Mitteilungen - Ab 2020: Anstellung in Kassen-Ordinationen möglich - Ärztekammer für Burgenland
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Mitteilungen Ab 2020: Anstellung in Kassen- Ordinationen möglich Heft Nr. 6 November / Dezember 2019
2 Mitteilung der Ärztekammer für Burgenland inHalt aus dem Standespolitik Brief des Präsidenten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 3 Aus den Kurien. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 5 Aktuelles Ordentliche Herbstvollversammlungen vom 04. Dezember 2019. . . . . . . . . . . . . . . S. 7 Umstellung der Beiträge zum Grund- und Ergänzungsfonds. . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 9 Neu: Angriff auf Ärzte strafbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 11 Anstellung von Ärzten in Kassen-Ordinationen im Burgenland ab 2020 möglich . S. 12 Kassenreform: Das ändert sich ab 1.1.2020. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 14 Ab Jänner 2020: Neues Dienst- und Besoldungsrecht für Spitalsärzte. . . . . . . . . . . S. 15 Aktuelles in Kürze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 18 Genderreferatsbericht 2019 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 20 Reiseausschreibung „Krakau – die heimliche Hauptstadt Polens“ . . . . . . . . . . . . . S. 21 Nachruf MR Dr. Aurelia LINDAU. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 22 Nachruf Dr. Dagmar König . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 24 Nachruf Dr. Kornelia Steiner. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 24 Rechtzeitige Meldung von Veränderungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 24 Personalia Wir gratulieren. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 25 Meldungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 26 Verleihungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 29 Fortbildung Fortbildung Burgenland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 30 Fortbildung Österreich und International . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 31 Service Punktewerte, Diverses. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 34 Kammeramt Organisationsplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . S. 35 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beide Geschlechter. Impressum Medieninhaber (Verleger), Herausgeber und Redaktion: Ärztekammer für Burgenland, Körperschaft des öffentlichen Rechtes, vertreten durch den Präsidenten, 7000 Eisenstadt, Permayerstraße 3, Tel. 02682/62521, www.aekbgld.at | Redakteur: Dr. Michael Schriefl | Hersteller: WOGRANDL DRUCK GmbH, Druckweg 1, 7210 Mattersburg, Tel. 02626/62216, Fax 02626/62732, www.wograndl.com | Anzeigenannahme: Gazetta-Pharma-Werbung GmbH, 1180 Wien, Weimarer Straße 5/17, Telefon 01/3689111 | Anzeigenannahme für das Burgenland: textprojekt.at, Mag. Brigitte Krizsanits, Franz-Elek-Eiweck-Straße 17, 7000 Eisenstadt, Tel. 0664/9127188, brigitte@textprojekt.at | Verlags- und Herstellungsort: 7000 Eisenstadt | Besitzverhältnisse: alleiniger Medieninhaber | Verleger:Ärztekammer für Burgenland, Körperschaft des öffentlichen Rechtes, 7000 Eisenstadt, Permayerstraße 3
Heft Nr. 6/2019 Standespolitik 3 Brief des Präsidenten lungnahme schlussendlich doch zu Ge- - mit einem Nachtdienstpauschale abzu- sprächen, und das sei hier positiv ange- gelten. Was im Übrigen nur marginale merkt, diese waren über weite Strecken Mehrkosten im Vergleich zur Gesamt- ausgesprochen konstruktiv und positiv. summe ausgemacht hätte. Doch hier Schlussendlich gelang es zu erreichen, fehlte jegliches Verständnis, obwohl Liebe Kolleginnen und Kollegen! dass die Einstufung verbessert wurde, dies den Charme eines für alle Gesund- sodass jetzt wirklich ein attraktives Ge- heitsberufe einheitlichen Schemas ge- Wenn Sie diesen Brief lesen, steht der haltsschema beschlossen wurde, was die habt hätte. Man erkennt hier das Un- Jahreswechsel unmittelbar bevor oder Einstiegsgehälter betrifft. Ab dem mitt- verständnis - auf organisatorischer und ist gerade vorbei. Wir neigen dazu in leren Facharztbereich besteht jedoch politischer Ebene - für sinnvolle Struktu- Episoden zu denken und zu empfinden ein absolutes Defizit, sodass wir kaum rierung. Soviel zur Innovation. und vergessen oft, dass derartige „Zäsu- erfahrene Fachärzte ins Land bekom- Denn im Bereich der Nachtdienste tut ren“ gar keine sind. men werden, respektive diese verlieren sich ein enormes Problem auf: Im Rah- Das Jahresende ist kein Ende und kein werden, sofern hier nicht rechtzeitig men des KA-AZG sind im - zusehends Anfang, sondern ein Weiterleben mit nachgebessert wird. verwirklichten – Endausbau acht Über- dem Wissen um die Erfahrungen, die Soviel zur Nachhaltigkeit. stunden möglich, bei einer Maximalar- wir gemacht und aus denen wir gelernt Die bezahlten Pausen bleiben erhalten, beitszeit von 48 Wochenstunden. Das haben. was auch erfreulicherweise in Zukunft bedeutet, dass Nachtdienste zumindest Und um es vorweg zu nehmen: Wir die uneingeschränkte Rundumversor- zum Teil in der Normalarbeitszeit und haben dieses Jahr gelernt, dass sich die gung in den Krankenanstalten gewähr- damit zum Grundstundenlohn erbracht Gesundheitspolitik im Burgenland nicht leistet. werden müssen! verändert hat gegenüber den letzten Auch im Bereich der Nebenbeschäfti- Und dies ist nicht unrealistisch, sondern Jahrzehnten in ihrem zögerlichen Zu- gung ist es gelungen, eine Lösung zu bereits Realität, da auch jetzt schon Kol- gang auf Innovation, Vorausblick und finden, die dem Dienstgeber nicht scha- legen trotz Ableistung von Nachtdiens- Nachhaltigkeit. det, jedoch den einzelnen Arzt nicht ten zum Teil nur den Grundgehalt aus- Wenn Sie meinen letzten Brief gelesen über Gebühr einschränkt und damit der bezahlt bekommen. haben, dann werden Sie sich erinnern, Gesundheitsversorgung des Burgenlan- Politik und Geschäftsführung vermitteln dass die Hauptthemen der letzten Wo- des zuträglich ist. Kurz gesagt, es bleibt hier neben Unverständnis für diese Si- chen und Monate die Entwicklung eines bei der Meldepflicht, außer es geht um tuation auch ein erkleckliches Maß an neuen Landesbediensteten- und Besol- eine Tätigkeit in einer anderen Kran- Missachtung für die ärztliche Tätigkeit dungsrechtes und der Masterplan Ge- kenanstalt oder innerhalb eines Krages- im Nachtdienst und fehlendes Zukunfts- sundheit waren. Ebenso werden Sie sich Hauses. bewusstsein. erinnern, dass wir vehement gegen viele Hier wurde Umsicht bewiesen. Doch Hier zeigt sich wieder einmal die