Soziale Sicherheit 1/2009 - CHSS - BSV
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Schwerpunkt
IV: ein Jahr Umsetzung «Fünfte»
Sozialpolitik
System der sozialen Sicherheit auf dem Prüfstand?
Familienfragen
Betreuungsgutscheine – Pilotversuch in der
Stadt Luzern
Soziale Sicherheit
CHSS 1/2009inhalt Inhalt CHSS 1/2009 Januar/Februar
Inhaltsverzeichnis Soziale Sicherheit CHSS 1/2009
Editorial 1 Aus der Praxis eines Regionalen Ärztlichen Dienstes
(R. Kösel, RAD beider Basel) 26
Chronik Dezember 2008/Januar 2009 2
Integrationsmassnahmen: erste Erkenntnisse
Rundschau 3
(Ch. Michaud-Schaub, CIS Freiburg) 28
Umsetzung der 5. IV-Revision auf gutem Weg
(M. Werthmüller, Helsana Versicherungen AG) 31
Schwerpunkt Gemeinsam zum Ziel (N. Wayland, BSV) 33
IV: ein Jahr Umsetzung «Fünfte» Welches sind die nächsten Herausforderungen? (R. Aiello, BSV) 36
Die gesteckten Ziele erreichen 4
Keine Lösungen von gestern für Probleme von heute Sozialpolitik
(A. Bigovic-Balzardi, BSV) 5
Das System der sozialen Sicherheit auf dem Prüfstand?
Die neuen Leistungen der 5. IV-Revision: erster statistischer (B. Seebeck, P. Coullery, Gesundheits- und Fürsorgedirektion
Schnappschuss (M. Buri, B. Schmid, BSV) 8 des Kantons Bern) 40
Umsetzung der 5. IV-Revision bei der IV-Stelle Jura
(Ch. Eray, IV-Stelle des Kantons Jura) 11 Familienfragen
In zwei Anläufen zum Ziel (R. Ludwig, IV-Stelle St.Gallen) 14 Betreuungsgutscheine – Pilotversuch in der Stadt Luzern
Neue Massnahmen der 5. IV-Revision: erste positive Bilanz (R. Feller-Länzlinger, A. Balthasar, Interface Luzern) 46
(M. Krasniqi, J.-M. Limat, BSV) 16
Pilotversuche zum Zweck der Eingliederung (R. Hartmann, BSV) 19 Vorsorge
Die 5. IV-Revision aus der Sicht eines betroffenen Versicherten Stärkung der paritätischen Verwaltung: die Richtung stimmt
(B. Huber, IV-Stelle Solothurn) 21 (Ch. Bolliger, Ch. Rüefli, Büro Vatter Bern) 52
Vom Umgang mit Akten zum Umgang mit Menschen
(U. Studer, R. Oeschger, SBB) 23
Parlament
Parlamentarische Vorstösse 58
Gesetzgebung: Vorlagen des Bundesrats 60
min.ch
bsv.ad
ter
uns un
www.
en Sie Daten und Fakten
Besuch
Agenda (Tagungen, Seminare, Lehrgänge) 61
Sozialversicherungsstatistik 62
Literatur 64editorial Editorial
Die finanzielle Schieflage der IV wieder ins Lot
bringen
derschwellige Integrationsmassnahmen unterstützen v.a.
psychisch angeschlagene Menschen, wieder so weit zu
gesunden, dass sie den Weg zurück ins Erwerbsleben be
schreiten können.
Ein gut ausgerüsteter Werkzeugkoffer allein genügt
aber noch nicht, bedingt eine erfolgreiche Eingliederungs
arbeit doch vor allem eine kompetente Handhabung der
zur Verfügung stehenden Eingliederungsinstrumente.
Die neue Ausrichtung der IV auf Kommunikation und
Dialog läutete einen bedeutenden Wandel ein, der sich
Yves Rossier nicht ohne Anstrengung realisieren lässt: Die Mitarbei
Direktor Bundesamt für Sozial tenden der kantonalen IV-Stellen sind aufgefordert, di
versicherungen rekt mit den versicherten Personen und dem sie unterstüt
zenden Umfeld (Arbeitgebende, ÄrztInnen, andere Versi
chernde) in Kontakt zu treten und die Lösungssuche ge
Langwierige Abklärungsprozesse, unzureichende Ein meinsam anzugehen. Die klare Gesprächsorientierung
gliederungsinstrumente und seit Ende der 1990er Jahre stellt den Menschen mit seinen individuellen Bedürfnis
stark ansteigende Rentenzahlen haben die Invaliden sen ins Zentrum und basiert auf der festen Überzeugung,
versicherung (IV) zunehmend in finanzielle Bedrängnis dass die (Re-)Integration von gesundheitlich beeinträch
gebracht. Um weiterhin als tragendes Sozialwerk für tigten Personen nur gelingt, wenn alle am Eingliede
gesundheitlich beeinträchtigte Personen zu fungieren, rungsprozess Beteiligten ihre Energien bündeln und am
musste ein Kurswechsel eingeleitet werden: Die 5. Revi selben Strick ziehen.
sion konzipierte die IV gemäss ihrer ursprünglichen Be Nach dem ersten Umsetzungsjahr lässt sich bilanzie
stimmung wieder klar als Eingliederungsversicherung, ren: Die 5. IV-Revision hat das Ruder herumreissen
deren zentralstes Anliegen die Wiederherstellung der ge können und stellt einen wichtigen Schritt dar, die finan
sellschaftlichen Partizipationsfähigkeit gesundheitlich zielle Schieflage der IV wieder ins Lot zu bringen. Die
beeinträchtigter Menschen ist. Durch die verbesserte be deutliche Senkung der Neurentenquote sowie der stark
rufliche Eingliederung sollte die Anzahl Neurenten ge verbesserte Schutz vor Arbeitsplatzverlust durch Früh
senkt und die finanzielle Schieflage der Versicherung erfassung und Frühintervention veranschaulichen, dass
korrigiert werden, ganz gemäss dem Grundsatz «Sanie die notwendige Regulierung der Zugänge gelingt. Das
ren durch Eingliedern». Setzen auf Dialog trägt dazu bei, unterstützende Netz
Ein Jahr nach In-Kraft-Treten der 5. IV-Revision ist werke von gesundheitlich beeinträchtigten Personen
nun Zeit, eine erste Zwischenbilanz dieser Neuausrich frühzeitig zu aktivieren und erhöht das Eingliederungs
tung der IV als Eingliederungsversicherung vorzuneh potenzial der IV in hohem Masse, weil die IV rascher
men. Obwohl es noch verfrüht ist, die Wirkungen ab zur Stelle tritt.
schliessend festzustellen, hat das erste Umsetzungsjahr Trotz überzeugender Zwischenresultate sind zusätz
gezeigt, dass die Rückbesinnung auf die berufliche Ein liche Verbesserungen erforderlich, um das Sozialwerk
gliederung richtig und die neu eingeführten Prozesse und der IV längerfristig zu sichern: Der Eingliederungsge
Massnahmen vielversprechende Eingliederungsoptionen danke sollte weiter gesponnen und durch zusätzliche Un
eröffnet haben. terstützungsangebote gefördert werden. Die Etablierung
Früherfassung und Frühintervention erlauben es, Ar der IV als Eingliederungsversicherung gelingt nur, wenn
beitsunfähigkeiten mit drohender Invalidisierung früh zusätzliche finanzielle Ressourcen zur Verfügung gestellt
zeitig zu erkennen und durch rasche, situativ angepasste und weitere gesetzliche Anpassungen eingeleitet werden,
Unterstützungsleistungen an die betroffenen Personen wie den letzten beiden Artikeln des Schwerpunktes zu
wie auch Arbeitgebende erfolgreich zu entschärfen. Nie entnehmen ist.
