Veranstaltungsnachlese - Das haben Sie verpasst Ausgabe 2/2017 - Forum Institut

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Veranstaltungsnachlese
Das haben Sie verpasst
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Veranstaltungsnachlese

                     Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

                     wir, die Konferenzmanager des Fachbereichs Pharma & Healthcare, waren auf
                     einigen Weiterbildungsveranstaltungen und haben wichtige Aussagen/Neuigkeiten
                     kompakt zusammengefasst. Auf den folgenden Seiten finden Sie einen Quer-
                     schnitt der besuchten Veranstaltungen mit den dort besprochenen Inhalten. Gerne
                     informieren wir Sie über Update-Termine in diesen Themenbereichen. Sprechen Sie
                     mich gerne an.

                     Viel Spaß beim Lesen!

                     Freundliche Grüße

                     Dr. Henriette Wolf-Klein
                     Bereichsleiterin Pharma & Healthcare
                     FORUM · Institut für Management GmbH
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Inhalt

Update ICH GCP E6 (R2)
3. April 2017 in Frankfurt................................................................................................................................................................... 4

Ausschreibung von Rabattverträgen 2017
26. April 2017 in Bonn....................................................................................................................................................................... 6

Global eCTD/electronic Dossier & eSubmission
26. April 2017 in Stuttgart.................................................................................................................................................................. 7

Online Medizinprodukte FORUM - Die neue EU Medical Device Regulation
26. April 2017 in Bonn....................................................................................................................................................................... 8

Online Pharma FORUM - Variations-Einreichung
10. Mai 2017.................................................................................................................................................................................... 10

Tag der Klinischen Forschung 2017
17. - 18. Mai 2016 in Mannheim........................................................................................................................................................ 11

Online Pharma FORUM - Update Pädiatrie
28. Juni 2017.................................................................................................................................................................................... 14

Online Pharma FORUM - Update Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und Kosmetika
6. Juli 2017....................................................................................................................................................................................... 15

Online Medizinprodukte FORUM - Werbung/Marketing bei Medizinprodukten
3. August 2017 in München............................................................................................................................................................. 16

Marketing Authorisation in Russia, Belarus, Kazakhstan and Ukraine
21. – 22. August 2017 in Berlin......................................................................................................................................................... 17

ICSR Reporting 2017
28. August 2017 in Bonn ................................................................................................................................................................. 18

Nahrungsergänzungsmittel-Workshop
30. August 2017 in Stuttgart .......................................................................................................................................................... 19

Online Pharma FORUM - Clinical Trials Regulation
30. August 2017............................................................................................................................................................................... 20

Prüfplanentwicklung in klinischen Prüfungen
31. August 2017 in Mannheim......................................................................................................................................................... 21
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Update ICH GCP E6 (R2)

3. April 2017 in Frankfurt am Main

                       Am 3. April 2017 fand in Frankfurt das    Ein weiteres Schwerpunktthema
                       Seminar „Update ICH GCP E6 (R2)“          des Seminars war die Validierung
                       statt, welches den Teilnehmern einen      computergestützter Systeme in der
                       umfassenden Überblick über die aktu-      Klinischen Forschung. Frau Zeller riet
                       ellen Anforderungen der neuen ICH E6      den Anwesenden, sich frühzeitig über
                       Guideline bot, die am 14. Juni 2017 in    diesen Aspekt umfassend zu informie-
                       Kraft treten wird.                        ren und Fachexperten aus dem IT-Sek-
                                                                 tor bereits bei der Planung klinischer
                       Frau Susanne Zeller startete mit einem    Prüfungen hinzu zu ziehen. Dass die
                       Einblick in die Geschichte und Entwick-   Umsetzung dieser neuen technischen
                       lung von Forschungsvorhaben und rief      Vorgaben nicht nur unternehmensin-
                       allen in Erinnerung, dass es lange Zeit   tern schwierig wird, sondern damit
                       keinen Standard für die Durchführung      auch große Herausforderungen bezüg-
                       solcher Untersuchungen am Menschen        lich der Einbindung von CROs und der
                       gab. Mit Einführung der GCP-Leitlinie     Überzeugung des ärztlichen Bereichs
                       im Jahre 1997 schaffte man weltweit       verbunden sind, wurde innerhalb der
                       jedoch einen Grundkonsens für die         Diskussion sehr schnell klar.
                       Durchführung klinischer Prüfungen.
                       Dieser entwickelte sich nach und          Was die neuen Prüferpflichten gemäß
                       nach weiter und die Maßgaben fanden       ICH GCP E6 (R2) angeht, so liegt der
                       letztendlich über US-amerikanische        Fokus hier hauptsächlich auf zwei
                       Vorgaben und EU-Direktiven auch in        Aspekten. Zum einen auf der Überwa-
                       die nationalen Gesetze Eingang. Der       chungsfunktion des Prüfers, dessen
                       bis dato letzte Schritt stellt nun die    „Oversicht-Pflicht“ er sich klar sein
                       EU-Verordnung 536/2017, die soge-         muss, wenn er die klinische Prüfung
                       nannte Clinical Trials Regulation dar,    übernimmt.
                       welche im Oktober 2018 in Kraft treten
                       soll.                                     Zum anderen betrifft es den sach-
                                                                 gerechten Umgang mit in klinischen
                       Frau Zeller begann die Zusammenfas-       Prüfungen erhobenen Daten. Hier
                       sung, was sich in ICH GCP ändert, mit     gilt das ALCOAC-Prinzip (attributable,
                       einem Überblick über die Änderungen       legible, contemporaneous, original, ac-
                       im Guideline-Glossar. Sie wies auf die    curate and complete) - ein Aspekt, der
                       neu eingeführten Begrifflichkeiten        eigentlich keine Neuerung in Sachen
                       hin und erläuterte, was sich dahinter     Verantwortlichkeiten des Prüfers dar-
                       verbirgt. Sie gab den interessierten      stellt und schon immer gefordert war.
                       Teilnehmern Tipps zum Handling von        In der überarbeiteten ICH GCP-Version
                       „certified copies“ und besprach die       ist dies nun jedoch das erste Mal auch
                       wichtige Rolle des Monitoring Plans,      schriftlich niedergelegt.
                       der künftig die Strategie, die Metho-
                       den, die Anforderungen, aber auch die     Die Verantwortlichkeiten des Sponsors
                       Verantwortlichkeiten beschreibt, wel-     in klinischen Prüfungen betreffen in
                       che ein Unternehmen im Tätigkeitsfeld     erster Linie die Gewährleistung der Pa-
                       des Monitorings klinischer Prüfungen      tientensicherheit sowie die Reliabilität
                       leisten muss.                             der Studiendaten. Jegliche Anforderun-
                                                                 gen, die in ICH GCP genannt werden,
                                                                                                            >>
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dienen diesem Zweck; auch das neu          Überarbeitung des Trial Master Files.
eingeführte Kapitel 5.0 „Qualitätsma-      Hier gibt Frau Zeller den Teilnehmern
nagement“. Dabei kommt dem Risiko-         den Tipp, sich einmal das DIA Referen-
management-Prozess eine besondere          ce Model anzusehen, welches einen
Rolle zu.                                  guten Vorschlag für eine künftige
                                           TMF-Ausgestaltung macht. Generell
Viele Unternehmen sind bereits             sind im Internet viele Anregungen zu
daran, sich in diesem Bereich gut          finden, wie die Umsetzung der neuen
aufzustellen und probieren Methoden        Vorgaben erfolgen könnte. Eine gute
aus, die Risikoevaluation, -kontrolle,     Quelle dafür sind auch die Methoden-
-kommunikation sowie den Review            papiere der TransCelerate Initiative.
und das Reporting in ihre Arbeitspro-
zesse zu integrieren. Allerdings wird      Zusammenfassend bleibt zu sagen,
dieser Lernprozess nicht von heute auf     dass die Pharma-Industrie über kurz
morgen abgeschlossen sein, son-            oder lang einem kompletten Struk-
dern noch ein wenig Zeit in Anspruch       turwandel unterliegen wird. Entgegen
nehmen, um die für das Unternehmen         dem, was seit Jahren für die Unterneh-
richtige Taktik zu finden. Ein zentraler   men im Bereich Klinische Forschung
Ansatz des Risikomanagements ist           Usus war, wird mit der neuen ICH
es, die bisherige Montoring-Strategie      GCP E6 (R2) nun einiges auf den Kopf
nun auf ein risikobasiertes Modell mit     gestellt. Aber auch die Entwicklung
Onsite- und zentralisiertem Monitoring     von ICH wird in den kommenden Jah-
umzustellen.                               ren weitergehen. So ist ebenfalls eine
                                           komplette Überarbeitung der ICH GCP
Auch auf dem Gebiet der essentiellen       E8 „General Considerations for Clinical
Dokumente und der Archivierung wird        Trials“ für die Zukunft geplant. Das
sich in künftigen klinischen Prüfungen     „GCP Renovation Program“ ist bereits
einiges tun müssen. SOPs und Trai-         gestartet und wird künftig (frühestens
nings müssen angepasst und überar-         ab 2019) dann nicht nur Vorgaben zur
beitet werden, um den neuen Vorga-         Durchführung klinischer Prüfungen,
ben gerecht zu werden. Das Thema           sondern auch zu nicht-interventio-        Autorin
Dokumentenkontrolle und Dokumen-           nellen Studien und Register-Studien       Regine Görner
tenlenkung rückt in den Vordergrund        umfassen.                                 Stellv. Bereichsleiterin Pharma & Healthcare
und damit letzten Endes auch die                                                     r.goerner@forum-institut.de

