Jetzt geht's los: Signal auf grün für unsere Zukunft! - Landkreis ...

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Jetzt geht's los: Signal auf grün für unsere Zukunft! - Landkreis ...
www.landkreis-zwickau.de

AMTLICHE MITTEILUNGEN UND LANDKREISNACHRICHTEN                                                                                    14. Jahrgang · 18. Juni 2021                       06 / 2021

                                                                                                                                                                       Foto: Augsten Meerane

Jetzt geht’s los: Signal auf grün
für unsere Zukunft!
Für eine l(i)ebenswerte Heimat, für Familienfreundlichkeit und eine durchzugsstarke Wirtschaft.

Der Landkreis Zwickau, die Stadt      funkstandard 5G) sollen wirt-          Glauchau und Crimmitschau.            Zum Gesamtkonzept gehört auch             bunten Facetten.
Zwickau, die Industrie- und Han-      schaftsfreundliche Strukturen auf-     Weitere kommen in Werdau und          eine gemeinsame Dachmarke
delskammer und Volkswagen             gebaut werden. Weiterhin müssen        Hohenstein-Ernstthal hinzu.           für die Region. Sie zeigt den             Weitere Informationen auf Seite
Sachsen starten gemeinsam die         qualifizierte Arbeitskräfte geworben                                         ­stilisierten Landkreis in all seinen     14.
Initiative Region Zwickau.            und noch mehr G     ­ ewerbegebiete    „Lebensqualität für alle zu schaf-
                                      geschaffen ­werden.                    fen, das geht vor allem über eine
Übersichtlich dargestellt ,                                                  starke Wirtschaft. Das haben wir                                                Die „Region Zwickau“ soll als
informiert sie auf www.region-­        „Wichtig ist es, ein Klima zu         klar erkannt. Das gehen wir jetzt                                               regionale Marke dem Gebiet
zwickau.de über Aufgaben und           ­schaffen, in dem sich Firmen­        noch stärker an.                                                                des geografischen Landkreises
Ziele.                                  gründer wohlfühlen“, sagt Bei­       Ich möchte nochmals betonen,                                                    ein Gesicht geben und dessen
                                        geordneter Carsten Michaelis.        dass dies keine Einzelaktion des                                                Eigenschaften repräsentieren.
Ausgestattet mit 900.000 EUR            Dazu zählen ein Welcome-Center       Landkreises darstellt. Die Initia-                                              Es bildet die visuelle Basis für
­Fördermittel für drei Jahre gehen      und das Konzept der „Boxen“:         tive ist in dieser Form einmalig:                                               eine gemeinsame Identität
 die Akteure Folgendes an:              Räume und Ratschläge für             Alle Akteure ziehen an einem                                                    über Stadt- und Gemeinde­
                                        Unternehmensgründer. „Boxen“         Strang, um unsere Zukunft hier                                                  grenzen hinaus, für eine starke
Mit Unterstützung der Schaffung         sind bereits eingerichtet in         in der Region zu gestalten“, so                                                 und vielfältige Region.
digitaler Infrastruktur (Mobil-       ­Limbach-Oberfrohna, Zwickau,          der Beigeordnete.

 Allgemeinverfügung                   Invest-Programm                        Schloss Blankenhain                   Schaufenster
 Absonderung                          Barrierefreies Bauen                   mit Dreifach-Jubiläum                 Natur

                       Seiten 4 – 7                               Seite 9                         Seiten 16 – 17                            Seiten 18 – 19
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2                                                                    Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M AC H U N G E N                                                         Juni | 2021

