Osterfest Ein schönes - Zschopau
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Ausgabe 03/2021 Ausgabe 03/2021 – 24.03.2021 • Amtsblatt der Motorradstadt Zschopau und deren Ortsteile • Krumhermersdorf • Wilischthal • Ganshäuser Ein schönes Osterfest Erscheinungstag: 24.03.2021 • Auflage: 6.300 • kostenlos an alle Haushalte und Gewerbe 1
kungsbereitschaft der Städte und Gemeinden bei der Durchführung von Impfungen, vor allem für die ältere Bevölkerung, vorgebracht. Schon damals wurden die Zurverfügungstellung geeigneter Räum- lichkeiten, die Erfassung und Kontaktaufnahme bezüglich der älteren Einwohner und die Hilfe beim Transport angeboten. Das Ziel war es, mit Unterstützung von mobilen Impfteams vor Ort auf kurzem Wege Liebe Mitbürgerinnen eine sehr zeitnahe Immunisierung der gefährdeten Gruppen anbie- und Mitbürger, ten zu können. Meiner Meinung nach ist es nicht nachvollziehbar, dass seitens des Freistaates Sachsen diese schon vor Wochen über- auch wenn in der vergangenen mittelten Unterstützungsangebote nicht aufgegriffen und koordiniert Woche der „alte Winter in seiner wurden, während andererseits Einschränkungen bestehen bleiben Schwäche“ noch einmal ein kurzes oder neu verfügt werden. Gastspiel gegeben hat, sind wir kalendarisch schon in das Frühjahr In diese Zustandsbeschreibung fällt auch die Entscheidung der gestartet. Nun können auch die neuen Teststrategie der Bundesregierung. Diese wurde per Presse- Bauarbeiten in unserer Stadt end- konferenz verkündet, ohne einen Plan zur Umsetzung zu besitzen. lich beginnen. Während ich diese Zeilen schreibe, ist völlig unklar, wie die Struktur von Testzentren in den Kommunen konkret umgesetzt werden soll. So werden nach der Winterpause Es geht hier nicht nur um die Zurverfügungstellung von geeigneten in Krumhermersdorf die Arbeiten Räumlichkeiten. Offen ist vor allem, wie geeignetes und ausreichen- am Stülpnerweg fortgesetzt und wir des Personal für diese Testzentren bereitgestellt werden soll. Da das Aktion „5 nach 12“ freuen uns über den Baubeginn für DRK den Betrieb eines Testzentrums in Zschopau nicht realisieren den neuen Festplatz in unserem Ortsteil. Seit es die Witterung zu- kann, haben wir dies als Stadt mit einem privaten Anbieter geklärt lässt, kommen auch die Arbeiten am Seminargarten in Zschopau gut (siehe Informationen). voran. Auch der von den Anwohnern lang ersehnte Ausbau der Obe- ren Mühlstraße konnte beginnen. Unabhängig von der Witterung ge- Wer aus den USA, Großbritannien oder Israel auf Deutschland blickt, hen in unseren Kitas die Modernisierungsarbeiten planmäßig weiter. ist verwundert. Er sieht wie ein Volk, welches in seiner Gesamtheit Unsere größte Baustelle sind hierbei zurzeit die Brandschutzarbeiten zwar ordnungsliebend, aber gleichzeitig flexibel, phantasievoll und in der Kita „Bienenhaus“. innovativ ist, eine Regierung hat, die das genaue Gegenteil davon verkörpert. Viele von Ihnen werden die kommende Zeit sicherlich für den Früh- jahrsputz nutzen. Dabei wird Sie, wie in jedem Jahr, der Bauhof un- Meiner Auffassung nach ist die Lage ernst, geht es doch um die Ge- terstützen und den Straßenkehricht mit aufnehmen und entsorgen. sundheit unserer Bürger, um im Grundgesetz garantierte Freiheiten Ich bedanke mich bei allen, die eifrig mithelfen, Zschopau von den und um wirtschaftlich bedrohte Existenzen, wie die unserer Einzel- Hinterlassenschaften des Winters zu befreien, um somit zum Oster- händler. Hier danke ich unserem Gewerbeverein, der mehrfach mit fest eine saubere Stadt zu präsentieren. Leider werden wir in diesem von uns unterstützten öffentlichen Protesten auf ihre existenzbedro- Jahr aller Voraussicht nach zu Ostern keine Gäste in unserer schönen hende Situation aufmerksam machte. Gemeinsam werden wir zu Os- Stadt empfangen können, denn die aktuell stark steigenden Infekti- tern eine Gutscheinaktion ins Leben rufen, bei der wir als Stadt jeden onszahlen deuten nicht auf Lockerungen hin. erworbenen Gutschein mit 10 € bezuschussen. Auch die Damen und Herren Stadträte haben die Aktion einhellig mitgetragen. Sicherlich ist Vor ziemlich genau einem Jahr nahm die Pandemie ihren Anfang, und Kritik – wie auch die meine - immer dann besonders einfach, wenn wenn wir zurückdenken, sehen wir noch ihre ersten Bilder. Ischgl, New man die weitreichenden und oft auch unpopulären Entscheidungen York, Bergamo – Tote, die auf Lastern oder in Containern lagerten, nicht selbst treffen muss. Und wer in einer Krise in die Offensive geht da die Menschen schneller starben, als sie bestattet werden konn- und Verantwortung übernimmt, kann dabei scheitern. Doch dies zu ten. Darauf folgte die Erkenntnis, wenn auch nicht immer gleich die versuchen und dann zu scheitern, ist besser, als sich in Halbherzig- Einsicht, dass Abstand halten, Maske tragen, auf Reisen und (leider keiten zu verlieren. auch) Kontakte zu verzichten, Wege sind die Ausbreitung des Virus zu stoppen. Wir haben dies hingenommen aus Einsicht in das Notwen- Betrachten wir die Bilder aus den USA, Großbritannien und Israel – dige, verbunden mit der Hoffnung auf absehbare Verbesserungen. sie vermitteln eine Ahnung, was auch in Deutschland möglich gewe- sen wäre. Wenn! Ja, wenn?! Das macht es nicht einfacher…Die Zei- Nun werden wieder Bilder um die Welt gehen. Von Strandpartys in ten, in denen wir leben, sind nicht einfach, umso mehr zählt das, auf Tel Aviv, Spring Break in Florida und britischen Urlaubern, denen ab was wir uns verlassen können - unsere Familien und unsere Freunde. Sommer die Welt wieder offenstehen wird. In diesen Ländern fallen die Masken, da dort besonders effizient geimpft wird. Auch wenn Genießen Sie deshalb, was es gerade zu genießen gibt: schönes dies sicherlich nicht gänzlich ohne Risiko ist, so sind damit die Wei- Wetter, länger werdende Abende, das bevorstehende Osterfest und chen für die Rückkehr in das normale Leben gestellt. Vorwärts in die unter Beachtung aller Kontaktbeschränkungen Besuche von oder geliebte Vergangenheit! Vorwärts in ein Leben mit Feiern und Freun- bei unseren Familien und Freunden. den, mit Nähe und Freiheit - so wie es einst war. Verlieren Sie Ihre Wünsche und Träume nicht aus den Augen! Unsere Bundesregierung stattdessen spricht von noch drei, vier schweren Monaten, die vor uns liegen und verschiebt gleichzeitig Ihr die flächendeckenden Impfungen bei den Hausärzten immer weiter nach hinten. Arne Sigmund Wir Bürgermeister des Erzgebirgskreises hatten bereits am 20. Janu- Oberbürgermeister ar 2021 gegenüber dem Sozialministerium ausdrücklich die Mitwir- 2
