Weihnachten - und schon wieder alles im Eimer! - Rheinstetten

Die Seite wird erstellt Stefan-Santiago Vollmer
 
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Weihnachten - und schon wieder alles im Eimer! - Rheinstetten
Nummer 51/52                                   Mittwoch, 22. Dezember 2021                                            20. Jahrgang

  Weihnachten - und schon wieder alles im Eimer!
  Sorgfältig ausgepackt, hindrapiert, dann kurz nicht aufgepasst und
  zack - die schöne Krippenfigur knallt auf den Boden und ist kaputt.
  Vor lauter Ärger sinkt meine Weihnachtsstimmung erheblich. Noch
  gar nicht alt und wunderschön, doch jetzt einfach kaputt. Hoffnungs-
  los und nicht zu reparieren, nur weil ich einmal nicht aufgepasst
  habe. Zum Ärgern!
  Dieses Gefühl scheint dieses Jahr besonders viele zu ergreifen: Zum
  Ärgern, so viele lassen sich nicht impfen. - Zum Ärgern, so viele
  strenge Maßnahmen. - Zum Ärgern, meine Freiheit wird beschränkt.
  Mit dem Ärger darüber, dass etwas nicht in Ordnung, ja, kaputt ist,
  bin ich wohl nicht alleine. Vieles scheint zerbrochen und nicht in
  Ordnung: Freundschaften, das Verständnis innerhalb der Familie,
  Beziehungen, Vertrauen in Entscheidungsträger.
  Ich kann doch an Weihnachten nicht eine kaputte Krippenfigur hin-
  stellen und „Oh du fröhliche...“ singen, genauso wenig, wie ich Weih-
  nachten feiern kann, wenn alles kaputt, krank und unversöhnt ist.
  Oder doch?
  Vielleicht kann Weihnachten auch mit dem Kaputten, Zerrütteten und mit Unversöhntheiten stattfinden.
  Weihnachten war ja im Ursprung auch nicht harmonisch und idyllisch. Ein Blick in die Weihnachtsgeschichte verrät:
  Hätte sich nicht doch noch irgendeiner erbarmt, wäre Gott selbst mitten auf der Straße zur Welt gekommen.
  Doch trotz der Widrigkeiten: Gott wurde Mensch und zwar aus Liebe und voller Leidenschaft für uns!
  In einer Zeit größter Widrigkeiten verfasste Jochen Klepper, ein evangelischer Schriftsteller und Theologe, folgende Liedzeilen:
  „Noch manche Nacht wird fallen auf Menschenleid und -schuld. Doch wandert nun mit allen der Stern der Gotteshuld.
  Beglänzt von seinem Lichte, hält euch kein Dunkel mehr, von Gottes Angesichte kam euch die Rettung her.“
  Diese Zeilen berühren mich sehr, Jahr für Jahr. In ihnen kommt etwas sehr Tragendes zum Ausdruck: Gott wurde Mensch, weil
  er uns liebt und uns helfen möchte, mehr und mehr heil zu werden. Er will, dass es uns immer mehr gelingt, uns mit denen
  zu versöhnen, mit denen wir im Streit liegen. Gott geht dafür nicht über uns hinweg, er geht den Weg mit uns. Er hält mit uns
  den Ärger, die Kaputtheit, die Krankheit und den Schmerz des Streites aus und unterstützt uns, dass wir selbst anfangen zu
  heilen, Frieden zu stiften und Freiheit zu schenken.
  Zu Weihnachten muss nicht alles „heile Welt sein“; an Weihnachten darf ich mich daran erinnern, dass sich einer mit mir
  verbündet hat und mir zur Seite steht. Einer, mit dem ich anfangen kann, selber zu heilen, was kaputtging, und verzeihen
  kann, wo Streit vorherrschte. Gott selbst wurde einer von uns aus Liebe. Seine Leidenschaft für uns geht so weit, dass er mit
  uns und durch uns an der heilen Welt baut, die er verspricht. Mit und durch unsere Ecken und Kanten baut Gott also eine heile
  Welt. Vielleicht stelle ich die kaputte Krippenfigur doch noch auf, um mich genau daran zu erinnern.
  Wie und wo auch immer Sie Weihnachten feiern:
  Ich wünsche Ihnen und allen, die Ihnen wichtig sind, im Namen der katholischen und evangelischen Kirchengemeinden in
  Rheinstetten ein heilsames, fröhliches und gesegnetes Weihnachtsfest!
  Sebastian Kraft, katholischer Gemeindereferent

 ÖFFNUNGSZEITEN:                              STELLENANGEBOTE:                              GEMEINDERAT:
 Vom 24. Dezember 2021                        Auf der Suche nach einer neuen                Wichtige Themen wurden
 bis zum 09. Januar 2022                      Tätigkeit?                                    erörtert und beschlossen

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     Lichterglanz spiegelt sich wider
     - in Fensterscheiben
     - in strahlenden Kinderaugen
     - in Herzen
     Es ist Weihnachten

     Frohe Weihnachten
     Allen Einwohnerinnen und Einwohnern
     wünsche ich – auch im Namen der Stadtverwaltung
     und des Gemeinderates – friedvolle
     und besinnliche Weihnachtstage.
     Ihr Oberbürgermeister Sebastian Schrempp

    „Ich steh an deiner Krippen hier... - Ausstellung privater Weihnachtskrippen“
    Sonderausstellung im Museum für Siedlungsgeschichte im PAMINA-Raum in Neuburgweier
    Nach Beendigung der Ausstellung im Museum kann
    nun eine Bilderschau der in der Ausstellung gezeigten
    Weihnachtskrippen auf der Homepage des Museums
    www.rheinstetten.de/museum oder auf der Homepage
                    des Heimatvereins
                    www.heimatverein-rheinstetten.de
                    sowie
                    direkt über YouTube
                    angesehen werden.

    In den Ruhestand verabschiedet wurden Karin Eich und Martina Wittmann
    Mit Blumensträußen sowie einem Rheinstettener Ein-
    kaufsgutschein brachte Oberbürgermeister Sebastian
    Schrempp seinen Dank gegenüber Karin Eich und
    Martina Wittmann zum Ausdruck, die im Rahmen einer
    kleinen Feierstunde im Rathaus Mitte offiziell in den
    Ruhestand verabschiedet wurden.
    Heidi Philipps-Leicht (Leitung Kindergarten Kunterbunt)
    und Wolfgang Follner (Personalrat) schlossen sich den
    guten Wünschen an.

                                 OB Sebastian Schrempp,
                            Karin Eich, Martina Wittmann,
               Heidi Philipps-Leicht und Wolfgang Follner
               im Rathaus Mitte bei der Verabschiedung.
Weihnachten - und schon wieder alles im Eimer! - Rheinstetten
Nr. 51-52/2021                                                                                                                            Seite 3

