Urkunde "Qualitätswege Wanderbares Deutschland" für die Traumtour Diamant - VG Oberes Glantal
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Oberes Glantal • Der Südkreis Amtliche Bekanntmachungen 50. Jahrgang - 41. Woche - der Verbandsgemeinde Oberes Glantal 16. Oktober 2021 Urkunde „Qualitätswege Wanderbares Deutschland“ für die Traumtour Diamant Der Deutsche Wanderverband hat am 2. September 2021, 25 zertifi- zierte „Qualitätswege Wanderbares Deutschland“ im Rahmen der Mes- se Caravan Salon in Düsseldorf aus- gezeichnet. Die Traumtour Diamant hat das Zer- tifikat „Qualitätsweg Wanderbares Deutschland –Traumtour-„ erhal- ten. Der Wanderwegewart der Ver- bandsgemeinde Oberes Glantal, Prüfkriterien hierfür gehen über die Rundwanderweg dem allgemein in- Harald Wagner, nahm auf der Büh- für die längeren Qualitätswege teressierten, geübten Wanderer, ne der Messe Caravan Salon in Düs- noch hinaus, denn die Wege müs- der auf attraktiven, abwechslungs- seldorf, stellvertretend die Urkunde sen bestimmte Themen vertiefen. reichen Wegen unterwegs sein will, von Boris Mícíc, Präsident der Euro- Das individuell begehbare Wander- das perfekte Wandererlebnis mit päischen Wandervereinigung, wegenetz innerhalb der gesamten einer Mischung aus kulturellen und DWV-Präsident Dr. Hans-Ulrich Verbandsgemeinde Oberes Glantal naturnahen Attraktionen entlang Rauchfuß und DWV-Geschäftsfüh- unter dem Gesamtthema „Begeh- des Weges. rerin Ute Dicks entgegen. bares Geschichtsbuch“, das die „Qualitätswege Wanderbares wichtigsten touristischen Ziele der Deutschland“ müssen einer Reihe Verbandsgemeinde miteinander von aus den Bedürfnissen von Wan- verbindet, kann mit diesem zertifi- dernden abgeleiteten Qualitätskri- zierten Qualitätsweg nun mit weite- terien entsprechen. So müssen die ren Marketingkonzepte auch über- Wege abwechslungsreiche Land- regional beworben werden. Die schaften, verlässliche Markierun- Traumtour-Diamant wird in das gen und naturbelassenen Unter- überregionale Marketing der grund bieten. Neben den längeren, Pfalz.Touristik e.V. eingebunden. oftmals mehrere Tagesetappen um- Eine erfolgreiche Zertifizierung zum fassenden Wanderwegen, zertifi- Qualitätsweg ist hierfür die Voraus- ziert der DWV kurze, thematische setzung. „Qualitätswege Wanderbares Der „Qualitätsweg Wanderbares Deutschland“, darunter auch die Deutschland – Traumtour Diamant“ Traumtour Diamant der Verbands- bietet mit dem ca. 15 km langen gemeinde Oberes Glantal. Die DWV- Aktuelle Informationen rund um das Thema Coronavirus sind im Internet auf unserer Homepage unter der Adresse www.vgog.de abrufbar. Bürgerbusse im Oberen Glantal Die beiden Bürgerbusse fahren wieder Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr innerhalb der Verbandsgemeinde. Anmeldung: Am Telefon Montag und Mittwoch von 14.00 – 16.00 Uhr: 06373-504-108 eMail an: buchung@buergerbus-og.de oder direkt: www.buergerbus-og.de Die Fahrten sind für Sie kostenlos Für die Fahrten gilt neben der Maskenpflicht auch die sogenannte 3G-Regel (Geimpft, Genesen oder Getestet!
Seite 2 AMTSBLATT 16. Oktober 2021 IM NOTFALL - VERÖFFENTLICHUNG OHNE GEWÄHR - berg-Kübelberg, Rathausstraße 8, Te- Haus der Diakonie Landstuhl Rufbereitschaft der L-ANON: Selbsthilfe der Verwandten Verbandsgemeinde lefon 112. und Freunde von Alkoholkranken, Kai- Oberes Glantal Hauptstraße 5, 66849 Landstuhl Verbandsgemeindewerke Polizei (Raum Schönenberg-Kübel- Tel.: 06371/2846 serslautern, Conradstr. 2 Rufnummer Zentrale: Eigenbetrieb berg / Waldmohr - Südkreis Kusel): Po- Email:slb.landstuhl@diakonie-pfalz.de Wasser | Abwasser Treffen: Dienstag, Mittwoch, Freitag, 06373/504-0 lizeiwache Schönenberg-Kübelberg, Unsere Beratungsangebote Bereich Wasser 19.30 Uhr, Telefon 0631/19295 und Feuerwehr Herzogstraße 8, Telefon 06373/8220 Sozial- und Lebensberatung (VG Oberes Glantal) 06356/1224 Verbandsgemeinde Oberes Glantal Rufbereitschaft Schwangerschafts- und Schwager- Treten außerhalb der allgemeinen Büro- Entstörungsdienst: schaftskonfliktberatung zeiten Probleme bei der Wasserversor- Aids-Hilfe-Kaiserslautern: Pariser - Notruf 112 - Telefon-Nr. für Störungen (staatl. anerkannt) gung (Rohrbrüche, Undichtigkeiten, Str.23, Tel. 0631/18099, Email: in- Pfalzwerke Netz AG Hauptstuhl Kurberatung Druckabfälleusw.)aufodererkennenSie fo@kaiserslautern.aidshilfe.de (Mon- Zahnärztlicher Notfalldienst: Strom: Telefon 0800/7977777 (Mütterkuren, Mutter-/Vater-Kind- sonstigeUnregelmäßigkeitenanöffentli- tag + Freitag 12.00 - 15.00 Uhr, Mitt- Samstags von 9.00 - 12.00 Uhr, an APOTHEKEN-NOTDIENST Kuren, Kinder- und Jugenderholun- chen Anlagen (Ausfall der Straßenbe- woch 09.00 - 12.00 Uhr) Sonn- u. Feiertagen v. 11.00 - 12.00 Deutsches Festnetz: gen, Familienerholungen) leuchtung, plötzliche Fahrbahnänderun- Hotline 0180/3319411 Uhr. Zu erfragen ist der jeweilige Not- 0180-5-258825-PLZ (0,14 Euro/Min.) Termine nach Vereinbarung genusw.)sorufenSiefürdasGebietder falldienst unter der Tel.-Nr. 06373/ Mobilfunknetz: Vertraulich-kostenfrei - auf Verbandsgemeinde Oberes Glantal die Deutsche Ilco, Hilfe für Stomaträger: 893770 0180-5-258825-PLZ Wunsch anonym Telefon-Nr.0171/5065303an. Gruppe Kusel. Weitere Information: (max. 0,42 Euro/Min.) Haus der Diakonie Kaiserslautern Bereich Abwasser Adolf Bender, Tel. 06788/829 sowie im Augenärztlicher Notfalldienst: Internet: www.lak-rlp.de Interventionsstelle gegen Gewalt (Gebiet Süd und Nord): Internet unter www.ilco.de zu erfragen ist der jeweilige Notdienst Der Notdienst wechselt jeweils mor- in engen sozialen Beziehungen Treten außerhalb der allgemeinen Bü- unter der Tel.-Nr. 0631/ 89290929 gens um 8.30 Uhr und Stalking rozeiten Probleme bei der Entwässe- Ambulanter Dienst, Reha-Westpfalz: Tel.: 0631/37108425 rung (Verstopfungen, Rückstau usw.) Hausfrühförderung, häusliche Pflege, Ärztlicher Notfalldienst: Schönenberg-Kübelberger Tafel Email: interventionsstelle.kaiserslau- auf oder erkennen Sie sonstige Unre- Betreuung und Beratung für Behinder- Zuständig ist der Bereitschaftsdienst- für bedürftige Menschen in der Ver- tern@diakonie-pfalz.de gelmäßigkeiten in Zusammenhang te sowie therapeutische Versorgung zentrale im Westpfalzklinikum Kusel, I. bandsgemeinde Oberes Glantal. Vertraulich-kostenfrei - mit der Abwasserbeseitigung oder an nach Schlaganfall/Hirnverletzung. Gewässern (z.B. Gewässerverschmut- 66849 Landstuhl, Am Rothenborn, Tel. Flur 1, Tel.: 116 117. auf Wunsch anonym Ausgabestelle: zungen,Ölspuren)sorufenSiefürden 06371/934275-276, Fax 06371- Zum Krämel 7, 66904 Brücken Bereich der Ortsgemeinden: 934424. Wir bitten in jedem Erkrankungsfall Ambulanter Pflege- und * Breitenbach, Dunzweiler, Wald- um telefonische Vorankündigung (neben ev. Kirche) Betreuungsdienst Störungen Erdgasversorgung mohr, Frohnhofen, Altenkirchen, Stadtwerke Homburg GmbH Dienstzeiten: Inhaber W. Tremmel & M. Tremmel Dittweiler und Schönenberg-Kü- Montag 19.00 Uhr Öffnungszeiten: St. Wendeler Straße 16, Rufbereitschaft: Tel.: 06841/694-0 Dienstag 10:00-11:00 Uhr und belberg die Telefon-Nr. 06373 / Fragen zur Erdgasversorgung: bis Dienstag 07.00 Uhr 66892 Bruchmühlbach-Miesau, 8290320 an (Gebiet Süd). Dienstag 19.00 Uhr Donnerstag 16:00-17:00 Uhr Tel. 06372/995751 Energieberatung-Stadtwerke bis Mittwoch 07.00 Uhr * Ohmbach, Brücken, Gries, Börs- Homburg: 06841/694-220 Mittwoch 14.00 Uhr Rathausstr. 