RECHENSCHAFTSBERICHT 2019/2020 - Pro Ecclesia Vermögensverwaltungsfonds Miteigentumsfonds gemäß 2 Abs. 1 und 2 InvFG ISIN AT0ECCLESIA5 - 3BG
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
RECHENSCHAFTSBERICHT 2019/2020 Pro Ecclesia Vermögensverwaltungsfonds Miteigentumsfonds gemäß § 2 Abs. 1 und 2 InvFG ISIN AT0ECCLESIA5
Pro Ecclesia Vermögensverwaltungsfonds 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H. Untere Donaulände 36 4020 Linz, Österreich www.3bg.at Gesellschafter Generali Versicherung AG, Wien Oberbank AG, Linz Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Innsbruck BKS Bank AG, Klagenfurt Aufsichtsrat Erich Stadlberger, MBA, Vorsitzender Axel Sima, Vorsitzender-Stellvertreter Dipl.-Kfm. Dr. Jürgen Brockhoff (bis 26. März 2020) Mag. Paul Hoheneder Dr. Nikolaus Mitterer Mag. Michael Oberwalder (ab 6. Mai 2020) Dr. Gottfried Wulz Staatskommissär MR Dr. Ingrid Ehrenböck-Bär MR Mag. Regina Reitböck, Stellvertreterin (ab 1. Jänner 2020) MR Mag. Sigrid Part, Stellvertreterin (bis 31. Dezember 2019) Geschäftsführer Alois Wögerbauer Mag. Dietmar Baumgartner Gerhard Schum (ab 1. November 2019) Dr. Gustav Dressler (bis 31. Oktober 2019) Zahlstellen in Österreich Oberbank AG, Linz BKS Bank AG, Klagenfurt Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Innsbruck Zahl- und Vertriebsstelle in Deutschland Oberbank AG, Niederlassung Deutschland, München Depotbank/Verwahrstelle Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Innsbruck Fondsmanagement 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H. Bereitstellung von Nachhaltigkeitsratings Vontobel Asset Management AG, Zürich Prüfer KPMG Austria GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft 2
Pro Ecclesia Vermögensverwaltungsfonds Die Entwicklung des Pro Ecclesia Vermögensverwaltungsfonds im abgelaufenen Rechnungsjahr Die 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H. legt hiermit den Bericht des Pro Ecclesia Vermögensverwaltungsfonds, Miteigentumsfonds gemäß § 2 Abs. 1 und 2 InvFG, über das Rechnungsjahr vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 vor. Das Fondsvermögen erhöhte sich im Berichtszeitraum um EUR 1.481.282,32 und betrug zum 30. Juni 2020 EUR 11.351.584,36. Die Zahl der umlaufenden Anteile lag zu Beginn der Rechnungsperiode bei 969,00 Stück und erhöhte sich bis zum Ende der Rechnungsperiode um 148,00 auf 1.117,00 Stück. Der errechnete Wert eines Fondsanteiles belief sich zu Beginn des Rechnungsjahres auf EUR 10.186,07 und lag am 30. Juni 2020 bei EUR 10.162,56. Das ist eine Wertminderung von 0,23 %. Ausschüttung Für das Rechnungsjahr vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 erfolgt keine Ausschüttung. Es ergibt sich keine Kapitalertragsteuer auf die ausschüttungsgleichen Erträge. Die kuponauszahlende Bank wäre verpflichtet die Kapitalertragsteuer von der Ausschüttung einzubehalten und abzuführen, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen. Wertentwicklung im letzten Rechnungsjahr 106 104 Wertentwicklung in % 102 100 98 96 94 Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jän Feb Mär Apr Mai Jun 19 19 19 19 19 19 20 20 20 20 20 20 3
Pro Ecclesia Vermögensverwaltungsfonds Vergleichende Übersicht Fondsvermögen Errechneter Wert je Ausschüttung Wertentwicklung Rechnungsjahr in EUR Anteil in EUR je Anteil in EUR in % *) Gründung --- 10.000,00 --- --- 01.08.18 - 30.06.19 9.870.302,04 10.186,07 0,0000 1,86 **) 01.07.19 - 30.06.20 11.351.584,36 10.162,56 0,0000 -0,23 *) Die Wertentwicklung in der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines Fonds zu. **) Da für diese Periode kein vollständiger Zwölfmonatszeitraum vorliegt, wird die Wertentwicklung nur für den verfügbaren Zeitraum angegeben. Wertentwicklung seit Fondsbeginn 108 106 Wertentwicklung in % 104 102 100 98 96 94 Aug 18 Dez 18 Apr 19 Aug 19 Dez 19 Apr 20 4
Pro Ecclesia Vermögensverwaltungsfonds Die Entwicklung der Geld- und Kapitalmärkte und Bericht über die Tätigkeiten im abgelaufenen Rechnungsjahr Marktentwicklung Am Beginn des Kalenderjahres 2019 starteten die Zentralbanken eine massive Kehrtwende zu der restriktiven Geldpolitik des Vorjahres. War diese Kehrtwende zunächst nur rhetorischer Natur, folgte im Juli 2019 bereits die erste Leitzinssenkung, auf die im September und Oktober zwei weitere Zinsschritte folgten. Erstaunlicherweise wurde die Schrumpfung der US-Notenbankbilanzsumme aber trotzdem zunächst noch weitergeführt und kulminierte in einer Reduktion von ca. USD 700 Mrd. in den Jahren 2018/19. Jedoch fand diese, immer noch restriktiv wirkende Geldpolitik, mit dem explosionsartigen Anstieg der „US Overnight Repo Rate“ Mitte September 2019 ihr jähes Ende. Am 17. September 2019 gab die US-Notenbank schließlich bekannt, Sicherheiten (auch MBS Anleihen) in dreistelliger Milliardenhöhe aufzukaufen und ausreichend Liquidität für den wichtigen REPO Markt bereitzustellen, um die völlige Entkopplung der REPO Rate vom US-Leitzins zu beenden. Mit diesen Maßnahmen - die geldpolitisch einem „Bail Out“ gleichkamen - setzte, parallel zur durch die Notenbank induzierten Liquiditätswelle, eine spekulative Welle am Aktienmarkt ein. Die beschriebene Geldpolitik überlagerte bisher sämtliche Adversitäten volkswirtschaftlicher und makropolitischer Natur, ebenso auch die Anfangsphase des Coronavirus. Nach anfänglich starkem Anstieg der Infektionen in China, Italien und später verstärkt in den USA sah man sich jedoch mit einer globalen Pandemie konfrontiert, welche die Märkte am falschen Fuß erwischte. Die sich weltweit ausbreitende Viruserkrankung COVID-19 führte auf den Finanzmärkten zu plötzlichen Kursrückgängen und zu einer höheren Volatilität. Erstmals wurde in einem Crashszenario die Wirkungsweise der Geldpolitik herausgefordert und ernsthaft in Frage gestellt. Dies führte zu Panikverkäufen an den Börsen und auch die Anleihenmärkte reagierten mit Kursverlusten. Der ausgelöste