Stolpner Anzeiger - Stolpen

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Stolpner Anzeiger - Stolpen
PA sämtl. HH

                Stolpner Anzeiger
                                                           Amtsblatt der Stadt Stolpen
                             mit den Ortsteilen Stolpen, Langenwolmsdorf, Helmsdorf, Lauterbach, Rennersdorf-Neudörfel und Heeselicht

               Jahrgang 32                                     Donnerstag, den 2. September 2021                                        Nummer 9

                                                                     Inhaltsverzeichnis

                 Amtliche Bekanntmachungen                           Seite 3         Informationen aus den Ortsteilen                    Seite 9

                 Allgemeine Informationen                            Seite 5         Sonstige Informationen                             Seite 23
Stolpner Anzeiger - Stolpen
2 Informationen                                                                                Besuchen Sie uns auf www.stolpen.de

                                             Wichtige Rufnummern
 Notrufnummern                                                   Forstrevier
 Polizei                                                110      Forstbetrieb Neustadt,
 Feuerwehr und Rettungsdienst                           112      Revierleiter Herr Fleischer             Telefon: 03596 585729
 Rettungsleitstelle:                            0351 501210
 Polizeirevier Sebnitz                           035971 850      Ärzte/Zahnärzte
 Arztbereitschaft                                   116 117      Arztpraxis Dr. Lehm                                     26336
                                                                 Arztpraxis Rasche                                       26376
 Stadtverwaltung Stolpen                                         Medizinisches Versorgungszentrum Pirna                  26377
 E-Mail: stadt@stolpen.de
 Telefax: 035973 28025                                           Kinderarztpraxis
 Telefon: 035973/                                                Dr. Autenrieth                                          63828
 Bürgermeister                                        280-40
 Sekretariat                                          280-40     Zahnarztpraxis Dr. Boden                                24122
 Standesamt                                           280-11     Zahnarztpraxis Dr. Böhmer                               26435
 Meldestelle                                          280-14
 Hauptamt                                             280-10     Apotheke                                        035973 24830
 Soziales                                             280-12     Montag - Freitag                               8.00 - 18.00 Uhr
 Gewerbeamt                                           280-24     Samstag                                        8.00 - 12.00 Uhr
 Ordnungsamt                                          280-26
 Rechnungsamt                                         280-20     Kindertagesstätten
 Kasse                                                280-22     Kita „Stolpener Burggeister“ Stolpen                    26610
 Bauamt                                               280-15     Kita „Kleine Weltentdecker“ Stolpen                    646287
 Bauhof                                                26560     Kita „Schlumpfenland“ Langenwolmsdorf                   26272
 Gleichstellungsbeauftragte                          280-11     Kita „Sankt Martin“ Lauterbach                          26407

 Sprechzeiten der Verwaltung                                     Schulen
 Montag                                         geschlossen      Basaltus-Grundschule Stolpen                  035973 6201-20
 Dienstag                                9.00 Uhr - 12.00 Uhr    Grundschule Langenwolmsdorf                     035973 26383
 und                                    13.00 Uhr - 18.00 Uhr    Ludwig-Renn-Oberschule Stolpen                035973 6201-10
 Mittwoch                                       geschlossen
 Donnerstag                              9.00 Uhr - 12.00 Uhr    Soziales
 und                                    13.00 Uhr - 16.00 Uhr    ASB-Sozialstation                               035973 24109
 Freitag                                 9.00 Uhr - 12.00 Uhr    VS-Altenpflegeheim                                035973 630

 Sprechzeiten des Bürgermeisters                                 Kirchen, Pfarrämter
 Dienstag                                 9.00 Uhr - 12.00 Uhr   Evangelisch-Lutherische Kirche
 und                                    13.00 Uhr - 18.00 Uhr    „Stolpener Land“                                 035973 26409
 Donnerstag                             14.00 Uhr - 16.00 Uhr    Evangelisch-Lutherische Kirche
 (nach vorheriger Anmeldung unter 280-40)                        Lauterbach-Oberottendorf                         035973 26412
                                                                 Römisch-Katholische Kirche
 Wasser- und Abwasserzweckverband „Mittlere Wesenitz“            Röm.-kath. Pfarrei St. Heinrich und Kunigunde
 E-Mail: info@wazv-mittlere-wesenitz.de                          Dr.-Wilhelm-Külz-Str. 2 – 4
 Telefax: 035973 612-18                                          01796 Pirna                               Tel. 03501 5710164
 Telefon: 035973/                                                E-Mail: info@kath-kirche-pirna.de
 Verwaltung/Zentrale                                612-0
 Gebührenstelle                                    612-14        Burg Stolpen                                    035973 23410
                                                                 Montag bis Sonntag                           10.00 - 18.00 Uhr
 Sprechzeiten
 Dienstag                                9.00 Uhr - 12.00 Uhr    Bibliothek                                     035973 297413
 und                                    14.00 Uhr - 18.00 Uhr    Dienstag                                      14.00 - 18.00 Uhr
 Donnerstag                              9.00 Uhr - 12.00 Uhr    Mittwoch                                       9.00 - 12.00 Uhr
 und                                    14.00 Uhr - 16.00 Uhr    Donnerstag                                    14.00 - 16.30 Uhr
 Freitag                                 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
 Bereitschaft                                                    Stolpen-Information
 Wasserversorgung                              0172 3743033      E-Mail: stolpen-information@t-online.de
                                               0172 3743035      Telefon                                         035973 27313
 Abwasserentsorgung                                              Telefax                                         035973 24438
 (WASS GmbH)                                    0172 3702641
 Gasversorgung                                  0180 2787901     Friedensrichterin
 Entsorgung Klärschlamm/Abwasser aus Kleinkläranlagen/Sam-       Frau Petau                                      035973 63889
 melgruben: Wasserverband Lausitz Betriebsführungs GmbH (WAL)    Dienstag 19.00 - 20.00 Uhr                      0174 9564465
 E-Mail: entsorgung@wal-betrieb.de
                                               03573 803333
                                       (Notdienst 03573 803-0)
Stolpner Anzeiger - Stolpen
Nr. 9/2021                                                                                                             Stadt Stolpen   3

