"Wir für Euch" 42 - Lokalmatador
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
A M T S B L AT T D E R G E M E I N D E L E U T E N B A C H 42 LEUTENBACH • NELLMERSBACH • WEILER ZUM STEIN Donnerstag, 15. Oktober 2020 „Wir für Euch“ Alltagshilfe in Leutenbach Jeder von uns kennt Situationen, in denen wir dringend kurzfristig Hilfe benötigen würden: ob bei Arzt oder Behördengängen, beim Schneeräumen, Gardinen aufhängen, bei kleineren Reparaturen oder der Kinderbetreuung. Unsere ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer von „Wir für Euch“ sind nur einen Anruf entfernt für Sie da! Bei uns wird Ihnen geholfen: unbürokratisch schnell bei kleineren einmaligen Alltagsproblemen in allen Lebenslagen kostenlos – gegen eine freiwillige Spende Unser Angebot gilt für ALLE, nicht nur für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger. Sie erreichen uns am schnellsten per Telefon: 0152 / 51030137 per EMail: wirfuereuch@alltagshilfeinleutenbach.de oder kommen Sie ganz einfach persönlich bei uns vorbei: Jeden ersten Donnerstag im Monat von 10:00 bis 12:00 Uhr in der Hauptstraße 23 in Leutenbach (in den Räumen der AWO).
2 AMTSBLATT LEUTENBACH 15. Oktober 2020 Nr. 42 Bücherrückgabe ab sofort rund um die Uhr AUS DEM R A ATT H A U S Die Ortsbücherei Leutenbach hat erneut ihren Service erweitert: ein Medienrückgabekasten steht ab sofort für die Bücherei-Nutzer zur Verfügung. Wer ihn zum ersten Mal verwenden möchte, kann ihn nicht übersehen, denn in Signalrot ist er direkt neben dem Rat- 1.400 Meter für den Artenschutz haus-Eingang Nellmersbacher Straße vorzufinden. Dieser Eingang In einer Kooperation des Landschaftserhaltungsverbandes, dem dient derzeit als Eingang für Bücherei-Besucher. (Der Zugang zum Landratsamt und der Gemeinde wurden Blühmischungen auf Rathaus erfolgt weiterhin über den Rathausplatz.) Grasfeldwegen eingesät Das Bücherei-Team und viele Leser haben sich den Rückgabe- Dieses Projekt zeigt, was aus unscheinbaren Flächen gemacht wer- kasten schon lange gewünscht, ermöglicht er doch viel mehr Fle- den kann, wenn das Ziel klar ist: Potentiale für den Artenschutz xibilität bei der Rückgabe von Medien, die ab sofort nicht mehr nutzen. nur innerhalb der Öffnungszeiten der Bücherei, sondern durch den Auf dem Mittelstreifen von drei Grasfeldwegen in der Nähe des Kasten rund um die Uhr möglich ist. Besonders für Menschen, die Wohnbezirks Nellmersbach wurde in der vergangenen Woche eine in der aktuellen Zeit der Coronapandemie besonders darauf be- Blühmischung ausgebracht. dacht oder angewiesen sind, Kontakte wo möglich zu vermeiden, Die Gemeinde hat sich gerne dazu bereit erklärt, an dem vom stellt der Rückgabekasten einen zeitgemäßen Service dar. Über die Landschaftserhaltungsverband Rems-Murr-Kreis initiierten Pro- von der Bücherei weiterhin angebotenen Büchertaschen und den jekt teilzunehmen, die Flächen zur Verfügung zu stellen und den Rückgabekasten kann die Bücherei ab sofort weitestgehend kon- Bauhof mit unterstützenden Arbeiten, wie dem Mulchen vor der taktfrei genutzt werden. Dem herbstlichen Schmöker-Spaß steht Einsaat und dem anschließenden Abwalzen zur Verfestigung, zu also nichts mehr im Wege. beauftragen. Auch das Mähen nach dem Abblühen wird der Bau- Der Kasten hat 3.844 Euro gekostet und wurde im Rahmen des So- hof im nächsten Jahr übernehmen. forthilfeprogramms von Bibliotheken des deutschen Bibliotheks- verbands „Vor Ort für alle“ angeschafft. Die Gemeinde hat sich um die Fördermittel bemüht und erfreulicherweise den Zuschlag für den Medienrückgabekasten und weitere Modernisierungsmaßnah- men der Bibliothek erhalten. Der Gemeindeanteil beträgt lediglich 25 %. Die Fläche zwischen den Fahrspuren wird aufgefräst und eingesät. Denis Schwaderer, Landwirt des Stiftsgrundhofs, hat die eigentli- che Arbeit erledigt. Auf einer Länge von insgesamt 1,4 Kilometern fräste er den einen Meter breiten Streifen zwischen den Fahrspu- ren auf, und brachte gleichzeitig die mehrjährige Blühmischung aus, die Insekten, aber auch Offenfeld-Tierarten wie Feldlerchen, Rebhühnern und Goldammern, als Lebensraum und Nahrungs- grundlage dienen soll. Die Befahrbarkeit und die Nutzung der Feldwege wird hierdurch nicht beeinträchtigt, da die Fahrspuren Bürgermeister Jürgen Kiesl und Ursula Lauer, Leiterin der Ortsbü- cherei, freuen sich über die neue Möglichkeit der Bücherrückgabe. erhalten bleiben. Das Projekt steht im Zeichen der Biotopvernet- zung, dem sich die Gemeinde als Teil ihres Artenschutzkonzepts verschrieben hat. B 14: Sanierung der Kreisverkehre Corona: neue Mailadresse für Anliegen Anschlussstelle Winnenden-Mitte aller Art In Kalenderwoche 44 (26. bis 31. Oktober) kommt es zu um- Um weiterhin Anfragen rund um das Thema Corona zielge- fangreichen Sperrungen im Bereich der B 14-Anschlussstelle Winnenden-Mitte. Die beiden Kreisverkehre der Marbacher richtet beantworten und Kontaktketten noch zügiger nachver- Straße bzw. der L1127 sollen in den Herbstferien saniert wer- folgen zu können, hat die Verwaltung eine neue Mail-Adresse den. Der überörtliche Verkehr wird weiträumig umgeleitet, eingerichtet. die Umleitung ist rechtzeitig ausgeschildert. Übermäßiger Bitte richten Sie Ihre Fragen, Meldungen, Befunde, Kontakt- Schleichverkehr durch die umliegenden Wohngebiete soll ver- bögen etc. künftig an das zentrale Postfach corona@leuten- mieden werden. Bitte planen Sie im genannten Zeitraum mehr Zeit ein und mei- bach.de. Dieses Postfach wird von mehreren Mitarbeiter/in- den nach Möglichkeit den unmittelbaren Bereich der Sperrung. nen an sieben Tagen in der Woche gesichtet.
