SCHOOL'S OUT! Infos für Schulabgänger

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SCHOOL'S OUT! Infos für Schulabgänger
Arbeitsamt
der Deutschsprachigen
Gemeinschaft Belgiens

  SCHOOL’S OUT! 

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  Infos für Schulabgänger
  Infos pour jeunes en fin de scolarité

                                            www.adg.be
SCHOOL'S OUT! Infos für Schulabgänger
HERAUSGEBER

Verantwortliche Herausgeberin:
Sabine Herzet, Geschäftsführende Direktorin

Arbeitsamt der Deutschsprachigen
Gemeinschaft Belgiens

Vennbahnstraße 4/2
4780 St. Vith
Tel. 080 280 060

Alle Informationen in Bezug auf Berufseingliederungszulagen, Kindergeld
usw. stammen von den dafür zuständigen Einrichtungen und können an
dieser Stelle nicht bis ins Detail wiedergegeben werden. Das Arbeitsamt
übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit
der bereitgestellten Informationen. Bitte wenden Sie sich direkt an diese
Einrichtungen, sollten Sie weitere Erläuterungen benötigen oder Fragen
zu Ihrer persönlichen Situation haben.

Bei allen in dieser Veröffentlichung verwendeten personenbezogenen Be-
zeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter.

Fotos: www.bigstockphoto.com
Titelbild: www.freepik.com

Les informations les plus importantes sont résumées en français en
fin de brochure.
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Die Eintragung

Warum sollte ich mich
beim Arbeitsamt eintragen?
Die Eintragung als Arbeitsuchender ist ein wichtiges Element bei Ihrer
Arbeitsuche. Sie eröffnet den Anspruch auf andere Sozialleistungen wie u.a.
Krankenversicherung oder Berufseingliederungszulage.
Sie sollten sich als Arbeitsuchender beim Arbeitsamt eintragen, damit
• wir Sie bei Ihrer Arbeits- oder Ausbildungssuche unterstützen und Sie über
  geeignete Stellenangebote informieren können;
• Sie nach einer mehrmonatigen Berufseingliederungszeit und unter gewis-
  sen Bedingungen Anrecht auf Berufseingliederungszulage (eine spezielle
  Form des Arbeitslosengeldes) haben;
• Sie unter gewissen Bedingungen für Einstellungsbeihilfen (AktiF oder AktiF
  Plus) in Frage kommen.

        Unsere Dienstleistungen für Arbeitsuchende
                   sind alle kostenlos.

           Wie trage ich mich beim Arbeitsamt ein?

                                                                  Auf unserer Webseite
                                                                  finden Sie alle Informationen
                                                                  zur Eintragung.
                                                                      Eintragung.

                                                                  www.adg.be/schulabgänger

                                                         Arbeitsamt
                                                         der Deutschsprachigen
                                                         Gemeinschaft Belgiens

                                                                                                  3
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Wo finde ich        Stellenangebote

    Jobs?               Warten Sie nicht, bis Sie von uns kontaktiert werden, sondern
                        packen Sie Ihre Stellensuche aktiv an.

                        Stellenangebote finden Sie in unserem Jobportal unter

                        www.adg.be/jobs
                        Hier finden Sie alle dem Arbeitsamt mitgeteilten Stellenangebo-
                        te, sowohl von Unternehmen und Einrichtungen in Ostbelgien als
                        auch aus dem benachbarten In- und Ausland. Die meisten An-
                        gebote enthalten die Kontaktdaten des Arbeitgebers, sodass Sie
                        sich direkt bewerben können.

                        Stellenangebote finden Sie nicht nur beim Arbeitsamt, sondern
                        auch im Internet und in Zeitungen. Sie können sich auch spontan
      www.adg.be/jobs   bei möglichen Arbeitgebern bewerben.

                        Lehrstellenangebote
                        Auf der Webseite des Institutes für Aus- und Weiterbildung des
                        Mittelstandes (www.iawm.be) finden Sie die in Ostbelgien ange-
                        botenen Lehrstellen. Bei Fragen können Sie sich an die zuständi-
                        gen Lehrlingssekretariate in Eupen und St. Vith wenden:

                        Lehrlingssekretariat Eupen           Lehrlingssekretariat St.Vith
                        Vervierser Straße 71 		              Luxemburger Straße 2a
                        4700 Eupen			                        4780 St.Vith
                        Tel. 087 744 805			                  Tel. 080 460 047
      www.iawm.be       Whatsapp: 0491 611 305		             Whatsapp: 0491 611 538

Und wenn ich            Im Treffpunkt interAktiv in St. Vith sowie im Treffpunkt Job in Kelmis bieten
                        wir Ihnen (auf Termin) alle Hilfsmittel, die Sie für die Stellensuche und Bewer-

keinen Internet-        bung benötigen: Computer mit Internetanschluss, Telefon, Drucker, Scanner,
                        Dokumentation, aktuelle Stellenangebote, usw.
                        So haben Sie die Möglichkeit, am PC Ihre Bewerbungsunterlagen zu erstellen
zugang habe?            und sie auszudrucken. Zudem können Sie mögliche Arbeitgeber telefonisch
                        oder online kontaktieren.
                        Natürlich können Sie auch das Internet nutzen und Ihre Bewerbungsunter-
                        lagen in einem Portal für Arbeitgeber hinterlegen oder als Datei versenden,
                        wenn der Arbeitgeber dies wünscht.

                        Aufgrund der Hochwasserschäden und der noch andauernden Renovie-
                        rungsarbeiten, können wir Ihnen diese Dienstleistung aktuell leider nicht im
                        Arbeitsamt in Eupen anbieten.
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Jobsuche außerhalb Ostbelgiens                                                        Und wie sieht
Im Internet finden Sie natürlich auch die Stellenangebote der Arbeitsämter
der anderen Landesteile Belgiens sowie die von privaten Vermittlern und
                                                                                      es mit Jobs
Zeitarbeitsfirmen.
                                                                                      außerhalb
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich auch bei den anderen Arbeitsäm-
tern als Arbeitsuchender einzutragen. Dadurch stehen Ihnen die verschie-
denen Angebote dieser Einrichtungen ebenfalls zur Verfügung, z.B. Ihren
                                                                                      Ostbelgiens
Lebenslauf zu hinterlegen, automatisch über Stellenangebote informiert zu
werden, ...
                                                                                      aus?
Die verschiedenen Arbeitsämter in Belgien:

