"Wir für Euch" 42 - Lokalmatador

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"Wir für Euch" 42 - Lokalmatador
A M T S B L AT T D E R G E M E I N D E L E U T E N B A C H

42   LEUTENBACH • NELLMERSBACH • WEILER ZUM STEIN    Donnerstag, 15. Oktober 2020

                       „Wir für Euch“
                 Alltagshilfe in Leutenbach
       Jeder von uns kennt Situationen, in denen wir dringend kurzfristig
       Hilfe benötigen würden: ob bei Arzt­ oder Behördengängen, beim
       Schneeräumen, Gardinen aufhängen, bei kleineren Reparaturen
       oder der Kinderbetreuung.

       Unsere ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer von „Wir für Euch“
       sind nur einen Anruf entfernt für Sie da!

       Bei uns wird Ihnen geholfen:

                              unbürokratisch
                              schnell
                              bei kleineren einmaligen Alltagsproblemen
                              in allen Lebenslagen
                              kostenlos – gegen eine freiwillige Spende

       Unser Angebot gilt für ALLE, nicht nur für ältere Mitbürgerinnen
       und Mitbürger.

       Sie erreichen uns am schnellsten

           per Telefon: 0152 / 51030137

           per E­Mail: wir­fuer­euch@alltagshilfe­in­leutenbach.de

       oder kommen Sie ganz einfach persönlich bei uns vorbei:
       Jeden ersten Donnerstag im Monat von 10:00 bis 12:00 Uhr in der
       Hauptstraße 23 in Leutenbach (in den Räumen der AWO).
"Wir für Euch" 42 - Lokalmatador
2                                                     AMTSBLATT          LEUTENBACH                              15. Oktober 2020    Nr. 42

                                                                        Bücherrückgabe ab sofort rund um die Uhr
          AUS DEM R A
                    ATT H A U S                                         Die Ortsbücherei Leutenbach hat erneut ihren Service erweitert:
                                                                        ein Medienrückgabekasten steht ab sofort für die Bücherei-Nutzer
                                                                        zur Verfügung. Wer ihn zum ersten Mal verwenden möchte, kann
                                                                        ihn nicht übersehen, denn in Signalrot ist er direkt neben dem Rat-
    1.400 Meter für den Artenschutz                                     haus-Eingang Nellmersbacher Straße vorzufinden. Dieser Eingang
    In einer Kooperation des Landschaftserhaltungsverbandes, dem        dient derzeit als Eingang für Bücherei-Besucher. (Der Zugang zum
    Landratsamt und der Gemeinde wurden Blühmischungen auf              Rathaus erfolgt weiterhin über den Rathausplatz.)
    Grasfeldwegen eingesät
                                                                        Das Bücherei-Team und viele Leser haben sich den Rückgabe-
    Dieses Projekt zeigt, was aus unscheinbaren Flächen gemacht wer-
                                                                        kasten schon lange gewünscht, ermöglicht er doch viel mehr Fle-
    den kann, wenn das Ziel klar ist: Potentiale für den Artenschutz
                                                                        xibilität bei der Rückgabe von Medien, die ab sofort nicht mehr
    nutzen.
                                                                        nur innerhalb der Öffnungszeiten der Bücherei, sondern durch den
    Auf dem Mittelstreifen von drei Grasfeldwegen in der Nähe des       Kasten rund um die Uhr möglich ist. Besonders für Menschen, die
    Wohnbezirks Nellmersbach wurde in der vergangenen Woche eine        in der aktuellen Zeit der Coronapandemie besonders darauf be-
    Blühmischung ausgebracht.                                           dacht oder angewiesen sind, Kontakte wo möglich zu vermeiden,
    Die Gemeinde hat sich gerne dazu bereit erklärt, an dem vom         stellt der Rückgabekasten einen zeitgemäßen Service dar. Über die
    Landschaftserhaltungsverband Rems-Murr-Kreis initiierten Pro-       von der Bücherei weiterhin angebotenen Büchertaschen und den
    jekt teilzunehmen, die Flächen zur Verfügung zu stellen und den     Rückgabekasten kann die Bücherei ab sofort weitestgehend kon-
    Bauhof mit unterstützenden Arbeiten, wie dem Mulchen vor der        taktfrei genutzt werden. Dem herbstlichen Schmöker-Spaß steht
    Einsaat und dem anschließenden Abwalzen zur Verfestigung, zu        also nichts mehr im Wege.
    beauftragen. Auch das Mähen nach dem Abblühen wird der Bau-         Der Kasten hat 3.844 Euro gekostet und wurde im Rahmen des So-
    hof im nächsten Jahr übernehmen.                                    forthilfeprogramms von Bibliotheken des deutschen Bibliotheks-
                                                                        verbands „Vor Ort für alle“ angeschafft. Die Gemeinde hat sich um
                                                                        die Fördermittel bemüht und erfreulicherweise den Zuschlag für
                                                                        den Medienrückgabekasten und weitere Modernisierungsmaßnah-
                                                                        men der Bibliothek erhalten. Der Gemeindeanteil beträgt lediglich
                                                                        25 %.

    Die Fläche zwischen den Fahrspuren wird aufgefräst und eingesät.
    Denis Schwaderer, Landwirt des Stiftsgrundhofs, hat die eigentli-
    che Arbeit erledigt. Auf einer Länge von insgesamt 1,4 Kilometern
    fräste er den einen Meter breiten Streifen zwischen den Fahrspu-
    ren auf, und brachte gleichzeitig die mehrjährige Blühmischung
    aus, die Insekten, aber auch Offenfeld-Tierarten wie Feldlerchen,
    Rebhühnern und Goldammern, als Lebensraum und Nahrungs-
    grundlage dienen soll. Die Befahrbarkeit und die Nutzung der
    Feldwege wird hierdurch nicht beeinträchtigt, da die Fahrspuren     Bürgermeister Jürgen Kiesl und Ursula Lauer, Leiterin der Ortsbü-
                                                                        cherei, freuen sich über die neue Möglichkeit der Bücherrückgabe.
    erhalten bleiben. Das Projekt steht im Zeichen der Biotopvernet-
    zung, dem sich die Gemeinde als Teil ihres Artenschutzkonzepts
    verschrieben hat.

     B 14: Sanierung der Kreisverkehre                                    Corona: neue Mailadresse für Anliegen
     Anschlussstelle Winnenden-Mitte                                      aller Art
     In Kalenderwoche 44 (26. bis 31. Oktober) kommt es zu um-
                                                                          Um weiterhin Anfragen rund um das Thema Corona zielge-
     fangreichen Sperrungen im Bereich der B 14-Anschlussstelle
     Winnenden-Mitte. Die beiden Kreisverkehre der Marbacher              richtet beantworten und Kontaktketten noch zügiger nachver-
     Straße bzw. der L1127 sollen in den Herbstferien saniert wer-        folgen zu können, hat die Verwaltung eine neue Mail-Adresse
     den. Der überörtliche Verkehr wird weiträumig umgeleitet,            eingerichtet.
     die Umleitung ist rechtzeitig ausgeschildert. Übermäßiger
                                                                          Bitte richten Sie Ihre Fragen, Meldungen, Befunde, Kontakt-
     Schleichverkehr durch die umliegenden Wohngebiete soll ver-
                                                                          bögen etc. künftig an das zentrale Postfach corona@leuten-
     mieden werden.
     Bitte planen Sie im genannten Zeitraum mehr Zeit ein und mei-        bach.de. Dieses Postfach wird von mehreren Mitarbeiter/in-
     den nach Möglichkeit den unmittelbaren Bereich der Sperrung.         nen an sieben Tagen in der Woche gesichtet.
"Wir für Euch" 42 - Lokalmatador
15. Oktober 2020    Nr. 42                           AMTSBLATT          LEUTENBACH                                                          3