15. Oktober 2020 Nr. 42 AMTSBLATT LEUTENBACH 3 Abgeschleppte Fahrzeuge zur Verwertung recht. Anfangs dokumentierte Polizeieinsätze gehen konstant Leider muss die Verwaltung regelmäßig herrenlose Fahrzeuge ab- zurück, ebenso der - zu Beginn enorme - Arbeitsaufwand im schleppen, die nicht mehr zugelassen, offensichtlich nicht mehr Rathaus. Die Flüchtlingsunterkunft „Am Mühlefeld“ wird regel- fahrbereit sind oder auch – günstig entsorgt – im Wald ihrem mäßig durch einen Sicherheitsdienst überwacht. Die Integra- Schicksal überlassen werden. Oft lässt sich auch kein Halter mehr tionsbeauftragte besucht die Flüchtlinge regelmäßig in deren feststellen. Unterkünften. Die Ehrenamtlichen sind ein wertvoller und wich- Wir weisen darauf hin, dass solche Fahrzeuge nach einer ange- tiger Pfeiler in der Betreuung der Geflüchteten. Sie fangen viele messenen Aufbewahrungszeit zur Verwertung freigegeben wer- Probleme in der Alltagsbewältigung ab und helfen aktiv bei der den. Sofern ein (ehemaliger) Halter ausfindig gemacht werden Lebensgestaltung und Integration mit. Mit dem Freundeskreis kann, wird dieser selbstverständlich darüber informiert. Oft gibt es Flüchtlinge und den Ehrenamtskoordinatoren besteht regelmä- aber keine potenziellen Adressaten. Die abgeschleppten Fahrzeu- ßiger Kontakt und Austausch. Schwierigkeiten bei der Integra- ge werden bis zur Verwertung im Bauhof aufbewahrt. tion bereiten die Aspekte, dass Flüchtlinge mit einer Duldung Das illegale Entsorgen eines Kfz wird aber stets zur Anzeige ge- aufgrund ihres Status keine Beschäftigung aufnehmen dürfen, bracht und führt zu einem Bußgeldverfahren! Dabei wird ein Buß- und mangelnde Sprachkenntnisse. Die Unklarheit über künftige geld von mindestens 100 EUR fällig. Unter Umständen nimmt auch Unterbringungsverpflichtungen (Zahlen über aufzunehmende das Amt für Umweltschutz die Ermittlungen auf. Personen werden relativ spät mitgeteilt, möglicher Familien- nachzug ist nicht abschließend geklärt und die künftige Migra- Widerspruch gegen die Übermittlung tionspolitik ist auch noch unklar) erschwert die Planungen. Die von Daten an das Bundesamt für das Corona-Pandemie hat auch einige Fortschritte in der Integra- Personalmanagement der Bundeswehr tionsarbeit zunichte gemacht. Viele Angebote, wie Hausaufga- benhilfe, Deutschkurse und Gesellschaftsnachmittage, konnten Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, nicht mehr angeboten werden. die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, frei- willigen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Umrüstung der Feuerwehr auf Digitalfunk bis Ende Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die 2021 Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der In den nächsten Jahren sollen alle Behörden und Organisatio- Bundeswehr aufgrund § 58c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes nen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) über ein einheitliches, ge- jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deut- meinsames Funknetz verfügen. Dieses soll sich durch verläss- scher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden: liche Verfügbarkeit, verbesserte Empfangsqualität und erhöhte Familiennamen, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift. Abhörsicherheit auszeichnen und den bisherigen Analogfunk Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben ablösen. Neben fest eingebauten Funkgeräten in den Geräte- das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Wider- häusern und in den Fahrzeugen müssen auch ausreichend spruch kann bei der Gemeinde Leutenbach, Rathausplatz 1, 71397 Handsprechfunkgeräte beschafft werden. Die Leitstelle des Leutenbach, eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die Rems-Murr-Kreises ist seit Ende 2019 digitalfunkfähig. Inner- Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Wi- halb von drei Jahren nach Umstellung der zuständigen Leitstelle derruf. kann eine Sonderförderung zur Anschaffung von Digitalfunkge- räten in Anspruch genommen werden. Daher ist die Umrüstung auf Digitalfunk auch für die Freiwillige Feuerwehr Leutenbach sinnvoll. Es ist mit Gesamtkosten von etwa 70.000 Euro zu rech- nen. Die Sonderförderung des Landkreises beträgt 9.000 Euro. GEMEINDERAT Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig die Umrüstung der Freiwilligen Feuerwehr Leutenbach auf Digitalfunk. Kulturabo 2021: reduzierte Besucherzahl infolge Corona Bericht aus der Sitzung des Verwaltungs- Der geplante Auftritt der Stuttgarter Saloniker wird durch das ausschusses vom 5. Oktober 2020 Tournee Theater Stuttgart ersetzt. Die Veranstaltungsorte wer- den aufgrund der Corona-Pandemie voraussichtlich weniger Integrationsbeauftragte berichtet über ihre Arbeit Sitzplätze zur Verfügung haben. Die Mehrzweckhalle in Nell- Die Flüchtlings- und Integrationsbeauftragte der Gemeinde mersbach wird für 120 Personen ausgelegt, die Gemeindehalle Leutenbach berichtet über die aktuelle Situation in der An- in Weiler zum Stein für 80 Personen. Abonnements können wie schlussunterbringung. Derzeit leben über 100 Menschen in der gewohnt im Vorverkauf erworben werden. Aufgrund des gerin- kommunalen Anschlussunterbringung. Beispielsweise sind in gen Platzangebots werden Veranstaltungen von der Gemeinde der 2018 errichteten Unterkunft „Ziegeleistr. 1“ 54 Flüchtlinge zugeteilt. Für Veranstaltungen, in denen Abonnenten nicht zum untergebracht. In der Unterkunft „Am Mühlefeld“ sind 22 Per- Zuge kommen, erfolgt eine anteilige Rückerstattung des Abo- sonen in der Anschlussunterbringung. Offiziell sind der Unter- preises. Weitere Infos werden zu gegebener Zeit im Amtsblatt kunft „Am Mühlefeld“ 29 Personen zugewiesen. Die Differenz veröffentlicht. kommt zustande, da einige Flüchtlinge beispielsweise auf dem privaten Wohnungsmarkt erfolgreich waren, andere vielleicht Corona-Fall im Kinderhaus Mühlefeld umverteilt wurden oder bereits wieder freiwillig ausgereist sind, Kurz vor Beginn der Sitzung wurde die Verwaltung informiert, ohne dass dies bei der Gemeinde gemeldet wurde. Bisher wur- dass die Leiterin im Kinderhaus Mühlefeld positiv auf das Co- de jedes Jahr das Soll an aufzunehmenden Personen erfüllt, teil- rona-Virus getestet wurde. Daher bleibt das Kinderhaus am weise als Vorgriff auf kommende Jahre sogar übererfüllt. Viele Dienstag auf jeden Fall geschlossen. Am Mittwoch ist die Ein- der hier lebenden Flüchtlinge sind dank intensiver Betreuung richtung aufgrund von Warnstreiks im öffentlichen Dienst eben- mittlerweile relativ eigenständig und finden sich im Alltag zu- falls geschlossen.