In der Wallonie:          In Brüssel:              In Flandern:
Le Forem                  Actiris                  VDAB
www.leforem.be            www.actiris.be           www.vdab.be

Arbeitsuche im Grenzgebiet
Natürlich können Sie auch den Arbeitsmarkt in Deutschland nutzen. Das
Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft und die Arbeitsagentur             Service
Aachen-Düren bieten in Kelmis einen gemeinsamen Service für grenzüber-           Grenzüberschreitende
schreitende Arbeitsvermittlung für Arbeitsuchende und Arbeitgeber an             Arbeitsvermittlung
(SGA).
                                                                                 Kontakt:
Dieser Dienst begleitet Arbeitsuchende bei der Suche nach einer passen-
                                                                                 Maxstraße 9-11 - 4721 Kelmis
den Arbeitsstelle im Nachbarland und unterstützt Arbeitgeber bei der Suche
                                                                                 Tel. 087 820 860 - sga@adg.be
nach geeignetem Personal jenseits der Grenze.
                                                                                 Der SGA ist jeden Donnerstag
                                                                                 in Kelmis auf Termin zugänglich.

                    Zusätzliche Infos zu Arbeitsstellen im Grenzgebiet finden Sie auf der Webseite des Netz-
                    werks EURES Maas-Rhein. Außerdem können Sie direkt bei öffentlichen oder privaten Ar-
                    beitsvermittlern im Ausland nach einer geeigneten Arbeitsstelle suchen (z.B. Bundesagen-
                    tur für Arbeit in Deutschland, ADEM in Luxemburg,...).

Europaweite Jobsuche
                                                Ein Job im Ausland oder ein Auslandspraktikum
                                                kann eine interessante Berufs- und Lebenserfah-
                                                rung sein. Für alle, die einen Job irgendwo in
                                                Europa suchen, gibt es eine Internet-Plattform
                                                der Europäischen Union: das EURES-Portal. Das
                                                Portal bietet einen schnellen Zugriff auf Stellenangebote aus
                                                30 europäischen Ländern. Darüber hinaus finden Sie dort eine
                                                Vielzahl an Informationen und Tipps zur beruflichen Mobilität
                                                in Europa. Nachdem Sie sich kostenlos registriert haben, kön-
                                                nen Sie Ihren Lebenslauf online erstellen und den im Portal
                                                registrierten Betrieben zugänglich machen.

                                                        https://ec.europa.eu/eures/public/index_de

                                                                                                                    5 5
SCHOOL'S OUT! Infos für Schulabgänger
Wie bewerbe ich                                 Sie möchten sich um eine Stelle bewerben, wissen aber nicht ge-
                                                nau, wie Sie vorgehen sollen? Vor Ihrer Bewerbung sollten Sie

mich richtig?                                   drei wichtige Fragen geklärt haben:

                                                ● Welche Kompetenzen habe ich?
                                                ● Welche Berufe/Berufsbilder interessieren mich?
                                                ● Was ist mir wichtig?
                                                Die Bewerbungsunterlagen umfassen:
                                                - das Bewerbungsschreiben,
                                                - den Lebenslauf,
                                                - Kopien Ihrer Zeugnisse, Diplome, usw.

                                                Der Lebenslauf
                                                Der Lebenslauf ist das Kernstück der eigentlichen Bewerbung und
                                                informiert lückenlos über Ihren schulischen und beruflichen Wer-
                                                degang. Im Lebenslauf können Sie zudem besondere Kompeten-
                                                zen, Qualifikationen und Berufserfahrungen hervorheben, die für
                                                die ausgeschriebene Arbeitsstelle von Bedeutung sein könnten.
                                                Durch einen ausführlichen Lebenslauf können Sie sich von ande-
                                                ren Mitbewerbern abheben und das Interesse potentieller Arbeit-
                                                geber wecken, sodass sie Ihre Bewerbung annehmen und Sie zu
                                                einem Vorstellungsgespräch einladen.
                                                Der Lebenslauf sollte folgende Anforderungen erfüllen:
                                                          > logischer Aufbau
                                                          > klare Struktur in gegenchronologischer Reihenfolge
                                                          > korrekte Angaben
                                                          > eine oder maximal zwei Seiten lang
                                                          > frei von Rechtschreibfehlern
                                                          > weißes, hochwertiges Papier
                                                          > keine Abkürzungen
                                                          > klassische Schriftart (z.B. Arial, Times,...)
                                                          > Schriftgröße: 11-12 Punkt

                                                Das Bewerbungsschreiben (Motivationsbrief)
                                                Wie beim Aufstellen des Lebenslaufs sind auch beim Verfassen
                                                des Bewerbungsschreibens gewisse Regeln in Bezug auf Form,
    Unsere Broschüre „Leitfaden zur Be-         Stil und Inhalt zu beachten.
    werbung“ enthält zahlreiche Tipps           Im Bewerbungsschreiben sollten Sie Ihre Motivation deutlich
    und Beispiele. Sie ist in unseren Dienst-   machen, ein klares Profil aufzeigen und Ihre beruflichen Zielvor-
    stellen erhältlich oder als Download        stellungen angeben.
    auf unserer Webseite verfügbar:
                                                Idealerweise sollten Bewerbungsschreiben und Lebenslauf an
                                                den jeweiligen potentiellen Arbeitgeber - beziehungsweise an
            www.adg.be/bewerbung                das jeweilige Stellenangebot - angepasst werden.

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Das Vorstellungsgespräch
Eine Einladung zum Vorstellungsgespräch ist ein erster Erfolg,
denn sie zeigt, dass Ihre Bewerbung einen guten Eindruck hinter-
lassen hat.
Nun sollten Sie sich sorgfältig auf das Vorstellungsgespräch vor-
bereiten. Informieren Sie sich über den Betrieb und die ange-
botene Stelle, sowie über die Aufgaben, die Sie dort erwarten
könnten. Bereiten Sie sich Antworten auf Fragen vor, die der po-
tentielle Arbeitgeber Ihnen stellen könnte und überlegen Sie sich
Fragen, die Sie während des Vorstellungsgesprächs stellen kön-
nen, um Ihr Interesse an der Arbeitsstelle zu zeigen. Denken Sie
dabei daran, dass es sich beim Vorstellungsgespräch um einen
Dialog handelt.
Gründliche Vorbereitung ist der Schlüssel zum Erfolg. Das gilt
sowohl für Ihre Bewerbungsunterlagen, die Wahl Ihrer Kleidung
und die Planung der Anfahrt.
Ihr Verhalten während des Gesprächs spielt ebenfalls eine wich-
tige Rolle. Wir empfehlen: eine natürliche Haltung, freundliche
Mimik, ohne heftiges Gestikulieren. Außerdem kommt es darauf
an, dass Sie verständlich argumentieren, aufmerksam zuhören,
ausführlich auf Fragen eingehen und selbst auch Fragen stellen.
Übliche Fragen im Vorstellungsgespräch sind: Begründung der
Studienwahl, beruflicher Werdegang, Gründe für die Bewer-
bung, berufliche Erwartungen, allgemeine Interessen.

