EILDIENST 6 /2017 - Aus dem Inhalt: Landkreistag NRW
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EILDIENST 6 /2017 Aus dem Inhalt: ositionen der Kommunalen Wirtschaftsförderung NRW P zu wirtschaftspolitischen Themen Schwerpunkt: Kommunale Wirtschaftsförderung Schaffung digitaler Schulbücher
EILDIENST Heft 6/2017 Auf ein Wort Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende? Ja, aber richtig! Es gibt Erfolge, über die man reden muss: Die Bilanz der Einführung der Grund sicherung für Arbeitsuchende nach mehr als einem Jahrzehnt ist ein solcher. Der deutsche Arbeitsmarkt hat sich seit den Reformen der Agenda 2010 sehr robust entwickelt: Im Mai 2017 sank die Zahl der Arbeitslosen auf 2,5 Mio. Personen, die Arbeitslosenquote auf 5,6 % – den niedrigsten Wert seit der deutschen Wieder vereinigung. Die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe – bisweilen noch besser geläufig unter dem Begriff Hartz IV –, seit dem Jahr 2005 als Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II – grundlegend neu normiert, hat einen wesent lichen Beitrag zur Reduzierung von Erwerbslosigkeit geleistet. Die Verbindung der kommunalen Fürsorge mit klassischer Arbeitsvermittlung hat die intensive Betreuung und Unterstützung von Arbeitsuchenden und ihren Familien ermöglicht, die das Rezept hierzu darstellt. In Nordrhein-Westfalen nehmen zwölf Kreise die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Hartz IV) in eigener Verant wortung wahr („Optionskommunen“); weitere 19 Kreise arbeiten als kommunale Träger in Partnerschaft mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) in sog. Gemeinsa men Einrichtungen (gE). Die Verbindung von „kommunal“ und „Arbeitsvermitt lung“ wird dabei gerade durch die örtliche Anbindung der Jobcenter in der Kommune für die Kommune im positivsten Sinne des Wortes „auf die Spitze getrieben“: Das, was zusammengehört, wird gebündelt dort erledigt, wo die Kompetenz und örtliche Verantwortung liegen. Trotzdem haben auch zwölf Jahre Erfolg die Jobcenter nicht arbeitslos gemacht: Die verfestigte Zahl der Langzeitarbeits losen und Themen wie Migration, Integration von Flüchtlingen, Digitalisierung, demographische Entwicklung und Fach kräftemangel sind Herausforderungen, denen sich die Jobcenter unverändert stellen. Das zur Bewältigung dieser Heraus forderungen erforderliche Werkzeug muss nun gestärkt werden, nach wie vor vorhandene Schwächungen sind rückgängig zu machen, neue Schwächungen in jedem Fall zu vermeiden: Klar entgegenzutreten ist jedem Versuch, sozialversicherungspflichtige „Aufstocker“ und „Aufstocker“ im Arbeitslosen- geld I – also Personen, die trotz Beschäftigung oder Einkommen aus Arbeitslosengeld auf SGB II-Leistungen angewiesen sind – in die alleinige Betreuungszuständigkeit der BA nach dem SGB III zu überführen. Eine solche Überführung würde zu neuen Schnittstellen führen: Denn Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft würden dann von zwei verschiedenen Stellen betreut. Rückgängig zu machen ist der hier bereits zum Jahresbeginn 2017 gemachte Fehltritt, Eingliederungsleistungen für die Personengruppe der „Arbeitslosengeldaufstocker“ der Nürnberger Zentrale und ihren Regionalfilialen zu überantworten. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass die Zahl der Übergänge in Arbeit sich in keiner Weise verbessert – nur die Bürokratie hat sich verdoppelt. Ebenfalls in den Giftschrank gehört der Ansatz, die Ausbildungsstellenvermittlung für Jugendliche und junge Erwachsene der BA auszuliefern: Gerade die Ausbildungsstellenvermittlung ist für eine gelingende Erwerbsbiographie von ganz beson derer Bedeutung. Gelingt der Einstieg in den Arbeitsmarkt früh und möglichst bruchlos, stehen die Chancen gut. Eine längerfristige Unterstützung durch Grundsicherungsleistungen wird dann nicht erforderlich. Als Kernbereich einer präven tiven kommunalen Sozialstrategie bildet die Integration Jugendlicher in den Ausbildungsstellen- und Arbeitsmarkt daher seit Jahr und Tag einen unverzichtbaren Teil der erfolgreichen Arbeit der Jobcenter. Sie haben sich in den Jahren seit den Hartz-Reformen als verlässlicher Partner am Arbeitsmarkt etabliert und stehen in engem und vertrauensvollem Austausch mit lokalen Netzwerkpartnern. Gerade diese örtlichen Netzwerkstrukturen ermöglichen unkomplizierte Zugänge zu Arbeit gebern, eine umfassende Vernetzung mit anderen Stellen der Kommunalverwaltung und den Schulen. Nur in den Job centern können alle vor Ort vorhandenen kommunalen Unterstützungsleistungen durch die kommunalen Träger in die Prozesse eingebracht werden. Die SGB II-Empfänger erhalten hier Hilfen aus einer Hand: Besser geht’s nicht! Eine Umstrukturierung des SGB II mit dem Ziel der Zentralisierung von Aufgaben bei der BA wäre da eine „Rolle rück wärts“. All die zuvor beschriebenen Kompetenzen würden brachliegen – und das nur, um bei der BA wegen des Erfolgs der Hartz-IV-Reformen aufgelaufene überhohe Arbeitslosenversicherungsbeiträge und überschüssige Personalressourcen anderweitig – und weitaus weniger effizient – zu beschäftigen. Die Erfahrungen aus der Praxis mit Hartz IV hingegen belegen: Was die Jobcenter derzeit leisten, ist deutlich umfangreicher als das BA-Portfolio der Standardpakete. Wenn also Hartz IV die BA arbeitsuchend macht, sollte die richtige Konsequenz gezogen werden: Es wäre jedenfalls grob fehlerhaft, die BA in Arbeit zu integrieren. Dr. Martin Klein Hauptgeschäftsführer des Landkreistages Nordrhein-Westfalen 225
Inhalt EILDIENST Heft 6/2017 EILDIENST 6/2017 Auf ein Wort Wort 225 Thema Aktuell Kavalleriestraße 8 40213 Düsseldorf Positionen der Kommunalen Wirtschaftsförderung NRW Telefon 0211/ 300 491-0 zu wirtschaftspolitischen Themen 229 Telefax 02 11/ 300 491-660 E-Mail: presse@lkt-nrw.de Internet: www.lkt-nrw.de Aus dem Landkreistag Impressum EILDIENST – Monatszeitschrift Vorstand des LKT NRW am 9. Mai 2017 235 des Landkreistages Nordrhein-Westfalen Herausgeber: Hauptgeschäftsführer Schwerpunkt: Dr. Martin Klein Kommunale Wirtschaftsförderung Redaktion: Erster Beigeordneter Dr. Marco Kuhn Beigeordneter Dr. Christian v. Kraack Kommunale Wirtschaftsförderung im Kreis Kleve – Hauptreferent Dr. Markus Faber Netzwerker auf der Suche nach der Erfolgsspur 235 Referentin Dr. Andrea Garrelmann Referentin Dorothée Heimann Projekt „Dorfzentrum 2.0“ des Kreises Coesfeld: Referent Thomas Krämer Referentin Kirsten Rüenbrink Wie ländliche Orte nicht den Anschluss verpassen 237 Hauptreferent