6, 66914 Waldmohr, born, Glan-Münchweil., Hensch- Bedürftigkeit: Tel. 06373/508641 Wir sind rund Tierschutzverein im Landkreis Kusel bis Donnerstag 07.00 Uhr tal, Herschweiler-Pettersheim, Donnerstag 19.00 Uhr Anträge gibt es in den Bürgerbü- um die Uhr für Sie erreichbar. Hüffler, Krottelbach, Langenbach, e.V., Postfach 1336, 66865 Kusel bis Freitag 07.00 Uhr ro’s der Verbandsgemeinde Matzenbach, Nanzdietschweiler, Telefonnummern: Freitag 16.00 Uhr Sozialverband VdK Rheinland- Quirbach/Pfalz, Steinbach am 1. Vorsitzende Christine Fauß, bis Montag 07.00 Uhr Auskünfte z. Bedürftigkeit: Tel.: 0175/4117712 Vortag eines Feiertages 18.00 Uhr Pfalz Kreisverband Kusel Glan, Rehweiler und Wahnwegen VG-Verwaltung, Herr Tobias Weber, Geschäftsstelle Lehnstraße 34, die Telefon-Nr. 06383/927681 an Schatzmeister Jutta Keller bis zum nächsten Werktag 07.00 Uhr Sprechstunden: Tel.: 06373-504-201, 66869 Kusel (Gebiet Nord). Tel.: 0160/94838930 Samstag und Sonntag t.weber@vgog.de Telefonische Erreichbarkeit: Sie wollen eine Störung melden? www.tierschutz-kusel.de von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Mo. bis Do.: 08.30 bis 12.00 Uhr Dann wählen Sie die entsprechen- von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr Freitags geschlossen de Telefonnummer. Der Telefonan- Beratungsstellen im Haus Die Bereitschaftsdienste der im Raum Deutsches Rotes Kreuz 1. Mittwoch im Monat Servicenach- ruf wird von einer Sprachbox ange- der Diakonie Bruchmühlbach/Miesau praktizieren- Kreisverband Kusel e.V. mittag für Arbeitnehmer von 14.00 nommen. Bitte teilen Sie Ihren Na- Marktstr. 31 in 66869 Kusel den Ärzte u. Zahnärzte können beim Haushaltsassistenz: - 17.30 Uhr men sowie Ihre Telefonnummer, un- Tel.-Nr.: 06381/422900 Anrufbeantworter des jeweiligen Haus- Hauswirtschaftliche Dienstleistun- Telefon: 06381/425 044 - 0 ter der Sie erreichbar sind, mit. Fax-Nr.: 06381/4229099 arztes in Erfahrung gebracht werden. gen, Fahrdienst und Betreuungsan- Telefax: 06381/425 044 - 29 Nennen Sie uns den festgestellten gebotefürSenioren,Pflegebedürftige E-Mail: kv-kusel@vdk.de Schaden (z.B. Wasser tritt aus dem Erziehungs- Deutsche Rheuma-Liga und Familien, Unterstützung für Kran- Termin nur nach telefonischer Gehweg aus) mit Ortsbezug (Stra- und Familienberatung Arbeitsgemeinschaft Kusel Vereinbarung ße, Hausnummer sowie Gemein- Email: erziehungsberatung.kusel@ ke, Genesende, Behinderte. Hauptstr. 59, 66909 Nanzdietschweiler de). Sie werden umgehend (in der diakonie-pfalz.de Hausnotrufsystem: Regel nicht länger als 3 bis 10 Mi- Tel.: 06383/1386 Sicherheit für Senioren, Kranke, Be- Mobilitas Suchtberatung, Jugend- und Dro- Email: kusel@rheuma-liga-rlp.de ambulanter Pflege- und Betreu- nuten) vom Rufbereitschaftsperso- genberatung, Angehörigenbera- hinderte, Alleinstehende. nal zurückgerufen. Essen auf Rädern: ungsdienst Schönenberg-Kü- tung, Prävention Alkohol und Drogen: Blaues Kreuz Ku- Tiefkühlmenüs, Vollkost und Diätkost. belbg., Glanstr.44., Frau Schmidt Email: fachstellesucht.kus@diako- Bürgerbusse im Oberen Glantal nie-pfalz.de sel, Gruppenabend im Stadtteilzent- Sozialkaufhaus: Kerstin. Mo - Fr 09.15 - 14.30 Uhr, Die beiden Bürgerbusse fahren wie- rum Diedelkopf, Trierer Str. 161, don- Secondhandbekleidung und -möbel. Tel. 06373/829992 Fachdienst Glückspielsucht der Dienstag und Donnerstag von Email: fachstellesucht.kus@diako- nerstags von 19:30-21:00 Uhr Geschäftsstelle: Beratung kostenlos und neutral! 8.00 bis 18.00 Uhr innerhalb der Ver- Trierer Str. 39, Kusel, Pflegerufbereitschaft rund um d. nie-pfalz.de bandsgemeinde. Anmeldung: Am Te- Schwangeren- und Schwanger- Frauenzuflucht Kaiserslautern: Haus Tel. 06381/9246-20 Uhr. Wir pflegen bei Ihnen zu Hause lefon Montag und Mittwoch von für bedrohte und mißhandelte Frauen Kleiderkammer: schaftskonfliktberatung 14.00 – 16.00 Uhr: 06373-504-108, (staatlich anerkannt) und deren Kinder: 0631/17000 Industriestr. 45 (Gewerbegebiet), ANONYM-VERTRAULICH eMail an: buchung@buergerbus-og.de Kusel, Tel. 06381/ 425861 Evangelische - Katholische Email:slb.kusel@diakonie-pfalz.de oder direkt: www.buergerbus-og.de Telefon-Seelsorge rund um d. Uhr Sozial- und Lebensberatung Ehrenamtsbörse Die Fahrten sind für Sie kostenlos Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de des Landkreises Kusel Pflegestützpunkt gebührenfrei - vertraulich Für die Fahrten gilt neben der Masken- Öffentliche Beratungsstelle rund Tel.: 0800/111 0 111 pflicht auch die sogenannte 3G-Regel Kindererholung, Müttergenesungs- Vielseitige Dienste für hilfebedürtige und Mutter-Kind-Kuren Personen um das Thema Pflege und 0800/111 0 222 (Geimpft, Genesen oder Getestet!) Paulengrunder Straße 7a Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de Kontakte in den Verbandsgemeinden: 66904 Brücken Schuldner- und Insolvenzberatung Ambulanter Hospiz- und Palliativer Glan-Münchweiler 06384/323 Tel.: 06386/40 40 364 Deutsches Rotes Kreuz Beratungsdienst Kusel-Altenglan, Initiative des Kreisseniorenrates Kusel und 06386/40 40 073 Kreisverband Kusel e.V. Oberes Glantal, Lauterecken-Wolf- Ökumenische Sozialstation Die Beratung erfolgt kostenlos, Trierer Str. 39, 66869 Kusel stein, Bruchmühlbach-Miesau, Ram- Brücken e.V. Unfall-, Rettungsdienst- und Kranken- neutral und vertraulich Tel: 06381/924615 stein-Miesenbach und Landstuhl Ambulante-Hilfe-Zentrum transporte (Tag und Nacht einsatzbe- Beratung und Unterstützung Pflegedienst, hauswirtschaftliche reit): DRK-Rettungswache Schönen- AWO Betreuungsverein schwerkranker und sterbender Hilfe, Tagesbegegnungsstätte, Be- Trierer Str. 60, 66869 Kusel Menschen bei Schmerzen und psy- ratung, Service warmer Mittags- Tel.: 06381/993277/78 chosozialen Problemen, Remigius- tisch, Familienpflege. Paulengrun- Email:betreuungsverein-kusel@ bergstr. 10, 66869 Kusel Telefon: der Str. 7a, 66904 Brücken Rettungsdienst/Krankentransport t-online.de 06381/9961147. Email: hospiz.ku- Telefon: 06386/9219-0 Fax: 06381/993279 sel@caritas-speyer.de Rund um die Uhr für Sie erreichbar DRK-Rettungswache Schönenberg-Kübelberg Telefon 112 www.sozialstation-bruecken.de obg_hp02_amtsb.02
9. Januar 2021 16. Oktober 2021 AMTSBLATT AMTSBLATT Seite 3 Seite 33 9. Januar 2021 Seite Verbandsgemeinde Oberes Glantal Verbandsgemeinde Oberes Glantal Gemeinsame Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen Gemeinsame Veröffentlichungen und amtliche Bekanntmachungen Hinweis für alle amtlichen Bekanntmachungen gemäß § 27 a VwVfG Hinweis für alle Die öffentlichen amtlichen bzw. ortsüblichen Bekanntmachungen Bekanntmachungen gemäß sind im Internet auf unserer §unter Homepage 27deraAdresse VwVfG Die öffentlichen bzw. ortsüblichen Bekanntmachungen sindabrufbar www.vgog.de im Internet auf unserer Homepage unter der Adresse www.vgog.de abrufbar Dienstjubiläum bei der Achtung! Verbandsgemeinde Oberes Glantal Öffentliche Bekanntmachung Bekanntmachung der Vorgezogener Redaktionsschluss Öffentliche der für das „Wochenblatt“ Am 01. September feierte Björn Ruffing sein 25-jähriges Dienstjubiläum. Björn Ruffing begann seine Ausbildung 1996 zum Ver- und Entsorger bei der damaligen Verbandsgemeinde Waldmohr und wurde nach seiner Ausbildung 1999 in dieser Funk- Verbandsgemeinde Oberes Oberes Glantal tion übernommen. Diese Tätigkeit übte er bis Ende 2016 in der ehemaligen Verbandsge- Verbandsgemeinde Glantal Wegen dem Feiertag am 01.11.2021 (Allerheiligen) wird für die KW 44 meinde Waldmohr und nach Übernahme, bis heute in der Verbandsgemeinde Oberes (06.11.