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RICHTUNG RICHTUNG INKLUSION INKLUSION kkt i t o i n o s n p s l p a l n a nI n I k n l k u l s u i s o i nn o W LLWLL-A -A 44 220011
Inhalt LWL-Aktionsplan Inklusion 04 Der LWL leistet seinen Beitrag für eine inklusive Gesellschaft Permanenter Wandel 06 Menschen mit Behinderungen in der Geschichte des LWL Was heißt schon behindert? 10 Daten und Fakten zum Thema Behinderung Handlungsfelder Handlungsfeld Kindheit und Jugend 12 Handlungsfeld Schule 22 Handlungsfeld Arbeit 28 Handlungsfeld Wohnen 38 Handlungsfeld Gesundheit 48 Handlungsfeld Freizeit und Kultur 58 Barrieren abbauen, Bewusstsein bilden 68 Der LWL als inklusiver Arbeitgeber 75 Impressum 79 Inhalt 03
LWL-Aktionsplan Inklusion Der LWL leistet seinen Beitrag für eine inklusive Gesellschaft Der LWL setzt sich schon seit Jahrzehnten für ein möglichst selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen ein – und damit lange vor dem Inkrafttreten der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die die Inklusion als gesellschaftliches Ziel stärker ins öffentliche Interesse gerückt hat. Die UN-Konvention formuliert Leitsätze, die für Bund, Länder und Kommunen, Verbände, Einrichtungen und Interessenvertretungen zielsetzend sind. Auch wenn aus den Bestimmungen der UN-Konvention keine unmittelbaren Leistungsansprüche hergeleitet werden können, so ist die UN-Kon- vention für uns doch handlungsleitend. Denn inklusives Leben ist in vielen Lebensbereichen noch lange nicht umgesetzt. Dieser erste LWL-Aktionsplan Inklusion zeigt, welche Arbeit aber darauf ausrichten, einer möglichst großen Position wir in unseren vielen Einrichtungen einnehmen Zahl von Kindern den Besuch der Regelschulen zu und wie sich unsere Arbeit in den kommenden Jahren ermöglichen. Zudem kann der gemeinsame Unterricht weiterentwickeln wird. Wir haben schon viel erreicht, von Kindern mit und ohne Behinderung auch ein Kon- wissen aber auch, dass wir noch viel tun müssen. Erst zept für Förderschulen sein. Der LWL wird die Entwick- recht, weil die Zahl der Menschen mit wesentlichen lung eines inklusiven Angebots unterstützen, damit Behinderungen nach wie vor deutlich zunimmt. So wird Eltern eine echte Alternative haben. es immer mehr ältere Menschen mit geistiger Behinde- rung geben, deren Lebenserwartung sich der allgemei- Wir müssen mit und für Menschen mit Behinderun- nen Lebenserwartung angleicht. Darauf kann unsere gen ein Umfeld entwickeln, das so viel Normalität wie Gesellschaft stolz sein, gleichzeitig bedeutet es aber möglich schafft – gleichzeitig aber muss es Angebote auch, sich auf neue Herausforderungen einzustellen. und Einrichtungen geben, die speziellen individuellen Für den LWL ist es wichtig, dass Inklusion mit Augen- Bedürfnissen gerecht werden. Das Wichtigste scheint maß vorangetrieben wird. Zwar fordert die UN-Konven- aber zu sein, dass sich das Bewusstsein in der Gesell- tion keineswegs die Abschaffung von Förderschulen. schaft ändert, wenn es um Menschen mit Behinderun- Das Recht auf Bildung wird auch dort durch die den gen geht. Denn oft verhindern nicht die Behinderungen jeweiligen Bedarfen angepasste besondere Förderung die aktive Teilhabe, sondern die Barrieren von außen: gewährleistet. Allerdings beinhaltet die UN-Konvention die räumlichen und insbesondere auch die in den darüber hinaus das Recht auf diskriminierungsfreien, Köpfen, wenn sich zum Beispiel Widerstand in einem gleichberechtigten und wohnortnahen Zugang zur Wohnviertel gegen neue Nachbarn mit Behinderungen allgemeinen Schule sowie den Anspruch auf die dazu regt. Dafür ist Kommunikation unabdingbar: Unsere notwendige Förderung. Die Umsetzung dieses Rechts, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen in vielfältiger vor allem aber des Anspruchs auf die erforderliche För- Weise mit Menschen mit Behinderungen und ihren Ver- derung bedarf für die Schülerinnen und Schüler der bänden in Kontakt. Mit den Behinderten- und Selbst- LWL-Förderschulen besonderer Sorgfalt und wird daher hilfeverbänden etwa pflegt unser LWL-Sozialdezernat in vielen Fällen kurzfristig nicht möglich sein. Solange seit vielen Jahren einen intensiven Austausch. Auch dieser Umsetzungsprozess nicht abgeschlossen ist, wird die Inhalte des LWL-Aktionsplans haben wir mit ihnen es weiterhin Förderschulen geben. Diese m üssen ihre diskutiert. Wir nehmen die berechtigte Forderung von LWL-Aktionsplan Inklusion 2014
Dr. Wolfgang Kirsch LWL-Direktor Dieter Gebhard Vorsitzender der Landschaftsversammlung Menschen mit Behinderungen ernst: nicht ohne uns Bund oder Land übertragen, nicht bewältigen. Inklusion über uns! Aus dieser Zusammenarbeit ergeben sich in allen ihren Facetten ist eine Aufgabe für mehrere immer wieder wertvolle Impulse, wie wir unsere Arbeit Generationen. Der Herausforderung muss sich unsere und fachlichen Positionen weiterentwickeln sowie neue Gesellschaft nicht nur heute, sondern auch in den kom- Perspektiven einnehmen und Projekte planen können. menden Jahren und Jahrzehnten immer wieder stellen. Gleichzeitig ist Inklusion ein dynamischer Prozess, der Was wir nicht vergessen dürfen: Der Umbau zu einer sich ständig verändert, weiterentwickelt und neue Ideen inklusiven Gesellschaft mit entsprechenden Strukturen und Impulse benötigt. Der LWL wird sich aktiv daran verlangt von uns allen einen wahren Kraftakt – von beteiligen und die Entwicklung weiter vorantreiben. Bund, Ländern und vom LWL ebenso wie von den Krei- sen, Städten und Gemeinden. Diese große, langwierige Der Landschaftsausschuss des LWL hat den vorliegen- Aufgabe können wir nur gemeinsam meistern. Schon den ersten Aktionsplan Inklusion nach Diskussion mit heute reicht aber die Landschaftsumlage allein für Verbänden, Experten und Betroffenen in seiner Sitzung die Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit am 5. Mai 2014 beschlossen. Der LWL-Aktionsplan Behinderungen nicht aus. Land und Bund, die für die Inklusion ist ein Arbeitsprogramm für die nächsten Gesetzgebung zuständig sind und Standards setzen, Jahre und wird fortlaufend weiter konkretisiert. Auch müssen sich finanziell beteiligen. Erfreulich ist, dass die zahlreichen Anregungen und Änderungsvorschläge im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die aus der von allen LWL-Fraktionen gemeinsam initiierten 18. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages (2013 Anhörung der Betroffenenverbände am 9. April 2014 bis 2017) ausdrücklich festgeschrieben worden ist, dass werden nun in den Fraktionen diskutiert und nach die Kommunen im Rahmen der Verabschiedung des Abstimmung bei der Fortschreibung des Aktionsplans Bundesteilhabegesetzes im Umfang von fünf Mrd. Euro entsprechend berücksichtigt. Zudem wird in den poli- jährlich von der Eingliederungshilfe entlastet werden tischen Gremien regelmäßig und zukünftig darüber sollen. Damit wurde eine Forderung aufgenommen, die hinaus in jährlichen Fortschrittsberichten über die LWL- die ganze kommunale Familie und insbesondere auch Aktivitäten zur Inklusion und den Fortgang auf dem der LWL seit Jahren erhoben haben. Diese Entlastung Weg in eine inklusive Gesellschaft berichtet. muss nun spürbar und schnell, spätestens im Jahr 2017, bei den Kommunen auch tatsächlich ankommen. Wir würden uns freuen, wenn dieser Aktionsplan rege Aufmerksamkeit findet und es möglichst viele Rückmel- Wir können nur die Schritte zur Inklusion gehen, die dungen von Leserinnen und Lesern gibt. wir auch finanzieren können. Alle Ziele, Maßnahmen und Projekte, die im LWL-Aktionsplan aufgeführt sind, Münster, im Mai 2014 stehen – wie der Aktionsplan der Landesregierung – unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Trotz seit Jahren angespannter Haushaltssituation haben wir bis heute bereits vieles getan, um Menschen mit Behinderungen eine umfassende Teilhabe am Leben in Dr. Wolfgang Kirsch Dieter Gebhard der Gemeinschaft zu ermöglichen. Ohne finanziellen Ausgleich können wir zusätzliche Aufgaben, die uns Vorwort 05
Permanenter Wandel Menschen mit Behinderungen in der Geschichte des LWL Die Fürsorge für Menschen mit geistiger, seelischer oder körperlicher Behinderung zählt seit über 140 Jahren zu den Kernaufgaben des LWL und seiner Vorgängereinrichtung, des Provinzialverbandes Westfalen. Eine lange Zeit, in der sich große gesellschaftspolitische und wirtschaftliche Umwälzungen ereigneten. Vor ihrem Hintergrund veränderten sich die öffentliche Wahrnehmung und die Deutungs- prozesse von körperlicher, geistiger und seelischer „Andersheit“ – vom „Krüppel“ zum „Menschen mit Behinderung“. Ebenso entstanden und entwickelten sich wissenschaft- in Soest und Paderborn, die 1919 von 225 Schülern und liche Professionen wie Psychiatrie und Sozialpädagogik, Lehrlingen besucht wurden. Die Gehörlosenschulen in die zu Anfang die Ursachen der „Andersheit“ kaum Büren, Soest, Langenhorst und Petershagen hatten im definieren konnten, keine ausdifferenzierten Bilder von selben Jahr 492 Schüler. Krankheit und Behinderung hatten und wenig zielge- richtete therapeutische Konzepte und Hilfen bieten Den entscheidenden Anstoß für die weitere Expan- konnten. In den 140 Jahren entwickelten sich zudem sion der Fürsorge gab die Novelle zum Gesetz über die gesellschaftspolitisch gebilligten Ziele der Fürsorge den Unterstützungswohnsitz vom 11. Juli 1891. Sie und entsprechende Erwartungen an die Fürsorgeträger, verpflichtete die Provinzialverbände in Preußen, für wenn es um Heilung, Erziehung, Ausbildung, Sicherung die „Bewahrung, Kur und Pflege der hilfsbedürftigen und Verwahrung der Menschen mit Behinderungen Geisteskranken, Idioten, Epileptischen, Taubstummen ging. und Blinden, soweit dieselben der Anstaltspflege bedür- fen, in geeigneten Anstalten Fürsorge zu treffen“. Mit Nicht zuletzt veränderten sich auch die gesellschaftspo- diesem gesetzlichen Anspruch auf Anstaltsversorgung litischen Vorstellungen über die Teilhabe von Menschen stieg die Zahl der psychisch Kranken und „geistig mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben – von Behinderten“ in den psychiatrischen Anstalten rasant der Exklusion über Maßnahmen zur medizinischen, an. Er lieferte die Grundlage, möglichst viele Kranke beruflichen und sozialen Rehabilitation und Integration und Personen mit abweichendem Verhalten in Anstal- bis zur Inklusion. ten abzuschieben: nicht allein aus medizinischen Grün- den, sondern auch aus Sicherheits- und Ordnungsinter- Kaiserzeit essen sowie Kostenerwägungen. In den wenigen Jahrzehnten von der Gründung des Die Bevölkerungsexplosion war eine Ursache für die Deutschen Reichs (1871) bis zum Ende des Ersten Welt- steigenden Zahlen, insbesondere im Industrierevier. krieges (1918) entwickelte sich die Fürsorge für Arme, Hinzu kam aber die Auflösung traditioneller familiärer psychisch Kranke und Behinderte zur bedeutendsten und ländlicher Versorgungsstrukturen, die Verbreitung Aufgabe des Provinzialverbandes Westfalen. Mit der bestimmter Krankheiten, die Beschreibung und Defini- Dotationsgesetzgebung von 1873/75, mit der der preu- tion neuer Krankheitsformen und der Glaube an deren ßische Staat die notwendige Finanzierung sicherstellte, Heilungsmöglichkeiten. Bis 1919 entstand in Westfalen wurde der Provinzialverband Träger der Blindenschulen ein Versorgungssystem von 14 psychiatrischen Großein- LWL-Aktionsplan Inklusion 2014
Drangvolle Enge im Rittersaal von Schloss Ulenburg, Löhne, wo Anfang der 1950er- Jahre bis zu 42 Jungen schliefen richtungen in provinzieller und konfessioneller Träger- „Kriegsbeschädigten“ sollte nicht nur die finanzielle schaft mit einer Gesamtkapazität von 11.000 Plätzen. Versorgung regeln, sondern entwickelte mit Nach- In den Provinzialanstalten gehörten nach unserem druck ein Instrumentarium, um „Kriegskrüppel“ in das heutigen Verständnis mindestens 20 % der Patientinnen Arbeits- und Berufsleben wiedereinzugliedern. Gleich- und Patienten zum Kreis der Menschen mit geistiger zeitig baute sich innerhalb der Fürsorge ein neues Leis- und seelischer Behinderung, in den konfessionellen Ein- tungsgefälle auf. Die Kriegsfürsorgeempfänger wurden richtungen sogar der überwiegende Anteil. In der Phase als Gruppe mit gehobenen Leistungsansprüchen her- der Hochindustrialisierung ging die Gesellschaft also ausgestellt. Das ließ die traditionelle Fürsorge für Behin- dazu über, diese Menschen dauernd in Anstalten unter- derte und Arme um so diskriminierender erscheinen. zubringen. Das bedeutete die Exklusion möglichst aller Das Kausalprinzip wies die Menschen nach den Ursa- pflegebedürftigen „Geisteskrüppel“, die in den groß- chen ihrer Behinderung entweder der Sozialversiche- betrieblichen Anstalten einen neuen Lebensraum fan- rung, dem Versorgungswesen oder der öffentlichen den. Menschen mit Funktionsdefiziten wurden von der Fürsorge zu. Es schuf erhebliche soziale Ungleichheiten, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen. die über Jahrzehnte die soziale Lage der