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Top-Thema: Korruption im Gesundheitswesen Studien, Gutachten & Co. Biopharmazeutika Verordnung und Abgabe sichern Arbeitshilfe Wirkstoffgruppen mit Festbetragsanpassung Rezepturen Wann sind sie zulasten der GKV verordnungsfähig? Rp. Institut Das Magazin des DeutschenArztPortals 12 MIT ÜBERSICHTS- P O ST E R Blutzuckere- m e s s g e rä t & Zubehör 2016
I N DI E S E R AUS G A BE INHALT Sicher verordnen: Umgang mit Biopharmazeutika 3 L iebe Leserin, lieber Leser, Kostenübernahme der CGM 6 der Leistungsaustausch zwischen Ärzten und der Industrie findet in der Berufsordnung der Ärzte Frühe Nutzenbewertung: Darstellung in Praxissoftware? 8 Berücksichtigung und ist grundsätzlich erlaubt. In welchem Ausmaß diese Zusammenarbeit erfolgen Impressum 10 darf, ist vielen Ärzten jedoch nicht klar. Daran ändert auch das im Juni dieses Jahres in Kraft getre- Medikationsplan: Etabliert er sich? 12 tene Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen nichts. Anhand von Praxisbei- In eigener Sache: Neue Online- und Printservices 14 spielen, wie z. B. der Vergütung bei Anwendungs- beobachtungen, erläutert Gerrit Tigges, Rechtsan- Festbeträge: Entlastung des Arzneimittelbudgets 15 walt und Fachanwalt für Medizinrecht, welche Grenzen Ärzte nicht überschreiten dürfen und ab Arbeitshilfe: Wirkstoffgruppen mit Festbetrags- 16 wann sie sich strafbar machen. anpassung Um auch Ihre Meinung und die Ihrer Kollegen in unsere Themen miteinzubeziehen, stellen wir Rx-Preisbindung: EuGH-Entscheidung und Umfrage 18 Ihnen in dieser und den nächsten Ausgaben immer wieder Umfrageergebnisse aus unseren Newslet- Rangliste der „Problemprodukte“ 20 tern vor. So gab beispielsweise die Mehrheit der befragten Ärzte an, sich nicht ausreichend über Korruption im Gesundheitswesen – 22 Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung infor- Studien, Gutachten & Co. miert zu fühlen. Auch die Politik hat die Notwen- digkeit einer praxisnäheren Darstellung dieser Verordnung von Rezepturen zulasten der GKV 25 Ergebnisse erkannt und den G-BA beauftragt, Informationen zur Nutzenbewertung in die Pra- Ärzte fragen 27 xissoftware zu integrieren. Vitamin D: Sind wir ausreichend versorgt? 29 Wir hoffen, dass der vorliegende Rp. Dialog für Sie einen erheblichen Nutzen hat – auch ohne offizielle Der verordnete Arzt 30 frühe Nutzenbewertung. Wissens-Check 31 Verordnungshilfe 10: Biopharmazeutika 32 Unsere Online-Medien: www.DeutschesArztPortal.de Bleiben Sie mit uns im Dialog! Rp. Newsletter 2 Nr. 12 I Dezember 2016 www.DeutschesArztPortal.de
S IC H E R V E ROR DN E N Biopharmazeutische Arzneimittel – Bioidenticals und Biosimilars B iotechnologisch hergestellte Arznei- mittel spielen eine wachsende Rolle in der Arzneimittel, die als völlig wirkstoffidentisch mit dem Originalpräparat gelten, da sie aus derselben medikamentösen Therapie. Die zuneh- Herstellung stammen; Ausgangsstoffe und Herstel- mende Bedeutung von Biopharmazeutika lungsverfahren stimmen exakt überein. bzw. Biologika und die Verfügbarkeit von Biosimilars sind mit einer steigenden Wirkstoffgleich und Unsicherheit bezüglich der rechtlichen austauschbar Rahmenbedingungen zur Verordnung assoziiert. In der Anlage 1 des Rahmenvertrages über die Arz- Eine klare Definition der Begriffe Biopharmazeuti- neimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V sind kum/Biologikum, Biosimilar und Bioidentical ist alle biotechnologisch hergestellten Arzneimittel wichtig, um Missverständnisse zu vermeiden. Laut gelistet, die als wirkstoffidentisch gelten. In der einer Rp.-Umfrage fühlt sich die Mehrheit der Ärzte jeweiligen Wirkstoffgruppe dürfen diese Arznei- derzeit nicht ausreichend über Biologika informiert. mittel bei der Rezeptbelieferung in der Apotheke gegeneinander ausgetauscht werden (s. S. 32, Ver- Rp.-Umfrage im Newsletter: „Fühlen Sie sich ausreichend ordnungshilfe 10 „Biopharmazeutika – Verord- über Biologika informiert?“ (N=112) nung und Abgabe“). 27 % Biosimilars 73 % Biosimilars gelten im Vergleich zum Referenzarznei- mittel lediglich als wirkstoffähnlich, da es Unter- schiede in den Ausgangsstoffen (z. B. der verwende- ten Zelllinie) und im Herstellungsverfahren (z. B. Proteinextraktion und -aufreinigung) gibt. Biosimi- ¢ Ja ¢ Nein lars entstehen, indem ein anderer Hersteller als der des Original-Biologikums Struktur und Eigenschaf- ten des Referenzarzneimittels analysiert und die Biopharmazeutika Herstellung möglichst genau nachahmt. Somit Biopharmazeutika sind in gentechnisch veränder- stimmt der Wirkstoff des Biosimilars zwar in der ten Organismen hergestellte Peptide oder Proteine, Aminosäuresequenz mit dem Referenzarzneimittel die im Gegensatz zu chemisch-synthetischen Arz- überein, kann sich jedoch beispielsweise in der Ter- neimitteln eine exakte Nachahmung ausschlie- tiärstruktur, der Isoform oder der Glykosylierung ßen.1,2 Der Grund dafür liegt sowohl in dem aufwen- von diesem unterscheiden. Auch wenn es sich zum digen, hochsensiblen Herstellungsprozess, als auch Teil nur um minimale strukturelle Unterschiede in der hochkomplexen Struktur biopharmazeuti- handelt, haben diese Auswirkungen auf die Eigen- scher Wirkstoffe. schaften des Endprodukts. Es kann zu Abweichun- gen in der Wirksamkeit, des Sicherheitsprofils und der Pharmakokinetik kommen, sodass bei Biosimi- Bioidenticals lars nicht von chemischer oder therapeutischer Werden für einen Wirkstoff aus ein und derselben Äquivalenz ausgegangen werden kann.1–4 Produktionsstätte mehrere Zulassungen vergeben, so spricht man von Bioidenticals. Das sind demnach www.DeutschesArztPortal.de Nr. 12 I Dezember 2016 3
