Leider müssen die notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie verlängert werden. Die Hauptbotscha ist klar: möglichst wenig Kontakte, um ...

Die Seite wird erstellt Femke Michels
 
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Leider müssen die notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie verlängert werden. Die Hauptbotscha ist klar: möglichst wenig Kontakte, um ...
41. Jahrgang                             Mittwoch, den 13. Januar 2021                            Nr. 2/2021

         Leider müssen die notwendigen Maßnahmen zur
         Eindämmung der Pandemie verlängert werden. Die
         Hauptbotscha� ist klar: möglichst wenig Kontakte, um die
         Inzidenz-Werte nach unten zu bringen.
         Die wich�gsten Neuerungen der 15. Corona-Bekämpfungsverordnung im
         Überblick:
                   Kontaktbeschränkung auf einen Haushalt plus eine weitere Person reduziert,
                   ABER: im Gegensatz zur Bund- und Länder-Vereinbarung sind Kinder unter
                   sechs Jahren ausgenommen.
                   Zudem soll es Ausnahmen bei zwingenden Gründen für Kinderbetreuung oder
                   die Betreuung von pflegebedür�igen Menschen geben.

                   Restaurants und Hotels bleiben vorerst geschlossen.
                   Ebenso bleiben die Einschränkungen für den Einzelhandel und im Bereich
                   Kultur bestehen.

                   Bewohner von Städten und Landkreisen mit einer Inzidenz von mehr als 200 -
                   also die Zahl der Neuinfek�onen binnen einer Woche bezogen auf 100 000
                   Einwohner - sollen sich nicht ohne tri�igen Grund weiter als 15 Kilometer von
                   ihrem Wohnort en�ernen.

                   Die Regelungen sind seit Montag, 11. Januar 2021, in Kra� und gelten bis
                   31.01.2021.
Leider müssen die notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie verlängert werden. Die Hauptbotscha ist klar: möglichst wenig Kontakte, um ...
Bad Bergzabern, den 13.01.2021                                                                                  - 2 -                                      Südpfalz Kurier - Ausgabe 2/2021

                  Auf einen Blick
        Amtsblatt Südpfalz Kurier                                                                                   ❙❙ Störungsdienst Pfalzwerke
                                                                                                                    Netzteam Kandel, Landauer Straße 28, Tel. 07275 9554-10
  Die nächste Ausgabe erscheint am Mittwoch, 20. Januar 2021.                                                       bei Störungen im Stromnetz, Tel. 0800 7977777
                  Redaktionsschluss ist spätestens
                  Montag, 18. Januar 2021, 9:00 Uhr.                                                                ❙❙ Störungsdienst Pfalzgas
       Redaktion: Karina Huonker, i. V. Susanne Lunkenheimer                                                        Bad Bergzabern, Dörrenbach, Gleiszellen-Gleishorbach, Klingenmünster,
          Tel. 06343 701-119, E-Mail: amtsblatt@vgbza.de                                                            Oberotterbach, Pleisweiler-Oberhofen, Schweigen-Rechtenbach
                  Geschäftsanzeigen: Fritz Wünschel                                                                 Tel. 06233 6040 oder Tel. 0800 1003448
         Tel. 06343 939265, E-Mail: fritz.wuenschel@gmx.de                                                          ❙❙ Störungsdienst Erdgas Thüga Energienetze GmbH
            Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachtstage                                                                 Barbelroth, Dierbach, Hergersweiler, Kapellen-Drusweiler, Kapsweyer, Nie-
                 und einen guten Start ins neue Jahr!                                                               derhorbach, Niederotterbach, Oberhausen, Schweighofen, Steinfeld
               „Auf Wiederlesen“ - Ihr Südpfalz Kurier!                                                             Tel. 0800 0837111
        Notfallrufnummern                                                                                                 Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Polizei ���������������������������������������������������������������������������������������������������� 110
Feuerwehr, Rettungsdienst �������������������������������������������������������������������� 112                 ❙❙ Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern
Krankentransport ������������������������������������������������������������������������������� 19222                Verwaltungsgebäude Schloss
Ärztlicher Bereitschaftsdienst ���������������������������������������������������������� 116117                   Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern
Gift-Notruf ������������������������������������������������������������������������������ 06131 19240             Postanschrift: 76883 Bad Bergzabern, Postfach 1313
                                                                                                                    E-Mail: info@vgbza.de, www.vg-bad-bergzabern.de
        Ärztliche                                                                                                   Zentrale: Tel. 06343 701-0, Fax: 06343 701-705
                                                                                                                    - Sprechzeiten: Mo bis Fr 08.30 bis 12.00 Uhr, Di 14.00 bis 16.00 Uhr, Do
        Bereitschaftspraxen                                                                                         14.00 bis 18.00 Uhr
❙❙ Prakt. Arzt - Tel. 116117                                                                                        ❙❙ Öffnungszeiten Bürgerbüro
(Anrufe werden je nach Vorwahlbereich automatisch zur zuständigen Stelle                                            Tel.: 06343 701-250. Bitte geänderte Öffnungszeiten auf Seite 3 beachten.
geleitet!)
                                                                                                                    ❙❙ Rentenstelle und Archiv
❙❙ Ärztliche Bereitschaftspraxis Landau                                                                             nach telefonischer Vereinbarung
Vinzentius-Krankenhaus Landau, Cornichonstraße 4, 76829 Landau, Tele-
fon 116117                                                                                                          ❙❙ Bauhof der Verbandsgemeinde
Öffnungzeiten: Mo, Di, Do ab 19 Uhr; Mi ab 14.00 Uhr; Fr ab 16.00 Uhr;                                              Brückwiesenstraße 3, Kapellen-Drusweiler Tel. 06343 5644
Sa, So, Feiertage rund um die Uhr; jeweils bis zum Folgetag um 07.00 Uhr
                                                                                                                    ❙❙ Konten der Verbandsgemeindekasse
❙❙ Ärztliche Bereitschaftspraxis Kandel                                                                             Sparkasse Südliche Weinstraße, BLZ 548 500 10, Kontonr. 75
Asklepios Südpfalzklinik Kandel, Luitpoldstraße 14, 76870 Kandel, Telefon                                           IBAN: DE21 5485 0010 0000 0000 75, BIC: SOLADES1SUW
116117                                                                                                              VR Bank Südliche Weinstraße - Wasgau eG, BLZ 548 913 00, Kontonr.
Öffnungszeiten: Sa, So von 09.00 - 18.00 Uhr                                                                        27308
❙❙ Zahnarzt                                                                                                         IBAN: DE34 5489 1300 0000 0273 08, BIC: GENODE61BZA
16./17. Januar 2021                                                                                                 ❙❙ Tourist-Information Bad Bergzaberner Land
Herr Dr. Jan-Günther Horn, Landauer Straße 7, 76887 Bad Bergzabern,                                                 Büro für Tourismus (BfT), Kurtalstraße 27, 76887 Bad Bergzabern, Tel.
Tel. 06343 2804                                                                                                     06343 98966-0, E-Mail: info@bad-bergzaberner-land.de
Hilfe bei zahnmedizinischen Notfällen an Wochenenden und Feiertagen                                                 November bis März: Montag bis Freitag, 9:00-17:00 Uhr
sowie mittwoch- und freitagnachmittags: www.zahnnotfall-pfalz.de                                                    April bis Oktober: Montag bis Freitag, 9:00-17:00 Uhr und Samstag, 10:00-
❙❙ Apothekenbereitschaft                                                                                            13:00 Uhr
Apothekenbereitschaft
01805 258825 + PLZ des Standorts
                                                                                                                    ❙❙ Erreichbarkeiten der Taxen in Bad Bergzabern
(0,14 €/min Festnetz; max. 0,42 €/min Mobilfunknetz)                                                                Grundsätzlich haben die drei in Bad Bergzabern ansässigen Taxiunterneh-
www.lak-rlp.de                                                                                                      men eine dauerhafte Beförderungspflicht.
Mittwoch, 13.01.2021                                                                                                Zu folgenden Zeiten wurde auf Wunsch dieser Taxiunternehmen ein
Markt-Apotheke, Landau, Marktstr. 35, Tel. 06341 88508                                                              Schichtplan erstellt:
Donnerstag, 14.01.2021                                                                                              Sonntag, 19:00 Uhr bis Montag, 06:00 Uhr�������������������������������� Taxi Drieß,
Markt-Apotheke, Bad Bergzabern, Marktstr. 22, Tel. 06343 93550                                                      (06343 9395951 und 0175 9160804)
Freitag, 15.01.2021                                                                                                 Montag, 19:00 Uhr bis Dienstag, 06:00 Uhr�������������������������������� Taxi Drieß,
Klingbach-Apotheke, Rohrbach, Hauptstr. 50, Tel. 06349 7370                                                         (06343 9395951 und 0175 9160804)
Samstag, 16.01.2021                                                                                                 Dienstag, 19:00 Uhr bis Mittwoch, 06:00 Uhr����������������������� Taxi Pfalzgraf,
Reben-Apotheke, Klingenmünster, Im Stift 4, Tel. 06349 1677                                                         (06343 6100148)
Sonntag, 17.01.2021                                                                                                 Mittwoch, 19:00 Uhr bis Donnerstag, 06:00 Uhr��������������������Taxi Pfalzgraf,
Apotheke am Südring, Landau, Xylanderstr. 8, Tel. 06341 82777                                                       (06343 6100148)
Montag, 18.01.2021                                                                                                  Donnerstag, 19:00 Uhr bis Freitag, 06:00 Uhr��������������������� Taxi Leischner,
Südpfalz-Apotheke, Bad Bergzabern, Weinstr. 72, Tel. 06343 2594                                                     (06343 4763)
Dienstag, 19.01.2021                                                                                                Die Taxiunternehmen, die zu diesen Zeiten keinen Fahrdienst haben,
Trifels-Apotheke im Wasgau-Center, Annweiler, Landauer Str. 37, Tel.                                                weisen mittels Anrufbeantworter darauf hin. Gleichzeitig wird die Tele-
06346 308830                                                                                                        fonnummer des diensthabenden Taxiunternehmens dem Anrufer bekannt-
Mittwoch, 20.01.2021                                                                                                gegeben. Dadurch ist gewährleistet, dass jeder Fahrgast die Möglichkeit
Apotheke Queichheim, Landau, Queichheimer Hauptstr. 31, Tel. 06341                                                  hat, das diensthabende Taxiunternehmen zu erreichen.
959600                                                                                                              Außerhalb dieser Zeiten besteht für alle Unternehmen eine Betriebspflicht.
❙❙ Krankenhäuser
Klinikum Landau-Südliche Weinstraße
                                                                                                                          Soziale Einrichtungen /
Standort Bad Bergzabern                                                                                                   Beratungsdienste
Danziger Straße 25, 76887 Bad Bergzabern, Tel. 06343 950-0
Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie                                                                        ❙❙ AIDS-Beratung
Weinstraße 100, 76889 Klingenmünster, Tel.: 06349 900-0                                                             Anonyme Informationen und Beratung, HIV-Antikörper-Test Sprechzeiten:
                                                                                                                    Do 14.00-15.00 Uhr oder nach Vereinbarung, Tel. 06341 940-604
        Technische
                                                                                                                    ❙❙ Ambulanter Hospiz- und Palliativ-Beratungsdienst, Landau/
        Bereitschaftsdienste                                                                                           SÜW
                                                                                                                    Tel. 06341 942946
❙❙ Verbandsgemeindewerke
(bei Störungen im Wasser) außer Stadtgebiet Bad Bergzabern                                                          ❙❙ Arbeiter-Samariter-Bund e.V. Bad Bergzabern
Mo bis So, Tel. 06343 3211 oder 0172 8748603                                                                        (Sozialstation, Essen auf Rädern, Hausnotruf), Tel. 06343 7811
(bei Störungen im Abwasser/Kanalisation) gesamtes Gebiet der VG
Mo bis So, Tel. 06349 5734 oder 0160 99320797                                                                       ❙❙ Arbeiterwohlfahrt
                                                                                                                    Tel. 07275 5691
❙❙ Stadtwerke Bad Bergzabern
(nur bei Störungen bei der Wasserversorgung im Stadtgebiet und beim                                                 ❙❙ Berufsbegleitender Dienst (BBD)
Stromnetz im Stadtgebiet, Pleisweiler-Oberhofen und Winden)                                                         Beratung bei gesundheitlichen Problemen im Arbeitsleben, Landau, Tel.
Tel. 06343 9339-0 oder 0171 7506502                                                                                 06341 9273-10 und -14
Leider müssen die notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie verlängert werden. Die Hauptbotscha ist klar: möglichst wenig Kontakte, um ...
Bad Bergzabern, den 13.01.2021          - 3 -               Südpfalz Kurier - Ausgabe 2/2021