Menschen Die Anstalten trugen alle Züge einer „totalen Institu- mit Behinderung in Deutschland prägen sollten. An tion“, die darauf abzielte, sämtliche Lebensäußerungen der Spitze standen die „schwerbeschädigten“ Kriegs-, der Insassen allumfassend zu regeln und zu kontrollie- Arbeits- und Unfallverletzten als privilegierte Gruppe. Es ren. Ein möglichst störungsfreier Betriebsablauf über folgte die Masse der „Krüppel“, also der Menschen mit lagerte das eigentliche Ziel: einem medizinischen Erklä- angeborenen körperlichen Behinderungen, die teilweise rungsansatz zu folgen, der Behinderung als individuelle in den Arbeitsmarkt integrierbar schienen. Im Abseits körperliche Defekte und Störungen auffasste und diese standen die nicht mehr leistungs- und arbeitsfähigen therapeutisch behandeln wollte. Menschen mit körperlichen, geistigen und Mehrfachbe- hinderungen, auch Personen, die zugleich als „asozial“ Weimarer Republik oder „psychopathisch“ galten. Der Erste Weltkrieg (1914 –1918) und seine Folgen Im Weimarer Wohlfahrtsstaat ging es immer mehr machten Bevölkerungsgruppen zu Fürsorgeempfän- darum, die Erwerbsfähigkeit der Menschen mit Behin- gern, die von ihrem Selbstverständnis weit von den derungen herzustellen und sie in den Arbeitsmarkt ein- traditionellen Armutsgruppen entfernt waren. Insbe- zugliedern. Diese Herangehensweise wurde zum Kern sondere die Unterstützung der „Kriegsversehrten“ und des sozialpolitischen Diskurses, wie die Gesundheits- Permanenter Wandel 07
und Sozialfürsorge zukünftig gestaltet werden sollte. Das spiegelte sich auch in der Reichsverordnung über die Fürsorgepflicht vom 13. Februar 1924 wider, die die gesamte Wohlfahrtspflege sowohl organisatorisch als auch inhaltlich auf eine neue Basis stellte. Charakteris- tisch für das neue Fürsorgerecht waren vor allem der Grundsatz „Hilfe zur Selbsthilfe“ und eine enge Koppe- lung von Fürsorgeleistungen und Arbeitsfähigkeit. Das Ziel der Fürsorge war, Arbeitsunfähigkeit durch vorbeu- gende Maßnahmen zu verhindern und die Arbeitsfähig- keit wiederherzustellen, um eine dauerhafte Notlage zu vermeiden. Die neuen gesellschaftlichen Anforderungen lauteten Heilung, Besserung und Rehabilitation. Nationalsozialistische Propaganda gegen sogenannte Diese Prinzipien förderten eine Reform des psychiat- „Erbkranke“ rischen Versorgungssystems und gaben den Impuls, offene Fürsorgestrukturen und arbeitstherapeutische Ansätze auszubilden. Sie machten aber auch die nicht- therapierbaren, nicht-arbeitsfähigen und pflegebedürfti- NS-Mordaktionen gegen psychisch Kranke und geistig gen Menschen mit geistiger und seelischer Behinderung Behinderte, die mit dem Begriff „Euthanasie“ verschlei- zu einer vernachlässigten Größe im Reformprozess. Sie ert wurden. wurden in der Praxis zur Abschiebemasse. Als mit der Weltwirtschaftskrise und der Krise des Wohlfahrtsstaa- Die Zwangssterilisation, die im „Gesetz zur Verhü- tes das psychiatrische Versorgungssystem funktions tung erbkranken Nachwuchses“ vom 14. Juli 1933 unfähig wurde, avancierte die Eugenik, die auf eine ihre Grundlage fand, war die erste systematische Vergrößerung der positiv bewerteten Erbanlagen und Maßnahme der Erb- und Rassenpflege. Das Gesetz auf eine Verringerung der negativ bewerteten Erban sah auch bei „angeborenem Schwachsinn“, „erblicher lagen zielte, zur Leitwissenschaft für das gesundheits- Blindheit“, „erblicher Taubheit“ und „schwerer erb politische und fürsorgerische Handeln. Das Volk und licher körperlicher Missbildung“ die Sterilisation durch seine Überlebensfähigkeit bekamen den Vorrang vor einen chirurgischen Eingriff vor. Die Beschlusspraxis den Bedürfnissen des Individuums; diese Einstellung der eigens eingerichteten „Erbgesundheitsgerichte“ ließ die „Krüppelsiechen“ und „Idioten“ nur noch als war durch folgende Merkmale geprägt: Sie machte „Ballastexistenzen“ erscheinen. die Erblichkeit von Geisteskrankheiten zum Dogma, missachtete wissenschaftliche Standards bei der Diag- NS-Zeit nostik und setzte schließlich die Verfahren mit Zwang durch. Von 36.500 Verfahren, die von 1934 bis 1944 Für die Nationalsozialisten bildete die Rassenfrage das vor den westfälischen Erbgesundheitsgerichten verhan- zentrale Leitmotiv der Politik. Das hieß: Sie nahmen eine delt wurden, richtete sich rund die Hälfte gegen Men- biologische Ungleichheit der Menschen an und unter- schen mit geistiger und körperlicher Behinderung. schieden rassisch „Wertvolle“ und „Minderwertige“. Dieses Menschenbild verlangte neue Grundsätze in Die Menschen mit Behinderung waren von der Kinder- der Gesundheits- und Sozialpolitik, da es soziale Leis- „Euthanasie“-Aktion und von der Erwachsenen-„Eu tungen des Staates nur den „erbgesunden“ und „leis- thanasie“ betroffen. Die sogenannten „Kinderfach tungsfähigen“ Volksgenossen zubilligte. Es mündete in abteilungen“ in Niedermarsberg (1940/1941) und konkreten Maßnahmen zur Erb- und Rassenpflege. Die Dortmund-Aplerbeck (1941–1945) erfassten, beobach- Ressourcenverteilung innerhalb des Gesundheits- und teten und ermordeten Kinder mit „angeborenen Miss- Fürsorgesystems wurde an rassenhygienische Grund- bildungen“ und „geistigen Unterentwicklungen“. In sätze angepasst. Menschen mit Behinderung wurden Niedermarsberg starben mindestens 36 Säuglinge und sowohl Opfer der NS-Zwangssterilisationen als auch der Kinder. Für Aplerbeck ist anzunehmen, dass ein großer LWL-Aktionsplan Inklusion 2014
Teil der über 220 verstorbenen Kinder Opfer von Gewalt Die steigende Zahl der Hilfeempfänger in stationären wurde. Rund 5.700 erwachsene Anstaltspatienten wur- Einrichtungen (z. B. Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe) den von 1940 bis 1943 in der Aktion gegen jüdische und von Einrichtungen im teilstationären Bereich in den Patienten, der „Aktion T4“ und der „Aktion Brandt“, Jahren 1964 bis 1974 zeigt die großen Schritte in Rich- also in den „Euthanasie“-Transporten, aus Westfalen tung „Chancengleichheit“. So stieg zum Beispiel die verlegt. Ein großer Teil waren Menschen mit Behinde- Zahl der Sonderkindergärten für geistig Behinderte von rungen. Sie starben durch Gas, Medikamente, „Hunger- 4 auf 44 Einrichtungen, die der Tagesbildungsstätten kost“ und katastrophale Lebensbedingungen. Lediglich von 10 auf 44 und die der Werkstätten für Behinderte 15 % erlebten das Ende des Zweiten Weltkrieges. von 5 auf 37 Einrichtungen. Der Ausbau des Sonder- schulsystems und des Sonderarbeitsmarktes förderte Bundesrepublik Deutschland allerdings auch wieder die Ausbildung „separierter For- men des Lebens, Wohnens, Arbeitens und Lernens“, Die Reorganisation der „Behindertenpolitik“ in der gegen die sich die Kritik am „Behütungs- und Schon- Bundesrepublik begann in den 1950er-Jahren und raumprinzip“ richtete. wurde mit dem Bundessozialhilfegesetz (1961) und seinen Novellen (1969/1974) auf eine neue Basis Erst in den 1970er-Jahren verschob sich der Fokus von gestellt. Obwohl das vorher hoffnungslos zersplitterte der beruflichen Rehabilitation zur „Normalisierung“ System verbessert und vereinheitlicht wurde, blieb der und Integration, wobei Selbsthilfeorganisationen mit- Behindertenbegriff „defizitorientiert und diskriminie- wirkten. Es ging um „gleichberechtigte Teilhabe an rend“. Menschen mit Behinderungen stellten nach wie allen Lebensbereichen“ und Selbstverwirklichung auch vor keine homogene Gruppe dar, obwohl die Behinder- abseits der Arbeit in der Freizeit, beim Sport, in der tenpolitik allmählich vom Kausalprinzip abrückte und Kultur und Kommunikation. Die soziale Rehabilitation sich das Finalprinzip, sprich die Ausrichtung am Bedarf gewann an Gewicht. Sie konzentrierte sich zunächst des Menschen mit Behinderung, durchsetzte. Behin- darauf, materielle Barrieren abzubauen, um die Lebens- dertenpolitik war bis in die 1970er-Jahre in erster Linie welt an die Bedürfnisse von Menschen mit körperlicher „Sozialleistungspolitik“ und wie in der Weimarer Zeit Behinderung anzupassen. Das war jedoch nur eine Vor- vorrangig auf die (Wieder-)Eingliederung und Rehabili- aussetzung von Inklusion, deren Ziel es ist, Menschen tation, also auf die Wiederherstellung der Arbeits- und mit „Andersheiten“ zum Teil des Ganzen zu machen, Erwerbsfähigkeit, ausgerichtet. damit sie das Leben in der Gesellschaft gleichberechtigt mitgestalten können. Schwerst- und mehr- fachbehinderte blinde Kinder in der Westfäli- schen Schule für Blinde, Paderborn, in den 1970er-Jahren Permanenter Wandel 09
Was heißt schon behindert? Daten und Fakten zum Thema Behinderung In Westfalen-Lippe leben rund 8,2 Mio. Menschen – davon haben gut 10 % und damit mehr als 850.000 eine anerkannte Schwerbehinderung mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50. Nur mit einer amtlich anerkannten Behinderung können Förderungen und Unterstützungsleistungen in Anspruch genommen werden, die die mit der Behinderung verbundenen Nachteile ausgleichen sollen. Mit dem Begriff „Menschen mit Behinderungen“ ver- dass nicht nur die Beeinträchtigungen des Menschen an binden viele in der Öffentlichkeit vor allem solche im sich eine Rolle spielen, sondern auch das soziale Umfeld Rollstuhl oder mit einer geistigen Behinderung – tat- den Menschen an der Wahrnehmung seiner Rechte sächlich hatten aber zum Beispiel im Jahr 2013 rund hindern kann. 83 % dieser 850.000 Menschen eine andere Art von Schwerbehinderung. Mit rund 30 % sind viel häufiger Die wesentlichen Normen des deutschen Sozialrechts Funktionsbeeinträchtigungen von inneren Organen sind im Sozialgesetzbuch geregelt, das aus zwölf oder der Wirbelsäule der Grund, dass eine Schwerbe- Büchern besteht. Das Sozialgesetzbuch IX befasst sich hinderung anerkannt wird. mit der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und ist die Rechtsgrundlage vor allem Hinzu kommt: Eine große Gruppe von Menschen mit für die Aktivitäten des LWL im Bereich Arbeit. Laut Behinderungen wird überhaupt nicht erfasst und ist Paragraph 2 sind Menschen „behindert, wenn ihre daher auch nicht in den Statistiken zu finden. Men- körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische schen mit psychischen Behinderungen zum Beispiel Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als definieren ihre Erkrankung oft nicht als Behinderung, sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen häufig aus Angst vor Stigmatisierung. Auch Eltern Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben von Kindern mit Behinderungen fällt es schwer, einen in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behin- Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Ebenso derung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwar- nehmen manche ältere Menschen, die im Laufe der ten ist.“ Jahre eine Beeinträchtigung erfahren haben, keine Angebote in Anspruch. Demgegenüber spricht der Paragraph 53 des Sozial gesetzbuchs XII, in dem die Sozialhilfe behandelt Zudem existiert eine Vielzahl von Definitionen von wird, von Menschen, „die durch eine Behinderung Behinderungen, die eine Eindeutigkeit manchmal [...] wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft vermissen lässt. Sehr weit fasst es der Artikel 1 der teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen UN-Behindertenrechtskonvention: „Zu den Menschen wesentlichen Behinderung bedroht sind“. Sie „erhalten mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn und solange körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträch- nach der Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere tigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit nach Art oder Schwere der Behinderung, Aussicht verschiedenen Barrieren am vollen und gleichberech- besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt tigten Gebrauch ihrer fundamentalen Rechte hindern werden kann.“ Die Eingliederungshilfe soll helfen, können.“ Wichtig hierbei: Es wird Wert darauf gelegt, „eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine LWL-Aktionsplan Inklusion 2014
Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu Diese gesetzlichen Grundlagen ergeben ein facetten- mildern und die behinderten Menschen in die Gesell- reiches Bild und eine Vielzahl von Begrifflichkeiten schaft einzugliedern. Hierzu gehört insbesondere, den und Zusammenhängen, mit denen der LWL in der täg- behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in lichen Arbeit umgehen muss. Der LWL-Aktionsplan der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, Inklusion verwendet daher je nach Zusammenhang die ihnen die Ausübung eines angemessenen Berufs oder Begriffe „Menschen mit Behinderungen“, „Menschen einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen mit einer Schwerbehinderung“ oder „Menschen mit oder sie so weit wie möglich unabhängig von Pflege zu wesentlichen Behinderungen“. machen.“ Schwerbehinderte Menschen in Westfalen-Lippe nach Art der Behinderung (Stand 31.12.2013) 265.435 (31,1 %) Sonstige und ungenügend bezeichnete Behinderungen 439.391 (51,5 %) 853.300 Körperliche Behinderungen, darunter 61.675 (7,2 %) Sinnesbehinderungen 148.474 (17,4 %) Zerebrale Störungen, geistige und / oder seelische Behinderungen LWL-Statistik Quelle: IT.NRW, eigene Berechnungen unter Zugrundelegung der jeweiligen schwersten Behinderung, Rundungsdifferenzen enthalten. 2014 / 07 Was heißt schon behindert? 11
