Jetzt geht's los: Signal auf grün für unsere Zukunft! - Landkreis ...
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www.landkreis-zwickau.de AMTLICHE MITTEILUNGEN UND LANDKREISNACHRICHTEN 14. Jahrgang · 18. Juni 2021 06 / 2021 Foto: Augsten Meerane Jetzt geht’s los: Signal auf grün für unsere Zukunft! Für eine l(i)ebenswerte Heimat, für Familienfreundlichkeit und eine durchzugsstarke Wirtschaft. Der Landkreis Zwickau, die Stadt funkstandard 5G) sollen wirt- Glauchau und Crimmitschau. Zum Gesamtkonzept gehört auch bunten Facetten. Zwickau, die Industrie- und Han- schaftsfreundliche Strukturen auf- Weitere kommen in Werdau und eine gemeinsame Dachmarke delskammer und Volkswagen gebaut werden. Weiterhin müssen Hohenstein-Ernstthal hinzu. für die Region. Sie zeigt den Weitere Informationen auf Seite Sachsen starten gemeinsam die qualifizierte Arbeitskräfte geworben stilisierten Landkreis in all seinen 14. Initiative Region Zwickau. und noch mehr G ewerbegebiete „Lebensqualität für alle zu schaf- geschaffen werden. fen, das geht vor allem über eine Übersichtlich dargestellt , starke Wirtschaft. Das haben wir Die „Region Zwickau“ soll als informiert sie auf www.region- „Wichtig ist es, ein Klima zu klar erkannt. Das gehen wir jetzt regionale Marke dem Gebiet zwickau.de über Aufgaben und schaffen, in dem sich Firmen noch stärker an. des geografischen Landkreises Ziele. gründer wohlfühlen“, sagt Bei Ich möchte nochmals betonen, ein Gesicht geben und dessen geordneter Carsten Michaelis. dass dies keine Einzelaktion des Eigenschaften repräsentieren. Ausgestattet mit 900.000 EUR Dazu zählen ein Welcome-Center Landkreises darstellt. Die Initia- Es bildet die visuelle Basis für Fördermittel für drei Jahre gehen und das Konzept der „Boxen“: tive ist in dieser Form einmalig: eine gemeinsame Identität die Akteure Folgendes an: Räume und Ratschläge für Alle Akteure ziehen an einem über Stadt- und Gemeinde Unternehmensgründer. „Boxen“ Strang, um unsere Zukunft hier grenzen hinaus, für eine starke Mit Unterstützung der Schaffung sind bereits eingerichtet in in der Region zu gestalten“, so und vielfältige Region. digitaler Infrastruktur (Mobil- Limbach-Oberfrohna, Zwickau, der Beigeordnete. Allgemeinverfügung Invest-Programm Schloss Blankenhain Schaufenster Absonderung Barrierefreies Bauen mit Dreifach-Jubiläum Natur Seiten 4 – 7 Seite 9 Seiten 16 – 17 Seiten 18 – 19
2 Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M AC H U N G E N Juni | 2021 AMT FÜR SERVICE UND BÜRO LANDRAT INFORMATIONSTECHNIK Ortsübliche Bekanntgabe der Sitzung des Kreistages Informationen zum Bürgerservice Die öffentliche Sitzung des Kreistages 10. Widerruf der Entsendung eines 17. Klarstellende Vereinbarung mit dem Allgemeine Öffnungszeiten findet am Mittwoch, dem 7. Juli 2021 M itglieds in den Aufsichtsrat der Zweckverband Verkehrsverbund Montag 8 bis 16 Uhr um 16 Uhr im Saal der Sachsenlandhalle Kommunalentsorgung Chemnitzer M ittelsachsen (ZVMS) zur Weiter Dienstag 8 bis 18 Uhr Glauchau in 08371 Glauchau, An der Sach- Land GmbH (KECL) mit sofortiger Wir- reichung von Landesmitteln zur Mittwoch 8 bis 12 Uhr senlandhalle 3, statt. kung und Bestimmung eines Mitglieds Einführung Bildungsticket Donnerstag 8 bis 18 Uhr für den Aufsichtsrat der Kommunal BV/262/2021 Freitag 8 bis 12 Uhr TAGESORDNUNG: entsorgung Chemnitzer Land GmbH Samstag* 9 bis 12 Uhr (KECL) 18. Überplanmäßige Mehrauszahlungen im Wechsel zwischen den Bürgerservicestellen * 1. Bildung von Fraktionen im Kreistag BV/283/2021 für die Investitionsmaßnahme Verwal- Zwickau – Änderung – tungsgebäude Werdau Zum Sternplatz SAMSTAGSÖFFNUNGSZEITEN FÜR InfoV/290/2021 11. Widerruf der Entsendung eines Mit- in 08412 Werdau aus dem Maßnahme- JUNI/JULI 2021 glieds in den Aufsichtsrat der Rudolf plan „Brücken in die Zukunft" 2. Bestätigung der Sitzordnung im Virchow Klinikum Glauchau gGmbH BV/252/2021 19. Juni 2021 Kreistag Zwickau mit sofortiger Wirkung und Bestim- Werdau, Königswalder Straße 18 BV/268/2021 mung eines Mitglieds für den Auf- 19. Rücklagenzuführung von Jahresüber- 26. Juni 2021 sichtsrat der Rudolf Virchow Klinikum schüssen des Betriebes Gewerblicher Limbach-Oberfrohna, Jägerstraße 2a 3. Besetzung der Stelle Amtsleiter/in Glauchau gGmbH Art „Grüner Punkt“ für das Jahr 2020 3. Juli 2021 Jugendamt BV/284/2021 BV/280/2021 Zwickau, Werdauer Straße 62 BV/263/2021 10. Juli 2021 12. Widerruf der Entsendung eines Mit- 20. Teilauszahlung des Erbes von Frau Hohenstein-Ernstthal, 4. Besetzung der Stelle Amtsleiter/in Amt glieds in den Aufsichtsrat der Gemein- Markschies Dr.-Wilhelm-Külz-Platz 5 für Finanzverwaltung, Kreiskasse nützigen Heimbetriebsgesellschaft BV/272/2021 17. Juli 2021 BV/278/2021 mbH Kirchberg mit sofortiger Wirkung Glauchau, Gerhart-Hauptmann-Weg 2 und Bestimmung eines Mitglieds für 21. Annahme von Spenden, Schenkungen 5. Abwahl des 2. Stellvertreters des Land- den Aufsichtsrat der Gemeinnützigen und ähnlichen Zuwendungen Vorsprachen der Bürger sind nur nach vor- rates mit sofortiger Wirkung und Wahl Heimbetriebsgesellschaft mbH Kirch- BV/271/2021 heriger telefonischer Terminabsprache des 2. Stellvertreters des Landrates berg möglich. Auf die Einhaltung der Hygiene- aus den Reihen des Kreistages BV/285/2021 22. Vergabe von Leistungen nach VOL/ regeln ist zu achten! BV/286/2021 VgV zur Beschaffung von Streusalz 13. Widerruf der Entsendung eines Mit- für die Winterdienstleistungen an B-, ANSCHRIFT UND KONTAKT: 6. Feststellung der Sitzverteilung in den glieds in den Aufsichtsrat der Entsor- S- und K-Straßen für die Wintersaison Landkreis Zwickau Ausschüssen des Kreistages Zwickau gungsgesellschaft Zwickauer Land 2021/2022 und 2022/2023 Landratsamt, Bürgerservice (mit Ausnahme des Jugendhilfe mbH mit sofortiger Wirkung und BV/253/2021 PF 10 01 76, 08067 Zwickau ausschusses) – Änderung – Bestimmung eines Mitglieds für den Telefon: 0375 4402-21900 BV/266/2021 Aufsichtsrat der Entsorgungsgesell- 23. Vergabe von Bauleistungen nach Telefax: 0375 4402-31920 schaft Zwickauer Land mbH VOB/A für das Objekt K 9332 östl. Wie- E-Mail: buergerservice@ 7. Personelle Änderung der Besetzung BV/288/2021 senburg, 2. BA – ID 9784/9795 landkreis-zwickau.de von Mitgliedern und Stellvertretern BV/254/2021 für