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Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim 29. Jahrgang Biesenthal, 29. Januar 2019 Nummer 1 | Woche 5 Neue Internetpräsenz des Amtes Biesenthal-Barnim ab dem 01.02.2019 www.amt-biesenthal-barnim.de AUS DEM INHALT Erreichbarkeit Wahlhelfer Neuer Vorstand Held sein Mitarbeiter des Aufruf Mitglieder des Tourismus- 1. Hilfe Amtes Biesenthal des Amtes vereins Naturpark Barnim e. V. in der Grundschule sind für Sie da Biesenthal-Barnim haben gewählt „Am Pfefferberg“ Seite 44 Seite 45 Seite 51 Seite 59
|2| 29. Januar | Nr. 1 | Woche 5 AMTSBLATT FÜR DAS AMT BIESENTHAL-BARNIM INHALTSVERZEICHNIS I. Amtlicher Teil Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019 der Gemeinde Sydower Fließ Seite 29 Öffentliche Bekanntmachungen Festsetzung der Hundesteuer und der Umlage der Informationen zu den Verbandsbeiträge zum Wasser- und Bodenverband Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 Seite 3 „Finowfließ“ Gemeinde Sydower Fließ Seite 30 Wahlausschuss des Amtes Biesenthal-Barnim Satzung über die Entschädigung und Ehrung der Angehörigen der für die Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 Seite 3 Freiwilligen Feuerwehr des Amtes Biesenthal-Barnim Wahlbekanntmachung für die Wahl der Stadtverordneten- (Entschädigungssatzung Freiwillige Feuerwehr) Seite 30 versammlung, der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des Benutzungssatzung der Bibliothek der Stadt Biesenthal Seite 31 ehrenamtlichen Bürgermeisters der Stadt Biesenthal und des Satzung zum Schutz von Gehölzen der Stadt Biesenthal Seite 33 Ortsbeirates des Ortsteils Danewitz am 26. Mai 2019 Seite 4 Erste Änderung der „Haus- und Benutzungsordnung Wahlbekanntmachung für die Wahl der Gemeindevertretung, für die Begegnungsstätte Rüdnitz und das Gemeindezentrum der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Albertshof“ vom 03.11.2016 Seite 34 Bürgermeisters der Gemeinde Breydin am 26. Mai 2019 Seite 7 Regeln zur Vergabe von Zuschüssen für die Seniorenarbeit Wahlbekanntmachung für die Wahl der Gemeindevertretung, der Gemeinde Rüdnitz Seite 35 der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Richtlinie zur Organisation, Durchführung und Entgeltregelung der Bürgermeisters der Gemeinde Marienwerder und des Ortsbeirats Ferienspiele im Hort in der Gemeinde Sydower Fließ, OT Grüntal Seite 36 des Ortsteils Marienwerder am 26. Mai 2019 Seite 10 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Biesenthal über die Aufstellung Wahlbekanntmachung für die Wahl der Gemeindevertretung, des Bebauungsplanes „Wohnpark am Kolterpfuhl“ (nebst Plan) Seite 38 der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bekanntmachung des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Bürgermeisters der Gemeinde Melchow, der Ortsvorsteherin oder Rohstoffe (LBGR) über das Planfeststellungsverfahren für die des Ortsvorstehers des Ortsteils Melchow und der Ortsvorsteherin Errichtung und den Betrieb des östlichen Teils der 380-kV-Freileitung oder des Ortsvorstehers des Ortsteils Schönholz am 26. Mai 2019 Seite 14 Neuenhagen-Wustermark-Hennigsdorf (380-kV-Nordring Berlin) Wahlbekanntmachung für die Wahl der Gemeindevertretung, vom Portal Umspannwerk (UW) Neuenhagen bis zum Mast 189 der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen mit den Einschleifungen UW Malchow und UW Hennigsdorf Seite 38 Bürgermeisters der Gemeinde Rüdnitz am 26. Mai 2019 Seite 18 Wahlbekanntmachung für die Wahl der Gemeindevertretung, Sonstige ortsübliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Beschlüsse des Amtsausschusses Bürgermeisters der Gemeinde Sydower Fließ am 26. Mai 2019 Seite 21 des Amtes Biesenthal-Barnim vom 10. Dezember 2018 Seite 39 Haushaltssatzung der Gemeinde Breydin für das Haushaltsjahr 2019 Seite 24 Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Biesenthal Haushaltssatzung der Gemeinde Rüdnitz für das Haushaltsjahr 2019 Seite 25 vom 06. Dezember 2018 Seite 39 Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019 Beschlüsse der Gemeindevertretung Breydin der Stadt Biesenthal Seite 26 vom 17. Dezember 2018 Seite 41 Festsetzung der Hundesteuer, der Zweitwohnungssteuer und der Beschlüsse der Gemeindevertretung Melchow Umlage der Verbandsbeiträge zum Wasser- und Bodenverband vom 17. Dezember 2018 Seite 41 „Finowfließ“ Stadt Biesenthal Seite 26 Beschlüsse der Gemeindevertretung Rüdnitz Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019 vom 13. Dezember 2018 Seite 41 der Gemeinde Breydin Seite 26 Beschlüsse der Gemeindevertretung Sydower Fließ Festsetzung der Hundesteuer und der Umlage der Verbandsbeiträge vom 13. Dezember 2018 Seite 42 zum Wasser- un Bodenverband „Finowfließ“ Gemeinde Breydin Seite 27 Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019 der Gemeinde Marienwerder Seite 27 Festsetzung der Hundesteuer, der Zweitwohnungssteuer und der Umlage der Verbandsbeiträge zum Wasser- und Bodenverband „Finowfließ“ Gemeinde Marienwerder Seite 28 Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019 II. Nichtamtlicher Teil der Gemeinde Melchow Seite 28 Festsetzung der Hundesteuer, der Zweitwohnungssteuer und der Informationen aus der Amtsverwaltung Seite 43 Umlage der Verbandsbeiträge zum Wasser- und Bodenverband Nachrichten aus den Gemeinden Seite 47 „Finowfließ“ Gemeinde Melchow Seite 28 Aus den Vereinen Seite 51 Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019 Veranstaltungen, Termine, Informationen Seite 55 der Gemeinde Rüdnitz Seite 29 Kirchliche Nachrichten Seite 57 Festsetzung der Hundesteuer, der Zweitwohnungssteuer und der Aus den Kinder- & Jugendeinrichtungen Seite 58 Umlage der Verbandsbeiträge zum Wasser- und Bodenverband Heimatgeschichtlicher Beitrag Seite 61 „Finowfließ“ Gemeinde Rüdnitz Seite 29 Notdienste Seite 64
AMTSBLATT FÜR DAS AMT BIESENTHAL-BARNIM 29. Januar 2019 | Nr. 1 | Woche 5 |3| IMPRESSUM Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim Herausgeber Amt Biesenthal-Barnim Die Inhalte des Amstblattes für das Amt Biesenthal-Barnim wurden mit Der Amtsdirektor größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktuali- Berliner Str. 1 tät der Inhalte kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Keine 16359 Biesenthal Haftung wird übernommen für unverlangt eingesandte Manuskripte, Tel. (0 33 37) 45 99 23 Zeichnungen, Fotos etc. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die buero.amtsdirektor@amt-biesenthal-barnim.de Meinung der Autoren wieder und nicht unbedingt die des Herausgebers oder der Redaktion. Die Redaktion geht davon aus, dass zugesandte Fotos Redaktion Amt Biesenthal-Barnim, und Bilder frei von Rechten Dritter sind und keine Urheberrechte oder Per- Der Amtsdirektor sönlichkeitsrechte Dritter verletzen. Die rechtliche Verantwortung hierfür Berliner Straße 1 liegt allein beim Autor. 