Finanzielle Beihilfen für Arbeitgeber bei der Einstellung
Einstellungen sind für den Arbeitgeber mit zusätzlichen Lohnkosten verbunden. Neben dem eigentli-
chen Lohn muss er auch die Lohnnebenkosten, sprich die Soziallasten, zahlen.
Damit diese Lohnkosten für den Arbeitgeber kein Hindernis bei der Einstellung eines Arbeitnehmers
darstellen, gewähren der belgische Föderalstaat oder die Regionen und Gemeinschaften in gewissen Si-
tuationen eine Reduzierung der Soziallasten für Arbeitgeber in Belgien. Es kann bei einem Bewerbungs-
gespräch vorteilhaft sein, auf diese Beihilfen hinzuweisen, um so Ihre Chancen zu erhöhen.
Informieren Sie sich, ob Sie für bestimmte Beihilfen in Frage kommen. Weisen Sie beim Bewerbungs-
gespräch darauf hin, dass genauere Informationen bei der Betriebsberatung des Arbeitsamtes erhältlich
sind. In Belgien gibt es eine ganze Reihe von öffentlichen Maßnahmen, die dazu dienen, die Beschäfti-
gung zu fördern.

Zu diesen Maßnahmen gehören zum Beispiel:
Beihilfe für erste Einstellungen
Bei der Einstellung der ersten sechs Arbeitnehmer wird dem Arbeitgeber eine Reduzierung der Basisbei-
träge zur Sozialen Sicherheit gewährt.

Beschäftigungsförderung AktiF und AktiF Plus
Durch die AktiF- oder AktiF Plus-Zuschüsse werden Arbeitgeber finanziell
unterstützt, wenn sie Personen einstellen, die auf dem Arbeitsmarkt be-
nachteiligt sind. Weitere Infos dazu unter: www.adg.be/aktif

Andere finanzielle Beihilfen                                                              www.adg.be
Verschiedene Maßnahmen dienen dazu, Arbeitsuchende in den Arbeits-                        > Arbeitgeber
markt einzugliedern. Wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind, profitiert der                > Beratung & Beihilfen
Arbeitgeber von einer Ermäßigung der Lohnkosten.                                          > Beihilfen

                                                                                                               7
SCHOOL'S OUT! Infos für Schulabgänger
...und wenn                             Die Arbeitsberatung

ich nicht direkt                        Manchmal ist eine direkte Vermittlung nicht möglich: Sie haben vielleicht
                                        nicht das gesuchte Profil, Ihre Qualifizierung ist unzureichend oder gesund-

einen Job                               heitliche, familiäre oder soziale Probleme erschweren die Stellensuche.
                                        In solchen Fällen bietet das Arbeitsamt unterstützende Maßnahmen an.

finde?                                  Nach Ihrer Eintragung als Arbeitsuchender beim Arbeitsamt der Deutsch-
                                        sprachigen Gemeinschaft wird Ihnen ein persönlicher Berater zugewiesen.
                                        Kommt eine Vermittlung nicht auf Anhieb zustande, hilft Ihnen Ihr Arbeits-
                                        berater weiter. In einem persönlichen Gespräch werden alle Fragen geklärt,
                                        die im Hinblick auf Ihre Vermittlung wichtig sind.
                                        Dabei geht es um Ihre beruflichen Ziele und Erwartungen, Ihre Qualifika-
                                        tionen, Kompetenzen, Eignung, aber auch um etwaige Vermittlungshemm-
                                        nisse. Diese Beratung dient dazu, Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu er-
                                        höhen. Wenn nötig, wird ein Aktionsplan erstellt, dessen Ziele und Inhalte
                                        in einem Vertrag schriftlich festgehalten werden.

    Aus- und Weiterbildung beim Arbeitsamt
    Das Arbeitsamt ist Ihr Ansprechpartner, wenn Sie sich aus- oder weiterbilden möchten, um Ihre Chan-
    cen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Voraussetzung für eine Teilnahme an einer Ausbildung ist ein
    vorheriges Gespräch mit Ihrem Arbeitsberater, um Ihre Motivation, Qualifikation und Ihre Erwartungen
    zu klären. Anschließend können Sie einen Ausbildungsantrag stellen und einen Ausbildungsvertrag ab-
    schließen. Das Arbeitsamt bietet mehrere Arten von Maßnahmen an: berufliche Qualifizierungen, indivi-
    duelle Ausbildungen im Unternehmen, Praktika sowie Maßnahmen zur beruflichen Integration.

    Die Berufsbildungszentren des Arbeitsamtes
    Das Arbeitsamt verfügt über eigene Ausbildungszentren in Eupen und St. Vith in den Bereichen Büro-
    berufe, Baufach und Reinigungstechniken.

    Die individuelle Berufsausbildung im Unternehmen (IBU)
    Wenn ein Arbeitgeber für eine bestimmte Stelle keine geeignete Arbeitskraft findet und eine Person aus-
    bilden möchte, kann er beim Arbeitsamt eine individuelle Berufsausbildung (IBU) beantragen.

    Ausbildungen in Partnerschaft mit anderen Anbietern
    Das Arbeitsamt kooperiert mit verschiedenen, anerkannten Ausbildungsträgern im In- und Ausland.

            www.adg.be/qualifizierung

    Die Berufsorientierung
    Die Berufsberater des Arbeitsamtes bieten Jugendlichen
    und Erwachsenen verschiedene Dienstleistungen rund um
    die Themen Berufswahl und berufliche (Neu)Orientierung
    an. Sie helfen Ihnen bei der Suche nach einem geeigneten
    Berufsziel, einer Ausbildung oder einem Studium.