                                                                                                                               5
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Ausschreibung
von Rabattverträgen 2017
26. April 2017 in Bonn

                                         Am 26. April 2017 fand das Seminar        gestrichen. Es wurde darüber disku-
                                         „Ausschreibung von Rabattverträgen        tiert, ob die Krankenkassen hierfür
                                         2017“ in Bonn mit Vertretern der Juri-    überhaupt eine Ermächtigungsgrundla-
                                         sprudenz, Industrie und der 1. Vergabe-   ge benötigen und damit die Ausschrei-
                                         kammer des Bundes statt.                  bungen rechtlich weiterhin möglich
                                                                                   sein. Außerdem wurde die Möglichkeit
                                         Herr Behrens, Vorsitzender der 1.         der Zytostatika Ausschreibungen mit
                                         Vergabekammer des Bundes beim             Herstellern im Gesetz verankert, hier
                                         Bundeskartellamt, erklärte zunächst       ist aber noch unklar, wie diese ausse-
                                         aktuelle Entscheidungen der Ver-          hen könnten.
                                         gabekammer zu Ausschreibungen
                                         von Rabattverträgen und zum Open          Politisch und wirtschaftlich disku-
                                         House-Modell. Hier wurde besonders        tiert werden zur Zeit auch wieder die
                                         darüber diskutiert, ob die Zuständig-     Drei-Partner-Modelle. Krankenkas-
                                         keit der Vergabekammer bei Diskri-        sen und kleine Pharmaunternehmen
                                         minierung bei Open House-Modellen         befürworten diese, während hingegen
                                         gegeben ist.                              die größeren Unternehmen diese sehr
                                                                                   kritisch sehen.
                                         Im Anschluss ging Herr Dr. Csaki auf
                                         das neue GKV Arzneimittelversor-          Herr Dr. Csaki erklärte außerdem, dass
                                         gungstärkungsgesetz (AMVSG) und die       laut BGH Entscheidung in Zukunft
                                         Auswirkungen auf Rabattverträge ein.      Dumpingangebote bei Rabattverträgen
                                         Laut dem AMVSG, welches im März           nicht mehr zulässig sind. Die Verga-
Autorin                                  2017 durch den deutschen Bundestag        bekammer vertritt hierzu eine andere
Jessica Jegodka                          beschlossen wurde, wird die Ermäch-       Meinung, sodass hier eine endgültige
Konferenzmanagerin Pharma & Healthcare   tigungsgrundlage für Zytostatika          Entscheidung aussteht.
j.jegodka@forum-institut.de              Rabattverträge mit den Apotheken

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Ausgabe 2/2017

Global eCTD/electronic Dossier &
eSubmission
26. April 2017 in Stuttgart

Am 26. April 2017 fand in Stuttgart das   Klar wurde im Lauf des Seminars, dass
Seminar “Global eCTD/electronic Dos-      elektronisches Dossier nicht bedeutet,
sier & eSubmission” statt. Im Fokus der   dass alle Anforderungen deshalb mit
Veranstaltung standen sowohl Länder       dem EU-eCTD-Format vergleichbar
der ICH-Region als auch RoW-Applica-      sind. So hat z.B. die Türkei ein ICH-ähn-
tions.                                    liches eCTD, jedoch mit anderem
                                          Modul 1 und einem verpflichtend
Maren Müller, Extedo GmbH, gab hier       türkischsprachigen Modul 2-5.
einen Überblick über die eCTD-An-
forderungen im globalen Kontext. So       Da Brasilien und Südkorea nun ICH
wird ab 2019 eCTD-Pflicht für alle        beitreten, wird hier das CTD-Format
Einreichungen (Neuzulassung und im        für Zulassungsanträge auch kommen,
Lifecycle) bei europäischen aber auch     jedoch verbindlich erst ab 2021.
bei rein nationalen Verfahren in Europa
sein. Die SFDA (Saudi Arabien) hat        Die Referenten adressierten auch die
schon zu diesem Jahr die verpflichten-    kommende Version eCTD V4.0. Hier
de eCTD-Baseline Einreichung einge-       starten in Japan und den USA in den
führt. Die US-FDA hat zum Mai 2017        nächsten beiden Jahren die Piloteinrei-
die eCTD-Verpflichtung in BLA-, NDA-,     chungen. Verwendet für EU-Verfahren         Autorin
ANDA- und DMF-Verfahren eingeführt.       kann es voraussichtlich ab Q3 2019          Dr. Henriette Wolf-Klein
Ende 2017 wird auch die CFDA (China)      bei zentralen Einreichungen werden.         Bereichsleiterin Pharma & Healthcare
eCTD implementieren.                                                                  h.wolf-klein@forum-institut.de

                                                                                                                             7
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Online Medizinprodukte FORUM
Die neue EU Medical Device Regulation

26. April 2017 in Bonn

                         Am 26. April 2017 konnten wir beim        und Kommission (12 Monate nach
                         Online Medizinprodukte und Online         Inkrafttreten) sowie für die Einführung
                         Pharma FORUM einen besonderen             der „Unique Device Identification
                         Experten zum Thema „Die neue EU Me-       (UDI)“ (24 Monate nach Inkrafttreten)
                         dical Device Regulation (MDR)“, Herrn     vorgezogene Termine als Geltungsbe-
                         Dr. Matthias Neumann (BMG), begrü-        ginn vorbehalten.
                         ßen. Bereits im Oktober letzten Jahres
                         referierte Herr Dr. Neumann zu diesem     Spätere Termine für einen Geltungs-
                         Thema und wir waren sehr gespannt,        beginn wurden z. B. für die „volle
                         welche Neuigkeiten er diesmal zum         Funktionsfähigkeit“ der europäischen
                         aktuellen Sachstand der Medizinpro-       Datenbank EUDAMED (3 Jahre nach
                         dukte-Verordnungen mitbringen würde.      Inkrafttreten oder 6 Monate nach

