Online-Umfrage zur COVID-19 Krise - Zahnärzte-Zeitung - Österreichische Zahnärztekammer
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Ausgabe Oktober 2020 Nr. 9-10/2020 Österreichische Post AG MZ 02Z032843 M Österreichische Zahnärztekammer, Kohlmarkt 11/6, 1010 Wien Österreichische Zahnärzte-Zeitung Online-Umfrage zur COVID-19 Krise © stock.adobe.com www.zahnaerztekammer.at
Parodontitis-Patienten benötigen jeden Tag eine hocheffiziente Plaque-Kontrolle Lebende Tote Bakterien Bakterien vor 12 Stunden nach der Produkt- der Produkt- anwendung anwendung • Signifikante und lang anhaltende1,* Reduktion von Plaque-Bakterien mit meridol® PARODONT EXPERT meridol® PARODONT EXPERT Überlegene† antibakterielle Wirksamkeit, die Sie sehen können1: • Höhere Konzentration antibakterieller Inhaltsstoffe# • Erhöht die Widerstandsfähigkeit vom Zahnfleisch gegen Parodontitis • Reduziert Plaque um mehr als 50 % nach 3 Monaten2 Für die tägliche Anwendung während und nach der Behandlung mit Chlorhexidin-Präparaten Für Fragen: Tel.: 05354-5300-0, www.elmex.at, Gebro Pharma GmbH, 6391 Fieberbrunn, Österreich * vs. Ausgangswert † Im Vergleich zu einer Konkurrenztechnologie für Zahnfleischprobleme # vs meridol® Zahnpasta Referenzen: 1 Müller-Breitenkamp F. et al. Poster präsentiert auf der DG PARO 2017 in Münster; P-35. 2 vs. Ausgangswert. Lorenz K. et al., Int J Dent Hygiene 2019 (17:237-243).
Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege! Seit dem Zusperren und Aufsperren Spitalspatienten und Intensivpati- gehend eine Kaskade an Krisen in der Republik ist nunmehr etwa ein enten weit von einer Überlastung der Finanzwirtschaft, dann in der halbes Jahr vergangen. Unser Wis- der Spitäler entfernt. Medizin und Realwirtschaft und schließlich eine sen um die biologischen Eigenschaf- ,QWHQVLYPHGL]LQNHQQHQRϑHQVLFKW- Staatsschuldenkrise verursacht ten des neuen Corona-Virus hat sich lich die Besonderheiten und Tücken hat. COVID-19 hat dieses Jahr enorm vergrößert. Der Ansatz vom des SARS-CoV2 und vor allem die ausgehend von einer Gesund- Anbeginn der Pandemie, das wirksame COVID-19-Behandlung heitskrise zu einer veritab- Gesundheitswesen vor einem viel besser. len Wirtschaftskrise geführt. Zusammenbruch zu schützen, Eine Belastung des Sozialsystems wurde erreicht. In Österreich Andererseits kam es weltweit zu wird allgemein befürchtet. Wirt- sind die Infektionszahlen im Herbst einer krisenhaften Entwicklung. schaftsforscher sagen, dass sich erwartungsgemäß wieder angestie- Wir kennen das von der Lehmann- der Arbeitsmarkt in Österreich erst gen. Gleichzeitig ist die Anzahl der Pleite, die 2008 von den USA aus- 2025 erholen wird. China, der Aus- © stock.adobe.com ÖZZ 9-10/2020 I www.zahnaerztekammer.at 1
ÖZZ Aktuelles gangspunkt der Pandemie, dürfte Zusammensetzung ƵƐĂŵŵĞŶƐĞƚnjƵŶŐĚĞƌ^ƚŝĐŚƉƌŽďĞ der Stichprobe sich wirtschaftlich am schnellsten erholen. Das ist ein Faktum und soll keine Verschwörungstheorie 40% unterstützen. Altersverteilung 33% weiblich 41% 30% 28% Der Umgang der österreichischen 10 Behörden mit der Pandemie ist 20% 17% 17% verbesserungsfähig. Von der Politik 0 wurde ein 72 Stunden-Takt gefor- weiblich 41% 10% dert: Bis zur Testung soll es maximal 3% 2% 24 Stunden dauern, 24 Stunden männlich 49% 0% bis zum Vorliegen des Ergebnisses bis 30 31 - 40 41 - 50 51 - 60 61 - 70 70 plus und weitere 24 Stunden bis zur Nachverfolgung der Kontakte. Und dieses 72 Stunden Prinzip funk- Haben Sieeinen Haben Sie einen Vertrag Vertrag mit mit einereiner Krankenkasse? Krankenkasse? Wenn Wenn ja, ja, welchen? welchen? tioniert in Wien überhaupt nicht. Die Wiener Gesundheitsbehör- de scheint personell komplett ϵϰй ϵϱй ϵϳй Nein: 23% überfordert. Auch dadurch sind die Infektionszahlen in Wien hochgeschnellt. Ja: 77% Eine Konsequenz ist die Reisewar- ϵϰй ϵϱй ϵϳй nung in Deutschland für Wien, was ϳй wiederum einen schweren Schlag für den angeschlagenen Stadttou- ÖGK BVAEB SVS Kieferorthopädie rismus in der Bundeshauptstadt darstellt. Dafür wurde in Wien eine VRJHQDQQWH5HJLVWULHUXQJVSÀLFKWLQ Waren Sie Waren Siean anCOVID-19 COVID-19erkrankt? erkrankt? der Gastronomie eingeführt. Dabei weist die AGES als zuständige Be- hörde lediglich einen Anteil von VIER :Ă͗ϭйJa: 1% Prozent am Infektionsgeschehen für die Gastronomie aus. Nur zum Ver- gleich ist der gemeinsame Haushalt für über 60 Prozent verantwortlich. Tatsächlich verweist die Wiener Verordnung auf das Epidemiegesetz, EĞŝŶ͗ϵϵй GDV QXU HLQH $XVNXQIWVSÀLFKW GHU Nein: 99% Wirte kennt. Die Gäste sind also QLFKWYHUSÀLFKWHWLKUH'DWHQSUHLV- • Nur 1R%Nur % der |sterreichischen der1österreichischen Zahnärztinnen undund Zahnärztinnen Zahnärzte Zahnärzte zugeben. Und eine Koppelung der waren waren an an COVID-19 COVID-19 erkrankt. erkrankt. Gästeregistrierung an die Bewirtung ist nach Datenschutz-Grundverord- 2 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 9-10/2020
ÖZZ Aktuelles © stock.adobe.com nung nicht zulässig. Der nächste MXULGLVFKH%DXFKÀHFNEDKQWVLFK War jemand aus Ihrem Ordinationsteam an COVID-19 erkrankt? War jemand aus Ihrem Ordinationsteam an COVID-19 erkrankt? somit an. Dafür gibt es in einem westlichen Bundesland übereifrige Beamte: Nachdem ein Corona- Ja: 2% :Ă͗Ϯй Virus-positiv getesteter Patient am Vortag in einer zahnärztlichen Ordi- nation war, wollte die Gesundheits- EHK|UGHGLHEHWUHϑHQGH2UGLQDWLRQ schließen. Das ist sachlich absolut EĞŝŶ ϵϴй ungerechtfertigt. Wozu tragen wir in unseren Ordinationen denn eine persönliche Schutzaus- R Nein: Auch98% innerhalb der Ordinationsteams fallen die COVID-19 Erkrankungen ähnlich niedrig aus. rüstung (PSA) und halten klare Hygienekonzepte ein? Um eben • Auch innerhalb der Ordinationsteams fallen die COVID-19 eine Infektion der Patientinnen und Erkrankungen ähnlich niedrig aus. Patienten, des zahnärztlichen Teams ÖZZ 9-10/2020 I www.zahnaerztekammer.at 3
