November 2019 - Gemeinde Rüegsau

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November 2019 - Gemeinde Rüegsau
04 | November 2019
November 2019 - Gemeinde Rüegsau
INH A LT S V ER ZEIC HNIS
INHALT

                                                                   Editorial                                            1
                                                                   Gemeindeversammlung
                                                                   Botschaft zur Gemeindeversammlung                     3
         Offizielles Informationsorgan ­                           Allgemeine Verwaltung
         der Gemeinde Rüegsau                                      Internetseite Rüegsau                                19
                                                                   Heimatkundebuch Rüegsau                              19
         Erscheint vorerst neu jährlich nur mit 2 Ausgaben         Lesen und Schreiben für Erwachsene                   21
         Nächste Ausgabe: 15. Mai 2020                             AHV
         Redaktionsschlüsse 2020:                                  AHV-Beiträge                                         22
         1 / 2020 – 30. März 2020                                  Betreuungsgutschriften                               23
         2 / 2020 – 12. Oktober 2020                               Rückerstattung Krankheitskosten                      24
                                                                   Auszug aus dem individuellen Konto                   25
         Kontakt: Gemeindeverwaltung, Redaktion ­                  Bau
         ­«Rüegsau Nachrichten», Marianne Seiler,                  Eingegangene Baugesuche                              27
          Tel. 034 460 70 70, marianne.seiler@ruegsau.ch
                                                                   Finanzen
                                                                   Birnel                                               28
         Redaktionsausschuss:
         Sonja Steinmann, Susanne
                           ­­       Muralt,                        Gemeinderat
         Marianne Seiler, Bernhard Liechti                         Aus dem Gemeinderat                                  29
                                                                   Nur noch zwei Ausgaben Rüegsau Nachrichten           29
         Gestaltung, Druck: Haller + Jenzer AG, Burgdorf           Umwelt
                                                                   Grabpflegeverträge                                   30
         Auflage: 1 700 Exemplare                                  Schwellenkorporation
         Verteiler: alle Haushalte der Gemeinde Rüegsau            Budget 2020 und Erhöhung Grundeigentümerbeiträge     31
                                                                   Soziales, Kultur und Sport
         Titelbild: Anita Schärer
                                                                   Jungbürgerfeier 2019                                 32
         Rückseite: Barbara Loosli
                                                                   Interview mit Matthias Aeschbacher                   33
                                                                   Gemeindebibliothek Rüegsau – Urwaldfiguren-Theater   35
                                                                   Personelles
                                                                   Willkommen Mayco Minder                              36
                                                                   Schule
                                                                   Kleine Skulpturen                                    36
                                                                   Erneuerung ICT-Infrastruktur                         37
                                                                   Vermischtes
                                                                   Rotkreuz Fahrdienst                                  38
          Gemeindeverwaltung | Rüegsaustrasse 40                   Seniorenausflug 2019                                 39
          Postfach 282 | 3415 Rüegsauschachen                      Brockenstube                                         40
          Tel. 034 460 70 70                                       Kerzenziehen in der Vorweihnachtszeit                41
          gemeindeschreiberei@ruegsau.ch                           Nachwuchstag und Jungschützenwettschiessen           41
                                                                   Information Wasserversorgung Rüegsau u. U.           44
          Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung                        Senioren-Essen                                       45
                                                                   Brocki Härzlech                                      46
          Montag 08.00 – 12.00 | 13.30 – 17.30 Uhr
                                                                   Tagesfamilien Emme plus                              46
          Dienstag bis Freitag 08.00 – 12.00 | 13.30 – 16.30 Uhr
                                                                   APH – Motorradsound und fröhliche Gesichter          47
                                                                   Gemischter Chor Sängerfründe unterwegs               48
          Nach vorheriger telefonischer Absprache können           Hochzeiten & Geburtstage                             49
          auch ausserhalb der Öffnungszeiten ­Termine              Veranstaltungskalender                               51
          vereinbart werden.                                       Notfallnummern                                       52
November 2019 - Gemeinde Rüegsau
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                  EDITORIAL

                                                                                                                  EDITORIAL
                  BUDGET 2020
                  NACH VIELEN JAHREN DIE ERSTE STEUERERHÖHUNG
                  FÜR RÜEGSAU

                    Höhere Steuern in Rüegsau?          Diese Kosten muss die Gemeinde nun sofort abschrei-
                    Tatsächlich konnten die Steuern     ben und belasten die Erfolgsrechnung. Viele Kos-
                    in Rüegsau über eine lange Zeit-    ten waren im Baukredit 2018 enthalten, Abschreibun-
                    dauer auf tiefem Niveau gehalten    gen waren geplant über einen längeren und späteren
werden. Dies trotz zahlreichen und hohen Investitio-    Zeitraum.
nen in die Infrastrukturen, wie Strassen, Abwasseran-
lagen, Beleuchtungen, Schulhaus Rüegsbach und wei-      Informatikunterricht als zentrales Element im Lehr-
teren Infrastrukturanlagen. Einsparungen wurden die     plan 21
letzten 20 Jahren ebenfalls gemacht: In die Schulan-    Um den heutigen Anforderungen an den Schulbetrieb
lagen Rüegsauschachen wurde wenig investiert. Durch     gerecht zu werden reicht unsere Infrastruktur schon
das Bevölkerungswachstum haben wir in der Gemeinde      länger nicht mehr. Die Gemeinde musste die Infra-
eine grosse Zunahme der Schülerzahlen!                  struktur der Informatikanlagen anpassen. Diese An-
                                                        lagen werden auf fünf Jahre abgeschrieben, was un-
Schüler müssen im Container unterrichtet werden!        ser Budget 2020 zusätzlich mit CHF 136’000.– belastet.
Vor rund 33 Jahren bestand das Problem auch schon,
zwei für drei Jahre vorgesehene Schulpavillons wurden   Die Haupteinflussfaktoren Budget 2020
damals aufgebaut. Die Provisorien stehen heute noch     Schulraumcontainer, Planungskredit und Informa-
und dienen als Schulraum. Bei einer Ablehnung des       tikanlagen verursachen einen Zusatzaufwand von
Baukredites für den Erweiterungsbau bleibt dies die     CHF   470’000.– pro Jahr. Ohne eine Steuererhöhung
Realität. Die Schülerinnen und Schüler werden wei-      ist dies nicht mehr finanzierbar! Eine Steuererhö-
terhin und auf unbestimmte Zeit in Schulraumcont-       hung um einen Anlagezehntel führt zu einem Meh-
ainern unterrichtet. Dies hat in den nächsten Jahren    rertrag von rund CHF 400’000.–. Ein grosser Teil dieser
einen starken Einfluss auf das Budget der Gemeinde      Mehrbelastungen – nämlich die Mietkosten sowie Ab-
Rüegsau.                                                schreibung des Planungskredites – sind jedoch zeit-
                                                        lich absehbar: Sie belasten die Gemeinderechnung
Budget 2020                                             noch während wenigen Jahren. Mittelfristig und im
Das Budget 2020 rechnet mit einem Aufwandüber-          Rahmen der Finanzierungsplanung vorgesehen wird
schuss von CHF rund 466’000.– und liegt mit diesem      diese Steuererhöhung anschliessend teilweise zur Fi-
Resultat etwas unter den Vorjahren. Es ist im Budget    nanzierung der Folgekosten aus dem Projekt zur Er-
2020 eine Steuererhöhung um einen Anlagezehntel auf     weiterung und dem Ersatz der Schulanlagen Rüegsau-
den Wert von 1,69 Einheiten eingeplant. Eine Steuer­    schachen dienen. Trotz der Steuererhöhung verbleibt
erhöhung wurde vom Gemeinderat in den letzten Jah-      ein Defizit von CHF rund 466’000.–. Das Budget 2020
ren immer wieder in Aussicht gestellt.                  ist mit zahlreichen weiteren oder zusätzlichen Ausga-
                                                        ben belastet. Als Beispiele dazu seien Gemeindebei-
Weshalb braucht jetzt es eine Steuererhöhung?           trag Sozialdienst, Unterhalt Gemeindestrassen und
Die Ablehnung des Baukredites im vergangenen Jahr       deren Abschreibungen, Unterhalt Gemeindeliegen-
hat einen direkten Einfluss auf unser Budget 2020 und   schaften, Gemeindebeiträge an Ergänzungsleistun-
Rechnung 2019:                                          gen, Kosten Informatikunterricht Schulen oder Besol-
                                                        dungskosten zu erwähnen. Der Gemeinderat hat das
Abschreibung Planungskredit       CHF 140’000.–         Budget 2020 in mehreren Versionen überarbeitet und
Mietkosten Schulraum Container    CHF 200’000.–         Sparpotentiale mit teils deutlichen Eingriffen in den
Bauprovisorien und Anschlüsse     CHF 120’000.–         heutigen Standard ausgeschöpft.
Mobiliar für Schulraumcontainer   CHF 240’000.–
November 2019 - Gemeinde Rüegsau
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            Ablehnung Steuererhöhung oder Budget 2020?                   ternativprojekt zur Schulanlage! Das Gegnerkomi-
EDITORIAL

