Stolpner Anzeiger - Stolpen
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PA sämtl. HH Stolpner Anzeiger Amtsblatt der Stadt Stolpen mit den Ortsteilen Stolpen, Langenwolmsdorf, Helmsdorf, Lauterbach, Rennersdorf-Neudörfel und Heeselicht Jahrgang 32 Donnerstag, den 2. September 2021 Nummer 9 Inhaltsverzeichnis Amtliche Bekanntmachungen Seite 3 Informationen aus den Ortsteilen Seite 9 Allgemeine Informationen Seite 5 Sonstige Informationen Seite 23
2 Informationen Besuchen Sie uns auf www.stolpen.de Wichtige Rufnummern Notrufnummern Forstrevier Polizei 110 Forstbetrieb Neustadt, Feuerwehr und Rettungsdienst 112 Revierleiter Herr Fleischer Telefon: 03596 585729 Rettungsleitstelle: 0351 501210 Polizeirevier Sebnitz 035971 850 Ärzte/Zahnärzte Arztbereitschaft 116 117 Arztpraxis Dr. Lehm 26336 Arztpraxis Rasche 26376 Stadtverwaltung Stolpen Medizinisches Versorgungszentrum Pirna 26377 E-Mail: stadt@stolpen.de Telefax: 035973 28025 Kinderarztpraxis Telefon: 035973/ Dr. Autenrieth 63828 Bürgermeister 280-40 Sekretariat 280-40 Zahnarztpraxis Dr. Boden 24122 Standesamt 280-11 Zahnarztpraxis Dr. Böhmer 26435 Meldestelle 280-14 Hauptamt 280-10 Apotheke 035973 24830 Soziales 280-12 Montag - Freitag 8.00 - 18.00 Uhr Gewerbeamt 280-24 Samstag 8.00 - 12.00 Uhr Ordnungsamt 280-26 Rechnungsamt 280-20 Kindertagesstätten Kasse 280-22 Kita „Stolpener Burggeister“ Stolpen 26610 Bauamt 280-15 Kita „Kleine Weltentdecker“ Stolpen 646287 Bauhof 26560 Kita „Schlumpfenland“ Langenwolmsdorf 26272 Gleichstellungsbeauftragte 280-11 Kita „Sankt Martin“ Lauterbach 26407 Sprechzeiten der Verwaltung Schulen Montag geschlossen Basaltus-Grundschule Stolpen 035973 6201-20 Dienstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr Grundschule Langenwolmsdorf 035973 26383 und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr Ludwig-Renn-Oberschule Stolpen 035973 6201-10 Mittwoch geschlossen Donnerstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr Soziales und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr ASB-Sozialstation 035973 24109 Freitag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr VS-Altenpflegeheim 035973 630 Sprechzeiten des Bürgermeisters Kirchen, Pfarrämter Dienstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr Evangelisch-Lutherische Kirche und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr „Stolpener Land“ 035973 26409 Donnerstag 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Evangelisch-Lutherische Kirche (nach vorheriger Anmeldung unter 280-40) Lauterbach-Oberottendorf 035973 26412 Römisch-Katholische Kirche Wasser- und Abwasserzweckverband „Mittlere Wesenitz“ Röm.-kath. Pfarrei St. Heinrich und Kunigunde E-Mail: info@wazv-mittlere-wesenitz.de Dr.-Wilhelm-Külz-Str. 2 – 4 Telefax: 035973 612-18 01796 Pirna Tel. 03501 5710164 Telefon: 035973/ E-Mail: info@kath-kirche-pirna.de Verwaltung/Zentrale 612-0 Gebührenstelle 612-14 Burg Stolpen 035973 23410 Montag bis Sonntag 10.00 - 18.00 Uhr Sprechzeiten Dienstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr Bibliothek 035973 297413 und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Dienstag 14.00 - 18.00 Uhr Donnerstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Donnerstag 14.00 - 16.30 Uhr Freitag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr Bereitschaft Stolpen-Information Wasserversorgung 0172 3743033 E-Mail: stolpen-information@t-online.de 0172 3743035 Telefon 035973 27313 Abwasserentsorgung Telefax 035973 24438 (WASS GmbH) 0172 3702641 Gasversorgung 0180 2787901 Friedensrichterin Entsorgung Klärschlamm/Abwasser aus Kleinkläranlagen/Sam- Frau Petau 035973 63889 melgruben: Wasserverband Lausitz Betriebsführungs GmbH (WAL) Dienstag 19.00 - 20.00 Uhr 0174 9564465 E-Mail: entsorgung@wal-betrieb.de 03573 803333 (Notdienst 03573 803-0)
Nr. 9/2021 Stadt Stolpen 3 Bekanntmachung c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehör- in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von de gelangt ist. Wahlscheinen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis einge- tragenen Wahlberechtigten bis zum 24. September 2021, am 26. September 2021 18.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich 1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für oder elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsu- X die Gemeinde die Wahlbezirke der Gemeinde chen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Stadt Stolpen Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis wird in der Zeit vom 6. September 2021 bis 10. September zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden. 2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten 1) bei der Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der be- Stadtverwaltung Stolpen, Meldebehörde, Markt 1, 01833 antragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Stolpen (barrierefrei) 2)] für Wahlberechtigte zur Einsicht- Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt nahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Rich- werden. tigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wäh- Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte lerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Wahlberechtigter die Richtigkeit und Vollständigkeit der Da- Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch ten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Perso- bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen. nen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu be- Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprü- rechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich fung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtig- bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedie- ten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 nen. Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. • einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. 3) • einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen • einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief ist oder einen Wahlschein hat. zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefum- 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, schlag und kann in der Zeit vom 6. September 2021 bis zum 10. September • ein Merkblatt für die Briefwahl. 2021, spätestens am 10. September 2021 bis 12:00 Uhr, bei Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für der Gemeindebehörde 4) Stadtverwaltung Stolpen, Meldebe- einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur hörde, Markt 1, 01833 Stolpen Einspruch einlegen. Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftli- Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Nie- chen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte derschrift eingelegt werden. Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen sind, erhalten bis spätestens zum 5. September 2021 eine schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevoll- Wahlbenachrichtigung. mächtigte Person auszuweisen. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wähler- einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert verzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Per- er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. son bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst ge- Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahl- troffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. benachrichtigung. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung 158 – Sächsische Schweiz-Osterzgebirge oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder ver- • durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum ändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson be- (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises steht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse • oder verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer • durch Briefwahl anderen Person erlangt hat. teilnehmen. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die ange- 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter, gebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlbe- am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. rechtigter, Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutsch- a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die land ohne besondere Versendungsform ausschließlich von 5) Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach Deutsche Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 5. Septem- der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben wer- ber 2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerver- den. zeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 10. September 2021) versäumt hat, b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ab- lauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahl- ordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Ort, Datum Die Gemeindebehörde Bundeswahlordnung entstanden ist, Stolpen, 02. September 2021 Steglich, Bürgermeister
4 Stadt Stolpen Nr. 9/2021 Anlage 27 (zu § 48 Abs. 1 BWO) 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, Wahlbekanntmachung a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk die- ses Wahlkreises oder 1. Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen b) durch Briefwahl Bundestag statt. teilnehmen. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeinde- 2. Die Gemeinde 2) bildet einen Wahlbezirk. behörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimm- Der Wahlraum wird in [Ort, Raum angeben] eingerichtet. zettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag Die Gemeinde Stolpen ist in folgende 7 Wahlbezirke einge- beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im ver- teilt: schlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebe- Wahlbezirk Abgrenzung des Lage des Wahlraums nen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag Wahlbezirks (Straße, Hausnummer, angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahl- PLZ, Ort, Zimmer-Nr.) tage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der 001 Stolpen Am Graben 5 angegebenen Stelle abgegeben werden. 002 Altstadt Pirnaer Landstraße 1 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und 003 Langenwolmsdorf Hauptstraße 50 d nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch 004 Helmsdorf Wesenitzstraße 48 einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig 005 Rennersdorf-Neudörfel Stolpener Landstraße 5 (§ 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes). 006 Heeselicht Hofestraße 20 b Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen 007 Lauterbach Dorfstraße 58 einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe ei- der Zeit vom 23.08.2021 bis 05.09.2021 übersandt worden ner vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleis- dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. tung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahler- selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahl- gebnisses um 16:00 in der Stadtverwaltung Stolpen, Markt 1, berechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessen- 01833 Stolpen zusammen. konflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundes- 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbe- wahlgesetzes). zirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis ei- Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Perso- ner Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit nalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben wer- Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz ent- den. gegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. des Strafgesetzbuches). Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung ver- wendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen Ort, Datum Die Gemeindebehörde außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Stolpen, 02. September 2021 Steglich, Bürgermeister Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Be- zeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Wei- se eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, »Stolpner Anzeiger« und seine Zweitstimme in der Weise, Amtsblatt der Stadt Stolpen mit den Ortsteilen Stolpen, Langenwolmsdorf, Helmsdorf, Lauterbach, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) Rennersdorf-Neudörfel und Heeselicht Der »Stolpner Anzeiger« erscheint monatlich, jeweils am 1. Freitag und wird kostenlos an durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Wei- alle Haushalte verteilt. se eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten IMPRESSUM - Herausgeber, Verlag und Druck: soll. LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon (0 35 35) 4 89-0 Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. - Verantwortlich für den amtlichen Teil: Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekenn- Der Bürgermeister der Stadt Stolpen Markt 1, 01833 Stolpen zeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimm- - Verantwortlich für den nichtamtlichen und sonstigen Teil sowie Anzeigenteil/Beilagen: LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg, abgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht foto- An den Steinenden 10, grafiert oder gefilmt werden. vertreten durch Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan www.wittich.de/agb/herzberg 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhand- Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigen- lung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergeb- veröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer nisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, i nsbesondere auf Schadenersatz, sind aus- soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich drücklich ausgeschlossen. ist.
Nr. 9/2021 Stadt Stolpen 5 Bekanntmachung 258 246/2 246/5 246/3 245/8 Bebauungsplan „Wohngebiet Alte Siedlung“ 257/b 248/1 Langenwolmsdorf- Aufstellungsbeschluss 52/9 245/7 254/1 - Anwendung des beschleunigten Verfahrens - 52/7 256/1 245/9 Der Stadtrat der Stadt Stolpen hat auf Grundlage der § 2 Abs. 1 und 256/2 § 8 BauGB in seiner öffentlichen Sitzung am 19.07.2021 mit Be- 245/11 245/3 246/b schluss Nr. 48/2021 die Aufstellung des Bebauungsplans „Wohn- 245/5 245/10 gebiet Alte Siedlung“ Langenwolmsdorf für den in der Anlage 1 52/6 53/2 247 245/6 gekennzeichneten Geltungsbereich beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die 54/d Flurstücke Nr. 53/1 und 53/2 Gemarkung Langenwolmsdorf. Die Größe des räumlichen Geltungsbereiches beträgt ca. 0,84 ha. 54/e Dateipfad: M:\Langenwolmsdorf\F21008_BPlan_Alte_Siedlung\07_Zeichnungen\2_Vorentwurf\F21008_BPlan_Alte_Siedlung_Vorentwurf Planungsziel ist die Erweiterung des Wohnbauflächenangebotes der Stadt Stolpen. 53/1 54 Der Bebauungsplan „Wohngebiet Alte Siedlung“ Langenwolms- 52/5 dorf wird im Verfahren nach § 13 b BauGB (Einbeziehung von Au- 54/g 54/f ßenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 1593/18 BauGB aufgestellt. 55/c 55 Die Öffentlichkeit kann sich gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB im Bau- 55/a amt der Stadt Stolpen während der Öffnungszeiten über die allge- 55/b Gemarkung Langenwolmsdorf meinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der 1593/29 Planung unterrichten und sich bis 18.09.2021 zur Planung äußern. 55/d Der Flächennutzungsplan wird in Anwendung von § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB auf dem Wege der Berichtigung angepasst. 1038 Bebauungsplan „Wohngebiet Alte Siedlung“ Steglich Geobasisdaten: © Staatsbetrieb Geobasisinformation und Langenwolmsdorf Lageplan zum Aufstellungsbeschluss Bürgermeister Vermessung Sachsen (GeoSN) 2021 (Nutzung von Informationen aus den Datenbeständen des amtlichen Vermessungswesens gemäß §13 SächsVermKatG) Maßstab 1:1.000 Herzliche Glückwünsche zur „Goldenen Hochzeit“ Rainer und Uta Schöneich aus dem Ortsteil Heeselicht Reiner und Margit Bradel aus dem Ortsteil Helmsdorf Eine Veröffentlichung der WITTICH Medien KG Foto: fotolia.com / Robert Kneschke Mit einer Anzeige... die Oma und den Opa ganz stolz machen. Anzeige online aufgeben wittich.de/gruss Gerne auch telefonisch unter Tel. 03535 489-0
