Verfügungsfonds in kleineren Städten und Gemeinden: Eine Arbeitshilfe - BBSR

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Verfügungsfonds in kleineren Städten und Gemeinden: Eine Arbeitshilfe - BBSR
Verfügungsfonds in kleineren Städten
und Gemeinden: Eine Arbeitshilfe
Verfügungsfonds in kleineren Städten und Gemeinden: Eine Arbeitshilfe - BBSR
Verfügungsfonds in kleineren Städten und Gemeinden: Eine Arbeitshilfe - BBSR
Verfügungsfonds in kleineren Städten
                              und Gemeinden: Eine Arbeitshilfe

Das Projekt der städtebaulichen Begleitforschung wurde vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt
für Bauwesen und Raumordnung (BBR) im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) durchgeführt.
Verfügungsfonds in kleineren Städten und Gemeinden: Eine Arbeitshilfe - BBSR
IMPRESSUM

Herausgeber
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
Deichmanns Aue 31–37
53179 Bonn

Wissenschaftliche Begleitung
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
Referat I 7 – Baukultur und Städtebaulicher Denkmalschutz
Martina Kocks (Projektleitung), martina.kocks@bbr.bund.de
Christoph Vennemann, christoph.vennemann@bbr.bund.de

Begleitung im Bundesministerium
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)
Referat SW I 5 – Grün und Baukultur in der Stadtentwicklung
Prof. Dr. Hagen Eyink, hagen.eyink@bmi.bund.de

Auftragnehmer
Plan und Praxis GbR, Berlin
team-vf@planundpraxis.de
Anja Besecke
Dr. Josiane Meier
Holger Pietschmann
unter Mitarbeit von Sebastian Däßler, Niklas Keller, Stefan Koderisch und Mario Schmütz

Stand
Mai 2020

Gestaltung
Mario Schmütz, Plan und Praxis, Berlin

Druck
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Bonn

Bestellungen
christoph.vennemann@bbr.bund.de
Stichwort: Arbeitshilfe Verfügungsfonds

Bildnachweis
Seite 21: Stadt Haldensleben
Seite 36: Stadt Lüdinghausen
Titelseite und alle weiteren Fotos: Plan und Praxis GbR

Nachdruck und Vervielfältigung
Alle Rechte vorbehalten
Nachdruck nur mit genauer Quellenangabe gestattet.
Bitte senden Sie uns zwei Belegexemplare zu.

Die vom Auftragnehmer vertretene Auffassung ist nicht unbedingt
mit der des Herausgebers identisch.

ISBN 978-3-87994-269-5                                                                    Bonn 2020
Verfügungsfonds in kleineren Städten und Gemeinden: Eine Arbeitshilfe - BBSR
Foto: Schafgans DGPh

Liebe Leserinnen und Leser,

Verfügungsfonds sind seit zehn Jahren ein wirkungsvolles Instrument der Städte-
bauförderung. Kommunen können einen Verfügungsfonds einrichten, um damit Pro-
jekte in Quartieren, Stadt- und Ortskernen umzusetzen. Der Fonds speist sich in der
Regel zur Hälfte aus Mitteln der Städtebauförderung. Dazu kommen weitere Gelder
der Kommunen und privater Akteure.

Die Verfügungsfonds flankieren eine städtebauliche Gesamtmaßnahme. Bisher nut-
zen vor allem Großstädte und Mittelstädte die Fonds als flexibles Instrument, um pri-
vate Akteure für die Aufwertung und Entwicklung der Stadtbereiche zu gewinnen
und gemeinsam Projekte zu realisieren. Beteiligt sind neben den Kommunen Verei-
ne und Initiativen, Handel und Gewerbetreibende, Kultur- und Bildungseinrichtun-
gen und weitere lokale Akteure.

Verfügungsfonds können auch in kleineren Kommunen Anreize für Mitwirkung schaf-
fen und Aktivitäten anstoßen. Die vorliegende Arbeitshilfe richtet sich deshalb vor
allem an Verantwortliche in Kommunalverwaltungen und -politik. Sie zeigt, wie Kom-
munen einen dieser Fonds auflegen können und welche Rahmenbedingungen dabei
zu beachten sind. Zahlreiche Anwendungsbeispiele veranschaulichen, wie das Ins-
trument erfolgreich umgesetzt wird.

Mit der Verwaltungsvereinbarung 2020 tritt eine Neuerung in Kraft: Künftig sollen auch
Maßnahmen des bürgerschaftlichen Engagements explizit zuwendungsfähig sein.

Ich würde mich freuen, wenn die Arbeitshilfe in kleineren Städten und Gemeinden
dazu beiträgt, viele Maßnahmen zu realisieren, welche die Lebensqualität im Wohn-
umfeld weiter verbessern. Dazu zählen auch Maßnahmen oder Projekte zur Milde-
rung der Folgen der Corona-Pandemie.

Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre.

Dr. Markus Eltges
Leiter des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
Verfügungsfonds in kleineren Städten und Gemeinden: Eine Arbeitshilfe - BBSR
Verfügungsfonds in kleineren Städten und Gemeinden: Eine Arbeitshilfe - BBSR
Inhalt

Einleitung                                                                   8

1 Was ist ein Verfügungsfonds?                                               9

2 Chance Verfügungsfonds                                                    11
   Im Fokus: Verfügungsfonds im Rahmen interkommunaler Kooperationen        12

3 Bausteine zur Einrichtung eines Verfügungsfonds                           14
   Im Fokus: Kommunale Richtlinie als Leitplanke und Kompass                17

4 Finanzierung des Verfügungsfonds: Modelle und Strategien                  18
   Im Fokus: Anrechenbarkeit von Eigenleistungen                            21

5 Aufgaben und Zuständigkeiten                                              24
   Im Fokus: Das lokale Gremium                                             26
   Im Fokus: Fondsbeauftragte/r                                             28

6 Maßnahmen und Projekte                                                    30

7 Von der Projektidee zur Umsetzung                                         33
   Im Fokus: Das Antragsformular                                            34

8 Öffentlichkeitsarbeit                                                     35

9 Verstetigung                                                              36

10 Musterdokumente: Ein Werkzeugkasten                                      39
   Muster: Checkliste für Bausteine zur Einrichtung eines Verfügungsfonds   39
   Baukasten: Kommunale Richtlinie                                          40
   Muster: Flyer                                                            43
   Muster: Antragsformular                                                  44

11 Weiterführende Informationen und Anlaufstellen für Unterstützung         46

12 Übersicht: Beispiele aus der Praxis                                      47

13 Glossar                                                                  49

Abbildungs- und Tabellennachweise                                           50
Verfügungsfonds in kleineren Städten und Gemeinden: Eine Arbeitshilfe - BBSR
8                                 Verfügungsfonds in kleineren Städten und Gemeinden – Eine Arbeitshilfe