    AMT FÜR SERVICE UND                                       BÜRO LANDRAT
    INFORMATIONSTECHNIK
                                                              Ortsübliche Bekanntgabe der Sitzung des Kreistages
Informationen
zum Bürgerservice                                             Die öffentliche Sitzung des Kreistages         10. Widerruf der Entsendung eines              17. Klarstellende Vereinbarung mit dem
Allgemeine Öffnungszeiten                                     findet am Mittwoch, dem 7. Juli 2021                ­M itglieds in den Aufsichtsrat der           Zweckverband Verkehrsverbund
Montag      8 bis 16 Uhr                                      um 16 Uhr im Saal der Sachsenlandhalle             ­Kommunalentsorgung Chemnitzer                 ­M ittelsachsen (ZVMS) zur Weiter­
Dienstag    8 bis 18 Uhr                                      Glauchau in 08371 Glauchau, An der Sach-             Land GmbH (KECL) mit sofortiger Wir-          reichung von Landesmitteln zur
Mittwoch    8 bis 12 Uhr                                      senlandhalle 3, statt.                               kung und Bestimmung eines Mitglieds           ­Einführung Bildungsticket
Donnerstag 8 bis 18 Uhr                                                                                            für den Aufsichtsrat der Kommunal­             BV/262/2021
Freitag     8 bis 12 Uhr                                      TAGESORDNUNG:                                        entsorgung Chemnitzer Land GmbH
Samstag*    9 bis 12 Uhr                                                                                           (KECL)                                   18. Überplanmäßige Mehrauszahlungen
im Wechsel zwischen den Bürgerservicestellen
*
                                                              1.   Bildung von Fraktionen im Kreistag              BV/283/2021                                  für die Investitionsmaßnahme Verwal-
                                                                   Zwickau – Änderung –                                                                         tungsgebäude Werdau Zum Sternplatz
SAMSTAGSÖFFNUNGSZEITEN FÜR                                         InfoV/290/2021                            11. Widerruf der Entsendung eines Mit-             in 08412 Werdau aus dem Maßnahme-
JUNI/JULI 2021                                                                                                   glieds in den Aufsichtsrat der Rudolf          plan „Brücken in die Zukunft"
                                                              2.   Bestätigung der Sitzordnung im                Virchow Klinikum Glauchau gGmbH                BV/252/2021
19. Juni 2021                                                      ­Kreistag Zwickau                             mit sofortiger Wirkung und Bestim-
Werdau, Königswalder Straße 18                                      BV/268/2021                                  mung eines Mitglieds für den Auf-          19. Rücklagenzuführung von Jahresüber-
26. Juni 2021                                                                                                    sichtsrat der Rudolf Virchow Klinikum          schüssen des Betriebes Gewerblicher
Limbach-Oberfrohna, Jägerstraße 2a                            3.   Besetzung der Stelle Amtsleiter/in            Glauchau gGmbH                                 Art „Grüner Punkt“ für das Jahr 2020
3. Juli 2021                                                       Jugendamt                                     BV/284/2021                                    BV/280/2021
Zwickau, Werdauer Straße 62                                        BV/263/2021
10. Juli 2021                                                                                                12. Widerruf der Entsendung eines Mit-         20. Teilauszahlung des Erbes von Frau
Hohenstein-Ernstthal,                                         4.   Besetzung der Stelle Amtsleiter/in Amt        glieds in den Aufsichtsrat der Gemein-         Markschies
Dr.-Wilhelm-Külz-Platz 5                                           für Finanzverwaltung, Kreiskasse              nützigen Heimbetriebsgesellschaft              BV/272/2021
17. Juli 2021                                                      BV/278/2021                                   mbH Kirchberg mit sofortiger Wirkung
Glauchau, Gerhart-Hauptmann-Weg 2                                                                                und Bestimmung eines Mitglieds für         21. Annahme von Spenden, Schenkungen
                                                              5.   Abwahl des 2. Stellvertreters des Land-       den Aufsichtsrat der Gemeinnützigen            und ähnlichen Zuwendungen
Vorsprachen der Bürger sind nur nach vor-                          rates mit sofortiger Wirkung und Wahl         Heimbetriebsgesellschaft mbH Kirch-            BV/271/2021
heriger telefonischer Terminabsprache                              des 2. Stellvertreters des Landrates          berg
möglich. Auf die Einhaltung der Hygiene-                           aus den Reihen des Kreistages                 BV/285/2021                                22. Vergabe von Leistungen nach VOL/
regeln ist zu achten!                                              BV/286/2021                                                                                  VgV zur Beschaffung von Streusalz
                                                                                                             13. Widerruf der Entsendung eines Mit-             für die Winterdienstleistungen an B-,
ANSCHRIFT UND KONTAKT:                                        6.   Feststellung der Sitzverteilung in den        glieds in den Aufsichtsrat der Entsor-         S- und K-Straßen für die Wintersaison
Landkreis Zwickau                                                  Ausschüssen des Kreistages Zwickau            gungsgesellschaft Zwickauer Land               2021/2022 und 2022/2023
Landratsamt, Bürgerservice                                         (mit Ausnahme des Jugendhilfe­                mbH mit sofortiger Wirkung und                 BV/253/2021
PF 10 01 76, 08067 Zwickau                                         ausschusses) – Änderung –                     Bestimmung eines Mitglieds für den
Telefon: 0375 4402-21900                                           BV/266/2021                                   Aufsichtsrat der Entsorgungsgesell-        23. Vergabe von Bauleistungen nach
Telefax: 0375 4402-31920                                                                                         schaft Zwickauer Land mbH                      VOB/A für das Objekt K 9332 östl. Wie-
E-Mail:	buergerservice@                                      7.   Personelle Änderung der Besetzung             BV/288/2021                                    senburg, 2. BA – ID 9784/9795
         landkreis-zwickau.de                                      von Mitgliedern und Stellvertretern                                                          BV/254/2021
                                                                   für den Jugendhilfeausschuss auf          14. Abwahl eines Kreisrates als Mitglied für
                                                                   ­Vorschlag des Kreistages                     die Landkreisversammlung des Säch-         24. Gymnasium „Am Sandberg" in Wil-
    IMPRESSUM                                                       BV/270/2021                                  sischen Landkreistages mit sofortiger          kau-Haßlau, Albert-Schweitzer-Ring
    Amtsblatt Landkreis Zwickau                                                                                  Wirkung und Wahl eines Kreisrates als          77, 08112 Wilkau-Haßlau – Grundsatz­
    14. Jahrgang / 6. Ausgabe                                 8.   Widerruf der Entsendung eines Mit-            Mitglied für die Landkreisversamm-             entscheidung zu Erneuerung von
    Herausgeber:                                                   glieds in den Aufsichtsrat der Pleißen-       lung des Sächsischen Landkreistages            Fachunterrichtsräumen – 4. BA
    Landkreis Zwickau, Landratsamt                                 tal-Klinik GmbH mit sofortiger Wir-           BV/273/2021                                    BV/251/2021
    Robert-Müller-Straße 4 – 8 · 08056 Zwickau
                                                                   kung und Bestimmung eines Mitglieds
    Der Landkreis Zwickau ist eine Körperschaft
    des öffentlichen Rechts, vertreten durch den                   für den Aufsichtsrat der Pleißental-­     15. Abwahl eines Stellvertreters mit           25. Bürgerfragestunde
    Landrat Dr. Christoph Scheurer.                                Klinik GmbH                                   sofortiger Wirkung und Wahl eines
    Amtlicher und redaktioneller Teil:                             BV/281/2021                                   Stell­vertreters für die Verbandsver-      26. Informationen
    Verantwortlich: Ilona Schilk, Pressesprecherin                                                               sammlung des Zweckverbandes
    Robert-Müller-Straße 4 – 8 · 08056 Zwickau                9.   Widerruf der Entsendung eines Mit-            Abfallwirtschaft Südwestsachsen            Der Tagesordnungspunkt „Bürgerfrage-
    Telefon:         0375 4402-21040                               glieds in den Aufsichtsrat der Autobus                                                   stunde“ findet unabhängig vom Sitzungs-
                                                                                                                 (ZAS)
    Telefax:         0375 4402-21049
                                                                   GmbH Sachsen - Regionalverkehr mit            BV/287/2021                                verlauf ca. 18 Uhr statt.
    Redaktion:                                                     sofortiger Wirkung und Bestimmung
    Ines Bettge       Telefon: 0375 4402-21042
    Ute Adling        Telefon: 0375 4402-21043                     eines Mitglieds für den Aufsichtsrat      16. Beförderung der Dezernentin Dezernat       Zwickau, 16. Juni 2021
    E-Mail:           presse@landkreis-zwickau.de                  der Autobus GmbH Sachsen – Regio-             IV Bau, Kreisentwicklung, Vermessung
    Postanschrift:    Robert-Müller-Straße 4 – 8                   nalverkehr                                    Frau Annegret von Lindeman
                      08056 Zwickau                                BV/282/2021                                                                              Dr. C. Scheurer
                                                                                                                 BV/279/2021
    Satz:                                                                                                                                                   Landrat
    Landratsamt Zwickau · Pressestelle
    Robert-Müller-Straße 4 – 8 · 08056 Zwickau
    Verlag:
    Kommunikation & Design Verlag GmbH
    09120 Chemnitz                                            Ortsübliche Bekanntgabe der Sitzung des Hauptausschusses
    Geschäftsführer: Olaf Haubold
    Druck:
    DDV Druck GmbH Meinholdstraße 2 · 01129 Dresden           Die Sitzung des Hauptausschusses findet        2.   Verkauf der Liegenschaft in 08393         5.       Informationen
    Vertrieb:                                                 am Mittwoch, dem 23. Juni 2021 um                   Schönberg, Waldenburger Straße 44
    VBS Logistik GmbH                                         17 Uhr im Sitzungssaal des Verwaltungs-             BV/264/2021                               Es folgt ein nicht öffentlicher Teil.
    Heinrich-Lorenz-Straße 2 – 4 · 09120 Chemnitz             zentrums in 08412 Werdau, Königswalder
    Zustellreklamationen:                                     Straße 18, statt.                              3.    Vergabe von Fördermitteln gemäß der      Zwickau, 16. Juni 2021
    Telefon:0371 33200112                                                                                          Richtlinie des Landkreises Zwickau
    E-Mail: amtsblatt@vbs-logistik.net                        TAGESORDNUNG:                                        zur Gewährung von Zuwendungen
    Das Amtsblatt erscheint in der Regel monatlich                                                                 zur Förderung von Projekten gegen        Dr. C. Scheurer
    und wird an Haushalte des Landkreises Zwickau             Öffentlicher Teil:                                  ­D iskriminierung, Fremdenfeind­          Landrat
    kostenlos verteilt. Zusätzlich ist es in den Bürgerser-
    vicestellen des Landrats­amtes und in den Stadt- und                                                           lichkeit, Extremismus und für Demo-
    Gemeindeverwaltungen kostenlos erhältlich. Das            1.   Außerplanmäßige Mehrauszahlungen                kratie und Toleranz im Jahr 2021
    Amtsblatt und alle in ihm enthaltenen Beiträge und             für die Schaffung zusätzlicher Klassen-         BV/289/2021
    Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt.                   zimmer in der Schule mit dem Förder-
    Die nächste Ausgabe erscheint am 23. Juli 2021.                schwerpunkt GE „Dr.-Päßler“ Meerane       4.   Kultursommer im Landkreis Zwickau
    Redaktionsschluss ist am 6. Juli 2021.                         BV/261/2021                                    BV/276/2021
Jetzt geht's los: Signal auf grün für unsere Zukunft! - Landkreis ...
2021 | Juni                                                    Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M AC H U N G E N                                                            3

STRASSENVERKEHRSAMT
Öffentliche Zustellung gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Für Herrn Enrico Lüthe, zuletzt wohnhaft      Dieses Schriftstück kann in den vor-            im Eingangsbereich der nachfolgend auf-      Es wird darauf hingewiesen, dass das
in Walther-Rathenau-Straße 10, 08058          genannten Dienststellen während der             geführten Dienstgebäude des Landrats­        ­vorgehend näher bezeichnete Schriftstück
Zwickau, liegt im Verwaltungszentrum          Öffnungs­  z eiten der Kraftfahrzeug­           amtes Zwickau aus:                            an dem Tag als zugestellt gilt, an dem seit
des Landratsamtes Zwickau, Kraftfahrzeug­     zulassungsbehörde des Landratsamtes                                                           dem Tag des Aushängens zwei Wochen
zulassungsbehörde, Königswalder Straße        Zwickau (montags 8 bis 12 Uhr, dienstags        - in 08056 Zwickau,                           ­verstrichen sind.
18, 08412 Werdau, Zimmer 614, folgendes       8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr, donnerstags       Robert-Müller-Straße 4 – 8 (Gebäude C)
Schriftstück:                                 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr sowie freitags   - in 08056 Zwickau,                          Glauchau, 27. Mai 2021
                                              8 bis 12 Uhr) eingesehen werden.                  Werdauer Straße 62 (Haus 1 und Haus 7)
Bescheid des Landratsamtes Zwickau,                                                           - in 08412 Werdau,
­Straßenverkehrsamt – Kfz-Zulassungs­         Ab dem 18. Juni 2021 hängt für die Dauer          Königswalder Straße 18                     Lange
 behörde vom 17. Mai 2021                     von zwei Wochen eine diesbezügliche             - in 08371 Glauchau,                         Amtsleiter
 Aktenzeichen: 1323 113.555 Z-CO438           Nachricht gemäß § 10 Verwaltungszustel-           Gerhart-Hauptmann-Weg 2 (Haus 2)
                                              lungsgesetz an der jeweiligen Bekannt­
zur Einsicht bereit.                          machungstafel bzw. in den Schaukästen

