Weihnachten - Gemeinde Brigachtal

Die Seite wird erstellt Till Mack
 
WEITER LESEN
Weihnachten - Gemeinde Brigachtal
BRIGACHTALER
                                            Nachrichten
            Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Brigachtal
            26.
            20. Jahrgang
                Jahrgang          Donnerstag, 19. Dezember
                                        Donnerstag, 24. Mai 2019   Nummer
                                                                     Nummer51
                                                                            21

             Weihnachten
                  Markt und Straßen stehn verlassen,
                     Still erleuchtet jedes Haus,
                  Sinnend geh` ich durch die Gassen,
                     Alles sieht so festlich aus.

                     An den Fenstern haben Frauen
                 Buntes Spielzeug fromm geschmückt,
                  Tausend Kindlein stehn und schauen,
                     Sind so wunderstill beglückt.

                   Und ich wandre aus den Mauern
                      Bis hinaus in`s freie Feld,
                  Hehres Glänzen, heil`ges Schauern!
                    Wie so weit und still die Welt!

                   Sterne hoch die Kreise schlingen,
                    Aus des Schneees Einsamkeit
                   Steigt`s wie wunderbares Singen
                       O du gnadenreiche Zeit!

                           (Joseph von Eichendorff )

Die Gemeindeverwaltung wünscht allen ein frohes und besinnliches
   Weihnachtsfest sowie einen guten Start in das neue Jahr 2020.
Weihnachten - Gemeinde Brigachtal
2 | DONNERSTAG, 19. DEZEMBER 2019                                                                          Mitteilungsblatt der Gemeinde BRIGACHTAL

                                         Herzliche Einladung zum Neujahrsempfang

                                                      Liebe Bürgerinnen und Bürger,
                                                zum Neujahrsempfang der Gemeinde Brigachtal
                                                         lade ich Sie herzlich ein am

                                                      Freitag, 10. Januar 2020, 19.00 Uhr,
                                                           in die Festhalle Kirchdorf.

                                         Herr Dr. Winfried Kösters, Freier Journalist, Publizist, Berater,
                                                  Moderator und Trainer spricht zum Thema

                                             „Zukunft ist nicht vorhersehbar, doch gestaltbar.“

      Der Neujahrsempfang bietet zudem einen würdigen Rahmen, Menschen unserer Gemeinde für besondere Verdienste zu
        ehren. Der Musikverein Brigachtal wird den Festakt musikalisch umrahmen. Im Anschluss findet ein Stehempfang statt.

                                              Ich freue mich auf Ihren Besuch und wünsche Ihnen
                                                            eine schöne Adventszeit
                                                                            Ihr

                                                                   Michael Schmitt
                                                                   Bürgermeister

                               Notruf                                                                Ärztliche Notdienste

Polizei                                                              110          Ärztlicher Notdienst
Polizeirevier Villingen                                             6010          (Nachts/Wochenende)                                           116 117

Erste Hilfe u. Rettungsdienst DRK                                    112          Montag bis Freitag 9 bis 19 Uhr: docdirekt - Kostenfreie Online-
Krankentransport                                                   19222          sprechstunde von nie-dergelassenen Haus- und Kinderärzten,
                                                                                  nur für gesetzlich Versicherte unter 0711 – 96589700 oder
Feuerwehrnotruf                                                       112         docdirekt.de

Bei Störungen in der Stromversorgung                     07623 921818             Zahnarztnotdienst
Wasserversorgung                                          0177 5220513            (an Wochenenden)                                    0180 3222555-65
                                                            oder 27464            Klinikum der Stadt VS                                          93-0
Gasversorgung                                                40504444             Klinikum Donaueschingen                                    0771 880

                                                                                  Eine Übersicht der Bereitschaftsdienste der Apotheken am Wochen-
                                                                                  ende hängt bei der Brigach-Apotheke, Marbacher Str. 21, Ortsteil
                                                                                  Kirchdorf, aus.

                                                                                  Telefonseelsorge (kostenfrei)                          0800 1110111
                                                                                  Kinder- und Jugendtelefon                              0800 1110333
                                                                                  Giftnotrufzentrale                                       0761 19240

                                                     Herausgeber: Gemeindeverwaltung 78086 Brigachtal
                                     Gemeindeverwaltung 78086 Brigachtal, Telefon 07721/29 09-0, Telefax 07721/29 09-45
                                                    e-mail: info@brigachtal.de, Internet: www.brigachtal.de
        Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Michael Schmitt, für den Anzeigenteil/Druck: Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG
                                                   78333 Stockach, Tel. 07771/93 17-11, Fax 07771/93 17-40
                                          E-mail: anzeigen@primo-stockach.de, Homepage: www.primo-stockach.de
                                                    Erscheint wöchentlich - Bezugspreis 18,— Euro jährlich
Weihnachten - Gemeinde Brigachtal
Mitteilungsblatt der Gemeinde BRIGACHTAL                                            DONNERSTAG,19. DEZEMBER 2019 | 3

                                                                 ge des dritten Geschlechts gemeint. Wo aus Gründen der besse-
                                                                 ren Lesbarkeit notwendigerweise geschlechtsspezifische Formu-
              AMTLICHE                                           lierungen zum Einsatz kommen, sind ebenso alle Geschlechter
                                                                 gemeint. Es wird um Verständnis gebeten.
              BEKANNTMACHUNGEN                                                          Vorbemerkung
                                                                 Die Stadt Villingen-Schwenningen (übernehmende) Gemeinde
                                                                 und die Städte/Gemeinden Brigachtal, Dauchingen, Königsfeld,
Die Gemeinde Brigachtal übergibt die Aufgaben des Gutachter-     Mönchweiler, Niedereschach, Sankt Georgen, Tuningen, und Un-
ausschusswesens zum 01. Januar 2020 an die Geschäftsstelle des   terkirnach (abgebende Gemeinden) schließen zur Bildung eines
im Zuge der interkommunalen Zusammenarbeit neu gebilde-          Gemeinsamen Gutachterausschusses aufgrund von § 1 Absatz 1
ten gemeinsamen Gutachterausschusses für den nordöstlichen       Satz 2 der Verordnung der Landesregierung über die Gutachter-
Schwarzwald-Baar-Kreis bei der Stadt Villingen-Schwenningen.     ausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach
                                                                 dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung- GuAVO)
Zur Bildung des gemeinsamen Gutachterausschusses wurde           in Verbindung mit§ 25 des Gesetzes über kommunale Zusam-
folgende öffentlich-rechtliche Vereinbarung am 11. November      menarbeit (GKZ) folgende öffentlich-rechtliche Vereinbarung:
2019 zwischen der Stadt Villingen-Schwenningen und weiteren
acht beteiligten Kommunen geschlossen. Diese wurde am 28.
November 2019 durch das Regierungspräsidium Freiburg ge-
nehmigt.                                                                                      §1

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung                                  Gegenstand der Vereinbarung
eines gemeinsamen Gutachterausschusses für
  den nordöstlichen Schwarzwald-Baar-Kreis                       (1)  Die abgebenden Gemeinden übertragen die Bildung von
                                                                      Gutachterausschüssen nach § 1 Absatz 1 Satz1 GuAVO auf
                                                                      die übernehmende Gemeinde.
                            zwischen                             (2) Die übernehmende Gemeinde erfüllt anstelle der abge-
                                                                      benden Gemeinden die übertragenen Aufgaben in eigener
                                                                      Zuständigkeit. Sie übernimmt die Aufgaben nach Abs. 1
 der Stadt Villingen-Schwenningen, vertreten durch Herrn              uneingeschränkt und in eigener Verantwortung. Sämtliche
Oberbürgermeister Jürgen Roth (im folgenden „ übernehmende            mit den übertragenen Aufgaben verbundenen Rechte und
                    Gemeinde“ genannt)                                Pflichten gehen mit Wirksamwerden der Vereinbarung auf
                                                                      die übernehmende Gemeinde über. Sie erfüllt die Aufgabe
         und den folgenden Städten und Gemeinden:                     in ihren Amtsräumen.
                                                                 (3) Diese Form der Zusammenarbeit kann um andere Gemein-
                    Gemeinde Brigachtal,                              den und Städte erweitert werden, soweit die Gemeinden im
                                                                      selben Landkreis liegen und benachbart sind (§ 1 Absatz 1
     vertreten durch Herrn Bürgermeister Michael Schmitt
                                                                      Satz 2 GuAVO). Ein Beitritt weiterer Gemeinden/Städte be-
                                                                      darf der Zustimmung der übernehmenden Gemeinde so-
                   Gemeinde Dauchingen,
                                                                      wie aller abgebenden Gemeinden.
       vertreten durch Herrn Bürgermeister Torben Dorn
                                                                 Den abgebenden Gemeinden ist bekannt, dass im Schwarzwald-
                                                                 Baar-Kreis zwei Zusammenschlüsse geplant sind. Ein nordöstli-
                    Gemeinde Königsfeld,
                                                                 cher und ein südwestlicher Gemeinsamer Gutachterausschuss.
         vertreten durch Herrn Bürgermeister Fritz Link