Soziale Sicherheit CHSS 1/2009 1chronik Chronik Dezember 2008/Januar 2009
auf die neuen bundesrechtlichen
Mindestleistungen herabgesetzt. Das
Umsetzung der Motion Hubmann «Vorschriften über den Jugend- neue Gesetz hält eine klare bundes-
schutz. Bessere Übersicht» rechtliche Prioritätenordnung auf
nationaler Ebene fest, falls mehrere
Die am 21. März 2007 von Nationalrätin Vreni Hubmann eingereichte Motion «Vorschriften Personen für das gleiche Kind An-
über den Jugendschutz. Bessere Übersicht (07.3119)» verlangt eine stets aktualisierte Über- spruch auf eine Familienzulage ha-
sicht über die geltenden kantonalen Vorschriften betreffend Jugendschutz (Alkohol und Ta- ben.
bakverkauf, Verkauf und Ausleihe von DVD). Der Bundesrat hat das Anliegen als sinnvoll und
nötig beurteilt und sich bereit erklärt, bei den Kantonen eine Umfrage zu den bestehenden
Regelungen in den angesprochenen Bereichen durchzuführen und eine entsprechende Über-
sicht auf dem Internet der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Berufliche Vorsorge:
Die im Rahmen der Umsetzungsarbeiten durchgeführten Abklärungen beim Bundesamt für finanzielle Lage der
Gesundheit BAG, der Kantonalen Konferenz der Justiz- und Polizeidirektoren KKJPD und Vorsorgeeinrichtungen im
dem Schweizerischen Videoverband SVV haben ergeben, dass Online-Übersichten über kan- Jahr 2007
tonale Regelungen in den Bereichen Tabak- und Alkoholverkauf bereits bestehen. Bezüglich Der Bundesrat hat den jährlichen
des Verkaufs und Verleihs von DVDs hat der Schweizerische Videoverband einen Verhaltens- Bericht des Bundesamts für Sozial-
kodex erarbeitet, um schweizweit einheitliche Alterskennzeichnung von Videos und DVDs zu versicherungen über die finanzielle
gewährleisten. Hierzu bietet das Webportal des SVV die entsprechenden Informationen. Das Lage der Vorsorgeeinrichtungen und
BSV hat seinerseits auf der Eingangsseite des eigenen Webportals eine Verlinkung zu den der Lebensversicherer in der beruf
bestehenden Übersichten unter dem Stichwort «Jugendschutz» vorgenommen. lichen Vorsorge zur Kenntnis ge-
Innerhalb des Bundesamts für Sozialversicherungen war der Bereich Kinder-, Jugend- und nommen. Im Jahr 2007 hat sich die
Altersfragen (KJA) des Geschäftsfeldes Familie, Generationen und Gesellschaft FGG mit der finanzielle Lage der Vorsorgeein-
Ausführung der Projektarbeiten beauftragt. Der zuhanden des EDI erstellte Schlussbericht richtungen aufgrund der Eintrübung
kann auf www.bsv.admin.ch eingesehen werden. an den Finanzmärkten leicht ver-
schlechtert. Die Zahl der Kassen in
Unterdeckung ist leicht angestiegen.
dahin mussten die Kantone ihre Aktualisierte Finanz
Mehr Wettbewerb in der diesbezüglichen Gesetzgebungen an perspektiven für die AHV
Hörgeräteversorgung den vom FamZG vorgegebenen Der Bundesrat hat am 28. Januar
Der Bundesrat hat auf den 1.1.2009 die An- Rahmen anpassen. Alle Kantone ha- 2009 den Bericht «Aktualisierung
passungen der IV- und AHV-Verordnung vor- ben die Gesetzgebungsarbeiten ab- der Berechnungsgrundlagen zur Er-
genommen, die es für die weitere Umsetzung geschlossen und ihre Regelungen stellung von Perspektivrechnungen
des neuen Hörgeräte-Versorgungssystems angepasst. in der AHV» verabschiedet. Damit
braucht. Dieses bringt echten Wettbewerb in Nach dem neuen Familienzula- erfüllt er ein Postulat von National-
die Hörgeräteversorgung und ermöglicht we- gengesetz steht Arbeitnehmenden rat Louis Schelbert aus dem Jahr
sentliche Einsparungen für die Sozialversiche- sowie Nichterwerbstätigen mit be- 2007. Die neuen AHV-Perspektiven
rungen AHV und IV sowie für die Hörbehin- scheidenem Einkommen in allen basieren auf einem verfeinerten Be-
derten. Kantonen eine Kinderzulage von rechnungsmodell, das die Erfahrun-
mindestens 200 Franken für jedes gen der letzten Jahre berücksichtigt,
Kind bis 16 Jahre und eine Ausbil- und auf den neuesten Annahmen
dungszulage von mindestens 250 zur Entwicklung der Wirtschaft. Sie
Inkrafttreten des Franken für Kinder von 16 bis 25 bestätigen: Auch im optimistischeren
Familienzulagengesetzes Jahren zu. Auch bei Teilzeitarbeit von drei Szenarien ändert sich nichts
am 1. Januar 2009 werden die vollen Zulagen ausge- daran, dass die mittel- und langfristi-
Das Bundesgesetz über die Familienzulagen richtet. Keiner der Kantone mit hö- ge Finanzierung der AHV nicht gesi-
(FamZG) trat per 1. Januar 2009 in Kraft. Bis heren Beträgen hat seine Zulagen chert ist.
2 Soziale Sicherheit CHSS 1/2009rundschau Rundschau
schränkt. Dies sei der Sinn dieser Grosseltern und Grosskindern be-
SKOS beschränkt die Revision gewesen, betonte Walter schränkt.
Verwandtenunterstützung Schmid, Präsident der SKOS, anläss-
auf Grossverdienende und lich einer Medienkonferenz. Das Zi-
Wohlhabende vilgesetzbuch, welches die Verwand-
Die Schweizerische Konferenz für tenunterstützung regelt, spreche von Die Lage auf dem Arbeits
Sozialhilfe SKOS hat ihre neuen «günstigen Verhältnissen», in denen markt – Dezember 2008
Richtlinien im Zusammenhang mit jemand leben müsse, der zur Ver- Gemäss den Erhebungen des
der Verwandtenunterstützung be- wandtenunterstützung verpflichtet Staatssekretariats für Wirtschaft
kannt gegeben. Neu soll die Unter- werde. In der uneinheitlichen Praxis SECO waren Ende Dezember 2008
stützungspflicht nur mehr bei Perso- in der Schweiz sei aber oft auch der 118 762 Arbeitslose bei den Regio-
nen abgeklärt werden, welche ein ohnehin schon belastete untere Mit- nalen Arbeitsvermittlungszentren
steuerbares Einkommen von mehr telstand für Zahlungen in die Pflicht (RAV) eingeschrieben, 11 110 mehr
als 120 000 Franken bei Einzelperso- genommen worden. Mit der neuen als im Vormonat. Die Arbeitslosen-
nen bzw. 180 000 bei Ehepaaren er- Praxis will die SKOS dem ursprüng- quote stieg damit von 2,7 Prozent im
zielen. Bisher galten als Limiten lichen Sinn des Gesetzes Nachach- November 2008 auf 3,0 Prozent im
60 000 bzw. 80 000 Franken. Mit der tung verschaffen. Von Gesetzes we- Berichtsmonat. Gegenüber dem
neuen Praxis wird die Verwandten- gen bleibt die Verwandtenunterstüt- Vorjahresmonat erhöhte sich die Ar-
unterstützung faktisch auf Grossver- zung überdies auf das Verhältnis beitslosigkeit um 9750 Personen
dienende und Wohlhabende einge- zwischen Eltern, Kindern sowie (+8,9 Prozent).
