Urkunde "Qualitätswege Wanderbares Deutschland" für die Traumtour Diamant - VG Oberes Glantal

Die Seite wird erstellt Merlin Wilhelm
 
WEITER LESEN
Urkunde "Qualitätswege Wanderbares Deutschland" für die Traumtour Diamant - VG Oberes Glantal
Oberes Glantal • Der Südkreis
                                                                    Amtliche Bekanntmachungen
50. Jahrgang - 41. Woche -                                     der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
16. Oktober 2021

Urkunde „Qualitätswege Wanderbares
Deutschland“ für die Traumtour Diamant

Der Deutsche Wanderverband hat
am 2. September 2021, 25 zertifi-
zierte „Qualitätswege Wanderbares
Deutschland“ im Rahmen der Mes-
se Caravan Salon in Düsseldorf aus-
gezeichnet.
Die Traumtour Diamant hat das Zer-
tifikat „Qualitätsweg Wanderbares
Deutschland –Traumtour-„ erhal-
ten. Der Wanderwegewart der Ver-
bandsgemeinde Oberes Glantal,
                                       Prüfkriterien hierfür gehen über die    Rundwanderweg dem allgemein in-
Harald Wagner, nahm auf der Büh-
                                       für die längeren Qualitätswege          teressierten, geübten Wanderer,
ne der Messe Caravan Salon in Düs-
                                       noch hinaus, denn die Wege müs-         der auf attraktiven, abwechslungs-
seldorf, stellvertretend die Urkunde
                                       sen bestimmte Themen vertiefen.         reichen Wegen unterwegs sein will,
von Boris Mícíc, Präsident der Euro-
                                       Das individuell begehbare Wander-       das perfekte Wandererlebnis mit
päischen         Wandervereinigung,
                                       wegenetz innerhalb der gesamten         einer Mischung aus kulturellen und
DWV-Präsident Dr. Hans-Ulrich
                                       Verbandsgemeinde Oberes Glantal         naturnahen Attraktionen entlang
Rauchfuß und DWV-Geschäftsfüh-
                                       unter dem Gesamtthema „Begeh-           des Weges.
rerin Ute Dicks entgegen.
                                       bares Geschichtsbuch“, das die
„Qualitätswege         Wanderbares
                                       wichtigsten touristischen Ziele der
Deutschland“ müssen einer Reihe
                                       Verbandsgemeinde miteinander
von aus den Bedürfnissen von Wan-
                                       verbindet, kann mit diesem zertifi-
dernden abgeleiteten Qualitätskri-
                                       zierten Qualitätsweg nun mit weite-
terien entsprechen. So müssen die
                                       ren Marketingkonzepte auch über-
Wege abwechslungsreiche Land-
                                       regional beworben werden. Die
schaften, verlässliche Markierun-
                                       Traumtour-Diamant wird in das
gen und naturbelassenen Unter-
                                       überregionale      Marketing      der
grund bieten. Neben den längeren,
                                       Pfalz.Touristik e.V. eingebunden.
oftmals mehrere Tagesetappen um-
                                       Eine erfolgreiche Zertifizierung zum
fassenden Wanderwegen, zertifi-
                                       Qualitätsweg ist hierfür die Voraus-
ziert der DWV kurze, thematische
                                       setzung.
„Qualitätswege         Wanderbares
                                       Der „Qualitätsweg Wanderbares
Deutschland“, darunter auch die
                                       Deutschland – Traumtour Diamant“
Traumtour Diamant der Verbands-
                                       bietet mit dem ca. 15 km langen
gemeinde Oberes Glantal. Die DWV-

                        Aktuelle Informationen rund um das Thema Coronavirus sind im Internet auf
                                unserer Homepage unter der Adresse www.vgog.de abrufbar.
                                             Bürgerbusse im Oberen Glantal
 Die beiden Bürgerbusse fahren wieder Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr innerhalb der Verbandsgemeinde.
                   Anmeldung: Am Telefon Montag und Mittwoch von 14.00 – 16.00 Uhr: 06373-504-108
                         eMail an: buchung@buergerbus-og.de oder direkt: www.buergerbus-og.de
                                            Die Fahrten sind für Sie kostenlos
      Für die Fahrten gilt neben der Maskenpflicht auch die sogenannte 3G-Regel (Geimpft, Genesen oder Getestet!
Urkunde "Qualitätswege Wanderbares Deutschland" für die Traumtour Diamant - VG Oberes Glantal
Seite 2                                                                                 AMTSBLATT                                                                                    16. Oktober 2021