Crash ist, gemessen an der Intensität, nahezu einzigartig in der Historie. An den Rentenmärkten manifestierte sich die Corona-Krise aber auch zu einer Liquiditätskrise. Politik und Zentralbanken reagierten mit milliardenschweren Rettungspaketen. Mehrere Schwellenländer beantragten Notkredite beim IWF und mussten teilweise Zahlungsaufschübe oder Schuldenrestrukturierungsmaßnahmen ankündigen. Am Ölmarkt entbrannte zusätzlich ein Kampf um die Vormachtstellung zwischen Saudi-Arabien und Russland. Der eingebrochene Ölpreis setzt dabei sowohl die hoch verschuldete US Shale-Gas-Industrie, als auch die ölexportierenden Länder in den Emerging Markets unter Druck. Gegen Ende des Berichtszeitraums setzte auf den globalen Aktienmärkten eine rasante und deutliche Erholung ein, die technisch betrachtet einer „V-Formation“ gleicht. Diese Trendumkehr kann den Notenbanken zugeschrieben werden, die in konzertierten Aktionen die Märkte mit massiven Liquiditätsausweitungsmaßnahmen stützten. Am Markt für Rohöl herrschten erkennbare Unsicherheiten. Offensichtlich wurde dies durch den kurios anmutenden Umstand, dass der Terminkontrakt auf die US-Sorte WTI für Mai zwischenzeitlich einen negativen Preis aufwies. Gold konnte sich nach Kursrückschlägen zum Ausbruch der Corona-Krise deutlich erholen und notiert auf Jahressicht deutlich im Plus. Im Juni setzte sich die Erholung der Aktienmärkte fort und einige Unternehmen, vor allem aus dem IT Bereich, notieren bereits wieder auf Alltimehighs. Die möglichen weiteren Folgen von COVID-19 sind aus heutiger Sicht nicht abschätzbar. Tätigkeitsbericht Der Pro Ecclesia Vermögensverwaltungsfonds ist ein aktiv gemanagter und gemischt veranlagender Investmentfonds, welcher sowohl direkt als auch indirekt in Form von Anteilen an anderen 5
Pro Ecclesia Vermögensverwaltungsfonds Investmentfonds Investitionen im Aktien- und Anleihebereich sowie im Alternative-Investments- Bereich (z.B. Rohstoffe, Edelmetalle, Gold …) tätigen kann. Der aktive Managementansatz des Fonds ist nicht durch eine Benchmark beeinflusst. Im 2. Halbjahr 2019 zeigten einige konjunkturelle Datenpunkte eine mögliche Bodenbildung der Konjunktur an, andererseits versorgten die großen Notenbanken die Märkte wieder mit mehr Liquidität, was die Märkte weiter unterstützen sollte, weshalb im Oktober eine Aufstockung der bestehenden Aktienposition erfolgte. Zudem wurde das japanische Aktienexposure sukzessive erhöht. Der japanische Markt war seit Jahresbeginn aufgrund des Handelskonflikts und seiner zyklischen Ausrichtung der schwächste Markt. Auch deutet vieles auf einen schwächeren Yen hin, was den japanischen Aktienmarkt unterstützen sollte. Ende November 2019 wurden USD-Inflationsschutzanleihen veräußert. Aufgrund der anhaltenden Marktnervosität wegen der Coronavirus-Thematik und einer merkbaren Eintrübung der Konjunkturerwartung wurde die Aktienquote im Februar 2020 reduziert. Zeitgleich wurde die Region Japan innerhalb des Aktienanteils reduziert. Die Pandemie und der Lockdown vieler Industrieregionen führte zu der Einschätzung, dass es zu einem massiven Einbruch der globalen Konjunktur kommen wird. Daher erfolgte im März 2020 die vollständige Liquidation von Aktien. Mit den positiven Effekten der Eindämmungsmaßnahmen, massiver fiskal- und geldpolitischer Stimuli sowie spürbar abnehmender Marktverunsicherung hat sich das Fondsmanagement im 2. Quartal 2020 entschlossen, die Aktienquote schrittweise wieder auf ein neutrales Niveau zu heben. Im Juni erfolgte nach Abwägung der weiterhin positiven Marktentwicklung eine weitere Aufstockung der Aktienposition auf Übergewicht. Das Rentenportfolio bleibt ausschließlich in EUR-Anleihen investiert. Um den Nachhaltigkeitscharakter des Portfolios zu betonen, erfolgte im November 2019 erstmals die Investition in Green- und Social-Bonds. Das Investment in polnische sowie slowenische Staatsanleihen wurde im zweiten Quartal 2020 wieder rückgängig gemacht. Bei polnischen Staatsanleihen ist der Grund für den Verkauf in der sukzessiven Verschlechterung der politischen Rahmenbedingungen. Insbesondere wurde auch die Corona-Krise genutzt, um die Opposition und Justiz einzuschränken und der Regierung weitreichende Rechte zuzugestehen. 6
Pro Ecclesia Vermögensverwaltungsfonds Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens Rechnungsjahr 2019/2020 1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode pro Anteil in Fondswährung (EUR) ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages: Anteilswert zu Beginn des Rechnungsjahres 10.186,07 Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres 10.162,56 Nettoertrag pro Anteil (1.117,00 Anteile) -23,51 Wertentwicklung eines Anteiles im Rechnungsjahr -0,23 % 7
Pro Ecclesia Vermögensverwaltungsfonds 2. Fondsergebnis a. Realisiertes Fondsergebnis Ordentliches Ergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinserträge 127.225,61 Quellensteuern aus Zinserträgen -33,90 Zinsaufwendungen -1.169,64 Dividendenerträge/Ausland 30.760,59 ausländ. Quellensteuer -4.979,64 sonstige Erträge 0,00 151.803,02 Aufwendungen Vergütung an die KAG -77.765,82 Kosten für den Wirtschaftsprüfer/Steuerberatungskosten -3.300,00 Publizitätskosten -1.087,16 sonstige Verwaltungsaufwendungen -1.468,60 -83.621,58 Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) 68.181,44 Realisiertes Kursergebnis 1) 2) Realisierte Gewinne 249.703,01 Realisierte Gewinne aus derivativen Instrumenten 115.995,58 Realisierte Verluste -290.579,05 Realisierte Verluste aus derivativen Instrumenten -166.593,56 Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) -91.474,02 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) -23.292,58 b. Nicht realisiertes Kursergebnis 2) Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses 3) -35.152,82 Ergebnis des Rechnungsjahres 4) -58.445,40 c. Ertragsausgleich -5.088,75 FONDSERGEBNIS gesamt -63.534,15 8
