November 2019 - Gemeinde Rüegsau
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INH A LT S V ER ZEIC HNIS INHALT Editorial 1 Gemeindeversammlung Botschaft zur Gemeindeversammlung 3 Offizielles Informationsorgan Allgemeine Verwaltung der Gemeinde Rüegsau Internetseite Rüegsau 19 Heimatkundebuch Rüegsau 19 Erscheint vorerst neu jährlich nur mit 2 Ausgaben Lesen und Schreiben für Erwachsene 21 Nächste Ausgabe: 15. Mai 2020 AHV Redaktionsschlüsse 2020: AHV-Beiträge 22 1 / 2020 – 30. März 2020 Betreuungsgutschriften 23 2 / 2020 – 12. Oktober 2020 Rückerstattung Krankheitskosten 24 Auszug aus dem individuellen Konto 25 Kontakt: Gemeindeverwaltung, Redaktion Bau «Rüegsau Nachrichten», Marianne Seiler, Eingegangene Baugesuche 27 Tel. 034 460 70 70, marianne.seiler@ruegsau.ch Finanzen Birnel 28 Redaktionsausschuss: Sonja Steinmann, Susanne Muralt, Gemeinderat Marianne Seiler, Bernhard Liechti Aus dem Gemeinderat 29 Nur noch zwei Ausgaben Rüegsau Nachrichten 29 Gestaltung, Druck: Haller + Jenzer AG, Burgdorf Umwelt Grabpflegeverträge 30 Auflage: 1 700 Exemplare Schwellenkorporation Verteiler: alle Haushalte der Gemeinde Rüegsau Budget 2020 und Erhöhung Grundeigentümerbeiträge 31 Soziales, Kultur und Sport Titelbild: Anita Schärer Jungbürgerfeier 2019 32 Rückseite: Barbara Loosli Interview mit Matthias Aeschbacher 33 Gemeindebibliothek Rüegsau – Urwaldfiguren-Theater 35 Personelles Willkommen Mayco Minder 36 Schule Kleine Skulpturen 36 Erneuerung ICT-Infrastruktur 37 Vermischtes Rotkreuz Fahrdienst 38 Gemeindeverwaltung | Rüegsaustrasse 40 Seniorenausflug 2019 39 Postfach 282 | 3415 Rüegsauschachen Brockenstube 40 Tel. 034 460 70 70 Kerzenziehen in der Vorweihnachtszeit 41 gemeindeschreiberei@ruegsau.ch Nachwuchstag und Jungschützenwettschiessen 41 Information Wasserversorgung Rüegsau u. U. 44 Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Senioren-Essen 45 Brocki Härzlech 46 Montag 08.00 – 12.00 | 13.30 – 17.30 Uhr Tagesfamilien Emme plus 46 Dienstag bis Freitag 08.00 – 12.00 | 13.30 – 16.30 Uhr APH – Motorradsound und fröhliche Gesichter 47 Gemischter Chor Sängerfründe unterwegs 48 Nach vorheriger telefonischer Absprache können Hochzeiten & Geburtstage 49 auch ausserhalb der Öffnungszeiten Termine Veranstaltungskalender 51 vereinbart werden. Notfallnummern 52
1 EDITORIAL EDITORIAL BUDGET 2020 NACH VIELEN JAHREN DIE ERSTE STEUERERHÖHUNG FÜR RÜEGSAU Höhere Steuern in Rüegsau? Diese Kosten muss die Gemeinde nun sofort abschrei- Tatsächlich konnten die Steuern ben und belasten die Erfolgsrechnung. Viele Kos- in Rüegsau über eine lange Zeit- ten waren im Baukredit 2018 enthalten, Abschreibun- dauer auf tiefem Niveau gehalten gen waren geplant über einen längeren und späteren werden. Dies trotz zahlreichen und hohen Investitio- Zeitraum. nen in die Infrastrukturen, wie Strassen, Abwasseran- lagen, Beleuchtungen, Schulhaus Rüegsbach und wei- Informatikunterricht als zentrales Element im Lehr- teren Infrastrukturanlagen. Einsparungen wurden die plan 21 letzten 20 Jahren ebenfalls gemacht: In die Schulan- Um den heutigen Anforderungen an den Schulbetrieb lagen Rüegsauschachen wurde wenig investiert. Durch gerecht zu werden reicht unsere Infrastruktur schon das Bevölkerungswachstum haben wir in der Gemeinde länger nicht mehr. Die Gemeinde musste die Infra- eine grosse Zunahme der Schülerzahlen! struktur der Informatikanlagen anpassen. Diese An- lagen werden auf fünf Jahre abgeschrieben, was un- Schüler müssen im Container unterrichtet werden! ser Budget 2020 zusätzlich mit CHF 136’000.– belastet. Vor rund 33 Jahren bestand das Problem auch schon, zwei für drei Jahre vorgesehene Schulpavillons wurden Die Haupteinflussfaktoren Budget 2020 damals aufgebaut. Die Provisorien stehen heute noch Schulraumcontainer, Planungskredit und Informa- und dienen als Schulraum. Bei einer Ablehnung des tikanlagen verursachen einen Zusatzaufwand von Baukredites für den Erweiterungsbau bleibt dies die CHF 470’000.– pro Jahr. Ohne eine Steuererhöhung Realität. Die Schülerinnen und Schüler werden wei- ist dies nicht mehr finanzierbar! Eine Steuererhö- terhin und auf unbestimmte Zeit in Schulraumcont- hung um einen Anlagezehntel führt zu einem Meh- ainern unterrichtet. Dies hat in den nächsten Jahren rertrag von rund CHF 400’000.–. Ein grosser Teil dieser einen starken Einfluss auf das Budget der Gemeinde Mehrbelastungen – nämlich die Mietkosten sowie Ab- Rüegsau. schreibung des Planungskredites – sind jedoch zeit- lich absehbar: Sie belasten die Gemeinderechnung Budget 2020 noch während wenigen Jahren. Mittelfristig und im Das Budget 2020 rechnet mit einem Aufwandüber- Rahmen der Finanzierungsplanung vorgesehen wird schuss von CHF rund 466’000.– und liegt mit diesem diese Steuererhöhung anschliessend teilweise zur Fi- Resultat etwas unter den Vorjahren. Es ist im Budget nanzierung der Folgekosten aus dem Projekt zur Er- 2020 eine Steuererhöhung um einen Anlagezehntel auf weiterung und dem Ersatz der Schulanlagen Rüegsau- den Wert von 1,69 Einheiten eingeplant. Eine Steuer schachen dienen. Trotz der Steuererhöhung verbleibt erhöhung wurde vom Gemeinderat in den letzten Jah- ein Defizit von CHF rund 466’000.–. Das Budget 2020 ren immer wieder in Aussicht gestellt. ist mit zahlreichen weiteren oder zusätzlichen Ausga- ben belastet. Als Beispiele dazu seien Gemeindebei- Weshalb braucht jetzt es eine Steuererhöhung? trag Sozialdienst, Unterhalt Gemeindestrassen und Die Ablehnung des Baukredites im vergangenen Jahr deren Abschreibungen, Unterhalt Gemeindeliegen- hat einen direkten Einfluss auf unser Budget 2020 und schaften, Gemeindebeiträge an Ergänzungsleistun- Rechnung 2019: gen, Kosten Informatikunterricht Schulen oder Besol- dungskosten zu erwähnen. Der Gemeinderat hat das Abschreibung Planungskredit CHF 140’000.– Budget 2020 in mehreren Versionen überarbeitet und Mietkosten Schulraum Container CHF 200’000.– Sparpotentiale mit teils deutlichen Eingriffen in den Bauprovisorien und Anschlüsse CHF 120’000.– heutigen Standard ausgeschöpft. Mobiliar für Schulraumcontainer CHF 240’000.–
