Weihnachtsbeleuchtung - Pfarrei Deutschland
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Mittwoch, 08. Dezember 2021 Nummer 49 GEISINGER MITTEILUNGEN IM MITTELPUNKT VON TERMINEN UND EREIGNISSEN. Weihnachtsbeleuchtung Weihnachtliche Stimmung verbreiten wieder die einmaligen Weihnachtssterne in der Geisinger Hauptstraße. Die Weihnachtsbäume in der gesamten Raumschaft wurden durch die Mitarbeiter des Bauhofes aufgestellt. Eine schöne Adventszeit wünscht die Stadtverwaltung. Amtsblatt der Stadt Geisingen mit den Stadtteilen Aulfingen, Gutmadingen, Kirchen-Hausen und Leipferdingen
2 Nummer 49 Mittwoch, 08. Dezember 2021 GEISINGER MITTEILUNGEN Bereitschafts- und Sozialdienste Bereitschaftsdienste Ärztliche Bereitschaft Die Bereitschaftsdienste an den Wochenenden und Feier- Diese Ausgabe erscheint auch online tagen und außerhalb der Sprechstundenzeiten: Kostenfreie Rufnummer 116117 Stadtverwaltung Geisingen Montag bis Freitag 09:00 bis 19:00 Uhr: docdirekt - Kosten- Hauptstraße 36, 78187 Geisingen freie Onlinesprechstunde von niedergelassenen Haus- und Telefon-Zentrale 07704 807-0, Fax 07704 807-32 Kinderärzten, unter 0711 96589700 oder docdirekt.de (nur E-Mail: info@geisingen.de, Homepage: www.geisingen.de für gesetzlich Versicherte) Apothekennotdienst Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Der Notdienst der Apotheke können Sie über die Rufnummer Montag: 08:00 – 12:00 Uhr, Dienstag 14:00 – 17:00 Uhr, 0800 00 22 8 33 erfahren (Kurzwahl 22 8 33 von jedem Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr, Freitag 08:00 – 12.00 Uhr Handy) oder unter www.aponet.de nachlesen. Die Mitarbeiter/-innen erreichen Sie auch außerhalb der Öffnungszeiten der Notfallpraxis am Kreisklinikum Tuttlingen: Sprechzeiten über die Direktdurchwahl. Darüber hinaus Montag bis Freitag von 18:00 bis 22:00 Uhr können Sie Termine mit der Verwaltung vereinbaren. Samstag sowie Sonn- und Feiertag von 08:00 bis 22:00 Uhr Zahnärztlicher Notfalldienst.................01803 222 555-20 Fachärzte..................................................07461 1787-0 Die Bereitschaftsdienste der Fachärzte sind über die DRK- Leitstelle Tuttlingen zu erfahren. Sozialdienste Sozialstation "St. Beatrix" e.V. Ambulante Kranken- und Altenpflege, Hauswirtschaft, Betreuung, Tagespflege, Pflegeberatung, Betreutes Wohnen usw. Geisingen................................................07704 92233-0 AKA-Team Berling GmbH Ambulante Kranken-......................................07462 8035 und Altenpflege..................................oder 0175 5543829 Hospizgruppe & Besuchsdienst Seelsorgeeinheit Kirchtal-Donau Bürgerbüro...................................................807-21/-20 Begleitung für Schwerstkranke, Sterbende und ihre Ange- Hauptamt / Standesamt................................807-34/-39 hörigen: 07704 6819, 0174 3043933, 0173 2403819, Hauptamt / Ordnungsamt...............................807-35/-28 0176 47209732 BM-Sekretariat /Öffentlichkeitsarbeit....................807-30 Caritasverband ........................................07704 922263 Tourismus / Marketing ……….….…....................807-33 Telefonseelsorge......................................0800 1110111 Bauamt*….……..………...............................807-48/-42 Kämmerei.......................................807-44/-36/-37/-27 Frauenhaus Tuttingen...................................07461 2066 Kämmerei - Rechnungsamt...................................807-25 Kämmerei - Steuern und Abgaben.........................807-24 Kämmerei - Stadtkasse..................................807-26/-29 Notruf Forstverwaltung*...........................................807-40/-41 Bauhof............................................................9220926 Polizei (Notruf)............................................................110 Jugendreferat...........................................01746945355 - Polizei Immendingen..................................07462 94640 Landratsamt Tuttlingen...............................07461 926-0 - nach Dienstschluss sowie an Sonn- (*Büro: Außenstelle Rathaus, Hauptstraße 15) und Feiertagen: Polizei Tuttlingen..................07461 9410 Ortsverwaltung Gutmadingen DRK Tuttlingen...................................................... 19222 Telefon 07704 234, E-Mail: gutmadingen@t-online.de Montag: 09:00 - 12:00 Uhr, Rettungsdienst, Feuerwehr (Notruf) ........................... 112 Donnerstag: 18:00 - 21:00 Uhr (19:00 - 20:00 Uhr mit OV*) B R A N D F A L L ...................................................... 112 DRK-Krankentransport............................................19222 Ortsverwaltung Kirchen-Hausen Telefon 07704 221, E-Mail: kirchen-hausen@magenta.de Giftnotrufzentrale.......................................... 0761 19240 Dienstag: 08:30 - 11:30 Uhr, Strom Energiedienst Netz GmbH Donnerstag: 08:30 - 11:30 Uhr, 19:00 - 20:00 Uhr* - Störungsnummer ...................................07623 92-1818 Ortsverwaltung Aulfingen - Servicenummer .....................................07623 92-1800 Telefon 07708 388, E-Mail: aulfingen@t-online.de Gasversorgung Montag: 14:00 - 16:30 Uhr und 18:00 - 19:00 Uhr* - badenova AG & Co. KG, Tuttlingen ...........07461 9444-0 Mittwoch: 09:15 - 11:45 Uhr - Bereitschaftsdienst / Störungsnummer .. 08002 767767 Ortsverwaltung Leipferdingen - Servicenummer (kostenlos) ................... 08002 838485 Telefon 07708 364, E-Mail: leipferdingen@t-online.de Wasser / Abwasser Mittwoch 09:00 – 11:30 Uhr und 18:00 – 19:00 Uhr* - Bereitschaft - städtischer Bauhof ...........07704 9220926 Donnerstag: 09:00 – 11:30 Uhr - nach Dienstschluss *mit Anwesenheit des Ortsvorstehers sowie an Sonn- und Feiertagen .................0170 9373749 Hinweis: Änderungen der Öffnungszeiten von der Stadt- - Verbandskläranlage verwaltung und den Ortsverwaltungen werden unter den Immendingen/Geisingen............................07462 6433 jeweiligen Rubriken bekannt gegeben. Bereitschaft...........................................0170 8603740