S IC H E R V E ROR DN E N Bedingungen für die Zulassung von Verordnung von Biopharmazeutika Biosimilars Die genaue Verordnung von biotechnologisch herge- Für die Zulassung von Biosimilars wird ein klini- stellten Arzneimitteln kann die Abgabe in der Apo- sches Studienprogramm verlangt, das im Vergleich theke sichern und somit die kontinuierliche Versor- zum Referenzarzneimittel zwar reduziert, aller- gung des Patienten. dings im Vergleich zu chemisch-synthetischen Generika deutlich umfangreicher ist. In den Leitli- nien der Europäische Arzneimittelagentur (EMA) Wirkstoffverordnungen sind klinische Studien zum Nachweis der Biosimi- vermeiden! larität im Hinblick auf die Pharmakokinetik, Wirk- samkeit und Verträglichkeit zusammengefasst, die Wird ein Biopharmazeutikum nur mit Nennung des zur Zulassung von biosimilaren Wirkstoffen not- Wirkstoffs verordnet, handelt es sich um eine wendig sind.5,6 unklare Verordnung, da nicht ersichtlich ist, ob der Patient ein Originalpräparat oder ein Biosimilar erhalten soll. Die Apotheke ist bei einer Wirkstoff- Beispiel: Epoetin-Biopharmazeutika verordnung verpflichtet, bezüglich der Abgabe des Epoetin ist ein biopharmazeutischer Wirkstoff, zu gewünschten Biopharmazeutikums mit dem Arzt dem es Originalpräparate und Epoetin-Biosimilars Rücksprache zu halten. im Handel gibt. Beispiel: Originalpräparate: Aranesp, Erypo, Neorecormon, Mircera, Biopoin, Eporatio Filgrastim 30 Mio I.E./0,5 ml Injekt. 5 St. N2 ➜ Biopoin und Eporatio = Bioidenticals, da sie aus derselben Produktionsstätte stammen und somit wirkstoffgleich sind. Neupogen 30 Mio I.E./0,5 ml Biosimilars: Injekt. 5 St. N2 ✓ Abseamed, Epoetin alfa Hexal, Binocrit, Retacrit, Silapo Rabattverträge für Biopharmazeutika ➜ Epoetin-Biosimilars sind in Bezug auf die Original- präparate wirkstoffähnlich. Für zahlreiche Biopharmazeutika haben die gesetz- lichen Krankenversicherungen mit den Herstellern ➜ Biosimilars, die aus derselben Produktionsstätte des Rabattverträge vereinbart. Bei der Rezeptbeliefe- Nachahmers stammen, sind bioidentisch. rung zulasten der GKV sind die Apotheken ver- Stand November 2016 pflichtet, vorrangig Rabattartikel abzugeben (§ 4 Abs. 2 Rahmenvertrag). Ein Austausch des verord- Originalpräparate Biosimilars neten Präparates ist dabei nur gegen eines mit glei- Aranesp Abseamed wirkstoffgleich = chem Wirkstoff möglich (§ 4 (1a) Rahmenvertrag). Erypo Epoetin alfa Hexal bioidentisch Neorecormon Binocrit Biotechnologisch hergestellte Arzneimittel Mircera Retacrit wirkstoffgleich = gelten gemäß § 4 (1a) Rahmenvertrag als Biopoin wirkstoffgleich = Silapo bioidentisch wirkstoffgleich, bioidentisch „sofern diese auf das jeweilige Referenzarzneimit- Eporatio tel Bezug nehmend zugelassen sind und sich in 4 Nr. 12 I Dezember 2016 www.DeutschesArztPortal.de
S IC H E R V E ROR DN E N Ausgangsstoffen und Herstellungsprozess nicht Beispiel: unterscheiden; die Verpflichtung der Apotheke zur Berücksichtigung dieser Arzneimittel bei der Humatrope 6 mg Auswahl besteht für in Anlage 1 in der jeweils ✕ 18 I.E. f. Pen 5 St. N2, Lilly gültigen Fassung als untereinander wirkstoffgleich Kein Austausch aus medizinisch- aufgeführte Arzneimittel.“ therapeutischen Gründen! Das Setzen des Aut-idem-Kreuzes kann den Aus- Hinweis: Bei der Verordnung von Biopharmazeu- tausch des verordneten Biopharmazeutikums tika ist die Dokumentation der Chargenbezeich- gegen ein Rabattarzneimittel unterbinden, wenn nung in der Patientenakte generell notwendig, da therapeutische Bedenken seitens des behandeln- sich auch Chargen des gleichen Arzneimittels den Arztes vorliegen. geringfügig unterscheiden können. Die exakte Verordnung des Biopharmazeutikums mit Angabe des Präparatenamens, der Nennung Wirtschaftlichkeit der Verordnung von des Herstellers und/oder der PZN ist Vorausset- Biopharmazeutika zung für die gewünschte Rezeptbelieferung in der Apotheke. Das Aut-idem-Kreuz kann den Aus- Regelungen der Kassenärztlichen Vereinigungen tausch gegen einen Rabattartikel verhindern. (KV) zum Umgang mit Biopharmazeutika in der vertragsärztlichen Versorgung geben dem Arzt Beispiel: Orientierung zur Einhaltung des Wirtschaftlich- keitsgebots. Biopharmazeutika stellen spezielle Enbrel 50 mg Inj.-Lsg. i. e. ✕ Fertigspritze 4 St. N2 Therapieoptionen dar und werden deshalb oft als Praxisbesonderheit anerkannt. Außerdem unter- Pfizer Pharma stützen in einigen KV-Bereichen festgelegte Biosi- milar-Quoten die Einhaltung des Arzneimittelbud- gets und die Vermeidung von Regressen. Importe und Original sind gleich und austauschbar FAZIT Biopharmazeutika stellen hochwirksame Therapieop- Importpräparate gelten im Vergleich zum Original- tionen mit wachsender Bedeutung dar. Rabattver- präparat als identisch und dürfen demnach gegen- träge und KV-spezifische Regelungen unterstützen die einander in der Apotheke ausgetauscht werden. Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots bei der ver- Aufgrund des mitunter wechselnden Aussehens tragsärztlichen Versorgung. Unterschiede in der bzw. der anderen Kennzeichnung, können Import- Struktur können Auswirkungen auf die Wirksamkeit präparate beim Patienten zu Unsicherheiten füh- und Verträglichkeit von biopharmazeutischen Origi- ren. Der Austausch des verordneten Biopharma- nalpräparaten und Biosimilars haben. Deshalb sollte zeutikums gegen ein Importpräparat kann mit die Verordnung eindeutig und unter Beachtung einem zusätzlichen Vermerk zum Aut-idem- gesetzlicher Formalien erfolgen, um die gewünschte Kreuz verhindert werden (§ 4 Abs. 12 vdek-Arznei- Abgabe in der Apotheke zu sichern. versorgungsvertrag). 1 Nowicki M. Kidney Blood Press Res 2007; 30 (5): 267–272. 2 Emmanouilides CE, et al. J Oncol Pharm Pract 2016; 22(4): 618–624. 3 Zylka-Menhorn V und Korzilius H. Biosimilars: Das Wettrennen ist in vollem Gange. Dtsch Ärztebl 2014; 111 (11). 4 Hennessy S et al. Clin Pharmacol Ther 2010; 87 (2): 157–159. 5 European Medicines Agency (EMA): Guideline on similar biological medicinal products containing biotechnology-derived proteins as active substance: non-clinical and clinical issues. EMEA/CHMP/ BMWP/42832/2005 Rev1 (18.12.2014). 6 European Medicines Agency (EMA): Guideline on similar biological medicinal products containing monoclonal antibodies – non-clinical and clinical issues. EMA/CHMP/BMWP/403543/2010 (30.05.2012). www.DeutschesArztPortal.de Nr. 12 I Dezember 2016 5
AKTUELLES Kassen übernehmen Kosten für kontinuierliche Glukosemessung (CGM) Erstattung für Diabetiker mit intensivierter Insulintherapie I m Juni 2016 hat der Gemeinsame Bun- desauschuss (G-BA) beschlossen, für Diabe- dass sich die Anzahl von Blutzuckerselbstmessun- gen verringere und der Stoffwechsel sich langfristig tiker mit intensivierter Insulintherapie die verbessere, ohne dass ein Risiko zur schweren Kosten für die kontinuierliche Glukosemes- Unterzuckerung bestehe. Der G-BA empfiehlt die sung mit Real-Time-Messgeräten (rtCGM) in kontinuierliche Glukosemessung für alle insulin- pflichtigen Patienten mit Diabetes mellitus unter den Leistungskatalog der Gesetzlichen intensivierter Insulinbehandlung –„insbesondere Krankenversicherung aufzunehmen. Das dann, wenn die festgelegten individuellen Thera- Bundesministerium für Gesundheit hat dem pieziele zur Stoffwechseleinstellung ohne die Nut- bereits in Kraft getretenen Beschluss Anfang zung der rtCGM nicht erreicht werden können.