NEUES FÖRDERGEBIET FÜR DIE REGIONALE STRUKTURPOLITIK - BMWi ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
IM FOKUS WIRTSCHAFTSPOLITIK NEUES FÖRDERGEBIET FÜR DIE REGIONALE STRUKTURPOLITIK AB 1. JANUAR 2022 GILT FÜR DIE GEMEINSCHAFTSAUFGABE „VERBESSERUNG DER REGIONALEN WIRTSCHAFTSSTRUKTUR“ (GRW) DIE NEUE FÖRDERGEBIETSKARTE 2022 – 2027 15 S C H L A G L I C H T E R J A N U A R 2 02 2 Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der re- gionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ist das zen- trale Instrument der deutschen Regionalpolitik. D er strukturelle Wandel stellt viele Regionen Vorrangige Zielsetzungen sind, in strukturschwa- vor große Herausforderungen, aber nicht chen Regionen die Standortbedingungen zu ver- alle können sie gleichermaßen bewälti- bessern, neue Arbeitsplätze zu schaffen und be- gen. So unterscheiden sich oftmals die natürlichen stehende zu sichern sowie die Einkommen zu Standortbedingungen, die Innovationskraft, die erhöhen. Auf diese Weise trägt die GRW zum Abbau Zahl der verfügbaren Fachkräfte sowie die Bran- regionaler Disparitäten und zur Schaffung gleich- chen- und Größenstruktur der Wirtschaft. Damit wertiger Lebensverhältnisse in Deutschland bei. auch die Regionen, die schwierigere Ausgangsbe- Über die GRW werden insbesondere Investi- dingungen haben, die Herausforderungen gut be- tionen von Unternehmen sowie Investitionen in wältigen und die Chancen ergreifen können, wer- die kommunale, wirtschaftsnahe Infrastruktur fi- den sie durch gezielte Förderung unterstützt. nanziell unterstützt. Hierzu gehören unter anderem Dieser regionalen Strukturpolitik kommt eine Industrie- und Gewerbegelände, Gewerbezentren, wichtige flankierende Rolle zu. Sie fällt nach Artikel touristische Infrastruktureinrichtungen, 28 und 30 des Grundgesetzes in erster Linie in die Zuständigkeit der kommunalen Gebietskörper- schaften und der Länder. Der Bund wirkt jedoch im Rahmen der sogenannten Gemeinschaftsaufgaben STRUKTURSCHWACHE nach Artikel 91a Grundgesetz mit, „wenn diese Auf- gaben für die Gesamtheit bedeutsam sind und die R EGIONEN FÖRDERN, Mitwirkung des Bundes zur Verbesserung der Le- I NVESTITIONEN STÄRKEN bensverhältnisse erforderlich ist“.
WIRTSCHAFTSPOLITIK IM FOKUS VORGABEN DES EUROPÄISCHEN BEIHILFERECHTS Die beihilferechtliche Grundlage der unterneh- IN KÜRZE mensbezogenen Regionalförderung stellen für alle EU-Mitgliedstaaten die Leitlinien für Regional- Die Leitlinien regeln, wie viele Bildungs-, aber auch Forschungseinrichtungen. beihilfen dar. Mit ihnen legt die Europäische Kom- Gebiete zum Ebenfalls gefördert werden nicht-investive Maß- mission unter anderem fest, wie groß der Anteil Beispiel Investi- nahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfä- der Bevölkerung jedes Mitgliedstaates sein darf, tionsbeihilfen higkeit von Unternehmen sowie zur regionalen für den regionale Investitionsbeihilfen gewährt erhalten dürfen. Zusammenarbeit etwa im Rahmen von Regional- werden dürfen. Dabei wird zunächst der Umfang managements oder Innovationsclustern. der sogenannten A-Fördergebiete nach Artikel 107 Für die Durchführung der GRW sind allein Absatz 3 Buchstabe a des Vertrages über die Ar- die Länder zuständig. Der Bund trägt aber die beitsweise der Europäischen Union (AEUV) be- Hälfte der Ausgaben und gestaltet gemeinsam mit stimmt. Hierzu gehören nur Regionen, in denen den Ländern die Förderregeln (GRW-Koordinie- das Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt (BIP) nicht rungsrahmen). Die Förderung erfolgt ausschließ- mehr als 75 % des Durchschnitts der EU-27 be- lich in ausgewählten Gebieten mit Strukturprob- trägt. Deutschland verfügt seit der Förderperiode lemen. Diese wurden nun für die Förderperiode 2014 – 2021 nicht mehr über A-Fördergebiete. vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2027 ebenso wie die Aufteilung der GRW-Bundesmittel auf die Länder neu festgelegt. 16 S C H L A G L I C H T E R J A N U A R 2 02 2
