VORSTANDSWAHL 2023 WAHL DER 8. SATZUNGSVERSAMMLUNG LINEARE ANPASSUNG DER ANWALTSGEBÜHREN AKTUELLES SEMINARANGEBOT 2023 - AUSGABE 03/2022 7 ...

 
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AUSGABE 03/2022 · 7. DEZEMBER 2022

VORSTANDSWAHL 2023
SEITE 4

WAHL DER 8. SATZUNGSVERSAMMLUNG
SEITE 5

LINEARE ANPASSUNG
DER ANWALTSGEBÜHREN
SEITE 19

AKTUELLES
SEMINARANGEBOT 2023
SEITE 45
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INHALT
Aktuell
Wahl des Vorstandes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Wahl der 8. Satzungsversammlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte: BRAK formuliert Kernforderungen. . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Qualifizierte elektronische Signatur als Fernsignatur. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Akteneinsichtsportal: Anmeldung jetzt mit beA-Karte möglich. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  10
Aufruf zur Weihnachtsspendenaktion 2022 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

Entwicklungen
Und noch einmal: Das beA für Berufsausübungsgesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  12
Größere Nachrichten erfordern technische Umstellungen – Bereiten Sie sich vor!. . . . . . . . . . . . . . 14
STAR 2022: Einblicke zu nicht-anwaltlichem Fachpersonal in Kanzleien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  16
Nutzung des sicheren Übermittlungswegs durch Berufsausübungsgesellschaften. . . . . . . . . . . . .  18
BRAK fordert eine substantielle lineare Anpassung der Anwaltsgebühren. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  19

Berichte
Treffen der befreundeten und benachbarten Rechtsanwaltskammern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  19
Landesverband der Freien Berufe Sachsen mit neuer Führung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

Mitteilungen
Jahresrückblick des EuGH. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Neues aus Brüssel und Europa. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
ABC-Steuerfragen für Anwälte - Häusliches Arbeitszimmer im Ausland. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

Fachanwaltschaften
Nachweis der Fortbildungspflicht gem. § 15 FAO für 2022. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Bestellung in Fachanwalts­ausschüsse der RAK Sachsen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

Rechtsprechung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

Aus- & Weiterbildung
Feierliche Zeugnisübergabe: 54 neue Rechtsanwaltsfachangestellte für Sachsen. . . . . . . . . . . . . . 29
Ergebnisse Abschlussprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2022. . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
Befragung der Absolventen 2022. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  31
Ausbildungsbeginn 2023 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
Begabtenförderung Berufliche Bildung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33
Aufstiegsfortbildung „Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin“. . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
Prüfungstermine 2023. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34

Personalien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36
Erste Berufsausübungsgesellschaft zugelassen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37

Anzeigen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
Seminarangebote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45
Kontakt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62
Impressum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63

2 · K AMMERaktuell | 03/2022
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editorial

LIEBE KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN,

                                        ein ereignisreiches Jahr neigt sich dem Ende zu. Das Weihnachtsfest steht
                                        vor der Tür, doch nicht in allen Teilen Europas und der Welt wird es ein fried-
                                        liches Fest sein.

                                         Wir denken in diesen Zeiten an die Kolleginnen und Kollegen in der Ukraine,
                                         die seit Beginn des Angriffskriegs vor nun fast 9 Monaten teilweise buch-
                                         stäblich vor den Trümmern ihrer beruflichen und privaten Existenz stehen.
                                         In den vergangenen Monaten hatte ich mehrfach Gelegenheit, mit der Prä-
                                         sidentin der Ukrainian National Bar Association and Bar Council of Ukraine
                                         (UNBA), Lidia Izovitova, persönlich zu sprechen und mehr über die Situation
                                         der Kolleginnen und Kollegen vor Ort zu erfahren. Die UNBA dankt für die
zahlreichen Spenden, die ein starkes Symbol für den grenzüberschreitenden Zusammenhalt aller Rechtsanwältinnen
und Rechtsanwälte ist. Mit den Spenden unterstützt die UNBA die Kolleginnen und Kollegen mit Medikamenten, Lebens-
mitteln und anderen notwenigen Dingen. Detaillierte Berichte über die Verwendung der Spenden werden transparent
auf der Website der UNBA veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert. Wenn Sie die Kolleginnen und Kollegen mit einer
Spende unterstützen möchten, so finden Sie weitere Details hier.

Doch auch vor der eigenen Haustür werden die Sorgen und Nöte nicht weniger. Der steigende Kostendruck ist für alle
Kolleginnen und Kollegen deutlich spürbar. Auf der Hauptversammlung der BRAK, die Anfang September 2022 in Stutt-
gart stattfand, unterstützten alle Kammern die Forderung der BRAK nach einer substanziellen, linearen Anpassung der
Anwaltsgebühren. In diesem Zusammenhang soll auch die Überlegung des BMJ angesprochen werden, den Zuständig-
keitsbereich der Amtsgerichte anzupassen. Grundsätzlich ist eine Stärkung der Amtsgerichte zu befürworten. Denn
eine Stärkung der Amtsgerichte in der Fläche führt zu einer Stärkung des Zugangs zum Recht in der Fläche. Dabei darf
es zu keiner Aufweichung des Postulationszwangs kommen, denn dieser Anwaltszwang gewährleistet den effektiven
Zugang zum Recht für alle Bürgerinnen und Bürger. Mit Beibehaltung des Postulationszwangs wird ein rechtlich fun-
dierter Parteivortrag gewährleistet, dessen Verzicht nicht im Interesse der Justiz liegen kann. In diesem Heft finden
Sie weitere Informationen zur Position der BRAK auf Seite 19, wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen selbst-
verständlich informiert.

Am 01.08.2022 trat die BRAO-Reform in Kraft. Es ist der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Sachsen gelungen,
sich rechtzeitig auf die damit verbundenen neuen Aufgaben vorzubereiten, sodass mittlerweile die ersten Berufsaus-
übungsgesellschaften als Mitglieder der RAK Sachsen zugelassen werden konnten.

Der anstehende Jahreswechsel wird in der Rechtsanwaltskammer einige Veränderungen mit sich bringen. Zum einen
steht im Frühjahr 2023 die Vorstandswahl sowie die Wahl der Mitglieder der Satzungsversammlung an. Sie möchten
sich ehrenamtlich engagieren und die Arbeit der RAK Sachsen sowie die Zukunft der Anwaltschaft mitgestalten? Dann
melden Sie sich gern als Kandidat_in für die anstehenden Wahlen. Weitere Informationen finden Sie in diesem Heft.
Zum anderen wird die langjährige Geschäftsführerin der RAK Sachsen, Rechtsanwältin Jacqueline Lange, aus-
scheiden. Viele von Ihnen hatten in den vergangenen Jahren mit Frau Kollegin Lange persönlich zu tun, sei es bei
Kammerversammlungen, im Rahmen von Tätigkeiten in den Fachanwaltsausschüssen oder einfach bei einer Frage

                                                                                                  KAMMERAKTUELL · 3
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ak t u e l l

an die Kammer. In ihrer mehr als zwanzigjährigen Tätigkeit für die RAK Sachsen hat Frau Kollegin Lange die Arbeit
der Geschäftsstelle wesentlich geprägt, sicher durch mehrere BRAO-Reformen, wechselnde Vorstandsmitglieder
und Präsidenten geleitet. Nun ist es für Frau Kollegin Lange Zeit, ihre persönliche Reise fortzusetzen (und so viel
darf an dieser Stelle verraten werden – dies ist tatsächlich wörtlich zu verstehen). Im Namen des Vorstands und des
Präsidiums und auch ganz persönlich danke ich Frau Kollegin Lange für die jahrzehntelange Unterstützung der RAK
Sachsen und wünsche ihr für die Zukunft von Herzen alles erdenklich Gute.
In ihre Fußstapfen zu treten wird gewiss eine Herausforderung sein, doch ich bin sehr zuversichtlich, dass es einen
reibungslosen Wechsel geben wird. Ab dem neuen Jahr werden die Aufgaben der Geschäftsführung von Rechtsanwäl-
tin Anja Schüpferling und Rechtsanwalt Jörg Freund gemeinsam wahrgenommen werden. Beide sind bereits als Refe-
renten bei der RAK Sachsen tätig, z. B. im Rahmen der Geldwäscheaufsicht, des Berufsrechts sowie der Ausbildung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die verbleibenden Wochen des Jahres wünsche ich Ihnen viel Kraft, Zeit und Muße
für die Dinge, die wirklich wichtig sind.