                  Gemeinde Mönchweiler,
       vertreten durch Herrn Bürgermeister Rudolf Fluck
                                                                                              §2
                  Gemeinde Niedereschach,
       vertreten durch Herrn Bürgermeister Martin Ragg
                                                                        Zusammensetzung des Gutachterausschusses,
                    Stadt Sankt Georgen,                                          Gutachterbestellung
      vertreten durch Herrn Bürgermeister Michael Rieger
                                                                 (1) Zur Erfüllung der Aufgabe wird bei der übernehmenden
                    Gemeinde Tuningen,                               Gemeinde zum 01.01.2020 ein Gemeinsamer Gutachter-
       vertreten durch Herrn Bürgermeister Ralf Pahlow               ausschuss gebildet. Er trägt die Bezeichnung
                                                                 „Gemeinsamer Gutachterausschuss nordöstlicher Schwarz-
                  Gemeinde Unterkirnach,                         wald-Baar-Kreis“ (nachstehend „Gemeinsamer Gutachteraus-
      vertreten durch Herrn Bürgermeister Andreas Braun          schuss“ genannt).
                                                                 (2) Die Anzahl der Mitglieder des gemeinsamen Gutachteraus-
                                                                     schusses wird von der Übernehmenden Gemeinde in Ab-
        (im Folgenden „abgebende Gemeinden“ genannt)                 stimmung mit den abgebenden Gemeinden festgelegt. Die
                                                                     Verteilung erfolgt nach folgendem Verteilerschlüssel:

                                                                 Einwohnerzahl der Gemeinde         Zu bestellende Gutachter
Hinweis:                                                         kleiner 5.000                      2
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit sind Personengruppen, so-    kleiner 10.000                     3
weit möglich in neutraler Form bezeichnet. Es sind dabei immer   kleiner 20.000                     4
sowohl weibliche als auch männliche Personen sowie Angehöri-     kleiner 50.000                     5
Weihnachten - Gemeinde Brigachtal
4 | DONNERSTAG, 19. DEZEMBER 2019                                                             Mitteilungsblatt der Gemeinde BRIGACHTAL

größer 50.000                       6Somit entfällt folgende         (2)   Der Geschäftsstelle obliegt nach Weisung des Vorsitzenden
Anzahl an Mitgliedern analog zu § 2 Abs. 2 auf die übernehmen-             des Gutachterausschusses die Erledigung der laufenden
de und abgebenden Gemeinden:                                               Verwaltungsaufgaben.
                                                                     (3)   Die übernehmende Gemeinde verpflichtet sich, die für
                                                                           eine sachgerechte Aufgabenerfüllung erforderliche und
Stadt/Gemeinde zu bestellende Mitglieder            Einwohner              geeignete Personal- und Sachmittelausstattung zu ge-
                                                    zum                    währleisten. Die übernehmende Gemeinde besetzt die Ge-
                                                    31.12.2017*            schäftsstelle mit eigenem Personal. Sie verpflichtet sich wei-
Villingen-                                                                 ter, eine regelmäßige fachliche Fortbildung der Mitarbeiter
Schwenningen         6 Mitglieder                   84.557                 der Geschäftsstelle und der Gutachter sicherzustellen.
Dauchingen           2 Mitglieder                   3.702
Königsfeld           3 Mitglieder                   6.017
Mönchweiler          2 Mitglieder                   2.979                                            §4
Niedereschach        3 Mitglieder                   5.935
Sankt Georgen        4 Mitglieder                   12.906
Unterkirnach         2 Mitglieder                   2.583                                 Übergang der Aufträge
Brigachtal           3 Mitglieder                   5.083
Tuningen             2 Mitglieder                   2.939            (1)   Die bisher bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüs-
                                                                           se der übernehmenden Gemeinde und den abgebenden
Gesamt:             27 Mitglieder                                          Gemeinden beantragten und noch nicht fertig gestellten
                                                                           Verkehrswertgutachten gehen zum 01.01.2020 auf den ge-
*Quelle Statistisches Landesamt                                            meinsamen Gutachterausschuss über. Die abgebenden Ge-
                                                                           meinden haben hierzu alle erforderlichen Unterlagen bei
                                                                           der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschus-
Die Verteilung wird alle vier Jahre zum Ablauf der Amtsperiode             ses einzureichen.
des Gutachterausschusses (vgl. Absatz 5) überprüft und ggf. an-
gepasst.                                                             (2)   Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2018 werden bis
(3) Der Vorsitzende wird von der übernehmenden Gemeinde                    spätestens 31.12.2019 noch von den abgebenden Gemein-
     gestellt. Jede abgebende Gemeinde sowie die überneh-                  den beschlossen.
     mende Gemeinde dürfen einen stellvertretenden Vorsitzen-
     den ihrer Mitglieder im gemeinsamen Gutachterausschuss          (3)   Die vorhandenen Unterlagen zu Kaufpreissammlung, Bo-
     benennen. Somit gibt es einen Vorsitzenden und neun stell-            denrichtwerten, Grundstücksmarktberichten etc. sind
     vertretende Vorsitzende.                                              soweit vorhanden von den abgebenden Gemeinden an
     Die Reihenfolge der Stellvertreter orientiert sich an der             die Geschäftsstelle zu übergeben. Für die Kaufpreissamm-
     Einwohnerzahl der beteiligten Gemeinden. Somit stellt die             lung sollten hierbei die vorhandenen Verträge ab dem
     Stadt Villingen-Schwenningen den ersten Stellvertrter, die            01.01.2019 übergeben werden, da diese den Zeitraum der
     zweitgrößte den zweiten Stellvertreter, usw.                          neu zu erstellenden Bodenrichtwertkarte mit Stichtag
     Bei Tätigkeiten in den abgebenden Gemeinden sollen bei                31.12.2020 betreffen.
     Verhinderung des Vorsitzenden vorrangig die jeweiligen
     Stellvertreter aus den abgebenden Gemeinden eingesetzt          (4)   Zum 01.01.2020 übernimmt der gemeinsame Gutachter-
     werden.                                                               ausschuss die Pflege der Kaufpreissammlung. Die ersten Bo-
                                                                           denrichtwertkarten des gemeinsamen Gutachterausschus-
(4)   Bei Tätigkeiten des gemeinsamen Gutachterausschusses in              ses wird es dann nach den gesetzlichen Vorgaben zum
      den Mitgliedsgemeinden sollen vorrangig die Mitglieder               Stichtag 31.12.2020 geben. Diese Karten sind vom neuen-
      aus den jeweiligen Mitgliedsgemeinden eingesetzt werden.             gemeinsamen Gutachterausschuss im ersten Halbjahr 2021
                                                                           zu erstellen.
(5)   Der Vorsitzende, seine neun Stellvertreter sowie die ehren-
      amtlichen weiteren Mitglieder des gemeinsamen Gutach-
      terausschusses werden auf Vorschlag von der übernehmen-
      den und den abgebenden Gemeinden vom Gemeinderat                                               §5
      der Stadt Villingen-Schwenningen als übernehmende Ge-
      meinde für die gesetzlich vorgeschriebene Amtsperiode
      von vier Jahren bestellt.                                       Gebührenerhebung, Kostenbeteiligung und Ausdehnung
      Die zuständige Finanzbehörde schlägt einen Bediensteten                       der Satzungsbefugnis
      sowie einen Stellvertreter als ehrenamtlichen Gutachter
      vor, die vom Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwennin-        (1)   Die übernehmende Gemeinde erhebt für Amtshandlungen
      gen auf die Dauer von vier Jahren bestellt werden. Die erste         im Rahmen der ihr übertragenen Aufgabengebiete Gebüh-
      Amtsperiode läuft somit bis 31.12.2023.                              ren und Auslagenersatz in eigener Zuständigkeit. Sie kann
      ln Vorbereitung der Bestellung des gemeinsamen Gutach-               im Rahmen der ihr übertragenen Aufgabengebiete Satzun-
      terausschusses werden die abgebenden Gemeinden ihre                  gen erlassen, die für das gesamte Gebiet der Beteiligten
      bisherigen Gutachter zum 31.12.2019 abbestellen.                     gelten (§ 26 Abs.1 GKZ); dies gilt nicht für die Erhebung von
                                                                           Steuern.
                                                                           Dies betrifft die Satzung über die Erhebung von Gebühren
                                                                           für die Erstattung von Gutachten durch den gemeinsamen
                                  §3                                       Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung),
                                                                           aber auch andere Satzungen, soweit dies zur Erfüllung der
  Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses                     übertragenen Aufgaben erforderlich ist.
                                                                           Die Gebührensatzung wird nach Anhörung der Beteilig-
(1)   Die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschus-               ten vom Gemeinderat der übernehmenden Gemeinde be-
      ses wird bei der übernehmenden Gemeinde eingerichtet(§               schlossen. Die Mitgliedsgemeinden verpflichten sich, ihre
      8 Absatz 1 GuAVO).                                                   jeweiligen bisherigen Gutachterausschussgebührensatzun-
Weihnachten - Gemeinde Brigachtal
Mitteilungsblatt der Gemeinde BRIGACHTAL                                                  DONNERSTAG,19. DEZEMBER 2019 | 5