      Hilfe bei der Anmeldung über das „Seniorenbüro Rat & Tat“
                                                                                   "
      0 63 43 61 00 680 im Haus der Familie BZA 0 63 43 93 17 74

      Formular Terminanmeldung Impfzentren RLP
      Bitte geben Sie alle für die Terminvereinbarung relevanten Daten in das
      unten stehende Formular ein. Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der
      Terminanmeldung medizinische Daten erhoben werden müssen, um einen
      reibungslosen Ablauf im Impfzentrum zu ermöglichen und lange
      Wartezeiten zu vermeiden. Bitte beachten Sie, dass alle eingegeben Daten
      korrekt und wahrheitsgemäß eingetragen werden müssen und dass bei den
      meisten priorisierten Gruppen ein Priorisierungsnachweis im Impfzentrum
      vorzuzeigen ist, damit der Impftermin wahrgenommen werden kann.
      Einzelheiten dazu erfahren Sie in Ihrer Terminbestätigung.

      Wir bitten Sie, folgende persönlichen Daten zu erfassen:

      Titel:                     Geschlecht: O divers O weiblich O männlich

      Name:                      Vorname:                   Telefon:

      Straße & Nr:               PLZ & Wohnort:              Geburtsdatum:

      Liegt bei Ihnen eine geistige Behinderung oder Trisomie 21 vor?
         Ja     Nein
      Sind Sie Bewohner einer Obdachlosenunterkunft oder eine
      Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber?
         Ja     Nein
      Sind Sie Bewohner eines Pflegeheims oder stationären Einrichtung zur
      Behandlung oder Pflege von älteren oder pflegebedürftigen Personen?
         Ja     Nein
      Sind Sie enge Kontaktperson von zu pflegenden Personen oder
      schwangeren Personen?
         Ja     Nein
      Wir bitten Sie, folgende Angaben zu den Kontraindikationen zu erfassen:
      Haben Sie Fieber?
         Ja     Nein
      Haben Sie eine schwere immunsupprimierende (chronische) Krankheit?
         Ja     Nein
      Haben Sie innerhalb der letzten 6 Monate eine Chemotherapie erhalten?
         Ja     Nein
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 "Hatten Sie in den letzten 2 Wochen eine andere Impfung?
         Ja    Nein
      Hatten Sie in den letzten 12 Monaten eine Organtransplantation?
         Ja    Nein
      Wir bitten Sie, folgende Angaben zu Vorerkrankungen zu erfassen:
      Schwerwiegende, behandlungsbedürftige Allergie
         Ja    Nein
      Chronische Krankheiten der Atmungsorgane
         Ja    Nein
      Chronische Herz-Kreislaufkrankheiten
         Ja    Nein
      Chronische Erkrankungen der Leber
         Ja    Nein
      Chronische Nierenkrankheiten
         Ja    Nein
      Erkrankungen des Immunsystems i
         Ja    Nein
      Chronische neurologische Krankheiten i
         Ja    Nein
      Diabetes mellitus und andere Stoffwechselkrankheiten
         Ja    Nein
      Adipositas
         Ja    Nein
      Krebserkrankungen
         Ja    Nein
      Rheumatische Erkrankungen
         Ja    Nein
      Hatten Sie eine Organtransplantation vor mehr als 12 Monaten?
         Ja    Nein
      Wurde bei Ihnen Demenz nachgewiesen?
         Ja    Nein
      Wurde bei Ihnen schon einmal eine COVID-19 Erkrankung nachgewiesen?
         Ja    Nein
      Wir bitten Sie, folgende Angaben zur Arzneimitteleinnahme zu erfassen:
      Immunsuppressiva
         Ja    Nein
      Antivirale Medikamente
         Ja    Nein
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    Antibiotika
                                                                                      "
       Ja    Nein
    Blutverdünner
       Ja    Nein
    Entzündungshemmer (z.B. Cortison)
       Ja    Nein
    Sonstiges
       Ja    Nein
    Terminpräferenz
    Es besteht die Möglichkeit, dass Sie eine Terminpräferenz angeben. Es
    wird versucht, diesen Wunsch bei der Terminvergabe zu berücksichtigen.
    Bitte beachten Sie jedoch, dass dies nicht in allen Fällen möglich ist.
    O Keine Präferenz O vormittags (bis 12 Uhr) O nachmittags (ab 12 Uhr)
    Ich bestätige, dass ich die Datenschutzerklärung gelesen habe und dieser
    zustimme.
    Mit dem Klick auf "Terminanfrage Absenden" übermitteln Sie die
    eingegebenen Daten. Sie erhalten im Anschluss eine Bestätigung per E-
    Mail mit einer Vorgangsnummer. Sobald Ihre Anfrage bearbeitet wird und
    ein Termin feststeht, bekommen Sie darüber eine Information per E-Mail
    sowie bei Festlegung des Termins eine postalische Terminbestätigung
    mit allen relevanten Informationen zu Ihrem Impftermin.
    Aufgrund der Vielzahl der Anmeldungen kann es bei der Bearbeitung der
    Anfragen zu längeren Wartezeiten kommen. Wir bitten wir Sie, von
    Nachfragen zum Status Ihrer Anfrage abzusehen und bearbeiten Ihre
    Anfrage schnellstmöglich.
    Bevollmächtigung:
    Hiermit willige ich ein, dass mich das Haus der Familie BZA/Seniorenbüro
    online unter Verwendung der genannten Angaben zu einem Impf-Termin
    anmeldet. Mir ist bekannt und bewusst, dass für die Unterstützung bei
    Anmeldung/Beförderung keinerlei Haftung übernommen werden kann.