“2 September zugestimmt. Die Deutsche Dia- betes Gesellschaft (DDG) bezeichnet den Beschluss als „Segen für Patienten“.1 Verordnung und Qualitätssicherung CGM-Systeme dürfen lediglich von folgenden Ärz- Im Gegensatz zur Blutzuckermessung misst ein ten verordnet werden: CGM-System den Glukosewert nicht im Blut, son- • Fachärzte für Innere Medizin, Endokrinologie dern im Unterhautfettgewebe. CGM-Systeme beste- und Diabetologie hen aus einem Sensor und einem drahtlosen Emp- fänger. Der Glukosegehalt der interstitiellen Flüs- • Fachärzte für Allgemeinmedizin oder für sigkeit des Unterhautfettgewebes wird alle fünf Kinder- und Jugendmedizin mit der Anerken- Minuten an den Empfänger übermittelt und in nung „Diabetologie“ oder als „Diabetologe Echtzeit angezeigt. Vom Empfänger ablesbar sind Deutsche Diabetes Gesellschaft“ die kontinuierlichen Glukosemesswerte und der • Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit Trend des Glukosegehalts. der Anerkennung „Kinder-Endokrinologie und -Diabetologie“ Wie begründet der G-BA den Beschluss? Der G-BA gibt vor, dass der Patient infolge der Ver- Bisher wurden die Kosten für CGM-Systeme nur ordnung hinsichtlich der sicheren Anwendung und selten übernommen; lediglich während einer der Bedeutung der Messwerte individuell geschult Schwangerschaft oder bei häufigen Unterzucke- werden muss. Vor allem zu Beginn der Therapie rungen. Der G-BA gibt in seiner Begründung an, müssen Patienten lernen, die Glukosewerte einzu- schätzen und sollten daher mit Blutzuckerselbst- Voraussetzungen zur CGM-System-Erstattung messungen kontrollieren. • Patient leidet an insulinpflichtigem Diabetes mellitus • Diabetiker benötigt intensivierte Insulintherapie FAZIT Die Kostenerstattung von CGM-Systemen bedeutet • Patient ist in der intensivierten Insulintherapie geschult eine große Erleichterung für Diabetiker mit intensi- • Therapieziele werden ohne CGM-System nicht erreicht vierter Insulintherapie, da die Systeme rund um die • Arzt und Patient legen ein individuelles Therapieziel fest Uhr Glukosewerte anzeigen und individuell anpass- • Arzt dokumentiert Behandlungsverlauf und Zielerreichung bare Einstellungen der Grenzwerte ermöglichen. CGM- Systeme verringern die Anzahl an Blutzuckerselbst- • Das CGM-System muss als Medizinprodukt zugelassen sein messungen und sind laut G-BA-Beschluss insbeson- • Alarmfunktion mit einstellbaren Glukosegrenzwerten dere zu empfehlen, wenn individuelle Therapieziele • Keine Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte ohne die Systeme nicht zu erreichen sind. 1 Pressemitteilung zum GB-A Beschluss – Deutsche Diabetes Gesellschaft vom 17.06.2016. 2 Pressemitteilung Kontinuierliche Glukosemessung wird GKV-Leistung – Gemeinsamer Bundesauschuss vom 16.06.2016. 6 Nr. 12 I Dezember 2016 www.DeutschesArztPortal.de
AUS DE R I N DUS T R I E Animas® Vibe® erleichtert das Leben für Insulinpatienten Interview mit Diabetes-Blogger Sascha Stiefeling S ascha Stiefeling, Insulinpatient und Autor des Diabetes-Blogs www.sugartweaks.de, Der Antragsprozess bei meiner damaligen Kran- kenkasse gestaltete sich äußerst zäh und langwie- berichtet über seine Erfahrungen mit der rig. Eingereichte Dokumente verschwanden, Animas® Vibe® – und freut sich über den gleichzeitig wurden aber immer neue gefordert. Der G-BA-Beschluss. eingeschaltete MDK ließ ein Gutachten von einer fachfremden Gutachterin schreiben. Obwohl dieses Gutachten nur so von fachlichen und mathemati- Herr Stiefeling, welches Erlebnis mit der Ani- schen Fehlern wimmelte, reichte es der Kranken- mas® Vibe® Insulinpumpe und dem integrierten kasse, um meinen Antrag abzulehnen. Erst nach Dexcom G4® PLATINUM CGM System ist Ihnen einem Widerspruch und einer Beschwerde beim am deutlichsten in Erinnerung? MDK erfolgte ein neues Gutachten durch einen Dia- Das war der Aha-Effekt, der sich einstellte, als ich betologen. Nach ca. 1,5 Jahren Papierkrieg wurde zum ersten Mal meine nächtliche CGM-Kurve auf mir die Animas® Vibe® dann genehmigt. der Animas® Vibe® sehen konnte und wie sich mein Blutzucker in der Nacht verhält. Zuvor konnte ich Wie ist Ihre Meinung zum G-BA-Beschluss, die das aufgrund der nur wenig aussagekräftigen kontinuierliche Glukosemessung zur Kassen- punktuellen Messungen mit Teststreifen nur erah- leistung zu machen? nen. Bis dato dachte ich: „Läuft ja eigentlich ganz Ich kann diesen längst fälligen und richtigen gut in der Nacht“. Doch das CGM führte mir deut- Beschluss nur begrüßen. Endlich wurde der lich vor Augen, dass dies nicht so war. Nachdem der immense Nutzen, den ein CGM-System Diabetikern erste Schreck verdaut war, konnte ich mit Hilfe der bietet, von höchster Stelle bestätigt und die Kran- CGM-Daten diese Probleme gezielt angehen und kenkassen in die Lage versetzt, die Kosten für sol- mein Basalprofil entsprechend anpassen. Durch die che Systeme im Rahmen der definierten Grenzen Trendpfeile habe ich meinen Gewebezucker immer übernehmen zu können. Endlich wird Technologie, im Blick und kann, wenn nötig, frühzeitig reagieren. die funktioniert und ein effizientes Diabetes- Beim Sport möchte man sich bewegen und nicht Management erst möglich macht, für Patienten ständig auf die Pumpe oder das Display des Recei- zugänglich. vers schauen. Hier bietet mir die Alarmfunktion des G4® Systems eine echte Erleichterung. Durch Was raten Sie anderen Patientinnen und Patien die einstellbaren Grenzwerte für die Alarme warnt ten, die augenblicklich noch keine Animas® mich das System, wenn mein Gewebezucker diese Vibe® Insulinpumpe haben? Grenzen über- oder unterschreitet. Aufgrund meiner persönlichen Erfahrungen kann Welche Erfahrung haben Sie mit Ihrer Kran- ich nur jedem, der seine Diabetestherapie optimie- kenkasse beim Antrag zur Kostenerstattung ren möchte, dazu raten, das System einmal über Ihrer Animas® Vibe® Insulinpumpe gemacht? einen längeren Zeitraum auszuprobieren. Die Ein blicke in den Therapieverlauf, die man durch das System erhält, sind mit den konventionellen Metho- den meiner Meinung nach nicht zu erreichen. Hat man sich einmal an den Umgang mit einem CGM- System in Kombination mit der Insulinpumpe gewöhnt, möchte man nicht wieder zurück und fragt sich: „Was hab ich eigentlich all die Jahre vorher getan?“ www.DeutschesArztPortal.de Nr. 12 I Dezember 2016 7
