Verfügungsfonds in kleineren Städten und Gemeinden: Eine Arbeitshilfe - BBSR
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Verfügungsfonds in kleineren Städten und Gemeinden: Eine Arbeitshilfe Das Projekt der städtebaulichen Begleitforschung wurde vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) durchgeführt.
IMPRESSUM Herausgeber Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) Deichmanns Aue 31–37 53179 Bonn Wissenschaftliche Begleitung Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) Referat I 7 – Baukultur und Städtebaulicher Denkmalschutz Martina Kocks (Projektleitung), martina.kocks@bbr.bund.de Christoph Vennemann, christoph.vennemann@bbr.bund.de Begleitung im Bundesministerium Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) Referat SW I 5 – Grün und Baukultur in der Stadtentwicklung Prof. Dr. Hagen Eyink, hagen.eyink@bmi.bund.de Auftragnehmer Plan und Praxis GbR, Berlin team-vf@planundpraxis.de Anja Besecke Dr. Josiane Meier Holger Pietschmann unter Mitarbeit von Sebastian Däßler, Niklas Keller, Stefan Koderisch und Mario Schmütz Stand Mai 2020 Gestaltung Mario Schmütz, Plan und Praxis, Berlin Druck Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Bonn Bestellungen christoph.vennemann@bbr.bund.de Stichwort: Arbeitshilfe Verfügungsfonds Bildnachweis Seite 21: Stadt Haldensleben Seite 36: Stadt Lüdinghausen Titelseite und alle weiteren Fotos: Plan und Praxis GbR Nachdruck und Vervielfältigung Alle Rechte vorbehalten Nachdruck nur mit genauer Quellenangabe gestattet. Bitte senden Sie uns zwei Belegexemplare zu. Die vom Auftragnehmer vertretene Auffassung ist nicht unbedingt mit der des Herausgebers identisch. ISBN 978-3-87994-269-5 Bonn 2020
Foto: Schafgans DGPh Liebe Leserinnen und Leser, Verfügungsfonds sind seit zehn Jahren ein wirkungsvolles Instrument der Städte- bauförderung. Kommunen können einen Verfügungsfonds einrichten, um damit Pro- jekte in Quartieren, Stadt- und Ortskernen umzusetzen. Der Fonds speist sich in der Regel zur Hälfte aus Mitteln der Städtebauförderung. Dazu kommen weitere Gelder der Kommunen und privater Akteure. Die Verfügungsfonds flankieren eine städtebauliche Gesamtmaßnahme. Bisher nut- zen vor allem Großstädte und Mittelstädte die Fonds als flexibles Instrument, um pri- vate Akteure für die Aufwertung und Entwicklung der Stadtbereiche zu gewinnen und gemeinsam Projekte zu realisieren. Beteiligt sind neben den Kommunen Verei- ne und Initiativen, Handel und Gewerbetreibende, Kultur- und Bildungseinrichtun- gen und weitere lokale Akteure. Verfügungsfonds können auch in kleineren Kommunen Anreize für Mitwirkung schaf- fen und Aktivitäten anstoßen. Die vorliegende Arbeitshilfe richtet sich deshalb vor allem an Verantwortliche in Kommunalverwaltungen und -politik. Sie zeigt, wie Kom- munen einen dieser Fonds auflegen können und welche Rahmenbedingungen dabei zu beachten sind. Zahlreiche Anwendungsbeispiele veranschaulichen, wie das Ins- trument erfolgreich umgesetzt wird. Mit der Verwaltungsvereinbarung 2020 tritt eine Neuerung in Kraft: Künftig sollen auch Maßnahmen des bürgerschaftlichen Engagements explizit zuwendungsfähig sein. Ich würde mich freuen, wenn die Arbeitshilfe in kleineren Städten und Gemeinden dazu beiträgt, viele Maßnahmen zu realisieren, welche die Lebensqualität im Wohn- umfeld weiter verbessern. Dazu zählen auch Maßnahmen oder Projekte zur Milde- rung der Folgen der Corona-Pandemie. Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre. Dr. Markus Eltges Leiter des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
Inhalt Einleitung 8 1 Was ist ein Verfügungsfonds? 9 2 Chance Verfügungsfonds 11 Im Fokus: Verfügungsfonds im Rahmen interkommunaler Kooperationen 12 3 Bausteine zur Einrichtung eines Verfügungsfonds 14 Im Fokus: Kommunale Richtlinie als Leitplanke und Kompass 17 4 Finanzierung des Verfügungsfonds: Modelle und Strategien 18 Im Fokus: Anrechenbarkeit von Eigenleistungen 21 5 Aufgaben und Zuständigkeiten 24 Im Fokus: Das lokale Gremium 26 Im Fokus: Fondsbeauftragte/r 28 6 Maßnahmen und Projekte 30 7 Von der Projektidee zur Umsetzung 33 Im Fokus: Das Antragsformular 34 8 Öffentlichkeitsarbeit 35 9 Verstetigung 36 10 Musterdokumente: Ein Werkzeugkasten 39 Muster: Checkliste für Bausteine zur Einrichtung eines Verfügungsfonds 39 Baukasten: Kommunale Richtlinie 40 Muster: Flyer 43 Muster: Antragsformular 44 11 Weiterführende Informationen und Anlaufstellen für Unterstützung 46 12 Übersicht: Beispiele aus der Praxis 47 13 Glossar 49 Abbildungs- und Tabellennachweise 50
8 Verfügungsfonds in kleineren Städten und Gemeinden – Eine Arbeitshilfe Einleitung Diese Arbeitshilfe richtet sich an Akteure – insbe- staltung eines Verfügungsfonds werden erläutert sondere in kleineren Städten und Gemeinden – die und weiterführende Informationen genannt. Bei- im Rahmen ihrer städtebaulichen Gesamtmaßnah- spiele aus Gemeinden beleuchten konkrete Mög- men einen Verfügungsfonds einrichten möchten. lichkeiten und Wege der praktischen Umsetzung, Ausdrücklich werden Mitarbeiterinnen und Mit- besondere Aspekte werden in den Abschnitten arbeiter der lokalen Verwaltungen, Vertreterinnen „Im Fokus“ vertieft. Als Arbeitserleichterung ste- und Vertreter der Kommunalpolitik sowie beauf- hen in einem Werkzeugkasten Musterdokumente tragte Dritte in der Städtebauförderung angespro- zur Verfügung, auf Basis derer eigene Unterlagen chen. Ihnen soll diese Arbeitshilfe Mut und Moti- entwickelt werden können. Die Arbeitshilfe ist mo- vation geben, Verfügungsfonds aufzulegen und von dular aufgebaut: Sie muss nicht unbedingt von vor- den Potenzialen dieses Instruments für die Ortsent- ne nach hinten gelesen werden. Zahlreiche Quer- wicklung zu profitieren. verweise stellen Bezüge zwischen den einzelnen Schritten und Aspekten her, damit auch hier jede/r Die Arbeitshilfe ist so ausgerichtet, dass sie von den eigenen, passenden Weg finden kann. Akteuren in allen Städtebauförderprogrammen genutzt werden kann. Im Fokus steht dabei der Hintergrund der vorliegenden Arbeitshilfe ist die Verfügungsfonds mit 50-prozentigem Kofinanzie- Begleitforschung zum Städtebauförderprogramm rungsanteil, so dass die Mitfinanzierung des Fonds- „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche budgets durch private