    > Informationen zu Ausbildung, Studium und Beruf
    > Berufs- und Ausbildungsberatung in Einzelgesprächen
    > Psychologische und medizinische Dienstleistungen
    > Sprachen- und Kompetenztests

            berufsorientierung@adg.be

8
SCHOOL'S OUT! Infos für Schulabgänger
Sie haben noch nie in einem beruflichen Umfeld gearbeitet? Oder
        nur sporadisch? Sie besitzen kein höheres Diplom als das Abitur?           Wie kann ich
        Das sogenannte Einstiegspraktikum bietet arbeitsuchenden
        Schulabgängern die Möglichkeit, berufliche Erfahrungen in ei-
                                                                                   die Arbeitswelt
        nem reellen Arbeitsumfeld zu sammeln und so ihre Chancen auf
        dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Es handelt sich dabei um ein
                                                                                   kennenlernen?
        Vollzeitpraktikum, das mit einer Ausbildung verbunden werden
        kann. Die Dauer beträgt zwischen drei und sechs Monaten. Das
        Praktikum kann frühestens ab dem vierten Monat der Berufsein-
        gliederungszeit begonnen werden.
        Der Praktikumsvertrag wird zwischen dem Praktikumsgeber, dem
        Arbeitsamt und dem Praktikanten abgeschlossen. Die Praktikan-              www.adg.be
        ten erhalten eine Unterstützung vom Landesamt für Arbeitsbe-
                                                                                   > Sonstige Infos
        schaffung (LfA/ONEM) und eine zusätzliche monatliche Prämie                > Mediencenter > Infoblätter
        vom Arbeitgeber.                                                           > 11_Info_ASu_Einstiegspraktikum

Habe ich                           Wenn ein Arbeitnehmer seine Arbeit verliert, hat er Anspruch auf Arbeits-
                                   losengeld. Schulabgänger können auch eine finanzielle Unterstützung be-
Anrecht                            antragen, die sogenannte Berufseingliederungszulage. Vor Einreichen des
                                   Antrags auf die Berufseingliederungszulage müssen Schulabgänger eine War-
auf Arbeits-                       tefrist von einem Jahr einhalten (Berufseingliederungszeit).

losengeld?                         Die Berufseingliederungszeit beginnt:
                                   >   falls Sie das Studium oder die Lehre im Juni beendet haben: sofort nach
                                       der Eintragung als Arbeitsuchender, frühestens am 01. August (wenn
                                       man sich bis zum 09. August einschließlich einträgt, läuft die Berufsein-
                                       gliederungszeit automatisch ab dem 01. August, ansonsten beginnt sie
                                       erst mit dem Tag der Eintragung)
                                   >   falls Sie das Studium oder die Ausbildung abgebrochen haben: am Tag
                                       Ihrer Eintragung

Die Dauer der Berufseingliederungszeit beträgt in der Regel 310 Arbeitstage (Sonntage ausgeschlossen). Einige
Umstände können zu einer Verkürzung oder Verlängerung dieses Zeitraums führen. Die Entscheidung über die
Gewährung der Berufseingliederungszulage trifft das Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA/ONEM).

                                                                                                                      9
SCHOOL'S OUT! Infos für Schulabgänger
Der Anspruch auf Berufseingliederungszulage ist an folgende Bedingungen geknüpft:
     >   Sie müssen als Arbeitsuchender beim Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingetragen sein;
     >    Sie unterliegen nicht mehr der Schulpflicht, Sie sind nicht jünger als 18 und nicht älter als 25 Jahre
         (Ausnahmen möglich);
     >   Sie haben bestimmte Studien/Lehren in Belgien oder im Ausland beendet und bestanden (Ausnah-
         men möglich):
         Schulabgänger unter 21 Jahren müssen mindestens die Oberstufe des Sekundarunterrichts oder eine
         duale Ausbildung erfolgreich beendet haben. Ohne entsprechendes Diplom können Sie keine Berufs-
         eingliederungszulage erhalten bis Sie 21 Jahre alt sind.
         Schulabgänger über 21 Jahre müssen mindestens die Oberstufe des allgemeinbildenden Sekundarun-
         terrichts, das dritte Jahr des technischen, berufsbildenden oder künstlerischen Sekundarunterrichts,
         den Teilzeitunterricht, bestimmte Formen des berufsbildenden Fördersekundarunterrichts, eine Lehre
         oder bestimmte Studien oder Ausbildungen im In- oder Ausland beendet haben. „Beendet haben“
         heißt, dass Sie das vollständige Schuljahr beendet haben und die erforderlichen Arbeiten und Prüfun-
         gen absolviert haben müssen. Dies gilt auch, wenn Sie das Jahr nicht bestanden haben.
         Wenn Sie eine Lehre beendet bzw. bestanden haben, kann dies zu einer Verkürzung der Berufsein-
         gliederungszeit führen. Bei einer bestandenen Lehre entfällt die Wartefrist in der Regel komplett und
         Sie haben sofort Anrecht auf Berufseingliederungszulage. Wenn Sie die Lehre beendet, aber nicht be-
         standen haben, wird die Wartefrist auf 6 Monate verkürzt.
     >   Sie absolvieren kein Vollzeitstudium mehr;
     >   Sie stehen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und bemühen sich aktiv um Arbeit. Ihre Suchbemühun-
         gen werden regelmäßig vom Kontrolldienst des Arbeitsamts überprüft und bewertet. Um Anspruch
         auf Berufseingliederungszulage zu haben, müssen Sie zwei positive Bewertungen seitens des Kon-
         trolldienstes erhalten haben.

 Was geschieht                                 Wenn Sie am Ende der Berufseingliederungszeit noch keine Ar-
                                               beit gefunden haben, müssen Sie Ihre Eintragung als Arbeitsu-
 am Ende der Berufs-                           chender beim Arbeitsamt erneuern. Dies gilt auch, wenn Sie nur
                                               einer Teilzeitbeschäftigung oder einem anerkannten Praktikum

 eingliederungszeit?                           nachgehen. Erst danach können Sie die Berufseingliederungszu-
                                               lage bei einer Zahlstelle Ihrer Wahl beantragen.
                                               Die Berufseingliederungszulage können Sie bei einer Zahlstelle
                                               beantragen, indem Sie das Formular C109/36 ausfüllen. Mit Zahl-
                                               stelle ist eine Gewerkschaft gemeint, oder - falls Sie keiner Ge-
                                               werkschaft angeschlossen sind - die unabhängige Zahlstelle HfA/
                                               CAPAC (Hilfszahlstelle für Arbeitslosenunterstützung).
                                               Das Formular für den Antrag auf Berufseingliederungsgeld ist bei
                                               den Zahlstellen erhältlich oder auf der Webseite des LfA/Onem
                                               unter der Rubrik „Dokumentation“ > „Formulare-Bescheinigun-
                                               gen“.