16359 Biesenthal Tel. (0 33 37) 45 99 23 Fax (0 33 37) 45 99 40 buero.amtsdirektor@amt-biesenthal-barnim.de Bezugsmöglichkeiten Das Amtsblatt erscheint bei Bedarf in ausreichender Auflage und wird Verlag, Anzeigen, Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH kostenlos an die erreichbaren Haushalte im Amtsbereich verteilt. Druck Panoramastraße 1 10178 Berlin Ein Rechtsanspruch auf Erhalt besteht nicht! Tel. (030) 28 09 93 45 Fax (030) 28 09 94 06, Abonnements bzw. Nachbestellungen, auch außerhalb des Verbreitungs- E-Mail: redaktion@heimatblatt.de gebietes, sind zum jeweils gültigen Abo- bzw. Postbezugspreis beim www.heimatblatt.de Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Panoramastraße 1, 10178 Berlin möglich. Anzeigenannahme Wolfgang Beck Nach Verfügbarkeit ist das Amtsblatt auch im Foyer der Amtsverwaltung Tel. (0 33 37) 45 10 20, Biesenthal-Barnim, Berliner Straße 1, oder im Gebäude Plottkeallee 5 E-Mail: amtsblatt@gmx.de erhältlich. I. AMTLICHER TEIL Amtliche Bekanntmachungen Informationen zu den Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 Wahlbekanntmachungen werden im Ansprechpartner zu allen Wahlangelegenheiten • Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim, 29. Jahrgang, Ausgabe Herr Matthias Simonides, Telefon: 03337-459926 01/2019 vom 29.01.2019 Frau Carola Pospich, Telefon: 03337-459927 • in den bekannten Amtlichen Bekanntmachungskästen in den amtsange- Fax: 03337-459942 hörigen Gemeinden E-Mail: wahlen@amt-biesenthal-barnim.de • im Internet unter www.amt-biesenthal-barnim.de > Wahlen Anschrift: Amtsverwaltung des Amtes Biesenthal-Barnim, Wahlbüro, Ber- veröffentlicht. liner Str. 1, 1. Etage, Zimmer 205, 16359 Biesenthal Wahlausschuss des Amtes Biesenthal-Barnim für die Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 Der Amtsausschuss des Amtes Biesenthal-Barnim hat am 10. De- Herr Manfred Schulz Beisitzer zember 2018 Herr Matthias Simonides (Amtsverwaltung) zum Wahl- Biesenthal leiter des Amtes Biesenthal-Barnim gewählt. Frau Marlis Haase Beisitzerin Der Amtsausschuss des Amtes Biesenthal-Barnim hat am 10. De- Amtsverwaltung zember 2018 Frau Katrin Döber (Amtsverwaltung) zur stellvertreten- den Wahlleiterin des Amtes Biesenthal Barnim gewählt. Frau Carola Pospich Beisitzerin Amtsverwaltung Nedlin Amtsdirektor Herr Reinhard Kuß Beisitzer Biesenthal Der Wahlleiter hat am 22. Januar 2019 folgende Mitglieder in den Frau Jessica Martini Schriftführerin / Beisitzerin Amtsverwaltung Wahlausschuss des Amtes Biesenthal-Barnim Simonides berufen. Wahlleiter
|4| 29. Januar | Nr. 1 | Woche 5 AMTSBLATT FÜR DAS AMT BIESENTHAL-BARNIM Wahlbekanntmachung für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Biesenthal, der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Stadt Biesenthal und des Ortsbeirats des Ortsteils Danewitz am 26. Mai 2019 Bekanntmachung des Wahlleiters vom 29. Januar 2019 Gemäß §§ 26 und 64 Absatz 3 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes 1 Satz 1 BbgKWahlV eingereicht werden. Sie müssen enthalten (BbgKWahlG) und § 31 Absatz 2 und 3 der Brandenburgischen Kommunalwahl- a) den Familiennamen, die Vornamen, den Beruf oder die Tätigkeit, den verordnung (BbgKWahlV) mache ich Folgendes bekannt: Tag der Geburt, den Geburtsort, die Staatsangehörigkeit und die An- I. Wahltermine für die Haupt- und Stichwahlen sowie die Wahlzeit schrift einer jeden Bewerberin und eines jeden Bewerbers in erkennba- Aufgrund der Verordnung über den Wahltag und die Wahlzeit der allgemei- rer Reihenfolge, nen Kommunalwahlen 2019 vom 15. August 2018 (GVBl. II Nr. 52) finden die b) als Wahlvorschlag einer Partei oder politischen Vereinigung Wahlen (Hauptwahlen) den vollständigen Namen der einreichenden Partei oder politischen – der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Biesenthal, Vereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch die- – der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürger- se; der im Wahlvorschlag angegebene Name der Partei oder politischen meisters der Stadt Biesenthal, Vereinigung muss mit dem Namen übereinstimmen, den diese im Lande – des Ortsbeirats des Ortsteils Danewitz, führt, am Sonntag, den 26. Mai 2019, in der Zeit von 8 bis 18 Uhr c) als Wahlvorschlag einer Wählergruppe den Namen der einrei- sowie chenden Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwen- die etwa notwendig werdenden Stichwahlen det, auch diese; aus dem Namen muss hervorgehen, dass es sich um – der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürger- eine Wählergruppe handelt; der Name und die etwaige Kurzbezeich- meisters der Stadt Biesenthal nung dürfen nicht den Namen von Parteien oder politischen Vereinigun- am Sonntag, den 16. Juni 2019, in der Zeit von 8 bis 18 Uhr statt. gen oder deren Kurzbezeichnung enthalten, II. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen d) als Wahlvorschlag einer Listenvereinigung den Namen der Lis- Nachdem der Minister des Innern und für Kommunales die Wahltermine tenvereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch für die vorgenannten Haupt- und Stichwahlen durch Rechtsverordnung be- diese; zusätzlich sind die Namen und, sofern vorhanden, auch die Kurz- stimmt hat, fordere ich gemäß § 31 Absatz 2 Satz 3 BbgKWahlV auf, die bezeichnungen der an ihr beteiligten Parteien, politischen Vereinigun- Wahlvorschläge für diese Wahlen möglichst frühzeitig einzureichen. gen und Wählergruppen anzugeben, Ergänzend hierzu weise ich auf Folgendes hin: e) den Namen des Wahlgebietes A. Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Biesenthal Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin oder eines Einzelbewer- 1. Anzahl der zu wählenden Stadtverordneten bers darf nur die unter Buchstabe a und e bezeichneten Angaben enthalten. Es sind insgesamt 18 Stadtverordnete zu wählen. 6.2 Jeder Wahlvorschlag muss mindestens eine Bewerberin oder einen Bewer- 2. Wahlkreise ber enthalten. Die Stadtverordnetenversammlung hat durch Beschluss für das Wahlgebiet Ein wahlgebietsbezogener Wahlvorschlag darf höchstens insgesamt 27 einen Wahlkreis gebildet. Bewerberinnen und Bewerber enthalten. Wahlkreis 1 Stadt Biesenthal mit 5.917 Einwohnern 6.3 Daneben soll der Wahlvorschlag Namen, Anschrift und Telekommunikati- 3. Wahlvorschlagsrecht und Einreichungsfrist onsanschluss der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrau- 3.1 Wahlvorschläge können von Parteien, politischen Vereinigungen und ensperson enthalten. Als Vertrauensperson kann auch eine Bewerberin Wählergruppen sowie Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern oder ein Bewerber benannt werden. Soweit gesetzlich nichts anderes be- eingereicht werden. Daneben können Parteien, politische Vereinigungen stimmt ist, sind nur die Vertrauensperson und die stellvertretende Vertrau- und Wählergruppen auch gemeinsam einen Wahlvorschlag als Listenver- ensperson, jede für sich, berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvor- einigung einreichen. Sie dürfen sich jedoch bei jeder Wahl nur an einer schlag abzugeben und entgegenzunehmen. Listenvereinigung beteiligen; die Beteiligung an einer Listenvereinigung 6.4 Der Wahlvorschlag einer Partei oder politischen Vereinigung muss schließt einen eigenständigen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl aus. von mindestens zwei Mitgliedern des für das Wahlgebiet zuständigen Vor- 3.2 Die Wahlvorschläge sollten möglichst frühzeitig eingereicht werden. standes, darunter der oder dem Vorsitzenden oder einer Stellvertreterin oder Sie müssen spätestens bis zum Donnerstag, den 21. März 2019, 12 einem Stellvertreter, unterzeichnet sein. Der Wahlvorschlag einer Wähl- Uhr, bei dem Wahlleiter für die Gemeinden des Amtes Biesen- ergruppe muss von der oder dem Vertretungsberechtigten unterzeichnet thal-Barnim, Berliner Str. 1 in 16359 Biesenthal, Wahlbüro – Raum 205, sein. Die Vertretungsberechtigung ist auf mein Verlangen nachzuweisen. schriftlich eingereicht werden. Der Wahlvorschlag einer Listenvereinigung muss von jeder an ihr be- 4. Besondere Anzeigepflicht für Listenvereinigungen teiligten Partei, politischen Vereinigung und Wählergruppe entsprechend Die Absicht, sich zu einer Listenvereinigung zusammenzuschließen, ist dem unterzeichnet sein. Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin oder Wahlleiter für die Gemeinden des Amtes Biesenthal-Barnim durch eines Einzelbewerbers muss von dieser oder diesem unterzeichnet sein. die für das Wahlgebiet zuständigen Organe aller am Zusammenschluss 6.5 Wichtige Beschränkungen Beteiligten spätestens bis zum Donnerstag, den 21. März 2019, 12 Uhr, Jede Bewerberin und jeder Bewerber darf nur auf einem Wahlvorschlag für schriftlich anzuzeigen. Die Erklärung der an dem Zusammenschluss be- die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Biesenthal benannt teiligten Gruppierungen muss bei Parteien oder politischen Vereinigungen sein. Die Bewerberin oder der Bewerber auf dem Wahlvorschlag einer Par- von mindestens zwei Mitgliedern des für das Wahlgebiet zuständigen Vor- tei darf nicht Mitglied einer anderen Partei sein, die mit einem eigenen stands, darunter der oder dem Vorsitzenden oder einer Stellvertreterin oder Wahlvorschlag zu dieser Wahl antritt. einem Stellvertreter, bei Wählergruppen von der oder dem Vertretungsbe- 7. Voraussetzungen für die Benennung als Bewerberin oder rechtigten der Wählergruppe unterzeichnet sein. Bewerber 5. Einreichung von einem wahlgebietsbezogenen Wahlvorschlag 7.1 Die Benennung als Bewerberin oder Bewerber auf einem Wahlvorschlag Eine Partei, politische Vereinigung, Wählergruppe, Listenvereinigung bzw. einer Partei, politischen Vereinigung, Wählergruppe oder Listenver- Einzelbewerber kann nur jeweils einen wahlgebietsbezogenen Wahl- einigung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: vorschlag einreichen. a) Die Bewerberin oder der Bewerber muss gemäß § 11 BbgKWahlG 6. Inhalt der Wahlvorschläge wählbar sein. 6.1 Die Wahlvorschläge sollen nach dem Muster der Anlage 5a zu § 32 Absatz b) Die Bewerberin oder der Bewerber muss durch eine Versamm-
AMTSBLATT FÜR DAS AMT BIESENTHAL-BARNIM 29. Januar 2019 | Nr. 1 | Woche 5 |5| lung zur Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber gemäß die für die Wahl zum Kreistag des Landkreises Barnim wahlberechtigten § 33 BbgKWahlG bestimmt worden sein (siehe Nummer 8). Mitglieder der Partei oder politischen Vereinigung oder deren Delegierte c) Die Bewerberin oder der Bewerber muss der Benennung auf dem bestimmt werden. Wahlvorschlag schriftlich zustimmen. Die Zustimmung ist nach dem 8.3 Die Bewerberinnen und Bewerber einer Wählergruppe sowie ihre Muster der Anlage 7a zu § 32 Absatz 5 Nummer 1 BbgKWahlV abzu- Reihenfolge müssen in einer Versammlung der zum Zeitpunkt ihres Zusam- geben. Wird der Wahlvorschlag von einer Partei eingereicht, hat die mentritts im gesamten Wahlgebiet wahlberechtigten Mitglieder der Bewerberin oder der Bewerber in der Zustimmungserklärung zudem ihre Wählergruppe (Mitgliederversammlung) oder, wenn die Wählergruppe oder seine Parteimitgliedschaften anzugeben oder zu erklären, dass sie nicht mitgliedschaftlich organisiert ist, in einer Versammlung der zum oder er parteilos ist. Zeitpunkt ihres Zusammentritts im gesamten Wahlgebiet wahlbe- Die in Buchstabe a und c genannten Voraussetzungen gelten ferner für rechtigten Anhängerinnen und Anhänger (Anhängerinnen- und Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber. Anhängerversammlung) der Wählergruppe in geheimer Abstimmung 7.2 Zur Wählbarkeit bestimmt worden sein. Dies kann auch durch Delegierte geschehen, die 7.2.1 Wählbarkeit von Deutschen von den Mitgliedern oder Anhängerinnen und Anhängern (Satz 1) aus ihrer Gemäß § 11 Absatz 1 BbgKWahlG sind wählbar alle Deutschen im Sinne Mitte in geheimer Wahl hierzu besonders gewählt worden sind (Dele- des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die giertenversammlung). Die Ausführungen zu Nummer 8.2 gelten für mit- – am 26. Mai 2019 das 18. Lebensjahr vollendet haben und gliedschaftlich organisierte Wählergruppen entsprechend. – seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihren ständigen Wohn- 8.4 Die Bewerberinnen und Bewerber einer Listenvereinigung sowie sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. ihre Reihenfolge müssen in einer gemeinsamen Mitglieder- oder Dele- Eine Deutsche oder ein Deutscher ist nach § 11 Absatz 2 BbgKWahlG giertenversammlung in geheimer Abstimmung bestimmt worden sein; im nicht wählbar, wenn sie oder er Übrigen gelten die Bestimmungen des § 33 BbgKWahlG sinngemäß. – gemäß § 9 BbgKWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder 8.5 Zu den Versammlungen sind die Mitglieder, Anhängerinnen und Anhänger – sich aufgrund einer Anordnung nach § 63 in Verbindung mit § 20 des oder Delegierten von dem zuständigen Vorstand der Partei oder politischen Strafgesetzbuches in einem psychiatrischen Krankenhaus befindet Vereinigung oder der oder dem Vertretungsberechtigten der Wählergruppe oder mit einer mindestens dreitägigen Frist entweder einzeln oder durch öf- – infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Beklei- fentliche Ankündigung zu laden. dung öffentlicher Ämter nicht besitzt. 8.6 Jede stimmberechtigte Teilnehmerin und jeder stimmberechtigte Teilneh- 7.2.2 Wählbarkeit von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern mer der Versammlung ist für die geheime Wahl der Bewerberinnen und Gemäß § 11 Absatz 1 BbgKWahlG sind wählbar auch alle Staatsangehö- Bewerber sowie der Delegierten für die Delegiertenversammlung vor- rigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die schlagsberechtigt. Den Bewerberinnen und Bewerbern ist Gelegenheit – am 26. Mai 2019 das 18. Lebensjahr vollendet haben und zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit – seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihren ständigen Wohn- vorzustellen. In der Versammlung müssen sich mindestens drei Mitglieder, sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Anhängerinnen und Anhänger oder Delegierte an der Abstimmung beteili- Eine Unionsbürgerin oder ein Unionsbürger ist nach § 11 Absatz 3 BbgK- gen. WahlG nicht wählbar, wenn sie oder er 8.7 Über die Mitglieder-, Anhängerinnen- und Anhänger- oder Delegiertenver- – gemäß § 9 BbgKWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist sammlung ist eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 9a zu – sich aufgrund einer Anordnung nach § 63 in Verbindung mit § 20 des § 32 Absatz 5 Nummer 4 BbgKWahlV zu fertigen, die dem Wahlvorschlag Strafgesetzbuches in einem psychiatrischen Krankenhaus befindet oder beizufügen ist. Aus der Niederschrift muss die Art, der Ort und die Zeit der – infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbar- Versammlung, die Form der Einladung, die Anzahl der erschienenen Mit- keit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt glieder, Anhängerinnen und Anhänger oder Delegierten sowie das Ergeb- oder nis der geheimen Wahl hervorgehen. Hierbei haben die Leiterin oder der – infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung im Her- Leiter der Versammlung und zwei von der Versammlung bestimmte kunftsmitgliedstaat die Wählbarkeit nicht besitzt. Teilnehmerinnen oder Teilnehmer an Eides statt zu versichern, dass die 7.3 Mit dem Wahlvorschlag ist mir für jede Bewerberin und für jeden Bewerber gesetzlichen Mindestanforderungen an eine demokratische Aufstellung der eine Bescheinigung der Wahlbehörde nach dem Muster der Anlage 8a zu § Kandidatinnen und Kandidaten gemäß § 33 Absatz 5 BbgKWahlG beachtet 32 Absatz 5 Nummer 2 BbgKWahlV einzureichen, dass die vorgeschlagene worden sind. Bewerberin oder der vorgeschlagene Bewerber wählbar ist. 9. Unterstützungsunterschriften Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die schriftlich ihre Zustimmung 9.1 Befreiung von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften zur Kandidatur erklärt haben, müssen mir mit der Bescheinigung nach Satz 9.1.1 Wahlvorschläge von Parteien und politischen Vereinigungen, 1 zusätzlich eine Versicherung an Eides statt nach dem Muster der An- die am 17. August 2018 aufgrund eines zurechenbaren Wahlvorschlags lage 8c zu § 32 Absatz 5 Nummer 3 BbgKWahlV über ihre Staatsangehö- im 19. Deutschen Bundestag oder im 6. Landtag Brandenburg durch rigkeit und darüber vorlegen, dass sie in ihrem Herkunftsmitgliedstaat mindestens eine im Land Brandenburg gewählte Abgeordnete oder nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind. durch mindestens einen im Land Brandenburg gewählten Abgeordneten 8. Zur Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber gemäß § 33 Bb- oder im Kreistag des Landkreises Barnim durch mindestens eine Kreis- gKWahlG tagsabgeordnete oder durch mindestens einen Kreistagsabgeordneten 8.1 Die Bewerberinnen und Bewerber einer Partei oder politischen oder in der Stadtverordnetenversammlung Biesenthal durch mindestens Vereinigung und ihre Reihenfolge müssen in einer Versammlung der zum eine Stadtverordnete oder durch mindestens einen Stadtverordneten Zeitpunkt ihres Zusammentritts im gesamten Wahlgebiet wahlberech- seit der letzten Wahl ununterbrochen vertreten sind, sind von dem Er- tigten Mitglieder der Partei oder politischen Vereinigung in geheimer Ab- fordernis von Unterstützungsunterschriften befreit. stimmung bestimmt worden sein (Mitgliederversammlung). Dies kann 9.1.2 Wahlvorschläge von Wählergruppen, die am 17. August 2018 auch durch Delegierte geschehen, die von den Mitgliedern (Satz 1) aus ihrer aufgrund eines zurechenbaren Wahlvorschlags im Kreistag des Land- Mitte in geheimer Wahl hierzu besonders gewählt worden sind (Dele- kreises Barnim durch mindestens eine Kreistagsabgeordnete oder durch giertenversammlung). mindestens einen Kreistagsabgeordneten oder in der Stadtverordneten- 8.2 Wenn die Partei oder politische Vereinigung im Wahlgebiet keine Orga- versammlung Biesenthal durch mindestens eine Stadtverordnete oder nisation hat, können die Bewerberinnen und Bewerber sowie ihre Reihen- durch mindestens einen Stadtverordneten seit der letzten Wahl unun- folge auch durch die im gesamten Amtsgebiet wahlberechtigten Mitglieder terbrochen vertreten sind, sind von dem Erfordernis von Unterstützungs- der Partei oder politischen Vereinigung oder deren Delegierte oder durch unterschriften befreit.
|6| 29. Januar | Nr. 1 | Woche 5 AMTSBLATT FÜR DAS AMT BIESENTHAL-BARNIM 9.1.3 Das Erfordernis von Unterstützungsunterschriften gilt ferner nicht für Auf Anforderung des Wahlvorschlagsträgers werde ich unter den vorge- Listenvereinigungen, wenn mindestens eine der an ihr beteiligten nannten Voraussetzungen auch amtliche Formblätter für die Unterzeich- Gruppierungen wenigstens eine der in Nummer 9.1.1 oder 9.1.2 genann- nung des Wahlvorschlags bei einer ehrenamtlichen Bürgermeisterin ten Voraussetzungen für die Befreiung von diesem Erfordernis erfüllt. oder einem ehrenamtlichen Bürgermeister im Land, vor einer Notarin 9.1.4 Wahlvorschläge von Einzelbewerberinnen und Einzelbewer- oder einem Notar oder bei einer anderen zur Beglaubigung ermächtig- bern, die am 17. August 2018 aufgrund eines Einzelwahlvorschlags ten Stelle ausgeben. im Kreistag des Landkreises Barnim oder in der Stadtverordnetenver- 9.2.4 Wahlvorschläge von Parteien, politischen Vereinigungen, Wähler- sammlung Biesenthal vertreten sind, sind von dem Erfordernis von Un- gruppen oder Listenvereinigungen dürfen erst nach der Bestimmung terstützungsunterschriften befreit. der Bewerberinnen und Bewerber sowie ihrer Reihenfolge nach 9.1.5 Stellt sich die ehrenamtliche Bürgermeisterin oder der ehrenamtliche § 33 BbgKWahlG unterzeichnet werden. Vorher geleistete Unterstüt- Bürgermeister der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung Biesenthal, zungsunterschriften sind ungültig. so ist auch die Partei, politische Vereinigung oder Wählergruppe, für die 9.2.5 Eine wahlberechtigte Person darf nur jeweils einen Wahlvorschlag sie oder er bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung Biesenthal für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Biesen- antritt, von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit, thal unterzeichnen. Hat eine Person für diese Wahl mehr als einen wenn sie oder er aufgrund eines Wahlvorschlages dieser Partei, po- Wahlvorschlag unterzeichnet, so sind sämtliche von ihr für diese Wahl litischen Vereinigung oder Wählergruppe zur ehrenamtlichen Bürger- geleisteten Unterstützungsunterschriften ungültig. meisterin oder zum ehrenamtlichen Bürgermeister der Stadt Biesenthal 9.2.6 entfällt gewählt worden ist. 9.2.7 Die Wahlberechtigung muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben 9.2 Wichtige Hinweise sein. Die Unterzeichnung des Wahlvorschlags durch die Bewerberinnen 9.2.1 Dem Wahlvorschlag einer Partei, einer politischen Vereinigung, einer und Bewerber selbst ist unzulässig. Wählergruppe, einer Listenvereinigung, einer Einzelbewerberin oder ei- 9.2.8 Neben der Unterschrift sind Familien- und Vornamen, Tag der Geburt nes Einzelbewerbers, die oder der nicht nach der vorstehenden Nummer und Anschrift der unterzeichnenden Person sowie das Datum der Un- 9.1 von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit ist, terschriftsleistung anzugeben. Die unterzeichnende Person hat sich vor sind der Unterschriftsleistung auszuweisen. Die Zurücknahme gültiger Un- – im Falle eines wahlgebietsbezogenen Wahlvorschlags mindestens terstützungsunterschriften ist wirkungslos. 