Ärztezeitung - Ärztekammer ...

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KÄRNTNER

Ärztezeitung                                                                                                                                   Oktober 2019
Österreichische Post AG, MZ 02Z032563 M, Ärztekammer für Kärnten, St. Veiter Straße 34/2, 9020 Klagenfurt am Wörthersee

                                                                                                                                                Notarztsytsem neu
                                                                                                                                        Veränderungen sind
                                                                                                                                                notwendig
                                                                                                                                      Rufbereitschaftsvereinbarung
                                                                                                                                           Transparente und
                                                                                                                                       einheitliche Regelung
                                                                                                                                        Zystische Pankreastumoren
                                                                                                                                     Diagnostik und Therapie
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ÄRZTEKAMMER FÜR KÄRNTEN

                                                                                   Das beste Rezept:
                                                                                   Der Glaube an sich selbst.
                                                                                   Mit dem s Existenzgründungspaket unterstützen wir
                                                                                   Ihren optimalen Start für Ihre eigene Praxis.
                                                                                   s-aerzteservice.at

                                                                                                                                       #glaubandich

2     021288T3 2019
    OKTOBER    SPK Existenzg 2019 Frau Ärztin 210x297 KärntnerÄrztezeitung ET29.08. CE3.indd
                     · www.aekktn.at                                                           1                                                  08.08.19 13:18
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EDITORIAL

                                              Sehr geehrte Frau Kollegin,
                                              sehr geehrter Herr Kollege,

V
vor ein paar Wochen habe ich eine Vereinbarung unterschrieben, deren Zustande-
kommen etwas vom Zähesten und Mühsamsten in meiner Verhandlungslaufbahn
war: die Rufbereitschaftsregelung für die KABEG.

Unfassbare sechs Jahre waren wir in unter-    te Ruhezeit nach Einsätzen in der Rufbe-
schiedlicher Besetzung und mit wechseln-      reitschaft bleibt so, wie sie der derzeitigen   Auch bei den Vordienstzeiten können
dem Erfolg an der Sache dran. Aus be-         gesetzlichen Lage entspricht, auch wenn             wir einen Erfolg vermelden
scheidenen Anfängen des Mittelbaues in        daran etwas geändert werden sollte. Bei
Klagenfurt wurde eine KABEG-weite Lö-         höherer Gewalt haftet nicht der Arbeit-
sung für alle Bediensteten.                   nehmer/die Arbeitnehmerin. Auch nach            nen umzusetzen – womit dann endlich ein
                                              erfolgter Zustimmung zur Rufbereitschaft        EuGH-Urteil aus dem Jahr 2014 auch in
Rufbereitschaftsvereinbarung für die          kann aus Gründen der persönlichen Un-           Kärnten Umsetzung fände: Das Kärntner
KABEG                                         vereinbarkeit (Kinderversorgung, Pflege         Landesvertragsbediensteten-Gesetz wür-
Sie finden die Vereinbarung im Blattinne-     Angehöriger) die Zustimmung wieder zu-          de tatsächlich nicht über dem EU-Recht
ren im Original. Rufbereitschaft mit 30 Mi-   rückgezogen werden. Für ArbeitnehmerIn-         stehen. Man darf träumen …
nuten Einsatzbereitschaft wird in Zukunft     nen günstigere bereits bestehende Lösun-
mit 44% der Grundstunde vergütet, 60 Mi-      gen behalten ihre Gültigkeit. Die 69 € brut-    Kommunikation KH-HBD
nuten Rufbereitschaft bringen 29 %. Am        to Schandlohn für 24 Stunden Rufbereit-         Auch im Bereich der Kommunikation zwi-
Wochenende gebührt jeweils ein Zuschlag       schaft sind endlich Vergangenheit.              schen diensthabenden ÄrztInnen in Kran-
von einem Drittel. Zusätzlich gibt es eine    Wir haben damit mit dem Verhandlungs-           kenanstalten und solchen des hausärztli-
halbe Stunde bezahlte Anfahrtszeit (zählt     partner gemeinsam etwas erreicht, das           chen Bereitschaftsdienstes wurde eine
nicht zur Arbeitszeit) und Kilometergeld.     sich österreichweit sehen lassen kann.          Verbesserung erreicht: das Rote Kreuz
Wer seinen Wohnsitz schon vor Errichtung                                                      wird bei Bedarf in Zukunft eine telefoni-
der Rufbereitschaft so gewählt hat, dass      Vordienstzeiten-ein Urteil                      sche Verbindung zwischen KH-Dienstha-
das Erreichen des Arbeitsplatzes innerhalb    Auch bei den Vordienstzeiten können wir         benden und HBD-ÄrztInnen herstellen.
der 30 bzw. 60 Minuten nicht möglich ist,     einen Erfolg vermelden: Ein (erstinstanzli-     Bisher war das, man glaubt es kaum, nicht
kann nicht zur Leistung der Rufbereit-        ches) Urteil bekräftigt unsere Rechtsmei-       möglich. KH-ÄrztInnen konnten nicht in
schaft herangezogen werden. Die bezahl-       nung, dass Vordienstzeiten aus anderen          Erfahrung zu bringen, ob und mit wem ein
                                              EU-Staaten in vielen Fällen anzurechnen         Sprengel besetzt war.
                                              sind. Wir sind optimistisch, dass dieses Ur-    Ich freue mich, dass manchmal doch etwas
   Wir haben damit etwas erreicht,
                                              teil im Falle der Berufung auch in der          weitergeht.
        das sich österreichweit               nächsten Instanz halten wird. Dann gilt es,
          sehen lassen kann                   das Erreichte für alle betroffenen KollegIn-                             Ihre Petra Preiss

                                                                                                            OKTOBER 2019 · www.aekktn.at   1
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ÄRZTEKAMMER FÜR KÄRNTEN

    Inhalt
    Editorial .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 1
                                                                                                                                                                                                    Künstliche Intelligenz in der Medizin.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 14–15

                Notarzttätigkeit neu geregelt.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 3                                                       Leserbrief. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 16

                Notarztqualifikation „Neu“ für ÄrztInnen in Ausbildung. .  .  .  .  .  . 3                                                                                                          Kommentar zum Leserbrief: Honorarentwicklung.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 16

                Notarztsystem – „Feuer am Dach“. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 4                                                                  Lex & tax .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 18

                Information Wochengeld-Neuberechnung .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 5                                                                                         Cirs medical: Fall des Monats .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 19

                Vereinbarung – Rufbereitschaft.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 6–7                                                                Positiv aufgefallen.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 21

                Kommentar. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 7                      Für den Krankheitsfall Existenz (ver)sichern. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 21

                Sechstelregelung NEU.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 8                                           Standesmeldungen. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 22–30

                „No Time To Wait“ .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 9                                 Fortbildungen.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 31–40

                Spezialisierungen.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 10–11                                       Exlibris. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 42–43

                Zystische Pankreastumoren .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 12–13                                                               Kultur .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 44–45

    GENDER-MAINSTREAMING
    Aus Gründen der Lesbarkeit verzichten wir in dieser Broschüre auf die Formulierung Ärztinnen /Ärzte und Fachärztinnen/-ärzte oder MedizinerInnen.
    Es ist selbstverständlich, dass wir in allen Texten immer beide Geschlechter ansprechen.

                                                                                                                                                                                                                                        IMPRESSUM
    · Medieninhaber (Verleger): Alleiniger Medieninhaber (Verleger) der
        „Kärntner Ärztezeitung” ist die Ärztekammer für Kärnten, Körperschaft
        öffentlichen Rechts, 9020 Klagenfurt/WS, St. Veiter Straße 34.
    · Herausgeber/Anzeigenverwaltung: Ärztekammer für Kärnten,
       9020 Klagenfurt/WS, St. Veiter Straße 34, Tel.: 0463/5856-20, Fax: 0463/5856-65,
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                                                                                                                                                                                               D
    · Fotos beigestellt von shutterstock.com und der Ärztekammer.                                   Drucklösungen aus einer Hand …
                                                                                                                                                                                               Information der Kollegenschaft über alle sie interessierenden standespolitischen
    · Name des Herstellers:                                                                                                                                                                   Belange. Darüber hinaus dient die „Kärntner Ärztezeitung” der Wahrnehmung und
       Satz- & Druck-Team GmbH.,                                                                      Feschnigstraße 232 · 9020 Klagenfurt am Wörthersee · Tel. 0463/46190*
                                                                                                                                                                                               Förderung der gemeinsamen beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Belange
       9020 Klagenfurt/WS,              Umweltzertifiziert
                                                                                                      Fax 0463/46083 · e-mail: office@sdt.at · www.sdt.at
                                                                                                                                                                                               der Kammermitglieder sowie der Wahrung des ärztlichen Berufsansehens und der
       Feschnigstraße 232, www.sdt.at UW-Nr. 931                                                                                                                                               ärztlichen Berufspflichten. Namentlich gezeichnete Artikel stellen die Meinung
       Layout: Barbara Maier       · Verlags- und Herstellungsort: Klagenfurt/WS                                                                                                               des Verfassers dar und decken sich nicht unbedingt mit der Kammermeinung.

