Warten auf Godot. Das neue LehrerDienstrecht - AHS-Gewerkschaft

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Warten auf Godot. Das neue LehrerDienstrecht - AHS-Gewerkschaft
gymnasium
                         Das neue Lehrerdienstrecht

                         Warten auf Godot.

  Die Zeitschrift der
  AHS-Gewerkschaft

    62. jahrgang
   mai/juni 2013 nr. 3

    Gewerkschaft
                                                      Foto: olly – Fotolia.com

 Öffentlicher Dienst
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zugespitzt                                                        inhalt
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    „Gleich“ oder „gleichwertig“ ?                                                   top thema        4
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                                                                            Warten auf Godot.
                                                                   Das neue Lehrerdienstrecht
     Nun wurde also die Einigung auf ein neues System der              Von Mag. Dr. Eckehard Quin
     Lehrerausbildung verkündet. Damit wird der langjähri-
     gen gewerkschaftlichen Forderung entsprochen, die                        gut zu wissen           8
     Ausbildungsqualität anzuheben, wobei nie von glei-                Werbungskosten (teil 3)
     cher, sondern immer von gleichwertiger Ausbildung mit                Von Mag. Herbert Weiß
     masterwertigem Abschluss aller Lehrkräfte die Rede
     war. Dass sich eine verlängerte Ausbildungszeit letztlich       Pensionsberechnung für           11
     auch beim Gehalt bemerkbar machen müsste, war                 beamtete AHS-lehrer/innen
     aber von Anfang an klar. Wo die neuen Lehrergenera-                  Von Mag. Herbert Weiß
     tionen auszubilden seien, war jedoch lange umstritten,
     und auch der Entwurf lässt noch einige Fragen offen.                           im focus          13
     Aus AHS-Sicht ist für die Lehrbefähigung an Gymnasien         Supportpersonal – wunder
     eine fachwissenschaftliche Ausbildung an der Univer-
     sität unverzichtbar. Zwar ist jemand, der fachwissen-
                                                                          punkt in österreich
                                                                         Von Mag. Matthias Hofer           11
     schaftlich gut ausgebildet ist, nicht automatisch auch
     ein guter Lehrer, aber selbst ein begabter Pädagoge                  Der Leistungsstand          16
     wird fachliche Defizite auf Dauer nicht kaschieren kön-        unserer 10-jährigen (Teil 2)
     nen. Beides ist also notwendig.                                    Von Mag. Gerhard Riegler
     Das Gymnasium mit dem primären Ziel der Reifeprü-
     fung ist ja von seiner Grundstruktur eine achtjährige                     standardisierte        18
     Langform, bei der man Unter- und Oberstufe nicht                Reifeprüfung: Mathematik
     ohne Weiteres voneinander trennen kann, weil es in                   Von Mag. Wolfgang Faber
     manchen Bereichen wie z. B. Sprachen eben eine
     Verzahnung gibt. Das rechtfertigt auch die Forderung                    facts statt fakes        20
     nach einem universitär ausgebildeten Lehrpersonal für               Von Mag. Gerhard Riegler
     beide Altersgruppen. Daran ändern weder die sinnvol-
     le horizontale Durchlässigkeit noch spezielle Oberstu-                        menschen           21
                                                                                                           18
     fenformen etwas.                                                         Auszeichnungen
     Wenn die Ministerin meint, für Hauptschule, NMS und                     und ernennungen
     gymnasiale Unterstufe brauche es nicht unbedingt
     einen universitären Abschluss, scheint sie den Unter-                                service     22
     schied zwischen „gleich“ und „gleichwertig“ nicht
     erfasst zu haben. Ihre pikierte Bemerkung, man solle                        aktuelle seite       23
     sich doch von „Etikettierungen lösen“ (Pressekonfe-                   Schuldsvermutung
     renz, 3. 4. 2013), zeigt einmal mehr, dass sie ihr Fernziel       Von Mag. Dr. Eckehard Quin
     einer Einheitsschule für alle Zehn- bis Vierzehnjährigen
     sichtlich noch nicht aufgegeben hat.                                     nachgeschlagen          24
     Glaubt die Ministerin wirklich, die Lehrerschaft motivie-
     ren zu können, wenn sie jede Gelegenheit zu einem
     Seitenhieb auf diese nützt, die „nicht in Selbstmitleid
     und einer Opferrolle versinken sollten“ (Ö1, 6. 4. 2013)?
                                                                     Redaktionsschluss
                                                                         Redaktionsschluss für die
     MP
                                                                          Nr. 4/2013: 21. Juni 2013
                                                                      Beiträge bitte per E-Mail an
                                                                             office.ahs@goed.at
2      gymnasium
Warten auf Godot. Das neue LehrerDienstrecht - AHS-Gewerkschaft
Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege!                                                                           editorial
„Ohne ein neues Lehrerdienstrecht gibt es keine Bildungsreform“, tönt es aus dem Mund vieler
PolitikerInnen, angefangen beim Bundeskanzler und der Unterrichtsministerin bis hin zu Provinzpoliti-
kerInnen aller Couleurs.
Anfänglich habe ich mir die Frage gestellt, welche Bildungsreform denn durch das bestehende
Lehrerdienstrecht verhindert würde:
• ganztägige Schulformen? Nein. Findet Unterricht am Nachmittag statt, müssen ihn LehrerInnen
   natürlich auch halten. Und zur Unterrichtserteilung in der gegenstandsbezogenen Lernzeit ganz-
   tägiger Schulformen können alle LehrerInnen auch gegen ihren Willen verpflichtet werden.
• Gesamtschule? Nein. Dafür müsste man die Verfassung und das Schulorganisationsgesetz
   ändern.
• neue Lehrerausbildung? Nein. Dafür sind Änderungen im Hochschulgesetz und im Universitäts-
   gesetz erforderlich.
• Unterstützungspersonal? Nein. Die 13.500 notwendigen Fachleute, die sofort eingestellt werden
   müssten, um in Österreich zumindest OECD-Mittelmaß zu gewährleisten, könnte BM Schmied
   jederzeit beschäftigen. Von den 23.500, die notwendig wären, um skandinavische Verhältnisse
   zu erreichen, rede ich gar nicht.
Dann allerdings habe ich den Gedankengang unserer Politgrößen begriffen. Nicht umgesetzt wer-
den können:
• ganztägige Schulformen: LehrerInnen können nicht gegen ihren Willen zu Erziehertätigkeit ver-
   pflichtet werden. Im bestehenden Dienstrecht wäre eine solche Verpflichtung für den Dienstge-
   ber auch sinnlos, denn ErzieherInnen kosten weniger als LehrerInnen. Aber wenn man in einem
   neuen Dienstrecht Letztere dafür heranzieht und nichts bezahlt …
• Gesamtschule: Wenn man in einem neuen Dienstrecht den Einsatz von LehrerInnen unabhän-
   gig von ihrer Ausbildung auch gegen ihren Willen in allen Schulen und Schularten ermöglicht, ist
   man der Gesamtschule deutlich näher als heute …
• neue Lehrerausbildung: Will man in Zukunft alle LehrerInnen masterwertig ausbilden, sollte man
   sie wohl auch master-, sprich l 1-wertig bezahlen. Wenn es aber in einem neuen Dienstrecht nur
   einen Gehaltsstaffel gibt, der sich an dem der „alten“, nur zweijährig ausgebildeten Volksschul-
   lehrerInnen orientiert – und das bei einer um bis zu 40 Prozent erhöhten Lehrverpflichtung …
• Unterstützungspersonal: Wenn der Spareffekt eines neuen Lehrerdienstrechts groß genug ist,
   kann man sich ohne Mehrausgaben Unterstützungspersonal leisten …
Der Bundeskanzler gestand im Oktober 2012 in einem „Kurier“-Interview offen ein: „Um Geld für
Schulreformen zu bekommen, brauchen wir ein neues Lehrerdienstrecht mit flacherer Gehaltskurve
und höherer Stunden-Verpflichtung.“
Klarer kann man es wohl nicht ausdrücken, dass es sich beim neuen Lehrerdienstrecht um ein
gewaltiges Sparpaket handelt.

Mag. Dr. Eckehard Quin,
Vorsitzender der AHS-Gewerkschaft

   impressum
gymnasium. Zeitschrift der AHS-Gewerkschaft in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst. He­raus­ge­ber: Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, Fritz
Neugebauer. Medieninhaber: Die GÖD Wirtschaftsbetriebe Ges. m. b. H., A-1010 Wien, Teinfaltstraße 7. Chefredaktion und für den Inhalt
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on, Pro­duk­tion, Kon­zep­tion und Anzeigenverwaltung: Mo­dern Ti­mes Me­di­a Ver­lags­ges. m. b. H., 4020 Linz, Büro Wien: 1030 Wien, Lager­­gas­se
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                                                                                                                                                       3
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                                                Warten auf
        Mag. Dr. Eckehard Quin,
              Vorsitzender der
            AHS-Gewerkschaft
          eckehard.quin@goed.at
                                                Godot.
                                                Am 3. Mai 2012 gegen 18:00 haben die
                                                Vorsitzenden der fünf Lehrergewerkschaf-
                                                ten einen 26-seitigen Gesetzestext erhal-
                                                ten, mit dem zehn Gesetze geändert bzw.
                                                aufgehoben werden sollen und der die
                                                Überschrift „Vorentwurf“ trägt.

