VERRECHNUNGSPREISE IN KONZERNEN - MITBESTIMMUNGSPRAXIS Handlungshilfe - Hans-Böckler-Stiftung

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MITBESTIMMUNGSPRAXIS
Nr. 28 · Dezember 2019

VERRECHNUNGSPREISE IN
KONZERNEN
Handlungshilfe
Martin Stahl, Lars Beermann und Alexander Lachera
AUTOREN                                                                                                             WEITERE TITEL UNTER

                       Dr. Martin Stahl                                                                             www.boeckler.de/62346.htm
                       Diplom-Ökonom, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, ist bei der
                       Korthäuer & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerbera-
                       tungsgesellschaft, in Essen als geschäftsführender Gesellschafter
                       tätig. Dort ist er u. a. mit den Prüfungen von Jahresabschlüssen
                       und umfangreichen betriebswirtschaftlichen Beratungen befasst.                               MITBESTIMMUNGSPORTAL
                       Die Schwerpunkte seiner Beratungstätigkeit liegen insbesondere
                       in den Bereichen Umstrukturierung von Unternehmen, Erstellung
                       betriebswirtschaftlicher Analysen und Gutachten. Außerdem er-
                                                                                                                    Der Böckler-Infoservice bietet Mit-
                       arbeitet er Konzeptionen für betriebswirtschaftliche Trainings und
                                                                                                                    bestimmungsakteuren spezifisches
                       führt entsprechende Seminare für Beschäftigtenvertretungen und
                       Aufsichtsräte durch.                                                                         Handlungs- und Orientierungs-
                                                                                                                    wissen, u. a. Branchenmonitore,
                       Lars Beermann                                                                                Themenradar, Wissen kompakt,
                       Steuerberater, ist bei der Korthäuer & Partner GmbH, Wirtschafts-                            Szenarien Mitbestimmung 2035.
                       prüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, in Essen                                  Jetzt kostenlos anmelden auf:
                       in den Bereichen betriebswirtschaftliche Beratung, u. a. von
                                                                                                                    www.mitbestimmung.de
                       Wirtschaftsausschüssen und Betriebsräten, und der Jahresab-
                       schlussprüfung sowie prüfungsnahen Dienstleistungen tätig. Tä-
                       tigkeitsschwerpunkte liegen dabei in der betriebswirtschaftlichen
                       Qualifizierung von Beschäftigtenvertretungen, gutachterlichen
                       Stellungnahmen zu betriebswirtschaftlichen Themenstellungen
                       sowie der Durchführung von Jahresabschlussprüfungen und                                      PRAXISWISSEN
                       Revisionsprüfungen.                                                                          BETRIEBSVEREINBARUNGEN
                       Alexander Lachera
                       ist bei der Korthäuer & Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesell-
                                                                                                                    Analysen und Gestaltungshilfen,
                       schaft, Steuerberatungsgesellschaft, in Essen im Bereich betriebs-
                                                                                                                    Beispiele aus der Praxis.
                       wirtschaftliche Beratung als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig.
                                                                                                                    www.boeckler.de/betriebsverein-
                                                                                                                    barungen

IMPRESSUM

                       Herausgeber                                                          Redaktion
                       Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.)          Alexander Sekanina, Referat Wirtschaft,
                       der Hans-Böckler-Stiftung                                            Hans-Böckler-Stiftung, Telefon: +49 (211) 77 78-168
                                                                                            alexander-sekanina@boeckler.de
                       Hans-Böckler-Straße 39, 40476 Düsseldorf
                       Telefon +49 (211) 77 78-172                                          Ausgabe
                                                                                            Mitbestimmungspraxis Nr. 27
                       www.mitbestimmung.de
                                                                                            issn 2366-0449
                       Pressekontakt: Rainer Jung, +49 (211) 77 78-150
                                                                                            Nachdruck und sonstige Verbreitung – auch auszugsweise –
                       rainer-jung@boeckler.de
                                                                                            nur mit Quellenangabe zulässig.
                       Satz: Yuko Stier

Mitbestimmungspraxis Nr. 28 · Dezember 2019 Seite 2
MITBESTIMMUNGSPRAXIS
Nr. 28 · Dezember 2019

VERRECHNUNGSPREISE IN
KONZERNEN

ABSTRACT
Verrechnungspreise sind ein zentrales Instrument zur konzerninternen Verteilung von Gewinnen und Leistun-
gen auf die einzelnen Konzerngesellschaften und ihre Betriebe. Aus Sicht des Managements können sie eine
wichtige Steuerungsfunktion einnehmen und maßgeblichen Einfluss darauf nehmen, welchen wirtschaftli-
chen Erfolg einzelne Konzernbereiche letztlich ausweisen. Dennoch sind die Gestaltungsspielräume hier kei-
nesfalls unbegrenzt, sondern hängen maßgeblich von den Regelungen des Steuerrechts ab. Insbesondere
die internationale Gestaltung von Steuerlast („BEPS“) über die Festlegung von Verrechnungspreisen wurde
in jüngerer Vergangenheit stärker reguliert. Die vorliegende Handlungshilfe soll Arbeitnehmervertreterinnen
und Arbeitnehmervertretern einen Überblick verschaffen, welche steuerrechtlichen Rahmenbedingungen und
Dokumentationspflichten für die Unternehmen zu beachten sind.

                                                                                     Mitbestimmungspraxis Nr. 28 · Dezember 2019 Seite 3
INHALT
                       1      Verrechnungspreis – der „etwas andere Preis“ ����������������������������������������������������������������������������� 5

                        2     Generelle Funktionen und Wirkungen von Verrechnungspreisen ������������������������������������������������� 9
                        2.1   Lenkungsfunktion ��������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 9
                        2.2   Einkommensverteilungsfunktion �������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 11
                        2.3   Kontrollfunktion ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 12
                        2.4   Beurteilung: Grundsätzlich Eignung von Verrechnungspreisen, Bezug auf die verschiedenen Funktionen  13

                        3     Steuerliche Interessen des Fiskus �����������������������������������������������������������������������������������������������                                13
                        3.1   Wesentliche Grundsätze der Unternehmensbesteuerung ������������������������������������������������������������������������                                      13
                        3.2   Verrechnungspreis als Mittel der Gewinnverlagerung �����������������������������������������������������������������������������                                 16
                        3.3   Durchgriffsmöglichkeiten der Finanzverwaltung bei Auslandssachverhalten �����������������������������������������                                                17

                       4      Entwicklung von Angemessenheitsprüfungen durch Staaten ���������������������������������������������������                                                       18
                       4.1    Historische Entwicklung der OECD-Verrechnungspreisrichtlinie �������������������������������������������������������������                                       18
                       4.2    Wesentliche Grundsätze der OECD Verrechnungspreisrichtlinie �������������������������������������������������������������                                        19
                       4.3    Grundsätze der deutschen Finanzverwaltung ������������������������������������������������������������������������������������������                             21
                       4.4    Das BEPS-Projekt ��������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������          22

                        5     Neue BEPS – Dokumentationsforderungen ���������������������������������������������������������������������������������                                          23
                        5.1   Die Umsetzung des BEPS-Aktionspunkts 13 im deutschen Steuerrecht ������������������������������������������������                                                24
                        5.2   Local File ���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������   24
                        5.3   Master File ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������     33
                        5.4   Country-by-Country Reporting ���������������������������������������������������������������������������������������������������������������                     35

                        6   Aktuelle Ermittlung und methodische Entwicklung steuerlicher Verrechnungspreise �������������� 38
                        6.1 Transaktionsbezogene Standardmethoden ��������������������������������������������������������������������������������������������� 38

                       7   Verrechnungspreispolitik ������������������������������������������������������������������������������������������������������������ 44
                       7.1 Strategische Verrechnungspreispolitik ���������������������������������������������������������������������������������������������������� 44
                       7.2 Taktische Verrechnungspreispolitik �������������������������������������������������������������������������������������������������������� 45

                        8   Praxisrelevante Problemfelder von Verrechnungspreisen in der steuerlichen
                            Betriebsprüfung – ein Einblick �����������������������������������������������������������������������������������������������������                               46
                        8.1 Zweck und Rechtsgrundlage der Betriebsprüfung ����������������������������������������������������������������������������������                                   46
                        8.2 Verrechnungspreiskorrektur in der Betriebsprüfung ��������������������������������������������������������������������������������                                 47
                        8.3 Auffällige Prüfungsfelder in der Betriebsprüfungspraxis ������������������������������������������������������������������������                                   49