    Einleitung
    Diese Arbeitshilfe richtet sich an Akteure – insbe-    staltung eines Verfügungsfonds werden erläutert
    sondere in kleineren Städten und Gemeinden – die       und weiterführende Informationen genannt. Bei-
    im Rahmen ihrer städtebaulichen Gesamtmaßnah-          spiele aus Gemeinden beleuchten konkrete Mög-
    men einen Verfügungsfonds einrichten möchten.          lichkeiten und Wege der praktischen Umsetzung,
    Ausdrücklich werden Mitarbeiterinnen und Mit-          besondere Aspekte werden in den Abschnitten
    arbeiter der lokalen Verwaltungen, Vertreterinnen      „Im Fokus“ vertieft. Als Arbeitserleichterung ste-
    und Vertreter der Kommunalpolitik sowie beauf-         hen in einem Werkzeugkasten Musterdokumente
    tragte Dritte in der Städtebauförderung angespro-      zur Verfügung, auf Basis derer eigene Unterlagen
    chen. Ihnen soll diese Arbeitshilfe Mut und Moti-      entwickelt werden können. Die Arbeitshilfe ist mo-
    vation geben, Verfügungsfonds aufzulegen und von       dular aufgebaut: Sie muss nicht unbedingt von vor-
    den Potenzialen dieses Instruments für die Ortsent-    ne nach hinten gelesen werden. Zahlreiche Quer-
    wicklung zu profitieren.                               verweise stellen Bezüge zwischen den einzelnen
                                                           Schritten und Aspekten her, damit auch hier jede/r
    Die Arbeitshilfe ist so ausgerichtet, dass sie von     den eigenen, passenden Weg finden kann.
    Akteuren in allen Städtebauförderprogrammen
    genutzt werden kann. Im Fokus steht dabei der          Hintergrund der vorliegenden Arbeitshilfe ist die
    Verfügungsfonds mit 50-prozentigem Kofinanzie-         Begleitforschung zum Städtebauförderprogramm
    rungsanteil, so dass die Mitfinanzierung des Fonds-    „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche
    budgets durch private Akteure verstärkt beleuch-       Zusammenarbeit und Netzwerke“. Entsprechend
    tet wird. Die Option, den Verfügungsfonds auch zu      wurden die Zielsetzungen dieses Programms, wie
    100 Prozent aus Städtebaufördermitteln zu finanzie-    die Besonderheiten des Raumtyps „kleinere Stadt“,
    ren, wie es im Städtebauförderprogramm „Soziale        die interkommunale Kooperation oder auch Fragen
    Stadt“ (seit 2020 „Sozialer Zusammenhalt“) und in      der Innenentwicklung besonders berücksichtigt.
    besonderen Ausnahmefällen möglich ist, wird nur        Die dargestellten Inhalte fußen auf einer Bestands-
    am Rande betrachtet.                                   aufnahme zu Potenzialen und Einsatz des Instru-
                                                           ments Verfügungsfonds in der Städtebauförderung
    Mit einem Verfügungsfonds einher gehen zahlrei-        sowie auf einer vertieften Untersuchung von Um-
    che Chancen und Vorteile – das Instrument ist je-      setzungsbeispielen bundesweit. Zugunsten einer
    doch zunächst erklärungsbedürftig. Hier knüpft die     länderübergreifenden Perspektive werden länder-
    vorliegende Arbeitshilfe an. Sie stellt Nutzen und     spezifische Unterschiede angedeutet, aber nicht
    Chancen heraus und zeigt auf, wie eine sachge-         detailliert dargestellt. Auch neue Rahmensetzun-
    rechte, tragfähige und auf die örtlichen Rahmen-       gen durch Umstrukturierungen in der Städtebau-
    bedingungen passende Form des Verfügungsfonds          förderung zum Jahr 2020 können nur angedeutet
    entwickelt werden kann. Wichtige Grundlagen, re-       werden. Gleichwohl werden Anlaufstellen benannt,
    levante Begriffe und zentrale Bausteine zur Ausge-     über die aktuellste Informationen verfügbar sind.

    Gemeinde Wallenfels im Kooperationsraum Oberes Rodachtal, Bayern
    Foto: Plan und Praxis
Verfügungsfonds in kleineren Städten und Gemeinden: Eine Arbeitshilfe - BBSR
Was ist ein Verfügungsfonds?                                                                                                             9

1 Was ist ein Verfügungsfonds?
Verfügungsfonds sind ein Instrument der Städ-        staltung von Verfügungsfonds ( Weiterführende
tebauförderung. Jede Gemeinde, die Mittel            Informationen, Kapitel 11). Der Erlass einer kommu-
aus der Städtebauförderung erhält, kann einen        nalen Richtlinie zum Verfügungsfonds durch die
Verfügungsfonds einrichten. Verfügungsfonds          Gemeinde kann eine wichtige Richtschnur für die
werden in städtebaulichen Gesamtmaßnahmen            Umsetzung sein, ist aber oft nicht verpflichtend.
eingesetzt, um aus dem lokalen Engagement
heraus entwickelte – i. d. R. kleinere – Projekte
finanziell zu unterstützen und somit anzuregen.      Grundcharakteristika von
Mithilfe dieses Fonds können Ideen von privaten      Verfügungsfonds
Akteuren (z. B. Vereinen, Händlern, Bewohnerin-
nen und Bewohnern) kurzfristig umgesetzt werden,     Verfügungsfonds zeichnen sich durch die folgenden
die der Entwicklung des Fördergebietes dienen. Auf   wesentlichen – bundesweit gültigen – Charakteris-
diese Weise setzen Verfügungsfonds einen Anreiz,     tika aus (Stand: 01/2020):
sich für die Entwicklung der eigenen Gemeinde zu
engagieren. Verfügungsfonds haben sich als flexib-    • Gemeinden, die Mittel aus der Städtebauförde-
les und wirkungsvolles Instrument zur Stärkung der      rung von Bund und Land erhalten, können einen
Ziele der Gesamtmaßnahme erwiesen.                      Verfügungsfonds einrichten.

Eingeführt wurden Verfügungsfonds auf Bundes-         • Der Verfügungsfonds finanziert sich i. d. R. zu
ebene als Anreizinstrument in Zusammenhang              maximal 50 Prozent aus Mitteln der Städtebau-
mit dem Start des Programms „Soziale Stadt“ im          förderung und wird zu mindestens 50 Prozent
Jahr 1999. Aufgrund der Erfolge in den Programm-        aus privaten Mitteln oder zusätzlichen Mitteln
gebieten der „Sozialen Stadt“ wurde der Verfü-          der Gemeinde kofinanziert.1 Der Gesamtetat
gungsfonds in weiter entwickelter Form im Jahr          wird von der Gemeinde festgelegt.
2008 zusätzlich fest im Programm „Aktive Stadt-
und Ortsteilzentren“ verankert. Seit dem Jahr 2010    • Mittel der Städtebauförderung stammen von
können Verfügungsfonds in allen Programmen der          Bund, Land und Gemeinde – mit diesen Mitteln
Städtebauförderung zum Einsatz kommen und sind          dürfen ausschließlich Investitionen und investi-
grundsätzlich in allen Ländern förderfähig.             tionsvorbereitende bzw. investitionsbegleitende
                                                        Maßnahmen finanziert werden ( Maßnahmen
Die Basis für den Verfügungsfonds setzen Bund           und Projekte, Kapitel 6). In der VV Städtebauför-
und Länder in der Verwaltungsvereinbarung (VV)          derung 2020 wird bürgerschaftliches Engage-
Städtebauförderung, die jährlich beschlos-              ment im Rahmen städtebaulicher Gesamtmaß-
sen wird. Konkretisiert wird die VV Städtebau-          nahmen neu als möglicher Finanzierungszweck
förderung in den Förderrichtlinien der Länder,          aufgeführt.
in deren Verantwortungsbereich die Steuerung
der Städtebauförderung liegt. Für den Einsatz         • Die Kofinanzierung kann durch Akteure der
von Verfügungsfonds sind die Rahmensetzungen            Wirtschaft, Immobilien- und Standortgemein-
von Bund und Ländern bewusst offengehalten:             schaften, Privatpersonen oder durch zusätz-
Die Gemeinde kann im Rahmen ihrer kommuna-              liche Mittel der Gemeinde erfolgen. Aus
len Selbstverwaltung über die Ausgestaltung des         diesen Mitteln können auch nicht-investive
Instruments entscheiden und angepasste Lösun-           Maßnahmen finanziert werden.
gen für die Gegebenheiten vor Ort entwickeln.
Einzelne Länder geben in Leitlinien oder Arbeits-     • Grundlage und Voraussetzung für die Förde-          1 In dieser Arbeitshilfe wird
hilfen Hilfestellungen und Hinweise zur Ausge-          rung ist ein abgestimmtes integriertes (städ-         im Schwerpunkt der Verfü-
                                                                                                              gungsfonds in den Blick ge-
                                                                                                              nommen, der sich zu min-
 Besonderheit Programm „Soziale Stadt“/„Sozialer Zusammenhalt“                                                destens 50 Prozent aus pri-
                                                                                                              vaten Mitteln bzw. zusätzli-
                                                                                                              chen Mitteln der Gemeinde
 Im Programm „Soziale Stadt“ (seit 2020 „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier“) und              kofinanziert. Die 100-prozen-
 in besonderen Ausnahmefällen im Rahmen anderer Programme kann der Verfügungsfonds auch zu                    tige Finanzierung aus Städ-
 100 Prozent aus Mitteln der Städtebauförderung (Bund, Land, Gemeinde) finanziert werden, wenn                tebaufördermitteln wird ana-
 durch die Länder oder Gemeinden nicht andere Regelungen getroffen werden. Mit Verfügungsfonds                log zu den Regelungen der
                                                                                                              VV Städtebauförderung als
 in diesem Programm können auch Maßnahmen gemäß § 171e BauGB (sog. „Maßnahmen der Sozia-                      Besonderheit betrachtet und
 len Stadt“) mit Mitteln der Städtebauförderung unterstützt werden.                                           im Folgenden entsprechend
                                                                                                              nur am Rande betrachtet.
Verfügungsfonds in kleineren Städten und Gemeinden: Eine Arbeitshilfe - BBSR
10                                                               Verfügungsfonds in kleineren Städten und Gemeinden – Eine Arbeitshilfe

