertagen, jeweils von 11.00 bis 17.00 Uhr. Winterpause vom 1. November bis Karfreitag des Folgejahres! ❙❙ Ökumenische Nachbarschaftshilfe Gleiszellen-Gleishorbach Führungen für Gruppen sind auch während der Winterpause ab 15 Perso- und Klingenmünster nen möglich. Tel. 06349 9630966 Mehr Informationen unter www.otterbachabschnitt.de. ❙❙ Ökumenische Sozialstation Herzog-Wolfgang-Straße 5, Tel. 06343 989899-0 ❙❙ Bad Bergzaberner Zinnfigurenmuseum im Haus Wilms am Marktplatz ❙❙ Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie Werktags geöffnet von 09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr, Ess-Störungen Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kontakt: KJP-Esssto- samstags von 09.00 - 13.00 Uhr. erung@pfalzklinikum.de Gruppen nach Vereinbarung unter Tel. 06343-939172 Drogen-Info-Telefon Legale Drogen (Alkohol, Medikamente usw.) Tel. 06349 900-2555 ❙❙ Pfalzklinikum Klingenmünster, Weinstraße 100 Drogen-Info-Telefon Illegale Drogen (Haschisch, Heroin usw.), Tel. 06349 Dauerausstellung „NS-Psychiatrie in der Pfalz“ ist aufgrund 900-2525 Mo, Mi und Fr, 14.30 bis 16.00 Uhr der aktuellen Infektionslage durch Corona bis auf weiteres Gruppe für Angehörige von Menschen mit Borderline-Erkrankungen geschlossen, ebenso finden keine öffentlichen Führungen statt. treffen sich am 06.04., 06.07. und am 02.11., 18.00 bis 19.30 Uhr, Tel. 06349 900-2120. ❙❙ Büchereien in der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern Selbsthilfegruppe Ein- und Durchschlafstörungen jeden 1. Do im Monat, Stadtbücherei Bad Bergzabern, Königstraße 1, Tel. 61691 ab 19.00 Uhr, Tel. 06349 900-2180 Die Stadtbücherei ist aufgrund der Corona-Pandemie bis auf Weiteres geschlossen. ❙❙ Pflegestützpunkt Beratung und Hilfen für pflegebedürftige, kranke und behinderte Men- Kapsweyer Mi. 16.00 - 18.00 Uhr schen/Angehörige, Tel. 06343 6100851 Klingenmünster Mi. 16.15 - 17.00 Uhr Vorlesen 17.00 - 18.30 Uhr Ausleihe ❙❙ Rheuma-Liga Bad Bergzabern Ansprechpartner zu Terminen und Therapien des Funktionstrainings in der Fr. 16.30 - 18.30 Uhr Ausleihe Südpfalz Therme, Frau Gertrud Mertz, Tel. 06343 1735 Oberotterbach Fr. 15.30 - 17.30 Uhr ❙❙ SAPV LD/SÜW, Spezialisierte ambulante palliative Versorgung ❙❙ Kath. öffentliche Bücherei Stützpunkt LD/SÜW im Palliativnetz Süd- und Vorderpfalz im Pfarrheim Steinfeld, Tel.: 06340 9186772 Beratung zur spezialisierten ambulanten palliativen Versorgung, Tel. 06341 3807-40. Montag 16.00 - 18.00 Uhr
Bad Bergzabern, den 13.01.2021 - 10 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 2/2021 der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstraße 61, Amtlicher Teil 76887 Bad Bergzabern einzulegen. Der Widerspruch kann schriftlich oder nach Maßgabe des § 3 a Abs. 2 VwVfG oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern, erhoben werden. Verbandsgemeinde Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern -Steuerabteilung- Öffentliche Bekanntmachung gem. § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) über Ortsübliche Bekanntmachung die Festsetzung der Grundsteuer A, Grundsteuer B, über die öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Wegebaubeiträge, Hundesteuern, Abgaben zum Deutschen Abmarkung von Flurstücksgrenzen in der Gemarkung Weinfonds und Abgaben für die Absatzförderung Wein für das Oberotterbach Kalenderjahr 2021 In der Gemarkung Oberotterbach, Flurstücke Nummern 4269, 4272, Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern weist darauf hin, dass 4276 und 4280, Lagebezeichnung „Im Gluckmannsacker“, wurden die in den letzten Jahren ergangenen Dauerbescheide auch für die Folge- die Flurstückgrenzen aus Anlass einer Grenzfeststellung bestimmt jahre gelten, sofern keine Änderungsbescheide im Jahr 2021 ergehen. und abgemarkt. Über die Grenzbestimmung und Abmarkung der Flur- Für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbetrag) sich stücksgrenzen wurde am 17.12.2020 