Weihnachten - Gemeinde Brigachtal
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
BRIGACHTALER Nachrichten Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Brigachtal 26. 20. Jahrgang Jahrgang Donnerstag, 19. Dezember Donnerstag, 24. Mai 2019 Nummer Nummer51 21 Weihnachten Markt und Straßen stehn verlassen, Still erleuchtet jedes Haus, Sinnend geh` ich durch die Gassen, Alles sieht so festlich aus. An den Fenstern haben Frauen Buntes Spielzeug fromm geschmückt, Tausend Kindlein stehn und schauen, Sind so wunderstill beglückt. Und ich wandre aus den Mauern Bis hinaus in`s freie Feld, Hehres Glänzen, heil`ges Schauern! Wie so weit und still die Welt! Sterne hoch die Kreise schlingen, Aus des Schneees Einsamkeit Steigt`s wie wunderbares Singen O du gnadenreiche Zeit! (Joseph von Eichendorff ) Die Gemeindeverwaltung wünscht allen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest sowie einen guten Start in das neue Jahr 2020.
2 | DONNERSTAG, 19. DEZEMBER 2019 Mitteilungsblatt der Gemeinde BRIGACHTAL Herzliche Einladung zum Neujahrsempfang Liebe Bürgerinnen und Bürger, zum Neujahrsempfang der Gemeinde Brigachtal lade ich Sie herzlich ein am Freitag, 10. Januar 2020, 19.00 Uhr, in die Festhalle Kirchdorf. Herr Dr. Winfried Kösters, Freier Journalist, Publizist, Berater, Moderator und Trainer spricht zum Thema „Zukunft ist nicht vorhersehbar, doch gestaltbar.“ Der Neujahrsempfang bietet zudem einen würdigen Rahmen, Menschen unserer Gemeinde für besondere Verdienste zu ehren. Der Musikverein Brigachtal wird den Festakt musikalisch umrahmen. Im Anschluss findet ein Stehempfang statt. Ich freue mich auf Ihren Besuch und wünsche Ihnen eine schöne Adventszeit Ihr Michael Schmitt Bürgermeister Notruf Ärztliche Notdienste Polizei 110 Ärztlicher Notdienst Polizeirevier Villingen 6010 (Nachts/Wochenende) 116 117 Erste Hilfe u. Rettungsdienst DRK 112 Montag bis Freitag 9 bis 19 Uhr: docdirekt - Kostenfreie Online- Krankentransport 19222 sprechstunde von nie-dergelassenen Haus- und Kinderärzten, nur für gesetzlich Versicherte unter 0711 – 96589700 oder Feuerwehrnotruf 112 docdirekt.de Bei Störungen in der Stromversorgung 07623 921818 Zahnarztnotdienst Wasserversorgung 0177 5220513 (an Wochenenden) 0180 3222555-65 oder 27464 Klinikum der Stadt VS 93-0 Gasversorgung 40504444 Klinikum Donaueschingen 0771 880 Eine Übersicht der Bereitschaftsdienste der Apotheken am Wochen- ende hängt bei der Brigach-Apotheke, Marbacher Str. 21, Ortsteil Kirchdorf, aus. Telefonseelsorge (kostenfrei) 0800 1110111 Kinder- und Jugendtelefon 0800 1110333 Giftnotrufzentrale 0761 19240 Herausgeber: Gemeindeverwaltung 78086 Brigachtal Gemeindeverwaltung 78086 Brigachtal, Telefon 07721/29 09-0, Telefax 07721/29 09-45 e-mail: info@brigachtal.de, Internet: www.brigachtal.de Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Michael Schmitt, für den Anzeigenteil/Druck: Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG 78333 Stockach, Tel. 07771/93 17-11, Fax 07771/93 17-40 E-mail: anzeigen@primo-stockach.de, Homepage: www.primo-stockach.de Erscheint wöchentlich - Bezugspreis 18,— Euro jährlich
Mitteilungsblatt der Gemeinde BRIGACHTAL DONNERSTAG,19. DEZEMBER 2019 | 3 ge des dritten Geschlechts gemeint. Wo aus Gründen der besse- ren Lesbarkeit notwendigerweise geschlechtsspezifische Formu- AMTLICHE lierungen zum Einsatz kommen, sind ebenso alle Geschlechter gemeint. Es wird um Verständnis gebeten. BEKANNTMACHUNGEN Vorbemerkung Die Stadt Villingen-Schwenningen (übernehmende) Gemeinde und die Städte/Gemeinden Brigachtal, Dauchingen, Königsfeld, Die Gemeinde Brigachtal übergibt die Aufgaben des Gutachter- Mönchweiler, Niedereschach, Sankt Georgen, Tuningen, und Un- ausschusswesens zum 01. Januar 2020 an die Geschäftsstelle des terkirnach (abgebende Gemeinden) schließen zur Bildung eines im Zuge der interkommunalen Zusammenarbeit neu gebilde- Gemeinsamen Gutachterausschusses aufgrund von § 1 Absatz 1 ten gemeinsamen Gutachterausschusses für den nordöstlichen Satz 2 der Verordnung der Landesregierung über die Gutachter- Schwarzwald-Baar-Kreis bei der Stadt Villingen-Schwenningen. ausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung- GuAVO) Zur Bildung des gemeinsamen Gutachterausschusses wurde in Verbindung mit§ 25 des Gesetzes über kommunale Zusam- folgende öffentlich-rechtliche Vereinbarung am 11. November menarbeit (GKZ) folgende öffentlich-rechtliche Vereinbarung: 2019 zwischen der Stadt Villingen-Schwenningen und weiteren acht beteiligten Kommunen geschlossen. Diese wurde am 28. November 2019 durch das Regierungspräsidium Freiburg ge- nehmigt. §1 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung Gegenstand der Vereinbarung eines gemeinsamen Gutachterausschusses für den nordöstlichen Schwarzwald-Baar-Kreis (1) Die abgebenden Gemeinden übertragen die Bildung von Gutachterausschüssen nach § 1 Absatz 1 Satz1 GuAVO auf die übernehmende Gemeinde. zwischen (2) Die übernehmende Gemeinde erfüllt anstelle der abge- benden Gemeinden die übertragenen Aufgaben in eigener Zuständigkeit. Sie übernimmt die Aufgaben nach Abs. 1 der Stadt Villingen-Schwenningen, vertreten durch Herrn uneingeschränkt und in eigener Verantwortung. Sämtliche Oberbürgermeister Jürgen Roth (im folgenden „ übernehmende mit den übertragenen Aufgaben verbundenen Rechte und Gemeinde“ genannt) Pflichten gehen mit Wirksamwerden der Vereinbarung auf die übernehmende Gemeinde über. Sie erfüllt die Aufgabe und den folgenden Städten und Gemeinden: in ihren Amtsräumen. (3) Diese Form der Zusammenarbeit kann um andere Gemein- Gemeinde Brigachtal, den und Städte erweitert werden, soweit die Gemeinden im selben Landkreis liegen und benachbart sind (§ 1 Absatz 1 vertreten durch Herrn Bürgermeister Michael Schmitt Satz 2 GuAVO). Ein Beitritt weiterer Gemeinden/Städte be- darf der Zustimmung der übernehmenden Gemeinde so- Gemeinde Dauchingen, wie aller abgebenden Gemeinden. vertreten durch Herrn Bürgermeister Torben Dorn Den abgebenden Gemeinden ist bekannt, dass im Schwarzwald- Baar-Kreis zwei Zusammenschlüsse geplant sind. Ein nordöstli- Gemeinde Königsfeld, cher und ein südwestlicher Gemeinsamer Gutachterausschuss. vertreten durch Herrn Bürgermeister Fritz Link Gemeinde Mönchweiler, vertreten durch Herrn Bürgermeister Rudolf Fluck §2 Gemeinde Niedereschach, vertreten durch Herrn Bürgermeister Martin Ragg Zusammensetzung des Gutachterausschusses, Stadt Sankt Georgen, Gutachterbestellung vertreten durch Herrn Bürgermeister Michael Rieger (1) Zur Erfüllung der Aufgabe wird bei der übernehmenden Gemeinde Tuningen, Gemeinde zum 01.01.2020 ein Gemeinsamer Gutachter- vertreten durch Herrn Bürgermeister Ralf Pahlow ausschuss gebildet. Er trägt die Bezeichnung „Gemeinsamer Gutachterausschuss nordöstlicher Schwarz- Gemeinde Unterkirnach, wald-Baar-Kreis“ (nachstehend „Gemeinsamer Gutachteraus- vertreten durch Herrn Bürgermeister Andreas Braun schuss“ genannt). (2) Die Anzahl der Mitglieder des gemeinsamen Gutachteraus- schusses wird von der Übernehmenden Gemeinde in Ab- (im Folgenden „abgebende Gemeinden“ genannt) stimmung mit den abgebenden Gemeinden festgelegt. Die Verteilung erfolgt nach folgendem Verteilerschlüssel: Einwohnerzahl der Gemeinde Zu bestellende Gutachter Hinweis: kleiner 5.000 2 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit sind Personengruppen, so- kleiner 10.000 3 weit möglich in neutraler Form bezeichnet. Es sind dabei immer kleiner 20.000 4 sowohl weibliche als auch männliche Personen sowie Angehöri- kleiner 50.000 5
