MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Stegaurach
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
MITTEILUNGSBLATT GEMEINDE STEGAURACH | LANDKREIS BAMBERG Schloßplatz 1 | 96135 Stegaurach | www.stegaurach.de | verwaltung@stegaurach.de | Tel.: 0951-99 222-0 Öffnungszeiten: Mo. – Fr.: 8.00 – 12.00 Uhr, Do.: 14.00 – 18.00 Uhr Januar 2020 Nr. 01/2020 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Im neuen Jahr wünschen Ihnen alle Mitarbeiter der Gemeindever- waltung und ich 12 frohe Monate, 52 glückliche Wochen, 365 bezaubernde Tage, 8.760 einmalige Stunden, 525.600 unvergessliche Minuten und 31.536.000 erfolgreiche Sekunden! Ihr Bürgermeister Thilo Wagner Bei uns in der Gemeinde Seite 15 Senioren und Jugend Seite 26 Kirchliche Nachrichten Seite 17 Vereine Seite 31
2 Infotafel Infotafel Notrufnummern Bürgersprechstunde im Rathaus Feuer-Notruf 112 Am 02.01.20 findet im Rathaus (ohne Voranmeldung) Polizei-Notruf 110 die Bürgersprechstunde mit dem 1. Bürgermeister, Unfall-Rettungsdienst-Notruf 112 Thilo Wagner, von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr statt. Polizei Bamberg-Land 0951 9129 310 Ärztlicher Notfallruf 116 117 Bücherei Stegaurach Tel.: 0951 50989620 Giftnotruf 030 19240 Öffnungszeiten: Mo 13.30 – 15.30 Uhr Giftzentrale Nürnberg 0911 3982451 Di 07.45 – 12.45 Uhr Wichtige Telefonnummern 15.00 – 17.30 Uhr Mi 10.00 – 11.30 Uhr Ärztliche Bereitschaftspraxis 09546 88888 Do 17.00 – 20.00 Uhr Telefonseelsorge (kostenlos) 0800 1110-111 Kinder- und Jugendtelefon (kostenlos) 0800 1110-222 An allen gesetzlichen Feiertagen in Bayern geschlossen. Familienpflegewerk Bamberg 0951 502691 Während der bayerischen Schulferien am Dienstag- Deutscher Kinderschutzbund vormittag geschlossen. Kreisverband Bamberg e.V. 0951 28192 Info auf www.buecherei-stegaurach.de Frauenhaus Bamberg – Hilfe und Beratung für Frauen und Kinder 0951 58280 Müllabfuhr im Januar 2020 Psychosoz. Beratungs- u. Behandlungs- Die Abholung der Restmüll-, Papier- und Biotonne stellen für Suchtkranke u. deren sowie Gelber Sack erfolgt in den einzelnen Gemeinde- Angehörige 0951 29957-40 teilen an den nachfolgend aufgeführten Tagen: Katholische Beratungsstellen für Restmülltonne Fr. 10.01.2020 / Do. 23.01.2020 Schwangerschaftsfragen 0951 29957-50 Papiertonne Do. 09.01.2020 Notruf bei sexualisierter Gewalt 0951 868518 Biotonne Fr. 03.01.2020 / Do. 16.01.2020 Telefonseelsorge Bamberg 0800 1110-111 Do. 30.01.2020 Bayerisches Rotes Kreuz (BRK) Gelber Sack Mi. 08.01.2020 Kreisverband Bamberg 0951 98189-0 Anmeldeschluss für die Kliniken nächste Sperrmüllsammlung: 29.01.2020 Einrichtungen im Landkreis Bamberg Die Anmeldung hat beim Landratsamt Bamberg Juraklinik Scheßlitz 09542 779-0 unter Tel. 85-555 (Di. – Do. von 9.00 – 12.00 Uhr), Steigerwaldklinik Burgebrach 09546 88-0 mittels Sperrmüllkarte am Abfallkalender oder unter Seniotel Pflegedienst Scheßlitz gGmbH 09542 779-0 www.landkreis-bamberg.de zu erfolgen. Klinik am Eichelberg Burgebrach 09546 88-510 Kliniken in der Stadt Bamberg Beratung bei allen Fragen zur Abfallentsorgung Klinikum am Bruderwald 0951 503-0 erhalten Sie beim Landratsamt Bamberg, Klinik Dr. Schellerer 0951 503 - 44100 Tel. 0951/85-706 oder 85-708. Klinikum am Michaelsberg 0951 503-0 Geburtshaus Bamberg 0951 303637 Wertstoffhof Waizendorf Kaifeck Waizendorf-Kaifeck 96135 Stegaurach-Waizendorf Sommerzeit: Mi 14.00 - 18.00 Uhr, Sa 09.00 - 14.00 Uhr Tel.: 0951 / 85-706 oder -708 Winterzeit: Mi 14.00 - 17.00 Uhr, Sa 10.00 - 13.00 Uhr Impressum Mitteilungsblatt – Amtsblatt der Gemeinde Stegaurach – Erscheinungsweise: Einmal im Monat Verantwortlich für Anzeigen und Druck: – Änderungen vorbehalten – Daniel Palasti, Aktiv Druck & Verlag GmbH Tel. 0 95 22/94 35-64, E-Mail: palasti@aktiv-druck.de Nächste Ausgabe: Samstag 01.02.2020 Redaktionsschluss: Freitag 17.01.2020 Anzeigenannahme: Daniel Palasti, Tel. 0 95 22 / 94 35-64 Beiträge für das gemeindliche Mitteilungsblatt bitte an folgende stegaurach@aktiv-druck.de E-Mail-Adresse schicken: amtsblatt@stegaurach.de Namentlich gezeichnete Artikel geben die Meinung des Herausgeber: Parteiverkehr: Verfassers wieder. Kürzungen der eingesandten Manuskripte Gemeinde Stegaurach Mo. – Mi. / Fr. 8.00 – 12.00 Uhr bleiben der Redaktion vorbehalten. Schlossplatz 1 Do. 8.00 – 12.00 Uhr 96135 Stegaurach 14.00 – 18.00 Uhr Bildnachweis: Fotolia, Heinrich Hoffmann
Informationen durch den Bürgermeister 3 Informationen durch den Bürgermeister EINLADUNG Dorothea Then feierte ihren an alle Bürgerinnen und Bürger 100. Geburtstag Neujahrsempfang der Gemeinde Am 1. Dezember feierte Dorothea Then im Seniorenzentrum Stegau- Stegaurach rach ihren 100. Geburtstag. Die Jubilarin ist eine echte Oberfränkin. am Donnerstag, den 9. Januar 2020, um 19 Uhr Geboren wurde sie vor 100 Jahren in Baunach, verbrachte ihre Jugend in Breitengüßbach und lebte nach Ihrer Heirat in Bamberg Neben geladenen Gästen sind alle Bürgerinnen Ost. 2011 zog sie in das Seniorenzentrum in Stegaurach. und Bürger von Stegaurach bei dem Empfang Als Hausfrau und Mutter einer Tochter engagierte sie sich sehr für herzlich willkommen. Bürgermeister Thilo Wagner die Pfarrei St. Heinrich. Neben der Kirchenreinigung strickte sie will gemeinsam mit Ihnen auf das erfolgreiche unzählige Socken, häkelte Topflappen und Tischläufer, die sie zu- Jahr 2019 zurückblicken und als tolle Gemein- gunsten der Kirche verkaufte. Gerne nahm sie auch an von der Kir- schaft auf das neue Jahr anstoßen! che organisierten Kurzreisen teil. So reiste sie nach Lourdes, Rom, Assisi und nach Altötting. Dieses Engagement und das Lösen von Kreuzworträtseln hielten die Jubilarin fit. Zu ihrem Ehrentag gratulierten ihre Tochter, drei Enkelkinder und 90. Geburtstag drei Urenkelkinder. Das erste Ururenkelkind wird im März nächsten Jahres erwartet. Die Glückwünsche des Landkreises überbrachte Ihren 90. Geburtstag feierte Katharina Kaiser (Mitte) am 11.12.2019. stellv. Landrat Rüdiger Gerst und im Namen der Gemeinde Stegau- Erster Bürgermeister Thilo Wagner (l.) gratulierte der Jubilarin ge- rach gratulierte Erster Bürgermeister Thilo Wagner. Den Glück- meinsam mit Pfarrer Walter Ries (2. v. l.) ganz herzlich und über- wünschen schlossen sich der stellv. Geschäftsführer Harald Poßer reichte im Namen der Gemeinde Stegaurach ein Geschenk. Alles und Einrichtungsleiterin Alexandra Schlicht vom Seniorenzentrum Gute für das neue Lebensjahr! Stegaurach an. Konzert des Jugendsymphonieorches- ters Oberfranken Von links: Alexandra Schlicht, Einrichtungsleiterin, Rüdiger Gerst, Stellv. Landrat, Dorothea Then, Thilo Wagner, Bürgermeister von Ostermontag, 13.4.2020, 17.30 Uhr, Aurachtalhalle, Stegaurach, und Harald Poßer, Stellv. Geschäftsführer der Gemein- Elsterweg 1, Stegaurach nützigen