Quotenregelung Zahnmedizinstudium - Landeszahnärztekammer NÖ

 
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Quotenregelung Zahnmedizinstudium - Landeszahnärztekammer NÖ
Ausgabe Dezember 2019
                                                                                          Nr. 11-12/2019
                                                                                       Österreichische Post AG
                                                                                              MZ 02Z032843 M
                                                    Österreichische Zahnärztekammer, Kohlmarkt 11/6, 1010 Wien

                                       Österreichische
                                       Zahnärzte-Zeitung

                    Quotenregelung
                    Zahnmedizinstudium
                    - Forderung nach Wiedereinführung
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                                                              www.zahnaerztekammer.at
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Die Redaktion dankt
 allen Kunden, Inserenten
    und Lesern der ÖZZ
für die gute Zusammenarbeit
     und wünscht ein
gesegnetes Weihnachtsfest
und für das kommende Jahr

  Gesundheit und Erfolg.
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Quotenregelung Zahnmedizinstudium - Landeszahnärztekammer NÖ
Sehr geehrte Frau Kollegin,

sehr geehrter Herr Kollege!

Kassenfusion und ÖGK                       träger abgeschlossene Gesamtver-         mit der neuen Gesundheitsministerin,
                                           trag. Zukünftige Verhandlungen dazu      oder dem neuen Gesundheitsminister
Mit 1. Jänner 2020 sind also die neun      VLQG ]ZLVFKHQ GHP QHX JHVFKDϑHQHQ   ansprechen. Eine solche Zweiklassen-
österreichischen Gebietskrankenkassen      Dachverband und der Österreichischen     medizin innerhalb einer Krankenkasse
Geschichte. Die Wiener Gebietskran-        Zahnärztekammer (ÖZÄK) zu führen,        darf nicht Schule machen.
kenkasse hat gerade erst ihren hun-        wobei sich die ÖGK als Versicherer
dertfünfzigsten Geburtstag gefeiert. Ab    von achtzig Prozent der Österreicher     Universität und EU
2020 übernimmt die Österreichische         massiv einbringen will. Es werden aber
Gesundheitskasse (ÖGK) die Aufgaben        jedenfalls der Sozialversicherungsträ-   Als weiteres gesundheitspolitisches
der Gebietskrankenkassen. Allerorten       ger der Selbstständigen (SVS) und        Thema begleitet uns der zunehmende
wird betont, dass eine Fusion dieses       die Versicherungsanstalt öffentlich      Ärztemangel, vor allem in ländlichen
Ausmaßes normalerweise nicht in            Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau    Regionen. Im Bereich des Zahnme-
einem, sondern eher in fünf Jahren         (BVAEB) ebenfalls am Verhandlungs-       dizinstudiums zeichnet sich eine un-
abzuwickeln sei. Organigramme, Ar-         tisch sitzen. Für die Patientinnen und   glückliche Entwicklung ab. Bislang gab
beitsaufteilungen und Finanzierungs-       Patienten und auch uns Zahnärzte         es an den drei staatlichen zahnmedizi-
ströme müssen neu geregelt werden.         sollte es also zunächst zu keinen        nischen Universitäten eine sogenannte
Grundsatzfragen müssen beantwortet         großen Veränderungen kommen. Neu         Österreicherquote, die 75 Prozent der
werden: Was soll zentral von der ÖGK,      gedruckte Kassenformulare bekommen       Studienplätze für Österreicher reser-
was soll regional von den Landesstellen    anstelle der Kassenbezeichnung das       vierte. Diese Quote wurde auf Betrei-
bearbeitet werden? Auch im zahnmedi-       neue ÖGK-Logo. Alte Formulare kön-       ben der EU-Kommission im Herbst 2019
zinischen Bereich ändern sich die Aufga-   nen weiterverwendet werden. Auch die     gestrichen. Die Auswirkung war, dass
benbereiche und Zuständigkeiten. Der       Honorarabrechnung bleibt vollständig     an der Innsbrucker Zahnklinik bei den
chefzahnärztliche Dienst etwa wird neu     unverändert.                             Erstsemestrigen 10 Österreicher und 30
strukturiert. Ganz banal erscheinende                                               Nicht-Österreicher (EU und außerhalb
Dinge können aber Probleme aufwerfen.      Wie immer steckt der Teufel im Detail.   EU) waren. Die Grazer Zahnklink zeigte
Das neue Logo der ÖGK muss natürlich       Die aus dem Zusammenschluss der          das gleiche Bild mit 7 Österreichern und
nicht nur auf allen Formularen, Tür-       Sozialversicherung der gewerblichen      20 Nicht-Österreichern. Lediglich an der
schildern und Briefköpfen angebracht       Wirtschaft (SVA) und der Sozial-         Wiener Zahnklinik gibt es noch einen
werden. Es müssen auch die meterho-        versicherung der Bauern (SVB) ge-        Österreicherüberhang. Bei den Hu-
hen Logos an den jeweiligen Verwal-        VFKDϑHQH696ZDUWURW]PHGLDOVWHWV     manmedizinern gehen vierzig Prozent
tungsgebäuden und Ambulatorien der         vorgetragener Bekundung, dass bei        der Absolventen nach dem Studium in
Gebietskrankenkassen ausgetauscht          einer Fusion immer die patienten-        Österreich ins Ausland und sind damit
werden. Nachdem sich diese teilweise in    freundlichere Regelung übernommen        für die Versorgung der österreichischen
VFKZLQGHOHUUHJHQGHQ+|KHQEH¿QGHQ        werden soll, nicht bereit, bei der       Patientinnen und Patienten verloren.
müssen spezielle Baukräne und Fas-         Kassenposition Panoramaröntgen           In der Zahnmedizin ist in Anbetracht
sadentechniker zum Einsatz kommen.         die Honorarhöhe der SVB auf die der      des hohen Ausländeranteiles eine
                                           SVA anzuheben. Bauern werden also        drastischere Situation zu befürchten.
Für den Bereich der kassenzahnärztli-      bei der SVS zu Versicherten zweiter      Das bedeutet konkret, dass Österreich
chen Versorgung gilt weiterhin der bun-    Klasse degradiert. Diesen Umstand        vorwiegend Zahnärztinnen und Zahn-
desweite mit dem Hauptverband der          wird die ÖZÄK natürlich bei den wei-     ärzte für Deutschland ausbilden wird.
österreichischen Sozialversicherungs-      teren politischen Gesprächen, auch       Hier kommt eine gewaltige Aufgabe auf

                                                                            ÖZZ 11-12/2019 I www.zahnaerztekammer.at           1
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ÖZZ          Aktuelles

    den neuen Wissenschaftsminister zu,                          nen. Allerdings meinte sie, dass die                          Ministerium und ÖZÄK wohl dieselbe
    der dies mit der EU zu verhandeln hat.                       ¿QDQ]LHOOHQ 0LWWHO EHLP 0XWWHU.LQG                       ist, allerdings handelt es sich dabei
                                                                 Pass höchst beschränkt seien, weshalb                         um eine Thematik, die auch auf eu-
    Besuch bei                                                   sie sich eine Realisierung in nächster                        ropäischer Ebene intensiv diskutiert
    Bundesministerin Mag.a Dr.in=DUÀ                            Zeit nur schwer vorstellen kann.                              ZLUG8QGGRUWNlPHGHU(LQÀXVVYRQ
                                                                                                                               verschiedenen Lobbyorganisationen
    Anlässlich eines Besuches bei Frau                           Die ÖZÄK schlug drei konkrete Maß-                            ]XP7UDJHQGHUWHLOZHLVHJHJHQOlX¿J
    Bundesministerin Mag. a Dr. in Zarfl                         nahmen zur Zuckerreduktion vor:                               ausgerichtet ist. Sie wies darauf hin,
    hatte die ÖZÄK, vertreten durch Vi-                                                                                        dass einige konkrete Schritte auch in
    zepräsident DDr. Martin Hönlinger,                           1. Die Einführung einer verständlichen                        Österreich angedacht sind. Allerdings
    KAD HR Dr. Jörg Krainhöfner und                                 Lebensmittelkennzeichnung betref-                          wird die dementsprechende Realisie-
    meine Person die Gelegenheit, auf                               fend den Zuckergehalt.                                     rung wohl erst von der zukünftigen
    die aktuellen und auch mittelfristigen                                                                                     Bundesregierung zu erwarten sein.
    Herausforderungen für die österreichi-                       2. Eine besonders deutliche Kenn-
    sche Zahnheilkunde hinzuweisen, ins-                            zeichnung von auf Kinder abzielen-                         Abschließend ist es mir eine besonde-
    besondere auf eine Einbeziehung von                             GHQ/HEHQVPLWWHOQEHWUHϑHQGGHQ                           re Freude Ihnen mitteilen zu können,
    zahnmedizinischen Leistungen in den                             Zuckergehalt.                                              dass 2020 die Honorarerhöhung 2,7
    Mutter-Kind-Pass und eine Initiative                                                                                       Prozent beträgt und somit deutlich
    der österreichischen Zahnärzteschaft                         3. Eine deutliche Reduktion des Zu-                           EHU GHU DNWXHOOHQ ,QÀDWLRQVUDWH YRQ
    zur Zuckerreduktion.                                            ckergehaltes in Nahrungsmitteln                            1,1 Prozent liegt.
                                                                    für (Klein)Kinder sowie Werbebe-
    Frau Bundesministerin Mag.a Dr.in=DUÀ                         schränkungen für stark gezuckerte                          In diesem Sinne darf ich Ihnen, sehr
    stimmte unseren Argumenten zu, dass                             Lebensmittel für (Klein)Kinder.                            geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter
    zahlreiche Zahn- und Munderkrankun-                                                                                        Herr Kollege besinnliche Feiertage
    gen nur durch frühzeitige Prävention                         Frau Bundesministerin Mag.a Dr.in=DUÀ                       sowie Gesundheit und Zufriedenheit
    und Kontrolle verhindert werden kön-                         meinte, dass die Zielrichtung von                             im Neuen Jahr wünschen.