Weihnachts-
   Geänderte und Neujahrsgruß  2021/2022 vom
                    Öffnungszeiten
Landrat des Landkreises Karlsruhe Dr. Christoph Schnaudigel
     der Stadtverwaltung
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Karlsruhe,
der Jahreswechsel ist eine außergewöhnliche Zeit. Sie eröffnet die          all diejenigen, die auf eine dringende
Möglichkeit, die vergangenen Monate zu reflektieren und zugleich Vor-       Operation warten, die aber nun wegen
haben für die Zukunft zu manifestieren. Während sich die Gedanken           der überfüllten Intensivstationen nicht
oftmals zwischen dem Alten und Neuen bewegen, bietet die Weih-              durchgeführt werden können.
nachtszeit wunderbare Gelegenheiten, auch das Jetzt zu genießen.            Deshalb möchte ich all denjenigen
Anders als erhofft, wurde auch das Jahr 2021 weiterhin stark von            danken, die nun bereits seit über
der Corona-Pandemie dominiert. Mit den Impfungen wuchs Anfang               einem Jahr die Stellung halten und da-
des Jahres die Zuversicht. Der Landkreis leistete mit dem Betrieb der       bei helfen, ihre Mitbürgerinnen und
Kreisimpfzentren einen wichtigen Beitrag dazu, schnell und effektiv         Mitbürger zu schützen. Beispielhaft
Angebote für alle Einwohnerinnen und Einwohner zu machen. Über              hierfür stehen die Kräfte in den Kranken-
Monate stand sieben Tage die Woche Fachpersonal bereit, um im               häusern, in Arztpraxen und Teststellen, in Pflegeeinrichtungen,
Minuten-Takt Menschen zu impfen. Wie intensiv der Wunsch nach               Schulen sowie im Rettungsdienst und bei der Polizei. Auch die
diesem Schutz war, zeigten die verzweifelten Reaktionen, als der            Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bürgermeisterämtern und
Impfstoff zunächst nicht ausreichte. Mit steigender Impfquote sind          im Landratsamt, insbesondere aus dem Gesundheitsamt, blieben
auch große Teile im gesellschaftlichen Leben zurückgekehrt. Beson-          nahezu rund um die Uhr im Einsatz. Aber auch die Geduld, das Ver-
ders für diejenigen, die finanziell, aber auch psychisch unter den          ständnis und die Rücksicht jedes Einzelnen waren gefordert. Nur so
Einschränkungen zu leiden hatten, war das ein wichtiger Schritt.            haben wir gemeinsam durchgehalten.
Doch die Anstrengungen waren nicht genug. Zu viele Menschen woll-           So beherrschend die Pandemie auch war, haben wir die anderen gro-
ten das Impfangebot nicht nutzen und die Impfquote blieb leider weit        ßen Aufgaben im Landkreis nicht aus den Augen verloren. Unser Ziel
hinter den Erwartungen. Erst mit der vierten Welle, die uns derzeit         ist näher gerückt, den sanierungsbedürftigen Landratsamt-Standort
mit voller Wucht trifft, stieg die Nachfrage nach Impfungen innerhalb       an der Beiertheimer Allee mit einem energiesparenden Gebäude und
kürzester Zeit wieder - vor allem von jenen, die sich mit einer Drittimp-   zugleich städtebaulichem Akzent in Karlsruhe zu ersetzen. Aus theore-
fung schützen wollen. Erneut übernahm der Landkreis Verantwortung           tischen Planungen sind erste feste Schritte in Richtung Neubau gewor-
und stampfte in kürzester Zeit vier Impfstützpunkte aus dem Boden.          den, die 2022 weitergehen. Klimaschutz spielte nicht nur bei diesem
Zusammen mit weiteren Angeboten in allen Städten und Gemeinden              Projekt eine große Rolle. Gemeinsam mit den Kommunen arbeiten wir
wurde damit das Impfangebot über das der niedergelassenen Ärzte             weiter stetig daran, unseren ökologischen Fußabdruck zu verbessern:
hinaus deutlich erweitert und jeder Einwohnerin und jedem Einwoh-           Anstatt 2050 wollen wir bereits 2035 CO2-frei Energie gewinnen. Dass
ner eine Impfung in räumlicher und zeitlicher Nähe ermöglicht.              die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises uns unterstüt-
Über manche Entscheidungen der Politik rund um die Corona-                  zen, zeigte etwa die gute Resonanz auf unsere neue Biotonne.
Pandemie lässt sich streiten. In einer freien Gesellschaft ist dies,        Das Jahr hat verdeutlicht, dass sich Krisen aller Art nur gemeinsam
wie viele Demonstrationen und Diskussionen zeigen, auch mög-                bewältigen lassen. Für 2022 hoffe ich, dass sich diese Gemeinschaft
lich. Nur so bleibt die Demokratie stark. Dennoch habe ich nur              wieder in sorgloseren Zeiten widerspiegeln kann. Daher wünsche
wenig Verständnis für all diejenigen, die trotz der Erkenntnisse            ich Ihnen und Ihren Familien, dass Sie die Weihnachtszeit bewusst
aus den Intensivstationen an der Gefahr durch Corona für das                und friedvoll erleben können, frohe Festtage und ein glückliches,
Leben von Menschen zweifeln, ihrer Selbstverantwortung, etwa                gesundes neues Jahr!
durch eine Schutzimpfung, nicht nachkommen und gleichermaßen
Einschränkungen kritisieren. Die daraus resultierende Belastung             Dr. Christoph Schnaudigel
tragen andere, wie Ärzte und Pflegende in den Krankenhäusern und            Landrat des Landkreises Karlsruhe

     Geänderte Öffnungszeiten
     der Stadtverwaltung

   Öffnungszeiten vom 24.12.2021 bis 09.01.2022
   Stadtverwaltung                                                          29.12.2021:       von 8 - 21 Uhr geöffnet
   24.12.2021:     geschlossen                                              30.12.2021:       von 8 - 21 Uhr geöffnet
   31.12.2021:     geschlossen                                              31.12.2021:       geschlossen
   07.01.2022:     geschlossen                                              01.01.2022:       geschlossen
   Stadtbibliothek                                                          02.01.2022:       von 8 - 16 Uhr geöffnet
   24.12.2021:     geschlossen                                              03.01.2022:       von 8 - 21 Uhr geöffnet
   31.12.2021:     geschlossen                                              04.01.2022:       geschlossen
   07.01.2022:     geschlossen                                              05.01.2022:       von 8 - 21 Uhr geöffnet
                                                                            06.01.2022:       von 8 - 16 Uhr geöffnet
   Wertstoffhof                                                             07.01.2022:       von 8 - 21 Uhr geöffnet
   24.12.2021:     geschlossen                                              08.01.2022:       geschlossen
   31.12.2021:     geschlossen                                              09.01.2022:       von 8 - 16 Uhr geöffnet
   Ansonsten gelten generell die bekannten Öffnungszeiten.                  Kinderbetreuungseinrichtungen:
   Hallenbad Rheinstetten:                                                  Bitte beachten Sie die individuellen Öffnungszeiten der
   24.-26.12.2021: geschlossen                                              einzelnen Kinderbetreuungseinrichtungen.
   27.12.2021:     von 8 - 21 Uhr geöffnet
   28.12.2021:     geschlossen                                              Ihre Stadtverwaltung
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                                         Bitte beachten Sie die geänderten Öffnungszeiten auf Seite 3