Akteure verstärkt beleuch- Zusammenarbeit und Netzwerke“. Entsprechend tet wird. Die Option, den Verfügungsfonds auch zu wurden die Zielsetzungen dieses Programms, wie 100 Prozent aus Städtebaufördermitteln zu finanzie- die Besonderheiten des Raumtyps „kleinere Stadt“, ren, wie es im Städtebauförderprogramm „Soziale die interkommunale Kooperation oder auch Fragen Stadt“ (seit 2020 „Sozialer Zusammenhalt“) und in der Innenentwicklung besonders berücksichtigt. besonderen Ausnahmefällen möglich ist, wird nur Die dargestellten Inhalte fußen auf einer Bestands- am Rande betrachtet. aufnahme zu Potenzialen und Einsatz des Instru- ments Verfügungsfonds in der Städtebauförderung Mit einem Verfügungsfonds einher gehen zahlrei- sowie auf einer vertieften Untersuchung von Um- che Chancen und Vorteile – das Instrument ist je- setzungsbeispielen bundesweit. Zugunsten einer doch zunächst erklärungsbedürftig. Hier knüpft die länderübergreifenden Perspektive werden länder- vorliegende Arbeitshilfe an. Sie stellt Nutzen und spezifische Unterschiede angedeutet, aber nicht Chancen heraus und zeigt auf, wie eine sachge- detailliert dargestellt. Auch neue Rahmensetzun- rechte, tragfähige und auf die örtlichen Rahmen- gen durch Umstrukturierungen in der Städtebau- bedingungen passende Form des Verfügungsfonds förderung zum Jahr 2020 können nur angedeutet entwickelt werden kann. Wichtige Grundlagen, re- werden. Gleichwohl werden Anlaufstellen benannt, levante Begriffe und zentrale Bausteine zur Ausge- über die aktuellste Informationen verfügbar sind. Gemeinde Wallenfels im Kooperationsraum Oberes Rodachtal, Bayern Foto: Plan und Praxis
Was ist ein Verfügungsfonds? 9 1 Was ist ein Verfügungsfonds? Verfügungsfonds sind ein Instrument der Städ- staltung von Verfügungsfonds ( Weiterführende tebauförderung. Jede Gemeinde, die Mittel Informationen, Kapitel 11). Der Erlass einer kommu- aus der Städtebauförderung erhält, kann einen nalen Richtlinie zum Verfügungsfonds durch die Verfügungsfonds einrichten. Verfügungsfonds Gemeinde kann eine wichtige Richtschnur für die werden in städtebaulichen Gesamtmaßnahmen Umsetzung sein, ist aber oft nicht verpflichtend. eingesetzt, um aus dem lokalen Engagement heraus entwickelte – i. d. R. kleinere – Projekte finanziell zu unterstützen und somit anzuregen. Grundcharakteristika von Mithilfe dieses Fonds können Ideen von privaten Verfügungsfonds Akteuren (z. B. Vereinen, Händlern, Bewohnerin- nen und Bewohnern) kurzfristig umgesetzt werden, Verfügungsfonds zeichnen sich durch die folgenden die der Entwicklung des Fördergebietes dienen. Auf wesentlichen – bundesweit gültigen – Charakteris- diese Weise setzen Verfügungsfonds einen Anreiz, tika aus (Stand: 01/2020): sich für die Entwicklung der eigenen Gemeinde zu engagieren. Verfügungsfonds haben sich als flexib- • Gemeinden, die Mittel aus der Städtebauförde- les und wirkungsvolles Instrument zur Stärkung der rung von Bund und Land erhalten, können einen Ziele der Gesamtmaßnahme erwiesen. Verfügungsfonds einrichten. Eingeführt wurden Verfügungsfonds auf Bundes- • Der Verfügungsfonds finanziert sich i. d. R. zu ebene als Anreizinstrument in Zusammenhang maximal 50 Prozent aus Mitteln der Städtebau- mit dem Start des Programms „Soziale Stadt“ im förderung und wird zu mindestens 50 Prozent Jahr 1999. Aufgrund der Erfolge in den Programm- aus privaten Mitteln oder zusätzlichen Mitteln gebieten der „Sozialen Stadt“ wurde der Verfü- der Gemeinde kofinanziert.1 Der Gesamtetat gungsfonds in weiter entwickelter Form im Jahr wird von der Gemeinde festgelegt. 2008 zusätzlich fest im Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ verankert. Seit dem Jahr 2010 • Mittel der Städtebauförderung stammen von können Verfügungsfonds in allen Programmen der Bund, Land und Gemeinde – mit diesen Mitteln Städtebauförderung zum Einsatz kommen und sind dürfen ausschließlich Investitionen und investi- grundsätzlich in allen Ländern förderfähig. tionsvorbereitende bzw. investitionsbegleitende Maßnahmen finanziert werden ( Maßnahmen Die Basis für den Verfügungsfonds setzen Bund und Projekte, Kapitel 6). In der VV Städtebauför- und Länder in der Verwaltungsvereinbarung (VV) derung 2020 wird bürgerschaftliches Engage- Städtebauförderung, die jährlich beschlos- ment im Rahmen städtebaulicher Gesamtmaß- sen wird. Konkretisiert wird die VV Städtebau- nahmen neu als möglicher Finanzierungszweck förderung in den Förderrichtlinien der Länder, aufgeführt. in deren Verantwortungsbereich die Steuerung der Städtebauförderung liegt. Für den Einsatz • Die Kofinanzierung kann durch Akteure der von Verfügungsfonds sind die Rahmensetzungen Wirtschaft, Immobilien- und Standortgemein- von Bund und Ländern bewusst offengehalten: schaften, Privatpersonen oder durch zusätz- Die Gemeinde kann im Rahmen ihrer kommuna- liche Mittel der Gemeinde erfolgen. Aus len Selbstverwaltung über die Ausgestaltung des diesen Mitteln können auch nicht-investive Instruments entscheiden und angepasste Lösun- Maßnahmen finanziert werden. gen für die Gegebenheiten vor Ort entwickeln. Einzelne Länder geben in Leitlinien oder Arbeits- • Grundlage und Voraussetzung für die Förde- 1 In dieser Arbeitshilfe wird hilfen Hilfestellungen und Hinweise zur Ausge- rung ist ein abgestimmtes integriertes (städ- im Schwerpunkt der Verfü- gungsfonds in den Blick ge- nommen, der sich zu min- Besonderheit Programm „Soziale Stadt“/„Sozialer Zusammenhalt“ destens 50 Prozent aus pri- vaten Mitteln bzw. zusätzli- chen Mitteln der Gemeinde Im Programm „Soziale Stadt“ (seit 2020 „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier“) und kofinanziert. Die 100-prozen- in besonderen Ausnahmefällen im Rahmen anderer Programme kann der Verfügungsfonds auch zu tige Finanzierung aus Städ- 100 Prozent aus Mitteln der Städtebauförderung (Bund, Land, Gemeinde) finanziert werden, wenn tebaufördermitteln wird ana- durch die Länder oder Gemeinden nicht andere Regelungen getroffen werden. Mit Verfügungsfonds log zu den Regelungen der VV Städtebauförderung als in diesem Programm können auch Maßnahmen gemäß § 171e BauGB (sog. „Maßnahmen der Sozia- Besonderheit betrachtet und len Stadt“) mit Mitteln der Städtebauförderung unterstützt werden. im Folgenden entsprechend nur am Rande betrachtet.