4 AMTSBLATT LEUTENBACH 15. Oktober 2020 Nr. 42 Einladung zur Sitzung des Gemeinderats 7. Radweg von Nellmersbach nach Erbstetten Seit Jahren befindet sich der Radweg von Nellmersbach nach Am Donnerstag, 22. Oktober 2020, findet um 19 Uhr in der MEHR- Erbstetten in der Planung. Nun scheint es endlich einen Durch- ZWECKHALLE NELLMERSBACH eine öffentliche Sitzung des bruch zu geben. Der Gemeinderat entscheidet in der Sitzung Gemeinderats statt. Hierzu ist die Bevölkerung freundlich eingeladen. über den Trassenverlauf des Radwegs. Bitte beachten Sie, dass der Zutritt in die Halle nur mit Mund- 8. Bekanntgaben/aktuelle Informationen Nasen-Schutz gestattet ist. Zur Händedesinfektion steht am Ein- Leutenbach, den 15. Oktober 2020 gang eine Hygienesäule bereit. Jürgen Kiesl Bürgermeister TAGESORDNUNG 1. Projektfestlegung „Digitalisierung und Heimat“ Nach Projektstart im September 2019 wurde im Winter 2019/2020 die große Bürgerumfrage durchgeführt. Nach Aus- ORTSBÜCHEREI wertung hat der Gemeinderat am 18. Juni 2020 mit großer Mehrheit entschieden, an der Umsetzungsphase des Projekts LEUTENBACH teilzunehmen. Der Gemeinderat entscheidet, welche digitalen „Heiss auf Lesen“ Abschlussverlosung Projekte konkret umgesetzt werden. Leider konnte die „Heiss auf Lesen“ Ab- 2. Baubeschluss Bahnhofstraße 64 schlussveranstaltung in diesem Jahr nicht im Das gemeindeeigene Gebäude Bahnhofstraße 64 in Nellmers- gewohnten Rahmen stattfinden. Aus diesem bach steht seit einiger Zeit leer, eine Sanierung ist unwirtschaft- Grund hat die Ortsbücherei Leutenbach zu- lich. Bis vor etwa 20 Jahren wurde das Gebäude zur Unterbrin- sammen mit Bürgermeister Jürgen Kiesl ei- gung von Obdachlosen genutzt. Der Gemeinderat entscheidet nen Film gedreht. Wir wünschen viel Spaß über die Planung zum Neubau eines Mehrfamilienhauses und beim Anschauen und allen Kindern viel Glück. den Baubeschluss. 3. Sanierung der Rems-Murr-Halle Den Film kann man unter www.leutenbach.de/ Der Gemeinderat entscheidet über die Farbauswahl für die Fas- de/gemeindeleben/buecherei anschauen. sade. 4. Biotopverbundkonzeption „Offenland“ Es soll eine Biotopverbundkonzeption für das Gemeindegebiet aufgestellt werden. Diese basiert auf Grundlagendaten, bei- spielsweise des Landes, und wird Handlungsfelder und Maß- nahmen darlegen, um die Vernetzung der gemeindeeigenen Biotope zu verbessern. Zur Erstellung der Konzeption soll die Öffentlichkeit im Rahmen des in diesem Jahr gebildeten „Run- den Tisches“ zum Natur- und Artenschutz beteiligt werden. Der Gemeinderat berät über die Bereitstellung der erforderlichen Mittel. 5. Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen Gemäß der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes vom 01.01.2013 ist die Zielvorgabe, bis zum 01.01.2022 im ÖPNV eine vollständige Barrierefreiheit herzustellen. Bisher ist nur die Bushaltestelle Wolfsäcker im Gewerbegebiet in Nellmersbach (Fahrtrichtung Leutenbach) barrierefrei aus- Blind Date mit einem Buch – Liebe auf die erste Zeile…! gebaut. Folgende Bushaltestellen sollen ausgebaut werden: Die Lese-Aktion Heiss auf Lesen für Erwachsene während der Weiler zum Stein: Im Hummerholz Sommerferien kam bei den Leserinnen und Lesern der Ortsbüche- Nellmersbach: Leutenbacher Straße (Begegnungsstätte) rei sehr gut an. 39 neutral Leutenbach: Rathaus, Winnender Straße verpackte Bücher - Krimis, Die Priorisierung stammt aus Daten der Fahrgastzahlen, der um- Biografien, Reiseberichte, liegenden Infrastruktur sowie besonderen Einrichtungen, wie Liebesromane und viele an- Alten- und Pflegeheime oder Nahversorger, und Haltestellen mit dere warteten darauf, ausge- zentraler Bedeutung für Wohnungsschwerpunkte. Zusätzlich wur- liehen und verschlungen zu de die Haltestelle an der Stuttgarter Straße in Weiler zum Stein werden. Nur der erste Satz aufgrund des Netto-Marktes und des neuen Wohngebiets Schafä- gab einen kleinen Anhalts- cker-Erweiterung mit Alten- und Pflegeheim aufgenommen. punkt, um was es sich han- Der Gemeinderat berät über die Planungen und die Beantra- deln könnte. 37 Leserinnen gung eines Zuschusses über das Landesgemeindefinanzie- und Leser nahmen an der Aktion teil und haben insgesamt 86 Bü- rungsgesetz. cher entliehen. Spitzenreiter waren 10 und 8 Entleihungen! 6. Erneuerung der naturwissenschaftlichen Räume in der Einige Kommentare der Bewertungen: Gemeinschaftsschule „Macht Lust auf Urlaub in Italien am Meer“, „Fantasy ist nicht Die Arbeiten in den naturwissenschaftlichen Räumen laufen meine Lieblingssparte“, „hätte ein bisschen blutiger sein können“, auf Hochtouren. Die Montage der Laborausstattung soll in KW „ein Buch, das ich mir sicherlich selbst nicht ausgeliehen hätte. 47/48 erfolgen. Zur Durchführung von optischen Versuchen Es hat mich positiv überrascht und war bis zum Schluss span- ist es erforderlich, dass der neue Physikraum vollständig ver- nend“, „hätte ich mir nicht ausgesucht, hat sich 100%ig gelohnt“, dunkelt werden kann. Der Gemeinderat entscheidet über die „es war ein schönes Date“, „der Anfang etwas schwierig, aber als außerplanmäßige Vergabe eines kompletten Neueinbaus der ich drin war, echt fesselnd“, „unglaubliche Parallelen zur Corona- Verdunklungsanlage auf beiden Seiten des Raumes. Pandemie, habe das Buch wärmstens weiterempfohlen“, „regt zum
15. Oktober 2020 Nr. 42 AMTSBLATT LEUTENBACH 5 Nachdenken an“, „wunderbar beklemmend“, „konnte das Buch nicht zu Ende lesen“. 63 Buch-Bewertungen wurden abgegeben und unter 53 Losen KINDERBETREUUNG wurden die beiden Gewinnerinnen von 2 Buchgutscheinen ge- zogen. Diese wurden von uns bereits benachrichtigt. Herzlichen Glückwunsch! Tageseltern Winnenden und Wir freuen uns schon auf das nächste Blind Date 2021! Umgebung e. V. Herbst-Bücherflohmarkt der Ortsbücherei Ab sofort veranstaltet die Ortsbücherei wieder ihren jährlichen www.tageseltern-winnenden.de Herbst-Bücherflohmarkt. Es können günstig ausgeschiedene und Kinder kompetent und qualifiziert betreuen gespendete Romane, Sachbücher, Kinderbücher, Zeitschriften, Sie haben Freude an Kindern und möchten Kinder in ihrer Ent- CDs und DVDs zum Preis von je 0,50 Euro gekauft werden. wicklung begleiten und fördern? Werden Sie Tagespflegeperson und gründen Sie Ihre eigene Tagespflegestelle. Wir beraten Sie gerne hinsichtlich Voraussetzungen, Qualifikation und Rahmenbedingungen. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Unsere Fachberaterinnen der Kindertagespflege sind während un- serer Sprechzeiten montags 18-19 Uhr und donnerstags 9-11 Uhr telefonisch, sowie per E-Mail erreichbar. Tageseltern Winnenden und Umgebung e.V. Mühltorstraße 25, 71364 Winnenden 07195 97 93 -79/ -78/ -77 info@tageseltern-winnenden.de; www.tageseltern-winnenden.de SENIOREN Ab 14. Oktober in der Ortsbücherei Ortsbücherei Leutenbach Öffnungszeiten PC- und Smartphone-Kurs für Senioren Rathausplatz 1 Mo.: 15 bis 18 Uhr Im Rahmen der Seniorenarbeit der Gemeinde 71397 Leutenbach Di./Do.: 10 bis 13 Uhr Leutenbach findet jeden Dienstag im Kunst- Tel. 07195 189 56 Mi.: 15 bis 19 Uhr raum der Gemeinschaftsschule Leutenbach ein info@buecherei-leutenbach.de 1. Sa. im Monat: kostenloser PC-Kurs statt. Eingang: Nellmersbacher Straße 10 bis 13 Uhr Wenn Sie lernen möchten, wie man am Compu- ter Briefe und Texte schreibt, das Internet nutzt und E-Mails ver- schickt, dann haben Sie dazu jeden Dienstag Gelegenheit. Der ZU VERSCHENKEN Kurs beginnt um 18:00 Uhr. Neulinge sind herzlich willkommen! Informationen erhalten Sie von Frau Koch, Telefon 8206, oder kommen Sie einfach vorbei und informieren sich vor Ort. Wohnwand Erle H 220, B 240, T 37, Fronten mas- siv zu verschenken, Tel. 015771586606 AMTLICH Öffnungszeiten im Rathaus Amtliche Bekanntmachung Bürgerbüro: Übrige Ämter: Wechsel im Kehrbezirk Rems-Murr-Nr. 6 Mo 8:00 – 12:00 Uhr Mo 8:00 – 12:00 Uhr Ferdinand Hofgärtner zum Nachfolger von Erwin Schmidt Di 7:00 – 16:00 Uhr Mi 8:00 – 12:00 Uhr bestellt Mi 8:00 – 12:00 Uhr 16:00 – 18:00 Uhr Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kundinnen und Kunden, 15:00 – 19:00 Uhr Fr 8:00 – 12:00 Uhr seit dem 1. Oktober 2020 befinde ich mich im Ruhestand. Do geschlossen Für das mir von Ihnen entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich Fr 8:00 – 12:00 Uhr mich auf das Herzlichste. Bücherei im Rathaus Leutenbach: Ich habe immer gerne bei Mo 15:00 – 18:00 Uhr Ihnen die mir übertragenen Di u. Do 10:00 – 13:00 Uhr Kehr- und Überprüfungs- Mi 15:00 – 19:00 Uhr Erwin Schmidt tätigkeiten als Schorn- sowie an jedem 1. Samstag im Monat Schornsteinfegermeister steinfeger durchgeführt 10:00 – 13:00 Uhr Eichengrund 9/1 und werde Sie in guter Er- 71397 Leutenbach innerung behalten. Bücherei Nellmersbach in der ehemaligen Filiale der Kreissparkasse, Bahnhofstraße 43: Zu meinem Nachfolger wurde vom Landratsamt Rems-Murr Di 15:00 – 18:00 Uhr Herr Ferdinand Hofgärtner bestellt. Do 16:00 – 19:00 Uhr Seine Anschrift lautet: Das aktuelle Telefon- und Zimmerverzeichnis der Ferdinand Hofgärtner, Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger Gemeindeverwaltung finden Sie auf unserer Homepage: Schillerstr. 3, 70734 Fellbach www.leutenbach.de Mobil: 01715851689 Mail: info@schornsteinfegermeister-hofgärtner.de
