Mitteilungen - Ab 2020: Anstellung in Kassen-Ordinationen möglich - Ärztekammer für Burgenland

 
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Mitteilungen - Ab 2020: Anstellung in Kassen-Ordinationen möglich - Ärztekammer für Burgenland
Mitteilungen

         Ab 2020: Anstellung in Kassen-
             Ordinationen möglich
Heft Nr. 6                  November / Dezember 2019
Mitteilungen - Ab 2020: Anstellung in Kassen-Ordinationen möglich - Ärztekammer für Burgenland
2                                                                                               Mitteilung der Ärztekammer für Burgenland

inHalt
                                                aus dem

Standespolitik
Brief des Präsidenten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  S. 3
Aus den Kurien. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  S. 5

Aktuelles
Ordentliche Herbstvollversammlungen vom 04. Dezember 2019. . . . . . . . . . . . . . .                                                          S. 7
Umstellung der Beiträge zum Grund- und Ergänzungsfonds. . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                       S. 9
Neu: Angriff auf Ärzte strafbar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                               S. 11
Anstellung von Ärzten in Kassen-Ordinationen im Burgenland ab 2020 möglich .                                                                    S. 12
Kassenreform: Das ändert sich ab 1.1.2020. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                        S. 14
Ab Jänner 2020: Neues Dienst- und Besoldungsrecht für Spitalsärzte. . . . . . . . . . .                                                         S. 15
Aktuelles in Kürze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                        S. 18
Genderreferatsbericht 2019 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              S. 20
Reiseausschreibung „Krakau – die heimliche Hauptstadt Polens“ . . . . . . . . . . . . .                                                         S. 21
Nachruf MR Dr. Aurelia LINDAU. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  S. 22
Nachruf Dr. Dagmar König . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                              S. 24
Nachruf Dr. Kornelia Steiner. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                             S. 24
Rechtzeitige Meldung von Veränderungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                           S. 24

 Personalia
 Wir gratulieren. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  S. 25
 Meldungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  S. 26
 Verleihungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  S. 29

 Fortbildung
 Fortbildung Burgenland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  S. 30
 Fortbildung Österreich und International . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  . S. 31
 Service
 Punktewerte, Diverses. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  S. 34
 Kammeramt Organisationsplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  S. 35
    Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher
    Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beide Geschlechter.
Impressum
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Mitteilungen - Ab 2020: Anstellung in Kassen-Ordinationen möglich - Ärztekammer für Burgenland
Heft Nr. 6/2019                                       Standespolitik                                                           3