4 | DONNERSTAG, 19. DEZEMBER 2019 Mitteilungsblatt der Gemeinde BRIGACHTAL größer 50.000 6Somit entfällt folgende (2) Der Geschäftsstelle obliegt nach Weisung des Vorsitzenden Anzahl an Mitgliedern analog zu § 2 Abs. 2 auf die übernehmen- des Gutachterausschusses die Erledigung der laufenden de und abgebenden Gemeinden: Verwaltungsaufgaben. (3) Die übernehmende Gemeinde verpflichtet sich, die für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung erforderliche und Stadt/Gemeinde zu bestellende Mitglieder Einwohner geeignete Personal- und Sachmittelausstattung zu ge- zum währleisten. Die übernehmende Gemeinde besetzt die Ge- 31.12.2017* schäftsstelle mit eigenem Personal. Sie verpflichtet sich wei- Villingen- ter, eine regelmäßige fachliche Fortbildung der Mitarbeiter Schwenningen 6 Mitglieder 84.557 der Geschäftsstelle und der Gutachter sicherzustellen. Dauchingen 2 Mitglieder 3.702 Königsfeld 3 Mitglieder 6.017 Mönchweiler 2 Mitglieder 2.979 §4 Niedereschach 3 Mitglieder 5.935 Sankt Georgen 4 Mitglieder 12.906 Unterkirnach 2 Mitglieder 2.583 Übergang der Aufträge Brigachtal 3 Mitglieder 5.083 Tuningen 2 Mitglieder 2.939 (1) Die bisher bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüs- se der übernehmenden Gemeinde und den abgebenden Gesamt: 27 Mitglieder Gemeinden beantragten und noch nicht fertig gestellten Verkehrswertgutachten gehen zum 01.01.2020 auf den ge- *Quelle Statistisches Landesamt meinsamen Gutachterausschuss über. Die abgebenden Ge- meinden haben hierzu alle erforderlichen Unterlagen bei der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschus- Die Verteilung wird alle vier Jahre zum Ablauf der Amtsperiode ses einzureichen. des Gutachterausschusses (vgl. Absatz 5) überprüft und ggf. an- gepasst. (2) Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2018 werden bis (3) Der Vorsitzende wird von der übernehmenden Gemeinde spätestens 31.12.2019 noch von den abgebenden Gemein- gestellt. Jede abgebende Gemeinde sowie die überneh- den beschlossen. mende Gemeinde dürfen einen stellvertretenden Vorsitzen- den ihrer Mitglieder im gemeinsamen Gutachterausschuss (3) Die vorhandenen Unterlagen zu Kaufpreissammlung, Bo- benennen. Somit gibt es einen Vorsitzenden und neun stell- denrichtwerten, Grundstücksmarktberichten etc. sind vertretende Vorsitzende. soweit vorhanden von den abgebenden Gemeinden an Die Reihenfolge der Stellvertreter orientiert sich an der die Geschäftsstelle zu übergeben. Für die Kaufpreissamm- Einwohnerzahl der beteiligten Gemeinden. Somit stellt die lung sollten hierbei die vorhandenen Verträge ab dem Stadt Villingen-Schwenningen den ersten Stellvertrter, die 01.01.2019 übergeben werden, da diese den Zeitraum der zweitgrößte den zweiten Stellvertreter, usw. neu zu erstellenden Bodenrichtwertkarte mit Stichtag Bei Tätigkeiten in den abgebenden Gemeinden sollen bei 31.12.2020 betreffen. Verhinderung des Vorsitzenden vorrangig die jeweiligen Stellvertreter aus den abgebenden Gemeinden eingesetzt (4) Zum 01.01.2020 übernimmt der gemeinsame Gutachter- werden. ausschuss die Pflege der Kaufpreissammlung. Die ersten Bo- denrichtwertkarten des gemeinsamen Gutachterausschus- (4) Bei Tätigkeiten des gemeinsamen Gutachterausschusses in ses wird es dann nach den gesetzlichen Vorgaben zum den Mitgliedsgemeinden sollen vorrangig die Mitglieder Stichtag 31.12.2020 geben. Diese Karten sind vom neuen- aus den jeweiligen Mitgliedsgemeinden eingesetzt werden. gemeinsamen Gutachterausschuss im ersten Halbjahr 2021 zu erstellen. (5) Der Vorsitzende, seine neun Stellvertreter sowie die ehren- amtlichen weiteren Mitglieder des gemeinsamen Gutach- terausschusses werden auf Vorschlag von der übernehmen- den und den abgebenden Gemeinden vom Gemeinderat §5 der Stadt Villingen-Schwenningen als übernehmende Ge- meinde für die gesetzlich vorgeschriebene Amtsperiode von vier Jahren bestellt. Gebührenerhebung, Kostenbeteiligung und Ausdehnung Die zuständige Finanzbehörde schlägt einen Bediensteten der Satzungsbefugnis sowie einen Stellvertreter als ehrenamtlichen Gutachter vor, die vom Gemeinderat der Stadt Villingen-Schwennin- (1) Die übernehmende Gemeinde erhebt für Amtshandlungen gen auf die Dauer von vier Jahren bestellt werden. Die erste im Rahmen der ihr übertragenen Aufgabengebiete Gebüh- Amtsperiode läuft somit bis 31.12.2023. ren und Auslagenersatz in eigener Zuständigkeit. Sie kann ln Vorbereitung der Bestellung des gemeinsamen Gutach- im Rahmen der ihr übertragenen Aufgabengebiete Satzun- terausschusses werden die abgebenden Gemeinden ihre gen erlassen, die für das gesamte Gebiet der Beteiligten bisherigen Gutachter zum 31.12.2019 abbestellen. gelten (§ 26 Abs.1 GKZ); dies gilt nicht für die Erhebung von Steuern. Dies betrifft die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den gemeinsamen §3 Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung), aber auch andere Satzungen, soweit dies zur Erfüllung der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses übertragenen Aufgaben erforderlich ist. Die Gebührensatzung wird nach Anhörung der Beteilig- (1) Die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschus- ten vom Gemeinderat der übernehmenden Gemeinde be- ses wird bei der übernehmenden Gemeinde eingerichtet(§ schlossen. Die Mitgliedsgemeinden verpflichten sich, ihre 8 Absatz 1 GuAVO). jeweiligen bisherigen Gutachterausschussgebührensatzun-