ein Grenztermin durchgeführt. seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert hat, werden durch Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 3 des Landesgesetzes über das amtliche diese öffentliche Bekanntmachung gem. § 27 Abs. 3 des Grundsteuer- Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, gesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), welche zuletzt durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) geändert BS 219-1) werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbaube- worden ist, die oben genannten Abgaben für das Kalenderjahr 2021 in rechtigten der Flurstücke, die im Grenztermin nicht anwesend waren, der veranlagten Höhe wie im Jahr 2020 festgesetzt. die Verwaltungsentscheidungen öffentlich bekannt gegeben. Der ver- Für 2021 erhalten die Steuerpflichtigen bei unverändertem Sach- fügende Teil der im Grenztermin angefertigten Grenzniederschrift hat stand somit keinen neuen Steuerbescheid. folgenden Wortlaut: Danach sind im Jahr 2021 die Abgaben in der Höhe und zu den Fällig- „Die bestehenden, bereits festgestellten Flurstücksgrenzen wer- keiten zu entrichten, wie sie sich aus dem zuletzt ergangenen Abga- den entsprechend dem Ergebnis der Grenzermittlung, wie in der benbescheid ergeben. Skizze dargestellt, wiederhergestellt. Der letztmalig erlassene „Dauerbescheid“ bzw. der dazugehörige Die Grenzpunkte werden auf der Grundlage der vorstehenden Ent- „Änderungsbescheid“ behält für alle Abgabenpflichtigen somit seine scheidung, wie in der Skizze dargestellt, abgemarkt“ Gültigkeit. Er besteht solange, bis ein neuer Abgabenbescheid ergeht, Die Grenzniederschrift ist in der Zeit vom 18.01.2021 bis 01.02.2021 der dann auch wieder bis zu einer Änderung gilt. bei der öffentlichen Vermessungsstelle Dipl.-Ing. Christian Anefeld, Die im Jahr 2020 festgesetzten Vorausleistungen für Wirtschaftswege- Pestalozzistraße 2, 76829 Landau, ausgelegt und kann nach vorheri- beiträge werden hiermit in ihrer Höhe für endgültig erklärt. ger telefonischer Anmeldung unter der Nummer 06341-5575828 wäh- Für die Ortsgemeinden Barbelroth und Dörrenbach ergehen neue rend der Dienststunden (Mo. bis Do. von 8:00 bis 17:00 Uhr, Fr. von Hundesteuerbescheide. 8:00 bis 15:00 Uhr) eingesehen werden. Desweiteren ergehen für die Ortsgemeinden Dörrenbach und Die Verwaltungsentscheidung gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwal- Schweigen-Rechtenbach neue Wirtschaftswegebeitragsbe- tungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S. 308, BS scheide. 2010-3) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Um die Steuertermine (Fälligkeiten) nicht zu versäumen wird empfoh- Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Ablauf von 2 Wochen len, der Verbandsgemeindekasse Bad Bergzabern ein SEPA-Mandat nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben. für SEPA-Basislastschriften zu erteilen. Bereits erteilte SEPA-Mandate Rechtsbehelfsbelehrung: behalten ihre Gültigkeit. Gegen die genannte Verwaltungsentscheidung kann innerhalb Mit dem Tage der ersten öffentlichen Bekanntmachung dieser eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben wer- Steuerfestsetzung (= 13.01.2021) treten für die Steuerpflichtigen den. Der Widerspruch ist bei der öffentlichen Vermessungsstelle die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Dipl.-Ing. Christian Anefeld, Pestalozzistraße 2, 76829 Landau Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach gez. Dipl.