DEZERNAT JUGEND, SOZIALES UND BILDUNG
Öffentliche Zustellung gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Für Herrn Alexander Wilm Roch, zuletzt        Dieses Schriftstück kann in der vorgenann-      im Eingangsbereich der nachfolgend auf-      Es wird darauf hingewiesen, dass das vor-
wohnhaft in Martina-Hälg-Straße 5, 8590       ten Dienststelle während der Öffnungszei-       geführten Dienstgebäude des Landrats­        gehend näher bezeichnete Schriftstück an
Romanshorn – Schweiz, liegt im Ver-           ten des Jugendamtes, Sachgebiet Unter-          amtes Zwickau aus:                           dem Tag als zugestellt gilt, an dem seit dem
waltungszentrum des Landratsamtes             haltsvorschuss des Landratsamtes Zwickau                                                     Tag des Aushängens zwei Wochen verstri-
Zwickau, Jugendamt, Sachgebiet Unter-         (dienstags 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr,      - in 08056 Zwickau,                          chen sind.
haltsvorschuss, Werdauer Straße 62, 08056     donnerstags 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr)       Robert-Müller-Straße 4 – 8 (Gebäude C)
Zwickau, Haus 7, Zimmer 318, folgendes        eingesehen werden.                              - in 08056 Zwickau,                          Zwickau, 12. Mai 2021
Schriftstück:                                                                                   Werdauer Straße 62 (Haus 1 und Haus 7)
                                              Ab dem 18. Juni 2021 hängt für die Dauer        - in 08412 Werdau,
Bescheid vom 12. April 2021                   von zwei Wochen eine diesbezügliche               Königswalder Straße 18                     Bretschneider
Aktenzeichen: 1245/Hei/469/260510/TrA         Nachricht gemäß § 10 Verwaltungszustel-         - in 08371 Glauchau,                         i. V. des Dezernenten
                                              lungsgesetz an der jeweiligen Bekannt­            Gerhart-Hauptmann-Weg 2 (Haus 2)
zur Einsicht bereit.                          machungstafel bzw. in den Schaukästen

AMT FÜR LÄNDLICHE ENTWICKLUNG UND VERMESSUNG                                                                                               SPARKASSENZWECKVERBAND CHEMNITZ
Offenlegung der Änderung von Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6                                                     MIT SITZ IN CHEMNITZ

des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes – SächsVermKatG1                                                                         Bekanntgabe

                                                                                                                                           Die öffentliche Sitzung der Verbandsver-
Der Landkreis Zwickau, Landratsamt,           Der Landkreis Zwickau, Landratsamt, Amt             Kontaktdaten:                            sammlung des Sparkassenzweckverban-
Amt für Ländliche Entwicklung und Ver-        für Ländliche Entwicklung und Vermes-                                                        des Chemnitz ist einberufen auf Montag,
                                                                                                  Telefon: 0375 4402-25733 oder
messung, hat Bestandsdaten des Liegen-        sung, ist nach § 2 Abs. 3 und § 4 Abs. 4 des                                                 den 5. Juli 2021 um 13:30 Uhr in die
                                                                                                           0375 4402-25744
schaftskatasters geändert:                    SächsVermKatG1 für die Fortführung des                                                       Hauptstelle der Sparkasse Chemnitz im
                                              Liegenschaftskatasters des Gebietes des
                                                                                                  E-Mail: vermessung@                      Moritzhof Chemnitz, Bahnhofstraße 51,
Erhebung aus Orthophotos,                     Landkreises Zwickau zuständig. Der Ände-                     landkreis-zwickau.de            VeranstaltungsCenter, Eingang Bahnhof-
Aktualität 2019                               rung der Bestandsdaten des Liegenschafts-                                                    straße.
                                              katasters liegen die Vorschriften des § 14      Zudem wird auf das Einhalten der allgemei-
Betroffene Flurstücke:                        SächsVermKatG1 zugrunde.                        nen Hygienevorschriften, z. B. das Tragen    TAGESORDNUNG:
Gemarkung Rudelswalde (8510):                                                                 eines Mund-Nasen-Schutzes, hingewiesen.
                                              Die Unterlagen liegen ab dem 18. Juni bis                                                    1.   Feststellung der ordnungsgemäßen
6, 9/2, 9/3, 12, 15/4, 15/9, 15/10, 16/1,     zum 20. Juli 2021 in der Geschäftsstelle        Glauchau, 21. Mai 2021                            Ladung und der Beschlussfähigkeit
17/2, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26,     des Amtes für Ländliche Entwicklung und
28, 29/1, 30, 32, 35, 36, 37/2, 37/3, 38,     Vermessung, Gerhart-Hauptmann-Weg 1,                                                         2.   Entscheidung über Einwendungen zur
39, 40/1, 40/2, 40/5, 41, 42, 43, 44, 47/3,   08371 Glauchau in der Zeit                      Stark                                             Niederschrift der letzten Sitzung
47/8, 47/13, 49, 51, 52/1, 58, 61/1, 68,                                                      Amtsleiterin
69, 72/3, 73/1, 76/1, 79, 80/1, 82/2, 82/3,   Dienstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr                                                     3.   Anträge, die nicht Gegenstand der
84/1, 85/3, 87, 89, 91/1, 92, 94, 95/2,       Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr      1
                                                                                               Gesetz über das amtliche Vermessungs-            Tagesordnung sind
95/3, 96, 97/1, 97/2, 98/3, 99/14, 100/1,                                                     wesen und das Liegenschaftskataster im
101, 103/7, 103/9, 106, 112/5, 112/6,         zur Einsichtnahme bereit.                       Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermes-       4.   Entlastung des Verwaltungsrats der
113, 116/2, 116/12, 120/3, 121/2, 122,                                                        sungs- und Katastergesetz – SächsVerm-            Sparkasse Chemnitz für das Geschäfts-
123/4, 123/5, 124/1, 130/10, 131, 132/5,      Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 des SächsVermKatG1      KatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S.          jahr 2020
171/4, 171/5, 171/6, 234/1                    gilt die Änderung der Daten des Liegen-         138, 148), das zuletzt durch Artikel 2 des
                                              schaftskatasters sieben Tage nach Ablauf        Gesetzes vom 3. Februar 2021 (SächsGVBl.     5.   Sonstiges
Art der Änderung:                             der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.      S. 242) geändert worden ist.
Gebäude- bzw. Nutzungserfassung aus                                                                                                        Chemnitz, 28. Mai 2021
Luftbilderzeugnissen                          Für Fragen stehen die Mitarbeiter der
                                              Geschäftsstelle während der Öffnungs­
Allen Betroffenen wird die Änderung der       zeiten zur Verfügung.                                                                        Dr. C. Scheurer
Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters                                                                                                   Verbandsvorsitzender
durch Offenlegung mitgeteilt. Die Ermäch-     Eine vorherige Terminabsprache per Tele-
tigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege        fon oder E-Mail unter Schilderung des
ergibt sich aus § 14 Abs. 6 SächsVerm-        Anliegens ist dabei zwingend nötig. Ohne
KatG1.                                        Termin erfolgt kein Einlass in das Gebäude.
Jetzt geht's los: Signal auf grün für unsere Zukunft! - Landkreis ...
4                                                            Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M AC H U N G E N                                                              Juni | 2021

AMT FÜR LÄNDLICHE ENTWICKLUNG UND VERMESSUNG
Offenlegung der Änderung von Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6
des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes – SächsVermKatG1
Der Landkreis Zwickau, Landratsamt, Amt für Ländliche             katasters des Gebietes des Landkreises Zwickau zuständig.
Entwicklung und Vermessung, hat Bestandsdaten des                 Der Änderung der Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters        Kontaktdaten:
­Liegenschaftskatasters geändert:                                 liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG1 zugrunde.        Telefon: 0375 4402-25733 oder 0375 4402-25744
                                                                                                                                   E-Mail: vermessung@landkreis-zwickau.de
Betroffene Flurstücke:                                            Die Unterlagen liegen ab dem 18. Juni bis zum 20. Juli
Gemarkung Eckersbach (0603):                                      2021 in der Geschäftsstelle des Amtes für Ländliche Ent-
                                                                  wicklung und Vermessung, Gerhart-Hauptmann-Weg 1,                Zudem wird auf das Einhalten der allgemeinen Hygiene-
135/1, 135/2, 135/5, 135b, 135c, 135d, 135e, 135g, 136c,          08371 Glauchau in der Zeit                                       vorschriften, zum Beispiel das Tragen eines Mund-­Nasen-
140/a, 140c, 140 d, 140e, 140g, 144b, 144e, 144f, 144h,                                                                            Schutzes, hingewiesen.
144, 145c, 149/9, 159d, 163d                                      Dienstag        9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
                                                                  Donnerstag      9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr                   Glauchau, 19. Mai 2021
Art der Änderung:
1. 	Veränderung der tatsächlichen Nutzung mit                   zur Einsichtnahme bereit.
     Änderung der Wirtschaftsart                                                                                                   Stark
2. Veränderung von Gebäudedaten                                   Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 des SächsVermKatG1 gilt die Ände-        Amtsleiterin
                                                                  rung der Daten des Liegenschaftskatasters sieben Tage
Allen Betroffenen wird die Änderung der Bestandsdaten             nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben.           1
                                                                                                                                     Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das
des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung mitgeteilt.                                                                           Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches
Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege                  Für Fragen stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle wäh-       Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom
ergibt sich aus § 14 Abs. 6 SächsVermKatG1.                       rend der Öffnungszeiten zur Verfügung.                           29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), das zuletzt durch
                                                                                                                                   Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Februar 2021 (SächsGVBl. S.
Der Landkreis Zwickau, Landratsamt, Amt für Ländliche Ent-        Eine vorherige Terminabsprache per Telefon oder E-Mail           242) geändert worden ist.
wicklung und Vermessung, ist nach § 2 Abs. 3 und § 4 Abs. 4       unter Schilderung des Anliegens ist dabei zwingend nötig.
des SächsVermKatG1 für die Fortführung des Liegenschafts-         Ohne Termin erfolgt kein Einlass in das Gebäude.

