Quotenregelung Zahnmedizinstudium - Landeszahnärztekammer NÖ
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Ausgabe Dezember 2019 Nr. 11-12/2019 Österreichische Post AG MZ 02Z032843 M Österreichische Zahnärztekammer, Kohlmarkt 11/6, 1010 Wien Österreichische Zahnärzte-Zeitung Quotenregelung Zahnmedizinstudium - Forderung nach Wiedereinführung © stock.adobe.com www.zahnaerztekammer.at
Die Redaktion dankt allen Kunden, Inserenten und Lesern der ÖZZ für die gute Zusammenarbeit und wünscht ein gesegnetes Weihnachtsfest und für das kommende Jahr Gesundheit und Erfolg. © stock.adobe.com
Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege! Kassenfusion und ÖGK träger abgeschlossene Gesamtver- mit der neuen Gesundheitsministerin, trag. Zukünftige Verhandlungen dazu oder dem neuen Gesundheitsminister Mit 1. Jänner 2020 sind also die neun VLQG ]ZLVFKHQ GHP QHX JHVFKDϑHQHQ ansprechen. Eine solche Zweiklassen- österreichischen Gebietskrankenkassen Dachverband und der Österreichischen medizin innerhalb einer Krankenkasse Geschichte. Die Wiener Gebietskran- Zahnärztekammer (ÖZÄK) zu führen, darf nicht Schule machen. kenkasse hat gerade erst ihren hun- wobei sich die ÖGK als Versicherer dertfünfzigsten Geburtstag gefeiert. Ab von achtzig Prozent der Österreicher Universität und EU 2020 übernimmt die Österreichische massiv einbringen will. Es werden aber Gesundheitskasse (ÖGK) die Aufgaben jedenfalls der Sozialversicherungsträ- Als weiteres gesundheitspolitisches der Gebietskrankenkassen. Allerorten ger der Selbstständigen (SVS) und Thema begleitet uns der zunehmende wird betont, dass eine Fusion dieses die Versicherungsanstalt öffentlich Ärztemangel, vor allem in ländlichen Ausmaßes normalerweise nicht in Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau Regionen. Im Bereich des Zahnme- einem, sondern eher in fünf Jahren (BVAEB) ebenfalls am Verhandlungs- dizinstudiums zeichnet sich eine un- abzuwickeln sei. Organigramme, Ar- tisch sitzen. Für die Patientinnen und glückliche Entwicklung ab. Bislang gab beitsaufteilungen und Finanzierungs- Patienten und auch uns Zahnärzte es an den drei staatlichen zahnmedizi- ströme müssen neu geregelt werden. sollte es also zunächst zu keinen nischen Universitäten eine sogenannte Grundsatzfragen müssen beantwortet großen Veränderungen kommen. Neu Österreicherquote, die 75 Prozent der werden: Was soll zentral von der ÖGK, gedruckte Kassenformulare bekommen Studienplätze für Österreicher reser- was soll regional von den Landesstellen anstelle der Kassenbezeichnung das vierte. Diese Quote wurde auf Betrei- bearbeitet werden? Auch im zahnmedi- neue ÖGK-Logo. Alte Formulare kön- ben der EU-Kommission im Herbst 2019 zinischen Bereich ändern sich die Aufga- nen weiterverwendet werden. Auch die gestrichen. Die Auswirkung war, dass benbereiche und Zuständigkeiten. Der Honorarabrechnung bleibt vollständig an der Innsbrucker Zahnklinik bei den chefzahnärztliche Dienst etwa wird neu unverändert. Erstsemestrigen 10 Österreicher und 30 strukturiert. Ganz banal erscheinende Nicht-Österreicher (EU und außerhalb Dinge können aber Probleme aufwerfen. Wie immer steckt der Teufel im Detail. EU) waren. Die Grazer Zahnklink zeigte Das neue Logo der ÖGK muss natürlich Die aus dem Zusammenschluss der das gleiche Bild mit 7 Österreichern und nicht nur auf allen Formularen, Tür- Sozialversicherung der gewerblichen 20 Nicht-Österreichern. Lediglich an der schildern und Briefköpfen angebracht Wirtschaft (SVA) und der Sozial- Wiener Zahnklinik gibt es noch einen werden. Es müssen auch die meterho- versicherung der Bauern (SVB) ge- Österreicherüberhang. Bei den Hu- hen Logos an den jeweiligen Verwal- VFKDϑHQH696ZDUWURW]PHGLDOVWHWV manmedizinern gehen vierzig Prozent tungsgebäuden und Ambulatorien der vorgetragener Bekundung, dass bei der Absolventen nach dem Studium in Gebietskrankenkassen ausgetauscht einer Fusion immer die patienten- Österreich ins Ausland und sind damit werden. Nachdem sich diese teilweise in freundlichere Regelung übernommen für die Versorgung der österreichischen VFKZLQGHOHUUHJHQGHQ+|KHQEH¿QGHQ werden soll, nicht bereit, bei der Patientinnen und Patienten verloren. müssen spezielle Baukräne und Fas- Kassenposition Panoramaröntgen In der Zahnmedizin ist in Anbetracht sadentechniker zum Einsatz kommen. die Honorarhöhe der SVB auf die der des hohen Ausländeranteiles eine SVA anzuheben. Bauern werden also drastischere Situation zu befürchten. Für den Bereich der kassenzahnärztli- bei der SVS zu Versicherten zweiter Das bedeutet konkret, dass Österreich chen Versorgung gilt weiterhin der bun- Klasse degradiert. Diesen Umstand vorwiegend Zahnärztinnen und Zahn- desweite mit dem Hauptverband der wird die ÖZÄK natürlich bei den wei- ärzte für Deutschland ausbilden wird. österreichischen Sozialversicherungs- teren politischen Gesprächen, auch Hier kommt eine gewaltige Aufgabe auf ÖZZ 11-12/2019 I www.zahnaerztekammer.at 1
ÖZZ Aktuelles den neuen Wissenschaftsminister zu, nen. Allerdings meinte sie, dass die Ministerium und ÖZÄK wohl dieselbe der dies mit der EU zu verhandeln hat. ¿QDQ]LHOOHQ 0LWWHO EHLP 0XWWHU.LQG ist, allerdings handelt es sich dabei Pass höchst beschränkt seien, weshalb um eine Thematik, die auch auf eu- Besuch bei sie sich eine Realisierung in nächster ropäischer Ebene intensiv diskutiert Bundesministerin Mag.a Dr.in=DUÀ Zeit nur schwer vorstellen kann. ZLUG8QGGRUWNlPHGHU(LQÀXVVYRQ verschiedenen Lobbyorganisationen Anlässlich eines Besuches bei Frau Die ÖZÄK schlug drei konkrete Maß- ]XP7UDJHQGHUWHLOZHLVHJHJHQOlX¿J Bundesministerin Mag. a Dr. in Zarfl nahmen zur Zuckerreduktion vor: ausgerichtet ist. Sie wies darauf hin, hatte die ÖZÄK, vertreten durch Vi- dass einige konkrete Schritte auch in zepräsident DDr. Martin Hönlinger, 1. Die Einführung einer verständlichen Österreich angedacht sind. Allerdings KAD HR Dr. Jörg Krainhöfner und Lebensmittelkennzeichnung betref- wird die dementsprechende