10 Verfügungsfonds in kleineren Städten und Gemeinden – Eine Arbeitshilfe tebauliches) Entwicklungskonzept sowie ein • Der Einsatz der Städtebaufördermittel des Ver- abgegrenztes Fördergebiet. Dies entspricht fügungsfonds erfolgt nach den allgemeinen Re- entweder ganz oder teilweise dem Förderge- geln zum Einsatz von Bundesfinanzhilfen. Daher biet der Gesamtmaßnahme. Die geförderten gelten die Grundsätze zu Subsidiarität und Nach- Projekte müssen einen Beitrag zur Errei- rangigkeit, zur Unrentierlichkeit von Kosten/Aus- chung der Ziele der Gesamtmaßnahme leisten gaben sowie vergaberechtliche Vorschriften. und entsprechend in Bezug zum Fördergebiet Dies ist durch die Gemeinde zu gewährleisten. stehen. Bei dem Kofinanzierungsanteil im Verfügungs- fonds handelt es sich nicht um Städtebauförder- • Über die Verwendung der Mittel entscheidet ein mittel, d. h. der Einsatz dieser Mittel ist lediglich lokales Gremium ( Kapitel 5). Über die Beset- abhängig von Fördergrundsätzen der Gemeinde. zung und Regularien des lokalen Gremiums entscheidet die Gemeinde. Der Verfügungs- Für Verfügungsfonds werden in der Praxis teils fonds sollte so angelegt sein, dass die Beteili- unterschiedliche – manchmal auch ortsspezifische gung und Mitwirkung lokaler privatwirtschaft- – Bezeichnungen verwendet, z. B. Projektfonds, Ge- licher und/oder zivilgesellschaftlicher Akteure bietsfonds, Innenstadtfonds oder Quartiersfonds, gestärkt wird – sowohl als Antragstellende als oder in Programmgebieten der Sozialen Stadt auch auch als Gremienmitglieder. Aktionsfonds oder Aktionskasse. Stadt Brakel, Nordrhein-Westfalen Foto: Plan und Praxis
Chance Verfügungsfonds 11 2 Chance Verfügungsfonds Der Verfügungsfonds ist ein flexibel einsetzbares Worin dieser besteht und wie er handhabbar gehal- Instrument zur Begleitung einer städtebaulichen ten werden kann, wird in den folgenden Abschnit- Gesamtmaßnahme. Der Fonds kann entsprechend ten dieser Arbeitshilfe beleuchtet. der vor Ort bestehenden Rahmenbedingungen individuell ausgestaltet werden. So kann mit dem Weshalb sich dieser Aufwand lohnt, zeigen die Instrument unmittelbar an die Gegebenheiten und vielfältigen Chancen und Potenziale, die ein Ver- Bedürfnisse vor Ort angeknüpft werden. fügungsfonds mit sich bringen kann. Gewerbetreibende bringen sich vermehrt durch Mitsprache und Gemeinsam mit den Menschen vor Ort aktive Unterstützung ein und entstehen innovative Ideen und Projekte, stärken so die Gemeinde. welche die Städtebauförderung in der Öffentlichkeit sichtbar machen. Politik Bibliothek Verständliche Prozesse und greifbare Unser Angebot für die Menschen in der Erfolge im Quartier bieten Chancen Gemeinde konnte bedarfsgerecht für dauerhaftes Engagement der ausgebaut werden. Die neuen Sitzskulp- Bürgerinnen und Bürger. turen vor der Bibliothek sind wunderbar! Stadtmarketing Stadtplanerinnen und Kleinere Projekte zur Lösung Bürgerengagement Es werden Anreize zur Stadtplaner aktueller Bedarfe können schnell wird gestärkt und Beteiligung privater Akteure und unbürokratisch unterstützt und Ideen aus dem INSEK und zur Bereitstellung privater umgesetzt werden. werden umgesetzt. finanzieller Mittel geschaffen. Als Mitglieder des Gremiums haben wir echte Mitsprache bei der Entwicklung unserer Gemeinde. TSV Dingenskirchen Gemeindeverwaltung Freiwillige Bewohnerinnen Vereine Feuerwehr und Bewohner Wir können an der kinder- und jugendgerechten Gestaltung des öffentlichen Raumes mitwirken. Ganz praktisch – mit kleinen Projekten, die viel bringen. Gewerbeverein Gastronomie Handwerk Bürogewerbe Bildungseinrichtungen Einzelhandel Unser lokales Umfeld Wir sind besser untereinander vernetzt und haben auch einen engeren Draht zur konnte gestärkt und Gemeinde gewonnen. Durch gemeinsames Handeln können wir passgenau und belebt werden. unbürokratisch kleine Projekte im Umfeld der Betriebe umsetzen und unterstützen. Abbildung 1: Chancen und Potenziale des Verfügungsfonds Grafik: Plan und Praxis
12 Verfügungsfonds in kleineren Städten und Gemeinden – Eine Arbeitshilfe Im Fokus: Verfügungsfonds im Rahmen interkommunaler Kooperationen Interkommunale Zusammenarbeit gewinnt gera- ten die Gemeinden in der Startphase des Fonds de für kleinere Städte und Gemeinden zunehmend durch ein beauftragtes Büro. an Bedeutung. Sie wird in der Städtebauförde- rung ab 2020 programmübergreifend gefördert Dieser Ansatz bietet den Vorteil, dass Arbeitsauf- und mit einem Förderbonus aufgewertet. Auch wand und Kosten gemeinsam getragen und damit Verfügungsfonds können im Rahmen interkom- für jeden einzelnen Kooperationspartner redu- munaler Kooperationen umgesetzt werden. Hier ziert werden können. Zudem können im laufen- bieten sie die besondere Chance, die Zusammen- den Prozess Lernerfahrungen ausgetauscht und arbeit zwischen benachbarten Gemeinden auf gemeinsam Ideen für aufkommende Probleme und ganz praktische, niedrigschwellige Weise zu stär- anstehende Schritte entwickelt werden. ken und zu beleben. Zudem kann der nötige Auf- wand in Arbeitsteilung erfüllt werden. Zu beach- ten ist, dass pro Verfügungsfonds jeweils nur eine Praxisbeispiel Nördliches Gemeinde Zuwendungsempfängerin sein kann: Fichtelgebirge, Bayern Diese übernimmt dann ggf. die (finanzielle) Admi- nistration des Verfügungsfonds für den gesamten Im Kooperationsraum „Nördliches Fichtelgebir- Kooperationsraum. ge“ haben neun benachbarte Gemeinden einen gemeinsamen Verfügungsfonds eingerichtet. Der Es gibt verschiedene Möglichkeiten, interkom- Verfügungsfonds wird von der Stadt Kirchenlamitz munale Verfügungsfonds auszugestalten. Die fol- stellvertretend verwaltet und von einem Koopera- genden beiden Praxisbeispiele stellen zwei unter- tionsmanagement (externes Büro) begleitet. Mit schiedliche Ansätze vor. dem Verfügungsfonds werden insbesondere klein- teilige Projekte der interkommunalen Kooperation gefördert, z. B. die Erarbeitung einer Förderfibel für Praxisbeispiel Oben an der Volme, Immobilieneigentümer, ein interkommunales Mittei- Nordrhein-Westfalen lungsblatt oder der Internetauftritt der Kooperation. Die Gesamtmaßnahme im Programm Stadtumbau In Südwestfalen haben sich vier Städte und wird von einer Lenkungsgruppe geleitet, die gleich- Gemeinden (Meinerzhagen, Kierspe, Halver, zeitig das lokale Verfügungsfonds-Gremium ist. Feste Schalksmühle) zu der interkommunalen Koopera- Gremiumsmitglieder sind die Bürgermeister der neun tion „Oben an der Volme“ zusammengeschlossen. Gemeinden, bei Bedarf werden sachkundige Gäste Grundlage der Zusammenarbeit bildet ein abge- hinzugeholt. Die Kofinanzierung des Fonds erfolgt stimmtes regionales integriertes Entwicklungskon- über zusätzliche Eigenmittel der Gemeinden. zept sowie konkretisierende Handlungskonzepte für die Fördergebiete in den einzelnen Gemeinden. Dieses Modell des interkommunalen Verfügungs- Auf dieser gemeinsamen Basis hat jede Kommu- fonds bietet die Chance, die interkommunale Zusam- ne eine eigene städtebauliche Gesamtmaßnah- menarbeit unmittelbar zu stärken, indem gemeinsa- me einschließlich jeweils eines Verfügungsfonds me Projekte entwickelt und umgesetzt werden. Eine angemeldet. Fokussiert wurden jeweils die Orts- Herausforderung – und potenzielle Schwierigkeit – kerne der Gemeinden. Die Verfügungsfonds der dieses Modells besteht darin, neben der Stärkung der vier Kommunen wurden auf einem gemeinsa- interkommunalen Kooperation durch die Gemeinden men Grundmodell aufgebaut, entsprechend sind auch an die Interessen und Möglichkeiten privater grundlegende Rahmensetzungen und Dokumen- Akteure anzuknüpfen und sie in die Ausgestaltung te (kommunale Richtlinie) und Verfahrensweisen und Finanzierung des Fonds mit einzubinden. Damit analog ausgestaltet. Die konkreten Zielsetzungen, dies gelingt, kann es hilfreich sein, gezielt auf lokale Finanzierung und auch die Öffentlichkeitsarbeit Akteure wie Vereine zuzugehen und das Vorhaben wurden nach den spezifischen Bedarfen der einzel- „interkommunaler Verfügungsfonds“ mit seinen nen Kommunen ausgerichtet. Hilfestellung erhiel- Möglichkeiten zu besprechen.
