Dens Februar 2019 - Gesundheit und Pflege Neuregelungen im Jahr 2019 - Mitteilungsblatt der ZÄK und der KZV ...
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dens Mitteilungsblatt der Zahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern Februar 2019 Gesundheit und Pflege Neuregelungen im Jahr 2019 Vorsorge für die Kleinsten Zusätzliche Untersuchungen und Maßnahmen ab 1. Juli Alternative zur Milchzahnfüllung? Hall-Technik – ein Fallbericht aus der Kinderzahnheilkunde
EDITORIAL Circulus Vitiosus Kartellartiges Vorgehen des vdek? L iebe Kolleginnen und Kollegen, „Positiv ins neue Jahr schauen“ – so lautete für ist der zeitliche Aufwand für alle Beteiligten und hier insbesondere für die Zahnärzte doch zu hoch. Am 28. Januar fand die Verhandlung statt. die Überschrift des Editorials dens 12/2018 und Nach einem kurzen intensiven Austausch der Ar- es wurde primär über den Stand der Honorarver- gumente – auch zum Thema reale Abstandswah- handlungen mit den Ersatzkassen, diese vertreten rung zwischen den Punktwerten Sachleistung durch den vdek, berichtet. Auch wurde der Termin und KFO – hatten wir nach einer Einzelabfrage der der nächsten Verhandlungsrunde, der 13. Dezem- entsprechenden Kassenvertreter die Abstimmung ber, mitgeteilt. Es war der fünfte Verhandlungster- der 2,97 Prozent. Wir gingen davon aus, dass im min zur Vereinbarung eines Vergütungsvertrages Anschluss eine Abstimmung des Vertrages erfol- für das Jahr 2018, wobei zwischen den Verhand- gen könnte. Weit gefehlt, denn die Verhandlungs- lungen auch zwei Sitzungen einer Arbeitsgrup- führerin bat sich erneut eine Zustimmungsfrist pe zur Abstimmung der anzuwendenden Daten- von 6 Tagen, also bis zum 4. Februar aus. Auch grundlagen stattgefunden hatten. Die doch relativ mein Hinweis, dass die KZV von einer Veröffent- hohe Anzahl an Verhandlungsterminen war dem lichung des Verhandlungsergebnisses bis zur Umstand zuzuschreiben, dass sich die Ersatzkas- Unterzeichnung des Vertrages absehen würde, sen strikt an eigene Bundesvorgaben hielten, die führte nicht zum Widerruf der Zustimmungsfrist. bei weitem nicht die Kostenentwicklung, die für Um ein Scheitern der Verhandlung zu vermeiden, Zahnarztpraxen zu verzeichnen waren, deckten. akzeptierten die KZV-Vertreter eine Zustimmungs- Wir hatten ja auch schon von dem indiskutablen frist bis zum 1. Februar. An dieser Stelle fragen Angebot von rund 1 Prozent berichtet. In der Ver- wir uns nur, was soll das Ganze? Insbesondere handlung am 13. Dezember waren wir dann so wenn eine Abschlusskompetenz im Telefonat vor weit gekommen, dass der Prozentsatz von 2,97 der Verhandlung eingefordert wurde. Ob eine Zu- Verhandlungsgegenstand war. Eine Einigung stimmung von der vdek-Bundesebene zum Ver- konnte seinerzeit aufgrund des vom vdek geltend handlungsergebnis für das Jahr 2018 gegenüber gemachten Gremienvorbehaltes, dieser wurde der vdek-Landesgeschäftsstelle erfolgte, werden wohl wiederum aufgrund der Bundesvorgaben wir Ihnen über den Rundbrief mitteilen. eingefordert, nicht erzielt werden und es wurde verabredet, kurzfristig erneut in Kontakt zu treten. Fest steht für mich, dass die Entwicklung im Im Januar nahm ich dann Kontakt zur Verhand- Gesundheitswesen, sei es auf der Bundesebe- lungsführerin auf und erhielt die Auskunft, dass ne z. B. mit der im TSVG vorgesehenen Einzeler- wohl noch nicht alle Rückmeldungen vorlägen, die mächtigung für den Bundesgesundheitsminister, dafür zuständige Mitarbeiterin aber auch nicht im Entscheidungen über die Aufnahme von ärztlichen Hause sei. Wir verabredeten, dass nach einer Wo- Behandlungen in den GKV-Leistungskatalog ohne che erneut ein Telefongespräch stattfinden sollte. Einbindung der Selbstverwaltung – in diesem Fall In diesem zweiten Telefongespräch bekam ich die des GBA – zu treffen, der Mindestvorgabe von Information, dass aufgrund der Nichtteilnahme Sprechstundenzeiten, Zwangsdigitalisierung der der Landesgeschäftsführer der BEK und der DAK Bundesbürger oder die zentralistische Steuerung an der Verhandlung im Dezember erneut eine gro- auf Seiten der Ersatzkassen nicht positiv für das ße Verhandlungsrunde stattfinden sollte. unbestritten gute und anerkannte Gesundheits- Zur Vorbereitung dieser auf den 28. Januar system in Deutschland ist. Vielmehr könnte man 2019 terminierten Verhandlung wurden durch die auf die Idee kommen, dass individuelle Interessen KZV die Teilnehmer auf Seiten der Ersatzkassen verfolgt werden. Wenn dem so sein sollte, dann erfragt. Festgestellt wurde, dass wiederum die hoffe ich nur, dass die Mehrheit der Akteure den BEK nicht durch den Landesgeschäftsführer ver- Vorteil des über mehr als 100 Jahre entwickelten treten sein würde. Daraufhin informierte ich die sozialen Sicherungsinstruments – das deutsche Verhandlungsführerin, dass dafür Sorge getragen Krankenversicherungssystem, u. a. mit der soli- werden sollte, dass die anwesenden Kassenver- darisch getragenen GKV inklusive der Ebene der treter auch mit der entsprechenden Abschluss- Selbstverwaltung – erkennen und im schlimmsten kompetenz ausgestattet sein sollten, denn eine Fall zur Vermeidung von „Gelbwesten“ auf unse- Verhandlung ohne Abschlussbefugnis mindestens ren Straßen stützen werden. in Höhe von 2,97 Prozent macht keinen Sinn. Da- Ihr Dipl.-Betrw. Wolfgang Abeln dens 2/2019 1
INHALTSVERZEICHNIS Aus dem Inhalt M-V / Deutschland Kassenzahnärztliche Vereinigung Gesundheit und Pflege – Neues 2019 ......................... 4 Einheitliche elektronische Patientenakte ................... 5 KFO-Behandlungen – kein Zweifel am Nutzen ...... 6-7 Neue Regelungen im Strahlenschutz ........................ 10 Zahnarztpraxis der Zukunft .............................................. 9 Ankündung der Vertreterversammlung .................... 13 M-V ist zehntes Trägerland der Akademie ............... 11 Service der KZV.................................................................. 16 Vorsorge für die Kleinsten ........................................ 11-12 Fortbildungsangebote...................................................... 17 Schneller finden in der Not ............................................ 14 ZQMS-MV-Portal freigegeben ...................................... 14 Bücher................................................................................... 28 Hochschulen / Wissenschaft / Praxis / Recht Entfernung von Druckstellen ........................................ 18 Änderungen zur Adhäsivbrücke.................................... 18 Hall-Technik – Alternative zur Milchzahnfüllung? ... 19-21 Zahnärztekammer Entzug der Approbation .................................................. 