     Notruf Polizei                                                          110      Apotheken
     Polizeirevier Ettlingen	                                    (07243) 3200-0       Die Notdienstbereitschaft beginnt um 8.30 Uhr morgens und
     Polizeiposten Rheinstetten	                                 (07242) 9348-0       endet am folgenden Tag um 8.30 Uhr morgens.
     Montag - Freitag 7.30 bis 17.00 Uhr                                               24.12. Hauptpost-Apotheke, Karlsruhe
                                                                                       Kaiserstr. 156, Tel. (0721) 28603
     Notruf Feuerwehr, Rettungsdienst, Notarzt                               112      25.12. easyApotheke, Knielingen
     Freiwillige Feuerwehr                                                             Grünhutstraße 1, Tel. (0721) 57040950
     Abteilung Rheinstetten, Am Gestadebruch 1	                 (0721) 1839500        26.12. Lilien-Apotheke, Neuburgweier
     Abteilung Neuburgweier, Gutenbergstraße 3	                   (07242) 6876        Neuburger Str. 7, Tel. (07242) 1010
                                                                                       27.12. Blumen-Apotheke, Mörsch
     Ärztlicher Notfalldienst                                                          Rappenwörthstr. 23, Tel. (07242) 5555
     Für Erwachsene, Notfallpraxis der niedergelassenen Ärzte,	116117                 28.12. Rhein-Apotheke im Ärztehaus, Mühlburg
     Franz-Lust-Str. 31. Zugang erfolgt über die Eingänge des Städt. Klinikums.        Rheinstr. 41, Tel. (0721) 955026-0
     Montag, Dienstag, Donnerstag 19.00 - 22.00 Uhr                                    29.12. Lukas-Apotheke, Grünwinkel
     Mittwoch 13.00 - 22.00 Uhr, Freitag 16.00 - 22.00 Uhr                             Bernsteinstraße 4, Tel. (0721) 577273
     Samstag, Sonn- und Feiertage 8.00 - 22.00 Uhr                                     30.12. Congress-Apotheke, Karlsruhe
                                                                                       Ettlinger Str. 5, Tel. (0721) 356360
     Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre116117                                    31.12. Schloß-Apotheke, Karlsruhe
     Kinder- und Jugend-Notfallpraxis, Knielinger Allee 101                            Kronenstr. 24 / Kaiserstr., Tel. (0721) 389951
     Montag, Dienstag, Donnerstag 19.00 - 22.00 Uhr                                    01.01. OK Apotheke am ZKM, Karlsruhe
     Mittwoch 13.00 - 22 Uhr, Freitag 17.00 - 22.00 Uhr                                Südendstr. 47, Tel. (0721) 811218
     Samstag, Sonn- und Feiertage 8.00 - 22.00 Uhr                                     02.01. Rösselsbrünnle-Apotheke, Mörsch
     Ab 22.00 Uhr übernimmt die Kinderklinik (Eingang Kußmaulstraße) den Dienst.       Rösselsbrünnlestr. 1, Tel. (07242) 70110
     Sonstige Notdienste                                                               03.01. Stefanie-Apotheke, Nordweststadt
                                                                                       Landauer Str. 2 (bei Siemensschule), Tel. (0721) 754402
     Bereitschaftsdienst Augenärzte                                     116117        04.01. Martinus-Apotheke, Forchheim
     Bereitschaftsdienst Zahnärzte                              (0721) 9744233        Karlsruher Str. 52, Tel. (0721) 51155
     Bereitschaftsdienst Tiernotfall                             (0721) 495566        05.01. Falken-Apotheke, Daxlanden
     Giftnotruf	                                                   (0761) 19240       Kastenwörthstr. 24, Tel. (0721) 574188
     Telefonseelsorge	                                         0800 1110111 o.        06.01. Fächer-Apotheke, Karlsruhe
     rund um die Uhr, anonym, kostenfrei                          0800 1110222        Kaiserallee 5/Mühlburger Tor, Tel. (0721) 845686
     Störungsdienste                                                                  Apothekennotdienstfinder für die nähere Umgebung: 0800 0022833 (kostenfrei
                                                                                      aus dem Festnetz) oder 22833 (nur Handy, max. 69 ct/min.)  Ohne Gewähr
     Strom - Rund um die Uhr	                                 0800 3629477
     Störungshotline der Netze BW GmbH
                                                                                       Behördenrufnummer	                                                     115
     Gas - Rund um die Uhr	                                    (0721) 59912
     Störungshotline der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH
     Wasserversorgung - Rund um die Uhr                     (0721) 5991155            Stadtverwaltung Rheinstetten
     nicht bei Schäden an der Hausinneninstallation
     Abwasserbeseitigung	                                      (07242) 1324           Telefonzentrale (07242) 9514-0, Telefax (07242) 9514-105
     außerhalb der Dienstzeiten	                            0152 56446168             Rathaus@rheinstetten.de • www.rheinstetten.de
     nicht bei Schäden und Verstopfungen an Leitungen innerhalb der Gebäude            Öffnungszeiten der Stadtverwaltung
     Tiefbau und Straßenbeleuchtung	                      (07242) 9514-635            Montag, Dienstag, Freitag            8.00 - 12.00 Uhr
     Meldung bei defekter Straßenbeleuchtung                0152 56446159             Donnerstag                         14.00 - 18.00 Uhr
     ganzer Straßenzüge an Wochenenden und Feiertagen                                  Hinweis: Standesamt freitags nur mit Terminvereinbarung
                                                                                       Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin, falls es Ihnen nicht möglich sein
     Soziale Dienste                                                                   sollte, während dieser Zeiten vorbeizukommen.
     Seniorenzentrum St. Martin	                              (0721) 20395-0          Öffnungszeiten des Bürgerbüros
     Zentrum Rösselsbrünnle	                                 (07242) 701300           Bürgerbüro geöffnet mit Terminvereinbarung
     Arbeiter-Samariter-Bund Rheinstetten	                    (07242) 9355-0          Montag 14 bis 18 Uhr, Mittwoch 7.30 bis 12 Uhr, Donnerstag 8 bis 14 Uhr
     DRK-Bereitschaftsdienst, kostenfrei	                      0800 1000178           Bürgerbüro geöffnet ohne Terminvereinbarung
     Kirchliche Sozialstation Rheinstetten	                  (07242) 701500           Montag 8 bis 12 Uhr, Dienstag 7.30 bis 12 Uhr, Donnerstag 14 bis 18 Uhr,
     Mobiler Pflegeservice Nicole Prions	                    (0721) 9512425           Freitag 7.30 bis 12 Uhr
     Rückenwind Pflegedienst GmbH 	                         (07242) 9699060
     Hospizverein Rheinstetten e.V.                           0151 57425733           Bürgerbüro am Rösselsbrünnle im Rathaus Mitte           (07242) 9514-350
     Hospiz- und Palliativzentrum „Arista“ in Ettlingen    (07243) 94542-77           Fax (07242) 9514-27350,
     Kinderhospiz	                                          (0721) 83184925           buergerbuero@rheinstetten.de
     Schuldnerberatung Landratsamt Karlsruhe                (0721) 93666350           Förstersprechstunde                                  (07242) 9514-259
     Suchtberatung Ettlingen (AGJ)	                          (07243) 215305           Dienstag, 10.00 - 12.00 Uhr im Bürgerbüro Rathaus Mitte
     Weitere Kontaktadressen auf www.rheinstetten.de/soziale-dienste                   Rathaus Neuburgweier, Rheinstraße 16	                   (07242) 9514-400
                                                                                       Geschäftsstelle Ortschaftsrat	                                      -401
     Sprechstunden des Landkreises im Rathaus Mitte                                    Montag                         16.00 - 18.00 Uhr,
                                                                                       Dienstag                        8.00 - 12.00 Uhr
          Nur
     Pflegestützpunkt Landkreis Kreis Karlsruhe          (0721) 936-71240 o.
     „Beratung und Vernetzung rund um Pflege und Alter“	      0160 7077566            Stadtbibliothek Rheinstetten	                           (07242) 9514-170

              tele
     Montag 13:30 - 16:00 Uhr                                                          Montag                        14.30 - 19.00 Uhr

                  fon
     Jugendamt Landkreis Karlsruhe	               (0721) 936-67150 o. 69710           Dienstag und Donnerstag       geschlossen
     Offene Sprechstunde, montags, 14 - 17 Uhr (07242 9514-333), 1. OG, Zi. 213;       Mittwoch und Freitag          14.30 - 18.00 Uhr

                     isch
     gerade Kalenderwochen Herr Bastian, ungerade Kalenderwochen Frau Heiler.          Samstag                        9.30 - 12.00 Uhr

                                              zu e
     Integrationsmanagement (Sozialberatung Asyl)                                     Hallenbad Rheinstetten 	                                 (0721) 9517650
     (0721) 936-75210 o. 75560 o. 0160 5900411 o. 0163/7832080                         Bitte beachten Sie die geänderten Öffnungszeiten auf Seite 3
     Termine nach Vereinbarung
                                                  rrei                                 Museum für Siedlungsgeschichte im Pamina-Raum	 (07242) 9514-450
     Psychologische Beratungsstelle 
                                                      che                              Jeden ersten und dritten Sonntag im Monat und an Feiertagen von 14.00 - 17.00

                                                         n!
     für Eltern, Kinder und Jugendliche                    (0721) 936-67050           Uhr. Sonderführungen nach Absprache. Ankündigung unter „Veranstaltungen“.
     Offene Sprechstunde, jeden ersten Dienstag im Monat, 15.00 - 17.00 Uhr,           Klärwerk	                                                    (07242) 1324
     im Kinder Jugend & Familien Büro, Hauptstraße 2

     Notarsprechtag - Rathaus Neuburgweier, 1. OG, barrierefrei                       Wertstoffhof/Kompostieranlage                                (07242) 1812
                                                                                      Dienstag, Mittwoch, Donnerstag,          9.30 - 12.00 und 14.00 - 16.00 Uhr
     14-täglich donnerstags, von 8.00 - 12.30 Uhr, Terminvereinbarung erforderlich,   Freitag                                  9.30 - 12.00 und 14.00 - 17.00 Uhr
     Notar Roland Preis, (0721) 6193170, info@notar-preis.de                          Samstag	                                                   9.30 - 16.00 Uhr
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    Aus dem Gemeinderat                                                                                                                          -
-
    Aus dem Gemeinderat