6 Stadt Stolpen Nr. 9/2021 Bericht von der Stadtratssitzung − Die Einhaltung eines Grenzwertes für Geruchsimmissionen von am 19. Juli 2021 0,05 nach Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) ist nachzuwei- sen. Dieser Nachweis ist sowohl für die unmittelbar benachbar- TOP 1 ten Grundstücke als auch für die auf gleicher orografischer Höhe Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung liegenden Wohngebiete im Umkreis von 1,5 km zu erbringen. der Tagesordnung und Kenntnisnahme der Niederschrift vom − Die Reinigungswirkung der Abluftreinigungsanlage(n) ist ste- 31.05.2021 tig und transparent für die Öffentlichkeit auf Basis eines noch Der Bürgermeister begrüßt die Stadträte und Gäste zur 7. öffentli- festzulegenden Leitparameters anzuzeigen. chen Sitzung des Stadtrates im Jahr 2021. Er stellt fest, dass der − Der Verladebereich für die Tiere ist mit einer geruchs- und Stadtrat beschlussfähig ist. schallmindernden Einhausung zu versehen. BM Steglich ändert die Tagesordnung wie folgt: Streichung von − Bei der Schallimmissionsprognose sind die Oktav-bezogenen TOP 5 (Beratung und Beschlussfassung – Jahresabschluss der Immissionswerte der Anlagen/Geräte/Fahrzeuge zu verwen- den. Stadt Stolpen für das Haushaltsjahr 2013), da die Unterlagen auf- − Für die Förderung von Gülle in die Transportfahrzeuge sind grund buchungstechnischer Probleme nicht fertiggestellt werden Pumpen mit Elektroantrieb zu verwenden. konnten. Die geänderte Tagesordnung wird einstimmig bestätigt. Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich ent- Beschluss zum Antrag der Fraktionen CDU/WVS und FDP sprechend. Der Stadtrat nimmt die Niederschrift zur Kenntnis. Der Stadtrat weist den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan „Sondergebiet Schweinemastanlage Stolpen, Alte Napo- BM Steglich bittet um eine Schweigeminute für die Opfer der Hoch- leonstraße“ mit Entwurfstatus vom 23.02.2021 zur Überarbeitung wasserkatastrophen in der letzten Woche im Westen Deutsch- zurück und fordert die Vorlage einer überarbeiteten Fassung bis lands. Bilder der betroffenen Gebiete rufen Erinnerungen an die zum 10.09.2021. Die Anforderungen an die Überarbeitung sind Katastrophen in Sachsen 2002 und 2010 wach. Zum Glück hatten der Begründung und den Stellungnahmen der Stadt Stolpen und wir damals nicht so zahlreiche Todesfälle. Den Betroffenen gilt un- des Ortschaftsrates Stolpen zu entnehmen. ser tiefstes Mitgefühl. Der Antrag wird einstimmig bestätigt. TOP 2 Eine Abstimmung zur ursprünglichen Beschlussvorlage zum Ent- Beratung und Beschlussfassung – Entwurf Vorhabenbezogener wurf des B-Planes hat sich aufgrund der Bestätigung des Antrages Bebauungsplan „Sondergebiet Schweinemastanlage Stolpen, erübrigt. Alte Napoleonstraße“ Der Stadtrat hat am 25.09.2017 den Aufstellungsbeschluss zum TOP 3 Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Schweine- Beratung und Beschlussfassung – Beteiligung zum Breitbandaus- mastanlage Stolpen, Alte Napoleonstraße“ gefasst. bauprojekt – Durchführung eines Markterkundungsverfahrens für die Der vom Investor vorgelegte Entwurfsplanstand mit Da- „Grauen Flecken“ im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge tum 12.09.2019 wurde durch den Stadtrat in der Sitzung am Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat 23.09.2019 zurückgewiesen. Daraufhin erfolgte nochmals eine am 26.04.2021 die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Überarbeitung zum Entwurf mit Planstand 23.02.2021. Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesre- publik Deutschland („Graue Flecken“, > 30 Mbit/s x < 100 Mbit/s) Durch das Planungsbüro wird anhand der Planzeichnung der Ent- bekannt gemacht. wurf mit den vorgenommenen Änderungen erläutert. Antragsschluss für investive Maßnahmen ist nach dieser Förder- richtlinie der 31.12.2022. Voraussetzung dafür ist ein neues Mark- Seitens der Fraktionen CDU/WVS und FDP wurde zum Entwurf ein terkundungsverfahren. Antrag eingereicht. Die Stadt Stolpen befindet sich derzeit in der Umsetzung des „Wei- Demnach soll der Entwurf zurückgewiesen werden und eine Über- ße Flecken“-Programms. Beide Programme gehen nicht zu ver- arbeitung soll bis 10.09.2021 erfolgen. Weitere Änderungspunkte knüpfen, d. h., jedes Programm muss separat umgesetzt werden. wurden im Antrag aufgeführt. Entsprechend den Ausführungen der Fraktionsvorsitzenden Herrn Beschluss Lesch und Herrn Friedrich lässt der vorliegende Entwurf zum B-Plan Die Stadt Stolpen beteiligt sich am Projekt zur Durchführung eines noch viele Fragen offen. Da das Thema wichtig für die Bürger ist, landkreisweiten Markterkundungsverfahren für die „Grauen Fle- wurde auch ein gemeinsamer Antrag gestellt. Die derzeitige Situa- cken“ im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge unter der Leitung der Landkreisverwaltung. tion ist unerträglich und eine Störung des Lebensumfeldes. Viele Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die als Anlage beigefügte ursprüngliche Zusagen (u. a. Abluftreinigung) seitens des Inves- Vereinbarung zu unterzeichnen. tors wurden bisher nicht umgesetzt und das Vertrauen ist zerstört bzw. resultiert daraus auch die Skepsis des Stadtrates. Der Beschluss wird einstimmig bestätigt. Folgende Änderungspunkte wurden aufgeführt: TOP 4 − Die Flächennutzungsplanausweisung „Umgrenzung von Flä- Beratung und Beschlussfassung – Satzung über die Aufwands- chen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwick- entschädigung der Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr lung von Natur und Landschaft“ auf der Grundlage des aktuell der Stadt Stolpen rechtskräftigen Flächennutzungsplans der Stadt Stolpen vom Die Satzung vom 18. Oktober 2011 wurde auf Anregung aller Wehr- 28.09.2015 wird beibehalten. leiter der Stadt Stolpen durch die Verwaltung hinsichtlich ihrer An- − Die Tierplatzzahl wird auf max. 10.000 Ferkel-Stallplätze be- gemessenheit geprüft und überarbeitet. Neu aufgenommen wurde grenzt. eine Entschädigung für die aktiven Atemschutzgeräteträger, die − Die Stallanlagen sind schnellstmöglich mit einer redundant Verantwortlichen der ortsfesten Befehlsstelle sowie eine individu- ausgeführten Luftwäsche auszurüsten. Der planerische Nach- ell mögliche Gratifikation für besondere oder zusätzliche Leistun- weis einer ausreichenden Behandlungskapazität auch un- gen. Eine weitere Anpassung der Satzung im Hinblick auf die Höhe ter kritischen Umgebungsbedingungen ist vom Antragsteller der Beträge soll voraussichtlich im Jahr 2022 erfolgen. nachvollziehbar zu erbringen. − Es ist ein abgedeckter, auch für die Aufnahme der Abwässer Beschluss aus der Stallabluftwäsche ausreichend großer Güllebehälter Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Aufwandsentschä- im südlichen Teil des Planungsbereichs zu errichten. Die Gül- digung der Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt lelagune ist außer Betrieb zu nehmen. Stolpen.
