Nummer 7 Freitag, 14. Februar Jahrgang 2020 - Gemeinde ...

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Nummer 7
Freitag, 14. Februar
Jahrgang 2020
Ärztlicher Notdienst für Patienten mit
                                                                         Hals–, Nasen–, Ohrenerkrankungen
                                                                         Samstag, Sonntag und Feiertag von 10 – 20 Uhr in der
                                                                         HNO–Notfallpraxis an der HNO–Klinik im Klinikum am Gesund-
Stadtverwaltung Schwaigern                                               brunnen, Am Gesundbrunnen 20 – 26, Heilbronn, ohne Vor­-
info@schwaigern.de, amtsblatt@schwaigern.de,                             an­meldung.
www.schwaigern.de
                                                                         Renten-Sprechtag im Rathaus Schwaigern
Zentrale                                                          21-0   Immer am 3. Dienstag im Monat, 9 – 12 + 14 – 18 Uhr im
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung                                       Bürgerbüro. Beratung, Antragstellung und Unterstützung bei
Montag bis Freitag .................................. 8.00 – 12.00 Uhr   Rentenangelegenheiten durch einen Versichertenberater der
Montagnachmittag ..................................14.00 – 16.00 Uhr     Deutschen Rentenversicherung. Anmeldung: Gesa Kress,
Dienstag- und Donnerstagnachmittag .........14.00 – 18.00 Uhr            Tel. 2128, gesa.kress@schwaigern.de
FEUERWEHR                 Notruf                                   112
POLIZEI                   Notruf                                   110
                                                                         JuLe Jugendhilfe im Lebensfeld
                                                                         Mo. – Fr. 11 – 17 Uhr (außer in den Ferien), Stettener Str. 1
Polizeiposten Leintal (7.30 – 16.30 Uhr)                       810630    (im Bahnhof), Tel. 8129561.
Polizeirevier Lauffen                                      07133/2090
UNFALLRETTUNGSDIENSTE                                                    Diakoniestation Leintal
Notruf                                                             112   Zeppelinstr. 33, Schwaigern. – Häusliche Krankenpflege rund
Krankentransport (mit Mobiltelefon 07131-19222)                 19222    um die Uhr, Nachbarschaftshilfe, hauswirtschaftl. Versorgung,
BEREITSCHAFTSDIENSTE bei:                                                Essen auf Rädern, Tel. 97300,
                                                                         – IAV–Stelle, Tel. 973011
Stromausfall: EnBW Regional AG                          0800/3629477     – Außensprechstunde der Diak. Bezirksstelle jeden Mittwoch
Störung der Wasserversorgung:                                            von 10.00 – 12.00 Uhr, Tel. 973019. Kostenlose Beratung in
Schwaigern, Stetten, Niederhofen                         0172-6330059    persönlichen, sozialen oder finanziellen Fragen.
Massenbach                                               0173-3004981
Störung der Gasversorgung:                                               Häusliche Krankenpflege Kaltenmaier
Stadtwerke Heilbronn                                   07131/56-2562     Betreuung in Grund– und Behandlungspflege, Nachbarschafts-
Nach Dienstschluss                                     07131/56-2588     hilfe und hauswirtschaftl. Versorgung, Essen auf Rädern;
                                                                         Lindenstraße 7, Schwaigern, Tel. 920100, Fax 920102.

                                                                         Ökumenischer Hospizdienst Leintal
                                                                         Ehrenamtlicher Einsatz geschulter Hospizhelfer/-innen für
                                                                         – Besuche und Sitzwachen bei schwerkranken und sterbenden
                                                                         Menschen – Unterstützung von Angehörigen und Freunden.
                                                                         Kontakt. Petra Flake, Koordinatorin, Zeppelinstr. 33,
                                                                         Schwaigern, Hospiz-Tel. 973012, Mo. – Fr. 9 – 12 Uhr und
Ärztlicher Bereitschaftsdienst                                           Mi. + Do. 15 – 17 Uhr.
– Montag bis Freitag 19.00 – 22.00 Uhr
– Samstag, Sonntag, Feiertag 08.00 – 22.00 Uhr
                                                                         Suchtberatung
                                                                         Sprechstunde bei der Suchtkrankenhilfe immer am 1. Freitag
Tel. 116 117 (bundeseinheitliche Rufnummer)                              des Monats, 17 – 19 Uhr, im ASB-Haus für Pflege und Gesund-
oder Notfallpraxis Brackenheim im Krankenhaus                            heit, Zeppelinstr. 20 – 22 im 1. OG. Infotelefon 07138/9861068.
Direktwahl: 07135/9360821
Wendelstraße 11, 74336 Brackenheim
---------------------------------------------------------------------    Psychologische Beratungsstelle
– Montag bis Sonntag ab 22.00 Uhr                                        Sprechstunden für Erziehungsberatung in der Diakoniestation
Notaufnahme Klinik am Gesundbrunnen Heilbronn                            Leintal, Zeppelinstr. 33, Schwaigern. Terminabsprache unter
(keine Voranmeldung möglich)                                             Tel. 07131/964420, Kreisdiakonieverband Heilbronn.

Kinderärztlicher Bereitschaftsdienst
Montag bis Freitag von 19 bis 22 Uhr in der Kinderklinik
Heilbronn (keine Voranmeldung möglich).
Außerhalb dieser Öffnungszeiten über die Rettungsleitstelle
Heilbronn, Tel. 19222.
– Am Wochenende und an Feiertagen von 8.00 bis 22.00 Uhr in
der Kinderklinik Heilbronn Am Gesundbrunnen (keine Voran­                  Herausgeber: Stadt Schwaigern
meldung möglich). Außerhalb dieser Öffnungszeiten über die
Rettungsleitstelle Heilbronn, Tel. 19222.                                  Verantwortlich für den amtlichen
                                                                           ­Inhalt einschließlich der Sitzungs­
                                                                            berichte der Gemeinde­organe und
Kostenfreie Onlinesprechstunde                                              ­anderer Veröffent­lichungen der Stadt-
von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten (nur für gesetz-                 verwaltung Schwaigern ist der/die
lich Versicherte): 0711-96589700 oder docdirekt.de                           Bürgermeister/in oder sein/ihr Ver-
Montag bis Freitag 9.00 – 19.00 Uhr
                                                                             treter im Amt, für den Teil Kirchliche
                                                                             Nachrichten und Vereinsmit­teilungen die Kirchen und Vereine;
Zahnärztlicher Notfalldienst, Tel. 0711/7877712.                          für die Veröffentlichung der Fraktionen die jeweiligen
                                                                          ­Fraktionssprecher, für den ­Inhalt der Texte der Parteien und
Augenärztlicher Notdienst,                                                 Verbände ausschließlich die Parteien und Verbände, für den
Tel. 0180-6020785                                                          Anzeigenteil Verlagsdruck Kubsch GmbH, Stettener Straße 13,
                                                                           74193 Schwaigern, Tel. 07138/8536, Fax 5633, E-Mail:
                                                                         ­verlagsdruck-kubsch@t-online.de, www.verlagsdruck-kubsch.de
                                                                          Redaktionsschluss: mittwochs, 10.00 Uhr
 Seite 2                     Stadt Schwaigern Nr. 7 · 14. Februar 2020
14.02.		   Generalversammlung, Musikverein Stadtkapelle,      15./16.2.   Fußball-Hallenturnier Jugend, TSV Massenbach,
    			        Gasthaus Zum Lamm 20 Uhr                           			         Horst-Haug-Halle 9 Uhr
    14.02.		   Hallenfußballturnier, Leintal-Schule,              16.02.		    Ausstellung „Gaststätten + Metzgereien –
    			        Horst-Haug-Halle.                                  			         im Wandel der Zeit“, Heimatverein,
    			        Morgens Turniere der Klassen 5 – 8,                			         Karl-Wagenplast-Museum, 15 – 17 Uhr
    			        17 – 22 Uhr 9./10. Klassen + Ehemalige             17.02.      Informationsveranstaltung zum Ausbau
    			        + Lehrer + Eltern                                  			         der Deponie Stetten: Besichtigung des
    15.02.		   Die Kächeles, Schwäbisches Kabarett,               			         Deponiegeländes 16 Uhr, Veranstalter:
    			        Kulturinitiative Knackpunkt, Frizhalle – die       			         Landratsamt Heilbronn
    			        Veranstaltung ist AUSVERKAUFT                      18.02.		    Frauenfrühstück mit Vortrag „Die Handtasche“,
    15.02.		   Altpapiersammlung in Stetten, Schützenverein.      			         LandFrauenverein Stetten, Vereinsraum
    			        Die Einwohner werden gebeten, Altpapier und        			         Mehrzweckhalle 9 Uhr, Eintritt 8 €
    			        Kartonagen ab 8 Uhr an den Straßenrand
    			        zu legen.