Pro Ecclesia Vermögensverwaltungsfonds 3. Entwicklung des Fondsvermögens Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres 969,00 Anteile 9.870.302,04 Ausschüttung 0,00 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Ausgabe von Anteilen 1.940.515,72 Rücknahme von Anteilen -400.788,00 Ertragsausgleich 5.088,75 1.544.816,47 Fondsergebnis gesamt (das Fondsergebnis ist im Detail im Punkt 2. dargestellt) -63.534,15 FONDSVERMÖGEN AM ENDE DES RECHNUNGSJAHRES 1.117,00 Anteile 11.351.584,36 1) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr. 2) Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis, ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses): EUR -126.626,84 3) Veränderung der nicht realisierten Kursergebnisse: unrealisierte Gewinne: EUR 8.391,66 unrealisierte Verluste: EUR -43.544,48 4) Im Fondsrechnungsjahr entstanden Transaktionskosten in Höhe von EUR 8.163,92. 9
Pro Ecclesia Vermögensverwaltungsfonds Vermögensaufstellung zum 30.06.2020 ISIN BEZEICHNUNG STÜCKE/ KÄUFE VERKÄUFE KURS KURSWERT ANTEIL NOMINALE ZUGÄNGE ABGÄNGE IN EUR IN % IN TSD Wertpapiervermögen Zum amtlichen Handel oder einem anderen geregelten Markt zugelassene Wertpapiere Aktien lautend auf EUR NL0011794037 AHOLD DELHAIZE,KON.EO-,01 1.513,00 2.226,00 2.201,00 24,12 36.493,56 0,32 DE0008404005 ALLIANZ SE NA O.N. 184,00 259,00 221,00 180,22 33.160,48 0,29 FR0000120628 AXA S.A. INH. EO 2,29 1.755,00 3.689,00 1.934,00 18,62 32.678,10 0,29 FR0000120222 CNP ASSURANCES INH. EO 1 2.634,00 3.889,00 2.775,00 10,25 26.998,50 0,24 FR0000120644 DANONE S.A. EO -,25 557,00 811,00 672,00 62,10 34.589,70 0,30 ES0127797019 EDP RENOVAVEIS EO 5 2.933,00 4.510,00 4.808,00 12,16 35.665,28 0,31 FI0009007884 ELISA OYJ A O.N. 656,00 912,00 983,00 53,98 35.410,88 0,31 FR0000121667 ESSILORLUXO. INH. EO -,18 286,00 376,00 380,00 117,45 33.590,70 0,30 DE0008402215 HANNOVER RUECK SE NA O.N. 212,00 275,00 280,00 151,80 32.181,60 0,28 DE0006231004 INFINEON TECH.AG NA O.N. 1.638,00 1.822,00 2.185,00 20,54 33.636,33 0,30 NL0000009827 KONINKLIJKE DSM EO 1,50 301,00 447,00 429,00 122,75 36.947,75 0,33 FR0000133308 ORANGE INH. EO 4 3.055,00 6.769,00 3.714,00 10,69 32.642,68 0,29 DE0006969603 PUMA SE 499,00 668,00 739,00 67,82 33.842,18 0,30 DE0007164600 SAP SE O.N. 294,00 425,00 397,00 122,44 35.997,36 0,32 NL0000226223 STMICROELECTRONICS 1.430,00 1.430,00 2.080,00 23,48 33.576,40 0,30 FR0000124141 VEOLIA ENVIRONNE. EO 5 1.633,00 2.252,00 2.056,00 20,23 33.035,59 0,29 FR0000127771 VIVENDI S.A. INH. EO 5,5 1.551,00 2.190,00 1.881,00 23,20 35.983,20 0,32 NL0000395903 WOLTERS KLUWER NAM. EO-12 532,00 799,00 735,00 68,38 36.378,16 0,32 lautend auf CHF CH0024608827 PARTNERS GR.HLDG SF -,01 45,00 58,00 61,00 855,60 36.038,75 0,32 CH0012549785 SONOVA HLDG AG NA.SF 0,05 185,23 276,23 237,00 190,90 33.097,43 0,29 lautend auf DKK DK0060448595 COLOPLAST NAM. B DK 1 260,00 414,00 456,00 1.018,00 35.514,65 0,31 DK0060336014 NOVOZYMES A/S NAM. B DK 2 723,00 1.145,00 1.154,00 378,30 36.699,57 0,32 DK0060094928 ORSTED A/S DK 10 347,00 540,00 603,00 770,40 35.870,06 0,32 lautend auf GBP GB00B18V8630 PENNON GROUP NEW LS -,407 2.876,00 3.440,00 4.151,00 11,32 35.507,92 0,31 GB00B2B0DG97 RELX PLC LS -,144397 1.660,00 2.380,00 2.156,00 19,04 34.478,05 0,30 lautend auf JPY JP3835620000 BENESSE HOLDINGS INC. 800,00 800,00 2.901,00 19.158,00 0,17 JP3678800008 HITACHI HIGH-TECH CORP. 200,00 200,00 8.000,00 13.207,86 0,12 JP3788600009 HITACHI LTD 700,00 700,00 3.395,00 19.617,80 0,17 JP3496400007 KDDI CORP. 800,00 800,00 3.161,00 20.875,02 0,18 JP3270000007 KURITA WATER IND. 800,00 800,00 2.985,00 19.712,73 0,17 JP3249600002 KYOCERA CORP. 400,00 400,00 5.809,00 19.181,11 0,17 JP3420600003 SEKISUI HOUSE 1.200,00 1.200,00 2.015,00 19.960,38 0,18 JP3435000009 SONY CORP. 300,00 300,00 7.313,00 18.110,45 0,16 JP3538800008 TDK CORP. 200,00 200,00 10.500,00 17.335,31 0,15 JP3546800008 TERUMO CORP. 600,00 600,00 4.054,00 20.079,25 0,18 JP3951600000 UNICHARM CORP. 600,00 600,00 4.416,00 21.872,21 0,19 lautend auf USD US00724F1012 ADOBE INC. 163,00 275,00 236,00 424,20 61.489,20 0,54 US02079K3059 ALPHABET INC.CL.A DL-,001 45,00 68,00 54,00 1.397,17 55.911,65 0,49 US0718131099 BAXTER INTL DL 1 719,00 1.160,00 879,00 84,23 53.856,27 0,47 US12504L1098 CBRE GROUP INC. A DL-,01 1.185,00 1.736,00 1.240,00 44,24 46.620,19 0,41 US17275R1023 CISCO SYSTEMS DL-,001 1.341,00 2.153,00 1.422,00 46,15 55.035,26 0,48 US22160K1051 COSTCO WHOLESALE DL-,005 206,00 301,00 233,00 301,59 55.249,04 0,49 US2358511028 DANAHER CORP. DL-,01 370,00 878,00 508,00 172,38 56.719,08 0,50 US2546871060 DISNEY (WALT) CO. 514,00 772,00 500,00 111,52 50.974,90 0,45 US28176E1082 EDWARDS LIFESCIENCES 862,00 1.182,00 506,00 67,89 52.041,96 0,46 US3364331070 FIRST SOLAR INC. D -,001 1.248,00 1.248,00 49,61 55.058,50 0,49 US3703341046 GENL MILLS DL -,10 1.051,00 1.701,00 1.306,00 60,74 56.769,89 0,50 US4581401001 INTEL CORP. DL-,001 997,00 1.500,00 1.237,00 58,27 51.663,13 0,46 US5949181045 MICROSOFT DL-,00000625 343,00 552,00 468,00 198,44 60.529,05 0,53 10