- 13.11.) der Redaktionsschluss auf Glantal, aus. Bürgermeister Christoph Lothschütz nahm das Jubiläum zum Anlass für den der Allge- Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Mittwoch, den 27.10 2021, 16:00 Uhr, meinheit geleisteten treuen Dienst Dank und Anerkennung auszusprechen. Vollzug des Baugesetzbuches 1. Teiländerung (BauGB) der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Verbandsgemeinde Waldmohr vorverlegt. 1. WirDer Teiländerung bitten der Verbandsgemeinderat Gesamtfortschreibung um Einhaltung der hat in Unbeachtlich werden Redaktionsschlusszeit, des Flächennutzungsplanes Darlegung da zu spät eingehende der ehemaligen Verbandsgemeinde des die Verletzung be- schädigungspflichtigen Presse- Waldmohr bean- lischt, wenn nicht innerhalb von seiner texte Der leider Sitzung nicht mehr am berücksichtigt Verbandsgemeinderat 13.10.2020 1.werden eine nach hat in Unbeachtlich §werden können.214 Abs. 1 BauGB Darlegung gründendendes Sachverhalts geltend die Verletzung be- tragt. Entschädigungsleistungen schädigungspflichtigen bean- drei Jahren lischt, wennnach Ablauf nicht des Kalen- innerhalb von den Feststellungsbeschluss seiner Sitzung am 13.10.2020 zur 1. 1. eine beachtliche nach § Verletzung 214 Abs. 1der dort gründenden BauGB gemacht worden sind (§ 215 Sachverhalts Abs. in geltend GeldEntschädigungsleistungen tragt. sind ab Fälligkeit mit 2 derjahres, drei Jahreninnach demAblauf die bezeichne- des Kalen- Teiländerung den der Gesamtfort- Feststellungsbeschluss zur 1. bezeichneten beachtliche Verfahrens- Verletzung und gemacht der dort 1 BauGB).worden sind (§ 215 Abs. vom Hundert in Geld sind über dem Basiszins- ab Fälligkeit mit 2 ten Vermögensnachteile derjahres, eingetre- in dem die bezeichne- schreibung desder Teiländerung Flächennutzungs- Gesamtfort- Formvorschriften bezeichneten und Verfahrens- und 1Gem. §§ 39 bis 42 BauGB entste- satz BauGB). vom nach Hundert§ 247 des über Bürgerlichen dem Basiszins- ten sind, die Fälligkeit eingetre- ten Vermögensnachteile des An- Das Fundamt Glan-Münchweiler meldet planes der des schreibung gemeinde ehemaligen Verbands- 2. Formvorschriften Flächennutzungs- nach § 214 Abs.und 3 BauGB be- Gem. hen §§Entschädigungsansprüche 39 bis 42 BauGB entste- Gesetzbuchs satz nach § 247 jährlich zu verzin- spruchs des Bürgerlichen ten sind,herbeigeführt wirddes die Fälligkeit (§ 44 An- Im planes der Waldmohr Bürgerbüro gefasst. Glan-Münchweiler ehemaligen Verbands-Derwurde achtliche 2. Mängel ein §kleiner nach des3Abwägungs- schwarzer 214 Abs. nach (Fundort BauGBGeldbeutel be- hen Eintritt eines Vermögens- sen. Entschädigungsansprüche Ist Entschädigung Gesetzbuchs durch Abs. jährlich zu verzin- 4 BauGB). spruchs herbeigeführt wird (§ 44 Planbereich Steinbach gemeinde ist beigefügter amWaldmohr Glan, gefasst.Karte Evangelisches vorgangs,Mängelals Der Gemeindehaus) achtliche Fundsache des Abwägungs- nachteils. gemeldet. nach Der Entschädigungsbe- Eintritt eines Vermögens- Übernahme des Grundstücks sen. Ist Entschädigung zu Abs. 4 BauGB). durch Wer zuEigentumsansprüche entnehmen. Planbereich Gem. § 6geltend ist beigefügter Bauge- wenn sie Karte machen vorgangs, nichtmeldet kann, innerhalb sich eines rechtigte bitte im kann Bürgerbüro nachteils. die Fälligkeit des leisten, Der Entschädigungsbe- Übernahmefindetdes aufGrundstücks die Verzinsung zu Schönenberg-Kübelberg, den setzbuch Glan-Münchweiler zu entnehmen. (BauGB) der wurden Gem. die wenn §Verbandsgemeinde 6 Bauge- Jahres sie seit Bekanntmachung Oberes nicht Glantal, Tel.: innerhalb des06373/504-225 eines Anspruchskann rechtigte dadurch herbeiführen, die Fälligkeit des §leisten, 99 Abs.findet 3 Anwendung BauGB (§ 09.01.2021 auf die Verzinsung Schönenberg-Kübelberg, den oderPlanunterlagen -228. (BauGB) setzbuch der Unteren wurden Lan- Flächennutzungsplanes die Jahres seit Bekanntmachung schriftlich dass er diedadurch des Anspruchs Leistungherbeiführen, der Entschä- 44 Abs. § 99 3 BauGB). Abs. 3 Anwendung BauGB (§ gez. Lothschütz 09.01.2021 desplanungsbehörde Planunterlagen der Unteren bei Lan- der Flächennutzungsplanes gegenüber der Gemeinde unter dass schriftlich digung schriftlich er die Leistungbei derdem Ent- Ein Entschä- Entschädigungsanspruch 44 Abs. 3 BauGB). er- Bürgermeister gez. Lothschütz Kreisverwaltung Kusel zur desplanungsbehörde beiGeneh- der gegenüber der Gemeinde unter digung schriftlich bei dem Ent- Ein Entschädigungsanspruch er- Bürgermeister migung vorgelegt. Kreisverwaltung Kusel zur Geneh- Das Fundamt Schönenberg- Mit Schreiben migung 2020, vorgelegt.vom 07. Dezember Aktenzeichen 5/55/610-10 Mit Schreiben vom 07. Dezember Kübelberg meldet FNP-Waldmohr 1. TÄnd.GF-1, 2020, Aktenzeichen 5/55/610-10 die Untere Landesplanungsbehör- hat Im FNP-Waldmohr Bürgerbüro 1. TÄnd.GF-1, hat Schönenberg-Kübelberg wurde eine Katze als Fundtier (Fundort: Schö- de Untere die gem. § Landesplanungsbehör- nenberg-Kübelberg6 Abs. OT 1 BauGB, in der Sand) abgegeben. Wer Fassung de gem. § 6der Abs.Bekanntmachung Eigentumsansprüche 1 BauGB, in der geltend machen kann, meldet sich bitte im Bürgerbüro Schö- vom 03. November Fassung der Bekanntmachung nenberg-Kübelberg der2017 (BGBI.I S. Verbandsgemeinde Oberes Glantal, Tel. 06373/504-210 1728), vom 03.i.V.m. November§ 2032017Abs.(BGBI.I 3 BauGBS. Bild: V.l.n.r. Christoph Lothschütz (Bürgermeister), Sarah Stuppy (Personalrat), Nicole und §i.V.m. 1728), 1 der§ 203 Landesverordnung Abs. 3 BauGB Hennes (Abwassermeisterin), Björn Ruffing (Abwassermeister), Sven Müller (Kaufmän- über§ die und 1 derZuständigkeiten Landesverordnung nach nischer Werkleiter), Johannes Linsmaier (Technischer Werkleiter) Das Fundamt Waldmohr meldet dem BauGB (BBauGZustV RP über die Zuständigkeiten nach 2007) die 1.Waldmohr Teiländerung der Ge- Im dem BauGB (BBauGZustV Bürgerbüro wurde RP ein Taschenschirm (Fundort Waldmohr, Bürgerhaus) samtfortschreibung als2007) die 1. Teiländerung Fundsache nutzungsplanes des gemeldet. der Ge- Flächen- der ehemaligen Angelfreunde Kohlbachtal Wersamtfortschreibung Eigentumsansprüche geltend machen kann, meldet sich bitte im Bürgerbüro Einladung zum Freundschaftsfischen der Angelfreunde Kohlbachtal am Entenweiher des Flächen- Verbandsgemeinde Waldmohr ge- Ablauf der Veranstaltung: Montag, 01.11.2021 Angeln von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr nutzungsplanes Waldmohr der ehemaligen Oberes Glantal, Tel.: 06373/504-220 oder -221. der Verbandsgemeinde nehmigt. Die Genehmigungsertei- Pause von 09:30 Uhr bis 10:00 Uhr Platzverlosung ab 07:00 Uhr Startgebühr beträgt Verbandsgemeinde Waldmohr ge- lung wird hiermit gem. § 6 Abs. 5 20,00 € nehmigt. Die Genehmigungsertei- BauGB ortsüblich bekannt gege- Bedingungen der Teilnahme: Jeder Teilnehmer muss im Besitz eines gültigen Fischerei- lung wird hiermit gem. § 6 Abs. 5 Bekanntmachung ben. BauGB ortsüblich bekannt gege- Die scheines sein. Erlaubt ist das Angeln mit einer Handangel mit einem einfachen Haken. das 1. Fürben. Teiländerung der ausgeschiedene Gesamt- Armin Blon (CDU) rückt Herr Jonas Kopp (CDU), Das Anfuttern ist verboten. Der Gebrauch von gefärbten Maden und Spinner ist nicht er- Ratsmitglied fortschreibung des Flächennut- Verbandsgemeinderat nach. Herr Kopp wurde in der Sit- laubt. Den Weisungen der Aufsichtspersonen ist Folge zu leisten. Geangelt wird nach Die 1. Teiländerung Nanzdietschweiler, der Gesamt- in