STRAUBENHARDT Amts- und Mitteilungsblatt - Gemeinde Straubenhardt

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STRAUBENHARDT Amts- und Mitteilungsblatt - Gemeinde Straubenhardt
STRAUBENHARDT
                             Conweiler · Feldrennach · Langenalb · Ottenhausen · Pfinzweiler · Schwann

                             Amts- und Mitteilungsblatt
                             Herausgeber: Gemeinde Straubenhardt • Verantwortlich für die Veröffentlichungen im amtlichen Teil: Bürgermeister Helge Viehweg,
                             Ittersbacher Straße 1 • 75334 Straubenhardt • Tel 07082 948-616 • Fax 07082 948-641 • E-Mail: info@straubenhardt.de • Druck und Verlag:
                             Druckhaus Müller GmbH • Achim Müller • Bahnhofstraße 42-44 • 75305 Neuenbürg • Tel 07082 9450-0 • Fax 07082 9450-33
                             E-Mail: gemeindeblatt.straubenhardt@druckhausmueller.de

Freitag, den 27. März 2020      Nr. 13/2020                                                            Einzelpreis: 1,00 E, Bezugspreis: jährlich 28,80 E

  Auf was es jetzt ankommt
  Liebe Bürgerinnen und Bürger,
  worauf kommt es jetzt an? Wir erleben gerade eine Zeit, die vielen Menschen Angst macht und große
  Ungewissheiten hervorruft. Das Corona-Virus zwingt uns zuhause zu bleiben.
  Ein Blick zurück zeigt, wie scheinbar harmlos die Verbreitung begann und wo wir heute stehen - jeden Tag
  erhöhen sich die Zahlen erheblich. Auch in Straubenhardt werden wir Erkrankungen bekommen bzw. gibt
  es derzeit einen bestätigten Fall. Diese werden uns vom Gesundheitsamt gemeldet und wir leiten dann alles
  Notwendige ein.
  In der vergangenen Woche habe ich immer noch Gruppen jeden Alters angetroffen, viele hatten die konkrete
  Gefahr noch nicht verstanden. Das klappt aber mittlerweile doch sehr gut. Es geht nicht nur darum nicht
  selbst zu erkranken, sondern auch die Ansteckungskette zu unterbrechen.
  Nur Entschlossenheit, Verantwortungsbereitschaft und Konsequenz nicht das Haus zu verlassen gibt uns die
  Chance das Virus einzudämmen.
  Es ist unglaublich schwierig, sich an eine solche Situation zu gewöhnen. Und natürlich macht die Ungewissheit der Situation und die Meldungen
  von Kranken, Toten etwas mit uns. Jeder Einzelne von uns muss seinen Beitrag leisten: was kann ich tun, um die Situation nicht zu verschlechtern?
  Bitte verlassen Sie das Haus nur, wenn es wirklich notwendig ist, halten Sie Abstand, besuchen Sie nicht Ihre Enkelkinder, bleiben Sie in Ihren
  Familien. Beachten Sie die Kontaktsperren, wonach Sie nur noch zu zweit sich im Freien aufhalten dürfen, es sei denn es ist ein gemeinsamer
  Hausstand.
  Was macht Mut? Jede Geste, die wir gerade sehen und spüren. Danke dafür.
  Es ist das Dankeschön an diejenigen, die wie es die Kanzlerin sagte „den Laden am Laufen halten“ - ich möchte keine Berufsgruppe hervorheben;
  es sind so viele, die momentan fast rund um die Uhr für Mitmenschen da sind. Zeigen auch Sie, dass Sie diese Menschen wahrnehmen. Die
  Gemeinde Straubenhardt hat einen Herzensgruß kreiert, den wir an helfende Hände überreichen, wo wir diese antreffen. Eine kleine Geste nur,
  die aber von Herzen kommt.
  Wir beobachten, dass Menschen zusammenrücken und sich fragen, was ist wichtig, was hält uns zusammen?
  Ich wünsche uns allen sehr, dass wir bei Gefahren, Risiken und Einschränkungen auch die Chancen sehen.
  Eine Chance ist, dass wir uns verabschieden davon Hasskommentare zu versenden, anonyme Schreiben zu verfassen und nur auf uns zu schauen.
  Dass wir erkennen, dass Solidarität gut tut und wir uns gegenseitig brauchen. Vieles davon ist in diesen Tagen zu beobachten - lassen Sie uns das
  bewahren!
  Ich wünsche Ihnen und uns allen, bald diese schweren Tage überwunden zu haben und vor allem: Bleiben Sie gesund.
  Freundliche Grüße

  Helge Viehweg
  Bürgermeister

      In Straubenhardt hat sich ein Netzwerk von Helfern gebildet, mehr zur Initiative
    „Straubenhardt hilft“ auf den CORONA Sonderseiten im Innenteil und unserem Flyer.
STRAUBENHARDT Amts- und Mitteilungsblatt - Gemeinde Straubenhardt
ÖFFNUNGSZEITEN: Mo., Di., Do., Fr.:	  8.00 – 12.00 Uhr            Servicezeiten der Telefonzentrale:
                    Di.:                15.00 – 18.00 Uhr             Montag:        8.00 – 12.00 Uhr
                                                                                                  Uhrichbar
                    Mi.:                Geschlossen                   Dienstag:
                                                                      un  d per Em       ail erre
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    	Zusätzliche Öffnungszeiten
                         im7.30Mom       ent nu        telefonisch
                                                  desr Bürgerbüros:   Mittwoch:      8.00 – 12.00 Uhr
                    Di. von         – 12.00 und 14.00 – 18.30 Uhr     Donnerstag: 8.00 – 12.00 Uhr
                    Do. von 14.00 – 16.00 Uhr                         Freitag:       8.00 – 12.00 Uhr

    Telefonzentrale07082/948-50                                      Abteilung 3 Kinder, Jugend und Familie
                                                                      Abteilungsleiter		         Rouven Rudisile           07082/948-629
     RATHAUS FELDRENNACH
                                                                      Sachbearbeiterin/
     Bürgermeister                                                    Jugendgemeinderat          Susanne Hopfinger         07082/948-613
    Bürgermeister		                  Helge Viehweg   07082/948-511    Bürgerschaftliches
    Büro/Veranstaltungen/            Sandra Wetzel   07082/948-511    Engagement		               Stephanie Gerstung        07082/948-627
    Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Anita Molnar    07082/948-513    Beratungsstelle
                                                                      für Hilfen im Alter        Bärbel Pfleiderer-Höhn     07248/917431
     RATHAUS FELDRENNACH
     Fachbereich 3 Bauen und Wohnen                                    RATHAUS SCHWANN
                                                                       Fachbereich 2 Finanzen
    Fachbereichsleiter           Johannes Kohle      07082/948-520
                                                                      Fachbereichsleiter          Jörg Bischoff            07082/948-732
    Abteilung 1 Bauverwaltung und Liegenschaften
    Abteilungsleiter		       Dietrich Auer           07082/948-517    Abteilung 1 Haushalt und Steuern
    Liegenschaften		         Anja Göring             07082/948-516    Abteilungsleiter		        Patrick Luithardt          07082/948-731
    Bauanträge		             Sascha Hass             07082/948-524    Sachbearbeiterin Steuern Claudia Kitschun            07082/948-735
    Hallenverwaltung/                                                 Sachbearbeiterin          Angela Pfeiffer            07082/948-737
    Friedhofswesen		         Birgit Herr             07082/948-518
                                                                      Abteilung 2 Kasse
    Abteilung 2 Tiefbau und Bauhof                                    Abteilungsleiterin          Cornelia Grossmann       07082/948-734
    Abteilungsleiter		        Markus Binder          07082/948-515    Sachbearbeiterin            Beate Drechsler          07082/948-736
    Sachbearbeiterin          Alexandra Sauer        07082/948-523    Sachbearbeiterin            Tanja Meschenmoser       07082/948-740
    Bauhofleiter		            Kurt Boeuf               07082/20503
                                                                      Abteilung 3 Forst
    Abteilung 3 Technisches Gebäudemanagement                         Abteilungsleiter/Förster    Michael Bruder            0172/9936982
    Abteilungsleiter		        Frank Maginot          07082/948-522
    Sachbearbeiterin          Alexandra Sauer        07082/948-523    Abteilung 4 Büchereien
                                                                      Bücherei Ottenhausen        Silke Burkhardt             07082/2424
                                                                      Bücherei Schwann            Maren Dinse/
     RATHAUS CONWEILER                                                		                          Ludmilla Göring            07082/60614
     Fachbereich 1 Zentrale Dienste und Bürgerservice
                                                                      Stabsstelle
    Fachbereichsleiterin         Nicole Schommer     07082/948-622    Feuerwehrwesen              Martin Irion             07082/948-748
    Abteilung 1 Personal und Organisation                             Kommunales
                                                                      Krisenmanagement            Cirstin Gerstenlauer     07082/948-741
    Abteilungsleiter		        Benedikt Lorsch        07082/948-624
    Sachbearbeiterin          Justine Waldhauer      07082/948-628
    Sachbearbeiterin          Selena Straub          07082/948-625
    Telefonzentrale/Amtsblatt Karina Bachmann        07082/948-616
    Grundbucheinsichtsstelle/                                         Personalrat		               Klaus Reiter             07082/948-744
    Rentenstelle/
    Geschäftsstelle Gemeinderat

