Online-Umfrage zur COVID-19 Krise - Zahnärzte-Zeitung - Österreichische Zahnärztekammer

 
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Online-Umfrage zur COVID-19 Krise - Zahnärzte-Zeitung - Österreichische Zahnärztekammer
Ausgabe Oktober 2020
                                                                                  Nr. 9-10/2020
                                                                             Österreichische Post AG
                                                                                    MZ 02Z032843 M
                                          Österreichische Zahnärztekammer, Kohlmarkt 11/6, 1010 Wien

                             Österreichische
                             Zahnärzte-Zeitung

                    Online-Umfrage
                    zur COVID-19 Krise
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                                                    www.zahnaerztekammer.at
Online-Umfrage zur COVID-19 Krise - Zahnärzte-Zeitung - Österreichische Zahnärztekammer
Parodontitis-Patienten benötigen jeden
Tag eine hocheffiziente Plaque-Kontrolle

                                                           Lebende                                 Tote Bakterien
                                                           Bakterien vor                           12 Stunden nach
                                                           der Produkt-                            der Produkt-
                                                           anwendung                               anwendung
                                                                                                                           • Signifikante und lang
                                                                                                                             anhaltende1,* Reduktion von
                                                                                                                             Plaque-Bakterien mit
                                                                                                                             meridol® PARODONT EXPERT

meridol® PARODONT EXPERT
Überlegene† antibakterielle Wirksamkeit, die Sie sehen können1:
• Höhere Konzentration antibakterieller Inhaltsstoffe#
• Erhöht die Widerstandsfähigkeit vom Zahnfleisch gegen Parodontitis
• Reduziert Plaque um mehr als 50 % nach 3 Monaten2

                                                                                                                    Für die tägliche Anwendung
                                                                                                                    während und nach der Behandlung
                                                                                                                    mit Chlorhexidin-Präparaten

Für Fragen: Tel.: 05354-5300-0, www.elmex.at, Gebro Pharma GmbH, 6391 Fieberbrunn, Österreich

* vs. Ausgangswert † Im Vergleich zu einer Konkurrenztechnologie für Zahnfleischprobleme # vs meridol® Zahnpasta
Referenzen: 1 Müller-Breitenkamp F. et al. Poster präsentiert auf der DG PARO 2017 in Münster; P-35. 2 vs. Ausgangswert. Lorenz K. et al., Int J Dent Hygiene 2019 (17:237-243).
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Sehr geehrte Frau Kollegin,

sehr geehrter Herr Kollege!

Seit dem Zusperren und Aufsperren      Spitalspatienten und Intensivpati-   gehend eine Kaskade an Krisen in
der Republik ist nunmehr etwa ein      enten weit von einer Überlastung     der Finanzwirtschaft, dann in der
halbes Jahr vergangen. Unser Wis-      der Spitäler entfernt. Medizin und   Realwirtschaft und schließlich eine
sen um die biologischen Eigenschaf-    ,QWHQVLYPHGL]LQNHQQHQRϑHQVLFKW-    Staatsschuldenkrise verursacht
ten des neuen Corona-Virus hat sich    lich die Besonderheiten und Tücken   hat. COVID-19 hat dieses Jahr
enorm vergrößert. Der Ansatz vom       des SARS-CoV2 und vor allem die      ausgehend von einer Gesund-
Anbeginn der Pandemie, das             wirksame COVID-19-Behandlung         heitskrise zu einer veritab-
Gesundheitswesen vor einem             viel besser.                         len Wirtschaftskrise geführt.
Zusammenbruch zu schützen,                                                  Eine Belastung des Sozialsystems
wurde erreicht. In Österreich          Andererseits kam es weltweit zu      wird allgemein befürchtet. Wirt-
sind die Infektionszahlen im Herbst    einer krisenhaften Entwicklung.      schaftsforscher sagen, dass sich
erwartungsgemäß wieder angestie-       Wir kennen das von der Lehmann-      der Arbeitsmarkt in Österreich erst
gen. Gleichzeitig ist die Anzahl der   Pleite, die 2008 von den USA aus-    2025 erholen wird. China, der Aus-

                                                                                                                  © stock.adobe.com

                                                                      ÖZZ 9-10/2020 I www.zahnaerztekammer.at                     1
Online-Umfrage zur COVID-19 Krise - Zahnärzte-Zeitung - Österreichische Zahnärztekammer
ÖZZ           Aktuelles

                                                                                                                              gangspunkt der Pandemie, dürfte
     ™Zusammensetzung
       ƵƐĂŵŵĞŶƐĞƚnjƵŶŐĚĞƌ^ƚŝĐŚƉƌŽďĞ
                         der Stichprobe                                                                                       sich wirtschaftlich am schnellsten
                                                                                                                              erholen. Das ist ein Faktum und
                                                                                                                              soll keine Verschwörungstheorie
                                                    40%
                                                                                                                              unterstützen.
                                                                Altersverteilung               33%

     weiblich
      41%
                                                    30%                                                   28%
                                                                                                                              Der Umgang der österreichischen
                                             10
                                                                                                                              Behörden mit der Pandemie ist
                                                    20%                  17%         17%                                      verbesserungsfähig. Von der Politik
                                                0
                                                                                                                              wurde ein 72 Stunden-Takt gefor-
            weiblich
             41%                                    10%                                                                       dert: Bis zur Testung soll es maximal
                                                             3%                                                    2%
                                                                                                                              24 Stunden dauern, 24 Stunden
                                     männlich
                                      49%           0%                                                                        bis zum Vorliegen des Ergebnisses
                                                            bis 30      31 - 40     41 - 50   51 - 60   61 - 70   70 plus
                                                                                                                              und weitere 24 Stunden bis zur
                                                                                                                              Nachverfolgung der Kontakte. Und
                                                                                                                              dieses 72 Stunden Prinzip funk-
        Haben Sieeinen
        Haben Sie einen Vertrag
                       Vertrag mit mit
                                   einereiner Krankenkasse?
                                         Krankenkasse?       Wenn
                                                       Wenn ja,      ja, welchen?
                                                                welchen?                                                      tioniert in Wien überhaupt nicht.
                                                                                                                              Die Wiener Gesundheitsbehör-
                                                                                                                              de scheint personell komplett
                   ϵϰй          ϵϱй               ϵϳй                                     Nein: 23%
                                                                                                                              überfordert. Auch dadurch sind
                                                                                                                           die Infektionszahlen in Wien
                                                                                                                              hochgeschnellt.
      
                                                                                                                    Ja: 77%

                                                                                                                           Eine Konsequenz ist die Reisewar-
                     ϵϰй           ϵϱй                ϵϳй
                                                                                                                              nung in Deutschland für Wien, was
      
        
                                                                           ϳй                                                 wiederum einen schweren Schlag
                                                                                                                            für den angeschlagenen Stadttou-
         
                       ÖGK         BVAEB              SVS            Kieferorthopädie
                                                                                                                              rismus in der Bundeshauptstadt
                                                                                                                           darstellt. Dafür wurde in Wien eine
                                                                                                                              VRJHQDQQWH5HJLVWULHUXQJVSÀLFKWLQ
       Waren Sie
       Waren Siean
                 anCOVID-19
                    COVID-19erkrankt?
                               erkrankt?                                                                                      der Gastronomie eingeführt. Dabei
                                                                                                                              weist die AGES als zuständige Be-
                                                                                                                              hörde lediglich einen Anteil von VIER
                                                                                   :Ă͗ϭйJa: 1%                               Prozent am Infektionsgeschehen für
                                                                                                                              die Gastronomie aus. Nur zum Ver-
                                                                                                                              gleich ist der gemeinsame Haushalt
                                                                                                                              für über 60 Prozent verantwortlich.
                                                                                                                              Tatsächlich verweist die Wiener
                                                                                                                              Verordnung auf das Epidemiegesetz,
                               EĞŝŶ͗ϵϵй                                                                                      GDV QXU HLQH $XVNXQIWVSÀLFKW GHU
                       Nein: 99%
                                                                                                                              Wirte kennt. Die Gäste sind also
                                                                                                                              QLFKWYHUSÀLFKWHWLKUH'DWHQSUHLV-
        •       Nur 1R%Nur  % der |sterreichischen
                        der1österreichischen  Zahnärztinnen    undund
                                                     Zahnärztinnen Zahnärzte
                                                                      Zahnärzte                                              zugeben. Und eine Koppelung der
                       waren
                waren an     an COVID-19
                         COVID-19          erkrankt.
                                    erkrankt.                                                                                 Gästeregistrierung an die Bewirtung
                                                                                                                              ist nach Datenschutz-Grundverord-

2   www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 9-10/2020
Online-Umfrage zur COVID-19 Krise - Zahnärzte-Zeitung - Österreichische Zahnärztekammer
ÖZZ      Aktuelles

                                                                                                                      © stock.adobe.com
nung nicht zulässig. Der nächste
MXULGLVFKH%DXFKÀHFNEDKQWVLFK       War jemand aus Ihrem Ordinationsteam an COVID-19 erkrankt?
                                       War jemand aus Ihrem Ordinationsteam an COVID-19 erkrankt?
somit an. Dafür gibt es in einem
westlichen Bundesland übereifrige
Beamte: Nachdem ein Corona-
                                                                                            Ja: 2%
                                                                                          :Ă͗Ϯй
Virus-positiv getesteter Patient am
Vortag in einer zahnärztlichen Ordi-
nation war, wollte die Gesundheits-
EHK|UGHGLHEHWUHϑHQGH2UGLQDWLRQ
schließen. Das ist sachlich absolut
                                                               EĞŝŶ ϵϴй
ungerechtfertigt. Wozu tragen wir
in unseren Ordinationen denn
eine persönliche Schutzaus-                R Nein:
                                             Auch98%
                                                   innerhalb der Ordinationsteams fallen die COVID-19 Erkrankungen
                                             ähnlich niedrig aus.
rüstung (PSA) und halten klare
Hygienekonzepte ein? Um eben           •   Auch innerhalb der Ordinationsteams fallen die COVID-19
eine Infektion der Patientinnen und        Erkrankungen ähnlich niedrig aus.
Patienten, des zahnärztlichen Teams

                                                                          ÖZZ 9-10/2020 I www.zahnaerztekammer.at                     3
Online-Umfrage zur COVID-19 Krise - Zahnärzte-Zeitung - Österreichische Zahnärztekammer
ÖZZ       Aktuelles

       Haben Sie finanzielle Unterstützung (z. B. Kurzarbeit, Fixkostenzuschuss etc.)
                                                                                                   und der Zahnärztin beziehungsweise
       +DEHQ6LH¿QDQ]LHOOH8QWHUVWW]XQJ ]%.XU]DUEHLW)L[NRVWHQ
       beantragt?                                                                                  des Zahnarztes zu verhindern!
       zuschuss etc.) beantragt?