    Unterstützung wird benötigt bei:
    O nur bei Anmeldung O nur bei Fahrt              O bei Anmeldung und Fahrt

    ………………….                     ……………………………..                    ………………………
    Ort, Datum                   Name in Druckbuchstaben          Unterschrift

    PS: Die Unterstützung bei der Anmeldung ist kostenlos; für die Fahrt
    erbitten wir einen Unkostenbeitrag bzw. Spende.
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           Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern
             Info zu Dienstleistungen, Öffnungszeiten und Terminreservierungen

                       Öffnungszeiten im Bürgerbüro:
                       Montag, Dienstag und Freitag:         08:00 bis 12:30 Uhr
                       Donnerstag:                           14:00 bis 17:30 Uhr

   Ausschließlich folgende Dienstleistungen sind ohne Terminvereinbarung möglich:
   -   Beantragung von Führungszeugnissen, Gewerbezentralregisterauszügen
   -   Ausgabe von bereits beantragten Personalausweisen und Reisepässen
   -   Verkauf von Müllsäcken (Windel-, Papier- und Restmüllsäcke)
   -   Fertigung von Beglaubigungen
   -   Ausstellung von Meldebescheinigungen für bereits angemeldete Personen
   -   Melderegisterauskünfte und Untersuchungsberechtigungsscheine

   Gelbe Wertstoffsäcke
   Abholung im Schlossinnenhof (Zugang über die Schlossgasse)
   Montag bis Donnerstag:               08:00 bis 16:00 Uhr
   Freitag:                             08:00 bis 12:00 Uhr

   Online-Angebote                        www.vg-bad-bergzabern.de
   Online-Terminreservierung
   Für Dienstleistungen des Bürgerbüros können über die Internetseite der Verbandsgemeinde online
   Termine reserviert werden. Bitte bringen Sie die Reservierungsbestätigung zum Termin mit.
   Sie werden am Seiteneingang (Schlossparkplatz) abgeholt.
   Online abrufbare Informationen/Anträge
   -   Hundesteueranmeldung und -abmeldung
   -   Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
   -   Steuerformulare / Schwerbehindertenausweis / Müllkalender u.v.m

   Terminpflicht für alle weiteren Dienstleistungen
   Dienstleistungen der Fachabteilungen können nach wie vor nach Terminvereinbarung mit den
   entsprechenden Sachbearbeitern in Anspruch genommen werden.

   Kontakt
   Terminreservierung
     •    www.vg-bad-bergzabern.de für Dienstleistungen des Bürgerbüros (siehe Auflistung)
     •    telefonisch direkt beim zuständigen Sachbearbeiter (Verzeichnis im Internet)
     •    Telefonzentrale unter Tel. 06343 701-0
   Per Mail
     •      Bürgerbüro:     buergerbuero@vgbza.de
     •      VG-Werke:       vg-werke@vgbza.de

   Hygienemaßnahmen beim Besuch der Verbandsgemeindeverwaltung
   AHA-Regel: Abstand - Hygiene - Alltagsmaske
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                                                  CO2-Bepreisung
      1 Wärme
      Die Treibhausgasemissionen sollen im Jahr 2030 nur noch ein Drittel der Emissionen aus dem Bezugsjahr
      1990 betragen. Um diese Reduzierung zu erreichen, wird seit dem 01.01.2021 eine CO2-Abgabe auf die
      fossilen Energieträger im Heiz- und Verkehrsbereich von der Bundesregierung erhoben. Diese soll jährlich
      angehoben werden, bis im Jahr 2025 geprüft wird, ob eine freie Preisbildung über CO 2-Zertifikate (ähnlich
      dem Strommarkt) stattfinden kann.

        70                                             Abbildung 1: Die jährliche Abgabe pro emittierter Tonne CO2 beginnt
        60                                             mit 25 €/tCO2 im Jahr 2021, im Jahr 2025 ist der Preis auf 55 €/tCO2
        50                                             festgelegt und erstreckt sich im Jahr 2026 in einem Preiskorridor von
        40                                             55-65 €/tCO2. Im Jahr 2025 wird eine Evaluation der
        30                                             Emissionssituation in Deutschland stattfinden aufgrund derer eine
        20                                             freie Preisbildung oder eine weitere feste Erhöhung der CO2-Abgabe
        10                                             erfolgen soll.
         0
             2021   2022   2023   2024   2025   2026

                            €/tCO2

      Für einen privaten Haushalt mit einem Heizölverbrauch von 10.000 kWh oder 1.000 Liter würde dies eine
      Steigerung von 66,50 € im Jahr 2021 bedeuten. Abbildung 1 zeigt die einzelnen Mehrkosten über die
      ersten fünf Jahre.

      Heizöl                 CO2-Emissionen nach BAFA
                                                              Tabelle 1: Das Beispiel soll die Mehrbelastung der CO2-
      Jahr                   Beispiel 10.000 kWh              Bepreisung bei einem Haushalt mit einem Verbrauch von
                                                              10.000 kWh bzw. 1.000 Liter Heizöl verdeutlichen. Als
                     2021                                66,5 Grundlage der Berechnung dienen die Emissionswerte der
                                                              BAFA (BAFA, Merkblatt CO2-Faktoren).
                     2022                                79,8

                     2023                                93,1

                     2024                              119,7

                     2025                              146,3
Leider müssen die notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie verlängert werden. Die Hauptbotscha ist klar: möglichst wenig Kontakte, um ...
Bad Bergzabern, den 13.01.2021                             - 8 -                          Südpfalz Kurier - Ausgabe 2/2021

       Heizölnutzer müssten somit mit Mehrkosten von insgesamt ca. 500 € über die ersten fünf Jahre der CO2-
       Bepreisung rechnen. Bei Erdgas würde es sich um ca. 380 € Mehrkosten über die fünf ersten Jahre handeln
       und Flüssiggasbezieher müssten mit 450 € zusätzlichen Aufwendungen im gleichen Zeitraum rechnen.

       2 Verkehr

       Der Autoverkehr wird ebenfalls mit einer Abgabe belastet. Dabei wird sowohl Diesel als auch Benzin teurer
       werden. Für das Jahr 2021 bedeutet dies eine Mehrbelastung von 6,5 bis 7 Cent pro Liter Brennstoff. Das
       Jahr 2025 hingegen kostet bereits 13 bis 16 Cent pro Liter mehr. Um dies zu veranschaulichen kann in
       einem Beispiel eine Jahreslaufleistung von 15.000 km pro Jahr eines Verbrennungsmotors mit einem
       Verbrauch von 8 Liter auf 100 km gerechnet werden. Demnach würden die 1.200 Liter Diesel oder Benzin
       im Jahr 2021 78-84 € Mehrkosten im Jahr bedeuten. Im Jahr 2025 wäre dies schon eine zusätzliche
       Belastung von 156-192 € pro Jahr.
                                                                CO2-Emissionen                   CO2-Emissionen
       Tabelle 2: Die verschiedenen Mehrkosten für Benzin nach BAFA                 Diesel       nach BAFA
       Benzin und Diesel über die Jahre 2021 bis 2025 der
       Festpreisansetzung entsprechend an dem Beispiel          Beispiel 15.000 km               Beispiel 15.000 km
       mit 15.000 km Fahrleistung und 8 l Verbrauch pro   Jahr  (1.200 l)           Jahr         (1.200 l)
       100 km. Spätestens ab dem Jahr 2027 soll es zu
                                                           2021               71,40      2021                85,08
       einem freien Markt für Zertifikathandel kommen,
       welcher den Preis evtl. nochmals steigen lässt.     2022               85,68      2022               102,12

                                                          2023               99,96      2023                119,04

                                                          2024              128,64      2024                153,12

                                                          2025              157,20      2025                187,20

       3 EEG-Umlage

       Entlastung soll für den Verbraucher beim Strompreis kommen. Die EEG-Umlage soll schrittweise verringert
       werden. Im Jahr 2020 betrug die EEG-Umlage beim Haushaltsstrom 6,756 ct/kWh. In dem Jahr 2021 soll
       diese auf 6,5 ct/kWh gesenkt werden und 2022 auf 6,00 ct/kWh reduziert werden (Bundesministerium für
       Wirtschaft und Energie).
Leider müssen die notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie verlängert werden. Die Hauptbotscha ist klar: möglichst wenig Kontakte, um ...
Bad Bergzabern, den 13.01.2021                                             - 9 -                                 Südpfalz Kurier - Ausgabe 2/2021