-Ing. Christian Anefeld, Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Bekanntmachung- Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung und Meldung der Abgabe, Verwendung und Verwertung 2020 Letzter Abgabetermin: 15. Januar 2021 - aus eigenen Erzeugnissen - mationsportal (wip.lwk-rlp.de). Die Meldungen müssen bis zum 15. Meldepflichtig sind alle Winzer und Traubenerzeuger, sofern sie nicht Januar 2021 eingegangen sein. die gesamte Ernte an eine Winzergenossenschaft oder anerkannte Sollten Sie eine Abgabe bei der Verbandsgemeinde Bad Bergz- Erzeugergemeinschaft abliefern. abern beabsichtigen, bitten wir Sie aufgrund der derzeitigen Winzergenossenschaften oder anerkannte Erzeugergemeinschaften Coronasituation die oben genannten Öffnungszeiten der Verwal- müssen eine Traubenerntemeldung für die Erzeugnisse abgeben, die tung zu beachten. Können Sie diese Termine nicht wahrnehmen, sie als Trauben oder Maische von vollabliefernden Mitgliedern über- vereinbaren sie bitte telefonisch einen Abgabetermin mit den nehmen. Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros. Sie erreichen diese unter der Ausnahme: Telefonnummer 06343 7010. Dann können Sie Ihre Zweitausfer- Falls alle Teilablieferer einer Erzeugergemeinschaft diese zur Abgabe tigung der Meldung nach dem Anbringen des Eingangsstempels einer Traubenerntemeldung für den abgelieferten Teil ermächtigt sofort wieder mit nach Hause nehmen. haben, wird der einzelne Teilablieferer von der Meldung der an die Sie können aber auch das komplette Meldeformular in den Brief- Genossenschaft oder Erzeugergemeinschaft abgelieferten Erzeug- kasten der Verbandsgemeindeverwaltung am Seiteneingang nisse befreit. (Ostflügel / großer Parkplatz) einwerfen. Nach dem Abstempeln - aus fremden Erzeugnissen - der Unterlagen erhalten Sie die Ausfertigung für den Melde- Meldepflichtig sind natürliche oder juristische Personen oder deren pflichtigen umgehend wieder per Post zurück. Vereinigungen, einschließlich Genossenschaftskellereien, die aus der Reichen Sie bitte das Exemplar für den Meldepflichtigen zusammen Ernte des laufenden Wirtschaftsjahres von einem Weinbaubetrieb mit den Durchschriften ein. Es verbleibt nach Bestätigung des Ein- oder einem anderen Betrieb Weintrauben, Traubenmost, teilweise gangs bei Ihnen und dient als Nachweis für die rechtzeitige Abgabe. gegorenen Traubenmost oder Jungwein übernehmen. Diese melden Falls die Meldungen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht der zuständigen Stelle die Menge des hieraus erzeugten Trauben- rechtzeitig erstattet werden, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit im mostes, teilweise gegorenen Traubenmostes, Jungweines oder Wei- Sinne des Weingesetzes dar. Betriebe, die ihre Meldung nicht ter- nes, sowie die Mengen der unverändert abgegebenen Erzeugnisse. mingerecht abgeliefert haben, sind von Teilen der Stützungsmaßnah- In diesen Fällen ist auch das Lieferantenverzeichnis auszufüllen und men (Investitionsförderung) entsprechend der Verordnung (EU) Nr. abzugeben. 1308/2013 und deren Durchführungsbestimmungen ausgeschlossen Die Meldevordrucke sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad bzw. müssen mit Kürzungen bei den Zuschüssen rechnen Bergzabern, Bürgerbüro 76887 Bad Bergzabern, Königstr. 61, mon- Wir bitten Sie deshalb, die Meldeformulare sehr sorgfältig auszufül- tags, dienstags und freitags von 8 bis 12:30 Uhr und donnerstags len und den Meldetermin zu beachten. Für Rückfragen stehen Ihnen von 14 bis 17:30 Uhr sowie bei den weinbaulichen Dienststellen der die Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz in den Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz und als Download (www. zuständigen Dienststellen gerne zur Verfügung. lwk-rlp.de unter Weinbau/ Traubenernte- und Weinerzeugungsmel- (Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz / dung) erhältlich. Wir empfehlen eine Online-Abgabe im Weininfor- Verbandsgemeinde Bad Bergzabern)