                                                Vereinbart wurde, über den Inhalt Stillschweigen
                                                zu bewahren. Am Morgen des 4. Mai 2012 saß ich
                                                in der Schnellbahn Richtung Wien und studierte
                                                den Entwurf, als mir aus einer bunten, kleinforma-
                                                tigen Zeitung meines Gegenübers Inhalte des Tex-
                                                tes entgegenlachten, die ich selbst noch gar nicht
                                                gelesen hatte. Es wurden auch wörtlich Passagen
                                                in Zeitungen abgedruckt (inkl. Faksimile). Das ver-
                                                stehen Dienstgebervertreter unter einer Vereinba-
                                                rung. Ich erlaube mir, an dieser Stelle die größten
                                                „Highlights“ des Entwurfs etwas genauer darzustel-
                                                len, wobei nahezu alles schon irgendwo in Medien
                                                abgedruckt worden ist. Ein kleiner persönlicher Rat
                                                sei mir gestattet: Sollten Sie noch nichts gegessen
                                                haben, tun sie es, bevor sie weiterlesen. Ihnen
                                                könnte nach der Lektüre der Appetit vergehen.

                                                Dre i V o r b e m e r k u n g e n :
                                                1)	Es ist schlichtweg falsch, dass das neue Dienst-
                                                    recht ausschließlich für Neueintretende gelten
                                                    soll. Einige Aspekte darin, auf die ich noch
                                                    hinweisen werde, sollen auch „Altlehrer1“ direkt
                                                    treffen. Abgesehen davon werden massive
                                                    Verschlechterungen für Junglehrer, die unter
                                                    denselben Bedingungen arbeiten wie die der-
        1 Personenbezogene Bezeichnun-
                                                    zeit schon im Dienst Befindlichen, natürlich mit-
       gen umfassen gleichermaßen Per-              telfristig auch zu einer Verschlechterung des
       sonen männlichen und weiblichen
                              Geschlechts.          bestehenden Dienstrechts führen.
     2 Ich möchte fairerweise anmerken,
           dass in den Verhandlungen auf        2)	Von Supportpersonal – im administrativen oder
    Beamtenebene die Dienstgeberseite               pädagogischen Bereich – findet man im Ent-
         meinte, der unlimitierte Einsatz sei
     nicht intendiert. Einen anderen Text-          wurf kein Wort. Bis heute wurde uns kein diesbe-
        vorschlag haben wir allerdings bis
                     heute nicht erhalten.          zügliches Angebot unterbreitet.

4          gymnasium
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3)	Das neue Dienstrecht ist ein Sparpaket ungeheuren            Betreuung von Lernzeiten im Rahmen der Tagesbe-
    Ausmaßes. Im Vollausbau – also dann, wenn alle Leh-          treuung. Die vollbeschäftigte Vertragslehrperson ist zur
    rer diesem neuen Dienstrecht unterliegen – würde             Erteilung regelmäßigen Unterrichts im Ausmaß von 24
    es dem Dienstgeber jährliche (!) Einsparungen von            Wochenstunden verpflichtet.“
    mindestens 800 Millionen Euro bringen!                       Ich gestehe, diese Passage mehrmals gelesen zu
                                                                 haben, weil ich einfach nicht glauben wollte, was sie
Geha lt ssta f f e l                                             bedeutet. Fazit vorweg: Das ist moderne Sklaverei!
Derzeit richtet sich die Einreihung in eine Entlohnungs-         Lehrer müssen 24 Stunden pro Woche Unterricht erteilen
gruppe (l 1, l 2a 2, l 2a 1, l 2b 1, l 3) nach der Ausbildung.   und zwar unabhängig von den Fächern. 43 Prozent aller
Lehrer mit universitärem Lehramtsstudium bekommen                Werteinheiten werden derzeit in der Lehrverpflichtungs-
am meisten bezahlt (l 1). Das neue Dienstrecht sieht             gruppe I vergeben, also im AHS-Bereich für Sprach-
einen einzigen Gehaltsstaffel mit sieben Entlohnungs-            fächer mit Schularbeiten. Ein Deutsch-Englisch-Lehrer
stufen für alle vor – unabhängig von der Ausbildung:             etwa hätte demnach – im alten System gerechnet –
Einstieg mit 2.420 Euro, Verweildauer in der ersten Stufe        eine Lehrverpflichtung von über 28 Werteinheiten, also
13 Jahre, nach 41 Jahren Erreichen der 7. und letzten            eine Erhöhung seiner Arbeitszeit um mehr als 40 Prozent!
Gehaltsstufe mit 4.330 Euro.                                     (Wäre der Lehrer an einer Abendschule beschäftigt,
In der Sekundarstufe kann man u. U. Fächerzulagen                läge die Erhöhung gar bei satten 87 Prozent!)
erhalten. Die Beträge (in Euro) werden zwölfmal jähr-            Damit aber nicht genug! Der Text besagt ja, dass neben
lich ausbezahlt und gelten pro Monatswochenstunde.               der 24-stündigen Unterrichtsverpflichtung die Betreuung
Wenn ein Lehrer z. B. zwei Stunden Chemie pro Woche              von Lernzeiten in ganztägigen Schulformen zu den
in der Oberstufe unterrichtet, bekommt er dafür eine             Aufgaben der Lehrer zählen. Die Unterscheidung in
Zulage in der Höhe von 24 Euro brutto pro Monat (2 x             gegenstandsbezogene und individuelle Lernzeit gibt es
12 Euro).                                                        nicht mehr, da diese derzeit im dann gestrichenen Bun-
                                                                 deslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz normiert ist. Somit
 Lehrverpflichtungs-
                                 Fächerzulage in Euro            können Lehrer auch für Erziehertätigkeit ohne zusätzli-
      gruppe
                              Unterstufe      Oberstufe          che Bezahlung (oder Einrechnung) und ohne jegliches
        I und II                 24,0           36,0             zeitliches Limit eingesetzt werden.2
           III                    0             12,0             Hinzu kommt noch, dass die Unterrichtsverpflichtung
                                                                 bis zu 28 Stunden erhöht werden kann, wenn das für
Lehrv e rp f l i ch t u n g                                      den Dienstbetrieb erforderlich ist. Der Deutsch-Englisch-
Das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz wird abge-             Lehrer an einem „normalen“ Gymnasium käme damit
schafft. Gestrichen werden damit u.a. die Lehrverpflich-         im alten System zu läppischen 32,676 Werteinheiten,
tungsgruppen inkl. Aufwertungsfaktor für Lehrer an               wenn es für den Dienstbetrieb erforderlich ist.
Abendschulen, die Einrechnung für Erziehertätigkeiten
in ganztägigen Schulformen, für Schulbibliothekare und           Zul agen
für Administratoren. Letztere sollen aber mit der Ein-           Da das neue Dienstrecht All-in-Bezüge vorsieht, werden
führung des neuen Dienstrechts ohnehin abgeschafft               fast alle Dienstzulagen und Vergütungen ersatzlos gestri-
werden – auch die derzeit im Dienst befindlichen.                chen, wie etwa:
Weiters fallen u. a. folgende Einrechnungen weg: die             • Dienstzulage für Erziehungsleiter oder Leiter von
Einrechnung für pädagogische Leiter an Exposituren,                 Exposituren
für Leiter von mehrtägigen Schulveranstaltungen, für             • Dienstzulage für Fachkoordination an Schulen mit
Erziehungsleiter, für Studienkoordinatoren an Schulen für           besonderer Berücksichtigung der musischen oder
Berufstätige oder für EDV-Kustoden.                                 sportlichen Ausbildung
Damit kein Missverständnis aufkommt: Die Tätigkeiten             • Dienstzulage für Administratoren, die aber ohnehin
fallen nicht weg. Sie werden auch nicht von Support-                abgeschafft werden
personal übernommen, sondern sie werden weiterhin                • Erzieherzulage
von Lehrern ausgeübt. Es gibt dafür „nur“ keinerlei              • Vergütung für die Führung der Klassenvorstandsge-
Reduktion der Lehrverpflichtung – und eine Zulage                   schäfte
ohnehin nicht, denn zukünftige Lehrer dürfen sich über           • Vergütung für die Verwaltung von Kustodiaten
einen All-in-Bezug „freuen“.                                     • Vergütung für die Betreuung von Studenten im Schul-
Wörtlich heißt es: „Die Vertragslehrperson ist zur gewis-           praktikum
senhaften und engagierten Wahrnehmung der päd-                   • Abgeltung für die pädagogisch-inhaltliche Betreu-
agogischen Kernaufgaben und zur sorgfältigen Erfül-                 ung einer Schülergruppe auf mehrtägigen Schulver-
lung der sonstigen sich aus der lehramtlichen Stellung              anstaltungen
ergebenden Aufgaben verpflichtet. Pädagogische                   • Abgeltung für die Betreuung der abschließenden
Kernaufgaben sind die Unterrichtserteilung und die                  Arbeit im Rahmen der Reife- oder Diplomprüfung