Krankenhausgesellschaft des Landkreises Bamberg. Auf dem Programm stehen die 2. Sinfonie D-Dur von Jean Sibelius, das Konzert für Trompete und Orchester von Alexander Arutjunjan und ein Auftragswerk des Jugendsymphonieorchesters mit dem Titel „3 Miniaturen für Orchester“. Karten gibt es im Vorverkauf zu 7 Euro, ermäßigt 4 Euro/Abendkasse 9, ermäßigt 5 Euro. Kinder bis 14 Jahre Busangebot für haben freien Eintritt. Vorverkauf: Rathaus der Gemeinde Stegaurach, Schloßplatz 1, Tel. 0951 99 222-31 „Nachteulen“ in Weitere Informationen unter www.jso-oberfranken.de Stegaurach Ab 15.12.2019 gibt es in der Er- weiterungslinie 912 eine weitere Fahrt, die Stegaurach einbindet. Dann fährt der Bus auch nachts um 22.20 Uhr (ab ZOB), und nicht wie bisher nur um 20.40 Uhr und 0.00 Uhr. Diese zusätzliche Fahrt zum normalen Fahrplan (mit Halt an den gewohnten Haltestellen) lässt sich die Gemeinde rund 25.000 Euro pro Jahr kosten. Mehr Infos unter: https://www.stadtwerke- bamberg.de/nachricht/artikel/ am-1512-tritt-der-neue- fahrplan-in-kraft/
4 Informationen durch den Bürgermeister Herzliche Einladung zur Fair Trade Siegel Verleihung an die Gemeinde Stegaurach am 17.01.2020 um 16.00 Uhr in der Bücherei Stegaurach mit Vorstellung der Fair Trade Town Stegaurach durch die Steuerungsgruppe mit Fair Trade Beitrag der 9. Klassen der Mittelschule Altenburgblick mit Fair Trade Imbiss mit musikalischer Umrahmung mit Bücher- und Produkttisch Fairtrade-Ehrenbotschafter und ehemaliges Vorstandsmitglied von TransFair e.V. Manfred Holz wird die Verleihungsurkunde an Ersten Bürgermeister Thilo Wagner überreichen! Herzlichen Glückwunsch zur Fair Trade Auszeichnung! Die an der Fair Trade Gemeinde-Kampagne beteiligten Einzelhandelsgeschäfte und Gastronomiebetriebe gratulieren der Gemeinde Stegaurach herzlich zur Auszeichnung: Blumen Weiß REWE Nöth Café und Laden Norma Gasthaus Giehl Mühlenbräu "Alte Mühle"
Informationen durch den Bürgermeister 5 Fundbüro Ehrenamtliche gesucht! Folgende Gegenstände wurden im Fundbüro abgegeben und können während der Öffnungs- Die Behindertenbeauftragte der Gemeinde zeiten im Bürgeramt abgeholt werden: Stegaurach Angelika Götz möchte in Zu- sammenarbeit mit der Integrationsbeauf- Dellerner Str./Ortsausgang 1 Handy tragten Christine Ochs von Integra Mensch künftig das Angebot Michaelsberger Weg 1 Fahrrad für Menschen mit Handicap im Gemeindegebiet weiter vergrößern. Bürgeramt Stegaurach Sie selbst wird sich als Begleitung für Freizeitangebote einsetzen. Schloßplatz 1, Tel. 0951/99222-31 bzw. -32 Dafür sucht sie noch weitere Helfer! Geplant ist, dass diese z.B. E-Mail: buergeramt@stegaurach.de Kinder mit Einschränkungen beim Kinderferienprogramm der Ge- meinde begleiten, sodass Eltern und Kinder das Angebot wirklich umfassend nutzen können. Jeder, der sich ebenfalls engagieren möchte und einige Termine im Jahr übernehmen kann, möchte sich bitte bei Angelika Götz, Tel. Nr. 0951/299727, oder in der Gemeinde bei Beate Ferstl, Tel. Nr. 0951/99222-24, melden. Im ersten Schritt Glasfaserausbau in wird es ein Treffen der ehrenamtlichen Helfer geben, um Organisa- torisches zu regeln. Wir freuen uns auf Sie! Stegaurach soll kommen In der vorletzten Gemeinderatssitzung informierte sich das Stegauracher Gre- mium über mögliche Strategien zum Glasfaserausbau im Ge- meindegebiet. „Die Gemeinde Stegaurach hat die Bedeutung der Glasfasernetze für die eigene Zukunft erkannt und strebt einen zügigen Ausbau „Glasfaser in jedes Haus“ an, berichtet Anmelden für´s Erster Bürgermeister Thilo Wagner vom gefassten Grundsatz- BürgerMOBIL beschluss. Nachdem wir drei neue Fahrer für unser Dipl.-Ing. Siegbert Reuter von NetConsulting in Bad Staffelstein BürgerMOBIL gewinnen konnten, ist der Mercedes Benz „Vito“ zeigte den Gemeinderäten die möglichen Strategien für den Glas- für Sie im Gemeindegebiet unterwegs, faserausbau auf. Für Anfang 2020 werde die Gigabitförderrichtlinie der Bayerischen Staatsregierung erwartet. Diese fördere entweder DIENSTAG, 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr den Bau eines Providernetzes (Wirtschaftlichkeitslückenmodell) DONNERSTAG, 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr oder eines kommunalen Netzes (Betreibermodell) in förderfähigen Wenn Sie mit dem Fahrzeug mit behindertengerechtem Ein- und Gebieten. Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist laut dem Ent- Ausstieg mitfahren wollen, melden Sie Ihren Fahrtwunsch spä- wurf einer Gigabitförderrichtlinie eine gigabitfähige Infrastruktur in testens einen Tag vorher in der Gemeindeverwaltung unter der ganz Bayern bis 2025 aufzubauen. Der Bund plane ein vergleich- Tel. Nr. 0951 / 99 222-0 an. bares Förderprogramm. Konkrete Förderhöchstsätze, -quoten und Das neue Fahrzeug der Gemeinde Stegaurach wird künftig zu- -zyklen sind noch nicht bekannt. dem zur Schülerbeförderung eingesetzt. Die Gemeinde Stegaurach entschied sich nach den vorhandenen Informationen für das Betreibermodell als wirtschaftlichere und aktivere, d.h. voraussichtlich schnellere Alternative gegenüber dem Ausbau eines Providernetzes. „Wir werden den Aufbau eines kommunalen, flächendeckenden Glasfasernetzes vorbereiten und vorantreiben“, so Bürgermeister Wagner. Für zuverlässige Gigabit- bandbreiten sei „Glasfaser bis ins Gebäude“ unverzichtbar. Die geschätzten Kosten für den Glasfaserausbau in Stegaurach be- laufen sich auf 13,3 Mio. Euro. Auf die Gemeinde kämen laut der Schätzung in den nächsten zehn Jahren Kosten in Höhe von 9,6 Mio. Euro zu. Nun wird eine optimale Ausbaureihenfolge festgelegt. Alle konkre- ten Ausbauentscheidungen und Förderanträge werden erneut vom Gemeinderat beschlossen. Grundstücksverkäufe im Ortsgebiet Stegaurach Die Gemeinde Stegaurach bietet Grundstücksverkäufern oder Eigentümern, die mit dem Gedanken spielen ein Grundstück zu verkaufen, eine besondere Dienstleistung an. Aufgrund der nach wie vor sehr hohen Nachfrage an Bauplätzen und zahlreicher offener Baulücken im gesamten Ortsgebiet möchte die Gemeinde Stegaurach allen Grund- stückseigentümern durch die Veröffentlichung auf ihrer Homepage unter www.stegau- rach.de behilflich sein, Grundstücke zu inserieren. Dies kann auf Wunsch anonymisiert (über die Gemeindeverwaltung!), oder direkt im Kontakt mit dem jeweiligen Grund- stückseigentümer geschehen. Gerne helfen Ihnen unsere Mitarbeiter im Bauamt, Ihr Grundstück zu veröffentlichen. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen unter der Tel.-Nr. 0951 – 99 222 -41 oder -43 zu Verfügung. WICHTIG: Die Veröffentlichung des betreffenden Grundstücks erfolgt lediglich auf der Home- page www.stegaurach.de und ist kostenlos. Die Gemeinde Stegaurach tritt nicht als Makler auf und verlangt daher keine Gebühren und erhält keine Vermittlerprovision!