Abgeschleppte Fahrzeuge zur Verwertung                                  recht. Anfangs dokumentierte Polizeieinsätze gehen konstant
Leider muss die Verwaltung regelmäßig herrenlose Fahrzeuge ab-          zurück, ebenso der - zu Beginn enorme - Arbeitsaufwand im
schleppen, die nicht mehr zugelassen, offensichtlich nicht mehr         Rathaus. Die Flüchtlingsunterkunft „Am Mühlefeld“ wird regel-
fahrbereit sind oder auch – günstig entsorgt – im Wald ihrem            mäßig durch einen Sicherheitsdienst überwacht. Die Integra-
Schicksal überlassen werden. Oft lässt sich auch kein Halter mehr       tionsbeauftragte besucht die Flüchtlinge regelmäßig in deren
feststellen.                                                            Unterkünften. Die Ehrenamtlichen sind ein wertvoller und wich-
Wir weisen darauf hin, dass solche Fahrzeuge nach einer ange-           tiger Pfeiler in der Betreuung der Geflüchteten. Sie fangen viele
messenen Aufbewahrungszeit zur Verwertung freigegeben wer-              Probleme in der Alltagsbewältigung ab und helfen aktiv bei der
den. Sofern ein (ehemaliger) Halter ausfindig gemacht werden            Lebensgestaltung und Integration mit. Mit dem Freundeskreis
kann, wird dieser selbstverständlich darüber informiert. Oft gibt es    Flüchtlinge und den Ehrenamtskoordinatoren besteht regelmä-
aber keine potenziellen Adressaten. Die abgeschleppten Fahrzeu-         ßiger Kontakt und Austausch. Schwierigkeiten bei der Integra-
ge werden bis zur Verwertung im Bauhof aufbewahrt.                      tion bereiten die Aspekte, dass Flüchtlinge mit einer Duldung
Das illegale Entsorgen eines Kfz wird aber stets zur Anzeige ge-        aufgrund ihres Status keine Beschäftigung aufnehmen dürfen,
bracht und führt zu einem Bußgeldverfahren! Dabei wird ein Buß-         und mangelnde Sprachkenntnisse. Die Unklarheit über künftige
geld von mindestens 100 EUR fällig. Unter Umständen nimmt auch          Unterbringungsverpflichtungen (Zahlen über aufzunehmende
das Amt für Umweltschutz die Ermittlungen auf.                          Personen werden relativ spät mitgeteilt, möglicher Familien-
                                                                        nachzug ist nicht abschließend geklärt und die künftige Migra-
Widerspruch gegen die Übermittlung                                      tionspolitik ist auch noch unklar) erschwert die Planungen. Die
von Daten an das Bundesamt für das                                      Corona-Pandemie hat auch einige Fortschritte in der Integra-
Personalmanagement der Bundeswehr                                       tionsarbeit zunichte gemacht. Viele Angebote, wie Hausaufga-
                                                                        benhilfe, Deutschkurse und Gesellschaftsnachmittage, konnten
Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer,
                                                                        nicht mehr angeboten werden.
die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, frei-
willigen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum   Umrüstung der Feuerwehr auf Digitalfunk bis Ende
Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die          2021
Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der              In den nächsten Jahren sollen alle Behörden und Organisatio-
Bundeswehr aufgrund § 58c Absatz 1 Satz 1 des Soldatengesetzes          nen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) über ein einheitliches, ge-
jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deut-          meinsames Funknetz verfügen. Dieses soll sich durch verläss-
scher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:      liche Verfügbarkeit, verbesserte Empfangsqualität und erhöhte
Familiennamen, Vornamen und die gegenwärtige Anschrift.                 Abhörsicherheit auszeichnen und den bisherigen Analogfunk
Die betroffenen Personen, deren Daten übermittelt werden, haben         ablösen. Neben fest eingebauten Funkgeräten in den Geräte-
das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Wider-           häusern und in den Fahrzeugen müssen auch ausreichend
spruch kann bei der Gemeinde Leutenbach, Rathausplatz 1, 71397          Handsprechfunkgeräte beschafft werden. Die Leitstelle des
Leutenbach, eingelegt werden. Bei einem Widerspruch werden die          Rems-Murr-Kreises ist seit Ende 2019 digitalfunkfähig. Inner-
Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch gilt bis zu seinem Wi-         halb von drei Jahren nach Umstellung der zuständigen Leitstelle
derruf.                                                                 kann eine Sonderförderung zur Anschaffung von Digitalfunkge-
                                                                        räten in Anspruch genommen werden. Daher ist die Umrüstung
                                                                        auf Digitalfunk auch für die Freiwillige Feuerwehr Leutenbach
                                                                        sinnvoll. Es ist mit Gesamtkosten von etwa 70.000 Euro zu rech-
                                                                        nen. Die Sonderförderung des Landkreises beträgt 9.000 Euro.

              GEMEINDERAT
                                                                        Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig die
                                                                        Umrüstung der Freiwilligen Feuerwehr Leutenbach auf
                                                                        Digitalfunk.
                                                                        Kulturabo 2021: reduzierte Besucherzahl infolge Corona
 Bericht aus der Sitzung des Verwaltungs-                               Der geplante Auftritt der Stuttgarter Saloniker wird durch das
 ausschusses vom 5. Oktober 2020                                        Tournee Theater Stuttgart ersetzt. Die Veranstaltungsorte wer-
                                                                        den aufgrund der Corona-Pandemie voraussichtlich weniger
 Integrationsbeauftragte berichtet über ihre Arbeit                     Sitzplätze zur Verfügung haben. Die Mehrzweckhalle in Nell-
 Die Flüchtlings- und Integrationsbeauftragte der Gemeinde              mersbach wird für 120 Personen ausgelegt, die Gemeindehalle
 Leutenbach berichtet über die aktuelle Situation in der An-            in Weiler zum Stein für 80 Personen. Abonnements können wie
 schlussunterbringung. Derzeit leben über 100 Menschen in der           gewohnt im Vorverkauf erworben werden. Aufgrund des gerin-
 kommunalen Anschlussunterbringung. Beispielsweise sind in              gen Platzangebots werden Veranstaltungen von der Gemeinde
 der 2018 errichteten Unterkunft „Ziegeleistr. 1“ 54 Flüchtlinge        zugeteilt. Für Veranstaltungen, in denen Abonnenten nicht zum
 untergebracht. In der Unterkunft „Am Mühlefeld“ sind 22 Per-           Zuge kommen, erfolgt eine anteilige Rückerstattung des Abo-
 sonen in der Anschlussunterbringung. Offiziell sind der Unter-         preises. Weitere Infos werden zu gegebener Zeit im Amtsblatt
 kunft „Am Mühlefeld“ 29 Personen zugewiesen. Die Differenz             veröffentlicht.
 kommt zustande, da einige Flüchtlinge beispielsweise auf dem
 privaten Wohnungsmarkt erfolgreich waren, andere vielleicht            Corona-Fall im Kinderhaus Mühlefeld
 umverteilt wurden oder bereits wieder freiwillig ausgereist sind,      Kurz vor Beginn der Sitzung wurde die Verwaltung informiert,
 ohne dass dies bei der Gemeinde gemeldet wurde. Bisher wur-            dass die Leiterin im Kinderhaus Mühlefeld positiv auf das Co-
 de jedes Jahr das Soll an aufzunehmenden Personen erfüllt, teil-       rona-Virus getestet wurde. Daher bleibt das Kinderhaus am
 weise als Vorgriff auf kommende Jahre sogar übererfüllt. Viele         Dienstag auf jeden Fall geschlossen. Am Mittwoch ist die Ein-
 der hier lebenden Flüchtlinge sind dank intensiver Betreuung           richtung aufgrund von Warnstreiks im öffentlichen Dienst eben-
 mittlerweile relativ eigenständig und finden sich im Alltag zu-        falls geschlossen.
"Wir für Euch" 42 - Lokalmatador
4                                                         AMTSBLATT           LEUTENBACH                             15. Oktober 2020    Nr. 42

    Einladung zur Sitzung des Gemeinderats                                   7. Radweg von Nellmersbach nach Erbstetten
                                                                                Seit Jahren befindet sich der Radweg von Nellmersbach nach
    Am Donnerstag, 22. Oktober 2020, findet um 19 Uhr in der MEHR-
                                                                                Erbstetten in der Planung. Nun scheint es endlich einen Durch-
    ZWECKHALLE NELLMERSBACH eine öffentliche Sitzung des
                                                                                bruch zu geben. Der Gemeinderat entscheidet in der Sitzung
    Gemeinderats statt. Hierzu ist die Bevölkerung freundlich eingeladen.
                                                                                über den Trassenverlauf des Radwegs.
     Bitte beachten Sie, dass der Zutritt in die Halle nur mit Mund-         8. Bekanntgaben/aktuelle Informationen
     Nasen-Schutz gestattet ist. Zur Händedesinfektion steht am Ein-         Leutenbach, den 15. Oktober 2020
     gang eine Hygienesäule bereit.                                          Jürgen Kiesl
                                                                             Bürgermeister
    TAGESORDNUNG
    1. Projektfestlegung „Digitalisierung und Heimat“
       Nach Projektstart im September 2019 wurde im Winter
       2019/2020 die große Bürgerumfrage durchgeführt. Nach Aus-
                                                                               ORTSBÜCHEREI
       wertung hat der Gemeinderat am 18. Juni 2020 mit großer
       Mehrheit entschieden, an der Umsetzungsphase des Projekts
                                                                               LEUTENBACH
       teilzunehmen. Der Gemeinderat entscheidet, welche digitalen
                                                                             „Heiss auf Lesen“ Abschlussverlosung
       Projekte konkret umgesetzt werden.
                                                                             Leider konnte die „Heiss auf Lesen“ Ab-
    2. Baubeschluss Bahnhofstraße 64                                         schlussveranstaltung in diesem Jahr nicht im
       Das gemeindeeigene Gebäude Bahnhofstraße 64 in Nellmers-              gewohnten Rahmen stattfinden. Aus diesem
       bach steht seit einiger Zeit leer, eine Sanierung ist unwirtschaft-   Grund hat die Ortsbücherei Leutenbach zu-
       lich. Bis vor etwa 20 Jahren wurde das Gebäude zur Unterbrin-         sammen mit Bürgermeister Jürgen Kiesl ei-
       gung von Obdachlosen genutzt. Der Gemeinderat entscheidet             nen Film gedreht. Wir wünschen viel Spaß
       über die Planung zum Neubau eines Mehrfamilienhauses und              beim Anschauen und allen Kindern viel Glück.
       den Baubeschluss.
    3. Sanierung der Rems-Murr-Halle
                                                                                              Den Film kann man unter www.leutenbach.de/
       Der Gemeinderat entscheidet über die Farbauswahl für die Fas-
                                                                                              de/gemeindeleben/buecherei anschauen.
       sade.
    4. Biotopverbundkonzeption „Offenland“
       Es soll eine Biotopverbundkonzeption für das Gemeindegebiet
       aufgestellt werden. Diese basiert auf Grundlagendaten, bei-
       spielsweise des Landes, und wird Handlungsfelder und Maß-
       nahmen darlegen, um die Vernetzung der gemeindeeigenen
       Biotope zu verbessern. Zur Erstellung der Konzeption soll die
       Öffentlichkeit im Rahmen des in diesem Jahr gebildeten „Run-
       den Tisches“ zum Natur- und Artenschutz beteiligt werden. Der
       Gemeinderat berät über die Bereitstellung der erforderlichen
       Mittel.
    5. Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen
       Gemäß der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes
       vom 01.01.2013 ist die Zielvorgabe, bis zum 01.01.2022 im
       ÖPNV eine vollständige Barrierefreiheit herzustellen.
       Bisher ist nur die Bushaltestelle Wolfsäcker im Gewerbegebiet
       in Nellmersbach (Fahrtrichtung Leutenbach) barrierefrei aus-          Blind Date mit einem Buch – Liebe auf die erste Zeile…!
       gebaut. Folgende Bushaltestellen sollen ausgebaut werden:             Die Lese-Aktion Heiss auf Lesen für Erwachsene während der
       Weiler zum Stein: Im Hummerholz                                       Sommerferien kam bei den Leserinnen und Lesern der Ortsbüche-
       Nellmersbach: Leutenbacher Straße (Begegnungsstätte)                                                        rei sehr gut an. 39 neutral
       Leutenbach: Rathaus, Winnender Straße                                                                       verpackte Bücher - Krimis,
       Die Priorisierung stammt aus Daten der Fahrgastzahlen, der um-                                              Biografien, Reiseberichte,
       liegenden Infrastruktur sowie besonderen Einrichtungen, wie                                                 Liebesromane und viele an-
       Alten- und Pflegeheime oder Nahversorger, und Haltestellen mit                                              dere warteten darauf, ausge-
       zentraler Bedeutung für Wohnungsschwerpunkte. Zusätzlich wur-                                               liehen und verschlungen zu
       de die Haltestelle an der Stuttgarter Straße in Weiler zum Stein                                            werden. Nur der erste Satz
       aufgrund des Netto-Marktes und des neuen Wohngebiets Schafä-                                                gab einen kleinen Anhalts-
       cker-Erweiterung mit Alten- und Pflegeheim aufgenommen.                                                     punkt, um was es sich han-
       Der Gemeinderat berät über die Planungen und die Beantra-                                                   deln könnte. 37 Leserinnen
       gung eines Zuschusses über das Landesgemeindefinanzie-                und Leser nahmen an der Aktion teil und haben insgesamt 86 Bü-
       rungsgesetz.                                                          cher entliehen. Spitzenreiter waren 10 und 8 Entleihungen!
    6. Erneuerung der naturwissenschaftlichen Räume in der                   Einige Kommentare der Bewertungen:
       Gemeinschaftsschule                                                   „Macht Lust auf Urlaub in Italien am Meer“, „Fantasy ist nicht
       Die Arbeiten in den naturwissenschaftlichen Räumen laufen             meine Lieblingssparte“, „hätte ein bisschen blutiger sein können“,
       auf Hochtouren. Die Montage der Laborausstattung soll in KW           „ein Buch, das ich mir sicherlich selbst nicht ausgeliehen hätte.
       47/48 erfolgen. Zur Durchführung von optischen Versuchen              Es hat mich positiv überrascht und war bis zum Schluss span-
       ist es erforderlich, dass der neue Physikraum vollständig ver-        nend“, „hätte ich mir nicht ausgesucht, hat sich 100%ig gelohnt“,
       dunkelt werden kann. Der Gemeinderat entscheidet über die             „es war ein schönes Date“, „der Anfang etwas schwierig, aber als
       außerplanmäßige Vergabe eines kompletten Neueinbaus der               ich drin war, echt fesselnd“, „unglaubliche Parallelen zur Corona-
       Verdunklungsanlage auf beiden Seiten des Raumes.                      Pandemie, habe das Buch wärmstens weiterempfohlen“, „regt zum
"Wir für Euch" 42 - Lokalmatador
15. Oktober 2020      Nr. 42                       AMTSBLATT         LEUTENBACH                                                          5