                        9     Ansatzmöglichkeiten für den Aufsichtsrat ���������������������������������������������������������������������������������� 52

                        Literatur ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 54

                        Abbildungen ���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 56

                        Tabellen ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 56

Mitbestimmungspraxis Nr. 27 · Dezember 2019 Seite 4
EINLEITUNG                                                   Hiernach folgt die Entstehungsgeschichte sowie
                                                          die aktuelle Ausgestaltung nationaler und internati-
Die Ausgestaltung unternehmerischer Tätigkeiten           onaler Grundsätze zur Durchführung von Angemes-
ist regelmäßig auch von steuerlichen Überlegungen         senheitsprüfungen bei vereinbarten Verrechnungs-
geprägt. Der Einfluss des Steuerrechts reicht dabei       preisen.
über die Wahl der Rechtsform des Unternehmens hi-            Der sich anschließende Schwerpunkt dieser
naus bis weit in die Gestaltung von Unternehmens-         Handlungshilfe ist die ausführliche Erläuterung we-
und Konzernstrukturen hinein. Dieser Einfluss ist mit     sentlicher Konsequenzen, die für in Deutschland an-
der zunehmenden Ausweitung der nationalen Kon-            sässige Unternehmen aus der Verabschiedung des
zernstrukturen hin zu multinationalen Unternehmen         „Anti-BEPS-Umsetzungsgesetzes“ vom 20.12.2016
noch gestiegen. Eine der wichtigsten Funktionen der       resultieren. Hervorzuheben sind hier wichtige Ände-
Konzernführung und Konzernpolitik wird in der Un-         rungen, welche die Unternehmen unter bestimmten
ternehmenspraxis in der effizienten Verteilung und        Voraussetzungen dazu verpflichten, eine besondere
Aufteilung der gesamten Konzernaufgaben und der           unternehmens- und landesspezifische Verrechnungs-
damit insgesamt erzielbaren Gewinne gesehen. Da           preisdokumentation (Local File), eine Stammdatendo-
sich Verrechnungspreise in diesem Zusammenhang            kumentation (Master File) sowie eine länderbezogene
als wesentliche Gestaltungsparameter erwiesen ha-         Berichterstattung (Country-by-Country Reporting)
ben, ist es sinnvoll, den Rahmen in dem sich steu-        umzusetzen.
erlich anerkannte Verrechnungspreise bewegen, zu             Im Anschluss werden dann die aktuell zulässigen
konkretisieren und generelle Möglichkeiten sowie          Methoden zur Ermittlung steuerlicher Verrechnungs-
Grenzen der Verrechnungspreispolitik komprimiert          preise konkretisiert und danach die Möglichkeiten
darzustellen.                                             sowie auch die Grenzen von unternehmerischer Ver-
    Die vorliegende Arbeitshilfe ist keine abschließen-   rechnungspreispolitik grundlegend aufgezeigt.
de Darstellung aller im (internationalen) Konzernver-        Praxisrelevante Problemfelder der Verrechnungs-
bund möglichen steuerlichen Konsequenzen im Zu-           preisgestaltung und Dokumentation aus der steuer-
sammenhang mit Verrechnungspreisen. Es werden             lichen Betriebsprüfung geben dann einen Einblick in
vielmehr nur die Grundzüge der steuerlichen sowie         die zunehmenden Spannungsfelder, auf denen sich
betriebswirtschaftlichen Gestaltung und Behandlung        die Unternehmensverantwortlichen und deren Bera-
von Liefer- und Leistungsbeziehungen sowie den zu-        ter mit den steuerlichen Betriebsprüfern argumen-
grunde liegenden Verrechnungspreisen erläutert.           tativ auseinandersetzen dürfen. Die Handlungshilfe
    Gerade auch für Arbeitnehmervertreter in multina-     endet mit kurzen Anregungen zur Überwachung und
tional tätigen Unternehmen mit internationalen Wert-      Kontrolle der im Konzern bestehenden Verrechnungs-
schöpfungsketten ist die grundlegende Kenntnis von        preise durch den Aufsichtsrat.
Verrechnungspreiszusammenhängen relevant. Dies
gilt sowohl für das produzierende Gewerbe als auch
für den Dienstleistungssektor.
    In dieser Bearbeitung wird zunächst der Verrech-
nungspreis inhaltlich und begrifflich von dem Preis,      1    VERRECHNUNGSPREIS –
der sich nach der ökonomischen Theorie durch ein Zu-
                                                               DER „ETWAS ANDERE PREIS“
sammenspiel von Angebot und Nachfrage auf anony-
men Märkten ergibt, abgegrenzt. Daran anschließend        Mit einem Preis verbindet man im Alltag einen Wert,
erfolgt eine Vorstellung der wesentlichen Funktionen      den man in Geld hingeben muss, um eine bestimmte
und Wirkungsweisen von Verrechnungspreisen um             Leistung oder ein bestimmtes Gut zu erhalten. Nach
zu verdeutlichen, welche Gestaltungsspielräume sich       der ökonomischen Theorie ergeben sich Preise auf an-
in den verschiedensten Konzernbereichen durch die         onymen Märkten durch das Zusammenspiel von An-
Ausgestaltung von Verrechnungspreisen ergeben             gebot und Nachfrage. Die an einer Markttransaktion
können. Der Schwerpunkt dieser Ausführungen liegt         Beteiligten haben in der Regel wenige Informationen
im Wesentlichen auf der Lenkungsfunktion, in deren        über die genauen Beweggründe oder Kalkulationen
Rahmen unter anderem die Reduzierung von Steuerri-        des jeweiligen anderen. Auch bestehen auf anonymen
siken im Konzernverbund thematisiert wird.                Märkten in der Regel keine Mechanismen, nach denen
    Daran anknüpfend werden allgemeine Grundsätze         sich die Interaktionspartner gemeinsam absprechen,
der Unternehmensbesteuerung sowie die Möglichkei-         um bestimmte, über die einzelne Transaktion hinaus-
ten der Finanzverwaltung zur Sachverhaltsermittlung,      gehende Ziele zu verfolgen. In der ökonomischen The-
das heißt zur Ermittlung der gesetzlich angemesse-        orie geht man davon aus, dass die Geschäftspartner
nen Besteuerungsgrundlage der Unternehmen, erläu-         unabhängig voneinander versuchen, ihren jeweiligen
tert. Vor diesem Hintergrund wird die Möglichkeit der     Einzelnutzen zu optimieren. Der jeweilige Anbieter ei-
innerkonzernlichen Gewinnverlagerung ins Ausland          nes Gutes oder einer Leistung versucht in der Regel
durch Verrechnungspreise thematisiert und zugleich        sein Gut bzw. seine Leistung mit möglichst hohem
der Handlungsspielraum der Finanzverwaltung im            Gewinn zu verkaufen, während der Abnehmer/Käufer
Rahmen der Beurteilung von steuerlichen Ausland-          in der Regel einen möglichst geringen Preis bezahlen
sachverhalten aufgezeigt.                                 möchte. Das Verhältnis ist regelmäßig durch einen