Bad Bergzabern, den 13.01.2021 - 11 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 2/2021 Ratsinformationssystem bungsgebiet im Rahmen selbstständiger Erwerbstätigkeit entgeltliche Leistungen anbieten. Die Vorteile sind unmittelbar, wenn das Leis- Informationen über das Ratsinformationssystem beziehen unter tungsangebot geeignet ist, den Bedarf von Touristen zu decken; sie www.vg-bad-bergzabern.de/rat-verwaltung/ratsinformation: sind mittelbar, wenn das Leistungsangebot geeignet ist, den betrieb- - Unter Kalender finden Sie den allgemeinen Terminkalender, in lichen Bedarf derjenigen zu decken, denen unmittelbare Vorteile dem alle Sitzungen eingetragen und mit den zugehörigen Unter- geboten werden. Dem Leistungsangebot im Sinne der Sätze 1 und 2 lagen hinterlegt sind. gleichgestellt sind bereits bestehende Leistungspflichten gegenüber - Alles, was Sie über vergangene Themen wissen möchten, finden Touristen oder unmittelbar bevorteilten Beitragspflichtigen. Sie in der Recherche, beispielsweise auch die Niederschriften der (3) Im Erhebungsgebiet geboten werden die Vorteile auch ohne dor- vergangenen Sitzungen. tigen Wohn- oder Betriebssitz, sofern dort die Tätigkeit im Sinne des - Darüber hinaus finden Sie im System Informationen zu den einzel- Abs. 2 in einer Betriebsstätte (§ 12 Abgabenordnung - AO), mittels nen Gremien, Fraktionen sowie zu Mandatsträgern. ständiger Vertretung (§ 13 AO) oder mittels sonstiger regelmäßig wie- derkehrend geschäftlich genutzter Örtlichkeit ausgeübt und werblich bekannt gemacht wird. Bad Bergzabern §3 Beitragsmaßstab Amtliche Bekanntmachung (1) Der besondere wirtschaftliche Vorteil aus dem Tourismus besteht in der objektiven Möglichkeit, aus der beitragspflichtigen Tätigkeit Ver- über die Einberufung einer Ersatzperson dienst zu erzielen und bemisst sich nach einem Messbetrag beste- in den Stadtrat der Stadt Bad Bergzabern hend aus folgenden Komponenten: Dem Umsatz (Abs. 2) multipliziert Vollzug des Landesgesetz über die Wahlen zu den kommunalen Ver- mit einem Vomhundertsatz für den aus dem Tourismus resultierenden tretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG -) in der Fassung der Umsatzanteil (Vorteilssatz, Abs. 3) sowie mit einem Vomhundertsatz Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 137), zuletzt geän- für den niedrigsten Gewinnanteil der Betriebsart (Gewinnsatz, Abs. 4). dert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17.12.2020 (GVBl. S. 730). (2) Unter Umsatz i.S.d. Abs. 1 ist die Summe aller Entgelte (im Sinne - Einberufung einer Ersatzperson in den Stadtrat der Stadt Bad Bergz- des § 10 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes) des dem Erhebungsjahr abern - (§ 1 Abs. 3) vorangegangenen Jahres zu verstehen, die im Rahmen Das Ratsmitglied Stefan Hitziger, Liebfrauenbergweg 3 76887 Bad der beitragspflichtigen Tätigkeit gem. § 2 erzielt wurden. Für diejeni- Bergzabern, hat mit Schreiben vom 02. Dezember 2020 sein Rats- gen, die nicht zur Umsatzsteuer herangezogen werden oder bei denen mandat zum 31. Dezember 2020 niedergelegt. aus anderen Gründen ein Jahresumsatz nicht vorhanden ist, ist ein Nach § 45 KWG ist somit eine Ersatzperson einzuberufen. den Entgelten im Sinne des Satzes 1 entsprechender Einnahmen- Als Ersatzperson einberufen wurde die Bewerberin mit der höchs- betrag maßgeblich. Im Erhebungsgebiet erzielt ist der Umsatz auch, ten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern auf soweit aus dem innerörtlichen Leistungsangebot resultierende Pflich- dem Wahlvorschlag der Freien Wählergemeinschaft in der Stadt Bad ten außerhalb des Erhebungsgebietes erzielt werden. Bergzabern e.V. (FWG). Abweichend von Satz 1 ist maßgebend: Dies ist Frau Sabine Malysiak, Weinbergstraße 11, 76887 Bad Bergz- abern. a) im Falle des Beginns oder der Beendigung einer beitragspflich- Frau Malysiak hat mitgeteilt, dass sie das ihr zufallende Mandat nicht tigen Tätigkeit im Erhebungsjahr: Der Umsatz des Erhebungs- annimmt. jahres. Einberufen als Ersatzperson wurde daraufhin der nächste noch nicht b) im Falle des Beginns einer beitragspflichtigen Tätigkeit erst im berufene Bewerber vergangenen Jahr: Der Umsatz des Erhebungsjahres. auf dem Wahlvorschlag der Freien Wählergemeinschaft in der Stadt Als Beendigung einer