                                               Als Nachweis Ihres Studiums/Ausbildung fügen Sie dem Formular
                                               die erforderlichen Belege bei (entweder die Formulare C109/36-
                                               Studiennachweis, C109/36-Anhang oder eine Kopie Ihres Dip-
                                               loms). Über die Bewertungen Ihrer aktiven Suchbemühungen
                                               wurden die Zahlstellen bereits von uns informiert.
                                               Die Zahlstelle leitet Ihre Akte an das LfA/ONEM (Landesamt für
                                               Arbeitsbeschaffung) weiter, welches darüber entscheidet, ob Sie
                                               Anspruch auf Berufseingliederungszulage haben. Die Zahlung
                                               der Berufseingliederungszulage wird von Ihrer Zahlstelle getätigt.

     Die Kontaktdaten der Zahlstellen befinden sich auf S. 19 der Broschüre und unter: www.adg.be > Arbeit-
     suchende > Eintragung beim Arbeitsamt > Ihre Eintragung als Arbeitsuchender > Zahlstellen

10
Sie sollten uns während der Berufseingliederungszeit benachrichtigen, wenn Sie

                                                                                  !
       - eine Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung aufgenommen haben;
       - eine Tätigkeit als Selbstständiger aufgenommen haben;
       - eine Beschäftigung im Ausland annehmen;
       - arbeitsunfähig sind (Krankenhausaufenthalt, Unfall usw.);
       - ein Praktikum im Ausland absolvieren*;
       - ein Vollzeitstudium aufnehmen*;
       - einen längeren Auslandsaufenthalt planen*
       oder wenn Ihr Beschäftigungsverhältnis endet.

* Informieren Sie sich vorher beim LfA/ONEM oder bei der Zahlstelle, da diese Situationen Auswirkungen auf die Berufseingliede-
rungszeit haben können. Wir empfehlen Ihnen, dies auch dem Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft mitzuteilen (Fach-
bereich Familie und Soziales - Tel. +32 (0)87 789 920 - familienleistungen@dgov.be).

Auswirkung von Studentenjobs auf die Berufseingliederungszeit
Sollten Sie nach Beendigung Ihres Studiums als Student arbeiten, zählt die Arbeit während den Monaten August
und September mit zur Berufseingliederungszeit. Ein Studentenjob während des Studiums, d.h. bis zum 31. Juli,
wird nicht berücksichtigt.
Eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung während der Berufseingliederungszeit hat keinen Einfluss auf
deren Dauer. Beachten Sie jedoch, dass Sie Ihre Eintragung als Arbeitsuchender danach erneuern müssen, wenn
die Beschäftigung ununterbrochen länger als 28 Tage gedauert hat. Ansonsten wird Ihre Eintragung und somit
auch die Berufseingliederungszeit unterbrochen.

        www.lfa.be
        > Dokumentation > Infoblätter Arbeitnehmer
        > Infoblatt T35 „Haben Sie Recht auf Leistungen nach dem Studium?“ und
        > Infoblatt T37 „Wieviel beträgt Ihre Unterstützung nach einem Studium?“
        > Bürger/Onlinedienste > Berechnung der Berufseingliederungszeit

                                                                                                                                  11
Erhalte ich noch
     Kindergeld?

     Sie - beziehungsweise Ihre Eltern - erhalten Kindergeld, solange Sie jünger als 25 Jahre alt sind, be-
     stimmten Unterrichten oder Ausbildungen folgen (Sekundarschule, Hochschule, Lehre,…) und nicht
     erwerbstätig sind. Wenn Sie als erwerbstätig gelten, haben Sie kein Anrecht mehr auf Kindergeld.

                   „Ein Kind gilt als erwerbstätig, wenn es während eines Quartals mehr als 175 Stunden ei-
                   ner gewinnbringenden Tätigkeit unter Arbeitsvertrag oder als Selbstständiger nachgeht.“
                   Quelle: Familienportal des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft

     Ein Studentenjob hat keinen Einfluss auf das Anrecht auf Kindergeld.
     Informieren Sie sich auf jeden Fall beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft über den
     genauen Betrag und generell darüber, ob Ihre persönliche Situation eine Auswirkung auf die Zahlung
     des Kindergeldes hat.

                                                           Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft
                                                           Fachbereich Familie und Soziales
            www.ostbelgienfamilie.be                       Kaperberg 6 - 4700 Eupen - Tel. +32 (0)87 789 920
            > Kindergeld                                   familienleistungen@dgov.be

     Und meine                                          Sie bleiben für die Dauer der Berufseingliederungszeit bei der Kran-
                                                        kenkasse Ihrer Eltern versichert, unter der Voraussetzung, dass Sie

     Krankenkasse?                                      ordnungsgemäß beim Arbeitsamt eingetragen sind.

                                                        In folgenden Fällen müssen Sie selbst für Ihre Krankenversiche-
                                                        rung sorgen:

                                                        > wenn Sie über 25 Jahre alt sind;
                                                        > wenn Sie eine Arbeit gefunden haben;
                                                        > wenn die Berufseingliederungszeit abgelaufen ist.

12
Kontrolle der aktiven Suchbemühungen um Arbeit

         Der Kontrolldienst des Arbeitsamtes kontrolliert und bewertet Ihre aktiven Suchbemühungen um Ar-
         beit. Während der Berufseingliederungszeit sind zwei Bewertungsgespräche vorgesehen.
         Das erste Bewertungsgespräch wird ab dem fünften Monat der Berufseingliederungszeit stattfinden.
         Diese Bewertung betrifft Ihre aktiven Suchbemühungen auf dem Arbeitsmarkt seit Beginn Ihrer Eintra-
         gung als Arbeitsuchender.
         Das zweite Bewertungsgespräch findet ab dem 10. Monat Ihrer Berufseingliederungszeit statt. Diese
         Bewertung bezieht sich auf Ihre aktiven Suchbemühungen seit dem ersten Bewertungsgespräch.
         Sie werden in jedem Falle zu einem zweiten Bewertungsgespräch vorgeladen, auch wenn die erste Be-
         wertung negativ ausgefallen ist. Im Falle einer negativen Bewertung wird ein weiteres Bewertungsge-
         spräch stattfinden. Dieses muss der Arbeitsuchende selbst beim Kontrolldienst anfragen.
         Es ist wichtig, zu den Bewertungsgesprächen zu erscheinen. Unentschuldigte oder unannehmbare Ab-
         wesenheiten können eine negative Bewertung zur Folge haben.