Ausgabe 03/2021 – 24.03.2021 am 20.01.2021 anlässlich seines 65. Geburtstages. Leider ging dieser Antrag erst am 15.12.2020 bei der Stadtverwaltung Zscho- pau ein, so dass diese Auszeichnung nicht mehr mit auf die Ta- gesordnung der Sitzung des Stadtrates der Großen Kreisstadt Zschopau am 16.12.2020 aufgenommen werden konnte. Durch die sportlichen Erfolge, welche auch über einen langen Zeitraum Nichtöffentlichen Beschlussfassungen des hinweg erbracht wurden, hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 16.12.2020 seine mündliche Zustimmung zur Eintragung von Stadtrates der Großen Kreisstadt Zschopau Herrn Harald Sturm ins „Zschopauer Ehrenbuch des Sports“ am am 20.01.2021 und am 03.02.2021 20.01.2021 in den Geschäftsräumen von Herrn Sturm erteilt und diese wurde vorgenommen. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zschopau fasste im Fol- genden im öffentlichen Teil seiner 17. Sitzung am 20.01.2021 Beschluss Nr. 149 folgende Beschlüsse: Der Stadtrat bestätigt den Brandschutzbedarfsplan in der vorlie- genden Fassung. Beschluss Nr. 146 Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zschopau beschließt die Ent- Abstimmungsergebnis: fristung eines Arbeitsvertrages nach § 31 TVöD - Führung auf 15 Ja-Stimmen; keine Nein-Stimmen; keine Stimmenthaltungen Probe - und den Übergang in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Information zum Beschluss: Abstimmungsergebnis: Im Brandschutzbedarfsplan werden Qualitätskriterien, welche 17 Ja-Stimmen; keine Nein-Stimmen; keine Stimmenthaltung zur Umsetzung der gesetzlichen Regelungen aus dem Brand- schutzgesetz dienen, dargestellt. Damit sollen Leitlinien geschaf- fen werden, um den Anforderungen der gesetzlich auferlegten Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zschopau fasste in sei- Gefahrenabwehrpflicht zu entsprechen. Der bestehende Brand- ner 18. nichtöffentlichen (Sonder)-Sitzung am 03.02.2021 fol- schutzbedarfsplan wurde im Jahr 2007 erstellt, seitdem gab es genden Beschluss: einige Änderungen, so dass eine Aktualisierung notwendig ist. Bevölkerung und Struktur der Stadt, aber auch die Veränderun- Beschluss Nr. 147 gen in den Feuerwehren selbst werden berücksichtigt. So ist die Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zschopau beschließt eine or- Altersstruktur der Mitglieder der Wehren entscheidend über Ein- dentliche Entlassung und beauftragt den Oberbürgermeister mit satzbereitschaft und Fähigkeiten. Die Technische Ausrüstung/ der Umsetzung des Beschlusses. Norm ist einem ständigen Wandel unterzogen (z.B. Digitalfunk). Das Gerätehaus im OT Krumhermersdorf ist nicht nur aus arbeits- Abstimmungsergebnis: schutztechnischen Gründen essentiell für den Bestand der Wehr. 14 Ja-Stimmen; keine Nein-Stimmen; keine Stimmenthaltung Der Ersatz der Fahrzeugtechnik mit modernen Fahrzeugen, die auch ein breiteres Einsatzspektrum abdecken können wird erfor- derlich. Der stetig wachsende Anteil an technischer Hilfeleistung Informationen zur 19. Sitzung des Stadtrates der Gro- verlangt mehr Flexibilität vom Personal. ßen Kreisstadt Zschopau vom 24. Februar 2021 Beschluss Nr. 150 Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zschopau beschließt die neue Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zschopau fasste im Fol- Benutzungs- und Entgeltordnung für das Schloss Wildeck. genden im öffentlichen Teil seiner 19. Sitzung am 24.02.2021 folgende Beschlüsse: Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen; 2 Nein-Stimmen; keine Stimmenthaltungen Beschluss Nr. 148 Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zschopau beschließt die Ein- Information zum Beschluss: tragung von Herrn Harald Sturm ins „Zschopauer Ehrenbuch des Die geplante Fortschreibung der Nutzungskonzeption macht eine Sports“. neue Benutzungs- und Gebührenordnung für das Schloss nötig. Die aktuellen Nutzungsgebühren stammen aus dem Jahr 2010 Abstimmungsergebnis: und sind nicht mehr kostendeckend. Die Anregungen aus der 15 Ja-Stimmen; keine Nein-Stimmen; keine Stimmenthaltungen vergangenen Hauptausschusssitzung wurden in die Ordnung mit eingearbeitet. Information zum Beschluss: Dieser Vorschlag wurde vom 1. Vorsitzenden des Motorsportclub Beschluss Nr. 151 MZ - Zschopau e. V. im ADAC am 10.12.2020 schriftlich einge- Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zschopau beschließt die 1. bracht. Herr Harald Sturm war zu DDR-Zeiten einmal Weltmeister Änderungssatzung der Satzung für die Erhebung von Friedhofs- bei den Six Days 1987, viermal Europameister und viermal DDR- gebühren der Stadt Zschopau in der Fassung vom 12.05.2016 Meister. Er hat dem Motorradwerk und der Stadt Zschopau damit (Beschluss Nr. 179 vom 04.05.2016). zu großem Ansehen verholfen. Abstimmungsergebnis: Auch heute wirkt er bei den Classic-Veranstaltungen mit und tut 11 Ja-Stimmen; 2 Nein-Stimmen; 2 Stimmenthaltungen viel für den Nachwuchssport. Information zum Beschluss: Der MSC - MZ Zschopau e. V. im ADAC bat um die Eintragung von Die derzeit gültige Friedhofsgebührensatzung für den Ur- Herrn Harald Sturm in das „Zschopauer Ehrenbuch des Sports“ nenfriedhof in Krumhermersdorf stammt aus dem Jahr 3
2016. Bei der Überarbeitung dieser sind Fehler in der ur- Information zum Beschluss: sprünglichen Kalkulation offenkundig geworden. Nach Rück- Nach der Aufstellung der Jahresrechnung ist deren örtliche Prü- sprache mit der Rechtsaufsicht können rechtswidrige bzw. nichti- fung durchzuführen. Erst danach darf die Feststellung der Jahres- ge Satzungsbestandteile im Wege der Satzungsänderung durch rechnung durch den Stadtrat erfolgen (§ 104 SächsGemO). Ge- rechtmäßige Regelungen rückwirkend ersetzt werden. meinden mit weniger als 20.000 Einwohnern können sich hierzu eines Wirtschaftsprüfers bedienen (§ 103 I SächsGemO). Beschluss Nr. 152 Es wurden 3 Firmen zur Angebotsabgabe angeschrieben. Die Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zschopau beschließt auf- Angebotsabgabe soll bis zum 23.02.2021 erfolgen. Es wurden 2 grund § 28 Absatz 2 Nr. 18 Sächsische Gemeindeordnung die Angebote abgegeben. Beauftragung der Firma BHB Treuhand GmbH Wirtschaftsprü- fungsgesellschaft, Haydnstraße 21, 01309 Dresden zur örtlichen Beschluss Nr. 153 Prüfung der Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2016 und Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zschopau beschließt die Ver- 2017 zum Angebotspreis von 9.311,75 € je zu prüfendem Haus- gabe der Straßenbauarbeiten für den grundhaften Ausbau der haltsjahr. Oberen Mühlstraße zur Brutto-Auftragssumme von 293.616,59 € an die Chemnitzer Verkehrsbau GmbH, Geyersdorfer Straße 16, Abstimmungsergebnis: 09456 Annaberg-Buchholz. 13 Ja-Stimmen; keine Nein-Stimmen; 2 Stimmenthaltungen Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimmen; keine Nein-Stimmen; keine Stimmenthaltungen Haushaltssatzung Stadtverwaltung Zschopau für die Haushaltsjahre 2021/2022 Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung, in der jeweils geltenden Fassung, hat der Stadtrat in der Sitzung am 20.01.