Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 6/2019 - Miteigentumsfonds gemäß 20a InvFG

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Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 6/2019
         Miteigentumsfonds gemäß § 20a InvFG

                Bericht über das Rechnungsjahr
                 27. Juni 2011 - 26. Juni 2012
Organe der Pioneer Investments Austria

Aufsichtsrat
Dir. Dr. Wolfgang FEUCHTMÜLLER (Vorsitzender)
Dir. Giordano LOMBARDO (stv. Vorsitzender)
Dir. Matteo GERMANO
Dir. Mag. Gerhard HABTMANN
Dir. Mag. Susanne WENDLER
Mag. Verena SÜSSL (bis 2.2.2012)
Thomas FÜCHSL (bis 2.2.2012)
Christoph ZEMSAUER (ab 3.2.2012)
Thomas KELLNER
Stefan ZDRAZIL (ab 3.2.2012)

Staatskommissär
Abt. Leiterin Mag. Gerlinde WAGNER (ab 1.2.2012)
Bundesministerium für Finanzen, Wien
Dipl. Kfm. Dipl. Soz. Michael SVOBODA (bis 31.12.2011)
Bundesministerium für Finanzen, Wien
Mag. Elisabeth DOHNAL, Stv.
Bundesministerium für Finanzen, Wien

Vorstand
Dir. DDr. Werner KRETSCHMER (Vorsitzender)
Dir. Stefano PREGNOLATO
Dir. Mag. Hannes ROUBIK
Dir. Hannes SALETA

Depotbank
UniCredit Bank Austria AG, Wien

Prüfer
KPMG Austria AG

Company belonging to the UniCredit Banking Group, listed in the Register of Banking Groups.

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Sehr geehrte Anteilinhaber!

Die Pioneer Investments Austria legt hiermit den Bericht des Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 6/2019, Miteigentumsfonds gemäß
§ 20a InvFG über das Rechnungsjahr vom 27.06.2011 bis 26.06.2012 vor.

Die Verwaltungsgesellschaft weist darauf hin, dass mit 1.9.2011 das Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 in Kraft getreten ist.

Die in den Fondsbestimmungen genannten gesetzlichen Verweise beziehen sich auf das InvFG 1993, da die Fondsbestimmungen auf Basis
der im Zulassungszeitpunkt geltenden Rechtslage genehmigt wurden.

Charakteristik des Fonds
Gemischter Laufzeitenfonds (Laufzeit 27.6.2011 - 26.6.2019). Veranlagung in Anleihen oder Anleihenfonds und (max. 50% des
Gesamtvolumens) in Aktien oder Aktienfonds. Anleihenteil: Ausschließlich Euro-Anleihen (direkt oder durch Fonds), mit Rating mindestens
A. Aktienteil: Überwiegend (mind. 50% des Aktienteils) Aktien (direkt oder durch Fonds) von Unternehmen mit Sitz oder Geschäftstätigkeit in
Emerging Markets sowie in entwickelten Märkten. Die Investition in Substanzwerte steht im Vordergrund. Fokus auf Value-Aktien,
Rohstoffaktien sowie Immobilienaktien. Anlageziel: Langfristiger Kapitalzuwachs bei angemessener Risikostreuung und Kapitalerhalt zu
Laufzeitende. Management nach einem variablen Allokationsmodell. Dieses ist eine dynamische Portfolio-Absicherungsstrategie, bei der
abhängig vom aktuellen Marktwert des Portfolios (=tägl. Rechenwert), der Höhe des Garantiebetrages (Berücksichtigung
Höchststandsgarantie) sowie eines definierten Multiplikators laufend berechnet wird, wie hoch der Aktienanteil maximal sein darf, um den
Kapitalerhalt bzw. das Erreichen des garantierten Höchststandes zum Laufzeitende zu gewährleisten. Das bedeutet
Gestionierungsbeschränkungen, die dazu führen können, dass der Fonds längere Zeit oder auf Dauer nicht an der Entwicklung der
Aktienmärkte teilnimmt. Derivative Finanzinstrumente werden neben Absicherungszwecken in größerem Umfang auch als Gegenstand der
Anlagepolitik eingesetzt. Portfoliotransaktionskosten können die Fondsentwicklung wesentlich beeinflussen.

Kapitalmarktentwicklung
Internationale Aktienmärkte
Während in den USA die Unternehmen auch 2011 ihre Gewinne deutlich steigern konnten, leiden die europäischen Unternehmen unter der
schwachen Konjunktur. Daher zählten die USA (u.a. aufgrund des steigenden US-Dollars) zu den Gewinnern 2011 und auch im 1. Quartal
2012. In Europa litten vor allem die Börsen der Peripherieländer und hier besonders die Banken unter der Schuldenkrise. Generell hielten
sich die defensiven Sektoren in diesem schwierigen Umfeld besser als die zyklischen Sektoren. Emerging Markets litten vor allem darunter,
dass internationale Investoren aufgrund der steigenden Risikoaversion ihre Gelder repatriierten sowie unter der Befürchtung eines Hard
Landing in China. Die US-Börsen gehörten 2011 und bisher auch 2012 zu den Outperformern, in Europa zählten vor allem die Börsen der
Peripherieländer zu den Underperformern. Emerging Markets waren Underperformer, da internationale Investoren aufgrund der
Risikoaversion ihre Gelder repatriierten, zusätzlich sind die meisten Emerging Market Indices – so wie Österreich – sehr zyklisch
ausgerichtet (hohe Gewichtung von Finanzsektor, Rohstoffen und Energie). Die staatliche Schuldenkrise wirkte sich extrem negativ auf den
Bankensektor aus, der zusätzlich unter der Abschwächung der Wirtschaftsdynamik (steigende Kreditausfälle) sowie unter der notwendigen
Erhöhung der Eigenkapitalquoten litt (Kapitalerhöhungen, Dividendenkürzungen). 2011 zählten aufgrund der Abschwächung der
Wirtschaftsdynamik vor allem die zyklischen Sektoren wie Basisindustrie und Industriewerte zu den Underperformern. Die defensiven
Sektoren Pharma und defensiver Konsum waren deutliche Outperformer. 2012 kam es im 1. Quartal zu einer deutlichen Erholung der
Aktienmärkte. Das Griechenland-Rettungspaket in der Höhe von 130 Mrd. Euro und der freiwillige Forderungsverzicht der privaten
Anleihegläubiger sowie die Liquiditätsspritze der EZB führten zu einer Stabilisierung der Eurozone. US-Wirtschaftsdaten überraschten
positiv und die Risikobereitschaft der Investoren kehrte zurück. Neben dem IT-Bereich, beflügelt durch Apple in den USA, zählten 2012 die
Banken und die zyklischen Konsumwerte zu den Outperformern, die defensiven Sektoren Telekom und Versorger waren Underperformer.

