Warten auf Godot. Das neue LehrerDienstrecht - AHS-Gewerkschaft
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gymnasium Das neue Lehrerdienstrecht Warten auf Godot. Die Zeitschrift der AHS-Gewerkschaft 62. jahrgang mai/juni 2013 nr. 3 Gewerkschaft Foto: olly – Fotolia.com Öffentlicher Dienst
zugespitzt inhalt top thema 4 „Gleich“ oder „gleichwertig“ ? top thema 4 8 Warten auf Godot. Das neue Lehrerdienstrecht Nun wurde also die Einigung auf ein neues System der Von Mag. Dr. Eckehard Quin Lehrerausbildung verkündet. Damit wird der langjähri- gen gewerkschaftlichen Forderung entsprochen, die gut zu wissen 8 Ausbildungsqualität anzuheben, wobei nie von glei- Werbungskosten (teil 3) cher, sondern immer von gleichwertiger Ausbildung mit Von Mag. Herbert Weiß masterwertigem Abschluss aller Lehrkräfte die Rede war. Dass sich eine verlängerte Ausbildungszeit letztlich Pensionsberechnung für 11 auch beim Gehalt bemerkbar machen müsste, war beamtete AHS-lehrer/innen aber von Anfang an klar. Wo die neuen Lehrergenera- Von Mag. Herbert Weiß tionen auszubilden seien, war jedoch lange umstritten, und auch der Entwurf lässt noch einige Fragen offen. im focus 13 Aus AHS-Sicht ist für die Lehrbefähigung an Gymnasien Supportpersonal – wunder eine fachwissenschaftliche Ausbildung an der Univer- sität unverzichtbar. Zwar ist jemand, der fachwissen- punkt in österreich Von Mag. Matthias Hofer 11 schaftlich gut ausgebildet ist, nicht automatisch auch ein guter Lehrer, aber selbst ein begabter Pädagoge Der Leistungsstand 16 wird fachliche Defizite auf Dauer nicht kaschieren kön- unserer 10-jährigen (Teil 2) nen. Beides ist also notwendig. Von Mag. Gerhard Riegler Das Gymnasium mit dem primären Ziel der Reifeprü- fung ist ja von seiner Grundstruktur eine achtjährige standardisierte 18 Langform, bei der man Unter- und Oberstufe nicht Reifeprüfung: Mathematik ohne Weiteres voneinander trennen kann, weil es in Von Mag. Wolfgang Faber manchen Bereichen wie z. B. Sprachen eben eine Verzahnung gibt. Das rechtfertigt auch die Forderung facts statt fakes 20 nach einem universitär ausgebildeten Lehrpersonal für Von Mag. Gerhard Riegler beide Altersgruppen. Daran ändern weder die sinnvol- le horizontale Durchlässigkeit noch spezielle Oberstu- menschen 21 18 fenformen etwas. Auszeichnungen Wenn die Ministerin meint, für Hauptschule, NMS und und ernennungen gymnasiale Unterstufe brauche es nicht unbedingt einen universitären Abschluss, scheint sie den Unter- service 22 schied zwischen „gleich“ und „gleichwertig“ nicht erfasst zu haben. Ihre pikierte Bemerkung, man solle aktuelle seite 23 sich doch von „Etikettierungen lösen“ (Pressekonfe- Schuldsvermutung renz, 3. 4. 2013), zeigt einmal mehr, dass sie ihr Fernziel Von Mag. Dr. Eckehard Quin einer Einheitsschule für alle Zehn- bis Vierzehnjährigen sichtlich noch nicht aufgegeben hat. nachgeschlagen 24 Glaubt die Ministerin wirklich, die Lehrerschaft motivie- ren zu können, wenn sie jede Gelegenheit zu einem Seitenhieb auf diese nützt, die „nicht in Selbstmitleid und einer Opferrolle versinken sollten“ (Ö1, 6. 4. 2013)? Redaktionsschluss Redaktionsschluss für die MP Nr. 4/2013: 21. Juni 2013 Beiträge bitte per E-Mail an office.ahs@goed.at 2 gymnasium
Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege! editorial „Ohne ein neues Lehrerdienstrecht gibt es keine Bildungsreform“, tönt es aus dem Mund vieler PolitikerInnen, angefangen beim Bundeskanzler und der Unterrichtsministerin bis hin zu Provinzpoliti- kerInnen aller Couleurs. Anfänglich habe ich mir die Frage gestellt, welche Bildungsreform denn durch das bestehende Lehrerdienstrecht verhindert würde: • ganztägige Schulformen? Nein. Findet Unterricht am Nachmittag statt, müssen ihn LehrerInnen natürlich auch halten. Und zur Unterrichtserteilung in der gegenstandsbezogenen Lernzeit ganz- tägiger Schulformen können alle LehrerInnen auch gegen ihren Willen verpflichtet werden. • Gesamtschule? Nein. Dafür müsste man die Verfassung und das Schulorganisationsgesetz ändern. • neue Lehrerausbildung? Nein. Dafür sind Änderungen im Hochschulgesetz und im Universitäts- gesetz erforderlich. • Unterstützungspersonal? Nein. Die 13.500 notwendigen Fachleute, die sofort eingestellt werden müssten, um in Österreich zumindest OECD-Mittelmaß zu gewährleisten, könnte BM Schmied jederzeit beschäftigen. Von den 23.500, die notwendig wären, um skandinavische Verhältnisse zu erreichen, rede ich gar nicht. Dann allerdings habe ich den Gedankengang unserer Politgrößen begriffen. Nicht umgesetzt wer- den können: • ganztägige Schulformen: LehrerInnen können nicht gegen ihren Willen zu Erziehertätigkeit ver- pflichtet werden. Im bestehenden Dienstrecht wäre eine solche Verpflichtung für den Dienstge- ber auch sinnlos, denn ErzieherInnen kosten weniger als LehrerInnen. Aber wenn man in einem neuen Dienstrecht Letztere dafür heranzieht und nichts bezahlt … • Gesamtschule: Wenn man in einem neuen Dienstrecht den Einsatz von LehrerInnen unabhän- gig von ihrer Ausbildung auch gegen ihren Willen in allen Schulen und Schularten ermöglicht, ist man der Gesamtschule deutlich näher als heute … • neue Lehrerausbildung: Will man in Zukunft alle LehrerInnen masterwertig ausbilden, sollte man sie wohl auch master-, sprich l 1-wertig bezahlen. Wenn es aber in einem neuen Dienstrecht nur einen Gehaltsstaffel gibt, der sich an dem der „alten“, nur zweijährig ausgebildeten Volksschul- lehrerInnen orientiert – und das bei einer um bis zu 40 Prozent erhöhten Lehrverpflichtung … • Unterstützungspersonal: Wenn der Spareffekt eines neuen Lehrerdienstrechts groß genug ist, kann man sich ohne Mehrausgaben Unterstützungspersonal leisten … Der Bundeskanzler gestand im Oktober 2012 in einem „Kurier“-Interview offen ein: „Um Geld für Schulreformen zu bekommen, brauchen wir ein neues Lehrerdienstrecht mit flacherer Gehaltskurve und höherer Stunden-Verpflichtung.“ Klarer kann man es wohl nicht ausdrücken, dass es sich beim neuen Lehrerdienstrecht um ein gewaltiges Sparpaket handelt. Mag. Dr. Eckehard Quin, Vorsitzender der AHS-Gewerkschaft impressum gymnasium. Zeitschrift der AHS-Gewerkschaft in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst. Herausgeber: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Fritz Neugebauer. Medieninhaber: Die GÖD Wirtschaftsbetriebe Ges. m. b. H., A-1010 Wien, Teinfaltstraße 7. Chefredaktion und für den Inhalt verantwortlich: Mag. Verena Nägele, 1090 Wien, Lackierergasse 7, Tel.: 01/405 61 48, Fax: 01/403 94 88, E-Mail: office.ahs@goed.at. Redakti- on, Produktion, Konzeption und Anzeigenverwaltung: Modern Times Media Verlagsges. m. b. H., 4020 Linz, Büro Wien: 1030 Wien, Lagergasse 6/35, Tel.: 01/513 15 50. Hersteller: Niederösterreichisches Pressehaus Druck- und Verlagsges. m. b. H., A-3100 St. Pölten, Gutenbergstraße 12. Verlagsort: Wien. Herstellungsort: St. Pölten. DVR-Nr.: 0046655. Namentlich gekennzeichnete Beiträge unterliegen der Verantwortung des Au- tors. Die Redaktion behält sich das Recht der Kürzung vor. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben in dieser Zeitschrift trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung des Herausgebers und Medieninhabers, der Redaktion oder der Autor/innen ausge- schlossen ist. Die Redaktion behält sich das ausschließliche Recht der Vervielfältigung in jedem technischen Verfahren und der Verbreitung sowie der Verwertung durch Datenbanken oder ähnliche Einrichtungen der zum Abdruck gelangenden Beiträge sowie ihre Verwendung für andere Ausgaben vor. 3