seit Punkte Einspruch erhoben haben. bleiben leider zwei Punkte über, die die- nunmehr Jahrzehnten von mir ange- Das Landesbediensteten-Gesetz, unter ses Landesdienst- und Besoldungsrecht prangerte „Blindheit“ gegenüber der welches alle Krages-Beschäftigten und schwer belasten. Trotz vehementer In- realen Arbeitswelt von Seiten der poli- damit auch der Großteil der Spitalärzte terventionen und intensiver Argumen- tischen und organisatorischen Verant- fallen, wurde nunmehr im Landtag am tationen ist es nicht gelungen hier Ver- wortlichen. Am grünen Tisch planend 12.12.2019 beschlossen. ständnis und Einsicht zu erwecken. fehlt hier der Bezug zur Realität. Nachdem wir im Vorfeld entgegen der Erstes veritables Problem ist die Abgel- Noch viel problematischer und gravie- bisher geübten „good practice“ in kei- tung von Nachtdiensten. Hier war unse- render ist jedoch der nächste Punkt! ner Weise eingebunden waren, kam re Forderung, die Nachtdienste – analog Laut beschlossener Gesetzeslage hat der es nach Abgabe einer fundierten Stel- zur Gesundheits – und Krankenpflege Arbeitgeber in Zukunft für Ausbildun-
4 Standespolitik Mitteilung der Ärztekammer für Burgenland gen, die von der KRAGES bezahlt wer- dar. Dies wiegt umso mehr, als der Ge- Dieses neue Gesetz bringt – neben ei- den, wenn der betroffene Arzt das Bur- setzgeber in Wien und Niederösterreich nigen zugegebenermaßen positiven genland verlässt bzw. verlassen muss, die Zeichen der Zeit erkannt und eine Punkten - durch zwei leicht behebbare, weil nicht die gesamte Ausbildung im den Jungärzten entgegenkommende aber gravierende, Fehler, die wir im Vor- Land absolviert werden kann, Ausbil- Regelung getroffen hat. Wohin wird feld klar definiert und artikuliert und dungskostenersatz vom Dienstnehmer sich der Nachwuchs wohl orientieren? zu denen wir auch klar definierte und zu verlangen, welcher auch das bezo- Es gibt bereits zumindest drei Kollegen, allgemein vertretbare Lösungsvorschlä- gene Gehalt für die auswärtige Ausbil- die im Burgenland ihre Ausbildung be- ge präsentiert haben, letztendlich Ver- dung umfasst. Nur bei „unbilliger Härte ginnen wollten, dann jedoch im letzten schlechterungen im burgenländischen und ausnahmsweise“, also nur sehr, sehr Augenblick zurückgezogen und in Wien Gesundheitssystem mit sich. eingeschränkt, kann darauf verzichtet oder Niederösterreich begonnen haben, Sein Vollzug bedeutet: werden. Der Auszubildende ist daher weil die Gefahr der Rückzahlung vom • Keine bzw. jedenfalls zu wenige Ärz- immer vom Goodwill des Dienstgebers Gehalt gedroht hat. te in der Ausbildung (Basisausbildung, abhängig. Hier ist Gefahr im Verzug und das wur- Ausbildung als Turnusarzt zum Allge- Angesichts dieses Damoklesschwer- de in keiner Weise trotz unserer mehrfa- meinmediziner oder Facharzt) tes wird in vielen Fällen die Folge sein, chen Hinweise akzeptiert. • Abwanderung gutausgebildeter Ärzte dass der junge Arzt, der noch nicht ge- Soviel zum Vorausblick. im besten Alter (45 bis 55 Jahre) nau weiß, wie er sich orientieren soll, Zusammenfassend kann ich hier nur • Damit Verlust der Ausbildungskapazi- nach Abschluss seines Studiums im Bur- eines sagen: Das neue Landesbediens- tät und der Versorgungskompetenz genland die Basisausbildung absolvie- teten- und Besoldungsrecht hätte die • Wegbrechen des niedergelassenen ren wird, wo zugegebenermaßen die Chance gehabt ein großer Wurf zu „ambulanten“ Bereiches mangels Nach- Qualität stimmt (auch bestätigt durch werden. Die hehre Idee eines Mindest- wuchses und Verschlechterung der Ver- entsprechende interne Umfragen!). Da- lohnes von € 1.700,00 netto ist absolut sorgung im niedergelassenen Bereich nach wird er uns jedoch, wenn er eine begrüßenswert. Die Schaffung eines und damit akute Minderversorgung der weitere Ausbildung machen möchte, tätigkeits- und erfahrungsbezogenen Bevölkerung die die Krages nicht zur Gänze anbieten Entlohnungsschemas ist eine hervorra- • Patientenverlagerung in die ohnedies kann, verlassen, da er im schlimmsten gende Idee, denn sie ist der Transparenz schon überlasteten Ambulanzen anstatt Fall das bezogene Gehalt zurückzahlen dienlich. deren Entlastung muss, wenn er sich nicht für weitere fünf Doch ist hier leider genau das passiert, Die Folgen der Unterversorgung wird Jahre verpflichtet. was seit Jahrzehnten der grundlegende die Bevölkerung des Burgenlandes tra- Abgesehen von der für mich sehr frag- Fehler der gesundheitspolitisch verant- gen müssen. lichen ethischen Einstellung (Wie kann wortlichen Politik ist. Um es im Sport- Für all jene, die im alten Gehalts- und ich das für geleistete Arbeit gezahlte jargon auszudrücken: „Es fehlt der Zug Dienstrechtssystem tätig sind, wird sich Entgelte rückverlangen?!?!) steht hier auf’s Tor“ oder „Im Abschluss leider vorerst nichts ändern, soweit kann ich die Signalwirkung im Raum: Warum soll schwach“. beruhigen. Doch ist zu erwarten, dass ein Arzt mit meist noch unsicherer Le- Der Politik fehlte letztendlich der Mut der fehlende Nachwuchs im Ärztebe- bensplanung beginnen im Burgenland und der Geschäftsführung der Weitblick reich zu einer extremen Zunahme der zu arbeiten, wenn er Gefahr läuft, auch und die organisatorische Größe, um hier Arbeitsverdichtung und Arbeitsbelas- Geld für geleistete Arbeit zurück zahlen etwas Richtungsweisendes zu schaffen. tung führen wird, sodass auch hier der zu müssen? Im Fußball sind schlimmstenfalls die Fans „Abwanderungsdruck“ in ärztefreund- Wir haben der Politik und Geschäftsfüh- enttäuscht. Im Gesundheitssystem be- lichere Bundesländer schneller als er- rung einen adäquaten und für beide deutet das Mängel in der Versorgung, wartet stattfinden wird. Seiten zufriedenstellenden Vorschlag denn die Rekrutierung von Jungärzten Zukunftsorientierte Gesundheitspolitik präsentiert, wie der Gesetzgeber dies und die Bindung von erfahrenen Fach- sieht anders aus! Doch werden wir von lösen hätte können. Leider wurde dieser ärzten ist Voraussetzung dafür. Ärztekammerseite weiterhin unermüd- abgelehnt. Es geht hier nicht um persönliche oder lich – wie auch in den letzten Jahrzehn- Der Ausbildungskostenersatz stellt in parteipolitische oder standespolitische ten - unser Know How und unsere Kom- der Form, wie er gelöst bzw. leider nicht Vorstellungen, es geht hier schlicht und petenz anbieten, um die dauerhafte gelöst wurde, ein akutes Problem für einfach um ein versorgungspolitisches Versorgung der burgenländischen Be- den Ausbildungsstandort Burgenland Problem! völkerung aufrecht erhalten zu können.