Eine besinnliche Adventszeit wünscht Ihnen

Sabine Fuhrmann
Rechtsanwältin
Präsidentin

WAHL DES VORSTANDES IM JAHR 2023
Im 1. Quartal des Jahres 2023 steht die Wahl zum Vor-               Die Anschrift des Wahlausschusses lautet:
stand der RAK Sachsen an. Die Mitglieder des Vorstandes        Wahlausschuss Vorstandswahl | Rechtsanwaltskammer
werden auf 4 Jahre gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig.             Sachsen | Glacisstraße 6 | 01099 Dresden
Alle zwei Jahre scheidet die Hälfte der Mitglieder des Vor-
standes aus.                                                  Der Wahlausschuss entschied in seiner 1. Sitzung am
                                                              07.11.2022, die Wahl elektronisch durchzuführen. Dafür
Zur Vorbereitung und Durchführung der Vorstandswahl           wird wieder ein System der Fa. Polyas genutzt werden.
berief der Vorstand einen Wahlausschuss, bestehend aus
folgenden Mitgliedern und Stellvertretern:                 Das Mandat folgender Vorstandsmitglieder endet zum 31.
                                                                                  März 2023:
               Mitglieder                          Stellvertreter                    Dr. Martin Abend, Dresden
       Rechtsanwalt Georg Blanz            Rechtsanwalt Andreas Engler                 Volker Backs, Dresden
       Postplatz 11, 02826 Görlitz          Lampestraße 6, 04107 Leipzig               Heike Bruns, Chemnitz
                                                                                    Curt-Matthias Engel, Leipzig
    Rechtanwalt Dr. Christoph Munz        Rechtsanwältin Simone Sperling                Roland Gross, Leipzig
An der Dreikönigskirche 8, 01097 Dresden Enderstraße 59/SEC, 01277 Dresden         Markus M. Merbecks, Chemnitz
    Rechtsanwältin Anne Schramm              Rechtsanwalt Ulrich Braun               Uta Modschiedler, Dresden
     Goethestraße 17, 01109 Dresden      Bahnhofstr. 3, 08340 Schwarzenberg        Matthias Schumann, Chemnitz

4 · KAMMERAKTUELL | 03/2022
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Dr. Axel Schweppe, Chemnitz                 und Zulassung der Kandidatenvorschläge durch den
                  Frank Stange, Dresden                   Wahlausschuss werden wir Ihnen die Kandidatinnen und
                 Peggy Thiedig, Dresden                   Kandidaten auf der Homepage der RAK Sachsen www.
               Jan Weidemann, Dresden                     rak-sachsen.de bekanntgeben. Auch mit den Wahlunter-
                                                          lagen werden Sie über die Bewerber informiert werden.
Neu zu wählen sind damit 12 Vorstandsmitglieder. Ihnen
liegt zwischenzeitlich die 1. Wahlbekanntmachung mit      Weitere Hinweise zur Wahl und Muster für die erforder-
den Hinweisen zum Wahlverfahren und der Aufforderung,     lichen Erklärungen finden Sie unter www.rak-sachsen.
Kandidaten bis zum 09. Januar 2023, 16:00 Uhr, schrift-   de/fuer-mitglieder/
lich einzureichen, vor. Die Wahlvorschläge müssen von
mindestens 10 Mitgliedern unterstützt werden. Jedes       Die konstituierende Sitzung des neu gewählten Vorstan-
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Sachsen kann             des findet am 05. April 2023, 14.00 Uhr in den Räumen
mehre Vorschläge einreichen und unterstützen und          der Geschäftsstelle der RAK Sachsen, Glacisstraße 6,
sich auch selbst zur Wahl vorschlagen. Nach Prüfung       01099 Dresden statt.

WAHL DER 8. SATZUNGSVERSAMMLUNG
Die Amtszeit der 7. Satzungsversammlung endet am          Mit der Neufassung des § 191b BRAO kann auch die Wahl
30.06.2023. Damit stehen im ersten Quartal des Jahres     der Vertreter der Satzungsversammlung elektronisch
2023 die Wahlen zur 8. Satzungsversammlung an. Auf-       erfolgen. Die Wahlordnung der RAK Sachsen sieht als
grund der Mitgliederzahl wird die RAK Sachsen mit 3       Grundform die elektronische Wahl vor. Mit der Ersten
stimmberechtigten Mitgliedern im Anwaltsparlament         Wahlbekanntmachung werden die wahlberechtigten
vertreten sein.                                           Mitglieder über das Wahlverfahren, den Ort und Zeit der
                                                          Auslegung des Wählerverzeichnisses und den Wahlzeit-
Derzeitige sächsische Vertreter in der Satzungsver-       raum informiert und zugleich aufgefordert, innerhalb
sammlung sind:                                            einer benannten Frist Wahlvorschläge für die Mitglieder
                   Georg Blanz, Görlitz,                  der Satzungsversammlung einzureichen. Nach Prüfung
             Dr. Thomas Langner, Chemnitz                 und Zulassung der Kandidatenvorschläge durch den
              Dr. Christoph Munz, Dresden.                Wahlausschuss werden wir Ihnen die Kandidatinnen und
                                                          Kandidaten auf der Homepage der RAK Sachsen www.
Nicht stimmberechtigtes Mitglied ist weiterhin die Kam-   rak-sachsen.de bekanntgeben. Auch mit den Wahlunter-
merpräsidentin.                                           lagen werden Sie über die Bewerber informiert werden.

Die Leitung und Durchführung der Wahl übernimmt der       Nach Feststellung des Wahlergebnisses informiert der
Wahlausschuss, dessen Mitglieder sind:                    Wahlausschuss alle wahlberechtigten Mitglieder über das
                 Andreas Engler, Leipzig                  Wahlergebnis.
                  Jörg Krüger, Dresden
               Anja Schüpferling, Dresden                 Die genauen Informationen zum Wählerverzeichnis, der
                                                          Einreichung von Wahlvorschlägen und der Wahlfrist er-
Als Stellvertreter wurden gewählt:                        halten Sie mit der Ersten Wahlbekantmachung gem. § 4
                  Yvette Gusinda, Dresden                 WahlO Satzungsversammlung.
                   Dr. Kati Lang, Dresden
                 Torsten Steglich, Dresden