            Bei einer Ablehnung der Steuererhöhung wird sich das         tee hat bis heute NIE ein Projekt aufgezeigt. Im Raum
            Defizit im Budget 2020 auf CHF 880’225.– erhöhen. Dies       stand einzig das Projekt von 2001. Dieses Projekt ent-
            würde das vorhandene Eigenkapital unmittelbar stär-          spricht nicht mehr den Raumansprüchen und heutigen
            ker belasten. Bei einer Ablehnung des Budgets sind nur       Anforderungen. Die Gemeinde kann nicht mit Luftbla-
            noch sogenannte «unumgängliche» Ausgaben mög-                sen planen und das Projekt nochmals der nächsten Ge-
            lich. Das heisst: Keine Skilager oder andere Schullager,     nerationen zuschieben. Als Finanzvorsteher glaube ich,
            keine Anschaffungen, (z. B. Bücher in der Bibliothek),       dass Sie – liebe Bürgerinnen und Bürger – die Projekte
            Einschränkung Winterdienst usw.                              und die aktuelle Situation richtig einschätzen und im
                                                                         Sinne unserer Gemeinde Rüegsau abstimmen werden.
            Weitsichtigkeit ist dieses Jahr wichtig!
            Der Gemeinderat hofft sehr, dass die Bevölkerung weit-           Paul Baumgartner, Gemeinderat Ressort Finanzen
            sichtig ist und sich richtig endscheidet. Es gibt kein Al-
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GEMEINDEVERSAMMLUNG

                                                                                                                GEMEINDE VERSAMMLUNG
BOTSCHAFT ZUR GEMEINDEVERSAMMLUNG
VOM 4. DEZEMBER 2019
Versammlung der Einwohnergemeinde
Mittwoch, 4. Dezember 2019, 19.30 Uhr,
Aula Primarschulanlage Rüegsauschachen

T R A K TA NDEN

Traktandum 1 –                                           Traktandum 4 –
Gewerbe- und Industriegebiet «Unterwintersei»            Um- und Ausbau Feuerwehrmagazin Rüegsau
Genehmigung Landverkauf                                  Kreditabrechnung

Traktandum 2 –                                           Traktandum 5 –
Gewerbe- und Industriegebiet «Unterwintersei»            Verschiedenes
Genehmigung Verpflichtungskredit
Bau Erschliessungs­anlagen 1. Etappe

Traktandum 3 –
Budget 2020
Genehmigung der Erfolgsrechnung sowie Festlegung
der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer

Hinweise
Die Unterlagen zur Versammlung liegen 30 Tage vor        Gemeindegesetz, Rügepflicht). Wer rechtzeitig Rügen
der Versammlung, d. h. ab 4. November 2019, in der Ge-   pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse
meindeverwaltung Rüegsau öffentlich auf. Ausserdem       nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
wird auf die Botschaft in den «Rüegsau Nachrichten»
verwiesen.                                               Wir laden die stimmberechtigten Bürgerinnen und
                                                         Bürger zu dieser Versammlung freundlich ein. Im An-
 eschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind in-
B                                                        schluss an die Versammlung wird ein einfacher Aperi-
nert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und       tif offeriert.
begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmen-
tal einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegege-                       Rüegsauschachen, 1. Oktober 2019
setz). Die Verletzung von Zuständigkeit- und Verfah-                                       Der Gemeinderat
rensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a
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                       BOTSCHAFT ZUR GEMEINDEVERSAMMLUNG
GEMEINDE VERSAMMLUNG

                       VOM 4. DEZEMBER 2019

                       TRAKTANDUM 1 –
                       GEWERBE- UND INDUSTRIEGEBIET «UNTERWINTERSEI»
                       GENEHMIGUNG LANDVERK AUF

                       Referent: Andreas Hängärtner, Gemeindepräsident
                                                                                   Im September 2019 haben die Firmen Gerber + Steffen
                       Im Gebiet Unterwintersei befindet sich auf den Parzel-      GmbH sowie Christen Bedachungen / Fassadenbau AG
                       len Nr. 1093, 1060, 1276 und 1266 ein Baugebiet mit ei-     einen Kaufvorvertrag unterzeichnet.
                       ner Fläche von 36’492 m2. Das Baugebiet ist aufgeteilt
                       in eine Zone mit Planungspflicht mit einer Fläche von       Der Gemeinderat beabsichtigt, das Bauland erschlos-
                       16’0916 m2 sowie einer Zone für Sport und Freizeit mit      sen zu verkaufen bzw. die Erschliessungskosten auf
                       einer Fläche von 19’575 m2. Das Land befindet sich voll-    den Baulandpreis abzuwälzen. Die Übertragung der
                       ständig im Eigentum der Gemeinde.                           Detailerschliessung an die Kaufinteressenten ist nicht
                                                                                   zielführend, da einerseits noch nicht alle künftigen
                       Die Überbauung der Zone mit Planungspflicht setzt           Baulandparzellen verkauft sind, andererseits die Er-
                       eine rechtskräftige Überbauungsordnung voraus. Der          schliessung über das ganze betroffene Baugebiet ge-
                       Erlass der Überbauungsordnung liegt in der Kompetenz        plant werden muss. Die Erschliessung hat daher vorab
                       des Gemeinderates. Der entsprechende Planungsauf-           durch die Gemeinde zu erfolgen, was allerdings auch
                       trag wurde dem Büro Ecoptima aus Bern erteilt. Dieses       eine entsprechende Vorfinanzierung durch die Ge-
                       Planungsbüro ist auch mit der Überarbeitung der Orts-       meinde bedingt.
                       planung beauftragt. Im November 2018 hat die Ecop-
                       tima AG einen ersten Entwurf eines Überbauungs-             Die aktuelle Marktsituation zeigt für das Baugebiet
                       planes vorgelegt, welcher die Flächenbedürfnisse der        Unterwintersei einen zu erzielenden Landpreis von
                       derzeit bekannten Interessenten abbildet. Vor eini-         CHF  150.– bis CHF 180.– pro m2 erschlossenes Bauland.
                       gen Monaten wurde das Ingenieurbüro Stebler + Däl-          Eine Grundstückanalyse aus dem Jahre 2016 errechnete
                       lenbach aus Burgdorf mit der Ausarbeitung einer Er-         einen Landwert von CHF 130.– m2 erschlossenes Bau-
                       schliessungsplanung (Stufe Vorprojekt) auf der Basis        land.
                       der Überbauungsplanung beauftragt.
                                                                                   In den Verhandlungen mit den Kaufinteressenten hat
                       Das gesamte Baugebiet wird derzeit landwirtschaftlich       sich der Gemeinderat auf einen Verkaufspreis von
                       genutzt. Seit einigen Jahren bemüht sich der Gemein-        CHF  160.– pro m2 erschlossenes Bauland geeinigt. Da-
                       derat aktiv, das Land dem bereits in der letzten Ortspla-   mit ergeben sich folgende Verkaufserlöse:
                       nung festgelegten Nutzungszweck zuzuführen und an
                       Gewerbebetriebe zu verkaufen.                               Landverkauf an Gerber + Steffen GmbH,
                                                                                   3’500 m2 zu CHF  160.–                CHF 560’000.–
                       Derzeit liegen unterzeichnete Kaufvorverträge folgen-
                       der Gewerbebetriebe vor:                                    Landverkauf an Christen Bedachun-     CHF 320’000.–
                       – Gerber + Steffen GmbH, Lützelflüh        3’500 m2       gen / Fassadenbau AG, 2’000 m2
                       –C hristen Bedachungen / Fassadenbau AG,                   zu CHF 160.–
                         Rüegsauschachen                           2’000 m2       Verkaufserlös                         CHF 880’000.–

                       Die bestehenden landwirtschaftlichen Pachtverhält-          Die genauen Flächenmässe ergeben sich aus der De-
                       nisse hat der Gemeinderat vorsorglicherweise gekün-         tailplanung der Erschliessungsanlagen sowie nach der
                       digt.                                                       Abparzellierung der Grundstücke.
November 2019 - Gemeinde Rüegsau
5

Die Firma Gerber + Steffen GmbH plant die Verlegung        Kaufvorverträge

                                                                                                                       GEMEINDE VERSAMMLUNG
ihres Werkhofes vom bisherigen Standort in Lützelflüh.     Die Kaufvorverträge beinhalten neben dem Verkaufs-
Die Firma ist im Bereich der Land- und Forstwirtschaft     preis von CHF 160.– pro m2 die Bestimmungen, wonach
tätig. Auf dem Areal soll unter anderem eine neue Ma-      die Käufer zum Kauf des definierten Landes verpflich-
schinenhalle entstehen.                                    tet sind,