top thema Das neue Lehrerdienstrecht Warten auf Mag. Dr. Eckehard Quin, Vorsitzender der AHS-Gewerkschaft eckehard.quin@goed.at Godot. Am 3. Mai 2012 gegen 18:00 haben die Vorsitzenden der fünf Lehrergewerkschaf- ten einen 26-seitigen Gesetzestext erhal- ten, mit dem zehn Gesetze geändert bzw. aufgehoben werden sollen und der die Überschrift „Vorentwurf“ trägt. Vereinbart wurde, über den Inhalt Stillschweigen zu bewahren. Am Morgen des 4. Mai 2012 saß ich in der Schnellbahn Richtung Wien und studierte den Entwurf, als mir aus einer bunten, kleinforma- tigen Zeitung meines Gegenübers Inhalte des Tex- tes entgegenlachten, die ich selbst noch gar nicht gelesen hatte. Es wurden auch wörtlich Passagen in Zeitungen abgedruckt (inkl. Faksimile). Das ver- stehen Dienstgebervertreter unter einer Vereinba- rung. Ich erlaube mir, an dieser Stelle die größten „Highlights“ des Entwurfs etwas genauer darzustel- len, wobei nahezu alles schon irgendwo in Medien abgedruckt worden ist. Ein kleiner persönlicher Rat sei mir gestattet: Sollten Sie noch nichts gegessen haben, tun sie es, bevor sie weiterlesen. Ihnen könnte nach der Lektüre der Appetit vergehen. Dre i V o r b e m e r k u n g e n : 1) Es ist schlichtweg falsch, dass das neue Dienst- recht ausschließlich für Neueintretende gelten soll. Einige Aspekte darin, auf die ich noch hinweisen werde, sollen auch „Altlehrer1“ direkt treffen. Abgesehen davon werden massive Verschlechterungen für Junglehrer, die unter denselben Bedingungen arbeiten wie die der- 1 Personenbezogene Bezeichnun- zeit schon im Dienst Befindlichen, natürlich mit- gen umfassen gleichermaßen Per- telfristig auch zu einer Verschlechterung des sonen männlichen und weiblichen Geschlechts. bestehenden Dienstrechts führen. 2 Ich möchte fairerweise anmerken, dass in den Verhandlungen auf 2) Von Supportpersonal – im administrativen oder Beamtenebene die Dienstgeberseite pädagogischen Bereich – findet man im Ent- meinte, der unlimitierte Einsatz sei nicht intendiert. Einen anderen Text- wurf kein Wort. Bis heute wurde uns kein diesbe- vorschlag haben wir allerdings bis heute nicht erhalten. zügliches Angebot unterbreitet. 4 gymnasium
3) Das neue Dienstrecht ist ein Sparpaket ungeheuren Betreuung von Lernzeiten im Rahmen der Tagesbe- Ausmaßes. Im Vollausbau – also dann, wenn alle Leh- treuung. Die vollbeschäftigte Vertragslehrperson ist zur rer diesem neuen Dienstrecht unterliegen – würde Erteilung regelmäßigen Unterrichts im Ausmaß von 24 es dem Dienstgeber jährliche (!) Einsparungen von Wochenstunden verpflichtet.“ mindestens 800 Millionen Euro bringen! Ich gestehe, diese Passage mehrmals gelesen zu haben, weil ich einfach nicht glauben wollte, was sie Geha lt ssta f f e l bedeutet. Fazit vorweg: Das ist moderne Sklaverei! Derzeit richtet sich die Einreihung in eine Entlohnungs- Lehrer müssen 24 Stunden pro Woche Unterricht erteilen gruppe (l 1, l 2a 2, l 2a 1, l 2b 1, l 3) nach der Ausbildung. und zwar unabhängig von den Fächern. 43 Prozent aller Lehrer mit universitärem Lehramtsstudium bekommen Werteinheiten werden derzeit in der Lehrverpflichtungs- am meisten bezahlt (l 1). Das neue Dienstrecht sieht gruppe I vergeben, also im AHS-Bereich für Sprach- einen einzigen Gehaltsstaffel mit sieben Entlohnungs- fächer mit Schularbeiten. Ein Deutsch-Englisch-Lehrer stufen für alle vor – unabhängig von der Ausbildung: etwa hätte demnach – im alten System gerechnet – Einstieg mit 2.420 Euro, Verweildauer in der ersten Stufe eine Lehrverpflichtung von über 28 Werteinheiten, also 13 Jahre, nach 41 Jahren Erreichen der 7. und letzten eine Erhöhung seiner Arbeitszeit um mehr als 40 Prozent! Gehaltsstufe mit 4.330 Euro. (Wäre der Lehrer an einer Abendschule beschäftigt, In der Sekundarstufe kann man u. U. Fächerzulagen läge die Erhöhung gar bei satten 87 Prozent!) erhalten. Die Beträge (in Euro) werden zwölfmal jähr- Damit aber nicht genug! Der Text besagt ja, dass neben lich ausbezahlt und gelten pro Monatswochenstunde. der 24-stündigen Unterrichtsverpflichtung die Betreuung Wenn ein Lehrer z. B. zwei Stunden Chemie pro Woche von Lernzeiten in ganztägigen Schulformen zu den in der Oberstufe unterrichtet, bekommt er dafür eine Aufgaben der Lehrer zählen. Die Unterscheidung in Zulage in der Höhe von 24 Euro brutto pro Monat (2 x gegenstandsbezogene und individuelle Lernzeit gibt es 12 Euro). nicht mehr, da diese derzeit im dann gestrichenen Bun- deslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz normiert ist. Somit Lehrverpflichtungs- Fächerzulage in Euro können Lehrer auch für Erziehertätigkeit ohne zusätzli- gruppe Unterstufe Oberstufe che Bezahlung (oder Einrechnung) und ohne jegliches I und II 24,0 36,0 zeitliches Limit eingesetzt werden.2 III 0 12,0 Hinzu kommt noch, dass die Unterrichtsverpflichtung bis zu 28 Stunden erhöht werden kann, wenn das für Lehrv e rp f l i ch t u n g den Dienstbetrieb erforderlich ist. Der Deutsch-Englisch- Das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz wird abge- Lehrer an einem „normalen“ Gymnasium käme damit schafft. Gestrichen werden damit u.a. die Lehrverpflich- im alten System zu läppischen 32,676 Werteinheiten, tungsgruppen inkl. Aufwertungsfaktor für Lehrer an wenn es für den Dienstbetrieb erforderlich ist. Abendschulen, die Einrechnung für Erziehertätigkeiten in ganztägigen Schulformen, für Schulbibliothekare und Zul agen für Administratoren. Letztere sollen aber mit der Ein- Da das neue Dienstrecht All-in-Bezüge vorsieht, werden führung des neuen Dienstrechts ohnehin abgeschafft fast alle Dienstzulagen und Vergütungen ersatzlos gestri- werden – auch die derzeit im Dienst befindlichen. chen, wie etwa: Weiters fallen u. a. folgende Einrechnungen weg: die • Dienstzulage für Erziehungsleiter oder Leiter von Einrechnung für pädagogische Leiter an Exposituren, Exposituren für Leiter von mehrtägigen Schulveranstaltungen, für • Dienstzulage für Fachkoordination an Schulen mit Erziehungsleiter, für Studienkoordinatoren an Schulen für besonderer Berücksichtigung der musischen oder Berufstätige oder