Weihnachten - und schon wieder alles im Eimer! - Rheinstetten
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Nummer 51/52 Mittwoch, 22. Dezember 2021 20. Jahrgang Weihnachten - und schon wieder alles im Eimer! Sorgfältig ausgepackt, hindrapiert, dann kurz nicht aufgepasst und zack - die schöne Krippenfigur knallt auf den Boden und ist kaputt. Vor lauter Ärger sinkt meine Weihnachtsstimmung erheblich. Noch gar nicht alt und wunderschön, doch jetzt einfach kaputt. Hoffnungs- los und nicht zu reparieren, nur weil ich einmal nicht aufgepasst habe. Zum Ärgern! Dieses Gefühl scheint dieses Jahr besonders viele zu ergreifen: Zum Ärgern, so viele lassen sich nicht impfen. - Zum Ärgern, so viele strenge Maßnahmen. - Zum Ärgern, meine Freiheit wird beschränkt. Mit dem Ärger darüber, dass etwas nicht in Ordnung, ja, kaputt ist, bin ich wohl nicht alleine. Vieles scheint zerbrochen und nicht in Ordnung: Freundschaften, das Verständnis innerhalb der Familie, Beziehungen, Vertrauen in Entscheidungsträger. Ich kann doch an Weihnachten nicht eine kaputte Krippenfigur hin- stellen und „Oh du fröhliche...“ singen, genauso wenig, wie ich Weih- nachten feiern kann, wenn alles kaputt, krank und unversöhnt ist. Oder doch? Vielleicht kann Weihnachten auch mit dem Kaputten, Zerrütteten und mit Unversöhntheiten stattfinden. Weihnachten war ja im Ursprung auch nicht harmonisch und idyllisch. Ein Blick in die Weihnachtsgeschichte verrät: Hätte sich nicht doch noch irgendeiner erbarmt, wäre Gott selbst mitten auf der Straße zur Welt gekommen. Doch trotz der Widrigkeiten: Gott wurde Mensch und zwar aus Liebe und voller Leidenschaft für uns! In einer Zeit größter Widrigkeiten verfasste Jochen Klepper, ein evangelischer Schriftsteller und Theologe, folgende Liedzeilen: „Noch manche Nacht wird fallen auf Menschenleid und -schuld. Doch wandert nun mit allen der Stern der Gotteshuld. Beglänzt von seinem Lichte, hält euch kein Dunkel mehr, von Gottes Angesichte kam euch die Rettung her.“ Diese Zeilen berühren mich sehr, Jahr für Jahr. In ihnen kommt etwas sehr Tragendes zum Ausdruck: Gott wurde Mensch, weil er uns liebt und uns helfen möchte, mehr und mehr heil zu werden. Er will, dass es uns immer mehr gelingt, uns mit denen zu versöhnen, mit denen wir im Streit liegen. Gott geht dafür nicht über uns hinweg, er geht den Weg mit uns. Er hält mit uns den Ärger, die Kaputtheit, die Krankheit und den Schmerz des Streites aus und unterstützt uns, dass wir selbst anfangen zu heilen, Frieden zu stiften und Freiheit zu schenken. Zu Weihnachten muss nicht alles „heile Welt sein“; an Weihnachten darf ich mich daran erinnern, dass sich einer mit mir verbündet hat und mir zur Seite steht. Einer, mit dem ich anfangen kann, selber zu heilen, was kaputtging, und verzeihen kann, wo Streit vorherrschte. Gott selbst wurde einer von uns aus Liebe. Seine Leidenschaft für uns geht so weit, dass er mit uns und durch uns an der heilen Welt baut, die er verspricht. Mit und durch unsere Ecken und Kanten baut Gott also eine heile Welt. Vielleicht stelle ich die kaputte Krippenfigur doch noch auf, um mich genau daran zu erinnern. Wie und wo auch immer Sie Weihnachten feiern: Ich wünsche Ihnen und allen, die Ihnen wichtig sind, im Namen der katholischen und evangelischen Kirchengemeinden in Rheinstetten ein heilsames, fröhliches und gesegnetes Weihnachtsfest! Sebastian Kraft, katholischer Gemeindereferent ÖFFNUNGSZEITEN: STELLENANGEBOTE: GEMEINDERAT: Vom 24. Dezember 2021 Auf der Suche nach einer neuen Wichtige Themen wurden bis zum 09. Januar 2022 Tätigkeit? erörtert und beschlossen AUF SEITE 3 AUF SEITE 5 BIS 8 AUF SEITE 9
Seite 2 Nr. 51-52/2021 Lichterglanz spiegelt sich wider - in Fensterscheiben - in strahlenden Kinderaugen - in Herzen Es ist Weihnachten Frohe Weihnachten Allen Einwohnerinnen und Einwohnern wünsche ich – auch im Namen der Stadtverwaltung und des Gemeinderates – friedvolle und besinnliche Weihnachtstage. Ihr Oberbürgermeister Sebastian Schrempp „Ich steh an deiner Krippen hier... - Ausstellung privater Weihnachtskrippen“ Sonderausstellung im Museum für Siedlungsgeschichte im PAMINA-Raum in Neuburgweier Nach Beendigung der Ausstellung im Museum kann nun eine Bilderschau der in der Ausstellung gezeigten Weihnachtskrippen auf der Homepage des Museums www.rheinstetten.de/museum oder auf der Homepage des Heimatvereins www.heimatverein-rheinstetten.de sowie direkt über YouTube angesehen werden. In den Ruhestand verabschiedet wurden Karin Eich und Martina Wittmann Mit Blumensträußen sowie einem Rheinstettener Ein- kaufsgutschein brachte Oberbürgermeister Sebastian Schrempp seinen Dank gegenüber Karin Eich und Martina Wittmann zum Ausdruck, die im Rahmen einer kleinen Feierstunde im Rathaus Mitte offiziell in den Ruhestand verabschiedet wurden. Heidi Philipps-Leicht (Leitung Kindergarten Kunterbunt) und Wolfgang Follner (Personalrat) schlossen sich den guten Wünschen an. OB Sebastian Schrempp, Karin Eich, Martina Wittmann, Heidi Philipps-Leicht und Wolfgang Follner im Rathaus Mitte bei der Verabschiedung.
