RECHENSCHAFTSBERICHT 2020 - 3 Banken Österreich-Fonds Miteigentumsfonds gemäß 2 Abs. 1 und 2 InvFG ISIN

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RECHENSCHAFTSBERICHT 2020

3 Banken Österreich-Fonds
Miteigentumsfonds gemäß § 2 Abs. 1 und 2 InvFG
ISIN   (R) (A)   AT0000662275
       (I) (A)   AT0000A1FAV3
3 Banken Österreich-Fonds

         3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H.
                                            Untere Donaulände 36
                                            4020 Linz, Österreich
                                                 www.3bg.at

Gesellschafter
Generali Holding Vienna AG, Wien
Oberbank AG, Linz
Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Innsbruck
BKS Bank AG, Klagenfurt

Aufsichtsrat
Erich Stadlberger, MBA, Vorsitzender
Axel Sima, Vorsitzender-Stellvertreter
Dipl.-Kfm. Dr. Jürgen Brockhoff (bis 26. März 2020)
Mag. Paul Hoheneder
Dr. Nikolaus Mitterer
Mag. Michael Oberwalder (ab 6. Mai 2020)
Dr. Gottfried Wulz

Staatskommissär
MR Dr. Ingrid Ehrenböck-Bär
MR Mag. Regina Reitböck, Stellvertreterin

Geschäftsführer
Alois Wögerbauer
Mag. Dietmar Baumgartner
Gerhard Schum

Zahlstellen in Österreich
Oberbank AG, Linz
BKS Bank AG, Klagenfurt
Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Innsbruck

Zahl- und Vertriebsstelle in Deutschland
Oberbank AG, Niederlassung Deutschland, München

Depotbank/Verwahrstelle
Oberbank AG, Linz

Fondsmanagement
3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H.

Prüfer
KPMG Austria GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

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3 Banken Österreich-Fonds

Die Entwicklung des 3 Banken Österreich-Fonds im abgelaufenen
Rechnungsjahr

Die 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H. legt hiermit den Bericht des 3 Banken
Österreich-Fonds, Miteigentumsfonds gemäß § 2 Abs. 1 und 2 InvFG, über das Rechnungsjahr
vom 1. Jänner 2020 bis 31. Dezember 2020 vor.

Das Fondsvermögen verringerte sich im Berichtszeitraum um EUR 17.898.372,79 und betrug zum
31. Dezember 2020 EUR 172.181.574,60.

Umlaufende Anteile
                                           1. Jänner 2020                 31. Dezember 2020
  AT0000662275 (R)                         4.287.513,24                        4.809.575,60
  AT0000A1FAV3 (I)                           266.347,00                         222.331,00

Der errechnete Wert eines Ausschüttungsanteiles der Retailtranche belief sich zu Beginn des
Rechnungsjahres auf EUR 35,23 und lag am 31. Dezember 2020 bei EUR 29,87. Unter
Berücksichtigung der am 3. April 2020 erfolgten Ausschüttung über EUR 0,6000 je Anteil ist das eine
Wertminderung von 12,82 %.

Der errechnete Wert eines Ausschüttungsanteiles der institutionellen Tranche belief sich zu
Beginn des Rechnungsjahres auf EUR 146,54 und lag am 31. Dezember 2020 bei EUR 128,24.
Unter Berücksichtigung der am 3. April 2020 erfolgten Ausschüttung über EUR 0,3563 je Anteil ist
das eine Wertminderung von 12,14 %.

Ausschüttung
für das Rechnungsjahr vom 1. Jänner 2020 bis 31. Dezember 2020.

Für Ausschüttungsanteile der Retailtranche wird eine Ausschüttung in der Höhe von EUR 0,6000
je Anteil vorgenommen. Die ermittelte Kapitalertragsteuer beträgt EUR 0,0000 je
Ausschüttungsanteil.

Für Ausschüttungsanteile der institutionellen Tranche erfolgt keine Ausschüttung. Es ergibt sich
keine Kapitalertragsteuer auf die ausschüttungsgleichen Erträge.

Die Ausschüttung erfolgt ab 1. April 2021 durch das depotführende Kreditinstitut. Die
kuponauszahlende Bank wäre verpflichtet die Kapitalertragsteuer einzubehalten und abzuführen,
sofern keine Befreiungsgründe vorliegen.

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3 Banken Österreich-Fonds

Wertentwicklung im letzten Rechnungsjahr
Die dargestellte Wertentwicklung bezieht sich auf die ausschüttende Anteilsklasse (R).
                                        110
                                        105
                                        100
                 Wertentwicklung in %    95
                                         90
                                         85
                                         80
                                         75
                                         70
                                         65
                                         60
                                         55
                                         50
                                         45
                                         40
                                              Jän Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
                                               20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20

Vergleichende Übersicht

Ausschüttungsanteile (R)
AT0000662275

                                                  Fondsvermögen
                                                                   Errechneter Wert je    Ausschüttung      Wertentwicklung
     Rechnungsjahr                                    gesamt
                                                                      Anteil in EUR      je Anteil in EUR       in % *)
                                                      in EUR

    01.01.16 - 31.12.16                           131.463.575,88         28,91               0,6500               6,66
    01.01.17 - 31.12.17                           186.860.165,25         40,08               1,8000              41,46
    01.01.18 - 31.12.18                           135.540.567,41         29,67               1,4000              -22,53
    01.01.19 - 31.12.19                           190.079.947,39         35,23               0,6000              23,93
    01.01.20 - 31.12.20                           172.181.574,60         29,87               0,6000              -12,82

Ausschüttungsanteile (I)
AT0000A1FAV3

                                                  Fondsvermögen
                                                                   Errechneter Wert je    Ausschüttung      Wertentwicklung
     Rechnungsjahr                                    gesamt
                                                                      Anteil in EUR      je Anteil in EUR       in % *)
                                                      in EUR

    01.01.16 - 31.12.16                           131.463.575,88         109,67              0,0737               7,46
    01.01.17 - 31.12.17                           186.860.165,25         156,18              4,3572              42,49
    01.01.18 - 31.12.18                           135.540.567,41         118,51              1,3414             -21,97
    01.01.19 - 31.12.19                           190.079.947,39         146,54              0,3563              24,90
    01.01.20 - 31.12.20                           172.181.574,60         128,24              0,0000             -12,14

*) Die Wertentwicklung in der Vergangenheit lässt keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung eines
   Fonds zu.

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3 Banken Österreich-Fonds

Wertentwicklung der letzten fünf Jahre

                                   170
                                   160
                                   150
            Wertentwicklung in %   140
                                   130
                                   120
                                   110
                                   100
                                   90
                                   80
                                   70
                                    Jän 16   Jän 17   Jän 18   Jän 19   Jän 20

                                                                                                        5
3 Banken Österreich-Fonds

Die Entwicklung der Geld- und Kapitalmärkte und
Bericht über die Tätigkeiten im abgelaufenen Rechnungsjahr

