Taucha blüht! - Stadt Taucha
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Tauchaer Amtsblatt
31. Jahrgang Nr. 06 Postwurfsendung Postwurfsendung 1. Juni 2020
Internet: www.taucha.de
Taucha blüht! Aus dem Inhalt:
Seiten 2 – 9
Danke an den Bauhof Taucha für die Bepflanzung
Amtsblatt
der städtischen Blumenkästen und an das
Dehner Gartencenter für die Bereitstellung Seite 10
der Blumen. Anzeigen Parteien
Seiten 11, 13, 14, 15, 17, 21
Veranstaltungen/
Vereine/Kirchen/Kitas/
Schulen
Seite 17
Glückwünsche
Seite 19
Historisches
Seite 21
Sport
Seite 23
Notrufnummern
Seiten 10, 12, 16, 18, 19,
20, 22, 23, 24
Tauchaer Wirtschaft
Seidemannhaus, errichtet im Jahre 1900Seite 2 AMTSBLATT 1. Juni 2020 Tauchaer Stadtanzeiger
Vandalismus: Graffiti-Schäden sorgen für viel Ärger
Illegale Graffiti werden für die Stadt zu einem immer größeren Problem. Sie beeinträchtigen das Stadtbild, kosten beim
Entfernen viel Geld und schädigen oft die Bausubstanz. Überall im Stadtgebiet tauchen die unbeliebten Schmierereien auf.
Was nicht bedeutet, dass die Stadt dem Treiben tatenlos zusieht. In den vergangenen Monaten wurden aufwendige Arbeiten
zur Graffiti-Entfernung im Stadtgebiet durchgeführt.
Ein Kavaliersdelikt sind die illegalen Graffiti nicht. Illegal angebrachte Graffiti sind dagegen ernst zu nehmende Sachbe-
schädigungen, die strafrechtlich geahndet werden.
Um solche Vorkommnisse aufzuklären, bitten wir die Bürgerinnen und Bürger um Aufmerksamkeit und Mithilfe. Verdäch-
tige Aktivitäten können der Polizei und dem Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Soziales telefonisch unter 034298 70
160 oder per E-Mail an vollzugsdienst@taucha.de mitgeteilt werden.
Neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
(gültig vom 15. Mai bis 5. Juni 2020)
Die Staatsregierung hat am 12. Mai 2020 die zur Eindäm- Diese Verordnung, weiter aktuell gültige Allgemeinverfü-
mung der Corona-Pandemie erlassenen Beschränkungen gungen sowie nützliche Informationen haben wir für Sie auf
und Verbote weiter gelockert und eine neue Corona-Schutz- https://taucha.de/coronavirus-info.html
Verordnung beschlossen. bereitgestellt.
Öffentliche Bekanntmachung
Beschlüsse der 9. Stadtratssitzung am 23.04.2020
Bekanntgabe der in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse:
Aufhebung der Beschlussvorlage Nr. 2019/037 vom 11.04.2019 - Verkauf von Grundstücken
Beschluss-Nr. 2020/024
Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 23.04.2020 die Aufhebung der Beschlussvorlage Nr. 2019/037 vom 11.04.2019
– Verkauf von Grundstücken. Der avisierte Grundstücksverkauf wird nicht vollzogen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Beschluss
und bereits getätigte Vorgänge rückabzuwickeln.
Einlage in die Kapitalrücklage der GVT Taucha mbH durch die Stadt Taucha
Beschluss-Nr. 2020/025
Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 23.04.2020 die Einlage von zwei Grundstücken in die Kapitalrücklage der GVT
Taucha mbH durch die Stadt Taucha. Die Bewertung der Flurstücke erfolgte anhand des aktuellen Bodenrichtwertes sowie der Bewertungs-
richtlinie der Stadt Taucha für unbebaute Grundstücke. Die Vermessung ist bereits erfolgt. Der Bürgermeister wird ermächtigt alle weiteren
Verfahrensschritte einzuleiten und vorzunehmen. Alle entstehenden Kosten werden von der städtischen Gesellschaft getragen.
Grundstücksangelegenheiten – Aufhebung des Beschlusses Sitzungsvorlage Nr. 2019/096
Beschluss-Nr. 2020/026
Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 23.04.2020 die Aufhebung der Sitzungsvorlage Nr. 2019/096 vom 10.10.2019
– Verkauf von Grundstücken. Der avisierte Grundstücksverkauf wird nicht vollzogen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Beschluss
rückabzuwickeln.
Grundstücksangelegenheiten – Verkauf von Grundstücken
Beschluss-Nr. 2020/027
Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 23.04.2020 den Verkauf des Grundstücks An der Mühle Merkwitz 1. Der
Bürgermeister wird beauftragt, den notariellen Vertrag abzuschließen und alle mit der Umsetzung des Vertrages stehenden Rechtsgeschäfte
zu tätigen.
Richtlinie zur Förderung der Sport- und Kulturvereine in der Stadt Taucha
Beschluss-Nr. 2020/028 siehe Seite 3
Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 23.04.2020 die Richtlinie zur Förderung der Sport- und Kulturvereine in der
Stadt Taucha gemäß der Anlage.
Tobias Meier, Bürgermeister1. Juni 2020 Tauchaer Stadtanzeiger AMTSBLATT Seite 3
Richtlinie
zur Förderung der Sport- und Kulturvereine
in der Stadt Taucha
Präambel über die Anzahl der Mitglieder im Kinder- und Jugendbereich.
Als Jugendlicher gilt, wer zum Stichtag das 18. Lebensjahr noch
Die Stadt Taucha erkennt die gesellschaftliche Bedeutung und die nicht vollendet hat.
positiven sozialen, pädagogischen und gesundheitlichen Funk-
tionen der Vereine, vor allem im Kinder- und Jugendbereich an. Orientierungswerte zu Zuschüssen für Vereinsjubiläen und
In der Kinder- und Jugendarbeit liegt eine wesentliche Grundlage Veranstaltungen
für eine wirksame Persönlichkeitsbildung und Erziehung unserer
Jugend. 15 Jahre 150 €
Mit der gezielten Förderung der Sport- und Kulturvereine sollen 25 Jahre 250 €
diese in ihrer Arbeit und bei ihrer Aufgabenerfüllung insbesondere 50 Jahre 500 €
mit Kindern und Jugendlichen unterstützt werden. Die Förderung 75 Jahre 750 €
soll insbesondere: 100 Jahre 1000 €
1. den Übungs- und Wettkampfbetrieb im Kinder- und Jugend-
bereich sichern, Sonstige Vereinsjubiläen können entsprechend der genannten
2. die Angebote sportlicher und kultureller Betätigungen im Kin- 5-Jahres-Staffelung gefördert werden, jedoch maximal bis zu
der- und Jugendbereich sichern und erweitern, einem Betrag von 500 €.
3. die Entwicklung von Inhalten, Formen und Methoden sport- Überregionale Veranstaltungen von Sport- bzw. Kulturvereinen
licher und kultureller Betätigungen unterstützen, können bis zu einer Höhe von max. 200 € gefördert werden.
4. die Suche und Entwicklung von Talenten unterstützen,
5. die soziale Integration fördern, §4
6. die Gesundheit und Leistungsfähigkeit erhalten, Antragsverfahren
7. das Ehrenamt stärken.
Anträge auf Förderung sind schriftlich (formlos) bis zum 28.02.