den Jugendhilfeausschuss auf 14. Abwahl eines Kreisrates als Mitglied für Vorschlag des Kreistages die Landkreisversammlung des Säch- 24. Gymnasium „Am Sandberg" in Wil- IMPRESSUM BV/270/2021 sischen Landkreistages mit sofortiger kau-Haßlau, Albert-Schweitzer-Ring Amtsblatt Landkreis Zwickau Wirkung und Wahl eines Kreisrates als 77, 08112 Wilkau-Haßlau – Grundsatz 14. Jahrgang / 6. Ausgabe 8. Widerruf der Entsendung eines Mit- Mitglied für die Landkreisversamm- entscheidung zu Erneuerung von Herausgeber: glieds in den Aufsichtsrat der Pleißen- lung des Sächsischen Landkreistages Fachunterrichtsräumen – 4. BA Landkreis Zwickau, Landratsamt tal-Klinik GmbH mit sofortiger Wir- BV/273/2021 BV/251/2021 Robert-Müller-Straße 4 – 8 · 08056 Zwickau kung und Bestimmung eines Mitglieds Der Landkreis Zwickau ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den für den Aufsichtsrat der Pleißental- 15. Abwahl eines Stellvertreters mit 25. Bürgerfragestunde Landrat Dr. Christoph Scheurer. Klinik GmbH sofortiger Wirkung und Wahl eines Amtlicher und redaktioneller Teil: BV/281/2021 Stellvertreters für die Verbandsver- 26. Informationen Verantwortlich: Ilona Schilk, Pressesprecherin sammlung des Zweckverbandes Robert-Müller-Straße 4 – 8 · 08056 Zwickau 9. Widerruf der Entsendung eines Mit- Abfallwirtschaft Südwestsachsen Der Tagesordnungspunkt „Bürgerfrage- Telefon: 0375 4402-21040 glieds in den Aufsichtsrat der Autobus stunde“ findet unabhängig vom Sitzungs- (ZAS) Telefax: 0375 4402-21049 GmbH Sachsen - Regionalverkehr mit BV/287/2021 verlauf ca. 18 Uhr statt. Redaktion: sofortiger Wirkung und Bestimmung Ines Bettge Telefon: 0375 4402-21042 Ute Adling Telefon: 0375 4402-21043 eines Mitglieds für den Aufsichtsrat 16. Beförderung der Dezernentin Dezernat Zwickau, 16. Juni 2021 E-Mail: presse@landkreis-zwickau.de der Autobus GmbH Sachsen – Regio- IV Bau, Kreisentwicklung, Vermessung Postanschrift: Robert-Müller-Straße 4 – 8 nalverkehr Frau Annegret von Lindeman 08056 Zwickau BV/282/2021 Dr. C. Scheurer BV/279/2021 Satz: Landrat Landratsamt Zwickau · Pressestelle Robert-Müller-Straße 4 – 8 · 08056 Zwickau Verlag: Kommunikation & Design Verlag GmbH 09120 Chemnitz Ortsübliche Bekanntgabe der Sitzung des Hauptausschusses Geschäftsführer: Olaf Haubold Druck: DDV Druck GmbH Meinholdstraße 2 · 01129 Dresden Die Sitzung des Hauptausschusses findet 2. Verkauf der Liegenschaft in 08393 5. Informationen Vertrieb: am Mittwoch, dem 23. Juni 2021 um Schönberg, Waldenburger Straße 44 VBS Logistik GmbH 17 Uhr im Sitzungssaal des Verwaltungs- BV/264/2021 Es folgt ein nicht öffentlicher Teil. Heinrich-Lorenz-Straße 2 – 4 · 09120 Chemnitz zentrums in 08412 Werdau, Königswalder Zustellreklamationen: Straße 18, statt. 3. Vergabe von Fördermitteln gemäß der Zwickau, 16. Juni 2021 Telefon:0371 33200112 Richtlinie des Landkreises Zwickau E-Mail: amtsblatt@vbs-logistik.net TAGESORDNUNG: zur Gewährung von Zuwendungen Das Amtsblatt erscheint in der Regel monatlich zur Förderung von Projekten gegen Dr. C. Scheurer und wird an Haushalte des Landkreises Zwickau Öffentlicher Teil: D iskriminierung, Fremdenfeind Landrat kostenlos verteilt. Zusätzlich ist es in den Bürgerser- vicestellen des Landratsamtes und in den Stadt- und lichkeit, Extremismus und für Demo- Gemeindeverwaltungen kostenlos erhältlich. Das 1. Außerplanmäßige Mehrauszahlungen kratie und Toleranz im Jahr 2021 Amtsblatt und alle in ihm enthaltenen Beiträge und für die Schaffung zusätzlicher Klassen- BV/289/2021 Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. zimmer in der Schule mit dem Förder- Die nächste Ausgabe erscheint am 23. Juli 2021. schwerpunkt GE „Dr.-Päßler“ Meerane 4. Kultursommer im Landkreis Zwickau Redaktionsschluss ist am 6. Juli 2021. BV/261/2021 BV/276/2021
2021 | Juni Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M AC H U N G E N 3 STRASSENVERKEHRSAMT Öffentliche Zustellung gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) Für Herrn Enrico Lüthe, zuletzt wohnhaft Dieses Schriftstück kann in den vor- im Eingangsbereich der nachfolgend auf- Es wird darauf hingewiesen, dass das in Walther-Rathenau-Straße 10, 08058 genannten Dienststellen während der geführten Dienstgebäude des Landrats vorgehend näher bezeichnete Schriftstück Zwickau, liegt im Verwaltungszentrum Öffnungs z eiten der Kraftfahrzeug amtes Zwickau aus: an dem Tag als zugestellt gilt, an dem seit des Landratsamtes Zwickau, Kraftfahrzeug zulassungsbehörde des Landratsamtes dem Tag des Aushängens zwei Wochen zulassungsbehörde, Königswalder Straße Zwickau (montags 8 bis 12 Uhr, dienstags - in 08056 Zwickau, verstrichen sind. 18, 08412 Werdau, Zimmer 614, folgendes 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr, donnerstags Robert-Müller-Straße 4 – 8 (Gebäude C) Schriftstück: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr sowie freitags - in 08056 Zwickau, Glauchau, 27. Mai 2021 8 bis 12 Uhr) eingesehen werden. Werdauer Straße 62 (Haus 1 und Haus 7) Bescheid des Landratsamtes Zwickau, - in 08412 Werdau, Straßenverkehrsamt – Kfz-Zulassungs Ab dem 18. Juni 2021 hängt für die Dauer Königswalder Straße 18 Lange behörde vom 17. Mai 2021 von zwei Wochen eine diesbezügliche - in 08371 Glauchau, Amtsleiter Aktenzeichen: 1323 113.555 Z-CO438 Nachricht gemäß § 10 Verwaltungszustel- Gerhart-Hauptmann-Weg 2 (Haus 2) lungsgesetz an der jeweiligen Bekannt zur Einsicht bereit. machungstafel bzw. in den Schaukästen DEZERNAT JUGEND, SOZIALES UND BILDUNG Öffentliche Zustellung gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) Für Herrn Alexander Wilm Roch, zuletzt Dieses Schriftstück kann in der vorgenann- im Eingangsbereich der nachfolgend auf- Es wird darauf hingewiesen, dass das vor- wohnhaft in Martina-Hälg-Straße 5, 8590 ten Dienststelle während der Öffnungszei- geführten Dienstgebäude des Landrats gehend näher bezeichnete Schriftstück an Romanshorn – Schweiz, liegt im Ver- ten des Jugendamtes, Sachgebiet Unter- amtes Zwickau aus: dem Tag als zugestellt gilt, an dem seit dem waltungszentrum des Landratsamtes haltsvorschuss des Landratsamtes Zwickau Tag des Aushängens zwei Wochen verstri- Zwickau, Jugendamt, Sachgebiet Unter- (dienstags 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr, - in 08056 