                                                                         IM NOTFALL
                                                                       - VERÖFFENTLICHUNG OHNE GEWÄHR -
                                          berg-Kübelberg, Rathausstraße 8, Te-     Haus der Diakonie Landstuhl              Rufbereitschaft der                       L-ANON: Selbsthilfe der Verwandten
 Verbandsgemeinde                         lefon 112.                                                                                                                  und Freunde von Alkoholkranken, Kai-
 Oberes Glantal                                                                    Hauptstraße 5, 66849 Landstuhl           Verbandsgemeindewerke
                                          Polizei (Raum Schönenberg-Kübel-         Tel.: 06371/2846                                                                   serslautern, Conradstr. 2
 Rufnummer Zentrale:                                                                                                         Eigenbetrieb
                                          berg / Waldmohr - Südkreis Kusel): Po-   Email:slb.landstuhl@diakonie-pfalz.de     Wasser | Abwasser                        Treffen: Dienstag, Mittwoch, Freitag,
 06373/504-0                              lizeiwache Schönenberg-Kübelberg,        Unsere Beratungsangebote                  Bereich Wasser                           19.30 Uhr, Telefon 0631/19295 und
 Feuerwehr                                Herzogstraße 8, Telefon 06373/8220       Sozial- und Lebensberatung                (VG Oberes Glantal)                      06356/1224
 Verbandsgemeinde Oberes Glantal          Rufbereitschaft                          Schwangerschafts- und Schwager-           Treten außerhalb der allgemeinen Büro-
                                          Entstörungsdienst:                       schaftskonfliktberatung                   zeiten Probleme bei der Wasserversor-    Aids-Hilfe-Kaiserslautern:    Pariser
 - Notruf 112 -                           Telefon-Nr. für Störungen                (staatl. anerkannt)                       gung (Rohrbrüche, Undichtigkeiten,       Str.23, Tel. 0631/18099, Email: in-
                                          Pfalzwerke Netz AG Hauptstuhl            Kurberatung                               Druckabfälleusw.)aufodererkennenSie      fo@kaiserslautern.aidshilfe.de (Mon-
Zahnärztlicher Notfalldienst:             Strom: Telefon 0800/7977777              (Mütterkuren, Mutter-/Vater-Kind-         sonstigeUnregelmäßigkeitenanöffentli-    tag + Freitag 12.00 - 15.00 Uhr, Mitt-
Samstags von 9.00 - 12.00 Uhr, an         APOTHEKEN-NOTDIENST                      Kuren, Kinder- und Jugenderholun-         chen Anlagen (Ausfall der Straßenbe-     woch 09.00 - 12.00 Uhr)
Sonn- u. Feiertagen v. 11.00 - 12.00      Deutsches Festnetz:                      gen, Familienerholungen)                  leuchtung, plötzliche Fahrbahnänderun-   Hotline 0180/3319411
Uhr. Zu erfragen ist der jeweilige Not-   0180-5-258825-PLZ (0,14 Euro/Min.)       Termine nach Vereinbarung                 genusw.)sorufenSiefürdasGebietder
falldienst unter der Tel.-Nr. 06373/      Mobilfunknetz:                           Vertraulich-kostenfrei - auf              Verbandsgemeinde Oberes Glantal die      Deutsche Ilco, Hilfe für Stomaträger:
893770                                    0180-5-258825-PLZ                        Wunsch anonym                             Telefon-Nr.0171/5065303an.               Gruppe Kusel. Weitere Information:
                                          (max. 0,42 Euro/Min.)                    Haus der Diakonie Kaiserslautern          Bereich Abwasser                         Adolf Bender, Tel. 06788/829 sowie im
Augenärztlicher Notfalldienst:            Internet: www.lak-rlp.de                 Interventionsstelle gegen Gewalt          (Gebiet Süd und Nord):                   Internet unter www.ilco.de
zu erfragen ist der jeweilige Notdienst   Der Notdienst wechselt jeweils mor-      in engen sozialen Beziehungen             Treten außerhalb der allgemeinen Bü-
unter der Tel.-Nr. 0631/ 89290929         gens um 8.30 Uhr                         und Stalking                              rozeiten Probleme bei der Entwässe-      Ambulanter Dienst, Reha-Westpfalz:
                                                                                   Tel.: 0631/37108425                       rung (Verstopfungen, Rückstau usw.)      Hausfrühförderung, häusliche Pflege,
Ärztlicher Notfalldienst:                  Schönenberg-Kübelberger Tafel           Email: interventionsstelle.kaiserslau-    auf oder erkennen Sie sonstige Unre-     Betreuung und Beratung für Behinder-
Zuständig ist der Bereitschaftsdienst-     für bedürftige Menschen in der Ver-     tern@diakonie-pfalz.de                    gelmäßigkeiten in Zusammenhang           te sowie therapeutische Versorgung
zentrale im Westpfalzklinikum Kusel, I.    bandsgemeinde Oberes Glantal.           Vertraulich-kostenfrei -                  mit der Abwasserbeseitigung oder an      nach Schlaganfall/Hirnverletzung.
                                                                                                                             Gewässern (z.B. Gewässerverschmut-       66849 Landstuhl, Am Rothenborn, Tel.
Flur 1, Tel.: 116 117.                                                             auf Wunsch anonym
                                           Ausgabestelle:                                                                    zungen,Ölspuren)sorufenSiefürden         06371/934275-276, Fax 06371-
                                           Zum Krämel 7, 66904 Brücken                                                       Bereich der Ortsgemeinden:               934424.
Wir bitten in jedem Erkrankungsfall                                                Ambulanter Pflege- und                    * Breitenbach, Dunzweiler, Wald-
um telefonische Vorankündigung             (neben ev. Kirche)                      Betreuungsdienst                                                                   Störungen Erdgasversorgung
                                                                                                                               mohr, Frohnhofen, Altenkirchen,        Stadtwerke Homburg GmbH
Dienstzeiten:                                                                      Inhaber W. Tremmel & M. Tremmel             Dittweiler und Schönenberg-Kü-
Montag                       19.00 Uhr     Öffnungszeiten:                         St. Wendeler Straße 16,                                                            Rufbereitschaft: Tel.: 06841/694-0
                                           Dienstag     10:00-11:00 Uhr und                                                    belberg die Telefon-Nr. 06373 /        Fragen zur Erdgasversorgung:
bis Dienstag                 07.00 Uhr                                             66892 Bruchmühlbach-Miesau,                 8290320 an (Gebiet Süd).
Dienstag                     19.00 Uhr     Donnerstag 16:00-17:00 Uhr              Tel. 06372/995751                                                                  Energieberatung-Stadtwerke
bis Mittwoch                 07.00 Uhr                                                                                       * Ohmbach, Brücken, Gries, Börs-         Homburg: 06841/694-220
Mittwoch                     14.00 Uhr                                             Rathausstr. 6, 66914 Waldmohr,              born, Glan-Münchweil., Hensch-
                                           Bedürftigkeit:                          Tel. 06373/508641 Wir sind rund                                                    Tierschutzverein im Landkreis Kusel
bis Donnerstag               07.00 Uhr                                                                                         tal, Herschweiler-Pettersheim,
Donnerstag                   19.00 Uhr     Anträge gibt es in den Bürgerbü-        um die Uhr für Sie erreichbar.              Hüffler, Krottelbach, Langenbach,      e.V., Postfach 1336, 66865 Kusel
bis Freitag                  07.00 Uhr     ro’s der Verbandsgemeinde                                                           Matzenbach, Nanzdietschweiler,         Telefonnummern:
Freitag                      16.00 Uhr                                             Sozialverband VdK Rheinland-                Quirbach/Pfalz, Steinbach am           1. Vorsitzende Christine Fauß,
bis Montag                   07.00 Uhr     Auskünfte z. Bedürftigkeit:                                                                                                Tel.: 0175/4117712
Vortag eines Feiertages      18.00 Uhr                                             Pfalz Kreisverband Kusel                    Glan, Rehweiler und Wahnwegen
                                           VG-Verwaltung, Herr Tobias Weber,       Geschäftsstelle Lehnstraße 34,              die Telefon-Nr. 06383/927681 an        Schatzmeister Jutta Keller
bis zum nächsten Werktag 07.00 Uhr
Sprechstunden:                             Tel.: 06373-504-201,                    66869 Kusel                                 (Gebiet Nord).                         Tel.: 0160/94838930
Samstag und Sonntag                        t.weber@vgog.de                         Telefonische Erreichbarkeit:              Sie wollen eine Störung melden?          www.tierschutz-kusel.de
von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und                                                    Mo. bis Do.: 08.30 bis 12.00 Uhr          Dann wählen Sie die entsprechen-
von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr                                                        Freitags geschlossen                      de Telefonnummer. Der Telefonan-          Beratungsstellen im Haus
Die Bereitschaftsdienste der im Raum       Deutsches Rotes Kreuz                   1. Mittwoch im Monat Servicenach-         ruf wird von einer Sprachbox ange-        der Diakonie
Bruchmühlbach/Miesau praktizieren-         Kreisverband Kusel e.V.                 mittag für Arbeitnehmer von 14.00         nommen. Bitte teilen Sie Ihren Na-        Marktstr. 31 in 66869 Kusel
den Ärzte u. Zahnärzte können beim         Haushaltsassistenz:                     - 17.30 Uhr                               men sowie Ihre Telefonnummer, un-         Tel.-Nr.: 06381/422900
Anrufbeantworter des jeweiligen Haus-      Hauswirtschaftliche Dienstleistun-      Telefon: 06381/425 044 - 0                ter der Sie erreichbar sind, mit.         Fax-Nr.: 06381/4229099
arztes in Erfahrung gebracht werden.       gen, Fahrdienst und Betreuungsan-       Telefax: 06381/425 044 - 29               Nennen Sie uns den festgestellten
                                           gebotefürSenioren,Pflegebedürftige      E-Mail: kv-kusel@vdk.de                   Schaden (z.B. Wasser tritt aus dem        Erziehungs-
Deutsche Rheuma-Liga                       und Familien, Unterstützung für Kran-   Termin nur nach telefonischer             Gehweg aus) mit Ortsbezug (Stra-          und Familienberatung
Arbeitsgemeinschaft Kusel                                                          Vereinbarung                              ße, Hausnummer sowie Gemein-              Email: erziehungsberatung.kusel@
                                           ke, Genesende, Behinderte.
Hauptstr. 59, 66909 Nanzdietschweiler                                                                                        de). Sie werden umgehend (in der          diakonie-pfalz.de
                                           Hausnotrufsystem:                                                                 Regel nicht länger als 3 bis 10 Mi-
Tel.: 06383/1386                           Sicherheit für Senioren, Kranke, Be-    Mobilitas                                                                           Suchtberatung, Jugend- und Dro-
Email: kusel@rheuma-liga-rlp.de                                                    ambulanter Pflege- und Betreu-            nuten) vom Rufbereitschaftsperso-         genberatung, Angehörigenbera-
                                           hinderte, Alleinstehende.                                                         nal zurückgerufen.
                                           Essen auf Rädern:                       ungsdienst         Schönenberg-Kü-                                                  tung, Prävention
Alkohol und Drogen: Blaues Kreuz Ku-       Tiefkühlmenüs, Vollkost und Diätkost.   belbg., Glanstr.44., Frau Schmidt                                                   Email: fachstellesucht.kus@diako-
                                                                                                                            Bürgerbusse im Oberen Glantal              nie-pfalz.de
sel, Gruppenabend im Stadtteilzent-        Sozialkaufhaus:                         Kerstin. Mo - Fr 09.15 - 14.30 Uhr,      Die beiden Bürgerbusse fahren wie-
rum Diedelkopf, Trierer Str. 161, don-     Secondhandbekleidung und -möbel.        Tel. 06373/829992                                                                   Fachdienst Glückspielsucht
                                                                                                                            der Dienstag und Donnerstag von            Email: fachstellesucht.kus@diako-
nerstags von 19:30-21:00 Uhr               Geschäftsstelle:                        Beratung kostenlos und neutral!          8.00 bis 18.00 Uhr innerhalb der Ver-
                                           Trierer Str. 39, Kusel,                 Pflegerufbereitschaft rund um d.                                                    nie-pfalz.de
                                                                                                                            bandsgemeinde. Anmeldung: Am Te-           Schwangeren- und Schwanger-
Frauenzuflucht Kaiserslautern: Haus        Tel. 06381/9246-20                      Uhr. Wir pflegen bei Ihnen zu Hause      lefon Montag und Mittwoch von
für bedrohte und mißhandelte Frauen        Kleiderkammer:                                                                                                              schaftskonfliktberatung
                                                                                                                            14.00 – 16.00 Uhr: 06373-504-108,          (staatlich anerkannt)
und deren Kinder: 0631/17000               Industriestr. 45 (Gewerbegebiet),       ANONYM-VERTRAULICH                       eMail an: buchung@buergerbus-og.de
                                           Kusel, Tel. 06381/ 425861               Evangelische - Katholische                                                          Email:slb.kusel@diakonie-pfalz.de
                                                                                                                            oder direkt: www.buergerbus-og.de
                                                                                   Telefon-Seelsorge rund um d. Uhr                                                    Sozial- und Lebensberatung
Ehrenamtsbörse                                                                                                              Die Fahrten sind für Sie kostenlos
                                                                                                                                                                       Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de
des Landkreises Kusel                      Pflegestützpunkt                        gebührenfrei - vertraulich               Für die Fahrten gilt neben der Masken-
                                           Öffentliche Beratungsstelle rund        Tel.: 0800/111 0 111                     pflicht auch die sogenannte 3G-Regel       Kindererholung, Müttergenesungs-
Vielseitige Dienste für hilfebedürtige                                                                                                                                 und Mutter-Kind-Kuren
Personen                                   um das Thema Pflege                     und 0800/111 0 222                       (Geimpft, Genesen oder Getestet!)
                                           Paulengrunder Straße 7a                                                                                                     Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de
Kontakte
in den Verbandsgemeinden:                  66904 Brücken                           Schuldner- und Insolvenzberatung          Ambulanter Hospiz- und Palliativer
Glan-Münchweiler            06384/323      Tel.: 06386/40 40 364                   Deutsches Rotes Kreuz                     Beratungsdienst Kusel-Altenglan,
Initiative des Kreisseniorenrates Kusel    und 06386/40 40 073                     Kreisverband Kusel e.V.                   Oberes Glantal, Lauterecken-Wolf-         Ökumenische Sozialstation
                                           Die Beratung erfolgt kostenlos,         Trierer Str. 39, 66869 Kusel              stein, Bruchmühlbach-Miesau, Ram-         Brücken e.V.
Unfall-, Rettungsdienst- und Kranken-      neutral und vertraulich                 Tel: 06381/924615                         stein-Miesenbach und Landstuhl            Ambulante-Hilfe-Zentrum
transporte (Tag und Nacht einsatzbe-                                                                                         Beratung und Unterstützung                Pflegedienst, hauswirtschaftliche
reit): DRK-Rettungswache Schönen-                                                  AWO Betreuungsverein                      schwerkranker und sterbender              Hilfe, Tagesbegegnungsstätte, Be-
                                                                                   Trierer Str. 60, 66869 Kusel              Menschen bei Schmerzen und psy-           ratung, Service warmer Mittags-
                                                                                   Tel.: 06381/993277/78                     chosozialen Problemen, Remigius-          tisch, Familienpflege. Paulengrun-
                                                                                   Email:betreuungsverein-kusel@             bergstr. 10, 66869 Kusel Telefon:         der Str. 7a, 66904 Brücken
 Rettungsdienst/Krankentransport                                                   t-online.de                               06381/9961147. Email: hospiz.ku-          Telefon: 06386/9219-0
                                                                                   Fax: 06381/993279                         sel@caritas-speyer.de                     Rund um die Uhr für Sie erreichbar
 DRK-Rettungswache Schönenberg-Kübelberg                        Telefon 112                                                                                            www.sozialstation-bruecken.de

                                                                                                                                                                                             obg_hp02_amtsb.02
Urkunde "Qualitätswege Wanderbares Deutschland" für die Traumtour Diamant - VG Oberes Glantal
9. Januar 2021
16. Oktober 2021
                                                                                         AMTSBLATT
                                                                                         AMTSBLATT
                                                                                                                                                                                                    Seite 3
                                                                                                                                                                                                     Seite 33
9. Januar 2021                                                                                                                                                                                      Seite

                                           Verbandsgemeinde Oberes Glantal
                                           Verbandsgemeinde Oberes Glantal
                              Gemeinsame Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen
                              Gemeinsame Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen

    Hinweis für alle amtlichen Bekanntmachungen gemäß § 27 a VwVfG
    Hinweis     für alle
       Die öffentlichen        amtlichen
                        bzw. ortsüblichen       Bekanntmachungen
                                          Bekanntmachungen                         gemäß
                                                           sind im Internet auf unserer        §unter
                                                                                        Homepage 27deraAdresse
                                                                                                        VwVfG
              Die öffentlichen bzw. ortsüblichen Bekanntmachungen sindabrufbar
                                                         www.vgog.de   im Internet auf unserer Homepage unter der Adresse
                                                         www.vgog.de abrufbar

                                                                                                       Dienstjubiläum bei der
                   Achtung!                                                                            Verbandsgemeinde Oberes Glantal
    Öffentliche Bekanntmachung
                Bekanntmachung der
       Vorgezogener Redaktionsschluss
    Öffentliche                der
            für das „Wochenblatt“
                                                                                                       Am 01. September feierte Björn Ruffing sein 25-jähriges Dienstjubiläum.
                                                                                                       Björn Ruffing begann seine Ausbildung 1996 zum Ver- und Entsorger bei der damaligen
                                                                                                       Verbandsgemeinde Waldmohr und wurde nach seiner Ausbildung 1999 in dieser Funk-

    Verbandsgemeinde Oberes
                      Oberes Glantal
                                                                                                       tion übernommen. Diese Tätigkeit übte er bis Ende 2016 in der ehemaligen Verbandsge-

    Verbandsgemeinde         Glantal
 Wegen dem Feiertag am 01.11.2021 (Allerheiligen) wird für die KW 44                                   meinde Waldmohr und nach Übernahme, bis heute in der Verbandsgemeinde Oberes
 (06.11.- 13.11.) der Redaktionsschluss auf                                                            Glantal, aus.
                                                                                                       Bürgermeister Christoph Lothschütz nahm das Jubiläum zum Anlass für den der Allge-
    Vollzug des Baugesetzbuches             (BauGB)
                       Mittwoch, den 27.10 2021,   16:00 Uhr,                                          meinheit geleisteten treuen Dienst Dank und Anerkennung auszusprechen.
   Vollzug    des Baugesetzbuches
    1. Teiländerung                        (BauGB)
                         der Gesamtfortschreibung             des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Verbandsgemeinde Waldmohr
 vorverlegt.
   1.
 WirDer
       Teiländerung
     bitten
                         der
         Verbandsgemeinderat
                               Gesamtfortschreibung
            um Einhaltung der hat in Unbeachtlich werden
                              Redaktionsschlusszeit,
                                                             des   Flächennutzungsplanes
                                                                      Darlegung
                                                     da zu spät eingehende
                                                                                                    der ehemaligen Verbandsgemeinde
                                                                                des die Verletzung be- schädigungspflichtigen
                                                                            Presse-
                                                                                                                                                Waldmohr
                                                                                                                              bean- lischt, wenn nicht innerhalb                                         von
      seiner
  texte
     Der leider Sitzung
                 nicht mehr am berücksichtigt
           Verbandsgemeinderat     13.10.2020      1.werden
                                                      eine nach
                                         hat in Unbeachtlich      §werden
                                                              können.214 Abs. 1 BauGB Darlegung
                                                                                          gründendendes  Sachverhalts   geltend
                                                                                                           die Verletzung    be- tragt.   Entschädigungsleistungen
                                                                                                                                  schädigungspflichtigen          bean- drei Jahren
                                                                                                                                                                         lischt, wennnach Ablauf
                                                                                                                                                                                        nicht    des Kalen-
                                                                                                                                                                                              innerhalb   von
      den Feststellungsbeschluss
     seiner    Sitzung am 13.10.2020      zur 1. 1. eine
                                                      beachtliche
                                                           nach § Verletzung
                                                                    214 Abs. 1der    dort gründenden
                                                                                 BauGB    gemacht worden      sind (§ 215
                                                                                                         Sachverhalts      Abs. in
                                                                                                                        geltend      GeldEntschädigungsleistungen
                                                                                                                                  tragt.    sind ab Fälligkeit mit 2 derjahres,
                                                                                                                                                                         drei Jahreninnach
                                                                                                                                                                                        demAblauf
                                                                                                                                                                                             die bezeichne-
                                                                                                                                                                                                  des Kalen-
      Teiländerung
     den                  der Gesamtfort-
          Feststellungsbeschluss          zur 1.      bezeichneten
                                                      beachtliche      Verfahrens-
                                                                    Verletzung       und gemacht
                                                                                der dort  1 BauGB).worden sind (§ 215 Abs. vom         Hundert
                                                                                                                                  in Geld   sind über  dem Basiszins-
                                                                                                                                                   ab Fälligkeit  mit 2 ten  Vermögensnachteile
                                                                                                                                                                         derjahres,                eingetre-
                                                                                                                                                                                     in dem die bezeichne-
      schreibung desder
     Teiländerung          Flächennutzungs-
                                  Gesamtfort-         Formvorschriften
                                                      bezeichneten       und
                                                                      Verfahrens-    und 1Gem.  §§ 39 bis 42 BauGB entste- satz
                                                                                            BauGB).                               vom nach
                                                                                                                                       Hundert§ 247  des
                                                                                                                                                  über    Bürgerlichen
                                                                                                                                                        dem  Basiszins- ten   sind, die Fälligkeit eingetre-
                                                                                                                                                                         ten Vermögensnachteile     des An-
 Das Fundamt Glan-Münchweiler meldet
      planes der des
     schreibung
      gemeinde
                    ehemaligen       Verbands- 2. Formvorschriften
                          Flächennutzungs-             nach § 214 Abs.und  3 BauGB be- Gem.
                                                                                          hen §§Entschädigungsansprüche
                                                                                                    39 bis 42 BauGB entste- Gesetzbuchs
                                                                                                                                  satz nach § 247 jährlich  zu verzin- spruchs
                                                                                                                                                      des Bürgerlichen   ten sind,herbeigeführt  wirddes
                                                                                                                                                                                     die Fälligkeit    (§ 44
                                                                                                                                                                                                          An-
  Im planes   der Waldmohr
      Bürgerbüro                  gefasst.
                      Glan-Münchweiler
                   ehemaligen       Verbands-Derwurde
                                                   achtliche
                                                   2.         Mängel
                                                        ein §kleiner
                                                      nach             des3Abwägungs-
                                                                      schwarzer
                                                               214 Abs.                   nach (Fundort
                                                                             BauGBGeldbeutel
                                                                                      be- hen    Eintritt  eines Vermögens- sen.
                                                                                                  Entschädigungsansprüche                Ist Entschädigung
                                                                                                                                  Gesetzbuchs                    durch Abs.
                                                                                                                                                   jährlich zu verzin-        4 BauGB).
                                                                                                                                                                         spruchs   herbeigeführt wird (§ 44
      Planbereich
  Steinbach
     gemeinde         ist beigefügter
                amWaldmohr
                     Glan,       gefasst.Karte
                             Evangelisches         vorgangs,Mängelals
                                            Der Gemeindehaus)
                                                   achtliche             Fundsache
                                                                       des Abwägungs-     nachteils.
                                                                                       gemeldet.
                                                                                          nach        Der Entschädigungsbe-
                                                                                                 Eintritt  eines Vermögens- Übernahme            des Grundstücks
                                                                                                                                  sen. Ist Entschädigung             zu Abs. 4 BauGB).
                                                                                                                                                                  durch
  Wer zuEigentumsansprüche
          entnehmen.
     Planbereich           Gem. § 6geltend
                     ist beigefügter     Bauge-    wenn sie
                                          Karte machen
                                                   vorgangs,    nichtmeldet
                                                            kann,      innerhalb
                                                                             sich eines   rechtigte
                                                                                   bitte im          kann
                                                                                            Bürgerbüro
                                                                                          nachteils.        die Fälligkeit des leisten,
                                                                                                     Der Entschädigungsbe-        Übernahmefindetdes
                                                                                                                                                   aufGrundstücks
                                                                                                                                                        die Verzinsung
                                                                                                                                                                     zu Schönenberg-Kübelberg,           den
      setzbuch
  Glan-Münchweiler
     zu  entnehmen. (BauGB) der wurden
                          Gem.               die wenn
                                  §Verbandsgemeinde
                                     6 Bauge-      Jahres sie
                                                           seit  Bekanntmachung
                                                            Oberes
                                                               nicht   Glantal, Tel.:
                                                                       innerhalb     des06373/504-225
                                                                                  eines   Anspruchskann
                                                                                          rechtigte    dadurch   herbeiführen,
                                                                                                            die Fälligkeit  des §leisten,
                                                                                                                                    99 Abs.findet
                                                                                                                                              3 Anwendung    BauGB (§ 09.01.2021
                                                                                                                                                    auf die Verzinsung   Schönenberg-Kübelberg,           den
  oderPlanunterlagen
        -228. (BauGB)
     setzbuch              der Unteren
                                 wurden Lan-       Flächennutzungsplanes
                                             die Jahres   seit Bekanntmachung schriftlich dass er diedadurch
                                                                                     des Anspruchs      Leistungherbeiführen,
                                                                                                                  der Entschä- 44    Abs.
                                                                                                                                  § 99     3 BauGB).
                                                                                                                                        Abs.  3 Anwendung BauGB (§ gez.       Lothschütz
                                                                                                                                                                         09.01.2021
      desplanungsbehörde
     Planunterlagen       der Unteren bei Lan-
                                             der Flächennutzungsplanes
                                                   gegenüber der Gemeinde          unter dass
                                                                              schriftlich digung   schriftlich
                                                                                                er die  Leistungbei
                                                                                                                  derdem    Ent- Ein
                                                                                                                       Entschä-       Entschädigungsanspruch
                                                                                                                                  44 Abs.  3 BauGB).                er- Bürgermeister
                                                                                                                                                                         gez. Lothschütz
      Kreisverwaltung Kusel zur
     desplanungsbehörde              beiGeneh-
                                             der gegenüber der Gemeinde unter digung schriftlich bei dem Ent- Ein Entschädigungsanspruch er- Bürgermeister
      migung vorgelegt.
     Kreisverwaltung       Kusel zur Geneh-
 Das Fundamt Schönenberg-
      Mit Schreiben
     migung
      2020,
               vorgelegt.vom 07. Dezember
              Aktenzeichen       5/55/610-10
     Mit  Schreiben     vom 07.     Dezember
 Kübelberg meldet
      FNP-Waldmohr        1.  TÄnd.GF-1,
     2020, Aktenzeichen 5/55/610-10
      die Untere Landesplanungsbehör-
                                             hat
  Im FNP-Waldmohr
     Bürgerbüro          1. TÄnd.GF-1, hat
                     Schönenberg-Kübelberg            wurde eine Katze als Fundtier (Fundort: Schö-
      de Untere
     die  gem. § Landesplanungsbehör-
  nenberg-Kübelberg6 Abs. OT 1 BauGB,     in der
                                 Sand) abgegeben.
  Wer Fassung
     de  gem. § 6der Abs.Bekanntmachung
       Eigentumsansprüche   1 BauGB,     in der
                                     geltend   machen kann, meldet sich bitte im Bürgerbüro Schö-
      vom   03. November
     Fassung der Bekanntmachung
  nenberg-Kübelberg         der2017   (BGBI.I S.
                                 Verbandsgemeinde         Oberes Glantal, Tel. 06373/504-210
      1728),
     vom   03.i.V.m.
               November§ 2032017Abs.(BGBI.I
                                       3 BauGBS.                                                              Bild: V.l.n.r. Christoph Lothschütz (Bürgermeister), Sarah Stuppy (Personalrat), Nicole
      und §i.V.m.
     1728),     1 der§ 203
                         Landesverordnung
                                Abs. 3 BauGB                                                                  Hennes (Abwassermeisterin), Björn Ruffing (Abwassermeister), Sven Müller (Kaufmän-
      über§ die
     und       1 derZuständigkeiten
                        Landesverordnung   nach                                                               nischer Werkleiter), Johannes Linsmaier (Technischer Werkleiter)
 Das Fundamt Waldmohr meldet
      dem BauGB (BBauGZustV RP
     über die Zuständigkeiten nach
      2007) die 1.Waldmohr
                      Teiländerung      der Ge-
  Im dem     BauGB (BBauGZustV
      Bürgerbüro                     wurde    RP
                                              ein Taschenschirm (Fundort Waldmohr, Bürgerhaus)
      samtfortschreibung
  als2007)   die 1. Teiländerung
      Fundsache
      nutzungsplanes
                                 des
                     gemeldet. der Ge- Flächen-
                            der ehemaligen
                                                                                                       Angelfreunde Kohlbachtal
  Wersamtfortschreibung
        Eigentumsansprüche             geltend machen kann, meldet sich bitte im Bürgerbüro Einladung zum Freundschaftsfischen der Angelfreunde Kohlbachtal am Entenweiher
                                des Flächen-
      Verbandsgemeinde          Waldmohr ge-                                                                  Ablauf der Veranstaltung: Montag, 01.11.2021 Angeln von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
     nutzungsplanes
  Waldmohr                  der ehemaligen Oberes Glantal, Tel.: 06373/504-220 oder -221.
                der Verbandsgemeinde
      nehmigt. Die Genehmigungsertei-                                                                         Pause von 09:30 Uhr bis 10:00 Uhr Platzverlosung ab 07:00 Uhr Startgebühr beträgt
     Verbandsgemeinde Waldmohr ge-
      lung wird hiermit gem. § 6 Abs. 5                                                                       20,00 €
     nehmigt. Die Genehmigungsertei-
      BauGB ortsüblich bekannt gege-                                                                          Bedingungen der Teilnahme: Jeder Teilnehmer muss im Besitz eines gültigen Fischerei-
     lung wird hiermit gem. § 6 Abs. 5
 Bekanntmachung
      ben.
     BauGB ortsüblich bekannt gege-
      Die
                                                                                                              scheines sein. Erlaubt ist das Angeln mit einer Handangel mit einem einfachen Haken.
      das 1.
  Fürben.      Teiländerung der
            ausgeschiedene             Gesamt- Armin Blon (CDU) rückt Herr Jonas Kopp (CDU), Das Anfuttern ist verboten. Der Gebrauch von gefärbten Maden und Spinner ist nicht er-
                                    Ratsmitglied
      fortschreibung des           Flächennut-
                                       Verbandsgemeinderat nach. Herr Kopp wurde in der Sit- laubt. Den Weisungen der Aufsichtspersonen ist Folge zu leisten. Geangelt wird nach
     Die 1. Teiländerung
  Nanzdietschweiler,             der Gesamt-
                             in den
      zungsplanes      der  ehemaligen      Ver-
     fortschreibung
  zung                     des Flächennut-am 5. Oktober 2021 als Ratsmitglied verpflichtet. dem Fischereigesetz des Landes Rheinland-Pfalz. Alles Weitere wird vor Beginn des Fi-
         des Verbandsgemeinderates
      bandsgemeinde Waldmohr, wird                                                                            schens bekannt gegeben. Teilnehmerkarten für das Fischen können ab sofort bei Stefan
     zungsplanes      der ehemaligen
      mit der öffentlichen        Bekanntma-Ver-
     bandsgemeinde
  Schönenberg-Kübelberg,    Waldmohr,      wird
                                     6. Oktober    2021                                                       Kohl, St. Wendeier Str. 40, 66903 Frohnhofen, Tel. 06386 - 404880 vorbestellt werden.
      chung in Kraft gesetzt und kann ab                                                                      Wir wünschen jedem Angler ein paar schöne Stunden, guten Fang und Petri-Heil!
     mit
  gez.    derbeiöffentlichen
        Christoph
      sofort
                     Lothschütz,  Bekanntma-
                  der Verbandsgemeinde-
                                       Bürgermeister
     chung   in Kraft  gesetzt   und   kann   ab                                                              Mit freundlichen Grüßen Stefan Kohl, 1. Vorsitzender
      verwaltung Oberes Glantal, Rat-                                                                         Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt!
     sofort
      haus bei   der Verbandsgemeinde-
Förderverein Grundschule Altenkirchen
             Waldmohr,
     verwaltung      Oberes
                             Zimmer Nr. W1-
                                Glantal,
      2.04, Rathausstraße 14 Wald-          Rat-                                                              Die Haftung der Angelfreunde Kohlbachtal e.V. für evtl. auftretende Sach.- Personen
                                                                                                              oder sonstiger Schäden wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
     haus
Einladung   Waldmohr,       Zimmer
             zur Mitgliederversammlung
      mohr, zu den allgemeinen Dienst- Nr.  W1-
Liebe2.04,    Rathausstraße
        Mitglieder                  14
                      und Interessierte,
      zeiten von montags bis mittwochs    Wald- die Vorstandschaft unseres Fördervereines lädt Sie
rechtmohr,   zu den
       herzlich   zurallgemeinen        Dienst-
                       Mitgliederversammlung            am Dienstag, den 26.10.2021 um 18.30 Uhr
in die
      von 8.30
     zeiten
                  Uhr bis 12.00 Uhr
             von montags
        Grundschule
      von 14:00                bis mittwochs
                           Altenkirchen
                    Uhr bis 16.00
                                            und
                                             ein (je nach Pandemie-Lage weichen wir ins Jugend-
                                       Uhr, so-
                                                                                                                                               Nachruf
heimvon    8.30  Uhr bis
       Altenkirchen
      wie  donnerstags       12.00
                         aus).
                            von   8.30Uhr
                                        Uhrundbis
     von  14:00                                                                                                                                   Waldemar Lingertat
Tagesordnung:
      12.00   Uhr Uhr
                   undbis von16.00
                                14.00Uhr,
                                        Uhr so-
                                              bis
     wie  donnerstags
1. Begrüßung
      18.00                von 8.30von
              Uhr und freitags          Uhr8.30
                                             bis
                                                                                                                Waldemar Lingertat war Wegbereiter und treibende kraft bei der Gründung des Ver-
     12.00   Uhr
2. Jahresbericht
      Uhr bis      und Uhr
                12.00    von von
                               14.00    Uhr bis
                                    jedermann                                                                   eins .
     18.00
3. Wahl   derUhr   und    freitags von 8.30
               Kassenprüfer
      eingesehen     werden                                                                                     Als Vorstand in den Anfangsjahren war er dem Verein stets verbunden. Der Angelver-
     Uhr bis 12.00
4. Neuwahlen      desUhr      von jedermann
                        Vorstandes
                                                                                                                ein verliert mit ihm einen guten Freund und ein geschätztes Ehrenmitglied.
     eingesehen werden
6. Verschiedenes
Wir freuen uns über Ihr Erscheinen, die Vorstandschaft.                                                                                                                                               10558958_30_3