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen: Haushaltsjahre 2021 2022 §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021/2022, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird: im Ergebnishaushalt mit dem - Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 18.103.795,00 EUR 17.663.846,00 EUR - Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 20.017.184,00 EUR 19.392.623,00 EUR - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) -1.913.389,00 EUR -1.728.777,00 EUR auf - Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 279.500,00 EUR 2.050.071,00 EUR - Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 EUR 0,00 EUR - Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) 279.500,00 EUR 2.050.071,00 EUR auf - Gesamtergebnis auf -1.633.889,00 EUR 321.294,00 EUR - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen 0,00 EUR 0,00 EUR Ergebnisses aus Vorjahren auf - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses 0,00 EUR 0,00 EUR aus Vorjahren auf - Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf 1.804.283,00 EUR 1.659.819,00 EUR - Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf 0,00 EUR 0,00 EUR - veranschlagtes Gesamtergebnis auf 170.394,00 EUR 1.981.113,00 EUR im Finanzhaushalt mit dem - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 16.855.126,00 EUR 16.319.723,00 EUR - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 16.787.935,00 EUR 16.205.157,00 EUR - Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 67.191,00 EUR 114.566,00 EUR - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 8.864.487,00 EUR 7.421.279,00 EUR - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 11.694.569,00 EUR 8.372.639,00 EUR - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -2.830.082,00 EUR -951.360,00 EUR - Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -2.762.891,00 EUR -836.794,00 EUR - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 466.667,00 EUR 933.333,00 EUR 4 - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 20.181,00 EUR 61.452,00 EUR
der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 67.191,00 EUR 114.566,00 EUR - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 8.864.487,00 EUR 7.421.279,00 EUR - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 11.694.569,00 Ausgabe 03/2021 EUR – 24.03.2021 8.372.639,00 EUR - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -2.830.082,00 EUR -951.360,00 EUR - Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -2.762.891,00 EUR -836.794,00 EUR - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 466.667,00 EUR 933.333,00 EUR - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 20.181,00 EUR 61.452,00 EUR - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 446.486,00 EUR 871.881,00 EUR - Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf -6.921.344,00 EUR 35.087,00 EUR festgesetzt. §2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und §3Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf festgesetzt. §3 §3 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Der Gesamtbetrag Auszahlungen der vorgesehenen für Investitionen Ermächtigungen zum Eingehen von und Investitonsförderungsmaßnahmen Verpflichtungen, belasten die künftige Haushaltsjahre 466.667,00mit (Verpflichtungsermächtigungen), EUR 933.333,00 EUR Auszahlungen Der Gesamtbetragfür Investitionen und Investitonsförderungsmaßnahmen der vorgesehenen belasten Ermächtigungen zum Eingehen von (Verpflichtungsermächtigungen), Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit §3 Auszahlungen für Investitionen und Investitonsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitonsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), Haushaltsjahre 2021 2022 2021 Haushaltsjahre 2022 wird auf 0,00 EUR 0,00 EUR wird auf 2021 0,00 EUR 2022 0,00 EUR festgesetzt. Haushaltsjahre wird auf festgesetzt. 0,00 EUR 0,00 EUR festgesetzt. 2021 2022 wird auf §4 0,00 EUR 0,00 EUR §4 festgesetzt. §4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungender Der in Anspruch genommen werden darf, wird auf §4 230.000,00 EUR 300.000,00 EUR von Höchstbetrag Kassenkredite, Auszahlungen in Anspruch der zurwerden genommen rechtzeitigen Leistung darf, wird auf 230.000,00 EUR 300.000,00 EUR festgesetzt. von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 230.000,00 EUR 300.000,00 EUR festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung festgesetzt. §5 von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf §5 230.000,00 EUR 300.000,00 EUR Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt: §5 festgesetzt. Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt: für die Die land- und forstwirtschaftlichen Hebesätze Betriebe (Grundsteuer A) auf §5 300,00 v.H. 300,00 v.H. für die land- undwerden wie folgt festgesetzt: forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 300,00 v.H. 300,00 v.H. für die land- für Grundstücke (Grundsteuer B) Betriebe auf 410,00 v.H. 410,00 v.H. für die Die die Hebesätze und forstwirtschaftlichen Grundstücke werden(Grundsteuer B) auf wie folgt festgesetzt: (Grundsteuer A) auf 300,00 410,00 v.H. v.H. 300,00 410,00v.H. v.H. Gewerbesteuer für auf die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400,00 410,00 v.H. v.H. 400,00 410,00v.H. v.H. Gewerbesteuer für die land- undauf forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 400,00 300,00 v.H. v.H. 400,00 v.H. 300,00 v.H. Gewerbesteuer auf §6 400,00 v.H. 400,00 v.H. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf §6 410,00 v.H. 410,00 v.H. Die Umlage der auf Verwaltungsgemeinschaft Zschopau wird festgesetzt mit §6 Gewerbesteuer 400,00 v.H. 400,00 v.H. Die Umlage der Verwaltungsgemeinschaft Zschopau wird festgesetzt mit Die Umlageimder 1. Erträge Verwaltungsgemeinschaft Zschopau wird festgesetzt mit Ergebnishaushalt §6 650.867,00 EUR 650.867,00 EUR 1. Erträge im Ergebnishaushalt 650.867,00 EUR 650.867,00 EUR 1. 2. Erträge Die Umlageimder Ergebnishaushalt Einzahlungen im Finanzhaushalt Verwaltungsgemeinschaft Zschopau wird festgesetzt mit 650.867,00 EUR 650.867,00 EUR 650.867,00 650.867,00EUR EUR 2. Einzahlungen im Finanzhaushalt 650.867,00 EUR 650.867,00 EUR 2. 