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Internationale Rentenmärkte
2011 brachte in der Eurozone nie zuvor gesehene Performance-Unterschiede bei Staatsanleihen. Während der deutsche Rentenmarkt um
+9,7 % stieg, fielen griechische Staatsanleihen um fast -62 %. Die Kurse griechischer Staatsanleihen mit Laufzeiten von 2 bis 10 Jahren
lagen per Ende 2011 bei knapp über 20 %. Die Rating-Agenturen reagierten 2011 auf die Eurokrise mit einer Reihe von Downgrades (z.B.
Standard & Poor´s: Griechenland von BB+ auf CC, Portugal von A- auf BBB-, Spanien von AA auf AA-, Irland von A auf BBB+, Italien von
A+ auf A). Die Risikoaufschläge (gemessen an den 5-jährigen Credit Default Swaps) stiegen ebenfalls deutlich an: Griechenland von 10,5 %
auf 87 %, Portugal von 5 % auf 10,8 %, Irland von 6,2 % auf 7,1 %, Italien von 2,3 % auf 4,8 %. Selbst in Österreich führte die Euro-
Schuldenkrise zu einem Anstieg der Kreditausfallsversicherung von 1% auf zwischenzeitlich 2,4 % und 1,8 % per Jahresende. Auch in
Deutschland kam es zu einem Anstieg von ca. 0,6 % auf ca. 1 %. Die Renditen 10-jähriger deutscher Bundesanleihen fielen aufgrund der
Flucht in die Qualität 2011 von 2,96 % auf den neuen historischen Tiefstand von 1,75 %. Die Inflationsrate in der Eurozone stieg 2011 von
2,2 % auf 3 %, bis März 2012 fiel sie wieder auf 2,7%. In den USA stieg die Inflation von 1,5 % auf 3,4 % ehe sie 2012 wieder auf 2,7 %
zurückging (März 2012). Die amerikanische Notenbank Federal Reserve beließ die Zinsen 2011 bei 0 % bis 0,25 %, die EZB erhöhte die
Zinsen zuerst von 1 % auf 1,5 % ehe sie am Jahresende 2011 mit zwei Zinssenkungen wieder das Niveau von 1 % anvisierte. Die
Liquiditätsspritze der EZB führte 2012 zu einer deutlichen Reduktion der Risikoaufschläge (v.a. von Italien), die Länder konnten wieder
leichter am Markt Anleihen platzieren, da die Banken die aufgenommene Liquidität verstärkt in v.a. Anleihen mit kürzeren Laufzeiten des
eigenen Landes investierten. Euro-Unternehmensanleihen aus dem Non-Financial Sektor (+9,1 %) setzten ihre Outperformance gegenüber
Euro-Staatsanleihen (+8,4 %) auch im Zeitraum März 2011 bis März 2012 fort. Financials (+6,3 %) litten aufgrund der Bankbestände an
Staatsanleihen, aufgrund der nachlassenden Wirtschaftsdynamik (steigende Kreditausfälle) und der schwachen Kapitalmärkte, lagen aber
trotzdem deutlich im Plus (Basis Bank of Amerika Merrill Lynch Indices für Staatsanleihen bzw. Unternehmens- und Bankenanleihen).
Während die Risikoaufschläge von Euro-Unternehmensanleihen aus dem Non-Financial Sektor von 1,3 % auf 2,0 % stiegen, ehe sie wieder
auf 1,5 % zurückgingen, kletterten die Risikoaufschläge für Staaten (ohne Portugal und Griechenland) von 0,7 % auf 2,0 % ehe sie wieder
auf 1,1% fielen. Unternehmensanleihen in den Euro-Kernländern entwickelten sich tendenziell besser als in den Peripherieländern, wo sie
schwierigeren ökonomischen Rahmenbedingungen ausgesetzt sind und die Staaten ebenfalls höhere Risikoaufschläge aufweisen. Während
sich die fundamentale Situation der Unternehmen aus dem Non-Financial Sektor nach der Krise 2008/2009 aufgrund steigender
Unternehmensgewinne und eines Abbaus der Verschuldung und des Leverage auch 2011 verbessert hat, sind die Staaten weiterhin stärker
unter Druck. Die Verschuldungsproblematik der Staaten führt dazu, dass durch die notwendigen Einsparungsmaßnahmen bei den Budgets
auch die Wachstumsaussichten zunächst reduziert werden, bevor sich die notwendigen Reformen mittelfristig positiv auf die zukünftigen
Wachstumsaussichten niederschlagen können. Euro High Yield Anleihen stiegen im Zeitraum von März 2011 bis März 2012 um 5,6 % (lt.
Bank of America Merrill Lynch Euro High Yield Index). Der Markt preist aufgrund der befürchteten Rezession in der Eurozone einen
deutlichen Anstieg der Konkurse ein.

Währungen
Der Euro verlor aufgrund der staatlichen Verschuldungskrise sowohl gegenüber Yen, Dollar, Pfund als auch Schweizer Franken. Der
Anstieg des Schweizer Franken wurde erst gebremst, als die Schweizer Notenbank eine Obergrenze für den CHF/EUR-Kurs festlegte und
gegen einen zu starken Anstieg des Schweizer Franken intervenierte. Gold stieg von 1.430 bis auf über 1.900 USD je Unze, ehe
Gewinnmitnahmen den Goldpreis im September 2011 unter 1.600 drückten. Seither bewegt sich der Goldpreis in einer Range von ca. 1.600
bis 1.800 (31.3.2012: 1.668). Gold profitierte von der weiterhin starken Nachfrage der Emerging Markets (besonders Indien und China), von
Käufen der Notenbanken und von der zusätzlichen Nachfrage über die Finanzmärkte (Exchange Traded Funds) und Investoren auf der
Suche nach Realwerten als Krisenwährung.

War der Beginn der Krise (2008) im Wesentlichen noch von den Problemstellungen des Finanzsektors geprägt, so zeigten sich im weiteren
Verlauf beinahe alle Segmente der Finanzmärkte betroffen. Insbesondere der Übergang von der Bankenkrise zur Überschuldungskrise
einzelner Staaten löste teils massive Marktverwerfungen aus. Mit der mehrfachen Korrektur des Budgetdefizits Griechenlands (2010)
rückten zusehends die staatlichen Emittenten der Eurozonen-Peripherieländer in den Mittelpunkt der Finanzkrise. Die Transformation von
Unternehmensrisken zu Staatsrisken führte zu einem kontinuierlichen Aufbau von Risikoprämien der besonders von der Krise betroffenen
Länder. Allen voran konnte Griechenland nur durch massive Unterstützungen seitens der Euro-Zonen-Staaten, der EZB und des IWF vor
einem Kollaps bewahrt werden. Irland und Portugal folgten im November 2010, beziehungsweise im April 2011 unter den Rettungsschirm.
Mit der Gründung der European Financial Stability Facility Anfang Mai 2010 und dem Securities Markets Program (SMP) der EZB
versuchten die Euro-Partnerländer eine weitere Ausweitung der Krise einzudämmen. Ein zusehends verlangsamter Konjunkturverlauf,
offensichtliche strukturelle Probleme und ein zumindest zögerlicher Reformwille führten allerdings zu einer weiteren Zuspitzung der
Staatsschuldenkrise, die zuletzt insbesondere auch Italien und Spanien erfasste. Im August 2011 dehnte die EZB das SMP erstmalig auf
Italien und Spanien aus und erreichte damit zumindest vorerst eine Stabilisierung der Risikoprämien. Über Regierungsumbildungen in
Griechenland und insbesondere in Italien hin zu zeitlich befristeten überparteilichen Staatsgremien wurde der Weg zu Reformen zusätzlich
betont. Als die EZB die zweimalige Durchführung eines sogenannten LTRO über drei Jahre ankündigte (20.12.11 und 28.2.12) reduzierten
sich die zuvor erreichten Rekordrisikoprämien deutlich. Trotz geschnürtem zweiten Rettungspaketes und dem noch andauernden Private
Sector Involvement (PSI) bleibt die Selbsttragfähigkeit Griechenlands höchst zweifelhaft. Das befürchtete Überschwappen des griechischen
Desasters auf Italien und Spanien konnte aber zumindest vorerst verhindert werden.
Der weitere Verlauf des Krisenmanagements wird aktuell allerdings noch durch bislang nicht geklärte politische Grundsatzfragen gebremst,
sodass weiterhin mit vergleichsweise hohen Marktvolatilitäten gerechnet werden muss. *)

Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 6/2019                       -4-                                     27. Juni 2011 - 26. Juni 2012
Anlagestrategie **)
Der Fonds wird nach einer dynamischen Portfolio-Absicherungsstrategie gemanagt, bei der abhängig vom aktuellen Marktwert des
Portfolios (täglicher Rechenwert), der Höhe des garantierten Betrages (unter Berücksichtigung der Höchststandsgarantie) sowie eines
definierten Multiplikators laufend berechnet wird, wie hoch der ungesicherte Aktienanteil maximal sein darf, um den Erhalt des eingesetzten
Kapitals zum Laufzeitende zu gewährleisten.
Aufgrund der Garantieverpflichtung werden sich aus deren Anwendung Beschränkungen in der Gestionierung ergeben. Durch diese
Gestionierungsbeschränkungen kann es dazu kommen, dass die Veranlagung über längere Zeiträume nicht an der Entwicklung des
Aktienmarktes partizipiert.
Das Fondsmanagement verfolgte bis Ende Juli 2011 die Strategie, den Aktienanteil soweit möglich immer nahe der maximal zulässigen
Quote zu halten. Aufgrund der schwierigen Situation an den Finanzmärkten hielten wir in den kommenden Monaten eine defensive
Veranlagungspolitik im Aktienteil für angemessen. Dementsprechend wurde die Aktiengewichtung inklusive derivativer Aktienpositionen von
Ende Juli bis Mitte August rasch von ca. 23 % auf 0 % gesenkt. Danach schwankte die Aktienquote bis Dezember zwischen 0 % und 6 %.
Erst ab Jänner 2012 wurde wieder vermehrt in Aktien investiert und die Gewichtung stieg bis Mitte März auf knapp 16 %. Seither wurde das
Exposure allerdings wieder reduziert und liegt aktuell bei ca. 4 %.
Die Umschichtungen im Anleihenteil dienten dazu, die Duration-Immunisierungsstrategie weitgehend beizubehalten. Gleichzeitig wurde
versucht, ein attraktives Risiko-Ertragsprofil im Rahmen der Anlagerichtlinien sicherzustellen.
Für Pioneer Funds Austria – Garantiebasket 6/2019 wurden im abgelaufenen Rechnungsjahr zur Steuerung des Investitionsgrades
Geschäfte in derivativen Finanzinstrumenten getätigt.

Methode zur Berechnung des Gesamtrisikos:
Commitment-Ansatz (gemäß dem 3. Hauptstück der 4. Derivate-Risikoberechungs- und MeldeV).

*) Im Zusammenhang mit der Bewertung in der aktuellen Marktsituation verweisen wir auf die Erläuterungen zur Ermittlung des Fondsrechenwertes im Anhang ("Bewertung
illiquide Wertpapiere").
**) Aufgrund unterschiedlicher Berechnungsmethoden kann es zwischen den Prozentangaben der Anlagestrategie und der Vermögensaufstellung zu Abweichungen kommen.

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Entwicklung des Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 6/2019 im abgelaufenen Rechnungsjahr
Fondsvermögen: EUR 0,00 zum 27.6.2011 und EUR 65.037.492,85 zum 26.6.2012

Thesaurierungsanteil mit KESt-Abzug:
Anteilsumlauf: 0 Anteile zum 27.6.2011 und 566.528 Anteile zum 26.6.2012
Rechenwert (Nettobestandswert je Anteil): EUR 105,19 zum Stichtag 26.6.2012

Thesaurierungsanteil ohne KESt-Abzug (Inlandstranche):
Anteilsumlauf: 0 Anteile zum 27.6.2011 und 51.784 Anteile zum 26.6.2012
Rechenwert (Nettobestandswert je Anteil): EUR 105,18 zum Stichtag 26.6.2012

Auszahlung für Thesaurierungsanteil mit KESt-Abzug
Die Auszahlung der Kapitalertragsteuer in der Höhe von EUR 0,51 je Thesaurierungsanteil mit KESt-Abzug wird ab 1.10.2012 gegen
Verrechnung des Erträgnisscheines Nr. 1 von den depotführenden Banken vorgenommen, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen.

Auszahlung für Thesaurierungsanteil ohne KESt-Abzug (Inlandstranche)
Eine allfällige Auszahlung für Thesaurierungsanteile ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Inlandstranche) entfällt nach Maßgabe des
§ 58 Abs 2 InvFG.

 Übersicht über das erste Rechnungsjahr des Fonds in EUR

Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug      26.6.2012
Fondsvermögen gesamt                    65.037.492,85
Errechneter Wert je Anteil                 105,19
Zur Thesaurierung verwendeter Ertrag        -0,40
Auszahlung gemäß § 58 Abs 2 InvFG           0,51
Wertentwicklung in %                        +5,19

Thesaurierungsanteile ohne KESt-Abzug
                                          26.6.2012
(Inlandstranche)
Fondsvermögen gesamt                    65.037.492,85
Errechneter Wert je Anteil                 105,18
Zur Thesaurierung verwendeter Ertrag        0,06
Wertentwicklung in %                        +5,18

Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 6/2019                     -6-                                27. Juni 2011 - 26. Juni 2012
Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens 2011/2012 in EUR

1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance)

Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode:
pro Anteil in Fondswährung (EUR) ohne Berücksichtigung des Ausgabezuschlages

Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug
Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres                                                                          100,00
Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres                                                                            105,19
Wertentwicklung eines Anteils im Rechnungsjahr in %                                                                 +5,19
Nettoertrag pro Anteil                                                                                               5,19

Thesaurierungsanteile ohne KESt-Abzug (Inlandstranche)
Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres                                                                          100,00
Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres                                                                            105,18
Wertentwicklung eines Anteils im Rechnungsjahr in %                                                                 +5,18
Nettoertrag pro Anteil                                                                                               5,18

Die Anteilswertermittlung durch die Depotbank erfolgt getrennt je Anteilscheinklasse. Die Jahresperformancewerte der einzelnen
Anteilscheinklassen können voneinander abweichen.

Der Fonds läuft noch kein volles Kalenderjahr und daher kann keine Kalenderjahresperformance ausgewiesen werden.

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Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens 2011/2012 in EUR
2. Fondsergebnis

a. Realisiertes Fondsergebnis

Ordentliches Ergebnis

Erträge (ohne Kursergebnis)                                                                                     2.119.887,68
Zinsenerträge                                                                         2.091.611,23
einbehaltene Quellensteuer Zinsen                                                       - 15.128,74
einbehaltene Quellensteuer Dividenden                                                     - 1.890,90
Ordentliche Erträge ausl. Subfonds                                                        45.334,91
                                                                                      2.119.926,50
Zinsaufwendungen (Sollzinsen)                                                                 - 38,82

Aufwendungen                                                                                                    - 759.114,78
Vergütung an die KAG                                                                   - 412.947,11
Depotbankgebühr                                                                            - 1.112,10
Kosten für Dienste externer Berater                                                    - 315.287,22
Publizitätskosten                                                                          - 2.491,33
Wertpapierdepotgebühren                                                                  - 26.345,93
sonstige Verwaltungsaufwendungen                                                             - 651,79
Verwaltungskostenrückvergütung aus Subfonds 1)                                               3.298,45
Refinanzierungskosten                                                                      - 3.577,75

Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich)                                                             1.360.772,90

Realisiertes Kursergebnis 2) 3)
Realisierte Gewinne aus Wertpapieren                                                     965.735,49
Realisierte Gewinne aus derivativen Instrumenten (inkl. Devisengewinne)                  598.750,00
Realisierte Verluste aus Wertpapieren                                                  - 992.581,97
Realisierte Verluste aus derivativen Instrumenten (inkl. Devisenverluste)            - 1.750.624,69
Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich)                                                            - 1.178.721,17
Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich)                                                               182.051,73

b. Nicht realisiertes Kursergebnis 2) 3)
Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses                                                              3.325.146,30
Ergebnis des Rechnungsjahres                                                                                    3.507.198,03

c. Ertragsausgleich
Ertragsausgleich für Erträge des Rechnungsjahres                                                                - 115.580,74
Fondsergebnis gesamt                                                                                            3.391.617,29

Transaktionskosten im Rechnungsjahr gesamt                                  -7.436,87 Euro

Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 6/2019                         -8-                        27. Juni 2011 - 26. Juni 2012
3. Entwicklung des Fondsvermögens

Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres 4)                                                                                                                       0,00

Ausgabe und Rücknahme von Anteilen                                                                                                                      61.645.875,56
Ausgabe von 712.085 Anteilen und Rücknahme von 93.773 Anteilen

Fondsergebnis gesamt
(das Fondsergebnis ist im Detail im Punkt 2. dargestellt)                                                                                                 3.391.617,29

Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres 5)                                                                                                            65.037.492,85

4. Verwendungsrechnung

Realisiertes Fondsergebnis (inkl. Ertragsausgleich)                                                                                                           66.470,99
verteilungsfähiges Ergebnis                                                                                                                                   66.470,99

Auszahlung pro Thesaurierungsanteil mit KESt-Abzug                                                                                  0,51
Anzahl der Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug (AT0000A0PD60) per 26.6.2012                                                     566.528                   - 288.929,28
Abdeckung aus der Substanz für Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug                                                                                          225.361,50
Ergebnisanteil pro Thesaurierungsanteil mit KESt-Abzug                                                                               0,11

Anzahl der Thesaurierungsanteile ohne KESt Abzug (AT0000A0PD78) per 26.6.2012                                                     51.784
Übertrag auf Substanz für Thesaurierungsanteile ohne KESt Abzug                                                                                               - 2.903,21
Ergebnisanteil pro Thesaurierungsanteil ohne KESt Abzug                                                                              0,06

Aufgrund per 1.4.2012 geänderter steuerlicher Vorschriften wurde eine Änderung des Ausweises von Zinserträgen vorgenommen. Dies hat
keine Auswirkungen auf den Rechenwert des Fonds.