IM FOKUS WIRTSCHAFTSPOLITIK 30 % UM kleiner fällt künftig das C-Fördergebiet in Deutschland im Vergleich zur Vorperiode 3 FR AGEN AN 2014 – 2021 aus. MICHAEL KLUGHARDT L EITER KUNDENZENTRUM MITTELTHÜRINGEN DER THÜRINGER AUFBAUBANK Anschließend wird für sogenannte C-Förderge- biete nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV der verbleibende zu fördernde Bevölkerungsanteil HERR KLUGHARDT, WELCHE BEDEUTUNG des vorab festgelegten Gesamtbevölkerungspla- HAT FÜR SIE DIE GRW-FÖRDERUNG? fonds in Höhe von 48 % der EU-Einwohner auf die Die GRW ist das wirksamste Programm der regio- Mitgliedstaaten verteilt. Dies erfolgt anhand meh- nalen Wirtschaftsförderung. Die großen Erfolge rerer Kriterien, wie dem Pro-Kopf-BIP und der der Thüringer Wirtschaft in den letzten 30 Jahren – Arbeitslosenquote der einzelnen Regionen. eine Industriequote über dem deutschen Durch- Im Ergebnis geben die von der Europäischen schnitt, eine positive Entwicklung auf dem Arbeits- Kommission am 19. April 2021 beschlossenen markt und starke mittelständische Industrie- Regionalbeihilfeleitlinien vor, dass Deutschland unternehmen – wären ohne die GRW nicht mög- C-Fördergebiete im Umfang von 18,1 % seiner lich gewesen. Bevölkerung ausweisen darf. Lediglich in diesen 17 Gebieten dürfen für Unternehmen Regionalbei- WAS ÄNDERT SICH DURCH DIE NEUE GRW- hilfen nach Artikel 14 der Allgemeinen Gruppen- FÖRDERGEBIETSKARTE AB 2022 FÜR IHRE freistellungsverordnung (AGVO) gewährt werden. REGION? S C H L A G L I C H T E R J A N U A R 2 02 2 Thüringen war bisher einheitlich C-Fördergebiet, GUTE WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG, thüringenweit galten grundsätzlich die gleichen KLEINERES C-FÖRDERGEBIET Förderkonditionen. Die künftige Aufteilung in C- und D-Fördergebiet ist Ausdruck gestärkter 18,1 % der Bevölkerung entsprechen in Deutsch- Wirtschaftsstrukturen. Positiv ist, dass künftig land knapp über 15 Millionen Einwohner. Damit in Landkreisen mit besonders negativer demo- fällt der Umfang des beihilferechtlich abgesicher- grafischer Entwicklung der Beihilfehöchstsatz ten Fördergebietes um 30 % kleiner aus als in der um 5 Prozentpunkte angehoben werden kann. Förderperiode 2014 – 2021, als dieser Anteil noch 25,85 % bzw. 21,1 Millionen Einwohner WO SOLLTE DIE GRW AUS SICHT EINES WIRTSCHAFTSFÖRDERERS IN DEN NÄCHS- TEN JAHREN ANSETZEN? Die gezielte Förderung der heute noch wirtschaft- lich schwächeren Gebiete wird im Vordergrund DEUTSCHLAND DARF FÜR stehen. Angesetzt werden muss vor allem bei der weiteren Produktivitätssteigerung. Und nicht zu 18,1 % SEINER BEVÖLKERUNG – vergessen: Die Thüringer kleinen und mittleren GUT 15 MIO. EINWOHNER – Unternehmen müssen in den nächsten fünf bis C-FÖRDERGEBIETE AUSWEISEN. sieben Jahren ihren Kapitalstock anpassen. Das gilt vor allem für die Kfz-Zulieferer – Stichworte Elektromobilität, Digitalisierung, Nachhaltig- keit – aber auch für den Maschinenbau oder die Ernährungswirtschaft.