Zwickau, chen sind. haltsvorschuss, Werdauer Straße 62, 08056 donnerstags 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr) Robert-Müller-Straße 4 – 8 (Gebäude C) Zwickau, Haus 7, Zimmer 318, folgendes eingesehen werden. - in 08056 Zwickau, Zwickau, 12. Mai 2021 Schriftstück: Werdauer Straße 62 (Haus 1 und Haus 7) Ab dem 18. Juni 2021 hängt für die Dauer - in 08412 Werdau, Bescheid vom 12. April 2021 von zwei Wochen eine diesbezügliche Königswalder Straße 18 Bretschneider Aktenzeichen: 1245/Hei/469/260510/TrA Nachricht gemäß § 10 Verwaltungszustel- - in 08371 Glauchau, i. V. des Dezernenten lungsgesetz an der jeweiligen Bekannt Gerhart-Hauptmann-Weg 2 (Haus 2) zur Einsicht bereit. machungstafel bzw. in den Schaukästen AMT FÜR LÄNDLICHE ENTWICKLUNG UND VERMESSUNG SPARKASSENZWECKVERBAND CHEMNITZ Offenlegung der Änderung von Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 MIT SITZ IN CHEMNITZ des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes – SächsVermKatG1 Bekanntgabe Die öffentliche Sitzung der Verbandsver- Der Landkreis Zwickau, Landratsamt, Der Landkreis Zwickau, Landratsamt, Amt Kontaktdaten: sammlung des Sparkassenzweckverban- Amt für Ländliche Entwicklung und Ver- für Ländliche Entwicklung und Vermes- des Chemnitz ist einberufen auf Montag, Telefon: 0375 4402-25733 oder messung, hat Bestandsdaten des Liegen- sung, ist nach § 2 Abs. 3 und § 4 Abs. 4 des den 5. Juli 2021 um 13:30 Uhr in die 0375 4402-25744 schaftskatasters geändert: SächsVermKatG1 für die Fortführung des Hauptstelle der Sparkasse Chemnitz im Liegenschaftskatasters des Gebietes des E-Mail: vermessung@ Moritzhof Chemnitz, Bahnhofstraße 51, Erhebung aus Orthophotos, Landkreises Zwickau zuständig. Der Ände- landkreis-zwickau.de VeranstaltungsCenter, Eingang Bahnhof- Aktualität 2019 rung der Bestandsdaten des Liegenschafts- straße. katasters liegen die Vorschriften des § 14 Zudem wird auf das Einhalten der allgemei- Betroffene Flurstücke: SächsVermKatG1 zugrunde. nen Hygienevorschriften, z. B. das Tragen TAGESORDNUNG: Gemarkung Rudelswalde (8510): eines Mund-Nasen-Schutzes, hingewiesen. Die Unterlagen liegen ab dem 18. Juni bis 1. Feststellung der ordnungsgemäßen 6, 9/2, 9/3, 12, 15/4, 15/9, 15/10, 16/1, zum 20. Juli 2021 in der Geschäftsstelle Glauchau, 21. Mai 2021 Ladung und der Beschlussfähigkeit 17/2, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25, 26, des Amtes für Ländliche Entwicklung und 28, 29/1, 30, 32, 35, 36, 37/2, 37/3, 38, Vermessung, Gerhart-Hauptmann-Weg 1, 2. Entscheidung über Einwendungen zur 39, 40/1, 40/2, 40/5, 41, 42, 43, 44, 47/3, 08371 Glauchau in der Zeit Stark Niederschrift der letzten Sitzung 47/8, 47/13, 49, 51, 52/1, 58, 61/1, 68, Amtsleiterin 69, 72/3, 73/1, 76/1, 79, 80/1, 82/2, 82/3, Dienstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr 3. Anträge, die nicht Gegenstand der 84/1, 85/3, 87, 89, 91/1, 92, 94, 95/2, Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr 1 Gesetz über das amtliche Vermessungs- Tagesordnung sind 95/3, 96, 97/1, 97/2, 98/3, 99/14, 100/1, wesen und das Liegenschaftskataster im 101, 103/7, 103/9, 106, 112/5, 112/6, zur Einsichtnahme bereit. Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermes- 4. Entlastung des Verwaltungsrats der 113, 116/2, 116/12, 120/3, 121/2, 122, sungs- und Katastergesetz – SächsVerm- Sparkasse Chemnitz für das Geschäfts- 123/4, 123/5, 124/1, 130/10, 131, 132/5, Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 des SächsVermKatG1 KatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. jahr 2020 171/4, 171/5, 171/6, 234/1 gilt die Änderung der Daten des Liegen- 138, 148), das zuletzt durch Artikel 2 des schaftskatasters sieben Tage nach Ablauf Gesetzes vom 3. Februar 2021 (SächsGVBl. 5. Sonstiges Art der Änderung: der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben. S. 242) geändert worden ist. Gebäude- bzw. Nutzungserfassung aus Chemnitz, 28. Mai 2021 Luftbilderzeugnissen Für Fragen stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle während der Öffnungs Allen Betroffenen wird die Änderung der zeiten zur Verfügung. Dr. C. Scheurer Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters Verbandsvorsitzender durch Offenlegung mitgeteilt. Die Ermäch- Eine vorherige Terminabsprache per Tele- tigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege fon oder E-Mail unter Schilderung des ergibt sich aus § 14 Abs. 6 SächsVerm- Anliegens ist dabei zwingend nötig. Ohne KatG1. Termin erfolgt kein Einlass in das Gebäude.
4 Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M AC H U N G E N Juni | 2021 AMT FÜR LÄNDLICHE ENTWICKLUNG UND VERMESSUNG Offenlegung der Änderung von Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes – SächsVermKatG1 Der Landkreis Zwickau, Landratsamt, Amt für Ländliche katasters des Gebietes des Landkreises Zwickau zuständig. Entwicklung und Vermessung, hat Bestandsdaten des Der Änderung der Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters Kontaktdaten: Liegenschaftskatasters geändert: liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG1 zugrunde. Telefon: 0375 4402-25733 oder 0375 4402-25744 E-Mail: vermessung@landkreis-zwickau.de Betroffene Flurstücke: Die Unterlagen liegen ab dem 18. Juni bis zum 20. Juli Gemarkung Eckersbach (0603): 2021 in der Geschäftsstelle des Amtes für Ländliche Ent- wicklung und Vermessung, Gerhart-Hauptmann-Weg 1, Zudem wird auf das Einhalten der allgemeinen Hygiene- 135/1, 135/2, 135/5, 135b, 135c, 135d, 135e, 135g, 136c, 08371 Glauchau in der Zeit vorschriften, zum Beispiel das Tragen eines Mund-Nasen- 140/a, 140c, 140 d, 140e, 140g, 144b, 144e, 144f, 144h, Schutzes, hingewiesen. 144, 145c, 149/9, 159d, 163d Dienstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr Glauchau, 19. Mai 2021 Art der Änderung: 1. Veränderung der tatsächlichen Nutzung mit zur Einsichtnahme bereit. Änderung der Wirtschaftsart Stark 2. Veränderung von Gebäudedaten Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 des SächsVermKatG1 gilt die Ände- Amtsleiterin rung der Daten des Liegenschaftskatasters sieben Tage Allen Betroffenen wird die Änderung der Bestandsdaten nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben. 1 Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung mitgeteilt. Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege Für Fragen stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle wäh- Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom ergibt sich aus § 14 Abs. 6 SächsVermKatG1. rend der Öffnungszeiten zur Verfügung. 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Februar 2021 (SächsGVBl. S. Der Landkreis Zwickau, Landratsamt, Amt für Ländliche Ent- Eine vorherige Terminabsprache per Telefon oder E-Mail 242) geändert worden ist. wicklung und Vermessung, ist nach § 2 Abs. 3 und § 4 Abs. 4 unter Schilderung des Anliegens ist dabei zwingend nötig. des SächsVermKatG1 für die Fortführung des Liegenschafts- Ohne Termin erfolgt kein Einlass in das Gebäude. LANDRAT Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen Bekanntmachung des Landkreises Zwickau vom 31. Mai 2021 Der Landkreis Zwickau erlässt auf der Grundlage des test), der ohne fachkundige Aufsicht durchgeführt Ausgenommen von der Pflicht zur Absonderung und § 28 Abs. 1 Satz 1, § 29 Abs. 1 und 2, § 30 Abs. 1 Satz 2 des wurde, gelten bis zum Vorliegen des Ergebnisses des der Weitergabe ihrer Kontaktdaten sind Infektionsschutzgesetzes in Verbindung mit § 1 Abs. 1 PCR-Tests (molekularbiologische Untersuchung auf - Hausstandangehörige, die seit dem Zeitpunkt der Satz 1 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung das Vorhandensein von Coronavirus SARS-CoV-2) als Testung bzw. ab Auftreten der ersten typischen und des S ächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verdachtsperson. Symptome des Quellfalls sowie in den zwei Tagen Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Regelung der Zustän- 1.3 Personen, die Kenntnis davon haben, dass ein nach vor diesem Zeitpunkt keinen Kontakt zu der positiv digkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz und für die Kos- Inkrafttreten dieser Allgemeinverfügung bei ihnen getesteten Person hatten und ihrerseits keine tenerstattung für Impfungen und andere Maßnahmen der vorgenommener PCR-Test oder Antigenschnelltest typischen Symptome aufweisen. Prophylaxe folgende (Antigentest für den direkten Erregernachweis von Von der Absonderung befreit sind symptomfreie, SARS-CoV-2) oder ein unter fachkundiger Aufsicht - zum Zeitpunkt des Kontaktes zu einer positiv getes- ALLGEMEINVERFÜGUNG selbst durchgeführter Antigenschnelltest oder PCR- teten Person vollständig gegen COVID-19 geimpfte Test ein positives Ergebnis aufweist (positiv getes- Personen ab dem 15. Tag nach Gabe der letzten 1. Begriffsbestimmung tete Personen) und die weder enge Kontaktperso- Impfdosis. Dazu gehören auch immungesunde Die Regelungen dieser Allgemeinverfügung gelten, soweit nen nach Nr. 1.1 dieser Allgemeinverfügung noch Personen, bei denen eine mittels PCR-Test bestä- nicht anders angegeben, für folgende Personen (betroffene Verdachtspersonen nach Nr. 1.2 dieser Allgemein tigte SARS-CoV-2-Infektion vorlag („Genesene“) Personen): verfügung sind. und die nach der Infektion mit einer Impfstoffdosis 1.4 Die Regelungen dieser Allgemeinverfügung gel- geimpft wurden. 1.1 Personen, denen vom Gesundheitsamt oder von ten zudem für betroffene Personen, die nicht ihren - immungesunde Personen, bei denen vor höchstens einem behandelnden Arzt einer mit dem Corona gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Zwickau sechs Monaten eine mittels PCR-Test bestätigte virus SARS-CoV-2 infizierten Person mitgeteilt wurde, haben oder zuletzt hatten, wenn der Anlass für die SARS-CoV-2-Infektion vorlag („Genesene“). dass sie aufgrund eines engen Kontakts zu einer mit Amtshandlung im Landkreis Zwickau hervortritt. In Dies gilt jedoch nicht, wenn der Verdacht oder Nach- dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person diesen Fällen wird das örtlich zuständige Gesund- weis besteht, dass der Quellfall mit einer besorg- (Quellfall) nach den jeweils geltenden Kriterien des heitsamt unverzüglich unterrichtet. Die Regelun- niserregenden SARS-CoV-2-Variante infiziert ist. Robert Koch-Instituts enge Kontaktpersonen sind. gen dieser Allgemeinverfügung gelten so lange fort, Besorgniserregende Varianten im Sinne dieser All- Dazu gehören insbesondere, aber nicht ausschließ- bis das örtlich zuständige Gesundheitsamt etwas gemeinverfügung sind alle vom Robert Koch-Institut lich Personen, die mit der positiv getesteten Person Anderes entscheidet. als solche benannten Varianten mit Ausnahme der in einem Hausstand zusammenleben (Hausstand Variante B.1.1.7. angehörige), sobald sie von dieser Person über das 2. Vorschriften zur Absonderung Die von der Absonderung befreite Kontaktperson positive Testergebnis informiert wurden oder sie die 2.1 Anordnung der Absonderung und Testung: muss den Nachweis der vollständigen Impfung bzw. Mitteilung nach Satz 1 erhalten haben. 2.1.1 Enge Kontaktpersonen müssen sich unverzüglich der vorangegangenen Infektion nach Aufforderung 1.2 Personen, nach der Mitteilung gemäß Nr. 1.1 und bis zum gegenüber dem Gesundheitsamt erbringen. a) die Symptome zeigen, die auf eine SARS-CoV-2-In- Ablauf des 14. Tages nach dem vom Gesundheitsamt Entwickeln Kontaktpersonen, die von der Pflicht zur fektion hindeuten (Covid-19-typische Symptome), mitgeteilten letzten Kontakt mit einer positiv getes- Absonderung befreit sind, Covid-19-typische Symp- und für die entweder das Gesundheitsamt eine Tes- teten Person (Nr. 1.3, „Quellfall“) absondern, sofern tome, müssen sich diese selbst in Absonderung bege- tung auf SARS-CoV-2 angeordnet hat oder die sich keine anderweitige Anordnung des Gesundheits ben und eine zeitnahe Testung veranlassen. aufgrund der Symptome nach ärztlicher Beratung amtes erfolgt. 2.1.2 Verdachtspersonen müssen sich unverzüglich nach einer Testung auf SARS-CoV-2 unterzogen haben Davon abweichend müssen sich Hausstandange der Mitteilung des Gesundheitsamts über die Anord- (Verdachtspersonen). hörige unverzüglich nach Kenntniserlangung von nung der Testung oder, wenn eine solche Anordnung b) die sich selbst mittels Antigenschnelltest positiv dem positiven Testergebnis der im Hausstand nicht erfolgt ist, unverzüglich nach Vornahme der Tes- getestet haben (sog. Corona-Laien-Test oder Selbst- wohnenden Person (1.3) in Absonderung begeben. tung absondern.