6 AMTSBLATT LEUTENBACH 15. Oktober 2020 Nr. 42 Impressum Herausgeber: Gemeindeverwaltung Leutenbach, Notruf 110 Rathausplatz 1, Feuerwehr 112 71397 Leutenbach, Polizeirevier Winnenden 694-0 Telefon 07195 189-0, Polizeiposten Schwaikheim-Leutenbach 969030 Fax 07195 189-10, Rettungsdienst 112 E-Mail: info@leutenbach.de, Krankentransport 19222 Homepage: www.leutenbach.de Schlaganfall-Notruf (RMK Winnenden) 112 Druck und Verlag: Rettungsflugwacht 0711 70 10 70 NUSSBAUM MEDIEN Vergiftungsfälle-Auskunftsdienst 0911 3980 Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Strom-Entstörungsdienst SÜWAG 699-0 oder 07144 266210 Merklinger Str. 20, Störungshotline EnBW-Gas 08003629447 (kostenfrei) 71263 Weil der Stadt, KabelBW-Störungsdienst 0221/46619100 (kostenfrei) Telefon 07033 525-0, Sozialstation (Wochenend- und Feiertagsdienst) 01713626358 (Pflegerische Notfälle) Fax 07033 2048, Hospizdienst Rems-Murr-Kreis 07191 344194-0 www.nussbaum-medien.de DRK (Ambulante Pflege und Mobile Dienste) 07151 2002-23 Anzeigenverkauf AWO Sozialstation Rems-Murr 58 72 63 Tel. 07163 1209-500, Bestattungsordner 5555 uhingen@nussbaum-medien.de Verantwortlich für den Rufbereitschaft für Störungen in der Wasserversorgung: amtlichen Teil, alle sonstigen werktags von 8 – 16 Uhr: 07191 176-0 Verlautbarungen und außerhalb dieser Zeiten: 189-69 Mitteilungen: Bürgermeister Jürgen Kiesl ÄRZTLICHE NOTFALLPRAXIS WINNENDEN oder sein Vertreter im Amt Am Jakobsweg 2 in 71364 Winnenden, Tel.: 97 97900 Montag, Dienstag und Donnerstag 18 – 0 Uhr. Für „Was sonst noch interes- Mittwoch 14 – 0 Uhr und Freitag 14 – 0 Uhr. Samstag, Sonntag und Feiertage von 8 – 0 Uhr. Tel. siert“ und den Anzeigenteil: 116117 (kostenfrei). Montag – Freitag 9 – 19 Uhr: docdirect – Kostenfreie Onlinesprechstunde von Klaus Nussbaum, niedergelassenen Haus- und Kinderärzten, nur für gesetzlich Versicherte unter 0711-96589700 oder Merklinger Str. 20, docdirekt.de 71263 Weil der Stadt. NOTFALLDIENST DER KINDER-/JUGENDÄRZTE REMS-MURR-KREIS Vertrieb (Abonnement und REMS-MURR-KREIS Kinder- und jugendärztlicher Notfalldienst in der Rems-Murr-Klinik Winnen- Zustellung): G.S. Vertriebs den (Am Jakobsweg 1), werktags 18 – 22 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen von 8 – 20 Uhr. Tel. GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 116117. Eine Voranmeldung ist nicht notwendig. 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0, AUGENÄRZTLICHER NOTFALLDIENST REMS-MURR-KREIS E-Mail: info@gsvertrieb.de, REMS-MURR-KREIS durchgehend 116117 Internet: www.gsvertrieb.de HNO-ÄRZTLICHER NOTFALLDIENST REMS-MURR-KREIS Internet: REMS-MURR-KREIS Gebietsdienst außerhalb der Sprechstunden, 8 – 8 Uhr am Samstag, Sonntag www.wdspressevertrieb.de Bezugspreis: und an Feiertagen – durchgehend 116117 halbjährlich 19,20 € CHIRURGISCH-ORTHOPÄDISCHER FACHDIENST REMS-MURR-KREIS REMS-MURR-KREIS in der Notfallpraxis Winnenden (Am Jakobsweg 2) an Wochenenden und Fei- ertagen von 12 – 17 Uhr. Zentrale Rufnummer 97 97 900 ZAHNÄRZTLICHER NOTFALLDIENST jeweils von 10 Uhr - 11 Uhr und von 17 Uhr -18 Uhr, Tel.: 0711 78 77 744. TIERÄRZTLICHER NOTDIENST Dr. Erath, Leutenbach, Tel.: 8407 oder 07000 8437668 - Telefonische Voranmeldung erbeten – WOCHENEND- UND FEIERTAGSDIENST DER APOTHEKEN jeweils von 8:15 Uhr – 8:15 Uhr Diese Ausgabe erscheint Auskunft über Apothekennotdienst – Tel. 19222 auch online 17.10.: Rems-Park-Apotheke, Ruhrstr. 5, 71332 Waiblingen, Tel. 07151/565656 18.10.: Bahnhof Apotheke Dr. Riethmüller, Bahnhofstr. 25, 71332 Waiblingen, Tel. 07151/41556 Vorab zu Ihrer Information 5. November Sitzung des Technischen Ausschusses 19. November Sitzung des Gemeinderates
15. Oktober 2020 Nr. 42 AMTSBLATT LEUTENBACH 7 Amtliche Bekanntmachung Kontaktperson mit Stoff (zum Beispiel Halstuch oder Schal) ab- zudecken. der Gemeinde Leutenbach 9. Für die Dauer der Absonderung stehen Infizierte und enge Allgemeinverfügung Kontaktpersonen unter der Beobachtung des Landratsamts zur Änderung der Allgemeinverfügung über die häusliche Ab- Rems-Murr-Kreis (Gesundheitsamt) gern. § 29 lfSG. sonderung und weiteren Maßnahmen von infizierten und anste- III. Enge Kontaktpersonen ckungsverdächtigen Personen (enge Kontaktpersonen) mit dem Corona-Virus (Erkrankung COVID-19; Virusname SARS-CoV-2) 1. Als enge Kontaktpersonen gelten alle Personen, die von der zur Eindämmung und zum Schutz vor der Verbreitung des Corona- Wohnortgemeinde als zuständiger Ortspolizeibehörde nach Virus vom 27.03.2020. dem lfSG als enge Kontaktperson ermittelt worden sind und Die Allgemeinverfügung über die häusliche Absonderung und wei- über den Status als enge Kontaktperson informiert worden teren Maßnahmen von infizierten und ansteckungsverdächtigen sind. Personen (enge Kontaktpersonen) mit dem Corona-Virus (Erkran- 2. Als enge Kontaktpersonen werden durch die Wohnortgemein- kung COVID-19; Virusname SARS-CoV-2) zur Eindämmung und den des oder der Infizierten ermittelt: zum Schutz vor der Verbreitung des Corona-Virus vom 27.03.2020 Personen, die nach den jeweiligen Kriterien des RKI als enge wird gemäߧ 28 Abs. 1 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (lfSG) in Ver- Kontaktpersonen definiert werden (www.rki.de). bindung mit § 1 Abs. 6 der Verordnung des Sozialministeriums 3. Die Absonderung gilt bei engen Kontaktpersonen ab dem letzten über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz vom 19. Kontakt zu einer infizierten Person grundsätzlich für die Dauer Juli 2007 wie folgt geändert: von 14 Tagen. 4. Für Kontaktpersonen der Kategorie 1, die zu medizinischem A. Entscheidung Personal in Arztpraxen und Krankenhäusern gehören, gibt es I. Adressat der Allgemeinverfügung in Situationen mit relevantem Personalmangel Optionen zum 1. Adressat der Verfügung sind alle Personen, die positiv auf das Management unter: www.rki.de/covid-19-hcw.de. Virus SARS-CoV-2 getestet wurden (Infizierte). 