Notdienst der Apotheken                                           –		 Eine Bürgerin stellt eine Frage zur Geschwindigkeitsmes-
14.02.      Schloss-Apotheke, Samuel-Friedrich-Sauter-Str. 2,          sung in Schwaigern, welche vom Landratsamt Heilbronn
            75038 Oberderdingen (Flehingen), Tel. 07258/7490           durchgeführt wurde. Die Ergebnisse der Messung wurden
15.02.      Apotheke am Karlsplatz, Am Karlsplatz 5,                   im Amtsblatt Nr. 3 veröffentlicht. Die Bürgerin möchte
            75031 Eppingen, Tel. 07262/6760                            wissen, ob das Tempolimit in der Hauptstraße auf 30 km/h
16.02.      Stadt Apotheke, Schnellerstr. 2,                           gesenkt werde und wann mit einer entsprechenden
            74193 Schwaigern, Tel. 07138/97180                         Beschilderung zu rechnen sei. Die Vorsitzende sagt, es sei
17.02.      Rock-Apotheke, Hauptstr. 72, 74912 Kirchardt,              aktuell keine Senkung des Tempolimits möglich. Eine
            Tel. 07266/1418                                            Prüfung der Tabelle im Nachgang der Sitzung hat ergeben,
18.02.      Retzbach-Apotheke, Schwaigerner Str. 12,                   dass diese fehlerhaft war. Die korrigierte Version wird im
            75050 Gemmingen, Tel. 07267/91210                          vorliegenden Amtsblatt unter der Rubrik „Landratsamt“
19.02.      Brunnen-Apotheke, Heilbronner Str. 60,                     veröffentlicht.
            74211 Leingarten, Tel. 07131/90670                    Zustimmung zu den Wahlen der Freiwilligen Feuerwehr
20.02.      Burg-Apotheke, Gartenstr. 12, 75056 Sulzfeld,         Schwaigern
            Tel. 07269/292                                        –		 Abteilungskommandant der Einsatzabteilung Nieder-
                                                                       hofen
                                                                  –		 2. stellvertretender Abteilungskommandant der Ein-
                                                                       satzabteilung Stetten
                                                                  Nachdem die Amtszeit des bisherigen Abteilungskommandan-
                                                                  ten der Einsatzabteilung Niederhofen endete, waren bei der
                                                                  Abteilungsversammlung am 30.11.2019 die Neuwahlen durch-
                                                                  zuführen. Der bisherige Abteilungskommandant, Herr Sandro
                                                                  Eßlinger, ließ sich für eine weitere Amtsperiode zur Wahl
Rathaus Schwaigern geschlossen.                                   stellen. Von den anwesenden, aktiven Feuerwehrangehörigen
                                                                  wurde Herr Sandro Eßlinger zum Abteilungskommandanten der
Am Rosenmontag, 24. Februar 2020, ist das Rathaus                 Einsatzabteilung Niederhofen gewählt. Hierbei handelt es sich
Schwaigern nachmittags geschlossen.                               um seine 2. Amtsperiode.
Wir freuen uns auf einen schönen Rosenmontagsumzug in             In der Einsatzabteilung Stetten endete die Amtszeit für den
Niederhofen – die Stadt Schwaigern und der TSV Niederhofen        2. stv. Abteilungskommandanten Herrn Andreas Schilling. Er
laden Sie dazu herzlich ein.                                      stellte sich nicht zur Wiederwahl. In der Abteilungsversamm-
                                                                  lung am 06.12.2019 wurde Herr Felix Sailer zum 2. stv. Ab-
Aus der Arbeit des Gemeinderates                                  teilungskommandanten gewählt.
Am Freitag, 24. Januar 2020, fand eine Gemeinderatssitzung        Nach § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes in Verbindung mit § 10
im Sitzungssaal des Rathauses in Schwaigern statt. Anwesend       Abs. 5 der Feuerwehrsatzung der Stadt Schwaigern bedürfen
waren Bürgermeisterin Sabine Rotermund als Vorsitzende und        diese Wahlen der Zustimmung des Gemeinderates. Die Bestel-
bis zu 22 Stadträtinnen und Stadträte.                            lung erfolgt durch die Bürgermeisterin.
Die ausführlichen Unterlagen zur Sitzung finden Sie im Rats­      Der Gemeinderat beschloss jeweils einstimmig, der Wahl von
informationssystem des Gemeinderates der Stadt Schwaigern         Herrn Sandro Eßlinger zum Abteilungskommandanten der Ein-
unter Rathaus/ Gemeinderat/Infoportal/Ratsinformations­           satzabteilung Niederhofen sowie der Wahl von Herrn Felix
system.                                                           Sailer zum 2. stellvertretenden Abteilungskommandanten der
Einwohnerfragestunde                                              Einsatzabteilung Stetten zuzustimmen.
–		 Eine Bürgerin bringt eine Beschwerde zu einem Hauptaus-
     schussbeschluss vor. Die Vorsitzende bietet an, einen        Bürgerbegehren gegen das Projekt „Integratives Wohnen
     persönlichen Gesprächstermin zu vereinbaren.                 an der Kernerstraße“
–		 Ein Bürger möchte Informationen zum Böllerverbot in           hier: Anhörung der Vertrauensperson(en)
     Schwaigern. Außerdem verweist er mit Bezug auf TOP 8 der     Nach § 21 Abs. 4 S. 1 Gemeindeordnung für Baden-Württem-
     Sitzung (Stadtfest, hier: Beschlussfassung über Schließ-     berg (GemO) entscheidet über die Zulässigkeit eines Bürger-
     zeiten) auf den Wunsch, mehr Security-Kräfte beim Stadt-     begehrens der Gemeinderat nach Anhörung der Vertrauensper-
     fest einzusetzen, die Öffnungszeiten aufgrund der Belästi-   sonen unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Monaten nach
     gung der Anwohner/-innen nicht zu verlängern und alle        Eingang des Antrags.
     Betroffenen bei solchen Entscheidungen einzubeziehen.