Realisie- meine Person die Gelegenheit, auf fend den Zuckergehalt. rung wohl erst von der zukünftigen die aktuellen und auch mittelfristigen Bundesregierung zu erwarten sein. Herausforderungen für die österreichi- 2. Eine besonders deutliche Kenn- sche Zahnheilkunde hinzuweisen, ins- zeichnung von auf Kinder abzielen- Abschließend ist es mir eine besonde- besondere auf eine Einbeziehung von GHQ/HEHQVPLWWHOQEHWUHϑHQGGHQ re Freude Ihnen mitteilen zu können, zahnmedizinischen Leistungen in den Zuckergehalt. dass 2020 die Honorarerhöhung 2,7 Mutter-Kind-Pass und eine Initiative Prozent beträgt und somit deutlich der österreichischen Zahnärzteschaft 3. Eine deutliche Reduktion des Zu- EHU GHU DNWXHOOHQ ,QÀDWLRQVUDWH YRQ zur Zuckerreduktion. ckergehaltes in Nahrungsmitteln 1,1 Prozent liegt. für (Klein)Kinder sowie Werbebe- Frau Bundesministerin Mag.a Dr.in=DUÀ schränkungen für stark gezuckerte In diesem Sinne darf ich Ihnen, sehr stimmte unseren Argumenten zu, dass Lebensmittel für (Klein)Kinder. geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter zahlreiche Zahn- und Munderkrankun- Herr Kollege besinnliche Feiertage gen nur durch frühzeitige Prävention Frau Bundesministerin Mag.a Dr.in=DUÀ sowie Gesundheit und Zufriedenheit und Kontrolle verhindert werden kön- meinte, dass die Zielrichtung von im Neuen Jahr wünschen. MR Dr. T. Horejs Präsident der Österreichischen Zahnärztekammer Impressum • Medieninhaber (Verleger), Herausgeber und Redaktion: gVWHUUHLFKLVFKH=DKQlU]WHNDPPHU.|USHUVFKDIW|ϑHQWOLFKHQ5HFKWV:LHQ.RKOPDUNW7HO )D[(0DLORϒFH#]DKQDHU]WHNDPPHUDW,QWHUQHWZZZ]DKQDHU]WHNDPPHUDWRedakteur: Präsident MR Dr. T. Horejs Pressereferent: MR DDr. C. Ratschew Anzeigenleitung:8.|QLJ(0DLORH]]#]DKQDHU]WHNDPPHUDWHerstellung, Druck und Vertrieb: Ferdinand Berger & Söhne GesmbH, 3580 Horn Anmerkung der Re- daktion: Namentlich gekennzeichnete Artikel stellen die persönliche Meinung des Autors dar. Der Nachdruck, auch auszugsweise, von Beiträgen jedweder Art ist nur mit ausdrücklicher Bewilligung des Herausgebers gestattet. Haftungsausschluss: Sämtliche Angaben in dieser Zeitschrift erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Autoren oder der Herausgeber ist ausgeschlossen. 2 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11-12/2019
ÖZZ Inhalt 16 © stock.adobe.com Zahnärzte als Sachverständige 40 08 © stock.adobe.com Quotenregelung Zahnmedizinstudium Die Straßen von San Francisco ... am.dental-tribune.com © canadastock/Shutterstock Aktuelles Landesinfos 44 Vorarlberg Leitthema „Risikomanagementʦ 04 Fokussierte 36 Burgenland Unintelligenz? 40. Burgenländische 48 Wien Herbsttagung in Rust. - .RUUHNWXUOLVWHQRϑHQNXQGLJH 08 Auslandsreferat FDI: Verrechnungsirrtümer" der Die Straßen von 37 Kärnten Wiener Gebietskrankenkasse. San Francisco ... 20. Kärntner Seensymposium. - Romana Stundner geht in den Ruhestand. 51 Niederösterreich Amtliche 52. Wachauer Frühjahrsymposium. Diverses Mitteilungen 38 Oberösterreich 18 ,GHQWL¿]LHUXQJ/HLFKH 10 Rechnungsabschluss 2018 Ich zähle täglich meine der Österreichischen Sorgen. 20 Zahnärztekonzert 2019 Zahnärztekammer. 47 Salzburg 22 Zahnmuseum 8. Frühjahrssymposium der Gesetz & Recht Österreichischen Gesellschaft 22 Aufruf für Kinderzahnheilkunde. 12 Unterlassungserklärung, 24 AMKO: Karitative Versäumungsurteile & 39 Steiermark Oldtimer-Ausfahrt Vergleich Ausschreibung und Vergabe von Kassenplanstellen. 26 Standesveränderungen und Standesmeldungen Versicherung 40 Tirol - Quotenregelung 32 Kunst - Ausstellungen 16 Zahnärzte als Zahnmedizinstudium. Sachverständige - Interview mit Präsident OMR DDr. Hougnon. Fortbildung - Spätsommerfest. 52 Fortbildungskalender Inland. Rubriken: ++ 04 Aktuelles ++ 10 Amtliche Mitteilungen ++ 12 Gesetz & Recht ++ 16 Versicherung ++ 18 Diverses ++ 32 Kunst & Ausstellungen ++ 36 Landesinfos ++ 52 Fortbildung ++ 62 Diverses ++ ÖZZ 11-12/2019 I www.zahnaerztekammer.at 3
Aktuelles Standespolitik Fokussierte Unintelligenz? Wir Staatsbürger haben wahrlich eine Heldentat vollbracht, liebe Kolleginnen und Kollegen. Vor wenigen Wochen ist es uns gelungen, den angeblich längsten, mit Sicherheit aber unnötigsten Wahlkampf der zweiten Republik, ausgelöst durch die spanischen Urlaubserinnerungen zweier mutmaßlich größenwahnsinniger Politiker (es gilt die Unmutsverschuldung), ohne bleibende Schäden an unserer seelischen Gesundheit hinter uns zu bringen. Wie der ehemalige Wiener Bürgermeister Michael Häupl in erfrischender Selbsteinschätzung seiner Zunft einst sehr richtig festgestellt hat, ist Wahlkampf aber auch immer wieder, ich zitiere, eine Zeit „fokussierter Unintelligenz“. Diesbezüglich ist man uns auch diesmal wahrhaft nichts schuldig geblieben, was ich nun gerade anhand einiger Beispiele aus dem Bereich des Gesundheitswesens veranschaulichen darf. 4 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11-12/2019
Aktuelles Standespolitik I st Ihnen schon einmal aufgefallen, dass Politiker auf Wahl- plakaten meist nur bis zum Oberkörper abgebildet sind? Ich weiß jetzt endlich, warum das so ist! Anderenfalls würde man ja sonst die kurzen Beine sehen, die aus den Lügen resultieren, mit denen wir dort konfrontiert werden. Wenn man nämlich so manchen Wahlversprechen Glauben schenken sollte, dann scheinen wir alle im Umfeld einer Nationalratswahl unmittelbar YRUGHUhEHUVLHGOXQJLQV6FKODUDϑHQODQG]XVWHKHQ Zweitens: „Erstklassige Medizin für alle”. Großartig! Warum haben wir aber dann nach all den Jahrzehnten deren Beispielsweise hat da eine der wahlwerbenden Parteien ge- Gesundheitspolitik einen immer noch gültigen zahnmedizini- gen Ende des Wahlkampfes folgende Versprechen plakatiert: schen Nachkriegs-Kassenvertrag aus dem Jahr 1957? wir sollen nicht mehr länger warten und am Stimmzettel diese Partei ankreuzen. Dann bekommen wir alle plötzlich nicht Drittens: „Kürzere Wartezeiten auf Arzttermine und nur eine erstklassige Medizin, sondern die Wartezeiten auf Behandlungen”. Kommt