2   OKTOBER 2019 · www.aekktn.at
Ärztezeitung - Ärztekammer ...
NOTÄRZTE

     Notarzttätigkeit neu geregelt
M
Mit einer Novelle des Ärztegesetzes
(ÄrzteG) wurden ab dem 1. Juli 2019 die Vo-
raussetzungen zur notärztlichen Tätigkeit
in Österreich neu geregelt. Eine wesentli-
che Änderung zum bisherigen System ist
                                                bis 30.06.2022 die Wahl, ob sie an einem
                                                Notarztkurs nach „System alt“ oder nach
                                                „System neu“ teilnehmen wollen. Turnus-
                                                ärzte, die bereits während ihrer Ausbil-
                                                dungszeit notärztlich tätig sein wollen,
                                                                                               Wenn ein Notarzt länger als drei Jahre kei-
                                                                                               nen Notarztrefresher besucht hat, verliert
                                                                                               er die Berechtigung, notärztlich tätig zu
                                                                                               sein. Um diese Berechtigung wieder zu er-
                                                                                               langen, muss die Abschlussprüfung wie-
jene, dass ab diesem Zeitpunkt auch Tur-        müssen einen Notarztkurs nach „System          derholt werden.
nusärzte unter bestimmten Voraussetzun-         neu“ besuchen.                                 Die Erfüllung der notärztlichen Fortbil-
gen bereits während ihrer Ausbildung im                                                        dungsverpflichtung nach § 40 Ärztegesetz
Rahmen der gesetzlichen Vorschriften            Fortbildung – Notarztrefresher                 liegt in der Eigenverantwortung eines je-
eine notärztliche Tätigkeit ausüben dür-        Notärzte unterliegen einer dauerhaften ge-     den Arztes.
fen. Zudem wurde die Aus- und Fortbil-          setzlichen Fortbildungsverpflichtung. Der
dung von Notärzten neu geregelt. Die ge-        neue gesetzliche Fortbildungszeitraum für      Wir empfehlen Ihnen daher zu prüfen, ob
setzlichen Bestimmungen zum Notarzt-            Notärzte beträgt drei Jahre ab Besuch der      in Ihrem Fall die Voraussetzungen für den
wesen sind in § 40 f ÄrzteG und in der          letzten Fortbildungsveranstaltung. Die ÖÄK     Erhalt des Notarztdiploms vorliegen.
Notärzte-Verordnung der Österreichi-            stellt allen Ärzten, die nach dem 01.07.2019
schen Ärztekammer (NA-V) vom 21.06.2019         einen Notarztrefresher besuchen, ein auf         INFO
zu finden.                                      drei Jahre befristetes Diplom aus.              Nächster Prüfungstermin
Dabei wird das bis 01.07.2019 gültige Aus-      Jene Ärzte, die bereits vor dem 01.07.2019      7. März 2020
                                                                                                Ist Ihr Notarztdiplom abgelaufen?
bildungssystem für Notärzte nicht einfach       eine aktive Notarztberechtigung erlangt
                                                                                                Eine Kontrolle erspart Kosten und
abgeschafft, sondern bleibt noch in einer       haben, müssen sich noch einmal in ihrem         Ärger. Sollte Ihr Diplom nicht mehr
Übergangsphase bis 30.6.2022 parallel           bisherigen Zyklus (Fortbildungsverpflich-       gültig sein, empfehlen wir, die
zum neuen „Notarztsystem“ bestehen.             tung alle zwei Jahre ab Besuch des Notarzt-     Prüfung vor dem 30. Juni 2022 zu
                                                kurses) fortbilden. Bei Besuch der ersten       wiederholen. Nach diesem Termin
                                                                                                wird es komplizierter und vor allem
Ausbildung – Notarztkurs                        Fortbildung nach dem 01.07.2019 wird
                                                                                                teurer. Die erste Möglichkeit ist der
Ärzte, die eine notärztliche Tätigkeit auf-     dann auch ihr Fortbildungszeitraum auf          7. März 2020. Die weiteren Prüfungs-
nehmen möchten und bis dato noch kei-           drei Jahre, gerechnet ab Besuch der letzten     termine werden laufend bekannt
nen Notarztkurs absolviert haben, haben         Fortbildungsveranstaltung, umgestellt.          gegeben.

 Notarztqualifikation „neu“ für ÄrztInnen in Ausbildung
 Die Bestimmungen sind am 1. Juli 2019 in Kraft getreten
 Berechtigung
 ❙ Die Berechtigung zur selbständigen           ❙ 20 dokumentierte Notarzteinsätze des         ❙ Die Fortbildung ist innerhalb des Gül-
   Tätigkeit als Notarzt ist gültig, solange      Schweregrades „> NACA-Grad 3“ stets            tigkeitszeitraums von drei Jahren zu
   die Fortbildungen („Refresher“) frist-         unter Supervision                              absolvieren. Eine fristgerechte Fortbil-
   gerecht absolviert werden.                   ❙ Lehrgang 80 Einheiten (je 45 min.) mit         dung führt zur Neuausstellung mit
 ❙ Eine selbständige notärztliche Tätig-          theoretischem und praktischem Teil so-         Gültigkeit für wiederum drei Jahre.
   keit (eingeschränkt auf krankenhaus-           wie einer möglichen Prüfung am Ende          ❙ Zweitägige theoretische und prakti-
   gebundene Systeme) ist bereits nach            des Lehrgangs                                  sche Fortbildungsveranstaltung mit
   Absolvierung der Qualifikation „neu“         ❙ Abschlussprüfung zum Notarzt „neu“             16 Einheiten (je 45 min.)
   zulässig, wenn der für den organisier-         mit theoretischem und praktischem Teil
   ten Notarztdienst zuständige Arzt der
   Krankenanstalt die erforderlichen            Kosten und Fortbildung
   Kenntnisse, Erfahrungen und Fertig-          ❙ Lehrgangs- und Abschlussprüfungskos-            INFORMATIONEN UND
                                                                                                  ANTWORTEN
   keiten („KEF“) schriftlich bestätigt (Ras-     ten „neu“ werden nach Aufwand noch
                                                                                                  zu allen Fragen der
   terzeugnis gem. NA-V).                         von der Österreichischen Ärztekammer            Notärzteausbildung:
                                                  festgelegt.
                                                                                                  Susanne Triebelnig,
 Anforderungen                                  ❙ Erstmalige Ausstellung des Notarztdip-
                                                                                                  Tel.: 0463/5856-35,
 ❙ Zumindest 33 Monate Berufsaus-                 loms „neu“ kostet 110 Euro. Die später          E-Mail: notarzt@aekktn.at
   übung (nicht zusätzlich, sondern im            folgende erneute Ausstellung des je-
   Rahmen der Berufsausbildung an der             weils auf drei Jahre befristeten Diploms
   Krankenanstalt)                                erfolgt ohne weitere Kosten.

                                                                                                              OKTOBER 2019 · www.aekktn.at   3
Ärztezeitung - Ärztekammer ...
NOTÄRZTE

                                                          Notarztsystem –
                                                          „Feuer am Dach“
                                                               Maßnahmen und Veränderungen sind notwendig

                                                  tung ableiten lässt, noch warum sie zu äu-                        ❙ Die „fürstlichen“ Honorare sind doch
                                                  ßerst niedrigen Tarifen erfüllt zu werden                             nicht so fürstlich (besonders am Wo-
                                                  hat. Diese Unterstellungen und die Kritik                             chenende)
     Dr. Roland Steiner                           an der als unangemessen hoch bezeichne-                           ❙ Es gibt kaum arbeitslose Ärzte/innen
     Referent für Notfallmedizin                  ten Honorierung haben nicht zur Steige-                           ❙ Viele ältere Kollegen sind oder gehen in

W
                                                  rung der Motivation der betroffenen Kol-                              den nächsten 2 bis 3 Jahren in Pension
    Wie schon länger bekannt ist, ist unser       leginnen und Kollegen beigetragen.                                ❙ Die fachlichen Anforderung an die Not-
    derzeitiges Notarztsystem in der jetzt be-    Das Fass zum Überlaufen gebracht hat je-                              ärzte/innen sind gestiegen
    stehenden Form extrem gefährdet. Nur          doch ein Medienbericht, in dem die Hono-                          All diese Punkte und noch viele andere As-
    mit viel Mühe gelingt es derzeit unseren      rare für Notärzte als „fürstliche Bezahlung“                      pekte haben wir schon jahrelang an die po-
    systemverantwortlichen NotärztInnen, die      bezeichnet wurden.                                                litisch verantwortlichen Personen herange-
    Dienstpläne lückenlos zu füllen. Als ehe-                                                                       tragen, jedoch wurde in keiner Weise darauf
    maliger systemverantwortlicher Notarzt        Die Ursachen für die schwierige                                   reagiert.
    kann ich den damit verbundenen Auf-           Besetzung der Dienstpläne sind:
    wand beurteilen, daher gebührt diesen         ❙ Ärzte wollen nicht mehr 250 bis 300                             Wir haben auch konstruktive Vorschlä-
    Personen mein besonderer Respekt, und           Stunden im Monat arbeiten                                       ge vorgebracht, aber leider kein
    ich möchte mich für ihr Engagement recht      ❙ Fehleinsätze häufen sich auf Grund der                          wirkliches Verständnis dafür gefunden:
    herzlich bedanken.                              nicht mehr gewährleisteten durchge-                             ❙ Komplette Einbindung der Notarzt-
    In der letzten Plattformsitzung wurde           henden Besetzung ärztlicher Bereit-                                dienste in die Krankenhausstruktur
    über Ursachen und mögliche Lösungen             schaftsdienste                                                  ❙ Sonderverträge mit älteren Kollegen,
    des oben angesprochenen Problems dis-         ❙ Die veränderte Einstellung der jüngeren                            die bereits in Pension sind
    kutiert. Von Politikern wird die Schwierig-     KollegInnen (die gemeinsame Familie                             ❙ Evaluierung der Notarztstützpunkte
    keit, Notärzte in ausreichendem Maße zu         hat Vorrang – auch ÄrztInnen haben Kin-                         ❙ Evaluierung und Reformierung des Ret-
    rekrutieren, oft auf die Geldgier der Ärzte     der und eine Familie)                                              tungsdienstes in Kärnten
    reduziert und uns unterstellt, für die not-   ❙ Wenig bis gar keine Identifikation mit                          ❙ Finanzierung und Strukturierung der
    ärztliche Versorgung der Kärntner Bevöl-        dem Betreiber des Rettungsdienstes (RK)                            Ausbildung zum Notarzt „neu“
    kerung verantwortlich zu sein. Dabei wird     ❙ Die aufwendige und teurer gewordene                             ❙ Angepasste Honorierung (Wochenende)
    weder belegt, woraus sich diese Verpflich-      Ausbildung                                                      ❙ Verbesserung der allgemeinmedizini-
                                                                                                                       schen Versorgung der Bevölkerung
                                                                                                                       (BHC)
                                                                                           Foto: shutterstock.com