24 Mindestlohn ab 1. Januar erhöht.................................. 24 Notfalldienstordnung nicht eingehalten ...................... 5 Greifswalder Fachsymposium ......................... Umschlag Neufassung der Beitragsordnung ............................... 12 Fortbildung Februar und März ...................................... 15 Curriculum Kinder- und Jugendzahnheilkunde ....... 22 Impressum ........................................................................... 3 Curriculum Alterszahnmedizin ..................................... 27 Herstellerinformationen.................................................... 2 dens Mitteilungsblatt der Zahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern mit amtlichen Mitteilungen 28. Jahrgang 9. Februar 2019 Herausgeber: Internet: www.dens-mv.de Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern Wismarsche Str. 304, 19055 Schwerin Gestaltung und Satz: Kassenzahnärztliche Vereinigung Tel. 03 85-59 10 80, Fax 03 85-5 91 08 20 E-Mail: info@zaekmv.de, Internet: www.zaekmv.de Redaktionshinweise: Mit Verfassernamen gekennzeichnete Bei- www.facebook.com/zaek.mv, www.twitter.com/zaekmv träge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Pro- duktinformationen werden ohne Gewähr veröffentlicht. Nachdruck und Kassenzahnärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern fotomechanische Wiedergabe bedürfen der vorherigen Genehmigung Wismarsche Str. 304, 19055 Schwerin der Redaktion. Die Redaktion behält sich bei allen Beiträgen das Recht Telefon 03 85-5 49 21 73, Telefax 03 85-5 49 24 98 auf Kürzungen vor. E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@kzvmv.de, Internet: www.kzvmv.de Redaktionsschluss: 15. des Vormonats Redaktion: Dipl.-Stom. Gerald Flemming, ZÄK (verant.), Erscheinungsweise: Das Mitteilungsblatt erscheint monatlich. Dr. Gunnar Letzner KZV, (verant.), Konrad Curth Bezugsbedingungen: Der Bezug ist für Mitglieder der zahnärztlichen Anzeigenverwaltung, Druck und Versand: Körperschaften Mecklenburg-Vorpommern kostenlos. Nichtmitglieder Satztechnik Meißen GmbH, Yvonne Joestel erhalten ein Jahresabonnement für 36 Euro, Einzelheft 4 Euro zuzüglich Am Sand 1c, 01665 Diera-Zehren Versandkosten. Telefon 0 35 25-71 86 24, Telefax 0 35 25-71 86 10 E-Mail: joestel@satztechnik-meissen.de Titelbild: Antje Künzel Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Perso- nenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beiderlei Geschlecht. dens 2/2019 3
DEUTSCHLAND Gesundheit und Pflege Neuregelungen im Jahr 2019 S eit 1. Januar sind im Bereich des Bundesge- sundheitsministeriums zahlreiche Änderungen in Kraft. Hier die wichtigsten Neuerungen: gung der Pflegebedürftigen finanziert werden. Dabei können auch Teilzeitstellen, die aufgestockt wer- den, berücksichtigt werden. Auch in der häuslichen Krankenpflege müssen Tariflöhne von den Kranken- GKV-Versichertenentlastungsgesetz – GKV-VEG kassen akzeptiert werden. Pflegeeinrichtungen und Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung Krankenhäuser werden finanziell dabei unterstützt, werden in voller Höhe paritätisch getragen. Um Ar- die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für ihre in der beitnehmer und Rentner zu entlasten, wird auch der Pflege tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu von den Krankenkassen festzusetzende Zusatzbei- verbessern. Krankenkassen müssen rund 70 Millio- tragssatz zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und nen Euro jährlich mehr für Leistungen zur betriebli- Arbeitgebern bzw. Rentnern und der Rentenversi- chen Gesundheitsförderung in Krankenhäusern und cherung gezahlt. Pflegeeinrichtungen aufwenden. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für 2019 Um Pflegekräfte zu entlasten, wird die Digitalisie- ist auf 0,9 Prozent (2018: 1,0 Prozent) abgesenkt wor- rung gefördert. Die Pflegeversicherung stellt dafür den (Bekanntmachung des BMG vom 26. Oktober einmalig pro Einrichtung (ambulant oder stationär) 2018). Wie hoch er für die Mitglieder der einzelnen 12 000 Euro zur Verfügung. Mit der Kofinanzierung Krankenkassen tatsächlich ausfällt, entscheiden die der Einrichtung können Maßnahmen im Umfang von Krankenkassen. Krankenkassen, deren Finanzreser- bis zu 30 000 Euro je Einrichtung finanziert werden. ven eine Monatsausgabe übersteigen, dürfen ihren Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 3 und Men- individuellen Zusatzbeitragssatz nicht mehr anheben. schen mit Behinderungen werden Taxifahrten zu Hohe Beiträge in der GKV überfordern Selbststän- einer ambulanten Behandlung einfacher. Sie gelten dige mit geringen Einkünften und Existenzgründer. mit der ärztlichen Verordnung als genehmigt. Länge- Deshalb werden freiwillig versicherte Selbstständi- re Wegezeiten, insbesondere im ländlichen Raum, ge bei den Mindestbeiträgen den übrigen freiwillig in der ambulanten Alten- und Krankenpflege sollen Versicherten in der GKV gleichgestellt (einheitliche besser honoriert werden. Auch in der häuslichen Mindestbemessungsgrundlage von 1038,33 Euro in Krankenpflege müssen Tariflöhne von den Kranken- 2019). Damit sinken die Mindestbeiträge zur Kran- kassen akzeptiert werden. kenkasse und sozialen Pflegeversicherung für haupt- beruflich Selbstständige um mehr als die Hälfte. Der Beitrag zur Pflegeversicherung steigt um 0,5 Freiwillig Versicherte müssen während des Bezugs Prozentpunkte auf 3,05 Prozent (3,3 Prozent für Kin- von Krankengeld oder Mutterschaftsgeld nur noch derlose). Die Anhebung ist notwendig, weil die Leis- Beiträge auf tatsächlich bestehende beitragspflichti- tungsverbesserungen der letzten Jahre stärker als er- ge Einnahmen zahlen. wartet in Anspruch genommen werden. Außerdem Ehemalige Soldatinnen und Soldaten auf Zeit erhal- sollen in den nächsten Jahren weitere ausgabenwirk- ten ein Beitrittsrecht zur freiwilligen Versicherung in same Verbesserungen hinzukommen, die mit dieser der GKV und nach dem Ende ihrer Dienstzeit einen Beitragssatzanhebung finanziert werden können. Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen als Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungs- Ersatz für die bisherige Beihilfe. pflichtgrenze) der GKV steigt auf jährlich 60 750 Euro Die Krankenkassen werden verpflichtet, passive (2018: 59 400 Euro). Die Beitragsbemessungsgrenze Mitgliedschaften zu beenden. Bislang endet eine frei- der GKV steigt auf jährlich 54 450 Euro (2018: 53 100 willige GKV-Mitgliedschaft nur dann, wenn das Mit- Euro) bzw. auf monatlich 4537,50 Euro (2018: 4425 glied seinen Austritt erklärt. Wenn ein GKV-Mitglied Euro). aber unbekannt verzogen ist, keine Beiträge mehr be- Die Bezugsgröße, die für viele Werte in der Sozi- zahlt und sich nicht abmeldet, wird es obligatorisch alversicherung wichtig ist, etwa für die Festsetzung zum Höchstbeitrag weiterversichert. Damit haben die der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für frei- Krankenkassen fiktive Beitragsschulden angehäuft. willige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversi- cherung, erhöht sich auf 3115 Euro monatlich in den Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG alten Bundesländern und auf 2870 Euro in den neuen In der vollstationären Altenpflege werden die Voraus- Bundesländern (2018: 3045 Euro / 2695 Euro). setzungen für 13 000 zusätzliche Stellen geschaffen, Weitere Informationen unter www.bundesgesundheits- die von den Krankenkassen ohne finanzielle Beteili- ministerium.de/Verbesserungen-2019 BMG 4 dens 2/2019
KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG Einheitliche elektronische Patientenakte gematik veröffentlicht Vorgaben M it Beschluss der Gesellschafter hat die gematik die Spezifikationen, Zulassungsverfahren und Feldtestkonzepte für die Komponenten und Dienste zur tungserbringer lediglich dafür zuvor berechtigt haben.“ Der Gesetzgeber hat die elektronische Patientenak- elektronischen Patientenakte veröffentlicht. te als wesentliche Fachanwendung der Telematikinf- Das veröffentlichte Dokumentenpaket ist das Ergebnis rastruktur festgeschrieben. Nach Paragraf 291a SGB der Zusammenarbeit der Selbstverwaltung des Gesund- V (Fünftes Buch Sozialgesetzbuch) hat die gematik die heitswesens und in Abstimmung mit dem Bundesamt notwendigen Spezifikationen, Zulassungsverfahren und für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Feldtestkonzepte für die elektronische Patientenakte Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informations- festzulegen und zu veröffentlichen. freiheit (BfDI) entwickelt worden. Die Fachanwendung elektronische Patientenakte Gemäß dem Gesetz dient die elektronische Patiente- (ePA) besteht aus den folgenden Komponenten und nakte der Verbesserung von Qualität, Transparenz und Diensten: „ePA-Aktensysteme“ (Backend), „Konnek- Wirtschaftlichkeit der Behandlung. „Die von der gematik toren mit ePA-Fachmodulen“, „ePA-Frontend für Versi- konzipierte elektronische Patientenakte soll die Versor- cherte“ und „Primärsysteme“ (für Leistungserbringer), gung verbessern und erleichtern. Das ist im Interesse die für die elektronische Patientenakte entwickelt oder sowohl der Patientinnen und Patienten als auch der Leis- angepasst werden. Entsprechend stellt die gematik für tungserbringer und Krankenkassen“, so Dr. Doris Pfeif- alle diese Komponenten und Dienste die Festlegungen, fer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes Implementierungsleitfäden sowie Zulassungs- bzw. Be- und Vorsitzende der Gesellschafterversammlung der stätigungsverfahren im Fachportal bereit. gematik. Die Festlegungen der gematik berücksichtigen bereits Als Fachanwendung der bundesweit verfügbaren und in wesentlichen Teilen den Gesetzentwurf zum Termin- sicheren Telematikinfrastruktur steht die elektronische service- und Versorgungsgesetz (TSVG). Die in dem Ent- Patientenakte einrichtungs- und sektorenübergreifend wurf geforderte alternative Authentisierungs-Option für lebenslang zur Verfügung, sofern der Versicherte dies die Versicherten, die besonders den Zugang mit mobilen wünscht. „Die Hoheit über die Daten liegt vollständig Endgeräten vereinfachen soll, und die Möglichkeit zum beim Versicherten. Er allein entscheidet darüber, wem er Transfer von Krankenkassendaten in die elektronische welche medizinischen Dokumente zur Verfügung stellen Patientenakte des Versicherten werden nachgelagert in möchte, wer diese einstellen darf oder welche gelöscht der Folgestufe 1.1 der elektronischen Patientenakte um- werden“, betont Alexander Beyer, Geschäftsführer der gesetzt. Laut Gesetzentwurf soll das TSVG voraussicht- gematik. lich im Frühjahr 2019 in Kraft treten. Parallel soll ebenfalls Die gematik stellt sicher, dass alle zugelassenen Kom- die Veröffentlichung der Stufe 1.1 erfolgen. ponenten und Dienste zur elektronischen Patientenakte Die Hersteller können bereits jetzt einen Zulassungs- interoperabel sind. „So können gesetzlich Versicherte, antrag bei der gematik stellen, mit der Umsetzung der die eine elektronische Patientenakte nutzen möchten, elektronischen Patientenakte in Stufe 1.0 beginnen und auch frei zwischen Anbietern wählen und im Rahmen die Spezifikationserweiterungen der Stufe 1.1 in ihre lau- eines Anbieterwechsels alle Akten-Inhalte, inklusive der fende Implementierung einfließen lassen. Metadaten, Protokolle und Zugriffsberechtigungen, voll- Nach dem Gesetzentwurf zum TSVG werden die ge- ständig auf den neuen Anbieter übertragen lassen“, un- setzlichen Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten terstreicht Beyer. „Und Leistungserbringer können über spätestens ab dem 1. Januar 2021 eine von der gematik ihr Primärsystem mit jeder Akte arbeiten, unabhängig zugelassene elektronische Patientenakte zur Verfügung vom jeweiligen Anbieter. Der Versicherte muss den Leis- zu stellen. gematik ANZEIGE dens 2/2019 5
KZV / ZÄK Kein Zweifel am Nutzen KFO-Behandlungen: Stellungnahmen zur aktuellen Mediendiskussion A nlässlich der aktuel- len Mediendis- kussion über den Nutzen kieferorthopädi- scher Behand- lungen sagte der Vorsitzende des Vorstandes der Kassen- zahnärztlichen Bundesverei- nigung (KZBV), Dr. Wolfgang Eßer: „Nach- dem das Bun- desministerium für Gesundheit bereits eine Klarstellung zu irreführenden Medienartikeln veröffentlicht hat, ist es uns ein In vielen Medien wurde, so wie hier im Nordkurier vom 8. Januar 2019, um das Für und Wider von wichtiges Anlie- kieferorthopädischen Behandlungen diskutiert. gen, noch einmal zu unterstreichen, dass es von Seiten der Ver- Terminservice- und Versorgungsgesetz vorgese- tragszahnärzteschaft nicht den geringsten Zweifel henen gesetzlichen Regelungen zur kieferortho- am Nutzen kieferorthopädischer Behandlungen pädischen Behandlung werden die Patientenau- zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung tonomie und Transparenz weiter stärken.