                     Bekanntmachung                                         c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt
                                                                                 worden und die Feststellung erst nach Abschluss des
   der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht                               Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehör-
    in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von                               de gelangt ist.
Wahlscheinen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag                       Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis einge-
                                                                            tragenen Wahlberechtigten bis zum 24. September 2021,
               am 26. September 2021
                                                                            18.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich
1.   Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für                           oder elektronisch beantragt werden.
                                                                            Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsu-
     X die Gemeinde              die Wahlbezirke der Gemeinde               chen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren
     Stadt Stolpen                                                          Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis
    wird in der Zeit vom 6. September 2021 bis 10. September                zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden.
    2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten 1) bei der                  Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der be-
    Stadtverwaltung Stolpen, Meldebehörde, Markt 1, 01833                   antragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum
    Stolpen (barrierefrei) 2)] für Wahlberechtigte zur Einsicht-            Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt
    nahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Rich-              werden.
    tigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wäh-               Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte
    lerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein               können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen
    Wahlberechtigter die Richtigkeit und Vollständigkeit der Da-            Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch
    ten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Perso-               bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen.
    nen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen,              Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage
    aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des            einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu be-
    Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprü-               rechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich
    fung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtig-            bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedie-
    ten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51               nen.
    Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.                  6.   Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
    Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt.        • einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
    Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. 3)             • einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
    Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen               • einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief
    ist oder einen Wahlschein hat.                                               zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefum-
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält,              schlag und
    kann in der Zeit vom 6. September 2021 bis zum 10. September            • ein Merkblatt für die Briefwahl.
    2021, spätestens am 10. September 2021 bis 12:00 Uhr, bei               Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für
    der Gemeindebehörde 4) Stadtverwaltung Stolpen, Meldebe-                einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur
    hörde, Markt 1, 01833 Stolpen Einspruch einlegen.                       Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftli-
    Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Nie-            chen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte
    derschrift eingelegt werden.                                            Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen                sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen
    sind, erhalten bis spätestens zum 5. September 2021 eine                schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevoll-
    Wahlbenachrichtigung.                                                   mächtigte Person auszuweisen.
    Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt,               Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen
    wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wähler-                einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert
    verzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass            ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Per-
    er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.                                   son bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr
    Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis            vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe
    eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und                 bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst ge-
    Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahl-               troffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt.
    benachrichtigung.                                                       Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis                  Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung
    158 – Sächsische Schweiz-Osterzgebirge                                  oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder ver-
    • durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum                        ändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson be-
         (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises                                    steht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse
    • oder                                                                  verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer
    • durch Briefwahl                                                       anderen Person erlangt hat.
    teilnehmen.                                                             Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag                                       Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die ange-
5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,            gebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens
5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlbe-                am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.
    rechtigter,                                                             Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutsch-
    a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die                 land ohne besondere Versendungsform ausschließlich von 5)
         Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach            Deutsche Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei
         § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 5. Septem-              der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben wer-
         ber 2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerver-            den.
         zeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis
         zum 10. September 2021) versäumt hat,
    b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ab-
         lauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahl-
         ordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der         Ort, Datum                       Die Gemeindebehörde
         Bundeswahlordnung entstanden ist,                             Stolpen, 02. September 2021      Steglich, Bürgermeister
Stolpner Anzeiger - Stolpen
4 Stadt Stolpen                                                                                                                                              Nr. 9/2021
Anlage 27 (zu § 48 Abs. 1 BWO)                                      5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im
                                                                       Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
                 Wahlbekanntmachung                                    a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk die-
                                                                            ses Wahlkreises oder
1. Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen             b) durch Briefwahl
   Bundestag statt.                                                    teilnehmen.
   Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.                             Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde-
2. Die Gemeinde 2) bildet einen Wahlbezirk.                            behörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimm-
   Der Wahlraum wird in [Ort, Raum angeben] eingerichtet.              zettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag
   Die Gemeinde Stolpen ist in folgende 7 Wahlbezirke einge-           beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im ver-
   teilt:                                                              schlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebe-
   Wahlbezirk Abgrenzung des          Lage des Wahlraums               nen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag
              Wahlbezirks             (Straße, Hausnummer,             angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahl-
                                      PLZ, Ort, Zimmer-Nr.)            tage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der
   001          Stolpen               Am Graben 5                      angegebenen Stelle abgegeben werden.
   002          Altstadt              Pirnaer Landstraße 1          6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und
   003          Langenwolmsdorf       Hauptstraße 50 d                 nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch
   004          Helmsdorf             Wesenitzstraße 48                einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig
   005          Rennersdorf-Neudörfel Stolpener Landstraße 5           (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes).
   006          Heeselicht            Hofestraße 20 b                  Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen
   007          Lauterbach            Dorfstraße 58                    einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert
                                                                       ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen.
   In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in          Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe ei-
   der Zeit vom 23.08.2021 bis 05.09.2021 übersandt worden             ner vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten
   sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in            Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleis-
   dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.                              tung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die
   Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahler-         selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahl-
   gebnisses um 16:00 in der Stadtverwaltung Stolpen, Markt 1,         berechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessen-
   01833 Stolpen zusammen.                                             konflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundes-
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbe-          wahlgesetzes).
   zirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.       Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis ei-
   Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Perso-          ner Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit
   nalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.                    Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
   Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben wer-           Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz ent-
   den.                                                                gegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne
   Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält        eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine
   bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.         Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3
   Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.              des Strafgesetzbuches).
   Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
   a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen
        der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter
        Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung ver-
        wendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen       Ort, Datum                                           Die Gemeindebehörde
        außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes       Stolpen, 02. September 2021                          Steglich, Bürgermeister
        Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,
   b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Be-
        zeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung
        verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten
        fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von
        der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.
   Der Wähler gibt
   seine Erststimme in der Weise ab,
   dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck)
   durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Wei-
   se eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten
   soll,                                                                                               »Stolpner Anzeiger«
   und seine Zweitstimme in der Weise,                                                           Amtsblatt der Stadt Stolpen mit den Ortsteilen Stolpen,
                                                                                                          Langenwolmsdorf, Helmsdorf, Lauterbach,
   dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck)                                                Rennersdorf-Neudörfel und Heeselicht
                                                                                 Der »Stolpner Anzeiger« erscheint monatlich, jeweils am 1. Freitag und wird kostenlos an
   durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Wei-                 alle Haushalte verteilt.
   se eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten
                                                                     IMPRESSUM

                                                                                 - Herausgeber, Verlag und Druck:
   soll.                                                                           LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10,
                                                                                   Telefon (0 35 35) 4 89-0
   Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des                         Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
                                                                                 - Verantwortlich für den amtlichen Teil:
   Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekenn-                           Der Bürgermeister der Stadt Stolpen
                                                                                   Markt 1, 01833 Stolpen
   zeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimm-                  - Verantwortlich für den nichtamtlichen und sonstigen Teil sowie Anzeigenteil/Beilagen:
                                                                                   LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg,
   abgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht foto-                  An den Steinenden 10,
   grafiert oder gefilmt werden.                                                   vertreten durch Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan
                                                                                   www.wittich.de/agb/herzberg
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhand-                      Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigen-
   lung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergeb-                    veröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
                                                                                 und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer
   nisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt,                  Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz des Betrages für ein Einzel­exemplar
                                                                                 gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, i­ nsbesondere auf Schadenersatz, sind aus-
   soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich                    drücklich ausgeschlossen.
   ist.
Stolpner Anzeiger - Stolpen
Nr. 9/2021                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Stadt Stolpen                                 5

                     Bekanntmachung
                                                                                                                                                                                                                                                                                                      258
                                                                                                                                                                                                                                                                     246/2
                                                                                                                                                                                                                                                     246/5

                                                                                                                     246/3                                                                                                                                                         245/8

        Bebauungsplan „Wohngebiet Alte Siedlung“
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              257/b

                                                                                                                                                                                                                                                                        248/1

         Langenwolmsdorf- Aufstellungsbeschluss
                                                                                                                                                                                                                                                       52/9                                       245/7
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                       254/1

       - Anwendung des beschleunigten Verfahrens -                                                                                                                                                                                                            52/7
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          256/1

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             245/9

Der Stadtrat der Stadt Stolpen hat auf Grundlage der § 2 Abs. 1 und                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              256/2

§ 8 BauGB in seiner öffentlichen Sitzung am 19.07.2021 mit Be-                                                                                                                                                                                                                       245/11                   245/3                        246/b

schluss Nr. 48/2021 die Aufstellung des Bebauungsplans „Wohn-                                                                                                                                                                                                                                         245/5                                                 245/10

gebiet Alte Siedlung“ Langenwolmsdorf für den in der Anlage 1                                                                                                                                                                                             52/6
                                                                                                                                                                                                                                                                                           53/2
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     247           245/6

gekennzeichneten Geltungsbereich beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die                                                                                                                                                                                                                                                                                                         54/d

Flurstücke Nr. 53/1 und 53/2 Gemarkung Langenwolmsdorf. Die
Größe des räumlichen Geltungsbereiches beträgt ca. 0,84 ha.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         54/e