                                                                                      aktuell | K AMMERaktuell · 5
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ZUSTÄNDIGKEITSSTREITWERT
DER AMTSGERICHTE: BRAK
FORMULIERT KERNFORDERUNGEN
Die Justizministerien des Bundes und der Länder prüfen        aufgrund von Daten der Landesjustizverwaltungen solide
derzeit eine Erhöhung der Streitwerte, bis zu denen die       prognostiziert werde, zu einer unerwünscht hohen An-
Amtsgerichte in Zivilsachen zuständig sind. Aus Sicht der     zahl von Angelegenheiten führen, die von einem auf den
BRAK muss dabei ein effektiver Zugang zum Recht ge-           anderen Tag von der Zuständigkeit der Landgerichte in
währleistet bleiben und zuvor solides Zahlenmaterial aus      die Zuständigkeit der Amtsgerichte übergehen.
der Justiz erhoben und analysiert werden.                     Kernpunkt der Diskussion ist aus Sicht der BRAK
Eine von der Konferenz der Justizministerinnen und            eine Stärkung der Amtsgerichte ohne gleichzeitige
-minister des Bundes und der Länder im Herbst 2021 ein-       Schwächung der Landgerichte. Nur so werde der Zu-
gesetzte Arbeitsgruppe überprüft derzeit die Streitwerte,     gang zum Recht in der Fläche gestärkt. Durch einen
an welche die Zuständigkeit der Amts- bzw. Landgerichte       Postulationszwang ab einem Streitwert von 5.000 Euro
in Zivilsachen anknüpft. Diese wurden letztmals im Jahr       könne die Qualität der Rechtsfindung beibehalten und
1993 erhöht. Die Arbeitsgruppe unter Federführung der         effektiver Zugang zum Recht ohne Rücksicht auf die
Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz prüft            streitwertabhängige Gerichtszuständigkeit gewährleistet
mögliche Verschiebungen im Geschäftsanfall zwischen           werden. Die zweifelsohne bestehende Inflation könne
Amts- und Landgerichten sowie personalwirtschaft-             kein tragfähiges Argument für eine Erhöhung sein. Denn
liche und gerichtsorganisatorische Folgen. Neben den          für die Bürgerinnen und Bürger seien Streitwerte unter
Zuständigkeitsstreitwerten stehen auch die Wertgrenze         5.000 Euro gemessen am Durchschnittsverdienst, der im
für das vereinfachte Verfahren in § 495a ZPO sowie die        Jahr 2021 bei etwa 4.100 Euro brutto lag, verhältnismäßig
Berufungs- bzw. Beschwerdewertgrenzen (etwa § 511 II          hoch und der durchschnittliche Streitwert lag bei ledig-
Nr. 1 ZPO, § 64 IIb ArbGG, § 68 I 1 GKG) auf dem Prüfstand.   lich 2.000 Euro.
Vorgeschlagen wird unter anderem, den Zuständigkeits-
streitwert bei den Amtsgerichten von derzeit 5.000 Euro       In ihrem Positionspapier wirft die BRAK daher eine Reihe
auf 10.000 Euro zu erhöhen.                                   von Fragen auf, die vor einer möglichen Erhöhung des
                                                              Zuständigkeitsstreitwerts aus ihrer Sicht unbedingt zu
Die BRAK hat sich mit einem Positionspapier zu Wort           klären sind.
gemeldet. Sie hält eine Überprüfung der Zuständig-
keitsstreitwerte, gerade angesichts des Umstands,             Weiterführende Links:
dass die letzte Erhöhung fast 30 Jahre zurückliegt, für          • Stellungnahme 47/2022
berechtigt. Die Diskussion insgesamt könne aber nur              • Beschluss der Herbst-Justizministerkonferenz
geführt werden, wenn konkrete statistische Daten dazu               2021
Anlass geben und etwaige Verschiebungen rechtfertigen.
Eine Steigerung könnte, sofern dies nicht vorab etwa                                   Mitteilung der BRAK vom 17.11.2022

6 · K AMMERaktuell | 03/2022
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ERLÄUTERUNGEN ZUR NUTZUNG DES FERNSIGNATURSERVICES
IN DER BEA-WEBANWENDUNG

Die beA-Webanwendung unterstützt seit der Version           Um den Fernsignaturservice der Zertifizierungsstelle der
3.12 den Fernsignaturservice der Zertifizierungsstelle      Bundesnotarkammer (BNotK) nutzen zu können, ist ein
der Bundesnotarkammer. Mit der Fernsignatur werden          geeignetes Signaturzertifikat erforderlich. Inhaberinnen
qualifizierte elektronische Signaturen (qeS) im Auftrag     und Inhaber eines beA können Fernsignaturen erzeugen,
der Unterzeichnerin oder des Unterzeichners aus der         wenn sie eine personengebundene beA-Karte der neuen
Ferne erzeugt. Das höchstpersönliche qualifizierte Zerti-   Kartengeneration nebst PIN besitzen und zu dieser beA-
fikat befindet sich dabei in der hochsicheren Umgebung      Karte ein qualifiziertes Zertifikat im Fernsignaturdienst
der Zertifizierungsstelle. Das zu signierende Dokument      bei der BNotK hinterlegt ist. Die beA-Karten der neuen
verbleibt die ganze Zeit über bei der Rechtsanwältin oder   Generation gibt die Zertifizierungsstelle der BNotK der-
beim Rechtsanwalt und verlässt den Anwender-PC beim         zeit an alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus.
Signieren nicht. Der folgende Beitrag erläutert, welche     Informationen zum Erwerb eines qualifizierten Zertifikats
Schritte unternommen werden müssen, um eine Fern-           für den Fernsignaturdienst der BNotK haben BRAK und
signatur anzubringen.                                       BNotK im beA-Supportportal bereitgestellt.

WIE WIRD DIE FERNSIGNATUR ANGEBRACHT?

Die Fernsignatur kann in verschiedenen Dialogen in der beA-Webanwendung ausgelöst werden:

1. MÖGLICHKEIT: SIGNIEREN BEIM HOCHLADEN EINES ANHANGS

Beim Hochladen eines Anhangs im Nach-
richtenentwurf öffnet sich nach Auswahl
des Dokuments im Dateisystem ein Dialog,
in dem Nutzerinnen und Nutzer Einstellun-
gen vor dem Hochladen des Dokuments
vornehmen können
Hier kann das Erstellen einer qeS mit der
Einstellung „Neue Signaturen erstellen“
vorbereitet werden. Dazu ist es erforder-
lich, dass die beA-Karte mit hinterlegtem
Fernsignaturzertifikat in den Kartenleser
eingelegt und die Schaltfläche OK betätigt
wird.

                     Abb. 1: Signieren beim
                  Hochladen eines Anhangs

                                                                                        aktuell | K AMMERaktuell · 7
VORSTANDSWAHL 2023 WAHL DER 8. SATZUNGSVERSAMMLUNG LINEARE ANPASSUNG DER ANWALTSGEBÜHREN AKTUELLES SEMINARANGEBOT 2023 - AUSGABE 03/2022 7 ...
Nach einigen Sekunden erscheint die Aufforderung zur        wurf hinzugefügt.
Eingabe der PIN. Nach erfolgreicher PIN-Eingabe wird zu     Sollte aufgrund technischer Probleme der Fernsignatur-
dem ausgewählten Dokument eine qualifizierte Signatur       dienst der BNotK nicht erreichbar sein, wird eine Fehler-
im Fernsignaturdienst der BNotK erstellt und gemeinsam      meldung angezeigt.
mit dem hochgeladenen Dokument dem Nachrichtenent-

2. MÖGLICHKEIT: SIGNIEREN DES BEREITS HOCHGELADENEN ANHANGS

Eine qualifizierte Signatur zu einem Anhang kann wie bis-   bitte die Schaltfläche mit dem Punkt-Symbol an dem zu
her auch ausgelöst werden, wenn dem Nachrichtenent-         signierenden Anhang aus. Starten Sie sodann den unter 1.
wurf bereits ein Anhang hinzugefügt ist. Wählen Sie dazu    beschriebenen Signaturvorgang

                                                                                                 Abb. 2: Signieren des
                                                                                                 bereits hochgelade-
                                                                                                 nen Anhangs

3. MÖGLICHKEIT: STAPELSIGNATUR

Sie können auch mehrere Schriftsätze in mehreren            fläche „Schriftsatz“. Starten Sie sodann den unter 1.
Nachrichten im Wege der sog. Stapelsignatur signieren.      beschriebenen Signaturvorgang
Aktivieren Sie dazu bitte unter „Signieren“ die Schalt-

                                                                                                 Abb. 3: Erzeugen einer
                                                                                                 Stapelsignatur