            Auf einen Blick
❙❙ Christlicher Krankenpflegeverein e.V                                        ❙❙ Selbsthilfegruppe Hämochromatose Südpfalz
- Projekt Nachbarschaftshilfe für Dörrenbach, Oberotterbach, Schweigen-        Tel. 06340 8697
Rechtenbach und Schweighofen
Tel. 06343 4794                                                                ❙❙ Selbsthilfegruppe Osteoporose e.V. Bad Bergzabern
                                                                               Tel. 06343 9516050
❙❙ Deutsche Multiple-Sklerose-Gesellschaft
Tel. 0173/665218 und 06345 7457                                                ❙❙ Selbsthilfegruppe Parkinson SÜW / Landau
                                                                               Tel. 06349 990215
❙❙ Diakonisches Werk Bad Bergzabern
Haus der Diakonie Landau-Bad Bergzabern                                        ❙❙ Seniorenbüro im Haus der Familie
Sozial-/Lebensberatung, Schwangerschafts-/Schwangerschaftskonflikt-            Luitpoldstr. 22, Seniorenreferent Rainer Brunck, Tel. 06343 6100680
beratung, Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)                   ❙❙ Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer
Herzog-Wolfgang-Straße 5, Bad Bergzabern                                       Landau, Queichheimer, Hauptstr. 36, Tel. 06341/55323
Mo-Fr: 8:00-12:00 Uhr, Mo-Do 14:00-16:00 Uhr
Termine nach vorheriger Vereinbarung! Tel. 06343 7060070.                      ❙❙ Sozialpsychiatrischer Dienst
                                                                               Beratung, Vermittlung und Unterstützung für psychisch Kranke, Sucht-
❙❙ DRK Ortsverein Bad Bergzabern e.V.                                          kranke, alte Menschen, Menschen in Konfliktsituationen und deren Ange-
Altkleidersammlung, Sanitätsdienst, Tel. 06343 1059 (AB),                      hörige, Sprechzeiten: vormittags 08.30-12.30 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr
info@drk-bza.de, www.drk-bza.de. www.rotkreuzkurse.de, Erste Hilfe             oder nach Vereinbarung, Tel. 06341 940-621
Kurse und Hausnotruf DRK Sozialzentrum LD, Tel. 06341 92910.
                                                                               ❙❙ Sprechstunde in der Verbandsgemeindeverwaltung Bad
❙❙ Ergänzende unabhängige Teilhabeberatungsstelle Landau                          Bergzabern
Unabhängige Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen und
                                                                               jeden 1. und 3. Di, 14.00-16.00 Uhr, Raum 124, Tel. 06341 940-626
psychischen Beeinträchtigungen sowie für deren Angehörige, Tel 06341-
7039935                                                                        ❙❙ Tafel Bad Bergzabern e.V.
                                                                               Tel. 06343 610696
❙❙ Essen auf Rädern - Mobiler Sozialer Hilfsdienst
Tel. 06343 7811                                                                ❙❙ Telefonseelsorge
                                                                               Hilfe in seelischer Not, Tel. 0800 1110111 und 1110222
❙❙ Fachdienst für Hörgeschädigte
Frankenthal (Fax-Nr.), Tel 06233 345827                                        ❙❙ VdK Kreisverband Landau
                                                                               Beratung und Hilfe, Tel. 06341 86790
❙❙ Frauenbüro Südliche Weinstraße
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An der Kreuzmühle 2, Landau, Tel.         ❙❙ Weißer Ring
06341 940-120                                                                  Hilfe für Opfer von Straftaten, Tel. 116 006
(Beratung von Frauen in Krisen- und Notsituationen, Aufnahme in die Frau-
enschutzwohnung des Landkreises SÜW, Gleichstellung von Mann und               ❙❙ ZAS-Büro „Rat und Tat“ im Haus der Familie
Frau, Beratung nach telefonischer Vereinbarung)                                Luitpoldstraße 22, Zentrale Anlaufstelle für Senioren Mo-Fr- 9:00-12:00
                                                                               Uhr, Tel. 06343-6100682
❙❙ Gemeindeschwester plus Annweiler und Bad Bergzabern
Ute Wingerter, Tel. 06343 989899-34, mobil 0176 11929250
❙❙ Gesundheitsamt
                                                                                    Öffnungszeiten
Kreisverwaltung, Landau, Arzheimer Str. 1, Tel. 06341 940-0                    ❙❙ Rebmeerbad Bad Bergzabern (Hallenbad)
❙❙ Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“                                          Friedrich-Ebert-Str. 40, Tel. 06343 7120
www.hilfetelefon.de, Tel. 0800 0116016                                         Das Rebmeerbad ist aufgrund der Corona-Pandemie bis auf Weiteres
                                                                               geschlossen.
❙❙ Kleiderkammer „Klamotte“
Königstraße 38                                                                 ❙❙ Südpfalz Therme Staatsbad Bad Bergzabern GmbH
Die Ausgabe erfolgt ab 2021, donnerstags und freitags jeweils von 13-16 Uhr.   Kurtalstraße 27, Information unter Tel. 06343 9340-10
Kleiderspenden (gut erhaltene Damen-, Herren- und Kinderkleidung, Schuhe),     Die Südpfalz Therme ist aufgrund der Corona-Pandemie bis auf Weiteres
Taschen sowie Haushaltstextilien (Bettwäsche, Tischwäsche, Handtücher          geschlossen.
etc.) werden mittwochs von 15.00 bis 18.00 Uhr entgegen genommen.              Gutscheine für das Angebot der Therme sind im Online-Shop erhältlich.
Mehr Info unter https://sites.google.com/view/klamottebza/startseite           ❙❙ Stadtmuseum
❙❙ Kontaktstelle für psychisch kranke Menschen                                 Museum der Stadt Bad Bergzabern, Königstraße 45, im historischen
Kandel, Bismarckstr. 15, Tel. 07275 913063                                     Renaissance-Gebäude „Zum Engel“.

❙❙ Ökumenische Aktion Essen auf Rädern                                         ❙❙ Westwallmuseum Bad Bergzabern, Kurfürstenstraße 21
(für den Stadtbereich)                                                         Von Karfreitag bis 31. Oktober jeden 2. und 4. Sonntag sowie an allen
Tel. 06343 2266 und 9512615                                                    Feiertagen, jeweils von 11.00 bis 17.00 Uhr.
                                                                               Winterpause vom 1. November bis Karfreitag des Folgejahres!
❙❙ Ökumenische Nachbarschaftshilfe Gleiszellen-Gleishorbach                    Führungen für Gruppen sind auch während der Winterpause ab 15 Perso-
   und Klingenmünster                                                          nen möglich.
Tel. 06349 9630966                                                             Mehr Informationen unter
                                                                               www.otterbachabschnitt.de.
❙❙ Ökumenische Sozialstation
Herzog-Wolfgang-Straße 5, Tel. 06343 989899-0                                  ❙❙ Bad Bergzaberner Zinnfigurenmuseum im Haus Wilms am
                                                                                  Marktplatz
❙❙ Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie                                Werktags geöffnet von 09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr,
Ess-Störungen Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kontakt: KJP-Esssto-              samstags von 09.00 - 13.00 Uhr.
erung@pfalzklinikum.de                                                         Gruppen nach Vereinbarung unter Tel. 06343-939172
Drogen-Info-Telefon Legale Drogen (Alkohol, Medikamente usw.) Tel.
06349 900-2555                                                                 ❙❙ Pfalzklinikum Klingenmünster, Weinstraße 100
Drogen-Info-Telefon Illegale Drogen (Haschisch, Heroin usw.), Tel. 06349       Dauerausstellung „NS-Psychiatrie in der Pfalz“ ist aufgrund
900-2525 Mo, Mi und Fr, 14.30 bis 16.00 Uhr                                    der aktuellen Infektionslage durch Corona bis auf weiteres
Gruppe für Angehörige von Menschen mit Borderline-Erkrankungen                 geschlossen, ebenso finden keine öffentlichen Führungen statt.
treffen sich am 06.04., 06.07. und am 02.11., 18.00 bis 19.30 Uhr, Tel.
06349 900-2120.                                                                ❙❙ Büchereien in der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern
Selbsthilfegruppe Ein- und Durchschlafstörungen jeden 1. Do im Monat,          Stadtbücherei Bad Bergzabern, Königstraße 1, Tel. 61691
ab 19.00 Uhr, Tel. 06349 900-2180                                              Die Stadtbücherei ist aufgrund der Corona-Pandemie bis auf Weiteres
                                                                               geschlossen.
❙❙ Pflegestützpunkt
Beratung und Hilfen für pflegebedürftige, kranke und behinderte Men-           Kapsweyer                 Mi.      16.00 - 18.00 Uhr
schen/Angehörige, Tel. 06343 6100851                                           Klingenmünster            Mi.      16.15 - 17.00 Uhr Vorlesen
                                                                                                                  17.00 - 18.30 Uhr Ausleihe
❙❙ Rheuma-Liga Bad Bergzabern
Ansprechpartner zu Terminen und Therapien des Funktionstrainings in der                                  Fr.      16.30 - 18.30 Uhr Ausleihe
Südpfalz Therme, Frau Gertrud Mertz, Tel. 06343 1735                           Oberotterbach             Fr.      15.30 - 17.30 Uhr

