Neugestaltung Spitzgarten Klosterinsel Rheinau Wettbewerbsprogramm - Kanton Zürich Baudirektion Hochbauamt 9. Juli 2021 - Kanton Zürich
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Kanton Zürich Baudirektion Hochbauamt Neugestaltung Spitzgarten Klosterinsel Rheinau Wettbewerbsprogramm 9. Juli 2021
2021 Baudirektion Kanton Zürich, Hochbauamt Felix Yaparsidi, Projektleiter Fachstelle Wettbewerbe Volker Suschke, Projektleiter Baubereich B Projektnummer Hochbauamt 45040 Neugestaltung Spitzgarten, Klosterinsel Rheinau, Projektwettbewerb 9. Juli 2021 Version 1.0
Hochbauamt 3/34 Neugestaltung Spitzgarten Klosterinsel Rheinau Einstufiger Projektwettbewerb im offenen Verfahren für Landschaftsarchitektur Wettbewerbsprogramm Unterlage B
Hochbauamt 4/34 Inhalt 1. Kurzfassung 5 2. Verfahren 6 Allgemeine Bestimmungen 6 Preisgericht 8 Beurteilungskriterien 9 Termine 10 Abgabeleistungen 11 3. Aufgabe 14 Ausgangslage 14 Aufgabenstellung 19 Denkmalschutz | ISOS 23 Betriebliche Anforderungen 27 Biodiversität und Ökologie 28 Weitere Rahmenbedingungen 30 4. Genehmigung 34
Hochbauamt 5/34 1. Kurzfassung Gegenstand des Die Baudirektion Kanton Zürich, vertreten durch das Hochbauamt (HBA), veranstaltet im Projektwettbewerbs Auftrag des Immobilienamts (IMA) einen einstufigen Projektwettbewerb im offenen Verfah- ren für die Vergabe der Planerleistungen für die Neugestaltung des Spitzgartens auf der Klosterinsel Rheinau. Mit der Neugestaltung des Spitzgartens sollen bereits angestossene aussenräumliche Massnahmen ergänzt und somit ein Ort geschaffen werden, der die Verweilqualität auf der Insel erhöht. Aufgabenstellung Im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens ist ein Vorschlag für die in den Unterlagen detail- liert umschriebene Bauaufgabe zu erarbeiten. Neben der freiraumplanerischen Qualität des Entwurfes liegt das Augenmerk der Beurteilung auf den Aspekten der Denkmalpflege, der Wirtschaftlichkeit (Erstellung und Betrieb) und der Nachhaltigkeit. Verfahrensart Einstufiger Projektwettbewerb für Landschaftsarchitektur im offenen Verfahren Fachpreisgericht David Vogt Hochbauamt Kanton Zürich Roger Strub Kantonale Denkmalpflege Daniel Ganz Landschaftsarchitekt Monika Schenk Landschaftsarchitektin Beat Nipkow Landschaftsarchitekt Termine Freitag, 6. Aug. 2021 Ablauf Anmeldefrist Freitag, 29. Okt. 2021 Planabgabe Dez. 2021 / Jan. 2022 Jurierung / Ergebnis Luftbild Klosterinsel mit Planungsperimeter, Orthofoto, © GIS-ZH, Kanton Zürich, 2019
Hochbauamt 6/34 2. Verfahren Allgemeine Bestimmungen Wettbewerbsverfahren Das Wettbewerbsverfahren untersteht dem WTO-Übereinkommen über das öffentliche Be- schaffungswesen und dem Binnenmarktgesetz. Es wird als Planungswettbewerb im offe- nen Verfahren gemäss Art. 12 Abs. 1 lit. und Art. 12 Abs. 3 der interkantonalen Vereinba- rung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) durchgeführt. Subsidiär gilt die SIA- Ordnung 142 für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe, Ausgabe 2009. Nach SIA handelt es sich um einen einstufigen Projektwettbewerb. Das Verfahren ist anonym und wird in deutscher Sprache geführt. Die Ermittlung der Na- men der Verfasserinnen und Verfasser, die Veröffentlichung des Berichts sowie die Aus- stellung sämtlicher Wettbewerbsarbeiten erfolgen nach der Beurteilung durch das Preisge- richt. Eine anonyme, separat entschädigte Bereinigung mehrerer Projekte in Konkurrenz, im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren gemäss SIA 142, Art. 5.4, bleibt vorbehalten. Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind Büros aus dem Bereich Landschaftsarchitektur. Voraussetzung für alle Büros ist ein Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz oder in ei- nem Vertragsstaat des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen, soweit dieser Staat Gegenrecht gewährt. Befangenheit Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Fachleute, die mit einem Mitglied des Preisge- richts, einem Experten oder einem bei der Vorprüfung Mitwirkenden in einem beruflichen Abhängigkeits- bzw. Zusammengehörigkeitsverhältnis stehen oder mit einem solchen nahe verwandt sind. Vorprüfung Die Vorprüfung der Wettbewerbsprojekte erfolgt unter der Leitung des Hochbauamtes durch die Metron AG. Bei den Projekten der engeren Wahl erfolgt eine vergleichende Kos- tenschätzung (ebenfalls durch die Metron AG) sowie eine Nachhaltigkeitsprüfung (Ökolo- gie und Biodiversität) durch das Büro naturaqua. Bei Bedarf werden weitere Experten für die Vorprüfung beigezogen. Preise, Ankäufe und Zur Prämierung von mindestens 5 Entwürfen (Preise und Ankäufe) stehen dem Preisge- Eigentumsregelungen richt insgesamt Fr. 80 000 (exkl. MWST) zur Verfügung. Angekaufte Beiträge können durch das Preisgericht nicht rangiert oder zur Weiterbearbeitung empfohlen werden (SIA 142, Art. 22.3 wird wegbedungen). Die eingereichten Unterlagen der prämierten und ange- kauften Wettbewerbsarbeiten gehen ins Eigentum der Auftraggeberin über. Weiterbearbeitung Die Veranstaltenden beabsichtigen, die mit dem Bauvorhaben verbundenen Planerleistun- gen den Verfassenden der erstrangierten Eingabe zu übertragen unter Anwendung §10 Abs. 1 lit. i der Submissionsverordnung. Folgeaufträge Die Vergabestelle kann mögliche Folgeaufträge, die sich direkt auf den Grundauftrag be- ziehen, unter Anwendung §10 Abs. 1 lit. g der Submissionsverordnung freihändig an die Wettbewerbsgewinner vergeben. Es besteht jedoch kein Anspruch auf allfällige Folgeauf- träge. Das Hochbauamt behält sich vor, bei einer erneuten Beauftragung die Honorarparameter neu zu verhandeln.