8 · K AMMERaktuell | 03/2022
VORSTANDSWAHL 2023 WAHL DER 8. SATZUNGSVERSAMMLUNG LINEARE ANPASSUNG DER ANWALTSGEBÜHREN AKTUELLES SEMINARANGEBOT 2023 - AUSGABE 03/2022 7 ...
GIBT ES ALTERNATIVEN ZUR FERNSIGNATUR?                      zugelassenen Berufsausübungsgesellschaft seit dem
                                                            1.8.2022 einen sicheren Übermittlungsweg dar. Nach § 59l
In der beA-Webanwendung können qualifizierte elektroni-     II BRAO i.V.m. § 23 III RAVPV können berechtigte Rechts-
sche Signaturen für Dokumente und elektronische Emp-        anwältinnen und Rechtsanwälte daher grundsätzlich
fangsbekenntnisse auch weiterhin mit dafür geeigneten       elektronische Dokumente aus dem beA der Berufsaus-
und unterstützten Signaturkarten erzeugt werden. Eine       übungsgesellschaft ohne qualifizierte elektronische
Übersicht der unterstützten Signaturkarten findet sich in   Signatur wirksam einreichen.
der Anwenderhilfe.
                                                            Aufgrund von technischen Gegebenheiten in der Justiz
Das beA-System unterstützt die Nutzerinnen und Nutzer       ist es derzeit nicht möglich, dass in den Metadaten der
bei der Suche nach vorhandenen Signaturzertifikaten:        beA-Nachrichten die Identität der im Zeitpunkt des
Befindet sich im Kartenleser eine Signaturkarte mit         Versands der Nachricht am beA der Berufsausübungs-
qeS-Zertifikat, so wird das auf der eingelegten Karte       gesellschaft angemeldeten Person übermittelt wird. Die
gespeicherte qualifizierte Zertifikat angezeigt und ver-    Rechtsfrage, ob das Erfordernis der Personenidentität
wendet. Befindet sich im Kartenleser eine beA-Karte der     zwischen der verantwortenden Person, die das elektro-
neuen Generation, wird geprüft, ob zu dieser Karte ein      nische Dokument einfach signiert, und der die Nachricht
qualifiziertes Zertifikat im Fernsignaturdienst der BNotK   versendenden Person auch für den Versand von Nach-
hinterlegt ist.                                             richten aus beA der Berufsausübungsgesellschaften gilt,
                                                            ist bislang noch ungeklärt.
NUTZUNG DES SICHEREN ÜBERMITTLUNGSWEGS
                                                            Zur Vermeidung möglicher Nachteile empfehlen Bundes-
Der sichere Übermittlungsweg ersetzt die Schriftform        rechtsanwaltskammer und Deutscher Anwaltverein daher
in gleicher Weise wie die qualifizierte elektronische       allen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die in
Signatur. Dokumente genügen daher auch dann der (pro-       Berufsausübungsgesellschaften tätig sind und Schrift-
zessualen) Schriftform, wenn die Postfachinhaberin oder     sätze aus dem beA der Berufsausübungsgesellschaften
der Postfachinhaber sich selbst mit der beA-Karte am        einreichen möchten, ihre Schriftsätze qualifiziert elekt-
Postfach anmeldet und dann das Dokument eigenhändig         ronisch zu signieren.
versendet. Zusätzlich ist eine einfache elektronische
Signatur erforderlich, also die Angabe des (leserlichen)    Für den Fall, dass trotz der bestehenden Unsicherheiten
Namens der verantwortenden Person unter dem elektro-        das Kanzlei-beA als sicherer Übermittlungsweg ohne
nischen Dokument.                                           qualifizierte elektronische Signatur genutzt werden soll,
                                                            sollte darauf geachtet werden, dass die Rechtsanwältin
Das System bringt dann einen sog. vertrauenswürdigen        oder der Rechtsanwalt, die oder der das elektronische
Herkunftsnachweis (VHN) an, der bestätigt, dass die         Dokument zeichnet, sich auch selbst am Kanzlei-beA
Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt den Versand            angemeldet hat und das Dokument persönlich versendet.
eigenhändig vorgenommen hat. Eine zusätzliche qeS ist       Zur Sicherheit sollte sodann ein Auszug aus dem Nach-
in diesem Fall nicht erforderlich. Zu beachten ist aber,    richtenjournal, welches erkennen lässt, welche Nutzerin
dass mit der Nutzung des sicheren Übermittlungswegs         oder welcher Nutzer am Kanzlei-beA angemeldet war,
nur die prozessuale, nicht indes die materiell-rechtliche   zur Akte genommen werden. Damit lässt sich auch
Schriftform nach § 126a BGB ersetzt wird.                   später nachweisen, welche Rechtsanwältin oder welcher
                                                            Rechtsanwalt die Nachricht versandt hat.
HINWEIS ZUM SICHEREN ÜBERMITTLUNGSWEG FÜR
BERUFSAUSÜBUNGSGESELLSCHAFTEN                                           Rechtsanwältin Julia von Seltmann, BRAK, Berlin
                                                                  (Veröffentlichung aus dem BRAK-Magazin Heft 5/2022)
Gemäß § 130a IV ZPO und den Parallelvorschriften in den
übrigen Verfahrensordnungen stellt auch das beA einer

                                                                                         aktuell | K AMMERaktuell · 9
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AKTENEINSICHTSPORTAL: ANMELDUNG
JETZT MIT BEA-KARTE MÖGLICH
Über das Akteneinsichtsportal des Bundes und der            Die Akteneinsicht erfordert, wie schon bisher bei auf
Länder sind elektronische Akten von Gerichten und           Papier geführten Akten, eine vorherige Bewilligung durch
Staatsanwaltschaften zugänglich. Seit Ende Oktober          das Gericht, welches das Verfahren führt. Das Gericht
können sich Anwältinnen und Anwälte mit ihrer beA-Karte     hinterlegt dann die betreffende elektronische Akte im
am Akteneinsichtsportal anmelden.                           Portal für die Anwältin oder den Anwalt, der/dem Akten-
                                                            einsicht bewilligt wurde. Die Akte steht dann für deren/
Anwältinnen und Anwälte können sich nunmehr mit ihrer       dessen beA-SAFE-ID zur Einsicht bereit.
beA-Karte am Akteneinsichtsportal des Bundes und der
Länder anmelden. Über das Portal stellen die Gerichte       Neben beA-Karten können auch beA-Softwarezertifikate
und Staatsanwaltschaften von Bund und Ländern elek-         genutzt werden, um sich am Akteneinsichtsportal anzu-
tronisch geführte Gerichtsakten zur Verfügung. Bislang      melden. Im ersten Schritt verwendet die Justiz allerdings
war eine Anmeldung am Portal nur mit Hilfe von zuvor        nur die SAFE-IDs von Rechtsanwältinnen und Rechtsan-
vom Gericht vergebenen temporären Zugangsdaten mög-         wälten. beA-Mitarbeiterkarten können aktuell noch nicht
lich. Am 27.10.2022 wurde die Funktion zur Anmeldung mit    zur Anmeldung genutzt werden.
der beA-Karte sowohl auf Seiten der Justiz freigeschaltet
als auch im beA-System mittels eines Updates zur Ver-       Weiterführende Links:
fügung gestellt.                                               • beA-Sondernewsletter 12/2022 v. 25.10.2022
                                                               • Akteneinsichtsportal des Bundes und der Länder

10 · K AMMERaktuell | 03/2022
AUFRUF ZUR
WEIHNACHTSSPENDENAKTION 2022

Die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte startet
Anfang November mit der jährlichen Weihnacht-
spendenaktion. Die Aktion läuft bundesweit.
Gerade in dieser schwierigen Zeit mit steigenden
Kosten – wie für Lebensmittel und Energie – hof-
fen viele Bedürftige auf eine Beihilfe. Schon im
vergangenen Jahr folgten erfreulich viele Men-
schen dem Aufruf zur Solidarität. Für Bedürftige
innerhalb der Anwaltschaft gingen fast 225.000
Euro an Spenden ein. Die Hülfskasse dankt allen
Spender:innen hierfür sehr herzlich im Namen
der Unterstützten.

Die Mittel ermöglichten es, bundesweit an          Team der Hülfskasse
bedürftige Rechtsanwält:innen sowie deren
Familien einen großzügigen Betrag auszuzahlen. Erwachsene und Kinder freuten sich über jeweils
700,00 Euro. So konnte die Hülfskasse zum Beispiel einen Rechtsanwalt und seine drei Kinder in
Ostdeutschland unterstützen. Der Anwalt hatte einen Schlaganfall erlitten und ist inzwischen leider
arbeitsunfähig. In diesem Rahmen bittet die Hülfskasse um Kontaktaufnahme, sollten den Lesern
Kolleg:innen in Schwierigkeiten bekannt sein oder jemand selbst betroffen sein. Der karitative Verein
unterstützt nicht nur in seinen vier Mitgliedskammerbezirken beim Bundesgerichtshof, Braun-
schweig, Hamburg und Schleswig-Holstein, sondern auch in den anderen 24 Kammerbezirken.