GEISINGER MITTEILUNGEN Nummer 49 Mittwoch, 08. Dezember 2021 3 04. November 2021 Irina Ehler geb. Horst Aus dem Rathaus Goethestraße 6, 78187 Geisingen Amtliche Bekanntmachungen 06. November 2021 Ursula Weller geb. Klausien Krankenhausstraße 4, 78187 Geisingen 11. November 2021 Peter Kammerzell Eichendorffstraße 9, 78187 Geisingen Eheschließungen 15. November 2021 Jennifer Weiser und Christian Suchalla Die Stadt Geisingen sucht für die Ortsverwaltung Leipfer- Gartenstraße 3, 78187 Geisingen, dingen zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine/n Stadtteil Gutmadingen Verwaltungsfachangestellte/n (m/w/d) 27. November 2021 Antje Schiep geb. Grögor und Michael Klaus Weinbrenner (9 Wochenstunden, unbefristetes Beschäftigungsverhältnis) Hegaustraße 5, 78187 Geisingen, Die Eingruppierung richtet sich nach den Vorschriften des Stadtteil Kirchen-Hausen Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) mit den üblichen Sozialleistungen. Öffentliche Bekanntmachung Sind Sie interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung SATZUNG bis zum 12. Dezember 2021 an die unten genannte Adres- über die Erhebung der Hundesteuer se. Gerne auch per E-Mail an n.zeller@geisingen.de. Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württem- Bei Fragen können Sie sich gerne an Frau Nina Zeller, Tele- berg (GemO) sowie §§ 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 3 des Kom- fon 07704 807-28 wenden. munalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Internet: www.geisingen.de Gemeinderat der Stadt Geisingen am 30.11.2021 folgende Postanschrift: Satzung beschlossen: Stadt Geisingen, Hauptstraße 36, 78187 Geisingen §1 Steuergegenstand 1. Die Stadt erhebt die Hundesteuer nach dieser Satzung. Rathaus Geisingen und Ortsverwaltungen für 2. Der Steuer unterliegt das Halten von Hunden durch na- den Publikumsverkehr geschlossen türliche Personen im Stadtgebiet, soweit es nicht aus- schließlich der Erzielung von Einnahmen dient. Das Rathaus Geisingen und die Ortsverwaltungen sind aus 3. Wird ein Hund gleichzeitig in mehreren Gemeinden gehal- aktuellem Anlass für den Publikumsverkehr geschlossen. ten, so ist die Stadt Geisingen steuerberechtigt, wenn der Gerne können Sie einen Termin vereinbaren. Wir stehen Ih- Hundehalter seine Hauptwohnung in Geisingen hat. nen telefonisch zu den bekannten Öffnungszeiten oder per E-Mail zur Verfügung. §2 Über die Weihnachtsfeiertage ist das Rathaus am Donnerstag, Steuerschuldner und Haftung, Steuerpflichtiger 23. Dezember 2021 bis 16:00 Uhr erreichbar und Freitag, 24. 1. Steuerschuldner und Steuerpflichtiger ist der Halter eines Dezember sowie 31. Dezember 2021 ganztägig geschlossen. Hundes. Wir bitten um Ihr Verständnis. 2. Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haus- Die Kontaktdaten und Öffnungszeiten finden Sie im Amtsblatt halt oder seinem Wirtschaftsbetrieb für Zwecke der per- auf Seite 2 sowie auf unserer städtischen Webseite www. sönlichen Lebensführung aufgenommen hat. Kann der geisingen.de oder über die Telefonzentrale 07704 807-0. Halter eines Hundes nicht ermittelt werden, so gilt als Hal- ter, wer den Hund wenigstens drei Monate lang gepflegt, untergebracht oder auf Probe oder zum Anlernen gehalten Bürgerbüro hat. 3. Alle in einem Haushalt gehaltenen Hunde gelten als von Bevölkerungszahlen für den Monat November den Haushaltsmitgliedern gemeinsam gehalten. Gesamt Vormonat 4. Halten mehrere Personen gemeinschaftlich einen oder Geisingen 3.093 +5 3.088 mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner. 5. Ist der Hundehalter nicht zugleich Eigentümer des Hun- Gutmadingen 783 –2 785 des, so haftet der Eigentümer neben dem Steuerschuld- Kirchen-Hausen 1.048 +4 1.044 ner als Gesamtschuldner. Aulfingen 581 +2 579 §3 Leipferdingen 847 + 15 832 Beginn und Ende der Steuerpflicht Stand am 30.11.2021 6.352 + 24 6.328 1. Die Steuerpflicht beginnt am ersten Tag des auf den Be- ginn des Haltens folgenden Kalendermonats, frühestens Geburten: 8 mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund drei Mo- Sterbefälle: 16 nate alt wird. Beginnt die Hundehaltung bereits am 1. Tag eines Kalendermonats, so beginnt auch die Steuerpflicht Personenstandsfälle im Monat November mit diesem Tag. Mit der Veröffentlichung einverstanden: 2. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, Geburten in dem die Hundehaltung beendet wird. § 10 Abs. 2 und § Nachtrag: 11 Abs. 5 bleiben unberührt. 30. Oktober 2021 Jonathan Buss Eltern: Franziska und Tobias Buss §4 Karl-Wacker-Straße 16, Erhebungszeitraum; Entstehung der Steuer 78187 Geisingen 1. Die Steuer wird als Jahressteuer erhoben. Erhebungszeit- Sterbefälle raum ist das Kalenderjahr. 01. November 2021 Johann Georg Gönner 2. Die Steuerschuld für das Kalenderjahr entsteht am 1. Ja- Eichhhaldenstraßen 7, 78187 Geisin- nuar für jeden an diesem Tag im Gemeindegebiet gehalte- gen, Stadtteil Leipferdingen nen über drei Monate alten Hund.