                                                                                                                      Dateipfad: M:\Langenwolmsdorf\F21008_BPlan_Alte_Siedlung\07_Zeichnungen\2_Vorentwurf\F21008_BPlan_Alte_Siedlung_Vorentwurf
Planungsziel ist die Erweiterung des Wohnbauflächenangebotes
der Stadt Stolpen.                                                                                                                                                                                                                                                                                                    53/1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                     54

Der Bebauungsplan „Wohngebiet Alte Siedlung“ Langenwolms-                                                                                                                                                                                                                52/5

dorf wird im Verfahren nach § 13 b BauGB (Einbeziehung von Au-                                                                                                                                                                                                                                                                                              54/g
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          54/f

ßenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13a
BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4                                                                                                                                                                                           1593/18

BauGB aufgestellt.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  55/c

                                                                                                                                                                                                                                                                                                            55

Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB im Bau-                                                                                                                                                                                                                                                                         55/a

amt der Stadt Stolpen während der Öffnungszeiten über die allge-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           55/b

                                                                                                                                                                                                                                                                                 Gemarkung Langenwolmsdorf

meinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der                                                                                                                                                                                                                                                  1593/29

Planung unterrichten und sich bis 18.09.2021 zur Planung äußern.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         55/d

Der Flächennutzungsplan wird in Anwendung von § 13a Abs. 2
Nr. 2 BauGB auf dem Wege der Berichtigung angepasst.                                                                                                                                                                                                                                                                  1038

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Bebauungsplan „Wohngebiet Alte Siedlung“

Steglich                                                                                                                                                                                                                                           Geobasisdaten: © Staatsbetrieb Geobasisinformation und
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Langenwolmsdorf
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Lageplan zum Aufstellungsbeschluss
Bürgermeister
                                                                                                                                                                                                                                                   Vermessung Sachsen (GeoSN) 2021
                                                                                                                                                                                                                                                   (Nutzung von Informationen aus den Datenbeständen des
                                                                                                                                                                                                                                                   amtlichen Vermessungswesens gemäß §13 SächsVermKatG)                  Maßstab 1:1.000

                                   Herzliche Glückwünsche zur „Goldenen Hochzeit“
      Rainer und Uta Schöneich aus dem Ortsteil Heeselicht                                                                                                                                                                                                   Reiner und Margit Bradel aus dem Ortsteil Helmsdorf

                                      Eine Veröffentlichung der WITTICH Medien KG
                                                                               Foto: fotolia.com / Robert Kneschke

                                                                                                                                                                                                                                                              Mit einer Anzeige...

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                                                                                                                                                                                                                                                                                ganz stolz machen.

                                                                                                                                                                                                                                                                                     Anzeige online aufgeben
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                                                                                                                                                                                                                                                              Gerne auch telefonisch unter Tel. 03535 489-0
Stolpner Anzeiger - Stolpen
6 Stadt Stolpen                                                                                                               Nr. 9/2021