10 Unterstützungsunterschriften von im Wahlgebiet wahlberech- 9.2.9 Eine wahlberechtigte Person, die wegen einer körperlichen Behinde- tigten Personen rung einer Hilfe bei der Unterschriftsleistung bedarf, kann eine Person beizufügen. ihres Vertrauens (Hilfsperson) bestimmen, die die Unterschriftsleistung 9.2.2 Die persönliche, überprüfbare Unterstützungsunterschrift der wahl- vornimmt. Eine wahlberechtigte Person, die wegen einer Behinderung berechtigten Person ist spätestens bis zum Mittwoch, den nicht in der Lage ist, die Wahlbehörde aufzusuchen, kann auf Antrag 20. März 2019, 16 Uhr, bei der Wahlbehörde, Amt Biesen- die Unterstützungsunterschrift durch Erklärung vor einer oder einem thal-Barnim, Wahlbüro – Raum 205, Berliner Str. 1, 16359 Biesent- Beauftragten der Wahlbehörde ersetzen. Der Antrag kann bis Montag, hal, zu leisten. den 18. März 2019, 16 Uhr, schriftlich bei der Wahlbehörde gestellt Die Unterstützungsunterschrift kann auch bei einer ehrenamtlichen werden. Bürgermeisterin oder einem ehrenamtlichen Bürgermeister im 9.2.10 Die Wahlbehörde hat für alle wahlberechtigten Unterzeichnerinnen Land, vor einer Notarin oder einem Notar oder einer anderen zur und Unterzeichner, die die Unterstützungsunterschrift auf der von mir Beglaubigung von Unterschriften ermächtigten Stelle geleistet aufgelegten oder ausgegebenen Unterschriftenliste leisten, zu vermer- werden. Die hierzu von mir auf Anforderung ausgegebenen Unter- ken, dass sie im Wahlgebiet zum Zeitpunkt ihrer Unterschriftsleistung schriftenlisten (siehe Nummer 9.2.3) sind der Wahlbehörde (Amt wahlberechtigt sind. Biesenthal-Barnim, Berliner Str. 1, 16359 Biesenthal) spätestens 10. Mängelbeseitigung bis zum Mittwoch, den 20. März 2019, 16 Uhr, vorzulegen. Nach Ablauf der Einreichungsfrist am 21. März 2019, 12 Uhr, können Män- Die erforderlichen Unterstützungsunterschriften sind auf den von gel, die sich auf die Zahl und Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber mir aufgelegten oder ausgegebenen amtlichen Formblättern für beziehen, nicht mehr behoben und fehlende Unterstützungsunterschriften Unterschriftenlisten nach dem Muster der Anlage 6 zu § 32 Absatz nicht mehr beigebracht werden. Das Gleiche gilt, wenn die Bewerberin oder 4 Nummer 3 BbgKWahlV unter Beachtung folgender Vorschriften zu der Bewerber so mangelhaft bezeichnet ist, dass ihre oder seine Identität erbringen: nicht feststeht. Sonstige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge 9.2.3 Die Formblätter werden von mir auf Anforderung des Wahl- berühren, können bis zu der Entscheidung über die Zulassung der Wahlvor- vorschlagsträgers sofort bei der Wahlbehörde, Amt Biesen- schläge (§ 37 Absatz 1 BbgKWahlG) beseitigt werden. thal-Barnim, Wahlbüro – Raum 205, Berliner Str. 1, 16359 Biesent- 11. Zulassung der Wahlvorschläge hal aufgelegt. Der Wahlausschuss beschließt am 25. März 2019 um 17.00 Uhr in der Bei der Anforderung sind Familien- und Vornamen sowie Anschrift einer „Mensa der Grundschule Grüntal“, Dorfstr. 34, Gemeinde Sydower jeden Bewerberin und eines jeden Bewerbers in erkennbarer Fließ in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Wahlvorschlä- Reihenfolge anzugeben. Daneben ist beim Wahlvorschlag einer ge. Im Übrigen wird auf § 37 BbgKWahlG sowie §§ 38 und 39 BbgKWahlV Partei, politischen Vereinigung, Wählergruppe oder Listenver verwiesen. einigung deren Name und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwen- B. Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtli- det, auch diese anzugeben. chen Bürgermeisters der Stadt Biesenthal Außerdem hat der Wahlvorschlagsträger durch schriftliche Erklärung zu Die Ausführungen zu Buchstabe A Nummer 3, 6.1, 6.3 und 6.4, 7, 8, 10 und bestätigen, dass die Bewerberinnen und Bewerber sowie ihre Reihen- 11 zur Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Biesenthal gelten folge gemäß § 33 BbgKWahlG bestimmt worden sind, oder eine Ausfer- für die Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen tigung der Niederschrift über die Bestimmung der Bewerberinnen und Bürgermeisters der Stadt Biesenthal mit folgenden Maßgaben sinngemäß: Bewerber sowie ihrer Reihenfolge vorzulegen. Beim Wahlvorschlag 1. Die Wahlvorschläge sollen nach dem Muster der Anlage 5b zu § 33 einer Listenvereinigung sind ferner auch die Namen, und, sofern vor- Absatz 1 Satz 1 BbgKWahlV bei mir eingereicht werden. handen, die Kurzbezeichnungen der an ihr beteiligten Gruppierungen Jeder Wahlvorschlag darf nur eine Bewerberin oder einen Bewerber anzugeben. enthalten. Beim Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin oder eines Einzelbe- Jede Bewerberin und jeder Bewerber darf nur auf einem Wahlvorschlag werbers ist die Bezeichnung „Einzelwahlvorschlag“ anzugeben. für die Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtli-
AMTSBLATT FÜR DAS AMT BIESENTHAL-BARNIM 29. Januar 2019 | Nr. 1 | Woche 5 |7| chen Bürgermeisters benannt sein. 5. Die in der Stadt Biesenthal wahlberechtigten Mitglieder der Partei, po- Die Bewerberin oder der Bewerber auf dem Wahlvorschlag einer Partei litischen Vereinigung oder Wählergruppe oder deren Delegierte können darf nicht Mitglied einer anderen Partei sein, die mit einem eigenen auch die Bewerberinnen und Bewerber sowie ihre Reihenfolge für die Wahlvorschlag zu dieser Wahl antritt. Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Danewitz bestimmen, sofern die An- 2. Die Zustimmung der Bewerberin oder des Bewerbers zu ihrer oder sei- zahl der im Ortsteil Danewitz wahlberechtigten Mitglieder der Partei, ner Benennung auf dem Wahlvorschlag ist nach dem Muster der Anlage politischen Vereinigung oder Wählergruppe nicht zur Durchführung einer 7b zu § 33 Absatz 2 Nummer 1 BbgKWahlV abzugeben. Mitgliederversammlung ausreicht. 3. Die Niederschrift über die Bestimmung der Bewerberin oder des Be- In dem Falle, dass selbst die Anzahl der in der Stadt Biesenthal wahl- werbers ist nach dem Muster der Anlage 9b zu § 33 Absatz 2 Nummer berechtigten Mitglieder nicht für die Durchführung einer Mitgliederver- 4 BbgKWahlV zu fertigen. sammlung ausreicht, gelten die Ausführungen zu Buchstabe A Nummer 4. Das Erfordernis von Unterstützungsunterschriften gilt nicht für die Amts- 8.2 entsprechend. inhaberin oder den Amtsinhaber. 6. Dem Wahlvorschlag einer Partei, einer politischen Vereinigung, einer 5. Dem Wahlvorschlag einer Partei, einer politischen Vereinigung, einer Wählergruppe, einer Listenvereinigung, einer Einzelbewerberin oder Wählergruppe, einer Listenvereinigung oder eines Einzelbewerbers, die eines Einzelbewerbers, die oder der nicht von dem Erfordernis von oder der nicht von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften Unterstützungsunterschriften befreit ist, sind mindestens 3 Unterstüt- nach § 70 Absatz 5 BbgKWahlG befreit ist, sind mindestens 36 Unter- zungsunterschriften beizufügen. stützungsunterschriften beizufügen. Im Übrigen gelten die Ausfüh- Von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften sind auch die rungen zu Buchstabe A Nummer 9.1.1 bis 9.1.4, 9.2.2 bis 9.2.5 und 9.2.7 Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen befreit, die bis 9.2.10 sinngemäß. am 17. August 2018 aufgrund eines zurechenbaren Wahlvorschlags C. Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Danewitz im Ortsbeirat des Ortsteils Danewitz durch mindestens ein Mitglied Die Ausführungen zu Buchstabe A Nummer 3, 4, 6.1, 6.3 bis 6.5, 7, 8.1, 8.3 seit der letzten Wahl ununterbrochen vertreten sind; Entsprechendes bis 8.7, 10 und 11 zur Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt gilt für Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber, die aufgrund eines Biesenthal gelten für die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Danewitz mit Einzelwahlvorschlags im Ortsbeirat Danewitz vertreten sind, sowie folgenden Maßgaben sinngemäß: für Listenvereinigungen, wenn mindestens eine der an ihr beteiligten 1. Wahlgebiet für die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Danewitz ist das Gruppierungen die eingangs genannte Voraussetzung erfüllt. Im Übrigen Gebiet dieses Ortsteils. gelten die Ausführungen zu Buchstabe A Nummer 9.1.1 bis 9.1.4, 9.2.2 Das Wahlgebiet bildet einen Wahlkreis mit 271 Einwohnern. bis 9.2.5 und 9.2.7 bis 9.2.10 sinngemäß. 2. Es sind insgesamt 3 Mitglieder des Ortsbeirates zu wählen. III. Vordrucke für die Einreichung von Wahlvorschlägen 3. Jeder Wahlvorschlag darf insgesamt höchstens 4 Bewerberinnen und Die für die Einreichung von Wahlvorschlägen erforderlichen Vordrucke wer- Bewerber enthalten. den von mir beschafft und können bei mir angefordert werden. 4. Wählbar sind alle Personen, die nach § 11 BbgKWahlG wählbar sind Simonides und im Ortsteil Danewitz ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Wahlleiter Aufenthalt haben. für die Gemeinden des Amtes Biesenthal-Barnim Wahlbekanntmachung für die Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Breydin, der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Breydin am 26. Mai 2019 Bekanntmachung des Wahlleiters vom 29. Januar 2019 Gemäß §§ 26 und 64 Absatz 3 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes Es sind insgesamt 10 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter zu (BbgKWahlG) und § 31 Absatz 2 und 3 der Brandenburgischen Kommunalwahl- wählen. verordnung (BbgKWahlV) mache ich Folgendes bekannt: 2. Wahlkreise I. Wahltermine für die Haupt- und Stichwahlen sowie die Wahlzeit Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breydin hat durch Beschluss für das Aufgrund der Verordnung über den Wahltag und die Wahlzeit der allgemei- Wahlgebiet einen Wahlkreis gebildet. nen Kommunalwahlen 2019 vom 15. August 2018 (GVBl. II Nr. 52) finden die Wahlkreis 1: Gemeindegebiet Breydin mit 777 Einwohnern Wahlen (Hauptwahlen) 3. Wahlvorschlagsrecht und Einreichungsfrist – der Gemeindevertretung der Gemeinde Breydin, 3.1 Wahlvorschläge können von Parteien, politischen Vereinigungen und – der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürger- Wählergruppen sowie Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern meisters der Gemeinde Breydin, eingereicht werden. Daneben können Parteien, politische Vereinigungen am Sonntag, den 26. Mai 2019, in der Zeit von 8 bis 18 Uhr und Wählergruppen auch gemeinsam einen Wahlvorschlag als Listenver- sowie einigung einreichen. Sie dürfen sich jedoch bei jeder Wahl nur an einer die etwa notwendig werdenden Stichwahlen Listenvereinigung beteiligen; die Beteiligung an einer Listenvereinigung – der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürger- schließt einen eigenständigen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl aus. meisters der Gemeinde Breydin, 3.2 Die Wahlvorschläge sollten möglichst frühzeitig eingereicht werden. am Sonntag, den 16. Juni 2019, in der Zeit von 8 bis 18 Uhr statt. Sie müssen spätestens bis zum Donnerstag, den 21. März 2019, 12 II. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Uhr, bei dem Wahlleiter für die Gemeinden des Amtes Biesen- Nachdem der Minister des Innern und für Kommunales die Wahltermine thal-Barnim, Amt Biesenthal-Barnim, Berliner Str.1, 16359 Biesenthal, für die vorgenannten Haupt- und Stichwahlen durch Rechtsverordnung Wahlbüro – Raum 205, schriftlich eingereicht werden. bestimmt hat, fordere ich gemäß § 31 Absatz 2 Satz 3 BbgKWahlV auf, 4. Besondere Anzeigepflicht für Listenvereinigungen die Wahlvorschläge für diese Wahlen möglichst frühzeitig einzureichen. Die Absicht, sich zu einer Listenvereinigung zusammenzuschließen, ist dem Ergänzend hierzu weise ich auf Folgendes hin: Wahlleiter für die Gemeinden des Amtes Biesenthal-Barnim durch A. Wahl zur Gemeindevertretung der Gemeinde Breydin die für das Wahlgebiet zuständigen Organe aller am Zusammenschluss 1. Anzahl der zu wählenden Gemeindevertreterinnen und Gemeinde- Beteiligten spätestens bis zum Donnerstag, den 21. März 2019, 12 Uhr, vertreter schriftlich anzuzeigen. Die Erklärung der an dem Zusammenschluss be-
|8| 29. Januar | Nr. 1 | Woche 5 AMTSBLATT FÜR DAS AMT BIESENTHAL-BARNIM teiligten Gruppierungen muss bei Parteien oder politischen Vereinigungen einer Partei, politischen Vereinigung, Wählergruppe oder Listenver- von mindestens zwei Mitgliedern des für das Wahlgebiet zuständigen Vor- einigung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: stands, darunter der oder dem Vorsitzenden oder einer Stellvertreterin oder a) Die Bewerberin oder der Bewerber muss gemäß § 11 BbgKWahlG einem Stellvertreter, bei Wählergruppen von der oder dem Vertretungsbe- wählbar sein. rechtigten der Wählergruppe unterzeichnet sein. b) Die Bewerberin oder der Bewerber muss durch eine Versamm- 5. Einreichung von einem wahlgebietsbezogenen Wahlvorschlag lung zur Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber gemäß Eine Partei, politische Vereinigung, Wählergruppe, Listenvereinigung bzw. § 33 BbgKWahlG bestimmt worden sein (siehe Nummer 8). Einzelbewerber kann nur jeweils einen wahlgebietsbezogenen Wahl- c) Die Bewerberin oder der Bewerber muss der Benennung auf dem vorschlag einreichen. Wahlvorschlag schriftlich zustimmen. Die Zustimmung ist nach dem 6. Inhalt der Wahlvorschläge Muster der Anlage 7a zu § 32 Absatz 5 Nummer 1 BbgKWahlV abzu- 6.1 Die Wahlvorschläge sollen nach dem Muster der Anlage 5a zu § 32 Absatz geben. Wird der Wahlvorschlag von einer Partei eingereicht, hat die 1 Satz 1 BbgKWahlV eingereicht werden. Sie müssen enthalten Bewerberin oder der Bewerber in der Zustimmungserklärung zudem ihre a) den Familiennamen, die Vornamen, den Beruf oder die Tätigkeit, den oder seine Parteimitgliedschaften anzugeben oder zu erklären, dass sie Tag der Geburt, den Geburtsort, die Staatsangehörigkeit und die An- oder er parteilos ist. schrift einer jeden Bewerberin und eines jeden Bewerbers in erkennba- Die in Buchstabe a und c genannten Voraussetzungen gelten ferner für rer Reihenfolge, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber. b) als Wahlvorschlag einer Partei oder politischen Vereinigung 7.2 Zur Wählbarkeit den vollständigen Namen der einreichenden Partei oder politischen 7.2.1 Wählbarkeit von Deutschen Vereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch die- Gemäß § 11 Absatz 1 BbgKWahlG sind wählbar alle Deutschen im Sinne se; der im Wahlvorschlag angegebene Name der Partei oder politischen des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die Vereinigung muss mit dem Namen übereinstimmen, den diese im Lande – am 26. Mai 2019 das 18. Lebensjahr vollendet haben und führt, – seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihren ständigen Wohn- c) als Wahlvorschlag einer Wählergruppe den Namen der einrei- sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. chenden Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwen- Eine Deutsche oder ein Deutscher ist nach § 11 Absatz 2 BbgKWahlG det, auch diese; aus dem Namen muss hervorgehen, dass es sich um nicht wählbar, wenn sie oder er eine Wählergruppe handelt; der Name und die etwaige Kurzbezeich- – gemäß § 9 BbgKWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder nung dürfen nicht den Namen von Parteien oder politischen Vereinigun- – sich aufgrund einer Anordnung nach § 63 in Verbindung mit § 20 des gen oder deren Kurzbezeichnung enthalten, Strafgesetzbuches in einem psychiatrischen Krankenhaus befindet d) als Wahlvorschlag einer Listenvereinigung den Namen der Lis- oder tenvereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch – infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Beklei- diese; zusätzlich sind die Namen und, sofern vorhanden, auch die Kurz- dung öffentlicher Ämter nicht besitzt. bezeichnungen der an ihr beteiligten Parteien, politischen Vereinigun- 7.2.2 Wählbarkeit von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern gen und Wählergruppen anzugeben, Gemäß § 11 Absatz 1 BbgKWahlG sind wählbar auch alle Staatsangehö- e) den Namen des Wahlgebietes rigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin oder eines Einzelbewer- – am 26. Mai 2019 das 18. Lebensjahr vollendet haben und bers darf nur die unter Buchstabe a und e bezeichneten Angaben enthalten. – seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihren ständigen Wohn- 6.2 Jeder Wahlvorschlag muss mindestens eine Bewerberin oder einen Bewer- sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. ber enthalten. Eine Unionsbürgerin oder ein Unionsbürger ist nach § 11 Absatz 3 BbgK- Ein wahlgebietsbezogener Wahlvorschlag darf höchstens insgesamt 15 WahlG nicht wählbar, wenn sie oder er Bewerberinnen und Bewerber enthalten. – gemäß § 9 BbgKWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder 6.3 Daneben soll der Wahlvorschlag Namen, Anschrift und Telekommunikati- – sich aufgrund einer Anordnung nach § 63 in Verbindung mit § 20 des onsanschluss der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrau- Strafgesetzbuches in einem psychiatrischen Krankenhaus befindet ensperson enthalten. Als Vertrauensperson kann auch eine Bewerberin oder oder ein Bewerber benannt werden. Soweit gesetzlich nichts anderes be- – infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wähl- stimmt ist, sind nur die Vertrauensperson und die stellvertretende Vertrau- barkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht be- ensperson, jede für sich, berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvor- sitzt oder schlag abzugeben und entgegenzunehmen. – infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung im 6.4 Der Wahlvorschlag einer Partei oder politischen Vereinigung muss Herkunftsmitgliedstaat die Wählbarkeit nicht besitzt. von mindestens zwei Mitgliedern des für das Wahlgebiet zuständigen Vor- 7.3 Mit dem Wahlvorschlag ist mir für jede Bewerberin und für jeden Bewerber standes, darunter der oder dem Vorsitzenden oder einer Stellvertreterin oder eine Bescheinigung der Wahlbehörde nach dem Muster der Anlage 8a zu § einem Stellvertreter, unterzeichnet sein. Der Wahlvorschlag einer Wähl- 32 Absatz 5 Nummer 2 BbgKWahlV einzureichen, dass die vorgeschlagene ergruppe muss von der oder dem Vertretungsberechtigten unterzeichnet Bewerberin oder der vorgeschlagene Bewerber wählbar ist. sein. Die Vertretungsberechtigung ist auf mein Verlangen nachzuweisen. Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die schriftlich ihre Zustimmung Der Wahlvorschlag einer Listenvereinigung muss von jeder an ihr be- zur Kandidatur erklärt haben, müssen mir mit der Bescheinigung nach Satz teiligten Partei, politischen Vereinigung und Wählergruppe entsprechend 1 zusätzlich eine Versicherung an Eides statt nach dem Muster der unterzeichnet sein. Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin oder Anlage 8c zu § 32 Absatz 5 Nummer 3 BbgKWahlV über ihre Staatsan- eines Einzelbewerbers muss von dieser oder diesem unterzeichnet sein. gehörigkeit und darüber vorlegen, dass sie in ihrem Herkunftsmitglied 6.5 Wichtige Beschränkungen staat nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind. Jede Bewerberin und jeder Bewerber darf nur auf einem Wahlvorschlag für 8. Zur Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber gemäß § 33 Bb- die Wahl zur Gemeindevertretung der Gemeinde Breydin benannt sein. Die gKWahlG Bewerberin oder der Bewerber auf dem Wahlvorschlag einer Partei darf 8.1 Die Bewerberinnen und Bewerber einer Partei oder politischen nicht Mitglied einer anderen Partei sein, die mit einem eigenen Wahlvor- Vereinigung und ihre Reihenfolge müssen in einer Versammlung der zum schlag zu dieser Wahl antritt. Zeitpunkt ihres Zusammentritts im gesamten Wahlgebiet wahlberech- 7. Voraussetzungen für die Benennung als Bewerberin oder tigten Mitglieder der Partei oder politischen Vereinigung in geheimer Ab- Bewerber stimmung bestimmt worden sein (Mitgliederversammlung). Dies kann 7.1 Die Benennung als Bewerberin oder Bewerber auf einem Wahlvorschlag auch durch Delegierte geschehen, die von den Mitgliedern (Satz 1) aus ihrer
AMTSBLATT FÜR DAS AMT BIESENTHAL-BARNIM 29. Januar 2019 | Nr. 1 | Woche 5 |9| Mitte in geheimer Wahl hierzu besonders gewählt worden sind (Dele- Barnim durch mindestens eine Kreistagsabgeordnete oder durch mindes- giertenversammlung). tens einen Kreistagsabgeordneten oder in der Gemeindevertretung Brey- 8.2 Wenn die Partei oder politische Vereinigung im Wahlgebiet keine Orga- din durch mindestens eine Gemeindevertreterin oder durch mindestens nisation hat, können die Bewerberinnen und Bewerber sowie ihre Reihen- einen Gemeindevertreter seit der letzten Wahl ununterbrochen vertreten folge auch durch die im gesamten Amtsgebiet wahlberechtigten Mitglieder sind, sind von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit. der Partei oder politischen Vereinigung oder deren Delegierte oder durch 9.1.3 Das Erfordernis von Unterstützungsunterschriften gilt ferner nicht für Lis- die für die Wahl zum Kreistag des Landkreises Barnim wahlberechtigten tenvereinigungen, wenn mindestens eine der an ihr beteiligten Grup- Mitglieder der Partei oder politischen Vereinigung oder deren Delegierte pierungen wenigstens eine der in Nummer 9.1.1 oder 9.1.2 genannten bestimmt werden. Voraussetzungen für die Befreiung von diesem Erfordernis erfüllt. 