Heft Nr. 6/2019 Standespolitik 5 Darüber hinaus und vollkommen unab- Denn Standespolitik ist Gesundheitspo- stimmen, dann werden sie nicht bei uns hängig davon werden wir darauf po- litik und das bedeutet, dass wir klar auf- im Burgenland arbeiten, denn die mo- chen, dass die seinerzeitige Zusage von zeigen müssen, wo es Defizite gibt und derne Ärzteschaft ist mobil und migra- politischer Seite eingehalten wird, die welche Lösungen sinnvoll sind. Wenn tionsbereit. Gehaltssituation im Vergleich zu den wir nicht gehört werden, schadet es Abseits dieser Zeilen will ich Ihnen, un- umliegenden Bundesländern zu evalu- nicht uns, sondern all denen, die auf ein abhängig wann Sie diesen Brief lesen, ieren und für all jene nachzubessern, die stabiles Versorgungssystem bauen. schöne Feiertage wünschen. Sofern Sie seit Jahren im System sind und im bur- Die Politik muss sich bewusst werden, das tun, was auch unser Job ist, nämlich genländische Spitalswesen bislang für dass eine Medizin ohne Ärzte und deren Patienten unabhängig von Feiertagen die Qualität gesorgt haben. Sonst ist zu gestalterisches Potential hinausgehend versorgen, wünsche ich Ihnen einen an- fürchten, dass auch aus diesem Bereich über die reine versorgungstechnische genehmen Dienst. eine Abwanderung stattfindet, und sei Komponente nicht existieren kann. Nur Abschließend auch ein herzliches „Prosit es nur die „innere Emigration“. eine Ärzteschaft, die unabhängig von Neujahr“! Eines ist klar und eindeutig. Wir werden ihrem Tätigkeitsbereich, ob niedergelas- als Ärztekammer klar nach außen kom- sener Kassenarzt, Wahlarzt, Spitalsarzt munizieren, dass nicht wir schuld an der frei agieren kann, kann die Versorgung Verschlechterung des burgenländischen der Bevölkerung sicherstellen. Und Mit kollegialen Grüßen Gesundheitssystems sind. wenn deren Arbeitsbedingungen nicht Dr. LANG Michael Aus der Kurie der niedergelassenen Ärzte Im nächsten Jahr werden wir dann die einer Einigung mit der BVAEB gekom- Honorare für 2021 verhandeln, dies men, hier gibt es ab 2020 einen ein- wird voraussichtlich noch im Land heitlichen Punktewert, der der jeweils geschehen. höhere der beiden Honorarkataloge ist. Zusätzlich haben wir die offenen Heil- Aufgrund der Zusammenlegung mittelgelder umgelegt. Neben einem und Umgruppierung der Kassen ab Sehr geehrte Kollegin! Sockelbeitrag wird sehr viel in neue 1.1.2020 ist es heuer erforderlich, die Sehr geehrter Kollege! Leistungen investiert. So kommt die Honorare für 2019 rechtzeitig noch 24h RR-Messung für Internisten und heuer bzw. spätestens vor Einspielung Mit der BGKK haben wir vor Jahres- Allgemeinmediziner, das Langzeit- des erforderlichen Update, was auf schluss noch die Umlegung der Ho- EKG für Internisten, es wird eine Te- alle Fälle vor dem 1. Arbeitstag 2020 norarerhöhung für 2020, die ja 3,5% lefonordination geben und D-Dimer erfolgen muss, abzurechnen. exkl. Labor beträgt, verhandelt. Die wird entweder pro ordinatione zur Aufteilung erfolgte wie schon zuletzt Verfügung gestellt mit einem Ho- Ich wünsche hiermit Ihnen allen f rohe auf alle Fachgruppen gleich, wobei norar von € 5,00 oder man macht es Festtage und alles Gute im Neuen die Wünsche der Fachgruppen be- auf Geräten, die man schon hat mit Jahr 2020! rücksichtigt wurden. Überwiegend den dort erhältlichen Teststreifen, die wurde die Erhöhung auf Grundleis- man selber kauft, dann beträgt das Mit kollegialen Grüßen tungen umgelegt, teilweise auch Honorar€ 13,11. zur Erhöhung von Limiten oder zur Detaillierte Informationen darüber Erhöhung wesentlicher Leistungen erhalten Sie in eigenen Rundschrei verwendet. Damit ist das Honorar der ben. Dr. Michael Schriefl GKK 2020 vorauskalkulierbar. Seit dem letzten Brief ist es auch zu 1. Vizepräsident
6 Standespolitik Mitteilung der Ärztekammer für Burgenland Aus der Kurie der angestellten Ärzte Morgenbesprechungen können die samer werden und viele Kollegen sich Fälle des Vortags oder relevante Fäl- nicht mehr vorstellen können, mit 65 le diskutiert werden. Dadurch soll ein Jahren noch als Spitalsarzt zu arbeiten. Feingefühl entwickelt werden, wo wei- tere Diagnostik betrieben werden muss Es werden ausbildungsverantwortliche oder wo nur ein Medikament reicht. Oberärzte notwendig sein, die sich zu Liebe Kolleginnen! Dies ist für die zukünftige Tätigkeit in einem Großteil den Ärzten in Ausbil- Liebe Kollegen! der Ordination wichtig. dung widmen, in dem sie sich unter- tags mehr Zeit für Patienten nehmen Die Abteilungen Notfallmedizin lie- Der Oberarzt muss darauf schauen, dass können, die sie gemeinsam mit einem gen in der Ausbildungsevaluierung die Ärzte in Ausbildung nicht im Stich Auszubildenden betreuen. Das geht der ÖÄK unter den bestbewertetsten gelassen werden. Wichtig ist, kleine Feh- natürlich nur, wenn Spitäler entspre- Abteilungen in der allgemeinmedizini- ler zu sehen und oder Verbesserungs- chend mehr Personal aufstocken und schen Ausbildung. Ärzte in Ausbildung vorschläge einzubringen. Durch gute wir dadurch Ärzte haben, die sich auf wollen keine Arztbriefe schreiben, Zusammenarbeit wird der Teamcharak- die Ausbildung der Jungen konzentrie- die Patientendokumentation wird als ter gestärkt, dadurch funktioniert diese ren können. starke Belastung angesehen, sondern auch unter Stresssituationen. sie wollen am Patienten arbeiten und Wir sind alle gefordert, um gute Rah- unter Supervision viel selbstständig Durch Arbeitszeitverkürzung, die schon menbedingungen zu schaffen, damit machen, denn man wächst mit seinen lange überfällig war, aufgrund der uns der Nachwuchs nicht ausgeht und Aufgaben. Gerade in der Notfallmedi- Ruhezeiten und maximalen Wochen- eine kompetente medizinische Versor- zin kann man schnell und akut helfen. arbeitszeiten ist es praktisch unmög- gung in unserem Bundesland aufrecht- lich, eine kontinuierliche Betreuung erhalten bleibt. Eine Hilfe sind Assistenzberufe, die die der Ärzte in Ausbildung durch einen Dokumentationsarbeit für Ärzte über- Oberarzt zu gewährleisten, daher ist es Ich wünsche allen einen guten Rutsch nehmen. Dadurch kann in Zeiten des wichtig, dass jeder Facharzt sich um die in das Jahr 2020, Ärztemangels der Arzt sich wieder auf Ausbildung der jungen Ärzte kümmert. viel Glück und Gesundheit! seine Kernkompetenz, die medizinische Behandlung, konzentrieren. Durch Ab- Es ist wichtig, erfahrene Kollegen in bau der administrativen Tätigkeiten den Spitälern zu halten, damit sie ihr Mit kollegialen Grüßen würden wieder Zeitressourcen freige- Know-how der nächsten Generation setzt werden, die in die Ausbildung von weitergeben können. Die Entwicklung Jungärzten investiert werden können. neuer Arbeitszeitmodelle für ältere Kollegen ist daher ebenso notwendig, Dr. Brigitte Steininger Durch Fallbesprechungen und tägliche da Nachtdienste im Alter immer müh- 2. Vizepräsidentin Notarzt-Grundkurs 4. – 9. Mai 2020 Ort: Eisenstadt, Haus der Begegnung