                                                                                                   Aktuelle Studien und Leitlinien
                                                                                                   zeigen ein immer klareres Bild,
                                                                                                   welche hygienischen Maßnahmen
          EĞŝŶ͗ϮϬй                         EĞŝŶ͗ϮϬй
                                             •    80 % der befragten Zahnärztinnen                 in zahnärztlichen Ordinationen ein-
                                                  XQG=DKQlU]WHJHEHQDQ¿QDQ]LHOOH              gehalten werden sollen. Ich darf Sie
                                                  Unterstützung aufgrund der Corona-               insbesondere auf die diesbezügliche
                                                  bedingten Ausfälle beantragt zu haben.           Leitlinie S1 der DGZMK verweisen.
                           :Ă͗ϴϬй                             :Ă͗ϴϬй                             Den entsprechenden Link finden
                                                                                                   Sie auf der ÖZÄK-Homepage. Bis
                                                                                                   heute gibt es weder in Italien
                                                                                                   noch in Österreich einen do-
                                                                                                   kumentierten Fall, bei dem ein
      Bitte geben Sie an, welche Art von finanzieller Unterstützung Sie beantragt
       %LWWHJHEHQ6LHDQZHOFKH$UWYRQ¿QDQ]LHOOHU8QWHUVWW]XQJ6LH
      haben  (Mehrfachantworten  möglich).                                                         Patientenkontakt zu einer In-
       beantragt  haben (Mehrfachantworten         möglich).
                                                                                                   fektion des Zahnarztes und sei-
                                                                                                   nes Teams oder in der anderen
                                            Kurzarbeit                            97%              Richtung des Patienten geführt
                                        Kurzarbeit
                                     Fixkostenzuschuss         12%                 97%             hätte. SARS-CoV2 wird eben
                                                                                                   durch Tröpfchen übertragen.
                                     Mietreduktion
                           Fixkostenzuschuss                   8%
                                                              12%
                                                                                                   Bei zahnärztlicher Behandlung
                                Zwischenfinanzierung          3%
                                 Mietreduktion            8%                                       entstehender Spraynebel ist
               Stundung Steuer bzw. Krankenkasse                    21%                            aber etwas gänzlich anderes. In
                      Zwischenfinanzierung               3%
                                        Andere, welche         10%
                                                                                                   der Laienpresse wird dann oftmals
      Stundung Steuer bzw. Krankenkasse                            21%                             fälschlicherweise Aerosol in der
                                                         0%               50%   100%     150%
                                                                                                   Zahnarztordination als besonders
                                Andere, welche            10%
                                                                                                   gefährlich bezeichnet.
                                                  0%                      50%    100%       150%
                                                                                                   Die österreichische Zahnärzteschaft
                                                                                                   hat die zahnmedizinische Versor-
                                                                                                   gung der österreichischen Bevöl-
       +DEHQ6LHHLQHRGHUPHKUHUHGLHVHU¿QDQ]LHOOHQ8QWHUVWW]XQJHQ
        +DEHQ6LHHLQHRGHUPHKUHUHGLHVHUILQDQ]LHOOHQ8QWHUVWW]XQJHQHUKDOWHQ"
                                                                                                   kerung immer aufrechterhalten.
       erhalten?
                                                                                                   Das war für unsere Patientinnen
                                                                                                   und Patienten entscheidend und
                                                                                                   auch ein starkes Signal an die Po-
                                                   EĞŝŶ͗ϳй
                EĞŝŶ͗ϳй                                                                           litik. Um zu erfahren, wie es der
                                                                                                   österreichischen Zahnärzteschaft
                                              •   93 % der befragten Zahnärztinnen
                                                  XQG=DKQlU]WHGLHXP¿QDQ]LHOOH                in der herausfordernden Zeit in
                                                  Unterstützungen angesucht haben,                 diesem Frühjahr erging, hat die
                                                  geben an, diese auch erhalten zu haben.          Österreichische Zahnärztekammer
                                                          :Ă͗ϵϯй                                  ein Meinungsforschungsinstitut, die
                      :Ă͗ϵϯй                                                                      Firma Akonsult, beauftragt, eine
                                                                                                   Online-Befragung der rund 3.800
                 R GHUEHIUDJWHQ=DKQlU]WLQQHQXQG=DKQlU]WHGLHXPILQDQ]LHOOH             niedergelassenen Zahnärztinnen

4   www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 9-10/2020
Online-Umfrage zur COVID-19 Krise - Zahnärzte-Zeitung - Österreichische Zahnärztekammer
ÖZZ            Aktuelles

und Zahnärzten im Zeitraum von                                    6LQG6LH]XIULHGHQPLWGHUGHQILQDQ]LHOOHQ8QWHUVWW]XQJHQGLH6LHHUKDOWHQ
                                                                  6LQG6LH]XIULHGHQPLWGHUGHQ¿QDQ]LHOOHQ8QWHUVWW]XQJHQ
Mitte Juli bis Ende August 2020                                   KDEHQ"
                                                                  die Sie erhalten haben?
durchzuführen. Ich darf Ihnen die
Ergebnisse dieser Umfrage nach-                                            
folgend präsentieren. Bei einer                                  
                                                                            
erfreulich hohen Teilnahme von                                                                       
                                                                                               
etwa 26 Prozent zeigt sich eine                                             
repräsentative Verteilung in Be-                                                                              ϯϲй
                                                                                         ϯϬй
zug auf das Geschlecht, das Alter,
                                                                                                              ϯϲй                     ϮϬй
die Region und Kassenverträge.                                                                                                                       ϭϰй
                                                                                     ϯϬй
Laut dieser Umfrage kam es nur                                                                                                       ϮϬй
                                                                                          -D                (KHUMD             (KHUQHLQ               1HLQ
                                                                                                                                                                  ϭϰй
bei einer minimalen Anzahl von
Zahnärztinnen und Zahnärzten und                                    
Mitarbeiterinnen zu einer Infektion                                            R GHUEHIUDJWHQ=DKQlU]WLQQHQXQG=DKQlU]WHVLQGPLWGHQ
                                                                                   -D                (KHUMD            (KHUQHLQ            1HLQ
                                                                                  ILQDQ]LHOOHQ+LOIHQGLHVLHDXIJUXQGGHU&RURQD.ULVHHUKDOWHQ
mit SARS-CoV2. Eine Infektion im                                                  KDEHQ]XIULHGHQ  E]ZHKHU]XIULHGHQ  
Rahmen eines Patientenkontaktes                                    •    66 % der    befragten Zahnärztinnen und Zahnärzte sind mit den
                                                                               R /HGLJOLFKVLQGQLFKW]XIULHGHQ
geht aus der Umfrage nicht hervor.                                      ¿QDQ]LHOOHQ+LOIHQGLHVLHDXIJUXQGGHU&RURQD.ULVHHUKDOWHQ
                                                                        haben, zufrieden (30 %) bzw. eher zufrieden (36 %).
93 Prozent der Zahnärztinnen und                                   •    Lediglich 14 % sind nicht zufrieden.

Zahnärzte sagten, dass sie die
Ordinationszeiten während der
Corona-Krise reduziert hatten. Das                           Dafür haben 80 Prozent der Zahn-                              Fachmedien. Soziale Medien waren
ist nicht erstaunlich, wenn man                              lU]WLQQHQXQG=DKQlU]WHHLQH¿QDQ-                            für lediglich elf Prozent eine wichtige
bedenkt, dass die Republik rund                              zielle Unterstützung, vorwiegend                              Informationsquelle.
sechs Wochen von Mitte März bis                              Kurzarbeit und Stundung von Steuer
Ende April zugesperrt war. Gleich-                           beziehungsweise Krankenkassen-                                Ich bedanke mich bei Ihnen, sehr
zeitig blieben aber 90 Prozent                               beiträgen, beantragt. 93 Prozent da-                          geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter
der Ordinationen geöffnet.                                   von haben die beantragte Unterstüt-                           Herr Kollege, für die hohe Bereit-
Umsatzrückgänge waren im ersten                              zung erhalten und zwei Drittel sind                           schaft, an dieser Online-Befragung
Quartal 2020 bei der Mehrheit der                            mit der erhaltenen Unterstützung                              teilzunehmen. Für die zahnärztliche
Ordinationen um bis zu 20 Prozent,                           zufrieden. Die wichtigste Informati-                          Standesvertretung sind die Rückmel-
im zweiten Quartal 2020 bei der                              onsquelle während der Corona-Krise                            dungen der Zahnärzteschaft die wich-
Mehrheit der Ordinationen um bis                             war die Standesvertretung. Nach-                              tigste Anregung für weitere Schritte
zu 40 Prozent zu beklagen.                                   folgend kamen Massenmedien und                                beziehungsweise Vorgangsweisen.