                                                                                   MR Dr. T. Horejs
                                                                Präsident der Österreichischen Zahnärztekammer

    Impressum • Medieninhaber (Verleger), Herausgeber und Redaktion: gVWHUUHLFKLVFKH=DKQlU]WHNDPPHU.|USHUVFKDIW|ϑHQWOLFKHQ5HFKWV:LHQ.RKOPDUNW7HO
    )D[(0DLORϒFH#]DKQDHU]WHNDPPHUDW,QWHUQHWZZZ]DKQDHU]WHNDPPHUDWRedakteur: Präsident MR Dr. T. Horejs Pressereferent: MR DDr. C.
    Ratschew Anzeigenleitung:8.|QLJ(0DLORH]]#]DKQDHU]WHNDPPHUDWHerstellung, Druck und Vertrieb: Ferdinand Berger & Söhne GesmbH, 3580 Horn Anmerkung der Re-
    daktion: Namentlich gekennzeichnete Artikel stellen die persönliche Meinung des Autors dar. Der Nachdruck, auch auszugsweise, von Beiträgen jedweder Art ist nur mit ausdrücklicher
    Bewilligung des Herausgebers gestattet. Haftungsausschluss: Sämtliche Angaben in dieser Zeitschrift erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Autoren
    oder der Herausgeber ist ausgeschlossen.

2   www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11-12/2019
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ÖZZ           Inhalt

                          16
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                          Zahnärzte als
                          Sachverständige

                                         40 08
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                                   Quotenregelung
                               Zahnmedizinstudium         Die Straßen von San Francisco ...                       am.dental-tribune.com © canadastock/Shutterstock

                           Aktuelles                           Landesinfos                       44     Vorarlberg
                                                                                                        Leitthema „Risikomanagementʦ
                     04    Fokussierte                 36      Burgenland
                           Unintelligenz?                      40. Burgenländische               48     Wien
                                                               Herbsttagung in Rust.                    - .RUUHNWXUOLVWHQRϑHQNXQGLJH
                     08    Auslandsreferat FDI:                                                           Verrechnungsirrtümer" der
                           Die Straßen von             37      Kärnten                                    Wiener Gebietskrankenkasse.
                           San Francisco ...                   20. Kärntner Seensymposium.              - Romana Stundner geht in
                                                                                                          den Ruhestand.
                                                       51      Niederösterreich
                           Amtliche                            52. Wachauer
                                                               Frühjahrsymposium.                       Diverses
                           Mitteilungen
                                                       38      Oberösterreich                    18    ,GHQWL¿]LHUXQJ/HLFKH
                     10    Rechnungsabschluss 2018             Ich zähle täglich meine
                           der Österreichischen                Sorgen.                           20     Zahnärztekonzert 2019
                           Zahnärztekammer.
                                                       47      Salzburg                          22     Zahnmuseum
                                                               8. Frühjahrssymposium der
                           Gesetz & Recht                      Österreichischen Gesellschaft     22     Aufruf
                                                               für Kinderzahnheilkunde.
                     12    Unterlassungserklärung,                                               24     AMKO: Karitative
                           Versäumungsurteile &        39      Steiermark                               Oldtimer-Ausfahrt
                           Vergleich                           Ausschreibung und Vergabe
                                                               von Kassenplanstellen.            26     Standesveränderungen
                                                                                                        und Standesmeldungen
                           Versicherung                40      Tirol
                                                               - Quotenregelung                  32     Kunst - Ausstellungen
                     16    Zahnärzte als                         Zahnmedizinstudium.
                           Sachverständige                     - Interview mit Präsident
                                                                 OMR DDr. Hougnon.                      Fortbildung
                                                               - Spätsommerfest.
                                                                                                 52     Fortbildungskalender
                                                                                                        Inland.

                           Rubriken: ++ 04 Aktuelles ++ 10 Amtliche Mitteilungen ++ 12 Gesetz & Recht ++ 16 Versicherung                    ++
                           18 Diverses ++ 32 Kunst & Ausstellungen ++ 36 Landesinfos ++ 52 Fortbildung ++ 62 Diverses                       ++

                                                                                           ÖZZ 11-12/2019 I www.zahnaerztekammer.at                 3
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Aktuelles     Standespolitik

                                   Fokussierte
    Unintelligenz?
                                               Wir Staatsbürger haben wahrlich eine
                                               Heldentat vollbracht, liebe Kolleginnen
                                               und Kollegen. Vor wenigen Wochen ist es
                                               uns gelungen, den angeblich längsten, mit
                                               Sicherheit aber unnötigsten Wahlkampf
                                               der zweiten Republik, ausgelöst durch die
                                               spanischen Urlaubserinnerungen zweier
                                               mutmaßlich größenwahnsinniger Politiker
                                               (es gilt die Unmutsverschuldung), ohne
                                               bleibende Schäden an unserer seelischen
                                               Gesundheit hinter uns zu bringen.

                                               Wie der ehemalige Wiener Bürgermeister
                                               Michael Häupl in erfrischender
                                               Selbsteinschätzung seiner Zunft einst sehr
                                               richtig festgestellt hat, ist Wahlkampf aber
                                               auch immer wieder, ich zitiere, eine Zeit
                                               „fokussierter Unintelligenz“. Diesbezüglich
                                               ist man uns auch diesmal wahrhaft nichts
                                               schuldig geblieben, was ich nun gerade
                                               anhand einiger Beispiele aus dem
                                               Bereich des Gesundheitswesens
                                               veranschaulichen darf.

4   www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11-12/2019
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Aktuelles        Standespolitik

I  st Ihnen schon einmal aufgefallen, dass Politiker auf Wahl-
   plakaten meist nur bis zum Oberkörper abgebildet sind? Ich
weiß jetzt endlich, warum das so ist! Anderenfalls würde man
ja sonst die kurzen Beine sehen, die aus den Lügen resultieren,
mit denen wir dort konfrontiert werden. Wenn man nämlich
so manchen Wahlversprechen Glauben schenken sollte, dann
scheinen wir alle im Umfeld einer Nationalratswahl unmittelbar
YRUGHUhEHUVLHGOXQJLQV6FKODUDϑHQODQG]XVWHKHQ               Zweitens: „Erstklassige Medizin für alle”. Großartig!
                                                                  Warum haben wir aber dann nach all den Jahrzehnten deren
Beispielsweise hat da eine der wahlwerbenden Parteien ge-         Gesundheitspolitik einen immer noch gültigen zahnmedizini-
gen Ende des Wahlkampfes folgende Versprechen plakatiert:         schen Nachkriegs-Kassenvertrag aus dem Jahr 1957?
wir sollen nicht mehr länger warten und am Stimmzettel diese
Partei ankreuzen. Dann bekommen wir alle plötzlich nicht          Drittens: „Kürzere Wartezeiten auf Arzttermine und
nur eine erstklassige Medizin, sondern die Wartezeiten auf        Behandlungen”. Kommt da jetzt jeweils ein Nationalrats-
Arzttermine und Behandlungen werden umgehend drastisch            abgeordneter dieser Partei in jede Arztordination, setzt sich
reduziert. Damit nicht genug, denn der Staat, also wir alle,      dort ungefragt an die Rezeption und teilt dem Praxisinhaber
JHEHQXQV]XVlW]OLFKQRFKVHOEVWHLQH3ÀHJHJDUDQWLHXQGZLU      die doppelte oder dreifache Patientenanzahl pro Zeiteinheit
übernehmen selbstverständlich auch alle Kosten dafür. Ist         ein, oder wie ist das zu realisieren?
ja logisch, wer sonst, die Partei selbst wird das am Ende ja
wohl nicht bezahlen können. Gerade also, dass nicht „lieber
reich und gesund als arm und krank” versprochen wurde.
Das war aber wahrscheinlich eh besser so, denn zu diesem
Zeitpunkt hatte die hitzige parteiinterne Diskussion um die
Porsche-Fahrer und Rolex-Träger aus den eigenen Reihen
gerade ihren Zenit erreicht, und das hätte dann im Lichte
dessen womöglich noch missverstanden werden können.
Sei es, wie es sei, zu diesen Wahlversprechen drängen sich
jetzt aber schon noch ein paar Fragen auf:
                                                                  Und viertens: Ä6WDDWOLFKH3ÀHJHJDUDQWLHGLHDOOH.RVWHQ
                                                                  übernimmt”. Abgesehen vom etwas holprigen Deutsch (die
                                                                  Garantie übernimmt die Kosten, oder wie jetzt?) der Dichter
                                                                  dieses Spruches stellt sich hier bereits primär einmal die
                                                                  )UDJHZRKHUGDVQLFKWYRUKDQGHQH3ÀHJHSHUVRQDONRPPHQ
                                                                  soll, das mittlerweile schon allein in den Spitälern fehlt; und
                                                                  GLH)LQDQ]LHUXQJGLHVHU6HJQXQJLVWLQ:DKUKHLWY|OOLJRϑHQ