Heft Nr. 6/2019 Aktuelles 7 Ordentliche Herbstvollversammlungen vom 04. Dezember 2019 Am 04.12.2019 fanden mit der Ordent- ger Personen (§ 91a StGB). Für die Um- lichen Vollversammlung sowie der Er- setzung dieser Bestimmung hat sich die weiterten Vollversammlung als für den ÖÄK wesentlich eingesetzt. Wohlfahrtsfonds zuständiges höchstes Gremium die Jahresabschlusssitzungen Aus der niedergelassenen Kurie der Ärztekammer für Burgenland statt. Kurienobmann Dr. Schriefl hält fest, Schwerpunkte in der Erweiterten Voll- dass in den vergangenen Monaten versammlung waren unter anderem vor allem Basisarbeit geleistet wurde Änderungen der Beitragsordnung den und widmet in seinem Bericht unter Krankenanstalten weiter ausgebaut Grund- und Ergänzungsfonds betref- anderem den Themen Umsetzung des werden. Geplant sind weiters auch ein fend, die Vollversammlung der Ärzte- Honorarabschlusses für 2020 und dem zusätzlicher Rettungshubschrauber mit kammer für Burgenland stand einerseits Zusammenschluss der SV-Träger zur Ös- Standort Bezirk Neusiedl/See und zwei im Zeichen des Rückblickes auf das aus- terreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zusätzliche Einsatzfahrzeuge für Verle- klingende Jahr 2019 sowie des Ausblicks breiten Raum. gungstransporte im Nord- und Südbur- auf das kommende Jahr. genland. Im Hinblick auf den Zusammenschluss Bericht des Präsidenten der SV-Träger zur ÖGK führt Dr. Schriefl Das neue Dienst- und Besoldungsrecht Präs. Dr. Lang geht in seinem Bericht aus, dass abgewartet werden müsse, betreffend verweist Kurienobfrau Dr. vor allem auf das Gewaltschutzgesetz wie sich die Situation nächstes Jahr wei- Steininger auf die wesentlichen Unter- 2019 ein und weist insbesondere auch ter entwickelt. schiede im Vergleich zum aktuell gel- auf die Pressekonferenz zur Präsenta- tenden Bgld. Landesvertragsbedienste- tion des Masterplans für Burgenlands Aus der angestellten Kurie tengesetz 2013 sowie im Besonderen Spitäler hin. Kurienobfrau Dr. Steininger berich- auf das neue Entlohnungssystem. tet der Vollversammlung über die Weiters verweist Präs. Dr. Lang auf die Geschehnisse auf dem Krankenanstal- Aus dem Wohlfahrtsfonds seit Oktober 2019 mögliche Anstellung tensektor, insbesondere über den Ge- von Ärzten bei Ärzten, zumal eine Eini- setzesentwurf für ein neues Dienst- und 1. Beitrags- und Leistungsrecht gung auf bundeseinheitliche Rahmen- Besoldungsrecht für Bedienstete im Für den Bereich des Grund- und Ergän- bedingungen (= Gesamtvertrag) erfolgt Burgenland (das Bgld. Landesbediens- zungsfonds wurde bereits in der Früh- ist. Wesentliche Details für die Anstel- tetengesetz 2020) sowie auch über den jahrsvollversammlung im Juni 2019 lung von Ärzten bei Ärzten, wie das Masterplan für Burgenlands Spitäler, unter Beiziehung des Versicherungs- Gehalt, etc. sind idealerweise kollektiv- welcher in den vergangenen Tagen prä- mathematikers ein neues Modell eines vertraglich zu regeln. Vorerst ist es aller- sentiert wurde. linearen Staffelsystems beim altersab- dings auf Bundesebene nicht gelungen, hängigen Fixbeitrag beschlossen, wel- einen Kollektivvertrag abzuschließen. Dr. Steininger führt den Masterplan ches mit einem Fixbeitrag von € 4.000,00 Es werden daher Verhandlungen auf betreffend unter anderem aus, dass pro Jahr bis zum 25. Lj. beginnt, sowie Landesebene über einen Kollektivver- die Krankenanstalten Oberwart und einer jährlichen Erhöhung um € 100,00 trag aufgenommen. Eisenstadt als Leitspitäler und die Kran- bis zum 65. Lj., sodass der Fixbeitrag ab kenanstalten Kittsee, Oberpullendorf dem 65. Lj. dann € 8.000,00 pro Jahr be- Im Hinblick auf das Gewaltschutzgesetz und Güssing als Standardkrankenan- trägt. 2019 führt Präs. Dr. Lang aus, dass die- stalten mit einer Basisversorgung für ses mittlerweile kundgemacht wurde. das jeweilige Einzugsgebiet fungieren Mit 30.09.2019 wurde vom Amt der Dieses enthält den neuen Straftatbe- sollen. Weiters solle die Gesundheits- Burgenländischen Landesregierung der stand bezüglich tätlicher Angriffe auf kompetenz der Bevölkerung gestärkt Entwurf des Burgenländischen Landes- im Gesundheits- und Sozialbereich täti- werden und die Digitalisierung in den bedienstetengesetz 2020 (Bgld. LBedG
8 Aktuelles Mitteilung der Ärztekammer für Burgenland 2020) übermittelt. Dieser Gesetzesent- Damit es durch die Anpassung der Be- c) 16 bis 20 Jahre Eur 255,50 wurf, der voraussichtlich noch im Jahr messungsgrundlage nicht zu einer Er- d) ab 21 Jahre Eur 221,00 2019 vom Burgenländischen Landtag höhung des variablen Beitrages kommt, beschlossen werden wird, sieht unter wurde die Höhe des zu zahlenden Be- 2. Jahresvoranschlag anderem ein neues Entlohnungssystem trages von 3% auf 2% gesenkt, sodass Der Jahresvoranschlag 2020 des Wohl- für Bedienstete des Landes Burgenland, eine kostenneutrale Umsetzung ge- fahrtsfonds weist beim Grund- und somit auch der Spitalsärzte, vor. währleistet ist. Ergänzungsfonds voraussichtliche Ein- nahmen von EUR 11.980.010,-- und Mit diesem neuen Entlohnungssystem Eine Leistungserhöhung für das Jahr voraussichtliche Ausgaben von EUR werden sämtliche Zulagen, wie z.B. die 2020 ist nicht vorgesehen. 7.365.375,-- und damit einen voraus- Ärztedienstzulage oder die Erschwer- sichtlichen Betriebsüberschuss von EUR niszulage in das Bruttogrundgehalt in- Im Bereich des Fonds der Bestattungs- 4.614.635,-- auf. tegriert. beihilfe und Hinterbliebenenunterstüt- zung kommt es zu keinen Beitrags- oder Beim Fonds der Bestattungsbeihilfe und Bemessungsgrundlage für den variab- Leistungsänderungen. Hinterbliebenenunterstützung werden len Beitrag gemäß § 3 Abs. 2 lit. a der Einnahmen in Höhe von EUR 654.500,-- Beitragsordnung ist aktuell das Brutto- Den Unterstützungsfonds betreffend- und Ausgaben von EUR 331.210,-- und grundgehalt (ohne Zulagen und ohne wurde bereits in der Frühjahrs-EVV daher ein Betriebsüberschuss von EUR Zuschläge im Sinne von § 68 EStG). 2019 eine Erhöhung der Umlage um 323.290,-- budgetiert. EUR 2 pro Monat (auf EUR 20 pro Mo- Wenn nun mit dem Bgld. LBedG 2020 nat) beschlossen. Beim Unterstützungsfonds betragen die Zulagen in das Bruttogrundgehalt die voraussichtlichen Einnahmen EUR integriert werden, würde dies zu einer Bei der Krankenversicherung wurde 279.900,-- bei voraussichtlichen Ausga- Ungleichbehandlung von WFF-Mitglie- von der Merkur-Versicherung eine Prä- ben von EUR 206.690,--; daraus ergibt der führen, die dem Bgld. LBedG 2020 mienerhöhung im Ausmaß von durch- sich ein voraussichtlicher Betriebsüber- unterliegen. schnittlich 4,5 % vorgenommen. Diese schuss von EUR 73.210,--. Prämienerhöhung wird an die Mitglie- Um auch in Zukunft eine Gleichbehand- der des Fonds weitergegeben. Der Krankenversicherungsfonds sieht lung aller (ausschließlich) angestellten Einnahmen in der Höhe von EUR Ärzte zu gewährleisten, war es erfor- Die Monatsbeiträge zur 261.600,-- und Ausgaben von EUR derlich die Basis für die Bemessungs- Krankenversicherung betragen daher: 234.370,-- vor. grundlage für den variablen Beitrag zu überarbeiten. 1. Kinder bis zum vollendeten Kammerumlage 27. Lebensjahr: Eur 72,00 Die Kammerumlage zur Ärztekammer Demgemäß wurde beschlossen, dass 2. Erwachsene bei Eintritt bis zur Vollen- für Burgenland wird nicht angehoben. Bemessungsgrundlage für den variab- dung des 35. Lebensjahres: Es erfolgt aber eine Inflationsanpas- len Beitrag das Bruttogrundgehalt inkl. Eur 180,00 sung der Höchstkammerumlage sowie aller Zulagen sein soll. Damit ist ge- 3. Erwachsene bei Eintritt ab dem der Mindestkammerumlage um jeweils währleistet, dass alle angestellten Ärz- 36. Lebensjahr: Eur 199,50 2,0 %, sodass die Mindest-KU EUR 47,70 te, unabhängig davon, ob sie dem Bgld. 4. Erwachsene bei Eintritt ab dem pro Quartal und die Höchst-KU maximal LVBG 2013 oder dem Bgld. LBedG 2020 56. Lebensjahr: Eur 221,00 EUR 521,70 pro Quartal beträgt. oder sonstigen Gehaltsschemen unter- 5. Erwachsene bei Eintritt ab dem liegen, gleich behandelt werden. 60. Lebensjahr: Eur 425,00 Der Jahresvoranschlag 2020 der Ärzte- 6. Erwachsene, nach Pensionsantritt des kammer sieht voraussichtliche Einnah- Weiterhin nicht in die Bemessungs- Fondsteilnehmers, bei Teilnahme an die- men in der Höhe von EUR 1.959.550,-- grundlage fallen Abgeltungen für ser Leistung des Wohlfahrtsfonds ohne und voraussichtliche Ausgaben von EUR zeitliche Mehrdienstleistungen (Über- bzw. mit Vorversicherungszeiten von 1.728.360,-- vor. stunden/Mehrarbeitsstunden inklusive a) 0 bis 10 Jahre Eur 425,00 Zuschläge) und die Sonderzahlungen. b) 11 bis 15 Jahre Eur 297,00 S.R.