                                                                               MR Dr. T. Horejs
                                                            Präsident der Österreichischen Zahnärztekammer

Impressum • Medieninhaber (Verleger), Herausgeber und Redaktion: gVWHUUHLFKLVFKH=DKQlU]WHNDPPHU.|USHUVFKDIW|ϑHQWOLFKHQ5HFKWV:LHQ.RKOPDUNW7HO
)D[(0DLORϒFH#]DKQDHU]WHNDPPHUDW,QWHUQHWZZZ]DKQDHU]WHNDPPHUDWRedakteur: Präsident MR Dr. T. Horejs Pressereferent: MR DDr. C.
Ratschew Anzeigenleitung:8.|QLJ(0DLORH]]#]DKQDHU]WHNDPPHUDWHerstellung, Druck und Vertrieb: Ferdinand Berger & Söhne GesmbH, 3580 Horn Anmerkung der Re-
daktion: Namentlich gekennzeichnete Artikel stellen die persönliche Meinung des Autors dar. Der Nachdruck, auch auszugsweise, von Beiträgen jedweder Art ist nur mit ausdrücklicher
Bewilligung des Herausgebers gestattet. Haftungsausschluss: Sämtliche Angaben in dieser Zeitschrift erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Autoren
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                                                                                                                  ÖZZ 9-10/2020 I www.zahnaerztekammer.at                             5
Online-Umfrage zur COVID-19 Krise - Zahnärzte-Zeitung - Österreichische Zahnärztekammer
ÖZZ     Inhalt

                        20
                        Konjunkturstärkungspaket der Bundesregierung
                                                                                                  Zukunft der
                                                                                                  IUHLEHUX‹LFKHQ=DKQPHGL]LQ

                                                                                                  50

                                                                                                                                            © stock.adobe.com
                                                                                                                                             © Hauptverband der Sozialversicherungsträger,
                                                                                                                                             $3$+$5$/'6&+1(,'(5NURQHDW*UD¿N
                                                                                                  13
© stock.adobe.com

                                                                                                  Umstellung des e-card Systems

                            Aktuelles                              Versicherung                   50     Tirol
                                                                                                        =XNXQIWGHUIUHLEHUXÀLFKHQ
                    08      Manöverkritiken               24       Mvst                                  Zahnmedizin.

                    13      8PVWHOOXQJGHV                                                       52     Wien
                            e-card Systems                                                               Gabriele Apfelthaler
                                                                   Landesinfos                           geht in den Ruhestand.
                    14      Auslandsreferat:
                            FDI-Stellungnahme zur         41       Burgenland
                           EHUXÀLFKHQ)RUWELOGXQJ                Fortbildungsdiplom für PAss.
                            mit eLearning                                                                Diverses
                                                          40       Kärnten
                                                                   Vergabe von                    12     Aufruf
                                                                   Kassenplanstellen.
                            Gesetz & Recht                                                        26     Karitative Sternfahrt
                                                          42       Niederösterreich                      des AMKO
                    16      Vergleichsausfertigung und             Professionelle Ausbildung
                            8QWHUODVVXQJVHUNOlUXQJ                 zur Prophylaxe-Assistentin.    28     Pandemiestudie

                                                          44       Steiermark                     31     Standesveränderungen
                                                                   - In memoriam                         und Standesmeldungen
                            Steuer                                   Dr. Peter Österreicher.
                                                                   - Rückblick auf die            36     Kunst - Ausstellungen
                    18      COVID-19-                                Zusammenarbeit mit
                            Investitionsprämie                       Dr. Österreicher.
                                                                   - Vergabe von
                    20      Konjunkturstärkungspaket                 Kassenplanstellen.                  Fortbildung
                            der Bundesregierung                    - Corona: Schutzmaßnahmen
                                                                     & Vorkehrungen.              53     Fortbildungskalender
                                                                                                         Inland.

                            Rubriken:  ++ 08     Aktuelles ++       16   Gesetz & Recht ++  18  Steuer   ++       24   Versicherung    ++
                            26 Diverses ++ 36    Kunst & Ausstellungen   ++ 40 Landesinfos ++ 53 Fortbildung      ++   58 Diverses     ++

6                   www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 9-10/2020
Online-Umfrage zur COVID-19 Krise - Zahnärzte-Zeitung - Österreichische Zahnärztekammer
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Online-Umfrage zur COVID-19 Krise - Zahnärzte-Zeitung - Österreichische Zahnärztekammer
Aktuelles     Standespolitik

                                              vom 6. September 2020
8   www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 9-10/2020
Aktuelles       Standespolitik

      Manöverkritiken
     Die Pandemie-Situation der letzten                             durch diese schwierige Zeit zu steuern

 Monate stellte für uns Zahnärzte sowohl                            und dabei die Voraussetzungen dafür

    im Bereich der praktischen Arbeit in                           zu schaffen, dass dies auch zukünftig in

      den Ordinationen als auch für die                                   diesem Sinne gelingen möge.

     Tätigkeit und die Organisation der

 Zahnärztekammer in Bund und Ländern                                   Gerade jetzt scheint mir daher der

  eine völlig neuartige Herausforderung                                   richtige Zeitpunkt für manche

    dar, liebe Kolleginnen und Kollegen,                             „Manöverkritik“ gekommen zu sein,

  mit der wir noch nie zuvor konfrontiert                          der ich mich nun im Folgenden widmen

   waren. Gemeinsam und mit – bis auf                                 möchte und zu der mir die kürzlich

     wenige unrühmliche Ausnahmen –                                  abgeschlossene Mitgliederbefragung

   vereinten Kräften ist es uns allen aber                         der Österreichischen Zahnärztekammer

 sehr gut gelungen, unseren Berufsstand                                    wichtige Informationen und

       stark, sicher und selbstbestimmt                                        Anhaltspunkte liefert.

D   ie niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte haben vor
    einigen Wochen über die für sie zuständige Landeszahnärzte-
kammer die Möglichkeit dazu bekommen, sich an einer Umfrage
                                                                  keit genützt haben. Nach einem allgemeinen Fragenkatalog
                                                                  JDEHVGDEHLDEVFKOLH‰HQGQRFKGLHRϑHQH)UDJHREHVHW-
                                                                  was gibt, das Sie der Zahnärztekammer mitteilen möchten,
der Österreichischen Zahnärztekammer zu beteiligen, bei der es    wovon 293 Teilnehmer dankenswerter Weise auch Gebrauch
um die Fragestellung ging, wie sich die sogenannte „COVID-19-     gemacht haben. Da diese Umfrage ganz bewusst anonym
.ULVHʦDXILKUHEHUXÀLFKH7lWLJNHLWDXVJHZLUNWKDW              durchgeführt wurde und uns die Einsender der Antworten
                                                                  daher namentlich nicht bekannt sind, besteht für uns Funk-
An dieser Befragung, die wir in Zusammenarbeit mit einem          tionäre naturgemäß keine Möglichkeit einer direkten und
darauf spezialisierten Kommunikationsinstitut durchgeführt        persönlichen Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Kammer-
haben, nahmen immerhin 990 Kammermitglieder, also mehr            mitglied. Daher möchte ich nun auf diesem Wege die dabei
als ein Viertel der in die Zahnärzteliste aus dem niederge-       DP KlX¿JVWHQ DQJHVSURFKHQHQ 7KHPHQNUHLVH HUOlXWHUQ
lassenen Bereich Eingetragenen teil. An dieser Stelle sei all     indem ich jeweils einleitend kursiv und farblich abgesetzt
jenen Kolleginnen und Kollegen gedankt, die diese Möglich-        den Originaltext der Kommentare wiedergeben darf.