AKTUELLES Frühe Nutzenbewertung: Erheblicher Zusatznutzen durch Praxissoftware? E rgebnisse der frühen Nutzenbewer- tung sollen laut Politik intensiver von Ärz- (IQWiQ) habe sich der Verzicht auf eine Nutzenbe- wertung bei Orphan Drugs nicht bewährt.2 Es sei ten genutzt werden und in ihre Verord- sicherer, wenn Orphan Drugs ebenfalls eine Bewer- nungsentscheidungen einfließen. Über tung erhalten würden. Kommen Arzneimittel mit die Ergebnisse des G-BA fühlen sich Ärzte nur wenigen Daten auf den Markt, herrsche eine größere Unsicherheit beim Patienten. laut einer Umfrage des DeutschenArzt- Orphan Drugs werden zur Behandlung seltener Portals im Augenblick nicht ausreichend Krankheiten eingesetzt. Für die Arzneimittel informiert – gaben aber an, bei einer ent- besteht eine Sonderregelung: Es wird automatisch sprechenden Darstellung in der Praxis- von einem Zusatznutzen ausgegangen, wenn ein software die Ergebnisse vermehrt in ihre Arzneimittel für eine seltene Krankheit zugelassen Verordnungsentscheidung integrieren zu wird. Eine Nutzenbewertung ist erst vorgesehen, wollen. Wie diese geplante Darstellung wenn der Umsatz des Medikaments über 50 Millio- genau aussehen wird, ist von der Politik nen Euro pro Jahr liegt. im Rahmen der Novellierung des Arznei- m i tte l m a r kt- N e u o rd n u n g sg ese tzes Ärzte fühlen sich über Ergebnisse nicht (AMNOG) noch zu klären. ausreichend informiert Ob Ärzte sich überhaupt bei ihrer Verordnungsent- Der G-BA hat für neue Krebsmedikamente in der scheidung an den Ergebnissen der frühen Nutzen- jüngsten Vergangenheit keinen Zusatznutzen fest- bewertung orientieren, ist zweifelhaft: In einer gestellt. Dabei konnten die betroffenen Medika- Umfrage des DeutschenArztPortals (N=127) gab mente die Überlebenszeit der Patienten verlängern. mit 84 Prozent eine große Mehrheit der teilnehmen- Auch für neue, innovative Präparate zur Behand- den Ärzte an, sich nicht ausreichend über die Ergeb- lung der chronischen lympathischen Leukämie und nisse informiert zu fühlen.3 Ein Grund hierfür ist des Lungenkarzinoms war das Ergebnis des G-BA: sicherlich die Aufbereitung der G-BA-Beschlüsse, „Zusatznutzen nicht belegt“. die zum Beispiel keine schnelle Übersicht in Form Die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung tra- einer Tabelle zu den wichtigsten Entscheidungen fen daher in jüngster Zeit auf Widerstand: Die bieten. DGHO und die Arbeitsgemeinschaft für Internisti- sche Onkologie (AIO) der Deutschen Krebsgesell- Umfrage: „Fühlen Sie sich ausreichend über die Ergebnisse schaft machten darauf aufmerksam, dass ausge- der frühen Nutzenbewertung informiert?” (N=127) rechnet für die Patientengruppen kein Zusatznut- zen festgestellt wurde, für die der höchste Bedarf an neuen Medikamenten bestehe.1 Die DGHO und AIO 16 % plädieren für eine Nutzenbewertung, die sich stär- ker am Wohle des Patienten orientiert. Endpunkte 84 % wie die Überlebenszeit sollten stärker gewichtet werden als mögliche Nebenwirkungen. IQWiG kritisiert fehlende Nutzen ¢ Ja ¢ Nein bewertung von Orphan Drugs Laut des Jahresberichtes 2015 vom Institut für Qua- lität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen 8 Nr. 12 I Dezember 2016 www.DeutschesArztPortal.de
AKTUELLES Ergebnisse für eine Vielzahl an Darstellung in der Praxissoftware Subpopulationen ist noch offen Stets Kenntnis darüber zu haben, in welcher Sub- In welcher Form die Darstellung in der Praxissoft- population für ein Medikament ein Zusatznutzen ware erfolgt, ist jedoch noch offen. Die Industrie dokumentiert wurde, ist bei der zunehmenden befürchtet beispielsweise, dass die Entscheidungs- Anzahl an Arzneimitteln kaum machbar – auch freiheit des Arztes durch Aussagen der Kranken- weil viele Praxisverwaltungssysteme die Ärzte kassen zur Wirtschaftlichkeit beeinflusst werden dabei nicht unterstützen. könnte. Ein Ampelsystem (grün = wirtschaftlich, Als Beispiel sei das Antidiabetikum Empagliflo- rot = unwirtschaftlich), wie vom GKV-Spitzenver- zin genannt, für das für vier von insgesamt zehn band favorisiert, sei daher zu simpel. verschiedenen Patientenpopulationen ein beträcht- licher Zusatznutzen festgestellt wurde. Die Diffe- Umfrage: „Würden Sie bei einer einfachen und schnellen Aufbereitung für den Praxisalltag die Ergebnisse der renzierung in zehn Subpopulationen ist von Bedeu- frühen Nutzenbewertung vermehrt in Ihre Verordnungs- tung, da Krankenkassen einen Regressantrag mit entscheidung mit einfließen lassen?” (N=170) der Begründung stellen können, dass eine Verord- nung zugunsten von Subpopulationen ohne Zusatz- nutzen unwirtschaftlich sein könnte. Einzelne 28 % KVen sehen sich daher in der Pflicht, Ärzte vor 72 % Regressgefahren zu schützen und eine Verordnung nur für die Indikationen bzw. Subpopulationen mit Zusatznutzen zu empfehlen. Praxisnähere Darstellung erwünscht ¢ Ja ¢ Nein Die Politik hat die Notwendigkeit einer praxisnähe- ren Darstellung der Ergebnisse der frühen Nutzen- Ärzte würden Ergebnisse in bewertung erkannt: Basierend auf den Ergebnissen Entscheidung miteinbeziehen des Pharmadialogs hat das Bundesgesundheitsmi- nisterium einen Referentenentwurf zur Novellie- Ärzte sind bereit, die Ergebnisse der frühen Nut- rung des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes zenbewertung vermehrt in ihre Verordnungsent- (AMNOG) erstellt. Ein wichtiges Ziel: Ärzte sollen scheidung mit einzubeziehen: In einer Umfrage des die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung inten- DeutschenArztPortals (N=170) gaben 72 Prozent siver als bislang nutzen. der teilnehmenden Ärzte an, bei einer entsprechen- So soll § 35a SGB V – darin ist die frühe Nutzen- den Aufbereitung die Ergebnisse vermehrt in ihre bewertung geregelt – um einen Absatz 3a ergänzt Verordnungsentscheidung integrieren zu wollen.4 werden. Danach erhält der G-BA den Auftrag, seine Beschlüsse über die Nutzenbewertung so aufzube- FAZIT reiten, dass sie für Ärzte im Praxisalltag einfacher Damit die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung und schneller zugänglich sind. Der G-BA soll dem- vermehrt in die Verordnungsentscheidung von Ärzten nach künftig innerhalb eines Monats nach dem miteinfließen, bedarf es einer praxisnäheren Darstel- Nutzenbewertungsbeschluss eine Fassung entwer- lung. Die Politik plant daher eine Abbildung in der fen, die zur Abbildung in der Praxissoftware geeig- Praxissoftware. net ist und die relevanten Informationen aus der Nutzenbewertung enthält. 1 Pressemitteilung der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinischen Onkologie vom 29.09.2016. 2 Jahresbericht 2015 vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. 3 Arztumfrage im Verordnungs- und Arzneimittel-Newsletter des DeutschenArztPortals vom 18.10.2016 bis 24.10.2016. 4 Arztumfrage im Arzneimittel-Newsletter des DeutschenArztPortals vom 03.08.2016. www.DeutschesArztPortal.de Nr. 12 I Dezember 2016 9