5. Wird die enge Kontaktperson symptomatisch und die Sympto- 2. Die Allgemeinverfügung gilt auch für enge Kontaktpersonen matik ist vereinbar mit einer SARS-CoV-2-lnfektion, so gilt sie nach Ziffer III Nr. 1. als krankheitsverdächtig und eine diagnostische Abklärung II. Anordnungen an den unter 1) genannten Personenkreis sollte erfolgen. Hierzu sollte zunächst der Hausarzt telefonisch kontaktiert werden. Sofern kein Hausarzt erreicht werden kann 1. Infizierte an SARS-CoV-2 haben sich - unverzüglich und ohne informieren Sie bitte das Gesundheitsamt unter der Tel. 07151 weitere Anordnung - in häusliche Quarantäne zu begeben. Die 501 3000. Quarantäne dauert zunächst 10 Tage ab Symptombeginn bzw. Soweit positiv auf das Virus SARS-CoV-2 getestet worden ist, bei asymptomatischem Verlauf ab dem Tag des Abstrichs im darf die Quarantäne erst nach 48 Stunden nach Eintritt der Rahmen der Durchführung eines Tests auf das Virus. Symptomfreiheit beendet werden. Die Einbeziehung des Haus- 2. Die Absonderung durch häusliche Quarantäne muss ohne zeit- arztes wird hierbei empfohlen. Symptome sind: Fieber ab 38,0 liche Verzögerung ab dem Bekanntwerden des positiven Tes- Grad, Atembeschwerden oder trockener Husten, Schnupfen, tergebnisses auf SARS-CoV-2 bzw. ab Kenntnis des eigenen Geruchs- und/oder Geschmacksstörungen. Status als enge Kontaktperson erfolgen. Bei engen Kontakt- 6. Für enge Kontaktpersonen im Sinne des Abs. III Nr. 1 gelten im personen beginnt eine 14-tägige Quarantäne mit dem Tag des Übrigen die Bestimmungen nach II und IV. letzten Kontakts mit der infizierten Person. 3. Während der Absonderung ist es Infizierten und engen Kon- Nebenbestimmungen taktpersonen untersagt, die Wohnung ohne ausdrückliche 1. Personen nach 1. der Verfügung haben zweimal täglich (mor- Zustimmung des Landratsamts Rems-Murr-Kreis (Gesund- gens und abends) die Körpertemperatur zu messen und ein heitsamt) zu verlassen. Dies gilt nicht, sofern ein Verlassen der Tagebuch über die aufgetretenen Symptome und die Kör- Wohnung zum Schutz von Leben oder Gesundheit zwingend pertemperatur zu führen. Hierin sind auch die allgemeinen Ak- erforderlich ist (z.B. Hausbrand, medizinischer Notfall). tivitäten und Kontakte zu weiteren Personen zu führen. 4. Infizierten und engen Kontaktpersonen ist es für die Dauer der 2. Auf Nachfrage haben Infizierte und enge Kontaktpersonen dem Absonderung untersagt, Besuch von Personen zu empfangen, Gesundheitsamt Auskunft über die Inhalte des Tagebuches zu die nicht ihrem Haushalt angehören. geben. 5. Infizierte und enge Kontaktpersonen haben im Haushalt nach 3. Bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustands, ins- Möglichkeit eine zeitliche und räumliche Trennung von ande- besondere beim Auftreten der Symptome Halsschmerzen, ren Haushaltsmitgliedern einzuhalten. Eine zeitliche Trennung Husten, Heiserkeit, Schnupfen, Störung von Geruchs- bzw. kann zum Beispiel dadurch erfolgen, dass die Mahlzeiten nicht Geschmackssinn, Erbrechen, Übelkeit, Kopf- und Glieder- gemeinsam, sondern nacheinander eingenommen werden. schmerzen und allgemeinem Unwohlsein sowie bei einem Eine räumliche Trennung kann zum Beispiel dadurch erfolgen, Anstieg der Körpertemperatur über 38,0 Grad Celsius haben dass die Infizierten sich in einem anderen Raum als die übrigen Infizierte und enge Kontaktpersonen umgehend telefonisch Haushaltsmitglieder aufhalten. den Hausarzt zu informieren, wobei sie auf ihre (mögliche) 6. Der persönliche Kontakt zu anderen häuslich isolierten Perso- Corona-Infektion hinzuweisen haben. Falls akut ärztliche Hil- nen oder gar zu Infizierten aus anderen Haushalten ist unter- fe benötigt wird (zum Beispiel über die Inanspruchnahme des sagt. kassenärztlichen Notdienstes oder des Rettungsdienstes), ha- 7. Ist ein persönlicher Kontakt mit anderen Personen unumgäng- ben sie sowohl vorab telefonisch als auch beim ersten Kontakt lich, haben Infizierte oder enge Kontaktpersonen die anderen das medizinische Personal auf das (mögliche) Bestehen einer Personen vorab ausdrücklich auf das (mögliche) Vorliegen Infektion mit dem Corona-Virus SARS-Cov-2 hinzuweisen. einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 zu infor- 4. Es sind folgende Hygieneregeln zu beachten: mieren. Bei dem unumgänglichen Kontakt sollte der Infizierte - Kontakte zu anderen Personen sind zu vermeiden oder bei wenn möglich einen Mund-Nasen-Schutz (Mindeststandard unumgänglichen Kontakten soweit wie möglich zu minimie- FFP1) tragen und muss einen Mindestabstand von zwei Me- ren. Jedenfalls sollte ein Mindestabstand von 2 Metern nicht tern wahren. Falls ein Mund-Nasen-Schutz nicht verfügbar ist, unterschritten werden und der Kontakt sollte zeitlich auf das so ist die Mund- Nasen-Partie des Infizierten oder der engen unbedingt Notwendige beschränkt werden.
8 AMTSBLATT LEUTENBACH 15. Oktober 2020 Nr. 42 - Bei gemeinsamer Nutzung insbesondere von Badezimmer, 7. Diese Anordnung stellt eine Maßnahme nach§ 28 Abs. 1 Satz WC und Küche durch Infizierte oder enge Kontaktpersonen 2 lfSG dar und ist gemäß § 28 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 8 lfSG und andere Haushaltsmitglieder sind Kontaktflächen nach der sofort vollziehbar. Widerspruch und Anfechtungsklage haben Nutzung gründlich zu reinigen. keine aufschiebende Wirkung. - Bei Husten und Niesen ist Abstand zum anderen einzuhalten VI. Zuwiderhandlungen und die infizierte Person hat sich abzuwenden, die Armbeuge ist vor Mund und Nase zu halten oder ein Taschentuch zu 1. Nach § 73 Abs. 1a Nr. 6 lfSG handelt ordnungswidrig, wer vor- benutzen, das anschließend sofort zu entsorgen ist. sätzlich oder fahrlässig gegen eine vollziehbare Anordnung - Sowohl Infizierte bzw. enge Kontaktpersonen als auch Haus- nach § 28 Absatz 1 Satz 1 oder Satz 2, § 30 Absatz 1 Satz 2 haltsmitglieder haben ihre Hände regelmäßig gründlich mit oder§ 31 lfSG verstößt. Wasser und Seife zu waschen. Diese Allgemeinverfügung stellt eine solche vollziehbare An- - Haushaltsmitglieder sollen sich mit ihren Händen nicht in das ordnung dar. Der Verstoß kann mit einer Geldbuße bis zu fünf- Gesicht fassen, also das Berühren von Augen, Nase und Mund undzwanzigtausend Euro geahndet werden. grundsätzlich vermeiden. 2. Im Falle der Nichtbeachtung der Anordnungen und Auflagen dieser Verfügung kann die zuständige Ortspolizeibehörde 5. Infizierte nach A. 1. Ziffer 1 haben ihrer Wohnortgemeinde die Verfügung mit Mitteln des Verwaltungszwangs nach dem als zuständiger Behörde nach dem Infektionsschutzgesetz un- Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz durchsetzen. Hier- verzüglich enge Kontaktpersonen mitzuteilen, mit denen sie zu kommen insbesondere die Androhung und Festsetzung bis 48 Stunden vor Symptombeginn oder Testdatum und bis von Zwangsgeldern sowie die Anwendung des unmittelbaren Bekanntwerden ihrer Erkrankung Kontakt hatten. Anzugeben Zwangs in Betracht. sind Name, Vorname, Geburtsdatum (falls bekannt), aktuelle Adresse, Mailadresse (falls vorhanden), Zeitpunkt des letz- VII. Inkrafttreten ten Kontakts sowie die Telefonnummer aller engen Kontakt- Die Allgemeinverfügung wird am Tag nach ihrer Bekanntgabe personen. In welcher Form die Meldung zu erfolgen hat, und wirksam. an welche E-Mailadresse oder Telefonnummer, bestimmt die B. Begründung jeweilige Wohnort gemeinde. Die Wohnortgemeinde leitet die Daten der Kontaktpersonen an das zuständige Gesundheitsamt I. Sachverhalt weiter. Stellt die Wohnortgemeinde bei der Ermittlung fest, Am 03.03.2020 wurde erstmals bei einer Person im Rems-Murr- dass auch Personen mit Wohnort außerhalb ihrer Gemeinde Kreises das neuartige Corona-Virus (Erkrankung COVID-19; Virus- aber innerhalb des Rems-Murr-Kreises enge Kontaktpersonen name SARS-CoV-2) nachgewiesen. sind, leitet sie deren Daten an deren jeweilige Wohnortgemein- Das Robert Koch-Institut (RKI) als konzeptionierende Stelle im de weiter. Diese informiert dann in eigener Zuständigkeit die Sinne von§ 4 des lfSG empfiehlt als geeignete Gegenmaßnahmen engen Kontaktpersonen. zuvorderst die Einhaltung geeigneter Hygienemaßnahmen, Kon- taktreduktion und den Schutz besonders vulnerabler Personen- V. Hinweise gruppen (vor allem ältere oder vorerkrankte Personen). 