                                                                  Diese Fraktion kann also von Glück reden, dass sie zu Re-
                                                                  daktionsschluss dieser Ausgabe der ÖZZ scheinbar nicht
                                                                  JHIlKUGHW VHLQ GUIWH GLHVH ÀRWWHQ :DKOYHUVSUHFKHQ QXQ
                                                                  auch wirklich einlösen zu müssen.

Erstens: „Nicht länger warten”. Das ist eigentlich als            Die Wahlkampfzeit hat uns aber auch durchaus originelle,
Selbstkritik zu interpretieren, denn die besagte Partei stellte   wenn auch sichtlich noch nicht ganz zu Ende gedachte Ideen
in Regierungsverantwortung jahrzehntelang die österreichi-        zum Thema Ärztemangel beschert. Die einen wollten einfach
schen Gesundheitsminister, darunter und zuletzt die derzei-       die Anzahl der Studienplätze an den Universitäten verdop-
tige Parteivorsitzende. Welche konkreten Versäumnisse hat         peln, andere wollten junge Ärzte dazu zwingen können,
sie also ihren damals amtierenden Parteifreunden – oder gar       zumindest ein paar Jahre einen Kassenvertrag übernehmen
sich selbst? – vorzuwerfen?                                       zu müssen, bevor sie sich als Wahlarzt niederlassen „dürfen”,

                                                                                ÖZZ 11-12/2019 I www.zahnaerztekammer.at            5
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Aktuelles        Standespolitik

                                                                       senvertragspartnerschaft zu
                                                                       zwingen. Das dürfte nämlich in einem
                                                                       mitteleuropäischen, demokratischen Rechtsstaat,
                                                                       in dessen Verfassung weder die Möglichkeit der Leibeigen-
    XQG ZLHGHU DQGHUH ZROOWHQ GLH YHUSÀLFKWHQGH 3ULPlUYHU-       schaft, noch jene der Sklaverei vorgesehen ist, vermutlich
    sorgung gesetzlich verankern. Bei näherer Betrachtung              eher schwierig werden. Ein heißer Tipp daher von Ärzteseite:
    und natürlich angesichts der Sachkenntnis, wie sich das            Kassenverträge werden immer umso gefragter sein, je mehr
    wirkliche Leben außerhalb von Parlament und Landtagen              sie im Hinblick auf das enthaltene Leistungsspektrum, dessen
    abspielt, erweist sich jede dieser Ideen letztlich bestenfalls     Honorierung und die Freiheit und Selbstbestimmung des
    als Reformansatz für das Gesundheitssystem von Wolken-             Arztes als Partner eine den Rahmenbedingungen der Gegen-
    kuckucksheim, und zwar aus folgenden Gründen:                      wart angepasste Struktur aufweisen. Wenn man also etwa
                                                                       die Vertragsärzte nicht mit nutzlosen Blödheiten, wie etwa
                                                                       GHU%HJUQGXQJVSÀLFKWIUYRUJHQRPPHQH8QWHUVXFKXQJHQ
                                                                       RGHUJDUPLW/HLVWXQJVGHFNHOXQJHQSÀDQ]W:HQQPDQVLFK
                                                                       nicht konsequent darum bemüht, ihnen unter irgendeinem
                                                                       Vorwand Honoraranteile gar nicht erst auszubezahlen oder
    Erstens: Der Grund für unseren, vor allem ländlichen, Ärz-
    temangel ist unter anderem nicht die Anzahl der Studienplätze,
    sondern deren Vergabe durch eine seit Jahren völlig verfehlte
    Hochschulpolitik. Wie wir alle wissen, werden unsere staatlichen
    Universitäten, die darauf ausgelegt sind, den Ärztenachwuchs
    für unser Land auszubilden, seit Jahren von deutschen Nume-        später wieder zurückzufordern. Wenn man ihnen nicht zu-
    rus-Clausus-Flüchtlingen überrannt, die nach dem Studium           sätzlich noch mit überbordender Bürokratie die Zeit für die
    dann zumeist wieder in ihr Heimatland zurückkehren. Wir            Patientenbetreuung stiehlt und wenn man ihnen nicht ständig
    Österreicher schätzen und achten Deutschland zwar als ehren-       das Gefühl gibt, eigentlich unerwünschte Kostenverursacher
    wertes und verlässliches Nachbarland, wir sind aber im Hinblick    im System zu sein, sondern sie viel mehr als Leistungsträ-
    auf unsere universitäre Infrastruktur in keinem Fall dazu in der   ger und -erbringer zum Wohle unseres Staates und seiner
    Lage, so nebenbei auch noch einen Teil des Ärztenachwuchses        Bevölkerung wertschätzt. Die derzeitige Haltung mancher
    eines Nachbarstaates auszubilden, der in etwa zehn Mal so viele    Krankenkassen erinnert mich sinngemäß hingegen eher an
    Einwohner hat wie unser eigenes Land. Wenn man dann, wie           das Erscheinungsbild des Buschenschankes auf Seite 4, der
    heuer geschehen, auch noch die reservierte Inländerquote im        mir kürzlich beim Wandern vor die Fotolinse geriet, wo die
    =DKQPHGL]LQVWXGLXP DEVFKDϑW VR NDQQ PDQ VLFK XQVFKZHU      Gäste zwar willkommen geheißen werden, aber halt leider
    ausrechnen, ab wann das System voraussichtlich komplett            nichts konsumieren dürfen.
    kollabieren wird. Es wäre also höchst an der Zeit,
    dass unsere Hochschulpolitik endlich aus ihrem
    gesegneten Tiefschlaf erwacht und in Brüssel
    nicht nur die europäischen, sondern vor allem
    einmal die österreichischen Interessen vertritt.
    Ausgerechnet ein ehemaliger Wissenschaftsmi-
    nister aus Österreich ist dort übrigens kürzlich,
    perfekt dazu passend, vom ehemaligen EU-Nachbarschafts-            Und drittens: Das Projekt der Primärversorgungszentren,
    Kommissar zum Budget-Kommissar gewählt worden. Wenn das            an dem schon seit vielen Jahren erfolglos herumexperimen-
    für ihn kein Wink mit dem Zaunpfahl sein sollte!                   tiert wird, darf mittlerweile getrost als gescheitert betrachtet
                                                                       werden, weil es sich, wie die Erfahrung damit zeigt, erstens
    Zweitens: Allen Illusionisten in der Politik zum Trotz wird        ohne Subventionen nie und nimmer rechnet und weil damit
    es nur schwierig bis gar nicht möglich sein, Ärztinnen und         ]ZHLWHQVNHLQHÀlFKHQGHFNHQGH9HUVRUJXQJLPOlQGOLFKHQ
    bU]WHGLHVLFKIUHLEHUXÀLFKQLHGHUODVVHQZROOHQLQHLQH.DV-     Bereich möglich ist. Die Zukunft der extramuralen medizi-

6   www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11-12/2019
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Aktuelles            Standespolitik