LANDRAT
Allgemeinverfügung
Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen
Bekanntmachung des Landkreises Zwickau vom 31. Mai 2021

Der Landkreis Zwickau erlässt auf der Grundlage des                       test), der ohne fachkundige Aufsicht durchgeführt                 Ausgenommen von der Pflicht zur Absonderung und
§ 28 Abs. 1 Satz 1, § 29 Abs. 1 und 2, § 30 Abs. 1 Satz 2 des             wurde, gelten bis zum Vorliegen des Ergebnisses des               der Weitergabe ihrer Kontaktdaten sind
Infektionsschutzgesetzes in Verbindung mit § 1 Abs. 1                     PCR-Tests (molekularbiologische Untersuchung auf                  -	Hausstandangehörige, die seit dem Zeitpunkt der
Satz 1 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung                     das ­Vorhandensein von Coronavirus SARS-CoV-2) als                     Testung bzw. ab Auftreten der ersten typischen
und des S­ ächsischen Staatsministeriums für Soziales und                 ­Verdachtsperson.                                                      Symptome des Quellfalls sowie in den zwei Tagen
Gesellschaft­lichen Zusammenhalt zur Regelung der Zustän-         1.3      Personen, die Kenntnis davon haben, dass ein nach                     vor diesem Zeitpunkt keinen Kontakt zu der ­positiv
digkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz und für die Kos-                 Inkrafttreten dieser Allgemeinverfügung bei ihnen                     getesteten Person hatten und ihrerseits keine
tenerstattung für Impfungen und andere Maßnahmen der                       vorgenommener PCR-Test oder Antigenschnelltest                      ­typischen Symptome aufweisen.
Prophylaxe folgende                                                        (Antigentest für den direkten Erregernachweis von               Von der Absonderung befreit sind symptomfreie,
                                                                           SARS-CoV-2) oder ein unter fachkundiger Aufsicht                -	zum Zeitpunkt des Kontaktes zu einer positiv getes-
ALLGEMEINVERFÜGUNG                                                         selbst durchgeführter Antigenschnelltest oder PCR-                   teten Person vollständig gegen COVID-19 geimpfte
                                                                           Test ein positives Ergebnis aufweist (positiv getes-                 Personen ab dem 15. Tag nach Gabe der letzten
1.      Begriffsbestimmung                                                 tete Personen) und die weder enge Kontaktperso-                      Impfdosis. Dazu gehören auch immungesunde
Die Regelungen dieser Allgemeinverfügung gelten, soweit                    nen nach Nr. 1.1 dieser Allgemeinverfügung noch                      ­Personen, bei denen eine mittels PCR-Test bestä-
nicht anders angegeben, für folgende Personen (betroffene                  Verdachtspersonen nach Nr. 1.2 dieser Allgemein­                      tigte SARS-CoV-2-Infektion vorlag („Genesene“)
Personen):                                                                 verfügung sind.                                                       und die nach der Infektion mit einer Impfstoffdosis
                                                                  1.4      Die Regelungen dieser Allgemeinverfügung gel-                         geimpft wurden.
1.1        Personen, denen vom Gesundheitsamt oder von                     ten zudem für betroffene Personen, die nicht ihren               -	immungesunde Personen, bei denen vor höchstens
          einem behandelnden Arzt einer mit dem Corona­                    gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Zwickau                          sechs Monaten eine mittels PCR-Test bestätigte
          virus SARS-CoV-2 infizierten Person mitgeteilt wurde,            haben oder zuletzt hatten, wenn der Anlass für die                    SARS-CoV-2-Infektion vorlag („Genesene“).
          dass sie aufgrund eines engen Kontakts zu einer mit              Amtshandlung im Landkreis Zwickau hervortritt. In               Dies gilt jedoch nicht, wenn der Verdacht oder Nach-
          dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person                    diesen Fällen wird das örtlich zuständige Gesund-               weis besteht, dass der Quellfall mit einer besorg-
          (Quellfall) nach den jeweils geltenden Kriterien des             heitsamt unverzüglich unterrichtet. Die Regelun-                niserregenden SARS-CoV-2-Variante infiziert ist.
          Robert Koch-Instituts enge Kontaktpersonen sind.                 gen ­dieser Allgemeinverfügung gelten so lange fort,            Besorgniserregende Varianten im Sinne dieser All-
          Dazu gehören insbesondere, aber nicht ausschließ-                bis das örtlich zuständige Gesundheitsamt etwas                 gemeinverfügung sind alle vom Robert Koch-Institut
          lich Personen, die mit der positiv getesteten Person             ­Anderes entscheidet.                                           als solche benannten Varianten mit Ausnahme der
          in einem Hausstand zusammenleben (Hausstand­                                                                                     ­Variante B.1.1.7.
          angehörige), sobald sie von dieser Person über das      2.      Vorschriften zur Absonderung                                      Die von der Absonderung befreite Kontaktperson
          positive Test­ergebnis informiert wurden oder sie die   2.1     Anordnung der Absonderung und Testung:                            muss den Nachweis der vollständigen Impfung bzw.
          Mitteilung nach Satz 1 erhalten haben.                  2.1.1   Enge Kontaktpersonen müssen sich unverzüglich                     der vorangegangenen Infektion nach Aufforderung
1.2        Personen,                                                      nach der Mitteilung gemäß Nr. 1.1 und bis zum                     gegenüber dem Gesundheitsamt erbringen.
a)         die Symptome zeigen, die auf eine SARS-CoV-2-In-               Ablauf des 14. Tages nach dem vom Gesundheitsamt                  Entwickeln Kontaktpersonen, die von der Pflicht zur
          fektion hindeuten (Covid-19-typische Symptome),                 mit­geteilten letzten Kontakt mit einer positiv getes-            Absonderung befreit sind, Covid-19-typische Symp-
          und für die entweder das Gesundheitsamt eine Tes-               teten Person (Nr. 1.3, „Quellfall“) absondern, sofern             tome, müssen sich diese selbst in Absonderung bege-
          tung auf SARS-CoV-2 angeordnet hat oder die sich                keine anderweitige Anordnung des Gesundheits­                     ben und eine zeitnahe Testung veranlassen.
          aufgrund der Symptome nach ärztlicher Beratung                  amtes erfolgt.                                           2.1.2    Verdachtspersonen müssen sich unverzüglich nach
          einer Testung auf SARS-CoV-2 unterzogen haben                    Davon abweichend müssen sich Hausstand­­ange­                    der Mitteilung des Gesundheitsamts über die Anord-
          ­(Verdachtspersonen).                                            hörige unverzüglich nach Kenntniserlangung von                   nung der Testung oder, wenn eine solche Anordnung
b)         die sich selbst mittels Antigenschnelltest positiv              dem positiven Testergebnis der im Hausstand                      nicht erfolgt ist, unverzüglich nach Vornahme der Tes-
           getestet haben (sog. Corona-Laien-Test oder Selbst-            ­wohnenden Person (1.3) in Absonderung begeben.                   tung absondern.
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2021 | Juni                                                         Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M AC H U N G E N                                                                   5