für EDV-Kustoden. sportlichen Ausbildung Damit kein Missverständnis aufkommt: Die Tätigkeiten • Dienstzulage für Administratoren, die aber ohnehin fallen nicht weg. Sie werden auch nicht von Support- abgeschafft werden personal übernommen, sondern sie werden weiterhin • Erzieherzulage von Lehrern ausgeübt. Es gibt dafür „nur“ keinerlei • Vergütung für die Führung der Klassenvorstandsge- Reduktion der Lehrverpflichtung – und eine Zulage schäfte ohnehin nicht, denn zukünftige Lehrer dürfen sich über • Vergütung für die Verwaltung von Kustodiaten einen All-in-Bezug „freuen“. • Vergütung für die Betreuung von Studenten im Schul- Wörtlich heißt es: „Die Vertragslehrperson ist zur gewis- praktikum senhaften und engagierten Wahrnehmung der päd- • Abgeltung für die pädagogisch-inhaltliche Betreu- agogischen Kernaufgaben und zur sorgfältigen Erfül- ung einer Schülergruppe auf mehrtägigen Schulver- lung der sonstigen sich aus der lehramtlichen Stellung anstaltungen ergebenden Aufgaben verpflichtet. Pädagogische • Abgeltung für die Betreuung der abschließenden Kernaufgaben sind die Unterrichtserteilung und die Arbeit im Rahmen der Reife- oder Diplomprüfung 5
• A bgeltung für die Vorbereitung von Kandidaten die derzeit bereits in Funktion befindlichen Leiter. Neu top thema auf die Reife- bzw. Diplomprüfung ernannte Direktoren werden jedenfalls genügend Zeit • Abgeltung für Lernbegleiter in der neuen Oberstu- an der Schule verbringen, um diese Aufgaben zusätz- fe lich zu erfüllen. Der Schulleiter hat nämlich immer Hier wiederum der Hinweis zur Vermeidung von Mis- dann an der Schule anwesend zu sein, wenn Unter- sverständnissen: Die Vergütung fällt weg, nicht die richt stattfindet, also in unserem Bereich elf bis zwölf Tätigkeit oder die Dienstverpflichtung des Lehrers, Stunden pro Tag. Dafür werden Direktoren nur mehr diese auszuüben. auf fünf Jahre befristet bestellt. Wenn der Dienstgeber Die ersatzlose Streichung des Prüfungstaxengesetzes nicht von sich aus aktiv wird, verliert der Direktor nach und damit u. a. der Wegfall der Prüfungsgebühren bei diesem Zeitraum automatisch seine Funktion. der Matura ist dann nur noch eine „kleine“ Zugabe. Ergänzend sei angemerkt, dass uns zuletzt von Dienst- Ferien geberseite „großzügigerweise“ angeboten wurde, Derzeit dürfen sich Lehrer, soweit nicht besondere die Prüfungstaxen bei der Matura doch weiter zu Verpflichtungen (Vertretung des Direktors, Abhaltung bezahlen und die Tätigkeit des Klassenvorstands mit von Prüfungen u. dgl.) entgegenstehen, während einer Stunde in die Lehrverpflichtung einzurechnen. der Hauptferien vom Ort ihrer Lehrtätigkeit entfernen. Schulleiter haben, wenn für die klaglose Erledigung B e r u f se i n st ie g dringender Amtsgeschäfte vorgesorgt ist und nicht Das derzeitige Unterrichtspraktikum begründet ein besondere dienstliche Rücksichten ihre Anwesenheit Ausbildungsverhältnis. Es besteht aber dafür bei Erfül- am Dienstort erfordern, Anspruch auf Urlaub wäh- lung gewisser Voraussetzungen ein Rechtsanspruch rend der Hauptferien, der erst nach Abwicklung der auf Zulassung zu diesem. Auf die Zulassung zur neuen Schlussgeschäfte beginnt und fünf Tage vor Anfang Induktionsphase besteht hingegen keinerlei Rechtsan- des folgenden Schuljahres endet. spruch. In der Induktionsphase sind 22 Wochenstun- Zukünftig sollen auch „normale“ Lehrer in den Haupt- den Unterrichtserteilung vorgesehen. Der Bezug wird ferien erst „nach Abwicklung der sie betreffen- dafür um fünf Prozent gekürzt. Daneben besteht noch den Schlussgeschäfte“ Urlaub nehmen dürfen. Der eine Hospitierverpflichtung. Anspruch auf Urlaub besteht allerdings nicht in der Betreut wird der Junglehrer durch einen Mentor, der letzten Ferienwoche. Nur ein Schelm wird Schlechtes zunächst einen 60-ECTS-Credits umfassenden Hoch- dabei denken. Wenn ich mir vor Augen halte, dass schullehrgang absolvieren soll, was 1.500 Echtstun- zukünftig Einsprüche gegen die Nicht-Berechtigung den Arbeitszeit oder zwei Semestern Vollstudium ent- zum Aufsteigen u. U.vor einem Bundesverwaltungsge- spricht. Der betreute Junglehrer übernimmt jedoch richt abgehandelt werden und dieses Verfahren die keine Stunden des Mentors, sondern unterrichtet gesamten Sommerferien in Anspruch nimmt, werden eigene Stunden. Der Mentor soll, so wurde uns kürzlich die „Schlussgeschäfte“ eventuell erst mit Beginn des erklärt, jedoch eine Stunde Reduktion seiner Lehrver- neuen Unterrichtsjahres abgewickelt sein … pflichtung und eine Dienstzulage von 90, 120 bzw. 150 Euro brutto für die Betreuung von ein, zwei bzw. drei „ Qual itätsof f en sive“ Junglehrern erhalten. Die Bekenntnisse der Politik zu einer masterwertigen Da der Dienstgeber wohl weiß, dass er unter diesen Ausbildung aller Lehrer sind lobenswert. Laut dem Bedingungen niemanden finden wird, der ein Jahr neuen Dienstrecht erfüllen allerdings dreijährig aus- Vollstudium für diese Abgeltung seiner späteren Tätig- gebildete PH-Bachelors die Anstellungserfordernisse keit in Kauf nimmt, können derzeitige Betreuungslehrer für die AHS, und in musisch-kreativen Fächern werden dienstverpflichtet werden, als Mentoren zu arbeiten hauptsächlich Personen ohne Reifeprüfung die Schü- – selbstverständlich unter diesen neuen Bedingungen. ler unterrichten. Mit Fortbildung sollte man zukünftig ohnehin sehr vor- Lehrer können auch zur Erteilung des Unterrichtes in sichtig sein, denn wenn ein Lehrer eine Aus- oder Fort- Unterrichtsgegenständen verpflichtet werden, für die bildung absolviert hat, auch wenn sie zur Gänze privat sie nicht lehrbefähigt sind. Weiters kann jeder Lehrer finanziert und in der Freizeit absolviert worden ist, kann unabhängig von seiner spezifischen Ausbildung an ihn der Dienstgeber dazu verpflichten, schlecht oder jeder beliebigen Schulart in jedem beliebigen Aus- unbezahlte Spezialfunktionen zu übernehmen. maß auch gegen seinen Willen eingesetzt werden. Nur bei Dienstzuteilung, also gänzlichem Einsatz in D i r e kt o r e n einer anderen Schulart, bleiben die Beschränkungen Die „Gunst“ des Dienstgebers erstreckt sich auch auf aufrecht, die derzeit für Dienstzuteilungen gelten (kein Leitungsfunktionen. Einerseits verlieren Direktoren ihre Einsatz gegen den Willen des Lehrers länger als drei Administratoren. Das gilt selbstverständlich auch für Monate). 6