           Bericht von der Stadtratssitzung                           −   Die Einhaltung eines Grenzwertes für Geruchsimmissionen von
                   am 19. Juli 2021                                       0,05 nach Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) ist nachzuwei-
                                                                          sen. Dieser Nachweis ist sowohl für die unmittelbar benachbar-
TOP 1                                                                     ten Grundstücke als auch für die auf gleicher orografischer Höhe
Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung               liegenden Wohngebiete im Umkreis von 1,5 km zu erbringen.
der Tagesordnung und Kenntnisnahme der Niederschrift vom              −   Die Reinigungswirkung der Abluftreinigungsanlage(n) ist ste-
31.05.2021                                                                tig und transparent für die Öffentlichkeit auf Basis eines noch
Der Bürgermeister begrüßt die Stadträte und Gäste zur 7. öffentli-        festzulegenden Leitparameters anzuzeigen.
chen Sitzung des Stadtrates im Jahr 2021. Er stellt fest, dass der    −   Der Verladebereich für die Tiere ist mit einer geruchs- und
Stadtrat beschlussfähig ist.                                              schallmindernden Einhausung zu versehen.
BM Steglich ändert die Tagesordnung wie folgt: Streichung von         −   Bei der Schallimmissionsprognose sind die Oktav-bezogenen
TOP 5 (Beratung und Beschlussfassung – Jahresabschluss der                Immissionswerte der Anlagen/Geräte/Fahrzeuge zu verwen-
                                                                          den.
Stadt Stolpen für das Haushaltsjahr 2013), da die Unterlagen auf-
                                                                      −   Für die Förderung von Gülle in die Transportfahrzeuge sind
grund buchungstechnischer Probleme nicht fertiggestellt werden
                                                                          Pumpen mit Elektroantrieb zu verwenden.
konnten. Die geänderte Tagesordnung wird einstimmig bestätigt.
Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich ent-           Beschluss zum Antrag der Fraktionen CDU/WVS und FDP
sprechend. Der Stadtrat nimmt die Niederschrift zur Kenntnis.         Der Stadtrat weist den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebau-
                                                                      ungsplan „Sondergebiet Schweinemastanlage Stolpen, Alte Napo-
BM Steglich bittet um eine Schweigeminute für die Opfer der Hoch-     leonstraße“ mit Entwurfstatus vom 23.02.2021 zur Überarbeitung
wasserkatastrophen in der letzten Woche im Westen Deutsch-            zurück und fordert die Vorlage einer überarbeiteten Fassung bis
lands. Bilder der betroffenen Gebiete rufen Erinnerungen an die       zum 10.09.2021. Die Anforderungen an die Überarbeitung sind
Katastrophen in Sachsen 2002 und 2010 wach. Zum Glück hatten          der Begründung und den Stellungnahmen der Stadt Stolpen und
wir damals nicht so zahlreiche Todesfälle. Den Betroffenen gilt un-   des Ortschaftsrates Stolpen zu entnehmen.
ser tiefstes Mitgefühl.
                                                                      Der Antrag wird einstimmig bestätigt.
TOP 2                                                                 Eine Abstimmung zur ursprünglichen Beschlussvorlage zum Ent-
Beratung und Beschlussfassung – Entwurf Vorhabenbezogener             wurf des B-Planes hat sich aufgrund der Bestätigung des Antrages
Bebauungsplan „Sondergebiet Schweinemastanlage Stolpen,               erübrigt.
Alte Napoleonstraße“
Der Stadtrat hat am 25.09.2017 den Aufstellungsbeschluss zum          TOP 3
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Schweine-               Beratung und Beschlussfassung – Beteiligung zum Breitbandaus-
mastanlage Stolpen, Alte Napoleonstraße“ gefasst.                     bauprojekt – Durchführung eines Markterkundungsverfahrens für die
Der vom Investor vorgelegte Entwurfsplanstand mit Da-                 „Grauen Flecken“ im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
tum 12.09.2019 wurde durch den Stadtrat in der Sitzung am             Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat
23.09.2019 zurückgewiesen. Daraufhin erfolgte nochmals eine           am 26.04.2021 die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des
Überarbeitung zum Entwurf mit Planstand 23.02.2021.                   Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesre-
                                                                      publik Deutschland („Graue Flecken“, > 30 Mbit/s x < 100 Mbit/s)
Durch das Planungsbüro wird anhand der Planzeichnung der Ent-         bekannt gemacht.
wurf mit den vorgenommenen Änderungen erläutert.                      Antragsschluss für investive Maßnahmen ist nach dieser Förder-
                                                                      richtlinie der 31.12.2022. Voraussetzung dafür ist ein neues Mark-
Seitens der Fraktionen CDU/WVS und FDP wurde zum Entwurf ein
                                                                      terkundungsverfahren.
Antrag eingereicht.
                                                                      Die Stadt Stolpen befindet sich derzeit in der Umsetzung des „Wei-
Demnach soll der Entwurf zurückgewiesen werden und eine Über-         ße Flecken“-Programms. Beide Programme gehen nicht zu ver-
arbeitung soll bis 10.09.2021 erfolgen. Weitere Änderungspunkte       knüpfen, d. h., jedes Programm muss separat umgesetzt werden.
wurden im Antrag aufgeführt.
Entsprechend den Ausführungen der Fraktionsvorsitzenden Herrn         Beschluss
Lesch und Herrn Friedrich lässt der vorliegende Entwurf zum B-Plan    Die Stadt Stolpen beteiligt sich am Projekt zur Durchführung eines
noch viele Fragen offen. Da das Thema wichtig für die Bürger ist,     landkreisweiten Markterkundungsverfahren für die „Grauen Fle-
wurde auch ein gemeinsamer Antrag gestellt. Die derzeitige Situa-     cken“ im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge unter der
                                                                      Leitung der Landkreisverwaltung.
tion ist unerträglich und eine Störung des Lebensumfeldes. Viele
                                                                      Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die als Anlage beigefügte
ursprüngliche Zusagen (u. a. Abluftreinigung) seitens des Inves-
                                                                      Vereinbarung zu unterzeichnen.
tors wurden bisher nicht umgesetzt und das Vertrauen ist zerstört
bzw. resultiert daraus auch die Skepsis des Stadtrates.               Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
Folgende Änderungspunkte wurden aufgeführt:
                                                                      TOP 4
− Die Flächennutzungsplanausweisung „Umgrenzung von Flä-              Beratung und Beschlussfassung – Satzung über die Aufwands-
    chen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwick-        entschädigung der Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr
    lung von Natur und Landschaft“ auf der Grundlage des aktuell      der Stadt Stolpen
    rechtskräftigen Flächennutzungsplans der Stadt Stolpen vom        Die Satzung vom 18. Oktober 2011 wurde auf Anregung aller Wehr-
    28.09.2015 wird beibehalten.                                      leiter der Stadt Stolpen durch die Verwaltung hinsichtlich ihrer An-
− Die Tierplatzzahl wird auf max. 10.000 Ferkel-Stallplätze be-       gemessenheit geprüft und überarbeitet. Neu aufgenommen wurde
    grenzt.                                                           eine Entschädigung für die aktiven Atemschutzgeräteträger, die
− Die Stallanlagen sind schnellstmöglich mit einer redundant          Verantwortlichen der ortsfesten Befehlsstelle sowie eine individu-
    ausgeführten Luftwäsche auszurüsten. Der planerische Nach-        ell mögliche Gratifikation für besondere oder zusätzliche Leistun-
    weis einer ausreichenden Behandlungskapazität auch un-            gen. Eine weitere Anpassung der Satzung im Hinblick auf die Höhe
    ter kritischen Umgebungsbedingungen ist vom Antragsteller         der Beträge soll voraussichtlich im Jahr 2022 erfolgen.
    nachvollziehbar zu erbringen.
− Es ist ein abgedeckter, auch für die Aufnahme der Abwässer          Beschluss
    aus der Stallabluftwäsche ausreichend großer Güllebehälter        Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Aufwandsentschä-
    im südlichen Teil des Planungsbereichs zu errichten. Die Gül-     digung der Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt
    lelagune ist außer Betrieb zu nehmen.                             Stolpen.
Stolpner Anzeiger - Stolpen
Nr. 9/2021                                                                                                        Stadt Stolpen    7
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.                            TOP 7
                                                                    Beratung und Beschlussfassung – Verkauf einer Teilfläche des
Die Satzung wurde bereits in der August-Ausgabe unter „Öffentli-
                                                                    Flurstückes 62/13 der Gemarkung Altstadt
che Bekanntmachungen“ abgedruckt.
                                                                    SR Friedrich stellt den Antrag, den Verkaufspreis auf 27,00 €/m²
                                                                    festzusetzen, da andere Flächen in Altstadt auch zu diesem Preis
TOP 5                                                               verkauft wurden.
Beratung und Beschlussfassung – Bebauungsplan „Wohngebiet           Der Antrag wird mit 10 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen bestätigt.
Alte Siedlung“ Langenwolmsdorf – Aufstellungsbeschluss
Aufgrund der Nachfrage nach Wohnbaustandorten in der Stadt          Beschluss
Stolpen soll die Fläche im Ortskern von Langenwolmsdorf als         Der Stadtrat beschließt den Verkauf einer unvermessenen Teilflä-
Wohnbaustandort entwickelt werden.                                  che des Flurstückes 62/13 der Gemarkung Altstadt mit einer Größe
Die Fläche befindet sich in zentraler Lage des Ortsteils Langen-    von ca. 135 m² zu einem Preis von 27,00 €/m².
wolmsdorf in unmittelbarer Nähe zu Kita, Grundschule, Versor-       Der Beschluss wird 13 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung bestätigt.
gungs- und Dienstleistungseinrichtungen sowie unweit des Bahn-
hofs und besitzt damit als Wohnungsbaustandort besondere
                                                                    TOP 8
Attraktivität.
                                                                    Beratung und Beschlussfassung – Verkauf des Gartengrundstü-
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Stolpen ist
                                                                    ckes Flurstück 817 der Gemarkung Rennersdorf
der Standort als gemischte Baufläche dargestellt. Aufgrund der
                                                                    Beschluss
tatsächlichen Nachfragesituation soll jedoch eine Entwicklung als
                                                                    Der Stadtrat beschließt den Verkauf des Gartengrundstückes,
Wohnbaustandort verfolgt werden.                                    Flurstückes 817 der Gemarkung Rennersdorf mit einer Größe von
Beschluss                                                           421 m² zu einem Preis von 10,00 €/m².
Der Stadtrat der Stadt Stolpen beschließt die Aufstellung des Be-
                                                                    Der Beschluss wird mit 13 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung bestätigt.
bauungsplans „Wohngebiet Alte Siedlung“ Langenwolmsdorf für
den in der Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbereich. Dieser        TOP 9
umfasst die Flurstücke Nr. 53/1 und 53/2 Gemarkung Langen-          Beratung und Beschlussfassung – Bevollmächtigung des Bürger-
wolmsdorf. Die Größe des räumlichen Geltungsbereiches beträgt       meisters für die Vergabe der Bauleistungen der Lose 07 – Schlos-
ca. 0,84 ha.                                                        serarbeiten, 13 – Fußbodenarbeiten und 30 – Freianlagen im
Planungsziel ist die Erweiterung des Wohnbauflächenangebotes        Zusammenhang mit dem Bauvorhaben „Anbau Basaltus-Grund-
der Stadt Stolpen.                                                  schule Stolpen“
Der Bebauungsplan „Wohngebiet Alte Siedlung“ Langenwolms-           Für die aktuell laufende Baumaßnahme sind die Bauleistungen
dorf wird im Verfahren nach § 13 b BauGB (Einbeziehung von Au-      Schlosserarbeiten, Bodenbelagsarbeiten und Freianlagen noch
ßenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13a        auszuschreiben und zu vergeben. Die öffentlichen Ausschreibun-
BauGB) aufgestellt.                                                 gen nach VOB/A sollen im Zeitraum 07 - 08/2021 erfolgen sowie
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu      die Vergabe im Zeitraum 08 – 09/2021.
machen.                                                             Beschluss
Der Beschluss wird 13 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung bestätigt.        Der Stadtrat ermächtigt den Bürgermeister, in Abstimmung mit
                                                                    den Fraktionsvorsitzenden für das Bauvorhaben „Anbau Basaltus-
                                                                    Grundschule Stolpen, Produkt 36.52.01.00, HOB00003, Sach-
TOP 6                                                               konto 99510 die Vergabe der Bauleistungen zu den Baulosen 07
Beratung und Beschlussfassung – Aufstellung des Bebauungspla-       – Schlosserarbeiten, 13 – Bodenbelagsarbeiten und 30 – Freian-
nes „Wohngebiet Eschenallee“ im Ortsteil Helmsdorf                  lagen vorzunehmen.
Da in Helmsdorf Bedarf an Wohnbauflächen besteht, soll die Pla-
nung für die gesamte im Flächennutzungsplan ausgewiesene Flä-       Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
che erfolgen.
                                                                    TOP 10
Beschluss                                                           Beratung und Beschlussfassung – Bevollmächtigung des Bürger-
1. Im Ortsteil Helmsdorf soll der Bebauungsplan „Wohngebiet         meisters für die Vergabe der Bauleistungen im Zusammenhang mit
    Eschenallee“ aufgestellt werden. Der Geltungsbereich um-        dem Bauvorhaben „Sanierung Basaltus-Grundschule Stolpen 2. BA“
    fasst Teilflächen der Flurstück Nr. 227/8, 227/9, 227/10,       Gegenstand der geplanten Sanierung ist die Erneuerung der
    227/11 und 227/12 der Gemarkung Helmsdorf (genaue Ab-           Sonnenschutzanlage auf der Ostseite des Gebäudes und die Er-
    grenzung siehe Lageplan vom 30.06.2021).                        neuerung der noch vorhandenen alten Innentüren im Objekt mit
    Das Gebiet wird im Wesentlichen aus dem Flächennutzungs-        gleichzeitigem Austausch der alten Schließanlage. Aufgrund der
    plan entwickelt.                                                Zeitschiene bei der Umsetzung der Maßnahme ist eine Vergabe
2. Es werden folgende Planungsziele angestrebt:                     der Bauleistung im Zeitraum bis Ende 08/Anfang 09/2021 erfor-
-   Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine      derlich.
    Wohnbaufläche                                                   Beschluss
-   Festlegung der bebaubaren Flächen                               Der Stadtrat ermächtigt den Bürgermeister, in Abstimmung mit den
-   Regelungen der Zufahrt zum Baugebiet                            Fraktionsvorsitzenden für das Bauvorhaben „Sanierung Basaltus-
-   Schaffung eines neuen Ortsrandes                                Grundschule Stolpen 2. BA, Produkt 21.11.01.01, Sachkonto
3. Die Planung wird nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) - Ein-        99510 die Vergabe der Bauleistungen vorzunehmen.
    beziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte
    Verfahren - aufgestellt.                                        Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.
    Dabei wird von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erör-
    terung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 (frühzeitige Öffent-
                                                                    TOP 11
    lichkeits- und Behördenbeteiligung), der Umweltprüfung
                                                                    Beratung und Beschlussfassung – Bevollmächtigung des Bürger-
    nach § 2 Abs. 4, vom Umweltbericht nach § 2 a sowie von
                                                                    meisters für die Vergabe der Bauleistungen im Zusammenhang
    der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB
                                                                    mit dem Bauvorhaben „Erneuerung Bornhäuselweg“ in Stolpen/
    abgesehen.
                                                                    OT Rennersdorf-Neudörfel“
4. Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu geben.
                                                                    Da der Bornhäuselweg in Rennersdorf-Neudörfel im Bereich der
Der Beschluss wird 13 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung bestätigt.        Bebauung einen schlechten Straßenzustand besitzt, soll dieser
Stolpner Anzeiger - Stolpen
8 Stadt Stolpen                                                                                                                        Nr. 9/2021
Straßenabschnitt erneuert werden. Im Zuge der Arbeiten soll die      SR Thierse fragt zum Stand der Brücke, welche über die Wesenitz
Entwässerung reguliert und die Asphaltbefestigung auf einer Län-     gebaut wurde.
ge von ca. 140 m erneuert werden.                                    Herr Rutscher sichert SR Thierse eine Information seitens des Bau-
                                                                     amtes zu.
Beschluss
Der Stadtrat ermächtigt den Bürgermeister, in Abstimmung mit         Der öffentliche Teil der Stadtratssitzung endete gegen 21:15 Uhr.
den Fraktionsvorsitzenden für das Bauvorhaben „Erneuerung
                                                                     Rosner
Bornhäuselweg“ in Stolpen/OT Rennersdorf-Neudörfel“, Produkt
                                                                     Büro Bürgermeister
54.10.01.00, Maßnahme 2021-09 die Vergabe der Bauleistungen
vorzunehmen.
Der Beschluss wird einstimmig bestätigt.                                                     Stadtratssitzungen
                                                                                      Die Sitzung des Stadtrates findet
TOP 12                                                                      am Montag, den 13. September 2021 um 19:00 Uhr
Beratung und Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens                       im Rats- und Bürgersaal, Markt 26 in Stolpen statt.
TOP 12.1                                                              Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Aushängen.
Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 5 Wohnungen auf               Sie finden diese auch unter www.stolpen.de in der Rubrik Ak-
dem Flurstück 1397/27 der Gemarkung Stolpen                           tuelles.
Das Grundstück befindet sich im Innenbereich. Der Stadtrat spricht
sich gegen das Vorhaben aus, da die geplante Fassadengestaltung       Wir weisen darauf hin, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Be-
(Holzverkleidung) nicht in die Umgebungsbebauung passt. Außer-        deckung während der Sitzung erforderlich ist.
dem wird die Gebäudehöhe kritisch gesehen. Es sollte eine Anpas-
sung/Vermittlung zu den nebenliegenden Grundstücken erfolgen.         Uwe Steglich
Weiterhin wird die ausgewiesene Anzahl der Stellplätze als zu ge-     Bürgermeister
ring angesehen.
Das gemeindliche Einvernehmen wird mit 12 Nein-Stimmen und
2 Enthaltungen abgelehnt.
                                                                                Eheschließungen
TOP 12.2                                                                  Heiraten ist nicht das Happy End,
Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Flur-               sondern immer erst der Anfang für
stück 1397/45 der Gemarkung Stolpen sowie Antrag auf Befrei-            neue und große Herausforderungen,
ung nach § 31 Abs. 2 BauGB                                               die uns das Leben so zu bieten hat.
Die Grundzüge des Bebauungsplanes werden eingehalten. Es sol-
len eine Erhöhung des Kniestockes sowie Änderungen zum Höhen-
                                                                                      Wir gehen sie an und haben Ja gesagt
bezugspunkt und der Höhe der Abgrabungen erfolgen.
                                                                                                    31. Juli 2021
Der Stadtrat erteilt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen                         Alice Weser und David Weser geb. Büttner
(einschließlich Befreiungsantrag).                                                                  aus Stolpen
                                                                                                12. August 2021
TOP 13                                                                          Christina Pätzold geb. Güttler & Winfried Pätzold
Anfragen der Bürger                                                                                aus Stolpen
Anfragen werden nicht gestellt.
                                                                                                 13. August 2021
TOP 14                                                                                Anja May geb. Wustmann & Étienne May
Anfragen der Stadträte                                                                             aus Stolpen
SR Engel fragt, ob es Schäden durch Hochwasser gegeben hat.                                  21. August 2021
BM Steglich informiert, dass es bei den unbefestigten Wegen in                Katja Biermann geb. Hofmann & Marcel Biermann
allen Ortsteilen Schäden durch Ausspülungen gibt. Einige Grund-                              aus Haselbachtal
stücke hatten auch Wasser im Keller.
SR Steglich informiert, dass die veranlassten Maßnahmen zum             Datenschutzrechtlicher Hinweis:
Schutz der Grundstücke vor Überflutung im Bereich Winkler ge-           Es werden immer nur die Brautpaare genannt, die einer Ver-
wirkt haben.                                                            öffentlichung schriftlich eingewilligt haben.