WIRTSCHAFTSPOLITIK IM FOKUS 223 FÜR Arbeitsmarktregionen werden Produktivität, Infrastruktur und weitere Indikatoren betrachtet. betragen hatte. Mit diesem Rückgang, dessen Höhe durch eine spezielle Regelung in den Regionalbei- hilfeleitlinien begrenzt wurde, setzt sich der Trend aus den vorangegangenen Neuabgrenzungen fort, Deshalb wird das zukünftige deutsche Regional- der erst den Wegfall der Höchstfördergebiete (A- fördergebiet wie in den vorherigen Förderperioden Gebiete) und dann eine Verkleinerung der C-Ge- um sogenannte D-Fördergebiete ergänzt. Investi- biete erforderte. Wirtschaftspolitisch ist dies posi- tionen der gewerblichen Wirtschaft können dort tiv zu werten: Der gesunkene regionalpolitische nur eingeschränkt und mit geringerer Förderinten- Handlungsbedarf geht auf den voranschreitenden sität unterstützt werden, denn die Förderung basiert 18 Aufholprozess der ostdeutschen Regionen und all- auf Artikel 17 der AGVO (Investitionsbeihilfen für gemein eine positive Strukturentwicklung der deut- KMU) und der Verordnung über De-minimis-Bei- schen Regionen im europäischen Vergleich zurück. hilfen. Im Übrigen können in den D-Gebieten je- S C H L A G L I C H T E R J A N U A R 2 02 2 Jedoch wirkte sich auch der Brexit statistisch un- doch alle Instrumente der Gemeinschaftsaufgabe günstig für Deutschland aus, weil Großbritannien genutzt werden. Die D-Gebiete ermöglichen folglich zu den wirtschaftlich stärkeren Mitgliedstaaten eine abgestufte strukturpolitische Unterstützung gehörte. Um diesen Effekt auszugleichen, hatte sich in Regionen mit weniger gravierenden Struktur- die Bundesregierung intensiv dafür eingesetzt, den schwächen. EU-Gesamtbevölkerungsplafond heraufzusetzen. Indem dieser schließlich um einen Prozentpunkt ABGRENZUNG DES GRW-FÖRDERGEBIETES auf 48 % erhöht wurde, erfolgte wenigstens eine teilweise Kompensation des statistischen Effekts. Die förderfähigen C- und D-Gebiete werden mit Hilfe eines bundesweit einheitlichen, indikator- ERGÄNZUNG UM D-GEBIETE basierten Verfahrens bestimmt, um gezielt die strukturschwächsten Regionen zu ermitteln. Die gute Entwicklung im europäischen Vergleich Ausgangspunkt für die Messung der wirt- darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass innerhalb schaftlichen Aktivität und Standortbedingungen Deutschlands weiterhin erhebliche regionale Un- im Raum sind sogenannte Arbeitsmarktregionen. terschiede bestehen. Auch drei Jahrzehnte nach der Dies sind funktionale Räume, in denen aufgrund Wiedervereinigung liegt die Wirtschaftskraft Ost- von Pendlerverflechtungen die Wohn- und Arbeits- deutschlands noch unterhalb des deutschlandwei- orte miteinander verbunden sind. Mit diesem Kon- ten Durchschnitts. Im Ruhrgebiet ist die Produkti- zept werden Verzerrungen vermieden, wie sie bei vität niedriger als bundesweit, während sich – wie einer Betrachtung administrativ abgegrenzter Räu- in einigen anderen großen Städten – zugleich eine me wie Landkreise und kreisfreie Städte auftreten hohe, teils verfestigte Unterbeschäftigung zeigt. Strukturschwächen bestehen darüber hinaus in weiteren Regionen Deutschlands, nicht zuletzt in einigen peripheren ländlichen Gebieten.