S E RV IC E Blutzuckermessgeräte & Zubehör Das aktualisierte Rp. Poster im Heft I n der vorliegenden Ausgabe des Rp. Dialogs finden Sie die Rp. Institut Accu-Chek® Accu-Chek® Accu-Chek® CONTOUR® CONTOUR ® NEXT CONTOUR® XT CONTOUR® GlucoMen® areo GlucoMen ® Gluco-test DUO Gluco-test Gluco-test DeutschesArztPortal Blutzuckermessgeräte & Zubehör mylife™ Rp.Institut zur Sicherung der Arzneimitteltherapie mylife™ Diabetescare MyStar ® mylife™ MyStar Omnitest® Omnitest® 3 (Auswahl) Omnitest® 5 OneTouch OneTouch® OneTouch OneTouch OneTouch STADA GLUCO RESULT STADA STADA GLUCO VERORDNUNGSTIPPS Verordnungsfähigkeit zulasten der GKV ARBEITSHILFE Stand 12/2016 Aviva Mobile NEXT ONE NEXT areo DUO DUO Pura® X Unio™ Extra® Verio Flex® Verio® Verio® IQ Select ® Plus GLUCO RESULT RESULT® TO GO® PLUS auf den neuesten Stand Blutzuckermessgeräte und deren Zubehör sind gemäß § 31 (1) und § 33 (1) SGB V Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen. Messgerät Messgerät Blutzuckerteststreifen Blutzuckerteststreifen gehören zu den Medizinprodukten, sind aber Set mg/dl Set mg/dl Set mg/dl Set mg/dl Set mg/dl Set mg/dl Set mmol/l Set mg/dl Set mg/dl Set mg/dl Set mg/dl Set mg/dL Set mg/dL Set mg/dl Set mg/dl Set mg/dl Set mg/dl Set mg/dl Set mg/dl gemäß § 2 Arzneimittelgesetz leistungsrechtlich sogenannte Geltungs- PZN 12439824 PZN 09233214 PZN 11523971 PZN 09396933 PZN 08884429 PZN 10382209 PZN 11563887 PZN 11563893 PZN 05524245 PZN 09884880 PZN 03800273 PZN 06117884 PZN 10549833 PZN 10966005 PZN 07146008 PZN 09671606 PZN 10963194 PZN 05879356 PZN 10169467 arzneimittel. gebrachte Fassung des Über- Set mmol/l Set mmol/l Set mmol/l Set mmol/l Set mmol/l Set mmol/l Set mmol/l Set mmol/l Set mmol/l Set mmol/L Set mmol/L Set mmol/l Set mmol/l Set mmol/l Set mmol/l Set mmol/l Set mmol/l PZN 12439830 PZN 09233220 PZN 11523988 PZN 09396927 PZN 08884435 PZN 10382215 PZN 05524251 PZN 09884874 PZN 03800327 PZN 06117890 PZN 10549856 PZN 10966011 PZN 07146014 PZN 09671581 PZN 10963202 PZN 05879362 PZN 10169473 Die Verordnung mit anderen Arzneimitteln zusammen auf einem Accu-Chek® Accu-Chek® Nachfülloption: Bis zu 60 Sek. Möglichkeit des erneuten GlucoMen® Gluco-test Gluco-test mylife™ mylife™ BGStar ® Omnitest® 3 Omnitest® 5 OneTouch OneTouch OneTouch OneTouch STADA Gluco STADA Gluco Aviva Mobile Auftragens von Blut auf denselben CONTOUR® NEXT areo Sensor DUO TD-4285 DUO TD-4285 Pura® Unio™ Teststreifen Teststreifen Teststreifen Verio® Verio® Verio® Select ® Plus Result® Result® Rezeptformular ist zulässig. Teststreifen Testkassette Sensor – ohne lästiges Nachstechen. Blutzucker- Blutzucker- Blutzucker- Blutzucker- Teststreifen Teststreifen Teststreifen Teststreifen Blutzucker- Blutzucker- Die Verordnung mit Hilfsmitteln auf einem Rezeptformular ist nicht CONTOUR ® CONTOUR ® CONTOUR ® teststreifen teststreifen teststreifen teststreifen teststreifen teststreifen NEXT NEXT NEXT zulässig. Sensoren Sensoren Sensoren Wichtig: Blutzuckerteststreifen und z. B. Lanzetten oder Kanülen müs- sen auf getrennten Rezepten verordnet werden. Teststreifen Teststreifen sichtsposters „Blutzucker- Erstattungspreise für Blutzuckerteststreifen Die Erstattung von Blutzuckerteststreifen erfolgt zu Vertragspreisen, die zwischen den Krankenkassen variieren. Sie werden zwischen den Krankenkassen und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) verein- bart. Verordnung zulasten der Primärkassen messgeräte & Zubehör“ für Sie 10 St. 25 St. 25 St. 25 St. 25 St. 25 St. 2 x 25 St. 2 x 25 St. 2 x 25 St. 2 x 25 St. PZN 06114957 PZN 11160126 PZN 11160126 PZN 11160126 PZN 11563924 PZN 11563924 PZN 05515654 PZN 09884897 PZN 06117909 PZN 10549885 Die Erstattung erfolgt zu regional geltenden Vertragspreisen. 50 St. 50 St. 50 St. 50 St. 50 St. 50 St. 50 St. 50 St. 50 St. 2 x 50 St. 2 x 50 St. 1 x 50 St. 1 x 50 St. 1 x 50 St. 1 x 50 St. 50 St. 50 St. PZN 06114963 PZN 10270545 PZN 08884487 PZN 08884487 PZN 08884487 PZN 10382178 PZN 11563930 PZN 11563930 PZN 06581340 PZN 06435584 PZN 10549891 PZN 06558223 PZN 06558223 PZN 06558223 PZN 10963219 PZN 05879416 PZN 05879416 Verordnung zulasten der Ersatzkassen Accu-Chek ® Accu-Chek ® MICROLET ® MICROLET 2 MICROLET 2 ® ® Glucoject® Gluco-test Gluco-test mylife™ mylife™ MyStar Omnilance ® Omnican ® OneTouch OneTouch OneTouch OneTouch STADA STADA FastClix FastClix NEXT Stechhilfe Stechhilfe Dual Plus Lanzettier- Lanzettier- Softlance AutoLance™ SylkFeel™ Lance Delica® Delica® Delica® Delica® Gluco Result Gluco Result Die Kostenerstattung erfolgt bundesweit gemäß Anlage 4 des Arznei- Stechhilfe gerät gerät Stechhilfe Stechhilfe Stechhilfe Stechhilfe Stechhilfe Stechhilfe Stechhilfe versorgungsvertrages zwischen vdek und DAV. Gültig für alle Ersatz- Stechhilfe Stechhilfe kassen, außer der Barmer GEK. Teststreifen werden in zwei Preisgruppen eingeteilt: Preisgruppe B zur Verordnungsunterstützung (preisgünstig, wirtschaftlich) u. Preisgruppe A (teuer, unwirtschaftlich). Die Apotheken sind verpflichtet, 55 % der verordneten Packungen à 1 St. Nur im Starter- Nur im Starter- 50 Stück mit Blutzuckerteststreifen der Preisgruppe B zu beliefern. PZN 11113658 PZN 11113658 PZN 12143354 PZN 06691175 PZN 06691175 PZN 10018981 PZN 03865568 PZN 03865568 PZN 06586449 PZN 09884911 PZN 01097912 PZN 09635390 PZN 10842622 PZN 02141147 PZN 02141147 PZN 02141147 PZN 02141147 Set erhältlich Set erhältlich Accu-Chek ® Accu-Chek ® MICROLET ® MICROLET ® MICROLET ® Glucoject® Gluco-test Gluco-test mylife™ mylife™ MyStar Omnican ® Omnican ® OneTouch OneTouch OneTouch OneTouch STADA STADA Aut-idem-Kreuz sichert die Verordnung! FastClix FastClix Lanzetten Lanzetten Lanzetten Lancets Plus Lanzetten Lanzetten Lancets Lancets SylkFeel™ Lance soft Lance soft Delica® Delica® Delica® Delica® Lanzetten Lanzetten Lanzetten- Lanzetten- 33G Lanzetten Lanzetten Lanzetten Lanzetten Lanzetten Die Abgabe der namentlich eindeutig verordneten aut in der Praxis. trommel trommel Blutzuckerteststreifen kann durch Setzen des Aut-idem- idem Kreuzes gesichert werden. Lanzetten Lanzetten 28G: 25 St. Weitere Informationen zur Erstattung von PZN 00927636 Blutzuckerteststreifen: 50 St. grün grün 28G: 100 St. PZN 03992373 200 St., 30G 200 St., 30G PZN 00950865 www.Rpdialog.de/vh7 24 St. 24 St. 100 St. farbig 100 St. farbig 100 St. farbig 100 St. 100 St. 100 St. PZN 06586432 PZN 06586432 33G: 25 St. 28G: 200 St. 28G: 200 St. 100 St. 100 St. 100 St. 100 St. 28G: 100 St. 28G: 100 St. PZN 07234971 PZN 07234971 PZN 06691181 PZN 06691181 PZN 06691181 PZN 03992396 PZN 03865999 PZN 03865999 multicolor multicolor PZN 00989330 PZN 07275421 PZN 07275421 PZN 02142715 PZN 02142715 PZN 02142715 PZN 02142715 PZN 10637069 PZN 10637069 Wie viele Blutzuckertestreifen dürfen verordnet werden? 