                                                                                                                             5
Warten auf Godot. Das neue LehrerDienstrecht - AHS-Gewerkschaft
• A bgeltung für die Vorbereitung von Kandidaten            die derzeit bereits in Funktion befindlichen Leiter. Neu
top thema

               auf die Reife- bzw. Diplomprüfung                         ernannte Direktoren werden jedenfalls genügend Zeit
            • Abgeltung für Lernbegleiter in der neuen Oberstu-         an der Schule verbringen, um diese Aufgaben zusätz-
               fe                                                        lich zu erfüllen. Der Schulleiter hat nämlich immer
            Hier wiederum der Hinweis zur Vermeidung von Mis-            dann an der Schule anwesend zu sein, wenn Unter-
            sverständnissen: Die Vergütung fällt weg, nicht die          richt stattfindet, also in unserem Bereich elf bis zwölf
            Tätigkeit oder die Dienstverpflichtung des Lehrers,          Stunden pro Tag. Dafür werden Direktoren nur mehr
            diese auszuüben.                                             auf fünf Jahre befristet bestellt. Wenn der Dienstgeber
            Die ersatzlose Streichung des Prüfungstaxengesetzes          nicht von sich aus aktiv wird, verliert der Direktor nach
            und damit u. a. der Wegfall der Prüfungsgebühren bei         diesem Zeitraum automatisch seine Funktion.
            der Matura ist dann nur noch eine „kleine“ Zugabe.
            Ergänzend sei angemerkt, dass uns zuletzt von Dienst-        Ferien
            geberseite „großzügigerweise“ angeboten wurde,               Derzeit dürfen sich Lehrer, soweit nicht besondere
            die Prüfungstaxen bei der Matura doch weiter zu              Verpflichtungen (Vertretung des Direktors, Abhaltung
            bezahlen und die Tätigkeit des Klassenvorstands mit          von Prüfungen u. dgl.) entgegenstehen, während
            einer Stunde in die Lehrverpflichtung einzurechnen.          der Hauptferien vom Ort ihrer Lehrtätigkeit entfernen.
                                                                         Schulleiter haben, wenn für die klaglose Erledigung
            B e r u f se i n st ie g                                     dringender Amtsgeschäfte vorgesorgt ist und nicht
            Das derzeitige Unterrichtspraktikum begründet ein            besondere dienstliche Rücksichten ihre Anwesenheit
            Ausbildungsverhältnis. Es besteht aber dafür bei Erfül-      am Dienstort erfordern, Anspruch auf Urlaub wäh-
            lung gewisser Voraussetzungen ein Rechtsanspruch             rend der Hauptferien, der erst nach Abwicklung der
            auf Zulassung zu diesem. Auf die Zulassung zur neuen         Schlussgeschäfte beginnt und fünf Tage vor Anfang
            Induktionsphase besteht hingegen keinerlei Rechtsan-         des folgenden Schuljahres endet.
            spruch. In der Induktionsphase sind 22 Wochenstun-           Zukünftig sollen auch „normale“ Lehrer in den Haupt-
            den Unterrichtserteilung vorgesehen. Der Bezug wird          ferien erst „nach Abwicklung der sie betreffen-
            dafür um fünf Prozent gekürzt. Daneben besteht noch          den Schlussgeschäfte“ Urlaub nehmen dürfen. Der
            eine Hospitierverpflichtung.                                 Anspruch auf Urlaub besteht allerdings nicht in der
            Betreut wird der Junglehrer durch einen Mentor, der          letzten Ferienwoche. Nur ein Schelm wird Schlechtes
            zunächst einen 60-ECTS-Credits umfassenden Hoch-             dabei denken. Wenn ich mir vor Augen halte, dass
            schullehrgang absolvieren soll, was 1.500 Echtstun-          zukünftig Einsprüche gegen die Nicht-Berechtigung
            den Arbeitszeit oder zwei Semestern Vollstudium ent-         zum Aufsteigen u. U.­vor einem Bundesverwaltungsge-
            spricht. Der betreute Junglehrer übernimmt jedoch            richt abgehandelt werden und dieses Verfahren die
            keine Stunden des Mentors, sondern unterrichtet              gesamten Sommerferien in Anspruch nimmt, werden
            eigene Stunden. Der Mentor soll, so wurde uns kürzlich       die „Schlussgeschäfte“ eventuell erst mit Beginn des
            erklärt, jedoch eine Stunde Reduktion seiner Lehrver-        neuen Unterrichtsjahres abgewickelt sein …
            pflichtung und eine Dienstzulage von 90, 120 bzw. 150
            Euro brutto für die Betreuung von ein, zwei bzw. drei        „ Qual itätsof f en sive“
            Junglehrern erhalten.                                        Die Bekenntnisse der Politik zu einer masterwertigen
            Da der Dienstgeber wohl weiß, dass er unter diesen           Ausbildung aller Lehrer sind lobenswert. Laut dem
            Bedingungen niemanden finden wird, der ein Jahr              neuen Dienstrecht erfüllen allerdings dreijährig aus-
            Vollstudium für diese Abgeltung seiner späteren Tätig-       gebildete PH-Bachelors die Anstellungserfordernisse
            keit in Kauf nimmt, können derzeitige Betreuungslehrer       für die AHS, und in musisch-kreativen Fächern werden
            dienstverpflichtet werden, als Mentoren zu arbeiten          hauptsächlich Personen ohne Reifeprüfung die Schü-
            – selbstverständlich unter diesen neuen Bedingungen.         ler unterrichten.
            Mit Fortbildung sollte man zukünftig ohnehin sehr vor-       Lehrer können auch zur Erteilung des Unterrichtes in
            sichtig sein, denn wenn ein Lehrer eine Aus- oder Fort-      Unterrichtsgegenständen verpflichtet werden, für die
            bildung absolviert hat, auch wenn sie zur Gänze privat       sie nicht lehrbefähigt sind. Weiters kann jeder Lehrer
            finanziert und in der Freizeit absolviert worden ist, kann   unabhängig von seiner spezifischen Ausbildung an
            ihn der Dienstgeber dazu verpflichten, schlecht oder         jeder beliebigen Schulart in jedem beliebigen Aus-
            unbezahlte Spezialfunktionen zu übernehmen.                  maß auch gegen seinen Willen eingesetzt werden.
                                                                         Nur bei Dienstzuteilung, also gänzlichem Einsatz in
            D i r e kt o r e n                                           einer anderen Schulart, bleiben die Beschränkungen
            Die „Gunst“ des Dienstgebers erstreckt sich auch auf         aufrecht, die derzeit für Dienstzuteilungen gelten (kein
            Leitungsfunktionen. Einerseits verlieren Direktoren ihre     Einsatz gegen den Willen des Lehrers länger als drei
            Administratoren. Das gilt selbstverständlich auch für        Monate).

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Warten auf Godot. Das neue LehrerDienstrecht - AHS-Gewerkschaft
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                                             Fächer der LVGr III, je zur Hälfte in Unter‐ und Oberstufe
                       6.500

                       6.000

                       5.500

                       5.000
 Bruttobezug in Euro

                       4.500

                       4.000

                       3.500

                       3.000
                                                                                                                             Besoldung alt (inkl. MDL)
                                                                                                                             Besoldung alt (20 WE)
                       2.500
                                                                                                                             Besoldung neu (24 Stunden)
                                                                                                                             Besoldung neu (20 WE)
                       2.000

                       1.500
                               24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65
                                                                                       Lebensalter