Mitteilungsblatt der Gemeinde BRIGACHTAL DONNERSTAG,19. DEZEMBER 2019 | 5 gen sowie die das Gutachterausschusswesen betreffenden §6 Regelungen zum 31.12.2019 aufzuheben. Verpflichtungen der beteiligten Gemeinden (2) Die abgebenden Gemeinden beteiligen sich an den nicht durch Gebühren und Auslagen nach Absatz 1 gedeckten laufenden Personal- und Sachaufwendungen der überneh- (1) Der übernehmenden und den abgebenden Gemeinden ob- menden Gemeinde, die durch die Aufgabenerfüllung des liegt die Verpflichtung zur gegenseitigen Information und gemeinsamen Gutachterausschusses und der Geschäfts- sonstigen vertragsdienlichen Unterstützung. stelle entstehen. Diese werden nach dem Verhältnis der Von wesentlichen Ereignissen haben sich die beteiligten Einwohnerzahlen auf die Beteiligten verteilt und von die- Gemeinden jeweils unaufgefordert zu unterrichten. sen erstattet. Es gelten die ermittelten Einwohnerzahlen zum Stichtag 30.06. des vorangegangenen Jahres im Sinne (2) Die beteiligten Gemeinden verpflichten sich, diese Verein- von § 143 GemO. Soweit die Einwohnerzahlen des genann- barung mit Wohlwollen auszustatten und nach den Regeln ten Stichtages noch nicht bis 31.12. des jeweiligen abzu- von Treu und Glauben zu erfüllen. rechnenden Jahres durch das Statistische Landesamt Ba- den-Württemberg veröffentlicht sind, gelten die zu diesem (3) Die übernehmende Gemeinde ist verpflichtet, den abge- Zeitpunkt aktuellsten Einwohnerzahlen des Statistischen benden Gemeinden jederzeit (soweit zulässig) Einsicht in Landesamtes. die Unterlagen zu gewähren, die im Zusammenhang mit Die Geschäftsstelle stellt die entstandenen Kosten entspre- der Erfüllung der Aufgabe stehen. chend zusammen und stellt diese Berechnung den abge- benden Gemeinden zur Verfügung. (4) Die beteiligten Gemeinden werden, soweit rechtlich zuläs- sig, alle notwendigen Entscheidungen treffen, Beschlüsse (3) Maßgeblicher Abrechnungszeitraum ist das Haushaltsjahr. herbeiführen und sonstige Amtshandlungen vornehmen, Aufwendungen nach Absatz 1 und 2 bilden dabei die tat- die zur Durchführung der Aufgabe erforderlich oder sach- sächlichen Personalaufwendungen für die zur Aufgabe- dienlich sind. nerfüllung notwendigen Beschäftigten bei der erfüllenden (5) Die abgebenden Gemeinden benennen der übernehmen- Gemeinde und bezüglich der Sachaufwendungen wird die den Gemeinde einen ständigen Ansprechpartner. VwV-Kostenfestlegung des Finanzministeriums in ihrer je- weils gültigen Fassung (letzter Stand vom 02.11.2018) und die darin festgelegten Kostensätze für Hilfspersonal, Lei- tung & Aufsicht, Gemeinkosten, Raumkosten, Ausstattung §7 und sächlichen Verwaltungsaufwand herangezogen. Die Kostensätze für Hilfspersonal, Leitung & Aufsicht sowie Ge- Kündigung meinkosten werden hierbei unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter in der Geschäftsstelle nur einfach angesetzt und (1) Die Vereinbarung endet mit Ablauf des 31.12.2023. Danach nicht pro Mitarbeiter. Die Kostensätze für Raumkosten, Aus- verlängert sie sich fortwährend um weitere vier Jahre, wenn stattung und sächlichen Verwaltungsaufwand werden hin- sie nicht spätestens ein Jahr vor Ablauf der Geltungsdauer gegen jeweils pro Mitarbeiter in der Geschäftsstelle ange- (also zum 31.12. des jeweiligen Vorjahres) gekündigt wird (§ setzt. Mit diesen Pauschalen sind alle Sachaufwendungen 25 Absatz 4 GKZ). abgedeckt. Den abgebenden Gemeinden ist das Abrech- nungskonzept bekannt. Dieses wurde mit allen im Voraus (2) Die Kündigung bedarf der Schriftform. abgestimmt. (3) Wird die Vereinbarung gekündigt, so hat die übernehmen- (4) Bis zum 31. März des Folgejahres erstellt die übernehmen- de Gemeinde Anspruch auf Kostenbeteiligung für die bis zum Ende der Laufzeit der Vereinbarung erbrachten Leis- de Gemeinde eine Abrechnung der im vorausgegangenen tungen. Haushaltsjahr im Zusammenhang mit der Aufgabenerfül- lung angefallenen Aufwendungen nach Abs. 1 bis 3 und der geltend gemachten Gebühren und Auslagen. Die Erstat- tung des sich nach Abzug der Gebühren und Auslagen aus §8 der Abrechnung ergebenen Betrages erfolgt durch die ab- gebenden Gemeinden binnen einer Frist von zwei Monaten Wirksamkeit, lnkrafttreten nach Zugang der Abrechnung nach Satz 1. (1) Diese Vereinbarung bedarf nach§ 25 Abs. 5 GKZ der Geneh- (5) Die übernehmende Gemeinde ist berechtigt, unterjährig migung der Rechtsaufsichtbehörde. zum 30. Juni eines jeden Jahres von den abgebenden Ge- meinden eine angemessene Abschlagszahlung auf den zu (2) Die Vereinbarung, ihre Änderung und Aufhebung sind mit der rechtsaufsichtliehen Genehmigung von allen Beteilig- leistenden Kostenersatz zu erheben. Über die Abschlags- ten öffentlich bekanntzumachen. Sie wird am Tag nach der zahlung ist zeitgleich mit der nach Abs. 3 vorzulegenden letzten öffentlichen Bekanntmachung, frühestens jedoch Abrechnung abzurechnen. am 01.01.2020, rechtswirksam.(3) Die übernehmende Gemeinde teilt der Zentralen Geschäfts- (6) Im Falle von Zahlungsrückständen sind rückständige Beträ- stelle die Bildung des gemeinsamen Gutachterausschusses ge nach den für Gebühren geltenden kommunalabgaben- nach § 1 Absatz 1 Satz 2 GuAVO mit den Angaben nach§ rechtlichen Vorschriften zu verzinsen bzw. Säumniszuschlä- 15 Absatz 3 GuAVO unverzüglich nach lnkrafttreten dieser ge zu entrichten. Vereinbarung mit.
6 | DONNERSTAG, 19. DEZEMBER 2019 Mitteilungsblatt der Gemeinde BRIGACHTAL §9 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarung nicht berührt. Die beteiligten Städte/Gemeinden werden in einem solchen Fall die unwirksamen Bestimmungen durch solche ersetzen, die dem sachlichen und wirtschaftlichen Inhalt der unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen. Dasselbe gilt, wenn sich während der Laufzeit der Vereinbarung ergibt, dass die Vereinbarung durch weitere Bestimmungen ergänzt werden muss. GENEHMIGUNG Die am 11. November 2019 geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwi- schen der Stadt Villingen-Schwenningen und den Städten und Gemeinden Bri- gachtal, Dauchingen, Königsfeld, Mönchweiler, Niedereschach, St. Georgen, Tuningen und Unterkirnach zur Übertragung der Aufgaben nach § 1 Abs. 1 Satz 2 GuAVO und Bildung des Gemeinsamen Gutachterausschusses nordöstlicher Schwarzwald-Baar Kreis wird nach § 25 Abs. 5 GKZ genehmigt. 79098 Freiburg im Breisgau, den 28. November 2019
Mitteilungsblatt der Gemeinde BRIGACHTAL DONNERSTAG,19. DEZEMBER 2019 | 7 Gemeinde Brigachtal Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplanverfahren „Im Grüble “ im Ortsteil Klengen - Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses Der Gemeinderat Brigachtal hat in öffentlicher Sitzung am 10.12.2019 den Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren „Im Grüble“ im Ortsteil Klengen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634) beschlossen. Der Bebauungsplan führt die Bezeichnung „Im Grüble“. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13b in Verbindung mit § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umwelt- prüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Klengen, südlich der Siedlerstraße am östlichen Ortsrand. Der Geltungsbereich umfasst teilweise die Flst. Nrn. 319 und 363. Die genaue Abgrenzung ist in der nachfolgend abgebildeten Über- sicht dargestellt. Mit diesem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Schaffung von Einfamilienhaus-Bauplätzen im bishe- rigen Außenbereich an der Siedlerstraße geschaffen werden. Ein Termin zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird rechtzeitig durch eine weitere amtliche Bekanntmachung angekündigt. Brigachtal, den 19.12.2019 gez. Michael Schmitt Bürgermeister IST IHRE HAUSNUMMER GUT ERKENNBAR? Im Notfall kann diese entscheidend für rasche Hilfe durch den Arzt oder den Rettungsdienst sein!