Die Firma Christen Bedachungen / Fassadenbau AG            – sobald die rechtsgültige Überbauungsordnung für die
plant die Verlegung und Zusammenfassung ihrer teil-           Zone mit Planungspflicht vorliegt bzw. durch das Amt
weise dezentral gelegenen Werkhöfe am neuen Stand-            für Gemeinden und Raumordnung genehmigt ist
ort in der Unterwintersei. Dazu ist der Bau einer neuen    – das zuständige Organ der Gemeinde Rüegsau den
Werk- und Lagerhalle geplant.                                 Baukredit zur Finanzierung der Detailerschliessungs-
                                                              anlage genehmigt hat
Im nördlichen Teil des Baugebietes plant die Gemeinde      – das zuständige Organ der Gemeinde Rüegsau dem
die Verlegung und Neuinstallation ihrer Sammelstel-           Verkauf des Landes zugestimmt hat
len. Die bisherigen Sammelstellen im Rüegsauscha-
chen sind an ihren aktuellen Standorten nicht mehr         Weiter sind die Käufer verpflichtet, innert 2 Jahren nach
statthaft und werden damit aufgelöst.                      Abschluss des Kaufvertrages ein Baugesuch einzurei-
                                                           chen und innert 1 Jahr ab Vorliegen der Baubewilligung
Zum Verkauf steht eine weitere Baulandparzelle mit ei-     zu überbauen. Die Gemeinde Rüegsau andererseits
ner Fläche von rund 5’300 m2. Ausgehend von einem          hat während 5 Jahren ein Rückkaufsrecht ab Abschluss
Verkaufserlös von mindestens CHF 160.– pro m2 resul-       des Kaufvertrages zum Preis von CHF 150.–, sofern das
tiert aus einem weiteren Verkauf ein Erlös von CHF         Grundstück nach 4 Jahren seit Abschluss des Kaufver-
848’000.–. Über diesen Landverkauf wird die Gemein-        trages nicht überbaut ist. Weiter kann das Rückkaufs-
deversammlung zu gegebener Zeit ebenfalls befinden.        recht jederzeit ausgeübt werden, wenn der Kaufgegen-
                                                           stand innerhalb der fünfjährigen Rückkaufsrechtsdauer
Der durchschnittliche Buchwert des zu verkaufenden         unüberbaut weiterveräussert wird.
Landes beträgt rund CHF 35.– pro m2.

Die Erschliessungskosten zum Baugebiet belaufen sich
auf voraussichtlich CHF 452’500.– für die 1. Etappe. Die     Antrag des Gemeinderates
2. Etappe verursacht weitere Kosten von voraussichtlich      Der Gemeindeversammlung wird beantragt, den
CHF 347’500.–.                                               Verkauf von voraussichtlich 5’500 m2 Land an die
                                                             Firmen Christen Bedachungen / Fassadenbau AG
                                                             und Gerber + Steffen GmbH zum Preis von CHF
                                                             160.– pro m2 zu genehmigen und den Gemeinderat
                                                             zum Abschluss der Kaufverträge zu ermächtigen.
November 2019 - Gemeinde Rüegsau
6

                       TRAKTANDUM 2 –
GEMEINDE VERSAMMLUNG

                       GEWERBE- UND INDUSTRIEGEBIET «UNTERWINTERSEI»
                       GENEHMIGUNG VERPFLICHTUNGSKREDIT BAU ERSCHLIESSUNGS-
                       A NL AGEN 1. E TA P PE
                       Referent: Christoph Mosimann, Ressortleiter Bau            inklusive Mehrwertsteuer). Die 1. Etappe beinhaltet
                                                                                  im Wesentlichen eine Teilrealisierung der arealinter-
                       Im Gebiet Unterwintersei befindet sich auf den Parzel-     nen Erschliessungsstrasse, einen Ausbau der Gemein-
                       len Nr. 1093, 1060, 1276 und 1266 ein Baugebiet mit ei-    destrasse ab ARA bis zur geplanten Sammelstelle so-
                       ner Fläche von 36’492 m2. Das Baugebiet ist aufgeteilt     wie die arealinternen Anlagen zur Ver- und Entsorgung
                       in eine Zone mit Planungspflicht mit einer Fläche von      (Wasser, Abwasser, Energie).
                       16’916 m2 sowie einer Zone für Sport und Freizeit mit
                       einer Fläche von 19’575 m2. Das Land befindet sich voll-   Die 2. Etappe der Erschliessung beinhaltet einen Aus-
                       ständig im Eigentum der Gemeinde.                          bau der Gemeindestrasse ab «alter Holzbrücke» bis
                                                                                  zum Pumpenhaus sowie einen weiteren Ausbau der
                       Die Überbauung der Zone mit Planungspflicht setzt          arealinternen Erschliessungsanlagen. Die 2. Etappe
                       eine rechtskräftige Überbauungsordnung sowie die Er-       rechnet mit Kosten von rund CHF 347’500.– (+/- 20 %,
                       schliessung des Baugebietes voraus.                        inklusive Mehrwertsteuer).

                       Im Baureglement der Gemeinde Rüegsau ist der Pla-          Die Erschliessungskosten des gesamten Baugebietes
                       nungszweck der Zone mit Planungspflicht «Wintersey»        inklusive Ausbau der Gemeindestrasse betragen damit
                       wie folgt umschrieben: «Die Zone mit Planungspflicht       rund CHF 800’000.–.
                       ’Wintersey’ bezweckt eine dichte Überbauung mit Ge-
                       werbe- und Industriebauten. Im Rahmen der Über-
                       bauungsplanung sind Massnahmen zur Abwendung                   Bauherr:
                                                                                                                          Gemeindeverwaltung Rüegsau

                       der Gefahren zu planen. Die Überbauung richtet sich
                                                                                                                          Rüegsaustrasse 40
                                                                                                                          3415 Rüegsauschachen
                                                                                                                          034 460 70 70
                                                                                                                          gemeindeschreiberei@ruegsau.ch​​

                       nach den allgemein gültigen Vorschriften der Indust-                     Kanton Bern

                                                                                                Gemeinde Rüegsau

                       riezone I 16.»
                                                                                      Erschliessung

                                                                                      Unterwintersei                                                                                                F
                       Derzeit ist der Verkauf von Bauland an die Firmen Ger-
                                                                                                                                                                                           R
                       ber + Steffen GmbH und Christen Bedachungen / Fas-             Variante Erschliessung 6 m
                                                                                                                                                                               U
                       sadenbau AG geplant. Die Gemeinde will auf einem                                                                                           W                                                                                                                                 Res

                                                                                                                                                    T
                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Par

                       Teil des Gebietes eine neue Sammelstelle erstellen.            Vorprojekt
                                                                                                                                        N
                                                                                      Situation 1:500                       E                                                                                                                                 Parzelle Grüngutsammlung
                                                                                                                                                                                                                                                              Parzellenfläche:          ca. 540 m2

                       Die Gemeinde beabsichtigt, das Bauland erschlos-
                       sen zu verkaufen. Die Erschliessungskosten werden
                                                                                      Projektverfasser:
                                                                                                                                                                                                                               Bankett    0.50 m¹
                                                                                      Stebler Dällenbach                                                                                                                       Fahrbahn   4.20 m¹
                                                                                      Bauingenieur- und Planungsbüro
                                                                                      Hofgutweg 51       3402 Burgdorf
                                                                                                                                                                                                                               Bankett    0.50 m¹

                       auf den Baulandpreis abgewälzt. Die Übertragung der
                                                                                       034 422 99 22 info@steblering.ch

                                                                                                                                                       Ausgabe                 Revidiert
                                                                                      Plan Nr.                                    Format
                                                                                                                                                       Datum      06.05.2019

                                                                                      195403-01                                   45 x 105             Erstellt   sh

                       Detailerschliessung an die Kaufinteressenten ist nicht                                                                          Geprüft

                       zielführend, da einerseits noch nicht alle künftigen
                       Baulandparzellen verkauft sind, andererseits die Er-
                                                                                                                                                                                                                                                                                 Parzelle A
                                                                                                                                                                                                                                                                                 Parzellenfläche:
                                                                                                                                                                                                                               10

                       schliessung über das ganze betroffene Baugebiet ge-
                                                                                            Legende:
                       plant werden muss. Die Erschliessung hat daher vorab                 Projektiert                                                                Bestehend
                                                                                                                                                                                                                                                                   1035

                                                                                                                Strasse                                                                Kanalisation

                       durch die Gemeinde zu erfolgen, was allerdings auch                                      Bankett
                                                                                                                Neue Parzellen
                                                                                                                                                                                       Wasserleitung
                                                                                                                                                                                       Gasleitung
                                                                                                                                                                                                                          ARA-Rüegsau                               Z
                                                                                                                                                                                                                                                                  G ufa
                                                                                                                                                                                                                                                                   rü hr
                                                                                                                                                                                                                                                                     ng t
                                                                                                                                                                                                                                                                                 Mögliche
                                                                                                                                                                                                                                                                                 Retentionsfläche

                                                                                                                                                                                                                                                                       ut

                       eine entsprechende Vorfinanzierung durch die Ge-
                                                                                                                Mögliche Retentionsfläche                                              Swisscomleitung
                                                                                                                                                                                                                                                                                 Er
                                                                                                                Kanalisation mit Kontrollschacht                                       Stromleitung / Freileitung (BKW)                                                            sc
                                                                                                                                                                                                                                                                                 1. hlie
                                                                                                                Entwässerung mit Kontrollschacht                                                                                                                                   Et ss
                                                                                                                                                                                                                                                                                      ap un

                       meinde bedingt.
                                                                                                                                                                                                                                                                                        pe g
                                                                                                                                                                                                                                              10a