Nachdenken an“, „wunderbar beklemmend“, „konnte das Buch
nicht zu Ende lesen“.
63 Buch-Bewertungen wurden abgegeben und unter 53 Losen                   KINDERBETREUUNG
wurden die beiden Gewinnerinnen von 2 Buchgutscheinen ge-
zogen. Diese wurden von uns bereits benachrichtigt. Herzlichen
Glückwunsch!                                                        Tageseltern Winnenden und
Wir freuen uns schon auf das nächste Blind Date 2021!               Umgebung e. V.
Herbst-Bücherflohmarkt der Ortsbücherei
Ab sofort veranstaltet die Ortsbücherei wieder ihren jährlichen     www.tageseltern-winnenden.de
Herbst-Bücherflohmarkt. Es können günstig ausgeschiedene und        Kinder kompetent und qualifiziert betreuen
gespendete Romane, Sachbücher, Kinderbücher, Zeitschriften,         Sie haben Freude an Kindern und möchten Kinder in ihrer Ent-
CDs und DVDs zum Preis von je 0,50 Euro gekauft werden.             wicklung begleiten und fördern? Werden Sie Tagespflegeperson
                                                                    und gründen Sie Ihre eigene Tagespflegestelle.
                                                                    Wir beraten Sie gerne hinsichtlich Voraussetzungen, Qualifikation
                                                                    und Rahmenbedingungen. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
                                                                    Unsere Fachberaterinnen der Kindertagespflege sind während un-
                                                                    serer Sprechzeiten montags 18-19 Uhr und donnerstags 9-11 Uhr
                                                                    telefonisch, sowie per E-Mail erreichbar.
                                                                    Tageseltern Winnenden und Umgebung e.V.
                                                                    Mühltorstraße 25, 71364 Winnenden
                                                                    07195 97 93 -79/ -78/ -77
                                                                    info@tageseltern-winnenden.de; www.tageseltern-winnenden.de

                                                                                       SENIOREN
Ab 14. Oktober in der Ortsbücherei
Ortsbücherei Leutenbach                  Öffnungszeiten                               PC- und Smartphone-Kurs für Senioren
Rathausplatz 1                           Mo.:     15 bis 18 Uhr                       Im Rahmen der Seniorenarbeit der Gemeinde
71397 Leutenbach                         Di./Do.: 10 bis 13 Uhr                       Leutenbach findet jeden Dienstag im Kunst-
Tel. 07195 189 56                        Mi.:     15 bis 19 Uhr                       raum der Gemeinschaftsschule Leutenbach ein
info@buecherei-leutenbach.de             1. Sa. im Monat:                             kostenloser PC-Kurs statt.
Eingang: Nellmersbacher Straße                    10 bis 13 Uhr                       Wenn Sie lernen möchten, wie man am Compu-
                                                                    ter Briefe und Texte schreibt, das Internet nutzt und E-Mails ver-
                                                                    schickt, dann haben Sie dazu jeden Dienstag Gelegenheit. Der
        ZU VERSCHENKEN                                              Kurs beginnt um 18:00 Uhr.
                                                                    Neulinge sind herzlich willkommen!
                                                                    Informationen erhalten Sie von Frau Koch, Telefon 8206, oder
                                                                    kommen Sie einfach vorbei und informieren sich vor Ort.
                   Wohnwand Erle H 220, B 240, T 37, Fronten mas-
                   siv zu verschenken, Tel. 015771586606
                                                                                        AMTLICH
  Öffnungszeiten im Rathaus                                         Amtliche Bekanntmachung
  Bürgerbüro:                          Übrige Ämter:                Wechsel im Kehrbezirk Rems-Murr-Nr. 6
  Mo       8:00 – 12:00 Uhr            Mo    8:00 – 12:00 Uhr       Ferdinand Hofgärtner zum Nachfolger von Erwin Schmidt
  Di       7:00 – 16:00 Uhr            Mi    8:00 – 12:00 Uhr       bestellt
  Mi       8:00 – 12:00 Uhr                 16:00 – 18:00 Uhr       Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kundinnen und Kunden,
          15:00 – 19:00 Uhr            Fr    8:00 – 12:00 Uhr       seit dem 1. Oktober 2020 befinde ich mich im Ruhestand.
  Do           geschlossen                                          Für das mir von Ihnen entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich
  Fr       8:00 – 12:00 Uhr                                         mich auf das Herzlichste.
  Bücherei im Rathaus Leutenbach:                                                                           Ich habe immer gerne bei
  Mo        15:00 – 18:00 Uhr                                                                               Ihnen die mir übertragenen
  Di u. Do 10:00 – 13:00 Uhr                                                                                Kehr- und Überprüfungs-
  Mi        15:00 – 19:00 Uhr                                                      Erwin Schmidt            tätigkeiten als Schorn-
  sowie an jedem 1. Samstag im Monat                                               Schornsteinfegermeister steinfeger durchgeführt
            10:00 – 13:00 Uhr                                                      Eichengrund 9/1          und werde Sie in guter Er-
                                                                                   71397 Leutenbach         innerung behalten.
  Bücherei Nellmersbach in der ehemaligen Filiale der
  Kreissparkasse, Bahnhofstraße 43:                                 Zu meinem Nachfolger wurde vom Landratsamt Rems-Murr
  Di       15:00 – 18:00 Uhr                                        Herr Ferdinand Hofgärtner bestellt.
  Do       16:00 – 19:00 Uhr                                        Seine Anschrift lautet:
  Das aktuelle Telefon- und Zimmerverzeichnis der                   Ferdinand Hofgärtner, Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger
  Gemeindeverwaltung finden Sie auf unserer Homepage:               Schillerstr. 3, 70734 Fellbach
  www.leutenbach.de                                                 Mobil: 01715851689
                                                                    Mail:     info@schornsteinfegermeister-hofgärtner.de
"Wir für Euch" 42 - Lokalmatador
6                                                   AMTSBLATT           LEUTENBACH                               15. Oktober 2020   Nr. 42

