Telemedizin in der Kassenordination - Ärztekammer für Oberösterreich

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Telemedizin in der Kassenordination - Ärztekammer für Oberösterreich
Nr. 346 | Dezember 2020/Jänner 2021

                                                                           MAGAZIN DER ÄRZTEKAMMER FÜR OÖ
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                                                                                     Telemedizin in der
                                                                                      Kassenordination
                                                                                               Der Arztbesuch bequem
                                                                                               vom eigenen Sofa aus
                                                                                                                     Seite 6

                                     Ausschreibungen/Besetzungen finden Sie unter:
                                     www.aekooe.at/ausschreibungen/besetzungen
                                     Mehr dazu auf Seite 17
Telemedizin in der Kassenordination - Ärztekammer für Oberösterreich
2   EDITORIAL                                                                                      OÖ Ärzte Dezember 2020/Jänner 2021                      OÖ Ärzte Dezember 2020/Jänner 2021                                                                                                                            INHALT   3

                                           Mag. Kerstin Garbeis, LL.M.
                                           Projekte & Kommunikation
                                                                                                                                                            KURZMELDUNGEN
                                                                                                                                                            EDITORIAL PRÄSIDENT DR. PETER NIEDERMOSER
                                                                                                                                                                                                                                                                         4

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              6

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      © greenbutterfly / stock.adobe.com
                                           garbeis@aekooe.at
                                                                                                                                                            Sterbehilfe braucht Lösungen                                                                              4-5
                                                                                                                                                            COVERSTORY
                                                                                                                                                            Telemedizin in der Kassenordination – Der Arztbesuch bequem vom
                                                                                                                                                            eigenen Sofa aus                                                                                          6-9
                                                                                                                                                            COVID-19 SPEZIAL
                                                                                                                                                            Q&A Coronavirus, Teil VII                                                                              10-12
                                                                                                                                                            RECHT & SERVICE
                                                                                                                                                            Arzt verletzt Kollegen bei Fortbildung                                                                    14
                                                                                                                                                            Jacken, Fahrsicherheitstrainings und Weiterbildungen                                                      15
                                                                                                                                                            Unterstützungsleistungen für niederlassungswillige Arztinnen und Ärzte                                    16
        Wenn ich sage, dass ich froh bin, dass das Jahr 2020                der Ärztekammer für Oberösterreich und der Ärzte-                               Ausschreibungen/Besetzungen von Vertragsarztstellen online                                                17
        endlich vorbei ist, dann spreche ich wahrscheinlich,                kammer für Salzburg gemeinsam mit den jeweiligen                                Pension                                                                                                18-19
                                                                                                                                                            Irreführende „Rechnungen“ einer „ECOM Agentur“der „Sandro Agentur“                                        20

                                                                                                                                                                                                                                                                                       © vegefox.com / stock.adobe.com
        ohne zu übertreiben, das aus, was sich Herr und Frau                Regionalstellen der ÖGK eine gesamtvertragliche
                                                                                                                                                            Ein Assistenzhund darf grundsätzlich in den Behandlungsraum                                               21
        Österreicher denken. Was war 2020 für ein außerge-                  telemedizinische Vereinbarung erfolgreich verhandelt.
                                                                                                                                                            Umfrage: Nutzung telemedizinischer Angebote während der
        wöhnliches Jahr? Begonnen haben wir mit dem Start                   Womit wir wieder beim Anfang und bei der Kassen-
                                                                                                                                                            COVID-19-Pandemie                                                                                      24-25
        der Österreichischen Gesundheitskasse und dem Ab-                   fusion wären, ist doch dieser Verhandlungserfolg                                Lebensversicherungsuntersuchungen: Neue Tarife ab 1. Jänner 2021                                          27
        schluss der Kassenfusion, die im Jänner 2020 endgül-                ein weiterer Beweis dafür, dass auf regionaler Ebene                            Terminkalender                                                                                            53

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         20
        tig realisiert wurde, um dann ohne Verschnaufpause                  vieles einfacher und schneller umgesetzt werden kann.                           AKTUELLES
        für Oberösterreichs Ärztinnen und Ärzte – Corona sei                Lesen Sie mehr zu diesem Pilotprojekt ab Seite 6.                               Neuer Primarärztevertreter Prim. Priv.-Doz. Dr. Bernd Lamprecht:
        Dank – mit einer der größten Herausforderungen für                  Neben interessanten Artikeln in unserem Serviceteil                             Wohin geht die Reise?                                                                                     13
        unser Gesundheitssystem konfrontiert zu werden. Es                  finden Sie traditionell in der Dezember-Jänner-                                 Initiative „Gesund werden. Wo bin ich richtig?“ erfolgreich angelaufen                                    26
        sei jeder und jedem selbst überlassen, ob und welche                Doppelausgabe die Jahresrück- und ausblicke aus den                             Prof. Dr. Walter Pilgerstorfer-Preis                                                                      28
        Lehren man aus der Corona-Krise ziehen will. Einen                  Fachgruppen und Referaten.                                                      Mobile Pflegedienste: Plakat-Kampagne wirbt für mehr Verständnis                                          29
        positiven Aspekt hatte die Pandemie allerdings: Neue                Im Namen des gesamten Teams der OÖ Ärzte wün-                                   Jahresrückblicke Fachgruppen                                                                           30-37
                                                                                                                                                            Jahresrückblicke Referate                                                                              38-47
        Wege der Kommunikation im Arzt-Patienten-Ver-                       sche ich Ihnen einen erfolgreichen und gesunden Start
                                                                                                                                                            Nachruf: Univ.-Dozent Dr. Oswald Graf                                                                     48
        hältnis konnten auf einmal unbürokratisch und ohne                  in ein – hoffentlich ruhigeres – neues Jahr 2021!
                                                                                                                                                            Notarzt-Grundkurs in neuem Gewand                                                                         50
        großes „Nein-Sagen“ auch auf Kassenebene umge-
                                                                                                                                                            ETHIK
        setzt werden. Frei nach dem Motto „Never change a                                       Herzlichst,                                                 Buchbesprechung: Die Corona-Pandemie – Ethische, gesellschaftliche und
        running system“ wurde nun in Kooperation zwischen                                                                                                   theologische Reflexionen                                                                               22-23
                                                                                                                                                            KULTUR & EVENTS
                                                                                                                                                            Un-Eingeschränkt: Adelheid Rumetshofer                                                                54-55

                                                                                                                                                                                                                                                                               54
                                                                                                                                                            KLEINANZEIGEN                                                                                     49, 51-52,
                                                                                                                                                                                                                                                                  56-57
                                                                                                                                                            PERSONALIA
                                                                                                                                                            Standesveränderungen                                                                                   58-62
                                                                                                                                                            ÖÄK-Fortbildungsdiplom                                                                                 62-63

                                                                                                                                                           Impressum:
                                                                                                                                                           Herausgeber, Verleger, Medieninhaber: Ärztekammer für Oberösterreich, Körperschaft öffentlichen Rechts, Dinghoferstraße 4, 4010 Linz
                                                                                                                                                           Grundlegende Richtung: Das Magazin „OÖ Ärzte“ ist das offizielle Organ der Ärztekammer für Oberösterreich. Die grundlegende Richtung
                                                                                                                                                           besteht in der Information der oberösterreichischen Ärztinnen und Ärzte über die Wahrnehmung und Förderung ihrer gemeinsamen beruflichen,
                                                                                                                                                           sozialen und wirtschaftlichen Belange durch die Ärztekammer für Oberösterreich sowie die Wahrung des ärztlichen Berufsansehens und der ärztlichen
                                                                                                                                                           Berufspflichten.
                                                                                                                                                           Für den Inhalt verantwortlich: KAD Hon.-Prof. Dr. Felix Wallner, Chefredaktion: Mag. Kerstin Garbeis, LL.M.,
                                                                                                                                                           Redaktion: Mag. Kerstin Garbeis, LL.M, Mag. Martina Kukulka, Mag. Margit Mayrhofer, Monika Falkner-Woutschuk,
                                                                                                                                        bezahlte Anzeige

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                                                                                                                                                           www.aekooe.at, Erscheinungsweise: Monatlich oder 10 x jährlich, Gestaltung: Pamela Stieger, Lektorat: Mag. Teresa Brandstetter,
                                                     planung_fertigung                                                                                     Fotonachweise: falls nicht anders angegeben: ÄKOÖ/Mesic, Balon, AAMP, Photo WILKE, Tom Mesic, Ralph Fischbacher, Schwendtner, privat,
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                Staudinger GmbH I 4400 Steyr I Dukartstr. 15 I Tel. 0 72 52 / 760 08 I www.staudinger.at I tischlerei@staudinger.at
                                                                                                                                                           Grundsätzlich ist das OÖ Ärzte-Redaktionsteam gewillt, in den Berichten und Texten zu gendern. Wir möchten aber darauf hinweisen,
                                                                                                                                                           dass aus Gründen der leichteren Lesbarkeit, einer Störung des Leseflusses oder wegen Platzmangels manchmal nur die männliche Sprachform
                                                                                                                                                           verwendet wird. Dies soll jedoch keinesfalls eine Geschlechterdiskriminierung oder eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes zum Ausdruck bringen.
                                                                                                                                                           Sämtliche Ausführungen gelten selbstverständlich in gleicher Weise für die weibliche Sprachform.
Telemedizin in der Kassenordination - Ärztekammer für Oberösterreich
4   EDITORIAL                                                                   OÖ Ärzte Dezember 2020/Jänner 2021   OÖ Ärzte Dezember 2020/Jänner 2021                                                                            EDITORIAL   5

                                                                                                                                                          Dr. Peter Niedermoser,
                                                                                                                                                          niedermoser@aekooe.at