beitragspflichtigen Tätigkeit ist es nicht anzuse- Bad Bergzabern e.V. (FWG). hen, wenn diese wiederkehrend saisonal ausgeübt wird. Dies ist Herr (3) Der Vorteilssatz bezeichnet für die einzelnen Arten der beitrags- Vadim Baskal pflichtigen Tätigkeit den auf dem Tourismus beruhenden Teil des Goethestraße 2 Umsatzes. Der Vorteilssatz ist für die einzelnen Arten der beitrags- 76887 Bad Bergzabern pflichtigen Tätigkeit in der Anlage zu dieser Satzung (Betriebsartenta- Herr Baskal hat das Mandat angenommen. belle) in Spalte 2 bestimmt. Hiermit erfolgt öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kom- (4) Der Gewinnsatz drückt die objektiven Gewinnmöglichkeiten der munalwahlordnung (KWO). jeweiligen Betriebsart aus und ist für die einzelnen Arten der beitrags- pflichtigen Tätigkeit in der Anlage zu dieser Satzung (Betriebsartenta- Bad Bergzabern, 05. Januar 2021 belle) in Spalte 3 bestimmt. Hermann Augspurger, Stadtbürgermeister (5) Übt ein Beitragspflichtiger mehrere der in der Betriebsartentabelle aufgeführten Tätigkeiten aus, so bemisst sich der Beitrag für jede Dörrenbach Tätigkeit gesondert. § 3a Sonder-Maßstab wegen Corona-Krise Satzung über die Erhebung eines (1) Für die Erhebungsjahre 2020 bis 2022 wird der Messbetrag für den Tourismusbeitrages in der besonderen wirtschaftlichen Vorteil im Sinne des § 3 Abs. 1 dieser Satzung abweichend bestimmt durch die folgenden Absätze. Ortsgemeinde Dörrenbach (2) Für die Maßstabskomponente Umsatz gilt § 3 Abs. 2 dieser Sat- Tourismusbeitragssatzung (TBS) vom 17.12.2020 zung mit der abweichenden Maßgabe, dass anstelle des im vergan- Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung genen Jahr erzielten Umsatzes der im Erhebungsjahr selbst erzielte vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom Umsatz die Bemessungsgrundlage bildet. 22.12.2015 (GVBl. S. 477) und der §§ 2 und 12 Abs. 1 des Kommu- (3) Für die Maßstabskomponente Vorteilssatz gilt § 3 Abs. 3 dieser nalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175), zuletzt Satzung mit der Maßgabe, dass die Höhe der Vorteilssätze für die geändert durch Gesetz vom 22.12.2015 (GVBl. S. 472), hat der Rat einzelnen Betriebsarten für die Erhebungsjahre 2020 und 2021 im Vor- der Ortsgemeinde Dörrenbach in seiner Sitzung am 16.12.2020 die aus vorläufig und nach Ablauf des Erhebungsjahres 2021 endgültig folgende Satzung beschlossen. bestimmt wird. §1 (4) Für die Maßstabskomponente Gewinnsatz gilt § 3 Abs. 4 dieser Erhebungszweck, -gebiet und -jahr Satzung mit der Maßgabe, dass die Höhe der Gewinnsätze für die (1) Die Ortsgemeinde Dörrenbach erhebt jährlich für die Tourismus- einzelnen Betriebsarten für die Erhebungsjahre 2020 und 2021 im Vor- werbung einen Tourismusbeitrag. aus vorläufig und nach Ablauf des Erhebungsjahres 2021 endgültig (2) Erhebungsgebiet ist das gesamte Gemarkungsgebiet der Ortsge- bestimmt wird. meinde Dörrenbach. (5) für die Beitragsfestsetzung gilt § 6 Abs. 3a. (3) Erhebungsjahr ist das Kalenderjahr, in dem die Kosten für die in §4 Abs. 1 bestimmten Zwecke anfallen und auf die Beitragspflichtigen Beitragssatz umgelegt werden. Der Tourismusbeitrag wird nach einem Vomhundertsatz von dem nach §2 § 3 Abs. 1 ermittelten Messbetrag bemessen. Dieser Vomhundertsatz Beitragspflichtige (Beitragssatz) ist in der Satzung über die Festsetzung eines Touris- (1) Beitragspflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen musbeitrages (Hebesatzsatzung) festgelegt. sowie nicht- oder teilrechtsfähige Personenvereinigungen, denen auf- §5 grund des Tourismus im Erhebungsgebiet unmittelbar oder mittelbar Beginn der Beitragspflicht und Entstehung der Beitragsschuld besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden. (1) Die Beitragspflicht beginnt mit Anfang des Erhebungsjahres. Wird (2) Besondere wirtschaftliche Vorteile aufgrund des Tourismus werden eine beitragspflichtige Tätigkeit im Laufe des Erhebungsjahres aufge- den in Abs. 1 genannten Rechtssubjekten geboten, wenn sie im Erhe- nommen oder vor dem Ablauf des Erhebungsjahres beendet, verkürzt