          Verdachtspersonen, die sich selbst mittels eines         4.2      Während der Zeit der Absonderung haben die enge                  der Verdachtsperson schriftlich oder elektronisch
        sogenannten Corona-Laien-Tests bzw. Selbsttests                     Kontaktperson und die positiv getestete Person                   zu bestätigen. Liegt der Verdachtsperson fünf Tage
        positiv getestet haben, müssen unverzüglich einen                   ein Tagebuch zu führen, in dem – soweit möglich –                nach Testung kein Ergebnis vor, hat diese aktiv von
        PCR-Test durchführen lassen. Bis zum Vorliegen des                  zweimal täglich die Körpertemperatur und – soweit                der testenden Stelle ein Ergebnis einzufordern. Ist das
        Test­ergebnisses müssen sich die Personen in jedem                  vorhanden – der Verlauf von Symptomen sowie all-                 Testergebnis der Verdachtsperson positiv, gelten die
        Fall absondern. Im Fall eines positiven PCR-Testergeb-            gemeine Aktivitäten und der Kontakt zu weiteren Per-               Regelungen zur positiv getesteten Person.
        nisses gilt die Person als positiv getestete Person.              sonen festzuhalten sind. Auf Verlangen des Gesund-         6.3     Bei positiv getesteten Personen endet die Absonde-
          Verdachtspersonen sind verpflichtet, ihre Hausstand­            heitsamtes sind Informationen aus dem Tagebuch                     rung
        angehörigen über den Verdacht auf eine Infektion                  mitzuteilen.                                               a)      bei asymptomatischem Krankheitsverlauf grundsätz-
        zu informieren und auf das Gebot zur Kontakt­redu­         4.3    Während der Absonderung haben die enge                             lich 14 Tage nach dem Tag der Testabnahme.
        zierung hinzuweisen.                                              ­Kontaktperson und die positiv getestete Person            b)      bei symptomatischem Krankheitsverlauf frühes-
2.1.3   Positiv getestete Personen                                         Unter­suchungen (z. B. ärztliche Konsultationen und               tens 14 Tage nach Symptombeginn und mindestens
a)        müssen sich unverzüglich nach Kenntniserlangung                  Diagnostik) und die Entnahme von Untersuchungs-                   48-stündiger Symptomfreiheit.
        des positiven Testergebnisses absondern.                           material durch Beauftragte des Gesundheitsamtes                   Über eine Testung am Ende der Absonderungszeit
b)        sind verpflichtet, sich beim Gesundheitsamt zu                   an sich vornehmen zu lassen. Dies betrifft insbeson-              mittels Antigenschnelltest oder PCR-Test entscheidet
        ­melden und über das Testergebnis zu informieren.                  dere Abstriche von Schleimhäuten für Testungen und                das Gesundheitsamt. Bei fortbestehendem Nachweis
         Sie haben zugleich dem Gesundheitsamt ihre Abson-                 ­Blut­entnahmen.                                                  von SARS-CoV-2 über den Absonderungszeitraum hin-
         derung unter Angabe ihres Namens sowie einer Post-        4.4      Ist die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs in               aus kann das Gesundheitsamt die Absonderung um
         und E-Mail-Adresse/Telefonnummer mitzuteilen.                      einem Unternehmen der kritischen Infrastruktur oder              längstens sieben Tage verlängern bzw. andere Maß-
         Außerdem haben sie das Gesundheitsamt über ihre                    des Dienstbetriebs einer Behörde trotz Ausschöpfung              nahmen ergreifen.
         engen Kontaktpersonen inklusive der Hausstand­                     aller organisatorischen Möglichkeiten, wie der Umset-            Bei mittels Antigenschnelltest positiven getesteten
         angehörigen zu informieren.                                        zung von Personal aus anderen Bereichen, durch die               Personen endet die Absonderung zudem mit dem Vor-
c)        sind zudem verpflichtet, ihre Hausstandangehörigen                Absonderung gefährdet, so gilt Folgendes: Es kann im             liegen eines negativen Testergebnisses durch PCR-Test.
         über das positive Testergebnis und die damit verbun-               dringenden Einzelfall bei asymptomatischen positiv
         dene Pflicht zur Absonderung zu informieren.                       getesteten Personen und engen Kontaktpersonen die        7.      Zuwiderhandlungen
d)        müssen ihre weiteren engen Kontaktpersonen über das               Ausübung der beruflichen Tätigkeit außerhalb des                 Eine Zuwiderhandlung gegen diese Allgemeinverfü-
         positive Testergebnis und die Weitergabe von deren                 Absonderungsortes unter Beachtung von Auf­lagen                  gung kann nach § 73 Abs. 1a Nr. 6 i. V. m. Abs. 2 IfSG
         Kontaktdaten an das Gesundheitsamt informieren                     zur Einhaltung der Infektionshygiene zum Schutz                  als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu
         sowie diese darauf hinweisen, ebenfalls auf Krankheits-            anderer Mitarbeiter in der Anordnung der Absonde-                25.000 EUR geahndet werden. Wird die Zuwiderhand-
         symptome zu achten und Kontakte zu minimieren.                     rung zugelassen werden. Die Entscheidung trifft das              lung vorsätzlich begangen und dadurch die Corona­
          Durch einen Antigenschnelltest positiv getestete                  zuständige Gesundheitsamt, ggf. nach Rücksprache                 virus-Krankheit-2019 (COVID-19) verbreitet, kann dies
          Personen haben sich unverzüglich mittels eines                    mit dem betriebsärztlichen Dienst und der Betriebs-              gemäß § 74 IfSG als Straftat geahndet werden.
          PCR-Tests bei einem Arzt oder bei einer testenden                 oder Behördenleitung.
          Stelle nach­testen zu lassen, um das Testergebnis zu     4.5      Nr. 4.4 gilt grundsätzlich nicht für medizinisches und   8.      Sofortige Vollziehbarkeit, Inkrafttreten, Außer-
          ­bestätigen.                                                      nicht-medizinisches Personal in Alten- und Pflege-               krafttreten
2.2       Die Absonderung hat in einer Wohnung oder einem                   einrichtungen, Arztpraxen und Krankenhäusern. In                 Diese Allgemeinverfügung ist kraft Gesetzes sofort
         anderweitig räumlich abgrenzbaren Teil eines                       begründeten Einzelfällen kann das Gesundheitsamt                 vollziehbar. Sie tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe
         ­Gebäudes (Absonderungsort) zu erfolgen.                           hier abweichend entscheiden.                                     in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2021 außer Kraft.
2.3       Enge Kontaktpersonen, Verdachtspersonen und posi-
          tiv getestete Personen dürfen während der Zeit der       5.     Weitergehende Regelungen während der Abson-
          Absonderung den Absonderungsort nicht ohne aus-                 derung                                                     Rechtsbehelfsbelehrung
          drückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes ver-          5.1    Wenn enge Kontaktpersonen Krankheitszeichen                Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines
          lassen. Der Absonderungsort darf ausschließlich für             zeigen, die mit einer SARS-CoV-2-Infektion verein-         Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben
          die Durchführung der Testung unter strenger Beach-              bar sind, oder wenn sich bei Verdachtspersonen der         werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift
          tung der Hygieneregeln (FFP2-Maske, Abstandsre-                 Gesundheitszustand verschlechtert, haben sie das           beim Landratsamt Zwickau, Robert-Müller-Straße 4 – 8, 08056
          geln) verlassen werden. Der zeitweise Aufenthalt in             Gesundheitsamt unverzüglich telefonisch, hilfsweise        Zwickau, zu erheben.
          einem zum Absonderungsort gehörenden Garten,                    durch elektronische Kommunikationsmittel wie z. B.
          einer Terrasse oder eines Balkons ist nur alleine               E-Mail oder andere digitale Medien zu kontaktieren.        Hinweis:
          gestattet. Im Übrigen gilt 5.2.                          5.2    Sollte während der Absonderung eine weitergehende          Die elektronische Form erfolgt durch De-Mail in der
2.4       In der gesamten Zeit der Absonderung muss eine                  medizinische Behandlung oder ein Rettungstransport         ­Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem
          räumliche oder zeitliche Trennung des/der Betrof-               erforderlich werden, muss die betroffene Person             De-Mail-Gesetz.
          fenen von anderen Hausstandangehörigen sicher-                  vorab telefonisch die versorgende Einrichtung oder          Die De-Mail-Adresse des Landkreises Zwickau lautet:
          gestellt sein. Eine „zeitliche Trennung“ kann z. B.             den ­Rettungsdienst über den Grund der Absonderung          ­verwaltung@landkreis-zwickau.de-mail.de
          dadurch erfolgen, dass die Mahlzeiten nicht gemein-             informieren. Das Gesundheitsamt ist zusätzlich zu          Eine Erhebung des Widerspruchs durch eine einfache E-Mail
          sam, sondern nacheinander eingenommen werden.                   unterrichten.                                              ist nicht möglich, die erforderliche Form des Widerspruchs ist
          Eine „räumliche Trennung“ kann z. B. dadurch erfol-      5.3    Ist die betroffene Person minderjährig oder ist eine       damit nicht gewahrt.
          gen, dass sich die betroffene Person in einem anderen           Betreuerin oder ein Betreuer angeordnet, sind die
          Raum als die anderen Hausstandangehörigen aufhält.              Personensorgeberechtigten der betroffenen Person           Zwickau, 31. Mai 2021
2.5       Während der Absonderung darf die betroffene Person              für die Einhaltung der Absonderung verantwortlich.
          keinen Besuch durch Personen, die nicht zum selben
          Hausstand gehören, empfangen. Das Gesundheits-           6.     Beendigung der Maßnahmen                                   Dr. Christoph Scheurer
          amt kann im begründeten Einzelfall eine andere Ent-      6.1    Bei engen Kontaktpersonen endet die Absonderung            Landrat
          scheidung treffen.                                              14 Tage nach dem Tag des letzten Kontakts zu dem
2.6       Die testende Stelle informiert die getesteten Personen          Quellfall soweit das Gesundheitsamt nichts Anderes         BEGRÜNDUNG
          schriftlich oder elektronisch über die Verpflichtung            angeordnet hat.
          zur Absonderung. Die Meldepflichten gemäß § 6 Abs.              Am Ende der Absonderungszeit soll eine Testung mit-        Nach § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG trifft die zuständige Behörde die
          1 Nr. 1 Buchst. t und § 7 Abs. 1 Nr. 44a IfSG bleiben           tels Antigenschnelltest (kein Selbsttest) oder PCR-Test    notwendigen Schutzmaßnahmen, insbesondere die in den
          davon unberührt.                                                erfolgen. Im Falle eines positiven Antigentests muss       §§ 29 bis 31 IfSG genannten, wenn Kranke, Krankheitsverdäch-
                                                                          eine bestätigende Testung mittels PCR-Test durch­          tige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt
3.       Hygieneregeln während der Absonderung                            geführt werden.                                            werden, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbrei-
         Die engen Kontaktpersonen, die Verdachtsperso-                   Die nicht-positiv getestete Kontaktperson, insbeson-       tung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist. Die Zustän-
        nen und die positiv getesteten Personen haben die                 dere Hausstandangehörige, soll noch eine Woche             digkeit des Landkreises Zwickau ergibt sich aus § 1 Absatz 1
        Belehrungen und Hinweise des Gesundheitsamtes                     nach dem Ende der 14-tägigen Absonderungsdauer             Satz 1 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und
        hinsichtlich erforderlicher Hygiene- und Schutz-                  ihre beruflichen und privaten Kontakte reduzieren          des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesell-
        maßnahmen, insbesondere zur Verhinderung einer                    sowie eine ergänzende Selbstbeobachtung auf Krank-         schaftlichen Zusammenhalt zur Regelung der Zuständigkeiten
        ­weiteren ­Verbreitung der Infektionen, zu beachten               heitszeichen durchführen. Bei Auftreten von Symp­          nach dem Infektionsschutzgesetz und für die Kostenerstat-
         und einzuhalten.                                                 tomen muss das Gesundheitsamt informiert werden.           tung für Impfungen und andere Maßnahmen der Prophylaxe.
                                                                          Die Absonderung der engen Kontaktperson endet              Bei SARS-CoV-2 handelt es sich um einen Krankheitserreger
4.      Maßnahmen während der Absonderung                                 ferner, wenn bei dem Quellfall das positive Tester-        im Sinn des § 2 Nr. 1 IfSG, der sich in kurzer Zeit weltweit
4.1     Die enge Kontaktperson und die positiv getestete                  gebnis des Antigenschnelltests bzw. der Verdacht auf       verbreitet. Es war zu beobachten, dass es auch im Landkreis
        Person unterliegen der Beobachtung und haben                      eine SARS-CoV-2-Infektion durch einen PCR-Test nicht       Zwickau zu einer raschen Verbreitung der Infektion in der
        dem Gesundheitsamt die notwendigen Auskünfte                      bestätigt wurde.                                           Bevölkerung gekommen ist. Insbesondere bei ungeimpften
        per ­Telefon, hilfsweise durch elektronische Kommuni­      6.2    Bei Verdachtspersonen endet die Absonderung mit            älteren Menschen und Vorerkrankten besteht ein sehr hohes
        kationsmittel wie z. B. E-Mail oder andere digitale               dem Vorliegen eines negativen Testergebnisses (PCR-        Erkrankungs- und Sterberisiko. Zunehmend erkranken auch
        Medien zu erteilen.                                               Test). Das negative Testergebnis ist auf Verlangen         jüngere Menschen schwer.
Jetzt geht's los: Signal auf grün für unsere Zukunft! - Landkreis ...
6                                                           Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M AC H U N G E N                                                               Juni | 2021