                                                                     Stadt Schwaigern Nr.7 · 14. Februar 2020 · Seite 3
Der Antrag auf ein Bürgerbegehren gegen das Projekt „Inte­         kann. Für die Vorbereitung eines Bürgerentscheids benötigt die
gratives Wohnen an der Kernerstraße“ wurde am 19.12.2019           Verwaltung einen Vorlauf von mindestens 3 Monaten. Das
persönlich von den Vertrauenspersonen bei der Verwaltung ab-       Gremium schlägt daher vor, den Bürgerentscheid am Sonntag,
gegeben.                                                           den 26.04.2020 durchzuführen.
Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens sind Dr. med. Helmut        2.) Hinweise zu Veröffentlichungen
Schmid, Claus Walinski und Lothar Kulzer. Herr Kulzer gab stell-   Wird ein Bürgerentscheid durchgeführt, muss den Bürgern, die
vertretend in der Gemeinderatssitzung eine Stellungnahme ab.       innerhalb der Gemeindeorgane (Bürgermeister und Gemeinde-
Die Vertrauensperson der Bürgerinitiative wurde demnach an-        rat) vertretene Auffassung dargelegt werden (§ 21 Abs. 5
gehört.                                                            GemO). Dies hat bis zum 20. Tag vor dem Bürgerentscheid in
                                                                   Form einer schriftlichen Information zu geschehen. Welche
Bürgerbegehren gegen das Projekt „Integratives Wohnen              Form der Veröffentlichung gewählt wird, ist im Gesetz nicht
an der Kernerstraße“                                               festgelegt. Es muss eine Form gewählt werden, die sicherstellt,
hier: Feststellung der Zulässigkeit                                dass die Bürger vom Inhalt der Information Kenntnis nehmen
Ein Bürgerbegehren ist ein aus der Bürgerschaft gestellter         können. Häufig entscheiden sich Gemeinden bei Bürgerbegeh-
Antrag, einen Bürgerentscheid durchzuführen. Ist ein Bürger-       ren für die Zusendung besonderer Informationsbroschüren. In
begehren nach § 21 Abs. 3 Gemeindeordnung für Baden-               der veröffentlichten oder den Bürgern zugesandten Informa-
Württemberg (GemO) gültig zustande gekommen, muss ein              tion dürfen die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens ihre Auf-
Bürgerentscheid durchgeführt werden, wenn die Gemeinde die         fassung zum Gegenstand des Bürgerentscheids in gleichem
beantragte Maßnahme nicht von sich aus durchführt (§ 21            Umfang wie die Gemeindeorgane darlegen. Entscheiden sie
Abs. 4 GemO).                                                      sich für die Möglichkeit, ihre Auffassung darzulegen, steht
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am              ihnen die Gestaltung ihres Beitrags frei. Sie sind berechtigt,
24.05.2019 beschlossen, eine Teilfläche des Grundstücks Flst.      für ihre Darstellung den gleichen Umfang in Anspruch zu neh-
Nr. 8711/0 für „integratives Wohnen“ vorzusehen und durch          men wie die Gemeinde. Die Vertreter des Bürgerbegehrens
eine öffentliche Ausschreibung das Vergabeverfahren zu begin-      können auch auf eine Beteiligung an der Veröffentlichung der
nen. Nach Eingang und Prüfung der Bewerbung der Stiftung           Stadt verzichten und eine eigene Publikation verfassen.
Hoffnungsträger, der persönlichen Vorstellung des Bewerbers        Aufgrund des derzeit bestehenden Redaktionsstatuts ist es der
im Gremium sowie einer öffentlichen Informationsveranstal-         Bürgerinitiative nicht gestattet, Veröffentlichungen im Amts-
tung gemeinsam mit den Vertretern der Stiftung Hoffnungs-          blatt zu publizieren. Für die Zeit bis zum Bürgerbegehren wird
träger, fasste das Gremium in der Gemeinderatssitzung am           hiervon eine Ausnahme zugelassen. Der Bürgerinitiative steht
27.09.2019 den Beschluss, eine noch zu vermessende östliche        es frei, kurze Terminhinweise (Datum, Zeit, Ort) unter den Ver-
Teilfläche (voraussichtlich rund 2.900 m²) des Grundstücks         anstaltungshinweisen abzudrucken. Diese Möglichkeit besteht
Flst. Nr. 8711/0 zur Schaffung von „Integrativem Wohnen“           vom 27.01.2020 bis zum 17.04.2020.
durch Neubau von drei Hoffnungshäusern (mit jeweils bis zu         Jeweils einstimmig fasste das Gremium folgende Beschlüsse:
8 Wohnungen) an die Stiftung Hoffnungsträger aus 71229             1.) Als Termin für den Bürgerentscheid gegen das Projekt
Leonberg zu vergeben.                                                   „Integratives Wohnen an der Kernerstraße“ wird Sonntag,
Das von der Bürgerinitiative am 19.12.2019 eingereichte                 der 26.04.2020 festgelegt.
Bürgerbegehren hat das Ziel, den Gemeinderatsbeschluss vom         2.) Es ist geplant, eine Informationsbroschüre zu veröffent­
27.09.2019 zum Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks                 lichen. In dieser soll die innerhalb der Gemeindeorgane
8711/0 in der Kernerstraße an die Hoffnungsträgerstiftung               vertretene Auffassung dargelegt werden. Den Vertrauens-
aufzuheben.                                                             leuten steht es frei, ihre Auffassung in gleichem Umfang
Der Gemeinderat hat zu prüfen, ob der Antrag auf Durch­                 wie die Gemeindeorgane darzulegen.
führung eines Bürgerentscheids die rechtlichen Voraussetzun-       3.) Für die Zeit vom 27.01.2020 bis zum 17.04.2020 hat die
gen erfüllt. Maßgebende Vorschrift hierzu ist § 21 der GemO.            Bürgerinitiative ausnahmsweise die Möglichkeit, im Amts-
Nach § 21 Abs. 4 S. 1 GemO hat der Gemeinderat unverzüglich,            blatt kurze Terminnennungen zum Bürgerbegehren (Datum,
spätestens innerhalb von 2 Monaten nach Eingang über die                Zeit, Ort) zu veröffentlichen. Veröffentlichungen hierüber
Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu entscheiden. Es handelt             hinaus sind nicht möglich.
sich um eine reine Rechtsprüfung, dem Gemeinderat steht kein
Ermessen zu. Kommt er zu dem Ergebnis, dass die Vorausset-         Bürgerentscheid über das Projekt „Integratives Wohnen an
zungen vorliegen, muss er den Bürgerentscheid zulassen. Vor        der Kernerstraße“
der Zulässigkeitsentscheidung hat der Gemeinderat die Ver-         hier: Bestellung des Gemeindewahlausschusses
trauensleute anzuhören.                                            Gemäß § 21 Abs. 1 S. 1 Kommunalwahlordnung wird der
Die Prüfung hat ergeben, dass das Bürgerbegehren alle recht-       Gemeindewahlausschuss für jede Wahl, ausgenommen die Neu-
lichen Voraussetzungen erfüllt. Ein Bürgerentscheid ist inner-     wahl des Bürgermeisters nach § 45 Abs. 2 der Gemeinde­
halb von 4 Monaten nach der Entscheidung über die Zulässig-        ordnung, neu gebildet. Dem Gemeindewahlausschuss obliegt
keit durchzuführen (§ 21 Abs. 6 GemO).                             die Leitung der Gemeindewahlen und die Feststellung des
Das Gremium fasste einstimmig folgenden Beschluss:                 Wahlergebnisses (§ 11 Abs. 1 S.1 Kommunalwahlgesetz). Der
Nach Anhörung der Vertrauenspersonen und der Prüfung aller         Gemeindewahlausschuss besteht aus der Bürgermeisterin als
rechtlichen Voraussetzungen wird die Zulässigkeit des Bürger-      Vorsitzende und mindestens 2 Beisitzern. Stellvertreter der
begehrens gegen das Projekt „Integratives Wohnen an der            Vorsitzenden ist der 1. stv. Bürgermeister. Die Beisitzer und
Kernerstraße“ festgestellt.                                        Stellvertreter in gleicher Zahl wählt der Gemeinderat aus den
Mit 16 Ja-Stimmen und 7 Enthaltungen fasste das Gremium            Wahlberechtigten (§ 11 Abs. 2 S. 1 und 2 Kommunalwahlge-
außerdem mehrheitlich folgenden Beschluss:                         setz). Wahlausschüsse verhandeln und entscheiden in öffent­
Der Bürgerentscheid enthält die Fragestellung: „Sind Sie dafür,    licher Sitzung (§ 21 Abs. 3 S. 1 Kommunalwahlordnung). Ge-
dass der Gemeinderatsbeschluss vom 27.09.2019 zum Verkauf          mäß § 41 Abs. 3 S. 1 Kommunalwahlgesetz in Verbindung mit
einer Teilfläche des Grundstückes 8711/0 in der Kernerstraße       § 53 Abs. 2 S. 1 Kommunalwahlordnung finden die Bestimmun-
an die Hoffnungsträgerstiftung aufgehoben wird?“.                  gen für die Wahl des Bürgermeisters auf die Durchführung des
                                                                   Bürgerentscheids entsprechende Anwendung. Für die Durch-
Bürgerbegehren gegen das Projekt „Integratives Wohnen              führung eines Bürgerentscheids wird daher ebenfalls ein
an der Kernerstraße“                                               Gemeindewahlausschuss bestellt.
hier: Festlegung des weiteren Vorgehens                            Die Verwaltung schlug zunächst vor, für den Gemeindewahl­
1.) Festlegung eines Termins für das Bürgerbegehren                ausschuss aus jeder Fraktion einen Beisitzer und einen Stell-
Ein Bürgerentscheid muss nach § 21 Abs. 6 S. 1 GemO inner-         vertreter zu benennen. Auf Antrag der Bürgerinitiative vom
halb von 4 Monaten nach der Entscheidung über die Zulässig-        21.01.2020 wurden zusätzlich vier Beisitzer und Stellvertreter
keit durchgeführt werden. Die Frage, über die beim Bürgerent-      aus der Bürgerinitiative in den Gemeindewahlausschuss auf-
scheid abgestimmt werden soll, muss auf dem Stimmzettel so         genommen.
gefasst sein, dass sie mit Ja oder Nein beantwortet werden