    Abteilung 2 Bürgerservice und Ordnung
    Ordnungswesen              Jasmin Becht          07082/948-614
    Bürgerbüro/Tourismus       Eva Vollmer           07082/948-611
    Bürgerbüro/Fundbüro        Nadja Schraft         07082/948-620
    Bürgerbüro/Gewerbe         Sabine Schroth        07082/948-612
    Bürgerbüro/Archiv          Mirjam Pilz           07082/948-623
    Standesamt 		              Wolfgang Zeiß         07082/948-621

2                                                                                                Amts- und Mitteilungsblatt Straubenhardt 13/2020
STRAUBENHARDT Amts- und Mitteilungsblatt - Gemeinde Straubenhardt
Notdienstnummern / Sonntagsdienste                                         Die nächsten Veranstaltungen
 Rettungsdienst/Feuerwehr                             Telefon 112
 Polizei                                              Telefon 110
 Ärztliche Notfallpraxis:
 Die Notfallpraxis der Pforzheimer Ärzteschaft
 hat eine einheitliche Telefonnummer: 116 117 (Anruf kostenlos)
                                                                                                    e        n !!
 Notfallpraxis im Krankenhaus Neuenbürg
 (allgemeiner Notfallsdienst): Marxzeller Str. 46, 75305 Neuenbürg                          Entfall
 Öffnungszeiten:
 Samstag, Sonntag und an Feiertagen 8 bis 24 Uhr.
 Kinder- und jugendärztlicher Notfalldienst
 in den Räumen der Kinderklinik Pforzheim mittwochs u. freitags
 ab 15.00 Uhr samstags, sonn- und feiertags ab 8.00 Uhr
 (telefonische Terminabsprache sinnvoll) Telefon 07231/9692969
 Zahnärztlicher Notfalldienst für den Bereich Neuenbürg:
 Telefon 0621/38000807
 An Samstagen, Sonn- u. Feiertagen von 10 bis 12 Uhr. In der übrigen
 Zeit ist der diensthabende Zahnarzt nur in dringenden Fällen telef.
 erreichbar. Den zahnärztlichen Notfalldienst für das Wochenende
 und die Feiertage erhalten Sie immer aktuell im Internet unter
 www.zahn-forum.de/opencms/opencms/patienten/notdienst/karls-                Sprechzeiten des Bürgermeisters
 ruhe/index.html.
 Tierärztlicher Notfalldienst  http://www.tiernotdienst.eu/            Die Bürgermeistersprechstunden finden
 – wenn Haustierarzt nicht erreichbar –                                jede Woche Montag von 8.00 – 12.00 Uhr
 Allgemeine Notdienstnummer für die Tierärzte im Enzkreis:             im Rathaus Feldrennach statt.
                                           Telefon 07231/1332966
                                                                       Einmal monatlich, jeweils am 1. Montag des Monats, finden
 Apotheken  http://lak-bw.notdienst-portal.de/                         die Sprechstunden in den Ortsteilen zu folgenden Zeiten statt:
 Apotheken-Notdienst (kostenfr. a. d. Festnetz) Tel. 0800/0022833
                                                                       Feldrennach Rathaus	  8.00 – 9.00 !Uhr
 Samstags, Sonn- und Feiertage von 8.30 bis 8.30 Uhr
                                                                                                               W         res Uhr
                                                                                                                  eit–e10.00
                                                                       Conweiler       Rathaus	          a u f   9.00
                                                                                              en bis
 • Samstag, 28. März
 St. Barbara-Apotheke Langensteinbach
 Hauptstr. 29, 76307 Karlsbad, Tel. 07202 7122
                                                                                 E fall
                                                                       Schwann ntRathaus                       10.00 – 11.00 Uhr
                                                                       Pfinzweiler Bürgerhaus                  11.00 – 11.30 Uhr
 • Sonntag, 29. März                                                   Langenalb       Rathaus                 11.30 – 12.00 Uhr
 Schlössle-Apotheke Pforzheim
                                                                       Ottenhausen 1. OG Turn- u. Festhalle 12.00 – 12.30 Uhr
 Westl. Karl-Friedrich-Str. 80, 75172 Pforzheim, Tel. 07231 4246420
                                                                       In unregelmäßigen Abständen findet eine Abendsprechstunde mit
 Gasversorgung Pforzheim Land GmbH                                     dem Bürgermeister statt. In den Schulferien finden generell
 Störungsmeldestelle (Tag und Nacht)  Telefon 0700/797393837          keine Sprechstunden statt. Die Termine werden immer frühzeitig
 und/oder                                   Telefon 07231/393837      in der Rub­rik „Sprechzeiten des Bürgermeisters“ bekannt gegeben.
 EnBW Regionalzentrum Nordbaden
 Störungsnummern
 Zentrale in Ettlingen                              07243/180-0
 Servicetelefon (kostenfrei)                       0800/3629477
 IMPRESSUM
 Herausgeber: Gemeinde Straubenhardt
 Telefon 07082/9486-23, Fax 07082/9486-41
 E-Mail-Adresse: info@straubenhardt.de
 Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Helge Viehweg,     Müllabfuhr in Straubenhardt
                                                                                       Straubenhardt 
 75334 Straubenhardt. Für den nicht amtlichen Teil sind die
 jeweiligen Vereine, Kirchen oder Parteien verantwortlich.               in der Zeit vom 27.3. bis 4.4.2020
 Verantwortlich für den Anzeigenteil:                                    Restmüll/Bioabfall:     keine Leerung
 Achim Müller – Druckhaus Müller GmbH, Bahnhofstraße 42 – 44,
                                                                         Grüne Tonne:	Flach: Freitag, 3. April
 75305 Neuenbürg, Telefon 07082/9450-0, Fax 07082/9450-33
 E-Mail: anzeigen.straubenhardt@druckhausmueller.de                                    Feldrennach, Ottenhausen, Pfinzweiler
 Es gilt die Anzeigenpreisliste vom 1. 1. 2020.                           Rund: keine Leerung
                                                                         	
 Einzelpreis 1,00 €, Bezugspreis jährlich 28,80 €
 (einschließlich Zustellgebühr und 7% Mwst.).                            Öffnungszeiten Recyclinghof Conweiler:
 Abbestellungen können unter Wahrung der Frist von zwei Wochen
 zum Quartalsende vorgenommen werden und müssen beim Verlag              Freitag       27. März	  9.00 – 12.30 Uhr

                                                                                                                 n !!
 schriftlich vorliegen.                                                  Samstag       28. März	  8.30 – 11.30 Uhr
 Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz des        Dienstag      31. März
                                                                                        e s c h l osse 14.00 – 17.30 Uhr
 Verlages. Bei Ausfall infolge höherer Gewalt oder Störungen des
 Arbeitsfriedens besteht kein Ersatzanspruch. Jeder von uns ver-                      G
                                                                         Mittwoch	  1. April
                                                                         Donnerstag	  2. April
                                                                                                       14.00 – 17.30 Uhr
                                                                                                       14.00 – 17.30 Uhr
 öffentlichte Text und jede von uns gestaltete Anzeige dürfen nicht      Samstag	  4. April            13.00 – 16.00 Uhr
 zur gewerblichen Verwendung durch Dritte übernommen werden.                                                        Alle Angaben ohne Gewähr.