den zungsplanes der ehemaligen Ver- fortschreibung zung des Flächennut-am 5. Oktober 2021 als Ratsmitglied verpflichtet. dem Fischereigesetz des Landes Rheinland-Pfalz. Alles Weitere wird vor Beginn des Fi- des Verbandsgemeinderates bandsgemeinde Waldmohr, wird schens bekannt gegeben. Teilnehmerkarten für das Fischen können ab sofort bei Stefan zungsplanes der ehemaligen mit der öffentlichen Bekanntma-Ver- bandsgemeinde Schönenberg-Kübelberg, Waldmohr, wird 6. Oktober 2021 Kohl, St. Wendeier Str. 40, 66903 Frohnhofen, Tel. 06386 - 404880 vorbestellt werden. chung in Kraft gesetzt und kann ab Wir wünschen jedem Angler ein paar schöne Stunden, guten Fang und Petri-Heil! mit gez. derbeiöffentlichen Christoph sofort Lothschütz, Bekanntma- der Verbandsgemeinde- Bürgermeister chung in Kraft gesetzt und kann ab Mit freundlichen Grüßen Stefan Kohl, 1. Vorsitzender verwaltung Oberes Glantal, Rat- Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt! sofort haus bei der Verbandsgemeinde- Förderverein Grundschule Altenkirchen Waldmohr, verwaltung Oberes Zimmer Nr. W1- Glantal, 2.04, Rathausstraße 14 Wald- Rat- Die Haftung der Angelfreunde Kohlbachtal e.V. für evtl. auftretende Sach.- Personen oder sonstiger Schäden wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. haus Einladung Waldmohr, Zimmer zur Mitgliederversammlung mohr, zu den allgemeinen Dienst- Nr. W1- Liebe2.04, Rathausstraße Mitglieder 14 und Interessierte, zeiten von montags bis mittwochs Wald- die Vorstandschaft unseres Fördervereines lädt Sie rechtmohr, zu den herzlich zurallgemeinen Dienst- Mitgliederversammlung am Dienstag, den 26.10.2021 um 18.30 Uhr in die von 8.30 zeiten Uhr bis 12.00 Uhr von montags Grundschule von 14:00 bis mittwochs Altenkirchen Uhr bis 16.00 und ein (je nach Pandemie-Lage weichen wir ins Jugend- Uhr, so- Nachruf heimvon 8.30 Uhr bis Altenkirchen wie donnerstags 12.00 aus). von 8.30Uhr Uhrundbis von 14:00 Waldemar Lingertat Tagesordnung: 12.00 Uhr Uhr undbis von16.00 14.00Uhr, Uhr so- bis wie donnerstags 1. Begrüßung 18.00 von 8.30von Uhr und freitags Uhr8.30 bis Waldemar Lingertat war Wegbereiter und treibende kraft bei der Gründung des Ver- 12.00 Uhr 2. Jahresbericht Uhr bis und Uhr 12.00 von von 14.00 Uhr bis jedermann eins . 18.00 3. Wahl derUhr und freitags von 8.30 Kassenprüfer eingesehen werden Als Vorstand in den Anfangsjahren war er dem Verein stets verbunden. Der Angelver- Uhr bis 12.00 4. Neuwahlen desUhr von jedermann Vorstandes ein verliert mit ihm einen guten Freund und ein geschätztes Ehrenmitglied. eingesehen werden 6. Verschiedenes Wir freuen uns über Ihr Erscheinen, die Vorstandschaft. 10558958_30_3 Angelfreunde Kohlbachtal wal_b103_amtsb.03 10558958_30_3 wal_b103_amtsb.03 obg_hp03_amtsb.03
Seite 4 AMTSBLATT 16. Oktober 2021 Zweiter gemeinsamer Umwelttag verschiedener Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde Oberes Glantal erneut ein voller Erfolg Erneut haben sich sehr viele Bürgerinnen und Bürger in Gries Nanzdietschweiler den 20 Ortsgemeinden am Umwelttag der Verbandsge- meinde Oberes Glantal beteiligt. In allen Ortsgemeinden waren die Container wieder gut gefüllt. Erneut waren ne- ben den Erwachsenen auch wieder viele Kinder mit unter- wegs um unsere Verbandsgemeinde zu säubern. Ausge- stattet mit Warnwesten, Arbeitshandschuhen und Mülltü- ten wurde jede Menge Müll aus der Natur herausgeholt und entsorgt. Dabei wurde diesmal neben Altreifen und In vier Sammeltrupps starte- leeren Gasflaschen auch ein Kanister mit Altöl gefunden. ten die rund 20 Helfer in das Ebenso wurden wieder viele leere Glasflaschen und Dosen Gemeindegebiet von Gries. sowie jede Menge Plastik- und Verpackungsmüll einge- sammelt, der arglos in der Natur entsorgt wurde. In dieser Herschweiler-Pettersheim aktuellen, durch Corona geprägten Zeit war es wichtig, Unterstützt durch den Angelsportverein ging es in Nanz- dass die Gemeinschaft wieder gestärkt wird und mal wie- dietschweiler entlang des Glans auf der Suche nach acht- der zusammen etwas getan wird. Wieder gemeinsam in los weggeworfenem Müll. den Orten, generationenübergreifend, aktiv zu sein, war eine schöne und wichtige Erfahrung, die am Umwelttag Ohmbach gemacht wurde. Aber auch ein verantwortungsvoller Um- gang mit unserer Umwelt soll durch solche Aktionen ge- stärkt werden. Zwar war der gefundene Müll weniger wie beim ersten gemeinsamen Umwelttag 2019, aber trotz- dem landete noch zuviel Müll in den Containern. Es bleibt zu hoffen, dass solche Umweltaktionstage weiter dazu beitragen, das Bewusstsein mancher „Umweltsünder„ zu Ab dem Bauhof ging es in Herschweiler-Pettersheim ans verändern, damit es dabei bleibt und nicht mehr so viel Einsammeln. Müll achtlos weggeworfen wird. Vielen Dank an alle frei- willigen Helferinnen und Helfer für ihre Bereitschaft und Krottelbach die Unterstützung am Umwelttag. Die Helferinnen und Helfer in Ohmbach nach getaner Arbeit. Ein paar Einblicke in die Säuberungsaktionen vor Ort: Rehweiler Altenkirchen In Krottelbach war eine große Zahl an Helfern unterwegs. Überwiegend Altreifen und leere Glasflaschen fanden die Auch in Rehweiler beteiligten sich wieder zahlreiche Bür- 16 freiwilligen Helfer in Altenkirchen. Langenbach ger am Umwelttag. Breitenbach Steinbach am Glan Aufgeteilt in verschiedene Gruppen ging es in Breitenbach ans Einsammeln. In Steinbach am Glan wurde ebenfalls fleißig Müll gesam- Brücken 45 Personen von Klein bis Groß waren in Langenbach am melt. Umwelttag mit dabei. Verbandsgemeinde Matzenbach In Brücken wurde im Ort sowie entlang des Radweges or- dentlich aufgeräumt. Dittweiler Die Verbandsgemeinde war ebenfalls unterwegs. Bereits einen Tag nach seinem ersten Arbeitstag musste der neu eingestellte Klimaschutzmanager der Verbandsgemeinde mit ran und lernte so direkt Teile der VG näher kennen. Weiterhin waren noch viele Helferinnen und Helfer in den Ortsgemeinden Dunzweiler, Frohnhofen, Glan-Münchwei- In Dittweiler waren auch die Kleinsten fleißig beim Müll- Ausgestattet mit Greifzangen ging es in Matzenbach dem ler, Hüffler, Quirnbach/Pfalz, Schönenberg-Kübelberg und sammeln mit dabei. Müll an den Kragen. Wahnwegen unterwegs. obg_hp04_amtsb.04
16. Oktober 2021 AMTSBLATT Seite 5 Erstaunliche Anblicke- unter Einhaltung eines entsprechenden Sicherheitsabstandes mit eigenen Augen die Auswirkungen eines 12 Tonnen Busses auf eine mit Wasser gefüllte PET-Flasche bestau- interessante Einblicke nen, wenn diese mit sehr geringer Geschwindigkeit überfahren wird. Das Resultat und die anschließende Besprechung der Demonstration werden vielen Schülerinnen und Schüler:innen der IGS Schönenberg-Kübelberg/Waldmohr wieder zu Ausstellungsbe- Schülern nachhaltig in Erinnerung bleiben und sie zur erhöhten Vorsicht an der Bushal- suchen in der Kultur- und Festhalle in Waldmohr testelle anhalten. Zur Nachbereitung der erworbenen Kenntnisse wurde den Schülerin- nen und Schülern ein Materialheft sowie auch Buntstifte als kleines Geschenk ausge- Nach mehr als eineinhalb Jahren fand in der teilt. Sowohl die Schülerinnen und Schüler als auch die Lehrkräfte der fünften Klassen Kultur- und Festhalle in Waldmohr endlich bedanken sich sehr herzlich bei Frau Frühauf für die lehrreiche und lebensweltnahe wieder eine Kunstausstellung statt. Alle 5. Durchführung der Busschule. und 6. Klassen am Standort Waldmohr und 4 Klassen aus Schönenberg-Kübelberg in Be- gleitung ihrer Lehrer:innen bekamen