Nr. 51-52/2021 Seite 3 Weihnachts- Geänderte und Neujahrsgruß 2021/2022 vom Öffnungszeiten Landrat des Landkreises Karlsruhe Dr. Christoph Schnaudigel der Stadtverwaltung Liebe Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Karlsruhe, der Jahreswechsel ist eine außergewöhnliche Zeit. Sie eröffnet die all diejenigen, die auf eine dringende Möglichkeit, die vergangenen Monate zu reflektieren und zugleich Vor- Operation warten, die aber nun wegen haben für die Zukunft zu manifestieren. Während sich die Gedanken der überfüllten Intensivstationen nicht oftmals zwischen dem Alten und Neuen bewegen, bietet die Weih- durchgeführt werden können. nachtszeit wunderbare Gelegenheiten, auch das Jetzt zu genießen. Deshalb möchte ich all denjenigen Anders als erhofft, wurde auch das Jahr 2021 weiterhin stark von danken, die nun bereits seit über der Corona-Pandemie dominiert. Mit den Impfungen wuchs Anfang einem Jahr die Stellung halten und da- des Jahres die Zuversicht. Der Landkreis leistete mit dem Betrieb der bei helfen, ihre Mitbürgerinnen und Kreisimpfzentren einen wichtigen Beitrag dazu, schnell und effektiv Mitbürger zu schützen. Beispielhaft Angebote für alle Einwohnerinnen und Einwohner zu machen. Über hierfür stehen die Kräfte in den Kranken- Monate stand sieben Tage die Woche Fachpersonal bereit, um im häusern, in Arztpraxen und Teststellen, in Pflegeeinrichtungen, Minuten-Takt Menschen zu impfen. Wie intensiv der Wunsch nach Schulen sowie im Rettungsdienst und bei der Polizei. Auch die diesem Schutz war, zeigten die verzweifelten Reaktionen, als der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bürgermeisterämtern und Impfstoff zunächst nicht ausreichte. Mit steigender Impfquote sind im Landratsamt, insbesondere aus dem Gesundheitsamt, blieben auch große Teile im gesellschaftlichen Leben zurückgekehrt. Beson- nahezu rund um die Uhr im Einsatz. Aber auch die Geduld, das Ver- ders für diejenigen, die finanziell, aber auch psychisch unter den ständnis und die Rücksicht jedes Einzelnen waren gefordert. Nur so Einschränkungen zu leiden hatten, war das ein wichtiger Schritt. haben wir gemeinsam durchgehalten. Doch die Anstrengungen waren nicht genug. Zu viele Menschen woll- So beherrschend die Pandemie auch war, haben wir die anderen gro- ten das Impfangebot nicht nutzen und die Impfquote blieb leider weit ßen Aufgaben im Landkreis nicht aus den Augen verloren. Unser Ziel hinter den Erwartungen. Erst mit der vierten Welle, die uns derzeit ist näher gerückt, den sanierungsbedürftigen Landratsamt-Standort mit voller Wucht trifft, stieg die Nachfrage nach Impfungen innerhalb an der Beiertheimer Allee mit einem energiesparenden Gebäude und kürzester Zeit wieder - vor allem von jenen, die sich mit einer Drittimp- zugleich städtebaulichem Akzent in Karlsruhe zu ersetzen. Aus theore- fung schützen wollen. Erneut übernahm der Landkreis Verantwortung tischen Planungen sind erste feste Schritte in Richtung Neubau gewor- und stampfte in kürzester Zeit vier Impfstützpunkte aus dem Boden. den, die 2022 weitergehen. Klimaschutz spielte nicht nur bei diesem Zusammen mit weiteren Angeboten in allen Städten und Gemeinden Projekt eine große Rolle. Gemeinsam mit den Kommunen arbeiten wir wurde damit das Impfangebot über das der niedergelassenen Ärzte weiter stetig daran, unseren ökologischen Fußabdruck zu verbessern: hinaus deutlich erweitert und jeder Einwohnerin und jedem Einwoh- Anstatt 2050 wollen wir bereits 2035 CO2-frei Energie gewinnen. Dass ner eine Impfung in räumlicher und zeitlicher Nähe ermöglicht. die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises uns unterstüt- Über manche Entscheidungen der Politik rund um die Corona- zen, zeigte etwa die gute Resonanz auf unsere neue Biotonne. Pandemie lässt sich streiten. In einer freien Gesellschaft ist dies, Das Jahr hat verdeutlicht, dass sich Krisen aller Art nur gemeinsam wie viele Demonstrationen und Diskussionen zeigen, auch mög- bewältigen lassen. Für 2022 hoffe ich, dass sich diese Gemeinschaft lich. Nur so bleibt die Demokratie stark. Dennoch habe ich nur wieder in sorgloseren Zeiten widerspiegeln kann. Daher wünsche wenig Verständnis für all diejenigen, die trotz der Erkenntnisse ich Ihnen und Ihren Familien, dass Sie die Weihnachtszeit bewusst aus den Intensivstationen an der Gefahr durch Corona für das und friedvoll erleben können, frohe Festtage und ein glückliches, Leben von Menschen zweifeln, ihrer Selbstverantwortung, etwa gesundes neues Jahr! durch eine Schutzimpfung, nicht nachkommen und gleichermaßen Einschränkungen kritisieren. Die daraus resultierende Belastung Dr. Christoph Schnaudigel tragen andere, wie Ärzte und Pflegende in den Krankenhäusern und Landrat des Landkreises Karlsruhe Geänderte Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Öffnungszeiten vom 24.12.2021 bis 09.01.2022 Stadtverwaltung 29.12.2021: von 8 - 21 Uhr geöffnet 24.12.2021: geschlossen 30.12.2021: von 8 - 21 Uhr geöffnet 31.12.2021: geschlossen 31.12.2021: geschlossen 07.01.2022: geschlossen 01.01.2022: geschlossen Stadtbibliothek 02.01.2022: von 8 - 16 Uhr geöffnet 24.12.2021: geschlossen 03.01.2022: von 8 - 21 Uhr geöffnet 31.12.2021: geschlossen 04.01.2022: geschlossen 07.01.2022: geschlossen 05.01.2022: von 8 - 21 Uhr geöffnet 06.01.2022: von 8 - 16 Uhr geöffnet Wertstoffhof 07.01.2022: von 8 - 21 Uhr geöffnet 24.12.2021: geschlossen 08.01.2022: geschlossen 31.12.2021: geschlossen 09.01.2022: von 8 - 16 Uhr geöffnet Ansonsten gelten generell die bekannten Öffnungszeiten. Kinderbetreuungseinrichtungen: Hallenbad Rheinstetten: Bitte beachten Sie die individuellen Öffnungszeiten der 24.-26.12.2021: geschlossen einzelnen Kinderbetreuungseinrichtungen. 27.12.2021: von 8 - 21 Uhr geöffnet 28.12.2021: geschlossen Ihre Stadtverwaltung