        NEUES FORMAT, KOMPAKT WIE IMMER:
        OÖ ÄRZTE 2021                                        Sterbehilfe
        Das Magazin OÖ Ärzte geht 2021 gemeinsam
        mit dem Fortbildungskalender der MedAk
                                                             braucht Lösungen
        neue Wege. Ab der Februar-Ausgabe werden                                                                     Sterben beinhaltet und damit auch das Recht des               Überlassung der Kompetenz an die Österreichische
        Sie eine kompakte Wendebroschüre in Hän-             Vergangene Woche hat der Verfassungs-                   Suizidwilligen umfasst, die Hilfe eines dazu bereiten         Ärztekammer zu erreichen. Ich halte es für extrem
        den halten.                                          gerichtshof sein Erkenntnis zur Sterbehilfe             Dritten in Anspruch zu nehmen. Der Verfassungs-               problematisch, wenn die Länder, die ja den weit
                                                             verkündet. Die schriftliche Ausfertigung                gerichtshof hat darüber hinaus festgehalten, dass             überwiegenden Teil der Spitäler selbst betreiben,
        Durch das Zusammenführen des Magazins OÖ                                                                     die freie Selbstbestimmung des Suizidwilligen durch           ohne fachliches Regulativ durch die Standesvertre-
                                                             dazu liegt noch nicht vor. Nach den bisher
        Ärzte und des Fortbildungskalenders der MedAk                                                                vielfältige soziale und ökonomische Umstände beein-           tung über ihre eigenen Ausbildungsstellen entschei-
                                                             bekannten Ausführungen hat er aber dif-
        in eine gemeinsame Wendebroschüre kommt die                                                                  flusst sein kann und der Gesetzgeber es für notwen-           den können. Ich bin überzeugt davon, dass es im
                                                             ferenziert. In Österreich gibt es zwei unter-
        Ärztekammer für Oberösterreich ihrer Verantwor-                                                              dig erachten darf, durch entsprechende Einschrän-             Sinne einer gediegenen und seriösen Ärzteausbildung
        tung gegenüber der Umwelt nach. Eine Folierung       schiedliche Straftatbestände zur Sterbehilfe.           kungen Missbrauch zu verhindern. Wir können also              unbedingt notwendig ist, die Entscheidung über die
        beziehungsweise separate Kuvertierung ist beim                                                               für das nächste Jahr eine intensive ethische Diskus-          Qualität einer Ausbildungsstelle weiterhin der Ärzte-
        neuen Format nicht mehr nötig, wodurch ein                                                                   sion zu diesem Thema erwarten, die natürlich auch             schaft zu überlassen. Die Ärztekammern werden
        ressourcenschonender Versand ermöglicht wird.        Einerseits sieht das Strafrecht das Delikt der so-      die Ärzte sehr stark betreffen wird. Ich selbst habe          im Sinne unserer jungen Kolleginnen und Kollegen
        Die Wendebroschüre wird Sie wie immer zehn           genannten „Tötung auf Verlangen“ vor. Dieses ist        in der engsten Verwandtschaft erlebt, wie gut die             dafür kämpfen.
        Mal im Jahr mit kompakten Informationen zu           erfüllt, wenn der/die TäterIn, der/die auch ein/e       Palliativabteilungen in unserem Land Oberösterreich
        allen Belangen die oberösterreichische Ärzteschaft   Arzt/Ärztin sein kann, jemand anderen auf dessen        ausgestattet sind und mit welcher Empathie die Ster-          VERSORGUNG MIT SCHUTZMATERIAL
        betreffend versorgen. Gleichzeitig haben Sie nun     eindringliches Verlangen tötet, also aktive Ster-       benden hier betreut werden. Meine persönliche Mei-            Für das zweite Halbjahr 2020 positiv hervorzuheben
        die Veranstaltungen der MedAk stets auf einen        behilfe leistet. Andererseits gibt es daneben aber      nung dazu ist, dass solche Institutionen zu stärken           ist, dass im Unterschied zur ersten Welle vor dem
        Blick mit dabei.                                     auch ein zweites im Strafrecht vorgesehenes De-         und auszubauen sind. Aber das ist, wie gesagt, meine          Sommer die Versorgung mit Schutzausrüstung doch
                                                             likt, die sogenannte „Mitwirkung am Selbstmord“.        persönliche Meinung. Wir werden daher auch nicht              einigermaßen akzeptabel war. Der Gesetzgeber hat
                                                             Demnach ist auch strafbar, wer jemanden, der sich       umhin kommen, von Seiten der Ärzteschaft dazu                 in der Zwischenzeit reagiert und der ÖGK vorge-
                                                             selbst tötet, dabei unterstützt. Strafbar sind daher    einen differenzierten Standpunkt zu entwickeln. Wir           schrieben, die niedergelassenen Ärzte auf Kosten
                                                             nach der derzeitigen österreichischen Rechtslage        dürfen hier nicht – wie bei der derzeitigen COVID-            des Bundes mit entsprechender Schutzausrüstung
                                                             beispielsweise Angehörige, die den/die Sterbewilli-     Pandemie geschehen – den Fehler begehen, der                  zu beliefern. Die Kosten für die Verteilung vor Ort
                                                             ge/n dabei unterstützen, ins Ausland zu reisen, um      Politik die Führung zu überlassen.                            hat der Gesetzgeber zwar den Landesärztekammern
                                                             dort erlaubte Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen.                                                                      aufgebürdet, aber immerhin können wir derzeit die
                                                             Strafbar sind nach dieser Bestimmung aber auch im       ÜBERTRAGENER WIRKUNGSBEREICH                                  Kolleginnen und Kollegen mit ausreichend kostenlo-
                                                             Unterschied zur Schweiz Ärzte, die dem Patienten/       Ein VfGH-Erkenntnis vom August 2019 bereitet uns              ser Schutzausrüstung versorgen. Insgesamt konnten
                                                             der Patientin Medikamente zur Verfügung stellen,        noch immer erhebliche Schwierigkeiten. Der VfGH               wir mittlerweile – neben anderer Schutzausrüstung
                                                             um sich selbst zu töten. Der Verfassungsgerichtshof     war der Meinung, dass aufgrund des Prinzips der               wie Schutzbrillen, Schutzkittel und Desinfektions-
                                                             hat in seinem Erkenntnis das Delikt der „Tötung auf     mittelbaren Bundesverwaltung die Übertragung von              mittel – an die 800.000 FFP-2 Schutzmasken und
                                                             Verlangen“ nicht angegriffen. Er hat aber den derzeit   Aufgaben an die Österreichische Ärztekammer im                400.000 OP-Masken aussenden.
                                                             vorgesehenen Straftatbestand der „Mitwirkung am         sogenannten übertragenen Wirkungsbereich nur mit
                                                             Selbstmord“ mit Wirkung zum 31. Dezember 2021           Zustimmung aller Länder möglich ist.
                                                             aufgehoben. Der Verfassungsgerichtshof hat sich         Betroffen ist hier die Kompetenz der ÖÄK zur An-
                                                                                                                                                                                                     Ihr Präsident Dr. Peter Niedermoser
                                                             dabei darauf berufen, dass das verfassungsrechtlich     erkennung von Ausbildungsstätten, die vom VfGH
                                                                                                                                                                                                     Linz, im Jänner 2021
                                                             geschützte Recht des Einzelnen auf freie Selbstbe-      aufgehoben wurde. In dieser Frage ist es anschei-
                                                             stimmung auch das Recht auf ein menschenwürdiges        nend schwierig, eine Zustimmung der Länder zur
Telemedizin in der Kassenordination - Ärztekammer für Oberösterreich
6                                                                                                                                                                                            OÖ Ärzte Dezember 2020/Jänner 2021                                                                    COVERSTORY   7

                                                                                                                                                                                             FERNBEHANDLUNG UND UNMITTELBAR-                          von telemedizinischen Leistungen im Kassenbereich
                                                                                                                                                                                             KEITSGRUNDSATZ – DAS ALTE DILEMMA                        bisher viele ungeklärte Fragen. So nannten etwa 60
                                                                                                                                                                                             Hon.-Prof. Dr. Felix Wallner setzte sich erst kürzlich   Prozent der von der Donau-Universität Krems be-
                                                                                                                                                                                             in der Zeitschrift für Gesundheitspolitik mit den        fragten Ärzte Schwierigkeiten bei der Verrechenbar-
                                                                                                                                                                                             rechtlichen Aspekten zur Absicherung des Einsatzes       keit gegenüber der ÖGK als großen Unsicherheits-
                                                                                                                                                                                             telemedizinischer Methoden auseinander. In dem Ar-       faktor. Dieser Unsicherheitsfaktor konnte nun durch
                                                                                                                                                                                             tikel wurden neben Fragestellungen zu den Themen         erfolgreiche Verhandlungen auf regionaler Ebene
                                                                                                                                                                                             Datenschutz und Datensicherheit auch Fragen rund         und durch eine gesamtvertragliche Vereinbarung für
                                                                                                                                                                                             um das immer wieder aufgeworfene Problem der             Oberösterreichs Kassenärztinnen und Kassenärzte
                                                                                                                                                                                             Fernbehandlung im Zusammenhang mit dem Unmit-            beseitigt werden. „Die Verhandlungen, die gemein-
                                                                                                                                                                                             telbarkeitsgrundsatz des Ärztegesetzes behandelt. So     sam mit der Ärztekammer für Salzburg und den

                                                                                                                                                        © greenbutterfly / stock.adobe.com
                                                                                                                                                                                             erläutert Wallner plausibel und schlüssig, warum die     jeweiligen Landesstellen der ÖGK geführt wurden,
                                                                                                                                                                                             Möglichkeit zur Fernbehandlung bereits auf Basis der     waren einmal mehr ein gelungenes Beispiel dafür,
                                                                                                                                                                                             derzeit geltenden ärztegesetzlichen Regelungen mög-      dass auf regionaler Ebene viele Projekte schneller,
                                                                                                                                                                                             lich ist und eben gerade nicht dem Unmittelbarkeits-     effizienter und unbürokratischer als auf Bundesebe-
                                                                                                                                                                                             grundsatz widerspricht: Neben Wallner sehen auch         ne umgesetzt werden können“, ist Fiedler mit dem
                                                                                                                                                                                             weitere Expertinnen und Experten kein absolutes          Ergebnis der Verhandlungen sehr zufrieden.
                                                                                                                                                                                             Verbot der Fernbehandlung, sondern argumentieren,
                                                                                                                                                                                                                                                                             „Die Verhandlungen, die ge-
                                                                                                                                                                                             dass es immer eine Frage der medizinisch-fachlichen
                                                                                                                                                                                                                                                                             meinsam mit der Ärztekammer
                                                                                                                                                                                             Beurteilung des behandelnden Arztes sei, ob Diagno-                             für Salzburg und den jeweiligen
                                                                                                                                                                                             se und Therapie ein persönliches Zusammentreffen                                Landesstellen der ÖGK geführt