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Soziale Sicherheit CHSS 1/2009 3schwerpunkt Schwerpunkt IV: ein Jahr Umsetzung «Fünfte»
Die gesteckten Ziele erreichen
Foto: Christoph Wider
Ist es mit der 5. IV-Revision gelungen, den stetigen Anstieg der Ausgaben zu stoppen und damit
den vorgezeichneten Weg in die immer tiefere Verschuldung der Invalidenversicherung zu ver
lassen? Ein Jahr nach dem In-Kraft-Treten dieser bedeutenden Gesetzesrevision ist es noch zu
früh, um von einem sicheren Erfolg derselben zu sprechen; immerhin deuten mehrere Anzeichen
darauf hin, dass die gesteckten Ziele erreicht werden können. Damit dies möglich ist, war
und ist die Mitarbeit aller beteiligter Partner unabdingbar. Wie IV-Stellen, Regionale Ärztliche
Dienste und Anbieter von neuen Integrationsmassnahmen, versicherte Personen, Arbeitgebende
und Krankentaggeldversicherer mit den Herausforderungen der 5. IV-Revision umgehen und
wie das BSV die Situation der Invalidenversicherung einschätzt, zeigen die folgenden Beiträge.
4 Soziale Sicherheit CHSS 1/2009schwerpunkt Schwerpunkt IV: ein Jahr Umsetzung «Fünfte»
Keine Lösungen von gestern für Probleme
von heute
Bei der vor einem Jahr in Kraft getretenen 5. IV-Revi bestehende Lücke im Sozialversicherungssystem unse-
sion handelt es sich nicht bloss um eine technische res Landes geschlossen».1 Mit dem neuen Bundesgesetz
konnte die kantonal geregelte Invalidenfürsorge abge-
oder massnahmenzentrierte Überarbeitung des Regel
löst werden. Allerdings war sich der Gesetzgeber durch-
werkes. Notwendig war angesichts der technischen, aus bewusst, dass «die Invalidenversicherung auf dem
wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen, Gebiet der Eingliederung sowie der Invaliditätsbemes-
nach neuen Antworten auf die drängendsten Fragen sung weitgehend Neuland betrete, so dass die Durch
der Invalidenversicherung zu suchen und einen ent führung noch erhebliche Schwierigkeiten bieten und
manche Fragen erst in der Praxis eine Antwort finden
sprechenden Kulturwandel bei den Mitarbeitenden,
würden.»2
den Partnern und der Gesellschaft zu initiieren. Der Was mit der Versicherung anzustreben sei, wurde in
folgende Artikel schildert den Weg und die gefunde der Debatte mehrmals genannt und prägte die Vorlage
nen Lösungsvorschläge. in entscheidenden Punkten: So wurde im Ständerat fest-
gehalten, das wichtigste Ziel der Versicherung bestehe
in der Wiedereingliederung der Invaliden ins Erwerbs-
leben, soweit dies noch möglich sei, und die ständerät
liche Kommission hielt es für angezeigt, die Bedeutung
der Eingliederung zu unterstreichen: Sie wollte nicht
nur den Anspruch auf Eingliederungsmassnahmen im
Gesetz verankert wissen, sondern auch die Verpflich-
tung des Anspruchsberechtigten, «die Durchführung
aller Massnahmen, die zu seiner Eingliederung ins Er-
werbsleben getroffen werden, zu erleichtern».3
Auch der Bundesrat war dagegen, mit der Rente je-
dem Versicherten die Existenz sicherzustellen, was nur
«zur Lähmung der persönlichen Widerstandskraft des
Adelaide Bigovic-Balzardi Einzelnen führen» würde,4 womit mehr verloren ginge
Bundesamt für Sozialversicherungen als mit der Versicherung gewonnen werde. Der Slogan
Eingliederung vor Rente sollte also nicht bloss Slogan
bleiben, sondern – immer bezogen auf die sich einer
prosperierenden Wirtschaft erfreuenden Zeit – auch
tatsächlich in Gesetz und Durchführung der neuen In-
1960: Eingliederung vor Rente validenversicherung manifest werden.
Gut anderthalb Jahre nach der Einführung der Invali-
Am 19. Juni 1959 hiessen die eidgenössischen Räte denversicherung sind denn folgerichtig im Jahresbericht
nach endgültiger Bereinigung der Vorlage das Bundes- einer Regionalstelle folgende Grundsätze zu lesen:
gesetz über die Invalidenversicherung (IVG) mit 188 1. Berufliche Eingliederung von Invaliden muss unbe-
gegen 0 Stimmen gut. Nachdem die Referendumsfrist dingt sorgfältige Massarbeit sein. […]
am 23. September 1959 unbenutzt abgelaufen war, setz- 2. Die charakterlichen Voraussetzungen eines Versi-
te der Bundesrat das Datum des In-Kraft-Tretens auf cherten sind in der Regel für den Erfolg der Einglie-
den 1. Januar 1960 fest. Mit der Einführung der Invali- derung viel entscheidender als die effektive Invalidi-
denversicherung wurde nach Ansicht der vorberaten- tät.
den Kommission des Nationalrates die «grösste noch 3. Die Pflege eines guten Kontaktes mit allen beteiligten
Institutionen und den Arbeitgebern ist für den Erfolg
von ausschlaggebender Wichtigkeit.5
1 ZAK 1959, S. 146
2 ZAK 1959, S. 110
3 ZAK 1959, S. 148 Sowohl bei der Konzipierung als auch bei der Einfüh-
4 ZAK 1959, S. 146 rung der Invalidenversicherung hatte man sich auf die
5 ZAK 1961, S. 335 Fahnen geschrieben, «für die Invaliden zu sorgen und
Soziale Sicherheit CHSS 1/2009 5Schwerpunkt IV: ein Jahr Umsetzung «Fünfte»
ihnen […] ihr Los [dadurch] zu erleichtern»,6 dass ge- den. In der Tat zeigten die Auswertungen, dass die Zahl
sellschaftliche Teilhabe trotz Behinderung als oberstes der Neuberentungen seither zwar rückläufig ist, die
Ziel definiert wurde. Die Zeit ist nicht stehen geblieben Massnahmen der 4. IV-Revision allein jedoch die Situa-
und technische, gesellschaftliche und wirtschaftliche tion der IV nicht ins Lot brachten.
Veränderungen mit schwerwiegenden finanziellen Aus-
wirkungen für die IV haben im Verlauf der Jahre meh-
rere Revisionen dieses Sozialwerks nötig gemacht. 2003: Eingliederung statt Rente
Die Kernaufgabe der IV ist zwar heute immer noch
die Gleiche wie vor 50 Jahren: erstens Ausgleich der Als im Jahr 2003 der Auftrag zur Erarbeitung der
ökonomischen Folgen einer Krankheit oder eines Un- 5. IV-Revision erging, sahen sich die Verantwortlichen
falls primär mittels Verhinderung, Verminderung oder der IV mit der Situation konfrontiert, dass die Zunah-
Behebung der Invalidität durch geeignete Eingliede- me junger Versicherter und von Personen, die wegen
rungsmassnahmen, und wenn das nicht möglich ist, mit- einer psychischen Behinderung eine IV-Rente bezie-
tels einer Rente; zweitens Leisten eines Beitrags zu ei- hen, seit den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts stetig
nem eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Le- zunahm, aber nicht durch entsprechende Abgänge kom-
ben. Indessen zeigen sich die konkreten Problematiken pensiert wurde. Das führte zu einer immer bedrohliche-
und Herausforderungen anders als zur Zeit der Einfüh- ren finanziellen Schieflage, so dass entweder massiv
rung der Versicherung und riefen nach neuen Strate Leistungen gekürzt (sprich, Renten aufgehoben wer-
gien, Handlungsansätzen und Lösungen. Obwohl jede den) oder extrem strenge Anspruchskriterien hätten
Revision versucht hat, auf die sich stellenden Aufgaben definiert werden müssen, was schon aus sozialpoliti-
richtig zu reagieren und vorauszusehen, wie der unter- schen Gründen nicht in Frage kommen konnte. Bildlich
schiedlichen Schwierigkeiten Herr zu werden wäre, gesprochen konnte vorerst nur eine Verminderung des
machten gerade die Jahre der Wirtschaftskrise und die Zuflusses die Überschwemmung des Sees verhindern.