                                                                                                                    ❙ Optimale medizinische Ausstattung un-
                                                                                                                       serer Notarztsysteme
                                                                                                                    ❙ Adäquate räumliche Unterbringung der
                                                                                                                       NotärztInnen
                                                                                                                    Andere Bundesländer haben schon längst
                                                                                                                    auf den Notarztmangel reagiert und damit
                                                                                                                    die Besetzung der Notarztdienstpläne er-
                                                                                                                    leichtert.
                                                                                                                    Wir werden nicht aufhören, die verant-
                                                                                                                    wortlichen Politiker auf unser Anliegen
                                                                                                                    hinzuweisen. Die Zeit drängt.

                                                                                                                                               Roland Steiner
                                                                                                                                          Notarztreferent der
                                                                                                                                       Kärntner Ärztekammer

4   OKTOBER 2019 · www.aekktn.at
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REFERAT FÜR GENDER UND FAMILIENANGELEGENHEITEN

                                                        Information
                                                       Wochengeld-
 Dr. Barbara Castek
                                                      Neuberechnung
V
Vor einiger Zeit hat der Oberste Gerichts-
hof eine Entscheidung veröffentlicht, nach
der die finanziellen Ansprüche während
einer Schwangerschaft (Wochengeld) ge-
genüber der bisherigen Berechnungswei-
                                             Durch diese Entscheidung des Obersten
                                             Gerichtshofes ist es nun auch zahlreichen
                                             Ärztinnen möglich, eine Neuberechnung
                                             des Wochengeldes zu fordern. Aufgrund
                                             des Wegfalls von Überstunden nach Be-
                                                                                          beim Sozialversicherungsträger zu for-
                                                                                          dern. Dies ist bis zu zwei Jahre rückwir-
                                                                                          kend nach Antragstellung möglich. Hierzu
                                                                                          ist es erforderlich, eine korrigierte Arbeits-
                                                                                          und Entgeltbestätigung einer relevanten
se neu zu bemessen sind.                     kanntgabe der Schwangerschaft mussten        Zeitspanne (beispielsweise ein 6-monati-
Vor dieser Entscheidung galt als Berech-     Ärztinnen in der Vergangenheit häufig Ein-   ger Zeitraum vor Meldung der Schwanger-
nungsgrundlage für das Wochengeld ein        bußen beim Wochengeld bzw. in einigen        schaft) bei der Personalabteilung des
dreizehnwöchiger Zeitraum vor Beginn         Fällen auch bei anschließendem Bezug von     Dienstgebers anzufordern und dem Sozi-
des Beschäftigungsverbotes. Da in diesem     Kinderbetreuungsgeld in Kauf nehmen.         alversicherungsträger mit der Bitte um
Zeitraum keine Überstunden geleistet wer-    Betroffenen Ärztinnen wird empfohlen,        Neuberechnung des Wochengelds zu
den durften, waren davon vor allem jene      eine Neuberechnung des Wochengeldes          übermitteln.
Frauen benachteiligt, die vorher viele
Überstunden geleistet haben. Nunmehr ist
für die Berechnung des Wochengeldes ein                Nunmehr ist für die Berechnung des Wochengeldes ein „relevanter“
„relevanter“ Zeitraum vor dem Zeitpunkt                 Zeitraum vor dem Zeitpunkt der Schwangerschaft maßgeblich.
der Schwangerschaft maßgeblich.

  Informationsveranstaltung

  „Karenz und Kinderbetreuungsgeld“
  am Montag, 25. November 2019
  findet um 18.00 Uhr die nächste Informationsveranstaltung für Ärztinnen und Ärzte zum Thema
  „Karenz und Kinderbetreuungsgeld“ in der Ärztekammer/Sitzungssaal statt.

  INHALTE:
  •   Mutterschutz                           •   Elternteilzeit
  •   Kündigungs- und Entlassungsschutz      •   Kinderbetreuungsgeld
  •   Wochengeld                             •   Familienzeitbonus
  •   Karenz                                 •   Partnerschaftsbonus

  Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung und Übermittlung allfälliger Fragen an Frau Mag. Köfler,
  Tel.: 0463/5856-28 bzw. E-mail: genderundfamilie@aekktn.at.

                                                                                                          OKTOBER 2019 · www.aekktn.at     5
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RUFBEREITSCHAFT

                                            Vereinbarung
               betreffend die unternehmensweite Harmonisierung von Rufbereitschaftsregelungen –

    abgeschlossen zwischen dem Vorstand der Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft – KABEG,
    Dr. Arnold Gabriel, als Ver­treter des Landes Kärnten einerseits und den Betriebsräten des Klinikums Klagenfurt,
    des Landeskrankenhauses Villach, des Landeskranken­hauses Wolfsberg, der Landessonderkrankenanstalt
    Gailtal-Klinik und der Landessonderkrankenan­stalt Laas als Dienstnehmervertreter sowie der Kurie der
    angestellten Ärzte der Ärztekammer für Kärnten als gesetzliche lnteressensvertretung der in der KABEG
    angestellten Ärzte andererseits.