1. Einzahlungen Stadtverwaltung im Finanzhaushalt Zschopau, den 11.03.2021 Erträge im Ergebnishaushalt 650.867,00 650.867,00EUR EUR 650.867,00 EUR 650.867,00 EUR Stadtverwaltung Zschopau, den 11.03.2021 Stadtverwaltung 2. EinzahlungenZschopau, den 11.03.2021 im Finanzhaushalt 650.867,00 EUR 650.867,00 EUR Stadtverwaltung Arne Sigmund Zschopau, den 11.03.2021 - Siegel - Arne Sigmund Oberbürgermeister - Siegel - Oberbürgermeister Arne Sigmund - Siegel - Oberbürgermeister Auslegung Arne Sigmundder Haushaltssatzung der Großen Kreisstadt Donnerstag von- 09:00 Siegel -Uhr bis 15:00 Uhr Oberbürgermeister Zschopau für die Haushaltsjahre 2021/2022 Freitag 02.04.2021 Feiertag Montag 05.04.2021 Feiertag Die Haushaltssatzung der Großen Kreisstadt Zschopau für die Dienstag von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr Jahre 2021/2022 einschließlich der Haushaltspläne und weiterer Anlagen wird gemäß § 76 Absatz 3 der Gemeindeordnung für in der Stadtverwaltung Zschopau, Altmarkt 2, Bürgerbüro (Erd- den Freistaat Sachsen geschoss), für jedermann zur kostenlosen Einsicht ausgelegt und in der Zeit vom unter www.Zschopau.de/aktuelles/haushalt elektronisch zur Ver- 26.03. bis 06.04.2021 fügung gestellt. Da das Bürgerbüro derzeit nur dienstags und donnerstags geöff- zu folgenden Zeiten net ist, wird für die Einsicht an Montag, Mittwoch und Freitag um vorherige telefonische Terminvereinbarung gebeten. Freitag von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Montag von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr Dienstag von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr Sigmund Mittwoch von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr Oberbürgermeister 5
Benutzungs- und Entgeltordnung für das Schloss Rahmen der Öffnungszeiten benutzen. (2) Die Benutzung der Räumlichkeiten von Schloss Wildeck ist nur Wildeck der Großen Kreisstadt Zschopau unter vorheriger Anmeldung bei der Touristinformation unter Be- achtung der Öffnungszeiten gestattet. Für die Zutrittsgewährung Auf der Rechtsgrundlage des § 28 Absatz 1 Gemeindeordnung für zu den kostenpflichtigen Museen/Ausstellungen und dem Aus- den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekannt- sichtsturm „Dicker Heinrich“ gelten die Eintrittspreise in der gül- machung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zuletzt durch tigen Fassung gemäß Anlage 1 dieser Benutzungs- und Entgelt- Artikel 3 des Gesetzes vom 15. Juli 2020 (SächsGVBl. S. 425) ge- ordnung. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieser Benutzungs- und ändert worden ist, hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zschopau Entgeltordnung. am 24.02.2021 mit Beschluss Nr. 150 die Benutzungs- und Entgelt- (3) Bei Veranstaltungen und dergleichen sind etwaige Einschrän- ordnung für das Schloss Wildeck der Großen Kreisstadt Zschopau kungen und/oder Sonderkonditionen möglich. beschlossen: (4) Die Benutzung von Schloss Wildeck mit allen seinen Räumlich- keiten und Außenflächen erfolgt auf eigene Gefahr und in eige- I. Allgemeines ner Verantwortung. Flure und Gänge - insbesondere Flucht- und § 1 Geltungsbereich Rettungswege - müssen für die Dauer der Nutzung freigehalten werden und ungehindert für Dritte passierbar sein. Diese Benutzungs- und Entgeltordnung gilt für das sich im Eigentum (5) Das Schloss Wildeck mit allen seinen Räumlichkeiten und Au- der Großen Kreisstadt Zschopau befindliche Schloss Wildeck mit al- ßenflächen sowie das entsprechende Inventar sind pfleglich zu len seinen Räumlichkeiten und Außenflächen. behandeln und vor Schäden und Beschädigungen zu bewah- ren. Etwaig verursachte Schäden und/oder Beschädigungen § 2 Nutzungsberechtigte sind unverzüglich dem Aufsichtspersonal zu melden. (6) Externe Gruppenführungen, Schulklassen, Kindergarten- und (1) Das Schloss Wildeck steht allen juristischen und natürlichen Per- Hortgruppen und Kinder jeweils unter 14 Jahren unterstehen der sonen zur Verfügung. Jener Personenkreis wird der Tarifgruppe A Aufsichtspflicht der externen Begleitperson/en. zugeordnet. (7) Der Besucher ist verpflichtet, diese Benutzungs- und Entgeltord- (2) Eine kommerzielle und/oder gewerbliche Nutzung wird unab- nung samt Anlage 1 und die für das Schloss Wildeck geltende hängig vom § 2 Absatz 1 der Tarifgruppe B zugeordnet. Hausordnung, einzuhalten. (3) Besteht ein Nutzungsbedarf für die Große Kreisstadt Zschopau und/oder ihren nachgeordneten Einrichtungen selbst, so ist dieser § 6 Benutzungsentgelte grundsätzlich vorrangig einzuordnen. (1) Für den Eintritt sowie die Nutzung von Serviceleistungen werden II. Benutzung von Räumlichkeiten Benutzungsentgelte auf der Grundlage der Preisliste (Anlage 1) § 3 Art und Umfang der Benutzung erhoben. Die Benutzungsentgelte werden mit der Inanspruch- nahme der Leistung fällig. Eine Rückerstattung von Benutzungs- (1) Das Schloss Wildeck mit allen seinen Räumlichkeiten und Au- entgelten erfolgt nicht. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieser Benut- ßenflächen steht den Besuchern im Rahmen der hierfür vorgesehe- zungs- und Entgeltordnung. nen, öffentlich zugänglichen Bereichen gemäß dieser Benutzungs- (2) Zur Zahlung der Benutzungsentgelte ist verpflichtet, wer die und Entgeltordnung zur Verfügung. Leistung beansprucht oder veranlasst oder wer die Kosten (2) Für die Benutzung der Stadtbibliothek „Jacob Georg Bodemer“ durch ausdrückliche Erklärung übernommen hat. Zschopau gelten die gesonderten Satzungen für die Benutzung und (3) Die Einzel-Eintrittskarte ist am Tage des Erwerbs ganztägig gül- Gebührenerhebung in der jeweils gültigen Fassung. tig. Abweichungen hierzu können sich aus speziellen Angeboten (insbesondere Kooperationsangebote) ergeben und werden se- § 4 Öffnungszeiten parat ausgewiesen. (1) Das Schloss Wildeck ist während der folgenden regulären Öff- § 7 Hausrecht, Verstöße gegen Nutzungsbestimmungen nungszeiten für Besucher geöffnet: (1) Dem Oberbürgermeister bzw. dem von ihm beauftragten Per- Öffnungszeiten Museen/Ausstellungen/Touristinformation/Bistro sonen (Aufsichtspersonal) obliegt das Hausrecht von Schloss April - Oktober 10:00 - 17:00 Uhr Wildeck mit allen seinen Räumlichkeiten und Außenflächen. Den November - März 10:00 - 16:00 Uhr Anweisungen des Aufsichtspersonals ist jederzeit Folge zu leis- ten. Öffnungszeiten Schlossgarten (2) Das Aufsichtspersonals ist berechtigt, die Benutzung bzw. April - Oktober 10:00 - 18:00 Uhr Weiterbenutzung durch den Besucher zu untersagen, wenn ge- November - März 10:00 - 16:00 Uhr gen diese Benutzungs- und Entgeltordnung und/oder Hausord- nung verstoßen wird bzw. wenn ein solcher Verstoß unmittelbar Schließtage zu befürchten ist und/oder dringende betriebliche Gründe ent- 24./25./31. Dezember gegenstehen. (3) Im Falle einer Nutzungsuntersagung wegen eines Verstoßes (2) In begründeten Einzelfällen können die Öffnungszeiten durch bzw. drohenden Verstoßes gegen diese Benutzungs- und Ent- den Oberbürgermeister bzw. durch die von ihm hierzu beauf- geltordnung und/oder Hausordnung werden etwaig bereits ent- tragten Personen kurzfristig geändert werden. richtete Eintrittsgelder nicht rückerstattet. (4) Besucher, die den Bestimmungen dieser Benutzungs- und Ent- § 5 Rechte und Pflichten der Besucher geltordnung und/oder Hausordnung erheblich und/oder wieder- holt zuwiderhandeln, können je nach Schwere des Verstoßes auf (1) Die Besucher dürfen die frei zugänglichen Außenflächen von Zeit oder dauernd von der Nutzung ausgeschlossen werden. Schloss Wildeck entsprechend ihres Nutzungscharakters im 6
