Taucha blüht! - Stadt Taucha

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Taucha blüht! - Stadt Taucha
Tauchaer                            Amtsblatt
31. Jahrgang Nr. 06  Postwurfsendung                                        Postwurfsendung  1. Juni 2020

                                                                                         Internet: www.taucha.de

                               Taucha blüht!                                             Aus dem Inhalt:

                                                                                         Seiten 2 – 9
                        Danke an den Bauhof Taucha für die Bepflanzung
                                                                                         Amtsblatt
                           der städtischen Blumenkästen und an das
                           Dehner Gartencenter für die Bereitstellung                    Seite 10
                                          der Blumen.                                    Anzeigen Parteien

                                                                                         Seiten 11, 13, 14, 15, 17, 21
                                                                                         Veranstaltungen/
                                                                                         Vereine/Kirchen/Kitas/
                                                                                         Schulen

                                                                                         Seite 17
                                                                                         Glückwünsche

                                                                                         Seite 19
                                                                                         Historisches

                                                                                         Seite 21
                                                                                         Sport

                                                                                         Seite 23
                                                                                         Notrufnummern

                                                                                         Seiten 10, 12, 16, 18, 19,
                                                                                         20, 22, 23, 24
                                                                                         Tauchaer Wirtschaft

                                    Seidemannhaus, errichtet im Jahre 1900
Seite 2               AMTSBLATT                                                           1. Juni 2020 Tauchaer Stadtanzeiger

  Vandalismus: Graffiti-Schäden sorgen für viel Ärger
  Illegale Graffiti werden für die Stadt zu einem immer größeren Problem. Sie beeinträchtigen das Stadtbild, kosten beim
  Entfernen viel Geld und schädigen oft die Bausubstanz. Überall im Stadtgebiet tauchen die unbeliebten Schmierereien auf.

  Was nicht bedeutet, dass die Stadt dem Treiben tatenlos zusieht. In den vergangenen Monaten wurden aufwendige Arbeiten
  zur Graffiti-Entfernung im Stadtgebiet durchgeführt.

  Ein Kavaliersdelikt sind die illegalen Graffiti nicht. Illegal angebrachte Graffiti sind dagegen ernst zu nehmende Sachbe-
  schädigungen, die strafrechtlich geahndet werden.

  Um solche Vorkommnisse aufzuklären, bitten wir die Bürgerinnen und Bürger um Aufmerksamkeit und Mithilfe. Verdäch-
  tige Aktivitäten können der Polizei und dem Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Soziales telefonisch unter 034298 70
  160 oder per E-Mail an vollzugsdienst@taucha.de mitgeteilt werden.

             Neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
                                  (gültig vom 15. Mai bis 5. Juni 2020)
 Die Staatsregierung hat am 12. Mai 2020 die zur Eindäm-               Diese Verordnung, weiter aktuell gültige Allgemeinverfü-
 mung der Corona-Pandemie erlassenen Beschränkungen                    gungen sowie nützliche Informationen haben wir für Sie auf
 und Verbote weiter gelockert und eine neue Corona-Schutz-             https://taucha.de/coronavirus-info.html
 Verordnung beschlossen.                                               bereitgestellt.

                                Öffentliche Bekanntmachung
 Beschlüsse der 9. Stadtratssitzung am 23.04.2020
 Bekanntgabe der in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse:
 Aufhebung der Beschlussvorlage Nr. 2019/037 vom 11.04.2019 - Verkauf von Grundstücken

 Beschluss-Nr. 2020/024
 Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 23.04.2020 die Aufhebung der Beschlussvorlage Nr. 2019/037 vom 11.04.2019
 – Verkauf von Grundstücken. Der avisierte Grundstücksverkauf wird nicht vollzogen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Beschluss
 und bereits getätigte Vorgänge rückabzuwickeln.

 Einlage in die Kapitalrücklage der GVT Taucha mbH durch die Stadt Taucha

 Beschluss-Nr. 2020/025
 Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 23.04.2020 die Einlage von zwei Grundstücken in die Kapitalrücklage der GVT
 Taucha mbH durch die Stadt Taucha. Die Bewertung der Flurstücke erfolgte anhand des aktuellen Bodenrichtwertes sowie der Bewertungs-
 richtlinie der Stadt Taucha für unbebaute Grundstücke. Die Vermessung ist bereits erfolgt. Der Bürgermeister wird ermächtigt alle weiteren
 Verfahrensschritte einzuleiten und vorzunehmen. Alle entstehenden Kosten werden von der städtischen Gesellschaft getragen.

 Grundstücksangelegenheiten – Aufhebung des Beschlusses Sitzungsvorlage Nr. 2019/096

 Beschluss-Nr. 2020/026
 Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 23.04.2020 die Aufhebung der Sitzungsvorlage Nr. 2019/096 vom 10.10.2019
 – Verkauf von Grundstücken. Der avisierte Grundstücksverkauf wird nicht vollzogen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Beschluss
 rückabzuwickeln.

 Grundstücksangelegenheiten – Verkauf von Grundstücken

 Beschluss-Nr. 2020/027
 Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 23.04.2020 den Verkauf des Grundstücks An der Mühle Merkwitz 1. Der
 Bürgermeister wird beauftragt, den notariellen Vertrag abzuschließen und alle mit der Umsetzung des Vertrages stehenden Rechtsgeschäfte
 zu tätigen.

 Richtlinie zur Förderung der Sport- und Kulturvereine in der Stadt Taucha

 Beschluss-Nr. 2020/028									                                                                                             siehe Seite 3
 Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 23.04.2020 die Richtlinie zur Förderung der Sport- und Kulturvereine in der
 Stadt Taucha gemäß der Anlage.
                                                                                                             Tobias Meier, Bürgermeister
1. Juni 2020 Tauchaer Stadtanzeiger                                                              AMTSBLATT                       Seite 3

                                                        Richtlinie
                                 zur Förderung der Sport- und Kulturvereine
                                            in der Stadt Taucha
                           Präambel                                  über die Anzahl der Mitglieder im Kinder- und Jugendbereich.
                                                                     Als Jugendlicher gilt, wer zum Stichtag das 18. Lebensjahr noch
Die Stadt Taucha erkennt die gesellschaftliche Bedeutung und die     nicht vollendet hat.
positiven sozialen, pädagogischen und gesundheitlichen Funk-
tionen der Vereine, vor allem im Kinder- und Jugendbereich an.       Orientierungswerte zu Zuschüssen für Vereinsjubiläen und
In der Kinder- und Jugendarbeit liegt eine wesentliche Grundlage     Veranstaltungen
für eine wirksame Persönlichkeitsbildung und Erziehung unserer
Jugend.                                                                        15 Jahre		          150 €
Mit der gezielten Förderung der Sport- und Kulturvereine sollen                25 Jahre		          250 €
diese in ihrer Arbeit und bei ihrer Aufgabenerfüllung insbesondere             50 Jahre		          500 €
mit Kindern und Jugendlichen unterstützt werden. Die Förderung                 75 Jahre		          750 €
soll insbesondere:                                                             100 Jahre		         1000 €
  1. den Übungs- und Wettkampfbetrieb im Kinder- und Jugend-
      bereich sichern,                                               Sonstige Vereinsjubiläen können entsprechend der genannten
  2. die Angebote sportlicher und kultureller Betätigungen im Kin-   5-Jahres-Staffelung gefördert werden, jedoch maximal bis zu
      der- und Jugendbereich sichern und erweitern,                  einem Betrag von 500 €.
  3. die Entwicklung von Inhalten, Formen und Methoden sport-        Überregionale Veranstaltungen von Sport- bzw. Kulturvereinen
      licher und kultureller Betätigungen unterstützen,              können bis zu einer Höhe von max. 200 € gefördert werden.
  4. die Suche und Entwicklung von Talenten unterstützen,
  5. die soziale Integration fördern,                                                                §4
  6. die Gesundheit und Leistungsfähigkeit erhalten,                                          Antragsverfahren
  7. das Ehrenamt stärken.
                                                                     Anträge auf Förderung sind schriftlich (formlos) bis zum 28.02.
                            §1                                       des Jahres für das laufende Jahr beim Fachbereich Innere Ver-
                      Zuwendungszweck                                waltung der Stadt Taucha unter Beifügung der erforderlichen und
                                                                     prüfungsfähigen Unterlagen
Die Richtlinie soll zur Förderung, Entwicklung und Qualifizierung    - Bestandserhebung des Kreissportbundes bzw. rechtsverbindliche
der Kinder- und Jugendarbeit in den Vereinen und zu einem aktiven      Erklärung der Kulturvereine über die Anzahl der Mitglieder im
Vereinsleben beitragen.                                                Kinder- und Jugendbereich zum Stichtag 1. Januar des laufenden
Die Stadt Taucha gewährt freiwillig nach Maßgabe dieser Richtli-       Jahres
nie und in Anlehnung an die Verwaltungsvorschrift für die Bewil-     - Nachweis über die Höhe der Mitgliedsbeiträge – Auszug aus dem
ligung staatlicher Zuwendungen nach § 44 Sächsische Haushalts-         Vereinsregister
ordnung Zuwendungen für Tauchaer Sport- und Kulturvereine.           - Bescheinigung des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit zu
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen besteht               stellen.
nicht.
Sie erfolgt in stets widerruflicher Weise im Rahmen der Mittelbe-                                §5
reitstellung im städtischen Haushalt.                                          Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren

                            §2                                       Die Antragsprüfung wird durch den Fachbereich Innere Verwal-
                    Zuwendungsempfänger                              tung, als Bewilligungsstelle, wahrgenommen. Aufgrund des Bewil-
                                                                     ligungsbescheides erfolgt die Zahlung der Zuwendung, soweit nicht
Zuwendungsberechtigt sind Sport- und Kulturvereine, die eine         zuvor besondere Bedingungen oder Auflagen erfüllt sein müssen.
vom Finanzamt anerkannte Gemeinnützigkeit nachweisen, in dem         Der Empfänger von Fördermitteln ist verpflichtet, dem Fachbereich
Vereinsregister des Amtsgerichtes eingetragen und in Taucha aktiv    Innere Verwaltung unverzüglich den Wegfall des Zuwendungs-
und ortsansässig sind.                                               zweckes und Änderungen sowie Angaben zum Verein mitzuteilen.
Der Verein muss auskömmliche Beiträge von seinen Mitgliedern         Der Zuwendungsbescheid kann widerrufen werden, wenn die Mit-
erheben, deren Höhe vom Stadtrat überprüft werden kann.              tel zweckentfremdet verwendet wurden. Bereits ausgezahlte Mittel
Als förderfähiger Personenkreis für die Kinder- und Jugendförde-     können dann zurückgefordert werden.
rung gelten die aktiven Vereinsmitglieder im Alter bis 18 Jahren.
Für förderfähige Kinder und Jugendliche, die in mehreren Vereinen                                    §6
aktiv sind, wird Mehrfachförderung gewährt.                                                  Verwendungsnachweis

                           §3                                        Der Antragsteller hat die Verwendung des Zuschusses nachzuwei-
           Art, Umfang und Höhe der Zuwendung                        sen (Verwendungsnachweis Anlage zum Zuwendungsbescheid).
                                                                     Der Verwendungsnachweis muss der Stadt innerhalb von zwei
Kinder- und Jugendarbeit                                             Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszweckes schriftlich vor-
                                                                     liegen.
Für jedes im Verein gemeldete Vereinsmitglied im Kinder- und
Jugendbereich erhält der Verein zur Durchführung eines qualitäts-                                    §7
und ergebnisorientierten Übungs- und Trainingsbetriebes einen                                   Inkrafttreten
Zuschuss in Höhe von 20,00 €.
Für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen kann bei ent-           Die Richtlinie tritt am 1. Juni 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die
sprechendem Nachweis und auf Antrag eine Zuschusserhöhung            Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit der Vereine
gewährt werden.                                                      in der Stadt Taucha vom 20.10.2005 außer Kraft.
Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt einmal jährlich aufgrund der
Bestandserhebung des Kreissportbundes zu Beginn des laufenden
Förderjahres für die Sportvereine und für die Kulturvereine auf
der Grundlage einer rechtsverbindlichen Erklärung des Vorstandes                                Tobias Meier, Bürgermeister
Seite 4               AMTSBLATT                                                           1. Juni 2020 Tauchaer Stadtanzeiger

                                 Öffentliche Bekanntmachung
                        EINLADUNG                                                               EINLADUNG
      zur 18. Sitzung des Verwaltungsausschusses                             zur 19. Sitzung des Verwaltungsausschusses
                    der Stadt Taucha                                                       der Stadt Taucha
 Am Montag, 8. Juni 2020 um 17:00 Uhr findet im Ratssaal Erzbi-         Am Montag, 22. Juni 2020 um 17:00 Uhr findet im Ratssaal Erzbi-
 schof Wichmann, Schloßstr. 13 in 04425 Taucha die 18. Sitzung des      schof Wichmann, Schloßstr. 13 in 04425 Taucha die 19. Sitzung des
 Verwaltungsausschusses der Stadt Taucha statt. Die Tagesordnung        Verwaltungsausschusses der Stadt Taucha statt. Die Tagesordnung
 der Sitzung wird ortsüblich an den jeweiligen Bekanntmachungs-         der Sitzung wird ortsüblich an den jeweiligen Bekanntmachungs-
 tafeln und auf der Homepage www.taucha.de bekannt gegeben.             tafeln und auf der Homepage www.taucha.de bekannt gegeben.

                                       Tobias Meier, Bürgermeister                                            Tobias Meier, Bürgermeister

                                 Öffentliche Bekanntmachung
                                                            EINLADUNG
                                                    zur 11. Sitzung des Stadtrates
 Am Donnerstag, 11. Juni 2020 um 17:00 Uhr findet im Ratssaal Erzbischof Wichmann, Schloßstr. 13 in 04425 Taucha, die 11. Sitzung
 des Stadtrates der Stadt Taucha statt.
 Die Tagesordnung der Sitzung wird ortsüblich an den jeweiligen Bekanntmachungstafeln und auf der Homepage www.taucha.de
 bekannt gegeben.
                                                                                                     Tobias Meier, Bürgermeister

                                 Öffentliche Bekanntmachung
 Beschlüsse der 10. Stadtratssitzung am 14.05.2020
 Bekanntgabe der in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse:
 Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage in der Idastraße
 Bau- und Abschnittsbildungsbeschluss

 Beschluss-Nr. 2020/031
 Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 14.05.2020 die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage in der Engelsdorfer
 Straße (teilweise) und in der Idastraße sowie die Bildung eines Abschnittes im Sinne des Straßenausbaubeitragsrechtes für den Ausbaubereich
 Idastraße. Der Abschnitt ist in dem als Anlage beigefügten Lageplan gelb markiert. Die Baumaßnahme umfasst:
 - Planungsleistungen durch das Ingenieurbüro connect-consult e. K. (Taucha)
 - Demontage von bestehenden Holz- und Stahlbetonmasten, Entfernung der Freileitung
 - Errichtung von 23 Stahlmasten und Leuchtenaufsätzen mit LED-Leuchtmitteln
 - Herstellen von Anschlüssen
 - Einbringen von Erdkabeln
 - Errichtung eines Schaltschrankes
 Die Kostenschätzung für die Maßnahme beläuft sich auf ca. 170.000,00 € (brutto).

 Erneuerung der ortsfesten Straßenbeleuchtung Idastraße

 Beschluss-Nr. 2020/029
 Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 14.05.2020 für die Erneuerung der ortsfesten Straßenbeleuchtung in Taucha
 im Ortsteil Plösitz in der Idastraße den Zuschlag an Bieter 1 zu erteilen.

 Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Taucha (Feuer-
 wehrkostensatzung)

 Beschluss-Nr. 2020/030                                                   				                                             siehe Seite 5/6
 Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 14.05.2020 die Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührener-
 hebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Taucha (Feuerwehrkostensatzung). Die Feuerwehrkostensatzung ist als Anlage beigefügt
 und Bestandteil des Beschlusses.

 Betrieb gewerblicher Art Mehrzweckhalle - Grundlagenbeschluss über die Behandlung der Jahresergebnisse

 Beschluss-Nr. 2020/032
 Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 14.05.2020, jeglichen Gewinn des Betriebes (BgA) Mehrzweckhalle steuerlich
 einer Rücklage zuzuführen. Dieser Beschluss gilt auch für das Wirtschaftsjahr 2018 sowie alle folgenden Wirtschaftsjahre des Betriebes.
 Die Rücklage soll phasengleich der Durchführung von Investitionen und der Tilgung betrieblicher Verbindlichkeiten dienen. Alle Gewinne,
 einschließlich der verwendeten Rücklagen, werden auf neue Rechnung vorgetragen. Gewinne des Betriebes Mehrzweckhalle werden nicht
 außerhalb des jeweiligen Betriebes gewerblicher Art verwendet. Das Stehenlassen der Gewinne wird anhand der Rechnungslegung des Be-
 triebes gewerblicher Art nachgewiesen. Falls Grundstücke, Beteiligungen oder andere Vermögensgegenstände aus dem Betrieb gewerblicher
 Art entnommen wurden oder werden, hat der Betrieb stets Anspruch auf den Marktwert (Teilwert). Falls ein Verlust beim Betrieb gewerblicher
 Art Mehrzweckhalle entsteht, wird dieser von der Kommune ausgeglichen.