1)   Die Position beinhaltet die marktübliche Einbehaltung von Administrationskosten der KAG sowie Dritter.
2)   Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in
     Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr.
3)   Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses):
     EUR 2.146.425,13.
4)   Anteilsumlauf zu Beginn des Rechnungsjahres: 0 Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug, 0 Thesaurierungsanteile ohne KESt-Abzug (VTI).
5)   Anteilsumlauf am Ende des Rechnungsjahres: 566.528 Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug, 51.784 Thesaurierungsanteile ohne KESt-Abzug (VTI).

Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 6/2019                                        -9-                                               27. Juni 2011 - 26. Juni 2012
Vermögensaufstellung zum 26. Juni 2012
                                                                  Stücke/                                   Käufe/         Verkäufe/                                           %
Gattungsbezeichnung                                  ISIN         Anteile/              Bestand           Zugänge          Abgänge                 Kurs       Kurswert des Fonds-
                                                                  Whg. in            26.06.2012        im Berichtszeitraum                                     in EUR vermögens
                                                                    1.000

Börsengehandelte Wertpapiere

Verzinsliche Wertpapiere

3,7500% Belgien, KönigreichEO-Obl. Lin.         BE0000318270            %                 8.500             8.500                 0    EUR   106,135000    9.021.475,00     13,87
2010(20) Ser. 58
3,5000%                                         DE0001135382            %                 3.000             3.000                 0    EUR   116,815000    3.504.450,00      5,39
Bundesrep.DeutschlandAnl.v.2009(2019)
3,2500%                                         DE0001135390            %                11.000            11.000                 0    EUR   115,512000   12.706.320,00     19,54
Bundesrep.DeutschlandAnl.v.2009(2020)
3,7500% FrankreichEO-OAT 2009(19)               FR0010776161            %                11.000            11.000                 0    EUR   110,960000   12.205.600,00     18,77
3,5000% FrankreichEO-OAT 2010(20)               FR0010854182            %                 4.000            11.000             7.000    EUR   109,025000    4.361.000,00      6,71
0,0000% FrankreichEO-Zero Coupons               FR0010809947            %                 7.000             7.000                 0    EUR    86,866000    6.080.620,00      9,35
25.4.2019
3,9000% OESTERREICH,                             AT0000386115           %                 8.000             8.000                 0    EUR   112,948000    9.035.840,00     13,89
REPUBLIKBUNDESANLEIHE 2005-
2020/1/144A

Summe der börsengehandelten Wertpapiere                                                                                                EUR                56.915.305,00     87,51

Frei handelbare Wertpapiere

Verzinsliche Wertpapiere

4,3750% UniCredit S.p.A.EO-Medium-Term          XS0207065110            %                 6.000             6.000                 0    EUR    88,045000    5.282.700,00      8,12
Notes 2004(20)

Summe der frei handelbaren Wertpapiere                                                                                                 EUR                 5.282.700,00      8,12

Investmentanteile

KAG-eigene Investmentanteile

PIA - Gold StockMiteigentumsanteile (T)          AT0000675095        ANT                 10.000            40.000            30.000    EUR    32,470000     324.700,00       0,50

Gruppenfremde Investmentanteile

Pioneer Fds-European Eq.ValueReg. Units I        LU0313648254        ANT                   700              5.700             5.000    EUR   943,360000     660.352,00       1,02
(Euro)(cap.) o.N.
Pioneer Fds-North Am.Basic ValReg. Units I       LU0229388607        ANT                   400              7.200             6.800    EUR   992,140000     396.856,00       0,61
(EUR)(cap.) o.N.

Summe der Investmentanteile                                                                                                            EUR                 1.381.908,00      2,12

Summe Wertpapiervermögen                                                                                                               EUR                63.579.913,00     97,76

Derivate
(Bei den mit Minus gekennzeichneten Beständen handelt es sich um verkaufte Positionen)

Derivate auf einzelne Wertpapiere

Wertpapier-Terminkontrakte auf Renten
EURO BUND F 06.09.2012                                                                      -12                                                              41.760,00       0,06
EURO BOBL F 06.09.2012                                                                       -6                                                              -3.780,00      -0,01
EURO BOBL F 06.09.2012                                                                       -5                                                               6.900,00       0,01
EURO BOBL F 06.09.2012                                                                       -7                                                               9.590,00       0,01
EURO BUND F 06.09.2012                                                                       -3                                                              10.320,00       0,02
EURO BUND F 06.09.2012                                                                       -2                                                              -2.360,00       0,00
EURO BUND F 06.09.2012                                                                       -6                                                              20.940,00       0,03

Summe der Derivate auf einzelne Wertpapiere                                                                                            EUR                   83.370,00       0,13

Aktienindex-Derivate
Forderungen/Verbindlichkeiten

Aktienindex-Terminkontrakte
DOW JONES EURO STOXX 50 F 21.09.2012                                 STK                    55                                                               -41.800,00     -0,06
DOW JONES EURO STOXX 50 F 21.09.2012                                 STK                     3                                                                -1.380,00      0,00

Summe der Aktienindex-Derivate                                                                                                         EUR                   -43.180,00     -0,07

Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 6/2019                                                 - 10 -                                            27. Juni 2011 - 26. Juni 2012
%
                                                                                                                                                    Kurswert des Fonds-
                                                                                                                                                     in EUR vermögens

Bankguthaben

EUR - Guthaben bei:
Depotbank: UniCredit Bank Austria                                EUR           200.049,93                                                         200.049,93        0,31

Summe der Bankguthaben                                                                                                       EUR                  200.049,93        0,31

Sonstige Vermögensgegenstände

Zinsansprüche                                                    EUR         1.217.339,92                                                        1.217.339,92       1,87

Summe sonstige Vermögensgegenstände                                                                                          EUR                 1.217.339,92       1,87

Fondsvermögen                                                                                                                EUR                65.037.492,85        100

Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug AT0000A0PD60                                                                            STK                     566.528
Anteilswert                                                                                                                  EUR                      105,19

Thesaurierungsanteile ohne KESt-Abzug AT0000A0PD78                                                                           STK                      51.784
Anteilswert                                                                                                                  EUR                      105,18

Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen:
Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag)

                                                                                                                  Stücke/            Käufe/                     Verkäufe/
Gattungsbezeichnung                                                                   ISIN                        Anteile/         Zugänge                      Abgänge
                                                                                                            Whg. in 1.000

Börsengehandelte Wertpapiere

Verzinsliche Wertpapiere

3,0000% Bundesrep.DeutschlandAnl.v.2010(2020)                                         DE0001135408                   EUR             5.000                         5.000