Amts- und Mitteilungsblatt Straubenhardt 13/2020                                                                                                 3
STRAUBENHARDT Amts- und Mitteilungsblatt - Gemeinde Straubenhardt
CORONA Sonderseiten
Besprechung der Bundeskanzlerin mit den                                    § 1 Einstellung des Betriebs an Schulen, Kindertageseinrichtun-
Regierungschefinnen und Regierungschefs der                                gen und Kindertagespflegestellen
                                                                           (1) Bis zum Ablauf des 19. April 2020 sind
Länder am 22. März 2020                                                    1. der Unterrichtsbetrieb sowie die Durchführung außerunterrichtlicher
TOP Coronavirus-Infektionen                                                   und anderer schulischer Veranstaltungen an den öffentlichen Schu-
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regie-                    len, Schulkindergärten, Grundschulförderklassen und den Schulen
rungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:                             sowie Schulkindergärten in freier Trägerschaft,
Die rasante Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in den vergange-      2. die Nutzung schulischer Gebäude für nichtschulische Zwecke,
nen Tagen in Deutschland ist besorgniserregend. Wir müssen alles dafür     3. der Betrieb von Kindertageseinrichtungen sowie Kindertagespflege
tun, um einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen zu verhindern und       und
unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. Dafür ist die Redu-      4. der Betrieb von Betreuungsangeboten der verlässlichen Grundschu-
zierung von Kontakten entscheidend.                                           le, flexiblen Nachmittagsbetreuung, Horte sowie Horte an der Schule
Bund und Länder verständigen sich auf eine Erweiterung der am 12.             untersagt.
März beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte:          (2) Die Untersagung nach Absatz 1 gilt nicht für Schulen an nach § 28
I. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu           des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württemberg anerkann-
      anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Haus-         ten Heimen für Minderjährige, soweit die Schüler ganzjährig das Heim
      stands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.                besuchen sowie Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren
II. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den        mit Internat, die ganzjährig geöffnet sind. Die Untersagung gilt ferner
      unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens        nicht für Schulen der Altenpflege, Altenpflegehilfe, Krankenpflege, Kran-
      1,5 m einzuhalten.                                                   kenpflegehilfe, Kinderkrankenpflege, Entbindungspflege (Hebammen),
III. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer wei-   Notfallsanitäter sowie Schulen zur Ausbildung von Medizinisch-tech-
      teren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehö-    nischen Assistenten und Pharmazeutisch-technischen Assistenten, so-
      rigen des eigenen Hausstands gestattet.                              weit dort Schüler und Schülerinnen geprüft und unterrichtet werden,
IV. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teil-     deren Abschluss bis spätestens 30. Mai 2020 erfolgen soll sowie für die
      nahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe     Weiterbildung für Intensivkrankenpfleger. Das Kultusministerium kann
      für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen     Ausnahmen von Absatz 1 für die Sonderpädagogischen Bildungs- und
      Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständ-     Beratungszentren mit den Förderschwerpunkten emotionale und sozi-
      lich weiter möglich.                                                 ale Entwicklung, Sehen, Hören, geistige Entwicklung, körperliche und
V. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnun-         motorische Entwicklung, Schülerinnen und Schüler in längerer Kranken-
      gen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage    hausbehandlung sowie die entsprechenden Einrichtungen des frühkind-
      in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Be-         lichen Bereichs zulassen, sofern dies aufgrund des besonderen Förder-
      schränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei         und Betreuungsbedarfs erforderlich ist.
      überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.             (3) Das Kultusministerium kann zur Durchführung schulischer Abschluss-
VI. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen              prüfungen Ausnahmen von Absatz 1 sowie von § 4 Absatz 1 Nummer
      ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den       4 und 5 zulassen. Dasselbe gilt für das Sozialministerium in Bezug auf
      Verzehr zu Hause.                                                    Gesundheitsberufeschulen und Schulen für Sozialwesen sowie für das
VII. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure,     Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im landwirt-
      Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Be-      schaftlichen Bildungsbereich.
      triebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche   (4) Ausgenommen von der Untersagung nach Absatz 1 sind Schülerin-
      Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen            nen und Schüler an Grundschulen, an Grundschulstufen von Sonder-
      bleiben weiter möglich.                                              pädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, Grundschulförder-
VIII. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr     klassen, Schulkindergärten, und den Klassenstufen 5 und 6 der auf der
      ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame     Grundschule aufbauenden Schulen sowie Kinder in Kindertageseinrich-
      Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.             tungen und Kindertagespflege, sofern beide Erziehungsberechtigte oder
IX. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei          die oder der Alleinerziehende in Bereichen der kritischen Infrastruktur
      Wochen haben.                                                        im Sinne von Absatz 6 tätig und nicht abkömmlich sind. Alleinerziehen-
Bund und Länder werden bei der Umsetzung dieser Einschränkungen            den gleichgestellt sind Erziehungsberechtigte dann, wenn die oder der
sowie der Beurteilung ihrer Wirksamkeit eng zusammenarbeiten. Weiter-      weitere Erziehungsberechtigte aus schwerwiegenden Gründen an der
gehende Regelungen aufgrund von regionalen Besonderheiten oder epi-        Betreuung gehindert ist; die Entscheidung über die Zulassung einer sol-
demiologischen Lagen in den Ländern oder Landkreisen bleiben möglich.      chen Ausnahme trifft unter Anlegung strenger Maßstäbe die Gemeinde,
Bund und Länder sind sich darüber im Klaren, dass es sich um sehr          in der die Einrichtung ihren Sitz hat. Für diese Kinder wird eine Notbe-
einschneidende Maßnahmen handelt. Aber sie sind notwendig und sie          treuung bereitgestellt, die sich auf den Zeitraum des Betriebs im Sinne
sind mit Blick auf das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit der Be-      des Absatz 1 erstreckt, den sie ersetzt. Die Notbetreuung findet in der
völkerung verhältnismäßig.                                                 jeweiligen Einrichtung, die das Kind bisher besuchte, durch deren Perso-
                                                                           nal in möglichst kleinen Gruppen statt; Ausnahmen hiervon sind nur bei
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs
                                                                           objektiver Unmöglichkeit zulässig. Bei dem gemeinsamen Verzehr von
der Länder danken insbesondere den Beschäftigten im Gesundheits-
                                                                           Speisen bei einer Notbetreuung ist sicherzustellen, dass
system, im öffentlichen Dienst und in den Branchen, die das tägliche
Leben aufrecht erhalten sowie allen Bürgerinnen und Bürgern für Ihr        1. die Plätze so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens
Verantwortungsbewusstsein und Ihre Bereitschaft, sich an diese Regeln         1,5 Metern zwischen den Tischen und
zu halten, um die Verbreitung des Coronavirus weiter zu verlangsamen.      2. Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5
                                                                              Metern zwischen den Personen gewährleistet ist.
                                                                           Vom Mindestpersonalschlüssel des § 1 der Kindertagesstättenverord-
Verordnung der Landesregierung über                                        nung kann in der Notbetreuung abgewichen werden, sofern die Wahr-
infektionsschützende Maßnahmen gegen die                                   nehmung der Aufsichtspflicht dennoch uneingeschränkt möglich ist.
Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2                                           (5) Ausgeschlossen von der Notbetreuung gemäß Absatz 4 sind Kinder,
(Corona-Verordnung - CoronaVO) vom 17. März 2020                           1. die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn
                                                                              seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage ver-
(in der Fassung vom 22. März 2020)                                            gangen sind, oder
Auf Grund von § 32 in Verbindung mit den § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2        2. die sich innerhalb der vorausgegangenen 14 Tage in einem Gebiet
und § 31 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I       aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) im Zeit-
S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020       punkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war; dies gilt
(BGBl. I S. 148) geändert worden ist, wird verordnet:

4                                                                                                   Amts- und Mitteilungsblatt Straubenhardt 13/2020
STRAUBENHARDT Amts- und Mitteilungsblatt - Gemeinde Straubenhardt
CORONA Sonderseiten
   auch, wenn das Gebiet innerhalb von 14 Tagen nach der Rückkehr           verboten. Die Untersagung nach Satz 1 gilt ins- besondere für
   neu als Risikogebiet eingestuft wird, oder                               1. Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeitein-
3. die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur auf-             richtungen sowie
   weisen.                                                                  2. Zusammenkünfte zur Wahrnehmung von Angeboten in Volkshoch-
(6) Kritische Infrastruktur im Sinne des Absatz 4 sind insbesondere            schulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bil-
1. die in den §§ 2 bis 8 der BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) bestimm-       dungseinrichtungen im außerschulischen Bereich.
   ten Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und         (3) Ausgenommen von dem Verbot nach den Absätzen 1 und 2 sind
   Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen,           Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen, wenn dies zur Aufrecht-
   Transport und Verkehr,                                                   erhaltung des Arbeits- und Dienstbetriebs erforderlich ist. Ausgenom-
2. die gesamte Infrastruktur zur medizinischen und pflegerischen Ver-       men von dem Verbot nach Absatz 2 sind außerdem Veranstaltungen
   sorgung einschließlich der zur Aufrechterhaltung dieser Versorgung       und sonstige Ansammlungen, wenn deren teilnehmende Personen
   notwendigen Unterstützungsbereiche, der Altenpflege und der am-          1. in gerader Linie verwandt sind, wie beispielsweise Eltern, Großeltern,
   bulanten Pflegedienste, auch soweit sie über die Bestimmung des             Kinder und Enkelkinder oder
   Sektors Gesundheit in § 6 BSI-KritisV hinausgeht,                        2. in häuslicher Gemeinschaft miteinander leben sowie deren Ehegat-
3. Regierung und Verwaltung, Parlament, Justizeinrichtungen, Justiz-           ten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Partnerinnen oder
   vollzugs- und Abschiebungshaftvollzugseinrichtungen sowie notwen-           Partner.
   dige Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge (einschließlich      (4) Ausgenommen von Absatz 1 und 2 sind Veranstaltungen, Ansamm-
   der Einrichtungen gemäß § 36 Absatz 1 Nummer 4 IfSG), soweit Be-         lungen und Zusammenkünfte, die der Aufrechterhaltung der öffentli-
   schäftigte von ihrem Dienstherrn unabkömmlich gestellt werden,           chen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge zu
4. Polizei und Feuerwehr (auch Freiwillige) sowie Notfall- /Rettungswe-     dienen bestimmt sind. Dies sind insbesondere solche der Gerichte, der
   sen einschließlich Katastrophenschutz,                                   Staatsanwaltschaften und der Notare sowie anderer Behörden, Stellen
5. Rundfunk und Presse,                                                     oder Einrichtungen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen,
6. Beschäftigte der Betreiber bzw. Unternehmen für den ÖPNV und den         die Letztgenannten, wenn sie der Aufrechterhaltung der öffentlichen
   Schienenpersonenverkehr sowie Beschäftigte der lokalen Busunter-         Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge dienen.
   nehmen, sofern sie im Linien- verkehr eingesetzt werden,                 (5) Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen in Kirchen, Moscheen,
7. die Straßenbetriebe und Straßenmeistereien sowie                         Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften
8. das Bestattungswesen.                                                    sind grundsätzlich untersagt. Das Kultusministerium kann Ausnahmen
(7) Das Kultusministerium kann über die in Absatz 6 genannten Berei-        unter Auflagen zum Infektionsschutz zulassen.
che hinaus weitere Bereiche der kritischen Infrastrukturlage angepasst      (6) Die zuständigen Behörden können aus wichtigem Grund unter Auf-
festlegen.                                                                  lagen zum Schutz vor Infektionen Ausnahmen vom Verbot nach den
(8) Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, deren bisher besuchte Ein-       Absätzen 1 und 2 zulassen. Ein wichti- ger Grund liegt insbesondere
richtung einem Betriebsverbot unterliegt und für die nach den Absätzen      vor, wenn
1 bis 7 keine Ausnahme vorgesehen ist, dürfen die betreffenden Ein-         1. Versammlungen und sonstige Veranstaltungen der Aufrechterhaltung
richtungen nicht betreten. Die Personensorgeberechtigten haben für die         der kritischen Infrastruktur im Sinne von § 1 Absatz 6 dienen oder
Beachtung der Betretungsverbote zu sorgen.                                  2. es sich um gesetzlich vorgeschriebene Veranstaltungen handelt und
(9) Das Kultusministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt,              eine Verlegung des Termins nicht möglich ist.
durch Rechtsverordnung die Dauer der Untersagung nach Absatz 1 zu           (7) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt,
verlängern sowie deren Bedingungen festzulegen und die Ausgestal-           durch Rechtsverordnung die in den Absätzen 1 und 2 genannte Gren-
tung der Notbetreuung nach den Absätzen 4 und 5 anzupassen. Das             ze der Teilnehmendenzahl zu ändern und hierbei auch unterschiedliche
Recht der zuständigen Behörden, weitergehende Maßnahmen nach                Grenzen für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und unter frei-
dem Infektionsschutzgesetz anzuordnen, bleibt hiervon unberührt.            em Himmel festzusetzen.
§ 2 Hochschulen                                                             § 3a Reiseverbote bei ausländischen Risikogebieten
(1) Der Studienbetrieb an den Universitäten, Pädagogischen Hoch-            (1) Fahrten und Reisen aus einem Risikogebiet im Ausland nach RKI-Klas-
schulen, Kunst- und Musikhochschulen, Hochschulen für angewandte            sifizierung in das Gebiet oder durch das Gebiet des Landes Baden-Würt-
Wissenschaften, der DHBW und den Akademien des Landes wird bis              temberg sind mit Ausnahme der Fahrten zur Arbeitsstelle, zum Tätigkeits-
zum 19. April 2020 ausgesetzt; bereits begonnener Studienbetrieb wird       oder Beschäftigungsort, zum Wohnsitz oder zum Bestimmungs- oder
bis zu diesem Zeitpunkt unterbrochen. Online-Angebote sind weiterhin        Ausgangsort einer Warenlieferung sowie in besonders begründeten Här-
möglich. Über die Nachholung von ausgefallenen Veranstaltungen und          tefällen aus privaten Gründen (z.B. familiärer Todesfall) verboten.
Prüfungen entscheidet die Hochschule in eigener Verantwortung. Die          (2) Es sind nur solche Fahrten gestattet, die bei vernünftiger Betrachtung
Hochschulen sorgen dafür, dass die Studentinnen und Studenten alle          geeignet sind, die Arbeitsstelle, den Tätigkeits- oder Beschäftigungsort,
im Sommersemester 2020 vorgesehenen Studienleistungen erbringen             den Wohnsitz oder den Bestimmungs- oder Ausgangsort einer Warenlie-
können und zugleich die Studierbarkeit gewährleistet ist. Mensen und        ferung möglichst schnell und sicher zu erreichen. Unterbrechungen der
Cafeterien bleiben bis zum 19. April 2020 geschlossen. Die Landesbib-       Fahrten, insbesondere zu Einkaufs- oder Freizeitzwecken, sind untersagt.
liotheken bleiben bis 19. April 2020 für den Publikumsverkehr geschlos-     (3) Bei Fahrten zur Arbeitsstelle, zum Tätigkeits- oder Beschäftigungs-
sen. Online-Dienste können für die wissenschaftliche Nutzung geöffnet       ort ist die ausgefüllte und unterschriebene Pendlerbescheinigung der
bleiben.                                                                    Bundespolizei oder der ausgefüllte Berechtigungsschein des Landes Ba-
(2) Das Wissenschaftsministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermäch-        den-Württemberg zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland zum
tigt, durch Rechtsverordnung die Dauer der Untersagung nach Absatz          Zwecke der Berufsausübung mitzuführen, bei Fahrten mit einem Kraft-
1 zu verlängern sowie Ausnahmen in begründeten Einzelfällen zuzulas-        fahrzeug ist die Pendlerbescheinigung oder der Berechtigungsschein
sen. Das Recht der zuständigen Behörden, weitergehende Maßnahmen            gut sichtbar hinter der Frontscheibe auszulegen.
nach dem Infektionsschutzgesetz anzuordnen, bleibt hiervon unberührt.       § 4 Schließung von Einrichtungen
§ 3 Verbot des Aufenthalts im öffentlichen Raum, von Veranstal-             (1) Der Betrieb folgender Einrichtungen wird bis zum 19. April 2020
tungen und sonstigen Ansammlungen                                           untersagt:
(1) Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weite-   1. Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater,
ren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen               Schauspielhäuser, Freilichttheater,
des eigenen Hausstands gestattet. Zu anderen Personen ist im öffent-        2. Bildungseinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Akademien,
lichen Raum, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern                  Fortbildungseinrichtungen, Volkshochschulen, Musikschulen und
einzuhalten.                                                                      Jugendkunstschulen,
(2) Außerhalb des öffentlichen Raums sind Veranstaltungen und sonsti-       3. Kinos,
ge Ansammlungen von jeweils mehr als fünf Personen vorbehaltlich des        4. Schwimm- und Hallenbäder, Thermal- und Spaßbäder, Saunen,
Selbstorganisationsrechts des Landtages und der Gebietskörperschaften