                                                                  Brief des
                                                               Präsidenten
                                           lungnahme schlussendlich doch zu Ge-         - mit einem Nachtdienstpauschale abzu-
                                           sprächen, und das sei hier positiv ange-     gelten. Was im Übrigen nur marginale
                                           merkt, diese waren über weite Strecken       Mehrkosten im Vergleich zur Gesamt-
                                           ausgesprochen konstruktiv und positiv.       summe ausgemacht hätte. Doch hier
                                           Schlussendlich gelang es zu erreichen,       fehlte jegliches Verständnis, obwohl
Liebe Kolleginnen und Kollegen!            dass die Einstufung verbessert wurde,        dies den Charme eines für alle Gesund-
                                           sodass jetzt wirklich ein attraktives Ge-    heitsberufe einheitlichen Schemas ge-
Wenn Sie diesen Brief lesen, steht der     haltsschema beschlossen wurde, was die       habt hätte. Man erkennt hier das Un-
Jahreswechsel unmittelbar bevor oder       Einstiegsgehälter betrifft. Ab dem mitt-     verständnis - auf organisatorischer und
ist gerade vorbei. Wir neigen dazu in      leren Facharztbereich besteht jedoch         politischer Ebene - für sinnvolle Struktu-
Episoden zu denken und zu empfinden        ein absolutes Defizit, sodass wir kaum       rierung. Soviel zur Innovation.
und vergessen oft, dass derartige „Zäsu-   erfahrene Fachärzte ins Land bekom-          Denn im Bereich der Nachtdienste tut
ren“ gar keine sind.                       men werden, respektive diese verlieren       sich ein enormes Problem auf: Im Rah-
Das Jahresende ist kein Ende und kein      werden, sofern hier nicht rechtzeitig        men des KA-AZG sind im - zusehends
Anfang, sondern ein Weiterleben mit        nachgebessert wird.                          verwirklichten – Endausbau acht Über-
dem Wissen um die Erfahrungen, die         Soviel zur Nachhaltigkeit.                   stunden möglich, bei einer Maximalar-
wir gemacht und aus denen wir gelernt      Die bezahlten Pausen bleiben erhalten,       beitszeit von 48 Wochenstunden. Das
haben.                                     was auch erfreulicherweise in Zukunft        bedeutet, dass Nachtdienste zumindest
Und um es vorweg zu nehmen: Wir            die uneingeschränkte Rundumversor-           zum Teil in der Normalarbeitszeit und
haben dieses Jahr gelernt, dass sich die   gung in den Krankenanstalten gewähr-         damit zum Grundstundenlohn erbracht
Gesundheitspolitik im Burgenland nicht     leistet.                                     werden müssen!
verändert hat gegenüber den letzten        Auch im Bereich der Nebenbeschäfti-          Und dies ist nicht unrealistisch, sondern
Jahrzehnten in ihrem zögerlichen Zu-       gung ist es gelungen, eine Lösung zu         bereits Realität, da auch jetzt schon Kol-
gang auf Innovation, Vorausblick und       finden, die dem Dienstgeber nicht scha-      legen trotz Ableistung von Nachtdiens-
Nachhaltigkeit.                            det, jedoch den einzelnen Arzt nicht         ten zum Teil nur den Grundgehalt aus-
Wenn Sie meinen letzten Brief gelesen      über Gebühr einschränkt und damit der        bezahlt bekommen.
haben, dann werden Sie sich erinnern,      Gesundheitsversorgung des Burgenlan-         Politik und Geschäftsführung vermitteln
dass die Hauptthemen der letzten Wo-       des zuträglich ist. Kurz gesagt, es bleibt   hier neben Unverständnis für diese Si-
chen und Monate die Entwicklung eines      bei der Meldepflicht, außer es geht um       tuation auch ein erkleckliches Maß an
neuen Landesbediensteten- und Besol-       eine Tätigkeit in einer anderen Kran-        Missachtung für die ärztliche Tätigkeit
dungsrechtes und der Masterplan Ge-        kenanstalt oder innerhalb eines Krages-      im Nachtdienst und fehlendes Zukunfts-
sundheit waren. Ebenso werden Sie sich     Hauses.                                      bewusstsein.
erinnern, dass wir vehement gegen viele    Hier wurde Umsicht bewiesen. Doch            Hier zeigt sich wieder einmal die seit
Punkte Einspruch erhoben haben.            bleiben leider zwei Punkte über, die die-    nunmehr Jahrzehnten von mir ange-
Das Landesbediensteten-Gesetz, unter       ses Landesdienst- und Besoldungsrecht        prangerte „Blindheit“ gegenüber der
welches alle Krages-Beschäftigten und      schwer belasten. Trotz vehementer In-        realen Arbeitswelt von Seiten der poli-
damit auch der Großteil der Spitalärzte    terventionen und intensiver Argumen-         tischen und organisatorischen Verant-
fallen, wurde nunmehr im Landtag am        tationen ist es nicht gelungen hier Ver-     wortlichen. Am grünen Tisch planend
12.12.2019 beschlossen.                    ständnis und Einsicht zu erwecken.           fehlt hier der Bezug zur Realität.
Nachdem wir im Vorfeld entgegen der        Erstes veritables Problem ist die Abgel-     Noch viel problematischer und gravie-
bisher geübten „good practice“ in kei-     tung von Nachtdiensten. Hier war unse-       render ist jedoch der nächste Punkt!
ner Weise eingebunden waren, kam           re Forderung, die Nachtdienste – analog      Laut beschlossener Gesetzeslage hat der
es nach Abgabe einer fundierten Stel-      zur Gesundheits – und Krankenpflege          Arbeitgeber in Zukunft für Ausbildun-
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gen, die von der KRAGES bezahlt wer-        dar. Dies wiegt umso mehr, als der Ge-      Dieses neue Gesetz bringt – neben ei-
den, wenn der betroffene Arzt das Bur-      setzgeber in Wien und Niederösterreich      nigen   zugegebenermaßen       positiven
genland verlässt bzw. verlassen muss,       die Zeichen der Zeit erkannt und eine       Punkten - durch zwei leicht behebbare,
weil nicht die gesamte Ausbildung im        den Jungärzten entgegenkommende             aber gravierende, Fehler, die wir im Vor-
Land absolviert werden kann, Ausbil-        Regelung getroffen hat. Wohin wird          feld klar definiert und artikuliert und
dungskostenersatz vom Dienstnehmer          sich der Nachwuchs wohl orientieren?        zu denen wir auch klar definierte und
zu verlangen, welcher auch das bezo-        Es gibt bereits zumindest drei Kollegen,    allgemein vertretbare Lösungsvorschlä-
gene Gehalt für die auswärtige Ausbil-      die im Burgenland ihre Ausbildung be-       ge präsentiert haben, letztendlich Ver-
dung umfasst. Nur bei „unbilliger Härte     ginnen wollten, dann jedoch im letzten      schlechterungen im burgenländischen
und ausnahmsweise“, also nur sehr, sehr     Augenblick zurückgezogen und in Wien        Gesundheitssystem mit sich.
eingeschränkt, kann darauf verzichtet       oder Niederösterreich begonnen haben,       Sein Vollzug bedeutet:
werden. Der Auszubildende ist daher         weil die Gefahr der Rückzahlung vom         • Keine bzw. jedenfalls zu wenige Ärz-
immer vom Goodwill des Dienstgebers         Gehalt gedroht hat.                         te in der Ausbildung (Basisausbildung,
abhängig.                                   Hier ist Gefahr im Verzug und das wur-      Ausbildung als Turnusarzt zum Allge-
Angesichts    dieses   Damoklesschwer-      de in keiner Weise trotz unserer mehrfa-    meinmediziner oder Facharzt)
tes wird in vielen Fällen die Folge sein,   chen Hinweise akzeptiert.                   • Abwanderung gutausgebildeter Ärzte
dass der junge Arzt, der noch nicht ge-     Soviel zum Vorausblick.                     im besten Alter (45 bis 55 Jahre)
nau weiß, wie er sich orientieren soll,     Zusammenfassend kann ich hier nur           • Damit Verlust der Ausbildungskapazi-
nach Abschluss seines Studiums im Bur-      eines sagen: Das neue Landesbediens-        tät und der Versorgungskompetenz
genland die Basisausbildung absolvie-       teten- und Besoldungsrecht hätte die        • Wegbrechen des niedergelassenen
ren wird, wo zugegebenermaßen die           Chance gehabt ein großer Wurf zu            „ambulanten“ Bereiches mangels Nach-
Qualität stimmt (auch bestätigt durch       werden. Die hehre Idee eines Mindest-       wuchses und Verschlechterung der Ver-
entsprechende interne Umfragen!). Da-       lohnes von € 1.700,00 netto ist absolut     sorgung im niedergelassenen Bereich
nach wird er uns jedoch, wenn er eine       begrüßenswert. Die Schaffung eines          und damit akute Minderversorgung der
weitere Ausbildung machen möchte,           tätigkeits- und erfahrungsbezogenen         Bevölkerung
die die Krages nicht zur Gänze anbieten     Entlohnungsschemas ist eine hervorra-       • Patientenverlagerung in die ohnedies
kann, verlassen, da er im schlimmsten       gende Idee, denn sie ist der Transparenz    schon überlasteten Ambulanzen anstatt
Fall das bezogene Gehalt zurückzahlen       dienlich.                                   deren Entlastung
muss, wenn er sich nicht für weitere fünf   Doch ist hier leider genau das passiert,    Die Folgen der Unterversorgung wird
Jahre verpflichtet.                         was seit Jahrzehnten der grundlegende       die Bevölkerung des Burgenlandes tra-
Abgesehen von der für mich sehr frag-       Fehler der gesundheitspolitisch verant-     gen müssen.
lichen ethischen Einstellung (Wie kann      wortlichen Politik ist. Um es im Sport-     Für all jene, die im alten Gehalts- und
ich das für geleistete Arbeit gezahlte      jargon auszudrücken: „Es fehlt der Zug      Dienstrechtssystem tätig sind, wird sich
Entgelte rückverlangen?!?!) steht hier      auf’s Tor“ oder „Im Abschluss leider        vorerst nichts ändern, soweit kann ich
die Signalwirkung im Raum: Warum soll       schwach“.                                   beruhigen. Doch ist zu erwarten, dass
ein Arzt mit meist noch unsicherer Le-      Der Politik fehlte letztendlich der Mut     der fehlende Nachwuchs im Ärztebe-
bensplanung beginnen im Burgenland          und der Geschäftsführung der Weitblick      reich zu einer extremen Zunahme der
zu arbeiten, wenn er Gefahr läuft, auch     und die organisatorische Größe, um hier     Arbeitsverdichtung und Arbeitsbelas-
Geld für geleistete Arbeit zurück zahlen    etwas Richtungsweisendes zu schaffen.       tung führen wird, sodass auch hier der
zu müssen?                                  Im Fußball sind schlimmstenfalls die Fans   „Abwanderungsdruck“ in ärztefreund-
Wir haben der Politik und Geschäftsfüh-     enttäuscht. Im Gesundheitssystem be-        lichere Bundesländer schneller als er-
rung einen adäquaten und für beide          deutet das Mängel in der Versorgung,        wartet stattfinden wird.
Seiten zufriedenstellenden Vorschlag        denn die Rekrutierung von Jungärzten        Zukunftsorientierte Gesundheitspolitik
präsentiert, wie der Gesetzgeber dies       und die Bindung von erfahrenen Fach-        sieht anders aus! Doch werden wir von
lösen hätte können. Leider wurde dieser     ärzten ist Voraussetzung dafür.             Ärztekammerseite weiterhin unermüd-
abgelehnt.                                  Es geht hier nicht um persönliche oder      lich – wie auch in den letzten Jahrzehn-
Der Ausbildungskostenersatz stellt in       parteipolitische oder standespolitische     ten - unser Know How und unsere Kom-
der Form, wie er gelöst bzw. leider nicht   Vorstellungen, es geht hier schlicht und    petenz anbieten, um die dauerhafte
gelöst wurde, ein akutes Problem für        einfach um ein versorgungspolitisches       Versorgung der burgenländischen Be-
den Ausbildungsstandort Burgenland          Problem!                                    völkerung aufrecht erhalten zu können.
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Heft Nr. 6/2019                                       Standespolitik                                                           5

Darüber hinaus und vollkommen unab-         Denn Standespolitik ist Gesundheitspo-       stimmen, dann werden sie nicht bei uns
hängig davon werden wir darauf po-          litik und das bedeutet, dass wir klar auf-   im Burgenland arbeiten, denn die mo-
chen, dass die seinerzeitige Zusage von     zeigen müssen, wo es Defizite gibt und       derne Ärzteschaft ist mobil und migra-
politischer Seite eingehalten wird, die     welche Lösungen sinnvoll sind. Wenn          tionsbereit.
Gehaltssituation im Vergleich zu den        wir nicht gehört werden, schadet es          Abseits dieser Zeilen will ich Ihnen, un-
umliegenden Bundesländern zu evalu-         nicht uns, sondern all denen, die auf ein    abhängig wann Sie diesen Brief lesen,
ieren und für all jene nachzubessern, die   stabiles Versorgungssystem bauen.            schöne Feiertage wünschen. Sofern Sie
seit Jahren im System sind und im bur-      Die Politik muss sich bewusst werden,        das tun, was auch unser Job ist, nämlich
genländische Spitalswesen bislang für       dass eine Medizin ohne Ärzte und deren       Patienten unabhängig von Feiertagen
die Qualität gesorgt haben. Sonst ist zu    gestalterisches Potential hinausgehend       versorgen, wünsche ich Ihnen einen an-
fürchten, dass auch aus diesem Bereich      über die reine versorgungstechnische         genehmen Dienst.
eine Abwanderung stattfindet, und sei       Komponente nicht existieren kann. Nur        Abschließend auch ein herzliches „Prosit
es nur die „innere Emigration“.             eine Ärzteschaft, die unabhängig von         Neujahr“!
Eines ist klar und eindeutig. Wir werden    ihrem Tätigkeitsbereich, ob niedergelas-
als Ärztekammer klar nach außen kom-        sener Kassenarzt, Wahlarzt, Spitalsarzt
munizieren, dass nicht wir schuld an der    frei agieren kann, kann die Versorgung
Verschlechterung des burgenländischen       der Bevölkerung sicherstellen. Und           Mit kollegialen Grüßen
Gesundheitssystems sind.                    wenn deren Arbeitsbedingungen nicht          Dr. LANG Michael