Nr. 9/2021 Stadt Stolpen 7 Der Beschluss wird einstimmig bestätigt. TOP 7 Beratung und Beschlussfassung – Verkauf einer Teilfläche des Die Satzung wurde bereits in der August-Ausgabe unter „Öffentli- Flurstückes 62/13 der Gemarkung Altstadt che Bekanntmachungen“ abgedruckt. SR Friedrich stellt den Antrag, den Verkaufspreis auf 27,00 €/m² festzusetzen, da andere Flächen in Altstadt auch zu diesem Preis TOP 5 verkauft wurden. Beratung und Beschlussfassung – Bebauungsplan „Wohngebiet Der Antrag wird mit 10 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen bestätigt. Alte Siedlung“ Langenwolmsdorf – Aufstellungsbeschluss Aufgrund der Nachfrage nach Wohnbaustandorten in der Stadt Beschluss Stolpen soll die Fläche im Ortskern von Langenwolmsdorf als Der Stadtrat beschließt den Verkauf einer unvermessenen Teilflä- Wohnbaustandort entwickelt werden. che des Flurstückes 62/13 der Gemarkung Altstadt mit einer Größe Die Fläche befindet sich in zentraler Lage des Ortsteils Langen- von ca. 135 m² zu einem Preis von 27,00 €/m². wolmsdorf in unmittelbarer Nähe zu Kita, Grundschule, Versor- Der Beschluss wird 13 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung bestätigt. gungs- und Dienstleistungseinrichtungen sowie unweit des Bahn- hofs und besitzt damit als Wohnungsbaustandort besondere TOP 8 Attraktivität. Beratung und Beschlussfassung – Verkauf des Gartengrundstü- Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Stolpen ist ckes Flurstück 817 der Gemarkung Rennersdorf der Standort als gemischte Baufläche dargestellt. Aufgrund der Beschluss tatsächlichen Nachfragesituation soll jedoch eine Entwicklung als Der Stadtrat beschließt den Verkauf des Gartengrundstückes, Wohnbaustandort verfolgt werden. Flurstückes 817 der Gemarkung Rennersdorf mit einer Größe von Beschluss 421 m² zu einem Preis von 10,00 €/m². Der Stadtrat der Stadt Stolpen beschließt die Aufstellung des Be- Der Beschluss wird mit 13 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung bestätigt. bauungsplans „Wohngebiet Alte Siedlung“ Langenwolmsdorf für den in der Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbereich. Dieser TOP 9 umfasst die Flurstücke Nr. 53/1 und 53/2 Gemarkung Langen- Beratung und Beschlussfassung – Bevollmächtigung des Bürger- wolmsdorf. Die Größe des räumlichen Geltungsbereiches beträgt meisters für die Vergabe der Bauleistungen der Lose 07 – Schlos- ca. 0,84 ha. serarbeiten, 13 – Fußbodenarbeiten und 30 – Freianlagen im Planungsziel ist die Erweiterung des Wohnbauflächenangebotes Zusammenhang mit dem Bauvorhaben „Anbau Basaltus-Grund- der Stadt Stolpen. schule Stolpen“ Der Bebauungsplan „Wohngebiet Alte Siedlung“ Langenwolms- Für die aktuell laufende Baumaßnahme sind die Bauleistungen dorf wird im Verfahren nach § 13 b BauGB (Einbeziehung von Au- Schlosserarbeiten, Bodenbelagsarbeiten und Freianlagen noch ßenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13a auszuschreiben und zu vergeben. Die öffentlichen Ausschreibun- BauGB) aufgestellt. gen nach VOB/A sollen im Zeitraum 07 - 08/2021 erfolgen sowie Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu die Vergabe im Zeitraum 08 – 09/2021. machen. Beschluss Der Beschluss wird 13 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung bestätigt. Der Stadtrat ermächtigt den Bürgermeister, in Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden für das Bauvorhaben „Anbau Basaltus- Grundschule Stolpen, Produkt 36.52.01.00, HOB00003, Sach- TOP 6 konto 99510 die Vergabe der Bauleistungen zu den Baulosen 07 Beratung und Beschlussfassung – Aufstellung des Bebauungspla- – Schlosserarbeiten, 13 – Bodenbelagsarbeiten und 30 – Freian- nes „Wohngebiet Eschenallee“ im Ortsteil Helmsdorf lagen vorzunehmen. Da in Helmsdorf Bedarf an Wohnbauflächen besteht, soll die Pla- nung für die gesamte im Flächennutzungsplan ausgewiesene Flä- Der Beschluss wird einstimmig bestätigt. che erfolgen. TOP 10 Beschluss Beratung und Beschlussfassung – Bevollmächtigung des Bürger- 1. Im Ortsteil Helmsdorf soll der Bebauungsplan „Wohngebiet meisters für die Vergabe der Bauleistungen im Zusammenhang mit Eschenallee“ aufgestellt werden. Der Geltungsbereich um- dem Bauvorhaben „Sanierung Basaltus-Grundschule Stolpen 2. BA“ fasst Teilflächen der Flurstück Nr. 227/8, 227/9, 227/10, Gegenstand der geplanten Sanierung ist die Erneuerung der 227/11 und 227/12 der Gemarkung Helmsdorf (genaue Ab- Sonnenschutzanlage auf der Ostseite des Gebäudes und die Er- grenzung siehe Lageplan vom 30.06.2021). neuerung der noch vorhandenen alten Innentüren im Objekt mit Das Gebiet wird im Wesentlichen aus dem Flächennutzungs- gleichzeitigem Austausch der alten Schließanlage. Aufgrund der plan entwickelt. Zeitschiene bei der Umsetzung der Maßnahme ist eine Vergabe 2. Es werden folgende Planungsziele angestrebt: der Bauleistung im Zeitraum bis Ende 08/Anfang 09/2021 erfor- - Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine derlich. Wohnbaufläche Beschluss - Festlegung der bebaubaren Flächen Der Stadtrat ermächtigt den Bürgermeister, in Abstimmung mit den - Regelungen der Zufahrt zum Baugebiet Fraktionsvorsitzenden für das Bauvorhaben „Sanierung Basaltus- - Schaffung eines neuen Ortsrandes Grundschule Stolpen 2. BA, Produkt 21.11.01.01, Sachkonto 3. Die Planung wird nach § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) - Ein- 99510 die Vergabe der Bauleistungen vorzunehmen. beziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren - aufgestellt. Der Beschluss wird einstimmig bestätigt. Dabei wird von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erör- terung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 (frühzeitige Öffent- TOP 11 lichkeits- und Behördenbeteiligung), der Umweltprüfung Beratung und Beschlussfassung – Bevollmächtigung des Bürger- nach § 2 Abs. 4, vom Umweltbericht nach § 2 a sowie von meisters für die Vergabe der Bauleistungen im Zusammenhang der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB mit dem Bauvorhaben „Erneuerung Bornhäuselweg“ in Stolpen/ abgesehen. OT Rennersdorf-Neudörfel“ 4. Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu geben. Da der Bornhäuselweg in Rennersdorf-Neudörfel im Bereich der Der Beschluss wird 13 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung bestätigt. Bebauung einen schlechten Straßenzustand besitzt, soll dieser
