MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Stegaurach

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MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Stegaurach
MITTEILUNGSBLATT
 GEMEINDE STEGAURACH | LANDKREIS BAMBERG
 Schloßplatz 1 | 96135 Stegaurach | www.stegaurach.de | verwaltung@stegaurach.de | Tel.: 0951-99 222-0
 Öffnungszeiten: Mo. – Fr.: 8.00 – 12.00 Uhr, Do.: 14.00 – 18.00 Uhr

                                                    Januar 2020                                          Nr. 01/2020

   Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
      Im neuen Jahr wünschen Ihnen
    alle Mitarbeiter der Gemeindever-
     waltung und ich 12 frohe Monate,
           52 glückliche Wochen,
          365 bezaubernde Tage,
         8.760 einmalige Stunden,
   525.600 unvergessliche Minuten und
    31.536.000 erfolgreiche Sekunden!
          Ihr Bürgermeister Thilo Wagner

Bei uns in der Gemeinde               Seite 15                        Senioren und Jugend               Seite 26
Kirchliche Nachrichten                Seite 17                        Vereine                           Seite 31
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2     Infotafel

                                                                 Infotafel

    Notrufnummern                                                       Bürgersprechstunde im Rathaus
    Feuer-Notruf                                            112        Am 02.01.20 findet im Rathaus (ohne Voranmeldung)
    Polizei-Notruf                                          110        die Bürgersprechstunde mit dem 1. Bürgermeister,
    Unfall-Rettungsdienst-Notruf                            112        Thilo Wagner, von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr statt.
    Polizei Bamberg-Land                          0951 9129 310
    Ärztlicher Notfallruf                               116 117        Bücherei Stegaurach                      Tel.: 0951 50989620
    Giftnotruf                                        030 19240
                                                                        Öffnungszeiten:
                                                                           Mo                                       13.30 – 15.30 Uhr
    Giftzentrale Nürnberg                          0911 3982451           Di                                       07.45 – 12.45 Uhr
    Wichtige Telefonnummern                                             			                                         15.00 – 17.30 Uhr
                                                                           Mi                                       10.00 – 11.30 Uhr
    Ärztliche Bereitschaftspraxis            09546 88888                  Do                                       17.00 – 20.00 Uhr
    Telefonseelsorge (kostenlos)           0800 1110-111
    Kinder- und Jugendtelefon (kostenlos)  0800 1110-222               An allen gesetzlichen Feiertagen in Bayern geschlossen.
    Familienpflegewerk Bamberg               0951 502691               Während der bayerischen Schulferien am Dienstag-
    Deutscher Kinderschutzbund                                          vormittag geschlossen.
    Kreisverband Bamberg e.V.                 0951 28192               Info auf www.buecherei-stegaurach.de
    Frauenhaus Bamberg – Hilfe und
    Beratung für Frauen und Kinder            0951 58280               Müllabfuhr im Januar 2020
    Psychosoz. Beratungs- u. Behandlungs-                               Die Abholung der Restmüll-, Papier- und Biotonne
    stellen für Suchtkranke u. deren                                    sowie Gelber Sack erfolgt in den einzelnen Gemeinde-
    Angehörige                             0951 29957-40
                                                                        teilen an den nachfolgend aufgeführten Tagen:
    Katholische Beratungsstellen für                                    Restmülltonne       Fr. 10.01.2020 / Do. 23.01.2020
    Schwangerschaftsfragen                 0951 29957-50               Papiertonne         Do. 09.01.2020
    Notruf bei sexualisierter Gewalt         0951 868518               Biotonne            Fr. 03.01.2020 / Do. 16.01.2020
    Telefonseelsorge Bamberg               0800 1110-111                                   Do. 30.01.2020
    Bayerisches Rotes Kreuz (BRK)                                       Gelber Sack         Mi. 08.01.2020
    Kreisverband Bamberg                    0951 98189-0
                                                                        Anmeldeschluss für die
    Kliniken                                                            nächste Sperrmüllsammlung: 29.01.2020
    Einrichtungen im Landkreis Bamberg                                  Die Anmeldung hat beim Landratsamt Bamberg
    Juraklinik Scheßlitz   09542 779-0                                 unter Tel. 85-555 (Di. – Do. von 9.00 – 12.00 Uhr),
    Steigerwaldklinik Burgebrach   09546 88-0                          mittels Sperrmüllkarte am Abfallkalender oder unter
    Seniotel Pflegedienst Scheßlitz gGmbH  09542 779-0                 www.landkreis-bamberg.de zu erfolgen.
    Klinik am Eichelberg Burgebrach   09546 88-510
    Kliniken in der Stadt Bamberg                                       Beratung bei allen Fragen zur Abfallentsorgung
    Klinikum am Bruderwald   0951 503-0                                erhalten Sie beim Landratsamt Bamberg,
    Klinik Dr. Schellerer   0951 503 - 44100                           Tel. 0951/85-706 oder 85-708.
    Klinikum am Michaelsberg   0951 503-0
    Geburtshaus Bamberg                    0951 303637

     Wertstoffhof Waizendorf Kaifeck
     Waizendorf-Kaifeck
     96135 Stegaurach-Waizendorf                          Sommerzeit:        Mi 14.00 - 18.00 Uhr, Sa 09.00 - 14.00 Uhr
     Tel.: 0951 / 85-706 oder -708                        Winterzeit:        Mi 14.00 - 17.00 Uhr, Sa 10.00 - 13.00 Uhr

                                           Impressum Mitteilungsblatt
                                      – Amtsblatt der Gemeinde Stegaurach –
            Erscheinungsweise: Einmal im Monat                          Verantwortlich für Anzeigen und Druck:
                – Änderungen vorbehalten –                              Daniel Palasti, Aktiv Druck & Verlag GmbH
                                                                        Tel. 0 95 22/94 35-64, E-Mail: palasti@aktiv-druck.de
    Nächste Ausgabe:               Samstag            01.02.2020
    Redaktionsschluss:             Freitag            17.01.2020        Anzeigenannahme:
                                                                        Daniel Palasti, Tel. 0 95 22 / 94 35-64
    Beiträge für das gemeindliche Mitteilungsblatt bitte an folgende    stegaurach@aktiv-druck.de
    E-Mail-Adresse schicken: amtsblatt@stegaurach.de
                                                                        Namentlich gezeichnete Artikel geben die Meinung des
    Herausgeber:        Parteiverkehr:                                  Verfassers wieder. Kürzungen der eingesandten Manuskripte
    Gemeinde Stegaurach Mo. – Mi. / Fr.  8.00 – 12.00 Uhr              bleiben der Redaktion vorbehalten.
    Schlossplatz 1      Do.              8.00 – 12.00 Uhr
    96135 Stegaurach	                  14.00 – 18.00 Uhr               Bildnachweis: Fotolia, Heinrich Hoffmann
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Informationen durch den Bürgermeister                                                                                                           3

                                        Informationen durch den Bürgermeister

 EINLADUNG                                                              Dorothea Then feierte ihren
 an alle Bürgerinnen und Bürger                                         100. Geburtstag
 Neujahrsempfang der Gemeinde                                           Am 1. Dezember feierte Dorothea Then im Seniorenzentrum Stegau-
 Stegaurach                                                             rach ihren 100. Geburtstag. Die Jubilarin ist eine echte Oberfränkin.
                 am Donnerstag, den 9. Januar 2020, um 19 Uhr           Geboren wurde sie vor 100 Jahren in Baunach, verbrachte ihre
                                                                        Jugend in Breitengüßbach und lebte nach Ihrer Heirat in Bamberg
                 Neben geladenen Gästen sind alle Bürgerinnen           Ost. 2011 zog sie in das Seniorenzentrum in Stegaurach.
                 und Bürger von Stegaurach bei dem Empfang              Als Hausfrau und Mutter einer Tochter engagierte sie sich sehr für
                 herzlich willkommen. Bürgermeister Thilo Wagner
                                                                        die Pfarrei St. Heinrich. Neben der Kirchenreinigung strickte sie
                 will gemeinsam mit Ihnen auf das erfolgreiche
                                                                        unzählige Socken, häkelte Topflappen und Tischläufer, die sie zu-
                 Jahr 2019 zurückblicken und als tolle Gemein-
                                                                        gunsten der Kirche verkaufte. Gerne nahm sie auch an von der Kir-
                 schaft auf das neue Jahr anstoßen!
                                                                        che organisierten Kurzreisen teil. So reiste sie nach Lourdes, Rom,
                                                                        Assisi und nach Altötting. Dieses Engagement und das Lösen von
                                                                        Kreuzworträtseln hielten die Jubilarin fit.
                                                                        Zu ihrem Ehrentag gratulierten ihre Tochter, drei Enkelkinder und
 90. Geburtstag                                                         drei Urenkelkinder. Das erste Ururenkelkind wird im März nächsten
                                                                        Jahres erwartet. Die Glückwünsche des Landkreises überbrachte
 Ihren 90. Geburtstag feierte Katharina Kaiser (Mitte) am 11.12.2019.   stellv. Landrat Rüdiger Gerst und im Namen der Gemeinde Stegau-
 Erster Bürgermeister Thilo Wagner (l.) gratulierte der Jubilarin ge-   rach gratulierte Erster Bürgermeister Thilo Wagner. Den Glück-
 meinsam mit Pfarrer Walter Ries (2. v. l.) ganz herzlich und über-     wünschen schlossen sich der stellv. Geschäftsführer Harald Poßer
 reichte im Namen der Gemeinde Stegaurach ein Geschenk. Alles           und Einrichtungsleiterin Alexandra Schlicht vom Seniorenzentrum
 Gute für das neue Lebensjahr!                                          Stegaurach an.