Dr. Kai Zentara Wissen, wohin es geht: REload – Zukunft Rhein-Erft-Kreis 2030 240 Quelle Titelbild: Fotolia@fotodo Breitbandausbau als Aufgabe der Wirtschaftsförderung Redaktionsassistenz: im Rhein-Sieg-Kreis 242 Gaby Drommershausen Astrid Hälker Wirtschaftsstandort Kreis Euskirchen 2025: Heike Schützmann Neue strategische Positionierung der Wirtschaftsförderung 244 Herstellung: ALBERSDRUCK GMBH & CO KG Gründergeist@Münsterland – In der Gründerschmiede Gescher Leichlinger Straße 11 die Vision vom eigenen Unternehmen entwickeln 246 40591 Düsseldorf Aktuelle Herausforderungen im Rheinisch-Bergischen Kreis: ISSN 1860-3319 Fachkräfte und Digitalisierung – und wie man ihnen begegnen kann 248 Stärken stärken – Risiken minimieren im Kreis Steinfurt: Wirtschaftsförderung im ländlichen Bereich im Wettbewerb zu urbanen Räumen 250 Themen Schaffung digitaler Schulbücher 254 Pflegeberufereformgesetz254 Kreise in Nordrhein-Westfalen Landespsychiatrieplan veröffentlicht 255 226
EILDIENST Heft 6/2017 Inhalt EILDIENST 6/2017 Im Fokus Förderung durch Kommunales Integrationszentrum: Troisdorfer Einrichtungen helfen Flüchtlingen 255 Medien-Spektrum: Aktuelle Pressemitteilungen Kreise fordern wirksame Instrumente gegen Hass und Hetze in sozialen Netzwerken 257 Kurznachrichten Arbeit und Soziales Zahl der Erwerbstätigen stieg im Jahr 2015 in 29 Kreisen und 15 kreisfreien Städten NRWs 257 2015 gab es in NRW 2,4 Prozent mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte als ein Jahr zuvor 257 Ende 2016 erhielten 267.133 Menschen in NRW Grundsicherungsleistungen 258 Zahl der Langzeit-Nichterwerbstätigen um elf Prozent gesunken 258 Bauen und Planen 2016 wurden in NRW 16 Prozent mehr neue Wohnungen fertiggestellt 258 Baugenehmigungen für Betriebs-, Büro- und Verwaltungsgebäude im Jahr 2016 um 4,4 Prozent gestiegen 259 Siedlungs- und Verkehrsfläche machte Ende 2015 in NRW 23 Prozent der Landesfläche aus 259 Gesundheit Beschäftigtenzahl im NRW-Gesundheitswesen um 2,4 Prozent gestiegen 259 2015 starben in NRW 10.820 Menschen durch Schlaganfälle 260 2015 gab es in NRW doppelt so viele Adipositas-Patienten als fünf Jahre zuvor 260 Kinder, Jugend und Familie Scheidungen in NRW 2016: Niedrigste Zahl seit 1992 261 227
Inhalt EILDIENST Heft 6/2017 EILDIENST 6/2017 Kinder, Jugend und Familie 2015 starben in NRW mit 875 neun Prozent mehr Kinder unter 14 Jahren als 2014 261 Landesinitiative „Kein Kind zurücklassen“ startet mit Planungsworkshop im Kreis Coesfeld 262 Inklusion Selbstversuch im Ennepe-Ruhr-Kreis zeigt: Alles anders und Vieles viel weniger selbstverständlich 262 Integration „Hayya!“ mit dem Europäischen Sprachensiegel ausgezeichnet 263 Kultur und Sport Ausschreibung Helmut A. Crous Geschichtspreis der Region Aachen 2017 264 Schule und Weiterbildung 5,3 Prozent der Schulabgänger in NRW 2016 ohne Hauptschulabschluss 264 NRW-Hochschulen: 342 syrische Gasthörer im Wintersemester 16/17 264 NRW-Hitliste der Abiturfächer 2016: Englisch vor Deutsch und Mathe 265 Hinweise auf Veröffentlichungen Veröffentlichungen 266 228
EILDIENST Heft 6/2017 Thema aktuell Kommunale Wirtschaftsförderung NRW Kommunale Wirtschaftsförderung NRW Positionen der Kommunalen Wirtschafts förderung NRW zu wirtschaftspolitischen Themen Mit Blick auf die neue Landtagswahlperiode hat sich die Kommunale Wirtschaftsförderung NRW, in der sich der Städtetag NRW, der Landkreistag NRW, der Städte- und Gemeindebund NRW sowie der Verband der Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesell- schaften in NRW zusammengeschlossen haben, mit einem Positionspapier zu wirtschaftlichen Themen für die Jahre 2017 bis 2022 an die Öffentlichkeit gewandt. Das Positionspapier ist nachfolgend – eingeleitet durch eine Zusammenfassung – dokumentiert. Management Summary gerechte Abwägung der Ziele des Umwelt- höriger, beruflicher Wiedereinstieg im und Naturschutzes mit den Zielen der Anschluss an Erziehungszeiten, etc.) und 1. Kernforderung: Wirtschaftsfreundlich- Wirtschaftsförderung und den Flächener- die Attraktivierung des deutschen Arbeits- keit als Standortfaktor ansehen und Indu- fordernissen der Unternehmen geboten. marktes für ausländische Fachkräfte. strie und produzierendes Gewerbe als Es kann nicht sein, dass heute bereits eini- Rückgrat der Wirtschaft in NRW stärken ge (auch größere) Kommunen über keine Einführung Wirtschaftsfreundlichkeit muss in Zukunft nutzbaren Flächen für Gewerbeansiedlun- in noch stärkerem Maße als ein wichtiger gen mehr verfügen. Jedes Land ist nur so stark und erfolg- Standortfaktor angesehen werden – dies 4. Kernforderung: Infrastrukturen – vor reich, wie die Summe der lokal ansässigen, betrifft alle Ebenen von Politik und Verwal- allem im Verkehrssektor – umfassend und oft aber auch regional und international tung im Land NRW. In weiten Teilen des zeitnah modernisieren und, wo notwen- tätigen Unternehmen. Landesregierung, Landes stellen Industrie und produzieren- dig, zukünftigen Anforderungen anpassen Städte, Kreise, Gemeinden und ihre kom- des Gewerbe nach wie vor das Rückgrat Für die Wirtschaft ist eine funktionieren- munalen Wirtschaftsförderungen kön- der Wirtschaftsstruktur in NRW dar. Wirt- de Verkehrsinfrastruktur Voraussetzung nen zwar kaum die Märkte beeinflussen. schafts- und Industriepolitik muss daher für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit. Sie sind jedoch für eine bedarfsgerechte, in den verschiedenen Politikfeldern (Wirt- Der Sanierungsstau an Brückenbauwerken funktionierende Infrastruktur und best- schaftspolitik, Planungsrecht, Umweltpo- muss aufgeholt werden, Verkehrsinfra- mögliche Rahmenbedingungen verant- litik, Bildungspolitik) umfassend als Quer- strukturen sind den zukünftig zu erwarten- wortlich. Unternehmen – produzierende schnittsthema berücksichtigt werden. den Anforderungen anzupassen, die bishe- Mittelständler, Handwerksbetriebe und 2. Kernforderung: Digitalisierung der rigen Bundesentflechtungsmittel sind wei- Dienstleister – richten ihre Standortent- Wirtschaft in NRW weiter unterstützen – ter aufzustocken und zudem müssen Pla- scheidungen zu einem maßgeblichen Teil Glasfaserversorgung als Ziel nungsprozesse im Verkehrssektor gestrafft nach der Qualität der lokalen und regiona- Ein hochleistungsfähiges und flächen werden (Nutzung von E-Government, len Bedingungen. Unternehmensstandorte deckendes Breitbandnetz ist unabdingbare Konzentration auf möglichst eine Betei- sind immer lokal. Voraussetzung für eine zukunftsfähige