„ Die Vertragsstaaten treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen können.“ Artikel 7 der UN-Behindertenrechtskonvention „Bei allen Maßnahmen, die Kinder mit Behin- derungen betreffen, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“ Artikel 7 der UN-Behindertenrechtskonvention „Die Vertragsstaaten gewährleisten, dass Kinder mit Behin- derungen das Recht haben, ihre Meinung in allen sie be- rührenden Angelegenheiten gleichberechtigt mit anderen Kindern frei zu äußern (…) [und dass sie] behinderungs gerechte sowie altersgemäße Hilfe erhalten, damit sie dieses Recht verwirklichen können.“ Artikel 7 der UN-Behindertenrechtskonvention LWL-Aktionsplan Inklusion 2014
Handlungsfeld Kindheit und Jugend Herausforderungen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen haben das gleiche Recht, für ihr soziales, physisches und psy- chisches Wohlbefinden bestmöglich gefördert und unterstützt zu werden, wie Kinder und Jugendliche ohne Behinderung. Um dieses Recht zu verwirklichen, muss der LWL eine Reihe von Herausforderungen in unterschiedlichen Aufgabenfeldern bewältigen. 1. Im Rahmen der Tagesbetreuung haben Kinder mit tionierung von Angeboten die Möglichkeit der Teilhabe Behinderungen generell Zugang zu allen Betreuungsfor- von Kindern mit Behinderungen systematisch berück- men. Inklusion ist hier anders als im Regelschulbetrieb sichtigt wird. weitgehend umgesetzt. Dennoch muss zum einen die praktische Arbeit entsprechend inklusiver Z ielsetzungen 3. Die Jugendsozialarbeit ist ein exklusives Angebot weiterentwickelt werden, hier wird der LWL durch für diejenigen, die aus Regelsystemen herausgefallen Veranstaltungen und Arbeitshilfen Unterstützung leis- sind oder herauszufallen drohen. Auch in einem inklu- ten. Zum anderen sind diagnostizierende Stellen wie siven System wird es zukünftig junge Menschen geben, Gesundheitsämter, Frühförderstellen und Ärzte noch zu die an bestehenden Systemen scheitern und besonders häufig am System der gesonderten, vermeintlich fürs unterstützt werden müssen, um ihnen persönliche und Kind besseren Fördersituation in heilpädagogischen berufliche Perspektiven zu eröffnen. Unter inklusiven Gruppen orientiert. Hier wird der LWL im interdiszipli Gesichtspunkten muss sichergestellt sein, dass junge nären Austausch für eine Verwirklichung des Inklusions- Menschen mit und ohne Behinderungen von dieser gedankens eintreten. Unterstützung in gleicher Weise profitieren können. 2. Anders als der Bereich der Tagesbetreuung hat die 4. Im Freiwilligem Ökologischen Jahr (FÖJ) stellte offene Kinder- und Jugendarbeit junge Menschen sich in den vergangenen Jahren bei einem Teil der Teil- mit Behinderungen systematisch bislang wenig im Blick. nehmenden nach Beginn des Bildungsjahres ein beson- Selten gehört Inklusion zum ausgewiesenen Profil einer derer Betreuungsbedarf aufgrund vorhandener Beein- Einrichtung. Zwar nehmen im Alltag vielfach bei Ferien- trächtigungen heraus. Diesen konnte die Einsatzstelle angeboten auch Kinder mit Behinderungen teil, auch nicht immer auffangen, sodass es zuweilen zu einem bestehen teilweise Angebote für benachteiligte Kinder Wechsel oder Ausstieg gekommen ist. Hier entwickelt und Jugendliche mit Beeinträchtigungen im Bereich der LWL Lösungen, um Wechsel oder vorzeitige Beendi- Lernen, soziale oder emotionale Entwicklung. Zukünftig gungen künftig zu vermeiden. muss es aber gelingen, dass bereits bei der Konzep Handlungsfeld Kindheit und Jugend 13
In vielen Kitas wird Inklusion selbstverständ- lich gelebt. 5. Kinder und Jugendliche in erzieherischen Hilfen Hier muss der LWL sicherstellen, dass diese Familien die haben häufig in sehr vielfältiger Weise soziale Ausgren- erforderliche Unterstützung erfahren. zung erfahren. Die erzieherischen Hilfen sind dem Ziel verpflichtet, eine gesellschaftliche Teilhabe aller Kinder 8. Hinsichtlich des Schutzes von Kindern in Einrich- und Jugendlichen umzusetzen. Hier muss eine stärkere tungen stellen die Systemunterschiede der Jugend- Öffnung gegenüber Familien mit behinderten Kindern, und Sozialhilfe eine besondere Herausforderung dar. die erzieherischen Bedarf haben, angestrebt werden. Bei der Entscheidung über eine Unterbringung eines Der Blick von Fachkräften darf bei diesen Kindern nicht Kindes in einer Einrichtung darf der Blick nicht allein allein auf die Behinderung gerichtet werden. auf die Art der Behinderung gerichtet werden, auch die Berücksichtigung erzieherischer Bedarfe ist sicherzu- 6. Im Bereich der Adoption und der Pflegekinder- stellen. Hier muss der LWL in seinen Aufgabenfeldern vermittlung besteht für Kinder mit Behinderungen Behinderten- und Jugendhilfe im Interesse der Kinder ein erheblicher Bedarf an besonderen Pflegestellen abgestimmte Lösungsansätze entwickeln. und Adoptionsbewerbern. Demgegenüber steht der Wunsch vieler Bewerber nach einem möglichst gesun- 9. In Jugendhilfeeinrichtungen existiert ein Prozess den Kleinstkind. Der LWL wird dazu beitragen, das des Ausbaus und der Ausdifferenzierung von Spezial- Auseinanderfallen von Vorstellungen und Realität im gruppen für einen Teil der stationär untergebrachten Interesse der Kinder mit Beeinträchtigungen aufzufan- Kinder und Jugendlichen, insbesondere für Kinder mit gen und auch diesen Kindern ein Aufwachsen in einer seelischer Behinderung. Dies kann als Ausdruck einer geeigneten Familie zu ermöglichen. größeren Professionalisierung der Hilfeangebote für diese Zielgruppe und damit mittelfristig als Verbesse- 7. Der Zugang von Kindern mit Behinderungen zu rung von Teilhabechancen positiv betrachtet werden. wohnortnahen und familienähnlichen Unterbringungs- Im Hinblick auf den Gedanken von Inklusion muss aber formen ist noch nicht gleichrangig zu anderen Kindern kritisch überprüft werden, ob das Erfordernis solcher gegeben, wenn Erziehung im Elternhaus nicht möglich Spezialangebote im Vorfeld verhindert werden kann ist. Kinder mit Behinderungen sind aber in erster Linie und ob das jeweilige Spezialangebot auf die Rückkehr Kinder mit allen dazugehörigen Wünschen und Bedürf- zum Regelangebot ausgerichtet ist. nissen, denen es gerecht zu werden gilt. Dies kann in einer Pflegefamilie geleistet werden, auch wenn die Behinderung eine besondere Herausforderung darstellt. LWL-Aktionsplan Inklusion 2014