4 Nummer 49 Mittwoch, 08. Dezember 2021 GEISINGER MITTEILUNGEN 3. Beginnt die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, 2. Die Ermäßigung ist nicht zu gewähren, wenn in den letzten so entsteht die Steuerschuld für dieses Kalenderjahr mit drei Kalenderjahren keine Hunde gezüchtet worden sind dem Beginn der Steuerpflicht. sowie für die Zucht von Kampfhunden i. S. von § 5 Abs. 3. §5 §8 Steuersatz Allgemeine Bestimmungen über Steuervergünstigungen 1. Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 120 €. 1. Für die Gewährung einer Steuerbefreiung oder Steuerer- Für das Halten eines Kampfhundes gemäß Abs. 3 beträgt mäßigung (Steuervergünstigung) sind die Verhältnisse bei der Steuersatz abweichend von Satz 1 800 €. Beginn des Kalenderjahres, in den Fällen des § 3 Abs. 1 Beginnt oder endet die Steuerpflicht im Laufe des Kalen- diejenigen bei Beginn der Steuerpflicht maßgebend. derjahres, beträgt die Steuer den der Dauer der Steuer- 2. Die Steuervergünstigung ist zu versagen, wenn pflicht entsprechenden Bruchteil der Jahressteuer. 1. die Hunde, für die eine Steuervergünstigung in An- 2. Hält ein Hundehalter im Stadtgebiet mehrere Hunde, so spruch genommen wird, für den angegebenen Verwen- erhöht sich der nach Abs. 1 geltende Steuersatz für den dungszweck nicht geeignet sind, zweiten und jeden weiteren Hund auf 260 €, für jeden 2. in den Fällen des § 7 keine ordnungsmäßigen Bücher zweiten und jeden weiteren Kampfhund auf 1.600 €. Hier- über den Bestand, den Erwerb und die Veräußerung bei bleiben Hunde, die ausschließlich der Erzielung von der Hunde geführt werden oder wenn solche Bücher Einnahmen dienen und steuerfreie Hunde nach § 6 au- der Stadt nicht bis zum 31. März des jeweiligen Ka- ßer Betracht. Werden neben in Zwinger (§ 7) gehaltenen lenderjahres vorgelegt werden. Wird der Zwinger erst- Hunden noch andere Hunde gehalten, so gelten diese als mals nach dem Beginn des Kalenderjahres betrieben, weitere Hunde im Sinne von Satz 1. so sind die Bücher bei Antragstellung der jeweiligen 3. Kampfhunde sind solche Hunde, die aufgrund ihres Ver- Ermäßigung vorzulegen. haltens die Annahme rechtfertigen, dass durch sie eine 3. in den Fällen des § 6 Nr. 2 die geforderte Prüfung nicht Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen und Tie- innerhalb von zwölf Monaten vor dem in Absatz 1 be- ren besteht. zeichneten Zeitpunkt von den Hunden mit Erfolg abge- Kampfhunde im Sinne dieser Satzung sind insbesondere legt wurde. Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, 3. Für Kampfhunde im Sinne des § 5 Abs. 3 werden Steuer- Bullmastiff, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux- vergünstigungen nicht gewährt. Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen §9 untereinander oder mit anderen Hunden. Festsetzung und Fälligkeit 4. Die Zwingersteuer für Zwinger im Sinne von § 7 Abs. 1 1. Die Steuer wird durch Steuerbescheid festgesetzt und ist beträgt das 2,0-fache des Steuersatzes nach Absatz 1. innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbe- Werden in dem Zwinger mehr als 5 Hunde gehalten, so scheides zu entrichten. erhöht sich die Steuer für jeweils bis zu 5 weitere Hunde 2. In den Fällen der §§ 3 und 4 Abs. 3 ist die Steuer auf den um die Zwingersteuer nach Satz 1. der Dauer der Steuerpflicht entsprechenden Teilbetrag festzusetzen. §6 3. Endet die Steuerpflicht im Laufe des Jahres (§ 3 Abs. 2) Steuerbefreiungen und war die Steuer bereits festgesetzt, ergeht ein Ände- Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von rungsbescheid. 1. Hunden, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blin- § 10 der, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen. Anzeigepflicht Sonst hilfsbedürftig nach Satz 1 sind Personen, die ei- 1. Wer im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten nen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "B", Hund hält, hat dies innerhalb eines Monats nach dem Be- "BL", "aG" oder "H" besitzen, ginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare 2. Hunden, die die Prüfung für Rettungshunde oder die Wie- Alter erreicht hat, der Gemeinde/Stadt schriftlich anzuzei- derholungsprüfung mit Erfolg abgelegt haben und für den gen. Bei Kampfhunden gem. § 5 Abs. 3 ist auch die Rasse Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen. (bei Kreuzungen die Rasse des Vater- und Muttertieres) 3. Hunde, die ausschließlich dem Schutz von Epileptikern anzuzeigen. oder Diabetiker dienen, wenn nachgewiesen wird, dass 2. Endet die Hundehaltung oder entfallen die Voraussetzun- sie hierzu geeignet sind. gen für eine gewährte Steuervergünstigung, so ist dies der 4. Hunde, die eine zertifizierte Prüfung als Therapiehund Stadt innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen. erfolgreich abgelegt haben und die regelmäßig in dieser 3. Eine Verpflichtung nach Absatz 1 und 2 besteht nicht, Funktion in einer Kindertagesstätte, Schule, Einrichtung wenn feststeht, dass die Hundehaltung vor dem Zeit- der Behinderten- oder Altenhilfe sowie ähnlichen Einrich- punkt, an dem die Steuerpflicht beginnt, beendet wird. tungen eingesetzt werden. 4. Wird ein Hund veräußert, so ist in der Anzeige nach Abs. 2 5. Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten, wenn diese auf der Name und die Anschrift des Erwerbers anzugeben. Weisung des Dienstherrn in den Haushalt aufgenommen werden, auf Kosten des Dienstherrn angeschafft wurden und § 11 in dessen Eigentum verbleiben und die Unterhaltskosten im Hundesteuermarken Wesentlichen aus öffentlichen Mitteln bestritten werden. 1. Für jeden Hund, dessen Haltung im Stadtgebiet angezeigt 6. Hunden, die zur Bewachung von Gebäuden außerhalb der wurde, wird eine Hundesteuermarke, die Eigentum der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (insbesondere die Stadt bleibt, ausgegeben. Gehöfte Wartenberg, Espenhöfe, Immensitz sowie die 2. Die Hundesteuermarken bleiben für die Dauer der Hunde- Ortslage Drei Lärchen) gehalten werden. Sollten in einem haltung gültig. Die Stadt Geisingen kann durch öffentliche Haushalt mehrere Hunde gehalten werden, betrifft diese Bekanntmachung Hundesteuermarken für ungültig erklä- Befreiung nur den ersten Hund. ren und neue Hundesteuermarken ausgeben. 3. Hundezüchter, die zur Zwingersteuer nach § 7 herangezo- §7 gen werden, erhalten zwei Hundesteuermarken. Zwingersteuer 4. Der Hundehalter hat die von ihm gehaltenen, außerhalb 1. Von Hundezüchtern, die mindestens zwei rassereine Hun- des von ihm bewohnten Hauses oder des umfriedeten de der gleichen Rasse, darunter eine Hündin im zuchtfä- Grundbesitzes laufenden anzeigepflichtigen Hunde mit ei- higen Alter, zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer auf ner gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke Antrag für die Hunde dieser Rasse nach § 5 Abs. 4 erho- zu versehen. ben, wenn der Zwinger, die Zuchttiere und die gezüchteten 5. Endet eine Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Hunde in das Zuchtbuch einer von der Gemeinde aner- Anzeige über die Beendigung der Hundehaltung innerhalb kannten Hundezüchtervereinigung eingetragen sind. eines Monats an die Stadt zurückzugeben.