    Telemedizin in der Kassenordination –                                                                                                                                                    zwischen Arzt und Patient erfordern würden oder
                                                                                                                                                                                             eben nicht. Dennoch, oder gerade weil die Fernbe-
                                                                                                                                                                                                                                                                             wurden, waren einmal mehr
                                                                                                                                                                                                                                                                             ein gelungenes Beispiel dafür,

    Der Arztbesuch bequem vom eigenen                                                                                                                                                        handlung nach herrschender Meinung schon jetzt
                                                                                                                                                                                             möglich ist, bedarf es in puncto Arzthaftung einer
                                                                                                                                                                                                                                                                             dass auf regionaler Ebene viele
                                                                                                                                                                                                                                                                             Projekte schneller, effizienter

    Sofa aus                                                                                                                                                                                 gesetzlichen Absicherung für den behandelnden Arzt.
                                                                                                                                                                                             „Natürlich kann sich, wie bei jeder Behandlung,
                                                                                                                                                                                                                                                                             und unbürokratischer als auf
                                                                                                                                                                                                                                                                             Bundesebene umgesetzt wer-
                                                                                                                                                                                                                                                                             den können.“
                                                                                                                                                                                             auch nach einer Fernbehandlung herausstellen, dass
    Will man der Corona-Krise zumindest einen                                       Patientenkontakten und damit unnötigen Infektions-                                                       mit einer persönlichen Untersuchung eine Fehldia-                                  OMR Dr. Thomas Fiedler,
    positiven Aspekt abringen, rückt die Mög-                                       risiken in den heimischen Ordinationen, man denke                                                        gnose vermieden hätte werden können, und dafür                                     Kurienobmann der
    lichkeit zur Erbringung und Abrechnung von                                      nur an die kontaktlose Arbeitsunfähigkeitsmeldung,                                                       bedarf es Rechtssicherheit durch den österreichischen                              niedergelassenen Ärzte

    telemedizinischen Leistungen in Kassenordi-                                     äußerst wirksam und effizient eingesetzt werden. In                                                      Gesetzgeber“, fordert OMR Dr. Thomas Fiedler, Ku-
                                                                                    einer erst jüngst von der Donau-Universität Krems in                                                     rienobmann der niedergelassenen Ärzte, eine Novelle
    nationen während der Dauer der Pandemie
                                                                                    Kooperation mit der Österreichischen Ärztekammer                                                         des Ärztegesetzes in diesem Bereich. Beispielsweise      ENTSCHEIDUNGSKOMPETENZ DES BEHAN-
    in den zentralen Fokus. Warum Bewährtes
                                                                                    durchgeführten Studie wurden Ärztinnen und Ärzte                                                         in Form einer Änderung der einschlägigen Bestim-         DELNDEN ARZTES UND FREIWILLIGKEIT
    wieder über Bord werfen? In Kooperation                                         zu den Themen Akzeptanz, Vorteile und Hindernisse                                                        mungen im Ärztegesetz, in denen eine gesetzliche         Neben dem erklärten Ziel, kurzfristig eine praxis-
    mit der Ärztekammer für Salzburg ist es der                                     der telemedizinischen Behandlung in den heimischen                                                       Verankerung erfolgen könnte, dass telemedizinische       taugliche Lösung zu schaffen, ging es dem Verhand-
    Ärztekammer für Oberösterreich nun gelun-                                       Ordinationen befragt. Das Ergebnis dieser Befragung                                                      Verfahren zulässig seien und der Einsatz solcher         lungsteam auf Seiten der Ärztekammer inhaltlich
    gen, mit der ÖGK eine gesamtvertragliche                                        war ein durchwegs positives: Generell orten fast zwei                                                    Methoden gerade im Ruf- und Bereitschaftsdienst          vorrangig darum, eine Regelung zu schaffen, die
    Vereinbarung für Telemedizin auf Pilotpro-                                      Drittel der befragten Ärzte sowohl in Krisenzeiten,                                                      freigestellt werden.                                     einzig und allein den Kassenärzten die Entscheidung
    jektbasis zu verhandeln.                                                        als auch darüber hinaus im medizinischen Alltag                                                                                                                   überlässt, ob eine Leistung telemedizinisch erbracht
                                                                                    ein sehr großes beziehungsweise großes Potenzial                                                         PANDEMIE ERÖFFNET NEUE MÖGLICH-                          wird oder nicht. Nach einigen zähen Verhandlungs-
                                                                                    in der Telemedizin und schätzen sie als wichtiges                                                        KEITEN IM KASSENBEREICH                                  runden konnte dieses Ergebnis zugunsten der Ärz-
    Eine neue Erfindung, die wir der Corona-Pande-                                  Instrument in der medizinischen Versorgung ein.1 Die                                                     Eine Änderung des Ärztegesetzes kann die Ärzte-          teschaft auch vertraglich fixiert werden. Zukünftig
    mie verdanken, ist die Telemedizin nicht, ist dieses                            größte Herausforderung stellte bei den Stichwörtern                                                      kammer nicht alleine umsetzen, dafür braucht es          liegt es allein in der Entscheidungsgewalt des behan-
    Instrument doch in vielen Teilbereichen des heimi-                              Telemedizin und Fernbehandlung aber immer der                                                            den Gesetzgeber, der gefordert ist, die notwendigen      delnden Arztes, ob eine telemedizinische Behandlung
    schen Gesundheitswesens bereits seit vielen Jahren                              rechtliche Rahmen dar. In diesen Bereichen sowie                                                         Novellen herbeizuführen. Neben dem Hemmschuh             medizinisch vertretbar und zweckmäßig ist.
    ein wichtiger Bestandteil und aus diesen nicht mehr                             im Administrationsaufwand sahen auch rund drei                                                           der rechtlichen Unsicherheit bei der Fernbehandlung      Ein weiterer wichtiger Verhandlungs-Eckpfeiler war
    wegzudenken. Gerade in den vergangenen Mona-                                    Viertel der befragten Ärzte viele Fragezeichen.                                                          gab es auch in puncto Verrechnungsmöglichkeiten          die Freiwilligkeit beim telemedizinischen Leistungs-
    ten konnte dieses Werkzeug zur Vermeidung von                                                                                                                                                                                                                                                         >

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        https://www.donau-uni.ac.at/de/universitaet/fakultaeten/wirtschaft-globalisierung/forschung/research-lab-democracy-and-society-in-transition/
        gesellschaft-und-gesundheit/telemed.html, Stand: 30. November 2020.
Telemedizin in der Kassenordination - Ärztekammer für Oberösterreich
8   COVERSTORY                                                                                  OÖ Ärzte Dezember 2020/Jänner 2021   OÖ Ärzte Dezember 2020/Jänner 2021                                                                               COVERSTORY                       9

        modell im Kassenbereich: Kein Kassenarzt ist ver-                                                                            sind – die ÖGK wird aber auch die Kassenärzte in
        pflichtet, telemedizinische Behandlungen zu erbrin-                                                                          diesem Bereich unterstützen und diesen im Laufe des
        gen, es handelt sich lediglich um eine freiwillige Mög-                                                                      nächsten Jahres ein Videokonsultationsprogramm
        lichkeit. Dennoch stellen diese zukunftsträchtigen                                                                           auf unentgeltlicher und freiwilliger Nutzungsbasis
        Modelle wichtige Chancen dar, um junge Ärztinnen                                                                             zur Verfügung stellen. Selbstverständlich werden
        und Ärzte von der Übernahme einer Kassenpraxis                                                                               bei Nutzung dieses Systems keinerlei Daten, auch
        zu überzeugen: „Gerade die hausärztliche Tätigkeit                                                                           keine Informationen zur Dauer und zum Zeitpunkt            Das Ordensklinikum Linz der Barmherzigen Schwestern und
        bietet ein großes Leistungsspektrum, das nicht nur                                                                           der Videokonsultation, gespeichert oder an die Kasse       der Elisabethinen bietet hochwertige Krankenhausmedizin