ligungsphase, feste zeitliche Vorgaben Auch die Diskussionen über eine Wachs- Entwicklung von Industrie und Gewerbe. und eine Reduzierung der Rechtsschutz- tumsschwäche in NRW und ungünstige Bei allen Zwischenschritten muss es – wie möglichkeiten auf eine oder maximal zwei Arbeitsmarktzahlen in einigen Landesteilen von der Landesregierung im Sommer ver- Instanzen). müssen als Herausforderung für die Wirt- gangenen Jahres formuliertes – Ziel sein, 5. Kernforderung: Fachkräftebedarf sicher- schaftspolitik im Land, aber auch in den bis 2026 die Breitbandversorgung in NRW stellen Städten, Kreisen und Gemeinden gesehen flächendeckend über Glasfasernetze zu Im hochspezialisierten deutschen und werden. Dabei kann eine nachhaltige und gewährleisten. nordrhein-westfälischen Arbeitsmarkt ist organische Verbesserung der wirtschaft- 3. Kernforderung: Ausreichende Versor- die bestmögliche Aus- und Fortbildung lichen Standortfaktoren nicht ohne einen gung mit Gewerbeflächen qualitativ und von Fachkräften von entscheidender starken Fokus auf die kommunalen Wirt- quantitativ sicherstellen – auch unter dem Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit. schaftsförderungseinrichtungen umgesetzt neuen LEP Die wichtigsten Aufgaben hierbei sind: werden. Für die Zukunft muss weiterhin sicherge- Die Verbesserung des Übergangssystems Die kommunalen Wirtschaftsfördereinrich- stellt werden, dass quantitativ und quali- Schule – Beruf; die Unterstützung eines tungen haben vor diesem Hintergrund die tativ ausreichende marktfähige Gewer- lebenslangen Bildungsprozesses; die För- lokalen Infrastrukturausstattungen, Rah- beflächen zur Verfügung gestellt werden derung der Vereinbarkeit von Familie und menbedingungen und Standortqualitäten können. Dabei ist eine ehrliche und sach- Beruf (Kinderbetreuung, Pflege Ange- fest im Blick und unterstützen die Unter- 229
Thema aktuell EILDIENST Heft 6/2017 nehmen mit einem umfassenden Service, setzung, um die nach wie vor bestehen- dass die Belastung von energieintensiven damit der Wirtschaftsstandort NRW für den wirtschaftlichen, aber auch sozialen Betrieben mit Energiekosten nicht noch bestehende bzw. ansiedlungswillige Unter- und fiskalischen Herausforderungen in weiter steigt, um die internationale Wett- nehmen attraktiv ist bzw. bleibt. NRW nachhaltig sowohl auf Landesebene bewerbsfähigkeit dieser Unternehmen zu Viele unternehmerische Rahmenbedingun- als auch auf Ebene der Städte, Kreise und sichern. gen sind aber nicht allein durch die kom- Gemeinden lösen zu können. 4. Prozesse und Planungen optimieren. munale Seite zu beeinflussen, vielmehr 2. Der Industrie- und Produktionsstandort Ein aus Wirtschaftssicht immer wieder bedarf es hierzu eines Schulterschlusses NRW muss weiter gestärkt werden. geäußertes Problem sind die relativ lang- der kommunalen Wirtschaftsförderung Der nordrhein-westfälische Wirtschafts- wierigen Prozess- und Planungsabläufe bei mit dem Land, um zu einer weiteren posi- standort profitiert seit jeher von seiner öffentlichen und privaten Vorhaben, vor tiven Entwicklung der Wirtschaftsstruktur starken industriellen Prägung. In weiten allem in den Bereichen Bauen, Planen und beizutragen. Hierzu zählt auch die direkte Teilen des Landes stellen Industrie und im Infrastruktursektor. Dies bezieht sich finanzielle Unterstützung von Projekten produzierendes Gewerbe nach wie vor das sowohl auf allgemeine Abläufe in den Ver- und Initiativen der Wirtschaftsförderung Rückgrat der Wirtschaftsstruktur dar. Die waltungen als auch auf die Planungspro- vor Ort. Industrie bietet zahlreiche Arbeits- und zesse im Bereich der Bauleitplanung oder Die strukturelle und wirtschaftliche Situati- Ausbildungsplätze, trägt in erheblichem der Fachplanung (hier insbesondere bei on stellt sich in den verschiedenen Regio- Maße zur Wertschöpfung bei und ist auch Projekten im Verkehrsbereich). nen des Landes äußerst differenziert dar. maßgeblich für das weltweit gute Image Diese Prozesse müssen deshalb im Hinblick Aber es gibt einige landesweit aktuelle des deutschen Wirtschaftsstandortes, wel- auf ihre Wirtschafts- und Mittelstands- Themen, die aus unserer Sicht entschei- ches mit der Marke „Made in Germany“ freundlichkeit weiter überprüft und ggf. dend zur Stärkung des Wirtschaftsstand verbunden wird, verantwortlich. Dies gilt angepasst werden. Dies umfasst sowohl ortes NRW beitragen können. auch für viele kleine und mittelständische die Bürgerfreundlichkeit der Abläufe als Köln, Düsseldorf, Mülheim an der Ruhr, Unternehmen im Bereich des produzieren- auch – bei allen Fortschritten auf diesem den 12. Mai 2017 den Gewerbes. Bei aller Bedeutung neuer Feld – die Dauer der Verfahren. Zudem Wirtschaftsfelder im Bereich von Dienst- gehört hierzu auch die Stärkung der Struk- I. Standortfaktor leistungen darf der Sektor der Industrie turen im Bereich des E-Government. Die Wirtschaftsfreundlichkeit und des produzierenden Gewerbes nicht Digitalisierung der Wirtschaft erfordert vernachlässigt werden, zumal auch viele auch die Digitalisierung der Verwaltungs- 1. Wirtschaftsfreundlichkeit muss starker Unternehmen im Dienstleistungssektor prozesse als Teil einer weitergehenden Standortfaktor in NRW werden. gerade von einer Nähe zu Industrie und Digitalisierungsstrategie auf allen Verwal- Wirtschaftsfreundlichkeit muss in Zukunft produzierendem Gewerbe profitieren tungsebenen. Es muss daher darüber nach- in noch stärkerem Maße als ein wichtiger (Stichwort industrienahe Dienstleistung). gedacht werden, wo rechtliche Vorgaben Standortfaktor angesehen werden. Trotz Auch die erwartete weitere Digitalisierung und Verfahren zu unangemessenen Ver- aller Anstrengungen in der Vergangenheit der Wirtschaft (Stichwort Industrie 4.0) zögerungen oder Beeinträchtigungen wirt- hat die wirtschaftliche Entwicklung in den wird zu bedeutenden Teilen in der Industrie schaftlicher Entwicklungsmöglichkeiten letzten Jahren noch nicht überall das Maß und im produzierenden Gewerbe umge- führen können. Dies betrifft insbesondere erreicht, das erforderlich wäre, um einen setzt werden: Deshalb muss auf den Indu- (aber nicht nur) die Felder Umweltrecht, nachhaltigen Zuwachs an Arbeitsplätzen striesektor nach wie vor ein Schwergewicht Immissionsschutzrecht oder Vorgaben im und Wohlstand in NRW zu generieren. der Wirtschaftspolitik im Lande NRW und Bereich des Baurechts. Auch im Bereich Deshalb sollte Wirtschaftsfreundlichkeit in den Regionen im Lande gelegt werden. des Planungsrechts