Ziele, Konzepte, Erfolge und Maßnahmen Der LWL engagiert sich seit vielen Jahren in Sachen tischen Versorgung der Kinder ist nicht mehr erforder- Inklusion. Mehr als 90 % der Kinder mit Behinderung lich. Aber nicht nur bei der Inklusion in Kitas kann der werden inzwischen gemeinsam mit Kindern ohne LWL auf Erfolge zurückblicken. Beispielsweise ermög- Behinderungen gefördert. Sie sind in den Kindertages licht der LWL auch zahlreichen Kindern mit Behinde- stätten weitestgehend sozial integriert. Weiterhin rungen ein Aufwachsen in einer Westfälischen Pfle- betreuen von ehemals 33 reinen heilpädagogischen gefamilie. Anfang 2013 lag der Anteil der Kinder mit Kitas (HPK) heute nur noch 18 ausschließlich Kinder mit Behinderungen bei ca. 10 % von insgesamt 1.230 Kin- Behinderungen und auch hier ist eine weitere Umwand- dern. Im Bereich der Jugendfreiwilligendienste hat der lung geplant. Alle anderen HPKs betreuen sowohl Kin- LWL seit Installierung der Dienste für eine große Vielfalt der mit als auch ohne Behinderung. Eine große Erleich- von Teilnehmenden gesorgt und dadurch stetig Aus- terung stellt für Eltern und Kinder die Möglichkeit der tausch und Akzeptanz von Verschiedensein gefördert. therapeutischen Behandlung in der Kita dar. Das auf- wändige Aufsuchen einer externen Praxis zur therapeu- 1. Tagesbetreuung von Kindern Ziele • Alle Kinder mit Behinderungen im Alter von 0 bis • Ein Wechsel eines Kindes mit Behinderung von einer 6 Jahren sollen uneingeschränkten Zugang zu allen Regeleinrichtung auf einen Platz in einer heilpädago Betreuungsformen im Rahmen der Tagesbetreuung von gischen Einrichtung soll weitgehend ausgeschlossen Kindern haben. werden. • Bis 2015 sollen die derzeit bestehenden 18 reinen heilpädagogischen Einrichtungen in Kindertagesstätten mit gemeinsamer Förderung umgewandelt sein. Erfolge und Maßnahmen • Zur Unterstützung der Fachkräfte in Kitas, die Kinder Zuständig / beteiligt: LWL-Landesjugendamt in mit und ohne Behinderungen betreuen, entwickelt der Kooperation mit Einrichtungen LWL eine Arbeitshilfe mit dem Titel: „Die Kindertages- Zeitplanung: bis 2015 stätte – ein Lebens- und Bildungsraum für alle Kinder / Die Förderrichtlinien des LWL. Text und Erläuterungen.“ • Vor dem Wechsel eines behinderten Kindes aus einer Zuständig / beteiligt: LWL-Landesjugendamt Regeleinrichtung in eine heilpädagogische Einrichtung Zeitplanung: 2014 verpflichtet der LWL die betreuende Einrichtung zu einer Fachberatung. Diese hat das Ziel, Förderpotenziale der • Pro Jahr unterstützt der LWL mindestens fünf reine Kita für das Kind vollständig auszuschöpfen. heilpädagogische Einrichtungen in ihrer Weiterentwick- Zuständig / beteiligt: LWL-Landesjugendamt in lung zu Einrichtungen mit gemeinsamer Förderung von Kooperation mit Einrichtungen Kindern mit und ohne Behinderungen. Zeitplanung: laufend Handlungsfeld Kindheit und Jugend 15
• Der LWL hat einen Forschungsauftrag an die Uni- Zuständig / beteiligt: Universität Siegen im Auftrag versität Siegen vergeben, um Voraussetzungen einer des LWL-Landesjugendamts gelingenden gemeinsamen Förderung in der Kinder Zeitplanung: bis Juni 2014 tagespflege zu untersuchen und entsprechende Empfeh- lungen zu entwickeln. 2. Offene Kinder- und Jugendarbeit Ziele • Zukünftig soll es inklusive Praxisprojekte in Einrich- • Die Fachkräfte und Ehrenamtlichen der offenen tungen und Angeboten der Jugendförderung geben, Kinder- und Jugendarbeit müssen über grundlegende ausgerichtet an Konzepten der Lebenswelt- und Sozial Kenntnisse darüber verfügen, welche Barrieren die raumorientierung, die allen Kindern mit und ohne Teilhabe von jungen Menschen mit Behinderungen Behinderungen offenstehen und Teilhabe ermöglichen. erschweren und wie diese überwunden werden können. Erfolge und Maßnahmen • Modellprojekt zur „Inklusion in der Jugendförderung“ • Landesweite Transfertagung präsentiert Ergebnisse, um an sechs Standorten, das auf der Grundlage von drei eine Basis für eine breite Umsetzung im Handlungsfeld Entwicklungswerkstätten zur „Inklusion in der Jugend Jugendarbeit zu schaffen. arbeit“ sowie einer Jahrestagung zum Thema „Psy- Zuständig / beteiligt: LVR und LWL chische Auffälligkeiten von Jugendlichen und jungen Zeitplanung: 2015 Erwachsenen – Anforderungen an Streetwork / Mobile Jugendarbeit“ entstanden ist. Zuständig / beteiligt: LVR und LWL Zeitplanung: bis August 2015 Jugendarbeit muss junge Menschen mit Behin- derungen systematisch mitberücksichtigen. LWL-Aktionsplan Inklusion 2014
3. Jugendsozialarbeit Ziele • Inklusiv arbeitende Fachkräfte und ehrenamtlich • Weiterhin muss erreicht werden, dass alle Kinder Tätige kennen zukünftig die Interessen der Familien mit und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen einen behinderten Kindern und Jugendlichen im Sozialraum gleichberechtigten Zugang zu den Angeboten der und halten Angebote vor, die dieser Zielgruppe die Jugendsozialarbeit haben. Möglichkeit der Teilhabe eröffnen. Erfolge und Maßnahmen • Workshop „Inklusion und Jugendsozialarbeit“ • Entwicklung eines Beratungskonzepts mit Trägervertretungen Konzeptionierung von Fortbildungen für Träger Zuständig / beteiligt: LWL-Landesjugendamt und Fachkräfte mit freien Trägern Zuständig / beteiligt: LWL-Landesjugendamt Zeitplanung: 2015 Zeitplanung: 2015 4. Freiwilliges Ökologisches Jahr Ziele • In den kommenden fünf Jahren wird die Anzahl vor- • Einsatzstellen und Seminarteams verfügen zukünftig zeitiger Beendigungen des FÖJ von Teilnehmenden mit über notwendiges Wissen im Umgang mit den beson- besonderen Förderbedarfen von derzeit gut 10 % auf deren Herausforderungen der Teilnehmenden mit höchstens 5 % reduziert. Benachteiligungen, auch in Bezug auf die besondere Problematik im Umgang mit behinderten Frauen und • Teilnehmende mit besonderen Förderbedarfen ent ihren Problemen. wickeln mithilfe von Beratung des LWL unter Beteiligung qualifizierter Fachstellen eine geeignete Anschlussper spektive. Erfolge und Maßnahmen • Mindestens 10 % der Plätze werden pro Bildungsjahr • Ein Netzwerk von Fachdiensten wird installiert, um für für junge Menschen mit Behinderungen oder besonde- jeden Bewerber ein angemessenes Einsatzfeld anbieten ren Förderbedarfen bereitgestellt. zu können. Zuständig / beteiligt: LWL-Landesjugendamt Zuständig / beteiligt: LWL-Landesjugendamt Zeitplanung: jährlich Zeitplanung: ab 2015 • Erarbeitung eines Konzepts zur Förderung benach • Seminarteams und Einsatzstellen werden durch Fort- teiligter junger Menschen in Jugendfreiwilligendiensten. bildungen in die Lage versetzt, zielgerichtet auf Bedarfe Zuständig / beteiligt: LWL-Landesjugendamt der Jugendlichen mit Benachteiligung zu reagieren. Zeitplanung: bis 2015 Zuständig / beteiligt: LWL-Landesjugendamt Zeitplanung: bis 2015 Handlungsfeld Kindheit und Jugend 17