                                                                    ausgerechnet die Verrechenbarkeit jener Leistung streichen
                                                                    möchte, die seinen eigenen Versicherten ganz besonders am
nischen Versorgung liegt also weiterhin in der freien Arzt-         Herzen liegt, nämlich die Zeit für das persönliche Gespräch
ordination, das allerdings bei weitestgehend liberalisierten        und für die ärztliche Zuwendung.
Möglichkeiten der dortigen Zusammenarbeit mehrerer Ärzte.
So einfach und kostengünstig könnte also alles sein.                Viertens: Völlig absurd erscheint
                                                                    diese Initiative erst recht im Lichte
=X JXWHU /HW]W VFKHLQW GLH YLHOH KHL‰H :DKONDPSÀXIW DEHU   der Situation, dass erst zwei Jah-
auch so mancher Einrichtung des Sozialversicherungswesens           re zuvor sogar der Rechnungshof
gar nicht gut zu bekommen, denn anders wäre es wohl nicht           im Rahmen einer Prüfung der
erklärbar, was vor ein paar Wochen der Krankenfürsorge-             WGKK, der NÖGKK und des
anstalt der Wiener Gemeindebediensteten eingefallen ist.            Hauptverbandes der öster-
Der Sachverhalt in Kurzform stellt sich folgendermaßen dar:         reichischen Sozialversiche-
                                                                    rungsträger in seinem Bericht
Bei der KFA Wien ist es, im Gegensatz zu praktisch allen            explizit beanstandet hat, dass dem
anderen Sozialversicherungsträgern, seit je her möglich,            Faktor Zeit für das Gespräch des Arztes mit dem
auch dann zwei Mal jährlich die Position „Beratung” zu ver-         Patienten in unserem, auch laut Aussage der dortigen Prüfer,
rechnen, wenn im gleichen Quartal auch andere Leistungen            Y|OOLJYHUDOWHWHQ.DVVHQYHUWUDJVRJDUQDFK-DKUHQVHLQHU
zu honorieren sind, was im Übrigen für alle Krankenkassen           Existenz immer noch kaum ein Augenmerk geschenkt wird.
endlich selbstverständlich werden sollte. Im vergangenen
Sommer erhielt nun unsere Abrechnungsstelle ein formloses           Und fünftens: Es soll wahrhaftig nicht unsere Sorge sein,
E-Mail der KFA-Generaldirektion, wonach diese Verrech-              aber politisch verhaltensoriginell ist es schon, mitten in einem
nungsmöglichkeit auf Initiative eines dortigen Angestellten         Nationalratswahlkampf die eigene Wählerklientel mit einer
LPFKHI]DKQlU]WOLFKHQ'LHQVWGHUVLFKRϑHQVLFKWOLFK]XODVWHQ      Leistungskürzung bestrafen zu wollen, auch wenn angeblich
der Patienten und auf Kosten seiner niedergelassenen Kolle-         „die Richtung stimmt”, wie wir ja gehört haben.
genschaft kassenintern pro-
¿OLHUHQZROOWHPLWVRIRUWLJHU                                                                     Kurzum, liebe Kolleginnen
Wirkung gestrichen werden                                                                           und Kollegen, diese Art der
soll. Diese etwas unprofes-                                                                         Interpretation des Wortes
sionelle Vorgangsweise zeigt                                                                        Vertragspartnerschaft konn-
allerdings sowohl rechtliche Mängel als auch so manche              ten wir leider nicht akzeptieren. Wir haben daher die Gene-
politische Kuriositäten auf, welche ich nun analysieren darf:       raldirektion der KFA Wien umgehend vor die Wahl gestellt,
                                                                    diese beabsichtigte Leistungskürzung entweder gleich wieder
                                         Erstens: Die KFA           zu vergessen oder anderenfalls unsere Vertragskündigung
                                         Wien ist ein Ver-          entgegenzunehmen. Man hat sich dort vernünftiger Weise für
                                         tragspartner der           ersteres entschieden, uns gleichzeitig aber auch Gespräche
                                         Österreichischen           EHWUHϑHQGHLQH9HUWUDJVUHIRUPLQ$XVVLFKWJHVWHOOW
                                         Zahnärztekam-
                                         mer und kann               Wir werden, auch im Hinblick auf künftige Vertragsverhand-
daher nicht per formlosem E-Mail an die Abrechnungsstelle           lungen mit allen Krankenkassen, demnächst also sehen, an
einseitig und ohne jede gemeinsame Abstimmung zuvor                 welche konkreten Verbesserungen zugunsten der Betreuung
vereinbarte Verrechnungsweisen ändern, wenn dies dann               XQVHUHU3DWLHQWHQGLH.)$:LHQQXQRϑHQVLFKWOLFKGHQNW
auch Rechtsgültigkeit haben soll.
                                                                    Leistungskürzungen werden da ja sicher nicht mehr gemeint
Zweitens: Es sollte sich im Bereich der Sozialversicherungsträ-     sein.
ger Österreichs mittlerweile eigentlich herumgesprochen haben,
dass wir uns zum einen in einem Rechtsstaat bewegen und dass
man zum anderen mit der Österreichischen Zahnärztekammer
ausnahmslos partnerschaftlich kommunizieren und verhandeln
muss, wenn man mit ihr etwas vereinbaren will. Jede Art von                        MR DDr. Claudius Ratschew
Zwangsbeglückungen passt da also gar nicht ins Konzept.                                          Pressereferent der
                                                                                Österreichischen Zahnärztekammer
Drittens: Es wirkt auf jeden rational denkenden Menschen
einigermaßen kurios, wenn ein Sozialversicherungsträger

                                                                                   ÖZZ 11-12/2019 I www.zahnaerztekammer.at            7
Quotenregelung Zahnmedizinstudium - Landeszahnärztekammer NÖ
Aktuelles        Ausland - FDI

    Die Straßen von
    San Francisco ...
    C    able Car, Golden Gate Bridge und kein Michael Douglas,
         GDIU ]DKOORVH 2EGDFKORVH ]XJHNLϑW RGHU ]XJHGU|KQW
    Kalifornien und im Besonderen San Francisco ist der Hot-
    spot für Obdachlose, sie werden unterstützt und lungern in
    jedem Park, Hauseingängen und Ecken. Durch die Nähe zu
    Silikon Valley ist das Leben hier sehr, sehr teuer und auch
    der Wohnungsmarkt sehr angespannt. Die Stadt hat trotz-
    GHPÄ&KDUPHʦGLH/DJHDQGHU%XFKW±LQGHUHQ0LWWHGDV
    berühmt berüchtigte Alcatraz, Fisherman's Wharf, die steilen
    Straßen und, und, und ...
                                                              am.dental-tribune.com © canadastock/Shutterstock

                                                                                                                 6HLWH GHU =XFNHUJHJQHU VWHOOW (LQVFKUlQNXQJHQ HPS¿HKOW
                                                                                                                 und über Werbeverbote nachdenken lässt. Für uns ist das
                                                                                                                 sonnenklar, aber diese Weltorganisation hatte bis vor nicht
                                                                                                                 allzulanger Zeit noch Sponsoren aus dem Zuckerumfeld und
                                                                                                                 die gezahlten Summen ...

                                                                                                                 Wie alle zwei Jahre üblich, gab es auch diesmal Wahlen. Zum
                                                                                                                 president-elect wählte die Vollversammlung eine Kollegin
                                                                                                                 aus Marokko.

                                                                                                                 ,QGLHGLYHUVHQ5lWHXQG$UEHLWVJUXSSHQVFKDϑWHQHVDXFK
                                                                                                                 HLQLJH(XURSlHUXQGZLUVLQGGHU0HLQXQJXQG+RϑQXQJGDVV
    Der Anlass meines Besuches war der FDI Jahreskongress,                                                       das die Arbeit der FDI für uns in Österreich interessanter
    gemeinsam mit der Jahrestagung der ADA, der American                                                         machen kann. Wenn uns auch klar ist, dass für die europäi-
    Dental Assotiation, ein Mega Event der Sonderklasse. Kam-                                                    sche Zahnärzteschaft das CED in Brüssel das entscheidende
    meramtsdirektor HR Dr. Krainhöfner und ich durften im                                                        internationale Gremium darstellt, so ist es doch auch wichtig,
    Zahnärzteparlament Österreich vertreten. Die Diskussionen                                                    dass Österreich als Gründungsmitglied der FDI dort mit Rede-,
    waren wie immer lebhaft, bis die diversen Resolutionen zur                                                   Antrags- und Stimmrecht vertreten ist.
    Abstimmung gebracht werden konnten.