sollte geprüft werden, zukünftig verstärkt ein besonders wich- Dies sollte dann auch in den verschiede- ob Straffungen und Optimierungen von tiger Abwägungsmaßstab bei politischen nen Politikfeldern vom Planungsrecht über Abläufen ein höheres Maß an Wirtschafts- und administrativen Entscheidungen des die Verkehrspolitik und die Bildungs- und freundlichkeit ermöglichen. Grundsätzlich Landes sein. Wirtschaftsfreundlichkeit Hochschulpolitik Berücksichtigung finden. haben umfassende Planungsinstrumente muss dabei in einem gleichberechtigten 3. Im Rahmen der Energiewende müssen und hier insbesondere die Beteiligungs- Dreiklang zwischen Sozialpolitik, Wirt- auch die Bedürfnisse der Wirtschaft und verfahren ihre rechtliche und politische schaftspolitik und Umweltpolitik gese- insbesondere von Industrie und produzie- Berechtigung. Die Entscheidung über die hen werden. Geboten ist zur Umsetzung rendem Gewerbe berücksichtigt werden. Abwägung zwischen Interessen der Wirt- einer stärkeren Wirtschaftsfreundlichkeit Die industrielle Entwicklung hängt neben schafts- und Standortentwicklung und als Standortfaktor eine umfassende Über- der Flächenvorsorge und der Verkehrspo- anderen fachlichen Belangen (insb. Pla- prüfung der Handlungsspielräume und litik wesentlich von der Energiepolitik ab. nungsrecht, Umweltrecht) sollte möglichst Instrumente in sämtlichen Bereichen von Gerade in NRW existieren viele Unter- im Rahmen der kommunalen Selbstverwal- Politik und Verwaltung: im Planungsrecht, nehmen, die einen hohen Energiebedarf tung vor Ort durchgeführt werden. Zudem in der Verkehrspolitik, bei Entscheidungen haben. Hier müssen umfassend Energie- muss darüber nachgedacht werden, ob die über Förderung und Ausbau von Breit- einsparungsmaßnahmen über Beratung Planungsabläufe – gerade auch unter Nut- bandinfrastrukturen, in der Bildungs- und und Prozessoptimierung greifen. Der zung von Instrumenten des E-Government Hochschulpolitik sowie in der Arbeits- Energiebedarf lässt sich jedoch bei vielen – konzentriert und zeitlich beschleunigt marktpolitik, aber auch bei der Aufstellung Unternehmen prozessbedingt nur noch werden können. Denkbar wäre insoweit von Organisationsabläufen und Entschei- in geringem Ausmaß senken. Um solche eine Konzentration auf möglichst eine dungsverfahren. Nur durch ein breites Unternehmen in NRW zu halten, müssen Beteiligungsphase, eine grundsätzlich feste Maßnahmenbündel kann NRW zukünf- Energiepreise und energetische Rahmen- zeitliche Vorgabe für die Durchführung tig den Abstand bei der Wirtschafts- und bedingungen auch zukünftig den energie- von Planungs- und Beteiligungsverfahren Arbeitsmarktentwicklung vor allem zu den wirtschaftlichen Anforderungen des Wirt- und eine Reduzierung der Rechtsschutz- süddeutschen Bundesländern verkürzen. schaftsstandorts NRW entsprechen. Gene- möglichkeiten auf eine oder maximal zwei Dies aber ist eine entscheidende Voraus- rell muss dafür Sorge getragen werden, Instanzen. 230
EILDIENST Heft 6/2017 Thema aktuell II. Standortfaktor setzen, laufen schnell Gefahr, abgehängt funktionierende Verkehrsinfrastruktur Digitalisierung und Breitband zu werden und an Bedeutung zu verlieren. unbedingte Voraussetzung für den Erhalt Die kommunalen Wirtschaftsförderer set- der internationalen Wettbewerbsfähigkeit 5. Breitbandnetze flächendeckend aus- zen sich deshalb dafür ein, insbesondere im und des Wohlstandes. Die Kommunen in bauen. Bereich der kleinen und mittelständischen NRW sind zudem auf die Sicherstellung Ein hochleistungsfähiges und flächen Unternehmen (KMU) die digitale Transfor- einer guten regionalen und überregionalen deckendes Breitbandnetz ist unabdingbare mation zu fördern und umzusetzen. Aber Verkehrsinfrastruktur angewiesen, damit Voraussetzung, um Digitalisierungspro- auch das Land steht in der Pflicht, Digita- Ausweichverkehre auf innerstädtische Ver- zesse in den Unternehmen anstoßen zu lisierungsprozesse umfassend – auch mit kehrsnetze abgewendet und die für den können. Vor dem Hintergrund des stetig finanziellen Mitteln – zu unterstützen. Wirtschaftsstandort NRW wichtigen Ver- wachsenden Breitbandbedarfs ist das im Ein Fokus ist dabei auf den stationären kehrsbeziehungen gesichert werden. Um Jahr 2014 von Bund und Land formulierte Einzelhandel zu legen, der auch durch den die künftige Zunahme des Verkehrs bewäl- Ziel, bis Ende 2018 einen flächendecken- zunehmenden Online-Handel einer immer tigen zu können, muss die Verkehrsinfra- den Breitbandanschluss mit 50 Mbit/s für größeren Konkurrenz ausgesetzt ist. Auch struktur in einem guten Zustand erhalten alle zu gewährleisten, ein Etappenziel auf muss das Land sicherstellen, dass die im und – an neuralgischen Knotenpunkten – dem Weg zu einem flächendeckenden Ladenöffnungsgesetz NRW vorgesehenen bedarfsgerecht ausgebaut werden. Zwar Glasfasernetz. Grundsätzlich ist deshalb Verkaufssonntage rechtssicher genutzt ist NRW Transitland Nr. 1 und damit natur- das von der Landesregierung im Sommer werden können. gemäß stauanfälliger als andere Länder, vergangenen Jahres formulierte Ziel, bis Um Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- aber es darf dennoch nicht sein, dass die 2026 die Breitbandversorgung in NRW flä- mer sowie den Fachkräftenachwuchs täglichen Staus in NRW volkswirtschaft chendeckend über Glasfasernetze gewähr- für die zunehmende Digitalisierung der liche Millionen-Schäden verursachen. leisten zu wollen, zu begrüßen. Arbeitswelt zu sensibilisieren, ist außerdem 8. Erhalt und Ausbau der kommunalen Ver- Die neue Landesregierung muss aber dar- sowohl in der Schule als auch in der Aus- kehrsinfrastruktur auskömmlich fördern. auf hinwirken, dass schnellstmöglich auch und Weiterbildung auf eine höhere Medi- Auch die kommunale Verkehrsinfrastruk- auf Bundesebene verbindliche Ausbau- en- und Digitalkompetenz Wert zu legen. tur ist an vielen Stellen notleidend. Es feh- ziele bis 2026 festgelegt werden und die Die bisherigen Aktivitäten des Landes, len in NRW zur Instandhaltung von kom- künftige Breitbandförderkulisse auf Bun- insbesondere die digitale Wissensvermitt- munalen Verkehrswegen einschließlich der des- und Landesebene so aufgesetzt wird, lung in den Schulen voranzutreiben, sind Nachholbedarfe näherungsweise minde- dass über das Jahr 2018 hinaus Glasfaser- deshalb konsequent und flächendeckend stens (heruntergerechnet für NRW aus den Erschließungsvorhaben prioritär gefördert fortzuführen und umzusetzen. Neben der Ergebnissen