SPENDENMÖGLICHKEITEN:                              KONTAKT:

Online: https://huelfskasse.de/spenden/            Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte
Deutsche Bank Hamburg                              Christiane Quade
IBAN: DE45 2007 0000 0030 9906 00                  Steintwietenhof 2
BIC: DEUTDEHHXXX                                   20459 Hamburg
                                                   Telefon: (040) 36 50 79
                                                   Fax: (040) 37 46 45
                                                   E-Mail: info@huelfskasse.de
                                                   Internet: www.huelfskasse.de
                                                                            aktuell | K AMMERaktuell · 11
entwicklungen

UND NOCH EINMAL: DAS beA FÜR BERUFSAUS-
ÜBUNGSGESELLSCHAFTEN
ERSTREGISTRIERUNG, SICHERER ÜBERMITTLUNGSWEG, BESTELLUNG VON BEA-KAR-
TEN

Seit dem 1.8.2022 richtet die BRAK für jede zugelassene Berufsausübungsgesellschaft (BAG) ein besonderes
elektronisches Anwaltspostfach (beA) ein. Technisch unterscheidet dieses sich grundsätzlich nicht von einem
persönlichen beA. Doch es gibt einige Besonderheiten bei der Bestellung der beA-Karten. Was dabei zu beachten
ist, illustriert dieser Beitrag.

ERSTREGISTRIERUNG DES POSTFACHS                              Reform zugelassen waren, haben seit dem 1.8.2022
                                                             ihre SAFE-IDs zur Bestellung der beA-Karten. Seit dem
Wie jedes persönliche Postfach muss das beA einer BAG        1.9.2022 sind die Postfächer für zugelassen BAG adres-
mit einer bei der Zertifizierungsstelle der Bundesnotar-     sierbar. Seit diesem Tag ist auch die Erstregistrierung
kammer (BNotK) erworbenen beA-Karte erstregistriert          möglich.
werden. Anschließend kann es für den Empfang und
Versand von Nachrichten genutzt werden.                      Für die Bestellung der beA-Karte wird die SAFE-ID
                                                             benötigt, die die Rechtsanwaltskammer im Zulassungs-
Bitte beachten Sie: Auch das beA einer BAG wird              verfahren mitteilt und die ab Zulassung im Bundesweiten
aufgrund der gesetzlichen Vorgabe in § 31b BRAO              Amtlichen Anwaltsverzeichnis abrufbar ist. Eine Signa-
unmittelbar empfangsbereit eingerichtet. Bei der Erst-       turkarte kann für die Gesellschaft nicht bestellt werden.
registrierung ist also Eile geboten, damit nicht dringende   Nur natürliche Personen können mit einem für sie
Reaktionen auf Posteingänge versäumt werden.                 ausgestellten Signaturzertifikat ein Dokument qualifiziert
                                                             elektronisch signieren.
BAG, die bereits vor dem Inkrafttreten der großen BRAO-

BESTELLUNG DER BEA-KARTEN FÜR BERUFSAUS-                     anwaltskammern die dort hinterlegten Daten für die
ÜBUNGSGESELLSCHAFTEN                                         BAG ab und zeigt die Daten der vertretungsberechtigten
                                                             Personen in einer Liste an: Siehe Abbildung 2
Die Bestellung der beA-Karte Basis erfolgt über das
Bestellportal der Zertifizierungsstelle der BNotK. Dort      Aus dieser Liste ist die vertretungsberechtigte Person
klicken Sie bitte auf „Bestellung von beA-Karten Basis für   auszuwählen, die innerhalb der BAG für die Postfachver-
BAG“. Siehe Abbildung 1                                      waltung zuständig ist.
                                                             Wichtig ist auch die Angabe einer E-Mail-Adresse, die
Auf der sich nun öffnenden Seite geben Sie die SAFE-ID       regelmäßig auf eingehende Nachrichten überwacht wird.
der Berufsausübungsgesellschaft in das dafür vor-            An diese E-Mail-Adresse wird die Zertifizierungsstelle der
gesehene Feld ein und wählen das gewünschte Produkt,         BNotK nach Versand der beA-Karte einen Link schicken.
mindestens die beA-Karte Basis, die Sie für die Erstregis-   Über diesen Link ist der Erhalt der beA-Karte zu bestäti-
trierung benötigen, aus.                                     gen, damit der PIN-Brief erstellt und ebenfalls versandt
Bei Eingabe der SAFE-ID ruft das System über eine            werden kann.
Schnittstelle zu den Adressverwaltungen der Rechts-

12 · KAMMERAKTUELL | 03/2022
Abb. 1: BAG-Antragsstrecke – Warenkorb

Abb. 2: Angaben zum Antragsteller

Sobald die die Rechtsanwaltskammer die BAG zugelassen        SICHERER ÜBERMITTLUNGSWEG FÜR BERUFSAUS-
hat, wird das beA angelegt. Ab diesem Zeitpunkt kann die     ÜBUNGSGESELLSCHAFTEN
Erstregistrierung mittels beA-Karte und PIN durchgeführt
werden. Für bereits zugelassene „Bestandsgesellschaf-        Die Gesellschaft kann – wie bei einem persönlichen beA
ten“ war der Stichtag für die Postfachanlage der 1.9.2022.   – Benutzerinnen und Benutzern Rollen und Rechte für
                                                             ihr beA einräumen. Neu eingeführt ist die Rolle „VHN-Be-
                                                             rechtigter“. Diese Rolle beschreibt die Rechte von ver-
                                                             tretungsberechtigten anwaltlichen Mitgliedern einer BAG,

                                                                                ent wicklungen | K AMMERaktuell · 13
die für diese ohne qualifizierte elektronische Signatur     ausgewertet werden, sollte die verantwortende Person
(qeS) elektronische Dokumente versenden dürfen.             zunächst noch eine qeS anbringen.

Aber Achtung! Da die rechtlichen und technischen Vor-       Dazu vergibt die in der BAG dafür zuständige Person mit
aussetzungen für die Übermittlung von Nachrichten über      der beA-Karte der Gesellschaft die für das Anbringen
den sicheren Übermittlungsweg aus Postfächern von BAG       einer qeS notwendigen Rechte. Die Rechtsanwältin oder
noch einer endgültigen Klärung bedürfen, empfehlen wir      der Rechtsanwalt, die/der das Dokument verantwortet,
zu Beginn, dass Nachrichten aus Postfächern von BAG         meldet sich mit ihrer/ seiner persönlichen beA-Karte, die
möglichst von der verantwortenden Person qualifiziert       entweder über ein Signaturzertifikat verfügt oder mit der
elektronisch signiert werden. Technisch und rechtlich       die Fernsignatur ausgelöst werden kann, am beA der BAG
ist es zwar möglich, dass die verantwortende Person die     an und signiert dort das elektronische Dokument. Den
Nachricht mit dem „VHN-Recht“ ohne qualifizierte elek-      Versand kann dann auch eine andere Person vornehmen.
tronische Signatur versendet. Da noch Unsicherheiten        In jedem Fall der Einreichung gilt: Der Namenszug unter
bestehen, welche technischen Daten das beA-System           dem Schriftsatz sollte immer die verantwortende Person
übermitteln muss und wie diese seitens der Justiz           angeben!

„Sicherer Übermittlungsweg“ ist nach § 130a IV Nr. 2 ZPO (und den Parallelregelungen in den anderen Verfahrensord-
nungen) u.a. das beA für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie für Berufsausübungsgesellschaften (§§ 31a, 31b
BRAO). Seine Verwendung erfüllt die prozessuale Schriftform gem. § 130a III ZPO, wenn die den Schriftsatz verant-
wortende Anwältin bzw. der verantwortende Anwalt diesen einfach signiert und aus dem eigenen Postfach bei Gericht
eingereicht hat. Eine qeS ist dann nicht nötig. Für Berufsausübungsgesellschaften wurde durch § 59l II 2 BRAO i.V.m. §
23 III 7 RAVPV diese Möglichkeit ebenfalls eröffnet – mit den oben beschriebenen anfänglichen Einschränkungen.