❙❙ SAPV LD/SÜW, Spezialisierte ambulante palliative Versorgung                 ❙❙ Kath. öffentliche Bücherei
Stützpunkt LD/SÜW im Palliativnetz Süd- und Vorderpfalz
                                                                               im Pfarrheim Steinfeld, Tel.: 06340 9186772
Beratung zur spezialisierten ambulanten palliativen Versorgung, Tel. 06341
3807-40.                                                                       Montag                                           16.00 - 18.00 Uhr
Leider müssen die notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie verlängert werden. Die Hauptbotscha ist klar: möglichst wenig Kontakte, um ...
Bad Bergzabern, den 13.01.2021                                       - 10 -                              Südpfalz Kurier - Ausgabe 2/2021
                                                                          der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern, Königstraße 61,
           Amtlicher Teil                                                 76887 Bad Bergzabern einzulegen.
                                                                          Der Widerspruch kann schriftlich oder nach Maßgabe des § 3 a Abs. 2
                                                                          VwVfG oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad
                                                                          Bergzabern, Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern, erhoben werden.
       Verbandsgemeinde                                                   Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern
                                                                          -Steuerabteilung-
            Öffentliche Bekanntmachung
          gem. § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) über                            Ortsübliche Bekanntmachung
        die Festsetzung der Grundsteuer A, Grundsteuer B,                       über die öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und
    Wegebaubeiträge, Hundesteuern, Abgaben zum Deutschen                         Abmarkung von Flurstücksgrenzen in der Gemarkung
  Weinfonds und Abgaben für die Absatzförderung Wein für das                                           Oberotterbach
                            Kalenderjahr 2021                             In der Gemarkung Oberotterbach, Flurstücke Nummern 4269, 4272,
Die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Bergzabern weist darauf hin, dass      4276 und 4280, Lagebezeichnung „Im Gluckmannsacker“, wurden
die in den letzten Jahren ergangenen Dauerbescheide auch für die Folge-   die Flurstückgrenzen aus Anlass einer Grenzfeststellung bestimmt
jahre gelten, sofern keine Änderungsbescheide im Jahr 2021 ergehen.       und abgemarkt. Über die Grenzbestimmung und Abmarkung der Flur-
Für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbetrag) sich         stücksgrenzen wurde am 17.12.2020 ein Grenztermin durchgeführt.
seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert hat, werden durch       Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 3 des Landesgesetzes über das amtliche
diese öffentliche Bekanntmachung gem. § 27 Abs. 3 des Grundsteuer-
                                                                          Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572,
gesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), welche zuletzt durch Artikel
38 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) geändert          BS 219-1) werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbaube-
worden ist, die oben genannten Abgaben für das Kalenderjahr 2021 in       rechtigten der Flurstücke, die im Grenztermin nicht anwesend waren,
der veranlagten Höhe wie im Jahr 2020 festgesetzt.                        die Verwaltungsentscheidungen öffentlich bekannt gegeben. Der ver-
Für 2021 erhalten die Steuerpflichtigen bei unverändertem Sach-           fügende Teil der im Grenztermin angefertigten Grenzniederschrift hat
stand somit keinen neuen Steuerbescheid.                                  folgenden Wortlaut:
Danach sind im Jahr 2021 die Abgaben in der Höhe und zu den Fällig-       „Die bestehenden, bereits festgestellten Flurstücksgrenzen wer-
keiten zu entrichten, wie sie sich aus dem zuletzt ergangenen Abga-       den entsprechend dem Ergebnis der Grenzermittlung, wie in der
benbescheid ergeben.                                                      Skizze dargestellt, wiederhergestellt.
Der letztmalig erlassene „Dauerbescheid“ bzw. der dazugehörige            Die Grenzpunkte werden auf der Grundlage der vorstehenden Ent-
„Änderungsbescheid“ behält für alle Abgabenpflichtigen somit seine        scheidung, wie in der Skizze dargestellt, abgemarkt“
Gültigkeit. Er besteht solange, bis ein neuer Abgabenbescheid ergeht,     Die Grenzniederschrift ist in der Zeit vom 18.01.2021 bis 01.02.2021
der dann auch wieder bis zu einer Änderung gilt.                          bei der öffentlichen Vermessungsstelle Dipl.-Ing. Christian Anefeld,
Die im Jahr 2020 festgesetzten Vorausleistungen für Wirtschaftswege-      Pestalozzistraße 2, 76829 Landau, ausgelegt und kann nach vorheri-
beiträge werden hiermit in ihrer Höhe für endgültig erklärt.              ger telefonischer Anmeldung unter der Nummer 06341-5575828 wäh-
Für die Ortsgemeinden Barbelroth und Dörrenbach ergehen neue              rend der Dienststunden (Mo. bis Do. von 8:00 bis 17:00 Uhr, Fr. von
Hundesteuerbescheide.                                                     8:00 bis 15:00 Uhr) eingesehen werden.
Desweiteren ergehen für die Ortsgemeinden Dörrenbach und                  Die Verwaltungsentscheidung gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwal-
Schweigen-Rechtenbach            neue    Wirtschaftswegebeitragsbe-       tungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S. 308, BS
scheide.                                                                  2010-3) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 41 Abs. 4
Um die Steuertermine (Fälligkeiten) nicht zu versäumen wird empfoh-       Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Ablauf von 2 Wochen
len, der Verbandsgemeindekasse Bad Bergzabern ein SEPA-Mandat             nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
für SEPA-Basislastschriften zu erteilen. Bereits erteilte SEPA-Mandate    Rechtsbehelfsbelehrung:
behalten ihre Gültigkeit.                                                 Gegen die genannte Verwaltungsentscheidung kann innerhalb
Mit dem Tage der ersten öffentlichen Bekanntmachung dieser                eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben wer-
Steuerfestsetzung (= 13.01.2021) treten für die Steuerpflichtigen         den. Der Widerspruch ist bei der öffentlichen Vermessungsstelle
die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem                Dipl.-Ing. Christian Anefeld, Pestalozzistraße 2, 76829 Landau
Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.                    schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach              gez. Dipl.-Ing. Christian Anefeld,
Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei           Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

                      Bekanntmachung- Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung
                       und Meldung der Abgabe, Verwendung und Verwertung 2020
                                                   Letzter Abgabetermin: 15. Januar 2021
- aus eigenen Erzeugnissen -                                          mationsportal (wip.lwk-rlp.de). Die Meldungen müssen bis zum 15.
Meldepflichtig sind alle Winzer und Traubenerzeuger, sofern sie nicht Januar 2021 eingegangen sein.
die gesamte Ernte an eine Winzergenossenschaft oder anerkannte        Sollten Sie eine Abgabe bei der Verbandsgemeinde Bad Bergz-
Erzeugergemeinschaft abliefern.                                       abern beabsichtigen, bitten wir Sie aufgrund der derzeitigen
Winzergenossenschaften oder anerkannte Erzeugergemeinschaften         Coronasituation die oben genannten Öffnungszeiten der Verwal-
müssen eine Traubenerntemeldung für die Erzeugnisse abgeben, die      tung zu beachten. Können Sie diese Termine nicht wahrnehmen,
sie als Trauben oder Maische von vollabliefernden Mitgliedern über-   vereinbaren sie bitte telefonisch einen Abgabetermin mit den
nehmen.                                                               Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros. Sie erreichen diese unter der
Ausnahme:                                                             Telefonnummer 06343 7010. Dann können Sie Ihre Zweitausfer-
Falls alle Teilablieferer einer Erzeugergemeinschaft diese zur Abgabe tigung der Meldung nach dem Anbringen des Eingangsstempels
einer Traubenerntemeldung für den abgelieferten Teil ermächtigt       sofort wieder mit nach Hause nehmen.
haben, wird der einzelne Teilablieferer von der Meldung der an die    Sie können aber auch das komplette Meldeformular in den Brief-
Genossenschaft oder Erzeugergemeinschaft abgelieferten Erzeug-        kasten der Verbandsgemeindeverwaltung am Seiteneingang
nisse befreit.                                                        (Ostflügel / großer Parkplatz) einwerfen. Nach dem Abstempeln
- aus fremden Erzeugnissen -                                          der Unterlagen erhalten Sie die Ausfertigung für den Melde-
Meldepflichtig sind natürliche oder juristische Personen oder deren   pflichtigen umgehend wieder per Post zurück.
Vereinigungen, einschließlich Genossenschaftskellereien, die aus der  Reichen Sie bitte das Exemplar für den Meldepflichtigen zusammen
Ernte des laufenden Wirtschaftsjahres von einem Weinbaubetrieb        mit den Durchschriften ein. Es verbleibt nach Bestätigung des Ein-
oder einem anderen Betrieb Weintrauben, Traubenmost, teilweise        gangs bei Ihnen und dient als Nachweis für die rechtzeitige Abgabe.
gegorenen Traubenmost oder Jungwein übernehmen. Diese melden          Falls die Meldungen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht
der zuständigen Stelle die Menge des hieraus erzeugten Trauben-       rechtzeitig erstattet werden, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit im
mostes, teilweise gegorenen Traubenmostes, Jungweines oder Wei-       Sinne des Weingesetzes dar. Betriebe, die ihre Meldung nicht ter-
nes, sowie die Mengen der unverändert abgegebenen Erzeugnisse.        mingerecht abgeliefert haben, sind von Teilen der Stützungsmaßnah-
In diesen Fällen ist auch das Lieferantenverzeichnis auszufüllen und  men (Investitionsförderung) entsprechend der Verordnung (EU) Nr.
abzugeben.                                                            1308/2013 und deren Durchführungsbestimmungen ausgeschlossen
Die Meldevordrucke sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad        bzw. müssen mit Kürzungen bei den Zuschüssen rechnen
Bergzabern, Bürgerbüro 76887 Bad Bergzabern, Königstr. 61, mon-       Wir bitten Sie deshalb, die Meldeformulare sehr sorgfältig auszufül-
tags, dienstags und freitags von 8 bis 12:30 Uhr und donnerstags      len und den Meldetermin zu beachten. Für Rückfragen stehen Ihnen
von 14 bis 17:30 Uhr sowie bei den weinbaulichen Dienststellen der    die Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz in den
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz und als Download (www.          zuständigen Dienststellen gerne zur Verfügung.
lwk-rlp.de unter Weinbau/ Traubenernte- und Weinerzeugungsmel-
                                                                      (Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz /
dung) erhältlich. Wir empfehlen eine Online-Abgabe im Weininfor-
                                                                      Verbandsgemeinde Bad Bergzabern)
Bad Bergzabern, den 13.01.2021                                      - 11 -                               Südpfalz Kurier - Ausgabe 2/2021