der Daehre-Kommission) 800 werden. Dabei muss – auch kurzfristig – Versorgung mit Breitbandanschlüssen und bis 1.000 Mio. Euro jährlich. Eine Studie ein besonderer Fokus auf der Erschließung der Ausstattung mit entsprechender Tech- des Deutschen Instituts für Urbanistik aus von Gewerbegebieten liegen, die häufig nik müssen auch die Lehrkräfte geschult dem Jahr 2013 stellt außerdem fest, dass nur unzureichend an das schnelle Internet sowie Ressourcen für die Administration rund die Hälfte der kommunalen Straßen- angeschlossen sind. gefördert werden. brücken sanierungsbedürftig ist. Die aktuellen Bundes- und Landesförder- Vor diesem Hintergrund sollte die im programme sind zwar bislang mit aus- III. Standortfaktor Herbst letzten Jahres erfolgte Einigung zur kömmlichen Finanzmitteln hinterlegt, Verkehrsinfrastruktur künftigen Ausgestaltung der Bund-Länder- allerdings mangelt es an einem zwischen Finanzbeziehungen ab 2020 und die für Bund und Land abgestimmten und pra- 7. Umfassendes Erhaltungsprogramm für NRW daraus erwachsenden Mehreinnah- xisgerechten Förderverfahren, welches die im Verantwortungsbereich des Landes men dazu genutzt werden, der kommuna- sicherstellt, dass die bestehenden Versor- liegenden Straßen auflegen. len Unterfinanzierung im Bereich der Ver- gungslücken kurz- bis mittelfristig beseitigt Grundsätzlich begrüßen die kommunalen kehrsinfrastruktur entgegenzuwirken. werden. So fordern wir das Land NRW Wirtschaftsförderungen das jüngste Enga- Dies bedeutet konkret, dass das Ent- dringend dazu auf, sich auf Bundes- und gement des Landes NRW für die Verbesse- flechtungsgesetz des Bundes – welches EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die EU- rung der Verkehrsinfrastruktur und deren 2019 ausläuft und dessen Mittel für die Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s deutlich Finanzierung. Allerdings reichen die bis- Verbesserung der Verkehrsverhältnisse erhöht wird. Die Aufgreifschwelle ist des- her vorgesehenen finanziellen Mittel zur in den Kommunen gezahlt werden – auf halb besonders problematisch, weil alle Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur Landesebene auskömmlich und unbefri- „gut“ erschlossenen Gebiete, die bereits bei weitem nicht aus. Angesichts des besorg- stet fortzuführen ist. Die bisherigen Bun- über einen Anschluss von mindestens 30 niserregenden Zustands der Verkehrsinfra- desentflechtungsmittel von 260 Mio. Euro Mbit/s verfügen, im Regelfall von jeder strukturen und des dramatisch steigen- sind angesichts des hohen Sanierungsstaus Förderung ausgeschlossen sind. Zudem ist den Reparaturbedarfs, insbesondere bei außerdem deutlich aufzustocken. Dies bei der Ausgestaltung künftiger Förder- Brücken, sollten verfügbare Landeshaus- sollte auch ausdrücklich – zwecks besserer programme auf eine Symmetrie im Down- haltsmittel prioritär zur Finanzierung der Planungssicherheit – auf der Ebene eines und Upload-Bereich Wert zu legen. Verkehrsinfrastruktur eingesetzt werden. formellen Landesgesetzes erfolgen. Für die Parallel müssen auch die Planungskapazi- Zukunft ist eine jährliche Dynamisierung 6. Digitalisierungsprozesse stärker unter- täten deutlich aufgestockt werden, denn in mindestens in Höhe der Preissteigerung stützen. den vergangenen Jahren konnten Projekte erforderlich. Zudem sollte der Verwen- Für die Zukunft der regionalen Wirtschaft – trotz grundsätzlich vorhandener finan- dungszweck zumindest auf grundhafte ist es von besonderer Bedeutung, mög- zieller Mittel – nicht realisiert werden, da Erneuerungsmaßnahmen erweitert wer- lichst unkompliziert die Türen zu digitalem keine Baureife gegeben war. den. Für die Zeit bis 2020 gilt es außerdem, Know-how und Innovationen öffnen zu Für die Wirtschaft, und hier insbesonde- ein Notprogramm, welches den Erhalt der können. Unternehmen, die sich nicht mit re für die in NRW starken Bereiche Indu- kommunalen Infrastruktur sicherstellt, auf- digitalen Geschäftsprozessen auseinander- strie und Logistik, ist eine leistungsfähige, zulegen. 231
Thema aktuell EILDIENST Heft 6/2017 9. Rahmenbedingungen für die Verlage- fer 6.1-2 im LEP). Das politische Ziel der ker auf eine Bereitstellung von Flächen für rung der Verkehre auf Schiene und Schiff Landesregierung, zusätzliche Versiegelun- die gewerbliche und industrielle Nutzung verbessern. gen möglichst zu verhindern, wird grund- gelegt werden. Eine Stärkung des Schienenverkehrs und sätzlich als sinnvoll erachtet. Allerdings Zudem stellt der Flächenpool ein weiteres der Binnenschifffahrt bietet die große zeigt sich bereits heute, dass in Ballungsräu- wichtiges Instrument zur Aktivierung von Chance, Verkehre, insbesondere aus dem men – aber auch in ländlichen Regionen, in Brachflächen dar. Er sollte in seinen Hand- Logistikbereich, von der Straße zu verla- denen sich ein großer Teil der industriellen lungsmöglichkeiten gestärkt und mit einem gern und so die Straßeninfrastruktur zu Arbeitsplätze befindet – neue Gewerbeflä- eigenen Ansatz im Landeshaushalt auf entlasten. chen zur Stärkung des Wirtschaftsstand- eine solide zu verstetigende Basis gestellt Um dort steigende Transportaufkommen orts benötigt werden. Maßnahmen wie werden. Außerdem sollte der Flächenpool abwickeln zu können, müssen im Umfeld die Revitalisierung von Brachflächen, der generell und landesweit bei Brachflächen der Binnenhäfen aber weitere Hafen- und Tausch von Gewerbeflächen oder ein Vor- (d.h. auch bei Einzelimmobilien, klassi- Hafenerweiterungsflächen ausgewiesen rang der Innen- vor der Außenentwicklung schen Baulücken oder Flächen im Außen- werden können und auch die Schienen- sind grundsätzlich zu begrüßen. Trotzdem bereich) tätig werden können. infrastruktur muss – trotz der vielfältigen werden diese Maßnahmen vielfach nicht Insgesamt ist unabhängig von den gewähl- planerischen und gesellschaftspolitischen ausreichen, ein hinreichendes Angebot an ten Instrumenten mindestens ein zusätz Hürden – für den Güterverkehr ausgebaut Flächen für gewerbliche Ansiedlungen zu licher gehobener zweistelliger Millionen- und ertüchtigt werden. Das Land ist des- generieren. Aufgrund voranschreitender betrag pro Jahr erforderlich, um landesweit halb gefordert, hierfür die notwendigen Rationalisierungs- und Automatisierungs- eine hinreichende Zahl von Flächen wieder Voraussetzungen in der Landesentwick- maßnahmen ist der Flächenbedarf heutiger einer bedarfsgerechten Nutzung und ins- lungsplanung zu schaffen und die Wett- Unternehmen (gerechnet pro Arbeitsplatz) besondere einer Nutzung für gewerbliche bewerbsfähigkeit der Schiene zu stärken, deutlich größer als noch vor 20 Jahren. Ansiedlungen zuführen zu können. Dar- indem es auf eine Reduzierung der Tras- Deshalb muss es auch möglich bleiben, über hinaus sollte das Land NRW versu- senpreise hinwirkt. Im Schienenverkehr zukünftig neue Flächen, insbesondere für chen, auch den Bund bei einer Finanzie- sollte sich NRW zu einer festen Förderung die Ansiedlung im Bereich gewerblicher rung der Flächenrevitalisierung mit in die von NE-Bahnen bekennen. Gerade diese und industrieller Nutzung, in Anspruch zu Verantwortung zu holen. In geeigneten „nicht-bundeseigenen Eisenbahnen“ (als nehmen. Hierauf ist insbesondere bei der Fällen ist auch an das Instrumentarium der Hafenbahn, als kommunale Privatbah- Neuaufstellung und Fortschreibung der revolvierenden Fonds zu denken. nen mit Anschluss von Gewerbegebieten) Regionalpläne vor dem Hintergrund des 12. Grundsätzlich muss eine Bestands- stellen im Güterverkehr oft eine wichtige geänderten LEP zu achten. aufnahme der zur Verfügung stehenden Anbindungsfunktion von Unternehmens- 11. Das Land muss den Flächenpool und Gewerbeflächen vorgenommen wer- standorten an das Güterschienennetz der den AAV mit ausreichend finanziellen den, die die wirtschaftliche Nutzbarkeit Deutschen Bahn dar. Mitteln ausstatten. berücksichtigt. Der Vorschlag der Landesregierung, Notwendig ist eine transparente und sach- IV. Standortfaktor Brachflächen durch geeignete Entwick- gerechte Bestandsaufnahme der zur Ver- Vermarktbare Gewerbe lungsmaßnahmen im regionalen Kontext fügung stehenden Gewerbeflächen (insb. einer sinnvollen Nutzung zuzuführen, im Rahmen eines Siedlungsflächenmoni- flächen wird unterstützt. Unabhängig davon, dass torings), die die tatsächliche, wirtschaft 10. Für die Zukunft muss weiterhin sicher- – insbesondere in der ländlichen Region liche Nutzbarkeit berücksichtigt. Dies setzt gestellt werden, dass quantitativ und qua- – vielfach keine Brachflächen vorhanden voraus, dass nicht nur auf die abstrakte litativ ausreichende Gewerbeflächen zur sind, ist zu berücksichtigen, dass die ange- planungsrechtliche/baurechtliche Verfüg- Verfügung gestellt werden können. Dabei dachte Revitalisierung von Brachflächen barkeit einer Gewerbefläche abgestellt ist eine ehrliche und sachgerechte Abwä- und bisherigen „defizitären“ Flächen viel- wird, sondern geprüft wird, welche Flä- gung der Ziele des Umwelt- und Natur- fach fehlgeht, weil ihre Revitalisierung an chen auf Grund ihrer Lage, Verkehrsinfra- schutzes mit den Zielen der Wirtschafts- fehlenden finanziellen Mitteln scheitert. struktur, Größe, Topografie, des Umwelt- förderung und den Flächenerfordernissen Darüber hinaus sollte das Land instrumen- und Artenschutzes sowie der Nähe zur der Unternehmen geboten. tell, gesetzlich und im Rahmen von städte Wohnbebauung – auch in Bezug auf die Grundlage einer erfolgreichen kommuna- baulichen Fördermöglichkeiten die Revi- Anfahrtswege – am besten für wirtschaft len Wirtschaftsentwicklung ist die ausrei- talisierung und Bereitstellung bestehender liche Nutzung geeignet sind: Bislang wer- chende und nachfragegerechte Versor- Brachflächen für die gewerbliche Nutzung den überwiegend nur abweichende Pla- gung mit Gewerbeflächen. Es gibt heute unterstützen. nungsziele und Bodengrundhemmnisse bereits Kommunen, insbesondere auch Das vom Land vorgegebene politische Ziel sowie langfristig entgegenstehende ander- Großstädte, die ansiedlungswillige Unter- des Flächensparens muss jedoch konse- weitige Nutzungen als Gründe für eine nehmen abweisen müssen, da marktfähige quenter Weise auch vom Land finanziell planerische Nicht-Verfügbarkeit angenom- Flächen nicht zur Verfügung stehen. Ent- unterstützt werden. Ein Instrument hierfür men. Vielmehr sollte zukünftig bei einer sprechend stellt das Angebot von Gewer- ist der Verband für Flächenrecycling und Bestandsaufnahme (Siedlungsfächenmoni- beflächen angesichts des Strukturwandels Altlastensanierung (AAV). Hier ist zu prü- toring) auch auf eine echte Marktverfüg- der Wirtschaft eine Daueraufgabe dar und fen, ob die Handlungsmöglichkeiten dieses barkeit der Fläche für die jeweilige Nut- trägt aus Sicht der Kommunalen Wirt- Verbandes, insbesondere auf dem Feld des zung abgestellt werden. schaftsförderung entscheidend dazu bei, Brachflächenrecyclings, weiter ausgebaut Bei der geplanten Einführung eines neuen den Wirtschaftsstandort NRW zu stärken. und die finanzielle Förderung durch das Modells zur Flächenbedarfsberechnung Die Landesregierung geht von dem poli- Land NRW wie auch die Unterstützung für Wirtschaftsflächen in Regionalplänen tischen Ziel eines 30-Hektar-Flächenver- durch die Wirtschaft weiter verbessert ist sicherzustellen, dass weiterhin ausrei- brauchs bis 2020 und längerfristig einem werden können. In Anbetracht der Vor- chende Flächenreserven in Regionalplä- Netto-Null-Flächenverbrauch aus (vgl. Zif- gaben des LEP muss der Fokus noch stär- nen festgelegt werden, die eine Planung 232
EILDIENST Heft 6/2017 Thema aktuell in Alternativen, den Zugriff auf tatsächlich die Kosten für Personal und Sachmittel bis- • A ttraktivierung des deutschen Arbeits- verfügbare Flächen und ihre Entwicklung lang ausschließlich von den Kammern und marktes für ausländische Fachkräfte; im Dialog sowie in Abstimmung mit den Kommunen bzw. Wirtschaftsförderungen • Erleichterte Anerkennung ausländischer Bezirksplanungsbehörden zulassen. Es aufgebracht werden, sollte die Landes Berufsabschlüsse. muss stets ausreichende Spielräume für die regierung finanzielle Unterstützung leisten 16. Geflüchteten die Integration in den Berücksichtigung der örtlichen Entwicklun- und verstärkt Fördermittel bereitstellen. deutschen Arbeitsmarkt ermöglichen. gen und Bedarfe geben; der bisher vorge- Auch mit den rund 50 bestehenden, teil- Die hohe Zuwanderung, insbesondere sehene Flexibilisierungszuschlag ist deut- weise bereits in den 80er Jahren gegrün- junger Menschen aus Krisengebieten in lich zu knapp bemessen. deten Gründer- und Technologiezentren den Jahren 2015 und 2016, stellt eine der verfügt NRW über eine bemerkenswerte aktuell größten Herausforderungen dar, ist V. Standortfaktor Infrastruktur, die vor dem Hintergrund aber zugleich als Chance für den hiesigen Existenzgründungen der aktuellen Startup-Entwicklung und der Arbeitsmarkt zu werten, wenn sicherge- Digitalisierung, insbesondere im Zusam- stellt