Top o d e r F l o p ?                                                                      Stellt man einen Vergleich unter Berücksichtigung der
Wie kommt es trotz solcher „Hämmer“ zu den Aussagen                                        Arbeitsleistung an, sind jeweils die hellen bzw. die dunk-
der Dienstgeberseite, das Angebot sei eigentlich unwi-                                     len Kurven heranzuziehen. Tut man das, ergeben sich
derstehlich? Am einfachsten ist das anhand einer Grafik                                    Verluste in der Aktivverdienstsumme bis 65 Jahre von
zu zeigen (siehe oben):                                                                    rund 500.000 Euro (489.000 bis 513.000 – je nachdem,
Ich habe mich als Beispiel genommen und bin davon                                          ob die dunklen oder hellen Kurven verglichen werden).
ausgegangen, dass ich meine Unterrichtsverpflichtung                                       Mein Beispiel ist übrigens bei Weitem nicht das Beispiel,
je zur Hälfte in der Unter- und Oberstufe erbringe. Meine                                  das zu den höchsten Verlusten führt. Würde ich z. B. nur
Fächer sind Geschichte und Chemie. Beide gehören                                           in der Sekundarstufe I unterrichten und daher keine
der Lehrverpflichtungsgruppe III an. Die blauen Kurven                                     Fächerzulage beziehen, erhöhte sich der Verlust sofort
zeigen die alte, die roten die neue Besoldung.                                             auf rund 565.000 Euro.
Die oberste, dunkelblaue Linie zeigt meinen Einkom-                                        Bei dieser Betrachtung völlig unberücksichtigt sind die
mensverlauf im alten System unter Berücksichtigung                                         zusätzlichen Tätigkeiten, zu denen Lehrer im neuen
von 5,2 Dauer-MDL, die mir derzeit bei 24 Stunden                                          System ohne zusätzliche Bezahlung herangezogen wer-
Unterrichtsleistung zustehen, die hellblaue Linie den                                      den dürfen (siehe oben). Auch relativ kleine Beträge
bei exakter Vollbeschäftigung von 20 Werteinheiten.                                        machen dabei viel aus. Bin ich ein ganzes Berufsleben
Die dunkelrote Linie zeigt den Besoldungsverlauf mit                                       lang Chemie-Kustode, bringt mir das derzeit in 42
24 Unterrichtsstunden im neuen System, die rosa Linie                                      Dienstjahren rund 61.500 Euro. Im neuen System gibt es
schließlich das Einkommen im neuen System bei Reduk-                                       dafür nichts. Die Beispiele ließen sich lange fortsetzen.
tion auf das Stundenausmaß, das derzeit einer Vollbe-                                      BM Schmied antwortete in den „Oberösterreichischen
schäftigung entspricht. In beiden Fällen ist die Fächer-                                   Nachrichten“ am 6. April 2013 auf die Frage „Wenn Ihr
zulage berücksichtigt.                                                                     Angebot so gut ist, warum nimmt es die Gewerkschaft
BM Schmied und BM Heinisch-Hosek vergleichen das                                           dann nicht an?“: „Das frage ich mich auch. Und ich
Grundgehalt des alten mit dem Grundgehalt + Fächer-                                        frage mich, worauf die Gewerkschaft wartet.“
zulage des neuen Systems. Tut man das, liegt das neue                                      Worauf wir warten? Die Gewerkschaft möchte ein
Einkommen tatsächlich lange Zeit über dem alten.                                           attraktives, leistungsorientiertes Dienstrecht. Unsere For-
Allerdings ist dieser Vergleich unseriös, weil die Arbeits-                                derungen liegen seit über einem Jahr auf dem Tisch.
belastung völlig außer Acht gelassen wird. Immerhin                                        Der Dienstgeber blockiert. Schön langsam komme ich
wäre meine Arbeitszeit im neuen System um 26 Prozent                                       mir vor wie beim Warten auf Godot.
höher als im alten.                                                                                                                                n

                                                                                                                                                                   7
Warten auf Godot. Das neue LehrerDienstrecht - AHS-Gewerkschaft
gut zu wissen

            Mag. Herbert WeiSS,
    Vorsitzender-Stellvertreter
       und Besoldungsreferent
             herbert.weiss@goed.at
                                         Werbungskosten
                                         Teil 3: Fachliteratur - Zeitungen
                                         Im letzten Teil der Serie geht es um weitere Aufwendungen, von denen
                                         man gemeinhin annimmt, dass sie Werbungskosten darstellen, was leider
                                         nicht immer der Fall ist.

                  FACHLITE RATU R :                                        Gänze absetzbar. Kostenpflichtige allgemein bilden-
                  Fachbücher oder entsprechende elektronische              de Informationssysteme (dazu gehört nicht die Provi-
                  Datenträger sind absetzbar. Aus dem Beleg muss der       der-Gebühr) unterliegen dem Aufteilungsverbot und
                  genaue Titel des Werkes hervorgehen. Die Bezeich-        sind nicht abzugsfähig.
                  nung „diverse Fachliteratur“ reicht nicht aus. Allge-
                  meinbildende Werke wie z. B. Lexika gelten nicht als     KONTOFÜH RUNGSKOSTEN:
                  Fachliteratur. Bücher von allgemeinem Interesse, wie     Diese sind einschließlich der Kosten für Scheck- bzw.
                  z. B. Reiseführer, Romane, Kochbücher etc., können       Bankomatkarte, die das Gehaltskonto eines Arbeit-
                  ebenfalls nicht abgesetzt werden. Fachzeitschriften      nehmers1 betreffen, keine Werbungskosten (Auftei-
                  gelten als Fachliteratur.                                lungsverbot). Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber die
                  Der Interpretationsspielraum der Finanzbehörde ist in    Einrichtung eines Gehaltskontos verlangt.
                  diesem Zusammenhang sicherlich sehr groß. Es gibt
                  eigene VwGH-Urteile zu diesem Thema:                     KRAFTFAHRZEUG:
                  Die Anschaffung von Literatur, die auch bei nicht in     Beruflich veranlasste Kfz-Kosten können entweder in
                  der Berufssparte des Steuerpflichtigen tätigen Perso-    Form von Kilometergeld2 oder im tatsächlich nachge-
                  nen von allgemeinem Interesse oder zumindest für         wiesenen Umfang als Werbungskosten berücksichtigt
                  einen nicht fest abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit     werden.
                  mit höherem Bildungsgrad bestimmt ist, stellt keine      Das Kilometergeld beträgt seit 1. Jänner 2011 für
                  Werbungskosten dar. Dies gilt selbst dann, wenn aus      Motorfahrräder und Motorräder je Fahrkilometer EUR
                  den betreffenden Publikationen Anregungen für die        0,24, für Personen- und Kombinationskraftwagen je
                  berufliche Tätigkeit gewonnen werden können.             Fahrkilometer EUR 0,42. Für jede Person, deren Mit-
                                                                           beförderung dienstlich notwendig ist, gebührt ein
                  INTERNET:                                                Zuschlag von EUR 0,05 je Fahrkilometer.
                  Die Kosten für die beruflich veranlasste Verwendung      Das Kilometergeld deckt folgende Kosten ab: Abnut-
                  eines Internetanschlusses sind entsprechend der          zung, Benzin und Öl, Service- und Reparaturkosten,
                  beruflichen Nutzung absetzbar. Sofern eine Abgren-       Zusatzausrüstung (z. B. Winterreifen, Autoradio etc.),
                  zung nicht möglich ist, hat eine Aufteilung durch        Steuern, (Park-)Gebühren, Maut, Vignette, Versiche-
                  Schätzung zu erfolgen. Als anteilige berufliche Kosten   rungen, Mitgliedsbeiträge für Autofahrerklubs und
                  sind Provider- und Online-Gebühren bzw. die anteili-     Finanzierungskosten. Anstelle der Kilometergelder
                  gen Kosten einer Pauschalgebühr abzugsfähig. Auf-        können die oben angeführten Kosten auch in tat-
                  wendungen für beruflich veranlasste spezielle Anwen-     sächlicher Höhe entsprechend der beruflichen Nut-
                  dungsbereiche (z. B. die Gebühr für die Benützung        zung abgesetzt werden.
                  kostenpflichtiger Online-Informationssysteme) sind zur   Neben dem Kilometergeld können auch Schäden auf