                                                                   © fizkes / stock.adobe.com
                                                                                                                                                                                                mit spitzenmedizinischen Schwerpunkten. Mehr als 3.500
        während einer Pandemie, sondern auch darüber hin-                                                                            übertragen. Über die genauen Details und Rah-              Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten gemeinsam daran,
        aus teilweise telemedizinisch erbracht werden kann.                                                                          menbedingungen wurden alle Kassenärzte mittels             der Not der Zeit zu begegnen, um Menschen wieder froh
                                                                                                                                                                                                zu machen.
        Die Modernisierung des Kassenwesens, beispielsweise                                                                          eigenem Rundschreiben informiert.
        durch die Nutzung moderner Kommunikationskanäle                                                                                                                                         Wir suchen eine/einen
        im Arzt-Patienten-Verhältnis, attraktiviert Kassen-                                                                          PILOTPROJEKT UND
                                                                                                                                                                                                Assistenzärztin/-arzt
        stellen für die zukünftige Generation von Vertrags-                                                                          NUTZUNGSEVALUIERUNG
        ärztinnen und Vertragsärzten“, sieht auch OMR Dr.                                                                            Die gesamtvertragliche Vereinbarung wird im ersten
                                                                                                                                                                                                Innere Medizin – Schwer-
        Wolfgang Ziegler, Kurienobmann-Stv. der niederge-          wohl sehr seltenen Fälle nicht doppelt verrechnet                 Schritt befristet für zwei Jahre abgeschlossen, läuft      punkt Nephrologie und
        lassenen Ärzte großes Potenzial in der Telemedizin.        werden, in denen ein Patient für ein und dasselbe                 vorerst bis Ende 2022 und wird zwischenzeitig einer        Transplantationsmedizin
                                                                   Krankengeschehen einen Arzt sowohl persönlich                     Nutzungsevaluierung unterzogen, was Fiedler und            Beschäftigungsausmaß: 40 Stunden
                                „Gerade die hausärztliche          als auch telemedizinisch konsultiert. Benötigt der                Ziegler übereinstimmend als Vorteil erachten: „Wir         am Standort Elisabethinen
                                Tätigkeit bietet ein großes        Patient allerdings für unterschiedliche medizinische              betreten mit dieser Regelung österreichweit gesehen        Hauptaufgaben
                                Leistungsspektrum, das nicht       Fragestellungen am selben Tag eine ärztliche Bera-                komplettes Kassenneuland. Vieles in diesem Bereich         – Ärztliche Versorgung der Patientinnen und Patienten an der
                                nur während einer Pandemie,                                                                                                                                       Bettenstation, Ambulanz und Dialyse
                                                                   tung und wird eine davon persönlich und die andere                hat sich erst in den vergangenen Monaten der               – Mitarbeit im Transplant-Team bei Nierentransplantationen
                                sondern auch darüber hin-
                                                                   telemedizinisch erbracht, so sind beide Leistungen                Corona-Krise entwickelt. Bedenkt man diesen
                                aus teilweise telemedizinisch                                                                                                                                   Anforderungen
                                                                   uneingeschränkt verrechenbar.                                     Umstand, so ist es im Sinne aller Kassenärztinnen
                                erbracht werden kann. Die                                                                                                                                       – Sorgfältiges und reflektiertes Arbeiten
                                Modernisierung des Kassenwe-       Auch ein telemedizinisches Konsilium ist künftig                  und Kassenärzte, die durch die Evaluierung neu             – Interesse an Spitzenmedizin
                                                                                                                                                                                                – Team- und Organisationsfähigkeit
                                sens, beispielsweise durch die     möglich und verrechenbar: Die beigezogene Fachärz-                gewonnenen Erkenntnisse und Aspekte in eine finale
                                                                                                                                                                                                – Aktives Engagement in Fort- und Weiterbildung
                                Nutzung moderner Kommu-            tin, der beigezogene Facharzt darf zukünftig statt                Regelung einfließen zu lassen.“ ■
                                nikationskanäle im Arzt-Pati-      der relativ schwach dotierten Konsiliumsposition                                               Mag. Kerstin Garbeis, LL.M.
                                                                                                                                                                                                Wir bieten
                                enten-Verhältnis, attraktiviert                                                                                                                                 – Eine Stelle an einer der größten Abteilungen des Landes mit
                                                                   eine Grundleistung und sogar allfällige Sonderleis-                                                                            nephrologischer Maximalversorgung
                                Kassenstellen für die zukünftige
                                                                   tungen verrechnen. Um die eingangs geschilderten                                                                             – Jährlich etwa 70 Nierentransplantationen inkl.
                                Generation von Vertragsärztin-                                                                                                                                    ABO-inkompatibler Transplantation
                                                                   berufsrechtlichen Pflichten erfüllen zu können,                                                                              – Dialyse mit 48 Hämodialyseplätzen zur Betreuung von
                                nen und Vertragsärzten.“                                                                                                                                          über 220 Patienten inkl. Peritonealdialyse, Plasmapherese
                                                                   sind telemedizinische Leistungen nur bei persönlich
                                                                                                                                                                                                  und Immunadsorption
                                   OMR Dr. Wolfgang Ziegler,       bekannten Patienten zulässig und muss der Patient                                                                            – Bettenstation mit 40 Betten zur Betreuung spezifisch-
                                                                                                                                                                                                  nephrologischer sowie allgemein-internistischer
                                   Kurienobmann-Stv.               einer solchen Behandlungsmethode selbstverständ-                                                                               Erkrankungen
                                   der niedergelassenen Ärzte      lich zustimmen.                                                                                                              – Zusatzausbildung in den Schwerpunktfächern Nephrologie
                                                                                                                                                                                                  und Rheumatologie möglich
                                                                                                                                                                                                – Möglichkeit zur Mitwirkung an wissenschaftlichen Arbeiten
                                                                   LEISTUNGSVERRECHNUNG OHNE GROSSEN                                                                                              und klinischen Studien
                                                                                                                                                                                                – Familiäres Arbeitsklima
        TELEMEDIZINISCHE LEISTUNG GLEICH VIEL                      AUFWAND UNTER EINHALTUNG DES
                                                                                                                                                                                                Für diese Stelle bieten wir ein Jahresbruttogehalt von
        WERT WIE PERSÖNLICHE BEHANDLUNG?!                          DATENSCHUTZES                                                                                                                € 53.968,60 für Assistenzärztin/-arzt, plus variable Ne-
        Eingangs der Verhandlungen vertrat die ÖGK den             Wichtig und entscheidend bei der vertraglichen                                                                               bengebühren und Sonderklassegebühren, abhängig von
                                                                                                                                                                                                Ihrer beruflichen Qualifikation und Erfahrung.
        Standpunkt, dass die telemedizinische Leistungser-         Ausgestaltung war auch, eine möglichst unkompli-
        bringung weniger wert sein sollte als die persönliche,     zierte und unbürokratische Leistungsverrechnung                                                                              Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, senden Sie bitte Ihre
                                                                                                                                                                                                vollständigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben,
        und forderte Abschläge bei der telemedizinischen           für teilnehmende Ärzte zu gewährleisten. Telemedi-                                                                           Geburtsurkunde, Lebenslauf, Lichtbild, Abschlusszeugnisse,
        Leistungserbringung – ein No-Go für das Verhand-           zinisch erbrachte Leistungspositionen sind zukünf-                                                                           Dienstzeugnisse, Fortbildungs- und Ausbildungsnachweise)
                                                                                                                                                                                                an Herrn Prim. Priv.-Doz. Dr. Daniel Cejka
        lungsteam der Ärztekammer! Schlussendlich gelang           tig beispielsweise lediglich mit einem Zusatz für                                                                            (Interne3.elisabethinen@ordensklinikum.at).
        es auch hier, die ÖGK davon zu überzeugen, dass die        Telefon oder Video zu erfassen beziehungsweise zu                                                                            Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

                                                                                                                                                                                                                                                                    bezahlte Anzeige
        Art der Leistungserbringung kein Kriterium für Qua-        kennzeichnen. In puncto Datenschutzvorschriften
        lität und auch nicht für die Honorierung darstellen        gibt es einzig und allein die Vorgabe, dass die nötige
                                                                                                                                                                                                EIN UNTERNEHMEN DER VINZENZ GRUPPE
        sollte. Einzig und allein können jene, in der Praxis       Vertraulichkeit und Datensicherheit zu gewährleisten                                                                         UND DER ELISABETHINEN                       www.ordensklinikum.at
Telemedizin in der Kassenordination - Ärztekammer für Oberösterreich
10   COVID-19 SPEZIAL                                                                   OÖ Ärzte Dezember 2020/Jänner 2021       OÖ Ärzte Dezember 2020/Jänner 2021                                                               COVID-19 SPEZIAL   11

         Q&A Coronavirus, Teil VII                                                                                           ?
                                                                                                                                 Wie hoch ist das Honorar bei den OÖ Kranken-
                                                                                                                                 fürsorgen?
                                                                                                                                                                                            FINANZIELLES

         Stand: 14.12.2020                                                                                                       Die Fallpauschalen je Fall eines Versicherten der
                                                                                                                                 jeweiligen OÖ Krankenfürsorge betragen € 65,- bzw.     ?
                                                                                                                                                                                            Gebührt zur ärztlichen Versorgung von
                                                                                                                                                                                            behördlich abgesonderten und/oder COVID-19-
                                                                                                                                 € 50,- bzw. € 35,- gestaffelt je nach Anzahl der           positiven Personen ein Zuschlag zur Visite?

                                                                 ?
         COVID-19 ALS MELDEPFLICHTIGE                                Wie erfolgt die Meldung und wie sieht die                   durchgeführten Testung pro Monat bzw. € 60,- für           Nach Verhandlungen mit den OÖ Krankenfürsorgen
         BERUFSKRANKHEIT                                             Verrechnung aus?                                            die PCR-Auswertung im Labor. Inkludiert sind die           dürfen nun Vertragsärzte für Allgemeinmedizin auch
                                                                     Die Meldung einer Berufskrankheit an die AUVA               Probenentnahme für das Material, die Auswertung            für Patienten zu denselben Bedingungen wie bei der

     ?
         Gelten COVID-19-Fälle als meldepflichtige                   erfolgt mittels Formular, das auf der AUVA-Website          des Antigen-Tests, die dazugehörige Dokumentation          ÖGK einen Zuschlag zur Visite zur ärztlichen Versor-
         Berufskrankheit?                                            zum Download (www.auva.at) steht. Bitte füllen Sie          sowie das therapeutische Gespräch, sodass weitere          gung von behördlich abgesonderten Patienten und/
         Infektionserkrankungen und damit auch positiv be-           auch Ihre Kontodaten aus, da Sie für diese Meldung          Zuzahlungen für die Testung nicht erlaubt sind.            oder positiv getesteten Personen verrechnen. Für die
         stätigte COVID-19-Fälle sind bei Vorliegen bestimm-         den gesetzlich vorgegebenen Tarif von € 6,01 von                                                                       Position „COVIZU“ gebührt daher für die Dauer der

                                                                                                                             ?
         ter Voraussetzungen als meldepflichtige Berufskrank-        der AUVA automatisch überwiesen erhalten.                   Wie sind die Tests laut OÖ Krankenfürsorgen zu             Pandemie, längstens bis zum 31. März 2021, ein Zu-
         heiten anzusehen. Sie sind damit bei den Personen,          Die Meldung ist an die AUVA Landesstelle Linz,              organisieren?                                              schlag in Höhe von € 40,-. Für Versicherte der SVS
         die nach dem ASVG unfallversichert sind, als                Garnisonstraße 5, 4010 Linz per Fax (05 9393                Die Durchführung und Organisation der Tests (Stu-          oder BVAEB kann dieser Zuschlag nicht verrechnet
         Verdacht einer Berufskrankheit von der Ärztin/vom           32390) oder per E-Mail an LLA-DE@auva.at oder               fendiagnostik, räumliche bzw. zeitliche Trennung,          werden.
         Arzt meldepflichtig an die AUVA. Ob sich aus der            postalisch zu übermitteln.                                  Schutzausrüstung), welche Art der Tests (PCR- und

                                                                                                                                                                                        ?
         COVID-19-Infektion in der Folge eine Berufskrank-                                                                       Antigen-Test) anzuwenden sind etc., wird gleich wie        Welche Voraussetzungen gelten für den

                                                                 ?
         heit tatsächlich ergibt oder nicht, bleibt dann der         Gelten die Regelungen auch für andere Unfall-               bei den anderen Sozialversicherungsträgern (ÖGK,           Zuschlag?
         nachfolgenden Prüfung der AUVA vorbehalten, der             versicherungsträger?                                        SVS, BVAEB) gehandhabt.                                    Die persönliche ärztliche Visite muss medizinisch
         Arzt braucht nur die (Verdachts-)Meldung abgeben.           Da die Rechtslage bei den anderen Unfallversiche-                                                                      notwendig sein, die allgemeinen Voraussetzungen