2 Ablehnung Steuererhöhung oder Budget 2020? ternativprojekt zur Schulanlage! Das Gegnerkomi- EDITORIAL Bei einer Ablehnung der Steuererhöhung wird sich das tee hat bis heute NIE ein Projekt aufgezeigt. Im Raum Defizit im Budget 2020 auf CHF 880’225.– erhöhen. Dies stand einzig das Projekt von 2001. Dieses Projekt ent- würde das vorhandene Eigenkapital unmittelbar stär- spricht nicht mehr den Raumansprüchen und heutigen ker belasten. Bei einer Ablehnung des Budgets sind nur Anforderungen. Die Gemeinde kann nicht mit Luftbla- noch sogenannte «unumgängliche» Ausgaben mög- sen planen und das Projekt nochmals der nächsten Ge- lich. Das heisst: Keine Skilager oder andere Schullager, nerationen zuschieben. Als Finanzvorsteher glaube ich, keine Anschaffungen, (z. B. Bücher in der Bibliothek), dass Sie – liebe Bürgerinnen und Bürger – die Projekte Einschränkung Winterdienst usw. und die aktuelle Situation richtig einschätzen und im Sinne unserer Gemeinde Rüegsau abstimmen werden. Weitsichtigkeit ist dieses Jahr wichtig! Der Gemeinderat hofft sehr, dass die Bevölkerung weit- Paul Baumgartner, Gemeinderat Ressort Finanzen sichtig ist und sich richtig endscheidet. Es gibt kein Al-
3 GEMEINDEVERSAMMLUNG GEMEINDE VERSAMMLUNG BOTSCHAFT ZUR GEMEINDEVERSAMMLUNG VOM 4. DEZEMBER 2019 Versammlung der Einwohnergemeinde Mittwoch, 4. Dezember 2019, 19.30 Uhr, Aula Primarschulanlage Rüegsauschachen T R A K TA NDEN Traktandum 1 – Traktandum 4 – Gewerbe- und Industriegebiet «Unterwintersei» Um- und Ausbau Feuerwehrmagazin Rüegsau Genehmigung Landverkauf Kreditabrechnung Traktandum 2 – Traktandum 5 – Gewerbe- und Industriegebiet «Unterwintersei» Verschiedenes Genehmigung Verpflichtungskredit Bau Erschliessungsanlagen 1. Etappe Traktandum 3 – Budget 2020 Genehmigung der Erfolgsrechnung sowie Festlegung der Steueranlage und der Liegenschaftssteuer Hinweise Die Unterlagen zur Versammlung liegen 30 Tage vor Gemeindegesetz, Rügepflicht). Wer rechtzeitig Rügen der Versammlung, d. h. ab 4. November 2019, in der Ge- pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse meindeverwaltung Rüegsau öffentlich auf. Ausserdem nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. wird auf die Botschaft in den «Rüegsau Nachrichten» verwiesen. Wir laden die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger zu dieser Versammlung freundlich ein. Im An- eschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind in- B schluss an die Versammlung wird ein einfacher Aperi- nert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und tif offeriert. begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmen- tal einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegege- Rüegsauschachen, 1. Oktober 2019 setz). Die Verletzung von Zuständigkeit- und Verfah- Der Gemeinderat rensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a
4 BOTSCHAFT ZUR GEMEINDEVERSAMMLUNG GEMEINDE VERSAMMLUNG VOM 4. DEZEMBER 2019 TRAKTANDUM 1 – GEWERBE- UND INDUSTRIEGEBIET «UNTERWINTERSEI» GENEHMIGUNG LANDVERK AUF Referent: Andreas Hängärtner, Gemeindepräsident Im September 2019 haben die Firmen Gerber + Steffen Im Gebiet Unterwintersei befindet sich auf den Parzel- GmbH sowie Christen Bedachungen / Fassadenbau AG len Nr. 1093, 1060, 1276 und 1266 ein Baugebiet mit ei- einen Kaufvorvertrag unterzeichnet. ner Fläche von 36’492 m2. Das Baugebiet ist aufgeteilt in eine Zone mit Planungspflicht mit einer Fläche von Der Gemeinderat beabsichtigt, das Bauland erschlos- 16’0916 m2 sowie einer Zone für Sport und Freizeit mit sen zu verkaufen bzw. die Erschliessungskosten auf einer Fläche von 19’575 m2. Das Land befindet sich voll- den Baulandpreis abzuwälzen. Die Übertragung der ständig im Eigentum der Gemeinde. Detailerschliessung an die Kaufinteressenten ist nicht zielführend, da einerseits noch nicht alle künftigen Die Überbauung der Zone mit Planungspflicht setzt Baulandparzellen verkauft sind, andererseits die Er- eine rechtskräftige Überbauungsordnung voraus. Der schliessung über das ganze betroffene Baugebiet ge- Erlass der Überbauungsordnung liegt in der Kompetenz plant werden muss. Die Erschliessung hat daher vorab des Gemeinderates. Der entsprechende Planungsauf- durch die Gemeinde zu erfolgen, was allerdings auch trag wurde dem Büro Ecoptima aus Bern erteilt. Dieses eine entsprechende Vorfinanzierung durch die Ge- Planungsbüro ist auch mit der Überarbeitung der Orts- meinde bedingt. planung beauftragt. Im November 2018 hat die Ecop- tima AG einen ersten Entwurf eines Überbauungs- Die aktuelle Marktsituation zeigt für das Baugebiet planes vorgelegt, welcher die Flächenbedürfnisse der Unterwintersei einen zu erzielenden Landpreis von derzeit bekannten Interessenten abbildet. Vor eini- CHF 150.– bis CHF 180.– pro m2 erschlossenes Bauland. gen Monaten wurde das Ingenieurbüro Stebler + Däl- Eine Grundstückanalyse aus dem Jahre 2016 errechnete lenbach aus Burgdorf mit der Ausarbeitung einer Er- einen Landwert von CHF 130.– m2 erschlossenes Bau- schliessungsplanung (Stufe Vorprojekt) auf der Basis land. der Überbauungsplanung beauftragt. In den Verhandlungen mit den Kaufinteressenten hat Das gesamte Baugebiet wird derzeit landwirtschaftlich sich der Gemeinderat auf einen Verkaufspreis von genutzt. Seit einigen Jahren bemüht sich der Gemein- CHF 160.– pro m2 erschlossenes Bauland geeinigt. Da- derat aktiv, das Land dem bereits in der letzten Ortspla- mit ergeben sich folgende Verkaufserlöse: nung festgelegten Nutzungszweck zuzuführen und an Gewerbebetriebe zu verkaufen. Landverkauf an Gerber + Steffen GmbH, 3’500 m2 zu CHF 160.– CHF 560’000.– Derzeit liegen unterzeichnete Kaufvorverträge folgen- der Gewerbebetriebe vor: Landverkauf an Christen Bedachun- CHF 320’000.– – Gerber + Steffen GmbH, Lützelflüh 3’500 m2 gen / Fassadenbau AG, 2’000 m2 –C hristen Bedachungen / Fassadenbau AG, zu CHF 160.– Rüegsauschachen 2’000 m2 Verkaufserlös CHF 880’000.– Die bestehenden landwirtschaftlichen Pachtverhält- Die genauen Flächenmässe ergeben sich aus der De- nisse hat der Gemeinderat vorsorglicherweise gekün- tailplanung der Erschliessungsanlagen sowie nach der digt. Abparzellierung der Grundstücke.