Amts- und Mitteilungsblatt Straubenhardt 13/2020                                                                                                    5
STRAUBENHARDT Amts- und Mitteilungsblatt - Gemeinde Straubenhardt
CORONA Sonderseiten
5. alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, ins-       1. Fachkrankenhäuser für Psychiatrie mit Ausnahme der Fachkranken-
     besondere Fitnessstudios sowie Tanzschulen, und ähnliche Einrich-         häuser für Gerontopsychiatrie,
     tungen,                                                                2. psychosomatische Fachkrankenhäuser sowie
6. Jugendhäuser,                                                            3. kinder- und jugendpsychiatrische Fachkrankenhäuser jeweils ein-
7. öffentliche Bibliotheken,                                                   schließlich der zugehörigen Tageskliniken.
8. Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Spielbanken, Wett-         (2) Stationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstüt-
     annahmestellen,                                                        zungsbedarf oder mit Behinderungen sowie von einem Anbieter ver-
9. Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,               antwortete ambulant betreute Wohngemeinschaften nach dem Wohn-,
10. Gaststätten und ähnliche Einrichtungen wie Cafés, Eisdielen, Bars,      Teilhabe- und Pflegegesetz dürfen grundsätzlich nicht mehr zu Besuchs-
     Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen,                           zwecken betreten werden. Die Einrichtungen können den Zutritt zu Be-
11. Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von         suchszwecken erlauben, wenn geeignete Maßnahmen zum Schutz vor
     Freizeitaktivitäten (auch außerhalb geschlossener Räume), Spezial-     Infektionen getroffen werden können.
     märkte und ähnliche Einrichtungen,                                     (3) Der Zutritt von externen Personen zu den in Absatz 1 und 2 genann-
12. alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht zu den       ten Einrichtungen aus sonstigen, insbesondere beruflichen Gründen ist
     in Absatz 3 genannten Einrichtungen gehören, insbesondere Out-         nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Leitung der Einrichtung
     let-Center,                                                            gestattet. Im Falle der Gewährung des Zutritts sind geeignete Vorkeh-
13. öffentliche Spiel- und Bolzplätze,                                      rungen zum Infektionsschutz zu treffen.
14. Frisöre, Tattoo-/Piercing-Studios, Massagestudios, Kosmetikstudios,     (4) Personen, die in den vorausgegangenen 14 Tagen in Kontakt zu ei-
     Nagelstudios, Studios für kosmetische Fußpflege sowie Sonnenstudios,   ner infizierten Person standen, und Personen mit Anzeichen für Atem-
15. Beherbergungsbetriebe, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze;          wegserkrankungen oder mit erhöhter Temperatur ist der Zutritt zu den
     eine Beherbergung darf ausnahmsweise zu geschäftlichen, dienstlichen   in Absatz 1 und 2 genannten Einrichtungen untersagt. Wenn diese
     oder, in besonderen Härtefällen, zu privaten Zwecken erfolgen und      Personen eine Einrichtung zum Zweck der Behandlung oder Aufnahme
16. Betrieb von Reisebussen im touristischen Verkehr.                       betreten wollen, ist vorab das Einverständnis der Einrichtung einzuho-
(2) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, den       len. Ausnahmen von Satz 2 dürfen nur in Notfällen gemacht werden.
Betrieb weiterer Einrichtungen zu untersagen oder den Betrieb von der       Soweit möglich, sind auch in diesen Fällen Maßnahmen zum Schutz vor
Einhaltung von Auflagen abhängig zu machen.                                 Infektionen zu ergreifen.
(3) Von der Untersagung nach Absatz 1 sind ausgenommen:                     (5) Zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung und des Pflege-
                                                                            betriebs können in der Einrichtung tätige Personen, denen nach Absatz
1. der Einzelhandel für Lebensmittel und Getränke einschließlich Bä-
                                                                            4 der Zutritt untersagt wäre, nach Abwägung die berufliche Tätigkeit in
     ckereien, Metzgereien, Hofläden, mit Ausnahme von reinen Wein-
                                                                            der Einrichtung unter Beachtung von Schutzmaßnahmen fortsetzen. Die
     und Spirituosenhandlungen,
                                                                            Entscheidung über die Fortsetzung der Tätigkeit und die erforderlichen
2. Wochenmärkte,                                                            Schutzmaßnahmen trifft die Einrichtung.
3. Abhol- und Lieferdienste einschließlich solche des Online-Handels,       (6) Ausnahmen von den Absätzen 1, 2 und 4 können durch die Einrichtun-
4. Außer-Haus-Verkauf von Gaststätten,                                      gen für nahestehende Personen im Einzelfall, beispielsweise im Rahmen
     4a. Kantinen für Betriebsangehörige oder Angehörige öffentlicher       der Sterbebegleitung oder zur Begleitung eines erkrankten Kindes und
     Einrichtungen, wobei § 1 Absatz 4 Satz 5 entsprechende Anwen-          unter Auflagen zugelassen werden. In Fällen nach Absatz 4 sind zwingend
     dung findet,                                                           geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen zu ergreifen.
5. Ausgabestellen der Tafeln,                                               (7) Betreuungs- und Unterstützungsangebote im Vor- und Umfeld von
6. Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Hörgeräteakustiker, Optiker        Pflege werden, soweit sie als Gruppenangebote durchgeführt werden,
     und Praxen für die medizinische Fußpflege,                             aufgrund einer erhöhten Ansteckungsgefahr, insbesondere für die be-
7. Tankstellen,                                                             sonders betroffenen vulnerablen Gruppen, einstweilen eingestellt. Zu
8. Poststellen, Banken und Sparkassen sowie Servicestellen von Tele-        den nach Satz 1 eingestellten Angeboten zählen insbesondere:
     kommunikationsunternehmen,                                             1. Angebote nach § 45c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Elften Buchs
9. Reinigungen und Waschsalons,                                                Sozialgesetzbuch (SGB XI) in Verbindung mit § 6 Absatz 1 der Unter-
10. der Zeitschriften- und Zeitungsverkauf,                                    stützungsangebote-Verordnung (UstA-VO) wie
11. Raiffeisenmärkte,                                                          a) Betreuungsgruppen (für Personen mit überwiegend kognitiven
12. Verkaufsstätten für Bau-, Gartenbau- und Tierbedarf und                    Einschränkungen, z.B. demenziell erkrankte pflegebedürftige Men-
13. der Großhandel.                                                            schen) und
Wenn Mischsortimente angeboten werden, dürfen Sortimentsteile, de-             b) Angebote zur Unterstützung im Alltag wie Freizeitausfahrten für
ren Verkauf nicht nach Satz 1 gestattet ist, verkauft werden, wenn der         behinderte und pflegebedürftige Menschen;
erlaubte Sortimentsteil überwiegt; diese Stellen dürfen dann alle Sorti-    2. Initiativen des Ehrenamtes nach § 45c Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB
mente vertreiben, die sie gewöhnlich auch verkaufen.                           XI in Verbindung mit § 7 UstA-VO, soweit sie als Gruppenveranstal-
Wenn bei einer Stelle der verbotene Teil des Sortiments überwiegt, darf        tung angelegt sind, und
der erlaubte Teil allein weiter verkauft werden, wenn eine räumliche        3. Angebote der Selbsthilfe nach § 45d SGB XI in Verbindung mit § 8
Abtrennung möglich ist. Die Ausnahme nach Satz 1 gilt nur dann, wenn           UstA-VO.
die Einhaltung der erforderlichen Hygienestandards sichergestellt ist.      (8) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt,
Die Öffnung ist an allen Sonn- und Feiertagen beschränkt auf den Zeit-      durch Rechtsverord- nungen weitere Regelungen zum Schutz gefähr-
raum von 12 bis 18 Uhr zulässig, sofern eine Öffnung der jeweiligen         deter Personen vor einer Infektion mit SARS-Cov-2 zu treffen und die
Einrichtungen an Sonn- und Feiertagen nicht ohnehin schon nach sons-        Regelungen in diesem Paragraphen zu ändern.
tigen Vorschriften zulässig ist. Die Öffnung von Einkaufszentren und        (9) Über die Zutrittsverbote nach den Absätzen 1 bis 4, ist durch die
Kaufhäusern ist nur für die in Satz 1 genannten Ausnahmen erlaubt. Das      Einrichtungen in einer vor Zutritt gut sichtbaren Weise, beispielsweise
Wirtschaftsministerium wird ermächtigt, dazu Auflagen festzulegen.          durch einen auffälligen Aushang an den Zugangstüren, zu informieren.
(4) Dienstleister, Handwerker und Werkstätten können in vollem Umfang       § 7 Betretungsverbote
ihrer Tätigkeit nachgehen, soweit sie nicht in Absatz 1 genannt sind.       In den in § 1 Absatz 1, § 2 Absatz 1 und § 6 Absatz 1 genannten Ein-
§ 5 (aufgehoben)                                                            richtungen gilt, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein
§ 6 Maßnahmen zum Schutz besonders gefährdeter Personen                     generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Ta-
(1) Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 3 bis 5 IfSG       gen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen
sowie teilstationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unter-      im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben, die Kontakt zu
stützungsbedarf oder mit Behinderungen einschließlich Kurzzeitpflege        einer infizierten Person hatten oder die Symptome eines Atemwegsin-
dürfen grundsätzlich nicht mehr zu Besuchszwecken betreten werden.          fekts oder erhöhte Temperatur zeigen.
Hiervon ausgenommen sind                                                    (2) (aufgehoben)

6                                                                                                     Amts- und Mitteilungsblatt Straubenhardt 13/2020
STRAUBENHARDT Amts- und Mitteilungsblatt - Gemeinde Straubenhardt
CORONA Sonderseiten
§ 8 Weitere Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz                      3. Gottesdienste, an denen ausschließlich in häuslicher Gemeinschaft,
Das Recht der zuständigen Behörden, weitergehende Maßnahmen zum               wie beispielsweise in Klosterkonventen, lebende Mitglieder religiöser
Schutz vor Infektionen zu erlassen, bleibt von dieser Verordnung unbe-        Gemeinschaften teilnehmen,
rührt. Für den Erlass von Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz        4. Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete im engsten Famili-
ist das Sozialministerium zuständige oberste Polizeibehörde. Das Sozial-      en- und Freundeskreis, wenn diese Feiern unter freiem Himmel mit
ministerium übt die Fachaufsicht für Maßnahmen der nach § 1 Absatz 6          nicht mehr als zehn teilnehmenden Personen stattfinden,
der Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem        5. rituelle Leichenwaschungen, soweit sie in den dafür vorgesehenen
Infektionsschutzgesetz zuständigen Ortspolizeibehörden aus.                   spezialisierten Einrichtungen unter Wahrung der maßgeblichen hy-
§ 9 Inkrafttreten                                                             gienischen Standards und durch dafür ausgebildete Personen vorge-
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzei-      nommen werden; die Teilnahme weiterer Personen bleibt untersagt.
tig tritt die Corona-Verordnung vom 16. März 2020 außer Kraft.             Bei Aufbahrungen in Leichenhallen und ähnlichen Einrichtungen ist eine
                                                                           Besichtigung der Leiche durch mehrere Personen gleichzeitig untersagt.
§ 10 Außerkrafttreten
                                                                           An allen Veranstaltungen müssen die beteiligten Personen die Maßnah-
(1) Diese Verordnung tritt am 15. Juni 2020 außer Kraft.                   men zum Infektionsschutz einhalten.
(2) Das Sozialministerium wird gemäß § 32 Satz 2 IfSG ermächtigt, den      Weitergehende Ge- und Verbote der Stadt- und Landkreise und der Ge-
Termin des Außerkrafttretens zu ändern.                                    meinden wie beispielsweise das Gebot, Teilnehmerlisten anzufertigen,
Stuttgart, den 17. März 2020                                               bleiben unberührt.
Die Regierung des Landes Baden-Württemberg:                                Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Verkündung in Kraft.
Kretschmann, Strobl, Sitzmann, Dr. Eisenmann, Bauer, Untersteller,         Stuttgart, den 21. März 2020
Dr. Hoffmeister-Kraut, Lucha, Hauk, Wolf, Hermann, Erler                   gez. Michael Föll, Ministerialdirektor