von Katharina Büdel Sonderöffnungszeiten, die den Besuch während der regulären Unter- richtszeiten ermöglichten. Frau Büdel öffnete die Tür und lud alle Kunstinteressierten zu einer Begegnung mit den ausgestellten Exponaten von Horst Schwab und Adelheid Mosele ein. Beim Spaziergang durch die Ausstellung sammelten die Betrachter erste Eindrücke von den gezeigten Malereien, Collagen und Grafiken des Künstlers, die sich in zwei großen The- menfeldern präsentierten: Landschaft und Stillleben - daneben aber auch von den Druckgrafiken und Installationen der Künstlerin. Danach trafen sich die Gruppen an ausgewählten Exponaten, um sich über ihre Impressionen auszutauschen. Erwaardung und Wunsch FWG Oberes Glantal e.V. Einladung zur Mitgliederversammlung Er kann net werwaarde, dass de Leit alle Liebe Mitglieder der FWG Oberes Glantal, Bilder, wo mer moolt, a g„falle. am Donnerstag dem 28. Oktober 2021, findet um 18:00 Uhr im DGH in Herschweiler-Pet- Blooß ääns deet mer sich schun erbeede: tersheim, unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln eine Mitgliederversamm- Dass se genauer hiengucke deede! lung statt, zu der hiermit herzlich eingeladen wird. Die Versammlung erfolgt unter Einhal- (Horst Schwab) tung der aktuellen Corona-Verordnung (2G+). Es wird um vorherige Anmeldung gebeten. Wir haben hingesehen! Das Reden über die Kunstwerke eröffnete neue Sichtweisen! Die Tagesordnung: ausgestellten Exponate haben richtig gut gefallen. 1. Eröffnung und Begrüßung durch die Vorsitzende Lehrer:innen und Schüler:innen freuen sich schon auf die nächste Ausstellung im kom- 2. Feststellung der form- und fristgerechte Einladung menden Frühjahr, zu der uns Frau Büdel schon jetzt eingeladen hat. Ein großes DANKE- 3. Bericht der Vorsitzenden SCHÖN an sie, denn ohne diese wären die Besuche nicht möglich gewesen. 4. Bericht des Schatzmeisters (M. Barth-Neuheisel) 5. Bericht der Kassenprüfer 6. Entlastung des Vorstandes Öffentliche Ausschreibung Neuwahlen: 7. Wahlausschuss: Wahlleiter und WahlhelferInnen Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal mit Sitz in Schönenberg-Kü- 8. Vorsitzende/r belberg schreibt im Namen und im Auftrag der Ortsgemeinden Brü- 9. Wahl der Stellvertreter/innen cken (Pfalz) folgende Arbeiten auf Grundlage der VOB/A aus: 10. Beauftragter für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 11. Schriftführer/in Abbruch „Kirchgasse 1“ in Brücken 12. Schatzmeister/in - Abbrucharbeiten - 13. Wahl der Kassenprüfer 14. Wahl der Delegierten Der vollständige Bekanntmachungstext ist veröffentlicht: 15. Bericht aus dem Kreistag, Bezirkstag und Landtag 16. Wünsche und Anträge 1. Submissionsanzeiger Schopenstehl 15, 20095 Hamburg 17. Verschiedenes Fax 040/40194031 Mit freundlichen Grüßen 2. Subreport Postfach 910860, 51101 Köln Margot Schillo Fax 0221/9857866 3. bi, Bauwirtschaftliche Information Postfach 3407, 24033 Kiel 4. Subreport ELVIS Fax 0431/5359225 https://www.subreport.de/E95311797 Neues aus dem Verbandsgemeinderat 5. Homepage: www.vgog.de Rubrik: Aktuelles/Ausschreibungen Oberes Glantal Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal Bekanntmachung gem. §41 Abs.5 GemO – Unterrichtung der Einwohner über die Ergeb- gez.: Lothschütz, Bürgermeister nisse der Ratssitzung sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Be- schlüsse. Der Verbandsgemeinderat Oberes Glantal hat in seiner Sitzung am 05.10.2021 folgende Beschlüsse gefasst: Die Busschule besucht die Schule öffentlich Am 30.09. und 01.10.2021 fand die Busschule für die neuen fünften Klassen der IGS Schönenberg-Kübelberg/ Waldmohr am Standort Waldmohr statt. Zur Steigerung der Si- Neubesetzung der Ausschüsse; cherheit auf dem Schulweg werden in der Busschule die Schülerinnen und Schüler über Nachwahl die Vorschriften und das korrekte Verhalten bei der Nutzung des Schulbusses aufgeklärt a) eines Mitgliedes für den Haupt-, Finanz-, Bau- und Umweltausschuss, den sowie für mögliche Gefahren sensibilisiert. Dies ermöglicht es den Schülerinnen und Werkausschuss und den Fachausschuss Dorferneuerung sowie Schülern nicht nur Unfällen vorzubeugen und in Notsituationen entsprechende Maß- b) eines stellvertretenden Mitgliedes für den Rechnungsprüfungsausschuss nahmen zu ergreifen, sondern auch ein besseres Miteinander bei der Beförderung mit Als Mitglied für den Haupt-, Finanz-, Bau- und Umweltausschuss wird Herr Jonas Kopp dem Schulbus zu gestalten. gewählt. Die Durchführung der Busschule wurde von Frau Frühauf von der DB-Regio geleitet, die Als Mitglied für den Werkausschuss wird Herr Jonas Kopp und als neuer Stellvertreter realitätsnahe an einem speziell für diesen Anlass zur Verfügung gestellten Schulbus mit Herr Stefan Wagner gewählt. den Schülerinnen und Schülern in zwei Schulstunden soziale und sicherheitsrelevante Als Mitglied für den Fachausschuss Dorfentwicklung wird Herr Christof Dahl und als neu- Aspekte der Beförderung mit dem Schulbus erarbeitet hat. Zu diesen gehörten unter an- er Stellvertreter Herr Jonas Kopp gewählt. derem das korrekte Verhalten an der Bushaltestelle, das geordnete Ein- und Aussteigen, Lüftungsanlagen in den Grundschulen; Beschränkte Ausschreibung und Vergabe die Sicherheitsvorrichtungen des Busses (Haltestangen, Nothammer etc.), die Bedeu- Die beschränkten Ausschreibungen der einzelnen Maßnahmen sollen unverzüglich er- tung der vorhandenen Piktogramme, die Nutzung von Notausgängen und die gegensei- folgen. Die weiterführenden Ingenieurleistungen (Leistungsphase 6 bis 8), werden ge- tige Rücksichtnahme unter den Fahrgästen, sowohl innerhalb als auch außerhalb des mäß den vorliegenden Honorarofferten an das Ingenieurbüro CTI aus Rehweiler verge- Busses. Ebenso wurden die Schülerinnen und Schüler zu einem Perspektivwechsel an- ben. gehalten, indem sie die Busfahrt aus dem Blickwinkel einer Busfahrkraft betrachteten. Bürgermeister Christoph Lothschütz wird ermächtigt, nach erfolgter Submission und Im Zuge dessen wurden Schülerfragen wie „Was passiert nach der Betätigung des Halte- auf Grundlage der erstellten Vergabevorschläge, die einzelnen Aufträge an die jeweils signals?“ beziehungsweise „Wie nimmt die Busfahrkraft das Haltesignal eigentlich günstigste Bieterin zu erteilen. wahr?“ und „Wo befinde ich mich im Toten Winkel?“ handlungsorientiert beantwortet. Grundschule Schönenberg-Kübelberg; Als besonders beeindruckende Demonstration durften die Schülerinnen und Schüler Installation eines Sonnenschutzes an der Südseite des Gebäudes Die Verwaltung wird beauftragt, rechtzeitig die erforderlichen Ausschreibungen vorzu- obg_hp05_amtsb.05