 Seite 4                  Stadt Schwaigern Nr. 7 · 14. Februar 2020
In der Gemeinderatssitzung am 24.01.2020 wurden die vier             1.4. Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten
Beisitzer und Stellvertreter aus dem Gemeinderat sowie die           		 (12.10.0000-4421.0000)
vier Beisitzer aus der Bürgerinitiative bereits mit 22 Ja-           		 Geschäftsaufwendungen (12.10.0000-4431.0000)
Stimmen und einer Enthaltung gewählt. Als Schriftführerin            		 Rechtsberatungen (12.10.0000-4291.0000)
wurde Sarah Kunzmann bestellt.                                       Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom
Die Namen der Stellvertreter konnten nicht benannt und damit         27.09.2019 den Beschluss gefasst, ein Teilstück eines städti-
nicht namentlich gewählt werden.                                     schen Grundstückes an die Stiftung Hoffnungsträger zur Ein-
Hinweis:                                                             richtung einer Integrativen Wohnform zu veräußern. Am
Die Namen der Stellvertreter der Besitzer aus der Bürger­            19.12.2019 wurde der Verwaltung die erforderliche Anzahl an
initiative (Herr Sebastian Frank, Frau Hermine Faber, Herr Ralf      Unterschriften zur Durchführung eines Bürgerentscheides
Pacius und Herr Antonio Bonomo) wurden von der Bürger­               gegen den o. g. Beschluss eingereicht. Der Bürgerentscheid
initiative am 26.01.2020 nachgereicht und in der Sitzung vom         wird am 26. April 2020 durchgeführt.
10.02.2020 mit 22 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung gewählt.           Die erforderlichen Haushaltsmittel zur Durchführung dieses
Der Gemeindewahlausschuss setzt sich demnach wie folgt               Bürgerentscheides in Höhe von 23.500 € waren im Entwurf
zusammen:                                                            noch nicht veranschlagt und werden wie folgt neu veran-
Vorsitzende: Bürgermeisterin Sabine Rotermund                        schlagt:
Stellvertreter: Dieter Vogt                                          · 12.10.0000.4421.0000:            6.000 €
1. Beisitzer: Herr Dieter Erath, Stellvertreter: Frau Ursula Kölle   · 12.10.0000.4431.0000:            7.500 €
2. Beisitzer: Herr Frank Keppele, Stellvertreter: Herr Rüdiger       · 12.10.0000-4291.0000:           10.000 €
Heiche                                                               1.5. Machbarkeitsstudie Nahwärmenetze Mühlpfad/Herren-
3. Beisitzer: Herr Bernd Mayer, Stellvertreter: Herr Ralf Sauer-     		 grund und Hälde II
wein                                                                 		 (51.10.0000-4291.0000)
4. Beisitzer: Herr Martin Stäbe, Stellvertreter: Frau Jeanette       Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom
Binder                                                               26.07.2019 beschlossen, Angebote zur Erstellung von Mach-
5. Beisitzer: Frau Marianne Hagmann, Stellvertreter: Herr            barkeitsstudien zur Errichtung und den Betrieb eines Nah­
Sebastian Frank                                                      wärmenetzes in den Baugebieten „Mühlpfad/Herrengrund“ und
6. Beisitzer: Herr Martin Söhner, Stellvertreter: Frau Hermine       „Hälde II“ einzuholen. Die der Verwaltung vorliegenden An-
Faber                                                                gebote wurden mittlerweile durch die Verwaltung geprüft. Es
7. Beisitzer: Herr Kurt Stein, Stellvertreter: Herr Ralf Pacius      ist vorgesehen, die Arbeiten im Laufe des Jahres 2020 durch-
8. Beisitzer: Herr Matthias Schmidt, Stellvertreter: Herr            zuführen und abzurechnen. Die zu erwartenden Kosten in Höhe
Antonio Bonomo                                                       von 100.000 € sind im Entwurf bisher nicht veranschlagt.
Schriftführerin: Sarah Kunzmann                                      1.6. Zuschuss für Machbarkeitsstudie Nahwärmenetze
                                                                     		 (51.10.0000-3140.0000)
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2020 mit mittel­                  Entsprechend den Festsetzungen zum „Modellvorhaben Wärme-
fristiger Finanzplanung bis 2023;                                    netzsysteme 4.0“ können Machbarkeitsstudien wie oben be-
– Beratung des Haushaltsplanentwurfes einschließlich der             schrieben mit bis zu 60 % gefördert werden. Auch diese Er-
eingegangenen Anträge der einzelnen Gemeinderats­                    träge in Höhe von 60.000 € sind bisher ebenfalls noch nicht
fraktionen                                                           veranschlagt.
Die Verwaltung hat in der öffentlichen Gemeinderatssitzung           1.7. Externe EDV-Dienstleistungen
am 20.12.2019 den Haushaltsplanentwurf 2020 mitsamt sei-             		 (11.20.0000-4271.0000)
nen Anlagen und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2023           Der bisherige städtische Mitarbeiter, welcher für den EDV-Be-
eingebracht. In dieser Sitzung wurde der Gemeinderat bereits         reich zuständig war, hat die Stadtverwaltung zum 31.12.2019
auf die vorliegende aktualisierte Überarbeitung der Eckdaten         verlassen. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanentwurfserstellung
zur Haushaltsplanung 2020 hingewiesen. Diese Auswirkungen            ging die Verwaltung noch von einer kurzfristigen Wiederbeset-
wurden nicht mehr im eingebrachten Entwurf eingearbeitet             zung der offenen Stelle aus. Mittlerweile hat sich jedoch her-
und sind nachfolgend dargestellt:                                    ausgestellt, dass eine Wiederbesetzung mit eigenem Personal
1. 		 Aktualisierungen und Ergänzungen durch die Verwal-             derzeit kurzfristig nicht erfolgen wird. Es wird nun beabsich-
      tung                                                           tigt, die EDV-Betreuung übergangsweise extern zu vergeben.
1.1. Gemeindeanteil ESt (61.10.0000-3021.0000)                       Zur Vervollständigung der Veränderungen wurde der erforderli-
Der hochgerechnete Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer            che Mehraufwand in Höhe von 50.000 € mit aufgenommen.
in Baden-Württemberg erhöht sich von 7.000 Mrd. € auf 7.011          1.8. Aufbereitung Heiznetzwasser
Mrd. €. Der Anteil der Stadt Schwaigern beträgt demnach              		 (21.10.9911-, 11.24.9030-, 42.41.9110-,
7.202.400 € (statt 7.191.100 €).                                     		 42.40.0000-, 36.50.9124-4241.10010)
1.2. Gemeindeanteil USt (61.10.0000-3022.0000)                       Der Gemeinderat hat im Dezember 2019 im schriftlichen
Ebenso erhöht sich der hochgerechnete Gemeindeanteil an der          Verfahren die Vergabe der Aufbereitung von Heiznetzwasser im
Umsatzsteuer in Baden-Württemberg von 1.035 Mrd. € auf               Fernwärmenetz der Fernwärmeleitungen beschlossen. Die hier-
1.221 Mrd. €. Der Anteil der Stadt Schwaigern beträgt dem-           für erforderlichen Kosten in Höhe von 14.000 € sind ebenfalls
nach 1.157.508 € (statt 981.180 €).                                  in den aktualisierten Entwurf mit einzuarbeiten.
1.3. Kindergartenlastenausgleich §29b FAG                            Weiter lagen der Verwaltung bis zum Zeitpunkt der Vorlagen-
		 (36.50.9110-3141.0030) und Förderung Kleinkind-                   erstellung folgende Anträge und Stellungnahmen der Fraktio-
		 betreuung § 29c FAG (36.50.9110-3141.0040)                        nen des Gemeinderates vor:
Die von den Städten und Gemeinden mitgeteilten (Stichtag ist
der 31.03.2019) Kinderzahlen wurden in der Zwischenzeit              2. Anträge der FWV/BuW und der CDU
durch das Statistische Landesamt aktualisiert. Das Finanz­           2.1. Verkehrskonzept: Aufnahme einer Planungsrate von
ministerium hat diese nun zuletzt am 12.12.2019 übermittelt                50.000 € (7.54.10.0100.365-7872.0000)
und somit wurden durch den Gemeindetag Baden-Württemberg             Der Antrag wurde vom Gemeinderat in der Sitzung einstimmig
die aktuellen Orientierungsdaten ermittelt. Die Zuweisungs-          angenommen.
beträge je „gewichtetem Kind“ konnten nun aufgrund des dar-          2.2. Umrüstung öffentlicher Gebäude auf LED-Beleuch-
gestellten Sachverhaltes wie folgt angepasst bzw. erhöht wer-        		 tung, Haushaltsmittel in Höhe von 20.000 €
den: Kiga-Förderung Ü3: bisher 3.274 €, neu 3.398 €/Klein-           			 (11.24.9030-4291.0000)
kindbetreuung U3: bisher 14.525 €, neu 15.589 €. Diese Er-           Der Antrag wurde vom Gemeinderat in der Sitzung mit
höhungen ergeben für Schwaigern aufgrund der zum 31.03.2019          19 Ja-Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen.
gemeldeten Kinder folgende Planansätze: Kiga-Förderung Ü3:           2.3. Radweg Massenbach-Leingarten: Querung der B293
bisher 810.000 €, neu 938.200 €/Kleinkindbetreuung (U3):             		 durch eine „Tunnellösung“
bisher 1.100.000 €, neu 1.184.000 €.                                 		 (7.5551.9010.245-7872.0000)
                                                                     Die Fraktionen nahmen den Antrag in der Sitzung zurück.