Hochbauamt 7/34 Auftragserteilung und Mit den beauftragten Planern wird ein Einzelplanervertrag auf der Basis der «Vertragsur- Planervertrag kunde für Einzelplanerleistungen» des Hochbauamtes (Unterlage E1) abgeschlossen. Die in dieser Urkunde nicht veränderbaren Vertragsbestimmungen sind verbindlich. Vom Hochbauamt vorgegeben werden die folgenden Honorarparameter: − Z-Werte: Landschaftsarchitekt Z1 = 0.062 Z2 = 10.58 − Baukategorie: LHO 105 Landschaftsarchitektur Freiraumkategorie IV n = 1.0 − Anpassungsfaktor: r = 1.1 Umbau unter Betrieb r1 = 1.05; Denkmalpflege + Archäologie r2 = 1.05 − Stundenansatz h: der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Ansatz des Hochbauamtes für Pla- neraufträge (z. Zt. Fr. 130 exkl. MWST) − Stundenansatz für Arbeiten nach effektivem Zeitaufwand: Stundenansatz für besonders zu vereinbarende Leistungen ausserhalb der Grundleis- tungen gem. Norm SIA 105 sowie den Präzisierungen zu den Grundleistungen gem. Beilage 2 der Vertragsurkunde (z. Zt. max. Fr. 135 exkl. MWST) Die Faktoren i und s sind team- bzw. projektspezifisch und werden im Rahmen der Ausar- beitung des Planervertrages festgelegt. Die Honorierung der Grundleistungen (Landschaftsarchitektur) erfolgt nach den aufwand- bestimmenden Baukosten für das Gesamtprojekt; die Planungsphasen werden einzeln freigegeben. Die Grundleistungen definieren sich nach der Ordnung SIA 105/2014 und den «Präzisierungen zu den Grundleistungen» (gemäss Vertragsurkunde) des HBA. Von der Bauherrschaft bewilligte Zusatzleistungen werden nach effektivem Zeitaufwand vergü- tet. Das Honorar kann gegebenenfalls nach Genehmigung des Objektkredites pauschaliert werden. Die Honorierung der Leistungen in den Fachdisziplinen (siehe Teambildung), gemäss den Ordnungen SIA 102/2014 (Leistungen und Honorare der Architektinnen und Architekten), 103/2014 (Leistungen und Honorare der Bauingenieurinnen und Bauingenieure), 108/2014 (Leistungen und Honorare der Ingenieurinnen und Ingenieure der Bereiche Gebäudetech- nik und Elektrotechnik) sowie für die Planungsleistungen der Signaletik erfolgen nach ef- fektivem Aufwand. Die Honorarverträge werden durch das Hochbauamt mit den Planen- den direkt abgeschlossen. Die Auftraggeberin behält sich eine Beauftragung der Landschaftsarchitektinnen und Ar- chitekten als Generalplaner vor. Beauftragung Beabsichtigter Leistungsanteil: 100% (gemäss LHO SIA 105)
Hochbauamt 8/34 Teambildung Das Planungsteam um die federführenden (gesamtleitenden) Landschaftsarchitekten wird mit den notwendigen Fachplanern, die bereits die vorausgegangenen Projekte auf der In- sel erfolgreich bearbeitet haben, mit Beginn des Vorprojekts (nach Wettbewerb) ergänzt. Auf Grund des als gering einzuschätzenden planerischen Aufwands der Fachdisziplinen werden diese Planenden im Voraus benannt: − Architekt: Beer Bembé Dellinger Architekten und Stadtplaner GmbH, Greifenberg (D), − Sanitäringenieur: Bösch Sanitäringenieure AG, Dietikon − Elektroingenieur: Gode AG, Zürich − Signaletik: BIV Grafik, Zürich Bei Bedarf können weitere Fachplaner (z.B. Bauingenieur, Lichtplaner) team- und/oder projektspezifisch durch die Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten beige- zogen werden. Wird das Baumanagement durch ein beigezogenes Büro geleistet, so ist dieses ebenfalls zu benennen. Die Zusammensetzung des Teams, sofern über die vorgenannten Fachplaner hinausge- hend, sowie der Zeitpunkt des Beizugs dieser liegen in der Verantwortung der Land- schaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten. Das Hochbauamt behält sich jedoch vor, Auftragnehmenden ohne genügende Erfahrung auf deren Kosten in den von ihnen zu erbringenden Teilleistungen versierte Fachleute beizustellen. Mehrfachteilnahmen Mehrfachteilnahmen von Landschaftsarchitekten sind nicht zulässig. Alle weiteren Planer dürfen sowohl als Teil einer ARGE, wie auch als Subplaner mehrfach teilnehmen. Unterbrüche Aus finanziellen, technischen, rechtlichen oder politischen Gründen können nach jeder Projektphase Unterbrüche oder Verzögerungen auftreten. Dies berechtigt die Anbietenden nicht zu finanziellen Nachforderungen. Publikation und Die Publikation des Wettbewerbsergebnisses erfolgt nach Abschluss der Jurierung auf Ausstellung www.simap.ch. Über das Wettbewerbsverfahren wird ein Bericht erstellt. Die Wettbe- werbsentwürfe werden nach dem Entscheid des Preisgerichtes unter Namensnennung der Verfassenden während mindestens zehn Tagen öffentlich ausgestellt. Rechtsschutz und Der Rechtsschutz richtet sich nach den Bestimmungen von Art. 15 IVöB sowie § 2 des Urheberrecht Beitrittsgesetzes zur IVöB. Das Urheberrecht an den Wettbewerbsarbeiten verbleibt bei den Verfassenden. Nach Abschluss des Planervertrags mit dem Wettbewerbsgewinner kommt die dort vorgesehene Urheberrechtsregelung zum Tragen (Unterlage E1). Preisgericht Fachpreisrichterinnen / David Vogt Kantonsbaumeister a.i., Hochbauamt (Vorsitz) Fachpreisrichter Roger Strub Ressortleiter, Kantonale Denkmalpflege Daniel Ganz Landschaftsarchitekt Monika Schenk Landschaftsarchitektin Beat Nipkow Landschaftsarchitekt (Ersatz)
Hochbauamt 9/34 Sachpreisrichterinnen / Andreas Hürlimann Portfoliomanager, Immobilienamt Sachpreisrichter Andreas Jenni Gemeindepräsident Rheinau Andreas Vaszary Portfoliomanager, Immobilienamt (Ersatz) Expertinnen / Experten Judith Rohrer, Gartendenkmalpflege Stadt Zürich Franziska Witschi, naturaqua (Ökologie) Stefanie Liebisch, Metron AG (Verfahrensbegleitung/Kostenschätzung) Dimitri Murbach, Metron AG (Verfahrensbegleitung/Kostenschätzung) Benjamin Thommen, Bauberater, Kantonale Denkmalpflege Volker Suschke, Projektleiter, Hochbauamt Felix Yaparsidi, Projektleiter Fachstelle Wettbewerbe, Hochbauamt Bei Bedarf können weitere Expertinnen/Experten zur Beurteilung zugezogen werden. Beurteilungskriterien Beurteilung der Eingabe Das Preisgericht beurteilt die eingegangenen Lösungsvorschläge nach den nachfolgend aufgeführten Kriterien. − Freiraumgestaltung Atmosphäre und Identität des neuen Freiraums / Bezugnahme auf laufende und zu- künftige Planungen / Einbindung vorhandener, ortstypischer Potenziale / Eingliederung in den räumlichen und historischen Kontext − Nutzung und Funktion Stärkung der Attraktivität des Ortes für die Öffentlichkeit / Verbesserung der touristi- schen Infrastruktur / Rücksichtnahme auf diverse Nutzer- und Besuchergruppen / Barri- erefreiheit und Behindertengerechtigkeit / Neuordnung des Verkehrsregimes − Ökologie und Biodiversität Verbesserung der ökologischen Wertigkeit / Erhöhung der Biodiversität unter Berück- sichtigung der örtlichen Gegebenheiten / Vernetzung mit der Gesamtanlage und dem umgebenden Grün- und Landschaftsraum − Wirtschaftlichkeit Sinnfälliger Einsatz der zur Verfügung stehenden Finanzmittel / Kostendach / Einbezie- hung des Bestandes / Abwägung von Anzahl und Umfang der Interventionen − Denkmalschutz sorgsamer Umgang mit schutzwürdigen Elementen Die Reihenfolge entspricht keiner Gewichtung. Das Preisgericht nimmt aufgrund der auf- geführten Beurteilungskriterien eine Gesamtwertung vor.