8 | DONNERSTAG, 19. DEZEMBER 2019 Mitteilungsblatt der Gemeinde BRIGACHTAL mit einem bisherigen Zinssatz von 3,65 % und einem Stand zum 31.12.2019 von 66.828,51 €. Die Laufzeit des Darlehens beträgt noch weitere 10 Jahre. Hier werden zum Jahresende außerplan- AUS DEM GEMEINDERAT mäßig 1.828,51 € abgelöst. Für die verbleibenden 65.000 € wird ein neuer Darlehensvertrag abgeschlossen. Hierzu wurden bei Kreditinstituten entsprechende Angebote eingeholt. Das günstigste Angebot gab die DZ-HYP aus Müns- ter ab. Der Darlehensvertrag wird mit einem Zinssatz von 0,45 % vom 10.12.2019 abgeschlossen. Der Gemeinderat stimmte der Ablösung und der Umschuldung Wohnbebauung „Im Grüble“ geplant des Darlehens einstimmig zu. Gemeinderat beschließt Aufstellung eines Eigenbetrieb Glasfasernetz Bebauungsplanes Der Gemeinderat hat in jüngster Sitzung mit großer Mehrheit die Entscheidung über die Umschuldung eines Darlehens Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Grüble“ beschlossen. Da- Im Eigenbetrieb Glasfasernetz endet die Zinsfestschreibung im mit soll die planerische Grundlage zur Entwicklung eines kleinen Dezember 2019. Das Darlehen ist von der L-Bank BW, mit einem Wohnbaugebietes mit etwa sechs Bauplätzen zur Abrundung bisherigen Zinssatz von 0,68 % und einem Stand zum 31.12.2019 entlang der Siedlerstraße im Ortsteil Klengen geschaffen werden. von 200.000 €. Die Laufzeit des Darlehens beträgt noch weitere 20 Jahre. Es wurden bei Kreditinstituten entsprechende Angebo- Nach wie vor gibt es eine generell hohe Nachfrage nach Bauland te eingeholt. Das günstigste Angebot gab die DZ-HYP aus Müns- und Wohnraum. ter ab. Der Darlehensvertrag wird mit einem Zinssatz von 0,46 % Im Zuge der Prüfung geeigneter und auch verfügbarer Flächen und einer Zinsfestschreibungslaufzeit von 10 Jahren abgeschlos- zur Abrundung war eine Teilfläche des landwirtschaftlichen sen. Der Gemeinderat stimmte der Umschuldung des Darlehens Grundstückes Flst. Nr. 319 in den Fokus gerückt. Zur Schaffung einstimmig zu. des notwendigen Planungsrechts braucht es aber ein Bebau- ungsplanverfahren, da das Grundstück aktuell im Außenbereich Eigenbetrieb Glasfasernetz liegt. Beschluss über die Verzinsung des Kassenbstands Die Kassenmittel zur Bewirtschaftung der im Erfolgsplan des Ei- genbetriebs Glasfasernetz veranschlagten Aufwendungen und Erträge werden über die Einheitskasse des Gemeindehaushalts abgewickelt. Dies führt teilweise zu Über- bzw. Unterdeckung des Kassenbestands des Glasfasernetzes. Die daraus entstehenden Guthaben- bzw. Kreditzinsen werden an den banküblichen Kreditzinsen orientiert und in einer Neben- rechnung ermittelt. Die Abwicklung der Verzinsung wird im Rah- men der Jahresabschlussbuchungen vollzogen. Aufgrund der Knappheit an Bauland hat der Gesetzgeber den Damit die Zinsen in den Gemeindehaushalt abgeführt bzw. von Kommunen mit dem § 13b BauGB ein Instrument für ein be- dort erstattet werden können und dies aus steuerlicher Sicht kei- schleunigtes Verfahren ohne Fortschreibung des Flächennut- ne verdeckte Gewinnausschüttung darstellt, wurde hierüber ein zungsplanes und ohne umfassende ökologische Eingriffs- und Gemeinderatsbeschluss gefasst. Ausgleichsbilanzierung an die Hand gegeben. Dies betrifft aber nur kleinere Flächen, die sich an vorhandene Baugebiete an- Beschluss über die Annahme von Spenden schließen. Da diese Regelung zum Jahresende 2019 ausläuft, Es ist seit dem letzten Beschluss über Spenden am 26.11.2019 und noch nicht klar ist, ob sie verlängert wird, wurde der Aufstel- eine Geldspende für die Feuerwehr Brigachtal bei der Gemein- lungsbeschluss noch in diesem Jahr gefasst. de eingegangen. Der Gemeinderat stimmte der Annahme dieser Spenden in Höhe von insgesamt 1.260 € zu. Zur Wahl des Verfahrens und zu den Restriktionen des Gebietes im Hinblick auf die bestehenden Heckenbiotope, die benachbar- ten Pferdehaltung und die nahen Sportstätten wurde im Gremi- Bauangelegenheit um auch breit diskutiert. Das beschleunigte Verfahren bedeutet Gemeinderat erteilt Einvernehmen nicht, dass die Umwelt- und sonstigen Belange nicht zu behan- Der Antragsteller plant eine begrünte Flachdacheinstellhalle in deln wären. Bei der Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs Holzständerbauweise mit den Maßen von ca. 10,60 m x 7,30 m ist die Verträglichkeit des Vorhabens bezüglich dieser Punkte zu auf dem Grundstück „In den Rainen“ im Bereich der Sportstätten prüfen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans wurde das Büro Klengen. Die lichte Höhe beträgt ca. 3,50 m. Die Halle dient der kommunalPLAN GmbH aus Tuttlingen beauftragt. Sobald die In- Unterbringung von Maschinen und Geräten zur Unterhaltung halte des Bebauungsplanes konkreter werden, wird die Beteili- der Sportanlagen. gung der Öffentlichkeit durchgeführt. Da laut Bebauungsplan keine Flachdachbauweise vorgesehen ist Auf die nachfolgende öffentliche Bekanntmachung des Aufstel- wurde eine Befreiung beantragt. Ebenfalls beantragt wurde die lungsbeschlusses wird verwiesen. Befreiung zur Errichtung des Gebäudes außerhalb der vorhande- nen Baufenster. Eigenbetrieb Wasserversorgung Da in der Vergangenheit auf dem Gelände bereits mehrere Be- Entscheidung über die Umschuldung eines Darlehens freiungen für Flachdachbauweise ausgesprochen wurden und Im Eigenbetrieb Wasserversorgung endet die Zinsfestschreibung der Bebauungsplan mit den vorhandenen Baufenstern auf den im Dezember 2019. Bestand ausgelegt ist, stimmte der Gemeinderat dem Vorhaben Das Darlehen ist von der Volksbank eG Schwarzwald Baar Hegau, einstimmig zu.