    Kläranlage wird fit für die Zukunft gemacht                                 Umfassende Aufarbeitung der Rheinstettener
    Kosten liegen bei rund 3,3 Millionen Euro                                   Geschichte anlässlich des Stadtjubiläums 2025
    Im auf der Gemarkung Rheinstetten verlaufenden Abschnitt                    Anlässlich des 50-jährigen Bestehens der Gemeinde bzw.
    des Federbachs werden die Ziele der EU-Wasserrahmenricht-                   Stadt Rheinstetten im Jahr 2025 möchte die Stadtverwaltung
    linie, also ein guter chemischer und ökologischer Wasserzu-                 die Geschichte der Stadt Rheinstetten und ihrer Stadtteile
    stand, deutlich verfehlt. Ursache ist unter anderem der Nähr-               wissenschaftlich aufarbeiten lassen und als Buch veröffent-
    stoffeintrag durch die genehmigte Einleitung von gereinigtem                lichen.
    Abwasser der Kläranlage Rheinstetten am Hinter Gierle Weg.                  Damit greift die Verwaltung einen Wunsch des Heimatvereins
    Die wasserrechtliche Erlaubnis der Anlage erlischt Ende 2025                auf. Die Publikation soll den Bürgerinnen und Bürgern einen
    und muss neu beantragt werden. Mittelfristig ist davon aus-                 qualitativ hochwertigen, aber dennoch verständlichen Gesamt-
    zugehen, dass sich die Einleitgrenzwerte verschärfen werden.                überblick bieten. Bis heute existiert keine entsprechende,
    Die Kläranlage neben dem Wertstoffhof soll daher aufgerüstet                wissenschaftlich fundierte und ausgewogene Darstellung der
    werden, worüber nun der Ausschuss für Umwelt und Technik                    Geschichte Rheinstettens und der ehemals selbstständigen
    (AUT) informiert wurde.                                                     Orte Forchheim, Mörsch und Neuburgweier.
    Das wäre, so Meinrad Welte und Hermann-Josef Thiel von                      Mit der Erfassung und Aufbereitung der vorhandenen Unter-
    dem mit einem zu 50 Prozent vom Land geförderten Struktur-                  lagen soll somit erstmals ein Grundlagenwerk zur Geschichte
    gutachten beauftragten fmz Ingenieurbüro für Bauwesen in                    Rheinstettens erstellt werden. Dabei sind nicht nur die Akten
    Karlsruhe, durch den Bau einer vierten Reinigungsstufe mög-                 des Stadtarchivs Rheinstetten zu berücksichtigen, sondern
    lich. Alternativ ginge auch eine Ableitung des gereinigten Ab-              auch die staatliche und kirchliche Überlieferung in verschie-
    wassers in den Rhein oder eine Ableitung des Rohabwassers                   denen Staats- und Kirchenarchiven. Aufgrund der großen
    mittels Druckleitung zur Kläranlage Karlsruhe, was aber aus                 Kriegszerstörungen in Mörsch und Neuburgweier muss hier
    Kostengründen abgelehnt wurde.                                              auch für die jüngere Vergangenheit zusätzlich auf die staat-
    Die Kläranlage werde derzeit von 16.500 Einwohnerwerten                     liche Gegenüberlieferung zurückgegriffen werden. Erst die
    belastet und habe noch eine Kapazität für weitere 1.500 Ein-                Auswertung all dieser Quellen ermöglicht die angestrebte
    wohnerwerte. Die strengen Überwachungswerte zur Elimination                 umfassende Darstellung der wesentlichen Entwicklungen
    von organischen Stoffen, Stickstoff und Phosphor würden im Ver-             und Ereignisse der Stadtgeschichte.
    gleich zum Mittelwert in Baden-Württemberg überdurchschnitt-                Mit der wissenschaftlichen Aufarbeitung soll die Historikerin
    lich gut erreicht. Defizite gebe es bei der Sauerstoffversorgung            Katja Förster beauftragt werden. 90.000 Euro, verteilt auf die
    der Belebungsbecken und der ungeregelten Fällmittel-Zugabe.                 Jahre 2022 bis 2024, beträgt ihr Honorar. Katja Förster hat
    Durch Fällmittel (unter anderem Kalk) können Phosphate ausge-               unter anderem bereits für die Stadt Karlsruhe die Orts-
    löst und dem Klärschlamm zugegeben werden.                                  geschichte von Wettersbach aufgearbeitet und publiziert.
    Um die vorhandenen Defizite zu beseitigen, wurden dem                       Nach Vorberatungen im Ausschuss wurde jüngst darüber
    Ausschuss vier andernorts bereits erprobte Varianten vorge-                 nochmal im Gemeinderat diskutiert. Die Höhe des Honorars
    legt. Variante A mit Zugabe von Pulveraktivkohle (PAK) und                  verursache Bauchschmerzen, bekundete Gerald Peregovits
    nachgeschalteter Flockungsfiltration, Variante B mit Zugabe                 (ULR) und war damit nicht alleine. Angesichts der „desaströ-
    von PAK in eine separate als Teilstromanlage ausgeführte Ver-               sen Haushaltssituation“ wäre es besser, die Aufarbeitung
    fahrensstufe, Variante C mit Flockungsfiltration des gesamten               später anzugehen, meinte Birgit Mangold (Grüne). Bernd
    Kläranlagenablaufs und anschließender Spurenstoffelimina-                   Urban (FDP) regte an, die Aufgabe „angesichts der Haushalts-
    tion mit granulierter Aktivkohle (GAK) sowie Variante D wie                 lage und der zu erwartenden Steuererhöhungen“ lieber an
    C mit zusätzlich Ozonung. Hinzu kommt eine Variante E mit                   das Stadtarchiv oder an Ehrenamtliche zu vergeben. Letztere
    Druckleitung zum Rhein und Variante F mit Druckleitung zur                  sollen ohnehin in die Erarbeitung der Geschichte einbezogen
    Kläranlage Neureut.                                                         werden, erklärte Oberbürgermeister Sebastian Schrempp
    Während Variante A mit Kosten von rund 3,3 Millionen Euro                   (CDU) auf Anfrage von Otto Deck (BfR). Der Heimatverein
    die günstigste ist, liegen alle weiteren Varianten über fünf                sei zum Beispiel involviert und auf Wunsch könnten auch
    oder sogar sechs Millionen Euro. Die Empfehlung der beiden                  Stadträte hinzukommen. Die Beauftragung des Stadtarchivs
    Experten war eindeutig die einfachste und billigste Lösung A,               sieht OB Schrempp indes nicht als Alternative. Das könne
    die auch keinen Eingriff in die angrenzenden Schutzgebiete                  die Stadtarchivarin nicht noch zusätzlich zu ihrer „normalen
    und Biotope erfordere. Die Realisierung sei bis 2027 möglich.               Arbeit“ leisten. Als richtig bewertete die CDU-Fraktion die
    „Nachhaltigkeit ist wichtig, deshalb keine Einleitung in den                Beauftragung einer Historikerin, „auch wenn die Höhe des
    Rhein“, sagte Christopher Essig (CDU) und sprach sich für                   Honorars schmerzt“, sagte Heinz Wöstmann. Ein ähnlicher
    Variante A aus. Dem folgten auch Otto Deck (BfR), Jan Bittner               Anlass komme erst in 20 oder 25 Jahren wieder. Bei sechs
    (Grüne), Hans-Peter Kleß (SPD) und Michael Ganßmann (ULR).                  Enthaltungen (Grüne, FDP) stimmte der Gemeinderat schließ-
    Auf Bittners Frage, ob im Bedarfsfall alle anderen Varianten auf            lich für die Beauftragung der Historikerin. Die Übernahme
    A aufrüstbar seien, betonte Thiel, „das ist in allen Stufen mög-            der Druckkosten für das Buch hat laut Stadtverwaltung unter
    lich“. Einstimmig sprach der AUT die Empfehlung für Variante A              anderem die Kulturstiftung der Sparkasse in Aussicht gestellt.
    an den Gemeinderat aus.                              (m.f.G.d.BNN)         (t.m.f.G.d.BNN)

    Alle Informationen (z.B. Tagesordnung, Unterlagen, Beschlüsse) zu den öffentlichen
    Sitzungen finden Sie im Ratsinformationssystem auf www.rheinstetten.de/ris .
    Zur Teilnahme
    Alle           sind (z.B.
         Informationen  alle Einwohnerinnen  und Einwohner
                              Tagesordnung, Unterlagen,     herzlichzueingeladen.
                                                        Beschlüsse)     den öffentlichen
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    Zur Teilnahme sind alle Einwohnerinnen und Einwohner herzlich eingeladen.
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Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung zum 20.12.2021
(Stand Redaktionsschluss 20.12.2021, 12 Uhr)
Seit dem 20.12.2021 gilt eine neue Landesverordnung. Hier gab         keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission gibt.
es einige Änderungen bei den Regelungen in der Alarmstufe II          Ausgenommen bei der Zählung der Personen sind Kinder und
und bei den Ausnahmen.                                                Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre.
Ausgenommen von der Testpflicht der 2G+ Regelung sind:               Veranstaltungen und sonstige Einrichtungen:
- Personen, deren Zweitimpfung nicht länger als sechs Monate        - Untersagung von Messen und Ausstellungen in der Alarmstufe II
  zurückliegt.                                                      - Für Kongresse gelten die gleichen Regelungen wie bei Freizeit- u.
- Personen, die mit dem Impfstoff Johnson & Johnson geimpft           Kulturveranstaltungen (höchstens 50 Prozent der zugelassenen
  wurden und deren Impfung nicht länger als sechs Monate zu-          Kapazität sowie Personenobergrenze von 750 Besucherinnen
  rückliegt.                                                          und Besuchern).
- Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung (Booster) er-     - Der Zutritt zu Landesbibliotheken und Archiven ist genesenen
  halten haben - dazu zählen auch genesene Personen, die eine         und geimpften Personen in der Alarmstufe II ohne Vorlage eines
  Auffrischungsimpfung bekommen haben.                                negativen Corona-Tests möglich. Nicht geimpfte und nicht gene-
                                                                      sene Personen müssen einen negativen PCR-Test vorlegen.
- Genesene Personen, deren Genesenennachweis nicht älter als
  sechs Monate ist.                                                 - Für die Inanspruchnahme von medizinischen Behandlungen
                                                                      wie Physio- und Ergotherapie, Geburtshilfe, Logopädie und
- Personen, für die keine Empfehlung der STIKO zur Auffrisch-
                                                                      Podologie sowie medizinische Fußpflege gilt in allen Stufen
  impfung vorliegt. Das betrifft Kinder und Jugendliche bis ein-      3G, wobei ein negativer Schnelltest ausreichend ist.
  schließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwanger-
  schaftsdrittel mit ärztlicher Bescheinigung (für Schülerinnen     Regelungen für die Silvesternacht:
  und Schüler entfällt diese Ausnahme während der Ferien).          - Zwischen dem 31. Dezember 2021, 15 Uhr, und dem 1. Januar
Anpassung der Kontaktbeschränkungen:                                  2022, 9 Uhr, sind auf von den Städten und Gemeinden festzu-
                                                                      legenden Plätzen Ansammlungen von mehr als zehn Personen
- In der Alarmstufe II gilt für private Zusammenkünfte, bei denen     untersagt. In Rheinstetten wurden keine Plätze mit Ansamm-
  eine nicht geimpfte und nicht genesene Person teilnimmt,            lungsverbot festgelegt.
  die Begrenzung auf einen Haushalt plus eine weitere Person.
  Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre zählen zur     Regelung für Rathäuser und andere Gebäude
  Personenzahl nicht hinzu. Paare, die nicht zusammenleben,         kommunaler Verwaltung
  zählen als ein Haushalt.                                          - In den Alarmstufen gilt ab dem 1. Januar 2022 für die Gebäude
- In der Alarmstufe II gelten auch für geimpfte und genesene          kommunaler Verwaltungen wie etwa Bürgerämter, Zulassungs-
  Personen Kontaktbeschränkungen. In geschlossenen Räumen             stellen, Führerscheinstellen, Einwohnermeldeämter und Rathäu-
  dürfen maximal 50 Personen zusammenkommen. Im Freien                ser 3G, wobei ein negativer Schnelltest ausreichend ist. Die Be-
  dürfen nicht mehr als 200 Personen zusammenkommen.                  hörden können vor Ort Ausnahmen von dieser Regelung zulassen.
  Dabei zählen jeweils auch Personen dazu, die sich aus medi-       - Möglichkeiten zur Testung finden sie auf
  zinischen Gründen nicht impfen lassen können und für die es         www.rheinstetten.de/corona