“ KZBV gibt. Sie sind elementarer Bestandteil einer qua- litativ hochwertigen und flächendeckenden zahn- Forschungsbedarf bestehe medizinischen Versorgung, die durch Gesetz, Das Gesundheitsministerium zweifelt nicht an der Richtlinien und Verträge eindeutig definiert ist. Notwendigkeit kieferorthopädischer Leistungen. In Die Zahnärzteschaft leistet ihre Versorgung im seinem Auftrag wurde gleichwohl eine Meta-Stu- Rahmen dieser Vorgaben. Die vom IGES-Institut die vom IGES-Institut zu dem Thema erstellt. Dar- in seinem Gutachten bemängelte fehlende Evi- in kommen die Studien-Autoren zu dem Ergebnis, denz ist wissenschaftlich nur schwer herstellbar. dass die Datengrundlage derzeit nicht ausreicht, Dies liegt nicht zuletzt an der ethischen Limitati- um diese Frage abschließend zu bewerten. Dass on im Zusammenhang mit placebokontrollierten Zahnspangen die Morbidität (Karies, Parondontitis, Langzeitstudien, die für eine besonders hohe Zahnverlust, etc.) verringern, kann zwar nicht belegt Evidenz erforderlich wären. Daraus aber abzu- werden, ist aber laut IGES auch nicht ausgeschlos- leiten, dass kieferorthopädische Behandlungen sen. Dafür konstatieren die Studien-Autoren, dass keinen Nutzen für Patienten haben, ist, wie auch sich Zahnfehlstellungen sowie die Lebensqualität das BMG bereits deutlich gemacht hat, grundle- der Patienten durch diese Behandlung verbessern. gend falsch. Prinzipiell bewertet den Nutzen einer Therapie Die KZBV steht dem BMG jederzeit für die nicht der Gesetzgeber, sondern der Gemeinsame avisierten Gespräche zur Ermittlung weiteren Bundesausschuss. Das BMG wird mit den betei- Forschungsbedarfs als fachlich kompetenter Ge- ligten Organisationen den weiteren Forschungsbe- sprächspartner zur Verfügung. Die im geplanten darf und Handlungsempfehlungen erörtern.“ 6 dens 2/2019
KZV / ZÄK Eine abschließende Einschätzung ist Dies ist insbesondere durch die Heterogenität der nicht möglich Studien in Bezug auf die betrachteten Populationen, „Da insgesamt nur wenige Untersuchungen zur die angewendeten Interventionen und die Studien- Mundgesundheit identifiziert werden konnten, die designs bedingt und darauf zurückzuführen, dass zudem vornehmlich auf Surrogatendpunkten beru- morbiditätsrelevante Endpunkte wie Zahnverlust, hen, lässt sich keine abschließende Einschätzung Karies oder Parodontitis und Parodontose i. d. R. vornehmen, ob und welche langfristigen Auswir- erst mehrere Jahre nach der Behandlung auftreten kungen die angewendeten kieferorthopädischen und somit sehr lange Beobachtungszeiten erfor- Therapieregime auf die Mundgesundheit haben. dern.“ Die Studienlage ist unvollständig Die Lebensqualität verbessert sich nach abge- „Zwar konnte eine hohe Anzahl an Studien und Do- schlossener kieferorthopädischer Behandlung kumenten in den Recherchen gefunden werden, „Hier zeigte sich, dass Patientinnen und Patienten das identifizierte Material ist zur Beantwortung der mit einer abgeschlossenen kieferorthopädischen zugrunde liegenden Fragen jedoch nur bedingt ge- Behandlung eine höhere Lebensqualität berichte- eignet.“ ten als nicht behandelte Studienteilnehmerinnen oder Patienten, die sich aktuell kieferorthopädi- Ein patientenrelevanter Nutzen (bezogen auf schen Maßnahmen unterzogen.“ Morbidität, also Karies, Zahnausfall, etc.) ist zwar nicht belegt. Das heißt aber NICHT, dass Zahnfehlstellungen werden durch die Behandlung es ihn nicht gibt… verbessert „Insgesamt lassen die identifizierten Studien in „Unabhängig von den genutzten Indizes zeigten Bezug auf die diagnostischen und therapeutischen sich hier durch die Anwendung von kieferorthopä- kieferorthopädischen Maßnahmen keinen Rück- dischen Apparaturen Verbesserungen.“ schluss auf einen patientenrelevanten Nutzen zu. Bundesministerium für Gesundheit Ökonomischer Fußabdruck ermittelt 878 000 Arbeitsplätze hängen von Zahnmedizin ab 8 78 000 Arbeitsplätze hängen direkt oder indirekt von der zahnmedizinischen Versorgung ab. Auf jeden Arbeitsplatz bei Zahnärzten oder deren Zulie- Fußabdruck der Zahnärzte beträgt 2,2. Das bedeu- tet, jeder in der Zahnmedizin erwirtschaftete Euro generiert weitere 1,20 Euro in anderen Bereichen ferern kommt durchschnittlich fast ein weiterer Ar- (z. B. durch Dienstleister) – somit werden insgesamt beitsplatz in anderen Bereichen. 391 000 Personen 2,20 Euro erwirtschaftet. Ohne zahnärztliche Ver- arbeiten in Praxen, Krankenhäusern oder dem Öf- sorgung würde das deutsche Bruttoinlandsprodukt fentlichen Gesundheitsdienst an der zahnmedizini- durch Effekte in anderen Branchen um über 46 Mrd. schen Versorgung der Patienten. Die direkte Brutto- Euro niedriger ausfallen. wertschöpfung des ganzen zahnärztlichen Systems Die Ergebnisse des ZSK und weitere Zahlen zu (ambulante und stationäre Versorgung, Industrie, zahnärztlichem Berufsstand und Mundgesundheit Handwerk und Versicherung) liegt bei rund 21,4 Mil- der Bevölkerung sind der aktuellen Ausgabe des liarden Euro. Statistischen Jahrbuchs der Bundeszahnärztekam- Diese Zahlen ermittelte die Bundeszahnärztekam- mer zu entnehmen. mer (BZÄK) auf Grundlage ihres neuen Rechenmo- Das Statistische Jahrbuch 2017/2018 kann für zehn dells, des Zahnärztlichen Satellitenkontos (ZSK), das Euro zzgl. Versand über die BZÄK bestellt werden: auf der anerkannten Methodik der Volkswirtschaftli- www.bzaek.de/wir-ueber-uns/daten-und-zahlen. chen Gesamtrechnungen basiert. Der ökonomische html BZÄK dens 2/2019 7
ZAHNÄRZTEKAMMER Notfalldienstordnung nicht eingehalten Drei Verstöße 2018 vom Vorstand geahndet A uch im letzten Jahr gab es einige Beschwerden über eine – teilweise vermeintlich – unzurei- chende Wahrnehmung des zahnärztlichen Notfall- enten erreichbar. Der Vorstand bewertete die Nicht- erreichbarkeit als Verstoß gegen die Berufsordnung. Auch in diesem Fall hat der Vorstand eine Rüge aus- dienstes. Geschäftsführung und Vorstand sind allen gesprochen und ein Ordnungsgeld festgesetzt. Beschwerden nachgegangen, indem als erstes die Auch in einem weiteren Fall war der zum Notfall- betroffenen Zahnärzte angehört wurden. Drei Ver- dienst eingeteilte Zahnarzt telefonisch nicht erreich- stöße haben sich bestätigt und wurden vom Vor- bar. Auf Nachfrage gab der Zahnarzt an, sein Mo- stand geahndet: biltelefon habe sich in der Nacht nicht aufgeladen, da es in seinem Wohnumfeld Probleme mit der Eine notfalldiensthabende Zahnärztin lehnte die Stromversorgung gegeben habe. Auch hier hat der Behandlung einer Patientin mit akuten Zahnschmer- Vorstand beschlossen, gegen den Zahnarzt wegen zen ab, da ihr keine Hilfskraft zur Verfügung gestan- des Verstoßes gegen die Notfalldienstordnung eine den habe. Der Vorstand hat gegen die betreffende Rüge auszusprechen. Zahnärztin eine Rüge ausgesprochen und ein Ord- Der Vorstand war der Auffassung, es habe in nungsgeld festgesetzt, das an das Hilfswerk Deut- der Verantwortung des zum Notfalldienst einge- scher Zahnärzte zu zahlen war. teilten Zahnarztes gelegen, eine durchgehende te- Der Zahnarzt