ÖZZ Aktuelles Haben Sie finanzielle Unterstützung (z. B. Kurzarbeit, Fixkostenzuschuss etc.) und der Zahnärztin beziehungsweise +DEHQ6LH¿QDQ]LHOOH8QWHUVWW]XQJ ]%.XU]DUEHLW)L[NRVWHQ beantragt? des Zahnarztes zu verhindern! zuschuss etc.) beantragt? Aktuelle Studien und Leitlinien zeigen ein immer klareres Bild, welche hygienischen Maßnahmen EĞŝŶ͗ϮϬй EĞŝŶ͗ϮϬй • 80 % der befragten Zahnärztinnen in zahnärztlichen Ordinationen ein- XQG=DKQlU]WHJHEHQDQ¿QDQ]LHOOH gehalten werden sollen. Ich darf Sie Unterstützung aufgrund der Corona- insbesondere auf die diesbezügliche bedingten Ausfälle beantragt zu haben. Leitlinie S1 der DGZMK verweisen. :Ă͗ϴϬй :Ă͗ϴϬй Den entsprechenden Link finden Sie auf der ÖZÄK-Homepage. Bis heute gibt es weder in Italien noch in Österreich einen do- kumentierten Fall, bei dem ein Bitte geben Sie an, welche Art von finanzieller Unterstützung Sie beantragt %LWWHJHEHQ6LHDQZHOFKH$UWYRQ¿QDQ]LHOOHU8QWHUVWW]XQJ6LH haben (Mehrfachantworten möglich). Patientenkontakt zu einer In- beantragt haben (Mehrfachantworten möglich). fektion des Zahnarztes und sei- nes Teams oder in der anderen Kurzarbeit 97% Richtung des Patienten geführt Kurzarbeit Fixkostenzuschuss 12% 97% hätte. SARS-CoV2 wird eben durch Tröpfchen übertragen. Mietreduktion Fixkostenzuschuss 8% 12% Bei zahnärztlicher Behandlung Zwischenfinanzierung 3% Mietreduktion 8% entstehender Spraynebel ist Stundung Steuer bzw. Krankenkasse 21% aber etwas gänzlich anderes. In Zwischenfinanzierung 3% Andere, welche 10% der Laienpresse wird dann oftmals Stundung Steuer bzw. Krankenkasse 21% fälschlicherweise Aerosol in der 0% 50% 100% 150% Zahnarztordination als besonders Andere, welche 10% gefährlich bezeichnet. 0% 50% 100% 150% Die österreichische Zahnärzteschaft hat die zahnmedizinische Versor- gung der österreichischen Bevöl- +DEHQ6LHHLQHRGHUPHKUHUHGLHVHU¿QDQ]LHOOHQ8QWHUVWW]XQJHQ +DEHQ6LHHLQHRGHUPHKUHUHGLHVHUILQDQ]LHOOHQ8QWHUVWW]XQJHQHUKDOWHQ" kerung immer aufrechterhalten. erhalten? Das war für unsere Patientinnen und Patienten entscheidend und auch ein starkes Signal an die Po- EĞŝŶ͗ϳй EĞŝŶ͗ϳй litik. Um zu erfahren, wie es der österreichischen Zahnärzteschaft • 93 % der befragten Zahnärztinnen XQG=DKQlU]WHGLHXP¿QDQ]LHOOH in der herausfordernden Zeit in Unterstützungen angesucht haben, diesem Frühjahr erging, hat die geben an, diese auch erhalten zu haben. Österreichische Zahnärztekammer :Ă͗ϵϯй ein Meinungsforschungsinstitut, die :Ă͗ϵϯй Firma Akonsult, beauftragt, eine Online-Befragung der rund 3.800 R GHUEHIUDJWHQ=DKQlU]WLQQHQXQG=DKQlU]WHGLHXPILQDQ]LHOOH niedergelassenen Zahnärztinnen 4 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 9-10/2020
ÖZZ Aktuelles und Zahnärzten im Zeitraum von 6LQG6LH]XIULHGHQPLWGHUGHQILQDQ]LHOOHQ8QWHUVWW]XQJHQGLH6LHHUKDOWHQ 6LQG6LH]XIULHGHQPLWGHUGHQ¿QDQ]LHOOHQ8QWHUVWW]XQJHQ Mitte Juli bis Ende August 2020 KDEHQ" die Sie erhalten haben? durchzuführen. Ich darf Ihnen die Ergebnisse dieser Umfrage nach- folgend präsentieren. Bei einer erfreulich hohen Teilnahme von etwa 26 Prozent zeigt sich eine repräsentative Verteilung in Be- ϯϲй ϯϬй zug auf das Geschlecht, das Alter, ϯϲй ϮϬй die Region und Kassenverträge. ϭϰй ϯϬй Laut dieser Umfrage kam es nur ϮϬй -D (KHUMD (KHUQHLQ 1HLQ ϭϰй bei einer minimalen Anzahl von Zahnärztinnen und Zahnärzten und Mitarbeiterinnen zu einer Infektion R GHUEHIUDJWHQ=DKQlU]WLQQHQXQG=DKQlU]WHVLQGPLWGHQ -D (KHUMD (KHUQHLQ 1HLQ ILQDQ]LHOOHQ+LOIHQGLHVLHDXIJUXQGGHU&RURQD.ULVHHUKDOWHQ mit SARS-CoV2. Eine Infektion im KDEHQ]XIULHGHQ E]ZHKHU]XIULHGHQ Rahmen eines Patientenkontaktes • 66 % der befragten Zahnärztinnen und Zahnärzte sind mit den R /HGLJOLFKVLQGQLFKW]XIULHGHQ geht aus der Umfrage nicht hervor. ¿QDQ]LHOOHQ+LOIHQGLHVLHDXIJUXQGGHU&RURQD.ULVHHUKDOWHQ haben, zufrieden (30 %) bzw. eher zufrieden (36 %). 93 Prozent der Zahnärztinnen und • Lediglich 14 % sind nicht zufrieden. Zahnärzte sagten, dass sie die Ordinationszeiten während der Corona-Krise reduziert hatten. Das Dafür haben 80 Prozent der Zahn- Fachmedien. Soziale Medien waren ist nicht erstaunlich, wenn man lU]WLQQHQXQG=DKQlU]WHHLQH¿QDQ- für lediglich elf Prozent eine wichtige bedenkt, dass die Republik rund zielle Unterstützung, vorwiegend Informationsquelle. sechs Wochen von Mitte März bis Kurzarbeit und Stundung von Steuer Ende April zugesperrt war. Gleich- beziehungsweise Krankenkassen- Ich bedanke mich bei Ihnen, sehr zeitig blieben aber 90 Prozent beiträgen, beantragt. 93 Prozent da- geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter der Ordinationen geöffnet. von haben die beantragte Unterstüt- Herr Kollege, für die hohe Bereit- Umsatzrückgänge waren im ersten zung erhalten und zwei Drittel sind schaft, an dieser Online-Befragung Quartal 2020 bei der Mehrheit der mit der erhaltenen Unterstützung teilzunehmen. Für die zahnärztliche Ordinationen um bis zu 20 Prozent, zufrieden. Die wichtigste Informati- Standesvertretung sind die Rückmel- im zweiten Quartal 2020 bei der onsquelle während der Corona-Krise dungen der Zahnärzteschaft die wich- Mehrheit der Ordinationen um bis war die Standesvertretung. Nach- tigste Anregung für weitere Schritte zu 40 Prozent zu beklagen. folgend kamen Massenmedien und beziehungsweise Vorgangsweisen. MR Dr. T. Horejs Präsident der Österreichischen Zahnärztekammer Impressum • Medieninhaber (Verleger), Herausgeber und Redaktion: gVWHUUHLFKLVFKH=DKQlU]WHNDPPHU.|USHUVFKDIW|ϑHQWOLFKHQ5HFKWV:LHQ.RKOPDUNW7HO )D[(0DLORϒFH#]DKQDHU]WHNDPPHUDW,QWHUQHWZZZ]DKQDHU]WHNDPPHUDWRedakteur: Präsident MR Dr. T. Horejs Pressereferent: MR DDr. C. Ratschew Anzeigenleitung:8.|QLJ(0DLORH]]#]DKQDHU]WHNDPPHUDWHerstellung, Druck und Vertrieb: Ferdinand Berger & Söhne GesmbH, 3580 Horn Anmerkung der Re- daktion: Namentlich gekennzeichnete Artikel stellen die persönliche Meinung des Autors dar. Der Nachdruck, auch auszugsweise, von Beiträgen jedweder Art ist nur mit ausdrücklicher Bewilligung des Herausgebers gestattet. Haftungsausschluss: Sämtliche Angaben in dieser Zeitschrift erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Autoren oder der Herausgeber ist ausgeschlossen. ÖZZ 9-10/2020 I www.zahnaerztekammer.at 5