                                    §1                                           gerte Dienst die maximale Anzahl um eins reduziert. Als
                           Erwägungsgründe                                       Durchrechnungszeitraum werden entsprechend dem KA-AZG
    (1) Vor dem Hintergrund einer verstärkten Reglementierung von                und dem ARG sechs Monate, beginnend mit 31. Januar, defi-
        Arbeits- und Anwesenheitszeiten im ärztlichen, pflegerischen             niert.
        und administrativen Dienst soll künftig eine einheitliche Rege-     (9) Dienstnehmer können nur nach deren ausdrücklicher schrift-
        lung für den Einsatz von Rufbereitschaftsleistungen innerhalb            lich bekundeter Bereitschaft für Ruf­bereitschaftsdienste her-
        der KABEG zu einem transparenten, fairen und ein­heitlichen              angezogen werden (z.B. Bestimmung im Dienstvertrag). Diese
        Vollzug auf gesetzlicher Basis führen.                                   Bereitschaft kann ungeachtet der Möglichkeit eines Widerru-
    (2) Die rechtlichen Grundlagen für Rufbereitschaftsleistungen in-            fes gemäߧ 3 Abs. 3 unter Einhaltung einer Frist von 8 Wochen
        nerhalb der KABEG sind derzeit in unterschiedlichen Materien-            zum Ablauf eines Kalendervierteljahres vom Dienstnehmer
        gesetzen und Vereinbarungen geregelt. Dies betrifft neben §              schriftlich widerrufen oder unterbrochen werden, wenn wich-
        6a ARG, der gemäß der Stellungnahme des Landes Kärnten                   tige berücksichtigungswürdige Gründe vorliegen, die den
        (Abt. lV vom 6.2.2017, 01-VD-BG-611/1-2017) für die KABEG an-            Dienst­nehmer die Durchführung von Rufbereitschaften un-
        wendbar ist, und§§ 23a Z.1 und 26 Abs. 2 K-LVBG vor allem eine           möglich oder unzumutbar machen.
        Vielzahl von Betriebsver­einbarungen. Einzelvertragliche Ab-        (10) Unter Einsatzverfügbarkeit gilt die Zeit von der telefonischen
        sprachen, Sonderverträge und dergleichen, soweit sie für den             Kontaktaufnahme bis zum Eintref­fen in der Krankenanstalt.
        Mitarbeiter günstiger sind, bleiben von gegenständlicher Ver-
        einbarung unberührt.                                                                                     §3
                                                                                               Innerbetriebliche Festlegungen
                                      §2                                    (1)   Die Anwendung der Rufbereitschaftsbedingungen erstreckt
                               Anpassungen                                        sich unternehmensweit auf alle Fälle (abseits einzelvertragli-
    (1) Die Abgeltung für die Rufbereitschaft im Falle einer Einsatz-             cher Konstruktionen), in denen Mitarbeiter bei freier Wahl des
        verfügbarkeit von 30 Minuten beträgt je Stunde 44% des Brut-              Aufenthaltsor­tes und freier zeitlicher Verfügung für den Ar-
        tostundengehaltes (Berechnung: Monatsentgelt gern. § 29 (1)               beitgeber erreichbar und binnen der normierten Ein­
        K-LVBG 1994 oder§ 138 (1) und {2) K-DRG 1994 in EURO) ohne                satzverfügbarkeit (§ 3 Abs. 1 und 2) anwesend sein müssen,
        Sondergebühren.                                                           unabhängig davon, wie die konkrete Bezeichnung des Bereit-
    (2) Die Abgeltung für die Rufbereitschaft im Falle einer Einsatz-             schaftsdienstes lautet (Überdienst o. ä.).
        verfügbarkeit von 60 Minuten beträgt je Stunde 29% des Brut-        (2)   Keinesfalls sollen mit Rufbereitschaften Anwesenheitsdienste
        tostundengehaltes ohne Sondergebühren.                                    substituiert werden. Bei einer Häu­fung von Einsätzen in Rufbe-
    (31 Für Rufbereitschaften an Samstagen, Sonn- und Feiertagen                  reitschaft ist im Einzelfall die Installation eines Anwesenheits-
        gebührt ein zusätzlicher Aufschlag von 34% auf den Rufbereit-             dienstes zu prüfen. Mit der Planung eines Rufbereitschafts-
        schaftssatz nach Abs. 1 oder Abs. 2.                                      dienstes darf jedenfalls nicht der Entfall der Normal­dienstzeit
    (4) Der Zeitraum einer Rufbereitschaft, während der der Vertrags-             in der darauffolgenden Kernarbeitszeit verbunden sein.
        bedienstete verpflichtet ist, seiner dienstlichen Tätigkeit nach-   (3)   Die Vorgaben des KA-AZG oder des ARG sind einzuhalten. In-
        zugehen, ist Dienstzeit(§ 23a Z. 1 K-LVBG) und wird als solche            dividuelle Nachteile für einzelne Dienstnehmer sind zu ver-
        entlohnt.                                                                 meiden. Im Falle der Einhaltung arbeitsruherechtlicher Fristen
    (5) Fahrtzeiten werden wie Dienstzeit abgegolten.                             nach rufbe­reitschaftsunterbrechenden Einsatzzeiten sind ge-
    (6) Fahrtkosten werden gemäß den amtlichen Kilometergeldsät-                  plante Sollstunden weiter als Anwesenheitszeiten zu berück-
        zen ersetzt.                                                              sichtigen.
    (7) Für Zeiten, die nach Abs. 4 und 5 abgegolten werden, gebührt        (4)   Bei der Dienstplanerstellung für die Rufbereitschaft ist auf die
        den Mitarbeitern keine Rufbereitschaftsabgeltung nach Abs.                jeweilige Wohnortsituation der einzelnen Mitarbeiter Rück-
        1,2 und 3.                                                                sicht zu nehmen. Soweit es unter Aufrechterhaltung eines or-
    (8) Der Mitarbeiter darf für eine maximale Anzahl von zehn Rufbe-             dentlichen Betriebes erfordert, können Mitarbeiter, welche
        reitschaften pro Kalendermonat herangezogen werden, wo-                   außerhalb der 30-min- und/oder 60-min­Verfügbarkeitsgrenzen
        bei jeder durch den Mitarbeiter absolvierte sonstige verlän-              wohnhaft sind, nach deren ausdrücklicher schriftlicher Bereit-

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RUFBEREITSCHAFT

                                                                     Sollte es hierzu Fragen geben oder sollten Unklarheiten bestehen,
                                                                          nehmen Sie bitte mit Ihrem lokalen Betriebsrat oder dem
                                                                                          Kammeramt Kontakt auf.

    schaft für Rufbe­reitschaften herangezogen werden. In diesem           derlich sein könnten, wird künftig an den betroffenen Organi-
    Fall obliegt die Gewährleistung der 30-min.- bzw. 60- min-             sationseinheiten geprüft. Die verkürzte Einsatzver­fügbarkeit
    Verfügbarkeit dem Mitarbeiter. Diese ausdrückliche Bereit-             von 30 Minuten wird jedenfalls für folgende Organisationsein-
    schaft kann vom Dienstnehmer schriftlich widerrufen werden,            heiten festgelegt:
    soweit ihm die Einhaltung der 30-min.- bzw. 60-min.- Verfüg-           a.	Abteilung für Kinder- und Jugendchirurgie am Klinikum Kla-
    barkeitsgrenze aus unvermeidbaren berücksichtigungswürdi-                  genfurt
    gen Gründen nicht mehr möglich und zumutbar ist. Dies ist              b.	Abteilung für innere Medizin und Kardiologie am Klinikum
    dem Dienstgeber so rechtzeitig schriftlich mitzuteilen, dass               Klagenfurt
    ein ordnungs­gemäßer Dienstbetrieb gewährleistet bleibt.               c.	Abteilung für plastische, ästhetische und rekonstruktive
(5) Zwischen dem Ende einer Heranziehung des Dienstnehmers                     Chirurgie am Klinikum Klagenfurt
    in der Rufbereitschaft und dem Beginn der nächsten Normal-             d.	Institut für Radiologie am Klinikum Klagenfurt
    arbeitszeit hat eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden zu            e.	Abteilung für Herz-, Thorax- und Gefäßchirurgie am Klini-
    liege1).                                                                   kum Klagenfurt
(6) Die KABEG wird eine Modifikation der Anstaltsordnungen vor-            f.	Zentralröntgeninstitut am LKH Villach
    bereiten, die auf gegenständliche Vereinbarungsinhalte Rück-
    sicht nimmt und der Landesregierung zur Genehmigung vor-                                          §4
    gelegt wird.                                                                               Geltungsdauer
(7) Grundsätzlich wird für alle Unternehmensbereiche eine Ein-          Diese Vereinbarung wird befristet bis zum 31.12.2021 abgeschlos-
    satzverfügbarkeit von 60 Minuten festgelegt(§ 3 Abs. 2). Inso-      sen.
    weit Einsatzverfügbarkeiten von 30 Minuten (§ 3 Abs. 1) erfor-

                                                               Kommentar
                                                                               der Kurienobfrau

                                            E  Es hat tatsächlich eine ziemlich lange Zeit
                                               gedauert, bis die Rufbereitschaftsverein-
                                               barung unterschriftsreif war und die Grün-
                                               de hierfür sind nachvollziehbar. Der An-
                                               spruch seitens der KABEG war, eine trans-
                                                                                              Die vorliegende Rufbereitschaftsregelung
                                                                                              hat den Stellenwert einer Empfehlung,
                                                                                              wohl getragen durch sämtliche Vertrags-
                                                                                              partner, der Abschluss mit dem Dienst-
                                                                                              nehmer erfolgt in Form eines Einzelvertra-
                                               parente und vor allem auch einheitliche        ges zusätzlich zum Dienstvertrag.
                                               Regelung, quer über alle Berufsgruppen
                                               zu erreichen. Der ursprüngliche Plan, im       Sollte es hierzu Fragen geben oder sollten
                                               Zuge dessen sämtliche bisher bestehen-         Unklarheiten bestehen, bitten wir Sie mit
                                               den einzelvertragliche Absprachen und          Ihrem lokalen Betriebsrat oder dem Kam-
                                               Sonderverträge aufzulösen, wurde durch         meramt Kontakt aufzunehmen.
 Dr. Michaela Lientscher
                                               den maßgeblichen Widerstand des Be-
 Vizepräsidentin und Kurienobfrau der
                                               triebsrates des LKH Villach und der Ärzte-                        Dr. Michaela Lientscher
 angestellten ÄrztInnen
                                               kammer zurückgenommen.