                                                          Aus der Kurie der
                                            niedergelassenen Ärzte
                                            Im nächsten Jahr werden wir dann die         einer Einigung mit der BVAEB gekom-
                                            Honorare für 2021 verhandeln, dies           men, hier gibt es ab 2020 einen ein-
                                            wird voraussichtlich noch im Land            heitlichen Punktewert, der der jeweils
                                            ­geschehen.                                  höhere der beiden Honorarkataloge
                                                                                         ist.
                                            Zusätzlich haben wir die offenen Heil-       Aufgrund       der     Zusammenlegung
                                            mittelgelder umgelegt. Neben einem           und Umgruppierung der Kassen ab
Sehr geehrte Kollegin!                      Sockelbeitrag wird sehr viel in neue         1.1.2020 ist es heuer erforderlich, die
Sehr geehrter Kollege!                      Leistungen investiert. So kommt die          Honorare für 2019 rechtzeitig noch
                                            24h RR-Messung für Internisten und           heuer bzw. spätestens vor Einspielung
Mit der BGKK haben wir vor Jahres-          Allgemeinmediziner,      das   Langzeit-     des erforderlichen Update, was auf
schluss noch die Umlegung der Ho-           EKG für Internisten, es wird eine Te-        alle Fälle vor dem 1. Arbeitstag 2020
norarerhöhung für 2020, die ja 3,5%         lefonordination geben und D-Dimer            erfolgen muss, abzurechnen.
exkl. Labor beträgt, verhandelt. Die        wird entweder pro ordinatione zur
Aufteilung erfolgte wie schon zuletzt       Verfügung gestellt mit einem Ho-             Ich wünsche hiermit Ihnen allen f­ rohe
auf alle Fachgruppen gleich, wobei          norar von € 5,00 oder man macht es           Festtage und alles Gute im Neuen
die Wünsche der Fachgruppen be-             auf Geräten, die man schon hat mit           Jahr 2020!
rücksichtigt wurden. Überwiegend            den dort erhältlichen Teststreifen, die
wurde die Erhöhung auf Grundleis-           man selber kauft, dann beträgt das           Mit kollegialen Grüßen
tungen    umgelegt,    teilweise   auch     Honorar­€ 13,11.
zur Erhöhung von Limiten oder zur           Detaillierte Informationen darüber
Erhöhung wesentlicher Leistungen            erhalten Sie in eigenen Rundschrei­­
verwendet. Damit ist das Honorar der        ben­.­                                       Dr. Michael Schriefl
GKK 2020 vorauskalkulierbar.                Seit dem letzten Brief ist es auch zu        1. Vizepräsident
Mitteilungen - Ab 2020: Anstellung in Kassen-Ordinationen möglich - Ärztekammer für Burgenland
6                                                       Standespolitik       Mitteilung der Ärztekammer für Burgenland

                                                      Aus der Kurie der
                                                   angestellten Ärzte
                                            Morgenbesprechungen        können    die    samer werden und viele Kollegen sich
                                            Fälle des Vortags oder relevante Fäl-       nicht mehr vorstellen können, mit 65
                                            le diskutiert werden. Dadurch soll ein      Jahren noch als Spitalsarzt zu arbeiten.
                                            Feingefühl entwickelt werden, wo wei-
                                            tere Diagnostik betrieben werden muss       Es werden ausbildungsverantwortliche
                                            oder wo nur ein Medikament reicht.          Oberärzte notwendig sein, die sich zu
Liebe Kolleginnen!                          Dies ist für die zukünftige Tätigkeit in    einem Großteil den Ärzten in Ausbil-
Liebe Kollegen!                             der Ordination wichtig.                     dung widmen, in dem sie sich unter-
                                                                                        tags mehr Zeit für Patienten nehmen
Die Abteilungen Notfallmedizin lie-         Der Oberarzt muss darauf schauen, dass      können, die sie gemeinsam mit einem
gen in der Ausbildungsevaluierung           die Ärzte in Ausbildung nicht im Stich      Auszubildenden betreuen. Das geht
der ÖÄK unter den bestbewertetsten          gelassen werden. Wichtig ist, kleine Feh-   natürlich nur, wenn Spitäler entspre-
Abteilungen in der allgemeinmedizini-       ler zu sehen und oder Verbesserungs-        chend mehr Personal aufstocken und
schen Ausbildung. Ärzte in Ausbildung       vorschläge einzubringen. Durch gute         wir dadurch Ärzte haben, die sich auf
wollen keine Arztbriefe schreiben,          Zusammenarbeit wird der Teamcharak-         die Ausbildung der Jungen konzentrie-
die Patientendokumentation wird als         ter gestärkt, dadurch funktioniert diese    ren können.
starke Belastung angesehen, sondern         auch unter Stresssituationen.
sie wollen am Patienten arbeiten und                                                    Wir sind alle gefordert, um gute Rah-
unter Supervision viel selbstständig        Durch Arbeitszeitverkürzung, die schon      menbedingungen zu schaffen, damit
machen, denn man wächst mit seinen          lange überfällig war, aufgrund der          uns der Nachwuchs nicht ausgeht und
Aufgaben. Gerade in der Notfallmedi-        Ruhezeiten und maximalen Wochen-            eine kompetente medizinische Versor-
zin kann man schnell und akut helfen.       arbeitszeiten ist es praktisch unmög-       gung in unserem Bundesland aufrecht-
                                            lich, eine kontinuierliche Betreuung        erhalten bleibt.
Eine Hilfe sind Assistenzberufe, die die    der Ärzte in Ausbildung durch einen
Dokumentationsarbeit für Ärzte über-        Oberarzt zu gewährleisten, daher ist es     Ich wünsche allen einen guten Rutsch
nehmen. Dadurch kann in Zeiten des          wichtig, dass jeder Facharzt sich um die    in das Jahr 2020,
Ärztemangels der Arzt sich wieder auf       Ausbildung der jungen Ärzte kümmert.        viel Glück und Gesundheit!
seine Kernkompetenz, die medizinische
Behandlung, konzentrieren. Durch Ab-        Es ist wichtig, erfahrene Kollegen in
bau der administrativen Tätigkeiten         den Spitälern zu halten, damit sie ihr      Mit kollegialen Grüßen
würden wieder Zeitressourcen freige-        Know-how der nächsten Generation
setzt werden, die in die Ausbildung von     weitergeben können. Die Entwicklung
Jungärzten investiert werden können.        neuer Arbeitszeitmodelle für ältere
                                            Kollegen ist daher ebenso notwendig,        Dr. Brigitte Steininger
Durch Fallbesprechungen und tägliche        da Nachtdienste im Alter immer müh-         2. Vizepräsidentin

                                           Notarzt-Grundkurs
                                        4. – 9. Mai 2020
                             Ort: Eisenstadt, Haus der Begegnung
Mitteilungen - Ab 2020: Anstellung in Kassen-Ordinationen möglich - Ärztekammer für Burgenland
Heft Nr. 6/2019                                            Aktuelles                                                             7