         Erst wenn Sie zwei positive Bewertungen erhalten haben, können Sie die Berufseingliederungszulage
         beantragen.

Sich aktiv um Arbeit bemühen bedeutet, dass Sie dem Arbeitsmarkt effektiv
zur Verfügung stehen, von sich aus aktiv eine Arbeitsstelle suchen und dabei
                                                                                  Was sind
regelmäßig und abwechslungsreich vorgehen.
                                                                                  aktive Such-
Wir empfehlen Ihnen daher:
> in der Presse und im Internet nach Stellenangeboten zu ­suchen (und dies        bemühungen?
   nicht nur vor Ort, sondern belgienweit oder im benachbarten Ausland)
   und sich auf passende Stellen zu bewerben;
> sich bei verschiedenen Arbeitgebern spontan zu bewerben;
> sich bei unterschiedlichen Zeitarbeitsfirmen und Online-Jobbörsen ein-
   zutragen und dort nach passenden Stellenangeboten zu suchen.

Zur Dokumentation Ihrer aktiven Arbeitsuche sollten Sie diese Suchbemü-
hungen schriftlich festhalten, z.B. Stellenangebote, auf die Sie sich bewor-
ben haben, die Eintragungsbestätigungen der verschiedenen Zeitarbeitsfir-
men, usw.
Dazu können Sie die „Tabelle: Meine Arbeitsplatzsuche“ auf der Webseite               www.adg.be
des Arbeitsamtes herunterladen und ausfüllen (unter der Rubrik „Sonstige
                                                                                      > Arbeitsuchende
Infos“ > Mediencenter > Infoblätter).                                                 > Eintragung beim Arbeitsamt
                                                                                      > Schulabgänger
Wirken Sie aktiv am gemeinsam mit Ihrem Arbeitsberater aufgestellten Ak-              > Berufseingliederungszeit
tionsplan mit.

                                                                                                                     13
Résumé des informations les plus importantes

     Lʼinscription comme demandeur dʼemploi
     L’inscription à l’Arbeitsamt est une étape importante de votre recherche d’emploi. Cette inscription comme
     demandeur d’emploi ouvre le droit aux prestations sociales (assurance maladie, allocations d’insertion pro-
     fessionnelle, ...).

     Vous devez vous inscrire en tant que demandeur d�emploi auprès de l�Arbeitsamt afin que
     > nous puissions vous soutenir dans votre recherche d�emploi ou de formation, et vous proposer des offres
       d’emploi qui vous conviennent ;
     > vous ayez droit à l’allocation d�insertion professionnelle (une forme particulière d’allocation de chômage)
       après une période de plusieurs mois de stage d’insertion professionnelle et sous certaines conditions ;
     > vous puissiez bénéficier d�aides à l’emploi (AktiF ou AktiF Plus) sous certaines conditions.
     Tous nos services pour les demandeurs d’emploi sont totalement gratuits.

                                                    Comment s’
                                                            s’inscrire ?
                                                             Vous trouvez toutes les informations
                                                             sur les modalités d’
                                                                               d’inscription sur notre
                                                             site web

                                                             www.adg.be/fin-de-scolarite

     Comment trouver un job ?
     Les données que vous nous avez fournies lors de l’inscription sont encodées dans notre système informatique et
     sont ainsi à la disposition de nos services de placement. Afin de tenir votre dossier à jour, vous devez nous com-
     muniquer tout changement de votre situation personnelle qui peut avoir un impact sur votre recherche d�emploi
     (adresse, état civil,...). Vous avez la possibilité de le faire personnellement, par téléphone ou par courriel à
     info@adg.be.
     Nous vous conseillons d’entamer activement votre recherche d’emploi. Vous trouverez des offres d’emploi chez
     nous, mais aussi dans les journaux et sur Internet. Les candidatures spontanées sont elles aussi prometteuses.

     Sur www.adg.be/offres vous trouverez toutes les offres communiquées à l’Arbeitsamt, aussi bien celles des ent-
     reprises et organisations en Communauté germanophone que celles des entreprises et organisations établies
     dans les communes avoisinantes belges et étrangères.
     Si vous n’avez pas accès à Internet, vous pouvez vous rendre à l’espace ouvert (Treffpunkt interActif) dans nos
     sites à St-Vith ou La Calamine. Vous y avez accès à tous les instruments pour effectuer une recherche autonome
     : des offres actuelles, des journaux, un logiciel de traitement de texte, un téléphone, une imprimante, etc. En
     raison des dégâts causés par les inondations et des travaux de rénovation encore en cours, nous ne pouvons
     malheureusement pas vous proposer ce service actuellement à Eupen.
     Postulez aussi dans les autres régions de Belgique. Sur Internet, vous pouvez consulter les offres d’emploi des
     autres Services publics de l’Emploi belges ainsi que celles des agences d’intérim. Cette démarche vous permettra
     de recevoir des offres d’emploi et de poster votre CV en ligne sur les sites de ces organismes. En plus, vous avez la
     possibilité de vous inscrire gratuitement et sans obligation auprès des autres Services publics de l’Emploi.

     Les Services publics de l’Emploi en Belgique :

                   En Wallonie :                            En Flandre :                                  A Bruxelles :
                   Le Forem                                 VDAB                                          Actiris
                   www.leforem.be                           www.vdab.be                                   www.actiris.be

14
Vous préférez travailler à l’étranger ?
                        Un stage à l’étranger et la connaissance des langues constituent des atouts supplémen-
                        taires indéniables.
                        En tant que citoyen d’un pays appartenant à l’Espace Economique Européen, vous ne
                        devez pas être en possession d’un permis de travail pour travailler dans un de ces pays.
                        Le service EURES de l’Union Européenne propose sur son site https://ec.europa.eu/eu-
                        res/public/index_fr des informations sur les emplois vacants dans 30 pays européens.

          Des aides financières spécifiques sont destinées à encourager les         Y-a-t‘il des avantages
          entreprises à vous engager. La Belgique dispose de toute une sé-
          rie de mesures publiques visant à promouvoir l’emploi.                    financiers pour
          Utilisez les incitants financiers comme argument supplémentaire
                                                                                    lʼemployeur ?
          pour convaincre les employeurs.
          Renseignez-vous à l’avance pour savoir si vous êtes éligible à
          l’aide.
          Précisez également au cours de l’entretien que des informations
          plus détaillées sont disponibles auprès de l’Arbeitsamt.