§1 des Jahres für das laufende Jahr beim Fachbereich Innere Ver-
Zuwendungszweck waltung der Stadt Taucha unter Beifügung der erforderlichen und
prüfungsfähigen Unterlagen
Die Richtlinie soll zur Förderung, Entwicklung und Qualifizierung - Bestandserhebung des Kreissportbundes bzw. rechtsverbindliche
der Kinder- und Jugendarbeit in den Vereinen und zu einem aktiven Erklärung der Kulturvereine über die Anzahl der Mitglieder im
Vereinsleben beitragen. Kinder- und Jugendbereich zum Stichtag 1. Januar des laufenden
Die Stadt Taucha gewährt freiwillig nach Maßgabe dieser Richtli- Jahres
nie und in Anlehnung an die Verwaltungsvorschrift für die Bewil- - Nachweis über die Höhe der Mitgliedsbeiträge – Auszug aus dem
ligung staatlicher Zuwendungen nach § 44 Sächsische Haushalts- Vereinsregister
ordnung Zuwendungen für Tauchaer Sport- und Kulturvereine. - Bescheinigung des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit zu
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen besteht stellen.
nicht.
Sie erfolgt in stets widerruflicher Weise im Rahmen der Mittelbe- §5
reitstellung im städtischen Haushalt. Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren
§2 Die Antragsprüfung wird durch den Fachbereich Innere Verwal-
Zuwendungsempfänger tung, als Bewilligungsstelle, wahrgenommen. Aufgrund des Bewil-
ligungsbescheides erfolgt die Zahlung der Zuwendung, soweit nicht
Zuwendungsberechtigt sind Sport- und Kulturvereine, die eine zuvor besondere Bedingungen oder Auflagen erfüllt sein müssen.
vom Finanzamt anerkannte Gemeinnützigkeit nachweisen, in dem Der Empfänger von Fördermitteln ist verpflichtet, dem Fachbereich
Vereinsregister des Amtsgerichtes eingetragen und in Taucha aktiv Innere Verwaltung unverzüglich den Wegfall des Zuwendungs-
und ortsansässig sind. zweckes und Änderungen sowie Angaben zum Verein mitzuteilen.
Der Verein muss auskömmliche Beiträge von seinen Mitgliedern Der Zuwendungsbescheid kann widerrufen werden, wenn die Mit-
erheben, deren Höhe vom Stadtrat überprüft werden kann. tel zweckentfremdet verwendet wurden. Bereits ausgezahlte Mittel
Als förderfähiger Personenkreis für die Kinder- und Jugendförde- können dann zurückgefordert werden.
rung gelten die aktiven Vereinsmitglieder im Alter bis 18 Jahren.
Für förderfähige Kinder und Jugendliche, die in mehreren Vereinen §6
aktiv sind, wird Mehrfachförderung gewährt. Verwendungsnachweis
§3 Der Antragsteller hat die Verwendung des Zuschusses nachzuwei-
Art, Umfang und Höhe der Zuwendung sen (Verwendungsnachweis Anlage zum Zuwendungsbescheid).
Der Verwendungsnachweis muss der Stadt innerhalb von zwei
Kinder- und Jugendarbeit Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszweckes schriftlich vor-
liegen.
Für jedes im Verein gemeldete Vereinsmitglied im Kinder- und
Jugendbereich erhält der Verein zur Durchführung eines qualitäts- §7
und ergebnisorientierten Übungs- und Trainingsbetriebes einen Inkrafttreten
Zuschuss in Höhe von 20,00 €.
Für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen kann bei ent- Die Richtlinie tritt am 1. Juni 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die
sprechendem Nachweis und auf Antrag eine Zuschusserhöhung Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit der Vereine
gewährt werden. in der Stadt Taucha vom 20.10.2005 außer Kraft.
Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt einmal jährlich aufgrund der
Bestandserhebung des Kreissportbundes zu Beginn des laufenden
Förderjahres für die Sportvereine und für die Kulturvereine auf
der Grundlage einer rechtsverbindlichen Erklärung des Vorstandes Tobias Meier, BürgermeisterSeite 4 AMTSBLATT 1. Juni 2020 Tauchaer Stadtanzeiger
Öffentliche Bekanntmachung
EINLADUNG EINLADUNG
zur 18. Sitzung des Verwaltungsausschusses zur 19. Sitzung des Verwaltungsausschusses
der Stadt Taucha der Stadt Taucha
Am Montag, 8. Juni 2020 um 17:00 Uhr findet im Ratssaal Erzbi- Am Montag, 22. Juni 2020 um 17:00 Uhr findet im Ratssaal Erzbi-
schof Wichmann, Schloßstr. 13 in 04425 Taucha die 18. Sitzung des schof Wichmann, Schloßstr. 13 in 04425 Taucha die 19. Sitzung des
Verwaltungsausschusses der Stadt Taucha statt. Die Tagesordnung Verwaltungsausschusses der Stadt Taucha statt. Die Tagesordnung
der Sitzung wird ortsüblich an den jeweiligen Bekanntmachungs- der Sitzung wird ortsüblich an den jeweiligen Bekanntmachungs-
tafeln und auf der Homepage www.taucha.de bekannt gegeben. tafeln und auf der Homepage www.taucha.de bekannt gegeben.
Tobias Meier, Bürgermeister Tobias Meier, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
EINLADUNG
zur 11. Sitzung des Stadtrates
Am Donnerstag, 11. Juni 2020 um 17:00 Uhr findet im Ratssaal Erzbischof Wichmann, Schloßstr. 13 in 04425 Taucha, die 11. Sitzung
des Stadtrates der Stadt Taucha statt.
Die Tagesordnung der Sitzung wird ortsüblich an den jeweiligen Bekanntmachungstafeln und auf der Homepage www.taucha.de
bekannt gegeben.
Tobias Meier, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Beschlüsse der 10. Stadtratssitzung am 14.05.2020
Bekanntgabe der in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse:
Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage in der Idastraße
Bau- und Abschnittsbildungsbeschluss
Beschluss-Nr. 2020/031
Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 14.05.2020 die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage in der Engelsdorfer
Straße (teilweise) und in der Idastraße sowie die Bildung eines Abschnittes im Sinne des Straßenausbaubeitragsrechtes für den Ausbaubereich
Idastraße. Der Abschnitt ist in dem als Anlage beigefügten Lageplan gelb markiert. Die Baumaßnahme umfasst:
- Planungsleistungen durch das Ingenieurbüro connect-consult e. K. (Taucha)
- Demontage von bestehenden Holz- und Stahlbetonmasten, Entfernung der Freileitung
- Errichtung von 23 Stahlmasten und Leuchtenaufsätzen mit LED-Leuchtmitteln
- Herstellen von Anschlüssen
- Einbringen von Erdkabeln
- Errichtung eines Schaltschrankes
Die Kostenschätzung für die Maßnahme beläuft sich auf ca. 170.000,00 € (brutto).
Erneuerung der ortsfesten Straßenbeleuchtung Idastraße
Beschluss-Nr. 2020/029
Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 14.05.2020 für die Erneuerung der ortsfesten Straßenbeleuchtung in Taucha
im Ortsteil Plösitz in der Idastraße den Zuschlag an Bieter 1 zu erteilen.
Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Taucha (Feuer-
wehrkostensatzung)
Beschluss-Nr. 2020/030 siehe Seite 5/6
Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 14.05.2020 die Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührener-
hebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Taucha (Feuerwehrkostensatzung). Die Feuerwehrkostensatzung ist als Anlage beigefügt
und Bestandteil des Beschlusses.
Betrieb gewerblicher Art Mehrzweckhalle - Grundlagenbeschluss über die Behandlung der Jahresergebnisse
Beschluss-Nr. 2020/032
Der Stadtrat der Stadt Taucha beschließt in seiner Sitzung am 14.05.2020, jeglichen Gewinn des Betriebes (BgA) Mehrzweckhalle steuerlich
einer Rücklage zuzuführen. Dieser Beschluss gilt auch für das Wirtschaftsjahr 2018 sowie alle folgenden Wirtschaftsjahre des Betriebes.