      gen sowie die das Gutachterausschusswesen betreffenden                                        §6
      Regelungen zum 31.12.2019 aufzuheben.
                                                                              Verpflichtungen der beteiligten Gemeinden
(2)   Die abgebenden Gemeinden beteiligen sich an den nicht
      durch Gebühren und Auslagen nach Absatz 1 gedeckten
      laufenden Personal- und Sachaufwendungen der überneh-
                                                                     (1)   Der übernehmenden und den abgebenden Gemeinden ob-
      menden Gemeinde, die durch die Aufgabenerfüllung des                 liegt die Verpflichtung zur gegenseitigen Information und
      gemeinsamen Gutachterausschusses und der Geschäfts-                  sonstigen vertragsdienlichen Unterstützung.
      stelle entstehen. Diese werden nach dem Verhältnis der               Von wesentlichen Ereignissen haben sich die beteiligten
      Einwohnerzahlen auf die Beteiligten verteilt und von die-            Gemeinden jeweils unaufgefordert zu unterrichten.
      sen erstattet. Es gelten die ermittelten Einwohnerzahlen
      zum Stichtag 30.06. des vorangegangenen Jahres im Sinne        (2)   Die beteiligten Gemeinden verpflichten sich, diese Verein-
      von § 143 GemO. Soweit die Einwohnerzahlen des genann-               barung mit Wohlwollen auszustatten und nach den Regeln
      ten Stichtages noch nicht bis 31.12. des jeweiligen abzu-            von Treu und Glauben zu erfüllen.
      rechnenden Jahres durch das Statistische Landesamt Ba-
      den-Württemberg veröffentlicht sind, gelten die zu diesem      (3)   Die übernehmende Gemeinde ist verpflichtet, den abge-
      Zeitpunkt aktuellsten Einwohnerzahlen des Statistischen              benden Gemeinden jederzeit (soweit zulässig) Einsicht in
      Landesamtes.                                                         die Unterlagen zu gewähren, die im Zusammenhang mit
      Die Geschäftsstelle stellt die entstandenen Kosten entspre-          der Erfüllung der Aufgabe stehen.
      chend zusammen und stellt diese Berechnung den abge-
      benden Gemeinden zur Verfügung.                                (4)   Die beteiligten Gemeinden werden, soweit rechtlich zuläs-
                                                                           sig, alle notwendigen Entscheidungen treffen, Beschlüsse
(3)   Maßgeblicher Abrechnungszeitraum ist das Haushaltsjahr.              herbeiführen und sonstige Amtshandlungen vornehmen,
      Aufwendungen nach Absatz 1 und 2 bilden dabei die tat-               die zur Durchführung der Aufgabe erforderlich oder sach-
      sächlichen Personalaufwendungen für die zur Aufgabe-                 dienlich sind.
      nerfüllung notwendigen Beschäftigten bei der erfüllenden
                                                                     (5)   Die abgebenden Gemeinden benennen der übernehmen-
      Gemeinde und bezüglich der Sachaufwendungen wird die
                                                                           den Gemeinde einen ständigen Ansprechpartner.
      VwV-Kostenfestlegung des Finanzministeriums in ihrer je-
      weils gültigen Fassung (letzter Stand vom 02.11.2018) und
      die darin festgelegten Kostensätze für Hilfspersonal, Lei-
      tung & Aufsicht, Gemeinkosten, Raumkosten, Ausstattung                                        §7
      und sächlichen Verwaltungsaufwand herangezogen. Die
      Kostensätze für Hilfspersonal, Leitung & Aufsicht sowie Ge-                               Kündigung
      meinkosten werden hierbei unabhängig von der Anzahl der
      Mitarbeiter in der Geschäftsstelle nur einfach angesetzt und   (1)   Die Vereinbarung endet mit Ablauf des 31.12.2023. Danach
      nicht pro Mitarbeiter. Die Kostensätze für Raumkosten, Aus-          verlängert sie sich fortwährend um weitere vier Jahre, wenn
      stattung und sächlichen Verwaltungsaufwand werden hin-               sie nicht spätestens ein Jahr vor Ablauf der Geltungsdauer
      gegen jeweils pro Mitarbeiter in der Geschäftsstelle ange-           (also zum 31.12. des jeweiligen Vorjahres) gekündigt wird (§
      setzt. Mit diesen Pauschalen sind alle Sachaufwendungen              25 Absatz 4 GKZ).
      abgedeckt. Den abgebenden Gemeinden ist das Abrech-
      nungskonzept bekannt. Dieses wurde mit allen im Voraus         (2)   Die Kündigung bedarf der Schriftform.
      abgestimmt.
                                                                     (3)   Wird die Vereinbarung gekündigt, so hat die übernehmen-
(4)   Bis zum 31. März des Folgejahres erstellt die übernehmen-            de Gemeinde Anspruch auf Kostenbeteiligung für die bis
                                                                           zum Ende der Laufzeit der Vereinbarung erbrachten Leis-
      de Gemeinde eine Abrechnung der im vorausgegangenen
                                                                           tungen.
      Haushaltsjahr im Zusammenhang mit der Aufgabenerfül-
      lung angefallenen Aufwendungen nach Abs. 1 bis 3 und der
      geltend gemachten Gebühren und Auslagen. Die Erstat-
      tung des sich nach Abzug der Gebühren und Auslagen aus                                        §8
      der Abrechnung ergebenen Betrages erfolgt durch die ab-
      gebenden Gemeinden binnen einer Frist von zwei Monaten                            Wirksamkeit, lnkrafttreten
      nach Zugang der Abrechnung nach Satz 1.
                                                                     (1)   Diese Vereinbarung bedarf nach§ 25 Abs. 5 GKZ der Geneh-
(5)   Die übernehmende Gemeinde ist berechtigt, unterjährig                migung der Rechtsaufsichtbehörde.
      zum 30. Juni eines jeden Jahres von den abgebenden Ge-
      meinden eine angemessene Abschlagszahlung auf den zu           (2)   Die Vereinbarung, ihre Änderung und Aufhebung sind mit
                                                                           der rechtsaufsichtliehen Genehmigung von allen Beteilig-
      leistenden Kostenersatz zu erheben. Über die Abschlags-
                                                                           ten öffentlich bekanntzumachen. Sie wird am Tag nach der
      zahlung ist zeitgleich mit der nach Abs. 3 vorzulegenden
                                                                           letzten öffentlichen Bekanntmachung, frühestens jedoch
      Abrechnung abzurechnen.                                              am 01.01.2020, rechtswirksam.(3)
                                                                           Die übernehmende Gemeinde teilt der Zentralen Geschäfts-
(6)   Im Falle von Zahlungsrückständen sind rückständige Beträ-            stelle die Bildung des gemeinsamen Gutachterausschusses
      ge nach den für Gebühren geltenden kommunalabgaben-                  nach § 1 Absatz 1 Satz 2 GuAVO mit den Angaben nach§
      rechtlichen Vorschriften zu verzinsen bzw. Säumniszuschlä-           15 Absatz 3 GuAVO unverzüglich nach lnkrafttreten dieser
      ge zu entrichten.                                                    Vereinbarung mit.
Weihnachten - Gemeinde Brigachtal
6 | DONNERSTAG, 19. DEZEMBER 2019                                                       Mitteilungsblatt der Gemeinde BRIGACHTAL

                                                             §9

                                                      Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Vereinbarung nicht berührt. Die beteiligten Städte/Gemeinden werden in einem solchen Fall die unwirksamen Bestimmungen durch
solche ersetzen, die dem sachlichen und wirtschaftlichen Inhalt der unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen.
Dasselbe gilt, wenn sich während der Laufzeit der Vereinbarung ergibt, dass die Vereinbarung durch weitere Bestimmungen ergänzt
werden muss.

                                                            GENEHMIGUNG
                              Die am 11. November 2019 geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwi-
                              schen der Stadt Villingen-Schwenningen und den Städten und Gemeinden Bri-
                              gachtal, Dauchingen, Königsfeld, Mönchweiler, Niedereschach, St. Georgen,
                              Tuningen und Unterkirnach zur Übertragung der Aufgaben nach § 1 Abs. 1 Satz
                              2 GuAVO und Bildung des Gemeinsamen Gutachterausschusses nordöstlicher
                                       Schwarzwald-Baar Kreis wird nach § 25 Abs. 5 GKZ genehmigt.

                              79098 Freiburg im Breisgau, den 28. November 2019
Weihnachten - Gemeinde Brigachtal
Mitteilungsblatt der Gemeinde BRIGACHTAL                                                DONNERSTAG,19. DEZEMBER 2019 | 7

Gemeinde Brigachtal
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplanverfahren „Im Grüble “ im Ortsteil Klengen
- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Der Gemeinderat Brigachtal hat in öffentlicher Sitzung am 10.12.2019 den Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren
„Im Grüble“ im Ortsteil Klengen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom
03.11.2017 (BGBI. I S. 3634) beschlossen. Der Bebauungsplan führt die Bezeichnung „Im Grüble“.

Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13b in Verbindung mit § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umwelt-
prüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Klengen, südlich der Siedlerstraße am östlichen Ortsrand.

Der Geltungsbereich umfasst teilweise die Flst. Nrn. 319 und 363. Die genaue Abgrenzung ist in der nachfolgend abgebildeten Über-
sicht dargestellt.

Mit diesem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Schaffung von Einfamilienhaus-Bauplätzen im bishe-
rigen Außenbereich an der Siedlerstraße geschaffen werden.

Ein Termin zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird rechtzeitig durch eine weitere amtliche Bekanntmachung angekündigt.

Brigachtal, den 19.12.2019

gez. Michael Schmitt
Bürgermeister

  IST IHRE HAUSNUMMER GUT ERKENNBAR?
  Im Notfall kann diese entscheidend für rasche Hilfe durch den Arzt oder den Rettungsdienst sein!
Weihnachten - Gemeinde Brigachtal
8 | DONNERSTAG, 19. DEZEMBER 2019                                                             Mitteilungsblatt der Gemeinde BRIGACHTAL

                                                                      mit einem bisherigen Zinssatz von 3,65 % und einem Stand zum
                                                                      31.12.2019 von 66.828,51 €. Die Laufzeit des Darlehens beträgt
                                                                      noch weitere 10 Jahre. Hier werden zum Jahresende außerplan-
               AUS DEM GEMEINDERAT                                    mäßig 1.828,51 € abgelöst. Für die verbleibenden 65.000 € wird
                                                                      ein neuer Darlehensvertrag abgeschlossen.
                                                                      Hierzu wurden bei Kreditinstituten entsprechende Angebote
                                                                      eingeholt. Das günstigste Angebot gab die DZ-HYP aus Müns-
                                                                      ter ab. Der Darlehensvertrag wird mit einem Zinssatz von 0,45 %
vom 10.12.2019                                                        abgeschlossen.
                                                                      Der Gemeinderat stimmte der Ablösung und der Umschuldung
Wohnbebauung „Im Grüble“ geplant                                      des Darlehens einstimmig zu.