Im Fokus: Verfügungsfonds im Rahmen interkommunaler Kooperationen 13 Illustration an einem Bahnhof der Volmetalbahn als Projekt des Verfügungsfonds im Kooperationsraum Oben an der Volme, Nordrhein-Westfalen Foto: Plan und Praxis Stadt Kirchenlamitz im Kooperationsraum „Nördliches Fichtelgebirge“, Bayern Foto: Plan und Praxis
14 Verfügungsfonds in kleineren Städten und Gemeinden – Eine Arbeitshilfe 3 Bausteine zur Einrichtung eines Verfügungsfonds Soll ein Verfügungsfonds eingerichtet werden, Zu den zentralen Grundlagen, auf die jeder Ver- so gilt es, ein Modell zu finden und umzusetzen, fügungsfonds aufbaut, gehört die städtebauliche welches die Gegebenheiten vor Ort berücksich- Gesamtmaßnahme in einem Programm der Städ- tigt. Dazu ist zunächst eine Auseinandersetzung tebauförderung mit ihrem definierten Förderge- mit Grundlagen zu empfehlen, um insbesondere biet und den in einem integrierten städtebauli- die förderrechtlichen Rahmenbedingungen zu chen Entwicklungskonzept (INSEK) formulierten erfassen. Daraufhin kann es an die konkrete Zielstellungen, Prioritäten und Strategien. Damit Ausgestaltung des Fonds gehen. Dazu sind zum wird der Rahmen gesetzt für den Abruf der Städ- einen Weichen zu stellen, indem zentrale Sach- tebaufördermittel, den räumlichen Wirkungsbe- verhalte geklärt werden. Zum anderen gilt es, reich sowie die grundlegenden Zielstellungen Strukturen zu schaffen – also Zuständigkeiten zu des Verfügungsfonds. Auf dieser Basis werden definieren, grundlegende Dokumente zu erstel- die Entscheidungskriterien festgelegt, die später len und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit angewandt werden, um die Förderfähigkeit von vorzubereiten. Projekten zu beurteilen ( Maßnahmen und Pro- jekte, Kapitel 6). Es gibt keine feste Reihenfolge, in der die Schritte zur Einrichtung eines Verfügungsfonds unternom- Eine weitere wichtige Säule bildet die Stadtgesell- men werden müssen: Der Weg zum Verfügungs- schaft, und insbesondere bestehende Kontakte zu fonds wird sich von einer Gemeinde zur nächs- engagierten lokalen (privaten) Akteuren, Koope- ten anders darstellen. Das folgende Schema rationen und Netzwerken. An diese gilt es anzu- (Abbildung 2) zeigt die zentralen Bausteine und knüpfen, um das lokale Gremium ( Im Fokus: Das Zusammenhänge, die für das Funktionieren eines lokale Gremium, Kapitel 5) zu formen, den Verfü- Verfügungsfonds prägend sind. Zusammen mit gungsfonds im Dialog weiter auszugestalten und der Checkliste zur Einrichtung eines Verfügungs- ihn bekannt zu machen. fonds ( Musterdokumente: Ein Werkzeugkasten, Kapitel 10) soll dies helfen, den eigenen Weg zum Eine dritte maßgebliche Grundlage stellen die Verfügungsfonds zu gehen. spezifischen Regelungen des Landes dar, in dem sich die Gemeinde befindet (z. B. Förderricht- Der Impuls zur Einrichtung eines Verfügungsfonds linien, Ausführungsbestimmungen, Arbeitshil- kann aus unterschiedlichen Richtungen kommen fen). In ihnen werden teils Rahmensetzungen ge- – beispielsweise aus der Gemeindeverwaltung, troffen, welche bei der weiteren Ausgestaltung von den Landesbehörden oder durch ein mit der des Verfügungsfonds zu beachten sind. Hilfestel- Begleitung der Gesamtmaßnahme beauftragtes lung bei Fragen zu Regelungen des Landes bie- Büro. Unabhängig vom Ursprung der Idee ist zu ten die Anlaufstellen der Länder ( Weiterführen- empfehlen, den Verfügungsfonds nicht hinter de Informationen, Kapitel 11). Sind die relevanten verschlossenen Türen zu entwickeln, sondern Rahmenbedingungen bekannt, so kann der Ver- von Beginn an den Austausch mit verschiedenen fügungsfonds ausgestaltet werden. Hierfür gilt lokalen Akteuren zu suchen. So kann am besten es, einen Überblick über die anfallenden Aufga- sichergestellt werden, dass der Fonds so ausge- ben zu gewinnen und Zuständigkeiten zu klären staltet wird, dass er zu den lokalen Bedürfnissen ( Aufgaben und Zuständigkeiten, Kapitel 5), eine passt und eine möglichst breite Akzeptanz findet. Entscheidung über den Modus der Finanzierung Neben privaten Akteuren ( Akquise privater des Verfügungsfonds zu treffen ( Finanzierung, Mittel, Kapitel 4) gilt dies besonders für die Lokal- Kapitel 4) sowie ein für alle Beteiligten möglichst politik: Es ist wichtig, die Idee eines Verfügungs- niedrigschwelliges Antragsverfahren zu entwi- fonds mit politischen Akteuren (z. B. Gemeinde- ckeln ( Von der Projektidee zur Umsetzung, Ka- räte, zuständiger Ausschuss, Bürgermeister/in) pitel 7). Ebenso gilt es, erste Grundlagen für die Art rückzukoppeln und sicherzustellen, dass der Fonds und Mittel der Öffentlichkeitsarbeit zu legen – bei- auch politisch unterstützt wird. Ein Gemeinderats- spielsweise eine Ankündigung für Amtsblatt, Pres- beschluss stellt eine Legitimationsgrundlage für se und soziale Medien zu verfassen, einen eige- den Verfügungsfonds dar. Dies kann auch bereits nen Bereich der Internetseiten der Gemeinde mit mit dem Beschluss zum integrierten Stadtent- Informationen zum Verfügungsfonds zu gestalten wicklungskonzept erfolgt sein, in dem die Idee oder einen Flyer zu entwerfen ( Öffentlichkeits- des Verfügungsfonds verankert wurde. arbeit, Kapitel 8).