Seite 6 AMTSBLATT 16. Oktober 2021 nehmen, damit die Maßnahme -wie zeitlich geplant, in den Sommerferien 2022- umge- setzt werden kann. Liegt bis zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe (erneute Beschlussfas- Altenkirchen sung im Rat) noch kein schriftlicher Bewilligungsbescheid vor, wird die Verwaltung ferner beauftragt, den förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen. Grundsatzbeschluss zur interkommunalen Zusammenarbeit und Übernahme der Förderkreis Freiwillige Feuerwehr e.V. kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung Einladung zur Ordentlichen Mitgliederversammlung Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal sieht nach mehrfacher Beteiligung der kommu- Altenkirchen. Am 23 Oktober 2021 um 18 Uhr findet im Feuerwehrhaus Altenkirchen nalen Gremien sowie der Ortsgemeinden keine Notwendigkeit zur interkommunalen Zu- nach §11 der Vereinssatzung die Ordentliche Jahresmitgliederversammlung statt. Hier- sammenarbeit und Übernahme der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung. zu ergeht herzliche Einladung an allen Vereinsmitgliedern. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Verbandsgemeinde Glan- Tagesordnung Münchweiler, Solarpark A 62 Oberes Glantal, Ortsgemeinden Hüffler, Quirnbach, 1. Eröffnung und Begrüßung Rehweiler 2. Geschäftsbericht des Vorstandes Aufstellungsbeschluss 3. Bericht des Kassenwartes Der Verbandsgemeinderat beschließt, den Tagesordnungspunkt zur Beratung an den 4. Bericht der Kassenprüfer und Erteilung der Entlastung Haupt-, Finanz-, Bau- und Umweltausschuss zu verweisen. Eine Beschlussfassung soll 5. Anträge von Mitgliedern in einer der nächsten Sitzungen erfolgen. Nach der Vereinssatzung steht jedem Mitglied das Recht zu, Anträge in die Außerordentli- Die noch offenen Fragen sollen nachgereicht werden. che Mitgliederversammlung einzubringen. Diese sind jedoch mindestens 3 Tage vor der Generalsanierung Warmfreibad Waldmohr : Mitgliederversammlung mit entsprechender Begründung beim Vorstand einzureichen. Entscheidung über die Variantenplanung Mit freundlichen Grüßen Der Verbandsgemeinderat spricht sich für eine Wasserfläche des Nichtschwimmerbe- gez. Manganella Dominik, 1.Vorsitzender ckens von 655 m² und des Schwimmerbeckens von 536 m² zzgl. Springerbereich aus. Das Technikgebäude soll in Richtung Rand des Geländes (siehe Folie 12 der beigefügten Präsentation) geplant werden. Börsborn Freibad Waldmohr; Vereinbarung mit der Stadt Waldmohr Der vorliegenden Vereinbarung über die Benutzung verschiedener Flächen zwischen der Neues aus dem Ortsgemeinderat Verbandsgemeinde und der Stadt Waldmohr wird zugestimmt. Bekanntmachung gem. §41 Abs.5 GemO – Unterrichtung der Einwohner über die Ergeb- nisse der Ratssitzung sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Be- nicht öffentlich schlüsse. Vergnügungssteuer Der Ortsgemeinderat Börsborn hat in seiner Sitzung am 09.09.2021 folgende Beschlüs- Der Verbandsgemeinderat beschließt zustimmend in einer Steuerangelegenheit. se gefasst: Vertragsangelegenheit Der Verbandsgemeinderat stimmt einem Vertragsabschluss zu. öffentlich Schönenberg-Kübelberg, Neubaugebiet Langgewanne - Los 2- Regenwasserkanal Feu- Ermächtigung des Ortsbürgermeisters zur Vergabe von Aufträgen zum Umbau der Au- erbachstraße bis zum Kohlbach; Sachstand Baumaßnahme ßentoilettenanlage Der Verbandsgemeinderat beauftragt die Verwaltung, das Erforderliche zu veranlassen. Ortsbürgermeister Bier wird ermächtigt, die Aufträge für Rohbau, Fenster, Türen und Ga- Grundstücksangelegenheiten ragentor sowie Sanitär an den billigsten Bieter zu vergeben, sofern die Zustimmung der Der Verbandsgemeinderat beschließt zustimmend in einer Grundstücksangelegenheit. ADD vorliegt, dass die Aufträge auch teilweise mit weniger als drei vorliegenden Ange- boten vergeben werden können, da die Angebotsanfragen teilweise nicht beantwortet wurden. Ehrenamtliches Engagement gewürdigt Weiterhin wird die Architektin beauftragt, bei den noch ausstehenden Gewerken die vorhandenen Angebote um fehlende Positionen ergänzen zu lassen bzw. weitere Ange- - Helmut Großklos erhält Ehrenamtskarte - In einer kleinen Feierstunde überreichte Bürgermeister Christoph Lothschütz gemein- bote einzuholen. sam mit Ortsbürgermeisterin Margot Schillo die Ehrenamtskarte des Landes Rheinland- Beratung und Beschlussfassung im Rahmen des Jahresabschlusses 2019 der Ortsge- Pfalz an Herrn Helmut Großklos aus Herschweiler-Pettersheim. Mit der Ehrenamtskarte, meinde Börsborn sowie Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten von die das Land im Jahr 2014 eingeführt hat, wird ein Zeichen für das ehrenamtliche Enga- Börsborn und der Verbandsgemeinde gement und damit für das Leben in der Gemeinschaft unserer Gemeinden gesetzt. a) Bekanntgabe Rechenschaftsbericht Helmut Großklos war 25 Jahre Mitglied des Ortsgemeinderates Herschweiler-Petters- b) Bericht über die Rechnungsprüfung heim und ist in zahlreichen Vereinen engagiert. Darüber hinaus ist Herr Großklos bei Vor- c) Feststellung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss führungen im Diamantschleifermuseum in Brücken als Diamantschleifer aktiv. Erwäh- d) Entlastungserteilung nenswert sind außerdem die Wanderführungen, die Herr Großklos als Wanderpate in a) ohne Beschluss Herschweiler-Pettersheim und Umgebung unternimmt. b) ohne Beschluss Ortsbürgermeisterin Margot Schillo würdigte die Leistungen und hob die Arbeit von Hel- c) Der Ortsgemeinderat stellt den Jahresabschluss 2019 mit einer Bilanzsumme von mut Großklos „im Stillen“ hervor. 2.193.115,85 € fest. Die Eheleute Großklos, die viele dieser Aktivitäten gemeinsam meistern, dienen als Vor- d) Der Ortsgemeinderat nimmt Kenntnis von dem Bericht des Rechnungsprüfungsaus- bildfunktion für Jung und Alt im Ort. Beide sind tief verwurzelt mit ihrer Heimat und stets schusses und beschließt unter Verzicht auf eine zusätzliche Prüfung der Rechnungsbe- aktiv für ihre Gemeinde und das Gemeinwohl. lege die Entlastung gemäß § 114 der GemO. Dem Dank schloss sich Bürgermeister Christoph Lothschütz an. Friedhofsangelegenheiten - Neufassung Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensat- zung Der Ortsgemeinderat beschließt die im Entwurf vorliegende Neufassung der Friedhofs- satzung. Der Ortsgemeinderat beschließt die im Entwurf vorliegende Neufassung der Friedhofs- gebührensatzung. Im Entwurf sollen lediglich die Kosten für Wiesen- und anonyme Urnengräber auf ein- heitlich 600 Euro abgeändert werden Zudem wird zukünftig ein Aufschlag von 20% v.H. auf die Nutzungsgebühren für auswär- tige Personen erhoben. Die Festlegung eines 20 %igen Aufschlages für Auswärtige auf die Nutzungsgebühr wurde bei 1 Enthaltung mit 7 Ja-Stimmen vom Rat angenommen. Der Ortsgemeinderat beschließt, ein Baumurnenfeld als alternative Bestattungsmög- lichkeit anzulegen. In weiteren Sitzungen wird sich der Gemeinderat nochmals mit der Gestaltung des Baumurnenfeldes beschäftigen. Ermächtigung des Ortsbürgermeisters zum Kauf eines Baumes für den Friedhof Die Auswahl des Baumes fiel bei einer Nein-Stimme und 7 Ja-Stimmen auf die Winterlin- de. Ortsbürgermeister Bier wird ermächtigt, eine Winterlinde für das geplante Baumurnen- feld auf dem Friedhof anzuschaffen. Der Preis für einen entsprechend großen und geeig- neten Baum wird sich auf ca. 1.500 – 2.000 Euro belaufen. Bushaltestelle; Auftragsvergabe Ortsbürgermeister Bier wird ermächtigt, nach Genehmigung des Zuschussantrages den Auftrag an den billigsten Bieter, Fa. Vitali Kanz, zum Angebotspreis von 2.499 Euro zu vergeben. Foto: Die Eheleute Großklos mit Ortsbürgermeisterin Margot Schillo und Bürgermeister Christoph Lothschütz. obg_hp06_amtsb.06