SR Friedrich bemerkt, dass die bebauten Steillagen bei noch mehr
Regen sicher auch betroffen wären. Es sollten deshalb noch mehr          Anzeige(n)
Einlaufmöglichkeiten geschaffen werden. Auch bezüglich der
Landwirtschaft zeigt die entsprechende Anordnung der Anpflan-
zungen eine Wirkung.
SR Thierse bedankt sich beim Bauhof für die Reinigung des Dorf-       FERNSEH-, VIDEO & TONSTUDIO
                                                                      Ingolf Vogel, Am Breiten Stein 2a, 01833 Dürrröhrsdorf-Dittersbach
baches. Dies sollte bis zum Kriegerdenkmal weitergeführt werden.
Auch die Kanäle sollten überprüft und befahren werden, damit das      Unter oben genannter Adresse, nach telefonischer Terminabsprache, Montag bis
Wasser bei entsprechenden Ereignissen auch abfließen kann. Wei-       Freitag, 16.30 Uhr - 18.30 Uhr - Samstag von 10.00 - 12.00 Uhr, VERKAUF
                                                                      & BERATUNG von HEIMELEKTRONIK z.B. Fernsehgeräte, Audioanlagen,
terhin müssen die Bürger die Bachauen freihalten. Dazu sollte im      Heimkino-Anlagen, Satelliten-Anlagen komplett oder Einzelkomponenten für den
Amtsblatt ein Hinweis veröffentlicht werden.                          Sat-Empfang, Kabelreceiver und vieles mehr...
BM Steglich äußert, dass die Freihaltung der Bachauen kritisch
ist, da sich immer wieder Grundstücksbesitzer nicht daran halten.     Serviceleistungen!
Leider bekommen wir dazu auch keine Unterstützung durch das           Tel.:       035026 9 58 32 oder 035026 9 17 93
Landratsamt. In der Vergangenheit gab es dazu immer regelmäßig        Fax:        032223 71 92 15
Begehungen, wo die Bürger nachher durch das Landratsamt hinge-        E-Mail:     ingolf.vogel@t-online.de
wiesen wurden.
Stolpner Anzeiger - Stolpen
Nr. 9/2021                                                                                                          Stadt Stolpen   9