                                                                                          Mitbestimmungspraxis Nr. 28 · Dezember 2019 Seite 5
Interessengegensatz der Vertragsparteien gekenn-                             zernsicht, am Interessengegensatz. Im Rahmen der-
                        zeichnet. Die Parteien haben kein Interesse daran, sich                      artiger Transaktionen beeinflusst der Verrechnungs-
                        gegenseitig ihre Überlegungen offenzulegen, um ge-                           preis direkt über die jeweilige Ergebnisentstehung
                        meinsam eine Preisgestaltung zu finden, die über die                         und -zuordnung den Erfolg der beteiligten verbunde-
                        eigene Nutzen- bzw. Gewinnmaximierung hinaus wei-                            nen Unternehmen. Die Ermittlung hat dann auch Aus-
                        tere (übergeordnete) Ziele verfolgt.                                         wirkungen auf unternehmensexterne Gruppen (Inves-
                           Mit dem Verrechnungspreis wird dagegen ein                                toren, Gläubiger, Steuerbehörden etc.).
                        Preis beschrieben, zu dem verschiedene (selbständi-
                        ge) Bereiche eines Unternehmens oder gesellschafts-                            Zwei Beispiele:
                        rechtlich miteinander verbundene Unternehmen un-                             – Durch die Gestaltung der Verrechnungspreise
                        tereinander Transfers materieller und immaterieller                            kann der den Investoren zustehende Gewinnanteil
                        Güter abrechnen, z. B. die                                                     sowohl positiv als auch negativ beeinflusst sein.
                                                                                                       Durch die Verrechnung mit Preisen weit über dem
                        – Lieferung von Gütern,                                                        Marktwert weist Unternehmen 1 einen zu hohen
                        – zeitweilige Überlassung von Gütern,                                          Gewinn und Unternehmen 2 einen zu niedrigen
                        – Erbringung von Dienstleistungen.                                             Gewinn aus.
                                                                                                     – Gläubigern kann durch die Verlagerung von Ge-
                        Die Besonderheit der Entstehung von Verrechnungs-                              winnen auf ein anderes Unternehmen Haftungs-
                        preisen liegt darin, dass diese Preise nicht das Ergeb-                        masse des Schuldners entzogen werden.
                        nis von Angebot und Nachfrage auf anonymen Märk-
                        ten („natürliche Preise“) sind. Vielmehr wird der Preis                      Generell können sich externe Abschlussadressaten
                        regelmäßig unternehmensintern unter der Bedingung                            keinen verlässlichen Eindruck von der Vermögens-,
                        vollkommener Informationen zweckorientiert festge-                           Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens (auf
                        legt. Die Interaktionspartner sprechen sich bei der                          Basis des Einzelabschlusses) bilden, wenn deren Ge-
                        Preisgestaltung ab. Sie sind nicht grundsätzlich an                          schäftsverlauf wesentlich durch konzerninterne Ge-
                        Marktpreise gebunden.                                                        staltungen beeinflusst ist. Diese Ergebnisverlagerung
                           Insbesondere innerhalb von Konzernen kommt                                entsteht z. B. durch verdeckte Vorteilszuwendungen,
                        es zu vielfachen Leistungsbeziehungen zwischen                               die sowohl finanzwirtschaftlich als auch steuerlich
                        rechtlich selbstständigen Mutter- und Tochtergesell-                         motiviert sein können.
                        schaften oder zwischen Schwestergesellschaften. In                              Abbildung 1 führt Beispiele für verdeckte Vorteilszu-
                        solchen Konstellationen fehlt es, zumindest aus Kon-                         wendungen an.

                                                                                                                                                           Abbildung 1

                       Ergebnisverlagerung durch verdeckte Vorteilszuwendungen

                                                                                   Verdeckte Vorteilszuwendung

                                             Kostenorientierte Größen                                                      Preisorientierte Größen
                                                  (Überzahlung)                                                               (Gewinnverzicht)

                             Gestehungskosten                       Anschaffungskosten                        Unterpreisleistung              Unterpreislieferung

                       – Personalkosten ohne ent-             – Lizenzzahlung ohne Ge-               – Kostendeckende Überlas-        – Verkauf eines bilanzierten
                          sprechende Arbeitsleis-                brauchsüberlassung                       sung der eigenen Infra-           Wirtschaftsgut zu dessen
                          tung                                 – Überhöhter Kaufpreis für                struktur                          Buchwert
                       – Überhöhter Darlehenszins                ein Grundstück                       – Verrechnung von Dienst-        – Zu tiefe Verrechnungs-
                       – Forderungsverzicht                   – Zu hoher Verrechnungs-                 leistungen zu Selbst-              preise für gelieferte
                                                                  preis für erhaltene Waren              kosten                             Waren
                                                                  lieferungen                          – Konzernumlage ohne Ge-         – Rückvergütung als Umlei-
                                                                                                         winnzuschlag                       tung von Einnahmen

                        Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Prangenberg /Müller (2006) © I.M.U. 2019

Mitbestimmungspraxis Nr. 28 · Dezember 2019 Seite 6
Die zunehmende Globalisierung hat vermehrt zu
  multinationalen Unternehmen geführt, die grenzüber-                  nehmen), Gemeinschaftsunternehmen, assozi-
  schreitend miteinander interagieren. Die OECD hat er-                ierten Unternehmen und sonstigen Beteiligun-
  mittelt, dass ein Großteil des gesamten Welthandels                  gen bestehen.
  allein zwischen Teilunternehmen multinationaler Un-                      Man unterscheidet dabei zwischen einem
  ternehmen abgewickelt wird. Insoweit hat die Frage                   Konzern im engeren Sinne und einem Konzern
  der Gestaltung von Verrechnungspreisen im täglichen                  im weiteren Sinne. Ersterer besteht aus einem
  Geschäft von international agierenden Unternehmen                    Mutterunternehmen und einem oder mehreren
  große Bedeutung.                                                     verbundenen Unternehmen (Tochterunterneh-
                                                                       men) und ist dadurch gekennzeichnet, dass die
                                                                       Töchter stets vollständig mittels Vollkonsolidie-
                                                                       rung in den Konzernabschluss des Mutterunter-
              Exkurs:                                                  nehmens einbezogen werden. Im Rahmen der
              Der Konzern als Bilanzierungssubjekt                     Vollkonsolidierung werden die Zahlen aus der
              (nach dem deutschen Handelsgesetzbuch)                   Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
                                                                       des Tochterunternehmens – unabhängig davon,
              Bevor im Folgenden auf die Funktionen und Wir-           ob und mit welchen Anteil die Minderheitsge-
              kungen von Verrechnungspreisen in Konzernver-            sellschafter an dem Tochterunternehmen be-
              bänden eingegangen wird, ist es sinnvoll, vorab          teiligt sind – in voller Höhe zur Feststellung der
              die Struktur eines Konzerns – hier aus bilanzieller      Konzernbilanz übernommen. Voraussetzung für
              Sicht – grundlegend darzustellen. Dies geschieht         die Einbeziehung eines Tochterunternehmens
              vor dem Hintergrund, dass in den folgenden Aus-          mittels Vollkonsolidierung ist entweder, dass
              führungen primär die Verrechnungspreisproblema-          das Mutterunternehmen gemäß § 290 Abs. 1
              tik innerhalb eines Konzerns, das heißt zwischen         HGB eine Beteiligung im Sinne von § 271 Abs. 1
              verbundenen Unternehmen, thematisiert wird.              HGB an der Gesellschaft hält und eine einheit-
                  Ein Konzern kann aus bilanzieller Sicht – in         liche Leitung über dieses Unternehmen ausübt
               Abhängigkeit von der Intensität der Einfluss-           oder nach § 290 Abs. 2 HGB Mehrheitsrechte im
               möglichkeiten der beteiligten Unternehmen               Sinne des Control-Verhältnisses hat.
               untereinander – aus einem Mutterunternehmen                 Bei einem Konzern im weiteren Sinne erfolgt
               und Tochterunternehmen (verbundenen Unter-              eine Einbeziehung der beteiligten Unternehmen –

                                                                                                                                            Abbildung 2

 Einbeziehung in den Konzernabschluss in Abhängigkeit von der Form der Unternehmensbeziehung

                                                                         KONSOLIDIERUNGSKREIS
                                 Hoch
                                                                           MUTTERUNTERNEHMEN
Intensität der Einbeziehung in

                                                    Voll-                 Quoten-                        Equity               Bilanzierung
   den Konsolidierungskreis

                                          konsolidierung            konsolidierung                       Methode              der
                                                                                                                              Finanzanlage

                                                                       GEMEINSCHAFTSUNTER-
                                              TOCHTERUNTERNEHMEN
                                                                      NEHMEN (JOINT VENTURES)

                                                                                               ASSOZIIERTE
                                                                                               UNTERNEHMEN
                                 Gering
                                                                                                                 BETEILIGUNGS-
                                                                                                                  UNTERNEHMEN

