Vertragsunterlagen Glasfaser Home - Städtische Werke Netz ...
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Vertragsunterlagen Glasfaser Home Bestehend aus Auftrag Aufnahme Teilnehmerverzeichnis Ausfüllhinweise Anbieterwechsel Anbieterwechselauftrag Leistungsbeschreibung Informationen Zugangsdaten Angaben zur TK Transparenzverordnung Preisliste AGB Datenschutzhinweise Widerrufsformular
Auftrag Glasfaser Home 1/6 1. Kundendaten Kundennummer (falls vorhanden) Vertragsnummer (falls vorhanden) Neuanschluss Vertragsänderung Frau Herr Sonstige Name Vorname Geburtsdatum Telefonnummer E-Mail-Adresse Anschlussort Straße, Hausnummer PLZ, Ort Lage TAE oder Home-ID Rechnungsanschrift (falls abweichend) Straße, Hausnummer PLZ, Ort 2. Ausbauvariante (wird von der Städtische Werke Netz + Service GmbH ausgefüllt) FTTB/H (Glasfaser) 3. Produktauswahl 3.1. Pakete Auswahl des Basis – Tarifs Internet und Telefonie (gem. Preisliste und Leistungsbeschreibung) Home 16 16 Mbit/s im Download und 2,5 Mbit/s Home 300 300 Mbit/s im Download und 80 Mbit/s (Vertragslaufzeit im Upload, Inklusive 3 Rufnummern, 2 im Upload. Inklusive FRITZ!Box, 12 Monate) Sprachkanäle und Telefonflatrate ins 3 Rufnummern, 2 Sprachkanäle und deutsche Festnetz Telefonflatrate ins deutsche Festnetz 34,90 € mtl. 49,90 € mtl. Home 50 50 Mbit/s im Download und 10 Mbit/s Home 500 500 Mbit/s im Download und 80 Mbit/s im Upload, Inklusive 3 Rufnummern, 2 im Upload. Inklusive FRITZ!Box, Sprachkanäle und Telefonflatrate ins 3 Rufnummern, 2 Sprachkanäle und deutsche Festnetz Telefonflatrate ins deutsche Festnetz 34,90 € mtl. 59,90 € mtl. Home 100 100 Mbit/s im Download und 50 Mbit/s Home 1000 1000 Mbit/s im Download und 100 Mbit/s im Upload. Inklusive 3 Rufnummern, 2 im Upload. Inklusive FRITZ!Box, Sprachkanäle und Telefonflatrate ins 3 Rufnummern, 2 Sprachkanäle und deutsche Festnetz Telefonflatrate ins deutsche Festnetz 39,90 € mtl. 79,90 € mtl. Home 200 200 Mbit/s im Download und 50 Mbit/s im Upload. Inklusive FRITZ!Box, 3 Rufnummern, 2 Sprachkanäle und Telefonflatrate ins deutsche Festnetz 44,90 € mtl. viyonet – Eine Marke der Städtische Werke Netz + Service GmbH | Eisenacher Straße 12 | 34123 Kassel | Tel. 0561 5745-1855 | info@viyonet.de www.viyonet.de | Stand: Dezember 2021
Auftrag Glasfaser Home 2/6 Home 3 Rufnummern, 2 Sprachkanäle und Home 300 Mbit/s im Download und 80 Mbit/s Telefonie Telefonflatrate ins deutsche Festnetz Internet im Upload. Keine Telefonieoption. 19,90 € mtl. Inklusive FRITZ!Box 42,90 € mtl. Vertragslaufzeit Der Vertrag kommt durch einen schriftlichen oder elektronischen Auftrag des Kunden, unter Verwendung des entsprechenden Formulars (Angebot) und der anschließenden schriftlichen Auftragsbestätigung der Städtische Werke Netz + Service GmbH (Annahme) zu Stande. Die Laufzeit beträgt 24 Monate (12 Monate bei dem Tarif Home 16) ab Bereitstellung und kann mit einer einmonatigen Frist zum Ende der Mindestvertragslaufzeit in Textform gekündigt werden. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist jederzeit von Ihnen mit einer Frist von einem Monat in Textform kündbar. 3.2. Zusätzliche Optionen viyonet Mobilfunkflatrate viyonet Auslandsflatrate Flatrate ins deutsche Mobilfunknetz Flatrate ins ausländische Festnetz 14,90 € mtl. 11,90 € mtl. Öffentliche statische IPv4 – Adresse waipu.tv Perfect Home waipu.tv Perfect Mobile Einrichtung einer statischen, öffentlichen Zusatzvereinbarung waipu.tv Zusatzvereinbarung waipu.tv IPv4-Adresse erforderlich erforderlich 3,00 € mtl. 9,99 € mtl. 14,99 € mtl. 3.3. Hardware und Service Für den Zugang ins Internet ist ein Zugangsgerät (Router) notwendig. An dieses Gerät können Sie Ihren Computer und Telefone anschließen. viyonet FRITZ!Box 7530 viyonet FRITZ!Box 7590 viyonet FRITZ!Box Upgrade AVM FRITZ!Box 7530 mtl. zum Kauf AVM FRITZ!Box 7590 mtl. zum Kauf Anstelle von einer AVM FRITZ!Box 7530 eine AVM FRITZ!Box 7590 mtl. zum Kauf 3,90 € mtl. Ratenzahlung 6,90 € mtl. Ratenzahlung 89,00 € einmalig 199,00 € einmalig 2,90 € mtl. Ratenzahlung 3.4. Inbetriebnahme viyonet FRITZ!Box - Einrichtungsservice Ich führe die Installation u. die Ein- Anschluss und Konfiguration der FRITZ!Box beim Kunden richtung des Routers selbst durch (ohne Kabelmontage, die Installation weiterer Hardware ist nicht enthalten) Achtung: Nur in Verbindung mit der viyonet FRITZ!Box - Option 89,00 € einmalig Kundeneigene Hardware Bereitstellung eines Medienkonverters durch die Städtische Werke Modell Netz + Service GmbH, zzgl. Einrichtungsgebühr 0,00 € mtl. MAC-Adresse /CWMP-Account Hinweis: Die Verwendung eigener Router/Endgeräte erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. Eine Haftung der Städtische Werke Netz + Service GmbH für die Funktionalität des Geräts im Netz der Städtische Werke Netz + Service GmbH wird ausdrücklich ausgeschlossen. Nähere Informationen ergeben sich aus dem Formblatt Routerfreiheit sowie aus § 5 AGB. 4. Vertragsbeginn Geben Sie uns bitte noch Ihren Terminwunsch (Vertragsbeginn Glasfaser Home) an und teilen Sie uns das Laufzeitende und die Kündigungsfrist Ihres bestehenden Vertrages mit. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass Sie einen bestätigten Bereitstellungstermin mit unserer Auftragsbestätigung erhalten. Terminwunsch Kündigungsfrist Laufzeitende Bisheriger Anbieter viyonet – Eine Marke der Städtische Werke Netz + Service GmbH | Eisenacher Straße 12 | 34123 Kassel | Tel. 0561 5745-1855 | info@viyonet.de www.viyonet.de | Stand: Dezember 2021
Auftrag Glasfaser Home 3/6 5. Rufnummernportierung / Portierungsauftrag Die ersten drei Rufnummern sind als Telefonflatrate in das Deutsche Festnetz im Paketpreis enthalten, zusätzliche Ruf- nummern können Sie gegen Aufpreis beauftragen. Sie können dabei zwischen einer Telefonflatrate und einem Minuten- tarif wählen, indem Sie das entsprechende Feld ankreuzen. Bitte tragen Sie die Rufnummern, die Sie behalten möchten ein oder kreuzen Sie an, wie viele neue Sie benötigen. Ortsnetzkennzahl (Vorwahl) Wenn Sie Ihre bestehenden Nummern behalten möchten, bitten wir Sie, den beiliegenden Anbieterwechselauftrag wie in der beiliegenden Anleitung beschrieben, vollständig auszufüllen und unterschrieben an uns zurück zu senden. Wir können damit (durch Ihre Vollmacht) die Kündigung Ihres bestehenden Telefonanschlusses zu dem von Ihnen angegebenen Wunschtermin vornehmen. Ich behalte die eingetragene(n) Rufnummer(n) (siehe Anbieterwechselauftrag) Ich behalte keine Rufnummer(n) und kündige den Vertrag selbst Rufnummer(n) (maximal 6): 1. Telefonflatrate Telefonflatrate Auslandsflatrate (ins dt. Festnetz) (ins dt. Mobilfunk- netz) 2. Telefonflatrate Telefonflatrate Auslandsflatrate (ins dt. Festnetz) (ins dt. Mobilfunk- netz) 3. Telefonflatrate Telefonflatrate Auslandsflatrate (ins dt. Festnetz) (ins dt. Mobilfunk- netz) 4. Telefonflatrate Telefonflatrate Auslandsflatrate (ins dt. Festnetz) (ins dt. Mobilfunk- netz) 5. Telefonflatrate Telefonflatrate Auslandsflatrate (ins dt. Festnetz) (ins dt. Mobilfunk- netz) 6. Telefonflatrate Telefonflatrate Auslandsflatrate (ins dt. Festnetz) (ins dt. Mobilfunk- netz) Die Auslandsflatrate umfasst die ausgehenden Gespräche für max. 3 Rufnummern ins Festnetz folgender Länder: Großbritannien, Frankreich, Italien, Österreich, Nieder- lande, Kanada, Spanien, USA, Schweiz, Polen. Diese Flatrate gilt für bis zu 3 Rufnummern, basierend auf den von Ihnen ausgewählten Rufnummern. 