                                      tebauliches) Entwicklungskonzept sowie ein         • Der Einsatz der Städtebaufördermittel des Ver-
                                      abgegrenztes Fördergebiet. Dies entspricht           fügungsfonds erfolgt nach den allgemeinen Re-
                                      entweder ganz oder teilweise dem Förderge-           geln zum Einsatz von Bundesfinanzhilfen. Daher
                                      biet der Gesamtmaßnahme. Die geförderten             gelten die Grundsätze zu Subsidiarität und Nach-
                                      Projekte müssen einen Beitrag zur Errei-             rangigkeit, zur Unrentierlichkeit von Kosten/Aus-
                                      chung der Ziele der Gesamtmaßnahme leisten           gaben sowie vergaberechtliche Vorschriften.
                                      und entsprechend in Bezug zum Fördergebiet           Dies ist durch die Gemeinde zu gewährleisten.
                                      stehen.                                              Bei dem Kofinanzierungsanteil im Verfügungs-
                                                                                           fonds handelt es sich nicht um Städtebauförder-
                                    • Über die Verwendung der Mittel entscheidet ein       mittel, d. h. der Einsatz dieser Mittel ist lediglich
                                      lokales Gremium ( Kapitel 5). Über die Beset-       abhängig von Fördergrundsätzen der Gemeinde.
                                      zung und Regularien des lokalen Gremiums
                                      entscheidet die Gemeinde. Der Verfügungs-          Für Verfügungsfonds werden in der Praxis teils
                                      fonds sollte so angelegt sein, dass die Beteili-   unterschiedliche – manchmal auch ortsspezifische
                                      gung und Mitwirkung lokaler privatwirtschaft-      – Bezeichnungen verwendet, z. B. Projektfonds, Ge-
                                      licher und/oder zivilgesellschaftlicher Akteure    bietsfonds, Innenstadtfonds oder Quartiersfonds,
                                      gestärkt wird – sowohl als Antragstellende als     oder in Programmgebieten der Sozialen Stadt auch
                                      auch als Gremienmitglieder.                        Aktionsfonds oder Aktionskasse.

Stadt Brakel, Nordrhein-Westfalen
Foto: Plan und Praxis
Chance Verfügungsfonds                                                                                                                                        11

2 Chance Verfügungsfonds
Der Verfügungsfonds ist ein flexibel einsetzbares                     Worin dieser besteht und wie er handhabbar gehal-
Instrument zur Begleitung einer städtebaulichen                       ten werden kann, wird in den folgenden Abschnit-
Gesamtmaßnahme. Der Fonds kann entsprechend                           ten dieser Arbeitshilfe beleuchtet.
der vor Ort bestehenden Rahmenbedingungen
individuell ausgestaltet werden. So kann mit dem                      Weshalb sich dieser Aufwand lohnt, zeigen die
Instrument unmittelbar an die Gegebenheiten und                       vielfältigen Chancen und Potenziale, die ein Ver-
Bedürfnisse vor Ort angeknüpft werden.                                fügungsfonds mit sich bringen kann.

                                                                                     Gewerbetreibende bringen sich
                                                                                     vermehrt durch Mitsprache und
  Gemeinsam mit den Menschen vor Ort                                                  aktive Unterstützung ein und
 entstehen innovative Ideen und Projekte,                                               stärken so die Gemeinde.
  welche die Städtebauförderung in der
      Öffentlichkeit sichtbar machen.

                                                                 Politik                                                            Bibliothek
                                            Verständliche Prozesse und greifbare                                      Unser Angebot für die Menschen in der
                                             Erfolge im Quartier bieten Chancen                                          Gemeinde konnte bedarfsgerecht
                                              für dauerhaftes Engagement der                                         ausgebaut werden. Die neuen Sitzskulp-
                                                  Bürgerinnen und Bürger.                                            turen vor der Bibliothek sind wunderbar!
                                                                                            Stadtmarketing
           Stadtplanerinnen und                                   Kleinere Projekte zur Lösung     Bürgerengagement            Es werden Anreize zur
                Stadtplaner                                     aktueller Bedarfe können schnell    wird gestärkt und        Beteiligung privater Akteure
                                                               und unbürokratisch unterstützt und Ideen aus dem INSEK       und zur Bereitstellung privater
                                                                       umgesetzt werden.            werden umgesetzt.       finanzieller Mittel geschaffen.
          Als Mitglieder des Gremiums haben wir
          echte Mitsprache bei der Entwicklung
                     unserer Gemeinde.

                                                       TSV
                                                     Dingenskirchen

                                                                                                    Gemeindeverwaltung
      Freiwillige         Bewohnerinnen            Vereine
      Feuerwehr           und Bewohner                                                  Wir können an der kinder- und jugendgerechten
                                                                                      Gestaltung des öffentlichen Raumes mitwirken. Ganz
                                                                                       praktisch – mit kleinen Projekten, die viel bringen.
     Gewerbeverein

    Gastronomie                    Handwerk                             Bürogewerbe                Bildungseinrichtungen                      Einzelhandel
                                                                                                                                       Unser lokales Umfeld
   Wir sind besser untereinander vernetzt und haben auch einen engeren Draht zur                                                       konnte gestärkt und
   Gemeinde gewonnen. Durch gemeinsames Handeln können wir passgenau und                                                                 belebt werden.
  unbürokratisch kleine Projekte im Umfeld der Betriebe umsetzen und unterstützen.

Abbildung 1: Chancen und Potenziale des Verfügungsfonds
Grafik: Plan und Praxis
12                                Verfügungsfonds in kleineren Städten und Gemeinden – Eine Arbeitshilfe