                                                                                                              Tobias Meier, Bürgermeister
1. Juni 2020 Tauchaer Stadtanzeiger                                                             AMTSBLATT                       Seite 5

                                                          Satzung
                          zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der
                                Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Taucha
                                       (Feuerwehrkostensatzung)
                             Präambel                                     teriums des Innern über die Feuerwehren und die Brandverhü-
Aufgrund des § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung in der Fas-              tungsschau im Freistaat Sachsen (SächsFwVO) Kostenersatz
sung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S.                   verlangt:
62), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 2. Juli 2019            a) vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Leistungen;
(SächsGVBl. S. 542) geändert worden ist, des § 69 Abs. 2, 3 des           b) Leistungen, die durch den Betrieb von Kraft-, Schienen-,
Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und                 Luft- oder Wasserfahrzeugen erforderlich werden;
Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom 24. Juni 2004 (SächsGV-                c) Leistungen, wenn der Einsatz auf einem Grundstück oder
Bl. S. 245, 647), das zuletzt durch das Gesetz vom 25. Juni 2019              durch eine Anlage mit besonderem Gefahrenpotential er-
(SächsGVBl. S. 521) geändert worden ist, und des § 17 der Säch-               forderlich geworden ist;
sischen Feuerwehrverordnung (SächsFwVO) vom 21. Oktober 2005              d) Brandsicherheitswachen;
(SächsGVBl. S. 291), die zuletzt durch die Verordnung vom 7.              e) Brandverhütungsschauen;
August 2019 (SächsGVBl. S. 650, 714) geändert worden ist, hat der         f) abgebrochener Einsatz infolge missbräuchlicher Alarmie-
Stadtrat der Stadt Taucha in seiner Sitzung am 14.05.2020 folgende            rung der Feuerwehr oder der Fehlalarmierung durch auto-
Satzung beschlossen:                                                          matische Brandmeldeanlagen.
                                                                          Kostenfreiheit besteht für Maßnahmen nach § 69 Abs. 1 Sächs-
§ 1 Begriffsbestimmung                                                    BRKG.
§ 2 Geltungsbereich                                                   (2) Für alle anderen freiwilligen Leistungen der Feuerwehr wird
§ 3 Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr                auf der Grundlage des § 69 Abs. 3 SächsBRKG und dieser
    Taucha                                                                Satzung Ersatz der Kosten verlangt. Zu den freiwilligen Leis-
§ 4 Kostenerstattung bei gegenseitiger Hilfeleistung                      tungen gehören insbesondere:
§ 5 Berechnung des Kostenersatzes                                         a) Die Beseitigung von Kraftstoffen, Ölen und umweltgefähr-
§ 6 Kostenschuldner                                                           denden oder gefährlichen Stoffen sowie durch sie verur-
§ 7 Billigkeitsmaßnahme                                                       sachte Schäden, deren sofortige Beseitigung möglich ist,
§ 8 Entstehung und Fälligkeit                                                 bei Straßenverkehrs- und anderen Unfällen.
§ 9 Inkrafttreten                                                         b) Die Mitwirkung bei und die Durchführung von Räum-,
                                                                              Aufräum- und Sicherungsarbeiten.
                                §1                                        c) Die zeitweise Überlassung von Fahrzeugen, Geräten und
                      Begriffsbestimmung                                      Material zum Ge- und Verbrauch.
(1) Kosten im Sinne des Sächsischen Gesetzes über den Brand-              d) Andere Leistungen, die nicht zu den gesetzlichen Aufgaben
    schutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz im Freistaat                der Feuerwehren gehören und/oder deren Erforderlichkeit
    Sachsen sind:                                                             sich auf Anforderung Einzelner ergibt.
    1. Aufwendungen für die Durchführung von Pflichtleistungen
       der Feuerwehr. Wird unter den in der Satzung bestimmten                                       §4
       Voraussetzungen ihre Erstattung verlangt, handelt es sich             Kostenerstattung bei gegenseitiger Hilfeleistung
       um Kostenersatz.                                               Für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr Taucha nach Artikel 1 §
    2. Aufwendungen der Feuerwehr für die Durchführung von            69 Abs. 2 Nr. 7 des Gesetzes zur Neuordnung des Brandschutzes,
       anderen, freiwilligen Leistungen. Als Gegenleistung der        Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes im Freistaat Sachsen,
       Leistungsnehmer wird Kostenersatz verlangt                     ist zum Ersatz der Kosten die Stadt verpflichtet, der im Rahmen
(2) Ein Einsatz im Sinne dieser Satzung ist jede durch Anforderung    eines gemeindeübergreifenden Einsatzes nach § 14 Abs. 1 des
    ausgelöste und auf die Durchführung einer Feuerwehrleistung       Gesetzes zur Neuordnung des Brandschutzes, Rettungsdienstes
    gerichtete Tätigkeit der Feuerwehr. Ein Einsatz beginnt mit der   und Katastrophenschutzes im Freistaat Sachsen Hilfe geleistet
    Alarmierung/Anforderung der Feuerwehr und endet entweder          worden ist, sofern keine anderen Vereinbarungen bestehen oder
    mit Beginn eines folgenden Einsatzes oder mit der Erklärung       getroffen werden. Bei regelmäßiger gegenseitiger Hilfeleistung ist
    des Einsatzleiters über das Ende des Einsatzes, spätestens        der Umfang des Kostenersatzes gegenüber Gemeinden, Betrieben
    aber mit der Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft in der     und Einrichtungen mit Werkfeuerwehr vor Eintritt eines Schaden-
    Feuerwache.                                                       ereignisses durch entsprechende Vereinbarungen zu regeln.
(3) Einrichtungsträger im Sinne dieser Satzung ist der Eigentümer
    oder Besitzer oder Nutzungsberechtigte eines Gebäudes oder                                        §5
    Gebäudeteils einer Anlage oder einer Fläche.                                      Berechnung des Kostenersatzes
                                                                      (1) Der Kostenersatz wird nach dem jeweils gültigen Kostenver-
                               §2                                         zeichnis für Leistungen der Feuerwehr berechnet. Das Kos-
                        Geltungsbereich                                   tenverzeichnis ist als Anlage Bestandteil der Satzung. Der
Diese Satzung gilt für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der          Kostenersatz wird nach Zeitaufwand (Einsatzzeit gemäß Abs.
Stadt Taucha im Sinne der §§ 6, 14 Abs. 1, 22, 23 und 69 Sächs-           3), Art und Anzahl des in Anspruch genommenen Personals,
BRKG und für Tätigkeiten der Feuerwehr auf der Grundlage der              der Fahrzeuge und des Materials erhoben. Die Kostenersätze
Feuerwehrsatzung der Stadt Taucha in der aktuellen Fassung. Als           der Fahrzeuge beinhalten die Kosten für die auf den Fahrzeu-
Leistung gilt auch das Ausrücken der Feuerwehr bei missbräuch-            gen verlasteten Geräte.
licher Alarmierung und bei Fehlalarmierung durch automatische         (2) Für Leistungen, die nicht in den §§ 22 und 69 SächsBRKG
Brandmeldeanlagen sowie die im Rahmen des vorbeugenden                    geregelt sind, kann Kostenersatz abweichend vom Kostenver-
Brandschutzes gem. § 2 Abs. 1 S. 1 SächsBRKG erbrachten Leis-             zeichnis vertraglich vereinbart werden. Der Auftrag für diese
tungen.                                                                   Leistungen soll schriftlich erfolgen.
                                                                      (3) Die Einsatzzeit für Personal und Fahrzeuge beginnt mit der
                                §3                                        Alarmierung/Anforderung der Feuerwehr und endet entweder
          Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr                       mit Beginn des folgenden Einsatzes oder mit der Erklärung
(1) Für folgende Pflichtleistungen der Feuerwehr der Stadt Taucha         der Einsatzleitung über das Ende des Einsatzes, spätestens mit
    wird gemäß § 69 Abs. 2 SächsBRKG und § 22 Abs. 6 in Ver-              Herstellung der Einsatzbereitschaft nach dem Wiedereinrücken
    bindung mit § 17 der Verordnung des Sächsischen Staatsminis-          in die Feuerwache.				                                     
Seite 6                 AMTSBLATT                                                          1. Juni 2020 Tauchaer Stadtanzeiger