5 Die Firma Gerber + Steffen GmbH plant die Verlegung Kaufvorverträge GEMEINDE VERSAMMLUNG ihres Werkhofes vom bisherigen Standort in Lützelflüh. Die Kaufvorverträge beinhalten neben dem Verkaufs- Die Firma ist im Bereich der Land- und Forstwirtschaft preis von CHF 160.– pro m2 die Bestimmungen, wonach tätig. Auf dem Areal soll unter anderem eine neue Ma- die Käufer zum Kauf des definierten Landes verpflich- schinenhalle entstehen. tet sind, Die Firma Christen Bedachungen / Fassadenbau AG – sobald die rechtsgültige Überbauungsordnung für die plant die Verlegung und Zusammenfassung ihrer teil- Zone mit Planungspflicht vorliegt bzw. durch das Amt weise dezentral gelegenen Werkhöfe am neuen Stand- für Gemeinden und Raumordnung genehmigt ist ort in der Unterwintersei. Dazu ist der Bau einer neuen – das zuständige Organ der Gemeinde Rüegsau den Werk- und Lagerhalle geplant. Baukredit zur Finanzierung der Detailerschliessungs- anlage genehmigt hat Im nördlichen Teil des Baugebietes plant die Gemeinde – das zuständige Organ der Gemeinde Rüegsau dem die Verlegung und Neuinstallation ihrer Sammelstel- Verkauf des Landes zugestimmt hat len. Die bisherigen Sammelstellen im Rüegsauscha- chen sind an ihren aktuellen Standorten nicht mehr Weiter sind die Käufer verpflichtet, innert 2 Jahren nach statthaft und werden damit aufgelöst. Abschluss des Kaufvertrages ein Baugesuch einzurei- chen und innert 1 Jahr ab Vorliegen der Baubewilligung Zum Verkauf steht eine weitere Baulandparzelle mit ei- zu überbauen. Die Gemeinde Rüegsau andererseits ner Fläche von rund 5’300 m2. Ausgehend von einem hat während 5 Jahren ein Rückkaufsrecht ab Abschluss Verkaufserlös von mindestens CHF 160.– pro m2 resul- des Kaufvertrages zum Preis von CHF 150.–, sofern das tiert aus einem weiteren Verkauf ein Erlös von CHF Grundstück nach 4 Jahren seit Abschluss des Kaufver- 848’000.–. Über diesen Landverkauf wird die Gemein- trages nicht überbaut ist. Weiter kann das Rückkaufs- deversammlung zu gegebener Zeit ebenfalls befinden. recht jederzeit ausgeübt werden, wenn der Kaufgegen- stand innerhalb der fünfjährigen Rückkaufsrechtsdauer Der durchschnittliche Buchwert des zu verkaufenden unüberbaut weiterveräussert wird. Landes beträgt rund CHF 35.– pro m2. Die Erschliessungskosten zum Baugebiet belaufen sich auf voraussichtlich CHF 452’500.– für die 1. Etappe. Die Antrag des Gemeinderates 2. Etappe verursacht weitere Kosten von voraussichtlich Der Gemeindeversammlung wird beantragt, den CHF 347’500.–. Verkauf von voraussichtlich 5’500 m2 Land an die Firmen Christen Bedachungen / Fassadenbau AG und Gerber + Steffen GmbH zum Preis von CHF 160.– pro m2 zu genehmigen und den Gemeinderat zum Abschluss der Kaufverträge zu ermächtigen.
6 TRAKTANDUM 2 – GEMEINDE VERSAMMLUNG GEWERBE- UND INDUSTRIEGEBIET «UNTERWINTERSEI» GENEHMIGUNG VERPFLICHTUNGSKREDIT BAU ERSCHLIESSUNGS- A NL AGEN 1. E TA P PE Referent: Christoph Mosimann, Ressortleiter Bau inklusive Mehrwertsteuer). Die 1. Etappe beinhaltet im Wesentlichen eine Teilrealisierung der arealinter- Im Gebiet Unterwintersei befindet sich auf den Parzel- nen Erschliessungsstrasse, einen Ausbau der Gemein- len Nr. 1093, 1060, 1276 und 1266 ein Baugebiet mit ei- destrasse ab ARA bis zur geplanten Sammelstelle so- ner Fläche von 36’492 m2. Das Baugebiet ist aufgeteilt wie die arealinternen Anlagen zur Ver- und Entsorgung in eine Zone mit Planungspflicht mit einer Fläche von (Wasser, Abwasser, Energie). 16’916 m2 sowie einer Zone für Sport und Freizeit mit einer Fläche von 19’575 m2. Das Land befindet sich voll- Die 2. Etappe der Erschliessung beinhaltet einen Aus- ständig im Eigentum der Gemeinde. bau der Gemeindestrasse ab «alter Holzbrücke» bis zum Pumpenhaus sowie einen weiteren Ausbau der Die Überbauung der Zone mit Planungspflicht setzt arealinternen Erschliessungsanlagen. Die 2. Etappe eine rechtskräftige Überbauungsordnung sowie die Er- rechnet mit Kosten von rund CHF 347’500.– (+/- 20 %, schliessung des Baugebietes voraus. inklusive Mehrwertsteuer). Im Baureglement der Gemeinde Rüegsau ist der Pla- Die Erschliessungskosten des gesamten Baugebietes nungszweck der Zone mit Planungspflicht «Wintersey» inklusive Ausbau der Gemeindestrasse betragen damit wie folgt umschrieben: «Die Zone mit Planungspflicht rund CHF 800’000.–. ’Wintersey’ bezweckt eine dichte Überbauung mit Ge- werbe- und Industriebauten. Im Rahmen der Über- bauungsplanung sind Massnahmen zur Abwendung Bauherr: Gemeindeverwaltung Rüegsau der Gefahren zu planen. Die Überbauung richtet sich Rüegsaustrasse 40 3415 Rüegsauschachen 034 460 70 70 gemeindeschreiberei@ruegsau.ch nach den allgemein gültigen Vorschriften der Indust- Kanton Bern Gemeinde Rüegsau riezone I 16.» Erschliessung Unterwintersei F Derzeit ist der Verkauf von Bauland an die Firmen Ger- R ber + Steffen GmbH und Christen Bedachungen / Fas- Variante Erschliessung 6 m U sadenbau AG geplant. Die Gemeinde will auf einem W Res T Par Teil des Gebietes eine neue Sammelstelle erstellen. Vorprojekt N Situation 1:500 E Parzelle Grüngutsammlung Parzellenfläche: ca. 540 m2 Die Gemeinde beabsichtigt, das Bauland erschlos- sen zu verkaufen. Die Erschliessungskosten werden Projektverfasser: Bankett 0.50 m¹ Stebler Dällenbach Fahrbahn 4.20 m¹ Bauingenieur- und Planungsbüro Hofgutweg 51 3402 Burgdorf Bankett 0.50 m¹ auf den Baulandpreis abgewälzt. Die Übertragung der 034 422 99 22 info@steblering.ch Ausgabe Revidiert Plan Nr. Format Datum 06.05.2019 195403-01 45 x 105 Erstellt sh Detailerschliessung an die Kaufinteressenten ist nicht Geprüft zielführend, da einerseits noch nicht alle künftigen Baulandparzellen verkauft sind, andererseits die Er- Parzelle A Parzellenfläche: 10 schliessung über das ganze betroffene Baugebiet ge- Legende: plant werden muss. Die Erschliessung hat daher vorab Projektiert Bestehend 1035 Strasse Kanalisation durch die Gemeinde zu erfolgen, was allerdings auch Bankett Neue Parzellen Wasserleitung Gasleitung ARA-Rüegsau Z G ufa rü hr ng t Mögliche Retentionsfläche ut eine entsprechende Vorfinanzierung durch die Ge- Mögliche Retentionsfläche Swisscomleitung Er Kanalisation mit Kontrollschacht Stromleitung / Freileitung (BKW) sc 1. hlie Entwässerung mit Kontrollschacht Et ss ap un meinde bedingt. pe g 10a 10c Waldfläche Einlaufschacht Gewässer Wasserleitung mit Hydrant Elektroleitung / Kandelaber Verteilkabine Swisscom / Kontrollschacht Das Vorprojekt von Stebler + Dällenbach Bauingeni- RUB ARA T= 564.50 eurbüro vom August 2019 rechnet mit Erschliessungs- E= 562.75 kosten der 1. Etappe von rund CHF 452’500.– (+/- 20 %,