Seite 4 Nr. 51-52/2021 Bitte beachten Sie die geänderten Öffnungszeiten auf Seite 3 Notruf Polizei 110 Apotheken Polizeirevier Ettlingen (07243) 3200-0 Die Notdienstbereitschaft beginnt um 8.30 Uhr morgens und Polizeiposten Rheinstetten (07242) 9348-0 endet am folgenden Tag um 8.30 Uhr morgens. Montag - Freitag 7.30 bis 17.00 Uhr 24.12. Hauptpost-Apotheke, Karlsruhe Kaiserstr. 156, Tel. (0721) 28603 Notruf Feuerwehr, Rettungsdienst, Notarzt 112 25.12. easyApotheke, Knielingen Freiwillige Feuerwehr Grünhutstraße 1, Tel. (0721) 57040950 Abteilung Rheinstetten, Am Gestadebruch 1 (0721) 1839500 26.12. Lilien-Apotheke, Neuburgweier Abteilung Neuburgweier, Gutenbergstraße 3 (07242) 6876 Neuburger Str. 7, Tel. (07242) 1010 27.12. Blumen-Apotheke, Mörsch Ärztlicher Notfalldienst Rappenwörthstr. 23, Tel. (07242) 5555 Für Erwachsene, Notfallpraxis der niedergelassenen Ärzte, 116117 28.12. Rhein-Apotheke im Ärztehaus, Mühlburg Franz-Lust-Str. 31. Zugang erfolgt über die Eingänge des Städt. Klinikums. Rheinstr. 41, Tel. (0721) 955026-0 Montag, Dienstag, Donnerstag 19.00 - 22.00 Uhr 29.12. Lukas-Apotheke, Grünwinkel Mittwoch 13.00 - 22.00 Uhr, Freitag 16.00 - 22.00 Uhr Bernsteinstraße 4, Tel. (0721) 577273 Samstag, Sonn- und Feiertage 8.00 - 22.00 Uhr 30.12. Congress-Apotheke, Karlsruhe Ettlinger Str. 5, Tel. (0721) 356360 Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre116117 31.12. Schloß-Apotheke, Karlsruhe Kinder- und Jugend-Notfallpraxis, Knielinger Allee 101 Kronenstr. 24 / Kaiserstr., Tel. (0721) 389951 Montag, Dienstag, Donnerstag 19.00 - 22.00 Uhr 01.01. OK Apotheke am ZKM, Karlsruhe Mittwoch 13.00 - 22 Uhr, Freitag 17.00 - 22.00 Uhr Südendstr. 47, Tel. (0721) 811218 Samstag, Sonn- und Feiertage 8.00 - 22.00 Uhr 02.01. Rösselsbrünnle-Apotheke, Mörsch Ab 22.00 Uhr übernimmt die Kinderklinik (Eingang Kußmaulstraße) den Dienst. Rösselsbrünnlestr. 1, Tel. (07242) 70110 Sonstige Notdienste 03.01. Stefanie-Apotheke, Nordweststadt Landauer Str. 2 (bei Siemensschule), Tel. (0721) 754402 Bereitschaftsdienst Augenärzte 116117 04.01. Martinus-Apotheke, Forchheim Bereitschaftsdienst Zahnärzte (0721) 9744233 Karlsruher Str. 52, Tel. (0721) 51155 Bereitschaftsdienst Tiernotfall (0721) 495566 05.01. Falken-Apotheke, Daxlanden Giftnotruf (0761) 19240 Kastenwörthstr. 24, Tel. (0721) 574188 Telefonseelsorge 0800 1110111 o. 06.01. Fächer-Apotheke, Karlsruhe rund um die Uhr, anonym, kostenfrei 0800 1110222 Kaiserallee 5/Mühlburger Tor, Tel. (0721) 845686 Störungsdienste Apothekennotdienstfinder für die nähere Umgebung: 0800 0022833 (kostenfrei aus dem Festnetz) oder 22833 (nur Handy, max. 69 ct/min.) Ohne Gewähr Strom - Rund um die Uhr 0800 3629477 Störungshotline der Netze BW GmbH Behördenrufnummer 115 Gas - Rund um die Uhr (0721) 59912 Störungshotline der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH Wasserversorgung - Rund um die Uhr (0721) 5991155 Stadtverwaltung Rheinstetten nicht bei Schäden an der Hausinneninstallation Abwasserbeseitigung (07242) 1324 Telefonzentrale (07242) 9514-0, Telefax (07242) 9514-105 außerhalb der Dienstzeiten 0152 56446168 Rathaus@rheinstetten.de • www.rheinstetten.de nicht bei Schäden und Verstopfungen an Leitungen innerhalb der Gebäude Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Tiefbau und Straßenbeleuchtung (07242) 9514-635 Montag, Dienstag, Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Meldung bei defekter Straßenbeleuchtung 0152 56446159 Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr ganzer Straßenzüge an Wochenenden und Feiertagen Hinweis: Standesamt freitags nur mit Terminvereinbarung Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin, falls es Ihnen nicht möglich sein Soziale Dienste sollte, während dieser Zeiten vorbeizukommen. Seniorenzentrum St. Martin (0721) 20395-0 Öffnungszeiten des Bürgerbüros Zentrum Rösselsbrünnle (07242) 701300 Bürgerbüro geöffnet mit Terminvereinbarung Arbeiter-Samariter-Bund Rheinstetten (07242) 9355-0 Montag 14 bis 18 Uhr, Mittwoch 7.30 bis 12 Uhr, Donnerstag 8 bis 14 Uhr DRK-Bereitschaftsdienst, kostenfrei 0800 1000178 Bürgerbüro geöffnet ohne Terminvereinbarung Kirchliche Sozialstation Rheinstetten (07242) 701500 Montag 8 bis 12 Uhr, Dienstag 7.30 bis 12 Uhr, Donnerstag 14 bis 18 Uhr, Mobiler Pflegeservice Nicole Prions (0721) 9512425 Freitag 7.30 bis 12 Uhr Rückenwind Pflegedienst GmbH (07242) 9699060 Hospizverein Rheinstetten e.V. 0151 57425733 Bürgerbüro am Rösselsbrünnle im Rathaus Mitte (07242) 9514-350 Hospiz- und Palliativzentrum „Arista“ in Ettlingen (07243) 94542-77 Fax (07242) 9514-27350, Kinderhospiz (0721) 83184925 buergerbuero@rheinstetten.de Schuldnerberatung Landratsamt Karlsruhe (0721) 93666350 Förstersprechstunde (07242) 9514-259 Suchtberatung Ettlingen (AGJ) (07243) 215305 Dienstag, 10.00 - 12.00 Uhr im Bürgerbüro Rathaus Mitte Weitere Kontaktadressen auf www.rheinstetten.de/soziale-dienste Rathaus Neuburgweier, Rheinstraße 16 (07242) 9514-400 Geschäftsstelle Ortschaftsrat -401 Sprechstunden des Landkreises im Rathaus Mitte Montag 16.00 - 18.00 Uhr, Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr Nur Pflegestützpunkt Landkreis Kreis Karlsruhe (0721) 936-71240 o. „Beratung und Vernetzung rund um Pflege und Alter“ 0160 7077566 Stadtbibliothek Rheinstetten (07242) 9514-170 tele Montag 13:30 - 16:00 Uhr Montag 14.30 - 19.00 Uhr fon Jugendamt Landkreis Karlsruhe (0721) 936-67150 o. 69710 Dienstag und Donnerstag geschlossen Offene Sprechstunde, montags, 14 - 17 Uhr (07242 9514-333), 1. OG, Zi. 213; Mittwoch und Freitag 14.30 - 18.00 Uhr isch gerade Kalenderwochen Herr Bastian, ungerade Kalenderwochen Frau Heiler. Samstag 9.30 - 12.00 Uhr zu e Integrationsmanagement (Sozialberatung Asyl) Hallenbad Rheinstetten (0721) 9517650 (0721) 936-75210 o. 75560 o. 0160 5900411 o. 0163/7832080 Bitte beachten Sie die geänderten Öffnungszeiten auf Seite 3 Termine nach Vereinbarung rrei Museum für Siedlungsgeschichte im Pamina-Raum (07242) 9514-450 Psychologische Beratungsstelle che Jeden ersten und dritten Sonntag im Monat und an Feiertagen von 14.00 - 17.00 n! für Eltern, Kinder und Jugendliche (0721) 936-67050 Uhr. Sonderführungen nach Absprache. Ankündigung unter „Veranstaltungen“. Offene Sprechstunde, jeden ersten Dienstag im Monat, 15.00 - 17.00 Uhr, Klärwerk (07242) 1324 im Kinder Jugend & Familien Büro, Hauptstraße 2 Notarsprechtag - Rathaus Neuburgweier, 1. OG, barrierefrei Wertstoffhof/Kompostieranlage (07242) 1812 Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, 9.30 - 12.00 und 14.00 - 16.00 Uhr 14-täglich donnerstags, von 8.00 - 12.30 Uhr, Terminvereinbarung erforderlich, Freitag 9.30 - 12.00 und 14.00 - 17.00 Uhr Notar Roland Preis, (0721) 6193170, info@notar-preis.de Samstag 9.30 - 16.00 Uhr