    Hilfe-Angebote in Corona-Zeiten
    Einkaufsservice
    - 07242/9346980 (gSofa GmbH) - Einkauf immer mittwochs

    Nachbarschaftshilfe
    - Gabenlädchen für bedürftige Mitbürger/-innen,
      Albert-Schweitzer-Schule/Bergstraße:
      gabenlaedchen-rheinstetten@web.de
      Achtung: Gabenlädchen-Pause über Jahreswechsel
      Nächste Spendenannahme: Freitag, 7. Januar, 16.30 - 18.00 Uhr und
      Samstag, 8. Januar, 10.00 - 11.00 Uhr mit Ausgabe 10 - 12 Uhr
      Letzte Spenden-Ausgabe am Gabenlädchen am Freitag, 24. Dezember,
      von 10 - 11 Uhr
      Folgende Spenden werden immer gebraucht:
      Eier, Milch, Nudeln, Reis, Wurst, Käse, Kaffee, Süßigkeiten, Essig, Öl und Butter. Herzlichen Dank an alle Spender/-innen!
    - Caritas-Babyhilfe für Alleinerziehende und Familien in Notsituationen, Rastatter Straße 18: 07243/515-0 oder
      info@caritas-ettlingen.de

    Finanzielle Hilfe
    - Hilfs-Aktion „Osterlicht“ der Caritativen Fördervereine der Katholischen Kirchengemeinde Rheinstetten:
      www.kath-rheinstetten.de

    Kummer-Nummer
    - 07242/9346980 (gSofa GmbH) - Anliegen aufsprechen: Wir rufen zurück, hören zu, erledigen notwendige Fahrten mit Ihnen o. Ä.
Nr. 51-52/2021                                                                                                                 Seite 11

   Einrichtungen, Betriebe, Geschäfte: Was hat geöffnet - was ist zu beachten?
   (Stand Redaktionsschluss 20.12.2021, 12 Uhr)
   In den Rathäusern und Einrichtungen der Stadt Rheinstetten gilt die Pflicht zur Nutzung eines medizinischen Mundschutzes.
   Bibliothek                                    Geöffnet - bitte 2G+ beachten - Abholung und Rückgabe uneingeschränkt möglich
   Bolzplätze, Beachvolleyball, Skateranlage     Geöffnet - bitte Abstandsregeln beachten, keine Ansammlungen
   Festhalle Neuburgweier                        Geschlossen
   Friedhöfe                                     Geöffnet - bitte Abstand halten
   Jugendhaus                                    Geöffnet
   Kindergärten/Tagesstätten                     Geöffnet
   Keltenstadion                                 Geschlossen - für Vereinssport geöffnet
   Museum                                        Geöffnet - bitte 2G+ beachten
   Rathäuser                                     Geöffnet - bitte Maskenpflicht beachten
   Schulen                                       Geöffnet
   Schwimmbad                                    Geöffnet - bitte 2G+ beachten
   Spielplätze                                   Geöffnet - bitte Abstandsregeln beachten, keine Ansammlungen
   Sporthallen                                   Geschlossen - für Vereins- und Schulsport geöffnet
   VHS                                           VHS-Büro geöffnet - Schulbetrieb: bitte 2G+ beachten
   Wochenmarkt                                   Geöffnet - bitte Maskenpflicht beachten
   Wertstoffhof                                  Geöffnet - bitte Abstandsregeln beachten
   Zelthalle Neuburgweier                        Geschlossen
   Bitte beachten Sie beim Besuch von Einrichtungen die allgemeinen Corona-Regeln.

   Ausnahmen bei der 2G+-Regelung bestehen für:
   - Geboosterte Personen
   - Personen, deren letzte Impfung maximal sechs Monate zurückliegt
   - Personen, deren Genesung maximal sechs Monate zurückliegt
   - Personen, für die keine Empfehlung der STIKO zur Auffrischimpfung vorliegt.

                                                  Ebbes vun frieher un heit
                                         Sorge mer alli fier e bissel a besseres Lewe

   E bissle e besseres Lewe kriege mer:                               wemmer
   wemmer                                                             net immer Recht hawwe welle unn Fehler bei onneri aa net
   wieder des mache dun, was mer schu immer gemaacht hänn             onnerscht sehne wie bei uns selwer
   odder mache hänn welle odder solle                                 wemmer
   wemmer                                                             net iwwerheblich moine, mir sinn älloi uff de Welt unn sowie-
   alli zsomme onneri helfe unn aa fier onneri immer wieder mol       so immer äm allerbeschde
   do sinn                                                            wemmer
   wemmer                                                             opdimischdisch bleiwe, aa wemmer schu e bissel älder sinn
   zsomme hogge unn mitenonner schwädze, däbei gut uffglegt           unn s Glas nimmi so gonz isch
   sinn unn aa was zu lache hänn                                      unn - gonz aktuell - wemmer
   wemmer                                                             uns alle impfe lasse unn so de oine de onnere schidzt
   de Kopf net hänge lasse, aa wenn s uns mol net so gut geht
   unn uns s Wasser bis zum Hals schdeht

                                  Paul Rimmelsbacher- Heimatverein Rheinstetten - 2021/28
        Die Rundbriefe des Heimatvereins Rheinstetten zur Stadtgeschichte und Heimatkunde sind im Bürgerbüro erhältlich.
                                                     Kostenbeitrag: 2 Euro.
Seite 12                                                                   Nr. 51-52/2021

Unerwartete Freuden durch soziale Spenden zur Weihnachtszeit
Nachdem der Nikolausmarkt in Neuburgweier in diesem Jahr wiederum
abgesagt wurde, hat sich das Team um Elvira Hauser entschlossen, die
begonnenen Vorbereitungen nach dem Motto „Basteln und was Gutes
tun“ weiterzuführen.
Der Verkauf fand unter Einhaltung der Coronabestimmungen in der
Garage statt und wurde rege genutzt. Das ausgegebene Ziel des Teams
in diesem Jahr war, dass mit dem gesamten Erlös der fünfjährige und
gehandicapte Leon aus Neuburgweier und die D-Jugend der Spiel-
gemeinschaft (SG) Rheinstetten finanziell unterstützt werden sollte. Mit
diesem sozialen Hintergrund wurde auch gerne etwas mehr Geld für
die gebastelten und gebackenen Adventsartikel gegeben. So kam der
stolze Verkaufserlös von 3000 € zusammen.
Bei der Geldübergabe von 2000 € an die Mutter von Leon freute sich
diese mit ihrem Sohn sehr über den großen Geldbetrag. Hierdurch kön-
nen Therapien für den Jungen finanziert werden. Ortsvorsteher Bauer
freute sich sehr über das soziale Engagement von Elvira Hauser und
ihrem Team.
Weitere 1000 € aus diesem Erlös wurden an die Jugendabteilung der
SG Rheinstetten übergeben. Diese sollen für die Anschaffung von Trikots
dienen.
Das Team um Elvira Hauser, bestehend aus Familien und Freunden,
bedankt sich bei allen, welche durch Ihren Kauf und die ergänzenden
Spenden diesen großartigen Übergabebetrag möglich machten. Bei
der Geldübergabe berichtete sie Ortsvorsteher Gerhard Bauer, dass sie
beabsichtigen, diese soziale Aktion im nächsten Jahr mit dann anderen
Begünstigten zu wiederholen.
Gerhard Bauer, Ortsvorsteher
Nr. 51-52/2021                                                                                                                                           Seite 13