        Ordentliche Herbstvollversammlungen
        vom 04. Dezember 2019
Am 04.12.2019 fanden mit der Ordent-           ger Personen (§ 91a StGB). Für die Um-
lichen Vollversammlung sowie der Er-           setzung dieser Bestimmung hat sich die
weiterten Vollversammlung als für den          ÖÄK wesentlich eingesetzt.
Wohlfahrtsfonds zuständiges höchstes
Gremium die Jahresabschlusssitzungen           Aus der niedergelassenen Kurie
der Ärztekammer für Burgenland statt.          Kurienobmann Dr. Schriefl hält fest,
Schwerpunkte in der Erweiterten Voll-          dass in den vergangenen Monaten
versammlung waren unter anderem                vor allem Basisarbeit geleistet wurde
Änderungen der Beitragsordnung den             und widmet in seinem Bericht unter          Krankenanstalten weiter ausgebaut
Grund- und Ergänzungsfonds betref-             anderem den Themen Umsetzung des            werden. Geplant sind weiters auch ein
fend, die Vollversammlung der Ärzte-           Honorarabschlusses für 2020 und dem         zusätzlicher Rettungshubschrauber mit
kammer für Burgenland stand einerseits         Zusammenschluss der SV-Träger zur Ös-       Standort Bezirk Neusiedl/See und zwei
im Zeichen des Rückblickes auf das aus-        terreichischen Gesundheitskasse (ÖGK)       zusätzliche Einsatzfahrzeuge für Verle-
klingende Jahr 2019 sowie des Ausblicks        breiten Raum.                               gungstransporte im Nord- und Südbur-
auf das kommende Jahr.                                                                     genland.
                                               Im Hinblick auf den Zusammenschluss
Bericht des Präsidenten                        der SV-Träger zur ÖGK führt Dr. Schriefl    Das neue Dienst- und Besoldungsrecht
Präs. Dr. Lang geht in seinem Bericht          aus, dass abgewartet werden müsse,          betreffend verweist Kurienobfrau Dr.
vor allem auf das Gewaltschutzgesetz           wie sich die Situation nächstes Jahr wei-   Steininger auf die wesentlichen Unter-
2019 ein und weist insbesondere auch           ter entwickelt.                             schiede im Vergleich zum aktuell gel-
auf die Pressekonferenz zur Präsenta-                                                      tenden Bgld. Landesvertragsbedienste-
tion des Masterplans für Burgenlands           Aus der angestellten Kurie                  tengesetz 2013 sowie im Besonderen
Spitäler hin.                                  Kurienobfrau Dr. Steininger berich-         auf das neue Entlohnungssystem.
                                               tet der Vollversammlung über die
Weiters verweist Präs. Dr. Lang auf die        Geschehnisse auf dem Krankenanstal-         Aus dem Wohlfahrtsfonds
seit Oktober 2019 mögliche Anstellung          tensektor, insbesondere über den Ge-
von Ärzten bei Ärzten, zumal eine Eini-        setzesentwurf für ein neues Dienst- und     1. Beitrags- und Leistungsrecht
gung auf bundeseinheitliche Rahmen-            Besoldungsrecht für Bedienstete im          Für den Bereich des Grund- und Ergän-
bedingungen (= Gesamtvertrag) erfolgt          Burgenland (das Bgld. Landesbediens-        zungsfonds wurde bereits in der Früh-
ist. Wesentliche Details für die Anstel-       tetengesetz 2020) sowie auch über den       jahrsvollversammlung im Juni 2019
lung von Ärzten bei Ärzten, wie das            Masterplan für Burgenlands Spitäler,        unter Beiziehung des Versicherungs-
Gehalt, etc. sind idealerweise kollektiv-      welcher in den vergangenen Tagen prä-       mathematikers ein neues Modell eines
vertraglich zu regeln. Vorerst ist es aller-   sentiert wurde.                             linearen Staffelsystems beim altersab-
dings auf Bundesebene nicht gelungen,                                                      hängigen Fixbeitrag beschlossen, wel-
einen Kollektivvertrag abzuschließen.          Dr. Steininger führt den Masterplan         ches mit einem Fixbeitrag von € 4.000,00
Es werden daher Verhandlungen auf              betreffend unter anderem aus, dass          pro Jahr bis zum 25. Lj. beginnt, sowie
Landesebene über einen Kollektivver-           die Krankenanstalten Oberwart und           einer jährlichen Erhöhung um € 100,00
trag aufgenommen.                              Eisenstadt als Leitspitäler und die Kran-   bis zum 65. Lj., sodass der Fixbeitrag ab
                                               kenanstalten Kittsee, Oberpullendorf        dem 65. Lj. dann € 8.000,00 pro Jahr be-
Im Hinblick auf das Gewaltschutzgesetz         und Güssing als Standardkrankenan-          trägt.
2019 führt Präs. Dr. Lang aus, dass die-       stalten mit einer Basisversorgung für
ses mittlerweile kundgemacht wurde.            das jeweilige Einzugsgebiet fungieren       Mit 30.09.2019 wurde vom Amt der
Dieses enthält den neuen Straftatbe-           sollen. Weiters solle die Gesundheits-      Burgenländischen Landesregierung der
stand bezüglich tätlicher Angriffe auf         kompetenz der Bevölkerung gestärkt          Entwurf des Burgenländischen Landes-
im Gesundheits- und Sozialbereich täti-        werden und die Digitalisierung in den       bedienstetengesetz 2020 (Bgld. LBedG
Mitteilungen - Ab 2020: Anstellung in Kassen-Ordinationen möglich - Ärztekammer für Burgenland
8                                                             Aktuelles         Mitteilung der Ärztekammer für Burgenland

2020) übermittelt. Dieser Gesetzesent-      Damit es durch die Anpassung der Be-         c) 16 bis 20 Jahre          Eur 255,50
wurf, der voraussichtlich noch im Jahr      messungsgrundlage nicht zu einer Er-         d) ab 21 Jahre		            Eur 221,00
2019 vom Burgenländischen Landtag           höhung des variablen Beitrages kommt,
beschlossen werden wird, sieht unter        wurde die Höhe des zu zahlenden Be-          2. Jahresvoranschlag
anderem ein neues Entlohnungssystem         trages von 3% auf 2% gesenkt, sodass         Der Jahresvoranschlag 2020 des Wohl-
für Bedienstete des Landes Burgenland,      eine kostenneutrale Umsetzung ge-            fahrtsfonds weist beim Grund- und
somit auch der Spitalsärzte, vor.           währleistet ist.                             Ergänzungsfonds voraussichtliche Ein-
                                                                                         nahmen von EUR 11.980.010,-- und
Mit diesem neuen Entlohnungssystem          Eine Leistungserhöhung für das Jahr          voraussichtliche Ausgaben von EUR
werden sämtliche Zulagen, wie z.B. die      2020 ist nicht vorgesehen.                   7.365.375,-- und damit einen voraus-
Ärztedienstzulage oder die Erschwer-                                                     sichtlichen Betriebsüberschuss von EUR
niszulage in das Bruttogrundgehalt in-      Im Bereich des Fonds der Bestattungs-        4.614.635,-- auf.
tegriert.                                   beihilfe und Hinterbliebenenunterstüt-
                                            zung kommt es zu keinen Beitrags- oder       Beim Fonds der Bestattungsbeihilfe und
Bemessungsgrundlage für den variab-         Leistungsänderungen.                         Hinterbliebenenunterstützung werden
len Beitrag gemäß § 3 Abs. 2 lit. a der                                                  Einnahmen in Höhe von EUR 654.500,--
Beitragsordnung ist aktuell das Brutto-     Den Unterstützungsfonds betreffend-          und Ausgaben von EUR 331.210,-- und
grundgehalt (ohne Zulagen und ohne          wurde bereits in der Frühjahrs-EVV           daher ein Betriebsüberschuss von EUR
Zuschläge im Sinne von § 68 EStG).          2019 eine Erhöhung der Umlage um             323.290,-- budgetiert.
                                            EUR 2 pro Monat (auf EUR 20 pro Mo-
Wenn nun mit dem Bgld. LBedG 2020           nat) beschlossen.                            Beim Unterstützungsfonds betragen
die Zulagen in das Bruttogrundgehalt                                                     die voraussichtlichen Einnahmen EUR
integriert werden, würde dies zu einer      Bei der Krankenversicherung wurde            279.900,-- bei voraussichtlichen Ausga-
Ungleichbehandlung von WFF-Mitglie-         von der Merkur-Versicherung eine Prä-        ben von EUR 206.690,--; daraus ergibt
der führen, die dem Bgld. LBedG 2020        mienerhöhung im Ausmaß von durch-            sich ein voraussichtlicher Betriebsüber-
unterliegen.                                schnittlich 4,5 % vorgenommen. Diese         schuss von EUR 73.210,--.
                                            Prämienerhöhung wird an die Mitglie-
Um auch in Zukunft eine Gleichbehand-       der des Fonds weitergegeben.                 Der Krankenversicherungsfonds sieht
lung aller (ausschließlich) angestellten                                                 Einnahmen in der Höhe von EUR
Ärzte zu gewährleisten, war es erfor-       Die Monatsbeiträge zur                       261.600,-- und Ausgaben von EUR
derlich die Basis für die Bemessungs-       Krankenversicherung betragen daher:          234.370,-- vor.
grundlage für den variablen Beitrag zu
überarbeiten.                               1. Kinder bis zum vollendeten                Kammerumlage
                                            27. Lebensjahr: 		             Eur 72,00     Die Kammerumlage zur Ärztekammer
Demgemäß wurde beschlossen, dass            2. Erwachsene bei Eintritt bis zur Vollen-   für Burgenland wird nicht angehoben.
Bemessungsgrundlage für den variab-         dung des 35. Lebensjahres:                   Es erfolgt aber eine Inflationsanpas-
len Beitrag das Bruttogrundgehalt inkl.     			Eur 180,00                                sung der Höchstkammerumlage sowie
aller Zulagen sein soll. Damit ist ge-      3. Erwachsene bei Eintritt ab dem            der Mindestkammerumlage um jeweils
währleistet, dass alle angestellten Ärz-    36. Lebensjahr: 		             Eur 199,50    2,0 %, sodass die Mindest-KU EUR 47,70
te, unabhängig davon, ob sie dem Bgld.      4. Erwachsene bei Eintritt ab dem            pro Quartal und die Höchst-KU maximal
LVBG 2013 oder dem Bgld. LBedG 2020         56. Lebensjahr: 		             Eur 221,00    EUR 521,70 pro Quartal beträgt.
oder sonstigen Gehaltsschemen unter-        5. Erwachsene bei Eintritt ab dem
liegen, gleich behandelt werden.            60. Lebensjahr:		              Eur 425,00    Der Jahresvoranschlag 2020 der Ärzte-
                                            6. Erwachsene, nach Pensionsantritt des      kammer sieht voraussichtliche Einnah-
Weiterhin nicht in die Bemessungs-          Fondsteilnehmers, bei Teilnahme an die-      men in der Höhe von EUR 1.959.550,--
grundlage      fallen   Abgeltungen   für   ser Leistung des Wohlfahrtsfonds ohne        und voraussichtliche Ausgaben von EUR
zeitliche Mehrdienstleistungen (Über-       bzw. mit Vorversicherungszeiten von          1.728.360,-- vor.
stunden/Mehrarbeitsstunden inklusive        a) 0 bis 10 Jahre		            Eur 425,00
Zuschläge) und die Sonderzahlungen.         b) 11 bis 15 Jahre		           Eur 297,00                                        S.R.
Mitteilungen - Ab 2020: Anstellung in Kassen-Ordinationen möglich - Ärztekammer für Burgenland
Heft Nr. 6/2019                                          Aktuelles                                                    9