Hochbauamt 10/34 Termine Anmeldung, Bezug der Die Anmeldung zur Teilnahme erfolgt mit dem Anmeldeformular (Unterlage A) per Email Wettbewerbsunterlagen an wettbewerbe@bd.zh.ch und muss vor Ablauf der Anmeldefrist im Hochbauamt einge- troffen sein. Ab dem Datum der Ausschreibung sind sämtliche untenstehend aufgeführten Unterlagen auf der Website des Hochbauamtes (www.zh.ch/wettbewerbe – aktuelle Aus- schreibungen) verfügbar. Termine Wettbewerb 9. Juli 2021 Ausschreibung Freitag, Anmeldefrist 6. August 2021 bis 13. August 2021 Schriftliche Fragenstellung ab 30. August 2021 Verfügbarkeit der Fragenbeantwortung: www.zh.ch/wettbewerbe – aktuelle Ausschreibungen Freitag, Eingabe der Wettbewerbsarbeiten (Pläne) 29. Oktober 2021, Hochbauamt Kanton Zürich, Stampfenbachstrasse 110, 16.00 Uhr 8006 Zürich Dez. 2021 / Jan. 2022 Beurteilung der Projekte durch das Preisgericht März 2022 Veröffentlichung des Berichts und Ausstellung der Wettbe- werbsarbeiten Begehung/Dokumentation Es findet keine geführte Begehung des Areals statt. Die Teilnehmenden können die öffent- lich zugänglichen Bereiche des Areals jederzeit eigenständig besichtigen. Fragenstellung Fragen zum Wettbewerbsverfahren können schriftlich und anonym bis zum oben genann- ten Termin an die Kanzlei des Hochbauamtes geschickt werden. Die Wettbewerbsteilneh- menden müssen um die Wahrung der Anonymität besorgt sein. Willentliche Verstösse ge- gen das Anonymitätsgebot können zum Ausschluss führen. Die mit dem Vermerk «Neugestaltung Spitzgarten, Klosterinsel Rheinau» ver- sehenen neutralen Couverts müssen bis zu diesem Datum beim Hochbauamt Kanton Zü- rich (Postadresse: Hochbauamt Kanton Zürich, Wettbewerbe, Stampfenbachstrasse 110, 8090 Zürich) eintreffen. Die Fragen sind mit Kapitel, seitlichem Marginalientitel und Seiten- nummer, auf welche sich die Frage bezieht, zu kennzeichnen. Fragenbeantwortung Die auslobende Stelle beantwortet die Fragen und stellt diese allen Teilnehmenden zur Verfügung. Die Fragenbeantwortung ist ab dem oben genannten Termin auf der Home- page des Kantonalen Hochbauamts www.zh.ch/wettbewerbe – aktuelle Ausschreibungen als Download verfügbar. Wettbewerbseingabe Die Wettbewerbseingaben sind anonym in geeigneter Verpackung und mit dem Ver- merk «Projektwettbewerb «Neugestaltung Spitzgarten, Klosterinsel Rheinau» bis zum oben erwähnten Termin in der Kanzlei des Hochbauamtes Kanton Zürich, Stampfenbach- strasse 110, 8006 Zürich (Schalter Erdgeschoss) abzugeben (Abgabezeiten: 08.00 –
Hochbauamt 11/34 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr). Per Post versandte Unterlagen (Postadresse: Hoch- bauamt Kanton Zürich, Wettbewerbe, Stampfenbachstrasse 110, 8090 Zürich) müssen bis zu diesem Datum an der Eingabeadresse eintreffen, das Datum des Poststempels ist nicht massgebend. Sämtliche Bestandteile der Wettbewerbseingabe sind mit einem Kennwort zu versehen. Die Eingabe von mehreren Lösungsmöglichkeiten ist nicht zulässig. Abgabeleistungen Wettbewerbsunterlagen A Anmeldeformular PDF B Wettbewerbsprogramm PDF C Planunterlagen C1 Situationsplan DWG/PDF C2 Abwasserkataster_1_500 PDF C3 Wasserverorgungskataster_1_500 PDF D Formulare D1 Angaben_zum_Unternehmen DOCX D2 Mengentabelle XLSX E Weitere Dokumente E1 Vertragsurkunde_mit_Beilagen_für_Planerleistungen (2 Dokumente) ZIP E1 PV_Beilage_1-5_Einzelplaner_102_103_1051 PDF E1 Vertragsurkunde für Planerleistungen PDF E2 Bericht_Gartendenkmalpflege_2002 PDF E3 Aktennotiz_Feststellungen_zur_Schutzwürdigkeit_2020 PDF E4 Archäologie (7 Dokumente) ZIP E4 01-Verdachtsflächen PDF E4 02-Rheinau_Klosterinsel_ältere Strukturen PDF E4 03-Rheinau_Klosterinsel_Bebauung ab 1864 PDF E4 04-Rheinau_Klosterinsel_Mauern heute PDF E4 05-Rheinau_Klosterinsel_Sondierungen PDF E4 06-Schmaedecke_Spitzgarten_Nordufer_Entwicklung PDF E4 07-Schmaedecke_Spitzgarten_Nordufer_Ereignisse bis 2019_1 PDF E5 BLN-Schutzgebiet_1411_Untersee–Hochrhein PDF E6 Dokumentation_Mauern_Insel (3 Dokumente) ZIP E6 Rheinau_Mauern_Insel_A_Landmauer PDF E6 Rheinau_Mauern_Insel_B_Wassermauer PDF E6 Rheinau_Mauern_Insel_C PDF E7 Feuerwehrzufahrt PDF
Hochbauamt 12/34 Einzureichende Die vollständige Eingabe hat folgende Unterlagen zu umfassen und ist gemäss untenste- Unterlagen henden Angaben zu gestalten: Pläne Auf maximal 4 Blättern im Format A0 quer (84 x 120 cm) sind folgende Angaben zum Pro- jekt darzustellen: − Situationsplan M 1:500; genordet, Areal- und Gebäudezugänge sowie wichtige Höhenkoten sind zu benennen; Darstellung der gesamten Insel und des gegenüberliegenden Festlandufers − Situationsplan M 1:200; genordet, Areal- und Gebäudezugänge sowie wichtige Höhenkoten sind zu benennen; detaillierte Darstellung der Freiraumgestaltung des Planungsperimeters mit Aussagen zu Belägen, Bepflanzung, Möblierung und Wegführung; − Schnitte M 1:200; zum Verständnis notwendige Schnitte; gewachsenes und neu gestaltetes Ter- rain sind einzutragen; − Detailauszüge M 1:50; zum Verständnis notwendige Aussagen in Schnitt, Ansicht oder Plan; für die Konzeption exemplarische Ausschnitte; − Visualisierungen Fakultativ − Erläuterungstexte und -schemata Formulare D2 Flächen und Stückzahlen (Mengentabelle, Formular D2) Mit Angaben der Flächen und Stückzahlen des Wettbewerbsprojekts inklusive nachvoll- ziehbaren Schemaplänen zu den Berechnungen. Art der Darstellung Für die Abgabe des Projektwettbewerbs ist das Format A0 verbindlich. Pro Eingabe ste- hen jeweils zwei Stellwände von 120 cm Breite und 180 cm Höhe zur Verfügung. Die Pläne sind mit einem Kennwort zu versehen. Der Massstab ist mittels Massstabsleiste auf den Plänen anzugeben. Die Pläne sind wie folgt einzureichen: − ein Plansatz für die Beurteilung durch das Preisgericht, ungefaltet, auf weissem Papier von mindestens 120 g/m²; die Pläne dürfen nicht auf Platten aufgezogen werden − der komplette Plansatz als PDF-Datei in Originalgrösse A0 sowie der Erläuterungstext als separates PDF in A4 auf einem anonymisierten digitalen Datenträger (USB Stick) Die Eingabe des Formulars D2: − auf demselben anonymisierten Datenträger als PDF- Datei und als Excel zur Verwen- dung für die rechnerische Kontrolle bei der Vorprüfung − auf Papier, einseitig bedruckt
Hochbauamt 13/34 Der Datenträger ist anonymisiert in einem separaten, neutralen und verschlossenen Brief- umschlag mit Kennwortbezeichnung abzugeben. Anonymität Alle eingereichten Unterlagen sind zwingend zu anonymisieren. Versteckte auf die Auto- renschaft Hinweise in den Dateisignaturen können zum Ausschluss führen. Verfassercouvert mit Das Formular D1 «Angaben zum Unternehmen» ist in einem verschlossenen, neutralen Formular D1 Couvert, versehen mit dem Kennwort und der Bezeichnung «Angaben zum Unterneh- men», abzugeben. Das Formular ist rechtsgültig zu unterzeichnen. Ein Einzahlungsschein (Teilnehmende aus dem Ausland: Angabe der Bankverbindung) für die Rückerstattung des Depots und die Überweisung eines allfälligen Preisgeldes ist beizulegen.