ÖZZ Inhalt 20 Konjunkturstärkungspaket der Bundesregierung Zukunft der IUHLEHUXLFKHQ=DKQPHGL]LQ 50 © stock.adobe.com © Hauptverband der Sozialversicherungsträger, $3$+$5$/'6&+1(,'(5NURQHDW*UD¿N 13 © stock.adobe.com Umstellung des e-card Systems Aktuelles Versicherung 50 Tirol =XNXQIWGHUIUHLEHUXÀLFKHQ 08 Manöverkritiken 24 Mvst Zahnmedizin. 13 8PVWHOOXQJGHV 52 Wien e-card Systems Gabriele Apfelthaler Landesinfos geht in den Ruhestand. 14 Auslandsreferat: FDI-Stellungnahme zur 41 Burgenland EHUXÀLFKHQ)RUWELOGXQJ Fortbildungsdiplom für PAss. mit eLearning Diverses 40 Kärnten Vergabe von 12 Aufruf Kassenplanstellen. Gesetz & Recht 26 Karitative Sternfahrt 42 Niederösterreich des AMKO 16 Vergleichsausfertigung und Professionelle Ausbildung 8QWHUODVVXQJVHUNOlUXQJ zur Prophylaxe-Assistentin. 28 Pandemiestudie 44 Steiermark 31 Standesveränderungen - In memoriam und Standesmeldungen Steuer Dr. Peter Österreicher. - Rückblick auf die 36 Kunst - Ausstellungen 18 COVID-19- Zusammenarbeit mit Investitionsprämie Dr. Österreicher. - Vergabe von 20 Konjunkturstärkungspaket Kassenplanstellen. Fortbildung der Bundesregierung - Corona: Schutzmaßnahmen & Vorkehrungen. 53 Fortbildungskalender Inland. Rubriken: ++ 08 Aktuelles ++ 16 Gesetz & Recht ++ 18 Steuer ++ 24 Versicherung ++ 26 Diverses ++ 36 Kunst & Ausstellungen ++ 40 Landesinfos ++ 53 Fortbildung ++ 58 Diverses ++ 6 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 9-10/2020
kulzer.at/one-ozz VENUS DIAMOND ONE Venus Diamond ONE – Eine einzige Farbe für die täglichen Restaurationen. (IƂ]LHQWZLUWVFKDIWOLFKXQGYHUWU¦JOLFK 6HW]HQ6LHDXI(IƂ]LHQ]Ŏ GDV(LQIDUEHQ.RQ]HSWYHUHLQIDFKW%HVWHOOXQJ/RJLVWLNXQG$QZHQGXQJLQGHU 3UD[LV Bieten Sie Langlebigkeit – ODQJOHELJH5HVWDXUDWLRQHQGDQNGHUDX¡HUJHZ¸KQOLFKHQ:LGHUVWDQGVI¦KLJNHLW PLW¾EHU-DKUHQNOLQLVFKHU9HQXV'LDPRQG(UIDKUXQJ 3URƂWLHUHQ6LHYRQ6LFKHUKHLWXQG.RPSDWLELOLW¦WŎ(LQ6\VWHP]XU=DKQHUKDOWXQJŕPDGHLQ*HUPDQ\œXQG )UHLKHLWLQGHU$QZHQGXQJ (PSIHKOHQ6LH9HUWU¦JOLFKNHLWŎ%DVLHUHQGDXIGHU7&'0DWUL[LVW9HQXV'LDPRQGY¸OOLJIUHLYRQ%LV*0$ XQG%LVSKHQRO$YHUZDQGWHQ0RQRPHUHQ Nutzen Sie das Einführungsangebot und testen Sie Venus Diamond ONE. Kulzer.at/one-ozz Exklusives Aktionspaket Venus Diamond ONE Basis Kit © 2020 Kulzer Austria GmbH. Alle Rechte Vorbehalten.
Aktuelles Standespolitik Manöverkritiken Die Pandemie-Situation der letzten durch diese schwierige Zeit zu steuern Monate stellte für uns Zahnärzte sowohl und dabei die Voraussetzungen dafür im Bereich der praktischen Arbeit in zu schaffen, dass dies auch zukünftig in den Ordinationen als auch für die diesem Sinne gelingen möge. Tätigkeit und die Organisation der Zahnärztekammer in Bund und Ländern Gerade jetzt scheint mir daher der eine völlig neuartige Herausforderung richtige Zeitpunkt für manche dar, liebe Kolleginnen und Kollegen, „Manöverkritik“ gekommen zu sein, mit der wir noch nie zuvor konfrontiert der ich mich nun im Folgenden widmen waren. Gemeinsam und mit – bis auf möchte und zu der mir die kürzlich wenige unrühmliche Ausnahmen – abgeschlossene Mitgliederbefragung vereinten Kräften ist es uns allen aber der Österreichischen Zahnärztekammer sehr gut gelungen, unseren Berufsstand wichtige Informationen und stark, sicher und selbstbestimmt Anhaltspunkte liefert. D ie niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte haben vor einigen Wochen über die für sie zuständige Landeszahnärzte- kammer die Möglichkeit dazu bekommen, sich an einer Umfrage keit genützt haben. Nach einem allgemeinen Fragenkatalog JDEHVGDEHLDEVFKOLHHQGQRFKGLHRϑHQH)UDJHREHVHW- was gibt, das Sie der Zahnärztekammer mitteilen möchten, der Österreichischen Zahnärztekammer zu beteiligen, bei der es wovon 293 Teilnehmer dankenswerter Weise auch Gebrauch um die Fragestellung ging, wie sich die sogenannte „COVID-19- gemacht haben. Da diese Umfrage ganz bewusst anonym .ULVHʦDXILKUHEHUXÀLFKH7lWLJNHLWDXVJHZLUNWKDW durchgeführt wurde und uns die Einsender der Antworten daher namentlich nicht bekannt sind, besteht für uns Funk- An dieser Befragung, die wir in Zusammenarbeit mit einem tionäre naturgemäß keine Möglichkeit einer direkten und darauf spezialisierten Kommunikationsinstitut durchgeführt persönlichen Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Kammer- haben, nahmen immerhin 990 Kammermitglieder, also mehr mitglied. Daher möchte ich nun auf diesem Wege die dabei als ein Viertel der in die Zahnärzteliste aus dem niederge- DP KlX¿JVWHQ DQJHVSURFKHQHQ 7KHPHQNUHLVH HUOlXWHUQ lassenen Bereich Eingetragenen teil. An dieser Stelle sei all indem ich jeweils einleitend kursiv und farblich abgesetzt jenen Kolleginnen und Kollegen gedankt, die diese Möglich- den Originaltext der Kommentare wiedergeben darf. ÖZZ 9-10/2020 I www.zahnaerztekammer.at 9
Aktuelles Standespolitik Anhand der beiden folgenden Zitatsammlungen werden Sie menarbeit mit Handel und Gesundheitsbehörden nahezu bereits erkennen, wie diametral entgegengesetzt sich schon rund um die Uhr und auch mit Erfolg daran gearbeitet, diese von Grund auf der Zugang zum Thema COVID-19 innerhalb DXI GHP :HOWPDUNW Y|OOLJ YHUJULϑHQHQ $UWLNHO VR JXW ZLH der Zahnärzteschaft gestaltete: GDPDOVP|JOLFK]XEHVFKDϑHQ+LHUEHLLVWHVXQV]XP7HLO auch gelungen, von der Österreichischen Gesundheitskasse Standpunkt A: „Ich hätte mir mehr Information über und den Landessanitätsbehörden kostenlos zur Verfügung das Handling des Ordinationsbetriebes während Corona gestellte Hygieneartikel zu erhalten und an die Kollegen- JHZQVFKWʦ Ä(V JDE ]XHUVW ZHQLJ +DQGOXQJVDQOHLWXQJʦ schaft zu verteilen, die diese Maßnahme folgendermaßen „Keinerlei Auskunft bezüglich Verhaltensregeln während kommentiert: &RURQDʦÄ)UDJHQZHOFKH$UEHLWHQYHUULFKWHWZHUGHQGUIHQ und die Klärung, welche Tätigkeiten nun Schmerzbehandlung Ä%H]JOLFKGHU0DVNHQ]XODQJVDPUHDJLHUWXQGPLW6FKXW]- und medizinisch notwendige Behandlungen seien, konnten DQ]JHQ EHUUHDJLHUWʦ ÄZLU DUEHLWHQ PLW ))30DVNHQ QLFKWJHNOlUWZHUGHQʦÄ:HQQPDQLP0XQGEHKDQGHOWKlWWH 6FKXW]VFKLOGHUQ6FKXW]DQ]JHQXQG+DQGVFKXKHQʦÄ*U|- ehebaldigst auf die enorme Infektionsgefahr hingewiesen HQ GHU $Q]JH XQG GHU +DQGVFKXKH Y|OOLJ XQEUDXFKEDU ZHUGHQVROOHQʦ ZHOFKH)UDXKDW+DQGVFKXKHLQ*U|H;/"ʦÄYLHO]XZHQLJ XQG]XVSlW))30DVNHQʦÄGDQNHIUGLH8QWHUVWW]XQJPLW Standpunkt B: „Zahnärzte sollten immerhin selbstverant- 'HVLQIHNWLRQVPLWWHOQXQG+DQGVFKXKHQʦÄHLQ'DQNHVFK|Q ZRUWOLFKGHQNHQGH0LWJOLHGHUGHU*HVHOOVFKDIWGLHDQYRU- IUGLH2UJDQLVDWLRQGHU))30DVNHQʦÄ'DQNHIUGLH8Q- GHUVWHU)URQWGHUPHGL]LQLVFKHQ9HUVRUJXQJGHU%HY|ONHUXQJ WHUVWW]XQJPLW'HVLQIHNWLRQVPLWWHOQXQG+DQGVFKXKHQʦ stehen, darstellen, und keine überängstlichen, unbeholfenen Dumpfbacken sein, denen man vielleicht