    An zweien war ich besonders interessiert: die eine zur AMR,
    der antimikrobiellen Resistenz, in welcher der ONE HEALTH
    Ansatz von der FDI jetzt auch mitgetragen wird. Die andere                                                                        OMR Dr. Hans Schrangl
    5HVROXWLRQEHIDVVWHVLFKPLWÄ=XFNHUʦ:HQQPDQZHL‰ZLH                                                           Vizepräsident und Auslandsreferent der
    mächtig die Konzerne der Nahrungsmittelindustrie sind,                                                         Österreichischen Zahnärztekammer und Board
    wieviel Geld da in die Werbung gesteckt wird, dann ist es                                                      member des Council of European Dentists (CED)

    bemerkenswert, wie eindeutig sich die FDI jetzt auf die

8   www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11-12/2019
Sofortige*
 Schmerz-                                                                                                       anhaltender
   linderung                                                                                                     Schutz

 PRO- ARGIN                                                                                                                                                        ZINK
 TECHNOLOGIE

                                REPARIEREN                                                     VORBEUGEN
            Die PRO-ARGIN Technologie                                                          Zink ˆvÌ]`>à ˜yiˆÃV âÕÃÌBÀŽi˜
      repariert sensible Zahnbereiche und                                                      ՘``iÃÃi˜,ØVŽ}>˜}ۜÀâÕLiÕ}i˜q
              sorgt für sofortige* und lang                                                    iˆ˜i`iÀ>Õ«ÌÕÀÃ>V i˜ۜ˜-V “iÀâ‡
         anhaltende Schmerzlinderung:1,2                                                       i“«w˜`ˆV ŽiˆÌ\3
  O
   60,5 % sofortige Schmerzlinderung                                                         O
                                                                                                 Senkung des Gingivitis-Index um
und 80,5 % Linderung nach 8 Wochen1,2                                                              25,8 % nach 6 Monaten3,#

      IØÀÜvœÀ̈}i-V “iÀ⏈˜`iÀ՘}“ˆÌ`iÀˆ˜}iÀëˆÌâi>Õv`i˜i“«w˜`ˆV i˜ ˜>ÕvÌÀ>}i˜՘`vØÀ£ˆ˜ÕÌiÃ>˜vÌiˆ˜“>ÃÈiÀi˜
      ›“6iÀ}iˆV âÕiˆ˜iÀ >˜`iÃØLˆV i˜ÕœÀˆ`â> ˜«>ÃÌ>œ ˜i>˜ÌˆL>ŽÌiÀˆii˜Ìâ
      1 >Ì œœ-]iÌ>° ˆ˜ i˜Ì°Óää™ÆÓä­-«iVÃî\£ÓÎq£Îä°2 œVˆ“œ,]iÌ>° ˆ˜ i˜Ì°Óää™ÆÓä­-«iVÃî\£ÇqÓÓ°3>ˆ9iÌ>° ˆ˜*iÀˆœ`œ˜Ìœ{Ó-£Ç­Óä£x®

                                                                          ØÀÀ>}i˜\/i°\äxÎx{‡xÎää‡ä]ÜÜÜ°i“iÝ°>Ì]iLÀœ* >À“>“L]ÈΙ£ˆiLiÀLÀ՘˜]&ÃÌiÀÀiˆV
Amtliche Mitteilungen                    Rechnungsabschluss 2018

             *HP–‰ $EV=DKQ–U]WHNDPPHUJHVHW]LVWGLH½VWHUUHLFKLVFKH=DKQ–U]WHNDPPHUYHUS‹LFKWHW
                  den vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigten Rechnungsabschluss 2018
                                der Österreichischen Zahnärztekammer zu veröffentlichen.

                                                     Körperschaft öffentlichen Rechts

                                               Rechnungsabschluss 2018
   ERTRÄGE

        1.        Beiträge der Landeszahnärztekammern:
                  a) Kammerbeiträge 2018                                                €    1.912.958,71
                E .DPPHUEHLWUlJHDXV9RUMDKUHQ                                     ¼     
              =LQVHQXQG.DSLWDOHUWUlJH                                            ¼      
        3.        ÖZZ                                                                   €       19.840,55
        4.        Sonstige Erträge:
                D $XÀ|VXQJYRQ5FNODJHQ                                            ¼           

                  Summe                                                                 €    2.077.612,20

   AUFWENDUNGEN

        1.        Aufwandsentschädigung der Funktionäre                                 €      314.444,00
        2.        Diäten und Reisegebühren Funktionäre                                  €      131.220,97
        3.        Personalkosten:
                D  /|KQH*HKlOWHU3HQVLRQ                                        ¼     
                  b) Beiträge an die Mitarbeitervorsorgekasse                           €       11.255,22
                F  6R]LDOH$EJDEHQ'LHQVWJHEHUEHLWUDJ                              ¼     
                G  )UHLZLOOLJHU6R]LDODXIZDQG                                      ¼      
                  e) Diäten und Reisegebühren, Fahrtkosten                              €       31.148,73
                I  )RUWELOGXQJ                                                      ¼       
                  g) Sonstiger Personalaufwand                                          €           94,00
        4.        Beratungsaufwand:
                D  5HFKWVEHUDWXQJ                                                   ¼      
                  b) Steuerberatung                                                     €       27.174,00
                F  'LV]LSOLQDUDQJHOHJHQKHLWHQ                                      ¼       
                G  /6.%6.                                                          ¼           
                  e) Sonstiger Beratungsaufwand                                         €        8.282,17
              ('9                                                                 ¼      
              %URPLHWH                                                            ¼      
              %URDXIZDQG                                                          ¼      
              (QHUJLHDXIZDQG                                                       ¼       
              3RUWRXQG9HUVDQGVSHVHQ                                              ¼       
       10.        Telefon und Datennetz                                                 €       14.489,79
             ,QVWDQGKDOWXQJ                                                       ¼       
       12.        Aufwendungen für Büroausstattung                                      €            0,00
             $EVFKUHLEXQJHQYRP$QODJHYHUP|JHQ                                    ¼      
       14.        Geringwertige Wirtschaftsgüter                                        €          418,20
       15.        Kapitalertragsteuer                                                   €        1.509,94
            *HOGYHUNHKUVDXIZDQG                                                  ¼       
            .XUVGLϑHUHQ]                                                         ¼           
       18.        Versicherungen:
                  a) Sachversicherungen                                                 €        1.199,88
                  b) Personenversicherungen                                             €        9.504,92
       19.        Mitgliedsbeiträge                                                     €       33.208,15
       20.        Fortbildung für Zahnärzte                                             €            0,00
       21.        Ausbildung für ZAss                                                   €        3.475,22
       22.        Fortbildung für ZAss                                                  €            0,00
             35                                                                  ¼      
             5HSUlVHQWDWLRQ                                                       ¼       
       25.        Qualitätssicherung                                                    €       75.973,50
             6RQVWLJHU$XIZDQG                                                    ¼      
       27.        Rückstellung für int. Veranstaltungen                                 €      175.000,00

                  Summe                                                                 €    2.072.688,44

                  SUMME ERTRÄGE                                                         €    2.077.612,20
                  SUMME AUFWENDUNGEN                                                    €    2.072.688,44

                  ÜBERSCHUSS                                                            €        4.923,76

10 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11-12/2019
7.
 ODV-                                         Auflage

 WISSENSCHAFTS
 PREIS 5.000euro

 des ZIV 2020
  Statuten
1. Der Zahnärztliche Interessenverband           Folgejahres schriftlich an die in Punkt 4. 6. Der Preis kann auf mehrere Bewerber
   Österreichs (ZIV) schreibt seinen vom         genannte Adresse zu übermitteln. Kann          aufgeteilt werden. Die Jury kann von
   Österreichischen Dentalverband (ODV)          ein Nachweis über die zweckentsprechen-        einer Verleihung des Wissenschaftspreises
   in Höhe von € 5.000,- dotierten Wissen-       de Nutzung der zur Verfügung gestellten        absehen, wenn keine der eingereichten
   schaftspreis aus.                             Geldmittel nicht erbracht werden, behält       Arbeiten/Projekte die in Punkt 2. genannten
                                                 sich der ZIV die Rückforderung der gesam-      Anforderungen erfüllt.
2. Mit diesem Wissenschaftspreis sollen Ar-      ten ausbezahlten Geldmittel ausdrücklich
   beiten und Projekte ausgezeichnet wer-        vor. Eine vorherige Veröffentlichung der 7. Die Arbeiten/Projekte müssen in deutscher
   den, die von herausragender Bedeutung         Arbeit bzw. des Projektes stellt weder eine    Sprache abgefasst oder mit deutscher Über-
   für die praktische Berufsausübung auf         Voraussetzung noch ein Hindernis für           setzung eingereicht werden.
   dem Gebiet der Zahn-, Mund-und Kiefer-        eine allfällige Auszeichnung dar.
   heilkunde sind.                                                                           8. Die Verleihung des ODV-Wissenschafts-
                                              4. Es werden ausschließlich Arbeiten/Projek-      preises des ZIV an den/die Gewinner findet
3. Die in Punkt 1. genannten Geldmittel kön-     te berücksichtigt, die bis zum 31.3.2020       im Rahmen eines Festaktes in Wien statt.
   nen als „Förderung” oder als „Preis” ver-     beim Zahnärztlichen Interessenverband
   geben werden. Preise werden für Arbei-        Österreichs, 1010 Wien, Gartenbaupro- 9. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Verlei-
   ten, Förderungen für Projekte ausbezahlt.     menade 2/8/15 eingelangt sind.                 hung und Auszahlung des ODV-Wissen-
                                                                                                schaftspreises des ZIV.
   Als „Preis” ausbezahlte Geldmittel stehen 5. Der Preis wird durch die Jury vergeben. Die-
   dem Preisträger zur freien Verfügung.         se besteht aus folgenden vier Mitgliedern:
                                                 – Prof. Dr. Andreas Filippi
   Als „Förderung” ausbezahlte Geldmit-             (Universität Basel),
   tel sind für das ausgezeichnete Projekt       – Univ.-Prof. Dr. Martin Lorenzoni
   zweckgewidmet. Sie dürfen ausschließ-            (Universität Graz),
   lich für die im Projekt beschriebenen For-    – Univ.-Prof. Dr. Markus Hof
   schungstätigkeiten verwendet werden.             (Sigmund Freud Privatuniversität Wien)
   Der Nachweis für die zweckentsprechen-        – Dr. Gottfried Fuhrmann
   de Nutzung ist zum 31. Dezember des              (ehemaliger Präsident des ODV, Wien)