    Impressum
    Herausgeber:
    Gemeindeverwaltung
    Leutenbach,                      Notruf                                                                                    110
    Rathausplatz 1,                  Feuerwehr                                                                                 112
    71397 Leutenbach,                Polizeirevier Winnenden                                                                 694-0
    Telefon 07195 189-0,             Polizeiposten Schwaikheim-Leutenbach                                                  969030
    Fax 07195 189-10,                Rettungsdienst                                                                            112
    E-Mail: info@leutenbach.de,      Krankentransport                                                                       19222
    Homepage: www.leutenbach.de      Schlaganfall-Notruf (RMK Winnenden)                                                       112
    Druck und Verlag:                Rettungsflugwacht                                                               0711 70 10 70
    NUSSBAUM MEDIEN                  Vergiftungsfälle-Auskunftsdienst                                                   0911 3980
    Weil der Stadt GmbH & Co. KG,    Strom-Entstörungsdienst SÜWAG                                        699-0 oder 07144 266210
    Merklinger Str. 20,              Störungshotline EnBW-Gas                                             08003629447 (kostenfrei)
    71263 Weil der Stadt,            KabelBW-Störungsdienst                                             0221/46619100 (kostenfrei)
    Telefon 07033 525-0,             Sozialstation (Wochenend- und Feiertagsdienst)             01713626358 (Pflegerische Notfälle)
    Fax 07033 2048,                  Hospizdienst Rems-Murr-Kreis                                                  07191 344194-0
    www.nussbaum-medien.de           DRK (Ambulante Pflege und Mobile Dienste)                                      07151 2002-23
    Anzeigenverkauf                  AWO Sozialstation Rems-Murr                                                          58 72 63
    Tel. 07163 1209-500,             Bestattungsordner                                                                        5555
    uhingen@nussbaum-medien.de
    Verantwortlich für den           Rufbereitschaft für Störungen in der Wasserversorgung:
    amtlichen Teil, alle sonstigen   werktags von 8 – 16 Uhr: 07191 176-0
    Verlautbarungen und              außerhalb dieser Zeiten: 189-69
    Mitteilungen:
    Bürgermeister Jürgen Kiesl       ÄRZTLICHE NOTFALLPRAXIS WINNENDEN
    oder sein Vertreter im Amt       Am Jakobsweg 2 in 71364 Winnenden, Tel.: 97 97900 Montag, Dienstag und Donnerstag 18 – 0 Uhr.
    Für „Was sonst noch interes-     Mittwoch 14 – 0 Uhr und Freitag 14 – 0 Uhr. Samstag, Sonntag und Feiertage von 8 – 0 Uhr. Tel.
    siert“ und den Anzeigenteil:     116117 (kostenfrei). Montag – Freitag 9 – 19 Uhr: docdirect – Kostenfreie Onlinesprechstunde von
    Klaus Nussbaum,                  niedergelassenen Haus- und Kinderärzten, nur für gesetzlich Versicherte unter 0711-96589700 oder
    Merklinger Str. 20,              docdirekt.de
    71263 Weil der Stadt.            NOTFALLDIENST DER KINDER-/JUGENDÄRZTE REMS-MURR-KREIS
    Vertrieb (Abonnement und
                                     REMS-MURR-KREIS Kinder- und jugendärztlicher Notfalldienst in der Rems-Murr-Klinik Winnen-
    Zustellung): G.S. Vertriebs
                                     den (Am Jakobsweg 1), werktags 18 – 22 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen von 8 – 20 Uhr. Tel.
    GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2,
                                     116117. Eine Voranmeldung ist nicht notwendig.
    71263 Weil der Stadt,
    Tel. 07033 6924-0,               AUGENÄRZTLICHER NOTFALLDIENST REMS-MURR-KREIS
    E-Mail: info@gsvertrieb.de,      REMS-MURR-KREIS durchgehend 116117
    Internet: www.gsvertrieb.de
                                     HNO-ÄRZTLICHER NOTFALLDIENST REMS-MURR-KREIS
    Internet:
                                     REMS-MURR-KREIS Gebietsdienst außerhalb der Sprechstunden, 8 – 8 Uhr am Samstag, Sonntag
    www.wdspressevertrieb.de
    Bezugspreis:                     und an Feiertagen – durchgehend 116117
    halbjährlich 19,20 €             CHIRURGISCH-ORTHOPÄDISCHER FACHDIENST REMS-MURR-KREIS
                                     REMS-MURR-KREIS in der Notfallpraxis Winnenden (Am Jakobsweg 2) an Wochenenden und Fei-
                                     ertagen von 12 – 17 Uhr. Zentrale Rufnummer 97 97 900
                                     ZAHNÄRZTLICHER NOTFALLDIENST
                                     jeweils von 10 Uhr - 11 Uhr und von 17 Uhr -18 Uhr, Tel.: 0711 78 77 744.
                                     TIERÄRZTLICHER NOTDIENST
                                     Dr. Erath, Leutenbach, Tel.: 8407 oder 07000 8437668
                                     - Telefonische Voranmeldung erbeten –
                                     WOCHENEND- UND FEIERTAGSDIENST DER APOTHEKEN
                                     jeweils von 8:15 Uhr – 8:15 Uhr
        Diese Ausgabe erscheint
                                     Auskunft über Apothekennotdienst – Tel. 19222
              auch online            17.10.: Rems-Park-Apotheke, Ruhrstr. 5, 71332 Waiblingen, Tel. 07151/565656
                                     18.10.: Bahnhof Apotheke Dr. Riethmüller, Bahnhofstr. 25, 71332 Waiblingen, Tel. 07151/41556

     Vorab zu Ihrer Information
     5. November       Sitzung des Technischen Ausschusses
     19. November      Sitzung des Gemeinderates
"Wir für Euch" 42 - Lokalmatador
15. Oktober 2020    Nr. 42                          AMTSBLATT           LEUTENBACH                                                            7

             Amtliche Bekanntmachung                                      Kontaktperson mit Stoff (zum Beispiel Halstuch oder Schal) ab-
                                                                          zudecken.
             der Gemeinde Leutenbach
                                                                       9. Für die Dauer der Absonderung stehen Infizierte und enge
                      Allgemeinverfügung                                  Kontaktpersonen unter der Beobachtung des Landratsamts
zur Änderung der Allgemeinverfügung über die häusliche Ab-                Rems-Murr-Kreis (Gesundheitsamt) gern. § 29 lfSG.
sonderung und weiteren Maßnahmen von infizierten und anste-            III. Enge Kontaktpersonen
ckungsverdächtigen Personen (enge Kontaktpersonen) mit dem
Corona-Virus (Erkrankung COVID-19; Virusname SARS-CoV-2)               1. Als enge Kontaktpersonen gelten alle Personen, die von der
zur Eindämmung und zum Schutz vor der Verbreitung des Corona-              Wohnortgemeinde als zuständiger Ortspolizeibehörde nach
Virus vom 27.03.2020.                                                      dem lfSG als enge Kontaktperson ermittelt worden sind und
Die Allgemeinverfügung über die häusliche Absonderung und wei-             über den Status als enge Kontaktperson informiert worden
teren Maßnahmen von infizierten und ansteckungsverdächtigen                sind.
Personen (enge Kontaktpersonen) mit dem Corona-Virus (Erkran-          2. Als enge Kontaktpersonen werden durch die Wohnortgemein-
kung COVID-19; Virusname SARS-CoV-2) zur Eindämmung und                    den des oder der Infizierten ermittelt:
zum Schutz vor der Verbreitung des Corona-Virus vom 27.03.2020             Personen, die nach den jeweiligen Kriterien des RKI als enge
wird gemäߧ 28 Abs. 1 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (lfSG) in Ver-         Kontaktpersonen definiert werden (www.rki.de).
bindung mit § 1 Abs. 6 der Verordnung des Sozialministeriums           3. Die Absonderung gilt bei engen Kontaktpersonen ab dem letzten
über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz vom 19.               Kontakt zu einer infizierten Person grundsätzlich für die Dauer
Juli 2007 wie folgt geändert:                                              von 14 Tagen.
                                                                       4. Für Kontaktpersonen der Kategorie 1, die zu medizinischem
A. Entscheidung
                                                                           Personal in Arztpraxen und Krankenhäusern gehören, gibt es
I. Adressat der Allgemeinverfügung                                         in Situationen mit relevantem Personalmangel Optionen zum
1. Adressat der Verfügung sind alle Personen, die positiv auf das          Management unter: www.rki.de/covid-19-hcw.de.
    Virus SARS-CoV-2 getestet wurden (Infizierte).                     5. Wird die enge Kontaktperson symptomatisch und die Sympto-
2. Die Allgemeinverfügung gilt auch für enge Kontaktpersonen               matik ist vereinbar mit einer SARS-CoV-2-lnfektion, so gilt sie
    nach Ziffer III Nr. 1.                                                 als krankheitsverdächtig und eine diagnostische Abklärung
II. Anordnungen an den unter 1) genannten Personenkreis                    sollte erfolgen. Hierzu sollte zunächst der Hausarzt telefonisch
                                                                           kontaktiert werden. Sofern kein Hausarzt erreicht werden kann
1. Infizierte an SARS-CoV-2 haben sich - unverzüglich und ohne
                                                                           informieren Sie bitte das Gesundheitsamt unter der Tel. 07151
   weitere Anordnung - in häusliche Quarantäne zu begeben. Die
                                                                           501 3000.
   Quarantäne dauert zunächst 10 Tage ab Symptombeginn bzw.
                                                                           Soweit positiv auf das Virus SARS-CoV-2 getestet worden ist,
   bei asymptomatischem Verlauf ab dem Tag des Abstrichs im
                                                                           darf die Quarantäne erst nach 48 Stunden nach Eintritt der
   Rahmen der Durchführung eines Tests auf das Virus.
                                                                           Symptomfreiheit beendet werden. Die Einbeziehung des Haus-
2. Die Absonderung durch häusliche Quarantäne muss ohne zeit-
                                                                           arztes wird hierbei empfohlen. Symptome sind: Fieber ab 38,0
   liche Verzögerung ab dem Bekanntwerden des positiven Tes-
                                                                           Grad, Atembeschwerden oder trockener Husten, Schnupfen,
   tergebnisses auf SARS-CoV-2 bzw. ab Kenntnis des eigenen
                                                                           Geruchs- und/oder Geschmacksstörungen.
   Status als enge Kontaktperson erfolgen. Bei engen Kontakt-
                                                                       6. Für enge Kontaktpersonen im Sinne des Abs. III Nr. 1 gelten im
   personen beginnt eine 14-tägige Quarantäne mit dem Tag des
                                                                           Übrigen die Bestimmungen nach II und IV.
   letzten Kontakts mit der infizierten Person.
3. Während der Absonderung ist es Infizierten und engen Kon-           Nebenbestimmungen
   taktpersonen untersagt, die Wohnung ohne ausdrückliche              1. Personen nach 1. der Verfügung haben zweimal täglich (mor-
   Zustimmung des Landratsamts Rems-Murr-Kreis (Gesund-                    gens und abends) die Körpertemperatur zu messen und ein
   heitsamt) zu verlassen. Dies gilt nicht, sofern ein Verlassen der       Tagebuch über die aufgetretenen Symptome und die Kör-
   Wohnung zum Schutz von Leben oder Gesundheit zwingend                   pertemperatur zu führen. Hierin sind auch die allgemeinen Ak-
   erforderlich ist (z.B. Hausbrand, medizinischer Notfall).               tivitäten und Kontakte zu weiteren Personen zu führen.
4. Infizierten und engen Kontaktpersonen ist es für die Dauer der      2. Auf Nachfrage haben Infizierte und enge Kontaktpersonen dem
   Absonderung untersagt, Besuch von Personen zu empfangen,                Gesundheitsamt Auskunft über die Inhalte des Tagebuches zu
   die nicht ihrem Haushalt angehören.                                     geben.
5. Infizierte und enge Kontaktpersonen haben im Haushalt nach          3. Bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustands, ins-
   Möglichkeit eine zeitliche und räumliche Trennung von ande-             besondere beim Auftreten der Symptome Halsschmerzen,
   ren Haushaltsmitgliedern einzuhalten. Eine zeitliche Trennung           Husten, Heiserkeit, Schnupfen, Störung von Geruchs- bzw.
   kann zum Beispiel dadurch erfolgen, dass die Mahlzeiten nicht           Geschmackssinn, Erbrechen, Übelkeit, Kopf- und Glieder-
   gemeinsam, sondern nacheinander eingenommen werden.                     schmerzen und allgemeinem Unwohlsein sowie bei einem
   Eine räumliche Trennung kann zum Beispiel dadurch erfolgen,             Anstieg der Körpertemperatur über 38,0 Grad Celsius haben
   dass die Infizierten sich in einem anderen Raum als die übrigen         Infizierte und enge Kontaktpersonen umgehend telefonisch
   Haushaltsmitglieder aufhalten.                                          den Hausarzt zu informieren, wobei sie auf ihre (mögliche)
6. Der persönliche Kontakt zu anderen häuslich isolierten Perso-           Corona-Infektion hinzuweisen haben. Falls akut ärztliche Hil-
   nen oder gar zu Infizierten aus anderen Haushalten ist unter-           fe benötigt wird (zum Beispiel über die Inanspruchnahme des
   sagt.                                                                   kassenärztlichen Notdienstes oder des Rettungsdienstes), ha-
7. Ist ein persönlicher Kontakt mit anderen Personen unumgäng-             ben sie sowohl vorab telefonisch als auch beim ersten Kontakt
   lich, haben Infizierte oder enge Kontaktpersonen die anderen            das medizinische Personal auf das (mögliche) Bestehen einer
   Personen vorab ausdrücklich auf das (mögliche) Vorliegen                Infektion mit dem Corona-Virus SARS-Cov-2 hinzuweisen.
   einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 zu infor-           4. Es sind folgende Hygieneregeln zu beachten:
   mieren. Bei dem unumgänglichen Kontakt sollte der Infizierte            - Kontakte zu anderen Personen sind zu vermeiden oder bei
   wenn möglich einen Mund-Nasen-Schutz (Mindeststandard                     unumgänglichen Kontakten soweit wie möglich zu minimie-
   FFP1) tragen und muss einen Mindestabstand von zwei Me-                   ren. Jedenfalls sollte ein Mindestabstand von 2 Metern nicht
   tern wahren. Falls ein Mund-Nasen-Schutz nicht verfügbar ist,             unterschritten werden und der Kontakt sollte zeitlich auf das
   so ist die Mund- Nasen-Partie des Infizierten oder der engen              unbedingt Notwendige beschränkt werden.
"Wir für Euch" 42 - Lokalmatador
8                                                     AMTSBLATT           LEUTENBACH                             15. Oktober 2020    Nr. 42