     Im Fokus: Verfügungsfonds im Rahmen
               interkommunaler Kooperationen
     Interkommunale Zusammenarbeit gewinnt gera-          ten die Gemeinden in der Startphase des Fonds
     de für kleinere Städte und Gemeinden zunehmend       durch ein beauftragtes Büro.
     an Bedeutung. Sie wird in der Städtebauförde-
     rung ab 2020 programmübergreifend gefördert          Dieser Ansatz bietet den Vorteil, dass Arbeitsauf-
     und mit einem Förderbonus aufgewertet. Auch          wand und Kosten gemeinsam getragen und damit
     Verfügungsfonds können im Rahmen interkom-           für jeden einzelnen Kooperationspartner redu-
     munaler Kooperationen umgesetzt werden. Hier         ziert werden können. Zudem können im laufen-
     bieten sie die besondere Chance, die Zusammen-       den Prozess Lernerfahrungen ausgetauscht und
     arbeit zwischen benachbarten Gemeinden auf           gemeinsam Ideen für aufkommende Probleme und
     ganz praktische, niedrigschwellige Weise zu stär-    anstehende Schritte entwickelt werden.
     ken und zu beleben. Zudem kann der nötige Auf-
     wand in Arbeitsteilung erfüllt werden. Zu beach-
     ten ist, dass pro Verfügungsfonds jeweils nur eine   Praxisbeispiel Nördliches
     Gemeinde Zuwendungsempfängerin sein kann:            Fichtelgebirge, Bayern
     Diese übernimmt dann ggf. die (finanzielle) Admi-
     nistration des Verfügungsfonds für den gesamten      Im Kooperationsraum „Nördliches Fichtelgebir-
     Kooperationsraum.                                    ge“ haben neun benachbarte Gemeinden einen
                                                          gemeinsamen Verfügungsfonds eingerichtet. Der
     Es gibt verschiedene Möglichkeiten, interkom-        Verfügungsfonds wird von der Stadt Kirchenlamitz
     munale Verfügungsfonds auszugestalten. Die fol-      stellvertretend verwaltet und von einem Koopera-
     genden beiden Praxisbeispiele stellen zwei unter-    tionsmanagement (externes Büro) begleitet. Mit
     schiedliche Ansätze vor.                             dem Verfügungsfonds werden insbesondere klein-
                                                          teilige Projekte der interkommunalen Kooperation
                                                          gefördert, z. B. die Erarbeitung einer Förderfibel für
     Praxisbeispiel Oben an der Volme,                    Immobilieneigentümer, ein interkommunales Mittei-
     Nordrhein-Westfalen                                  lungsblatt oder der Internetauftritt der Kooperation.
                                                          Die Gesamtmaßnahme im Programm Stadtumbau
     In Südwestfalen haben sich vier Städte und           wird von einer Lenkungsgruppe geleitet, die gleich-
     Gemeinden (Meinerzhagen, Kierspe, Halver,            zeitig das lokale Verfügungsfonds-Gremium ist. Feste
     Schalksmühle) zu der interkommunalen Koopera-        Gremiumsmitglieder sind die Bürgermeister der neun
     tion „Oben an der Volme“ zusammengeschlossen.        Gemeinden, bei Bedarf werden sachkundige Gäste
     Grundlage der Zusammenarbeit bildet ein abge-        hinzugeholt. Die Kofinanzierung des Fonds erfolgt
     stimmtes regionales integriertes Entwicklungskon-    über zusätzliche Eigenmittel der Gemeinden.
     zept sowie konkretisierende Handlungskonzepte
     für die Fördergebiete in den einzelnen Gemeinden.    Dieses Modell des interkommunalen Verfügungs-
     Auf dieser gemeinsamen Basis hat jede Kommu-         fonds bietet die Chance, die interkommunale Zusam-
     ne eine eigene städtebauliche Gesamtmaßnah-          menarbeit unmittelbar zu stärken, indem gemeinsa-
     me einschließlich jeweils eines Verfügungsfonds      me Projekte entwickelt und umgesetzt werden. Eine
     angemeldet. Fokussiert wurden jeweils die Orts-      Herausforderung – und potenzielle Schwierigkeit –
     kerne der Gemeinden. Die Verfügungsfonds der         dieses Modells besteht darin, neben der Stärkung der
     vier Kommunen wurden auf einem gemeinsa-             interkommunalen Kooperation durch die Gemeinden
     men Grundmodell aufgebaut, entsprechend sind         auch an die Interessen und Möglichkeiten privater
     grundlegende Rahmensetzungen und Dokumen-            Akteure anzuknüpfen und sie in die Ausgestaltung
     te (kommunale Richtlinie) und Verfahrensweisen       und Finanzierung des Fonds mit einzubinden. Damit
     analog ausgestaltet. Die konkreten Zielsetzungen,    dies gelingt, kann es hilfreich sein, gezielt auf lokale
     Finanzierung und auch die Öffentlichkeitsarbeit      Akteure wie Vereine zuzugehen und das Vorhaben
     wurden nach den spezifischen Bedarfen der einzel-    „interkommunaler Verfügungsfonds“ mit seinen
     nen Kommunen ausgerichtet. Hilfestellung erhiel-     Möglichkeiten zu besprechen.
Im Fokus: Verfügungsfonds im Rahmen interkommunaler Kooperationen                                                                           13

Illustration an einem Bahnhof der Volmetalbahn als Projekt des Verfügungsfonds im Kooperationsraum Oben an der Volme, Nordrhein-Westfalen
Foto: Plan und Praxis

Stadt Kirchenlamitz im Kooperationsraum „Nördliches Fichtelgebirge“, Bayern
Foto: Plan und Praxis
14                                  Verfügungsfonds in kleineren Städten und Gemeinden – Eine Arbeitshilfe

     3 Bausteine zur Einrichtung eines
       Verfügungsfonds
     Soll ein Verfügungsfonds eingerichtet werden,           Zu den zentralen Grundlagen, auf die jeder Ver-
     so gilt es, ein Modell zu finden und umzusetzen,        fügungsfonds aufbaut, gehört die städtebauliche
     welches die Gegebenheiten vor Ort berücksich-           Gesamtmaßnahme in einem Programm der Städ-
     tigt. Dazu ist zunächst eine Auseinandersetzung         tebauförderung mit ihrem definierten Förderge-
     mit Grundlagen zu empfehlen, um insbesondere            biet und den in einem integrierten städtebauli-
     die förderrechtlichen Rahmenbedingungen zu              chen Entwicklungskonzept (INSEK) formulierten
     erfassen. Daraufhin kann es an die konkrete             Zielstellungen, Prioritäten und Strategien. Damit
     Ausgestaltung des Fonds gehen. Dazu sind zum            wird der Rahmen gesetzt für den Abruf der Städ-
     einen Weichen zu stellen, indem zentrale Sach-          tebaufördermittel, den räumlichen Wirkungsbe-
     verhalte geklärt werden. Zum anderen gilt es,           reich sowie die grundlegenden Zielstellungen
     Strukturen zu schaffen – also Zuständigkeiten zu        des Verfügungsfonds. Auf dieser Basis werden
     definieren, grundlegende Dokumente zu erstel-           die Entscheidungskriterien festgelegt, die später
     len und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit             angewandt werden, um die Förderfähigkeit von
     vorzubereiten.                                          Projekten zu beurteilen ( Maßnahmen und Pro-
                                                             jekte, Kapitel 6).
     Es gibt keine feste Reihenfolge, in der die Schritte
     zur Einrichtung eines Verfügungsfonds unternom-         Eine weitere wichtige Säule bildet die Stadtgesell-
     men werden müssen: Der Weg zum Verfügungs-              schaft, und insbesondere bestehende Kontakte zu
     fonds wird sich von einer Gemeinde zur nächs-           engagierten lokalen (privaten) Akteuren, Koope-
     ten anders darstellen. Das folgende Schema              rationen und Netzwerken. An diese gilt es anzu-
     (Abbildung 2) zeigt die zentralen Bausteine und         knüpfen, um das lokale Gremium ( Im Fokus: Das
     Zusammenhänge, die für das Funktionieren eines          lokale Gremium, Kapitel 5) zu formen, den Verfü-
     Verfügungsfonds prägend sind. Zusammen mit              gungsfonds im Dialog weiter auszugestalten und
     der Checkliste zur Einrichtung eines Verfügungs-        ihn bekannt zu machen.
     fonds ( Musterdokumente: Ein Werkzeugkasten,
     Kapitel 10) soll dies helfen, den eigenen Weg zum       Eine dritte maßgebliche Grundlage stellen die
     Verfügungsfonds zu gehen.                               spezifischen Regelungen des Landes dar, in dem
                                                             sich die Gemeinde befindet (z. B. Förderricht-
     Der Impuls zur Einrichtung eines Verfügungsfonds        linien, Ausführungsbestimmungen, Arbeitshil-
     kann aus unterschiedlichen Richtungen kommen            fen). In ihnen werden teils Rahmensetzungen ge-
     – beispielsweise aus der Gemeindeverwaltung,            troffen, welche bei der weiteren Ausgestaltung
     von den Landesbehörden oder durch ein mit der           des Verfügungsfonds zu beachten sind. Hilfestel-
     Begleitung der Gesamtmaßnahme beauftragtes              lung bei Fragen zu Regelungen des Landes bie-
     Büro. Unabhängig vom Ursprung der Idee ist zu           ten die Anlaufstellen der Länder ( Weiterführen-
     empfehlen, den Verfügungsfonds nicht hinter             de Informationen, Kapitel 11). Sind die relevanten
     verschlossenen Türen zu entwickeln, sondern             Rahmenbedingungen bekannt, so kann der Ver-
     von Beginn an den Austausch mit verschiedenen           fügungsfonds ausgestaltet werden. Hierfür gilt
     lokalen Akteuren zu suchen. So kann am besten           es, einen Überblick über die anfallenden Aufga-
     sichergestellt werden, dass der Fonds so ausge-         ben zu gewinnen und Zuständigkeiten zu klären
     staltet wird, dass er zu den lokalen Bedürfnissen       ( Aufgaben und Zuständigkeiten, Kapitel 5), eine
     passt und eine möglichst breite Akzeptanz findet.       Entscheidung über den Modus der Finanzierung
     Neben privaten Akteuren ( Akquise privater             des Verfügungsfonds zu treffen ( Finanzierung,
     Mittel, Kapitel 4) gilt dies besonders für die Lokal-   Kapitel 4) sowie ein für alle Beteiligten möglichst
     politik: Es ist wichtig, die Idee eines Verfügungs-     niedrigschwelliges Antragsverfahren zu entwi-
     fonds mit politischen Akteuren (z. B. Gemeinde-         ckeln ( Von der Projektidee zur Umsetzung, Ka-
     räte, zuständiger Ausschuss, Bürgermeister/in)          pitel 7). Ebenso gilt es, erste Grundlagen für die Art
     rückzukoppeln und sicherzustellen, dass der Fonds       und Mittel der Öffentlichkeitsarbeit zu legen – bei-
     auch politisch unterstützt wird. Ein Gemeinderats-      spielsweise eine Ankündigung für Amtsblatt, Pres-
     beschluss stellt eine Legitimationsgrundlage für        se und soziale Medien zu verfassen, einen eige-
     den Verfügungsfonds dar. Dies kann auch bereits         nen Bereich der Internetseiten der Gemeinde mit
     mit dem Beschluss zum integrierten Stadtent-            Informationen zum Verfügungsfonds zu gestalten
     wicklungskonzept erfolgt sein, in dem die Idee          oder einen Flyer zu entwerfen ( Öffentlichkeits-
     des Verfügungsfonds verankert wurde.                    arbeit, Kapitel 8).
Bausteine zur Einrichtung eines Verfügungsfonds                                                                                                                         15