IM FOKUS WIRTSCHAFTSPOLITIK GRW-REGIONALINDIKATOR ZUR BESTIMMUNG DER STRUKTURSCHWÄCHE Der Grad der Strukturschwäche wird für alle 223 Arbeitsmarktregio- nen mit Hilfe des GRW-Regionalindikators ermittelt. Dieser wurde 1 gegenüber dem bisher verwendeten weiterentwickelt. Er setzt sich aus vier Teilindikatoren mit unterschiedlicher Gewichtung zusammen: • Regionale Produktivität (Bruttoinlandsprodukt je AUFHOLPROZESS DER OST- Erwerbstätigen): 37,5 % DEUTSCHEN REGIONEN FÜHRT • Durchschnittliche Unterbeschäftigungsquote 2017 – 2019: 37,5 % • Entwicklung der Zahl der Erwerbsfähigen 2017 – 2040: 17,5 % ZU EINER VERKLEINERUNG • Infrastrukturindikator: 7,5 % DES C-FÖRDERGEBIETS. Anschließend werden die Indikatoren standardisiert, um sie mit Blick auf die nicht-einheitlichen Wertebereiche vergleichen zu können, und sodann multiplikativ verknüpft. Bei der Gewichtung der Teilindikato- ren wurde die demografische Komponente – die künftige Entwicklung der Zahl der erwerbsfähigen Personen in den Arbeitsmarktregionen – mit 17,5 % deutlich höher gewichtet als der Vorgängerindikator „Erwerbstätigenprognose“, dessen Gewicht 7,5 % betragen hatte. 1 GEFRA, ifo Dresden und BBSR (2019), „Anwendung von Regional- indikatoren zur Vorbereitung der Neuabgrenzung des GRW-Förder- gebiets“, abrufbar unter: www.bmwi.de/analyse-regionalindikatoren. Quelle: BMWi 19 angelegte Ranking nicht adäquat abgedeckt wur- den. Während in den vorangegangenen Förderpe- S C H L A G L I C H T E R J A N U A R 2 02 2 rioden jeweils Berlin C-Fördergebietseinwohner können. Während bisher 257 Arbeitsmarktre- abgegeben hatte, war es dieses Mal vor allem das gionen bestanden, wurden aufgrund verstärkter Ruhrgebiet. Dort werden Stadtteile ohne größeres Pendlerverflechtungen die 401 Landkreise und Entwicklungspotential für die gewerbliche Wirt- kreisfreien Städte nun zu 223 Arbeitsmarktregio- schaft nicht als C-, sondern nur als D-Gebiet aus- nen zusammengefasst. gewiesen. Mit diesem Vorgehen haben Bund und Für jede der 223 Arbeitsmarktregionen wer- Länder den begrenzten C-Gebietsplafond so effi- den ausgewählte Indikatoren betrachtet, die ge- zient wie möglich ausgenutzt. Ansonsten wäre es meinsam den GRW-Regionalindikator bilden. zum Beispiel nicht möglich gewesen, grenznahe Konkret sind dies Regionaldaten zur Produktivi- Gebiete in Bayern und Sachsen als C-Gebiete aus- tät, zum Arbeitsmarkt, zur demografischen