 „Wenn du nicht lernen willst, kann dir niemand helfen. Wenn du       Die nächste Ausgabe des „Stolpner Anzeigers“ erscheint am
 aber unbedingt lernen willst, kann dich niemand aufhalten.“                        Freitag, dem 1. Oktober 2021

 Mit diesen Worten möchten wir allen Schulanfängern einen er-                 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge ist
 folgreichen Start in einen neuen Lebensabschnitt wünschen. Es                   Donnerstag, der 16. September 2021
 wird nicht immer einfach sein, aber lasst euch sagen: Es ist die
 Mühe wert. Eine spannende, ereignisreiche Zeit liegt vor euch                      im Hauptamt der Stadtverwaltung,
 und gemeinsam mit euren Mitschülern, Lehrern und Familien                                anzeiger@stolpen.de
 werdet ihr euch sicher ganz bald in eurem neuen Alltag zurecht-
 finden.                                                                            Annahmeschluss für Anzeigen ist
                                                                                   Mittwoch, der 22. September 2021
 Auch allen anderen Schülern wünschen wir einen erfolgreichen
 Start in das Schuljahr 2021/22. Hinter uns liegen kräftezehren-                             bei Herrn Riedel,
 de Monate. Alle Beteiligten, egal ob Schüler, Lehrer oder Eltern            Anzeigenberater der LINUS WITTICH Medien KG.
 standen vor außerordentlichen Herausforderungen. Jeder hat                       Tel. 0171 3147542, Fax 03535 489239
 sein Bestes gegeben und nun bleibt uns nur zu hoffen, dass                      matthias.rieder@wittich-herzberg.de
 unsere Kinder in diesem Jahr einfach „normal“ in die Schule
 gehen dürfen.

 Steglich                            Fischer
 Bürgermeister                       SB Soziales
                                                                                       Spruch des Monats
                                                                               „Halte dich von negativen Menschen fern.
                                                                                Sie haben ein Problem für jede Lösung.“
                                                                                             Albert Einstein

                                                                    28. November, 15:00 Uhr
                                                                    Peter Ufer & Frank Fröhlich – „Feixen im Advent“
                                                                    Traditioneller Adventsnachmittag. Von Pflaumentoffeln, Striezeln
                                                                    und Schwipsbögen.
    Die Burgverwaltung informiert                                   Karten sind im Vorverkauf täglich an der Burgkasse und online
                                                                    über shop.schloesserland-sachsen.de erhältlich.
         „Kleines Burgtheater“ -                                    Für das Konzert am 1. Oktober mit Kieran Goss & Annie Kinsel-
 Veranstaltungen im Herbst 2021 geplant                             la behalten die bereits für die ausgefallene Veranstaltung am
                                                                    05.11.2020 erworbenen Karten ihre Gültigkeit.
Nach einer langen coronabedingten Zwangspause plant die
Burgverwaltung in den Monaten September bis November 2021,          Bernd Kara
in Abhängigkeit von den am Spieltag gültigen gesetzlichen Be-       Veranstaltungen Burg Stolpen
stimmungen, wieder Veranstaltungen im Kleinen Burgtheater.
27. September, 20:00 Uhr                                                 Öffentliche Infoveranstaltung
Tom Pauls & Beate Laaß – „Sächsische Klassiker“
Sprachduell im feinsten sächsischen Dialekt und hochdeutscher            Natura 2000 kostbar und spannend
Sprache von Goethe und Schiller bis Lene Voigt                          Naturerlebnis Polenz- und Wesenitztal
1. Oktober, 20:00 Uhr                                               Das wildromantische Polenztal hat dem naturbegeisterten Wande-
(Ersatzveranstaltung vom 05.11.2020)                                rer reizvolle Naturerlebnisse zu bieten. Gewaltige Taleinschnitte
Kieran Goss & Annie Kinsella – „Irish Folk live”                    lassen die Felsen bis zu 200 m hochragen. Granit wechselt sich mit
Kunstvolles Songwriting gepaart mit cha-                            Sandstein ab. Die Polenz darf sich in der Aue mit weiten Wiesen
rakteristisch einfühlsamen Stimmen las-                             frei entfalten. Im Frühjahr zeigen sich Millionen duftender, weißer
sen romantisches Schwärmen und Träu-                                Märzenbecherblüten. Der Biber, Fischotter und das seltene Bach-
men aufkommen.                                                      neunauge finden hier ideale Lebensbedingungen.
                                                                    Vom Hohwald bis zur Mündung in die Elbe prägt die Wesenitz das
                                                                    abwechslungsreiche Flusstal. Im Übergang zur Elbaue sind Reste
                                                                    bunt blühender Auwiesen mit Orchideen und dem größten Bestand
                                                                    der Grauen Kratzdistel in Sachsen erhalten geblieben. 12 Fleder-
                                                                    mausarten jagen in den urigen Laubmischwäldern. Die Auenge-
Echter Irish Folk live von der Insel verzaubert
                                                                    wässer beherbergen eine reiche Amphibienfauna, Prachtlibellen
das Publikum am 1. Oktober in der Korn-
                                                                    schwirren umher und der Biber fühlt sich im dichten Auwald wohl.
kammer der Burg.            Foto: Agentur Goss
                                                                    Mit ihren bunten Mosaiken an Lebensräumen und einer Gesamtflä-
12. Oktober, 20:00 Uhr                                              che von rund 371 ha gehören das Polenztal mit 476 ha und auch
Tom Pauls – „Zwiefach sind die Phantasien“                          das Wesenitztal unterhalb Buschmühle als so genannte Fauna-Flo-
Wilhelm-Busch-Programm. Pauls genialer Part als teuflischer Rabe    ra-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiet) zum EU-weiten Schutzgebietsnetz
Hans Huckebein.                                                     „Natura 2000“.
Stolpner Anzeiger - Stolpen
10 Stadt Stolpen                                                                                                                                                     Nr. 9/2021
Begeben Sie sich gemeinsam mit uns auf eine Spannende Entde-
ckungsreise durch die schönen Täler. Wir laden alle Naturinteres-
sierten herzlich ein.
Es erwartet Sie ein toller Vortrag zu Flora und Fauna in beiden Tä-
lern, eine interessante Diskussion rund um die Bedeutung dieser
arten- und strukturreichen Landschaften sowie zu Bewirtschaf-
tungsweisen und Pflegemaßnahmen.