                Ratsinformationssystem                                   bungsgebiet im Rahmen selbstständiger Erwerbstätigkeit entgeltliche
                                                                         Leistungen anbieten. Die Vorteile sind unmittelbar, wenn das Leis-
Informationen über das Ratsinformationssystem beziehen unter
                                                                         tungsangebot geeignet ist, den Bedarf von Touristen zu decken; sie
www.vg-bad-bergzabern.de/rat-verwaltung/ratsinformation:
                                                                         sind mittelbar, wenn das Leistungsangebot geeignet ist, den betrieb-
-   Unter Kalender finden Sie den allgemeinen Terminkalender, in         lichen Bedarf derjenigen zu decken, denen unmittelbare Vorteile
    dem alle Sitzungen eingetragen und mit den zugehörigen Unter-        geboten werden. Dem Leistungsangebot im Sinne der Sätze 1 und 2
    lagen hinterlegt sind.                                               gleichgestellt sind bereits bestehende Leistungspflichten gegenüber
-   Alles, was Sie über vergangene Themen wissen möchten, finden         Touristen oder unmittelbar bevorteilten Beitragspflichtigen.
    Sie in der Recherche, beispielsweise auch die Niederschriften der    (3) Im Erhebungsgebiet geboten werden die Vorteile auch ohne dor-
    vergangenen Sitzungen.                                               tigen Wohn- oder Betriebssitz, sofern dort die Tätigkeit im Sinne des
-   Darüber hinaus finden Sie im System Informationen zu den einzel-     Abs. 2 in einer Betriebsstätte (§ 12 Abgabenordnung - AO), mittels
    nen Gremien, Fraktionen sowie zu Mandatsträgern.                     ständiger Vertretung (§ 13 AO) oder mittels sonstiger regelmäßig wie-
                                                                         derkehrend geschäftlich genutzter Örtlichkeit ausgeübt und werblich
                                                                         bekannt gemacht wird.
        Bad Bergzabern                                                                                     §3
                                                                                                    Beitragsmaßstab
              Amtliche Bekanntmachung                                    (1) Der besondere wirtschaftliche Vorteil aus dem Tourismus besteht in
                                                                         der objektiven Möglichkeit, aus der beitragspflichtigen Tätigkeit Ver-
               über die Einberufung einer Ersatzperson                   dienst zu erzielen und bemisst sich nach einem Messbetrag beste-
              in den Stadtrat der Stadt Bad Bergzabern                   hend aus folgenden Komponenten: Dem Umsatz (Abs. 2) multipliziert
Vollzug des Landesgesetz über die Wahlen zu den kommunalen Ver-          mit einem Vomhundertsatz für den aus dem Tourismus resultierenden
tretungsorganen (Kommunalwahlgesetz - KWG -) in der Fassung der          Umsatzanteil (Vorteilssatz, Abs. 3) sowie mit einem Vomhundertsatz
Bekanntmachung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 137), zuletzt geän-         für den niedrigsten Gewinnanteil der Betriebsart (Gewinnsatz, Abs. 4).
dert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17.12.2020 (GVBl. S. 730).         (2) Unter Umsatz i.S.d. Abs. 1 ist die Summe aller Entgelte (im Sinne
- Einberufung einer Ersatzperson in den Stadtrat der Stadt Bad Bergz-    des § 10 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes) des dem Erhebungsjahr
abern -                                                                  (§ 1 Abs. 3) vorangegangenen Jahres zu verstehen, die im Rahmen
Das Ratsmitglied Stefan Hitziger, Liebfrauenbergweg 3 76887 Bad          der beitragspflichtigen Tätigkeit gem. § 2 erzielt wurden. Für diejeni-
Bergzabern, hat mit Schreiben vom 02. Dezember 2020 sein Rats-           gen, die nicht zur Umsatzsteuer herangezogen werden oder bei denen
mandat zum 31. Dezember 2020 niedergelegt.                               aus anderen Gründen ein Jahresumsatz nicht vorhanden ist, ist ein
Nach § 45 KWG ist somit eine Ersatzperson einzuberufen.                  den Entgelten im Sinne des Satzes 1 entsprechender Einnahmen-
Als Ersatzperson einberufen wurde die Bewerberin mit der höchs-          betrag maßgeblich. Im Erhebungsgebiet erzielt ist der Umsatz auch,
ten Stimmenzahl unter den noch nicht berufenen Bewerbern auf             soweit aus dem innerörtlichen Leistungsangebot resultierende Pflich-
dem Wahlvorschlag der Freien Wählergemeinschaft in der Stadt Bad         ten außerhalb des Erhebungsgebietes erzielt werden.
Bergzabern e.V. (FWG).                                                   Abweichend von Satz 1 ist maßgebend:
Dies ist Frau Sabine Malysiak, Weinbergstraße 11, 76887 Bad Bergz-
abern.                                                                   a)    im Falle des Beginns oder der Beendigung einer beitragspflich-
Frau Malysiak hat mitgeteilt, dass sie das ihr zufallende Mandat nicht         tigen Tätigkeit im Erhebungsjahr: Der Umsatz des Erhebungs-
annimmt.                                                                       jahres.
Einberufen als Ersatzperson wurde daraufhin der nächste noch nicht       b) im Falle des Beginns einer beitragspflichtigen Tätigkeit erst im
berufene Bewerber                                                              vergangenen Jahr: Der Umsatz des Erhebungsjahres.
auf dem Wahlvorschlag der Freien Wählergemeinschaft in der Stadt         Als Beendigung einer beitragspflichtigen Tätigkeit ist es nicht anzuse-
Bad Bergzabern e.V. (FWG).                                               hen, wenn diese wiederkehrend saisonal ausgeübt wird.
Dies ist Herr                                                            (3) Der Vorteilssatz bezeichnet für die einzelnen Arten der beitrags-
                              Vadim Baskal                               pflichtigen Tätigkeit den auf dem Tourismus beruhenden Teil des
                             Goethestraße 2                              Umsatzes. Der Vorteilssatz ist für die einzelnen Arten der beitrags-
                         76887 Bad Bergzabern                            pflichtigen Tätigkeit in der Anlage zu dieser Satzung (Betriebsartenta-
Herr Baskal hat das Mandat angenommen.                                   belle) in Spalte 2 bestimmt.
Hiermit erfolgt öffentliche Bekanntmachung gemäß § 66 Abs. 3 Kom-        (4) Der Gewinnsatz drückt die objektiven Gewinnmöglichkeiten der
munalwahlordnung (KWO).                                                  jeweiligen Betriebsart aus und ist für die einzelnen Arten der beitrags-
                                                                         pflichtigen Tätigkeit in der Anlage zu dieser Satzung (Betriebsartenta-
Bad Bergzabern, 05. Januar 2021
                                                                         belle) in Spalte 3 bestimmt.
Hermann Augspurger, Stadtbürgermeister
                                                                         (5) Übt ein Beitragspflichtiger mehrere der in der Betriebsartentabelle
                                                                         aufgeführten Tätigkeiten aus, so bemisst sich der Beitrag für jede
        Dörrenbach                                                       Tätigkeit gesondert.
                                                                                                            § 3a
                                                                                          Sonder-Maßstab wegen Corona-Krise
         Satzung über die Erhebung eines                                 (1) Für die Erhebungsjahre 2020 bis 2022 wird der Messbetrag für den
            Tourismusbeitrages in der                                    besonderen wirtschaftlichen Vorteil im Sinne des § 3 Abs. 1 dieser
                                                                         Satzung abweichend bestimmt durch die folgenden Absätze.
            Ortsgemeinde Dörrenbach                                      (2) Für die Maßstabskomponente Umsatz gilt § 3 Abs. 2 dieser Sat-
          Tourismusbeitragssatzung (TBS) vom 17.12.2020                  zung mit der abweichenden Maßgabe, dass anstelle des im vergan-
Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung              genen Jahr erzielten Umsatzes der im Erhebungsjahr selbst erzielte
vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom         Umsatz die Bemessungsgrundlage bildet.
22.12.2015 (GVBl. S. 477) und der §§ 2 und 12 Abs. 1 des Kommu-          (3) Für die Maßstabskomponente Vorteilssatz gilt § 3 Abs. 3 dieser
nalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. S. 175), zuletzt          Satzung mit der Maßgabe, dass die Höhe der Vorteilssätze für die
geändert durch Gesetz vom 22.12.2015 (GVBl. S. 472), hat der Rat         einzelnen Betriebsarten für die Erhebungsjahre 2020 und 2021 im Vor-
der Ortsgemeinde Dörrenbach in seiner Sitzung am 16.12.2020 die          aus vorläufig und nach Ablauf des Erhebungsjahres 2021 endgültig
folgende Satzung beschlossen.                                            bestimmt wird.
                                  §1                                     (4) Für die Maßstabskomponente Gewinnsatz gilt § 3 Abs. 4 dieser
                 Erhebungszweck, -gebiet und -jahr                       Satzung mit der Maßgabe, dass die Höhe der Gewinnsätze für die
(1) Die Ortsgemeinde Dörrenbach erhebt jährlich für die Tourismus-       einzelnen Betriebsarten für die Erhebungsjahre 2020 und 2021 im Vor-
werbung einen Tourismusbeitrag.                                          aus vorläufig und nach Ablauf des Erhebungsjahres 2021 endgültig
(2) Erhebungsgebiet ist das gesamte Gemarkungsgebiet der Ortsge-         bestimmt wird.
meinde Dörrenbach.                                                       (5) für die Beitragsfestsetzung gilt § 6 Abs. 3a.
(3) Erhebungsjahr ist das Kalenderjahr, in dem die Kosten für die in                                         §4
Abs. 1 bestimmten Zwecke anfallen und auf die Beitragspflichtigen                                      Beitragssatz
umgelegt werden.                                                         Der Tourismusbeitrag wird nach einem Vomhundertsatz von dem nach
                                  §2                                     § 3 Abs. 1 ermittelten Messbetrag bemessen. Dieser Vomhundertsatz
                          Beitragspflichtige                             (Beitragssatz) ist in der Satzung über die Festsetzung eines Touris-
(1) Beitragspflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen    musbeitrages (Hebesatzsatzung) festgelegt.
sowie nicht- oder teilrechtsfähige Personenvereinigungen, denen auf-                                         §5
grund des Tourismus im Erhebungsgebiet unmittelbar oder mittelbar          Beginn der Beitragspflicht und Entstehung der Beitragsschuld
besondere wirtschaftliche Vorteile geboten werden.                       (1) Die Beitragspflicht beginnt mit Anfang des Erhebungsjahres. Wird
(2) Besondere wirtschaftliche Vorteile aufgrund des Tourismus werden     eine beitragspflichtige Tätigkeit im Laufe des Erhebungsjahres aufge-
den in Abs. 1 genannten Rechtssubjekten geboten, wenn sie im Erhe-       nommen oder vor dem Ablauf des Erhebungsjahres beendet, verkürzt
Bad Bergzabern, den 13.01.2021                                          - 12 -                                 Südpfalz Kurier - Ausgabe 2/2021
sich der zu veranlagende Zeitraum (Erhebungszeitraum) entspre-                     nicht oder nicht vollständig macht oder
chend.                                                                       3.    den erzielten Umsatz nicht durch Nachweise der in § 7 Abs. 1
(2) Die Beitragsschuld entsteht mit Ablauf des Erhebungsjahres.                    Satz 3 genannten Art belegt, handelt ordnungswidrig im Sinne
                                  §6                                               des § 16 Abs. 2 Nr. 2 KAG.
                       Festsetzung und Fälligkeit
                                                                             (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10.000 €
(1) Der Tourismusbeitrag wird nach Entstehung der Beitragsschuld (§
                                                                             geahndet werden.
5 Abs. 2) durch schriftlichen Bescheid der Verbandsgemeindeverwal-
                                                                                                                §9
tung Bad Bergzabern - im Folgenden: Verbandsgemeindeverwaltung
                                                                             Datenerhebung und -verarbeitung
- festgesetzt und ist einen Monat nach dessen Bekanntgabe fällig.
                                                                             (1) Die Verbandsgemeindeverwaltung kann die zur Ermittlung der Bei-
(2) Ergibt sich für das Erhebungsjahr eine Beitragsschuld von weniger
                                                                             tragspflichtigen und zur Beitragsfestsetzung und die zur Durchführung
als 10 €, so wird vorläufig von einer Beitragsfestsetzung abgesehen
                                                                             aller weiteren Bestimmungen nach dieser Satzung erforderlichen per-
(gem. § 4 KAG). Der Beitrag wird im Rahmen der gesetzlichen Fest-
                                                                             sonen- und grundstücksbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1e
setzungsverjährung in den Folgejahren festgesetzt, sobald sich insge-
                                                                             Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und der §§ 3 und 4 des
samt für mehrere Erhebungsjahre eine Beitragsschuld von mindestens
                                                                             Landesdatenschutzgesetzes (LDSG), neben den bei den Betroffenen
10 € ergibt.
                                                                             erhobenen Daten,
(3) Von der Festsetzung und Erhebung des Tourismusbeitrags kann
abgesehen werden, wenn die Kosten der Einziehung außer Verhältnis            •   aus den beim zuständigen Finanzamt für die jeweiligen Pflichtigen
zum Aufkommen stehen.                                                            vorliegenden Daten,
(3a) Die Beitragsfestsetzung für die Erhebungsjahre 2020 bis 2022            • den Daten des Melderegisters,
kann im Hinblick auf den Beitragsmaßstab (§ 3a i.V.m. § 3 dieser Sat-        • den bei der Verbandsgemeindeverwaltung vorliegenden Unterla-
zung) vorläufig ( i.S.v. § 165 Abs. 1 Satz 1 Abgabenordnung) erfol-              gen über An- und Abmeldung sowie Änderungsmeldungen von
gen, bis die Anlage zur Tourismusbeitragssatzung nachträglich mittels            Gewerbebetrieben nach den Vorschriften der Gewerbeordnung
Änderungssatzung mit gesondert für 2020 bis 2022 ermittelten Vor-                erheben.
teils- und Gewinnsätzen versehen worden ist.                                 (2) Die Verbandsgemeindeverwaltung darf sich diese Daten von den
                                  §7                                         dort genannten Stellen übermitteln lassen und ist befugt, diese zu den
        Anzeige- und Auskunftspflicht, Ermittlungsverfahren                  in Absatz 1 genannten Zwecken nach Maßgabe der Bestimmungen
(1) Die Beitragspflichtigen haben der Verbandsgemeindeverwaltung             des Landesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
die Aufnahme der beitragspflichtigen Tätigkeit innerhalb eines Monats                                        § 10
anzuzeigen. Sie haben auf Anforderung die zur Beitragsberechnung                                         Inkrafttreten
erforderlichen Angaben zu machen und Nachweise zu erbringen. Ins-            Diese Satzung tritt mit Wirkung ab 01.01.2020 in Kraft. Zugleich tritt
besondere haben sie den erzielten Umsatz zu erklären und anhand              die Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages vom
der bereits dem Finanzamt erbrachten oder geschuldeten Nachweise,            17.09.2019, außer Kraft. Soweit Beitragsansprüche nach der aufgrund
z.B. durch die Umsatzsteuervoranmeldungen, die Umsatzsteuer-                 von Satz 2 aufgehobenen Satzung entstanden sind, gelten die bishe-
erklärung oder den Umsatzsteuerbescheid, bei fehlender Umsatz-               rigen Regelungen weiter.
steuerpflicht, durch die finanzamtlich geprüften Erklärungen für die
betreffende einkommensteuerliche Einkunftsart, zu belegen; bei Filial-       Dörrenbach, den 17.12.2020
betrieben ist die der Unternehmensleitung gegenüber vorgenommene             (Ralf Schmitt) Ortsbürgermeister
Abrechnung über die Betriebseinnahmen vorzulegen.                            Hinweis
(2) Werden keine Angaben gemacht oder besteht begründeter Anlass             Zu der Bekanntmachung der vorstehend abgedruckten Satzung wird
zu der Annahme, dass die Angaben unrichtig oder unvollständig sind,          nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz
kann die Verbandsgemeindeverwaltung                                          auf Folgendes hingewiesen:
• beim zuständigen Finanzamt Auskunft über den dort erklärten bzw.           (1) Ist die Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-
vom Finanzamt evtl. geschätzten Umsatz (§ 3 Abs. 2) des pflichtigen          schriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen,
Betriebes einholen,                                                          so gilt sie ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig
                                                                             zustande gekommen.
•   bei dem dafür zuständigen Dritten Auskunft über die Anzahl der für       Dies gilt nicht, wenn
    den beitragspflichtigen Betrieb gemeldeten Gästeübernachtungen
    einholen,                                                                1.    die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die
• in dem beitragspflichtigen Betrieb die Geschäftsunterlagen (ins-                 Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der
    bes. Betriebswirtschaftliche Auswertung, Summen- und Salden-                   Satzung verletzt worden sind, oder
    listen) einsehen,                                                        2. vor Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung die Aufsichts-
und die somit ermittelten Tatsachen der Beitragsberechnung zugrunde                behörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung
legen.                                                                             der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ver-
Im Übrigen gilt die Schätzungsbefugnis gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 KAG                  bandsgemeindeverwaltung, Königstraße 61, 76887 Bad Bergz-
i.V.m. § 162 AO.                                                                   abern unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung
                                  §8                                               begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
                        Ordnungswidrigkeiten                                 (2) Hat jemand eine Verletzung nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 geltend
(1) Wer entgegen § 7 Abs. 1 dieser Satzung                                   gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Abs. 1 Satz 1 genannten
                                                                             Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
1.   die Aufnahme der beitragspflichtigen Tätigkeit nicht anzeigt oder
2.   auf Anforderung die erforderlichen Angaben zur Berechnung               Bad Bergzabern, den 11.01.2021
     a) des Beitrages                                                        Verbandsgemeindeverwaltung
                                                                             Im Auftrag: Kummler
     b) der Vorausleistung