Hochbauamt 14/34 3. Aufgabe Ausgangslage Wenn man über die Brücke auf die Insel Rheinau tritt, erreicht man ein Kleinod mit beweg- ter Geschichte. Eingebettet in einer Doppelschleife des Rheines liegt die befestigte Klos- teranlage Rheinau, welche über Jahrhunderte geplant, gebaut, ergänzt und transformiert wurde. Von der ersten keltischen Besiedlung im 2. Jahrhundert vor Christus über die Grün- dung eines Klosters 844 nach Christus bis zur Zweckentfremdung des Klosters im Jahre 1867 und der Errichtung einer psychiatrischen Klinik – die Insel Rheinau ist Zeitzeuge ei- ner über 2000-jährigen Geschichte und bildet heute ein Kulturgut und Bestandteil eines Natur- und Landschaftsschutzobjektes von nationaler Bedeutung. Seit dem Auszug der psychiatrischen Klinik im Jahr 2000 und nach einigen Jahren des Leerstandes wird die im Eigentum des Kantons Zürich befindliche denkmalgeschützte Klosteranlage seit 2009 behutsam saniert und umgenutzt. Durch Konversion und Instand- setzung der Gebäude sowie des Kreuzgartens und Klosterhofes erstrahlt die Anlage heute in neuem Glanz und bietet mit einem Musikzentrum, einem Hotelbetrieb, einer Hauswirt- schaftsschule und einem öffentlichen Gastronomieangebot neue Möglichkeiten der Nut- zung. Im ehemaligen Abteigebäude entsteht zurzeit ein historisches Museum. Bisher nicht in die Neugestaltung einbezogen wurde das Nordufer der Insel sowie der Spitzgarten. Auf Grund ihrer Größe und der öffentlichen Zugänglichkeit fällt diesen Freiräu- men für die weitere Entwicklung der Gesamtanlage jedoch eine besondere Bedeutung zu. Auch das öffentliche Interesse an den Freiräumen ist gross, denn das Angebot für den Be- sucher ist – trotz der Grösse der Insel und der Vielzahl an Gebäuden – bisher gering. Frei- räume wie der Kreuzgarten, der Verwaltergarten und der ehemalige Wolff'sche Garten un- terliegen eingeschränkten Nutzungsrechten. Die freiräumliche Gestaltung des nördlichen Inselufers und des Spitzgartens sind in die Jahre gekommen und weisen für die weitere öffentliche Nutzung einen unbefriedigenden gestalterischen und baulichen Zustand auf. Spitzgarten, Blick nach Osten, Foto © Kanton Zürich, 2019
Hochbauamt 15/34 2000 Auszug des Psychiatriezentrums 2001 – 2009 Diverse Machbarkeitsstudien und Testplanungen für Umnutzung 2002 Gartendenkmalpflegerisches Gutachten ehemalige Klosteranlage Rheinau 2003 Entwicklungsleitbild Chorb-Pflug 2009 Entscheid Nutzungskonzept Gebäude 2009 – 2010 Durchführung eines internationalen Architekturwettbewerbs 1. Preis Bembé Dellinger Architekten, Greifenberg (D) 2011 – 2014 Innenrestaurierung Klosterkirche 2013 – 2014 Realisierung Neunutzung 1. Etappe Musik-Probezentrum in 6 Gebäuden der ehemaligen Klausur 2012 – 2015 Instandsetzung der Klostermauern auf der Insel 2015 Instandsetzung Kapelle St. Magdalena 2015 – 2018 Realisierung Neunutzung 2. Etappe Hauswirtschaft an Mittelschulen, Gastronomie, Mühlesaal 2018 Neugestaltung des Klosterhofs ab 2021 Projektierung Neugestaltung Spitzgarten und Nordufer Objektgeschichte Während der gesamten Zeit der klösterlichen Nutzung ist der Spitzgarten als Baumgarten ausgebildet und ein in sich geschlossener, abgeschiedener Aufenthaltsbereich für die Mönche. Nach dem Bau der Kapelle St. Magdalena wird die einfache Wiese mit locker an- geordnetem Baumbestand durch eine gerade Wegverbindung zwischen Kapelle und Kon- vent ergänzt. Später zeigen sich neben kreisrunden Aufweitungen des Weges auch gleich- mässig angeordnete Bäume entlang des Weges sowie einzelne, formal angelegte Strukturen in Gebäudenähe, die auf einen Gemüse- oder Heilgarten hinweisen. Während der Zeit der psychiatrischen Klinik vermischen sich allerlei Materialien, Gestal- tungselemente und -stile. Die gebäudenahen Bereiche werden als Patientengarten beson- ders intensiv gestaltet und es entstehen ein Wasserbecken mit Sitzplatz, Rosenbeete und der Garten am Haus der Stille. Der Baumbestand wird merklich ausgelichtet und durch eine Kastanienallee sowie durch einzelne Nadelbäume ersetzt. 1981 erfolgt die letzte Um- gestaltung des Spitzgartens in seine heutige Gestalt. Während der Klosterzeit ist der Spitz- garten baulich und räumlich klar getrennt von den restlichen Freiräumen der Insel. Erst mit dem Umbau zur psychiatrischen Klinik wird das nördliche Inselufer schrittweise durch Auf- schüttungen erweitert sowie durch eine Ufermauer befestigt und erschlossen. Kleinere als Wirtschaftsgebäude und später auch als Gefängnis genutzte Anbauten und eine Birken-
Hochbauamt 16/34 reihe prägen das Anfangsbild. Mit der Umgestaltung des Spitzgartens in den 1980er-Jah- ren werden eine Zufahrt und Parkplätze projektiert. Nach Abbruch der Wirtschaftsgebäude im Jahr 1997 wird das Inselufer neugestaltet und mit Wegen und einer Kastanienbaum- reihe versehen. Detailliertere Erläuterungen zur Objektgeschichte können dem Gartendenkmalpflegerischen Gutachten (vgl. Punkt 5.1.2 ff) entnommen werden. Historische Darstellung, Aquarell um 1800, © Dokumentationsstelle Rheinau Mit dem Auszug der psychiatrischen Klinik und der erfolgten Umnutzung der Klosteranlage ist wieder neues Leben in die klösterlichen Gemäuer eingekehrt. Seit 2003 wird die Tradi- tion klösterlichen Lebens auf der Klosterinsel Rheinau durch den Einzug der Schwestern der Spirituellen Weggemeinschaft, einer jungen katholischen Ordensgemeinschaft, wieder neu belebt. Die Schwestern ermöglichen ihren Gästen im «Haus der Stille» Tage der Ein- kehr und der Teilnahme am klösterlichen Leben. Die ehemalige Klosterkirche wird als Pfarrkirche von der katholischen Kirchengemeinde Rheinau für ihre Gottesdienste genutzt und ist bekannt als Aufführungsort für geistliche Musik. 2014 konnte die «Musikinsel» mit diversen Proberäumen und Hotel den Betrieb aufneh- men. In einer zweiten Etappe wurden Räumlichkeiten für die Hauswirtschaft an Mittelschu- len (HWM) sowie für einen Gastronomiebetrieb umgebaut. Das Konzept für das Restau- rant auf der Klosterinsel besteht aus einer einfachen Gastronomie mit rund 80 Innen- und