   Quelle: eigene Darstellung © I.M.U. 2019

                                                                                                     Mitbestimmungspraxis Nr. 28 · Dezember 2019 Seite 7
entgegen der Vorgehensweise im Rahmen der                "     Im Konzernabschluss ist die Vermögens-, Finanz-
                                                                                    und Ertragslage der einbezogenen Unternehmen so
                           Vollkonsolidierung – hingegen nicht vollstän-            darzustellen, als ob diese Unter-nehmen insgesamt ein
                           dig. Vielmehr werden diese Unternehmen ge-               einziges Unternehmen wären.
                           mäß der Beteiligungsquote entsprechend im
                           Konzernabschluss berücksichtigt. Führt ein                  Technisches Instrument für die Zusammenfassung
                           Mutterunternehmen gemeinsam mit konzern-                 der Jahresabschlüsse der rechtlich selbstständigen
                           fremdem Dritten ein in den Konzernabschluss              Unternehmen zu einem Konzernabschluss ist die
                           einbezogenes Unternehmen, so handelt es sich             Konsolidierung. Unter Konsolidierung versteht man
                           um ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ven-              die Zusammenfassung der Einzelabschlüsse der Kon-
                           ture). Im Zuge der Konsolidierung erfolgt eine           zernunternehmen unter Aufrechnung der Ergebnisse
                           quotale Einbeziehung der Werte aus der Bilanz            aus innerkonzernlichen Verbindungen, die sich in Ver-
                           und der Gewinn- und Verlustrechnung des Ge-              mögens-, Kapital- und Erfolgsgrößen niederschlagen
                           meinschaftsunternehmens in die Konzernbilanz             können. Unterschieden werden vier primäre Bereiche
                           mittels der Quotenkonsolidierung gemäß § 310             der Konsolidierung:
                           HGB. Jedoch steht dem Mutterunternehmen
                           ein Wahlrecht zu, dieses Unternehmen anstel-             – Kapitalkonsolidierung
                           le der Quotenkonsolidierung nach der Equity-               Im Rahmen der Kapitalkonsolidierung erfolgt eine
                           Methode (§ 311 HGB) in den Konzernabschluss                Aufrechnung des Beteiligungsbuchwertes des
                           einzubeziehen. Wird von diesem Wahlrecht für               Mutterunternehmens mit dem entsprechenden
                           eine quotale Konsolidierung kein Gebrauch ge-              Eigenkapital des Tochterunternehmens.
                           macht, so ist ein Gemeinschaftsunternehmen
                           ebenso wie ein assoziiertes Unternehmen zwin-            – Schuldenkonsolidierung
                           gend nach der Equity-Methode einzubeziehen.                Die Aufgabe der Schuldenkonsolidierung ist es,
                           Assoziierte Unternehmen sind solche, an denen              Forderungen und die entsprechenden Verbind-
                           ein in den Konzernabschluss einbezogenes Un-               lichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss
                           ternehmen eine Beteiligung im Sinne des § 271              einbezogenen Gesellschaften zu verrechnen. So-
                           Abs. 1 HGB hält und zudem einen maßgeblichen               mit enthält der Konzernabschluss nur noch Forde-
                           Einfluss auf dieses Unternehmen ausübt. Ein                rungen und Verbindlichkeiten gegenüber konzern-
                           maßgeblicher Einfluss wird vermutet, wenn                  fremden Unternehmen.
                           ein Unternehmen bei einem anderen Unterneh-
                           men mindestens 20 % der Stimmrechte innehat              – Zwischenergebniseliminierung
                           (§ 311 Abs. 1 S. 2 HGB). Da im Rahmen der Equi-            Durch die Zwischenergebniskonsolidierung wer-
                           ty-Methode die Beteiligungen in der Konzern-               den alle Gewinne und Verluste aus Lieferungen
                           bilanz in einem als „Beteiligung an assoziierten           zwischen den in den Konzernabschluss einbezo-
                           Unternehmen“ bezeichneten Posten ausgewie-                 genen Unternehmen herausgerechnet, weil derar-
                           sen werden, handelt es sich dabei weniger um               tige Erfolge unter Berücksichtigung des Konzerns
                           ein Verfahren zur Konsolidierung als vielmehr              als rechtliche und wirtschaftliche Einheit nicht
                           zur Bewertung einer Beteiligung.                           realisiert sind.

                                                                                    – Aufwand- und Ertragskonsolidierung
                                                                                      Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung hat
                                                                                      die Aufgabe, konzerninterne Aufwendungen und
                           Die handelsrechtlichen Regelungen zur Aufstel-             Erträge zum Zweck der Eliminierung von Doppel-
                       lung des Konzernabschlusses gelten primär für Mut-             rechnungen zu beseitigen.
                       terunternehmen in der Rechtsform von Kapitalgesell-
                       schaften (AG, KGaA, GmbH sowie Kapitalgesellschaf-           Die Aufgaben des Konzernabschlusses weichen
                       ten und Co.). Bei anderen Rechtsformen ergibt sich           grundlegend von den Aufgaben eines Einzelabschlus-
                       die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses         ses ab. Anders als der Einzelabschluss hat der Kon-
                       aus dem Publizitätsgesetz, wenn die in § 11 PublG ge-        zernabschluss rein informativen Charakter und dient
                       nannten Größenkriterien überschritten werden.                daher weder der Ausschüttungsbemessung noch als
                           Der Konzernabschluss hat die Funktion, das Er-           Grundlage für die Ertragsbesteuerung. Mangels Steu-
                       gebnis der wirtschaftlichen Aktivität der Konzernun-         ersubjektvoraussetzung der wirtschaftlichen Einheit
                       ternehmen so zu zeigen, wie es sich für den Konzern          Konzern sind lediglich die einzelnen Konzerngesell-
                       als wirtschaftliche Einheit darstellt. Dies resultiert aus   schaften Subjekt der Besteuerung. Primär liegt das
                       der Fiktion der rechtlichen Einheit, die in § 297 Abs. 3     Ziel eines Konzernabschlusses also darin, den Be-
                       S. 1 HGB kodifiziert ist:                                    richtsadressaten ein objektives Bild der Vermögens-,
                                                                                    Finanz- und Ertragslage des gesamten Konzerns zu
                                                                                    liefern.

Mitbestimmungspraxis Nr. 28 · Dezember 2019 Seite 8
2     GENERELLE FUNKTIONEN                                  unterschiedliche Staaten ausweiten, bringt die
                                                            Beeinflussung der Unternehmungen durch die
      UND WIRKUNGEN VON
                                                            jeweilige politische Lage an den entsprechenden
      VERRECHNUNGSPREISEN                                   Standorten mit sich. Eine Enteignung im Sinne
                                                            einer Entziehung von Vermögen und Rechten
Konzerninterne Verrechnungspreise waren bereits zu          oder einer Überführung in die öffentliche Hand
Beginn des 20. Jahrhunderts ein intensiv diskutiertes       sowie die Verstaatlichung von Vermögen ist
Thema innerhalb der deutschen Betriebswirtschafts-          in den Verfassungen einiger Staaten (z. B. Mit-
lehre. Anders als heute dienten die damals entwickel-       tel- und Südamerikas, Zentralafrikas) verankert.
ten Modelle allein der effizienten Koordination dezen-      Die Leistung von Entschädigungszahlungen
traler Unternehmenseinheiten. Es sollten mit Hilfe          durch den Staat an das Unternehmen ist jedoch
von unternehmensweit abgestimmten Verrechnungs-             häufig nur unzureichend gesichert. Vor diesem
preissystemen die Gewinne über den Gesamtkonzern            Hintergrund kann die Gestaltung von Verrech-
maximiert werden. Dieses Ziel sollte entsprechend           nungspreisen in politisch besonders unsicheren
der ökonomischen Theorie über die optimale Vertei-          Staaten tendenziell dazu dienen, gefährdetes
lung knapper Unternehmensressourcen sowie durch             Auslandskapital rechtzeitig in sichere Staaten zu
die korrekte Gewinnermittlung in den einzelnen Un-          verlagern und somit das Vermögen vor Verlust
ternehmensbereichen erreicht werden. Jedem Unter-           durch ausbleibende oder unzureichende Ent-
nehmensteil sollte zwecks sachgerechter Abbildung           schädigungen zu sichern.
der – objektiv betrachtet – richtige Gewinnanteil zuge-
messen werden können.                                     b Umgehung von Gewinn- und Kapitaltransfer-
   Im Laufe der Zeit haben sich im Wesentlichen die         verboten
im Folgenden dargestellten Funktionen von Verrech-          Für multinationale Unternehmungen spielen ge-
nungspreisen herausgebildet.                                setzliche Bestimmungen zum Gewinn- und Ka-
                                                            pitaltransfer im Rahmen von Finanzierungsent-
                                                            scheidungen eine wichtige Rolle. Dabei versteht
2.1   Lenkungsfunktion                                      man unter Gewinntransfer die Ausschüttung ei-
                                                            ner Dividende an die Muttergesellschaft. Liegen
Mit zunehmender Unternehmensgröße wächst                    devisenrechtliche Beschränkungen vor, können
gleichfalls die Notwendigkeit, Entscheidungsbefug-          Dividendenzahlungen nicht an die Muttergesell-
nisse zu delegieren. So bezieht sich der Begriff Len-       schaft erfolgen, sondern müssen in dem Land,
kungsfunktion auf Unternehmen mit dezentralen               in dem sie erwirtschaftet wurden, reinvestiert
Entscheidungsprozessen, das heißt Unternehmungen            werden. Besonders in Entwicklungsländern, die
mit vielen rechtlich selbstständigen Einheiten, de-         durchgehend unter Devisenmangel leiden, sollen
nen für ein bestimmtes Feld an Aufgaben konkrete            nationale Bestimmungen den Abfluss von Kapital
Entscheidungsbefugnisse eingeräumt werden. Die              und Devisen einschränken oder wenn möglich
Dezentralisierung von Entscheidungen bringt das Er-         verhindern.
fordernis von Lenkungsmechanismen mit sich, die es              Ein Kapitaltransfer liegt vor, wenn eine aus-
ermöglichen sollen, die einzelnen isolierten Entschei-      ländische Mutter- oder Tochtergesellschaft ei-
dungen der Unternehmen des Konzernverbundes in              ner Konzerngesellschaft Liquidität in Form von
Richtung eines übergeordneten Unternehmensziels             Eigen- oder Fremdkapital zukommen lässt. Als
zu koordinieren. Hierbei bieten Verrechnungspreise          Zahlungsströme des Kapitaltransfers kommen
vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. Man spricht in        Kapitalrückzahlungen und Zinszahlungen in
diesem Zusammenhang auch von der Allokations-               Betracht. Problematisch ist hier zum einen die
funktion von Verrechnungspreisen, da die Koordinati-        Tatsache, dass Zinszahlungen für konzerninterne
on der Einzelentscheidungen innerhalb des Konzerns          Darlehen mitunter der Besteuerung im Quellen-
im Sinne der optimalen Verwendung und Zuordnung             staat unterliegen. Zum anderen gibt es auch Fäl-
von Ressourcen geschehen soll. Mit anderen Worten           le, in denen staatlich verordnete Höchstgrenzen
müssen im Idealfall Verrechnungspreise so ausge-            für die zwischen den Konzernunternehmen ver-
staltet werden, dass das Handeln der selbstständigen        einbarten Zinszahlungen bestehen können.
Geschäftseinheiten indirekt zu einer Gewinnmaximie-         Unabhängig davon, ob es sich um Beschrän-
rung des Gesamtunternehmens führt. Die Koordinati-          kungen des Gewinntransfers oder des Kapi-
onsfunktion schließt insoweit eine Motivations- und         taltransfers handelt, wird die Steuerung der
Anreizfunktion mit ein.                                     Finanzströme innerhalb des Konzerns dadurch
    Bei grenzüberschreitend tätigen Unternehmungen          erschwert oder sogar gänzlich verhindert. Hier
(internationaler Konzernverbund) kann sich die Len-         kann die Gestaltung von Verrechnungspreisbe-
kungsfunktion um folgende Aspekte erweitern:                dingungen dazu beitragen, gegebenenfalls be-
                                                            stehende Transferkontingente für Gewinne oder
 a Vermeidung von Enteignungsrisiken                        Kapital optimal zu nutzen und damit bestehende
   Die Tatsache, dass internationale Unterneh-              Gewinn- und Kapitaltransferverbote zumindest
   mensverbindungen ihre Leistungserstellung auf            teilweise auszuhebeln.