             Herausgeber:              LINUS WITTICH Medien KG
             Druck:                    Druckhaus WITTICH KG                                                                    Impressum
             Verlag:                   LINUS WITTICH Medien KG
             Anschrift:                54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT)
             Verantwortlich                                                         Redaktionelle
             amtlicher Teil:           Hermann Bohrer, Bürgermeister                Bearbeitung:            Karina Huonker
                                       Verbandsgemeindeverwaltung                                           (Presseamt, VG Bad Bergzabern)
                                       Bad Bergzabern                                                       Tel. 06343 701119, amtsblatt@vgbza.de
                                       76887 Bad Bergzabern, Königstr. 61
             redaktioneller Teil:      Dietmar Kaupp, Verlagsleiter                 Zustellung:             Kostenlose Zustellung an alle Haus-
             Anzeigen:                 Melina Franklin, Produktionsleiterin                                 halte, Einzelbezug über den Verlag
                                                                                    Reklam. Vertrieb:       Tel. 06502 9147-800,
             Erscheinung:              wöchentlich                                                          E-Mail: vertrieb@wittich-foehren.de
             Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigen-
             preisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht
             unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen,
             Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag. Gemäß § 9 Abs. 4 des Landesmediengesetzes für Rheinland-
             Pfalz vom 4.2.2005 wird darauf hingewiesen, dass Gesellschafter der LW Medien GmbH letztlich sind: Edith Wittich-Scholl, Michael Wittich,
             Georgia Wittich-Menne und Andrea Wittich.
Bad Bergzabern, den 13.01.2021                                           - 13 -                                 Südpfalz Kurier - Ausgabe 2/2021
Anlage zur Tourismusbeitragssatzung der Ortsgemeinde Dörrenbach                                                                           Stand: 30.09.2020 .
zu § 3 Abs. 3 und Abs. 4 TouBeitrS - Betriebsartentabelle -