hat im Notfalldienst eine ordnungs- lefonische Erreichbarkeit sicher zu stellen, zumal gemäße Notfallbehandlung sicherzustellen. Dazu ist es bereits in der Vergangenheit Probleme mit der ggf. eine Stuhlassistenz hinzuzuziehen. Die Ableh- Stromversorgung gegeben haben soll. Dies habe nung der Behandlung mit der Begründung, es stehe der Zahnarzt nicht getan und damit gegen die Not- keine Stuhlassistenz zur Verfügung, ist daher als Be- falldienstordnung verstoßen. Da die Nichterreichbar- rufspflichtverstoß zu werten. keit in diesem Fall auch aufgrund äußerer Umstände verursacht wurde und es sich um einen erstmaligen Ein notfalldiensthabender Zahnarzt war weder Verstoß handelte, hielt der Vorstand es für ausrei- telefonisch noch auf anderem Wege für Notfallpati- chend, eine Rüge auszusprechen und von einem Ordnungsgeld abzusehen. ZÄK ANZEIGEN Zur Erläuterung: Nach § 61 Absatz 2 des Heilberufsgesetzes M-V kann der Vorstand der ZÄK M-V bei Berufspflichtverstößen Ord- nungsgelder bis 3000 Euro festsetzen, die an eine von der Kammer zu bestimmende gemeinnützige Einrichtung zu zahlen sind. 8 dens 2/2019
DEUTSCHLAND Zahnarztpraxis der Zukunft apoBank und ZA eG wollen neues Praxismodell entwickeln D ie Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apo- Bank) hat gemeinsam mit der Zahnärztlichen Ab- rechnungsgenossenschaft (ZA eG) die „Zahnpraxis Praxiskaufs auf sich zu nehmen. Denn unsere Studien zeigen, dass die jungen Zahnmediziner zunehmend Wert auf eine ausgeglichene Work-Life-Balance und der Zukunft GmbH“ (ZPdZ) gegründet, um ein neu- berufliche Flexibilität legen“. es Praxismodell zu entwickeln. Beide Unternehmen „Die Förderung der freien Profession in inhaber- sind zu 50 Prozent an der Tochtergesellschaft betei- geführten Praxisstrukturen ist uns ein wichtiges An- ligt. Ziel ist es, innovative und moderne Standards der liegen“, ergänzt Dr. Andreas Janke, Vorstandsvor- zahnmedizinischen Berufsausübung und der Praxis- sitzender der ZA eG und Geschäftsführer der ZPdZ. führung in der „Zahnpraxis der Zukunft“ aufzubauen. „Deshalb müssen wir ‚Zahnarztpraxis‘ neu denken, Diese soll im ersten Halbjahr 2019 im Düsseldorfer die Prozesse der Berufsausübung hinterfragen, digi- Stadtteil Lörick an den Start gehen. tal, effizient und unbürokratisch gestalten und in For- maten anbieten, die den jungen Kollegen den Weg in Begleitung beim Schritt in die Selbstständigkeit ihre Selbstständigkeit erleichtern. In der ZPdZ entwi- Die ZPdZ soll junge Zahnmediziner bei dem Schritt in ckeln wir diese Strukturen, die die Berufsausübung in die Selbstständigkeit unterstützen. Dafür werden die eigener Praxis wieder attraktiv werden lässt.“ Kompetenzen der beteiligten Partner gebündelt: das umfassende Serviceangebot der ZA im Bereich der Digitale Praxis – Innovationen zum Anfassen Berufsausübung ergänzt durch das Know-how und Die Zahnpraxis der Zukunft wird mit digitalen Kom- die Erfahrung der apoBank rund um die Existenzgrün- munikations-, Verwaltungs- und Behandlungslösun- dung. Die ZPdZ mietet Räumlichkeiten an, stattet gen ausgestattet. Diese zukunftsweisende Umge- die Praxis mit modernster Einrichtung und innovati- bung, die durch die ZPdZ zur Verfügung gestellt wird, ven Prozessen aus und verpachtet das Gesamtpaket soll nicht nur den dort tätigen Zahnärzten, sondern schlüsselfertig an Zahnärzte. Diese werden hier in auch allen interessierten Zahnmedizinern zugänglich Form einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) gemacht werden. Geplant sind Hospitationen von selbstständig tätig sein. Gleichzeitig bietet die ZPdZ Zahnärzten und Praxispersonal sowie Seminare, Vor- der BAG die Auslagerung unterschiedlichster Ser- träge, Führungen und Workshops zu Themen wie viceleistungen an. Existenzgründung, Prozessmanagement und Digita- „Die ZPdZ unterstützt bei administrativen und be- lisierung in den Praxisräumlichkeiten. triebswirtschaftlichen Leistungen in Absprache mit „Wir wollen die Praxis von morgen erlernbar ma- den Zahnärzten, um diesen wichtige Freiräume für chen. In der Zahnpraxis der Zukunft sollen laufend die Arbeit am Patienten zu schaffen“, sagt Daniel digitale Lösungen getestet und in den Praxisbetrieb Zehnich, Leiter des Bereichs Gesundheitsmärkte und implementiert werden, aber auch neue Ideen ent- Gesundheitspolitik bei der apoBank und Geschäfts- stehen“, sind sich Zehnich und Janke einig. „Wir führer der ZPdZ. „Dieses Format ermöglicht es jun- möchten hier jungen Startups und Unternehmern ein gen Zahnärzten, die Arbeit in der Selbstständigkeit Forum bieten, ihre innovativen Lösungen im realen auszuprobieren, Kenntnisse in neuer Praxisführung Praxisalltag gemeinsam mit Zahnärzten und Patien- aufzubauen und in der Niederlassung erfolgreich tä- ten verproben und weiter entwickeln zu können.“ tig zu sein, ohne direkt die finanzielle Belastung eines www.apobank.de Zahl des Monats R und 919 000 Besuche von Zahnärztinnen und Zahnärzten wurden im Jahr 2017 in der aufsu- chenden Versorgung geleistet. Dies ist im Vergleich Rahmen des Versorgungsstrukturgesetzes und des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes hohe Akzeptanz er- fahren und die Angebote schwerpunktmäßig bei den zum Vorjahr eine Steigerung um rund 2,4 Prozent. Patienten ankommen, die im zahnärztlichen Konzept Die Abrechnungsdaten der aufsuchenden Betreu- der Alters- und Behindertenzahnheilkunde Zielgruppe ung verdeutlichen, dass die neuen Leistungen im der Bemühungen sind. (Quelle: KZBV-Statistik) dens 2/2019 9
ZAHNÄRZTEKAMMER Neue Regelungen im Strahlenschutz Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung A m 31.Dezember 2018 traten das bereits 2017 be- schlossene Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und die neue Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) in Kraft. Die verfügbar zu halten. Auf Grund des Umfanges und der ste- tigen Aktualisierungen empfehlen wir eine elektronische Speicherung bzw. Anlage eines Internet-Links zu den ent- Grundlage dieser Gesetze ist in der europäischen Richtlinie sprechenden Dokumenten (Hinweis siehe unten). 