Ausgabe 03/2021 – 24.03.2021 III. Vermietung - das Ansehen der Großen Kreisstadt Zschopau beeinträchtigen § 8 Ausgestaltung des Benutzungsverhältnisses oder ihr schaden könnten. (1) Das Benutzungsverhältnis wird durch einen privatrechtlichen § 11 Rechte und Pflichten des Nutzungsberechtigten Mietvertrag ausgestaltet, der zwischen der Großen Kreisstadt Zschopau (im Folgenden „Vermieter“) und dem Nutzungsbe- (1) Der Mieter ist verpflichtet die Festlegungen des Mietvertrages, rechtigten (im Folgenden „Mieter“) abgeschlossen wird und des- einschließlich diese Benutzungs- und Entgeltordnung samt An- sen Bestandteile diese Benutzungs- und Entgeltordnung samt lage 1 und die für das Schloss Wildeck geltende Hausordnung, Anlage 1 und die Hausordnung des Schlosses Wildeck sind. einzuhalten. (2) Der Vermieter entscheidet über den Abschluss des Mietvertra- (2) Der Mieter darf den Mietgegenstand ausschließlich zum verein- ges nach pflichtgemäßem Ermessen, wobei auch die zeitliche barten Zweck nutzen. Die Überlassung an Dritte wird ausge- Reihenfolge des Eingangs der Benutzungsanträge maßgeblich schlossen. ist. (3) Der Mieter nutzt den Mietgegenstand auf eigene Gefahr und in (3) Ein Anspruch auf die Überlassung des Mietgegenstandes, auch eigener Verantwortung. zu einem bestimmten Zeitpunkt, besteht nicht. (4) Der Mieter überprüft zu Beginn des Nutzungszeitraumes den ordnungsgemäßen Zustand des Mietgegenstandes und zeigt § 9 Benutzungsantrag dem Vermieter etwaige Mängel unverzüglich an. Insofern bis zum Beginn der Anmietung keine Beanstandung/en erhoben (1) Der Benutzungsantrag ist beim Vermieter schriftlich oder elekt- wurden, gilt der zur Benutzung überlassene Mietgegenstand ronisch einzureichen. Er muss folgende Mindestangaben enthal- als ordnungsgemäß übernommen. Der Mietgegenstand ist am ten: Ende der Benutzungszeit mit Schlüsselrückgabe im ordnungs- gemäßen Zustand zu verlassen und mit Übergabeprotokoll an - Name und Anschrift des geschäftsfähigen Mieters, den Vermieter zurückzugeben. - Benennung eines geschäftsfähigen Ansprechpartners, wenn (5) Der Mieter darf Ausstattungsgegenstände im Rahmen des Nut- abweichend vom Mieter, zungszeitraumes nur mit vorhergehender Erlaubnis des Vermie- - Kommunikationsdaten des Mieters und/oder des Ansprech- ters in das Schloss Wildeck verbringen und dort aufbewahren. partners, Insbesondere die Bestimmungen zum Brandschutz sowie die - Zeitraum und Dauer der gewünschten Nutzung, Flucht- und Rettungswege dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt - Nutzungszweck und werden. Der Mieter hat sein Eigentum adäquat zu kennzeichnen. - Anzahl der voraussichtlichen Teilnehmer, Gäste u.a. (6) Die nach dieser Benutzungs- und Entgeltordnung erteilte Nut- zungserlaubnis befreit den Mieter nicht von sonstigen Anmelde-, Dem Benutzungsantrag ist ein/e Nachweis/Kopie einer abgeschlos- Anzeige- oder Genehmigungspflichten aufgrund gesetzlicher senen Haftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen Bestimmungen. Er hat diese auf seine Kosten einzuholen und beizufügen. gegebenenfalls erteilte Auflagen zu erfüllen. Die Mieter verpflich- tet sich, das Jugendschutzgesetz, das Betäubungsmittelgesetz, (2) Der Benutzungsantrag ist rechtzeitig zu stellen, grundsätzlich die Lärm- und Brandschutzbestimmungen sowie alle weiterge- mit einer Frist von 4 Wochen. hend relevanten Gesetzlichkeiten einzuhalten. (3) Nicht fristgerecht eingereichte Benutzungsanträge können nur (7) Der Mieter hat sich und seine Teilnehmer, Gäste u.a. vor Mietbe- nachrangig berücksichtigt werden. ginn über die Flucht- und Rettungswege zu informieren. (8) Für die Schließsicherheit des Mietgegenstandes und dessen Zu- § 10 Art und Umfang der Nutzung gänge ist der Mieter verantwortlich. (1) Soweit im Mietvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist, darf § 12 Haftung der Mieter den Mietgegenstand einschließlich der dazugehö- rigen Räumlichkeiten, wie z.B. Garderobe, Toiletten sowie die (1) Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter im Rahmen der ge- unmittelbar zu diesen Räumen führenden Gänge/Wege, und setzlichen Bestimmungen für Schäden am Schloss Wildeck mit Einrichtungsgegenstände benutzen. allen seinen Räumlichkeiten und Außenflächen, es sei denn, die (2) Der festgelegte Nutzungszeitraum umfasst die Zeit von der Schäden beruhen auf benutzungsüblichem Verschleiß. Der Ver- Übergabe des Schlüssels bis zur Rückgabe des Mietgegen- mieter ist berechtigt, die notwendigen Arbeiten zur Beseitigung standes. Einräumarbeiten sind frühestens ab der Übergabe des von Schäden auf Kosten des Mieters vornehmen zu lassen. Der Schlüssels gestattet. Sollte der vereinbarte Nutzungszeitraum Mieter stellt den Vermieter von etwaigen Haftpflichtansprüchen überschritten werden, so erfolgt eine Nachberechnung. seiner Teilnehmer, Gäste u.a. frei, die im Zusammenhang mit der (3) Für Übernachtungen steht das Schloss Wildeck grundsätzlich Benutzung von Schloss Wildeck mit allen seinen Räumlichkeiten nicht zur Verfügung. Über Ausnahmen entscheidet der Vermieter und Außenflächen entstehen. nach pflichtgemäßem Ermessen. Eine Ausnahme kann gewährt (2) Der Mieter hat vor Nutzungsbeginn eine Haftpflichtversicherung werden, wenn dies der Anlass der Anmietung nachvollziehbar mit ausreichenden Deckungssummen abzuschließen, durch und schlüssig begründet. welche auch etwaige Freistellungsansprüche des Vermieters (4) Ausgeschlossen sind Nutzungen, die: gedeckt sind. Andernfalls ist der Vermieter berechtigt, die Be- - nach Art und Umfang geeignet sind, die öffentliche Sicherheit nutzung von Schloss Wildeck mit allen seinen Räumlichkeiten oder die Sicherheit von Schloss Wildeck mit allen seinen Räum- und Außenflächen zu verweigern. lichkeiten und Außenflächen und/oder Einrichtung zu gefährden; (3) Der Vermieter haftet gegenüber dem Mieter für Schäden, die - Schäden am Schloss Wildeck mit allen seinen Räumlichkeiten von seinen Bediensteten oder Beauftragten vorsätzlich oder und Außenflächen und/oder Einrichtung verursachen könnten; grob fahrlässig verursacht werden. Die dem Vermieter obliegen- - unzumutbare Beeinträchtigungen für das Schloss Wildeck mit den Verkehrssicherungspflichten für das Schloss Wildeck mit allen seinen Räumlichkeiten und Außenflächen oder seines ei- allen seinen Räumlichkeiten und Außen-flächen bleiben gentlichen Bestimmungszweckes befürchten lassen müssen; hiervon unberührt. 7