           Roman Reichholf                            DDr. Wolfgang Manschiebel                         MR DDr. Claudius Ratschew
           Präsident des ODV                                     ZIV                                        Präsident des ZIV
Gesetz & Recht            Unterlassungserklärung

                                                  &JG                                                    &JD

                         Erklärung                                                      Erklärung
     Klagende Partei                                               Klagende Partei
            Österreichische Zahnärztekammer                               Österreichische Zahnärztekammer
           :LHQ.RKOPDUNW                                    :LHQ.RKOPDUNW
     vertreten durch                                               vertreten durch
            Dr. Friedrich Schulz, Rechtsanwalt                            Dr. Friedrich Schulz, Rechtsanwalt
           :LHQ6WRFNLP(LVHQ3ODW]                         :LHQ6WRFNLP(LVHQ3ODW]

     Beklagte Parteien                                             Beklagte Parteien
           Dr. Zsolt F I S C H E R, Zahnarzt in Wien                     DDr. Jaroslav B E L S K Y
           1010 Wien, Nibelungengasse 1-3                                Dr. Dijana W I RT H
                                                                         Dr. Ioana D E J E U
     Ich, Dr. Zsolt Fischer, Nibelungengasse 1-3, 1010 Wien,             Zahnärzte in Wien
     YHUSÀLFKWHPLFKJHJHQEHUGHUgVWHUUHLFKLVFKH=DKQlU]WH-            1190 Wien, Billrothstraße 12
     NDPPHU.RKOPDUNW:LHQXQZLGHUUXÀLFK
                                                                   DDr. Jaroslav Belsky, Dr. Dijana Wirth, Dr. Ioana Dejeu, alle
     1. es ab 20.10.2019 zu unterlassen,                           %LOOURWKVWUD‰H:LHQYHUSÀLFKWHQVLFKJHJHQEHUGHU
        a) über die Regelungen der Schilderordnung der ÖZÄK        gVWHUUHLFKLVFKHQ=DKQlU]WHNDPPHU.RKOPDUNW
           hinausgehende Plakatwerbung für meine zahnärztli-       :LHQXQZLGHUUXÀLFK
           chen Leistungen dadurch zu betreiben oder betreiben
           zu lassen, dass (i) oberhalb der Außentüre, an der      1. es ab 4.10.2019 zu unterlassen,
           )DVVDGH XQGRGHU LQ GHQ $XVODJHQVFKHLEHQ PHLQHU      a) über die Regelungen der Schilderordnung hinaus-
           Ordination plakativ Aufschriften wie "MEINZAHN.AT",           gehende Plakatwerbung für ihre zahnärztlichen
           =$+1b5=7($0.$5/63/$7=XQGRGHUVLQQJHPl‰                 Leistungen dadurch zu betreiben oder betreiben
           ähnliche Ankündigungen angebracht sind; (ii) zu-              zu lassen, dass (i) plakative Schilder oberhalb der
           sätzlich zum Ordinationsschild eine Tafel angebracht          Außentür und der Auslagenscheiben ihrer Ordination
           ist, welche nicht sämtliche nach der Schilderordnung          mit Gesichtern von Kindern und Erwachsenen und
           YHUSÀLFKWHQG DQ]XIKUHQGHQ$QJDEHQ HQWKlOW XQG            den Aufschriften "Zahnleid beenden", "Zahnkarriere
           oder auf welcher Tätigkeiten angeführt sind, welche           verstehen", "Zähne ein Leben lang Denta beaute
           keine zulässigen Schwerpunktbezeichnungen im                  Zahnmedizin www.denta-beaute.com Zahntechnik
           Sinne der Schilderordnung sind, wie insbesondere              =DKQPHGL]LQXQGRGHUVLQQJHPl‰lKQOLFKH$QNQ-
           "Schmerzbehandlung, Angstpatienten, Mundhygiene,              GLJXQJHQXQGRGHU'DUVWHOOXQJHQDQJHEUDFKWVLQG
           bVWKHWLVFKH=DKQPHGL]LQ6RIRUWNURQHQ6RIRUWLQOD\V          (ii) in den Auslagenscheiben ihrer Ordination die
           Kieferchirurgie, Kinderzahnarzt, Wurzelkanalbehand-           Aufschriften "Hier entstehen neue Zähne", "Das ist
           lung, Mikroskopzahnheilkunde";                                eine Hygienestraße", "Lache und die Welt lacht mit
                                                                         'LU XQGRGHU VLQQJHPl‰ lKQOLFKH $QNQGLJXQJHQ
        b) Werbung für die Hersteller und Vertreiber medizi-             angebracht sind; (iii) an der Fassade des Gebäudes,
           QLVFKHU 3URGXNWH GDGXUFK ]X EHWUHLEHQ XQGRGHU          LQGHPVLFKGLH2UGLQDWLRQEH¿QGHWHLQ6WHFNVFKLOG
           betreiben zu lassen, dass die Marke "Cerec" in                mit der Aufschrift "Zähne ein Leben lang Denta beaute
           Ankündigungen auf meinen Webseiten, z. B. der                 Zahnmedizin www.dentabeaute.com Zahntechnik
           :HEVHLWHZZZPHLQ]DKQDWXQGRGHUGHU:HEVHLWH               =DKQPHGL]LQXQGRGHUVLQQJHPl‰lKQOLFKH$QNQGL
           www.zahnarztordination.wien, verwendet wird;                  gungen angebracht ist;

     3. Die Österreichische Zahnärztekammer wird ermächtigt,          b) auf dem Ordinationsschild den Namen eines Zahntech-
        die Punkte 1. und 3. dieser Erklärung binnen 9 Mona-             QLNHUVDQ]XIKUHQXQGRGHUDQIKUHQ]XODVVHQ
        ten nach Unterzeichnung in einer Ausgabe der Zeitung
        "Österreichische Zahnärzte-Zeitung" im Textteil mit           F  LKUH ]DKQlU]WOLFKHQ /HLVWXQJHQ LQ |ϑHQWOLFKHQ $Q-
        Normallettern wie für redaktionelle Artikel verwendet,            kündigungen, insbesondere auf einer Website im
        mit Überschrift und meinem Namen im Fettdruck sowie               ,QWHUQHW GDGXUFK DQ]XSUHLVHQ XQGRGHU DQSUHLVHQ
        PLW7H[WXPUDQGXQJYHU|ϑHQWOLFKHQ]XODVVHQ                       zu lassen, dass darin behauptet wird, sie würden bei
                                                                          Denta Beaute die neuesten Technologien der Zahnme-
                                                                          GL]LQXPVHW]HQXQGRGHUGDGXUFKGDVVVLQQJHPl‰
                        Dr. Zsolt FISCHER                                 gleiche Behauptungen aufgestellt werden;

                  :LHQDP2NWREHU                           G LQ GHU gϑHQWOLFKNHLW 3UHLVH IU SULYDW]DKQlU]WOLFKH
                                                                         /HLVWXQJHQ ]X QHQQHQ XQGRGHU QHQQHQ ]X ODVVHQ
                                                                         LQVEHVRQGHUHGXUFKGLH9HU|ϑHQWOLFKXQJYRQ3UHLVHQ
                                                                         für zahnmedizinische Behandlungen auf einer Website
                                                                         im Internet.

                                                                   3. Die Österreichische Zahnärztekammer wird ermächtigt,
                                                                      Punkte 1. und 3. dieser Erklärung binnen 9 Monaten nach

12 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11-12/2019
Gesetz & Recht             Vergleichsausfertigung

  Unterzeichnung in einer Ausgabe der Zeitung "Österrei-                und Zeilenabständen wie auf dieser Webseite üblich, mit
  chische Zahnärzte-Zeitung" im Textteil mit Normallettern              den üblichen graphischen Hervorhebungen, fettgedruck-
  wie für redaktionell e Artikel verwendet, mit Überschrift             ten Namen der Prozessparteien, Fettdruckumrandung, zu
  und den Namen der Parteien in Fettdruck sowie mit Text-               YHU|ϑHQWOLFKHQ
  XPUDQGXQJYHU|ϑHQWOLFKHQ]XODVVHQ
                                                                     3. Die Beklagten ermächtigen die klagende Partei, diesen
                                                                        Vergleich binnen 9 Monaten auf ihre Kosten in je einer
                 DDr. Jaroslav BELSKY                                   Ausgabe der Zeitungen "Kronen-Zeitung" und "Österreichi-
                  Dr. Dijana WIRTH                                      sche Zahnärzte-Zeitung" (ÖZZ), jeweils im Textteil mit
                   Dr. Ioana DEJEU                                      Normallettern, wie für redaktionelle Artikel verwendet, mit
                                                                        Überschrift und den Namen der Parteien und deren Vertre-
            Wien, am 23. September 2019                                 WHULP)HWWGUXFNVRZLHPLW7H[WXPUDQGXQJYHU|ϑHQWOLFKHQ
                                                                        zu lassen.