7 Erschliessungen Die Anschlusshöhen für die Kanalisation sind durch die GEMEINDE VERSAMMLUNG Die Erschliessungsstrasse ab der Holzbrücke bis zum bestehenden Leitungen der ARA Mittleres Emmental Gewerbegebiet wird auf eine Breite von 6 m ausge- gegeben. Für die Erschliessung des Gebiets mit einer baut, mit einem beidseitigen Bankett von je mindes- Schmutzwasserleitung wurde aufgrund der Anschluss- tens 50 cm. Es wird davon ausgegangen, dass die be- möglichkeit zwei Varianten geprüft: stehende Strasse einen genügenden Strassenaufbau aufweist. Daher ist im Projekt und in den Kosten eine – Variante Freispiegel Verbreiterung der bestehenden Strasse berücksichtigt. – Variante Pumpen Bei der Ringstrasse wird ebenfalls eine Breite von 6 m Variante Freispiegel mit beidseitigem Bankett von 50 cm gewählt. Die Ra- Um eine Leitung aus dem Bebauungsgebiet im Frei- dien bei den Knotenpunkten sowie bei den Richtungs- spiegel an die bestehende Schmutzwasserleitung änderungen wurden gemäss den Schleppkurven der anzuschliessen, muss die künftige Strasse stark an- SN 640 271 a dimensioniert. In der Geländemulde gehoben werden. Dies führt zu hohen Kosten für Ma- muss die Ringstrasse gegenüber dem bestehenden teriallieferung und Einbau sowie zu ungünstiger Terrain angehoben werden. Einerseits muss die Stra- Erschliessung der Bauparzellen. Bei der Variante Frei- sse für die Entwässerung ein Längsgefälle aufweisen, spiegel gilt zu beachten, dass die bestehende Kapa- andererseits ergibt sich die Höhe aus der bestehen- zität der Leitung resp. der bestehenden Pumpstation den Schmutzwasserleitung (Anschlusshöhe). Die künf- der ARA knapp ist und es zu Rückstau führen könnte. tige Ringstrasse wird im Bereich zwischen 30 und 60 cm höher als das bestehende Terrain zu liegen kom- Variante Pumpen men. Für die Zufahrt zur geplanten Grüngutsammel- Bei der Variante Pumpen wird das gesammelte stelle wurde die minimale Breite, gemäss Bauverord- Schmutzwasser in die bestehende Verbandskanal- nung, von 4,20 m gewählt. leitung im bestehenden Hochwasserdamm oder di- % 1378 0.53
8 rekt zur Abwasserreinigungsanlage gepumpt. In Folgekosten GEMEINDE VERSAMMLUNG der Ringstrasse ist eine Freispiegelleitung mit einer Die Investitionen werden nach Massgabe der gemein- Länge von rund 75 m geplant. An diese Leitung kön- derechtlichen Vorschriften abgeschrieben (Strassen- nen die Bauinteressenten ihre Schmutzwasserleitung bau über 40 Jahre, Abwasserleitungen über 80 Jahre). aus dem Erdgeschoss im Freispiegel anschliessen. Für Die Erfolgsrechnung der Gemeinde wird wie folgt be- die Pumpstation ist eine Fertigstation mit einer Ge- lastet: samttiefe von rund 4,5 m geplant. Der Pumpschacht liegt trotz der grossen Tiefe rund einen halben Meter – Strassenbau mit CHF 10’000.– pro Jahr über dem mittleren Grundwasserspiegel. während 40 Jahren – Abwasseranlagen mit CHF 1’000.– pro Jahr Variantenwahl während 80 Jahren Aufgrund der Erstellungskosten, Realisierbarkeit und ohne die Gefahr eines Rückstaus wurde die Variante Zu diesen Kosten fallen allfällige Kapitalzinsen aus mit einem Pumpschacht zur Ableitung des Schmutz- der Beschaffung von Fremdkapital an. wassers gewählt. Die Anlage bleibt im Eigentum der Gemeinde. Der Bau der 2. Etappe erfolgt abhängig von den wei- teren Landverkäufen. Die Gemeindeversammlung Entlang der bestehenden Strasse zur Erschliessung wird diesen Ausbau zu einem späteren Zeitpunkt be- der ARA befindet sich die Leitung der Trinkwasser- schliessen. versorgung. Die Trinkwasserversorgung plant die Lei- tung auf ihre Kosten zu erweitern damit die Versor- gung sichergestellt ist. Um das Gewerbegebiet zu erschliessen ist eine Ringleitung in der Ringstrasse Antrag des Gemeinderates geplant. Um den Löschschutz sicherzustellen sind im Der Gemeindeversammlung wird die Geneh- Vorprojekt vier Hydranten eingerechnet. Die Erstel- migung eines Verpflichtungskredites von CHF lungskosten der Ringleitung inkl. der Hydranten ge- 453’000.– zum Bau der Erschliessungsanlagen hen zu Lasten der Gemeinde. 1. Etappe für das Baugebiet Unterwintersei bean- tragt. Kosten Erschliessungsprojekt (1. Etappe) Erschliessung Zufahrt CHF 60’500.– (Bereich ARA bis Entsorgungshof) Ringstrasse 1. Etappe CHF 238’000.– Kanalisation CHF 63’000.– Wasserleitung (Bereich Ringstra- CHF 60’000.– sse, Kosten z. L. Gemeinde) Erschliessung Entsorgungshof CHF 31’000.– Total Erschliessungskosten CHF 452’500.– 1. Etappe, inklusive MwSt (+/- 20 %)
9 TRAKTANDUM 3 – BUDGET 2020 GEMEINDE VERSAMMLUNG GENEHMIGUNG DER ERFOLGSRECHNUNG SOWIE FESTLEGUNG DER STEUER ANLAGE UND DER LIEGENSCHAFTSSTEUER Referent: Paul Baumgartner, Ressortleiter Finanzen Werden diese drei Haupteinflussfaktoren im Budget 2020 zusammengerechnet wird klar, dass dieser Zusatz Das Budget 2020 rechnet mit einem Aufwandüberschuss aufwand von rund CHF 470’000.– ohne Steuererhöhung von CHF rund 466’000.– und liegt mit diesem Resultat nicht mehr finanzierbar ist. Eine Steuererhöhung um ei- im Bereich des Vorjahresbudgets. Allerdings beinhaltet nen Anlagezehntel führt zu einem Mehrertrag von rund das Budget 2020 auch eine Erhöhung der Steuern um CHF 400’000.—. einen Anlagezehntel auf den neuen Wert von 1,69 Ein- heiten. Diese Steuererhöhung hat der Gemeinderat in Ein grosser Teil dieser Mehrbelastungen – nämlich die den letzten Jahren wiederholt in Aussicht gestellt. Sie Mietkosten sowie die Abschreibung des Planungskre- steht zu einem grossen Teil im Zusammenhang mit der dites – sind jedoch zeitlich absehbar: Sie belasten die notwendigen Erweiterung des Schulraumes in der Ge- Gemeinderechnung noch während wenigen Jahren. meinde Rüegsau. Mittelfristig und im Rahmen der Finanzplanung vorge- sehen wird diese Steuererhöhung anschliessend teil- In den nächsten Jahren wird die Gemeinderechnung weise zur Finanzierung der Folgekosten aus dem Pro- durch sehr hohe Mietkosten für Schulraumcontainer be- jekt zur Erweiterung und dem Ersatz der Schulanlagen lastet. Diese Mietkosten betragen zwischen 200’000.– bis Rüegsauschachen dienen. 300’000.– pro Jahr. Sie belasten das Budget 2020, da die Stimmberechtigen das im September 2018 vorgelegte Trotz der Steuererhöhung verbleibt ein Defizit von rund Projekt zur Sanierung und Erweiterung der Schulanla- CHF 466’000.–. Das Budget 2020 ist mit zahlreichen wei- gen abgelehnt haben. Die Mietkosten waren im dama- teren neuen oder zusätzlichen Ausgaben belastet. Als ligen Baukredit enthalten. Die Mietkosten entfallen in Beispiele dazu seien Besoldungskosten, Kosten Infor- der Zukunft, sofern die Stimmberechtigen dem Bauk- matikunterricht Schulen, Unterhaltsbedarf Gemeinde- redit zur Erweiterung und dem Ersatz der Schulanlagen liegenschaften, Gemeindebeitrag an Ergänzungsleis- Rüegsauschachen zustimmen. tungen, Gemeindebeitrag an Sozialdienst, Unterhalt für Gemeindestrassen oder Abschreibungen genannt. Ebenfalls bedingt durch die Ablehnung des Baukredi- Die weiteren Details zum Budget 2020 finden Sie in der tes im September 2018 ist der durch die Stimmberech- nachfolgenden Detailaufstellung. tigen bewilligte Planungskredit von 1,34 Mio. Franken innert 10 Jahren zu lasten der Erfolgsrechnung abzu- Der Gemeinderat hat das Budget 2020 in mehreren Versi- schreiben. Das Budget 2020 wird daher weiter mit jähr- onen überarbeitet und das Sparpotential mit teils deut- lich CHF 140’000.– belastet. lichen Eingriffen am bisherigen Standard ausgeschöpft. Er empfiehlt Ihnen, einerseits der Steuererhöhung als Schliesslich bewilligte der Gemeinderat vor einigen Mo- auch dem Budgetdefizit zuzustimmen. Das Defizit ist naten Kredite zum Ausbau der Schülerinformatik an un- angesichts des vorhandenen Eigenkapitals vertretbar. seren Schulen. Die bestehenden Infrastrukturen genüg- Die beantragte Steuererhöhung dient der Finanzierung ten in keiner weise den heutigen Anforderungen, was der absehbaren Mehrausgaben und ist anschliessend sich auch im grossen Nachholbedarf wiederspiegelte. Teil der bereits in der Vergangenheit in Aussicht gestell- Dabei ist auch zu beachten, dass der Informatikunter- ten notwendigen Erhöhung zur Finanzierung des Schul- richt ein zentrales Element im Lehrplan 21 bildet. Die hausprojektes. neue Informatikinfrastruktur an unseren Schulen wirkt sich als dritter Punkt wesentlich im Budget 2020 aus: In- Der Gemeinderat formatikanlagen müssen innert 5 Jahren abgeschrieben werden und belasten das Budget mit rund CHF 136’000.– pro Jahr.