(4) Der Vermieter haftet gegenüber dem Mieter (3) Nach der Vertragsunterzeichnung ist binnen zwei Wochen nicht für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl von Fahr- eine Anzahlung von 20% der Grundsumme zu leisten. zeugen, Garderobe oder andere von Benutzern abgestellte (4) Die Grundsumme ist bis vier Wochen vor Mietbeginn zu leis- oder mitgebrachte Gegenstände. ten. (5) Der Vermieter haftet nicht für Schäden aus der Benutzung (5) Eine Rechnung mit den Nebenleistungen stellt der Vermieter von eingebrachten Gegenständen. Dies gilt nicht, wenn der nach der Vermietung. Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhal- ten von Bediensteten oder Beauftragten des Vermieters ver- § 16 Rücktritt vom Mietvertrag ursacht wurde. (1) Der Vermieter ist bei einer einmaligen oder regelmäßigen § 13 Hausrecht, Verstöße gegen Nutzungsbestimmungen Nutzung berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zu- rückzutreten, wenn dies aus unvorhersehbaren Gründen mit (1) Dem Vermieter und den von ihm beauftragten Personen ob- Rücksicht auf den Widmungszweck von Schloss Wildeck liegt das Hausrecht von Schloss Wildeck mit allen seinen mit allen seinen Räumlichkeiten und Außenflächen oder mit Räumlichkeiten und Außenflächen. In dessen Abwesenheit Rücksicht auf das öffentliche Wohl dringend notwendig ist. übt der jeweilige Mieter das Hausrecht über den entspre- Sofern kein Ersatztermin gefunden wird, erstattet der Vermie- chenden Mietgegenstand aus. ter dem Nutzungsberechtigten ein etwaig bereits entrichtetes (2) Der Mieter hat dem/den Beauftragten des Vermieters wäh- Benutzungsentgelt bei Rücktritt vom Mietvertrag vollständig rend seiner Nutzungszeit den uneingeschränkten Zutritt zu und bei teilweisem Rücktritt vom Mietvertrag teilweise. Der Schloss Wildeck mit allen seinen Räumlichkeiten und Außen- Vermieter ist gegenüber dem Mieter nicht entschädigungs- flächen zu gewähren. Der/die Beauftragte/n ist/sind berech- pflichtig. tigt, die Benutzung bzw. Weiterbenutzung durch den Mieter (2) Der Vermieter ist berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zu untersagen, wenn gegen den Mietvertrag und/oder diese zurückzutreten, wenn der Mieter gegen die Bestimmungen Benutzungs- und Entgeltordnung und/oder Hausordnung des Mietvertrages und/oder dieser Benutzungs- und Entgelt- verstoßen wird bzw. wenn ein solcher Verstoß unmittelbar zu ordnung und/oder der Hausordnung verstößt, insbesondere befürchten ist und/oder dringende betriebliche Gründe ent- bei unsachgemäßer oder zweckentfremdeter Nutzung. Zur gegenstehen. vollständigen oder gegebenenfalls anteiligen Rückzahlung (3) Der Vermieter darf im Falle einer Nutzungsuntersagung we- des bereits gezahlten Benutzungsentgeltes ist der Vermieter gen eines Verstoßes bzw. drohenden Verstoßes gegen den nicht verpflichtet. Der Vermieter ist gegenüber dem Mieter Mietvertrag und/oder diese Benutzungs- und Entgeltordnung nicht entschädigungspflichtig. und/oder Hausordnung das vereinbarte Entgelt weiter bean- (3) Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag ganz oder teilweise spruchen. zurücktreten. Die Anzahlung in Höhe von 20% verbleibt beim (4) Wird Schloss Wildeck mit allen seinen Räumlichkeiten und Vermieter. Tritt der Mieter innerhalb der letzten vier Wochen Außenflächen nicht fristgemäß beräumt, kann der Vermieter vom Vertrag zurück, sind 50% der Grundsumme zu entrich- die Räumung auf Kosten des Nutzers veranlassen. ten. Der Vermieter erstattet ein bereits gezahltes Benutzungs- (5) Der Mieter und/oder seine Teilnehmer, Gäste u.a., die den entgelt anteilig. Bestimmungen dieser Benutzungs- und Entgeltordnung und/ oder Hausordnung erheblich und/oder wiederholt zuwider- IV. Schlussbestimmungen handeln, können durch den Vermieter je nach Schwere des § 17 Ausnahmen Verstoßes auf Zeit oder dauernd von der Nutzung ausge- schlossen werden. (1) In besonders gelagerten Fällen können Ausnahmen von die- ser Benutzungs- und Entgeltordnung zugelassen werden. § 14 Benutzungsentgelt (2) Ausnahmen sind ausschließlich schriftlich festzuhalten. (1) Der Mieter entrichtet für die Überlassung des Mietgegen- § 18 Inkrafttreten standes ein Benutzungsentgelt gemäß der nachfolgenden Tariftabelle zur Benutzungs- und Entgeltordnung für das Die Benutzungs- und Entgeltordnung für das Schloss Wildeck Schloss Wildeck der Großen Kreisstadt Zschopau (Anlage der Großen Kreisstadt Zschopau tritt am Tag nach ihrer öffentli- 1). Die Anlage 1 ist Bestandteil dieser Benutzungs- und Ent- chen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten die bisherigen geltordnung. Nutzungsgebühren für das Schloss Wildeck (Beschluss Nr. 86 (2) Das Benutzungsentgelt entsteht mit Beginn der Nutzung. vom 07.04.2010) außer Kraft. (3) Die Fälligkeit des Benutzungsentgelts wird im Nutzungsver- trag festgelegt. Zschopau, den 26.02.2021 (4) Der Mieter hat auf Verlangen des Vermieters vor Benutzungsbeginn eine Kaution zu entrichten. Diese beträgt 50% der Grundmiete. Die Zahlung der Kaution erfolgt bar bei der Übergabe des Mietgegen- standes. Sigmund - Siegel - (5) Die einzelnen Pflichtigen haften als Gesamtschuldner. Oberbürgermeister § 15 Höhe des Benutzungsentgeltes (1) Das Benutzungsentgelt wird für die Dauer der Nutzung ein- schließlich eventuell notwendiger Vor- und Nacharbeit be- rechnet. Die kleinste Nutzungseinheit ist eine Zeitstunde. (2) Die Berechnung des Benutzungsentgeltes erfolgt nach Maß- gabe der in der Anlage 1 beigefügten Preisliste. 8
Ausgabe 03/2021 – 24.03.2021 Anlage 1 Preisliste zur Benutzungs- und Entgeltordnung für das Schloss Wildeck der Großen Kreisstadt Zschopau Vermietung Eintritt Tarifgruppe Tarifgruppe B Erwachsene Ermäß.(Kinder A und Jugend- liche von 7 bis 18 Jahren / Gruppenrabatt ab 10 Peronen) 1. Vermietung Räumlichkeiten 1.1 Grüner Saal (140 m²) inkl. Küche 450,00 EUR 450,00 EUR --- --- 1.1a Sondertarif gemeinnützige Vereine 150,00 EUR 150,00 EUR --- --- (9:00 - 13:00 / 13:00 - 17:00 Uhr) 1.2 Blau-Weiße Stube (63 m²) 250,00 EUR 300,00 EUR --- --- 1.3 Vereinsraum (39 m²) inkl. Küche 120,00 EUR 150,00 EUR --- --- 1.4 Schlosshof (1.500 m²) 500,00 EUR 500,00 EUR --- --- 1.5 Gefängnishof (128 m²) inkl. Küche 400,00 EUR 500,00 EUR --- --- 1.6 Schlosshof u. Grüner Saal inkl. 750,00 EUR 750,00 EUR --- --- Küche 1.7 Nachtzuschlag ab 22:00 Uhr 100,00 EUR 100,00 EUR Die Preise beinhalten die Bearbeitungskosten, Reinigung, Bestuhlung, Leinwand und Tonanlage. 2. Eintrittspreise 2.1 Aussichtsturm „Dicker Heinrich“ --- --- 1,50 EUR 1,50 EUR 2.2 Mineralienausstellung --- --- 1,50 EUR 1,50 EUR „Erzgewölbe“ 2.3 Ausstellungen: --- --- 3,50 EUR 2,50 EUR - Dokumentation DKW/MZ - Sammlung „Rasmussen“ - Stadtgeschichte - Renaissanceräume 2.4 Sparkarte (Positionen 2.1 bis 2.3) --- --- 5,00 EUR 3,00 EUR 2.5 Kombiticket Motorradausstellungen --- --- 7,50 EUR 5,00 EUR in Zschopau und Augustusburg 2.6 Buchdruckmuseum/Münzwerkstatt --- --- 2,00 EUR 1,00 EUR 2.7 Familienkarte (Pos. 2.1 bis 2.3) --- --- 10,00 EUR --- (2 Erwachsene und mindestens 1 Kind (bis 18 Jahre) 2.8 Schlossführung (nur nach --- --- 8,00 EUR 4,00 EUR Vorbestellung unter Telefon 03725/287-169) Kinder bis 6 Jahre sowie Inhaber eines Familienpasses des Freistaates Sachsen oder Familienpasses der Großen Kreisstadt Zschopau (FFW-Mitglied und deren Angehörige) erhalten kostenfreien Eintritt zu den Positionen 2.1 bis 2.3 und 2.6. Sonder- und Saisontickets können vom Oberbürgermeister und seinen Bevollmächtigten selbständig beschlossen werden. 3. Serviceleistungen 9