                                                                     4. 'LH%HNODJWHQYHUSÀLFKWHQVLFK]XUXQJHWHLOWHQ+DQGEHL
                                                                        sonstiger Exekution, der klagenden Partei zu Handen des
                                                                        .ODJHYHUWUHWHUVGLHPLW(85YHUJOLFKHQHQ.RVWHQ
                                                                        GLHVHV5HFKWVVWUHLWV GDULQHQWKDOWHQ(85DQ86W
                                                   2 &JE          und EUR 817,30 an Barauslagen) sowie die Kosten der
                                                                        9HU|ϑHQWOLFKXQJ GLHVHV 9HUJOHLFKHV LQ GHU g== YRQ (85
         Vergleichsausfertigung                                          GDULQ HQWKDOWHQ (85  DQ 86W  GHPQDFK
                                                                        LQVJHVDPW(85ELQQHQ7DJHQDE5HFKWVZLUN-
Klagende Partei                                                         samkeit dieses Vergleiches zu bezahlen.
       Österreichische Zahnärztekammer
      :LHQ.RKOPDUNW                                     5. 'LHNODJHQGH3DUWHLYHU]LFKWHWGDUDXIYRQGHU9HU|ϑHQW-
vertreten durch                                                         lichungsermächtigung in der Kronen-Zeitung Gebrauch
       Dr. Friedrich Schulz, Rechtsanwalt                               ]XPDFKHQZHQQGLH8QWHUODVVXQJVYHUSÀLFKWXQJJHPl‰
       1010 :LHQ6WRFNLP(LVHQ3ODW]                             Punkt 1. beachtet und sämtliche Kosten gemäß Punkt 4.
                                                                        dieses Vergleiches pünktlich bezahlt werden.
1. Beklagte Partei
       Dr. Csaba SA N D O R, Zahnarzt                                 Dieser Vergleich erlangt Rechtswirksamkeit, wenn er nicht
       4400 Steyr, Werner-von-Siemens-Straße 3-5                         mittels Schriftsatz bis spätestens 13. September 2019 bei
2. Beklagte Partei                                                       Gericht einlangend widerrufen wird.
       Alexander HERRMANN, Angestellter
       4400 Steyr, :DOGUDQGVWUD‰H
vertreten durch                                                                   Landesgericht Steyr, Abteilung 2
       Mag. Dr. Peter PFEIL, Rechtsanwalt
       4451 Garsten, Otakarstraße 3                                                    Steyr, 27. August 2019

wegen:   € 34.000,00 samt Anhang                                                      Mag. Michael Lichtenegger
         (8QWHUODVVXQJXQG8UWHLOVYHU|ϑHQWOLFKXQJ)                                            (Richter)

Die Parteien haben bei der Tagsatzung am 27. August 2019
folgenden gerichtlichen

                      Vergleich
geschlossen:

1. 'LH %HNODJWHQ YHUSÀLFKWHQ VLFK EHL VRQVWLJHU ([HNXWLRQ
   es zu unterlassen, Werbung für zahnärztliche Leistungen
   des Erstbeklagten im Internet auf nicht vom Erstbeklag-
   ten betriebenen Webseiten, z. B. auf der Webseite www.
   ]DKQFHQWHUDW]XEHWUHLEHQXQGRGHUEHWUHLEHQ]XODVVHQ

2. 'HU=ZHLWEHNODJWHYHUSÀLFKWHWVLFKGLHVHQ9HUJOHLFKELQ-
   nen 3 Monaten nach Rechtskraft für die Dauer von einem
   Monat auf der Webseite mit der Internetadresse www.
   zahncenter.at oder, sollte diese Internetadresse geändert
   werden, auf der Webseite der an die Stelle der Internet-
   adresse www.zahncenter.at verwendeten Internetadresse,
   und zwar auf der Startseite im oberen, bei Aufruf der
   Seite sofort sichtbaren Teil mit Schriftbild, Schriftgröße

                                                                                                                             © fotolia.com

                                                                                 ÖZZ 11-12/2019 I www.zahnaerztekammer.at 13
Gesetz & Recht           Versäumungsurteil

                                                 17 &JE              GDGXUFKDQ]XSUHLVHQXQGRGHUDQSUHLVHQ]XODVVHQ
                                                                            dass er "modernste Behandlungsmethoden" XQG
                                                                            oder "modernste Technologie und Wissen" anbieten
              Versäumungsurteil                                             ZUGH XQGRGHU GDGXUFK GDVV VLQQJHPl‰ JOHLFKH
                                                                            Behauptungen aufgestellt werden;
            Im Namen der Republik
                                                                       d) Werbung für die Hersteller und Vertreiber medizi-
                                                                          QLVFKHU 3URGXNWH GDGXUFK ]X EHWUHLEHQ XQGRGHU
                                                                          betreiben zu lassen, dass beispielsweise die Marken
     Das Handelsgericht Wien hat durch den Richter Dr. Jürgen             /XPLQHHUVXQGRGHU&HULQDWHLQ|ϑHQWOLFKHQ$QNQ-
     Exner in der Rechtssache der                                         digungen wie auf einer Webseite im Internet oder auf
                                                                          einem Ordinationsschild verwendet werden;
     klagenden Partei:
            Österreichische Zahnärztekammer                            e) Plakatwerbung für seine zahnärztlichen Leistungen
           :LHQ.RKOPDUNW                                     ]XEHWUHLEHQXQGRGHUEHWUHLEHQ]XODVVHQ]%GD-
     vertreten durch:                                                     durch, dass in den Fensterscheiben seiner Ordination
            Dr. Friedrich Schulz, Rechtsanwalt                            GLH$XIVFKULIW60,/(678',2XQGRGHUHLQVWLOLVLHUWH
           :LHQ6WRFNLP(LVHQ3ODW]                          =DKQDQJHEUDFKWVLQGXQGRGHUGDGXUFKGDVVDQGHU
                                                                          Fassade ein Plakat angebracht ist;
     gegen die beklagte Partei:
           Dr. Mate ACS, Zahnarzt,                                     f)   auf einem Ordinationsschild "Prothetik", "Oral-
           1140 :LHQ/LQ]HU6WUD‰H                                 chirurgie", "Mundhygiene", "Laserbehandlung",
                                                                            "professionelle Zahnreinigung"XQGRGHU"Lumineers"
                                                                            DQ]XIKUHQXQGRGHUDQIKUHQ]XODVVHQ
     zu Recht erkannt:
                                                                   2. Der Beklagte ist bei sonstiger Exekution schuldig, den
     1. Der Beklagte ist bei sonstiger Exekution schuldig, es zu      stattgebenden Teil des Urteilsspruchs, ausgenommen die
        unterlassen,                                                  Kostenentscheidung, binnen 3 Monaten nach Rechtskraft
                                                                      für die Dauer von 2 Monaten auf der Webseite mit der
        a) Werbung für seine Einzelordination im Plural zu be-        Internetadresse www.dentimplant.at oder, sollte diese
           WUHLEHQXQGRGHUEHWUHLEHQ]XODVVHQ]%GXUFK$Q-      Internetadresse geändert werden, auf der Webseite der
           kündigungen in einer Webseite im Internet, in denen        an der Stelle der Internetadresse www.dentimplant.
           von "unsere Fachzahnärzte", "unser Schwerpunkt",           at verwendeten Internetadresse auf der Startseite
           "unserer Qualität", "unsere Behandlungsmethoden",          VR GDVV GLH 9HU|ϑHQWOLFKXQJ LP VRIRUW VLFKWEDUHQ 7HLO
           "unsere Patienten" XQGRGHU GDYRQ GLH 5HGH LVW      erscheint, und zwar mit Schriftbild, Schriftgröße und
           dass "wir wollen, dass Patienten zu uns kommen",           Zeilenabständen wie auf dieser Webseite üblich, mit den
           "wir gemeinsam die Behandlung erarbeiten", "wir            üblichen graphischen Hervorhebungen, fettgedruckten
           nur Produkte von höchster Qualität verwenden",             Namen der Prozessparteien, Fettdruckumrandung, zu
           "wir gerne zur Verfügung stehen", "wir Behandlung          YHU|ϑHQWOLFKHQ
           anbieten", "wir darauf achten, dass keine Wartezeiten
           entstehen", "wir auch spätabends oder am Samstag        3. Die klagende Partei wird ermächtigt, den stattgebenden
           zur Verfügung stehen"XQGRGHUGDGXUFKGDVVVLQQ-         Teil dieses Urteilsspruchs, ausgenommen die Kostenent-
           gemäß gleiche Ankündigungen gemacht werden;                scheidung, binnen 9 Monaten nach Rechtskraft auf Kosten
                                                                      des Beklagten in je einer Ausgabe der Kronenzeitung und
        b) für seine Ordination die Bezeichnung "Zentrum" al-         Österreichischen Zahnärzte-Zeitung (ÖZZ), jeweils im
           OHLQXQGRGHULQ9HUELQGXQJPLWZHLWHUHQ%HJULϑHQ         Textteil mit Normallettern wie für redaktionelle Artikel
           ZLH ] % =DKQPHGL]LQLVFKHV =HQWUXP XQGRGHU       üblich, mit Überschrift und den Namen der Parteien und
           " Ganzheitliches Zahnmedizinisches Zentrum" zu             deren Vertreter im Fettdruck sowie mit Textumrandung,
           YHUZHQGHQXQGRGHUYHUZHQGHQ]XODVVHQ]%DXI         YHU|ϑHQWOLFKHQ]XODVVHQ
           einem Ordinationsschild;

        c) VHLQH]DKQlU]WOLFKHQ/HLVWXQJHQLQ|ϑHQWOLFKHQ$Q-                          Handelsgericht Wien
           kündigungen, wie z. B. in einer Webseite im Internet,                    Abt. 17, am 7. August 2019