10 0 AUF EINEN BLICK (MANAGEMENT SUMMARY) GEMEINDE VERSAMMLUNG Das Budget 2020 rechnet mit einem Aufwandüber- – Die für den nötigen Raumbedarf der Schulen gemie- schuss von CHF 466’345.–. Für das Jahr 2019 wurde ein teten Container sind mit CHF 314’000.– budgetiert. In Aufwandüberschuss von CHF 583’963.– budgetiert. der Zukunft werden diese Mietkosten entfallen, so- fern die Stimmberechtigten dem Baukredit zur Erwei- – Die Berechnungen für das Budget 2020 basieren auf terung und den Ersatz der Schulanlagen Rüegsau- der Annahme, dass die Stimmberechten den Bau schachen zustimmen. kredit zur Erweiterung und den Ersatz der Schulan – Mit CHF 140’000.– sind die Abschreibungen für den lagen Rüegsauschachen bewilligen. Planungskredit «Projektierung Schulanlagen» einge- – Wie der Gemeinderat in den letzten Jahren in Aus- stellt (Abschreibedauer 10 Jahre). sicht gestellt hat, werden die Steuereinnahmen auf – Die neue Informatikinfrastruktur an den Schulen ge- einer erhöhten Anlage von 1,69 Einheiten (Vorjahr 1,59 mäss Lehrplan 21 sowie die Beschaffung von Schul- Einheiten) budgetiert. Die Steuererhöhung begrün- mobiliarbelasten die Rechnung ab dem Jahr 2019 det sich im Wesentlichen mit den neuen Kosten im durch neue Abschreibungen zusätzlich. Zusammenhang mit der Bereitstellung des zusätzli- – Der Gemeinderat hat das Budget 2020 in mehreren chen Schulraumes. Versionen überarbeitet und das Sparpotential mit – Mit der Erhöhung der Steueranlage wird mit Mehrer- teils deutlichen Eingriffen am bisherigen Standard trägen von gerundet CHF 400’000.– gerechnet. ausgeschöpft. 1 R ECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZE HARMONISIERTES RECHNUNGSLEGUNGSMODELL 2 (HRM2) 1.1 Allgemeines 1.2.4 Zusätzliche Abschreibungen (Art. 84 GV) Das Budget 2020 wurde nach dem neuen Rechnungs Zusätzliche Abschreibungen betreffen nur den allge- legungsmodell HRM2 erstellt. meinen Haushalt und werden vorgenommen, wenn im Rechnungsjahr: 1.2 Abschreibungen a) in der Erfolgsrechnung ein Ertragsüberschuss ausge- 1.2.1 Bestehendes Verwaltungsvermögen wiesen wird und Das am 01.01.2016 bestehende Verwaltungsvermögen b) die ordentlichen Abschreibungen kleiner als die Net- wurde zu Buchwerten in HRM2 übernommen und ergibt toinvestitionen sind. für die beschlossene Abschreibedauer von 12 Jahren ei- Für das Budgetjahr 2020 sind keine zusätzlichen Ab- nen jährlichen Abschreibungssatz von CHF 256’465.–. schreibungen zu budgetieren. 1.2.2 Sonderfälle Verwaltungsvermögen 1.3 Investitionsrechnung / Aktivierungsgrenze Da das Verwaltungsvermögen im Abwasser per 01.01.2016 Der Gemeinderat belastet einzelne Investitionen für bereits auf CHF 0.– abgeschrieben war, müssen für das den allgemeinen Haushalt und die Abfallentsorgung alte Verwaltungsvermögen keine weiteren linearen Ab- bis zum Betrag von CHF 20’000.– (maximal bis zur Ak- schreibungen vorgenommen werden. tivierungsgrenze gemäss Art. 79a GV) der Erfolgsrech- nung. Für die Spezialfinanzierung Abwasser beträgt die 1.2.3 Neues Verwaltungsvermögen Aktivierungsgrenze CHF 50’000.–. Auf neuen Vermögenswerten werden die planmässi- gen Abschreibungen nach Anlagekategorien und Nut- zungsdauer (Anhang 2 GV) berechnet. Die Abschrei- bungen erfolgen linear nach Nutzungsdauer.
11 2 ERL ÄUTERUNGEN GEMEINDE VERSAMMLUNG 2.1 Allgemeines Ansätze für die Berechnung des Budgets (mit Ausnahme der Steueranlage sind alle Ansätze unverändert): Gemeindesteueranlage 1,69 Einheiten (Vorjahr 1,59) Liegenschaftssteuer 1,00 ‰ des amtlichen Wertes Wehrdienstersatzabgabe 5 % vom Staatssteuerbetrag max. CHF 450.– CHF Hundetaxe 40.00 Abwassergebühren Grundgebühren pro Wohnung 80.00 exkl. MWSt pro Betrieb 80.00 exkl. MWSt Benutzungsgebühren pro m3 0.80 exkl. MWSt Regenabwassergebühren bis 7’000 m 2 0.70 pro m 2 exkl. MWSt ab 7’001 m2 0.35 pro m2 exkl. MWSt Kehrichtgebühren Grundgebühren pro Wohnung 80.00 exkl. MWSt pro Betrieb 80.00 exkl. MWSt Containergebühren 1’800.00 pro 800 lt exkl. MWSt Sackgebühren 1.90 pro 35 lt inkl. MWSt Tierkörperentsorgungsgebühren pro GVE 10.00 exkl. MWSt
12 2.2 Erfolgsrechnung GEMEINDE VERSAMMLUNG 2.2.1 E RLÄUTERUNG ZUR ENTWICKLUNG 2.2.2 E RLÄUTERUNG ZUR ENTWICKLUNG PERSONALAUFWAND SACHAUFWAND Budget 2020 Budget 2019 Budget 2020 Budget 2019 Aufwand Aufwand Aufwand Aufwand 2’698’366.00 2’316’058.00 1’987’630.00 1’886’420.00 Die Entwicklung des Personalaufwands entspricht der Trotz Kürzungen und weiteren Sparmassnahmen normalen Anpassungen analog der Schätzungen und nimmt der Sachaufwand zu. Prägend sind hier die Zu- Prognosen des Kantons. In der Erhöhung ist auch die nahme der Mietkosten für die Container der Schulan- neue Stellenschaffung auf der Verwaltung enthalten. lagen (Vorjahr Total CHF 124’600.–; Budgetjahr 2020 To- tal CHF 314’000.–), Mehraufwendungen für Lehrmittel (mehr Schüler) sowie Unterhalt Informatik der Schulen nach dem Ausbau der Informatikstruktur. 2.2.3 E RLÄUTERUNG ZUR ENTWICKLUNG AB- 2.2.4 E RLÄUTERUNG ZUR ENTWICKLUNG SCHREIBUNGEN VERWALTUNGSVERMÖGEN STEUERERTRAG Die Steuerprognose basiert auf der Berechnung der Fi- Budget 2020 Budget 2019 nanzplanungshilfe des Kantons Bern und den Progno- Aufwand Aufwand seannahmen der Kantonalen Planungsgruppe Bern. 760’567.00 628’917.00 Berechnet wurden die Zahlen aufgrund der erhöhten Steueranlage von 1,69. Die Einkommenssteuern basie- Gemäss den geplanten Investitionen 2019 / 2020 nehmen ren auf einem Durchschnittswert der letzten drei Jahre, die Abschreibungen um CHF 131’650.– zu. Dies ist vor al- da in der Rechnung 2018 ein grosser Rückgang zu ver- lem auf die Beschaffung von Mobilien für die Schulen buchen war. Bei den juristischen Personen wurden und die Ausrüstung der Informatik gemäss Lehrplan 21 die Hochrechnungen aufgrund von Abklärungen und der Schulen zurückzuführen. Nachfragen gemacht. Bei den Erbschaftssteuern wurde ebenfalls auf Vorjahreswerte abgestellt (ausserordent- licher Ertrag in der Rechnung 2018 gegenüber den Vor- jahren). Wie in den Vorjahren ist mit Abweichungen zu den Prognoseannahmen zu rechnen.