GEISINGER MITTEILUNGEN Nummer 49 Mittwoch, 08. Dezember 2021 5 6. Bei Verlust einer Hundesteuermarke wird dem Halter eine www. geisingen.de / Rubrik „Rathaus – Bürgerservice – For- Ersatzmarke gegen eine Gebühr von 3,00 € ausgehän- mulare“ eingestellt und kann bequem von zu Hause aus am digt. Dasselbe gilt für den Ersatz einer unbrauchbar ge- PC ausgefüllt werden. wordenen Steuermarke; die unbrauchbar gewordene Steu- Die Preise liegen in diesem Jahr bei: Brennholz lang, Hart- ermarke ist zurückzugeben. Wird eine in Verlust geratene laubholz (Buche, Ahorn, Esche) 64,00 €/FM Brennholz lang, Steuermarke wieder aufgefunden, ist die wiedergefunde- Nadelholz 55,00 €/FM und sind inkl. MwSt. - frei Wald. Be- ne Marke unverzüglich an die Stadt zurückzugeben. stelltes Holz kann nicht mehr zurückgenommen werden. § 12 Das ausgefüllte Formular lassen Sie uns bitte per Post, per Ordnungswidrigkeiten Fax oder per E-Mail zugehen. Anmeldeschluss ist am 31. Ja- Ordnungswidrig i.S. von § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 KAG handelt, nuar 2022. wer vorsätzlich oder leichtfertig einer Verpflichtung nach §§ Die Bestellungen richten Sie bitte an: 10 oder 11 zuwiderhandelt. Revier Geisingen-Süd, Revierleiter Hartmut Bertsche, Telefax 07704 807-7041, E-Mail: h.bertsche@geisingen.de oder § 13 Revier Geisingen-Nord, Revierleiter Mathias Rapp, Telefax Übergangsbestimmung 07704 807-7040, E-Mail: m.rapp@geisingen.de Wer zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Satzung einen Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die beiden Revierlei- Kampfhund i. S. des § 5 Abs. 3 im Gemeindegebiet hält, ter Hartmut Bertsche, Telefon 07704 807-41 oder Mathias hat dies innerhalb eines Monats nach In-Kraft-Treten dieser Rapp, Telefon 07704 807-40. Satzung der Stadt schriftlich anzuzeigen. § 10 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. § 14 Jahresverbrauchsabrechnung Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01. Januar 2022 in Kraft. Gleichzeitig Wasser/Abwasser tritt die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer vom 15. Oktober 1996 in der Fassung vom 21. November 2017 außer Kundenselbstablesung Kraft. für die Abrechnung 2021 Auch in diesem Jahr haben wir uns für Hinweis: die Variante der sogenannten Selbst- Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif- ablesung entschieden. Dies bedeutet, ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) dass Sie zu gegebener Zeit (Kalenderwo- oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Sat- che 51) ein entsprechendes Schreiben zung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht mit der zu Ihrem Haushalt gehörigen schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung Selbstablesekarte zugeschickt bekom- dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht men. Für Sie als Kunde ist dies mit dem Vorteil verbunden, worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen dass der Zeitpunkt der Ablesung selbst bestimmt werden soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften kann. Terminabsprachen und Wartezeiten, die sich mit den über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Ablesern ergaben, entfallen. Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wir möchten Sie bitten, die Ablesung möglichst zeitnah zum Geisingen, 30. November 2021 31.12.2021 vorzunehmen. Sie müssen lediglich die oben er- gez. wähnte Selbstablesekarte ausfüllen und in einen Briefkasten Martin Numberger der Deutschen Post einwerfen. Nicht gemeldete Zählerstän- Bürgermeister de müssen nach wie vor geschätzt werden. Wichtig: Die Ablesekarten werden in einem automatischen Zweckverband Wasserversorgung Verfahren bei der Deutschen Post verarbeitet. Deshalb kann Unteres Aitrachtal eine Zählerstandsmeldung per Telefon, Telefax, E-Mail oder eine Abgabe der Selbstablesekarte im Rathaus nicht be- Einladung zu einer öffentlichen Sitzung rücksichtigt werden! Die nächste öffentliche Sitzung des Zweckverbandes Was- Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne unter serversorgung Unteres Aitrachtal findet am kommenden Mitt- der Telefondurchwahl 07704 / 807-24 (Irene Reis) zur Ver- woch, 15. Dezember 2021, um 11:00 Uhr im Sitzungssaal fügung. Rathaus Geisingen, Hauptstraße 36, statt. Die Bevölkerung ist zu dieser Sitzung herzlich ein eingeladen. Eigentumswechsel Sollten Sie im Falle eines Eigentumswechsels bisher noch Tagesordnung keine Schlussrechnung oder Willkommensmitteilung erhalten 1. Bericht über die Trinkwassergewinnung im Jahr 2020 haben oder steht zum Jahreswechsel noch ein Eigentums- - Ergebnisse der Trinkwasseruntersuchungen wechsel bevor, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit uns in Ver- 2. Wirtschaftsplan 2022 bindung. 3. Neubau Wasserwerk Aitrachtal - Sachstandsbericht Hinweis zur Jahresabrechnung 2021 und den künftigen 4. Bericht zur Enterokokken-Verunreinigung Vorauszahlungen für 2022 am 19. November 2021 Der abgelesene Zählerstand wird durch das Rechenzentrum 5. Bekanntgaben und Anfragen automatisch auf den 31. Dezember 2021 hochgerechnet. Die Sitzung wird als Hybrid-Sitzung durchgeführt. Das heißt, dass ein zum 10. Dezember 2021 abgelesener Geisingen, 02. Dezember 2021 Zählerstand automatisch mit einem voraussichtlichen Ver- Martin Numberger brauch bis zum 31. Dezember 2021 errechnet wird. Sollten Bürgermeister und Verbandsvorsitzender Sie keine Hochrechnung wünschen, lesen Sie bitte Ihren Zäh- lerstand am 31. Dezember 2021 ab. Brennholzbestellung 2022/23 Ebenfalls weisen wir darauf hin, dass für die unterjährigen Vorauszahlungen keine Rechnungen verschickt werden. Wir Da sich der Einschlag beim Buchenbrennholz nach dem Be- bitten daher alle Barzahler, die jeweiligen Fälligkeitstermi- darf richtet, bitten wir Sie, die für den Winter 2022/2023 ne zu beachten und die Zahlungen rechtzeitig vorzunehmen. benötigte Menge bei der Forstverwaltung zu bestellen. Die Die Höhe der vierteljährlichen Vorauszahlungen ist auf der Bestellungen werden nur schriftlich mit dem abgedruck- Schlussrechnung zu ersehen. Die Fälligkeiten sind jeweils ten Formular (siehe Seite 7 und 8) entgegen genommen. am 30. März, 30. Juni, 30. September und 30. Dezember Das Formular ist auch auf der städtischen Homepage unter eines Jahres.