204 St. 204 St. 200 St. farbig 200 St. farbig 200 St. farbig 200 St. 200 St., 30G 200 St., 30G 33G: 100 St. 30G: 200 St. 30G: 200 St. 200 St. 200 St. 200 St. 200 St. PZN 07234988 PZN 07234988 PZN 06691206 PZN 06691206 PZN 06691206 PZN 03992404 PZN 08456722 PZN 08456722 PZN 01097898 PZN 09692502 PZN 09692502 PZN 02143011 PZN 02143011 PZN 02143011 PZN 02143011 Generell entscheidet der behandelnde Arzt über die notwendige Menge Accu-Chek® Accu-Chek® CONTOUR ® CONTOUR ® CONTOUR ® GlucoMen ® Gluco-test Gluco-test mylife™ mylife™ BGStar ® Omnitest® 3 Omnitest® 5 OneTouch OneTouch OneTouch OneTouch STADA Gluco STADA Gluco an Blutzuckerteststreifen. Aviva Mobile NEXT NEXT NEXT areo Control DUO Kontroll- DUO Kontroll- Control ControlGDH Kontrolllösung Control Control Verio® Verio® Verio® Select ® Plus Result® Result® Glucose- Glucose- Kontrolllösung Kontrolllösung Kontrolllösung lösung lösung normal Kontrolllösung Kontrolllösung Kontrolllösung Kontrolllösung Testlösung Testlösung Für insulinpflichtige Diabetiker gelten für einzelne KV-Bereiche Ziel- Kontroll- Kontroll- lösung lösung Kontrolllösung Kontrolllösung Normal: Normal: Normal: H: 2,5 ml normal normal hoch/niedrig normal 1 x 3,5 ml M 1 x 3,5 ml M Level 2 Level 2 PZN 08884576 PZN 08884576 PZN 08884576 PZN 10382190 4 ml 4 ml 2 x 4 ml 1 x 4 ml (mittel) + (mittel) + PZN 05879422 PZN 05879422 vereinbarungen bzw. Handlungsempfehlungen – pro Quartal i. d. R. : 2,5 ml 1 Packung 6 ml 2 x 3,8 ml 2 x 3,8 ml 2 x 3,8 ml 1 x 3,75 ml PZN 03360532 à 4 Einmal- PZN 11563901 PZN 11563901 PZN 06586455 PZN 09884928 PZN 06581357 1 x 3,5 ml H 1 x 3,5 ml H PZN 06558387 PZN 06558387 PZN 06558387 PZN 11011722 applikationen Hoch: Hoch: Hoch: N: 2,5 ml (hoch) (hoch) Level 3 Level 3 Für Diabetiker Typ 2: 100 Teststreifen, max. 200 Stück PZN 08884613 PZN 08884613 PZN 08884613 PZN 10382184 hoch hoch normal hoch PZN 05879439 PZN 05879439 PZN 07306914 PZN 06117915 PZN 10549916 Niedrig: Niedrig: Niedrig: 4 ml 4 ml 1 x 4 ml 1 x 4 ml Für Diabetiker Typ 1: 400 Teststreifen PZN 08884607 PZN 08884607 PZN 08884607 PZN 11563918 PZN 11563918 PZN 06586461 PZN 09884934 Für Diabetiker mit intensivierter Therapie oder Pumpentherapie: Die frisch aktualisierte Neuauflage Messzeit 5 Sek. Messzeit 5 Sek. Messzeit 5 Sek. Messzeit 5 Sek. Messzeit 5 Sek. Messzeit 5 Sek. Messzeit 8 Sek. GOD Enzym GDH FAD Enzym Messzeit ~5 Sek. Messzeit 3 Sek. Messzeit 5 Sek. Messzeit 5 Sek. Messzeit 5 Sek. Messzeit 5 Sek. Messzeit Messzeit 4–7 Sek. Blutvol. 0,6 µl Blutvol. 0,3 µl Blutvol. 0,6 µl Blutvol. 0,6 µl Blutvol. 0,6 µl Blutvol. 0,5 µl Blutvolumen 0,5 µl Messzeit 5 Sek. Messzeit 5 Sek. Blutvol. 0,5 µl Blutvol. 0,3 µl Blutvol. 0,5 µl Blutvol. 0,4 µl Blutvol. 0,4 µl Blutvol. 0,4 µl durchschnittlich Blutvol. 0,5 µl 600 Teststreifen 5 Sek. ISO-Norm: Ja ISO-Norm: Ja Einf. Bedienung, Einfach zu Einfach zu Breiter Teststrei- Messbereich: 20–600 mg/dl Blutvol. 0,75 µl Blutvol. 0,7 µl Liefert HbA1c- klein und leicht, 5 Alarme und 3-farbige 3-farbige farbige Trend- Einfache Bedienung Griffige Test- Speicher für höchste Mess- bedienen bedienen fen, beleuchtetes bzw. 1,1–33,3 mmol/l VDEK Preiskate- VDEK Preiskate- Schätzwert & großes Display Timer-Funktion Bereichsanzeige Bereichsanzeige mitteilungen Blutvol. 1,0 µl Datenspeicher mit 500 Werten Gemäß Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie dürfen Blutzuckerteststrei- streifen 2.000 Messwerte genauigkeit Vertraut und Erklärt sich Display, Markie- Breite Teststreifen, große Anzeige, gorie B gorie B Trendpfeil Teststreifen- Zielwertfunktion einfache Darstel- handlich mit hochauflösendes 3-farbige Angabe der Mittelwerte der fen für nicht insulinpflichtige Typ-2-Diabetiker nur bei instabiler Stoff- Direktes Feed- sicher – bietet selbst rungen, Erinne- flaches handliches Design Intuitive 1-2-3 auswurftaste mit Anzeige der lung der Mess- großem, Farbdisplay und Bereichsanzeige letzten 7, 14 u. 30 Tage 150 Sicherheits- Datenauslesen großes Display ultrakompakt wechsellage verordnet werden (bis zu 50 Teststreifen pro Quartal). Messmethode und Messmethode und back zum sehr hohe rungsalarme, Klick Bedienung Abweichung ergebnisse beleuchtetem beleuchteter individuell checks vor und per USB Beleuchtetes Speicher 450 Werte mit Uhrzeit/ Datenüber- Beide Geräte erfüllen die Besonderheiten Besonderheiten Messwert durch Messgenauigkeit Hypo- u. Hyper- große Zahlen innovatives und symbol- Display Teststreifen- festlegbare während jeder Display alarm, vielfältige Datum Lanzettengerät tragung per ø-Werte für 7, 30 USB- und ISO-Norm 15197:2015 smartLIGHT und dabei die Hintergrund- basiertes Menü USB-Kabel über einschub für untere und obere Blutzucker- Macht auf zu Möglichkeiten Datenauslesen über DIABASS beleuchtung für schmerzarme und 90 Tage Bluetooth®- Fortschritts- Bereichsgrenz- Teststreifen gehören zur günstige- Blutzuckermessgeräte und Zubehör unseres beliebten Posters „Blutzu- messung Farbsignal Einfachheit und NBZ-Trendpfeil www.omnitest- Konnektivität, meldung mit Messungen im hohe / zu niedrige der Datenüber- Temperaturanzeige für die Blutentnahme beleucht. Test- ren Preisgruppe nach Ziffer II.1 Akustische Entweder einfach Vertrautheit von Blutzuckermess- voreingestellt Preisgruppe B, center.de oder streifeneinschub kompatibel mit automatischem Dunkeln werte (ehemals Gruppe B) des VdEK Testerinnerung nur messen oder CONTOUR® werte aufmerk- tragung Umgebung Teststreifen- einf. Bedienung entnahme ohne VDEK über DIABASS und Display der OneTouch 7-Tage-Durch- Mahlzeiten- Blutzuckermessgeräte sowie Stechhilfen, Lanzetten und Kontrolllösun- Preisgruppe B Hi-Mi-Pos.-Nr.*: Top-Rabattpartner bei vielen Unterdosierungs- in Verbindung mit sam, führt mit Keine Interferenz durch Sauer- griffiger Blutkontakt Alle Sanofi Omnitestcenter- Datenüber- Reveal Mobile ® schnitt 21.34.02.1191 markierung Krankenkassen gen gehören zur Gruppe der Hilfsmittel. der CONTOUR® verständlichen Erfüllt alle stoffsättigung in der Blutprobe App erkennung DIABETES App Teststreifen Extra erhältlich: Blutzuckermess- App (Tagebuch) tragung per Hi-Mi-Pos.-Nr.*: (mg/dL), Hi-Mi-Pos.-Nr.*: Teststreifen- Kompaktes Hinweisen durch Anforderungen Preisgruppe B Teststreifen- systeme erfüllen für Smartphones USB-Kabel über Hi-Mi-Pos.-Nr.*: 21.34.02.1190 Verordnung zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung mehr Funktionen die Blutzucker- der ISO-Norm mylife™ Unio™ verfügbar 21.34.02.1219 21.34.02.1233 auswurftaste Design Enzym: GDH-FAD Hämatokrit- entnahme ohne SmartCase™ die Kriterien der www.omnitest- 21.34.02.1231 (mg/dL), (mmol/L) (mg/dL), nutzen 15197:2015 Einstellbare Nur 4 cm groß messung bereich 20–60 % Ketonwarnung Blutkontakt – zum diskreten neuen DIN EN center.de oder (mg/dL), 21.34.02.1220 21.34.02.1234 Erinnerungen Die Erstattung von Hilfsmitteln erfolgt zu kassenspezifischen Vertrags- Hi-Mi-Pos.