Bad Bergzabern, den 13.01.2021 - 12 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 2/2021 sich der zu veranlagende Zeitraum (Erhebungszeitraum) entspre- nicht oder nicht vollständig macht oder chend. 3. den erzielten Umsatz nicht durch Nachweise der in § 7 Abs. 1 (2) Die Beitragsschuld entsteht mit Ablauf des Erhebungsjahres. Satz 3 genannten Art belegt, handelt ordnungswidrig im Sinne §6 des § 16 Abs. 2 Nr. 2 KAG. Festsetzung und Fälligkeit (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € (1) Der Tourismusbeitrag wird nach Entstehung der Beitragsschuld (§ geahndet werden. 5 Abs. 2) durch schriftlichen Bescheid der Verbandsgemeindeverwal- §9 tung Bad Bergzabern - im Folgenden: Verbandsgemeindeverwaltung Datenerhebung und -verarbeitung - festgesetzt und ist einen Monat nach dessen Bekanntgabe fällig. (1) Die Verbandsgemeindeverwaltung kann die zur Ermittlung der Bei- (2) Ergibt sich für das Erhebungsjahr eine Beitragsschuld von weniger tragspflichtigen und zur Beitragsfestsetzung und die zur Durchführung als 10 €, so wird vorläufig von einer Beitragsfestsetzung abgesehen aller weiteren Bestimmungen nach dieser Satzung erforderlichen per- (gem. § 4 KAG). Der Beitrag wird im Rahmen der gesetzlichen Fest- sonen- und grundstücksbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1e setzungsverjährung in den Folgejahren festgesetzt, sobald sich insge- Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und der §§ 3 und 4 des samt für mehrere Erhebungsjahre eine Beitragsschuld von mindestens Landesdatenschutzgesetzes (LDSG), neben den bei den Betroffenen 10 € ergibt. erhobenen Daten, (3) Von der Festsetzung und Erhebung des Tourismusbeitrags kann abgesehen werden, wenn die Kosten der Einziehung außer Verhältnis • aus den beim zuständigen Finanzamt für die jeweiligen Pflichtigen zum Aufkommen stehen. vorliegenden Daten, (3a) Die Beitragsfestsetzung für die Erhebungsjahre 2020 bis 2022 • den Daten des Melderegisters, kann im Hinblick auf den Beitragsmaßstab (§ 3a i.V.m. § 3 dieser Sat- • den bei der Verbandsgemeindeverwaltung vorliegenden Unterla- zung) vorläufig ( i.S.v. § 165 Abs. 1 Satz 1 Abgabenordnung) erfol- gen über An- und Abmeldung sowie Änderungsmeldungen von gen, bis die Anlage zur Tourismusbeitragssatzung nachträglich mittels Gewerbebetrieben nach den Vorschriften der Gewerbeordnung Änderungssatzung mit gesondert für 2020 bis 2022 ermittelten Vor- erheben. teils- und Gewinnsätzen versehen worden ist. (2) Die Verbandsgemeindeverwaltung darf sich diese Daten von den §7 dort genannten Stellen übermitteln lassen und ist befugt, diese zu den Anzeige- und Auskunftspflicht, Ermittlungsverfahren in Absatz 1 genannten Zwecken nach Maßgabe der Bestimmungen (1) Die Beitragspflichtigen haben der Verbandsgemeindeverwaltung des Landesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. die Aufnahme der beitragspflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats § 10 anzuzeigen. Sie haben auf Anforderung die zur Beitragsberechnung Inkrafttreten erforderlichen Angaben zu machen und Nachweise zu erbringen. Ins- Diese Satzung tritt mit Wirkung ab 01.01.2020 in Kraft. Zugleich tritt besondere haben sie den erzielten Umsatz zu erklären und anhand die Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages vom der bereits dem Finanzamt erbrachten oder geschuldeten Nachweise, 17.09.2019, außer Kraft. Soweit Beitragsansprüche nach der aufgrund z.B. durch die Umsatzsteuervoranmeldungen, die Umsatzsteuer- von Satz 2 aufgehobenen Satzung entstanden sind, gelten die bishe- erklärung oder den Umsatzsteuerbescheid, bei fehlender Umsatz- rigen Regelungen weiter. steuerpflicht, durch die finanzamtlich geprüften Erklärungen für die betreffende einkommensteuerliche Einkunftsart, zu belegen; bei