6 Nummer 49 Mittwoch, 08. Dezember 2021 GEISINGER MITTEILUNGEN Änderung der Abfuhrtage ab 2022 Spruch der Woche Die Müllabfuhrbezirke im Landkreis Tuttlingen wurden für das Jahr 2022 neu eingeteilt. In einigen Gemeinden werden die Mülltonnen daher nicht mehr am gewohnten Wochentag abgefahren. Foto: Goos_Lar/iStock/Thinkstock Ab Januar 2022 werden die Restmüll-, Biomüll- und Papier- Auch aus Steinen, die einem tonnen in GEISINGEN mit allen Ortsteilen nun immer an ei- in den Weg gelegt werden, nem MONTAG geleert. kann man Schönes bauen. In Wochen mit einem Feiertag verschiebt sich die Abfuhr - wie Johann Wolfgang von Goethe bisher auch - um einen Werktag vor oder zurück. Über folgen- den Link können Sie die Abfuhrtermine auf unserer Homepage abrufen. https://www.abfall-tuttlingen.de/Termine-APP/ Geben Sie bitte den Ort ein, die gewünschte Abfallart und bei Zeitraum das Jahr 2022. Dann werden Ihnen die gewünsch- ten Termine angezeigt. Noch übersichtlicher haben Sie es, Aus dem Gemeinderat wenn Sie die Termine als PDF exportieren. Der Abfuhrtag für die Werttonne hat sich nicht verändert. Einladung zu einer öffentlichen Sitzung Alle Nutzer unserer Abfall-APP werden wie gewohnt übers Han- dy an die nächste Abfuhr erinnert. Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderats findet am Bei Fragen steht das Abfallwirtschaftsamt des Landratsam- kommenden Dienstag, den 14. Dezember 2021 um 19:30 tes Tuttlingen zur Verfügung. Uhr im Gemeinschaftshaus Gutmadingen, Schulstraße 13, Telefon 07461 926-3400 Gutmadingen statt. Hierzu ist die Bevölkerung von Geisingen www.abfall-tuttlingen.de sowie der Stadtteile recht herzlich eingeladen Tagesordnung Christbaumverkauf 1. Frageviertelstunde Bald ist Weihnachten – Fragen und Anregungen der Einwohner Sie können wieder Christbäume erwerben 2. Neugestaltung und Erweiterung Friedhof Geisingen Auch in diesem Jahr können Sie in der Raumschaft wieder Auftragsvergaben Christbäume kaufen. 2.1. Neugestaltung und Erweiterung Friedhof Geisingen Vergabe von Landschaftsgärtnerischen Arbeiten Die Verkaufsstellen sind dieses Jahr: 2.2. Neugestaltung und Erweiterung Friedhof Geisingen > Geisingen Vergabe von Holzbau / Abdichtung / Elektro und Verkauf am Freitag, 10. Dezember 2021 im Rahmen des Wo- Sanitärarbeiten chenmarkts (Postplatz) sowie am Samstag, 11. Dezember 2.3. Neugestaltung und Erweiterung Friedhof Geisingen 2021 am Viehmarkt (Hauptstraße, bei Hl. Kreuz-Kirche). > Gutmadingen Vergabe von Metallbauarbeiten Verkauf durch die Bläserjugend der Donaumusikanten am 3. Breitbandausbau "Weiße Flecken" Samstag, 11. Dezember 2021 von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Vergabe Tiefbau- und Montageleistungen für das Breit- in der Scheune von Fam. Kramer (Zehntgasse 3). bandnetz Geisingen, nach Bundesförderprogramm Breit- Bitte beachten Sie noch die jeweiligen Mitteilungen unter band – Lose 1 bis 3 den Vereinsmeldungen oder den Gewerbeanzeigen. Wir wür- Vergabe POP für das Breitbandnetz Geisingen, nach Bun- den uns freuen, wenn Sie das örtliche Angebot zum Kauf von desförderprogramm Breitband Christbäumen nutzen und somit dies unterstützen. Bitte den 4. Haushalt- und Wirtschaftspläne 2022 Mundschutz nicht vergessen. Verabschiedung des Haushaltsplans 2022 Beschlussfassung über die Wirtschaftspläne der Eigenbe- Geisinger Mitteilungen triebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung 2022 5. Bauangelegenheiten Weihnachtspause der Geisinger Mitteilungen 6. Bekanntgaben In dieser Zeit vom 27. Dezember 2021 bis 07. Januar 2022 7. Anfragen (KW 52+1) erscheint kein Mitteilungsblatt. Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt. Letzte Ausgabe vor den Ferien erscheint am Mittwoch, 22. Geisingen, 02. Dezember 2021 Dezember 2021 (KW 51). Die erste Ausgabe nach den Ferien Martin Numberger erhalten Sie am Mittwoch, 12. Januar 2022 (KW 2). Bürgermeister Der Redaktionsschluss für 22. Dezember 2021 ist vorge- zogen auf Mittwoch, 15. Dezember 2021, 10:00 Uhr. Wir bitten um Beachtung. Verbandsversammlung des Gemeindeverwal- Bitte richten Sie die Beiträge unter Angaben der Erscheinwo- tungsverbandes Immendingen/Geisingen che per E-Mail an info@geisingen.de, per Fax an die Nummer 07704 807-32 oder per Post ans Geisinger Rathaus. Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeindeverwaltungsver- bandes findet am Fundsache Donnerstag, 16. Dezember 2021, um 19:00 Uhr • Goldkette im Gemeinschaftshaus Gutmadingen, Auskunft: Rathaus Geisingen, Bürgerbüro, Zimmer 008 Schulstraße 13, Telefon 07704 807-20 oder -21 statt. Die Tagesordnung gebe ich nachstehend bekannt: 1. Jahresberichte der Sozialarbeit in Schule und Gemeinwe- sen sowie des Jugendreferats im GVV Immendingen/Gei- singen Wochenmarkt Geisingen 2. Haushaltssatzung mit Haushalts- und Finanzplan für das Haushaltsjahr 2022 Der „Wochenmarkt“ findet immer freitags von 8:15 Uhr 3. Bekanntgaben bis 12:00 Uhr auf dem Postplatz in Geisingen statt. Es Die Bevölkerung ist zu dieser öffentlichen Verbandsversamm- werden verschiedene und natürliche Produkte aus der Re- lung herzlich eingeladen. gion angeboten. Manuel Stärk - Schauen Sie beim Geisinger Wochenmarkt vorbei. – Verbandsvorsitzender und Bürgermeister