Marktentwicklung

Durch die von den Notenbanken in 2019 induzierte enorme Liquiditätswelle - die geldpolitisch einem
„Bail Out“ gleichkam - startete das Jahr 2020 mit einer spekulativen Welle am Aktienmarkt. Die
beschriebene Geldpolitik überlagerte bisher sämtliche Adversitäten volkswirtschaftlicher und
makropolitischer Natur, ebenso auch die Anfangsphase des Coronavirus. Nach anfänglich starkem
Anstieg der Infektionen in China, Italien und später verstärkt in den USA sah man sich jedoch mit
einer globalen Pandemie konfrontiert, welche die Märkte am falschen Fuß erwischte. Die sich
weltweit ausbreitende Viruserkrankung COVID-19 führte auf den Finanzmärkten zu plötzlichen
Kursrückgängen und zu einer höheren Volatilität. Erstmals wurde in einem Crashszenario die
Wirkungsweise der Geldpolitik herausgefordert und ernsthaft in Frage gestellt. Dies führte zu
Panikverkäufen an den Börsen und auch die Anleihenmärkte reagierten mit Kursverlusten. Der
ausgelöste Crash ist, gemessen an der Intensität, nahezu einzigartig in der Historie. An den
Rentenmärkten manifestierte sich die Corona-Krise aber auch zu einer Liquiditätskrise. Politik und
Zentralbanken reagierten mit milliardenschweren Rettungspaketen. Mehrere Schwellenländer
beantragten Notkredite beim IWF und mussten teilweise Zahlungsaufschübe oder
Schuldenrestrukturierungsmaßnahmen ankündigen. Am Ölmarkt entbrannte zusätzlich ein Kampf
um die Vormachtstellung zwischen Saudi-Arabien und Russland. Der eingebrochene Ölpreis setzt
dabei sowohl die hoch verschuldeten US Shale-Gas-Industrie, als auch die ölexportierenden Länder
in den Emerging Markets unter Druck. Gegen Ende des Berichtszeitraums setzte auf den globalen
Aktienmärkten eine rasante und deutliche Erholung ein, die technisch betrachtet einer „V-Formation“
gleicht. Der amerikanische Leitindex erzielte bereits neue Allzeithochs. Treibende Branche war
abermals der Technologie-Sektor. Angeführt von Amazon, Apple und Microsoft führten diese
Indextreiber die Erholung an. Diese Trendumkehr kann den Notenbanken zugeschrieben werden,
die in konzertierten Aktionen die Märkte mit massiven Liquiditätsausweitungsmaßnahmen stützten.
Am Markt für Rohöl herrschten erkennbare Unsicherheiten. Offensichtlich wurde dies durch den
kurios anmutenden Umstand, dass der Terminkontrakt auf die US-Sorte WTI für Mai zwischenzeitlich
einen negativen Preis aufwies. Der Kurs konnte sich jedoch wieder über 40 Dollar stabilisieren. Gold
konnte sich nach Kursrückschlägen zum Ausbruch der Corona-Krise deutlich erholen und notiert auf
Jahressicht deutlich im Plus.
Ende August verkündete die US Zentralbank FED, von ihrem bisherigen harten 2 % Inflationsziel
abzuweichen, und in Zukunft auch Inflation über 2 % zu tolerieren. Die Inflationserwartungen in den
USA stiegen darauf leicht an.
Die Euphorie an den Märkten wurde Anfang September gestoppt und die globalen Aktienmärkte
gaben einige Gewinne wieder ab. Angeführt wurde der Abverkauf von den Technologiewerten. Der
Nasdaq-Index fiel innerhalb von nur drei Handelstagen um ca. 10 %. Es wurde bekannt, dass die
Rallye zuvor vor allem durch die japanische Softbank getrieben wurde, die in großem Stil
Kaufoptionen auf Technologiewerte gekauft hat.
Ende September fand die erste Debatte zwischen Donald Trump und Joe Biden statt. Die gesamte
Debatte gestaltete sich sehr chaotisch. Beide Kontrahenten warfen sich Anschuldigungen an den
Kopf und Präsident Trump unterbrach sowohl Moderator als auch Biden laufend. Für weitere
Spannung wurde also durchaus gesorgt.
Der Oktober war vor allem durch zwei Themen geprägt. Die anstehende Präsidentschaftswahl in
den USA am 03.11.2020 sorgte für Unsicherheit und dadurch erhöhte Volatilität. Zusätzliche
Unsicherheit brachten die wieder steigenden Corona-Infektionszahlen und die damit
einhergehenden strengeren Corona Maßnahmen vor allem in der Europäischen Union.

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3 Banken Österreich-Fonds

Durchaus euphorisch zeigten sich die Anleger im November. Im Wesentlichen war dies auf die Wahl
Joe Bidens zum 46. Präsidenten der Vereinigten Staaten zurückzuführen. Positiv wirkte sich dabei
auch der aller Voraussicht nach in republikanischer Hand bleibende Senat aus, der die geplante
Steuererhöhung für Joe Biden schwierig macht. Neben der US-Wahl führten auch positive
Entwicklungen der Corona-Impfstoffstudien von Pfizer, Moderna und AstraZeneca zu einer erneuten
Rückeroberung der Bullen an den Aktienmärkten, trotz weltweit steigender Fallzahlen.
Nachdem die erwarteten Zulassungen im Dezember erfolgten, starteten die ersten Corona-
Impfungen in Großbritannien, gefolgt von USA und Europa. Das ereignisreiche Jahr endete mit
einem historischen Schulterschluss der europäischen Länder. Trotz Unstimmigkeiten mit Ungarn und
Polen konnte man sich auf ein 1,8 Billionen Euro großes Finanzpaket bestehend aus dem
mehrjährigen Finanzrahmen und dem Corona-Wiederaufbaufonds einigen. Erstmals werden hierzu
gemeinsame Schulden ab 2021 aufgenommen. Ein ungeordneter Brexit zum Jahreswechsel konnte
nach schwierigen Verhandlungen noch im letzten Moment verhindert werden. In den USA
verständigten sich Republikaner und Demokraten auf ein weiteres dringend benötigtes
Stimuluspaket über 900 Mrd. USD. Mit diesem Übereinkommen summieren sich die US
Konjunkturpakete auf deutlich mehr als drei Billionen Dollar innerhalb eines Jahres. Die Märkte
hatten die Entwicklungen genau verfolgt und schalteten zum Jahresende in den Risk-On Modus mit
neuen Rekordhochs.

Tätigkeitsbericht

Der 3 Banken Österreich-Fonds ist ein aktiv gemanagter Aktienfonds. Der aktive Managementansatz
des Fonds ist nicht durch eine Benchmark beeinflusst. Der aktive Managementstil des Fonds
entspricht einem fundamental ausgerichteten Stock-Picking-Ansatz.

Mit einem Minus von 12,82 % schloss der 3 Banken Österreich-Fonds (R) das turbulente
Geschäftsjahr 01.01.2020 bis 31.12.2020 ab.

Nach ruhigem Jahresbeginn wurden heimische Aktien voll von der Corona-Pandemie getroffen.
Alleine in der Phase zwischen Mitte Februar und Ende März 2020 brach der heimische Aktienmarkt
in wenigen Wochen um über 40 % ein und lag damit noch deutlich schlechter als das internationale
Umfeld. Die dann folgende Gegenreaktion der internationalen Börsen war getragen von den
massiven Notenbankaktivitäten und den Unterstützungspaketen der Staaten. Auch diese
Trendwende fiel an der Börse Wien deutlich unterdurchschnittlich aus.

Grund für diese Entwicklung ist die Branchenzusammensetzung der Indexschwergewichte. Der
Wiener Aktienmarkt ist von vier Branchen dominiert: Finanzen, Industrie, Energie und Immobilien.
Gerade diese vier Branchen waren massivem konjunkturellen Gegenwind ausgesetzt. Während
viele internationale Börsen, allen voran die USA, in weiterer Folge getragen waren von den
Digitalisierungsgewinnern, den Technologieaktien und auch den Gesundheitstiteln, fehlen diese
Branchen am österreichischen Aktienmarkt weitgehend. Erst seit den Meldungen über den
Fortschritt bei den Corona-Impfstoffen setze die Börse Wien ab November zu einer Aufholbewegung
an.