Ent- zuweisen. Die Folge wären erhebliche Nachteile wicklung und zur Infrastrukturausstattung (siehe im Standortwettbewerb mit dem A-Fördergebiet Kasten). Mit Hilfe des GRW-Regionalindikators Severozápad in Nordwesttschechien gewesen. werden Arbeitsmarktregionen hinsichtlich ihrer Um insgesamt den regionalpolitischen Hand- IN KÜRZE Strukturstärke bzw. -schwäche verglichen und in lungsspielraum zu erhalten, werden mehr D-För- eine Reihenfolge gebracht. dergebiete als bisher ausgewiesen. Als D-Förder- Bund und Länder Bis zum vorgegebenen Umfang von 18,1 % gebiete wurden zunächst die Gebiete eingestuft, haben die Auftei- lung zwischen der Einwohner wurden dann die schwächsten bei denen trotz entsprechender Platzierung im C- und D-Förder- Arbeitsmarktregionen mit insgesamt 78 Land- Ranking zugunsten anderer Regionen auf einen gebieten so effi- kreisen und kreisfreien Städten als C-Gebiete Ausweis als C-Fördergebiet verzichtet worden zient wie möglich berücksichtigt. Davon wurden 16 nur teilweise als war. Den Kern der D-Fördergebiete bilden dann die gestaltet. C-Gebiet ausgewiesen, um weitere Regionen ein- nach dem GRW-Regionalindikator nächst- beziehen zu können, die auf den nächsten Rang- plätzen lagen oder deren regionalpolitische Prob- lemlagen durch das vergleichsweise großräumig
WIRTSCHAFTSPOLITIK IM FOKUS ABBILDUNG 1: GRW-FÖRDERGEBIETE 2022 – 2027 DK Kiel Rostock Hamburg Schwerin Bremen PL Berlin Hannover NL Potsdam Magdeburg Bielefeld Cottbus Essen Dortmund Halle/S. Düsseldorf Kassel Leipzig Dresden Erfurt Köln Chemnitz Bonn BE 20 Wiesbaden Frankfurt/M. CZ Mainz LU S C H L A G L I C H T E R J A N U A R 2 02 2 Mannheim Nürnberg Saarbrücken FR Stuttgart Ulm München AT Freiburg i.Br. CH 100 km Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ im Zeitraum 2022 – 2027 in gemeindescharfer Abgrenzung teilweise C-Fördergebiet mit Grenzzuschlag gem. Rn. C-Fördergebiet 184 Regionalbeihilfeleitlinien, teilweise D-Fördergebiet C-Fördergebiet mit Grenzzuschlag teilweise C-Fördergebiet, teilweise gem. Rn. 184 Regionalbeihilfeleitlinien D-Fördergebiet, teilweise kein Fördergebiet teilweise D-Fördergebiet, D-Fördergebiet teilweise kein Fördergebiet teilweise C-Fördergebiet, kein Fördergebiet teilweise D-Fördergebiet Quelle: BBSR Bonn 2021. Geometrische Grundlage: Gemeinden (generalisiert), 31.12.2020, GeoBasis-DE/BKG; Bearbeitung: G. Lackmann, Darstellung: BMWi.