8          gymnasium
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gut zu wissen
                                      Grund höherer Gewalt als Werbungskosten geltend            PENDLE RPAUSCHALE:
                                      gemacht werden, wenn sie sich im Rahmen eines              siehe Artikel zu Fahrtkostenzuschuss und Pendlerpau-
                                      beruflichen Kfz-Einsatzes ereignen. Zu diesen Kosten       schale, AHS 6/2012, S. 10ff.
                                      gehört z. B. der Reparaturaufwand nach einem unver-
                                      schuldeten Unfall oder nach Steinschlag.                   PROZESSKOSTEN:
                                      Zum Nachweis der beruflichen Fahrleistung muss ein         Kosten eines berufsbedingten Zivilprozesses (z. B. über
                                      Fahrtenbuch geführt werden. Darin sollten Datum,           die Höhe des Arbeitslohnes oder über Schadener-
                                      Uhrzeit und Kilometerstand bei Abfahrt und Ankunft,        satzforderungen aus dem Dienstverhältnis) sind Wer-
                                      Ausgangs- und Zielpunkt und der Zweck jeder einzel-        bungskosten. Kosten eines Strafverfahrens, das in
                                      nen beruflichen Fahrt vermerkt werden.                     engem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit
                                      Eine Feststellung erscheint mir hier sehr wichtig. Viele   steht, sind nur dann Werbungskosten, wenn es nicht
                                      Kolleginnen und Kollegen glauben, sie könnten kein         zu einem rechtskräftigen Schuldspruch des Arbeitneh-
                                      Kilometergeld absetzen, weil der Dienstgeber die           mers kommt oder wenn nur ein geringes Verschulden
                                      Benützung eines Pkws nicht bezahlt. Es handelt sich        des Steuerpflichtigen vorliegt. Wird der Steuerpflich-
                                      hierbei um einen groben Irrtum. Gerade diese Nicht-        tige zum Teil freigesprochen und zum Teil schuldig
                                      bezahlung ist der Grund für die Absetzbarkeit! Wenn        gesprochen, dann sind die Prozesskosten anteilig (im
                                      man also z. B. mit dem Auto zu einem Seminar fährt         Schätzungswege) abzugsfähig.
                                      und vom Arbeitgeber die Kosten für ein öffentliches
                                      Verkehrsmittel ersetzt bekommt, kann man die Diffe-        REISEKOSTEN:
                                      renz zwischen Kilometergeld und Kostenersatz als Wer-      Eine Dienstreise liegt dann vor, wenn der Arbeitneh-
                                      bungskosten geltend machen. Es dürfen allerdings           mer über Auftrag des Arbeitgebers außerhalb des
                                      nur die Kilometer für die kürzeste Strecke verrechnet      Dienstortes (für Lehrer ist das die Schule) tätig wird.
                                      werden. Wer sich von der Schule eine Bahnkontokarte        Vergütungen des Arbeitgebers für Fahrt- und Näch-
                                      ausstellen lässt, darf selbstverständlich keine Fahrtko-   tigungskosten sowie Tagesgelder werden nicht ver-
                                      sten (Kilometergelder) als Werbungskosten absetzen.        steuert, solange sie die nachfolgend zur Berechnung
                                      Nur tatsächlich getätigte Ausgaben können Wer-             der Werbungskosten genannten Beträge nicht über-
                                      bungskosten darstellen. Wer eine Bahnkontokarte            steigen. Erhält der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber
                                      benutzt, ist nachweislich mit der Bahn gefahren.           keine oder nur einen Teil der steuerlich zulässigen Rei-
                                      Aufwendungen für die Benutzung eines Pkws können           sekostenersätze, kann er seine Aufwendungen ganz
                                      daher nicht vorhanden sein.                                oder zum Teil als Werbungskosten geltend machen.
Foto: Joachim Wendler – Fotolia.com

                                                                                                 Allerdings müssen die im Vergleich zur Dienstreise
                                      KRANKHEITSKOSTEN:                                          strengeren Voraussetzungen für eine „beruflich ver-
                                      Aufwendungen im Zusammenhang mit Krankheiten
                                      kommen nur dann als Werbungskosten in Betracht,              1 Personenbezogene Bezeichnungen umfassen gleichermaßen Personen
                                                                                                   weiblichen und männlichen Geschlechts.
                                      wenn es sich um typische Berufskrankheiten han-              2 Die Absetzbarkeit von Kilometergeldern ist beschränkt. Jährlich kön-
                                      delt oder ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen            nen Beträge für maximal 30.000 beruflich gefahrene Kilometer geltend
                                                                                                   gemacht werden. Für Lehrer ist diese Obergrenze aber sicherlich irrelevant.
                                      Beruf und Krankheit besteht (z. B. nach einem Arbeits-       Bei beruflichen Fahrten von mehr als 30.000 Kilometern im Kalenderjahr
                                                                                                   (Familienheimfahrten, berufliche veranlasste Reisen, Dienstreisen) können
                                      unfall). Andere Krankheitskosten sind u. U. als außerge-     als Werbungskosten entweder das amtliche Kilometergeld für 30.000
                                                                                                   Kilometer oder die tatsächlich nachgewiesenen Kosten für die gesamten
                                      wöhnliche Belastung abzugsfähig.                             beruflichen Fahrten geltend gemacht werden. Die auf Privatfahrten entfal-
                                                                                                   lenden Kosten (einschließlich der Kosten für Fahrten Wohnung - Arbeitsstät-
                                                                                                   te) sind auszuscheiden.

                                                                                                                                                                                      9
Warten auf Godot. Das neue LehrerDienstrecht - AHS-Gewerkschaft
anlasste Reise“ vorliegen. Für Fahrtkosten gilt diese                    nung zu beziehen, sind nicht absetzbar. Abgesehen von
        Einschränkung nicht. Der Arbeitnehmer kann also die                      Fällen, in denen der Arbeitgeber einen Umzug fordert,
        Kosten für jede beruflich veranlasste Fahrt (ausgenom-                   kann eine berufliche Veranlassung nur zur Vermeidung
        men die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) als                    eines unzumutbar langen Arbeitsweges angenommen
        Werbungskosten geltend machen, soweit sie nicht vom                      werden. Ein „Umzug“ setzt aber in allen Fällen voraus,
        Arbeitgeber ersetzt werden.                                              dass der bisherige Wohnsitz aufgegeben wird. Ist dies
        Eine beruflich veranlasste Reise liegt vor, wenn der                     nicht der Fall, kommt allenfalls die Berücksichtigung
        Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen eine Reise über                     einer doppelten Haushaltsführung in Betracht. Umzugs-
        eine größere Entfernung unternimmt. In eine Richtung                     kosten als Konsequenz eines Wohnungswechsels anläss­
        muss die Fahrtstrecke dafür mindestens 25 km betra-                      lich der freiwilligen Aufgabe des bisher bestehenden
        gen. Die Reisedauer muss drei (bei Auslandsreisen fünf)                  Dienstverhältnisses dienen nicht der Erzielung, Sicherung
        Stunden überschreiten. Eine berufliche Veranlassung                      oder Erhaltung der Einnahmen aus dem neuen Dienst-
        kann – anders als bei einer Dienstreise – auch ohne                      verhältnis und sind daher keine Werbungskosten.
        Auftrag des Arbeitgebers gegeben sein, etwa bei
        Berufsfortbildung.                                                       ZEITUNGEN stellen grundsätzlich einen privaten Auf-
        Dauert eine beruflich veranlasste Reise länger als drei                  wand dar.
        Stunden, können für jede angefangene Stunde EUR
        2,20 an Tagesgeldern abgesetzt werden, maximal                           Vielen Kolleginnen und Kollegen ist es zu mühsam,
        jedoch EUR 26,40 pro Tag.3 Das gilt auch, wenn höhere                    sich durch das Steuerrecht zu quälen und Belege zu
        Kosten nachgewiesen werden. Für erhaltene Verpfle-                       sammeln in der Annahme, es würde sich ohnehin nicht
        gung (Mittag- bzw. Abendessen) verringert sich dieser                    lohnen. Dem ist nicht so. Ich möchte das anhand eines
        Betrag unabhängig vom wahren Wert um EUR 13,20.                          kleinen Rechenbeispiels zeigen:
        Für Nächtigungen im Inland können die Kosten der                         Ein Lehrer besucht ein Seminar, das am Montag um 13.00
        Nächtigung inklusive Frühstück steuerfrei vom Arbeit-                    beginnt und am Mittwoch um 12.30 endet. Er benützt
        geber ausbezahlt werden. Erfolgt kein belegmäßiger                       den eigenen Pkw (Hin- und Rückfahrt zusammen 246
        Nachweis, können ab einer Entfernung von 120 km zwi-                     km). Die Fahrzeit beträgt pro Fahrt zwei Stunden. Für
        schen Wohn- und Einsatzort pauschal EUR 15 pro Nacht                     das gewünschte Einzelzimmer muss er einen Aufschlag
        steuerfrei belassen werden. Entsteht für die Nächtigung                  von EUR 5 pro Nacht bezahlen. Montag- und Mittwoch-
        kein Aufwand, darf kein steuerfreies Pauschale ausbe-                    mittag bekommt er kein Essen. Sonst sind Nächtigung,
        zahlt werden. Zusätzliche Aufwendungen (z. B. für das                    Verpflegung und Seminargebühren vom Arbeitgeber
        Frühstück) können aber geltend gemacht werden.                           bezahlt. Nach Vorlage einer Reiserechnung bekommt
        Ohne Beleg sind sie im Schätzungsweg bei Inlandsrei-                     er EUR 31,60 an Fahrtkosten rückerstattet.
        sen mit EUR 4,40, bei Auslandsreisen mit EUR 5,85 pro                    Die Reise beginnt am Montag um 11.00 und endet
        Nächtigung anzusetzen.                                                   am Mittwoch um 14.30, womit für zwei Tage und vier
                                                                                 Stunden Tagesgelder anfallen, insgesamt EUR 61,60 (2
        TELEFON, HANDY:                                                          x 26,40 + 4 x 2,20). Davon ist der theoretische Wert von
        Kosten für beruflich veranlasste Telefonate sind im                      zwei Abend- und einer Mittagsmahlzeit zu subtrahieren
        tatsächlichen Umfang als Werbungskosten absetz-                          (3 x 13,20 = EUR 39,60), womit EUR 22 an absetzbaren
        bar. Bei privaten Telefonen kann der nachgewiesene                       Tagesgeldern übrig bleiben.
        oder glaubhaft gemachte beruflich veranlasste Teil                       Für die Nächtigungen ist der Einzelzimmerzuschlag (EUR
        an den Gesprächs- und Grundgebühren geltend                              10) voll absetzbar.
        gemacht werden, bei Mobiltelefonen auch die ali-                         An Kilometergeldern ergeben sich EUR 92,50 (246 x 0,42
        quoten Anschaffungskosten.                                               = EUR 103,32), von denen die erhaltene Vergütung (EUR
                                                                                 31,60) zu subtrahieren ist, um auf die absetzbaren Fahrt-
        U M ZU G :                                                               kosten (EUR 71,72) zu kommen.
        Umzugskosten sind Werbungskosten, wenn der Umzug                         An absetzbaren Seminarkosten fallen daher insgesamt
        beruflich veranlasst ist. Eine berufliche Veranlassung                   EUR 103,72 an.
        kann beim erstmaligen Antritt eines Dienstverhältnis-                    Vollbeschäftigte Lehrer können je nach ihrem Ein-
        ses, beim Wechsel des Dienstgebers oder im Falle                         kommen mit einer Steuerersparnis zwischen 36,50 und
        einer dauernden Versetzung durch den gegenwärtigen                       43,21 % der Werbungskosten rechnen. Innerhalb weni-
        Dienstgeber vorliegen. Umzugskosten ohne Wechsel des                     ger Minuten – denn länger dauert das Sammeln der
        Dienstortes und ohne Verpflichtung, eine Dienstwoh-                      Belege und die Berechnung im obigen Beispiel nicht
                                                                                 – verdient man daher netto zwischen EUR 37,86 und
        3 Für Auslandsreisen muss die Dauer mehr als fünf Stunden betragen. Es   44,82. Es zahlt sich also aus, die gesetzlich gegebenen
        gelten eigene Sätze. Die kompletten Auslandsreisesätze findet man im
        Anhang zu den Lohnsteuerrichtlinien.                                     Absetzmöglichkeiten zu nutzen.                        n