Pro Ecclesia Vermögensverwaltungsfonds US6558441084 NORFOLK STHN CORP. DL 1 330,00 500,00 344,00 172,68 50.675,32 0,45 US74340W1036 PROLOGIS INC. DL-,01 670,00 1.453,00 783,00 91,17 54.320,94 0,48 US7443201022 PRUDENTIAL FINL DL-,01 926,00 1.322,00 741,00 59,20 48.749,84 0,43 US7475251036 QUALCOMM INC. DL-,0001 724,00 1.048,00 814,00 89,01 57.308,35 0,50 US74834L1008 QUEST DIAGNOSTICS DL-,01 548,00 1.148,00 600,00 110,42 53.810,72 0,47 US7607591002 REPUBLIC SERVIC. DL-,01 713,00 1.120,00 795,00 81,09 51.415,89 0,45 US8718291078 SYSCO CORP. DL 1 1.041,00 1.422,00 853,00 54,42 50.379,03 0,44 US8725401090 TJX COS INC. DL 1 1.120,00 1.611,00 1.140,00 50,77 50.566,83 0,45 US8923561067 TRACTOR SUPPLY DL-,008 525,00 1.225,00 700,00 131,61 61.445,31 0,54 US91324P1021 UNITEDHEALTH GROUP DL-,01 206,00 358,00 292,00 289,76 53.081,87 0,47 US94106L1098 WASTE MANAGEMENT (DEL.) 572,00 888,00 619,00 103,56 52.677,92 0,46 US9633201069 WHIRLPOOL CORP. DL 1 469,00 908,00 439,00 127,15 53.030,99 0,47 Summe Aktien 2.418.506,13 21,30 Anleihen lautend auf EUR NL0011220108 0,2500 % NEDERLD 15-25 250,00 124,00 104,31 260.762,50 2,30 XS2063247915 0,3000 % BCO SANTAND. 19/26 MTN 200,00 200,00 99,68 199.360,00 1,76 NL0011819040 0,5000 % NIEDERLANDE 16-26 350,00 29,00 50,00 106,41 372.445,50 3,28 AT0000A1VGK0 0,5000 % OESTERR. 17/27 276,00 100,00 106,38 293.608,80 2,59 XS1499604905 0,5000 % VODAFONE GRP 16/24 MTN 300,00 100,76 302.289,00 2,66 XS1685481332 0,6250 % NATL AUSTR. BK 17/24 MTN 300,00 100,00 102,48 307.434,00 2,71 BE0002272418 0,7500 % KBC GROEP 17/22 MTN 200,00 100,00 100,00 100,95 201.900,00 1,78 NL0012171458 0,7500 % NIEDERLANDE 17-27 350,00 50,00 108,82 380.870,00 3,37 AT0000A1K9C8 0,7500 % OESTERR. 16/26 269,00 100,00 107,74 289.823,29 2,55 IE00BJ38CQ36 0,8000 % IRLAND 2022 250,00 117,00 102,33 255.820,00 2,25 XS2013745703 1,0000 % BBVA 19/26 MTN 200,00 200,00 99,68 199.368,00 1,76 SI0002103776 1,0000 % SLOWENIEN 18-28 200,00 200,00 107,47 214.940,00 1,89 IE00BH3SQ895 1,1000 % IRLAND 19/29 100,00 100,00 110,64 110.644,00 0,97 XS1771838494 1,1250 % ING GROEP 18/25 MTN 300,00 102,89 308.664,00 2,72 SI0002103842 1,1875 % SLOWENIEN 19/29 200,00 200,00 108,81 217.620,00 1,92 AT0000A1FAP5 1,2000 % OESTERR. 15/25 257,00 100,00 109,31 280.913,85 2,47 CH0336602930 1,2500 % UBS GROUP 16/26 MTN 200,00 200,00 103,97 207.932,00 1,83 XS1323463726 1,6250 % UTD PARCEL SERV. 15/25 200,00 200,00 106,78 213.568,00 1,88 AT0000A185T1 1,6500 % OESTERR. 14/24 300,00 166,00 109,77 329.319,00 2,90 FR0013176310 1,8750 % VIVENDI S.A. 16/26 300,00 100,00 100,00 106,41 319.224,00 2,81 XS1142279782 2,0000 % THERMO FISH.SCI. 14/25 300,00 107,27 321.795,00 2,83 IT0005366460 2,1250 % CAS.DEP.PRES 19/26 MTN 200,00 200,00 105,63 211.264,00 1,86 XS1069521083 2,3750 % CREDIT AGRI.LN 14/24 MTN 300,00 109,12 327.372,00 2,88 FR0011527241 2,6000 % DANONE 13/23 MTN 300,00 100,00 107,84 323.529,00 2,85 XS0977496636 2,7500 % DEUTSCHE POST MTN.13/23 300,00 109,69 329.055,00 2,90 XS1041934800 2,8750 % NATURGY FINANCE 14/24 MTN 300,00 100,00 109,61 328.842,00 2,90 XS1001749289 3,1250 % MICROSOFT 13/28 300,00 125,25 375.759,00 3,32 IE00B6X95T99 3,4000 % IRLAND 2024 276,00 50,00 114,48 315.970,32 2,78 IE00B4TV0D44 5,4000 % IRLAND 09-25 250,00 50,00 127,59 318.975,00 2,81 Summe Anleihen 8.119.067,26 71,53 Z e r t i f i k a t e / I n d e x z e r t i f i k a t e (ohne physische Lieferung) lautend auf EUR DE000A0S9GB0 DT.BOERSE COM. XETRA-GOLD 6.409,00 50,67 324.744,03 2,86 lautend auf USD JE00B1VS3770 WITR MET.SEC.Z07/UN.XAU 2.162,00 168,25 323.482,88 2,85 Summe Zertifikate/Indexzertifikate (ohne physische Lieferung) 648.226,91 5,71 Summe Wertpapiervermögen 11.185.800,30 98,54 Bankguthaben/Verbindlichkeiten EUR-Konten 75.262,25 0,66 nicht EU-Währungen 43.004,45 0,38 Summe Bankguthaben / Verbindlichkeiten 118.266,70 1,04 11
Pro Ecclesia Vermögensverwaltungsfonds sonstiges Vermögen/Verbindlichkeiten Dividendenansprüche 585,29 0,01 Zinsansprüche 46.932,07 0,41 Summe sonstiges Vermögen / Verbindlichkeiten 47.517,36 0,42 Fondsvermögen 11.351.584,36 100,00 Devisenkurse Vermögenswerte in fremder Währung wurden zu folgenden Devisenkursen umgerechnet: WÄHRUNG KURS Schweizer Franken (CHF) 1,06835 Dänische Kronen (DKK) 7,45270 Pfund Sterling (GBP) 0,91647 Japanische Yen (JPY) 121,14000 US-Dollar (USD) 1,12450 12
Pro Ecclesia Vermögensverwaltungsfonds Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung angeführt sind ISIN BEZEICHNUNG KÄUFE VERKÄUFE ZUGÄNGE ABGÄNGE NOMINALE IN TSD NOMINALE IN TSD Wertpapiervermögen Zum amtlichen Handel oder einem anderen geregelten Markt zugelassene Wertpapiere Aktien US14040H1059 CAPITAL ONE FINL DL-,01 326,00 691,00 US15135B1017 CENTENE CORP. DL-,001 652,34 652,34 SE0000163628 ELEKTA AB B SK 2 2.530,00 GB00B1YKG049 INTL PERSONAL FIN. LS-,10 11.786,00 28.895,00 US5002551043 KOHL'S CORP. DL-,01 702,00 1.405,00 GB0031274896 MARKS SPENCER GRP LS-,25 5.041,00 17.540,00 ES0178430E18 TELEFONICA INH. EO 1 821,00 4.878,00 US94946T1060 WELLCARE HEALTH PL.DL-,01 124,00 243,00 Anleihen XS1209947271 0,8750 % POLEN 15/27 MTN 200,00 XS1958534528 1,0000 % POLEN 19/29 MTN 300,00 300,00 DE0001135416 2,2500 % BUNDANL.V. 10/20 500,00 500,00 DE0001135424 2,5000 % BUNDANL.V. 10/21 500,00 500,00 AT0000A001X2 3,5000 % AUSTRIA 2021 MTN 144A 500,00 500,00 AT0000386115 3,9000 % AUSTRIA 2020 MTN 144A 500,00 500,00 Nicht zum amtlichen Handel oder einem anderen geregelten Markt zugelassene Wertpapiere Aktien GB00BGV1NW62 MARKS SPENCER GRP -ANR.- 1.588,80 Derivative Produkte Finanzterminkontrakte Zinsterminkontrakte DE000C3ZZTL1 Euro-Bobl-Future (OEH0) 5,00 5,00 DE000C4E97B6 Euro-Bobl-Future (OEM0) 5,00 5,00 DE000C220MQ3 Euro-Bobl-Future (OEU9) 6,00 DE000C317NT9 Euro-Bobl-Future (OEZ9) 5,00 5,00 ISIN BEZEICHNUNG Gewinn / Verlust Derivative Produkte DTG_TAX_3407107 DTG SPEST USDEUR VERFALL 26.07.2019 BTV AG -22.818,64 DTG_TAX_3407157 DTG SPEST USDEUR VERFALL 26.07.2019 BTV AG -2.510,96 DTG_TAX_3407160 DTG SPEST USDEUR VERFALL 30.08.2019 BTV AG -11.265,59 DTG_TAX_3407250 DTG SPEST USDEUR VERFALL 27.09.2019 BTV AG -21.781,76 DTG_TAX_3407251 DTG SPEST USDEUR VERFALL 30.08.2019 BTV AG 3.180,22 DTG_TAX_3407313 DTG SPEST USDEUR VERFALL 27.09.2019 BTV AG 7.112,00 DTG_TAX_3407314 DTG SPEST USDEUR VERFALL 31.10.2019 BTV AG 12.021,43 DTG_TAX_3407376 DTG SPEST USDEUR VERFALL 31.10.2019 BTV AG -4.623,76 DTG_TAX_3407377 DTG SPEST USDEUR VERFALL 19.12.2019 BTV AG 33,80 DTG_TAX_3407466 DTG SPEST USDEUR VERFALL 17.12.2019 BTV AG 6.737,76 DTG_TAX_3407467 DTG SPEST USDEUR VERFALL 17.12.2019 BTV AG -87.378,65 DTG_TAX_3407671 DTG SPEST USDEUR VERFALL 25.03.2020 BTV AG 73.674,79 13