Gemeinderat beschließt Aufstellung eines                              Eigenbetrieb Glasfasernetz
Bebauungsplanes
Der Gemeinderat hat in jüngster Sitzung mit großer Mehrheit die       Entscheidung über die Umschuldung eines Darlehens
Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Grüble“ beschlossen. Da-          Im Eigenbetrieb Glasfasernetz endet die Zinsfestschreibung im
mit soll die planerische Grundlage zur Entwicklung eines kleinen      Dezember 2019. Das Darlehen ist von der L-Bank BW, mit einem
Wohnbaugebietes mit etwa sechs Bauplätzen zur Abrundung               bisherigen Zinssatz von 0,68 % und einem Stand zum 31.12.2019
entlang der Siedlerstraße im Ortsteil Klengen geschaffen werden.      von 200.000 €. Die Laufzeit des Darlehens beträgt noch weitere
                                                                      20 Jahre. Es wurden bei Kreditinstituten entsprechende Angebo-
Nach wie vor gibt es eine generell hohe Nachfrage nach Bauland        te eingeholt. Das günstigste Angebot gab die DZ-HYP aus Müns-
und Wohnraum.                                                         ter ab. Der Darlehensvertrag wird mit einem Zinssatz von 0,46 %
Im Zuge der Prüfung geeigneter und auch verfügbarer Flächen           und einer Zinsfestschreibungslaufzeit von 10 Jahren abgeschlos-
zur Abrundung war eine Teilfläche des landwirtschaftlichen            sen. Der Gemeinderat stimmte der Umschuldung des Darlehens
Grundstückes Flst. Nr. 319 in den Fokus gerückt. Zur Schaffung        einstimmig zu.
des notwendigen Planungsrechts braucht es aber ein Bebau-
ungsplanverfahren, da das Grundstück aktuell im Außenbereich          Eigenbetrieb Glasfasernetz
liegt.
                                                                      Beschluss über die Verzinsung des Kassenbstands
                                                                      Die Kassenmittel zur Bewirtschaftung der im Erfolgsplan des Ei-
                                                                      genbetriebs Glasfasernetz veranschlagten Aufwendungen und
                                                                      Erträge werden über die Einheitskasse des Gemeindehaushalts
                                                                      abgewickelt. Dies führt teilweise zu Über- bzw. Unterdeckung
                                                                      des Kassenbestands des Glasfasernetzes.
                                                                      Die daraus entstehenden Guthaben- bzw. Kreditzinsen werden
                                                                      an den banküblichen Kreditzinsen orientiert und in einer Neben-
                                                                      rechnung ermittelt. Die Abwicklung der Verzinsung wird im Rah-
                                                                      men der Jahresabschlussbuchungen vollzogen.
Aufgrund der Knappheit an Bauland hat der Gesetzgeber den             Damit die Zinsen in den Gemeindehaushalt abgeführt bzw. von
Kommunen mit dem § 13b BauGB ein Instrument für ein be-               dort erstattet werden können und dies aus steuerlicher Sicht kei-
schleunigtes Verfahren ohne Fortschreibung des Flächennut-            ne verdeckte Gewinnausschüttung darstellt, wurde hierüber ein
zungsplanes und ohne umfassende ökologische Eingriffs- und            Gemeinderatsbeschluss gefasst.
Ausgleichsbilanzierung an die Hand gegeben. Dies betrifft aber
nur kleinere Flächen, die sich an vorhandene Baugebiete an-           Beschluss über die Annahme von Spenden
schließen. Da diese Regelung zum Jahresende 2019 ausläuft,            Es ist seit dem letzten Beschluss über Spenden am 26.11.2019
und noch nicht klar ist, ob sie verlängert wird, wurde der Aufstel-   eine Geldspende für die Feuerwehr Brigachtal bei der Gemein-
lungsbeschluss noch in diesem Jahr gefasst.                           de eingegangen. Der Gemeinderat stimmte der Annahme dieser
                                                                      Spenden in Höhe von insgesamt 1.260 € zu.
Zur Wahl des Verfahrens und zu den Restriktionen des Gebietes
im Hinblick auf die bestehenden Heckenbiotope, die benachbar-
ten Pferdehaltung und die nahen Sportstätten wurde im Gremi-          Bauangelegenheit
um auch breit diskutiert. Das beschleunigte Verfahren bedeutet        Gemeinderat erteilt Einvernehmen
nicht, dass die Umwelt- und sonstigen Belange nicht zu behan-         Der Antragsteller plant eine begrünte Flachdacheinstellhalle in
deln wären. Bei der Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs           Holzständerbauweise mit den Maßen von ca. 10,60 m x 7,30 m
ist die Verträglichkeit des Vorhabens bezüglich dieser Punkte zu      auf dem Grundstück „In den Rainen“ im Bereich der Sportstätten
prüfen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wurde das Büro         Klengen. Die lichte Höhe beträgt ca. 3,50 m. Die Halle dient der
kommunalPLAN GmbH aus Tuttlingen beauftragt. Sobald die In-           Unterbringung von Maschinen und Geräten zur Unterhaltung
halte des Bebauungsplanes konkreter werden, wird die Beteili-         der Sportanlagen.
gung der Öffentlichkeit durchgeführt.
                                                                      Da laut Bebauungsplan keine Flachdachbauweise vorgesehen ist
Auf die nachfolgende öffentliche Bekanntmachung des Aufstel-          wurde eine Befreiung beantragt. Ebenfalls beantragt wurde die
lungsbeschlusses wird verwiesen.                                      Befreiung zur Errichtung des Gebäudes außerhalb der vorhande-
                                                                      nen Baufenster.
Eigenbetrieb Wasserversorgung
                                                                      Da in der Vergangenheit auf dem Gelände bereits mehrere Be-
Entscheidung über die Umschuldung eines Darlehens                     freiungen für Flachdachbauweise ausgesprochen wurden und
Im Eigenbetrieb Wasserversorgung endet die Zinsfestschreibung         der Bebauungsplan mit den vorhandenen Baufenstern auf den
im Dezember 2019.                                                     Bestand ausgelegt ist, stimmte der Gemeinderat dem Vorhaben
Das Darlehen ist von der Volksbank eG Schwarzwald Baar Hegau,         einstimmig zu.
Weihnachten - Gemeinde Brigachtal
Mitteilungsblatt der Gemeinde BRIGACHTAL                                                   DONNERSTAG,19. DEZEMBER 2019 | 9

                                                                       Auskunft unter der Telefonnummer
               REDAKTIONSSCHLUSS-                                      077212968349 Frau Reich, Caritas Brigachtal und
                                                                       07721290925 Frau Dufner, Gemeinde
               ÄNDERUNGEN
                                                                       Gelungene Adventsfeier
                                                                       Leitzes Wochenende fand im Pfarrsaal eine große Adventsfeier
   Bitte beachten Sie, dass in KW 52 und KW 1                          statt. Eingeladen waren das Betreute Wohnen Brigachtal, das Be-
                                                                       treute Wohnen Unterkirnach, die Wohngemeinschaft Brigachtal
   kein Mitteilungsblatt erscheint                                     und die Tagesbetreuung Brigachtal. Bei Kaffee und selbstgeba-
                                                                       ckenen Kuchen, weihnachtlichen Geschichten und einer schö-
   Das erste Mitteilungsblatt im neuen Jahr erscheint am
                                                                       nen musikalischen Begleitung war es gelungener Nachmittag.
   09.01.2020, Redaktionsschluss ist Freitag, 03.01.2020 um
   16 Uhr.

     !         NEWS

Geänderte Öffnungszeiten im Rathaus über die
Weihnachtsfeiertage
Aufgrund der Weihnachtsfeiertage ist das Rathaus von Montag,
23.12.2019, bis Mittwoch, 01.01.2020, geschlossen.

                                                                          §
Am Freitag, 27.12.2019, 10-12 Uhr, und am Montag,
30.12.2019, 10-12 Uhr, ist das Bürgerbüro in dringenden Fäl-
len erreichbar.                                                                      DAS ORDNUNGSAMT
Ab Donnerstag, 02.01.2020, erreichen Sie uns wieder zu den nor-                      INFORMIERT
malen Öffnungszeiten.

Wir bitten um Ihr Verständnis.                                         Nehmen Sie an Silvester Rücksicht auf Umwelt und Tiere
                                                                       Böller und Raketen gehören zum Jahreswechsel dazu. Vielen Bür-
                                                                       gerinnen und Bürgern kann es in der Silvesternacht gar nicht laut
Christbaum-Sammlung                                                    genug sein, aber Krach und Müll machen nicht jedem Freude,
                                                                       vor allem auch Tiere haben in dieser Nacht so gar keine Freude.
- Jugendfeuerwehr sammelt Christbäume ein -                            Gerade Tiere mit einem feinen Gehör, haben oft Angst vor den
Mit dem „Abholabschnitt“ wird Ihr Christbaum direkt vor der            Knallgeräuschen. Denn es gibt Grenzen, auch wenn die üblichen
Haustüre abgeholt.                                                     Lärmregeln in der Silvesternacht quasi nicht gelten.