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3 Banken Österreich-Fonds

Der Fonds bekannte sich wie in den Vorjahren zu einem klar aktiven Managementansatz mit klaren
Über- und Untergewichtungen im Vergleich mit der Zusammensetzung der führenden Indices. Auf
Ebene der Indexschwergewichte lag der Fokus auf ERSTE Bank und OMV; Verbund und Voest-
Alpine waren dagegen im Jahresverlauf weitgehend untergewichtet. Deutlich zugekauft wurden im
Jahresverlauf die Titel von AT+S und Mayr-Melnhof aufgrund attraktiver Wachstumsaussichten.
Weiterer Schwerpunkt waren die Immobilien-Aktien CA-Immo, Immofinanz und S-Immo, wenngleich
hier im Umfeld nach Corona mit weiteren Zukäufen vorerst zugewartet wurde.

Der Fonds kann auch in österreichische Unternehmen investieren, welche an einer ausländischen
Börse notieren. Dies betraf im Geschäftsjahr die Titel AMS und Pierer Mobility in Zürich, RHI-
Magnesita in London sowie S&T in Frankfurt. Die Gewichtung dieser Titel lag in Summe höher als in
den Vorjahren.

Die Bewertungen der österreichischen Aktien liegen weiterhin unter dem internationalen Schnitt. Die
Dividenden-Rendite des aktuellen Fondsportfolios liegt auf Basis der Erwartungen für 2021 bei etwa
3,5 %, was die grundsätzliche Attraktivität der Aktien im Vergleich zum festverzinsten Universum
unterstreicht. Auf Basis der Gewinnerwartungen für 2021 liegt das aktuelle Markt-KGV bei etwa 12.
Die Prognoseunsicherheit ist angesichts des wirtschaftlichen Umfeldes aber noch sehr hoch.

Das Fondsmanagement geht von weiter tiefen Zinsen und einer sich stabilisierenden Konjunktur im
Jahresverlauf 2021 aus, wohl aber eher erst in der zweiten Jahreshälfte. Auch ist es die Erwartung,
dass sich die Anlegergelder nicht mehr so auf die Technologie-Aktien aus den USA konzentrieren
sollten, was kleineren Börsen wie Wien generell und konjunkturabhängigen Aktien speziell helfen
sollte.

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3 Banken Österreich-Fonds

Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens
Rechnungsjahr 2020

1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance)

Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode
pro Anteil in Fondswährung (EUR) ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages:

Retailtranche - Ausschüttungsanteil
Anteilswert zu Beginn des Rechnungsjahres                                                           35,23

Ausschüttung am 3. April 2020 (entspricht 0,0282 Anteilen*)                                       0,6000
*Errechneter Wert am 1. April 2020 (Extag) EUR 21,28

Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres                                                             29,87

Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Ausschüttung erworbener
Anteile (1,0282 * 29,87)                                                                            30,71
Nettoertrag pro Ausschüttungsanteil (4.809.575,60 Anteile)                                           -4,52
Wertentwicklung eines Ausschüttungsanteiles im
Rechnungsjahr *)                                                                                -12,82 %

Institutionelle Tranche - Ausschüttungsanteil
Anteilswert zu Beginn des Rechnungsjahres                                                         146,54

Ausschüttung am 3. April 2020 (entspricht 0,0039 Anteilen*)                                       0,3563
*Errechneter Wert am 1. April 2020 (Extag) EUR 90,84

Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres                                                           128,24

Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Ausschüttung erworbener
Anteile (1,0039 * 128,24)                                                                         128,74
Nettoertrag pro Ausschüttungsanteil (222.331,00 Anteile)                                           -17,80
Wertentwicklung eines Ausschüttungsanteiles im
Rechnungsjahr *)                                                                                -12,14 %

*) Unterschiede in der Wertentwicklung sind auf verschiedene Ausgestaltungsmerkmale der Anteilscheine zurückzuführen.

                                                                                                                        9
3 Banken Österreich-Fonds

2. Fondsergebnis

a. Realisiertes Fondsergebnis

  Ordentliches Ergebnis

  Erträge (ohne Kursergebnis)
  Zinsaufwendungen                                              -3.119,10
  Dividendenerträge/Ausland                                     92.000,00
  ausländ. Quellensteuer                                       -33.987,50
  Dividendenerträge/Inland                                   2.742.585,00
  inländ. Quellensteuer                                       -706.861,38
  sonstige Erträge                                                   0,00    2.090.617,02

  Aufwendungen
  Vergütung an die KAG                                       -2.030.767,34
  Wertpapierdepotgebühren                                       -99.677,13
  Kosten für die Fondsbuchhaltung                               -86.133,58
  Kosten für den Wirtschaftsprüfer/Steuerberatungskosten        -13.020,00
  Publizitätskosten                                              -1.440,34
  sonstige Verwaltungsaufwendungen                               -1.163,48   -2.232.201,87

  Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich)                                            -141.584,85

  Realisiertes Kursergebnis 1)   2)

  Realisierte Gewinne                                         4.237.270,72
  Realisierte Verluste                                      -20.544.721,50

  Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich)                                          -16.307.450,78

  Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich)                                         -16.449.035,63

b. Nicht realisiertes Kursergebnis 2)
                                                       3)
  Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses                                          -10.687.158,25

  Ergebnis des Rechnungsjahres 4)                                                             -27.136.193,88

c. Ertragsausgleich                                                                            -1.116.994,81

  FONDSERGEBNIS gesamt                                                                       -28.253.188,69

                                                                                                          10
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3. Entwicklung des Fondsvermögens

     Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres
               4.553.860,24 Anteile                                                                                          190.079.947,39

     Ausschüttung/Auszahlung

     Ausschüttung (für Ausschüttungsanteile R) am                                03.04.2020             -2.715.666,83
     Ausschüttung (für Ausschüttungsanteile I) am                                03.04.2020                -65.839,96          -2.781.506,79

     Ausgabe und Rücknahme von Anteilen

     Ausgabe von Anteilen                                                                               33.801.524,59
     Rücknahme von Anteilen                                                                            -21.782.196,71
     Ertragsausgleich                                                                                    1.116.994,81         13.136.322,69

     Fondsergebnis gesamt
     (das Fondsergebnis ist im Detail im Punkt 2. dargestellt)                                                               -28.253.188,69

     FONDSVERMÖGEN AM ENDE DES RECHNUNGSJAHRES
                      5.031.906,60 Anteile                                                                                   172.181.574,60

1)
     Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten
     Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr.
2)
     Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis, ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderung des nicht
     realisierten Kursergebnisses):             EUR -26.994.609,03
3)
     Veränderung der nicht realisierten Kursergebnisse:
     unrealisierte Gewinne:                      EUR             -2.256.890,55
     unrealisierte Verluste:                     EUR             -8.430.267,70
4)
     Im Fondsrechnungsjahr entstanden Transaktionskosten in Höhe von EUR 159.940,30.