da jetzt jeweils ein Nationalrats- Arzttermine und Behandlungen werden umgehend drastisch abgeordneter dieser Partei in jede Arztordination, setzt sich reduziert. Damit nicht genug, denn der Staat, also wir alle, dort ungefragt an die Rezeption und teilt dem Praxisinhaber JHEHQXQV]XVlW]OLFKQRFKVHOEVWHLQH3ÀHJHJDUDQWLHXQGZLU die doppelte oder dreifache Patientenanzahl pro Zeiteinheit übernehmen selbstverständlich auch alle Kosten dafür. Ist ein, oder wie ist das zu realisieren? ja logisch, wer sonst, die Partei selbst wird das am Ende ja wohl nicht bezahlen können. Gerade also, dass nicht „lieber reich und gesund als arm und krank” versprochen wurde. Das war aber wahrscheinlich eh besser so, denn zu diesem Zeitpunkt hatte die hitzige parteiinterne Diskussion um die Porsche-Fahrer und Rolex-Träger aus den eigenen Reihen gerade ihren Zenit erreicht, und das hätte dann im Lichte dessen womöglich noch missverstanden werden können. Sei es, wie es sei, zu diesen Wahlversprechen drängen sich jetzt aber schon noch ein paar Fragen auf: Und viertens: Ä6WDDWOLFKH3ÀHJHJDUDQWLHGLHDOOH.RVWHQ übernimmt”. Abgesehen vom etwas holprigen Deutsch (die Garantie übernimmt die Kosten, oder wie jetzt?) der Dichter dieses Spruches stellt sich hier bereits primär einmal die )UDJHZRKHUGDVQLFKWYRUKDQGHQH3ÀHJHSHUVRQDONRPPHQ soll, das mittlerweile schon allein in den Spitälern fehlt; und GLH)LQDQ]LHUXQJGLHVHU6HJQXQJLVWLQ:DKUKHLWY|OOLJRϑHQ Diese Fraktion kann also von Glück reden, dass sie zu Re- daktionsschluss dieser Ausgabe der ÖZZ scheinbar nicht JHIlKUGHW VHLQ GUIWH GLHVH ÀRWWHQ :DKOYHUVSUHFKHQ QXQ auch wirklich einlösen zu müssen. Erstens: „Nicht länger warten”. Das ist eigentlich als Die Wahlkampfzeit hat uns aber auch durchaus originelle, Selbstkritik zu interpretieren, denn die besagte Partei stellte wenn auch sichtlich noch nicht ganz zu Ende gedachte Ideen in Regierungsverantwortung jahrzehntelang die österreichi- zum Thema Ärztemangel beschert. Die einen wollten einfach schen Gesundheitsminister, darunter und zuletzt die derzei- die Anzahl der Studienplätze an den Universitäten verdop- tige Parteivorsitzende. Welche konkreten Versäumnisse hat peln, andere wollten junge Ärzte dazu zwingen können, sie also ihren damals amtierenden Parteifreunden – oder gar zumindest ein paar Jahre einen Kassenvertrag übernehmen sich selbst? – vorzuwerfen? zu müssen, bevor sie sich als Wahlarzt niederlassen „dürfen”, ÖZZ 11-12/2019 I www.zahnaerztekammer.at 5
Aktuelles Standespolitik senvertragspartnerschaft zu zwingen. Das dürfte nämlich in einem mitteleuropäischen, demokratischen Rechtsstaat, in dessen Verfassung weder die Möglichkeit der Leibeigen- XQG ZLHGHU DQGHUH ZROOWHQ GLH YHUSÀLFKWHQGH 3ULPlUYHU- schaft, noch jene der Sklaverei vorgesehen ist, vermutlich sorgung gesetzlich verankern. Bei näherer Betrachtung eher schwierig werden. Ein heißer Tipp daher von Ärzteseite: und natürlich angesichts der Sachkenntnis, wie sich das Kassenverträge werden immer umso gefragter sein, je mehr wirkliche Leben außerhalb von Parlament und Landtagen sie im Hinblick auf das enthaltene Leistungsspektrum, dessen abspielt, erweist sich jede dieser Ideen letztlich bestenfalls Honorierung und die Freiheit und Selbstbestimmung des als Reformansatz für das Gesundheitssystem von Wolken- Arztes als Partner eine den Rahmenbedingungen der Gegen- kuckucksheim, und zwar aus folgenden Gründen: wart angepasste Struktur aufweisen. Wenn man also etwa die Vertragsärzte nicht mit nutzlosen Blödheiten, wie etwa GHU%HJUQGXQJVSÀLFKWIUYRUJHQRPPHQH8QWHUVXFKXQJHQ RGHUJDUPLW/HLVWXQJVGHFNHOXQJHQSÀDQ]W:HQQPDQVLFK nicht konsequent darum bemüht, ihnen unter irgendeinem Vorwand Honoraranteile gar nicht erst auszubezahlen oder Erstens: Der Grund für unseren, vor allem ländlichen, Ärz- temangel ist unter anderem nicht die Anzahl der Studienplätze, sondern deren Vergabe durch eine seit Jahren völlig verfehlte Hochschulpolitik. Wie wir alle wissen, werden unsere staatlichen Universitäten, die darauf ausgelegt sind, den Ärztenachwuchs für unser Land auszubilden, seit Jahren von deutschen Nume- später wieder zurückzufordern. Wenn man ihnen nicht zu- rus-Clausus-Flüchtlingen überrannt, die nach dem Studium sätzlich noch mit überbordender Bürokratie die Zeit für die dann zumeist wieder in ihr Heimatland zurückkehren. Wir Patientenbetreuung stiehlt und wenn man ihnen nicht ständig Österreicher schätzen und achten Deutschland zwar als ehren- das Gefühl gibt, eigentlich unerwünschte Kostenverursacher wertes und verlässliches Nachbarland, wir sind aber im Hinblick im System zu sein, sondern sie viel mehr als Leistungsträ- auf unsere universitäre Infrastruktur in keinem Fall dazu in der ger und -erbringer zum Wohle unseres Staates und seiner Lage, so nebenbei auch noch einen Teil des Ärztenachwuchses Bevölkerung wertschätzt. Die derzeitige Haltung mancher eines Nachbarstaates auszubilden, der in etwa zehn Mal so viele Krankenkassen erinnert mich sinngemäß hingegen eher an Einwohner hat wie unser eigenes Land. Wenn man dann, wie das Erscheinungsbild des Buschenschankes auf Seite 4, der heuer geschehen, auch noch die reservierte Inländerquote im mir kürzlich beim Wandern vor die Fotolinse geriet, wo die =DKQPHGL]LQVWXGLXP DEVFKDϑW VR NDQQ PDQ VLFK XQVFKZHU Gäste zwar willkommen geheißen werden, aber halt leider ausrechnen, ab wann das System voraussichtlich komplett nichts konsumieren dürfen. kollabieren wird. Es wäre also höchst an der Zeit, dass unsere Hochschulpolitik endlich aus ihrem gesegneten Tiefschlaf erwacht und in Brüssel nicht nur die europäischen, sondern vor allem einmal die österreichischen Interessen vertritt. Ausgerechnet ein ehemaliger Wissenschaftsmi- nister aus Österreich ist dort übrigens kürzlich, perfekt dazu passend, vom ehemaligen EU-Nachbarschafts- Und drittens: Das Projekt der Primärversorgungszentren, Kommissar zum Budget-Kommissar gewählt worden. Wenn das an dem schon seit vielen Jahren erfolglos herumexperimen- für ihn kein Wink mit dem Zaunpfahl sein sollte! tiert wird, darf mittlerweile getrost als gescheitert betrachtet werden, weil es sich, wie die Erfahrung damit zeigt, erstens Zweitens: Allen Illusionisten in der Politik zum Trotz wird ohne Subventionen nie und nimmer rechnet und weil damit es nur schwierig bis gar nicht möglich sein, Ärztinnen und ]ZHLWHQVNHLQHÀlFKHQGHFNHQGH9HUVRUJXQJLPOlQGOLFKHQ bU]WHGLHVLFKIUHLEHUXÀLFKQLHGHUODVVHQZROOHQLQHLQH.DV- Bereich möglich ist. Die Zukunft der extramuralen medizi- 6 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11-12/2019