6 Informationen durch den Bürgermeister E-Carsharing in Verunreinigung durch Stegaurach Pferde Seit Juli 2019 können alle Stegauracher In letzter Zeit gab es auf den Gehwegen im mit dem E-Car fahren! Der Landkreis Bam- Gemeindegebiet vermehrt Verunreinigungen berg und die Gemeinde Stegaurach stellt dafür einen BMW i3 durch Pferdeäpfel, so z.B. auf der Unterführung in Kaifeck. Die Pferd- zur Verfügung, den Sie sich als Bürger stunden- oder tageweise halter werden dringend gebeten, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere ausleihen können. Auto zur Reparatur? Ausnahmsweise ein wegzuräumen, genauso wie diese Regel auch für Hundehalter gilt. Termin weiter weg? Kein Problem, nach Anmeldung steht Ihnen ein aufgeladenes, umweltfreundliches Auto zur Verfügung! Der Landkreis Bamberg ist mit seinen anhängenden Kommunen seit mittlerweile zwei Jahren im Bereich der Elektromobilität sehr Übung der US Streitkräfte aktiv. Aufgrund der positiven Resonanz und den Erfahrungen der bereits teilnehmenden Kommunen hat sich der Gemeinde- Von 2. bis 31. Januar 2020 findet im Ge- rat Stegaurach 2018 dafür ausgesprochen, ebenfalls am Projekt meindebereich Stegaurach eine Manöver- E-Carsharing teilzunehmen. übung der US Streitkräfte Deutschland statt. Dabei sind Fahrzeuge Ziel des Projektes ist es, die Bürgerinnen und Bürger weiterhin für und Hubschrauber im Einsatz – auch in der Nacht. Bei den Hub- die Thematik „Elektromobilität“ zu sensibilisieren und ihnen die schraubern sind zudem Außenlandungen möglich. Die Bevölkerung Technik näher zu bringen. So ist z. B. zu überlegen, ob es nicht soll sich bitte von den Einrichtungen der übenden Truppe fernhal- sinnvoller ist, anstatt eines Zweitwagens ein Elektrofahrzeug im ten. In dem Übungszeitraum werden ohne besondere öffentliche Rahmen des E-Carsharing Projektes auszuleihen. Ankündigung immer wieder Übungen stattfinden. Die Bevölkerung möchte sich bitte von liegengebliebenen Sprengmitteln, Fundmu- Sie als Bürger können das Elektrofahrzeug für verschiedene nition u.ä. fernhalten, da hiervon durchaus Gefahren ausgehen. Zur Zeiten buchen und tragen lediglich die Buchungskosten für den Schadensabwicklung erteilt die Gemeinde (Art. 58 BayGO) und das Zeitraum der Verwendung. Der Verleih erfolgt bargeldlos über ein Landratsamt Bamberg (Tel. 0951/85-343), nähere Auskünfte. SEPA-Lastschriftmandat. Das Fahrzeug der neuesten Reihe schafft mittlerweile eine Reich- weite von 260 km, so dass 90 Prozent aller anfallenden Fahrten ohne Probleme erledigt werden können. Neuauflage der Broschüre Die Buchungspreise- und Tarifzeiten, den Kundenvertrag, die Datenschutzerklärung und das SEPA-Lastschriftmandat können „Aurachinfo – Wer – Wo – auf der Homepage der Gemeinde Stegaurach herunter geladen Was?“ werden unter: www.stegaurach.de Mitte 2020 soll eine Neuauflage des Nachschlage- werks „Aurachinfo – Wer - Wo - Was?“ erscheinen. Sicher kennen Sie als Gewerbetreibende in der Gemeinde Stegau- rach die kleine Broschüre, die 2016/2017 das erste Mal in einer Auf- lage von 3500 Exemplaren erschienen ist. Sie liegt im Rathaus aus und wird jedem Neubürger zugesandt. In dem Heft „Aurachinfo – Wer - Wo - Was?“ stellen sich die Dienst- leistung- und Einzelhandelsbetriebe der Gemeinde Stegaurach vor. Ein allgemeiner Teil zeigt das vielfältige Angebot der Gemeinde, der Vereine, Institutionen und Kirchen. Vielleicht waren Sie mit Ihrem Betrieb schon in der ersten Ausgabe der „Aurachinfo – Wer – Wo - Was?“ vertreten? Oder Sie wollen die- ses Mal unbedingt dabei sein, um sich den Bürgerinnen und Bürgern von Stegaurach auf einer idealen Plattform zu präsentieren? Eine Seite mit Text und Fotos kostet Sie einmalig ca. 100 Euro. Dieser Eintrag wird auch auf die Homepage der Gemeinde Stegaurach ein- gepflegt werden. Außerdem können Sie als Dienstleister oder Einzel- Bürgermeister Thilo Wagner freut sich, den Stegauracher Bür- handelsbetrieb zusätzlich gern ein E-Car zur Ausleihe zur Verfügung stellen zu können. bei der Stegauracher Ge- schenkkarte mitmachen. Diese wird im Rathaus Wie funktioniert`s? und bei den örtlichen Ban- ken verkauft – stets mit 1. Melden Sie sich zuallererst auf der Seite einer Liste, wo die Karten https://www.carusocarsharing.com/ an und füllen den im Wert von 5,00 Euro Kundenvertrag und das SEPA-Lastschriftmandat aus. oder 10,00 Euro vor Ort 2. Nach der Registrierung kommen Sie bitte persönlich mit eingelöst werden können. den ausgefüllten Unterlagen zur Gemeinde Stegaurach Für dieses aufmerksam- oder zu den Regionalwerken Bamberg. Hier wird Ihnen eine keitsstarke Tool gehen bei Schlüsselkarte zugeordnet und ausgehändigt. 10,00 Euro nur 0,30 Euro 3. Auf der Seite https://www.carusocarsharing.com wählen an die Gemeinde. Sie dann „Gemeinde Stegaurach“ aus. Sollten Sie an einem Eintrag in der Broschüre 4. Jetzt sind Zeiten wähl- und buchbar. Nur zu den gebuchten „Aurachinfo – Wer – Wo Zeiten ist Ihre Karte auch aktiviert. In den Reservierungen –Was?“ interessiert sein, sehen Sie auch sofort auf einem Blick, wann das Auto bereits wenden Sie sich bitte an verliehen ist. Frau Beate Ferstl, b.fer- stl@stegaurach.de oder Mit der Schlüsselkarte steht Ihnen das E-Car der Gemeinde zur Tel. Nr. 0951/99 222-24. gebuchten Zeit zur Verfügung. Gute Fahrt!