ist, dass die Geflüchteten umfassende 13. Die Gründertätigkeit im Land NRW menspiel mit den Hochschulen und For- Bildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen muss gestärkt werden. schungsinstituten eine noch größere Rolle erhalten. Angesichts der guten konjunkturellen einnehmen können. Die bestehenden Die aktuellen Erkenntnisse zeigen, dass Situation und der starken Nachfrage nach Technologie- und Gründerzentren sol- sprachliche Hürden und die häufig geringe Fachkräften auf dem Arbeitsmarkt ist die len deshalb gestärkt und intensiver in die fachliche Qualifikation der Geflüchteten Gründerquote generell zurückgegangen. landesweite Technologie- und Innovati- eine zügige Integration in den Arbeits- Kreative Ideen und innovative Geschäfts- onsförderung einbezogen werden. Dafür markt erschweren. Es bedarf deshalb einer modelle von Existenzgründern wirken sich wäre eine aktuelle Bestandsaufnahme und lückenlosen Überleitung und Verknüpfung wesentlich auf den strukturellen Wan- Qualitätsoffensive sinnvoll. Ein Förder- von Sprache, Ausbildung und den Einstieg del und damit auf den Wirtschaftsstand- aufruf, der sich schwerpunktmäßig an die in das Arbeitsleben. In diesem Zusam- ort aus. Eine zukunftsfähige Wirtschaft Technologie- und Gründerzentren richtet, menhang ist auch auf das unabgestimmte braucht daher technologie- und wissens- könnte die jeweiligen Profile schärfen und Nebeneinander von Sprach- und Integra- basierte Existenzgründungen, um die Inno- bestehende Geschäftsmodelle optimieren. tionsangeboten des Bundes, der Länder, vationsfähigkeit der Wirtschaft zu fördern. Kommunen und von Dritten hinzuweisen. Die von der Landesregierung hierzu initi- VI. Standortfaktor Es existieren vielfach Parallelstrukturen, ierten Förderprogramme – wie die START- Fachkräfte und Zuwanderung die nicht ausreichend miteinander ver- UP Hochschulausgründungen, die START- zahnt sind. Aus diesem Grunde sind über- UP-Innovationslabore sowie das Venture 15. Vorhandenes Arbeitskräftepotential greifende, transparente und verschlankte Center NRW – sind gute Instrumente, optimal ausbilden und ausländische Fach- Strukturen sowie vergleichbare Standards um die Rahmenbedingungen für techno- kräfte gezielt anwerben. unabdingbare Voraussetzung für einen logie- und wissensbasierte Gründungen Im hochspezialisierten deutschen Arbeits- gelungenen Integrationsprozess. zu verbessern. Entsprechende Initiativen markt ist die bestmögliche Aus- und Fort- Aus Sicht der kommunalen Wirtschaftsför- sollten allerdings stärker verzahnt werden, bildung von Fachkräften von entscheiden- derer muss prioritäres Ziel aller Anstren- die Fördermöglichkeiten sollten entbüro- der Bedeutung für die Wettbewerbsfähig- gungen sein, eine zu schnelle Vermittlung kratisiert und das Finanzvolumen erhöht keit des Landes und damit für Wachstum in den niedrigschwelligen Arbeitsmarkt werden. in NRW. Eine der zentralen politischen möglichst zu verhindern und stattdessen 14. Institutionen für die Gründungsun- Anstrengungen muss es deshalb sein, auf auf eine bedarfsgerechte Fachkräfteausbil- terstützung stärken: STARTERCENTER & eine gerechte Chancenverteilung im Bil- dung hinzuwirken. Gründer- und Technologiezentren. dungssystem hinzuwirken und darüber Mit den Startercentern der Kammern und hinaus den Arbeitsmarkt auch für ausländi- VII. Standortfaktor der kommunalen Wirtschaftsförderungen sche Fachkräfte attraktiv zu gestalten. Ressourceneffizienz vor Ort gibt es in NRW ein systemati- Ansatzpunkte sollten hier im Einzelnen sches, zertifiziertes, qualitativ hochwerti- sein: 17. Das Land sollte den strukturellen ges System der Gründungsunterstützung. • Optimale schulische Bildung und indivi- Wandel zur nachhaltigen Wirtschaftsent- Aktuell findet eine Neuausrichtung der duelle Förderung für alle Schülerinnen wicklung stärker unterstützen und damit STARTERCENTER statt. Insbesondere die und Schüler gewährleisten; den Wirtschaftsstandort NRW für die vom Land geplante Kommunikations- und • Verbesserung des Übergangssystems Zukunft sichern. Begleitkampagne sowie die Aktualisierung Schule – Beruf; Wissenschaftler sind sich einig, dass wirt- der Internetseite des Wirtschaftsministeri- • Qualifizierung von Menschen ohne schaftliches Wachstum heutiger Prägung ums mit einer übergreifenden Darstellung Schul- oder Berufsabschluss; an seine Grenzen stößt. Nicht nur die der Gründungsangebote und der Lotsen- • Re-Integration von Langzeitarbeitslo- nationalen und internationalen Bestre- funktion der STARTERCENTER als unmit- sen oder Arbeitslosen mit Vermittlungs- bungen zum Klimaschutz, sondern auch telbarer Ansprechpartner vor Ort werden hemmnis in den Arbeitsmarkt; die zunehmende Rohstoffknappheit und unterstützt. • Unterstützung eines lebenslangen Bil- die damit verbundenen steigenden Res- Das Land sollte sich darüber hinaus mit dungsprozesses; sourcen- und Energiepreise erfordern überregionalen Gründerwettbewerben • Förderung der Vereinbarkeit von Fami- eine Änderung der bisherigen Produk und der konkreten Unterstützung der lie und Beruf (Kinderbetreuung, Pflege tionsweisen. Dieser strukturelle Wandel Gründerzentren vor Ort stärker engagie- Angehöriger, beruflicher Wiedereinstieg zu nachhaltigem Wirtschaften sowohl aus ren. Die von der Landesregierung ange- im Anschluss an Erziehungszeiten, etc.); ökologischen wie ökonomischen Grün- dachte Kommunikationskampagne ist ein • Erwerbstätigkeit auch nach Erreichen den wird von den Kommunen unterstützt. wichtiger Schritt, um den Bekanntheits- der Altersgrenze für den Renteneintritt Die Aktivitäten der Wirtschaftsförderein- grad der STARTERCENTER zu erhöhen. Da ermöglichen; richtungen reichen von der Beratung und 233