Hochbauamt 17/34 150 Aussenplätzen. Das Lokal dient als beliebter Ausflugsort und Treffpunkt. Für feierliche Anlässe, Bankette und andere Veranstaltungen steht im Obergeschoss der wiederherge- stellte Mühlesaal mit einer separaten Cateringküche zur Verfügung. Die Hauswirtschafts- kurse sind anfangs 2018 eingezogen, die Gastronomie ist seit Mai 2018 in Betrieb. Die ehemaligen Nebengebäude des Klosters am Klosterplatz, das «Frauengasthaus», Stallungen, Klosterscheune, Keller und Wohnhäuser werden seit 1999 von der Staatskelle- rei und der Stiftung Fintan mit verschiedenen Betrieben (Sozialtherapie, biologisch-dyna- mische Landwirtschaft Gut Rheinau u.a.) genutzt. Im ehemaligen Klostergarten werden von der Sativa Rheinau AG biologisches Saatgut vermehrt und neue Gemüsesorten ge- züchtet. In einem Traubensortengarten werden neue Rebsorten für den ökologischen Weinbau geprüft. Heutige Nutzungen, Grundlage Luftbild © Schaffhauser Nachrichten, 2019
Hochbauamt 18/34 Schnittstellen/ Insel Museum Rheinau Abgrenzung Das Museumskonzept sieht vor, den gesamten Aussenraum der Insel einzubeziehen. Auf einem Inselspaziergang mit Audio wird das Museumspublikum mit einem spannenden Krimi-Erlebnis in die Klosterwelt entführt. Auf diesem geben zehn Stelen (Standorte noch nicht definiert) nähere Auskunft in Wort und Bild zum Kloster und zur psychiatrischen Pfle- geanstalt. Die «Gucker» fungieren als Fenster in die Vergangenheit. Die Besucher neh- men eine gezielte Perspektive ein und entdecken mit Hilfe von Rekonstruktionsskizzen ehemalige bauliche Zustände einzelner Teile der Klosteranlage. Terrasse vor dem Konventgebäude Der Zustand der privaten Terrasse an der Ostfassade des Konventgebäudes verlangt eine umfassende Instandsetzung. Lage, Höhe und Abmessung der Terrasse bleiben erhalten, Abdichtung, Belag und Geländer werden erneuert. Die Erschliessung der Terrasse vom Spitzgarten aus, ist analog der heutigen Situation vorgesehen und in das Gesamtkonzept einzubeziehen. Abgrenzung zu Gebäuden und Eingängen Die Gebäude des ehemaligen Konvents, des Hauses der Stille und der Kapelle St. Magda- lena sind nicht Gegenstand der Neugestaltung. Jedoch sind die betrieblich notwendigen Wege zwischen den einzelnen Zugängen im Gartenprojekt zu berücksichtigen. Die In- standsetzung der Mauern (ausgenommen wasserberührende Ufermauern) und Rundtürme bilden einen integralen Bestandteil des Projektes und werden durch das Architekturbüro Beer Bembé Dellinger Architekten BDA innerhalb des Projektes Neugestaltung Spitzgarten bearbeitet.
Hochbauamt 19/34 Aufgabenstellung Mit dem Wettbewerb sucht der Auftraggeber einen Projektvorschlag zur Umgestaltung und Weiterentwicklung der bisher vernachlässigten Freiräume der Klosterinsel. Das nördliche Inselufer und der Spitzgarten sollen in der zukünftigen Entwicklung als integraler Bestand- teil des Gesamtkonzeptes Klosterinsel Rheinau wahrgenommen werden und sowohl Besu- cherInnen als auch NutzerInnen ein zusätzliches Gartenerlebnis bieten. Mit einer Neugestaltung soll eine zusammenhängende, vitale und besondere Gartenan- lage entwickelt werden, die neue, moderne Strukturen mit den Zeugnissen bestehender und ortstypischer Gestaltung verbindet. Für die einzelnen Teilräume sollen Entwicklungs- ziele definiert und konkrete Umsetzungsmassnahmen erarbeitet werden. Situation Die Insel verfügt über eine Gesamtfläche von rund 36 000 m². Davon sind ca. 8 600 m² (inkl. Mauern) bebaut und 27 400 m² unbebaut. Die bebaute Fläche konzentriert sich über- wiegend im westlichen Teil der Insel, die Ostseite verfügt hingegen über einen grossen zu- sammenhängenden Freiraum, der durch Kleinbauten (Türme, Kapelle) und Mauern geglie- dert wird. Der Spitzgarten im östlichen Teil der Klosterinsel ist mit ca. 7 850 m² der grösste Aussen- raum auf der Klosterinsel. Begrünte Mauern und Rundtürme sowie die am östlichen Spitz gelegene Kapelle St. Magdalena (1587 – 1588) bilden die Raumgrenzen. Ein gerader, teil- weise alleengesäumter Weg verbindet die Kapelle mit dem Ostflügel der Konventgebäude. Mit Kastanien gesäumt und flankiert von grösseren Rasen (Wiesen-)Flächen bilden Weg und Kapelle in der östlichen Hälfte des Spitzgartens einen symbolischen und religiösen Ort. Neben Gottesdiensten wird die «Spitzkirche» und der nähere Aussenraum als Ort der Kontemplation (Haus der Stille) sowie zwischen Mai und September für Hochzeiten ge- nutzt. Der westliche Teil des Spitzgartens ist geprägt von intensiver gestalteten Gartenbereichen. Neben dem durch eine Hecke abgetrennten Nutzgarten des Hauses der Stille gliedern in barocker Manier angelegte Wege und Grünelemente den Freiraum. Ein rundes und von Rosenbeeten umgebenes Wasserbecken sowie formal angelegte Buchs- und Stauden- beete vor der Fassade der Konventgebäude zeichnen den Freiraum. Der Baumbestand in diesem Gartenteil ist licht, der aus der Klinikzeit stammende Mammutbaum prägt diesen Gartenteil. Die letzte Umgestaltung des Spitzgartens in den 1980er-Jahren geht auf den Architekten Pit Wyss zurück und bezieht sich insbesondere auf den vom restlichen Spitz- garten abgeschirmten Garten des Hauses der Stille sowie das Wasserbecken mit den an- grenzenden Rosen- und Buchsbeeten. Das mit Natursteinmauern befestigte nördliche Inselufer ist als dominante Erschliessungs- achse angelegt. Begleitet von monotonen Rasenflächen und Überresten ehemaliger Baumreihen erreicht der Besucher auf einer asphaltierten Strasse, vorbei an angrenzen- den Betriebsparkplätzen, das schmiedeeiserne Eingangstor des Spitzgartens. Die Erschliessung gewährleistet die fussläufige Erreichbarkeit des Spitzgartens und ist für die Nutzer der Betriebsparkplätze sowie für Notfall- und Versorgungsfahrzeuge (Feuer- wehr, Anlieferung, Unterhalt) befahrbar. Eine automatische Kettenbarriere regelt die Zu- fahrt.