noch erklären muss, 'D]X LVW DQ]XPHUNHQ GDVV ZLU NHLQHUOHL (LQÀXVV DXI GLH wie man den Popo nach dem Stuhlgang reinigt. Sorry, ist Menge, Art oder Größe der uns zur Verfügung gestellten DEHUVRʦÄ:LHJHKWPDQPLWMHQHQ.ROOHJ,QQHQXPGLHLQ Waren hatten und dass diese zum Teil auch zeitlich und ört- GHQ0HGLHQGLHHLJHQH.DPPHUPDVVLYNULWLVLHUWHQREZRKO lich völlig unkoordiniert und von den ausführenden Stellen GLHVHGLH0DQJHOSURGXNWHDXFKQLFKWKHU]DXEHUQNRQQWH"ʦ sichtlich plan- und konzeptlos an uns ausgegeben wurden. Wir konnten daher schlichtweg nur weitergeben, was auch $XIGHUHLQHQ6HLWHJDEHVDOVRGHQRϑHQVLFKWOLFKQDFKYLH- LPPHU ZLU LQ MHGZHGHU *U|H DXI GLHVH :HLVH EHVFKDϑHQ lerlei Unterstützung und Hilfe rufenden, durch die neue und konnten, und genau das haben wir getan. ungewohnte Situation sehr verunsicherten Teil der Zahnärz- teschaft und auf der anderen Seite jenen, der die Lage von „Bitte für ausreichend Schutzartikel im Herbst sorgen, kein $QIDQJDQ]XU*lQ]HLP*ULϑKDWWHXQGGDKHUDOOHVDQGHUH Soldat würde ohne adäquate Ausrüstung nur mit einer Ba- als eine Reglementierung oder gar Bevormundung wünschte. GHKRVHEHNOHLGHWIUHLZLOOLJLQGHQ(LQVDW]]LHKHQʦ Dennoch bestand unsere Aufgabe als Standesvertretung aller ]DKQlU]WOLFK WlWLJHQ 3HUVRQHQ LP /DQG DEHU ]ZDQJVOlX¿J Diesem Ersuchen kann die Zahnärztekammer nur bedingt darin, diesen beiden denkbar unterschiedlichen Gruppen und und unverbindlich über die oben genannten Wege nach- Interessenslagen innerhalb der Kollegenschaft in gleicher kommen, da das Zahnärztegesetz die Verantwortung an Weise zu dienen, was sich, wenig überraschend, letztlich der notwendigen Lagerhaltung dem Zahnarzt auferlegt und sehr oft als eine Quadratur des Kreises erwies. das Zahnärztekammergesetz dieser nicht die Möglichkeit dazu gibt, eine Lagerhaltung für bzw. einen Handel mit Das größte Problem am Beginn der Ausgangsbeschränkungen Verbrauchsmaterialien zu betreiben. Wir niedergelassenen (Sie erinnern sich: es gibt für korrekte Bürger nur 4 Gründe, Zahnärzte sollten daher aus den Erfahrungen der letzten die eigenen 4 Wände zu verlassen und alle anderen sind Monate auf jeden Fall einmal die Lehre ziehen, dass wir die Ä*HIlKUGHUʦXQGRGHUÄ&RYLGLRWHQʦ ZDUGHU/LHIHUHQJSDVV Quantität des Materiallagers in unseren Ordinationen künftig EHWUHϑHQGGLHVRQVWY|OOLJSUREOHPORVHUKlOWOLFKHQ+\JLHQH- auf einen längeren Zeitraum auslegen sollten, als das bisher artikel, vor allem im Hinblick auf Schutzmasken, Untersu- nötig war. chungshandschuhe und Desinfektionsmittel. Ä'LH =DKQlU]WHNDPPHU VROOWH EHVRQGHUV ))3 XQG ))3 Ä6FKXW]DXVUVWXQJ))3XQG))30DVNHQXQG6FKXW]NOHL- 0DVNHQDXI9RUUDWEHVRUJHQXPXQVGLHZLULQHLQHU.ULVH dung waren nicht verfügbar, hätte mir von der Standesver- die Versorgung aufrecht erhalten, sofort unterstützen zu WUHWXQJPHKU8QWHUVWW]XQJHUZDUWHWʦ N|QQHQʦ Ä)U .ULVHQ GLHVHU $UW LVW HLQH (UULFKWXQJ HLQHU %HVFKDϑXQJV*PE+]XU$QVFKDϑXQJYRQ6FKXW]PDWHULDOLHQ Die hat es ja sehr wohl gegeben. Die Funktionäre und Mit- XQEHGLQJWHUIRUGHUOLFK:DUXPZXUGHLQGHUDEVHKEDUHQ.ULVH arbeiter der Österreichischen Zahnärztekammer und der so eine Einrichtung nicht errichtet, um rasch aus diversen Landeszahnärztekammern haben von Anfang an in Zusam- 4XHOOHQ6FKXW]DXVUVWXQJ]XHUZHUEHQ"ʦ 10 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 9-10/2020
Aktuelles Standespolitik Das kann man natürlich alles machen, keine Frage, allerdings Würde man vielleicht gefühlsmäßig meinen, doch: geht das nicht ganz einfach spontan und situationselastisch, denn es wären natürlich zuerst die dafür erforderlichen Ä0HLQH %HWULHEVXQWHUEUHFKXQJVYHUVLFKHUXQJ ZHLJHUW VLFK juridischen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen zu zu zahlen, trotz Unterbrechung des Betriebes durch die VFKDϑHQ'HU5HFKWVVWDDWZDUMDZHJHQGHV&RURQD9LUXVQXU 3DQGHPLHʦ selektiv aufgehoben, wie wir vom Verfassungsgerichtshof er- fahren durften. Wie oben erwähnt müsste also zuerst einmal Wenig überraschend kein Einzelfall, liebe Kolleginnen und der Nationalrat das Zahnärztekammergesetz dahingehend Kollegen. Wissen wir doch alle aus so mancher Lebenser- ändern, dass die rechtliche Basis für ein von der Standes- fahrung, dass Versicherungsgesellschaften mitunter nicht YHUWUHWXQJJHIKUWHV+DQGHOVXQWHUQHKPHQJHVFKDϑHQZLUG JDQ]XQEHJDEWGDULQVLQGLP6FKDGHQVIDOO*UQGH]X¿QGHQ Dann müssten Lager- und Verkaufsräume erworben und die nicht zahlen zu müssen. Wir taten also gut daran, uns den dafür erforderliche Personalstruktur aufgebaut und erhalten Betrieb unserer Ordinationen nicht von Amts wegen aktiv werden. All das wäre dann natürlich über drastisch erhöhte zwangsverbieten zu lassen. Das hätte dann nämlich, wie .DPPHUEHLWUlJH]X¿QDQ]LHUHQ ¿JXUD]HLJWGLHZDKUH.DWDVWURSKHIUXQVHUHQ%HUXIVVWDQG werden können. Zu guter Letzt müssen wir uns aber jedenfalls darüber im .ODUHQ VHLQ GDVV HLQH VROFKH ¿NWLYH :DUHQKDQGHOV *PE+ Zu guter Letzt wurde seitens der Befragungsteilnehmer GHU =DKQlU]WHNDPPHU DXI GHP :HOWPDUNW YHUJULϑHQH $U- YHUHLQ]HOWDEHUDXFKGLHgϑHQWOLFKNHLWVDUEHLWGHU=DKQlU]- tikel im Falle einer kurzfristig explodierenden Nachfrage tekammer kritisiert: QDWUOLFKDXFKQLFKWVFKQHOOHUXQGELOOLJHUEHVFKDϑHQN|QQWH als das dem international bestens vernetzten Dentalhandel „Die fehlende Kommunikation der Zahnärztekammer mit gelungen ist. LKUHQ0LWJOLHGHUQLQGHQHUVWHQ:RFKHQGHV/RFNGRZQKDW HLQHJHZLVVH9HUXQVLFKHUXQJEHZLUNWʦÄ.RPPXQLNDWLRQPLW Ä:DUXPZXUGHNHLQ¿QDQ]LHOOHU%HLWUDJGHU.DVVHQ]X.RV- XQV0LWJOLHGHUQYRQ0LWWH0lU]ELV(QGH$SULOPDQJHOKDIWʦ WHQGHU6FKXW]NOHLGXQJHLQJHIRUGHUW"ʦÄ'LH7DULIHPVVHQ UFNZLUNHQGHUK|KWZHUGHQIUDOOH.ROOHJHQGLHLKUH2U- Die Zahnärztekammer hat seit dem ersten in Österreich GLQDWLRQJH|ϑQHWKDWWHQʦÄ,FKELQVHKUHQWWlXVFKWGDVV registrierten Infektionsfall am 25. Februar 2020, bis heute VRYLHOH2UGLQDWLRQHQJHVFKORVVHQZDUHQʦÄ:DUXPZXUGH permanent aktualisiert, sowohl auf ihrer Homepage, 24 bisher kein neuer Honorarschlüssel mit den Kassen aus- Stunden täglich abrufbar, als auch in den einzelnen Bun- YHUKDQGHOWREZRKOGLH0DWHULDOEHVFKDϑXQJGHXWOLFKWHXUHU desländern zum Teil per elektronischer Rundschreiben, JHZRUGHQLVW"ʦ regelmäßig und lückenlos über alle relevanten Belange zum Thema COVID-19 informiert, weil jedes Printmedium Diese Forderungen haben wir natürlich erhoben, sie wurden