Aktuelles Standespolitik ausgerechnet die Verrechenbarkeit jener Leistung streichen möchte, die seinen eigenen Versicherten ganz besonders am nischen Versorgung liegt also weiterhin in der freien Arzt- Herzen liegt, nämlich die Zeit für das persönliche Gespräch ordination, das allerdings bei weitestgehend liberalisierten und für die ärztliche Zuwendung. Möglichkeiten der dortigen Zusammenarbeit mehrerer Ärzte. So einfach und kostengünstig könnte also alles sein. Viertens: Völlig absurd erscheint diese Initiative erst recht im Lichte =X JXWHU /HW]W VFKHLQW GLH YLHOH KHLH :DKONDPSÀXIW DEHU der Situation, dass erst zwei Jah- auch so mancher Einrichtung des Sozialversicherungswesens re zuvor sogar der Rechnungshof gar nicht gut zu bekommen, denn anders wäre es wohl nicht im Rahmen einer Prüfung der erklärbar, was vor ein paar Wochen der Krankenfürsorge- WGKK, der NÖGKK und des anstalt der Wiener Gemeindebediensteten eingefallen ist. Hauptverbandes der öster- Der Sachverhalt in Kurzform stellt sich folgendermaßen dar: reichischen Sozialversiche- rungsträger in seinem Bericht Bei der KFA Wien ist es, im Gegensatz zu praktisch allen explizit beanstandet hat, dass dem anderen Sozialversicherungsträgern, seit je her möglich, Faktor Zeit für das Gespräch des Arztes mit dem auch dann zwei Mal jährlich die Position „Beratung” zu ver- Patienten in unserem, auch laut Aussage der dortigen Prüfer, rechnen, wenn im gleichen Quartal auch andere Leistungen Y|OOLJYHUDOWHWHQ.DVVHQYHUWUDJVRJDUQDFK-DKUHQVHLQHU zu honorieren sind, was im Übrigen für alle Krankenkassen Existenz immer noch kaum ein Augenmerk geschenkt wird. endlich selbstverständlich werden sollte. Im vergangenen Sommer erhielt nun unsere Abrechnungsstelle ein formloses Und fünftens: Es soll wahrhaftig nicht unsere Sorge sein, E-Mail der KFA-Generaldirektion, wonach diese Verrech- aber politisch verhaltensoriginell ist es schon, mitten in einem nungsmöglichkeit auf Initiative eines dortigen Angestellten Nationalratswahlkampf die eigene Wählerklientel mit einer LPFKHI]DKQlU]WOLFKHQ'LHQVWGHUVLFKRϑHQVLFKWOLFK]XODVWHQ Leistungskürzung bestrafen zu wollen, auch wenn angeblich der Patienten und auf Kosten seiner niedergelassenen Kolle- „die Richtung stimmt”, wie wir ja gehört haben. genschaft kassenintern pro- ¿OLHUHQZROOWHPLWVRIRUWLJHU Kurzum, liebe Kolleginnen Wirkung gestrichen werden und Kollegen, diese Art der soll. Diese etwas unprofes- Interpretation des Wortes sionelle Vorgangsweise zeigt Vertragspartnerschaft konn- allerdings sowohl rechtliche Mängel als auch so manche ten wir leider nicht akzeptieren. Wir haben daher die Gene- politische Kuriositäten auf, welche ich nun analysieren darf: raldirektion der KFA Wien umgehend vor die Wahl gestellt, diese beabsichtigte Leistungskürzung entweder gleich wieder Erstens: Die KFA zu vergessen oder anderenfalls unsere Vertragskündigung Wien ist ein Ver- entgegenzunehmen. Man hat sich dort vernünftiger Weise für tragspartner der ersteres entschieden, uns gleichzeitig aber auch Gespräche Österreichischen EHWUHϑHQGHLQH9HUWUDJVUHIRUPLQ$XVVLFKWJHVWHOOW Zahnärztekam- mer und kann Wir werden, auch im Hinblick auf künftige Vertragsverhand- daher nicht per formlosem E-Mail an die Abrechnungsstelle lungen mit allen Krankenkassen, demnächst also sehen, an einseitig und ohne jede gemeinsame Abstimmung zuvor welche konkreten Verbesserungen zugunsten der Betreuung vereinbarte Verrechnungsweisen ändern, wenn dies dann XQVHUHU3DWLHQWHQGLH.)$:LHQQXQRϑHQVLFKWOLFKGHQNW auch Rechtsgültigkeit haben soll. Leistungskürzungen werden da ja sicher nicht mehr gemeint Zweitens: Es sollte sich im Bereich der Sozialversicherungsträ- sein. ger Österreichs mittlerweile eigentlich herumgesprochen haben, dass wir uns zum einen in einem Rechtsstaat bewegen und dass man zum anderen mit der Österreichischen Zahnärztekammer ausnahmslos partnerschaftlich kommunizieren und verhandeln muss, wenn man mit ihr etwas vereinbaren will. Jede Art von MR DDr. Claudius Ratschew Zwangsbeglückungen passt da also gar nicht ins Konzept. Pressereferent der Österreichischen Zahnärztekammer Drittens: Es wirkt auf jeden rational denkenden Menschen einigermaßen kurios, wenn ein Sozialversicherungsträger ÖZZ 11-12/2019 I www.zahnaerztekammer.at 7
Aktuelles Ausland - FDI Die Straßen von San Francisco ... C able Car, Golden Gate Bridge und kein Michael Douglas, GDIU ]DKOORVH 2EGDFKORVH ]XJHNLϑW RGHU ]XJHGU|KQW Kalifornien und im Besonderen San Francisco ist der Hot- spot für Obdachlose, sie werden unterstützt und lungern in jedem Park, Hauseingängen und Ecken. Durch die Nähe zu Silikon Valley ist das Leben hier sehr, sehr teuer und auch der Wohnungsmarkt sehr angespannt. Die Stadt hat trotz- GHPÄ&KDUPHʦGLH/DJHDQGHU%XFKW±LQGHUHQ0LWWHGDV berühmt berüchtigte Alcatraz, Fisherman's Wharf, die steilen Straßen und, und, und ... am.dental-tribune.com © canadastock/Shutterstock 6HLWH GHU =XFNHUJHJQHU VWHOOW (LQVFKUlQNXQJHQ HPS¿HKOW und über Werbeverbote nachdenken lässt. Für uns ist das sonnenklar, aber diese Weltorganisation hatte bis vor nicht allzulanger Zeit noch Sponsoren aus dem Zuckerumfeld und die gezahlten Summen ... Wie alle zwei Jahre üblich, gab es auch diesmal Wahlen. Zum president-elect wählte die Vollversammlung eine Kollegin aus Marokko. ,QGLHGLYHUVHQ5lWHXQG$UEHLWVJUXSSHQVFKDϑWHQHVDXFK