Investmentanteile

Gruppenfremde Investmentanteile

EasyETF FTSE EPRA Europa FCPInhaber-Anteile EUR o.N.                                  LU0246033426                   ANT             5.000                         5.000
EasyETF FTSE EPRA EurozoneInhaber-Anteile o.N.                                        LU0192223062                   ANT             4.000                         4.000
Pioneer Inv. Aktien RohstoffeInhaber-Anteile H                                        DE000A0JDPT1                   ANT            34.000                        34.000
iShares Tr.-DJ US Real EstateRegistered Shares o.N.                                   US4642877397                   ANT            20.000                        20.000
iShares Tr.-Cohen+Steers Majo.Registered Shares o.N.                                  US4642875649                   ANT            15.000                        15.000
Pioneer S.F. - EUR CommoditiesReg.Uts I (EUR)(ND)(cap.) o.N.                          LU0271695461                   ANT             3.400                         2.600
Pioneer Fds-Commodity AlphaReg. Units I (Euro)(cap.) o.N.                             LU0313644188                   ANT             2.400                         2.400
Pioneer Funds-Gold and MiningReg. Units I Cap. EUR o.N.                               LU0363631424                   ANT             3.000                         2.200

Wien, am 11. September 2012

                                                                       Pioneer Investments Austria GmbH

             DDr. Werner Kretschmer                            Stefano Pregnolato                    Mag. Hannes Roubik                       Hannes Saleta

Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 6/2019                                           - 11 -                                     27. Juni 2011 - 26. Juni 2012
Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk

Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 26. Juni 2012 der Pioneer Investments Austria GmbH, Wien, über den von ihr
verwalteten Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 6/2019, Miteigentumsfonds gemäß § 20a InvFG, über das Rechnungsjahr vom
27. Juni 2011 bis 26. Juni 2012 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht, die Verwaltung des Sondervermögens und für die
Buchführung

Die gesetzlichen Vertreter der Verwaltungsgesellschaft resp der Depotbank sind für die Buchführung, die Bewertung des Sondervermögens,
die Berechnung von Abzugsteuern, die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach
den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen
Vorschriften, verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems,
soweit dieses für die Erfassung und Bewertung des Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes von Bedeutung
ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die
Auswahl und Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen
Rahmenbedingungen angemessen erscheinen.

Verantwortung des Bankprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Prüfung des Rechenschaftsberichts

Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht auf der Grundlage unserer Prüfung.

Wir haben unsere Prüfung gemäß § 49 Abs 5 Investmentfondsgesetz unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften
und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und
die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der
Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und
sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Bankprüfers
unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von
beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme der Risikoeinschätzung berücksichtigt der Bankprüfer das interne
Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von Bedeutung ist,
um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über
die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die
Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen
wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Rechenschaftsberichts.

Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend
sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt.

Prüfungsurteil

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
Rechenschaftsbericht zum 26. Juni 2012 über den Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 6/2019, Miteigentumsfonds gemäß § 20a InvFG,
nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften.

Aussagen zur Beachtung des Investmentfondsgesetzes und der Fondsbestimmungen

Die Prüfung hat sich gemäß § 49 Abs 5 InvFG auch darauf zu erstrecken, ob das Bundesgesetz über Investmentfonds
(Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach den oben beschriebenen
Grundsätzen so durchgeführt, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob die Vorschriften des
Investmentfondsgesetzes und die Fondsbestimmungen im Wesentlichen beachtet wurden.

Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen wurden die Vorschriften des Bundesgesetzes über Investmentfonds
(Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet.

Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 6/2019                       - 12 -                                  27. Juni 2011 - 26. Juni 2012
Aussagen zum Bericht über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres

Die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Ausführungen der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft über die Tätigkeiten des
abgelaufenen Rechnungsjahres wurden von uns kritisch durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen
nach den oben beschriebenen Grundsätzen. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der
Gesamtdarstellung stehen die Ausführungen zum Rechnungsjahr in Einklang mit den im Rechenschaftsbericht angegebenen Zahlen.

Wien, am 11. September 2012

                                                         KPMG Austria AG
                                        Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

                                       Mag. Walter Reiffenstuhl      ppa. Mag. Gerda Reischl
                                         Wirtschaftsprüfer              Wirtschaftsprüfer

Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 6/2019                     - 13 -                           27. Juni 2011 - 26. Juni 2012
Steuerliche Behandlung des Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 6/2019

 für Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug (ISIN AT0000A0PD60) in EUR pro Anteil:
Sämtliche Erträge aus dem Fonds sind für den Privatanleger durch den KESt Abzug iHv EUR 0,51 je Thesaurierungsanteil mit KESt-Abzug
einkommensteuerlich endbesteuert. Ein Tätigwerden des Anteilinhabers ist nicht erforderlich.

Die auf Basis des geprüften Rechenschaftsberichts erstellte steuerliche Behandlung und die Detailangaben dazu werden demnächst von
Pioneer Investments Austria im Download-Center unter www.pioneerinvestments.at bereitgestellt. Wir weisen darauf hin, dass die
steuerliche Behandlung nicht Gegenstand der Prüfung durch den Bankprüfer war.

Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 6/2019                     - 14 -                                 27. Juni 2011 - 26. Juni 2012
Fondsbestimmungen gemäß § 20a InvFG „Andere Sondervermögen“
                                                                   Allgemeine Fondsbestimmungen

zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anteilinhabern und der Pioneer Investments Austria GmbH (nachstehend "Kapitalanlagegesellschaft" genannt) für den
von der Kapitalanlagegesellschaft verwalteten Kapitalanlagefonds, die nur in Verbindung mit den für den jeweiligen Kapitalanlagefonds aufgestellten besonderen
Fondsbestimmungen gelten:

§ 1 Grundlagen

Die Kapitalanlagegesellschaft unterliegt den Vorschriften des österreichischen Investmentfondsgesetzes 1993 in der jeweils geltenden Fassung (nachstehend „InvFG“
genannt).

§ 2 Miteigentumsanteile

1. Das Miteigentum an den zum Kapitalanlagefonds gehörigen Vermögenswerten ist in gleiche Miteigentumsanteile zerlegt.
Die Anzahl der Miteigentumsanteile ist nicht begrenzt.

2. Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert.
Nach Maßgabe der besonderen Fondsbestimmungen können die Anteilscheine in mehreren Anteilscheingattungen ausgegeben werden.
Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden (§ 24 Depotgesetz in der jeweils geltenden Fassung) und/oder in effektiven Stücken dargestellt.

3. Jeder Erwerber eines Anteilscheines erwirbt in der Höhe der darin verbrieften Miteigentumsanteile Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds.
Jeder Erwerber eines Anteiles an einer Sammelurkunde erwirbt in der Höhe seines Anteiles an den in der Sammelurkunde verbrieften Miteigentumsanteilen Miteigentum an
sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds.

4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf mit Zustimmung ihres Aufsichtsrates die Miteigentumsanteile teilen (splitten) und zusätzliche Anteilscheine an die Anteilinhaber
ausgeben oder die alten Anteilscheine in neue umtauschen, wenn sie zufolge der Höhe des errechneten Anteilwertes (§ 6) eine Teilung der Miteigentumsanteile als im
Interesse der Miteigentümer gelegen erachtet.

§ 3 Anteilscheine und Sammelurkunden

1. Die Anteilscheine lauten auf Inhaber.

2. Die Sammelurkunden tragen die handschriftliche Unterfertigung eines Geschäftsleiters oder eines dazu beauftragten Angestellten der Depotbank sowie die
handschriftlichen oder vervielfältigten Unterschriften zweier Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft.

3. Die effektiven Stücke tragen die handschriftlichen Unterschriften eines Geschäftsleiters oder eines dazu beauftragten Angestellten der Depotbank sowie die
handschriftlichen oder vervielfältigten Unterschriften zweier Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft.

§ 4 Verwaltung des Kapitalanlagefonds

1. Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, über die Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds zu verfügen und die Rechte aus diesen Vermögenswerten auszuüben. Sie
handelt hierbei im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber. Sie hat die Interessen der Anteilinhaber und die Integrität des Marktes zu wahren, die Sorgfalt eines
ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters im Sinne des § 84 Abs. 1 Aktiengesetz anzuwenden und die Bestimmungen des InvFG sowie die Fondsbestimmungen
einzuhalten.
Die Kapitalanlagegesellschaft kann sich bei der Verwaltung des Kapitalanlagefonds Dritter bedienen und diesen auch das Recht überlassen, im Namen der
Kapitalanlagegesellschaft oder im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber über die Vermögenswerte zu verfügen.

2. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds weder Gelddarlehen gewähren noch Verpflichtungen aus einem Bürgschafts- oder einem
Garantievertrag eingehen.

3. Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds dürfen außer in den - laut den besonderen Fondsbestimmungen - vorgesehenen Fällen nicht verpfändet oder sonst belastet, zur
Sicherung übereignet oder abgetreten werden.
§ 4 Abs. 2 InvFG steht der Einräumung von Sicherheiten durch den Kapitalanlagefonds im Zusammenhang mit derivativen Produkten gemäß § 21 InvFG 1993, unabhängig
davon, ob die Sicherheiten in der Form von Sichteinlagen, Geldmarktinstrumenten oder Wertpapieren gewährt werden, nicht entgegen.

4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds keine Wertpapiere, Geldmarktinstrumente oder andere Finanzanlagen gemäß §§ 20
und 20a InvFG verkaufen, die im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses nicht zum Fondsvermögen gehören.

§ 5 Depotbank

Die im Sinne des § 23 InvFG bestellte Depotbank (§ 13) führt die Depots und Konten des Kapitalanlagefonds und übt alle übrigen ihr im InvFG sowie in den
Fondsbestimmungen übertragenen Funktionen aus.

§ 6 Ausgabe und Anteilswert

1. Die Ausgabe erfolgt gemäß § 23 zumindest einmal im Kalendervierteljahr.

2. Die Depotbank hat den Wert eines Anteils (Anteilswert) für jede Anteilscheingattung jedes Mal dann zu errechnen und den Ausgabepreis und Rücknahmepreis (§ 7) zu
veröffentlichen, wenn eine Ausgabe oder eine Rücknahme der Anteile stattfindet, mindestens aber einmal im Monat.
Der Wert eines Anteils ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des
Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte, der zu ihm gehörigen Wertpapiere und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Kapitalanlagefonds
gehörenden Geldmarktinstrumente und Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte, abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu
ermitteln.
Der Ermittlung der Kurswerte werden gemäß § 7 (1) InvFG die letztbekannten Börsekurse bzw. Preisfeststellungen zugrunde gelegt.
3. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft. Der sich ergebende Preis wird
aufgerundet. Die Höhe dieses Aufschlages bzw. der Rundung ist in den besonderen Fondsbestimmungen (§ 23) angeführt.

Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 6/2019                                        - 15 -                                           27. Juni 2011 - 26. Juni 2012
4. Der Ausgabepreis und der Rücknahmepreis werden gemäß § 18 InvFG iVm. § 10 Abs. 3 KMG für jede Anteilscheingattung in einer hinreichend verbreiteten Wirtschafts-
oder Tageszeitung mit Erscheinungsort im Inland und/oder in elektronischer Form auf der Internet-Seite der emittierenden Kapitalanlagegesellschaft veröffentlicht.

§ 7 Rücknahme

1. Die Rücknahme erfolgt gemäß § 23 zumindest einmal im Kalendervierteljahr.

2. Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Kapitalanlagefonds zum jeweiligen Rücknahmepreis auszuzahlen, und zwar gegebenenfalls gegen
Rückgabe des Anteilscheines, der noch nicht fälligen Erträgnisscheine und des Erneuerungsscheines.

3. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Wert eines Anteils, abzüglich eines Abschlags und/oder einer Abrundung, soweit dies in den besonderen Fondsbestimmungen
(§ 23) angeführt ist. Die Auszahlung des Rücknahmepreises sowie die Errechnung und Veröffentlichung des Rücknahmepreises gemäß § 6 kann unter gleichzeitiger
Mitteilung an die Finanzmarktaufsicht und entsprechender Veröffentlichung gemäß § 10 vorübergehend unterbleiben und vom Verkauf von Vermögenswerten des
Kapitalanlagefonds sowie vom Eingang des Verwertungserlöses abhängig gemacht werden, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die dies unter Berücksichtigung
berechtigter Interessen der Anteilinhaber erforderlich erscheinen lassen. Die Wiederaufnahme der Rücknahme der Anteilscheine ist dem Anleger ebenfalls gemäß § 10
bekannt zu geben.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kapitalanlagefonds 5 vH oder mehr seines Fondsvermögens in Vermögenswerte investiert hat, deren Bewertungskurse
aufgrund der politischen oder wirtschaftlichen Situationen ganz offensichtlich und nicht nur im Einzelfall nicht den tatsächlichen Werten entsprechen.

§ 8 Rechnungslegung

1. Innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß § 12 InvFG erstellten
Rechenschaftsbericht.

2. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten sechs Monate des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß
§ 12 InvFG erstellten Halbjahresbericht.

3. Der Rechenschaftsbericht und der Halbjahresbericht werden in der Kapitalanlagegesellschaft und in der Depotbank zur Einsicht aufgelegt.

§ 9 Behebungszeit für Erträgnisanteile

Der Anspruch der Anteilinhaber auf Herausgabe der Erträgnisanteile verjährt nach Ablauf von fünf Jahren. Solche Erträgnisanteile sind nach Ablauf der Frist als Erträgnisse
des Kapitalanlagefonds zu behandeln.

§ 10 Veröffentlichung

Auf alle die Anteilscheine betreffenden Veröffentlichungen - ausgenommen die Verlautbarung der gemäß § 6 ermittelten Werte - findet § 10 Abs. 3 und Abs. 4 KMG
Anwendung. Die Veröffentlichung erfolgt gem. § 10 Abs. 3 Z 3 KMG in elektronischer Form auf der Internet-Seite der emittierenden Kapitalanlagegesellschaft.

Die Mitteilung gemäß § 10 Abs. 4 KMG erfolgt im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet.
Für Prospektänderungen gemäß § 6 Abs. 2 InvFG kann die Mitteilung gemäß § 10 Abs. 4 KMG auch lediglich in elektronischer Form auf der Internetseite der emittierenden
Kapitalanlagegesellschaft erfolgen.

§ 11 Änderung der Fondsbestimmungen

Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Fondsbestimmungen mit Zustimmung des Aufsichtsrates und mit Zustimmung der Depotbank ändern. Die Änderung bedarf ferner der
Bewilligung der Finanzmarktaufsicht. Die Änderung ist zu veröffentlichen. Sie tritt mit dem in der Veröffentlichung angegebenen Tag, frühestens aber drei Monate nach der
Veröffentlichung in Kraft.

§ 12 Kündigung und Abwicklung

1. Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Verwaltung des Kapitalanlagefonds nach Einholung der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist
von mindestens sechs Monaten (§ 14 Abs. 1 InvFG) bzw. sofern das Fondsvermögen EUR 1.150.000,- unterschreitet, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch
öffentliche Bekanntmachung (§ 10) kündigen (§ 14 Abs. 2 InvFG). Eine Kündigung gemäß § 14 Abs. 2 InvFG ist während einer Kündigung gemäß § 14 Abs. 1 InvFG nicht
zulässig.

2. Endet das Recht der Kapitalanlagegesellschaft zur Verwaltung des Kapitalanlagefonds, so wird die Verwaltung oder Abwicklung nach den diesbezüglichen Bestimmungen
des InvFG erfolgen.

§ 12a Zusammenlegung oder Übertragung von Fondsvermögen

Die Kapitalanlagegesellschaft kann das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds unter Einhaltung von § 3 Abs. 2 bzw. § 14 Abs. 4 InvFG mit Fondsvermögen anderer
Kapitalanlagefonds zusammenlegen oder das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds auf Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds übertragen bzw. Fondsvermögen
anderer Kapitalanlagefonds in das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds übernehmen.

                                                                     Besondere Fondsbestimmungen

für den Pioneer Funds Austria – Garantiebasket 6/2019, Miteigentumsfonds gemäß § 20a InvFG (nachstehend „Kapitalanlagefonds“).
Der Kapitalanlagefonds entspricht nicht der Richtlinie 85/611/EWG.

§ 13 Depotbank

Depotbank ist die UniCredit Bank Austria AG, Wien (Sitz).