       - Bei gemeinsamer Nutzung insbesondere von Badezimmer,            7. Diese Anordnung stellt eine Maßnahme nach§ 28 Abs. 1 Satz
         WC und Küche durch Infizierte oder enge Kontaktpersonen            2 lfSG dar und ist gemäß § 28 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 8 lfSG
         und andere Haushaltsmitglieder sind Kontaktflächen nach der        sofort vollziehbar. Widerspruch und Anfechtungsklage haben
         Nutzung gründlich zu reinigen.                                     keine aufschiebende Wirkung.
       - Bei Husten und Niesen ist Abstand zum anderen einzuhalten
                                                                         VI. Zuwiderhandlungen
         und die infizierte Person hat sich abzuwenden, die Armbeuge
         ist vor Mund und Nase zu halten oder ein Taschentuch zu         1. Nach § 73 Abs. 1a Nr. 6 lfSG handelt ordnungswidrig, wer vor-
         benutzen, das anschließend sofort zu entsorgen ist.                sätzlich oder fahrlässig gegen eine vollziehbare Anordnung
       - Sowohl Infizierte bzw. enge Kontaktpersonen als auch Haus-         nach § 28 Absatz 1 Satz 1 oder Satz 2, § 30 Absatz 1 Satz 2
         haltsmitglieder haben ihre Hände regelmäßig gründlich mit          oder§ 31 lfSG verstößt.
         Wasser und Seife zu waschen.                                       Diese Allgemeinverfügung stellt eine solche vollziehbare An-
       - Haushaltsmitglieder sollen sich mit ihren Händen nicht in das      ordnung dar. Der Verstoß kann mit einer Geldbuße bis zu fünf-
         Gesicht fassen, also das Berühren von Augen, Nase und Mund         undzwanzigtausend Euro geahndet werden.
         grundsätzlich vermeiden.                                        2. Im Falle der Nichtbeachtung der Anordnungen und Auflagen
                                                                            dieser Verfügung kann die zuständige Ortspolizeibehörde
    5. Infizierte nach A. 1. Ziffer 1 haben ihrer Wohnortgemeinde
                                                                            die Verfügung mit Mitteln des Verwaltungszwangs nach dem
       als zuständiger Behörde nach dem Infektionsschutzgesetz un-
                                                                            Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz durchsetzen. Hier-
       verzüglich enge Kontaktpersonen mitzuteilen, mit denen sie
                                                                            zu kommen insbesondere die Androhung und Festsetzung
       bis 48 Stunden vor Symptombeginn oder Testdatum und bis
                                                                            von Zwangsgeldern sowie die Anwendung des unmittelbaren
       Bekanntwerden ihrer Erkrankung Kontakt hatten. Anzugeben
                                                                            Zwangs in Betracht.
       sind Name, Vorname, Geburtsdatum (falls bekannt), aktuelle
       Adresse, Mailadresse (falls vorhanden), Zeitpunkt des letz-       VII. Inkrafttreten
       ten Kontakts sowie die Telefonnummer aller engen Kontakt-         Die Allgemeinverfügung wird am Tag nach ihrer Bekanntgabe
       personen. In welcher Form die Meldung zu erfolgen hat, und        wirksam.
       an welche E-Mailadresse oder Telefonnummer, bestimmt die
                                                                         B. Begründung
       jeweilige Wohnort gemeinde. Die Wohnortgemeinde leitet die
       Daten der Kontaktpersonen an das zuständige Gesundheitsamt        I. Sachverhalt
       weiter. Stellt die Wohnortgemeinde bei der Ermittlung fest,       Am 03.03.2020 wurde erstmals bei einer Person im Rems-Murr-
       dass auch Personen mit Wohnort außerhalb ihrer Gemeinde           Kreises das neuartige Corona-Virus (Erkrankung COVID-19; Virus-
       aber innerhalb des Rems-Murr-Kreises enge Kontaktpersonen         name SARS-CoV-2) nachgewiesen.
       sind, leitet sie deren Daten an deren jeweilige Wohnortgemein-    Das Robert Koch-Institut (RKI) als konzeptionierende Stelle im
       de weiter. Diese informiert dann in eigener Zuständigkeit die     Sinne von§ 4 des lfSG empfiehlt als geeignete Gegenmaßnahmen
       engen Kontaktpersonen.                                            zuvorderst die Einhaltung geeigneter Hygienemaßnahmen, Kon-
                                                                         taktreduktion und den Schutz besonders vulnerabler Personen-
    V. Hinweise                                                          gruppen (vor allem ältere oder vorerkrankte Personen).
    1. Weitergehende Regelungen anderer einschlägiger Vorschrif-         Seit Beginn des Ausbruchs des neuartigen Corona-Virus hat das
       ten werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt und        RKI laufend neue Erkenntnisse über das Virus gewonnen. Es hat
       sind zu beachten. Hierzu zählt insbesondere die CoronaVO des      daher seine Empfehlungen hinsichtlich der Quarantänedauer ge-
       Landes Baden-Württemberg in ihrer jeweils aktuellen Fassung.      ändert sowie die Definition, welche Personen als enge Kontakt-
    2. Wer unter Beobachtung nach § 29 lfSG steht, hat die erforderli-   personen gelten und welche als die spezifischen Anzeichen einer
       chen Untersuchungen durch die Beauftragten des Gesundheits-       Erkrankung gelten. Regelungen des Infektionsschutzgesetzes wur-
       amts zu dulden und den Anordnungen des Gesundheitsamtes           den geändert.
       Folge zu leisten. Hierzu sind insbesondere die erforderli-        Die Allgemeinverfügung zur Änderung der Allgemeinverfügung
       chen äußerlichen Untersuchungen, Abstriche von Haut und           über die häusliche Absonderung und weiteren Maßnahmen von
       Schleimhäuten, Blutentnahmen und Röntgenuntersuchungen            infizierten und ansteckungsverdächtigen Personen (enge Kontakt-
       zu dulden sowie das erforderliche Untersuchungsmaterial (z.       personen) mit dem Corona-Virus (Erkrankung COVID-19; Virusna-
       B. Speichel, Blut) auf Verlangen bereitzustellen.                 me SARS-CoV-2) zur Eindämmung und zum Schutz vor der Ver-
    3. Aufgrund der Beobachtung sind Infizierte verpflichtet, den Be-    breitung des Corona-Virus vom 27.03.2020 muss deshalb in den
       auftragten des Gesundheitsamtes zum Zwecke der Befragung          entsprechenden Punkten angepasst werden.
       oder der Untersuchung den Zutritt zu ihrer Wohnung zu ge-         II. Rechtliche Würdigung
       statten, ihnen auf Verlangen über alle den Gesundheitszustand     Gemäß § 28 Abs. 1 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (lfSG) in Ver-
       betreffenden Umstände Auskunft zu geben und im Falle des          bindung mit § 1 Abs. 6 der Verordnung des Sozialministeriums
       Wechsels der Hauptwohnung oder des gewöhnlichen Aufent-           über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz vom 19.
       haltes unverzüglich dem bisher zuständigen Gesundheitsamt         Juli 2007 ist die Ortspolizeibehörde für den Erlass der Änderungs-
       und dem künftig zuständigen Gesundheitsamt          Anzeige       verfügung zuständig.
       zu erstatten. Dazu gehört unter anderem die Mitteilung über       Die Grundrechte der Freiheit der Person nach Art. 2 Abs. 2 Grund-
       die häusliche Quarantäne sowie über ihren Gesundheitszu-          gesetz (GG), der Versammlungsfreiheit nach Art. 8 GG und die Un-
       stand.                                                            verletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 Abs. 1 GG werden inso-
    4. Für den Fall, dass Infizierte den Anordnungen dieser Verfü-       weit eingeschränkt.
       gung nicht oder nicht ausreichend nachkommen, können sie          Gemäß § 28 Abs. 1 LVwVfG ist vor Erlass eines belastenden Ver-
       zwangsweise in einer geeigneten geschlossenen Einrichtung         waltungsaktes grundsätzlich eine Anhörung erforderlich. Nach §
       abgesondert werden.                                               28 Abs. 2 Nr. 4 LVwVG kann von einer Anhörung aber abgesehen
    5. Die Einhaltung der Anordnung und Auflagen kann mit Mitteln        werden, wenn die Behörde eine Allgemeinverfügung erlassen will.
       des Verwaltungszwangs durchgesetzt werden.                        Die Allgemeinverfügung der Gemeinde Leutenbach zur Änderung
    6. Für dringend benötigte Beschäftigte kritischer Infrastruktu-      der Allgemeinverfügung über die häusliche Absonderung von in-
       ren des Gesundheitssektors können vom Gesundheitsamt auf          fizierten Personen mit dem neuartigen Corona-Virus (Erkrankung
       Antrag Ausnahmen von den Anordnungen und/oder Auflagen            COVID-19; Virusname SARS-CoV-2) zur Eindämmung und zum
       nach pflichtgemäßem Ermessen gestattet werden.                    Schutz vor der Verbreitung des Corona-Virus vom 27.03.2020 wird
"Wir für Euch" 42 - Lokalmatador
15. Oktober 2020   Nr. 42                         AMTSBLATT          LEUTENBACH                                                                                                                                         9