6. Telefonbucheintrag Wünschen Sie einen Telefonbucheintrag und/oder einen Eintrag in öffentlichen elektronischen Medien bzw. Onlineverzeichnissen? Ja (siehe Aufnahme in öffentliche Teilnehmerverzeichnisse) Nein 7. Rechnungsversand und Einzelverbindungsnachweis (EVN) Rechnung + EVN online (kostenlos) Rechnung + EVN per Post (zzgl. 3,00€ /je Rechnungsversand) EVN vollständig EVN gekürzt kein EVN Ich versichere, dass alle zum Haushalt gehörenden Mitbenutzer über den Einzelverbindungsnachweis informiert sind oder werden. viyonet – Eine Marke der Städtische Werke Netz + Service GmbH | Eisenacher Straße 12 | 34123 Kassel | Tel. 0561 5745-1855 | info@viyonet.de www.viyonet.de | Stand: Dezember 2021
Auftrag Glasfaser Home 4/6 8. Internet ohne Telefonie – sofort Ich wünsche die Bereitstellung des Breitband Internet-Anschlusses von der Städtische Werke Netz + Service GmbH schon bevor mein aktuell bestehender Anschluss gekündigt/abgeschaltet/portiert ist. Im Zusammenhang mit dieser Option wird der Breitband Internet-Anschluss mit der im Kapitel 3.1 gewählten Bandbreite ohne die Telefonie bis zur Portierung meiner Rufnummern vom derzeitigen Telekommunikationsanbieter, längstens aber für maximal 12 Monate zur Verfügung gestellt. Der Preis des Basis-Tarifs reduziert sich um 15,00 € im Monat 9. SEPA-Lastschriftmandat Städtische Werke Netz + Service GmbH Eisenacher Straße 12 Name des Zahlungsempfängers Straße und Hausnummer 34123 Kassel Deutschland Postleitzahl und Ort Land DE83ZZZ00000034656 Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers Mandatsreferenz (vom Zahlungsempfänger auszufüllen) Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt und erscheint bei jeder Abbuchung auf Ihrem Kontoauszug. Ich ermächtige / Wir ermächtigen den Zahlungsempfänger (Name siehe oben) bis auf Widerruf, Zahlungen von meinem / unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein / weisen wir unser Kreditinstitut an, die vom Zahlungsempfänger (Name siehe oben) auf mein / unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann / Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Bertrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem / unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedigungen. Wiederkehrende Zahlung Glasfaseranschluss Home Zahlungsart Mit Bezug auf den Vertrag Name des Zahlungspflichtigen* Name des Kontoinhabers (falls abweichend)* Straße und Hausnummer des Zahlungspflichtigen* Straße und Hausnummer des Kontoinhabers (falls abweichend)* Postleitzahl und Ort des Zahlungspflichtigen* Postleitzahl und Ort des Kontoinhabers (falls abweichend)* Deutschland Deutschland Land Land – – – – – IBAN des Zahlungspflichtigen* SWIFT-Code (BIC)* Ort, Datum Unterschrift Zahlungspflichtiger Unterschrift Kontoinhaber (falls abweichend) viyonet – Eine Marke der Städtische Werke Netz + Service GmbH | Eisenacher Straße 12 | 34123 Kassel | Tel. 0561 5745-1855 | info@viyonet.de www.viyonet.de | Stand: Dezember 2021
Auftrag Glasfaser Home 5/6 10. Vertragsbedingungen / Laufzeit / Preise Die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhobenen per- sonenbezogenen Daten werden gem. Datenschutzgrund- Alle Angebote der Städtische Werke Netz + Service GmbH verordnung ausschließlich von der Städtische Werke Netz und Viyonet sowie die hierzu gehörenden Unterlagen sind + Service GmbH und deren Vertragspartnern zur Ermittlung unverbindlich und freibleibend. von Verkehrsdaten und Abrechnung verwendet. Mit Unter- Der Vertrag über die Nutzung der Dienste der Städtische schrift dieses Vertrages bestätigen Sie, dass alle zum Haus- Werke Netz + Service GmbH zwischen der Städtische Werke halt gehörende Mitbenutzer des Anschlusses darüber infor- Netz + Service GmbH und dem Kunde kommt durch einen miert wurden oder werden, dass Ihnen die Verkehrsdaten zur schriftlichen oder elektronischen Auftrag des Kunden, un- Erteilung des EVN bekannt gegeben werden. ter Verwendung des entsprechenden Formulars (Angebot) und der anschließenden schriftlichen Auftragsbestätigung 11.2 Widerrufsbelehrung durch die Städtische Werke Netz + Service GmbH (Annah- Widerrufsrecht me), zustande und richtet sich ausschließlich nach deren Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe Inhalt, den dort in Bezug genommenen Leistungs- und Pro- von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufs- duktbeschreibungen, Preisverzeichnissen, den AGB und der frist beträgt vierzehn Tage ab dem Datum der Auftragsbe- Vertragszusammenfassung gemäß § 54 TKG, soweit im Auf- stätigung. Um Ihr Widerrufrecht auszuüben, müssen Sie uns tragsformular nichts anderes vereinbart ist. mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post Die Städtische Werke Netz + Service GmbH kann die Annah- versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, me des Auftrages des Kunden ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür verweigern. das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das Die Städtische Werke Netz + Service GmbH kann den Ver- jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Wider- tragsschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht, rufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Aus- des Mietvertrages und/oder des Personalausweises ab- übung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist hängig machen. absenden. Der Widerruf ist zu richten an: Städtische Werke Netz + Service GmbH, Eisenacher Straße 12, 34123 Kassel. Die Laufzeit beträgt 24 Monate (12 Monate bei dem Tarif Home 16) ab Bereitstellung und kann mit einer einmona- Folgen des Widerrufs tigen Frist zum Ende der Mindestvertragslaufzeit in Textform Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle gekündigt werden. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und ist je- der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die derzeit mit einer Frist von einem Monat in Textform kündbar. sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung Zusätzliche Dienste können hiervon unabhängig entspre- gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vier- chend der jeweiligen Vereinbarung gekündigt werden, enden zehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mittei- jedoch in jedem Fall mit der Beendigung dieses Vertrages. lung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns einge- gangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe 10.1 Vertragsbestandteile: Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion Auftrag, Portierungsauftrag, Auftrag zur Aufnahme in öf- eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrück- fentliche Teilnehmerverzeichnisse, Preisliste, Leistungs- lich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen beschreibung, Allgemeine Geschäftsbedigungen, Daten- wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können schutzhinweise, Widerrufsformular. die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zu- rückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht ha- 10.2 Vertragsbedingungen waipu.TV ben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren un- Zusatzvereinbarung waipu.TV, Technische Informationen verzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Ta- waipu.TV gen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an Städtische Werke Netz + Service GmbH, Eisenacher Straße 12, 34123 Kassel zurückzusenden 11. Unterschrift oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Wa- ren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie Hiermit beauftrage ich die Städtische Werke Netz + Ser- tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Wa- vice GmbH, die Telefonie-Dienste für die unter Ziffer 5 ren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren angegebene(n) Rufnummer(n) freizuschalten. Für falsche nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prü- oder unvollständige Angaben auf dem Auftrag übernimmt fung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise die Städtische Werke Netz + Service GmbH keine Haftung. der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzu- Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die führen ist. Preisliste. 11.1 Datenschutzverordnung viyonet – Eine Marke der Städtische Werke Netz + Service GmbH | Eisenacher Straße 12 | 34123 Kassel | Tel. 0561 5745-1855 | info@viyonet.de www.viyonet.de | Stand: Dezember 2021
Auftrag Glasfaser Home 6/6 12. Nachbarn werben Nachbarn-Aktion Sie wurden von einem Bekannten oder Nachbarn geworben oder haben selbst jemanden zum Abschluss eines viyonet- Tarifs überzeugt? Bitte füllen Sie nur zutreffende Felder aus: Ich wurde geworben von: Name Straße, Hausnummer Postleitzahl und Ort Telefon (optional) E-Mail-Adresse (optional) 13. Beratungseinwilligung Entscheiden Sie sich jetzt für die folgende Informationsmöglichkeit und lassen Sie sich künftig keine kostenlosen Tarifwech- sel-Möglichkeiten, Gutscheine, Rabatte auf Hardware und ähnliche Angebote entgehen. Ja, ich möchte über Leistungen und Tarife der Städtische Werke Netz + Service GmbH informiert werden. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH darf meine Bestandsdaten zum Zweck der Beratung, Marktforschung und Werbung für Angebote verarbeiten und nutzen und meine Verkehrsdaten (Zeitpunkt, Dauer, Zielgasse) zur bedarfs- gerechten Gestaltung für längstens sechs Monate verwenden. Sonstige Bemerkungen: Verbindliche Auftragserteilung Ort, Datum Unterschrift 14. Interne Vermerke VO-Nummer Name Berater viyonet – Eine Marke der Städtische Werke Netz + Service GmbH | Eisenacher Straße 12 | 34123 Kassel | Tel. 0561 5745-1855 | info@viyonet.de www.viyonet.de | Stand: Dezember 2021
Aufnahme in öffentliche Teilnehmerverzeichnisse 1/2 Auch wenn Sie über Ihre bisherige Telefongesellschaft in Telefonbüchern, bei der Telefonauskunft oder in elektronischen Medien verzeichnet waren, benötigen wir Ihre Angaben, da die Städtische Werke Netz + Service GmbH nach Ihrem Wechsel den Eintrag neu vornimmt. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH bietet Ihnen zu jeder Rufnummer eines Telefonanschlusses bzw. zu einer persönlichen oder Service-Rufnummer kostenlos einen Eintrag an. Dieser Eintrag wird in einem regionalen Telefonbuch vorgenommen. 1. Kundendaten (Bitte vollständig und in Blockschrift ausfüllen) Kunden-Nr.: Vertrags-Nr.: (falls vorhanden) (falls vorhanden) Name Vorname 2. Ersteintrag / Änderung / Löschung Ersteintrag über die Städtische Werke Netz + Service GmbH Änderung eines bestehenden, durch die Städtische Werke Netz + Service GmbH vorgenommenen Eintrages Löschung eines bestehenden, durch die Städtische Werke Netz + Service GmbH vorgenommenen Eintrages (unter Ziffer 3 bitte nur noch die Rufnummer angeben) 3. Eintrag Vorwahl: Rufnummer: als privater Eintrag Telefon Inverssuche widersprechen* als geschäftlicher Eintrag Fax Vorwahl: Rufnummer: als privater Eintrag Telefon Inverssuche widersprechen* als geschäftlicher Eintrag Fax Vorwahl: Rufnummer: als privater Eintrag Telefon Inverssuche widersprechen* als geschäftlicher Eintrag Fax * Standardmäßig sind Ihre Adressdaten für die Inverssuche (Rückwärtssuche) freigegeben. Mit der Inverssuche kann anhand einer Rufnummer eine Aus- kunft der dazugehörigen Teilnehmerdaten (Name, soweit angegeben Anschrift) abgefragt werden. Nachname / Firma (Tragen Sie hier den Namen ein, unter dem Sie im Telefonverzeichnis gefunden werden möchten) (max. 80 Zeichen) Titel und Namenszusätze (z. B. Dr., Graf, von) (max. 20 Zeichen) Vorname (max. 30 Zeichen) ggf. Mitbenutzer (Nachname, Vorname) (max. 30 Zeichen) Straße, Hausnummer (falls keine Veröffentlichung gewünscht, bitte eintragen) PLZ Ort Beruf/Branche (Nur eine Branche angeben. Diese muss den Referenzlis- ten entsprechen. Angabe bei geschäftlichem Eintrag und „Gelbe-Seiten“- Eintrag zwingend notwendig.) viyonet – Eine Marke der Städtische Werke Netz + Service GmbH | Eisenacher Straße 12 | 34123 Kassel | Tel. 0561 5745-1855 | info@viyonet.de www.viyonet.de | Stand: Dezember 2021
Aufnahme in öffentliche Teilnehmerverzeichnisse 2/2 4. Veröffentlichung Standardmäßig beauftrage ich die Städtische Werke Netz + Service GmbH , den Eintrag (siehe Ziffer 3) in gedruckten (z. B. Telefonbuch) und elektronischen (z. B. CD, Internet) Teilnehmerverzeichnissen einzutragen. Über meinen Eintrag dürfen telefonische Auskünfte erteilt werden. Abweichend beauftrage ich, dass der Eintrag nur Bei telefonischen Auskunftsdiensten, wie folgt veröffentlicht wird: mit Auskunft: in gedruckten Verzeichnissen über kompletten Eintrag in elektronischen Verzeichnissen nur zur Rufnummer Der Telefonbucheintrag erfolgt frühestens ab Schaltung der Rufnummer durch die Städtische Werke Netz + Service GmbH, bzw. schnellstmöglich. Bitte beachten Sie, dass der Veröffentlichungstermin in einigen Medien vom jeweiligen Redaktionsschluss abhängig ist. 5. Unterschrift Falls ich die Veröffentlichung der Mitbenutzerdaten beauftrage, versichere ich, dass die Mitbenutzer der Veröffentli- chung zugestimmt haben. Ort, Datum Unterschrift viyonet – Eine Marke der Städtische Werke Netz + Service GmbH | Eisenacher Straße 12 | 34123 Kassel | Tel. 0561 5745-1855 | info@viyonet.de www.viyonet.de | Stand: Dezember 2021