Konzert des Jugendsymphonieorches-
ters Oberfranken                                                        Von links: Alexandra Schlicht, Einrichtungsleiterin, Rüdiger Gerst,
                                                                        Stellv. Landrat, Dorothea Then, Thilo Wagner, Bürgermeister von
Ostermontag, 13.4.2020, 17.30 Uhr, Aurachtalhalle,
                                                                        Stegaurach, und Harald Poßer, Stellv. Geschäftsführer der Gemein-
Elsterweg 1, Stegaurach                                                 nützigen Krankenhausgesellschaft des Landkreises Bamberg.
Auf dem Programm stehen die 2. Sinfonie D-Dur von Jean Sibelius,
das Konzert für Trompete und Orchester von Alexander Arutjunjan
und ein Auftragswerk des Jugendsymphonieorchesters mit dem Titel
„3 Miniaturen für Orchester“. Karten gibt es im Vorverkauf zu 7 Euro,
ermäßigt 4 Euro/Abendkasse 9, ermäßigt 5 Euro. Kinder bis 14 Jahre      Busangebot für
haben freien Eintritt. Vorverkauf: Rathaus der Gemeinde Stegaurach,
Schloßplatz 1, Tel. 0951 99 222-31                                      „Nachteulen“ in
Weitere Informationen unter www.jso-oberfranken.de                      Stegaurach
                                                                                                        Ab 15.12.2019 gibt es in der Er-
                                                                                                        weiterungslinie 912 eine weitere
                                                                                                        Fahrt, die Stegaurach einbindet.
                                                                                                        Dann fährt der Bus auch nachts um
                                                                                                        22.20 Uhr (ab ZOB), und nicht wie
                                                                                                        bisher nur um 20.40 Uhr und 0.00
                                                                                                        Uhr. Diese zusätzliche Fahrt zum
                                                                                                        normalen Fahrplan (mit Halt an den
                                                                                                        gewohnten Haltestellen) lässt sich
                                                                                                        die Gemeinde rund 25.000 Euro pro
                                                                                                        Jahr kosten.
                                                                                                        Mehr Infos unter:
                                                                                                        https://www.stadtwerke-
                                                                                                        bamberg.de/nachricht/artikel/
                                                                                                        am-1512-tritt-der-neue-
                                                                                                        fahrplan-in-kraft/
MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Stegaurach
4                                                                                               Informationen durch den Bürgermeister

                                         Herzliche Einladung zur
                                       Fair Trade Siegel Verleihung
                                       an die Gemeinde Stegaurach
                                              am 17.01.2020 um 16.00 Uhr
                                              in der Bücherei Stegaurach
                   mit Vorstellung der Fair Trade Town Stegaurach durch die Steuerungsgruppe
                       mit Fair Trade Beitrag der 9. Klassen der Mittelschule Altenburgblick
                                                mit Fair Trade Imbiss
                                           mit musikalischer Umrahmung
                                            mit Bücher- und Produkttisch
              Fairtrade-Ehrenbotschafter und ehemaliges Vorstandsmitglied von TransFair e.V.
        Manfred Holz wird die Verleihungsurkunde an Ersten Bürgermeister Thilo Wagner überreichen!

                          Herzlichen Glückwunsch zur Fair Trade Auszeichnung!
                Die an der Fair Trade Gemeinde-Kampagne beteiligten Einzelhandelsgeschäfte und Gastronomiebetriebe
                                    gratulieren der Gemeinde Stegaurach herzlich zur Auszeichnung:

                                                                         Blumen Weiß

                                                        REWE

    Nöth Café und Laden

                                 Norma                                                                          Gasthaus Giehl
                                                                  Mühlenbräu "Alte Mühle"
MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Stegaurach
Informationen durch den Bürgermeister                                                                                                            5

Fundbüro
                                                                           Ehrenamtliche gesucht!
Folgende Gegenstände wurden im Fundbüro
abgegeben und können während der Öffnungs-                                 Die Behindertenbeauftragte der Gemeinde
zeiten im Bürgeramt abgeholt werden:                                       Stegaurach Angelika Götz möchte in Zu-
                                                                           sammenarbeit mit der Integrationsbeauf-
Dellerner Str./Ortsausgang           1 Handy                               tragten Christine Ochs von Integra Mensch künftig das Angebot
Michaelsberger Weg                   1 Fahrrad                             für Menschen mit Handicap im Gemeindegebiet weiter vergrößern.
Bürgeramt Stegaurach                                                       Sie selbst wird sich als Begleitung für Freizeitangebote einsetzen.
Schloßplatz 1, Tel. 0951/99222-31 bzw. -32                                 Dafür sucht sie noch weitere Helfer! Geplant ist, dass diese z.B.
E-Mail: buergeramt@stegaurach.de                                           Kinder mit Einschränkungen beim Kinderferienprogramm der Ge-
                                                                           meinde begleiten, sodass Eltern und Kinder das Angebot wirklich
                                                                           umfassend nutzen können. Jeder, der sich ebenfalls engagieren
                                                                           möchte und einige Termine im Jahr übernehmen kann, möchte sich
                                                                           bitte bei Angelika Götz, Tel. Nr. 0951/299727, oder in der Gemeinde
                                                                           bei Beate Ferstl, Tel. Nr. 0951/99222-24, melden. Im ersten Schritt
 Glasfaserausbau in                                                        wird es ein Treffen der ehrenamtlichen Helfer geben, um Organisa-
                                                                           torisches zu regeln. Wir freuen uns auf Sie!
 Stegaurach soll kommen
 In der vorletzten Gemeinderatssitzung
 informierte sich das Stegauracher Gre-
 mium über mögliche Strategien zum Glasfaserausbau im Ge-
 meindegebiet. „Die Gemeinde Stegaurach hat die Bedeutung
 der Glasfasernetze für die eigene Zukunft erkannt und strebt
 einen zügigen Ausbau „Glasfaser in jedes Haus“ an, berichtet
                                                                           Anmelden für´s
 Erster Bürgermeister Thilo Wagner vom gefassten Grundsatz-                BürgerMOBIL
 beschluss.
                                                                           Nachdem wir drei neue Fahrer für unser
 Dipl.-Ing. Siegbert Reuter von NetConsulting in Bad Staffelstein          BürgerMOBIL gewinnen konnten, ist der Mercedes Benz „Vito“
 zeigte den Gemeinderäten die möglichen Strategien für den Glas-           für Sie im Gemeindegebiet unterwegs,
 faserausbau auf. Für Anfang 2020 werde die Gigabitförderrichtlinie
 der Bayerischen Staatsregierung erwartet. Diese fördere entweder                     DIENSTAG, 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
 den Bau eines Providernetzes (Wirtschaftlichkeitslückenmodell)                      DONNERSTAG, 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr
 oder eines kommunalen Netzes (Betreibermodell) in förderfähigen           Wenn Sie mit dem Fahrzeug mit behindertengerechtem Ein- und
 Gebieten. Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist laut dem Ent-          Ausstieg mitfahren wollen, melden Sie Ihren Fahrtwunsch spä-
 wurf einer Gigabitförderrichtlinie eine gigabitfähige Infrastruktur in    testens einen Tag vorher in der Gemeindeverwaltung unter der
 ganz Bayern bis 2025 aufzubauen. Der Bund plane ein vergleich-            Tel. Nr. 0951 / 99 222-0 an.
 bares Förderprogramm. Konkrete Förderhöchstsätze, -quoten und
                                                                           Das neue Fahrzeug der Gemeinde Stegaurach wird künftig zu-
 -zyklen sind noch nicht bekannt.
                                                                           dem zur Schülerbeförderung eingesetzt.
 Die Gemeinde Stegaurach entschied sich nach den vorhandenen
 Informationen für das Betreibermodell als wirtschaftlichere und
 aktivere, d.h. voraussichtlich schnellere Alternative gegenüber
 dem Ausbau eines Providernetzes. „Wir werden den Aufbau eines
 kommunalen, flächendeckenden Glasfasernetzes vorbereiten und
 vorantreiben“, so Bürgermeister Wagner. Für zuverlässige Gigabit-
 bandbreiten sei „Glasfaser bis ins Gebäude“ unverzichtbar.
 Die geschätzten Kosten für den Glasfaserausbau in Stegaurach be-
 laufen sich auf 13,3 Mio. Euro. Auf die Gemeinde kämen laut der
 Schätzung in den nächsten zehn Jahren Kosten in Höhe von 9,6
 Mio. Euro zu.
 Nun wird eine optimale Ausbaureihenfolge festgelegt. Alle konkre-
 ten Ausbauentscheidungen und Förderanträge werden erneut vom
 Gemeinderat beschlossen.