                                                                                       Mitbestimmungspraxis Nr. 28 · Dezember 2019 Seite 9
c Begrenzung von Wechselkursrisiken                                                         d Begrenzung von Inflation
                                  Unternehmen, die in unterschiedlichen Wäh-                                                  Eine auftretende Inflation führt in dem betrof-
                                  rungen fakturieren, unterliegen in der Regel den                                            fenen Land zu einer Erhöhung des Preisniveaus
                                  Risiken von Wechselkursschwankungen. Zu den                                                 mit gleichzeitiger Verschlechterung des Geld-
                                  im Konzern auftretenden Wechselkursrisiken ge-                                              wertes. Bei den dort ansässigen Unternehmen
                                  hören das ökonomische Risiko (umschreibt z. B.                                              führt die Geldentwertung insbesondere bei mo-
                                  den Fall, dass eine renditeträchtige Sparte durch                                           netären Bilanzpositionen zu einer Beeinflussung
                                  eine Aufwertung der inländischen Währung im                                                 der Kaufkraft. Finanziert sich ein Unternehmen
                                  Ausland nicht mehr wettbewerbsfähig ist), das                                               überwiegend durch Fremdkapital, führt die Infla-
                                  Währungskonversionsrisiko (bei der Bewertung                                                tion zu einem monetären Gewinn, da der Wert
                                  von Währungsaktiva und -passiva können durch                                                von Zins- und Tilgungsleistungen sinkt. Besteht
                                  eingetretene Wechselkursänderungen Verluste                                                 allerdings eine Finanzierung mit Eigenkapital,
                                  entstehen) sowie das Währungstransaktions-                                                  führt die Inflation zu Verlusten im Unternehmen.
                                  risiko (eine Veränderung des Wechselkurses                                                  So wird ein Konzern mit steigendem Einfluss
                                  führt zu Verlusten bei Forderungen oder Ver-                                                von Inflation versuchen, durch die Gestaltung
                                  bindlichkeiten in Fremdwährung). Verrechnungs-                                              der Verrechnungspreise monetäres Kapital wie
                                  preistechniken können hier dazu beitragen, das                                              Eigenkapital oder Gesellschafterdarlehen vor der
                                  Wechselkursergebnis zu optimieren.                                                          Entwertung durch Inflation zu „retten“, indem er

                                                                                                                                                                                           Abbildung 3

                             Internationales Steuergefälle bei Kapitalgesellschaften (nominal) in Prozent (Körperschaftssteuer, Gewerbeer-
    10                       tragssteuer und vergleichbare andere Steuern des Zentralstaats und der Gebietskörperschaften)
                            Internationales Steuergefälle bei Kapitalgesellschaften (nominal) in Proz ent (Körperschaftssteuer, Gewerbeertragssteuer und vergleichbare
                                                                 andere Steuern des Zentralstaats und der Gebietskörperschaften)
  12,5
  12,5                        USA (Staat New York)                                                                                                                                           39,2
    15                                    Frankreich                                                                                                                                      38,0
    15                                          Malta                                                                                                                              35,0
                                              Belgien
    16                                                                                                                                                                           34,0
                                               Japan                                                                                                                      32,3
    17
                                               Italien                                                                                                                  31,4
    19                                  Deutschland                                                                                                                 29,8
    19                                   Luxemburg                                                                                                                29,2
h 20                                   Griechenland                                                                                                               29,0
                                   Kanada (Ontario)
    20                                                                                                                                                  26,5
                                        Niederlande                                                                                                 25,0
    20
                                          Norwegen                                                                                                  25,0
    20                                    Österreich                                                                                                25,0
 20,62                                       Spanien                                                                                                25,0
 20,65                                      Portugal                                                                                     22,5
                                          Dänemark
    22                                                                                                                                 22,0
                                          Schweden                                                                                     22,0
    22                                     Slowakei                                                                                    22,0
    22                              Schweiz (Zürich)                                                                                20,7
  22,5                                        Ungarn                                                                                20,6
    25                                        Estland                                                                             20,0
                                            Finnland
    25                                                                                                                            20,0
                                            Kroatien                                                                              20,0
    25                        Vereinigtes Königreich                                                                              20,0
    25                                          Polen                                                                           19,0
  26,5                                   Ts chechien                                                                            19,0
    29                                    Slowenien                                                                    17,0
                                          Rumanien
 29,22                                                                                                              16,0
                                             Lettland                                                             15,0
 29,83                                        Litauen                                                             15,0
  31,4                                          Irland                                                    12,5
 32,26                                         Zypern                                                     12,5
 33,99                                     Bulgarien                                             10,0
    35
    38                       Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Bundesministerium der Finanzen (2017) © I.M.U. 2019