Hinweise zum Ausfüllen des Anbieterwechselauftrages 1/1 • Um einen reibungslosen Anbieterwechsel zu gewährleisten, kündigen Sie bitte Ihren Altvertrag für Telefonie nicht selbst. • Eine Rufnummernportierung kann nur bis max. 3 Monate nach Vertragsende Ihres Altvertrages beauftragt werden. Nach diesem Zeitraum ist eine Portierung nicht mehr möglich. • Sofern Sie ein Kündigungsdatum vom Altanbieter erhalten haben, so ist dies nicht zwingend auch das Portierungs datum. Das tatsächliche Portierungsdatum teilen wir Ihnen schriftlich in Ihrer Auftragsbestätigung mit. Teilen Sie uns bitte den bereits bestätigten Kündigungstermin mit. • Bitte beachten Sie, dass mit der Rufnummernmitnahme der Telefon- und Internetvertrag bei Ihrem bisherigen Anbieter gekündigt wird. Haben Sie Ihren Internetvertrag bei einem anderen Anbieter als den Telefonvertrag, muss dieser von Ihnen selbst gekündigt werden. Achtung: MUSTER nur zur Erläuterung (bitte nicht ausfüllen)! Nutzen Sie bitte die Auftragsbestätigung bzw. eine aktuelle Rechnung Ihres jetzigen Anbieters zur Hilfe – nur mit den korrekten Anschlussdaten kann unsererseits eine zeitnahe Mitnahme Ihrer bisherigen Rufnummer realisiert werden. 1 Angabe des bisherigen Anbieters Städtische Werke Netz + Service GmbH (z. B. Telekom, O2, etc.) 1 z. B. Telekom 2 Vertragsdaten des/der Anschlussinhaber/s 2 Musterfirma Musterstraße (z. B. Ehepartner oder Firma mit An- 12345 Musterort sprechpartner) gemäß Auftragsbestäti- gung Ihres jetzigen Anbieters 3 0561 4 1234-100 3 Angabe der Vorwahl (z. B. 0561 für Kassel) 4 Auflistung der zu portierenden 5 5 Rufnummer/n Musterort, 1.11.2020 Max Mustermann 5 Ort, Datum und Unterschrift bzw. Firmenstempel des/der Anschlussinhaber/s gemäß Auftragsbestätigung Ihres jetzigen Anbieters Wird vom Anbieter ausgefüllt! viyonet – Eine Marke der Städtische Werke Netz + Service GmbH | Eisenacher Straße 12 | 34123 Kassel | Tel. 0561 5745-1855 | info@viyonet.de www.viyonet.de | Stand: Dezember 2021
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Leistungsbeschreibung Verbraucher 1/6 (i.S. §13 BGB) Allgemeines Erfolgt der Anschluss über eine Glasfaserleitung in das Ge- bäude des Kunden (Voraussetzung: Anschluss des Gebäu- Der Leistungsumfang für Telefoniedienstleistungen von der des an das Glasfasernetz der Städtische Werke Netz + Ser- Städtische Werke Netz + Service GmbH bestimmt sich nach vice GmbH, d.h. Glasfaser-Abschlusspunkt-Linientechnik dem Auftragsformular, den Allgemeinen Geschäftsbedin- (APL) im Gebäude), so gilt folgendes: gungen, den weiteren Vertragsbestandteilen und den nach- folgenden Bedingungen. Diese Leistungsbeschreibung gilt Bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten: auf der genannten vertraglichen Grundlage für die Produkte Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät in der Woh- der Marke viyonet der Städtische Werke Netz + Service nung des Kunden mit Zuführung über Glasfaserhausverka- GmbH lt. aktueller Produktpreisliste. belung (Voraussetzungen: vorhandene Glasfaser-Gebäude- verkabelung mit Glasfaser-Abschlussdose in der Wohnung des Kunden). Kapitel 1 - Interpersonelle rufnummernbezogene Leistungen Bei Gebäuden mit einer Wohneinheit: Übergabepunkt und ggf. Netzabschlussgerät neben dem I. Festnetzverbindungen Glasfaser Abschlusspunkt- Linientechnik (APL), i.d.R. im Keller des Gebäudes (Voraussetzung: vom Eigentümer NOTRUFE unterzeichnete Grundstücks-Eigentümererklärung) Auf Grund der Stromversorgung der Anschalteinrich- tungen (z.B. FritzBox, Genexisbox, Telefonanlage oder Die Verlegung neuer Kabel und Anschlussdosen ist, sofern ähnliches) über das Hausstromnetz kann bei einem Strom- im Auftragsformular nicht abweichend geregelt, nicht im ausfall keine Gesprächsverbindung mehr aufgebaut wer- Leistungsumfang enthalten. den. Ein Notruf ist somit NICHT möglich. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH teilt dem Kun- Damit Notrufe korrekt zugestellt werden können, darf die Te- den je Anschlussart lefonieleistung nur an dem Standort genutzt werden, an dem der Anschluss geschaltet ist bzw. der als Anschaltestandort • Für einen SIP Anschluss drei Rufnummern und zwei vereinbart wurde. (Siehe hierzu auch § 15 Abs. 6 der Allge- Sprachkanäle zu meinen Geschäftsbedingungen der Städtische Werke Netz + • Zusatzleistungen gemäß Auftragsformular zu Service GmbH bzgl. der nomadischen Nutzung lokalisierter Rufnummern.) B: Rufnummernvergabe / Rufnummernportierung A: Anschluss Zugeteilte Rufnummern und Sprachkanäle (Anzahl gleich- zeitiger Gespräche): Die Städtische Werke Netz + Service GmbH überlässt dem Kunden Sprachdienste im Rahmen der technischen und be- Anschlussart Anzahl Sprachkanäle Anzahl Rufnummern trieblichen Möglichkeiten. Die Städtische Werke Netz + Ser- Standard Anschluss 2 3 vice GmbH hat die Wahl, in welcher Form die Ausführung weitere s. Auftragsformular s. Auftragsformular der Anschlüsse erfolgt, sofern dies für den Kunden technisch gleichwertig und vertretbar ist. Neu zugeteilte Rufnummern erhält der Kunde automatisch Bei Sprachanschlüssen in paketvermittelnder Technik (SIP) aus dem Rufnummernkontingent welches die Bundesnetz- kann es zu Einschränkungen bei der Nutzung von Leistungs- agentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und merkmalen kommen. Folgende Meldeanlagen können daher Eisenbahnen (folgend BNetzA) der Städtische Werke Netz + NICHT angeschaltet werden: Service GmbH bzw. ihrem Telefoniedienstleister zugewiesen hat. • Hausnotrufsysteme • Alarmanlagen Gegen gesonderte Beauftragung erhält der Kunde bis zu 6 • Brandmeldeanlagen Rufnummern aus dem Rufnummernraum, der der Städtische • Fernabfragesysteme Werke Netz + Service GmbH von der BNetzA zugeteilt wur- • EC-Terminal de. • ggf. weitere Anlagen Abweichend hiervon kann der Kunde mit der Städtische Sollten solche Meldeanlagen vorhanden sein, muss dies aus- Werke Netz + Service GmbH unter Beachtung der Rege- drücklich in dem Auftragsformular erwähnt und deren Funk- lungen zu folgendem Buchst. C: Anbieterwechsel / Ablauf die tion von der Städtische Werke Netz + Service GmbH bestä- Portierung der Rufnummer vereinbaren, die ihm von einem tigt werden. anderen Anbieter zugeteilt wurde und in das Telefonnetz von viyonet – Eine Marke der Städtische Werke Netz + Service GmbH | Eisenacher Straße 12 | 34123 Kassel | Tel. 0561 5745-1855 | info@viyonet.de www.viyonet.de | Stand: Dezember 2021