Die Rücklage soll phasengleich der Durchführung von Investitionen und der Tilgung betrieblicher Verbindlichkeiten dienen. Alle Gewinne,
einschließlich der verwendeten Rücklagen, werden auf neue Rechnung vorgetragen. Gewinne des Betriebes Mehrzweckhalle werden nicht
außerhalb des jeweiligen Betriebes gewerblicher Art verwendet. Das Stehenlassen der Gewinne wird anhand der Rechnungslegung des Be-
triebes gewerblicher Art nachgewiesen. Falls Grundstücke, Beteiligungen oder andere Vermögensgegenstände aus dem Betrieb gewerblicher
Art entnommen wurden oder werden, hat der Betrieb stets Anspruch auf den Marktwert (Teilwert). Falls ein Verlust beim Betrieb gewerblicher
Art Mehrzweckhalle entsteht, wird dieser von der Kommune ausgeglichen.
Tobias Meier, Bürgermeister1. Juni 2020 Tauchaer Stadtanzeiger AMTSBLATT Seite 5
Satzung
zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der
Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Taucha
(Feuerwehrkostensatzung)
Präambel teriums des Innern über die Feuerwehren und die Brandverhü-
Aufgrund des § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung in der Fas- tungsschau im Freistaat Sachsen (SächsFwVO) Kostenersatz
sung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. verlangt:
62), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 2. Juli 2019 a) vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Leistungen;
(SächsGVBl. S. 542) geändert worden ist, des § 69 Abs. 2, 3 des b) Leistungen, die durch den Betrieb von Kraft-, Schienen-,
Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Luft- oder Wasserfahrzeugen erforderlich werden;
Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom 24. Juni 2004 (SächsGV- c) Leistungen, wenn der Einsatz auf einem Grundstück oder
Bl. S. 245, 647), das zuletzt durch das Gesetz vom 25. Juni 2019 durch eine Anlage mit besonderem Gefahrenpotential er-
(SächsGVBl. S. 521) geändert worden ist, und des § 17 der Säch- forderlich geworden ist;
sischen Feuerwehrverordnung (SächsFwVO) vom 21. Oktober 2005 d) Brandsicherheitswachen;
(SächsGVBl. S. 291), die zuletzt durch die Verordnung vom 7. e) Brandverhütungsschauen;
August 2019 (SächsGVBl. S. 650, 714) geändert worden ist, hat der f) abgebrochener Einsatz infolge missbräuchlicher Alarmie-
Stadtrat der Stadt Taucha in seiner Sitzung am 14.05.2020 folgende rung der Feuerwehr oder der Fehlalarmierung durch auto-
Satzung beschlossen: matische Brandmeldeanlagen.
Kostenfreiheit besteht für Maßnahmen nach § 69 Abs. 1 Sächs-
§ 1 Begriffsbestimmung BRKG.
§ 2 Geltungsbereich (2) Für alle anderen freiwilligen Leistungen der Feuerwehr wird
§ 3 Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr auf der Grundlage des § 69 Abs. 3 SächsBRKG und dieser
Taucha Satzung Ersatz der Kosten verlangt. Zu den freiwilligen Leis-
§ 4 Kostenerstattung bei gegenseitiger Hilfeleistung tungen gehören insbesondere:
§ 5 Berechnung des Kostenersatzes a) Die Beseitigung von Kraftstoffen, Ölen und umweltgefähr-
§ 6 Kostenschuldner denden oder gefährlichen Stoffen sowie durch sie verur-
§ 7 Billigkeitsmaßnahme sachte Schäden, deren sofortige Beseitigung möglich ist,
§ 8 Entstehung und Fälligkeit bei Straßenverkehrs- und anderen Unfällen.
§ 9 Inkrafttreten b) Die Mitwirkung bei und die Durchführung von Räum-,
Aufräum- und Sicherungsarbeiten.
§1 c) Die zeitweise Überlassung von Fahrzeugen, Geräten und
Begriffsbestimmung Material zum Ge- und Verbrauch.
(1) Kosten im Sinne des Sächsischen Gesetzes über den Brand- d) Andere Leistungen, die nicht zu den gesetzlichen Aufgaben
schutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz im Freistaat der Feuerwehren gehören und/oder deren Erforderlichkeit
Sachsen sind: sich auf Anforderung Einzelner ergibt.
1. Aufwendungen für die Durchführung von Pflichtleistungen
der Feuerwehr. Wird unter den in der Satzung bestimmten §4
Voraussetzungen ihre Erstattung verlangt, handelt es sich Kostenerstattung bei gegenseitiger Hilfeleistung
um Kostenersatz. Für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr Taucha nach Artikel 1 §
2. Aufwendungen der Feuerwehr für die Durchführung von 69 Abs. 2 Nr. 7 des Gesetzes zur Neuordnung des Brandschutzes,
anderen, freiwilligen Leistungen. Als Gegenleistung der Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes im Freistaat Sachsen,
Leistungsnehmer wird Kostenersatz verlangt ist zum Ersatz der Kosten die Stadt verpflichtet, der im Rahmen
(2) Ein Einsatz im Sinne dieser Satzung ist jede durch Anforderung eines gemeindeübergreifenden Einsatzes nach § 14 Abs. 1 des
ausgelöste und auf die Durchführung einer Feuerwehrleistung Gesetzes zur Neuordnung des Brandschutzes, Rettungsdienstes
gerichtete Tätigkeit der Feuerwehr. Ein Einsatz beginnt mit der und Katastrophenschutzes im Freistaat Sachsen Hilfe geleistet
Alarmierung/Anforderung der Feuerwehr und endet entweder worden ist, sofern keine anderen Vereinbarungen bestehen oder
mit Beginn eines folgenden Einsatzes oder mit der Erklärung getroffen werden. Bei regelmäßiger gegenseitiger Hilfeleistung ist
des Einsatzleiters über das Ende des Einsatzes, spätestens der Umfang des Kostenersatzes gegenüber Gemeinden, Betrieben
aber mit der Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft in der und Einrichtungen mit Werkfeuerwehr vor Eintritt eines Schaden-
Feuerwache. ereignisses durch entsprechende Vereinbarungen zu regeln.
(3) Einrichtungsträger im Sinne dieser Satzung ist der Eigentümer
oder Besitzer oder Nutzungsberechtigte eines Gebäudes oder §5
Gebäudeteils einer Anlage oder einer Fläche. Berechnung des Kostenersatzes
(1) Der Kostenersatz wird nach dem jeweils gültigen Kostenver-
§2 zeichnis für Leistungen der Feuerwehr berechnet. Das Kos-
Geltungsbereich tenverzeichnis ist als Anlage Bestandteil der Satzung. Der
Diese Satzung gilt für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Kostenersatz wird nach Zeitaufwand (Einsatzzeit gemäß Abs.
Stadt Taucha im Sinne der §§ 6, 14 Abs. 1, 22, 23 und 69 Sächs- 3), Art und Anzahl des in Anspruch genommenen Personals,
BRKG und für Tätigkeiten der Feuerwehr auf der Grundlage der der Fahrzeuge und des Materials erhoben. Die Kostenersätze
Feuerwehrsatzung der Stadt Taucha in der aktuellen Fassung. Als der Fahrzeuge beinhalten die Kosten für die auf den Fahrzeu-
Leistung gilt auch das Ausrücken der Feuerwehr bei missbräuch- gen verlasteten Geräte.
licher Alarmierung und bei Fehlalarmierung durch automatische (2) Für Leistungen, die nicht in den §§ 22 und 69 SächsBRKG
Brandmeldeanlagen sowie die im Rahmen des vorbeugenden geregelt sind, kann Kostenersatz abweichend vom Kostenver-
Brandschutzes gem. § 2 Abs. 1 S. 1 SächsBRKG erbrachten Leis- zeichnis vertraglich vereinbart werden. Der Auftrag für diese
tungen. Leistungen soll schriftlich erfolgen.