Hochbauamt 20/34 Das gartendenkmalpflegerische Gutachten aus dem Jahr 2002 beschreibt den Spitzgarten und das nördliche Inselufer als belang- und zusammenhangslose Sammlung verschiede- ner Gestaltungselemente vergangener Epochen. Einzelne Teile der Gartengestaltung be- finden sich in einem desolaten und überalterten Zustand (Beleuchtung, Bepflanzung, Mo- biliar) und weisen für die zukünftigen Nutzungsbedürfnisse unbefriedigende Aufenthalts- und Gestaltungsqualitäten auf. Fassadennahe Stellflächen für die Feuerwehr sind bis zum heutigen Zeitpunkt nur provisorisch gelöst und die behindertengerechte Nutzung ist einge- schränkt. Die Erschliessung des Spitzgartens über das nördliche Inselufer wird in der heu- tigen Situation als nicht einladend wahrgenommen. Die am Klosterhof beginnende und mit einer Kettenschranke gesicherte Asphaltstrasse erweckt den Eindruck der Privatheit und scheint den Besuchern keinen Durchlass zu gewähren. Die nicht vorhandene Wegleitung und die irreführende Ankunftssituation am Spitzgarten auf den Flächen des Betriebspark- platzes führen zu einer weiteren Verunklärung der Situation. Planungsperimeter Die Bedeutung und Funktion der zu bearbeitenden Freiräume wird von der Freiraumstruk- tur auf der Insel und der direkten Nachbarschaft geprägt. Um die einzelnen Räume in ei- nen inhaltlichen, funktionalen und strukturellen Zusammenhang stellen zu können, werden für das Projekt ein Planungsperimeter und ein Betrachtungsraum definiert. Im Fokus des Planungsperimeters liegen bestehende Flächen des Spitzgartens (3) und des nördlichen Inselufers (2), die eine Freiraumnutzung zulassen. Für diese Freiraumbe- reiche werden konkrete Massnahmen entwickelt und Handlungsempfehlungen erarbeitet. Die Betrachtung erstreckt sich über den gesamten Freiraum der Klosterinsel und bezieht Flächen auf die gegenüberliegenden Ufer sowie den umgebenden Landschaftsraum ein. In diesem Bereich sind bestehende und geplante Strukturen und deren funktionale Einwir- kungen auf den Planungsperimeter zu analysieren. Die Entwicklungen im Planungspermi- ter und der anderen Freiräume beeinflussen oder ergänzen sich gegenseitig. Der Planungsperimeter umfasst ausschliesslich die Bereiche «Nordufer» (2) und «Spitz- garten» (3). Den Bereichen «Ankunft» (1), «Südufer (Wald)» (4) und «Garten Haus der Stille» (5) ist bei der Integration in die Konzeption ebenfalls Beachtung zu schenken. Situation mit Aussenräumen, © GIS-ZH, Kanton Zürich, 2020
Hochbauamt 21/34 Nr. Bereich Fläche in m² 1 Ankunft 400 m² 2 Nordufer 7 075 m² 3 Spitzgarten 7 850 m² 4 Südufer (Wald) 500 m² 5 Garten Haus der Stille 720 m² 6 Konventhof 1 850 m² 7 Bruderhof 110 m² 8 Klosterhof 4 085 m² 9 Terrassen HWK/Restaurant 2 065 m² 10 Ehem. Verwaltergarten 1 350 m² 11 Westspitze (Wald) 1 385 m² Total Flächen 27 400 m² Abgeschlossene Der «Klosterhof» (8) wurde 2018 von Vogt Landschaftsarchitekten AG neugestaltet und ist Planungen ebenso wie der «Konventhof» (6) und der «Bruderhof» (7) von der Bearbeitung ausge- nommen und in seinem gegenwärtigen Zustand zu übernehmen. Ziele Neben einer grundsätzlichen Aufwertung der Nutzungsqualitäten von Nordufer und Spitz- garten gilt es - unter Berücksichtigung der Besonderheit des Ortes, der historischen Ent- wicklung und der denkmalpflegerischen Bedeutung - die Freiräume neu zu ordnen und zu gestalten. Im Kontext der heutigen Bedürfnisse ist eine prägnante Gestaltung zu entwi- ckeln, die den Anforderungen der Besucher und unterschiedlichen Nutzergruppen der an- gegliederten öffentlichen und kulturellen Institutionen gerecht wird. Gewünscht ist ein Konzept, das den Bezug zur Geschichte und zum Wandel des Ortes herstellt und in Erscheinungsbild und Identität an den Bestand anknüpft. Die vorhandenen, identitätsstiftenden «Zeitzeugen» sowie die bestehenden räumlichen und landschaftlich prägenden Qualitäten werden sinnstiftend integriert bzw. adaptiert und fügen sich gestalte- risch und funktional überzeugend in das Gesamtbild der neuen Gartenanlage ein. Sowohl in der Planung als auch in der Realisierung soll die Möglichkeit einer sukzessiven Umsetzung und späteren bedarfsgerechten Veränderung berücksichtigt werden. Im Rahmen einer ganzheitlichen Betrachtung sollen folgende Schwerpunkte im Gestal- tungsprojekt behandelt und in der weiteren Entwicklung umgesetzt werden: Freiraumgestaltung − Herausbilden eines räumlich ablesbaren Freiraums mit eigenständiger Atmosphäre und Identität − Einbezug laufender Planungen, zukünftiger Bebauungen und Umnutzungen − Nutzung vorhandener Potenziale und Einbindung der den Ort prägenden Qualitäten − Sicherung der Charakteristik und Massstäblichkeit des Ortes für die Zukunft − Eingliederung in den räumlichen und historischen Kontext Nutzung und Funktion − Verbesserung der Aufenthaltsqualität und des Erlebnisses unter Rücksichtnahme auf die Geschichte des Gartens als Ort der Ruhe und Kontemplation
Hochbauamt 22/34 − Stärkung der Angebote für die Öffentlichkeit (Grill- und Spielplätze sowie Badestellen und dgl. sind explizit nicht gewünscht) − Berücksichtigung der Bedürfnisse der verschiedenen NutzerInnen und BesucherInnen − Möglichkeit einer sukzessiven Umsetzung und bedarfsgerechten Veränderung − benutzerfreundliche, barrierefreie und behindertengerechte Fusswege − Freihalten des Planungsperimeters von fliessendem Verkehr (PKW, Velo) − Gewährleistung der Notfall- /Versorgungszufahrt (Feuerwehr, Anlieferung, Unterhalt) − Neuordnung der Betriebsparkplätze Denkmalschutz − sorgsamer Umgang mit geschützten und schutzwürdigen Elementen Ökologie und Biodiversität − Verbesserung der ökologischen Wertigkeit und nachhaltige Gestaltung − Erhöhen der Biodiversität unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten − Ökologisch sinnvolle und der Bedeutung angemessene Wahl der Beläge; minimale Ver- siegelung − Gestalterische, funktionale und ökologische Vernetzung mit der Gesamtanlage und dem umgebenden Grün- und Landschaftsraum Wirtschaftlichkeit − Sinnfälliger Einsatz der zur Verfügung stehenden Finanzmittel − Unter Berücksichtigung des Bestandes gilt es, den Umfang und die Anzahl an Interven- tionen genau abzuwägen − Haushälterischer Umgang mit dem Unterhaltsbudget
Hochbauamt 23/34 Denkmalschutz | ISOS (Garten-)Denkmalpflege Das nördliche Inselufer mit Spitzgarten – ein Ort, der seit Jahrhunderten demselben Ver- wendungszweck dient – hat in den vergangenen 50 Jahren etliche bauliche Interventionen und Umgestaltungen erfahren und auf diese Weise an Qualität und Identität verloren. Trotz der negativen Veränderungen der letzten Jahrzehnte ist die Grundkonzeption des historischen Freiraums ablesbar und soll in der weiteren Entwicklung erhalten, behutsam rekonstruiert und/oder neu formuliert werden. Ziel ist, das bauliche Erbe mit seinen prägenden Merkmalen in der Grundsubstanz und mit den besonderen Charakteristiken im Sinne seiner ursprünglichen Gestalt zu bewahren und wo möglich innovativ weiterzuentwickeln. Die wenigen bestehenden wertvollen Elemente der Gartenanlage sind sorgsam zu behandeln. Neue Elemente sind integrativ zu gestalten und mit hohem gestalterischem Anspruch in die Anlage einzufügen. Als Referenzzeitraum für das Gutachten gelten der Zustand und die Situation der Anlage im Jahr 2002. Neuvermietungen, Nutzungsänderungen und sich daraus ergebende Aus- wirkungen und Bedürfnisse waren zu diesem Zeitpunkt in Verhandlung und konnten nicht abschliessend analysiert und formuliert werden. Die im Gutachten beschriebenen Entwick- lungsziele in Form eines Idealplans haben ihre Gültigkeit zum Teil verloren und können deshalb nur als Wegleitung mit richtungsweisendem Charakter für gestalterische und bau- liche Vorschläge verstanden werden. Die beilegende Aktennotiz vom Mai 2020 nimmt de- tailliert Stellung zur Schutzwürdigkleit des aktuellen Bestandes (siehe Unterlage E3) Eingriffe an schutzwürdigen Elementen sind prinzipiell mit der Denkmalpflege abzustim- men. (Siehe Unterlage E2 und E3) Kantonale und Gemäss kantonalem Richtplan liegt der gesamte Perimeter im Bereich Schutzwürdiges regionale Richtplanung Ortsbild von kantonaler Bedeutung. Der östliche Bereich des Spitzgartens ist als Landwirt- schaftszone gekennzeichnet und Teil des Landschaftsfördergebietes für den ökologischen Ausgleich. Die Klosteranlage auf der Insel ist als öffentliche Anlage (F: Freizeit; Neunut- zung Klosterinsel / Umbau und Renovation) ausgewiesen. Im Regionalen Richtplan Weinland ist das Planungsgebiet bis auf den östlichen Teil des Spitzgartens als schutzwürdiges Ortsbild festgesetzt. Am gegenüberliegenden Rheinufer der Insel sind Fuss- und Wanderwege ausgewiesen. Im kommunalen Verkehrsplan sind die vorgesehene Parkierungsanlage auf der Festland- seite gegenüber der Klosterinsel sowie der bestehende Fuss- und Wanderweg entlang des Rheins als übergeordnete Festlegungen vermerkt. ISOS Die Klosterinsel Rheinau ist im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) mit dem Erhaltungsziel A aufgenommen. Eine integrale Erhaltung aller Bauten, Anlageteile und Freiräume und das Beseitigen störender Bauteile ist anzustreben. Für alle Gebiete und Baugruppen ist eine Beratung durch die Denkmalpflege, durch offizielle Fachinstanzen oder andere Fachleute zweckmässig.