Leistungsbeschreibung Verbraucher 2/6 der Städtische Werke Netz + Service GmbH übertragbar ist. nummern, über das Netz von der Städtische Werke Netz + Voraussetzung ist, dass der Kunde im gleichen Ortsnetz ver- Service GmbH realisiert, sofern die Städtische Werke Netz bleibt. + Service GmbH entsprechende Vereinbarungen mit den Te- lekommunikationsunternehmen abgeschlossen hat, an deren C: Anbieterwechsel / Ablauf Telekommunikationsnetz die entsprechenden Inhalteanbie- ter angeschlossen sind. Der Kunde kann die Städtische Werke Netz + Service GmbH beauftragen, die bisher von ihm genutzten Rufnummern Bei Verbindungen mit Anschlüssen anderer Netze können aus dem Netz des bisherigen Anbieters in das Netz von der sich aufgrund technischer Gegebenheiten oder unterschied- Städtische Werke Netz + Service GmbH zu übernehmen licher Qualitätsstandards Einschränkungen im dargestellten (Portierung). Eine Portierung kann vom Kunden auch nach- Leistungsumfang ergeben. Unzulässig sind Anwendungen träglich nach Vertragsabschluss beauftragt werden, solange des Kunden, bei denen eine Durchschaltung der Nutzkanäle die Rufnummer beim bisherigen Anbieter noch dem Kunden von vorneherein nicht beabsichtigt ist bzw. deren Anwen- zugeordnet ist. dung technisch verhindert wird. Mit dem unterschriebenen Portierungsformular willigt der Der Telefonanschluss ist für gewisse abgehende Verbin- Kunde ein, dass die Städtisch Werke Netz + Service GmbH dungen gesperrt, Aufstellung der einzelnen Vorwahlen s. sich in seinem Namen mit dem bisherigen Netzbetreiber in aktuelles Preisblatt. Verbindung setzt, um die Rufnummer(n) des Kunden in das Servicerufnummern, für die die BNetzA das sogenannte Netz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH zu por- „Offline-Billing“ Verfahren vorsieht, sind aufgrund einge- tieren. stellter Sperren aus dem Netz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH nicht erreichbar. Portierungsanfragen werden zusammen mit der Vertrags- kündigung entweder per Fax oder über eine elektronische Die Städtische Werke Netz + Service GmbH ist berechtigt, Schnittstelle von der Städtische Werke Netz + Service GmbH nach eigenem Ermessen Ziele mit bestimmten Rufnummern oder über einen von der Städtische Werke Netz + Service zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass GmbH beauftragten Dienstleister an den abgebenden Netz- der Anschluss des Kunden missbräuchlich genutzt oder von betreiber geschickt. Dritten manipuliert wird. Diese Rufnummern werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden wieder freigeschaltet Der Vertrag darf bei einigen Netzbetreibern zu diesem Zeit- (ggf. sind an die Städtische Werke Netz + Service GmbH Si- punkt noch nicht gekündigt sein (insbesondere bei der Te- cherheiten zu leisten). lekom, da deren Systeme eine Portierung sonst nicht mehr ermöglichen). Im Rahmen der Telefon-Dienstleistungen von der Städtische Werke Netz + Service GmbH können Verbindungsnetzbe- Der Portierungstermin wird vom abgebenden Netzbetreiber treiberleistungen Dritter nicht in Anspruch genommen wer- abhängig von der Vertragsbindung bzw. der Kündigungsfrist den (Call-by-Call oder Preselection ist nicht möglich). festgelegt. Zu diesem Termin werden innerhalb eines fest- gelegten Zeitraums (Schaltfenster) die netztechnisch not- wendigen Umschaltungen vorgenommen (gemäß geltendem E: Leistungsmerkmale Sprachanschlüsse kostenfrei TKG max. 24 h). Während dieser Zeit ist der Anschluss für einen kurzen Zeitraum nicht erreichbar. Nach erfolgreicher Diese Leistungsmerkmale sind nur dann nutzbar, wenn das Umschaltung melden die beiden Portierungspartner den angeschaltete Endgerät des Kunden diese unterstützt. Vorgang an die übrigen deutschen Festnetzbetreiber, damit diese gegebenenfalls ihr Routing zu der betreffenden Ruf- • Anzeige der Rufnummer des Anrufers nummer anpassen können. Dazu werden im Verfahren des • Die Rufnummer des Anrufers wird bei ankommenden Portierungsdatenaustauschs die Rufnummerndatenbanken Verbindungen angezeigt, wenn diese Funktion nicht aller angeschlossenen Netzbetreiber aktualisiert. Die Städ- vom Anrufer unterdrückt wird. tische Werke Netz + Service GmbH ist davon abhängig, dass • Übermittlung der eigenen Rufnummer der abgebende Netzbetreiber die Rufnummernportierung • Die Rufnummer des Anschlusses wird an den Angeru- ordnungsgemäß bearbeitet und die Portierung auch zu dem fenen übermittelt. Die Anzeige beim Gesprächspartner vereinbarten Termin durchführt. Die Leistungspflicht von der ist abhängig von der Ausstattung des Telefons und der Städtischen Werke Netz + Service GmbH beginnt generell Einstellung des Anschlusses (CLIP). Sofern seine Tele- erst mit der erfolgreichen Portierung der Rufnummer. fonendgeräte es unterstützen, kann der Kunde die Ruf- nummernunterdrückung auch fallweise (je aufgebauter Verbindung) deaktivieren (außer bei Notrufen) (CLIR). D: Verbindungen / Premium Rate-Dienste • Übermittlung der eigenen Rufnummer bei Nutzung einer (Servicerufnummern) / Sperre FRITZ!Box • Die Rufnummer des Anschlusses wird an den Angeru- Über den bereitgestellten Teilnehmeranschluss werden fenen übermittelt. Die Aktivierung / Deaktivierung er- Verbindungen zu Anschlüssen im Inland, Ausland oder in folgt direkt an der FRITZ!Box (Einstellung) durch den Mobilfunknetze, einschließlich Verbindungen zu Sonderruf- Kunden. viyonet – Eine Marke der Städtische Werke Netz + Service GmbH | Eisenacher Straße 12 | 34123 Kassel | Tel. 0561 5745-1855 | info@viyonet.de www.viyonet.de | Stand: Dezember 2021