HLQLJH(XURSlHUXQGZLUVLQGGHU0HLQXQJXQG+RϑQXQJGDVV Der Anlass meines Besuches war der FDI Jahreskongress, das die Arbeit der FDI für uns in Österreich interessanter gemeinsam mit der Jahrestagung der ADA, der American machen kann. Wenn uns auch klar ist, dass für die europäi- Dental Assotiation, ein Mega Event der Sonderklasse. Kam- sche Zahnärzteschaft das CED in Brüssel das entscheidende meramtsdirektor HR Dr. Krainhöfner und ich durften im internationale Gremium darstellt, so ist es doch auch wichtig, Zahnärzteparlament Österreich vertreten. Die Diskussionen dass Österreich als Gründungsmitglied der FDI dort mit Rede-, waren wie immer lebhaft, bis die diversen Resolutionen zur Antrags- und Stimmrecht vertreten ist. Abstimmung gebracht werden konnten. An zweien war ich besonders interessiert: die eine zur AMR, der antimikrobiellen Resistenz, in welcher der ONE HEALTH Ansatz von der FDI jetzt auch mitgetragen wird. Die andere OMR Dr. Hans Schrangl 5HVROXWLRQEHIDVVWHVLFKPLWÄ=XFNHUʦ:HQQPDQZHLZLH Vizepräsident und Auslandsreferent der mächtig die Konzerne der Nahrungsmittelindustrie sind, Österreichischen Zahnärztekammer und Board wieviel Geld da in die Werbung gesteckt wird, dann ist es member des Council of European Dentists (CED) bemerkenswert, wie eindeutig sich die FDI jetzt auf die 8 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11-12/2019
Sofortige* Schmerz- anhaltender linderung Schutz PRO- ARGIN ZINK TECHNOLOGIE REPARIEREN VORBEUGEN Die PRO-ARGIN Technologie Zink vÌ]`>à yiÃV âÕÃÌBÀi repariert sensible Zahnbereiche und Õ``iÃÃi,ØV}>}ÛÀâÕLiÕ}iq sorgt für sofortige* und lang ii`iÀ>Õ«ÌÕÀÃ>V iÛ-V iÀâ anhaltende Schmerzlinderung:1,2 i«w`V iÌ\3 O 60,5 % sofortige Schmerzlinderung O Senkung des Gingivitis-Index um und 80,5 % Linderung nach 8 Wochen1,2 25,8 % nach 6 Monaten3,# IØÀÃvÀÌ}i-V iÀâ`iÀÕ}Ì`iÀ}iÀëÌâi>Õv`ii«w`V i >ÕvÌÀ>}iÕ`vØÀ£ÕÌiÃ>vÌi>ÃÃiÀi 6iÀ}iV âÕiiÀ >`iÃØLV iÕÀ`â> «>ÃÌ> i>ÌL>ÌiÀiiÌâ 1 >Ì -]iÌ>° iÌ°ÓääÆÓä-«iVÃî\£ÓÎq£Îä°2 V,]iÌ>° iÌ°ÓääÆÓä-«iVÃî\£ÇqÓÓ°3>9iÌ>° *iÀ`Ì{Ó-£ÇÓä£x® ØÀÀ>}i\/i°\äxÎx{xÎäää]ÜÜÜ°iiÝ°>Ì]iLÀ* >À>L]ÈΣiLiÀLÀÕ]&ÃÌiÀÀiV
Amtliche Mitteilungen Rechnungsabschluss 2018 *HP $EV=DKQU]WHNDPPHUJHVHW]LVWGLH½VWHUUHLFKLVFKH=DKQU]WHNDPPHUYHUSLFKWHW den vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigten Rechnungsabschluss 2018 der Österreichischen Zahnärztekammer zu veröffentlichen. Körperschaft öffentlichen Rechts Rechnungsabschluss 2018 ERTRÄGE 1. Beiträge der Landeszahnärztekammern: a) Kammerbeiträge 2018 € 1.912.958,71 E .DPPHUEHLWUlJHDXV9RUMDKUHQ ¼ =LQVHQXQG.DSLWDOHUWUlJH ¼ 3. ÖZZ € 19.840,55 4. Sonstige Erträge: D $XÀ|VXQJYRQ5FNODJHQ ¼ Summe € 2.077.612,20 AUFWENDUNGEN 1. Aufwandsentschädigung der Funktionäre € 314.444,00 2. Diäten und Reisegebühren Funktionäre € 131.220,97 3. Personalkosten: D /|KQH*HKlOWHU3HQVLRQ ¼ b) Beiträge an die Mitarbeitervorsorgekasse € 11.255,22 F 6R]LDOH$EJDEHQ'LHQVWJHEHUEHLWUDJ ¼ G )UHLZLOOLJHU6R]LDODXIZDQG ¼ e) Diäten und Reisegebühren, Fahrtkosten € 31.148,73 I )RUWELOGXQJ ¼ g) Sonstiger Personalaufwand € 94,00 4. Beratungsaufwand: D 5HFKWVEHUDWXQJ ¼ b) Steuerberatung € 27.174,00 F 'LV]LSOLQDUDQJHOHJHQKHLWHQ ¼ G /6.%6. ¼ e) Sonstiger Beratungsaufwand € 8.282,17 ('9 ¼ %URPLHWH ¼ %URDXIZDQG ¼ (QHUJLHDXIZDQG ¼ 3RUWRXQG9HUVDQGVSHVHQ ¼ 10. Telefon und Datennetz € 14.489,79 ,QVWDQGKDOWXQJ ¼ 12. Aufwendungen für Büroausstattung € 0,00 $EVFKUHLEXQJHQYRP$QODJHYHUP|JHQ ¼ 14. Geringwertige Wirtschaftsgüter € 418,20 15. Kapitalertragsteuer € 1.509,94 *HOGYHUNHKUVDXIZDQG ¼ .XUVGLϑHUHQ] ¼ 18. Versicherungen: a) Sachversicherungen € 1.199,88 b) Personenversicherungen € 9.504,92 19. Mitgliedsbeiträge € 33.208,15 20. Fortbildung für Zahnärzte € 0,00 21. Ausbildung für ZAss € 3.475,22 22. Fortbildung für ZAss € 0,00 35 ¼ 5HSUlVHQWDWLRQ ¼ 25. Qualitätssicherung € 75.973,50 6RQVWLJHU$XIZDQG ¼ 27. Rückstellung für int. Veranstaltungen € 175.000,00 Summe € 2.072.688,44 SUMME ERTRÄGE € 2.077.612,20 SUMME AUFWENDUNGEN € 2.072.688,44 ÜBERSCHUSS € 4.923,76 10 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11-12/2019
7. ODV- Auflage WISSENSCHAFTS PREIS 5.000euro des ZIV 2020 Statuten 1. Der Zahnärztliche Interessenverband Folgejahres schriftlich an die in Punkt 4. 6. Der Preis kann auf mehrere Bewerber Österreichs (ZIV) schreibt seinen vom genannte Adresse zu übermitteln. Kann aufgeteilt werden. Die Jury kann von Österreichischen Dentalverband (ODV) ein Nachweis über die zweckentsprechen- einer Verleihung des Wissenschaftspreises in Höhe von € 5.000,- dotierten Wissen- de Nutzung der zur Verfügung gestellten absehen, wenn keine der eingereichten schaftspreis aus. Geldmittel nicht erbracht werden, behält Arbeiten/Projekte die in Punkt 2. genannten sich der ZIV die Rückforderung der gesam- Anforderungen erfüllt. 2. Mit diesem Wissenschaftspreis sollen Ar- ten ausbezahlten Geldmittel ausdrücklich beiten und Projekte ausgezeichnet wer- vor. Eine vorherige Veröffentlichung der 7. Die Arbeiten/Projekte müssen in deutscher den, die von herausragender Bedeutung Arbeit bzw. des Projektes stellt weder eine Sprache abgefasst oder mit deutscher Über- für die praktische Berufsausübung auf Voraussetzung noch ein Hindernis für setzung eingereicht werden. dem Gebiet der Zahn-, Mund-und Kiefer- eine allfällige Auszeichnung dar. heilkunde sind. 8. Die Verleihung des ODV-Wissenschafts- 4. Es werden ausschließlich Arbeiten/Projek- preises des ZIV an den/die Gewinner findet 3. Die in Punkt 1. genannten Geldmittel kön- te berücksichtigt, die bis zum 31.3.2020 im Rahmen eines Festaktes in Wien statt. nen als „Förderung” oder als „Preis” ver- beim Zahnärztlichen Interessenverband geben werden. Preise werden für Arbei- Österreichs, 1010 Wien, Gartenbaupro- 9. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Verlei- ten, Förderungen für Projekte ausbezahlt. menade 2/8/15 eingelangt sind. hung und Auszahlung des ODV-Wissen- schaftspreises des ZIV. Als „Preis” ausbezahlte Geldmittel stehen 5. Der Preis wird durch die Jury vergeben. Die- dem Preisträger zur freien Verfügung. se besteht aus folgenden vier Mitgliedern: – Prof. Dr. Andreas Filippi Als „Förderung” ausbezahlte Geldmit- (Universität Basel), tel sind für das ausgezeichnete Projekt – Univ.-Prof. Dr. Martin Lorenzoni zweckgewidmet. Sie dürfen ausschließ- (Universität Graz), lich für die im Projekt beschriebenen For- – Univ.-Prof. Dr. Markus Hof schungstätigkeiten verwendet werden. (Sigmund Freud Privatuniversität Wien) Der Nachweis für die zweckentsprechen- – Dr. Gottfried Fuhrmann de Nutzung ist zum 31. Dezember des (ehemaliger Präsident des ODV, Wien) Roman Reichholf DDr. Wolfgang Manschiebel MR DDr. Claudius Ratschew Präsident des ODV ZIV Präsident des ZIV