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2.4. Brücke über den Massenbach bei den Lerchenberg-             Folgende Beschlussvorschläge wurden in der Sitzung zur Ab-
		 höfen: Zurückstellung der Haushaltsmittel                     stimmung gebracht:
		 (7.5410.0400.105-7872.0000)                                   –		 Die Schließzeiten für kommende Stadtfeste werden ge­
Die Fraktionen nahmen den Antrag in der Sitzung zurück.               ändert auf: Samstag 1 Uhr und Sonntag 1 Uhr. Abstim-
2.5. Erstellung eines Fuß-/Radweges in Stetten, Haushalts             mungsergebnis: 3 Ja-Stimmen, 17 Gegenstimmen,
		 mittel in Höhe von 50.000 €                                        3 Enthaltungen
		 (7.55.51.9010.xxx-7872.0000)                                  –		 Die Schließzeiten für kommende Stadtfeste werden ge­
Der Antrag wurde vom Gemeinderat in der Sitzung mit                   ändert auf: Samstag 2 Uhr und Sonntag 24 Uhr. Abstim-
18 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen mehr-                mungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 12 Gegenstimmen,
heitlich angenommen.                                                  2 Enthaltungen
2.6. Neue 100%-Stelle für Hauptamt: Befristung der Stelle        –		 Die Schließzeiten für kommende Stadtfeste werden wie
Der Antrag wurde vom Gemeinderat in der Sitzung mit 13 Ja-            bisher beibehalten (Samstag: 1 Uhr, Sonntag: 24 Uhr).
Stimmen und 10 Gegenstimmen angenommen.                               Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen,
                                                                      3 Enthaltungen.
3. Anträge der LGU                                               Der Gemeinderat beschloss demnach, die Schließzeiten wie
3.1. Prüfung- und Planung für die Förderung des sozialen         bisher beizubehalten.
		 Wohnungsbaus, Haushaltsmittel in Höhe von 5.000 €
Die Fraktion nahm den Antrag in der Sitzung zurück.              Edelstahlschwimmbecken Freibad Schwaigern
3.2. Umweltschutz stärken und koordinieren, Haushalts-           hier: Vergabe des Auftrags zum Umbau der Bodenkanäle
		 mittel in Höhe von 20.000 € zur Anschubfinanzierung           auf Steckfunktion und Einbau von neuen Dichtungen
		 für verschiedene Maßnahmen                                    Bei den durch die Firma Berndorf Bäderbau 1992 gebauten
Der Antrag wurde vom Gemeinderat in der Sitzung mit 4 Ja-        Edelstahlschwimmbecken können die mit Edelstahlschrauben
Stimmen, 11 Gegenstimmen und 8 Enthaltungen abgelehnt.           befestigten Bodenkanaldeckel nicht mehr gelöst werden. Somit
3.3 Streichung Planansatz Gewerbegebiet B 293;                   können die Bodenkanäle weder gereinigt noch inspiziert wer-
		 Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 €                          den. Des Weiteren ist der notwendige Ersatz/Austausch der
		 (7.5410.0100.265-7872.0000)                                   Kanaldeckeldichtungen nicht möglich. In Folge von Undichtig-
Der Antrag wurde vom Gemeinderat in der Sitzung mit 3 Ja-        keiten ist die geplante definierte Einströmung des Reinwas-
Stimmen, 15 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen abgelehnt.           sers, welches möglichst schnell totzonenfrei in den Becken-
3.4. Förderung private PV-Anlagen, 30.000 €                      wasserkörper eingemischt und verteilt werden muss, gestört.
Der Antrag wurde vom Gemeinderat in der Sitzung mit 4 Ja-        Eine zu Reparaturzwecken notwendige Demontage der Boden-
Stimmen, 13 Gegenstimmen und 6 Enthaltungen abgelehnt.           kanäle ist zerstörungsfrei nicht mehr möglich und mit erheb-
3.5. Innenstadt- und Wirtschaftsförderung: kostenlose            lichem Aufwand verbunden. Wirtschaftlicher ist daher ein
		 Ladestationen für E-Fahrzeuge                                 vollständiger Ersatz der Bodenkanaldeckel und eine gleichzei-
Die Fraktion nahm den Antrag in der Sitzung zurück.              tige Umrüstung von der derzeitigen Schraubtechnik auf die
3.6. EDV-Mitarbeiter: Stellenausschreibung mit aus-              Schubtechnik. Die Firma Berndorf Bäderbau Deutschland GmbH
		 reichender Dotierung (A12)                                    & Co KG aus Breitscheid hat über die erforderlichen Arbeiten
Der Antrag wurde vom Gemeinderat in der Sitzung mit 7 Ja-        der Stadt Schwaigern ein schriftliches Angebot unterbreitet
Stimmen, 12 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen abgelehnt.           und wäre in der Lage die Arbeiten im März 2020 vor der
                                                                 Befüllung des Edelstahlschwimmbeckens für den Badebetrieb
4. Anträge der SPD                                               2020 im Freibad Schwaigern durchzuführen.
Die SPD-Fraktion teilte mit Schreiben vom 15.01.2020 mit,        Gemäß VOB A § 3a, Absatz 4 (1) ist eine freihändige Vergabe
dass sie auf das Stellen von Anträgen zum Haushaltsplanent-      zulässig, wenn die öffentliche Ausschreibung oder beschränkte
wurf 2020 verzichtet und auf die noch offenen Maßnahmen der      Ausschreibung unzweckmäßig ist, besonders, wenn für die zu
vergangenen Jahre verweist.                                      vergebende Leistung aus besonderen Gründen (z. B. Patent-
5. Anträge der AfD                                               schutz, besondere Erfahrung oder Geräte) nur ein bestimmter
Die AfD reichte keine Anträge ein.                               Unternehmer in Betracht kommt. Dies trifft in diesem speziel-
In der Sitzung am 24.01.2020 erfolgte die Beratung und           len Fall zu.
Beschlussfassung über die vorliegenden Anträge der Fraktionen    Finanzwirtschaft: Im Haushaltsplanentwurf 2020 sind unter
sowie der Aktualisierungen und Ergänzungen durch die             der Aufwandsposition 4240 0000, Konto 4212 0000
Verwaltung.                                                      118.000,00 € eingestellt. Hiervon ist ein Teilbetrag von
                                                                 88.000,00 € für die oben genannte Maßnahme vorgesehen. Der
Stadtfest; hier: Beschlussfassung über die Schließzeiten         Haushaltsplanentwurf wurde erst in der Sitzung am 10.02.2020
Die Schließzeiten des Schwaigerner Stadtfestes sind aktuell      beschlossen, weswegen die erforderlichen Kosten in Höhe von
wie folgt festgelegt: Samstag 1 Uhr und Sonntag 24 Uhr. Nach     ca. 84.000,00 € durch den Gemeinderat im Vorgriff zu ge­
der Absage des Stadtfests im Jahr 2017 fand eine Vereins­        nehmigen waren.
besprechung statt. Bei dieser wurde vereinbart, einen Frage-     Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Auftrag zum Um-
bogen als Entscheidungsgrundlage zur künftigen Neuorganisa-      bau der Bodenkanäle auf Steckfunktion und Einbau von neuen
tion des Stadtfests zu verteilen. Die Rückmeldungen des Frage-   Dichtungen im Freibad Schwaigern an die Firma Berndorf
bogens wurden in einer Arbeitsgruppe besprochen. Diese           Bäderbau Deutschland GmbH & Co KG aus Breitscheid für
setzte sich aus Vertretern des Gemeinderats, der Vereine und     83.582,80 € zu vergeben.
der Verwaltung zusammen. Ziel war es, im Jahr 2018 ein Stadt-
fest durchzuführen. Insgesamt wurden 39 Fragebögen wieder        Nachträgliche Annahme von Geldspenden und Sachspenden
bei der Verwaltung eingereicht. Mit 18 Ja-Stimmen bei            für das 3. Quartal 2019 und Annahme von Spenden für das
5 Gegenstimmen und 16 Enthaltungen tendierten die Teil­          4. Quartal 2019
nehmer dazu, dass die bisherigen Schließzeiten beibehalten       Im 3. Quartal 2019 sind bei der Stadt Schwaigern Sachspenden
werden sollen (Samstag 1 Uhr, Sonntag 24 Uhr). In der            in Höhe von insgesamt 1.259,15 € von Werner Kümmerle,
Besprechung zum Stadtfest 2020 am 28.11.2019 wurde mehr-         Richard Schilling und Almut Brehm für den Gedenkstein in
heitlich von den anwesenden Vereinsvertretern (11 Ja-            Stetten eingegangen. Die Abrechnung erfolgte im Dezember
Stimmen und 3 Gegenstimmen) eine Verlängerung der                2019. Des Weiteren ist im 3. Quartal 2019 eine Geldspende/
Öffnungszeiten gewünscht. Diese soll ab 2020 wie folgt gelten:   Aufwandsspende in Höhe von 1.779,00 € von der Firma
Samstag 2 Uhr und Sonntag 1 Uhr. Die Stadtverwaltung schlägt     Schmizer & Mahl für die Streicharbeiten im Jugendhaus ein-
aus Rücksicht auf die Anwohner des Festgeländes in der           gegangen. Im 4. Quartal 2019 sind bei der Stadt Schwaigern
Schwaigerner Innenstadt vor, die Schließzeiten bei Samstag,      Geldspenden in Höhe von insgesamt 5.057,50 € eingegangen.
1 Uhr und Sonntag, 24 Uhr zu belassen.                           Auf die Beschlussvorlage Nr. 85/2006 vom 14.06.2006 wird
                                                                 verwiesen.

 Seite 6                 Stadt Schwaigern Nr. 7 · 14. Februar 2020
Der Gemeinderat beschloss einstimmig folgende Beschlüsse:         Aktuelle Fundsachen in dem Monat Januar 2020
1.		 Die aufgeführten Spenden werden angenommen.                  Folgende Fundgegenstände wurden bei der Stadtverwaltung
2.			Die Verwaltung wird beauftragt die entsprechenden            Schwaigern abgegeben:
     Spendenbescheinigungen auszustellen.                         3 silberne Abus Schlüssel + 1 Wink Haus Schlüssel
Bekanntgaben                                                      Stirnband (grau) aus Wolle + Handschuhe
a) Allgemeiner Art                                                roter Fotoapparat
Kämmerer Diehm geht auf die Ausfallhaftung der Stadt              Mountainbike der Marke Cyco
Schwaigern (Ortsnummer 125086) ein und gibt die Auswertung        Schlüsselanhänger mit 2 silbernen Schlüsseln, Volksbank
bekannt. Die Restschuld zum 01.01.2020 beträgt                    Neckartal
793.312,77 €.                                                     Aus vergangenen Monaten sind ebenfalls noch Fundsachen
b) In nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse              beim Fundamt aufbewahrt.
Es liegen keine Bekanntgaben vor.                                 Der jeweilige Eigentümer kann die Fundsache gegen Nachweis
Verschiedene Anfragen der Gemeinderäte schlossen die              des Eigentums bei der Stadtverwaltung Schwaigern, Bürger-
Sitzung.                                                          büro abholen.