§ 14 Zahl- und Einreichstellen, Anteilscheine

1. Zahl- und Einreichstellen für die Anteilscheine und Erträgnisscheine sind die Depotbank und ihre Filialen. Die Kapitalanlagegesellschaft kann weitere Zahl- und
Einreichstellen bestimmen.

Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 6/2019                                         - 16 -                                            27. Juni 2011 - 26. Juni 2012
2. Für den Kapitalanlagefonds werden Thesaurierungsanteilscheine mit KESt-Abzug und Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug (Inlandstranche) und
Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug (Auslandstranche) ausgegeben.

Der Vertrieb der Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug (Auslandstranche) erfolgt ausschließlich im Ausland.

Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden dargestellt. Effektive Stücke können daher nicht ausgefolgt werden.

3. Soweit die Anteilscheine in Sammelurkunden dargestellt werden, erfolgt die Gutschrift der Auszahlungen gemäß §§ 27 bzw. 27a durch das jeweils für den Anteilinhaber
depotführende Kreditinstitut.

§ 15 Veranlagungsinstrumente und –grundsätze

1. Für den Kapitalanlagefonds dürfen nach Maßgabe der §§ 4, 20 und 21 InvFG und der §§ 15a ff der Fondsbestimmungen alle Arten von Wertpapieren,
Geldmarktinstrumenten und anderen liquiden Finanzanlagen erworben werden, sofern dadurch dem Grundsatz der Risikostreuung Rechnung getragen wird und die
berechtigten Interessen der Anteilinhaber nicht verletzt werden.

2. Die Veranlagung des Kapitalanlagefonds kann sowohl über Direktanlagen als auch über Anteile an Kapitalanlagefonds erfolgen. Die Vermögenszusammensetzung ist mit
Rücksicht darauf, dass der Anteilswert per Laufzeitende weder den ersten Anteilswert noch 80 % des höchsten während der Laufzeit erzielten Anteilswertes unterschreiten soll,
jeweils so zu wählen, dass sie bestmöglich geeignet erscheint, den Wert des Kapitalanlagefonds langfristig zu erhöhen. Dabei wird die Vermögenszusammensetzung auf Basis
eines dynamischen Allokationsmodells vorgenommen, welches durch die Bestimmungen des von der Kapitalanlagegesellschaft mit dem Berater abgeschlossenen Beratungs-
und Managementvertrages inhaltlich determiniert wird. Es handelt sich dabei um eine Portfolio-Absicherungsstrategie, bei der abhängig vom aktuellen Marktwert des Portfolios
(täglicher Rechenwert), der Höhe des garantierten Betrages (unter Berücksichtigung der Höchststandsgarantie) sowie eines definierten Multiplikators laufend berechnet wird,
wie hoch der (ungesicherte) Anteil an Aktien und/oder Rohstofffonds bzw. der (ungesicherte) Anteil an inflationsindexierten Anleihen maximal sein darf, um den Erhalt des
eingesetzten Kapitals bzw. 80 % des in der Laufzeit erreichten Höchststandes zum Laufzeitende zu gewährleisten. Der Einsatz dieser Absicherungsstrategie kann bedeuten,
dass der Anleger über längere Zeiträume oder auf Dauer nicht an der Entwicklung der Aktien- bzw. Rohstoff(termin)märkte partizipiert. Die Darstellung der Aktienquote kann
sowohl über eine Investition in Anteile anderer Kapitalanlagefonds, als auch direkt in Wertpapieren erfolgen. Die Aktienquote kann auch über derivative Instrumente erfüllt
werden.
Für den Kapitalanlagefonds werden die verschiedenen Vermögenswerte nach folgenden Veranlagungsgrundsätzen ausgewählt:

• Anteile an Kapitalanlagefonds
Für den Kapitalanlagefonds können bis zu 100 vH des Fondsvermögens Anteile anderer Kapitalanlagefonds gemäß § 17 dieser Fondsbestimmungen erworben werden.
Für den Kapitalanlagefonds werden Aktienfonds, welche überwiegend in in- und ausländische Aktien investieren, Anleihenfonds, welche in auf EUR lautende Anleihen hoher
Bonität investieren, sowie in auf EUR lautende Anleihenfonds, welche überwiegend in inflationsindexierte Anleihen veranlagen, erworben.
Anteile an Kapitalanlagefonds gemäß § 17 dieser Fondsbestimmungen (OGAWs oder OGAs), die ihrerseits insbesondere in an Warenterminindizes gebundene Finanzderivate
und Instrumente investieren („Rohstofffonds“) können bis zu 20 vH des Fondsvermögens beigemischt werden.
Abhängig von den Vorgaben des dynamischen Allokationsmodells bewegt sich die Aktien- bzw. Rohstofffondsquote sowie die Quote von inflationsindexierten Anleihen jeweils
zwischen 0 % und 50 %.

• Wertpapiere (einschließlich Wertpapiere mit eingebetteten derivativen Instrumente)
Neben oder anstelle von Kapitalanlagefonds kann auch direkt in Wertpapiere der vorgenannten Anlageregionen und -spezifikationen investiert werden. In Anleiheemissionen
des Garantiegebers des Kapitalanlagefonds oder mit diesem verbundenen Unternehmen darf nur bis zu 10 vH des Fondsvermögens investiert werden.
ABS-Veranlagungen dürfen nicht erworben werden.

• Geldmarktinstrumente
Für den Kapitalanlagefonds können auch Geldmarktinstrumente erworben werden.

• Sichteinlagen oder kündbare Einlagen
Der Kapitalanlagefonds kann bis zu 49 vH des Fondsvermögens Sichteinlagen und kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten halten. Im Rahmen von
Umschichtungen des Fondsportefeuilles oder zur Minderung des Einflusses von möglichen Kursrückgängen bei Wertpapieren kann der Kapitalanlagefonds auch einen höheren
Anteil an Sichteinlagen oder kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten aufweisen. Diese werden bis zum gesetzlichen Höchstausmaß bei der UniCredit
Bank Austria AG gehalten.

• Derivative Instrumente (einschließlich Swaps und sonstige OTC-Derivative)
Derivative Instrumente können im Rahmen der Veranlagung zur Absicherung gegen Kursänderungsrisken, Zinsänderungsrisken, Devisenänderungsrisken und Ausfallsrisiken
eingesetzt werden.

Ergänzend zum Wertpapierportfolio können derivative Instrumente im gesetzlichen Ausmaß auch als Gegenstand der Anlagenpolitik eingesetzt werden.

3. Werden für den Kapitalanlagefonds Wertpapiere und Geldmarktinstrumente erworben, in die ein Derivat eingebettet ist, so hat dies die Kapitalanlagegesellschaft
hinsichtlich der Einhaltung der §§ 19 und 19a zu berücksichtigen. Anlagen eines Kapitalanlagefonds in indexbasierten Derivaten werden bei den Anlagegrenzen des
§ 20 Abs. 3 Z. 5, 6, 7 und 8d InvFG nicht berücksichtigt.

4. Der Erwerb nicht voll eingezahlter Aktien oder Geldmarktinstrumente und von Bezugsrechten auf solche Instrumente oder von nicht voll eingezahlten anderen
Finanzinstrumenten ist bis zu 10 vH des Fondsvermögens zulässig.

5. Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, die von einem Mitgliedstaat einschließlich seinen Gebietskörperschaften, von einem Drittstaat oder von internationalen
Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten angehören, begeben oder garantiert werden, dürfen zu mehr als 35 vH erworben
werden, sofern die Veranlagung des Fondsvermögens in zumindest sechs verschiedenen Emissionen erfolgt wobei die Veranlagung in ein und derselben Emission 30 vH
des Fondsvermögens nicht überschreiten darf.

§ 15a Wertpapiere und Geldmarktinstrumente

Wertpapiere sind
a) Aktien und andere, Aktien gleichwertige Wertpapiere,
b) Schuldverschreibungen und sonstige verbriefte Schuldtitel,
c) alle anderen marktfähigen Finanzinstrumente (zB. Bezugsrechte), die zum Erwerb von Finanzinstrumenten im Sinne des InvFG durch Zeichnung oder Austausch
berechtigen, mit Ausnahme der in § 21 InvFG genannten Techniken und Instrumente.