Filial- Dörrenbach, den 17.12.2020 betrieben ist die der Unternehmensleitung gegenüber vorgenommene (Ralf Schmitt) Ortsbürgermeister Abrechnung über die Betriebseinnahmen vorzulegen. Hinweis (2) Werden keine Angaben gemacht oder besteht begründeter Anlass Zu der Bekanntmachung der vorstehend abgedruckten Satzung wird zu der Annahme, dass die Angaben unrichtig oder unvollständig sind, nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz kann die Verbandsgemeindeverwaltung auf Folgendes hingewiesen: • beim zuständigen Finanzamt Auskunft über den dort erklärten bzw. (1) Ist die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- vom Finanzamt evtl. geschätzten Umsatz (§ 3 Abs. 2) des pflichtigen schriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen, Betriebes einholen, so gilt sie ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. • bei dem dafür zuständigen Dritten Auskunft über die Anzahl der für Dies gilt nicht, wenn den beitragspflichtigen Betrieb gemeldeten Gästeübernachtungen einholen, 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die • in dem beitragspflichtigen Betrieb die Geschäftsunterlagen (ins- Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der bes. Betriebswirtschaftliche Auswertung, Summen- und Salden- Satzung verletzt worden sind, oder listen) einsehen, 2. vor Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung die Aufsichts- und die somit ermittelten Tatsachen der Beitragsberechnung zugrunde behörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung legen. der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ver- Im Übrigen gilt die Schätzungsbefugnis gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 KAG bandsgemeindeverwaltung, Königstraße 61, 76887 Bad Bergz- i.V.m. § 162 AO. abern unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung §8 begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Ordnungswidrigkeiten (2) Hat jemand eine Verletzung nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 geltend (1) Wer entgegen § 7 Abs. 1 dieser Satzung gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Abs. 1 Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. 1. die Aufnahme der beitragspflichtigen Tätigkeit nicht anzeigt oder 2. auf Anforderung die erforderlichen Angaben zur Berechnung Bad Bergzabern, den 11.01.2021 a) des Beitrages Verbandsgemeindeverwaltung Im Auftrag: Kummler b) der Vorausleistung Herausgeber: LINUS WITTICH Medien KG Druck: Druckhaus WITTICH KG Impressum Verlag: LINUS WITTICH Medien KG Anschrift: 54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT) Verantwortlich Redaktionelle amtlicher Teil: Hermann Bohrer, Bürgermeister Bearbeitung: Karina Huonker Verbandsgemeindeverwaltung (Presseamt, VG Bad Bergzabern) Bad Bergzabern Tel. 06343 701119, amtsblatt@vgbza.de 76887 Bad Bergzabern, Königstr. 61 redaktioneller Teil: Dietmar Kaupp, Verlagsleiter Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle Haus- Anzeigen: Melina Franklin, Produktionsleiterin halte, Einzelbezug über den Verlag Reklam. Vertrieb: Tel. 06502 9147-800, Erscheinung: wöchentlich E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigen- preisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag. Gemäß § 9 Abs. 4 des Landesmediengesetzes für Rheinland- Pfalz vom 4.2.2005 wird darauf hingewiesen, dass Gesellschafter der LW Medien GmbH letztlich sind: Edith Wittich-Scholl, Michael Wittich, Georgia Wittich-Menne und Andrea Wittich.