Heft Nr. 6/2019 Aktuelles 9 Umstellung der Beiträge zum Grund- und Ergänzungsfonds (Altersversorgung) ab 01.01.2020 Das Ärztegesetz verpflichtet die Ärz- Anteil an Ärzten aktuell zwischen 55 Fixbeitrag Alter in Jahren gem. § 3 Abs. tekammer für Burgenland zur Ver- und 60 Jahren alt ist und erst danach 1 BO pro Jahr sorgung und Unterstützung ihrer die Anzahl an Ärzten wieder sinkt. bis 25 4.000,00 Kammerangehörigen und deren Hin- Um dieser Problematik zu begegnen terbliebenen einen Wohlfahrtsfonds sowie zum anderen ebenso dem Um- 26 4.100,00 einzurichten. stand der aktuell sehr niedrigen Zins- 27 4.200,00 landschaft werden diese begonnenen 28 4.300,00 Mit der Mitgliedschaft zur Ärztekam- Maßnahmen nunmehr fortgesetzt. 29 4.400,00 mer bzw. Zahnärztekammer ist ge- 30 4.500,00 setzlich auch die Mitgliedschaft zum Weiters ist dem Umstand Rechnung 31 4.600,00 Wohlfahrtsfonds verbunden, woraus zu tragen, dass die Lebenserwartung 32 4.700,00 sich zum einen die Verpflichtung zur der Menschen immer weiter steigt, 33 4.800,00 Beitragszahlung, aber andererseits was dazu führt, die verdiente Pensi- 34 4.900,00 auch das Recht auf Leistungen aus on länger genießen zu können. Dem 35 5.000,00 dem Wohlfahrtsfonds ableitet. Tragen die neuen Sterbetafeln 2018 36 5.100,00 Rechnung, was bereits vom Versiche- 37 5.200,00 Die langfristige Sicherung dieser Leis- rungsmathematiker zu berücksichti- 38 5.300,00 tungen ist eine wesentliche Aufgabe gen war. 39 5.400,00 des Verwaltungsausschusses bzw. der 40 5.500,00 Erweiterten Vollversammlung der Vorgabe der Erweiterten Vollversamm- 41 5.600,00 Ärztekammer für Burgenland. lung war an der Erarbeitung eines 42 5.700,00 Modelles für ein situationsangepass- 43 5.800,00 Im Grund- und Ergänzungsfonds (GEF) tes Beitragsschema mit dem Ziel der 44 5.900,00 wurde bereits in den Jahren 2008 und langfristigen Sicherung des GEF zu ar- 45 6.000,00 2009 begonnen, Maßnahmen zur Si- beiten. Ebenso Auftrag war, das soli- 46 6.100,00 cherung der Nachhaltigkeit des Fonds darische System beizubehalten und die 47 6.200,00 und zur Vermeidung überbordender derzeitigen Dezenniumssprünge beim 48 6.300,00 Beitragszahlungen der kommenden Fixbeitrag durch flachere und damit 49 6.400,00 Generationen zu setzen. verträglichere Jahressprünge zu erset- 50 6.500,00 zen sowie mittel- bis langfristig auch 51 6.600,00 Diese Maßnahmen wurden, entspre- Spielräume für moderate Leistungser- 52 6.700,00 chend den Vorgaben des Experten, höhungen zu ermöglichen. und zwar des Versicherungsmathe- 53 6.800,00 matikers, mit den Beschlüssen in der Unter Beiziehung des Versicherungs- 54 6.900,00 Erweiterten Vollversammlung vom mathematikers wurde schließlich ein 55 7.000,00 05.12.2018 (u.a. Senkung der Anwart- neues Modell erarbeitet, das von einem 56 7.100,00 schaft von 2,64 % auf 2,52 % p.a. für linearen Staffelsystem beim altersab- 57 7.200,00 Beitragsjahre ab 01.01.2019, Erhö- hängigen Fixbeitrag ausgeht, welches 58 7.300,00 hung der Abschläge bei Inanspruch- mit einem Fixbeitrag von € 4.000,00 59 7.400,00 nahme der Altersversorgung vor dem pro Jahr bis zum 25. Lj. beginnt, sowie 60 7.500,00 65. Lebensjahr, etc.) fortgesetzt. einer jährlichen Erhöhung um € 100,00 61 7.600,00 bis zum 65. Lj., sodass der Fixbeitrag ab 62 7.700,00 Erforderlich waren diese Maßnahmen dem 65. Lj. dann € 8.000,00 pro Jahr be- 63 7.800,00 zum einen aufgrund der Altersstruk- trägt. Im Folgenden die Tabelle mit den 64 7.900,00 tur der Ärzteschaft, da ein großer ab 1.1.2020 geltenden Fixbeiträgen: ab 65 8.000,00
10 Aktuelles Mitteilung der Ärztekammer für Burgenland Mit diesem Modell soll einerseits ein Beitrag zur Sicherung der Nachhal- tigkeit des GEF geleistet werden und andererseits wurden die relativ hohen Burgenländischer Dezenniumssprünge durch verträgli- che Jahressprünge ersetzt. Ärztetag Weiters wurde eine Erhöhung des einkommensabhängigen variablen Höchstbeitrages für 2020 um 3 % be- schlossen. Die Änderungen hinsichtlich des variablen Beitrages ab 1.1.2020 wurden bereits auf Seite 8 dieses Hefts erläutert. Damit soll gewährleistet werden, dass alle Arztgruppen zum Erhalt des GEF beitragen und auch in Zukunft die Wettbewerbsfähigkeit des Burgenlandes erhalten bleibt, da das Burgenland nach wie vor in der unteren Bandbreite die Beitragshöhe betreffend liegt. Thema: Organisatorisch werden hinsichtlich Diabetes im Blickpunkt der Beitragseinhebung keine Ände- Das Seminar wird als Basisschulung Therapie Aktiv anerkannt rungen vorgenommen; sämtliche Vor- gänge bleiben wie bisher, d.h. für an- 25. April 2020 gestellte Ärzte z.B., dass die Beiträge Vinatrium - Deutschkreutz weiterhin vom Rechtsträger abgeführt werden und für Kassenärzte, dass die Beiträge weiterhin vom Kassenhono- rar einbehalten und abgeführt wird. S.R. „feel again’’ „feel again’’ (www.feelagain.at) ist ein kostenfreier Make Up Kurs inklusive Fo- toshooting für an Krebs erkrankte Mäd- chen und Frauen. Wir wenden uns an Ärztinnen und Ärzten die Interesse an unseren Foldern und Plakaten haben. So können ganz viele betroffene Damen da- von erfahren und den Kurs auch kostenfrei nutzen…. Herzlichen Dank! Catharina Flieger und Birgit Machtinger
Heft Nr. 6/2019 Aktuelles 11 Neu: Angriff auf Ärzte strafbar Das Gewaltschutzgesetz soll besseren Gesundheitsbereich. Wer künftig eine für diese oder eine andere Person ge- Schutz für Angehörige des Gesund- Körperverletzung an einer Person, geben ist. Besteht der Verdacht, dass heits- oder Rettungswesens sowie die in einem gesetzlich geregelten Kinder oder Jugendliche misshandelt, eine Vereinheitlichung der Melde- und Gesundheitsberuf tätig ist, während gequält, vernachlässigt oder sexuell Anzeigepflicht für Angehörige von Ge- oder wegen der Ausübung ihrer Tä- missbraucht werden oder worden sundheitsberufen bringen. tigkeit begeht, ist mit Freiheitsstrafe sind, so kann die Anzeige unterblei- bis zu zwei Jahren (also jedenfalls mit ben, wenn sich der Verdacht gegen Das Gewaltschutzgesetz 2019 wurde einer Freiheitsstrafe) zu bestrafen. einen Angehörigen (§ 72 StGB) rich- Ende Oktober im Bundesgesetzblatt tet, sofern dies das Wohl des Kindes verlautbart (BGBl. I 105/2019). Der Melde- und Anzeigepflicht oder Jugendlichen erfordert und Gesetzgeber hat damit Empfehlun- Vereinheitlicht wird die Melde- und eine Mitteilung an die Kinder- und gen der Task Force Strafrecht aufge- Anzeigepflicht für Angehörige von Jugendhilfeträger und gegebenen- griffen, die von der früheren Regie- Gesundheitsberufen wie ÄrztInnen, falls eine Einbeziehung einer Kinder- rung eingesetzt wurde. Es erfolgt Pflegepersonal, PsychologInnen