    Umstellung der Beiträge zum Grund- und
Ergänzungsfonds (Altersversorgung) ab 01.01.2020
Das Ärztegesetz verpflichtet die Ärz-      Anteil an Ärzten aktuell zwischen 55                          Fixbeitrag
                                                                                       Alter in Jahren gem. § 3 Abs.
tekammer für Burgenland zur Ver-           und 60 Jahren alt ist und erst danach
                                                                                                       1 BO pro Jahr
sorgung und Unterstützung ihrer            die Anzahl an Ärzten wieder sinkt.
                                                                                           bis 25       4.000,00
Kammerangehörigen und deren Hin-           Um dieser Problematik zu begegnen
terbliebenen einen Wohlfahrtsfonds         sowie zum anderen ebenso dem Um-                 26          4.100,00
einzurichten.                              stand der aktuell sehr niedrigen Zins-           27          4.200,00
                                           landschaft werden diese begonnenen               28          4.300,00
Mit der Mitgliedschaft zur Ärztekam-       Maßnahmen nunmehr fortgesetzt.                   29          4.400,00
mer bzw. Zahnärztekammer ist ge-                                                            30          4.500,00
setzlich auch die Mitgliedschaft zum       Weiters ist dem Umstand Rechnung                 31          4.600,00
Wohlfahrtsfonds verbunden, woraus          zu tragen, dass die Lebenserwartung              32          4.700,00
sich zum einen die Verpflichtung zur       der Menschen immer weiter steigt,                33          4.800,00
Beitragszahlung, aber andererseits         was dazu führt, die verdiente Pensi-             34          4.900,00
auch das Recht auf Leistungen aus          on länger genießen zu können. Dem                35          5.000,00
dem Wohlfahrtsfonds ableitet.              Tragen die neuen Sterbetafeln 2018               36          5.100,00
                                           Rechnung, was bereits vom Versiche-              37          5.200,00
Die langfristige Sicherung dieser Leis-    rungsmathematiker zu berücksichti-               38          5.300,00
tungen ist eine wesentliche Aufgabe        gen war.                                         39          5.400,00
des Verwaltungsausschusses bzw. der                                                         40          5.500,00
Erweiterten     Vollversammlung      der   Vorgabe der Erweiterten Vollversamm-             41          5.600,00
Ärztekammer für Burgenland.                lung war an der Erarbeitung eines                42          5.700,00
                                           Modelles für ein situationsangepass-
                                                                                            43          5.800,00
Im Grund- und Ergänzungsfonds (GEF)        tes Beitragsschema mit dem Ziel der
                                                                                            44          5.900,00
wurde bereits in den Jahren 2008 und       langfristigen Sicherung des GEF zu ar-
                                                                                            45          6.000,00
2009 begonnen, Maßnahmen zur Si-           beiten. Ebenso Auftrag war, das soli-
                                                                                            46          6.100,00
cherung der Nachhaltigkeit des Fonds       darische System beizubehalten und die
                                                                                            47          6.200,00
und zur Vermeidung überbordender           derzeitigen Dezenniumssprünge beim
                                                                                            48          6.300,00
Beitragszahlungen der kommenden            Fixbeitrag durch flachere und damit
                                                                                            49          6.400,00
Generationen zu setzen.                    verträglichere Jahressprünge zu erset-
                                                                                            50          6.500,00
                                           zen sowie mittel- bis langfristig auch
                                                                                            51          6.600,00
Diese Maßnahmen wurden, entspre-           Spielräume für moderate Leistungser-
                                                                                            52          6.700,00
chend den Vorgaben des Experten,           höhungen zu ermöglichen.
und zwar des Versicherungsmathe-
                                                                                            53          6.800,00
matikers, mit den Beschlüssen in der       Unter Beiziehung des Versicherungs-              54          6.900,00
Erweiterten Vollversammlung vom            mathematikers wurde schließlich ein              55          7.000,00
05.12.2018 (u.a. Senkung der Anwart-       neues Modell erarbeitet, das von einem           56          7.100,00
schaft von 2,64 % auf 2,52 % p.a. für      linearen Staffelsystem beim altersab-            57          7.200,00
Beitragsjahre ab 01.01.2019, Erhö-         hängigen Fixbeitrag ausgeht, welches             58          7.300,00
hung der Abschläge bei Inanspruch-         mit einem Fixbeitrag von € 4.000,00              59          7.400,00
nahme der Altersversorgung vor dem         pro Jahr bis zum 25. Lj. beginnt, sowie          60          7.500,00
65. Lebensjahr, etc.) fortgesetzt.         einer jährlichen Erhöhung um € 100,00            61          7.600,00
                                           bis zum 65. Lj., sodass der Fixbeitrag ab        62          7.700,00
Erforderlich waren diese Maßnahmen         dem 65. Lj. dann € 8.000,00 pro Jahr be-         63          7.800,00
zum einen aufgrund der Altersstruk-        trägt. Im Folgenden die Tabelle mit den          64          7.900,00
tur der Ärzteschaft, da ein großer         ab 1.1.2020 geltenden Fixbeiträgen:             ab 65        8.000,00
Mitteilungen - Ab 2020: Anstellung in Kassen-Ordinationen möglich - Ärztekammer für Burgenland
10                                             Aktuelles        Mitteilung der Ärztekammer für Burgenland

Mit diesem Modell soll einerseits ein
Beitrag zur Sicherung der Nachhal-
tigkeit des GEF geleistet werden und
andererseits wurden die relativ hohen
                                             Burgenländischer
Dezenniumssprünge durch verträgli-
che Jahressprünge ersetzt.                   Ärztetag
Weiters wurde eine Erhöhung des
einkommensabhängigen         variablen
Höchstbeitrages für 2020 um 3 % be-
schlossen. Die Änderungen hinsichtlich
des variablen Beitrages ab 1.1.2020
wurden bereits auf Seite 8 dieses Hefts
erläutert. Damit soll gewährleistet
werden, dass alle Arztgruppen zum
Erhalt des GEF beitragen und auch in
Zukunft   die   Wettbewerbsfähigkeit
des Burgenlandes erhalten bleibt, da
das Burgenland nach wie vor in der
unteren Bandbreite die Beitragshöhe
betreffend liegt.
                                                                     Thema:
Organisatorisch werden hinsichtlich                  Diabetes im Blickpunkt
der Beitragseinhebung keine Ände-            Das Seminar wird als Basisschulung Therapie Aktiv anerkannt
rungen vorgenommen; sämtliche Vor-
gänge bleiben wie bisher, d.h. für an-
                                                             25. April 2020
gestellte Ärzte z.B., dass die Beiträge                Vinatrium - Deutschkreutz
weiterhin vom Rechtsträger abgeführt
werden und für Kassenärzte, dass die
Beiträge weiterhin vom Kassenhono-
rar einbehalten und abgeführt wird.
                                   S.R.