darauf folgende Rezession gesetzliche Anpassungen in So gesehen hatte das ursprüngliche Motto «Einglie-
hoher Kadenz nötig, um auch unter sich immer rascher derung vor Rente» nichts von seiner Gültigkeit verlo-
ändernden Bedingungen des Arbeitsmarktes (neue Be- ren, im Gegenteil: mehr denn je ging und geht es darum,
rufe), des Arbeitstempos (neue Technologien) und der ein Ausscheiden aus dem ersten Arbeitsmarkt wenn im-
zunehmenden Flexibilität und Unverbindlichkeit die mer möglich zu verhindern und der Invalidenversiche-
entsprechenden Instrumente bereit zu haben. rung die nötigen Instrumente zu geben, bereits bei ers-
ten Anzeichen einer Entwicklung Richtung Invalidität
rasch und effizient reagieren zu können. Das heisst, bei
Die Situation um die Jahrtausendwende Erkrankung oder Unfall muss einer der ersten Gedan-
ken die Organisation der Rückkehr an den Arbeitsplatz
Die Situation, in welcher sich die Versicherung vor sein; es ist nicht dienlich, den Fokus auf Auszeit und
einigen Jahren befand, lässt sich mit einem grossen See Rückzug zu richten. Wenn Schonung nötig ist, so muss
vergleichen, der von verschiedenen Bächen gespiesen diese am Arbeitsplatz, im Arbeitsumfeld eingebaut wer-
wird und über entsprechende Abflussmöglichkeiten den können und darf nicht in wochen- oder monatelan-
verfügt. Lange Zeit unbemerkt oder zu wenig bemerkt ges (Ab)warten umdefiniert werden. Soll dieser Gedan-
blieb leider, dass sich das Ökosystem um den IV-See zu- ke konkret umgesetzt werden, so steht nicht mehr der
erst langsam, dann immer schneller zu verändern be- Fall (das Problem) oder das Dossier im Zentrum der
gann: Die Zuläufe brachten mehr Wasser, d.h. die Zahl Bemühungen der Invalidenversicherung, sondern der
der Personen, die von der IV Leistungen erhielten, Mensch: in erster Linie die betroffene versicherte Per-
nahm zu. Gleichzeitig wurde es schwieriger, behinderte son selbst, aber auch ihre Familienangehörigen, ihr Ar-
Personen in die Arbeitswelt einzugliedern, weil bei- beitgeber, ihre behandelnde Ärztin, ihr soziales Umfeld.
spielsweise Arbeitsplätze aufgehoben oder ausgelagert Entscheidend wird damit das Gespräch, der direkte, un-
wurden, oder auch immer höhere Ansprüche an medizi- komplizierte Kontakt und erst in zweiter Linie kommt
nische Abklärungen gestellt wurden. der Blick auf die Randziffer.
Kurz: Das heikle Gleichgewicht war empfindlich ge- Das schreibt sich leicht, verlangt aber von den Mit
stört, was sich in den jährlich grösseren Defiziten der arbeitenden der Invalidenversicherung die Bereitschaft,
Versicherung niederschlug. Der unguten Situation sich auf diesen bedeutenden Kulturwandel, der mit dem
musste Abhilfe geschaffen werden: Am 1. Januar 2004 In-Kraft-Treten der 5. IV-Revision umgesetzt werden
trat die 4. IV-Revision in Kraft. Mit der Schaffung der musste, einzulassen. Es versteht sich von selbst, dass
Regionalen Ärztlichen Dienste, der Einführung der
¾-Rente und der Umgestaltung der Hilflosenentschädi-
gung sollte das Gleichgewicht wieder hergestellt wer- 6 ZAK 1959, S. 111
6 Soziale Sicherheit CHSS 1/2009Schwerpunkt IV: ein Jahr Umsetzung «Fünfte»
iese Haltungsänderung nicht einfach per Knopfdruck
d individuellen Situation angepasste Unterstützung, die
vonstatten geht. Vielmehr handelt es sich um einen Pro- als solche nicht detailliert im IVG ausformuliert ist. Die
zess, der sicher voll guten Mutes gestartet worden ist, beherzte Zusprache solcher Massnahmen wäre ein Hin-
von dem sich aber nach einem Jahr noch nicht behaup- weis darauf, dass die zu stark am medizinischen Sach-
ten lässt, er sei in allen Fällen erfolgreich oder gar abge- verhalt ausgerichtete und oftmals defizitorientierte Ab-
schlossen. Die weiteren Artikel dieses Schwerpunkts klärungskultur der IV im Wandel ist.
lassen vielleicht erahnen, wie viel «vom neuen Wein in Die 5. IV-Revision hat aber nicht nur Neuerungen in
den (alten) IV-Schläuchen» schon zu spüren ist. der Frühphase des IV-Verfahrens gebracht. Neu kann
auch eine Eingliederung ins Auge gefasst werden, ob-
wohl eine Person (noch) nicht in der Lage ist, eine ent-
Bekannte Probleme – Andere Lösungen: sprechende Eingliederungsmassnahme anzutreten, weil
die neuen Instrumente der IV sie vielleicht wegen zu langem Fehlen einer geordneten
Tagesstruktur es noch nicht schafft, sich über eine ge-
Welches waren nun die konkreten Möglichkeiten, das wisse Zeit (pro Tag und später auch pro Woche) zu kon-
ursprüngliche Motto «Eingliederung vor Rente» auch zentrieren. Sie muss sich erst wieder an einen regelmäs
angesichts der veränderten gesellschaftlichen Bedin- sigen Belastungsrhythmus gewöhnen, und muss allen-
gungen und mit dem Kulturwandel im Kopf in die Tat falls auch mangelnde soziale Fähigkeiten (wieder) ein-
umzusetzen? Das «Übel an der Wurzel zu packen» üben. Die sehr niederschwelligen Integrationsmassnah-
heisst, Personen, die Anzeichen einer sich anbahnenden men (tiefste Stufe: 2 Stunden Präsenszeit pro Tag, wäh-
Invalidität zeigen, so früh als möglich zu erfassen und rend 4 Tagen pro Woche) kennen verschiedene Belas-
wenn nötig als IV aktiv zu werden. Mit diesen Personen tungsintensitätsstufen und können entweder in einer
ist im Gespräch die Grundlage für den Entscheid zu Institution oder bei einem Arbeitgeber durchgeführt
schaffen, ob eine IV-Anmeldung der richtige Weg ist, werden. Damit es nicht zu einer Endlosschlaufe kommt,
die Mangelsituation zu beheben oder ob allenfalls an- sind sie auf maximal ein Jahr beschränkt, können jeder-
dere Lösungsmöglichkeiten offen stehen. Oftmals wird zeit unterbrochen und nur ausnahmsweise um ein wei-
es so sein, dass in beiden Fällen (mit und ohne IV-An- teres Jahr verlängert werden. Sie unterteilen den steilen
meldung) weitere Personen und/oder Organisationen Weg zur Integration in den ersten Arbeitsmarkt in et-
(Krankentaggeldversicherung, Arbeitsumfeld, Familie, was flachere Abschnitte, machen ihn dadurch allenfalls
Beratungsstellen etc.) im Lösungsprozess eine Rolle etwas länger, aber für viele versicherte Personen eben
übernehmen müssen. Genau auf dieser in der Früher- überhaupt erst begehbar.