und schutzeinrichtung an einer Kranken- eine Strafverschärfung bei Gewalt- PsychotherapeutInnen bei schwer- anstalt erfolgt. und Sexualdelikten. So wird künftig wiegenden Gewaltdelikten. Für Ärz- Erleichtert wird auch der Informati- eine höhere Strafuntergrenze gelten, tinnen und Ärzte bedeutet dies eine onsaustausch von Ärzten und Ärz- wenn besondere Gewalt ausgeübt Veränderung im § 54 ÄrzteG. Hin- tinnen untereinander. Es besteht wird oder eine Waffe im Spiel ist. Die künftig ist neben Tod oder schwerer hinkünftig keine ärztliche Verschwie- Mindeststrafe für Vergewaltigung Körperverletzung seitens der Ärztin- genheitspflicht, wenn die Offenba- wird von einem Jahr auf zwei Jahre nen und Ärzte auch der Verdacht auf rung des Geheimnisses gegenüber erhöht und eine gänzlich bedingte Strafe ausgeschlossen. Die Strafunter- grenze bei fortgesetzter Gewaltaus- „Wer eine Person, die in einem gesetzlich geregelten Gesundheitsberuf tätig übung gegen Unmündige und Wehr- ist, während der Ausübung ihrer Tätigkeit tätlich angreift, ist mit Freiheitsstrafe lose wird auf ein Jahr angehoben und bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.“ es drohen nunmehr bis zu zehn – statt bisher bis zu fünf – Jahre Haft. eine Vergewaltigung meldepflichtig. anderen Ärztinnen und Ärzten und Neu: Schutz für Gesundheitsbereich Eine Anzeigepflicht besteht künftig Krankenanstalten zur Aufklärung Erfreulich ist, dass im Zuge dieses nicht, wenn die Anzeige dem aus- eines Verdachts einer gerichtlich Gesetzeskonvoluts auch ein neuer drücklichen Willen des volljährigen strafbaren Handlung gem. Abs. 4 Z 2 Straftatbestand bezüglich tätlicher handlungs- oder entscheidungsfähi- (Misshandlung, Quälen, Vernachlässi- Angriffe auf im Gesundheits- und gen Patienten widersprechen würde, gen oder sexueller Missbrauch) und Sozialbereich tätige Personen (§ 91a sofern keine unmittelbare Gefahr zum Wohl der Kinder oder Jugendli- StGB) geschaffen wurde. für ihn oder für eine andere Person chen erforderlich ist. Für die Verwirklichung dieser Schutz- besteht und die klinischforensischen Zusammenfassend handelt es sich bestimmung hat sich die Ärzte- Spuren ärztlich gesichert sind. Aus- also aus der Sicht der Ärzteschaft um kammer vehement eingesetzt. Wer drücklich geschützt wird das für die durchaus sinnvolle und erforderliche künftighin eine Person, die in einem berufliche Tätigkeit notwendige Ver- Änderungen im Sinne eines besseren gesetzlich geregelten Gesundheitsbe- trauensverhältnis zwischen Arzt und Gewaltschutzes. ruf tätig ist, während der Ausübung Patient. Die Anzeigepflicht besteht ihrer Tätigkeit tätlich angreift, ist mit daher auch dann nicht, wenn die An- Artikel aus AERTZE Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten zeige im konkreten Fall die berufliche Steiermark 12/2019 oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tages- Tätigkeit beeinträchtigen würde, de- sätzen zu bestrafen. Verschärft wurde ren Wirksamkeit eines persönlichen Dr. Dieter Müller leitet den Bereich auch die Strafbestimmung bei Kör- Vertrauensverhältnisses bedarf, so- Recht und Beschwerdemanage- perverletzungen gegen Personen im fern nicht eine unmittelbare Gefahr ment der Ärztekammer Steiermark
12 Aktuelles Mitteilung der Ärztekammer für Burgenland Anstellung von Ärzten in Kassen-Ordinationen im Burgenland ab 2020 möglich Nachdem sich die Österreichische Ärzte- setzgeber in einer gleichzeitig mit dem eine Ablehnung durch die Kassen kammer und der Hauptverband im Okto- Ärztegesetz erlassenen ASVG-Novelle ist nur in Ausnahmefällen möglich. ber 2019 auf einen Gesamtvertrag über festgehalten, dass die Anstellung von • Abrechnung mit den Kassen durch die Anstellung Arzt bei Arzt geeinigt ha- Ärzten in Kassenordinationen einer ge- den Vertragsarzt (Vertragsgruppen- ben, konnten auch im Burgenland rasch samtvertraglichen Regelung zwischen praxis, Primärversorgungseinheit): die Gespräche über die Detailumsetzung der Österreichischen Ärztekammer und Die vom angestellten Arzt in der Kas- zwischen der Ärztekammer für Burgen- dem Hauptverband bedarf. In diesem senordination erbrachten Leistungen land und der Burgenländischen Gebiets- Gesamtvertrag sind die Bedingungen werden immer vom Vertragsarzt mit krankenkasse abgeschlossen werden. über den Einsatz von Ärzten bei Kas- der Kasse abgerechnet, der angestell- Die Anstellung bei Kassenärzten ist da- senärzten zu regeln. te Arzt erhält das zwischen ihm und her ab 2020 möglich. Neben Dauerver- Mit dem im Oktober 2019 in Kraft dem Vertragsarzt als Dienstgeber ver- tretungsmodellen und Gruppenpraxen getretenen Gesamtvertrag werden einbarte Gehalt. Ob etwaige Verrech- wird dadurch eine erhöhte Flexibilität im die Eckpunkte bundesweit geregelt, nungsbeschränkungen oder auch niedergelassenen Bereich ermöglicht. wobei darin vorgesehen ist, dass eini- –erweiterungen bestehen, ist auf ge Details auf Landesebene zwischen Landesebene zu regeln (siehe unten). Zur Vorgeschichte: Mit der Ärztege- der Landesärztekammer und der lo- • Unbefristete Anstellungen im Falle setznovelle vom 18. März 2019 (BGBl I kalen Gebietskasse zu regeln sind. eines festgestellten Ärztemangels: 20/2019) wurde die Anstellung von Ärz- Folgende Eckpunkte sind im Bundes- Wenn im Rahmen der Stellenplanung ten bei anderen Ärzten und in Grup- Gesamtvertrag vorgesehen: zwischen der zuständigen Landesärz- penpraxen berufsrechtlich ausdrücklich • Ausweitung der Versorgung: Die An- tekammer und dem ASVG-Versiche- gestattet. Das maximale Ausmaß der stellung eines fachgleichen Arztes rungsträger im Versorgungsgebiet ein erlaubten Anstellung(en) beträgt in der ist sowohl für die Aufstockung der ungedeckter Bedarf an einer vollen Einzelordination bis zu 40 Wochenstun- Vertragsarztstelle und damit die Er- oder anteiligen Kassenstelle festge- den (und bis zu zwei Ärzte = Köpfe in weiterung des Leistungsspektrums stellt wird, der mangels Bewerber für diesem Rahmen) und in Gruppenpra- (temporär oder auf Dauer) als auch die konkrete Stelle nicht durch die xen bis zu 80 Wochenstunden. für die gemeinsame Abdeckung der Ausschreibung einer Einzelpraxis oder Als weitere Rahmenbedingungen im vorhandenen Vertragsarztstelle (ver- einer Gruppenpraxis beziehungsweise Berufsrecht legt das Ärztegesetz fest, gleichbar dem Jobsharing) möglich. eines Gruppenpraxisanteils abgedeckt dass eine Anstellung nur im Fach des • Antragstellung erforderlich – werden kann, ist die Genehmigung Ordinationsinhabers erfolgen darf. Der grundsätzlich Anspruch auf Anstel- der Anstellung unbefristet zu erteilen. Inhaber der Einzelpraxis bzw. die Ge- lung