Mitteilungsblatt der Gemeinde BRIGACHTAL DONNERSTAG,19. DEZEMBER 2019 | 9 Auskunft unter der Telefonnummer REDAKTIONSSCHLUSS- 077212968349 Frau Reich, Caritas Brigachtal und 07721290925 Frau Dufner, Gemeinde ÄNDERUNGEN Gelungene Adventsfeier Leitzes Wochenende fand im Pfarrsaal eine große Adventsfeier Bitte beachten Sie, dass in KW 52 und KW 1 statt. Eingeladen waren das Betreute Wohnen Brigachtal, das Be- treute Wohnen Unterkirnach, die Wohngemeinschaft Brigachtal kein Mitteilungsblatt erscheint und die Tagesbetreuung Brigachtal. Bei Kaffee und selbstgeba- ckenen Kuchen, weihnachtlichen Geschichten und einer schö- Das erste Mitteilungsblatt im neuen Jahr erscheint am nen musikalischen Begleitung war es gelungener Nachmittag. 09.01.2020, Redaktionsschluss ist Freitag, 03.01.2020 um 16 Uhr. ! NEWS Geänderte Öffnungszeiten im Rathaus über die Weihnachtsfeiertage Aufgrund der Weihnachtsfeiertage ist das Rathaus von Montag, 23.12.2019, bis Mittwoch, 01.01.2020, geschlossen. § Am Freitag, 27.12.2019, 10-12 Uhr, und am Montag, 30.12.2019, 10-12 Uhr, ist das Bürgerbüro in dringenden Fäl- len erreichbar. DAS ORDNUNGSAMT Ab Donnerstag, 02.01.2020, erreichen Sie uns wieder zu den nor- INFORMIERT malen Öffnungszeiten. Wir bitten um Ihr Verständnis. Nehmen Sie an Silvester Rücksicht auf Umwelt und Tiere Böller und Raketen gehören zum Jahreswechsel dazu. Vielen Bür- gerinnen und Bürgern kann es in der Silvesternacht gar nicht laut Christbaum-Sammlung genug sein, aber Krach und Müll machen nicht jedem Freude, vor allem auch Tiere haben in dieser Nacht so gar keine Freude. - Jugendfeuerwehr sammelt Christbäume ein - Gerade Tiere mit einem feinen Gehör, haben oft Angst vor den Mit dem „Abholabschnitt“ wird Ihr Christbaum direkt vor der Knallgeräuschen. Denn es gibt Grenzen, auch wenn die üblichen Haustüre abgeholt. Lärmregeln in der Silvesternacht quasi nicht gelten. So geht’s ... Wir bitten daher ausdrücklich um Rücksichtnahme auf Ihre Mitmenschen und auf die Tierwelt, ob Haustiere, Zucht- und Sie kaufen sich einen Abholabschnitt im Edeka Neukauf zum Nutztiere im Stall oder der Weide und auch auf wild lebende Preis von 2,00 Euro. Den Abschnitt hängen Sie einfach an Ihren Tiere! abgeschmückten Weihnachtsbaum und stellen diesen am Sams- tag, 11.01.2020 ab 8.00 Uhr gut sichtbar an den Straßenrand. Unterschätzen Sie bitte auch nicht die Gefahr, welche von Feu- Die Brigachtaler Jugendfeuerwehr sammelt die Bäume dann an erwerkskörper ausgehen kann, vor allem von denen, die im Aus- der Straße ein. land hergestellt werden. Selbstgebaute oder importierte verbo- tene Silvesterböller dürfen nicht angezündet werden. Kommt Machen Sie mit – denn ... es zu einem Unfall, kann die Versicherung die sogar Zahlung ... mit dieser Aktion unterstützen Sie die Jugendarbeit der Freiwil- verweigern. Achten Sie beim Kauf auf die Prüfsiegel des „BAM“ ligen Feuerwehr Brigachtal. (Bundesamt für Materialforschung und Materialprüfung) und „CE“ (Kennzeichnung nach EU-Recht). Tagesbetreuung Es gibt zwei Klassen von Feuerwerkskörpern: Feuerwerkskörper der Klasse I sind zum Beispiel Knallbonbons, Tagesbetreuung, ein Entlastungsangebot für pflegende Angehö- kleine Bodenkreisel, Knallerbsen oder auch ein Tischfeuerwerk. rige, immer mittwochs von 14.00 – 17.00 Uhr. Feuerwerkskörper der Klasse II sind Raketen, Sonnenräder, kleine Feuertöpfe, Römische Lichter und Böller. Ehrenamtliche Demenzbegleiterinnen bieten Ihnen ein kreatives Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen nur ausnahmsweise in der Angebot unter Berücksichtigung der vorhandenen Fähigkeiten. Silvesternacht abgefeuert werden. Es sollte grundsätzlich ein Si- Die Kosten können bei der Pflegekasse eingereicht werden, ein cherheitsabstand zu Gebäuden, Bäumen/Wald und Autos einge- Fahrdienst ist denkbar. halten werden. Leicht brennbare Gegenstände sollten aus dem
10 | DONNERSTAG, 19. DEZEMBER 2019 Mitteilungsblatt der Gemeinde BRIGACHTAL Garten oder vom Balkon in die Wohnung gebracht werden. Das Abfeuern der Feuerwerkskörper der Klasse II ist grundsätzlich nur Volljährigen in der Silvesternacht erlaubt. Die Feuerwerkskörper der Klasse I sind bereits über 12-jährigen Kindern erlaubt. Wer RUND UM DEN MÜLL unter zwölf Jahre alt ist, muss komplett auf das Abfeuern von Feuerwerkskörpern verzichten. Ein Verstoß gegen diese Bestim- mungen kann ein sehr hohes Bußgeld nach sich ziehen. Restmüll (2-wöchentliche Leerung) Und denken Sie bitte daran, Ihren Müll nach dem Feuerwerk - Donnerstag, 19.12. nicht einfach auf den Straßen liegen zu lassen sondern ord- nungsgemäß zu entsorgen. Achten Sie hierbei dringend darauf, Biomüll (2-wöchentliche Leerung) dass die Reste nicht mehr nachglühen. - Donnerstag, 19.12. Gelber Sack Illegale Müllentsorgung im Bereich „Süßholz“ - Freitag, 20.12. Zwischen Brigachtal, Hochstraße, und Grüninger Kapelle wurde Restmüll (4-wöchentliche Leerung) im Bereich „Süßholz“ eine illegale Müllablagerung entdeckt. Es - Freitag, 27.12. wurden einige Nägel, Krampen und diverses mehr einfach in die Natur geworfen, sodass es den Anschein macht, dass der/die Un- Biomüll (wöchentliche Leerung) bekannte hier ein Auto gereinigt hat. - Freitag, 27.12. Inzwischen wurden die Abfälle ordnungsgemäß entsorgt. Sollte Restmüll (2-wöchentliche Leerung) jemand gesehen haben, wer den Müll hinterlassen hat, soll sich - Freitag, 03.01. bitte umgehend beim Ordnungsamt, Tel. 2909-28, melden. Biomüll (2-wöchentliche Leerung) - Freitag, 03.01. Restmüll (wöchentliche Leerung) - Donnerstag, 10.01. Biomüll (wöchentliche Leerung) - Donnerstag, 10.01. Altpapier - Freitag, 11.01. Öffnungszeiten Wertstoffhof ab 01. November bis 14. März Samstag von 10 Uhr - 13 Uhr Abfallkalender 2020 sind verteilt! Die Deutsche Post hat die Verteilung der Abfallkalender im Schwarzwald-Baar-Kreis abgeschlossen. Wer bisher noch keinen Abfallkalender für das Jahr 2020 erhalten hat, kann sich ein Exemplar bei den Gemeinde- und Ortsverwal- tungen abholen oder beim Amt für Abfallwirtschaft unter abfall@ Lrasbk.de bzw. der Service-Nummer 07721 913-7555 anfordern. Die Entsorgungstermine für 2020 sind auch im Internet unter www.abfall.Lrasbk.de zu finden. Dort kann ein persönlicher Ab- fallkalender mit den gewünschten Terminen zusammengestellt werden. Noch komfortabler geht es mit der kostenlosen App „Abfall SBK“. Sie erinnert nicht nur an die individuellen Abfuhrter- mine, sondern bietet viele weitere Informationen, beispielsweise zur richtigen Entsorgung von Abfällen oder zu Öffnungszeiten der Entsorgungsanlagen. Brigachtaler Fasnet 2020 Vorverlegungen der Müllabfuhr wegen Verkehrsbehinderungen Weihnachten und Neujahr Aufgrund des Narrenbrunnenaufbaus wird es zu folgender Voll- Aufgrund der Weihnachts- und Neujahrsfeiertage kommt es in sperrung kommen: einigen Abfuhrbezirken zu Verschiebungen der Müllabfuhrter- • Sonntag, 12.01.2020, ca. 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr mine. Teilweise mussten die Entsorger die Termine bis in die Vor- Straßensperrung: Schützenstraße (ab Halle) – Arenbergs- weihnachtswoche vorverlegen. Betroffen sind neben Rest- und traße – Hauptstraße bis Ecke Ringstraße Biomüllabfuhren auch die Abfuhren von Gelben Säcken und Papiertonnen. Die Verlegungstermine sind bereits in den Abfall- Die Gemeindeverwaltung und die Narrenzunft bitten um Ver- kalendern 2019 bzw. 2020 abgedruckt. Sie sind auch auf der In- ständnis und Beachtung. ternetseite des Amt für Abfallwirtschaft unter www.abfall.Lrasbk.