                                                                                                                                           11
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Vermögensaufstellung zum 31.12.2020
ISIN              BEZEICHNUNG                             STÜCKE/         KÄUFE        VERKÄUFE       KURS         KURSWERT           ANTEIL
                                                         NOMINALE        ZUGÄNGE       ABGÄNGE                       IN EUR            IN %
                                                           IN TSD

Wertpapiervermögen

Zum amtlichen Handel oder einem anderen geregelten Markt zugelassene Wertpapiere

Aktien

lautend auf EUR
AT000ADDIKO0      ADDIKO BANK AG INH.                       187.000,00     69.000,00      69.500,00       8,80         1.645.600,00       0,96
AT000AGRANA3      AGRANA BET.AG INH.                        103.000,00      6.000,00      54.000,00      16,00         1.648.000,00       0,96
AT00000AMAG3      AMAG AUSTRIA METALL INH.                    2.500,00                    11.000,00      28,20            70.500,00       0,04
AT0000730007      ANDRITZ AG                                132.000,00     20.000,00      52.500,00      37,22         4.913.040,00       2,85
AT0000969985      AT+S AUSTR.T.+SYSTEMT.                    550.000,00    193.000,00      97.000,00      25,65        14.107.500,00       8,19
AT0000616701      ATHOS IMMOBILIEN AG. INH.                   7.050,00      7.050,00                     40,60           286.230,00       0,17
AT0000BAWAG2      BAWAG GROUP AG                             82.000,00    104.000,00      92.000,00      37,00         3.034.000,00       1,76
AT0000641352      CA IMMOB.ANL.                             145.000,00     24.000,00      92.000,00      31,60         4.582.000,00       2,66
AT0000818802      DO + CO AG                                  9.500,00     16.000,00      63.000,00      62,20           590.900,00       0,34
AT0000652011      ERSTE GROUP BNK INH. O.N.                 584.000,00    261.000,00     116.000,00      25,05        14.629.200,00       8,49
AT0000741053      EVN AG                                    277.000,00     54.000,00      43.000,00      17,94         4.969.380,00       2,89
AT00000FACC2      FACC AG INH.AKT.                           62.000,00                    81.000,00       8,70           539.400,00       0,31
AT00000VIE62      FLUGHAFEN WIEN AG                          67.000,00                    35.000,00      29,60         1.983.200,00       1,15
ATFREQUENT09      FREQUENTIS AG                             116.500,00    102.215,00      31.715,00      17,90         2.085.350,00       1,21
AT0000A21KS2      IMMOFINANZ AG INH.                        362.000,00    180.000,00      95.000,00      17,20         6.226.400,00       3,62
AT000KAPSCH9      KAPSCH TRAFFICCOM AG                      153.000,00     13.500,00      50.400,00      12,95         1.981.350,00       1,15
AT0000644505      LENZING AG                                 49.500,00     42.000,00      35.500,00      81,10         4.014.450,00       2,33
AT0000723606      LINZ TEXTIL HLDG                            3.500,00                                  250,00           875.000,00       0,51
ATMARINOMED6      MARINOMED BIOTECH AG INH.                  31.700,00      1.035,00       2.935,00     119,00         3.772.300,00       2,19
AT0000938204      MAYR-MELNHOF KARTON                        29.600,00      6.300,00      48.900,00     166,20         4.919.520,00       2,86
AT0000APOST4      OESTERREICH. POST AG                       81.000,00     14.700,00      10.200,00      29,05         2.353.050,00       1,37
AT0000743059      OMV AG                                    371.000,00    143.000,00      56.000,00      33,12        12.287.520,00       7,14
AT0000758305      PALFINGER AG                              141.000,00      6.500,00      58.500,00      25,70         3.623.700,00       2,10
AT0000A00XX9      POLYTEC HLDG AG INH. EO 1                 110.000,00     48.000,00      25.700,00       7,56           831.600,00       0,48
AT0000609607      PORR AG                                    32.200,00                    31.300,00      13,06           420.532,00       0,24
AT0000606306      RAIFFEISEN BK INTL INH.                   528.000,00    161.500,00     253.500,00      16,83         8.886.240,00       5,16
AT0000922554      ROSENBAUER INTL                            13.700,00      8.900,00       1.100,00      37,70           516.490,00       0,30
AT0000652250      S IMMO AG                                 147.000,00     68.000,00      63.000,00      17,28         2.540.160,00       1,48
AT0000A0E9W5      S+T AG (Z.REG.MK.Z.)O.N.                  209.000,00    174.000,00      33.000,00      18,72         3.912.480,00       2,27
AT0000946652      SCHOELLER-BLECKMANN OILF.                  78.500,00     77.000,00      54.500,00      30,95         2.429.575,00       1,41
AT0000785555      SEMPERIT AG HLDG                           37.000,00     34.000,00       9.000,00      24,90           921.300,00       0,54
AT000000STR1      STRABAG SE                                194.000,00     20.000,00      23.000,00      28,55         5.538.700,00       3,22
AT0000720008      TELEKOM AUSTRIA AG                        806.000,00    465.000,00      56.000,00       6,40         5.158.400,00       3,00
AT0000815402      UBM DEVELOPMENT AG                         33.000,00       500,00        8.500,00      35,40         1.168.200,00       0,68
AT0000821103      UNIQA INSURANCE GROUP AG                  642.000,00    274.000,00      35.000,00       6,46         4.147.320,00       2,41
AT0000746409      VERBUND AG      INH. A                     10.000,00      5.500,00                     69,05           690.500,00       0,40
AT0000908504      VIENNA INSURANCE GRP INH.                 246.000,00      3.000,00      71.000,00      20,65         5.079.900,00       2,95
AT0000937503      VOESTALPINE AG                             89.000,00       500,00       53.500,00      29,41         2.617.490,00       1,52
AT0000831706      WIENERBERGER                              307.000,00    177.500,00      31.500,00      26,08         8.006.560,00       4,65
AT0000837307      ZUMTOBEL GROUP AG INH. A                   20.000,00     14.000,00        500,00        6,15           123.000,00       0,07

lautend auf CHF
AT0000A18XM4      AMS AG                                    545.000,00    539.000,00     259.000,00      19,40         9.765.852,31       5,67
AT0000KTMI02      PIERER MOBILITY AG                         91.000,00     29.700,00      29.700,00      71,90         6.043.412,00       3,51

lautend auf GBP
NL0012650360      RHI MAGNESITA N.V.                        196.000,00    133.000,00      76.000,00      36,02         7.786.991,39       4,52

Summe Aktien                                                                                                        171.722.292,70       99,73

Summe Wertpapiervermögen                                                                                         171.722.292,70        99,73

Bankguthaben/Verbindlichkeiten
EUR-Konten                                                                                                               459.281,90       0,27

Summe Bankguthaben / Verbindlichkeiten                                                                              459.281,90           0,27

Fondsvermögen                                                                                                172.181.574,60 100,00

                                                                                                                                           12
3 Banken Österreich-Fonds

Devisenkurse
Vermögenswerte in fremder Währung wurden zu folgenden Devisenkursen umgerechnet:

WÄHRUNG                                                                                               KURS

Schweizer Franken (CHF)                                                                               1,08265
Pfund Sterling (GBP)                                                                                  0,90663

                                                                                                          13
3 Banken Österreich-Fonds

Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe,
soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung angeführt sind
ISIN           BEZEICHNUNG                                                                  KÄUFE            VERKÄUFE
                                                                                         ZUGÄNGE              ABGÄNGE
                                                                                   NOMINALE IN TSD      NOMINALE IN TSD

Wertpapiervermögen

Zum amtlichen Handel oder einem anderen geregelten Markt zugelassene Wertpapiere

Aktien

CH0513825809   AMS AG-ANR-                                                                354.000,00           354.000,00
AT0000KTMI02   PIERER MOBILITY AG                                                            200,00               200,00

                                                                                                                     14
3 Banken Österreich-Fonds

Besondere Hinweise

Bewertungsgrundsätze

Der Wert eines Anteiles ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds
einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds
ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte der zu ihm gehörigen Wertpapiere, Geldmarktinstrumente,
Fonds und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Fonds gehörenden Finanzanlagen,
Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte abzüglich Verbindlichkeiten, von der
Verwaltungsgesellschaft zu ermitteln.