fassung angefangenen Vernetzung und Zusammen Früherfassung, Frühintervention und Integrations-
arbeit mit mehreren Partnern baut die Frühintervention massnahmen sind ein sehr wesentlicher Teil der 5. IV-
auf. Revision und setzen beim «Zufluss» an, bzw. versuchen
Wie der Name sagt, hat die Versicherung mit der mit geeigneten Angeboten mehr Leute – mindest teil-
5. IV-Revision die Möglichkeit erhalten, in einem frü- weise – wieder in den ersten Arbeitsmarkt zurückzu-
hen Zeitpunkt zu intervenieren und unkomplizierte, bringen. Das grössere Angebot an Massnahmen hat
rasche und nicht teure Massnahmen einzuleiten, wo das aber auch den Zugang zur Rente enger gemacht. Es gilt
ganz konkrete Ausmass der Invalidität noch gar nicht alle Möglichkeiten auszuschöpfen und sowohl von der
abgeklärt ist. Primäres Ziel der Frühintervention ist, die Versicherung als auch von der versicherten Person zu
«Abwärts-Bewegung» mit einfachen Mitteln zu stop- verlangen, sich auf die Eingliederung auszurichten, ganz
pen. Eine möglicherweise zur Invalidität führende Pro- im Sinn von neuen Lösungen für Probleme von gestern
blematik soll sich erst gar nicht so weit entwickeln, dass und heute.
nur noch teure und langwierige Massnahmen vielleicht
helfen können, vielleicht aber auch nur noch die Rente
möglich ist. Als Instrumentarium der Frühintervention Adelaide Bigovic-Balzardi, lic. phil., wissenschaftliche
kommen einerseits die bekannten Eingliederungsmass- Mitarbeiterin, Geschäftsfeld Invalidenversicherung, BSV.
nahmen der IV in Frage, andrerseits aber auch eine der E-Mail: adelaide.bigovic@bsv.admin.ch
Soziale Sicherheit CHSS 1/2009 7schwerpunkt Schwerpunkt IV: ein Jahr Umsetzung «Fünfte»
Die neuen Leistungen der 5. IV-Revision:
erster statistischer Schnappschuss
Es ist noch zu früh, um die Wirkung der 5. IV-Revision sensstand erreicht ist. Zudem gilt für die Leistungszu-
beurteilen zu können. Ein erster zahlenmässiger sprechung, dass zuerst überdurchschnittlich viele klare
oder eindeutige Fälle erledigt werden, während es bei
Überblick über die Meldungen, die Massnahmen der
komplexen Fällen länger dauert. Eine effektive Null-
Frühintervention und die Integrationsmassnahmen messung mit einer ausgeglichenen Verteilung zwischen
zeigt, dass diese neuen Instrumente intensiv einge komplexen und einfachen Fällen kann wohl erst 2010
setzt werden: Im ersten Jahr nach dem In-Kraft-Treten erfolgen. Es liegen zwar auch Daten zum neu eingeführ-
wurden über 10 000 von Invalidität bedrohte Personen ten Grundsatzentscheid und zu den geforderten Ein-
gliederungsplänen sowie über die bezahlten Rechnun-
gemeldet, 8000 Personen wurden Massnahmen der
gen bezüglich der neuen Instrumente vor. Diese Daten
Frühintervention und knapp 1000 Personen Integra sind jedoch noch so instabil, dass auf eine Darstellung
tionsmassnahmen zugesprochen. Insgesamt sind der Ergebnisse verzichtet wird. Aus den gleichen Grün-
16 000 Menschen1 betroffen, was ungefähr der Anzahl den werden keine Daten nach Kantonen und komple-
Personen entspricht, die im Jahr vor der Einführung xen Kriterien wie beispielsweise die Kombination der
Merkmale «Alter», «Geschlecht» und «Gebrechen» pu-
der 5. IV-Revision berufliche Massnahmen in Anspruch bliziert.
nahmen. Die Grafik G1 zeigt, dass sich die Zahl der Meldun-
gen2 bereits seit dem 2. Quartal auf einem Wert zwischen
2500 und 3000 eingependelt hat. Bei den «Massnahmen
Anzahl Meldungen/Leistungen der 5. IV-Revision G1
nach Quartalen 2008
3500
3000
2500
2000
1500
Markus Buri Beat Schmid 1000
Bundesamt für Sozialversicherungen Bundesamt für Sozialversicherungen
500
0
1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal
Die neuen Instrumente im Überblick Meldungen Massnahmen der Integrationsmass-
Frühintervention nahmen
Im vorliegenden Artikel werden die Meldungen im
Quelle: BSV
Rahmen der Früherfassung, die Massnahmen der Früh-
intervention und die Integrationsmassnahmen statis-
tisch beleuchtet. Auf differenzierte Analysen muss vor-
erst verzichtet werden, weil die Fallzahlen zum Teil noch
1 Für einige Personen liegen sowohl Meldungen wie auch Leistungen vor.
sehr klein und die Daten mit «Einführungsartefakten» Deshalb ist das Total der betroffenen Personen kleiner als die Summe
belastet sind: Es dauert eine gewisse Zeit, bis sowohl bei der Meldungen und Leistungen.
den versicherten Personen als auch bei den Beratungs- 2 Für einige Personen liegen mehrere Meldungen vor. In diesen Fällen
wird nur die erste Meldung berücksichtigt. Bei den Leistungen wird
diensten und weiteren Kreisen in etwa der gleiche Wis- analog gezählt.
8 Soziale Sicherheit CHSS 1/2009Schwerpunkt IV: ein Jahr Umsetzung «Fünfte»
der Frühintervention» und den Integrationsmassnah-
men ist seit dem 3. Quartal eine Stabilisierung zu beob- Meldungen/Leistungen der 5. IV-Revision und G2
achten (bei Ersteren: 2000–2500, bei Letzteren: 300). In Erwerbstätige nach Geschlecht 20084
der Botschaft zur 5. IV-Revision wurde von 20 000 Mel-
dungen, 10 000 Massnahmen der Frühintervention und
5000 Integrationsmassnahmen pro Jahr ausgegangen3. Erwerbstätige
Die Schätzung der Meldungen beruhte auf der Annah-
me, dass rund 10 Prozent der Personen, die einen Monat Integrations-
oder länger krank sind, gemeldet werden. Dieser Anteil massnahmen
ist überschätzt worden, wenn sich die Zahl der Meldun-
gen ein Jahr nach Einführung tatsächlich stabilisiert hat. Massnahmen der
Frühintervention
Hingegen liegt die Zahl der Personen, die eine Mass-
nahme der Frühintervention zugesprochen erhielten,
mit 8000 recht nahe bei der Schätzung in der Botschaft. Meldungen
Bei den Integrationsmassnahmen, die im Eingliede-
rungsprozess zeitlich erst zu einem späteren Zeitpunkt 0% 20% 40% 60% 80% 100%
zum Zuge kommen, kann noch kein Vergleich mit der
damaligen Schätzung gemacht werden. Männer Frauen
Quelle: BSV
Die neuen Instrumente nach Geschlecht und
Alter spiegeln: zum einen steigt die Invalidisierungswahr-
scheinlichkeit mit zunehmendem Alter. Zum anderen
Die neuen Instrumente der 5. IV-Revision sollen vor schätzen die IV-Stellen die Chancen einer erfolgreichen
allem Personen, die noch im Arbeitsprozess integriert (Wieder)eingliederung ins Arbeitsleben bei jüngeren
sind, vor einem Arbeitsplatzverlust schützen. Ein Ver- Versicherten höher ein als bei älteren Versicherten.
gleich mit den Erwerbstätigen kann Hinweise darauf
geben, wo die Instrumente schwerpunktmässig einge-
setzt werden. Meldungen/Leistungen der 5. IV-Revision und G3
Bezüglich der Meldungen und der Integrationsmass- Erwerbstätige nach Alter 20085
nahmen sind die beiden Geschlechter ungefähr entspre-
chend ihrem Anteil an den Erwerbstätigen vertreten. Erwerbstätige
Im Unterschied dazu sind bei den Massnahmen der
Frühintervention die Männer leicht übervertreten.