 Grundstücksverkäufe im Ortsgebiet Stegaurach
 Die Gemeinde Stegaurach bietet Grundstücksverkäufern oder Eigentümern, die mit
 dem Gedanken spielen ein Grundstück zu verkaufen, eine besondere Dienstleistung an.

 Aufgrund der nach wie vor sehr hohen Nachfrage an Bauplätzen und zahlreicher offener
 Baulücken im gesamten Ortsgebiet möchte die Gemeinde Stegaurach allen Grund-
 stückseigentümern durch die Veröffentlichung auf ihrer Homepage unter www.stegau-
 rach.de behilflich sein, Grundstücke zu inserieren. Dies kann auf Wunsch anonymisiert
 (über die Gemeindeverwaltung!), oder direkt im Kontakt mit dem jeweiligen Grund-
 stückseigentümer geschehen.

 Gerne helfen Ihnen unsere Mitarbeiter im Bauamt, Ihr Grundstück zu veröffentlichen. Bei
 Rückfragen stehen wir Ihnen unter der Tel.-Nr. 0951 – 99 222 -41 oder -43 zu Verfügung.

   WICHTIG:
   Die Veröffentlichung des betreffenden Grundstücks erfolgt lediglich auf der Home-
   page www.stegaurach.de und ist kostenlos. Die Gemeinde Stegaurach tritt nicht als
   Makler auf und verlangt daher keine Gebühren und erhält keine Vermittlerprovision!
MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Stegaurach
6                                                                                                    Informationen durch den Bürgermeister

                                                                         E-Carsharing in
Verunreinigung durch                                                     Stegaurach
Pferde                                                                  Seit Juli 2019 können alle Stegauracher
In letzter Zeit gab es auf den Gehwegen im                               mit dem E-Car fahren! Der Landkreis Bam-
Gemeindegebiet vermehrt Verunreinigungen                                 berg und die Gemeinde Stegaurach stellt dafür einen BMW i3
durch Pferdeäpfel, so z.B. auf der Unterführung in Kaifeck. Die Pferd-   zur Verfügung, den Sie sich als Bürger stunden- oder tageweise
halter werden dringend gebeten, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere     ausleihen können. Auto zur Reparatur? Ausnahmsweise ein
wegzuräumen, genauso wie diese Regel auch für Hundehalter gilt.          Termin weiter weg? Kein Problem, nach Anmeldung steht Ihnen
                                                                         ein aufgeladenes, umweltfreundliches Auto zur Verfügung!
                                                                         Der Landkreis Bamberg ist mit seinen anhängenden Kommunen
                                                                         seit mittlerweile zwei Jahren im Bereich der Elektromobilität sehr
    Übung der US Streitkräfte                                            aktiv. Aufgrund der positiven Resonanz und den Erfahrungen
                                                                         der bereits teilnehmenden Kommunen hat sich der Gemeinde-
    Von 2. bis 31. Januar 2020 findet im Ge-                             rat Stegaurach 2018 dafür ausgesprochen, ebenfalls am Projekt
    meindebereich Stegaurach eine Manöver-                               E-Carsharing teilzunehmen.
    übung der US Streitkräfte Deutschland statt. Dabei sind Fahrzeuge
                                                                         Ziel des Projektes ist es, die Bürgerinnen und Bürger weiterhin für
    und Hubschrauber im Einsatz – auch in der Nacht. Bei den Hub-
                                                                         die Thematik „Elektromobilität“ zu sensibilisieren und ihnen die
    schraubern sind zudem Außenlandungen möglich. Die Bevölkerung
                                                                         Technik näher zu bringen. So ist z. B. zu überlegen, ob es nicht
    soll sich bitte von den Einrichtungen der übenden Truppe fernhal-
                                                                         sinnvoller ist, anstatt eines Zweitwagens ein Elektrofahrzeug im
    ten. In dem Übungszeitraum werden ohne besondere öffentliche
                                                                         Rahmen des E-Carsharing Projektes auszuleihen.
    Ankündigung immer wieder Übungen stattfinden. Die Bevölkerung
    möchte sich bitte von liegengebliebenen Sprengmitteln, Fundmu-       Sie als Bürger können das Elektrofahrzeug für verschiedene
    nition u.ä. fernhalten, da hiervon durchaus Gefahren ausgehen. Zur   Zeiten buchen und tragen lediglich die Buchungskosten für den
    Schadensabwicklung erteilt die Gemeinde (Art. 58 BayGO) und das      Zeitraum der Verwendung. Der Verleih erfolgt bargeldlos über ein
    Landratsamt Bamberg (Tel. 0951/85-343), nähere Auskünfte.            SEPA-Lastschriftmandat.
                                                                         Das Fahrzeug der neuesten Reihe schafft mittlerweile eine Reich-
                                                                         weite von 260 km, so dass 90 Prozent aller anfallenden Fahrten
                                                                         ohne Probleme erledigt werden können.

Neuauflage der Broschüre                                                 Die Buchungspreise- und Tarifzeiten, den Kundenvertrag, die
                                                                         Datenschutzerklärung und das SEPA-Lastschriftmandat können
„Aurachinfo – Wer – Wo –                                                 auf der Homepage der Gemeinde Stegaurach herunter geladen
Was?“                                                                    werden unter: www.stegaurach.de

Mitte 2020 soll eine Neuauflage des Nachschlage-
werks „Aurachinfo – Wer - Wo - Was?“ erscheinen.
Sicher kennen Sie als Gewerbetreibende in der Gemeinde Stegau-
rach die kleine Broschüre, die 2016/2017 das erste Mal in einer Auf-
lage von 3500 Exemplaren erschienen ist. Sie liegt im Rathaus aus
und wird jedem Neubürger zugesandt.
In dem Heft „Aurachinfo – Wer - Wo - Was?“ stellen sich die Dienst-
leistung- und Einzelhandelsbetriebe der Gemeinde Stegaurach vor.
Ein allgemeiner Teil zeigt das vielfältige Angebot der Gemeinde, der
Vereine, Institutionen und Kirchen.
Vielleicht waren Sie mit Ihrem Betrieb schon in der ersten Ausgabe
der „Aurachinfo – Wer – Wo - Was?“ vertreten? Oder Sie wollen die-
ses Mal unbedingt dabei sein, um sich den Bürgerinnen und Bürgern
von Stegaurach auf einer idealen Plattform zu präsentieren? Eine
Seite mit Text und Fotos kostet Sie einmalig ca. 100 Euro. Dieser
Eintrag wird auch auf die Homepage der Gemeinde Stegaurach ein-
gepflegt werden.
                                            Außerdem können Sie als
                                            Dienstleister oder Einzel-   Bürgermeister Thilo Wagner freut sich, den Stegauracher Bür-
                                            handelsbetrieb zusätzlich    gern ein E-Car zur Ausleihe zur Verfügung stellen zu können.
                                            bei der Stegauracher Ge-
                                            schenkkarte mitmachen.
                                            Diese wird im Rathaus        Wie funktioniert`s?
                                            und bei den örtlichen Ban-
                                            ken verkauft – stets mit     1. Melden Sie sich zuallererst auf der Seite
                                            einer Liste, wo die Karten      https://www.carusocarsharing.com/ an und füllen den
                                            im Wert von 5,00 Euro           Kundenvertrag und das SEPA-Lastschriftmandat aus.
                                            oder 10,00 Euro vor Ort      2. Nach der Registrierung kommen Sie bitte persönlich mit
                                            eingelöst werden können.        den ausgefüllten Unterlagen zur Gemeinde Stegaurach
                                            Für dieses aufmerksam-          oder zu den Regionalwerken Bamberg. Hier wird Ihnen eine
                                            keitsstarke Tool gehen bei      Schlüsselkarte zugeordnet und ausgehändigt.
                                            10,00 Euro nur 0,30 Euro     3. Auf der Seite https://www.carusocarsharing.com wählen
                                            an die Gemeinde.
                                                                            Sie dann „Gemeinde Stegaurach“ aus.
                                            Sollten Sie an einem
                                            Eintrag in der Broschüre     4. Jetzt sind Zeiten wähl- und buchbar. Nur zu den gebuchten
                                            „Aurachinfo – Wer – Wo          Zeiten ist Ihre Karte auch aktiviert. In den Reservierungen
                                            –Was?“ interessiert sein,       sehen Sie auch sofort auf einem Blick, wann das Auto bereits
                                            wenden Sie sich bitte an        verliehen ist.
                                            Frau Beate Ferstl, b.fer-
                                            stl@stegaurach.de oder
                                                                         Mit der Schlüsselkarte steht Ihnen das E-Car der Gemeinde zur
                                            Tel. Nr. 0951/99 222-24.
                                                                         gebuchten Zeit zur Verfügung. Gute Fahrt!
MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Stegaurach
Amtliche Bekanntmachungen                                                                                                                7