          Ces mesures comprennent, par exemple :

          Réduction ONSS pour premiers engagements
          Lors de l’embauche des six premiers salariés, l’employeur bénéfi-
          cie d’une réduction des cotisations sociales de base.

          Promotion de l’emploi AktiF et AktiF Plus
          Les subventions AktiF ou AktiF Plus apportent un soutien finan-
          cier aux employeurs qui recrutent des personnes défavorisées
          sur le marché du travail.

          Autres aides financières
          Diverses mesures sont prises pour intégrer les demandeurs
          d’emploi sur le marché du travail. Si vous remplissez certaines
          conditions, l’employeur qui vous embauche bénéficiera d’une ré-
          duction des coûts salariaux.

Et si je ne trouve pas directement un emploi ?

Parfois, on ne trouve pas directement l’emploi de ses rêves. Les raisons peuvent être multiples : profil inadéquat,
qualification insuffisante, problèmes familiaux ou sociaux, etc.
Les services de l’Arbeitsamt tels que le service d’accompagnement demandeurs d’emploi, de l’orientation pro-
fessionnelle ou de la formation professionnelle peuvent vous venir en aide selon vos besoins.

                                                                                                                      15
Comment m’initier                       Vous n’avez pas encore travaillé dans un milieu professionnel ?
                                             Ou seulement de manière ponctuelle ?
     au monde du travail ?
                                             Le stage de transition vous offre cette possibilité et vous permet
                                             d’améliorer vos chances sur le marché de l’emploi. Ce stage de
                                             transition peut être effectué à partir du quatrième mois du stage
                                             d’insertion professionnelle et ceci pour une durée de trois à six
                                             mois.
                                             Pour plus de détails, nous vous proposons de consulter la feuille
                                             info « 11_Info Demandeurs d‘emploi_Le stage de transition »
                                             dans l’espace média du site web de l’Arbeitsamt.

     Stage d’insertion professionnelle, organismes de paiement,
     ONEM, c’est quoi ?
     Comme indiqué ci-dessus, l’inscription comme demandeur d’emploi ouvre le droit à des prestations sociales,
     telles que les allocations d’insertion professionnelle.
     Pour avoir droit à ces allocations d’insertion, vous devez être âgé de moins de 25 ans et avoir terminé vos études
     ou apprentissages (c.-à-d. avoir terminé les cours, avoir accompli tous les stages et travaux pratiques et s’être
     présenté aux examens, même si vous ne les avez pas réussis).
     Les jeunes de moins de 21 ans doivent avoir terminé avec succès au moins le deuxième cycle de l’enseignement
     secondaire ou une formation en alternance (par ex. un apprentissage). Cela signifie que vous n’avez pas le droit
     de bénéficier d’une allocation d’insertion professionnelle avant l’âge de 21 ans sans diplôme approprié.
     En plus, vous devez effectuer un stage d’insertion professionnelle. Ce stage correspond à la période d’une du-
     rée de douze mois après la fin de vos études avant d’avoir droit à des allocations. Elle débute à la date de votre
     inscription comme demandeur d’emploi (au plus tôt le 1er août pour ceux qui ont terminé leurs études en juin).
     En principe, la prestation d’un travail d’étudiant durant ou après les études n’a pas d’effet sur la durée du stage
     d’insertion.
     Pendant le stage d’insertion, le service de contrôle de l’Arbeitsamt contrôle si vous recherchez activement un
     emploi. Pour avoir droit aux allocations d’insertion, vous devez obtenir deux évaluations positives liées à votre
     comportement de recherche.

     Après le stage d’insertion et sous condition d‘avoir obtenu deux évaluations positives, vous pouvez introduire vo-
     tre demande d’allocations d’insertion professionnelle auprès d’un organisme de paiement. Ce dernier constitue
                                                                     votre dossier et le transmet à l‘ONEM qui décide,
                                                                     si vous avez droit aux allocations d’insertion.
                                                                     Après cette décision, le paiement est effectué
                                                                     par votre organisme de paiement. En général,
                                                                     les syndicats exercent la fonction d’organisme de
                                                                     paiement, mais il existe aussi une caisse indépen-
                                                                     dante, la Capac.

                                                                     Vous trouverez les coordonnées des organismes
                                                                     de paiement à la page 19 de cette brochure ou
                                                                     sur notre site web :

                                                                             www.adg.be
                                                                            > Demandeurs d’emploi
                                                                            > Inscription
                                                                            > Votre inscription comme demandeur
                                                                              d‘emploi
                                                                            > Organismes de paiement

16
Vos droits et obligations pendant le stage d’insertion professionnelle
Pendant le stage d’insertion professionnelle, vous devez être inscrit comme demandeur d’emploi et être disponi-
ble pour le marché de l’emploi. Vous devez rechercher activement un emploi.

Nous vous recommandons de :
 >    consulter régulièrement les offres d’emploi de la presse régionale et locale et le « Jobportal » de l’ Arbeitsamt ;
 >    poser spontanément votre candidature auprès d’employeurs potentiels ;
 >    vous inscrire auprès de bureaux de recrutement ou auprès d’agences d’intérim ;
 >    conserver des preuves écrites de vos démarches de recherche d’emploi, c.à.d.
         - remplir correctement un tableau synthétique de vos démarches de recherche
         - joindre toutes les lettres de candidature ainsi qu’un CV actuel
         - conserver les coupures de presse auxquelles vous avez réagi et la réponse reçue
         - conserver l’attestation d’inscription auprès des différentes agences d’intérim
 >    accepter tout emploi convenable et toutes formations qui vous sont proposées par l‘Arbeitsamt ;
 >    collaborer activement au plan d’action, élaboré avec votre conseiller emploi ;
 >    répondre aux convocations et réagir aux offres de l’Arbeitsamt. Si vous ne pouvez pas vous présenter à
      l’Arbeitsamt ou chez un employeur, informez votre personne de contact afin de fixer une nouvelle date.