GEISINGER MITTEILUNGEN Nummer 49 Mittwoch, 08. Dezember 2021 7 Bestellformular Brennholz 2021 1. Adressdaten Name | Vorname* Stadtverwaltung Geisingen Straße | Hausnummer* Forstverwaltung Hauptstraße 36 PLZ | Ort | Ortsteil* 78187 Geisingen Telefon | Mobil* E-Mail 2. Bestelldaten Bestellmenge Brennholz lang (Festmeter) FM Hartlaubholz (Buche, Ahorn, Esche) 64,00 € FM Nadelholz 55,00 € ✔ Diese Bestellung ist für meinen privaten Verbrauch bestimmt. Ich verarbeite das Holz im Wald und habe an einem qualifizierten Motorsägenlehrgang teilgenommen, der den ✔ Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger entspricht oder die Sachkunde für den Umgang mit der Motorsäge im Rahmen einer Berufsausbildung und/oder mehrjähriger beruflicher Tätigkeit in der Holzernte erlangt. Ich verwende Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) und Bio-Sägekettenhaftöl. ✔ Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadt Geisingen für den Verkauf von Brennholz im Stadtwald Geisingen durch die Forstverwaltung (AGB-Brh) sind mir bekannt. Diese werden von mir ausdrücklich akzeptiert. Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rückgewährung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Bereitstellung der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Bereitstellung der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist an die Adresse der Stadt Geisingen, Hauptstraße 36, 78187 Geisingen zu richten. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Das Holz wird am Leistungsort abgeholt. * Mit Stern gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden. Bemerkung Ort, Datum Unterschrift Die Bestellung muss bis spätestens 31. Januar 2022 abgegeben werden bei der Stadtverwaltung Geisingen Revierleiter Hartmut Bertsche | E-Mail: h.bertsche@geisingen.de | Fax 07704 807-7041 Revierleiter Mathias Rapp | E-Mail: m.rapp@geisingen.de | Fax 07704 807-7040 oder den jeweiligen Ortsverwaltungen
8 Nummer 49 Mittwoch, 08. Dezember 2021 GEISINGER MITTEILUNGEN Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Brennholz an Verbraucher (AGB-Brh) | Stand: 02.10.2020 1 Geltungsbereich, Allgemeines, Form 2.4 Zahlungsart, Zahlungsfristen und Abfuhr des 2.9 Holzaufbereitung und Holzlagerung von Erklärungen Holzes a) Der Abtransport des Holzes ist bestandes-, boden- und Bestimmungen zur Zahlungsart, den Zahlungsfristen und wegeschonend durchzuführen. Wege, Gräben, Böschungen, 1.1 Geltungsbereich der Abfuhr des Holzes werden durch die verkaufende Stelle Dolen und Durchlässe sind freizuhalten. Eventuelle Schä- geregelt. den sind vom Käufer / von der Käuferin in einer ihm/ihr ge- Die AGB-Brh dienen bei deren Anwendung als Grundlage für setzten angemessenen Frist zu beheben. Geschieht dies Brennholzverkäufe an Verbraucher/-innen im Sinne des § 2.5 Gewährleistung, Haftung und Verkehrssiche- nicht, so ist der/die Waldbesitzende berechtigt, sie auf Kos- 13 BGB und Brennholzverkäufe aus Flächenlosen an Ver- ten des Käufers / der Käuferin zu beseitigen oder beseitigen braucher/-innen im Sinne des § 13 BGB. Bei deren Anwen- rungspflicht zu lassen. dung sind sie Bestandteil der Brennholz- und Flächenlos- a) Die Gewährleistungsrechte des Käufers / der Käuferin kaufverträge. richten sich ausschließlich nach den gesetzlichen Bestim- b) Aufgearbeitetes Holz darf bis zur von der verkaufenden mungen. Stelle genannten Abfuhrfrist im Wald gelagert werden. Da- 1.2 Zertifizierung b) Im Übrigen (d.h. soweit keine Gewährleistungsrechte des bei ist ein Mindestabstand von einem Meter zum Wegrand einzuhalten. An stehenden Bäumen darf kein Holz aufge- Ist der/die Waldbesitzer/-in zertifiziert nach PEFC, gelten Käufers / der Käuferin betroffen sind) haftet der/die Wald- schichtet werden. Eine Abdeckung des Holzes ist nicht ge- die einschlägigen Vorschriften des Zertifizierungssystems. besitzende, seine/ihre Bediensteten, die beauftragte un- stattet. Damit ist die Einhaltung von Standards zur nachhaltigen tere Forstbehörde und ihre Bediensteten im Rahmen der und umweltgerechten Waldwirtschaft verbunden. Bei Nicht- verschuldensabhängigen Haftung für Schäden – egal aus einhalten der Zertifizierungsstandards und der nachfolgen- welchem Rechtsgrund – jeweils nur insoweit, als der Scha- 3 Spezielle Regelungen Verkauf von den Vorschriften behält sich die Holzverkaufsstelle oder die den von ihnen, ihren jeweiligen Organen, Erfüllungsgehilfen beauftragte untere Forstbehörde oder der/die Waldbesit- oder gesetzlichen Vertretern vorsätzlich oder grob fahrlässig Brennholz zer/-in den künftigen Ausschluss des Käufers / der Käuferin verursacht wurde. Die Beschränkung auf Vorsatz und grobe von Holzverkäufen vor. Der/Die Käufer/-in muss sich selbst Fahrlässigkeit gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der 3.1 Verkaufsgegenstand und –verfahren erkundigen welche Standards damit verbunden sind. Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. a) Verkaufsgegenstand ist Brennholz ab Waldstraße. Die Beschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gilt 1.3 Individuelle Vereinbarungen b) Abgegebene Bestellungen des Käufers / der Käuferin ferner nicht für die Haftung für Schäden, die aus der Verlet- sind verbindlich und gelten für das betreffende Forstrevier. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit zung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflicht, deren Erfül- Ersatzweise kann die Bereitstellung auch aus angrenzen- dem/der Käufer/-in (einschließlich Nebenabreden, Ergän- lung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages den Forstrevieren erfolgen. Das Holz wird möglichst wohnor- zungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der/die tnah bereitgestellt. Sofern die Summe aller eingegangenen diesen AGB-Brh-Fl. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen Käufer/-in regelmäßig vertrauen darf) resultieren. Bestellungen die zur Verfügung stehenden Holzmenge über- ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Ver- c) Der/die Käufer/-in hat darauf zu achten, dass von dem schreitet, werden die Bestellungen nach dem Eingangsda- trag bzw. die schriftliche Bestätigung des Waldbesitzers / von ihm/ihr erworbenen bzw. gelagerten Holz keine Gefahr tum berücksichtigt. Der/die Käufer/-in hat keinen Anspruch der Waldbesitzerin oder der zuständigen unteren Forstbe- für Dritte ausgeht und ggf. auf eigene Rechnung geeignete auf die Bereitstellung des bestellten Brennholzes. Naturge- hörde empfehlenswert. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu ergreifen (Verkehrssi- mäß kann die Bestellmenge nicht exakt bereitgestellt wer- cherungspflicht). Kommt der/die Käufer/-in dieser Ver- den, geringe Mehr- oder Mindermengen müssen in Kauf ge- 1.4 Form von Erklärungen pflichtung nicht nach, kann der/die Waldbesitzer/-in oder nommen werden. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers / die zuständige untere Forstbehörde auf Rechnung des Käu- der Käuferin in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, fers / der Käuferin tätig werden. 3.2 Bereitstellung Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d) Soweit der/die Käufer/-in gemäß gesetzlicher Vorschrif- Die Bereitstellung findet statt: d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) ab- ten haftet oder er/sie oder Dritte, deren Verschulden sich zugeben. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nach- Durch Mitteilung der Bereitstellung durch die verkau- der/die Käufer/-in nach den gesetzlichen Vorschriften zu- fende Stelle. weise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation rechnen lassen muss, schuldhaft vertragliche Pflichten ver- des/der Erklärenden bleiben unberührt. Bei Meistgebotsverkäufen mit Erteilung des Zu- letzen, hat er/sie den/die Waldbesitzer/-in, seine/ihre Be- schlags. diensteten sowie die beauftragte untere Forstbehörde und 1.5 Hinweis auf die Geltung gesetzlicher Vorschrif- ihre Mitarbeitenden und die verkaufende Stelle und ihren ten 3.3 Arbeitssicherheit und Unfallverhütung Bediensteten von allen Ansprüchen Dritter einschließlich et- Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben waiger Anwalts- und Prozesskosten und Zinsen freizustel- a) Motorsägen-Grundlehrgänge werden nur anerkannt, nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klar- len. wenn sie nach den inhaltlichen und zeitlichen Vorgaben des stellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit Moduls A der DGUV-Information 214-059 durchgeführt wer- sie in diesen AGB-Brh-Fl nicht unmittelbar abgeändert oder 2.6 Arbeitssicherheit und Unfallverhütung den und diese zusammen mit den inhaltlichen Schwerpunk- ausdrücklich ausgeschlossen werden. ten des Lehrganges in der Teilnahmebescheinigung bestä- a) Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften in der je- tigt werden. Oder wenn sie mindestens den Anforderungen weils gültigen Fassung sind einzuhalten. des Moduls A der DGUV-Information 214-059 entsprechen 2 Verkauf von Brennholz b) Personen, die mit der Motorsäge arbeiten, müssen die und von einem Unfallversicherungsträger anerkannt oder Teilnahme an einem Motorsägen-Grundlehrgang nachwei- vom KWF bzw. einer anderen Zertifizierungsstelle zertifiziert 2.1 Verkaufsgegenstand und -verfahren sen. Anstelle eines Motorsägenlehrganges kann die Sach- sind. Beide Varianten gelten für alle absolvierten Motorsä- kunde für den Umgang mit der Motorsäge auch durch den gen-Grundlehrgänge ab dem 01.01.2016. a) Die Mitteilung über die Bereitstellung des Brennhol- Nachweis einer Berufsausbildung und/oder mehrjährigen zes/Flächenloses gilt als Annahme des mit der Bestellung b) Motorsägenlehrgänge die vor dem 01.01.2016 durchge- beruflichen Tätigkeit in der Holzernte erbracht werden. des Käufers / der Käuferin abgegebenen Angebotes. führt wurden und bis zum 31.12.2019 vom Landesbetrieb Der/die Käufer/-in wird von der verkaufenden Stelle über c) Der entsprechende Nachweis (Kopie ausreichend) ist bei ForstBW anerkannt wurden, gelten weiterhin. Allerdings nur, den Zeitpunkt der Bereitstellung in Kenntnis gesetzt. der Arbeit im Wald mitzuführen und auf Verlangen vorzuzei- wenn bei der Absolvierung des Lehrganges nachweislich gen. praktische Übungen von Schnitttechniken am liegenden b) Sofern Brennholz/Flächenlose im Wege einer Versteige- Holz durchgeführt wurden. rung verkauft werden, gelten neben diesen AGB-Brh-Fl die 2.7 Maschinen- und Geräteeinsatz vor Ort im Versteigerungstermin bekannt gegebenen Ver- a) Zulässig sind nur Maschinen, Geräte und Werkzeuge, die steigerungsbedingungen. sich in betriebssicherem Zustand befinden. Beim Einsatz 4 Schlussbestimmungen 2.2 Gefahrenübergang der Motorsäge darf nur Bio-Sägekettenhaftöl sowie Sonder- kraftstoff (Alkylatbenzin) verwendet werden. 4.1 Anzuwendendes Recht Das Holz gilt mit der Bereitstellung als in den Mitbesitz des Auf den Kaufvertrag findet das Recht der Bundesrepublik Käufers / der Käuferin übergeben. Mit der Übergabe des b) Das Befahren der Bestandesflächen ist verboten. Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN- Holzes geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der c) Anweisungen der zuständigen Revierleitung und/oder Kaufrechts ist ausgeschlossen. Diese Rechtswahl gilt nur in- zufälligen Verschlechterung auf den/die Käufer/-in über. des Waldbesitzers / der Waldbesitzerin ist in jedem Fall soweit, als dem/der Käufer/-in nicht der Schutz entzogen Folge zu leisten. wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des 2.3 Eigentumsvorbehalt Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Auf- 2.8 Fahren auf Waldwegen Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt das enthalt hat. Holz im Eigentum und Mitbesitz des/der Waldbesitzenden. Waldwege sind schonend, höchstens mit einer Geschwin- Der/die Käufer/-in verpflichtet sich, bis zur vollständigen digkeit von 30 km/h und nur an Werktagen in der Zeit zwi- 4.2 Hinweis zu Streitbeilegungsverfahren vor ei- Bezahlung des Kaufpreises nicht über die Sache zu verfü- schen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang zu befahren. ner Verbraucherschlichtungsstelle gen. Die Benutzung der Waldwege erfolgt auf eigene Gefahr. Die Der/die Waldbesitzer/-in und/oder die zuständige untere Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers / der Käuferin, Fahrerlaubnis bezieht sich ausschließlich auf die für die Auf- Forstbehörde nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfah- insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist arbeitung und den Transport des Holzes notwendigen Fahr- ren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist der/die Waldbesitzende berechtigt, nach den gesetzlichen ten. Wege dürfen nicht durch Abstellen von Fahrzeugen ver- hierzu auch nicht verpflichtet. Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf- sperrt werden. Auf den Waldwegen ist auf Erholungssu- grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. chende Rücksicht zu nehmen.