     Mitbestimmungspraxis Nr. 28 · Dezember 2019 Seite 10
dieses in Länder mit niedrigerer Inflation über-
    trägt.                                                 starker Liefer- und Leistungsverkehr statt. Die
                                                           Verrechnungspreise werden zwischen den bei-
 e Bilanzpolitische Ziele des Stammhauses                  den Gesellschaften derart gestaltet, dass die M-
   Insbesondere das Stammhaus einer weit ver-              GmbH Lieferungen und Leistungen der T-GmbH
   zweigten Unternehmung ist weitgehend vom                übermäßig hoch vergütet. Die M-GmbH erhält
   Verhalten seiner Gesellschafter und Gläubiger be-       hingegen für ihre Lieferungen und Leistungen
   einflusst. Deren Kenntnis von der wirtschaftlichen      keine oder nur geringe Vergütungen von der
   Lage des Konzerns ist wesentlich für die Bedin-         T-GmbH. Dadurch gelingt es, vorbehaltlich ge-
   gungen, unter denen dem Konzern Eigenkapital            setzlicher Restriktionen, konzernintern Gewinne
   und Fremdkapital zugeführt werden kann. Für             von Frankreich nach Polen zu transferieren. Da
   das Stammhaus kann es daher gegebenenfalls              Kapitalgesellschaften in Polen einer deutlich
   wünschenswert sein, gleich bleibende oder im            geringeren Steuerbelastung unterliegen als in
   Zeitablauf leicht steigende Gewinne auszuwei-           Frankreich (19,0 % vs. 34,4 %), führt diese Ver-
   sen, um den Eindruck von Ertragssicherheit und          rechnungspreispolitik grundsätzlich zu einer
   Stabilität zu erzeugen. Die Verrechnungspreisge-        Steuerersparnis im Konzernverbund.
   staltung ist somit ein wichtiger Faktor, sowohl für
   das operative Ergebnis als auch für das Bilanzbild
   des Stammhauses.                                          Neben der Höhe der Steuersätze hat jedoch insbe-
                                                         sondere die unterschiedliche Ausgestaltung der steu-
  f Reduzierung von Steuerrisiken                        erlichen Bemessungsgrundlage in den Staaten eine
    Im Zuge der zunehmenden Internationalisierung        wesentliche Bedeutung für die Vorteilhaftigkeit von
    der deutschen Wirtschaft und des Voranschrei-        alternativen Entscheidungen. Hierunter fallen z. B. un-
    tens der Globalisierung entstehen zunehmend          terschiedliche Abschreibungsregelungen sowie die
    multinationale Unternehmen. Diese haben ihren        Freistellung oder begünstigte Besteuerung bestimm-
    Gewinn regelmäßig im Land der Geschäftsleitung       ter Erlösarten (Lizenzvergütungen). Optimale Steu-
    oder des Sitzes zu versteuern, so dass für die       erplanung und Steuergestaltung im internationalen
    angestrebte Gewinnmaximierung ein neues Un-          Konzernverbund darf daher nicht nur die unterschied-
    terziel Steuerminimierung verstärkt an Bedeutung     lichen Steuersätze fokussieren, sondern muss auf die
    gewinnt. Internationale steuerrechtliche Aspekte     jeweilige Steuerlast (Steuerbemessungsgrundlage x
    von Verrechnungspreisen erhöhen die Komplexi-        Steuersatz) abstellen. Hierbei sind bestimmte steuer-
    tät der Entwicklung und Umsetzung von effizien-      liche Restriktionen im Einzelfall zu beachten.
    ten grenzüberschreitenden Verrechnungspreisen
    um ein Vielfaches. So ist es durchaus wahr-
    scheinlich, dass das Ziel der Steuerminimierung      2.2   Einkommensverteilungsfunktion
    mit den Zielen der effizienten Verteilung von Res-
    sourcen und der „richtigen“ Gewinnzuweisung in       Die Bewertung der zwischen den Unternehmens-
    der Regel im Konflikt steht. Unternehmen werden      einheiten erfolgten Leistungen mithilfe von Verrech-
    immer bestrebt sein, ihren Gewinn nach Steu-         nungspreisen führt beim Leistungsempfänger zu
    ern zu maximieren. So kann das internationale        Aufwendungen und beim Leistenden zu Erträgen.
    Steuergefälle Anreize bieten, Gewinne grundsätz-     Durch die Einkommensverteilungsfunktion von Ver-
    lich in solche Länder zu verlagern, in denen die     rechnungspreisen ergibt sich die Möglichkeit der leis-
    geringste (Ertrags-)Steuerbelastung anfällt (vgl.    tungsgerechten Aufteilung des Gesamterfolges in so-
    Abbildung 3).                                        genannte Spartenerfolge. Mit steigenden Anteilen am
                                                         Gesamterfolg steigen die Einflussmöglichkeiten einer
Unternehmen können z. B. bestrebt sein, Erträge in       Einheit. Dies wiederum führt zu einer höheren Moti-
Ländern mit niedriger Besteuerung und Aufwendun-         vation der beteiligten Bereiche. Folgendes Beispiel
gen in Ländern mit hoher Besteuerung anfallen zu         veranschaulicht diesen Sachverhalt.
lassen. Hierfür bieten sich in Konzernen entsprechend
entwickelte Verrechnungspreissysteme an.

                                                           Beispiel

  Beispiel                                                 Es sei ausgegangen von einem Konzern beste-
                                                           hend aus den rechtlich selbstständigen Ein-
  Die M-GmbH mit Sitz in Frankreich (Unterneh-             heiten Sparte A, Sparte B und Sparte C. Diese
  menssteuerbelastung 34,4 %) hat die T-GmbH               Sparten haben im abgelaufenen Geschäftsjahr
  als Tochterunternehmen, die ihren Sitz in Po-            folgenden Gewinn nach Steuern erzielt.     >>
  len (Unternehmenssteuerbelastung 19,0 %)
  hat. Zwischen beiden Gesellschaften findet ein

                                                                                         Mitbestimmungspraxis Nr. 28 · Dezember 2019 Seite 11
Durch die Spaltung des Gesamtunternehmenser-
                           Beispiel zur Einkommensverteilungsfunktion:             folgs in einzelne Teilergebnisse, die von Teilberei-
                                                                                   chen, Profit Centern oder Unternehmenssparten
                                             Gewinn nach         Anteil %          des Unternehmens erwirtschaftet werden, ergibt
                                             Steuern in Mio. €                     sich durch die Verrechnungspreise die Möglich-
                                                                                   keit, den genauen Beitrag der für den jeweiligen
                           Sparte A                50              11,1 %          Teilbereich zuständigen Führungskräfte am Ge-
                                                                                   samterfolg nachzuvollziehen.
                           Sparte B               150             33,3 %
                                                                                   – Gewinnverlagerung zwischen Konzernunter-
                           Sparte C               250             55,6 %             nehmen
                                                                                   – Kalkulation zu Vollkosten bzw. Marktpreisen
                           Konzern                450            100,0 %
                                                                                   Die Kalkulation des Verrechnungspreises zu Voll-
                              Sparte C konnte den höchsten Gewinn nach             kosten bzw. Marktpreisen fällt unter den Bereich
                           Steuern erzielen und somit einen Anteil von             der Absatzpreisgestaltung innerhalb des Konzerns.
                           55,6 % des Konzerngewinns erwirtschaften.               Die Grundidee von Verrechnungspreisen in Höhe
                           Bei strategischen Konzernentscheidungen kann            der Vollkosten (https://de.wikipedia.org/wiki/
                           Sparte C grundsätzlich entsprechende Einfluss-          Vollkosten):besteht darin, im leistenden Bereich
                           möglichkeiten geltend machen.                           (im Durchschnitt) die gesamten Kosten (https://
                                                                                   de.wikipedia.org/wiki/Gesamtkosten) abzudecken.
                                                                                   Der Hauptvorteil der Verrechnung zu Vollkosten
                           Die Einkommensverteilungsfunktion spiegelt sich         besteht darin, dass der Abnehmer bei dieser Me-
                        insbesondere in folgenden Zielen des Unternehmens          thode so dasteht, als hätte er die Leistung selbst
                        wider:                                                     erstellt. Jedoch sind die Vollkosten als Grundlage
                                                                                   für wirtschaftliche Entscheidungen wenig geeig-
                        – Aufspaltung der Gesamterfolge nach Profit                net, da sie Kosten umfassen, die für die Entschei-
                          Centern                                                  dung nicht relevant sind. Sie schwanken regelmä-
                          Dabei versteht man unter einem Profit Center ei-         ßig in Abhängigkeit vom Beschäftigungsgrad und
                          nen organisatorischen Teil eines Unternehmens,           die Zurechnung ist aufgrund der erforderlichen
                          für den ein eigener Periodenerfolg ermittelt wird.       Schlüsselung der fixen Gemeinkosten (https://
                          Das Profit Center stellt eine relativ selbstständige     de.wikipedia.org/wiki/Gemeinkosten) bei verschie-
                          Einheit dar, die ihre Geschäfte innerhalb eines ge-      denen Leistungen in gewissem Umfang willkürlich.
                          wissen vorgegebenen Handlungsspielraums eigen-           Bei der Festlegung von Verrechnungspreisen nach
                          ständig plant. Im Rahmen einer leistungsorientier-       Vorgabe der Marktpreise wird das Ziel verfolgt,
                          ten Beurteilung der Profit Center (auch durch den        auch innerhalb des Konzernverbundes einen Markt
                          kalkulatorischen Einsatz von Verrechnungspreisen)        zu simulieren, um Marktmechanismen wirken zu
                          kann die Tätigkeit des betreffenden Bereichs bes-        lassen. Daraus ergibt sich der Vorteil, dass der Ver-
                          ser gesteuert und auf seine Rentabilität überprüft       rechnungspreis, weil angelehnt an den Marktpreis,
                          werden. So dient die Verrechnungspreiskalkulation        gleichzeitig als Indikator für die Effizienz innerhalb
                          im Rahmen von Profit Center Strukturen dazu,             des Konzerns dienen kann.
                          gewinnbringende Unternehmensbereiche von ver-
                          lustbringenden zu unterscheiden und die Ergebnis-      Anhand der Ziele der Einkommensverteilungsfunktion
                          beiträge einzelner Mitarbeiter zu beurteilen.          wurde deutlich, dass diese im weitesten Sinne auch
                                                                                 mit einer Kontrollfunktion verknüpft ist. So dient die
                        – dezentrale Lenkung der Entscheidungsprozesse           Aufteilung des Gesamterfolges durch Verrechnungs-
                          in Teilbereichen des Unternehmens                      preise auf einzelne Profit-Center zwar der Einkom-
                          Durch eine zentrale Festlegung von Preisen für den     mensverteilung, jedoch ermöglicht diese zugleich
                          innerbetrieblichen Austausch von Leistungen sol-       eine Rentabilitätskontrolle der einzelnen Stellen. Ähn-
                          len dezentrale Entscheidungen innerhalb des Kon-       lich verhält es sich z. B. mit der Beurteilung der Ge-
                          zerns koordiniert werden. Die Zielsetzung besteht      winnbeteiligung einzelner Führungskräfte durch die
                          dabei in der Erreichung von im Einzelfall abwei-       Verrechnungspreisgestaltung.
                          chenden Unternehmenszielen. In der Regel können
                          als Unternehmensziel die Kostenminimierung und
                          die Gewinnmaximierung gesehen werden, welche           2.3   Kontrollfunktion
                          durch die Koordination dezentraler Entscheidungen
                          innerhalb des Konzerns verfolgt wird.                  Die Kontrollfunktion von Verrechnungspreisen ist,
                                                                                 wie bereits angeführt, zum einen eng mit der Ein-
                        – Beurteilung der Leistung von Führungskräften           kommensverteilungsfunktion verknüpft. Zum ande-
                          und differenzierte Ermittlung ihrer Gewinnbe-          ren können Parallelen zur betriebswirtschaftlichen
                          teiligung                                              Kostenrechnung gezogen werden. So ermöglicht die