Nr. 51-52/2021 Seite 9 Aus dem Gemeinderat - - Aus dem Gemeinderat Kläranlage wird fit für die Zukunft gemacht Umfassende Aufarbeitung der Rheinstettener Kosten liegen bei rund 3,3 Millionen Euro Geschichte anlässlich des Stadtjubiläums 2025 Im auf der Gemarkung Rheinstetten verlaufenden Abschnitt Anlässlich des 50-jährigen Bestehens der Gemeinde bzw. des Federbachs werden die Ziele der EU-Wasserrahmenricht- Stadt Rheinstetten im Jahr 2025 möchte die Stadtverwaltung linie, also ein guter chemischer und ökologischer Wasserzu- die Geschichte der Stadt Rheinstetten und ihrer Stadtteile stand, deutlich verfehlt. Ursache ist unter anderem der Nähr- wissenschaftlich aufarbeiten lassen und als Buch veröffent- stoffeintrag durch die genehmigte Einleitung von gereinigtem lichen. Abwasser der Kläranlage Rheinstetten am Hinter Gierle Weg. Damit greift die Verwaltung einen Wunsch des Heimatvereins Die wasserrechtliche Erlaubnis der Anlage erlischt Ende 2025 auf. Die Publikation soll den Bürgerinnen und Bürgern einen und muss neu beantragt werden. Mittelfristig ist davon aus- qualitativ hochwertigen, aber dennoch verständlichen Gesamt- zugehen, dass sich die Einleitgrenzwerte verschärfen werden. überblick bieten. Bis heute existiert keine entsprechende, Die Kläranlage neben dem Wertstoffhof soll daher aufgerüstet wissenschaftlich fundierte und ausgewogene Darstellung der werden, worüber nun der Ausschuss für Umwelt und Technik Geschichte Rheinstettens und der ehemals selbstständigen (AUT) informiert wurde. Orte Forchheim, Mörsch und Neuburgweier. Das wäre, so Meinrad Welte und Hermann-Josef Thiel von Mit der Erfassung und Aufbereitung der vorhandenen Unter- dem mit einem zu 50 Prozent vom Land geförderten Struktur- lagen soll somit erstmals ein Grundlagenwerk zur Geschichte gutachten beauftragten fmz Ingenieurbüro für Bauwesen in Rheinstettens erstellt werden. Dabei sind nicht nur die Akten Karlsruhe, durch den Bau einer vierten Reinigungsstufe mög- des Stadtarchivs Rheinstetten zu berücksichtigen, sondern lich. Alternativ ginge auch eine Ableitung des gereinigten Ab- auch die staatliche und kirchliche Überlieferung in verschie- wassers in den Rhein oder eine Ableitung des Rohabwassers denen Staats- und Kirchenarchiven. Aufgrund der großen mittels Druckleitung zur Kläranlage Karlsruhe, was aber aus Kriegszerstörungen in Mörsch und Neuburgweier muss hier Kostengründen abgelehnt wurde. auch für die jüngere Vergangenheit zusätzlich auf die staat- Die Kläranlage werde derzeit von 16.500 Einwohnerwerten liche Gegenüberlieferung zurückgegriffen werden. Erst die belastet und habe noch eine Kapazität für weitere 1.500 Ein- Auswertung all dieser Quellen ermöglicht die angestrebte wohnerwerte. Die strengen Überwachungswerte zur Elimination umfassende Darstellung der wesentlichen Entwicklungen von organischen Stoffen, Stickstoff und Phosphor würden im Ver- und Ereignisse der Stadtgeschichte. gleich zum Mittelwert in Baden-Württemberg überdurchschnitt- Mit der wissenschaftlichen Aufarbeitung soll die Historikerin lich gut erreicht. Defizite gebe es bei der Sauerstoffversorgung Katja Förster beauftragt werden. 90.000 Euro, verteilt auf die der Belebungsbecken und der ungeregelten Fällmittel-Zugabe. Jahre 2022 bis 2024, beträgt ihr Honorar. Katja Förster hat Durch Fällmittel (unter anderem Kalk) können Phosphate ausge- unter anderem bereits für die Stadt Karlsruhe die Orts- löst und dem Klärschlamm zugegeben werden. geschichte von Wettersbach aufgearbeitet und publiziert. Um die vorhandenen Defizite zu beseitigen, wurden dem Nach Vorberatungen im Ausschuss wurde jüngst darüber Ausschuss vier andernorts bereits erprobte Varianten vorge- nochmal im Gemeinderat diskutiert. Die Höhe des Honorars legt. Variante A mit Zugabe von Pulveraktivkohle (PAK) und verursache Bauchschmerzen, bekundete Gerald Peregovits nachgeschalteter Flockungsfiltration, Variante B mit Zugabe (ULR) und war damit nicht alleine. Angesichts der „desaströ- von PAK in eine separate als Teilstromanlage ausgeführte Ver- sen Haushaltssituation“ wäre es besser, die Aufarbeitung fahrensstufe, Variante C mit Flockungsfiltration des gesamten später anzugehen, meinte Birgit Mangold (Grüne). Bernd Kläranlagenablaufs und anschließender Spurenstoffelimina- Urban (FDP) regte an, die Aufgabe „angesichts der Haushalts- tion mit granulierter Aktivkohle (GAK) sowie Variante D wie lage und der zu erwartenden Steuererhöhungen“ lieber an C mit zusätzlich Ozonung. Hinzu kommt eine Variante E mit das Stadtarchiv oder an Ehrenamtliche zu vergeben. Letztere Druckleitung zum Rhein und Variante F mit Druckleitung zur sollen ohnehin in die Erarbeitung der Geschichte einbezogen Kläranlage Neureut. werden, erklärte Oberbürgermeister Sebastian Schrempp Während Variante A mit Kosten von rund 3,3 Millionen Euro (CDU) auf Anfrage von Otto Deck (BfR). Der Heimatverein die günstigste ist, liegen alle weiteren Varianten über fünf sei zum Beispiel involviert und auf Wunsch könnten auch oder sogar sechs Millionen Euro. Die Empfehlung der beiden Stadträte hinzukommen. Die Beauftragung des Stadtarchivs Experten war eindeutig die einfachste und billigste Lösung A, sieht OB Schrempp indes nicht als Alternative. Das könne die auch keinen Eingriff in die angrenzenden Schutzgebiete die Stadtarchivarin nicht noch zusätzlich zu ihrer „normalen und Biotope erfordere. Die Realisierung sei bis 2027 möglich. Arbeit“ leisten. Als richtig bewertete die CDU-Fraktion die „Nachhaltigkeit ist wichtig, deshalb keine Einleitung in den Beauftragung einer Historikerin, „auch wenn die Höhe des Rhein“, sagte Christopher Essig (CDU) und sprach sich für Honorars schmerzt“, sagte Heinz Wöstmann. Ein ähnlicher Variante A aus. Dem folgten auch Otto Deck (BfR), Jan Bittner Anlass komme erst in 20 oder 25 Jahren wieder. Bei sechs (Grüne), Hans-Peter Kleß (SPD) und Michael Ganßmann (ULR). Enthaltungen (Grüne, FDP) stimmte der Gemeinderat schließ- Auf Bittners Frage, ob im Bedarfsfall alle anderen Varianten auf lich für die Beauftragung der Historikerin. Die Übernahme A aufrüstbar seien, betonte Thiel, „das ist in allen Stufen mög- der Druckkosten für das Buch hat laut Stadtverwaltung unter lich“. Einstimmig sprach der AUT die Empfehlung für Variante A anderem die Kulturstiftung der Sparkasse in Aussicht gestellt. an den Gemeinderat aus. (m.f.G.d.BNN) (t.m.f.G.d.BNN) Alle Informationen (z.B. Tagesordnung, Unterlagen, Beschlüsse) zu den öffentlichen Sitzungen finden Sie im Ratsinformationssystem auf www.rheinstetten.de/ris . Zur Teilnahme Alle sind (z.B. Informationen alle Einwohnerinnen und Einwohner Tagesordnung, Unterlagen, herzlichzueingeladen. Beschlüsse) den öffentlichen Sitzungen finden Sie im Ratsinformationssystem auf www.rheinstetten.de/ris . Zur Teilnahme sind alle Einwohnerinnen und Einwohner herzlich eingeladen.