5. Hilfen zur Erziehung Ziele • In der Kinder- und Jugendhilfe arbeiten zukünftig • Familien mit behinderten Kindern sollen über ausrei- Fach- und Leitungskräfte, die für den Gedanken der chende Informationen zu den Angeboten der Jugend- Inklusion sensibilisiert sind und über ausreichende hilfe verfügen. Kenntnisse im Umgang mit unterschiedlichen Formen von Behinderung verfügen. Erfolge und Maßnahmen • Die Verwirklichung von Inklusion wird in den Arbeits- Zuständig / beteiligt: LWL-Landesjugendamt kreisen für Leitungskräfte des Allgemeinen Sozialen Zeitplanung: 2014 Dienstes und der Jugendhilfeplanung beraten. Zuständig / beteiligt: LWL-Landesjugendamt • Jährlich findet mindestens eine Fortbildung für Zeitplanung: 2014 Fachkräfte aus der Jugendhilfe statt, die über Grund lagen und Strukturen der Behindertenhilfe informiert. • Inklusion wird als Querschnittsthema in alle Arbeits Zuständig / beteiligt: LWL-Landesjugendamt hilfen für die Praxis einfließen, beispielsweise in die Zeitplanung: jährlich Empfehlung zum Hilfeplanverfahren. Zuständig / beteiligt: LWL-Landesjugendamt • Zeitnahe Herausgabe einer Broschüre über die Zeitplanung: laufend / 2014 Leistungen der Jugendämter in Leichter Sprache. Zuständig / beteiligt: LWL-Landesjugendamt, • Die Möglichkeiten für ein Modellprojekt zur Umset- BAG Landesjugendämter 2014 zung von Inklusion im Bereich Hilfen zur Erziehung Zeitplanung: 2014 werden ausgelotet. 6. Adoption Ziele Adoptivkindern mit Behinderungen soll ein Aufwachsen in einer Adoptivfamilie ermöglicht werden, die in der Lage und bereit ist, den besonderen Bedürfnissen eines solchen Kindes gerecht zu werden. Erfolge und Maßnahmen • Um für behinderte Adoptivkinder ein geeignetes Zuständig / beteiligt: LWL-Landesjugendamt Zuhause zu finden, beteiligt sich die Zentrale Adoptions- Zeitplanung: laufend stelle am überregionalen Vermittlungsausgleich. • Durchführung einer Veranstaltung für Adoptiv- und • Zukünftig wird mit allen Adoptionsbewerbern auch Pflegeeltern, die diese im Umgang mit der Behinderung die Möglichkeit der Adoption eines Kindes mit Behin- ihres Kindes unterstützt. derungen erörtert. Zudem werden sie hinsichtlich der Zuständig / beteiligt: LWL-Landesjugendamt Unterstützungsmöglichkeiten bei der Betreuung eines Zeitplanung: bis 2015 solchen Kindes beraten. LWL-Aktionsplan Inklusion 2014
7. Westfälische Pflegefamilien Ziele • Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sollen mit • Mindestens 10 % der Plätze in Westfälischen Pflege dem Anspruch größtmöglicher Normalität auch außer- familien werden dauerhaft von Kindern mit Behinderun halb der eigenen Familie in einem familienähnlichen gen genutzt. Umfeld aufwachsen können (Westfälische Pflegefamilie). Erfolge und Maßnahmen • Der LWL bietet Fortbildungen für Fachkräfte der • Für die Eltern von Pflegekindern mit Behinderungen Pflegekinderdienste an, um über die besonderen Bedarfe bietet der LWL Fortbildungen an, um sie im alltäglichen von Kindern mit Behinderungen zu informieren. Umgang mit diesen Kindern zu unterstützen. Zuständig / beteiligt: LWL-Landesjugendamt Zuständig / beteiligt: LWL-Landesjugendamt Zeitplanung: drei- bis fünfmal jährlich Zeitplanung: viermal in 2014 • Das LWL-Landesjugendamt muss dafür Sorge tragen, • Der LWL ist Ansprechpartner für Träger und Jugend dass die Pflegefamilien qualifiziert sind für die besondere ämter bei Fragen zu den besonderen Bedürfnissen von Aufgabe, Pflegekinder mit Behinderungen aufzunehmen Pflegekindern mit Behinderungen. und angemessen zu versorgen. Dazu soll ein Konzept Zuständig / beteiligt: LWL-Landesjugendamt erarbeitet werden. Zeitplanung: laufend Zuständig / beteiligt: LWL-Landesjugendamt Zeitplanung: 2015 • Ein Marketingkonzept wird erarbeitet, um die Arbeit der Westfälischen Pflegefamilien bekannter zu machen. Zuständig / beteiligt: LWL-Landesjugendamt Zeitplanung: 2014 Kinder leben einen ganz selbstverständlichen Umgang mit Stärken und Beeinträchtigungen anderer. Handlungsfeld Kindheit und Jugend 19
8. Schutz von Kindern in Einrichtungen Ziele • Einrichtungen der Eingliederungshilfe sollen über • Standards für die fachlich-inhaltlichen und räumlichen Konzepte verfügen, die Möglichkeiten zur Beteiligung Rahmenbedingungen in Einrichtungen für Kinder und von Kindern und Jugendlichen und ein angemessenes Jugendliche sind weiterzuentwickeln, um auch zukünftig Beschwerdemanagement ausweisen. die angemessene Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderungen durch Fachkräfte sicherzustellen. Erfolge und Maßnahmen • Behindertenhilfe und Landesjugendamt entwickeln Zuständig / beteiligt: LWL-Landesjugendamt gemeinsam Ansätze zur Steuerung der Hilfen (insbeson- Zeitplanung: laufend dere zur Aufnahme und zur weiteren Perspektivklärung bei Erreichen der Volljährigkeit) für Kinder und Jugend- • Jede Maßnahme mit Freiheitsbeschränkung oder liche mit Behinderungen, um Fehlplatzierungen von Freiheitsentzug in der Betreuung junger Menschen mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen weiter zu Behinderungen wird sehr kritisch auf Notwendigkeit und minimieren. Rechtmäßigkeit überprüft. Zuständig / beteiligt: LWL-Landesjugendamt Zuständig / beteiligt: LWL-Landesjugendamt und LWL-Behindertenhilfe Zeitplanung: laufend Zeitplanung: laufend • Einrichtungen der Jugendhilfe werden bei der Pla- • Beratende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eignen nung von Baumaßnahmen im Hinblick auf Barrierefrei- sich durch die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen heit beraten. tiefere Kenntnisse zu Behinderungsformen und deren Zuständig / beteiligt: LWL-Landesjugendamt Auswirkungen an, um Missstände in Einrichtungen Zeitplanung: laufend beurteilen und Hilfestellung anbieten zu können. 9. LWL-Einrichtungen der Jugendhilfe LWL-Jugendheim Tecklenburg / LWL-Heilpädagogisches Kinderheim Hamm / LWL-Jugendhilfezentrum Marl / LWL-Berufskolleg – Fachschulen Hamm / LWL-Bildungszentrum Jugendhof Vlotho Ziele • Jugendhilfeeinrichtungen sind langfristig in der Lage, men in der Behindertenhilfe, wenn eine Betreuung im Angebote für alle Kinder, Jugendlichen und ihre Familien Elternhaus nicht möglich ist. zu machen. • In Mutter-Kind-Einrichtungen sollen Mütter bzw. • Familien mit behinderten Kindern können zukünftig Eltern mit psychischen und / oder geistigen Behinde- alle Unterstützungsangebote der Jugendhilfe wahrneh- rungen professionell mit dem Ziel betreut werden, für men. Sie haben Zugang zu Unterbringungsformen wie diese Familien eine gemeinsame Zukunftsperspektive zu dezentralen Wohngruppen der Jugendhilfe bis hin zu eröffnen. sozialräumlich und dezentral ausgerichteten Wohnfor- LWL-Aktionsplan Inklusion 2014