Hochbauamt 24/34 Das Inventar versteht sich als Grundlage und Leitfaden für künftige Planungen und Ent- wicklungen. Denkmalschutzobjekte Die Klosteranlage gehört zu den bedeutendsten barocken Anlagen der Schweiz und ist im von überkommunaler Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte und archäologischen Denkmäler Bedeutung von überkommunaler Bedeutung aufgeführt. Zum geschützten Klosterensemble zählen ne- ben den Bauten auf der Insel und auf dem Festland auch der Spitzgarten. Schutzobjekte von überkommunaler Bedeutung müssen geschont werden und wo das öf- fentliche Interesse überwiegt, erhalten bleiben. Veränderungen am geschützten Objekt o- der in dessen näherer Umgebung müssen auf den Schutzzweck Rücksicht nehmen. Der Spielraum für mögliche bauliche Massnahmen wird vor der Erarbeitung eines konkreten Projekts im Austausch mit der zuständigen Behörde geklärt. Schraffierte Fläche Archäologische Zone 3 © GIS-ZH, Kanton Zürich, 2020
Hochbauamt 25/34 Ortsbilder von Das Inventar bezeichnet, umschreibt und wertet die wichtigsten Elemente, die in ihrer Ge- überkommunaler samtheit die Struktur und Erscheinung und das Bild eines Ortes unverwechselbar prägen. Bedeutung Der Erhaltung (Schutz) und der rücksichtsvollen Weiterentwicklung (Pflege) dieser Ele- mente kommt deshalb bei der Behandlung von Baugesuchen eine hohe Bedeutung zu. Mit Ausnahme des Klosterplatzes, des Klosterhofes und des inneren Konventgartens werden sämtliche Freiräume auf der Klosterinsel im Inventar der Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung als wichtige Freiräume vermerkt. Als weitere prägende Einzelelemente im Peri- meter werden einige Bäume, die Kastanienallee im Spitzgarten, Teile der Mauern sowie sämtliche Gebäudefluchten gekennzeichnet. Inventar des Ortsbildes von überkommunalem Schutz © GIS-ZH, Kanton Zürich, 202 Landschaften / Die Gemeinde Rheinau und die Klosterinsel gehören dem BLN-Schutzgebiet Untersee - Naturdenkmäler von Hochrhein an. Die Beschreibung des Schutzgebiets sowie der konkreten Schutzziele sind nationaler Bedeutung in der Beschreibung BLN 1411 Untersee – Hochrhein formuliert (Siehe Unterlage E5). Bundesinventar © GIS-ZH, Kanton Zürich, 2020
Hochbauamt 26/34 Natur und Landschafts- Die gesamte Klosterinsel und damit der Planungsperimeter bildet einen Teil des überkom- schutzinventar 1980 munal bedeutenden Landschaftsschutzobjektes Rheinschlinge (Geol./ Geomorphologi- sches Objekt) und steht für die ungeschmälerte Erhaltung der Flusslandschaft. Natur- und Landschaftsschutzinventar 1980 © GIS-ZH, Kanton Zürich, 2020
Hochbauamt 27/34 Betriebliche Anforderungen Allgemein Die Neugestaltung des Spitzgartens soll unter laufendem Betrieb der benachbarten «Mu- sikinsel Rheinau» und des «Hauses der Stille» stattfinden können. Es ist sicherzustellen, dass der Betrieb wenn immer möglich aufrechterhalten werden kann. Durch eine bessere Wegführung für Inselbesucherinnen und -besucher sollen potentielle Nutzungskonflikte im Betrieb (z.B. mit Haus der Stille) wenn immer möglich verhindert wer- den. Besucherströme Die Gäste reisen wahlweise per ÖV, als Reisegruppen mit dem Bus oder MIV an. Von der Bushaltestelle «Unterstadt», oder dem Parkplatz im Chorb gelangen sie zu Fuss zur Klos- terinsel bzw. an andere Ziele in der unmittelbaren Umgebung. An sonnigen Tagen sind Tagestouristen, WanderInnen sowie Velo- und KanufahrerInnen in Rheinau unterwegs, die den Besuch der Klosterinsel mit einem kurzen Spaziergang oder Aufenthalt auf der Insel verbinden. Die offizielle Bootsanlegestelle befindet sich nördlich der Insel am Fuss des Klosterplatzes. Ein zusätzlicher Anleger auf der Insel wird insbesondere aus Gründen der Pietät sowie aus gestalterischen und organisatorischen Überlegungen nicht gewünscht. Facility Management Die Unterhalts- und Generalreinigungen im ganzen Areal der Insel werden durch externes Personal ausgeführt. Die Reinigung erfolgt mit professionellen Geräten und Hilfsmitteln. Die Pflege und der Unterhalt der Grünflächen, Bäume und Wege inkl. Winterdienst erfolgt ebenfalls mit Externen. Die Aufwendungen für den zu betrachtenden Perimeter belaufen sich aktuell auf ca. Fr. 75 000 pro Jahr. Bewirtschaftung Für die Bewirtschaftung stehen auch in Zukunft die gleichen Ressourcen wie heute zur Verfügung. Die Weiterentwicklung und Umgestaltung soll in Hinsicht auf den zukünftigen betrieblichen Aufwand «kostenneutral» erfolgen oder nur unwesentlich erhöht werden. Dies ist auch bei der Pflanzenwahl zu berücksichtigen. Zudem ist darauf zu achten, dass die Bewirtschaftung über Wasser- und Stromanschlüsse an verschiedenen Stellen verfügt, damit Aussenanlässe resp. Betriebsmassnahmen ent- sprechend effizient und ohne grössere temporäre Einrichtungen möglich sind. Aus Sicht des Betriebs ist darauf zu achten, dass eine Reinigung und der Unterhalt sowohl des bestehenden als auch eines zukünftigen Brunnens bzw. von Elementen mit Wasser einfach durchführbar sind. Dies ist auch für den optischen Eindruck zu einem späteren Zeitpunkt wichtig.