10   gymnasium
gut zu wissen                                            Pensionsberechnung für
                                                           beamtete AHS-Lehrer/innen
                                                           Eine Serviceleistung der FCG für Gewerkschaftsmitglieder.

            Mag. Herbert WeiSS,
Vorsitzender-Stellvertreter und
           Besoldungsreferent
             herbert.weiss@goed.at
    Foto: zitze – Fotolia.com

                                Vertragsbedienstete erhalten Berechnungen ihrer vor-    fünf Jahre in der Zukunft liegende Stichtage durchge-
                                aussichtlichen Pension von der Pensionsversicherungs-   führt. Wir ersuchen um Verständnis. Zur Erklärung: Die
                                anstalt. Weitere Informationen dazu finden Sie unter    Hochrechnungen basieren immer auf den bekannten
                                http://www.pensionsversicherung.at.                     Rechtsnormen. Ein Ruhegenuss für das Jahr 2020
                                Beamte1 bekommen eine solche Information übli-          z. B.­kann zwar abgeschätzt werden, doch wird es
                                cherweise nicht. Daher bietet die FCG allen Gewerk-     bis dahin mit an Sicherheit grenzender Wahrschein-
                                schaftsmitgliedern dieses Service seit Jahren kosten-   lichkeit noch die eine oder andere Pensionsreform
                                los an. Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen,       geben. Eine solche Berechnung ist damit de facto
                                dass jemand, der kein Gewerkschaftsmitglied ist, von    völlig sinnlos.
                                der Gewerkschaft auch keine Pensionsberechnung          Personen, die nach dem 31. Dezember 1954 gebo-
                                bekommt – auch nicht gegen Bezahlung.                   ren sind, fallen unter die „Pensionsharmonisierung“.
                                                                                        Um ihren voraussichtlichen Ruhebezug berechnen zu
                                Grun d sä t z l i ch e s                                können, benötigt man eine Pensionskontomitteilung.
                                Die Berechnungen stellen Hochrechnungen dar             Liegt eine solche nicht vor, kann keine Berechnung
                                und sind umso ungenauer, je weiter in der Zukunft       durchgeführt werden.
                                der geplante Pensionsantritt liegt, da sie immer auf    Unter http://www.fcg-ahs.at/ finden Sie im Bereich
                                den jeweils gültigen Rechtsgrundlagen (Pensions-        Download ein Formular, mit dem sehr viele Daten
                                recht, Gehaltsansätze …) beruhen. Weiters sind diese    abgefragt werden. Das geschieht keinesfalls aus
                                Berechnungen rechtlich unverbindlich. Selbst wenn       Neugierde, sondern diese Daten sind für eine korrekte
                                Sie eine Pensionshochrechnung von einer Behörde         Berechnung und qualifizierte Beratung notwendig.
                                – etwa einem Landesschulrat – erhalten, ist diese       Das Fehlen mancher Angaben macht selbst eine
                                unverbindlich. Nur die Versicherungsanstalt öffent-     grobe Abschätzung der Pensionshöhe unmöglich.
                                lich Bediensteter kann rechtlich verbindliche Aussa-    Unvollständig ausgefüllte Formulare können daher
                                gen über die Höhe des Ruhebezuges treffen, doch         nicht aus Bosheit oder Unwilligkeit, sondern aus prin-
                                bekommt man eine solche Information erst, wenn          zipiellen Gründen nicht bearbeitet werden. Weder
                                man unwiderruflich um Versetzung in den Ruhestand
                                angesucht hat.
                                                                                          1 Personenbezogene Bezeichnungen umfassen gleichermaßen Personen
                                Auf Grund der nicht vorhersehbaren Entwicklung im         männlichen und weiblichen Geschlechts.
                                Pensionsrecht werden Berechnungen nur für maximal

                                                                                                                                                             11
die Gewerkschaft ist Ihr Arbeitgeber noch die Versi-               rechnung unterstützen. Es wäre mir völlig unmög-
        cherungsanstalt öffentlich Bediensteter. Die Berech-               lich, alle Berechnungen allein durchzuführen. Leider
        ner haben daher auch beim besten Willen keine                      mussten in diesem Jahr einige Kollegen aus beruf-
        Möglichkeit, die notwendigen Daten in Erfahrung zu                 lichen Gründen aus dem Pensionsberechnerteam
        bringen, wenn Sie sie nicht angeben. Verwenden Sie                 ausscheiden. Auch bei ihnen möchte ich mich herz-
        bitte nur das oben genannte Formular. Das vollständig              lich für die zahlreichen Stunden bedanken, die sie
        ausgefüllte Formular inklusive Kopien aller geforder-              unentgeltlich unseren Kollegen gewidmet haben.
        ten Unterlagen schicken Sie bitte an eine der unten
        genannten Personen.                                                Suchen Sie sich bitte aus der folgenden Liste eine
                                                                           Person aus Ihrem Bundesland, an die Sie Ihr Ansu-
        Pe n si o n sb e r e c h n e r                                     chen um Pensionsberechnung schicken. Ihre Daten
        Ich möchte mich an dieser Stelle herzlich bei den                  werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
        Kollegen bedanken, die mich bei der Pensionsbe-                                                                    n

         BURGENLAND
         OStR Mag. Manfred
                                         siehe Wien
         Andorf
         Mag. Herbert Weiß               siehe Steiermark
         KÄRNTEN
         Mag. Karl Heinz
                                         BG Tanzenberg        9063 Maria Saal         karlheinz.rosenkranz@oepu.at
         Rosenkranz
                                         BG/BRG Europa-
         Mag. Rudolf Kurasch                                  Völkermarkter Ring 27   9020 Klagenfurt   rudolf.kurasch@oepu.at
                                         gymnasium
         NIEDERÖSTERREICH
                                         BRG Waidhofen                                3340 Waidhofen
         Mag. Karl Hirnschrott                                Schillerplatz 1                           karl.hirnschrott@oepu.at
                                         an der Ybbs                                  an der Ybbs
         OStR Mag. Karl Zeitlhofer       BG/BRG Mödling       Franz-Keim-Gasse 3      2340 Mödling      karl.zeitlhofer@oepu.at
                                                                                      3500 Krems an     rupert.zeitlhofer.jun@oepu.
         Mag. Rupert Zeitlhofer          BRG Krems            Ringstraße 33
                                                                                      der Donau         at
         OBERÖSTERREICH
                                         BG/BRG/BORG
         Mag. Rudolf Zauner                                   Schulstraße 3           4780 Schärding    rudolf.zauner@oepu.at
                                         Schärding
         SALZBURG
                                         Christian Doppler-
         Mag. Claudia Dörrich                                 Franz Joseph Kai 41     5020 Salzburg     claudia.doerrich@oepu.at
                                         Gymnasium
         Mag. Karl Witzmann              Am Auwald 8          5161 Elixhausen         karl.witzmann@oepu.at
         Mag. Dietmar                    Akademisches                                                   dietmar.schneidergruber@
                                                              Sinnhubstraße 15        5020 Salzburg
         Schneidergruber                 Gymnasium                                                      oepu.at
         STEIERMARK
                                                                                                        erich.buschbacher@
         Mag. Erich Buschbacher          BRG Petersgasse      Petersgasse 110         8010 Graz
                                                                                                        oepu.at
         Mag. Dr. Josef Unger            BORG Feldbach        Pfarrgasse 6            8330 Feldbach     josef.unger@oepu.at
         Mag. Herbert Weiß               BG/BRG Oeversee      Oeverseegasse 28        8020 Graz         herbert.weiss@oepu.at
         TIROL
         Mag. Dr. Karl Digruber          BRG Imst             Meraner Straße 13       6460 Imst         karl.digruber@oepu.at
         VORARLBERG
         Mag. Robert Lorenz              BG Blumenstraße      Blumenstraße 4          6900 Bregenz      robert.lorenz@oepu.at
         WIEN
         OStR Mag. Manfred
                                         BRG1, Lise-Meitner   Schottenbastei 7 – 9    1010 Wien         manfred.andorf@oepu.at
         Andorf
                                                              Anton Baumgartner-
         Mag. Ruth Leitner               GRG23                                        1230 Wien         ruth.leitner@oepu.at
                                                              straße 123
                                         Musikgymnasium
         OStR Mag. Werner Müller                              Neustiftgasse 95-99     1070 Wien         werner.mueller@oepu.at
                                         Neustiftgasse