(3) Die Einsatzzeit für Personal und Fahrzeuge beginnt mit der
§3 Alarmierung/Anforderung der Feuerwehr und endet entweder
Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr mit Beginn des folgenden Einsatzes oder mit der Erklärung
(1) Für folgende Pflichtleistungen der Feuerwehr der Stadt Taucha der Einsatzleitung über das Ende des Einsatzes, spätestens mit
wird gemäß § 69 Abs. 2 SächsBRKG und § 22 Abs. 6 in Ver- Herstellung der Einsatzbereitschaft nach dem Wiedereinrücken
bindung mit § 17 der Verordnung des Sächsischen Staatsminis- in die Feuerwache. Seite 6 AMTSBLATT 1. Juni 2020 Tauchaer Stadtanzeiger
(4) Bei Stundensätzen werden angefangene Stunden auf die nächs- (2) Der Kostenersatz wird durch Bescheid erhoben und mit dessen
te halbe Stunde aufgerundet. Zustellung fällig.
(5) Entstehen den Feuerwehren durch Inanspruchnahme von
Personal, Fahrzeugen, Geräten und Ausrüstungsgegenständen §9
besondere Kosten, so sind diese zusätzlich zu denjenigen nach Inkrafttreten
Absatz 3 zu erstatten, sofern sie dort nicht bereits enthalten (1) Die Satzung tritt mit Wirkung zum 01.06.2020 in Kraft.
sind. (2) Gleichzeitig tritt die bis dahin gültige Feuerwehrkostensatzung
(6) Für die beim Einsatz verbrauchten Materialien werden die je- der Stadt Taucha vom 11.09.2008 außer Kraft.
weiligen Sachkosten und gegebenenfalls Entsorgungskosten
zuzüglich eines Verwaltungskostenzuschlags in Höhe von 10
Prozent der oben beschriebenen Kosten erhoben. Taucha, den 1.6.2020
(7) Werden durch den Einsatz Geräte oder Ausrüstungsgegenstän-
de unbrauchbar oder gehen verloren, so können die Kosten für
den Zeitwert der Kostenschuldnerin/dem Kostenschuldner in
Rechnung gestellt werden, soweit der/dem Zahlungspflichtigen
ein Verschulden trifft. Tobias Meier, Bürgermeister
(8) Entstehen der Feuerwehr durch Inanspruchnahme von Per-
sonal, Fahrzeugen, Geräten und Ausrüstungsgegenständen
Dritter zusätzliche Kosten, so sind diese zusätzlich zu den Ko-
sten nach § 3 Abs. 1 zu erstatten. Zusätzliche Kosten im Sinne Anlage
dieser Satzung entstehen u. a. durch die Inanspruchnahme von
Spezialdienstleistungen Dritter und speziellen Materialien bzw. Kostenverzeichnis zur Satzung über den Kostenersatz für
Geräten, die nicht von der Feuerwehr Taucha vorgehalten werden. Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Taucha vom
(9) Kostenersatz wird nur in dem Umfang vom Kostenschuldner 14.05.2020
gefordert, wie Personal und Gerät zum Einsatz gekommen sind.
Wird mehr Personal und Gerät am Einsatzort bereitgestellt als I. Kostenersatz für Einsatzkräfte
tatsächlich erforderlich und hat der Kostenschuldner dies zu 1. je Einsatzkraft 38,16 €/Stunde
vertreten, können auch für das nicht erforderliche Personal und
Gerät Kosten verlangt werden. II. Kostenersatz für Fahrzeuge
1. Kommandofahrzeug (KDOW) 27,93 €/Stunde
§6 2. Löschfahrzeug (HLF 20, LF20/16) 172,22€/Stunde
Kostenschuldner 3. Drehleiter (DLK23-12) 494,11€/Stunde
(1) Zum Kostenersatz für Leistungen nach § 3 Abs. 1 dieser Sat- 4. Rüstwagen (RW1) 114,61 €/Stunde
zung sind die in § 69 Abs. 2 SächsBRKG und in § 17 Sächs 5. Mannschaftstransportfahrzeug (MTF, MTW) 49,83 €/Stunde
FwVO genannten Personen verpflichtet. 6. Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser (TSF-W) 76,00 €/Stunde
(2) Kostenersatz für Leistungen nach § 3 Abs. 2 dieser Satzung
wird von den in § 69 Abs. 3 SächsBRKG genannten Personen III. Verbrauchsmaterialien
verlangt. 1. Die Kosten für Lösch- und Bindemittel sowie sonstige
(3) Kostenerstattungspflichtiger für Leistungen nach § 4 dieser Verbrauchsmaterialien, einschließlich anfallender Entsor-
Satzung ist die Stadt oder Gemeinde, der Hilfe geleistet wurde. gungskosten, sind in tatsächlich angefallener Höhe zzgl. eines
(4) Mehrere Zahlungspflichtige haften als Gesamtschuldner. Verwaltungskostenzuschlags in Höhe von 10 % der angefal-
lenen Kosten, gem. § 5 Abs. 5 der Kostenersatzsatzung zu
§7 erstatten.
Billigkeitsmaßnahme 2. Dies gilt auch für Aufwendungen der Stadt Taucha, für die im
Ersatz der Kosten soll nicht verlangt werden, soweit dies eine unbil- Kostenverzeichnis kein Kostenersatz festgelegt ist.
lige Härte wäre. Hierzu ist die Stellung eines gesonderten Antrages
erforderlich, sowie die Vorlage entsprechender Nachweise. IV. Geräte und Ausrüstung
1. Feuerlöscher (Stück) 10,00 €/Tag
§8 2. Hochwassersatz (Stück) 10,00 €/Stunde
Entstehung und Fälligkeit – bestehend aus 1 x Tauchpumpe, 2 x B-Druckschlauch
(1) Der Anspruch auf Kostenersatz entsteht mit Beendigung des 3. Druckschlauch 8,00 €/Tag
Einsatzes / der Leistung der Feuerwehr. 4. Feuerlöschtrainer – Heimi1 (Stück) 50,00 €/Tag
Hinweis
nach § 4 Abs. 4 der Stadtordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO):
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO oder
zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften ge-
als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. genüber der Stadt unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der
die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht
Dies gilt nicht, wenn worden ist.
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist;
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Ge- Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht wor-
nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt den, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO
worden sind; genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 Sächs
GemO wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat;
4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten
Frist Tobias Meier, Bürgermeister1. Juni 2020 Tauchaer Stadtanzeiger AMTSBLATT Seite 7
Einreichung von Fragen zur Bürgerfragestunde in der
Stadtratssitzung
Möchten Sie dem Stadtrat eine zielgerichtete Frage zu einem oder in elektronischer Form per E-Mail an buergerfrage@
Thema unterbreiten oder haben Sie Fragen zur aktuellen Entwick- taucha.de (Kennwort „Bürgerfrage“) zu richten.
lung in der Stadt Taucha?
Bürgerinnen und Bürger der Stadt Taucha haben in der Stadtrats- Damit Ihre Anfrage in der Bürgerfragestunde der Stadtrats-
sitzung am 11.06.2020 die Möglichkeit, ihre Bürgerfrage, welche sitzung öffentlich behandelt wird, ist es notwendig, diese mit
im Vorfeld schriftlich eingereicht wurde, durch den Bürgermeis- einem entsprechenden Vermerk "Bürgerfrage" im Betreff zu
ter verlesen und beantworten zu lassen. versehen.