                                               Amtliche Bekanntmachungen

Bericht über die öffentliche Sitzung                                     TOP 03 B Vorhabenbezogener Bebauuungsplan (vBBP) "Sieben­
                                                                                  schläfersberg" mit integriertem Grünordnungsplan
des Gemeinderates Stegaurach im                                                   (GOP)
Sitzungssaal des Verwaltungsgebäudes                                              hier: Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
                                                                                  und Abwägung
in Stegaurach vom 08.10.2019
(Nr. 2019/GR/014)                                                        Es wurden keine Stellungnahmen, Einwendungen und/oder Anregun-
                                                                         gen innerhalb der Auslegungsfrist des Bebauungsplanes seitens der
Anmerkung: Diese Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr und vor­           Öffentlichkeit vorgebracht.
behaltlich der nachträglichen Genehmigung und Änderung des Sit­
zungsprotokolls durch den Gemeinderat in einer der nächsten              Der Gemeinderat Stegaurach nimmt zur Kenntnis, dass keinerlei
Sitzungen.                                                               Einwendungen im Auslegungszeitraum des Bebauungsplans einge-
                                                                         gangen sind.
1. Bürgermeister WAGNER begrüßt alle anwesenden Mitglieder des
Gemeinderates und die Zuhörer.                                           TOP 03 C Vorhabenbezogener Bebauungsplan (vBBP) "Sieben-
Vor Eintritt in die Tagesordnung fragt 1. Bürgermeister WAGNER, ob                schläfersberg" mit integriertem Grünordnungsplan
Einwendungen gegen die Tagesordnung bestehen. Nachdem keine                       (GOP)
Einwände erhoben werden, wird mit der Tagesordnung begonnen.                      hier: Antrag GR HÖPFNER auf Festsetzung der Grund-
                                                                                  stücksfläche nach § 19 Abs. 3 BauNVO
TOP 01     Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung
           vom 24.09.2019 (Nr. 2019/GR/013)
                                                                         GR HÖPFNER moniert, dass zwar eine Grundflächenzahl (GRZ) mit
Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 24.09.2019 (Nr.   0,2 festgesetzt wurde, aber keine Fläche für die Ermittlung der zu­
2019/GR/013) wurde im Ratsinformationssystem veröffentlicht.             lässigen Grundfläche. Aus diesem Grund beantragt er eine Fest­
                                                                         setzung der Grundstücksfläche, welche bei der Ermittlung gemäß
Nachdem keine Einwendungen vorgebracht werden, gilt die Nieder-          § 19 Abs. 3 BauNVO anzuwenden ist, um zu wissen, wieviel Quadrat-
schrift in ihrer vorliegenden Fassung als genehmigt.                     meter Grundstücksfläche von baulichen Anlagen überdeckt werden
                                                                         können. Im Bebauungsplan sind die Baufenster auf dem Gesamt-
TOP 02     Aufstellung des Bebauungsplanes "Ahornweg Nord"               grundstück explizit ausgewiesen, aber nicht mit einer Quadratmeter-
           im Ortsteil Vorra der Gemeinde Frensdorf                      größe versehen. Diese sollen in der Begründung mit aufgeführt
           hier: Beteiligung der Gemeinde Stegaurach nach § 4            werden.
           Abs. 2 BauGB
                                                                         Der Gemeinderat Stegaurach stimmt dem Antrag auf Festsetzung
Mit Schreiben vom 02.10.2019 teilt die WEYRAUTHER Ingenieurge-           von Baufenstergrößen, welche für die Ermittlung der zulässigen
sellschaft mbH, Bamberg, im Auftrag der Gemeinde Frensdorf mit,          Grundfläche notwendig ist, zu und beauftragt die Verwaltung bzw.
dass der Gemeinderat Frensdorf in seiner Sitzung am 14.05.2019 die       das Planungsbüro MELZER – Architekten die Verfahrensunterlagen
Aufstellung des Bebauungsplanes „Ahornweg Nord“ im Ortsteil Vorra        entsprechend zu ergänzen.
beschlossen hat. Die Aufstellung erfolgt nach § 13b BauGB. Daher
wird auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1    TOP 03 D Vorhabenbezogener Bebauungsplan (vBBP) "Sieben-
und § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet. Von der Durchführung einer Um-                   schläfersberg" mit integriertem Grünordnungsplan
weltprüfung wird nach § 13 Abs. 3 BauGB, sowie vom Umweltbericht                  (GOP)
nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB,                     hier: Billigungsbeschluss
welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und der
zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1            Der Gemeinderat Stegaurach billigt den vom Planungsbüro MELZER
BauGB abgesehen.                                                         Architekten, Bamberg, ausgearbeiteten Vorentwurf zum vorhabenbe-
Geplant ist ein „Allgemeines Wohngebiet“ mit 28 Baurechten mit der       zogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Sie-
Möglichkeit der Einzel- oder Doppelhausbebauung. Das Gebiet hat          benschläfersberg“ in der Fassung vom 17.06.2019. Der gefasste
eine Größe von 27.345 qm, davon sind 20.098 qm für das „Allgemei-        Beschluss unter TOP 03 C bezüglich der Grundflächenzahl ist in der
ne Wohngebiet“ vorgesehen.                                               Begründung mit aufzunehmen. Der gebilligte Bebauungsplanentwurf
                                                                         mit Begründung und den textlichen Festsetzungen erhält das Datum
Die Gemeinde Stegaurach wird gebeten, ihre Stellungnahme bis zum
                                                                         vom 08.10.2019.
08.11.2019 abzugeben.

Der Gemeinderat Stegaurach nimmt die Aufstellung des Bebauungs-          TOP 03 E Vorhabenbezogener Bebauungsplan (vBBP) "Sieben-
plans „Ahornweg Nord“ im Ortsteil Vorra der Gemeinde Frensdorf                    schläfersberg" mit integriertem Grünordnungsplan
vom 10.09.2019 zur Kenntnis und beschließt, dass er keine Einwände                (GOP)
gegen die beabsichtigte Planung erhebt.                                           hier: Auslegungsbeschluss

TOP 03     Vorhabenbezogener Bebauungsplan (vBBP) "Sieben-               Der Gemeinderat Stegaurach beschließt, dass der Entwurf zum vor-
           schläfersberg" im integriertem Grünordnungsplan               habenbezogenen Bebauungsplan „Siebenschläfersberg“ mit Begrün-
           (GOP) in Stegaurach                                           dung und textlichen Festsetzungen in der Fassung vom 08.10.2019
                                                                         gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich aus-
In der Zeit vom 03.09.2019 bis einschließlich 25.09.2019 hatte die       zulegen ist. Parallel dazu sind die Behörden und sonstigen Träger öf-
Öffentlichkeit Gelegenheit, sich über die Aufstellung des vorhaben­      fentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Die
bezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan               Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren fortzuführen.
„Siebenschläfersberg“ zu informieren und ihre Stellungnahmen ab­
zugeben.                                                                 TOP 04     Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Apfel-Allee"
                                                                                    hier: Änderung der EFOK EG für einige nördlich gele-
TOP 03 A Antrag zur Geschäftsordnung                                                genen Bauplätze
         hier: Nachträgliche Aufnahme zur Tagesordnung
                                                                         Bei einem Gesprächstermin teilte Herr HAGEN von der CASA Projekt-
GR HÖPFNER beanstandet die fehlende Flächenangabe zur Ermitt-            gesellschaft mbH, Bayreuth, mit, dass die im Bebauungsplan festge-
lung der Grundflächenzahl in der Begründung zum Bebauungsplan            setzte Höhenlage (EFOK) mit maximal 1,00 m über dem Straßenniveau
und beantragt, dass diese Festlegung nachträglich zur Klärung in die     für die 4-5 nördlich gelegenen Bauplätze aufgrund der Geländehöhen
heutige Tagesordnung aufgenommen wird.                                   nicht einzuhalten ist. Es wurde ihm empfohlen, dass er einen Antrag
                                                                         mit Höhenplan bei der Gemeinde einreicht.
Der Gemeinderat Stegaurach beschließt, den Antrag von GR                 Mit Schreiben vom 08.10.2019 wurde dieser Antrag nunmehr einge-
HÖPFNER bezüglich der fehlenden Festsetzung der Grundstücks­             reicht. In dem Antrag bittet er darum, dass die nördlich gelegenen
fläche nach § 19 Abs. 3 BauNVO als TOP 03 C in die heutige Tages-        4-5 Bauplätze vor dem Spielplatz eine Befreiung von der Höhenfest-
ordnung aufzunehmen.                                                     setzung (EFOK) erhalten sollen, um das Baufenster gemäß dem Be-
MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Stegaurach
8                                                                                                                  Amtliche Bekanntmachungen