2021 | Juni Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M AC H U N G E N 5 Verdachtspersonen, die sich selbst mittels eines 4.2 Während der Zeit der Absonderung haben die enge der Verdachtsperson schriftlich oder elektronisch sogenannten Corona-Laien-Tests bzw. Selbsttests Kontaktperson und die positiv getestete Person zu bestätigen. Liegt der Verdachtsperson fünf Tage positiv getestet haben, müssen unverzüglich einen ein Tagebuch zu führen, in dem – soweit möglich – nach Testung kein Ergebnis vor, hat diese aktiv von PCR-Test durchführen lassen. Bis zum Vorliegen des zweimal täglich die Körpertemperatur und – soweit der testenden Stelle ein Ergebnis einzufordern. Ist das Testergebnisses müssen sich die Personen in jedem vorhanden – der Verlauf von Symptomen sowie all- Testergebnis der Verdachtsperson positiv, gelten die Fall absondern. Im Fall eines positiven PCR-Testergeb- gemeine Aktivitäten und der Kontakt zu weiteren Per- Regelungen zur positiv getesteten Person. nisses gilt die Person als positiv getestete Person. sonen festzuhalten sind. Auf Verlangen des Gesund- 6.3 Bei positiv getesteten Personen endet die Absonde- Verdachtspersonen sind verpflichtet, ihre Hausstand heitsamtes sind Informationen aus dem Tagebuch rung angehörigen über den Verdacht auf eine Infektion mitzuteilen. a) bei asymptomatischem Krankheitsverlauf grundsätz- zu informieren und auf das Gebot zur Kontaktredu 4.3 Während der Absonderung haben die enge lich 14 Tage nach dem Tag der Testabnahme. zierung hinzuweisen. Kontaktperson und die positiv getestete Person b) bei symptomatischem Krankheitsverlauf frühes- 2.1.3 Positiv getestete Personen Untersuchungen (z. B. ärztliche Konsultationen und tens 14 Tage nach Symptombeginn und mindestens a) müssen sich unverzüglich nach Kenntniserlangung Diagnostik) und die Entnahme von Untersuchungs- 48-stündiger Symptomfreiheit. des positiven Testergebnisses absondern. material durch Beauftragte des Gesundheitsamtes Über eine Testung am Ende der Absonderungszeit b) sind verpflichtet, sich beim Gesundheitsamt zu an sich vornehmen zu lassen. Dies betrifft insbeson- mittels Antigenschnelltest oder PCR-Test entscheidet melden und über das Testergebnis zu informieren. dere Abstriche von Schleimhäuten für Testungen und das Gesundheitsamt. Bei fortbestehendem Nachweis Sie haben zugleich dem Gesundheitsamt ihre Abson- Blutentnahmen. von SARS-CoV-2 über den Absonderungszeitraum hin- derung unter Angabe ihres Namens sowie einer Post- 4.4 Ist die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs in aus kann das Gesundheitsamt die Absonderung um und E-Mail-Adresse/Telefonnummer mitzuteilen. einem Unternehmen der kritischen Infrastruktur oder längstens sieben Tage verlängern bzw. andere Maß- Außerdem haben sie das Gesundheitsamt über ihre des Dienstbetriebs einer Behörde trotz Ausschöpfung nahmen ergreifen. engen Kontaktpersonen inklusive der Hausstand aller organisatorischen Möglichkeiten, wie der Umset- Bei mittels Antigenschnelltest positiven getesteten angehörigen zu informieren. zung von Personal aus anderen Bereichen, durch die Personen endet die Absonderung zudem mit dem Vor- c) sind zudem verpflichtet, ihre Hausstandangehörigen Absonderung gefährdet, so gilt Folgendes: Es kann im liegen eines negativen Testergebnisses durch PCR-Test. über das positive Testergebnis und die damit verbun- dringenden Einzelfall bei asymptomatischen positiv dene Pflicht zur Absonderung zu informieren. getesteten Personen und engen Kontaktpersonen die 7. Zuwiderhandlungen d) müssen ihre weiteren engen Kontaktpersonen über das Ausübung der beruflichen Tätigkeit außerhalb des Eine Zuwiderhandlung gegen diese Allgemeinverfü- positive Testergebnis und die Weitergabe von deren Absonderungsortes unter Beachtung von Auflagen gung kann nach § 73 Abs. 1a Nr. 6 i. V. m. Abs. 2 IfSG Kontaktdaten an das Gesundheitsamt informieren zur Einhaltung der Infektionshygiene zum Schutz als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu sowie diese darauf hinweisen, ebenfalls auf Krankheits- anderer Mitarbeiter in der Anordnung der Absonde- 25.000 EUR geahndet werden. Wird die Zuwiderhand- symptome zu achten und Kontakte zu minimieren. rung zugelassen werden. Die Entscheidung trifft das lung vorsätzlich begangen und dadurch die Corona Durch einen Antigenschnelltest positiv getestete zuständige Gesundheitsamt, ggf. nach Rücksprache virus-Krankheit-2019 (COVID-19) verbreitet, kann dies Personen haben sich unverzüglich mittels eines mit dem betriebsärztlichen Dienst und der Betriebs- gemäß § 74 IfSG als Straftat geahndet werden. PCR-Tests bei einem Arzt oder bei einer testenden oder Behördenleitung. Stelle nachtesten zu lassen, um das Testergebnis zu 4.5 Nr. 4.4 gilt grundsätzlich nicht für medizinisches und 8. Sofortige Vollziehbarkeit, Inkrafttreten, Außer- bestätigen. nicht-medizinisches Personal in Alten- und Pflege- krafttreten 2.2 Die Absonderung hat in einer Wohnung oder einem einrichtungen, Arztpraxen und Krankenhäusern. In Diese Allgemeinverfügung ist kraft Gesetzes sofort anderweitig räumlich abgrenzbaren Teil eines begründeten Einzelfällen kann das Gesundheitsamt vollziehbar. Sie tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe Gebäudes (Absonderungsort) zu erfolgen. hier abweichend entscheiden. in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2021 außer Kraft. 2.3 Enge Kontaktpersonen, Verdachtspersonen und posi- tiv getestete Personen dürfen während der Zeit der 5. Weitergehende Regelungen während der Abson- Absonderung den Absonderungsort nicht ohne aus- derung Rechtsbehelfsbelehrung drückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes ver- 5.1 Wenn enge Kontaktpersonen Krankheitszeichen Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines lassen. Der Absonderungsort darf ausschließlich für zeigen, die mit einer SARS-CoV-2-Infektion verein- Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben die Durchführung der Testung unter strenger Beach- bar sind, oder wenn sich bei Verdachtspersonen der werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift tung der Hygieneregeln (FFP2-Maske, Abstandsre- Gesundheitszustand verschlechtert, haben sie das beim Landratsamt Zwickau, Robert-Müller-Straße 4 – 8, 08056 geln) verlassen werden. Der zeitweise Aufenthalt in Gesundheitsamt unverzüglich telefonisch, hilfsweise Zwickau, zu erheben. einem zum Absonderungsort gehörenden Garten, durch elektronische Kommunikationsmittel wie z. B. einer Terrasse oder eines Balkons ist nur alleine E-Mail oder andere digitale Medien zu kontaktieren. Hinweis: gestattet. Im Übrigen gilt 5.2. 5.2 Sollte während der Absonderung eine weitergehende Die elektronische Form erfolgt durch De-Mail in der 2.4 In der gesamten Zeit der Absonderung muss eine medizinische Behandlung oder ein Rettungstransport Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem räumliche oder zeitliche Trennung des/der Betrof- erforderlich werden, muss die betroffene Person De-Mail-Gesetz. fenen von anderen Hausstandangehörigen sicher- vorab telefonisch die versorgende Einrichtung oder Die De-Mail-Adresse des Landkreises Zwickau lautet: gestellt sein. Eine „zeitliche Trennung“ kann z. B. den Rettungsdienst über den Grund der Absonderung verwaltung@landkreis-zwickau.de-mail.de dadurch erfolgen, dass die Mahlzeiten nicht gemein- informieren. Das Gesundheitsamt ist zusätzlich zu Eine Erhebung des Widerspruchs durch eine einfache E-Mail sam, sondern nacheinander eingenommen werden. unterrichten. ist nicht möglich, die erforderliche Form des Widerspruchs ist Eine „räumliche Trennung“ kann z. B. dadurch erfol- 5.3 Ist die betroffene Person minderjährig oder ist eine damit nicht gewahrt. gen, dass sich die betroffene Person in einem anderen Betreuerin oder ein Betreuer angeordnet, sind die Raum als die anderen Hausstandangehörigen aufhält. Personensorgeberechtigten der betroffenen Person Zwickau, 31. Mai 2021 2.5 Während der Absonderung darf die betroffene Person für die Einhaltung der Absonderung verantwortlich. keinen Besuch durch Personen, die nicht zum selben Hausstand gehören, empfangen. Das Gesundheits- 6. Beendigung der Maßnahmen Dr. Christoph Scheurer amt kann im begründeten Einzelfall eine andere Ent- 6.1 Bei engen Kontaktpersonen endet die Absonderung Landrat scheidung treffen. 14 Tage nach dem Tag des letzten Kontakts zu dem 2.6 Die testende Stelle informiert die getesteten Personen Quellfall soweit das Gesundheitsamt nichts Anderes BEGRÜNDUNG schriftlich oder elektronisch über die Verpflichtung angeordnet hat. zur Absonderung. Die Meldepflichten gemäß § 6 Abs. Am Ende der Absonderungszeit soll eine Testung mit- Nach § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG trifft die zuständige Behörde die 1 Nr. 1 Buchst. t und § 7 Abs. 1 Nr. 44a IfSG bleiben tels Antigenschnelltest (kein Selbsttest) oder PCR-Test notwendigen Schutzmaßnahmen, insbesondere die in den davon unberührt. erfolgen. Im Falle eines positiven Antigentests muss §§ 29 bis 31 IfSG genannten, wenn Kranke, Krankheitsverdäch- eine bestätigende Testung mittels PCR-Test durch tige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt 3. Hygieneregeln während der Absonderung geführt werden. werden, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbrei- Die engen Kontaktpersonen, die Verdachtsperso- Die nicht-positiv getestete Kontaktperson, insbeson- tung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist. Die Zustän- nen und die positiv getesteten Personen haben die dere Hausstandangehörige, soll noch eine Woche digkeit des Landkreises Zwickau ergibt sich aus § 1 Absatz 1 Belehrungen und Hinweise des Gesundheitsamtes nach dem Ende der 14-tägigen Absonderungsdauer Satz 1 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und hinsichtlich erforderlicher Hygiene- und Schutz- ihre beruflichen und privaten Kontakte reduzieren des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesell- maßnahmen, insbesondere zur Verhinderung einer sowie eine ergänzende Selbstbeobachtung auf Krank- schaftlichen Zusammenhalt zur Regelung der Zuständigkeiten weiteren Verbreitung der Infektionen, zu beachten heitszeichen durchführen. Bei Auftreten von Symp nach dem Infektionsschutzgesetz und für die Kostenerstat- und einzuhalten. tomen muss das Gesundheitsamt informiert werden. tung für Impfungen und andere Maßnahmen der Prophylaxe. Die Absonderung der engen Kontaktperson endet Bei SARS-CoV-2 handelt es sich um einen Krankheitserreger 4. Maßnahmen während der Absonderung ferner, wenn bei dem Quellfall das positive Tester- im Sinn des § 2 Nr. 1 IfSG, der sich in kurzer Zeit weltweit 4.1 Die enge Kontaktperson und die positiv getestete gebnis des Antigenschnelltests bzw. der Verdacht auf verbreitet. Es war zu beobachten, dass es auch im Landkreis Person unterliegen der Beobachtung und haben eine SARS-CoV-2-Infektion durch einen PCR-Test nicht Zwickau zu einer raschen Verbreitung der Infektion in der dem Gesundheitsamt die notwendigen Auskünfte bestätigt wurde. Bevölkerung gekommen ist. Insbesondere bei ungeimpften per Telefon, hilfsweise durch elektronische Kommuni 6.2 Bei Verdachtspersonen endet die Absonderung mit älteren Menschen und Vorerkrankten besteht ein sehr hohes kationsmittel wie z. B. E-Mail oder andere digitale dem Vorliegen eines negativen Testergebnisses (PCR- Erkrankungs- und Sterberisiko. Zunehmend erkranken auch Medien zu erteilen. Test). Das negative Testergebnis ist auf Verlangen jüngere Menschen schwer.