Mitteilungsblatt der Gemeinde BRIGACHTAL DONNERSTAG,19. DEZEMBER 2019 | 11 de zu finden, wo ein persönlicher Kalender zusammengestellt Einladung zum Orgelkonzert in Brigachtal werden kann. Das Amt für Abfallwirtschaft bittet alle Bürgerin- nen und Bürger, die Abfuhrtermine schon jetzt in ihrem Abfall- kalender nachzuschlagen. Noch komfortabler geht es mit der kostenlosen App „Abfall SBK“. Sie erinnert an die Abfuhrtermine und bietet weitere Informationen, beispielsweise zur richtigen Entsorgung von Abfällen oder zu den Öffnungszeiten der Entsor- gungsanlagen. DAS LANDRATSAMT INFORMIERT Quellenland Schwarzwald Baarkreis Müllumschlagstation Tuningen am 24. und 31. Dezember für die Öffentlichkeit geschlossen Das Amt für Abfallwirtschaft weist darauf hin, dass die Deponie Am Samstag, dem 11.Januar 2020 um 18 Uhr findet in der Aller- Talheim/Tuningen am Dienstag, 24. Dezember und Dienstag, 31. heiligenkirche ein Orgelkonzert mit dem Abtei-Organisten aus Dezember geschlossen ist. Daher können private Anlieferer und Beuron, Pater Landelin statt. Werke von J.S.Bach, von L. Vierne, J. auch Direktanlieferer aus dem Gewerbe an diesen Tagen ihre Balbastre, u.a. Abfälle dort nicht entsorgen. Lediglich kommunale Sammelfahr- zeuge der Landkreise Schwarzwald-Baar und Tuttlingen werden Als besonderer Genuss werden eigene Improvisationen darge- abgefertigt. boten. Das 20. Jahr seit der Einweihung der Mathis-Orgel wird damit festlich abgeschlossen. KULTURELLER HERBST BRIGACHTAL GLÜCKWÜNSCHE Krippenausstellung im Heimatmuseum AN UNSERE JUBILARE 02. Dezember-16. Dezember Sonntags von 10.00-12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr Glückwünsche Brigachtaler Krippenlandschaft /// Martinssaal im Kath. Pfarrzentrum Wir gratulieren ... 22. Dezmeber 2019 bis 12. Januar 20202 20.12. – Fritz Paul Reinhold, 84 Jahre 20.12. – Brunhilde Bucher, 79 Jahre 26.12. – Marianne Schretzmann, 82 Jahre Alpenländisches Adventkonzert 29.12. – Kurt Schellhammer, 85 Jahre Samstag 21.12.2019 30.12. – Regina Toleikis, 76 Jahre Allerheiligenkirche Brigachtal 01.01. – Monika Wehrle, 77 Jahre Beginn: 19.30 Uhr 04.01. – Else Laufer, 76 Jahre 08.01. – Helga Laufer, 81 Jahre 08.01. – Horst Merker, 80 Jahre Mitwirkende: • Eschbachtaler Stubenmusik Fischerbach • KlariPos Quartett Goldene Hochzeit • Alphorn und Orgel 20.12. • Gesangsduo Eheleute Marianne und Friedrich Denz • Brigachtaler Biergartenmusig Seit jeher wird gerade in der Adventszeit der Brauch der Haus- Der Jubilarin gelten unsere herzlichsten Glückwünsche. musik in den Stuben der Bergdörfer in den Alpenregionen ge- pflegt. Aus diesem Grund gibt es eine Vielzahl von Melodien für Singstimmen, verschiedene Blas- und Saiteninstrumente Wichtiger Hinweis: mit Texten, die die Menschen auf die kommende Weihnachts- Ab dem 75. Lebensjahr wird jeder folgende Geburtstag mit Na- zeit einstimmen und auf Christigeburt vorbereiten sollen. men im Mitteilungsblatt und der Tagespresse veröffentlicht. Auch gratulieren wir auf diesem Weg zur Goldenen und Diaman- Stefan Kowalski, selbst leidenschaftlicher Stuben-musiker, er- tenen Hochzeit. Sollten Sie keine Veröffentlichung Ihres Namens griff wieder die Initiative und hat mit Musikern und Sängern wünschen teilen Sie uns dies bitte 3-4 Wochen vor Ihrem Ge- ein Programm einstudiert um in der Allerheiligenkirche kurz burtstag mit. Ansprechpartner im Rathaus ist Frau Annette Hengstler, Telefon vor Weihnachten den Flair des Alpenlandes erklingen zu lassen. 2909-33 oder per E-Mail: annette.hengstler@brigachtal.de
12 | DONNERSTAG, 19. DEZEMBER 2019 Mitteilungsblatt der Gemeinde BRIGACHTAL SAMSTAG, den 21.12.2019 07.00 Ta Morgenandacht - Alles hat seine Zeit - KATHOLISCHE 09.00 Ki Krippenspiel-Probe 15.00 Ki Beichtgelegenheit ÖFFENTLICHE BÜCHEREI 17.00 Uk Beichtgelegenheit 18.30 Uk Eucharistiefeier 18.30 Ki Wortgottesfeier mit alpenländischer Musik Wärme – Licht – Geborgenheit - - - LESEN 19.45 Ki KULTURELLER HERBST - Musikalische Bergweihnacht mit Stubenmusik, Klarinetten-Posaunen-Quartett, Viele Advents- und Weihnachtsbücher laden Sie ein vorbei zu Biergartenmusig, Alphorn, Gesang. schauen. SONNTAG, den 22.12.2019 4. Adventssonntag Kommen Sie, leihen Sie... 10.00 Pf Eucharistiefeier mit Vorstellung der Erstkommuni- onkinder Die bei der Buchausstellung bestellten Bücher liegen zur Abho- lung bereit. DIENSTAG, den 24.12.2019 Heiliger Abend 15.00 Pf Kinderkrippenfeier Vielen Dank, sie haben damit die Büchereiarbeit unterstützt. 16.00 Uk Kinderkrippenfeier Wir haben wie folgt für Sie geöffnet 16.00 Ki Kinderkrippenfeier Di + Do 16.00 bis 17.30 Uhr 16.15 Ta Kindergottesdienst offenes Ankommen - Pfarrsaal Sonntag 11.00 bis 11.45 Uhr 17.00 Ta Christmette - mitgestaltet vom Kirchenchor - Kinder- jeden 1. Mittwoch im Monat 10.30 bis 11.30 Uhr gottesdienst 17.00 Pf Feier zum Heiligen Abend Auch wir haben über die Feiertage geschlossen und zwar 18.00 Ki Christmette - mitgestaltet vom Martinschor vom 22.12.2019 bis einschließlich 05.01.2020 In allen Gottesdiensten ADVENIAT-Kollekte Wir wünschen allen kleinen und großen Lesern Frohe Feier- MITTWOCH, den 25.12.2019 Weihnachten tage und ein glückliches Neues Jahr 10.00 Ta Wortgottesfeier unter Mitwirkung des Musikvereins 10.00 Pf Eucharistiefeier mitgestaltet vom Kirchenchor (Ihr Bücherei-Team) In allen Gottesdiensten ADVENIAT-Kollekte DONNERSTAG, den 26.12.2019 Hl. Stephanus 10.00 Uk Eucharistiefeier mitgestaltet vom Kirchenchor FREITAG, den 27.12.2019 Hl. Johannes KIRCHLICHE NACHRICHTEN 16.45 Ma Gebet um Berufungen SONNTAG, den 29.12.2019 Fest der heiligen Familie 10.00 Uk Wortgottesfeier 10.00 Ki Eucharistiefeier - mitgestaltet vom Singkreis - Kinder- RÖMISCH-KATHOLISCHE segnung KIRCHENGEMEINDE ZWISCHEN DIENSTAG, den 31.12.2019 7. Tag der Weihnachtsoktav BRIGACH UND KIRNACH 17.00 Ki Eucharistiefeier zum Jahresschluss Römisch-Katholische Kirchengemeinde MITTWOCH, den 01.01.2020 Maria, Gottesmutter 17.00 Uk Eucharistiefeier der ganzen Seelsorgeeinheit zum Zwischen Brigach und Kirnach Jahresbeginn. Anschließend Einladung zur Begegnung Büro Brigachtal im Jakobus-Saal. Ulrike Gwosch, Sabine Effinger St.-Martin-Str. 11, 78086 Brigachtal SAMSTAG, den 04.01.2020 Di, Do, Fr: 8.30h-11.30h 18.30 Pf Eucharistiefeier Do: 15.00h-18.00h Tel. 07721/32548 Fax: 07721/507257 SONNTAG, den 05.01.2020 2. Sonntag nach Weihnachten e-mail: brigachtal@kath-zwibriki.de www.kath-zwibriki.de 10.00 Uk Wortgottesfeier mit Sternsingern - Salzsegung - Bankverbindung: 10.00 Ta Eucharistiefeier - mit Aussendung der Sternsinger - Konto Nr. 38621 Sparkasse SWB, BLZ 694 500 65 Kindergottesdienst - Salzsegnung IBAN: DE97 6945 0065 0000 038621 SWIFT-BIC: SOLADES1VSS MONTAG, den 06.01.2020 Erscheinung des Herrn Abkürzungen: Ki = Kirchdorf, Kle = Klengen, Üb = Überauchen, 10.00 Ki Eucharistiefeier - mit den Sternsingern - Salzsegnung - Ma = Marbach, Ta = Tannheim, Pf = Pfaffenweiler, Hzw = Herzo- Wir beten für: Reinhold Käfer / Verstorbene der Fami- genweiler, Uk = Unterkirnach lien Färber und Strobel / Alfred Schütz und Töchter Luzia u. Martha / Verstorbene Angehörige/ In einem FREITAG, den 20.12.2019 besonderen Anliegen 08.30 Ki Ökumenischer Schulgottesdienst vor Weihnachten 10.00 Pf Wortgottesfeier - mit den Sternsingern - Salzsegnung 18.00 Ki Krippenspiel-Probe In allen Gottesdiensten Afrika-Kollekte für die Kateche- 18.30 Üb Eucharistiefeier Jahrtag für Adolf Gißler. Wir geden- tenausbildung in Afrika ken auch: Johann u. Berta Mahler / Kuno Hirt 18.30 Ki Einübung ins kontemplative Beten - Brigachtal Pfarrzen- DIENSTAG, den 07.01.2020 trum, Martinssaal 18.00 Kle Rosenkranzgebet