Bad Bergzabern, den 13.01.2021 - 13 - Südpfalz Kurier - Ausgabe 2/2021 Anlage zur Tourismusbeitragssatzung der Ortsgemeinde Dörrenbach Stand: 30.09.2020 . zu § 3 Abs. 3 und Abs. 4 TouBeitrS - Betriebsartentabelle - 0 1 2 3 BA-Nr. Betriebsart: Vorteilssatz Gewinnsatz (§ 3 Abs.3) (§ 3 Abs.4) A. Unterkunft: A01 Hotel, Gasthof, Pension mit Halb- u. Vollpension, außer Gaststättenbetrieb (→ unten B.) 100% 9% A02 Hotel garni, Pension (auch Privatpension) mit Frühstück 100% 11% A03 Vermietung von Ferienwohnungen/-appartements/-häusern, Privatzimmern ohne Frühstück 100% 20% A05 Campingplatz 100% 12% A07 sonstige Gewährung von Unterkünften an Übernachtungsgäste 100% 10% B. Gastronomie: B01 Restaurant, Speisegaststätte (auch Pizzerien; einschließl. eingegliederter sonstiger Gastronomie- Betriebsarten) 60% 9% B03 Café, Eisdiele, Bistro 60% 9% B05 Schankwirtschaft 60% 11% B06 Weinstube; Straußwirtschaft 60% 16% B08 sonstige Gastronomie-Betriebsarten (z.B. Kiosk-Ausschank, mobiler Ausschank bei Festen u. sonst. öffentl. Veranstaltungen) 60% 10% C. Einzelhandel mit überwieg. direktem Kontakt zu Touristen: CA01 Bäckerei, Backwarenhandel, Konditorei (außer Café →B.), einschließl. bäckereiübl. Nahrungs- u. Genussmittel sowie Stehcafé 30% 7% CA02 Fleischerei, Eh. m. Fleisch, Geflügel, Eier, Wurstwaren, Fisch, einschl. Verkauf zum Verzehr an Ort u. Stelle 25% 6% CA07 Waren verschied. Art Hauptrichtung Nahrungsmittel, Betriebsstätten-Umsatz bis 1.000.000 € 20% 4% CA09 Waren verschiedener Art Hauptrichtung Nahrungsmittel, im Kioskbetrieb (Lebensmittelkiosk, Trinkhalle) 30% 6% CA11 Wein u. Weinprodukte aus Eigenproduktion: Direktverkauf an ortsanwesende Endverbraucher (außer in eigener Gastronomie →B) 60% 9% CA12 sonstige Arten des Einzelhandels mit Schwerpunkt Nahrungs-/Genussmittel 20% 6% CB06 Geschenkartikel, kunstgewerbl. Erzeugnisse, Porzellan-, Keramik-, Glaswaren, Souvenirs 50% 7% CB17 sonstiges Warenangebot mit direktem Geschäftskontakt zu Touristen 50% 6% D. Freizeit-/Unterhaltungsdienstleistungen: D01 Ausflugsfahrten m. Fahrzeugen aller Art 95% 17% D02 Gästeführung jeder Art (z.B. Stadt-, Museums-, Wanderführung), Vorträge und sonstige Programmgestaltung für Touristen 95% 44% D05 Spielautomatenbetrieb 6% 6% D08 sonstige Freizeit-/Unterhaltungsdienstleistungen mit direktem Geschäftskontakt zu Touristen 90% 12% E. sonstige Dienstleistungen mit direktem Kontakt zu Touristen: EA02 Arztpraxis, sonstige Fachrichtungen (außer med.dent.); Heil-, Naturheilpraxis 1% 28% EA03 Friseurbetrieb 2% 14% EA04 Massagen, Bäder, Inhalation, Anti-Stress-Behandlung, sonstige Wellnessdienstleistungen; auch als mobile Dienstleistung; einschließl. Handel mit entspr. Waren 75% 13% EB04 sonstige Dienstleistungen mit direktem Geschäftskontakt zu Touristen 4% 13% F. Zulieferung iwS. (= Leistungsangebot zur Bedarfsdeckung unmittelbar bevorteilter Betriebe): FA. Waren, Stoffe, Infrastruktur: FA12 Kfz-Reparaturwerkstatt (auch: -Lackiererei, -Polsterei, -Sattlerei), Kfz-Wartungs-/Pflegedienst (außer in Tankstellen) 4% 9% FA17 Vermietung/Verpachtung oder sonstige entgeltliche Gebrauchsüberlassung betrieblich genutzter Immobilien an Vorteilssatz der unmittelbar bevorteilte Betriebe (obiger Gruppen A-E) Betriebsart (aus Gruppen A.-E.) des jeweiligen Nutzungs- berechtigten 25% FA18 Versorgungsunternehmen, Energie- 2% 1% FA19 Wein- u. Weinprodukte aus Eigenproduktion (auch Kellerei u. Brennerei): übrige, d.h. nicht von Nr. CA11 erfasste Veräußerung (sämtliche Vertriebswege bzw. -medien) 2% 8% FA20 sonstiges Waren- bzw. Lieferangebot zur Bedarfsdeckung unmittelbar bevorteilter Betriebe 4% 7% FB. Bauwirtschaft: FB05 Elektroinstallation 2% 10% FB08 Klempnerei, Heizungs-/Gas-/Wasser-, Lüftungsinstallation, auch Gastronomietechnik 2% 9% FB09 Malerbetrieb, Lackiererei 2% 14% FB12 Schreinerei, Tischlerei 2% 10% FB14 Zimmerei, Holzbau, Innenausbau 2% 8% FB15 sonstige Betriebsarten der Bauwirtschaft (z.B. Abbrucharbeiten, Fensterbau, Gebäudeabdichtung/-trocknung, Glasergewerbe, Gerüstbau/-verleih, Holz- u. Bautenschutz, Maurerarbeiten, etc.) 2% 9% FC. Dienstleistungen FC04 Gärtnerische Dienstleistungen 6% 13% FC05 Gebäude-/Fensterreinigung 15% 16% FC16 Wäscherei, Reinigung, Heißmangel, Waschsalon etc. 25% 8% FC18 sonstiges Dienstleistungsangebot zur Bedarfsdeckung unmittelbar bevorteilter Betriebe 14% 18%
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