• Das Thema „Inklusion“ ist Bestandteil der Ausbildung • „Inklusion“ gehört als Thema zum Angebotsspek aller Studierenden des LWL-Berufskollegs – Fachschulen trum des LWL-Bildungszentrums Jugendhof Vlotho. Hamm. Erfolge und Maßnahmen • Für Eltern mit Behinderungen sollen spezifische • Die Studierenden beim LWL-Berufskolleg – Fach Unterstützungsangebote konzeptionell erarbeitet schulen Hamm lernen die Inklusionsthematik über die werden. Lernplattform „Fronter“ auf zwei Themenseiten kennen. Zuständig / beteiligt: LWL-Landesjugendamt und Zuständig / beteiligt: LWL-Berufskolleg LWL-Jugendhilfeeinrichtungen Zeitplanung: laufend Zeitplanung: 2015 • Das Berufskolleg als Einrichtung der Fort- und Weiter • Der Schulungsbedarf der Beschäftigten in den LWL- bildung arbeitet die Inhalte der UN-Konvention in alle Jugendhilfeeinrichtungen zum Umgang mit Behinde Bildungsgänge ein, sodass diese Teil der Ausbildung aller rungen wird erhoben und an den unterschiedlichen Studierenden sind. Bedarfen von Frauen und Männern ausgerichtet. Zuständig / beteiligt: LWL-Berufskolleg Zuständig / beteiligt: LWL-Jugendhilfeeinrichtungen Zeitplanung: laufend Zeitplanung: 2014 • Das Berufskolleg bietet den Zertifizierungskurs • Im Anschluss erfolgen konkrete Schulungsmaß „Konzept der gemeinsamen Erziehung“ an. Mit diesem nahmen. Angebot unterstützt es die Qualifizierung von Beschäf- Zuständig / beteiligt: LWL-Landesjugendamt und tigten für die inklusive Arbeit in Tageseinrichtungen. LWL-Jugendhilfeeinrichtungen Zuständig / beteiligt: LWL-Berufskolleg Zeitplanung: ab 2015 Zeitplanung: laufend • Die Rahmenbedingungen und die Konzeption der • Das LWL-Bildungszentrum Jugendhof Vlotho stationären Wohngruppen auch in Mutter-Kind-Ein- behandelt das Thema Inklusion in Seminaren für den richtungen werden mittelfristig so gestaltet, dass eine Kita-Bereich und für die Schulsozialarbeit. inklusive Betreuung behinderter Kinder und Jugendlicher Zuständig / beteiligt: LWL-Bildungszentrum möglich ist. Jugendhof Vlotho Zuständig / beteiligt: LWL-Landesjugendamt und Zeitplanung: laufend LWL-Jugendhilfeeinrichtungen Zeitplanung: laufend • Konkret gelebt wird Inklusion in der Ferienmusikwerk- statt, an der Menschen jeden Alters, aus unterschied- • Um eine inklusive Betreuung behinderter Kinder in lichen Kulturen, sowohl mit und ohne Behinderungen Wohngruppen der Jugendhilfe zu ermöglichen, werden teilnehmen. Leistungsvereinbarungen mit dem überörtlichen Sozial- Zuständig / beteiligt: LWL-Bildungszentrum hilfeträger angestrebt. Hierzu werden eine Konzeption Jugendhof Vlotho erarbeitet und Gespräche zwischen Vertretungen des Zeitplanung: laufend Jugendhilfe- und Sozialhilfeträgers geführt. Zuständig / beteiligt: LWL-Landesjugendamt, LWL- Jugendhilfeeinrichtungen und LWL-Behindertenhilfe Zeitplanung: 2014 Handlungsfeld Kindheit und Jugend 21
„ Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskri- minierung zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen [...]. Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behin- derung vom allgemeinen Schulsystem ausgeschlossen werden [...]; Menschen mit Behinderungen haben gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem inklusiven, hochwertigen und unentgeltlichen Unter- richt an Grundschulen und weiterführenden Schulen.“ Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention LWL-Aktionsplan Inklusion 2014
Handlungsfeld Schule Herausforderungen In Deutschland hat sich mit der Schulpflicht für alle Kinder mit Behinderungen ein sehr ausdifferenzier- tes System von Förderschulen entwickelt, die der größte Teil der Kinder auch besucht. Die Schulen waren von Anfang an nicht als Orte der Aussonderung gedacht. Im Gegenteil: Sie bieten Kindern mit Behinde- rungen den adäquaten Zugang zu Bildung, indem die pädagogische Förderung auf sie ausgerichtet wird. Auch die speziellen Ausstattungen, Räume und Lehrmaterialien sichern die künftige Teilhabe der Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben. Von den nordrhein-westfälischen Schülerinnen und Laut UN-Konvention sollen besondere Förderbedin- Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf gungen im Regelsystem gewährleistet werden, um besuchen aktuell rund 13 % die Förderschulen der damit das gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Landschaftsverbände. 6.600 Kinder werden in den Schülern mit und ohne Behinderungen in einer Schule LWL-Schulen unterrichtet. sicherzustellen. Das stellt den LWL vor große Aufga- ben: Der Verband will das gemeinsame Lernen von Die UN-Behindertenrechtskonvention formuliert nun Kindern mit und ohne Behinderungen ermöglichen und das Recht auf Bildung für Menschen mit Behinderun- unterstützen, die speziellen Kenntnisse im Bereich der gen und den gleichberechtigten, diskriminierungsfreien Förderung von Kindern mit Körper- und Sinnesbehin- Zugang zur allgemeinen Schule, wohnortnah im sozia- derungen einbringen, die Qualität der sonderpädagogi- len Umfeld. Sie fordert nicht die vollständige Auflösung schen Förderung sichern und dem Elternwahlrecht mit von Förderschulen, sondern geht von einer Quote des flächendeckender sonderpädagogischer Förderung und „Gemeinsamen Lernens“ von 80 bis 90 % aus. Auch Beratung gerecht werden. Als gutes Bespiel für Inklu- deswegen – so zeigt es die Erfahrung des LWL –, weil in sion in einer LWL-Schule kann hier die Irisschule, LWL- bestimmten Fällen für besonders beeinträchtigte Kinder Förderschule mit dem Schwerpunkt Sehen in Münster, und Jugendliche weiterhin Förderschulen erforderlich genannt werden: Über 2/3 der Schülerinnen und Schü- sind und von Eltern gewünscht werden. ler besuchen bereits Regelschulen und werden dort von dem Lehrpersonal der Irisschule gefördert. Handlungsfeld Schule 23
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