                                                                                                                                                                                                                                                                     10c

                                                                                                                                                                                       Waldfläche
                                                                                                                Einlaufschacht
                                                                                                                                                                                       Gewässer
                                                                                                                Wasserleitung mit Hydrant
                                                                                                                Elektroleitung / Kandelaber
                                                                                                                Verteilkabine
                                                                                                                Swisscom / Kontrollschacht

                       Das Vorprojekt von Stebler + Dällenbach Bauingeni-                                                                                                                                                                           RUB ARA
                                                                                                                                                                                                                                                    T=   564.50

                       eurbüro vom August 2019 rechnet mit Erschliessungs-
                                                                                                                                                                                                                                                    E=   562.75

                       kosten der 1. Etappe von rund CHF 452’500.– (+/- 20 %,
November 2019 - Gemeinde Rüegsau
7

                                                                                  Erschliessungen                                                                                                                                                                                                                                            Die Anschlusshöhen für die Kanalisation sind durch die

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       GEMEINDE VERSAMMLUNG
                                                                                  Die Erschliessungsstrasse ab der Holzbrücke bis zum                                                                                                                                                                                                        bestehenden Leitungen der ARA Mittleres Emmental
                                                                                  Gewerbegebiet wird auf eine Breite von 6 m ausge-                                                                                                                                                                                                          gegeben. Für die Erschliessung des Gebiets mit einer
                                                                                  baut, mit einem beidseitigen Bankett von je mindes-                                                                                                                                                                                                        Schmutzwasserleitung wurde aufgrund der Anschluss-
                                                                                  tens 50 cm. Es wird davon ausgegangen, dass die be-                                                                                                                                                                                                        möglichkeit zwei Varianten geprüft:
                                                                                  stehende Strasse einen genügenden Strassenaufbau
                                                                                  aufweist. Daher ist im Projekt und in den Kosten eine                                                                                                                                                                                                      – Variante Freispiegel
                                                                                  Verbreiterung der bestehenden Strasse berücksichtigt.                                                                                                                                                                                                      – Variante Pumpen

                                                                                  Bei der Ringstrasse wird ebenfalls eine Breite von 6 m                                                                                                                                                                                                     Variante Freispiegel
                                                                                  mit beidseitigem Bankett von 50 cm gewählt. Die Ra-                                                                                                                                                                                                        Um eine Leitung aus dem Bebauungsgebiet im Frei-
                                                                                  dien bei den Knotenpunkten sowie bei den Richtungs-                                                                                                                                                                                                        spiegel an die bestehende Schmutzwasserleitung
                                                                                  änderungen wurden gemäss den Schleppkurven der                                                                                                                                                                                                             anzuschliessen, muss die künftige Strasse stark an-
                                                                                  SN 640 271 a dimensioniert. In der Geländemulde                                                                                                                                                                                                            gehoben werden. Dies führt zu hohen Kosten für Ma-
                                                                                  muss die Ringstrasse gegenüber dem bestehenden                                                                                                                                                                                                             teriallieferung und Einbau sowie zu ungünstiger
                                                                                  Terrain angehoben werden. Einerseits muss die Stra-                                                                                                                                                                                                        Erschliessung der Bauparzellen. Bei der Variante Frei-
                                                                                  sse für die Entwässerung ein Längsgefälle aufweisen,                                                                                                                                                                                                       spiegel gilt zu beachten, dass die bestehende Kapa-
                                                                                  andererseits ergibt sich die Höhe aus der bestehen-                                                                                                                                                                                                        zität der Leitung resp. der bestehenden Pumpstation
                                                                                  den Schmutzwasserleitung (Anschlusshöhe). Die künf-                                                                                                                                                                                                        der ARA knapp ist und es zu Rückstau führen könnte.
                                                                                  tige Ringstrasse wird im Bereich zwischen 30 und 60
                                                                                  cm höher als das bestehende Terrain zu liegen kom-                                                                                                                                                                                                         Variante Pumpen
                                                                                  men. Für die Zufahrt zur geplanten Grüngutsammel-                                                                                                                                                                                                          Bei der Variante Pumpen wird das gesammelte
                                                                                  stelle wurde die minimale Breite, gemäss Bauverord-                                                                                                                                                                                                        Schmutzwasser in die bestehende Verbandskanal-
                                                                                  nung, von 4,20 m gewählt.                                                                                                                                                                                                                                  leitung im bestehenden Hochwasserdamm oder di-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    %

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             1378
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  0.53
November 2019 - Gemeinde Rüegsau
8

                       rekt zur Abwasserreinigungsanlage gepumpt. In           Folgekosten
GEMEINDE VERSAMMLUNG

                       der Ringstrasse ist eine Freispiegelleitung mit einer   Die Investitionen werden nach Massgabe der gemein-
                       Länge von rund 75 m geplant. An diese Leitung kön-      derechtlichen Vorschriften abgeschrieben (Strassen-
                       nen die Bauinteressenten ihre Schmutzwasserleitung      bau über 40 Jahre, Abwasserleitungen über 80 Jahre).
                       aus dem Erdgeschoss im Freispiegel anschliessen. Für    Die Erfolgsrechnung der Gemeinde wird wie folgt be-
                       die Pumpstation ist eine Fertigstation mit einer Ge-    lastet:
                       samttiefe von rund 4,5 m geplant. Der Pumpschacht
                       liegt trotz der grossen Tiefe rund einen halben Meter   – Strassenbau mit CHF 10’000.– pro Jahr
                       über dem mittleren Grundwasserspiegel.                     während 40 Jahren
                                                                               – Abwasseranlagen mit CHF 1’000.– pro Jahr
                       Variantenwahl                                              während 80 Jahren
                       Aufgrund der Erstellungskosten, Realisierbarkeit und
                       ohne die Gefahr eines Rückstaus wurde die Variante      Zu diesen Kosten fallen allfällige Kapitalzinsen aus
                       mit einem Pumpschacht zur Ableitung des Schmutz-        der Beschaffung von Fremdkapital an.
                       wassers gewählt. Die Anlage bleibt im Eigentum der
                       Gemeinde.                                               Der Bau der 2. Etappe erfolgt abhängig von den wei-
                                                                               teren Landverkäufen. Die Gemeindeversammlung
                       Entlang der bestehenden Strasse zur Erschliessung       wird diesen Ausbau zu einem späteren Zeitpunkt be-
                       der ARA befindet sich die Leitung der Trinkwasser-      schliessen.
                       versorgung. Die Trinkwasserversorgung plant die Lei-
                       tung auf ihre Kosten zu erweitern damit die Versor-
                       gung sichergestellt ist. Um das Gewerbegebiet zu
                       erschliessen ist eine Ringleitung in der Ringstrasse      Antrag des Gemeinderates
                       geplant. Um den Löschschutz sicherzustellen sind im       Der Gemeindeversammlung wird die Geneh-
                       Vorprojekt vier Hydranten eingerechnet. Die Erstel-       migung eines Verpflichtungskredites von CHF
                       lungskosten der Ringleitung inkl. der Hydranten ge-       453’000.– zum Bau der Erschliessungsanlagen
                       hen zu Lasten der Gemeinde.                               1. Etappe für das Baugebiet Unterwintersei bean-
                                                                                 tragt.

                       Kosten Erschliessungsprojekt (1. Etappe)
                       Erschliessung Zufahrt                CHF     60’500.–
                       (Bereich ARA bis Entsorgungshof)
                       Ringstrasse 1. Etappe                CHF    238’000.–
                       Kanalisation                         CHF     63’000.–
                       Wasserleitung (Bereich Ringstra-     CHF     60’000.–
                       sse, Kosten z. L. Gemeinde)
                       Erschliessung Entsorgungshof         CHF     31’000.–
                       Total Erschliessungskosten           CHF 452’500.–
                       1. Etappe, inklusive MwSt
                       (+/- 20 %)
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TRAKTANDUM 3 – BUDGET 2020