Bausteine zur Einrichtung eines Verfügungsfonds 15 Zu empfehlen ist, die Grundzüge und Grundregeln Projektideen können von unterschiedlichsten des Verfügungsfonds in einer kommunalen Richtli- Seiten kommen – selten haben sie nur einen Ur- nie festzuhalten ( Im Fokus: Kommunale Richtlinie, sprung. Manche ergeben sich aus Überlegungen in diesem Kapitel). Ebenso ist zu empfehlen, auf Basis im INSEK, andere entwickeln lokale Akteure und der getroffenen Festlegungen ein schlichtes, einheit- Initiativen, wiederum andere können im Rahmen liches Antragsformular zu entwerfen, mithilfe dessen der Beratungen des lokalen Gremiums entstehen Interessierte ihre Projektideen einreichen können ( oder von der Gemeindeverwaltung oder dem/der Im Fokus: Das Antragsformular, Kapitel 7). Wurde im Fondsbeauftragten eingebracht werden. Zentral Rahmen der Zuständigkeitsklärungen ein/e Fonds- ist, dass die Ideen von Antragsteller/innen – in der beauftragte/r definiert, so könnte er/sie diese Auf- Regel also von privaten Akteuren – aufgegriffen und gaben sowie die Erstellung der ersten Grundlagen auf möglichst einfachem Wege als Projekte bean- der Öffentlichkeitsarbeit federführend übernehmen. tragt werden können. Bausteine eines Verfügungsfonds Städtebauliche Gesamtmaßnahme Fördergebiet INSEK Klärung: Entscheidungskriterien Klärung: Organisation, Verteilung von Strukturen schaffen Zuständigkeiten Kontakte, Landesspezifische Regelungen Fondsbeauftragte/r Kooperationen, Netzwerke Kommunale Klärung: Modus der Finanzierung Richtlinie Lokales Gremium Lokale Akteure Klärung: Verfahren „von der Projektidee zur Umsetzung“ Klärung: Öffentlichkeitsarbeit, z. B.: Hilfestellungen entwickeln Website Pressearbeit evtl. Checkliste Antragsformular für Antragstellende Präsenz auf Flyer evtl. Prozessablaufschema Veranstaltungen Grundlagen des Verfügungsfonds zu entwickelnde Strukturen/Hilfestellungen durch Gemeinde zu klären/entscheiden Ausgangspunkt für Projektideen Abbildung 2: Bausteine eines Verfügungsfonds Grafik: Plan und Praxis
Stadt Haldensleben, Sachsen-Anhalt Foto: Plan und Praxis
Im Fokus: Kommunale Richtlinie als Leitplanke und Kompass 17 Im Fokus: Kommunale Richtlinie als Leitplanke und Kompass Eine kommunale Richtlinie zur Regelung der Ver- einfach wie möglich, leicht verständlich und im gabe und Verwendung der Mittel des Verfügungs- Sinne der Idee des Verfügungsfonds pragmatisch fonds kann durch die Gemeinde per Ratsbeschluss aufgebaut sein. Antragstellende aus der Öffent- erlassen werden. Nur in einzelnen Ländern ist das lichkeit, die zumeist wenig Erfahrungswissen zu Erstellen einer kommunalen Richtlinie verpflich- Formalien der Städtebauförderung haben, sollten tend. Gleichwohl haben sich kommunale Richtlinien nicht abgeschreckt werden. Auch die Arbeit des für die Anwendung des Verfügungsfonds bewährt Gremiums sollte nicht unnötig durch einen zu und sind in unterschiedlichen Arbeitsphasen hohen Detaillierungsgrad eingeschränkt werden. ein hilfreiches Instrument. Bereits bei einer Ver- Die Richtlinie sollte insbesondere helfen, den im ständigung auf die Richtlinie in der Startphase Kern unbürokratischen Gedanken des Verfü- des Verfügungsfonds wird ein Konsens zwischen gungsfonds weiterzutragen. Eine Anpassung der beteiligten Akteuren geschaffen und wichtige Richtlinie im Prozessverlauf ist denkbar und ganz Punkte festgeschrieben. Eine Abstimmung in der im Sinne des flexiblen Instrumentes. Maßgeblich Stadtverwaltung und der Beschluss der Richtlinie ist die Erreichung der Ziele der städtebaulichen durch den Gemeinderat/Stadtrat legitimiert zudem Gesamtmaßnahme. Grundsätze und Ziele des Verfügungsfonds. Im Um- setzungsprozess ist die kommunale Richtlinie für Die folgende Abbildung 3 zeigt eine Übersicht die Arbeit des Gremiums und die Antragstellenden der Punkte, zu denen eine kommunale Richtlinie eine wichtige Orientierungshilfe. Sie setzt einen Aussagen treffen kann bzw. soll. Eine detailliertere Rahmen für eine verbindliche und transparente Hilfestellung zur Erstellung einer kommunalen Durchführung des Verfahrens und hilft außerdem Richtlinie bietet zudem der Baukasten: Kommu- sicherzustellen, dass Vorgaben des Landes sowie nale Richtlinie im Werkzeugkasten ( Kapitel 10). Ziele des Programms und der Gesamtmaßnahme Gute Anschauungsbeispiele für Richtlinien finden bei der Auswahl von Projekten und Maßnahmen sich in Städten und Gemeinden, die bereits einen Berücksichtigung finden. Verfügungsfonds etabliert haben: mögliche Inspirationsquellen finden sich am Ende dieser Grundsätzlich sollten kommunale Richtlinien und Arbeitshilfe ( Übersicht: Beispiele aus der die mit ihnen geregelten Antragsverfahren so Praxis, Kapitel 12). Inhalte kommunaler Richtlinien Art und Umfang der Finanzierung Ziele des Verfügungsfonds • Zusammenfassung Finanzmittel • Details Finanzierung Rahmensetzungen • Grundsätzliche Förderbedingungen Antrags- und Umsetzungsverfahren • Förderentscheidung • Antragstellung • Finanzierung • Ansprechpartner/innen • mögliche Antragstellende • Vorprüfung • mögliche Fördergegenstände • Entscheidungsstrukturen • Entscheidungskriterien • Förderbescheid/-vereinigung Lokales Gremium • Umsetzung der Maßnahme • Aufgaben • Abschluss und Auszahlung • Zusammensetzung • Beschlussfassung • organisatorische Unterstützung Erklärungen, Anlagen Abbildung 3: Inhalte kommunaler Richtlinien Grafik: Plan und Praxis