8 Stadt Stolpen Nr. 9/2021 Straßenabschnitt erneuert werden. Im Zuge der Arbeiten soll die SR Thierse fragt zum Stand der Brücke, welche über die Wesenitz Entwässerung reguliert und die Asphaltbefestigung auf einer Län- gebaut wurde. ge von ca. 140 m erneuert werden. Herr Rutscher sichert SR Thierse eine Information seitens des Bau- amtes zu. Beschluss Der Stadtrat ermächtigt den Bürgermeister, in Abstimmung mit Der öffentliche Teil der Stadtratssitzung endete gegen 21:15 Uhr. den Fraktionsvorsitzenden für das Bauvorhaben „Erneuerung Rosner Bornhäuselweg“ in Stolpen/OT Rennersdorf-Neudörfel“, Produkt Büro Bürgermeister 54.10.01.00, Maßnahme 2021-09 die Vergabe der Bauleistungen vorzunehmen. Der Beschluss wird einstimmig bestätigt. Stadtratssitzungen Die Sitzung des Stadtrates findet TOP 12 am Montag, den 13. September 2021 um 19:00 Uhr Beratung und Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens im Rats- und Bürgersaal, Markt 26 in Stolpen statt. TOP 12.1 Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Aushängen. Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 5 Wohnungen auf Sie finden diese auch unter www.stolpen.de in der Rubrik Ak- dem Flurstück 1397/27 der Gemarkung Stolpen tuelles. Das Grundstück befindet sich im Innenbereich. Der Stadtrat spricht sich gegen das Vorhaben aus, da die geplante Fassadengestaltung Wir weisen darauf hin, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Be- (Holzverkleidung) nicht in die Umgebungsbebauung passt. Außer- deckung während der Sitzung erforderlich ist. dem wird die Gebäudehöhe kritisch gesehen. Es sollte eine Anpas- sung/Vermittlung zu den nebenliegenden Grundstücken erfolgen. Uwe Steglich Weiterhin wird die ausgewiesene Anzahl der Stellplätze als zu ge- Bürgermeister ring angesehen. Das gemeindliche Einvernehmen wird mit 12 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt. Eheschließungen TOP 12.2 Heiraten ist nicht das Happy End, Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Flur- sondern immer erst der Anfang für stück 1397/45 der Gemarkung Stolpen sowie Antrag auf Befrei- neue und große Herausforderungen, ung nach § 31 Abs. 2 BauGB die uns das Leben so zu bieten hat. Die Grundzüge des Bebauungsplanes werden eingehalten. Es sol- len eine Erhöhung des Kniestockes sowie Änderungen zum Höhen- Wir gehen sie an und haben Ja gesagt bezugspunkt und der Höhe der Abgrabungen erfolgen. 31. Juli 2021 Der Stadtrat erteilt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen Alice Weser und David Weser geb. Büttner (einschließlich Befreiungsantrag). aus Stolpen 12. August 2021 TOP 13 Christina Pätzold geb. Güttler & Winfried Pätzold Anfragen der Bürger aus Stolpen Anfragen werden nicht gestellt. 13. August 2021 TOP 14 Anja May geb. Wustmann & Étienne May Anfragen der Stadträte aus Stolpen SR Engel fragt, ob es Schäden durch Hochwasser gegeben hat. 21. August 2021 BM Steglich informiert, dass es bei den unbefestigten Wegen in Katja Biermann geb. Hofmann & Marcel Biermann allen Ortsteilen Schäden durch Ausspülungen gibt. Einige Grund- aus Haselbachtal stücke hatten auch Wasser im Keller. SR Steglich informiert, dass die veranlassten Maßnahmen zum Datenschutzrechtlicher Hinweis: Schutz der Grundstücke vor Überflutung im Bereich Winkler ge- Es werden immer nur die Brautpaare genannt, die einer Ver- wirkt haben. öffentlichung schriftlich eingewilligt haben. SR Friedrich bemerkt, dass die bebauten Steillagen bei noch mehr Regen sicher auch betroffen wären. Es sollten deshalb noch mehr Anzeige(n) Einlaufmöglichkeiten geschaffen werden. Auch bezüglich der Landwirtschaft zeigt die entsprechende Anordnung der Anpflan- zungen eine Wirkung. SR Thierse bedankt sich beim Bauhof für die Reinigung des Dorf- FERNSEH-, VIDEO & TONSTUDIO Ingolf Vogel, Am Breiten Stein 2a, 01833 Dürrröhrsdorf-Dittersbach baches. Dies sollte bis zum Kriegerdenkmal weitergeführt werden. Auch die Kanäle sollten überprüft und befahren werden, damit das Unter oben genannter Adresse, nach telefonischer Terminabsprache, Montag bis Wasser bei entsprechenden Ereignissen auch abfließen kann. Wei- Freitag, 16.30 Uhr - 18.30 Uhr - Samstag von 10.00 - 12.00 Uhr, VERKAUF & BERATUNG von HEIMELEKTRONIK z.B. Fernsehgeräte, Audioanlagen, terhin müssen die Bürger die Bachauen freihalten. Dazu sollte im Heimkino-Anlagen, Satelliten-Anlagen komplett oder Einzelkomponenten für den Amtsblatt ein Hinweis veröffentlicht werden. Sat-Empfang, Kabelreceiver und vieles mehr... BM Steglich äußert, dass die Freihaltung der Bachauen kritisch ist, da sich immer wieder Grundstücksbesitzer nicht daran halten. Serviceleistungen! Leider bekommen wir dazu auch keine Unterstützung durch das Tel.: 035026 9 58 32 oder 035026 9 17 93 Landratsamt. In der Vergangenheit gab es dazu immer regelmäßig Fax: 032223 71 92 15 Begehungen, wo die Bürger nachher durch das Landratsamt hinge- E-Mail: ingolf.vogel@t-online.de wiesen wurden.