                                                                                                                         GEMEINDE VERSAMMLUNG
GENEHMIGUNG DER ERFOLGSRECHNUNG SOWIE FESTLEGUNG
DER STEUER ANLAGE UND DER LIEGENSCHAFTSSTEUER
Referent: Paul Baumgartner, Ressortleiter Finanzen          Werden diese drei Haupteinflussfaktoren im Budget
                                                            2020 zusammengerechnet wird klar, dass dieser Zusatz­
Das Budget 2020 rechnet mit einem Aufwandüberschuss         aufwand von rund CHF 470’000.– ohne Steuererhöhung
von CHF rund 466’000.– und liegt mit diesem Resultat        nicht mehr finanzierbar ist. Eine Steuererhöhung um ei-
im Bereich des Vorjahresbudgets. Allerdings beinhaltet      nen Anlagezehntel führt zu einem Mehrertrag von rund
das Budget 2020 auch eine Erhöhung der Steuern um           CHF 400’000.—.
einen Anlagezehntel auf den neuen Wert von 1,69 Ein-
heiten. Diese Steuererhöhung hat der Gemeinderat in         Ein grosser Teil dieser Mehrbelastungen – nämlich die
den letzten Jahren wiederholt in Aussicht gestellt. Sie     Mietkosten sowie die Abschreibung des Planungskre-
steht zu einem grossen Teil im Zusammenhang mit der         dites – sind jedoch zeitlich absehbar: Sie belasten die
notwendigen Erweiterung des Schulraumes in der Ge-          Gemeinderechnung noch während wenigen Jahren.
meinde Rüegsau.                                             Mittelfristig und im Rahmen der Finanzplanung vorge-
                                                            sehen wird diese Steuererhöhung anschliessend teil-
In den nächsten Jahren wird die Gemeinderechnung            weise zur Finanzierung der Folgekosten aus dem Pro-
durch sehr hohe Mietkosten für Schulraumcontainer be-       jekt zur Erweiterung und dem Ersatz der Schulanlagen
lastet. Diese Mietkosten betragen zwischen 200’000.– bis    Rüegsauschachen dienen.
300’000.– pro Jahr. Sie belasten das Budget 2020, da die
Stimmberechtigen das im September 2018 vorgelegte           Trotz der Steuererhöhung verbleibt ein Defizit von rund
Projekt zur Sanierung und Erweiterung der Schulanla-        CHF 466’000.–. Das Budget 2020 ist mit zahlreichen wei-
gen abgelehnt haben. Die Mietkosten waren im dama-          teren neuen oder zusätzlichen Ausgaben belastet. Als
ligen Baukredit enthalten. Die Mietkosten entfallen in      Beispiele dazu seien Besoldungskosten, Kosten Infor-
der Zukunft, sofern die Stimmberechtigen dem Bauk-          matikunterricht Schulen, Unterhaltsbedarf Gemeinde-
redit zur Erweiterung und dem Ersatz der Schulanlagen       liegenschaften, Gemeindebeitrag an Ergänzungsleis-
Rüegsauschachen zustimmen.                                  tungen, Gemeindebeitrag an Sozialdienst, Unterhalt
                                                            für Gemeindestrassen oder Abschreibungen genannt.
Ebenfalls bedingt durch die Ablehnung des Baukredi-         Die weiteren Details zum Budget 2020 finden Sie in der
tes im September 2018 ist der durch die Stimmberech-        nachfolgenden Detailaufstellung.
tigen bewilligte Planungskredit von 1,34 Mio. Franken
innert 10 Jahren zu lasten der Erfolgsrechnung abzu-        Der Gemeinderat hat das Budget 2020 in mehreren Versi-
schreiben. Das Budget 2020 wird daher weiter mit jähr-      onen überarbeitet und das Sparpotential mit teils deut-
lich CHF  140’000.– belastet.                               lichen Eingriffen am bisherigen Standard ausgeschöpft.
                                                            Er empfiehlt Ihnen, einerseits der Steuererhöhung als
Schliesslich bewilligte der Gemeinderat vor einigen Mo-     auch dem Budgetdefizit zuzustimmen. Das Defizit ist
naten Kredite zum Ausbau der Schülerinformatik an un-       angesichts des vorhandenen Eigenkapitals vertretbar.
seren Schulen. Die bestehenden Infrastrukturen genüg-       Die beantragte Steuererhöhung dient der Finanzierung
ten in keiner weise den heutigen Anforderungen, was         der absehbaren Mehrausgaben und ist anschliessend
sich auch im grossen Nachholbedarf wiederspiegelte.         Teil der bereits in der Vergangenheit in Aussicht gestell-
Dabei ist auch zu beachten, dass der Informatikunter-       ten notwendigen Erhöhung zur Finanzierung des Schul-
richt ein zentrales Element im Lehrplan 21 bildet. Die      hausprojektes.
neue Informatikinfrastruktur an unseren Schulen wirkt
sich als dritter Punkt wesentlich im Budget 2020 aus: In-                                          Der Gemeinderat
formatikanlagen müssen innert 5 Jahren abgeschrieben
werden und belasten das Budget mit rund CHF 136’000.–
pro Jahr.
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                       0 AUF EINEN BLICK (MANAGEMENT SUMMARY)
GEMEINDE VERSAMMLUNG

                       Das Budget 2020 rechnet mit einem Aufwandüber-              – Die für den nötigen Raumbedarf der Schulen gemie-
                       schuss von CHF 466’345.–. Für das Jahr 2019 wurde ein          teten Container sind mit CHF 314’000.– budgetiert. In
                       Aufwandüberschuss von CHF 583’963.– budgetiert.                der Zukunft werden diese Mietkosten entfallen, so-
                                                                                      fern die Stimmberechtigten dem Baukredit zur Erwei-
                       – Die Berechnungen für das Budget 2020 basieren auf           terung und den Ersatz der Schulanlagen Rüegsau-
                          der Annahme, dass die Stimmberechten den Bau­               schachen zustimmen.
                          kredit zur Erweiterung und den Ersatz der Schulan­       – Mit CHF 140’000.– sind die Abschreibungen für den
                          lagen Rüegsauschachen bewilligen.                           Planungskredit «Projektierung Schulanlagen» einge-
                       – Wie der Gemeinderat in den letzten Jahren in Aus-           stellt (Abschreibedauer 10 Jahre).
                          sicht gestellt hat, werden die Steuereinnahmen auf       – Die neue Informatikinfrastruktur an den Schulen ge-
                          einer erhöhten Anlage von 1,69 Einheiten (Vorjahr 1,59      mäss Lehrplan 21 sowie die Beschaffung von Schul-
                          Einheiten) budgetiert. Die Steuererhöhung begrün-           mobiliarbelasten die Rechnung ab dem Jahr 2019
                          det sich im Wesentlichen mit den neuen Kosten im            durch neue Abschreibungen zusätzlich.
                          Zusammenhang mit der Bereitstellung des zusätzli-        – Der Gemeinderat hat das Budget 2020 in mehreren
                          chen Schulraumes.                                           Versionen überarbeitet und das Sparpotential mit
                       – Mit der Erhöhung der Steueranlage wird mit Mehrer-          teils deutlichen Eingriffen am bisherigen Standard
                          trägen von gerundet CHF 400’000.– gerechnet.                ausgeschöpft.

                       1 R ECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZE HARMONISIERTES
                        RECHNUNGSLEGUNGSMODELL 2 (HRM2)

                       1.1 Allgemeines                                             1.2.4 Zusätzliche Abschreibungen (Art. 84 GV)
                       Das Budget 2020 wurde nach dem neuen Rechnungs­             Zusätzliche Abschreibungen betreffen nur den allge-
                       legungsmodell HRM2 erstellt.                                meinen Haushalt und werden vorgenommen, wenn im
                                                                                   Rechnungsjahr:
                       1.2 Abschreibungen                                          a) in der Erfolgsrechnung ein Ertragsüberschuss ausge-
                       1.2.1 Bestehendes Verwaltungsvermögen                           wiesen wird und
                       Das am 01.01.2016 bestehende Verwaltungsvermögen            b) die ordentlichen Abschreibungen kleiner als die Net-
                       wurde zu Buchwerten in HRM2 übernommen und ergibt               toinvestitionen sind.
                       für die beschlossene Abschreibedauer von 12 Jahren ei-      Für das Budgetjahr 2020 sind keine zusätzlichen Ab-
                       nen jährlichen Abschreibungssatz von CHF 256’465.–.         schreibungen zu budgetieren.

                       1.2.2 Sonderfälle Verwaltungsvermögen                       1.3 Investitionsrechnung / Aktivierungsgrenze
                       Da das Verwaltungsvermögen im Abwasser per 01.01.2016       Der Gemeinderat belastet einzelne Investitionen für
                       bereits auf CHF 0.– abgeschrieben war, müssen für das       den allgemeinen Haushalt und die Abfallentsorgung
                       alte Verwaltungsvermögen keine weiteren linearen Ab-        bis zum Betrag von CHF 20’000.– (maximal bis zur Ak-
                       schreibungen vorgenommen werden.                            tivierungsgrenze gemäss Art. 79a GV) der Erfolgsrech-
                                                                                   nung. Für die Spezialfinanzierung Abwasser beträgt die
                       1.2.3 Neues Verwaltungsvermögen                             Aktivierungsgrenze CHF 50’000.–.
                       Auf neuen Vermögenswerten werden die planmässi-
                       gen Abschreibungen nach Anlagekategorien und Nut-
                       zungsdauer (Anhang 2 GV) berechnet. Die Abschrei-
                       bungen erfolgen linear nach Nutzungsdauer.
11

2 ERL ÄUTERUNGEN

                                                                                                        GEMEINDE VERSAMMLUNG
2.1 Allgemeines
Ansätze für die Berechnung des Budgets (mit Ausnahme der Steueranlage sind alle Ansätze unverändert):

Gemeindesteueranlage                                1,69 Einheiten (Vorjahr 1,59)
Liegenschaftssteuer                                 1,00 ‰ des amtlichen Wertes
Wehrdienstersatzabgabe                              5 % vom Staatssteuerbetrag max. CHF 450.–

                                                        CHF
Hundetaxe                                              40.00

Abwassergebühren
Grundgebühren                     pro Wohnung          80.00                            exkl. MWSt
                                  pro Betrieb          80.00                            exkl. MWSt
Benutzungsgebühren                pro m3                0.80                            exkl. MWSt
Regenabwassergebühren             bis 7’000 m   2
                                                        0.70 pro m   2
                                                                                        exkl. MWSt
                                  ab 7’001 m2           0.35 pro m2                     exkl. MWSt