12
12   gymnasium
im fokus

                                                                     Supportpersonal
   Mag. Matthias Hofer,                                              wunder Punkt in
                                                                     Österreich?
  Mitglied der Bundesleitung
    matthias.hofer@goed.at

                                                                                                   Wie sind österreichische Schu-
                                                                                                   len mit pädagogisch unterstüt-
                                                                                                   zendem bzw. administrativem
                          Foto: Alvaro German Vilela - Fotolia.com

                                                                                                   Personal im internationalen
                                                                                                   Vergleich ausgestattet? Eine
                                                                                                   Bestandsaufnahme auf Basis
                                                                                                   der TALIS1-Daten.

Dass der Dienstgeber im Zuge der laufenden Verhand-                          ISCED-Level 25 im Blickpunkt der Analyse. In Österreich
lungen zu einem neuen Lehrerdienstrecht an eine                              entspricht ISCED-Level 2 den Schulstufen 5 bis 8, also
enorme Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung denkt,                          der Sekundarstufe I. Die österreichische Stichprobe
wird von diesem gar nicht geleugnet. Allerdings wird                         umfasste 277 Schulen. Diese setzte sich aus 108 Gym-
bei jeder sich bietenden Gelegenheit betont, dass                            nasien, 159 Hauptschulen sowie 10 sonstigen Schulen
im Gegenzug dafür Lehrer2 bei bürokratischen und                             auf ISCED-Level 2 zusammen.
sozialen Aufgaben mittels entsprechenden Unterstüt-
zungspersonals entlastet werden sollen. Grund genug,                         Pädagogisch un terstützen des Person al
einen Blick auf die Ist-Situation im Bereich „Unterstüt-                     Bei TALIS 2008 wurden die Schulleiter gefragt, wie
zungspersonal“ zu werfen, um die Glaubwürdigkeit                             viel pädagogisch unterstützendes Personal an ihrer
dieser Argumentation des Unterrichtsministeriums zu
überprüfen.
                                                                               1 TALIS (Teaching and Learning International Survey) ist eine internationale
Eine TALIS-Studie untersuchte im Jahr 2008 das The-                            Studie über die Arbeitsbedingungen und das Lernumfeld von Lehrern. Sie
                                                                               wird von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-
menfeld „Schule als Lernumfeld und Arbeitsplatz“,                              lung (OECD) durchgeführt.
das BIFIE veröffentlichte dazu im April 2010 vertiefen-                        2 Geschlechtsbezogene Bezeichnungen umfassen gleichermaßen Perso-
                                                                               nen weiblichen und männlichen Geschlechts.
de Analysen aus österreichischer Sicht.3 Eines gleich                          3 Juliane Schmich & Claudia Schreiner (Hrsg.), BIFIE-Report 4/2010 TALIS
                                                                               2008: Schule als Lernumfeld und Arbeitsplatz. Vertiefende Analysen aus
vorweg: Die Situation im Bereich „Unterstützungs-                              österreichischer Perspektive. Graz, 2010.
personal“ ist in Österreich alles andere als rosig. Selbst                     4 Vgl. BIFIE-Report 4/2010, S. 127.
                                                                               5 ISCE steht für „International Standard Classification of Education“, der
das BIFIE übertitelt das entsprechende Kapitel mit                             1997 geändert worden ist. Die Klassifizierung kennt sieben Stufen: Level 0
                                                                               (vorschulische Erziehung), Level 1 (Grundbildung), Level 2 (Sekundarbildung
„Ressourcen an Schulen und Unterrichtsbeeinträchti-                            I – Unterstufe, Mittelstufe), Level 3 (Sekundarbildung II – Oberstufe), Level 4
gungen – wunder Punkt in Österreich?“4                                         (Postsekundäre Bildung), Level 5 (Tertiäre Bildung, erste Stufe) und Level 6
                                                                               (Tertiäre Bildung, Forschungsqualifikation).
In besagter TALIS-Erhebung 2008 standen Schulen auf

                                                                                                                                                                 13
Abbildung 1: In keinem der anderen Teilnehmerländer müssen sich mehr Lehrer eine pädagogisch unterstützende bzw. adminis­
        trative Kraft teilen als in Österreich.

        Schule arbeitet. Dazu zählen Psychologen, Beratungs-               Admin istratives Person al
        lehrer, Logopäden und Helfer. Die Angaben der Schul-               Für den Einsatz von Verwaltungspersonal sowie
        leiter beziehen sich auf die jeweilige „Kopfzahl“ der              deren Kosten ist im Pflichtschulbereich das jewei-
        Personen, die an der Schule in diesem Bereich (auch                lige Land bzw. die Gemeinde zuständig. Für Bun-
        teilbeschäftigt) arbeiten.6                                        desschulen ist es der Bund. Die Schulleiter wurden
        Beratungslehrer sind Lehrer, die sich der Integration              gefragt, wie viel administratives Personal an ihrer
        verhaltensauffälliger Kinder an Pflichtschulen widmen.             Schule arbeitet. Dazu zählen bei TALIS 2008 die
        Im Rahmen des österreichischen Schulwesens werden                  Schulleiter selbst, die Stellvertretung der Schullei-
        Logopäden nicht angestellt. Diese sind freiberuflich               tung, die Administratoren sowie Sekretäre bzw.
        tätig. Ein ähnliches Aufgabenfeld, wenn auch mit                   anderes administratives Personal, deren Haupttä-
        anderem Ausbildungsweg, haben die so genannten                     tigkeit die Verwaltung oder das Management ist.
        Sprachheillehrer in Österreich. Wie bei den Beratungs-             Die Angaben der Schulleiter beziehen sich auf die
        lehrern sind auch hier keine bundesweiten Daten über               jeweilige „Kopfzahl“ der Personen (inkl. dem Schul-
        die Anzahl der Sprachheillehrer zugänglich.                        leiter selbst), die an der Schule in diesem Bereich
        Der im internationalen TALIS-Fragebogen verwendete                 (auch teilbeschäftigt) arbeiten.8
        Begriff „Helfer“ als pädagogisch-unterstützende Per-               Die Abbildung 19 (siehe oben) stellt das Verhältnis
        son im Unterricht kann für Österreich nach eingehen-               zwischen Lehrkräften und pädagogisch unterstüt-
        den Recherchen keiner spezifischen Personen- oder                  zendem Personal (waagrechte Achse) sowie zwi-
        Berufsgruppe für die Schulen der Sekundarstufe I                   schen Lehrkräften und administrativem Personal
        zugeteilt werden. In Österreichs Schulsystem sind es               (senkrechte Achse) dar. Jeder Kreis repräsentiert ein
        die Lehrer, die sowohl für allgemein definierte Aufga-             Land, wobei die Größe des Kreises die durchschnitt-
        ben (Unterrichts- und Erziehungsarbeit, § 51 SchUG                 liche Klassengröße widerspiegelt.
        1986) als auch für schulartenspezifische Aufgaben                  Länder, in denen den Lehrkräften sowohl verhält-
        zuständig sind, die die Entwicklung von Schülern                   nismäßig viel administratives als auch pädago-
        betreffen. In Schulsystemen anderer Länder ist spezifi-            gisch-unterstützendes Personal zur Verfügung steht,
        sches Personal vorgesehen, das im Unterricht hilft, so             befinden sich in dieser Abbildung im linken unteren
        z. B. in Frankreich, Norwegen und Finnland.7                       Feld (d. h. auf eine administrative oder pädago-
                                                                           gisch-unterstützende Kraft kommen relativ wenige
                                                                           Lehrpersonen). Im rechten oberen Feld befinden
       6 Vgl. BIFIE-Report 4/2010, S. 128.
       7 Vgl. BIFIE-Report 4/2010, S. 128 – 130.                           sich hingegen Länder, in denen es im Vergleich zum
       8 Vgl. BIFIE-Report 4/2010, S. 137.
       9 Siehe https://www.bifie.at/buch/1053/2 [9.11.2012].
                                                                           OECD-/EU-Schnitt weniger administratives und päd-
       10 Siehe https://www.bifie.at/buch/1053/2 [9.11.2012].              agogisch-unterstützendes Personal für die Lehrkräf-
       11 Vgl. BIFIE-Report 4/2010, S. 128 – 133.
       12  Vgl. BIFIE-Report 4/2010, S. 133 – 135.                         te gibt (d. h. auf eine administrative oder pädago-
       13 Vgl. BIFIE-Report 4/2010, S. 136.
       14 ORF-Online am 6.6.2012                                           gisch-unterstützende Kraft kommen verhältnismäßig
                                                                           viele Lehrpersonen).