     Museum zur Siedlungsgeschichte
     Museum zur Siedlungsgeschichte
     im PAMINA-Raum
     im PAMINA-Raum
     Auskunft unter: Tel.: 07242 9514-450, museum@rheinstetten.de, www.rheinstetten.de/museum, Adresse: Rheinstr. 16
     Auskunft unter: Tel.: 07242 9514-450, museum@rheinstetten.de, www.rheinstetten.de/museum, Adresse: Rheinstr. 16
   Öffnungstage                                                            Beim Besuch des Museums sind die aktuellen Corona-Vor-
   Sonntag, 06.02.2022                                                     schriften zu beachten.
   Sonntag, 20.02.2022
                                                                           Hier erhalten Sie einen virtuellen Einblick in das Museum.
   Öffnungszeit 14 bis 17 Uhr
                                                                                                 Eintritt frei.
   Sonderausstellung                                                                             Sonderführungen nach Absprache möglich (im
   „Ich steh an deiner Krippen hier... -                                                         Rahmen der geltenden Corona-Verordnung).
   Ausstellung privater Weihnachtskrippen“
                                                                                                 Das Museum ist rollstuhlgerecht ausgebaut.
                                  Nach Beendigung der Aus-                                       Betreuung durch den Heimatverein Rhein-
                                  stellung im Museum kann                                        stetten.
                                  nun eine Bilderschau der
                                  in der Ausstellung gezeig-               Die Stadt und der Heimatverein freuen sich auf Ihren Besuch.
                                  ten Weihnachtskrippen
                                  auf der Homepage des
                                  Museums
   www.rheinstetten.de/museum oder auf der
   Homepage des Heimatvereins
   www.heimatverein-rheinstetten.de sowie
   direkt über YouTube angesehen werden.                                                            Heimatverein
                                                                                                   Rheinstetten e.V.

                                                                           Hinweis:
Satzung zur Änderung der                                                   Sollte diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Form-
Wasserversorgungssatzung                                                   vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder von Verfahrens-
                                                                           oder Formvorschriften, die auf der GemO beruhen, zustande
Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden Würt-               gekommen sein, so gilt sie ein Jahr nach ihrer öffentlichen
temberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 13, 20 und 42 des Kom-                  Bekanntmachung dennoch als von Anfang an gültig zustande
munalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der                   gekommen. Dies gilt jedoch nicht, wenn
Gemeinderat der Stadt Rheinstetten am 23.11.2021 folgende                  a) die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Ge-
Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung der Stadt                   nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt
Rheinstetten beschlossen:                                                     worden sind,
Hinweis:                                                                   b) der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO we-
Um die Lesbarkeit dieser Satzung zu erleichtern, ist im Folgenden             gen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn - jeweils
in der Regel nur die männliche Form von Personenbezeichnungen                 vor Ablauf der Jahresfrist - die Rechtsaufsichtsbehörde den
gewählt. Unabhängig davon gelten sämtliche Personenbezeich-                   Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfah-
nungen gleichermaßen für alle Geschlechter.                                   rens- oder Formvorschriften unter Bezeichnung des Sachver-
Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die                    halts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elek-
öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der                    tronisch gegenüber der Stadt Rheinstetten geltend gemacht
Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung - WVS)                       worden ist.
der Stadt Rheinstetten vom 27.01.2001 zuletzt geändert am                  Ausgefertigt:
24.11.2020 (gültig seit 01.01.2021)                                        Rheinstetten, 25.11.2021
Artikel 1                                                                  gez.
§ 42 erhält folgende Fassung:                                              Sebastian Schrempp, Oberbürgermeister
§ 42 Verbrauchsgebühren
(1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wasser-
    menge (§ 43) berechnet. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro                 Impressum
    Kubikmeter 1,57 Euro.                                                    Herausgeber: Stadt Rheinstetten, Rappenwörthstraße 49, 76287 Rheinstetten
(2) unverändert.                                                             Verantwortlich für den amtlichen und redaktionellen Teil:
                                                                             Oberbürgermeister Sebastian Schrempp, o. V. i. A.
Artikel 2
                                                                             Verantwortlich für den Anzeigenteil: Volker Dürrschnabel, Dipl.-Ing. (FH)
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.                         Druck und Verlag: Dürrschnabel Druck & Medien GmbH,
                                                                             Schulstraße 12, 76477 Elchesheim-Illingen, Telefon (07245) 92 70-0,
Rheinstetten, 24.11.2021                                                     Fax (07245) 92 70-50, E-Mail: rheinstetten@duerrschnabel.com
                                                                                                    Heimatverein
                                                                             Anzeigenpreisliste: Stand  01.01.2021
gez.                                                                                               Rheinstetten e.V.
                                                                             Auflage: 11.060 Exemplare.    Erscheint wöchentlich. Fotos: pr/djd
                                                                                                    Heimatverein
Sebastian Schrempp, Oberbürgermeister                                                              Rheinstetten e.V.
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Satzung zur Änderung der Satzung                                      Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfah-
                                                                      rens- oder Formvorschriften unter Bezeichnung des Sachver-
über die öffentliche Abwasserbeseitigung                              halts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elek-
                                                                      tronisch gegenüber der Stadt Rheinstetten geltend gemacht
Aufgrund von § 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Würt-         worden ist.
temberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-
                                                                    Ausgefertigt:
Württemberg (GemO) und §§ 2, 8 Abs. 2, 13, 20 und 42 des Kom-
                                                                    Rheinstetten, 25.11.2021
munalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der
Gemeinderat der Stadt Rheinstetten am 23.11.2021 folgende           gez.
Satzung zur Änderung der Abwassersatzung der Stadt Rheinstetten     Sebastian Schrempp, Oberbürgermeister
beschlossen:
Hinweis:
Um die Lesbarkeit dieser Satzung zu erleichtern, ist im Folgenden   Einladung zur
in der Regel nur die männliche Form von Personenbezeichnungen       Jagdgenossenschaftsversammlung
gewählt. Unabhängig davon gelten sämtliche Personenbezeich-
nungen gleichermaßen für alle Geschlechter.
                                                                    Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung
Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwas-        am 13. Januar 2022, um 18.30 Uhr, in der Aula des Schulzentrums,
serbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) der Stadt Rheinstet-        Am Tummelplatz 8-10, 76287 Rheinstetten
ten vom 08.11.2011 zuletzt geändert am 24.11.2020 (gültig           Der Gemeinderat der Stadt Rheinstetten als Verwalter der Jagd-
seit 01.01.2021)                                                    genossenschaft Rheinstetten hat in seiner Sitzung vom
                                                                    23.11.2021 beschlossen, eine Versammlung der Jagdgenossen
Artikel 1                                                           des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Rheinstetten einzuberufen.
§ 41 erhält folgende Fassung:
                                                                    Die Versammlung findet am Donnerstag, den 13. Januar 2022,
§ 41 Höhe der Einleitungsgebühr                                     um 18:30 Uhr in der Aula des Schulzentrums, Am Tummelplatz 8-10,
(1) Die Schmutzwassergebühr bei Einleitungen nach § 37 Abs. 1       76287 Rheinstetten (Einlass ab 18.00 Uhr) statt.
    beträgt je Kubikmeter Schmutzwasser                             Die Einberufung der Jagdgenossen ist aufgrund der Einführung
    für den Zeitraum 01.01.2022 - 31.12.2022            0,95 €,    des neuen Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG), das
(2) Erfolgt die Einleitung des Schmutzwassers direkt in einen       am 01.04.2015 in Kraft getreten ist, erforderlich.
    Überleitungskanal zur Kläranlage ohne Nutzung der Ortska-       Die Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundflächen, die zu
    näle, beträgt die Schmutzwassergebühr je Kubikmeter             einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden eine Jagd-
    für den Zeitraum 01.01.2022 - 31.12.2022            0,37 €,    genossenschaft (§15 Abs. 1 JWMG). Alle Grundstückseigentümer
    Bei zusätzlicher Einleitung von Niederschlagswasser in den      im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Rheinstetten werden zu dieser
    Überleitungskanal je Quadratmeter der nach § 39 Absatz 6        Versammlung eingeladen. Eigentümer von Grundflächen, auf
    gewichteten bebauten, überbauten oder befestigten und an        denen die Jagd ruht (befriedete Bezirke), gehören der Jagdgenos-
    die öffentliche Abwasseranlage angeschlossenen Flächen          senschaft nicht an und sind somit nicht teilnahmeberechtigt.
    für den Zeitraum 01.01.2022 - 31.12.2022            0,49 €,    Die Versammlung ist nichtöffentlich.
(3) Die Schmutzwassergebühr für Abwasser, das zu einer öffentli-
    chen Abwasserbehandlungsanlage gebracht wird (§ 39 Abs. 1       Tagesordnung:
    Buchst. b und c), beträgt je Kubikmeter Abwasser                1. Begrüßung
    für den Zeitraum 01.01.2022 - 31.12.2022            0,37 €,    2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung und Geneh-
    a) für Schmutzwasser aus Kleinkläranlagen das 5-fache der          migung der Tagesordnung
       Gebühr nach Absatz 1,                                        3. Feststellung der Anzahl anwesender und vertretener Jagd-
    b) für Schmutzwasser aus geschlossenen Gruben das 2-fache          genoss*innen und der durch sie gehaltenen Flächen
       der Gebühr nach Absatz 1,                                    4. Beschluss über die eventuelle Zulassung von Nicht-Jagd-
    c) soweit Schmutzwasser keiner Anlage nach a) oder b) zuzu-        genoss*innen
       ordnen ist, das 5-fache der Gebühr nach Absatz 1.            5. Beschluss über die Aufhebung aller früheren Beschlüsse der
(4) Die Niederschlagswassergebühr beträgt je Quadratmeter der          Jagdgenossenschaft
    nach § 39 Absatz 6 gewichteten bebauten, überbauten oder        6. Beschluss über die erneute Übertragung der Verwaltung der
    befestigten und an die öffentliche Abwasseranlage ange-            Jagdgenossenschaft auf den Gemeinderat
    schlossenen Flächen                                             7. Beratung und Beschlussfassung über die neue Satzung der
    für den Zeitraum 01.01.2022 - 31.12.2022       0,63 €/qm,         Jagdgenossenschaft
Artikel 2                                                           8. Verschiedenes
Inkrafttreten
                                                                    Aufgrund der Corona-Pandemie ist es notwendig, die Teilnahme
Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.
                                                                    an der Jagdgenossenschaftsversammlung telefonisch unter:
Rheinstetten, 24.11.2021                                            07242/9514-675 oder per Mail stephanie.girarde@rheinstetten.de
gez.                                                                bis zum 10. Januar 2022 anzumelden.
Sebastian Schrempp, Oberbürgermeister                               Die Aula des Schulzentrums ist am Sitzungstag ab 18.00 Uhr
                                                                    geöffnet. Da die Anwesenheit der Jagdgenosse*innen registriert
Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg:      werden muss, wird um rechtzeitiges Erscheinen gebeten. Jedes
Sollte diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Form-    an der Versammlung teilnehmende Mitglied der Jagdgenossen-
vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder von Verfahrens-        schaft muss sich durch Personalausweis oder Reisepass auswei-
oder Formvorschriften, die auf der GemO beruhen, zustande           sen können.
gekommen sein, so gilt sie ein Jahr nach ihrer öffentlichen
Bekanntmachung dennoch als von Anfang an gültig zustande            Miteigentümer*innen eines Grundstückes, auch Eheleute, kön-
gekommen. Dies gilt jedoch nicht, wenn                              nen ihr Stimmrecht als Jagdgenosse*in nur einheitlich und mit
                                                                    schriftlicher Bevollmächtigung aller anderen Miteigentümer*in-
a) die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Ge-    nen ausüben. Jedes nicht anwesende Mitglied der Jagdgenos-
   nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt           senschaft kann sein Stimmrecht durch eine/n mit schriftlicher
   worden sind,                                                     Vollmacht versehene/n Vertreter*in ausüben lassen. Jede/r Jagd-
b) der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO we-           genosse*in erhält am Eingang eine Stimmkarte mit Angabe sei-
   gen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn - jeweils       ner/ihrer bejagbaren Grundflächen, entnommen aus dem aktu-
   vor Ablauf der Jahresfrist - die Rechtsaufsichtsbehörde den      ell aufgestellten Jagdkataster der Jagdgenossenschaft Rhein-
Nr. 51-52/2021                                                                                                                         Seite 15