Ein Vergleich des Anteils verschiedener Altersgrup-
pen am Total der Meldungen mit deren Anteil am Total Integrations-
der Erwerbstätigen zeigt ein differenziertes Bild: massnahmen
In den Altersklassen der bis 39-Jährigen werden im Massnahmen der
Vergleich zum Anteil der Erwerbstätigen relativ wenig Frühintervention
Personen für eine Früherfassung gemeldet. In der Kate-
Meldungen
gorie der 40- bis 44-Jährigen entspricht der Anteil der
Früherfassungsmeldungen dem der Erwerbstätigen.
0% 20% 40% 60% 80% 100%
Besonders auffällig ist die Situation bei den 45- bis
60-Jährigen: Hier werden anteilsmässig am meisten Per-
sonen für eine Früherfassung gemeldet. Diese Tendenz 15–19 20–24 25–29 30–34 35–39
verkehrt sich bei der Gruppe der über 60-Jährigen ins 40–44 45–49 50–54 55–59 60+
Gegenteil. Bei dieser Gruppe stellen wir nur noch sehr
Quelle: BSV
wenige Früherfassungsmeldungen fest. In diesen Befun-
den dürften sich zwei gegenläufige Tendenzen wider-
Die Meldungen nach Instanzen
3 Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversi-
cherung (5. Revision) vom 22.6.2005 S. 4586. Die Meldeinstanzen «Arbeitgeber» mit 31 Prozent
4 Erwerbstätige nach Geschlecht gemäss BFS, Schweizerische Arbeits- und «Versicherte Person sowie deren gesetzliche Vertre-
kräfteerhebung 2008.
5 Erwerbstätige nach Alter gemäss Schweizerischer Arbeitskräfteerhe-
tung» mit 25 Prozent erbringen zusammen über die
bung 2007. Hälfte der Meldungen. Die «behandelnden ÄrztInnen»
Soziale Sicherheit CHSS 1/2009 9Schwerpunkt IV: ein Jahr Umsetzung «Fünfte»
melden 12 Prozent, alle Versicherungen zusammen 23
Prozent und die «Sozialhilfe» 5 Prozent. Neue Leistungen der 5. IV-Revision 2008 G6
Massnahmen der Frühintervention
Die neuen Leistungen
Beschäftigungsmassnahmen;
3%
Die Analyse, wegen welchen Gebrechen eine der Anpassungen des
neuen Leistungen zugesprochen wurde, zeigt, dass über Arbeitsplatzes; 3%
sozialberufliche Rehabilitation;
5% Ausbildungskurse; 11%
die Hälfte der Leistungen wegen «psychischen Gebre-
chen» und «Gebrechen des Knochen- und Bewegungs- Arbeits-
apparates» zugesprochen worden sind. Diese beiden vermittlung; 17%
Gebrechensgruppen «dominieren» auch bei den Beren-
Berufsberatung; 60%
tungen der IV. Interessant ist, dass bei den Massnahmen
der Frühintervention 37 Prozent wegen «Gebrechen
des Knochen- und Bewegungsapparates» und 29 Pro-
Integrationsmassnahmen
zent wegen «psychischen Gebrechen» zugesprochen
worden sind. Bei den Integrationsmassnahmen hinge- Beitrag bei Weiterbeschäftigung
gen waren in 63 Prozent der Fälle «psychische Gebre- Arbeit zur Zeitüberbrückung; im Betrieb; 4%
5%
chen» und nur in 15 Prozent «Gebrechen des Knochen- Wirtschaftsnahe Integration
und Bewegungsapparates» Auslöser der Leistung. Bei mit Support am
den Integrationsmassnahmen zeigt der sehr hohe Anteil Arbeitsplatz
Belastbarkeits-
(WISA); 6%
training; 51%
Aufbau-
Meldungen nach Instanz 2008 G4 training; 33%
Andere vP oder gesetzliche Quelle: BSV
Sozialhilfe
4% Vertretung
Unfallversicherer 6% 5%
25%
Private Versicherung 7%
von Personen mit psychischen Gebrechen, dass diese
Krankentaggeld-
Massnahmen effektiv zur Verbesserung der Eingliede-
versicherer
10% rung von psychisch Kranken eingesetzt werden, so wie
das seinerzeit in der Botschaft zur 5. IV-Revision6 dar-
Arzt gestellt wurde.
12% Arbeitgeber
31% Bei den Massnahmen der Frühintervention dominiert
Quelle: BSV
die Berufsberatung mit 60 Prozent der zugesprochenen
Massnahmen, gefolgt von den Arbeitsvermittlungen mit
17 Prozent und den Ausbildungskursen mit 11 Prozent.
Alle andern Massnahmen liegen unter 10 Prozent. Bei
Neue Leistungen der 5. IV-Revision nach Gebrechen 2008G5 den Integrationsmassnahmen liegen das Belastbarkeits-
training (51 Prozent) und das Aufbautraining (33 Prozent)
Integrations- mit zusammen über 80 Prozent der Zusprachen klar vor-
massnahmen ne. Alle andern Massnahmen liegen unter 10 Prozent.
Markus Buri, lic. phil. hist., wissenschaftlicher Mitarbeiter,
Massnahmen Bereich Statistik, Abteilung Mathematik, Analysen, Statistik, BSV.
der Früh-
E-Mail: markus.buri@bsv.admin.ch
intervention
0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90%100%
Beat Schmid, lic. phil., wissenschaftlicher Mitarbeiter, Bereich
Geburtsgebrechen Psychische Erkrankungen Statistik, Abteilung Mathematik, Analysen, Statistik, BSV.
Nervensystem Knochen- und Bewegungsorgane E-Mail: beat.schmid@bsv.admin.ch
Andere Krankheiten Unfälle
Quelle: BSV 6 Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversi-
cherung (5. Revision) vom 22.6.2005 S. 4523.
10 Soziale Sicherheit CHSS 1/2009schwerpunkt Schwerpunkt IV: ein Jahr Umsetzung «Fünfte»
Umsetzung der 5. IV-Revision bei der
IV-Stelle Jura
Ab Herbst 2006 befasste sich unsere IV-Stelle mit der Stelle von der Notwendigkeit eines Beziehungsausbaus
Umsetzung der 5. IV-Revision und ernannte eine für die Zukunft.
Immer noch mit dem Ziel, möglichst viele Arbeitge-
Projektleiterin, um diese wichtige Änderung erfolg
ber zu erreichen, und im Wissen, dass manche von ihnen
reich vollziehen zu können. Die Projektleiterin plante keinem Berufsverband angehören, veröffentlichte die
in Zusammenarbeit mit den Direktionsmitgliedern IV-Stelle Jura zweimal Einladungen zur Teilnahme an
die verschiedenen zu erledigenden Aufgaben, im Informationsveranstaltungen in der Presse. Auch diese
Besonderen interne Organisation, Fristenverwaltung, Aufrufe stiessen auf grosses Interesse.
externe Information, interne Schulung, Erarbeitung
der Dokumentation für unsere Gesprächspartner Gestiegenes Interesse
sowie Vorbereitung von verschiedenen Konferenzen.
Um mit noch mehr Arbeitgebern in Kontakt zu kom-
men, erhielten wir die Möglichkeit, die Neuerungen in
der Invalidenversicherung verschiedenen Serviceclubs,
die uns einen Abend widmeten, zu präsentieren. Auch
hier war der Austausch offen und konstruktiv, was na-
mentlich dem Umstand zu verdanken ist, dass die Mit-
glieder dieser Serviceclubs einen bedeutenden Teil der
Regionalwirtschaft ausmachen.