                         Denn bereits am 5. April 2017 verab-      Bekanntmachung der vollen Funkti-
                         schiedete das europäische Parlament       onsfähigkeit von EUDAMED) und damit
                         in zweiter Lesung den neuen Rechts-       zusammenhängende UDI-Registrie-
                         rahmen für Medizinprodukte und            rungspflichten festgelegt.
                         In-vitro-Diagnostika. Aktuell wurden
                         beide Verordnungen am 5. Mai 2017 im      Hervorzuheben ist die Möglichkeit
                         europäischen Amtsblatt veröffentlicht     „alte“ Notifizierungen, also CE-Beschei-
                         und treten somit am 25. Mai 2017, also    nigungen, die noch nach altem Recht
                         am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröf-      und vor Geltungsbeginn erlassen
                         fentlichung, in Kraft.                    wurden, bis maximal 26. Mai 2024
                                                                   Gültigkeit behalten zu lassen.
                         Damit gilt die MDR ab dem 26. Mai
                         2020; die In vitro Diagnostic Regula-     Dabei ist zu beachten, dass die Vor-
                         tion (IVDR) ab dem 26. Mai 2022. Die      aussetzungen für das erstmalige Inver-
                         Verordnungen müssen grundsätzlich         kehrbringen gültige „alte“ Bescheini-
                         nicht in nationales Recht umgesetzt       gung sind und eine Übereinstimmung
                         werden. Es sind aber zahlreiche Anpas-    des Produktes mit den „alten“ Richtli-
                         sungen des nationalen Rechtsrahmens       nien bzw. es gibt keine wesentlichen
                         notwendig.                                Änderungen der Auslegung und der
                                                                   Zweckbestimmung.
                         Zu Anfangs rekapitulierte Herr Dr. Neu-
                         mann den Ursprung und Verlauf des         Aber: Für diese Produkte gelten –
                         Gesetzgebungsprozesses. Danach ver-       anstelle der alten Rechtsanforderun-
                         suchte er die schwierige Nomenklatur      gen - die neuen Anforderungen für die
                         der Übergangsbestimmungen für alle        Überwachung nach dem Inverkehrbrin-
                         Zuschauer auseinander zu dividieren:      gen, die Marktüberwachung, die Vigi-
                                                                   lanz und zuletzt die Registrierung von
                         Der Gesetzgeber hat sich für die          Wirtschaftsakteuren und Produkten.
                         neuen Vorschriften und die Benen-
                         nung von Benannte Stellen (6 Monate       Weitere wichtige Anforderungen und
                         nach Inkrafttreten), aber auch für die    Änderungen enthält gemäß Herrn
                         Kooperation zwischen Mitgliedstaaten      Dr. Neumann der Artikel 10, die er
                                                                   genauer ausführte, mit:                    >>

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Veranstaltungsnachlese - Das haben Sie verpasst Ausgabe 2/2017 - Forum Institut
Ausgabe 2/2017

• der erstmaligen Definition eines        Herr Dr. Neumann die neuen Klassi-
  vollständigen Risikomanagement          fizierungsregeln sowohl bei Medizin-
  systems und dessen Beschreibung         produkten als auch bei In-vitro-Dia-
  (Anhang I Abschnitt 3),                 gnostika. So werden z. B. in Zukunft
• der zentralen Stellung der klinische    viele stoffliche Medizinprodukte in die
  Bewertung bzw. Leistungsbewer-          Klasse III und IIb eingestuft werden.
  tung,
• regelmäßigen Updates der techni-        Außerdem konnte Herr Dr. Neumann
  schen Dokumentation im Zusam-           noch kurz das Thema „EUDAMED“ an-
  menhang mit den Marktbeobach-           reißen, wobei hier ganz klar zu betonen
  tungspflichten,                         ist, dass hier noch eine große Unsi-
• der Durchführung des richtigen          cherheit bezüglich der prinzipiellen
  Konformitätsbewertungsverfahrens,       Umsetzung herrscht.
• der Registrierung von Herstellern,
  Produkten und UDI,                      Zum Schluss seines Vortrags erläuter-
• der Pflege der technische Doku-         te Herr Dr. Neumann den europäischen
  mentation, DoC und von Zertifikaten     und nationalen Umsetzungsprozess.
  (Aufbewahrungspflichten),               Der deutsche Gesetzgeber hat bereits
• der erstmaligen gesetzlichen            proaktiv auf nationaler Ebene die
  Beschreibung eines Qualitätsma-         sog. „NAKI“ zusammengerufen (Auf-
  nagementsystem (was zur Konse-          takt-Meeting am 13. Februar 2017).
  quenz haben wird, dass die              Das ist der „Nationaler Arbeitskreis zur
  ISO 13485, zuletzt revisioniert 2016,   Implementierung der MDR/IVDR“, der
  erneut überarbeitet werden muss),       aus Vertretern von
• der Überwachung der Produkte im         • Bundesministerien: BMG, BMWi,
  Markt (durch den Hersteller) an sich,     BMBF, BMVg,
• den Vorgaben an Produktinformatio-      • Bundesoberbehörden: BfArM, PEI,
  nen und der zur Verfügung zu              DIMDI
  stellenden Sprachfassungen der          • 8 Oberste Landesbehörden und ZLG
  Gebrauchsanweisungen,                   • 9 Herstellerverbände
• der Pflicht zur Durchführung von        • Interessengemeinschaft der Benann-
  erforderlichen Korrekturmaßnahmen         ten Stellen für Medizinprodukte in
  („Die Hersteller verfügen über ein        Deutschland (IG-NB)
  System für die Aufzeichnung und         • Vertreter vom Handel (PHAGRO)
  Meldung von Vorkommnissen und           • Deutsche Krankenhaus Gesellschaft
  Sicherheitskorrekturmaßnahmen“)           (DKG)
• der Mitwirkungspflicht im Rahmen        • GKV-Spitzenverband
  der Vigilanz,                           • Aktionsbündnis Patientensicherheit
• der kostenlosen Probennahme durch         (APS)
  Behörden,                               • Arbeitsgemeinschaft der wissen-
• der Erfassung von „Original Equip-        schaftlichen medizinischen Fachge-
  ment Manufacturerer/OEM“ und              sellschaften (AWMF) besteht.
  zuletzt                                                                            Autorin
• der Haftungsvorsorge für fehlerhafte                                               Ute Akunzius-Jehn
  Produkte.                                                                          Konferenzmanagerin Pharma & Healthcare
Nicht unerwähnt lassen wollte                                                        u.akunzius-jehn@forum-institut.de

                                                                                                                              9
Veranstaltungsnachlese - Das haben Sie verpasst Ausgabe 2/2017 - Forum Institut
Veranstaltungsnachlese

Online Pharma FORUM
Variations-Einreichung

10. Mai 2017

                                       Am 10. Mai 2017 fand das Online Pharma      Im Verlauf der Sendung gab Frau
                                       FORUM zum Thema „Variations-Einrei-         Engelhard einen Überblick über
                                       chung“ mit Fokus auf den Herausforde-       sinnvolle Grouping- und Worksharing-
                                       rungen in der Validierungsphase statt.      tatbestände sowie die einzureichenden
                                       Vortragende Expertin war Frau Anne          Unterlagen. Abschließend ging sie auf
                                       Engelhard, die insbesondere die Themen      die Möglichkeit ein, über Prüflisten für
                                       Klassifizierung, Grouping, Variation-Ver-   Typ IA- und IB-Variations den eigenen
                                       fahrensnummern und einzureichende           Antrag auf Vollständigkeit hin zu über-
                                       Unterlagen thematisierte.                   prüfen. Diese Prüflisten sind auf der
                                                                                   BfArM-Homepage zu finden.
                                       Beim Thema Klassifizierung ging Frau
                                       Engelhard unter anderem auf das
                                       Vorgehen bei nicht-klassifizierten
                                       Variations ein. Grundsätzlich gilt bei
                                       nicht-klassifizierten Variations die Typ
                                       IB-Einstufung, gegebenenfalls auch Typ
                                       II, wenn es signifikante Auswirkungen
                                       auf Sicherheit, Wirksamkeit und/oder
                                       Qualität des Arzneimittels durch die
                                       Änderung gibt. Eine Einstufung als
                                       Typ IA-Variation ist nur dann möglich,
                                       wenn die CMDh diesbezüglich eine
                                       entsprechende Art. 5-Empfehlung
                                       ausgesprochen hat .