6 Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M AC H U N G E N Juni | 2021 Da derzeit der Impfstoff noch nicht für die gesamte Bevöl- sich selber mittels eines sogenannten Selbsttests/Corona- Von der Absonderung befreit sind symptomfreie, kerung und keine wirksame Therapie zur Verfügung stehen, Laien-Tests getestet haben. - vollständig gegen COVID-19 geimpfte Personen ab dem besteht die Gefahr einer Verstärkung des Infektionsgesche- Positiv getestete Personen sind alle Personen, die Kenntnis 15. Tag nach Gabe der letzten Impfdosis. Dazu gehören hens mit erheblichen Folgen für Leben und Gesundheit der davon haben, dass eine nach Inkrafttreten dieser Allgemein- auch immungesunde Personen, bei denen eine mittels Bevölkerung, einer möglichen Überforderung des Gesund- verfügung bei ihnen vorgenommene molekularbiologische PCR-Test bestätigte SARS-CoV-2-Infektion vorlag („Gene- heitssystems und der Entwicklung von Virusvarianten Untersuchung auf das Vorhandensein von Coronavirus sene“) und die nach der Infektion mit einer Impfstoffdosis u nvermindert fort. SARS-CoV-2 bzw. ein nach Inkrafttreten dieser Allgemein geimpft wurden. Nach der Risikobewertung des Robert Koch-Instituts handelt verfügung bei ihnen vorgenommener Antigentest für den - immungesunde Personen, bei denen vor höchstens sechs es sich weltweit und in Deutschland nach wie vor um eine sehr direkten Erregernachweis von SARS-CoV-2 oder ein unter Monaten eine mittels PCR-Test bestätigte SARS-CoV-2- dynamische und ernst zu nehmende Situation. Die Gefähr- fachkundiger Aufsicht selbst durchgeführter Antigenschnell- Infektion vorlag („Genesene“). dung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland wird test oder PCR Test ein positives Ergebnis aufweist. Damit wird die Regelung aus § 10 COVID-19-Schutzmaß- nach wie vor insgesamt als hoch, für Risikogruppen als sehr Enge Kontaktpersonen und Verdachtspersonen sind von nahmen-Ausnahmenverordnung konkretisiert. Die von der hoch eingeschätzt. positiv getesteten Personen zu unterscheiden, da enge Absonderung befreite Kontaktperson muss auf Anforderung Gerade angesichts schwerer und lebensbedrohender Krank- Kontaktpersonen und Verdachtspersonen nach dieser Allge- den Nachweis der vollständigen Impfung bzw. der vorange- heitsverläufe muss es Ziel sein, durch geeignete Maßnahmen meinverfügung bereits zeitlich vor der Kenntnis eines posi gangenen Infektion gegenüber dem Gesundheitsamt erbrin- wie eine Absonderung von Kontaktpersonen mit engem tiven Testergebnisses zur Absonderung verpflichtet sind und gen. Der Nachweis der Impfung erfolgt durch den Impfausweis Kontakt zu SARS-CoV-2 infizierten Personen, von Verdachts- die Pflicht zur Absonderung für diese Personen mit Kenntnis oder Impfbescheinigung (§ 22 IfSG). personen, die aufgrund einschlägiger Symptomatik auf des positiven Testergebnisses fortdauert. Immungesund sind Personen, die keine Immunerkrankung SARS-CoV-2 getestet werden und von Personen, die positiv Das Gesundheitsamt des Landkreises Zwickau ist für den haben. Es ist hier davon auszugehen, dass eine Immunisie- auf das Vorhandensein des Coronavirus SARS-CoV-2 getes- Vollzug des Infektionsschutzgesetzes zuständig. Die örtliche rung in Folge der Impfung oder Erkrankung erfolgt ist. Voll- tet wurden, eine Ausbreitung der Infektion mit SARS-CoV-2 Zuständigkeit besteht für betroffene Personen, die ihren ständig geimpfte Personen nach 2.1.1 sind Personen ab dem soweit wie möglich zeitlich zu verlangsamen. Nur so können gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Zwickau haben oder 15. Tag nach Beendigung der Impfserie entsprechend des auch die Risikogruppen ausreichend geschützt werden. Die zuletzt hatten. Dies entspricht regelmäßig dem Wohnsitz der eingesetzten Impfstoffs. Absonderung ist dabei aus infektionsmedizinischer Sicht eine Personen. Das Gesundheitsamt nimmt aktiv Kontakt mit den Betroffe- entscheidende Maßnahme zur Unterbrechung möglicher Bei Gefahr im Verzug gilt eine Notzuständigkeit auf der nen auf, belehrt sie über die Hygiene- und Schutzmaßnah- Infektionsketten. Grundlage des § 3 Abs. 4 Verwaltungsverfahrenssetz in Ver- men und übermittelt entsprechendes Informationsmaterial. Angesichts der sich ausbreitenden „besorgniserregenden“ bindung mit § 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für den Vor diesem Hintergrund ist die zeitlich befristete Anordnung Varianten des SARS-CoV-2 (Variants of Concern, VOC) emp- Freistaat Sachsen auch für betroffene Personen, die nicht einer Absonderung aus medizinischer und rechtlicher Sicht fiehlt das Robert Koch-Institut die Infektionsschutzmaß- ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Zwickau haben verhältnismäßig und gerechtfertigt. nahmen, insbesondere das Kontaktpersonenmanagement, oder zuletzt h atten. Unaufschiebbare Maßnahmen müssen Zur Eindämmung von Infektionen ist es zudem erforderlich, anzupassen. Es besteht der dringende Verdacht, dass die danach durch das örtliche Gesundheitsamt getroffen werden, dass sich auch diejenigen Personen, die Symptome zeigen, die neuartigen Varianten leichter übertragbar sind. in dessen Bezirk der Anlass für die Amtshandlung hervortritt. auf eine SARS-CoV-2-Infektion hindeuten (Covid-19-typische Der gegenwärtige Kenntnisstand zur Infektiosität von geimpf- In Anbetracht der genannten erheblichen Gefahren für die Symptome), und für die entweder das Gesundheitsamt eine ten und genesenen Personen jedoch erlaubt hier gewisse Gesundheit, die körperliche Unversehrtheit und das Leben Testung auf SARS-CoV-2 angeordnet hat oder die sich auf- Ausnahmen von der Absonderungspflicht (vgl. § 10 Verord- zahlreicher Personen durch schwere und lebensbedrohende grund der Symptome nach ärztlicher Beratung einer Testung nung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen Krankheitsverläufe besteht Gefahr in Verzug bei allen betrof- auf SARS-CoV-2 unterzogen haben (Verdachtspersonen), von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung fenen Personen, für die im Landkreis Zwickau der Anlass für zunächst in Absonderung begeben. Das Gesundheitsamt von COVID-19 [COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmen- die Absonderung hervortritt. Die sofortige Entscheidung ist oder der beratende Arzt haben die Verdachtsperson über verordnung – SchAusnahmV]). zur Verhinderung der weiteren Verbreitung des Coronavirus die Verpflichtung zur Quarantäne zu informieren. Die Melde- SARS-CoV-2 und damit im öffentlichen Interesse notwendig. pflicht nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. t und § 7 Abs. 1 