                                                                                ÖZZ 9-10/2020 I www.zahnaerztekammer.at        9
Aktuelles       Standespolitik

   Anhand der beiden folgenden Zitatsammlungen werden Sie          menarbeit mit Handel und Gesundheitsbehörden nahezu
   bereits erkennen, wie diametral entgegengesetzt sich schon      rund um die Uhr und auch mit Erfolg daran gearbeitet, diese
   von Grund auf der Zugang zum Thema COVID-19 innerhalb           DXI GHP :HOWPDUNW Y|OOLJ YHUJULϑHQHQ $UWLNHO VR JXW ZLH
   der Zahnärzteschaft gestaltete:                                 GDPDOVP|JOLFK]XEHVFKDϑHQ+LHUEHLLVWHVXQV]XP7HLO
                                                                   auch gelungen, von der Österreichischen Gesundheitskasse
   Standpunkt A: „Ich hätte mir mehr Information über              und den Landessanitätsbehörden kostenlos zur Verfügung
   das Handling des Ordinationsbetriebes während Corona            gestellte Hygieneartikel zu erhalten und an die Kollegen-
   JHZQVFKWʦ Ä(V JDE ]XHUVW ZHQLJ +DQGOXQJVDQOHLWXQJʦ     schaft zu verteilen, die diese Maßnahme folgendermaßen
   „Keinerlei Auskunft bezüglich Verhaltensregeln während          kommentiert:
   &RURQDʦÄ)UDJHQZHOFKH$UEHLWHQYHUULFKWHWZHUGHQGUIHQ
   und die Klärung, welche Tätigkeiten nun Schmerzbehandlung       Ä%H]JOLFKGHU0DVNHQ]XODQJVDPUHDJLHUWXQGPLW6FKXW]-
   und medizinisch notwendige Behandlungen seien, konnten          DQ]JHQ EHUUHDJLHUWʦ ÄZLU DUEHLWHQ PLW ))30DVNHQ
   QLFKWJHNOlUWZHUGHQʦÄ:HQQPDQLP0XQGEHKDQGHOWKlWWH      6FKXW]VFKLOGHUQ6FKXW]DQ]JHQXQG+DQGVFKXKHQʦÄ*U|-
   ehebaldigst auf die enorme Infektionsgefahr hingewiesen         ‰HQ GHU $Q]JH XQG GHU +DQGVFKXKH Y|OOLJ XQEUDXFKEDU
   ZHUGHQVROOHQʦ                                               ZHOFKH)UDXKDW+DQGVFKXKHLQ*U|‰H;/"ʦÄYLHO]XZHQLJ
                                                                   XQG]XVSlW))30DVNHQʦÄGDQNHIUGLH8QWHUVWW]XQJPLW
   Standpunkt B: „Zahnärzte sollten immerhin selbstverant-         'HVLQIHNWLRQVPLWWHOQXQG+DQGVFKXKHQʦÄHLQ'DQNHVFK|Q
   ZRUWOLFKGHQNHQGH0LWJOLHGHUGHU*HVHOOVFKDIWGLHDQYRU-      IUGLH2UJDQLVDWLRQGHU))30DVNHQʦÄ'DQNHIUGLH8Q-
   GHUVWHU)URQWGHUPHGL]LQLVFKHQ9HUVRUJXQJGHU%HY|ONHUXQJ     WHUVWW]XQJPLW'HVLQIHNWLRQVPLWWHOQXQG+DQGVFKXKHQʦ
   stehen, darstellen, und keine überängstlichen, unbeholfenen
   Dumpfbacken sein, denen man vielleicht noch erklären muss,      'D]X LVW DQ]XPHUNHQ GDVV ZLU NHLQHUOHL (LQÀXVV DXI GLH
   wie man den Popo nach dem Stuhlgang reinigt. Sorry, ist         Menge, Art oder Größe der uns zur Verfügung gestellten
   DEHUVRʦÄ:LHJHKWPDQPLWMHQHQ.ROOHJ,QQHQXPGLHLQ       Waren hatten und dass diese zum Teil auch zeitlich und ört-
   GHQ0HGLHQGLHHLJHQH.DPPHUPDVVLYNULWLVLHUWHQREZRKO       lich völlig unkoordiniert und von den ausführenden Stellen
   GLHVHGLH0DQJHOSURGXNWHDXFKQLFKWKHU]DXEHUQNRQQWH"ʦ         sichtlich plan- und konzeptlos an uns ausgegeben wurden.
                                                                   Wir konnten daher schlichtweg nur weitergeben, was auch
   $XIGHUHLQHQ6HLWHJDEHVDOVRGHQRϑHQVLFKWOLFKQDFKYLH-     LPPHU ZLU LQ MHGZHGHU *U|‰H DXI GLHVH :HLVH EHVFKDϑHQ
   lerlei Unterstützung und Hilfe rufenden, durch die neue und     konnten, und genau das haben wir getan.
   ungewohnte Situation sehr verunsicherten Teil der Zahnärz-
   teschaft und auf der anderen Seite jenen, der die Lage von      „Bitte für ausreichend Schutzartikel im Herbst sorgen, kein
   $QIDQJDQ]XU*lQ]HLP*ULϑKDWWHXQGGDKHUDOOHVDQGHUH       Soldat würde ohne adäquate Ausrüstung nur mit einer Ba-
   als eine Reglementierung oder gar Bevormundung wünschte.        GHKRVHEHNOHLGHWIUHLZLOOLJLQGHQ(LQVDW]]LHKHQʦ
   Dennoch bestand unsere Aufgabe als Standesvertretung aller
   ]DKQlU]WOLFK WlWLJHQ 3HUVRQHQ LP /DQG DEHU ]ZDQJVOlX¿J   Diesem Ersuchen kann die Zahnärztekammer nur bedingt
   darin, diesen beiden denkbar unterschiedlichen Gruppen und      und unverbindlich über die oben genannten Wege nach-
   Interessenslagen innerhalb der Kollegenschaft in gleicher       kommen, da das Zahnärztegesetz die Verantwortung an
   Weise zu dienen, was sich, wenig überraschend, letztlich        der notwendigen Lagerhaltung dem Zahnarzt auferlegt und
   sehr oft als eine Quadratur des Kreises erwies.                 das Zahnärztekammergesetz dieser nicht die Möglichkeit
                                                                   dazu gibt, eine Lagerhaltung für bzw. einen Handel mit
   Das größte Problem am Beginn der Ausgangsbeschränkungen         Verbrauchsmaterialien zu betreiben. Wir niedergelassenen
   (Sie erinnern sich: es gibt für korrekte Bürger nur 4 Gründe,   Zahnärzte sollten daher aus den Erfahrungen der letzten
   die eigenen 4 Wände zu verlassen und alle anderen sind          Monate auf jeden Fall einmal die Lehre ziehen, dass wir die
   Ä*HIlKUGHUʦXQGRGHUÄ&RYLGLRWHQʦ ZDUGHU/LHIHUHQJSDVV       Quantität des Materiallagers in unseren Ordinationen künftig
   EHWUHϑHQGGLHVRQVWY|OOLJSUREOHPORVHUKlOWOLFKHQ+\JLHQH-     auf einen längeren Zeitraum auslegen sollten, als das bisher
   artikel, vor allem im Hinblick auf Schutzmasken, Untersu-       nötig war.
   chungshandschuhe und Desinfektionsmittel.
                                                                   Ä'LH =DKQlU]WHNDPPHU VROOWH EHVRQGHUV ))3 XQG ))3
   Ä6FKXW]DXVUVWXQJ))3XQG))30DVNHQXQG6FKXW]NOHL-        0DVNHQDXI9RUUDWEHVRUJHQXPXQVGLHZLULQHLQHU.ULVH
   dung waren nicht verfügbar, hätte mir von der Standesver-       die Versorgung aufrecht erhalten, sofort unterstützen zu
   WUHWXQJPHKU8QWHUVWW]XQJHUZDUWHWʦ                           N|QQHQʦ Ä)U .ULVHQ GLHVHU $UW LVW HLQH (UULFKWXQJ HLQHU
                                                                   %HVFKDϑXQJV*PE+]XU$QVFKDϑXQJYRQ6FKXW]PDWHULDOLHQ
   Die hat es ja sehr wohl gegeben. Die Funktionäre und Mit-       XQEHGLQJWHUIRUGHUOLFK:DUXPZXUGHLQGHUDEVHKEDUHQ.ULVH
   arbeiter der Österreichischen Zahnärztekammer und der           so eine Einrichtung nicht errichtet, um rasch aus diversen
   Landeszahnärztekammern haben von Anfang an in Zusam-            4XHOOHQ6FKXW]DXVUVWXQJ]XHUZHUEHQ"ʦ

10 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 9-10/2020
Aktuelles       Standespolitik