So geht’s ...                                                          Wir bitten daher ausdrücklich um Rücksichtnahme auf Ihre
                                                                       Mitmenschen und auf die Tierwelt, ob Haustiere, Zucht- und
Sie kaufen sich einen Abholabschnitt im Edeka Neukauf zum              Nutztiere im Stall oder der Weide und auch auf wild lebende
Preis von 2,00 Euro. Den Abschnitt hängen Sie einfach an Ihren         Tiere!
abgeschmückten Weihnachtsbaum und stellen diesen am Sams-
tag, 11.01.2020 ab 8.00 Uhr gut sichtbar an den Straßenrand.           Unterschätzen Sie bitte auch nicht die Gefahr, welche von Feu-
Die Brigachtaler Jugendfeuerwehr sammelt die Bäume dann an             erwerkskörper ausgehen kann, vor allem von denen, die im Aus-
der Straße ein.                                                        land hergestellt werden. Selbstgebaute oder importierte verbo-
                                                                       tene Silvesterböller dürfen nicht angezündet werden. Kommt
Machen Sie mit – denn ...                                              es zu einem Unfall, kann die Versicherung die sogar Zahlung
... mit dieser Aktion unterstützen Sie die Jugendarbeit der Freiwil-   verweigern. Achten Sie beim Kauf auf die Prüfsiegel des „BAM“
ligen Feuerwehr Brigachtal.                                            (Bundesamt für Materialforschung und Materialprüfung) und
                                                                       „CE“ (Kennzeichnung nach EU-Recht).

Tagesbetreuung                                                         Es gibt zwei Klassen von Feuerwerkskörpern:
                                                                       Feuerwerkskörper der Klasse I sind zum Beispiel Knallbonbons,
Tagesbetreuung, ein Entlastungsangebot für pflegende Angehö-           kleine Bodenkreisel, Knallerbsen oder auch ein Tischfeuerwerk.
rige, immer mittwochs von 14.00 – 17.00 Uhr.                           Feuerwerkskörper der Klasse II sind Raketen, Sonnenräder, kleine
                                                                       Feuertöpfe, Römische Lichter und Böller.
Ehrenamtliche Demenzbegleiterinnen bieten Ihnen ein kreatives          Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen nur ausnahmsweise in der
Angebot unter Berücksichtigung der vorhandenen Fähigkeiten.            Silvesternacht abgefeuert werden. Es sollte grundsätzlich ein Si-
Die Kosten können bei der Pflegekasse eingereicht werden, ein          cherheitsabstand zu Gebäuden, Bäumen/Wald und Autos einge-
Fahrdienst ist denkbar.                                                halten werden. Leicht brennbare Gegenstände sollten aus dem
Weihnachten - Gemeinde Brigachtal
10 | DONNERSTAG, 19. DEZEMBER 2019                                                           Mitteilungsblatt der Gemeinde BRIGACHTAL

Garten oder vom Balkon in die Wohnung gebracht werden. Das
Abfeuern der Feuerwerkskörper der Klasse II ist grundsätzlich nur
Volljährigen in der Silvesternacht erlaubt. Die Feuerwerkskörper
der Klasse I sind bereits über 12-jährigen Kindern erlaubt. Wer                     RUND UM DEN MÜLL
unter zwölf Jahre alt ist, muss komplett auf das Abfeuern von
Feuerwerkskörpern verzichten. Ein Verstoß gegen diese Bestim-
mungen kann ein sehr hohes Bußgeld nach sich ziehen.
                                                                    Restmüll (2-wöchentliche Leerung)
Und denken Sie bitte daran, Ihren Müll nach dem Feuerwerk           - Donnerstag, 19.12.
nicht einfach auf den Straßen liegen zu lassen sondern ord-
nungsgemäß zu entsorgen. Achten Sie hierbei dringend darauf,        Biomüll (2-wöchentliche Leerung)
dass die Reste nicht mehr nachglühen.                               - Donnerstag, 19.12.

                                                                    Gelber Sack
Illegale Müllentsorgung im Bereich „Süßholz“                        - Freitag, 20.12.
Zwischen Brigachtal, Hochstraße, und Grüninger Kapelle wurde        Restmüll (4-wöchentliche Leerung)
im Bereich „Süßholz“ eine illegale Müllablagerung entdeckt. Es      - Freitag, 27.12.
wurden einige Nägel, Krampen und diverses mehr einfach in die
Natur geworfen, sodass es den Anschein macht, dass der/die Un-      Biomüll (wöchentliche Leerung)
bekannte hier ein Auto gereinigt hat.                               - Freitag, 27.12.
Inzwischen wurden die Abfälle ordnungsgemäß entsorgt. Sollte        Restmüll (2-wöchentliche Leerung)
jemand gesehen haben, wer den Müll hinterlassen hat, soll sich      - Freitag, 03.01.
bitte umgehend beim Ordnungsamt, Tel. 2909-28, melden.
                                                                    Biomüll (2-wöchentliche Leerung)
                                                                    - Freitag, 03.01.

                                                                    Restmüll (wöchentliche Leerung)
                                                                    - Donnerstag, 10.01.

                                                                    Biomüll (wöchentliche Leerung)
                                                                    - Donnerstag, 10.01.

                                                                    Altpapier
                                                                    - Freitag, 11.01.

                                                                    Öffnungszeiten Wertstoffhof ab 01. November bis 14. März
                                                                    Samstag von 10 Uhr - 13 Uhr

                                                                    Abfallkalender 2020 sind verteilt!
                                                                    Die Deutsche Post hat die Verteilung der Abfallkalender im
                                                                    Schwarzwald-Baar-Kreis abgeschlossen.

                                                                    Wer bisher noch keinen Abfallkalender für das Jahr 2020 erhalten
                                                                    hat, kann sich ein Exemplar bei den Gemeinde- und Ortsverwal-
                                                                    tungen abholen oder beim Amt für Abfallwirtschaft unter abfall@
                                                                    Lrasbk.de bzw. der Service-Nummer 07721 913-7555 anfordern.
                                                                    Die Entsorgungstermine für 2020 sind auch im Internet unter
                                                                    www.abfall.Lrasbk.de zu finden. Dort kann ein persönlicher Ab-
                                                                    fallkalender mit den gewünschten Terminen zusammengestellt
                                                                    werden. Noch komfortabler geht es mit der kostenlosen App
                                                                    „Abfall SBK“. Sie erinnert nicht nur an die individuellen Abfuhrter-
                                                                    mine, sondern bietet viele weitere Informationen, beispielsweise
                                                                    zur richtigen Entsorgung von Abfällen oder zu Öffnungszeiten
                                                                    der Entsorgungsanlagen.

Brigachtaler Fasnet 2020                                            Vorverlegungen der Müllabfuhr wegen
Verkehrsbehinderungen                                               Weihnachten und Neujahr
Aufgrund des Narrenbrunnenaufbaus wird es zu folgender Voll-        Aufgrund der Weihnachts- und Neujahrsfeiertage kommt es in
sperrung kommen:                                                    einigen Abfuhrbezirken zu Verschiebungen der Müllabfuhrter-
• Sonntag, 12.01.2020, ca. 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr                  mine. Teilweise mussten die Entsorger die Termine bis in die Vor-
  Straßensperrung: Schützenstraße (ab Halle) – Arenbergs-           weihnachtswoche vorverlegen. Betroffen sind neben Rest- und
  traße – Hauptstraße bis Ecke Ringstraße                           Biomüllabfuhren auch die Abfuhren von Gelben Säcken und
                                                                    Papiertonnen. Die Verlegungstermine sind bereits in den Abfall-
Die Gemeindeverwaltung und die Narrenzunft bitten um Ver-           kalendern 2019 bzw. 2020 abgedruckt. Sie sind auch auf der In-
ständnis und Beachtung.                                             ternetseite des Amt für Abfallwirtschaft unter www.abfall.Lrasbk.
Mitteilungsblatt der Gemeinde BRIGACHTAL                                             DONNERSTAG,19. DEZEMBER 2019 | 11

de zu finden, wo ein persönlicher Kalender zusammengestellt       Einladung zum Orgelkonzert in Brigachtal
werden kann. Das Amt für Abfallwirtschaft bittet alle Bürgerin-
nen und Bürger, die Abfuhrtermine schon jetzt in ihrem Abfall-
kalender nachzuschlagen. Noch komfortabler geht es mit der
kostenlosen App „Abfall SBK“. Sie erinnert an die Abfuhrtermine
und bietet weitere Informationen, beispielsweise zur richtigen
Entsorgung von Abfällen oder zu den Öffnungszeiten der Entsor-
gungsanlagen.

               DAS LANDRATSAMT INFORMIERT
               Quellenland Schwarzwald Baarkreis

Müllumschlagstation Tuningen am 24. und
31. Dezember für die Öffentlichkeit geschlossen
Das Amt für Abfallwirtschaft weist darauf hin, dass die Deponie   Am Samstag, dem 11.Januar 2020 um 18 Uhr findet in der Aller-
Talheim/Tuningen am Dienstag, 24. Dezember und Dienstag, 31.      heiligenkirche ein Orgelkonzert mit dem Abtei-Organisten aus
Dezember geschlossen ist. Daher können private Anlieferer und     Beuron, Pater Landelin statt. Werke von J.S.Bach, von L. Vierne, J.
auch Direktanlieferer aus dem Gewerbe an diesen Tagen ihre        Balbastre, u.a.
Abfälle dort nicht entsorgen. Lediglich kommunale Sammelfahr-
zeuge der Landkreise Schwarzwald-Baar und Tuttlingen werden       Als besonderer Genuss werden eigene Improvisationen darge-
abgefertigt.                                                      boten.