Thema aktuell EILDIENST Heft 6/2017 Unterstützung von Handwerk und Unter- chen und Clustern stärker unterstützt behandelt werden als EFRE-Förderungen: nehmen bei der Einsparung von Energie werden; Deshalb müssen auch EFRE geförderte über den Schutz natürlicher Ressourcen, • Programme und Verfahren noch trans- Projekte in Zukunft bei Bewilligung durch wie insbesondere Boden und Wasser, bis parenter gestaltet, die Verfahren ver- die EU-Kommission zugleich als beihilfen- hin zur Neugründung und Ansiedlung von kürzt, handhabbar und administrativ rechtskonform erklärt werden; zumindest Gewerbebetrieben, die umweltverträgliche vereinfacht werden; nach wie vor muss sollte die Einführung von Schwellenwer- Produkte und Dienstleistungen entwickeln die Zahl der involvierten Stellen (Ver- ten in Betracht gezogen werden – hierfür und vermarkten. Das Land fördert den waltungsbehörde, bewilligende Stelle, soll sich das Land NRW für die nächste stattfindenden Strukturwandel hin zu Bescheinigungsbehörde, Prüfbehörde) Förderperiode einsetzen. Auch eine stär- umweltfreundlichem Wirtschaften. Da weiter reduziert werden; es sollte über kere Einbindung der kommunalen Ebene sich nachhaltiges Wirtschaften als Quer die Abschaffung der 2-Stufigkeit der in die strategische Ausrichtung der EFRE- schnittsaufgabe darstellt, bedarf es über Verfahren nachgedacht werden; Förderung ist aus unserer Sicht notwendig diese Projektförderung des Landes hinaus • regelmäßige Schulungen in den Regio- – daher sollte der EFRE-Begleitausschuss einer kontinuierlich institutionellen Förde- nen zu den Verfahren und Projektauf zukünftig auf Landesebene zur Hälfte mit rung, um die Zukunftsfähigkeit der Wirt- rufen durchgeführt werden; Vertreterinnen und Vertretern aus dem schaft zu sichern. • zukünftig in den Wettbewerbsjurys/ kommunalen Bereich besetzt werden. Gutachtergremien auch Mitglieder aus Ferner ist für die Förderperiode 2020+ zu VIII. Standortfaktor dem Bereich kleiner und mittlerer Unter- fordern, dass die Förderung von Breitband- EU-Strukturpolitik nehmen angemessen vertreten sein; der anschlüssen in geeigneter Art und Weise in Anteil der Mitglieder aus Hochschulen die Förderung des EFRE mit eingebunden 18. Die EU-Strukturpolitik (EFRE-Förde- und Forschungseinrichtungen sollte in werden. Gerade für die Unterstützung der rung) kann eine wichtige Unterstützung diesen Gremien jedenfalls 50% nicht Anbindung von Gewerbegebieten könnte für regionale Entwicklungen und wirt- überschreiten; die Förderung aus EFRE-Mitteln zukünftig schaftliche Innovationen darstellen. Die • die grundsätzlich gelungene Internet- eine sinnvolle Ergänzung zu den bestehen- Förderung muss dabei so ausgestaltet präsenz zu den EFRE-Verfahren und den Förderkulissen darstellen. sein, dass auch kleine und mittelstän- Projektaufrufen um eine FAQ-Liste zu dische Unternehmen in angemessenem förderrelevante Fragestellungen und IX. Standortfaktor Umfang davon profitieren können. einen regelmäßigen (nach Interessens- Zukunft der Clusterpolitik Die stärkere thematische Konzentration im gebieten differenzierten) Newsletter-/ Rahmen der EFRE-Förderung 2014-2020 Mailverteilerservice erweitert werden; 20. Das Land muss durch eine aktive Clu- sowie der integrierte Ansatz werden nach dabei sollten sämtliche Förderprogram- sterpolitik die Wirtschafts- und Wissens- wie vor begrüßt. Allerdings darf diese stär- me auch einschließlich der jeweiligen struktur international wettbewerbsfähig kere thematische Konzentration nicht dazu Mittelausstattung publiziert werden; aufstellen. Hierbei sind auf Zukunftsmärk- führen, dass einseitig nur noch wenige • Prüfungsverfahren für Abwicklung und te ausgerichtete Clusteransätze zu identi- Ziele unter schematischer Einengung der Abrechnung der Förderverfahren über fizieren und die Clusterpolitik auf diese Förderkulisse gefördert werden. Zudem einen geschützten Zugang im Internet auszurichten. muss bei der Ausgestaltung der EFRE-För- ermöglicht werden; Cluster sind ein wichtiges Instrument, derung darauf geachtet werden, dass auch • eine Aufstellung der erfolgreichen Anträ- um vorhandene Stärken zu bündeln und kleine und mittelständische Unternehmen ge, geordnet nach Art des Begünstigten Potenziale in Wissenschaft und Wirtschaft in angemessenem Umfang von der Förde- (Kommune, Universität oder universi- besser zu nutzen. Ziel muss sein, durch rung profitieren können. Das setzt mög- tätsnahe Einrichtung, Unternehmen), eine aktive Clusterpolitik, die Wirtschafts- lichst unbürokratische Beteiligungs- und Ort/Sitz des Begünstigten und Angabe und Wissensstruktur international wettbe- Abwicklungsverfahren und einen anwen- der Zuwendungssumme, nach Abschluss werbsfähig aufzustellen. Hierbei sind auf dungsorientierten Innovationsbegriff vor- der Aufrufe im Internet veröffentlich Zukunftsmärkte ausgerichtete Clusteran- aus. Ein sinnvoller Ansatz in diesem Sinne werden (ggf. mit Anonymisierung der sätze zu identifizieren und die Clusterpoli- ist bereits die Möglichkeit zur Pauscha- unternehmensbezogenen Daten). tik auf diese auszurichten. Cluster können lierung von Personalkosten, die aber in 19. Für die zukünftige Förderperiode des dabei der Netzwerkbildung, dem Wissens Zukunft noch weiter ausgebaut werden EFRE sind weitere Vereinfachungen und austausch, der Branchenstärkung durch muss. Stärkungen der kommunalen Handlungs- eine gebündelte Zuliefer- und Abnehmer- Darüber hinaus sollten instrumente auf allen Ebenen erforderlich. struktur sowie der Standortvermarktung • auch finanzschwächeren Antragstellern Für die Zukunft (Förderperiode 2020+) und Imagestärkung dienen. Neben der die Projektdurchführung durch die Ein- sollte auch für NRW über die Bildung von Förderung von Leitmärkten darf allerdings beziehung von bestehenden Personal- regionalen (Teil-) Budgets nachgedacht auch eine breite Aufstellung der Wirt- kosten der Kommunen in die förderfähi- werden, bei denen die Städte, Kreise und schaftsstruktur nicht vernachlässigt wer- gen Gesamtkosten ermöglicht werden; Gemeinden über eigene Fördermittel ver- den, um eine Resistenz gegenüber bran- • die Möglichkeiten zur Kofinanzierung fügen, die sie nach selbst definierten, chenspezifischen Krisen zu erhalten. Daher durch andere Förderinstrumente/För- transparenten Kriterien im Rahmen der sollte die Förderpolitik nicht allein auf Clu- dermittelquellen erleichtert und ausge- Förderziele des EFRE verausgaben können. ster konzentriert sein, sondern vor allem baut werden; Zudem sollten die beihilfenrechtlichen Vor- auch Querschnitts-Themen in den Fokus • die Rolle der Wirtschaftsförderungen schriften bei strukturmittelgeförderten Pro- nehmen. Insgesamt sollte die jeweilige gestärkt werden – als Initiatoren und jekten spätestens in der nächsten Förder- regionale Situation bei der Entscheidungs- Akteure in Clusternetzwerken sowie als periode vereinfacht werden. Es ist förder- findung stärker berücksichtigt werden. Moderatoren und Informationspools zu politisch nicht nachvollziehbar, dass direkt Förderprogrammen; verwaltete EU-Fonds wie etwa Horizont EILDIENST LKT NRW • lokale und regionale Stärken in Bran- 2020 oder EFSI beihilfenrechtlich anders Nr. 6/Juni 2017 80.10.04 234
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