   ÖFFENTLICHE INFOVERANSTALTUNG
        NATURA 2000 KOSTBAR UND SPANNEND
       NATURERLEBNIS POLENZ- UND WESENITZTAL

  MITTWOCH, 06. OKTOBER 2021
                          18:00 - 20:00 UHR
                            BURG STOLPEN
                                         SCHLOßSTRAßE 10, 01833 STOLPEN

                                        EINTRITT KOSTENFREI

                         Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen
                         ist das Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), Referat Förderstrategie, ELER –
                         Verwaltungsbehörde

Bitte melden Sie sich (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail)
per Internetformular unter www.lpv-osterzgebirge.de, per Telefon:
03504 629660 oder E-Mail: Grabs@lpv-osterzgebirge.de bis zum
4. Oktober 2021 an. Die Teilnehmeranzahl ist begrenzt.

Informieren Sie sich kurz vor dem Termin bitte unter
www.lpv-osterzgebirge.de über die aktuelle Situation. Es gelten die
zu diesem Zeitpunkt Aktuelle Sächsische Corona-Schutzverordnung
und die Hygienevorschriften des LPV Sächsische Schweiz-Osterzge-
birge e. V.

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Nr. 9/2021                                                                                                         Stadt Stolpen 11

                  Herbstmarkt Stolpen 2021                                      Erntegaben für einen prächtig
                Gemütlich – Gemeinsam – Genießen
                                                                                geschmückten Marktbrunnen
 Liebe Langenwolmsdorfer, liebe Helmsdorfer, liebe Renners-                          Bitte unterstützen Sie uns!
 dorf-Neudörfler, liebe Heeselichter, liebe Lauterbacher, liebe
 Stolpener, liebe Altstädter!                                        Wenn vom 10. bis 12. September 2021 der Herbstmarkt in
                                                                     Stolpen stattfindet, soll der Marktplatz schön geschmückt sein.
 Vom 10. bis 12. September 2021 findet der diesjährige Herbst-       Besonders „herausputzen“ wollen wir wieder den Brunnen.
 markt statt. „Gemütlich – Gemeinsam – Genießen“, so das Mot-        Und da wäre es klasse, wenn Sie uns unterstützen könnten!
 to. Sie müssen schmunzeln ob unserer 3 G? Genau richtig! „Hu-       Gebraucht werden Erntedankgaben aller Art – Obst, Gemüse,
 mor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt!“,    Blumen … Sehr gerne auch getrocknete Blumen und Gräser aus
 das sagte einst Joachim Ringelnatz. Da ist viel dran, finden wir.   dem letzten Jahr … Vielleicht hängt da ja noch was auf ihrem
 Das erste Mal in diesem Jahr können wir Euch alle auf den Stol-     Boden … Schauen Sie doch mal nach!
 pener Marktplatz einladen! Klingt schon bissel verrückt, oder?
 Aber es sind ja auch verrückte Zeiten! Das kann man in jedem        Und ganz wichtig zu wissen: Die Erntedankgaben werden nach
 Falle ohne Wenn und Aber sagen! Lasst uns gemeinsam und ver-        dem Herbstmarkt nicht einfach mal so entsorgt. Alles, wirklich
 antwortungsvoll etwas draus machen, aus dieser besonderen           alles … was noch gut „in Schuss“ ist, verteilen wir weiter. Zum
 Situation!                                                          Beispiel an die Basaltus-Grundschule sowie die Kitas „Kleine
 Gute, alte Bekannte freuen sich schon auf Sie und Euch! Herr        Weltentdecker“ und „Stolpener Burggeister“.
 Jakob von der Garküche war wieder einer der ersten, der seine       Rufen Sie uns an, wenn Sie uns unterstützen können oder brin-
 Teilnahme am Herbstmarkt zugesagt hat. Auch die Knochen-            gen Sie uns Ihre Erntegaben vor dem 10. September vorbei.
 mühle, Tino Buchhorn mit seinem Schnitzelhaus oder Stefan           Und was ganz besonders schön wäre: Seien Sie dabei, wenn
 Oettel aus Lohmen sind vor Ort. Der „Goldne Löwe“ öffnet eben-      wir am Freitagabend (10.09.) gemeinsam dem Marktplatz und
 falls weit seine Pforten. Was wir damit sagen möchten: Selber       dem Brunnen in puncto Dekoration den letzten Feinschliff ge-
 kochen muss vom 10. bis 12. September keiner und keine ...!         ben. Für Speis und Trank ist gesorgt. Das wird ganz bestimmt
 „Unser“ Töpfer Richard Schmidt aus Rennersdorf-Neudörfel ist        ein herrlicher Abend!
 ebenfalls mit einem Stand vertreten. Auch der Pfefferkuchen-
 mann aus Pulsnitz kommt mit seinen Leckereien auf den Markt.        Vielen DANK im Voraus!
 La Tienda aus Dresden hat wieder feinste modische Unikate da-       Annett Immel
 bei und einige Flohmarktstände laden zum Stöbern ein. Es gibt       Stolpen-Information
 so einiges zu entdecken!                                            Markt 26
 Los geht es bereits am Freitagabend (10.09.). Wer mag, kann         01833 Stolpen
 noch den Brunnen mit schmücken und die ein oder andere Deko-        Tel.: 035973 27313
 ration verfeinern. Unser Herbstmarkt ist ja immer schon auch ein    stolpen-information@t-online.de
 Fest fürs Auge gewesen und soll es auch bleiben! Für Speis und
 Trank ist ebenfalls gesorgt. Mal wieder Nachbarn, Kollegen und
 Freunde treffen und in geselliger Runde einen gemütlichen Abend
 verbringen … Das klingt doch sehr gut! Oder was sagen Sie?
 Bis bald! Es wäre schön, wenn wir uns sehen!
                         Herbstmarkt
             Gemütlich – Gemeinsam – Genießen
                 10. bis 12. September 2021
                     Stolpen/Marktplatz
           Buntes Markttreiben mit Überraschungen
                    und feinem Programm
      Sonntag: Tag des offenen Denkmals mit zahlreichen,
         frei zugänglichen Stationen an frischer Luft.
 Annett Immel/Martina Zellmer
 Stolpen-Information
 Tel.: 035973 27313                                                  Der Marktbrunnen soll zum Herbstmarkt wieder eine Augen-
 stolpen-information@t-online.de                                     weide sein!                          Foto: Klaus Schieckel

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   Telefon 03501 _ 55 22 22                                                                            www.wg-pirna.de
12 Stadt Stolpen                                                                                                        Nr. 9/2021

                                                  Herbstmarkt in Stolpen
                                                 10. – 12. September 2021
                                                Gemütlich Gemeinsam Genießen

                                                               Freitag
 Ab 18:00 Uhr Markt
 Gemeinsam schmücken wir den Marktplatz, machen es uns bei Speis und Trank gemütlich und genießen den Abend! Überraschungen
 inklusive!