IM FOKUS WIRTSCHAFTSPOLITIK METROPOLREGIONEN UND IHRE EINZUGSGEBIETE WIE Z. B. BERLIN UND SEIN UMLAND HABEN SICH GUT ENTWICKELT. Die neue Fördergebietskarte (Abbildung 1) spiegelt dabei wider, dass sich die regionale Entwicklung insbesondere in Ostdeutschland zunehmend aus- schwächeren Arbeitsmarktregionen. Schließlich differenziert. Metropolregionen und ihre Einzugs- werden im Rahmen des vereinbarten Gesamtum- gebiete wie beispielsweise Berlin und sein Umland fangs für das GRW-Fördergebiet noch frühere C- haben sich wirtschaftlich gut entwickelt. Gleich- Gebiete aufgenommen, um dort den begonnenen wohl werden auch zukünftig alle Teile der neuen erfolgreichen Strukturwandel weiter begleiten zu Länder zum GRW-Fördergebiet gehören. Darüber können. hinaus werden einige ländliche Regionen ebenso wie altindustrielle Gebiete in Umstrukturierung GRW-FÖRDERGEBIET ZEIGT AUSDIFFEREN- von der regionalpolitischen Unterstützung profi- ZIERTE STRUKTURENTWICKLUNG tieren. Die Europäische Kommission hat die Regio- nalfördergebietskarte am 15. Dezember 2021 ge- Im Ergebnis setzt sich das gesamte GRW-Förder- nehmigt. Zusammen mit den Karten der übrigen gebiet 2022 – 2027 aus C-Gebieten im zulässigen EU-Mitgliedstaaten wird sie 2023 einer sogenann- Umfang von 18,1 % der Einwohner Deutschlands ten Halbzeitüberprüfung durch die EU-Kommis- bzw. knapp über 15 Millionen Einwohnern sowie sion unterzogen. aus D-Gebieten im Umfang von 19,8 Millionen Einwohnern zusammen. Mit einem Gesamtbevöl- 21 kerungsanteil von 41,9 % ist das künftige GRW- Fördergebiet etwas größer als bislang (40,2 %). Erst- mals deckt das Fördergebiet dabei mehr als die S C H L A G L I C H T E R J A N U A R 2 02 2 Hälfte der Fläche Deutschlands ab. ÜBERSICHT 1: FÖRDERHÖCHSTSÄTZE FÖRDERGEBIETSSTATUS FÖRDERHÖCHSTSÄTZE 2022 – 2027 Große Unternehmen Mittlere Unternehmen Kleine Unternehmen C-Fördergebiete (Fall A) 15 % 25 % 35 % C-Fördergebiet (Fall B) 10 % 20 % 30 % C-Fördergebiet mit „Grenzzuschlag“ (Fall C) 25 % 35 % 45 % D-Fördergebiete – 10 % 20 % Max. 200.000 Euro nach De-minimis-Verordnung C- und D-Gebiete Fördersatz max. 20 Prozentpunkte über dem jeweiligen Fördersatz nach Fall B Fall A: Pro-Kopf-BIP der Region beträgt höchstens 100 % des Durchschnitts der EU-27 oder die Arbeitslosenquote liegt bei mindestens 100 % des Durchschnitts der EU-27 (Rn. 182 Nr. 4 i. V. m. Rn. 186 Regionalbeihilfeleitlinien). Fall B: Pro-Kopf-BIP der Region beträgt mehr als 100 % des Durchschnitts der EU-27 und die Arbeitslosenquote liegt bei weniger als 100 % des Durchschnitts der EU-27 (Rn. 182 Nr. 3 i. V. m. Rn. 186 Regionalbeihilfeleitlinien). Fall A und B: Sofern die Region einen Bevölkerungsrückgang von mehr als 10 Prozent im Zeitraum 2009 bis 2018 aufweist, können die genannten Höchstfördersätze um 5 Prozentpunkte angehoben werden (Rn. 188 Regionalbeihilfeleitlinien). Fall C: Die Region grenzt an ein A-Fördergebiet in Polen oder Tschechien an. Der Förderhöchstsatz darf so weit angehoben werden, dass die Differenz zwischen den Beihilfeintensitäten der beiden Gebiete nicht mehr als 15 Prozentpunkte beträgt (Rn. 184 Regionalbeihilfeleitlinien). Quelle: BMWi