 (4) Bei Stundensätzen werden angefangene Stunden auf die nächs-         (2) Der Kostenersatz wird durch Bescheid erhoben und mit dessen
     te halbe Stunde aufgerundet.                                            Zustellung fällig.
 (5) Entstehen den Feuerwehren durch Inanspruchnahme von
     Personal, Fahrzeugen, Geräten und Ausrüstungsgegenständen                                             §9
     besondere Kosten, so sind diese zusätzlich zu denjenigen nach                                    Inkrafttreten
     Absatz 3 zu erstatten, sofern sie dort nicht bereits enthalten      (1) Die Satzung tritt mit Wirkung zum 01.06.2020 in Kraft.
     sind.                                                               (2) Gleichzeitig tritt die bis dahin gültige Feuerwehrkostensatzung
 (6) Für die beim Einsatz verbrauchten Materialien werden die je-            der Stadt Taucha vom 11.09.2008 außer Kraft.
     weiligen Sachkosten und gegebenenfalls Entsorgungskosten
     zuzüglich eines Verwaltungskostenzuschlags in Höhe von 10
     Prozent der oben beschriebenen Kosten erhoben.                      Taucha, den 1.6.2020
 (7) Werden durch den Einsatz Geräte oder Ausrüstungsgegenstän-
     de unbrauchbar oder gehen verloren, so können die Kosten für
     den Zeitwert der Kostenschuldnerin/dem Kostenschuldner in
     Rechnung gestellt werden, soweit der/dem Zahlungspflichtigen
     ein Verschulden trifft.                                                                                Tobias Meier, Bürgermeister
 (8) Entstehen der Feuerwehr durch Inanspruchnahme von Per-
     sonal, Fahrzeugen, Geräten und Ausrüstungsgegenständen
     Dritter zusätzliche Kosten, so sind diese zusätzlich zu den Ko-
     sten nach § 3 Abs. 1 zu erstatten. Zusätzliche Kosten im Sinne      Anlage
     dieser Satzung entstehen u. a. durch die Inanspruchnahme von
     Spezialdienstleistungen Dritter und speziellen Materialien bzw.     Kostenverzeichnis zur Satzung über den Kostenersatz für
     Geräten, die nicht von der Feuerwehr Taucha vorgehalten werden.     Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Taucha vom
 (9) Kostenersatz wird nur in dem Umfang vom Kostenschuldner             14.05.2020
     gefordert, wie Personal und Gerät zum Einsatz gekommen sind.
     Wird mehr Personal und Gerät am Einsatzort bereitgestellt als       I. Kostenersatz für Einsatzkräfte
     tatsächlich erforderlich und hat der Kostenschuldner dies zu          1. je Einsatzkraft                                38,16 €/Stunde
     vertreten, können auch für das nicht erforderliche Personal und
     Gerät Kosten verlangt werden.                                       II. Kostenersatz für Fahrzeuge
                                                                          1. Kommandofahrzeug (KDOW)                          27,93 €/Stunde
                                   §6                                     2. Löschfahrzeug (HLF 20, LF20/16)                 172,22€/Stunde
                            Kostenschuldner                               3. Drehleiter (DLK23-12)                           494,11€/Stunde
 (1)   Zum Kostenersatz für Leistungen nach § 3 Abs. 1 dieser Sat-        4. Rüstwagen (RW1)                                 114,61 €/Stunde
       zung sind die in § 69 Abs. 2 SächsBRKG und in § 17 Sächs           5. Mannschaftstransportfahrzeug (MTF, MTW)          49,83 €/Stunde
       FwVO genannten Personen verpflichtet.                              6. Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser (TSF-W)         76,00 €/Stunde
 (2)   Kostenersatz für Leistungen nach § 3 Abs. 2 dieser Satzung
       wird von den in § 69 Abs. 3 SächsBRKG genannten Personen          III. Verbrauchsmaterialien
       verlangt.                                                          1. Die Kosten für Lösch- und Bindemittel sowie sonstige
 (3)   Kostenerstattungspflichtiger für Leistungen nach § 4 dieser            Verbrauchsmaterialien, einschließlich anfallender Entsor-
       Satzung ist die Stadt oder Gemeinde, der Hilfe geleistet wurde.        gungskosten, sind in tatsächlich angefallener Höhe zzgl. eines
 (4)   Mehrere Zahlungspflichtige haften als Gesamtschuldner.                 Verwaltungskostenzuschlags in Höhe von 10 % der angefal-
                                                                              lenen Kosten, gem. § 5 Abs. 5 der Kostenersatzsatzung zu
                                  §7                                          erstatten.
                       Billigkeitsmaßnahme                                2. Dies gilt auch für Aufwendungen der Stadt Taucha, für die im
 Ersatz der Kosten soll nicht verlangt werden, soweit dies eine unbil-        Kostenverzeichnis kein Kostenersatz festgelegt ist.
 lige Härte wäre. Hierzu ist die Stellung eines gesonderten Antrages
 erforderlich, sowie die Vorlage entsprechender Nachweise.               IV. Geräte und Ausrüstung
                                                                          1. Feuerlöscher (Stück)                       10,00 €/Tag
                                §8                                        2. Hochwassersatz (Stück)                      10,00 €/Stunde
                     Entstehung und Fälligkeit                               – bestehend aus 1 x Tauchpumpe, 2 x B-Druckschlauch
 (1) Der Anspruch auf Kostenersatz entsteht mit Beendigung des            3. Druckschlauch                               8,00 €/Tag
     Einsatzes / der Leistung der Feuerwehr.                              4. Feuerlöschtrainer – Heimi1 (Stück)         50,00 €/Tag

                                                             Hinweis
            nach § 4 Abs. 4 der Stadtordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO):

 Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter              a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat
 Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO                oder
 zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung               b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften ge-
 als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.                                 genüber der Stadt unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der
                                                                              die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht
 Dies gilt nicht, wenn                                                        worden ist.
   1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist;
   2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Ge-        Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht wor-
      nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt             den, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO
      worden sind;                                                       genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
   3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 Sächs
      GemO wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat;
   4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten
      Frist                                                                                     Tobias Meier, Bürgermeister
1. Juni 2020 Tauchaer Stadtanzeiger                                                           AMTSBLATT                     Seite 7

   Einreichung von Fragen zur Bürgerfragestunde in der
                    Stadtratssitzung
 Möchten Sie dem Stadtrat eine zielgerichtete Frage zu einem         oder in elektronischer Form per E-Mail an buergerfrage@
 Thema unterbreiten oder haben Sie Fragen zur aktuellen Entwick-     taucha.de (Kennwort „Bürgerfrage“) zu richten.
 lung in der Stadt Taucha?

 Bürgerinnen und Bürger der Stadt Taucha haben in der Stadtrats-     Damit Ihre Anfrage in der Bürgerfragestunde der Stadtrats-
 sitzung am 11.06.2020 die Möglichkeit, ihre Bürgerfrage, welche     sitzung öffentlich behandelt wird, ist es notwendig, diese mit
 im Vorfeld schriftlich eingereicht wurde, durch den Bürgermeis-     einem entsprechenden Vermerk "Bürgerfrage" im Betreff zu
 ter verlesen und beantworten zu lassen.                             versehen.

 Bedingung für die Behandlung einer Bürgerfrage ist, dass sie sich
 direkt auf die Belange der Stadt Taucha beziehen muss.              Beachten Sie bitte, dass je Fragesteller nur eine Bürgeranfrage
                                                                     beantwortet werden kann. Es ist also nicht möglich, mehrere
 Dazu ist es erforderlich, die Frage bis spätestens 03.06.2020 in    Anfragen zu unterschiedlichen Themen auf einmal zu stellen.
 schriftlicher Form an

 Stadtverwaltung Taucha                                              Der Bürgermeister entscheidet, ob die Beantwortung der
 Bürgermeisterbereich                                                Anfrage in mündlicher Form während der Stadtratssitzung
 Kennwort „Bürgerfrage“                                              oder zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich erfolgt. Eine
 Schloßstraße 13                                                     schriftliche Antwort wird dem/der Antragssteller(in) auf je-
 04425 Taucha                                                        den Fall zugesandt.