Seite 10 Nr. 51-52/2021 Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung zum 20.12.2021 (Stand Redaktionsschluss 20.12.2021, 12 Uhr) Seit dem 20.12.2021 gilt eine neue Landesverordnung. Hier gab keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission gibt. es einige Änderungen bei den Regelungen in der Alarmstufe II Ausgenommen bei der Zählung der Personen sind Kinder und und bei den Ausnahmen. Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre. Ausgenommen von der Testpflicht der 2G+ Regelung sind: Veranstaltungen und sonstige Einrichtungen: - Personen, deren Zweitimpfung nicht länger als sechs Monate - Untersagung von Messen und Ausstellungen in der Alarmstufe II zurückliegt. - Für Kongresse gelten die gleichen Regelungen wie bei Freizeit- u. - Personen, die mit dem Impfstoff Johnson & Johnson geimpft Kulturveranstaltungen (höchstens 50 Prozent der zugelassenen wurden und deren Impfung nicht länger als sechs Monate zu- Kapazität sowie Personenobergrenze von 750 Besucherinnen rückliegt. und Besuchern). - Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung (Booster) er- - Der Zutritt zu Landesbibliotheken und Archiven ist genesenen halten haben - dazu zählen auch genesene Personen, die eine und geimpften Personen in der Alarmstufe II ohne Vorlage eines Auffrischungsimpfung bekommen haben. negativen Corona-Tests möglich. Nicht geimpfte und nicht gene- sene Personen müssen einen negativen PCR-Test vorlegen. - Genesene Personen, deren Genesenennachweis nicht älter als sechs Monate ist. - Für die Inanspruchnahme von medizinischen Behandlungen wie Physio- und Ergotherapie, Geburtshilfe, Logopädie und - Personen, für die keine Empfehlung der STIKO zur Auffrisch- Podologie sowie medizinische Fußpflege gilt in allen Stufen impfung vorliegt. Das betrifft Kinder und Jugendliche bis ein- 3G, wobei ein negativer Schnelltest ausreichend ist. schließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwanger- schaftsdrittel mit ärztlicher Bescheinigung (für Schülerinnen Regelungen für die Silvesternacht: und Schüler entfällt diese Ausnahme während der Ferien). - Zwischen dem 31. Dezember 2021, 15 Uhr, und dem 1. Januar Anpassung der Kontaktbeschränkungen: 2022, 9 Uhr, sind auf von den Städten und Gemeinden festzu- legenden Plätzen Ansammlungen von mehr als zehn Personen - In der Alarmstufe II gilt für private Zusammenkünfte, bei denen untersagt. In Rheinstetten wurden keine Plätze mit Ansamm- eine nicht geimpfte und nicht genesene Person teilnimmt, lungsverbot festgelegt. die Begrenzung auf einen Haushalt plus eine weitere Person. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre zählen zur Regelung für Rathäuser und andere Gebäude Personenzahl nicht hinzu. Paare, die nicht zusammenleben, kommunaler Verwaltung zählen als ein Haushalt. - In den Alarmstufen gilt ab dem 1. Januar 2022 für die Gebäude - In der Alarmstufe II gelten auch für geimpfte und genesene kommunaler Verwaltungen wie etwa Bürgerämter, Zulassungs- Personen Kontaktbeschränkungen. In geschlossenen Räumen stellen, Führerscheinstellen, Einwohnermeldeämter und Rathäu- dürfen maximal 50 Personen zusammenkommen. Im Freien ser 3G, wobei ein negativer Schnelltest ausreichend ist. Die Be- dürfen nicht mehr als 200 Personen zusammenkommen. hörden können vor Ort Ausnahmen von dieser Regelung zulassen. Dabei zählen jeweils auch Personen dazu, die sich aus medi- - Möglichkeiten zur Testung finden sie auf zinischen Gründen nicht impfen lassen können und für die es www.rheinstetten.de/corona Hilfe-Angebote in Corona-Zeiten Einkaufsservice - 07242/9346980 (gSofa GmbH) - Einkauf immer mittwochs Nachbarschaftshilfe - Gabenlädchen für bedürftige Mitbürger/-innen, Albert-Schweitzer-Schule/Bergstraße: gabenlaedchen-rheinstetten@web.de Achtung: Gabenlädchen-Pause über Jahreswechsel Nächste Spendenannahme: Freitag, 7. Januar, 16.30 - 18.00 Uhr und Samstag, 8. Januar, 10.00 - 11.00 Uhr mit Ausgabe 10 - 12 Uhr Letzte Spenden-Ausgabe am Gabenlädchen am Freitag, 24. Dezember, von 10 - 11 Uhr Folgende Spenden werden immer gebraucht: Eier, Milch, Nudeln, Reis, Wurst, Käse, Kaffee, Süßigkeiten, Essig, Öl und Butter. Herzlichen Dank an alle Spender/-innen! - Caritas-Babyhilfe für Alleinerziehende und Familien in Notsituationen, Rastatter Straße 18: 07243/515-0 oder info@caritas-ettlingen.de Finanzielle Hilfe - Hilfs-Aktion „Osterlicht“ der Caritativen Fördervereine der Katholischen Kirchengemeinde Rheinstetten: www.kath-rheinstetten.de Kummer-Nummer - 07242/9346980 (gSofa GmbH) - Anliegen aufsprechen: Wir rufen zurück, hören zu, erledigen notwendige Fahrten mit Ihnen o. Ä.
Nr. 51-52/2021 Seite 11 Einrichtungen, Betriebe, Geschäfte: Was hat geöffnet - was ist zu beachten? (Stand Redaktionsschluss 20.12.2021, 12 Uhr) In den Rathäusern und Einrichtungen der Stadt Rheinstetten gilt die Pflicht zur Nutzung eines medizinischen Mundschutzes. Bibliothek Geöffnet - bitte 2G+ beachten - Abholung und Rückgabe uneingeschränkt möglich Bolzplätze, Beachvolleyball, Skateranlage Geöffnet - bitte Abstandsregeln beachten, keine Ansammlungen Festhalle Neuburgweier Geschlossen Friedhöfe Geöffnet - bitte Abstand halten Jugendhaus Geöffnet Kindergärten/Tagesstätten Geöffnet Keltenstadion Geschlossen - für Vereinssport geöffnet Museum Geöffnet - bitte 2G+ beachten Rathäuser Geöffnet - bitte Maskenpflicht beachten Schulen Geöffnet Schwimmbad Geöffnet - bitte 2G+ beachten Spielplätze Geöffnet - bitte Abstandsregeln beachten, keine Ansammlungen Sporthallen Geschlossen - für Vereins- und Schulsport geöffnet VHS VHS-Büro geöffnet - Schulbetrieb: bitte 2G+ beachten Wochenmarkt Geöffnet - bitte Maskenpflicht beachten Wertstoffhof Geöffnet - bitte Abstandsregeln beachten Zelthalle Neuburgweier Geschlossen Bitte beachten Sie beim Besuch von Einrichtungen die allgemeinen Corona-Regeln. Ausnahmen bei der 2G+-Regelung bestehen für: - Geboosterte Personen - Personen, deren letzte Impfung maximal sechs Monate zurückliegt - Personen, deren Genesung maximal sechs Monate zurückliegt - Personen, für die keine Empfehlung der STIKO zur Auffrischimpfung vorliegt. Ebbes vun frieher un heit Sorge mer alli fier e bissel a besseres Lewe E bissle e besseres Lewe kriege mer: wemmer wemmer net immer Recht hawwe welle unn Fehler bei onneri aa net wieder des mache dun, was mer schu immer gemaacht hänn onnerscht sehne wie bei uns selwer odder mache hänn welle odder solle wemmer wemmer net iwwerheblich moine, mir sinn älloi uff de Welt unn sowie- alli zsomme onneri helfe unn aa fier onneri immer wieder mol so immer äm allerbeschde do sinn wemmer wemmer opdimischdisch bleiwe, aa wemmer schu e bissel älder sinn zsomme hogge unn mitenonner schwädze, däbei gut uffglegt unn s Glas nimmi so gonz isch sinn unn aa was zu lache hänn unn - gonz aktuell - wemmer wemmer uns alle impfe lasse unn so de oine de onnere schidzt de Kopf net hänge lasse, aa wenn s uns mol net so gut geht unn uns s Wasser bis zum Hals schdeht Paul Rimmelsbacher- Heimatverein Rheinstetten - 2021/28 Die Rundbriefe des Heimatvereins Rheinstetten zur Stadtgeschichte und Heimatkunde sind im Bürgerbüro erhältlich. Kostenbeitrag: 2 Euro.