Das kann man natürlich alles machen, keine Frage, allerdings     Würde man vielleicht gefühlsmäßig meinen, doch:
geht das nicht ganz einfach spontan und situationselastisch,
denn es wären natürlich zuerst die dafür erforderlichen          Ä0HLQH %HWULHEVXQWHUEUHFKXQJVYHUVLFKHUXQJ ZHLJHUW VLFK
juridischen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen zu          zu zahlen, trotz Unterbrechung des Betriebes durch die
VFKDϑHQ'HU5HFKWVVWDDWZDUMDZHJHQGHV&RURQD9LUXVQXU      3DQGHPLHʦ
selektiv aufgehoben, wie wir vom Verfassungsgerichtshof er-
fahren durften. Wie oben erwähnt müsste also zuerst einmal       Wenig überraschend kein Einzelfall, liebe Kolleginnen und
der Nationalrat das Zahnärztekammergesetz dahingehend            Kollegen. Wissen wir doch alle aus so mancher Lebenser-
ändern, dass die rechtliche Basis für ein von der Standes-       fahrung, dass Versicherungsgesellschaften mitunter nicht
YHUWUHWXQJJHIKUWHV+DQGHOVXQWHUQHKPHQJHVFKDϑHQZLUG         JDQ]XQEHJDEWGDULQVLQGLP6FKDGHQVIDOO*UQGH]X¿QGHQ
Dann müssten Lager- und Verkaufsräume erworben und die           nicht zahlen zu müssen. Wir taten also gut daran, uns den
dafür erforderliche Personalstruktur aufgebaut und erhalten      Betrieb unserer Ordinationen nicht von Amts wegen aktiv
werden. All das wäre dann natürlich über drastisch erhöhte       zwangsverbieten zu lassen. Das hätte dann nämlich, wie
.DPPHUEHLWUlJH]X¿QDQ]LHUHQ                                   ¿JXUD]HLJWGLHZDKUH.DWDVWURSKHIUXQVHUHQ%HUXIVVWDQG
                                                                 werden können.
Zu guter Letzt müssen wir uns aber jedenfalls darüber im
.ODUHQ VHLQ GDVV HLQH VROFKH ¿NWLYH :DUHQKDQGHOV *PE+   Zu guter Letzt wurde seitens der Befragungsteilnehmer
GHU =DKQlU]WHNDPPHU DXI GHP :HOWPDUNW YHUJULϑHQH $U-       YHUHLQ]HOWDEHUDXFKGLHgϑHQWOLFKNHLWVDUEHLWGHU=DKQlU]-
tikel im Falle einer kurzfristig explodierenden Nachfrage        tekammer kritisiert:
QDWUOLFKDXFKQLFKWVFKQHOOHUXQGELOOLJHUEHVFKDϑHQN|QQWH
als das dem international bestens vernetzten Dentalhandel        „Die fehlende Kommunikation der Zahnärztekammer mit
gelungen ist.                                                    LKUHQ0LWJOLHGHUQLQGHQHUVWHQ:RFKHQGHV/RFNGRZQKDW
                                                                 HLQHJHZLVVH9HUXQVLFKHUXQJEHZLUNWʦÄ.RPPXQLNDWLRQPLW
Ä:DUXPZXUGHNHLQ¿QDQ]LHOOHU%HLWUDJGHU.DVVHQ]X.RV-         XQV0LWJOLHGHUQYRQ0LWWH0lU]ELV(QGH$SULOPDQJHOKDIWʦ
WHQGHU6FKXW]NOHLGXQJHLQJHIRUGHUW"ʦÄ'LH7DULIHPVVHQ
UFNZLUNHQGHUK|KWZHUGHQIUDOOH.ROOHJHQGLHLKUH2U-        Die Zahnärztekammer hat seit dem ersten in Österreich
GLQDWLRQJH|ϑQHWKDWWHQʦÄ,FKELQVHKUHQWWlXVFKWGDVV       registrierten Infektionsfall am 25. Februar 2020, bis heute
VRYLHOH2UGLQDWLRQHQJHVFKORVVHQZDUHQʦÄ:DUXPZXUGH          permanent aktualisiert, sowohl auf ihrer Homepage, 24
bisher kein neuer Honorarschlüssel mit den Kassen aus-           Stunden täglich abrufbar, als auch in den einzelnen Bun-
YHUKDQGHOWREZRKOGLH0DWHULDOEHVFKDϑXQJGHXWOLFKWHXUHU        desländern zum Teil per elektronischer Rundschreiben,
JHZRUGHQLVW"ʦ                                                   regelmäßig und lückenlos über alle relevanten Belange
                                                                 zum Thema COVID-19 informiert, weil jedes Printmedium
Diese Forderungen haben wir natürlich erhoben, sie wurden        aufgrund der Schnelllebigkeit der Inhalte viel zu langsam
von der Sozialversicherung bis jetzt jedoch kategorisch          gewesen wäre. Ein schnelleres und besser allgemein zugäng-
abgelehnt. Im Gegenzug gelang es uns aber, als Akutmaß-          liches standesinternes Informationsmedium als das Internet
nahme und zur raschen Hilfe, die vom realen Kassenumsatz         JLEWHVQLFKWZLUVLQGDEHUVHOEVWYHUVWlQGOLFKLPPHURϑHQ
unabhängige Akontofortzahlung in Höhe des Vergleichszeit-        für Verbesserungsvorschläge. Derzeit arbeiten wir diesbe-
raumes im Vorjahr auszuverhandeln und damit sicherzu-            züglich übrigens an einer Ergänzung der Homepage durch
stellen, dass die Liquidität der Ordinationen erhalten bleibt.   ein zusätzliches, österreichweit verfügbares elektronisches
Selbstverständlich werden wir ungeachtet dessen weiterhin        Kommunikationsmedium, das in den nächsten Monaten
eine Abgeltung für den Faktor Kostenerhöhung im Hygiene-         einsatzbereit sein sollte.
bereich einfordern.
                                                                 Ä'LH5HJLHUXQJJDEVWQGOLFKH3UHVVHNRQIHUHQ]HQGLH|VWHU-
Wechseln wir das Thema. Einige Kammermitglieder verlang-         UHLFKLVFKH6WDQGHVYHUWUHWXQJZ|FKHQWOLFKH0HLQXQJHQ0HKU
ten nach einer behördlich verfügten generellen Schließung        Information und zeitnah trotz der stündlichen Entwicklung
aller Zahnarztordinationen, um dann ihren Verdienstausfall       ZlUHZLFKWLJJHZHVHQʦ
durch die Betriebsunterbrechungsversicherungen ersetzt zu
bekommen:                                                        Ich glaube nicht, dass eine Kollektivverwirrung, bei der
                                                                 sich absolut niemand mehr wirklich auskennt, wie wir
Ä$XIJUXQGGHUIHKOHQGHQ)RUGHUXQJQDFK=ZDQJVVFKOLH‰XQJ         sie als Folge der volatilen Corona-Kommunikationspolitik
sind Existenzen bedroht, unsere Betriebsunterbrechungs-          der Bundesregierung seit Monaten erleben, auch für die
YHUVLFKHUXQJHQVLQGIHLQKHUDXVʦÄ%HLHLQHUYHUSÀLFKWHQGHQ     interne Kommunikation innerhalb unseres Berufsstandes
Quarantäne hätte die Betriebsunterbrechungsversicherung          erstrebenswert gewesen wäre. Wir haben es uns daher
JH]DKOWʦ                                                        von Anfang an zum Ziel gesetzt, Sie zwar immer möglichst

                                                                               ÖZZ 9-10/2020 I www.zahnaerztekammer.at 11
Aktuelles        Standespolitik

   schnell, aber primär einmal gut vorbereitet, faktenbasiert        „Ihr habt uns vertrauenswürdig und kompetent durch die-
   und daher verbindlich und kompetent über die für Sie rele-        VHVFKZLHULJHXQGXQVLFKHUH=HLWJHIKUWʦÄ9LHOHQYLHOHQ
   vanten Inhalte zu informieren. Im Gegensatz zum fast schon        'DQNIU,KUHPKVDPH$UEHLWZlKUHQGGHU.ULVHʦÄ*UR‰H
   legendären Kommunikationschaos der Bundesregierung hat            Hochachtung für die Arbeitsleistung der Zahnärztekammer.
   die Zahnärztekammer daher bis dato auch keine einzige             9LHOHQ'DQNIUGHQKHUDXVUDJHQGHQ(LQVDW]ʦÄ'DQNHIU
   LKUHUYHU|ϑHQWOLFKWHQ$XVVDJHQRGHUVRQVWLJHQ3XEOLNDWLR-         die Organisation der Schutzausrüstung und für die guten
   nen zurücknehmen oder auch nur revidieren müssen, was             ,QIRUPDWLRQHQZlKUHQGGHU.ULVHʦÄ'DQNHIUGLHWROOH$U-
   die Richtigkeit unser Informationsstrategie eigentlich im         EHLWʦÄ9LHOHQ'DQNELWWHZHLWHUVRʦ
   Nachhinein bestätigen sollte.
                                                                     Herzlichen Dank an Sie und größte Wertschätzung Ihnen
   Sehr unterschiedliche Kommentare gab es übrigens zur all-         gegenüber auch unsererseits.
   gemeinen Zufriedenheit der Befragungsteilnehmer mit der
   Arbeit der Zahnärztekammer während der letzten Monate:            Gerne geschehen. Machen wir.

   Ä+DEWLKUJHVFKODIHQ"ʦÄ,KUZDUWULFKWLJXQWHULUGLVFKTXDVL
   QLFKWYRUKDQGHQ(LQH)UHFKKHLWZDUGDV0DQDJHPHQWGHU
   =DKQlU]WHNDPPHU*HK|UHQDOOHVRIRUWVXVSHQGLHUWʦÄ'DV
   .ULVHQPDQDJHPHQWZDUHLQ'HVDVWHUʦÄ'LH=DKQlU]WHNDP-
   PHUKDWLQGHU.ULVHYHUVDJW±GLH2UGLQDWLRQHQKlWWHQRϒ]LHOO
   JHVFKORVVHQJHK|UWʦ                                                           MR DDr. Claudius Ratschew
                                                                                                 Pressereferent der
   6FKDGHGDVVGLHEHWUHϑHQGHQ.ROOHJHQVFKHLQEDUHLQHJDU                    Österreichischen Zahnärztekammer
   so schlechte Meinung von ihrer Standesvertretung haben. Es
   gab erfreulicher Weise aber auch Rückmeldungen dieser Art:

                                                       Aufruf
                 Vorbesitzer einer englischen Triumph gesucht!

                Ein deutscher Motorradfan ist an die Österreichische Zahnärztekammer
                                      mit folgendem Ersuchen herangetreten:

  I  ch recherchiere momentan die Historie einer Triumph,
     Baujahr 1929, die ich vor kurzem erworben habe.
                                                                       TRIUMPH 350 CO, %DXMDKU 1929

   Laut mündlicher Überlieferung eines Vorbesitzers soll sich
   dieses Motorrad im Besitz eines in Österreich ansässigen
   Zahnarztes befunden haben, der es über Jahrzehnte in
   seiner Praxis als Dekorationsobjekt ausgestellt haben
   soll.

   Sollte Ihnen eventuell diesbezüglich etwas bekannt sein
   oder sollten Sie irgendwelche Informationen haben, sen-
   den Sie bitte eine E-Mail an: oezz@zahnaerztekammer.at

12 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 9-10/2020
Aktuelles     Abrechnungsstelle

                                                                                                      © +DXSWYHUEDQGGHU6R]LDOYHUVLFKHUXQJVWUlJHU$3$+$5$/'6&+1(,'(5NURQHDW*UD¿N
Umstellung des
e-card Systems
auf Release R20b

Von Samstag, den 7. November 2020DEFD8KU
bis Sonntag, den 8. November 20208KU

wird das e-card System serverseitig umgestellt und steht daher nicht zur Verfügung.

,QGLHVHP=HLWUDXPLVWGDV(UIDVVHQYRQ.RQVXOWDWLRQHQDXVVFKOLH‰OLFKLP2ϓLQH0RGXV
möglich!

Am Dienstag, 10. November 2020, ab ca. 21.00 Uhr startet die erste Rollout-Welle,
bei der das neue Release auf die GINAs von 300 Vertragspartnern verteilt wird.

Der Rollout an die restlichen Vertragspartner erfolgt am Dienstag, 17. November 2020
ab ca. 21.00 Uhr.