Pro Ecclesia Vermögensverwaltungsfonds Besondere Hinweise Bewertungsgrundsätze Der Wert eines Anteiles ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte der zu ihm gehörigen Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Fonds und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Fonds gehörenden Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte abzüglich Verbindlichkeiten, von der Verwaltungsgesellschaft zu ermitteln. Das Nettovermögen wird nach folgenden Grundsätzen ermittelt: a) Der Wert von Vermögenswerten, welche an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt werden, wird grundsätzlich auf der Grundlage des letzten verfügbaren Kurses ermittelt. b) Sofern ein Vermögenswert nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird oder sofern für einen Vermögenswert, welcher an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird, der Kurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, wird auf die Kurse zuverlässiger Datenprovider oder alternativ auf Marktpreise gleichartiger Wertpapiere oder andere anerkannte Bewertungsmethoden zurückgegriffen. c) Anteile an einem OGAW oder OGA werden mit den zuletzt verfügbaren Rücknahmepreisen bewertet bzw. sofern deren Anteile an Börsen oder geregelten Märkten gehandelt werden (z.B. ETFs) mit den jeweils zuletzt verfügbaren Schlusskursen. d) Der Liquidationswert von Futures und Optionen, die an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt gehandelt werden, wird auf der Grundlage des letzten verfügbaren Abwicklungspreises berechnet. Es besteht das Risiko, dass aufgrund von Kursbildungen auf illiquiden Märkten die Bewertungskurse bestimmter Wertpapiere von ihren tatsächlichen Veräußerungspreisen abweichen können (Bewertungsrisiko). Risikobemessung Für den Fonds wird zur Gesamtrisikobemessung der Commitment Ansatz angewendet. Die Ermittlung des Risikobeitrags des einzelnen Derivats erfolgt durch die Umrechnung des dem Derivat zugrundeliegenden Basiswertes (Basiswertäquivalent) in einen Marktwert. Die Summe dieser Basiswertäquivalente darf, nach Abzug von Netting- und Hedgingmethoden den Gesamtrechenwert des Fonds nicht überschreiten. Angaben zu Verwaltungsgebühren Die maximale Höhe der Verwaltungsgebühren des Kapitalanlagefonds ist in Artikel 7 der im Rechenschaftsbericht enthaltenen Fondsbestimmungen geregelt. 14
Pro Ecclesia Vermögensverwaltungsfonds Angaben zu Wertpapierfinanzierungsgeschäften gemäß SFT-VO (EU) 2015/2365 Gemäß den aktuell gültigen Fondsbestimmungen sind Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (Pensionsgeschäfte und Wertpapierleihegeschäfte) nicht zulässig. Zudem findet kein Einsatz von Total Return Swaps (Gesamtrenditeswaps) oder vergleichbaren Derivatgeschäften im Rahmen der Anlagepolitik statt. Mangels Anwendung der vorgenannten Techniken müssen auch keine weiteren Angaben zum collateral management sowie gemäß VO 2015/2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung gemacht werden. Angaben zur Sicherheitenbestellung gemäß der delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/2251 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 Um das Kontrahentenrisiko bei außerbörslichen Geschäften mit derivativen Instrumenten zu reduzieren, werden Vereinbarungen über die Leistungen von Sicherheiten abgeschlossen. Derartige Sicherheiten haben den rechtlichen Vorgaben hinsichtlich Liquidität, Bewertung, Bonität, Korrelation und Risiken zu entsprechen. Eine Wiederverwendung erhaltener und gestellter Sicherheiten ist jedenfalls ausgeschlossen. Alle OTC-Derivate werden über die Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft gehandelt. Die Sicherheitenbestellung erfolgt ausschließlich in Form von Euro-Cash. 15
Pro Ecclesia Vermögensverwaltungsfonds Vergütungspolitik Angaben Vergütung gemäß § 49 Abs. 2 InvFG 2011 iVm Anlage I zu Artikel 2 InvFG 2011 Schema B Z 9 bzw. § 20 Abs. 2 Z 5 und 6 AIFMG Gesamtsumme der an die Mitarbeiter (inkl. Geschäftsleiter) gezahlten EUR 4.429.444,75 Vergütungen im Jahr 2019 (Stichtag 31.12.2019) hiervon fixe Vergütung EUR 4.002.368,75 hiervon variable Vergütung EUR 427.076,00 Anzahl der Mitarbeiter während dieses Geschäftsjahres (VZÄ) 56,54 hiervon Begünstigte (VZÄ) 56,54 1) Gesamtsumme der Vergütungen an Geschäftsleiter EUR 662.654,10 Gesamtsumme der Vergütungen an Mitarbeiter mit Kontrollfunktion 2) EUR 188.740,58 Gesamtsumme der Vergütungen an sonstige risikorelevante Mitarbeiter EUR 1.900.372,67 (exkl. Mitarbeiter mit Kontrollfunktion) 3) Gesamtsumme der Vergütung an Mitarbeiter, die sich in derselben EUR 0,00 Einkommensstufe wie Geschäftsleiter befinden Carried Interests EUR 0,00 Auflistung der festgestellten Unregelmäßigkeiten im Rahmen der in § 17c Abs. 1 Z 3 und 4 InvFG 2011 durch den Aufsichtsrat / Interne Revision genannten Überprüfungen: Es wurden im Prüfungsjahr (2019) keine Unregelmäßigkeiten im Zuge der Überprüfung durch den Aufsichtsrat bzw. Interne Revision festgestellt. Im Jahr 2019 wurden keine wesentlichen Änderungen an der angenommenen Vergütungspolitik vorgenommen. Carried Interests 4) (Vergütungen direkt von OGAW/AIF) sind in der 3 Banken-Generali Investment- Gesellschaft m.b.H. nicht vorgesehen. Die Angaben zur Vergütung beruhen auf Daten laut OeNB-Materialiensammlung zur Vergütungspolitik unkonsolidiert Anlage A3e und A3f. Einzelheiten zur aktuellen Vergütungspolitik sind auch unter www.3bg.at erhältlich und werden auf Anfrage kostenlos in Papierform zur Verfügung gestellt. Die ausgewiesenen Zahlen beziehen sich auf die im Gesamtinstitut gezahlten Vergütungen und werden nicht auf Ebenen des Fonds offen gelegt. 1) iSv. § 3 Abs. 2 Z 22 InvFG 2011 iVm. gemäß § 6 Abs. 2 Z 10 (Geschäftsleitung excl. Prokuristen); Geschäftsleiter ist im Sinne von „Führungskräfte“ laut AIFMG zur verstehen (Personen, welche die Geschäfte tatsächlich führen). 2)beinhaltet sämtliche Mitarbeiter des höheren Managements, welche nicht in der Kategorie „Geschäftsleiter“ oder „sonstige risikorelevante Mitarbeiter“ enthalten sind, um Doppelmeldungen zu vermeiden. 3)beinhaltet sämtliche Mitarbeiter des höheren Managements, welche nicht in der Kategorie „Geschäftsleiter“ oder „Mitarbeiter mit Kontrollfunktion“ enthalten sind, um Doppelmeldungen zu vermeiden. 4) vgl. Begriffsbestimmung gem. § 2 Abs. 1 Z 4 AIFMG. 16