Einladung zum Bürgersprechtag in Schwaigern                       Ausstellung im Rathaus wurde eröffnet
mit Bürgermeisterin Sabine Rotermund                              „Zwischen Kunst und Handwerk“ Bilder und Grafiken von
                            Liebe Bürgerinnen und Bürger,         Erhard + Dittmar + Christoph Schuster
                            ich lade Sie herzlich zu meinem       Am vergangenen Donnerstag wurde die Ausstellung „Zwischen
                            Bürgersprechtag                       Kunst und Handwerk“ mit Werken von Erhard, Dittmar und
                            am Dienstag, 18.02.2020,              Christoph Schuster im Rathaus Schwaigern eröffnet.
                            von 8 – 12 Uhr und
                            von 14 – 18 Uhr
                            im Rathaus Schwaigern,
                            Zimmer 1.02, ein.                     Datei einfügen: img_3149_1_20200210.jpg
                            Sie können an diesem Tag ohne         							                 5 cm
                            Terminvereinbarung mit mir ins
                            Gespräch kommen.
                            Bitte machen Sie hiervon regen
                            Gebrauch.
Ich freue mich auf das persönliche Gespräch mit Ihnen.
Ihre
Sabine Rotermund
Bürgermeisterin
Selbstverständlich können Sie auch jederzeit einen Gesprächs-
termin außerhalb dieses Bürgersprechtags vereinbaren unter
Telefon 2152, Frau Reutter (Sekretariat).                         Ca. 90 Gäste hatten sich zu der Vernissage im Trauzimmer ein-
                                                                  gefunden.
                                                                                                 Nach gekonnter musikalischer
Herzliche Glückwünsche                                                                           Umrahmung        durch    Frau
                               Am 07. Februar 2020 feierte                                       Mohacsi von der Musikschule
                               Frau    Gertrud     Landgraf,                                     Schwaigern hieß Bürgermeiste-
                               Schwaigern-Stetten,      ihren                                    rin Sabine Rotermund die
                               96. Geburtstag.                                                   Besucher zur Ausstellungs­
                               Frau Bürgermeisterin Sabine                                       eröffnung herzlich willkom-
                               Rotermund gratulierte bei                                         men.
                               ihrem Besuch im Namen der                                         Erhard Schuster 1924 – 2009
                               Stadt Schwaigern ganz herzlich                                    Graffiti aus den 50er und 60er
                               und wünschte Frau Landgraf                                        Jahren realisierte Erhard
                               für das neue Lebensjahr und                                       Schuster in Kratzputz-Technik
                               die Zukunft alles Gute und viel                                   und erstellte Fassadenbilder in
                               Gesundheit.                                                       Schwaigern.
                                                                  Die Motive waren meist aus dem Landwirtschafts- und Wein-
                                                                  baubereich, aber auch Tierdarstellungen wie die Brieftauben
                                                                  auf dem früheren Schwaigerner Postamt.
Renten-Sprechtag im Rathaus                                       Später widmete er sich dem „Abmalen“ von Gemälden der
Als Dienstleistungsangebot wird im Rathaus eine Beratung und      klassischen Moderne, Malern wie Franz Marc, Oskar Schlemmer
Unterstützung bei Rentenangelegenheiten von Herrn Schymura        und August Macke.
angeboten. Herr Schymura ist offiziell bestellter Versicherten-   Dittmar Schuster Jahrgang
berater der Deutschen Rentenversicherung Bund für den Land-       1955
kreis Heilbronn.                                                  Nach Jahrzehnten als Grafik-
Die Beratungstermine werden immer am 3. Dienstag im Monat         Designer widmet sich Dittmar
ab 9 – 12 und 14 – 18 Uhr im Rathaus stattfinden (im Büro         Schuster nun (wieder) freien
hinter dem Bürgerbüro).                                           Arbeiten und sucht seinen Stil
Termine für die Beratung oder Antragstellung sind bitte mit       zwischen Bildern in Misch-
dem Rathaus Schwaigern, Frau Kreß, Tel. 2128, gesa.kress@         technik und Handdrucken.
schwaigern.de, abzustimmen.                                       Christoph Schuster Jahrgang
Die Verwaltung ist dankbar für die Unterstützung und freut        1988
sich auf eine gute Zusammenarbeit.                                Mit einem Bild in Acryl und Öl
                                                                  gewann Christoph Schuster
                                                                  2008 den Baden-Württember-
                                                                  gischen Jugendkunstpreis,
                                                                  arbeitet freischaffend an De-
                                                                  sign-Projekten und malt Bilder
                                                                  in verschiedenen Techniken.

                                                                     Stadt Schwaigern Nr.7 · 14. Februar 2020 · Seite 7
Im Anschluss führte Dittmar Schuster selbst in die Aus­stellung   Interessenten erhielten an den Ständen Informationen aus
ein.                                                              erster Hand und wertvolle Einblicke in die Ausbildungsberufe
Dabei wurde deutlich, mit welch großer Leidenschaft bereits       und dualen Studiengänge. Firmenmitarbeiter und Auszu­
drei Generationen die Kunst lebten und weiterleben. Die Aus-      bildende erklärten, welche Tätigkeiten und Anforderungen zu
stellung ist bis 27.03.2020 zu den üblichen Öffnungszeiten des    dem jeweiligen Berufsbild gehören und welche Perspektiven
Rathauses zu sehen. Interessierte sind herzlich eingeladen, die   sie jungen Menschen bieten.
Werke zu betrachten.                                              Im Obergeschoss der Frizhalle fanden wie gewohnt zwei Vor-
                                                                  träge zum Thema Bewerbung statt: Um 17.45 Uhr mit Herrn
Praktikum bei der Stadtverwaltung                                 Wagner von der VBU und um 18.30 Uhr mit Herrn Weiss von
                               Im Rahmen des Studiums             der Spedition Fritz. Am Glücksrad der jobstimme.de konnte
                               Public Management (B.A.) an        man nette Kleinigkeiten gewinnen. Auch der Veranstalter bot
                               der Hochschule für öffentliche     ein Gewinnspiel an, an dem viele Besucher teilnahmen.
                               Verwaltung und Finanzen            Die Messehalle mit vielen Ständen war gut besucht. Die teil-
                               Ludwigsburg absolviert Frau        nehmenden Betriebe zogen eine positive Resonanz und be-
                               Michelle Schweizer vom 01.02.      richteten von interessierten und anregenden Gesprächen mit
                               bis 14.05.2020 das dritte ihrer    potenziellen Bewerbern.
                               vier Vertiefungspraktika bei
                               der Stadt Schwaigern im
                               Hauptamt, Ordnungsverwal-          Bitte Bild 2 einfügen.   5,5
                               tung. Frau Schweizer wird die      Datei einfügen: bild2_1_20200212.jpg
                               Stadt Schwaigern für eine
                               Dauer      von     insgesamt
                               3,5 Monaten tatkräftig unter-
                               stützen.

Dienstjubiläum von Sabine Nusser
Ihr 25-jähriges Dienstjubiläum konnte Frau Sabine Nusser bei
der Stadt Schwaigern feiern. Seit Februar 1995 ist Frau Nusser
als Sachbearbeiterin im Bauamt, Bereich Umweltschutz, Sport-
und Grünanlagen tätig. Bürgermeisterin Sabine Rotermund und
Bauamtsleiter Claus Rehder gratulierten Frau Nusser im Namen
der Stadt Schwaigern recht herzlich und bedankten sich für        Auch Bürgermeisterin Sabine Rotermund und Vertreter der
ihre engagierte und zuverlässige Arbeit über viele Jahre hin-     Stadtverwaltung Schwaigern waren am Freitag vor Ort.
weg. Dem Dank und den besten Wünschen schloss sich Gesa
Kress für den Personalrat an.
                                                                  Verpachtung des Kiosks im Freibad Schwaigern
                                                                  ab der Badesaison 2020 (Mai – September)
                                                                  Die Stadt Schwaigern sucht ab der Badesaison 2020 für den
                                                                  Kiosk im Freibad einen neuen Pächter.
Datei einfügen: s07jubilumnusser_1_20200212.jpg                   Schwaigern hat mit den Stadtteilen Stetten, Massenbach und
                                                                  Niederhofen eine Einwohnerzahl von ca. 11.000. Das be-
                                                                  stehende Freibad liegt nordwestlich des Kernstadtgebietes. Die
                                                                  Besucherzahlen betragen ca. 70.000 Badegäste in der Saison.
                                                                  Das Freibad ist geprägt durch einen großzügigen Freibereich.
                                                                  Die Grundstücksfläche beträgt ca. 13.200 m². Angeboten wer-
                                                                  den neben dem 800 m² großen Schwimmer- und Nicht­
                                                                  schwimmerbecken auch ein dreistufig gestaltetes Kleinkinder-
                                                                  becken und eine Großwasserrutsche (85 Meter).
                                                                  Der Kiosk befindet sich räumlich abgetrennt vom Eingangsbe-
                                                                  reich am nordöstlichen Rand des Freibades mit einer überdach-
                                                                  ten Außenterrasse. Er bietet ca. 32 m² Platz und wird für die
                                                                  kommende Saison komplett mit einer neuen, hochwertigen
                                                                  Gastronomieküche eingerichtet. Außerdem ist daneben eine
                                                                  Toilette für das Küchenpersonal installiert sowie zwei weitere
Lehrstellenbörse in Schwaigern                                    Räume mit ca. 13,2 m² und ca. 19,3 m² (inkl. ca. 3 m² großer
Am vergangenen Freitag, den 7. Februar 2020, hatten Schüle-       Kühlraum) für Lagermöglichkeiten vorhanden.
rinnen und Schüler die Möglichkeit, sich bei den 30 teilneh-      Auf der Terrasse stehen Gartentische und Gartenstühle zur
menden Betrieben aus der Region über Ausbildungsberufe und        Verfügung.
Ausbildungsangebote zu informieren.                               Der Kiosk ist während der Badesaison (Mai bis Mitte Septem-
                                                                  ber) an allen Tagen in der Zeit von 8.00 Uhr – 20.00 Uhr zu
                                                                  betreiben. An Tagen mit wenigen Besuchern (schlechte
                                                                  Witterung) ist eine Öffnung mit dem Betriebsleiter des Frei-
                                                                  bades abzustimmen.
                                                                  Interessenten werden gebeten, sich bis zum 29.02.2020
                                                                  bei der Stadtverwaltung Schwaigern, Marktstraße 2,
                                                                  74193 Schwaigern zu bewerben. Beizufügen sind ent­sprechende
                                                                  Referenzen, der Entwurf einer Speisekarte und ein Angebot
Bitte Bild 1 einfügen.                                            über den künftigen Pachtzins. Der Pachtzins soll als Jahres-
Datei einfügen: bild1_1_20200212.jpg                              pauschale angeboten werden. Eine variable Pacht­zahlung kann
                                                                  nach Absprache erfolgen.
                                                                  Für weitere Informationen und die Vereinbarung von Besichti-
                                                                  gungsterminen stehen Ihnen Frau Ludwig (Tel. 07138/21-80)
                                                                  sowie Frau Friedrich (Tel. 07138/21-34) zur Verfügung.