bauungsplan nutzen zu können. Im beiliegenden Höhenplan wurde              TOP 06     Informationen des Bürgermeisters
händisch ein Wohngebäude eingezeichnet, welches die Höhenlage
des Gebäudes gemäß dem Bebauungsplan aufzeigt. Demnach                     1. Bürgermeister WAGNER informiert über folgende Angelegenheiten:
würden die Fenster des 1. OG unter der Spielplatzebene liegen. Aus
dem Fenster im EG würde man auf eine steile Böschung blicken. Das          6.1        Bebauungsplan „Apfel-Allee“
Ausnutzen des Baufeldes im nördlichen Bereich ist erforderlich, um                    hier: Sachstandbericht
auf der Südseite eine Terrasse gestalten zu können. Um die Gebäude
in diesem Bereich gemäß dem Bebauungsplan errichten zu können,             1. Bürgermeister WAGNER informiert über den Beginn der Erdarbei-
sind erhebliche Abgrabungen notwendig. Dies würde den Charakter            ten am Baugebiet „Apfel-Allee“ in Debring. Es wurden Beschwerden
des Gebietes verändern.                                                    der Anlieger über Verschmutzungen in diesem Bereich an die Verwal-
                                                                           tung herangetragen, die bereits mit den Verantwortlichen geklärt bzw.
Die Bauverwaltung hat den betroffenen Bereich besichtigt und emp-          mit den Ansprechpartnern besprochen wurden. Diese werden sich
fiehlt, dass eine gestaffelte Änderung der EFOK in diesem Bereich          darum kümmern und in Zukunft versuchen, Verschmutzungen in die-
Anwendung finden sollte. Für das unmittelbar an den Spielplatz an-         sem Bereich so gut es geht zu reduzieren.
grenzende Baugrundstück sollte die EFOK auf 3,50 m über dem Stra-
ßenniveau festgelegt werden.                                               6.2        Einweihung der Aussegnungshalle und des erweiter-
Beim Nachbargrundstück auf 3,00 m, beim nächsten Grundstück auf                       ten Friedhofs Stegaurach
2,50 m, beim nächsten auf 2,00 m und beim fünften Grundstück auf
1,50 m.                                                                    1. Bürgermeister WAGNER erinnert nochmals an die Einweihung des
                                                                           neuen Friedhofs mit Aussegnungshalle in Stegaurach am Sonntag,
Der Gemeinderat Stegaurach nimmt den vorliegenden Antrag zur               27.10.2019, ab 15.00 Uhr. Hierzu sind alle Gemeinderatsmitglieder
Kenntnis und beschließt nach eingehender Diskussion, dass der An-          recht herzlich eingeladen.
tragsteller zur nächsten Sitzung nochmals 3 Geländeschnitte (Nord-
Süd) mit Höhenangaben vorlegen soll. Weiterhin soll eine Ge­     -         TOP 07     Verschiedenes, Wünsche, Anfragen
ländeansicht (mit Höhenangaben) von der zukünftigen Straße aus in
Richtung Norden (zur „Kellerstraße“) im Bereich der betroffenen            Es werden aus den Reihen des Gemeinderates folgende Wünsche
Grundstücke vorgelegt werden. Die Verwaltung soll die Einzelheiten         oder Anfragen vorgebracht:
bezüglich der Geländeschnitte mit dem Antragsteller besprechen.
                                                                           7.1        Mitteilungsblätter für das Seniorenheim Stegaurach
TOP 05     Errichtung einer Waldkindergartengruppe in Hartlanden
           hier: Abschluss einer Betriebsträger- und Defizitver-           GR’in MUSIG erkundigt sich aufgrund einer Nachfrage, ob mehrere
           einbarung                                                       gemeindliche Mitteilungsblätter auch im Seniorenheim in Stegaurach
                                                                           verteilt werden könnten.
In der GR-Sitzung am 25.06.2019, TOP 04, wurde die Errichtung              1. Bürgermeister WAGNER wird dies an die zuständige Stelle weiter-
einer Waldkindergartengruppe am Standort Hartlanden beschlos-              leiten, damit dies abgeklärt werden kann.
sen. Diese wird in die Trägerschaft der Kath. Kirchenstiftung über­
geben. Hierfür ist zu gegebener Zeit noch eine Betriebsträger- und         7.2        Parteipolitische Veröffentlichungen im gemeindlichen
Defizitvereinbarung mit der Katholischen Kirchenstiftung abzu-                        Mitteilungsblatt
schließen.
                                                                           Aufgrund einer Nachfrage von GR HEBERLEIN wegen einer Veröf-
Da im Vorfeld die Höhe des zu erwartenden Defizites noch nicht kon-        fentlichung der Bürgernahen Liste Stegaurach im gemeindlichen
kret ermittelbar ist, kann eine Begrenzung der Defizitvereinbarung         Mitteilungsblatt teilt 1. Bürgermeister WAGNER mit, dass im ge-
auch nicht festgelegt werden. Die Aufsichtsbehörde der Kath. Kir-          meindlichen Mitteilungsblatt keine parteipolitischen Veröffentlichun-
chenstiftung benötigt zur weiteren Planung der Betriebskosten je-          gen erfolgen. Das Mitteilungsblatt ist politisch neutral und wertfrei.
doch eine entsprechende Defizitübernahmeerklärung der Gemeinde
Stegaurach.                                                                7.3        Jugendparlament; hier: Sachstand und weiteres Vor-
                                                                                      gehen
Seitens der Katholischen Kirchenstiftung werden folgende Erläute-          GR’in SCHEER erfragt den Sachstand über das neue Jugendparla-
rungen zum Vorhaben vorgetragen:                                           ment.
                                                                           1. Bürgermeister WAGNER teilt mit, dass am 11.10.2019 mit Frau
- Die Öffnungszeiten/Buchungszeiten in der WAKI betragen üblicher-        WILLEMSEN von JAM ein Gesprächstermin hierzu stattfinden wird.
   weise 30 Wochenstunden, im Gegensatz zu einer „normalen KITA“
   mit maximal 48 Wochenstunden.                                           7.4        Einweihung des neu gestalteten Trafohäuschens in
- Die Obergrenze der Gruppenstärke liegt üblicherweise bei 20 Kin-                   Kreuzschuh
   dern anstatt bei 25 Kindern einer normalen Kindergartengruppe.
- Der Personalbedarf in einer WAKI ist durch erhöhte Anforderungen        GR BURKART lädt alle Mitglieder des Gemeinderates recht herzlich
   an die Aufsichtspflicht im Wald höher als z.B. in einer Kindergarten-   zu einer kleinen Einweihungsfeier des Trafohäuschens in Kreuzschuh
   gruppe. Vergleichbar mit einer Krippengruppe.                           am Sonntag, 20.10.2019 um 15.00 Uhr ein. Der kolumbianische
   Wir benötigen zwei päd. Fachkräfte und dazu noch eine geeignete         Künstler Claudio OSARIO hat das Gebäude künstlerisch bemalt. Herr
   Drittkraft, da diese bei einem Ausfall vom Stammpersonal für den        OSARIO wird zu dieser kleinen Feier anwesend sein und auch der
   Anstellungsschlüssel mitzählt, im Gegensatz beispielsweise zu einer     Bayerische Rundfunk hat sich angemeldet.
   Praktikantin, die wiederum „kostengünstiger“ wäre.
- Für eine pädagogisch gute Erziehungsarbeit in Wald und Natur be-        7.5        35-Jahr-Feier der Bürgernahen Liste Stegaurach
   nötigen die Erzieherinnen auch eine gewisse Verfügungszeit, um                     (BNL)
   viele Sachen gut und ausreichend vorbereiten zu können. Deshalb
   bekommen die Erzieherinnen nochmals 4 bis 5 Wochenstunden               GR HEBERLEIN lädt alle Gemeinderatsmitglieder recht herzlich zu
   zusätzlich zu ihren 30 Wochenstunden mit den Kindern vergütet.          einer kleinen Feier anlässlich des 35-jährigen Bestehens der Bürger-
   Dieser Aspekt dient der notwendigen Qualitätssicherung der WAKI.        nahen Liste Stegaurach (BNL) am 18.10.2019 um 19.00 Uhr in den
- Der Betrieb einer Waldkindergartengruppe wird mit an Sicherheit         Saal des Landgasthofs „Windfelder am See“ ein.
   grenzender Wahrscheinlichkeit nicht kostendeckend zu realisieren
   sein!