aufgrund der Schnelllebigkeit der Inhalte viel zu langsam von der Sozialversicherung bis jetzt jedoch kategorisch gewesen wäre. Ein schnelleres und besser allgemein zugäng- abgelehnt. Im Gegenzug gelang es uns aber, als Akutmaß- liches standesinternes Informationsmedium als das Internet nahme und zur raschen Hilfe, die vom realen Kassenumsatz JLEWHVQLFKWZLUVLQGDEHUVHOEVWYHUVWlQGOLFKLPPHURϑHQ unabhängige Akontofortzahlung in Höhe des Vergleichszeit- für Verbesserungsvorschläge. Derzeit arbeiten wir diesbe- raumes im Vorjahr auszuverhandeln und damit sicherzu- züglich übrigens an einer Ergänzung der Homepage durch stellen, dass die Liquidität der Ordinationen erhalten bleibt. ein zusätzliches, österreichweit verfügbares elektronisches Selbstverständlich werden wir ungeachtet dessen weiterhin Kommunikationsmedium, das in den nächsten Monaten eine Abgeltung für den Faktor Kostenerhöhung im Hygiene- einsatzbereit sein sollte. bereich einfordern. Ä'LH5HJLHUXQJJDEVWQGOLFKH3UHVVHNRQIHUHQ]HQGLH|VWHU- Wechseln wir das Thema. Einige Kammermitglieder verlang- UHLFKLVFKH6WDQGHVYHUWUHWXQJZ|FKHQWOLFKH0HLQXQJHQ0HKU ten nach einer behördlich verfügten generellen Schließung Information und zeitnah trotz der stündlichen Entwicklung aller Zahnarztordinationen, um dann ihren Verdienstausfall ZlUHZLFKWLJJHZHVHQʦ durch die Betriebsunterbrechungsversicherungen ersetzt zu bekommen: Ich glaube nicht, dass eine Kollektivverwirrung, bei der sich absolut niemand mehr wirklich auskennt, wie wir Ä$XIJUXQGGHUIHKOHQGHQ)RUGHUXQJQDFK=ZDQJVVFKOLHXQJ sie als Folge der volatilen Corona-Kommunikationspolitik sind Existenzen bedroht, unsere Betriebsunterbrechungs- der Bundesregierung seit Monaten erleben, auch für die YHUVLFKHUXQJHQVLQGIHLQKHUDXVʦÄ%HLHLQHUYHUSÀLFKWHQGHQ interne Kommunikation innerhalb unseres Berufsstandes Quarantäne hätte die Betriebsunterbrechungsversicherung erstrebenswert gewesen wäre. Wir haben es uns daher JH]DKOWʦ von Anfang an zum Ziel gesetzt, Sie zwar immer möglichst ÖZZ 9-10/2020 I www.zahnaerztekammer.at 11
Aktuelles Standespolitik schnell, aber primär einmal gut vorbereitet, faktenbasiert „Ihr habt uns vertrauenswürdig und kompetent durch die- und daher verbindlich und kompetent über die für Sie rele- VHVFKZLHULJHXQGXQVLFKHUH=HLWJHIKUWʦÄ9LHOHQYLHOHQ vanten Inhalte zu informieren. Im Gegensatz zum fast schon 'DQNIU,KUHPKVDPH$UEHLWZlKUHQGGHU.ULVHʦÄ*URH legendären Kommunikationschaos der Bundesregierung hat Hochachtung für die Arbeitsleistung der Zahnärztekammer. die Zahnärztekammer daher bis dato auch keine einzige 9LHOHQ'DQNIUGHQKHUDXVUDJHQGHQ(LQVDW]ʦÄ'DQNHIU LKUHUYHU|ϑHQWOLFKWHQ$XVVDJHQRGHUVRQVWLJHQ3XEOLNDWLR- die Organisation der Schutzausrüstung und für die guten nen zurücknehmen oder auch nur revidieren müssen, was ,QIRUPDWLRQHQZlKUHQGGHU.ULVHʦÄ'DQNHIUGLHWROOH$U- die Richtigkeit unser Informationsstrategie eigentlich im EHLWʦÄ9LHOHQ'DQNELWWHZHLWHUVRʦ Nachhinein bestätigen sollte. Herzlichen Dank an Sie und größte Wertschätzung Ihnen Sehr unterschiedliche Kommentare gab es übrigens zur all- gegenüber auch unsererseits. gemeinen Zufriedenheit der Befragungsteilnehmer mit der Arbeit der Zahnärztekammer während der letzten Monate: Gerne geschehen. Machen wir. Ä+DEWLKUJHVFKODIHQ"ʦÄ,KUZDUWULFKWLJXQWHULUGLVFKTXDVL QLFKWYRUKDQGHQ(LQH)UHFKKHLWZDUGDV0DQDJHPHQWGHU =DKQlU]WHNDPPHU*HK|UHQDOOHVRIRUWVXVSHQGLHUWʦÄ'DV .ULVHQPDQDJHPHQWZDUHLQ'HVDVWHUʦÄ'LH=DKQlU]WHNDP- PHUKDWLQGHU.ULVHYHUVDJW±GLH2UGLQDWLRQHQKlWWHQRϒ]LHOO JHVFKORVVHQJHK|UWʦ MR DDr. Claudius Ratschew Pressereferent der 6FKDGHGDVVGLHEHWUHϑHQGHQ.ROOHJHQVFKHLQEDUHLQHJDU Österreichischen Zahnärztekammer so schlechte Meinung von ihrer Standesvertretung haben. Es gab erfreulicher Weise aber auch Rückmeldungen dieser Art: Aufruf Vorbesitzer einer englischen Triumph gesucht! Ein deutscher Motorradfan ist an die Österreichische Zahnärztekammer mit folgendem Ersuchen herangetreten: I ch recherchiere momentan die Historie einer Triumph, Baujahr 1929, die ich vor kurzem erworben habe. TRIUMPH 350 CO, %DXMDKU 1929 Laut mündlicher Überlieferung eines Vorbesitzers soll sich dieses Motorrad im Besitz eines in Österreich ansässigen Zahnarztes befunden haben, der es über Jahrzehnte in seiner Praxis als Dekorationsobjekt ausgestellt haben soll. Sollte Ihnen eventuell diesbezüglich etwas bekannt sein oder sollten Sie irgendwelche Informationen haben, sen- den Sie bitte eine E-Mail an: oezz@zahnaerztekammer.at 12 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 9-10/2020
Aktuelles Abrechnungsstelle © +DXSWYHUEDQGGHU6R]LDOYHUVLFKHUXQJVWUlJHU$3$+$5$/'6&+1(,'(5NURQHDW*UD¿N Umstellung des e-card Systems auf Release R20b Von Samstag, den 7. November 2020DEFD8KU bis Sonntag, den 8. November 20208KU wird das e-card System serverseitig umgestellt und steht daher nicht zur Verfügung. ,QGLHVHP=HLWUDXPLVWGDV(UIDVVHQYRQ.RQVXOWDWLRQHQDXVVFKOLHOLFKLP2ϓLQH0RGXV möglich! Am Dienstag, 10. November 2020, ab ca. 21.00 Uhr startet die erste Rollout-Welle, bei der das neue Release auf die GINAs von 300 Vertragspartnern verteilt wird. Der Rollout an die restlichen Vertragspartner erfolgt am Dienstag, 17. November 2020 ab ca. 21.00 Uhr. Die e-card Vertragspartner-Benutzerhandbücher wurden aktualisiert und stehen unter www.sozialversicherung.at zur Verfügung. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die e-card Serviceline unter: +43 (0) 50 124 33 22 ÖZZ 9-10/2020 I www.zahnaerztekammer.at 13