 Seite 8                 Stadt Schwaigern Nr. 7 · 14. Februar 2020
Bitte vormerken: 7. Schwaigerner Stadtputzete
am 29. Februar 2020
                   Auch dieses Jahr wollen wir wieder dem wil-                          Wirtschaftsförderung
                   den Müll an den Kragen. Die Vorbereitungen
                   sind in vollem Gange, rund 70 Vereine und
                   Institutionen wurden eingeladen. Weiteres
                   erfahren Sie im nächsten Amtsblatt oder im             Runder Tisch „Fachkräftesicherung durch
                   Stadtbauamt, Fr. Nusser (Durchwahl 2167).              Qualifizierung“
                                                                          Die Agentur für Arbeit Heilbronn, der Handels- und Gewerbe-
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) –                              verein Schwaigern e.V. und die Stadt Schwaigern laden Sie
Aufnahme von Projekten in Schwaigern in das Jahres-                       recht herzlich ein zum
programm 2020                                                             Runden Tisch „Fachkräftesicherung durch Qualifizierung“
Wie bereits in den vergangenen Tagen durch die Heilbronner                am Mittwoch, 04.03.2020 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal,
Stimme berichtet wurde, hat das Land Baden-Württemberg die                Rathaus Schwaigern (Marktstraße 2).
Programmentscheidung für das Entwicklungsprogramm Länd­                   Durch das Qualifizierungschancengesetz (QCG) können Unter-
licher Raum (ELR) 2020 bekannt gegeben. Erfreulicherweise                 nehmen bei der Qualifizierung ihrer Beschäftigten finanziell
wurde dabei die Stadt Schwaigern, wie auch bereits in den                 unterstützt werden. Neben der Übernahme von Schulungs­
vergangenen Jahren, berücksichtigt. Alle drei beantragten                 kosten sind auch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt möglich, wenn
privaten Projekte im Stadtteil Stetten erhielten einen Zu-                Beschäftigte für die Dauer der Qualifizierung freigestellt wer-
schlag, so dass hierfür Fördermittel in Höhe von insgesamt                den. Das Qualifizierungschancengesetz fördert alle Beschäftig-
46.560 Euro vorgesehen wurden. Die Mittel werden im Förder-               ten unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit.
schwerpunkt Wohnraumschaffung eingesetzt.                                 Gemeinsam mit Ihnen wollen wir erörtern, wie Sie diese
                                                                          Fördermöglichkeiten nutzen und so Ihren Fachkräftebedarf
Die Veranstaltung ist ausverkauft!                                        decken können. Darüber hinaus erhalten Sie aktuelle Informa-
                  Knackpunkt-                                             tionen zum Kurzarbeitergeld.
                  veranstaltung                                           Folgender Ablauf ist geplant:
                  mit den                                                 19.00 Uhr		 Begrüßung durch Frau Bürgermeisterin
                                                                          				 Sabine Rotermund
                  Kächeles                                                19.10 Uhr		 Informationen zum Qualifizierungschancen-
                  „Floischkäs + 			                                  		   				 gesetz und Kurzarbeitergeld
                  Champagner“                                             19.30 Uhr		 Austausch über den Bedarf vor Ort
                                                                          20.45 Uhr		 Get together
                                                                          Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Eine Anmeldung wird erbeten
                                                                          bis 25.02.2020 an Jennifer.Schuff@Schwaigern.de.
Partnerschaft geht auch durch den Magen                                   Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!
               Traditionelle Rezepte der Städtepartner                    Mit freundlichen Grüßen
               Das Partnerschaftskomitee Nottwil und der                  Sabine Rotermund, Bürgermeisterin Stadt Schwaigern
               Beirat der Stadt Schwaigern hat – mit Hilfe                Jürgen Czupalla, Vorsitzender der Geschäftsführung, Agentur
               von begeisterten Frauen beider Gemeinden –                 für Arbeit Heilbronn
               Rezepte zusammengetragen und daraus ein                    Günter Zielke, Vorsitzender des Handels- und Gewerbevereins
               gemeinsames Kochbüchlein erstellt.                         Schwaigern e.V.
               Neues kennenzulernen und nachzukochen
macht Spaß und Partnerschaft geht auch durch den Magen.                   Finanzierungssprechtag in Heilbronn
                             Wir wünschen viel Spaß und                   Neugründung, Unternehmensnachfolge, Wachstum oder Krisen-
                             gutes Gelingen!                              bewältigung: Unternehmen stehen immer wieder vor neuen
                                                                          Finanzierungsfragen. Antworten erhalten sie bei den Finanzie-
                                   Dieses Büchlein eignet sich            rungssprechtagen der Handwerkskammer und der Industrie-
                                   hervorragend als Geschenk und          und Handelskammer Heilbronn-Franken. Durchgeführt werden
                                   kann zum Preis von € 10,– in           sie mit Experten der L-Bank Baden-Württemberg und der Bürg-
                                   nachfolgenden Verkaufsstellen          schaftsbank Baden-Württemberg/Mittelständischen Beteili-
                                   erworben werden: Im Bürger-            gungsgesellschaft Baden-Württemberg.
                                   büro der Stadtverwaltung, in           Der nächste Sprechtag findet am 25. Februar 2020 bei der
                                   der Mediathek und im Welt­             Handwerkskammer in Heilbronn statt.
                                   laden.                                 Eine Anmeldung ist erforderlich bei Beate Hönnige, Hand-
                                                                          werkskammer Heilbronn-Franken, Telefon: 07131/791-171,
                                                                          E-Mail: Beate.Hoennige@hwk-heilbronn.de.

                                                                          Workshops für Existenzgründer in Heilbronn und
            Zu verschenken                                                Schwäbisch Hall
                                                                          Wie erstellen Existenzgründer und Betriebsübernehmer ein
                                                                          überzeugendes Unternehmenskonzept? Diese Frage beant­
                                                                          worten die Unternehmensberater der Handwerkskammer
Wer hat Bedarf?                                          Zu erfragen     Heilbronn-Franken bei den Gründer-Workshops.
lfd. Nr. Gegenstand					                                    unter Tel.   Sie finden jeweils am 3. März 2020 bei der Handwerks­
-----------------------------------------------------------------------   kammer in Heilbronn und am 10. März 2020 in der
12 			 Esstisch, Ahorn massiv, 1,00 x 1,90 m                              Geschäftsstelle der Handwerkskammer in Schwäbisch Hall
			 B x L, auf 2,90 Meter ausziehbar                         6904490     statt. Die vierstündigen Workshops sind kostenfrei und begin-
Wer etwas zu verschenken hat, darf dies gerne das Bürger-                 nen jeweils um 17 Uhr. Die Teilnehmer erhalten Seminarunter-
meisteramt Schwaigern (Zimmer E.02 oder Tel. 2127, Frau                   lagen sowie ein Teilnahmezertifikat.
Haberkern) wissen lassen. Bekanntgaben in dieser Rubrik                   Eine Anmeldung ist in der jeweiligen Geschäftsstelle erforder-
sind selbstverständlich kostenfrei.                                       lich bei Beate Hönnige (Heilbronn), Telefon 07131/791-171;
                                                                          Andreas Weinreich (Schwäbisch Hall), Telefon 0791/97107-12
                                                                          oder unter www.hwk-heilbronn.de/termine.