Der Gemeinderat Stegaurach beschließt, mit dem Betriebsträger der
                                                                           Bericht über die öffentliche Sitzung
Waldkindergartengruppe Hartlanden, der Katholischen Kirchenstif-           des Gemeinderates Stegaurach im
tung „Unbefleckte Empfängnis Mariens“ Stegaurach, eine Defizitver-
einbarung für den Betrieb dieser Waldkindergartengruppe zu
                                                                           Sitzungssaal des Verwaltungsgebäudes
schließen, in der sich die Gemeinde verpflichtet, ein etwaiges Be-         in Stegaurach vom 12.11.2019
triebskostendefizit zu begleichen, soweit ungedeckte Betriebskosten
weder durch Elternbeiträge, noch durch die kommunalen und staatli-
                                                                           (Nr. 2019/GR/015)
chen Zuschüsse nach dem BayKiBiG ausgeglichen werden können.               Anmerkung: Diese Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr und vor­
                                                                           behaltlich der nachträglichen Genehmigung und Änderung des Sit­
                                                                           zungsprotokolls durch den Gemeinderat in einer der nächsten
                                                                           Sitzungen.
MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Stegaurach
Amtliche Bekanntmachungen                                                                                                                9

1. Bürgermeister WAGNER begrüßt alle anwesenden Mitglieder des           Der Gemeinderat Stegaurach beschließt, Geschäftsleiter Hans-Jür-
Gemeinderates und die Zuhörer.                                           gen UCH zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen 2020 zu berufen.
                                                                         Zur Stellvertreterin wird Frau Claudia MUCK berufen.
Vor Eintritt in die Tagesordnung fragt 1. Bürgermeister WAGNER, ob
Einwendungen gegen die Tagesordnung bestehen. Nachdem keine              TOP 05     Informationen des Bürgermeisters
Einwände erhoben werden, wird mit der Tagesordnung begonnen.
                                                                         1. Bürgermeister WAGNER informiert über folgende Angelegenheiten:
TOP 01     Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung
           vom 08.10.2019 (Nr. 2019/GR/014)                              5.1        Ablehnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf
                                                                                    30 km/h im Bereich der OD Mühlendorf
Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 08.10.2019 (Nr.
2019/GR/0014) wurde im Ratsinformationssystem veröffentlicht.            Das Landratsamt Bamberg hat mit Schreiben vom 05.11.2019 mit­
                                                                         geteilt, dass der Antrag vom 06.05.2019 auf Festsetzung der Höchst-
Nachdem keine Einwände vorgebracht wurden, gilt die Niederschrift        geschwindigkeit auf 30 km/h und Aufstellung von zwei Ge­­            -
in ihrer vorliegenden Fassung als genehmigt.                             fahrenzeichen VZ 101 mit Hinweisschild „Fußgänger kreuzt“ abge-
                                                                         lehnt wird. Mit gleichem Schreiben wurde auch die Aufstellung eines
TOP 02     Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Steinig II"               Gefahrenzeichen VZ 136 (Kinder) abgelehnt, da dies nach VwV-StVO
           im Ortsteil Mühlendorf                                        zu § 40 Gefahrenzeichen zu Zeichen 136 nur möglich ist, wo die Ge-
           hier: Vorstellung der Erschließungsplanung für das            fahr besteht, dass Kinder häufig ungesichert auf die Straße laufen. Da
           Baugebiet                                                     sich in dem Bereich eine Querungshilfe befindet, handelt es sich um
                                                                         keine ungesicherte Stelle. Eine Anordnung des Gefahrenzeichen VZ
Herr DREMEL vom Ingenieurbüro Höhnen und Partner, Bamberg,               136 ist daher aus verkehrsrechtlicher Sicht nicht möglich.
stellt die geplante Erschließung des Baugebietes „Am Steinig II“ im
Ortsteil Mühlendorf vor. Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem.        5.2        Auswahl eines neuen Dienstfahrzeugs für die Gemein-
Die in Ost-West-Richtung verlaufenden Straßen erhalten einen Geh-                   deverwaltung
weg und einen 2,00 m breiten Parkstreifen.
                                                                         Nachdem der Leasingvertrag für den derzeitigen E-Golf zum
Der Gemeinderat Stegaurach nimmt die Ausführungen von Herrn              01.04.2020 ausläuft und dieser an den Volkswagenhändler zurückge-
DREMEL vom Ing.-Büro HÖHNEN & Partner zur Kenntnis und be-               geben wird, sollte beraten werden, welches Fahrzeug künftig für die
schließt, dass er mit der vorliegenden Ausbauplanung für das Bauge-      Gemeindeverwaltung angeschafft wird.
biet „Am Steinig II“ einverstanden ist.                                  Die Verwaltung spricht sich aus den Erfahrungen der Vergangenheit
                                                                         dafür aus, künftig ein Hybrid/Benzin/Elektro-Fahrzeug zu leasen. Auf-
TOP 03     Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Apfel-Allee" in              grund der voranschreitenden Technik soll der Leasingvertrag nicht
           Debring                                                       länger als 2 Jahre laufen.
           hier: Antrag auf Änderung der EFOK (EG) für einige            Der Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am
           nördlich gelegene Bauplätze                                   16.10.2019 diese Thematik vorbehandelt und würde eine kürzere
           *Wiederbehandlung*                                            Leasingzeit begrüßen. Allerdings wird die Anschaffung eines Hybrid/
                                                                         Benzinfahrzeuges oder eines neuen Elektrofahrzeuges aufgrund der
Mit Schreiben vom 08.10.2019 stellte Herr HAGEN, Geschäftsführer         Produktionsbedingungen eines Fahrzeuges kritisch bewertet. Die
der CASA Projektgesellschaft mbH, Bayreuth, den Antrag, die im Be-       Empfehlung des UV-Ausschusses ist, sich für die nächsten 2 Jahre
                                                                         noch einmal ein Auto mit sparsamen Verbrennungsmotor anzuschaf-
bauungsplan festgesetzten EFOK-Höhen im Bereich der nördlichen
                                                                         fen und dann zu schauen, wie weit der Stand der Technik in ein paar
5 Bauplätze abzuändern bzw. dafür Befreiungen auszusprechen. Bei
                                                                         Jahren ist. Die Verwaltung solle dementsprechende Leasingangebote
der festgesetzten Höhenlage gemäß dem Bebauungsplan würde das
                                                                         einholen, die dann im Gemeinderat behandelt werden.
Erdgeschoss der Gebäude größtenteils im Erdreich liegen. Demnach
                                                                         1. Bürgermeister WAGNER informiert das Gremium, dass er aufgrund
würden die Fenster des 1. OG beim Bauplatz neben dem Spielplatz,
                                                                         einer aktuellen und bis Ende Oktober befristeten Aktion im Wege der
aufgrund der Hanglage unterhalb der oberen Spielplatzebene liegen.
                                                                         dringlichen Anordnung einen neuen Dienstwagen mit Benzinmotor
Das Ausnutzen des Baufensters im nördlichen Bereich ist erforder-
                                                                         (VW Caddy) auf Leasingbasis bestellt hat.
lich, um auf der Südseite eine Terrasse errichten zu können. Damit die
Gebäude gemäß dem Bebauungsplan errichtet werden können, sind
                                                                         5.3        Teilnahme am Förderprojekt „Kommunales Energie-
erhebliche Abgrabungen notwendig, welche den Charakter des Ge-                      coaching in Oberfranken"
bietes verändern würden.
                                                                         1. Bürgermeister WAGNER teilt mit, dass u.a. die Gemeinde Stegau-
In der Gemeinderatssitzung am 08.10.2019 (TOP 4ö) wurde der An-          rach für das o.g. Projekt von der Regierung von Oberfranken ausge-
trag von Herrn HAGEN behandelt und es wurde beschlossen, dass            wählt wurde. Ziel des Förderprojektes ist es, Kommunen vor Ort
dieser weitere und v.a. aussagekräftigere Unterlagen vorlegen soll,      durch eine externe Fachberatung (Energiecoach) in Umweltfragen zu
damit der Gemeinderat den Antrag abschließend behandeln kann.            unterstützen. Die Unterstützung erfolgt durch die Energieagentur
Dies ist zwischenzeitlich erfolgt.                                       Nordbayern. Die Energieagentur Nordbayern wird die Gemeinde im
                                                                         Rahmen dieses Coachings in den kommenden Monaten, insbeson-
Die Bauverwaltung empfiehlt, dass eine gestaffelte Änderung der          dere bei der Umsetzung von bereits geplanten Projekten, wie z.B. der
EFOK in diesem Bereich Anwendung finden sollte. Für das unmittel-        Sanierung der Bauhofgebäude oder der Errichtung einer Voltaikan­
bar an den Spielplatz angrenzende Baugrundstück sollte die EFOK          lage auf dem Bauhofdach, begleiten.
auf 4,00 m über dem Straßenniveau festgelegt werden. Beim Nach-
bargrundstück (Richtung „Veit-Stoß-Straße“) auf 3,50 m, beim             TOP 06     Verschiedenes, Wünsche, Anfragen
nächsten auf 3,50 m, beim nächsten auf 3,50 m und beim nächsten
auf 2,50 m.                                                              Es werden aus den Reihen des Gemeinderates folgende Wünsche
                                                                         oder Anfragen vorgebracht:
Der Gemeinderat Stegaurach nimmt die Ausführungen zur Kenntnis
und beschließt, dass die Höhenlagen (EFOK) für die nördlichen 5          6.1        Verlängerung des Gehweges bis zur Bushaltestelle in
Baurechte, welche links vom Spielplatz liegen, abgeändert werden                    Hartlanden
können. Der Bauausschuss soll bei Vorlage der jeweiligen Bauanträge
für diese Grundstücke eine Befreiung von den Festsetzungen des           GR OPPAWSKY fragt an, ob es möglich sei, den befestigten Gehweg
Bebauungsplanes erteilen. Die Abstufung der Höhenlage soll ent-          bis zur neuen Bushaltstelle in Hartlanden zu verlängern.
sprechend dem Vorschlag der Verwaltung stattfinden.                      1. Bürgermeister WAGNER antwortet hierzu, dass er die Angelegen-
                                                                         heit von der Verwaltung prüfen lassen wird.
TOP 04     Kommunalwahl 2020
           hier: Bestellung eines Wahlleiters und eines Stellver-        6.2        Anbringen einer Ampelanlage im Ortszentrum von
           treters für die Gemeindewahlen gemäß Art. 5 Abs. 1                       Mühlendorf
           GLKrWG
                                                                         GR OPPAWSKY fragt an, ob es möglich sei, die Querungshilfe in der
Für die Gemeindewahlen im Jahr 2020 ist durch den Gemeinderat            Ortsmitte von Mühlendorf durch eine Lichtzeichenanlage (Ampel) zu
gem. Art. 5 Abs. 1 GLKrWG ein Wahlleiter, sowie dessen Stellvertreter    ersetzen, wenn schon eine Tempobeschränkung nicht möglich ist
zu berufen.                                                              (vgl. TOP 5.1 der heutigen Sitzung).
MITTEILUNGSBLATT - Gemeinde Stegaurach
10                                                                                                               Amtliche Bekanntmachungen