Nr. 9/2021 Stadt Stolpen 9 „Wenn du nicht lernen willst, kann dir niemand helfen. Wenn du Die nächste Ausgabe des „Stolpner Anzeigers“ erscheint am aber unbedingt lernen willst, kann dich niemand aufhalten.“ Freitag, dem 1. Oktober 2021 Mit diesen Worten möchten wir allen Schulanfängern einen er- Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge ist folgreichen Start in einen neuen Lebensabschnitt wünschen. Es Donnerstag, der 16. September 2021 wird nicht immer einfach sein, aber lasst euch sagen: Es ist die Mühe wert. Eine spannende, ereignisreiche Zeit liegt vor euch im Hauptamt der Stadtverwaltung, und gemeinsam mit euren Mitschülern, Lehrern und Familien anzeiger@stolpen.de werdet ihr euch sicher ganz bald in eurem neuen Alltag zurecht- finden. Annahmeschluss für Anzeigen ist Mittwoch, der 22. September 2021 Auch allen anderen Schülern wünschen wir einen erfolgreichen Start in das Schuljahr 2021/22. Hinter uns liegen kräftezehren- bei Herrn Riedel, de Monate. Alle Beteiligten, egal ob Schüler, Lehrer oder Eltern Anzeigenberater der LINUS WITTICH Medien KG. standen vor außerordentlichen Herausforderungen. Jeder hat Tel. 0171 3147542, Fax 03535 489239 sein Bestes gegeben und nun bleibt uns nur zu hoffen, dass matthias.rieder@wittich-herzberg.de unsere Kinder in diesem Jahr einfach „normal“ in die Schule gehen dürfen. Steglich Fischer Bürgermeister SB Soziales Spruch des Monats „Halte dich von negativen Menschen fern. Sie haben ein Problem für jede Lösung.“ Albert Einstein 28. November, 15:00 Uhr Peter Ufer & Frank Fröhlich – „Feixen im Advent“ Traditioneller Adventsnachmittag. Von Pflaumentoffeln, Striezeln und Schwipsbögen. Die Burgverwaltung informiert Karten sind im Vorverkauf täglich an der Burgkasse und online über shop.schloesserland-sachsen.de erhältlich. „Kleines Burgtheater“ - Für das Konzert am 1. Oktober mit Kieran Goss & Annie Kinsel- Veranstaltungen im Herbst 2021 geplant la behalten die bereits für die ausgefallene Veranstaltung am 05.11.2020 erworbenen Karten ihre Gültigkeit. Nach einer langen coronabedingten Zwangspause plant die Burgverwaltung in den Monaten September bis November 2021, Bernd Kara in Abhängigkeit von den am Spieltag gültigen gesetzlichen Be- Veranstaltungen Burg Stolpen stimmungen, wieder Veranstaltungen im Kleinen Burgtheater. 27. September, 20:00 Uhr Öffentliche Infoveranstaltung Tom Pauls & Beate Laaß – „Sächsische Klassiker“ Sprachduell im feinsten sächsischen Dialekt und hochdeutscher Natura 2000 kostbar und spannend Sprache von Goethe und Schiller bis Lene Voigt Naturerlebnis Polenz- und Wesenitztal 1. Oktober, 20:00 Uhr Das wildromantische Polenztal hat dem naturbegeisterten Wande- (Ersatzveranstaltung vom 05.11.2020) rer reizvolle Naturerlebnisse zu bieten. Gewaltige Taleinschnitte Kieran Goss & Annie Kinsella – „Irish Folk live” lassen die Felsen bis zu 200 m hochragen. Granit wechselt sich mit Kunstvolles Songwriting gepaart mit cha- Sandstein ab. Die Polenz darf sich in der Aue mit weiten Wiesen rakteristisch einfühlsamen Stimmen las- frei entfalten. Im Frühjahr zeigen sich Millionen duftender, weißer sen romantisches Schwärmen und Träu- Märzenbecherblüten. Der Biber, Fischotter und das seltene Bach- men aufkommen. neunauge finden hier ideale Lebensbedingungen. Vom Hohwald bis zur Mündung in die Elbe prägt die Wesenitz das abwechslungsreiche Flusstal. Im Übergang zur Elbaue sind Reste bunt blühender Auwiesen mit Orchideen und dem größten Bestand der Grauen Kratzdistel in Sachsen erhalten geblieben. 12 Fleder- mausarten jagen in den urigen Laubmischwäldern. Die Auenge- Echter Irish Folk live von der Insel verzaubert wässer beherbergen eine reiche Amphibienfauna, Prachtlibellen das Publikum am 1. Oktober in der Korn- schwirren umher und der Biber fühlt sich im dichten Auwald wohl. kammer der Burg. Foto: Agentur Goss Mit ihren bunten Mosaiken an Lebensräumen und einer Gesamtflä- 12. Oktober, 20:00 Uhr che von rund 371 ha gehören das Polenztal mit 476 ha und auch Tom Pauls – „Zwiefach sind die Phantasien“ das Wesenitztal unterhalb Buschmühle als so genannte Fauna-Flo- Wilhelm-Busch-Programm. Pauls genialer Part als teuflischer Rabe ra-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiet) zum EU-weiten Schutzgebietsnetz Hans Huckebein. „Natura 2000“.