Leistungsbeschreibung Verbraucher 3/6 • Anrufweiterschaltung • Ankommende Verbindungen können zu einem anderen Die Städtische Werke Netz + Service GmbH ermöglicht den Anschluss umgeleitet werden. Die Aktivierung bzw. Zugang zum weltweiten Internet mittels dynamischer, d.h. Deaktivierung erfolgt durch den Kunden für seinen An- fallweise zugeteilter IP-Adresse, wobei die mittlere Verfüg- schluss. Der Kunde kann an seinem Telefon selbst einge- barkeit des Internetzugangs im Jahresdurchschnitt bei 97% ben, in welchen Fällen und unter welcher Rufnummer er liegt. Die Städtische Werke Netz + Service GmbH macht erreichbar sein möchte. darauf aufmerksam, dass sich die IP-Adresse mit jeder Un- terbrechung des Zugangs oder der Verbindung ändert und Für die Weiterleitung ankommender Anrufe zu einem ande- weist darauf hin, dass nach etwa 24 Stunden ununterbro- ren Anschluss, zahlt der Kunde bei jedem ankommenden An- chener Nutzung aus technischen Gründen ein Abbruch der ruf den Preis für eine Verbindung vom kundeneigenen Fest- Internet-Verbindung erfolgt. Der Kunde kann die Internet- netz-Anschluss der Städtische Werke Netz + Service GmbH Verbindung jedoch sofort wieder herstellen. zu dem Anschluss, zu dem der Anruf weitergeleitet wird. Werden mehrere breitbandige Internet-Zugänge innerhalb Bedingungen zur Anrufweiterschaltung: Der Kunde ist ver- eines Hausnetzes bereitgestellt, können bei gleichzeitiger pflichtet den Teilnehmer darüber zu informieren, dass er sei- Nutzung gegenseitige Beeinflussungen nicht ausgeschlos- nen Anschluss per Rufweiterleitung an dessen Anschluss sen werden. weiterleitet. Mit der Aktivierung der Rufweiterleitung stellt Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im Netz von der der Kunde sicher, das Einverständnis des Teilnehmers zu be- Städtische Werke Netz + Service GmbH von Dritten bereit- sitzen. gestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funkti- onsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikati- • Telefonieverbindungssperre onseinrichtungen nicht zu den Leistungen von der Städtische • Der Kunde kann an seinem Anschluss von der Städtische Werke Netz + Service GmbH. Werke Netz + Service GmbH abgehende und einge- hende Verbindungen selbst sperren. Die Schaffung der technischen Voraussetzungen beim Kun- • Änderung der Rufnummer den, insbesondere der erforderlichen technischen Infrastruk- • Auf Wunsch des Kunden kann bei einem Anschluss von tur (Hardware, Software mit TCP/IP- Protokoll, Browser, der Städtische Werke Netz + Service GmbH eine neue usw.) sowie die Unterstützung bei der Beschaffung ist nicht Rufnummer aus dem Rufnummernkreis von der Städ- Bestandteil dieser Dienstleistung. tische Werke Netz + Service GmbH zur Verfügung ge- stellt werden. Bei dem Glasfaseranschluss bis in die Wohneinheit des Kun- den (FTTH) erhält der Kunde einen Netzwerkabschluss für die Dauer des Vertragsverhältnisses. Den Abschluss des F: Leistungsmerkmale Sprachanschlüsse Netzes bildet der passive Netzabschlusspunkt, es sei denn, kostenpflichtig die BNetzA macht von ihrer Befugnis nach § 73 Abs.2 TKG zur Festlegung eines abweichenden Netzabschlusspunktes • Diese aufgeführten Leistungsmerkmale sind nicht im gebrauch. In diesem Fall bildet die LAN-Schnittstelle den Standardleistungsumfang enthalten und daher kosten- Netzabschlusspunkt. pflichtig. Gerne erhalten Sie hierüber ein Angebot. • Fangschaltung Der Aufbau einer Internetverbindung ist nur vom Anschluss • Bei belästigenden und bedrohenden Anrufen kann die des Kunden gestattet. Ebenfalls ist der Kunde dafür verant- Städtische Werke Netz + Service GmbH für den Kunden wortlich, dass er für seinen Internetzugang die geeigneten auf schriftlichen Antrag und bei schlüssigem Nachweis Sicherheitsmaßnahmen veranlasst (Virenschutzprogramme, der Bedrohung oder Belästigung eine entsprechende Firewall, Anti-Spam oder ähnliches). Schaltung einrichten, um den Quellanschluss ankom- mender Telefonverbindungen festzustellen. Internet- einschließlich Telefoniedienstleistungen, inklusive Verbindungen zu den Notrufnummern 110 und 112, können nur mit Endgeräten mit eigener Stromversorgung des Kun- II. Internetdienstleistungen den genutzt werden. Eine Stromversorgung der Endgeräte (auch bei Stromausfall beim Kunden) aus dem Telekommuni- Der Leistungsumfang für Internetdienstleistungen der Städ- kationsnetz von der Städtische Werke Netz + Service GmbH tische Werke Netz + Service GmbH bestimmt sich nach dem ist nicht möglich. Auftragsformular, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den weiteren Vertragsbestandteilen und den nachfolgenden Hinweis: Bedingungen. Diese Leistungsbeschreibung gilt auf der ge- Für den von der Städtische Werke Netz + Service GmbH nannten vertraglichen Grundlage für die Produkte der Städ- bereitgestellten Internetzugang sind ausschließlich Inter- tische Werke Netz + Service GmbH lt. aktueller Produkt- net-Router mit aktueller Firmware und einer aktuellen Ver- preisliste. sion der jeweiligen Schnittstelle geeignet. Internet-Router mit älterer Firmware oder älteren Schnittstellenversionen Die Städtische Werke Netz + Service GmbH vermittelt dem werden eventuell nicht im Telekommunikationsnetz von der Kunden im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglich- Städtische Werke Netz + Service GmbH erkannt und können keiten den Zugang zum Internet zur Übermittlung von Daten. folglich keine Verbindung zum Internet herstellen. Auch kann viyonet – Eine Marke der Städtische Werke Netz + Service GmbH | Eisenacher Straße 12 | 34123 Kassel | Tel. 0561 5745-1855 | info@viyonet.de www.viyonet.de | Stand: Dezember 2021
Leistungsbeschreibung Verbraucher 4/6 dies negativen Einfluss auf die Übertragungsgeschwindig- keit haben. Kapitel 2 - Service-Center / Kunden- service Die angebotenen Produkte / Pakete enthalten für den Kun- den einen volumen- und zeitlich unbegrenzten Internetzu- Kunden der Städtische Werke Netz + Service GmbH steht gang mit der beauftragten Bandbreite (s. aktuelle Preisliste). von Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 17.30 Uhr und Dieser gilt ausschließlich für den vom Kunden genutzten und Freitag von 08.00 bis 15.30 Uhr eine Kundenbetreuung beauftragten Anschluss. (kaufmännischer Service) zur Verfügung, die unter +49 (0) 561 5745-1855 oder per E-Mail unter info@viyonet. Der Internetzugang wird standardmäßig mit einer Übertra- de erreichbar ist. Kunden können sich zudem unter www. gungsgeschwindigkeit, die innerhalb der angegebenen mi- viyonet.de und https://netzplusservice.plusportal.de/ infor- nimalen und maximalen Geschwindigkeit liegt, überlassen. mieren. Unter https://netzplusservice.plusportal.de kann der Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb der Kunde in der Kundenselbstverwaltung seine Kunden- und Bandbreitenkorridore wird jedoch nicht zugesagt. Weitere Vertragsdaten einsehen und Einstellungen hierzu vorneh- Informationen sind der Übersicht „Angaben zur TK-Transpa- men. Die Online-Rechnung kann dort und sofern vertraglich renzverordnung“ zu entnehmen. vereinbart, auch der Einzelverbindungsnachweis (EVN) eingesehen bzw. heruntergeladen werden. Hinweis: Die angegebene normalerweise zur Verfügung stehende Übertragungsgeschwindigkeit steht dem jeweiligen Kunden Kapitel 3 - Störungen zur Verfügung. Die angegebene Maximalgeschwindigkeit im Down- und Upload entspricht der jeweils beworbenen Ge- A: Allgemeines schwindigkeit. Die Städtische Werken Netz + Service GmbH beseitigt Stö- Die