1. Bürgermeister WAGNER antwortet hierzu, dass dieser Wunsch            Das Bauvorhaben auf dem o.g. Grundstück befindet sich im rechts-
schon wiederholt und erfolglos mit den beteiligten Fachbehörden         verbindlichen Bebauungsplan „Brunnleite“ und stimmt mit der Fest-
erörtert wurde. Aufgrund der vorhandenen Straßenbreite und der          setzung des Allgemeinen Wohngebietes (WA) nicht überein.
örtlichen Einmündungssituationen ist eine Ampel dort nicht zulässig.    Die Antragstellerin möchte die genehmigte Kellerwohnung künftig als
Ein evtl. Rückbau des Bereiches würde zudem ausschließlich zu           Ferienwohnung nutzen und benötigt für die Nutzungsänderung ein
Lasten der Gemeinde Stegaurach gehen.                                   einfaches Genehmigungsverfahren. Zudem muss eine Ausnahme
                                                                        nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) beantragt werden, da
6.3        Anbringen von Geschwindigkeitswarnanlagen                    Beherbergungsbetriebe im Allgemeinen Wohngebiet zwar „aus-
                                                                        nahmsweise“ zulässig sind, jedoch beantragt werden müssen.
GR METZNER lobt die Anbringung der Geschwindigkeitswarnanzei-
gen an den Ortseingängen. Es sei wiederholt zu beobachten, dass         Die Unterschriften der Nachbarn wurden eingeholt. Stellplätze wer-
etliche Autofahrer ihre Geschwindigkeit tatsächlich merklich reduzie-   den in ausreichender Anzahl nachgewiesen.
ren, nachdem sie die Anzeige gesehen haben.
1. Bürgermeister WAGNER erläutert hierzu, dass die Warnanlagen          Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dem vorliegenden Bauan-
nunmehr in fast allen Gemeindeteilen angebracht worden sind.            trag das Einvernehmen zu erteilen und spricht die Ausnahme in Be-
                                                                        zug auf § 4 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO „Beherbergungsbetrieb im
6.4        Bereinigung des Ratsinformationssystems (RIS)                Allgemeinen Wohngebiet (WA)“ aus.
GR HÖPFNER moniert, dass im Ratsinformationssystems (RIS) noch
                                                                        TOP 03      Bauantrag zur Errichtung einer Garage auf dem
eine Aufsichtsratbesetzung bei der „Stegaurach-HILFT gGmbH“ zu
                                                                                    Grundstück Fl.Nr. 412/8 Gmkg. Mühlendorf - Mühlen-
finden sei.
                                                                                    dorf, Am Kellerberg 27 -
1. Bürgermeister WAGNER antwortet hierzu, dass die Besetzung wei-
terhin vorgehalten wird, weil die Stegaurach-HILFT gGmbH noch
                                                                        Das o.g. Vorhaben befindet sich im Bereich der aus dem Jahr 1989
existent und nicht aufgelöst sei. Das RIS-System lasse sich zudem
                                                                        stammenden Ortsabrundungssatzung und stimmt mit der Festset-
erst am Ende der Legislaturperiode bereinigen.
                                                                        zung der Baugrenze nicht überein.
6.5        Inbetriebnahme der Obdachlosencontainer in Höfen
                                                                        Die Antragsteller möchten im Bereich der nördlichen Grundstücks-
GR REICHELT erkundigt sich nach der Inbetriebnahme der aufgestell-      grenze eine Garage an das bestehende Nebengebäude anbauen.
ten Obdachlosencontainer.                                               Hierfür benötigen die Antragsteller zwei Befreiungen hinsichtlich der
1. Bürgermeister WAGNER antwortet hierzu, dass die Container aktu-      Errichtung außerhalb der Baugrenzen und der Errichtung einer ande-
ell noch mit einer Inneneinrichtung und Elektroheizkörpern versehen     ren Dachart. Zudem ist über das Landratsamt Bamberg ein Antrag auf
werden. Anschließend sollen die Obdachlosen bis Ende November           Abweichung nach Art. 6 BayBO zu stellen.
von der gemeindlichen Mietwohnung in die neue Einrichtung umge-
setzt werden.                                                           Aus Sicht der Bauverwaltung kann dem Vorhaben das Einvernehmen
                                                                        erteilt und die Befreiungen ausgesprochen werden. Die Unterschrif-
6.6        Kameraüberwachung der Reinhaltung der Container-             ten der Nachbarn wurden eingeholt. Das Bauvorhaben ist aufgrund
           standplätze                                                  der notwendigen Befreiungen im einfachen Genehmigungsverfahren
                                                                        durchzuführen.
GR BURKART weist darauf hin, dass es in der Vergangenheit wieder-
holt zu Beschwerden über die Verunreinigung der Containerstand-         Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dem vorliegenden Bau-
plätze gekommen ist. Er schlägt daher vor, diese mittels Kameras        vorhaben das Einvernehmen zu erteilen und spricht die Befreiungen
überwachen zu lassen, um die Verursacher der Verunreinigungen           für die Errichtung außerhalb der Baugrenzen und der geänderten
besser ermitteln zu können.                                             Dachart und -neigung aus.
1. Bürgermeister WAGNER antwortet hierzu, dass er demnächst ver-
suchsweise beim Containerplatz am Ochsenbrunnenplatz in Stegau-         TOP 04      Bauantrag zur Unterteilung des bestehenden Wohn-
rach eine Kamera anbringen lassen wird, nachdem dort besonders oft                  gebäudes, Erweiterung der Garage sowie Errichtung
unsachgemäße Abfallablagerungen festgestellt werden mussten. Die                    einer neuen Dachgaube auf den Grundstücken Fl.Nrn.
Sache sei datenschutzrechtlich jedoch nicht unproblematisch und es                  3 und 3/1 Gmkg. Stegaurach - Stegaurach, Bamberger
sei noch nicht geklärt, ob man die ermittelten Verursacher dann auch                Straße 18 und Seegasse 2 - *WIEDERBEHANDLUNG*
wirklich belangen könne.
                                                                        Das o.g. Vorhaben befindet sich im rechtsverbindlichen Bebauungs-
                                                                        plan „Seegasse“ und erstreckt sich über 2 Anwesen.
Bericht über die öffentliche Sitzung                                    Die Antragstellerin hat das bestehende 2-Familienhaus umgebaut
                                                                        und möchte dies nun als Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten
des Bauausschusses Stegaurach im                                        nutzen. Die notwendigen 7 Stellplätze werden in einer bestehenden
Besprechungszimmer des Verwaltungs-                                     Doppelgarage, 1 Stellplatz auf dem Plateau an der „Bamberger
                                                                        Straße“ und 4 weitere Stellplätze auf den beiden Nachbargrund-
gebäudes in Stegaurach vom 25.11.2019                                   stücken Fl.Nrn. 1/1 und 1/2 nachgewiesen. Die Parkplätze auf den
(Nr. 2019/BA/011)                                                       Nachbargrundstücken wurden bereits im Grundbuch dinglich gesi-
                                                                        chert.
Anmerkung: Diese Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr und vor­
behaltlich der nachträglichen Genehmigung und Änderung des Sit­         Aus Sicht der Bauverwaltung ist für die Genehmigung die Anzahl der
zungsprotokolls durch den Bauausschuss in einer der nächsten            nachgewiesenen und auch erstellten Stellplätze zwingend notwendig.
Sitzungen.                                                              Aufgrund des ablehnenden Beschlusses aus der letzten Bauaus-
                                                                        schusssitzung am 28.10.2019 (TOP 07) wurde der Bauantrag dem-
1. Bürgermeister WAGNER begrüßt alle anwesenden Mitglieder des          entsprechend geändert, dass die 7 Stellplätze nachgewiesen werden
Bauausschusses und die Zuhörer.                                         können. Der Antrag wurde so geändert, dass eine Erteilung des Ein-
Vor Eintritt in die Tagesordnung fragt 1. Bürgermeister WAGNER, ob      vernehmens ausgesprochen werden kann. Entgegen der eingereich-
Einwendungen gegen die Tagesordnung bestehen. Nachdem keine             ten Planung stellt sich die Situation vor Ort so dar, dass der Stellplatz
Einwände erhoben werden, wird mit der Tagesordnung begonnen.            auf dem Plateau mit 5,10 m beantragt jedoch nur 4,50 m lang ist. Der
                                                                        Antrag sollte daher als Gesamtbauvorhaben abgelehnt werden.
TOP 01     Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung
           vom 28.10.2019 (Nr. 2019/BA/010)                             Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dem vorliegenden Bau-
                                                                        vorhaben das Einvernehmen nicht zu erteilen, da entgegen der geän-
Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 28.10.2019       derten Planung der Stellplatz auf Straßenebene zur „Bamberger
(Nr. 2019/BA/010) wurde im Ratsinformationssystem veröffentlicht.       Straße“ nach wie vor den gesetzlichen Vorschriften von 5,00 m nicht
Nachdem keine Einwendungen gegen die Niederschrift vorgebracht          entspricht. Das Vorhaben muss als Gesamtbauvorhaben abgelehnt
wurden, gilt diese in ihrer vorliegenden Form als genehmigt.            werden.
TOP 02     Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Einlieger­              Anmerkung: Die Mitglieder des Bauausschusses zweifeln ebenso
           wohnung in eine Ferienwohnung auf dem Grundstück             stark an, dass die bestehende Doppelgarage an der „Seegasse“ für
           Fl.Nr. 42/9 Gmkg. Mühlendorf - Mühlendorf, Rochus-           zwei Fahrzeuge genutzt werden kann, da die genannte Straße mit
           straße 3 -                                                   max. 4,60 m viel zu schmal zum Rangieren und einfahren in die Ga­
Amtliche Bekanntmachungen                                                                                                                 11