                                       Redaktionelle Änderungen der Texte
                                       brauchen nicht als eigenständige
                                       Variation eingereicht werden, sondern
                                       können mit einer anderen Typ IB- oder
                                       Typ II-Variation zu Änderungen der
                                       Produkttexten kombiniert werden.
                                       Gleiches gilt für die zum Februar 2019
                                       einzufügenden Sicherheitsmerkmalen
                                       auf der Verpackung. Auch diese sollen
                                       nicht als eigenständige Variation ein-
                                       gereicht werden, können aber bei jeder
Autorin                                Änderung im Bereich der Produktinfor-
Dr. Henriette Wolf-Klein               mationen angefügt werden, also auch
Bereichsleiterin Pharma & Healthcare   bei Typ IA-Notifizierungen oder im
h.wolf-klein@forum-institut.de         Rahmen des Renewal.

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Ausgabe 2/2017

Tag der Klinischen Forschung 2017

17. und 18. Mai 2017 in Mannheim

                      Am 17. und 18. Mai 2017 fand in Mann-     Herr Prof Dr. Sebastian Harder,
                      heim zum zwölften Mal in Folge der Tag    Vorsitzender der Landesärztekam-
                      der Klinischen Forschung statt.           mer Hessen und der Ethikkommis-
                                                                sion des Fachbereiches Medizin der
                      Thematisch eröffnet wurde die Tagung      Goethe-Universität Frankfurt, ein. So
                      von Frau Dr. Aylin Mende aus dem          wird noch vor dem Sommer eine neue
                      Bundesinstitut für Arzneimittel und       Durchführungsverordnung, die KPBVO
                      Medizinprodukte mit einem Überblick       (Klinische Prüfung-Bewertungsverfah-
                      über den aktuellen Stand des EU-Por-      ren-Verordnung) erwartet, welche die
                      tals sowie das neue Genehmigungs-         Zuständigkeiten und Arbeitsprozesse
                      verfahren in klinischen Prüfungen.        der Ethikkommissionen sowie den Ge-
                      Die Teilnehmer erhielten Einblick in      schäftsverteilungsplan künftig genau
                      die komplexen Vorgänge, welche der        regelt. Die KPBVO befindet sich derzeit
                      Datenbank-Programmierung zugrunde         als Entwurf in der Beratung und wird in
                      liegen, und erfuhren, dass wohl mit       Kürze verabschiedet werden.
                      einer Verzögerung zu rechnen ist, was
                      die Inbetriebnahme des Portals angeht     Ein anderer Schwerpunkt seines
                      (ursprünglich geplant für Herbst 2018).   Vortrags waren die beiden Themen
                      Der Ablauf vieler administrativer         ärztliche Qualifikation und Aufklä-
                      Prozesse sei nach wie vor noch unklar,    rungsprozess in klinischen Prüfun-
                      ebenso, welchen Einfluss der Brexit       gen, zwei wichtige Punkte auch in
                      und der Umzug der Europäischen            der EU-Verordnung. Mit den neuen
                      Arzneimittel-Agentur 2019 nun auf die     Curriculi, welche die Anforderungen
                      weitere Finalisierung haben werden.       an Prüfer-Weiterbildungen regeln,
                                                                setzen die Ethikkommissionen hier
                      Was den Ablauf des neuen Genehmi-         neue Maßstäbe. Herr Prof. Dr. Harder
                      gungsverfahrens angeht, erweist sich      wies ausdrücklich darauf hin, dass die
                      die Vereinheitlichung des Beurteilungs-   Ethikkommissionen mit der Anwend-
                      prozederes in den einzelnen Mitglieds-    barkeit der EU-Verordnung spätestens
                      staaten als große Herausforderung.        2019 ein strenges Auge auf die Prü-
                      Frau Dr. Mende ist jedoch zuversicht-     fer-Qualifikation werfen werden. Er riet
                      lich, dass Behörden und Industrie auch    der Industrie daher, die Weichen für
                      diese Neuregelung in der Klinischen       Prüfer-Trainings frühzeitig richtungs-
                      Forschung über kurz oder lang ge-         weisend zu stellen und betonte, dass
                      meinsam hinbekommen werden. Eine          die Ethikkommissionen den Unterneh-
                      gute Übung dafür stellen die jetzigen     men und Ärzten diesbezüglich auch
                      „Probedurchläufe“ dar, in welchen die     weiterhin grundsätzlich beratend zur
                      neue Gesetzgebung inklusive strenge-      Seite stehen, um die richtige Schulung
                      rer Fristenregelung schon einmal von      für jeden Prüfer zu finden. Dabei ist die
                      Behörde, Ethikkommission und Phar-        Art und Weise des Trainings nicht so
                      ma-Unternehmen geübt werden kann.         ausschlaggebend. Schulungen können
                                                                durchaus auch online und als blended
                      Auf die Zusammenarbeit zwischen           Learning durchgeführt werden, solan-
                      Behörden und Ethikkommissionen im         ge sich diese Fortbildungen an den
                      nationalen Part des Genehmigungsan-       Curriculi orientieren und bestenfalls
                      trages ging im Anschluss                  CME-zertifiziert sind.                    >>