1 Kind (bis 18 Jahre) 2.8 Schlossführung (nur nach --- --- 8,00 EUR 4,00 EUR Vorbestellung unter Telefon 03725/287-169) Kinder bis 6 Jahre sowie Inhaber eines Familienpasses des Freistaates Sachsen oder Familienpasses der Großen Kreisstadt Zschopau (FFW-Mitglied und deren Angehörige) erhalten kostenfreien Eintritt zu den Positionen 2.1 bis 2.3 und 2.6. Sonder- und Saisontickets können vom Oberbürgermeister und seinen Bevollmächtigten selbständig beschlossen werden. 3. Serviceleistungen 3.1 Außentrauung im Gefängnishof 250,00 EUR --- --- --- (zzgl. Gebühren Standesamt) 3.2 Bikertrauung im Gefängnis- und 350,00 EUR --- --- --- Schlosshof (zzgl. Gebühren Standesamt) 3.3 Trauung im Grünen Saal (zzgl. 250,00 EUR --- --- --- Gebühren Standesamt) 3.4 Trauung in der Blau-Weißen Stube 250,00 EUR --- --- --- (zzgl. Gebühren Standesamt) 1. Änderungssatzung Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn der Satzung für die Erhebung von Friedhofsgebühren 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, der Stadt Zschopau in der Fassung vom 12.05.2016 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Ge- nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt Aufgrund § 4 Sächsische Gemeindeordnung in der Fassung der worden sind, Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), die zu- 3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Absatz 2 letzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 2. Juli 2019 (SächsGVBl. SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, S. 542) geändert worden ist und § 2 Sächsisches Kommunalab- 4. vor Ablauf der in § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten gabengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März Frist 2018 (SächsGVBl. S. 116), das durch Artikel 2 Absatz 17 des Ge- a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat setzes vom 5. April 2019 (SächsGVBl. S. 245) geändert worden oder ist, beschließt der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zschopau in b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegen- seiner Sitzung am 24.02.2021 mit Beschluss Nr. 151 folgende 1. über der Stadt unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der Änderungssatzung: die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Artikel 1 Änderung der Gebührensatzung Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Satz 1 SächsGemO Die Satzung für die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Zschopau in der Fassung vom 12.05.2016 (Stadtkurier Zschopau Ausgabe Mai 2016 vom 25.05.2016) wird wie folgt geändert: Die Anlage der Satzung für die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Zschopau in der Fassung vom 12.05.2016 wird durch die als „Anlage“ dieser Änderungssatzung beigefügten Anlage ersetzt. Artikel 2 In-Kraft-Treten Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft. Zschopau, den 26.02.2021 Sigmund - Siegel - Oberbürgermeister Anlage Anlage Gebührenverzeichnis Nach § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von 10
Ausgabe 03/2021 – 24.03.2021 Anlage - Gebührenverzeichnis Grabnutzungsgebühr Grabart Gebühren Urnenreihengrab (Einzelgrab) 187,36 € Urnenwahlgrab (Doppelgrabstelle) 153,69 € Verlängerung 7,68 € Urnenwahlgrab (Vierergrabstelle) 121,98 € Verlängerung 6,10 € Anonyme Urnengrabstelle 92,22 € zzgl. Einmalgebühr Friedhofsunterhaltung 813,95 € Gesamtsumme 906,17 € Bestattungsgebühr Urnengrabanfertigung 15,17 € Ausgrabung für Umbettung von Urnen je angefangene Stunde 10,11 € Friedhofunterhaltungsgebühr Friedhofsunterhaltungsgebühr pro Jahr 40,70 € Friedhofsunterhaltungsgebühr anonyme Urnengrabstelle 813,95 € (Einmalzahlung) Benutzungsgebühr Trauerhalle Zschopau 237,41 € Trauerhalle Krumhermersdorf 298,63 € Verwaltungsgebühr Genehmigung zur Veränderung und Aufstellung eines Grabmals 37,51 € Zustimmung zur Ausgrabung von Urnen 37,51 € Sonderleistungen die nicht in der Gebührensatzung aufgeführt sind : je Arbeitsstunde technischer Bereich 10,11 € je Arbeitsstunde Verwaltungsbereich 28,99 € 11
Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes Dies gilt nicht, wenn „Zschopau / Gornau“ für das Wirtschaftsjahr 2021 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, Aufgrund von § 58 SächsKomZG i.V.m. § 74 der Gemeinde- 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Ge- ordnung für den Freistaat Sachsen (Sächs. GemO) hat die Ver- nehmigung oder die Be-kanntmachung der Satzung verletzt bandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Zscho- worden sind, pau/Gornau“ am 09.02.2021 und nebst Beitrittsbeschluss am 3. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 02.03.2021 folgende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr SächsGemO wegen Ge-setzeswidrigkeit widersprochen hat, 2021 beschlossen. 4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist §1 a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt mit b) die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschrift gegen- über dem Zweckverband unter Bezeichnung des Sachver- 1. den im Erfolgsplan anstelle des Verwaltungshaushaltes haltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. enthaltenen Erträgen von 2.400.655,00 EUR enthaltenen Aufwendungen von 2.179.372,00 EUR Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht dem Jahresüberschuss 221.283,00 EUR worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung gel- 2. dem Mittel zu- und Mittelabfluss im Liquiditätsplan tend machen. davon aus laufender Geschäftstätigkeit je 756.800,00 EUR Auslegung der Haushaltssatzung 2021 mit Wirtschaftsplan 2021 des Abwasserzweckverbandes „Zschopau/Gornau“ davon aus Investitionstätigkeit je -1.553.500,00 EUR Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes davon aus Finanztätigkeit je 1.120.519,00 EUR „Zschopau/ Gornau“ hat am 09. Februar 2021 in öffentlicher Sitzung die Haushaltssatzung 2021 einschließlich des Wirt- 3. den vorgesehenen Kreditaufnahmen schaftsplanes für das Jahr 2021 beschlossen und der Rechtsauf- für Investitionen (Kreditermächtigung) von 0,00 EUR sichtsbehörde am 11.02.2021 zur Stellungnahme vorgelegt. Mit Bescheid vom 24.02.2021, AZ 093.12/1-21-030.Ri-7177 wurde 4. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungs- die Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan für das Jahr 2021 so- ermächtigungen von 0,00 EUR wie der Kassenkredit in Höhe von 300.000,00 EUR unter Aufla- gen genehmigt. §2 Formale Mängel die zur Nichtigkeit der Satzung führen, wurden Der Höchstbetrag der Kassenkredite für die Verbandskasse wird nicht festgestellt. Mit Beitrittsbeschluss am 02. März 2021 hat die mit 300.000,00 Euro festgesetzt. Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Zscho- pau/ Gornau“ in außerordentlicher öffentlicher Sondersitzung die §3 Haushaltssatzung 2021 nochmals beschlossen. Die Straßenentwässerungsinvestitionskostenanteile werden fest- Die Haushaltssatzung 2021 mit Wirtschaftsplan 2021 liegt gemäß gesetzt § 76 Abs. 3 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) mit: 241.626,00 EUR in der Geschäftsstelle, Krumhermersdorfer Straße 2 a, 09405 davon Zschopau 233.212,00 EUR Zschopau im Zeitraum vom: davon Gornau 8.414,00 EUR 01. April 2021 – 13. April 2021 Die Betriebskostenumlage zur Straßenentwässerung wird festge- setzt Montag 09:30 Uhr – 12:00 Uhr 13:00 Uhr – 15:00 Uhr mit: 132.600,00 EUR Dienstag 09:30 Uhr – 12:00 Uhr 13:00 Uhr – 17:30 Uhr davon Zschopau (77,26%) 102.446,76 EUR Mittwoch 09:30 Uhr – 12:00 Uhr davon Gornau (22,74%) 30.153,24 EUR Donnerstag 09:30 Uhr – 12:00 Uhr 13:00 Uhr – 15:00 Uhr Freitag 09:30 Uhr – 12:00 Uhr Zschopau, den 04.03.2021 für jedermann zur Einsichtnahme aus. Zschopau, den 04.03.2021 Sigmund Siegel Verbandsvorsitzender Hinweis nach § 4 Abs. 4 SächsGemO Sigmund Verbandsvorsitzender Nach § 4 Abs. 4 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Ver- letzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zustandegekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustandegekommen. 12
Ausgabe 03/2021 – 24.03.2021 Aufruf Ehrenmedaille und Zschopauer Ehrenbuch des Sports Vorschläge zur Verleihung der Ehrenmedaille der Großen Kreisstadt Zschopau und Eintragung in das Zschopauer Ehrenbuch des Sports zur Auszeichnung verdienstvoller Bürgerinnen und Bürger sowie Sportlerinnen und Sportler können noch bis 30.04.2021 bei der Sitzungstermine Stadtverwaltung Zschopau eingereicht werden. Die Entscheidung über die eingebrachten Vorschläge obliegt dem Stadtrat. Herzliche Einladung zu der nächsten Sitzung: Baugeschehen: 21.04.2021 Hauptausschuss Brandschutzmaßnahmen in der August-Bebel- Die Sitzung beginnt 18:00 Uhr. Die Tagesordnung und den Ort der Schule - 2. Bauabschnitt fertiggestellt. Sitzung finden Sie an den Anschlagstafeln bzw. im Internet unter Von Sommer 2019 an wurden die Umbauten für www.zschopau.de. die brandschutztechnische Ertüchtigung der Au- gust-Bebel-Oberschule im 2. Bauabschnitt fortge- Öffnungszeiten Rathaus Zschopau setzt, deren Grundlage die Forderungen aus dem Brandschutzkonzept waren. Wesentliche Bestand- Abhängig von der weiteren Entwicklung der Pandemie ist das Bür- teile waren hier die Ertüchtigung der kompletten gerbüro der Stadtverwaltung Zschopau dienstags und donnerstags Elektroanlagen, u.a. der Einbau einer Brandmel- zu den bekannten Öffnungszeiten geöffnet. Die Besucher haben da- de-/ Hausalarmanlage, einer Sicherheitsnotbeleuchtung incl. Batte- bei die gültigen Hygieneregeln (Mund- und Nasenschutz, Abstands- rieanlage, einer Amokanlage sowie Erneuerung des Schulfunks. Die regelungen) einzuhalten. neue Verkabelung über sämtliche Flure und Treppenhäuser, auch Die Ämter sind telefonisch zu erreichen. Besuche sind nur mir vorhe- denen des Turnhallengebäudes wurden in gesicherten Kabelkanälen riger Terminabsprache möglich. und abgehängten Decken verlegt. Auch einzelne Türen wurden brandschutztechnisch ertüchtigt. Wochenmarkt Im 3. Bauabschnitt ist nun noch der Einbau einer abge- Seit vergangenem Dienstag ist wieder Wochenmarkt, zunächst nur hängten Brand- und Schallschutzdecke in der Turnhal- mit Lebensmittelhändlern. le zu realisieren. Information zum Corona Testzentrum für Zschopau Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermit- teln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag und Umgebung beschlossenen Haushaltes. Die Stadt Zschopau bietet seit 22.03.2021 für die Durchführung von Corona-Schnelltests für die Bevölkerung ein Testzentrum an. Betrei- ber des Testzentrums ist die Firma Modl Medical GmbH mit Sitz in Einsatzbericht der Feuerwehren für die Monate Januar Pappenheim. und Februar 2021 Vorher unbedingt einmalig digital unter https://redirect.theed.solu- In den beiden ersten Monaten des Jahres 2021 betrug die Einsatzzeit tions/eregister registrieren! Sonst ist eine Testung nicht möglich! Sie der Kameraden insgesamt 14,5 Stunden, dabei sind 8,5 h für den Janu- erhalten anschließend per E-Mail einen QR-Code der als Zugangs- ar und 6 h für den Monat Februar zu verzeichnen. Zu folgenden Einsät- berechtigung für die Testung verwendet wird. Für die Anmeldung zen wurden die Kameraden alarmiert: beim Testzentrum ist neben dem QR-Code der Personalausweis / Reisepass erforderlich. 06.01.2021 Person in Notlage (11 Einsatzkräfte) 08.01.2021 Technische Hilfe – Ölspur (12 Einsatzkräfte) Bürger die kein Smartphone u. a. digitale Endgeräte nutzen, können 11.01.2021 Technische Hilfe – Verkehrsunfall (12 Einsatzkräfte) sich zu den Öffnungszeiten des Testzentrums am Büro (Fenster) der 11.01.2021 First Responder* (9 Einsatzkräfte) Touristinformation (Schloss Wildeck) einen gedruckten QR-Code holen. 12.01.2021 Auflauf Brandmeldeanlage Seniorenzentrum (21 Einsatzkräfte) Unmittelbar nach dem Test erhalten die Bürger das Ergebnis per 15.01.2021 Tierrettung (3 Einsatzkräfte) SMS/E-Mail, oder als Ausdruck für die Bürger, die sich bei der Tou- 21.01.2021 Technische Hilfe – Ölspur (2 Einsatzkräfte) ristinformation angemeldet haben. 22.01.2021 Amtshilfe (4 Einsatzkräfte) 27.01.2021 Gasbildung Keller (2 Einsatzkräfte) Öffnungszeiten: 01.02.2021 Auflauf Brandmeldeanlage Kaufland Montag 13:00 bis 18:00 Uhr (18 Einsatzkräfte) Dienstag 10:00 bis 14:00 Uhr 02.02.2021 Technische Hilfe – Ölspur (15 Einsatzkräfte) Freitag 13:00 bis 18:00 Uhr 03.02.2021 gemeldeter Brand – Notrufmissbrauch (15 Einsatzkräfte) Das Testzentrum befindet sich am Schloss Wildeck in Richtung Pfarr- 03.02.2021 Türnotöffnung (15 Einsatzkräfte) gasse vor den Garagen. 06.02.2021 Technische Hilfe – Ölspur (14 Einsatzkräfte) 14.02.2021 Wasserrohbruch (18 Einsatzkräfte) 16.02.2021 Ast auf Straße (9 Einsatzkräfte) 16.02.2021 Technische Hilfe – Ölspur (9 Einsatzkräfte) 13
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