13 Budget 2020 Budget 2019 Rechnung 2018 GEMEINDE VERSAMMLUNG Direkte Steuern natürliche Personen CHF CHF CHF Einkommenssteuern natürliche Personen 5’415’300.00 4’989’900.00 4’882’055.25 Vermögenssteuern natürliche Personen 508’200.00 550’700.00 372’056.80 Quellensteuern natürliche Personen 26’000.00 25’000.00 39’418.10 Direkte Steuern juristische Personen Gewinnsteuern juristische Personen 1’072’100.00 786’500.00 962’354.75 Kapitalsteuern juristische Personen 3’600.00 2’700.00 7’164.20 Übrige direkte Steuern juristische Personen 17’300.00 15’000.00 21’230.30 Übrige direkte Steuern Liegenschaftssteuern 474’000.00 476’000.00 466’710.65 Vermögensgewinnsteuern 508’200.00 550’700.00 372’056.80 Erbschafts- und Schenkungssteuern 5’000.00 5’000.00 108’940.60 Eingang abgeschriebene Steuern 9’000.00 8’000.00 10’278.25 2.3 INVESTITIONEN Budget 2020 Zwischentotal Investitionen Steuerhaushalt CHF CHF Zivilschutzanlage Gerbematte, Umnutzung öffentlicher Schutzraum 250’000.00 Primarstufe, Mobilien Wandschränke 60’000.00 Sekundarstufe, Schüler-/Lehrerpulte Altbau 85’000.00 Neubau Kindergarten Rüegsauschachen 350’000.00 Neubau Schulanlagen Sekundarschule 1’024’000.00 Neubau Turnhalle Sekundarschule 375’000.00 Sanierungen Primarschule (Dachentwässerung, Duschen und Garderoben, Behebung Schimmelbildung Klassentrakt) 150’000.00 Gemeindetrassen, div. Sanierungen 425’000.00 Revision Ortsplanung 27’000.00 Investitionsbeiträge Kanton Gefahrenkarte -90’000.00 2’656’000.00 Investitionen Spezialfinanzierungen Abwasser 391’000.00 Abfall 0.00 391’000.00 Gesamttotal 3’047’000.00
14 3 ERGEBNIS GEMEINDE VERSAMMLUNG 3.1 ALLGEMEINE ÜBERSICHT Budget 2020 Budget 2019 Rechnung 2018 CHF CHF CHF Jahresergebnis ER Gesamthaushalt (SG 90) -485’617.00 -670’203.00 48’260.70 Jahresergebnis ER Allgemeiner Haushalt (SG 900) -466’345.00 -583’963.00 0.00 Jahresergebnis gesetzliche Spezialfinanzierungen (SG 901) -19’272.00 -86’240.00 48’260.70 Steuerertrag natürliche Personen (SG 400) 5’893’000.00 5’504’800.00 5’260’667.05 Steuerertrag juristische Personen (SG 401) 1’044’100.00 735’900.00 1’007’928.30 Liegenschaftssteuer (SG 4021) 474’000.00 476’000.00 466’710.55 Nettoinvestitionen (SG 5 ./. 6) 3’047’000.00 2’045’000.00 1’997’960.80 3.1.1 Finanzierungsergebnis Budget 2020 Budget 2019 Rechnung 2018 Selbstfinanzierung: Gesamtergebnis Erfolgsrechnung 90 + -485’617.00 -670’203.00 48’260.70 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 33 + 760’567.00 699’169.00 341’088.00 Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen 35 + 187’157.00 190’600.00 501’947.10 Entnahmen aus Fonds und Spezialfinanzierungen 45 - -116’103.00 -105’500.00 71’760.95 WB Darlehen VV 364 + 0.00 0.00 0.00 WB Beteiligungen VV 365 + 0.00 0.00 0.00 Abschreibungen Investitionsbeiträge 366 + 11’800.00 11’800.00 0.00 Zusätzliche Abschreibungen 383 + 0.00 0.00 0.00 Einlagen in das Eigenkapital 389 + 0.00 0.00 118’317.64 Entnahmen aus dem Eigenkapital 489 - -466’345.00 -583’963.00 0.00 Selbstfinanzierung -108’541.00 -458’097.00 1’081’374.39 Nettoinvestitionen: Ergebnis Investitionsrechnung 5 ./. 6 -3’047’000.00 -2’045’000.00 -1’997’960.80 Finanzierungsergebnis -3’155’541.00 -2’503’097.00 -916’586.41 (+ = Finanzierungsüberschuss / - = Finanzierungsfehlbetrag)
15 4 ERFOLGSRECHNUNG GEMEINDE VERSAMMLUNG 4.1 Z USAMMENZUG ERFOLGSRECHNUNG NACH FUNKTIONALER GLIEDERUNG (1-STELLIGE KONTENSTUFE) Konto Erfolgsrechnung Budget 2020 Budget 2019 Rechnung 2018 Funktionale Gliederung ER Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 0 Allgemeine Verwaltung 1’416’540.00 191’410.00 1’309’040.00 148’576.00 1’279’474.83 169’390.50 Netto Aufwand 1’225’130.00 1’160’464.00 1’110’084.33 Öffentliche Ordnung und 1 Sicherheit, Verteidigung 331’209.00 248’695.00 316’800.00 260’670.00 351’723.75 256’680.19 Netto Aufwand 82’514.00 56’130.00 95’043.56 2 Bildung 4’901’458.00 2’204’035.00 4’210’474.00 2’084’582.00 3’936’877.21 1’861’069.65 Netto Aufwand 2’697’423.00 2’125’892.00 2’075’807.56 3 Kultur, Sport und Freizeit, Kirche 142’430.00 50’800.00 162’250.00 48’000.00 152’350.50 49’045.10 Netto Aufwand 91’630.00 114’250.00 103’305.40 4 Gesundheit 28’135.00 1’850.00 25’145.00 1’700.00 17’816.40 1’504.55 Netto Aufwand 26’285.00 23’445.00 16’311.85 5 Soziale Sicherheit 2’684’806.00 8’800.00 2’620’136.00 9’000.00 2’477’209.30 8’345.00 Netto Aufwand 2’676’006.00 2’611’136.00 2’468’864.30 Verkehr und 6 Nachrichtenübermittlung 950’908.00 130’475.00 915’838.00 123’040.00 815’157.15 143’978.75 Netto Aufwand 820’433.00 792’798.00 671’178.40 7 Umweltschutz & Raumordnung 1’237’509.00 1’000’985.00 1’206’607.00 992’295.00 1’478’271.55 1’234’448.20 Netto Aufwand 236’524.00 214’312.00 243’823.35 8 Volkswirtschaft 13’775.00 145’140.00 12’675.00 140’290.00 21’238.25 154’543.75 Netto Ertrag 131’365.00 127’615.00 133’305.50 9 Finanzen und Steuern 1’083’215.00 8’341’450.00 1’202’901.00 7’589’750.00 1’063’551.00 7’714’664.25 Netto Ertrag 7’258’235.00 6’386’849.00 6’651’113.25 Total 12’789’985.00 12’323’640.00 11’981’866.00 11’397’903.00 11’593’669.94 11’593’669.94 Netto Aufwand 466’345.00 583’963.00 0.00 Gesamttotal 12’789’985.00 12’789’985.00 11’981’866.00 11’981’866.00 11’593’669.94 11’593’669.94