Gesetz & Recht Unterlassungserklärung &JG &JD Erklärung Erklärung Klagende Partei Klagende Partei Österreichische Zahnärztekammer Österreichische Zahnärztekammer :LHQ.RKOPDUNW :LHQ.RKOPDUNW vertreten durch vertreten durch Dr. Friedrich Schulz, Rechtsanwalt Dr. Friedrich Schulz, Rechtsanwalt :LHQ6WRFNLP(LVHQ3ODW] :LHQ6WRFNLP(LVHQ3ODW] Beklagte Parteien Beklagte Parteien Dr. Zsolt F I S C H E R, Zahnarzt in Wien DDr. Jaroslav B E L S K Y 1010 Wien, Nibelungengasse 1-3 Dr. Dijana W I RT H Dr. Ioana D E J E U Ich, Dr. Zsolt Fischer, Nibelungengasse 1-3, 1010 Wien, Zahnärzte in Wien YHUSÀLFKWHPLFKJHJHQEHUGHUgVWHUUHLFKLVFKH=DKQlU]WH- 1190 Wien, Billrothstraße 12 NDPPHU.RKOPDUNW:LHQXQZLGHUUXÀLFK DDr. Jaroslav Belsky, Dr. Dijana Wirth, Dr. Ioana Dejeu, alle 1. es ab 20.10.2019 zu unterlassen, %LOOURWKVWUDH:LHQYHUSÀLFKWHQVLFKJHJHQEHUGHU a) über die Regelungen der Schilderordnung der ÖZÄK gVWHUUHLFKLVFKHQ=DKQlU]WHNDPPHU.RKOPDUNW hinausgehende Plakatwerbung für meine zahnärztli- :LHQXQZLGHUUXÀLFK chen Leistungen dadurch zu betreiben oder betreiben zu lassen, dass (i) oberhalb der Außentüre, an der 1. es ab 4.10.2019 zu unterlassen, )DVVDGH XQGRGHU LQ GHQ $XVODJHQVFKHLEHQ PHLQHU a) über die Regelungen der Schilderordnung hinaus- Ordination plakativ Aufschriften wie "MEINZAHN.AT", gehende Plakatwerbung für ihre zahnärztlichen =$+1b5=7($0.$5/63/$7=XQGRGHUVLQQJHPl Leistungen dadurch zu betreiben oder betreiben ähnliche Ankündigungen angebracht sind; (ii) zu- zu lassen, dass (i) plakative Schilder oberhalb der sätzlich zum Ordinationsschild eine Tafel angebracht Außentür und der Auslagenscheiben ihrer Ordination ist, welche nicht sämtliche nach der Schilderordnung mit Gesichtern von Kindern und Erwachsenen und YHUSÀLFKWHQG DQ]XIKUHQGHQ$QJDEHQ HQWKlOW XQG den Aufschriften "Zahnleid beenden", "Zahnkarriere oder auf welcher Tätigkeiten angeführt sind, welche verstehen", "Zähne ein Leben lang Denta beaute keine zulässigen Schwerpunktbezeichnungen im Zahnmedizin www.denta-beaute.com Zahntechnik Sinne der Schilderordnung sind, wie insbesondere =DKQPHGL]LQXQGRGHUVLQQJHPllKQOLFKH$QNQ- "Schmerzbehandlung, Angstpatienten, Mundhygiene, GLJXQJHQXQGRGHU'DUVWHOOXQJHQDQJHEUDFKWVLQG bVWKHWLVFKH=DKQPHGL]LQ6RIRUWNURQHQ6RIRUWLQOD\V (ii) in den Auslagenscheiben ihrer Ordination die Kieferchirurgie, Kinderzahnarzt, Wurzelkanalbehand- Aufschriften "Hier entstehen neue Zähne", "Das ist lung, Mikroskopzahnheilkunde"; eine Hygienestraße", "Lache und die Welt lacht mit 'LU XQGRGHU VLQQJHPl lKQOLFKH $QNQGLJXQJHQ b) Werbung für die Hersteller und Vertreiber medizi- angebracht sind; (iii) an der Fassade des Gebäudes, QLVFKHU 3URGXNWH GDGXUFK ]X EHWUHLEHQ XQGRGHU LQGHPVLFKGLH2UGLQDWLRQEH¿QGHWHLQ6WHFNVFKLOG betreiben zu lassen, dass die Marke "Cerec" in mit der Aufschrift "Zähne ein Leben lang Denta beaute Ankündigungen auf meinen Webseiten, z. B. der Zahnmedizin www.dentabeaute.com Zahntechnik :HEVHLWHZZZPHLQ]DKQDWXQGRGHUGHU:HEVHLWH =DKQPHGL]LQXQGRGHUVLQQJHPllKQOLFKH$QNQGL www.zahnarztordination.wien, verwendet wird; gungen angebracht ist; 3. Die Österreichische Zahnärztekammer wird ermächtigt, b) auf dem Ordinationsschild den Namen eines Zahntech- die Punkte 1. und 3. dieser Erklärung binnen 9 Mona- QLNHUVDQ]XIKUHQXQGRGHUDQIKUHQ]XODVVHQ ten nach Unterzeichnung in einer Ausgabe der Zeitung "Österreichische Zahnärzte-Zeitung" im Textteil mit F LKUH ]DKQlU]WOLFKHQ /HLVWXQJHQ LQ |ϑHQWOLFKHQ $Q- Normallettern wie für redaktionelle Artikel verwendet, kündigungen, insbesondere auf einer Website im mit Überschrift und meinem Namen im Fettdruck sowie ,QWHUQHW GDGXUFK DQ]XSUHLVHQ XQGRGHU DQSUHLVHQ PLW7H[WXPUDQGXQJYHU|ϑHQWOLFKHQ]XODVVHQ zu lassen, dass darin behauptet wird, sie würden bei Denta Beaute die neuesten Technologien der Zahnme- GL]LQXPVHW]HQXQGRGHUGDGXUFKGDVVVLQQJHPl Dr. Zsolt FISCHER gleiche Behauptungen aufgestellt werden; :LHQDP2NWREHU G LQ GHU gϑHQWOLFKNHLW 3UHLVH IU SULYDW]DKQlU]WOLFKH /HLVWXQJHQ ]X QHQQHQ XQGRGHU QHQQHQ ]X ODVVHQ LQVEHVRQGHUHGXUFKGLH9HU|ϑHQWOLFKXQJYRQ3UHLVHQ für zahnmedizinische Behandlungen auf einer Website im Internet. 3. Die Österreichische Zahnärztekammer wird ermächtigt, Punkte 1. und 3. dieser Erklärung binnen 9 Monaten nach 12 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11-12/2019
Gesetz & Recht Vergleichsausfertigung Unterzeichnung in einer Ausgabe der Zeitung "Österrei- und Zeilenabständen wie auf dieser Webseite üblich, mit chische Zahnärzte-Zeitung" im Textteil mit Normallettern den üblichen graphischen Hervorhebungen, fettgedruck- wie für redaktionell e Artikel verwendet, mit Überschrift ten Namen der Prozessparteien, Fettdruckumrandung, zu und den Namen der Parteien in Fettdruck sowie mit Text- YHU|ϑHQWOLFKHQ XPUDQGXQJYHU|ϑHQWOLFKHQ]XODVVHQ 3. Die Beklagten ermächtigen die klagende Partei, diesen Vergleich binnen 9 Monaten auf ihre Kosten in je einer DDr. Jaroslav BELSKY Ausgabe der Zeitungen "Kronen-Zeitung" und "Österreichi- Dr. Dijana WIRTH sche Zahnärzte-Zeitung" (ÖZZ), jeweils im Textteil mit Dr. Ioana DEJEU Normallettern, wie für redaktionelle Artikel verwendet, mit Überschrift und den Namen der Parteien und deren Vertre- Wien, am 23. September 2019 WHULP)HWWGUXFNVRZLHPLW7H[WXPUDQGXQJYHU|ϑHQWOLFKHQ zu lassen. 4. 