Für die Qualifikation als Wertpapier müssen die Kriterien des § 1a Abs. 3 InvFG vorliegen.

Pioneer Funds Austria - Garantiebasket 6/2019                                          - 17 -                                           27. Juni 2011 - 26. Juni 2012
Wertpapiere schließen zudem im Sinn des § 1a Abs. 4 InvFG
1. Anteile an geschlossenen Fonds in Form einer Investmentgesellschaft oder eines Investmentfonds,
2. Anteile an geschlossenen Fonds in Vertragsform,
3. Finanzinstrumente nach § 1a Abs. 4 Z. 3 InvFG
ein.

Geldmarktinstrumente sind Instrumente, die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, liquide sind, deren Wert jederzeit genau bestimmt werden kann und die
die Voraussetzungen gemäß § 1a Abs. 5 bis 7 InvFG erfüllen.

§ 16 Börsen und organisierte Märkte

1. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dürfen erworben werden, wenn sie

• an einem geregelten Markt gemäß § 2 Z 37 BWG notiert oder gehandelt werden oder
• an einem anderen anerkannten, geregelten für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines Mitgliedstaates gehandelt werden
  oder
• an einer im Anhang angeführten Börse eines Drittstaates amtlich notieren oder
• an einem im Anhang angeführten anderen anerkannten, geregelten, für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines Drittstaates
  gehandelt werden, oder
• die Emissionsbedingungen die Verpflichtung enthalten, dass die Zulassung zur amtlichen Notierung oder zum Handel an einer der vorgenannten Börsen oder zum Handel
  an einem der vorgenannten anderen Märkte beantragt wird und die Zulassung spätestens binnen eines Jahres ab Beginn der Ausgabe der Wertpapiere erfolgt.

2. Nicht auf einem geregelten Markt gehandelte, frei übertragbare Geldmarktinstrumente, die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, liquide sind und deren
   Wert jederzeit genau bestimmt werden kann, über die angemessene Informationen vorliegen, einschließlich solcher Informationen, die eine angemessene Bewertung der
   mit der Anlage in solche Instrumente verbundenen Kreditrisiken ermöglichen, können für den Kapitalanlagefonds erworben werden, sofern die Emission oder der Emittent
   selbst den Vorschriften über den Einlagen- und den Anlegerschutz unterliegt und entweder

• von einer zentralstaatlichen, regionalen oder lokalen Körperschaft oder der Zentralbank eines Mitgliedstaates, der Europäischen Zentralbank, der Europäischen Union
  oder der Europäischen Investitionsbank, einem Drittstaat oder, sofern dieser ein Bundesstaat ist, einem Gliedstaat der Föderation, oder von einer internationalen
  Einrichtung öffentlich-rechtlichen Charakters, der mindestens ein Mitgliedstaat angehört, begeben oder garantiert werden, oder
• von Unternehmen begeben werden, dessen Wertpapiere an den unter Ziffer 1 – ausgenommen Neuemissionen – bezeichneten geregelten Märkten gehandelt werden,
  oder
• von einem Institut begeben oder garantiert werden, das gemäß den im Gemeinschaftsrecht festgelegten Kriterien einer Aufsicht unterstellt ist, oder von einem Institut
  begeben oder garantiert werden, welches Aufsichtsbestimmungen unterliegt und diese einhält, die nach Auffassung der Finanzmarktaufsicht mindestens so streng sind
  wie die des Gemeinschaftsrechts, oder
• von anderen Emittenten begeben werden, die einer Kategorie angehören, die von der Finanzmarktaufsicht zugelassen wurde, sofern für Anlagen in diesen Instrumenten
  Vorschriften für den Anlegerschutz gelten, die gleichwertig sind, und sofern es sich bei dem Emittenten entweder um ein Unternehmen mit einem Eigenkapital von
  mindestens EUR 10 Mio. handelt, das seinen Jahresabschluss nach den Vorschriften der Richtlinie 78/660/EWG erstellt und veröffentlicht, oder um einen Rechtsträger
  handelt, der innerhalb einer eine oder mehrere börsennotierte Gesellschaften umfassenden Unternehmensgruppe für die Finanzierung dieser Gruppe zuständig ist, oder
  um einen Rechtsträger handelt, der in Unternehmens-, Gesellschafts- oder Vertragsform die wertpapiermäßige Unterlegung von Verbindlichkeiten durch Nutzung einer
  von einer Bank eingeräumten Kreditlinie finanzieren soll; die Kreditlinie hat durch ein Finanzinstitut gesichert zu sein, das selbst die in Z. 2 3.Punkt genannten Kriterien
  erfüllt.

3. Insgesamt dürfen bis zu 10 vH des Fondsvermögens in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die nicht die Voraussetzungen der Z 1 und 2 erfüllen, angelegt werden.

§ 17 Anteile an Kapitalanlagefonds

1. Anteile an ein und demselben Kapitalanlagefonds (= Kapitalanlagefonds und Investmentgesellschaften offenen Typs) gemäß § 20 Abs. 3 Z. 8b InvFG, welche die
Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG erfüllen (OGAW), dürfen jeweils bis zu 50 vH des Fondsvermögens erworben werden.
2. Anteile an ein und demselben Kapitalanlagefonds gemäß § 20 Abs. 3 Z. 8b und 8c InvFG, welche die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG nicht erfüllen (OGA) und
deren ausschließlicher Zweck es ist,
- beim Publikum beschaffte Gelder für gemeinsame Rechnung nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapieren und anderen liquiden Finanzanlagen zu
     investieren, und
- deren Anteile auf Verlangen der Anteilinhaber unmittelbar oder mittelbar zu Lasten des Vermögens der Kapitalanlagefonds zurückgenommen oder ausbezahlt werden,

dürfen jeweils bis zu 50 vH des Fondsvermögens erworben werden, sofern

a)   diese nach Rechtsvorschriften zugelassen wurden, die sie einer Aufsicht unterstellen, welche nach Auffassung der Finanzmarktaufsicht derjenigen nach dem
     Gemeinschaftsrecht gleichwertig ist und ausreichende Gewähr für die Zusammenarbeit zwischen den Behörden besteht, und

b)   das Schutzniveau der Anteilinhaber dem Schutzniveau der Anteilinhaber von Kapitalanlagefonds, die die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG erfüllen (OGAW),
     gleichwertig ist und insbesondere die Vorschriften für eine getrennte Verwahrung des Sondervermögens, die Kreditaufnahme, die Kreditgewährung und Leerverkäufe von
     Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten den Anforderungen der Richtlinie 85/611/EWG gleichwertig sind, und

c)   die Geschäftstätigkeit Gegenstand von Halbjahres- und Jahresberichten ist, die es erlauben, sich ein Urteil über das Vermögen und die Verbindlichkeiten, die Erträge und
     die Transaktionen im Berichtszeitraum zu bilden.

Zur Beurteilung der Gleichwertigkeit des Schutzniveaus der Anteilinhaber im Sinne der lit. b) sind die in § 3 der Informationen- und Gleichwertigkeitsfestlegungsverordnung (IG-
FestV) idgF genannten Kriterien heranzuziehen.

3. Für den Kapitalanlagefonds dürfen auch Anteile an Kapitalanlagefonds erworben werden, die unmittelbar oder mittelbar von derselben Kapitalanlagegesellschaft oder von
einer Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Kapitalanlagegesellschaft durch eine gemeinsame Verwaltung oder Beherrschung oder eine wesentliche direkte oder indirekte
Beteiligung verbunden ist.

4. Anteile an ein und demselben Kapitalanlagefonds gemäß § 20a (Anderes Sondervermögen) dürfen jeweils bis zu 50 vH des Fondsvermögens erworben werden, sofern
dieses Andere Sondervermögen nach seinen Fondsbestimmungen insgesamt höchstens 10 vH des Fondsvermögens in Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen
gemäß § 20a Abs. 1 Z. 3 InvFG anlegen darf.

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