                                Öffentliche Bekanntmachung
              über die Auslegung des Beteiligungsberichtes 2018 der Stadt Taucha

Der Bürgermeister der Stadt Taucha hat gemäß § 99 der Gemein-        Der Bericht kann zudem auch über die Homepage der Stadt Taucha
deordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) einen Bericht        eingesehen werden.
über mittelbare und unmittelbare Beteiligungen der Stadt Taucha
für das Jahr 2018 erstellt.                                          Die Bekanntmachung erfolgt im Wege der ortsüblichen Bekannt-
Der Bericht mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt       machung.
gemacht. Der Bericht ist ab dem

                           4. Juni 2020

während der Dienststunden in der Stadtverwaltung Taucha,
Schloßstraße 13, 2. Etage im Zimmer 212 zur öffentlichen Ein-
sichtnahme ausgelegt.                                                                      Tobias Meier, Bürgermeister

   Verlängerung der Einreichungsfrist zum                            Erwachsene – Kurzgeschichte
                                                                     Erwachsene – Gedicht
                                                                     Kinder bis 10 Jahre – Gedicht
                                                                     Jugendliche bis 14 Jahre – Gedicht
                                                                     Jugendliche bis 17 Jahre – Gedicht
                                                                     Kinder bis 10 Jahre – Kurzgeschichte
                                                                     Jugendliche bis 14 Jahre – Kurzgeschichte
                                                                     Jugendliche bis 17 Jahre – Kurzgeschichte

                                                                     Unter dem Stichwort: 17. Literaturwettbewerb Taucha er-
                                                                     wartet Ihre Einsendung:
                                                                     Stadtverwaltung Taucha, Frau Susann Flathe, Schloßstraße
                                                                     13, 04425 Taucha

                                                                     Einsendeschluss für diesen Wettbewerb ist neu der
                                                                     31.12.2020!
 Für alle Schreibinteressierten besteht die Möglichkeit, sich am
 17. Literaturwettbewerb der Stadt Taucha unter dem Motto            Den detaillierten Aufruf mit allen Teilnahmebedingungen fin-
 				                                                                den Sie auch auf unserer Internetseite unter www.taucha.de/
                     „Es war einmal…“                                literaturwettbewerb/

 mit einer eigenen Kurzgeschichte oder einem eigenen Gedicht         Die Sieger in allen 8 Kategorien werden im Rahmen einer
 zu beteiligen. Dazu hatte im April 2020 die Stadtverwaltung         Veranstaltung prämiert.
 aufgerufen. Der Wettbewerb richtet sich an alle, die gern schrei-
 ben, Preise werden in insgesamt 8 Kategorien vergeben:              Wir wünschen allen Autoren viel Erfolg für diesen Wettbewerb!
Seite 8               AMTSBLATT                                                           1. Juni 2020 Tauchaer Stadtanzeiger

                                  Öffentliche Bekanntmachung
                      zur Umsetzung des § 54 Abs. 3 Sächsisches Straßengesetz
                                                          § 54
                                                  Bestandsverzeichnisse
                                                (Übergangsvorschrift zu § 4)
                                                        (Auszug)
 (3) ¹Sind Straßen, Wege und Plätze im Sinne von § 53 Absatz 1 Satz     unter Angabe von Straßenklasse, Anfangs- und Endpunkten so-
 1 nicht bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 in ein Bestands-          wie den Baulastträger erkennen lassen. ²Satz 1 gilt nicht, sofern
 verzeichnis aufgenommen, verlieren sie den Status als öffentliche      über Verwaltungsverfahren nach Absatz 3 Satz 2 und 4 sowie über
 Straße. ²Wer ein berechtigtes Interesse an der Eintragung als          Rechtsbehelfe noch nicht rechtskräftig entschieden wurde. ³Soweit
 Straße, Weg oder Platz im Sinne von § 53 Absatz 1 Satz 1 hat,          die Voraussetzungen nach Satz 1 nicht erfüllt sind, sollen formelle
 hat dies der Gemeinde schriftlich bis zum Ablauf des 31. De-           oder materielle Fehler der Bestandsverzeichnisse in einem ergän-
 zember 2020 mitzuteilen. ³Die Gemeinden haben auf die Sätze 1          zenden Verwaltungsverfahren nach diesem Gesetz oder aufgrund
 und 2 bis zum 30. Juni 2020 öffentlich hinzuweisen. 4Die Gemeinde      dieses Gesetzes unter Beteiligung der Betroffenen nachträglich
 soll in den Fällen des Satzes 2 innerhalb eines Jahres eine schrift-   geteilt werden.35
 liche Entscheidung über die Eintragung treffen. 5Nach Ablauf der
 Frist nach Satz 1 oder nach Abschluss des Verfahrens nach Satz 4       Auskünfte zu der Bekanntmachung erhalten Sie über den Fachbe-
 ist die Eintragung in das Bestandsverzeichnis nur nach erfolgter       reich Bauwesen, Sachgebiet Bauhof.
 Widmung gemäß § 6 zulässig.
 (4) ¹Mit Ablauf der Frist nach Absatz 3 Satz 1 wird für alle zu        Ansprechpartner Herr Haferburg
 diesem Zeitpunkt in ein Bestandsverzeichnis eingetragenen Stra-        Telefon: 034298 63551
 ßen, Wege und Plätze vermutet, dass sie nach § 53 Absatz 1 Satz        Fax:     034298 739718
 1 öffentliche Straßen im Sinne dieses Gesetzes geworden sind,          Mobil: 0151 14820336
 soweit die jeweiligen Bestandsverzeichnisse den Straßenverlauf         Mail:    marco.haferburg@taucha.de

                   SCHIEDSSTELLE DER STADT TAUCHA
       Die Sprechzeit der Friedensrichterin der Stadt Taucha ist jeden 2. Dienstag im Monat (9. Juni 2020) von 16–18 Uhr und/oder
       nach Vereinbarung, in der Schiedsstelle, Schloßstraße 13, 2. Etage, Zimmer 206. Telefon während der Sprechzeit: 70 210
                  Friedensrichterin: Frau Franziska Metka, zu erreichen unter Telefon 0151/54638852 und unter
                                                 E-Mail: franziska.metka@freenet.de
             Stellvertr. Friedensrichter: Herr Gerald Leichsenring, zu erreichen unter Telefon 0160/7219567 und unter
                                                E-Mail: leichsenring.gerald@gmx.de

                    April, April – Literaturstammtisch futsch
 Normalerweise würde hier an dieser Stelle die kurze Zusammenfas-       gemacht. Das vielleicht berühmteste Beispiel daraus ist die Ringpa-
 sung der Texte stehen, die wir uns am 6. April vorgelesen und die      rabel, die Lessing in ‚Nathan der Weise‘ verarbeitet hat.
 wir besprochen hätten. Leider hat uns Corona einen großen Strich
 durch die Rechnung gemacht, und es ist noch nicht klar, wie lange      Lassen Sie uns doch alle gemeinsam ein ‚Sächsisches Decameron‘
 wir pausieren müssen.                                                  schreiben. Bringen Sie einfach zu Papier, was Ihnen momentan
                                                                        durch den Kopf geht. Es ist egal, ob Sie eine Geschichte, ein Ge-
 Wir wollen uns aber nicht unterkriegen lassen, deswegen starten        dicht oder ein Bild kreieren. Es ist egal, ob das Thema Corona ist
 wir eine Aktion, zu der wir Sie alle herzlich gerne mit einbinden      oder nicht. Auch bei Boccaccio waren die Themen sehr vielfältig.
 möchten. Die Idee eines ‚Sächsischen Decamerons‘ wurde ge-             Verarbeiten Sie das, was Sie gerade erleben und schicken Sie mir
 boren. Folgender Hintergrund hat uns dazu bewogen. Im Jahre            Ihre Beiträge an uwebismark@gmx.de
 1348 verließen viele Menschen die Stadt Florenz, die von der Pest
 heimgesucht wurde. Sieben Frauen und drei Männer zogen sich in         Ich freue mich über viele Zuschriften, und vielleicht machen wir
 ein Landhaus vor den Toren der Stadt zurück und schrieben dort         ein Büchlein darüber. Das wäre doch was Tolles, geboren aus was
 jeder 10 Geschichten, und das 10 Tage lang. Daraus hat Giovanni        nicht so Tollem.
 Boccaccio das ‚Decamerone‘, hundert Geschichten über das Leben,                                                             Uwe Bismark

 Du hast das 25. Lebensjahr noch                                         Der Fachbereich Finanzen
 nicht vollendet?
 Dann suchen wir genau DICH ab dem 1. September 2020 für                 informiert: Grundstücks-
 den Bundesfreiwilligendienst!