                                                                             Stadt Schwaigern Nr.7 · 14. Februar 2020 · Seite 9
1.5 Wer eine Schädigung der Flächen nach Nr. 1.4 vornimmt,
                                                                        handelt ordnungswidrig. Ein Verstoß gegen Nr. 1.4 kann
               Landratsamt Heilbronn                                    nach dem Bundesnaturschutzgesetz mit einer Geldbuße
                                                                        bis zu fünfzigtausend Euro belegt werden.
                                                                   2.		 Vollziehungsanordnung
                                                                   		 Nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung
Ausbau der Deponie Stetten                                              vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686) (VwGO) wird die sofortige
Möglichkeit zur Deponiebesichtigung                                     Vollziehung der vorläufigen Anordnung (siehe Nr. 1) an-
Am Montag, 17. Februar 2020, ab 16 Uhr besteht erneut die               geordnet.
Möglichkeit zur Besichtigung des Entsorgungszentrums mit           3.		 Festsetzung der Geldabfindungen für wesentliche
Deponie in Schwaigern-Stetten. Der Abfallwirtschaftsbetrieb             Grundstücksbestandteile
des Landkreises Heilbronn wird dabei die vielfältigen techni-      		 Die auf den zu entziehenden Flächen befindlichen wesent-
schen Einrichtungen vorstellen und über den geplanten                   lichen Grundstücksbestandteile (Rebstöcke und Bäume)
Deponieausbau informieren. Des Weiteren werden folgende                 wurden unter Beiziehung von Sachverständigen bewertet.
Themen angesprochen: Die neue Entgasung der Deponie, die                Auf Grund der Ergebnisse der Bewertung wurden die Geld-
Oberflächenabdichtung der ehemaligen Hausmülldeponie, der               abfindungen ermittelt und den Eigentümern oder den Be-
Aufbau der Abdichtungssysteme, die Untersuchung und Ab­                 wirtschaftern bekannt gegeben. Mit den festgesetzten
lagerung von Abfällen, der Umgang mit frei gemessenen Ab-               Geldabfindungen sind auch etwaige Ertragsausfälle abge-
fällen und die Deponie-Nachsorge. Selbstverständlich können             golten.
auch Fragen gestellt werden.                                       4.		 Hinweise
Um den Besichtigungstermin vorbereiten zu können, bittet der       		 Auslegung von Unterlagen
Abfallwirtschaftsbetrieb um eine formlose Anmeldung an             		 Die Besitzregelungskarte (siehe Nr. 1.1) liegt vom
­Deponieausbau@landratsamt-heilbronn.de.                                14.02.2020 bis 27.03.2020 zur Einsichtnahme für die
                                                                        Beteiligten im Rathaus in Schwaigern während den dort
Landratsamt Heilbronn – Flurneuordnungsamt                              üblichen Sprechzeiten aus.
                                                                   		 Zusätzlich kann die Anordnung mit Begründung und
Öffentliche Bekanntmachung                                              Besitzregelungskarte auf der Internetseite des Landesamts
Flurbereinigung Schwaigern-Niederhofen (Lochberg)                       für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfah-
Landkreis Heilbronn                                                     ren (www.lgl-bw.de/3964) eingesehen werden.
Vorläufige Anordnung vom 05.02.2020                                		 Auszahlung der Geldabfindungen
1. Vorläufige Anordnung (Besitzentzug)                             		 Die Geldabfindungen nach Nr. 3 werden über den Verband
		 Um der Teilnehmergemeinschaft die Vorbereitung der                   der Teilnehmergemeinschaften ausbezahlt. Die Teilnehmer-
     Flächen für den Rebenaufbau, die Anlage des neuen Wege-            gemeinschaft wird die Geldabfindungen für die Rebstöcke
     und Gewässernetzes und die Durchführung von Maß­                   und Obstbäume gegen Beiträge (§ 19 FlurbG), die die Teil-
     nahmen der Landschaftspflege zu ermöglichen, ordnet das            nehmer zu leisten haben, verrechnen.
     Landratsamt Heilbronn – untere Flurbereinigungsbehörde        5.		 Rechtsbehelfsbelehrung
     – nach Anhörung des Vorstandes der Teilnehmergemein-          		 Gegen die vorläufige Anordnung (siehe Nr. 1) kann inner-
     schaft auf Grund von § 36 des Flurbereinigungsgesetzes             halb eines Monats Widerspruch beim Landratsamt Heil-
     (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546)            bronn, Sitz: Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn eingelegt
     im Flurbereinigungsverfahren Schwaigern-Niederhofen                werden.
     (Lochberg) Folgendes an:                                      6.		 Begründung
1.1. Den Beteiligten (Eigentümern, Pächtern und sonstigen Be-      		 Zu Nr. 1:
     rechtigten) werden zu dem in Nr. 1.2 genannten Zeitpunkt      		 Die von der vorläufigen Anordnung betroffenen Grund­
     Besitz und Nutzung der Grundstücksflächen entzogen, die            stücke sollen vor der Ausführung des Flurbereinigungs­
     in der Besitzregelungskarte vom 05.02.2020 bezeichnet              planes in Anspruch genommen werden, um die Voraus­
     sind. Die Besitzregelungskarte ist Bestandteil dieser vor-         setzungen für den vorgesehenen Rebenaufbau zu schaffen.
     läufigen Anordnung.                                                Dies erfordert das Entfernen der Rebstöcke samt Unter-
1.2. Die nach Nr. 1.1 entzogenen Flächen werden der Teil­               stützungsvorrichtungen und Obstbäume und den Besitz-
     nehmergemeinschaft der Flurbereinigung Schwaigern-                 entzug für die Grundstücksflächen, weil
     Niederhofen (Lochberg)                                             – das Gelände teilweise umgestaltet und
                        ab 15.02.2020                                   – das Flurbereinigungsgebiet durch die Anlage eines
		 für den oben genannten Zweck zur Nutzung zugewiesen.                      neuen Wege- und Gewässernetzes zweckmäßig er-
1.3. Die Beteiligten haben bis zum 28.02.2020, die auf den zu                schlossen, sowie
     entziehenden Flächen stehenden                                     – Maßnahmen zum naturschutz- und artenschutzrecht­
			Rebstöcke samt Unterstützungsvorrichtung,                                 lichen Ausgleich durchgeführt werden müssen.
			sowie Obstbäume und sonstige                                    		 Die unter Nr. 1.4 genannten Tabuflächen dienen als Rück-
			Bestandteile mit Ausnahme der Flächen nach Nr. 1.4                   zugsflächen für die Reptilien während der Geländeumge-
		 auf Grund von § 50 Abs. 3 FlurbG in Verbindung mit § 3               staltung. Würden diese Flächen nicht erhalten, käme es zu
     des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes           einer weiteren Schädigung der Population und zu erheb­
     vom 26.04.1954 (Ges.Bl. S. 55) (AG-FlurbG) zu entfernen            lichen nachträglichen Ausgleichsmaßnahmen.
     (abzuräumen).                                                 		 Den vorgesehenen Maßnahmen liegt der Wege- und Ge-
		 Die Rebstöcke und Obstbäume sind unterhalb der Erdober-              wässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan zu
     fläche zu entfernen, sodass möglichst viele Wurzelteile aus        Grunde, der von der oberen Flurbereinigungsbehörde am
     dem Boden mitentfernt werden. Das gesamte Material                 04.02.2020 genehmigt wurde (§ 41 Abs. 4 FlurbG).
     (auch Drähte und Drahtverankerungen sowie Betonteile)         		 Zu Nr. 2:
     ist aus den entzogenen Flächen mit zu entfernen.              		 Die sofortige Vollziehung muss angeordnet werden, um die
		 Bei Nichterfüllung ist Ersatzvornahme durch die Teil­                rechtzeitige Durchführung des mit erheblichen Mitteln ge-
     nehmergemeinschaft möglich.                                        förderten Rebenaufbaues zu gewährleisten. Die Vorberei-
1.4. In der Besitzregelungskarte sind auch Flächen gekenn-              tung der Flächen für den Rebenaufbau durch die Beteilig-
     zeichnet, auf denen aus Gründen des besonderen Arten-              ten und damit verbunden die Zeitdauer der noch schad­
     schutzes keine Veränderungen vorgenommen werden dür-               losen Bepflanzung (z. B. max. Lagerungsmöglichkeit des
     fen bzw. erst nach Freigabe durch das Landratsamt                  bestellten Pflanzgutes) erfordern einen möglichst kurzen
     Heilbronn – untere Flurbereinigungsbehörde – (sog. Tabu­           Zeitablauf. Der Rebenaufbau kann nur zu bestimmten
     flächen). Darauf wird besonders hingewiesen.                       Jahreszeiten durchgeführt werden. Jede Verzögerung
                                                                        bedeutet, dass die Beteiligten erst zu einem erheblich

 Seite 10                  Stadt Schwaigern Nr. 7 · 14. Februar 2020
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