Da derzeit der Impfstoff noch nicht für die gesamte Bevöl-       sich selber mittels eines sogenannten Selbsttests/Corona-­        Von der Absonderung befreit sind symptomfreie,
kerung und keine wirksame Therapie zur Verfügung stehen,         Laien-Tests getestet haben.                                       - vollständig gegen COVID-19 geimpfte Personen ab dem
besteht die Gefahr einer Verstärkung des Infektionsgesche-       Positiv getestete Personen sind alle Personen, die Kenntnis          15. Tag nach Gabe der letzten Impfdosis. Dazu gehören
hens mit erheblichen Folgen für Leben und Gesundheit der         davon haben, dass eine nach Inkrafttreten dieser Allgemein-          auch immungesunde Personen, bei denen eine mittels
Bevölkerung, einer möglichen Überforderung des Gesund-           verfügung bei ihnen vorgenommene molekularbiologische                PCR-Test bestätigte SARS-CoV-2-Infektion vorlag („Gene-
heitssystems und der Entwicklung von Virusvarianten              Untersuchung auf das Vorhandensein von Coronavirus                   sene“) und die nach der Infektion mit einer Impfstoffdosis
u
­ nvermindert fort.                                              ­SARS-CoV-2 bzw. ein nach Inkrafttreten dieser Allgemein­            geimpft wurden.
Nach der Risikobewertung des Robert Koch-Instituts handelt        verfügung bei ihnen vorgenommener Antigentest für den            - immungesunde Personen, bei denen vor höchstens sechs
es sich weltweit und in Deutschland nach wie vor um eine sehr     direkten Erregernachweis von SARS-CoV-2 oder ein unter              Monaten eine mittels PCR-Test bestätigte SARS-CoV-2-­
dynamische und ernst zu nehmende Situation. Die Gefähr-           fachkundiger Aufsicht selbst durchgeführter Antigenschnell-         Infektion vorlag („Genesene“).
dung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland wird       test oder PCR Test ein positives Ergebnis aufweist.              Damit wird die Regelung aus § 10 COVID-19-Schutzmaß-
nach wie vor insgesamt als hoch, für Risikogruppen als sehr       Enge Kontaktpersonen und Verdachtspersonen sind von              nahmen-Ausnahmenverordnung konkretisiert. Die von der
hoch eingeschätzt.                                                positiv getesteten Personen zu unterscheiden, da enge            Absonderung befreite Kontaktperson muss auf Anforderung
Gerade angesichts schwerer und lebensbedrohender Krank-           ­Kontaktpersonen und Verdachtspersonen nach dieser Allge-        den Nachweis der vollständigen Impfung bzw. der vorange-
heitsverläufe muss es Ziel sein, durch geeignete Maßnahmen         meinverfügung bereits zeitlich vor der Kenntnis eines posi­     gangenen Infektion gegenüber dem Gesundheitsamt erbrin-
wie eine Absonderung von Kontaktpersonen mit engem                 tiven Testergebnisses zur Absonderung verpflichtet sind und     gen. Der Nachweis der Impfung erfolgt durch den Impfausweis
­Kontakt zu SARS-CoV-2 infizierten Personen, von Verdachts-        die Pflicht zur Absonderung für diese Personen mit Kenntnis     oder Impfbescheinigung (§ 22 IfSG).
 personen, die aufgrund einschlägiger Symptomatik auf              des positiven Testergebnisses fortdauert.                       Immungesund sind Personen, die keine Immunerkrankung
 SARS-CoV-2 getestet werden und von Personen, die positiv          Das Gesundheitsamt des Landkreises Zwickau ist für den          haben. Es ist hier davon auszugehen, dass eine Immunisie-
 auf das Vorhandensein des Coronavirus SARS-CoV-2 getes-           Vollzug des Infektionsschutzgesetzes zuständig. Die örtliche    rung in Folge der Impfung oder Erkrankung erfolgt ist. Voll-
 tet wurden, eine Ausbreitung der Infektion mit SARS-CoV-2         Zuständigkeit besteht für betroffene Personen, die ihren        ständig geimpfte Personen nach 2.1.1 sind Personen ab dem
 soweit wie möglich zeitlich zu verlangsamen. Nur so können        gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Zwickau haben oder         15. Tag nach Beendigung der Impfserie entsprechend des
 auch die Risikogruppen ausreichend geschützt werden. Die          zuletzt hatten. Dies entspricht regelmäßig dem Wohnsitz der     eingesetzten Impfstoffs.
 Absonderung ist dabei aus infektionsmedizinischer Sicht eine      Personen.                                                       Das Gesundheitsamt nimmt aktiv Kontakt mit den Betroffe-
 entscheidende Maßnahme zur Unterbrechung möglicher              Bei Gefahr im Verzug gilt eine Notzuständigkeit auf der           nen auf, belehrt sie über die Hygiene- und Schutzmaßnah-
 Infektionsketten.                                               Grundlage des § 3 Abs. 4 Verwaltungsverfahrenssetz in Ver-        men und übermittelt entsprechendes Informationsmaterial.
 Angesichts der sich ausbreitenden „besorgniserregenden“         bindung mit § 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für den         Vor diesem Hintergrund ist die zeitlich befristete Anordnung
 Varianten des SARS-CoV-2 (Variants of Concern, VOC) emp-        Freistaat Sachsen auch für betroffene Personen, die nicht         einer Absonderung aus medizinischer und rechtlicher Sicht
 fiehlt das Robert Koch-Institut die Infektionsschutzmaß-        ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Zwickau haben          verhältnis­mäßig und gerechtfertigt.
 nahmen, insbesondere das Kontaktpersonenmanagement,             oder zuletzt h  ­ atten. Unaufschiebbare Maßnahmen müssen         Zur Eindämmung von Infektionen ist es zudem erforderlich,
 anzupassen. Es besteht der dringende Verdacht, dass die         danach durch das örtliche Gesundheitsamt getroffen werden,        dass sich auch diejenigen Personen, die Symptome zeigen, die
 neuartigen Varianten leichter übertragbar sind.                 in dessen Bezirk der Anlass für die Amtshandlung hervortritt.     auf eine SARS-CoV-2-Infektion hindeuten (Covid-19-­typische
 Der gegenwärtige Kenntnisstand zur Infektiosität von geimpf-    In Anbetracht der genannten erheblichen Gefahren für die          Symptome), und für die entweder das Gesundheitsamt eine
 ten und genesenen Personen jedoch erlaubt hier gewisse          Gesundheit, die körperliche Unversehrtheit und das Leben          Testung auf SARS-CoV-2 angeordnet hat oder die sich auf-
 Ausnahmen von der Absonderungspflicht (vgl. § 10 Verord-        zahlreicher Personen durch schwere und lebensbedrohende           grund der Symptome nach ärztlicher Beratung einer Testung
 nung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen             Krankheitsverläufe besteht Gefahr in Verzug bei allen betrof-     auf SARS-CoV-2 unterzogen haben (Verdachtspersonen),
 von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung            fenen Personen, für die im Landkreis Zwickau der Anlass für       zunächst in Absonderung begeben. Das Gesundheitsamt
 von COVID-19 [COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmen-               die Absonderung hervortritt. Die sofortige Entscheidung ist       oder der beratende Arzt haben die Verdachtsperson über
 verordnung – SchAusnahmV]).                                     zur Verhinderung der weiteren Verbreitung des Coronavirus         die Verpflichtung zur Quarantäne zu informieren. Die Melde-
                                                                 SARS-CoV-2 und damit im öffentlichen Interesse notwendig.         pflicht nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. t und § 7 Abs. 1
Zu Nr. 1:                                                        Die Zuständigkeit endet dort, wo die eigentlich zuständige        Satz 1 Nr. 44a IfSG, die auch in Fällen gilt in denen die betref-
Unter die Definition einer engen Kontaktperson fallen die        Behörde wieder handlungsfähig ist. Das eigentlich örtlich         fende Person nicht bereit ist, sich freiwillig einer Testung zu
Personen, die einen engen Kontakt zu SARS-CoV-2 infizier-        zuständige Gesundheitsamt wird unverzüglich unterrichtet.         unterziehen, bleibt unberührt. Für Personen, die sich ohne
ten Personen bzw. COVID-19-Erkrankten im Sinne der Emp-                                                                            Symptome einer lediglich aus epidemiologischer Indikation
fehlungen „Kontaktpersonennachverfolgung bei respirato-          Zu Nr. 2:                                                         vorsorglich vorgenommenen Testung (etwa einer sogenann-
rischen Erkrankungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2“           Bei SARS-CoV-2 handelt es sich um einen Krankheitserreger         ten „­Reihentestung“) unterziehen, gilt die Pflicht zur Abson-
des Robert Koch-Instituts in seiner aktuellen Fassung gehabt     im Sinne des § 2 Nr. 1 IfSG, der sich im Landkreis Zwickau        derung nach dieser Allgemeinverfügung nicht, solange kein
haben. In der vorgenannten Empfehlung werden die entspre-        stark ausgebreitet hat. Da die Infektion mit SARS-CoV-2 über      positives T­ estergebnis vorliegt.
chenden Übertragungswege der Erkrankung berücksichtigt           Tröpfchen, z. B. durch Husten und Niesen, erfolgt, kann es        Darüber hinaus ist unabdingbar, dass sich Personen mit einem
und mögliche Expositionsszenarien benannt. Voraussetzung         über diesen Weg zu einer Übertragung von Mensch zu Mensch         positiven Testergebnis unverzüglich nach Kenntniserlangung
der Verpflichtung zur Absonderung ist, dass die betreffende      kommen.                                                           absondern müssen. Die Infektion mit dem Coronavirus SARS-
Person durch das Gesundheitsamt als enge Kontaktperson           Nach derzeitigem Wissen kann die Inkubationszeit bis zu           CoV-2 kann auch durch asymptomatische Personen übertra-
identifiziert wurde und eine entsprechende Mitteilung des        14 Tage betragen. Alle Personen, die in den letzten zwei Tagen    gen werden. Liegt ein positives Testergebnis vor, bestehen
Gesundheits­amts erhalten hat. Enger Kontakt als Vorausset-      vor dem Tag des Symptombeginns oder der Testabnahme des           dringende Anhaltspunkte für eine Infektion. Hierbei kommt
zung für die Identifizierung als enge Kontaktperson liegt vor,   Quellfalls einen engen Kontakt im Sinne der Empfehlungen          es nicht darauf an, wo und aus welchem Anlass die Testung
- wenn über einen Zeitraum von mindestens zehn Minu-             des Robert Koch-Instituts mit einer SARS-CoV-2 infizierten        vorgenommen wurde. Damit die positiv getestete Person sich
   ten der Abstand zu dem bestätigten Quellfall weniger          Person bzw. einem COVID-19-Fall (Quellfall) hatten, müssen        und ggf. ihre Hausstandangehörigen unverzüglich absondern
   als 1,5 Meter betragen hat, ohne dass adäquater Schutz        abgesondert werden. Da nicht nur bereits Erkrankte bzw.           kann, informiert die das Testergebnis bekannt gebende Stelle
   gegeben war. Adäquater Schutz bedeutet, dass Quellfall        Personen mit charakteristischen Symptomen, sondern auch           bzw. Person auch über die Pflicht zur Absonderung.
   und Kontaktperson durchgehend und korrekt MNS [Mund-          infizierte Personen, die noch keine Krankheitszeichen zeigen,     Personen, die mittels eines Antigentests positiv getestet wur-
   Nasen-Schutz] oder FFP2-Maske tragen.                         das Virus übertragen können, ist eine Absonderung in jedem        den, müssen eine bestätigende Testung mit einem Nuklein-
- wenn ein Gespräch zwischen Kontaktperson und Quellfall         Fall erforderlich. Nur so können die Weitergabe von SARS-         säurenachweis (z. B. PCR-Test) durchführen, um potenzielle
   (face-to-face-Kontakt,
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2021 | Juni                                                        Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M AC H U N G E N                                                                   7