Amtliche Bekanntmachungen 7 Amtliche Bekanntmachungen Bericht über die öffentliche Sitzung TOP 03 B Vorhabenbezogener Bebauuungsplan (vBBP) "Sieben schläfersberg" mit integriertem Grünordnungsplan des Gemeinderates Stegaurach im (GOP) Sitzungssaal des Verwaltungsgebäudes hier: Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Abwägung in Stegaurach vom 08.10.2019 (Nr. 2019/GR/014) Es wurden keine Stellungnahmen, Einwendungen und/oder Anregun- gen innerhalb der Auslegungsfrist des Bebauungsplanes seitens der Anmerkung: Diese Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr und vor Öffentlichkeit vorgebracht. behaltlich der nachträglichen Genehmigung und Änderung des Sit zungsprotokolls durch den Gemeinderat in einer der nächsten Der Gemeinderat Stegaurach nimmt zur Kenntnis, dass keinerlei Sitzungen. Einwendungen im Auslegungszeitraum des Bebauungsplans einge- gangen sind. 1. Bürgermeister WAGNER begrüßt alle anwesenden Mitglieder des Gemeinderates und die Zuhörer. TOP 03 C Vorhabenbezogener Bebauungsplan (vBBP) "Sieben- Vor Eintritt in die Tagesordnung fragt 1. Bürgermeister WAGNER, ob schläfersberg" mit integriertem Grünordnungsplan Einwendungen gegen die Tagesordnung bestehen. Nachdem keine (GOP) Einwände erhoben werden, wird mit der Tagesordnung begonnen. hier: Antrag GR HÖPFNER auf Festsetzung der Grund- stücksfläche nach § 19 Abs. 3 BauNVO TOP 01 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 24.09.2019 (Nr. 2019/GR/013) GR HÖPFNER moniert, dass zwar eine Grundflächenzahl (GRZ) mit Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 24.09.2019 (Nr. 0,2 festgesetzt wurde, aber keine Fläche für die Ermittlung der zu 2019/GR/013) wurde im Ratsinformationssystem veröffentlicht. lässigen Grundfläche. Aus diesem Grund beantragt er eine Fest setzung der Grundstücksfläche, welche bei der Ermittlung gemäß Nachdem keine Einwendungen vorgebracht werden, gilt die Nieder- § 19 Abs. 3 BauNVO anzuwenden ist, um zu wissen, wieviel Quadrat- schrift in ihrer vorliegenden Fassung als genehmigt. meter Grundstücksfläche von baulichen Anlagen überdeckt werden können. Im Bebauungsplan sind die Baufenster auf dem Gesamt- TOP 02 Aufstellung des Bebauungsplanes "Ahornweg Nord" grundstück explizit ausgewiesen, aber nicht mit einer Quadratmeter- im Ortsteil Vorra der Gemeinde Frensdorf größe versehen. Diese sollen in der Begründung mit aufgeführt hier: Beteiligung der Gemeinde Stegaurach nach § 4 werden. Abs. 2 BauGB Der Gemeinderat Stegaurach stimmt dem Antrag auf Festsetzung Mit Schreiben vom 02.10.2019 teilt die WEYRAUTHER Ingenieurge- von Baufenstergrößen, welche für die Ermittlung der zulässigen sellschaft mbH, Bamberg, im Auftrag der Gemeinde Frensdorf mit, Grundfläche notwendig ist, zu und beauftragt die Verwaltung bzw. dass der Gemeinderat Frensdorf in seiner Sitzung am 14.05.2019 die das Planungsbüro MELZER – Architekten die Verfahrensunterlagen Aufstellung des Bebauungsplanes „Ahornweg Nord“ im Ortsteil Vorra entsprechend zu ergänzen. beschlossen hat. Die Aufstellung erfolgt nach § 13b BauGB. Daher wird auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 TOP 03 D Vorhabenbezogener Bebauungsplan (vBBP) "Sieben- und § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet. Von der Durchführung einer Um- schläfersberg" mit integriertem Grünordnungsplan weltprüfung wird nach § 13 Abs. 3 BauGB, sowie vom Umweltbericht (GOP) nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, hier: Billigungsbeschluss welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 Der Gemeinderat Stegaurach billigt den vom Planungsbüro MELZER BauGB abgesehen. Architekten, Bamberg, ausgearbeiteten Vorentwurf zum vorhabenbe- Geplant ist ein „Allgemeines Wohngebiet“ mit 28 Baurechten mit der zogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Sie- Möglichkeit der Einzel- oder Doppelhausbebauung. Das Gebiet hat benschläfersberg“ in der Fassung vom 17.06.2019. Der gefasste eine Größe von 27.345 qm, davon sind 20.098 qm für das „Allgemei- Beschluss unter TOP 03 C bezüglich der Grundflächenzahl ist in der ne Wohngebiet“ vorgesehen. Begründung mit aufzunehmen. Der gebilligte Bebauungsplanentwurf mit Begründung und den textlichen Festsetzungen erhält das Datum Die Gemeinde Stegaurach wird gebeten, ihre Stellungnahme bis zum vom 08.10.2019. 08.11.2019 abzugeben. Der Gemeinderat Stegaurach nimmt die Aufstellung des Bebauungs- TOP 03 E Vorhabenbezogener Bebauungsplan (vBBP) "Sieben- plans „Ahornweg Nord“ im Ortsteil Vorra der Gemeinde Frensdorf schläfersberg" mit integriertem Grünordnungsplan vom 10.09.2019 zur Kenntnis und beschließt, dass er keine Einwände (GOP) gegen die beabsichtigte Planung erhebt. hier: Auslegungsbeschluss TOP 03 Vorhabenbezogener Bebauungsplan (vBBP) "Sieben- Der Gemeinderat Stegaurach beschließt, dass der Entwurf zum vor- schläfersberg" im integriertem Grünordnungsplan habenbezogenen Bebauungsplan „Siebenschläfersberg“ mit Begrün- (GOP) in Stegaurach dung und textlichen Festsetzungen in der Fassung vom 08.10.2019 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich aus- In der Zeit vom 03.09.2019 bis einschließlich 25.09.2019 hatte die zulegen ist. Parallel dazu sind die Behörden und sonstigen Träger öf- Öffentlichkeit Gelegenheit, sich über die Aufstellung des vorhaben fentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Die bezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren fortzuführen. „Siebenschläfersberg“ zu informieren und ihre Stellungnahmen ab zugeben. TOP 04 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Apfel-Allee" hier: Änderung der EFOK EG für einige nördlich gele- TOP 03 A Antrag zur Geschäftsordnung genen Bauplätze hier: Nachträgliche Aufnahme zur Tagesordnung Bei einem Gesprächstermin teilte Herr HAGEN von der CASA Projekt- GR HÖPFNER beanstandet die fehlende Flächenangabe zur Ermitt- gesellschaft mbH, Bayreuth, mit, dass die im Bebauungsplan festge- lung der Grundflächenzahl in der Begründung zum Bebauungsplan setzte Höhenlage (EFOK) mit maximal 1,00 m über dem Straßenniveau und beantragt, dass diese Festlegung nachträglich zur Klärung in die für die 4-5 nördlich gelegenen Bauplätze aufgrund der Geländehöhen heutige Tagesordnung aufgenommen wird. nicht einzuhalten ist. Es wurde ihm empfohlen, dass er einen Antrag mit Höhenplan bei der Gemeinde einreicht. Der Gemeinderat Stegaurach beschließt, den Antrag von GR Mit Schreiben vom 08.10.2019 wurde dieser Antrag nunmehr einge- HÖPFNER bezüglich der fehlenden Festsetzung der Grundstücks reicht. In dem Antrag bittet er darum, dass die nördlich gelegenen fläche nach § 19 Abs. 3 BauNVO als TOP 03 C in die heutige Tages- 4-5 Bauplätze vor dem Spielplatz eine Befreiung von der Höhenfest- ordnung aufzunehmen. setzung (EFOK) erhalten sollen, um das Baufenster gemäß dem Be-