                                                                                                             OKTOBER 2019 · www.aekktn.at   7
Ärztezeitung - Ärztekammer ...
SECHSTELREGELUNG

                        Sechstelregelung neu
W   Während der Ausbildung sind Zeiten ei-
    nes Erholungs- oder Pflegeurlaubs, einer
    Familienhospizkarenz, einer Pflegeka-
    renz, einer Erkrankung sowie Mutter-
    schutzzeiten nur soweit anzurechnen, als
                                                  Basisausbildung:
                                                  In der Basisausbildung (9 Monate = 270
                                                  Tage) können insgesamt 45 Fehltage
                                                  (270/6) verbraucht werden, egal in wel-
                                                  chen Monaten.
                                                                                              SFS:
                                                                                              In der SFS wird ebenfalls der gesamte Son-
                                                                                              derfach-Schwerpunkt (unabhängig von
                                                                                              Modulen oder Spezialgebieten) betrach-
                                                                                              tet, also z.B. 27 Monate SFS, davon 1/6 =
    sie insgesamt nicht mehr als höchstens                                                    135 Fehltage in diesem Zeitraum.
    den sechsten Teil der Ausbildungszeiten       Spitalsturnus AM und Lehrpraxis:            Diese Regelung ist sowohl auf Ausbil-
    betragen („Sechstelregelung“).                Ebenso verhält es sich bei den einzelnen    dungszeiten nach der ÄAO 2015 als auch
                                                  Fächern im Spitalsturnus für die Ausbil-    nach der ÄAO 2006 anzuwenden.
    Nachdem es bei der Berechnung der             dung zum Arzt/zur Ärztin für Allgemein-     Nach der ÄAO 2006 wird in der Sonder-
    Sechstelregelung immer wieder zu Un-          medizin. Hier wird jedes Fach separat be-   fach-Ausbildung immer das gesamte
    klarheiten gekommen ist, wurde in der         rechnet (also z.B. 3 Monate Frauenheil-     Hauptfach als ein Ausbildungsabschnitt
    Vorstandssitzung der ÖÄK am 22. Mai           kunde und Geburtshilfe = 90 Tage, davon     betrachtet, ebenso jedes Gegenfach.
    2019 folgender Beschluss gefasst:             1/6 = 15 Fehltage in diesen 3 Monaten       Die Krankenanstalten wurden bereits mit
    Bei Vollzeitbeschäftigung (mindestens 35      möglich).                                   Rundschreiben vom 16.07.2019 seitens des
    Wochenstunden) ist innerhalb eines Mo-                                                    Kammeramtes dahingehend informiert.
    nats eine Fehlzeit von 5 Arbeitstagen         Sonderfach-Ausbildung:
    (Montag – Freitag!) zulässig, ohne dass       In der Sonderfach-Ausbildung wird immer
    dies eine Überschreitung des Sechstels        die Sonderfach-Grundausbildung (SFG)          PRÜFUNGSTERMINE 2020
    darstellt. Fehltage, die auf ein Wochenen-    sowie die Sonderfach-Schwerpunktausbil-
                                                                                                Prüfungstermine für die Prüfung
    de oder Feiertage fallen, sind nicht in das   dung (SFS) als eigener Ausbildungsab-
                                                                                                zum „Arzt für Allgemeinmedizin“
    Sechstel einzuberechnen. Bei Teilzeitbe-      schnitt betrachtet.
                                                                                               Mo, 27.01.2020
    schäftigung ist diese Regelung aliquot an-
                                                                                              (Anmeldeschluss 23.12.2019)
    zurechnen.                                    SFG:
                                                                                               Mo, 11.05.2020
    Es wird bei der Berechnung immer ein ge-      Z.B. 36 Monate SFG, davon 1/6 = 180 Fehl-   (Anmeldeschluss 06.04.2020)
    samter Ausbildungsabschnitt betrachtet.       tage in diesem Zeitraum möglich.             Mo, 28.09.2020
                                                                                              (Anmeldeschluss 24.08.2020)

                                                                                                                      Wir bitten Sie,
                                                                                                          die Termine vorzumerken.

8   OKTOBER 2019 · www.aekktn.at
GKK

                                                   Antibiotika-Resistenzen:

                              „No Time To Wait“
G
Gremien der WHO versuchen erst gar
nicht, das Problem herunterzuspielen. In
einem aktuellen Bericht wird dezidiert
festgestellt:
Resistenzen gegen antimikrobielle Medi-
                                              darf an innovativen Substanzen nicht
                                              mehr decken.
                                              Obwohl ein Forschungsverbund aus Phar-
                                              ma-Unternehmen und Universitätsklini-
                                              ken in ganz Europa versucht, mit millio-
                                                                                           Um die praktisch tätigen ÄrztInnen zu un-
                                                                                           terstützen, wurde bereits 2015 von der
                                                                                           Kärntner Gebietskrankenkasse und der
                                                                                           Kärntner Ärztekammer, gemeinsam mit
                                                                                           namhaften FachexpertInnen der praxis-
kamente wie Antibiotika sind eine globale     nenschweren Programmen dieser be-            taugliche Folder „Antibiotika: Orale The-
Krise – ein ganzes Jahrhundert des medizi-    drohlichen Entwicklung entgegenzuwir-        rapieoptionen“ erarbeitet.
nischen Fortschritts ist in Gefahr.           ken, stoppen seit 2018 immer mehr Phar-      Aufgrund des ungebrochenen Interesses
Wenn Antibiotika nicht mehr gegen die         ma-Konzerne die Finanzierung zur Erfor-      von Seiten der ÄrztInnenschaft wurde ein
Krankheitserreger wirken, für die sie ent-    schung neuer Antibiotika. Der Anreiz der     Update 2017 und ein aktuell vorliegendes
wickelt wurden, werden bakterielle Ent-       Rentabilität in der Entwicklung eines neu-   Update 2020 aufgelegt. Diese, auf neues-
zündungen unbehandelbar.                      en Antibiotikums ist nicht mehr vorhan-      ten Studienerkenntnissen basierende
Schätzungen zufolge sterben schon heut-       den.                                         Überarbeitung, fördert den gewissenhaf-
zutage weltweit jährlich rund 700.000                                                      ten Einsatz und beugt der Resistenzent-
Menschen an den Folgen von Infektionen,       Neben gezielten Maßnahmen für die            wicklung vor.
gegen die verfügbare Medikamente nicht        Industrie sind weitere Interventionen
mehr wirksam sind.                            im extra- und intramuralen Bereich zur
                                              Verminderung der Resistenzproblema-
Ursächlich sind mehrere Faktoren für          tik erforderlich. Die Herausforderung           INFO
dieses Problem verantwortlich.                für die verantwortlichen ÄrztInnen            Der neue Folder wird im Rahmen
Neben den häufig bei viralen Infektionen      besteht in einer:                             der Fortbildung
eingesetzten Antibiotika, falschen Einnah-    ❙	Gezielten Diagnostik – Indikationsstel-    „Challenge Antibiotika:
memodalitäten und vorzeitigem Absetzen           lung                                       Droht ein Resistenzdesaster?“
sowie die prophylaktisch und therapeu-        ❙	Auswahl des am besten geeigneten           am 29. Oktober 2019 im Warmba-
                                                                                            der-Hof in Villach vorgestellt und
tisch eingesetzten Antibiotika in der land-      Wirkstoffes
                                                                                            im Anschluss daran an Kärntner
wirtschaftlichen Tierhaltung kann auch        ❙	Festlegung der Dosierung und Einnah-
                                                                                            Ärztinnen und Ärzte versendet.
die Entwicklung neuer Antibiotika den Be-        medauer

 Resistenzen gegen antimikrobielle Medikamente wie Antibiotika sind eine globale
     Krise – ein ganzes Jahrhundert des medizinischen Fortschritts ist in Gefahr.