Das Nettovermögen wird nach folgenden Grundsätzen ermittelt:

a) Der Wert von Vermögenswerten, welche an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt
   notiert oder gehandelt werden, wird grundsätzlich auf der Grundlage des letzten verfügbaren
   Kurses ermittelt.

b) Sofern ein Vermögenswert nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert
   oder gehandelt wird oder sofern für einen Vermögenswert, welcher an einer Börse oder an einem
   anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird, der Kurs den tatsächlichen Marktwert nicht
   angemessen widerspiegelt, wird auf die Kurse zuverlässiger Datenprovider oder alternativ auf
   Marktpreise gleichartiger Wertpapiere oder andere anerkannte Bewertungsmethoden
   zurückgegriffen.

c) Anteile an einem OGAW oder OGA werden mit den zuletzt verfügbaren Rücknahmepreisen
   bewertet bzw. sofern deren Anteile an Börsen oder geregelten Märkten gehandelt werden (z.B.
   ETFs) mit den jeweils zuletzt verfügbaren Schlusskursen.

d) Der Liquidationswert von Futures und Optionen, die an einer Börse oder an einem anderen
   geregelten Markt gehandelt werden, wird auf der Grundlage des letzten verfügbaren
   Abwicklungspreises berechnet.

Risikobemessung

Für den Fonds wird zur Gesamtrisikobemessung der Commitment Ansatz angewendet. Die
Ermittlung des Risikobeitrags des einzelnen Derivats erfolgt durch die Umrechnung des dem Derivat
zugrundeliegenden Basiswertes (Basiswertäquivalent) in einen Marktwert. Die Summe dieser
Basiswertäquivalente darf, nach Abzug von Netting- und Hedgingmethoden den Gesamtrechenwert
des Fonds nicht überschreiten.

Angaben zu Verwaltungsgebühren

Die maximale Höhe der Verwaltungsgebühren des Kapitalanlagefonds ist in Artikel 7 der im
Rechenschaftsbericht enthaltenen Fondsbestimmungen geregelt.

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3 Banken Österreich-Fonds

Angaben zu Wertpapierfinanzierungsgeschäften gemäß SFT-VO (EU) 2015/2365

Gemäß den aktuell gültigen Fondsbestimmungen sind Pensionsgeschäfte nicht zulässig. In den
Fondsbestimmungen werden zwar Angaben zur Wertpapierleihe gemacht und diese Möglichkeit
wäre somit grundsätzlich zulässig, jedoch sieht die derzeitige Strategie des Fonds dies nicht vor und
die Technik wird daher bis auf weiteres nicht angewendet. Zudem findet kein Einsatz von Total
Return Swaps (Gesamtrenditeswaps) oder vergleichbaren Derivatgeschäften im Rahmen der
Anlagepolitik statt.
Mangels Anwendung der vorgenannten Techniken müssen auch keine weiteren Angaben zum
collateral management sowie gemäß VO 2015/2365 über die Transparenz von
Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung gemacht werden.

Angaben zur Sicherheitenbestellung gemäß der delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/2251
zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012

Um das Kontrahentenrisiko bei außerbörslichen Geschäften mit derivativen Instrumenten zu
reduzieren, werden Vereinbarungen über die Leistungen von Sicherheiten abgeschlossen. Derartige
Sicherheiten haben den rechtlichen Vorgaben hinsichtlich Liquidität, Bewertung, Bonität, Korrelation
und Risiken zu entsprechen. Eine Wiederverwendung erhaltener und gestellter Sicherheiten ist
jedenfalls ausgeschlossen. Alle OTC-Derivate werden über die Oberbank AG gehandelt. Die
Sicherheitenbestellung erfolgt ausschließlich in Form von Euro-Cash.

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3 Banken Österreich-Fonds

Vergütungspolitik

Angaben Vergütung gemäß § 49 Abs. 2 InvFG 2011                                   iVm     Anlage     I   zu
Artikel 2 InvFG 2011 Schema B Z 9 bzw. § 20 Abs. 2 Z 5 und 6 AIFMG

     Gesamtsumme der an die Mitarbeiter (inkl. Geschäftsleiter) gezahlten
                                                                                   EUR         4.429.444,75
     Vergütungen im Jahr 2019 (Stichtag 31.12.2019)
                   hiervon fixe Vergütung                                          EUR         4.002.368,75
                   hiervon variable Vergütung                                      EUR           427.076,00
     Anzahl der Mitarbeiter während dieses Geschäftsjahres (VZÄ)                                   56,54
                   hiervon Begünstigte (VZÄ)                                                       56,54
                                                           1)
     Gesamtsumme der Vergütungen an Geschäftsleiter                                EUR           662.654,10
     Gesamtsumme der Vergütungen an Mitarbeiter mit Kontrollfunktion 2)            EUR           188.740,58
     Gesamtsumme der Vergütungen an sonstige risikorelevante Mitarbeiter
                                                                                   EUR         1.900.372,67
     (exkl. Mitarbeiter mit Kontrollfunktion) 3)
     Gesamtsumme der Vergütung an Mitarbeiter, die sich in derselben
                                                                                   EUR                  0,00
     Einkommensstufe wie Geschäftsleiter befinden
     Carried Interests                                                             EUR                  0,00

     Auflistung der festgestellten Unregelmäßigkeiten im Rahmen der in § 17c Abs. 1 Z 3 und 4 InvFG
     2011 durch den Aufsichtsrat / Interne Revision genannten Überprüfungen:
     Es wurden im Prüfungsjahr (2019) keine Unregelmäßigkeiten im Zuge der Überprüfung durch den
     Aufsichtsrat bzw. Interne Revision festgestellt.
     Im Jahr 2019 wurden keine wesentlichen Änderungen an der angenommenen Vergütungspolitik
     vorgenommen.

Carried Interests 4) (Vergütungen direkt von OGAW/AIF) sind in der 3 Banken-Generali Investment-
Gesellschaft m.b.H. nicht vorgesehen.

Die Angaben zur Vergütung beruhen auf Daten laut OeNB-Materialiensammlung zur
Vergütungspolitik unkonsolidiert Anlage A3e und A3f. Einzelheiten zur aktuellen Vergütungspolitik
sind auch unter www.3bg.at erhältlich und werden auf Anfrage kostenlos in Papierform zur
Verfügung gestellt.
Die ausgewiesenen Zahlen beziehen sich auf die im Gesamtinstitut gezahlten Vergütungen und
werden nicht auf Ebenen des Fonds offen gelegt.

1) iSv. § 3 Abs. 2 Z 22 InvFG 2011 iVm. gemäß § 6 Abs. 2 Z 10 (Geschäftsleitung excl. Prokuristen);
Geschäftsleiter ist im Sinne von „Führungskräfte“ laut AIFMG zur verstehen (Personen, welche die Geschäfte
tatsächlich führen).
2)beinhaltet sämtliche Mitarbeiter des höheren Managements, welche nicht in der Kategorie „Geschäftsleiter“
oder „sonstige risikorelevante Mitarbeiter“ enthalten sind, um Doppelmeldungen zu vermeiden.
3)beinhaltet sämtliche Mitarbeiter des höheren Managements, welche nicht in der Kategorie „Geschäftsleiter“
oder „Mitarbeiter mit Kontrollfunktion“ enthalten sind, um Doppelmeldungen zu vermeiden.
4)   vgl. Begriffsbestimmung gem. § 2 Abs. 1 Z 4 AIFMG.