z­ uverlässig eingehalten werden. Dies trifft auch auf die mit    Zu Nr. 5:                                                        Bei positiv getesteten Personen endet die Absonderung nach
 der Kontaktperson, der Verdachtsperson oder der positiv          Beim Auftreten von für COVID-19 einschlägigen Krankheits-        14 Tagen nach dem Tag der Testabnahme bei asymptomati-
 getesteten Person in einem Hausstand lebenden Personen           zeichen bei einer engen Kontaktperson muss das Gesund-           schem Verlauf. Bei symptomatischem Krankheitsverlauf endet
 zu. Hierzu ist eine umfassende Belehrung durch das Gesund-       heitsamt unverzüglich informiert werden, um die weiteren         die Absonderung frühestens 14 Tage nach Symptombeginn
 heitsamt vorgesehen.                                             infektionsmedizinischen Maßnahmen ohne Verzug ergreifen          und Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden (definiert
                                                                  zu können. Verdachtspersonen müssen das Gesundheitsamt           als nachhaltige Besserung der akuten COVID-19-Symptomatik
Zu Nr. 4:                                                         informieren, wenn sich ihr Gesundheitszustand verschlech-        gemäß ärztlicher Beurteilung). Am Ende ist ein abschließen-
Um zeitkritisch die weitere gesundheitliche Entwicklung bei       tert. Mit den weiteren Regelungen wird erreicht, dass eine       der Antigenschnelltest zum Ausschluss von weiterbestehen-
den engen Kontaktpersonen, die ein höheres Krankheits­            notwendige medizinische Behandlung oder ein Rettungs-            der Infektiosität empfohlen. Besteht der Verdacht oder der
risiko für COVID-19 haben, nachvollziehen zu können, müs-         transport mit Kenntnis des Gesundheitsamtes möglich ist.         Nachweis, dass die betroffene Person weiterhin SARS-CoV-2-
sen K­ ontaktperson und Gesundheitsamt regelmäßigen               Gleichzeitig wird aber auch ein ausreichender Schutz Dritter     positiv und infektiös ist, kann das Gesundheitsamt die Abson-
Kontakt halten. Ideal ist in diesem Fall ein täglicher Kontakt.   vor einer Infektion sichergestellt. Außerdem ist es erforder-    derung verlängern bzw. andere Maßnahmen ergreifen. Aus
Zur Bestätigung einer SARS-CoV-2 Infektion bzw. COVID-19-Er-      lich, dass auch minderjährige Kontaktpersonen und Ver-           Gründen der Verhältnismäßigkeit ist die Verlängerung der
krankung muss das Gesundheitsamt eine entsprechende Dia-          dachtspersonen bzw. solche, die eine Betreuerin bzw. einen       Absonderung auf sieben Tage zu beschränken. Hier gilt es bei
gnostik bzw. die Entnahme von Proben (z. B. Abstriche der         Betreuer haben, unter die Regelungen zur Absonderung fal-        besonderen Patientengruppen, wie z. B. immunsuprimierten
Rachenwand) veranlassen können. Das zu führende Tagebuch          len. Die in diesem Fall verantwortliche Person muss festgelegt   Personen, eine dauerhafte Absonderung zu vermeiden.
unterstützt die Kontaktpersonen, frühzeitig Krankheitssym-        werden.                                                          Bei mittels Antigenschnelltest positiv getesteten Personen
ptome zu erkennen und ermöglicht dem Gesundheitsamt,                                                                               endet die Absonderung zudem mit dem Vorliegen eines nega-
gesundheitliche Risiken von anderen Personen, z. B. der Haus-     Zu Nr. 6:                                                        tiven Testergebnisses durch PCR-Test, die gilt entsprechend
haltsangehörigen sowie den Verlauf der Absonderung bzw.           Die Absonderung kann erst dann beendet werden, wenn der          auch für die Hausstandangehörigen.
Erkrankung einschätzen zu können.                                 enge Kontakt einer Person mit einer SARS-CoV-2 infizierten
Für Fälle, in denen die Absonderung von asymptomatischen          Person bzw. einem COVID-19-Fall, der zur anschließenden          Zu Nr. 7:
positiv getesteten Personen und engen Kontaktpersonen den         Absonderung geführt hat, mindestens 14 Tage zurückliegt und      Eine Zuwiderhandlung gegen diese Allgemeinverfügung kann
Dienst- oder Geschäftsbetrieb von Behörden oder Unterneh-         während der ganzen Zeit der Isolation keine für COVID-19 typi-   nach § 73 Abs. 1a Nr. 6 i. V. m. Abs. 2 IfSG als Ordnungswidrig-
men der kritischen Infrastruktur gefährdet, ist die Möglichkeit   schen Symptome aufgetreten sind. Aufgrund der Dominanz           keit mit einer Geldbuße bis zu 25.000 EUR geahndet werden.
einer Ausnahmeregelung im dringenden Einzelfall vorgese-          der besorgniserregenden SARS-CoV-2-Varianten entfällt die        Wird die Zuwiderhandlung vorsätzlich begangen und dadurch
hen, die mit den notwendigen Auflagen zum Schutz anderer          Möglichkeit einer Verkürzung der häuslichen Absonderung          die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) verbreitet, kann
Mitarbeiter von Infektionen verbunden werden soll. Zu den         durch einen negativen SARS-CoV-2-Test.                           dies gemäß § 74 IfSG als Straftat geahndet werden.
Bereichen der kritischen Infrastruktur im Sinn dieser Allge-      In jedem Fall ist eine fachliche Beurteilung und Entscheidung
meinverfügung zählen insbesondere alle Einrichtungen, die         des Gesundheitsamtes zur Aufhebung der Isolation erforder-       Zu Nr. 8:
der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der           lich, um das Ziel der Absonderung nicht zu gefährden. Am         Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten sowie die Befristung der
Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe,       Ende der Absonderungszeit soll bei engen Kontaktpersonen         Allgemeinverfügung. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der        eine Testung mittels Antigenschnelltest oder PCR-Test erfol-     vom Tag nach ihrer Bekanntgabe bis einschließlich 30. Juni
nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungs-           gen. Im Falle eines positiven Antigenschnelltests muss eine      2021 und ist gemäß § 28 Abs. 3 IfSG in Verbindung mit § 16
dienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der            bestätigende Testung mittels PCR-Test durchgeführt werden.       Abs. 8 IfSG kraft Gesetzes sofort vollziehbar.
öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste,          Das Gesundheitsamt trifft die erforderlichen Anordnungen.
Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversor-       Die Absonderung der Verdachtsperson endet mit dem Vor-           Diese Allgemeinverfügung wurde gemäß der Bekannt­
gung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat,      liegen eines negativen Testergebnisses (PCR-Test). Da eine       machungssatzung des Landkreises Zwickau – § 5 Not­
Justiz und Verwaltung dienen.                                     unverzügliche Benachrichtigung der Verdachtsperson aber          bekanntmachung – vom 28. August 2008 in geeigneter
Dies gilt nicht für medizinisches und nicht-medizinisches         nicht in allen Fällen zuverlässig sichergestellt werden kann,    Weise am 31. Mai 2021 auf der Homepage des Land­kreises
Personal in Alten- und Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen und        ist eine aktive Einforderung des Testergebnisses nach fünf       Zwickau unter https://www.landkreis-zwickau.de/
Krankenhäusern. Mit der Möglichkeit einer Impfung entfallen       Tagen durch die Verdachtsperson bei der testenden Stelle         allgemeinverfuegung-­massnahmen-corona-pandemie-
die bisherigen Optionen zur vorzeitigen Tätigkeitsaufnahme        erforderlich, um unnötig lange Absonderungszeiten zu ver-        landkreiszwickau bekannt gemacht.
von Kontaktpersonen unter medizinischem und/oder pflegen-         meiden. Bei positivem Ergebnis des PCR-Test muss die Abson-
dem Personal bei relevantem Personalmangel. Allerdings soll       derung gemäß den Regelungen für positiv getestete Personen       Eine tabellarische Übersicht als Auszug aus der Allgemein-
in begründeten Einzelfällen die Arbeitsquarantäne weiterhin       ­fortgesetzt werden. Das zuständige Gesundheitsamt trifft die    verfügung ist auf den Seiten 10 und 11 zu finden.
möglich sein.                                                      erforderlichen weiteren Anordnungen.