Bedingung für die Behandlung einer Bürgerfrage ist, dass sie sich
direkt auf die Belange der Stadt Taucha beziehen muss. Beachten Sie bitte, dass je Fragesteller nur eine Bürgeranfrage
beantwortet werden kann. Es ist also nicht möglich, mehrere
Dazu ist es erforderlich, die Frage bis spätestens 03.06.2020 in Anfragen zu unterschiedlichen Themen auf einmal zu stellen.
schriftlicher Form an
Stadtverwaltung Taucha Der Bürgermeister entscheidet, ob die Beantwortung der
Bürgermeisterbereich Anfrage in mündlicher Form während der Stadtratssitzung
Kennwort „Bürgerfrage“ oder zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich erfolgt. Eine
Schloßstraße 13 schriftliche Antwort wird dem/der Antragssteller(in) auf je-
04425 Taucha den Fall zugesandt.
Öffentliche Bekanntmachung
über die Auslegung des Beteiligungsberichtes 2018 der Stadt Taucha
Der Bürgermeister der Stadt Taucha hat gemäß § 99 der Gemein- Der Bericht kann zudem auch über die Homepage der Stadt Taucha
deordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) einen Bericht eingesehen werden.
über mittelbare und unmittelbare Beteiligungen der Stadt Taucha
für das Jahr 2018 erstellt. Die Bekanntmachung erfolgt im Wege der ortsüblichen Bekannt-
Der Bericht mit seinen Anlagen wird hiermit öffentlich bekannt machung.
gemacht. Der Bericht ist ab dem
4. Juni 2020
während der Dienststunden in der Stadtverwaltung Taucha,
Schloßstraße 13, 2. Etage im Zimmer 212 zur öffentlichen Ein-
sichtnahme ausgelegt. Tobias Meier, Bürgermeister
Verlängerung der Einreichungsfrist zum Erwachsene – Kurzgeschichte
Erwachsene – Gedicht
Kinder bis 10 Jahre – Gedicht
Jugendliche bis 14 Jahre – Gedicht
Jugendliche bis 17 Jahre – Gedicht
Kinder bis 10 Jahre – Kurzgeschichte
Jugendliche bis 14 Jahre – Kurzgeschichte
Jugendliche bis 17 Jahre – Kurzgeschichte
Unter dem Stichwort: 17. Literaturwettbewerb Taucha er-
wartet Ihre Einsendung:
Stadtverwaltung Taucha, Frau Susann Flathe, Schloßstraße
13, 04425 Taucha
Einsendeschluss für diesen Wettbewerb ist neu der
31.12.2020!
Für alle Schreibinteressierten besteht die Möglichkeit, sich am
17. Literaturwettbewerb der Stadt Taucha unter dem Motto Den detaillierten Aufruf mit allen Teilnahmebedingungen fin-
den Sie auch auf unserer Internetseite unter www.taucha.de/
„Es war einmal…“ literaturwettbewerb/
mit einer eigenen Kurzgeschichte oder einem eigenen Gedicht Die Sieger in allen 8 Kategorien werden im Rahmen einer
zu beteiligen. Dazu hatte im April 2020 die Stadtverwaltung Veranstaltung prämiert.
aufgerufen. Der Wettbewerb richtet sich an alle, die gern schrei-
ben, Preise werden in insgesamt 8 Kategorien vergeben: Wir wünschen allen Autoren viel Erfolg für diesen Wettbewerb!Seite 8 AMTSBLATT 1. Juni 2020 Tauchaer Stadtanzeiger
Öffentliche Bekanntmachung
zur Umsetzung des § 54 Abs. 3 Sächsisches Straßengesetz
§ 54
Bestandsverzeichnisse
(Übergangsvorschrift zu § 4)
(Auszug)
(3) ¹Sind Straßen, Wege und Plätze im Sinne von § 53 Absatz 1 Satz unter Angabe von Straßenklasse, Anfangs- und Endpunkten so-
1 nicht bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 in ein Bestands- wie den Baulastträger erkennen lassen. ²Satz 1 gilt nicht, sofern
verzeichnis aufgenommen, verlieren sie den Status als öffentliche über Verwaltungsverfahren nach Absatz 3 Satz 2 und 4 sowie über
Straße. ²Wer ein berechtigtes Interesse an der Eintragung als Rechtsbehelfe noch nicht rechtskräftig entschieden wurde. ³Soweit
Straße, Weg oder Platz im Sinne von § 53 Absatz 1 Satz 1 hat, die Voraussetzungen nach Satz 1 nicht erfüllt sind, sollen formelle
hat dies der Gemeinde schriftlich bis zum Ablauf des 31. De- oder materielle Fehler der Bestandsverzeichnisse in einem ergän-
zember 2020 mitzuteilen. ³Die Gemeinden haben auf die Sätze 1 zenden Verwaltungsverfahren nach diesem Gesetz oder aufgrund
und 2 bis zum 30. Juni 2020 öffentlich hinzuweisen. 4Die Gemeinde dieses Gesetzes unter Beteiligung der Betroffenen nachträglich
soll in den Fällen des Satzes 2 innerhalb eines Jahres eine schrift- geteilt werden.35
liche Entscheidung über die Eintragung treffen. 5Nach Ablauf der
Frist nach Satz 1 oder nach Abschluss des Verfahrens nach Satz 4 Auskünfte zu der Bekanntmachung erhalten Sie über den Fachbe-
ist die Eintragung in das Bestandsverzeichnis nur nach erfolgter reich Bauwesen, Sachgebiet Bauhof.
Widmung gemäß § 6 zulässig.
(4) ¹Mit Ablauf der Frist nach Absatz 3 Satz 1 wird für alle zu Ansprechpartner Herr Haferburg
diesem Zeitpunkt in ein Bestandsverzeichnis eingetragenen Stra- Telefon: 034298 63551
ßen, Wege und Plätze vermutet, dass sie nach § 53 Absatz 1 Satz Fax: 034298 739718
1 öffentliche Straßen im Sinne dieses Gesetzes geworden sind, Mobil: 0151 14820336
soweit die jeweiligen Bestandsverzeichnisse den Straßenverlauf Mail: marco.haferburg@taucha.de
SCHIEDSSTELLE DER STADT TAUCHA
Die Sprechzeit der Friedensrichterin der Stadt Taucha ist jeden 2. Dienstag im Monat (9. Juni 2020) von 16–18 Uhr und/oder
nach Vereinbarung, in der Schiedsstelle, Schloßstraße 13, 2. Etage, Zimmer 206. Telefon während der Sprechzeit: 70 210
Friedensrichterin: Frau Franziska Metka, zu erreichen unter Telefon 0151/54638852 und unter
E-Mail: franziska.metka@freenet.de
Stellvertr. Friedensrichter: Herr Gerald Leichsenring, zu erreichen unter Telefon 0160/7219567 und unter
E-Mail: leichsenring.gerald@gmx.de
April, April – Literaturstammtisch futsch
Normalerweise würde hier an dieser Stelle die kurze Zusammenfas- gemacht. Das vielleicht berühmteste Beispiel daraus ist die Ringpa-
sung der Texte stehen, die wir uns am 6. April vorgelesen und die rabel, die Lessing in ‚Nathan der Weise‘ verarbeitet hat.
wir besprochen hätten. Leider hat uns Corona einen großen Strich
durch die Rechnung gemacht, und es ist noch nicht klar, wie lange Lassen Sie uns doch alle gemeinsam ein ‚Sächsisches Decameron‘
wir pausieren müssen. schreiben. Bringen Sie einfach zu Papier, was Ihnen momentan
durch den Kopf geht. Es ist egal, ob Sie eine Geschichte, ein Ge-
Wir wollen uns aber nicht unterkriegen lassen, deswegen starten dicht oder ein Bild kreieren. Es ist egal, ob das Thema Corona ist
wir eine Aktion, zu der wir Sie alle herzlich gerne mit einbinden oder nicht. Auch bei Boccaccio waren die Themen sehr vielfältig.
möchten. Die Idee eines ‚Sächsischen Decamerons‘ wurde ge- Verarbeiten Sie das, was Sie gerade erleben und schicken Sie mir
boren. Folgender Hintergrund hat uns dazu bewogen. Im Jahre Ihre Beiträge an uwebismark@gmx.de
1348 verließen viele Menschen die Stadt Florenz, die von der Pest
heimgesucht wurde. Sieben Frauen und drei Männer zogen sich in Ich freue mich über viele Zuschriften, und vielleicht machen wir
ein Landhaus vor den Toren der Stadt zurück und schrieben dort ein Büchlein darüber. Das wäre doch was Tolles, geboren aus was
jeder 10 Geschichten, und das 10 Tage lang. Daraus hat Giovanni nicht so Tollem.