                                                                                                        17
3 Banken Österreich-Fonds

Beschreibung, wie die Vergütung und sonstige Zuwendungen berechnet werden

Die Vergütungspolitik der 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H. steht im Einklang mit
der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und auch langfristigen Interessen der Gesellschaft. Sie
ist in der Art aufgebaut, dass sie die Verwaltungsgesellschaft und ihre Mitarbeiter nicht daran hindert,
im besten Interesse der Anleger bzw. der Fonds zu handeln.
Das Vergütungssystem ist so gestaltet, dass die Entlohnung der Mitarbeiter keinerlei Anreizwirkung,
auch nicht finanzieller Art, bietet, Risiken für die Gesellschaft einzugehen, die über den
vorgegebenen Sorgfaltsmaßstab hinausgehen. Es gelangen ausschließlich auf eine langfristig
erfolgreiche und nachhaltige Geschäftsentwicklung ausgerichtete Beurteilungsparameter zur
Anwendung.
Maßgebliche Beurteilungsparameter für die Gestaltung des Fixgehalts sind u.a. Ausbildung,
Fachkenntnisse und Fähigkeiten, Berufserfahrung, spezielle Fachkompetenzen und die konkret
auszuführende Tätigkeit in der einzelnen Gruppe. Die Auszahlung ist unabhängig von der Leistung
des Mitarbeiters bzw. vom wirtschaftlichen Ergebnis der Gesellschaft.
Bei der Berechnung der variablen Vergütung wird primär auf das quantitative Kriterium des
finanziellen Gesamtergebnisses der Gesellschaft abgestellt, sekundär werden qualitative Elemente
(z.B. Einhaltung regulatorischer Bestimmungen, Einhaltung der übertragenen Aufgaben im Rahmen
der gesetzlichen Vorgaben, Teamfähigkeit, Führungskompetenz, Kommunikationsfähigkeit,
Engagement, etc.), die im Rahmen des Mitarbeiter-Jahresgespräches als individuelle Leistungs- und
Entwicklungsziele vereinbart werden, berücksichtigt. Das Eingehen von nicht adäquaten Risiken
fließt in die Berechnung der variablen Vergütung ein.
Die interne Vergütungspolitik und –praxis wird einmal jährlich vom Aufsichtsrat genehmigt und von
der Internen Revision geprüft.

                                                                                                     18
3 Banken Österreich-Fonds

Zusammensetzung des Fondsvermögens zum 31. Dezember 2020
3 Banken Österreich-Fonds,
Miteigentumsfonds gemäß § 2 Abs. 1 und 2 InvFG

                                                                                       Anteil am
                                                                   EUR
                                                                                  Fondsvermögen

Wertpapiervermögen                                           171.722.292,70                99,73%

Bankguthaben / Verbindlichkeiten                                   459.281,90                0,27%

Fondsvermögen                                                172.181.574,60               100,00%

Umlaufende Ausschüttungsanteile (R)                            4.809.575,60

Umlaufende Ausschüttungsanteile (I)                                222.331,00

Ausschüttungsanteilswert – Nettobestandswert (R)                          29,87

Ausschüttungsanteilswert – Nettobestandswert (I)                         128,24

Linz, am 9. April 2021

                     3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H.

Alois Wögerbauer, CIIA e.h.        Mag. Dietmar Baumgartner e.h.             Gerhard Schum e.h.

                                                                                               19
3 Banken Österreich-Fonds

Bestätigungsvermerk

Bericht zum Rechenschaftsbericht

Prüfungsurteil

Wir haben den Rechenschaftsbericht der 3 Banken-Generali Investment-Gesellschaft m.b.H., Linz,
über den von ihr verwalteten

                                  3 Banken Österreich-Fonds,
                                      Miteigentumsfonds,

bestehend aus der Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2020, der Ertragsrechnung für das an
diesem Stichtag endende Rechnungsjahr und den sonstigen in Anlage I Schema B
Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011) vorgesehenen Angaben, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der Rechenschaftsbericht den gesetzlichen Vorschriften und
vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2020
sowie der Ertragslage des Fonds für das an diesem Stichtag endende Rechnungsjahr in
Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den
Bestimmungen des InvFG 2011.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung gemäß § 49 Abs 5 InvFG 2011 in Übereinstimmung mit den
österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze
erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten
nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des
Abschlussprüfers für die Prüfung des Rechenschaftsberichts" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den
österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere
sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu
diesem Datum zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen
Informationen umfassen alle Informationen im Rechenschaftsbericht, ausgenommen die
Vermögensaufstellung, die Ertragsrechnung, die sonstigen in Anlage I Schema B InvFG 2011
vorgesehenen Angaben und den Bestätigungsvermerk.

Unser Prüfungsurteil zum Rechenschaftsbericht erstreckt sich nicht auf diese sonstigen
Informationen und wir geben dazu keine Art der Zusicherung.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Rechenschaftsberichts haben wir die Verantwortlichkeit,
diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
wesentliche Unstimmigkeiten zum Rechenschaftsbericht oder zu unseren bei der Abschlussprüfung
erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.

                                                                                               20
3 Banken Österreich-Fonds

Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum des Bestätigungsvermerks des
Abschlussprüfers erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen,
dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir
verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu
berichten.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den
Rechenschaftsbericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Rechenschaftsberichts und
dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen
Vorschriften und den Bestimmungen des InvFG 2011 ein möglichst getreues Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Fonds vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich
für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines
Rechenschaftsberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen auf Grund
von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der
Gesellschaft betreffend den von ihr verwalteten Fonds.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des
Rechenschaftsberichts

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Rechenschaftsbericht als
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen auf Grund von dolosen Handlungen oder
Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die
die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche
Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen
Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen
einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage
dieses Rechenschaftsberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern
beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der
gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische
Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

 Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen auf Grund von
  dolosen Handlungen oder Irrtümern im Rechenschaftsbericht, planen Prüfungshandlungen als
  Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend
  und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus
  dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden,
  ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen kollusives
  Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen
  oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

 Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen
  Kontrollsystem um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen
  angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen
  Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben.

                                                                                                21
3 Banken Österreich-Fonds

 Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten
  Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
  dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende
  Angaben.

 Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Rechenschaftsberichts
  einschließlich der Angaben sowie ob der Rechenschaftsbericht die zugrunde liegenden
  Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild
  erreicht wird.

Wir tauschen uns mit dem Aufsichtsrat unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante
zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer
Abschlussprüfung erkennen, aus.

Auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüferin

Die für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Mag. Martha
Kloibmüller.

Linz, am 9. April 2021

                                         KPMG Austria GmbH
                         Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft

                                       Mag. Martha Kloibmüller
                                         Wirtschaftsprüferin

                                                                                                22
3 Banken Österreich-Fonds

Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des 3 Banken Österreich-Fonds (R) (A)

Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind.
Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten.