top thema Fächer der LVGr III, je zur Hälfte in Unter‐ und Oberstufe 6.500 6.000 5.500 5.000 Bruttobezug in Euro 4.500 4.000 3.500 3.000 Besoldung alt (inkl. MDL) Besoldung alt (20 WE) 2.500 Besoldung neu (24 Stunden) Besoldung neu (20 WE) 2.000 1.500 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 Lebensalter Top o d e r F l o p ? Stellt man einen Vergleich unter Berücksichtigung der Wie kommt es trotz solcher „Hämmer“ zu den Aussagen Arbeitsleistung an, sind jeweils die hellen bzw. die dunk- der Dienstgeberseite, das Angebot sei eigentlich unwi- len Kurven heranzuziehen. Tut man das, ergeben sich derstehlich? Am einfachsten ist das anhand einer Grafik Verluste in der Aktivverdienstsumme bis 65 Jahre von zu zeigen (siehe oben): rund 500.000 Euro (489.000 bis 513.000 – je nachdem, Ich habe mich als Beispiel genommen und bin davon ob die dunklen oder hellen Kurven verglichen werden). ausgegangen, dass ich meine Unterrichtsverpflichtung Mein Beispiel ist übrigens bei Weitem nicht das Beispiel, je zur Hälfte in der Unter- und Oberstufe erbringe. Meine das zu den höchsten Verlusten führt. Würde ich z. B. nur Fächer sind Geschichte und Chemie. Beide gehören in der Sekundarstufe I unterrichten und daher keine der Lehrverpflichtungsgruppe III an. Die blauen Kurven Fächerzulage beziehen, erhöhte sich der Verlust sofort zeigen die alte, die roten die neue Besoldung. auf rund 565.000 Euro. Die oberste, dunkelblaue Linie zeigt meinen Einkom- Bei dieser Betrachtung völlig unberücksichtigt sind die mensverlauf im alten System unter Berücksichtigung zusätzlichen Tätigkeiten, zu denen Lehrer im neuen von 5,2 Dauer-MDL, die mir derzeit bei 24 Stunden System ohne zusätzliche Bezahlung herangezogen wer- Unterrichtsleistung zustehen, die hellblaue Linie den den dürfen (siehe oben). Auch relativ kleine Beträge bei exakter Vollbeschäftigung von 20 Werteinheiten. machen dabei viel aus. Bin ich ein ganzes Berufsleben Die dunkelrote Linie zeigt den Besoldungsverlauf mit lang Chemie-Kustode, bringt mir das derzeit in 42 24 Unterrichtsstunden im neuen System, die rosa Linie Dienstjahren rund 61.500 Euro. Im neuen System gibt es schließlich das Einkommen im neuen System bei Reduk- dafür nichts. Die Beispiele ließen sich lange fortsetzen. tion auf das Stundenausmaß, das derzeit einer Vollbe- BM Schmied antwortete in den „Oberösterreichischen schäftigung entspricht. In beiden Fällen ist die Fächer- Nachrichten“ am 6. April 2013 auf die Frage „Wenn Ihr zulage berücksichtigt. Angebot so gut ist, warum nimmt es die Gewerkschaft BM Schmied und BM Heinisch-Hosek vergleichen das dann nicht an?“: „Das frage ich mich auch. Und ich Grundgehalt des alten mit dem Grundgehalt + Fächer- frage mich, worauf die Gewerkschaft wartet.“ zulage des neuen Systems. Tut man das, liegt das neue Worauf wir warten? Die Gewerkschaft möchte ein Einkommen tatsächlich lange Zeit über dem alten. attraktives, leistungsorientiertes Dienstrecht. Unsere For- Allerdings ist dieser Vergleich unseriös, weil die Arbeits- derungen liegen seit über einem Jahr auf dem Tisch. belastung völlig außer Acht gelassen wird. Immerhin Der Dienstgeber blockiert. Schön langsam komme ich wäre meine Arbeitszeit im neuen System um 26 Prozent mir vor wie beim Warten auf Godot. höher als im alten. n 7
gut zu wissen Mag. Herbert WeiSS, Vorsitzender-Stellvertreter und Besoldungsreferent herbert.weiss@goed.at Werbungskosten Teil 3: Fachliteratur - Zeitungen Im letzten Teil der Serie geht es um weitere Aufwendungen, von denen man gemeinhin annimmt, dass sie Werbungskosten darstellen, was leider nicht immer der Fall ist. FACHLITE RATU R : Gänze absetzbar. Kostenpflichtige allgemein bilden- Fachbücher oder entsprechende elektronische de Informationssysteme (dazu gehört nicht die Provi- Datenträger sind absetzbar. Aus dem Beleg muss der der-Gebühr) unterliegen dem Aufteilungsverbot und genaue Titel des Werkes hervorgehen. Die Bezeich- sind nicht abzugsfähig. nung „diverse Fachliteratur“ reicht nicht aus. Allge- meinbildende Werke wie z. B. Lexika gelten nicht als KONTOFÜH RUNGSKOSTEN: Fachliteratur. Bücher von allgemeinem Interesse, wie Diese sind einschließlich der Kosten für Scheck- bzw. z. B. Reiseführer, Romane, Kochbücher etc., können Bankomatkarte, die das Gehaltskonto eines Arbeit- ebenfalls nicht abgesetzt werden. Fachzeitschriften nehmers1 betreffen, keine Werbungskosten (Auftei- gelten als Fachliteratur. lungsverbot). Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber die Der Interpretationsspielraum der Finanzbehörde ist in Einrichtung eines Gehaltskontos verlangt. diesem Zusammenhang sicherlich sehr groß. Es gibt eigene VwGH-Urteile zu diesem Thema: KRAFTFAHRZEUG: Die Anschaffung von Literatur, die auch bei nicht in Beruflich veranlasste Kfz-Kosten können entweder in der Berufssparte des Steuerpflichtigen tätigen Perso- Form von Kilometergeld2 oder im tatsächlich nachge- nen von allgemeinem Interesse oder zumindest für wiesenen Umfang als Werbungskosten berücksichtigt einen nicht fest abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit werden. mit höherem Bildungsgrad bestimmt ist, stellt keine Das Kilometergeld beträgt seit 1. Jänner 2011 für Werbungskosten dar. Dies gilt selbst dann, wenn aus Motorfahrräder und Motorräder je Fahrkilometer EUR den betreffenden Publikationen Anregungen für die 0,24, für Personen- und Kombinationskraftwagen je berufliche Tätigkeit gewonnen werden können. Fahrkilometer EUR 0,42. Für jede Person, deren Mit- beförderung dienstlich notwendig ist, gebührt ein INTERNET: Zuschlag von EUR 0,05 je Fahrkilometer. Die Kosten für die beruflich veranlasste Verwendung Das Kilometergeld deckt folgende Kosten ab: Abnut- eines Internetanschlusses sind entsprechend der zung, Benzin und Öl, Service- und Reparaturkosten, beruflichen Nutzung absetzbar. Sofern eine Abgren- Zusatzausrüstung (z. B. Winterreifen, Autoradio etc.), zung nicht möglich ist, hat eine Aufteilung durch Steuern, (Park-)Gebühren, Maut, Vignette, Versiche- Schätzung zu erfolgen. Als anteilige berufliche Kosten rungen, Mitgliedsbeiträge für Autofahrerklubs und sind Provider- und Online-Gebühren bzw. die anteili- Finanzierungskosten. Anstelle der Kilometergelder gen Kosten einer Pauschalgebühr abzugsfähig. Auf- können die oben angeführten Kosten auch in tat- wendungen für beruflich veranlasste spezielle Anwen- sächlicher Höhe entsprechend der beruflichen Nut- dungsbereiche (z. B. die Gebühr für die Benützung zung abgesetzt werden. kostenpflichtiger Online-Informationssysteme) sind zur Neben dem Kilometergeld können auch Schäden auf 8 gymnasium