Ein weiterer sehr wichtiger Akteur im Eingliede-
rungsprozess ist der/die behandelnde ÄrztIn. Über die
kantonale Ärztegesellschaft konnte die IV-Stelle Jura
entsprechende Kontakte knüpfen, zunächst durch eine
schriftliche Information über die wichtigsten Neuerun-
Christèle Eray gen, die im Falle einer Annahme des neuen Gesetzes
Invalidenversicherungsstelle des eintreten würden. Eine zweite Information wurde im
Kantons Jura Juli 2007 an alle Ärztinnen und Ärzte dieser Gesell-
schaft gerichtet. Das Schreiben enthielt die Aufforde-
rung, sich zu einer Ende Oktober 2007 angesetzten In-
formationsveranstaltung anzumelden. Alle praktizie-
Nach der Annahme des neuen Gesetzes durch das renden Ärzte und Ärztinnen hatten Gelegenheit, vor
Volk am 17. Juni 2007 war die Anstellung des erforder- der Veranstaltung Fragen zur 5. IV-Revision im Beson-
lichen Personals am 4. Juli 2007 abgeschlossen. Danach deren oder zur Invalidenversicherung im Allgemeinen
wurde die Information durch zahlreiche Veranstaltun- zu stellen. So beteiligten sich fast 60 Prozent der auf
gen für Arbeitgeber verstärkt. Die IV-Stelle handelte dem Kantonsgebiet praktizierenden Ärzte und Ärztin-
rasch, um möglichst viele Arbeitgeber zu erreichen, da nen aktiv an den Debatten, die somit ermöglichten, die
diese für erfolgreiche berufliche Wiedereingliederun- Ärzteschaft von der Daseinsberechtigung der künftigen
gen unumgängliche Akteure sind. Zunächst nahmen Änderungen im IVG zu überzeugen. Wir stellen mit
wir Kontakt zu allen Berufsverbänden auf, die sich in grosser Befriedigung fest, dass die Ärzteschaft des Kan-
den meisten Fällen offen und interessiert an einer Zu- tons Jura als Ganzes und die Arbeitgeber eng und effi
sammenkunft mit ihren Mitgliedern zeigten. So konn- zient im Interesse der Versicherten zusammenarbeiten.
ten Referate über die 5. IV-Revision im Rahmen von Vereinbarungsgemäss kontaktiert unsere Stelle die Ärz-
Generalversammlungen oder sogar speziell diesem tinnen und Ärzte Anfang 2009 noch einmal, um eine
Thema gewidmeten Abenden organisiert werden. Die- erste Bilanz aus der 5. Revision zu ziehen. So können
se Anlässe boten allen Beteiligten auch die Gelegen- wir die Leistungen jedes einzelnen noch weiter verbes-
heit, einen offenen Dialog zu führen und ihre Bezie- sern und auf gewisse Anliegen eingehen.
hungen untereinander zu vertiefen. Das von den Ar- Sowohl bei den Arbeitgebern als auch bei den Ärzt
beitgebern bekundete Interesse überzeugte die IV- Innen ist ein gestiegenes Interesse zu beobachten. Man
Soziale Sicherheit CHSS 1/2009 11Schwerpunkt IV: ein Jahr Umsetzung «Fünfte»
ist von der Effizienz der Früherfassung überzeugt, mit formieren zu können, dies vor allem über die AHV/IV-
der Versicherte, die wegen ihres Gesundheitsschadens Gemeindezweigstellen.
Massnahmen beruflicher Art benötigen, rasch erkannt
werden können, so dass die Gewährung von Neurenten
vermieden wird. Aufgrund dieser Feststellung hat die Verbesserte Zusammenarbeit
IV-Stelle Vorkehrungen getroffen, um ihr Netzwerk
auszubauen und ihre Präsenz vor Ort zu erhöhen. Wir erachteten auch ein Treffen mit den verschiede-
nen Gewerkschaften unseres Kantons für notwendig.
Bei dieser Gelegenheit konnten zahlreiche Punkte be-
Breit gestreute Information sprochen werden – nicht nur in Bezug auf die 5. IV-Re-
vision, sondern auch hinsichtlich der Invalidenversiche-
Auf den von der Direktion gutgeheissenen Vorschlag rung im Allgemeinen. Die GewerkschaftsvertreterIn-
der Projektleiterin hin wurde im März 2007 das gesamte nen konnten die Gesetzesänderungen und das damit
Personal über die Organisation der Stelle im Falle einer verfolgte Ziel gut nachvollziehen, auch wenn die Aus-
Annahme des neuen Gesetzes informiert. Anschlies wirkungen des neuen Gesetzes nicht ganz ihren zentra-
send wurden die Mitarbeitenden bis zum Inkrafttreten len Anliegen entsprechen. Mit diesem Austausch soll
des Gesetzes je nach den ihnen übertragenen spezifi- auch die Zusammenarbeit zwischen unserer Stelle und
schen Aufgaben geschult. Das Konzept des «Case Ma- den Gewerkschaften, die immer häufiger die Versicher-
nagements», das bei unserer Stelle bereits bekannt war, ten vertreten, erleichtert und verbessert werden.
wurde weiterentwickelt und auf die Anforderungen des Anlässlich des jährlichen Kolloquiums des jurassischen
neuen Gesetzes abgestimmt. Die für die berufliche Ein- Verbands der Sozialversicherungs-Fachleute (AJEAS)
gliederung zuständigen Personen führen das Dossier hielt unsere Projektleiterin einen Vortrag, um die Mit-
von der Einreichung der Anmeldung bis zur Wiederein- glieder über die neuen gesetzlichen Bestimmungen zu
gliederung in den Arbeitsmarkt. Das Personal des Ab- informieren.
klärungsdienstes ist für die Einholung der sachdienli- In Anbetracht der zunehmenden Bedeutung der Zu-
chen, für den Grundsatzentscheid erforderlichen Infor- sammenarbeit zwischen den verschiedenen sozialen
mationen verantwortlich. Zu den Aufgaben dieser Mit- Einrichtungen und besonders zwischen der kantonalen
arbeitenden, die entsprechend geschult wurden, gehört Sozialhilfe und dem Regionalen Arbeitsvermittlungs-
auch die Früherfassung. Zur Bewältigung der neuen zentrum organisierten wir eine ganztägige Zusammen-
Aufgaben wurden spezifische Abläufe eingeführt, er- kunft mit allen Mitarbeitenden dieser Institutionen.
klärt, verarbeitet und schliesslich vom gesamten Perso- Nach einem Vortrag über die 5. IV-Revision befassten
nal angewendet. Dazu absolvierten die Mitarbeitenden sich die Teilnehmenden im Rahmen von Workshops mit
einen Kurs über die Änderungen, der sich als sehr effi konkreten Situationen. Dabei wurden im Besonderen
zient erwies. Auch der Umgang mit der an die 5. IV-Re- die Konzepte Früherfassung, Frühintervention, Integra-
vision angepassten IT setzte eine Personalschulung vor- tionsmassnahmen und Interinstitutionelle Zusammen-
aus, die mit entsprechenden Fachleuten erfolgte. Aus arbeit behandelt. Dieser Tag war eine Premiere in unse-
serdem konnten alle von der Durchführung der neuen rem Kanton; noch nie zuvor kamen alle Fachleute der
Leistungen betroffenen Mitarbeitenden an den verschie beruflichen Eingliederung zusammen. Es wurde eine
denen vom IV-Bildungszentrum angebotenen Kursen sehr positive Bilanz aus diesem Anlass gezogen. Auf-
teilnehmen. grund der von den Teilnehmenden ausgefüllten Bewer-
Im Bewusstsein um die Bedeutung der von der Ge- tungen wurde vereinbart, im ersten Quartal 2009 mit
setzesrevision herbeigeführten Veränderung war unsere denselben Akteuren eine Situationsanalyse zur 5. IV-
Stelle bestrebt, möglichst viele Akteure über verschie- Revision zu organisieren.
dene Kanäle zu informieren. Eine breit gestreute Infor- Im Rahmen der IIZ+ setzt sich unsere Stelle zweimal
mation erschien uns immer entscheidend für den Erfolg pro Jahr mit den VertreterInnen von etwa fünfzehn ver-
der Früherfassung. Je rascher uns Personen in schwieri- schiedenen Versicherungen an einen Tisch. Auch bei
ger Lage gemeldet werden, desto grösser ist ihre Chan- dieser Gelegenheit stellten wir die neuen Gesetzes-
ce auf erfolgreiche berufliche Eingliederung. grundlagen vor und legten einen gemeinsamen Ablauf
Im Bemühen um eine möglichst vollständige Infor- bezüglich der Früherfassung sowie der Einreichung von
mationskampagne trafen wir auch mehrmals mit den Anträgen auf IV-Leistungen fest, und zwar zusätzlich
Gemeindepräsidenten unseres Kantons zusammen. zur Zusammenarbeit, die wir bereits vorher pflegten.