'LH%HNODJWHQYHUSÀLFKWHQVLFK]XUXQJHWHLOWHQ+DQGEHL sonstiger Exekution, der klagenden Partei zu Handen des .ODJHYHUWUHWHUVGLHPLW(85YHUJOLFKHQHQ.RVWHQ GLHVHV5HFKWVVWUHLWV GDULQHQWKDOWHQ(85DQ86W 2 &JE und EUR 817,30 an Barauslagen) sowie die Kosten der 9HU|ϑHQWOLFKXQJ GLHVHV 9HUJOHLFKHV LQ GHU g== YRQ (85 Vergleichsausfertigung GDULQ HQWKDOWHQ (85 DQ 86W GHPQDFK LQVJHVDPW(85ELQQHQ7DJHQDE5HFKWVZLUN- Klagende Partei samkeit dieses Vergleiches zu bezahlen. Österreichische Zahnärztekammer :LHQ.RKOPDUNW 5. 'LHNODJHQGH3DUWHLYHU]LFKWHWGDUDXIYRQGHU9HU|ϑHQW- vertreten durch lichungsermächtigung in der Kronen-Zeitung Gebrauch Dr. Friedrich Schulz, Rechtsanwalt ]XPDFKHQZHQQGLH8QWHUODVVXQJVYHUSÀLFKWXQJJHPl 1010 :LHQ6WRFNLP(LVHQ3ODW] Punkt 1. beachtet und sämtliche Kosten gemäß Punkt 4. dieses Vergleiches pünktlich bezahlt werden. 1. Beklagte Partei Dr. Csaba SA N D O R, Zahnarzt Dieser Vergleich erlangt Rechtswirksamkeit, wenn er nicht 4400 Steyr, Werner-von-Siemens-Straße 3-5 mittels Schriftsatz bis spätestens 13. September 2019 bei 2. Beklagte Partei Gericht einlangend widerrufen wird. Alexander HERRMANN, Angestellter 4400 Steyr, :DOGUDQGVWUDH vertreten durch Landesgericht Steyr, Abteilung 2 Mag. Dr. Peter PFEIL, Rechtsanwalt 4451 Garsten, Otakarstraße 3 Steyr, 27. August 2019 wegen: € 34.000,00 samt Anhang Mag. Michael Lichtenegger (8QWHUODVVXQJXQG8UWHLOVYHU|ϑHQWOLFKXQJ) (Richter) Die Parteien haben bei der Tagsatzung am 27. August 2019 folgenden gerichtlichen Vergleich geschlossen: 1. 'LH %HNODJWHQ YHUSÀLFKWHQ VLFK EHL VRQVWLJHU ([HNXWLRQ es zu unterlassen, Werbung für zahnärztliche Leistungen des Erstbeklagten im Internet auf nicht vom Erstbeklag- ten betriebenen Webseiten, z. B. auf der Webseite www. ]DKQFHQWHUDW]XEHWUHLEHQXQGRGHUEHWUHLEHQ]XODVVHQ 2. 'HU=ZHLWEHNODJWHYHUSÀLFKWHWVLFKGLHVHQ9HUJOHLFKELQ- nen 3 Monaten nach Rechtskraft für die Dauer von einem Monat auf der Webseite mit der Internetadresse www. zahncenter.at oder, sollte diese Internetadresse geändert werden, auf der Webseite der an die Stelle der Internet- adresse www.zahncenter.at verwendeten Internetadresse, und zwar auf der Startseite im oberen, bei Aufruf der Seite sofort sichtbaren Teil mit Schriftbild, Schriftgröße © fotolia.com ÖZZ 11-12/2019 I www.zahnaerztekammer.at 13
Gesetz & Recht Versäumungsurteil 17 &JE GDGXUFKDQ]XSUHLVHQXQGRGHUDQSUHLVHQ]XODVVHQ dass er "modernste Behandlungsmethoden" XQG oder "modernste Technologie und Wissen" anbieten Versäumungsurteil ZUGH XQGRGHU GDGXUFK GDVV VLQQJHPl JOHLFKH Behauptungen aufgestellt werden; Im Namen der Republik d) Werbung für die Hersteller und Vertreiber medizi- QLVFKHU 3URGXNWH GDGXUFK ]X EHWUHLEHQ XQGRGHU betreiben zu lassen, dass beispielsweise die Marken Das Handelsgericht Wien hat durch den Richter Dr. Jürgen /XPLQHHUVXQGRGHU&HULQDWHLQ|ϑHQWOLFKHQ$QNQ- Exner in der Rechtssache der digungen wie auf einer Webseite im Internet oder auf einem Ordinationsschild verwendet werden; klagenden Partei: Österreichische Zahnärztekammer e) Plakatwerbung für seine zahnärztlichen Leistungen :LHQ.RKOPDUNW ]XEHWUHLEHQXQGRGHUEHWUHLEHQ]XODVVHQ]%GD- vertreten durch: durch, dass in den Fensterscheiben seiner Ordination Dr. Friedrich Schulz, Rechtsanwalt GLH$XIVFKULIW60,/(678',2XQGRGHUHLQVWLOLVLHUWH :LHQ6WRFNLP(LVHQ3ODW] =DKQDQJHEUDFKWVLQGXQGRGHUGDGXUFKGDVVDQGHU Fassade ein Plakat angebracht ist; gegen die beklagte Partei: Dr. Mate ACS, Zahnarzt, f) auf einem Ordinationsschild "Prothetik", "Oral- 1140 :LHQ/LQ]HU6WUDH chirurgie", "Mundhygiene", "Laserbehandlung", "professionelle Zahnreinigung"XQGRGHU"Lumineers" DQ]XIKUHQXQGRGHUDQIKUHQ]XODVVHQ zu Recht erkannt: 2. Der Beklagte ist bei sonstiger Exekution schuldig, den 1. Der Beklagte ist bei sonstiger Exekution schuldig, es zu stattgebenden Teil des Urteilsspruchs, ausgenommen die unterlassen, Kostenentscheidung, binnen 3 Monaten nach Rechtskraft für die Dauer von 2 Monaten auf der Webseite mit der a) Werbung für seine Einzelordination im Plural zu be- Internetadresse www.dentimplant.at oder, sollte diese WUHLEHQXQGRGHUEHWUHLEHQ]XODVVHQ]%GXUFK$Q- Internetadresse geändert werden, auf der Webseite der kündigungen in einer Webseite im Internet, in denen an der Stelle der Internetadresse www.dentimplant. von "unsere Fachzahnärzte", "unser Schwerpunkt", at verwendeten Internetadresse auf der Startseite "unserer Qualität", "unsere Behandlungsmethoden", VR GDVV GLH 9HU|ϑHQWOLFKXQJ LP VRIRUW VLFKWEDUHQ 7HLO "unsere Patienten" XQGRGHU GDYRQ GLH 5HGH LVW erscheint, und zwar mit Schriftbild, Schriftgröße und dass "wir wollen, dass Patienten zu uns kommen", Zeilenabständen wie auf dieser Webseite üblich, mit den "wir gemeinsam die Behandlung erarbeiten", "wir üblichen graphischen Hervorhebungen, fettgedruckten nur Produkte von höchster Qualität verwenden", Namen der Prozessparteien, Fettdruckumrandung, zu "wir gerne zur Verfügung stehen", "wir Behandlung YHU|ϑHQWOLFKHQ anbieten", "wir darauf achten, dass keine Wartezeiten entstehen", "wir auch spätabends oder am Samstag 3. Die klagende Partei wird ermächtigt, den stattgebenden zur Verfügung stehen"XQGRGHUGDGXUFKGDVVVLQQ- Teil dieses Urteilsspruchs, ausgenommen die Kostenent- gemäß gleiche Ankündigungen gemacht werden; scheidung, binnen 9 Monaten nach Rechtskraft auf Kosten des Beklagten in je einer Ausgabe der Kronenzeitung und b) für seine Ordination die Bezeichnung "Zentrum" al- Österreichischen Zahnärzte-Zeitung (ÖZZ), jeweils im OHLQXQGRGHULQ9HUELQGXQJPLWZHLWHUHQ%HJULϑHQ Textteil mit Normallettern wie für redaktionelle Artikel ZLH ] % =DKQPHGL]LQLVFKHV =HQWUXP XQGRGHU üblich, mit Überschrift und den Namen der Parteien und " Ganzheitliches Zahnmedizinisches Zentrum" zu deren Vertreter im Fettdruck sowie mit Textumrandung, YHUZHQGHQXQGRGHUYHUZHQGHQ]XODVVHQ]%DXI YHU|ϑHQWOLFKHQ]XODVVHQ einem Ordinationsschild; c) VHLQH]DKQlU]WOLFKHQ/HLVWXQJHQLQ|ϑHQWOLFKHQ$Q- Handelsgericht Wien kündigungen, wie z. B. in einer Webseite im Internet, Abt. 17, am 7. August 2019 14 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11-12/2019