Zu Nr. 1: Die Zuständigkeit endet dort, wo die eigentlich zuständige Satz 1 Nr. 44a IfSG, die auch in Fällen gilt in denen die betref- Unter die Definition einer engen Kontaktperson fallen die Behörde wieder handlungsfähig ist. Das eigentlich örtlich fende Person nicht bereit ist, sich freiwillig einer Testung zu Personen, die einen engen Kontakt zu SARS-CoV-2 infizier- zuständige Gesundheitsamt wird unverzüglich unterrichtet. unterziehen, bleibt unberührt. Für Personen, die sich ohne ten Personen bzw. COVID-19-Erkrankten im Sinne der Emp- Symptome einer lediglich aus epidemiologischer Indikation fehlungen „Kontaktpersonennachverfolgung bei respirato- Zu Nr. 2: vorsorglich vorgenommenen Testung (etwa einer sogenann- rischen Erkrankungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2“ Bei SARS-CoV-2 handelt es sich um einen Krankheitserreger ten „Reihentestung“) unterziehen, gilt die Pflicht zur Abson- des Robert Koch-Instituts in seiner aktuellen Fassung gehabt im Sinne des § 2 Nr. 1 IfSG, der sich im Landkreis Zwickau derung nach dieser Allgemeinverfügung nicht, solange kein haben. In der vorgenannten Empfehlung werden die entspre- stark ausgebreitet hat. Da die Infektion mit SARS-CoV-2 über positives T estergebnis vorliegt. chenden Übertragungswege der Erkrankung berücksichtigt Tröpfchen, z. B. durch Husten und Niesen, erfolgt, kann es Darüber hinaus ist unabdingbar, dass sich Personen mit einem und mögliche Expositionsszenarien benannt. Voraussetzung über diesen Weg zu einer Übertragung von Mensch zu Mensch positiven Testergebnis unverzüglich nach Kenntniserlangung der Verpflichtung zur Absonderung ist, dass die betreffende kommen. absondern müssen. Die Infektion mit dem Coronavirus SARS- Person durch das Gesundheitsamt als enge Kontaktperson Nach derzeitigem Wissen kann die Inkubationszeit bis zu CoV-2 kann auch durch asymptomatische Personen übertra- identifiziert wurde und eine entsprechende Mitteilung des 14 Tage betragen. Alle Personen, die in den letzten zwei Tagen gen werden. Liegt ein positives Testergebnis vor, bestehen Gesundheitsamts erhalten hat. Enger Kontakt als Vorausset- vor dem Tag des Symptombeginns oder der Testabnahme des dringende Anhaltspunkte für eine Infektion. Hierbei kommt zung für die Identifizierung als enge Kontaktperson liegt vor, Quellfalls einen engen Kontakt im Sinne der Empfehlungen es nicht darauf an, wo und aus welchem Anlass die Testung - wenn über einen Zeitraum von mindestens zehn Minu- des Robert Koch-Instituts mit einer SARS-CoV-2 infizierten vorgenommen wurde. Damit die positiv getestete Person sich ten der Abstand zu dem bestätigten Quellfall weniger Person bzw. einem COVID-19-Fall (Quellfall) hatten, müssen und ggf. ihre Hausstandangehörigen unverzüglich absondern als 1,5 Meter betragen hat, ohne dass adäquater Schutz abgesondert werden. Da nicht nur bereits Erkrankte bzw. kann, informiert die das Testergebnis bekannt gebende Stelle gegeben war. Adäquater Schutz bedeutet, dass Quellfall Personen mit charakteristischen Symptomen, sondern auch bzw. Person auch über die Pflicht zur Absonderung. und Kontaktperson durchgehend und korrekt MNS [Mund- infizierte Personen, die noch keine Krankheitszeichen zeigen, Personen, die mittels eines Antigentests positiv getestet wur- Nasen-Schutz] oder FFP2-Maske tragen. das Virus übertragen können, ist eine Absonderung in jedem den, müssen eine bestätigende Testung mit einem Nuklein- - wenn ein Gespräch zwischen Kontaktperson und Quellfall Fall erforderlich. Nur so können die Weitergabe von SARS- säurenachweis (z. B. PCR-Test) durchführen, um potenzielle (face-to-face-Kontakt,
2021 | Juni Ö F F E N T L I C H E B E K A N N T M AC H U N G E N 7 z uverlässig eingehalten werden. Dies trifft auch auf die mit Zu Nr. 5: Bei positiv getesteten Personen endet die Absonderung nach der Kontaktperson, der Verdachtsperson oder der positiv Beim Auftreten von für COVID-19 einschlägigen Krankheits- 14 Tagen nach dem Tag der Testabnahme bei asymptomati- getesteten Person in einem Hausstand lebenden Personen zeichen bei einer engen Kontaktperson muss das Gesund- schem Verlauf. Bei symptomatischem Krankheitsverlauf endet zu. Hierzu ist eine umfassende Belehrung durch das Gesund- heitsamt unverzüglich informiert werden, um die weiteren die Absonderung frühestens 14 Tage nach Symptombeginn heitsamt vorgesehen. infektionsmedizinischen Maßnahmen ohne Verzug ergreifen und Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden (definiert zu können. Verdachtspersonen müssen das Gesundheitsamt als nachhaltige Besserung der akuten COVID-19-Symptomatik Zu Nr. 4: informieren, wenn sich ihr Gesundheitszustand verschlech- gemäß ärztlicher Beurteilung). Am Ende ist ein abschließen- Um zeitkritisch die weitere gesundheitliche Entwicklung bei tert. Mit den weiteren Regelungen wird erreicht, dass eine der Antigenschnelltest zum Ausschluss von weiterbestehen- den engen Kontaktpersonen, die ein höheres Krankheits notwendige medizinische Behandlung oder ein Rettungs- der Infektiosität empfohlen. Besteht der Verdacht oder der risiko für COVID-19 haben, nachvollziehen zu können, müs- transport mit Kenntnis des Gesundheitsamtes möglich ist. Nachweis, dass die betroffene Person weiterhin SARS-CoV-2- sen K ontaktperson und Gesundheitsamt regelmäßigen Gleichzeitig wird aber auch ein ausreichender Schutz Dritter positiv und infektiös ist, kann das Gesundheitsamt die Abson- Kontakt halten. Ideal ist in diesem Fall ein täglicher Kontakt. vor einer Infektion sichergestellt. Außerdem ist es erforder- derung verlängern bzw. andere Maßnahmen ergreifen. Aus Zur Bestätigung einer SARS-CoV-2 Infektion bzw. COVID-19-Er- lich, dass auch minderjährige Kontaktpersonen und Ver- Gründen der Verhältnismäßigkeit ist die Verlängerung der krankung muss das Gesundheitsamt eine entsprechende Dia- dachtspersonen bzw. solche, die eine Betreuerin bzw. einen Absonderung auf sieben Tage zu beschränken. Hier gilt es bei gnostik bzw. die Entnahme von Proben (z. B. Abstriche der Betreuer haben, unter die Regelungen zur Absonderung fal- besonderen Patientengruppen, wie z. B. immunsuprimierten Rachenwand) veranlassen können. Das zu führende Tagebuch len. Die in diesem Fall verantwortliche Person muss festgelegt Personen, eine dauerhafte Absonderung zu vermeiden. unterstützt die Kontaktpersonen, frühzeitig Krankheitssym- werden. Bei mittels Antigenschnelltest positiv getesteten Personen ptome zu erkennen und ermöglicht dem Gesundheitsamt, endet die Absonderung zudem mit dem Vorliegen eines nega- gesundheitliche Risiken von anderen