14 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11-12/2019
PATIENTEN MIT GINGIVITIS?
ES IST JETZT ZEIT ZU HANDELN!

                                                                                                 ... ODER

    ZUR VORÜBERGEHENDEN KEIMZAHL-                                                                                          ZUR GEZIELTEN BEHANDLUNG EINZELNER
    REDUKTION IM GESAMTEN MUNDRAUM                                                                                         ENTZÜNDETER STELLEN AM ZAHNFLEISCH
          Beseitigt Entzündungen verursachende                                                                                  Applikatorspitze ermöglicht ein präzises
          Bakterien in nur 60 Sekunden                                                                                          Auftragen des Gels
          Geeignet für Anwender, die eine alkoholhaltige                                                                        Kann auch unterstützend nach parodontal-
          Mundspülung vermeiden möchten                                                                                         chirurgischen Eingriffen angewendet werden

DIE VON ZAHNÄRZTEN EMPFOHLENE NR. 1 – CHLORHEXAMED*

* IPSOS Expert Performance Tracker, Germany, Dentists, Wave 02, 2018.

Chlorhexamed DIREKT 1% Gel. Wirkstoff: Chlorhexidinbis(D-gluconat). Zusammensetzung: 1 g Gel enthält 10 mg Chlorhexidinbis(D-gluconat). Sonstige Bestandteile: Propanol (Ph. Eur.), Hyprolose, Natriumacetat, Macro-
golglycerolhydroxystearat (Ph. Eur.), gereinigtes Wasser, Levomenthol, Pfefferminzöl. Anwendungsgebiete: Vorübergehende unterstützende Behandlung von bakteriell bedingten Entzündungen des Zahnfleisches (Gingivitis) und der
Mundschleimhaut sowie nach parodontalchirurgischen Eingriffen. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen Chlorhexidinbis(D-gluconat), Levomenthol, Pfefferminzöl oder einen der sonstigen Bestandteile. Nicht anwenden: auf
schlecht durchblutetem Gewebe, bei erosiv-desquamativen Veränderungen der Mundschleimhaut sowie bei Wunden und Ulzerationen. Nebenwirkungen: Häufig: reversible Beeinträchtigung des Geschmacksempfindens, reversibles
Taubheitsgefühl der Zunge, reversible Verfärbungen des Zahnhartgewebes, reversible Verfärbungen von Restaurationen (u.a. Füllungen) und Zungenpapillen. Gelegentlich: kribbelndes oder brennendes Gefühl auf der Zunge zu Beginn der
Behandlung. Selten: Überempfindlichkeitsreaktionen (u.a. Urtikaria, Erythem, Pruritus); reversible desquamative Veränderungen und Reizungen/Schwellungen der Mukosa, reversible Parotisschwellung. Sehr selten: anaphylaktischer Schock.
Nicht bekannt: Reizungen/Irritationen des Mundraumes. Warnhinweise: Enthält Macrogolglycerolhydroxystearat, Levomenthol und Pfefferminzöl. Apothekenpflichtig. Stand: 04/2017. GlaxoSmithKline Consumer Healthcare
GmbH & Co. KG, Barthstraße 4, 80339 München

Chlorhexamed FORTE alkoholfrei 0,2%. Wirkstoff: Chlorhexidinbis(D-gluconat). Zusammensetzung: 100 ml Lösg. enthalten 0,2 g Chlorhexidinbis(D-gluconat). Sonstige Bestandteile: Pfefferminzaroma, Macrogolglycerolhydro-
xystearat (Ph. Eur.), Glycerol, Sorbitol-Lösung 70% (nicht kristallisierend) (Ph. Eur.), gereinigtes Wasser. Anwendungsgebiete: Die antiseptische Lösung wird angewendet zur vorübergehenden Keimzahlverminderung im Mundraum,
                                                                                                                                                                                                                                           CHDE/CHCHL/0022/19 20190430

Unterstützung der Heilungsphase nach parodontalchirurgischen Eingriffen durch Hemmung der Plaque-Bildung, vorübergehenden unterstützenden Behandlung bei bakteriell bedingten Zahnfleischentzündungen (Gingivitis) und bei ein-
geschränkter Mundhygienefähigkeit. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegenüber Chlorhexidinbis(D-gluconat), Pfefferminzaroma oder einen der sonstigen Bestandteile. Darf nicht angewendet werden: auf schlecht durchblutetem
Gewebe, bei Wunden und Geschwüren (Ulzerationen), oberflächlichen, nicht-blutenden Abschilferungen der Mundschleimhaut (erosiv-desquamativen Veränderungen), sowie von Personen, die das Schlucken nicht richtig kontrollieren
können (u. a. Kinder. < 6 J). Nebenwirkungen: Häufig: reversible Verfärbungen des Zahnhartgewebes, reversible Verfärbungen von Restaurationen (u.a. Füllungen) u. der Zungenpapillen (Verfärbungen kann zum Teil durch sachgemäße
Anwendung entsprechend der Dosierungsanleitung sowie einem reduzierten Konsum von stark färbenden Lebensmitteln und Getränken wie z. B. Tee, Kaffee oder Rotwein vorgebeugt werden. Bei Vollprothesen empfiehlt sich ein Spezial-
reiniger). Gelegentlich: kribbelndes oder brennendes Gefühl auf der Zunge zu Beginn der Behandlung (Diese NW verschwindet gewöhnlich mit fortgesetzter Anwendung). Selten: Überempfindlichkeitsreaktionen (u.a. Urtikaria, Erythem,
Pruritus). Sehr selten: anaphylaktischer Schock. Nicht bekannt: reversible Parotisschwellung; reversible desquamative Veränderungen der Mukosa, kribbelndes oder brennendes Gefühl der Zunge zu Beginn der Behandlung, reversible
Beeinträchtigung des Geschmacksempfindens, reversibles Taubheitsgefühl der Zunge (Diese NW verschwinden gewöhnlich mit fortgesetzter Anwendung). Warnhinweis: Enthält Pfefferminzaroma u. Macrogolglycerolhydroxystearat (Ph.
Eur.). Apothekenpflichtig. Stand: 11/2016. GlaxoSmithKline Consumer Healthcare GmbH & Co. KG, Barthstraße 4, 80339 München

Marken sind Eigentum der GSK Unternehmensgruppe oder an diese lizenziert. ©2019 GSK oder Lizenzgeber
Versicherung       Zahnärzte als Sachverständige

                                  Die „geheimen Tricks“
                                  im Umgang mit Versicherungen

           Was sind die Tricks erfahrener        Teil 32: Zahnärzte als Sachverständige

          Versicherungsberater im immer          Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch sieht grundsätzlich
                                                 jeden Zahnarzt als sachverständig an. Das Gesetz formuliert
             schwierigeren Umgang mit
                                                 dies in § 1299 ABGB, und das seit immerhin 1812. Begründet
        den Versicherungsgesellschaften?         wird darin eine besondere „Sachverständigenhaftungʦ, weil
                                                 die Tätigkeit „eigene Kunstkenntnisseʦ erfordert, und wer
      Die werden natürlich von niemandem         „sich den notwendigen Fleiß und die erforderlichen, nicht
                                                 gewöhnlichen Kenntnisse zutraue; […] muss daher den
            verraten – außer eben hier,          Mangel derselben vertreten.ʦ

             für alle für Zahnärztinnen
                                                 Das ist eine schöne, klare Sprache, die auch etliche Recht-
             und Zahnärzte relevanten            schreibreformen später immer noch gut verstanden werden
                                                 kann! Der moderne Gesetzgeber sollte sich hier vielleicht
                Versicherungsfragen.             KlX¿JHUHLQ%HLVSLHOQHKPHQ

                                                                                              © stock.adobe.com

16 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11-12/2019
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