PATIENTEN MIT GINGIVITIS? ES IST JETZT ZEIT ZU HANDELN! ... ODER ZUR VORÜBERGEHENDEN KEIMZAHL- ZUR GEZIELTEN BEHANDLUNG EINZELNER REDUKTION IM GESAMTEN MUNDRAUM ENTZÜNDETER STELLEN AM ZAHNFLEISCH Beseitigt Entzündungen verursachende Applikatorspitze ermöglicht ein präzises Bakterien in nur 60 Sekunden Auftragen des Gels Geeignet für Anwender, die eine alkoholhaltige Kann auch unterstützend nach parodontal- Mundspülung vermeiden möchten chirurgischen Eingriffen angewendet werden DIE VON ZAHNÄRZTEN EMPFOHLENE NR. 1 – CHLORHEXAMED* * IPSOS Expert Performance Tracker, Germany, Dentists, Wave 02, 2018. Chlorhexamed DIREKT 1% Gel. Wirkstoff: Chlorhexidinbis(D-gluconat). Zusammensetzung: 1 g Gel enthält 10 mg Chlorhexidinbis(D-gluconat). Sonstige Bestandteile: Propanol (Ph. Eur.), Hyprolose, Natriumacetat, Macro- golglycerolhydroxystearat (Ph. Eur.), gereinigtes Wasser, Levomenthol, Pfefferminzöl. Anwendungsgebiete: Vorübergehende unterstützende Behandlung von bakteriell bedingten Entzündungen des Zahnfleisches (Gingivitis) und der Mundschleimhaut sowie nach parodontalchirurgischen Eingriffen. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen Chlorhexidinbis(D-gluconat), Levomenthol, Pfefferminzöl oder einen der sonstigen Bestandteile. Nicht anwenden: auf schlecht durchblutetem Gewebe, bei erosiv-desquamativen Veränderungen der Mundschleimhaut sowie bei Wunden und Ulzerationen. Nebenwirkungen: Häufig: reversible Beeinträchtigung des Geschmacksempfindens, reversibles Taubheitsgefühl der Zunge, reversible Verfärbungen des Zahnhartgewebes, reversible Verfärbungen von Restaurationen (u.a. Füllungen) und Zungenpapillen. Gelegentlich: kribbelndes oder brennendes Gefühl auf der Zunge zu Beginn der Behandlung. Selten: Überempfindlichkeitsreaktionen (u.a. Urtikaria, Erythem, Pruritus); reversible desquamative Veränderungen und Reizungen/Schwellungen der Mukosa, reversible Parotisschwellung. Sehr selten: anaphylaktischer Schock. Nicht bekannt: Reizungen/Irritationen des Mundraumes. Warnhinweise: Enthält Macrogolglycerolhydroxystearat, Levomenthol und Pfefferminzöl. Apothekenpflichtig. Stand: 04/2017. GlaxoSmithKline Consumer Healthcare GmbH & Co. KG, Barthstraße 4, 80339 München Chlorhexamed FORTE alkoholfrei 0,2%. Wirkstoff: Chlorhexidinbis(D-gluconat). Zusammensetzung: 100 ml Lösg. enthalten 0,2 g Chlorhexidinbis(D-gluconat). Sonstige Bestandteile: Pfefferminzaroma, Macrogolglycerolhydro- xystearat (Ph. Eur.), Glycerol, Sorbitol-Lösung 70% (nicht kristallisierend) (Ph. Eur.), gereinigtes Wasser. Anwendungsgebiete: Die antiseptische Lösung wird angewendet zur vorübergehenden Keimzahlverminderung im Mundraum, CHDE/CHCHL/0022/19 20190430 Unterstützung der Heilungsphase nach parodontalchirurgischen Eingriffen durch Hemmung der Plaque-Bildung, vorübergehenden unterstützenden Behandlung bei bakteriell bedingten Zahnfleischentzündungen (Gingivitis) und bei ein- geschränkter Mundhygienefähigkeit. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegenüber Chlorhexidinbis(D-gluconat), Pfefferminzaroma oder einen der sonstigen Bestandteile. Darf nicht angewendet werden: auf schlecht durchblutetem Gewebe, bei Wunden und Geschwüren (Ulzerationen), oberflächlichen, nicht-blutenden Abschilferungen der Mundschleimhaut (erosiv-desquamativen Veränderungen), sowie von Personen, die das Schlucken nicht richtig kontrollieren können (u. a. Kinder. < 6 J). Nebenwirkungen: Häufig: reversible Verfärbungen des Zahnhartgewebes, reversible Verfärbungen von Restaurationen (u.a. Füllungen) u. der Zungenpapillen (Verfärbungen kann zum Teil durch sachgemäße Anwendung entsprechend der Dosierungsanleitung sowie einem reduzierten Konsum von stark färbenden Lebensmitteln und Getränken wie z. B. Tee, Kaffee oder Rotwein vorgebeugt werden. Bei Vollprothesen empfiehlt sich ein Spezial- reiniger). Gelegentlich: kribbelndes oder brennendes Gefühl auf der Zunge zu Beginn der Behandlung (Diese NW verschwindet gewöhnlich mit fortgesetzter Anwendung). Selten: Überempfindlichkeitsreaktionen (u.a. Urtikaria, Erythem, Pruritus). Sehr selten: anaphylaktischer Schock. Nicht bekannt: reversible Parotisschwellung; reversible desquamative Veränderungen der Mukosa, kribbelndes oder brennendes Gefühl der Zunge zu Beginn der Behandlung, reversible Beeinträchtigung des Geschmacksempfindens, reversibles Taubheitsgefühl der Zunge (Diese NW verschwinden gewöhnlich mit fortgesetzter Anwendung). Warnhinweis: Enthält Pfefferminzaroma u. Macrogolglycerolhydroxystearat (Ph. Eur.). Apothekenpflichtig. Stand: 11/2016. GlaxoSmithKline Consumer Healthcare GmbH & Co. KG, Barthstraße 4, 80339 München Marken sind Eigentum der GSK Unternehmensgruppe oder an diese lizenziert. ©2019 GSK oder Lizenzgeber
Versicherung Zahnärzte als Sachverständige Die „geheimen Tricks“ im Umgang mit Versicherungen Was sind die Tricks erfahrener Teil 32: Zahnärzte als Sachverständige Versicherungsberater im immer Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch sieht grundsätzlich jeden Zahnarzt als sachverständig an. Das Gesetz formuliert schwierigeren Umgang mit dies in § 1299 ABGB, und das seit immerhin 1812. Begründet den Versicherungsgesellschaften? wird darin eine besondere „Sachverständigenhaftungʦ, weil die Tätigkeit „eigene Kunstkenntnisseʦ erfordert, und wer Die werden natürlich von niemandem „sich den notwendigen Fleiß und die erforderlichen, nicht gewöhnlichen Kenntnisse zutraue; […] muss daher den verraten – außer eben hier, Mangel derselben vertreten.ʦ für alle für Zahnärztinnen Das ist eine schöne, klare Sprache, die auch etliche Recht- und Zahnärzte relevanten schreibreformen später immer noch gut verstanden werden kann! Der moderne Gesetzgeber sollte sich hier vielleicht Versicherungsfragen. KlX¿JHUHLQ%HLVSLHOQHKPHQ © stock.adobe.com 16 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 11-12/2019
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