Mitbestimmungspraxis Nr. 28 · Dezember 2019 Seite 12
Planung von Verrechnungspreisen im Nachhinein            te Einflussmöglichkeit des Abteilungsleiters, die das
Soll/Ist-Vergleiche mit den tatsächlichen erwirtschaf-   Abteilungsergebnis positiv oder negativ beeinflusst,
teten Preisen. Hierdurch wird eine Kontrolle der un-     nicht existiert.
tereinander abrechnenden Unternehmen durch die               Hieraus wird deutlich, dass die Lenkungs- und die
Unternehmensführung möglich. Liegen Abweichun-           Einkommensverteilungsfunktion in einem unmittel-
gen zwischen dem geplanten und dem tatsächlichen         baren Konflikt zueinander stehen. Dies lässt sich auf
Verrechnungspreis vor, wurden geplante Kalkulatio-       die unterschiedlichen Ausgangspunkte der Betrach-
nen verfehlt und es besteht gegebenenfalls ein Hand-     tung zur Verrechnungspreisgestaltung zurückfüh-
lungserfordernis der Unternehmensführung, entwe-         ren. Während die Einkommensverteilungsfunktion
der die Planung oder die festgesetzten Verrechnungs-     ex post auf den erzielten Gesamterfolg abstellt und
preise anzupassen.                                       der Verrechnungspreis darin eine rein distributive
   Dabei müssen Planabweichungen sowohl bei den          Wirkung hat, setzt die Lenkungsfunktion dagegen ex
in Anspruch genommenen als auch bei den erstellten       ante bei Entscheidungen über die Höhe des Erfolges
Leistungen berücksichtigt werden. Durch den einfa-       an. Dies führt zu dem Paradoxon, dass derselbe Ver-
chen Soll/Ist-Vergleich von Verrechnungspreisen und      rechnungspreis einerseits den Gesamterfolg der Un-
tatsächlichen Preisen gelingt es, Preisschwankungen      ternehmung und die Teilergebnisse der Abteilung ex
von der Wirtschaftlichkeitskontrolle fernzuhalten und    ante beeinflusst, andererseits zugleich eine bestimm-
die Kostenkontrolle auf den Mengenverbrauch zu           te Aufteilung des bereits beeinflussten Gesamterfolgs
konzentrieren.                                           ex post vornimmt.
                                                             Die Kontrollfunktion steht wiederum im Einklang
                                                         mit der Einkommensverteilungsfunktion, da beide im
2.4   Beurteilung: Grundsätzlich Eignung von Ver-        weitesten Sinne der Erfolgskontrolle dienen können.
      rechnungspreisen, Bezug auf die verschie-          Im Rahmen der Kontrollfunktion gelingt es, durch die
      denen Funktionen                                   Verrechnungspreise z. B. Planabweichungen zu ermit-
                                                         teln, die auf einzelne Kostenstellen und Kostenträger
Nachdem die einzelnen Funktionen von Verrech-            entfallen. Durch die Einkommensverteilungsfunktion
nungspreisen grundlegend vorgestellt wurden, sollen      lassen sich durch Verrechnungspreise darüber hin-
diese nun im Folgenden einer Beurteilung unterzogen      aus Profit Center, Unternehmenssparten sowie die
und zudem auf mögliche Zielkonflikte hin untersucht      zuständigen Führungskräfte auf ihren Erfolgsanteil
werden.                                                  am Gesamtunternehmenserfolg kontrollieren. Unter-
   Die Lenkungsfunktion von Verrechnungspreisen          schiede ergeben sich jedoch beim Adressatenkreis
ist erfüllt, wenn die Summe der dezentral getroffe-      der jeweiligen Wirkungen/Ergebnisse der Funktio-
nen Entscheidungen am Ende der Periode zum Un-           nen. So dient die Kontrollfunktion von Verrechnungs-
ternehmensoptimum im Sinne eines übergeordneten          preisen primär einem internen Adressatenkreis, wie
Unternehmensziels führen. Nach dem ökonomischen          z. B. dem Controlling und dem Rechnungswesen des
Prinzip handelt jedoch jeder Entscheidungsträger ei-     Unternehmens, zur Kostenkontrolle. Aus der Ein-
nes Teilbereichs in der Weise, dass das wirtschaftli-    kommensverteilungsfunktion ergibt sich neben den
che Optimum für seinen verantworteten Teilbereich        internen Adressaten (interne Erfolgskontrolle) auch
erreicht wird. Die Voraussetzung dafür, dass Verrech-    insofern eine externe Wirkung. Mit steigendem Ge-
nungspreise bei dezentral getroffenen Entscheidun-       samterfolg einer Unternehmenseinheit werden deren
gen gleichzeitig zu einer Optimierung des Gesamt-        Einflussmöglichkeiten auch außerhalb des Konzerns
unternehmenserfolgs führen, besteht darin, dass das      wahrgenommen.
durch die Festsetzung des Verrechnungspreises be-
wirkte Verhalten des Entscheidungsträgers zugleich
dem Teilbereich sowie dem Gesamtunternehmen zu-
gutekommt. Diese Voraussetzung wird für verschie-
dene Formen von Verrechnungspreisen als erfüllt          3     STEUERLICHE INTERESSEN DES
angesehen. Zu nennen sind hier beispielsweise Ver-
                                                               FISKUS
rechnungspreise auf Basis der Standardgrenzpreis-
rechnung.
   Die Einkommensverteilungsfunktion des Ver-
rechnungspreises basiert auf der Tatsache, dass          3.1   Wesentliche Grundsätze der Unternehmens-
durch die Bildung von Verrechnungspreisen eine                 besteuerung
Aufspaltung des Gesamtergebnisses des Unterneh-
mens auf Teilbereiche möglich ist. Inwieweit ein sol-    Jeder souveräne Staat, der Steuern erhebt, ist stets
ches Teilergebnis als Maßstab zur Beurteilung für den    bestrebt, sein Besteuerungsrecht zu sichern und
Erfolg der jeweiligen Abteilung angesehen werden         gegebenenfalls zu maximieren. Es gilt, sein eigenes
kann, bleibt jedoch fraglich. So werden z. B. die Ent-   Besteuerungsrecht gegenüber anderen Staaten abzu-
scheidungen, die ein Abteilungsleiter zu treffen hat,    grenzen und, wenn möglich, noch auf deren Territori-
durch die bewusste zentrale Festlegung der Verrech-      um auszuweiten. Der Maximierung der Besteuerung
nungspreise gesteuert. Daraus folgt, dass eine ech-      von Unternehmen steht aber immer das wirtschafts-