rage ist. Hier wird zwingend auf die GaStellV verwiesen, die bei einer
Stellplatzbreite von 2,50 m und einem Einfahrtswinkel von 90 Grad
                                                                         Bekanntmachung
eine Mindestfahrgasse von 6,00 m voraussetzt.                            über den Beschluss der Satzung zum
TOP 05     Vorhabenbezogener Bebauungsplan (vBBP) "Der Alte
                                                                         vorhabenbezogenen Bebauungsplan
           Berg" mit integriertem Grünordnungsplan (GOP) der             „Kappelberg“
           Gemeinde Stegaurach
                                                                         Der Gemeinderat der Gemeinde Stegaurach hat in seiner Sitzung
           hier: Vorstellung des Vorentwurfes zum Aufstellungs­
                                                                         vom 26.11.2019 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kappel­
           beschluss für die Gemeinderatssitzung am 10.12.2019           berg“ in der Fassung vom 26.11.2019 als Satzung beschlossen. Mit
                                                                         dem Beschluss der Satzung ist auch die damit verbundene Änderung
Der Bauausschuss Stegaurach hat sich mit dem Bebauungswunsch             des Bebauungsplanes „Neukreuth“ abgeschlossen.
bereits in seiner Sitzung am 25.03.2019 befasst und nach einem Orts­
termin beschlossen, dass er sich Wohnbebauung mit kleineren Ein­         Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt
zelhäusern für die betreffenden Grundstücke Fl.Nrn. 869, 870 und         gemacht.
871 Gmkg. Stegaurach vorstellen könnte. Der Bauwerber möchte             Der vorhabenbezogene Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntma­
den Mitgliedern nun eine erste Entwurfsplanung vorstellen, um zu         chung in Kraft.
eruieren, ob diese im Gemeinderat am 10.12.2019 beim Aufstellungs­
beschluss befürwortet werden kann. Die Behandlung im Gemeinderat         Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Begründung liegt ab Ver­
mit Durchführung eines Aufstellungsbeschlusses für das Gebiet ist        öffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde
aufgrund der gesetzlichen Regelung ab 2020 wichtig.                      Stegaurach, Schlossplatz 1, 96135 Stegaurach, Zimmer EG 2,
                                                                         während der allgemeinen Geschäftszeiten auf Dauer öffentlich aus
Auch die Einbeziehung von anderen freien Grundstücken, die über­         und kann dort von jedermann eingesehen werden; über den Inhalt
plant werden könnten, wurde in dem Gebiet in Betracht gezogen.           wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Da bei der Erstellung der Satzung
Nach Aussage des Antragstellers besteht jedoch bei den Eigentü­          der § 13b BauGB zur Anwendung kam, also die Einbeziehung von
mern der freien Grundstücke auf der anderen Straßenseite der Straße      Außenbereich in das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB er­
„Der Alte Berg“ kein Interesse.                                          folgte, wurde gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung und
                                                                         dem Umweltbericht sowie von der zusammenfassenden Erklärung
Der Bauausschuss Stegaurach nimmt die erste Entwurfsplanung zur          abgesehen.
Kenntnis und beschließt, für das Gebiet eine einzeilige Bebauung         Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Begründung kann auch
zuzulassen. Das geplante Gebäude westlich der einzeiligen Bebau­         auf der Webseite der Gemeinde Stegaurach (www.stegaurach.de)
ung wird nicht befürwortet. Der Bauausschuss Stegaurach empfiehlt        eingesehen werden.
dem Gemeinderat Stegaurach einen Aufstellungsbeschluss über die
vorgelegte und zur Gemeinderatssitzung geänderten Planung (ohne          Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von
westliches Wohngebäude) zu fassen. In Sachen Erschließungsrecht          Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung
ist bis zur Gemeinderatssitzung im Dezember zu klären, ob bei der        sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 215
Straße „Der Alte Berg“ die Ersterschließung bereits erfolgte.            Abs. 2 BauGB hingewiesen.
                                                                         Unbeachtlich werden demnach
TOP 06     Informationen des Bürgermeisters
                                                                         1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Ver­
1. Bürgermeister WAGNER informiert über folgende Angelegenheiten:           letzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
                                                                         2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche
	Errichtung einer Hofüberdachung vor einem Carport auf                     Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungs­
  dem Grundstück Fl.Nr. 590/48 Gmkg. Stegaurach –                           plans und des Flächennutzungsplans und
  Stegaurach, Am Kreuzweiher 20 –
                                                                         3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwä­
                                                                            gungsvorgangs,
1. Bürgermeister WAGNER teilt den Mitgliedern des Bauausschusses
mit, dass der o.g. Bauantrag zur Errichtung einer Hofüberdachung         wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Be­
entgegen der ursprünglichen Aussage des Landratsamtes Bamberg            bauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht
nun doch nicht befürwortet und somit abgelehnt wurde. Der Bauaus­        worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel
schuss ist zuvor zweimal zu dem Entschluss gekommen, dass die            begründen soll, ist darzulegen. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler
Befreiung nicht zulässig ist und hat das Einvernehmen nicht erteilt.     nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
                                                                         Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 so­
Die Ausführung dient den Mitgliedern des Bauausschusses zur              wie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungs­
Kenntnis.                                                                ansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene
                                                                         Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ab­
TOP 07     Verschiedenes, Wünsche, Anfragen                              lauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten
                                                                         sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Es werden aus den Reihen des Gemeinderates folgende Wünsche
oder Anfragen vorgebracht:                                               Stegaurach, den 12.12.2019
                                                                         gez. WAGNER, 1. Bürgermeister
7.1        Errichtung eines Waldkindergartens in Hartlanden

GR HÖPFNER ist der Ansicht, dass die ausgewiesene Parkplatzflä­
che für den Waldkindergarten, in dem derzeitigen Zustand, dem an­
                                                                         Im Monat Januar 2020 geplante öffent­
fallendem Oberflächenwasser nicht Stand halten wird. Er bittet um        liche Sitzungen der Kommunalvertre­
Begutachtung.
1. Bürgermeister WAGNER nimmt die Anfrage auf und wird dies durch
                                                                         tungsorgane:
den Bauhof kontrollieren lassen.                                         • Gemeinderat Stegaurach, Di. 14.01.2020, 19.00 Uhr
                                                                           Sitzungssaal im Dachgeschoss des Rathauses Stegaurach,
7.2        Umbau der Bushaltestelle Hartlanden                             Schloßplatz 1
                                                                         • Rechnungsprüfungsausschuss, Mi. 22.01.2020, 18.00 Uhr
GR PALASTI bittet um bauliche Nachbesserungen im Zuge des Um­              Besprechungszimmer im Erdgeschoss des Rathauses Stegau­
baus an der Bushaltestelle. GR FRICKE ist der Ansicht, dass ebenso         rach, Schloßplatz 1
Ersatzpflanzungen an der Bushaltestelle durchgeführt werden sollten.     • Bauausschuss Stegaurach, Mo. 27.01.2020, 18.00 Uhr
                                                                           Besprechungszimmer im Erdgeschoss des Rathauses Stegau­
                                                                           rach, Schloßplatz 1

                                                                         Achtung:	Bei den vorgenannten Angaben handelt es sich um eine
                                                                                 unverbindliche Terminvorplanung. Bitte entnehmen Sie
                                                                                 der Bekanntmachung an den gemeindlichen Anschlagta­
                                                                                 feln, ob, wann und wo die geplante Sitzung tatsächlich
                                                                                 stattfindet. In der Bekanntmachung ist auch die Tagesord­
                                                                                 nung der Sitzung aufgeführt.
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