                                                                                                                Angelfreunde Kohlbachtal
                                                                                                                                                                                            wal_b103_amtsb.03
                                                                                                                                                                                                     10558958_30_3

                                                                                                                                                                                             wal_b103_amtsb.03
                                                                                                                                                                                             obg_hp03_amtsb.03
Urkunde "Qualitätswege Wanderbares Deutschland" für die Traumtour Diamant - VG Oberes Glantal
Seite 4                                                                        AMTSBLATT                                                                     16. Oktober 2021

                                                             Zweiter gemeinsamer Umwelttag
                                                             verschiedener Ortsgemeinden und der
                                                             Verbandsgemeinde Oberes Glantal erneut
                                                             ein voller Erfolg
Erneut haben sich sehr viele Bürgerinnen und Bürger in                                 Gries                                               Nanzdietschweiler
den 20 Ortsgemeinden am Umwelttag der Verbandsge-
meinde Oberes Glantal beteiligt. In allen Ortsgemeinden
waren die Container wieder gut gefüllt. Erneut waren ne-
ben den Erwachsenen auch wieder viele Kinder mit unter-
wegs um unsere Verbandsgemeinde zu säubern. Ausge-
stattet mit Warnwesten, Arbeitshandschuhen und Mülltü-
ten wurde jede Menge Müll aus der Natur herausgeholt
und entsorgt. Dabei wurde diesmal neben Altreifen und        In vier Sammeltrupps starte-
leeren Gasflaschen auch ein Kanister mit Altöl gefunden.     ten die rund 20 Helfer in das
Ebenso wurden wieder viele leere Glasflaschen und Dosen      Gemeindegebiet von Gries.
sowie jede Menge Plastik- und Verpackungsmüll einge-
sammelt, der arglos in der Natur entsorgt wurde. In dieser                  Herschweiler-Pettersheim
aktuellen, durch Corona geprägten Zeit war es wichtig,                                                                  Unterstützt durch den Angelsportverein ging es in Nanz-
dass die Gemeinschaft wieder gestärkt wird und mal wie-                                                                 dietschweiler entlang des Glans auf der Suche nach acht-
der zusammen etwas getan wird. Wieder gemeinsam in                                                                      los weggeworfenem Müll.
den Orten, generationenübergreifend, aktiv zu sein, war
eine schöne und wichtige Erfahrung, die am Umwelttag                                                                                            Ohmbach
gemacht wurde. Aber auch ein verantwortungsvoller Um-
gang mit unserer Umwelt soll durch solche Aktionen ge-
stärkt werden. Zwar war der gefundene Müll weniger wie
beim ersten gemeinsamen Umwelttag 2019, aber trotz-
dem landete noch zuviel Müll in den Containern. Es bleibt
zu hoffen, dass solche Umweltaktionstage weiter dazu
beitragen, das Bewusstsein mancher „Umweltsünder„ zu         Ab dem Bauhof ging es in Herschweiler-Pettersheim ans
verändern, damit es dabei bleibt und nicht mehr so viel      Einsammeln.
Müll achtlos weggeworfen wird. Vielen Dank an alle frei-
willigen Helferinnen und Helfer für ihre Bereitschaft und                          Krottelbach
die Unterstützung am Umwelttag.                                                                                         Die Helferinnen und Helfer in Ohmbach nach getaner Arbeit.
Ein paar Einblicke in die Säuberungsaktionen vor Ort:
                                                                                                                                               Rehweiler
                      Altenkirchen

                                                             In Krottelbach war eine große Zahl an Helfern unterwegs.
Überwiegend Altreifen und leere Glasflaschen fanden die                                                                 Auch in Rehweiler beteiligten sich wieder zahlreiche Bür-
16 freiwilligen Helfer in Altenkirchen.                                            Langenbach                           ger am Umwelttag.