       „feel again’’
  „feel again’’ (www.feelagain.at) ist ein
  kostenfreier Make Up Kurs inklusive Fo-
  toshooting für an Krebs erkrankte Mäd-
  chen und Frauen. Wir wenden uns an
  Ärztinnen und Ärzten die Interesse an
  unseren Foldern und Plakaten haben. So
  können ganz viele betroffene Damen da-
  von erfahren und den Kurs auch
  kostenfrei nutzen….

  Herzlichen Dank!
  Catharina Flieger und
  Birgit Machtinger
Heft Nr. 6/2019                                          Aktuelles                                                            11

                       Neu: Angriff auf Ärzte strafbar
Das Gewaltschutzgesetz soll besseren         Gesundheitsbereich. Wer künftig eine       für diese oder eine andere Person ge-
Schutz für Angehörige des Gesund-            Körperverletzung an einer Person,          geben ist. Besteht der Verdacht, dass
heits- oder Rettungswesens sowie             die in einem gesetzlich geregelten         Kinder oder Jugendliche misshandelt,
eine Vereinheitlichung der Melde- und        Gesundheitsberuf tätig ist, während        gequält, vernachlässigt oder sexuell
Anzeigepflicht für Angehörige von Ge-        oder wegen der Ausübung ihrer Tä-          missbraucht werden oder worden
sundheitsberufen bringen.                    tigkeit begeht, ist mit Freiheitsstrafe    sind, so kann die Anzeige unterblei-
                                             bis zu zwei Jahren (also jedenfalls mit    ben, wenn sich der Verdacht gegen
Das Gewaltschutzgesetz 2019 wurde            einer Freiheitsstrafe) zu bestrafen.       einen Angehörigen (§ 72 StGB) rich-
Ende Oktober im Bundesgesetzblatt                                                       tet, sofern dies das Wohl des Kindes
verlautbart (BGBl. I 105/2019). Der          Melde- und Anzeigepflicht                  oder     Jugendlichen    erfordert    und
Gesetzgeber hat damit Empfehlun-             Vereinheitlicht wird die Melde- und        eine Mitteilung an die Kinder- und
gen der Task Force Strafrecht aufge-         Anzeigepflicht für Angehörige von          Jugendhilfeträger und gegebenen-
griffen, die von der früheren Regie-         Gesundheitsberufen wie ÄrztInnen,          falls eine Einbeziehung einer Kinder-
rung eingesetzt wurde. Es erfolgt            Pflegepersonal, PsychologInnen und         schutzeinrichtung an einer Kranken-
eine Strafverschärfung bei Gewalt-           PsychotherapeutInnen     bei   schwer-     anstalt erfolgt.
und Sexualdelikten. So wird künftig          wiegenden Gewaltdelikten. Für Ärz-         Erleichtert wird auch der Informati-
eine höhere Strafuntergrenze gelten,         tinnen und Ärzte bedeutet dies eine        onsaustausch von Ärzten und Ärz-
wenn besondere Gewalt ausgeübt               Veränderung im § 54 ÄrzteG. Hin-           tinnen    untereinander.      Es   besteht
wird oder eine Waffe im Spiel ist. Die       künftig ist neben Tod oder schwerer        hinkünftig keine ärztliche Verschwie-
Mindeststrafe    für    Vergewaltigung       Körperverletzung seitens der Ärztin-       genheitspflicht, wenn die Offenba-
wird von einem Jahr auf zwei Jahre           nen und Ärzte auch der Verdacht auf        rung des Geheimnisses gegenüber
erhöht und eine gänzlich bedingte
Strafe ausgeschlossen. Die Strafunter-
grenze bei fortgesetzter Gewaltaus-          „Wer eine Person, die in einem gesetzlich geregelten Gesundheitsberuf tätig
übung gegen Unmündige und Wehr-              ist, während der Ausübung ihrer Tätigkeit tätlich angreift, ist mit Freiheitsstrafe
lose wird auf ein Jahr angehoben und         bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.“
es drohen nunmehr bis zu zehn – statt
bisher bis zu fünf – Jahre Haft.
                                             eine Vergewaltigung meldepflichtig.        anderen Ärztinnen und Ärzten und
Neu: Schutz für Gesundheitsbereich           Eine Anzeigepflicht besteht künftig        Krankenanstalten        zur   Aufklärung
Erfreulich ist, dass im Zuge dieses          nicht, wenn die Anzeige dem aus-           eines    Verdachts   einer     gerichtlich
Gesetzeskonvoluts auch ein neuer             drücklichen Willen des volljährigen        strafbaren Handlung gem. Abs. 4 Z 2
Straftatbestand bezüglich tätlicher          handlungs- oder entscheidungsfähi-         (Misshandlung, Quälen, Vernachlässi-
Angriffe auf im Gesundheits- und             gen Patienten widersprechen würde,         gen oder sexueller Missbrauch) und
Sozialbereich tätige Personen (§ 91a         sofern keine unmittelbare Gefahr           zum Wohl der Kinder oder Jugendli-
StGB) geschaffen wurde.                      für ihn oder für eine andere Person        chen erforderlich ist.
Für die Verwirklichung dieser Schutz-        besteht und die klinischforensischen       Zusammenfassend handelt es sich
bestimmung      hat    sich   die   Ärzte-   Spuren ärztlich gesichert sind. Aus-       also aus der Sicht der Ärzteschaft um
kammer vehement eingesetzt. Wer              drücklich geschützt wird das für die       durchaus sinnvolle und erforderliche
künftighin eine Person, die in einem         berufliche Tätigkeit notwendige Ver-       Änderungen im Sinne eines besseren
gesetzlich geregelten Gesundheitsbe-         trauensverhältnis zwischen Arzt und        Gewaltschutzes.
ruf tätig ist, während der Ausübung          Patient. Die Anzeigepflicht besteht
ihrer Tätigkeit tätlich angreift, ist mit    daher auch dann nicht, wenn die An-        Artikel aus AERTZE
Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten         zeige im konkreten Fall die berufliche     Steiermark 12/2019
oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tages-        Tätigkeit beeinträchtigen würde, de-
sätzen zu bestrafen. Verschärft wurde        ren Wirksamkeit eines persönlichen         Dr. Dieter Müller leitet den Bereich
auch die Strafbestimmung bei Kör-            Vertrauensverhältnisses bedarf, so-        Recht und Beschwerdemanage-
perverletzungen gegen Personen im            fern nicht eine unmittelbare Gefahr        ment der Ärztekammer Steiermark
12                                                        Aktuelles           Mitteilung der Ärztekammer für Burgenland