18 Verfügungsfonds in kleineren Städten und Gemeinden – Eine Arbeitshilfe 4 Finanzierung des Verfügungsfonds: Modelle und Strategien Grundsätze der Finanzierung Etat und Wertgrenzen Verfügungsfonds in der Städtebauförderung spei- Der Gesamtetat der Städtebaufördermittel des Ver- sen sich in der Regel zu maximal 50 Prozent aus fügungsfonds wird durch die Gemeinde festgelegt Städtebaufördermitteln und zu mindestens 50 Pro- – eine Obergrenze ist empfehlenswert und oft auf- zent aus Kofinanzierungsmitteln (Ausnahme im Pro- grund haushalterischer Abläufe in den Gemein- gramm „Soziale Stadt“/„Sozialer Zusammenhalt“). den auch notwendig. Gleichwohl kann das jährli- che Fondsvolumen abhängig von der Zahl und dem Die Städtebaufördermittel setzen sich zusammen Umfang der bewilligten Projekte schwanken. Ein- aus Mitteln von Bund, Land und Gemeinde, in der zelne Länder definieren in ihren Förderrichtlinien Regel zu jeweils einem Drittel. Die Kofinanzierungs- Höchstgrenzen für das Fondsvolumen. mittel können von unterschiedlichen privaten Ak- teuren stammen, z. B. von Vereinen, Gewerbetrei- Auch für Projekte können durch die Gemeinde mini- benden oder Einzelpersonen (vgl. Abbildung 6), oder male und maximale Förderbeträge oder Gesamtvo- auch ganz oder teilweise über zusätzliche Mittel lumina festgelegt werden. Eine Überregulierung der Gemeinde gedeckt werden (vgl. Abbildung 4). ist jedoch nicht ratsam, da dies Verantwortungs- hoheit und Entscheidungsspielräume des lokalen Der Einsatz der Städtebaufördermittel des Verfü- Gremiums einschränken könnte. gungsfonds erfolgt nach den allgemeinen Regeln zum Einsatz von Bundesfinanzhilfen. Daher gelten die Grundsätze zu Subsidiarität und Nachrangig- Finanzierungsmodelle keit, zur Unrentierlichkeit von Kosten bzw. Ausga- ben sowie vergaberechtliche Vorschriften. Ebenso Für die Kofinanzierung von Verfügungsfonds sind können keine Folgekosten bereits getätigter Inves- unterschiedliche Finanzierungsmodelle denkbar. titionen übernommen werden. Für den Kofinanzie- Die zentralen Unterschiede zwischen diesen Model- rungsanteil im Verfügungsfonds gelten diese Re- len bestehen in dem Anlass der Kofinanzierung gelungen nicht. sowie in der Herkunft der Kofinanzierungsmittel. Die folgenden drei idealtypischen Modelle lassen sich unterscheiden (vgl. Abbildung 5): Typische Zusammensetzung der Mittel bei Kofinanzierung A.Private Kofinanzierung des Fonds: Der Ver- fügungsfonds speist sich zur Hälfte aus pri- vaten Mitteln. Diese werden zweckungebun- 50 % 50 % den in den Fondstopf eingebracht und ergeben Städtebauförder- Kofinanzierungs- mittel mittel zusammen mit den Städtebaufördermitteln das für die Förderung von Projekten verfügbare Fondsvolumen. Einzelne Projekte können somit 1/6 zu 100 Prozent aus dem gemischt gespeisten Bund Topf gefördert werden. 3/6 Mittel von B.Kommunale Kofinanzierung des Fonds: Der 1/6 privaten Akteuren Verfügungsfonds speist sich zur Hälfte aus Land und/oder kommunalen Mitteln, die zusätzlich zum kom- zusätzliche Mittel munalen Anteil an den Städtebaufördermitteln der Gemeinde von der Gemeinde eingebracht werden. Diese 1/6 werden zweckungebunden in den Fondstopf Gemeinde eingebracht und ergeben zusammen mit den Städtebaufördermitteln das für die Förderung von Projekten verfügbare Fondsvolumen. Ein- Abbildung 4: Typische Zusammensetzung der Mittel in zelne Projekte können somit zu 100 Prozent kofinanzierten Verfügungsfonds aus dem gemischt gespeisten Topf gefördert Grafik: Plan und Praxis werden.
Finanzierung des Verfügungsfonds: Modelle und Strategien 19 C. Private Kofinanzierung der Projekte: Die Ko- Mischformen oder Abweichungen von den hier finanzierung des Verfügungsfonds wird über dargestellten idealtypischen Modellen sind denk- die private Mitfinanzierung konkreter Pro- bar, z. B. eine Kofinanzierung des Fonds oder be- jekte realisiert. Das Fondsvolumen ergibt sich stimmter Projekte aus privaten und zusätzlichen somit schrittweise aus dem Umfang der ein- kommunalen Mitteln. Denkbar ist überdies, den gebrachten privaten Mittel plus der entspre- Verfügungsfonds über zusätzliche kommunale Mit- chenden Städtebaufördermittel, bis das ver- tel anzufinanzieren und ihm somit Anschub zu leis- fügbare Volumen an Städtebaufördermitteln ten. Dabei wird eine Rückzahlung der Kofinanzie- aufgebraucht ist. Einzelne Projekte können rung durch Private angestrebt, die jeweils mit bzw. somit zu maximal 50 Prozent aus dem Städte- nach Projektumsetzung einen Finanzierungsanteil baufördervolumen des Verfügungsfonds geför- in den Verfügungsfonds einbringen. So kann ein re- dert werden. volvierendes System angestoßen werden. Modelle der Kofinanzierung A: Private Kofinanzierung des Fonds private Mittel fördermittel Städtebau- Verfügungsfonds Projektförderung 50 % 50 % 100 % aus Fonds B: Kommunale Kofinanzierung des Fonds kommunale fördermittel zusätzliche Städtebau- Mittel Verfügungsfonds Projektförderung 50 % 50 % 100 % aus Fonds C: Private Kofinanzierung der Projekte fördermittel Städtebau- 50 % 50 % Projektförderung Kofinanzierung private Mittel Abbildung 5: Modelle der Kofinanzierung * Im Programm „Soziale Stadt“/„Sozialer Zusammenhalt“ und in besonderen Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit der Finanzierung zu 100 Prozent aus Städtebaufördermitteln. Dieses Modell wird hier nicht betrachtet. Grafik: Plan und Praxis auf Grundlage von B.B.S.M. – Brandenburgische Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH/Geschäftsstelle Städteforum Brandenburg, 2017: Präsentation im Rahmen des Netzwerktreffens „Soziale Stadt“ des Städteforums Brandenburg am 17.07.2017 in Eberswalde.