gut zu wissen Grund höherer Gewalt als Werbungskosten geltend PENDLE RPAUSCHALE: gemacht werden, wenn sie sich im Rahmen eines siehe Artikel zu Fahrtkostenzuschuss und Pendlerpau- beruflichen Kfz-Einsatzes ereignen. Zu diesen Kosten schale, AHS 6/2012, S. 10ff. gehört z. B. der Reparaturaufwand nach einem unver- schuldeten Unfall oder nach Steinschlag. PROZESSKOSTEN: Zum Nachweis der beruflichen Fahrleistung muss ein Kosten eines berufsbedingten Zivilprozesses (z. B. über Fahrtenbuch geführt werden. Darin sollten Datum, die Höhe des Arbeitslohnes oder über Schadener- Uhrzeit und Kilometerstand bei Abfahrt und Ankunft, satzforderungen aus dem Dienstverhältnis) sind Wer- Ausgangs- und Zielpunkt und der Zweck jeder einzel- bungskosten. Kosten eines Strafverfahrens, das in nen beruflichen Fahrt vermerkt werden. engem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit Eine Feststellung erscheint mir hier sehr wichtig. Viele steht, sind nur dann Werbungskosten, wenn es nicht Kolleginnen und Kollegen glauben, sie könnten kein zu einem rechtskräftigen Schuldspruch des Arbeitneh- Kilometergeld absetzen, weil der Dienstgeber die mers kommt oder wenn nur ein geringes Verschulden Benützung eines Pkws nicht bezahlt. Es handelt sich des Steuerpflichtigen vorliegt. Wird der Steuerpflich- hierbei um einen groben Irrtum. Gerade diese Nicht- tige zum Teil freigesprochen und zum Teil schuldig bezahlung ist der Grund für die Absetzbarkeit! Wenn gesprochen, dann sind die Prozesskosten anteilig (im man also z. B. mit dem Auto zu einem Seminar fährt Schätzungswege) abzugsfähig. und vom Arbeitgeber die Kosten für ein öffentliches Verkehrsmittel ersetzt bekommt, kann man die Diffe- REISEKOSTEN: renz zwischen Kilometergeld und Kostenersatz als Wer- Eine Dienstreise liegt dann vor, wenn der Arbeitneh- bungskosten geltend machen. Es dürfen allerdings mer über Auftrag des Arbeitgebers außerhalb des nur die Kilometer für die kürzeste Strecke verrechnet Dienstortes (für Lehrer ist das die Schule) tätig wird. werden. Wer sich von der Schule eine Bahnkontokarte Vergütungen des Arbeitgebers für Fahrt- und Näch- ausstellen lässt, darf selbstverständlich keine Fahrtko- tigungskosten sowie Tagesgelder werden nicht ver- sten (Kilometergelder) als Werbungskosten absetzen. steuert, solange sie die nachfolgend zur Berechnung Nur tatsächlich getätigte Ausgaben können Wer- der Werbungskosten genannten Beträge nicht über- bungskosten darstellen. Wer eine Bahnkontokarte steigen. Erhält der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber benutzt, ist nachweislich mit der Bahn gefahren. keine oder nur einen Teil der steuerlich zulässigen Rei- Aufwendungen für die Benutzung eines Pkws können sekostenersätze, kann er seine Aufwendungen ganz daher nicht vorhanden sein. oder zum Teil als Werbungskosten geltend machen. Foto: Joachim Wendler – Fotolia.com Allerdings müssen die im Vergleich zur Dienstreise KRANKHEITSKOSTEN: strengeren Voraussetzungen für eine „beruflich ver- Aufwendungen im Zusammenhang mit Krankheiten kommen nur dann als Werbungskosten in Betracht, 1 Personenbezogene Bezeichnungen umfassen gleichermaßen Personen weiblichen und männlichen Geschlechts. wenn es sich um typische Berufskrankheiten han- 2 Die Absetzbarkeit von Kilometergeldern ist beschränkt. Jährlich kön- delt oder ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen nen Beträge für maximal 30.000 beruflich gefahrene Kilometer geltend gemacht werden. Für Lehrer ist diese Obergrenze aber sicherlich irrelevant. Beruf und Krankheit besteht (z. B. nach einem Arbeits- Bei beruflichen Fahrten von mehr als 30.000 Kilometern im Kalenderjahr (Familienheimfahrten, berufliche veranlasste Reisen, Dienstreisen) können unfall). Andere Krankheitskosten sind u. U. als außerge- als Werbungskosten entweder das amtliche Kilometergeld für 30.000 Kilometer oder die tatsächlich nachgewiesenen Kosten für die gesamten wöhnliche Belastung abzugsfähig. beruflichen Fahrten geltend gemacht werden. Die auf Privatfahrten entfal- lenden Kosten (einschließlich der Kosten für Fahrten Wohnung - Arbeitsstät- te) sind auszuscheiden. 9
anlasste Reise“ vorliegen. Für Fahrtkosten gilt diese nung zu beziehen, sind nicht absetzbar. Abgesehen von Einschränkung nicht. Der Arbeitnehmer kann also die Fällen, in denen der Arbeitgeber einen Umzug fordert, Kosten für jede beruflich veranlasste Fahrt (ausgenom- kann eine berufliche Veranlassung nur zur Vermeidung men die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) als eines unzumutbar langen Arbeitsweges angenommen Werbungskosten geltend machen, soweit sie nicht vom werden. Ein „Umzug“ setzt aber in allen Fällen voraus, Arbeitgeber ersetzt werden. dass der bisherige Wohnsitz aufgegeben wird. Ist dies Eine beruflich veranlasste Reise liegt vor, wenn der nicht der Fall, kommt allenfalls die Berücksichtigung Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen eine Reise über einer doppelten Haushaltsführung in Betracht. Umzugs- eine größere Entfernung unternimmt. In eine Richtung kosten als Konsequenz eines Wohnungswechsels anläss muss die Fahrtstrecke dafür mindestens 25 km betra- lich der freiwilligen Aufgabe des bisher bestehenden gen. Die Reisedauer muss drei (bei Auslandsreisen fünf) Dienstverhältnisses dienen nicht der Erzielung, Sicherung Stunden überschreiten. Eine berufliche Veranlassung oder Erhaltung der Einnahmen aus dem neuen Dienst- kann – anders als bei einer Dienstreise – auch ohne verhältnis und sind daher keine Werbungskosten. Auftrag des Arbeitgebers gegeben sein, etwa bei Berufsfortbildung. ZEITUNGEN stellen grundsätzlich einen privaten Auf- Dauert eine beruflich veranlasste Reise länger als drei wand dar. Stunden, können für jede angefangene Stunde EUR 2,20 an Tagesgeldern abgesetzt werden, maximal Vielen Kolleginnen und Kollegen ist es zu mühsam, jedoch EUR 26,40 pro Tag.3 Das gilt auch, wenn höhere sich durch das Steuerrecht zu quälen und Belege zu Kosten nachgewiesen werden. Für erhaltene Verpfle- sammeln in der Annahme, es würde sich ohnehin nicht gung (Mittag- bzw. Abendessen) verringert sich dieser lohnen. Dem ist nicht so. Ich möchte das anhand eines Betrag unabhängig vom wahren Wert um EUR 13,20. kleinen Rechenbeispiels zeigen: Für Nächtigungen im Inland können die Kosten der Ein Lehrer besucht ein Seminar, das am Montag um 13.00 Nächtigung inklusive Frühstück steuerfrei vom Arbeit- beginnt und am Mittwoch um 12.30 endet. Er benützt geber ausbezahlt werden. Erfolgt kein belegmäßiger den eigenen Pkw (Hin- und Rückfahrt zusammen 246 Nachweis, können ab einer Entfernung von 120 km zwi- km). Die Fahrzeit beträgt pro Fahrt zwei Stunden. Für schen Wohn- und Einsatzort pauschal EUR 15 pro Nacht das gewünschte Einzelzimmer muss er einen Aufschlag steuerfrei belassen werden. Entsteht für die Nächtigung von EUR 5 pro Nacht bezahlen. Montag- und Mittwoch- kein Aufwand, darf kein steuerfreies Pauschale ausbe- mittag bekommt er kein Essen. Sonst sind Nächtigung, zahlt werden. Zusätzliche Aufwendungen (z. B. für das Verpflegung und Seminargebühren vom Arbeitgeber Frühstück) können aber geltend gemacht werden. bezahlt. Nach Vorlage einer Reiserechnung bekommt Ohne Beleg sind sie im Schätzungsweg bei Inlandsrei- er EUR 31,60 an Fahrtkosten rückerstattet. sen mit EUR 4,40, bei Auslandsreisen mit EUR 5,85 pro Die Reise beginnt am Montag um 11.00 und endet Nächtigung anzusetzen. am Mittwoch um 14.30, womit für zwei Tage und vier Stunden Tagesgelder anfallen, insgesamt