Diese beteiligten sich aktiv am Austausch; die Begeg- Auf unseren von manchen Gesellschaften angenomme-
nungen waren bereichernd und fanden mit dem Ziel nen Vorschlag hin suchten wir deren Mitarbeitende auf,
statt, die Bürgerinnen und Bürger zu gegebener Zeit in- um sie über die Änderungen in der IV zu unterrichten.
12 Soziale Sicherheit CHSS 1/2009Schwerpunkt IV: ein Jahr Umsetzung «Fünfte»
Wir legten auch Wert auf eine spezifische Information An jeder Informationsveranstaltung gab die IV-Stelle
an unsere wichtigsten in der beruflichen Eingliederung eine vollständige Dokumentation über die 5. IV-Revi
tätigen Leistungserbringer. Bei dieser Gelegenheit wur- sion ab.
den ausserdem die spezifischen Abläufe für die Zukunft Der gesamte der Umsetzung der 5. IV-Revision ge-
festgelegt sowie die ersten Schritte zur Umsetzung der widmete Zeitraum war bezüglich Austausch mit unse-
Integrationsmassnahmen unternommen. ren Partnern sehr bereichernd. Die Revision ermöglich-
Unsere Information bezog auch die Vereinigungen im te uns, auf sie zuzugehen, ihnen zu erklären, warum wir
Dienste behinderter Menschen ein, namentlich Pro In- sie brauchen, und vor allem, das Know-how eines Teams
firmis, den Schweizerischen Blinden- und Sehbehinder- von Mitarbeitenden, die dank neuer Leistungen ihre
tenverband, die Vereinigung Cerebral, die Krebsliga Aufgaben noch besser wahrnehmen können, ins Feld zu
usw. führen.
Dasselbe gilt für den Vorstand und die Delegierten-
versammlung der Pensionskasse des Kantons Jura so-
wie für das gesamte kantonale Sozialversicherungsamt, Christèle Eray, Spezialistin für Sozialversicherungen, stellvertreten-
das die Ausgleichskasse, die öffentliche Arbeitslosen- de Dienstchefin, Invalidenversicherungsstelle des Kantons Jura.
kasse und die Familienausgleichskasse umfasst. E-Mail: christele.eray@ju.oai.ch
Soziale Sicherheit CHSS 1/2009 13schwerpunkt Schwerpunkt IV: ein Jahr Umsetzung «Fünfte»
In zwei Anläufen zum Ziel
Ein 47-jähriger Kältemonteur erlitt im November 2007 Zu dieser Zeit stand der Versicherte in der Erho-
seinen zweiten Herzinfarkt und gleichzeitig einen lungsphase und wollte baldmöglichst wieder zu arbeiten
beginnen. Seine bisherige, körperlich schwere Tätigkeit
Hirnschlag. Mitte Februar 2008 reichte sein Hausarzt
konnte er nicht mehr ausführen. Sein Arbeitgeber war
bei der IV-Stelle St.Gallen eine Früherfassungs- aber bereit, ihn betriebsintern in eine andere Tätigkeit
Meldung ein. Mit dem Versicherten wurde ein erstes umzuschulen. Es drängte sich eine möglichst rasche Lö-
Gespräch bei ihm zuhause vereinbart. Dieses Früh sung auf, zumal der Versicherte und der Arbeitgeber
erfassungsgepräch fand zehn Tage später statt. Fazit grosses Interesse an einer weiteren Zusammenarbeit
zeigten. Die IV-Stelle St.Gallen empfahl Peter Muster
dieses Gesprächs: Eine Wiedereingliederung in die
eine möglichst rasche IV-Anmeldung. Diese ging am
bisherige, körperlich schwere Tätigkeit ist nicht mehr 29. Februar 2008 ein.
möglich. Danach entwickelte sich eine Fallgeschichte Dank der neuen Möglichkeiten seit der Einführung
mit Erfolgen und Rückschlägen, die exemplarischen der 5. IV-Revision konnten innert kürzester Zeit die
Wert hat. notwendigen Abklärungen getroffen werden. Auf das
Einholen von Arztzeugnissen mit teils längeren Warte-
zeiten konnte vorerst verzichtet werden. Die IV-Stelle
wurde parallel auf mehreren Schienen aktiv:
• Innert weniger Tage klärte der Arzt des Regionalen
Ärztlichen Dienstes (RAD) in einer telefonischen
Vortriage mit den behandelnden Ärzten die medizini-
schen Fakten ab. Insbesondere die Frage nach dem
Eingliederungspotenzial stand zu jenem Zeitpunkt
im Vordergrund.
• Weitere benötigte Unterlagen wurden durch die
Sachbearbeitung verlangt. Auch die definitive Prü-
fung der versicherungsmässigen Voraussetzungen
konnte in der Zwischenzeit erfolgen.
Reto Ludwig • Die Eingliederungsberatung machte sich bereits Ge-
IV-Stelle St.Gallen danken über Eingliederungsmöglichkeiten.
Für das Triagegespräch mit dem RAD-Arzt, der Einglie-
derungsberatung und der zuständigen Sachbearbeiterin
lagen innert drei Wochen ausführliche Informationen
Wiedereingliederung setzt ein vor. Von medizinischer Seite lautete der Befund: Der
Versicherte erlitt am 21. November 2007 seinen zweiten
Herzinfarkt und gleichzeitig eine Hirnblutung. Aktuell
Die versicherte Person – nennen wir sie Peter Muster – rund drei Monate nach dem Ereignis – geht es ihm gut,
– mit Jahrgang 1960 ist verheiratet und Vater von zwei und er ist weitgehend beschwerdefrei. Festzustellen sind
Kindern (1993 und 96). Sein schulischer und beruflicher gewisse kognitive Beeinträchtigungen. Mittelschwere
Hintergrund: sechs Jahre Primarschule, drei Jahre Real- bis schwere Tätigkeiten sind dem Versicherten aus medi-
schule, Abschluss einer vierjährigen Berufslehre als Me- zinischer Sicht nicht mehr zumutbar. In einer leidensad-
chaniker und danach eine einjährige Betriebsführungs- aptierten Arbeit kann in Kürze wieder mit einer vollen
schule mit Diplom. Seit 1980 ist er beim selben Arbeit- Arbeitsfähigkeit gerechnet werden. Der Wiedereinstieg
geber als Kältemonteur zu einem Jahreslohn von 78 000 ins Erwerbsleben soll aber zeitlich abgestuft erfolgen.
Franken angestellt. Zum Zeitpunkt des Gespräches be- Auf dieser Basis wurden das weitere Vorgehen und
zog Peter Muster Krankentaggeld bei einer 100-prozen- die Eingliederungsstrategie festgelegt. Diese sah vor,
tigen Arbeitsunfähigkeit. So präsentierte sich die Aus- dass eine Wiedereingliederung beim bisherigen Arbeit-
gangslage knapp drei Monate nach dem gleichzeitigen geber, allerdings in einer anderen, dem Leiden ange-
Herzinfarkt und Hirnschlag des Mannes. passten Tätigkeit, angestrebt werden soll.
14 Soziale Sicherheit CHSS 1/2009Sie können auch lesen