1. Weitergehende Regelungen anderer einschlägiger Vorschrif- Seit Beginn des Ausbruchs des neuartigen Corona-Virus hat das ten werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt und RKI laufend neue Erkenntnisse über das Virus gewonnen. Es hat sind zu beachten. Hierzu zählt insbesondere die CoronaVO des daher seine Empfehlungen hinsichtlich der Quarantänedauer ge- Landes Baden-Württemberg in ihrer jeweils aktuellen Fassung. ändert sowie die Definition, welche Personen als enge Kontakt- 2. Wer unter Beobachtung nach § 29 lfSG steht, hat die erforderli- personen gelten und welche als die spezifischen Anzeichen einer chen Untersuchungen durch die Beauftragten des Gesundheits- Erkrankung gelten. Regelungen des Infektionsschutzgesetzes wur- amts zu dulden und den Anordnungen des Gesundheitsamtes den geändert. Folge zu leisten. Hierzu sind insbesondere die erforderli- Die Allgemeinverfügung zur Änderung der Allgemeinverfügung chen äußerlichen Untersuchungen, Abstriche von Haut und über die häusliche Absonderung und weiteren Maßnahmen von Schleimhäuten, Blutentnahmen und Röntgenuntersuchungen infizierten und ansteckungsverdächtigen Personen (enge Kontakt- zu dulden sowie das erforderliche Untersuchungsmaterial (z. personen) mit dem Corona-Virus (Erkrankung COVID-19; Virusna- B. Speichel, Blut) auf Verlangen bereitzustellen. me SARS-CoV-2) zur Eindämmung und zum Schutz vor der Ver- 3. Aufgrund der Beobachtung sind Infizierte verpflichtet, den Be- breitung des Corona-Virus vom 27.03.2020 muss deshalb in den auftragten des Gesundheitsamtes zum Zwecke der Befragung entsprechenden Punkten angepasst werden. oder der Untersuchung den Zutritt zu ihrer Wohnung zu ge- II. Rechtliche Würdigung statten, ihnen auf Verlangen über alle den Gesundheitszustand Gemäß § 28 Abs. 1 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (lfSG) in Ver- betreffenden Umstände Auskunft zu geben und im Falle des bindung mit § 1 Abs. 6 der Verordnung des Sozialministeriums Wechsels der Hauptwohnung oder des gewöhnlichen Aufent- über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz vom 19. haltes unverzüglich dem bisher zuständigen Gesundheitsamt Juli 2007 ist die Ortspolizeibehörde für den Erlass der Änderungs- und dem künftig zuständigen Gesundheitsamt Anzeige verfügung zuständig. zu erstatten. Dazu gehört unter anderem die Mitteilung über Die Grundrechte der Freiheit der Person nach Art. 2 Abs. 2 Grund- die häusliche Quarantäne sowie über ihren Gesundheitszu- gesetz (GG), der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG und die Un- stand. verletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 Abs. 1 GG werden inso- 4. Für den Fall, dass Infizierte den Anordnungen dieser Verfü- weit eingeschränkt. gung nicht oder nicht ausreichend nachkommen, können sie Gemäß § 28 Abs. 1 LVwVfG ist vor Erlass eines belastenden Ver- zwangsweise in einer geeigneten geschlossenen Einrichtung waltungsaktes grundsätzlich eine Anhörung erforderlich. Nach § abgesondert werden. 28 Abs. 2 Nr. 4 LVwVG kann von einer Anhörung aber abgesehen 5. Die Einhaltung der Anordnung und Auflagen kann mit Mitteln werden, wenn die Behörde eine Allgemeinverfügung erlassen will. des Verwaltungszwangs durchgesetzt werden. Die Allgemeinverfügung der Gemeinde Leutenbach zur Änderung 6. Für dringend benötigte Beschäftigte kritischer Infrastruktu- der Allgemeinverfügung über die häusliche Absonderung von in- ren des Gesundheitssektors können vom Gesundheitsamt auf fizierten Personen mit dem neuartigen Corona-Virus (Erkrankung Antrag Ausnahmen von den Anordnungen und/oder Auflagen COVID-19; Virusname SARS-CoV-2) zur Eindämmung und zum nach pflichtgemäßem Ermessen gestattet werden. Schutz vor der Verbreitung des Corona-Virus vom 27.03.2020 wird
15. Oktober 2020 Nr. 42 AMTSBLATT LEUTENBACH 9 gern.§ 1 Abs. 5 S. 1 DVO GemO notbekanntgemacht, was bedeutet, zu A VI: dass die Allgemeinverfügung am Tage nach ihrer Veröffentlichung Nr. 1 wird ersetzt durch: als bekannt gegeben gilt, wenn dies in der Verfügung so bestimmt Nach § 73 Abs. 1a Nr. 6 lfSG handelt ordnungswidrig, wer vorsätz- wurde. Diese Notbekanntmachung ist zwingend notwendig, da die lich oder fahrlässig gegen eine vollziehbare Anordnung nach § 28 Verbreitung des Virus nach epidemiologischen Erkenntnissen des Absatz 1 Satz 1 oder Satz 2, § 30 Absatz 1 Satz 2 oder§ 31 lfSG RKI exponentiell erfolgt und daher jeder Tag ohne entsprechende verstößt. Maßnahmen ein weiteres hohes Verbreitungsrisiko nach sich zieht. Diese Allgemeinverfügung stellt eine solche vollziehbare Anord- Die Bekanntmachung wird gern. § 1 Abs. 5 S. 2 DVO GemO in der nung dar. Der Verstoß kann mit einer Geldbuße bis zu fünfund- durch die Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Leutenbach vorgegebenen Form wiederholt, sobald die Umstände es zulassen. zwanzigtausend Euro geahndet werden. C. Rechtsbehelfsbelehrung B. Inkrafttreten Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monates nach Be- Die Allgemeinverfügung wird am Tag nach ihrer Bekanntgabe kanntgabe Widerspruch bei der Stadtverwaltung Gemeinde Leu- wirksam. tenbach erhoben werden. Die vollständige Verfügung kann im Rathaus Leutenbach, Rathaus- gez. platz 1, 71397 Leutenbach, zu folgenden Öffnungszeiten einge- Leutenbach, 6.10.2020 sehen werden: Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag: 07:00 bis 16:00 Uhr, Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 19:00 Uhr, Freitag, 08:00 bis 12:00 Uhr. gez. Jürgen Kiesl Leutenbach, 6.10.2020 Bürgermeister Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (lfSG) Allgemeinverfügung Jürgen Kiesel zur Änderung der Allgemeinverfügung über die häusliche Bürgermeister Absonderung und weiteren Maßnahmen von infizierten und ansteckungsverdächtigen Personen (enge Kontaktper sonen) mit dem CoronaVirus (Erkrankung COVID19; Vi rusname SARSCoV2) zur Eindämmung und zum Schutz vor der Verbreitung des CoronaVirus vom 27.03.2020 (Coro- naAV) vom 6.10.2020. FUNDSACHEN Gemäß § 28 Abs. 1 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (lfSG) in Verbin- dung mit § 1 Abs. 6 der Verordnung des Sozialministeriums über Fahrrad Marke Nicky, am 12.10.2020 am Container Sportplatz Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz vom 19. Juli Nellmersbach 2007 in Verbindung mit § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz wird folgende Änderung der CoronaAV erlassen: A Änderungen der CoronaAV zu A 11: Nr. 1 wird ersetzt durch: SCHULEN Infizierte an SARS-CoV-2 haben sich - unverzüglich und ohne weitere Anordnung - in häusliche Quarantäne zu begeben. Die Quarantäne dauert zunächst 10 Tage ab Symptombeginn bzw. bei Musik- und Kunstschule asymptomatischem Verlauf ab dem Tag des Abstrichs im Rahmen Winnenden | Berglen | der Durchführung eines Tests auf das Virus. Leutenbach | Schwaikheim www.sjmks.de zu A III: Nr. 2. wird ersetzt durch: Als enge Kontaktpersonen werden durch die Wohnartgemeinden des oder der Infizierten ermittelt: Personen, die nach den jeweiligen Kriterien des RKI als enge Kon- taktpersonen definiert werden (www.rki.de). W I N N E N DE N | B E R G L E N | L E U T E N BAC H | S C HWAI K HE I M Nr. 4 wird ersetzt durch: Rhythmisch-Musikalische Schnuppertage im Oktober: Für Kontaktpersonen der Kategorie 1, die zu medizinischem Perso- Früherziehung nal in Arztpraxen und Krankenhäusern gehören, gibt es in Situati- BERGLEN ab 4 Jahren Wann: Fr., 23. Oktober 2020 | 16-17 Uhr Wo: Feuerwehrhaus Steinach (Luisenstraße 6) onen mit relevantem Personalmangel Optionen zum Management Lehrkraft: Julia Schmid Leutenbach unter: www.rki.de/covid-19-hcw Berglen BIRKMANNSWEILER Birkmannsweiler Wann: Sa., 24. Oktober 2020 | 10-11 Uhr in Nr. 5 wird Satz 5 ersetzt durch: Symptome sind: Fieber ab 38,0 Leutenbach Wo: Musikschule Winnenden (Schlossstr. 