8 Amtliche Bekanntmachungen bauungsplan nutzen zu können. Im beiliegenden Höhenplan wurde TOP 06 Informationen des Bürgermeisters händisch ein Wohngebäude eingezeichnet, welches die Höhenlage des Gebäudes gemäß dem Bebauungsplan aufzeigt. Demnach 1. Bürgermeister WAGNER informiert über folgende Angelegenheiten: würden die Fenster des 1. OG unter der Spielplatzebene liegen. Aus dem Fenster im EG würde man auf eine steile Böschung blicken. Das 6.1 Bebauungsplan „Apfel-Allee“ Ausnutzen des Baufeldes im nördlichen Bereich ist erforderlich, um hier: Sachstandbericht auf der Südseite eine Terrasse gestalten zu können. Um die Gebäude in diesem Bereich gemäß dem Bebauungsplan errichten zu können, 1. Bürgermeister WAGNER informiert über den Beginn der Erdarbei- sind erhebliche Abgrabungen notwendig. Dies würde den Charakter ten am Baugebiet „Apfel-Allee“ in Debring. Es wurden Beschwerden des Gebietes verändern. der Anlieger über Verschmutzungen in diesem Bereich an die Verwal- tung herangetragen, die bereits mit den Verantwortlichen geklärt bzw. Die Bauverwaltung hat den betroffenen Bereich besichtigt und emp- mit den Ansprechpartnern besprochen wurden. Diese werden sich fiehlt, dass eine gestaffelte Änderung der EFOK in diesem Bereich darum kümmern und in Zukunft versuchen, Verschmutzungen in die- Anwendung finden sollte. Für das unmittelbar an den Spielplatz an- sem Bereich so gut es geht zu reduzieren. grenzende Baugrundstück sollte die EFOK auf 3,50 m über dem Stra- ßenniveau festgelegt werden. 6.2 Einweihung der Aussegnungshalle und des erweiter- Beim Nachbargrundstück auf 3,00 m, beim nächsten Grundstück auf ten Friedhofs Stegaurach 2,50 m, beim nächsten auf 2,00 m und beim fünften Grundstück auf 1,50 m. 1. Bürgermeister WAGNER erinnert nochmals an die Einweihung des neuen Friedhofs mit Aussegnungshalle in Stegaurach am Sonntag, Der Gemeinderat Stegaurach nimmt den vorliegenden Antrag zur 27.10.2019, ab 15.00 Uhr. Hierzu sind alle Gemeinderatsmitglieder Kenntnis und beschließt nach eingehender Diskussion, dass der An- recht herzlich eingeladen. tragsteller zur nächsten Sitzung nochmals 3 Geländeschnitte (Nord- Süd) mit Höhenangaben vorlegen soll. Weiterhin soll eine Ge - TOP 07 Verschiedenes, Wünsche, Anfragen ländeansicht (mit Höhenangaben) von der zukünftigen Straße aus in Richtung Norden (zur „Kellerstraße“) im Bereich der betroffenen Es werden aus den Reihen des Gemeinderates folgende Wünsche Grundstücke vorgelegt werden. Die Verwaltung soll die Einzelheiten oder Anfragen vorgebracht: bezüglich der Geländeschnitte mit dem Antragsteller besprechen. 7.1 Mitteilungsblätter für das Seniorenheim Stegaurach TOP 05 Errichtung einer Waldkindergartengruppe in Hartlanden hier: Abschluss einer Betriebsträger- und Defizitver- GR’in MUSIG erkundigt sich aufgrund einer Nachfrage, ob mehrere einbarung gemeindliche Mitteilungsblätter auch im Seniorenheim in Stegaurach verteilt werden könnten. In der GR-Sitzung am 25.06.2019, TOP 04, wurde die Errichtung 1. Bürgermeister WAGNER wird dies an die zuständige Stelle weiter- einer Waldkindergartengruppe am Standort Hartlanden beschlos- leiten, damit dies abgeklärt werden kann. sen. Diese wird in die Trägerschaft der Kath. Kirchenstiftung über geben. Hierfür ist zu gegebener Zeit noch eine Betriebsträger- und 7.2 Parteipolitische Veröffentlichungen im gemeindlichen Defizitvereinbarung mit der Katholischen Kirchenstiftung abzu- Mitteilungsblatt schließen. Aufgrund einer Nachfrage von GR HEBERLEIN wegen einer Veröf- Da im Vorfeld die Höhe des zu erwartenden Defizites noch nicht kon- fentlichung der Bürgernahen Liste Stegaurach im gemeindlichen kret ermittelbar ist, kann eine Begrenzung der Defizitvereinbarung Mitteilungsblatt teilt 1. Bürgermeister WAGNER mit, dass im ge- auch nicht festgelegt werden. Die Aufsichtsbehörde der Kath. Kir- meindlichen Mitteilungsblatt keine parteipolitischen Veröffentlichun- chenstiftung benötigt zur weiteren Planung der Betriebskosten je- gen erfolgen. Das Mitteilungsblatt ist politisch neutral und wertfrei. doch eine entsprechende Defizitübernahmeerklärung der Gemeinde Stegaurach. 7.3 Jugendparlament; hier: Sachstand und weiteres Vor- gehen Seitens der Katholischen Kirchenstiftung werden folgende Erläute- GR’in SCHEER erfragt den Sachstand über das neue Jugendparla- rungen zum Vorhaben vorgetragen: ment. 1. Bürgermeister WAGNER teilt mit, dass am 11.10.2019 mit Frau - Die Öffnungszeiten/Buchungszeiten in der WAKI betragen üblicher- WILLEMSEN von JAM ein Gesprächstermin hierzu stattfinden wird. weise 30 Wochenstunden, im Gegensatz zu einer „normalen KITA“ mit maximal 48 Wochenstunden. 7.4 Einweihung des neu gestalteten Trafohäuschens in - Die Obergrenze der Gruppenstärke liegt üblicherweise bei 20 Kin- Kreuzschuh dern anstatt bei 25 Kindern einer normalen Kindergartengruppe. - Der Personalbedarf in einer WAKI ist durch erhöhte Anforderungen GR BURKART lädt alle Mitglieder des Gemeinderates recht herzlich an die Aufsichtspflicht im Wald höher als z.B. in einer Kindergarten- zu einer kleinen Einweihungsfeier des Trafohäuschens in Kreuzschuh gruppe. Vergleichbar mit einer Krippengruppe. am Sonntag, 20.10.2019 um 15.00 Uhr ein. Der kolumbianische Wir benötigen zwei päd. Fachkräfte und dazu noch eine geeignete Künstler Claudio OSARIO hat das Gebäude künstlerisch bemalt. Herr Drittkraft, da diese bei einem Ausfall vom Stammpersonal für den OSARIO wird zu dieser kleinen Feier anwesend sein und auch der Anstellungsschlüssel mitzählt, im Gegensatz beispielsweise zu einer Bayerische Rundfunk hat sich angemeldet. Praktikantin, die wiederum „kostengünstiger“ wäre. - Für eine pädagogisch gute Erziehungsarbeit in Wald und Natur be- 7.5 35-Jahr-Feier der Bürgernahen Liste Stegaurach nötigen die Erzieherinnen auch eine gewisse Verfügungszeit, um (BNL) viele Sachen gut und ausreichend vorbereiten zu können. Deshalb bekommen die Erzieherinnen nochmals 4 bis 5 Wochenstunden GR HEBERLEIN lädt alle Gemeinderatsmitglieder recht herzlich zu zusätzlich zu ihren 30 Wochenstunden mit den Kindern vergütet. einer kleinen Feier anlässlich des 35-jährigen Bestehens der Bürger- Dieser Aspekt dient der notwendigen Qualitätssicherung der WAKI. nahen Liste Stegaurach (BNL) am 18.10.2019 um 19.00 Uhr in den - Der Betrieb einer Waldkindergartengruppe wird mit an Sicherheit Saal des Landgasthofs „Windfelder am See“ ein. grenzender Wahrscheinlichkeit nicht kostendeckend zu realisieren sein! Der Gemeinderat Stegaurach beschließt, mit dem Betriebsträger der Bericht über die öffentliche Sitzung Waldkindergartengruppe Hartlanden, der Katholischen Kirchenstif- des Gemeinderates Stegaurach im tung „Unbefleckte Empfängnis Mariens“ Stegaurach, eine Defizitver- einbarung für den Betrieb dieser Waldkindergartengruppe zu Sitzungssaal des Verwaltungsgebäudes schließen, in der sich die Gemeinde verpflichtet, ein etwaiges Be- in Stegaurach vom 12.11.2019 triebskostendefizit zu begleichen, soweit ungedeckte Betriebskosten weder durch Elternbeiträge, noch durch die kommunalen und staatli- (Nr. 2019/GR/015) chen Zuschüsse nach dem BayKiBiG ausgeglichen werden können. Anmerkung: Diese Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr und vor behaltlich der nachträglichen Genehmigung und Änderung des Sit zungsprotokolls durch den Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen.