Comment se déroulent les évaluations effectuées par le service contrôle
de l’Arbeitsamt ?
Le premier entretien d’évaluation de vos démarches actives de recherche d’emploi aura lieu à partir du cinquième
mois de votre stage d’insertion professionnelle. Cette évaluation portera sur les efforts que vous avez fournis pen-
dant la période qui prend cours à partir de votre inscription comme demandeur d’emploi.
Le 2ème entretien d’évaluation de vos démarches actives de recherche aura lieu à partir du 10ème mois de votre
stage d’insertion professionnelle. Cette évaluation portera sur les efforts fournis depuis la première évaluation.
Vous serez convoqué pour cette deuxième évaluation, même si la première évaluation était négative.
En cas d’évaluation négative, vous devez demander auprès du service contrôle d’organiser une nouvelle évaluation.
Veillez aussi à nous communiquer toute modification concernant votre situation personnelle, notamment lorsque :
  >    vous avez trouvé un emploi ou votre contrat de travail prend fin
  >    vous envisagez d’exercer un travail comme indépendant ou de travailler à l’étranger
  >    vous êtes en incapacité de travail (hospitalisation, accident etc.)
  >    vous envisagez de suivre un stage à l’étranger
  >    vous entamez des études de plein exercice

        À la fin de votre stage d’insertion professionnelle, si vous n‘avez pas trouvé         Comment introduire
        d’emploi ou si vous travaillez à temps partiel, vous devez renouveler votre
        inscription à l’Arbeitsamt. Vous disposez d’un délai d’un mois avant la fin du         la demande
        stage d’insertion pour le faire. Après avoir effectué cette démarche, vous             d’allocations ?
        pourrez introduire votre demande d’allocations auprès d’un organisme de
        paiement.
        Outre l’attestation d’inscription que vous avez reçue lors de votre inscrip-
        tion, vous devez remettre à l‘organisme de paiement le formulaire C109/36,
        auquel vous joignez les annexes nécessaires. Vous avez la possibilité de télé-
        charger ces formulaires sur www.onem.be ou de les obtenir auprès de votre
        organisme de paiement.
        Consultez le site www.onem.be pour trouver des informations détaillées
        concernant les allocations d’insertion professionnelle, le stage d’insertion
        professionnelle, etc. Consultez notamment les feuilles info n°T35 et T37
        dans la rubrique « Documentation/feuilles info pour les travailleurs ».

                                                                                                                            17
Les allocations                En tant que demandeur d’emploi, vous bénéficiez des droits
                                    suivants :
     familiales et
     l’assurance maladie            Allocations familiales
                                    Vous ou vos parents touchent des allocations familiales tant que
                                    vous êtes âgé de moins de 25 ans, que vous suivez un certain
                                    type d‘enseignement ou de formation (école secondaire, univer-
                                    sité, apprentissage, ...) et que vous n‘exercez pas d’activité lucra-
                                    tive. Si vous ne suivez plus de cours ou de formation, votre droit
                                    aux allocations familiales est maintenu pendant douze mois sup-
                                    plémentaires. Si vous exercez une activité lucrative, vous n‘avez
                                    plus droit aux allocations familiales.

                                    Définition d’une activité lucrative :
                                    « Un enfant est considéré comme exerçant une activité rémunérée s’il
                                    exerce une activité rémunérée dans le cadre d’un contrat de travail ou en
                                    tant que travailleur indépendant pendant plus de 175 heures au cours
                                    d’un trimestre. »
     www.ostbelgienfamilie.be       Source : Portail familial du ministère de la Communauté germanophone

     > Kindergeld
                                    Attention : L‘exercice d‘un emploi pendant le stage d’insertion
                                    professionnelle peut affecter votre droit aux allocations familia-
                                    les (et éventuellement entraîner leur perte). Un job d‘étudiant
       Ministère de la              n’a aucune influence sur le droit aux allocations familiales.
       Communauté germanophone
       Département de la famille    Assurance maladie
       et des affaires sociales
       Kaperberg 6 - 4700 Eupen     Pendant le stage d’insertion professionnelle vous restez couvert
       Tel. +32 (0)87 789 920       par l’assurance maladie de vos parents. Après le stage d’inser-
       familienleistungen@dgov.be   tion professionnelle ou si vous avez trouvé un emploi, vous devez
                                    vous affilier à une mutuelle.

18
Adressen

Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA/ONEM)
             Das Landesamt für Arbeitsbeschafftung (LfA/auf französisch ONEM)
             ist zuständig für die Genehmigung und Kontrolle in Sachen Arbeitslosenunterstützung.

    Eupen				                              Verviers
    Brauereihof 5			                       rue Béribou, 33
    4700 Eupen 				                        4800 Verviers
    02 515 44 44				                       02 515 44 44
    Do. von 08:30-11:30 Uhr 		             Mo.-Fr. 08:30-12:00 Uhr
    und von 13:30-16:00 Uhr		              und Di. 14:00-16:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit: werktags 08:30 Uhr-12:30 Uhr und 13:30 Uhr-16:00 Uhr.

Die Zahlstellen
Diese sind zuständig für die Bearbeitung und Auszahlung der Anträge auf Berufseingliederungszulage, nachdem
der Antrag vom LfA genehmigt wurde. Zahlstellen sind entweder die Gewerkschaften, oder die gewerkschafts-
unabhängige Hilfszahlstelle für Arbeitslosenunterstützungen (HfA/Capac).

    HfA/Capac
                 Bezirk Eupen              Bezirk St.Vith
                 Vervierser Straße 12      Rue Peltzer de Clermont 51
                 4700 Eupen                4800 Verviers
                 087 560 940               087 332 629

    CSC
                 Aachener Straße 89        Klosterstraße 16
                 4700 Eupen                4780 St.Vith
                 087 859 998               087 859 998

    FGTB
                  Aachener Straße 48       Kirchstraße 17        Pulverstraße 11a
                  4700 Eupen               4720 Kelmis           4780 St. Vith
                  087 553 030              087 656 522           080 221 074

 CGSLB
             Rue de Bruxelles 35b
             4800 Verviers
             042 903 500

                                                                            www.adg.be
                                                                            > Arbeitsuchende
                                                                            > Eintragung beim Arbeitsamt
                                                                            > Ihre Eintragung als Arbeitsuchender
                                                                            > Zahlstellen
                                                                                                                    19
Arbeitsamt
  der Deutschsprachigen
  Gemeinschaft Belgiens

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St. Vith		              Eupen                 Kelmis
Vennbahnstraße 4/2		 Hütte 79                 Maxstraße 9-11
4780 St. Vith		      4700 Eupen               4721 Kelmis
Tel. 080 280 060		   Tel. 087 638 900         Tel. 087 820 860

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