FDI-STELLUNGNAHME %HUXÀLFKH)RUWELOGXQJ mit eLearning Angenommen durch die FDI-Generalversammlung: September 2019, 6DQ)UDQFLVFR8QLWHG6WDWHV KONTEXT )RUWELOGXQJ &( DXFKEH]HLFKQHWDOVNRQWLQXLHUOLFKHEHUXÀLFKH)RUWELOGXQJ &3( NRQWLQXLHUOLFKHEHUXÀLFKH(QWZLFNOXQJ (CPD) oder kontinuierliche Kompetenzentwicklung ist ein wichtiger Bestandteil des lebenslangen Lernens und versetzt zahnmedizinische Fachkräfte in die Lage, ihr Wissen und ihre Kompetenzen auf dem neusten Stand zu halten, damit sie aktuelle fachliche Normen und die sich ändernden Bedürfnisse und Anforderungen der Bevölkerung erfüllen können. Zu den herkömmlichen CE-Methoden gehören das Lesen von Fachzeitschriften, der Besuch von Kursen und Konferenzen und die Teilnahme an Studiengruppen. Vor dem Hintergrund der jüngsten und kontinuierlichen Fortschritte der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) und der Lernmanagement-Systeme (LMS) hat es sich auch als praktikable Lösung herausgestellt, über das Internet auf Bildungsunterlagen zuzugreifen. Da die Qualität dieser Materialien sehr unterschiedlich ist, müssen Referenzstandards und allgemeine Grundsätze und Leitlinien entwickelt werden, um die Qualität dieser über )HUQ]XJULϑYHUIJEDUHQ&(0DWHULDOLHQ]XJHZlKUOHLVWHQ *(/781*6%(5(,&+ Mit der vorliegenden Stellungnahme stehen grundlegende Leitlinien und Empfehlungen für zahnmedizinische Fachkräfte im Hinblick auf den Zugang und die Durchführung von CE über unterschiedliche IKT- und LMS-Angebote zur Verfügung. DEFINITIONEN eLearning[1]ZLUGGH¿QLHUWDOV/HUQHQPLW+LOIHHOHNWURQLVFKHU0HGLHQW\SLVFKHUZHLVHEHUGDV,QWHUQHW *581'6b7=( &(LVWHLQHJUXQGOHJHQGHEHUXÀLFKH3ÀLFKWIU]DKQPHGL]LQLVFKH)DFKNUlIWH:LUVROOWHQGLHEHVWHQYHUIJEDUHQ5HV- sourcen nutzen, um unsere grundlegenden Kenntnisse, Techniken und Fähigkeiten auf Grundlage der aktuellen und bestverfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse und entsprechend den sich ändernden Ansprüchen der Bevölkerung auf dem neusten Stand zu halten. Die Kriterien und Grundsätze, die den Einsatz dieser Technologie unterstützen, und die Gestaltung von Bildungsangeboten, die aktives Lernen fördern und Gelegenheiten zur Selbsteinschätzung bieten, sollten ebenfalls beachtet werden[2]. Gute Referenzquellen stehen zur Verfügung[3]. 14 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 9-10/2020
67(//81*1$+0( Aufgrund der ständigen Fortschritte im Bereich der IKT & LMS kann das Internet für zahnmedizinische Fachkräfte eine leicht ]XJlQJOLFKH4XHOOHIUGHQ=XJULϑDXI&(0DWHULDOLHQXQGDQGHUHQW]OLFKH,QIRUPDWLRQHQVHLQ9HUJOHLFKEDUPLWDOOHQDQGHUHQ herkömmlichen CE-Unterlagen muss das eLearning jedoch ebenfalls nach den folgenden Prinzipien und Normen erfolgen: • Alle vorgelegten Bildungsmaterialien müssen wissenschaftlich fundiert, evidenzbasiert und unvoreingenommen sein. • Die Nutzer müssen sich der Tatsache bewusst sein, dass einige der Unterrichtsmaterialien auf persönlichen Meinungen beruhen können; dies ist besonders dann der Fall, wenn es um Entscheidungen über klinische Versorgung und den (LQVDW]VSH]L¿VFKHU7HFKQLNHQXQG0DWHULDOLHQJHKW'HUGLH9RUWUDJHQGHNDQQEHLGHU'HPRQVWUDWLRQVHLQLKUVXEMHNWLY bevorzugtes Verfahren zeigen. • &($QELHWHUXQG0RGHUDWRUHQPVVHQDOOH7HLOQHKPHUEHUHYWOYRUKDQGHQHEHUXÀLFKH,QWHUHVVHQNRQÀLNWHLQIRUPLHUHQ )DOOVGLHVH,QIRUPDWLRQHQQLFKWLQRϑHQVLFKWOLFKHU)RUPYRUKDQGHQVLQGVROOWHQGLH&(7HLOQHKPHUHLQH(UNOlUXQJEHU ,QWHUHVVHQNRQÀLNWHYRQGHP$QELHWHU0RGHUDWRUDQIRUGHUQ • Der Name (die Namen) der Person(en), die den Kurs durchführt bzw. durchführen, ist (sind) mit den Kontaktdaten anzuzeigen, damit die Teilnehmer Inhalte kommentieren und Fragen stellen können. • 'LHYHUPLWWHOWHQ,QIRUPDWLRQHQGUIHQ±XQDEKlQJLJYRQLKUHU4XHOOH±QLFKWPLWGHP$QVSUXFKGHVGH¿QLWLYOHW]WJOWLJHQ Wissensstandes vermittelt oder akzeptiert werden, selbst wenn diese Informationen auf aktuellen wissenschaftlichen Grundsätzen und Erkenntnissen basieren, denn unterschiedliche Studien können manchmal zu unterschiedlichen Er- gebnissen führen. • Falls es im Zusammenhang mit CE-Materialien zu Streitigkeiten kommt, sind Sachverständige zu Rate zu ziehen. • Regulierungsstellen können nach dem Grundsatz verfahren, Weiterbildungs-Credits nur von Anbietern zu akzeptieren, die von ihnen akkreditiert wurden. • Nutzer müssen sich der Tatsache bewusst sein, dass Online-Unterricht kein Ersatz für bestimmte Präsenzveranstaltungen wie praxisorientierte Kurse und Fallstudien sein kann, die eine aktive Beteiligung der Teilnehmer erfordern. • Es sollte ein Mechanismus vorhanden sein, der die Qualität des eLearning-Materials durch Feedback der Teilnehmer sicherstellt. DISCLAIMER Die Informationen in dieser Stellungnahme basieren jeweils auf dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand. Sie können so ausgelegt werden, dass sie existierende kulturelle Sensibilitäten und sozioökonomische Zwänge widerspiegeln. /,7(5$7851$&+:(,6( 1. Oxford Living Dictionary. 2. American Dental Association, 2016. Technical Report No. 1090 For Adoption and Augmentation of the Quality Matters Design Standards for Online and Blended Courses, General Standards 5 & 6. Available at: https://ebusiness.ada.org/ SURGXFWFDWDORJ,QIRUPDWLFV$'$7HFKQLFDO(useSsl. 3. Kavadelle A, et. al, 2013. European Journal of Dental Education :17 :1, 45–54 ÖZZ 9-10/2020 I www.zahnaerztekammer.at 15
Gesetz & Recht Vergleichsausfertigung 35 &JS 2. 'LHEHNODJWHQ3DUWHLHQYHUSÀLFKWHQVLFKGLHVHQ9HUJOHLFK binnen 3 Monaten nach Rechtskraft für die Dauer von 2 Monaten auf den Webseiten mit den Internetadressen www.zahnarzt-steiner.at und www.smileandbeauty.at Vergleichsausfertigung oder, sollten diese Internetadressen geändert werden, auf den Webseiten der an der Stelle der Internetadressen www.zahnarzt-steiner.at und www.smileandbeauty.at Klagende Partei verwendeten Internetadressen auf der Startseite im obe- Österreichische Zahnärztekammer ren, beim Aufrufen dieser Seite sofort sichtbaren Bereich :LHQ.RKOPDUNW mit Schriftbild, Schriftgröße und Zeilenabständen wie auf vertreten durch diesen Webseiten üblich, mit den üblichen graphischen Dr. Friedrich Schulz, Rechtsanwalt Hervorhebungen, fettgedruckten Namen der Prozesspar- 1010 :LHQ6WRFNLP(LVHQ3ODW] WHLHQ)HWWGUXFNXPUDQGXQJ]XYHU|ϑHQWOLFKHQ 1. Beklagte Partei Dr. Gerhard S T E I N E R, Zahnarzt 3. Die beklagten Parteien ermächtigen die klagende Partei, 8073 Feldkirchen b. Graz, Obere Seeparkgasse 1 diesen Vergleich binnen 24 Monaten auf ihre Kosten in vertreten durch je einer Ausgabe der Zeitungen „Kronenzeitungʦ, „Stei- Schima Rechtsanwalts GmbH rerinʦ und der „Österreichischen Zahnärzte-Zeitungʦ 1020 Wien, Trabrennstraße 28, 6.+7. OG (ÖZZ), jeweils im Textteil mit der für redaktionelle Artikel üblichen Schriftgröße, mit Überschrift und den Namen 2. Beklagte Partei der Parteien und deren Vertreter im Fettdruck sowie mit smile & beauty GmbH 7H[WXPUDQGXQJYHU|ϑHQWOLFKHQ]XODVVHQ 8403 Lebring, Oberer Trattenweg 4 vertreten durch Schima Rechtsanwalts GmbH 4. 'LH EHNODJWHQ 3DUWHLHQ YHUSÀLFKWHQ VLFK EHL VRQVWLJHU 1020 Wien, Trabrennstraße 28, 6.