am Internetanschluss des Kunden erreichbare Übertra- rungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der tech- gungsgeschwindigkeit ist im Übrigen abhängig von mehre- nischen und betrieblichen Möglichkeiten. Voraussetzung ist ren Einflussfaktoren. Diese sind u.a. der folgenden nicht ab- die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarte schließenden Auflistung zu entnehmen: Mitwirkung des Kunden. Sofern nicht einzelvertraglich an- ders geregelt, erbringt die Städtische Werke Netz + Service • Die physikalischen Eigenschaften der Anschlussleitung GmbH hierbei insbesondere folgende Leistungen. zum Kunden (z.B. Leitungslänge, -durchmesser, Anzahl, Verteiler/Muffen), • Das Netzwerk des Kunden (LAN) und die darin einge- B: Annahme der Störungsmeldung setzte Hardware und Software • Die Netzauslastung des Internet-Backbones, Die Städtische Werke Netz + Service GmbH nimmt Stö- • Die Reaktionsgeschwindigkeit der Server des Inhalte- rungsmeldungen grundsätzlich 24 Stunden am Tag an Anbieters, von dem die Seiten bezogen werden 365 Tagen im Jahr telefonisch unter der Servicenummer • Angeschlossene Endgeräte des Kunden (z. B. Router, +49 (0) 561 5745-1771 entgegen. PC, Betriebssystem) Die Servicebereitschaft ist wochentags (Montag bis Freitag) von 06.00 bis 22.00 Uhr erreichbar. Samstags, sonntags und Die Städtische Werke Netz + Service GmbH wird jedwe- an gesetzlichen Feiertagen von 08.00 bis 16.00 Uhr. Soweit de Art von Datenverkehr gleichberechtigt übertragen. Bei erforderlich, vereinbart die Städtische Werke Netz + Service auftretenden Verkehrsspitzen in der Datenübertragung GmbH einen Termin für den Besuch eines Servicetechnikers. werden Telefonieleistungen und weitere Leistungen be- vorzugt übertragen, um eine unterbrechungsfreie Übertra- gung dieser Leistungen gewährleisten zu können. Aufgrund C: Entstörungsfrist redundanter Anbindungen erfolgt keine Reduzierung von Internetleistungen bei Nutzung von Telefonieleistungen. Bei Störungsmeldungen beseitigt die Städtische Werke Netz Entsprechendes gilt bezüglich der Reduzierung von Internet- + Service GmbH die Störung in der Regel innerhalb von läng- leistungen bei weiteren Leistungen. stens 24 Stunden (Entstörungsfrist je nach Service-Level- Agreement (SLA) des Produktes) nach Erhalt der Störungs- Dienste mit hohem Bandbreitenbedarf können bei drohender meldung des Kunden. Als Störungsmeldung ist jede Meldung vorübergehender oder außergewöhnlicher Überlastung eines Kunden über ein Problem mit den vertraglich verein- des Telekommunikationsnetzes im Rahmen des Artikel 3 barten Diensten anzusehen. Abs.3 der Netzneutralitäts-Verordnung der EU (Verordnung Wird wochentags von 06.00 bis 22.00 Uhr eine Störung ge- 2015/2120/EU vom 25.11.2015) nur eingeschränkt zur Ver- meldet, wird diese, wenn möglich, innerhalb von längsten 24 fügung stehen, z. B. Streaming-Dienste. Downloads und Up- Stunden (Entstörungsfrist je nach SLA des Produktes) nach loads können in diesem Fall länger dauern. Eingang der Störungsmeldung beseitigt. Bei Störungsmel- dungen, die wochentags nach 22.00 Uhr, samstags, sonn- tags oder an gesetzlichen Feiertagen eingehen, beginnt die Entstörungsfrist am darauffolgenden Wochentag (Montag viyonet – Eine Marke der Städtische Werke Netz + Service GmbH | Eisenacher Straße 12 | 34123 Kassel | Tel. 0561 5745-1855 | info@viyonet.de www.viyonet.de | Stand: Dezember 2021
Leistungsbeschreibung Verbraucher 5/6 bis Freitag) um 6.00 Uhr. Fällt das Ende der Entstörungsfrist auf einen gesetzlichen Feiertag, so wird die Entstörungsfrist ausgesetzt und am fol- F: Fernzugriff genden Wochentag (Montag bis Freitag) fortgesetzt. Die Störungsdauer errechnet sich aus der Zeitdifferenz Um die Servicequalität sicher zu stellen und den technischen zwischen dem Eingang der Störungsmeldung bei der Stö- Support gewährleisten zu können, verpflichtet sich der Kun- rungszentrale und dem Zeitpunkt der Rückmeldung über de, das Endgerät (Kapitel 6 Endgeräte) ausschließlich mit die Störungsbeseitigung durch die zuständige Stelle von der vom Hersteller zugelassener Software zu betreiben. Unab- Städtische Werke Netz + Service GmbH für Störungsmel- hängig hiervon kann der Kunde vom Hersteller empfohlene dungen. Die Störung wird innerhalb der Entstörungsfrist zu- und autorisierte Software-Updates nutzen. Die Städtische mindest soweit beseitigt, dass die vertragsgegenständlichen Werke Netz + Service GmbH ist außerdem dazu berechtigt, Leistungen von der Städtische Werke Netz + Service GmbH per Fernwartung Konfigurationen und ggf. Software-Up- (ggf. übergangsweise mit Qualitätseinschränkungen) wieder dates auf dem Endgerät durchzuführen. Durch den Kunden genutzt werden können. durchgeführte Konfigurationen am Endgerät, die eine Fern- Liegt eine Individualstörung vor, teilt die Städtische Werke wartung durch die Städtische Werke Netz + Service GmbH Netz + Service GmbH auf Wunsch des Kunden während der nicht ermöglichen, führen zu Ausschluss vom technischen unter Kapitel 3 B genannten Servicebereitschaft ein erstes Support. Zwischenergebnis mit, wenn eine Rückrufnummer angege- ben wurde. Diese Mitteilung erfolgt in der Regel innerhalb von längstens 8 Stunden (Reaktionszeit) ab der Störungs- Kapitel 4 - Wartung und Verfügbarkeit meldung. Die Reaktion kann auch durch Antritt des Service- technikers vor Ort beim Kunden erfolgen. Wartungsarbeiten im Netz von der Städtischen Werke Netz + Service GmbH finden in der Regel zwischen 20:00 Uhr und 06:00 Uhr statt. D: Technikereinsatz Die Verfügbarkeit ist die Gesamtanzahl an Minuten innerhalb Die Städtische Werke Netz + Service GmbH vereinbart mit eines Kalenderjahres, an denen die Städtische Werke Netz dem Kunden, soweit erforderlich, den Besuch eines Service- + Service GmbH Dienstleistungen je Sparte (Sprache- und technikers Montag bis Donnerstag zwischen 08.00 Uhr und Daten-Dienste) für einen Kunden zur Verfügung stellt. Die 17.00 Uhr und Freitag zwischen 08.00 Uhr und 13.00 Uhr. Ist Angaben werden in % auf die jährliche Verfügbarkeit ange- die Leistungserbringung im vereinbarten Zeitraum aus vom geben. Der Service von der Städtische Werke Netz + Service Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich, wird ein GmbH steht grundsätzlich 24 Stunden am Tag an 365 Tagen neuer Termin vereinbart und eine gegebenenfalls zusätzlich im Jahr zur Verfügung. Die Städtische Werke Netz + Service erforderliche Anfahrt berechnet. Ist aufgrund vom Kunden zu GmbH gewährleistet eine jährliche, durchschnittliche Ver- vertretender Gründe eine Terminvereinbarung oder die Ent- fügbarkeit ihrer Services entsprechend folgender Auflistung: störung nicht möglich, gilt die