                                                                  Das 20. Jahr seit der Einweihung der Mathis-Orgel wird damit
                                                                  festlich abgeschlossen.

              KULTURELLER
              HERBST BRIGACHTAL
                                                                                 GLÜCKWÜNSCHE
Krippenausstellung im Heimatmuseum
                                                                                 AN UNSERE JUBILARE
02. Dezember-16. Dezember
Sonntags von 10.00-12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
                                                                  Glückwünsche
Brigachtaler Krippenlandschaft /// Martinssaal im Kath.
Pfarrzentrum                                                      Wir gratulieren ...
22. Dezmeber 2019 bis 12. Januar 20202                            20.12. – Fritz Paul Reinhold, 84 Jahre
                                                                  20.12. – Brunhilde Bucher, 79 Jahre
                                                                  26.12. – Marianne Schretzmann, 82 Jahre
 Alpenländisches Adventkonzert                                    29.12. – Kurt Schellhammer, 85 Jahre
 Samstag 21.12.2019                                               30.12. – Regina Toleikis, 76 Jahre
 Allerheiligenkirche Brigachtal                                   01.01. – Monika Wehrle, 77 Jahre
 Beginn: 19.30 Uhr                                                04.01. – Else Laufer, 76 Jahre
                                                                  08.01. – Helga Laufer, 81 Jahre
                                                                  08.01. – Horst Merker, 80 Jahre
 Mitwirkende:
 • Eschbachtaler Stubenmusik Fischerbach
 • KlariPos Quartett                                              Goldene Hochzeit
 • Alphorn und Orgel
                                                                  20.12.
 • Gesangsduo
                                                                  Eheleute Marianne und Friedrich Denz
 • Brigachtaler Biergartenmusig

 Seit jeher wird gerade in der Adventszeit der Brauch der Haus-   Der Jubilarin gelten unsere herzlichsten Glückwünsche.
 musik in den Stuben der Bergdörfer in den Alpenregionen ge-
 pflegt. Aus diesem Grund gibt es eine Vielzahl von Melodien
 für Singstimmen, verschiedene Blas- und Saiteninstrumente        Wichtiger Hinweis:
 mit Texten, die die Menschen auf die kommende Weihnachts-        Ab dem 75. Lebensjahr wird jeder folgende Geburtstag mit Na-
 zeit einstimmen und auf Christigeburt vorbereiten sollen.        men im Mitteilungsblatt und der Tagespresse veröffentlicht.
                                                                  Auch gratulieren wir auf diesem Weg zur Goldenen und Diaman-
 Stefan Kowalski, selbst leidenschaftlicher Stuben-musiker, er-   tenen Hochzeit. Sollten Sie keine Veröffentlichung Ihres Namens
 griff wieder die Initiative und hat mit Musikern und Sängern     wünschen teilen Sie uns dies bitte 3-4 Wochen vor Ihrem Ge-
 ein Programm einstudiert um in der Allerheiligenkirche kurz      burtstag mit.
                                                                  Ansprechpartner im Rathaus ist Frau Annette Hengstler, Telefon
 vor Weihnachten den Flair des Alpenlandes erklingen zu lassen.
                                                                  2909-33 oder per E-Mail: annette.hengstler@brigachtal.de
12 | DONNERSTAG, 19. DEZEMBER 2019                                                          Mitteilungsblatt der Gemeinde BRIGACHTAL

                                                                    SAMSTAG, den 21.12.2019
                                                                    07.00 Ta Morgenandacht - Alles hat seine Zeit -
              KATHOLISCHE                                           09.00 Ki Krippenspiel-Probe
                                                                    15.00 Ki Beichtgelegenheit
              ÖFFENTLICHE BÜCHEREI                                  17.00 Uk Beichtgelegenheit
                                                                    18.30 Uk Eucharistiefeier
                                                                    18.30 Ki Wortgottesfeier mit alpenländischer Musik
Wärme – Licht – Geborgenheit - - - LESEN                            19.45 Ki KULTURELLER HERBST - Musikalische Bergweihnacht
                                                                             mit Stubenmusik, Klarinetten-Posaunen-Quartett,
Viele Advents- und Weihnachtsbücher laden Sie ein vorbei zu                  Biergartenmusig, Alphorn, Gesang.
schauen.
                                                                    SONNTAG, den 22.12.2019 4. Adventssonntag
Kommen Sie, leihen Sie...                                           10.00 Pf Eucharistiefeier mit Vorstellung der Erstkommuni-
                                                                             onkinder
Die bei der Buchausstellung bestellten Bücher liegen zur Abho-
lung bereit.                                                        DIENSTAG, den 24.12.2019 Heiliger Abend
                                                                    15.00 Pf Kinderkrippenfeier
Vielen Dank, sie haben damit die Büchereiarbeit unterstützt.        16.00 Uk Kinderkrippenfeier
Wir haben wie folgt für Sie geöffnet                                16.00 Ki Kinderkrippenfeier
Di + Do 16.00 bis 17.30 Uhr                                         16.15 Ta Kindergottesdienst offenes Ankommen - Pfarrsaal
Sonntag 11.00 bis 11.45 Uhr                                         17.00 Ta Christmette - mitgestaltet vom Kirchenchor - Kinder-
jeden 1. Mittwoch im Monat 10.30 bis 11.30 Uhr                               gottesdienst
                                                                    17.00 Pf Feier zum Heiligen Abend
Auch wir haben über die Feiertage geschlossen und zwar              18.00 Ki Christmette - mitgestaltet vom Martinschor
vom 22.12.2019 bis einschließlich 05.01.2020                                 In allen Gottesdiensten ADVENIAT-Kollekte

Wir wünschen allen kleinen und großen Lesern Frohe Feier-           MITTWOCH, den 25.12.2019 Weihnachten
tage und ein glückliches Neues Jahr                                 10.00 Ta Wortgottesfeier unter Mitwirkung des Musikvereins
                                                                    10.00 Pf Eucharistiefeier mitgestaltet vom Kirchenchor
(Ihr Bücherei-Team)                                                          In allen Gottesdiensten ADVENIAT-Kollekte

                                                                    DONNERSTAG, den 26.12.2019         Hl. Stephanus
                                                                    10.00 Uk Eucharistiefeier mitgestaltet vom Kirchenchor

                                                                    FREITAG, den 27.12.2019 Hl. Johannes
              KIRCHLICHE NACHRICHTEN                                16.45 Ma Gebet um Berufungen

                                                                    SONNTAG, den 29.12.2019 Fest der heiligen Familie
                                                                    10.00 Uk Wortgottesfeier
                                                                    10.00 Ki Eucharistiefeier - mitgestaltet vom Singkreis - Kinder-
              RÖMISCH-KATHOLISCHE                                            segnung
              KIRCHENGEMEINDE ZWISCHEN                              DIENSTAG, den 31.12.2019 7. Tag der Weihnachtsoktav
              BRIGACH UND KIRNACH                                   17.00 Ki Eucharistiefeier zum Jahresschluss

 Römisch-Katholische Kirchengemeinde                                MITTWOCH, den 01.01.2020 Maria, Gottesmutter
                                                                    17.00 Uk Eucharistiefeier der ganzen Seelsorgeeinheit zum
 Zwischen Brigach und Kirnach                                                Jahresbeginn. Anschließend Einladung zur Begegnung
 Büro Brigachtal
                                                                             im Jakobus-Saal.
 Ulrike Gwosch, Sabine Effinger
 St.-Martin-Str. 11, 78086 Brigachtal
                                                                    SAMSTAG, den 04.01.2020
 Di, Do, Fr:           8.30h-11.30h
                                                                    18.30 Pf Eucharistiefeier
 Do:                  15.00h-18.00h
 Tel. 07721/32548  Fax: 07721/507257
                                                                    SONNTAG, den 05.01.2020 2. Sonntag nach Weihnachten
 e-mail: brigachtal@kath-zwibriki.de  www.kath-zwibriki.de
                                                                    10.00 Uk Wortgottesfeier mit Sternsingern - Salzsegung -
 Bankverbindung:                                                    10.00 Ta Eucharistiefeier - mit Aussendung der Sternsinger -
 Konto Nr. 38621  Sparkasse SWB, BLZ 694 500 65                             Kindergottesdienst - Salzsegnung
 IBAN: DE97 6945 0065 0000 038621  SWIFT-BIC: SOLADES1VSS
                                                                    MONTAG, den 06.01.2020 Erscheinung des Herrn
Abkürzungen: Ki = Kirchdorf, Kle = Klengen, Üb = Überauchen,        10.00 Ki Eucharistiefeier - mit den Sternsingern - Salzsegnung -
Ma = Marbach, Ta = Tannheim, Pf = Pfaffenweiler, Hzw = Herzo-                Wir beten für: Reinhold Käfer / Verstorbene der Fami-
genweiler, Uk = Unterkirnach                                                 lien Färber und Strobel / Alfred Schütz und Töchter
                                                                             Luzia u. Martha / Verstorbene Angehörige/ In einem
FREITAG, den 20.12.2019                                                      besonderen Anliegen
08.30 Ki Ökumenischer Schulgottesdienst vor Weihnachten             10.00 Pf Wortgottesfeier - mit den Sternsingern - Salzsegnung
18.00 Ki Krippenspiel-Probe                                                  In allen Gottesdiensten Afrika-Kollekte für die Kateche-
18.30 Üb Eucharistiefeier Jahrtag für Adolf Gißler. Wir geden-               tenausbildung in Afrika
          ken auch: Johann u. Berta Mahler / Kuno Hirt
18.30 Ki  Einübung ins kontemplative Beten - Brigachtal Pfarrzen-   DIENSTAG, den 07.01.2020
          trum, Martinssaal                                         18.00 Kle      Rosenkranzgebet
Mitteilungsblatt der Gemeinde BRIGACHTAL                                              DONNERSTAG,19. DEZEMBER 2019 | 13