  • 250,00 € monatliches Taschengeld
                                                                              angelegenheiten
  • Dauer der Maßnahme: 12 Monate
  • Einsatzort: Bibliothek / Museum in Taucha                            Die Stadt Taucha beabsichtigt, dass „Alte Gemeindeamt
                                                                         Pönitz“ zu veräußern.
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 Dann melde dich in der Stadtverwaltung Taucha bei Frau Nicole
 Oelke per E-Mail unter nicole.oelke@taucha.de bis zum 31. Juli
                                                                         der Stadt Taucha.
 2020.                                                                   Ausschreibungsfrist: 30.06.2020
1. Juni 2020 Tauchaer Stadtanzeiger                                                            AMTSBLATT                     Seite 9

   Der Tauchaer Aussichts-                                              Das Städtische Museum
   turm ist wieder geöffnet!                                               Taucha informiert
 Ab Christi Himmelfahrt (21.05.2020) steht der Aussichtsturm wie-     Viele Veranstaltungen, die es anlässlich des Tauchaer Doppel-
 der samstags, sonntags und an Feiertagen von 14:00 bis 17:00 Uhr     jubiläums – 850 Jahre Stadt Taucha, 800 Jahre Rittergutsschloss
 für Besucher/innen offen. Die Saison endet am 31.10.2020 (Re-        Taucha – in diesem Jahr gegeben hätte, müssen leider verscho-
 formationstag).                                                      ben werden.
 Der Eintritt kostet 1,00 €, ermäßigt 0,50 €.
                                                                      Wer sich dennoch mit Tauchas Stadtgeschichte beschäftigen
                                                                      möchte, ist ab sofort wieder herzlich im Städtischen Museum
                                                                      eingeladen. Wir präsentieren Ihnen die neue Sonderausstellung:

                                                                      Gewerbe – Handel – Industrie – Tauchas Stadtentwicklung im
                                                                                      19. und 20. Jahrhundert

                                                                      Montag und Donnerstag 10.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
                                                                      Dienstag und Freitag 13.00 – 18.00 Uhr

                                                                      Ausstellungsraum in der Stadtbibliothek Taucha, Brauhausstr. 24

                                                                      Der Eintritt ist frei.

                                                                      Bitte beachten Sie, dass auch bei uns im Gebäude die Abstands-
                                                                      und Hygieneregeln für Öffentliche Einrichtungen gelten.

 Wir freuen uns auf Ihr Kommen!                                       Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

                         ZV WALL präsentiert neue Webseite
 Neuer Online-Auftritt für den Zweckverband für Wasserversorgung
 und Abwasserbeseitigung Leipzig-Land, kurz ZV WALL: Die Webseite
 www.zvwall.de wurde in den letzten Wochen komplett neu und
 benutzerfreundlich gestaltet.

 „Unser Layout war in die Jahre gekommen", gesteht Geschäftsfüh-
 rerin Jeanine Höse, „die neue Webseite ist einfach zu bedienen,
 bringt Ruhe ins Layout und sorgt für einen frischen und modernen
 Auftritt", freut sie sich.
 Die Navigation sei deutlich strukturierter, biete damit mehr Kom-
 fort. „Wir möchten online kurze Wege schaffen. Die Bürger können
 Verwaltungsleistungen leicht und schnell beantragen – ohne Papier,
 zeitnah und nachhaltig", erklärt Höse die Vorteile.

 Interessierte finden Wissenswertes zu Zuständigkeiten und Anträ-
 gen, aktuelle Informationen rund um den Zweckverband und das
 Verbandsgebiet. „Die neue Webseite soll erste Anlaufstelle für
 Bauherren und Planer, aber auch für alle anderen Bürgerinnen und
 Bürger unseres Verbandsgebietes sein", so Höse.
Seite 10                      ANZEIGEN / PARTEIEN                                  1. Juni 2020 Tauchaer Stadtanzeiger

 Für den Inhalt der Anzeigen der Parteien sind ausschließlich die Parteien selbst verantwortlich.

              SPD Ortsverein Taucha                                                           Stadtverband Taucha
      Unsere Mitgliederversammlung im Juni
    findet aufgrund der aktuellen Lage um die                       Die Sitzung des Stadtverbandes der CDU Taucha findet auch
                                                                    im Juni aufgrund der aktuellen Lage nicht als öffentliche
     Ausbreitung des Corona-Virus nicht statt.                      Sitzung statt.
                                                                    Wir bitten um Verständnis. Bei Fragen, Anmerkungen und
                                                                    Hinweisen zur Stadtpolitik und darüber hinaus können Sie
                                                                    sich gern an Fr. Dr. Christiane Schenderlein MdL, Vorsitzende
                                                                    CDU Taucha, wenden.
 Uwe Kreyßig, Tel.: 0172-3656832, E-Mail: uwe.kreyssig@freenet.de
                                                                    Kontakt:
                                                                    Dr. Christiane Schenderlein MdL
                                                                    Vorsitzende
            Aufgrund der ungewissen Verordnungslage                 Mobil: 0151/65948213
             wegen „Corona“ zum Redaktionsschluss                   E-Mail: post@cdu-taucha.de
                                                                    www.cdu-taucha.de

           wird für Juni 2020 zunächst noch kein Termin
                   für einen Meinungsaustausch
                                der

     Unabhängigen Wähler Taucha                                      Liebe Tauchaerinnen und Tauchaer,
                         mit den Stadträten                          erneute Lockerungen sind verfügt. Unser Plan ist, dass
                  Jens Barthelmes und André Hensel                   wir uns hoffentlich unter neuen Umständen, aber vor
                         bekannt gegeben.                            allem gesund und in alter Frische im Juli wieder tref-
                                                                     fen. Wo und wie genau unter Einhaltung der gebote-
           Wir informieren in der Tagespresse und unter              nen Abstände und Hygieneregeln werden wir in der
                        www.taucha.online                            Juli-Ausgabe des Tauchaer Stadtanzeigers veröffent-
                     über das nächste Treffen.                       lichen. Bleiben Sie bitte froh, munter, kritisch und uns
                                                                     gewogen, Ihre LINKE.Taucha.
                  Kommen Sie gesund durch die Zeit!

                                                                    Ortsvorstand DIE LINKE. Taucha ∙ www.dielinke-taucha.de

 Die nächste öffentliche Versammlung
 von Bündnis 90/Die Grünen soll wie-
 der turnusmäßig in der Woche der
 Stadtratssitzung am

 Montag, dem 8. Juni 2020 ab 19:30 Uhr stattfinden.

 Da sich die Art der Zusammenkunft den aktuellen Gegeben-
 heiten entsprechend noch ändern kann, bitten wir alle Inte-
 ressierten ihren Teilnahmewunsch bitte per E-Mail an "grue-
 ne.taucha@gmail.com" zu signalisieren. Sie erhalten dann
 eine Einladungsmail mit dem Veranstaltungsort oder den
 Daten zur Einwahl über Webex bzw. alternativ über Telefon.

                                                                    Die Bürgersprechstunde findet aufgrund der aktuellen Lage
                                                                    um die Ausbreitung des Corona-Virus nicht statt.

                                                                    Sie können mich

                                                                    unter 034298-290108
                                                                    oder E-Mail:
                                                                    klaus.hofmann@afd-nordsachsen.de
                                                                    erreichen.
 WURZNER STRASSE 1 C / ECKE    BARRIEREFREIER ZUGANG
                                                                    Bitte besuchen Sie auch unsere Webseite:
 GESCHWISTER-SCHOLL-STR.        TELEFON: (034298) 7 35 11
 04425 TAUCHA              WWW.RECHTSANWALT-TAUCHA.DE
                                                                    afd-nordsachsen.de
1. Juni 2020 Tauchaer Stadtanzeiger                                                            VEREINE / SCHULEN                   Seite 11

                                         Taucha hat´s! Natürlich!
     „Das wandernde Schaufenster“, mit Nahversorgern unserer Stadt
 Taucha hat viel, auch kleine Einzelhändler und Dienstleister, die
 unser Stadtleben bereichern, den Bewohnern die Möglichkeit zum
 nahen Einkauf und zur Kommunikation geben sowie das Stadtbild
 verschönern.
 Als Heimatverein ist es uns ein Anliegen dazu beizutragen, dass die
 Vielfalt der Tauchaer Geschäfte erhalten bleibt. Seit 10 Monaten
 zeigt das "wandernde Schaufenster" im monatlichen Wechsel in
 verschiedenen Geschäften Tauchas, welche Vielfalt die Nahversor-
 ger unserer Stadt anbieten.
 Wir möchten Sie auch in den nächsten Monaten einladen, die
 Tauchaer Geschäfte mit ihren „wandernden Schaufenstern“ ken-
 nenzulernen oder wiederzuentdecken.
 Einzelhändler und Dienstleister Tauchas, die regelmäßig für uns
 geöffnet haben, sind eingeladen, auch ihre Angebote auszustellen.
 Einfach die Visitenkarte oder einen Flyer und ein kleines Produktbei-
 spiel beibringen.
 Im Juni wird das „wandernde Schaufenster“ im Café Naschkatze zu
 sehen sein, im Juli im ehemaligen Fahrrad Wagner und im August             Wanderndes Schaufenster in der Buchhandlung „LeseLaune“
 in der Möbelwerkstatt „Bei Eder“.