                                                                        Rechtsanwältin Julia von Seltmann, BRAK, Berlin
                                                                    Veröffentlichung aus dem BRAK-Magazin Heft 4/2022

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TECHNISCHE UMSTELLUNGEN –
BEREITEN SIE SICH VOR!
Die Justiz wird zum Ende des Jahres 2022 die Beschrän-       Wir hatten Sie daher im beA-Newsletter 3/2022 bereits
kung der Nachrichtengrößen erneut anpassen. Ab dem          darum gebeten, zu prüfen, ob Ihr Windows-System die
01.01.2023 wird es möglich sein, über das beA Nachrichten   64-bit-Version unterstützt und ggf. Anpassungen in Ihrer
mit einer Gesamtgröße von 200 Megabyte und maximal          IT vorzunehmen.
1000 Dateien zu übersenden. Windows-Betriebssysteme
mit einer Wortbreite von 32-bit werden diese Anforderun-    Die Frage, ob Ihr Windows-System mit einer Wortbreite
gen nicht mehr in ausreichender Zeit bewältigen können.     von 32-bit oder 64-bit arbeitet, können Sie durch folgen-
Deshalb wird die BRAK das beA-System zum Jahresende         de einfache Operationen prüfen:
ausschließlich in einer 64-bit-Version anbieten, um die
Nutzung des beA auch zukünftig zu gewährleisten.

14 · K AMMERaktuell | 03/2022
1. Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf das Symbol „Dieser PC“ im Windows Datei-Explorer.

2. Klicken Sie mit der linken Maustaste auf „Eigenschaften“ an der Unterseite des in Schritt 1. erschienen Auswahl-
    feldes.

3. In dem nunmehr erschienen Fenster „Einstellungen“ sind Informationen über das Windows-System angezeigt.
    Nun finden Sie unter „Systemtyp“ die gesuchte Angabe zur Datenbreite des Windows-Systems

                                                                               ent wicklungen | K AMMERaktuell · 15
STAR 2022: EINBLICKE ZU NICHT-ANWALT-
LICHEM FACHPERSONAL IN KANZLEIEN
DAS STATISTISCHE BERICHTSSYSTEM FÜR RECHTSANWÄLTINNEN UND RECHTS-
ANWÄLTE (STAR) UNTERSUCHT MIT DEM STAR-BERICHT 2022 DIE SITUATION VON
NICHT-ANWALTLICHEM FACHPERSONAL IN KANZLEIEN.

Das Statistische Berichtssystem für Rechtsanwältinnen      IM EINZELNEN – NICHT-JURISTISCHES PERSONAL:
und Rechtsanwälte (STAR) wurde 1993 von der BRAK ins
Leben gerufen. In ihrem Auftrag untersucht das Institut    Unbesetzte Stellen, S. 68: 25,8 Prozent der Befragten gab
für Freie Berufe (IFB) der Universität Erlangen-Nürnberg   an, dass es unbesetzte Stellen im Bereich des nicht-juris-
regelmäßig die berufliche und wirtschaftliche Lage in      tischen Personals in der Kanzlei/dem Unternehmen gibt
der deutschen Anwaltschaft. Die diesjährige Befragung      - unabhängig ob im Osten oder Westen. In Sozietäten mit
widmete sich dem Einsatz von nicht-anwaltlichem            mehreren Sozien gaben sogar weit über 50 Prozent der
Fachpersonal, also der Frage, wie die Anwaltschaft ihre    Befragten an, dass es unbesetzte Stellen gibt. Gesucht
Fachkräfte einsetzt. Wirtschaftliche Kennzahlen zur        werden in ReFa-/ReNo-Fachkräfte (75,6 Prozent), aber
Anwaltschaft waren daher in der diesjährigen Umfrage       auch sonstige Büro- und Schreibkräfte (46,2 Prozent).
nicht enthalten. Die STAR-Befragung wurde erstmals
komplett digital durchgeführt.                             Jahresgehälter S. 80: Die durchschnittlich gezahlten
                                                           Bruttojahresgehälter von in Vollzeit angestellten ReFa-/
Im Fokus der Untersuchung standen unbesetzte Stellen       ReNo-Fachkräften liegen zwischen 26.000 und 35.000
für Rechtsanwalts- bzw. Rechtsanwalts- und Notarfach-      Euro je nach Berufserfahrung. Im Westen wird durch-
angestellte, aber auch für sonstiges Kanzleipersonal.      schnittlich etwas besser gezahlt. Auch Sozietäten zahlen
Betrachtet wurden außerdem die Arbeitsbedingungen          im Vergleich zu Einzelkanzleien im Durchschnitt mehr.
wie etwa Gehälter, erhaltene freiwillige Leistungen,       Rechtsfachwirte verdienen ebenfalls besser, konkret
Weiterbildung, Arbeitszeitgestaltung und Einsatzgebiete.   zwischen 29.000 Euro und 41.000 Euro, variierend nach
Auch die Qualifikationen der Mitarbeitenden und die vor-   Berufserfahrung, Standort und Kanzleigröße. Mehr als die
aussichtliche Entwicklung des Personalbedarfs wurden       Hälfte der Befragten gab an, dass es individuell Gehalter-
erhoben. Zudem wurde insgesamt nach der Nutzung und        höhung gebe.
den Einsatzbereichen von Legal Tech gefragt.
                                                           Erhaltene freiwillige Leistung S. 100: 86,4 Prozent der
Zu den wichtigsten Ergebnissen zählt, dass gut 25 % der    Befragten gaben an, dass freiwillige finanzielle Leis-
Kanzleien und Unternehmen unbesetzte Stellen vor allem     tungen gezahlt werden. Weihnachtsgeld, Erstattung der
im Bereich des nicht-anwaltlichen Fachpersonals, aber      Fortbildungskosten, Fahrkostenzuschüsse, vermögens-
auch bei den sonstigen Büro- oder Schreibkräften hat.      wirksame Leistungen, Urlaubsgeld, betriebliche Alters-
Bei Sozietäten mit mehreren Berufsträgern berichten        vorsorge, Überstundenvergütung und Tankgutscheine
sogar weit über 50 % von unbesetzten Stellen. Den künf-    wurden hier vermehrt genannt.
tigen Personalbedarf sieht gut die Hälfte der Befragten
als gleichbleibend, gut 28 % gehen von einem steigenden    Weiterbildung, S. 109: 88,6 Prozent der Befragen gaben
Bedarf an nicht-anwaltlichem Büropersonal aus.             an, dass der Arbeitgeber Möglichkeiten zur Weiterbildung
                                                           anbiete und diese auch weit überwiegend bezahlt wer-
                                                           den.