Rechnungsjahr:                                                                                           01.01.2020
                                                                                                         31.12.2020
Ausschüttung:                                                                                            07.04.2021
ISIN:                                                                                                 AT0000662275
Währung:                                                                                                       EUR

                                                                                                                                     Betrieblicher    Betrieblicher   Betrieblicher
                                                                                                   Privatanleger Privatanleger
Pos.    Beschreibung                                                                                                                   Anleger          Anleger          Anleger    Privatstiftung
                                                                                                    mit Option   ohne Option
                                                                                                                                      mit Option      ohne Option      jur. Person

1.      Fondsergebnis der Meldeperiode                                                                     -3,0921         -3,0921          -3,0921         -3,0921         -3,0921        -3,0921

2.      Zuzüglich
2.1     Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern auf Kapitaleinkünfte                                 0,0000          0,0000          0,0000           0,0000          0,0000         0,0000

        Steuerpflichtige Einkünfte gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 (inkl.
2.5                                                                                                         0,0000          0,0000          0,0000           0,0000          0,0000         0,0000
        Altemissionen) aus ausgeschüttetem Gewinnvortrag

        Nicht verrechenbare Aufwände und Verluste aus Kapitalvermögen (Vortrag
2.6                                                                                                         3,0921          3,0921          3,0921           3,0921          3,0921         3,0921
        auf neue Rechnung)

3.      Abzüglich
3.1     Gutschriften sowie rückerstattete ausländische QuSt aus Vorjahren                                   0,0000          0,0000          0,0000           0,0000          0,0000         0,0000
3.2     Steuerfreie Zinserträge
3.2.1   Gemäß DBA steuerfreie Zinserträge                                              1)                   0,0000          0,0000          0,0000           0,0000          0,0000         0,0000

        Gem. nationalen Vorschriften sonstige steuerfreie Zinserträge - zB
3.2.2                                                                                                       0,0000          0,0000                                                          0,0000
        Wohnbauanleihen

3.3     Steuerfreie Dividendenerträge
3.3.1   Gemäß DBA steuerfreie Dividenden                                                                                                                                     0,0000         0,0000
3.3.2   Inlandsdividenden steuerfrei gem. § 10 KStG                                                                                                                          0,0000         0,0000
3.3.3   Auslandsdividenden steuerfrei gem. § 10 bzw. § 13 Abs. 2 KStG                  2)                                                                                    0,0000         0,0000
3.4     Gemäß DBA steuerfreie Immobilienfondserträge
3.4.1   Gemäß DBA steuerfreie Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds 80%                                 0,0000          0,0000          0,0000           0,0000          0,0000         0,0000
3.4.3   Gemäß DBA steuerfreie Bewirtschaftungsgewinne aus Immobiliensubfonds                                0,0000          0,0000          0,0000           0,0000          0,0000         0,0000

        Bereits in Vorjahren versteuerte Erträge aus Kapitalvermögen gem.
3.5                                                                                                         0,0000          0,0000          0,0000           0,0000          0,0000         0,0000
        § 27 Abs. 2 EStG 1988 und AIF Erträge

        Erst bei Ausschüttung in Folgejahren bzw. bei Verkauf der Anteile
3.6     steuerpflichtige Einkünfte gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 (inkl.                                  0,0000          0,0000                                                          0,0000
        Altemissionen)

3.7     Mit Kapitalerträgen verrechnete steuerliche Verlustvorträge                                         0,0000          0,0000          0,0000           0,0000          0,0000         0,0000
4.      Steuerpflichtige Einkünfte                                                     11)                  0,0000          0,0000          0,0000           0,0000          0,0000         0,0000
4.1     Von den Steuerpflichtigen Einkünften endbesteuert                                                   0,0000          0,0000          0,0000           0,0000
4.2     Nicht endbesteuerte Einkünfte                                                                       0,0000          0,0000          0,0000           0,0000          0,0000         0,0000

        Nicht endbesteuerte Einkünfte inkl. Einkünfte aus der Veräußerung von
4.2.1   Schachtelbeteiligungen - davon Basis für die 'Zwischensteuer'                                                                                                                       0,0000
        (§ 22 Abs.2 KStG)

        In den steuerpflichtigen Einkünften enthaltene Einkünfte aus
4.3                                                                                                         0,0000          0,0000          0,0000           0,0000          0,0000         0,0000
        Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 des laufenden Jahres

        Summe Ausschüttungen vor Abzug KESt, ausgenommen an die
5.                                                                                                          0,6000          0,6000          0,6000           0,6000          0,6000         0,6000
        Meldestelle bereits gemeldete unterjährige Ausschüttungen

        In der Ausschüttung enthaltene, bereits in Vorjahren versteuerte ordentliche
5.1                                                                                                         0,0000          0,0000          0,0000           0,0000          0,0000         0,0000
        Gewinnvorträge

        In der Ausschüttung enthaltene, bereits in Vorjahren versteuerte Einkünfte
5.2     aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 oder                                           0,6000          0,6000          0,6000           0,6000          0,6000         0,6000
        Gewinnvorträge InvFG 1993 (letztere nur im Privatvermögen)

5.4     In der Ausschüttung enthaltene Substanzauszahlung                              13)                  0,0000          0,0000          0,0000           0,0000          0,0000         0,0000
5.5     Nicht ausgeschüttetes Fondsergebnis                                                                -3,0921         -3,0921          -3,0921         -3,0921         -3,0921        -3,0921

        Ausschüttung (vor Abzug KESt), die der Fonds mit der gegenständlichen
5.6                                                                                                         0,6000          0,6000          0,6000           0,6000          0,6000         0,6000
        Meldung vornimmt

                                                                                                                                                                                              23
3 Banken Österreich-Fonds

                                                                                                                                     Betrieblicher   Betrieblicher   Betrieblicher
                                                                                                       Privatanleger Privatanleger
Pos.    Beschreibung                                                                                                                   Anleger         Anleger          Anleger    Privatstiftung
                                                                                                        mit Option   ohne Option
                                                                                                                                      mit Option     ohne Option      jur. Person
6.      Korrekturbeträge                                                               14)

        Korrekturbetrag ausschüttungsgleicher Ertrag für Anschaffungskosten
        (Beträge, die KESt-pflichtig oder DBA-befreit oder sonst steuerbefreit sind)

        Fußnote: umfasst keine AIF Einkünfte, diese sind im Wege der Veranlagung
        zu korrigieren
6.1                                                                                                           0,0000        0,0000          0,0000          0,0000          0,0000         0,0000
        Korrekturbetrag für betriebliche Anleger umfasst nicht nur KESt-pflichtige
        sondern sämtliche im Betriebsvermögen steuerpflichtigen Beträge aus
        Kapitalvermögen (ohne AIF-Einkünfte)

        Erhöht die Anschaffungskosten, Ausnahme Zwischenausschüttungen

        Korrekturbetrag Ausschüttung für Anschaffungskosten bei InvF und AIF

        Fußnote: umfasst auch AIF-Einkünfte
6.2                                                                                                           0,6000        0,6000          0,6000          0,6000          0,6000         0,6000
        Vermindert die Anschaffungskosten. Dies gilt nicht für ImmoInvF und
        ImmoAIF, hier vermindert jede Ausschüttung die Anschaffungskosten

7.      Ausländische Erträge, DBA Anrechnung
7.1     Dividenden                                                                                            0,0000        0,0000          0,0000          0,0000          0,0000         0,0000
7.2     Zinsen                                                                                                0,0000        0,0000          0,0000          0,0000          0,0000         0,0000
7.3     Ausschüttungen von Subfonds                                                                           0,0000        0,0000          0,0000          0,0000          0,0000         0,0000

        Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998, die im
7.4                                                                                                           0,0000        0,0000          0,0000          0,0000          0,0000         0,0000
        Ausland einem Steuerabzug unterlagen

        Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: Von den im Ausland
8.
        entrichteten Steuern sind

        auf die österreichische Einkommen-/Körperschaftsteuer gemäß DBA
8.1                                                                                    4)    5)   6)
        anrechenbar

        Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) (ohne Berücksichtigung des
8.1.1                                                                                                         0,0000        0,0000          0,0000          0,0000          0,0000         0,0000
        matching credit)

        Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) (ohne Berücksichtigung des
8.1.2                                                                                                         0,0000        0,0000          0,0000          0,0000          0,0000         0,0000
        matching credit)

        Steuern auf Ausschüttungen ausländischer Subfonds (ohne
8.1.3                                                                                                         0,0000        0,0000          0,0000          0,0000          0,0000         0,0000
        Berücksichtigung des matching credit)

        Auf inländische Steuer gemäß DBA oder BAO anrechenbare, im Ausland
8.1.4   abgezogene Quellensteuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem.                                      0,0000        0,0000          0,0000          0,0000          0,0000         0,0000
        § 27 Abs. 3 und 4. EStG 1998

8.1.5   Zusätzliche, fiktive Quellensteuer (matching credit)                           3)                     0,0000        0,0000          0,0000          0,0000          0,0000         0,0000
8.2     Von den ausl. Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten                    6)    7)
8.2.1   Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden)                                                           0,0000        0,0000          0,0000          0,0000          0,0000         0,0000
8.2.2   Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen)                                                             0,0000        0,0000          0,0000          0,0000          0,0000         0,0000
8.2.3   Steuern auf Ausschüttungen Subfonds                                                                   0,0000        0,0000          0,0000          0,0000          0,0000         0,0000

        Steuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG
8.2.4                                                                                                         0,0000        0,0000          0,0000          0,0000          0,0000         0,0000
        1998

8.3     Weder anrechen- noch rückerstattbare Quellensteuern                                                   0,0000        0,0000          0,0000          0,0000          0,0000         0,0000
8.4     Bedingt rückerstattbare Quellensteuern aus Drittstaaten mit Amtshilfe                                                                                               0,0000         0,0000
9.      Begünstigte Beteiligungserträge
9.1     Inlandsdividenden (steuerfrei gemäß § 10 KStG)                                 8)                     0,0000        0,0000          0,0000          0,0000          0,0000         0,0000

        Auslandsdividenden (steuerfrei gemäß § 10 bzw. § 13 Abs. 2 KStG, ohne
9.2                                                                                    8)                                                                                   0,0000         0,0000
        Schachteldividenden)

9.4     Steuerfrei gemäß DBA                                                                                                                                                0,0000         0,0000
10.     Erträge, die dem KESt-Abzug unterliegen                                        9)    10) 11)
10.1    Zinserträge, soweit nicht gemäß DBA steuerfrei                                                        0,0000        0,0000          0,0000          0,0000          0,0000         0,0000
10.2    Gemäß DBA steuerfreie Zinserträge                                              1)                     0,0000        0,0000          0,0000          0,0000          0,0000         0,0000
10.3    Ausländische Dividenden                                                                               0,0000        0,0000          0,0000          0,0000          0,0000         0,0000
10.4    Ausschüttungen ausländischer Subfonds                                                                 0,0000        0,0000          0,0000          0,0000          0,0000         0,0000

        Erträge aus Immobiliensubfonds, Immobilienerträge aus AIFs oder
10.6                                                                                                          0,0000        0,0000          0,0000          0,0000          0,0000         0,0000
        ImmoAIFs (ohne Aufwertungsgewinne)

        Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds, aus AIFs oder ImmoAIFs
10.9                                                                                                          0,0000        0,0000          0,0000          0,0000          0,0000         0,0000
        (80%)

        Summe KESt-pflichtige Immobilienerträge aus Immobiliensubfonds, aus
10.14                                                                                                         0,0000        0,0000          0,0000          0,0000          0,0000         0,0000
        AIFs oder ImmoAIFs

        KESt-pflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und
10.15                                                                                  10) 11)                0,0000        0,0000          0,0000          0,0000          0,0000         0,0000
        4 EStG 1998 (inkl. Altemissionen)

                                                                                                                                                                                             24
3 Banken Österreich-Fonds

                                                                                                                                  Betrieblicher    Betrieblicher   Betrieblicher
                                                                                                 Privatanleger Privatanleger
Pos.   Beschreibung                                                                                                                 Anleger          Anleger          Anleger    Privatstiftung
                                                                                                  mit Option   ohne Option
                                                                                                                                   mit Option      ohne Option      jur. Person

       Österreichische KESt, die bei Zufluss von Ausschüttungen in den
11.
       Fonds einbehalten wurde

11.1   KESt auf Inlandsdividenden                                                 8)                     0,0000          0,0000           0,0000          0,0000          0,0000          0,0000
12.    Österreichische KESt, die durch Steuerabzug erhoben wird                   9)   10) 12)           0,0000          0,0000          0,0000           0,0000          0,0000          0,0000
12.1   KESt auf Zinserträge, soweit nicht gemäß DBA steuerfrei                                           0,0000          0,0000          0,0000           0,0000          0,0000          0,0000
12.2   KESt auf gemäß DBA steuerfreie Zinserträge                                 1)                     0,0000          0,0000          0,0000           0,0000          0,0000          0,0000
12.3   KESt auf ausländische Dividenden                                           8)                     0,0000          0,0000          0,0000           0,0000          0,0000          0,0000
12.4   Minus anrechenbare ausländische Quellensteuer                                                     0,0000          0,0000           0,0000          0,0000          0,0000          0,0000
12.5   KESt auf Ausschüttungen ausl. Subfonds                                                            0,0000          0,0000          0,0000           0,0000          0,0000          0,0000
12.8   KESt auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 9)      10) 12)           0,0000          0,0000           0,0000          0,0000          0,0000          0,0000
12.9   Auf bereits ausgezahlte, nicht gemeldete Ausschüttungen abgezogene KESt                           0,0000          0,0000          0,0000           0,0000          0,0000          0,0000
15.    Angaben für beschränkt steuerpflichtige Anteilsinhaber

       KESt auf Zinsen gemäß § 98 Z.5 lit.e EStG 1988 (für beschränkt
15.1
       steuerpflichtige Anleger)

1)     Privatanleger können gemäß § 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt
       geltendmachen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung.
2)     Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften, Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter § 7 Abs 3 fallenden
       Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß § 10 Abs 1 Z 5
        und 6 KStG idF AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit.
3)     Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden.
4)     für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind.
       Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden.
5)     Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch
       Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind.
6)     Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten.
7)     Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet
       werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der Homepage des
       Bundesministeriums für Finanzen (https://www.bmf.gv.at) erhältlich.
8)     Bei Privatanlegern und betriebichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt Abzug endbesteuert.
       Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw.
       rückerstattet werden.
9)     Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 EStG 1988. Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung
       führt, auf die ESt/KSt anrechenbar.
10)    Bei Privatanlegern sind die Erträge mit dem KESt Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürliche Personen gilt die Endbesteuerung nur hinsichtlich der
       KESt pflichtigen Erträge (ohne Substanzgewinne gemäß § 27 Abs 3 und 4 EStG).
       Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw.
       rückerstattet werden.
11)    Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Besteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher
       Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann).
12)    Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar.
13)    Für bilanzierende Steuerpflichtige ist eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten.
14)    Für Zwecke der Vermeidung einer Doppelbesteuerng erhöhen AG-Erträge die Anschaffungskosten, Ausschüttungen reduzieren die Anschaffungskosten des Fondsanteils.
       Die AK-Korrekturwerte werden bei Kundendepots, die der KESt unterliegen, vom dempotführenden Kreditinstitut berücksichtigt.

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