 Wir danken allen Beteiligten:
          • Apotheke am Markt,
          • Bäckerei Hantschke,
          • Bioladen Taucha,
          • Buchhandlung LeseLaune,
          • Café Naschkatze,
          • Cindy´s Blumenladen,
          • Kreativladen Hand & Werk,
          • Naturkosmetik am Markt,
          • Optiker Augenschein,
          • Schuhhaus Boeckler,
          • Juwelier Jens Voigtländer,
          • Yvonne´s italieniSsche Spezialitäten
          • Reisebüro am Markt

                                          Elke Christ                       Wanderndes Schaufenster in der Leipziger Straße – Danke an Cindys
                                          Heimatverein Taucha e. V.         Blumenparadies

        Änderung der Schulanmeldezeiten für das Schuljahr
           2021/2022 im gemeinsamen Schulbezirk der
 Regenbogenschule Taucha                                                                   Grundschule Am Park Taucha
 Rudolf-Breitscheid-Straße 1, 04425 Taucha, Telefon 034298/35290		An der Parthe 24, 04425 Taucha, Telefon 034298/7970

 Auf Grund der Corona-Pandemie kann die Schulanmeldung für oben angeführtes Schuljahr nicht, wie im „Tauchaer Stadtanzeiger“
 Ausgabe Mai veröffentlicht, stattfinden.

 Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

 Die neuen Termine werden Ihnen rechtzeitig durch Aushänge in den Tauchaer Kindertagesstätten bzw. über den „Tauchaer Stadtan-
 zeiger“ bekanntgegeben.

 Theil-Schulze, Grundschulrektorin                                                                               Kirsten, Grundschulrektorin
 Regenbogenschule                                                                                                      Grundschule Am Park

                                                              Bildquelle: www.meybona.de

                                                                                 Sie möchten die Stadtverwaltung anrufen?
                                                                                   034298 / 70-0
Seite 12   ANZEIGEN                                                           1. Juni 2020 Tauchaer Stadtanzeiger

                                                       Wohnen – Taucha und Umgebung
                                                       Verkauf:
                                                       EFH 4/5 Zi., 2 Bäder, 3 WC, FBH, gr. Terr. im 1. OG, Kamin,
                                                       hochwert. Ausstattung Nebengelass, Stellpl., Wfl. 207,00 m²
                                                       kleiner Garten – Neubau Ersatzbezug ab 05.2020           KP 450.000.-€
                                                       EBA, Bj. 2019, ET Gas, EVW 68,3 incl. WW, Energieklasse B
                                                       Verkaufsangebot zzgl. MC

                                                       Taucha Markt, Tiefgaragenstellplätze                                   VP 10.000.-€
                                                       Bearbeitungsgebühr pro Stellplatz 500,-€ incl. MwSt.

                                                       Vermietung:
                                                       2 Zi., 4. OG/DG san. Altb., Naturholzboden, 61,50 m²                         MP 350.-€
                                                       EV, ET Gas, Bj. 1911, EVW 99 ohne WW
                                                       WW über Durchlauferhitzer

                                                       Laden/Büro/Praxis:
                                                       Ladenfl., 2 x Büro, Bad/WC, zentr. Lage B 87, 94,00 m²                       MP 750.- €
                                                       Laminatboden, gute Innenausstattung
                                                       EV, ET Gas, Bj. 1898, EVW 110 ohne WW

                                                       Kleinerladen/Büro am Markt,     42,00 m²                                     MP 325.- €
                                                       Miniküche, WC, Natursteinboden

                                                       Alle Vermietungsangebote zzgl. Nebenkosten und Kaution
                                                       Legende: EV - Energieverbrauchsausweis, Bj. - Baujahr, ET - Energieträger,
                                                                EVW - Energieverbrauchskennwert in kWh(m²*a) , WW - Warmwasser
                              Niederlassung Leipzig             EBA - Energiebedarfsausweis
                          Sattelhof 4 | 04425 Taucha
                                  Tel. 034298. 66906   Suchen Häuser, Grundstücke sowie 1–5 Zi.-Wohnungen zum
                                 Fax 034298. 66908     Verkauf und zur Vermietung, bitte alles anbieten!
              info.taucha@autrak.de | www.autrak.de    Verkaufsvermittlung und Beratung für Anbieter kostenfrei

                                                                                             Markt 1 in 04425 Taucha
                                                                                             Tel.: 034298/6 28 13
                                                                                             Funk 0160/53 35 35 0
                                                                                             forth.taucha@googlemail.com
                                                                                             www.forth-immobilien.de
1. Juni 2020 Tauchaer Stadtanzeiger                                                    SCHULEN / VEREINE                           Seite 13

 Die Oberschule Taucha sagt Danke!
 Ich möchte auf diesem Wege die Gelegenheit nutzen, mich bei             die Tischlerei Petzold, die Freiwillige Feuerwehr Taucha und
 allen Helfern zu bedanken, die uns bei der kurzfristigen umfang-        die Parthe-Apotheke, die es ermöglichten, dass notwendiges
 reichen Vorbereitung zur Wiederaufnahme des Unterrichts an              Material schnell zur Verfügung stand.
 der Oberschule Taucha unterstützt haben.                                Ein herzliches Dankeschön an unsere Hausmeister Herr Leistner
 Ein herzliches Dankeschön an alle Kolleginnen und Kollegen der          und Herr Winkler, die alle Räume einrichteten, Laufwege und
 Oberschule sowie an Frau Hampel und die fleißigen Näherinnen            Wartezonen markierten und im Besonderen unserer Sekretä-
 der Zeit-Tausch-Börse, die dafür gesorgt haben, dass allen Schü-        rin Frau Spangenberg, die die „Fäden“ zwischen den Helfern
 lerinnen und Schülern mindestens eine Maske zum Schulstart              knüpfte.
 zur Verfügung steht.
 Ein herzliches Dankeschön an Frau Heitmann, Frau Rüdiger und                                                              Kathrin Beer
 Herrn Neutsch von der IBV, an die Malerfirma Ronny Schneider,                                                             Schulleiterin

            Reha-Sport in Taucha – Eine Ära geht zu Ende
 Seit 1994 gab es in Taucha den Reha-Sport, gegründet von Doktor         August 2018 in Insolvenz. Unser Retter war wieder René Werner,
 Weber (Orthopädie), Träger war die Volkssolidarität. 1995 verlangte     der uns ab Oktober wieder einen neuen Mietvertrag gab. Nach dem
 der Sächsische Behindertenverband, dass Rehasportler einem Sport-       Verkauf des Bowlingdschungels im Februar 2020 an die WOTA/IBV
 verein beitreten müssen. Da es in Taucha keine Abteilung Reha-Sport     Taucha erhielten wir auch einen neuen Mietvertrag bis 30. Juni 2020.
 gab, wurden wir der TSG Markkleeberg von 1903 e. V. zugeordnet.         Am 12. März 2020 erreichte uns dann per Telefon die Mitteilung, dass
 Im Laufe der Zeit waren wir dann auf drei und einige Zeit später auf    unser Mietvertrag zum 31. März 2020 gekündigt wird. Das war es
 vier Gruppen angewachsen. Unsere erste Übungsstätte war der             nun endgültig! Der Reha-Sport war in den 25 Jahren für viele ältere
 Gymnastikraum der Regenbogenschule. Später durften wir dann in          Menschen ein sozialer Zusammenhalt geworden, da wir uns auch
 die Hermann-Jubisch-Halle umziehen. Da aber 2014 die Schule die         zu Busfahrten, Modenschauen, Bowlingnachmittagen und anderen
 Sporthalle für den Sportunterricht benötigte, war guter Rat teuer.      Feiern trafen. Das wird uns nun allen fehlen. Danke an euch alle!
 In Taucha sind leider größere Räume sehr rar. In letzter Minute kamen
 wir auf den Saal im Bowlingdschungel. Nach Anfrage beim damaligen       Mein Dank geht auch an alle, die uns halfen und unterstützten: die
 Besitzer René Werner, erhielten wir die Zusage für die Benutzung.       Physiotherapeuten Claudia Sievert, Stefan Seifert und Maria Gebauer,
 So war unser Reha-Sport gerettet!                                       Frau Dr. Hartig, Frau Winkler (Stadt Taucha) und René Werner.