Boccaccio das ‚Decamerone‘, hundert Geschichten über das Leben, Uwe Bismark
Du hast das 25. Lebensjahr noch Der Fachbereich Finanzen
nicht vollendet?
Dann suchen wir genau DICH ab dem 1. September 2020 für informiert: Grundstücks-
den Bundesfreiwilligendienst!
• 250,00 € monatliches Taschengeld
angelegenheiten
• Dauer der Maßnahme: 12 Monate
• Einsatzort: Bibliothek / Museum in Taucha Die Stadt Taucha beabsichtigt, dass „Alte Gemeindeamt
Pönitz“ zu veräußern.
Du bist interessiert?
Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Homepage
Dann melde dich in der Stadtverwaltung Taucha bei Frau Nicole
Oelke per E-Mail unter nicole.oelke@taucha.de bis zum 31. Juli
der Stadt Taucha.
2020. Ausschreibungsfrist: 30.06.20201. Juni 2020 Tauchaer Stadtanzeiger AMTSBLATT Seite 9
Der Tauchaer Aussichts- Das Städtische Museum
turm ist wieder geöffnet! Taucha informiert
Ab Christi Himmelfahrt (21.05.2020) steht der Aussichtsturm wie- Viele Veranstaltungen, die es anlässlich des Tauchaer Doppel-
der samstags, sonntags und an Feiertagen von 14:00 bis 17:00 Uhr jubiläums – 850 Jahre Stadt Taucha, 800 Jahre Rittergutsschloss
für Besucher/innen offen. Die Saison endet am 31.10.2020 (Re- Taucha – in diesem Jahr gegeben hätte, müssen leider verscho-
formationstag). ben werden.
Der Eintritt kostet 1,00 €, ermäßigt 0,50 €.
Wer sich dennoch mit Tauchas Stadtgeschichte beschäftigen
möchte, ist ab sofort wieder herzlich im Städtischen Museum
eingeladen. Wir präsentieren Ihnen die neue Sonderausstellung:
Gewerbe – Handel – Industrie – Tauchas Stadtentwicklung im
19. und 20. Jahrhundert
Montag und Donnerstag 10.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Dienstag und Freitag 13.00 – 18.00 Uhr
Ausstellungsraum in der Stadtbibliothek Taucha, Brauhausstr. 24
Der Eintritt ist frei.
Bitte beachten Sie, dass auch bei uns im Gebäude die Abstands-
und Hygieneregeln für Öffentliche Einrichtungen gelten.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
ZV WALL präsentiert neue Webseite
Neuer Online-Auftritt für den Zweckverband für Wasserversorgung
und Abwasserbeseitigung Leipzig-Land, kurz ZV WALL: Die Webseite
www.zvwall.de wurde in den letzten Wochen komplett neu und
benutzerfreundlich gestaltet.
„Unser Layout war in die Jahre gekommen", gesteht Geschäftsfüh-
rerin Jeanine Höse, „die neue Webseite ist einfach zu bedienen,
bringt Ruhe ins Layout und sorgt für einen frischen und modernen
Auftritt", freut sie sich.
Die Navigation sei deutlich strukturierter, biete damit mehr Kom-
fort. „Wir möchten online kurze Wege schaffen. Die Bürger können
Verwaltungsleistungen leicht und schnell beantragen – ohne Papier,
zeitnah und nachhaltig", erklärt Höse die Vorteile.
Interessierte finden Wissenswertes zu Zuständigkeiten und Anträ-
gen, aktuelle Informationen rund um den Zweckverband und das
Verbandsgebiet. „Die neue Webseite soll erste Anlaufstelle für
Bauherren und Planer, aber auch für alle anderen Bürgerinnen und
Bürger unseres Verbandsgebietes sein", so Höse.Seite 10 ANZEIGEN / PARTEIEN 1. Juni 2020 Tauchaer Stadtanzeiger
Für den Inhalt der Anzeigen der Parteien sind ausschließlich die Parteien selbst verantwortlich.
SPD Ortsverein Taucha Stadtverband Taucha
Unsere Mitgliederversammlung im Juni
findet aufgrund der aktuellen Lage um die Die Sitzung des Stadtverbandes der CDU Taucha findet auch
im Juni aufgrund der aktuellen Lage nicht als öffentliche
Ausbreitung des Corona-Virus nicht statt. Sitzung statt.
Wir bitten um Verständnis. Bei Fragen, Anmerkungen und
Hinweisen zur Stadtpolitik und darüber hinaus können Sie
sich gern an Fr. Dr. Christiane Schenderlein MdL, Vorsitzende
CDU Taucha, wenden.
Uwe Kreyßig, Tel.: 0172-3656832, E-Mail: uwe.kreyssig@freenet.de
Kontakt:
Dr. Christiane Schenderlein MdL
Vorsitzende
Aufgrund der ungewissen Verordnungslage Mobil: 0151/65948213
wegen „Corona“ zum Redaktionsschluss E-Mail: post@cdu-taucha.de
www.cdu-taucha.de
wird für Juni 2020 zunächst noch kein Termin
für einen Meinungsaustausch
der
Unabhängigen Wähler Taucha Liebe Tauchaerinnen und Tauchaer,
mit den Stadträten erneute Lockerungen sind verfügt. Unser Plan ist, dass
Jens Barthelmes und André Hensel wir uns hoffentlich unter neuen Umständen, aber vor
bekannt gegeben. allem gesund und in alter Frische im Juli wieder tref-
fen. Wo und wie genau unter Einhaltung der gebote-
Wir informieren in der Tagespresse und unter nen Abstände und Hygieneregeln werden wir in der
www.taucha.online Juli-Ausgabe des Tauchaer Stadtanzeigers veröffent-
über das nächste Treffen. lichen. Bleiben Sie bitte froh, munter, kritisch und uns
gewogen, Ihre LINKE.Taucha.
Kommen Sie gesund durch die Zeit!
Ortsvorstand DIE LINKE. Taucha ∙ www.dielinke-taucha.de
Die nächste öffentliche Versammlung
von Bündnis 90/Die Grünen soll wie-
der turnusmäßig in der Woche der
Stadtratssitzung am
Montag, dem 8. Juni 2020 ab 19:30 Uhr stattfinden.
Da sich die Art der Zusammenkunft den aktuellen Gegeben-
heiten entsprechend noch ändern kann, bitten wir alle Inte-
ressierten ihren Teilnahmewunsch bitte per E-Mail an "grue-
ne.taucha@gmail.com" zu signalisieren. Sie erhalten dann
eine Einladungsmail mit dem Veranstaltungsort oder den
Daten zur Einwahl über Webex bzw. alternativ über Telefon.
Die Bürgersprechstunde findet aufgrund der aktuellen Lage
um die Ausbreitung des Corona-Virus nicht statt.
Sie können mich
unter 034298-290108
oder E-Mail:
klaus.hofmann@afd-nordsachsen.de
erreichen.