stetten. Sollten zwischenzeitlich Änderungen bei den Eigentums-
verhältnissen eingetreten sein, dann sind diese durch Vorlage
von Grundbuchauszügen, Eintragungsbekanntmachungen oder
Erbscheinen zu belegen.
Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen sowohl der Mehr-
heit der anwesenden und vertretenden Jagdgenossen*innen,
als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen
Grundfläche.
Eigentümer*innen von Grundstücken, die zu gesetzlichen Eigen-
jagdbezirken gehören oder diesen angegliedert sind, sind mit
diesen Grundflächen nicht stimmberechtigt.
Der Entwurf der Neufassung der Satzung kann im Technischen
Rathaus, Badener Straße 1, 76287 Rheinstetten während den übli-
chen Öffnungszeiten und auf der Homepage www.rheinstetten.de
eingesehen werden.
Um Einhaltung der an diesem Tag geltenden Corona-Hygiene-Vor-
schriften wird gebeten.
Die Stadt behält sich vor, gegebenenfalls die Versammlung auf
Grund der aktuell gültigen Corona-Bestimmungen kurzfristig
abzusagen.
Zusätzlich zu den allgemein gültigen Abstands- und Hygiene-
regeln gilt folgendes:
Zur Kontaktnachverfolgung müssen die persönlichen Daten
hinterlegt werden, etwa mit Hilfe der Luca-App, der Corona-
Warn-App oder handschriftlich.                                     Geänderte Öffnungszeiten
Folgende Daten der teilnehmenden Personen werden erfasst:
Name, Vorname, Anschrift, Wohnort, Telefon-Nummer und/oder         Geänderte Rheinstetten
                                                                   Hallenbad Öffnungszeiten
E-Mail-Adresse.                                                    Hallenbad Rheinstetten
Während der Veranstaltung ist eine Mund-Nasen-Bedeckung            Auskunft unter: Tel.: 0721 9517650, www.rheinstetten.de/hallenbad
(FFP2 oder OP-Maske, KEINE Alltagsmasken) zu tragen.
                                                                   Auskunft unter: Tel.: 0721 9517650, www.rheinstetten.de/hallenbad
Das im Eingangsbereich des Versammlungsortes ausgehängte
Hygienekonzept ist zu beachten.
                                                                   Sonderöffnungszeiten während der Weihnachtsferien
Rheinstetten, 09.12.2021
                                                                   Während der Weihnachtsferien - vom 24. Dezember 2021 bis
gez.                                                               09. Januar 2022 - gibt es Änderungen bei den Öffnungszeiten
Sebastian Schrempp, Oberbürgermeister                              im Hallenbad.
                                                                   Diese sind wie folgt:
Hinweis zur Corona-Verordnung                                      Freitag bis Sonntag,
                                                                   24.12.2021 - 26.12.2021		                   geschlossen
                                                                   Montag, 27.12.2021 		                       08:00 - 21:00 Uhr
Die aktuelle Fassung der Verordnung der Landesregierung über
infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des           Dienstag, 28.12.2021 		                     geschlossen
Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO) sowie aktuelle     Mittwoch, 29.12.2021		                      08:00 - 21:00 Uhr
Änderungsverordnungen werden auf der Internetseite des Landes      Donnerstag, 30.12.2021		                    08:00 - 21:00 Uhr
Baden-Württemberg www.baden-wuerttemberg.de veröffentlicht.        Freitag bis Samstag,
                                                                   31.12.2021 - 01.01.2022		                   geschlossen
                       Ende der Amtlichen Bekanntmachungen         Sonntag, 02.01.2022		                       08:00 - 16:00 Uhr
                                                                   Montag, 03.01.2022		                        08:00 - 21:00 Uhr
                                                                   Dienstag, 04.01.2022		                      geschlossen
                                                                   Mittwoch, 05.01.2022		                      08:00 - 21:00 Uhr
                                                                   Donnerstag, 06.01.2022		                    08:00 - 16:00 Uhr
                                                                   Freitag, 07.01.2022		                       08:00 - 21:00 Uhr
                                                                   Samstag, 08.01.2022		                       geschlossen
                                                                   Sonntag, 09.01.2022		                       08:00 - 16:00 Uhr