Hochbauamt 28/34 Biodiversität und Ökologie Allgemein Eine hohe Biodiversität ist anzustreben. Mit Hilfe einer entsprechenden Begrünung und Anlage von Strukturelementen soll Lebensraum geschaffen werden für eine reichhaltige Fauna und Flora. Es sollen sowohl weniger anspruchsvolle Arten gefördert werden als auch solche mit speziellen Standortansprüchen. Dabei können nach Möglichkeit auch be- stehende, ökologisch wertvolle Elemente mit einbezogen werden. Biodiversität versteht sich in diesem Zusammenhang auch als kulturelle Leistung, indem durch die Erfüllung ästhetischer, spiritueller und intellektueller Bedürfnisse ein nicht-materi- eller Nutzen erbracht wird. Es ist ein möglichst ausgewogenes Verhältnis zwischen der An- lage von naturnahen und künstlich gestalteten Flächen zu finden. Abgrenzungen und Übergängen zwischen diesen Flächen ist besondere Beachtung zu schenken. Der Artenreichtum und das Blütenangebot sind möglichst gross zu halten. Die Vernetzung mit Gärten und Grünanlagen in der Nähe ist zu gewährleisten. Bei den naturnahen Garten- bereichen ist auf standortangepasste und einheimische Arten zu setzen. Invasive Arten der Schwarzen Liste und der Watch Liste sind im ganzen Perimeter zwingend zu vermei- den. Die Pflege ist nachhaltig und verzichtet auf Pestizide und Kunstdünger. Baumschutz Einige Gehölze im Planungsperimeter werden aufgrund ihrer Grösse, ihres Alters und der Stellung im Raum als konzeptionell und/oder materiell schutzwürdig bewertet. Die Baum- standorte und -Arten sind im Detail den Grundlagen zu entnehmen (Inventar der Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung, Gartendenkmalpflegerisches Gutachten) Schutzwürdige Gehölze - insbesondere der südliche Mammutbaum und die Kastanienallee im östlichen Teil des Spitzgartens - sind nach Möglichkeit zu erhalten und sollen in die Freiraumkonzeption miteinbezogen werden (Aktennotiz Feststellung Schutzwürdigkeit). Erweist sich das Fällen einzelner schützenswerter Bäume als unumgänglich, sind die ent- sprechenden planungsrechtlichen Bedingungen einzuhalten. Bäume ausserhalb des Pla- nungsperimeters sind zu erhalten und dürfen durch das Projekt nicht beeinträchtigt wer- den. Bestehende Die gesamte Klosterinsel ist Teil eines eindrücklichen Natur- und Landschaftsschutzinven- Qualitäten tars von überregionaler Bedeutung und wird getragen von der Stellung im und der beson- deren Qualität des umgebenden Landschaftsraumes. Aus ökologischer Sicht sind heute vorab die alten Bäume und die bestehenden Magerwiesenflächen von besonderem Wert sowie – ausserhalb des Planungsperimeters gelegen – die strukturreiche, ungestörte Hart- holzaue am Westende der Klosterinsel. Den Freiräumen im Planungsperimeter - insbesondere dem östlichen Bereich des Spitz- gartens als Teil des Fördergebiets für den ökologischen Ausgleich - kommt eine wichtige ökologische Rolle zu. Die Naturräume/Freiräume dienen auch dem Menschen als wert- volle Rückzugs-, Erholungs- und Naturbeobachtungsorte. Potenziale Mit gezielten Erhaltungs- und Aufwertungsmassnahmen ist das Naturpotenzial optimal auszuschöpfen und sind vorhandene und neue Arten, Lebensräume und die ökologische
Hochbauamt 29/34 Vernetzung der Freiräume mit der näheren Umgebung zu fördern. Es ist ein möglichst ge- ringer Anteil versiegelter Flächen anzustreben. Bei der Wahl der Materialien und der Be- pflanzung sind Strukturreichtum, Robustheit und Standortgerechtigkeit zu berücksichtigen. Eine allfällige naturnahe Umgestaltung des Nordufers wäre östlich der bestehenden Ufer- mauer ab den Besucherparkplätzen möglich. Bestehende Schwellen könnten abgebaut, ein Flachufer sowie ein vis-à-vis zum angrenzenden Festlandufer geschaffen werden. Vielfältige Heckenpflanzungen zur Förderung des Artenreichtums von Kleinsäugern, Vö- geln und Insekten und zur Abgrenzung von Teilbereichen werden ausdrücklich begrüsst, ebenso wie Wiesen und Strukturen zur spezifischen Förderung von Schmetterlingen und Wildbienen. Die Nähe zum landwirtschaftlich genutzten Festlandbereich lässt Überlegungen für eine extensive Weidebewirtschaftung zu. Die Benutzbarkeit der Anlage sollte hierdurch jedoch keine Einschränkung erfahren.
Hochbauamt 30/34 Weitere Rahmenbedingungen Terminplan Gemäss heutigem Kenntnisstand ist die Umsetzung in den Jahren 2024 bis 2025 geplant. 2021 2022 2023 2024 2025 2026 l ll lll lV l ll lll lV l ll lll lV l ll lll lV l ll lll lV l ll lll lV Vorstudie, Wettbewerb Vorprojekt, KS Bauprojekt, KV Objektkreditantrag Baubewilligung Ausschreibungsplanung Ausführungsplanung Realisierung und IBS Kosten/Wirtschaftlichkeit Als Kostenziel sind 5.4 Mio. Franken für BKP 1,2,4,5,6 und 9 (inkl. Honorar und MWST) vorgesehen. Der Kanton Zürich als Bauherr setzt die beschränkt verfügbaren Steuermittel optimal ein: Gefragt sind robuste, langfristig gut nutzbare Freianlagen mit hohem Ge- brauchswert und angemessener Wirtschaftlichkeit. Unter dem Kostendach sind neben den Erstellungskosten von 4.15 Mio. Franken für die Gartenanlagen (inkl. Abbrüche, Demontagen und Werkleitungen sowie Honorare und Bau- nebenkosten), auch folgende Budgetpositionen enthalten: − Archäologische Untersuchungen (Prospektionen, Dokumentation) Fr. 350 000 − Gebäude (Türme, Mauern, Terrasse) Fr. 415 000 − Reserve (für Unvorhergesehenes) Fr. 485 000 Eingriffe in (wasserberührende) Ufermauern und angrenzende Gebäude, Rundtürme aus- genommen, sind in der Kostengrobschätzung (Kostengenauigkeit ±25%) nicht berücksich- tigt. Grundwasser/ Der Planungsperimeter liegt im Rheingrundwasserstrom. Das Grundwasservorkommen Gewässerschutz weist eine mittlere Mächtigkeit (2 bis 10 m) auf. Aus gewässerschutzrechtlicher Sicht wird das Planungsgebiet dem Gewässerschutzbereich Au (Schutzbereich für unterirdische Ge- wässer) zugewiesen. Für Bauvorhaben in Grundwasserschutzzonen gelten die Bestim- mungen des jeweiligen Schutzzonenreglements sowie die weiteren bundesrechtlichen Bestimmungen. Im Gewässerschutzbereich Au ist für die Erstellung von Bauteilen im Grundwasser (d.h. unterhalb des höchsten Grundwasserspiegels) und für Absenkungen des Grundwasserspiegels während der Bauzeit gemäss den §§ 36 ff. und 70 des kantona- len Wasserwirtschaftsgesetzes sowie Art. 19 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (GSchG) eine kantonale Konzession/Bewilligung erforderlich. Gemäss den Übergangsbestimmungen der SR 814.201 Gewässerschutzverordnung (GSchV) vom 28. Oktober 1998 (Stand am 1. Januar 2020) ist zum Rhein ein Uferstreifen von 20 m Breite von Bauten und Anlagen frei zu halten. Im Gewässerraum bzw. Uferstrei- fen gilt prinzipiell ein Bauverbot für nicht standortgebundene Bauten und Anlagen. Ausnah- men können nur in dicht überbauten Gebieten (Städte und Ortszentren) für zonenkon- forme Bauten und Anlagen gewährt werden, wenn keine überwiegenden Interessen
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