                                                                                                       11
Veranstaltungsnachlese

Herr Dr. Thomas Fischer, ebenfalls aus       lenschutz in klinischen Prüfungen. Am    Der zweite Tag der Tagung beleuchtete
dem Bundesinstitut für Arzneimittel          12. Mai 2017 ging der Gesetzesent-       die regulatorischen Herausforderun-
und Medizinprodukte, griff im An-            wurf in den zweiten Durchgang in den     gen in ganz praktischem Licht. So gab
schluss das Thema Arzneimittelneben-         Bundesrat.                               Frau Dr. Katrin Roscher, Leiterin der
wirkungsmeldungen auf. Er beleuchte-                                                  Abteilung Clinical Affairs bei der Sano-
te das neue ISO ICSR Format im Detail        Nachdem die aktuelle Situation in        fi-Aventis Deutschland GmbH, einen
und stellte dar, welche Auswirkungen         Deutschland als äußert unzufrieden-      Einblick in das spannende Thema KPIs,
die Änderungen auf die Melde- und            stellend bezeichnet werden kann und      Performance-Ziele und Budgetforecas-
Dokumentationspflichten in klinischen        Genehmigungszeiträume von bis zu         ting in der Klinischen Forschung.
Prüfungen haben. Praktische Empfeh-          300 Tagen die nationale Forschung im
lungen, wie seitens der Industrie auf        internationalen Vergleich mehr als nur   Sie erläuterte, welchen Herausforde-
die Neuregelung reagiert werden soll-        ausbremsen, ruht alle Hoffnung auf       rungen sich die Arzneimittelentwick-
te, fehlten ebenfalls nicht. So riet er zu   der künftigen Gesetzesänderung. Zum      lung von der Prüfplanerstellung bis
standardisierten Bewertungskriterien,        ersten Mal sind hier nun Genehmi-        hin zum risikobasierten Qualitätsma-
welche von externen Experten geprüft         gungsfristen für das Vollverfahren und   nagement mittlerweile stellen muss,
werden sollten. Auch die Einbindung          eine Parallelität im Anzeigeverfahren    um allen Anforderungen gerecht zu
von Data Monitoring Committees hielt         vorgesehen. Herr Dr. Ruppert stellte     werden. Dies schlägt sich auch in den
er für sinnvoll und wichtig.                 kurz den Ablauf des Vollverfahrens       Zielen der Unternehmen nieder. Wäh-
                                             vor und übte Kritik an der Tatsache,     rend sich auf der einen Seite durch
Ein komplexer Fall ist und bleibt die        dass keine klaren zeitlichen Fristen     die Harmonisierung in den Genehmi-
Arbeit mit Kombinationsprodukten.            für Rückfragen des Bundesamtes           gungsverfahren klinischer Prüfungen
Herr Dr. Fischer verwies hier für den        für Strahlenschutz an die Industrie      administrative Kosten senken lassen,
Umgang in der Praxis auf das Manual          geplant sind. Im Anzeigeverfahren ist    müssen pharmazeutische Unterneh-
für Borderline-Produkte. Je nachdem,         dies hingegen klar geregelt.             men auf der anderen Seite komplexe
ob es sich bei dem Produkt um ein                                                     Strukturen verändern, um auf die
Arzneimittel mit Medizinprodukteanteil       Ein weiterer Kritikpunkt stellt die      neuen regulatorischen Anforderungen,
oder ein Medizinprodukt mit Arznei-          Forderung des Bundesamtes für Strah-     wie z.B. kürzere Fristen, zu reagieren.
mittelanteil handelt und von welcher         lenschutz bezüglich eines separaten      Daher nimmt insbesondere das Thema
Seite die Hauptwirkung des Produk-           Ethikvotums dar, was erneut zu einer     vorausschauende Budgetplanung und
tes ausgeht, sind die Meldepflichten         erheblichen Zeitverzögerung für den      kontinuierliche Budgetüberwachung
anders geregelt. Hinzu kommt die             Start der klinischen Prüfung führen      künftig einen zentralen Teil ein, um die
Schwierigkeit, dass zudem noch               würde. Hier könnte er sich vorstellen,   gesteckten Performance-Ziele einhal-
weitere Regularien beachtet werden           dass die gleiche Ethikkommission         ten zu können.
müssen, wenn das Produkt z.B. in den         hinzugezogen werden könnte, die auch
USA ebenfalls zur Zulassung kommen           bereits im „normalen“ Genehmigungs-      Jedoch spielt nicht nur der monetäre
soll und ein internationaler Marktein-       verfahren über die klinische Prüfung     Aspekt eine wichtige Rolle bezüglich
tritt angestrebt wird.                       urteilt.                                 der Zielsetzung. Auch qualitative Ziele
                                                                                      werden in der Klinischen Forschung
Den letzten Vortrag des ersten Tages,        Generell bleibt zu sagen, dass die       immer wichtiger. Mit neuen regula-
bevor die Teilnehmer sich in geselliger      Röntgen- und Strahlenschutzgesetz-       torischen Anforderungen, wie dem
Runde zum gemeinsamen Abendessen             gebung noch „ruckelt und hakt“ und       risikobasierten Ansatz, wächst auch
trafen, gestaltete Herr Dr. Thorsten         es muss abgewartet werden, wie sich      der Anspruch an die Qualität der erho-
Ruppert vom Verband der forschenden          das Gesetzgebungsverfahren weiter        benen klinischen Daten.
Arzneimittelhersteller und präsentier-       entwickelt.
te das neuste Update zur geplanten                                                    Das Thema risikobasiertes Qualitäts-
Neuregelung für Röntgen- und Strah-                                                   management griff auch Frau           >>

12
Ausgabe 2/2017

Daniela Harder von Boehringer Ingel-       gleich zu setzen. Ihrer Einschätzung       etwas zu straffen, da neben den
heim in ihrem Vortrag wieder auf. Als      nach ist eine zeitliche Einsparung         „normalen“ Studienabschlussberich-
Teamleiterin Clinical Data Management      möglich, da kritische Daten schneller      ten auch die Lay summaries spätes-
berichtete sie von der unternehmen-        erfasst und bewertet werden können,        tens zwölf Monate nach Studienende
sinternen Herausforderung, die neuen       eine monetäre jedoch nicht. Besten-        finalisiert vorliegen müssen. Um diese
Regularien in die Praxis umzusetzen.       falls gelingt es dem Unternehmen auf       ambitionierten Zeitgrenzen überhaupt
So initialisiert Boehringer Ingelheim      gleichem Kostenlevel zu bleiben, wenn      einhalten zu können, müssen gegebe-
ab Juni 2017 eine neue „Central            interne Prozesse effizient gestaltet       nenfalls fixe Studienpunkte oder auch
Monitoring Group“, welche im Daten-        werden.                                    das Data Cleaning schneller erfolgen.
management angesiedelt ist und die
erhobenen klinischen Daten zentral         Ob oder in wie weit eine Qualitäts-        Zusammenfassend gesagt: Das
überwacht. Sie erläuterte den Teilneh-     verbesserung durch einen risikoba-         Schreiben laienverständlicher Texte ist
mern das Vorgehen, um potentielle          sierten Ansatz künftig als KPI für die     wirklich schwierig!
Risiken in klinischen Prüfungen früh-      Klinischen Forschung herangezogen
zeitig zu identifizieren und möglichst     werden kann, wurde ebenfalls disku-        Zum Abschluss der Tagung brachte
realistisch zu bewerten. Die richtige      tiert. Eine Antwort auf diese Frage ver-   Andreas Hartmann, Trainer für Körper-
Wahl bei Teamzusammensetzung und           mochte jedoch keiner der Referenten        sprache und ausgebildeter Pantomime,
Einsatz von technischen Hilfsmitteln       oder Teilnehmer zu diesem Zeitpunkt        die Teilnehmer mit einem Exkurs in ein
ist dabei entscheidend. Aber gerade        zu geben.                                  ganz anderes Themengebiet noch-
letzteres gestaltet sich schwierig,                                                   mals in Schwung. Mit viel Humor und
da viele technische Systeme, die es        Herr Dr. Thomas Schindler, Head of         kleinen Übungen gab er ihnen Tipps in
auf dem Markt zu erwerben gibt, den        Medical Writing und ebenfalls von          Sachen authentische Körpersprache
hohen und/oder firmenspezifischen          Boehringer Ingelheim, schloss mit          für ihr Auftreten im Arbeitsalltag.
Anforderungen nicht genügen.               seiner Vortragsthematik den Kreis zur
                                           anfänglichen EU-Verordnung. Er stellte
Frau Harder betonte, dass auch die         vor, was auf die Pharma-Industrie ab
Mitarbeiter in der neuen zentralen         Herbst/Winter 2019 mit laienverständ-
Monitroing-Einheit für einen solchen       lichen Zusammenfassungen der Er-
Job geeignet sein müssen. So sollten       gebnisse klinischer Studien zukommt.
diese analytische Fähigkeiten mitbrin-     Die neue Guideline, welche Mitte 2017
gen, um Risiken erkennen zu können         erwartet wird, macht sowohl sprach-
und Kommunikationsgeschick, um             lich als auch in Sachen Layout klare
mögliche Probleme auf Augenhöhe dis-       Vorgaben. Anhand verschiedenster
kutieren zu können. Generell ist eine      Beispiele verdeutlichte er den Teilneh-
gedankliche Umstellung in den Köpfen       mern, wie schwer es ist, laienverständ-
aller Beteiligten nötig, da das Arbeiten   lichen Texte für Personen mit zum Teil
im risikobasierten Umfeld fokussierter     geringem Leseverständnis zu verfas-
und zielgerichteter wird. Letzten Endes    sen. Auch die Übersetzungen von solch
geht mit diesem Umdenken auch die          Dokumenten in die jeweiligen Lan-
Umstellung von Trainings und SOPs          dessprachen, in welchen die klinische
einher.                                    Prüfung durchgeführt wurde, stellen
                                           eine große Herausforderung dar.
Betrachtet man risikobasiertes Moni-                                                  Autorin
toring unter Kostengesichtspunkten,        Generell empfahl Herr Dr. Schindler        Regine Görner
so warnte Frau Harder jedoch davor,        allen Unternehmen sich im Vorfeld zu       Stellv. Bereichsleiterin Pharma & Healthcare
die Methode mit Kosteneinsparungen         überlegen, Studientimelines künftig        r.goerner@forum-institut.de