Die Initiative Straubenhardt hilft                                         MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, ARBEIT UND
In Straubenhardt hat sich ein Netzwerk von Kirchen, Vereinen und           WOHNUNGSBAU
Einzelpersonen gebildet, die ihre Hilfe für Mitmenschen anbieten.
Für wen?                                                                   Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung (Stand 22.3.2020,
                                                                           24:00 Uhr)
Straubenhardterinnen und Straubenhardter
                                                                           Bei der folgenden Auflistung ist berücksichtigt, dass Dienstleister, Hand-
• die die Wohnung nicht verlassen dürfen (Quarantäne)
                                                                           werker und Werkstätten generell weiter ihrer Tätigkeit nachgehen kön-
• die aus gesundheitlichen Gründen die Wohnung nicht verlassen können      nen. In der nachfolgenden Auflistung wird auf weitere bekanntgeworde-
• die zu einer Risikogruppe für das neuartige Coronavirus gehören          ne Zweifelsfälle eingegangen. Sie dient als ergänzende Auslegungshilfe
Was Sie tun können:                                                        für die Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende
Sie melden sich bei der Gemeinde Straubenhardt telefonisch unter           Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Ver-
                      07082/948-741 oder 07082/948-748                     ordnung - CoronaVO). Wenn Mischsortimente angeboten werden, dür-
oder per E-Mail an stab-corona@straubenhardt.de und geben Ihren Namen,     fen Sortimentsteile, deren Verkauf nicht gestattet ist, verkauft werden,
Ihre Adresse und Telefonnummer und Ihren Hilfswunsch an! Wir vermitteln!   wenn der erlaubte Sortimentsteil überwiegt; diese Stellen dürfen dann
Und so geht’s:                                                             alle Sortimente vertreiben, die sie gewöhnlich auch verkaufen. Wenn
Bei Einkaufshilfen, Apotheken- und Postgängen:                             bei einer Stelle der verbotene Teil des Sortiments überwiegt, darf der
1. Der Einkaufshelfer meldet sich telefonisch beim Betroffenen, die Ein-   erlaubte Teil allein weiter verkauft werden, wenn eine räumliche Abtren-
    kaufswünsche werden aufgenommen und die nötigen Absprachen             nung möglich ist. Die Ausnahme gilt nur dann, wenn die Einhaltung der
    getroffen.                                                             erforderlichen Hygienestandards sichergestellt ist.
2. Der Einkaufshelfer erledigt Ihren Einkauf.                              Diese Geschäfte dürfen geöffnet bleiben:
3. Die Einkäufe werden mit Kassenzettel zum Betroffenen gebracht. Ein      Abhol- und Lieferdienste einschl. solche des Online-Handels, Apothe-
    Behältnis kann vor die Tür gestellt werden – für Einkauf, Geld und     ken, Augenoptiker, Außer-Haus-Verkauf von Gaststätten, Autovermie-
    Wechselgeld.                                                           tung, Car-Sharing, Bäckereien, Banken und Sparkassen, Baumärkte
4. Die Einkäufe werden selbstverständlich mit der nötigen Diskretion       Baustoffstandorte, Beherbergungsbetriebe, Ferienwohnungen, Cam-
    abgewickelt.                                                           pingplätze und Wohnmobilstellplätze (ausschließlich zu geschäftlichen,
Straubenhardterinnen und Straubenhardter, bitte meldet Euch!               dienstlichen oder in besonderen Härtefällen auch zu privaten Zwecken)
Wir sind gerne bereit, jedem Betroffenen unserer Gemeinde durch diese      Betriebskantinen (ohne Bewirtung externer Gäste), Bestatter, Brenn-
Zeit zu helfen!                                                            stoffhandel, Campingplätze für Personen mit dortigem Erstwohnsitz,
                                                                           Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger, Drogerien mit Verkauf von
                                                                           Lebensmitteln oder Getränken, Ersatzteilverkauf in Werkstätten, Auto-
Verordnung des Kultusministeriums über                                     teile- und Zubehörverkauf, Fahrradwerkstätten, Fahrschulen für LKW,
infektionsschützende Maßnahmen gegen die                                   Freie Berufe, Medizinische Fußpflege (stationär und mobil), Gärtnereien,
Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 im Bereich                                Gartenbaubedarf, Getränkemärkte, Großhandel, Hofläden, Hörgeräte-
                                                                           akustiker, Hundetrainer (Einzelcoaching), Kaminkehrer, Kfz-Werkstät-
von Gottesdiensten und weiteren religiösen                                 ten, Kioske, Landhandel mit Dünger, Pflanzenschutz, Saatgut landwirt-
Veranstaltungen und Zusammenkünften                                        schaftlichen Maschinen, Ersatzteilen usw., Landmaschinenreparatur,
Vom 21. März 2020                                                          Landmaschinenersatzteile, Lebensmitteleinzelhandel, Metzgereien,
Auf Grund von § 3 Absatz 5 Satz 2 der Verordnung der Landesregierung       Mischbetriebe des Handwerks, die daneben auch verkaufen (z.B. Kü-
über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Vi-          chenstudios), Mobile Dienstleister der Gesundheitswirtschaft, Musik-
rus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO), zuletzt geändert am         lehrer mit Einzelunterricht, Orthopädieschuhmacher, Personal Trainer,
20. März 2020, wird verordnet:                                             Ernährungsberater und ähnliche Dienstleister in Einzelberatung, Post-
Veranstaltungen und sonstige Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen,          stellen, Postagenturen und Paketstationen, Raiffeisenmärkte Reisebü-
Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften            ros, Sanitätshäuser, Schuh- und Schlüsselreparatur, Servicestellen von
sind grundsätzlich untersagt.                                              Telekommunikations- unternehmen, Spezialisierte Baustoffhändler für
Als Ausnahmen hiervon sind zulässig:                                       Farben, Bodenflächen usw., Stördienste aller Art, insbes. Schlüsseldiens-
1. unaufschiebbare religiöse Zeremonien, wie ggf. Taufen und Ehe-          te, Tankstellen, Textilreinigung, Tierbedarf, Verkauf von Jägereibedarf,
   schließungen, im engsten Familien- und Freundeskreis mit nicht          Verkehrsdienstleistungen aller Art einschl. Taxen, Vermietung von Fe-
   mehr als fünf teilnehmenden Personen,                                   rienwohnungen an Monteure, Versicherungsbüro Warenlieferung und
2. Gottesdienste im kleinsten Rahmen zur Aufzeichnung und medialen         Montage, Waschsalons, Wochenmärkte, Zeitungen und Zeitschriften
   Verbreitung,                                                            Diese Geschäfte müssen schließen:

Amts- und Mitteilungsblatt Straubenhardt 13/2020                                                                                                   7
STRAUBENHARDT Amts- und Mitteilungsblatt - Gemeinde Straubenhardt
CORONA Sonderseiten
Beherbergungsbetriebe, Ferienwohnungen, Campingplätze und Wohn-           Mit der imderRahmen
                                                                          Ausgleich            unmittelbardiesesinfolge
                                                                                                                    Programmsder Corona-Pandemie
                                                                                                                                       ausgereichten Förderung
                                                                                                                                                             eingetretenen soll
mobilstellplätze (eine Beherbergung darf ausnahmsweise zu geschäft-       Liquiditätsengpässe
                                                                          den     unmittelbar infolge   oder der
                                                                                                               Umsatzeinbrüche,
                                                                                                                     Corona-Pandemie       auchwirtschaftlich
                                                                                                                                                   aus weiteren betroffe-
lichen, dienstlichen oder in besonderen Härtefällen auch zu privaten      nen      Soloselbstständigen,
                                                                          Soforthilfekulissen,          ist im Unternehmen
                                                                                                                  Rahmen der und               Angehörigen der
                                                                                                                                        beihilferechtlichen            Freien
                                                                                                                                                                   Vorgaben
Zwecken erfolgen), Bekleidungsgeschäfte, Blumenläden, Buchhandel,         Berufe
                                                                          insoweiteine      finanzielle
                                                                                        möglich,      als einSoforthilfe      gewährt werden,
                                                                                                                 Liquiditätsengpass                     insbesondere um
                                                                                                                                              oder Umsatzeinbruch            im
Copyshops, E-Zigaretten-Shops, Fahrradläden (erlaubt bleiben Fahr-        die
                                                                          Sinne  wirtschaftliche
                                                                                     der Ziffern 4.Existenz
                                                                                                         und 5.der  trotzSoloselbstständigen,
                                                                                                                             der sonstigen Hilfen      Unternehmen
                                                                                                                                                            weiterhin oder und
radwerkstätten), Fahrschulen (erlaubt bleiben Fahrschulen für LKW),       Angehörigen
                                                                          wieder besteht.     der Freien Berufe zu sichern und Liquiditätsengpässe zu
Fitnessstudios, Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen, Fotostudios,      kompensieren.
                                                                          6.3. Verwendung der Mittel
Frisöre, Gaststätten und ähnliche Einrichtungen wie Cafés, Cafés in       2.
                                                                          MitGegenstand
                                                                                 der im Rahmen     derdieses
                                                                                                         Förderung
                                                                                                                Programms ausgereichten Förderung soll eine
Bäckereien, Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken und Knei-    Gegenstand        der Förderung
                                                                          finanzielle Soforthilfe         gewährt  ist werden,
                                                                                                                        ein einmaliger         verlorener
                                                                                                                                    insbesondere       um die Zuschuss,     der
                                                                                                                                                                  wirtschaft-
pen (erlaubt bleibt der Außer-Haus-Verkauf von Gaststätten), Kfz-Han-     ausschließlich
                                                                          liche Existenz der  für Soloselbstständige,
                                                                                                     Soloselbstständigen,UnternehmenUnternehmen       und
                                                                                                                                                        und Angehörige
                                                                                                                                                               Angehörigen  der
del, Koch- und Grillschulen, Kosmetikstudios Massagestudios, Mobile       Freien
                                                                          der Freien Berufe   gewährt
                                                                                         Berufe             wird, und
                                                                                                     zu sichern     die unmittelbar          infolge der
                                                                                                                           Liquiditätsengpässe               durch das Co-
                                                                                                                                                        zu kompensieren,
Dienstleister, die nicht zur Gesundheitswirtschaft gehören (Frisöre,      ronavirus     ausgelösten
                                                                          die unmittelbar         infolgeCorona-Pandemie
                                                                                                             der Corona-Pandemie     in eineentstanden
                                                                                                                                                existenzbedrohliche
                                                                                                                                                              sind.       wirt-
Kosmetik, kosmetische Fußpflege), Nagelstudios, Outlet-Center, Pier-      schaftliche
                                                                          In diesem Schieflage
                                                                                          Zusammenhang    oder insichert
                                                                                                                    massivediese Liquiditätsengpässe         geraten sind.
                                                                                                                                        Richtlinie die Entscheidungs-
cingstudios, Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen,   3.    Zuwendungsempfänger
                                                                          möglichkeit       des Zuwendungsempfängers (Antragsberechtigte)
                                                                                                                                       gegen die Zugriffsmöglichkeit
Reisebusse im touristischen Verkehr, Schreibwarenhandel, Sonnenstu-       des Kreditinstituts,sind
                                                                          Antragsberechtigt             bei dem das vom Zuschussempfänger benannte
dios, Spielwarenhandel, Studios für kosmetische Fußpflege, Tattoostu-     •Konto     geführt wird,
                                                                               Unternehmen               ab. Für
                                                                                                    im Sinne    derdieKMU-Definition
                                                                                                                          bewilligten Zuschüsse            gilt ein direktes
                                                                                                                                                der Europäischen        Union
dios, Tourismushotels, Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen,       Verrechnungs-
                                                                               mit bis zu 50beziehungsweise               Aufrechnungsverbot
                                                                                                 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente                     mit bereits beste-
                                                                                                                                                    (VZÄ)),
Spielbanken, Wettbüros und Wettannahmestellen, Vinotheken der              hende     Kreditlinien
                                                                            • wirtschaftlich          beimAngehörige
                                                                                                   tätige     jeweiligen der  Kreditinstitut.
                                                                                                                                     Freien Berufe  Bei mit
                                                                                                                                                        Überweisung
                                                                                                                                                              bis zu 50 des Be-
Winzergenossenschaften, Waxingstudios, Wein- und Spirituosenhand-          Zuschusses
                                                                               schäftigten darf(VZÄ)
                                                                                                   es nicht   zu einer zwangsläufigen
                                                                                                         Soloselbständige          sind insoweit   Bedienung      bereits be-
                                                                                                                                                       antragsberechtigt,
lungen.                                                                    stehender
                                                                               als dass Kontokorrentforderungen
                                                                                          sie mit ihrer selbständigenoder sonstiger Zins- und Tilgungs-
                                                                           forderungen
                                                                            Tätigkeit das kommen.
                                                                                             Haupteinkommen Der bewilligte       Zuschuss muss
                                                                                                                         oder zumindest                vollumfänglich
                                                                                                                                                ein Drittel   des Nettoein- zur
Telefonbetreuung                                                           Kompensation         der   unmittelbar
                                                                            kommens eines Haushalts bestreiten.        durch     die   Corona-Pandemie          ausgelösten
Die Corona-Krise schränkt unsere sozialen Kontakte immer mehr ein.         wirtschaftlichen
                                                                            Der Hauptsitz des      Engpässe     genutzt werden.
                                                                                                      antragstellenden          Unternehmens bzw. der Wohnsitz
Gerade in dieser Zeit sind diese aber wichtig und hilfreich. Wenn Sie      Zuwendungsempfängern
                                                                            des Soloselbständigen oder          obliegt     die Entscheidung,
                                                                                                                    Angehörigen          eines FreienwelcheBerufesForderun-
                                                                                                                                                                     muss in
Gesprächsbedarf haben - über welche Themen auch immer -                    gen    mit höchster Relevanz
                                                                            Baden-Württemberg            liegen.für     die Existenzsicherung
                                                                                                                    Soweit                              ausgestattet sind
                                                                                                                                bereits für eine möglicherweise               in
                                                                           (bspw.     Mietforderungen,
                                                                            einem anderen          Bundesland  Lieferantenforderungen)
                                                                                                                     oder in Baden-Württemberg       und daherbestehende
                                                                                                                                                                   vorrangig
              1 Rufen Sie uns an - wir sind für Sie da!                    durch    den Zuschuss
                                                                            Betriebsstätte              bedient werden
                                                                                               eine vergleichbare          Hilfesollen.
                                                                                                                                   des Landes Baden-Württemberg
Unsere Sozialarbeiterin Frau Bärbel Pfleiderer-Höhn von der Beratungs-     7.
                                                                            oderMitteilungspflichten
                                                                                   eines anderen Bundeslandes beantragt wurde, ist das Unterneh-
stelle für Hilfen im Alter Straubenhardt, steht Ihnen für ein Telefonat    Nachträgliche      Änderungen, dienicht
                                                                            men in Baden-Württemberg                   auf die
                                                                                                                             mehr Bewilligung       oder die Höhe
                                                                                                                                      antragsberechtigt.        Dassder    För-
                                                                                                                                                                       bisher
gerne zur Verfügung. Die Verschwiegenheit und der Datenschutz ist          derung
                                                                            in dieserEinfluss
                                                                                        Form keinehaben     könnten,
                                                                                                         weitere    Hilfehat   der Antragsteller
                                                                                                                            beantragt      wurde, istrespektive       der Zu-
                                                                                                                                                          durch Eidesstatt-
gewährleistet. Melden Sie Ihren Gesprächsbedarf in der Zeit von 9.00       wendungsempfänger             der Landeskreditbank
                                                                            liche Versicherung schriftlich           auf den amtlich     Baden-Württemberg
                                                                                                                                             vorgesehenen Antragsfor-(L-Bank)
– 12.00 Uhr an unter der Tel. Nr. der Nachbarschaftshilfe 07236/1309-      als   Bewilligungsbehörde
                                                                            mularen    zu bestätigen. Nicht   und dem       Ministerium
                                                                                                                     gefördert     werdenfür       Wirtschaft, Arbeit
                                                                                                                                                Unternehmen                und
                                                                                                                                                                  in Schwie-
15. Frau Dieter wird Ihre Telefonnummer weiterleiten und Sie erhalten      Wohnungsbau
                                                                            rigkeiten gemäß     Baden-Württemberg
                                                                                                     Rz. 20 a) bis c) der     unverzüglich
                                                                                                                                  Leitlinien für mitzuteilen.
                                                                                                                                                      staatliche Beihilfen
baldmöglichst einen Rückruf von Frau Pfleiderer-Höhn.                      8.
                                                                            zurWiderrufsvorbehalt
                                                                                  Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in
                                                                            Schwierigkeiten
                                                                           Die                     (2014/C 249/01),
                                                                                 Bewilligungsbehörde           behält sich  es den