EUR 61,60 (2 TELEFON, HANDY: x 26,40 + 4 x 2,20). Davon ist der theoretische Wert von Kosten für beruflich veranlasste Telefonate sind im zwei Abend- und einer Mittagsmahlzeit zu subtrahieren tatsächlichen Umfang als Werbungskosten absetz- (3 x 13,20 = EUR 39,60), womit EUR 22 an absetzbaren bar. Bei privaten Telefonen kann der nachgewiesene Tagesgeldern übrig bleiben. oder glaubhaft gemachte beruflich veranlasste Teil Für die Nächtigungen ist der Einzelzimmerzuschlag (EUR an den Gesprächs- und Grundgebühren geltend 10) voll absetzbar. gemacht werden, bei Mobiltelefonen auch die ali- An Kilometergeldern ergeben sich EUR 92,50 (246 x 0,42 quoten Anschaffungskosten. = EUR 103,32), von denen die erhaltene Vergütung (EUR 31,60) zu subtrahieren ist, um auf die absetzbaren Fahrt- U M ZU G : kosten (EUR 71,72) zu kommen. Umzugskosten sind Werbungskosten, wenn der Umzug An absetzbaren Seminarkosten fallen daher insgesamt beruflich veranlasst ist. Eine berufliche Veranlassung EUR 103,72 an. kann beim erstmaligen Antritt eines Dienstverhältnis- Vollbeschäftigte Lehrer können je nach ihrem Ein- ses, beim Wechsel des Dienstgebers oder im Falle kommen mit einer Steuerersparnis zwischen 36,50 und einer dauernden Versetzung durch den gegenwärtigen 43,21 % der Werbungskosten rechnen. Innerhalb weni- Dienstgeber vorliegen. Umzugskosten ohne Wechsel des ger Minuten – denn länger dauert das Sammeln der Dienstortes und ohne Verpflichtung, eine Dienstwoh- Belege und die Berechnung im obigen Beispiel nicht – verdient man daher netto zwischen EUR 37,86 und 3 Für Auslandsreisen muss die Dauer mehr als fünf Stunden betragen. Es 44,82. Es zahlt sich also aus, die gesetzlich gegebenen gelten eigene Sätze. Die kompletten Auslandsreisesätze findet man im Anhang zu den Lohnsteuerrichtlinien. Absetzmöglichkeiten zu nutzen. n 10 gymnasium
gut zu wissen Pensionsberechnung für beamtete AHS-Lehrer/innen Eine Serviceleistung der FCG für Gewerkschaftsmitglieder. Mag. Herbert WeiSS, Vorsitzender-Stellvertreter und Besoldungsreferent herbert.weiss@goed.at Foto: zitze – Fotolia.com Vertragsbedienstete erhalten Berechnungen ihrer vor- fünf Jahre in der Zukunft liegende Stichtage durchge- aussichtlichen Pension von der Pensionsversicherungs- führt. Wir ersuchen um Verständnis. Zur Erklärung: Die anstalt. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Hochrechnungen basieren immer auf den bekannten http://www.pensionsversicherung.at. Rechtsnormen. Ein Ruhegenuss für das Jahr 2020 Beamte1 bekommen eine solche Information übli- z. B.kann zwar abgeschätzt werden, doch wird es cherweise nicht. Daher bietet die FCG allen Gewerk- bis dahin mit an Sicherheit grenzender Wahrschein- schaftsmitgliedern dieses Service seit Jahren kosten- lichkeit noch die eine oder andere Pensionsreform los an. Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, geben. Eine solche Berechnung ist damit de facto dass jemand, der kein Gewerkschaftsmitglied ist, von völlig sinnlos. der Gewerkschaft auch keine Pensionsberechnung Personen, die nach dem 31. Dezember 1954 gebo- bekommt – auch nicht gegen Bezahlung. ren sind, fallen unter die „Pensionsharmonisierung“. Um ihren voraussichtlichen Ruhebezug berechnen zu Grun d sä t z l i ch e s können, benötigt man eine Pensionskontomitteilung. Die Berechnungen stellen Hochrechnungen dar Liegt eine solche nicht vor, kann keine Berechnung und sind umso ungenauer, je weiter in der Zukunft durchgeführt werden. der geplante Pensionsantritt liegt, da sie immer auf Unter http://www.fcg-ahs.at/ finden Sie im Bereich den jeweils gültigen Rechtsgrundlagen (Pensions- Download ein Formular, mit dem sehr viele Daten recht, Gehaltsansätze …) beruhen. Weiters sind diese abgefragt werden. Das geschieht keinesfalls aus Berechnungen rechtlich unverbindlich. Selbst wenn Neugierde, sondern diese Daten sind für eine korrekte Sie eine Pensionshochrechnung von einer Behörde Berechnung und qualifizierte Beratung notwendig. – etwa einem Landesschulrat – erhalten, ist diese Das Fehlen mancher Angaben macht selbst eine unverbindlich. Nur die Versicherungsanstalt öffent- grobe Abschätzung der Pensionshöhe unmöglich. lich Bediensteter kann rechtlich verbindliche Aussa- Unvollständig ausgefüllte Formulare können daher gen über die Höhe des Ruhebezuges treffen, doch nicht aus Bosheit oder Unwilligkeit, sondern aus prin- bekommt man eine solche Information erst, wenn zipiellen Gründen nicht bearbeitet werden. Weder man unwiderruflich um Versetzung in den Ruhestand angesucht hat. 1 Personenbezogene Bezeichnungen umfassen gleichermaßen Personen Auf Grund der nicht vorhersehbaren Entwicklung im männlichen und weiblichen Geschlechts. Pensionsrecht werden Berechnungen nur für maximal 11
die Gewerkschaft ist Ihr Arbeitgeber noch die Versi- rechnung unterstützen. Es wäre mir völlig unmög- cherungsanstalt öffentlich Bediensteter. Die Berech- lich, alle Berechnungen allein durchzuführen. Leider ner haben daher auch beim besten Willen keine mussten in diesem Jahr einige Kollegen aus beruf- Möglichkeit, die notwendigen Daten in Erfahrung zu lichen Gründen aus dem Pensionsberechnerteam bringen, wenn Sie sie nicht angeben. Verwenden Sie ausscheiden. Auch bei ihnen möchte ich mich herz- bitte nur das oben genannte Formular. Das vollständig lich für die zahlreichen Stunden bedanken, die sie ausgefüllte Formular inklusive Kopien aller geforder- unentgeltlich unseren Kollegen gewidmet haben. ten Unterlagen schicken Sie bitte an eine der unten genannten Personen. Suchen Sie sich bitte aus der folgenden Liste eine Person aus Ihrem Bundesland, an die Sie Ihr Ansu- Pe n si o n sb e r e c h n e r chen um Pensionsberechnung schicken. Ihre Daten Ich möchte mich an dieser Stelle herzlich bei den werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Kollegen bedanken, die mich bei der Pensionsbe- n BURGENLAND OStR Mag. Manfred siehe Wien Andorf Mag. Herbert Weiß siehe Steiermark KÄRNTEN Mag. Karl Heinz BG Tanzenberg 9063 Maria Saal karlheinz.rosenkranz@oepu.at Rosenkranz BG/BRG Europa- Mag. Rudolf Kurasch Völkermarkter Ring 27 9020 Klagenfurt rudolf.kurasch@oepu.at gymnasium NIEDERÖSTERREICH BRG Waidhofen 3340 Waidhofen Mag. Karl Hirnschrott Schillerplatz 1 karl.hirnschrott@oepu.at an der Ybbs an der Ybbs OStR Mag. Karl Zeitlhofer BG/BRG Mödling Franz-Keim-Gasse 3 2340 Mödling karl.zeitlhofer@oepu.at 3500 Krems an rupert.zeitlhofer.jun@oepu. Mag. Rupert Zeitlhofer BRG Krems Ringstraße 33 der Donau at OBERÖSTERREICH BG/BRG/BORG Mag. Rudolf Zauner Schulstraße 3 4780 Schärding rudolf.zauner@oepu.at Schärding SALZBURG Christian Doppler- Mag. Claudia Dörrich Franz Joseph Kai 41 5020 Salzburg claudia.doerrich@oepu.at Gymnasium Mag. Karl Witzmann Am Auwald 8 5161 Elixhausen karl.witzmann@oepu.at Mag. Dietmar Akademisches dietmar.schneidergruber@ Sinnhubstraße 15 5020 Salzburg Schneidergruber Gymnasium oepu.at STEIERMARK erich.buschbacher@ Mag. Erich Buschbacher BRG Petersgasse Petersgasse 110 8010 Graz oepu.at Mag. Dr. Josef Unger BORG Feldbach Pfarrgasse 6 8330 Feldbach josef.unger@oepu.at Mag. Herbert Weiß BG/BRG Oeversee Oeverseegasse 28 8020 Graz herbert.weiss@oepu.at TIROL Mag. Dr. Karl Digruber BRG Imst Meraner Straße 13 6460 Imst karl.digruber@oepu.at VORARLBERG Mag. Robert Lorenz BG Blumenstraße Blumenstraße 4 6900 Bregenz robert.lorenz@oepu.at WIEN OStR Mag. Manfred BRG1, Lise-Meitner Schottenbastei 7 – 9 1010 Wien manfred.andorf@oepu.at Andorf Anton Baumgartner- Mag. Ruth Leitner GRG23 1230 Wien ruth.leitner@oepu.at straße 123 Musikgymnasium OStR Mag. Werner Müller Neustiftgasse 95-99 1070 Wien werner.mueller@oepu.at Neustiftgasse 12 12 gymnasium