Kehrichtgebühren
Grundgebühren                     pro Wohnung          80.00                            exkl. MWSt
                                  pro Betrieb          80.00                            exkl. MWSt
Containergebühren                                   1’800.00 pro 800 lt                 exkl. MWSt
Sackgebühren                                            1.90 pro 35 lt                  inkl. MWSt

Tierkörperentsorgungsgebühren     pro GVE              10.00                            exkl. MWSt
12

                       2.2 Erfolgsrechnung
GEMEINDE VERSAMMLUNG

                       2.2.1 E
                              RLÄUTERUNG ZUR ENTWICKLUNG                         2.2.2 E RLÄUTERUNG ZUR ENTWICKLUNG
                             PERSONALAUFWAND                                             SACHAUFWAND

                                                                                  Budget 2020                 Budget 2019
                        Budget 2020                 Budget 2019
                                                                                  Aufwand                     Aufwand
                        Aufwand                     Aufwand
                                                                                  2’698’366.00                2’316’058.00
                        1’987’630.00                1’886’420.00
                       Die Entwicklung des Personalaufwands entspricht der        Trotz Kürzungen und weiteren Sparmassnahmen
                       normalen Anpassungen analog der Schätzungen und            nimmt der Sachaufwand zu. Prägend sind hier die Zu-
                       Prognosen des Kantons. In der Erhöhung ist auch die        nahme der Mietkosten für die Container der Schulan-
                       neue Stellenschaffung auf der Verwaltung enthalten.        lagen (Vorjahr Total CHF 124’600.–; Budgetjahr 2020 To-
                                                                                  tal CHF 314’000.–), Mehraufwendungen für Lehrmittel
                                                                                  (mehr Schüler) sowie Unterhalt Informatik der Schulen
                                                                                  nach dem Ausbau der Informatikstruktur.

                       2.2.3 E RLÄUTERUNG ZUR ENTWICKLUNG AB-                    2.2.4 E RLÄUTERUNG ZUR ENTWICKLUNG
                              SCHREIBUNGEN VERWALTUNGSVERMÖGEN                           STEUERERTRAG
                                                                                  Die Steuerprognose basiert auf der Berechnung der Fi-
                        Budget 2020                 Budget 2019                   nanzplanungshilfe des Kantons Bern und den Progno-
                        Aufwand                     Aufwand                       seannahmen der Kantonalen Planungsgruppe Bern.
                        760’567.00                  628’917.00                    Berechnet wurden die Zahlen aufgrund der erhöhten
                                                                                  Steueranlage von 1,69. Die Einkommenssteuern basie-
                       Gemäss den geplanten Investitionen 2019 / 2020 nehmen      ren auf einem Durchschnittswert der letzten drei Jahre,
                       die Abschreibungen um CHF 131’650.– zu. Dies ist vor al-   da in der Rechnung 2018 ein grosser Rückgang zu ver-
                       lem auf die Beschaffung von Mobilien für die Schulen       buchen war. Bei den juristischen Personen wurden
                       und die Ausrüstung der Informatik gemäss Lehrplan 21       die Hochrechnungen aufgrund von Abklärungen und
                       der Schulen zurückzuführen.                                Nachfragen gemacht. Bei den Erbschaftssteuern wurde
                                                                                  ebenfalls auf Vorjahreswerte abgestellt (ausserordent-
                                                                                  licher Ertrag in der Rechnung 2018 gegenüber den Vor-
                                                                                  jahren). Wie in den Vorjahren ist mit Abweichungen zu
                                                                                  den Prognoseannahmen zu rechnen.
13

                                                       Budget 2020     Budget 2019     Rechnung 2018

                                                                                                        GEMEINDE VERSAMMLUNG
Direkte Steuern natürliche Personen                            CHF            CHF                CHF
Einkommenssteuern natürliche Personen                   5’415’300.00   4’989’900.00      4’882’055.25
Vermögenssteuern natürliche Personen                     508’200.00     550’700.00         372’056.80
Quellensteuern natürliche Personen                        26’000.00       25’000.00         39’418.10

Direkte Steuern juristische Personen
Gewinnsteuern juristische Personen                      1’072’100.00    786’500.00         962’354.75
Kapitalsteuern juristische Personen                        3’600.00        2’700.00          7’164.20
Übrige direkte Steuern juristische Personen                17’300.00      15’000.00         21’230.30

Übrige direkte Steuern
Liegenschaftssteuern                                     474’000.00     476’000.00         466’710.65
Vermögensgewinnsteuern                                   508’200.00      550’700.00        372’056.80
Erbschafts- und Schenkungssteuern                          5’000.00        5’000.00        108’940.60
Eingang abgeschriebene Steuern                             9’000.00       8’000.00          10’278.25

2.3 INVESTITIONEN
                                                                       Budget 2020     Zwischentotal
Investitionen Steuerhaushalt                                                   CHF              CHF
Zivilschutzanlage Gerbematte, Umnutzung öffentlicher Schutzraum           250’000.00
Primarstufe, Mobilien Wandschränke                                         60’000.00
Sekundarstufe, Schüler-/Lehrerpulte Altbau                                 85’000.00
Neubau Kindergarten Rüegsauschachen                                       350’000.00
Neubau Schulanlagen Sekundarschule                                      1’024’000.00
Neubau Turnhalle Sekundarschule                                           375’000.00
Sanierungen Primarschule (Dachentwässerung, Duschen und Garderoben,
Behebung Schimmelbildung Klassentrakt)                                    150’000.00
Gemeindetrassen, div. Sanierungen                                         425’000.00
Revision Ortsplanung                                                       27’000.00
Investitionsbeiträge Kanton Gefahrenkarte                                 -90’000.00
                                                                                         2’656’000.00
Investitionen Spezialfinanzierungen
Abwasser                                                                  391’000.00
Abfall                                                                          0.00
                                                                                           391’000.00
Gesamttotal                                                            3’047’000.00
14

                       3 ERGEBNIS
GEMEINDE VERSAMMLUNG

                       3.1 ALLGEMEINE ÜBERSICHT                                         Budget 2020      Budget 2019 Rechnung 2018
                                                                                                 CHF              CHF             CHF
                       Jahresergebnis ER Gesamthaushalt (SG 90)                           -485’617.00      -670’203.00      48’260.70
                       Jahresergebnis ER Allgemeiner Haushalt (SG 900)                   -466’345.00       -583’963.00           0.00
                       Jahresergebnis gesetzliche Spezialfinanzierungen
                       (SG 901)                                                            -19’272.00      -86’240.00       48’260.70
                       Steuerertrag natürliche Personen (SG 400)                         5’893’000.00     5’504’800.00    5’260’667.05
                       Steuerertrag juristische Personen (SG 401)                        1’044’100.00       735’900.00    1’007’928.30
                       Liegenschaftssteuer (SG 4021)                                      474’000.00       476’000.00      466’710.55
                       Nettoinvestitionen (SG 5 ./. 6)                                   3’047’000.00     2’045’000.00    1’997’960.80

                       3.1.1 Finanzierungsergebnis                                      Budget 2020      Budget 2019 Rechnung 2018
                       Selbstfinanzierung:
                       Gesamtergebnis Erfolgsrechnung                            90 +     -485’617.00      -670’203.00      48’260.70
                       Abschreibungen Verwaltungsvermögen                        33 +      760’567.00       699’169.00     341’088.00
                       Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen               35 +       187’157.00      190’600.00      501’947.10
                       Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen             45 -     -116’103.00      -105’500.00       71’760.95
                       WB Darlehen VV                                           364 +            0.00            0.00            0.00
                       WB Beteiligungen VV                                      365 +            0.00            0.00            0.00
                       Abschreibungen Investitionsbeiträge                      366 +       11’800.00        11’800.00           0.00
                       Zusätzliche Abschreibungen                               383 +            0.00            0.00            0.00
                       Einlagen in das Eigenkapital                             389 +            0.00            0.00       118’317.64
                       Entnahmen aus dem Eigenkapital                           489 -    -466’345.00       -583’963.00           0.00

                       Selbstfinanzierung                                                 -108’541.00      -458’097.00    1’081’374.39

                       Nettoinvestitionen:
                       Ergebnis Investitionsrechnung                  5 ./. 6           -3’047’000.00    -2’045’000.00   -1’997’960.80

                       Finanzierungsergebnis                                            -3’155’541.00    -2’503’097.00    -916’586.41
                       (+ = Finanzierungsüberschuss / - = Finanzierungsfehlbetrag)
15