10 Stadt Stolpen Nr. 9/2021 Begeben Sie sich gemeinsam mit uns auf eine Spannende Entde- ckungsreise durch die schönen Täler. Wir laden alle Naturinteres- sierten herzlich ein. Es erwartet Sie ein toller Vortrag zu Flora und Fauna in beiden Tä- lern, eine interessante Diskussion rund um die Bedeutung dieser arten- und strukturreichen Landschaften sowie zu Bewirtschaf- tungsweisen und Pflegemaßnahmen. ÖFFENTLICHE INFOVERANSTALTUNG NATURA 2000 KOSTBAR UND SPANNEND NATURERLEBNIS POLENZ- UND WESENITZTAL MITTWOCH, 06. OKTOBER 2021 18:00 - 20:00 UHR BURG STOLPEN SCHLOßSTRAßE 10, 01833 STOLPEN EINTRITT KOSTENFREI Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), Referat Förderstrategie, ELER – Verwaltungsbehörde Bitte melden Sie sich (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail) per Internetformular unter www.lpv-osterzgebirge.de, per Telefon: 03504 629660 oder E-Mail: Grabs@lpv-osterzgebirge.de bis zum 4. Oktober 2021 an. Die Teilnehmeranzahl ist begrenzt. Informieren Sie sich kurz vor dem Termin bitte unter www.lpv-osterzgebirge.de über die aktuelle Situation. Es gelten die zu diesem Zeitpunkt Aktuelle Sächsische Corona-Schutzverordnung und die Hygienevorschriften des LPV Sächsische Schweiz-Osterzge- birge e. V. Anzeige(n) Garten- und Landschaftsbau Grundstückspflege und Hofgestaltung · Erdbau · Baugruben · Transporte Ich bin für Sie da... · Baggerarbeiten · Pflasterarbeiten · Sand · Kies · Frostschutz · Splitt · Erde-Kompost · Feuerholz · Schnittholz / Lohnschnitt Anlieferung schnell und zuverlässig auch Kleinstmengen SAISONANGEBOTE: Neu bei uns - GAS - Matthias Riedel Quedlinburger Saatgut * Grassamen * Gartengeräte * Blumenerde * Hackschnitzel * Rindenmulch * Dünger NPK * Futtermittel * Mineralfutter * Tränken * Futtertröge * Weidezaun und Zubehör * Schädlingsmittel * Arbeitsbekleidung * Arbeitsschuhe * Holzkohle Ihr Medienberater vor Ort Haus – Hof – Gartenmarkt Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 8 – 17 Uhr · Sa. 9 – 12 Uhr Wie kann ich Ihnen helfen? Ehrenberger Landservice GmbH Hauptstraße 105 · 01848 Ehrenberg 03535 489-168 Telefon 03 59 75 / 81 252 Mobil: 0171 3147542 | Fax: 03535 489-239 www.landservice-ehrenberg.de matthias.riedel@wittich-herzberg.de | www.wittich.de Einladung zum 18. Kartoffelfest mit Herbst- und Trödelmarkt - am 18. September 2021 in Ehrenberg! Anzeigenwerbung | Beilagenverteilung | Drucksachen
Nr. 9/2021 Stadt Stolpen 11 Herbstmarkt Stolpen 2021 Erntegaben für einen prächtig Gemütlich – Gemeinsam – Genießen geschmückten Marktbrunnen Liebe Langenwolmsdorfer, liebe Helmsdorfer, liebe Renners- Bitte unterstützen Sie uns! dorf-Neudörfler, liebe Heeselichter, liebe Lauterbacher, liebe Stolpener, liebe Altstädter! Wenn vom 10. bis 12. September 2021 der Herbstmarkt in Stolpen stattfindet, soll der Marktplatz schön geschmückt sein. Vom 10. bis 12. September 2021 findet der diesjährige Herbst- Besonders „herausputzen“ wollen wir wieder den Brunnen. markt statt. „Gemütlich – Gemeinsam – Genießen“, so das Mot- Und da wäre es klasse, wenn Sie uns unterstützen könnten! to. Sie müssen schmunzeln ob unserer 3 G? Genau richtig! „Hu- Gebraucht werden Erntedankgaben aller Art – Obst, Gemüse, mor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt!“, Blumen … Sehr gerne auch getrocknete Blumen und Gräser aus das sagte einst Joachim Ringelnatz. Da ist viel dran, finden wir. dem letzten Jahr … Vielleicht hängt da ja noch was auf ihrem Das erste Mal in diesem Jahr können wir Euch alle auf den Stol- Boden … Schauen Sie doch mal nach! pener Marktplatz einladen! Klingt schon bissel verrückt, oder? Aber es sind ja auch verrückte Zeiten! Das kann man in jedem Und ganz wichtig zu wissen: Die Erntedankgaben werden nach Falle ohne Wenn und Aber sagen! Lasst uns gemeinsam und ver- dem Herbstmarkt nicht einfach mal so entsorgt. Alles, wirklich antwortungsvoll etwas draus machen, aus dieser besonderen alles … was noch gut „in Schuss“ ist, verteilen wir weiter. Zum Situation! Beispiel an die Basaltus-Grundschule sowie die Kitas „Kleine Gute, alte Bekannte freuen sich schon auf Sie und Euch! Herr Weltentdecker“ und „Stolpener Burggeister“. Jakob von der Garküche war wieder einer der ersten, der seine Rufen Sie uns an, wenn Sie uns unterstützen können oder brin- Teilnahme am Herbstmarkt zugesagt hat. Auch die Knochen- gen Sie uns Ihre Erntegaben vor dem 10. September vorbei. mühle, Tino Buchhorn mit seinem Schnitzelhaus oder Stefan Und was ganz besonders schön wäre: Seien Sie dabei, wenn Oettel aus Lohmen sind vor Ort. Der „Goldne Löwe“ öffnet eben- wir am Freitagabend (10.09.) gemeinsam dem Marktplatz und falls weit seine Pforten. Was wir damit sagen möchten: Selber dem Brunnen in puncto Dekoration den letzten Feinschliff ge- kochen muss vom 10. bis 12. September keiner und keine ...! ben. Für Speis und Trank ist gesorgt. Das wird ganz bestimmt „Unser“ Töpfer Richard Schmidt aus Rennersdorf-Neudörfel ist ein herrlicher Abend! ebenfalls mit einem Stand vertreten. Auch der Pfefferkuchen- mann aus Pulsnitz kommt mit seinen Leckereien auf den Markt. Vielen DANK im Voraus! La Tienda aus Dresden hat wieder feinste modische Unikate da- Annett Immel bei und einige Flohmarktstände laden zum Stöbern ein. Es gibt Stolpen-Information so einiges zu entdecken! Markt 26 Los geht es bereits am Freitagabend (10.09.). Wer mag, kann 01833 Stolpen noch den Brunnen mit schmücken und die ein oder andere Deko- Tel.: 035973 27313 ration verfeinern. Unser Herbstmarkt ist ja immer schon auch ein stolpen-information@t-online.de Fest fürs Auge gewesen und soll es auch bleiben! Für Speis und Trank ist ebenfalls gesorgt. Mal wieder Nachbarn, Kollegen und Freunde treffen und in geselliger Runde einen gemütlichen Abend verbringen … Das klingt doch sehr gut! Oder was sagen Sie? Bis bald! Es wäre schön, wenn wir uns sehen! Herbstmarkt Gemütlich – Gemeinsam – Genießen 10. bis 12. September 2021 Stolpen/Marktplatz Buntes Markttreiben mit Überraschungen und feinem Programm Sonntag: Tag des offenen Denkmals mit zahlreichen, frei zugänglichen Stationen an frischer Luft. Annett Immel/Martina Zellmer Stolpen-Information Tel.: 035973 27313 Der Marktbrunnen soll zum Herbstmarkt wieder eine Augen- stolpen-information@t-online.de weide sein! Foto: Klaus Schieckel Anzeige(n) Wir verwalten Ihre Immobilie, Wohnung oder Ihr Grundstück. Telefon 03501 _ 55 22 22 www.wg-pirna.de