WIRTSCHAFTSPOLITIK IM FOKUS ABBILDUNG 2: ANTEIL DER LÄNDER AN DEN GRW-BUNDESMITTELN Anteil in % Quelle: BMWi AUFTEILUNG DER GRW-BUNDESMITTEL NACH STRUKTURSCHWÄCHE 22 FÖRDERHÖCHSTSÄTZE Nach der aktuellen Finanzplanung der Bundesre- gierung wird der Bund für die GRW in den kom- Gegenüber der Förderperiode 2014 – 2021 bein- menden Jahren jeweils mehr als 635 Mio. Euro S C H L A G L I C H T E R J A N U A R 2 02 2 halten die neuen Regionalbeihilfeleitlinien leich- bereitstellen. Um eine verlässliche Planung in den te Verbesserungen bei der Höhe der zulässigen Ländern zu ermöglichen, wird die Aufteilung der Beihilfesätze. Der Beihilfehöchstsatz für große Bundesmittel für eine gesamte Förderperiode an- Unternehmen beträgt demnach regelmäßig 15 % hand einer einheitlichen Berechnungssystematik statt bisher 10 %. Lediglich in Regionen mit ver- festgelegt. Zur Ermittlung des angemessenen Mit- gleichsweise günstigen BIP-Daten und niedrigen telanteils der einzelnen Länder wird nach dem Arbeitslosenquoten bleibt es bei 10 %. Neu ist ein Ranking für jede Region die regionale Struktur- Aufschlag in Höhe von fünf Prozentpunkten für Regionen mit besonders ungünstiger demografi- scher Entwicklung. Unverändert sind die Aufschlä- ge für mittlere und kleine Unternehmen in Höhe von zehn bzw. 20 Prozentpunkten wie auch die zulässige Erhöhung der Förderhöchstsätze, wenn eine Region an ein A-Fördergebiet angrenzt. Ins- gesamt wurden die zulässigen Fördersätze damit regional stärker ausdifferenziert (Übersicht 1, S.21). Die Länder können im Rahmen der Durch- führung der GRW die gewährten Fördersätze an eigene fachliche Kriterien wie etwa die Tarifbin- dung oder die Innovationsorientierung von Un- ternehmen knüpfen.
IM FOKUS WIRTSCHAFTSPOLITIK BEST OF SOCIAL MEDIA 635 MEHR ALS AUF TWITTER MIO. EURO wird der Bund in den nächsten Jahren – nach jetziger Planung – jeweils bereitstellen. schwäche mit der jeweiligen Bevölkerungszahl ge- wichtet. Zudem floss erstmals die Mittelnutzung der Länder in der laufenden Förderperiode ein. Insgesamt folgt die Aufteilung der GRW-Bun- desmittel damit dem strukturpolitischen Hand- lungsbedarf in den Regionen der Länder (Abbil- dung 2). Angesichts der erheblichen Veränderungen beim GRW-Fördergebiet wurde auf Initiative des #MEISTERSTÜCKE Bundes für die ersten beiden Jahre eine Übergangs- Die Wiedereinführung des Meisterbriefs stärkt regelung vereinbart, mit der für die Länder mit in einigen Berufen die Qualität im Handwerk. sinkender Mittelquote ein schrittweiser Übergang gewährleistet wird. 23 FAZIT Trotz der engen Vorgaben durch die Regionalbei- S C H L A G L I C H T E R J A N U A R 2 02 2 hilfeleitlinien ist es Bund und Ländern dank regel- gebundener Verfahren gelungen, das künftige GRW-Fördergebiet und die Aufteilung der GRW- Bundesmittel sachgerecht und einvernehmlich zu bestimmen. Für die Regionen, die Unterstützung beim Strukturwandel benötigen, steht damit auch in den nächsten Jahren ein eingespieltes und wirk- sames Instrument zur Verbesserung der Investiti- #LADESÄULEN E-Mobilität: Strom tanken und bezahlen onstätigkeit und der Beschäftigungs- und Einkom- wird künftig einfacher. menssituation bereit. Hinzu kommen zahlreiche Programme des Anfang 2020 eingerichteten Ge- samtdeutschen Fördersystems für strukturschwa- AUF FACEBOOK chen Regionen, denen die GRW-Fördergebietskar- te als räumliche Orientierung dient. KONTAKT DR. HARTMUT CLAUSEN Referat: Regionale Wirtschaftspolitik schlaglichter@bmwi.bund.de #ISS Der deutsche Astronaut Matthias Maurer wird 6 Monate auf der Raumstation arbeiten.
Sie können auch lesen