Personen, z. B. der Haus- Zu Nr. 6: tiven Testergebnisses durch PCR-Test, die gilt entsprechend haltsangehörigen sowie den Verlauf der Absonderung bzw. Die Absonderung kann erst dann beendet werden, wenn der auch für die Hausstandangehörigen. Erkrankung einschätzen zu können. enge Kontakt einer Person mit einer SARS-CoV-2 infizierten Für Fälle, in denen die Absonderung von asymptomatischen Person bzw. einem COVID-19-Fall, der zur anschließenden Zu Nr. 7: positiv getesteten Personen und engen Kontaktpersonen den Absonderung geführt hat, mindestens 14 Tage zurückliegt und Eine Zuwiderhandlung gegen diese Allgemeinverfügung kann Dienst- oder Geschäftsbetrieb von Behörden oder Unterneh- während der ganzen Zeit der Isolation keine für COVID-19 typi- nach § 73 Abs. 1a Nr. 6 i. V. m. Abs. 2 IfSG als Ordnungswidrig- men der kritischen Infrastruktur gefährdet, ist die Möglichkeit schen Symptome aufgetreten sind. Aufgrund der Dominanz keit mit einer Geldbuße bis zu 25.000 EUR geahndet werden. einer Ausnahmeregelung im dringenden Einzelfall vorgese- der besorgniserregenden SARS-CoV-2-Varianten entfällt die Wird die Zuwiderhandlung vorsätzlich begangen und dadurch hen, die mit den notwendigen Auflagen zum Schutz anderer Möglichkeit einer Verkürzung der häuslichen Absonderung die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) verbreitet, kann Mitarbeiter von Infektionen verbunden werden soll. Zu den durch einen negativen SARS-CoV-2-Test. dies gemäß § 74 IfSG als Straftat geahndet werden. Bereichen der kritischen Infrastruktur im Sinn dieser Allge- In jedem Fall ist eine fachliche Beurteilung und Entscheidung meinverfügung zählen insbesondere alle Einrichtungen, die des Gesundheitsamtes zur Aufhebung der Isolation erforder- Zu Nr. 8: der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der lich, um das Ziel der Absonderung nicht zu gefährden. Am Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten sowie die Befristung der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Ende der Absonderungszeit soll bei engen Kontaktpersonen Allgemeinverfügung. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der eine Testung mittels Antigenschnelltest oder PCR-Test erfol- vom Tag nach ihrer Bekanntgabe bis einschließlich 30. Juni nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungs- gen. Im Falle eines positiven Antigenschnelltests muss eine 2021 und ist gemäß § 28 Abs. 3 IfSG in Verbindung mit § 16 dienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der bestätigende Testung mittels PCR-Test durchgeführt werden. Abs. 8 IfSG kraft Gesetzes sofort vollziehbar. öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Das Gesundheitsamt trifft die erforderlichen Anordnungen. Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversor- Die Absonderung der Verdachtsperson endet mit dem Vor- Diese Allgemeinverfügung wurde gemäß der Bekannt gung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, liegen eines negativen Testergebnisses (PCR-Test). Da eine machungssatzung des Landkreises Zwickau – § 5 Not Justiz und Verwaltung dienen. unverzügliche Benachrichtigung der Verdachtsperson aber bekanntmachung – vom 28. August 2008 in geeigneter Dies gilt nicht für medizinisches und nicht-medizinisches nicht in allen Fällen zuverlässig sichergestellt werden kann, Weise am 31. Mai 2021 auf der Homepage des Landkreises Personal in Alten- und Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen und ist eine aktive Einforderung des Testergebnisses nach fünf Zwickau unter https://www.landkreis-zwickau.de/ Krankenhäusern. Mit der Möglichkeit einer Impfung entfallen Tagen durch die Verdachtsperson bei der testenden Stelle allgemeinverfuegung-massnahmen-corona-pandemie- die bisherigen Optionen zur vorzeitigen Tätigkeitsaufnahme erforderlich, um unnötig lange Absonderungszeiten zu ver- landkreiszwickau bekannt gemacht. von Kontaktpersonen unter medizinischem und/oder pflegen- meiden. Bei positivem Ergebnis des PCR-Test muss die Abson- dem Personal bei relevantem Personalmangel. Allerdings soll derung gemäß den Regelungen für positiv getestete Personen Eine tabellarische Übersicht als Auszug aus der Allgemein- in begründeten Einzelfällen die Arbeitsquarantäne weiterhin fortgesetzt werden. Das zuständige Gesundheitsamt trifft die verfügung ist auf den Seiten 10 und 11 zu finden. möglich sein. erforderlichen weiteren Anordnungen. AMT FÜR PERSONAL UND ORGANISATION Stellenausschreibungen Sie suchen einen beruflichen Neustart in der Verwaltung, in Vollzeit Bewerben Sie sich auf unser folgendes Angebot: dann sind Sie bei uns im Landratsamt des Landkreises Stellenbewertung Entgeltgruppe S 11b Zwickau richtig! Bewerben Sie sich auf eines unserer TVöD-VKA INTERESSENTIN/INTERESSENTEN FÜR DIE folgenden Stellenangebote: (Bei Vorliegen der WEITERBILDUNG ZUR/ZUM LEBENSMITTEL– geforderten Qualifikation) KONTROLLEURIN/LEBENSMITTELKONTROLLEUR KOMMUNALE/KOMMUNALEN INTEGRATIONS– Beschäftigungsdauer befristet für zwei Jahre KOORDINATORIN/ INTEGRATIONSKOORDINATOR Beschäftigungsbeginn 1. August 2021 unter der Kennziffer 37/2021/DIII FÜR ARBEIT UND BILDUNG Bewerbungsschluss 20. Juni 2021 in Vollzeit Entgelt Anwärtergrundbetrag der unter der Kennziffer 108/2021/DII ZWEI SACHBEARBEITERINNEN/SACHBEARBEITER Besoldungsgruppe A6 bis A8 im Dezernat Jugend, Soziales und RÜCKGRIFF UNTERHALTSVORSCHUSSGESETZ nach § 72 Abs. 1 Bildung Sächsisches Besoldungs- für das Sozialamt/Sachgebiet Asyl unter der Kennziffer 106/2021/DII gesetz (SächsBesG) in Vollzeit im Dezernat Jugend, Soziales und Weiterbildungsdauer 24 Monate Stellenbewertung Entgeltgruppe 9b TVöD-VKA Bildung Weiterbildungsbeginn 1. Dezember 2021 Beschäftigungsdauer befristet bis voraussicht- für das Jugendamt/Sachgebiet Bewerbungsschluss 30. Juni 2021 lich ca. November 2022 Unterhaltsvorschuss (Mutterschutz-/ in Vollzeit Elternzeitvertretung) Stellenbewertung Entgeltgruppe 9b Ausführliche Informationen zu den Stellenangeboten Beschäftigungsbeginn 1. August 2021 TVöD-VKA finden Sie auf unserer Homepage unter Bewerbungsschluss 20. Juni 2021 Beschäftigungsdauer: befristet für zwei Jahre www.landkreis-zwickau.de/stellenangebote. (Sollten die haushalts- SOZIALARBEITERIN/SOZIALARBEITER AUFSUCHENDE rechtlichen Möglichkeiten FAMILIENBEGLEITUNG vorliegen, wird eine Entfristung des Arbeits- unter der Kennziffer 110/2021/DII verhältnisses angestrebt.) im Dezernat Jugend, Soziales und Beschäftigungsbeginn 1. September 2021 Bildung Bewerbungsschluss 27. Juni 2021 für das Jugendamt/Sachgebiet Prävention
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