                                                                                                         OKTOBER 2019 · www.aekktn.at   9
AUSBILDUNG

                                    Spezialisierungen
 S   Spezialisierungen können nach Abschluss
     der Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt für All-
     gemeinmedizin bzw. zur Fachärztin/zum
     Facharzt eines Sonderfaches in anerkann-
     ten Ausbildungsstätten, Lehrpraxen, Lehr-
                                                     Die Sonderfächer, für welche Speziali-
                                                     sierungen möglich sind, finden sich in
                                                     der Spezialisierungsordnung.
                                                     Anbei eine kurze Zusammenfassung über
                                                     die Dauer der einzelnen Spezialisierungen
                                                                                                    Dermatohistopathologie
                                                                                                    Dauer: 24 Monate, davon sind 6 Monate
                                                                                                    an einer anerkannten Ausbildungsstätte
                                                                                                    für
                                                                                                    ❙ Klinische Pathologie und Molekularpa-
     gruppenpraxen oder Lehrambulatorien             und die Übergangsbestimmungen:                   thologie oder
     absolviert werden.                                                                             ❙ Klinische Pathologie und Neuropatholo-
                                                     Geriatrie:                                       gie
     Derzeit gibt es derzeit                         Dauer: 27 Monate, davon 12 Monate Basis-       zu absolvieren.
     13 Spezialisierungen:                           curriculum und 15 Monate fachspezifische       Die restlichen 18 Monate können an einer
     ❙ Geriatrie                    (ab 1.1.2017)    Vertiefung Ò bis zu 9 Monate vom Son-            Ausbildungsstätte für
     ❙ Phoniatrie                  (ab 1.1.2017)     derfach auf fachspezifische Vertiefung an-     ❙ Klinische Pathologie und Molekularpa-
     ❙ Handchirurgie               (ab 1.1.2017)     rechenbar                                        thologie
     ❙ Palliativmedizin            (ab 1.7.2017)     Übergangsregelung:                             ❙ Klinische Pathologie und Neuropatholo-
     ❙ Dermatohistopathologie (ab 1.1.2018)          1) Ärzte, die das Additivfach Geriatrie ha-      gie
     ❙	Fachspezifische psychosomatische                ben oder zur Führung der Zusatzbe-          ❙ Haut- und Geschlechtskrankheiten
        Medizin                    (ab 1.1.2018)        zeichnung Geriatrie berechtigt sind,        absolviert werden.
     ❙	Neonatologie und pädiatrische                   können wahlweise das Additivfach Ger-       Übergangsregelung: Ärzte, die bereits
        Intensivmedizin            (ab 1.6.2018)        iatrie oder die Spezialisierungsbezeich-    nach der Spezialisierungsordnung 2004
     ❙	Pädiatrische Hämatologie                        nung Geriatrie führen                       begonnen haben, dürfen die Weiterbil-
        und Onkologie              (ab 1.6.2018)     2) Ärzte, die eine dreijährige Tätigkeit mit   dung gemäß den Bestimmungen dieser
     ❙	Pädiatrische Endokrinologie                     geriatrischem Patientengut (lt. Speziali-   Verordnung abschließen. Nachgewiesene
        und Diabetologie           (ab 1.6.2018)        sierungsinhalten) vor dem 1.1.2017 +        gleichwertige fachspezifische Kenntnisse,
     ❙ Neuropädiatrie               (ab 1.1.2019)       das ÖÄK-Diplom Geriatrie nachweisen         Erfahrungen und Fertigkeiten können an-
     ❙ Pädiatrische Kardiologie (ab 1.1.2019)           können, können einen Antrag auf Über-       gerechnet werden.
     ❙	Pädiatrische Gastroenterologie                  prüfung der Gleichwertigkeit mit der
        und Hepatologie             (ab 1.1.2019)       Spezialisierung Geriatrie stellen           Fachspezifische psychosomatische
     ❙ Schlafmedizin                (ab 1.1.2019)                                                   Medizin:
                                                     Phoniatrie:                                    Dauer: 18 Monate, davon kann aus folgen-
     Damit eine Ärztin/ein Arzt eine Spezialisie-    Dauer: 24 Monate, keine Anrechnung vom         den Ausbildungen angerechnet werden:
     rung absolvieren kann, muss die entspre-        SF HNO möglich                                 1) Psychiatrie und psychotherapeutische
     chende Abteilung der Krankenanstalt ei-         Übergangsregelung                                 Medizin, wenn das Modul „psychoso-
     nen Antrag auf Bewilligung einer Speziali-      Ärzte, die derzeit eine Ausbildung im Ad-         matische Medizin/fachspezifische
     sierungsstätte stellen (analog den Ausbil-      ditivfach Phoniatrie machen oder das Ad-          Schmerztherapie“ nicht absolviert
     dungsstellen). Sobald der Bescheid ein-         ditivfach Phoniatrie führen, können wahl-         wurde                    Ò 3 Monate
     langt und somit die Stelle bewilligt ist,       weise das Additivfach Phoniatrie oder die      2) Psychiatrie und psychotherapeutische
     kann eine Ärztin/ein Arzt in der Ausbil-        Spezialisierungsbezeichnung Phoniatrie            Medizin, wenn das Modul „psychoso-
     dungsstellenverwaltung (ASV) auf die            führen                                            matische Medizin/fachspezifische
     Spezialisierungsstelle gemeldet werden                                                            Schmerztherapie“ absolviert wurde
     und mit der Ausbildung beginnen.                Handchirurgie:                                                             Ò 9 Monate
     Weiters gibt es Übergangsbestimmungen           Dauer: 36 Monate, eine Anrechenbarkeit         3) Kinder- und Jugendpsychiatrie und
     für die unterschiedlichen Spezialisierun-       vom Sonderfach ist nicht möglich                  psychotherapeutische Medizin
     gen. Betroffene ÄrztInnen müssen einen          Übergangsregelung: Keine                                                   Ò 4 Monate
     Antrag an die ÖÄK stellen (online) und sind                                                    4) Kinder- und Jugendheilkunde, wenn
     nach positiver Überprüfung zur Führung          Palliativmedizin:                                 das Modul „Neuropädiatrie/Schlafme-
     der Spezialisierungsbezeichnung berech-         Dauer: 18 Monate, davon können 6 Mona-            dizin/ Psychosomatik“ absolviert
     tigt. Diese Ärzte erhalten einen Bescheid,      te vom SF angerechnet werden                      wurde                    Ò 4 Monate
     ein Diplom wird nicht ausgestellt.              Übergangsregelung: ÄrztInnen der be-           5) Kinder- und Jugendheilkunde, wenn
     Details siehe https://www.aerztekammer.         troffenen Sonderfächer, die ein ÖÄK-Dip-          das Modul „Neuropädiatrie/Schlafme-
     at/spezialisierungen.                           lom Palliativmedizin und 18 Monate Pallia-        dizin/ Psychosomatik“ nicht absolviert
     Absolviert eine Ärztin/ein Arzt die kom-        tiv-Tätigkeit vor dem 1.7.2017 nachweisen         wurde                    Ò 3 Monate
     plette Spezialisierung, so wird ein Speziali-   können, können um die Spezialisierung          6) Neurologie, wenn das Modul
     sierungs-Diplom ausgestellt.                    Palliativmedizin ansuchen.                        „Neurorehabilitation“ absolviert wurde
                                                                                                     Ò 4 Monate

10   OKTOBER 2019 · www.aekktn.at
AUSBILDUNG

7) Neurologie, wenn das Modul                 Onkologie“ haben, können entweder das       können entweder das Additivfach führen
    „Neurorehabilitation“ nicht absolviert    Additivfach führen oder die Spezialisie-    oder die Spezialisierung beantragen.
    wurde                      Ò 3 Monate    rung beantragen.                            Ärzte, die gerade die Ausbildung „Pädiatri-
8) HNO, wenn das Modul „Funktionelle          Ärzte, die gerade die Ausbildung im Addi-   sche Kardiologie“ nach ÄAO 2006 absol-
    Störungen und fachspezifische Rehabi-     tivfach „Pädiatrische Hämatologie und       vieren, können wahlweise das Additivfach
    litation“ absolviert wurde Ò 4 Monate    Onkologie“ nach ÄAO 2006 absolvieren,       „Pädiatrische Kardiologie“ gem. ÄAO 2006
9) HNO, wenn das Modul „Funktionelle          können wahlweise das Additivfach oder       oder die Spezialisierungsbezeichnung
    Störungen und fachspezifische Rehabi-     die Spezialisierungsbezeichnung „Pädiat-    „Pädiatrische Kardiologie“ führen.
    litation“ nicht absolviert wurde          rische Hämatologie und Onkologie“ bean-
                               Ò 3 Monate    tragen.                                     Pädiatrische Gastroenterologie und
10)AM                          Ò 3 Monate                                                Hepatologie:
11) Fachärzte aller anderen Fachgebiete       Pädiatrische Endokrinologie und             Dauer: 36 Monate, 3 Monate von der SFS
                               Ò 3 Monate    Diabetologie:                               können angerechnet werden, sofern das
Gleichwertigkeit:                             Dauer: 36 Monate, 3 Monate von der SFS      Modul „Pädiatrische Diabetologie/Endo-
Ärzte, die über ein Diplom in einem der für   können angerechnet werden, sofern das       krinologie, Stoffwechsel, Gastroenterolo-
die Spezialisierung benötigen Sonderfä-       Modul „Pädiatrische Diabetologie/Endo-      gie, Hepatologie“ absolviert wurde.
cher verfügen und das Modul 2 (ÖÄK-Dip-       krinologie, Stoffwechsel, Gastroenterolo-   Übergangsregelung: Ärzte, die vor dem
lom psychosomatische Medizin) haben,          gie, Hepatologie“ absolviert wurde.         1.1.2019 nachweislich zumindest 36 Mona-
können ein Spezialisierungsdiplom bean-       Übergangsregelung: Ärzte, die das Addi-     te Tätigkeit gemäß der Umschreibung des
tragen                                        tivfach „Pädiatrische Endokrinologie und    Fachgebietes und den Spezialisierungsin-
                                              Diabetologie“ haben, können entweder        halten absolviert haben, sind berechtigt,
Neonatologie und pädiatrische                 das Additivfach führen oder die Speziali-   die Spezialisierung „Pädiatrische Gastro-
Intensivmedizin:                              sierung beantragen.                         enterologie und Hepatologie“ zu führen.
Dauer: 36 Monate, 9 Monate von der SFS        Ärzte, die gerade die Ausbildung im Addi-
können angerechnet werden, sofern das         tivfach „Pädiatrische Endokrinologie und    Schlafmedizin:
Modul „Neonatologie/Intensivmedizin“          Diabetologie“ nach ÄAO 2006 absolvieren,    Dauer: 18 Monate, 3 Monate anrechenbar
absolviert wurde. Es ist zumindest jeweils    können wahlweise das Additivfach oder       durch gleichwertige fachspezifische
1 Jahr auf der Neonatologie und 1 Jahr auf    die Spezialisierungsbezeichnung „Pädiat-    Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten
der pädiatrischen Intensivmedizin zu ab-      rische Endokrinologie und Diabetologie“     Übergangsregelung: Ärzte, die vor dem
solvieren.                                    beantragen.                                 1.1.2019 nachweislich zumindest 18 Mona-
Übergangsregelung: Ärzte, die das Addi-                                                   te Tätigkeit gemäß der Umschreibung des
tivfach „Neonatologie und pädiatrische        Neuropädiatrie:                             Fachgebietes und den Spezialisierungsin-
Intensivmedizin“ haben, können entwe-         Dauer: 36 Monate, 3 Monate von der SFS      halten in einem definierten Schlaflabor
der das Additivfach führen oder die Spezi-    können angerechnet werden, sofern das       absolviert haben, sind berechtigt, die Spe-
alisierung beantragen.                        Modul      „Neuropädiatrie/Schlafmedizin/   zialisierung „Schlafmedizin“ zu führen.
Ärzte, die gerade die Ausbildung „Neona-      Psychosomatik“ absolviert wurde.
tologie und pädiatrische Intensivmedizin“     Übergangsregelung: Ärzte, die das Addi-
nach ÄAO 2006 absolvieren, können wahl-       tivfach „Neuropädiatrie“ haben, können
weise das Additivfach „Neonatologie und       entweder das Additivfach führen oder die
                                                                                             INFO
pädiatrische Intensivmedizin“ oder „Pädia-    Spezialisierung beantragen.
trische Intensivmedizin und Neonatolo-        Ärzte, die gerade die Ausbildung „Neuro-      Für Anfragen zu den Spezialsie-
                                                                                            rungen steht das Kammeramt
gie“ gem. ÄAO 2006 führen oder die Spezi-     pädiatrie“ nach ÄAO 2006 absolvieren,
                                                                                            jederzeit gerne zur Verfügung.
alisierungsbezeichnung      „Neonatologie     können wahlweise das Additivfach „Neu-
und Pädiatrische Intensivmedizin“ führen.     ropädiatrie“ gem. ÄAO 2006 oder die Spe-      Fragen zur Spezialisierung:
                                              zialisierungsbezeichnung „Neuropädiat-        Frau Mag. Claudia Terk
Pädiatrische Hämatologie und                  rie“ führen.                                  Antrag auf
Onkologie:                                                                                  Spezialisierungsstätten:
Dauer: 36 Monate, 3 Monate von der SFS        Pädiatrische Kardiologie:                     Frau Mag. Ingrid Köfler
können angerechnet werden, sofern das         Dauer: 36 Monate, 3 Monate von der SFS
Modul „Fachspezifische Hämato-Onkolo-         können angerechnet werden, sofern das
gie/Hämostaseologie/Immunologie/              Modul „Fachspezifische Kardiologie/Pulmo-     Details:
Rheumatologie“ absolviert wurde.              logie und Allergologie“ absolviert wurde.     https://www.aerztekammer.at/
Übergangsregelung: Ärzte, die das Addi-                                                     spezialisierungen.
                                              Übergangsregelung: Ärzte, die das Addi-
tivfach „Pädiatrische Hämatologie und         tivfach „Pädiatrische Kardiologie“ haben,