gegeben: Den Kassen bekannt • Befristete Anstellungen im Falle eines sellschafter der Gruppenpraxis müssen gegeben werden müssen spätes- zeitlich begrenzten Zusatzbedarfs: Im außerdem weiterhin maßgeblich selbst tens drei Monate vor der beabsich- Falle eines zeitlich begrenzten Zu- in der Ordination tätig sein. Den Patien- tigten Anstellung vom Vertragsarzt satzbedarfs (zum Beispiel zum Abbau ten ist tunlichst die freie Arztwahl unter (Vertragsgruppenpraxis, Primär- von Wartezeiten oder bei Teilabde- den verfügbaren Ärztinnen/Ärzten zu versorgungseinheit) die Zeitdauer, ckung einer vakanten Stelle) wird die gewähren. Die medizinische Letztver- das Ausmaß der geplanten An- Genehmigung der Anstellung nur be- antwortung für sein Handeln trägt im- stellung sowie, wenn eine Aufsto- fristet erteilt. mer der angestellte Arzt selbst. ckung der Kassenstelle angestrebt • Teilweise erweiterte Öffnungs- wird, die geplante Steigerung der zeiten: Erfolgt die Anstellung zur Anstellung in Kassenordinationen Patientenzahl und die geplanten Aufstockung der Vertragsarztstelle Während also die Bedingungen der Öffnungszeiten. Bei Erfüllung der (Vertragsgruppenpraxis, Primärver- Anstellungen in Privat- bzw. Wahlarzt im Gesamtvertrag festgehaltenen sorgungseinheit), müssen die Öff- ordinationen im Ärztegesetz wie oben Bedingungen hat der Vertragsarzt nungszeiten gegebenenfalls ange- dargestellt geregelt sind, hat der Ge- einen Anspruch auf die Anstellung, passt werden. Erfolgt die Anstellung
Heft Nr. 6/2019 Aktuelles 13 jedoch ohne Zusatzbedarf, gelten Vorgabe der maßgeblichen Berufsaus- die Chance, das Kassenarztleben ken- die bisherigen Öffnungszeiten des übung zumindest 50% der Arbeitsleis- nenzulernen und eine Stelle später Vertragsarztes (Vertragsgruppen- tung in der Vertragsordination selbst dann zu übernehmen. Kammer und praxis, Primärversorgungseinheit). erbringen muss. Keine Vorgabe gibt es Kasse werden daher die Mitarbeit in • Alterslimit: 70 Jahre: Der anzustel- bezüglich der Lage der Arbeitszeiten: einer Kassenordination in Form der lende Arzt darf zum Zeitpunkt der Beide Ärzte können sowohl parallel Anstellung bei den Reihungskriterien Anstellung das 70. Lebensjahr noch arbeiten als auch abwechselnd. berücksichtigen; die Details müssen nicht vollendet haben, es sei denn, Wie im Bundesgesamtvertrag vorgese- erst ausverhandelt werden. Landesärztekammer und Versiche- hen muss der Vertragsarzt spätestens rungsträger erteilen eine Ausnah- drei Monate vor der beabsichtigten Kollektivvertrag Anstellung Arzt bei Arzt megenehmigung wegen drohender Anstellung die Kasse verständigen, die Wie oben dargestellt bezieht der an- ärztlicher Unterversorgung. Ärztekammer für Burgenland stellt gestellte Arzt ein Gehalt vom Ordi- • Freie Arztwahl für die Patienten si- dafür ein Formblatt zur Verfügung. nationsinhaber. Leider ist es auf der chergestellt: Zur Sicherstellung der Nachdem davon auszugehen ist, dass Bundesebene zwischen den beiden freien Arztwahl sind die regelmäßi- die Anstellung beim Kassenarzt oft Kurien vorerst nicht gelungen, einen gen (wenn möglich auch aktuellen) nur in einem Teilzeitdienstverhältnis Kollektivvertrag dafür zu schaffen. Anwesenheitszeiten des Vertrags- erfolgt, wurde aus Sicht des angestell- Die beiden Kurien auf Landesebene arztes (Gesellschafter einer Vertrags- ten Arztes auch die Frage zusätzlicher haben daher beschlossen, dass – falls gruppenpraxis beziehungsweise Nebenbeschäftigungen flexibel ge- es zu keinem bundesweiten Kollektiv- Primärversorgungseinheit) und des löst: Abhängig vom Stundenausmaß vertrag kommt – Verhandlungen auf angestellten Arztes gegenüber den der Anstellung in der Kassenordinati- Landesebene über einen Kollektivver- Patienten transparent zu machen. on dürfen demzufolge auch ein oder trag aufgenommen werden. mehrere weitere Dienstverhältnisse Umsetzung im Burgenland bestehen, insgesamt darf das Anstel- Absicherung der freiberuflichen Gemeinsames Ziel von der Ärztekam- lungsausmaß für alle Dienstverhältnis- Ordinationsvertretung mer für Burgenland und der Burgen- se zusammen jedoch die Grenze von Mit der Ärztegesetznovelle vom März ländischen Gebietskrankenkasse war 40 Wochenstunden nicht überschrei- wurde auch ein wichtiger weiterer die ein sehr offenes und flexibles System zu ten. Einschränkungen für etwaige frei- Vertretungstätigkeit in Ordinationen schaffen, welches sowohl dem Vertrags- berufliche Tätigkeiten gibt es nicht. betreffender Punkt vom Gesetzgeber arzt wie auch dem angestellten Arzt klargestellt. Diesbezüglich hat es vorher Möglichkeiten mit dem Ziel der Stär- Ärztekammer bietet individuelle in manchen Bundesländer Probleme kung des niedergelassenen Bereiches Beratung an v.a. mit der Finanz gegeben, welche bietet. Dies ist durch die mit 1.12.2019 in Mit der Option der Anstellung Arzt bei der Lohnsteuerprüfung ein Dienst- Kraft gesetzte Vereinbarung gelungen. bei Arzt gibt es eine weitere, sehr fle- verhältnis unterstellt und Lohnneben- Gegenüber dem Bundesgesamtvertrag xible Möglichkeit einer Kooperation kosten vom Ordinationsinhaber (nach) gibt es keine weiteren, die Verrech- im niedergelassenen Kassenarztbe- gefordert hat. nung von Leistungen gegenüber der reich neben den seit 2007 bestehen- Kasse betreffenden Einschränkungen. den Gruppenpraxismodellen und den Laut Ärztegesetz ist sowohl die fallwei- Wie beim Job-Sharing-Modell in Form seit 2012 eingeführten Dauervertre- se als auch die regelmäßige Vertretung der Gruppenpraxis nach dem Bgld. tungsmodellen. Welches Modell da- in einer Ordination bzw. Gruppenpra- Gruppenpraxis-Gesamtvertrag gibt es von das beste ist, kann nicht generell xis eine freiberufliche ärztliche Tätig- daher keinerlei Fallzahlbeschränkun- gesagt werden und wird vom Einzel- keit, sofern der vertretende Arzt und gen und analog zum GP-Modell sind fall abhängen. Die Ärztekammer für der vertretene Arzt nicht überwiegend auch Entwicklungen beim Fallwert Burgenland bietet diesbezüglich ger- gleichzeitig in der Ordinationsstätte möglich. Soll durch die Anstellung ne ein individuelle Beratung an. oder Gruppenpraxis ärztlich tätig sind. eine vakante Planstelle abgedeckt Weiters wurde klargestellt, dass als frei- werden, werden die Grundvergütung- Anstellung in Kassenordination als berufliche Tätigkeiten auch ärztliche Degressionsstaffeln sogar erhöht. Einstieg in den Kassenvertrag Tätigkeiten im allgemeinmedizinischen Präzisiert wurde, dass der Vertragsarzt Die Anstellung in einer Kassenordina- Bereitschaftsdienst gelten. – entsprechend der ärztegesetzlichen tion ist aus Sicht der Jungärzte auch T.B.