                      Breitenbach                                                                                                          Steinbach am Glan

Aufgeteilt in verschiedene Gruppen ging es in Breitenbach
ans Einsammeln.                                                                                                 In Steinbach am Glan wurde ebenfalls fleißig Müll gesam-
                         Brücken                          45 Personen von Klein bis Groß waren in Langenbach am melt.
                                                          Umwelttag mit dabei.                                                    Verbandsgemeinde

                                                                                   Matzenbach

In Brücken wurde im Ort sowie entlang des Radweges or-
dentlich aufgeräumt.
                      Dittweiler                                                                                        Die Verbandsgemeinde war ebenfalls unterwegs. Bereits
                                                                                                                        einen Tag nach seinem ersten Arbeitstag musste der neu
                                                                                                                        eingestellte Klimaschutzmanager der Verbandsgemeinde
                                                                                                                        mit ran und lernte so direkt Teile der VG näher kennen.

                                                                                                                 Weiterhin waren noch viele Helferinnen und Helfer in den
                                                                                                                 Ortsgemeinden Dunzweiler, Frohnhofen, Glan-Münchwei-
In Dittweiler waren auch die Kleinsten fleißig beim Müll- Ausgestattet mit Greifzangen ging es in Matzenbach dem ler, Hüffler, Quirnbach/Pfalz, Schönenberg-Kübelberg und
sammeln mit dabei.                                        Müll an den Kragen.                                    Wahnwegen unterwegs.

                                                                                                                                                                    obg_hp04_amtsb.04
Urkunde "Qualitätswege Wanderbares Deutschland" für die Traumtour Diamant - VG Oberes Glantal
16. Oktober 2021                                                            AMTSBLATT                                                                                       Seite 5

Erstaunliche Anblicke-                                                                    unter Einhaltung eines entsprechenden Sicherheitsabstandes mit eigenen Augen die
                                                                                          Auswirkungen eines 12 Tonnen Busses auf eine mit Wasser gefüllte PET-Flasche bestau-

interessante Einblicke                                                                    nen, wenn diese mit sehr geringer Geschwindigkeit überfahren wird. Das Resultat und
                                                                                          die anschließende Besprechung der Demonstration werden vielen Schülerinnen und
Schüler:innen der IGS Schönenberg-Kübelberg/Waldmohr wieder zu Ausstellungsbe-            Schülern nachhaltig in Erinnerung bleiben und sie zur erhöhten Vorsicht an der Bushal-
suchen in der Kultur- und Festhalle in Waldmohr                                           testelle anhalten. Zur Nachbereitung der erworbenen Kenntnisse wurde den Schülerin-
                                                                                          nen und Schülern ein Materialheft sowie auch Buntstifte als kleines Geschenk ausge-
                                          Nach mehr als eineinhalb Jahren fand in der     teilt. Sowohl die Schülerinnen und Schüler als auch die Lehrkräfte der fünften Klassen
                                          Kultur- und Festhalle in Waldmohr endlich       bedanken sich sehr herzlich bei Frau Frühauf für die lehrreiche und lebensweltnahe
                                          wieder eine Kunstausstellung statt. Alle 5.     Durchführung der Busschule.
                                          und 6. Klassen am Standort Waldmohr und 4
                                          Klassen aus Schönenberg-Kübelberg in Be-
                                          gleitung ihrer Lehrer:innen bekamen von
                                          Katharina Büdel Sonderöffnungszeiten, die
                                          den Besuch während der regulären Unter-
                                          richtszeiten ermöglichten.
                                          Frau Büdel öffnete die Tür und lud alle
                                          Kunstinteressierten zu einer Begegnung
mit den ausgestellten Exponaten von Horst Schwab und Adelheid Mosele ein. Beim
Spaziergang durch die Ausstellung sammelten die Betrachter erste Eindrücke von den
gezeigten Malereien, Collagen und Grafiken des Künstlers, die sich in zwei großen The-
menfeldern präsentierten: Landschaft und Stillleben - daneben aber auch von den
Druckgrafiken und Installationen der Künstlerin. Danach trafen sich die Gruppen an
ausgewählten Exponaten, um sich über ihre Impressionen auszutauschen.
Erwaardung und Wunsch
                                                                                          FWG       Oberes Glantal e.V.
                                                                                          Einladung zur Mitgliederversammlung
Er kann net werwaarde, dass de Leit alle                                                  Liebe Mitglieder der FWG Oberes Glantal,
Bilder, wo mer moolt, a g„falle.                                                          am Donnerstag dem 28. Oktober 2021, findet um 18:00 Uhr im DGH in Herschweiler-Pet-
Blooß ääns deet mer sich schun erbeede:                                                   tersheim, unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln eine Mitgliederversamm-
Dass se genauer hiengucke deede!                                                          lung statt, zu der hiermit herzlich eingeladen wird. Die Versammlung erfolgt unter Einhal-
                                                                       (Horst Schwab)     tung der aktuellen Corona-Verordnung (2G+). Es wird um vorherige Anmeldung gebeten.
Wir haben hingesehen! Das Reden über die Kunstwerke eröffnete neue Sichtweisen! Die       Tagesordnung:
ausgestellten Exponate haben richtig gut gefallen.                                        1. Eröffnung und Begrüßung durch die Vorsitzende
Lehrer:innen und Schüler:innen freuen sich schon auf die nächste Ausstellung im kom-      2. Feststellung der form- und fristgerechte Einladung
menden Frühjahr, zu der uns Frau Büdel schon jetzt eingeladen hat. Ein großes DANKE-      3. Bericht der Vorsitzenden
SCHÖN an sie, denn ohne diese wären die Besuche nicht möglich gewesen.                    4. Bericht des Schatzmeisters
                                                                 (M. Barth-Neuheisel)     5. Bericht der Kassenprüfer
                                                                                          6. Entlastung des Vorstandes
 Öffentliche Ausschreibung                                                                   Neuwahlen:
                                                                                          7. Wahlausschuss: Wahlleiter und WahlhelferInnen
                 Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal mit Sitz in Schönenberg-Kü-
                                                                                          8. Vorsitzende/r
                 belberg schreibt im Namen und im Auftrag der Ortsgemeinden Brü-
                                                                                          9. Wahl der Stellvertreter/innen
                 cken (Pfalz) folgende Arbeiten auf Grundlage der VOB/A aus:
                                                                                          10. Beauftragter für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
                                                                                          11. Schriftführer/in
 Abbruch „Kirchgasse 1“ in Brücken
                                                                                          12. Schatzmeister/in
 - Abbrucharbeiten -
                                                                                          13. Wahl der Kassenprüfer
                                                                                          14. Wahl der Delegierten
 Der vollständige Bekanntmachungstext ist veröffentlicht:
                                                                                          15. Bericht aus dem Kreistag, Bezirkstag und Landtag
                                                                                          16. Wünsche und Anträge
 1. Submissionsanzeiger                      Schopenstehl 15, 20095 Hamburg
                                                                                          17. Verschiedenes
                                             Fax 040/40194031
                                                                                          Mit freundlichen Grüßen
 2. Subreport                                Postfach 910860, 51101 Köln
                                                                                          Margot Schillo
                                             Fax 0221/9857866
 3. bi, Bauwirtschaftliche Information       Postfach 3407, 24033 Kiel