Anstellung von Ärzten in Kassen-Ordinationen
       im Burgenland ab 2020 möglich
Nachdem sich die Österreichische Ärzte-      setzgeber in einer gleichzeitig mit dem      eine Ablehnung durch die Kassen
kammer und der Hauptverband im Okto-         Ärztegesetz erlassenen ASVG-Novelle          ist nur in Ausnahmefällen möglich.
ber 2019 auf einen Gesamtvertrag über        festgehalten, dass die Anstellung von      • Abrechnung mit den Kassen durch
die Anstellung Arzt bei Arzt geeinigt ha-    Ärzten in Kassenordinationen einer ge-       den Vertragsarzt (Vertragsgruppen-
ben, konnten auch im Burgenland rasch        samtvertraglichen Regelung zwischen          praxis,     Primärversorgungseinheit):
die Gespräche über die Detailumsetzung       der Österreichischen Ärztekammer und         Die vom angestellten Arzt in der Kas-
zwischen der Ärztekammer für Burgen-         dem Hauptverband bedarf. In diesem           senordination erbrachten Leistungen
land und der Burgenländischen Gebiets-       Gesamtvertrag sind die Bedingungen           werden immer vom Vertragsarzt mit
krankenkasse abgeschlossen werden.           über den Einsatz von Ärzten bei Kas-         der Kasse abgerechnet, der angestell-
Die Anstellung bei Kassenärzten ist da-      senärzten zu regeln.                         te Arzt erhält das zwischen ihm und
her ab 2020 möglich. Neben Dauerver-         Mit dem im Oktober 2019 in Kraft             dem Vertragsarzt als Dienstgeber ver-
tretungsmodellen und Gruppenpraxen           getretenen Gesamtvertrag werden              einbarte Gehalt. Ob etwaige Verrech-
wird dadurch eine erhöhte Flexibilität im    die Eckpunkte bundesweit geregelt,           nungsbeschränkungen          oder   auch
niedergelassenen Bereich ermöglicht.         wobei darin vorgesehen ist, dass eini-       –erweiterungen bestehen, ist auf
                                             ge Details auf Landesebene zwischen          Landesebene zu regeln (siehe unten).
Zur Vorgeschichte: Mit der Ärztege-          der Landesärztekammer und der lo-          • Unbefristete Anstellungen im Falle
setznovelle vom 18. März 2019 (BGBl I        kalen Gebietskasse zu regeln sind.           eines     festgestellten   Ärztemangels:
20/2019) wurde die Anstellung von Ärz-       Folgende Eckpunkte sind im Bundes-           Wenn im Rahmen der Stellenplanung
ten bei anderen Ärzten und in Grup-          Gesamtvertrag vorgesehen:                    zwischen der zuständigen Landesärz-
penpraxen berufsrechtlich ausdrücklich       • Ausweitung der Versorgung: Die An-         tekammer und dem ASVG-Versiche-
gestattet. Das maximale Ausmaß der             stellung eines fachgleichen Arztes         rungsträger im Versorgungsgebiet ein
erlaubten Anstellung(en) beträgt in der        ist sowohl für die Aufstockung der         ungedeckter Bedarf an einer vollen
Einzelordination bis zu 40 Wochenstun-         Vertragsarztstelle und damit die Er-       oder anteiligen Kassenstelle festge-
den (und bis zu zwei Ärzte = Köpfe in          weiterung des Leistungsspektrums           stellt wird, der mangels Bewerber für
diesem Rahmen) und in Gruppenpra-              (temporär oder auf Dauer) als auch         die konkrete Stelle nicht durch die
xen bis zu 80 Wochenstunden.                   für die gemeinsame Abdeckung der           Ausschreibung einer Einzelpraxis oder
Als weitere Rahmenbedingungen im               vorhandenen Vertragsarztstelle (ver-       einer Gruppenpraxis beziehungsweise
Berufsrecht legt das Ärztegesetz fest,         gleichbar dem Jobsharing) möglich.         eines Gruppenpraxisanteils abgedeckt
dass eine Anstellung nur im Fach des         • Antragstellung       erforderlich    –     werden kann, ist die Genehmigung
Ordinationsinhabers erfolgen darf. Der         grundsätzlich Anspruch auf Anstel-         der Anstellung unbefristet zu erteilen.
Inhaber der Einzelpraxis bzw. die Ge-          lung gegeben: Den Kassen bekannt         • Befristete Anstellungen im Falle eines
sellschafter der Gruppenpraxis müssen          gegeben werden müssen spätes-              zeitlich begrenzten Zusatzbedarfs: Im
außerdem weiterhin maßgeblich selbst           tens drei Monate vor der beabsich-         Falle eines zeitlich begrenzten Zu-
in der Ordination tätig sein. Den Patien-      tigten Anstellung vom Vertragsarzt         satzbedarfs (zum Beispiel zum Abbau
ten ist tunlichst die freie Arztwahl unter     (Vertragsgruppenpraxis,       Primär-      von Wartezeiten oder bei Teilabde-
den verfügbaren Ärztinnen/Ärzten zu            versorgungseinheit) die Zeitdauer,         ckung einer vakanten Stelle) wird die
gewähren. Die medizinische Letztver-           das Ausmaß der geplanten An-               Genehmigung der Anstellung nur be-
antwortung für sein Handeln trägt im-          stellung sowie, wenn eine Aufsto-          fristet erteilt.
mer der angestellte Arzt selbst.               ckung der Kassenstelle angestrebt        • Teilweise      erweiterte     Öffnungs-
                                               wird, die geplante Steigerung der          zeiten: Erfolgt die Anstellung zur
Anstellung in Kassenordinationen               Patientenzahl und die geplanten            Aufstockung der Vertragsarztstelle
Während also die Bedingungen der               Öffnungszeiten. Bei Erfüllung der          (Vertragsgruppenpraxis, Primärver-
Anstellungen in Privat- bzw. Wahlarzt­         im Gesamtvertrag festgehaltenen            sorgungseinheit), müssen die Öff-
ordinationen im Ärztegesetz wie oben           Bedingungen hat der Vertragsarzt           nungszeiten gegebenenfalls ange-
dargestellt geregelt sind, hat der Ge-         einen Anspruch auf die Anstellung,         passt werden. Erfolgt die Anstellung
Heft Nr. 6/2019                                            Aktuelles                                                           13

  jedoch ohne Zusatzbedarf, gelten            Vorgabe der maßgeblichen Berufsaus-        die Chance, das Kassenarztleben ken-
  die bisherigen Öffnungszeiten des           übung zumindest 50% der Arbeitsleis-       nenzulernen und eine Stelle später
  Vertragsarztes      (Vertragsgruppen-       tung in der Vertragsordination selbst      dann zu übernehmen. Kammer und
  praxis, Primärversorgungseinheit).          erbringen muss. Keine Vorgabe gibt es      Kasse werden daher die Mitarbeit in
• Alterslimit: 70 Jahre: Der anzustel-        bezüglich der Lage der Arbeitszeiten:      einer Kassenordination in Form der
  lende Arzt darf zum Zeitpunkt der           Beide Ärzte können sowohl parallel         Anstellung bei den Reihungskriterien
  Anstellung das 70. Lebensjahr noch          arbeiten als auch abwechselnd.             berücksichtigen; die Details müssen
  nicht vollendet haben, es sei denn,         Wie im Bundesgesamtvertrag vorgese-        erst ausverhandelt werden.
  Landesärztekammer und Versiche-             hen muss der Vertragsarzt spätestens
  rungsträger erteilen eine Ausnah-           drei Monate vor der beabsichtigten         Kollektivvertrag Anstellung Arzt bei Arzt
  megenehmigung wegen drohender               Anstellung die Kasse verständigen, die     Wie oben dargestellt bezieht der an-
  ärztlicher Unterversorgung.                 Ärztekammer für Burgenland stellt          gestellte Arzt ein Gehalt vom Ordi-
• Freie Arztwahl für die Patienten si-        dafür ein Formblatt zur Verfügung.         nationsinhaber. Leider ist es auf der
  chergestellt: Zur Sicherstellung der        Nachdem davon auszugehen ist, dass         Bundesebene zwischen den beiden
  freien Arztwahl sind die regelmäßi-         die Anstellung beim Kassenarzt oft         Kurien vorerst nicht gelungen, einen
  gen (wenn möglich auch aktuellen)           nur in einem Teilzeitdienstverhältnis      Kollektivvertrag dafür zu schaffen.
  Anwesenheitszeiten des Vertrags-            erfolgt, wurde aus Sicht des angestell-    Die beiden Kurien auf Landesebene
  arztes (Gesellschafter einer Vertrags-      ten Arztes auch die Frage zusätzlicher     haben daher beschlossen, dass – falls
  gruppenpraxis        beziehungsweise        Nebenbeschäftigungen flexibel ge-          es zu keinem bundesweiten Kollektiv-
  Primärversorgungseinheit) und des           löst: Abhängig vom Stundenausmaß           vertrag kommt – Verhandlungen auf
  angestellten Arztes gegenüber den           der Anstellung in der Kassenordinati-      Landesebene über einen Kollektivver-
  Patienten transparent zu machen.            on dürfen demzufolge auch ein oder         trag aufgenommen werden.
                                              mehrere weitere Dienstverhältnisse
Umsetzung im Burgenland                       bestehen, insgesamt darf das Anstel-       Absicherung der freiberuflichen
Gemeinsames Ziel von der Ärztekam-            lungsausmaß für alle Dienstverhältnis-     Ordinationsvertretung
mer für Burgenland und der Burgen-            se zusammen jedoch die Grenze von          Mit der Ärztegesetznovelle vom März
ländischen Gebietskrankenkasse war            40 Wochenstunden nicht überschrei-         wurde auch ein wichtiger weiterer die
ein sehr offenes und flexibles System zu      ten. Einschränkungen für etwaige frei-     Vertretungstätigkeit in Ordinationen
schaffen, welches sowohl dem Vertrags-        berufliche Tätigkeiten gibt es nicht.      betreffender Punkt vom Gesetzgeber
arzt wie auch dem angestellten Arzt                                                      klargestellt. Diesbezüglich hat es vorher
Möglichkeiten mit dem Ziel der Stär-          Ärztekammer bietet individuelle            in manchen Bundesländer Probleme
kung des niedergelassenen Bereiches           Beratung an                                v.a. mit der Finanz gegeben, welche
bietet. Dies ist durch die mit 1.12.2019 in   Mit der Option der Anstellung Arzt         bei der Lohnsteuerprüfung ein Dienst-
Kraft gesetzte Vereinbarung gelungen.         bei Arzt gibt es eine weitere, sehr fle-   verhältnis unterstellt und Lohnneben-
Gegenüber dem Bundesgesamtvertrag             xible Möglichkeit einer Kooperation        kosten vom Ordinationsinhaber (nach)
gibt es keine weiteren, die Verrech-          im niedergelassenen Kassenarztbe-          gefordert hat.
nung von Leistungen gegenüber der             reich neben den seit 2007 bestehen-
Kasse betreffenden Einschränkungen.           den Gruppenpraxismodellen und den          Laut Ärztegesetz ist sowohl die fallwei-
Wie beim Job-Sharing-Modell in Form           seit 2012 eingeführten Dauervertre-        se als auch die regelmäßige Vertretung
der Gruppenpraxis nach dem Bgld.              tungsmodellen. Welches Modell da-          in einer Ordination bzw. Gruppenpra-
Gruppenpraxis-Gesamtvertrag gibt es           von das beste ist, kann nicht generell     xis eine freiberufliche ärztliche Tätig-
daher keinerlei Fallzahlbeschränkun-          gesagt werden und wird vom Einzel-         keit, sofern der vertretende Arzt und
gen und analog zum GP-Modell sind             fall abhängen. Die Ärztekammer für         der vertretene Arzt nicht überwiegend
auch Entwicklungen beim Fallwert              Burgenland bietet diesbezüglich ger-       gleichzeitig in der Ordinationsstätte
möglich. Soll durch die Anstellung            ne ein individuelle Beratung an.           oder Gruppenpraxis ärztlich tätig sind.
eine vakante Planstelle abgedeckt                                                        Weiters wurde klargestellt, dass als frei-
werden, werden die Grundvergütung-            Anstellung in Kassenordination als         berufliche Tätigkeiten auch ärztliche
Degressionsstaffeln sogar erhöht.             Einstieg in den Kassenvertrag              Tätigkeiten im allgemeinmedizinischen
Präzisiert wurde, dass der Vertragsarzt       Die Anstellung in einer Kassenordina-      Bereitschaftsdienst gelten.
– entsprechend der ärztegesetzlichen          tion ist aus Sicht der Jungärzte auch                                            T.B.
14                                                       Aktuelles        Mitteilung der Ärztekammer für Burgenland