20 Verfügungsfonds in kleineren Städten und Gemeinden – Eine Arbeitshilfe Akquise privater Mittel einzubinden (z. B. Vertreter/innen der örtlichen Sparkasse, von (kommunalen) Wohnungsunter- Soll der Verfügungsfonds anteilig aus privaten Mit- nehmen, den Stadtwerken, Interessengemein- teln finanziert werden (Modelle A und C), so zeigt schaften oder einzelner Gewerbebetriebe). Ih- sich in der Praxis, dass private Akteure umso bes- nen wird somit die Möglichkeit gegeben, den ser für eine finanzielle Beteiligung zu gewinnen Zweck der Mittelverwendung direkt zu verfol- sind, je klarer und zeitlich absehbarer der Zweck gen bzw. mitzubestimmen. der Mittelverwendung ist. Grundsätzlich gilt: Finanzierungskonstruktionen, • Das Modell „Private Kofinanzierung der Pro- die auf eine Vorteilsnahme einzelner privater Ak- jekte“ hat sich in teils leicht unterschiedli- teure ausgelegt sind, sind ausgeschlossen. Zum chen Spielarten in der Praxis bewährt: Der Umgang mit Spenden und Sponsoring sind die je- Verfügungsfonds bzw. die Kommune erscheint weiligen landes- und kommunalrechtlichen Rege- gegenüber privaten Akteuren als „Ermögli- lungen zu beachten. cher“, der eine 50-prozentige Zuwendung für privat initiierte Projekte anbietet. Die Antrag- Abbildung 6 stellt das breite Spektrum privater Ak- stellenden bringen die private Kofinanzierung teure dar, die als Projektinitiator/innen und/oder auf, ggf. auch mit der Unterstützung weiterer als Kofinanzierende infrage kommen. Die (nicht ab- privater Partner. schließende) Auflistung zeigt, dass es eine Viel- zahl möglicher Zielgruppen und Ansprechpartner • Wird eine private Kofinanzierung des Fonds gibt, welche Projekte initiieren und kofinanzieren angestrebt, so kann es für die Akquise priva- und sich so lokal engagieren können. Eine mög- ter Mittel vorteilhaft sein, wenn der Zweck der lichst breite und gezielte Ansprache privater Ak- Mittelverwendung möglichst konkret gefasst teure ist insbesondere in der Aufbauphase des wird. Beispielsweise können Projekte des Verfügungsfonds wichtig ( Öffentlichkeitsarbeit, Verfügungsfonds teils vorab festgelegt wer- Kapitel 8). In der Praxis von Verfügungsfonds in klei- den, etwa auf Basis des städtebaulichen Ent- neren Städten und Gemeinden zeigt sich, dass aus wicklungskonzepts, der städtebaulichen Ziel- dem Kreis der privaten Akteure oft einzelne Perso- planung oder im Rahmen der Gremiumsarbeit. nen als Multiplikatoren und Netzwerker wirken und Eine weitere Möglichkeit besteht darin, poten- so die Ideen des Verfügungsfonds in der Gemein- zielle Kofinanzierungsakteure in das Gremium de weitertragen. Private Akteure – wer initiiert und finanziert Projekte mit? Unternehmen Gewerbetreibende Handwerk Akteure der Gastronomie Ortsansässige Kreditinstitute Einzelhandel lokalen Wirtschaft Dienstleistung Grundstücks- und Immobilieneigentümer/innen Vereine Initiativen Gewerbevereine bestehende Organisations- Interessengemeinschaften Standortmarketingvereine strukturen Immobilien- und Standortgemeinschaften Stiftungen Privatpersonen Volkshochschulen weitere lokale Familienzentren Kindergärten und Schulen Akteure Weitere Einrichtungen der Daseinsvorsorge Abbildung 6: Private Akteure – wer initiiert und finanziert Projekte mit? Grafik: Plan und Praxis
Finanzierung des Verfügungsfonds: Modelle und Strategien 21 Im Fokus: Anrechenbarkeit von Eigenleistungen In mehreren Bundesländern besteht die Möglich- achten sind beispielsweise Gewährleistungspflich- keit, unbare Eigenleistungen (auch bezeichnet ten bei baulichen Eigenleistungen). als: geldwerte Leistungen, fiktive Ausgaben) als Teil der privaten Kofinanzierung zu berücksichti- gen. Die Anrechenbarkeit privater Eigenleistun- Praxisbeispiel Haldensleben, gen eröffnet in der Gemeinde zusätzliche Spielräu- Sachsen-Anhalt me, insbesondere für finanzschwächere Akteure, und bietet die Chance, persönliches Engagement Der Verfügungsfonds für die Haldenslebener In- zu honorieren. nenstadt bietet Projektbeteiligten die Möglich- keit, einen Teil (maximal 30 Prozent) der erfor- Private Eigenleistungen können Sach- und/oder derlichen 50-prozentigen Kofinanzierung durch Arbeitsleistungen sein, z. B. Mietverzicht bei nachgewiesene unbare Eigenleistungen einzu- Veranstaltungen, Honorarverzicht bei baulichen bringen. Als unbare Eigenleistungen gelten so- Arbeiten, kostenfreie Zurverfügungstellung von wohl Sach- als auch Arbeitsleistungen mit Pro- Materialien, ehrenamtliche Arbeitsleistungen jektbezug. Bei Arbeitsleistungen können auf An- privater Dritter. Die Eigenleistungen müssen je- trag pro Zeitstunde pauschal 7,50 Euro anerkannt weils einen direkten Bezug zum geplanten Pro- werden (Stand: 2019). Die Höhe und der Umfang jekt aufweisen. Sie werden als fiktive Ausgaben der unbaren Leistungen sind jeweils sowohl im Fi- anerkannt, ggf. bis zu einem bestimmten Maximal- nanzierungsplan als auch im Verwendungsnach- anteil der privaten Kofinanzierung. Personal- und weis in geeigneter Form nachzuweisen. Sachleistungen der kommunalen Verwaltung sind nicht anrechnungsfähig. Die Möglichkeit, unbare Eigenleistungen als Teil der Eigenmittel einzubringen, wurde seit Einrich- Welche Arten von Leistungen in welchem Um- tung des Fonds im Jahr 2011 häufig genutzt und fang anrechnungsfähig sind und wie die Erbrin- hat sich aus Sicht der Akteure vor Ort sehr be- gung der Leistungen nachzuweisen ist, richtet sich währt. Dies gilt auch für den gewählten Umset- ggf. nach landesrechtlichen Vorgaben und kann in zungsmodus um unbare Eigenleistungen in Stun- der kommunalen Richtlinie geklärt werden (zu be- denäquivalente umzurechnen. Sternenmarkt als Projekt des Verfügungsfonds der Stadt Haldensleben, Sachsen-Anhalt Foto: Stadt Haldensleben
22 Verfügungsfonds in kleineren Städten und Gemeinden – Eine Arbeitshilfe Stadt Treuen, Sachsen Foto: Plan und Praxis