Amtliche Bekanntmachungen 9 1. Bürgermeister WAGNER begrüßt alle anwesenden Mitglieder des Der Gemeinderat Stegaurach beschließt, Geschäftsleiter Hans-Jür- Gemeinderates und die Zuhörer. gen UCH zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen 2020 zu berufen. Zur Stellvertreterin wird Frau Claudia MUCK berufen. Vor Eintritt in die Tagesordnung fragt 1. Bürgermeister WAGNER, ob Einwendungen gegen die Tagesordnung bestehen. Nachdem keine TOP 05 Informationen des Bürgermeisters Einwände erhoben werden, wird mit der Tagesordnung begonnen. 1. Bürgermeister WAGNER informiert über folgende Angelegenheiten: TOP 01 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 08.10.2019 (Nr. 2019/GR/014) 5.1 Ablehnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Bereich der OD Mühlendorf Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 08.10.2019 (Nr. 2019/GR/0014) wurde im Ratsinformationssystem veröffentlicht. Das Landratsamt Bamberg hat mit Schreiben vom 05.11.2019 mit geteilt, dass der Antrag vom 06.05.2019 auf Festsetzung der Höchst- Nachdem keine Einwände vorgebracht wurden, gilt die Niederschrift geschwindigkeit auf 30 km/h und Aufstellung von zwei Ge - in ihrer vorliegenden Fassung als genehmigt. fahrenzeichen VZ 101 mit Hinweisschild „Fußgänger kreuzt“ abge- lehnt wird. Mit gleichem Schreiben wurde auch die Aufstellung eines TOP 02 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Steinig II" Gefahrenzeichen VZ 136 (Kinder) abgelehnt, da dies nach VwV-StVO im Ortsteil Mühlendorf zu § 40 Gefahrenzeichen zu Zeichen 136 nur möglich ist, wo die Ge- hier: Vorstellung der Erschließungsplanung für das fahr besteht, dass Kinder häufig ungesichert auf die Straße laufen. Da Baugebiet sich in dem Bereich eine Querungshilfe befindet, handelt es sich um keine ungesicherte Stelle. Eine Anordnung des Gefahrenzeichen VZ Herr DREMEL vom Ingenieurbüro Höhnen und Partner, Bamberg, 136 ist daher aus verkehrsrechtlicher Sicht nicht möglich. stellt die geplante Erschließung des Baugebietes „Am Steinig II“ im Ortsteil Mühlendorf vor. Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem. 5.2 Auswahl eines neuen Dienstfahrzeugs für die Gemein- Die in Ost-West-Richtung verlaufenden Straßen erhalten einen Geh- deverwaltung weg und einen 2,00 m breiten Parkstreifen. Nachdem der Leasingvertrag für den derzeitigen E-Golf zum Der Gemeinderat Stegaurach nimmt die Ausführungen von Herrn 01.04.2020 ausläuft und dieser an den Volkswagenhändler zurückge- DREMEL vom Ing.-Büro HÖHNEN & Partner zur Kenntnis und be- geben wird, sollte beraten werden, welches Fahrzeug künftig für die schließt, dass er mit der vorliegenden Ausbauplanung für das Bauge- Gemeindeverwaltung angeschafft wird. biet „Am Steinig II“ einverstanden ist. Die Verwaltung spricht sich aus den Erfahrungen der Vergangenheit dafür aus, künftig ein Hybrid/Benzin/Elektro-Fahrzeug zu leasen. Auf- TOP 03 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Apfel-Allee" in grund der voranschreitenden Technik soll der Leasingvertrag nicht Debring länger als 2 Jahre laufen. hier: Antrag auf Änderung der EFOK (EG) für einige Der Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am nördlich gelegene Bauplätze 16.10.2019 diese Thematik vorbehandelt und würde eine kürzere *Wiederbehandlung* Leasingzeit begrüßen. Allerdings wird die Anschaffung eines Hybrid/ Benzinfahrzeuges oder eines neuen Elektrofahrzeuges aufgrund der Mit Schreiben vom 08.10.2019 stellte Herr HAGEN, Geschäftsführer Produktionsbedingungen eines Fahrzeuges kritisch bewertet. Die der CASA Projektgesellschaft mbH, Bayreuth, den Antrag, die im Be- Empfehlung des UV-Ausschusses ist, sich für die nächsten 2 Jahre noch einmal ein Auto mit sparsamen Verbrennungsmotor anzuschaf- bauungsplan festgesetzten EFOK-Höhen im Bereich der nördlichen fen und dann zu schauen, wie weit der Stand der Technik in ein paar 5 Bauplätze abzuändern bzw. dafür Befreiungen auszusprechen. Bei Jahren ist. Die Verwaltung solle dementsprechende Leasingangebote der festgesetzten Höhenlage gemäß dem Bebauungsplan würde das einholen, die dann im Gemeinderat behandelt werden. Erdgeschoss der Gebäude größtenteils im Erdreich liegen. Demnach 1. Bürgermeister WAGNER informiert das Gremium, dass er aufgrund würden die Fenster des 1. OG beim Bauplatz neben dem Spielplatz, einer aktuellen und bis Ende Oktober befristeten Aktion im Wege der aufgrund der Hanglage unterhalb der oberen Spielplatzebene liegen. dringlichen Anordnung einen neuen Dienstwagen mit Benzinmotor Das Ausnutzen des Baufensters im nördlichen Bereich ist erforder- (VW Caddy) auf Leasingbasis bestellt hat. lich, um auf der Südseite eine Terrasse errichten zu können. Damit die Gebäude gemäß dem Bebauungsplan errichtet werden können, sind 5.3 Teilnahme am Förderprojekt „Kommunales Energie- erhebliche Abgrabungen notwendig, welche den Charakter des Ge- coaching in Oberfranken" bietes verändern würden. 1. Bürgermeister WAGNER teilt mit, dass u.a. die Gemeinde Stegau- In der Gemeinderatssitzung am 08.10.2019 (TOP 4ö) wurde der An- rach für das o.g. Projekt von der Regierung von Oberfranken ausge- trag von Herrn HAGEN behandelt und es wurde beschlossen, dass wählt wurde. Ziel des Förderprojektes ist es, Kommunen vor Ort dieser weitere und v.a. aussagekräftigere Unterlagen vorlegen soll, durch eine externe Fachberatung (Energiecoach) in Umweltfragen zu damit der Gemeinderat den Antrag abschließend behandeln kann. unterstützen. Die Unterstützung erfolgt durch die Energieagentur Dies ist zwischenzeitlich erfolgt. Nordbayern. Die Energieagentur Nordbayern wird die Gemeinde im Rahmen dieses Coachings in den kommenden Monaten, insbeson- Die Bauverwaltung empfiehlt, dass eine gestaffelte Änderung der dere bei der Umsetzung von bereits geplanten Projekten, wie z.B. der EFOK in diesem Bereich Anwendung finden sollte. Für das unmittel- Sanierung der Bauhofgebäude oder der Errichtung einer Voltaikan bar an den Spielplatz angrenzende Baugrundstück sollte die EFOK lage auf dem Bauhofdach, begleiten. auf 4,00 m über dem Straßenniveau festgelegt werden. Beim Nach- bargrundstück (Richtung „Veit-Stoß-Straße“) auf 3,50 m, beim TOP 06 Verschiedenes, Wünsche, Anfragen nächsten auf 3,50 m, beim nächsten auf 3,50 m und beim nächsten auf 2,50 m. Es werden aus den Reihen des Gemeinderates folgende Wünsche oder Anfragen vorgebracht: Der Gemeinderat Stegaurach nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt, dass die Höhenlagen (EFOK) für die nördlichen 5 6.1 Verlängerung des Gehweges bis zur Bushaltestelle in Baurechte, welche links vom Spielplatz liegen, abgeändert werden Hartlanden können. Der Bauausschuss soll bei Vorlage der jeweiligen Bauanträge für diese Grundstücke eine Befreiung von den Festsetzungen des GR OPPAWSKY fragt an, ob es möglich sei, den befestigten Gehweg Bebauungsplanes erteilen. Die Abstufung der Höhenlage soll ent- bis zur neuen Bushaltstelle in Hartlanden zu verlängern. sprechend dem Vorschlag der Verwaltung stattfinden. 1. Bürgermeister WAGNER antwortet hierzu, dass er die Angelegen- heit von der Verwaltung prüfen lassen wird. TOP 04 Kommunalwahl 2020 hier: Bestellung eines Wahlleiters und eines Stellver- 6.2 Anbringen einer Ampelanlage im Ortszentrum von treters für die Gemeindewahlen gemäß Art. 5 Abs. 1 Mühlendorf GLKrWG GR OPPAWSKY fragt an, ob es möglich sei, die Querungshilfe in der Für die Gemeindewahlen im Jahr 2020 ist durch den Gemeinderat Ortsmitte von Mühlendorf durch eine Lichtzeichenanlage (Ampel) zu gem. Art. 5 Abs. 1 GLKrWG ein Wahlleiter, sowie dessen Stellvertreter ersetzen, wenn schon eine Tempobeschränkung nicht möglich ist zu berufen. (vgl. TOP 5.1 der heutigen Sitzung).