4 ERFOLGSRECHNUNG

                                                                                                                                        GEMEINDE VERSAMMLUNG
4.1 Z USAMMENZUG ERFOLGSRECHNUNG NACH FUNKTIONALER GLIEDERUNG
    (1-STELLIGE KONTENSTUFE)
Konto Erfolgsrechnung                                     Budget 2020                   Budget 2019                 Rechnung 2018
      Funktionale Gliederung ER               Aufwand           Ertrag      Aufwand           Ertrag       Aufwand            Ertrag
0     Allgemeine Verwaltung                1’416’540.00     191’410.00 1’309’040.00       148’576.00    1’279’474.83      169’390.50
      Netto Aufwand                                       1’225’130.00                  1’160’464.00                     1’110’084.33
      Öffentliche Ordnung und
1
      Sicherheit, Verteidigung               331’209.00    248’695.00     316’800.00     260’670.00       351’723.75      256’680.19
      Netto Aufwand                                         82’514.00                     56’130.00                        95’043.56
2     Bildung                              4’901’458.00 2’204’035.00 4’210’474.00 2’084’582.00          3’936’877.21    1’861’069.65
      Netto Aufwand                                     2’697’423.00               2’125’892.00                         2’075’807.56
3     Kultur, Sport und Freizeit, Kirche    142’430.00      50’800.00     162’250.00      48’000.00       152’350.50       49’045.10
      Netto Aufwand                                          91’630.00                    114’250.00                      103’305.40
4     Gesundheit                              28’135.00      1’850.00      25’145.00       1’700.00        17’816.40        1’504.55
      Netto Aufwand                                         26’285.00                     23’445.00                         16’311.85
5     Soziale Sicherheit                   2’684’806.00       8’800.00   2’620’136.00       9’000.00    2’477’209.30        8’345.00
      Netto Aufwand                                       2’676’006.00                   2’611’136.00                   2’468’864.30
      Verkehr und
6
      Nachrichten­übermittlung              950’908.00     130’475.00     915’838.00     123’040.00        815’157.15     143’978.75
      Netto Aufwand                                        820’433.00                    792’798.00                        671’178.40
7     Umweltschutz &
      Raumordnung                          1’237’509.00   1’000’985.00   1’206’607.00    992’295.00     1’478’271.55 1’234’448.20
      Netto Aufwand                                         236’524.00                    214’312.00                    243’823.35
8     Volkswirtschaft                         13’775.00    145’140.00       12’675.00    140’290.00        21’238.25      154’543.75
      Netto Ertrag                           131’365.00                    127’615.00                     133’305.50
9     Finanzen und Steuern                 1’083’215.00 8’341’450.00     1’202’901.00   7’589’750.00    1’063’551.00    7’714’664.25
      Netto Ertrag                         7’258’235.00                  6’386’849.00                    6’651’113.25

      Total                                12’789’985.00 12’323’640.00   11’981’866.00 11’397’903.00    11’593’669.94   11’593’669.94
      Netto Aufwand                                        466’345.00                     583’963.00                            0.00

      Gesamttotal                          12’789’985.00 12’789’985.00   11’981’866.00 11’981’866.00    11’593’669.94   11’593’669.94
16

                       5 INVESTITIONSRECHNUNG
GEMEINDE VERSAMMLUNG

                       5.1 Z USAMMENZUG INVESTITIONSRECHNUNG NACH FUNKTIONALER GLIEDERUNG
                           (1-STELLIGE KONTENSTUFE)

                       Konto Erfolgsrechnung                              Budget 2020                  Budget 2019               Rechnung 2018
                             Funktionale Gliederung ER        Aufwand           Ertrag     Aufwand           Ertrag      Aufwand             Ertrag
                              Öffentliche Ordnung und
                       1
                              Sicherheit, Verteidigung       250’000.00                        0.00                    315’178.60
                              Netto Aufwand                                250’000.00                         0.00                        315’178.60
                       2      Bildung                      2’044’000.00                  660’000.00                   1’078’005.30
                              Netto Aufwand                               2’044’000.00                  660’000.00                      1’078’005.30
                       5      Soziale Sicherheit                  0.00                         0.00                          0.00
                              Netto Aufwand                                      0.00                         0.00                             0.00
                              Verkehr und
                       6
                              Nachrichten­übermittlung       475’000.00     50’000.00    653’000.00     167’000.00    704’526.00        443’693.30
                              Netto Aufwand                                425’000.00                   486’000.00                       260’832.70
                       7      Umweltschutz &
                              Raumordnung                    418’000.00     90’000.00    989’000.00     90’000.00     343’944.20
                              Netto Aufwand                                328’000.00                   899’000.00                      343’944.20

                              Total                        3’187’000.00    140’000.00 2’302’000.00      257’000.00    2’441’654.10      443’693.30
                              Netto Aufwand                               3’047’000.00                 2’045’000.00                    1’997’960.80

                              Gesamttotal                  3’187’000.00   3’187’000.00 2’302’000.00 2’302’000.00      2’441’654.10     2’441’654.10

                       6 A N T R AG DE S GEMEINDER AT E S

                       Der Gemeinderat von Rüegsau hat das vorliegende            a) Genehmigung der Steueranlage von 1.69 Einheiten.
                       Budget 2020 mit allen Bestandteilen an seiner Sitzung      b) 
                                                                                     Genehmigung der Steueranlage für die Liegen-
                       vom 1. Oktober 2019 beschlossen und beantragt der             schaftssteuern von 1.0 ‰ vom amtlichen Wert.
                       Gemeindeversammlung:                                       c) Genehmigung des Budgets 2020 bestehend aus:

                                                                                                      Aufwand                              Ertrag
                                                                                                           CHF                                CHF
                       Gesamthaushalt                                                           12’651’090.00                        12’165’473.00
                       Aufwandüberschuss                                                                                                485’617.00
                       Allgemeiner Haushalt                                                     11’573’730.00                        11’107’385.00
                       Aufwandüberschuss                                                                                               466’345.00
                       SF Abwasserentsorgung                                                     544’060.00                            489’553.00
                       Aufwandüberschuss                                                                                                 54’507.00
                       SF Abfall                                                                  387’900.00                             397’110.00
                       Ertragsüberschuss                                                             9’210.00
                       SF Feuerwehr                                                               145’400.00                            171’425.00
                       Ertragsüberschuss                                                           26’025.00
17

TRAKTANDUM 4 –

                                                                                                             GEMEINDE VERSAMMLUNG
UM- UND AUSBAU FEUERWEHRMAGAZIN RÜEGSAU
K R EDITA BR EC HNUNG

Referent: Christof Steiner, Ressortleiter Sicherheit
                                                           Antrag des Gemeinderates
Die Gemeindeversammlung hat am 6. Dezember 2017            Die Gemeindeversammlung nimmt die Kreditab-
einen Verpflichtungskredit von CHF 424’000.– für den       rechnung gestützt auf Art. 109 der Gemeindever-
Um- und Ausbau des Feuerwehrmagazins Rüegsau be-           ordnung zur Kenntnis.
willigt. Das Bauprojekt ist abgeschlossen und es ergibt
sich folgende Kreditabrechnung:

 Beschluss Gemeindeversammlung CHF            424’000.00
 vom 6. Dezember 2017
 Kreditabrechnung vom                  CHF    413’442.50
 16. September 2019
 Kreditunterschreitung                 CHF     10’557.50

TRAKTANDUM 5 –
VERSCHIEDENES
18
WERBUNG

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                                                                                       info@salvisbergag.ch
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A L LGEM EIN E V ERWA LT U NG

                                                                                                                    ALLG. VERWALTUNG
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– Eine Agenda mit Daten zu Papier- oder Kartonsamm-         meinde Rüegsau.
   lungen, Abstimmungen und Gemeindeversammlun-           – Die Gemeindeverwaltung mit Telefonnummern,
   gen.                                                      E-Mailadressen und Ansprechpersonen.
– Einen Online Schalter mit Merkblättern und Links,      – Einen Link zum Verkehrsverein Hasle-Rüegsau, wel-
   beispielsweise zur Abfallentsorgung, zu Stipendien        cher die Liste aller Vereine führt.
   sowie Online-Formularen zum Wegzug oder Umzug.         – Alle Spielgruppen und Schulstandorte in der Ge-
– Eine Liste mit Zuständigkeiten von A bis Z, wie zum       meinde Rüegsau und einen Link zum Ferienplan.
   Beispiel Adresse und Telefonnummer zum Geometer,       Überzeugen Sie sich selbst und besuchen Sie die
                                                          
   zum Wildhüter oder zum Rotkreuz-Fahrdienst.            Homepage unter www.ruegsau.ch.
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   zeit nachschauen können, ob und wann Tageskarten                             Anita Schärer, Finanzverwaltung
   frei sind.