Pro Ecclesia Vermögensverwaltungsfonds Beschreibung, wie die Vergütung und sonstige Zuwendungen berechnet werden Die Vergütungspolitik der 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H. steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und auch langfristigen Interessen der Gesellschaft. Sie ist in der Art aufgebaut, dass sie die Verwaltungsgesellschaft und ihre Mitarbeiter nicht daran hindert, im besten Interesse der Anleger bzw. der Fonds zu handeln. Das Vergütungssystem ist so gestaltet, dass die Entlohnung der Mitarbeiter keinerlei Anreizwirkung, auch nicht finanzieller Art, bietet, Risiken für die Gesellschaft einzugehen, die über den vorgegebenen Sorgfaltsmaßstab hinausgehen. Es gelangen ausschließlich auf eine langfristig erfolgreiche und nachhaltige Geschäftsentwicklung ausgerichtete Beurteilungsparameter zur Anwendung. Maßgebliche Beurteilungsparameter für die Gestaltung des Fixgehalts sind u.a. Ausbildung, Fachkenntnisse und Fähigkeiten, Berufserfahrung, spezielle Fachkompetenzen und die konkret auszuführende Tätigkeit in der einzelnen Gruppe. Die Auszahlung ist unabhängig von der Leistung des Mitarbeiters bzw. vom wirtschaftlichen Ergebnis der Gesellschaft. Bei der Berechnung der variablen Vergütung wird primär auf das quantitative Kriterium des finanziellen Gesamtergebnisses der Gesellschaft abgestellt, sekundär werden qualitative Elemente (z.B. Einhaltung regulatorischer Bestimmungen, Einhaltung der übertragenen Aufgaben im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, Teamfähigkeit, Führungskompetenz, Kommunikationsfähigkeit, Engagement, etc.), die im Rahmen des Mitarbeiter-Jahresgespräches als individuelle Leistungs- und Entwicklungsziele vereinbart werden, berücksichtigt. Das Eingehen von nicht adäquaten Risiken fließt in die Berechnung der variablen Vergütung ein. Die interne Vergütungspolitik und –praxis wird einmal jährlich vom Aufsichtsrat genehmigt und von der Internen Revision geprüft. 17
Pro Ecclesia Vermögensverwaltungsfonds Zusammensetzung des Fondsvermögens zum 30. Juni 2020 Pro Ecclesia Vermögensverwaltungsfonds, Miteigentumsfonds gemäß § 2 Abs. 1 und 2 InvFG Anteil am EUR Fondsvermögen Wertpapiervermögen 11.185.800,30 98,54% Bankguthaben / Verbindlichkeiten 118.266,70 1,04% sonstiges Vermögen / Verbindlichkeiten 47.517,36 0,42% Fondsvermögen 11.351.584,36 100,00% Umlaufende Anteile 1.117,00 Anteilswert (Nettobestandswert) 10.162,56 Linz, am 30. September 2020 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H. Alois Wögerbauer, CIIA e.h. Mag. Dietmar Baumgartner e.h. Gerhard Schum e.h. 18
Pro Ecclesia Vermögensverwaltungsfonds Bestätigungsvermerk Bericht zum Rechenschaftsbericht Prüfungsurteil Wir haben den Rechenschaftsbericht der 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H., Linz, über den von ihr verwalteten Pro Ecclesia Vermögensverwaltungsfonds, Miteigentumsfonds, bestehend aus der Vermögensaufstellung zum 30. Juni 2020, der Ertragsrechnung für das an diesem Stichtag endende Rechnungsjahr und den sonstigen in Anlage I Schema B Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011) vorgesehenen Angaben, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der Rechenschaftsbericht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 30. Juni 2020 sowie der Ertragslage des Fonds für das an diesem Stichtag endende Rechnungsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen des InvFG 2011. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung gemäß § 49 Abs 5 InvFG 2011 in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Rechenschaftsberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Rechenschaftsbericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Rechenschaftsberichts und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen des InvFG 2011 ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Fonds vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Rechenschaftsberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft betreffend den von ihr verwalteten Fonds. 19
Pro Ecclesia Vermögensverwaltungsfonds Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Rechenschaftsberichts Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Rechenschaftsbericht als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Rechenschaftsberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt: Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Rechenschaftsbericht, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech- nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben. Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Rechenschaftsberichts einschließlich der Angaben sowie ob der Rechenschaftsbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. Wir tauschen uns mit dem Aufsichtsrat unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. 20
Pro Ecclesia Vermögensverwaltungsfonds Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Rechenschaftsbericht, ausgenommen die Vermögensaufstellung, die Ertragsrechnung, die sonstigen in Anlage I Schema B InvFG 2011 vorgesehenen Angaben und den Bestätigungsvermerk. Unser Prüfungsurteil zum Rechenschaftsbericht deckt diese sonstigen Informationen nicht ab und wir geben keine Art der Zusicherung darauf ab. In Verbindung mit unserer Prüfung des Rechenschaftsberichts ist es unsere Verantwortung, diese sonstigen Informationen zu lesen und zu überlegen, ob es wesentliche Unstimmigkeiten zwischen den sonstigen Informationen und dem Rechenschaftsbericht oder mit unserem während der Prüfung erlangten Wissen gibt oder diese Informationen sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir, basierend auf den durchgeführten Arbeiten, zur Schlussfolgerung gelangen, dass die sonstigen Informationen wesentlich falsch dargestellt sind, müssen wir dies berichten. Wir haben diesbezüglich nichts zu berichten. Linz, am 30. September 2020 KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Mag. Martha Kloibmüller Wirtschaftsprüfer 21