Mitteilungsblatt der Gemeinde BRIGACHTAL DONNERSTAG,19. DEZEMBER 2019 | 13 18.30 Kle Eucharistiefeier chenen Texten aus der Bibel. Wir beten in einem besonderen Anliegen Die Brigachtaler Krippenlandschaft ist zum Jahreswechsel im Pfarrzentrum Brigachtal-Kirchdorf (Martinssaal) anzuschauen. MITTWOCH, den 08.01.2020 Der Eintritt ist frei. 18.30 Ma Eucharistiefeier Wir gedenken: Albert Linsenmeier, Anna u. Eugen Öffnungszeiten mit Führung, jeweils 14, 15 und 16 Uhr: Berger 26.12., 28.12., 29.12., 01.01., 04.01., 05.01., 06.01., 11.01. und 12.01. DONNERSTAG, den 09.01.2020 18.30 Pf Eucharistiefeier Neben den aufgeführten Zeiten können abends auch separate Führungen für Gruppen vereinbart werden. Dazu wenden Sie FREITAG, den 10.01.2020 sich bitte an den Vorsitzenden Max Hirt, Tel. 2 16 77. 16.00 Ma Gebet um Berufungen 18.30 Üb Eucharistiefeier Gottesdienst mit Kindersegnung Wir laden alle Kinder, groß und klein, herzlich ein zur Kinderseg- SAMSTAG, den 11.01.2020 nung am Sonntag, 29. Dezember, 10 Uhr, in der Allerheiligenkir- 18.00 Ki Orgelkonzert zum 20-jährigen Orgeljubiläum che. An der Orgel spielt Abtei-Organist Pater Landelin, Be- Während des Gottesdienstes singt der Singkreis. Wir freuen uns uron auf Euch ! SONNTAG, den 12.01.2020 Taufe des Herrn Anmeldung für den Besuch der Sternsinger 10.00 Uk Eucharistiefeier Am Freitag, 3. Januar, von 9.30 Uhr bis 17.30 Uhr ziehen die 10.00 Ki Eucharistiefeier mit Pater Landelin, Beuron. An der Sternsinger durch unsere Gemeinde. Mit dem Kreidezeichen Orgel spielt Hermann Wunderle, Viernheim Wir „20*C+M+B+20“ bringen die Mädchen und Jugen in den Gewän- gedenken: Meinrad u. Christian Belle u. Ang. / Elsa dern der Heiligen Drei Könige den Segen zu den Menschen. Hettich, Erna u. Walter Bucher, lebende u. verstor- Wenn Sie den Besuch der Sternsinger wünschen, dann bitten bene Angehörige wir um Anmeldung. Anmeldezettel finden Sie am Eingang der 10.00 Ta Wortgottesfeier Allerheiligenkirche. Diese können in die dort bereitstehende Box 10.00 Pf Wortgottesfeier eingeworfen werden. Anmeldungen sind auch über das Pfarr- büro Brigachtal möglich. Es werden Menschen jeder Konfession Gelegenheit zu ... besucht. Anmeldeschluss: 31.12.2019. • SEELSORGERLICHEM Gespräch • Empfang des VERSÖHNUNGSSAKRAMENTES (Beichte) Pfarrgemeinderatswahl in der Erzdiözese Freiburg am 22. März 2020 nach Terminvereinbarung Kirchengemeinde Zwischen Brigach und Kirnach Wenn Sie den Wunsch haben, mit jemandem gemeinsam Ihr Im Wahlgebiet der Kirchengemeinde Zwischen Brigach und Kir- Leben und Ihre Situation in den Blick zu nehmen, stehen Ihnen nach sind insgesamt 16 Mitglieder des Pfarrgemeinderates zu unsere Seelsorgerinnen und Seelsorger gerne zu einem persönli- wählen. chen Gespräch zur Verfügung: Das Wahlgebiet ist in 4 Stimmbezirke eingeteilt. Die Wahl wird als unechte Teilortswahl durchgeführt. • Pfarrer Dominik Feigenbutz, Tel. 07721/22244 Die Stimmbezirke und die ihnen zugewiesenen Sitze im Pfarrge- • Pastoralreferentin Elisabeth Auer, Tel. 07721/993692 meinderat • Gemeindereferentin Evelyn Zinser, Tel. 07721/502334 1. Brigachtal - VS-Marbach 7 Sitze • Pfarrer i. R. Ernst Gicklhorn, erreichbar 2. Pfaffenweiler - Herzogenweiler 3 Sitze über Pfarrbüro Brigachtal, Tel. 07721/32548. 3. Tannheim 3 Sitze 4. Unterkirnach 3 Sitze Öffnungszeiten des Pfarrbüros während der Weihnachtsferien Wahlberechtigt sind die Katholikinnen und Katholiken, die seit Das Pfarrbüro in Brigachtal ist am 02.01. nachmittags geschlos- mindestens drei Monaten in der Kirchengemeinde ihren Haupt- sen, ansonsten sind wir auch zwischen den Feiertagen zu den wohnsitz haben und am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet regulären Öffnungszeiten für Sie da. haben. Die Wahlberechtigung können auch Katholikinnen und Katholiken erwerben, die am Leben der Pfarrgemeinde aktiv teil- Friedenslicht aus Bethlehem nehmen und spätestens bis 23. Februar 2020 beim Wahlvorstand Das Friedenslicht wird an der Flamme der Geburtsgrotte Jesu in einen Antrag stellen. Wählbar sind alle wahlberechtigten Katho- Bethlehem entzündet und von da aus in der ganzen Welt verteilt. likinnen und Katholiken, die das 18. Lebensjahr vollendet haben Es steht für die weltweite Hoffnung auf Frieden. und in der Ausübung ihrer allgemeinen kirchlichen Gliedschafts- Auch in diesem Jahr kommt das Friedenslicht aus Bethlehem rechte nicht behindert sind. Alle Wahlberechtigten sind aufgefor- wieder in unsere Gemeinden. dert, beim Wahlvorstand bis zum 26. Januar 2020 Kandidatinnen In der Zeit vom 21. Dezember bis Heiligabend haben Sie die und Kandidaten vorzuschlagen. Die Vorschläge müssen von 10 Möglichkeit, das Friedenslicht mit nach Hause zu nehmen. Wahlberechtigten mit ihrer Unterschrift unterstützt werden; die Bitte bringen Sie eine Kerze im Glas oder in einer Laterne mit. Einverständniserklärung der Kandidierenden ist erforderlich. Vordrucke sind im Pfarrbüro erhältlich. Das Wählerverzeichnis Die Brigachtaler Krippenlandschaft liegt in der Woche vom 03.02.2020 bis 09.02.2020 im Pfarrbüro Der Seniorenverein „Füreinander“ lädt sehr herzlich zur Krippen- Brigachtal auf. Für die Onlinewahl erhalten die Wahlberechtigten ausstellung ein. mit der Wahlbenachrichtigung die Zugangsinformationen. Die Gezeigt werden viele Ereignisse von der Geburt des Jesus Chris- Onlinewahl wird am 20. März 2020 um 18.00 Uhr abgeschlossen. tus bis zu seiner Taufe im Jordan. Originalgetreue orientalische Briefwahlunterlagen sind im Pfarrbüro Brigachtal bis spätestens Landschaft mit Häusern, Tempeln und zauberhaften biblischen 18. März 2020 zu beantragen. Die Briefwahlunterlagen müssen Figuren aus der Hand der Villinger Künstlerin Gisela Kalla. Perfekt bis 20. März 2020, 18.00 Uhr im Pfarrbüro eingegangen sein. ausgeleuchtete Szenen auf fast sechs Metern Länge mit gespro- Für die Präsenzwahl sind die Wahllokale zu folgenden Zeiten