HEIM ATKUNDEBUCH RÜEGSAU
DIE F R EIHER R SC H A F T BR A NDIS (T EIL 2 VON 2)
Die Nachfolger der Freiherren Brandis                     milie die Besitzung Brandis einem Genfer Edelmann,
Durch die Tochter des Kaspar von Scharnachthal, Bar-      Petermann de Pesmes, für 8’400 Pfund Berner Wäh-
bara, kam die Freiherrschaft Brandis an den berühmten     rung. Petermann de Pesmes besass das bernische Bur-
Berner Schultheissen Niklaus von Diessbach, den Ge-       grecht. Seine Enkelin, Johanna de Pesmes, brachte
genspieler Adrians von Bubenberg. Im Jahre 1475 starb     1547 die emmentalischen Güter ihrem Mann Franz von
Niklaus von Diessbach; seine Witwe verheiratete sich in   Montmajeur (Montmayor) in die Ehe, und von dessen
zweiter Ehe mit dem bi-schöflich-baslerischen Meier       Sohne Jakob kaufte die Stadt Bern am 23. Dezember
von Biel, Hans Friedrich von Mülinen, einem Manne, der    1607 die Freiherrschaft Brandis für 17 000 Sonnenkronen
an der Spitze der Bieler den ganzen Burgunderkrieg        und 300 Kronen Trinkgeld.
mitgemacht hatte. Am 13. Mai 1482 verkaufte diese Fa-
20

                   Von nun an bildete das Gebiet der ehemaligen Freiherr-    – Wolfstiegen – Linde bei Ramsei – Flühlenstalden –
ALLG. VERWALTUNG

                   schaft Brandis eine bernische Landvogtei unter glei-      Trütlislehn – Oberschaufelbühl – Hegen – Moos – Häu-
                   chem Namen. Im Ämterbuch Brandis A (Staatsarchiv          sern – Unterbrittern – Zeitlistal – über die Höhe nach
                   Bern) steht über diesen Kauf folgende Eintragung: «Ao.    Otzenberg – Wintersey – Eymatt – Lützelflüh.
                   1607 den 23. Decemb. verkaufte Jakob von Montmayor,
                   freyherr zu Brandis und Silens, Mitherr zu St. Bartho-    Die Herrschaftsrechte
                   lome in der Landvogtey Tscherli gelegen und Burger        Im äussersten Zipfel des Herrschaftsgebietes erhob sich
                   zu Bern, den Hochgeachteten, Gestrengen, frommen,         bei der Wolfstiegen das Hochgericht, dessen Wahrzei-
                   Edelvesten, fürnemmen, fürsichtigen und Weisen Her-       chen, der Galgen, dieser Örtlichkeit bis auf den heuti-
                   ren Schultheiss, Rhatt und Burgeren der Stadt Bern,       gen Tag den Namen «Galgeli» gegeben hat. Hier wal-
                   sein Schloss, was darin zu bleiben gehört, und nagel      tete der Scharfrichter von Brandis seines Amtes, denn
                   und nut begreift, und Freyherrschaft Brandis und darzu    die Ausübung der höchsten Gewalt, sowohl in zivil-
                   gehörige Gerichte Lützelflü und Rügsouw, mit hohen        wie in strafrechtlichen Sachen, lag bei den Freiherren,
                   und niederen Grichten, aller Herrlichkeit Vogteyen        der Entscheid über Leben und Tod. Kleinere Rechtsge-
                   Hauss und Vogtrechten zu Rügsouw, Lüten, Hochwäl-         schäfte liessen sie durch ihre Amt- oder Ammänner an
                   dern als da sind Hassli, und Brandiswald, Güteren, der    den Wochen- und Hofgerichten erledigen. Die Herr-
                   St. Johanser, Gempte, und Schweikwald, Hölzeren, fel-     schaftsherren konnten auch gestatten, dass ihre Unter-
                   dern, Acher, Matten, Zins, Zehnten, fischetzen, wasser,   tanen an das Landgericht von Ranflüh geladen wurden.
                   bächen, win, weyden, Acherum um 17 000 Sonnen Cro-        Den Namen Twingherr verbindet das Volk meist mit der
                   nen.»                                                     Vorstellung eines harten Regenten, der seine Leute zu
                                                                             Frondienst und Steuern zwang. Aus dem Twingherrn
                   Das Herrschaftsgebiet                                     wurde ein Zwingherr. Das Wort Twingherr stammt aber
                   Die Tatsache, dass der Freie Thüring von Lützelflüh in    von Twing und Bann, was soviel wie Grundgerichts-
                   Trub ein Kloster gründen und dieses mit einer Reihe       barkeit bedeutet. Vor dem Hofgericht kamen die aus
                   von Gütern und Landstücken versehen konnte, die sich      der Grundgerichtsbarkeit entstandenen Rechtsstrei-
                   über das ganze Emmental hin verstreuten, beweist,         tigkeiten zum Austrag. Die Rechtshändel betrafen zur
                   wie umfangreich sein Herrschaftsgebiet gewesen sein       Hauptsache Güterbelehnungen, Abgaben und Zinse,
                   muss. In einer Urkunde vom 2. April 1139 nahm Papst       also Dinge, die noch heute zwischen Grundbesitzer und
                   Innocenz IL das Kloster Trub unter seinen Schutz und      Pächter oder «Lähema» zu Streitigkeiten führen kön-
                   sicherte den damaligen und zukünftigen Güterbesitz.       nen. Die näheren Bestimmungen über das Hofrecht von
                   Unter diesen Gütern werden aus der jetzigen Gemeinde      Brandis fehlen, da keine Niederschrift erhalten blieb.
                   Rüegsau aufgezählt: «Rügsow, Albesberg, Schmidberg,       Nicht nur die Gegenwart, sondern auch das Mittelal-
                   Rüggespach, Scheidegg und Nüwegg.» Heute lässt sich       ter weist eine Unmenge der verschiedenartigsten Ge-
                   der ganze Umfang der Ländereien, die einst den Freien
                   von Lützelflüh und später denen von Brandis gehör-
                   ten, nicht mehr festhalten. Wer die Besitzverhältnisse
                   im Emmental überprüft, der findet ein wildes Durchei-
                   nander mit einem «allen natürlichen Grenzen wider-
                   sprechenden Ineinandergreifen der Herrschaften Su-
                   miswald, Trachselwald und Brandis». Eben dieser bunt
                   durcheinandergewürfelte Besitz legt den Schluss nahe,
                   dass einst alles in einer Hand vereinigt war. Wie sich
                   aber das Ganze in die Teile auflöste, das zu sagen wird
                   durch das Fehlen geschichtlicher Quellen unmöglich
                   gemacht.

                   Als Brandis 1607 an Bern überging, umfasste es das Ge-
                   biet der Gerichte Lützelflüh und Rüegsau. Nach einer
                   Marchbeschreibung von 1455 besassen aber die Frei-
                   herren die hohe Gerichtsbarkeit nur innerhalb der fol-
                   genden Grenzpunkte: Lützelflüh – Mühle – Mühlebach
21

richte auf, von denen hier das Hochgericht, das Land-        «Der frowen von brandis den Bären an die hüser ze

                                                                                                                     ALLG. VERWALTUNG
gericht, das Wochengericht und das Hofgericht erwähnt        slan.»
seien. Dem Grundsatz nach mussten schon damals die
Gerichtsverhandlungen sachlich geführt werden. Dass          An dem Tag, an dem der frisch hingemalte Berner Bär
aber trotzdem Gewalt und Willkür, Reichtum und Armut         über die Schlosswand auf Brandis schritt, begriff der
gelegentlich keine Rolle gespielt hätten, wagen wir hier     letzte Bauer von Rüegsau, wer in Zukunft die letzten
nicht zu behaupten.                                          Entscheide über sie fällen werde.

Weitere Rechte der Freiherren waren der Heerbann,            Interessiert es Sie, wie die Geschichte weitergeht?
d. h. das Recht zum Aufgebot der waffenfähigen Mann-         Das Heimatkundebuch Rüegsau mit den weiteren
schaft, ferner die Jagd auf das Hochwild und das Fe-         spannenden Kapiteln kann auf der Gemeindeverwal-
dervieh, der Fischfang. Der Kampf zwischen Bern und          tung kostenlos bezogen werden.
den Adeligen ging vielfach um den Gewinn oder Ver-
lust dieser Rechte, denn ihr Besitz zeigte dem Volke,                         Martina Blaser, Gemeindeschreiberei
wer Meister war im Land. War diese Machtfrage ein-
mal entschieden, dann scheute sich Bern nicht, auch
das äussere Wahrzeichen hinzusetzen, wie dies aus der
folgenden Notiz im Berner Ratsmanual vom 1. Oktober
1530 deutlich hervorgeht:

LESEN UND SCHREIBEN FÜR ERWACHSENE

Der Verein Lesen und Schreiben für Erwachsene führt          So lassen sich Folgekosten einer mangelnden Integra-
Grundkompetenz-Kurse an verschiedenen Standorten             tion in einem beträchtlichen Ausmass reduzieren.
im deutschsprachigen Teil des Kantons Bern durch. Der
Kanton Bern unterstützt dieses Angebot mit finanziel-        Gerne machen wir auf das Angebot vom Verein Lesen
len Beiträgen.                                               und Schreiben aufmerksam:

Die einzelne Gemeinde hat einen beachtlichen Nutzen          Lesen. Schreiben. Rechnen. Computer
vom Angebot des Vereins Lesen und Schreiben für Er-          Kostengünstige Kurse für deutschsprachige Erwach-
wachsene: Es dient der Integration in die Gesellschaft und   sene zur Verbesserung der Grundkompetenzen Lesen,
in die Arbeitswelt sowie dem sozialen Zusammenhalt.          Schreiben, Rechnen, Computer

Die Schule unternimmt grosse Anstrengungen zur In-           Subventioniert durch den Kanton Bern.
tegration der Kinder und Jugendlichen. Es gilt, paral-
lel dazu auch erwachsene Personen beim Erhalt ihrer          Informationen und Beratung:
Grundkompetenzen zu unterstützen.                            Tel. 031 318 07 07
                                                             www.lesenschreiben-bern.ch
Ein gutes Zusammenspiel von Schule, Erwachsenenbil-
dung und Behörden in der Gemeinde zeitigt positive                           Marianne Seiler, Gemeindeschreiberei
Auswirkungen auf die Gemeinschaft.
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