                                                                                                                                 sei denn,
                                                                                                                                       ganzen   dieoder
                                                                                                                                                     Schwierigkeiten
                                                                                                                                                         teilweisen Wider-sind
Richtlinie für die Unterstützung der von der                                unmittelbar
                                                                           ruf              auf die Corona-Pandemie
                                                                                 der Bewilligung       für den Fall vor, dass     zurückzuführen.
                                                                                                                                       den Mitteilungspflichten nach
Corona-Pandemie geschädigten Soloselbst-                                    4. Feststellung
                                                                           Ziffer                  zum Fördergrund
                                                                                    7. nicht unverzüglich         nachgekommen wird.
ständigen, Unternehmen und Angehörigen der                                  Die unmittelbargeleistete
                                                                           Unrechtmäßig            infolge der     Corona-Pandemie
                                                                                                               Zuwendungen            sind vom  entstandene      existenzbe-
                                                                                                                                                    Zuwendungsempfän-
Freien Berufe („Soforthilfe Corona“)                                        drohliche
                                                                           ger           Wirtschaftslage
                                                                                 nach Erhalt                    oder die Liquiditätsengpässe/
                                                                                                 eines Rückforderungsbescheides                              Umsatzeinbrü-
                                                                                                                                                  in der darin   genannten
                                                                            che/Honorarausfälle
                                                                           Frist   zurückzuzahlen.sind          durch Eidesstattliche
                                                                                                          Die Vorschriften         der LHO findenVersicherung      schriftlich
                                                                                                                                                          Anwendung,        so-
Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und                  auf den
                                                                           weit    nichtamtlich      vorgesehenen
                                                                                          Vorschriften                    Antragsformularen
                                                                                                             der Europäischen           Union oderzuderbestätigen.
                                                                                                                                                              Bewilligungs-Die
Wohnungsbau Baden-Württemberg vom 22. März 2020                             Bewilligungsbehörde
                                                                           bescheid     etwas Anderes      behält    sich eine Überprüfung der Angaben im
                                                                                                              bestimmen.
Das Land Baden-Württemberg gewährt                                          Antragsformular
                                                                           9.   Hinweis auf die     und Bestimmungen
                                                                                                          der wirtschaftlichen    desVerhältnisse         vor. Hilfestellung
                                                                                                                                          Subventionsgesetzes             und
• auf Grundlage der §§ 1, 18, 19 des Gesetzes zur Mittelstandsförde-        bei der
                                                                           des        Feststellung der Antragsberechtigung bietet die Onlineberatung
                                                                                  Strafgesetzbuches
   rung Baden- Württemberg vom 19. Dezember 2000 (MFG BW) und               der Kammern
                                                                           Unrichtige     oderund     Verbände. Angaben zu subventionserheblichen Tat-
                                                                                                  unvollständige
• nach Maßgabe der §§ 23, 44 der der Landeshaushaltsordnung für             5. Art und
                                                                           sachen          Umfang
                                                                                      können     nach der§ 264 Förderung
                                                                                                                  Strafgesetzbuch (StGB) (Subventionsbetrug)
   Baden-Württemberg (LHO), der dazu erlassenen Allgemeinen Verwal-         Die Förderung
                                                                           strafbar            erfolgtdie
                                                                                       sein, sofern       im Angaben
                                                                                                              Rahmen eines   für deneinmaligen,
                                                                                                                                         Antragstellernichtoder
                                                                                                                                                             rückzahlbaren
                                                                                                                                                                   einen an-
   tungsvorschriften (VV- LHO) sowie der einschlägigen Vorschriften des     Zuschusses
                                                                           deren           zunächst
                                                                                    vorteilhaft     sind.für  drei Monate
                                                                                                           Gleiches              in Höhe
                                                                                                                        gilt, wenn            von bis zu
                                                                                                                                        die Bewilligungsbehörde           über
   Verwaltungsverfahrensgesetzes Baden-Württemberg (LVwVfG BW),            subventionserhebliche            Tatsachen in Unkenntnis
                                                                            • 9.000 Euro für antragsberechtigte                                  gelassenund
                                                                                                                                Soloselbstständige           worden     ist.
                                                                                                                                                                 Antragsbe-
   jeweils in der gültigen Fassung                                             rechtigte mit bis zu sind
                                                                           Subventionserheblich            5 Beschäftigen,
finanzielle Soforthilfen für Soloselbstständige, Unternehmen und Ange-         15.000 Euro
                                                                           • Angaben       zumfürUnternehmen
                                                                                                      Antragsberechtigte          mit bis zu 10 Beschäftigen,
                                                                                                                        (Sitz, Größe),
hörige der Freien Berufe, die unmittelbar durch die Corona-Pandemie            30.000 Euro
                                                                           • Angaben            für Antragsberechtigte
                                                                                           zu dem      unmittelbar infolgemit        derbisCorona-Pandemie
                                                                                                                                              zu 50 Beschäftigen.   eingetre-
wirtschaftlich geschädigt sind. Der Zuschuss erfolgt ohne Rechtsan-
                                                                            Dietenen   Liquiditätsengpass
                                                                                  Obergrenze       für die Höhe    oderderUmsatzeinbruch,
                                                                                                                             Förderung entspricht dem unmittel-
spruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel unter Beachtung
                                                                           •barMitteilungspflichten
                                                                                 infolge der Corona-Pandemienach Ziffer verursachten
                                                                                                                            7.,                 Liquiditätsengpass oder
der allgemeinen Rahmenbedingungen.
                                                                           •entsprechenden         Umsatzeinbruch,
                                                                               Angaben zu möglicherweise                    maximal jedoch
                                                                                                                         erhaltenen                 den oben genannten
                                                                                                                                          oder beantragten         vergleich-
Es handelt sich um eine Deminimis-Beihilfe im Sinne der Verordnung          Förderbeträgen.
                                                                               baren staatlichen Hilfen sowie
(EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die
Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitswei-       •Anträge,    die sich
                                                                               Grundlagen      derauf     Liquiditätsengpässe oder Umsatzeinbrüche bezie-
                                                                                                      De-minimis-Verordnung.
                                                                            hen, die vor dem 11.
                                                                           Scheingeschäfte           undMärz    2020 entstanden sind,
                                                                                                             Scheinhandlungen              sind sind    nicht förderfähig.
                                                                                                                                                    zuwendungsrechtlich
se der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen.
                                                                            6. Bedingungen
                                                                           unerheblich.      Jede Abweichung von den vorstehenden Angaben ist der
Die Durchführung der Maßnahme wird nach § 4 III MFG BW in der
jeweils gültigen Fassung der vorliegenden Richtlinie geregelt.              6.1. Mitwirkungspflichtund
                                                                           Bewilligungsbehörde               unddem Offenlegungspflicht
                                                                                                                         Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und
                                                                           Wohnungsbau          Baden-Württemberg
                                                                            Der Zuwendungsempfänger                            unverzüglich
                                                                                                                     ist verpflichtet,         im mitzuteilen.
                                                                                                                                                    Bedarfsfall der Gut-
1. Zweck der Förderung
                                                                            achterstelle und der§Bewilligungsbehörde
                                                                           Rechtsgrundlagen:              264 StGB und §§ 3 und          die 4zurSubventionsgesetz
                                                                                                                                                    Aufklärung des Sach-  vom
Die weltweit dynamische Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2)
                                                                            verhalts
                                                                           29.         und zur
                                                                                 Juli 1976   (BGBl.Bearbeitung
                                                                                                        I S. 2037)des  in Antrags
                                                                                                                           Verbindung  erforderlichen
                                                                                                                                             mit § 1 desUnterlagen
                                                                                                                                                             Gesetzes über und
hat massiv auch Deutschland und Baden-Württemberg erfasst und zu
                                                                            Informationen
                                                                           die   Vergabe vonzurSubventionen
                                                                                                      Verfügung zunach    stellen.
                                                                                                                                Landesrecht (LSubvG) vom 1. März
einer wirtschaftlich bedrohlichen Ausnahmesituation geführt. In nahezu
                                                                           1977     (GBl. S. 42).sonstiger
                                                                            6.2. Anrechnung            Ebenso Hilfen
                                                                                                                  sind falsche Versicherungen an Eides Statt
allen Wirtschaftsbereichen sehen sich Soloselbstständige, Unternehmen
                                                                           strafbar    nach   §  156    StGB.
                                                                            Mögliche Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz
und Angehörige der Freien Berufe mit gravierenden Nachfrage- und
Produktionsausfällen, unterbrochenen Lieferketten, Stornierungswellen,     10.
                                                                            sowie Bewilligungsbehörde
                                                                                     zustehende Versicherungsleistungen aus Absicherung von Be-
Honorarausfällen, massiven Umsatzeinbußen und Gewinneinbrüchen              triebsunterbrechungen
                                                                           Zuständig     für die Prüfung     oder
                                                                                                                desBetriebsausfall          sowie Kurzarbeitergeld
                                                                                                                      Antrags, die Bewilligung             und Auszahlung    für
konfrontiert, die für zahlreiche Soloselbstständige, Unternehmen und        GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer
                                                                           der   Zuschüsse ist die L-Bank. Eine inhaltliche        sind beiVorprüfung
                                                                                                                                                  der Berechnung         nach
                                                                                                                                                               erfolgt durch
Angehörigen der Freien Berufe in Baden-Württemberg existenzbedroh-          ZifferKammern
                                                                           die      5. zu berücksichtigen.
                                                                                                 (Gutachterstelle),Eine Kumulierung
                                                                                                                            gegebenenfalls    mit sonstigen      staatlichen
                                                                                                                                                     unter Hinzuziehung
lich geworden sind.                                                         Hilfen (insbesondere
                                                                           weiterer     beratender solchen          des Bundes)
                                                                                                         Stellen (bspw.        Institut oder
                                                                                                                                           füreuropäischen
                                                                                                                                                 Freie Berufe Hilfen
                                                                                                                                                                  (IFB)). zum
                                                                                                                                                                           Die

8                                                                                                             Amts- und Mitteilungsblatt Straubenhardt 13/2020
STRAUBENHARDT Amts- und Mitteilungsblatt - Gemeinde Straubenhardt STRAUBENHARDT Amts- und Mitteilungsblatt - Gemeinde Straubenhardt
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