im fokus Supportpersonal Mag. Matthias Hofer, wunder Punkt in Österreich? Mitglied der Bundesleitung matthias.hofer@goed.at Wie sind österreichische Schu- len mit pädagogisch unterstüt- zendem bzw. administrativem Foto: Alvaro German Vilela - Fotolia.com Personal im internationalen Vergleich ausgestattet? Eine Bestandsaufnahme auf Basis der TALIS1-Daten. Dass der Dienstgeber im Zuge der laufenden Verhand- ISCED-Level 25 im Blickpunkt der Analyse. In Österreich lungen zu einem neuen Lehrerdienstrecht an eine entspricht ISCED-Level 2 den Schulstufen 5 bis 8, also enorme Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung denkt, der Sekundarstufe I. Die österreichische Stichprobe wird von diesem gar nicht geleugnet. Allerdings wird umfasste 277 Schulen. Diese setzte sich aus 108 Gym- bei jeder sich bietenden Gelegenheit betont, dass nasien, 159 Hauptschulen sowie 10 sonstigen Schulen im Gegenzug dafür Lehrer2 bei bürokratischen und auf ISCED-Level 2 zusammen. sozialen Aufgaben mittels entsprechenden Unterstüt- zungspersonals entlastet werden sollen. Grund genug, Pädagogisch un terstützen des Person al einen Blick auf die Ist-Situation im Bereich „Unterstüt- Bei TALIS 2008 wurden die Schulleiter gefragt, wie zungspersonal“ zu werfen, um die Glaubwürdigkeit viel pädagogisch unterstützendes Personal an ihrer dieser Argumentation des Unterrichtsministeriums zu überprüfen. 1 TALIS (Teaching and Learning International Survey) ist eine internationale Eine TALIS-Studie untersuchte im Jahr 2008 das The- Studie über die Arbeitsbedingungen und das Lernumfeld von Lehrern. Sie wird von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick- menfeld „Schule als Lernumfeld und Arbeitsplatz“, lung (OECD) durchgeführt. das BIFIE veröffentlichte dazu im April 2010 vertiefen- 2 Geschlechtsbezogene Bezeichnungen umfassen gleichermaßen Perso- nen weiblichen und männlichen Geschlechts. de Analysen aus österreichischer Sicht.3 Eines gleich 3 Juliane Schmich & Claudia Schreiner (Hrsg.), BIFIE-Report 4/2010 TALIS 2008: Schule als Lernumfeld und Arbeitsplatz. Vertiefende Analysen aus vorweg: Die Situation im Bereich „Unterstützungs- österreichischer Perspektive. Graz, 2010. personal“ ist in Österreich alles andere als rosig. Selbst 4 Vgl. BIFIE-Report 4/2010, S. 127. 5 ISCE steht für „International Standard Classification of Education“, der das BIFIE übertitelt das entsprechende Kapitel mit 1997 geändert worden ist. Die Klassifizierung kennt sieben Stufen: Level 0 (vorschulische Erziehung), Level 1 (Grundbildung), Level 2 (Sekundarbildung „Ressourcen an Schulen und Unterrichtsbeeinträchti- I – Unterstufe, Mittelstufe), Level 3 (Sekundarbildung II – Oberstufe), Level 4 gungen – wunder Punkt in Österreich?“4 (Postsekundäre Bildung), Level 5 (Tertiäre Bildung, erste Stufe) und Level 6 (Tertiäre Bildung, Forschungsqualifikation). In besagter TALIS-Erhebung 2008 standen Schulen auf 13
Abbildung 1: In keinem der anderen Teilnehmerländer müssen sich mehr Lehrer eine pädagogisch unterstützende bzw. adminis trative Kraft teilen als in Österreich. Schule arbeitet. Dazu zählen Psychologen, Beratungs- Admin istratives Person al lehrer, Logopäden und Helfer. Die Angaben der Schul- Für den Einsatz von Verwaltungspersonal sowie leiter beziehen sich auf die jeweilige „Kopfzahl“ der deren Kosten ist im Pflichtschulbereich das jewei- Personen, die an der Schule in diesem Bereich (auch lige Land bzw. die Gemeinde zuständig. Für Bun- teilbeschäftigt) arbeiten.6 desschulen ist es der Bund. Die Schulleiter wurden Beratungslehrer sind Lehrer, die sich der Integration gefragt, wie viel administratives Personal an ihrer verhaltensauffälliger Kinder an Pflichtschulen widmen. Schule arbeitet. Dazu zählen bei TALIS 2008 die Im Rahmen des österreichischen Schulwesens werden Schulleiter selbst, die Stellvertretung der Schullei- Logopäden nicht angestellt. Diese sind freiberuflich tung, die Administratoren sowie Sekretäre bzw. tätig. Ein ähnliches Aufgabenfeld, wenn auch mit anderes administratives Personal, deren Haupttä- anderem Ausbildungsweg, haben die so genannten tigkeit die Verwaltung oder das Management ist. Sprachheillehrer in Österreich. Wie bei den Beratungs- Die Angaben der Schulleiter beziehen sich auf die lehrern sind auch hier keine bundesweiten Daten über jeweilige „Kopfzahl“ der Personen (inkl. dem Schul- die Anzahl der Sprachheillehrer zugänglich. leiter selbst), die an der Schule in diesem Bereich Der im internationalen TALIS-Fragebogen verwendete (auch teilbeschäftigt) arbeiten.8 Begriff „Helfer“ als pädagogisch-unterstützende Per- Die Abbildung 19 (siehe oben) stellt das Verhältnis son im Unterricht kann für Österreich nach eingehen- zwischen Lehrkräften und pädagogisch unterstüt- den Recherchen keiner spezifischen Personen- oder zendem Personal (waagrechte Achse) sowie zwi- Berufsgruppe für die Schulen der Sekundarstufe I schen Lehrkräften und administrativem Personal zugeteilt werden. In Österreichs Schulsystem sind es (senkrechte Achse) dar. Jeder Kreis repräsentiert ein die Lehrer, die sowohl für allgemein definierte Aufga- Land, wobei die Größe des Kreises die durchschnitt- ben (Unterrichts- und Erziehungsarbeit, § 51 SchUG liche Klassengröße widerspiegelt. 1986) als auch für schulartenspezifische Aufgaben Länder, in denen den Lehrkräften sowohl verhält- zuständig sind, die die Entwicklung von Schülern nismäßig viel administratives als auch pädago- betreffen. In Schulsystemen anderer Länder ist spezifi- gisch-unterstützendes Personal zur Verfügung steht, sches Personal vorgesehen, das im Unterricht hilft, so befinden sich in dieser Abbildung im linken unteren z. B. in Frankreich, Norwegen und Finnland.7 Feld (d. h. auf eine administrative oder pädago- gisch-unterstützende Kraft kommen relativ wenige Lehrpersonen). Im rechten oberen Feld befinden 6 Vgl. BIFIE-Report 4/2010, S. 128. 7 Vgl. BIFIE-Report 4/2010, S. 128 – 130. sich hingegen Länder, in denen es im Vergleich zum 8 Vgl. BIFIE-Report 4/2010, S. 137. 9 Siehe https://www.bifie.at/buch/1053/2 [9.11.2012]. OECD-/EU-Schnitt weniger administratives und päd- 10 Siehe https://www.bifie.at/buch/1053/2 [9.11.2012]. agogisch-unterstützendes Personal für die Lehrkräf- 11 Vgl. BIFIE-Report 4/2010, S. 128 – 133. 12 Vgl. BIFIE-Report 4/2010, S. 133 – 135. te gibt (d. h. auf eine administrative oder pädago- 13 Vgl. BIFIE-Report 4/2010, S. 136. 14 ORF-Online am 6.6.2012 gisch-unterstützende Kraft kommen verhältnismäßig viele Lehrpersonen). 14 gymnasium