                                                                                                                               13
Veranstaltungsnachlese

Online Pharma FORUM
Update Pädiatrie

28. Juni 2017

Am 28. Juni 2017 fand das Online           die Zulassungen von Indikationen
Pharma FORUM zum Thema „Update             in der Pädiatrie gestiegen sind und
Pädiatrie – 10 Jahre EU Paediatric Regu-   die Zusammenarbeit innerhalb der
lation“ mit Herrn Dr. Dirk Mentzer vom     EMA Komitees und die internationale
Paul-Ehrlich-Institut statt.               Zusammenarbeit der Behörden sich
                                           merkbar verbessert haben.
Im Verlauf der Sendung ging Herr
Dr. Mentzer auf die Ziele der Paedi-       Erheblichen Bedarf gibt es aktuell
atric Regulation 1901/2006 ein und         weiterhin bei Studien in der Neona-
welche Probleme weiterhin bestehen.        tologie und fehlenden Druckmitteln
                                           gegenüber den pharmazeutischen
Es wurde herausgestellt, dass es           Unternehmen bei Zurückstellungen
dem pharmazeutischen Unternehmer           von pädiatrischen Studien von zuge-
nicht möglich ist auf ein pädiatri-        lassenen Arzneimitteln.
sches Prüfkonzept (PIP) zu verzich-
ten, wenn die Entscheidung gefallen        Herr Dr. Mentzer wies abschließend
ist, ein Medikament aus dem Markt          auf den Early Dialogue hin, der seit
zu nehmen. Hier müssen dem Pae-            Juni 2015 möglich ist. Dieses kosten-
diatric Committee der EMA (PDCO)           freie Angebot ermöglicht dem Zulas-
ausführliche Begründungen für einen        sungsinhaber eine frühe Interaktion
möglichen Waiver vorgelegt werden,         mit dem PDCO und Hilfestellung in
um den PIP abzuschließen.                  einem frühen Stadium der Arznei-        Autorin
                                           mittelentwicklung, um eine optimale     Jessica Jegodka
Als erfreuliche Ergebnisse stellte         pädiatrische Strategie festzulegen.     Konferenzmanagerin Pharma & Healthcare
Herr Dr. Mentzer u. a. heraus, dass                                                j.jegodka@forum-institut.de

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Ausgabe 2/2017

Online Pharma FORUM
Update Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke
und Kosmetika
6. Juli 2017

                                         Am 6. Juli 2017 fand das Online Pharma      Im zweiten Teil wurde die Abgrenzung
                                         FORUM zum Thema „FSMP und Kos-              zwischen Kosmetika und Präsentati-
                                         metische Mittel“ mit Frau Dr. Kirsten       onsarzneimitteln in den Vordergrund
                                         Plaßmann statt.                             gestellt. An Hand zahlreicher Mar-
                                                                                     ketingbeispiele, die Gegenstand der
                                         Der erste Part behandelte die Lebens-       neueren Rechtsprechung waren, hat
                                         mittel für besondere medizinische           Frau Dr. Plaßmann die möglichen „Stol-
                                         Zwecke. Dafür wurde zunächst eine           persteine“ erläutert und aufgezeigt,
                                         Annäherung an den Begriff „Diät-            wie das Risiko einer Einstufung als Prä-
                                         management“ nach der Delegierten            sentationsarzneimittel gesenkt werden
                                         VO vom 25. 9. 2015 gewagt. Eine             kann. Ein wesentlicher Aspekt ist, in
                                         gesetzliche Definition gibt es nicht.       der Präsentation des kosmetischen
                                         Anschließend wurde auf einzelne             Mittels die Hautpflege als primäre
                                         Aspekte der neuen “Draft Guideline on       Zweckbestimmung herauszustellen.
                                         the classification of food for special
                                         medical purposes” der Europäischen
                                         Kommission eingegangen. In dieser
                                         werden die Kriterien für FSMP strikt
                                         eingegrenzt. Das FSMP muss „der
                                         letzte Strohhalm“ für einen Patienten
                                         sein, eine reine „Nützlichkeit“ ist nicht
                                         ausreichend, um ein Produkt als FSMP
                                         in den Verkehr zu bringen. Außerdem
                                         darf ein FSMP nicht zur Vorbeugung,
                                         Behandlung oder Heilung einer
                                         menschlichen Krankheit eingesetzt
                                         werden. Hier ist eine klare Abgrenzung
                                         von der Produktgruppe der Arzneimit-
                                         tel sicherzustellen.

                                         Ferner erklärte Frau Dr. Plaßmann,
                                         dass Humandaten zum Beleg der
                                         Wirksamkeiten von FSMPs beigebracht
                                         werden müssen. Es bleibt abzuwar-
                                         ten, ob zukünftig der „Goldstandard“
                                         ausnahmslos gefordert werden wird.
                                         Eine Einzelprüfung, ob die Datenlage
                                         ausreichend ist, bleibt unabdingbar.
                                         Trotz der hohen Anforderungen an
                                         FSMPs kann ein Switch vom Nah-
                                         rungsergänzungsmittel zum FSMP von
Autorin                                  großem Interesse sein, da die Gruppe
Jessica Jegodka                          der FSMP mit erweiterten Marketing-
Konferenzmanagerin Pharma & Healthcare   möglichkeiten eine klar umrissene
j.jegodka@forum-institut.de              Zielgruppe anspricht.

                                                                                                                          15
Veranstaltungsnachlese

Online Medizinprodukte FORUM
Werbung / Marketing bei Medizinprodukten

3. August 2017 in München

Am 3. August 2017 startete das Online       bewerbsverfahrens und das neue
Medizinprodukte Forum mit dem The-          Antikorruptionsstrafrecht nach
ma „Werbung/Marketing bei Medizin-          § 299 a, b StGB diskutiert, wobei
produkten“. Wir konnten uns freuen,         Herr Dr. Tillmanns hierzu folgendes
als Vortragenden Herrn Dr. Christian        Gesamtfazit zog:
Tillmanns gewonnen zu haben, einen          „Die Vermeidung von Strafbarkeitsrisi-
ausgewiesenen Experten zu diesem            ken ist kein Hexenwerk“, denn es gilt:
Thema.                                      • Die Beachtung der bisher schon
                                              geltenden Gesetze bzw. der einschlä-
Herr Dr. Tillmanns Vortrag konzentrier-       gigen Regelungen im Berufsrecht.
te sich besonders auf die Grenzen der       • Die Orientierung an den aktuell
Werbung mit Medizinprodukten inkl.            existierenden Kodizes.
der rechtlichen Rahmenbedingungen.          • In Zweifelsfällen ggf. Beratung bei
Dabei erläuterte unser Experte auch,          der (Ärzte)Kammer oder anwaltliche
was irreführende Werbung ist. Nach            Beratung einholen.
§ 3 HWG und § 5 UWG ist Werbung             • Die gedankliche Prüfung einer
unzulässig, wenn z. B. eine therapeu-         Kooperation: „Wäre die Kooperation
tische Wirksamkeit oder Wirkung pro-          bei Publik werden etwas für die
klamiert wird, die das Medizinprodukt         Titelseite von Stern/Spiegel & Co?“
gar nicht hat, wenn z. B. ein Erfolg
mit Sicherheit versprochen wird, oder
wenn z. B. unwahre Angaben über die
Beschaffenheit eines Medizinprodukts
gemacht werden.