16. Oktober 2021 AMTSBLATT Seite 7 K8/KUS – Vorankündigung aus der Anlage zu dieser Satzung. Vollsperrung der Ortsdurchfahrt (OD) Gebührenschuldner sind: § 2 Gebührenschuldner (1) Bei Erstbestattungen die Personen, die nach § 9 Bestattungsgesetz verantwortlich Börsborn sind, und der Antragsteller, (2) bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller. § 3 Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit (1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Friedhofssatzung, bei antragsabhängigen Leistungen mit der Antragstellung. (2) Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbe- scheids fällig. § 4 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 26.05.2015 und alle übrigen Änderungssatzungen sowie entgegenstehende ortsrecht- liche Vorschriften außer Kraft. Börsborn, den 30.September 2021 gez. Uwe Bier , Ortsbürgermeister Anlage zur Friedhofsgebührensatzung I. Grabnutzungsgebühren (1) Überlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssat- zung für Verstorbene a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr (Kindergrabstätten) 250,00 €uro b) vom vollendeten 5. Lebensjahr ab (Einzelgrabstätten) 700,00 €uro (2) Überlassung einer Urnenreihengrabstätte an Berechtigte nach Nr. 1 450,00 €uro (3) Überlassung einer Wiesen-Urnenreihengrabstätte 600,00 €uro (inkl. 150,00€ Pflegegebühr) (4) Überlassung einer gemischten Grabstätte an Berechtigte nach Nr. 1 700,00 €uro (5) Überlassung einer Wahlgrabstätte (Familiengrabstätte/Breite) bei Erstmaliger Belegung 900,00 €uro (6) Überlassung einer – anonymen Urnengrabstätte – an Berechtigte nach Nr. 1 (inkl. 150,00€ Pflegegebühr) 600,00 €uro (7) Bei Mehrfachbelegungen in Gräber je Jahr der Nutzung (1/25 der jeweiligen Nutzungsgebühr von 1, 2, 3,4) Ebenfalls ab Montag, dem 11. Oktober 2021, wird im Gebiet der Verbandsgemeinde II. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten Oberes Glantal, in Börsborn die Hauptstraße (Ortsdurchfahrt – K 8) im Teilabschnitt von (1) Verlängerung des Nutzungsrechts an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der Friedhofssat- der Einmündung Siedlungsstraße bis zur Steinbacher Straße, wegen Bauarbeiten voll zung für eine Wahlgrabstätte (Familiengrabstätte) gesperrt. b) FürJahr a) je dieder Wiederverleihung des Nutzungsrechts Verlängerung (1/30 von I. Satz 5.) nach Ablauf der 30,00 €uro Im Zeitraum vom 11. Oktober bis längstens dem 05. November 2021 wird im Zuge not- Nutzungszeit werden die gleichen Gebühren wie nach Buchstabe a) erhoben wendiger Anschlussarbeiten an der Wasserleitung und dem Kanal, der Baustellenbe- reich auch für die Anlieger, sowie den Linienverkehr komplett gesperrt sein. Um die III. Ausheben und Schließen der Gräber Müllentsorgung zu gewährleisten, wird sowohl vor, als auch hinter dem Baubereich eine Für das Ausheben und Schließen der Gräber werden die tatsächlich anfallenden Kosten Sammelstelle eingerichtet werden. der Fachfirma, ohne eventuell anfallende Kosten für Kompressor-Stunden, berechnet. Die offizielle Umleitungsstrecke erfolgt über Schönenberg-Kübelberg und Gries, sowie Nanzdietschweiler und wird dementsprechend ausgeschildert. IV. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen Die Einschränkungen die sich aus der Baumaßnahme ergeben, können dem beiliegen- Das Ausgraben und Umbetten von Leichen wird durch gewerbliche Unternehmen vorge- den Umleitungsplan entnommen werden. Der LBM Kaiserslautern sowie die Verbands- nommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind von den Gebührenschuldnern als Aus- gemeinde Oberes Glantal bittet alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere die Bürger von lagen zu ersetzen. Steinbach, Börsborn und Umgebung, um Verständnis für die Notwendigkeit der Bauar- beiten und die damit einhergehenden Beeinträchtigungen. V. Benutzung der Leichenhalle Für die Benutzung der Friedhofshalle werden folgende Mit freundlichen Grüßen Gebühren erhoben: LBM Kaiserslautern (1) Leichenhalle einschließlich Kühlung und Reinigung pauschal Satzung über die Erhebung von je Trauerfall (2) Leichenhalle (Trauerhalle ohne Kühlung), einschließlich Reinigung pauschal je Trauerfall 255,00 €uro 190,00 €uro Friedhofsgebühren der Gemeinde VI. Zustimmungserfordernis zum Errichten und Ändern von Grabmalen Börsborn vom 30. September 2021 Für die Errichtung bzw. Änderung von Grabmalen (Grabsteinen, Platten, Einfassungen, Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 09.09.2021 auf Grund des § 24 der Gemein- Kissensteine) gemäß § 20 der Friedhofssatzung je deordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalab- (1) Grabmalanlagen mit stehenden Grabmälern 45,00 €uro gabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht (2) Grabmalanlagen mit liegenden Grabmälern oder Abdeckplatten 25,00 €uro wird: VII. Grabkennzeichnung INHALTSÜBERSICHT: Beschaffung und Montage der Kennzeichnungsplakette (inkl. Gravur) 80,00 €uro § 1 Allgemeines für Wiesen-Urnenreihengrabstätten § 2 Gebührenschuldner § 3 Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit VIII. Gebühren für andere Personen nach § 2 Absatz 3 der Friedhofssatzung § 4 Inkrafttreten Die Kostenfestsetzung für diese Fälle erfolgt nach besonderer schriftlicher Vereinbarung. Anlage zur Friedhofsgebührensatzung I. Grabnutzungsgebühren Hinweis gem. § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung (GemO): Satzungen, die unter Verletzung II. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund dieses Gesetzes zu- III. Ausheben und Schließen der Gräber stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an IV. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn V. Benutzung der Leichenhalle 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfer- VI. Zustimmungserfordernis zum Errichten und Ändern von Grabmalen tigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder VII. Gebühren für andere Personen nach § 2 Absatz 3 der Friedhofssatzung 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss bean- standet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber § 1 Allgemeines der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung be- Für die Benutzung der Einrichtung des Friedhofswesens und ihrer Anlagen werden Be- gründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. nutzungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze wurden - sofern es sich nicht um durch- Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ab- laufende Posten handelte – kalkuliert. Die detaillierten Gebührensätze ergeben sich obg_hp07_amtsb.07
Seite 8 AMTSBLATT 16. Oktober 2021 lauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. ( 5 ) Umbettungstermine werden einen Monat vorher öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig werden sie dem Nutzungsberechtigten der Grabstätte bzw. einem Angehö- Schönenberg-Kübelberg, den 30. September 2021 rigen des Verstorbenen mitgeteilt. gez. Christoph Lothschütz, Bürgermeister ( 6 ) Ersatzgrabstätten werden von der Gemeinde auf ihre Kosten entsprechend den Grabstätten auf dem aufgehobenen bzw. geschlossenen Friedhof oder dem Friedhofs- teil hergerichtet. Friedhofsatzung 2. Ordnungsvorschriften der Ortsgemeinde Börsborn § 4 Öffnungszeiten ( 1 ) Die Öffnungszeiten werden an den Eingängen durch Aushang bekannt gegeben. Zu vom 30. September 2021 anderen Zeiten darf der Friedhof nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betreten Zur Regelung des Friedhofswesens hat der Ortsgemeinderat Börsborn aufgrund des § werden. 