Zu empfehlen ist, die Grundzüge und Grundregeln                                       Projektideen können von unterschiedlichsten
des Verfügungsfonds in einer kommunalen Richtli-                                      Seiten kommen – selten haben sie nur einen Ur-
nie festzuhalten ( Im Fokus: Kommunale Richtlinie,                                   sprung. Manche ergeben sich aus Überlegungen
in diesem Kapitel). Ebenso ist zu empfehlen, auf Basis                                im INSEK, andere entwickeln lokale Akteure und
der getroffenen Festlegungen ein schlichtes, einheit-                                 Initiativen, wiederum andere können im Rahmen
liches Antragsformular zu entwerfen, mithilfe dessen                                  der Beratungen des lokalen Gremiums entstehen
Interessierte ihre Projektideen einreichen können (                                  oder von der Gemeindeverwaltung oder dem/der
Im Fokus: Das Antragsformular, Kapitel 7). Wurde im                                   Fondsbeauftragten eingebracht werden. Zentral
Rahmen der Zuständigkeitsklärungen ein/e Fonds-                                       ist, dass die Ideen von Antragsteller/innen – in der
beauftragte/r definiert, so könnte er/sie diese Auf-                                  Regel also von privaten Akteuren – aufgegriffen und
gaben sowie die Erstellung der ersten Grundlagen                                      auf möglichst einfachem Wege als Projekte bean-
der Öffentlichkeitsarbeit federführend übernehmen.                                    tragt werden können.

Bausteine eines Verfügungsfonds

                                                                                    Städtebauliche Gesamtmaßnahme

                                                                                             Fördergebiet
                                                                                                                  INSEK

                                                                                               Klärung:
                                                                                         Entscheidungskriterien

                                     Klärung: Organisation, Verteilung von                                                Strukturen schaffen
                                             Zuständigkeiten
                                                                                                                                                         Kontakte,
      Landesspezifische Regelungen

                                                                                                                            Fondsbeauftragte/r         Kooperationen,
                                                                                                                                                         Netzwerke
                                                                                              Kommunale
                                     Klärung: Modus der Finanzierung
                                                                                               Richtlinie
                                                                                                                             Lokales Gremium           Lokale Akteure

                                     Klärung: Verfahren „von der
                                             Projektidee zur Umsetzung“

                                     Klärung: Öffentlichkeitsarbeit, z. B.:                                  Hilfestellungen entwickeln

                                            Website               Pressearbeit                                                             evtl. Checkliste
                                                                                                               Antragsformular
                                                                                                                                           für Antragstellende
                                                                  Präsenz auf
                                            Flyer                                                              evtl. Prozessablaufschema
                                                                  Veranstaltungen

                          Grundlagen des Verfügungsfonds                            zu entwickelnde Strukturen/Hilfestellungen

                          durch Gemeinde zu klären/entscheiden                      Ausgangspunkt für Projektideen

Abbildung 2: Bausteine eines Verfügungsfonds
Grafik: Plan und Praxis
Stadt Haldensleben, Sachsen-Anhalt
Foto: Plan und Praxis
Im Fokus: Kommunale Richtlinie als Leitplanke und Kompass                                                   17

Im Fokus: Kommunale Richtlinie als Leitplanke und
          Kompass
Eine kommunale Richtlinie zur Regelung der Ver-      einfach wie möglich, leicht verständlich und im
gabe und Verwendung der Mittel des Verfügungs-       Sinne der Idee des Verfügungsfonds pragmatisch
fonds kann durch die Gemeinde per Ratsbeschluss      aufgebaut sein. Antragstellende aus der Öffent-
erlassen werden. Nur in einzelnen Ländern ist das    lichkeit, die zumeist wenig Erfahrungswissen zu
Erstellen einer kommunalen Richtlinie verpflich-     Formalien der Städtebauförderung haben, sollten
tend. Gleichwohl haben sich kommunale Richtlinien    nicht abgeschreckt werden. Auch die Arbeit des
für die Anwendung des Verfügungsfonds bewährt        Gremiums sollte nicht unnötig durch einen zu
und sind in unterschiedlichen Arbeitsphasen          hohen Detaillierungsgrad eingeschränkt werden.
ein hilfreiches Instrument. Bereits bei einer Ver-   Die Richtlinie sollte insbesondere helfen, den im
ständigung auf die Richtlinie in der Startphase      Kern unbürokratischen Gedanken des Verfü-
des Verfügungsfonds wird ein Konsens zwischen        gungsfonds weiterzutragen. Eine Anpassung der
beteiligten Akteuren geschaffen und wichtige         Richtlinie im Prozessverlauf ist denkbar und ganz
Punkte festgeschrieben. Eine Abstimmung in der       im Sinne des flexiblen Instrumentes. Maßgeblich
Stadtverwaltung und der Beschluss der Richtlinie     ist die Erreichung der Ziele der städtebaulichen
durch den Gemeinderat/Stadtrat legitimiert zudem     Gesamtmaßnahme.
Grundsätze und Ziele des Verfügungsfonds. Im Um-
setzungsprozess ist die kommunale Richtlinie für     Die folgende Abbildung 3 zeigt eine Übersicht
die Arbeit des Gremiums und die Antragstellenden     der Punkte, zu denen eine kommunale Richtlinie
eine wichtige Orientierungshilfe. Sie setzt einen    Aussagen treffen kann bzw. soll. Eine detailliertere
Rahmen für eine verbindliche und transparente        Hilfestellung zur Erstellung einer kommunalen
Durchführung des Verfahrens und hilft außerdem       Richtlinie bietet zudem der Baukasten: Kommu-
sicherzustellen, dass Vorgaben des Landes sowie      nale Richtlinie im Werkzeugkasten ( Kapitel 10).
Ziele des Programms und der Gesamtmaßnahme           Gute Anschauungsbeispiele für Richtlinien finden
bei der Auswahl von Projekten und Maßnahmen          sich in Städten und Gemeinden, die bereits einen
Berücksichtigung finden.                             Verfügungsfonds etabliert haben: mögliche
                                                     Inspirationsquellen finden sich am Ende dieser
Grundsätzlich sollten kommunale Richtlinien und      Arbeitshilfe ( Übersicht: Beispiele aus der
die mit ihnen geregelten Antragsverfahren so         Praxis, Kapitel 12).