    Kassenreform: Das ändert sich ab 1.1.2020
Mit dem Sozialversicherungs-Organisa-      reichweiten Gesamtvertrages die be-      nung mit der SVS erfolgt monatlich.
tionsgesetz (SV-OG) wurden die recht-      stehenden      Länder-Gesamtverträge     Die bisher verwendeten Trägercodes
lichen Grundlagen für die Fusionierun-     inklusive Honorarordnungen unver-        40 für SVS-GW (Gewerbliche Wirt-
gen der Krankenkassen geschaffen. Ab       ändert in Geltung bleiben. Die Rech-     schaft) und 50 für SVS-LW (Landwirt-
April 2019 wurde die Übergangsphase        te und Pflichten von Kassenärzten        schaft) werden weiterhin getrennt
eingeleitet, mit 1.1.2020 wird die größ-   ändern sich durch die Fusion vorerst     verwendet, auch beim e-card-Stecken
te Kassenstrukturreform aller Zeiten       daher nicht.                             wird je nach Versicherungszugehörig-
Realität. Die neun Gebietskrankenkas-                                               keit SVS-GW oder SVS-LW angezeigt.
sen gehen in der Österreichischen Ge-      Die Österreichische Ärztekammer hat
sundheitskasse (ÖGK) auf und auch die      im Dezember 2019 einen bundesein-        BVA und VAEB fusionieren
sonstigen Krankenversicherungsträger       heitlichen Leistungskatalog als Forde-   zur BVAEB
werden fusioniert.                         rung an die ÖGK beschlossen. Wann        Der dritte bundesweite Träger wird
                                           und wie dieser umgesetzt werden          die   Versicherungsanstalt      öffent-
Kernpunkt des SV-OG ist der Zusam-         kann, ist derzeit noch nicht absehbar.   lich Bediensteter, Eisenbahnen und
menschluss der Gebietskrankenkas-                                                   Bergbau (BVAEB) sein, wozu sich die
sen zur Österreichischen Gesundheits-      Bauern-Versicherte wandern zur SVS       Versicherungsanstalt öffentlich Be-
kasse und damit einem bundesweiten         Die Sozialversicherung der Bauern        diensteter (BVA) und die Versiche-
Versicherungsträger. Die bisherigen        wird von den § 2 Kassen (Gebiets-        rungsanstalt für Eisenbahnen und
Gebietskassen werden zu Landesstel-        kassen) wiederum rausgelöst und          Bergbau (VAEB) mit 1.1.2020 zusam-
len und haben vor allem Servicefunk-       mit 1.1.2020 mit der Sozialversiche-     menschließen.
tionen und arbeiten der ÖGK zu, die        rung der gewerblichen Wirtschaft
wesentlichen Entscheidungen wer-           (SVA) zur Sozialversicherungsanstalt     Die bisherigen Abrechnungsmodali-
den in der zentralen ÖGK getroffen.        der Selbständigen (SVS) fusioniert.      täten bleiben für den Leistungszeit-
                                           Die Abrechnungsmodalitäten für die       raum einschließlich 4. Quartal 2019
ÖGK tritt Rechtsnachfolge der              Bauern bleiben für den Leistungs-        in Geltung. Ab 1.1.2020 wird es dann
Gebietskassen an                           zeitraum einschließlich 4. Quartal       einen neuen BVAEB-Gesamtvertrag
Sämtliche Rechte und Pflichten der         2019 unverändert. Ab Jahresbeginn        und -honorarordnung geben, wobei
Gebietskassen, also auch der BGKK,         kommt ein einheitlicher SVS-Gesamt-      Grundlage dafür die bisherige BVA-
gehen ex lege auf die ÖGK über. Vor-       vertrag zur Anwendung. Ab 1.1.2020       Honorarordnung ist. Zudem wur-
handene Verträge bleiben im bisheri-       erbrachte Leistungen sind daher für      den durch tarifliche und strukturelle
gen örtlichen, qualitäts- und mengen-      bisherige SVA- und SVB-Versicherte       Maßnahmen       Honorarsteigerungen
mäßigen Umfang bestehen, soweit            nach den Honorarpositionen des SVS-      sowohl für 2020 im Ausmaß von plus
diese GKK-Patienten betreffen.             Gesamtvertrages (=bisheriges Schema      3,2 Prozent als auch für 2021 im Aus-
                                           der SVA) abzurechnen, wobei teilwei-     maß von plus 3,3 Prozent erzielt. Bei
Aufgabe der ÖGK ist im Vertrags-           se noch unterschiedliche Punktewerte     der BVAEB wird es keine unterschied-
partnerbereich unter anderem der           für (ehemalige) SVA- und SVB-Versi-      lichen Punktewerte für die beiden
Abschluss eines bundeseinheitlichen        cherte gelten. Hintergrund dafür ist     Versichertengruppen geben, da das
Gesamtvertrages mit der Österreichi-       das doch beträchtliche unterschied-      Tarifniveau zwischen BVA und VAEB
schen Ärztekammer. Da auf Grund            liche Tarifniveau zwischen SVA und       nicht weit auseinander liegt.
der Unterschiede der Gesamtverträ-         SVB derzeit. Bis 2024 soll aber auch
ge und Honorarordnungen der ein-           bei dieser neuen Kasse ein einheitli-    Auch bei der BVAEB werden Ärzte,
zelnen Gebietskassen bereits zum           cher Punktewert gelten.                  die derzeit nur über einen BVA- oder
Zeitpunkt   des   Gesetzesbeschlusses                                               nur über einen VAEB-Vertrag verfü-
absehbar war, dass ein neuer bun-          Ärzte, die derzeit nur über einen SVB-   gen, ab 1.1.2020 einen Vertrag mit
deseinheitlicher Gesamtvertrag mit         oder nur über einen SVA-Vertrag          der BVAEB, d.h. für beide Versicher-
Jahresbeginn 2020 nicht realistisch        verfügen, haben ab 1.1.2020 einen        tengruppen, haben. Die Abrechnung
ist, hat der Gesetzgeber vorgesehen,       Vertrag mit der SVS, d.h. für beide      mit der BVAEB erfolgt weiterhin
dass bis zum Abschluss eines öster-        Versichertengruppen.    Die   Abrech-    monatlich. Wie bei der SVS ist auch
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