Abbildung 2: Die Mängelliste ist – leider – lang. im fokus Den österreichischen Lehrkräften steht unter allen scher Muttersprache die Verhältniszahlen deutlich dargestellten Vergleichsländern am wenigsten geringer werden (was einer Verbesserung der Situati- administratives und pädagogisch-unterstützendes on entspricht), steigen diese an Hauptschulen sogar Personal zur Verfügung. Das Verhältnis von Lehr- an!12 kräften zu pädagogisch-unterstützendem Personal In der Abbildung 213 (siehe oben) werden die wich- beträgt 29:1 und jenes von Lehrkräften zu adminis tigsten Mängel, die den Unterricht beeinträchtigen, trativem Personal 25:1.10 nach Schularten differenziert angeführt. Andere Staaten verfügen beim pädagogisch-unter- stützenden Personal über weit bessere Vorausset- Zusammen fassun g zungen, wie etwa Dänemark (10:1). Der OECD-/ Österreichische Schulen sind im internationalen Ver- EU-Durchschnitt liegt bei 16:1. Selbst ärmere Länder gleich sowohl mit pädagogisch unterstützendem sind teils weit besser ausgestattet als Österreich (z. B. Personal als auch mit administrativen Kräften sehr die Slowakische Republik – 17:1). Auffällig in dieser schlecht ausgestattet und nehmen eine extreme Hinsicht ist auch die Situation in Ungarn, wo das Ver- Randposition unter den teilnehmenden Ländern ein. hältnis bei 7:1 liegt.11 In keinem der anderen Teilnehmerländer müssen sich mehr Lehrer eine pädagogisch unterstützende bzw. Mutt e r spr a ch e administrative Kraft teilen als in Österreich. Bei TALIS 2008 wurden die Schulleiter weiters nach Möchte man in Österreich nur den Durchschnitt aller dem Anteil an Schülern mit einer anderen Mutterspra- untersuchten Länder erreichen, so würde dies etwa che als der Unterrichtssprache gefragt. 13.500 zusätzliche Posten bedeuten. Dafür fehlt unse- In Österreich ist insgesamt kaum ein Zusammenhang rem Dienstgeber aber nicht nur das entsprechend zwischen dem Anteil der Schüler mit nichtdeutscher ausgebildete Personal, sondern wohl auch das nötige Muttersprache und der Verfügbarkeit von pädagogi- Kleingeld. schem Unterstützungspersonal festzustellen. Während „Die Lehrergewerkschaft glaubt nicht daran, dass es bei einem Anteil von bis zu 10 % an Schülern mit nicht- das zusätzliche Unterstützungspersonal an den Schu- deutscher Muttersprache das Verhältnis bei 29:1 liegt, len tatsächlich geben wird, das Unterrichtsministerin kommen bei einem Anteil von 60 % und mehr 26 Lehr- Claudia Schmied (SPÖ) anlässlich der Verhandlungen kräfte auf eine pädagogisch unterstützende Kraft. zur Dienstrechtsreform angekündigt hat. ‚Das Papier Ein interessantes Bild ergibt sich, wenn man sich die ist so geheim, dass es offensichtlich noch gar niemand Ergebnisse der Analysen, getrennt nach Gymnasien kennt‘, zeigt sich AHS-Lehrervertreter Eckehard Quin und Hauptschulen, ansieht. Zunächst wird deutlich, (FCG) skeptisch.“14 Im Unterrichtsministerium scheint dass Gymnasien wesentlich schlechter mit pädago- man der Aussage unseres Vorsitzenden nichts entge- gisch unterstützendem Personal ausgestattet sind als genzusetzen zu haben. Denn besagtes Geheimpapier Hauptschulen. Während jedoch an Gymnasien bei ist bis heute nicht aufgetaucht … einem steigenden Anteil von Schülern mit nichtdeut- n 15
im fokus Mag. Gerhard Riegler, Der Leistungsstand unserer 10-Jährigen Mitglied der Bundesleitung gerhard.riegler@goed.at Beobachtungen aus den PIRLS 2011- und TIMSS 2011-Ergebnissen (Teil 2) B e so n d e r e B e g a b u ng e n m it 10 : und Finnland mit 20 %. In Österreich schaffen Im Alter von 10 Jahren sind in Österreich besondere 8 % der 10-Jährigen den „Advanced International Begabungen nur mehr sehr spärlich gesät. Im inter- Benchmark“.3 nationalen Vergleich erwies sich die Leistungsspitze Die Entwicklung der Leistungsspitze unserer 10-Jähri- Österreichs am Ende der Volksschule schon wieder- gen im Lauf der letzten eineinhalb Jahrzehnte: holt als extrem dünn. Diesbezügliche Ergebnisse frü- Den „Advanced International Benchmark“ erreichten herer Durchgänge von PIRLS und TIMSS hätten schon von Österreichs 10-Jährigen … alle Alarmglocken läuten lassen müssen. Politik und Medien ergingen sich aber lieber in sinnlosen und PIRLS 20064 PIRLS 2011 … im Lesen zum Glück gescheiterten Gesamtschuloffensiven im 8% 5% Bereich der 10- bis 14-Jährigen. Eine Schulpolitik, der Gleichheit wichtiger ist als die optimale Entfaltung TIMSS TIMSS TIMSS eines jeden Individuums, bekam mit den Ergebnissen … in der 1995 2007 2011 von PIRLS 2011 und TIMSS 2011 eine saftige Rechnung Mathematik 10 % 3% 2% unter den Weihnachtsbaum gelegt: Die Leistungsspitze wird von der IEA als die Gruppe der 10-Jährigen ausgewiesen, die den „Advanced TIMSS TIMSS TIMSS … in den Natur- International Benchmark“ von 625 Punkten erreicht 1995 2007 2011 wissenschaften oder übertroffen haben. 13 % 9% 8% • Beim Lesen erreichen in Singapur 24 % der 10-Jähri- gen den „Advanced International Benchmark“, in Finnland (ebenso wie in England) 18 %, in Österreich War die Leistungsspitze unter Österreichs 10-Jährigen nur 5 %.1 im Jahr 2006 noch fast halb so groß wie in Singapur, • In der Mathematik erreichen in Singapur unglaub- das an der Weltspitze liegt, so ist sie inzwischen auf ein liche 43 % den „Advanced International Bench- Fünftel (!) geschrumpft. mark“. Auf Singapur folgen die anderen Teilnehmer Ostasiens (Korea 39 %, Hongkong 37 %, Taiwan Immer mehr Spitzenbegabungen verkümmern in 34 % …). Im Vergleich zu den Ergebnissen der Ost Österreich. Der Rückstand unserer 10-Jährigen auf die asiatInnen nimmt sich Finnlands Leistungsspitze mit Weltspitze wird kontinuierlich größer. Unsere Politike- 12 % bescheiden aus, ist aber noch immer sechs rInnen scheinen zu glauben, dass eine Gesellschaft Mal so breit wie die Mathematik-Leistungsspitze sie nicht benötigt. Wenn wir uns zur Werkbank Ost‑ Österreichs, zu der nur mehr beklemmende 2 % der asiens entwickeln, wird die Rechnung aber nicht von 10-Jährigen gehören.2 ihnen beglichen, sondern in erster Linie von den jun- • In den Naturwissenschaften umfasst die Leistungs- gen Menschen, mit denen dieses verantwortungslose spitze Singapurs 33 %, gefolgt von Korea mit 29 % „Spiel“ getrieben wird. 16 gymnasium
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