Herr Dr. Tillmanns führte zu jedem
einzelnen Punkt interessante Beispiele
und Streitfälle aus der juristischen Pra-
xis an. Anschließend beleuchtete er,
weshalb Werbeangaben wissenschaft-
lich abgesichert sein sollten und stellte
auch hier die einschlägige Recht-
sprechung dar. Insbesondere hob er
hervor, dass die erfolgreiche Durchfüh-
rung eines Konformitätsbewertungs-
verfahrens nach der Rechtsprechung –
anders als der Zulassungsbescheid bei
Arzneimitteln – nicht zu der Annahme
führt, dass die beworbene Zweckbe-
stimmung des Medizinproduktes als
hinreichend gesichert anzusehen ist.
                                                                                     Autorin
Zum Abschluss der Sendung wurden                                                     Ute Akunzius-Jehn
noch das Zuwendungsverbot nach                                                       Konferenzmanagerin Pharma & Healthcare
§ 7 HWG, die Grundzüge des Wett-                                                     u.akunzius-jehn@forum-institut.de

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Ausgabe 2/2017

Marketing Authorisation in Russia,
Belarus, Kazakhstan and Ukraine
21. - 22. August 2017 in Berlin

                        Am 21. und 22. August 2017 fand das        Am Ende des Seminars wurde ein
                        Seminar “Marketing Authorisation           Ausblick auf die kommenden Anforde-
                        in Russia, Belarus, Kazakhstan and         rungen der Eurasian Economic Union
                        Ukraine” mit den Experten Dr. Edelgard     (EAEU) gegeben. Bis 2025 sollen in
                        Rehak und Dr. Galina Senchukova statt.     der Union (Mitglieder: Weißrussland,
                                                                   Russland, Kasachstan, Armenien und
                        Im Fokus der Veranstaltung standen         Kirgisistan) alle Zulassungen harmoni-
                        neben den nationalen Zulassungsan-         siert sein. Ab 2021 sollen Zulassungs-
                        forderungen in den CIS-Countries die       anträge nur in einem MRP oder DCP
                        neuen und kommenden Anforderungen          einreichbar sein. Nationale Zulassun-
                        im größten Markt – Russland. Die Phar-     gen werden dann abgeschafft sein.
                        ma 2020-Strategie Russlands hat hier
                        drei Ziele:

                        1. Den GMP-Standard zu erhöhen.
                        Dies zeigt sich aktuell schon in vielen
                        GMP-Inspektionen des GMP Institute
                        in Russland und im Ausland.

                        2. In einem 2. Schritt sollen 50% der
                        importierten Generika durch lokale
                        Produktionen ersetzt werden.

                        3. In einem letzten Schritt gilt dies
                        auch für 50% der importierten innova-
                        tiven Produkte. Produkte der „Essenti-
                        al Product List“ sollen sogar zu 90% in
                        Russland hergestellt werden.

                        Dies führt aktuell zu vielen Lokalisati-
                        onsprojekten und Herausforderungen
                        in der Vorbereitung auf GMP-Inspekti-
                        onen.

                        Ohne gültiges GMP-Zertifikat ist für
                        ausländische Unternehmen keine
                        Neueinreichung in Russland möglich.
                        Aber auch CMC Variations und Rene-
                        wals sind nicht einreichbar, was viele
                        Firmen derzeit die Arbeit erschwert.
                        Es genügt weder ein angekündigter
                        GMP-Inspektionstermin noch eine
                        positiv absolvierte Inspektion. Einzig     Autorin
                        und allein das Zertifikat in Papierform    Dr. Henriette Wolf-Klein
                        entspricht den behördlichen Anforde-       Bereichsleiterin Pharma & Healthcare
                        rungen.                                    h.wolf-klein@forum-institut.de

                                                                                                          17
Veranstaltungsnachlese

ICSR Reporting 2017

28. August 2017 in Bonn

Am 28. August 2017 fand das Seminar     werden und wird in Zukunft auch bei
„ICSR Reporting 2017“ in Bonn statt.    Pharmakovigilanz-Inspektionen genau
                                        abgefragt.
EudraVigilance startet am 22. No-
vember 2017, ab dann sind Neben-        Frau Dr. Alesik vom BfArM erklärte
wirkungsmeldungen im ICH E2B(R3)        weiterhin den Unterschied zwischen
Format möglich. Eine Pflicht für die    Follow-Ups und Amendments: Ein
R3-Meldung gibt es aber erst nach der   Follow-Up ist notwendig, wenn es zu
Implementierung von ISO IDMP. Das       einem bereits gemeldeten Fall signi-
Seminar informierte deshalb über die    fikante neue Informationen gibt, die
neusten Änderungen, die für pharma-     einen Impact auf die Fall-Bewertung
zeutische Unternehmen umzusetzen        haben, während ein Amendment keine
sind.                                   neuen Informationen bringt, aber sig-
                                        nifikante Informationen, die aus einer
Die Nebenwirkungen werden ab No-        Neubewertung des Falles resultieren.
vember nicht mehr an die nationalen
Behörden sondern zentral an die EMA     Allgemein wurde festgestellt, dass es
in die EudraVigilance Datenbank ge-     noch viele offene Fragen, selbst bei
meldet. Des Weiteren müssen ab dann     den Behörden gibt. Deshalb wurde von
auch Nicht-schwerwiegende UAWs          der EMA ein Q&A-Dokument veröffent-
innerhalb von 90 Tagen gemeldet         licht, welches regelmäßig aktualisiert
werden (nur europäische Fälle). Das     wird und dringend als Lektüre empfoh-
bedeutet, dass diese Fälle jetzt auch   len wird. Weiterhin wird im Oktober
intern codiert werden müssen.           ein Go-Live Plan veröffentlicht, der
                                        unbedingt gelesen werden sollte.         Autorin
Ein wichtiges Thema wird in Zukunft                                              Jessica Jegodka
das Dublettenmanagement. Der Pro-                                                Konferenzmanagerin Pharma & Healthcare
zess muss im PSMF genau definiert                                                j.jegodka@forum-institut.de

18
Ausgabe 2/2017

Nahrungsergänzungsmittel-
Workshop
30. August 2017 in Stuttgart

                                         Am 30. August 2017 fand in Stuttgart      Spannend waren natürlich die unter-
                                         der „Nahrungsergänzungsmittel-Work-       schiedlichen Sichtweisen der beiden
                                         shop“ statt, welcher den Teilnehmern      Referenten: Herr Steiner, der 30 Jahre
                                         einen umfassenden Überblick über den      Erfahrung in der Vermarktung von
                                         regulatorischen Rahmen von Nah-           Nahrungsergänzungsmitteln vorzu-
                                         rungsergänzungsmitteln sowie dessen       weisen hat, schilderte die zahlreichen
                                         praktische Umsetzung im Marketing         Herausforderungen in der täglichen
                                         vermittelte.                              Praxis, wohingegen Frau Dr. Plaßmann
                                                                                   auf die rechtlichen Möglichkeiten und
                                         Die beiden Referenten - Frau Dr. Kirs-    Grenzen sowie bestehende Fallstricke
                                         ten Plaßmann von der KLEINER Rechts-      beim Marketing von Nahrungsergän-
                                         anwälte Partnerschaftsgesellschaft        zungsmitteln einging.
                                         mbB und Herr Xaver Steiner von der
                                         Steiner Projektberatung - gingen ganz     Für die Teilnehmer war gerade diese
                                         praxisnah vor und füllten im Laufe des    Gegenüberstellung der verschiedenen
                                         Tages gemeinsam mit den Teilnehmern       Herangehensweisen äußerst interes-
                                         ein zu Anfang leeres Etikett mit Leben:   sant und sie konnten viele Anregungen
                                         von der Marke und Produktbeschrei-        für ihre weitere Arbeit hinsichtlich der
                                         bung, über die Verkehrsbezeichnung        Gestaltung und des Marketings von
                                         bis hin zur Loskennzeichnung. Dabei       Nahrungsergänzungsmitteln mitneh-
                                         wurden die Teilnehmer mit zahlrei-        men.
Autorin                                  chen Fragen und Diskussionsbeträgen
Elsa Eckert                              intensiv in den Entstehungsprozess
Konferenzmanagerin Pharma & Healthcare   einer rechtskonformen Verpackung mit
e.eckert@forum-institut.de               eingebunden.