 4. Subreport ELVIS
                                             Fax 0431/5359225
                                             https://www.subreport.de/E95311797           Neues aus dem Verbandsgemeinderat
 5. Homepage: www.vgog.de                    Rubrik: Aktuelles/Ausschreibungen
                                                                                          Oberes Glantal
 Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal                                                Bekanntmachung gem. §41 Abs.5 GemO – Unterrichtung der Einwohner über die Ergeb-
 gez.: Lothschütz, Bürgermeister                                                          nisse der Ratssitzung sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Be-
                                                                                          schlüsse.
                                                                                          Der Verbandsgemeinderat Oberes Glantal hat in seiner Sitzung am 05.10.2021 folgende
                                                                                          Beschlüsse gefasst:
Die Busschule besucht die Schule                                                          öffentlich
Am 30.09. und 01.10.2021 fand die Busschule für die neuen fünften Klassen der IGS
Schönenberg-Kübelberg/ Waldmohr am Standort Waldmohr statt. Zur Steigerung der Si-          Neubesetzung der Ausschüsse;
cherheit auf dem Schulweg werden in der Busschule die Schülerinnen und Schüler über         Nachwahl
die Vorschriften und das korrekte Verhalten bei der Nutzung des Schulbusses aufgeklärt      a) eines Mitgliedes für den Haupt-, Finanz-, Bau- und Umweltausschuss, den
sowie für mögliche Gefahren sensibilisiert. Dies ermöglicht es den Schülerinnen und           Werkausschuss und den Fachausschuss Dorferneuerung sowie
Schülern nicht nur Unfällen vorzubeugen und in Notsituationen entsprechende Maß-            b) eines stellvertretenden Mitgliedes für den Rechnungsprüfungsausschuss
nahmen zu ergreifen, sondern auch ein besseres Miteinander bei der Beförderung mit        Als Mitglied für den Haupt-, Finanz-, Bau- und Umweltausschuss wird Herr Jonas Kopp
dem Schulbus zu gestalten.                                                                gewählt.
Die Durchführung der Busschule wurde von Frau Frühauf von der DB-Regio geleitet, die      Als Mitglied für den Werkausschuss wird Herr Jonas Kopp und als neuer Stellvertreter
realitätsnahe an einem speziell für diesen Anlass zur Verfügung gestellten Schulbus mit   Herr Stefan Wagner gewählt.
den Schülerinnen und Schülern in zwei Schulstunden soziale und sicherheitsrelevante       Als Mitglied für den Fachausschuss Dorfentwicklung wird Herr Christof Dahl und als neu-
Aspekte der Beförderung mit dem Schulbus erarbeitet hat. Zu diesen gehörten unter an-     er Stellvertreter Herr Jonas Kopp gewählt.
derem das korrekte Verhalten an der Bushaltestelle, das geordnete Ein- und Aussteigen,      Lüftungsanlagen in den Grundschulen; Beschränkte Ausschreibung und Vergabe
die Sicherheitsvorrichtungen des Busses (Haltestangen, Nothammer etc.), die Bedeu-        Die beschränkten Ausschreibungen der einzelnen Maßnahmen sollen unverzüglich er-
tung der vorhandenen Piktogramme, die Nutzung von Notausgängen und die gegensei-          folgen. Die weiterführenden Ingenieurleistungen (Leistungsphase 6 bis 8), werden ge-
tige Rücksichtnahme unter den Fahrgästen, sowohl innerhalb als auch außerhalb des         mäß den vorliegenden Honorarofferten an das Ingenieurbüro CTI aus Rehweiler verge-
Busses. Ebenso wurden die Schülerinnen und Schüler zu einem Perspektivwechsel an-         ben.
gehalten, indem sie die Busfahrt aus dem Blickwinkel einer Busfahrkraft betrachteten.     Bürgermeister Christoph Lothschütz wird ermächtigt, nach erfolgter Submission und
Im Zuge dessen wurden Schülerfragen wie „Was passiert nach der Betätigung des Halte-      auf Grundlage der erstellten Vergabevorschläge, die einzelnen Aufträge an die jeweils
signals?“ beziehungsweise „Wie nimmt die Busfahrkraft das Haltesignal eigentlich          günstigste Bieterin zu erteilen.
wahr?“ und „Wo befinde ich mich im Toten Winkel?“ handlungsorientiert beantwortet.          Grundschule Schönenberg-Kübelberg;
Als besonders beeindruckende Demonstration durften die Schülerinnen und Schüler             Installation eines Sonnenschutzes an der Südseite des Gebäudes
                                                                                          Die Verwaltung wird beauftragt, rechtzeitig die erforderlichen Ausschreibungen vorzu-

                                                                                                                                                                      obg_hp05_amtsb.05
Urkunde "Qualitätswege Wanderbares Deutschland" für die Traumtour Diamant - VG Oberes Glantal
Seite 6                                                                         AMTSBLATT                                                                        16. Oktober 2021

nehmen, damit die Maßnahme -wie zeitlich geplant, in den Sommerferien 2022- umge-
setzt werden kann. Liegt bis zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe (erneute Beschlussfas-                                          Altenkirchen
sung im Rat) noch kein schriftlicher Bewilligungsbescheid vor, wird die Verwaltung ferner
beauftragt, den förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen.
  Grundsatzbeschluss zur interkommunalen Zusammenarbeit und Übernahme der                     Förderkreis Freiwillige Feuerwehr e.V.
  kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung                                                      Einladung zur Ordentlichen Mitgliederversammlung
Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal sieht nach mehrfacher Beteiligung der kommu-              Altenkirchen. Am 23 Oktober 2021 um 18 Uhr findet im Feuerwehrhaus Altenkirchen
nalen Gremien sowie der Ortsgemeinden keine Notwendigkeit zur interkommunalen Zu-             nach §11 der Vereinssatzung die Ordentliche Jahresmitgliederversammlung statt. Hier-
sammenarbeit und Übernahme der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung.                        zu ergeht herzliche Einladung an allen Vereinsmitgliedern.
  Teiländerung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Verbandsgemeinde Glan-                Tagesordnung
  Münchweiler, Solarpark A 62 Oberes Glantal, Ortsgemeinden Hüffler, Quirnbach,               1. Eröffnung und Begrüßung
  Rehweiler                                                                                   2. Geschäftsbericht des Vorstandes
  Aufstellungsbeschluss                                                                       3. Bericht des Kassenwartes
Der Verbandsgemeinderat beschließt, den Tagesordnungspunkt zur Beratung an den                4. Bericht der Kassenprüfer und Erteilung der Entlastung
Haupt-, Finanz-, Bau- und Umweltausschuss zu verweisen. Eine Beschlussfassung soll            5. Anträge von Mitgliedern
in einer der nächsten Sitzungen erfolgen.                                                     Nach der Vereinssatzung steht jedem Mitglied das Recht zu, Anträge in die Außerordentli-
Die noch offenen Fragen sollen nachgereicht werden.                                           che Mitgliederversammlung einzubringen. Diese sind jedoch mindestens 3 Tage vor der
  Generalsanierung Warmfreibad Waldmohr :                                                     Mitgliederversammlung mit entsprechender Begründung beim Vorstand einzureichen.
  Entscheidung über die Variantenplanung                                                      Mit freundlichen Grüßen
Der Verbandsgemeinderat spricht sich für eine Wasserfläche des Nichtschwimmerbe-              gez. Manganella Dominik, 1.Vorsitzender
ckens von 655 m² und des Schwimmerbeckens von 536 m² zzgl. Springerbereich aus.
Das Technikgebäude soll in Richtung Rand des Geländes (siehe Folie 12 der beigefügten
Präsentation) geplant werden.                                                                                                     Börsborn
  Freibad Waldmohr;
  Vereinbarung mit der Stadt Waldmohr
Der vorliegenden Vereinbarung über die Benutzung verschiedener Flächen zwischen der           Neues aus dem Ortsgemeinderat
Verbandsgemeinde und der Stadt Waldmohr wird zugestimmt.                                      Bekanntmachung gem. §41 Abs.5 GemO – Unterrichtung der Einwohner über die Ergeb-
                                                                                              nisse der Ratssitzung sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Be-
nicht öffentlich                                                                              schlüsse.
  Vergnügungssteuer                                                                           Der Ortsgemeinderat Börsborn hat in seiner Sitzung am 09.09.2021 folgende Beschlüs-
Der Verbandsgemeinderat beschließt zustimmend in einer Steuerangelegenheit.                   se gefasst:
  Vertragsangelegenheit
Der Verbandsgemeinderat stimmt einem Vertragsabschluss zu.                                    öffentlich
Schönenberg-Kübelberg, Neubaugebiet Langgewanne - Los 2- Regenwasserkanal Feu-                Ermächtigung des Ortsbürgermeisters zur Vergabe von Aufträgen zum Umbau der Au-
erbachstraße bis zum Kohlbach; Sachstand Baumaßnahme                                          ßentoilettenanlage
Der Verbandsgemeinderat beauftragt die Verwaltung, das Erforderliche zu veranlassen.          Ortsbürgermeister Bier wird ermächtigt, die Aufträge für Rohbau, Fenster, Türen und Ga-
Grundstücksangelegenheiten                                                                    ragentor sowie Sanitär an den billigsten Bieter zu vergeben, sofern die Zustimmung der
Der Verbandsgemeinderat beschließt zustimmend in einer Grundstücksangelegenheit.              ADD vorliegt, dass die Aufträge auch teilweise mit weniger als drei vorliegenden Ange-
                                                                                              boten vergeben werden können, da die Angebotsanfragen teilweise nicht beantwortet
                                                                                              wurden.
Ehrenamtliches Engagement gewürdigt                                                           Weiterhin wird die Architektin beauftragt, bei den noch ausstehenden Gewerken die
                                                                                              vorhandenen Angebote um fehlende Positionen ergänzen zu lassen bzw. weitere Ange-
- Helmut Großklos erhält Ehrenamtskarte -
In einer kleinen Feierstunde überreichte Bürgermeister Christoph Lothschütz gemein-           bote einzuholen.
sam mit Ortsbürgermeisterin Margot Schillo die Ehrenamtskarte des Landes Rheinland-           Beratung und Beschlussfassung im Rahmen des Jahresabschlusses 2019 der Ortsge-
Pfalz an Herrn Helmut Großklos aus Herschweiler-Pettersheim. Mit der Ehrenamtskarte,          meinde Börsborn sowie Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten von
die das Land im Jahr 2014 eingeführt hat, wird ein Zeichen für das ehrenamtliche Enga-        Börsborn und der Verbandsgemeinde
gement und damit für das Leben in der Gemeinschaft unserer Gemeinden gesetzt.                 a) Bekanntgabe Rechenschaftsbericht
Helmut Großklos war 25 Jahre Mitglied des Ortsgemeinderates Herschweiler-Petters-             b) Bericht über die Rechnungsprüfung
heim und ist in zahlreichen Vereinen engagiert. Darüber hinaus ist Herr Großklos bei Vor-     c) Feststellung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss
führungen im Diamantschleifermuseum in Brücken als Diamantschleifer aktiv. Erwäh-             d) Entlastungserteilung
nenswert sind außerdem die Wanderführungen, die Herr Großklos als Wanderpate in               a) ohne Beschluss
Herschweiler-Pettersheim und Umgebung unternimmt.                                             b) ohne Beschluss
Ortsbürgermeisterin Margot Schillo würdigte die Leistungen und hob die Arbeit von Hel-        c) Der Ortsgemeinderat stellt den Jahresabschluss 2019 mit einer Bilanzsumme von
mut Großklos „im Stillen“ hervor.                                                             2.193.115,85 € fest.
Die Eheleute Großklos, die viele dieser Aktivitäten gemeinsam meistern, dienen als Vor-       d) Der Ortsgemeinderat nimmt Kenntnis von dem Bericht des Rechnungsprüfungsaus-
bildfunktion für Jung und Alt im Ort. Beide sind tief verwurzelt mit ihrer Heimat und stets   schusses und beschließt unter Verzicht auf eine zusätzliche Prüfung der Rechnungsbe-
aktiv für ihre Gemeinde und das Gemeinwohl.                                                   lege die Entlastung gemäß § 114 der GemO.
Dem Dank schloss sich Bürgermeister Christoph Lothschütz an.                                  Friedhofsangelegenheiten - Neufassung Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensat-
                                                                                              zung
                                                                                              Der Ortsgemeinderat beschließt die im Entwurf vorliegende Neufassung der Friedhofs-
                                                                                              satzung.
                                                                                              Der Ortsgemeinderat beschließt die im Entwurf vorliegende Neufassung der Friedhofs-
                                                                                              gebührensatzung.
                                                                                              Im Entwurf sollen lediglich die Kosten für Wiesen- und anonyme Urnengräber auf ein-
                                                                                              heitlich 600 Euro abgeändert werden
                                                                                              Zudem wird zukünftig ein Aufschlag von 20% v.H. auf die Nutzungsgebühren für auswär-
                                                                                              tige Personen erhoben. Die Festlegung eines 20 %igen Aufschlages für Auswärtige auf
                                                                                              die Nutzungsgebühr wurde bei 1 Enthaltung mit 7 Ja-Stimmen vom Rat angenommen.
                                                                                              Der Ortsgemeinderat beschließt, ein Baumurnenfeld als alternative Bestattungsmög-
                                                                                              lichkeit anzulegen. In weiteren Sitzungen wird sich der Gemeinderat nochmals mit der
                                                                                              Gestaltung des Baumurnenfeldes beschäftigen.
                                                                                              Ermächtigung des Ortsbürgermeisters zum Kauf eines Baumes für den Friedhof
                                                                                              Die Auswahl des Baumes fiel bei einer Nein-Stimme und 7 Ja-Stimmen auf die Winterlin-
                                                                                              de.
                                                                                              Ortsbürgermeister Bier wird ermächtigt, eine Winterlinde für das geplante Baumurnen-
                                                                                              feld auf dem Friedhof anzuschaffen. Der Preis für einen entsprechend großen und geeig-
                                                                                              neten Baum wird sich auf ca. 1.500 – 2.000 Euro belaufen.
                                                                                              Bushaltestelle;
                                                                                              Auftragsvergabe
                                                                                              Ortsbürgermeister Bier wird ermächtigt, nach Genehmigung des Zuschussantrages den
                                                                                              Auftrag an den billigsten Bieter, Fa. Vitali Kanz, zum Angebotspreis von 2.499 Euro zu
                                                                                              vergeben.