2013/59/Euratom zu finden. Die finalen Richtlinien zur Umsetzung der oben genann- c. In den technischen Anforderungen an zu installierende ten Gesetze befinden sich in einer kontinuierlichen Anpas- Röntgeneinrichtung (§ 114 und § 195) wird ab dem 1. Janu- sung, so dass mit diesem Artikel nur ein aktueller Stand für ar 2023 eine digitale Archivierung der applizierten Dosis ge- die Nutzung in der zahnärztlichen Praxis übermittelt werden fordert. Alle zahnärztlichen Bestandsgeräte sind von dieser kann. Folgende Änderungen betreffen die tägliche Arbeit in Verpflichtung ausgeschlossen. der zahnärztlichen Praxis ab dem 1. Januar 2019. d. Im Rahmen der Qualitätssicherung sind nach § 116 die 1. Strahlenschutzgesetz Zeitfenster der Konstanzprüfung nicht festgelegt, wobei a. Nach § 19 StrlSchG ist eine Anzeige zur Inbetriebnahme aber mit dem Verweis auf die DIN 6868-5 die zeitlichen Re- einer Röntgeneinrichtung mindestens 4 Wochen (bisher 2 gelungen wie gehabt übernommen werden. In der Strahlen- Wochen) vor der Nutzung durchzuführen. schutzverordnung ist weiterhin geregelt, dass der gleiche Prüfkörper in Anlehnung an die Abnahmeprüfung genutzt b. Der § 70 Absatz 6 StrlSchG formuliert die Aufgaben und werden muss. Verbindlichkeiten eines Strahlenschutzbeauftragten. Nach Lesart der Aufsichtsbehörde kann weiterhin der Praxisin- e. Aufzeichnungen über die Abnahmeprüfung müssen für haber in Personalunion diese Funktionen übernehmen. Im die Dauer des Betriebs, mindestens jedoch drei Jahre (bis- Fall eines Angestellten sind besondere arbeitsrechtliche her zwei Jahre) nach dem Abschluss der nächsten vollstän- Verbindlichkeiten zu klären. Die Kündigungsfristen betragen digen Abnahmeprüfung aufbewahrt werden. nach Beendigung der Beauftragung des Strahlenschutzver- Die Aufbewahrungsfrist für die Aufzeichnungen über die antwortlichen 12 Monate (verlängerter Kündigungsschutz). Konstanzaufnahmen beträgt jetzt 10 Jahre (bisher 2 Jahre) Weiterhin sollte in Gemeinschaftspraxen/Praxisgemein- nach Abschluss der Prüfung (§117). schaften/Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) immer ein Strahlenschutzverantwortlicher im Rahmen der zahn- f. Bei der Anfertigung von Röntgenuntersuchungen sind ärztlich radiologischen Tätigkeit vor Ort sein. Aus diesem in einer typischen zahnärztlichen Praxis keine helfenden/ Grund sollten bei diesen Geschäftsmodellen mehrere Strah- haltenden Personen (§ 122 und § 124) im Überwachungs- lenschutzverantwortliche ernannt und auch der Behörde bereich. Sollten sich ein Aufenthalt nicht vermeiden lassen, gemeldet werden. Bei der Ernennung mehrerer Strahlen- sind diese Personen über die möglichen Gefahren in Folge schutzverantwortlicher sollten die Aufgabenbereiche (z.B. der Strahlenexposition aufzuklären und dieses zu dokumen- Qualitätssicherung) vertraglich geregelt werden. tieren. Es sind weiterhin Maßnahmen zur unnötigen Strah- lenexposition (Strahlenschutzmittel) anzuwenden. c. Die Grundlagen zum Erwerb und der Aktualisierung der Fachkunde (Zahnärzte) und der Kenntnisse (zahnmedizini- g. Die zuständige Behörde (in MV die Landesämter für Ge- sches Fachpersonal) sind derzeit noch in Überarbeitung. Die sundheit und Soziales) wird in Zukunft im Rahmen von Pra- derzeit angebotenen Kurse werden von der zuständigen Be- xisbegehungen die Röntgeneinrichtungen mit überprüfen hörde akzeptiert. Die Kursinhalte werden kontinuierlich an (§ 149). Vorrangig werden Praxen mit einem DVT-Gerät die neuen Richtlinien angepasst. (geplanter Abstand alle 6 Jahre) betroffen sein. Besondere Augenmerke werden auf die schriftlichen Arbeitsanweisun- 2. Strahlenschutzverordnung gen, Strahlenschutzmaßnahmen, Strahlenschutzmittel, so- a. Die Verpflichtung zum Bereithalten, Anbieten bezie- wie die Qualitätssicherung gelegt. hungsweise Führen eines Röntgenpasses entfällt. Der Das neue Strahlenschutzgesetz und die neue Strahlen- Anspruch des Patienten zur Anfertigung eines Auszuges / schutzverordnung sind auf der Hompage der Bundeszahn- Kopie der Patientenakte inklusive Röntgenuntersuchungen ärztekammer (www.BZAEK.de) und auf der Homepage der gegen Gebühr entfällt nicht. ZÄK M-V (unter Zahnärzte/Praxisführung/Röntgenstelle) zu finden. Im Verlauf weiterer Bekanntmachungen werden b. Die oben beschriebenen Gesetze (Strahlenschutzgesetz wichtige Auszüge aus den Richtlinien in dens publiziert. und Strahlenschutzverordnung) sind zur Einsicht ständig Dr. Christian Lucas, Vorsitzender der ZSR 10 dens 2/2019
ZÄK / KZV Akademie für Gesundheitswesen M-V ist zehntes Trägerland der Akademie in Düsseldorf J etzt ist es offiziell – nach einem einstimmigen Landtagsbeschluss im Dezember hat Wirt- schafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe die haltung hygienischer und gesundheitsrechtlicher Vorschriften, die Durchführung der öffentlich emp- fohlenen Schutzimpfungen sowie die Erstellung von Beitrittsurkunde des Landes in die Akademie für amtsärztlichen Gutachten, Zeugnissen und Beschei- Öffentliches Gesundheitswesen an die Leiterin Dr. nigungen, soweit solche gesetzlich vorgeschrieben Ute Teichert übergeben. Mecklenburg-Vorpommern sind. Rund 500 Mitarbeiter sind in Mecklenburg- ist damit das zehnte Trägerland der Akademie in Vorpommern im ÖGD tätig. Die mit dem Beitritt Düsseldorf. Die Akademie für Öffentliches Gesund- verbundenen aufwandsabhängigen Kosten in Höhe heitswesen wurde 1971 als bundesweit einzige län- von jährlich geschätzt etwa 100 000 Euro sollen im derübergreifende Einrichtung für die Aus-, Fort- und Rahmen des vom Landtag beschlossenen Doppel- Weiterbildung aller Beschäftigten im öffentlichen haushaltes für 2018/19 zwischen dem Land und den Gesundheitsdienst gegründet. Kommunen einwohner- und teilnahmebezogen hälf- „Der öffentliche Gesundheitsdienst ist ein unver- tig aufgeteilt werden. „Ärztliche und nichtärztliche zichtbarer Bestandteil unseres Gesundheitswesens. Mitarbeiter profitieren im Rahmen der aufgabenge- Die Mitarbeiter übernehmen in ihrer Tätigkeit Ver- rechten Aus-, Fort- und Weiterbildung von dem um- antwortung für die Gesundheit der Bevölkerung. Mit fangreichen Schulungsangebot“, sagte Glawe. dem Beitritt zur Akademie stärken wir den öffent- WM M-V lichen Gesundheitsdienst, in dem die Mitarbeiter bestmöglich geschult werden können“, sagte der Anmerkung: Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Har- Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesund- ry Glawe. heit M-V hat die Zahnärztekammer gebeten, die Zu den Aufgaben des öffentlichen Gesundheits- Weiterbildung zum/zur Fachzahnarzt/Fachzahnärztin dienstes (ÖGD) gehören unter anderem die Über- für Öffentliches Gesundheitswesen in die Weiterbil- wachung von Einrichtungen in Bezug auf die Ein- dungsordnung der Zahnärztekammer aufzunehmen. Vorsorge für die Kleinsten Zusätzliche Untersuchungen und Maßnahmen ab 1. Juli F ür Kleinkinder gesetzlich krankenversicherter Eltern wurden am 17. Januar drei zusätzliche zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen fest- dreijährigen Kinder von Karies betroffen, besonders Kinder aus Familien in sozial schwierigen Lebensla- gen leiden zu oft unter frühkindlicher Karies, auch gelegt. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Nuckelflaschenkaries genannt. Wir Zahnärzte haben Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) schon vor Jahren ein wissenschaftliches Konzept begrüßen diese Entscheidung des Gemeinsamen vorgelegt, wie man dies effektiv angehen könnte. Bundesausschusses (G-BA). Damit ist die jahrelan- Ein wesentlicher Baustein waren die Frühuntersu- ge Forderung der Zahnärzteschaft für eine bessere chungen vom ersten Zahn an. Ab dem Sommer dür- Versorgung von Kleinkindern von 0 bis 3 Jahren auf fen endlich Eltern mit ihren Kleinkindern die neuen den Weg gebracht. zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen in „Wir sind froh, dass diese Präventionslücke end- Anspruch nehmen.“ lich geschlossen wird“, so Prof. Dr. Dietmar Oester- Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes reich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer. der KZBV: „Das ist ein großer Erfolg im Kampf ge- „Deutschlandweit sind etwa 15 Prozent der unter gen frühkindliche Karies. Zugleich ist es ein wich- dens 2/2019 11
ZÄK / KZV tiger Meilenstein, um unsere kleinsten Patienten tenübernahme der Gesetzlichen Krankenversiche- künftig noch besser zu schützen und für sie optima- rungen ist ein weiterer Schritt zur Verbesserung der le Voraussetzungen für eine lebenslange Zahn- und Mundgesundheit von Kleinkindern: Bis zum vollen- Mundgesundheit zu schaffen. Alle Eltern sollten mit deten 33. Lebensmonat sind drei zusätzliche zahn- ihren Kindern daher die neuen zahnärztlichen Früh- ärztliche Früherkennungsuntersuchungen vorgese- erkennungsuntersuchungen im selben Umfang in hen, inklusive eingehender Untersuchung, Beratung Anspruch nehmen, wie die bereits seit vielen Jahren der Eltern und Anleitung zum täglichen Zähneputzen bewährten ärztlichen Untersuchungen für Kinder.“ beim Kleinkind. Ferner haben Kleinkinder einen An- spruch auf eine Zahnschmelzhärtung mit Fluoridlack Das ärztliche Kinderuntersuchungsheft wurde be- zweimal im Halbjahr. So soll frühkindlicher Karies reits letztes Jahr im Sinne zahnärztlicher Früherken- vorgebeugt werden. nungsuntersuchungen umgestaltet, unter anderem Die Häufigkeit der Milchzahnkaries liegt bei 10 bis sind im „Gelben Heft“ nun Verweise vom Kinderarzt 15 Prozent, in sozialen Brennpunkten steigen die zum Zahnarzt für die Altersgruppe vom 6. bis 64. Le- Prävalenzen bis auf etwa 40 Prozent. bensmonat enthalten. Die heute beschlossene Kos- BZÄK/KZBV Neufassung der Beitragsordnung Für Mehrheit der Kammermitglieder keine Änderung N achdem die Kammerversammlung am 14. No- vember 2018 eine Neufassung der Beitrags- ordnung verabschiedet hat, werden die Mitglieds- ges festgesetzt und entspricht mit monatlich fünf Euro ebenfalls dem Beitrag, der schon seit 2010 in dieser Gruppe zu zahlen war. beiträge in den einzelnen Beitragsgruppen ab dem Unter Berücksichtigung eines Verwaltungsge- 1. Januar 2019 nach einem prozentualen Anteil ei- richtsurteils aus Baden-Württemberg werden die nes Regelbeitrages bemessen. Der monatliche Re- Beitragsgruppen künftig nach kurativer und nicht ku- gelbeitrag beträgt 78 Euro und entspricht damit dem rativer Tätigkeit unterschieden. Die neue Beitrags- seit dem Jahr 2009 von niedergelassenen Zahnärz- ordnung sieht auch vor, dass geschäftsführende ten monatlich zu zahlenden Beitrag. Eine Beitrags- Gesellschafter eines als GmbH geführten zahnärzt- erhöhung hat es für niedergelassene Zahnärzte, die lichen MVZ den gleichen Beitrag zahlen wie nieder- 100 Prozent des Regelbeitrages zahlen, damit nicht gelassene Zahnärzte. gegeben. Die sparsame Haushaltsführung der Zahnärzte- Die Kammerbeiträge der meisten Kammermitglie- kammer ermöglichte es, die Beiträge seit vielen der bleiben unverändert. Jahren konstant zu halten. Jedoch werden zukünfti- So wurde der Beitrag für Zahnärzte, die nach dem ge Beitragserhöhungen aufgrund der Zunahme des 31.12.2009 ihre Berufstätigkeit aufgegeben haben Umfangs der hoheitlichen Aufgaben und der allge- oder aufgeben, auf sechs Prozent des Regelbeitra- mein gestiegenen Kosten unumgänglich sein. ZÄK Gesundheitskarten Generation 1plus ungültig A b dem 1. Januar 2019 gelten ausschließlich die elektronischen Gesundheitskarten der zweiten Generation (Aufdruck „G2“ oder „G2.1“). Die elek- wendungen. Medizinische Fachanwendungen sind beispielsweise das Notfalldaten-Management oder der E-Medikationsplan. Erhalten Versicherte von ihrer tronischen Gesundheitskarten der Generation 1plus Krankenkasse eine aktuelle Gesundheitskarte, ist nur (eGK G1+) sind nicht mehr gültig. noch diese gültig. Deshalb sollte stets nur die zuletzt Die zweite Generation unterstützt neuere kryp- zugeschickte Gesundheitskarte verwendet werden: tographische Verfahren und medizinische Fachan- www.deine-gesundheitskarte.de. gematik 12 dens 2/2019
KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG / M-V Ankündigung der Vertreterversammlung V orläufige Tagesordnung der Vertreterversamm- lung am 13. April im Schlosshotel Klink: Beginn: 9 Uhr. 8. Bericht des Vorstandes mit anschließender Aus- sprache – Tätigkeitsbericht Geschäftsbereich I 1. Begrüßung und Feststellung der satzungsmäßi- – Tätigkeitsbericht Geschäftsbereich II gen Einberufung 9. Bericht des Koordinationsgremiums 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit 10. Bericht des Wahlausschusses 3. Bestellung des Protokollführers, des Führers 11. Bericht des Satzungsausschusses der Rednerliste und von mindestens 2 Teilneh- 12. Fragestunde mern zur Stimmenzählung 13. Beschlussfassung über eingereichte 4. Bekanntgabe der endgültigen Tagesordnung Anträge und der gestellten Anträge 14. Verschiedenes 5. Feststellung der Öffentlichkeit der Vertreterver- sammlung Laut § 14 Abs. 8 der Satzung der Kasssenzahnärzt- 6. Beschlussfassung zum Protokoll der nicht öf- lichen Vereinigung M-V sind die Sitzungen der Ver- fentlichen Sitzung der Vertreterversammlung treterversammlung für die Mitglieder der KZV M-V am 21. November 2018 öffentlich, soweit sie sich nicht mit personellen An- (unter Ausschluss der Öffentlichkeit!) gelegenheiten oder Grundstücksgeschäften befas- 7. Bericht des Vorsitzenden der Vertreterver- sen. sammlung KZV Gründung einer digitalen Plattform ApoBank will Dienstleistungen im Gesundheitsmarkt A uf dem Gesundheitspolitischen Jahresauftakt der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apo- Bank) bekräftigte der Vorstandsvorsitzende Ulrich bieten, von denen wir wissen, dass der Heilberufler sie braucht“, sagt Sommer. „Damit tragen wir dazu bei, dass die Akteure auf dem Gesundheitsmarkt leis- Sommer den Entschluss, das Geschäftsfeld der apo- tungsfähig bleiben – und damit auch der Markt als Bank um Dienstleistungen im Gesundheitsmarkt zu Ganzes.