    Inhalte kommunaler Richtlinien
                                                      Art und Umfang der Finanzierung
       Ziele des Verfügungsfonds                      • Zusammenfassung Finanzmittel
                                                      • Details Finanzierung

       Rahmensetzungen
       • Grundsätzliche Förderbedingungen             Antrags- und Umsetzungsverfahren
       • Förderentscheidung                           • Antragstellung
       • Finanzierung                                 • Ansprechpartner/innen
       • mögliche Antragstellende                     • Vorprüfung
       • mögliche Fördergegenstände                   • Entscheidungsstrukturen
                                                      • Entscheidungskriterien
                                                      • Förderbescheid/-vereinigung
       Lokales Gremium                                • Umsetzung der Maßnahme
       • Aufgaben                                     • Abschluss und Auszahlung
       • Zusammensetzung
       • Beschlussfassung
       • organisatorische Unterstützung               Erklärungen, Anlagen

Abbildung 3: Inhalte kommunaler Richtlinien
Grafik: Plan und Praxis
18                                  Verfügungsfonds in kleineren Städten und Gemeinden – Eine Arbeitshilfe

     4 Finanzierung des Verfügungsfonds: Modelle und
       Strategien

     Grundsätze der Finanzierung                            Etat und Wertgrenzen

     Verfügungsfonds in der Städtebauförderung spei-        Der Gesamtetat der Städtebaufördermittel des Ver-
     sen sich in der Regel zu maximal 50 Prozent aus        fügungsfonds wird durch die Gemeinde festgelegt
     Städtebaufördermitteln und zu mindestens 50 Pro-       – eine Obergrenze ist empfehlenswert und oft auf-
     zent aus Kofinanzierungsmitteln (Ausnahme im Pro-      grund haushalterischer Abläufe in den Gemein-
     gramm „Soziale Stadt“/„Sozialer Zusammenhalt“).        den auch notwendig. Gleichwohl kann das jährli-
                                                            che Fondsvolumen abhängig von der Zahl und dem
     Die Städtebaufördermittel setzen sich zusammen         Umfang der bewilligten Projekte schwanken. Ein-
     aus Mitteln von Bund, Land und Gemeinde, in der        zelne Länder definieren in ihren Förderrichtlinien
     Regel zu jeweils einem Drittel. Die Kofinanzierungs-   Höchstgrenzen für das Fondsvolumen.
     mittel können von unterschiedlichen privaten Ak-
     teuren stammen, z. B. von Vereinen, Gewerbetrei-       Auch für Projekte können durch die Gemeinde mini-
     benden oder Einzelpersonen (vgl. Abbildung 6), oder    male und maximale Förderbeträge oder Gesamtvo-
     auch ganz oder teilweise über zusätzliche Mittel       lumina festgelegt werden. Eine Überregulierung
     der Gemeinde gedeckt werden (vgl. Abbildung 4).        ist jedoch nicht ratsam, da dies Verantwortungs-
                                                            hoheit und Entscheidungsspielräume des lokalen
     Der Einsatz der Städtebaufördermittel des Verfü-       Gremiums einschränken könnte.
     gungsfonds erfolgt nach den allgemeinen Regeln
     zum Einsatz von Bundesfinanzhilfen. Daher gelten
     die Grundsätze zu Subsidiarität und Nachrangig-        Finanzierungsmodelle
     keit, zur Unrentierlichkeit von Kosten bzw. Ausga-
     ben sowie vergaberechtliche Vorschriften. Ebenso       Für die Kofinanzierung von Verfügungsfonds sind
     können keine Folgekosten bereits getätigter Inves-     unterschiedliche Finanzierungsmodelle denkbar.
     titionen übernommen werden. Für den Kofinanzie-        Die zentralen Unterschiede zwischen diesen Model-
     rungsanteil im Verfügungsfonds gelten diese Re-        len bestehen in dem Anlass der Kofinanzierung
     gelungen nicht.                                        sowie in der Herkunft der Kofinanzierungsmittel.

                                                            Die folgenden drei idealtypischen Modelle lassen
                                                            sich unterscheiden (vgl. Abbildung 5):
     Typische Zusammensetzung
     der Mittel bei Kofinanzierung                           A.Private Kofinanzierung des Fonds: Der Ver-
                                                              fügungsfonds speist sich zur Hälfte aus pri-
                                                              vaten Mitteln. Diese werden zweckungebun-
               50 %                    50 %                   den in den Fondstopf eingebracht und ergeben
         Städtebauförder-         Kofinanzierungs-
              mittel                  mittel                  zusammen mit den Städtebaufördermitteln das
                                                              für die Förderung von Projekten verfügbare
                                                              Fondsvolumen. Einzelne Projekte können somit
                       1/6                                    zu 100 Prozent aus dem gemischt gespeisten
                      Bund                                    Topf gefördert werden.
                                          3/6
                                      Mittel von            B.Kommunale Kofinanzierung des Fonds: Der
                1/6               privaten Akteuren           Verfügungsfonds speist sich zur Hälfte aus
               Land                    und/oder               kommunalen Mitteln, die zusätzlich zum kom-
                                  zusätzliche Mittel          munalen Anteil an den Städtebaufördermitteln
                                    der Gemeinde
                                                              von der Gemeinde eingebracht werden. Diese
                    1/6
                                                              werden zweckungebunden in den Fondstopf
                 Gemeinde
                                                              eingebracht und ergeben zusammen mit den
                                                              Städtebaufördermitteln das für die Förderung
                                                              von Projekten verfügbare Fondsvolumen. Ein-
     Abbildung 4: Typische Zusammensetzung der Mittel in      zelne Projekte können somit zu 100 Prozent
     kofinanzierten Verfügungsfonds                           aus dem gemischt gespeisten Topf gefördert
     Grafik: Plan und Praxis                                  werden.
Finanzierung des Verfügungsfonds: Modelle und Strategien                                                                                                             19

 C. Private Kofinanzierung der Projekte: Die Ko-                        Mischformen oder Abweichungen von den hier
    finanzierung des Verfügungsfonds wird über                          dargestellten idealtypischen Modellen sind denk-
    die private Mitfinanzierung konkreter Pro-                          bar, z. B. eine Kofinanzierung des Fonds oder be-
    jekte realisiert. Das Fondsvolumen ergibt sich                      stimmter Projekte aus privaten und zusätzlichen
    somit schrittweise aus dem Umfang der ein-                          kommunalen Mitteln. Denkbar ist überdies, den
    gebrachten privaten Mittel plus der entspre-                        Verfügungsfonds über zusätzliche kommunale Mit-
    chenden Städtebaufördermittel, bis das ver-                         tel anzufinanzieren und ihm somit Anschub zu leis-
    fügbare Volumen an Städtebaufördermitteln                           ten. Dabei wird eine Rückzahlung der Kofinanzie-
    aufgebraucht ist. Einzelne Projekte können                          rung durch Private angestrebt, die jeweils mit bzw.
    somit zu maximal 50 Prozent aus dem Städte-                         nach Projektumsetzung einen Finanzierungsanteil
    baufördervolumen des Verfügungsfonds geför-                         in den Verfügungsfonds einbringen. So kann ein re-
    dert werden.                                                        volvierendes System angestoßen werden.

Modelle der Kofinanzierung
A: Private Kofinanzierung des Fonds
                                    private Mittel
       fördermittel
        Städtebau-

                                                                               Verfügungsfonds

                                                                                                                                    Projektförderung
             50 %                   50 %                                             100 %                                             aus Fonds

B: Kommunale Kofinanzierung des Fonds
                                   kommunale
       fördermittel

                                   zusätzliche
        Städtebau-

                                     Mittel

                                                                                Verfügungsfonds

                                                                                                                                    Projektförderung
             50 %                  50 %                                              100 %                                             aus Fonds

C: Private Kofinanzierung der Projekte
       fördermittel
        Städtebau-

                                                           50 %                                                   50 %
                                                     Projektförderung                                         Kofinanzierung

                                                                                                                                              private Mittel

Abbildung 5: Modelle der Kofinanzierung
* Im Programm „Soziale Stadt“/„Sozialer Zusammenhalt“ und in besonderen Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit der Finanzierung zu 100 Prozent aus
Städtebaufördermitteln. Dieses Modell wird hier nicht betrachtet.