16 5 INVESTITIONSRECHNUNG GEMEINDE VERSAMMLUNG 5.1 Z USAMMENZUG INVESTITIONSRECHNUNG NACH FUNKTIONALER GLIEDERUNG (1-STELLIGE KONTENSTUFE) Konto Erfolgsrechnung Budget 2020 Budget 2019 Rechnung 2018 Funktionale Gliederung ER Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Öffentliche Ordnung und 1 Sicherheit, Verteidigung 250’000.00 0.00 315’178.60 Netto Aufwand 250’000.00 0.00 315’178.60 2 Bildung 2’044’000.00 660’000.00 1’078’005.30 Netto Aufwand 2’044’000.00 660’000.00 1’078’005.30 5 Soziale Sicherheit 0.00 0.00 0.00 Netto Aufwand 0.00 0.00 0.00 Verkehr und 6 Nachrichtenübermittlung 475’000.00 50’000.00 653’000.00 167’000.00 704’526.00 443’693.30 Netto Aufwand 425’000.00 486’000.00 260’832.70 7 Umweltschutz & Raumordnung 418’000.00 90’000.00 989’000.00 90’000.00 343’944.20 Netto Aufwand 328’000.00 899’000.00 343’944.20 Total 3’187’000.00 140’000.00 2’302’000.00 257’000.00 2’441’654.10 443’693.30 Netto Aufwand 3’047’000.00 2’045’000.00 1’997’960.80 Gesamttotal 3’187’000.00 3’187’000.00 2’302’000.00 2’302’000.00 2’441’654.10 2’441’654.10 6 A N T R AG DE S GEMEINDER AT E S Der Gemeinderat von Rüegsau hat das vorliegende a) Genehmigung der Steueranlage von 1.69 Einheiten. Budget 2020 mit allen Bestandteilen an seiner Sitzung b) Genehmigung der Steueranlage für die Liegen- vom 1. Oktober 2019 beschlossen und beantragt der schaftssteuern von 1.0 ‰ vom amtlichen Wert. Gemeindeversammlung: c) Genehmigung des Budgets 2020 bestehend aus: Aufwand Ertrag CHF CHF Gesamthaushalt 12’651’090.00 12’165’473.00 Aufwandüberschuss 485’617.00 Allgemeiner Haushalt 11’573’730.00 11’107’385.00 Aufwandüberschuss 466’345.00 SF Abwasserentsorgung 544’060.00 489’553.00 Aufwandüberschuss 54’507.00 SF Abfall 387’900.00 397’110.00 Ertragsüberschuss 9’210.00 SF Feuerwehr 145’400.00 171’425.00 Ertragsüberschuss 26’025.00
17 TRAKTANDUM 4 – GEMEINDE VERSAMMLUNG UM- UND AUSBAU FEUERWEHRMAGAZIN RÜEGSAU K R EDITA BR EC HNUNG Referent: Christof Steiner, Ressortleiter Sicherheit Antrag des Gemeinderates Die Gemeindeversammlung hat am 6. Dezember 2017 Die Gemeindeversammlung nimmt die Kreditab- einen Verpflichtungskredit von CHF 424’000.– für den rechnung gestützt auf Art. 109 der Gemeindever- Um- und Ausbau des Feuerwehrmagazins Rüegsau be- ordnung zur Kenntnis. willigt. Das Bauprojekt ist abgeschlossen und es ergibt sich folgende Kreditabrechnung: Beschluss Gemeindeversammlung CHF 424’000.00 vom 6. Dezember 2017 Kreditabrechnung vom CHF 413’442.50 16. September 2019 Kreditunterschreitung CHF 10’557.50 TRAKTANDUM 5 – VERSCHIEDENES
18 WERBUNG ENTWICKLUNG UND HERSTELLUNG VON TECHNISCHEN TEXTILGEFLECHTEN AUSBILDUNGSBETRIEB FÜR TEXTILTECHNOLOGEN EFZ (FACHRICHTUNG MECHATRONIK) TEXTILPRAKTIKER EBA LOGISTIKER EFZ/EBA HASLE-RÜEGSAU www.meister-ag.ch Ihr Partner für die Gebäudehülle Inhaber, Therese und Beat Iseli alte Rüegsaustrasse 4, 3415 Hasle-Rüegsau 034 461 12 23 /www.christenag.ch / info@christenag.ch E. Salvisberg AG SALVISBERG KENNT STEIN. Marmor- und Granitwerk 3417 Rüegsau KENNEN SIE SALVISBERG? Tel 034 460 35 35 Fax 034 460 35 36 info@salvisbergag.ch www.salvisbergag.ch Küchenabdeckungen, Tische, Bodenplatten, Bilder, Cheminéebänke, Skulpturen, Grabsteine, Lavabos ...
19 A L LGEM EIN E V ERWA LT U NG ALLG. VERWALTUNG BESUCHEN SIE UNSER E INTER NE TSEITE W W W.RUEGSAU.CH! Was finden Sie dort? – Informationen über alle Restaurants in der Ge- – Eine Agenda mit Daten zu Papier- oder Kartonsamm- meinde Rüegsau. lungen, Abstimmungen und Gemeindeversammlun- – Die Gemeindeverwaltung mit Telefonnummern, gen. E-Mailadressen und Ansprechpersonen. – Einen Online Schalter mit Merkblättern und Links, – Einen Link zum Verkehrsverein Hasle-Rüegsau, wel- beispielsweise zur Abfallentsorgung, zu Stipendien cher die Liste aller Vereine führt. sowie Online-Formularen zum Wegzug oder Umzug. – Alle Spielgruppen und Schulstandorte in der Ge- – Eine Liste mit Zuständigkeiten von A bis Z, wie zum meinde Rüegsau und einen Link zum Ferienplan. Beispiel Adresse und Telefonnummer zum Geometer, Überzeugen Sie sich selbst und besuchen Sie die zum Wildhüter oder zum Rotkreuz-Fahrdienst. Homepage unter www.ruegsau.ch. – Das Tageskarten-Reservationssystem, wo Sie jeder- zeit nachschauen können, ob und wann Tageskarten Anita Schärer, Finanzverwaltung frei sind. HEIM ATKUNDEBUCH RÜEGSAU DIE F R EIHER R SC H A F T BR A NDIS (T EIL 2 VON 2) Die Nachfolger der Freiherren Brandis milie die Besitzung Brandis einem Genfer Edelmann, Durch die Tochter des Kaspar von Scharnachthal, Bar- Petermann de Pesmes, für 8’400 Pfund Berner Wäh- bara, kam die Freiherrschaft Brandis an den berühmten rung. Petermann de Pesmes besass das bernische Bur- Berner Schultheissen Niklaus von Diessbach, den Ge- grecht. Seine Enkelin, Johanna de Pesmes, brachte genspieler Adrians von Bubenberg. Im Jahre 1475 starb 1547 die emmentalischen Güter ihrem Mann Franz von Niklaus von Diessbach; seine Witwe verheiratete sich in Montmajeur (Montmayor) in die Ehe, und von dessen zweiter Ehe mit dem bi-schöflich-baslerischen Meier Sohne Jakob kaufte die Stadt Bern am 23. Dezember von Biel, Hans Friedrich von Mülinen, einem Manne, der 1607 die Freiherrschaft Brandis für 17 000 Sonnenkronen an der Spitze der Bieler den ganzen Burgunderkrieg und 300 Kronen Trinkgeld. mitgemacht hatte. Am 13. Mai 1482 verkaufte diese Fa-
20 Von nun an bildete das Gebiet der ehemaligen Freiherr- – Wolfstiegen – Linde bei Ramsei – Flühlenstalden – ALLG. VERWALTUNG schaft Brandis eine bernische Landvogtei unter glei- Trütlislehn – Oberschaufelbühl – Hegen – Moos – Häu- chem Namen. Im Ämterbuch Brandis A (Staatsarchiv sern – Unterbrittern – Zeitlistal – über die Höhe nach Bern) steht über diesen Kauf folgende Eintragung: «Ao. Otzenberg – Wintersey – Eymatt – Lützelflüh. 