Seite 12 Nr. 51-52/2021 Unerwartete Freuden durch soziale Spenden zur Weihnachtszeit Nachdem der Nikolausmarkt in Neuburgweier in diesem Jahr wiederum abgesagt wurde, hat sich das Team um Elvira Hauser entschlossen, die begonnenen Vorbereitungen nach dem Motto „Basteln und was Gutes tun“ weiterzuführen. Der Verkauf fand unter Einhaltung der Coronabestimmungen in der Garage statt und wurde rege genutzt. Das ausgegebene Ziel des Teams in diesem Jahr war, dass mit dem gesamten Erlös der fünfjährige und gehandicapte Leon aus Neuburgweier und die D-Jugend der Spiel- gemeinschaft (SG) Rheinstetten finanziell unterstützt werden sollte. Mit diesem sozialen Hintergrund wurde auch gerne etwas mehr Geld für die gebastelten und gebackenen Adventsartikel gegeben. So kam der stolze Verkaufserlös von 3000 € zusammen. Bei der Geldübergabe von 2000 € an die Mutter von Leon freute sich diese mit ihrem Sohn sehr über den großen Geldbetrag. Hierdurch kön- nen Therapien für den Jungen finanziert werden. Ortsvorsteher Bauer freute sich sehr über das soziale Engagement von Elvira Hauser und ihrem Team. Weitere 1000 € aus diesem Erlös wurden an die Jugendabteilung der SG Rheinstetten übergeben. Diese sollen für die Anschaffung von Trikots dienen. Das Team um Elvira Hauser, bestehend aus Familien und Freunden, bedankt sich bei allen, welche durch Ihren Kauf und die ergänzenden Spenden diesen großartigen Übergabebetrag möglich machten. Bei der Geldübergabe berichtete sie Ortsvorsteher Gerhard Bauer, dass sie beabsichtigen, diese soziale Aktion im nächsten Jahr mit dann anderen Begünstigten zu wiederholen. Gerhard Bauer, Ortsvorsteher
Nr. 51-52/2021 Seite 13 Museum zur Siedlungsgeschichte Museum zur Siedlungsgeschichte im PAMINA-Raum im PAMINA-Raum Auskunft unter: Tel.: 07242 9514-450, museum@rheinstetten.de, www.rheinstetten.de/museum, Adresse: Rheinstr. 16 Auskunft unter: Tel.: 07242 9514-450, museum@rheinstetten.de, www.rheinstetten.de/museum, Adresse: Rheinstr. 16 Öffnungstage Beim Besuch des Museums sind die aktuellen Corona-Vor- Sonntag, 06.02.2022 schriften zu beachten. Sonntag, 20.02.2022 Hier erhalten Sie einen virtuellen Einblick in das Museum. Öffnungszeit 14 bis 17 Uhr Eintritt frei. Sonderausstellung Sonderführungen nach Absprache möglich (im „Ich steh an deiner Krippen hier... - Rahmen der geltenden Corona-Verordnung). Ausstellung privater Weihnachtskrippen“ Das Museum ist rollstuhlgerecht ausgebaut. Nach Beendigung der Aus- Betreuung durch den Heimatverein Rhein- stellung im Museum kann stetten. nun eine Bilderschau der in der Ausstellung gezeig- Die Stadt und der Heimatverein freuen sich auf Ihren Besuch. ten Weihnachtskrippen auf der Homepage des Museums www.rheinstetten.de/museum oder auf der Homepage des Heimatvereins www.heimatverein-rheinstetten.de sowie direkt über YouTube angesehen werden. Heimatverein Rheinstetten e.V. Hinweis: Satzung zur Änderung der Sollte diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Form- Wasserversorgungssatzung vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder von Verfahrens- oder Formvorschriften, die auf der GemO beruhen, zustande Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden Würt- gekommen sein, so gilt sie ein Jahr nach ihrer öffentlichen temberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 13, 20 und 42 des Kom- Bekanntmachung dennoch als von Anfang an gültig zustande munalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der gekommen. Dies gilt jedoch nicht, wenn Gemeinderat der Stadt Rheinstetten am 23.11.2021 folgende a) die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Ge- Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung der Stadt nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt Rheinstetten beschlossen: worden sind, Hinweis: b) der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO we- Um die Lesbarkeit dieser Satzung zu erleichtern, ist im Folgenden gen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn - jeweils in der Regel nur die männliche Form von Personenbezeichnungen vor Ablauf der Jahresfrist - die Rechtsaufsichtsbehörde den gewählt. Unabhängig davon gelten sämtliche Personenbezeich- Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfah- nungen gleichermaßen für alle Geschlechter. rens- oder Formvorschriften unter Bezeichnung des Sachver- Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die halts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elek- öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der tronisch gegenüber der Stadt Rheinstetten geltend gemacht Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS) worden ist. der Stadt Rheinstetten vom 27.01.2001 zuletzt geändert am Ausgefertigt: 24.11.2020 (gültig seit 01.01.2021) Rheinstetten, 25.11.2021 Artikel 1 gez. § 42 erhält folgende Fassung: Sebastian Schrempp, Oberbürgermeister § 42 Verbrauchsgebühren (1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wasser- menge (§ 43) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Impressum Kubikmeter 1,57 Euro. Herausgeber: Stadt Rheinstetten, Rappenwörthstraße 49, 76287 Rheinstetten (2) unverändert. Verantwortlich für den amtlichen und redaktionellen Teil: Oberbürgermeister Sebastian Schrempp, o. V. i. A. Artikel 2 Verantwortlich für den Anzeigenteil: Volker Dürrschnabel, Dipl.-Ing. (FH) Inkrafttreten Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2022 in Kraft. Druck und Verlag: Dürrschnabel Druck & Medien GmbH, Schulstraße 12, 76477 Elchesheim-Illingen, Telefon (07245) 92 70-0, Rheinstetten, 24.11.2021 Fax (07245) 92 70-50, E-Mail: rheinstetten@duerrschnabel.com Heimatverein Anzeigenpreisliste: Stand 01.01.2021 gez. Rheinstetten e.V. Auflage: 11.060 Exemplare. Erscheint wöchentlich. Fotos: pr/djd Heimatverein Sebastian Schrempp, Oberbürgermeister Rheinstetten e.V.
Seite 14 Nr. 51-52/2021 Satzung zur Änderung der Satzung Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfah- rens- oder Formvorschriften unter Bezeichnung des Sachver- über die öffentliche Abwasserbeseitigung halts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elek- tronisch gegenüber der Stadt Rheinstetten geltend gemacht Aufgrund von § 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Würt- worden ist. temberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden- Ausgefertigt: Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 13, 20 und 42 des Kom- Rheinstetten, 25.11.2021 munalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Stadt Rheinstetten am 23.11.2021 folgende gez. Satzung zur Änderung der Abwassersatzung der Stadt Rheinstetten Sebastian Schrempp, Oberbürgermeister beschlossen: Hinweis: Um die Lesbarkeit dieser Satzung zu erleichtern, ist im Folgenden Einladung zur in der Regel nur die männliche Form von Personenbezeichnungen Jagdgenossenschaftsversammlung gewählt. Unabhängig davon gelten sämtliche Personenbezeich- nungen gleichermaßen für alle Geschlechter. Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwas- am 13. Januar 2022, um 18.30 Uhr, in der Aula des Schulzentrums, serbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) der Stadt Rheinstet- Am Tummelplatz 8-10, 76287 Rheinstetten ten vom 08.11.2011 zuletzt geändert am 24.11.2020 (gültig Der Gemeinderat der Stadt Rheinstetten als Verwalter der Jagd- seit 01.01.2021) genossenschaft Rheinstetten hat in seiner Sitzung vom 23.11.2021 beschlossen, eine Versammlung der Jagdgenossen Artikel 1 des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Rheinstetten einzuberufen. § 41 erhält folgende Fassung: Die Versammlung findet am Donnerstag, den 13. Januar 2022, § 41 Höhe der Einleitungsgebühr um 18:30 Uhr in der Aula des Schulzentrums, Am Tummelplatz 8-10, (1) Die Schmutzwassergebühr bei Einleitungen nach § 37 Abs. 1 76287 Rheinstetten (Einlass ab 18.00 Uhr) statt. beträgt je Kubikmeter Schmutzwasser Die Einberufung der Jagdgenossen ist aufgrund der Einführung für den Zeitraum 01.01.2022 - 31.12.2022 0,95 €, des neuen Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG), das (2) Erfolgt die Einleitung des Schmutzwassers direkt in einen am 01.04.2015 in Kraft getreten ist, erforderlich. Überleitungskanal zur Kläranlage ohne Nutzung der Ortska- Die Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundflächen, die zu näle, beträgt die Schmutzwassergebühr je Kubikmeter einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden eine Jagd- für den Zeitraum 01.01.2022 - 31.12.2022 0,37 €, genossenschaft (§15 Abs. 1 JWMG). Alle Grundstückseigentümer Bei zusätzlicher Einleitung von Niederschlagswasser in den im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Rheinstetten werden zu dieser Überleitungskanal je Quadratmeter der nach § 39 Absatz 6 Versammlung eingeladen. Eigentümer von Grundflächen, auf gewichteten bebauten, überbauten oder befestigten und an denen die Jagd ruht (befriedete Bezirke), gehören der Jagdgenos- die öffentliche Abwasseranlage angeschlossenen Flächen senschaft nicht an und sind somit nicht teilnahmeberechtigt. für den Zeitraum 01.01.2022 - 31.12.2022 0,49 €, Die Versammlung ist nichtöffentlich. (3) Die Schmutzwassergebühr für Abwasser, das zu einer öffentli- chen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird (§ 39 Abs. 1 Tagesordnung: Buchst. b und c), beträgt je Kubikmeter Abwasser 1. Begrüßung für den Zeitraum 01.01.2022 - 31.12.2022 0,37 €, 2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und Geneh- a) für Schmutzwasser aus Kleinkläranlagen das 5-fache der migung der Tagesordnung Gebühr nach Absatz 1, 3. Feststellung der Anzahl anwesender und vertretener Jagd- b) für Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben das 2-fache genoss*innen und der durch sie gehaltenen Flächen der Gebühr nach Absatz 1, 4. Beschluss über die eventuelle Zulassung von Nicht-Jagd- c) soweit Schmutzwasser keiner Anlage nach a) oder b) zuzu- genoss*innen ordnen ist, das 5-fache der Gebühr nach Absatz 1. 5. Beschluss über die Aufhebung aller früheren Beschlüsse der (4) Die Niederschlagswassergebühr beträgt je Quadratmeter der Jagdgenossenschaft nach § 39 Absatz 6 gewichteten bebauten, überbauten oder 6. Beschluss über die erneute Übertragung der Verwaltung der befestigten und an die öffentliche Abwasseranlage ange- Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat schlossenen Flächen 7. Beratung und Beschlussfassung über die neue Satzung der für den Zeitraum 01.01.2022 - 31.12.2022 0,63 €/qm, Jagdgenossenschaft Artikel 2 8. Verschiedenes Inkrafttreten Aufgrund der Corona-Pandemie ist es notwendig, die Teilnahme Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2022 in Kraft. an der Jagdgenossenschaftsversammlung telefonisch unter: Rheinstetten, 24.11.2021 07242/9514-675 oder per Mail stephanie.girarde@rheinstetten.de gez. bis zum 10. Januar 2022 anzumelden. Sebastian Schrempp, Oberbürgermeister Die Aula des Schulzentrums ist am Sitzungstag ab 18.00 Uhr geöffnet. Da die Anwesenheit der Jagdgenosse*innen registriert Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg: werden muss, wird um rechtzeitiges Erscheinen gebeten. Jedes Sollte diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Form- an der Versammlung teilnehmende Mitglied der Jagdgenossen- vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder von Verfahrens- schaft muss sich durch Personalausweis oder Reisepass auswei- oder Formvorschriften, die auf der GemO beruhen, zustande sen können. gekommen sein, so gilt sie ein Jahr nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung dennoch als von Anfang an gültig zustande Miteigentümer*innen eines Grundstückes, auch Eheleute, kön- gekommen. Dies gilt jedoch nicht, wenn nen ihr Stimmrecht als Jagdgenosse*in nur einheitlich und mit schriftlicher Bevollmächtigung aller anderen Miteigentümer*in- a) die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Ge- nen ausüben. Jedes nicht anwesende Mitglied der Jagdgenos- nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt senschaft kann sein Stimmrecht durch eine/n mit schriftlicher worden sind, Vollmacht versehene/n Vertreter*in ausüben lassen. Jede/r Jagd- b) der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO we- genosse*in erhält am Eingang eine Stimmkarte mit Angabe sei- gen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn - jeweils ner/ihrer bejagbaren Grundflächen, entnommen aus dem aktu- vor Ablauf der Jahresfrist - die Rechtsaufsichtsbehörde den ell aufgestellten Jagdkataster der Jagdgenossenschaft Rhein-
Nr. 51-52/2021 Seite 15 stetten. Sollten zwischenzeitlich Änderungen bei den Eigentums- verhältnissen eingetreten sein, dann sind diese durch Vorlage von Grundbuchauszügen, Eintragungsbekanntmachungen oder Erbscheinen zu belegen. Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehr- heit der anwesenden und vertretenden Jagdgenossen*innen, als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche. Eigentümer*innen von Grundstücken, die zu gesetzlichen Eigen- jagdbezirken gehören oder diesen angegliedert sind, sind mit diesen Grundflächen nicht stimmberechtigt. Der Entwurf der Neufassung der Satzung kann im Technischen Rathaus, Badener Straße 1, 76287 Rheinstetten während den übli- chen Öffnungszeiten und auf der Homepage www.rheinstetten.de eingesehen werden. Um Einhaltung der an diesem Tag geltenden Corona-Hygiene-Vor- schriften wird gebeten. Die Stadt behält sich vor, gegebenenfalls die Versammlung auf Grund der aktuell gültigen Corona-Bestimmungen kurzfristig abzusagen. Zusätzlich zu den allgemein gültigen Abstands- und Hygiene- regeln gilt folgendes: Zur Kontaktnachverfolgung müssen die persönlichen Daten hinterlegt werden, etwa mit Hilfe der Luca-App, der Corona- Warn-App oder handschriftlich. Geänderte Öffnungszeiten Folgende Daten der teilnehmenden Personen werden erfasst: Name, Vorname, Anschrift, Wohnort, Telefon-Nummer und/oder Geänderte Rheinstetten Hallenbad Öffnungszeiten E-Mail-Adresse. Hallenbad Rheinstetten Während der Veranstaltung ist eine Mund-Nasen-Bedeckung Auskunft unter: Tel.: 0721 9517650, www.rheinstetten.de/hallenbad (FFP2 oder OP-Maske, KEINE Alltagsmasken) zu tragen. Auskunft unter: Tel.: 0721 9517650, www.rheinstetten.de/hallenbad Das im Eingangsbereich des Versammlungsortes ausgehängte Hygienekonzept ist zu beachten. Sonderöffnungszeiten während der Weihnachtsferien Rheinstetten, 09.12.2021 Während der Weihnachtsferien - vom 24. Dezember 2021 bis gez. 09. Januar 2022 - gibt es Änderungen bei den Öffnungszeiten Sebastian Schrempp, Oberbürgermeister im Hallenbad. Diese sind wie folgt: Hinweis zur Corona-Verordnung Freitag bis Sonntag, 24.12.2021 - 26.12.2021 geschlossen Montag, 27.12.2021 08:00 - 21:00 Uhr Die aktuelle Fassung der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Dienstag, 28.12.2021 geschlossen Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO) sowie aktuelle Mittwoch, 29.12.2021 08:00 - 21:00 Uhr Änderungsverordnungen werden auf der Internetseite des Landes Donnerstag, 30.12.2021 08:00 - 21:00 Uhr Baden-Württemberg www.baden-wuerttemberg.de veröffentlicht. Freitag bis Samstag, 31.12.2021 - 01.01.2022 geschlossen Ende der Amtlichen Bekanntmachungen Sonntag, 02.01.2022 08:00 - 16:00 Uhr Montag, 03.01.2022 08:00 - 21:00 Uhr Dienstag, 04.01.2022 geschlossen Mittwoch, 05.01.2022 08:00 - 21:00 Uhr Donnerstag, 06.01.2022 08:00 - 16:00 Uhr Freitag, 07.01.2022 08:00 - 21:00 Uhr Samstag, 08.01.2022 geschlossen Sonntag, 09.01.2022 08:00 - 16:00 Uhr Neue Termine in der Ausländerbehörde erst ab 17.01.2021 Neue Termine in der Ausländerbehörde sind erst ab 17.01.2021 wieder möglich. Gerne können Sie online unter www.rheinstetten.de/termin schon jetzt einen Termin vereinbaren. Wenn Sie eine Abholnachricht erhalten haben, können Sie beantragte und bestellte Aufenthaltstitel wie gewohnt zu den Öffnungszeiten der Verwaltung abholen.