Grafik: Plan und Praxis auf Grundlage von B.B.S.M. – Brandenburgische Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH/Geschäftsstelle Städteforum
Brandenburg, 2017: Präsentation im Rahmen des Netzwerktreffens „Soziale Stadt“ des Städteforums Brandenburg am 17.07.2017 in Eberswalde.
20                                    Verfügungsfonds in kleineren Städten und Gemeinden – Eine Arbeitshilfe

     Akquise privater Mittel                                           einzubinden (z. B. Vertreter/innen der örtlichen
                                                                       Sparkasse, von (kommunalen) Wohnungsunter-
     Soll der Verfügungsfonds anteilig aus privaten Mit-               nehmen, den Stadtwerken, Interessengemein-
     teln finanziert werden (Modelle A und C), so zeigt                schaften oder einzelner Gewerbebetriebe). Ih-
     sich in der Praxis, dass private Akteure umso bes-                nen wird somit die Möglichkeit gegeben, den
     ser für eine finanzielle Beteiligung zu gewinnen                  Zweck der Mittelverwendung direkt zu verfol-
     sind, je klarer und zeitlich absehbarer der Zweck                 gen bzw. mitzubestimmen.
     der Mittelverwendung ist.
                                                                    Grundsätzlich gilt: Finanzierungskonstruktionen,
      • Das Modell „Private Kofinanzierung der Pro-                 die auf eine Vorteilsnahme einzelner privater Ak-
        jekte“ hat sich in teils leicht unterschiedli-              teure ausgelegt sind, sind ausgeschlossen. Zum
        chen Spielarten in der Praxis bewährt: Der                  Umgang mit Spenden und Sponsoring sind die je-
        Verfügungsfonds bzw. die Kommune erscheint                  weiligen landes- und kommunalrechtlichen Rege-
        gegenüber privaten Akteuren als „Ermögli-                   lungen zu beachten.
        cher“, der eine 50-prozentige Zuwendung für
        privat initiierte Projekte anbietet. Die Antrag-            Abbildung 6 stellt das breite Spektrum privater Ak-
        stellenden bringen die private Kofinanzierung               teure dar, die als Projektinitiator/innen und/oder
        auf, ggf. auch mit der Unterstützung weiterer               als Kofinanzierende infrage kommen. Die (nicht ab-
        privater Partner.                                           schließende) Auflistung zeigt, dass es eine Viel-
                                                                    zahl möglicher Zielgruppen und Ansprechpartner
      • Wird eine private Kofinanzierung des Fonds                  gibt, welche Projekte initiieren und kofinanzieren
        angestrebt, so kann es für die Akquise priva-               und sich so lokal engagieren können. Eine mög-
        ter Mittel vorteilhaft sein, wenn der Zweck der             lichst breite und gezielte Ansprache privater Ak-
        Mittelverwendung möglichst konkret gefasst                  teure ist insbesondere in der Aufbauphase des
        wird. Beispielsweise können Projekte des                    Verfügungsfonds wichtig ( Öffentlichkeitsarbeit,
        Verfügungsfonds teils vorab festgelegt wer-                 Kapitel 8). In der Praxis von Verfügungsfonds in klei-
        den, etwa auf Basis des städtebaulichen Ent-                neren Städten und Gemeinden zeigt sich, dass aus
        wicklungskonzepts, der städtebaulichen Ziel-                dem Kreis der privaten Akteure oft einzelne Perso-
        planung oder im Rahmen der Gremiumsarbeit.                  nen als Multiplikatoren und Netzwerker wirken und
        Eine weitere Möglichkeit besteht darin, poten-              so die Ideen des Verfügungsfonds in der Gemein-
        zielle Kofinanzierungsakteure in das Gremium                de weitertragen.

     Private Akteure – wer initiiert und finanziert Projekte mit?

                                        Unternehmen         Gewerbetreibende            Handwerk

          Akteure der                                      Gastronomie           Ortsansässige Kreditinstitute
                                        Einzelhandel
          lokalen Wirtschaft
                                       Dienstleistung        Grundstücks- und Immobilieneigentümer/innen

                                        Vereine       Initiativen      Gewerbevereine
          bestehende
          Organisations-                Interessengemeinschaften            Standortmarketingvereine
          strukturen
                                        Immobilien- und Standortgemeinschaften              Stiftungen

                                        Privatpersonen        Volkshochschulen

          weitere lokale                Familienzentren        Kindergärten und Schulen
          Akteure
                                        Weitere Einrichtungen der Daseinsvorsorge

     Abbildung 6: Private Akteure – wer initiiert und finanziert Projekte mit?
     Grafik: Plan und Praxis
Finanzierung des Verfügungsfonds: Modelle und Strategien                                                     21

Im Fokus: Anrechenbarkeit von Eigenleistungen
In mehreren Bundesländern besteht die Möglich-           achten sind beispielsweise Gewährleistungspflich-
keit, unbare Eigenleistungen (auch bezeichnet            ten bei baulichen Eigenleistungen).
als: geldwerte Leistungen, fiktive Ausgaben) als
Teil der privaten Kofinanzierung zu berücksichti-
gen. Die Anrechenbarkeit privater Eigenleistun-          Praxisbeispiel Haldensleben,
gen eröffnet in der Gemeinde zusätzliche Spielräu-       Sachsen-Anhalt
me, insbesondere für finanzschwächere Akteure,
und bietet die Chance, persönliches Engagement           Der Verfügungsfonds für die Haldenslebener In-
zu honorieren.                                           nenstadt bietet Projektbeteiligten die Möglich-
                                                         keit, einen Teil (maximal 30 Prozent) der erfor-
Private Eigenleistungen können Sach- und/oder            derlichen 50-prozentigen Kofinanzierung durch
Arbeitsleistungen sein, z. B. Mietverzicht bei           nachgewiesene unbare Eigenleistungen einzu-
Veranstaltungen, Honorarverzicht bei baulichen           bringen. Als unbare Eigenleistungen gelten so-
Arbeiten, kostenfreie Zurverfügungstellung von           wohl Sach- als auch Arbeitsleistungen mit Pro-
Materialien, ehrenamtliche Arbeitsleistungen             jektbezug. Bei Arbeitsleistungen können auf An-
privater Dritter. Die Eigenleistungen müssen je-         trag pro Zeitstunde pauschal 7,50 Euro anerkannt
weils einen direkten Bezug zum geplanten Pro-            werden (Stand: 2019). Die Höhe und der Umfang
jekt aufweisen. Sie werden als fiktive Ausgaben          der unbaren Leistungen sind jeweils sowohl im Fi-
anerkannt, ggf. bis zu einem bestimmten Maximal-         nanzierungsplan als auch im Verwendungsnach-
anteil der privaten Kofinanzierung. Personal- und        weis in geeigneter Form nachzuweisen.
Sachleistungen der kommunalen Verwaltung sind
nicht anrechnungsfähig.                                  Die Möglichkeit, unbare Eigenleistungen als Teil
                                                         der Eigenmittel einzubringen, wurde seit Einrich-
Welche Arten von Leistungen in welchem Um-               tung des Fonds im Jahr 2011 häufig genutzt und
fang anrechnungsfähig sind und wie die Erbrin-           hat sich aus Sicht der Akteure vor Ort sehr be-
gung der Leistungen nachzuweisen ist, richtet sich       währt. Dies gilt auch für den gewählten Umset-
ggf. nach landesrechtlichen Vorgaben und kann in         zungsmodus um unbare Eigenleistungen in Stun-
der kommunalen Richtlinie geklärt werden (zu be-         denäquivalente umzurechnen.

Sternenmarkt als Projekt des Verfügungsfonds der Stadt Haldensleben, Sachsen-Anhalt
Foto: Stadt Haldensleben
22                      Verfügungsfonds in kleineren Städten und Gemeinden – Eine Arbeitshilfe

Stadt Treuen, Sachsen
Foto: Plan und Praxis
Im Fokus: Anrechenbarkeit von Eigenleistungen                                                                 23

Praxisbeispiel Bad Belzig, Brandenburg                   lung der Stadt in Höhe von 1.000 Euro folgten
                                                         Einzahlungen von Händlern, einem Wohnungs-
Im Soziale Stadt-Quartier „Klinkengrund“ der             unternehmen sowie den Stadtwerken. Diese
Stadt Bad Belzig wurde 2017 ein „Verfügungs-             wurden ergänzt durch Erlöse aus einem Trödel-
und Aktionsfonds“ eingerichtet. Der Aktionsfonds         markt sowie Spenden im Rahmen des Tags der
unterstützt Kleinstprojekte mit bis zu 250 Euro und      Städtebauförderung.
wird zu 100 Prozent aus Städtebaufördermitteln
finanziert. Der Verfügungsfonds fördert umfang-          Hinter der erfolgreichen Einwerbung dieser Mittel
reichere Vorhaben (keine feste Obergrenze)               standen neben der städtischen Anschubfinanzie-
– für ihn ist eine Kofinanzierung der Städtebau-         rung vornehmlich zwei Faktoren. Zum einen gelang
fördermittel in Höhe von mindestens 50 Prozent           es über ein hohes Engagement des Quartiersma-
vorgesehen. Ziel von Quartiersmanagement und             nagements, welches direkt auf mögliche Kofinan-
Stadtverwaltung ist es, die zusätzlichen Mittel          zierende zuging und um ihre Unterstützung warb.
projektunabhängig einzuwerben. Dies stellt eine          Zum anderen über die gezielte strukturelle Einbin-
wesentliche Herausforderung dar, da im Förder-           dung potenzieller Kofinanzierender in das Verfü-
gebiet Wohnnutzung vorherrscht und nur sehr              gungsfondsgremium: Neben den Verantwortlichen
wenige Gewerbebetriebe ansässig sind, die als            für die Gesamtmaßnahme und fünf Bewohner/
Mittelgeber infrage kämen. Dennoch ist es in einer       innen des Quartiers sind drei Vertreter/innen von
ersten Phase gelungen, Kofinanzierungsmittel in          Wohnungsunternehmen sowie drei Vertreter/
Höhe von insgesamt 7.000 Euro für den Verfü-             innen von Sozial- und Gewerbeeinrichtungen im
gungsfonds zu gewinnen: Auf eine erste Einzah-           Gremium vertreten.