1607 den 23. Decemb. verkaufte Jakob von Montmayor, freyherr zu Brandis und Silens, Mitherr zu St. Bartho- Die Herrschaftsrechte lome in der Landvogtey Tscherli gelegen und Burger Im äussersten Zipfel des Herrschaftsgebietes erhob sich zu Bern, den Hochgeachteten, Gestrengen, frommen, bei der Wolfstiegen das Hochgericht, dessen Wahrzei- Edelvesten, fürnemmen, fürsichtigen und Weisen Her- chen, der Galgen, dieser Örtlichkeit bis auf den heuti- ren Schultheiss, Rhatt und Burgeren der Stadt Bern, gen Tag den Namen «Galgeli» gegeben hat. Hier wal- sein Schloss, was darin zu bleiben gehört, und nagel tete der Scharfrichter von Brandis seines Amtes, denn und nut begreift, und Freyherrschaft Brandis und darzu die Ausübung der höchsten Gewalt, sowohl in zivil- gehörige Gerichte Lützelflü und Rügsouw, mit hohen wie in strafrechtlichen Sachen, lag bei den Freiherren, und niederen Grichten, aller Herrlichkeit Vogteyen der Entscheid über Leben und Tod. Kleinere Rechtsge- Hauss und Vogtrechten zu Rügsouw, Lüten, Hochwäl- schäfte liessen sie durch ihre Amt- oder Ammänner an dern als da sind Hassli, und Brandiswald, Güteren, der den Wochen- und Hofgerichten erledigen. Die Herr- St. Johanser, Gempte, und Schweikwald, Hölzeren, fel- schaftsherren konnten auch gestatten, dass ihre Unter- dern, Acher, Matten, Zins, Zehnten, fischetzen, wasser, tanen an das Landgericht von Ranflüh geladen wurden. bächen, win, weyden, Acherum um 17 000 Sonnen Cro- Den Namen Twingherr verbindet das Volk meist mit der nen.» Vorstellung eines harten Regenten, der seine Leute zu Frondienst und Steuern zwang. Aus dem Twingherrn Das Herrschaftsgebiet wurde ein Zwingherr. Das Wort Twingherr stammt aber Die Tatsache, dass der Freie Thüring von Lützelflüh in von Twing und Bann, was soviel wie Grundgerichts- Trub ein Kloster gründen und dieses mit einer Reihe barkeit bedeutet. Vor dem Hofgericht kamen die aus von Gütern und Landstücken versehen konnte, die sich der Grundgerichtsbarkeit entstandenen Rechtsstrei- über das ganze Emmental hin verstreuten, beweist, tigkeiten zum Austrag. Die Rechtshändel betrafen zur wie umfangreich sein Herrschaftsgebiet gewesen sein Hauptsache Güterbelehnungen, Abgaben und Zinse, muss. In einer Urkunde vom 2. April 1139 nahm Papst also Dinge, die noch heute zwischen Grundbesitzer und Innocenz IL das Kloster Trub unter seinen Schutz und Pächter oder «Lähema» zu Streitigkeiten führen kön- sicherte den damaligen und zukünftigen Güterbesitz. nen. Die näheren Bestimmungen über das Hofrecht von Unter diesen Gütern werden aus der jetzigen Gemeinde Brandis fehlen, da keine Niederschrift erhalten blieb. Rüegsau aufgezählt: «Rügsow, Albesberg, Schmidberg, Nicht nur die Gegenwart, sondern auch das Mittelal- Rüggespach, Scheidegg und Nüwegg.» Heute lässt sich ter weist eine Unmenge der verschiedenartigsten Ge- der ganze Umfang der Ländereien, die einst den Freien von Lützelflüh und später denen von Brandis gehör- ten, nicht mehr festhalten. Wer die Besitzverhältnisse im Emmental überprüft, der findet ein wildes Durchei- nander mit einem «allen natürlichen Grenzen wider- sprechenden Ineinandergreifen der Herrschaften Su- miswald, Trachselwald und Brandis». Eben dieser bunt durcheinandergewürfelte Besitz legt den Schluss nahe, dass einst alles in einer Hand vereinigt war. Wie sich aber das Ganze in die Teile auflöste, das zu sagen wird durch das Fehlen geschichtlicher Quellen unmöglich gemacht. Als Brandis 1607 an Bern überging, umfasste es das Ge- biet der Gerichte Lützelflüh und Rüegsau. Nach einer Marchbeschreibung von 1455 besassen aber die Frei- herren die hohe Gerichtsbarkeit nur innerhalb der fol- genden Grenzpunkte: Lützelflüh – Mühle – Mühlebach
21 richte auf, von denen hier das Hochgericht, das Land- «Der frowen von brandis den Bären an die hüser ze ALLG. VERWALTUNG gericht, das Wochengericht und das Hofgericht erwähnt slan.» seien. Dem Grundsatz nach mussten schon damals die Gerichtsverhandlungen sachlich geführt werden. Dass An dem Tag, an dem der frisch hingemalte Berner Bär aber trotzdem Gewalt und Willkür, Reichtum und Armut über die Schlosswand auf Brandis schritt, begriff der gelegentlich keine Rolle gespielt hätten, wagen wir hier letzte Bauer von Rüegsau, wer in Zukunft die letzten nicht zu behaupten. Entscheide über sie fällen werde. Weitere Rechte der Freiherren waren der Heerbann, Interessiert es Sie, wie die Geschichte weitergeht? d. h. das Recht zum Aufgebot der waffenfähigen Mann- Das Heimatkundebuch Rüegsau mit den weiteren schaft, ferner die Jagd auf das Hochwild und das Fe- spannenden Kapiteln kann auf der Gemeindeverwal- dervieh, der Fischfang. Der Kampf zwischen Bern und tung kostenlos bezogen werden. den Adeligen ging vielfach um den Gewinn oder Ver- lust dieser Rechte, denn ihr Besitz zeigte dem Volke, Martina Blaser, Gemeindeschreiberei wer Meister war im Land. War diese Machtfrage ein- mal entschieden, dann scheute sich Bern nicht, auch das äussere Wahrzeichen hinzusetzen, wie dies aus der folgenden Notiz im Berner Ratsmanual vom 1. Oktober 1530 deutlich hervorgeht: LESEN UND SCHREIBEN FÜR ERWACHSENE Der Verein Lesen und Schreiben für Erwachsene führt So lassen sich Folgekosten einer mangelnden Integra- Grundkompetenz-Kurse an verschiedenen Standorten tion in einem beträchtlichen Ausmass reduzieren. im deutschsprachigen Teil des Kantons Bern durch. Der Kanton Bern unterstützt dieses Angebot mit finanziel- Gerne machen wir auf das Angebot vom Verein Lesen len Beiträgen. und Schreiben aufmerksam: Die einzelne Gemeinde hat einen beachtlichen Nutzen Lesen. Schreiben. Rechnen. Computer vom Angebot des Vereins Lesen und Schreiben für Er- Kostengünstige Kurse für deutschsprachige Erwach- wachsene: Es dient der Integration in die Gesellschaft und sene zur Verbesserung der Grundkompetenzen Lesen, in die Arbeitswelt sowie dem sozialen Zusammenhalt. Schreiben, Rechnen, Computer Die Schule unternimmt grosse Anstrengungen zur In- Subventioniert durch den Kanton Bern. tegration der Kinder und Jugendlichen. Es gilt, paral- lel dazu auch erwachsene Personen beim Erhalt ihrer Informationen und Beratung: Grundkompetenzen zu unterstützen. Tel. 031 318 07 07 www.lesenschreiben-bern.ch Ein gutes Zusammenspiel von Schule, Erwachsenenbil- dung und Behörden in der Gemeinde zeitigt positive Marianne Seiler, Gemeindeschreiberei Auswirkungen auf die Gemeinschaft.
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