                                                                                                                             ?
                                                                     rungsträgern gleichgelagert ist, gehen wir davon aus,       Welche Abrechnungspositionsnummer gibt es für              für Krankenbesuche müssen vorliegen und eine

     ?
         Welche Fälle sind an die AUVA zu melden?                    dass auch für deren Versicherte dieselben Regelungen        die Durchführung von COVID19-Tests?                        sonstige (z. B. telemedizinische) Behandlung darf
         Jeder positiv getestete Fall (bei Tätigkeiten in den        hinsichtlich Meldung anzuwenden sind. Die ein-              Bei der ÖGK, SVS, BVAEB und den OÖ Krankenfür-             nicht möglich bzw. zielführend sein. Die Position ist
         nachfolgenden einschlägigen Einrichtungen) soll             schlägigen Informationen der SVS samt Formular              sorgen sind folgende Positionsnummern anzuführen:          zusätzlich zu allen Visitenpositionen verrechenbar,
         gemeldet werden, unabhängig davon, ob Symptome              finden Sie unter www.svs.at. Die Informationen samt         1. Antigen-Test positiv und PCR-Test veranlasst =          wenn es sich um behördlich abgesonderte und/oder
         vorliegen oder nicht. Grund dafür ist, dass nach der-       Formular der BVAEB finden Sie unter www.bvaeb.                  COVT1                                                  COVID-19-positive Personen handelt. Ausgenommen
         zeitigem Wissensstand Spätschäden auch bei Symp-            at. Nach Rücksprache mit den Krankenfürsorgen               2. Antigen-Test negativ ohne PCR-Test = COVT2              davon sind die „Mitvisiten“ – das heißt, der Zuschlag
         tomlosigkeit nicht endgültig ausgeschlossen werden          akzeptieren diese für ihre Versicherten das Formular        3. Antigen-Test negativ mit PCR-Test veranlasst =          gebührt nur einmal pro Visite an einem Standort (gilt
         können. Meldepflichtig und damit der Verdacht auf           der AUVA.                                                       COVT3                                                  auch für Altenheime).
         einen beruflichen Zusammenhang ist bei Infekti-                                                                         4. PCR-Test = COVL

                                                                                                                                                                                        ?
         onskrankheiten nur bei Tätigkeiten in bestimmten                                                                                                                                   In welchen Fällen kann der Zuschlag nicht

                                                                                                                             ?
         Einrichtungen gegeben. Darunter fallen insbesondere         COVID-19-TESTUNGEN IM                                       Welche Daten werden bei Meldung von positiven              verrechnet werden?
         Krankenhäuser, Heil- und Pflegeanstalten, Kuran-            NIEDERGELASSENEN BEREICH                                    Antigen-Testergebnissen an die Bezirksverwal-              Im Rahmen von eingerichteten Bereitschaftsdiensten
         stalten, Alten- und Pflegeheime, Apotheken, Fürsor-                                                                     tungsbehörde benötigt?                                     (HÄND, ÄND, COVID-HÄND) ist der Zuschlag bei

                                                                 ?
         geeinrichtungen, Schulen, Kindergärten, Ordinatio-          Sind die OÖ Krankenfürsorgen von der                        Bei einem angezeigten positiven Antigen-Testergebnis       Visiten zur Vornahme einer Testung auf COVID-19
         nen, Labors, Justizanstalten und Einrichtungen, in          Verordnung bezüglich der Durchführung von                   sind folgende Daten an die Bezirksverwaltungsbe-           und bei Verrechnung der Pos. C3co nicht verrechen-
         denen eine vergleichbare Gefährdung besteht (z. B.          COVID-19-Testungen an Versicherten umfasst?                 hörden zu melden: Name, Adresse, Geburtsdatum,             bar.
         Behindertenbetreuungseinrichtungen).                        Nein, die OÖ Krankenfürsorgen haben jedoch zu-              SV.Nr., Telefonnummer, E-Mail Adresse sowie die                                                               >
                                                                     gestimmt, zu denselben Voraussetzungen wie auch             Mitteilung, ob bereits durch den Arzt eine PCR-Tes-

     ?
         An wen kann ich mich bei Fragen zur Meldung                 bei den anderen Sozialversicherungsträgern (ÖGK,            tanmeldung erfolgt ist. Für die Meldung soll das
         einer Berufskrankheit wenden?                               SVS, BVAEB) die Honorierung für ihre Versicher-             „Formular für SARS-CoV2 Antigentestergebnisse
         Sonja Pirngruber von der AUVA (Gruppenleiterin              ten, sofern entsprechende Symptome vorliegen, zu            (Positive + Gesamttestzahl)“ verwendet werden. Die-
         für Berufskrankheiten; Tel. 05 9393 32343,                  übernehmen. Einzige Besonderheit ist, dass bei den          ses Formular sowie eine Liste mit den Kontaktdaten
         sonja.pirngruber@auva.at) steht bei Unklarheiten,           OÖ Krankenfürsorgen nicht nur Vertragsärztinnen             der Bezirksverwaltungsbehörden finden Sie auf der
         ob im konkreten Fall eine Tätigkeit in einer solchen        und Vertragsärzte, sondern auch Wahlärztinnen und           Website der Ärztekammer für Oberösterreich.
         Einrichtung gegeben ist, oder sonstigen Fragen im           Wahlärzte berechtigt sind, diese Testungen vorzu-
         Zusammenhang mit einer Berufskrankheitenmel-                nehmen und die PatientInnen eine Rückerstattung
         dung zur Verfügung.                                         erhalten.
Telemedizin in der Kassenordination - Ärztekammer für Oberösterreich
12   COVID-19 SPEZIAL                                                                 OÖ Ärzte Dezember 2020/Jänner 2021   OÖ Ärzte Dezember 2020/Jänner 2021                                                                      AKTUELLES   13

         ALLGEMEINES                                                                                                       Neuer Primarärztevertreter Prim. Priv.-Doz. Dr. Bernd Lamprecht:
                                                                                                                           Wohin geht die Reise?
     ?                                                        ?
         Gibt es Checklisten beziehungsweise                      Gelten Gesichtsvisiere als Mund-Nasen-Schutz?
         Empfehlungen für Ordinationen?                           Mit der 4. COVID-19-MV-Novelle, die mit 7. No-
         Auf der Webseite der Ärztekammer für Oberöster-          vember 2020 in Kraft getreten ist, ist nunmehr eine
         reich finden Sie unter www.aekooe.at/coronavirus         „Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng an-
                                                                                                                           Anfang Oktober übernahm Prim. Priv.-Doz.
         folgende Dokumente zum Download:                         liegende mechanische Schutzvorrichtung“ zu tragen.       Dr. Bernd Lamprecht seine neue Funktion
         • aktuelle Empfehlungen der BKNÄ für                     Die Verwendung von Gesichtsvisieren (sog. „Face          als Primarärztevertreter der Ärztekammer
             Ordinationen                                         Shields“ bzw. „Mini Face Shields“) ist nicht zulässig.   für Oberösterreich von Prim. MR Dr. Werner
         • Empfehlungen für die hausärztliche Primärver-          Der Einsatz von Visieren als Teil der persönlichen       Saxinger, MSc. Der gebürtige Innsbrucker
             sorgung während der Pandemie (erarbeitet von         Schutzausrüstung in Verbindung mit Atemschutz-           ist Vorstand der Klinik für Lungenheilkunde
             der Bundessektion Allgemeinmedizin der ÖÄK           masken, insbesondere bei aerosolproduzierenden           des Kepler Universitätsklinikums Linz und
             und der ÖGAM gemeinsam mit anderen Insti-            Tätigkeiten in Einrichtungen des Gesundheitswesens,
                                                                                                                           seit 2017 für die Ärzteschaft in Oberöster-
             tutionen)                                            ist jedoch weiterhin zulässig. Weitere Details finden                                                                                     Prim. Priv.-Doz. Dr.
                                                                                                                           reich als Kammerfunktionär im Einsatz.
         • Checkliste für niedergelassene Ärzte in der Be-        Sie auf der BMSGPK Webseite www.sozialministeri-                                                                                          Bernd Lamprecht
             handlung von COVID-19-Patienten (erarbeitet          um.at (FAQ: Mechanische Schutzvorrichtung (MNS)
             von Mitgliedern der Bundessektion Ärzte für          und Abstandspflicht).
             Allgemeinmedizin der ÖÄK)                                                                                     Im folgenden Interview spricht Prim. Dr. Lamprecht      können und ich weiß, dass es dazu eine Entlastung
         • COVID-19-Patienten-Datenüberwachungsblatt                                                                       über seine Ansichten zur Standespolitik, die Heraus-    bzw. Unterstützung bei den stetig zunehmenden
                                                                                                                           forderungen, denen sich Primarärztinnen und             administrativen bzw. patientenfernen Aufgaben
                                                                    Aktuelle Informationen zur COVID-19-