                                                                                                         OKTOBER 2019 · www.aekktn.at   11
EXPERTENBEITRAG

             Zystische Pankreastumoren
                                                         Diagnostik und Therapie

                                    Prim. Univ.-Prof. Dr. Reinhard Mittermair, FACS, FEBS

 I   Insgesamt erkranken in Österreich jährlich
     etwa 40.000 Menschen an Krebs, davon
     etwa 1.800 Menschen an Krebs der Bauch-
     speicheldrüse. Der Bauchspeicheldrüsen-
     krebs macht zwar nur etwa 4 % aller bösar-
                                                    Entstehung, Erscheinung und Größe ein
                                                    unterschiedliches Risiko, sich bösartig zu
                                                    entwickeln. Das Spektrum der Zysten des
                                                    Pankreas reicht von entzündlichen Pseu-
                                                    dozysten, im Rahmen der chronischen
                                                                                                    Bauchspeicheldrüse hat einen Haupt-
                                                                                                    und Seitengänge, die sich wie Fischgrä-
                                                                                                    ten verzweigen.
                                                                                                 IPMN des Hauptgangs (MD-IPMN 20%)
                                                                                                 wird immer operiert. In 40-60% der Fälle
     tigen Krebserkrankungen aus, ist aber eine     Bauchspeicheldrüsenentzündung, über          ist diese Zystenform bösartig oder kann es
     heimtückische und daher häufig tödliche        gutartige, seröse Tumore bis hin zu bösar-   noch werden. Bei frühzeitiger Entfernung
     Krebsart. Das Problem dieser Erkrankung        tigen, schleimbildenden (sog. muzinösen)     kann die Entwicklung eines Karzinoms ver-
     ist, dass sie im Frühstadium kaum Be-          Karzinomen. Etwa 60 % aller Zysten in der    hindert werden.
     schwerden verursacht, daher erfolgt eine       Bauchspeicheldrüse sind mit dem Risiko       IPMN des Seitengangs (BD-IPMN 40%)
     Diagnose bei einem Drittel der Erkrankun-      behaftet, im Verlauf zu einer Krebserkran-   wird in ca. 25% bösartig.
     gen erst im fortgeschrittenen Stadium. Im      kung zu führen.                              ❙ Muzinös zystische Neoplasie (MCN 10-
     Durchschnitt erkranken Männer mit ca. 69                                                       15%): Diese Form muss unbedingt ope-
     Jahren und Frauen mit ca. 76 Jahren an         Arten von zystischen Tumoren                    riert werden, denn schon bei der Entde-
     Bauchspeicheldrüsenkrebs.                      (Tabelle 1)                                     ckung sind mehr als 35 Prozent der Tu-
                                                    ❙ Pseudozysten: Sie sind gutartig und kön-      more bösartig.
                                                      nen die Spätfolge einer akuten oder        ❙ Solid pseudopapilläre Neoplasie (SPN
          Etwa 60 % aller Zysten in der               chronischen Bauchspeicheldrüsenent-           4-5%): Dieser seltene Tumor ist auch als
       Bauchspeicheldrüse sind mit dem                zündung sein. In den meisten Fällen wer-      Frantz-Tumor bekannt und tritt beinahe
       Risiko behaftet, im Verlauf zu einer           den solche Zysten nur beobachtet. Sie         ausschließlich bei jüngeren Frauen auf.
                                                      machen kaum Beschwerden und wenn              Er kann gut- und bösartig sein und soll
           Krebserkrankung zu führen.
                                                      doch, kann die Zyste entfernt werden.         operiert werden.
                                                    ❙ Serös zystische Neoplasie (SCN 20%):
                                                      Diese Form ist gutartig und muss nur       Diagnostische Möglichkeiten
     Zysten sind in den letzten zehn Jahren im-       beobachtet werden.                         Radiologie:
     mer mehr in den Fokus der Betrachtung          ❙ Intraduktale papillär muzinöse Neopla-     Der Goldstandard zur Differenzierung der
     gerückt, weil eine zeitgerechte Operation        sie (IPMN 60%): Seit den 1990er Jahren     Pankreaszysten bzw. Neoplasien ist das
     von diesen zystischen Veränderungen              steht diese Tumorart zunehmend im          MRI / MRCP mit einer Sensitivität von 40-
     eine bösartige Entartung verhindert und          Zentrum der Pankreaschirurgie. Die         95%, im Vergleich zum CT von 40-81%.
     der Patient geheilt werden kann.
     Mit dem Einsatz moderner Bildgebungs-
     verfahren (CT, MRT) werden zystische Tu-
     moren der Bauchspeicheldrüse mit zuneh-
     mender Häufigkeit als Zufallsbefund ent-
     deckt. Zystische Pankreastumore spielen
     deshalb seit einigen Jahren eine bedeuten-
     de Rolle in der Therapie von Bauchspei-
     cheldrüsentumoren. Aufgrund oftmaliger
     Beschwerdefreiheit wissen die betroffenen
     Patienten bis zur Diagnosestellung nichts
     von ihrer Erkrankung. Im Gegensatz zu den
     weit verbreiteten Leber- oder Nierenzys-
     ten, welche in aller Regel harmlos sind,
     können Zysten der Bauchspeicheldrüse
     durchaus weitreichende Folgen haben.
                                                                                                                                         © radiologyassistent.nl

     Wachstumsformen
     Zystische Tumore der Bauchspeicheldrüse
     sind vielfältig und beinhalten je nach ihrer

12   OKTOBER 2019 · www.aekktn.at
EXPERTENBEITRAG

                                                            Der Goldstandard zur Differenzierung der Pankreaszysten bzw.
                                                            Neoplasien ist das MRI / MRCP mit einer Sensitivität von 40-95%,
                                                                            im Vergleich zum CT von 40-81%.

Tabelle 1: Charakteristika der wichtigsten zystischen Neoplasien des Pankreas.