+7. OG Exekution zur ungeteilten Hand, der klagenden Partei zu Handen des Klagevertreters die mit € 6.217,30 ver- wegen: € 34.000,00 samt Anhang glichenen Kosten dieses Rechtsstreits (darin enthalten (*HZHUEOLFKHU5HFKWVVFKXW]8UKHEHUUHFKW) € 900,00 an USt und € 817,30 an Barauslagen) sowie GLH.RVWHQGHU9HU|ϑHQWOLFKXQJGLHVHV9HUJOHLFKHVLQGHU ÖZZ von € 995,40 (darin enthalten € 165,90 an USt), In der Verhandlung vom 16. Juli 2019 schließen die Parteien demnach insgesamt € 7.212,70 zu bezahlen, und zwar in nachstehenden gerichtlichen 11 monatlichen Raten zu je € 600,00 sowie einer Rate von € 612,70, wobei die erste Rate am 10. August 2019 und die Folgeraten jeweils am 10. der Folgemonate fällig sind. Vergleich 5. 'LHNODJHQGH3DUWHLYHU]LFKWHWDXIGLH9HU|ϑHQWOLFKXQJLP 1. 'LH EHNODJWHQ 3DUWHLHQ YHUSÀLFKWHQ VLFK EHL VRQVWLJHU Internet gemäß Punkt 2. dieses Vergleiches sowie darauf, Exekution, es zu unterlassen, YRQ GHU 9HU|ϑHQWOLFKXQJVHUPlFKWLJXQJ DXI .RVWHQ GHU beklagten Parteien in der „Kronen Zeitungʦ und in der a) für zahnärztliche Leistungen Anzeigen, welche ein Vier- „Steirerinʦ Gebrauch zu machen, wenn die Unterlassungs- tel einer Seite des jeweiligen Printmediums überschrei- SÀLFKWHQ JHP 3XQNW EHDFKWHW XQG ZHQQ VlPWOLFKH WHQLQVEHVJDQ]VHLWLJH$Q]HLJHQ]XYHU|ϑHQWOLFKHQ Kosten gemäß Punkt 4. dieses Vergleiches pünktlich XQGRGHUYHU|ϑHQWOLFKHQ]XODVVHQ bezahlt werden. E |ϑHQWOLFKH$QNQGLJXQJHQLQGHQHQQXURGHUDXFKGLH Zahnarztpraxis des Erstbeklagten beworben wird, z. B. in =HLWXQJVLQVHUDWHQXQGRGHUDXI:HEVHLWHQLP,QWHUQHW mit Ankündigungen nicht zahnmedizinischer Leistungen Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz, wie z. B. Haarentfernung, Tattoo-Entfernung, Entfernung Abteilung 35 YRQ$OWHUVXQG3LJPHQWÀHFNHQ.RUUHNWXUYRP3HUPD- Graz, 16. Juli 2019 QHQW0DNH8S)DOWHQEHKDQGOXQJHQ$XJHQOLGVWUDϑXQ- Mag. Thomas Hayn, Richter gen, Anti-Aging Gesichtsbehandlungen, Bodyforming, Botulinumtoxin und Hyaluronsäure-Behandlungen, CRYO 4S Kälteplattenbehandlungen und Micro Needling XQGRGHU PLW VLQQJHPl JOHLFKHQ $QNQGLJXQJHQ ]X YHUVHKHQXQGRGHUYHUVHKHQ]XODVVHQ c) zahnärztliche Tätigkeiten wie Bleaching, sei es auch als „kosmetisches Zahnbleachingʦ oder durch sinngemäß gleiche Bezeichnungen, durch die zweitbeklagte Partei DQ]XNQGLJHQXQGRGHUGXUFKGLH]ZHLWEHNODJWH3DUWHL auszuführen. 16 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 9-10/2020
Gesetz & Recht Unterlassungserklärung &JE 5. 6FKOLHOLFKYHUSÀLFKWHLFKPLFKGLHLQGHU5HFKWVVDFKH &JEGHV/DQGHVJHULFKWHV,QQVEUXFNDXIJHODX- fenen Klagskosten von € 3.103,53 (darin enthalten € 393,42 an 20 % USt und € 743,00 an Gerichtsgebühren) Unterlassungserklärung XQG GLH .RVWHQ GHU 9HU|ϑHQWOLFKXQJ GLHVHU (UNOlUXQJ in der ÖZZ von € 1.008,00 (darin enthalten € 168,00 an 20 % Ust), zusammen € 4.111,53 zu Handen des Klagende Partei Rechtsanwalts Dr. Friedrich Schulz auf dessen Konto bei Österreichische Zahnärztekammer der UniCredit Bank Austria IBAN AT82 1100 0017 0333 :LHQ.RKOPDUNW 3300 binnen 14 Tagen zu bezahlen. vertreten durch Dr. Friedrich Schulz, Rechtsanwalt 6. Ich nehme zur Kenntnis, dass im Falle der Annahme dieser :LHQ6WRFNLP(LVHQ3ODW] Erklärung durch die Österreichische Zahnärztekammer GDQQZHQQGLH8QWHUODVVXQJVSÀLFKWHQJHPl3XQNW Beklagte Partei zuverlässig beachtet und eingehalten und sämtliche Martina S Ö V D S N E S, Kosten gemäß Punkt 5. dieser Erklärung vollständig und Betreiberin eines Bräunungsstudios pünktlich bezahlt werden, die Österreichische Zahnärz- Sunless Beauty Lounge WHNDPPHU DXI GLH 9HU|ϑHQWOLFKXQJ GLHVHV 9HUJOHLFKHV 6380 St. Johann in Tirol, Innsbruckerstraße 39 gem. Punkt 2. im Internet verzichtet und auch davon $EVWDQGQLPPWYRQGHU9HU|ϑHQWOLFKXQJVHUPlFKWLJXQJ auf Kosten der Beklagten gem. Punkt 3. in der „Kronen Zeitungʦ Gebrauch zu machen. Ich, Martina SÖVDSNES, Betreiberin eines Bräunungs- studios in 6380 St. Johann in Tirol, lnnsbruckerstraße 39, erkläre Folgendes: 1. ,FK YHUSÀLFKWH PLFK DE VRIRUW HV ]X XQWHUODVVHQ Martina SÖVDSNES zahnärztliche Tätigkeiten, wie Bleaching, sei es auch als SUNLESS Beauty Lounge „kosmetisches Zahnbleachingʦ, „kosmetische Zahnauf- hellungʦ oder durch sinngemäß gleiche Bezeichnungen St. Johann in Tirol, am 1. September 2020 DQ]XNQGLJHQRGHUDXV]XIKUHQ 2. ,FK YHUSÀLFKWH PLFK ZHLWHUV GLHVH (UNOlUXQJ ELQQHQ 3 Monaten für die Dauer von 2 Monaten auf der Webseite mit der Internetadresse www.sunless-beauty-lounge.at oder, sollte diese Internetadresse geändert werden, auf der Webseite der an der Stelle der Internetadresse www.sunless-beauty-lounge.at verwendeten Internet- DGUHVVHDXIGHU6WDUWVHLWHVRGDVVGLH9HU|ϑHQWOLFKXQJ im sofort sichtbaren Teil erscheint, und zwar mit Schrift- bild, Schriftgröße und Zeilenabständen wie auf dieser Webseite üblich, mit den üblichen graphischen Hervor- hebungen, fettgedruckten Namen der Prozessparteien, )HWWGUXFNXPUDQGXQJ]XYHU|ϑHQWOLFKHQ 3. Ich ermächtige die Österreichische Zahnärztekammer, diese Erklärung binnen 60 Monaten auf unsere Kosten in je einer Ausgabe der „Kronenzeitungʦ und „Österreichi- schen Zahnärzte-Zeitungʦ (ÖZZ), jeweils im Textteil mit Normallettern wie für redaktionelle Artikel üblich, mit Überschrift und den Namen der Parteien und deren Vertreter im Fettdruck sowie mit Textumrandung, ver- |ϑHQWOLFKHQ]XODVVHQ 4. )UGHQ)DOONQIWLJHQ=XZLGHUKDQGHOQVYHUSÀLFKWHLFK mich, in jedem einzelnen Fall und für jeden einzelnen Verstoß eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht ©f unterliegende Konventionalstrafe an die Österreichische otoli a.co m Zahnärztekammer zu bezahlen. Diese Konventional- strafe beträgt beim ersten Verstoß € 5.000,00, bei jedem weiteren Verstoß € 10.000,00. Ich nehme zur Kenntnis, dass unabhängig davon bei einem neuerlichen Wettbewerbsverstoß ohne weitere Verständigung eine 8QWHUODVVXQJVXQG9HU|ϑHQWOLFKXQJVNODJHJHJHQPLFK eingebracht werden kann. ÖZZ 9-10/2020 I www.zahnaerztekammer.at 17