18.30 Kle       Eucharistiefeier                                      chenen Texten aus der Bibel.
                Wir beten in einem besonderen Anliegen                Die Brigachtaler Krippenlandschaft ist zum Jahreswechsel im
                                                                      Pfarrzentrum Brigachtal-Kirchdorf (Martinssaal) anzuschauen.
MITTWOCH, den 08.01.2020                                              Der Eintritt ist frei.
18.30 Ma  Eucharistiefeier
          Wir gedenken: Albert Linsenmeier, Anna u. Eugen             Öffnungszeiten mit Führung, jeweils 14, 15 und 16 Uhr:
          Berger                                                      26.12., 28.12., 29.12., 01.01., 04.01., 05.01., 06.01., 11.01.
                                                                      und 12.01.
DONNERSTAG, den 09.01.2020
18.30 Pf Eucharistiefeier                                             Neben den aufgeführten Zeiten können abends auch separate
                                                                      Führungen für Gruppen vereinbart werden. Dazu wenden Sie
FREITAG, den 10.01.2020                                               sich bitte an den Vorsitzenden Max Hirt, Tel. 2 16 77.
16.00 Ma   Gebet um Berufungen
18.30 Üb   Eucharistiefeier                                           Gottesdienst mit Kindersegnung
                                                                      Wir laden alle Kinder, groß und klein, herzlich ein zur Kinderseg-
SAMSTAG, den 11.01.2020                                               nung am Sonntag, 29. Dezember, 10 Uhr, in der Allerheiligenkir-
18.00 Ki  Orgelkonzert zum 20-jährigen Orgeljubiläum                  che.
          An der Orgel spielt Abtei-Organist Pater Landelin, Be-      Während des Gottesdienstes singt der Singkreis. Wir freuen uns
          uron                                                        auf Euch !

SONNTAG, den 12.01.2020 Taufe des Herrn                               Anmeldung für den Besuch der Sternsinger
10.00 Uk  Eucharistiefeier                                            Am Freitag, 3. Januar, von 9.30 Uhr bis 17.30 Uhr ziehen die
10.00 Ki  Eucharistiefeier mit Pater Landelin, Beuron. An der         Sternsinger durch unsere Gemeinde. Mit dem Kreidezeichen
          Orgel spielt Hermann Wunderle, Viernheim Wir                „20*C+M+B+20“ bringen die Mädchen und Jugen in den Gewän-
          gedenken: Meinrad u. Christian Belle u. Ang. / Elsa         dern der Heiligen Drei Könige den Segen zu den Menschen.
          Hettich, Erna u. Walter Bucher, lebende u. verstor-         Wenn Sie den Besuch der Sternsinger wünschen, dann bitten
          bene Angehörige                                             wir um Anmeldung. Anmeldezettel finden Sie am Eingang der
10.00 Ta  Wortgottesfeier                                             Allerheiligenkirche. Diese können in die dort bereitstehende Box
10.00 Pf  Wortgottesfeier                                             eingeworfen werden. Anmeldungen sind auch über das Pfarr-
                                                                      büro Brigachtal möglich. Es werden Menschen jeder Konfession
Gelegenheit zu ...                                                    besucht. Anmeldeschluss: 31.12.2019.
• SEELSORGERLICHEM Gespräch
• Empfang des VERSÖHNUNGSSAKRAMENTES (Beichte)                        Pfarrgemeinderatswahl in der Erzdiözese Freiburg
                                                                      am 22. März 2020
nach Terminvereinbarung
                                                                      Kirchengemeinde Zwischen Brigach und Kirnach
Wenn Sie den Wunsch haben, mit jemandem gemeinsam Ihr
                                                                      Im Wahlgebiet der Kirchengemeinde Zwischen Brigach und Kir-
Leben und Ihre Situation in den Blick zu nehmen, stehen Ihnen
                                                                      nach sind insgesamt 16 Mitglieder des Pfarrgemeinderates zu
unsere Seelsorgerinnen und Seelsorger gerne zu einem persönli-
                                                                      wählen.
chen Gespräch zur Verfügung:
                                                                      Das Wahlgebiet ist in 4 Stimmbezirke eingeteilt. Die Wahl wird als
                                                                      unechte Teilortswahl durchgeführt.
•    Pfarrer Dominik Feigenbutz, Tel. 07721/22244
                                                                      Die Stimmbezirke und die ihnen zugewiesenen Sitze im Pfarrge-
•    Pastoralreferentin Elisabeth Auer, Tel. 07721/993692
                                                                      meinderat
•    Gemeindereferentin Evelyn Zinser, Tel. 07721/502334
                                                                      1. Brigachtal - VS-Marbach 7 Sitze
•    Pfarrer i. R. Ernst Gicklhorn, erreichbar
                                                                      2. Pfaffenweiler - Herzogenweiler 3 Sitze
     über Pfarrbüro Brigachtal, Tel. 07721/32548.
                                                                      3. Tannheim         3 Sitze
                                                                      4. Unterkirnach 3 Sitze
Öffnungszeiten des Pfarrbüros während der Weihnachtsferien
                                                                      Wahlberechtigt sind die Katholikinnen und Katholiken, die seit
Das Pfarrbüro in Brigachtal ist am 02.01. nachmittags geschlos-
                                                                      mindestens drei Monaten in der Kirchengemeinde ihren Haupt-
sen, ansonsten sind wir auch zwischen den Feiertagen zu den
                                                                      wohnsitz haben und am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet
regulären Öffnungszeiten für Sie da.
                                                                      haben. Die Wahlberechtigung können auch Katholikinnen und
                                                                      Katholiken erwerben, die am Leben der Pfarrgemeinde aktiv teil-
Friedenslicht aus Bethlehem
                                                                      nehmen und spätestens bis 23. Februar 2020 beim Wahlvorstand
Das Friedenslicht wird an der Flamme der Geburtsgrotte Jesu in
                                                                      einen Antrag stellen. Wählbar sind alle wahlberechtigten Katho-
Bethlehem entzündet und von da aus in der ganzen Welt verteilt.
                                                                      likinnen und Katholiken, die das 18. Lebensjahr vollendet haben
Es steht für die weltweite Hoffnung auf Frieden.
                                                                      und in der Ausübung ihrer allgemeinen kirchlichen Gliedschafts-
Auch in diesem Jahr kommt das Friedenslicht aus Bethlehem
                                                                      rechte nicht behindert sind. Alle Wahlberechtigten sind aufgefor-
wieder in unsere Gemeinden.
                                                                      dert, beim Wahlvorstand bis zum 26. Januar 2020 Kandidatinnen
In der Zeit vom 21. Dezember bis Heiligabend haben Sie die
                                                                      und Kandidaten vorzuschlagen. Die Vorschläge müssen von 10
Möglichkeit, das Friedenslicht mit nach Hause zu nehmen.
                                                                      Wahlberechtigten mit ihrer Unterschrift unterstützt werden; die
Bitte bringen Sie eine Kerze im Glas oder in einer Laterne mit.
                                                                      Einverständniserklärung der Kandidierenden ist erforderlich.
                                                                      Vordrucke sind im Pfarrbüro erhältlich. Das Wählerverzeichnis
Die Brigachtaler Krippenlandschaft
                                                                      liegt in der Woche vom 03.02.2020 bis 09.02.2020 im Pfarrbüro
Der Seniorenverein „Füreinander“ lädt sehr herzlich zur Krippen-
                                                                      Brigachtal auf. Für die Onlinewahl erhalten die Wahlberechtigten
ausstellung ein.
                                                                      mit der Wahlbenachrichtigung die Zugangsinformationen. Die
Gezeigt werden viele Ereignisse von der Geburt des Jesus Chris-
                                                                      Onlinewahl wird am 20. März 2020 um 18.00 Uhr abgeschlossen.
tus bis zu seiner Taufe im Jordan. Originalgetreue orientalische
                                                                      Briefwahlunterlagen sind im Pfarrbüro Brigachtal bis spätestens
Landschaft mit Häusern, Tempeln und zauberhaften biblischen
                                                                      18. März 2020 zu beantragen. Die Briefwahlunterlagen müssen
Figuren aus der Hand der Villinger Künstlerin Gisela Kalla. Perfekt
                                                                      bis 20. März 2020, 18.00 Uhr im Pfarrbüro eingegangen sein.
ausgeleuchtete Szenen auf fast sechs Metern Länge mit gespro-
                                                                      Für die Präsenzwahl sind die Wahllokale zu folgenden Zeiten
14 | DONNERSTAG, 19. DEZEMBER 2019                                                       Mitteilungsblatt der Gemeinde BRIGACHTAL

geöffnet:                                                        Freitag, den 20.12.2019
Brigachtal Pfarrzentrum, St. Gallus-Str. 6:                      16.00 Uhr Weihnachtsspielprobe für Konfirmand/Innen im
Sonntag, 22.03.2020, 09.00 - 10.00 Uhr und 11.00 – 13.30 Uhr     Matthäussaal (B. v. Kienle)