14 Aktuelles Mitteilung der Ärztekammer für Burgenland Kassenreform: Das ändert sich ab 1.1.2020 Mit dem Sozialversicherungs-Organisa- reichweiten Gesamtvertrages die be- nung mit der SVS erfolgt monatlich. tionsgesetz (SV-OG) wurden die recht- stehenden Länder-Gesamtverträge Die bisher verwendeten Trägercodes lichen Grundlagen für die Fusionierun- inklusive Honorarordnungen unver- 40 für SVS-GW (Gewerbliche Wirt- gen der Krankenkassen geschaffen. Ab ändert in Geltung bleiben. Die Rech- schaft) und 50 für SVS-LW (Landwirt- April 2019 wurde die Übergangsphase te und Pflichten von Kassenärzten schaft) werden weiterhin getrennt eingeleitet, mit 1.1.2020 wird die größ- ändern sich durch die Fusion vorerst verwendet, auch beim e-card-Stecken te Kassenstrukturreform aller Zeiten daher nicht. wird je nach Versicherungszugehörig- Realität. Die neun Gebietskrankenkas- keit SVS-GW oder SVS-LW angezeigt. sen gehen in der Österreichischen Ge- Die Österreichische Ärztekammer hat sundheitskasse (ÖGK) auf und auch die im Dezember 2019 einen bundesein- BVA und VAEB fusionieren sonstigen Krankenversicherungsträger heitlichen Leistungskatalog als Forde- zur BVAEB werden fusioniert. rung an die ÖGK beschlossen. Wann Der dritte bundesweite Träger wird und wie dieser umgesetzt werden die Versicherungsanstalt öffent- Kernpunkt des SV-OG ist der Zusam- kann, ist derzeit noch nicht absehbar. lich Bediensteter, Eisenbahnen und menschluss der Gebietskrankenkas- Bergbau (BVAEB) sein, wozu sich die sen zur Österreichischen Gesundheits- Bauern-Versicherte wandern zur SVS Versicherungsanstalt öffentlich Be- kasse und damit einem bundesweiten Die Sozialversicherung der Bauern diensteter (BVA) und die Versiche- Versicherungsträger. Die bisherigen wird von den § 2 Kassen (Gebiets- rungsanstalt für Eisenbahnen und Gebietskassen werden zu Landesstel- kassen) wiederum rausgelöst und Bergbau (VAEB) mit 1.1.2020 zusam- len und haben vor allem Servicefunk- mit 1.1.2020 mit der Sozialversiche- menschließen. tionen und arbeiten der ÖGK zu, die rung der gewerblichen Wirtschaft wesentlichen Entscheidungen wer- (SVA) zur Sozialversicherungsanstalt Die bisherigen Abrechnungsmodali- den in der zentralen ÖGK getroffen. der Selbständigen (SVS) fusioniert. täten bleiben für den Leistungszeit- Die Abrechnungsmodalitäten für die raum einschließlich 4. Quartal 2019 ÖGK tritt Rechtsnachfolge der Bauern bleiben für den Leistungs- in Geltung. Ab 1.1.2020 wird es dann Gebietskassen an zeitraum einschließlich 4. Quartal einen neuen BVAEB-Gesamtvertrag Sämtliche Rechte und Pflichten der 2019 unverändert. Ab Jahresbeginn und -honorarordnung geben, wobei Gebietskassen, also auch der BGKK, kommt ein einheitlicher SVS-Gesamt- Grundlage dafür die bisherige BVA- gehen ex lege auf die ÖGK über. Vor- vertrag zur Anwendung. Ab 1.1.2020 Honorarordnung ist. Zudem wur- handene Verträge bleiben im bisheri- erbrachte Leistungen sind daher für den durch tarifliche und strukturelle gen örtlichen, qualitäts- und mengen- bisherige SVA- und SVB-Versicherte Maßnahmen Honorarsteigerungen mäßigen Umfang bestehen, soweit nach den Honorarpositionen des SVS- sowohl für 2020 im Ausmaß von plus diese GKK-Patienten betreffen. Gesamtvertrages (=bisheriges Schema 3,2 Prozent als auch für 2021 im Aus- der SVA) abzurechnen, wobei teilwei- maß von plus 3,3 Prozent erzielt. Bei Aufgabe der ÖGK ist im Vertrags- se noch unterschiedliche Punktewerte der BVAEB wird es keine unterschied- partnerbereich unter anderem der für (ehemalige) SVA- und SVB-Versi- lichen Punktewerte für die beiden Abschluss eines bundeseinheitlichen cherte gelten. Hintergrund dafür ist Versichertengruppen geben, da das Gesamtvertrages mit der Österreichi- das doch beträchtliche unterschied- Tarifniveau zwischen BVA und VAEB schen Ärztekammer. Da auf Grund liche Tarifniveau zwischen SVA und nicht weit auseinander liegt. der Unterschiede der Gesamtverträ- SVB derzeit. Bis 2024 soll aber auch ge und Honorarordnungen der ein- bei dieser neuen Kasse ein einheitli- Auch bei der BVAEB werden Ärzte, zelnen Gebietskassen bereits zum cher Punktewert gelten. die derzeit nur über einen BVA- oder Zeitpunkt des Gesetzesbeschlusses nur über einen VAEB-Vertrag verfü- absehbar war, dass ein neuer bun- Ärzte, die derzeit nur über einen SVB- gen, ab 1.1.2020 einen Vertrag mit deseinheitlicher Gesamtvertrag mit oder nur über einen SVA-Vertrag der BVAEB, d.h. für beide Versicher- Jahresbeginn 2020 nicht realistisch verfügen, haben ab 1.1.2020 einen tengruppen, haben. Die Abrechnung ist, hat der Gesetzgeber vorgesehen, Vertrag mit der SVS, d.h. für beide mit der BVAEB erfolgt weiterhin dass bis zum Abschluss eines öster- Versichertengruppen. Die Abrech- monatlich. Wie bei der SVS ist auch
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