                                                                                                                        19
Veranstaltungsnachlese

Online Pharma FORUM
Clinical Trials Regulation

30. August 2017

Am 30. August 2017 fand das Online        Vertretern und normalen Usern ausge-
Pharma FORUM zum Thema „Clinical          staltet werden kann.
Trials Regulation“ mit Frau Dr. Aylin
Mende statt.                              Im Laufe des Vortrags wurde der neue
                                          Ablauf der klinischen Prüfung vorge-
Zunächst gab Frau Dr. Mende ein Up-       stellt, inklusive Wahl des berichterstat-
date zum EU-Portal für Klinische Prü-     tenden Mitgliedsstaates (rMS) und den
fungen. Das Go-Live kann erst sechs       neuen Fristen. Hier wurden vor allem
Monate nach positiver Bestätigung der     die 12 Tage Bewertungs- und Antwort-
Funktionalität der Datenbank erfolgen,    phase für Behörde und den pharma-
das Audit liegt jedoch deutlich hinter    zeutischen Unternehmer als kritisch
dem Zeitplan. Ein neuer Zeitplan wird     angesehen.
vom Management Board im Oktober
2017 festgelegt und ein Launch wird       Abschließend gab es ein kurzes
nicht vor 2019 erwartet.                  Update zur nationalen Umsetzung der
                                          Clinical Trials Regulation. Die Klinische
Frau Dr. Mende stellte kurz die Nut-      Prüfung-Bewertungsverfahren-Verord-
zerstruktur für das EU-Portal vor. Hier   nung wurde am 12. Juli 2017 veröf-
ist ein Super User vorgesehen, der        fentlicht und regelt das Verfahren zur
untergestellten Usern verschiedene        Zusammenarbeit von Bundesoberbe-
Aufgaben zuordnen kann. Es ist nötig,     hörden und Ethikkommissionen.
sich bereits jetzt in den pharmazeu-                                                  Autorin
tischen Unternehmen ein System zu                                                     Jessica Jegodka
überlegen, wie eine effektive Zusam-                                                  Konferenzmanagerin Pharma & Healthcare
menarbeit zwischen Super-Usern,                                                       j.jegodka@forum-institut.de

20
Ausgabe 2/2017

Prüfplanentwicklung in
klinischen Prüfungen
31. August 2017 in Mannheim

Am 31. August 2017 fand in Mannheim        Über die sogenannten „generellen
das Seminar „Prüfplanentwicklung in        Schreibregeln“ informierte Frau Dr.
klinischen Prüfungen“ statt.               Kösling. Neben Tipps zum sinnvollen
                                           Einsatz von Querverweisen innerhalb
Zunächst gab Frau Dr. Daniela Kösling,     des Dokuments und der strukturierten
Medical Writerin bei der Scope Inter-      Einbindung von Charts und Grafiken
national AG, den Teilnehmern einen         wurde auch über Aufbau und Inhalt
Überblick über die internationalen,        der Synopsis als „Kurzübersicht“ des
europäisch geltenden und nationalen        Prüfplans gesprochen. Eine Frage,
regulatorischen Vorgaben, welche           die in diesem Zusammenhang jedoch
der Prüfplan-Erstellung den Rahmen         nicht geklärt werden konnte, ist, wie
geben. Dabei wurden die Auswirkun-         die Einreichung der Synopsis bei den
gen der EU-Verordnung 536/2014 auf         Behörden im Zuge des neuen Genehmi-
die Entwicklung von Studienprotokol-       gungsverfahrens klinischer Prüfungen
len ebenfalls angesprochen. Frau Dr.       künftig erfolgen soll. Eine Möglich-
Kösling erwähnte, dass es auch bei         keit wäre, diese künftig nur noch in
vielen Guidelines, wie ICH E8 und E9,      englischer Sprache und direkt als Teil
es in naher Zukunft Überarbeitungen        des Part I im Genehmigungsverfah-
geben wird.                                ren einzureichen. Oder aber sie wird
                                           weiterhin in der jeweiligen Landes-
Herr Dr. Bertram Ottillinger, medizi-      sprache erstellt und fließt als Teil in
nisch-wissenschaftlicher Consultant        die nationale Bewertung (Part II) ein.
mit viel Erfahrung auf dem Gebiet der      Die EU-Verordnung äußert sich dazu
Prüfplanentwicklung, erläuterte den        zumindest nicht, so dass es wohl erst
Teilnehmern dann die notwendigen           die Verfahrenspraxis zeigen wird.
Vorüberlegungen, die bei der Erstel-
lung klinischer Studienprotokolle zu       Ein großer Teil des Seminartages
berücksichtigen sind. Die Frage nach       wurde dem Aufbau und Inhalt des
der Datentransparenz nimmt dabei           Prüfplans und seinen jeweiligen
eine ganz zentrale Rolle ein, da mit den   Kapiteln gewidmet. Über Studienziel
neuen europäischen Vorgaben zur Da-        und -design, die wichtige Rolle von
tenveröffentlichung in klinischen Studi-   sinnvoll gewählten Endpunkten und
en alle Daten einsehbar sind – auch für    das Vorgehen bei der Randomisie-
Konkurrenzunternehmen. Er riet den         rung wurde genauso diskutiert, wie
Teilnehmern daher, sich im Vorfeld gut     über Prüf- und Begleitmedikation,
zu überlegen, welche Daten wirklich        Sicherheitsparameter und Biometrie.
notwendigerweise in der klinischen         Die ethisch-regulatorischen Aspekte,
Prüfung erhoben werden müssen              Patientenaufklärung und -einwilligung,
und welche Aspekte vielleicht nur          Versicherung und Datenschutz kamen
„schmückendes Beiwerk“ seien. Auf          ebenfalls nicht zu kurz. Auch hier
der anderen Seite, so scherzte Herr Dr.    werden spätestens für 2018 durch In-
Ottillinger mit einem Augenzwinkern,       krafttreten der neuen EU-Datenschutz-
sind die Chancen, selbst etwas von         grundverordnung weitere Änderungen
der Konkurrenz lernen zu können, ja        erwartet.
zumindest gleich am Markt verteilt.                                                                    >>

                                                                                                  21
Veranstaltungsnachlese

Am Ende des langen Tages, der              Dr. Ottillinger daher ein detailliertes
gespickt war mit Informationen und        internes Audit unter medizinischen
praktischen Tipps, gaben die beiden       und formalen Aspekten. Gegebenen-
Referenten den Teilnehmern nochmals       falls bietet sich sogar einen „Testlauf“
gute Hinweise für formelle und inhalt-    mit Prüfern und Study nurses bzw.
liche Plausibilitätschecks. So zählen     CRAs und Mitarbeitern aus dem
zum Beispiel Fehler in der Dokumen-       Datenmanagement an, um möglichst
tenlenkung mit zu den häufigsten          viele Fehler bereits in erster Instanz zu
Mängeln, die bei einer Qualitätsüber-     eliminieren.
prüfung gefunden werden. Auch Ände-
rungen von (klinischen) Leitlinien oder   Generell gilt jedoch für die Erstellung
wissenschaftlichen Empfehlungen, die      von Prüfplänen in klinischen Prüfungen
beim Schreiben des Dokuments nicht        das gleiche, wie für alle anderen Dinge
berücksichtigt wurden, sind gängige       auch, brachte es Herr Dr. Ottillinger       Autorin
Fehlerquellen. Vor Einreichung der        auf den Punkt: „Je mehr Erfahrung           Regine Görner
Unterlagen bei Behörden und Ethik-        man darin sammelt, desto besser wird        Stellv. Bereichsleiterin Pharma & Healthcare
kommissionen empfiehlt Herr               man.“                                       r.goerner@forum-institut.de

22
Ausgabe 2/2017

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