Im Fokus: Anrechenbarkeit von Eigenleistungen 23 Praxisbeispiel Bad Belzig, Brandenburg lung der Stadt in Höhe von 1.000 Euro folgten Einzahlungen von Händlern, einem Wohnungs- Im Soziale Stadt-Quartier „Klinkengrund“ der unternehmen sowie den Stadtwerken. Diese Stadt Bad Belzig wurde 2017 ein „Verfügungs- wurden ergänzt durch Erlöse aus einem Trödel- und Aktionsfonds“ eingerichtet. Der Aktionsfonds markt sowie Spenden im Rahmen des Tags der unterstützt Kleinstprojekte mit bis zu 250 Euro und Städtebauförderung. wird zu 100 Prozent aus Städtebaufördermitteln finanziert. Der Verfügungsfonds fördert umfang- Hinter der erfolgreichen Einwerbung dieser Mittel reichere Vorhaben (keine feste Obergrenze) standen neben der städtischen Anschubfinanzie- – für ihn ist eine Kofinanzierung der Städtebau- rung vornehmlich zwei Faktoren. Zum einen gelang fördermittel in Höhe von mindestens 50 Prozent es über ein hohes Engagement des Quartiersma- vorgesehen. Ziel von Quartiersmanagement und nagements, welches direkt auf mögliche Kofinan- Stadtverwaltung ist es, die zusätzlichen Mittel zierende zuging und um ihre Unterstützung warb. projektunabhängig einzuwerben. Dies stellt eine Zum anderen über die gezielte strukturelle Einbin- wesentliche Herausforderung dar, da im Förder- dung potenzieller Kofinanzierender in das Verfü- gebiet Wohnnutzung vorherrscht und nur sehr gungsfondsgremium: Neben den Verantwortlichen wenige Gewerbebetriebe ansässig sind, die als für die Gesamtmaßnahme und fünf Bewohner/ Mittelgeber infrage kämen. Dennoch ist es in einer innen des Quartiers sind drei Vertreter/innen von ersten Phase gelungen, Kofinanzierungsmittel in Wohnungsunternehmen sowie drei Vertreter/ Höhe von insgesamt 7.000 Euro für den Verfü- innen von Sozial- und Gewerbeeinrichtungen im gungsfonds zu gewinnen: Auf eine erste Einzah- Gremium vertreten. Stadtmodell als Projekt des Verfügungsfonds „Altstadt“ im Programm Städtebaulicher Denkmalschutz in Bad Belzig, Brandenburg Foto: Plan und Praxis
24 Verfügungsfonds in kleineren Städten und Gemeinden – Eine Arbeitshilfe 5 Aufgaben und Zuständigkeiten Die Einrichtung eines Verfügungsfonds fällt in der ben übernimmt, ebenso wie Lösungen, bei denen Regel in den Verantwortungsbereich der Gemein- beauftragte Dritte (z. B. ein bereits für die Gesamt- deverwaltung, am besten in Abstimmung mit den maßnahme bestehendes Gebietsmanagement) relevanten politischen Vertreter/innen, ggf. be- oder eine andere bereits vorhandene Organisa- reits in Zusammenarbeit mit privaten Akteuren ( tion (z. B. der lokale Gewerbeverein) einen Großteil Bausteine zur Einrichtung eines Verfügungsfonds, der laufenden Aufgaben bewältigt. Dabei können Kapitel 3). die einzelnen Aufgaben auf wenige Stellen konzen- triert, oder auf mehreren Schultern verteilt werden. In der Umsetzung eines Verfügungsfonds fallen Häufig werden Fondsbeauftragte festgelegt, die Aufgaben an, die es punktuell oder fortlaufend zu mehrere Aufgaben übernehmen. Dies können bewältigen gilt und für die unterschiedliche Ak- sowohl Beschäftigte der Gemeindeverwaltung als teure eingebunden werden können (zum Zusam- auch beauftragte Dritte sein ( Im Fokus: Fonds- menspiel der Akteure siehe Abbildung 8). Aufgaben beauftragte/r, in diesem Kapitel). sind u. a. die Entscheidungen über Projektanträ- ge, die administrative Verwaltung des Fonds bzw. Es ist zudem möglich, die Umsetzung von Verfü- seiner Finanzen, die organisatorische Unterstüt- gungsfonds vollständig auf gesetzliche oder zung des lokalen Gremiums und die Öffentlich- freiwillige Immobilien- und Standortgemeinschaf- keitsarbeit für den Fonds. Die dafür nötige Orga- ten zu übertragen. Hier greifen zuwendungsrechtli- nisationsstruktur kann weitgehend frei gestaltet che Regelungen, die sich von Land zu Land unter- werden. Es bestehen nur wenige feste Vorgaben scheiden. Die grundsätzlichen Voraussetzungen hierzu: Insbesondere für den Einsatz eines Verfügungsfonds bleiben unberührt. • trägt die Gemeinde als Zuwendungsempfän- gerin stets die Verantwortung für die Durch- In Abbildung 7 sind zentrale Aufgabenbereiche führung der Gesamtmaßnahme inklusive des und mögliche Zuständige dargestellt. Jede der Verfügungsfonds und den Einsatz der darin ent- oben benannten Aufgaben bringt einen gewissen haltenen Städtebaufördermittel; Arbeitsaufwand mit sich. Einige Bereiche können dabei mehr oder weniger aufwändig ausgestal- • ist ein lokales Gremium mit Entscheidungen tet werden – so kann z. B. das lokale Gremium über die Vergabe von Mitteln aus dem Verfü- mehr oder weniger intensiv unterstützt werden gungsfonds für Projekte zu betrauen. oder es kann eine mehr oder weniger umfangrei- che Öffentlichkeitsarbeit erfolgen. Wie umfang- Darüber hinaus sollte sich die Verteilung der reich die einzelnen Aufgaben ausgestaltet werden Zuständigkeiten nach den Gegebenheiten vor können, hängt wesentlich von den dafür zur Verfü- Ort richten, sodass an eingespielte Strukturen gung stehenden Ressourcen ab (z. B. Personalka- und Prozesse angeknüpft wird. Denkbar und in pazitäten in der Gemeindeverwaltung, Mittel für der Praxis zu finden sind sowohl Lösungen, bei beauftragte Dritte). Ausschlaggebend für Prioritä- denen die Gemeindeverwaltung sämtliche Aufga- ten sollten auch hier die lokalen Bedingungen sein. Stadt Schwarzenbach an der Saale im Kooperationsraum „Nördliches Fichtelgebirge“, Bayern Foto: Plan und Praxis
Aufgaben und Zuständigkeiten 25 Aufgabenbereiche und mögliche Zuständige Die hellblau hinterlegten Felder kennzeichnen Aufgabenbereiche, die häufig von Fondsbeauftragten übernommen werden ( Im Fokus: Fondsbeauftragte/r, in diesem Kapitel) Hauptverantwortung für die Gesamtmaßnahme Gemeinde (Verwaltung im Auftrag der Kommunalpolitik) und das Budget, inkl. • Stellung des Förderantrages für Mittel der Städtebauförderung bei der zuständigen ggf. mit Unterstützung durch Landesbehörde • Erfüllung von Berichtspflichten gegenüber den Landes- und Bundesbehörden beauftragte/r Dritte/r (z. B. Gebietsmanagement) Entscheidungen über die Mittelvergabe Lokales Gremium ggf. bis zu einer bestimmten Grenze: beauftragte/r Dritte/r (z. B. Gebietsmanagement) oder: bestehende Organisation (z. B. Gewerbeverein) Einreichen von Projektanträgen Private Akteure Einbringen der Kofinanzierung Private Akteure und/oder: Gemeinde Unterstützung des Gremiums und der Gemeindeverwaltung Antragsstellenden, u. a.: • Aufbau und Pflege der Kontakte zwischen Akteuren und/oder: • Beratung Antragstellende, inkl. Unterstützung bei der Erstellung von Projektanträgen und beauftragte/r Dritte/r (z. B. Gebietsmanagement) Verwendungsnachweisen • Begleitung Antragstellender bei der Umsetzung bewilligter Projekte und/oder: • Organisation Gremiumssitzungen (Einladung, Moderation, Dokumentation) bestehende Organisation (z. B. Gewerbeverein) Administrative, insbesondere finanzielle, Gemeindeverwaltung Verwaltung des Fonds, u. a.: • Buchführung ggf. in Arbeitsteilung mit: • Kontoführung inkl. Auszahlungen • ggf. Erstellung von Förderbescheiden beauftragter/m Dritten (z. B. Gebietsmanagement) • ggf. Prüfung von Verwendungsnachweisen oder: bestehende Organisation (z. B. Gewerbeverein) Öffentlichkeitsarbeit, z. B.: Gemeindeverwaltung • Persönliche Ansprache möglicher Interessierter und/oder: • Erstellung/Redaktion einer Internetseite beauftragte/r Dritte/r (z. B. Gebietsmanagement) • Gestaltung und Verteilung von Aushängen, Flyern o. ä. und/oder: • Pressearbeit bestehende Organisation (z. B. Gewerbeverein) Abbildung 7: Aufgabenbereiche und mögliche Zuständige Grafik: Plan und Praxis
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