                                                              Samstag
 ganztägig:
 Der Marktschreier informiert und unterhält!
 buntes Markttreiben, Speis und Trank, kulinarische Spezialitäten, Kleintierschau, Flohmarktstände und Überraschungen

 Markt
 Ab 15:00 Uhr
 Die Oldtimer-Rallye Elbflorenz stattet der Burgstadt einen Besuch ab

 Postmeilensäule
 18:30 Uhr
 „Das Burgmodell bei Nacht“ - öffentliche Führung mit Ingo Urban
 Geschichten, Kanonendonner, die Stolpner Wasserkunst u. v. m. - am mit 100Teelichtern angestrahlten Burgmodell

 Feuerwehr Am Graben
 19:00 Uhr               Abschiedsparty im Alten Gerätehaus der FFW Stolpen

 Stadtkirche Stolpen
 10:00 – 17:00 Uhr       Offene Kirche – Staunen, zur Ruhe finden, danken und entspannen.

                                                              Sonntag
 ganztägig:
 Der Marktschreier informiert und unterhält!
 buntes Markttreiben, Speis und Trank, kulinarische Spezialitäten, Kleintierschau, Flohmarktstände und Überraschungen

 Markt
 08:00 Uhr               Großes Hahnwettkrähen

 Burg Stolpen            Bildervortrag „800 Jahre Stolpen in 60 Bildern“
                         (11:00, 14:00 u. 15:30 Uhr – nur Burgeintritt ohne zusätzliche Kosten)

 Innenstadt
 10:00 – 17:00 Uhr       Tag des offenen Denkmals – Ein Rundgang durch die Stadtgeschichte in ausgewählten Stationen

 Markt
 16:00 Uhr               Feierliche Krönung der 16. Stolpener Basaltkönigin

 Stadtkirche Stolpen
 10:00 – 17:00 Uhr       Offene Kirche – Staunen, zur Ruhe finden, danken und entspannen.

 weitere Informationen: Stolpen – Information (Tel.: 035973 27313)
 www.stolpen.de / www.gewerbeverein-stolpen.de / www.burg-stolpen.org

 Alle Angaben unter Vorbehalt, Änderungen aufgrund der aktuellen Bedingungen möglich.
Nr. 9/2021                                                                                                            Stadt Stolpen 13

                                                                               Unter Druck entstehen Diamanten,
                                                                                       unter Hitze Basalt
                                                                                4. Stolpener Basalt-Lauf am 26.09.2021
                                                                     Am Abend des 19.08., an dem ich diesen Text schreibe, gehe(n)
                                                                     ich und wir fest davon aus, am 26.09. um 9:30 Uhr die ersten Läu-
                                                                     fer auf die Strecke des 4. Stolpener Basalt-Laufs zu schicken. Wir
                                                                     haben uns mittlerweile fast daran gewöhnt, dass es wohl so bald
                                                                     keine normalen oder einfachen Wochen der Vorbereitung mehr
                                                                     geben wird. Vielleicht muss das so sein, schließlich entstehen
                                                                     Diamanten auch nur unter Druck. Und um im Bild zu bleiben: Hit-
                                                                     zige Diskussionen blieben uns in den letzten Monaten auch nicht
                                                                     erspart.
                                                                     Die neue Corona-Schutz-Verordnung, die nun bereits für den Sep-
                                                                     tember gilt, bildet die Grundlage u. a. auch für Sportveranstaltun-
                                                                     gen. Wir hoffen und wünschen uns, dass die künftigen Corona-
                                                                     Fallzahlen und alle weiteren Kennziffern Ende September den Lauf
                                                                     ermöglichen.
                                                                     Hier sind die wichtigsten Infos rund um unseren Lauf:
                                                                     Alle Infos findet man auf: www.basaltlauf.org
                                                                     Anmeldung, Zeitnahme und Auswertung:
                                                                     www.baer-service.de (Anmeldung möglich bis Sonntag, 26.09.,
                                                                     05:00 Uhr)
                                                                     Zeitlicher Ablauf, Strecken und Altersklassen:
                                                                     9:30 Uhr:      1. Lauf - Start Basalt-Lauf über 0,5 km AK 3-7 m/w
                                                                     10:00 Uhr: 2. Lauf - Start Basalt-Lauf über 1,4 km AK 8-11 m/w
                                                                                    (und zusätzlich Freigabe für alle Altersklassen m/w)
                                                                     11:00 Uhr: 3. Lauf - Start Basalt-Lauf über 5,1 km AK 12m-M 85/
                                                                                    AK 12w-W 85 + Start Walking-Strecke über 5,1 km
                                                                     12:15 Uhr: 4. Lauf - Start Basalt-Lauf über 13,0 km AK 18m-M
      Der neue Stolpen-Kalender 2022 ist da!                                        85/ AK 18w-W 85

      Traumhaft schöne Fotos und Gedichte begleiten
                     durch das Jahr
Der Stolpen-Kalender 2022 mit Fotos von Klaus Schieckel ist vor
wenigen Tagen erschienen.
Frank-Roland Göbel hat zu jedem Bildmotiv das passende Gedicht
geschrieben. Käuflich kann er in verschiedenen Stolpener Ge-
schäften erworben werden. Erfahrungsgemäß lohnt es sich, recht-
zeitig zuzugreifen. Oftmals waren die begehrten Kalender bereits
lange vor dem Jahresende ausverkauft.
Der Stolpen-Kalender von Klaus Schieckel und Frank-Roland Göbel
erscheint bereits zum 20. Mal. Mit der Herausgabe des Jahresbe-
gleiters begannen die beiden Männer im Jahr 2002. Begehrt sind
die Kalender nicht nur bei den Stolpenern selbst. Viele ehemalige
Bewohner der Burgstadt wollen auf ihren Kalender nicht mehr ver-
zichten und lassen sich ihn zuschicken.                              Die Startnummer mit Einweg-Transponder erhalten alle Teilnehmer
                                                                     am 25.09.2021 von 16:00 – 18:30 Uhr und am 26.09.2021 von
                                Der druckfrische Stolpen - Kalen-    8:45 – 12:00 Uhr aufgrund der zeitgleich stattfindenden Bundes-
                                der 2022 (Fotos: Klaus Schieckel,    tagswahl dieses Mal im Vereinsraum der Feuerwehr rechts neben
                                Gedichte: Frank- Roland Göbel)       der Feuerwache (Am Graben 5). Die neuen Laufshirts (in weiß, als
                                präsentiert von Leoni Weser, un-     T-Shirt oder ärmellos) sind in Kürze in der Stolpen-Info und am Lauf-
                                serer 15. Basaltkönigin. Er ist      Wochenende im Meldebüro erhältlich. Für das leibliche Wohl auf
                                nicht nur für zahlreiche Einheimi-   dem Markt sorgt am 26.09. in bewährter Weise die Amtsbaderei.
                                sche ein „muss“. Gerade viele
                                ehemalige Stolpener lieben den
                                Kalender und lassen ihn sich all-
                                jährlich zuschicken.

                               Hier kann der Stolpen Kalender
                               u. a. erworben werden:
                               •Stolpen-Information im Alten
                                 Amtsgericht (Markt 26)
                               • Bäcker Willkommen in Altstadt
•B äckerei Wünsche am Torbogen in Stolpen
• Landgut Lietze
• Schuh-Winkler

Annett Immel
Stolpen-Information, 035973 27313
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