     ?
         Wie lange gilt die Möglichkeit zur telefonischen                                                                  Primarärzte seiner Meinung nach in der Zukunft          braucht.
         Krankschreibung?                                           Situation entnehmen Sie bitte dem Newsletter           stellen müssen und wo er seine Aufgabe als Primar-
         Vertragsärzte der ÖGK können für die Dauer der             „Ärztekammer Aktuell“ bzw. der kompilierten            ärztevertreter sieht.                                   Wie haben sich Ihrer Meinung nach die Heraus-
         COVID-19-Pandemie, längstens bis 31. März 2021,            Newsletter-Fassung auf der Webseite der                                                                        forderungen, denen sich Primarärztinnen und
         AU-Meldungen allgemein (das heißt nicht nur für            Ärztekammer für Oberösterreich unter                   Was bedeutet Standespolitik für Sie und was ist         Primarärzte stellen müssen, in den letzten Jah-
         COVID-19-Verdachtsfälle mit Krankheitssymp-                www.aekooe.at/coronavirus.                             aus Ihrer Sicht die Aufgabe der Standespolitik?         ren verändert? Welche Aufgaben werden sie in
         tomen) wieder auf Basis einer telemedizinischen                                                                   Ich verstehe unter Standespolitik die gerechtfertigte   Zukunft vermehrt bewerkstelligen müssen und
         Konsultation ausstellen. Nach Möglichkeit soll bei                                                                Interessensvertretung für einen Berufsstand und ge-     wie wird sich das Berufsbild weiterentwickeln?
         solchen AU-Meldungen – wie auch bei AU-Mel-                                                                       rade im Fall von Ärztinnen und Ärzten ist es aus mei-   Relativer Ärztemangel, Teilzeitbeschäftigungen, Än-
         dungen auf Basis einer persönlichen Konsultation                                                                  ner Sicht jetzt besonders wichtig, alle Maßnahmen zu    derungen in der Ärzteausbildungsordnung, zuneh-
         – gleich das Ende der Arbeitsunfähigkeit angegeben                                                                ergreifen, um möglichst gute Arbeitsbedingungen zu      mende administrative Aufgaben und die spürbare
         werden (AU-AF-Meldung). Eine Absonderung nach                                                                     erreichen und zu erhalten.                              Arbeitsverdichtung zählen zweifellos zu den wesent-
         dem Epidemiegesetz, die im Auftrag der Landessani-                                                                                                                        lichen Herausforderungen, denen sich Primarärz-
         tätsdirektion erfolgt, erfordert keine AU-Meldung.                                                                Wo sehen Sie Ihre Aufgaben als Primarärzte-             tinnen und Primarärzte gegenwärtig stellen müssen.
                                                                                                                           vertreter?                                              Die Art und Weise wie eine Führungskraft in der
                                                                                                                           Als Primarärztevertreter ist es meine Aufgabe, den      Medizin ihre Aufgaben wahrzunehmen hat und dabei
                                                                                                                           Anliegen, Interessen und Sorgen von Ärztinnen und       Kompetenz unter Beweis stellen kann, ist einem
                                                                                                                           Ärzten in Leitungsfunktionen Stimme zu verleihen        kontinuierlichen Veränderungsprozess unterworfen.
                                                                                                                           und einen Beitrag zu Veränderungen zu leisten,          Die klare Kommunikation gemeinsamer Ziele und
                                                                                                                           welche die Aufgaben, Herausforderungen und Gestal-      das Schaffen von Rahmenbedingungen, in denen
                                                                                                                           tungsspielräume von Primarärztinnen und Primar-         sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestmöglich
                                                                                                                           ärzten attraktiver machen.                              selbst motivieren können, zählen aber jedenfalls zu
                                                                                                                                                                                   den besonders entscheidenden Aufgaben im aktuellen
                                                                                                                           Welche Themen möchten Sie als erstes in                 und zukünftigen Berufsbild von Primarärztinnen und
                                                                                                                           Ihrer neuen Funktion als Primarärztevertreter           Primarärzten. ■
                                                                                                                           angehen?
                                                                                                                           Ich wünsche mir, dass sich Primarärztinnen und Pri-
                                                                                                                           marärzte noch stärker als derzeit in die Ausbildung
                                                                                                                           von jungen Kolleginnen und Kollegen einbringen
Telemedizin in der Kassenordination - Ärztekammer für Oberösterreich
14   RECHT & SERVICE                                                                                                 OÖ Ärzte Dezember 2020/Jänner 2021                      OÖ Ärzte Dezember 2020/Jänner 2021                                                             RECHT & SERVICE   15

         Arzt verletzt Kollegen bei Fortbildung                                                                                                                              Jacken, Fahrsicherheitstrainings und
         Bei einer während einer Notarztfortbildung
                                                                                                                                                                             Weiterbildungen
         durchgeführten praktischen Übung zuge-                                                                                                                              für zu Alkohol- und Drogenuntersuchungen ermächtigte
         fügten Rippenverletzung eines Arztkollegen
                                                                                                                                                                             Ärztinnen und Ärzte
         wurde ein Schadenersatzanspruch verneint.
         Derartige Verletzungen zählen bei Anwen-
                                                                                                                                                                             Alkohol- und Drogenuntersuchungen im
         dung des so genannten Heimlich-Handgriffs
                                                                                                                                                                             Straßenverkehr bei KFZ-LenkerInnen finden
         zu den typischen Risiken und der Arzt hat
                                                                                                                                                                             seit vielen Jahren statt. Während noch vor
         die notwendige Sorgfalt bei dieser Praxis-                                                                           Mag. iur. Barbara Hauer,
                                                                                                                                                                             wenigen Jahren überwiegend durch Alkohol
         übung aufgewendet.                                                                                                   LL.M., MBA
                                                                                                                                                                             beeinträchtigte Lenker die Verkehrssicher-
                                                                                                                                                                             heit gefährdeten, kommen nun auf einen
         RIPPENVERLETZUNG WÄHREND                                                          SCHADENERSATZ VERNEINT                                                            durch Alkohol beeinträchtigten KFZ-Lenker
                                                                                                                                                                                                                                                               OMR Dr. Wolfgang Ziegler,
         NOTARZTAUSBILDUNG                                                                 Beim deliktischen Schadenersatz trägt der Ge-                                     mindestens vier, die durch Suchtmittel beein-                                     Kurienobmann-Stv.
         Laut Sachverhalt waren beide Ärzte – sowohl der                                   schädigte die Beweislast für das Vorliegen aller                                  trächtigt sind.                                                                   der niedergelassenen Ärzte
         Kläger als auch der Beklagte – Teilnehmer eines                                   Anspruchsvoraussetzungen für ein ursächliches,
         gesetzlich vorgeschriebenen Notarztausbildungs-                                   adäquates, rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten
         seminars. Im Zuge dessen erläuterte der Leiter der                                des Arztes1, welcher die theoretisch erlernte Technik                             Die Polizeibehörden sind auf die Unterstützung          Drogenuntersuchungen durchzuführen, eine dun-
         Fortbildung zunächst theoretisch, wie ein Fremdge-                                bei seinem Arztkollegen praktisch anwandte. Dem                                   von Ärztinnen und Ärzten angewiesen, die durch          kelblaue Softshell-Jacke mit Leuchtstreifen und dem
         genstand aus dem Körper eines Patienten entfernt                                  Kläger sei „dieser Beweis hinsichtlich des Verschul-                              die oberösterreichische Landesregierung zu Alko-        Aufdruck „Sachverständiger Arzt“ auf dem Rücken
         werden kann. Zur praktischen Übung legte der be-                                  dens des Beklagten am Eintritt des Schadens und                                   hol- und Drogenuntersuchungen ermächtigt sind,          erhalten. Die Jacke signalisiert durch die Gestaltung
         klagte Arzt entsprechend dieser Anleitungen von hin-                              an der für die Fahrlässigkeitsschuld erforderlichen                               um durch Suchtmittel beeinträchtigte Lenker an          dem zu untersuchenden Verkehrsteilnehmer die
         ten die Arme um den Körper des klagenden Arztes,                                  Voraussehbarkeit der Verletzung im konkreten                                      der Weiterfahrt hindern und weitere Maßnahmen           Zugehörigkeit des Arztes zur Behörde, zumal dieser
         bildete eine Faust beim Oberbauch des Klägers und                                 Einzelfall2 nicht gelungen“, so die Ausführungen des                              setzen zu können. Neben den von der Landesregie-        in behördlichem Auftrag tätig wird. Weiters wird
         drückte leicht zu. Dabei wurde die 6. Rippe „ange-                                Gerichtes3 (OGH 9 Ob 20/20m). Der begehrte Scha-                                  rung ermächtigten Ärzten sind lediglich Amtsärzte,      durch die Leuchtstreifen die eigene Verkehrssicher-
         knackst“, zumal der Kläger im Rippenknorpelbereich                                denersatzanspruch iHv ca. € 10.000,- stand daher                                  Polizeiärzte, Gemeindeärzte sowie die in öffentlichen   heit erhöht.
         Verkalkungen aufwies, die im Falle einer Brustkorb-                               nicht zu. ■                                                                       Krankenanstalten diensthabenden Ärzte befugt,           Mit Ausfolgung der neuen Jacke erhalten die er-
         kompression derartige Verletzungen begünstigen.                                                                                                                     solche Untersuchungen durchzuführen. Die Ärzte          mächtigten Ärzte zusätzlich einen Gutschein für ein
                                                                                                                                                                             des HÄND/ÄND sind nicht zur Durchführung von            Fahrsicherheitstraining des ÖAMTC. Wie schon in
                                                                                                                                                                             Alkohol- und Drogenuntersuchungen berufen.              der Vergangenheit werden auch in der Zukunft die
         1
             RS0022560, T20.                                                                                                                                                                                                         Kosten für die für die Verlängerung der Ermächti-
         2
             RS0112489, T2.                                                                                                                                                  BENEFITS FÜR ERMÄCHTIGTE ÄRZTE                          gung erforderlichen Weiterbildungskurse vom Land
         3
             Das Berufungsgericht ließ die ordentliche Revision zu hinsichtlich der Frage, ob die bei der Sportausübung sowie bei der Teilnahme an Spielen mit
             einem gewissen Gefährdungs- und Verletzungspotential aufgestellten Grundsätze des Handelns auf eigene Gefahr auch für praktische Übungen bei                    Vor dem Hintergrund, für die Alkohol- und Drogen-       OÖ übernommen.
             einem Notarztseminar oder einem Erste-Hilfe-Kurs anwendbar seien. Der OGH erachtete hingegen diese mangels Aufzeigens einer erheblichen                         untersuchungen mehr Ärzte zu gewinnen, wurden           Ärzte, die die Polizeibehörden bei Alkohol- und Dro-
             Rechtsfrage für nicht zulässig.
                                                                                                                                                                             mit der Verkehrsabteilung des Landes OÖ Gespräche       genuntersuchungen im Straßenverkehr unterstützen,
                                                                                                                                                                             geführt. Im ersten Schritt konnte vereinbart werden,    leisten einen wichtigen Beitrag für die Verkehrssi-
                                                                                                                                                                             dass alle bereits ermächtigten Ärzte und alle, die      cherheit, so konnten heuer bereits über 900 Drogen-
                                                                                                                                                                             sich künftig ermächtigen lassen, um Alkohol- und        lenker aus dem Verkehr gezogen werden. ■

                                                                                                                                                                              © z1b / stock.adobe.com
                                                                                                                                                                 © Fotolia
Telemedizin in der Kassenordination - Ärztekammer für Oberösterreich
16   RECHT & SERVICE                                                                 OÖ Ärzte Dezember 2020/Jänner 2021                                                                                                     RECHT & SERVICE   17