-Nr.*: Hi-Mi-Pos.-Nr.*: ISO 15197:2015 über DIABASS Kann auf die 21.34.02.1217 21.34.02.1255 (mg/dL), Stechen und 21.34.02.1232 (mmol/L) (mmol/L) und Keton- Teststreifendose preisen. Einige Krankenkassen verlangen vor Rezeptbelieferung einen Messen direkt Hi-Mi-Pos.-Nr.*: Omnitestcenter- (mmol/L) ckermessgeräte und Zubehör“ unter- warnsignal (mg/dL), 21.34.02.1256 (mmol/L) aus dem Case 21.34.02.1211 App verfügbar aufgeschraubt Kostenvoranschlag bzw. einen Genehmigungsantrag. Alle CONTOUR® NEXT Blutzuckermesssysteme 21.34.02.1218 Ergonomisches werden entsprechen höchsten Qualitätskriterien und erfüllen (mmol/L) (mg/dL), alle Anforderungen der DIN EN ISO-Norm 15197:2015. Erfüllen alle Kriterien der 21.34.02.1234 Erfüllen die Anforderungen der Design Hilfsmittel müssen getrennt von Arzneimitteln und Medizinproduk- ISO-Norm DIN EN ISO 15197: 2015 ISO-Norm 15197:2013 (mmol/L) DIN ISO 15197:2015 Erfüllen alle Anforderungen der ISO-Norm 15197:2013 ten verordnet werden. Weitere Weitere Auf einer Hilfsmittelverordnung muss gemäß § 7 Hilfsmittel-Richt- Infos Infos linie des G-BA die Diagnose angegeben werden. Die Ergänzung muss der Arzt mit Unterschrift und Datum bestätigen. stützt Sie bei der Patientenberatung, * Hilfsmittelpositionsnummer # vdek-Einteilung Weitere Informationen zur Verordnung von Hilfsmitteln: Im Umgang mit Diabetes Das hochpräzise CONTOUR® NEXT ONE ein echter Lichtblick. Blutzuckermesssystem und die intelligente CONTOUR® DIABETES App Einfach den Blutzucker messen. Folgende Unternehmen haben durch ihre www.Rpdialog.de/vh5 Zuverlässig und preiswert. Unterstützung diese Arbeitshilfe ermöglicht: Hinweis: Die Vertragspreise für Blutzuckermessgeräte und Zubehör Blutzuckermesssystem Aristo Pharma · Ascensia · B. Braun · LifeScan · Roche weichen i. d. R. von den in der Arzneimitteldatenbank der Praxissoft- Sanofi-Aventis Deutschland · STADApharm · Ypsomed indem es eine bebilderte Übersicht TD–4285 ware gelisteten Preisen ab. Entwicklung und Gestaltung: FAI GmbH © Rp. GmbH 142511_cno_186x55_dap.indd 1 24.10.16 10:15 aktueller Blutzuckermesssysteme samt passendem Zubehör wie Teststreifen, Stech- Das Poster steht auch zum hilfen, Lanzetten und Kontrolllösung bietet. Auf Download bereit unter: dem Poster finden sich zusätzlich Informationen zu Rpdialog.de/1210 den Messmethoden und Auskunft über jeweilige Anwendungsbesonderheiten sowie die Kennzeich- nung gemäß der seit Mai 2016 gültigen neuen ISO- Norm. Ein QR-Code bietet zusätzlich eine schnelle Weiterverlinkung, z. B. zur jeweiligen Firmen- homepage. IMPRESSUM Rp. Dialog Anzeigenleitung: Maréen Gößner Das Arbeitsmagazin für die Arztpraxis Gestaltung: FAI GmbH Ausgabe 12/2016 Druck: BC Direct Group GmbH, Rigistr. 9, 12277 Berlin Herausgeber: Rp. GmbH Vertrieb: Bauer Vertriebs KG Institut zur Sicherung der Arzneimitteltherapie Geschäftsführerin: Dr. Karin Beisel-Ebert Urheber- und Verlagsrecht Agrippinawerft 22, 50678 Köln Die Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen einzelnen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit Tel. +49 (0)221 222 87 555 Annahme des Manuskripts gehen das Recht zur Veröffentlichung sowie die Rechte zur Übersetzung, zur Vergabe von Fax: +49 (0)221 222 87 550 Nachdruckrechten, zur elektronischen Speicherung in Datenbanken, zur Herstellung von Sonderdrucken, Fotokopien E-Mail: info@rpinstitut.com und Mikrokopien an den Verlag über. Jede Verwertung außerhalb der durch das Urheberrechtsgesetz festgelegten Grenzen ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig. In der unaufgeforderten Zusendung von Beiträgen und Informa- ISSN: 2365-7332 tionen an den Verlag liegt das jederzeit widerrufliche Einverständnis, die zugesandten Beiträge bzw. Informationen in Chefredaktion: Dr. med. Ralf Fuchs (verantw.) Datenbanken einzustellen, die vom Verlag oder von mit diesem kooperierenden Dritten geführt werden. Die Rechte für Agrippinawerft 22, 50678 Köln die Nutzung von Artikeln für elektronische Pressespiegel erhalten Sie über den Verlag. Redaktion: Dr. Anja Förster, Timo Franke, Gebrauchsnamen Dr. Andrea Krajenski Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen und dgl. in dieser Zeitschrift berechtigt nicht zu der Annahme, dass solche Namen ohne weiteres von jedermann benutzt werden dürfen; oft handelt es sich Redaktionsleitung: Johanna Krull um gesetzlich geschützte eingetragene Warenzeichen, auch wenn sie nicht als solche gekennzeichnet sind. 10 Nr. 12 I Dezember 2016 www.DeutschesArztPortal.de
AUS DE R I N DUS T R I E mCRPC-Therapie mit Abirateronacetat Rabattverträge für ZYTIGA® D as forschende Pharmaunternehmen Janssen hat für den Androgen-Biosyn- Moderne Therapie des mCRPC Zu den heute häufig eingesetzten antihormonellen these-Inhibitor ZYTIGA® bislang mit sie- Therapien der zweiten Generation beim mCRPC ben gesetzlichen Krankenkassen Rabatt- gehört auch Abirateronacetat (ZYTIGA®). ZYTIGA® verträge abgeschlossen. Diese Rabattver plus Prednison/Prednisolon (Abirateron/P) wurde träge unterstützen die Wirtschaftlichkeit in die aktuelle S3-Leitlinie als Option für die Erst- bei zulassungskonformer Verordnung. linientherapie des mCRPC bei Chemotherapie- naiven Patienten mit asymptomatischem oder mild Mit ZYTIGA® (Abirateronacetat) steht eine Thera- symptomatischem Verlauf der Erkrankung nach pieoption für metastasierte und kastrationsresis- Versagen der Androgenentzugstherapie aufgenom- tente Prostatakarzinome (mCRPC) zur Verfügung, men.1 Abirateron/P kann im Vergleich zu Placebo/P die bei zulassungskonformem Einsatz die Anforde- das Überleben vor sowie nach einer Chemotherapie rungen an eine leitliniengerechte Therapie erfüllt. mit Docetaxel um ca. vier Monate verlängern.2,3 Rabattverträge für ZYTIGA® FAZIT mit derzeit 7 Krankenkassen Mit dem Abschluss von Rabattverträgen für ZYTIGA® leistet Janssen einen freiwilligen Beitrag für mehr Wirtschaftlichkeit im GKV-System. Mit ZYTIGA® können mCRPC-Patienten, die bei einem Vertragspartner von Janssen ver- Patienten mit mCRPC können von einer rabattier- sichert sind, bei zulassungskonformem Einsatz von einer rabattierten und ten Verordnung profitieren. Sie muss im Rahmen leitliniengerechten Therapieoption profitieren. der arzneimittelrechtlichen Zulassung von ZYTIGA® stattfinden und gilt für Versicherte von Krankenkassen, die