Die e-card Vertragspartner-Benutzerhandbücher wurden aktualisiert und stehen unter
www.sozialversicherung.at zur Verfügung.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die e-card Serviceline unter: +43 (0) 50 124 33 22

                                                         ÖZZ 9-10/2020 I www.zahnaerztekammer.at 13
FDI-STELLUNGNAHME

                                  %HUXÀLFKH)RUWELOGXQJ
                                      mit eLearning
                                    Angenommen durch die FDI-Generalversammlung:
                                      September 2019, 6DQ)UDQFLVFR8QLWHG6WDWHV

   KONTEXT

   )RUWELOGXQJ &( DXFKEH]HLFKQHWDOVNRQWLQXLHUOLFKHEHUXÀLFKH)RUWELOGXQJ &3( NRQWLQXLHUOLFKHEHUXÀLFKH(QWZLFNOXQJ
   (CPD) oder kontinuierliche Kompetenzentwicklung ist ein wichtiger Bestandteil des lebenslangen Lernens und versetzt
   zahnmedizinische Fachkräfte in die Lage, ihr Wissen und ihre Kompetenzen auf dem neusten Stand zu halten, damit sie
   aktuelle fachliche Normen und die sich ändernden Bedürfnisse und Anforderungen der Bevölkerung erfüllen können. Zu
   den herkömmlichen CE-Methoden gehören das Lesen von Fachzeitschriften, der Besuch von Kursen und Konferenzen und
   die Teilnahme an Studiengruppen. Vor dem Hintergrund der jüngsten und kontinuierlichen Fortschritte der Informations-
   und Kommunikationstechnologie (IKT) und der Lernmanagement-Systeme (LMS) hat es sich auch als praktikable Lösung
   herausgestellt, über das Internet auf Bildungsunterlagen zuzugreifen. Da die Qualität dieser Materialien sehr unterschiedlich
   ist, müssen Referenzstandards und allgemeine Grundsätze und Leitlinien entwickelt werden, um die Qualität dieser über
   )HUQ]XJULϑYHUIJEDUHQ&(0DWHULDOLHQ]XJHZlKUOHLVWHQ

   *(/781*6%(5(,&+

   Mit der vorliegenden Stellungnahme stehen grundlegende Leitlinien und Empfehlungen für zahnmedizinische Fachkräfte
   im Hinblick auf den Zugang und die Durchführung von CE über unterschiedliche IKT- und LMS-Angebote zur Verfügung.

   DEFINITIONEN

   eLearning[1]ZLUGGH¿QLHUWDOV/HUQHQPLW+LOIHHOHNWURQLVFKHU0HGLHQW\SLVFKHUZHLVHEHUGDV,QWHUQHW

   *581'6b7=(

   &(LVWHLQHJUXQGOHJHQGHEHUXÀLFKH3ÀLFKWIU]DKQPHGL]LQLVFKH)DFKNUlIWH:LUVROOWHQGLHEHVWHQYHUIJEDUHQ5HV-
   sourcen nutzen, um unsere grundlegenden Kenntnisse, Techniken und Fähigkeiten auf Grundlage der aktuellen und
   bestverfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse und entsprechend den sich ändernden Ansprüchen der Bevölkerung
   auf dem neusten Stand zu halten. Die Kriterien und Grundsätze, die den Einsatz dieser Technologie unterstützen, und
   die Gestaltung von Bildungsangeboten, die aktives Lernen fördern und Gelegenheiten zur Selbsteinschätzung bieten,
   sollten ebenfalls beachtet werden[2]. Gute Referenzquellen stehen zur Verfügung[3].

14 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 9-10/2020
67(//81*1$+0(

Aufgrund der ständigen Fortschritte im Bereich der IKT & LMS kann das Internet für zahnmedizinische Fachkräfte eine leicht
]XJlQJOLFKH4XHOOHIUGHQ=XJULϑDXI&(0DWHULDOLHQXQGDQGHUHQW]OLFKH,QIRUPDWLRQHQVHLQ9HUJOHLFKEDUPLWDOOHQDQGHUHQ
herkömmlichen CE-Unterlagen muss das eLearning jedoch ebenfalls nach den folgenden Prinzipien und Normen erfolgen:

•    Alle vorgelegten Bildungsmaterialien müssen wissenschaftlich fundiert, evidenzbasiert und unvoreingenommen sein.

•    Die Nutzer müssen sich der Tatsache bewusst sein, dass einige der Unterrichtsmaterialien auf persönlichen Meinungen
     beruhen können; dies ist besonders dann der Fall, wenn es um Entscheidungen über klinische Versorgung und den
     (LQVDW]VSH]L¿VFKHU7HFKQLNHQXQG0DWHULDOLHQJHKW'HUGLH9RUWUDJHQGHNDQQEHLGHU'HPRQVWUDWLRQVHLQLKUVXEMHNWLY
     bevorzugtes Verfahren zeigen.

•    &($QELHWHUXQG0RGHUDWRUHQPVVHQDOOH7HLOQHKPHUEHUHYWOYRUKDQGHQHEHUXÀLFKH,QWHUHVVHQNRQÀLNWHLQIRUPLHUHQ
     )DOOVGLHVH,QIRUPDWLRQHQQLFKWLQRϑHQVLFKWOLFKHU)RUPYRUKDQGHQVLQGVROOWHQGLH&(7HLOQHKPHUHLQH(UNOlUXQJEHU
     ,QWHUHVVHQNRQÀLNWHYRQGHP$QELHWHU0RGHUDWRUDQIRUGHUQ

•    Der Name (die Namen) der Person(en), die den Kurs durchführt bzw. durchführen, ist (sind) mit den Kontaktdaten
     anzuzeigen, damit die Teilnehmer Inhalte kommentieren und Fragen stellen können.

•    'LHYHUPLWWHOWHQ,QIRUPDWLRQHQGUIHQ±XQDEKlQJLJYRQLKUHU4XHOOH±QLFKWPLWGHP$QVSUXFKGHVGH¿QLWLYOHW]WJOWLJHQ
     Wissensstandes vermittelt oder akzeptiert werden, selbst wenn diese Informationen auf aktuellen wissenschaftlichen
     Grundsätzen und Erkenntnissen basieren, denn unterschiedliche Studien können manchmal zu unterschiedlichen Er-
     gebnissen führen.

•    Falls es im Zusammenhang mit CE-Materialien zu Streitigkeiten kommt, sind Sachverständige zu Rate zu ziehen.

•    Regulierungsstellen können nach dem Grundsatz verfahren, Weiterbildungs-Credits nur von Anbietern zu akzeptieren,
     die von ihnen akkreditiert wurden.

•    Nutzer müssen sich der Tatsache bewusst sein, dass Online-Unterricht kein Ersatz für bestimmte Präsenzveranstaltungen
     wie praxisorientierte Kurse und Fallstudien sein kann, die eine aktive Beteiligung der Teilnehmer erfordern.

•    Es sollte ein Mechanismus vorhanden sein, der die Qualität des eLearning-Materials durch Feedback der Teilnehmer
     sicherstellt.

DISCLAIMER

Die Informationen in dieser Stellungnahme basieren jeweils auf dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand. Sie
können so ausgelegt werden, dass sie existierende kulturelle Sensibilitäten und sozioökonomische Zwänge widerspiegeln.

/,7(5$7851$&+:(,6(

1.   Oxford Living Dictionary.
2.   American Dental Association, 2016. Technical Report No. 1090 For Adoption and Augmentation of the Quality Matters
     Design Standards for Online and Blended Courses, General Standards 5 & 6. Available at: https://ebusiness.ada.org/
     SURGXFWFDWDORJ,QIRUPDWLFV$'$7HFKQLFDO(useSsl.
3.   Kavadelle A, et. al, 2013. European Journal of Dental Education :17 :1, 45–54

                                                                               ÖZZ 9-10/2020 I www.zahnaerztekammer.at 15
Gesetz & Recht             Vergleichsausfertigung

                                                      35 &JS    2. 'LHEHNODJWHQ3DUWHLHQYHUSÀLFKWHQVLFKGLHVHQ9HUJOHLFK
                                                                          binnen 3 Monaten nach Rechtskraft für die Dauer von 2
                                                                          Monaten auf den Webseiten mit den Internetadressen
                                                                          www.zahnarzt-steiner.at und www.smileandbeauty.at
              Vergleichsausfertigung                                      oder, sollten diese Internetadressen geändert werden,
                                                                          auf den Webseiten der an der Stelle der Internetadressen
                                                                          www.zahnarzt-steiner.at und www.smileandbeauty.at
     Klagende Partei                                                      verwendeten Internetadressen auf der Startseite im obe-
            Österreichische Zahnärztekammer                               ren, beim Aufrufen dieser Seite sofort sichtbaren Bereich
           :LHQ.RKOPDUNW                                     mit Schriftbild, Schriftgröße und Zeilenabständen wie auf
     vertreten durch                                                      diesen Webseiten üblich, mit den üblichen graphischen
            Dr. Friedrich Schulz, Rechtsanwalt                            Hervorhebungen, fettgedruckten Namen der Prozesspar-
            1010 :LHQ6WRFNLP(LVHQ3ODW]                          WHLHQ)HWWGUXFNXPUDQGXQJ]XYHU|ϑHQWOLFKHQ