VS-Marbach, Schule, Forellenweg 6:                               Sonntag, den 22.12.2019 4. Advent
Sonntag, 22.03.2020, 14.00 - 16.00 Uhr                           10.00 Uhr Predigtgottesdienst in der Versöhnungskirche
                                                                 (R. Schäfer), Kollekte: Brot für die Welt
Es darf nur mit amtlichen Stimmzetteln durch persönliche Stim-   Anschließend Kirchkaffee im Matthäussaal
mabgabe gewählt werden. Andere Stimmzettel sind ungültig.
Die Wahlhandlung endet, wenn alle Wahllokale in der Kirchen-     Dienstag, den 24.12.2019 Heiliger Abend
gemeinde geschlossen wurden, spätestens am 22.03.2020 um         15.30 Uhr Familiengottesdienst mit Abendmahl
18.00 Uhr. Zeitpunkt und Ort der öffentlichen Auszählung wer-    mit Weihnachtsspiel (B. v. Kienle/Konfis)
den noch bekannt gegeben.                                        17.00 Uhr Christvesper mit Gesang von Katharina Renner
Der Wahlvorstand                                                 (B. v. Kienle)
                                                                 22.00 Uhr Chirstnacht - „Der Stall“ (B. v. Kienle)
                                                                 Kollekte: Brot für die Welt
Übersicht weiterer Termine
SE                                                               Mittwoch 25.12.2019 1. Weihnachtsfeiertag
Mi. 08.01.   19.30 Uhr, PGR-Sitzung, Pfarrsaal Pfaffenweiler     10.00 Uhr Festgottesdienst mit Abendmahl mit Weihnachtsspiel
                                                                 (B. v. Kienle/Konfis)
Brigachtal                                                       Kollekte für die Erziehungsarbeit in Schulen und Heimen der Lan-
Mo.           20.00 Uhr, Kirchenchorprobe, Cäcilienraum          deskirche . Anschließend Kirchkaffee im Matthäussaal
Mi. 08.01.    16.00 Uhr, Strickkreis, Pfarrhaus
Fr. 10.01.    Neujahrsempfang der Gemeinde Brigachtal, Fest-     Sonntag, 29.12.2019 1. Sonntag nach dem Christfest
              halle Kirchdorf                                    10.00 Uhr Gottesdienst in der Versöhnungskirche (B. v. Kienle)
                                                                 Opfer für die Kirchengemeinde Villingen
Die Pfarrei St. Martin wünschen allen ein frohes, gesegnetes     Anschließend Kirchkaffee im Matthäussaal
Weihnachtsfest und ein glückliches, gesundes Jahr 2020.
                                                                 Dienstag, den 31.12.2019 Altjahresabend
                                                                 17.00 Uhr Gottesdienst in der Versöhnungskirche zur Jahreslo-
                                                                 sung 2020
                                                                 „Ich glaube; hilf meinem Unglauben!“ - Markus 9,24 (B. v. Kienle/
              EVANGELISCHE                                       Posaunenchor Villingen). Opfer für die Kirchengemeinde Villin-
              MATTHÄUSGEMEINDE                                   gen

                                                                 Sonntag, 05.01.2020 2. Sonntag nach dem Christfest
 Evangelische      Matthäusgemeinde
 Pfarrbüro (Frau Kuttruff ):                                     10.00 Uhr Gottesdienst in Versöhnungskirche (G. Wünsch)
 Am Talacker 9/1 78052 VS-Marbach                                „Opfer für die Kirchengemeinde Villingen“
 Pfarrbüro  (Frau Kuttruff):
 Telefon: 07721/9835-0, Telefax 9835-21                          Anschließend Kirchkaffee im Matthäussaal
 Am Talacker 9/1 78052 VS-Marbach
 Geänderte Öfnungszeiten:
 Telefon: 07721/9835-0, Telefax 9835-21
 Montag und Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr                          Mittwoch, den 08.01.2020
 Geänderte Öfnungszeiten:
 und  Mittwochnachmittag   14.00  - 17.00 Uhr                    12.00 - 13.30 Uhr Mittagessen in Gemeinschaft (E. Lange und
 Montag   und Donnerstag 8.00  - 12.00  Uhr
 Email: matthaeus-vl@t-online.de                                 Team)
 und Mittwochnachmittag    14.00 - 17.00 Uhr
                                                                 09.30 Uhr Vorbereitung Seniorennachmittag (ök. Team)
 Email: matthaeus-vl@t-online.de
 Bankverbindung:
 IBAN: DE84 6945 0065 0000 0381 76                               Sonntag, 12.01.2020 1. Sonntag nach Epiphanias
 Bankverbindung:
 Sparkasse                                                       10.00 Uhr Gottesdient in Versöhnungskirche (B. v. Kienle)
 IBAN: DE84Schwarzw.-Baar
            6945 0065 0000 0381 76
 Gemeindehilfsverein:                                            Ältesteneinführung/-abschied
 Sparkasse Schwarzw.-Baar
 IBAN: DE83 6945 0065 0000 0586 61                               Anschließend Kirchkaffee im Matthäussaal
 Gemeindehilfsverein:
                                                                 „Kollekte für die Aufgaben der Weltmission“
 Sparkasse
 IBAN: DE83Schwarzw.-Baar
            6945 0065 0000 0586 61
 Sparkasse Schwarzw.-Baar

Wochenspruch                                                      Für den Teilort Kirchdorf suchen wir noch dringend Ge-
51/2019                                                           meindebriefausträger (gegen Vergütung). Bitte rufen Sie
Bereitet dem Herrn den Weg; denn siehe,                           uns an Tel. 07721/98350.
der Herr kommt gewaltig. (Jes 40,3.10)                            Wir freuen uns über Ihren Anruf!

Die Matthäusgemeinde wünscht ALLEN ein besinnliches und
gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes, glückliches           Für den Teilort Pfaffenweiler suchen wir noch dringend
neues Jahr 2020!                                                  Ehrenamtliche Mitarbeiter/innen für unseren Besuchs-
                                                                  dienst. Bitte rufen Sie uns an Tel. 07721/98350.
 Kuchenverkauf für Mittagessen in Gemeinschaft                    Wir freuen uns über Ihren Anruf!
 Die Matthäusgemeinde sagt herzlichen Dank an alle Ku-
 chenspender die uns am 07.12.2019
 so zahlreich mit Kuchen für den Verkauf versorgt haben.
 Der gesamte Erlös kommt dem wöchentlich stattfindenden
 Mittagessen in Gemeinschaft für den Defizitausgleich zugute.
 Elke Lange und Team
Mitteilungsblatt der Gemeinde BRIGACHTAL                                                                              DONNERSTAG,19. DEZEMBER 2019 | 15

Geheimnisvolles aus dem Kräutergarten
Gemeinsam mit den Miniköchen, die von August Guter ge-
leitet wurden, haben Gemeindemitglieder der Matthäusge-
meinde das Kochbuch „Geheimnisvolles aus dem Kräutergar-                                                         VEREINSMITTEILUNGEN
ten“ zusammengestellt, illustriert mit Bildern der Heilkräuter
von Ingrid Friedrich, Kurzinformationen von Hannelore Rom-
mel und Kunstfotografien von Klaus Dieter Gräuling mit Mo-
tiven des neuangelegten Kirchengeländes. Sie können die
spiralgebundene Rezeptsammlung gegen eine Spende ab                                                              FREIWILLIGE FEUERWEHR
10,00 € jederzeit zu den Öffnungszeiten bei uns im Pfarramt
erwerben. Sie finden darin unterschiedliche Lieblingsrezepte
unserer Region.

                                                                                                   Feuerwehrkalender zum Jubiläum im
                                                                                                   Edeka-Neukauf / Post-Service Center erhältlich
                                                                                                   der Kalender zum Jubiläum mit den aufwendig gestalteten di-
                                                                                                   gital nachbearbeiteten fiktiven Einsatzbildern unserer Mitglie-
                                                                                                   der der Feuwehr Brigachtal kann zum Preis von 15,00 € / Stück

                           Programmcafé
                                                                                                   käuflich erworben werden.

      Gemeindehaus der Matthäusgemeinde, Am Talacker 9/1, Marbach                                  Verkaufsstellen: Sie erhalten den Kalender im Edeka-Neukauf
             Sie sind herzlich eingeladen zu einem gemütlichen                                     oder in unserem Post-Servicecenter oder aber sie nehmen
       Beisammensein bei Kaffee, Kuchen, Gesprächen und Programm.                                  Kontakt mit der Feuerwehr Brigachtal auf (mail: info@feuer-
                                                                                                   wehr-brigachtal.de)
                 Termine im Januar 2020

                           Montag, den 13. Januar, 15-17 Uhr
                         Rommé und Brettspiele mit Teresita Kern

                        Montag, den 20. Januar, 15-17 Uhr
                 Buchvorstellung: Pawlowa oder Wie man eine Eselin
                    um die halbe Welt schmuggelt mit Frau Kraft

                           Montag, den 27. Januar, 15-17 Uhr
                         Rommé und Brettspiele mit Teresita Kern

                                                                     KONTAKT :
                                                                     Teresita Kern 07721 – 22295
          Es gibt immer Kaffee und Kuchen
                                                                     oder Ev. Matthäusgemeinde

  Ein ökomenisches Projekt der Evangelischen Matthäusgemeinde, der
  Gemeinde Marbach und der Evangelischen Erwachsenenbildung
  Am Talacker 9/1, 78052 VS-Marbach 07721/98350
  Email: matthaeus-vl@t-online.de

                                                                                                                    Einen besinnlichen

                                                                                                                    4. Advent
Sie können auch lesen