10 Amtliche Bekanntmachungen 1. Bürgermeister WAGNER antwortet hierzu, dass dieser Wunsch Das Bauvorhaben auf dem o.g. Grundstück befindet sich im rechts- schon wiederholt und erfolglos mit den beteiligten Fachbehörden verbindlichen Bebauungsplan „Brunnleite“ und stimmt mit der Fest- erörtert wurde. Aufgrund der vorhandenen Straßenbreite und der setzung des Allgemeinen Wohngebietes (WA) nicht überein. örtlichen Einmündungssituationen ist eine Ampel dort nicht zulässig. Die Antragstellerin möchte die genehmigte Kellerwohnung künftig als Ein evtl. Rückbau des Bereiches würde zudem ausschließlich zu Ferienwohnung nutzen und benötigt für die Nutzungsänderung ein Lasten der Gemeinde Stegaurach gehen. einfaches Genehmigungsverfahren. Zudem muss eine Ausnahme nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) beantragt werden, da 6.3 Anbringen von Geschwindigkeitswarnanlagen Beherbergungsbetriebe im Allgemeinen Wohngebiet zwar „aus- nahmsweise“ zulässig sind, jedoch beantragt werden müssen. GR METZNER lobt die Anbringung der Geschwindigkeitswarnanzei- gen an den Ortseingängen. Es sei wiederholt zu beobachten, dass Die Unterschriften der Nachbarn wurden eingeholt. Stellplätze wer- etliche Autofahrer ihre Geschwindigkeit tatsächlich merklich reduzie- den in ausreichender Anzahl nachgewiesen. ren, nachdem sie die Anzeige gesehen haben. 1. Bürgermeister WAGNER erläutert hierzu, dass die Warnanlagen Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dem vorliegenden Bauan- nunmehr in fast allen Gemeindeteilen angebracht worden sind. trag das Einvernehmen zu erteilen und spricht die Ausnahme in Be- zug auf § 4 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO „Beherbergungsbetrieb im 6.4 Bereinigung des Ratsinformationssystems (RIS) Allgemeinen Wohngebiet (WA)“ aus. GR HÖPFNER moniert, dass im Ratsinformationssystems (RIS) noch TOP 03 Bauantrag zur Errichtung einer Garage auf dem eine Aufsichtsratbesetzung bei der „Stegaurach-HILFT gGmbH“ zu Grundstück Fl.Nr. 412/8 Gmkg. Mühlendorf - Mühlen- finden sei. dorf, Am Kellerberg 27 - 1. Bürgermeister WAGNER antwortet hierzu, dass die Besetzung wei- terhin vorgehalten wird, weil die Stegaurach-HILFT gGmbH noch Das o.g. Vorhaben befindet sich im Bereich der aus dem Jahr 1989 existent und nicht aufgelöst sei. Das RIS-System lasse sich zudem stammenden Ortsabrundungssatzung und stimmt mit der Festset- erst am Ende der Legislaturperiode bereinigen. zung der Baugrenze nicht überein. 6.5 Inbetriebnahme der Obdachlosencontainer in Höfen Die Antragsteller möchten im Bereich der nördlichen Grundstücks- GR REICHELT erkundigt sich nach der Inbetriebnahme der aufgestell- grenze eine Garage an das bestehende Nebengebäude anbauen. ten Obdachlosencontainer. Hierfür benötigen die Antragsteller zwei Befreiungen hinsichtlich der 1. Bürgermeister WAGNER antwortet hierzu, dass die Container aktu- Errichtung außerhalb der Baugrenzen und der Errichtung einer ande- ell noch mit einer Inneneinrichtung und Elektroheizkörpern versehen ren Dachart. Zudem ist über das Landratsamt Bamberg ein Antrag auf werden. Anschließend sollen die Obdachlosen bis Ende November Abweichung nach Art. 6 BayBO zu stellen. von der gemeindlichen Mietwohnung in die neue Einrichtung umge- setzt werden. Aus Sicht der Bauverwaltung kann dem Vorhaben das Einvernehmen erteilt und die Befreiungen ausgesprochen werden. Die Unterschrif- 6.6 Kameraüberwachung der Reinhaltung der Container- ten der Nachbarn wurden eingeholt. Das Bauvorhaben ist aufgrund standplätze der notwendigen Befreiungen im einfachen Genehmigungsverfahren durchzuführen. GR BURKART weist darauf hin, dass es in der Vergangenheit wieder- holt zu Beschwerden über die Verunreinigung der Containerstand- Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dem vorliegenden Bau- plätze gekommen ist. Er schlägt daher vor, diese mittels Kameras vorhaben das Einvernehmen zu erteilen und spricht die Befreiungen überwachen zu lassen, um die Verursacher der Verunreinigungen für die Errichtung außerhalb der Baugrenzen und der geänderten besser ermitteln zu können. Dachart und -neigung aus. 1. Bürgermeister WAGNER antwortet hierzu, dass er demnächst ver- suchsweise beim Containerplatz am Ochsenbrunnenplatz in Stegau- TOP 04 Bauantrag zur Unterteilung des bestehenden Wohn- rach eine Kamera anbringen lassen wird, nachdem dort besonders oft gebäudes, Erweiterung der Garage sowie Errichtung unsachgemäße Abfallablagerungen festgestellt werden mussten. Die einer neuen Dachgaube auf den Grundstücken Fl.Nrn. Sache sei datenschutzrechtlich jedoch nicht unproblematisch und es 3 und 3/1 Gmkg. Stegaurach - Stegaurach, Bamberger sei noch nicht geklärt, ob man die ermittelten Verursacher dann auch Straße 18 und Seegasse 2 - *WIEDERBEHANDLUNG* wirklich belangen könne. Das o.g. Vorhaben befindet sich im rechtsverbindlichen Bebauungs- plan „Seegasse“ und erstreckt sich über 2 Anwesen. Bericht über die öffentliche Sitzung Die Antragstellerin hat das bestehende 2-Familienhaus umgebaut und möchte dies nun als Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten des Bauausschusses Stegaurach im nutzen. Die notwendigen 7 Stellplätze werden in einer bestehenden Besprechungszimmer des Verwaltungs- Doppelgarage, 1 Stellplatz auf dem Plateau an der „Bamberger Straße“ und 4 weitere Stellplätze auf den beiden Nachbargrund- gebäudes in Stegaurach vom 25.11.2019 stücken Fl.Nrn. 1/1 und 1/2 nachgewiesen. Die Parkplätze auf den (Nr. 2019/BA/011) Nachbargrundstücken wurden bereits im Grundbuch dinglich gesi- chert. Anmerkung: Diese Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr und vor behaltlich der nachträglichen Genehmigung und Änderung des Sit Aus Sicht der Bauverwaltung ist für die Genehmigung die Anzahl der zungsprotokolls durch den Bauausschuss in einer der nächsten nachgewiesenen und auch erstellten Stellplätze zwingend notwendig. Sitzungen. Aufgrund des ablehnenden Beschlusses aus der letzten Bauaus- schusssitzung am 28.10.2019 (TOP 07) wurde der Bauantrag dem- 1. Bürgermeister WAGNER begrüßt alle anwesenden Mitglieder des entsprechend geändert, dass die 7 Stellplätze nachgewiesen werden Bauausschusses und die Zuhörer. können. Der Antrag wurde so geändert, dass eine Erteilung des Ein- Vor Eintritt in die Tagesordnung fragt 1. Bürgermeister WAGNER, ob vernehmens ausgesprochen werden kann. Entgegen der eingereich- Einwendungen gegen die Tagesordnung bestehen. Nachdem keine ten Planung stellt sich die Situation vor Ort so dar, dass der Stellplatz Einwände erhoben werden, wird mit der Tagesordnung begonnen. auf dem Plateau mit 5,10 m beantragt jedoch nur 4,50 m lang ist. Der Antrag sollte daher als Gesamtbauvorhaben abgelehnt werden. TOP 01 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2019 (Nr. 2019/BA/010) Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dem vorliegenden Bau- vorhaben das Einvernehmen nicht zu erteilen, da entgegen der geän- Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 28.10.2019 derten Planung der Stellplatz auf Straßenebene zur „Bamberger (Nr. 2019/BA/010) wurde im Ratsinformationssystem veröffentlicht. Straße“ nach wie vor den gesetzlichen Vorschriften von 5,00 m nicht Nachdem keine Einwendungen gegen die Niederschrift vorgebracht entspricht. Das Vorhaben muss als Gesamtbauvorhaben abgelehnt wurden, gilt diese in ihrer vorliegenden Form als genehmigt. werden. TOP 02 Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Einlieger Anmerkung: Die Mitglieder des Bauausschusses zweifeln ebenso wohnung in eine Ferienwohnung auf dem Grundstück stark an, dass die bestehende Doppelgarage an der „Seegasse“ für Fl.Nr. 42/9 Gmkg. Mühlendorf - Mühlendorf, Rochus- zwei Fahrzeuge genutzt werden kann, da die genannte Straße mit straße 3 - max. 4,60 m viel zu schmal zum Rangieren und einfahren in die Ga