14 | DONNERSTAG, 19. DEZEMBER 2019 Mitteilungsblatt der Gemeinde BRIGACHTAL geöffnet: Freitag, den 20.12.2019 Brigachtal Pfarrzentrum, St. Gallus-Str. 6: 16.00 Uhr Weihnachtsspielprobe für Konfirmand/Innen im Sonntag, 22.03.2020, 09.00 - 10.00 Uhr und 11.00 – 13.30 Uhr Matthäussaal (B. v. Kienle) VS-Marbach, Schule, Forellenweg 6: Sonntag, den 22.12.2019 4. Advent Sonntag, 22.03.2020, 14.00 - 16.00 Uhr 10.00 Uhr Predigtgottesdienst in der Versöhnungskirche (R. Schäfer), Kollekte: Brot für die Welt Es darf nur mit amtlichen Stimmzetteln durch persönliche Stim- Anschließend Kirchkaffee im Matthäussaal mabgabe gewählt werden. Andere Stimmzettel sind ungültig. Die Wahlhandlung endet, wenn alle Wahllokale in der Kirchen- Dienstag, den 24.12.2019 Heiliger Abend gemeinde geschlossen wurden, spätestens am 22.03.2020 um 15.30 Uhr Familiengottesdienst mit Abendmahl 18.00 Uhr. Zeitpunkt und Ort der öffentlichen Auszählung wer- mit Weihnachtsspiel (B. v. Kienle/Konfis) den noch bekannt gegeben. 17.00 Uhr Christvesper mit Gesang von Katharina Renner Der Wahlvorstand (B. v. Kienle) 22.00 Uhr Chirstnacht - „Der Stall“ (B. v. Kienle) Kollekte: Brot für die Welt Übersicht weiterer Termine SE Mittwoch 25.12.2019 1. Weihnachtsfeiertag Mi. 08.01. 19.30 Uhr, PGR-Sitzung, Pfarrsaal Pfaffenweiler 10.00 Uhr Festgottesdienst mit Abendmahl mit Weihnachtsspiel (B. v. Kienle/Konfis) Brigachtal Kollekte für die Erziehungsarbeit in Schulen und Heimen der Lan- Mo. 20.00 Uhr, Kirchenchorprobe, Cäcilienraum deskirche . Anschließend Kirchkaffee im Matthäussaal Mi. 08.01. 16.00 Uhr, Strickkreis, Pfarrhaus Fr. 10.01. Neujahrsempfang der Gemeinde Brigachtal, Fest- Sonntag, 29.12.2019 1. Sonntag nach dem Christfest halle Kirchdorf 10.00 Uhr Gottesdienst in der Versöhnungskirche (B. v. Kienle) Opfer für die Kirchengemeinde Villingen Die Pfarrei St. Martin wünschen allen ein frohes, gesegnetes Anschließend Kirchkaffee im Matthäussaal Weihnachtsfest und ein glückliches, gesundes Jahr 2020. Dienstag, den 31.12.2019 Altjahresabend 17.00 Uhr Gottesdienst in der Versöhnungskirche zur Jahreslo- sung 2020 „Ich glaube; hilf meinem Unglauben!“ - Markus 9,24 (B. v. Kienle/ EVANGELISCHE Posaunenchor Villingen). Opfer für die Kirchengemeinde Villin- MATTHÄUSGEMEINDE gen Sonntag, 05.01.2020 2. Sonntag nach dem Christfest Evangelische Matthäusgemeinde Pfarrbüro (Frau Kuttruff ): 10.00 Uhr Gottesdienst in Versöhnungskirche (G. Wünsch) Am Talacker 9/1 78052 VS-Marbach „Opfer für die Kirchengemeinde Villingen“ Pfarrbüro (Frau Kuttruff): Telefon: 07721/9835-0, Telefax 9835-21 Anschließend Kirchkaffee im Matthäussaal Am Talacker 9/1 78052 VS-Marbach Geänderte Öfnungszeiten: Telefon: 07721/9835-0, Telefax 9835-21 Montag und Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr Mittwoch, den 08.01.2020 Geänderte Öfnungszeiten: und Mittwochnachmittag 14.00 - 17.00 Uhr 12.00 - 13.30 Uhr Mittagessen in Gemeinschaft (E. Lange und Montag und Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr Email: matthaeus-vl@t-online.de Team) und Mittwochnachmittag 14.00 - 17.00 Uhr 09.30 Uhr Vorbereitung Seniorennachmittag (ök. Team) Email: matthaeus-vl@t-online.de Bankverbindung: IBAN: DE84 6945 0065 0000 0381 76 Sonntag, 12.01.2020 1. Sonntag nach Epiphanias Bankverbindung: Sparkasse 10.00 Uhr Gottesdient in Versöhnungskirche (B. v. Kienle) IBAN: DE84Schwarzw.-Baar 6945 0065 0000 0381 76 Gemeindehilfsverein: Ältesteneinführung/-abschied Sparkasse Schwarzw.-Baar IBAN: DE83 6945 0065 0000 0586 61 Anschließend Kirchkaffee im Matthäussaal Gemeindehilfsverein: „Kollekte für die Aufgaben der Weltmission“ Sparkasse IBAN: DE83Schwarzw.-Baar 6945 0065 0000 0586 61 Sparkasse Schwarzw.-Baar Wochenspruch Für den Teilort Kirchdorf suchen wir noch dringend Ge- 51/2019 meindebriefausträger (gegen Vergütung). Bitte rufen Sie Bereitet dem Herrn den Weg; denn siehe, uns an Tel. 07721/98350. der Herr kommt gewaltig. (Jes 40,3.10) Wir freuen uns über Ihren Anruf! Die Matthäusgemeinde wünscht ALLEN ein besinnliches und gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes, glückliches Für den Teilort Pfaffenweiler suchen wir noch dringend neues Jahr 2020! Ehrenamtliche Mitarbeiter/innen für unseren Besuchs- dienst. Bitte rufen Sie uns an Tel. 07721/98350. Kuchenverkauf für Mittagessen in Gemeinschaft Wir freuen uns über Ihren Anruf! Die Matthäusgemeinde sagt herzlichen Dank an alle Ku- chenspender die uns am 07.12.2019 so zahlreich mit Kuchen für den Verkauf versorgt haben. Der gesamte Erlös kommt dem wöchentlich stattfindenden Mittagessen in Gemeinschaft für den Defizitausgleich zugute. Elke Lange und Team
Mitteilungsblatt der Gemeinde BRIGACHTAL DONNERSTAG,19. DEZEMBER 2019 | 15 Geheimnisvolles aus dem Kräutergarten Gemeinsam mit den Miniköchen, die von August Guter ge- leitet wurden, haben Gemeindemitglieder der Matthäusge- meinde das Kochbuch „Geheimnisvolles aus dem Kräutergar- VEREINSMITTEILUNGEN ten“ zusammengestellt, illustriert mit Bildern der Heilkräuter von Ingrid Friedrich, Kurzinformationen von Hannelore Rom- mel und Kunstfotografien von Klaus Dieter Gräuling mit Mo- tiven des neuangelegten Kirchengeländes. Sie können die spiralgebundene Rezeptsammlung gegen eine Spende ab FREIWILLIGE FEUERWEHR 10,00 € jederzeit zu den Öffnungszeiten bei uns im Pfarramt erwerben. Sie finden darin unterschiedliche Lieblingsrezepte unserer Region. Feuerwehrkalender zum Jubiläum im Edeka-Neukauf / Post-Service Center erhältlich der Kalender zum Jubiläum mit den aufwendig gestalteten di- gital nachbearbeiteten fiktiven Einsatzbildern unserer Mitglie- der der Feuwehr Brigachtal kann zum Preis von 15,00 € / Stück Programmcafé käuflich erworben werden. Gemeindehaus der Matthäusgemeinde, Am Talacker 9/1, Marbach Verkaufsstellen: Sie erhalten den Kalender im Edeka-Neukauf Sie sind herzlich eingeladen zu einem gemütlichen oder in unserem Post-Servicecenter oder aber sie nehmen Beisammensein bei Kaffee, Kuchen, Gesprächen und Programm. Kontakt mit der Feuerwehr Brigachtal auf (mail: info@feuer- wehr-brigachtal.de) Termine im Januar 2020 Montag, den 13. Januar, 15-17 Uhr Rommé und Brettspiele mit Teresita Kern Montag, den 20. Januar, 15-17 Uhr Buchvorstellung: Pawlowa oder Wie man eine Eselin um die halbe Welt schmuggelt mit Frau Kraft Montag, den 27. Januar, 15-17 Uhr Rommé und Brettspiele mit Teresita Kern KONTAKT : Teresita Kern 07721 – 22295 Es gibt immer Kaffee und Kuchen oder Ev. Matthäusgemeinde Ein ökomenisches Projekt der Evangelischen Matthäusgemeinde, der Gemeinde Marbach und der Evangelischen Erwachsenenbildung Am Talacker 9/1, 78052 VS-Marbach 07721/98350 Email: matthaeus-vl@t-online.de Einen besinnlichen 4. Advent
Sie können auch lesen