24) Lehrkraft: Salomé Carl Grad, Atembeschwerden oder trockener Husten, Schnupfen, Ge- Berglen LEUTENBACH ruchs- und/oder Geschmacksstörungen. Wann: Sa., 24. Oktober 2020 | 11-12 Uhr Wo: Musikschule Winnenden (Schlossstr. 24) Lehrkraft: Salomé Carl zu A IV: Birkmannsweiler Nr. 3 wird ergänzt um das Symptom „Störung von Geruchs- und Jetzt anmelden! Voraussichtlicher Unterrichtsbeginn ab November. Geschmackssinn", die Zahl 38,5 wird in 38,0 abgeändert Tel.: 07195 / 8240 E-Mail: info@sjmks.de in Nr. 5 werden nach „Symptombeginn oder" die Wörter „Testda- www.mks-winnenden.de Musik- und Kunstschule Winnenden Berglen | Leutenbach | Schwaikheim Schlossstraße 24 71364 Winnenden E-Mail: info@sjmks.de Tel.: 07195 / 8240 tum und" eingefügt; in Satz 2 wird eingefügt „Geburtsdatum (falls bekannt), Zeitpunkt des letzten Kontakts" Plakat: MKS
10 AMTSBLATT LEUTENBACH 15. Oktober 2020 Nr. 42 Auto-CAD – Grundkurs Volkshochschule Andreas Behnk, 8 Termine, montags und donnerstags, 19.00 – Winnenden • Leutenbach • Schwaikheim 22.00 Uhr, ab 2. November, EDV-Schulungsraum der Stadt Win- nenden. (N56101) Geschäftsstelle Excel-Einführungskurs – am eigenen Laptop Marktstr. 47, 71364 Winnenden, Telefon 07195 1070-0, Máté Àron Schäfer, 5 Termine, montags, 18.15 – 21.15 Uhr, ab 2. info@vhs-winnenden.de November, vhs. (N53146) Öffnungszeiten Servicebüro Montag bis Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr Excel-Aufbau- und Auffrischungskurs Montag und Donnerstag 16.00 bis 18.00 Uhr Für Teilnehmende mit Vorkenntnissen. Markus Amend, 3 Termine, Rund um die Uhr informieren und anmelden: dienstags, 17.45 – 20.45 Uhr, ab 3. November, EDV-Schulungs- www.vhs-winnenden.de. raum der Stadt Winnenden. (N53148) Erste Schritte mit dem Smartphone Aktuelles aus der vhs Grundlagenkurs für Teilnehmende ohne Computer-und Internet- Philosophisches Frühstück – jetzt wieder vor Ort kenntnisse. Matthias Weller, 2 Termine, mittwochs, 18.00 – 21.00 Was ist der Mensch? Rationalistische und idealistische Menschen- Uhr, ab 4. November, vhs Wiesenstraße. (N50210) bilder: Axel Grau. Samstag, 17. Oktober, 11.00 – 12.30 Uhr, vhs Jodeln – mit Diplom – Zusatzkurs Vortragssaal. Veronika Hermann, Freitag, 23. Oktober, 18.00 – 21.30 Uhr, vhs. Geologie in Winnenden und Umgebung (N20624) Am Freitag, 23. November, schließt sich ein Aufbaukurs Prof. Gabriele Grassegger, Mittwoch, 21. Oktober, 19.30 – 21.00 an. (N20626) Uhr, vhs Vortragssaal, Eintritt 6 € (erm. 4,50 €). Am Samstag, 24. Kurse für Kinder mit Erwachsenenbegleitung Oktober, findet von 14.00 – 17.00 Uhr eine Exkursion zum geologi- Im Wald da sind die Räuber schen Lehrpfad Buocher Höhe statt. (N10451) Wir treffen uns bei Einbruch der Dämmerung, hören spannende Kunstgeschichte am Nachmittag: August Macke Geschichten von Räubern und wandern durch die anbrechende August Macke war einer der Hauptvertreter des Expressionismus Dunkelheit in den Wald hinein. Für Grundschulkinder. Katharina und gehörte zum Kreis des Blauen Reiter. Ulla Katharina Groha Schönemann, Samstag, 7. November, 16.00 – 18.30 Uhr, Wald- stellt den Künstler vor. Donnerstag, 5. November, 15.00 – 17.00 spielplatz Bürg. (N61060) Uhr, vhs. (N20400) Am 19. November findet eine Kunstfahrt mit Ulla Groha nach Wiesbaden zur August-Macke-Schau statt. Mathekurse nach den Herbstferien (Kursnr. N20418) Klasse 10 in der Realschule (N66200) Abiturienten am beruflichen Gymnasium (N66305) Kultur mit Biss in Schwaikheim: Ersatztermin 22. Oktober Kursstufe 2 am Gymnasium in der Gemeindehalle Basisfach (N66303) Der dritte Termin der Reihe „Kultur mit Biss“ in Schwaikheim mit Leistungsfach, 8 Punkte und weniger (N66302) dem Duo BitterGreen und dem Sprecher Rudolf Guckelsberger Leistungsfach, 8 Punkte und mehr (N66301) wurde von März auf Donnerstag, 22. Oktober, verschoben. Die verkauften Eintrittskarten sind für diesen Termin gültig. Die Veranstaltung ist ausverkauft und findet in der Gemeindehalle statt. Einlass ist bereits ab 19 Uhr, Veranstaltungsbeginn um 20 Uhr. FEUERWEHR A little bit of English - Sprachkurs am Markttag Für Teilnehmende mit Vorkenntnissen. Wiebke Elzer, 10 Termine, donnerstags, 9.15 – 10.15 Uhr, ab 22. Oktober, vhs. (N42111) Freiwillige Feuerwehr Spanisch A2 Leutenbach www.feuerwehr.leutenbach.de Für Teilnehmende mit geringen Vorkenntnissen. Osvaldo Calle Quiñonez, 13 Termine, montags, 18.15 – 19.45 Uhr, ab 19. Okto- ber, vhs Wiesenstraße. (N45105) Einsatzübersicht September (23) 01.09.20 / 16:50 Uhr Klassische Maniküre am Naturnagel Weiler z. St. - K 1850 - Gemeldeter Fahrzeugbrand Elsbeth Mössner, Mittwoch, 21. Oktober, 18.30 – 21.30 Uhr, (24) 08.09.20 / 21:17 Uhr vhs Wiesenstraße. (N10320) Leutenbach - K 1845 - Unbeaufsichtigtes Lagerfeuer Klangmeditation mit Kristall-Klangschalen (25) 17.09.20 / 13:06 Uhr Margarete Dünow, Freitag, 23. Oktober, 19.00 – 20.30 Uhr, Weiler z. St. - Erich-Kästner-Weg - Essen auf Herd vhs Wiesenstraße. (N32331) (26) 28.09.20 / 15:47 Uhr Ayurveda-Yoga: Fit durch den Herbst Nellmersbach - B 14 - Waldrems - Gemeldeter Fahrzeugbrand Daniela Köhler, Samstag, 24. Oktober, 15.00 – 19.00 Uhr, vhs Vortragssaal. (N32358) Wirbelsäulengymnastik Ein gesundheitsorientiertes Training für Senioren. Tanja Gallinat, 10 Termine, montags, 9.00 – 10.00 Uhr, ab 2. November, Alte Kel- ter Winnenden. (N33184) Immer das Neueste aus Mit dem Smartphone unterwegs Leutenbach Wie man das Android-Smartphone als Navi zu Fuß, mit öffentli- Aktuelle Neuigkeiten aus dem Gemeindeleben und der chen Verkehrsmitteln oder im Auto nutzen kann, zeigt Steffen De- Kommunalpolitik finden Sie auf www.leutenbach.de (Rathaus). muth. Freitag, 23. Oktober, 15.00 – 18.00 Uhr, vhs Wiesenstraße. (N50248)