     1. Beklagte Partei
            Dr. Gerhard S T E I N E R, Zahnarzt                        3. Die beklagten Parteien ermächtigen die klagende Partei,
            8073 Feldkirchen b. Graz, Obere Seeparkgasse 1                diesen Vergleich binnen 24 Monaten auf ihre Kosten in
     vertreten durch                                                      je einer Ausgabe der Zeitungen „Kronenzeitungʦ, „Stei-
            Schima Rechtsanwalts GmbH                                     rerinʦ und der „Österreichischen Zahnärzte-Zeitungʦ
            1020 Wien, Trabrennstraße 28, 6.+7. OG                        (ÖZZ), jeweils im Textteil mit der für redaktionelle Artikel
                                                                          üblichen Schriftgröße, mit Überschrift und den Namen
     2. Beklagte Partei                                                   der Parteien und deren Vertreter im Fettdruck sowie mit
            smile & beauty GmbH                                           7H[WXPUDQGXQJYHU|ϑHQWOLFKHQ]XODVVHQ
            8403 Lebring, Oberer Trattenweg 4
     vertreten durch
            Schima Rechtsanwalts GmbH                                  4. 'LH EHNODJWHQ 3DUWHLHQ YHUSÀLFKWHQ VLFK EHL VRQVWLJHU
            1020 Wien, Trabrennstraße 28, 6.+7. OG                        Exekution zur ungeteilten Hand, der klagenden Partei
                                                                          zu Handen des Klagevertreters die mit € 6.217,30 ver-
     wegen:   € 34.000,00 samt Anhang                                     glichenen Kosten dieses Rechtsstreits (darin enthalten
              (*HZHUEOLFKHU5HFKWVVFKXW]8UKHEHUUHFKW)                    € 900,00 an USt und € 817,30 an Barauslagen) sowie
                                                                          GLH.RVWHQGHU9HU|ϑHQWOLFKXQJGLHVHV9HUJOHLFKHVLQGHU
                                                                          ÖZZ von € 995,40 (darin enthalten € 165,90 an USt),
     In der Verhandlung vom 16. Juli 2019 schließen die Parteien          demnach insgesamt € 7.212,70 zu bezahlen, und zwar in
     nachstehenden gerichtlichen                                          11 monatlichen Raten zu je € 600,00 sowie einer Rate von
                                                                          € 612,70, wobei die erste Rate am 10. August 2019 und
                                                                          die Folgeraten jeweils am 10. der Folgemonate fällig sind.
                           Vergleich
                                                                       5. 'LHNODJHQGH3DUWHLYHU]LFKWHWDXIGLH9HU|ϑHQWOLFKXQJLP
     1. 'LH EHNODJWHQ 3DUWHLHQ YHUSÀLFKWHQ VLFK EHL VRQVWLJHU      Internet gemäß Punkt 2. dieses Vergleiches sowie darauf,
        Exekution, es zu unterlassen,                                     YRQ GHU 9HU|ϑHQWOLFKXQJVHUPlFKWLJXQJ DXI .RVWHQ GHU
                                                                          beklagten Parteien in der „Kronen Zeitungʦ und in der
       a) für zahnärztliche Leistungen Anzeigen, welche ein Vier-         „Steirerinʦ Gebrauch zu machen, wenn die Unterlassungs-
          tel einer Seite des jeweiligen Printmediums überschrei-         SÀLFKWHQ JHP 3XQNW  EHDFKWHW XQG ZHQQ VlPWOLFKH
          WHQLQVEHVJDQ]VHLWLJH$Q]HLJHQ]XYHU|ϑHQWOLFKHQ           Kosten gemäß Punkt 4. dieses Vergleiches pünktlich
          XQGRGHUYHU|ϑHQWOLFKHQ]XODVVHQ                              bezahlt werden.

       E |ϑHQWOLFKH$QNQGLJXQJHQLQGHQHQQXURGHUDXFKGLH
           Zahnarztpraxis des Erstbeklagten beworben wird, z. B. in
           =HLWXQJVLQVHUDWHQXQGRGHUDXI:HEVHLWHQLP,QWHUQHW
           mit Ankündigungen nicht zahnmedizinischer Leistungen                  Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz,
           wie z. B. Haarentfernung, Tattoo-Entfernung, Entfernung                             Abteilung 35
           YRQ$OWHUVXQG3LJPHQWÀHFNHQ.RUUHNWXUYRP3HUPD-                             Graz, 16. Juli 2019
           QHQW0DNH8S)DOWHQEHKDQGOXQJHQ$XJHQOLGVWUDϑXQ-                           Mag. Thomas Hayn, Richter
           gen, Anti-Aging Gesichtsbehandlungen, Bodyforming,
           Botulinumtoxin und Hyaluronsäure-Behandlungen,
           CRYO 4S Kälteplattenbehandlungen und Micro Needling
           XQGRGHU PLW VLQQJHPl‰ JOHLFKHQ $QNQGLJXQJHQ ]X
           YHUVHKHQXQGRGHUYHUVHKHQ]XODVVHQ

       c) zahnärztliche Tätigkeiten wie Bleaching, sei es auch als
          „kosmetisches Zahnbleachingʦ oder durch sinngemäß
          gleiche Bezeichnungen, durch die zweitbeklagte Partei
          DQ]XNQGLJHQXQGRGHUGXUFKGLH]ZHLWEHNODJWH3DUWHL
          auszuführen.

16 www.zahnaerztekammer.at I ÖZZ 9-10/2020
Gesetz & Recht            Unterlassungserklärung

                                               &JE     5. 6FKOLH‰OLFKYHUSÀLFKWHLFKPLFKGLHLQGHU5HFKWVVDFKH
                                                                    &JEGHV/DQGHVJHULFKWHV,QQVEUXFNDXIJHODX-
                                                                    fenen Klagskosten von € 3.103,53 (darin enthalten €
                                                                    393,42 an 20 % USt und € 743,00 an Gerichtsgebühren)
      Unterlassungserklärung                                        XQG GLH .RVWHQ GHU 9HU|ϑHQWOLFKXQJ GLHVHU (UNOlUXQJ
                                                                    in der ÖZZ von € 1.008,00 (darin enthalten € 168,00
                                                                    an 20 % Ust), zusammen € 4.111,53 zu Handen des
Klagende Partei                                                     Rechtsanwalts Dr. Friedrich Schulz auf dessen Konto bei
       Österreichische Zahnärztekammer                              der UniCredit Bank Austria IBAN AT82 1100 0017 0333
      :LHQ.RKOPDUNW                                    3300 binnen 14 Tagen zu bezahlen.
vertreten durch
       Dr. Friedrich Schulz, Rechtsanwalt                        6. Ich nehme zur Kenntnis, dass im Falle der Annahme dieser
      :LHQ6WRFNLP(LVHQ3ODW]                         Erklärung durch die Österreichische Zahnärztekammer
                                                                    GDQQZHQQGLH8QWHUODVVXQJVSÀLFKWHQJHPl‰3XQNW
Beklagte Partei                                                     zuverlässig beachtet und eingehalten und sämtliche
      Martina S Ö V D S N E S,                                      Kosten gemäß Punkt 5. dieser Erklärung vollständig und
      Betreiberin eines Bräunungsstudios                            pünktlich bezahlt werden, die Österreichische Zahnärz-
      Sunless Beauty Lounge                                         WHNDPPHU DXI GLH 9HU|ϑHQWOLFKXQJ GLHVHV 9HUJOHLFKHV
      6380 St. Johann in Tirol, Innsbruckerstraße 39                gem. Punkt 2. im Internet verzichtet und auch davon
                                                                    $EVWDQGQLPPWYRQGHU9HU|ϑHQWOLFKXQJVHUPlFKWLJXQJ
                                                                    auf Kosten der Beklagten gem. Punkt 3. in der „Kronen
                                                                    Zeitungʦ Gebrauch zu machen.
   Ich, Martina SÖVDSNES, Betreiberin eines Bräunungs-
   studios in 6380 St. Johann in Tirol, lnnsbruckerstraße 39,
   erkläre Folgendes:

1. ,FK YHUSÀLFKWH PLFK DE VRIRUW HV ]X XQWHUODVVHQ                      Martina SÖVDSNES
   zahnärztliche Tätigkeiten, wie Bleaching, sei es auch als                     SUNLESS Beauty Lounge
   „kosmetisches Zahnbleachingʦ, „kosmetische Zahnauf-
   hellungʦ oder durch sinngemäß gleiche Bezeichnungen                 St. Johann in Tirol, am 1. September 2020
   DQ]XNQGLJHQRGHUDXV]XIKUHQ

2. ,FK YHUSÀLFKWH PLFK ZHLWHUV GLHVH (UNOlUXQJ ELQQHQ
   3 Monaten für die Dauer von 2 Monaten auf der Webseite
   mit der Internetadresse www.sunless-beauty-lounge.at
   oder, sollte diese Internetadresse geändert werden,
   auf der Webseite der an der Stelle der Internetadresse
   www.sunless-beauty-lounge.at verwendeten Internet-
   DGUHVVHDXIGHU6WDUWVHLWHVRGDVVGLH9HU|ϑHQWOLFKXQJ
   im sofort sichtbaren Teil erscheint, und zwar mit Schrift-
   bild, Schriftgröße und Zeilenabständen wie auf dieser
   Webseite üblich, mit den üblichen graphischen Hervor-
   hebungen, fettgedruckten Namen der Prozessparteien,
   )HWWGUXFNXPUDQGXQJ]XYHU|ϑHQWOLFKHQ

3. Ich ermächtige die Österreichische Zahnärztekammer,
   diese Erklärung binnen 60 Monaten auf unsere Kosten in
   je einer Ausgabe der „Kronenzeitungʦ und „Österreichi-
   schen Zahnärzte-Zeitungʦ (ÖZZ), jeweils im Textteil
   mit Normallettern wie für redaktionelle Artikel üblich,
   mit Überschrift und den Namen der Parteien und deren
   Vertreter im Fettdruck sowie mit Textumrandung, ver-
   |ϑHQWOLFKHQ]XODVVHQ

4. )UGHQ)DOONQIWLJHQ=XZLGHUKDQGHOQVYHUSÀLFKWHLFK
   mich, in jedem einzelnen Fall und für jeden einzelnen
   Verstoß eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht
                                                                                                                                 ©f
   unterliegende Konventionalstrafe an die Österreichische                                                                          otoli
                                                                                                                                         a.co
                                                                                                                                             m
   Zahnärztekammer zu bezahlen. Diese Konventional-
   strafe beträgt beim ersten Verstoß € 5.000,00, bei
   jedem weiteren Verstoß € 10.000,00. Ich nehme zur
   Kenntnis, dass unabhängig davon bei einem neuerlichen
   Wettbewerbsverstoß ohne weitere Verständigung eine
   8QWHUODVVXQJVXQG9HU|ϑHQWOLFKXQJVNODJHJHJHQPLFK
   eingebracht werden kann.