8.3 Die Bewerberinnen und Bewerber einer Wählergruppe sowie ihre 9.1.4 Wahlvorschläge von Einzelbewerberinnen und Einzelbewer- Reihenfolge müssen in einer Versammlung der zum Zeitpunkt ihres Zusam- bern, die am 17. August 2018 aufgrund eines Einzelwahlvorschlags mentritts im gesamten Wahlgebiet wahlberechtigten Mitglieder der im Kreistag des Landkreises Barnim oder in der Gemeindevertretung Wählergruppe (Mitgliederversammlung) oder, wenn die Wählergruppe Breydin vertreten sind, sind von dem Erfordernis von Unterstützungsun- nicht mitgliedschaftlich organisiert ist, in einer Versammlung der zum terschriften befreit. Zeitpunkt ihres Zusammentritts im gesamten Wahlgebiet wahlbe- 9.1.5 Stellt sich die ehrenamtliche Bürgermeisterin oder der ehrenamtliche rechtigten Anhängerinnen und Anhänger (Anhängerinnen- und Bürgermeister der Wahl zur Gemeindevertretung Breydin, so ist auch Anhängerversammlung) der Wählergruppe in geheimer Abstimmung die Partei, politische Vereinigung oder Wählergruppe, für die sie oder er bestimmt worden sein. Dies kann auch durch Delegierte geschehen, die bei der Wahl zur Gemeindevertretung Breydin antritt, von dem Erforder- von den Mitgliedern oder Anhängerinnen und Anhängern (Satz 1) aus ihrer nis von Unterstützungsunterschriften befreit, wenn sie oder er aufgrund Mitte in geheimer Wahl hierzu besonders gewählt worden sind (Dele- eines Wahlvorschlages dieser Partei, politischen Vereinigung oder Wähl- giertenversammlung). Die Ausführungen zu Nummer 8.2 gelten für mit- ergruppe zur ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder zum ehrenamtlichen gliedschaftlich organisierte Wählergruppen entsprechend. Bürgermeister der Gemeinde Breydin gewählt worden ist. 8.4 Die Bewerberinnen und Bewerber einer Listenvereinigung sowie 9.2 Wichtige Hinweise ihre Reihenfolge müssen in einer gemeinsamen Mitglieder- oder Dele- 9.2.1 Dem Wahlvorschlag einer Partei, einer politischen Vereinigung, einer giertenversammlung in geheimer Abstimmung bestimmt worden sein; im Wählergruppe, einer Listenvereinigung, einer Einzelbewerberin oder ei- Übrigen gelten die Bestimmungen des § 33 BbgKWahlG sinngemäß. nes Einzelbewerbers, die oder der nicht nach der vorstehenden Nummer 8.5 Zu den Versammlungen sind die Mitglieder, Anhängerinnen und Anhänger 9.1 von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit ist, sind oder Delegierten von dem zuständigen Vorstand der Partei oder politischen – im Falle eines wahlgebietsbezogenen Wahlvorschlags mindestens Vereinigung oder der oder dem Vertretungsberechtigten der Wählergruppe 5 Unterstützungsunterschriften von im Wahlgebiet wahlberech- mit einer mindestens dreitägigen Frist entweder einzeln oder durch öf- tigten Personen fentliche Ankündigung zu laden. beizufügen. 8.6 Jede stimmberechtigte Teilnehmerin und jeder stimmberechtigte Teil- 9.2.2 Die persönliche, überprüfbare Unterstützungsunterschrift der wahl- nehmer der Versammlung ist für die geheime Wahl der Bewerberinnen berechtigten Person ist spätestens bis zum Mittwoch, den und Bewerber sowie der Delegierten für die Delegiertenversammlung vor- 20. März 2019, 16 Uhr, bei der Wahlbehörde, Amt Biesen- schlagsberechtigt. Den Bewerberinnen und Bewerbern ist Gelegenheit thal-Barnim, Wahlbüro – Raum 205, Berliner Str. 1, 16359 Biesenthal zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit zu leisten. vorzustellen. In der Versammlung müssen sich mindestens drei Mitglieder, Die Unterstützungsunterschrift kann auch bei einer ehrenamtlichen Anhängerinnen und Anhänger oder Delegierte an der Abstimmung beteili- Bürgermeisterin oder einem ehrenamtlichen Bürgermeister im gen. Land, vor einer Notarin oder einem Notar oder einer anderen zur 8.7 Über die Mitglieder-, Anhängerinnen- und Anhänger- oder Delegiertenver- Beglaubigung von Unterschriften ermächtigten Stelle geleistet sammlung ist eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 9a zu werden. Die hierzu von mir auf Anforderung ausgegebenen Unter- § 32 Absatz 5 Nummer 4 BbgKWahlV zu fertigen, die dem Wahlvorschlag schriftenlisten (siehe Nummer 9.2.3) sind der Wahlbehörde (Amt beizufügen ist. Aus der Niederschrift muss die Art, der Ort und die Zeit der Biesenthal-Barnim, Berliner Str. 1, 16359 Biesenthal) spätestens bis Versammlung, die Form der Einladung, die Anzahl der erschienenen Mit- zum Mittwoch, den 20. März 2019, 16 Uhr, vorzulegen. glieder, Anhängerinnen und Anhänger oder Delegierten sowie das Ergeb- Die erforderlichen Unterstützungsunterschriften sind auf den von nis der geheimen Wahl hervorgehen. Hierbei haben die Leiterin oder der mir aufgelegten oder ausgegebenen amtlichen Formblättern für Leiter der Versammlung und zwei von der Versammlung bestimmte Unterschriftenlisten nach dem Muster der Anlage 6 zu § 32 Absatz Teilnehmerinnen oder Teilnehmer an Eides statt zu versichern, dass die 4 Nummer 3 BbgKWahlV unter Beachtung folgender Vorschriften zu er- gesetzlichen Mindestanforderungen an eine demokratische Aufstellung der bringen: Kandidatinnen und Kandidaten gemäß § 33 Absatz 5 BbgKWahlG beachtet 9.2.3 Die Formblätter werden von mir auf Anforderung des Wahl- worden sind. vorschlagsträgers sofort bei der Wahlbehörde, Amt Biesen- 9. Unterstützungsunterschriften thal-Barnim, Wahlbüro – Raum 205, Berliner Str. 1, 16359 Biesenthal 9.1 Befreiung von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften aufgelegt. 9.1.1 Wahlvorschläge von Parteien und politischen Vereinigungen, die Bei der Anforderung sind Familien- und Vornamen sowie Anschrift einer am 17. August 2018 aufgrund eines zurechenbaren Wahlvorschlags im jeden Bewerberin und eines jeden Bewerbers in erkennbarer 19. Deutschen Bundestag oder im 6. Landtag Brandenburg durch min- Reihenfolge anzugeben. Daneben ist beim Wahlvorschlag einer destens eine im Land Brandenburg gewählte Abgeordnete oder durch Partei, politischen Vereinigung, Wählergruppe oder Listenver- mindestens einen im Land Brandenburg gewählten Abgeordneten oder einigung deren Name und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, im Kreistag des Landkreises Barnim durch mindestens eine Kreistagsab- auch diese anzugeben. geordnete oder durch mindestens einen Kreistagsabgeordneten oder in Außerdem hat der Wahlvorschlagsträger durch schriftliche Erklärung zu der Gemeindevertretung Breydin durch mindestens eine Gemeindever- bestätigen, dass die Bewerberinnen und Bewerber sowie ihre Reihen- treterin oder durch mindestens einen Gemeindevertreter seit der letzten folge gemäß § 33 BbgKWahlG bestimmt worden sind, oder eine Ausfer- Wahl ununterbrochen vertreten sind, sind von dem Erfordernis von Un- tigung der Niederschrift über die Bestimmung der Bewerberinnen und terstützungsunterschriften befreit. Bewerber sowie ihrer Reihenfolge vorzulegen. Beim Wahlvorschlag 9.1.2 Wahlvorschläge von Wählergruppen, die am 17. August 2018 auf- einer Listenvereinigung sind ferner auch die Namen, und, sofern grund eines zurechenbaren Wahlvorschlags im Kreistag des Landkreises vorhanden, die Kurzbezeichnungen der an ihr beteiligten Gruppierungen
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