                                                                  Neue Termine in der
                                                                  Ausländerbehörde erst ab 17.01.2021
                                                                  Neue Termine in der Ausländerbehörde sind erst ab 17.01.2021
                                                                  wieder möglich. Gerne können Sie online unter
                                                                  www.rheinstetten.de/termin schon jetzt einen Termin vereinbaren.
                                                                  Wenn Sie eine Abholnachricht erhalten haben, können Sie
                                                                  beantragte und bestellte Aufenthaltstitel wie gewohnt zu den
                                                                  Öffnungszeiten der Verwaltung abholen.
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Alle Jahre wieder kommt die Feuerwehr
Bald ist Weihnachten. Für viele ein Fest der Freude und Besinn-        Baurecht aktuell
lichkeit. Für so manchen aber auch ein Fest voller Angst und
Schrecken, oft sogar mit schlimmen Folgen. Nur eine kleine
Unachtsamkeit und schon steht das Symbol der Festlichkeit in
hellen Flammen. Damit es bei Ihnen kein Weihnachtsfeuer gibt,          Baurecht aktuell
                                                                       Auskunft unter: www.rheinstetten.de/baurecht

hier einige Tipps der Rheinstettener Feuerwehr:
• Kaufen Sie den Weihnachtsbaum erst kurz vor dem Fest und              Der Energieberater kommt!
   achten Sie darauf, dass er nicht nadelt.                            Auskunft unter: der
                                                                       Im Auftrag      www.rheinstetten.de/baurecht
                                                                                           Stadt Rheinstetten bietet die Umwelt- und
• Bewahren Sie ihn bis zu den Festtagen möglichst im Freien auf.        EnergieAgentur Kreis Karlsruhe GmbH wieder eine kosten-
• Achten Sie auf ausreichenden Sicherheitsabstand zu leicht             freie, neutrale Erstberatung für die Rheinstettener Bürger*in-
   brennbaren Materialien wie Vorhängen und Gardinen.                   nen an. Gegenstand der Beratung sind alle Themen rund um
• Sofern Sie Wachskerzen bevorzugen, befestigen Sie diese so,           das Thema Energie. Ob Sie Ihr Heim sanieren, die Heizung
   dass andere Zweige nicht Feuer fangen können; verwenden Sie          austauschen, eine Solaranlage errichten, oder einfach Ihren
   Kerzenhalter aus feuerfestem Material.                               Stromverbrauch senken wollen.
• Zünden Sie die Kerzen von oben nach unten an; in umgekehr-            Der Experte der EnergieAgentur hilft Ihnen bei Ihrer Entschei-
   ter Reihenfolge löschen.                                             dung. Er informiert über die gesetzlichen Rahmenbedingun-
• Stellen Sie für den Fall eines Falles Löschmittel griffbereit. Es     gen, technische Möglichkeiten, Kosten und Wirtschaftlich-
   genügt auch ein Eimer Wasser.                                        keit sowie über mögliche Fördergelder und zinsgünstige
• Lassen Sie brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt; Eltern sollten       Finanzierungsmöglichkeiten.
   auf ihre Kinder achten.                                              Die Stadtverwaltung beabsichtigt, die Beratungen auch im
• Bewahren Sie Streichhölzer und Feuerzeuge an einem vor Kindern        Jahr 2022 in regelmäßigen Abständen anzubieten.
   sicheren Platz auf.                                                  Der nächste Beratungstermin für interessierte Bürgerinnen
• Kinder sollten nur unter Anleitung von Erwachsenen mit Streich-       und Bürger findet
   holz und Feuerzeug umgehen.
                                                                        am Donnerstag, 13. Januar 2022, in der Zeit von 14 - 18 Uhr
                                                                        kostenlos im Technischen Rathaus, Baurechtsamt,
   Christbaumsammelaktion                                               Badener Str. 1, Stadtteil Mörsch, statt.
                                                                        Eine vorherige Terminvereinbarung ist dringend erforderlich.
   am Samstag, 08.01.2021                                               Melden Sie sich hierfür bitte bei Frau Peng, Tel. 07242/9514-
   In Rheinstetten sammeln Vereine mit ihrer                            611 unter Angabe ihres Beratungsthemas an.
   Jugend die ausgedienten Christbäume ein.                             Für eine gründliche Beratung sollten relevante Unterlagen wie
   Bitte legen Sie Ihren Baum bis spätestens 9.00 Uhr vor Ihr           Gebäude-Energie-Ausweis, Schornsteinfegerprotokoll, Energie-
   Haus und hängen einen Zettel mit Ihrem Namen daran. Die              bzw. Verbrauchsabrechnungen, Hausgrundriss, Fotos etc.
   Abholer klingeln und nehmen den Baum gegen eine kleine               mitgebracht werden.
   Spende von 1 € mit (Bäume ohne Zettel bleiben liegen).
   Bitte kein Geld am Baum anbringen.                                   Stadtbauamt Rheinstetten
   Lametta und Rheinstetten
  Fundamt           Baumschmuck ist zu entfernen.
   Bitte beachten Sie die derzeitigen Infektionsschutzvorschriften.
   Die fleißigen Helferinnen und Helfer sind:
  Auskunft unter: Tel.: 07242 9514-0, www.rheinstetten.de/fundamt
   In Mörsch: die Jugend des SV Mörsch
   In Neuburgweier: die Jugend des SC Neuburgweier
   In Forchheim und Silberstreifen: die Kolpingsfamilie Forch-        Verkehrsbehinderungen durch Silvesterlauf
   heim, die KJG-Mädchen Forchheim und die Ministranten               in Rheinstetten-Forchheim am 31.12.2021
   St. Martin Forchheim
   Die Entsorgung der Christbäume auf dem Grünabfallsam-              Die Sportfreunde Forchheim 1911 e. V. veranstalten am
   melplatz in Mörsch (Hinter Gierle Weg/beim Klärwerk) ist           31.12.2021 wie in den vergangenen Jahren einen Silvesterlauf.
   kostenfrei möglich. Die Öffnungszeiten sowie die aktuellen         Start ist in der Karlsruher Straße, Höhe Kastenwörthstraße. Die
   Hinweise und Verhaltensregeln für Anlieferer finden Sie            Laufstrecke führt weiter über die Karlsruher Straße in Richtung
   unter: www.rheinstetten.de/wertstoffhof                            Karlsruhe bis ans Ortsende und über Feld- und Waldwege zurück
                                                                      in die Vogesenstraße bis zum Ziel beim Vereinsgelände der
                                                                      Sportfreunde in der Jahnstraße.
                                                                      Die Karlsruher Straße ist zwischen Schwarzwaldstraße und Jahn-
 Fundamt Rheinstetten                                                 straße zwischen 13:30 und 16:30 Uhr gesperrt. Die restliche
 Fundamt Rheinstetten                                                 Strecke auf der Karlsruher Straße bis zur Leichtsandstraße ist
                                                                      ab ca. 13:30 Uhr bis nach dem Passieren des Läuferfeldes (ca.
 Auskunft unter: Tel.: 07242 9514-356, www.rheinstetten.de/fundamt    14:30 Uhr) gesperrt.
 Auskunft unter: Tel.: 07242 9514-356, www.rheinstetten.de/fundamt    Während dieser Zeit ist vorrübergehend keine Zu- und Abfahrt in
  Aktuell                                                             die Karlsruher Straße möglich. Wir bitten insbesondere die An-
  1 Kinder-Halskette, mit Anhänger Kreuz und Pandabär                 wohner der Weinbrennerstraße, der Heinrich-Hübsch-Straße und
  1 Fahrradschlüssel an rotem Umhängeband                             Baumeisterstraße, dies bei ihren Planungen zu berücksichtigen
  Vorwoche                                                            und ihr Fahrzeug gegebenenfalls außerhalb der gesperrten Straßen
  Diverse Kleidungsstücke aus den Messe-Veranstaltungen,              (z. B. Großklamm) abzustellen.
  dm-Arena Karlsruhe, Oktober 2021 - Dezember 2021                    Hinweis für die Zuschauer beim Silvesterlauf
  Schlüsselbund mit Anhänger „Engel“                                  Die Straßenbahn verkehrt auch während des Silvesterlaufes
  Kinder-Winter-Steppjacke, Gr. 134, hellblau                         mit Absicherung durch die Verkehrsbetriebe. Wir weisen die
  Kinder-Winterjacke, Gr. 134, dunkelblau, mit Fellkapuze,            Zuschauer darauf hin, dass der Aufenthalt in den Hochgleisen
  Innenfutter Teddy                                                   verboten ist.
                                                                      Wir bitten Sie dringend, den Gleisbereich aus Sicherheitsgrün-
                                                                      den unbedingt freizuhalten!
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