 Auch der neue Pächter übernahm uns dann 2017. Leider ging er im                                                                R. Dominka

      Rassegeflügelzuchtverein ORNIS 1891 Taucha e. V.
                   2020 – Ein Zuchtjahr unter verschärften Bedingungen
 Unser Vereinsjahr 2020 fing so gut an. Im Januar trafen wir uns mit     unverzichtbar. Bernd hat unseren Verein von 2003 bis 2018 mit
 unseren Partnern zur gemeinsamen Jahresauftaktbesprechung               Leidenschaft als Vorsitzender geführt. Und ganz nebenbei züchten
 in Panitzsch. Unsere gelungene Ausstellung im Dezember wurde            beide noch erfolgreich. Manfred hat Hühner der Rasse Deutsche
 ausgewertet und der Blick auf die neue Zuchtsaison gerichtet, denn      Zwerg-Wyandotten. Bernd widmet sich derzeit u. a. der Hühnerrasse
 schon bald sollen die ersten Küken schlüpfen. Aber durch CORONA         Moderne Englische Zwergkämpfer und der Taubenrasse Mövchen.
 wurden auch unsere monatlichen Zusammenkünfte mit Fachvorträ-
 gen und Meinungsaustausch jäh unterbrochen. Telefon und Internet        Horst, Bernd und Manfred – alle Mitglieder des RGZV ORNIS 1891
 müssen das persönliche Fachsimpeln ersetzen. Nun nehmen wir per         Taucha e. V. wünschen Euch das Allerbeste, bleibt gesund, voller
 Bildschirm am Gedeihen der Jungtiere unserer Zuchtfreunde teil. Die     Tatendrang und habt weiterhin viel Freude an der Zucht. Wir be-
 Küken und Jungtiere flitzen in den Gärten herum, es ist eine Freude     danken uns von Herzen für Eure aktive Mitarbeit im Verein und für
 dabei zuzuschauen. Interessierte Spaziergänger können beim Blick        die Rassegeflügelzucht.
 über den Gartenzaun so manche lustige Kükenschar beobachten.
                                                                                                                              Der Vorstand
 Nachdem unser Zuchtfreund Horst Koß im Dezember 2019 einen
 runden Geburtstag feierte, folgt nun ein weiteres Jubiläum. Unser
 Horst ist im Mai seit 50 Jahren Mitglied im RGZV ORNIS 1891 Taucha
 e. V. Derzeit züchtet er Tauben der Rassen Coburger Lerchen und
 Florentiner. Er nimmt erfolgreich an Ausstellungen teil, bei der Vor-
 und Nachbereitung unserer Vereinsschau ist er immer aktiv dabei.

 Unsere Zuchtfreunde Bernd Dietrich und Dr. Manfred Golze haben im
 Juni Grund, auf ein erfolgreiches weiteres Lebensjahrzehnt anzusto-
 ßen. Beide sind Urgesteine der Rassegeflügelzucht, sie kennen sich
 allerbestens aus. Ihr Fundus an Fachkenntnissen ist unerschöpflich.
 Während Bernd quasi die Merkmale und Besonderheiten jeder
 Tauben- und Hühnerrasse beherrscht, ist Manfred der Kenner des
 Wassergeflügels. Ihr fachlicher Rat ist deutschlandweit gefragt, auch
 in ihrer Arbeit als Preisrichter bei Ausstellungen. Unser Vereins-
 leben bereichern beide durch spannende Fachvorträge. Auch bei
 der Organisation von Veranstaltungen und Ausstellungen sind sie
Seite 14              KIRCHEN / VEREINE                                                  1. Juni 2020 Tauchaer Stadtanzeiger

Ev.-Luth. Kirchgemeinde                                               Bis auf Weiteres wird kein Kindergottesdienst angeboten –
                                                                      Änderungen vorbehalten!
Taucha lädt ein:
01.06.   10:30 Uhr Diakonat Pfingstmontag                             Rückfragen und Besuchswünsche bitte an:
                   Predigtgottesdienst im Freien                      Pfarrer Nico Piehler, Tel.: mobil: 0171-4270861
                   Pfarrer Piehler
                                                                      E-mail: nico.piehler@evlks.de
14.06. 10:30 Uhr Kirche Taucha		                                      Ev.-Luth. Pfarramt Taucha, Kirchstr. 3, Tel. 034298/543978
		               Predigtgottesdienst
                 Pfarrer Piehler                                      Sprechzeit nach Vereinbarung

21.06. 10:30 Uhr Kirche Taucha 		                                     Öffnungszeiten
                 Predigtgottesdienst mit Taufe                        Kirchgemeinde Taucha: Di 14-18 Uhr/Mi+Do 9–12 Uhr
                 Pfarrer Piehler                                      Friedhofsverwaltung: Wallstr. 1, Tel.: 034298/68473, Marc Letsch

24.06. 19:30 Uhr Johannistag			                                       Aktuelle Informationen über unsere Kirchgemeinde:
		               Andacht auf dem Friedhof Dewitz                      www.st-moritz-taucha.de
		 Pfarrer Piehler
						                                                                Auf Grund der aktuellen Situation können wir leider keine Veranstal-
28.06. 10:30 Uhr Kirche Taucha			                                     tungen für den Monat Juni planen. Bitte informieren Sie sich über die
		               Predigtgottesdienst		                                tagesaktuellen Medien wie LVZ, unsere Internetseite st-moritz-taucha.
		 Pfarrer Piehler                                                    de oder Aushänge.

            Aktuelles von der Tauchaer Zeit-Tausch-Börse

 Liebe Bürgerinnen und Bürger von Taucha,                             Offen ist die Ausgabe der Kleiderkammer für alle, die in Taucha
 viele hatten in den letzten Wochen Zeit, um einen ordentlichen       wohnen, ohne Nachweis der Bedürftigkeit. Wir bitten, durch die
     Frühjahrsputz durchzuführen. Viel ist dabei aussortiert worden   derzeitige Situation einen Termin mit uns zu vereinbaren. Gern über
     und ich möchte mich bei allen bedanken, die angerufen haben,     Mail, Telefon oder WhatsApp und nur mit Mundschutz die Räum-
     bevor sie die Sachspenden vorbeigebracht haben. Denn seit        lichkeiten zu betreten.
     dem 16.3. hatten auch unsere Räume geschlossen.
 Wir haben unsere Bedürftigen weiterhin mit Lebensmittel unter-       Wir danken für Ihr Verständnis!
     stützt aber niemanden in unsere Räume gelassen. Ab dem Juni
     möchten wir die Türen wieder öffnen und Ihre Spenden anneh-
     men. Wir bitten dabei auf folgendes zu achten:                    Annahme von Spenden           Di. 9–11 Uhr, Do. 14–16 Uhr
 • nur mit Mundschutz die Räume betreten
                                                                       Ausgabe von Spenden           Di. 12–15:30 Uhr, Do. 9–12:30 Uhr
 • nur saubere und ordentliche Kleidung abgeben (nicht im Müll-
     beutel)                                                           Lebensmittelausgabe           Di. ab 14 Uhr, Do. ab 14 Uhr
 • vor der Abgabe die Sachen waschen, Taschen leeren
 Bitte nehmen Sie sich die Zeit, alle Sachen mit unseren Ehrenamt-
     lichen zusammen durchzuschauen und die aussortierten Dinge       Annelie Hampel (Koordinatorin der Zeit-Tausch-Börse)
     wieder mitzunehmen.                                              koordination.ztb.taucha@gmail.com / Tel.: 01525 1093108

 Volkssolidarität Leipziger Land/                                             VERANSTALTUNGSPLAN JUNI 2020
    Muldental e.V. informiert
                                                                       Aufgrund der Lage um die Ausbreitung des Coronavirus sind
                                                                       aktuell Veranstaltungen nur stark eingeschränkt möglich.
 VERANSTALTUNGSPLAN JUNI 2020                                          Bitte informieren Sie sich zu Veranstaltungen zusätzlich
                                                                       über die tagesaktuellen Medien wie LVZ, Internetseite
 Aufgrund der aktuellen Situation um den Corona-                       www.taucha.de oder Facebook. Wir halten Sie auf dem
 Virus finden keine Veranstaltungen statt.                             Laufenden.
 Bleiben Sie weiterhin gesund!                                          Vereine und Sportgruppen, die Veranstaltungen im Veranstaltungskalender
                                                                           veröffentlichen möchten, werden gebeten, sich bis 10. des laufenden
                                                                         Monats in der Stadtverwaltung Taucha, Schloßstraße 13, Zimmer 107 bei
 Der Vorstand der VS Taucha                    Ihre Eva Landgraf                    Herrn Graubmann, Tel.: 034298/70142 zu melden.
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