Foto: Die Eheleute Großklos mit Ortsbürgermeisterin Margot Schillo und Bürgermeister
Christoph Lothschütz.

                                                                                                                                                                        obg_hp06_amtsb.06
Urkunde "Qualitätswege Wanderbares Deutschland" für die Traumtour Diamant - VG Oberes Glantal
16. Oktober 2021                                                            AMTSBLATT                                                                                    Seite 7

K8/KUS – Vorankündigung                                                                   aus der Anlage zu dieser Satzung.

Vollsperrung der Ortsdurchfahrt (OD)                                                      Gebührenschuldner sind:
                                                                                                                            § 2 Gebührenschuldner
                                                                                          (1) Bei Erstbestattungen die Personen, die nach § 9 Bestattungsgesetz verantwortlich
Börsborn                                                                                  sind, und der Antragsteller,
                                                                                          (2) bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller.

                                                                                                                § 3 Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit
                                                                                          (1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der
                                                                                          Friedhofssatzung, bei antragsabhängigen Leistungen mit der Antragstellung.
                                                                                          (2) Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbe-
                                                                                          scheids fällig.
                                                                                                                              § 4 Inkrafttreten
                                                                                          (1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
                                                                                          (2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom
                                                                                          26.05.2015 und alle übrigen Änderungssatzungen sowie entgegenstehende ortsrecht-
                                                                                          liche Vorschriften außer Kraft.

                                                                                          Börsborn, den 30.September 2021
                                                                                          gez. Uwe Bier , Ortsbürgermeister

                                                                                          Anlage zur Friedhofsgebührensatzung
                                                                                          I. Grabnutzungsgebühren
                                                                                          (1) Überlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssat-
                                                                                          zung für Verstorbene
                                                                                          a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr (Kindergrabstätten)                   250,00 €uro
                                                                                          b) vom vollendeten 5. Lebensjahr ab (Einzelgrabstätten)                    700,00 €uro
                                                                                          (2) Überlassung einer Urnenreihengrabstätte an Berechtigte
                                                                                              nach Nr. 1                                                             450,00 €uro
                                                                                          (3) Überlassung einer Wiesen-Urnenreihengrabstätte                         600,00 €uro
                                                                                              (inkl. 150,00€ Pflegegebühr)
                                                                                          (4) Überlassung einer gemischten Grabstätte an Berechtigte
                                                                                              nach Nr. 1                                                             700,00 €uro
                                                                                          (5) Überlassung einer Wahlgrabstätte (Familiengrabstätte/Breite) bei
                                                                                              Erstmaliger Belegung                                                   900,00 €uro
                                                                                          (6) Überlassung einer – anonymen Urnengrabstätte – an
                                                                                              Berechtigte nach Nr. 1 (inkl. 150,00€ Pflegegebühr)                    600,00 €uro
                                                                                          (7) Bei Mehrfachbelegungen in Gräber je Jahr der Nutzung
                                                                                              (1/25 der jeweiligen Nutzungsgebühr von 1, 2, 3,4)
Ebenfalls ab Montag, dem 11. Oktober 2021, wird im Gebiet der Verbandsgemeinde            II. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten
Oberes Glantal, in Börsborn die Hauptstraße (Ortsdurchfahrt – K 8) im Teilabschnitt von   (1) Verlängerung des Nutzungsrechts an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssat-
der Einmündung Siedlungsstraße bis zur Steinbacher Straße, wegen Bauarbeiten voll         zung für eine Wahlgrabstätte (Familiengrabstätte)
gesperrt.                                                                                 b)  FürJahr
                                                                                          a) je   dieder
                                                                                                      Wiederverleihung des Nutzungsrechts
                                                                                                         Verlängerung (1/30 von I. Satz 5.) nach Ablauf der        30,00 €uro
Im Zeitraum vom 11. Oktober bis längstens dem 05. November 2021 wird im Zuge not-             Nutzungszeit werden die gleichen Gebühren wie nach Buchstabe a) erhoben
wendiger Anschlussarbeiten an der Wasserleitung und dem Kanal, der Baustellenbe-
reich auch für die Anlieger, sowie den Linienverkehr komplett gesperrt sein. Um die       III. Ausheben und Schließen der Gräber
Müllentsorgung zu gewährleisten, wird sowohl vor, als auch hinter dem Baubereich eine     Für das Ausheben und Schließen der Gräber werden die tatsächlich anfallenden Kosten
Sammelstelle eingerichtet werden.                                                         der Fachfirma, ohne eventuell anfallende Kosten für Kompressor-Stunden, berechnet.
Die offizielle Umleitungsstrecke erfolgt über Schönenberg-Kübelberg und Gries, sowie
Nanzdietschweiler und wird dementsprechend ausgeschildert.                                IV. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen
Die Einschränkungen die sich aus der Baumaßnahme ergeben, können dem beiliegen-           Das Ausgraben und Umbetten von Leichen wird durch gewerbliche Unternehmen vorge-
den Umleitungsplan entnommen werden. Der LBM Kaiserslautern sowie die Verbands-           nommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind von den Gebührenschuldnern als Aus-
gemeinde Oberes Glantal bittet alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere die Bürger von       lagen zu ersetzen.
Steinbach, Börsborn und Umgebung, um Verständnis für die Notwendigkeit der Bauar-
beiten und die damit einhergehenden Beeinträchtigungen.                                   V. Benutzung der Leichenhalle Für die Benutzung der Friedhofshalle werden folgende
Mit freundlichen Grüßen                                                                   Gebühren erhoben:
LBM Kaiserslautern                                                                        (1) Leichenhalle einschließlich Kühlung und Reinigung pauschal

Satzung über die Erhebung von                                                                 je Trauerfall
                                                                                          (2) Leichenhalle (Trauerhalle ohne Kühlung), einschließlich Reinigung
                                                                                              pauschal je Trauerfall
                                                                                                                                                                 255,00 €uro

                                                                                                                                                                 190,00 €uro
Friedhofsgebühren der Gemeinde                                                      VI. Zustimmungserfordernis zum Errichten und Ändern von Grabmalen
Börsborn vom 30. September 2021                                                     Für die Errichtung bzw. Änderung von Grabmalen (Grabsteinen, Platten, Einfassungen,
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 09.09.2021 auf Grund des § 24 der Gemein- Kissensteine) gemäß § 20 der Friedhofssatzung je
deordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalab- (1) Grabmalanlagen mit stehenden Grabmälern                                      45,00 €uro
gabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht (2) Grabmalanlagen mit liegenden Grabmälern oder Abdeckplatten                       25,00 €uro
wird:                                                                               VII. Grabkennzeichnung
INHALTSÜBERSICHT:                                                                   Beschaffung und Montage der Kennzeichnungsplakette (inkl. Gravur)              80,00 €uro
§ 1 Allgemeines                                                                     für Wiesen-Urnenreihengrabstätten
§ 2 Gebührenschuldner
§ 3 Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit                                         VIII. Gebühren für andere Personen nach § 2 Absatz 3 der Friedhofssatzung
§ 4 Inkrafttreten                                                                   Die Kostenfestsetzung für diese Fälle erfolgt nach besonderer schriftlicher Vereinbarung.
Anlage zur Friedhofsgebührensatzung
I. Grabnutzungsgebühren                                                             Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO): Satzungen, die unter Verletzung
II. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten                               von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund dieses Gesetzes zu-
III. Ausheben und Schließen der Gräber                                              stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an
IV. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen                                   gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
V. Benutzung der Leichenhalle                                                       1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfer-
VI. Zustimmungserfordernis zum Errichten und Ändern von Grabmalen                   tigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
VII. Gebühren für andere Personen nach § 2 Absatz 3 der Friedhofssatzung            2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean-
                                                                                    standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber
                                   § 1 Allgemeines                                  der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung be-
Für die Benutzung der Einrichtung des Friedhofswesens und ihrer Anlagen werden Be- gründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
nutzungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze wurden - sofern es sich nicht um durch- Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ab-
laufende Posten handelte – kalkuliert. Die detaillierten Gebührensätze ergeben sich