gern.§ 1 Abs. 5 S. 1 DVO GemO notbekanntgemacht, was bedeutet,      zu A VI:
dass die Allgemeinverfügung am Tage nach ihrer Veröffentlichung     Nr. 1 wird ersetzt durch:
als bekannt gegeben gilt, wenn dies in der Verfügung so bestimmt    Nach § 73 Abs. 1a Nr. 6 lfSG handelt ordnungswidrig, wer vorsätz-
wurde. Diese Notbekanntmachung ist zwingend notwendig, da die       lich oder fahrlässig gegen eine vollziehbare Anordnung nach § 28
Verbreitung des Virus nach epidemiologischen Erkenntnissen des      Absatz 1 Satz 1 oder Satz 2, § 30 Absatz 1 Satz 2 oder§ 31 lfSG
RKI exponentiell erfolgt und daher jeder Tag ohne entsprechende     verstößt.
Maßnahmen ein weiteres hohes Verbreitungsrisiko nach sich zieht.
                                                                    Diese Allgemeinverfügung stellt eine solche vollziehbare Anord-
Die Bekanntmachung wird gern. § 1 Abs. 5 S. 2 DVO GemO in der
                                                                    nung dar. Der Verstoß kann mit einer Geldbuße bis zu fünfund-
durch die Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Leutenbach
vorgegebenen Form wiederholt, sobald die Umstände es zulassen.      zwanzigtausend Euro geahndet werden.

C. Rechtsbehelfsbelehrung                                           B. Inkrafttreten
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monates nach Be-         Die Allgemeinverfügung wird am Tag nach ihrer Bekanntgabe
kanntgabe Widerspruch bei der Stadtverwaltung Gemeinde Leu-         wirksam.
tenbach erhoben werden.                                             Die vollständige Verfügung kann im Rathaus Leutenbach, Rathaus-
gez.                                                                platz 1, 71397 Leutenbach, zu folgenden Öffnungszeiten einge-
Leutenbach, 6.10.2020                                               sehen werden: Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag: 07:00 bis
                                                                    16:00 Uhr, Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 19:00 Uhr,
                                                                    Freitag, 08:00 bis 12:00 Uhr.
                                                                    gez.
Jürgen Kiesl                                                        Leutenbach, 6.10.2020
Bürgermeister

Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (lfSG)
Allgemeinverfügung
                                                                    Jürgen Kiesel
zur Änderung der Allgemeinverfügung über die häusliche
                                                                    Bürgermeister
Absonderung und weiteren Maßnahmen von infizierten
und ansteckungsverdächtigen Personen (enge Kontaktper­
sonen) mit dem Corona­Virus (Erkrankung COVID­19; Vi­
rusname SARS­CoV­2) zur Eindämmung und zum Schutz
vor der Verbreitung des Corona­Virus vom 27.03.2020 (Coro-
naAV) vom 6.10.2020.
                                                                                                    FUNDSACHEN
Gemäß § 28 Abs. 1 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (lfSG) in Verbin-
dung mit § 1 Abs. 6 der Verordnung des Sozialministeriums über      Fahrrad Marke Nicky, am 12.10.2020 am Container Sportplatz
Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz vom 19. Juli        Nellmersbach
2007 in Verbindung mit § 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz
wird folgende Änderung der CoronaAV erlassen:
A Änderungen der CoronaAV
zu A 11:
Nr. 1 wird ersetzt durch:
                                                                                                                         SCHULEN
Infizierte an SARS-CoV-2 haben sich - unverzüglich und ohne
weitere Anordnung - in häusliche Quarantäne zu begeben. Die
Quarantäne dauert zunächst 10 Tage ab Symptombeginn bzw. bei
                                                                    Musik- und Kunstschule
asymptomatischem Verlauf ab dem Tag des Abstrichs im Rahmen         Winnenden | Berglen |
der Durchführung eines Tests auf das Virus.                         Leutenbach | Schwaikheim www.sjmks.de
zu A III:
Nr. 2. wird ersetzt durch:
Als enge Kontaktpersonen werden durch die Wohnartgemeinden
des oder der Infizierten ermittelt:
Personen, die nach den jeweiligen Kriterien des RKI als enge Kon-
taktpersonen definiert werden (www.rki.de).                                   W I N N E N DE N | B E R G L E N | L E U T E N BAC H | S C HWAI K HE I M

Nr. 4 wird ersetzt durch:                                            Rhythmisch-Musikalische                                                             Schnuppertage im Oktober:
Für Kontaktpersonen der Kategorie 1, die zu medizinischem Perso-     Früherziehung
nal in Arztpraxen und Krankenhäusern gehören, gibt es in Situati-
                                                                                                                                                         BERGLEN

                                                                     ab 4 Jahren                                                                         Wann: Fr., 23. Oktober 2020 | 16-17 Uhr
                                                                                                                                                         Wo: Feuerwehrhaus Steinach (Luisenstraße 6)
onen mit relevantem Personalmangel Optionen zum Management                                                                                               Lehrkraft: Julia Schmid
                                                                                                                                                                                                   Leutenbach
unter: www.rki.de/covid-19-hcw                                       Berglen                                                                             BIRKMANNSWEILER
                                                                     Birkmannsweiler                                                                     Wann: Sa., 24. Oktober 2020 | 10-11 Uhr
in Nr. 5 wird Satz 5 ersetzt durch: Symptome sind: Fieber ab 38,0    Leutenbach                                                                          Wo: Musikschule Winnenden (Schlossstr. 24)
                                                                                                                                                         Lehrkraft: Salomé Carl

Grad, Atembeschwerden oder trockener Husten, Schnupfen, Ge-                                                                                                                                                                      Berglen
                                                                                                                                                         LEUTENBACH
ruchs- und/oder Geschmacksstörungen.                                                                                                                     Wann: Sa., 24. Oktober 2020 | 11-12 Uhr
                                                                                                                                                         Wo: Musikschule Winnenden (Schlossstr. 24)
                                                                                                                                                         Lehrkraft: Salomé Carl
zu A IV:                                                                                                                                                                                                          Birkmannsweiler