12 Stadt Stolpen Nr. 9/2021 Herbstmarkt in Stolpen 10. – 12. September 2021 Gemütlich Gemeinsam Genießen Freitag Ab 18:00 Uhr Markt Gemeinsam schmücken wir den Marktplatz, machen es uns bei Speis und Trank gemütlich und genießen den Abend! Überraschungen inklusive! Samstag ganztägig: Der Marktschreier informiert und unterhält! buntes Markttreiben, Speis und Trank, kulinarische Spezialitäten, Kleintierschau, Flohmarktstände und Überraschungen Markt Ab 15:00 Uhr Die Oldtimer-Rallye Elbflorenz stattet der Burgstadt einen Besuch ab Postmeilensäule 18:30 Uhr „Das Burgmodell bei Nacht“ - öffentliche Führung mit Ingo Urban Geschichten, Kanonendonner, die Stolpner Wasserkunst u. v. m. - am mit 100Teelichtern angestrahlten Burgmodell Feuerwehr Am Graben 19:00 Uhr Abschiedsparty im Alten Gerätehaus der FFW Stolpen Stadtkirche Stolpen 10:00 – 17:00 Uhr Offene Kirche – Staunen, zur Ruhe finden, danken und entspannen. Sonntag ganztägig: Der Marktschreier informiert und unterhält! buntes Markttreiben, Speis und Trank, kulinarische Spezialitäten, Kleintierschau, Flohmarktstände und Überraschungen Markt 08:00 Uhr Großes Hahnwettkrähen Burg Stolpen Bildervortrag „800 Jahre Stolpen in 60 Bildern“ (11:00, 14:00 u. 15:30 Uhr – nur Burgeintritt ohne zusätzliche Kosten) Innenstadt 10:00 – 17:00 Uhr Tag des offenen Denkmals – Ein Rundgang durch die Stadtgeschichte in ausgewählten Stationen Markt 16:00 Uhr Feierliche Krönung der 16. Stolpener Basaltkönigin Stadtkirche Stolpen 10:00 – 17:00 Uhr Offene Kirche – Staunen, zur Ruhe finden, danken und entspannen. weitere Informationen: Stolpen – Information (Tel.: 035973 27313) www.stolpen.de / www.gewerbeverein-stolpen.de / www.burg-stolpen.org Alle Angaben unter Vorbehalt, Änderungen aufgrund der aktuellen Bedingungen möglich.
Nr. 9/2021 Stadt Stolpen 13 Unter Druck entstehen Diamanten, unter Hitze Basalt 4. Stolpener Basalt-Lauf am 26.09.2021 Am Abend des 19.08., an dem ich diesen Text schreibe, gehe(n) ich und wir fest davon aus, am 26.09. um 9:30 Uhr die ersten Läu- fer auf die Strecke des 4. Stolpener Basalt-Laufs zu schicken. Wir haben uns mittlerweile fast daran gewöhnt, dass es wohl so bald keine normalen oder einfachen Wochen der Vorbereitung mehr geben wird. Vielleicht muss das so sein, schließlich entstehen Diamanten auch nur unter Druck. Und um im Bild zu bleiben: Hit- zige Diskussionen blieben uns in den letzten Monaten auch nicht erspart. Die neue Corona-Schutz-Verordnung, die nun bereits für den Sep- tember gilt, bildet die Grundlage u. a. auch für Sportveranstaltun- gen. Wir hoffen und wünschen uns, dass die künftigen Corona- Fallzahlen und alle weiteren Kennziffern Ende September den Lauf ermöglichen. Hier sind die wichtigsten Infos rund um unseren Lauf: Alle Infos findet man auf: www.basaltlauf.org Anmeldung, Zeitnahme und Auswertung: www.baer-service.de (Anmeldung möglich bis Sonntag, 26.09., 05:00 Uhr) Zeitlicher Ablauf, Strecken und Altersklassen: 9:30 Uhr: 1. Lauf - Start Basalt-Lauf über 0,5 km AK 3-7 m/w 10:00 Uhr: 2. Lauf - Start Basalt-Lauf über 1,4 km AK 8-11 m/w (und zusätzlich Freigabe für alle Altersklassen m/w) 11:00 Uhr: 3. Lauf - Start Basalt-Lauf über 5,1 km AK 12m-M 85/ AK 12w-W 85 + Start Walking-Strecke über 5,1 km 12:15 Uhr: 4. Lauf - Start Basalt-Lauf über 13,0 km AK 18m-M Der neue Stolpen-Kalender 2022 ist da! 85/ AK 18w-W 85 Traumhaft schöne Fotos und Gedichte begleiten durch das Jahr Der Stolpen-Kalender 2022 mit Fotos von Klaus Schieckel ist vor wenigen Tagen erschienen. Frank-Roland Göbel hat zu jedem Bildmotiv das passende Gedicht geschrieben. Käuflich kann er in verschiedenen Stolpener Ge- schäften erworben werden. Erfahrungsgemäß lohnt es sich, recht- zeitig zuzugreifen. Oftmals waren die begehrten Kalender bereits lange vor dem Jahresende ausverkauft. Der Stolpen-Kalender von Klaus Schieckel und Frank-Roland Göbel erscheint bereits zum 20. Mal. Mit der Herausgabe des Jahresbe- gleiters begannen die beiden Männer im Jahr 2002. Begehrt sind die Kalender nicht nur bei den Stolpenern selbst. Viele ehemalige Bewohner der Burgstadt wollen auf ihren Kalender nicht mehr ver- zichten und lassen sich ihn zuschicken. Die Startnummer mit Einweg-Transponder erhalten alle Teilnehmer am 25.09.2021 von 16:00 – 18:30 Uhr und am 26.09.2021 von Der druckfrische Stolpen - Kalen- 8:45 – 12:00 Uhr aufgrund der zeitgleich stattfindenden Bundes- der 2022 (Fotos: Klaus Schieckel, tagswahl dieses Mal im Vereinsraum der Feuerwehr rechts neben Gedichte: Frank- Roland Göbel) der Feuerwache (Am Graben 5). Die neuen Laufshirts (in weiß, als präsentiert von Leoni Weser, un- T-Shirt oder ärmellos) sind in Kürze in der Stolpen-Info und am Lauf- serer 15. Basaltkönigin. Er ist Wochenende im Meldebüro erhältlich. Für das leibliche Wohl auf nicht nur für zahlreiche Einheimi- dem Markt sorgt am 26.09. in bewährter Weise die Amtsbaderei. sche ein „muss“. Gerade viele ehemalige Stolpener lieben den Kalender und lassen ihn sich all- jährlich zuschicken. Hier kann der Stolpen Kalender u. a. erworben werden: •Stolpen-Information im Alten Amtsgericht (Markt 26) • Bäcker Willkommen in Altstadt •B äckerei Wünsche am Torbogen in Stolpen • Landgut Lietze • Schuh-Winkler Annett Immel Stolpen-Information, 035973 27313
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