         Unterstützungsleistungen                                                                                                                      Ausschreibungen/Besetzungen
         für niederlassungswillige Ärztinnen und Ärzte (Teil 1)                                                                                        von Vertragsarztstellen online
                                                                                                                                                      Die ÖGK schreibt gemäß § 4 Abs. 1 des Gesamtvertrags im Einvernehmen mit
                                                                                                                                                      der Ärztekammer für Oberösterreich sowie in Abstimmung mit den Sonder-
         Für niederlassungswillige Ärztinnen und                  2. ÜBERBRÜCKUNGSHILFE BEI
                                                                                                                                                      versicherungsträgern (BVAEB, SVS) untenstehende Vertragsarztstellen aus.
         Ärzte wurden mit der ÖGK zahlreiche                      FINANZIELLEN ENGPÄSSEN
                                                                                                                                                      Eine Einzelpraxis kann von der Vertragsärztin bzw. dem Vertragsarzt nach
         Unterstützungsleistungen im Rahmen eines                 2.1. Zusätzliche Vorauszahlung
                                                                                                                                                       Zuerkennung der Stelle unter den Voraussetzungen des Gruppenpraxis-
                                                                  Oberösterreichische Vertragsärztinnen und -ärzte
         Innovationstopfes verhandelt, um die Attrak-                                                                                           Gesamtvertrags in eine Vertragsgruppenpraxis nach Modell 3 (Jobsharing) umge-
                                                                  haben vor allem zu Beginn ihrer Ordinationstätigkeit
         tivität einer Kassenordination zu steigern.                                                                       wandelt und mit einer zweiten Ärztin oder einem zweiten Arzt geführt werden. Über Antrag des Arztes
                                                                  die Möglichkeit, im Falle eines finanziellen Engpasses
                                                                                                                           erfolgt dann die Ausschreibung der Gruppenpraxis.
                                                                  eine Überbrückungshilfe zu beantragen. Diese finan-
                                                                  zielle Unterstützung ist mit der Höhe der letzten Vo-                                                            4) Nachweis über die Berechtigung zur selbst-
                                                                                                                             www.aekooe.at/ausschreibungen
         Die einzelnen Leistungen werden im Rahmen einer          rauszahlung, maximal mit der Höhe von € 50.000,-,                                                                   ständigen Ausübung des ärztlichen Berufs
         Serie in dieser und in den kommenden Ausgaben der        begrenzt. Sollte es noch keine Vorauszahlung gegeben     Für allgemeine Fragen zur Ausschreibung steht Ih-          als Arzt f. Allgemeinmedizin/Facharzt ist bis
         OÖ Ärzte vorgestellt.                                    haben, wird der Durchschnitt der Vorauszahlung des       nen Reinhard Hechenberger zur Verfügung                    spätestens 2 Wochen VOR dem oben angeführ-
                                                                                                                           (Tel. 0732 77 83 71-236). Für rechtliche Fragen            ten Besetzungszeitpunkt zu erbringen
                                                                  letzten Kalenderjahres der jeweiligen Fachgruppe
         1. FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG FÜR DIE                     herangezogen. Der Betrag wird beginnend ab der da-       zur Gruppenpraxis, zur Ablöse und zur Einsicht-
                                                                                                                           nahme in die Bewertungsunterlagen stehen Ihnen               www.aekooe.at/bewerbungsunterlagen
         ERRICHTUNG VON GRUPPENPRAXEN ZUR                         rauffolgenden Vorauszahlung in den nächsten sechs
                                                                                                                           folgende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne
         ABDECKUNG VAKANTER STELLEN ODER                          bis zwölf Monaten aliquot vom Honorar einbehal-                                                                  Der Bewerbungsbogen ist bei der Ärztekammer für
                                                                                                                           zur Verfügung:
         TEILSTELLEN                                              ten – die Länge des Rückzahlungszeitraumes kann                                                                  Oberösterreich (Frau Lueghammer, Tel. 0732 77 83
                                                                                                                           Mag. Barbara Hauer (Anfangsbuchstabe Familienna-
         Oberösterreichische Vertragsärztinnen und -ärzte         vom Vertragsarzt/von der Vertragsärztin in diesem        me Seniorpartner A-G), vormittags,                      71-231) anzufordern bzw. kann auf der Web-Site der
         für Allgemeinmedizin und Vertragsfachärztinnen           Zeitraum frei gewählt werden.                            Mag. Tanja Müller-Poulakos (Anfangsbuchstabe            Ärztekammer für Oberösterreich abgefragt und elek-
         und -ärzte für Kinder- und Jugendheilkunde können                                                                 Familienname Seniorpartner H-S),                        tronisch ausgefüllt werden.
         eine finanzielle Förderung für die Errichtung einer      2.2. Vorfinanzierung der Ablöse für                      Mag. Seyfullah Çakır (Anfangsbuchstabe Familien-        Auszug aus der in OÖ gültigen Richtlinie für die Aus-
         Gruppenpraxis beantragen, sofern sie durch diese         JuniorpartnerIn in einer Gruppenpraxis                   name Seniorpartner T-Z)                                 wahl von Vertragsärzten und Vertragsgruppenpraxen
         Ausweitung ihrer Ordination eine vakante Stelle oder     Modell 4 (Nachfolgepraxis)                               Hinsichtlich der Gruppenpraxisverträge wird auf die     bzw. von Mitgliedern von Vertragsgruppenpraxen:
                                                                                                                           allgemeinen und modellspezifischen Vertragspunkte       Für die Punkteberechnung werden nur die Angaben
         Teilstelle abdecken.                                     Oberösterreichische Vertragsärztinnen und -ärzte
                                                                                                                           im OÖ. Gruppenpraxisgesamtvertrag in der gültigen       auf dem Bewerbungsbogen herangezogen, sofern diese
                                                                  haben die Möglichkeit, eine Vorfinanzierung der zu
                                                                                                                           Fassung verwiesen. Die BewerberInnen haben die          richtig sind bzw. entsprechend nachgewiesen wurden.
         •   Die Seniorpartnerin/der Seniorpartner erhält         zahlenden Ablöse bei Übernahme im Rahmen einer
                                                                                                                           Möglichkeit in die Bewertungsunterlagen der Praxis      Alle für die Bewerbung relevanten Unterlagen müssen
             zur Abdeckung des Aufwandes (Suche von               Gruppenpraxis Modell 4 (= Nachfolgepraxis) zu be-                                                                bis zum Ende der Bewerbungsfrist in der Ärztekammer
                                                                                                                           Einblick zu nehmen, die Höhe der von der Seni-
             geeigneten PartnerInnen, Gründung einer Gesell-      antragen. Der vereinbarte Betrag bis zur maximalen                                                               für Oberösterreich eingelangt sein. Später einlangende
                                                                                                                           orpartnerin oder dem Seniorpartner angegebenen
             schaft, Adaptierung der Ordination) eine ein-        Höhe von € 50.000,- wird beginnend mit Aufnah-           Summe für den Einkauf in die bestehende Praxis          Unterlagen werden bei der Berechnung der Punkte
             malige Unterstützung in Höhe von € 10.000,-.         me der Tätigkeit in der Einzelpraxis ab der ersten       und allenfalls auch durch Besichtigung vor Ort in der   nicht berücksichtigt. Von der Ärztekammer für Ober-
         •   Bitte beachten Sie, dass dieser Betrag bei Bruch-    Vorauszahlung in den nächsten 12 bis 18 Monaten          Ordination die Richtigkeit der Angaben zu überprü-      österreich und der Kasse werden keine Ergänzungen
             stellen aliquot gekürzt wird!                        aliquot vom Honorar einbehalten – die Länge des          fen.                                                    fehlender Angaben vorgenommen.
         •   Als Nachweis ist der unterzeichnete Gesellschafts-   Rückzahlungszeitraumes kann vom Vertragsarzt/von         Die Bewerber haben einen schriftlichen Antrag (der      Soweit die Unterlagen zu Pkt. 1) bis 4) bereits mit
             vertrag vorzulegen.                                  der Vertragsärztin in diesem Zeitraum frei gewählt       im Bewerbungsbogen integriert ist) auf Vertrags-        einer vorangegangenen Bewerbung eingelangt sind,
                                                                                                                           abschluss an die ÖGK zu richten, der bis zur oben       genügt ein Hinweis darauf.
         •   Diese finanzielle Unterstützung kann von allen in    werden. ■
                                                                                                                           angeführten Bewerbungsfrist der ausgeschriebenen        Die ÖGK und die Ärztekammer für Oberösterreich
             Frage kommenden Gruppenpraxen rückwirkend
                                                                                                                           Stelle bei der Ärztekammer für Oberösterreich           treffen eine Entscheidung über die Besetzung der aus-
             mit 1. Jänner 2019 beantragt werden.                   Ansprechperson:
                                                                                                                           einlangen muss.                                         geschriebenen Vertragsarztstellen voraussichtlich zwei
         •   Das Antragsformular ist in der Ärztekammer für         Mag. Tanja Müller-Poulakos,                                                                                    Wochen nach Bewerbungsfristende.
             Oberösterreich erhältlich.                             mueller-poulakos@aekooe.at, 0732 778371 337                                                                    Die Auswahl der Vertragspartnerin bzw. des Vertrags-
                                                                                                                           Dem Bewerbungsbogen sind beizuschließen:
                                                                                                                           1) Nachweis der Staatsbürgerschaft eines                partners erfolgt unter Anwendung der Richtlinie für die
             Ansprechperson:                                                                                                  EWR-Landes                                           Auswahl von Vertragsärzten und Vertragsgruppenpra-
             Mag. Martin Keplinger,                                                                                        2) Alle Zeugnisse über die Spitalsausübung bzw.         xen bzw. von Mitgliedern von Vertragsgruppenpraxen
             keplinger@aekooe.at, 0732 778371 231                                                                             eine Spitalstätigkeit, Nachweis der Dauer einer      in der jeweils gültigen Fassung.
                                                                                                                              Niederlassung in der freien Praxis, Nachweise
                                                                                                                              über allfällige medizinische Zusatzausbildungen      Für die Österreichische Gesundheitskasse
                                                                                                                           3) Lebenslauf mit chronologischer Darstellung           Versorgungsmanagement I – Abteilungsleitung
                                                                                                                              der gesamten medizinischen Ausbildung und der        Regionalbereich OÖ
                                                                                                                              bisherigen medizinischen Tätigkeit                   Iris Aigner, LL.M. eh.
                                                                                                                                                                                   Für die Ärztekammer für Oberösterreich
                                                                                                                                                                                   Der Präsident: Dr. Peter Niedermoser eh.
Telemedizin in der Kassenordination - Ärztekammer für Oberösterreich
18   RECHT & SERVICE                                                                OÖ Ärzte Dezember 2020/Jänner 2021   OÖ Ärzte Dezember 2020/Jänner 2021                                                                   RECHT & SERVICE                          19