WURZNER STRASSE 1 C / ECKE BARRIEREFREIER ZUGANG
Bitte besuchen Sie auch unsere Webseite:
GESCHWISTER-SCHOLL-STR. TELEFON: (034298) 7 35 11
04425 TAUCHA WWW.RECHTSANWALT-TAUCHA.DE
afd-nordsachsen.de1. Juni 2020 Tauchaer Stadtanzeiger VEREINE / SCHULEN Seite 11
Taucha hat´s! Natürlich!
„Das wandernde Schaufenster“, mit Nahversorgern unserer Stadt
Taucha hat viel, auch kleine Einzelhändler und Dienstleister, die
unser Stadtleben bereichern, den Bewohnern die Möglichkeit zum
nahen Einkauf und zur Kommunikation geben sowie das Stadtbild
verschönern.
Als Heimatverein ist es uns ein Anliegen dazu beizutragen, dass die
Vielfalt der Tauchaer Geschäfte erhalten bleibt. Seit 10 Monaten
zeigt das "wandernde Schaufenster" im monatlichen Wechsel in
verschiedenen Geschäften Tauchas, welche Vielfalt die Nahversor-
ger unserer Stadt anbieten.
Wir möchten Sie auch in den nächsten Monaten einladen, die
Tauchaer Geschäfte mit ihren „wandernden Schaufenstern“ ken-
nenzulernen oder wiederzuentdecken.
Einzelhändler und Dienstleister Tauchas, die regelmäßig für uns
geöffnet haben, sind eingeladen, auch ihre Angebote auszustellen.
Einfach die Visitenkarte oder einen Flyer und ein kleines Produktbei-
spiel beibringen.
Im Juni wird das „wandernde Schaufenster“ im Café Naschkatze zu
sehen sein, im Juli im ehemaligen Fahrrad Wagner und im August Wanderndes Schaufenster in der Buchhandlung „LeseLaune“
in der Möbelwerkstatt „Bei Eder“.
Wir danken allen Beteiligten:
• Apotheke am Markt,
• Bäckerei Hantschke,
• Bioladen Taucha,
• Buchhandlung LeseLaune,
• Café Naschkatze,
• Cindy´s Blumenladen,
• Kreativladen Hand & Werk,
• Naturkosmetik am Markt,
• Optiker Augenschein,
• Schuhhaus Boeckler,
• Juwelier Jens Voigtländer,
• Yvonne´s italieniSsche Spezialitäten
• Reisebüro am Markt
Elke Christ Wanderndes Schaufenster in der Leipziger Straße – Danke an Cindys
Heimatverein Taucha e. V. Blumenparadies
Änderung der Schulanmeldezeiten für das Schuljahr
2021/2022 im gemeinsamen Schulbezirk der
Regenbogenschule Taucha Grundschule Am Park Taucha
Rudolf-Breitscheid-Straße 1, 04425 Taucha, Telefon 034298/35290 An der Parthe 24, 04425 Taucha, Telefon 034298/7970
Auf Grund der Corona-Pandemie kann die Schulanmeldung für oben angeführtes Schuljahr nicht, wie im „Tauchaer Stadtanzeiger“
Ausgabe Mai veröffentlicht, stattfinden.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.
Die neuen Termine werden Ihnen rechtzeitig durch Aushänge in den Tauchaer Kindertagesstätten bzw. über den „Tauchaer Stadtan-
zeiger“ bekanntgegeben.
Theil-Schulze, Grundschulrektorin Kirsten, Grundschulrektorin
Regenbogenschule Grundschule Am Park
Bildquelle: www.meybona.de
Sie möchten die Stadtverwaltung anrufen?
034298 / 70-0Seite 12 ANZEIGEN 1. Juni 2020 Tauchaer Stadtanzeiger
Wohnen – Taucha und Umgebung
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Die Oberschule Taucha sagt Danke!
Ich möchte auf diesem Wege die Gelegenheit nutzen, mich bei die Tischlerei Petzold, die Freiwillige Feuerwehr Taucha und
allen Helfern zu bedanken, die uns bei der kurzfristigen umfang- die Parthe-Apotheke, die es ermöglichten, dass notwendiges
reichen Vorbereitung zur Wiederaufnahme des Unterrichts an Material schnell zur Verfügung stand.
der Oberschule Taucha unterstützt haben. Ein herzliches Dankeschön an unsere Hausmeister Herr Leistner
Ein herzliches Dankeschön an alle Kolleginnen und Kollegen der und Herr Winkler, die alle Räume einrichteten, Laufwege und
Oberschule sowie an Frau Hampel und die fleißigen Näherinnen Wartezonen markierten und im Besonderen unserer Sekretä-
der Zeit-Tausch-Börse, die dafür gesorgt haben, dass allen Schü- rin Frau Spangenberg, die die „Fäden“ zwischen den Helfern
lerinnen und Schülern mindestens eine Maske zum Schulstart knüpfte.
zur Verfügung steht.
Ein herzliches Dankeschön an Frau Heitmann, Frau Rüdiger und Kathrin Beer
Herrn Neutsch von der IBV, an die Malerfirma Ronny Schneider, Schulleiterin
Reha-Sport in Taucha – Eine Ära geht zu Ende
Seit 1994 gab es in Taucha den Reha-Sport, gegründet von Doktor August 2018 in Insolvenz. Unser Retter war wieder René Werner,
Weber (Orthopädie), Träger war die Volkssolidarität. 1995 verlangte der uns ab Oktober wieder einen neuen Mietvertrag gab. Nach dem
der Sächsische Behindertenverband, dass Rehasportler einem Sport- Verkauf des Bowlingdschungels im Februar 2020 an die WOTA/IBV
verein beitreten müssen. Da es in Taucha keine Abteilung Reha-Sport Taucha erhielten wir auch einen neuen Mietvertrag bis 30. Juni 2020.
gab, wurden wir der TSG Markkleeberg von 1903 e. V. zugeordnet. Am 12. März 2020 erreichte uns dann per Telefon die Mitteilung, dass
Im Laufe der Zeit waren wir dann auf drei und einige Zeit später auf unser Mietvertrag zum 31. März 2020 gekündigt wird. Das war es
vier Gruppen angewachsen. Unsere erste Übungsstätte war der nun endgültig! Der Reha-Sport war in den 25 Jahren für viele ältere
Gymnastikraum der Regenbogenschule. Später durften wir dann in Menschen ein sozialer Zusammenhalt geworden, da wir uns auch
die Hermann-Jubisch-Halle umziehen. Da aber 2014 die Schule die zu Busfahrten, Modenschauen, Bowlingnachmittagen und anderen
Sporthalle für den Sportunterricht benötigte, war guter Rat teuer. Feiern trafen. Das wird uns nun allen fehlen. Danke an euch alle!
In Taucha sind leider größere Räume sehr rar. In letzter Minute kamen
wir auf den Saal im Bowlingdschungel. Nach Anfrage beim damaligen Mein Dank geht auch an alle, die uns halfen und unterstützten: die
Besitzer René Werner, erhielten wir die Zusage für die Benutzung. Physiotherapeuten Claudia Sievert, Stefan Seifert und Maria Gebauer,
So war unser Reha-Sport gerettet! Frau Dr. Hartig, Frau Winkler (Stadt Taucha) und René Werner.
Auch der neue Pächter übernahm uns dann 2017. Leider ging er im R. Dominka
Rassegeflügelzuchtverein ORNIS 1891 Taucha e. V.