Steuer Investitionsprämie COVID-19-Investitionsprämie für ZahnärztInnen Förderung von Neuinvestitionen Die Förderung erfolgt durch einen 7 %- Zuschuss auf die förderfähigen Kosten. Die Investitionsprämie wird auf 14 % © fotolia.com verdoppelt, wenn die Maßnahmen im Zusammenhang mit Digitalisierung, Ökologisierung, Gesundheit und Life Science stehen. Die Förderung gibt es für materielle und immaterielle aktivie- UXQJVSÀLFKWLJH,QYHVWLWLRQHQLQ8QWHUQHKPHQ'DEHLNRPPHQ auch gebrauchte Gegenstände, sofern es sich um eine Neu- DQVFKDϑXQJIUGDVLQYHVWLHUHQGH8QWHUQHKPHQKDQGHOWLQ Betracht. Um den Zuschuss zu erhalten, müssen pro Förder- antrag Investitionen von mindestens € 5.000,00 vorliegen. Anträge für Investitionsprämie ab September Eine Antragstellung kann im Zeitraum vom 1. Septem- Um die österreichische Wirtschaft in Folge ber 2020 bis inklusive 28. Februar 2021 ausschließlich online per AWS Fördermanager (https://foerdermanager. der Corona-Krise zu unterstützen, wurde aws.at) erfolgen. von der Bundesregierung die „COVID-19- Im Zusammenhang mit der Investition müssen zwi- Invesititionsprämie für Unternehmen“ schen dem 1. August 2020 und dem 28. Februar 2021 sogenannte erste Maßnahmen vorliegen. Dazu zählen geschaffen. Die Förderung erfolgt in Form Bestellungen, Kaufverträge, Lieferungen, der Beginn von eines nicht rückzahlbaren, steuerfreien Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen oder der Baubeginn. Planungsleistungen, Einholung von behördlichen Zuschusses durch Einmalzahlung und ist Genehmigungen und Finanzierungsgespräche zählen nicht zu den ersten Maßnahmen. Die Inbetriebnahme und Be- kompatibel mit anderen Fördermaßnahmen zahlung haben im Zeitraum vom 1. August 2020 und wie beispielsweise Fixkostenzuschüssen. dem 28. Februar 2022 zu erfolgen. Die Förderungsvergabe wird chronologisch bearbeitet, daher Förderfähig sind Unternehmen aller Größen ist eine baldige Antragstellung sinnvoll. und Branchen mit Sitz in Österreich, somit Nach Antragstellung und positiver Förderungszusage ist auch alle Zahnarztpraxen. Fördergeber und binnen drei Monaten ab Inbetriebnahme und Bezahlung Abwickler ist die Austria Wirtschaftsservice der Investitionen online eine Endabrechnung vorzulegen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Überprüfung GmbH (AWS) (www.aws.at) . der Endabrechnung durch das AWS. 18 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 9-10/2020
Steuer Investitionsprämie Welche Investitionen werden nicht gefördert? (UK|KWH3UlPLHIU,QYHVWLWLRQHQLQ$U]WSUD[HQ Explizit ausgenommen sind klimaschädliche Neuinvestitio- Investitionen in Arztpraxen sind nach den allgemeinen Kri- nen, Grundstücke, Finanzanlagen, Firmenübernahmen und terien der Richtlinie zur COVID-19 Investitionsprämie für aktivierte Eigenleistungen. Daher sind u. a. ausgenommen: Unternehmen zu beurteilen. Eine gesonderte Regelung für den Gesundheitssektor besteht nicht, es gilt daher der allge- • Investitionen, die fossile Energieträger nutzen meine Fördersatz von 7 %, nur soweit die laut Verordnung • Investitionen, bei denen vor dem 1. August 2020 oder Anhang 1-3 aufgezählten Kriterien erfüllt sind, der erhöhte nach dem 28. Februar 2021 erste Maßnahmen gesetzt Fördersatz von 14 %. wurden /HDVLQJ¿QDQ]LHUWH,QYHVWLWLRQHQ In vielen Arztpraxen werden medizinische Geräte verwendet, • Kosten außerhalb des Unternehmens wie z. B. Privatanteile welche mit der vorhandenen EDV-Struktur direkt verbunden (UZHUE YRQ *HElXGHQDQWHLOHQ $XVQDKPH 'LUHNWHU- VLQGXQGKlX¿JPLWVSH]LHOOHU6RIWZDUHJHVWHXHUWZHUGHQ werb vom Bauträger) Diese Geräte sind meist auch mit den verwendeten Daten- • Bau und Ausbau von Wohngebäuden zum Verkauf oder systemen der Ordination verbunden. zur Vermietung an Private • Unternehmensübernahmen und Finanzanlagen Als Beispiele können digital gesteuerte • Unbebaute Grundstücke • medizinische Messgeräte $QDO\VH/DERUJHUlWH Sonderregelung für Kraftfahrzeuge • Bildgebende Diagnostik genannt werden. Pkw mit ausschließlichem Verbrennungsantrieb erhalten keine Förderung, Hybridfahrzeuge mit mindestens 40 km Durch das AWS wurde bestätigt, dass die aufgezählten elektrischer Reichweite sind mit 7 % förderbar, Pkw mit medizinischen Geräte mit Anbindung an Daten- und ausschließlichem E-Antrieb mit 14 %. Informationssysteme mit der erhöhten 14 % Inves- titionsprämie förderbar sind. Investitionsprämie in doppelter Höhe für Öko- und Digitalisierungsprojekte In Zahnarztpraxen fallen demnach alle Dentalgeräte mit elektronischer Steuerung und insbesondere Anbindung an 'HU=XVFKXVVEHWUlJWJUXQGVlW]OLFKGHU$QVFKDϑXQJV- die Ordinations-EDV unter die erhöhte Förderung. kosten der förderungsfähigen Investitionen. Für die Bereiche Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheits- und Life Andere Investitionen wie Heizung, Klimatisierung, Wärme- Science beträgt der Zuschuss 14 %. dämmung, Energiegewinnung, EDV-Infrastruktur, Software, &$'&$06\VWHPH(0RELOLWlWHWFVLQGVRZHLWGLHVHXQWHU Unter ÖkologisierungsinvestitionenIDOOHQ$QVFKDϑXQJHQ die Verordnung fallen, gleichfalls mit der erhöhten 14 %- die in Zusammenhang mit Klimaschutz, Mobilitätsmanage- Prämie förderbar. ment und Elektrofahrzeuge, Energieeinsparung, Abfallwirt- schaft und Gebäudesanierung stehen. Die Abgrenzung, welche Investitionsmaßnahmen die Krite- rien der erhöhten Förderung erfüllen, ist oft schwierig und Im Bereich der Digitalisierung werden Investitionen in Hard- erfordert technische Fachkenntnis. Die Entscheidung über ware, Software und Technologien gefördert, die unter anderem GLH=XHUNHQQXQJGHUHUK|KWHQ3UlPLHWULϑWGDV$:6HQW- die Digitalisierung von Infrastrukturen, Geschäftsmodellen und sprechende Argumente und Nachweise obliegen dem Förde- Prozessen begünstigen. Die Einführung wie auch Verbesserung rungswerber. In vielen Fällen wird dieser auf entsprechende YRQ,7XQG6LFKHUKHLWVPDQDKPHQGLH6FKDϑXQJYRQ+RPH- Expertise von Lieferanten und Fachleuten (Ziviltechniker etc.) RϒFH0|JOLFKNHLWHQXQGPRELOHV$UEHLWHQVRZLHGLH1XW]XQJ zurückgreifen müssen. der digitalen Verwaltung fallen ebenso darunter. Im Bereich der Gesundheit und Life Science werden Investitionen für die Entwicklung und Herstellung von Me- dizinprodukten bei Pandemien gefördert. Mag. Wolfgang Leonhart Leonhart + Leonhart - Steuerberatung für Ärzte 'LH Rϒ]LHOOH Förderrichtlinie zur Investitionsprämie 1070 Wien, Mariahilfer Straße 74 a sowie den Fragen-Antworten-Katalog GHV $:6 ¿QGHQ www.leonhart.at Sie unter www.aws.at. ÖZZ 9-10/2020 I www.zahnaerztekammer.at 19
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