                    SCN                         MD-IPMN           BD-IPMN                   MCN                         SPN

 Geschlecht (m:f)   40:60                       66:33             40:60                     1:99                        15:85

 Alter              60-70                       60-70             60-70                     40-50                       20-30

 %                  20                          20                40                        10-15                       30 mm, Wandknoten, Ge-                  line MRI and CT Features Predict Cyst Growth?
Feinnadel Punktion liegt bei 27-48%, das      wichtsverlust) sollten mittels EUS abge-           Radiology. 2019 Jul 16 [Epub ahead of print]
ergibt eine diagnostische Treffsicherheit     klärt werden. Eine Grössenzunahme der           3. Tanaka M, et al. International consensus gui-
                                                                                                 delines for management of intraductal papil-
von 8-59%.                                    zystischen Läsion von > 2 mm pro Jahr ist          lary mucinous neoplasms and mucinous cy-
Ein Amylasewert < 250 U/l schliesst eine      mit einem erhöhten Malignitätsrisiko asso-         stic neoplasms of the pancreas. Pancreatolo-
Pseudozyste aus, ein CEA > 192 ng/ml ist      ziiert.                                            gy. 2006;6:17–32.
zu 80% spezifisch für das Vorliegen einer                                                     4. Del Chiaro M, et al. European experts consen-
muzinösen Zyste. Die Höhe des CEA-            Take-home-message                                  sus statement on cystic tumours of the pan-
                                                                                                 creas. Dig Liver Dis. 2013;45:703–711.
Werts lässt jedoch keinen Rückschluss auf     ❙ Zysten, Läsionen, Tumore des Pankreas
                                                                                              5. Vege SS, et al. Clinical Guidelines C, American
eine invasive bzw. nichtinvasive Läsion zu.     sollten mittels Kontrastmittel MRI ge-           Gastroenterology A. American gastroentero-
Ist das Serum CA19,9 > 37 U/l, dann be-         nauer evaluiert werden.                          logical association institute guideline on the
steht ein höheres Risiko für ein invasives    ❙ Bei zufällig entdeckten asymptomati-             diagnosis and management of asymptoma-
Karzinom.                                       schen Pankreaszysten unter 2cm reicht            tic neoplastic pancreatic cysts. Gastroentero-
                                                                                                 logy. 2015;148:819–822.
Die Internationalen Consensus Guidelines        eine MRT Kontrolle alle 2 Jahre aus.
                                                                                              6. Barkin JA. et al. Pancreatic Cysts: Controversi-
(Sendai, Fukuoka), European Experts Con-      ❙ Seitengang-IPMN        (asymptomatisch,          es, Advances, Diagnoses, and Therapies. Pan-
sensus Statement und die American Gast-         Grösse < 30mm, Pankreas Hauptgang                creas. 2017 Jul;46(6):735-741.
roenterology Association Guidelines kom-
AICI

                             Künstliche Intelligenz
                                in der Medizin
 S   Sehr geehrter Herr Primarius Kau!
     Es ist Ihnen gelungen am 6. und 7. De-
     zember 2019 das AICI-Forum Villach zu
     organisieren. International renom-
     mierte Experten werden in Kärnten
                                                        also hoffen, dass Algorithmen große Da-
                                                        tenmengen sortieren und uns in der Diag-
                                                        nostik rasche Ersteinschätzungen liefern
                                                        werden. Letztlich gilt natürlich: Trash in –
                                                        trash out. Das heißt, nützliche KI-Systeme
                                                                                                       5. Ist es absehbar, ob auch die „Routi-
                                                                                                       ne-Diagnostik“ in der Radiologie
                                                                                                       dadurch beeinflusst wird und wird
                                                                                                       auch der zuweisende Allgemeinmedi-
                                                                                                       ziner in absehbarer Zeit etwas von
     über die neuesten Entwicklungen der                erfordern gute Datenqualität. Zuerst wer-      diesen Techniken bemerken?
     künstlichen Intelligenz in der Medizin             den wahrscheinlich jene Bereiche profitie-     Viele KI-Anwendungen machen zuerst im
     berichten. Wir bedanken uns, dass Sie              ren, wo repetitive Aufgaben mit klar defi-     Gesundheitsmarkt („consumer health“)
     uns vorab einige Fragen beantworten                nierter Fragestellung zu erledigen sind.       abseits des streng reglementierten Medi-
     können.                                            Beispiele zertifizierter Software-Lösungen     zinbereichs auf sich aufmerksam. Schon
                                                        zeigen uns, was bereits funktioniert: Auto-    allein deshalb bin ich überzeugt, dass die-
     1. Was ist „Artificial Intelligence“?              matische Bestimmung des Knochenalters          se Technologie auch im Gesundheitssys-
     „Artificial Intelligence“ (AI) oder Künstliche     am Handröntgen; Detektion einer Pulmo-         tem keine Geheimwissenschaft bleiben
     Intelligenz (KI) werden Computerpro-               nalembolie am Thorax-CT; Erkennung von         wird. Die Entwickler sind sich im Klaren: Ein
     gramme genannt, die – menschliche Intel-           Krankheitsmerkmalen im Augenhinter-            Werkzeug, das nicht benutzerfreundlich
     ligenz nachahmend – komplexe Aufgaben              gundscan; Klassifikation von Zellen in der     ist und sich nicht in etablierte Arbeitsab-
     ohne unser Zutun erfüllen. Sogenannte              Zytologie. Meiner Ansicht nach wird der        läufe integrieren lässt, wird nicht verwen-
     „echte“ KI meint Algorithmen, die auch             Benefit dort am stärksten empfunden            det. Im Übrigen glaube ich, dass sich KI
     selbstständig lernen und schließlich eige-         werden, wo entweder wenig Ressource            überall dort wiederfinden wird, wo sich
     ne Lösungen hervorbringen.                         besteht oder die Bilddiagnostik nur eine       heute schon die Digitalisierung findet.
                                                        Nische des Kompetenzspektrums besetzt.         Also fast überall. Die radiologische Routi-
     2. Wie kann diese Technik die Be-                                                                 nediagnostik wird – so weit lehne ich mich
     fundqualität der Radiologie noch                   4. Wo sollte die AI kritisch gesehen           hinaus – nicht unter den letzten medizini-
     weiter steigern?                                   werden?                                        schen Anwendungsgebieten sein. Dem-
     Vordergründig besteht die Erwartung,               So hoch das Potenzial, so schwierig ist es     nächst wollen wir einen Algorithmus tes-
     dass lernende Maschinen uns in der Erken-          für KI speziell im Gesundheitsbereich zu       ten, der uns bei Polytrauma-CT-Scans ei-
     nung und Interpretation von Bildmustern            landen. Bekannte KI-Anwendungen wie            nen raschen Überblick über Frakturlokali-
     unterstützen. Mit einfachen Teilaufgaben           Übersetzungs-Software wird erst durch Er-      sationen gibt. Bei 3.000 Bildern und mehr,
     scheint das auch schon gut zu funktionie-          fahrung am Markt wirklich brauchbar. Der       die wir bei Schockraumpatienten in kür-
     ren. Darüber hinaus verspreche ich mir viel        Qualitätsanspruch in der Medizin lässt es      zester Zeit nach sämtlichen Traumafolgen
     davon, dass bereits der artefaktreduzierte         nur sehr bedingt zu, dass ein technisches      durchforsten und interpretieren müssen,
     Bildaufbau, die Rekonstruktion radiologi-          Diagnosemittel seine Reife erst über Mo-       hat diese Anwendung unser besonderes
     scher Bilder und die Segmentierung von             nate erreicht. Ein weiterer Knackpunkt ist     Interesse geweckt.
     Bildinhalten von „machine learning“ Algo-          das sogenannte „black box“ Problem.
     rithmen profitieren wird. Noch interessan-         Wenn jemand oder etwas zu einer Diagno-        6. Ist die Radiologie das einzige Fach,
     ter wird es aber, wenn KI aus der Flut an          se gelangt, wollen wir wissen, worauf sich     in dem „AI“ einen Stellenwert hat oder
     Daten, die zum Beispiel einer MRT zugrun-          die Schlussfolgerung begründet. KI kann        werden wir einen fachübergreifenden
     de liegen, verborgene Informationen her-           dieses Verlangen nicht befriedigen. Wie        Einsatz erleben?
     vorbringt. Das Graustufenbild eines Tu-            bei Digitalisierung im Allgemeinen müs-        Mit höchster Wahrscheinlichkeit wird KI an
     mors etwa ist noch nicht alles, was wir für        sen wir uns fragen: Wie hoch muss unser        keinem Fach spurlos vorübergehen. Auf-
     seine radiologische Charakterisierung zur          Vertrauen in einen Rechner, eine Software,     sehen wird sie nur dort erregen, wo sie ei-
     Verfügung haben. In diesem Zusammen-               eine Maschine sein, damit wir Ergebnisse       nen Stellenwert in Kernkompetenzen er-
     hang fallen häufig die Begriffe „Radio-            übernehmen, die wir nicht grundlegend          langt. In der Radiologie sind wir technolo-
     mics“ und – mit zunehmender Verschrän-             überprüfen können? Das ist mitunter auch       gische Umwälzungen gewohnt. Mit jeder
     kung von Bilddiagnostik und Genetik –              ein ethisches Problem. Als Ärzte und Ärz-      Aufgabe, die uns der Fortschritt bisher
     „Radiogenomics“.                                   tinnen sollten wir uns auch bei KI-Anwen-      abgenommen hat, ist eine weitere Bedeu-
                                                        dungen stark in die Etablierung von Stan-      tung dazu gekommen. Für die Radiologie
     3. Wo liegen die Stärken von AI, wer               dards und Spielregeln einmengen. Nicht         wage ich zu behaupten: Der Arzt mit Zu-
     profitiert besonders davon?                        alle Unzulänglichkeiten von KI sehe ich        gang zu KI-Systemen wird besser und effi-
     Menschlichen ExpertInnen gegenüberge-              problematisch. Im Gegenteil: Gerade dort       zienter arbeiten als jener ohne. Alleine in
     stellt, liegt die Stärke von KI in ihrer theore-   wird es uns weiterhin und mehr denn je         der Bilddiagnostik müsste ich ein Dutzend
     tischen Unerschöpfbarkeit. Wir dürfen              brauchen – als Ärztinnen und Ärzte.            medizinischer Fächer aufzählen, die sich

14   OKTOBER 2019 · www.aekktn.at
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