Stadtmodell als Projekt des Verfügungsfonds „Altstadt“ im Programm Städtebaulicher Denkmalschutz in
Bad Belzig, Brandenburg
Foto: Plan und Praxis
24                                 Verfügungsfonds in kleineren Städten und Gemeinden – Eine Arbeitshilfe

     5 Aufgaben und Zuständigkeiten
     Die Einrichtung eines Verfügungsfonds fällt in der      ben übernimmt, ebenso wie Lösungen, bei denen
     Regel in den Verantwortungsbereich der Gemein-          beauftragte Dritte (z. B. ein bereits für die Gesamt-
     deverwaltung, am besten in Abstimmung mit den           maßnahme bestehendes Gebietsmanagement)
     relevanten politischen Vertreter/innen, ggf. be-        oder eine andere bereits vorhandene Organisa-
     reits in Zusammenarbeit mit privaten Akteuren (        tion (z. B. der lokale Gewerbeverein) einen Großteil
     Bausteine zur Einrichtung eines Verfügungsfonds,        der laufenden Aufgaben bewältigt. Dabei können
     Kapitel 3).                                             die einzelnen Aufgaben auf wenige Stellen konzen-
                                                             triert, oder auf mehreren Schultern verteilt werden.
     In der Umsetzung eines Verfügungsfonds fallen           Häufig werden Fondsbeauftragte festgelegt, die
     Aufgaben an, die es punktuell oder fortlaufend zu       mehrere Aufgaben übernehmen. Dies können
     bewältigen gilt und für die unterschiedliche Ak-        sowohl Beschäftigte der Gemeindeverwaltung als
     teure eingebunden werden können (zum Zusam-             auch beauftragte Dritte sein ( Im Fokus: Fonds-
     menspiel der Akteure siehe Abbildung 8). Aufgaben       beauftragte/r, in diesem Kapitel).
     sind u. a. die Entscheidungen über Projektanträ-
     ge, die administrative Verwaltung des Fonds bzw.        Es ist zudem möglich, die Umsetzung von Verfü-
     seiner Finanzen, die organisatorische Unterstüt-        gungsfonds vollständig auf gesetzliche oder
     zung des lokalen Gremiums und die Öffentlich-           freiwillige Immobilien- und Standortgemeinschaf-
     keitsarbeit für den Fonds. Die dafür nötige Orga-       ten zu übertragen. Hier greifen zuwendungsrechtli-
     nisationsstruktur kann weitgehend frei gestaltet        che Regelungen, die sich von Land zu Land unter-
     werden. Es bestehen nur wenige feste Vorgaben           scheiden. Die grundsätzlichen Voraussetzungen
     hierzu: Insbesondere                                    für den Einsatz eines Verfügungsfonds bleiben
                                                             unberührt.
      • trägt die Gemeinde als Zuwendungsempfän-
        gerin stets die Verantwortung für die Durch-         In Abbildung 7 sind zentrale Aufgabenbereiche
        führung der Gesamtmaßnahme inklusive des             und mögliche Zuständige dargestellt. Jede der
        Verfügungsfonds und den Einsatz der darin ent-       oben benannten Aufgaben bringt einen gewissen
        haltenen Städtebaufördermittel;                      Arbeitsaufwand mit sich. Einige Bereiche können
                                                             dabei mehr oder weniger aufwändig ausgestal-
      • ist ein lokales Gremium mit Entscheidungen           tet werden – so kann z. B. das lokale Gremium
        über die Vergabe von Mitteln aus dem Verfü-          mehr oder weniger intensiv unterstützt werden
        gungsfonds für Projekte zu betrauen.                 oder es kann eine mehr oder weniger umfangrei-
                                                             che Öffentlichkeitsarbeit erfolgen. Wie umfang-
     Darüber hinaus sollte sich die Verteilung der           reich die einzelnen Aufgaben ausgestaltet werden
     Zuständigkeiten nach den Gegebenheiten vor              können, hängt wesentlich von den dafür zur Verfü-
     Ort richten, sodass an eingespielte Strukturen          gung stehenden Ressourcen ab (z. B. Personalka-
     und Prozesse angeknüpft wird. Denkbar und in            pazitäten in der Gemeindeverwaltung, Mittel für
     der Praxis zu finden sind sowohl Lösungen, bei          beauftragte Dritte). Ausschlaggebend für Prioritä-
     denen die Gemeindeverwaltung sämtliche Aufga-           ten sollten auch hier die lokalen Bedingungen sein.

     Stadt Schwarzenbach an der Saale im Kooperationsraum „Nördliches Fichtelgebirge“, Bayern
     Foto: Plan und Praxis
Aufgaben und Zuständigkeiten                                                                                               25

Aufgabenbereiche und mögliche Zuständige
Die hellblau hinterlegten Felder kennzeichnen Aufgabenbereiche, die häufig von Fondsbeauftragten übernommen werden
( Im Fokus: Fondsbeauftragte/r, in diesem Kapitel)

    Hauptverantwortung für die Gesamtmaßnahme                       Gemeinde (Verwaltung im Auftrag der Kommunalpolitik)
    und das Budget, inkl.
     • Stellung des Förderantrages für Mittel der
       Städtebauförderung bei der zuständigen                              ggf. mit Unterstützung durch
       Landesbehörde
     • Erfüllung von Berichtspflichten gegenüber den
       Landes- und Bundesbehörden                                   beauftragte/r Dritte/r (z. B. Gebietsmanagement)

    Entscheidungen über die Mittelvergabe                           Lokales Gremium

                                                                   ggf. bis zu einer bestimmten Grenze:
                                                                    beauftragte/r Dritte/r (z. B. Gebietsmanagement)

                                                                   oder:
                                                                    bestehende Organisation (z. B. Gewerbeverein)

    Einreichen von Projektanträgen                                  Private Akteure

    Einbringen der Kofinanzierung                                   Private Akteure

                                                                   und/oder:
                                                                    Gemeinde

    Unterstützung des Gremiums und der                              Gemeindeverwaltung
    Antragsstellenden, u. a.:
     • Aufbau und Pflege der Kontakte zwischen
       Akteuren                                                    und/oder:
     • Beratung Antragstellende, inkl. Unterstützung
       bei der Erstellung von Projektanträgen und                   beauftragte/r Dritte/r (z. B. Gebietsmanagement)
       Verwendungsnachweisen
     • Begleitung Antragstellender bei der
       Umsetzung bewilligter Projekte
                                                                   und/oder:
     • Organisation Gremiumssitzungen
       (Einladung, Moderation, Dokumentation)                       bestehende Organisation (z. B. Gewerbeverein)

    Administrative, insbesondere finanzielle,                       Gemeindeverwaltung
    Verwaltung des Fonds, u. a.:
     • Buchführung
                                                                   ggf. in Arbeitsteilung mit:
     • Kontoführung inkl. Auszahlungen
     • ggf. Erstellung von Förderbescheiden                         beauftragter/m Dritten (z. B. Gebietsmanagement)
     • ggf. Prüfung von Verwendungsnachweisen
                                                                   oder:
                                                                    bestehende Organisation (z. B. Gewerbeverein)

    Öffentlichkeitsarbeit, z. B.:                                   Gemeindeverwaltung
     • Persönliche Ansprache möglicher
        Interessierter                                             und/oder:
     • Erstellung/Redaktion einer Internetseite                     beauftragte/r Dritte/r (z. B. Gebietsmanagement)
     • Gestaltung und Verteilung von Aushängen,
        Flyern o. ä.                                               und/oder:
     • Pressearbeit
                                                                    bestehende Organisation (z. B. Gewerbeverein)

Abbildung 7: Aufgabenbereiche und mögliche Zuständige
Grafik: Plan und Praxis
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