Nr. 3 wird ergänzt um das Symptom „Störung von Geruchs- und
                                                                                                                       Jetzt anmelden!                   Voraussichtlicher Unterrichtsbeginn ab November.
Geschmackssinn", die Zahl 38,5 wird in 38,0 abgeändert                                                                   Tel.: 07195 / 8240
                                                                                                                       E-Mail: info@sjmks.de

in Nr. 5 werden nach „Symptombeginn oder" die Wörter „Testda-                                                  www.mks-winnenden.de
                                                                                                                                                         Musik- und Kunstschule Winnenden
                                                                                                                                                         Berglen | Leutenbach | Schwaikheim
                                                                                                                                                                                               Schlossstraße 24
                                                                                                                                                                                               71364 Winnenden
                                                                                                                                                                                                                     E-Mail: info@sjmks.de
                                                                                                                                                                                                                     Tel.: 07195 / 8240

tum und" eingefügt; in Satz 2 wird eingefügt „Geburtsdatum (falls
bekannt), Zeitpunkt des letzten Kontakts"                                                                                                                                                     Plakat: MKS
"Wir für Euch" 42 - Lokalmatador
10                                                     AMTSBLATT           LEUTENBACH                            15. Oktober 2020    Nr. 42

                                                                          Auto-CAD – Grundkurs
     Volkshochschule                                                      Andreas Behnk, 8 Termine, montags und donnerstags, 19.00 –
     Winnenden • Leutenbach • Schwaikheim                                 22.00 Uhr, ab 2. November, EDV-Schulungsraum der Stadt Win-
                                                                          nenden. (N56101)
     Geschäftsstelle
                                                                          Excel-Einführungskurs – am eigenen Laptop
     Marktstr. 47, 71364 Winnenden, Telefon 07195 1070-0,
                                                                          Máté Àron Schäfer, 5 Termine, montags, 18.15 – 21.15 Uhr, ab 2.
     info@vhs-winnenden.de
                                                                          November, vhs. (N53146)
     Öffnungszeiten Servicebüro
     Montag bis Freitag        09.00 bis 12.00 Uhr                        Excel-Aufbau- und Auffrischungskurs
     Montag und Donnerstag     16.00 bis 18.00 Uhr                        Für Teilnehmende mit Vorkenntnissen. Markus Amend, 3 Termine,
     Rund um die Uhr informieren und anmelden:                            dienstags, 17.45 – 20.45 Uhr, ab 3. November, EDV-Schulungs-
     www.vhs-winnenden.de.                                                raum der Stadt Winnenden. (N53148)
                                                                          Erste Schritte mit dem Smartphone
     Aktuelles aus der vhs
                                                                          Grundlagenkurs für Teilnehmende ohne Computer-und Internet-
     Philosophisches Frühstück – jetzt wieder vor Ort                     kenntnisse. Matthias Weller, 2 Termine, mittwochs, 18.00 – 21.00
     Was ist der Mensch? Rationalistische und idealistische Menschen-     Uhr, ab 4. November, vhs Wiesenstraße. (N50210)
     bilder: Axel Grau. Samstag, 17. Oktober, 11.00 – 12.30 Uhr, vhs
                                                                          Jodeln – mit Diplom – Zusatzkurs
     Vortragssaal.
                                                                          Veronika Hermann, Freitag, 23. Oktober, 18.00 – 21.30 Uhr, vhs.
     Geologie in Winnenden und Umgebung                                   (N20624) Am Freitag, 23. November, schließt sich ein Aufbaukurs
     Prof. Gabriele Grassegger, Mittwoch, 21. Oktober, 19.30 – 21.00      an. (N20626)
     Uhr, vhs Vortragssaal, Eintritt 6 € (erm. 4,50 €). Am Samstag, 24.
                                                                          Kurse für Kinder mit Erwachsenenbegleitung
     Oktober, findet von 14.00 – 17.00 Uhr eine Exkursion zum geologi-
                                                                          Im Wald da sind die Räuber
     schen Lehrpfad Buocher Höhe statt. (N10451)
                                                                          Wir treffen uns bei Einbruch der Dämmerung, hören spannende
     Kunstgeschichte am Nachmittag: August Macke                          Geschichten von Räubern und wandern durch die anbrechende
     August Macke war einer der Hauptvertreter des Expressionismus        Dunkelheit in den Wald hinein. Für Grundschulkinder. Katharina
     und gehörte zum Kreis des Blauen Reiter. Ulla Katharina Groha        Schönemann, Samstag, 7. November, 16.00 – 18.30 Uhr, Wald-
     stellt den Künstler vor. Donnerstag, 5. November, 15.00 – 17.00      spielplatz Bürg. (N61060)
     Uhr, vhs. (N20400) Am 19. November findet eine Kunstfahrt
     mit Ulla Groha nach Wiesbaden zur August-Macke-Schau statt.          Mathekurse nach den Herbstferien
     (Kursnr. N20418)                                                     Klasse 10 in der Realschule (N66200)
                                                                          Abiturienten am beruflichen Gymnasium (N66305)
     Kultur mit Biss in Schwaikheim: Ersatztermin 22. Oktober
                                                                          Kursstufe 2 am Gymnasium
     in der Gemeindehalle
                                                                          Basisfach (N66303)
     Der dritte Termin der Reihe „Kultur mit Biss“ in Schwaikheim mit
                                                                          Leistungsfach, 8 Punkte und weniger (N66302)
     dem Duo BitterGreen und dem Sprecher Rudolf Guckelsberger
                                                                          Leistungsfach, 8 Punkte und mehr (N66301)
     wurde von März auf Donnerstag, 22. Oktober, verschoben. Die
     verkauften Eintrittskarten sind für diesen Termin gültig. Die
     Veranstaltung ist ausverkauft und findet in der Gemeindehalle
     statt. Einlass ist bereits ab 19 Uhr, Veranstaltungsbeginn um 20
     Uhr.                                                                                 FEUERWEHR
     A little bit of English - Sprachkurs am Markttag
     Für Teilnehmende mit Vorkenntnissen. Wiebke Elzer, 10 Termine,
     donnerstags, 9.15 – 10.15 Uhr, ab 22. Oktober, vhs. (N42111)         Freiwillige Feuerwehr
     Spanisch A2                                                          Leutenbach www.feuerwehr.leutenbach.de
     Für Teilnehmende mit geringen Vorkenntnissen. Osvaldo Calle
     Quiñonez, 13 Termine, montags, 18.15 – 19.45 Uhr, ab 19. Okto-
     ber, vhs Wiesenstraße. (N45105)                                      Einsatzübersicht September
                                                                          (23) 01.09.20 / 16:50 Uhr
     Klassische Maniküre am Naturnagel
                                                                          Weiler z. St. - K 1850 - Gemeldeter Fahrzeugbrand
     Elsbeth Mössner, Mittwoch, 21. Oktober, 18.30 – 21.30 Uhr,
                                                                          (24) 08.09.20 / 21:17 Uhr
     vhs Wiesenstraße. (N10320)
                                                                          Leutenbach - K 1845 - Unbeaufsichtigtes Lagerfeuer
     Klangmeditation mit Kristall-Klangschalen                            (25) 17.09.20 / 13:06 Uhr
     Margarete Dünow, Freitag, 23. Oktober, 19.00 – 20.30 Uhr,            Weiler z. St. - Erich-Kästner-Weg - Essen auf Herd
     vhs Wiesenstraße. (N32331)                                           (26) 28.09.20 / 15:47 Uhr
     Ayurveda-Yoga: Fit durch den Herbst                                  Nellmersbach - B 14 - Waldrems - Gemeldeter Fahrzeugbrand
     Daniela Köhler, Samstag, 24. Oktober, 15.00 – 19.00 Uhr,
     vhs Vortragssaal. (N32358)
     Wirbelsäulengymnastik
     Ein gesundheitsorientiertes Training für Senioren. Tanja Gallinat,
     10 Termine, montags, 9.00 – 10.00 Uhr, ab 2. November, Alte Kel-
     ter Winnenden. (N33184)
                                                                             Immer das Neueste aus
     Mit dem Smartphone unterwegs                                            Leutenbach
     Wie man das Android-Smartphone als Navi zu Fuß, mit öffentli-           Aktuelle Neuigkeiten aus dem Gemeindeleben und der
     chen Verkehrsmitteln oder im Auto nutzen kann, zeigt Steffen De-        Kommunalpolitik finden Sie auf www.leutenbach.de (Rathaus).
     muth. Freitag, 23. Oktober, 15.00 – 18.00 Uhr, vhs Wiesenstraße.
     (N50248)
15. Oktober 2020   Nr. 42                      AMTSBLATT          LEUTENBACH                                                          11

                                                                 Wir gratulieren zur Eheschließung

  FFA
    AMILIENNACHRICHTEN                                           Am 10.10.2020 in Leutenbach
                                                                 Steffen Claus Keppler und Sandra Keppler, geb. Linsenmaier