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                                                                  				                           geforderten Qualifikation)        KONTROLLEURIN/LEBENSMITTELKONTROLLEUR
KOMMUNALE/KOMMUNALEN INTEGRATIONS–                                Beschäftigungsdauer            befristet für zwei Jahre
KOORDINATORIN/ INTEGRATIONSKOORDINATOR                            Beschäftigungsbeginn           1. August 2021                    unter der Kennziffer            37/2021/DIII
FÜR ARBEIT UND BILDUNG                                            Bewerbungsschluss              20. Juni 2021                     in				                          Vollzeit
                                                                                                                                   Entgelt				                     Anwärtergrundbetrag der
unter der Kennziffer           108/2021/DII                       ZWEI SACHBEARBEITERINNEN/SACHBEARBEITER                          				                            Besoldungsgruppe A6 bis A8
im Dezernat			                 Jugend, Soziales und               RÜCKGRIFF UNTERHALTSVORSCHUSSGESETZ                              				                            nach § 72 Abs. 1
				                           Bildung                                                                                             				                            Sächsisches Besoldungs-
für das				                    Sozialamt/Sachgebiet Asyl          unter der Kennziffer           106/2021/DII                      				                            gesetz (SächsBesG)
in				                         Vollzeit                           im Dezernat			                 Jugend, Soziales und              Weiterbildungsdauer             24 Monate
Stellenbewertung		             Entgeltgruppe 9b TVöD-VKA          				                           Bildung                           Weiterbildungsbeginn            1. Dezember 2021
Beschäftigungsdauer            befristet bis voraussicht-         für das				                    Jugendamt/Sachgebiet              Bewerbungsschluss               30. Juni 2021
				                           lich ca. November 2022             				                           Unterhaltsvorschuss
				                           (Mutterschutz-/                    in				                         Vollzeit
				                           Elternzeitvertretung)              Stellenbewertung		             Entgeltgruppe 9b                  Ausführliche Informationen zu den Stellenangeboten
Beschäftigungsbeginn           1. August 2021                     				                           TVöD-VKA                          ­finden Sie auf unserer Homepage unter
Bewerbungsschluss              20. Juni 2021                      Beschäftigungsdauer:           befristet für zwei Jahre           www.landkreis-zwickau.de/stellenangebote.
                                                                  				                           (Sollten die haushalts-
SOZIALARBEITERIN/SOZIALARBEITER AUFSUCHENDE                       				                           rechtlichen Möglichkeiten
FAMILIENBEGLEITUNG                                                				                           vorliegen, wird eine
                                                                  				                           Entfristung des Arbeits-
unter der Kennziffer           110/2021/DII                       				                           verhältnisses angestrebt.)
im Dezernat			                 Jugend, Soziales und               Beschäftigungsbeginn           1. September 2021
				                           Bildung                            Bewerbungsschluss              27. Juni 2021
für das				                    Jugendamt/Sachgebiet
				                           Prävention
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