         Pension                                                                                                         LEBENSERWARTUNG UND ZINSUMFELD
                                                                                                                         Im Dezember 2019 wurde von der erweiterten
                                                                                                                         Vollversammlung beschlossen, sowohl die Lebenser-
                                                                                                                         wartung auf Basis der Berechnungen der AVÖ (Ak-
                                                                                                                         tuarvereinigung Österreichs) als auch die erwartete
         SICHERHEIT UND STABILITÄT                                                                                       Rendite von 4,5 Prozent auf 4,25 Prozent anzupas-
         Lebenslange solidarische Absicherung aller Mitglie-                                                             sen. Aufgrund dieser Anpassung wurde rechnerisch
         der und ihrer Hinterbliebenen ist ein Hauptziel der                               MR Dr. Kurt Sihorsch,         ein Fehlbetrag gebildet, der über die nächsten zehn
                                                                                                                                                                                  Das Ordensklinikum Linz der Barmherzigen Schwestern
         Wohlfahrtskasse der Ärztekammer für Oberöster-                                    Vorsitzender des              Jahre abzubauen ist. Diese neuen Werte erforderten       und der Elisabethinen bietet hochwertige Krankenhausme-
         reich. Eine stabile Pensionsauszahlung und jährliche                              Verwaltungsausschusses        auch im Modell der Pensionsdynamisierung Adapti-         dizin mit spitzenmedizinischen Schwerpunkten. Mehr als
                                                                                                                                                                                  3.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten gemein-
         Dynamisierungen einerseits, geringe Beitragssteige-                                                             onen.                                                    sam daran, gemäß dem Auftrag der Ordensgründerinnen
         rungen, sicheres und ausreichendes Deckungskapital                                                                                                                       der Not der Zeit zu begegnen, um die Menschen wieder
                                                                                                                                                                                  froh zu machen.
         anderseits, werden angestrebt. Gerade im Jahr 2020                                                              TRANSPARENZ BEIM ANPASSUNGSMODELL –
         war es wichtig, fundierte und überlegte Handlungen                                                              ANHANG 1 ZU § 15A ABS. 4                                 Wir suchen eine/einen
         zu setzen. Die Corona-Krise mit all ihren wirtschaft-                                                           Um das Anpassungsmodell transparent darzustel-
                                                                                                                                                                                  Fachärztin/Facharzt für
         lichen Begleiterscheinungen hat in der ersten Jah-                                                              len, wurde im Dezember 2019 von der erweiterten
         reshälfte wieder einmal gezeigt, dass es bei kapital-                                                           Vollversammlung beschlossen, sämtliche relevanten
                                                                                                                                                                                  Allgemein- und
         marktorientierten Veranlagungsformen zu deutlichen                                                              Parameter als Anhang zur Satzung festzulegen. Hier
                                                                                                                                                                                  Viszeralchirurgie
                                                                                                                                                                                  Beschäftigungsausmaß: Vollzeit,
         Bewertungsverlusten kommen kann. Daher ist das                                                                  ist nun erstmals in der Satzung der Wohlfahrtskasse      40 Stunden am Standort Elisabethinen
         Veranlagungs- und Versicherungsmodell hinsichtlich                                Alexander Gratzl, MBA         der Ärztekammer für Oberösterreich 2020 trans-
         Risiko und Renditeerwartung laufend zu bewerten                                                                 parent ersichtlich, welche Einflussfaktoren zu einer     Hauptaufgaben
                                                                                           CFP® EFA®,
                                                                                                                                                                                  – Ärztliche Versorgung der Patientinnen und Patienten an der
         und gegebenenfalls auch zu adaptieren. Im Herbst                                  Wohlfahrtskasse               Pensionsdynamisierung führen.                              Bettenstation, Ambulanz, OP und Endoskopie im Rahmen
         2019 wurden in einem ersten Schritt die durch-                                                                                                                             der Chirurgischen Abteilung

         schnittliche Lebenserwartung und die Zielrendite                                                                CORONA 2020 – AUSBLICK                                   Anforderungen
         adaptiert, die Logik der Pensionsanpassung als An-      Zusätzlich wurden die Anwartschaften in der Grund-      Die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Veranla-       – Abgeschlossene Ausbildung zum/-r FA für Allgemein- und
                                                                                                                                                                                    Viszeralchirurgie
         hang der Satzung beigefügt. Überdies wurde im März      versorgung der zukünftigen PensionistInnen im           gungen in der Wohlfahrtskasse sind deutlich geringer     – Team- und Organisationsfähigkeit, aktives Engagement in
         2020 mit der Arbeit an einem Strategiepapier für das    selben Ausmaß angepasst.                                ausgefallen als noch im März befürchtet.                   Fort- und Weiterbildung, Erfahrung in der
                                                                                                                                                                                    Hernienchirurgie
         Veranlagungsmanagement begonnen. Dieses Papier                                                                  Per 30. September 2020 war die gesamte Perfor-
         wird in Zusammenarbeit mit Univ.-Prof. Dr. Cocca,       PENSIONSKASSEN IM VERGLEICH                             mance sogar leicht im Plus, es ist jedoch davon          Wir bieten
                                                                                                                                                                                  – Bei Wunsch die zusätzliche Möglichkeit einer weiter-
         Stv. Institutsvorstand und Leiter der Abteilung für     Vergleichbare (private) Pensionskassen haben für        auszugehen, dass die angestrebte Zielrendite von           führenden Ausbildung in spezialisierten Organteams
         Asset Management des JKU Instituts für betriebliche     denselben Zeitraum ein Ergebnis im Durchschnitt         4,25 Prozent nicht erreicht werden wird. Nach den          (Viszeralchirurgie, Thoraxchirurgie, Gefäßchirurgie und
                                                                                                                                                                                    Transplantationschirurgie)
         Finanzwirtschaft, ausgearbeitet.                        von +10,37 Prozent festgestellt (Quelle: APA, Mercer,   Befürchtungen und den prognostizierten Auswir-           – Durch die funktionelle Zusammenführung der Chirurgie
                                                                 ÖKB). Da das Ergebnis der Wohlfahrtskasse des Jah-      kungen vieler AnalystInnen ist diese Performance im        am Ordensklinikum Linz mit den Standorten Elisabethinen
                                                                                                                                                                                    und BHS ein chirurgisch sehr interessantes und
         PENSIONSERHÖHUNG 2020 AUF BASIS DES                     res 2018 um rund fünf Prozent besser ausgefallen ist,   Jahr 2020 dennoch überraschend gut. Zusammenge-            forderndes Arbeitsumfeld mit breitem Spektrum und
                                                                                                                                                                                    hohen Fallzahlen
         GEBARUNGSERFOLGES 2019                                  hat sich gezeigt, dass die Asset Allokation hervorra-   fasst kann man festhalten, dass Veranlagungs- und
         Für das Jahr 2019 wurde in der Bilanz ein außer-        gend funktioniert: in negativen Jahren deutlich bes-    Risikostrategie der letzten Jahre auch in dieser Krise   Für diese Stelle bieten wir ein Jahresbruttogehalt von
                                                                                                                                                                                  € 78.243,40 bei Vollzeitbeschäftigung, plus variabler
         ordentlich erfreulicher Gebarungserfolg von +9,77       ser und im positiven Umfeld mit annähernd gleicher      bislang sehr gut funktioniert haben. Welche weiteren     Nebengebühren und Sonderklassegebühren, abhängig
         Prozent ausgewiesen. Auf Basis dieser erwirtschafte-    Performance.                                            Auswirkungen auf den Kapitalmarkt zukünftig zu           von Ihrer beruflichen Qualifikation und Erfahrung.

         ten Erträge und der Pensionsanpassungslogik hat die                                                             erwarten sind, trauen sich kaum Analysten seriös         Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, senden Sie bitte Ihre
                                                                                                                                                                                  vollständigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben,
         erweiterte Vollversammlung im Juli 2020 nach aus-       PENSIONPLUS+                                            vorauszusagen. Die Zinssituation wird sich nach          Geburtsurkunde, Lebenslauf, Lichtbild, Abschlusszeugnisse,
         giebigen Beratungen und Berechnungen Erhöhungen         Die PensionPlus+ enthält keine Solidarkomponen-         Einschätzung vieler Expertinnen und Experten             Dienstzeugnisse, Fortbildungs- und Ausbildungsnachweise)
                                                                                                                                                                                  an Herrn Prim. Univ. Prof. Dr. Reinhold Függer
         in allen Pensionsfonds rückwirkend per 1. Jänner        te. In diesem Modell wird das angesparte Kapital        jedoch kaum verbessern, dies bedeutet, dass auch in      (reinhold.fuegger@ordensklinikum.at).
         2020 in folgendem Ausmaß beschlossen:                   zuzüglich der Zinsen über die verbleibende Laufzeit     den nächsten Jahren mit risikolosen Veranlagungen
                                                                                                                                                                                  Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
                                                                 verteilt ausbezahlt. Werden negative Zinsen zuge-       keine Rendite zu erwirtschaften sein wird. Im Gegen-
         Grundversorgung     +1,5 %                              wiesen, reduziert sich demzufolge beim Bezieher         teil wird auch bereits von unseren Partnern für die
         Zusatzversorgung II +1,5 %                              einer Leistung die monatliche Rate, positive Erträge    Cashbestände ein sogenanntes Verwahrentgelt (in der

                                                                                                                                                                                                                                                    bezahlte Anzeige
         Zusatzversorgung I +0,25 % / 0,125 % / 0,0625 %         wirken sich entsprechend erhöhend aus. Auf Basis        Höhe von rund 0,5 Prozent p.a.) eingehoben. ■
                                                                 des Gebarungserfolges von 2019 konnten hier außer-
                                                                                                                                                                                  EIN UNTERNEHMEN DER VINZENZ GRUPPE
                                                                 ordentlich hohe Zinsen zugewiesen werden.                                                                        UND DER ELISABETHINEN                     www.ordensklinikum.at
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