Seite 16 Nr. 51-52/2021 Alle Jahre wieder kommt die Feuerwehr Bald ist Weihnachten. Für viele ein Fest der Freude und Besinn- Baurecht aktuell lichkeit. Für so manchen aber auch ein Fest voller Angst und Schrecken, oft sogar mit schlimmen Folgen. Nur eine kleine Unachtsamkeit und schon steht das Symbol der Festlichkeit in hellen Flammen. Damit es bei Ihnen kein Weihnachtsfeuer gibt, Baurecht aktuell Auskunft unter: www.rheinstetten.de/baurecht hier einige Tipps der Rheinstettener Feuerwehr: • Kaufen Sie den Weihnachtsbaum erst kurz vor dem Fest und Der Energieberater kommt! achten Sie darauf, dass er nicht nadelt. Auskunft unter: der Im Auftrag www.rheinstetten.de/baurecht Stadt Rheinstetten bietet die Umwelt- und • Bewahren Sie ihn bis zu den Festtagen möglichst im Freien auf. EnergieAgentur Kreis Karlsruhe GmbH wieder eine kosten- • Achten Sie auf ausreichenden Sicherheitsabstand zu leicht freie, neutrale Erstberatung für die Rheinstettener Bürger*in- brennbaren Materialien wie Vorhängen und Gardinen. nen an. Gegenstand der Beratung sind alle Themen rund um • Sofern Sie Wachskerzen bevorzugen, befestigen Sie diese so, das Thema Energie. Ob Sie Ihr Heim sanieren, die Heizung dass andere Zweige nicht Feuer fangen können; verwenden Sie austauschen, eine Solaranlage errichten, oder einfach Ihren Kerzenhalter aus feuerfestem Material. Stromverbrauch senken wollen. • Zünden Sie die Kerzen von oben nach unten an; in umgekehr- Der Experte der EnergieAgentur hilft Ihnen bei Ihrer Entschei- ter Reihenfolge löschen. dung. Er informiert über die gesetzlichen Rahmenbedingun- • Stellen Sie für den Fall eines Falles Löschmittel griffbereit. Es gen, technische Möglichkeiten, Kosten und Wirtschaftlich- genügt auch ein Eimer Wasser. keit sowie über mögliche Fördergelder und zinsgünstige • Lassen Sie brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt; Eltern sollten Finanzierungsmöglichkeiten. auf ihre Kinder achten. Die Stadtverwaltung beabsichtigt, die Beratungen auch im • Bewahren Sie Streichhölzer und Feuerzeuge an einem vor Kindern Jahr 2022 in regelmäßigen Abständen anzubieten. sicheren Platz auf. Der nächste Beratungstermin für interessierte Bürgerinnen • Kinder sollten nur unter Anleitung von Erwachsenen mit Streich- und Bürger findet holz und Feuerzeug umgehen. am Donnerstag, 13. Januar 2022, in der Zeit von 14 - 18 Uhr kostenlos im Technischen Rathaus, Baurechtsamt, Christbaumsammelaktion Badener Str. 1, Stadtteil Mörsch, statt. Eine vorherige Terminvereinbarung ist dringend erforderlich. am Samstag, 08.01.2021 Melden Sie sich hierfür bitte bei Frau Peng, Tel. 07242/9514- In Rheinstetten sammeln Vereine mit ihrer 611 unter Angabe ihres Beratungsthemas an. Jugend die ausgedienten Christbäume ein. Für eine gründliche Beratung sollten relevante Unterlagen wie Bitte legen Sie Ihren Baum bis spätestens 9.00 Uhr vor Ihr Gebäude-Energie-Ausweis, Schornsteinfegerprotokoll, Energie- Haus und hängen einen Zettel mit Ihrem Namen daran. Die bzw. Verbrauchsabrechnungen, Hausgrundriss, Fotos etc. Abholer klingeln und nehmen den Baum gegen eine kleine mitgebracht werden. Spende von 1 € mit (Bäume ohne Zettel bleiben liegen). Bitte kein Geld am Baum anbringen. Stadtbauamt Rheinstetten Lametta und Rheinstetten Fundamt Baumschmuck ist zu entfernen. Bitte beachten Sie die derzeitigen Infektionsschutzvorschriften. Die fleißigen Helferinnen und Helfer sind: Auskunft unter: Tel.: 07242 9514-0, www.rheinstetten.de/fundamt In Mörsch: die Jugend des SV Mörsch In Neuburgweier: die Jugend des SC Neuburgweier In Forchheim und Silberstreifen: die Kolpingsfamilie Forch- Verkehrsbehinderungen durch Silvesterlauf heim, die KJG-Mädchen Forchheim und die Ministranten in Rheinstetten-Forchheim am 31.12.2021 St. Martin Forchheim Die Entsorgung der Christbäume auf dem Grünabfallsam- Die Sportfreunde Forchheim 1911 e. V. veranstalten am melplatz in Mörsch (Hinter Gierle Weg/beim Klärwerk) ist 31.12.2021 wie in den vergangenen Jahren einen Silvesterlauf. kostenfrei möglich. Die Öffnungszeiten sowie die aktuellen Start ist in der Karlsruher Straße, Höhe Kastenwörthstraße. Die Hinweise und Verhaltensregeln für Anlieferer finden Sie Laufstrecke führt weiter über die Karlsruher Straße in Richtung unter: www.rheinstetten.de/wertstoffhof Karlsruhe bis ans Ortsende und über Feld- und Waldwege zurück in die Vogesenstraße bis zum Ziel beim Vereinsgelände der Sportfreunde in der Jahnstraße. Die Karlsruher Straße ist zwischen Schwarzwaldstraße und Jahn- Fundamt Rheinstetten straße zwischen 13:30 und 16:30 Uhr gesperrt. Die restliche Fundamt Rheinstetten Strecke auf der Karlsruher Straße bis zur Leichtsandstraße ist ab ca. 13:30 Uhr bis nach dem Passieren des Läuferfeldes (ca. Auskunft unter: Tel.: 07242 9514-356, www.rheinstetten.de/fundamt 14:30 Uhr) gesperrt. Auskunft unter: Tel.: 07242 9514-356, www.rheinstetten.de/fundamt Während dieser Zeit ist vorrübergehend keine Zu- und Abfahrt in Aktuell die Karlsruher Straße möglich. Wir bitten insbesondere die An- 1 Kinder-Halskette, mit Anhänger Kreuz und Pandabär wohner der Weinbrennerstraße, der Heinrich-Hübsch-Straße und 1 Fahrradschlüssel an rotem Umhängeband Baumeisterstraße, dies bei ihren Planungen zu berücksichtigen Vorwoche und ihr Fahrzeug gegebenenfalls außerhalb der gesperrten Straßen Diverse Kleidungsstücke aus den Messe-Veranstaltungen, (z. B. Großklamm) abzustellen. dm-Arena Karlsruhe, Oktober 2021 - Dezember 2021 Hinweis für die Zuschauer beim Silvesterlauf Schlüsselbund mit Anhänger „Engel“ Die Straßenbahn verkehrt auch während des Silvesterlaufes Kinder-Winter-Steppjacke, Gr. 134, hellblau mit Absicherung durch die Verkehrsbetriebe. Wir weisen die Kinder-Winterjacke, Gr. 134, dunkelblau, mit Fellkapuze, Zuschauer darauf hin, dass der Aufenthalt in den Hochgleisen Innenfutter Teddy verboten ist. Wir bitten Sie dringend, den Gleisbereich aus Sicherheitsgrün- den unbedingt freizuhalten!
Sie können auch lesen