Amtliche Bekanntmachungen 11 rage ist. Hier wird zwingend auf die GaStellV verwiesen, die bei einer Stellplatzbreite von 2,50 m und einem Einfahrtswinkel von 90 Grad Bekanntmachung eine Mindestfahrgasse von 6,00 m voraussetzt. über den Beschluss der Satzung zum TOP 05 Vorhabenbezogener Bebauungsplan (vBBP) "Der Alte vorhabenbezogenen Bebauungsplan Berg" mit integriertem Grünordnungsplan (GOP) der „Kappelberg“ Gemeinde Stegaurach Der Gemeinderat der Gemeinde Stegaurach hat in seiner Sitzung hier: Vorstellung des Vorentwurfes zum Aufstellungs vom 26.11.2019 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kappel beschluss für die Gemeinderatssitzung am 10.12.2019 berg“ in der Fassung vom 26.11.2019 als Satzung beschlossen. Mit dem Beschluss der Satzung ist auch die damit verbundene Änderung Der Bauausschuss Stegaurach hat sich mit dem Bebauungswunsch des Bebauungsplanes „Neukreuth“ abgeschlossen. bereits in seiner Sitzung am 25.03.2019 befasst und nach einem Orts termin beschlossen, dass er sich Wohnbebauung mit kleineren Ein Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt zelhäusern für die betreffenden Grundstücke Fl.Nrn. 869, 870 und gemacht. 871 Gmkg. Stegaurach vorstellen könnte. Der Bauwerber möchte Der vorhabenbezogene Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntma den Mitgliedern nun eine erste Entwurfsplanung vorstellen, um zu chung in Kraft. eruieren, ob diese im Gemeinderat am 10.12.2019 beim Aufstellungs beschluss befürwortet werden kann. Die Behandlung im Gemeinderat Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Begründung liegt ab Ver mit Durchführung eines Aufstellungsbeschlusses für das Gebiet ist öffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde aufgrund der gesetzlichen Regelung ab 2020 wichtig. Stegaurach, Schlossplatz 1, 96135 Stegaurach, Zimmer EG 2, während der allgemeinen Geschäftszeiten auf Dauer öffentlich aus Auch die Einbeziehung von anderen freien Grundstücken, die über und kann dort von jedermann eingesehen werden; über den Inhalt plant werden könnten, wurde in dem Gebiet in Betracht gezogen. wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Da bei der Erstellung der Satzung Nach Aussage des Antragstellers besteht jedoch bei den Eigentü der § 13b BauGB zur Anwendung kam, also die Einbeziehung von mern der freien Grundstücke auf der anderen Straßenseite der Straße Außenbereich in das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB er „Der Alte Berg“ kein Interesse. folgte, wurde gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung und dem Umweltbericht sowie von der zusammenfassenden Erklärung Der Bauausschuss Stegaurach nimmt die erste Entwurfsplanung zur abgesehen. Kenntnis und beschließt, für das Gebiet eine einzeilige Bebauung Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Begründung kann auch zuzulassen. Das geplante Gebäude westlich der einzeiligen Bebau auf der Webseite der Gemeinde Stegaurach (www.stegaurach.de) ung wird nicht befürwortet. Der Bauausschuss Stegaurach empfiehlt eingesehen werden. dem Gemeinderat Stegaurach einen Aufstellungsbeschluss über die vorgelegte und zur Gemeinderatssitzung geänderten Planung (ohne Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von westliches Wohngebäude) zu fassen. In Sachen Erschließungsrecht Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung ist bis zur Gemeinderatssitzung im Dezember zu klären, ob bei der sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 215 Straße „Der Alte Berg“ die Ersterschließung bereits erfolgte. Abs. 2 BauGB hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach TOP 06 Informationen des Bürgermeisters 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Ver 1. Bürgermeister WAGNER informiert über folgende Angelegenheiten: letzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Errichtung einer Hofüberdachung vor einem Carport auf Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungs dem Grundstück Fl.Nr. 590/48 Gmkg. Stegaurach – plans und des Flächennutzungsplans und Stegaurach, Am Kreuzweiher 20 – 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwä gungsvorgangs, 1. Bürgermeister WAGNER teilt den Mitgliedern des Bauausschusses mit, dass der o.g. Bauantrag zur Errichtung einer Hofüberdachung wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Be entgegen der ursprünglichen Aussage des Landratsamtes Bamberg bauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht nun doch nicht befürwortet und somit abgelehnt wurde. Der Bauaus worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel schuss ist zuvor zweimal zu dem Entschluss gekommen, dass die begründen soll, ist darzulegen. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler Befreiung nicht zulässig ist und hat das Einvernehmen nicht erteilt. nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 so Die Ausführung dient den Mitgliedern des Bauausschusses zur wie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungs Kenntnis. ansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ab TOP 07 Verschiedenes, Wünsche, Anfragen lauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Es werden aus den Reihen des Gemeinderates folgende Wünsche oder Anfragen vorgebracht: Stegaurach, den 12.12.2019 gez. WAGNER, 1. Bürgermeister 7.1 Errichtung eines Waldkindergartens in Hartlanden GR HÖPFNER ist der Ansicht, dass die ausgewiesene Parkplatzflä che für den Waldkindergarten, in dem derzeitigen Zustand, dem an Im Monat Januar 2020 geplante öffent fallendem Oberflächenwasser nicht Stand halten wird. Er bittet um liche Sitzungen der Kommunalvertre Begutachtung. 1. Bürgermeister WAGNER nimmt die Anfrage auf und wird dies durch tungsorgane: den Bauhof kontrollieren lassen. • Gemeinderat Stegaurach, Di. 14.01.2020, 19.00 Uhr Sitzungssaal im Dachgeschoss des Rathauses Stegaurach, 7.2 Umbau der Bushaltestelle Hartlanden Schloßplatz 1 • Rechnungsprüfungsausschuss, Mi. 22.01.2020, 18.00 Uhr GR PALASTI bittet um bauliche Nachbesserungen im Zuge des Um Besprechungszimmer im Erdgeschoss des Rathauses Stegau baus an der Bushaltestelle. GR FRICKE ist der Ansicht, dass ebenso rach, Schloßplatz 1 Ersatzpflanzungen an der Bushaltestelle durchgeführt werden sollten. • Bauausschuss Stegaurach, Mo. 27.01.2020, 18.00 Uhr Besprechungszimmer im Erdgeschoss des Rathauses Stegau rach, Schloßplatz 1 Achtung: Bei den vorgenannten Angaben handelt es sich um eine unverbindliche Terminvorplanung. Bitte entnehmen Sie der Bekanntmachung an den gemeindlichen Anschlagta feln, ob, wann und wo die geplante Sitzung tatsächlich stattfindet. In der Bekanntmachung ist auch die Tagesord nung der Sitzung aufgeführt.
Sie können auch lesen