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (Gemo) sowie der §§ 2 Abs. 3,5 Abs. 2 und ( 2 ) Die Friedhofsverwaltung kann aus besonderem Anlass das Betreten eines Friedhofs 6 Abs. 1 S.1 des Bestattungsgesetzes (BestG) am 09.09.2021 folgende Satzung be- oder einzelner Friedhofsteile vorübergehend untersagen. schlossen, die hiermit bekannt gemacht wird. Inhaltsverzeichnis: § 5 Verhalten auf dem Friedhof ( 1 ) Die Besucher haben sich auf dem Friedhof ruhig und der Würde des Ortes entspre- 1. Allgemeine Vorschriften chend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen. §1 Geltungsbereich ( 2 ) Kinder unter zehn Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung Erwachsener betreten. §2 Friedhofszweck ( 3 ) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet: §3 Schließung und Aufhebung a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren; Kinderwagen und Rollstühle sowie 2. Ordnungsvorschriften Handwagen zur Beförderung von Material zur Grabherrichtung, leichte Fahrzeuge von §4 Öffnungszeiten zugelassenen Gewerbetreibenden und Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung sind ausge- §5 Verhalten auf dem Friedhof nommen. §6 Ausführung gewerblicher Arbeiten b) Waren aller Art sowie gewerbliche Dienste anzubieten, 3. Allgemeine Bestattungsvorschriften c) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung, Beisetzung oder Gedenk- §7 Allgemeines, Anzeigepflicht, Bestattungszeit feier störende Arbeiten auszuführen, §8 Särge d) Druckschriften zu verteilen, §9 Grabherstellung e) den Friedhof und seine Einrichtung, Anlagen und Grabstätten zu verunreinigen oder § 10 Ruhezeit zu beschädigen, § 11 Umbettungen f) Abraum außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzulagern, 4. Grabstätten g) Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde, § 12 Allgemeines, Arten der Grabstätten h) Zu spielen, zu lärmen und Musikwiedergabegeräte zu betreiben. § 13 Reihengrabstätten i) Gewerbsmäßig zu fotografieren, es sei denn, § 14 Wahlgrabstätten aa) ein entsprechender Auftrag eines Nutzungsberechtigten liegt vor oder § 15 Gemischte Grabstätten bb) die Friedhofsverwaltung hat zugestimmt. Für das Verwaltungsverfahren gilt § 16 Urnengrabstätten § 6 Abs. 1 Satz 2 und 3 entsprechend. § 17 Ehrengrabstätten k) die Wasserentnahme zu anderen Zwecken als zur Grabpflege. 5. Grabmale Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck des § 18 Gestaltung der Grabmale Friedhofes und der Ordnung auf ihm vereinbar sind. § 19 Zustimmungserfordernis zur Errichtung u. Änderung von Grabmalen ( 4 ) Feiern und andere nicht mit einer Bestattung/Beisetzung zusammenhängende Ver- § 20 Standsicherheit der Grabmale anstaltungen bedürfen der Zustimmung der Friedhofsverwaltung; sie sind spätestens § 21 Verkehrssicherungspflicht für Grabmale vier Tage vorher anzumelden. § 22 Entfernung von Grabmalen 6. Herrichten und Pflegen von Grabstätten § 6 Ausführen gewerblicher Arbeiten [1]) § 23 Herrichten und Instandhalten der Grabstätten (1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige mit der Gestaltung und Instandhaltung § 24 Gestaltungsvorschriften für Grabfelder von Grabstätten befasste Gewerbetreibende bedürfen für Tätigkeiten auf dem Friedhof § 25 Vernachlässigte Grabstätten der vorherigen Zulassung durch die Friedhofsverwaltung, die gleichzeitig den Umfang 7. Leichenhalle der Tätigkeiten festlegt. Auf das Verwaltungsverfahren finden die Bestimmungen über § 26 Benutzen der Leichenhalle die Genehmigungsfiktion nach § 42a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) mit 8. Schlussvorschriften der Maßgabe Anwendung, dass die Frist nach § 42a Abs. 2 Satz 1 VwVfG vier Wochen § 27 Alte Rechte beträgt. Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des § 1 § 28 Haftung Abs. 1 des Landesgesetzes über die einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsan- § 29 Ordnungswidrigkeiten gelegenheiten vom 27. Oktober 2009, GVBl. S. 355, in der jeweils geltenden Fassung § 30 Gebühren abgewickelt werden. § 31 Inkrafttreten (2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind. 1. Allgemeine Vorschriften (3) Zugelassene Gewerbetreibende erhalten eine Berechtigungskarte. Diese ist dem § 1 Geltungsbereich Friedhofspersonal vom Gewerbetreibenden oder seinen Mitarbeitern auf Verlangen vor- Diese Satzung gilt für den im Gebiet der Gemeinde Börsborn gelegenen und von ihr ver- zuzeigen. walteten Friedhof. (4) Die Zulassung kann zurückgenommen werden, wenn die Voraussetzungen des Ab- § 2 Friedhofszweck ( 1 ) Der Friedhof ist eine nicht rechtsfähige Anstalt (öffentliche Einrichtung) der Gemein- satzes 2 nicht mehr vorliegen und die Gewerbetreibenden trotz zweimaliger schriftli- de Börsborn. cher Mahnung gegen die Bestimmungen der Friedhofssatzung verstoßen. ( 2 ) Er dient der Bestattung derjenigen Personen, die a) bei ihrem Tode Einwohner der Gemeinde waren, oder eine längere Zeit in der Ortsge- 3. Allgemeine Bestattungsvorschriften meinde Börsborn ihren Wohnsitz hatten, jedoch zum Zeitpunkt des Todes wegen Krank- § 7 Allgemeines, Anzeigepflicht, Bestattungszeit ( 1 ) Jede Bestattung ist unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Friedhofsverwaltung heit oder Pflege außerhalb der Ortsgemeinde polizeilich gemeldet waren, anzumelden. b) ein besonderes Recht auf Bestattung in einer bestimmten Grabstätte haben oder (2 ) Wird eine Bestattung oder Beisetzung in einer vorher erworbenen Wahlgrabstätte c) ohne Einwohner zu sein, nach § 2 Abs.2 Sätze 2 und 3 BestG zu bestatten sind. beantragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen. ( 3 ) Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofs- ( 3 ) Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Bestattung im Benehmen mit den verwaltung und erfolgt auf Grundlage einer privatrechtlichen Vereinbarung. Angehörigen und der zuständigen Religionsgemeinschaft fest. ( 4 ) Aschen müssen spätestens zwei Monate nach der Einäscherung beigesetzt werden, § 3 Schließung und Aufhebung ( 1) Der Friedhof oder Teile des Friedhofs können ganz oder teilweise für weitere Bestat- andernfalls werden sie auf Kosten des Bestattungspflichtigen (Verantwortlichen gem. § tungen oder Beisetzungen gesperrt (Schließung) oder anderen Zwecken gewidmet wer- 9 BestG) in einer Urnenreihengrabstätte beigesetzt. den (Aufhebung). ( 5 ) In jedem Sarg darf nur eine Leiche bestattet werden. Es ist jedoch gestattet, ein El- ( 2 ) Durch die Schließung wird die Möglichkeit weiterer Bestattungen und Beisetzungen ternteil mit seinem nicht über einem Jahr alten Kind in einem Sarg zu bestatten. ausgeschlossen. Soweit durch die Schließung das Recht auf weitere Bestattungen oder Beisetzungen in Wahlgrabstätten erlischt, wird dem Nutzungsberechtigten für die rest- § 8 Särge ( 1 ) Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von liche Nutzungszeit bei Eintritt eines weiteren Bestattungs- oder Beisetzungsfalles auf Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Sie dürfen nicht schwer verrottbar sein, soweit nichts Antrag eine andere Grabstätte zur Verfügung gestellt. anderes ausdrücklich vorgeschrieben ist. ( 3 ) Durch die Aufhebung geht die Eigenschaft des Friedhofes als Ruhestätte der Toten ( 2 ) Die Särge sollen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und im Mittelmaß 0,65 m breit verloren. Die in Grabstätten gem. §12 Abs. 1 Bestatteten werden, falls die Ruhezeit noch sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich, ist die Zustimmung der Fried- nicht abgelaufen ist, auf Kosten der Gemeinde in andere Grabstätten umgebettet. hofsverwaltung bei der Anmeldung der Bestattung einzuholen. Die Särge für Kindergrä- ( 4 ) Schließung oder Aufhebung werden öffentlich bekannt gemacht. ber dürfen höchstens 1,40 m lang, 0,65 m hoch und im Mittelmaß 0,60 m breit sein. obg_hp08_amtsb.08
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