Entstörungsfrist als eingehal- ten. Die Regel-Entstörungsfrist gemäß Kapitel 3 C entfällt. Daten-Dienste 97,00 % E: Rückmeldung Sprach-Dienste 95,00 % Dauert die Störung länger als einen Kalendertag an, infor- miert die Städtische Werke Netz + Service GmbH den Kun- Die Verfügbarkeit wird wie folgt gemessen: den über die voraussichtliche Dauer der Störung und die zur Störungsbehebung eingeleiteten Maßnahmen. (Gesamtzahl Minuten des Jahres – Minuten der Nichtverfüg- Auch informiert die Städtische Werke Netz + Service GmbH barkeit) / Gesamtzahl Minuten des Jahres den Kunden nach Beendigung der Entstörung telefonisch oder per E-Mail, sofern der Kunde zu diesem Zweck eine Rufnum- Folgende Gegebenheiten werden nicht berücksichtigt: mer oder E-Mail-Adresse angegeben hat. Ist der Kunde am • geplante Unterbrechungen des Dienstes für Repara- Tag der Entstörung nicht erreichbar, gilt die unter Kapitel 3 C turen, Abs. 1 genannte Frist als eingehalten, sofern der Benachrich- • Wartungsarbeiten oder andere betriebstechnische tigungsversuch innerhalb der Entstörungsfrist lag. Als Nach- Gründe weis hierfür dient das von der Städtische Werke Netz + Ser- • Fehler, die außerhalb des Einflussbereiches der Gesell- vice GmbH geführte Störungsticket. Der Kunde ist jederzeit schaft auftreten, z.B.in Leitungen, Hardware oder An- berechtigt, entsprechenden Nachweis dafür zu liefern, dass wendungen des Kunden oder die Entstörungsfrist nicht eingehalten wurde. Die Städtische • in Fällen höherer Gewalt Werke Netz + Service GmbH bemüht sich den Kunden auch nach dem ersten erfolglosen Benachrichtigungsversuch über die Entstörung (Rückmeldung) hinaus über die erfolgreiche Entstörung zu informieren. Nach drei erfolglosen Benach- richtigungsversuchen wird das Störungsticket geschlossen. viyonet – Eine Marke der Städtische Werke Netz + Service GmbH | Eisenacher Straße 12 | 34123 Kassel | Tel. 0561 5745-1855 | info@viyonet.de www.viyonet.de | Stand: Dezember 2021
Leistungsbeschreibung Verbraucher 6/6 Kapitel 5 - Pönalen Entstörung, Anbieterwechsel und Umzug Rufnummernmitnahme gemäß § 59 Abs. 6 TKG Die Mitnahme der Rufnummer und deren technische Akti- Nichteinhaltung einer Entstörung gemäß § 58 Abs. 3 TKG vierung erfolgen an dem mit dem Kunden vereinbarten Tag, spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages. Wird eine Störung von der Städtische Werke Netz + Service Erfolgen die Mitnahme der Rufnummer und deren technische GmbH nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang Aktivierung nicht spätestens innerhalb des folgenden Ar- der Störungsmeldung beseitigt, kann der Verbraucher ab beitstages, kann der Endnutzer von der Städtische Werke dem Folgetag eine Entschädigung verlangen, es sei denn der Netz + Service GmbH, sofern diese die Verzögerung zu ver- Verbraucher hat die Störung zu vertreten. treten hat, eine Entschädigung verlangen. Die Entschädigung beträgt 10 Euro für jeden weiteren Tag Die Höhe der Entschädigung regelt sich wie folgt: der Verzögerung. • am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und Das Recht des Verbrauchers, einen über die Entschädigung • ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadens- mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, wel- ersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen. cher Betrag höher ist. Nichteinhaltung eines vereinbarten Kundendienst- oder In- Beruht die vollständige Unterbrechung des Dienstes auf stallationstermins im Rahmen der Entstörung, des Anbieter- gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach diesem Gesetz wechsels und des Umzugs gemäß §§ 58 Abs. 3, 59 Abs. 5 (TKG), der Verordnung (EU) 2015/2120, sicherheitsbehörd- und 60 Abs. 3 TKG lichen Anordnungen oder höherer Gewalt, steht dem Ver- braucher eine Entschädigung nicht zu. Wird ein vereinbarter Kundendienst- oder Installationstermin von der Städtische Werke Netz + Service GmbH in den Fällen Soweit der Kunde wegen der Störung eine Minderung wegen der §§ 58 Abs. 3, 59 Abs. 4 und 60 Abs. 3 TKG versäumt, einer Abweichung gemäß § 57 Abs. 4 TKG gegenüber der kann der Verbraucher für jeden versäumten Termin eine Ent- Städtische Werke Netz + Service GmbH geltend macht, ist schädigung verlangen, es sei denn, der Endnutzer hat das diese Minderung auf eine nach § 58 Abs. 2 TKG zu zahlende Versäumnis des Termins zu vertreten. Entschädigung anzurechnen. Das Recht des Verbrauchers, einen über die Entschädigung hinausgehenden Schadens- Die Entschädigung beträgt: ersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist • 10 Euro beziehungsweise auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher • 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen. bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Ent- gelt. Nichteinhaltung eines Anbieterwechsels gemäß § 59 Abs. 4 TKG Kapitel 6 - Endgeräte Wird der Dienst eines Kunden länger als einen Arbeitstag Für die jeweilige Übertragungstechnik wird seitens der Städ- unterbrochen, kann der Kunde von der Städtische Werke tische Werke Netz + Service GmbH eine kompatible An- Netz + Service GmbH, sofern diese der abgebende Anbieter schlussbox empfohlen und dem Kunden im Zusammenhang ist, für jeden Arbeitstag der Unterbrechung eine Entschädi- mit der Bereitstellung zum Kauf angeboten. gung verlangen, es sei denn, der Kunde hat die Verlängerung der Unterbrechung zu vertreten. Kunden können sich dazu unter www.viyonet.de informieren. Die Entschädigung beträgt: Die dort aufgeführten Geräte sind technisch auf die von der • 10 Euro beziehungsweise Städtische Werke Netz + Service GmbH zur Verfügung ge- • 20 Prozent stellte Übertragungstechnik abgestimmt. Geräte anderer Hersteller bzw. andere Geräte des von der Städtische Werke der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen Netz + Service GmbH genutzten Herstellers können zu Ein- mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, schränkungen bei den in der Leistungsbeschreibung be- schriebenen Funktionen führen bzw. machen deren Nutzung Das Recht des Kunden, einen über die Entschädigung nach unmöglich. diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlan- Für Schäden, die durch nicht von der Städtische Werke Netz gen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen sol- + Service GmbH freigegebenen Geräte verursacht werden, chen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadenser- haftet der Kunde. satz ist auf die Entschädigung anzurechnen. viyonet – Eine Marke der Städtische Werke Netz + Service GmbH | Eisenacher Straße 12 | 34123 Kassel | Tel. 0561 5745-1855 | info@viyonet.de www.viyonet.de | Stand: Dezember 2021
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