16 · K AMMERaktuell | 03/2022
Arbeits(zeit)gestaltung, S. 124: 58,5 Prozent können ihre     Rahmen von Kanzleisoftware abdecken, aber auch bei
Arbeitszeiten überwiegend flexibel (individuell, Gleitzeit)   Spracherkennungssoftware (zum Diktat) oder digitalen
gestalten.                                                    Aktensystemen handelt es sich um Legal Tech. In einer
                                                              fortgeschrittenen Form fallen auch Chatbots und auto-
Einsatzgebiete, S. 134: Als Einsatzgebiete wurden Telefon     matisierte
(88,5), Schreibarbeiten (83,0), Kalenderführung (77,4),
Kommunikation mit Mandanten (73,9), Fristenkontrolle          Nutzung von Legal Tech Angeboten, S. 167: 50,9 Prozent
(69,7), Rechnungslegung (62,3), Vorbereitung von Schrift-     geben an, dass Legal Tech Angebote von Mitarbeitern
sätzen (51,3) und Kanzleibuchhaltung (49,8) genannt. Den      genutzt werden.
Bereich „Umgang mit digitalen Legal-Tech-Angeboten“
nannten 21,8 Prozent.                                         Einsatzbereiche, S. 171: dabei sind die Spracherken-
                                                              nungssoftware (71,7 %), digitale Mandatsbearbeitung
Qualifikation, S. 140: 58,9 Prozent sind der Meinung,         (70,5 %), digitale Kanzlei-Organisation (64,1 %), digitale
dass der Arbeitgeber besonders qualifizierte Mitarbeiter      Vorlagesysteme (54,1 %). Bereits 37,5 Prozent haben eine
benötigt.                                                     digitale Buchführung ohne Papierakte, 28,2 Prozent nut-
                                                              zen Auslese und Auswertungssoftware und 20,9 Prozent
Meinungsbild, S. 154: Entwicklung des Personalbedarfs:        arbeiten mit Vermittlungs- und Beratungsplattformen.
28,5 Prozent denken, dass der Personalbedarf im Bereich
des nicht-juristischen Personals eher größer wird. 50,7       Meinungsbild, S. 182: zur Entwicklung des Bedarfs an
Prozent sehen ihn gleichbleibend.                             nicht-juristischem Personals infolge des Einsatzes von
                                                              Legal Tech: 32,6 Prozent glauben, dass weniger nicht-
Fazit: ReFa-/ReNo-Fachkräften, Rechtsfachwirte aber           juristisches Personal benötigt werden wird. Die über-
auch sonstige Schreibkräfte sind gesucht und unbe-            wiegende Mehrheit (67,4 Prozent) gab allerdings an, dass
setzte Stellen gibt es viele. Das Gehalt variiert je nach     nicht weniger Personal benötigt wird.
Berufserfahrung, Standort und Kanzleigröße. Individuelle
Gehaltserhöhungen sind möglich, insb. werden freiwillige      Fazit: Legal-Tech ist auf dem Vormarsch. Das Arbeiten
Leistungen und Weiterbildungen gezahlt. Eine flexible         in einer Kanzlei wird insgesamt digitaler und die digitale
Arbeitszeitgestaltung ist überwiegend möglich. Die            Kanzlei nimmt langsam Form an durch den Einsatz von
Einsatzgebiete sind vielfältig und digitales Arbeiten wird    Spracherkennungssoftware, digitale Mandatsbearbeitung
wichtiger. Personalbedarf wird auch zukünftig gesehen.        und digitale Kanzleiorganisation. Über die Hälfte der
                                                              Kanzleien sind hier mittlerweile aufgestellt und arbeiten
                                                              digital. Dennoch ist die überwiegende Mehrheit der Mei-
IM EINZELNEN – LEGAL TECH:                                    nung, dass zukünftig nicht weniger juristisches Personal
                                                              benötigt wird.
Definition: Unter Legal Tech wird im Allgemeinen die
digitale Automatisierung von juristischen Tätigkeiten         Die detaillierten Ergebnisse der STAR-Umfrage finden
verstanden. Legal Tech-Anwendungen können somit               Sie unter www.brak.de/presse/zahlen-und-statistiken/
beispielsweise Aspekte der digitalen Buchführung im           star2022/

                                                                                  ent wicklungen | K AMMERaktuell · 17
NUTZUNG DES SICHEREN
ÜBERMITTLUNGSWEGS DURCH
BERUFSAUSÜBUNGSGESELLSCHAFTEN
EMPFEHLUNG VON BRAK UND DAV: SCHRIFTSÄTZE SOLLTEN QUALIFIZIERT ELEKTRO-
NISCH SIGNIERT WERDEN

Gemäß § 130a Abs. 4 ZPO und den Parallelvorschriften         von Nachrichten aus beA der Berufsausübungsgesell-
in den übrigen Verfahrensordnungen stellt auch das beA       schaften gilt, ist bislang ungeklärt. Rechtsprechung zur
einer zugelassenen Berufsausübungsgesellschaft seit          Nutzung des sicheren Übermittlungswegs durch Berufs-
dem 01.08.2022 einen sicheren Übermittlungsweg dar.          ausübungsgesellschaften liegt noch nicht vor.
Nach § 59l Abs. 2 BRAO i.V.m. § 23 Abs. 3 RAVPV können
berechtigte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte daher        Zur Vermeidung möglicher Nachteile empfehlen Bundes-
grundsätzlich elektronische Dokumente aus dem beA der        rechtsanwaltskammer und Deutscher Anwaltverein daher
Berufsausübungsgesellschaft ohne qualifizierte elektro-      allen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die in
nische Signatur wirksam einreichen.                          Berufsausübungsgesellschaften tätig sind und Schrift-
                                                             sätze aus dem beA der Berufsausübungsgesellschaften
Aufgrund von technischen Gegebenheiten in der Justiz ist     einreichen möchten, ihre Schriftsätze qualifiziert elekt-
es derzeit nicht möglich, dass in den Metadaten der beA-     ronisch zu signieren.
Nachrichten die Identität der im Zeitpunkt des Versands
der Nachricht am beA der Berufsausübungsgesellschaft         Für den Fall, dass trotz der bestehenden Unsicherheiten
angemeldeten Person übermittelt wird. Es wird daher          das Kanzlei-beA als sicherer Übermittlungsweg ohne
nur die Information übertragen, dass eine gemäß § 23         qualifizierte elektronische Signatur genutzt werden soll,
Abs. 3 RAVPV berechtigte Person die Nachricht aus dem        sollte darauf geachtet werden, dass die Rechtsanwältin
Postfach der Berufsausübungsgesellschaft versandt hat.       oder der Rechtsanwalt, die oder der das elektronische
Die Identität der konkreten Person wird nicht übermittelt,   Dokument zeichnet, sich auch selbst am Kanzlei-beA
sodass für die Gerichte auch kein Abgleich möglich ist,      angemeldet hat und das Dokument persönlich versendet.
ob die den Schriftsatz verantwortende Person mit der ihn     Zur Sicherheit sollte sodann ein Auszug aus dem Nach-
versendenden Person identisch ist.                           richtenjournal, welches erkennen lässt, welche Nutzerin
                                                             oder welcher Nutzer am Kanzlei-beA angemeldet war,
Die Rechtsfrage, ob das Erfordernis der Personen-            zur Akte genommen werden. Damit lässt sich auch
identität zwischen der verantwortenden Person, die das       später nachweisen, welche Rechtsanwältin oder welcher
elektronische Dokument einfach signiert, und der die         Rechtsanwalt die Nachricht versandt hat.
Nachricht versendenden Person auch für den Versand

18 · K AMMERaktuell | 03/2022
BRAK FORDERT EINE SUBSTANTIELLE LINE-
ARE ANPASSUNG DER ANWALTSGEBÜHREN
Auf der 163. Hauptversammlung der Bundesrechts-            als überfälligen – Anpassung der Anwaltsgebühren haben
anwaltskammer (BRAK) am 09.09.2022 in Stuttgart            wir deutlich gemacht, dass diese zwar ein wichtiger
kündigte BRAK-Präsident Rechtsanwalt und Notar Dr.         Schritt in die richtige Richtung war. Allerdings eben nur
Ulrich Wessels an, die BRAK werde sich nachdrücklich       ein kleiner“, begründet Wessels den erneuten Vorstoß
für eine substantielle lineare Anpassung der Anwalts-      der BRAK. „Daraus haben wir nie einen Hehl gemacht,
gebühren einsetzen. Dies sei angesichts der extrem         sondern bereits 2021 angekündigt, uns weiter für regel-
steigenden Energiepreise einerseits und wegen der im       mäßige Anpassungen stark zu machen. Und das ist jetzt
Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes fehlenden Möglich-         mehr denn je notwendig“, so Wessels weiter.
keit einer individuellen Preisanpassung andererseits
dringend erforderlich. Das Ansinnen der BRAK, den stetig   Presseerklärung der BRAK vom 09.09.2022
wachsenden Kosten in den Kanzleien sowie der rasant
steigenden Inflation etwas entgegenzusetzen, fand ge-      Schreiben des Präsidenten der BRAK an den Bundes-
schlossene Zustimmung. „Bereits bei der letzten – mehr     justizminister vom 20.09.2022

b er i c h t e

TREFFEN DER BEFREUNDETEN UND
BENACHBARTEN RECHTSANWALTSKAMMERN
Am 7. und 8. Oktober 2022 trafen sich nach mehr als        Für die RAK Sachsen nahmen teil:
zweijähriger Pause Kammervertreter aus Österreich,
Italien, Slowakei, Slowenien und Deutschland in Dresden.   Sabine Fuhrmann (Präsidentin)
Thema der Veranstaltung war „Digitale Prozessführung“.     Dr. Stephan Cramer (Vizepräsident)
In den jeweiligen Länderberichten erfuhren die Teil-       Heike Bruns (Mitglied des Vorstandes)
nehmerinnen und Teilnehmer die aktuelle nationale          Dr. Christian Klostermann (Mitglied des Vorstandes)
Rechtslage und die Erfahrungen aus der anwaltlichen        Jaqueline Lange (Geschäftsführerin)
Praxis, die insbesondere durch Besonderheiten aufgrund
der Corona-Pandemie geprägt waren.                         Aus den Berichten der Kammern:

Teilnehmende Kammern waren:                                ÖSTERREICH

RAK Bamberg – RAK Nürnberg – RAK Tübingen – RAK            I. Digitalisierung der Justiz
Sachsen – RAK Stuttgart – RAK Burgenland – RAK Nieder-     Die Digitalisierung hat in die Justiz Einzug gehalten. In
österreich – RAK Steiermark – RAK Salzburg – RAK Verona    der Justiz sind das Mahnwesen, das Grundbuchamt und
– RAK Trient – RAK Slowakei – RAK Slowenien                das Handelsregister digitalisiert. Die Daten müssen on-

                                                                                       berichte | K AMMERaktuell · 19
Teilnehmer beim Festabend

line strukturiert im digitalen Format eingegeben werden      matische Mitteilung des gerichtlichen Geschäftszeichens
Der papierlose Zivilprozess (Justiz 3.0) ist im Aufbau.      und Einzug der Gerichtsgebühren nach Einreichung der
Schon jetzt werden alle Schriftsätze und deren Anlagen       Klage/Mahnbescheidsantrag erreicht. EDV speichert und
sowie alle Verfügungen des Gerichts automatisch an alle      ordnet alle Eingänge zur elektronischen Akte, abrufbar
Parteien und die Streitverkündeten versandt. Die Ein-        auch über das Smartphone. Ladungen zu Terminen durch
reichung von Schriftsätzen und Schreiben bei der Justiz      das Gericht werden in der Kanzlei automatisch notiert —
über ERV ist allerdings nicht zwingend.                      nicht aber Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelfristen.
Gerichtsverhandlung und Vernehmung von Zeugen                Die Einzugsermächtigung für die Gerichtskosten kann
an einem anderen Ort als dem des Streitgerichts als          im Einzelfall widerrufen werden zusammen mit der Ein-
Video-Konferenz (vergleichbar mit § 128 ZPO) sind mög-       reichung der Klage.
lich. Dafür hat das Ministerium der Justiz einen eigenen     Die EDV bei Gericht protokolliert zur elektronischen Akte
Zoom-Server. Die Herstellung der Öffentlichkeit durch        den Abruf von Schriftsätzen der anderen Partei und ge-
live-streaming wird diskutiert, ist aber derzeit nicht zu-   richtlicher Verfügungen und Ladungen, so dass Fristen
gelassen.                                                    an dem Tag der digitalen Zustellung zu laufen beginnt.
In der Verhandlung kann das Gericht Schriftstücke auf        Eine Abgabe des Empfangsbekenntnisses bedarf es nicht
Bildschirme am Platz der Rechtsanwälte darstellen.           mehr.
                                                             Gerichtskosten für die elektronische Einreichung eines
II. Digitalisierung in den Rechtsanwaltskanzleien            Schriftsatzes: 0,34 €. Gerichtskosten für die elektroni-
Es wird ERV seit 1990 gearbeitet, mit einem digitalen        sche Akteneinsicht: 0,15 €.
Zertifikat, das ortsunabhängig ist. Jede Kanzlei hat ein     Die Kanzlei hat nach der Gebührenordnung einen An-
Zertifikat, das nicht an den einzelnen Anwalt gebunden.      spruch auf Erstattung von 2,10 € pro Einreichung in
Probleme bereiten große Anlagenkonvolute und Plan-           elektronischer Form
unterlagen, die als PDF versandt werden müssen.
Bei elektronischer Einreichung von Schriftsätzen oder        III. Digitalisierung der Rechtsanwaltskammern
sonstigen Schreiben mittels ERV erfolgt der Zugangs-         Das Urkundenregister für die Rechtsanwälte wird seit
nachweis automatisch und wird als Beweis des Zugangs         2007 elektronisch geführt. Die digitalisierte Urkunde gilt
anerkannt.                                                   rechtlich als Originalurkunde. Dadurch spart die RAK er-
Eine Vereinfachung der Abläufe werden durch auto-            hebliche Kosten. Eine Web-Akte wie bei der RAK Sachsen

20 · K AMMERaktuell | 03/2022
existiert nicht, so dass die Kommunikation zwischen RAK     darstellen.
und den Mitgliedern per E-Mail erfolgt.                     In der Justiz sind das Mahnwesen, das Grundbuchamt
Der Rechtsanwalt muss jede Treuhandtätigkeit der            und das Handelsregister digitalisiert. Die Daten müssen
Rechtsanwaltskammer melden.                                 online strukturiert im digitalen Format eingegeben wer-
Alle Bekanntmachungen der Kammer sind für alle Mit-         den Auch wurde bereits die virtuelle Hauptversammlung
glieder rechtsverbindlich bekanntgemacht.                   im Aktienrecht eingeführt und Online-Gründungen von
                                                            GmbHs ermöglicht. Auch Handelsregisteranmeldungen
                                                            mittels Videokommunikation sind nun möglich.
ITALIEN                                                     Seit Beginn des Jahres 2022 sind die Rechtsanwälte
                                                            verpflichtet, sämtliche Schriftsätze und sonstige Unter-
Digitalisierung des Strafprozesses                          lagen ausschließlich über das besondere elektronische
Für das Ermittlungsverfahren steht ein elektronisches       Anwaltspostfach (beA) digital bei den Gerichten ein-
Portal der Staatsanwaltschaft zur Verfügung, auf dem        zureichen. Gleichzeitig sind die Rechtsanwälte seither
Akten/Schriftsätze und Urkunden u.a. hinterlegt werden      verpflichtet, dieses beA auch als Empfangspostfach zu
können.                                                     nutzen, so dass ihnen sämtliche gerichtliche Verfügun-
Die Staatsanwaltschaft ist nicht verpflichtet, den Straf-   gen und Mitteilungen sowie die gegnerischen Schriftsät-
verteidigern eine elektronische Einsicht in die Ermitt-     ze nebst Anlagen digital zugestellt werden können. Damit
lungsakte zu gewähren.                                      ist der Weg zur papierlosen Justiz geebnet, auch wenn
Das Reformprogramm 2022 soll die Strafverfahren um          die Justiz selbst digital in vielen Bereichen noch in den
rund 25 % beschleunigen.                                    Kinderschuhen steckt.
Internet of senses (Video-Verhandlungen) ist eine Gefahr    In der Verhandlung kann das Gericht Schriftstücke auf
für den Strafprozess durch den Verlust der Öffentlichkeit   Bildschirme am Platz der Rechtsanwälte darstellen.
des Verfahrens, insbesondere führt es aber auch zur Ero-
sion des für die Akzeptanz des Rechtsstaates wichtigen      II. Digitalisierung in den Rechtsanwaltskanzleien
Respekts vor dem gesetzlichen Richter und dessen Ent-       Die Rechtsanwälte sind verpflichtet, bei der digitalen
scheidung und eine Erosion des Hoheitsverhältnisses.        Kommunikation mit den Gerichten das beA zu nutzen, das
                                                            ortsunabhängig ist. Das beA-Postfach ist an den einzel-
                                                            nen Rechtsanwalt gebunden. Seit kurzem kann auch die
DEUTSCHLAND                                                 Kanzlei als Berufsausübungsgemeinschaft eine Kanzlei-

I. Digitalisierung der Justiz
Bei der Digitalisierung der rechtlichen
Verfahren in der Justiz gibt es Fort-
schritte. Die Zivilprozessordnung
(ZPO) lässt es zu, dass die Gerichts-
verhandlungen an den Zivilgerichten
per Videokonferenz stattfinden
können, wovon aber bei weitem zu
wenig Gebrauch gemacht wird. Das
Bundesjustizministerium plant eine
gesetzliche Regelung, wonach die
Verhandlungen vor den Strafgerichten
in Zukunft digital aufgezeichnet wer-
den dürfen. In Verhandlungen kann
das Gericht Schriftstücke auf Bild-
schirme am Platz der Rechtsanwälte Begrüßung der Gäste durch Sabine Fuhrmann, Präsidentin

                                                                                       berichte | K AMMERaktuell · 21
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