“ erweitern. Vor rund 500 Gästen aus dem Gesund- heitswesen und der Gesundheitspolitik in der Düs- Non-Banking-Angebote im Gesundheitsmarkt seldorfer Kunstsammlung K 21 kündigte Sommer die Im Sinne des Leitmotivs ‚Wir ermöglichen Gesund- Gründung einer Plattform für Dienstleistungen und heit‘ hat die apoBank bereits erste Initiativen auf den Produkte für den Gesundheitsmarkt an. Weg gebracht: Vor genau einem Jahr hat sie das Sowohl die Bankenbranche als auch der Gesund- Kompetenzzentrum apoHealth rund um die Digita- heitsmarkt verändern sich rasant. Die Gründe sind lisierung im Gesundheitsmarkt ins Leben gerufen. vor allem die neuen Möglichkeiten, die die Digitalisie- Hier entstehen Services, die die Heilberufler bei der rung eröffnet, und die sich verändernden Bedürfnisse Berufsausübung unterstützen sollen. In einem ersten der Heilberufler und der Patienten. Die apoBank re- Projekt entwickelte das apoHealth-Team Handlungs- agiert auf die Veränderungen mit einer digitalen Platt- empfehlungen und praktische Hilfestellungen für die form für den Gesundheitsmarkt. Hier werden neue digitale Grundausstattung einer Praxis. Dienstleistungen abseits des Bankgeschäftes gebün- Im Dezember 2018 folgte eine weitere Initiative: delt. Sie soll Dienste für Heilberufler anbieten, damit Gemeinsam mit der Zahnärztlichen Abrechnungsge- diese sich zukünftig noch stärker auf die eigentliche nossenschaft gründete die apoBank die Zahnpraxis heilberufliche Tätigkeit fokussieren können. Erste Er- der Zukunft GmbH (Seite 9). Die neue Gesellschaft gebnisse sind für Mitte des Jahres geplant. entwickelt ein Modell einer innovativen Zahnarztpra- „Wir haben uns entschlossen, den Wandel ak- xis, die nach den neuesten Erkenntnissen der Zahn- tiv und im Sinne unserer Kunden und Mitglieder medizin und Praxisführung organisiert ist und an den zu gestalten und als Branchenkenner künftig auch Bedürfnissen der Zahnmediziner ausgerichtet ist. Dienstleistungen auf dem Gesundheitsmarkt anzu- apoBank dens 2/2019 13
ZÄK / KZV ZQMS-M-V-Portal freigeschaltet E ntsprechend der Ankündigung in dens 1/2019, Sei- ten 12/13, wurde am 29. Januar das ZQMS-Portal für die Mitglieder der Zahnärztekammer Mecklenburg- • Felder – insbesondere Pflichtfelder – ausfüllen. In das Pflichtfeld Mitgliedsnummer bitte eine fiktive Num- mer bestehend aus sechs Ziffern eintragen. Vorpommern freigeschaltet. • Den gewünschten Benutzernamen und das ge- Eine kostenlose Registrierung ist ab sofort möglich. wünschte Passwort eingeben. (Bitte beides notieren Zu beachten ist, dass für die Portale ZQMS und ZQMS- bzw. merken.) ECO jeweils eine eigene Benutzer-ID vergeben wird, • Freischaltung der Zahnärztekammer per E-Mail ab- weil die Portale für unterschiedliche Zielgruppen vorge- warten und starten. sehen sind. Es wird empfohlen, dass das ZQMS-ECO Bei der Anmeldung muss der einzutragende Benutzer- ausschließlich durch den Praxisbetreiber bearbeitet name – wie in der Bestätigungs-E-Mail angegeben – ein- wird. getragen werden. Der gewählte Name muss somit um Zur Registrierung: die Endungen „Name@zkmv“ (bei Anmeldung für das • Internetseite www.zqms-eco.de aufrufen. ZQMS – zahnärztliches Qualitätsmanagementsystem) • Rechts unten Button „Registrierung“ anklicken. bzw. „Name@zkmveco“ (bei Anmeldung für das ZQMS • Auswahl der Kammer – mit der Dropdown-Taste ECO – betriebswirtschaftliches Qualitätsmanagement- rechts: „ZÄK Mecklenburg-Vorpommern“ system für Zahnärzte) erweitert werden. ZÄK M-V Schneller finden in der Not Neuer Service: gegenseitige Verlinkung von Bereitschaftsdiensten A uch außerhalb der Öffnungs- und Sprechzeiten von Praxen und Apotheken sind die medizinische und zahnmedizinische Versorgung durch Ärzte und Zahnärz- „Für die Patienten ist es sinnvoll, wenn solche Infor- mationsdienste auch gebündelt angeboten werden. Vie- le von ihnen kommen aus dem ärztlichen Bereitschafts- te sowie die Versorgung mit Medikamenten sicherge- dienst mit einem Rezept in die Notdienst-Apotheke“, stellt. Um entsprechende Not- und Informationsdienste ergänzt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA. leichter zu finden, verweisen der ärztliche Bereitschafts- „Unsere Zahnarztsuche hilft allen Patientinnen und dienst, die Apothekennotdienste sowie die bundeswei- Patienten, jederzeit schnell und unkompliziert eine Pra- te Zahnarztsuche auf ihren jeweiligen Websites aufein- xis in der Umgebung zu finden. Durch die neue Verlin- ander. kung mit dem Apothekenfinder sowie durch die bereits Auf der Seite „116117.de“ des ärztlichen Bereit- seit Monaten erfolgreich etablierte Verknüpfung mit schaftsdienstes der Kassenärztlichen Vereinigungen dem ärztlichen Bereitschaftsdienst erhöhen wir gezielt befindet sich seit Neuestem ein Verweis auf den Apo- die Aufmerksamkeit für alle diese Plattformen“, sagte thekenfinder der ABDA-Bundesvereinigung Deutscher Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der Apothekerverbände unter der Adresse „apothekenfin- KZBV. der. mobi“. Umgekehrt verweist die ABDA auf ihrer Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist deutschlandweit Internetseite jetzt auf die Nummer des ärztlichen Be- unter der Telefonnummer 116117 zu erreichen. Er hilft reitschaftdienstes „116117“. Auch zwischen der Zahn- außerhalb von Praxisöffnungszeiten bei Erkrankungen, arztsuche der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung deren Behandlung aus medizinischen Gründen nicht bis (KZBV) und dem Apothekenfinder wurde eine Verlin- zum nächsten Tag warten kann. kung erstellt, um sämtliche Dienste der Körperschaf- Jede Nacht und jedes Wochenende garantieren bun- ten und Bundesorganisationen von Ärzten, Zahnärzten desweit 1300 notdienstleistende Apotheken die Ver- und Apothekern im Netz für Patientinnen und Patienten fügbarkeit von Arzneimitteln auch außerhalb der regu- noch leichter auffindbar zu machen. lären Öffnungszeiten. „Wir sehen in der gegenseitigen Verlinkung einen Bundesweit sichern insgesamt etwa 44 000 Zahn- zusätzlichen Service für diejenigen, die nachts, am Wo- arztpraxen eine flächendeckende, wohnortnahe und chenende oder an Feiertagen ärztliche Hilfe oder Medi- qualitativ hochwertige Versorgung. Die Praxen können kamente benötigen“, äußert sich Dr. Andreas Gassen, über die zentrale Zahnarztsuche der Kassenzahnärztli- Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundes- chen Vereinigungen und der KZBV lokalisiert werden. vereinigung. KZBV 14 dens 2/2019
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