15. Oktober 2020 Nr. 42 AMTSBLATT LEUTENBACH 11 Wir gratulieren zur Eheschließung FFA AMILIENNACHRICHTEN Am 10.10.2020 in Leutenbach Steffen Claus Keppler und Sandra Keppler, geb. Linsenmaier KIRCHEN 80. Geburtstag im Wohnbezirk Leutenbach Evangelische Kirchengemeinde Am 8. Oktober 2020 konnte Leutenbach www.kirche-leutenbach.de Herr Horst Franz Tschi- schka seinen 80. Geburtstag Evangelische Kirchengemeinde Leutenbach, Rotenbühlstr. 28, feiern. Zu den Gratulanten Leutenbach gehörte auch Bürgermeister Pfarrerin Susanne Blatt Jürgen Kiesl. Er überbrachte Te.: 07195/910296, E-Mail: Susanne.blatt@elkw.de die Glückwünsche und ein Evangelisches Pfarramt Leutenbach Präsent der Gemeinde Leu- Öffnungszeiten: tenbach. Gemeinderat, Bür- Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr germeister und Gemeinde- Freitag 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr verwaltung wünschen Herrn Tschischka alles Gute, vor allen Tel.: 07195/3827, E-Mail: pfarramt.leutenbach@elkw.de Dingen Gesundheit für die kommenden Lebensjahre. www.kirche-leutenbach.de Wochenspruch Dies Gebot haben wir von ihm, dass, wer Gott liebt, dass der auch seinen Bruder liebe. 1. Johannes 4,21 Mitteilungen der Kirchengemeinde Leutenbach Das Pfarramt ist am Freitag, 16.10.2020 geschlossen! Goldene Hochzeit im Wohnbezirk Weiler zum Stein Mittwoch, 14.10.2020 16:00 Uhr Kinderchor (Eckzimmer) Am 11. September 2020 konnten die Eheleute Christa und Dr. Jürgen Kranz das Fest der Goldenen Hochzeit feiern Donnerstag, 15.10.2020 und somit auf 50 gemeinsame Ehejahre zurückblicken. Zu 19:00 Uhr Kirchengemeinderatssitzung den Gratulanten gehörte auch Bürgermeister Jürgen Kiesl. Er überbrachte die Glückwünsche des Ministerpräsidenten Sonntag, 18.10.2020 sowie ein Präsent der Gemeinde Leutenbach. Gemeinderat, 10:00 Uhr Konfirmationsgottesdienst I Bürgermeister und Gemeindeverwaltung wünschen dem Ehe- 11:30 Uhr Konfirmationsgottesdienst II paar Kranz alles Gute, vor allen Dingen Gesundheit für die 15:00 Uhr Orgelkonzert für Kinder und Junggebliebene, veranstal- kommenden gemeinsamen Lebensjahre. tet vom Förderverein für Kultur und Kirche Dienstag, 20.10.2020 19:00 Uhr Jungbläser 20:00 Uhr Posaunenchor Mittwoch, 21.10.2020 15:00 Uhr Konfirmandenunterricht 16:00 Uhr Kinderchor (Eckzimmer) Sonntag, 25.10.2020 09:30 Uhr Gottesdienst mit Taufen (Pfrin. S. Blatt) Im Gottesdienst werden getauft: Anni Sophie Friedrich und Elli Ly- dia Haag Kinderkirche Am Konfirmationssonntag, 18.10.2020 und am Sonntag, 25.10.2020 ist parallel zum Gottesdienst auch Kinderkirche. Wir freuen uns auf viele kleine Besucherinnen und Besucher! Wir bitten um Anmeldung im Pfarramt. Tel.: 07195/3827 oder pfarramt.leutenbach@elkw.de Euer KIKI Team Wir gratulieren zum Geburtstag Café am Kirchturm Wohnbezirk Leutenbach Das geplante Café am Kirchturm am 22.10.2020 und auch die wei- Gisela Frank, am 18.10. 75 Jahre teren Café Termine im Jahr 2020 entfallen aus aktuellem Anlass. Rada Stanojlovic, am 21.10. 80 Jahre Wir hoffen, dass wir 2021 wieder starten können und wünschen Wohnbezirk Nellmersbach allen unseren Café - Gästen eine gute und gesegnete Zeit! Bleiben Nobert Josef Trampert, am 21.10. 70 Jahre Sie gesund. Franz Schuller, am 21.10. 70 Jahre Ihr Café am Kirchturm Team
12 AMTSBLATT LEUTENBACH 15. Oktober 2020 Nr. 42 Die Konferenz der Tiere – Orgelkonzert für Kinder und gendlichen gestaltet haben. Besonderer Dank gilt dem Posaunen- Junggebliebene chor, der die zweite Konfirmation, in der Jungbläser konfirmiert Erich Kästner veröffentlichte sein lustiges, fesselndes und auch wurden, von draußen musikalisch gestaltet hat. Der Gottesdienst ermahnendes Kinderbuch „Die Konferenz der Tiere“ schon 1949. wurde ins Freie übertragen. Danke an Eva Hammer für die musika- Und sie ist aktueller denn ja. Ein Löwe, ein Elefant und eine Giraffe lische Leitung an der Orgel, beim Posaunenchor und dem Lied der haben es satt, dass die Menschen immer nur Kriege, Hungersnöte Eltern. Großer Dank gilt allen, die für die praktische Durchführung und Streiks schaffen. Doch wer denkt da an die Kinder? Also muss der Konfirmationen unter Coronabedingungen gesorgt haben. eine Konferenz der Tiere einberufen werden. Doch was sind ihre Konfirmiert wurden an diesem Sonntag: Ziele und können sie sie erreichen? Simon Hammer, Julian Hanle, Filipp Binder, Laura Ilg, Janne Kem- Gert Schlüter erzählt die Geschichte und Andreas Spahn vertont per, Joy Maier, Felix Sauer und Nils Hunker sie auf der Orgel. Die Idee, aus der Geschichte ein Orgelkonzert für Konfirmationen 18.10.2020 Kinder und Junggebliebene zu machen, hatten Eva Martin-Schnei- Am 18.10.2020 wird nun unsere 2. Gruppe der Konfirmandinnen der und Christiane Michel-Ostertun. Die vielen Klangfarben einer und Konfirmanden ihre Konfirmation feiern. Orgel eignen sich besonders dazu, die unterschiedlichen Charak- Die Konfirmandinnen und Konfirmanden dürfen nur eine bestimm- tere darzustellen, Stimmungen zu erzeugen und die Geschichte zu te Zahl an gelisteten Gästen mit zum Gottesdienst bringen. untermalen. Deshalb bitten wir alle anderen Kirchgänger an diesem Sonntag Der Förderverein für Kultur und Kirche Leutenbach nimmt sein vielleicht nach Weiler zum Stein, Winnenden oder sonst eine schö- Programm im Herbst wieder auf. ne Kirche zum Gottesdienst zu besuchen. Das Orgelkonzert findet am 18.10.2020 um 15:00 Uhr in der Wir hoffen auf Ihr Verständnis. evangelischen Johanneskirche Leutenbach, Theodor-Heuss Am 18.10.2020 werden konfirmiert: Str. 32, 71397 Leutenbach, statt. Der Eintritt ist frei. Mit Ihrer Levin Hof, Anna Rommel, Jana Berroth, Mareen Graminske, Nele Spende am Ausgang unterstützen Sie die Arbeit des Fördervereins. Herzog, Sina Groß, Tom Ungerathen, Patrick-Marcel Berger, Nick Für das Konzert gibt es ein Hygienekonzept. Holzwarth, Kay Holzwarth Bitte bringen Sie Ihre Alltagsmasken mit. Singst du gerne? Wenn du zwischen 6 und 12 Jahren bist, dann komm zu uns in den Kinderchor. Wir freuen uns auf Dich! Wir singen Lieder über Menschen und Geschichten aus der Bibel, kunterbunte Songs aus aller Welt und lernen auf spielerische Weise unsere Stimme kennen und richtig mit ihr umzugehen. Singst Du gerne? Dann komm einfach einmal vorbei. Der Kinderchor findet immer mittwochs von 16-16:45 Uhr in der Johanneskirche in Leutenbach statt. Die Teilnahme am Kinderchor ist kostenlos. Nähere Infos bei Chorleiterin Annedore Greiner Foto: Susanne Blatt Telefon 0711/575813 E-Mail: 7greiner@gmx.de Abendmahl für die Konfirmandinnen und Konfirmanden Am Samstag den 10.10.2020 um 11.45 Uhr feierten die Konfirman- dinnen und Konfirmanden, die am 11.10. konfirmiert wurden, mit Pfarrerin Blatt das Heilige Abendmahl.(siehe unteres Foto oben) Bitte melden Sie ihr Kind zuvor telefonisch oder per Mail an. Durch die Corona-Pandemie war es nicht möglich, dies aus Zeit- Seit Corona haben wir neue Probenbedingungen. gründen und wegen der Anzahl der Besucher in der Konfirmation selbst durchzuführen. Begleitet wurde die Feier von der Organistin Plakat: Pfarramt Leutenbach Eva Hammer. Sitzung des Kirchengemeinderates am 15.10.2020 Konfirmationen in der Johanneskirche 19.00 Uhr im Evang. Gemeindezentrum/Johanneskirche Am Sonntag, den 11.10. 2020 wurden in zwei Gottesdiensten um Tagesordnung: 10.00 Uhr und um 11.30 Uhr die Hälfte unserer Konfirmandinnen Besinnung; und Konfirmanden konfirmiert. Die Jugendlichen legten Rechen- Blitzlichtrunde; schaft über wichtige Inhalte des christlichen Glaubens ab, wie etwa Protokoll der letzten Sitzung; die Bedeutung der Taufe und des Abendmahls. Sie beschrieben, Genehmigung der Tagesordnung; Gespräch mit dem Vorsitzenden was ihnen am Leben Jesu und an den Gleichnissen wichtig ist so- des Fördervereins für Kirche und Kultur Andreas Spahn, u.a. über wie was sie für Hoffnungen und Ziele für sich und die Welt ha- Winterbasar; ben. Pfarrerin Blatt segnete sie ein und der Kirchengemeinderat Gespräch mit Annedore Greiner über Kinderchor und Konzertpro- überreichte die Konfirmationsurkunden und die Kreuze, die die Ju- jekt (Information, Beratung);
Sie können auch lesen