                                                                                     KIRCHEN
                                    80. Geburtstag
                                     im Wohnbezirk
                                       Leutenbach                Evangelische Kirchengemeinde
                               Am 8. Oktober 2020 konnte
                                                                 Leutenbach www.kirche-leutenbach.de
                               Herr Horst Franz Tschi-
                               schka seinen 80. Geburtstag       Evangelische Kirchengemeinde Leutenbach, Rotenbühlstr. 28,
                               feiern. Zu den Gratulanten        Leutenbach
                               gehörte auch Bürgermeister        Pfarrerin Susanne Blatt
                               Jürgen Kiesl. Er überbrachte      Te.: 07195/910296, E-Mail: Susanne.blatt@elkw.de
                               die Glückwünsche und ein          Evangelisches Pfarramt Leutenbach
                               Präsent der Gemeinde Leu-         Öffnungszeiten:
                               tenbach. Gemeinderat, Bür-        Dienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
                               germeister und Gemeinde-          Freitag 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr
  verwaltung wünschen Herrn Tschischka alles Gute, vor allen     Tel.: 07195/3827, E-Mail: pfarramt.leutenbach@elkw.de
  Dingen Gesundheit für die kommenden Lebensjahre.
                                                                 www.kirche-leutenbach.de
                                                                 Wochenspruch
                                                                 Dies Gebot haben wir von ihm, dass, wer Gott liebt, dass
                                                                 der auch seinen Bruder liebe.           1. Johannes 4,21
                                                                 Mitteilungen der Kirchengemeinde Leutenbach
                                                                 Das Pfarramt ist am Freitag, 16.10.2020 geschlossen!
                   Goldene Hochzeit
              im Wohnbezirk Weiler zum Stein                     Mittwoch, 14.10.2020
                                                                 16:00 Uhr Kinderchor (Eckzimmer)
  Am 11. September 2020 konnten die Eheleute Christa und
  Dr. Jürgen Kranz das Fest der Goldenen Hochzeit feiern         Donnerstag, 15.10.2020
  und somit auf 50 gemeinsame Ehejahre zurückblicken. Zu         19:00 Uhr Kirchengemeinderatssitzung
  den Gratulanten gehörte auch Bürgermeister Jürgen Kiesl.
  Er überbrachte die Glückwünsche des Ministerpräsidenten        Sonntag, 18.10.2020
  sowie ein Präsent der Gemeinde Leutenbach. Gemeinderat,        10:00 Uhr Konfirmationsgottesdienst I
  Bürgermeister und Gemeindeverwaltung wünschen dem Ehe-         11:30 Uhr Konfirmationsgottesdienst II
  paar Kranz alles Gute, vor allen Dingen Gesundheit für die     15:00 Uhr Orgelkonzert für Kinder und Junggebliebene, veranstal-
  kommenden gemeinsamen Lebensjahre.                             tet vom Förderverein für Kultur und Kirche
                                                                 Dienstag, 20.10.2020
                                                                 19:00 Uhr Jungbläser
                                                                 20:00 Uhr Posaunenchor
                                                                 Mittwoch, 21.10.2020
                                                                 15:00 Uhr Konfirmandenunterricht
                                                                 16:00 Uhr Kinderchor (Eckzimmer)
                                                                 Sonntag, 25.10.2020
                                                                 09:30 Uhr Gottesdienst mit Taufen (Pfrin. S. Blatt)
                                                                 Im Gottesdienst werden getauft: Anni Sophie Friedrich und Elli Ly-
                                                                 dia Haag
                                                                 Kinderkirche
                                                                 Am Konfirmationssonntag, 18.10.2020 und am Sonntag,
                                                                 25.10.2020 ist parallel zum Gottesdienst auch Kinderkirche.
                                                                 Wir freuen uns auf viele kleine Besucherinnen und Besucher!
                                                                 Wir bitten um Anmeldung im Pfarramt.
                                                                 Tel.: 07195/3827 oder pfarramt.leutenbach@elkw.de
                                                                 Euer KIKI Team
Wir gratulieren zum Geburtstag
                                                                 Café am Kirchturm
Wohnbezirk Leutenbach                                            Das geplante Café am Kirchturm am 22.10.2020 und auch die wei-
Gisela Frank, am 18.10.                               75 Jahre
                                                                 teren Café Termine im Jahr 2020 entfallen aus aktuellem Anlass.
Rada Stanojlovic, am 21.10.                           80 Jahre
                                                                 Wir hoffen, dass wir 2021 wieder starten können und wünschen
Wohnbezirk Nellmersbach                                          allen unseren Café - Gästen eine gute und gesegnete Zeit! Bleiben
Nobert Josef Trampert, am 21.10.                      70 Jahre   Sie gesund.
Franz Schuller, am 21.10.                             70 Jahre   Ihr Café am Kirchturm Team
12                                                                       AMTSBLATT     LEUTENBACH                              15. Oktober 2020    Nr. 42

     Die Konferenz der Tiere – Orgelkonzert für Kinder und                            gendlichen gestaltet haben. Besonderer Dank gilt dem Posaunen-
     Junggebliebene                                                                   chor, der die zweite Konfirmation, in der Jungbläser konfirmiert
     Erich Kästner veröffentlichte sein lustiges, fesselndes und auch                 wurden, von draußen musikalisch gestaltet hat. Der Gottesdienst
     ermahnendes Kinderbuch „Die Konferenz der Tiere“ schon 1949.                     wurde ins Freie übertragen. Danke an Eva Hammer für die musika-
     Und sie ist aktueller denn ja. Ein Löwe, ein Elefant und eine Giraffe            lische Leitung an der Orgel, beim Posaunenchor und dem Lied der
     haben es satt, dass die Menschen immer nur Kriege, Hungersnöte                   Eltern. Großer Dank gilt allen, die für die praktische Durchführung
     und Streiks schaffen. Doch wer denkt da an die Kinder? Also muss                 der Konfirmationen unter Coronabedingungen gesorgt haben.
     eine Konferenz der Tiere einberufen werden. Doch was sind ihre                   Konfirmiert wurden an diesem Sonntag:
     Ziele und können sie sie erreichen?                                              Simon Hammer, Julian Hanle, Filipp Binder, Laura Ilg, Janne Kem-
     Gert Schlüter erzählt die Geschichte und Andreas Spahn vertont                   per, Joy Maier, Felix Sauer und Nils Hunker
     sie auf der Orgel. Die Idee, aus der Geschichte ein Orgelkonzert für
                                                                                      Konfirmationen 18.10.2020
     Kinder und Junggebliebene zu machen, hatten Eva Martin-Schnei-
                                                                                      Am 18.10.2020 wird nun unsere 2. Gruppe der Konfirmandinnen
     der und Christiane Michel-Ostertun. Die vielen Klangfarben einer
                                                                                      und Konfirmanden ihre Konfirmation feiern.
     Orgel eignen sich besonders dazu, die unterschiedlichen Charak-
                                                                                      Die Konfirmandinnen und Konfirmanden dürfen nur eine bestimm-
     tere darzustellen, Stimmungen zu erzeugen und die Geschichte zu
                                                                                      te Zahl an gelisteten Gästen mit zum Gottesdienst bringen.
     untermalen.
                                                                                      Deshalb bitten wir alle anderen Kirchgänger an diesem Sonntag
     Der Förderverein für Kultur und Kirche Leutenbach nimmt sein
                                                                                      vielleicht nach Weiler zum Stein, Winnenden oder sonst eine schö-
     Programm im Herbst wieder auf.
                                                                                      ne Kirche zum Gottesdienst zu besuchen.
     Das Orgelkonzert findet am 18.10.2020 um 15:00 Uhr in der                        Wir hoffen auf Ihr Verständnis.
     evangelischen Johanneskirche Leutenbach, Theodor-Heuss                           Am 18.10.2020 werden konfirmiert:
     Str. 32, 71397 Leutenbach, statt. Der Eintritt ist frei. Mit Ihrer               Levin Hof, Anna Rommel, Jana Berroth, Mareen Graminske, Nele
     Spende am Ausgang unterstützen Sie die Arbeit des Fördervereins.                 Herzog, Sina Groß, Tom Ungerathen, Patrick-Marcel Berger, Nick
     Für das Konzert gibt es ein Hygienekonzept.                                      Holzwarth, Kay Holzwarth
     Bitte bringen Sie Ihre Alltagsmasken mit.

             Singst du gerne?
             Wenn du zwischen 6 und 12 Jahren bist,
             dann komm zu uns in den Kinderchor.

             Wir freuen uns auf Dich!

             Wir singen Lieder über Menschen und Geschichten aus der
             Bibel, kunterbunte Songs aus aller Welt und lernen auf
             spielerische Weise unsere Stimme kennen und richtig mit ihr
             umzugehen.
             Singst Du gerne? Dann komm einfach einmal vorbei.
             Der Kinderchor findet immer mittwochs
             von 16-16:45 Uhr
             in der Johanneskirche in Leutenbach statt.

             Die Teilnahme am Kinderchor ist kostenlos.

             Nähere Infos bei Chorleiterin Annedore Greiner                                                                          Foto: Susanne Blatt
             Telefon 0711/575813
             E-Mail: 7greiner@gmx.de                                                  Abendmahl für die Konfirmandinnen und Konfirmanden
                                                                                      Am Samstag den 10.10.2020 um 11.45 Uhr feierten die Konfirman-
                                                                                      dinnen und Konfirmanden, die am 11.10. konfirmiert wurden, mit
                                                                                      Pfarrerin Blatt das Heilige Abendmahl.(siehe unteres Foto oben)
             Bitte melden Sie ihr Kind zuvor telefonisch oder per Mail an.            Durch die Corona-Pandemie war es nicht möglich, dies aus Zeit-
             Seit Corona haben wir neue Probenbedingungen.                            gründen und wegen der Anzahl der Besucher in der Konfirmation
                                                                                      selbst durchzuführen. Begleitet wurde die Feier von der Organistin
                                                        Plakat: Pfarramt Leutenbach   Eva Hammer.
                                                                                      Sitzung des Kirchengemeinderates am 15.10.2020
     Konfirmationen in der Johanneskirche                                             19.00 Uhr im Evang. Gemeindezentrum/Johanneskirche
     Am Sonntag, den 11.10. 2020 wurden in zwei Gottesdiensten um                     Tagesordnung:
     10.00 Uhr und um 11.30 Uhr die Hälfte unserer Konfirmandinnen                    Besinnung;
     und Konfirmanden konfirmiert. Die Jugendlichen legten Rechen-                    Blitzlichtrunde;
     schaft über wichtige Inhalte des christlichen Glaubens ab, wie etwa              Protokoll der letzten Sitzung;
     die Bedeutung der Taufe und des Abendmahls. Sie beschrieben,                     Genehmigung der Tagesordnung; Gespräch mit dem Vorsitzenden
     was ihnen am Leben Jesu und an den Gleichnissen wichtig ist so-                  des Fördervereins für Kirche und Kultur Andreas Spahn, u.a. über
     wie was sie für Hoffnungen und Ziele für sich und die Welt ha-                   Winterbasar;
     ben. Pfarrerin Blatt segnete sie ein und der Kirchengemeinderat                  Gespräch mit Annedore Greiner über Kinderchor und Konzertpro-
     überreichte die Konfirmationsurkunden und die Kreuze, die die Ju-                jekt (Information, Beratung);
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