2020 – Ein Zuchtjahr unter verschärften Bedingungen
Unser Vereinsjahr 2020 fing so gut an. Im Januar trafen wir uns mit unverzichtbar. Bernd hat unseren Verein von 2003 bis 2018 mit
unseren Partnern zur gemeinsamen Jahresauftaktbesprechung Leidenschaft als Vorsitzender geführt. Und ganz nebenbei züchten
in Panitzsch. Unsere gelungene Ausstellung im Dezember wurde beide noch erfolgreich. Manfred hat Hühner der Rasse Deutsche
ausgewertet und der Blick auf die neue Zuchtsaison gerichtet, denn Zwerg-Wyandotten. Bernd widmet sich derzeit u. a. der Hühnerrasse
schon bald sollen die ersten Küken schlüpfen. Aber durch CORONA Moderne Englische Zwergkämpfer und der Taubenrasse Mövchen.
wurden auch unsere monatlichen Zusammenkünfte mit Fachvorträ-
gen und Meinungsaustausch jäh unterbrochen. Telefon und Internet Horst, Bernd und Manfred – alle Mitglieder des RGZV ORNIS 1891
müssen das persönliche Fachsimpeln ersetzen. Nun nehmen wir per Taucha e. V. wünschen Euch das Allerbeste, bleibt gesund, voller
Bildschirm am Gedeihen der Jungtiere unserer Zuchtfreunde teil. Die Tatendrang und habt weiterhin viel Freude an der Zucht. Wir be-
Küken und Jungtiere flitzen in den Gärten herum, es ist eine Freude danken uns von Herzen für Eure aktive Mitarbeit im Verein und für
dabei zuzuschauen. Interessierte Spaziergänger können beim Blick die Rassegeflügelzucht.
über den Gartenzaun so manche lustige Kükenschar beobachten.
Der Vorstand
Nachdem unser Zuchtfreund Horst Koß im Dezember 2019 einen
runden Geburtstag feierte, folgt nun ein weiteres Jubiläum. Unser
Horst ist im Mai seit 50 Jahren Mitglied im RGZV ORNIS 1891 Taucha
e. V. Derzeit züchtet er Tauben der Rassen Coburger Lerchen und
Florentiner. Er nimmt erfolgreich an Ausstellungen teil, bei der Vor-
und Nachbereitung unserer Vereinsschau ist er immer aktiv dabei.
Unsere Zuchtfreunde Bernd Dietrich und Dr. Manfred Golze haben im
Juni Grund, auf ein erfolgreiches weiteres Lebensjahrzehnt anzusto-
ßen. Beide sind Urgesteine der Rassegeflügelzucht, sie kennen sich
allerbestens aus. Ihr Fundus an Fachkenntnissen ist unerschöpflich.
Während Bernd quasi die Merkmale und Besonderheiten jeder
Tauben- und Hühnerrasse beherrscht, ist Manfred der Kenner des
Wassergeflügels. Ihr fachlicher Rat ist deutschlandweit gefragt, auch
in ihrer Arbeit als Preisrichter bei Ausstellungen. Unser Vereins-
leben bereichern beide durch spannende Fachvorträge. Auch bei
der Organisation von Veranstaltungen und Ausstellungen sind sieSeite 14 KIRCHEN / VEREINE 1. Juni 2020 Tauchaer Stadtanzeiger
Ev.-Luth. Kirchgemeinde Bis auf Weiteres wird kein Kindergottesdienst angeboten –
Änderungen vorbehalten!
Taucha lädt ein:
01.06. 10:30 Uhr Diakonat Pfingstmontag Rückfragen und Besuchswünsche bitte an:
Predigtgottesdienst im Freien Pfarrer Nico Piehler, Tel.: mobil: 0171-4270861
Pfarrer Piehler
E-mail: nico.piehler@evlks.de
14.06. 10:30 Uhr Kirche Taucha Ev.-Luth. Pfarramt Taucha, Kirchstr. 3, Tel. 034298/543978
Predigtgottesdienst
Pfarrer Piehler Sprechzeit nach Vereinbarung
21.06. 10:30 Uhr Kirche Taucha Öffnungszeiten
Predigtgottesdienst mit Taufe Kirchgemeinde Taucha: Di 14-18 Uhr/Mi+Do 9–12 Uhr
Pfarrer Piehler Friedhofsverwaltung: Wallstr. 1, Tel.: 034298/68473, Marc Letsch
24.06. 19:30 Uhr Johannistag Aktuelle Informationen über unsere Kirchgemeinde:
Andacht auf dem Friedhof Dewitz www.st-moritz-taucha.de
Pfarrer Piehler
Auf Grund der aktuellen Situation können wir leider keine Veranstal-
28.06. 10:30 Uhr Kirche Taucha tungen für den Monat Juni planen. Bitte informieren Sie sich über die
Predigtgottesdienst tagesaktuellen Medien wie LVZ, unsere Internetseite st-moritz-taucha.
Pfarrer Piehler de oder Aushänge.
Aktuelles von der Tauchaer Zeit-Tausch-Börse
Liebe Bürgerinnen und Bürger von Taucha, Offen ist die Ausgabe der Kleiderkammer für alle, die in Taucha
viele hatten in den letzten Wochen Zeit, um einen ordentlichen wohnen, ohne Nachweis der Bedürftigkeit. Wir bitten, durch die
Frühjahrsputz durchzuführen. Viel ist dabei aussortiert worden derzeitige Situation einen Termin mit uns zu vereinbaren. Gern über
und ich möchte mich bei allen bedanken, die angerufen haben, Mail, Telefon oder WhatsApp und nur mit Mundschutz die Räum-
bevor sie die Sachspenden vorbeigebracht haben. Denn seit lichkeiten zu betreten.
dem 16.3. hatten auch unsere Räume geschlossen.
Wir haben unsere Bedürftigen weiterhin mit Lebensmittel unter- Wir danken für Ihr Verständnis!
stützt aber niemanden in unsere Räume gelassen. Ab dem Juni
möchten wir die Türen wieder öffnen und Ihre Spenden anneh-
men. Wir bitten dabei auf folgendes zu achten: Annahme von Spenden Di. 9–11 Uhr, Do. 14–16 Uhr
• nur mit Mundschutz die Räume betreten
Ausgabe von Spenden Di. 12–15:30 Uhr, Do. 9–12:30 Uhr
• nur saubere und ordentliche Kleidung abgeben (nicht im Müll-
beutel) Lebensmittelausgabe Di. ab 14 Uhr, Do. ab 14 Uhr
• vor der Abgabe die Sachen waschen, Taschen leeren
Bitte nehmen Sie sich die Zeit, alle Sachen mit unseren Ehrenamt-
lichen zusammen durchzuschauen und die aussortierten Dinge Annelie Hampel (Koordinatorin der Zeit-Tausch-Börse)
wieder mitzunehmen. koordination.ztb.taucha@gmail.com / Tel.: 01525 1093108
Volkssolidarität Leipziger Land/ VERANSTALTUNGSPLAN JUNI 2020
Muldental e.V. informiert
Aufgrund der Lage um die Ausbreitung des Coronavirus sind
aktuell Veranstaltungen nur stark eingeschränkt möglich.
VERANSTALTUNGSPLAN JUNI 2020 Bitte informieren Sie sich zu Veranstaltungen zusätzlich
über die tagesaktuellen Medien wie LVZ, Internetseite
Aufgrund der aktuellen Situation um den Corona- www.taucha.de oder Facebook. Wir halten Sie auf dem
Virus finden keine Veranstaltungen statt. Laufenden.
Bleiben Sie weiterhin gesund! Vereine und Sportgruppen, die Veranstaltungen im Veranstaltungskalender
veröffentlichen möchten, werden gebeten, sich bis 10. des laufenden
Monats in der Stadtverwaltung Taucha, Schloßstraße 13, Zimmer 107 bei
Der Vorstand der VS Taucha Ihre Eva Landgraf Herrn Graubmann, Tel.: 034298/70142 zu melden.Sie können auch lesen