14   gymnasium
Abbildung 2: Die Mängelliste ist – leider – lang.

                                                                                                                     im fokus
Den österreichischen Lehrkräften steht unter allen          scher Muttersprache die Verhältniszahlen deutlich
dargestellten Vergleichsländern am wenigsten                geringer werden (was einer Verbesserung der Situati-
administratives und pädagogisch-unterstützendes             on entspricht), steigen diese an Hauptschulen sogar
Personal zur Verfügung. Das Verhältnis von Lehr-            an!12
kräften zu pädagogisch-unterstützendem Personal             In der Abbildung 213 (siehe oben) werden die wich-
beträgt 29:1 und jenes von Lehrkräften zu adminis­          tigsten Mängel, die den Unterricht beeinträchtigen,
trativem Personal 25:1.10                                   nach Schularten differenziert angeführt.
Andere Staaten verfügen beim pädagogisch-unter-
stützenden Personal über weit bessere Vorausset-            Zusammen fassun g
zungen, wie etwa Dänemark (10:1). Der OECD-/                Österreichische Schulen sind im internationalen Ver-
EU-Durchschnitt liegt bei 16:1. Selbst ärmere Länder        gleich sowohl mit pädagogisch unterstützendem
sind teils weit besser ausgestattet als Österreich (z. B.   Personal als auch mit administrativen Kräften sehr
die Slowakische Republik – 17:1). Auffällig in dieser       schlecht ausgestattet und nehmen eine extreme
Hinsicht ist auch die Situation in Ungarn, wo das Ver-      Randposition unter den teilnehmenden Ländern ein.
hältnis bei 7:1 liegt.11                                    In keinem der anderen Teilnehmerländer müssen sich
                                                            mehr Lehrer eine pädagogisch unterstützende bzw.
Mutt e r spr a ch e                                         administrative Kraft teilen als in Österreich.
Bei TALIS 2008 wurden die Schulleiter weiters nach          Möchte man in Österreich nur den Durchschnitt aller
dem Anteil an Schülern mit einer anderen Mutterspra-        untersuchten Länder erreichen, so würde dies etwa
che als der Unterrichtssprache gefragt.                     13.500 zusätzliche Posten bedeuten. Dafür fehlt unse-
In Österreich ist insgesamt kaum ein Zusammenhang           rem Dienstgeber aber nicht nur das entsprechend
zwischen dem Anteil der Schüler mit nichtdeutscher          ausgebildete Personal, sondern wohl auch das nötige
Muttersprache und der Verfügbarkeit von pädagogi-           Kleingeld.
schem Unterstützungspersonal festzustellen. Während         „Die Lehrergewerkschaft glaubt nicht daran, dass es
bei einem Anteil von bis zu 10 % an Schülern mit nicht-     das zusätzliche Unterstützungspersonal an den Schu-
deutscher Muttersprache das Verhältnis bei 29:1 liegt,      len tatsächlich geben wird, das Unterrichtsministerin
kommen bei einem Anteil von 60 % und mehr 26 Lehr-          Claudia Schmied (SPÖ) anlässlich der Verhandlungen
kräfte auf eine pädagogisch unterstützende Kraft.           zur Dienstrechtsreform angekündigt hat. ‚Das Papier
Ein interessantes Bild ergibt sich, wenn man sich die       ist so geheim, dass es offensichtlich noch gar niemand
Ergebnisse der Analysen, getrennt nach Gymnasien            kennt‘, zeigt sich AHS-Lehrervertreter Eckehard Quin
und Hauptschulen, ansieht. Zunächst wird deutlich,          (FCG) skeptisch.“14 Im Unterrichtsministerium scheint
dass Gymnasien wesentlich schlechter mit pädago-            man der Aussage unseres Vorsitzenden nichts entge-
gisch unterstützendem Personal ausgestattet sind als        genzusetzen zu haben. Denn besagtes Geheimpapier
Hauptschulen. Während jedoch an Gymnasien bei               ist bis heute nicht aufgetaucht …
einem steigenden Anteil von Schülern mit nichtdeut-                                                             n

                                                                                                                       15
im fokus

           Mag. Gerhard Riegler,          Der Leistungsstand unserer
                                          10-Jährigen
     Mitglied der Bundesleitung
            gerhard.riegler@goed.at

                                          Beobachtungen aus den PIRLS 2011- und TIMSS 2011-Ergebnissen
                                          (Teil 2)

                  B e so n d e r e B e g a b u ng e n m it 10 :               und Finnland mit 20 %. In Österreich schaffen
                  Im Alter von 10 Jahren sind in Österreich besondere         8 % der 10-Jährigen den „Advanced International
                  Begabungen nur mehr sehr spärlich gesät. Im inter-          Benchmark“.3
                  nationalen Vergleich erwies sich die Leistungsspitze      Die Entwicklung der Leistungsspitze unserer 10-Jähri-
                  Österreichs am Ende der Volksschule schon wieder-         gen im Lauf der letzten eineinhalb Jahrzehnte:
                  holt als extrem dünn. Diesbezügliche Ergebnisse frü-      Den „Advanced International Benchmark“ erreichten
                  herer Durchgänge von PIRLS und TIMSS hätten schon         von Österreichs 10-Jährigen …
                  alle Alarmglocken läuten lassen müssen. Politik und
                  Medien ergingen sich aber lieber in sinnlosen und                                   PIRLS 20064           PIRLS 2011
                                                                                  … im Lesen
                  zum Glück gescheiterten Gesamtschuloffensiven im                                        8%                   5%
                  Bereich der 10- bis 14-Jährigen. Eine Schulpolitik, der
                  Gleichheit wichtiger ist als die optimale Entfaltung                                TIMSS         TIMSS        TIMSS
                  eines jeden Individuums, bekam mit den Ergebnissen              … in der            1995          2007         2011
                  von PIRLS 2011 und TIMSS 2011 eine saftige Rechnung            Mathematik
                                                                                                       10 %          3%           2%
                  unter den Weihnachtsbaum gelegt:
                  Die Leistungsspitze wird von der IEA als die Gruppe
                  der 10-Jährigen ausgewiesen, die den „Advanced                                      TIMSS         TIMSS        TIMSS
                                                                               … in den Natur-
                  International Benchmark“ von 625 Punkten erreicht                                   1995          2007         2011
                                                                               wissenschaften
                  oder übertroffen haben.                                                              13 %         9%            8%
                  • Beim Lesen erreichen in Singapur 24 % der 10-Jähri-
                     gen den „Advanced International Benchmark“, in
                     Finnland (ebenso wie in England) 18 %, in Österreich   War die Leistungsspitze unter Österreichs 10-Jährigen
                     nur 5 %.1                                              im Jahr 2006 noch fast halb so groß wie in Singapur,
                  • In der Mathematik erreichen in Singapur unglaub-       das an der Weltspitze liegt, so ist sie inzwischen auf ein
                     liche 43 % den „Advanced International Bench-          Fünftel (!) geschrumpft.
                     mark“. Auf Singapur folgen die anderen Teilnehmer
                     Ostasiens (Korea 39 %, Hongkong 37 %, Taiwan           Immer mehr Spitzenbegabungen verkümmern in
                     34 % …). Im Vergleich zu den Ergebnissen der Ost­      Österreich. Der Rückstand unserer 10-Jährigen auf die
                     as­iatInnen nimmt sich Finnlands Leistungsspitze mit   Weltspitze wird kontinuierlich größer. Unsere Politike-
                     12 % bescheiden aus, ist aber noch immer sechs         rInnen scheinen zu glauben, dass eine Gesellschaft
                     Mal so breit wie die Mathematik-Leistungsspitze        sie nicht benötigt. Wenn wir uns zur Werkbank Ost­‑
                     Österreichs, zu der nur mehr beklemmende 2 % der       as­iens entwickeln, wird die Rechnung aber nicht von
                     10-Jährigen gehören.2                                  ihnen beglichen, sondern in erster Linie von den jun-
                  • In den Naturwissenschaften umfasst die Leistungs-      gen Menschen, mit denen dieses verantwortungslose
                     spitze Singapurs 33 %, gefolgt von Korea mit 29 %      „Spiel“ getrieben wird.

16         gymnasium
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