   0                                                          1                                                             2                   3
 BA-Nr. Betriebsart:                                                                                                   Vorteilssatz        Gewinnsatz
                                                                                                                       (§ 3 Abs.3)         (§ 3 Abs.4)

   A.    Unterkunft:
  A01    Hotel, Gasthof, Pension mit Halb- u. Vollpension, außer Gaststättenbetrieb (→ unten B.)                           100%                 9%
  A02    Hotel garni, Pension (auch Privatpension) mit Frühstück                                                           100%                11%
  A03    Vermietung von Ferienwohnungen/-appartements/-häusern, Privatzimmern ohne Frühstück                               100%                20%
  A05    Campingplatz                                                                                                      100%                12%
  A07    sonstige Gewährung von Unterkünften an Übernachtungsgäste                                                         100%                10%

   B.    Gastronomie:
  B01    Restaurant, Speisegaststätte (auch Pizzerien; einschließl. eingegliederter sonstiger Gastronomie-
         Betriebsarten)                                                                                                     60%                9%
  B03    Café, Eisdiele, Bistro                                                                                             60%                9%
  B05    Schankwirtschaft                                                                                                   60%                11%
  B06    Weinstube; Straußwirtschaft                                                                                        60%                16%
  B08    sonstige Gastronomie-Betriebsarten (z.B. Kiosk-Ausschank, mobiler Ausschank bei Festen u. sonst. öffentl.
         Veranstaltungen)                                                                                                   60%                10%

   C.    Einzelhandel mit überwieg. direktem Kontakt zu Touristen:
  CA01 Bäckerei, Backwarenhandel, Konditorei (außer Café →B.), einschließl. bäckereiübl. Nahrungs- u. Genussmittel
       sowie Stehcafé                                                                                                       30%                7%
  CA02 Fleischerei, Eh. m. Fleisch, Geflügel, Eier, Wurstwaren, Fisch, einschl. Verkauf zum Verzehr an Ort u. Stelle
                                                                                                                            25%                6%
  CA07 Waren verschied. Art Hauptrichtung Nahrungsmittel, Betriebsstätten-Umsatz bis 1.000.000 €                            20%                4%
  CA09 Waren verschiedener Art Hauptrichtung Nahrungsmittel, im Kioskbetrieb (Lebensmittelkiosk, Trinkhalle)                30%                6%
  CA11 Wein u. Weinprodukte aus Eigenproduktion: Direktverkauf an ortsanwesende Endverbraucher (außer in
       eigener Gastronomie →B)                                                                                              60%                9%
  CA12 sonstige Arten des Einzelhandels mit Schwerpunkt Nahrungs-/Genussmittel                                              20%                6%
  CB06 Geschenkartikel, kunstgewerbl. Erzeugnisse, Porzellan-, Keramik-, Glaswaren, Souvenirs                               50%                7%
  CB17 sonstiges Warenangebot mit direktem Geschäftskontakt zu Touristen                                                    50%                6%

   D.    Freizeit-/Unterhaltungsdienstleistungen:
  D01    Ausflugsfahrten m. Fahrzeugen aller Art                                                                            95%                17%
  D02    Gästeführung jeder Art (z.B. Stadt-, Museums-, Wanderführung), Vorträge und sonstige Programmgestaltung
         für Touristen                                                                                                      95%                44%
  D05    Spielautomatenbetrieb                                                                                               6%                 6%
  D08    sonstige Freizeit-/Unterhaltungsdienstleistungen mit direktem Geschäftskontakt zu Touristen                        90%                12%

   E.    sonstige Dienstleistungen mit direktem Kontakt zu Touristen:
  EA02 Arztpraxis, sonstige Fachrichtungen (außer med.dent.); Heil-, Naturheilpraxis                                         1%                28%
  EA03 Friseurbetrieb                                                                                                        2%                14%
  EA04 Massagen, Bäder, Inhalation, Anti-Stress-Behandlung, sonstige Wellnessdienstleistungen; auch als mobile
       Dienstleistung; einschließl. Handel mit entspr. Waren                                                                75%                13%
  EB04 sonstige Dienstleistungen mit direktem Geschäftskontakt zu Touristen                                                 4%                 13%

   F.    Zulieferung iwS. (= Leistungsangebot zur Bedarfsdeckung unmittelbar bevorteilter
         Betriebe):

   FA. Waren, Stoffe, Infrastruktur:
  FA12 Kfz-Reparaturwerkstatt (auch: -Lackiererei, -Polsterei, -Sattlerei), Kfz-Wartungs-/Pflegedienst (außer in
       Tankstellen)                                                                                                          4%                9%
  FA17 Vermietung/Verpachtung oder sonstige entgeltliche Gebrauchsüberlassung betrieblich genutzter Immobilien an      Vorteilssatz der
       unmittelbar bevorteilte Betriebe (obiger Gruppen A-E)                                                           Betriebsart (aus
                                                                                                                       Gruppen A.-E.)
                                                                                                                        des jeweiligen
                                                                                                                          Nutzungs-
                                                                                                                         berechtigten          25%
  FA18 Versorgungsunternehmen, Energie-                                                                                      2%                 1%
  FA19 Wein- u. Weinprodukte aus Eigenproduktion (auch Kellerei u. Brennerei): übrige, d.h. nicht von Nr. CA11
       erfasste Veräußerung (sämtliche Vertriebswege bzw. -medien)                                                           2%                8%
  FA20 sonstiges Waren- bzw. Lieferangebot zur Bedarfsdeckung unmittelbar bevorteilter Betriebe                              4%                7%

   FB.   Bauwirtschaft:
  FB05   Elektroinstallation                                                                                                 2%                10%
  FB08   Klempnerei, Heizungs-/Gas-/Wasser-, Lüftungsinstallation, auch Gastronomietechnik                                   2%                9%
  FB09   Malerbetrieb, Lackiererei                                                                                           2%                14%
  FB12   Schreinerei, Tischlerei                                                                                             2%                10%
  FB14   Zimmerei, Holzbau, Innenausbau                                                                                      2%                 8%
  FB15   sonstige Betriebsarten der Bauwirtschaft (z.B. Abbrucharbeiten, Fensterbau, Gebäudeabdichtung/-trocknung,
         Glasergewerbe, Gerüstbau/-verleih, Holz- u. Bautenschutz, Maurerarbeiten, etc.)                                     2%                9%

   FC.   Dienstleistungen
  FC04   Gärtnerische Dienstleistungen                                                                                      6%                 13%
  FC05   Gebäude-/Fensterreinigung                                                                                          15%                16%
  FC16   Wäscherei, Reinigung, Heißmangel, Waschsalon etc.                                                                  25%                 8%
  FC18   sonstiges Dienstleistungsangebot zur Bedarfsdeckung unmittelbar bevorteilter Betriebe                              14%                18%
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