                                                                                        Mitbestimmungspraxis Nr. 28 · Dezember 2019 Seite 13
politische Problem der Standortkonkurrenz gegen-         son, so unterliegt diese der Einkommensteuer. Der
                        über, wenn es darum geht, wirtschaftlich starke Un-      in Deutschland geltende Einkommensteuertarif ist
                        ternehmungen in der eigenen Volkswirtschaft zu hal-      ein progressiver Tarif, das heißt: Je höher das zu ver-
                        ten oder anzusiedeln.                                    steuernde Einkommen (https://de.wikipedia.org/wiki/
                            Vereinfacht ausgedrückt basiert das deutsche         Zu_versteuerndes_Einkommen), desto höher ist auch
                        Steuerrecht auf dem Prinzip der Besteuerung von          der Steuersatz (Steuerprogression). Der gültige Ein-
                        Wertschöpfung bei demjenigen Steuerpflichtigen,          kommensteuertarif ist in § 32a des Einkommenssteu-
                        der diese erwirtschaftet hat (Prinzip der Leistungsfä-   ergesetztes (EStG) definiert. Handelt es sich bei dem
                        higkeit). Darüber hinaus soll jede Wertschöpfung, die    Gesellschafter einer Personengesellschaft nicht um
                        auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland       eine natürliche, sondern um eine juristische Person,
                        erzielt wurde, auch von der deutschen Finanzverwal-      so fällt bei dieser wiederum Körperschaftsteuer an.
                        tung besteuert werden (Territorialprinzip). Bei Fällen       Des Weiteren unterliegen die Gewinne der Gewer-
                        mit reinem Inlandsbezug stellen sich dabei keine         besteuer, wenn es sich bei der Personengesellschaft
                        grundsätzlichen Probleme. Insbesondere steht der         um einen Gewerbebetrieb im Sinne des § 15 Abs. 2
                        Finanzverwaltung eine Reihe von Möglichkeiten der        EStG handelt. Die Ermittlung der Gewerbesteuer
                        Sachverhaltsermittlung zur Verfügung, auf die spä-       erfolgt analog zur Vorgehensweise bei Kapitalge-
                        ter noch eingegangen wird. Zuvor sollen jedoch die       sellschaften. Auch die Steuermesszahl beträgt hier
                        in Abhängigkeit von der Rechtsform einer Unterneh-       gemäß § 11 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG)
                        mung anfallenden Steuerarten kurz erläutert werden.      3,5 %. Unterschiede ergeben sich jedoch bei der Er-
                            Bezüglich der Rechtsform lassen sich Unterneh-       mittlung des steuerpflichtigen Gewerbeertrags. Hier
                        men grob in Personengesellschaften, Kapitalgesell-       haben Personengesellschaften gegenüber Kapital-
                        schaften und Einzelunternehmen unterteilen. Jedoch       gesellschaften einen gewerbesteuerlichen Vorteil im
                        ist, im Rahmen unserer Betrachtung von Verrech-          Sinne eines Freibetrags von 24.500 Euro. Ferner dür-
                        nungspreisen innerhalb eines Konzernverbundes, nur       fen natürliche Personen die Gewerbesteuer gemäß
                        die Besteuerung von Personen- und Kapitalgesell-         § 35 EStG mit einem Faktor von 3,8 auf die Einkom-
                        schaften von wesentlicher Bedeutung.                     menssteuer anrechnen.
                            Im Rahmen von Liefer- und Leistungsbeziehungen           In welcher Form bzw. nach welchen Grundsätzen
                        zwischen verbundenen Unternehmen (z. B. Personen-        die Finanzverwaltung die zu zahlenden Ertragssteu-
                        oder Kapitalgesellschaften) werden steuerrelevante       ern festsetzt, wird im Folgenden erläutert. Zunächst
                        Ergebnisse generiert, die dann beim jeweiligen Unter-    hat die Finanzverwaltung von Amts wegen über einen
                        nehmen der Ertragsbesteuerung unterliegen. Welche        vorliegenden Sachverhalt ein Besteuerungsverfah-
                        Ertragssteuern im Einzelfall anfallen, hängt von der     ren einzuleiten, sobald ein konkreter Ermittlungsan-
                        Rechtsform der Unternehmung ab.                          lass – in der Regel die Abgabe einer Steuererklärung
                            Kapitalgesellschaften unterliegen als juristische    – vorliegt (Untersuchungsgrundsatz). Die Behörde
                        Personen mit ihrem zu versteuernden Einkommen            bestimmt Art und Umfang der Ermittlungen nach
                        (Gewinn) als eigenes Steuersubjekt der Körperschaft-     pflichtgemäßem Ermessen und hat sich dabei am Ziel
                        steuer. Der Körperschaftssteuersatz beträgt aktuell      der gleichmäßigen und gesetzesmäßigen Steuerfest-
                        15 % des zu versteuernden Einkommens. Da es sich         setzung im Besteuerungsverfahren zu orientieren.
                        bei Kapitalgesellschaften zudem um einen Gewerbe-        Dabei ist das Finanzamt nur berechtigt, „entschei-
                        betrieb kraft Rechtsform handelt, unterliegen die dort   dungserhebliche“ Sachverhalte aufzugreifen, die ihm
                        erwirtschafteten Gewinne in der Regel gleichzeitig       z. B. aufgrund von Kontrollmitteilungen, einer Anzeige
                        auch der Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer berech-        oder einer Plausibilitätsprüfung aufklärungsbedürftig
                        net sich bei Kapitalgesellschaften wie folgt:            erscheinen. Für die Überprüfung zunächst nicht zwei-
                                                                                 felhaft erscheinender Sachverhalte besteht im Rah-
                                                                                 men des Untersuchungsgrundsatzes kein Anlass.
  Steuerpflichtiger Gewerbeertrag × Steuermesszahl* = Steuermessbetrag               Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens sind die
  *gem. § 11 GewStG einheitlich 3,5 %                                            Steuern nach Maßgabe der Gesetze festzusetzen. Die-
                                                                                 ser auch aus dem Grundgesetz abgeleitete Grundsatz
  Steuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde* = Gewerbesteuer                      der Gesetzmäßigkeit der Besteuerung (Art. 2 Abs. 1
                                                                                 und Art. 20 Abs. 3 GG) besagt, dass in Deutschland
  * Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt gem. § 16 Abs.4 GewStG mindestens         Steuern nur aufgrund einer gesetzlichen Grundlage
    200 %. Er lag im Jahr 2018 in deutschen Gemeinden z. B. bei 250 % in
    Monheim am Rhein und 490 % in München.                                       erhoben werden dürfen. Auf diese Weise sollen Verträ-
                                                                                 ge oder Vergleiche über Steueransprüche von Gesetz
                                                                                 wegen ausgeschlossen werden. Aus dem Prinzip der
                           Personengesellschaften sind anders als Kapital-       Gesetzmäßigkeit der Besteuerung folgt schließlich,
                        gesellschaften kein Steuersubjekt. Vielmehr unter-       dass die Finanzbehörden nicht nur berechtigt, sondern
                        liegen die Gesellschafter der Personengesellschaft       auch verpflichtet sind, die gesetzlich geschuldeten
                        (steuerlich sogenannter Mitunternehmer) im Rahmen        Steuern zu erheben. Steuerbefreiungen dürfen nur auf
                        des Transparenzprinzips mit ihrem Gewinnanteil der       gesetzlicher Grundlage erfolgen. Die Verankerung die-
                        Besteuerung. Handelt es sich bei dem Gesellschaf-        ses Grundsatzes in den Steuergesetzen erfolgt in § 85
                        ter der Personengesellschaft um eine natürliche Per-     der Abgabenordnung (AO).

Mitbestimmungspraxis Nr. 28 · Dezember 2019 Seite 14
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