                                                                               ÖZZ 9-10/2020 I www.zahnaerztekammer.at 17
Steuer     Investitionsprämie

   COVID-19-Investitionsprämie
                für ZahnärztInnen
                                                             Förderung von Neuinvestitionen

                                                             Die Förderung erfolgt durch einen 7 %- Zuschuss auf die
                                                             förderfähigen Kosten. Die Investitionsprämie wird auf 14 %
                 © fotolia.com
                                                             verdoppelt, wenn die Maßnahmen im Zusammenhang mit
                                                             Digitalisierung, Ökologisierung, Gesundheit und Life Science
                                                             stehen.

                                                             Die Förderung gibt es für materielle und immaterielle aktivie-
                                                             UXQJVSÀLFKWLJH,QYHVWLWLRQHQLQ8QWHUQHKPHQ'DEHLNRPPHQ
                                                             auch gebrauchte Gegenstände, sofern es sich um eine Neu-
                                                             DQVFKDϑXQJIUGDVLQYHVWLHUHQGH8QWHUQHKPHQKDQGHOWLQ
                                                             Betracht. Um den Zuschuss zu erhalten, müssen pro Förder-
                                                             antrag Investitionen von mindestens € 5.000,00 vorliegen.

                                                             Anträge für Investitionsprämie ab September

                                                             Eine Antragstellung kann im Zeitraum vom 1. Septem-
            Um die österreichische Wirtschaft in Folge       ber 2020 bis inklusive 28. Februar 2021 ausschließlich
                                                             online per AWS Fördermanager (https://foerdermanager.
             der Corona-Krise zu unterstützen, wurde         aws.at) erfolgen.
             von der Bundesregierung die „COVID-19-
                                                             Im Zusammenhang mit der Investition müssen zwi-
               Invesititionsprämie für Unternehmen“          schen dem 1. August 2020 und dem 28. Februar 2021
                                                             sogenannte erste Maßnahmen vorliegen. Dazu zählen
            geschaffen. Die Förderung erfolgt in Form        Bestellungen, Kaufverträge, Lieferungen, der Beginn von
              eines nicht rückzahlbaren, steuerfreien        Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen oder der
                                                             Baubeginn. Planungsleistungen, Einholung von behördlichen
             Zuschusses durch Einmalzahlung und ist          Genehmigungen und Finanzierungsgespräche zählen nicht
                                                             zu den ersten Maßnahmen. Die Inbetriebnahme und Be-
         kompatibel mit anderen Fördermaßnahmen
                                                             zahlung haben im Zeitraum vom 1. August 2020 und
             wie beispielsweise Fixkostenzuschüssen.         dem 28. Februar 2022 zu erfolgen.

                                                             Die Förderungsvergabe wird chronologisch bearbeitet, daher
         Förderfähig sind Unternehmen aller Größen
                                                             ist eine baldige Antragstellung sinnvoll.
           und Branchen mit Sitz in Österreich, somit
                                                             Nach Antragstellung und positiver Förderungszusage ist
          auch alle Zahnarztpraxen. Fördergeber und          binnen drei Monaten ab Inbetriebnahme und Bezahlung
          Abwickler ist die Austria Wirtschaftsservice       der Investitionen online eine Endabrechnung vorzulegen.
                                                             Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Überprüfung
                                 GmbH (AWS) (www.aws.at) .   der Endabrechnung durch das AWS.

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Steuer          Investitionsprämie

Welche Investitionen werden nicht gefördert?                     (UK|KWH3UlPLHIU,QYHVWLWLRQHQLQ$U]WSUD[HQ

Explizit ausgenommen sind klimaschädliche Neuinvestitio-         Investitionen in Arztpraxen sind nach den allgemeinen Kri-
nen, Grundstücke, Finanzanlagen, Firmenübernahmen und            terien der Richtlinie zur COVID-19 Investitionsprämie für
aktivierte Eigenleistungen. Daher sind u. a. ausgenommen:        Unternehmen zu beurteilen. Eine gesonderte Regelung für
                                                                 den Gesundheitssektor besteht nicht, es gilt daher der allge-
•  Investitionen, die fossile Energieträger nutzen               meine Fördersatz von 7 %, nur soweit die laut Verordnung
•  Investitionen, bei denen vor dem 1. August 2020 oder          Anhang 1-3 aufgezählten Kriterien erfüllt sind, der erhöhte
   nach dem 28. Februar 2021 erste Maßnahmen gesetzt             Fördersatz von 14 %.
   wurden
‡ /HDVLQJ¿QDQ]LHUWH,QYHVWLWLRQHQ                               In vielen Arztpraxen werden medizinische Geräte verwendet,
• Kosten außerhalb des Unternehmens wie z. B. Privatanteile      welche mit der vorhandenen EDV-Struktur direkt verbunden
‡ (UZHUE YRQ *HElXGHQDQWHLOHQ $XVQDKPH 'LUHNWHU-         VLQGXQGKlX¿JPLWVSH]LHOOHU6RIWZDUHJHVWHXHUWZHUGHQ
   werb vom Bauträger)                                           Diese Geräte sind meist auch mit den verwendeten Daten-
• Bau und Ausbau von Wohngebäuden zum Verkauf oder               systemen der Ordination verbunden.
   zur Vermietung an Private
• Unternehmensübernahmen und Finanzanlagen                       Als Beispiele können digital gesteuerte
• Unbebaute Grundstücke                                          • medizinische Messgeräte
                                                                 ‡ $QDO\VH/DERUJHUlWH
Sonderregelung für Kraftfahrzeuge                                • Bildgebende Diagnostik
                                                                 genannt werden.
Pkw mit ausschließlichem Verbrennungsantrieb erhalten
keine Förderung, Hybridfahrzeuge mit mindestens 40 km            Durch das AWS wurde bestätigt, dass die aufgezählten
elektrischer Reichweite sind mit 7 % förderbar, Pkw mit          medizinischen Geräte mit Anbindung an Daten- und
ausschließlichem E-Antrieb mit 14 %.                             Informationssysteme mit der erhöhten 14 % Inves-
                                                                 titionsprämie förderbar sind.
Investitionsprämie in doppelter Höhe
für Öko- und Digitalisierungsprojekte                            In Zahnarztpraxen fallen demnach alle Dentalgeräte mit
                                                                 elektronischer Steuerung und insbesondere Anbindung an
'HU=XVFKXVVEHWUlJWJUXQGVlW]OLFKGHU$QVFKDϑXQJV-          die Ordinations-EDV unter die erhöhte Förderung.
kosten der förderungsfähigen Investitionen. Für die Bereiche
Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheits- und Life        Andere Investitionen wie Heizung, Klimatisierung, Wärme-
Science beträgt der Zuschuss 14 %.                               dämmung, Energiegewinnung, EDV-Infrastruktur, Software,
                                                                 &$'&$06\VWHPH(0RELOLWlWHWFVLQGVRZHLWGLHVHXQWHU
Unter ÖkologisierungsinvestitionenIDOOHQ$QVFKDϑXQJHQ          die Verordnung fallen, gleichfalls mit der erhöhten 14 %-
die in Zusammenhang mit Klimaschutz, Mobilitätsmanage-           Prämie förderbar.
ment und Elektrofahrzeuge, Energieeinsparung, Abfallwirt-
schaft und Gebäudesanierung stehen.                              Die Abgrenzung, welche Investitionsmaßnahmen die Krite-
                                                                 rien der erhöhten Förderung erfüllen, ist oft schwierig und
Im Bereich der Digitalisierung werden Investitionen in Hard-     erfordert technische Fachkenntnis. Die Entscheidung über
ware, Software und Technologien gefördert, die unter anderem     GLH=XHUNHQQXQJGHUHUK|KWHQ3UlPLHWULϑWGDV$:6HQW-
die Digitalisierung von Infrastrukturen, Geschäftsmodellen und   sprechende Argumente und Nachweise obliegen dem Förde-
Prozessen begünstigen. Die Einführung wie auch Verbesserung      rungswerber. In vielen Fällen wird dieser auf entsprechende
YRQ,7XQG6LFKHUKHLWVPD‰QDKPHQGLH6FKDϑXQJYRQ+RPH-         Expertise von Lieferanten und Fachleuten (Ziviltechniker etc.)
RϒFH0|JOLFKNHLWHQXQGPRELOHV$UEHLWHQVRZLHGLH1XW]XQJ       zurückgreifen müssen.
der digitalen Verwaltung fallen ebenso darunter.

Im Bereich der Gesundheit und Life Science werden
Investitionen für die Entwicklung und Herstellung von Me-
dizinprodukten bei Pandemien gefördert.                                             Mag. Wolfgang Leonhart
                                                                   Leonhart + Leonhart - Steuerberatung für Ärzte
'LH Rϒ]LHOOH Förderrichtlinie zur Investitionsprämie                         1070 Wien, Mariahilfer Straße 74 a
sowie den Fragen-Antworten-Katalog GHV $:6 ¿QGHQ                                            www.leonhart.at

Sie unter www.aws.at.

                                                                                  ÖZZ 9-10/2020 I www.zahnaerztekammer.at 19
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