an einem Rabattvertrag über „Deine Manndeckung“: ZYTIGA® teilnehmen. Bundesweit sind rund 30 Prozent aller gesetzlich Mit dieser Initiative von Janssen sollen Männer für die Früh Versicherten bei den derzeitigen Rabattvertrags- erkennung von Prostatakrebs sensibilisiert werden. Die Aufklä- partnern versichert. rungskampagne startete 2015 gemeinsam mit niedergelasse- nen Urologen sowie Partnern aus Sport, Wissenschaft und ZYTIGA® ist bei folgenden Krankenkassen Gesundheit. rabattiert (Stand 01.11.2016): Weitere Informationen unter: • AOK Niedersachsen www.deine-manndeckung.de • AOK Rheinland/Hamburg • Audi BKK ZYTIGA®-Tabletten 250 mg sind in einer Packungs- • DAK Gesundheit größe verfügbar: • Deutsche BKK 120 Stück N2 (PZN 09228147) • IKK classic • KKH Kaufmännische Krankenkasse Weitere Informationen zu ZYTIGA® auf dem Bei Rabattvereinbarungen mit weiteren Krankenkas- leger in diesem Heft. sen sind bereits in Planung. Regionale Abdeckung von ZYTIGA®-Rabatt Verordnungshilfe verträgen unter: www.janssen-med.de/Patien- zu ZYTIGA® tenversorgung Rpdialog.de/1220 Eine Initiative der Janssen-Cilag GmbH. 1 Wirth M et al. Interdisziplinäre Leitlinie der Qualität S3 zur Früherkennung, Diagnose und Therapie der verschiedenen Stadien des Prostatakarzinoms, http://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/043-022OLl_S3_Prostatakarzinom_2014-12-verlaengert.pdf (letzter Zugriff: 11.11.2016). 2 Fizazi K et al. Lancet Oncol 2012;13:983–992. 3 Ryan C et al. Lancet Oncol 2015;16:152–160. www.DeutschesArztPortal.de Nr. 12 I Dezember 2016 11
AKTUELLES Einführung des bundeseinheitlichen Medikationsplans D er bundeseinheitliche Medikations- plan wurde mit dem Ziel eingeführt, Medi- Warum wurde der Medikationsplan eingeführt? kationsfehler zu verhindern und die Arz- Viele Praxisverwaltungssysteme boten bereits die neimitteltherapiesicherheit zu verbessern. Möglichkeit, einen Medikationsplan zu drucken. Im Ärzte haben jedoch Zweifel daran, dass die Rahmen des Aktionsplans Arzneimitteltherapiesi- Pläne dieses Ziel erfüllen können.1 cherheit des Bundesgesundheitsministeriums wurde allerdings bereits vor Jahren festgestellt, Am 1. Oktober 2016 wurde der bundeseinheitliche dass sich die Pläne zu stark hinsichtlich ihrer Dar- Medikationsplan für gesetzlich Krankenversi- stellung und Qualität unterscheiden. Ärzte, Kran- cherte eingeführt. Patienten haben seitdem kenkassen, Patientenverbände und Hersteller von Anspruch auf die Erstellung eines Medikations- Praxissoftware haben sich daher auf einen Stan- plans, wenn sie mindestens drei zulasten der dard geeinigt, der nun gesetzlich verwirklicht Gesetzlichen Krankenkasse verordnete Arzneimit- wurde. tel über mindestens 28 Tage anwenden. Einheitliche Darstellung in der Praxissoftware 2016 01.01.2016 Inkrafttreten E-Health-Gesetz Um die Darstellung in den Praxisverwaltungssys- 30.04.2016 Vereinbarung über Inhalt, Struktur und Vorgaben zur Erstellung temen einheitlich zu gestalten, sind die Soft- und Aktualisierung eines Medikationsplans (KBV, DAV und BÄK) wareunternehmen dazu verpflichtet, die Funktio- 01.10.2016 Versicherte haben Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines nen zum Medikationsplan von der Kassenärztli- bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP), wenn sie gleichzeitig mind. drei chen Bundesvereinigung zertifizieren zu lassen. verordnete Arzneimittel anwenden. Der Arzt muss Versicherte über diesen Die Hersteller müssen eine Übernahme der im Pra- Anspruch informieren. xisverwaltungssystem gespeicherten Daten zur 2017 31.03.2017 Übergangsfrist für Ärzte zur manuellen Erstellung Medikation eines Patienten ermöglichen. Der Medi- des Medikationsplans endet. Erstellung des BMP mittels Arztsoftware kationsplan kann auch unabhängig von der Aus- ist nun Pflicht. stellung eines Rezeptes erstellt und ausgedruckt 30.04.2017 Prüfung der Vereinbarung werden. Am 31. März 2017 endet die Übergangsfrist zum Medikationsplan durch die Vertragsparteien zur manuellen Erstellung des Medikationsplans. 01.01.2018 Speicherung des BMP mittels Die wichtigsten Aufgaben des Arztes 2018 elektronischer Gesundheitskarte (eGK). Hausärzte sind zur Ausstellung des Medikations- plans verpflichtet. Hat ein Patient jedoch keinen Hausarzt, muss dies durch den behandelnden Fach- arzt erfolgen. Die Ergänzung von Medikamenten sollte jeweils der verschreibende Arzt übernehmen. 31.12.2018 Übergangsfrist für Apotheker zur manuellen Ist der den Medikationsplan ausstellende Arzt auch Aktualisierung des BMP endet. Aktualisierung des BMP mittels ausreichend über andere, nicht von ihm verordnete Apothekensoftware ist nun Pflicht. Medikamente informiert, kann er auch diese in den 2019 01.01.2019 Ärzte und Apotheker müssen in der Lage sein, einen Medikationsplan eintragen. Ist die Aufnahme eines auf der eGK gespeicherten Medikationsplan zu aktualisieren bzw. Arzneimittels in den Plan vom Patienten nicht einen solchen zu erstellen. gewünscht, muss diesem Wunsch nachgekommen werden. Dadurch kann es unter Umständen zu Ein- 1 Arztumfrage im Verordnungs- und Arzneimittel-Newsletter des DeutschenArztPortals vom 02.11.2016 bis 09.11.2016. 12 Nr. 12 I Dezember 2016 www.DeutschesArztPortal.de
AUS DE R I N DUS T R I E schränkungen bei der Einschätzung möglicher Arz- Umfrage: „Glauben Sie, dass sich der Medikationsplan neimittelwechselwirkungen kommen. etabliert?“ (N=367) Ärzte bezweifeln Etablierung des Medikationsplans 41 % In einer Umfrage des DeutschenArztPortals (N = 59 % 367) gab mit circa 59 Prozent eine Mehrheit der teil- nehmenden Ärzte an, nicht zu glauben, dass sich der Medikationsplan etabliert.1 Der Medikations- plan in seiner jetzigen Papierform, der zusätzliche ¢ Ja ¢ Nein Zeitaufwand wie auch der Beschluss zur Vergütung könnten mögliche Gründe dafür sein. Darüber hin- aus müssen sich Ärzte hinsichtlich der eingenom- FAZIT menen Medikamente auf die Angaben des Patienten Ob sich der bundeseinheitliche Medikationsplan etabliert, hängt von der wei- verlassen. Der Patient muss nicht alle Medikamente teren Entwicklung der Maßnahme ab: Bei der ab 2018 geplanten Speicherung nennen, die er einnimmt. mithilfe der elektronischen Gesundheitskarte könnten sich die Zweifel an der Etablierung der Pläne zumindest reduzieren. TD–4285 NEU Wenn es auf einfaches Messen ankommt. Vorkodiert DIN EN ISO 15197: 2015 Preisgruppe B Sie haben Fragen zu Gerät, Handhabung oder Teststreifen? Rufen Sie uns an: +49 (0) 30 - 710944200 www.DeutschesArztPortal.de Nr. 12 I Arzneimittel Dezember 2016meiner Wahl 13
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