                                                                                                                                                                   obg_hp07_amtsb.07
Urkunde "Qualitätswege Wanderbares Deutschland" für die Traumtour Diamant - VG Oberes Glantal
Seite 8                                                                         AMTSBLATT                                                                         16. Oktober 2021

lauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.               ( 5 ) Umbettungstermine werden einen Monat vorher öffentlich bekannt gemacht.
                                                                                            Gleichzeitig werden sie dem Nutzungsberechtigten der Grabstätte bzw. einem Angehö-
Schönenberg-Kübelberg, den 30. September 2021                                               rigen des Verstorbenen mitgeteilt.
gez. Christoph Lothschütz, Bürgermeister                                                    ( 6 ) Ersatzgrabstätten werden von der Gemeinde auf ihre Kosten entsprechend den
                                                                                            Grabstätten auf dem aufgehobenen bzw. geschlossenen Friedhof oder dem Friedhofs-
                                                                                            teil hergerichtet.
Friedhofsatzung                                                                              2. Ordnungsvorschriften
der Ortsgemeinde Börsborn                                                                                                          § 4 Öffnungszeiten
                                                                                             ( 1 ) Die Öffnungszeiten werden an den Eingängen durch Aushang bekannt gegeben. Zu
vom 30. September 2021                                                                       anderen Zeiten darf der Friedhof nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betreten
Zur Regelung des Friedhofswesens hat der Ortsgemeinderat Börsborn aufgrund des § werden.
24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (Gemo) sowie der §§ 2 Abs. 3,5 Abs. 2 und ( 2 ) Die Friedhofsverwaltung kann aus besonderem Anlass das Betreten eines Friedhofs
6 Abs. 1 S.1 des Bestattungsgesetzes (BestG) am 09.09.2021 folgende Satzung be- oder einzelner Friedhofsteile vorübergehend untersagen.
schlossen, die hiermit bekannt gemacht wird.
Inhaltsverzeichnis:                                                                                                          § 5 Verhalten auf dem Friedhof
                                                                                             ( 1 ) Die Besucher haben sich auf dem Friedhof ruhig und der Würde des Ortes entspre-
1. Allgemeine Vorschriften
                                                                                             chend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen.
          §1      Geltungsbereich
                                                                                             ( 2 ) Kinder unter zehn Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung Erwachsener betreten.
          §2      Friedhofszweck
                                                                                             ( 3 ) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet:
          §3      Schließung und Aufhebung
                                                                                             a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren; Kinderwagen und Rollstühle sowie
2. Ordnungsvorschriften
                                                                                             Handwagen zur Beförderung von Material zur Grabherrichtung, leichte Fahrzeuge von
          §4      Öffnungszeiten
                                                                                             zugelassenen Gewerbetreibenden und Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung sind ausge-
          §5      Verhalten auf dem Friedhof
                                                                                             nommen.
          §6      Ausführung gewerblicher Arbeiten
                                                                                             b) Waren aller Art sowie gewerbliche Dienste anzubieten,
3. Allgemeine Bestattungsvorschriften
                                                                                             c) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung, Beisetzung oder Gedenk-
          §7      Allgemeines, Anzeigepflicht, Bestattungszeit
                                                                                             feier störende Arbeiten auszuführen,
          §8      Särge
                                                                                             d) Druckschriften zu verteilen,
          §9      Grabherstellung
                                                                                             e) den Friedhof und seine Einrichtung, Anlagen und Grabstätten zu verunreinigen oder
          § 10 Ruhezeit
                                                                                             zu beschädigen,
          § 11 Umbettungen
                                                                                             f) Abraum außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzulagern,
4. Grabstätten
                                                                                             g) Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde,
          § 12 Allgemeines, Arten der Grabstätten
                                                                                             h) Zu spielen, zu lärmen und Musikwiedergabegeräte zu betreiben.
          § 13 Reihengrabstätten
                                                                                             i) Gewerbsmäßig zu fotografieren, es sei denn,
          § 14 Wahlgrabstätten
                                                                                                      aa) ein entsprechender Auftrag eines Nutzungsberechtigten liegt vor oder
          § 15 Gemischte Grabstätten
                                                                                                      bb) die Friedhofsverwaltung hat zugestimmt. Für das Verwaltungsverfahren gilt
          § 16 Urnengrabstätten
                                                                                                           § 6 Abs. 1 Satz 2 und 3 entsprechend.
          § 17 Ehrengrabstätten
                                                                                                       k) die Wasserentnahme zu anderen Zwecken als zur Grabpflege.
5. Grabmale
                                                                                             Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck des
          § 18 Gestaltung der Grabmale
                                                                                             Friedhofes und der Ordnung auf ihm vereinbar sind.
          § 19 Zustimmungserfordernis zur Errichtung u. Änderung von Grabmalen
                                                                                             ( 4 ) Feiern und andere nicht mit einer Bestattung/Beisetzung zusammenhängende Ver-
          § 20 Standsicherheit der Grabmale
                                                                                             anstaltungen bedürfen der Zustimmung der Friedhofsverwaltung; sie sind spätestens
          § 21 Verkehrssicherungspflicht für Grabmale
                                                                                             vier Tage vorher anzumelden.
          § 22 Entfernung von Grabmalen
6. Herrichten und Pflegen von Grabstätten
                                                                                                                       § 6 Ausführen gewerblicher Arbeiten [1])
          § 23 Herrichten und Instandhalten der Grabstätten                                  (1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige mit der Gestaltung und Instandhaltung
          § 24 Gestaltungsvorschriften für Grabfelder                                        von Grabstätten befasste Gewerbetreibende bedürfen für Tätigkeiten auf dem Friedhof
          § 25 Vernachlässigte Grabstätten                                                   der vorherigen Zulassung durch die Friedhofsverwaltung, die gleichzeitig den Umfang
7. Leichenhalle                                                                              der Tätigkeiten festlegt. Auf das Verwaltungsverfahren finden die Bestimmungen über
§ 26 Benutzen der Leichenhalle                                                               die Genehmigungsfiktion nach § 42a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) mit
8. Schlussvorschriften                                                                       der Maßgabe Anwendung, dass die Frist nach § 42a Abs. 2 Satz 1 VwVfG vier Wochen
          § 27 Alte Rechte                                                                   beträgt. Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des § 1
          § 28 Haftung                                                                       Abs. 1 des Landesgesetzes über die einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsan-
          § 29 Ordnungswidrigkeiten                                                          gelegenheiten vom 27. Oktober 2009, GVBl. S. 355, in der jeweils geltenden Fassung
          § 30 Gebühren                                                                      abgewickelt werden.
          § 31 Inkrafttreten                                                                 (2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die in fachlicher, betrieblicher
                                                                                             und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind.
1. Allgemeine Vorschriften                                                                   (3) Zugelassene Gewerbetreibende erhalten eine Berechtigungskarte. Diese ist dem
                                     § 1 Geltungsbereich                                     Friedhofspersonal vom Gewerbetreibenden oder seinen Mitarbeitern auf Verlangen vor-
Diese Satzung gilt für den im Gebiet der Gemeinde Börsborn gelegenen und von ihr ver-
                                                                                             zuzeigen.
walteten Friedhof.
                                                                                             (4) Die Zulassung kann zurückgenommen werden, wenn die Voraussetzungen des Ab-
                                      § 2 Friedhofszweck
( 1 ) Der Friedhof ist eine nicht rechtsfähige Anstalt (öffentliche Einrichtung) der Gemein- satzes 2 nicht mehr vorliegen und die Gewerbetreibenden trotz zweimaliger schriftli-
de Börsborn.                                                                                 cher Mahnung gegen die Bestimmungen der Friedhofssatzung verstoßen.
( 2 ) Er dient der Bestattung derjenigen Personen, die
a) bei ihrem Tode Einwohner der Gemeinde waren, oder eine längere Zeit in der Ortsge- 3. Allgemeine Bestattungsvorschriften
meinde Börsborn ihren Wohnsitz hatten, jedoch zum Zeitpunkt des Todes wegen Krank-                                 § 7 Allgemeines, Anzeigepflicht, Bestattungszeit
                                                                                             ( 1 ) Jede Bestattung ist unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Friedhofsverwaltung
heit oder Pflege außerhalb der Ortsgemeinde polizeilich gemeldet waren,
                                                                                             anzumelden.
b) ein besonderes Recht auf Bestattung in einer bestimmten Grabstätte haben oder
                                                                                             (2 ) Wird eine Bestattung oder Beisetzung in einer vorher erworbenen Wahlgrabstätte
c) ohne Einwohner zu sein, nach § 2 Abs.2 Sätze 2 und 3 BestG zu bestatten sind.
                                                                                             beantragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen.
( 3 ) Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofs-
                                                                                             ( 3 ) Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Bestattung im Benehmen mit den
verwaltung und erfolgt auf Grundlage einer privatrechtlichen Vereinbarung.
                                                                                             Angehörigen und der zuständigen Religionsgemeinschaft fest.
                                                                                             ( 4 ) Aschen müssen spätestens zwei Monate nach der Einäscherung beigesetzt werden,
                               § 3 Schließung und Aufhebung
( 1) Der Friedhof oder Teile des Friedhofs können ganz oder teilweise für weitere Bestat- andernfalls werden sie auf Kosten des Bestattungspflichtigen (Verantwortlichen gem. §
tungen oder Beisetzungen gesperrt (Schließung) oder anderen Zwecken gewidmet wer- 9 BestG) in einer Urnenreihengrabstätte beigesetzt.
den (Aufhebung).                                                                             ( 5 ) In jedem Sarg darf nur eine Leiche bestattet werden. Es ist jedoch gestattet, ein El-
( 2 ) Durch die Schließung wird die Möglichkeit weiterer Bestattungen und Beisetzungen ternteil mit seinem nicht über einem Jahr alten Kind in einem Sarg zu bestatten.
ausgeschlossen. Soweit durch die Schließung das Recht auf weitere Bestattungen oder
Beisetzungen in Wahlgrabstätten erlischt, wird dem Nutzungsberechtigten für die rest-                                                   § 8 Särge
                                                                                             ( 1 ) Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von
liche Nutzungszeit bei Eintritt eines weiteren Bestattungs- oder Beisetzungsfalles auf
                                                                                             Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Sie dürfen nicht schwer verrottbar sein, soweit nichts
Antrag eine andere Grabstätte zur Verfügung gestellt.
                                                                                             anderes ausdrücklich vorgeschrieben ist.
( 3 ) Durch die Aufhebung geht die Eigenschaft des Friedhofes als Ruhestätte der Toten
                                                                                             ( 2 ) Die Särge sollen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und im Mittelmaß 0,65 m breit
verloren. Die in Grabstätten gem. §12 Abs. 1 Bestatteten werden, falls die Ruhezeit noch
                                                                                             sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich, ist die Zustimmung der Fried-
nicht abgelaufen ist, auf Kosten der Gemeinde in andere Grabstätten umgebettet.
                                                                                             hofsverwaltung bei der Anmeldung der Bestattung einzuholen. Die Särge für Kindergrä-
( 4 ) Schließung oder Aufhebung werden öffentlich bekannt gemacht.
                                                                                             ber dürfen höchstens 1,40 m lang, 0,65 m hoch und im Mittelmaß 0,60 m breit sein.

                                                                                                                                                                          obg_hp08_amtsb.08
Urkunde "Qualitätswege Wanderbares Deutschland" für die Traumtour Diamant - VG Oberes Glantal Urkunde "Qualitätswege Wanderbares Deutschland" für die Traumtour Diamant - VG Oberes Glantal
Sie können auch lesen