Pro Ecclesia Vermögensverwaltungsfonds Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Pro Ecclesia Vermögensverwaltungsfonds Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. Rechnungsjahr: 01.07.2019 30.06.2020 Ausschüttung: 03.09.2020 ISIN: AT0ECCLESIA5 Währung: EUR Betrieblicher Betrieblicher Betrieblicher Privatanleger Privatanleger Pos. Beschreibung Anleger Anleger Anleger Privatstiftung mit Option ohne Option mit Option ohne Option jur. Person 1. Fondsergebnis der Meldeperiode -25,4085 -25,4085 -25,4085 -25,4085 -25,4085 -25,4085 2. Zuzüglich 2.1 Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern auf Kapitaleinkünfte 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Steuerpflichtige Einkünfte gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 (inkl. 2.5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Altemissionen) aus ausgeschüttetem Gewinnvortrag Nicht verrechenbare Aufwände und Verluste aus Kapitalvermögen (Vortrag 2.6 25,4085 25,4085 25,4085 25,4085 25,4085 25,4085 auf neue Rechnung) 3. Abzüglich 3.1 Gutschriften sowie rückerstattete ausländische QuSt aus Vorjahren 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 3.2 Steuerfreie Zinserträge 3.2.1 Gemäß DBA steuerfreie Zinserträge 1) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Gem. nationalen Vorschriften sonstige steuerfreie Zinserträge - zB 3.2.2 0,0000 0,0000 0,0000 Wohnbauanleihen 3.3 Steuerfreie Dividendenerträge 3.3.1 Gemäß DBA steuerfreie Dividenden 0,0000 0,0000 3.3.2 Inlandsdividenden steuerfrei gem. § 10 KStG 0,0000 0,0000 3.3.3 Auslandsdividenden steuerfrei gem. § 10 bzw. § 13 Abs. 2 KStG 2) 0,0000 0,0000 3.4 Gemäß DBA steuerfreie Immobilienfondserträge 3.4.1 Gemäß DBA steuerfreie Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds 80% 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 3.4.3 Gemäß DBA steuerfreie Bewirtschaftungsgewinne aus Immobiliensubfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Bereits in Vorjahren versteuerte Erträge aus Kapitalvermögen gem. 3.5 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 § 27 Abs. 2 EStG 1988 und AIF Erträge Erst bei Ausschüttung in Folgejahren bzw. bei Verkauf der Anteile 3.6 steuerpflichtige Einkünfte gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 (inkl. 0,0000 0,0000 0,0000 Altemissionen) 3.7 Mit Kapitalerträgen verrechnete steuerliche Verlustvorträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 4. Steuerpflichtige Einkünfte 11) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 4.1 Von den Steuerpflichtigen Einkünften endbesteuert 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 4.2 Nicht endbesteuerte Einkünfte 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Nicht endbesteuerte Einkünfte inkl. Einkünfte aus der Veräußerung von 4.2.1 Schachtelbeteiligungen - davon Basis für die 'Zwischensteuer' 0,0000 (§ 22 Abs.2 KStG) In den steuerpflichtigen Einkünften enthaltene Einkünfte aus 4.3 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 des laufenden Jahres Summe Ausschüttungen vor Abzug KESt, ausgenommen an die 5. 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Meldestelle bereits gemeldete unterjährige Ausschüttungen In der Ausschüttung enthaltene, bereits in Vorjahren versteuerte ordentliche 5.1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Gewinnvorträge In der Ausschüttung enthaltene, bereits in Vorjahren versteuerte Einkünfte 5.2 aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 oder 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Gewinnvorträge InvFG 1993 (letztere nur im Privatvermögen) 5.4 In der Ausschüttung enthaltene Substanzauszahlung 13) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 5.5 Nicht ausgeschüttetes Fondsergebnis -25,4085 -25,4085 -25,4085 -25,4085 -25,4085 -25,4085 Ausschüttung (vor Abzug KESt), die der Fonds mit der gegenständlichen 5.6 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Meldung vornimmt 22
Pro Ecclesia Vermögensverwaltungsfonds Betrieblicher Betrieblicher Betrieblicher Privatanleger Privatanleger Pos. Beschreibung Anleger Anleger Anleger Privatstiftung mit Option ohne Option mit Option ohne Option jur. Person 6. Korrekturbeträge 14) Korrekturbetrag ausschüttungsgleicher Ertrag für Anschaffungskosten (Beträge, die KESt-pflichtig oder DBA-befreit oder sonst steuerbefreit sind) Fußnote: umfasst keine AIF Einkünfte, diese sind im Wege der Veranlagung zu korrigieren 6.1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Korrekturbetrag für betriebliche Anleger umfasst nicht nur KESt-pflichtige sondern sämtliche im Betriebsvermögen steuerpflichtigen Beträge aus Kapitalvermögen (ohne AIF-Einkünfte) Erhöht die Anschaffungskosten, Ausnahme Zwischenausschüttungen Korrekturbetrag Ausschüttung für Anschaffungskosten bei InvF und AIF Fußnote: umfasst auch AIF-Einkünfte 6.2 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Vermindert die Anschaffungskosten. Dies gilt nicht für ImmoInvF und ImmoAIF, hier vermindert jede Ausschüttung die Anschaffungskosten 7. Ausländische Erträge, DBA Anrechnung 7.1 Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 7.2 Zinsen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 7.3 Ausschüttungen von Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998, die im 7.4 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Ausland einem Steuerabzug unterlagen Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: Von den im Ausland 8. entrichteten Steuern sind auf die österreichische Einkommen-/Körperschaftsteuer gemäß DBA 8.1 4) 5) 6) anrechenbar Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) (ohne Berücksichtigung des 8.1.1 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 matching credit) Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) (ohne Berücksichtigung des 8.1.2 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 matching credit) Steuern auf Ausschüttungen ausländischer Subfonds (ohne 8.1.3 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Berücksichtigung des matching credit) Auf inländische Steuer gemäß DBA oder BAO anrechenbare, im Ausland 8.1.4 abgezogene Quellensteuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 § 27 Abs. 3 und 4. EStG 1998 8.1.5 Zusätzliche, fiktive Quellensteuer (matching credit) 3) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 8.2 Von den ausl. Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten 6) 7) 8.2.1 Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 8.2.2 Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 8.2.3 Steuern auf Ausschüttungen Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Steuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 8.2.4 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 1998 8.3 Weder anrechen- noch rückerstattbare Quellensteuern 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 8.4 Bedingt rückerstattbare Quellensteuern aus Drittstaaten mit Amtshilfe 0,0000 0,0000 9. Begünstigte Beteiligungserträge 9.1 Inlandsdividenden (steuerfrei gemäß § 10 KStG) 8) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Auslandsdividenden (steuerfrei gemäß § 10 bzw. § 13 Abs. 2 KStG, ohne 9.2 8) 0,0000 0,0000 Schachteldividenden) 9.4 Steuerfrei gemäß DBA 0,0000 0,0000 10. Erträge, die dem KESt-Abzug unterliegen 9) 10) 11) 10.1 Zinserträge, soweit nicht gemäß DBA steuerfrei 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 10.2 Gemäß DBA steuerfreie Zinserträge 1) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 10.3 Ausländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 10.4 Ausschüttungen ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Erträge aus Immobiliensubfonds, Immobilienerträge aus AIFs oder 10.6 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 ImmoAIFs (ohne Aufwertungsgewinne) Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds, aus AIFs oder ImmoAIFs 10.9 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 (80%) Summe KESt-pflichtige Immobilienerträge aus Immobiliensubfonds, aus 10.14 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 AIFs oder ImmoAIFs KESt-pflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 10.15 10) 11) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 4 EStG 1998 (inkl. Altemissionen) 23
Pro Ecclesia Vermögensverwaltungsfonds Betrieblicher Betrieblicher Betrieblicher Privatanleger Privatanleger Pos. Beschreibung Anleger Anleger Anleger Privatstiftung mit Option ohne Option mit Option ohne Option jur. Person Österreichische KESt, die bei Zufluss von Ausschüttungen in den 11. Fonds einbehalten wurde 11.1 KESt auf Inlandsdividenden 8) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 12. Österreichische KESt, die durch Steuerabzug erhoben wird 9) 10) 12) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 12.1 KESt auf Zinserträge, soweit nicht gemäß DBA steuerfrei 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 12.2 KESt auf gemäß DBA steuerfreie Zinserträge 1) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 12.3 KESt auf ausländische Dividenden 8) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 12.4 Minus anrechenbare ausländische Quellensteuer 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 12.5 KESt auf Ausschüttungen ausl. Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 12.8 KESt auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 9) 10) 12) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 12.9 Auf bereits ausgezahlte, nicht gemeldete Ausschüttungen abgezogene KESt 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 15. Angaben für beschränkt steuerpflichtige Anteilsinhaber KESt auf Zinsen gemäß § 98 Z.5 lit.e EStG 1988 (für beschränkt 15.1 steuerpflichtige Anleger) 1) Privatanleger können gemäß § 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltendmachen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung. 2) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften, Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter § 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß § 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idF AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. 3) Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden. 4) für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. 5) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 6) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 7) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen (https://www.bmf.gv.at) erhältlich. 8) Bei Privatanlegern und betriebichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet werden. 9) Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 EStG 1988. Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. 10) Bei Privatanlegern sind die Erträge mit dem KESt Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürliche Personen gilt die Endbesteuerung nur hinsichtlich der KESt pflichtigen Erträge (ohne Substanzgewinne gemäß § 27 Abs 3 und 4 EStG). Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet werden. 11) Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Besteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann). 12) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar. 13) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten. 14) Für Zwecke der Vermeidung einer Doppelbesteuerng erhöhen AG-Erträge die Anschaffungskosten, Ausschüttungen reduzieren die Anschaffungskosten des Fondsanteils. Die AK-Korrekturwerte werden bei Kundendepots, die der KESt unterliegen, vom dempotführenden Kreditinstitut berücksichtigt. 24
Sie können auch lesen