GEISINGER MITTEILUNGEN Nummer 49 Mittwoch, 08. Dezember 2021 9 Wir gratulieren Kurz notiert Tierseuchenkasse Baden-Württemberg Bekanntmachung der Tierseuchenkasse (TSK) Baden-Württemberg - Anstalt des öffentlichen Rechts - Hohenzollernstr. 10, 70178 Stuttgart Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkassenbei- trag 2022 ist der 01. Jaunar 2022. Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2021 versandt. Mit der Veröffentlichung einverstanden: Sollten Sie bis zum 01. Januar 2022 keinen Meldebogen er- halten haben, rufen Sie uns bitte an. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Geisingen Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssat- 08. Dezember 2021 Berndt Michael Schmolinsky zung. Hauptstraße 48 70. Geburtstag Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossen- 13. Dezember 2021 Adelheid Amann geb. Frank schaften) sind zum 1. Februar 2022 meldepflichtig. Hauptstraße 68 70. Geburtstag Die uns bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Viehver- wertungsgenossenschaften erhalten Mitte Januar 2022 ei- Kirchen-Hausen nen Meldebogen. 13. Dezember 2021 Maria-Anna Elsäßer geb. Roßhart Melde- und beitragspflichtige Tiere sind: Hegaustraße 15 70. Geburtstag Pferde Leipferdingen Schweine 08. Dezember 2021 Maria Dewert geb. Höfler Schafe Kellhofstraße 19 70. Geburtstag Hühner Truthühner/Puten Meldepflichtige Tiere sind: Bienenvölker (sofern nicht über einen Landesverband gemeldet) Suchen & Finden Nicht zu melden sind: Rinder einschließlich Bisons, Wisen- te und Wasserbüffel. Die Daten werden aus der HIT-Daten- Suche bank (Herkunfts- und Informationssystem für Tiere) herange- Gartenzubehör zogen. z.B. Schubkarre, Werkzeuge, Folie ect, Nicht meldepflichtig sind u.a. gefangengehaltene Wildtiere Töpfe oder Kübel gerne groß. Telefon 0172 6202353 (z.B. Damwild, Wildschweine), Esel, Ziegen, Gänse und En- ten Haben Sie auch etwas zu verschenken oder suchen Sie et- Werden bis zu 25 Hühner und/oder Truthühner und keine was? anderen beitragspflichtigen Tiere (s.o.) gehalten, entfällt der- Wenn ja, dann können Sie das jeweils bis zum Redaktions- zeit die Melde- und Beitragspflicht für die Hühner und/oder schluss, montags 10:00 Uhr der Stadtverwaltung, Telefon Truthühner. 07704 807-0 oder unter info@geisingen.de mit Angaben aller Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere in einem Daten (Kurzbeschreibung des Gegenstands, Name, Telefon- landwirtschaftlichen Betrieb stehen oder in einer Hobbyhal- nummer) mitteilen. In der kommenden Ausgabe der "Geisin- tung. Zu melden ist immer der gemeinsam gehaltene Ge- ger Mitteilungen" werden die Anzeigen dann kostenlos veröf- samttierbestand je Standort. fentlicht. Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss die Tierhaltung bei dem für Sie zuständigen Veteri- näramt gemeldet werden. Schweine, Schafe und/oder Ziegen sind, unabhängig von Abfallkalender der Stichtagsmeldung an die Tierseuchenkasse BW, bis 15. Januar 2022 an HIT zu melden. Die Tierseuchenkasse BW Restmülltonne 60+120+240+360-Liter-Behälter bietet an, die Stichtagsmeldung an HIT zu übernehmen. Die Leerung alle 4 Wochen am Donnerstag, 09. Dezember 2021 Voraussetzungen und nähere Informationen erhalten Sie Restmülltonne 1100-Liter-Behälter über das Informationsblatt welches mit dem Meldebogen Leerung alle 8 Wochen am Montag, 03. Januar 2022 verschickt wird. Das Informationsblatt finden Sie auch auf Biomülltonne 60+120+240+360-Liter-Behälter unserer Homepage unter www.tsk-bw.de. Leerung alle 2 Wochen am Donnerstag, 16. Dezember 2021 Es wird noch auf die Meldepflicht von Bienenvölkern hinge- Papiertonne 240+1100-Liter-Behälter wiesen. Die Völkermeldungen der Imker an ihren örtlichen Im- Leerung alle 4 Wochen am Donnerstag, 23. Dezember 2021 kerverein werden von diesem an einen der beiden Landesver- Werttonne 240+1100-Liter-Behälter bände weiter gemeldet. Ist ein Imker nicht organisiert oder in Leerung alle 4 Wochen am Mittwoch, 15. Dezember 2021 einem Verein, der keinem der beiden Landesverbände ange- Windeltonne 120/240-Liter-Behälter schlossen ist, müssen die Völker bei der Tierseuchenkasse Leerung alle 2 Wochen am Donnerstag, 23. Dezember 2021 gemeldet werden. Wertstoffhof Geisingen Ab sofort sind Stichtagmeldungen per Fax nicht mehr mög- lich. Bitte melden Sie online, oder über den auf dem Melde- Dienstag 15:00 - 18:00 Uhr bogen aufgedruckten QR-Code oder per Post. Samstag 10:00 - 13:00 Uhr Auf unserer Homepage erhalten Sie weitere Informationen zur Grünschnitt Melde- und Beitragspflicht, Leistungen der Tierseuchenkas- Wertstoffhof Geisingen zu den Öffnungszeiten se sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldeter Tierbesitzer, Ihr Beitragskonto vermeiden – sortieren – verwerten (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre, etc.) einsehen. Abfallberatung beim Landratsamt Tuttlingen Telefon: 0711 9673-666; E-Mail: beitrag@tsk-bw.de; Inter- Telefon 07461 926-3400, www.abfall-tuttlingen.de net: www.tsk-bw.de
10 Nummer 49 Mittwoch, 08. Dezember 2021 GEISINGER MITTEILUNGEN Jugendlichen zwischen 12 und 16 Jahren muss zwingend ein Landkreis Tuttlingen Erziehungsberechtigter den Impfprozess begleiten. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums können diejeni- gen, die zuvor mit den Impfstoffen von Biontech/Pfizer, Mo- Landkreis Tuttlingen derna oder Astrazeneca immunisiert wurden, die Auffrischung bereits fünf Monate nach Abschluss der vollständigen Impfse- eröffnet eigene Kreis-Impfstation rie erhalten. Bislang mussten sechs Monate dazwischenlie- Am Montag, 29. November 2021, hat der Landkreis Tuttlin- gen. Bei einer Impfung mit dem Vakzin von Johnson & John- gen in Zusammenarbeit mit der Stadt Tuttlingen seine eigene son beträgt diese Frist nur vier Wochen. Kreis-Impfstation (KISt) in der Eisenbahnstraße 3 in Tuttlin- Weitere Informationen rund um das Thema Impfen finden Sie gen eröffnet. Das Land hatte die Landkreise beauftragt, er- auf der Homepage des Landkreises Tuttlingen unter www. gänzend zu den Praxen und den mobilen Impfteams vor Ort landkreis-tuttlingen.de/s/Corona-Schutzimpfung. weitere Impfangebote zu schaffen. Geimpft wird täglich von Montag bis Samstag zwischen Klinikum 9 Uhr und 16:30 Uhr ohne Termin. Derzeit können alle Impfstoffe für Erst-, Zweit- und Booster- Maria-Lena Weiss besucht Klinikum impfungen angeboten werden. Eine vorherige Terminvereinba- Die gerade für den 20. Bundestag gewählte Abgeordnete des rung ist nicht notwendig. Die Verantwortlichen der Landkreis- Wahlkreises Rottweil-Tuttlingen, Maria-Lena Weiss, hat kürz- verwaltung erwarten jedoch eine erhöhte Nachfrage, weshalb lich das Klinikum Landkreis Tuttlingen besucht. Das Klinikum mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist. freut sich sehr über das damit zum Ausdruck gebrachte In- Das bisher bestehende Impfangebot durch die mobilen Impf- teresse am Klinikum und an der regionalen Gesundheitsver- teams an den Standorten Spaichingen, Wehingen und Tros- sorgung. Mit Geschäftsführer Dr. Sebastian Freytag tauschte singen wird aufrechterhalten wie bisher angekündigt. Die sich die Bundestagsabgeordnete, die das Klinikum bereits Termine in der Alten Festhalle in Tuttlingen entfallen und wer- aus ihrer Tätigkeit als Kreistagsabgeordnete gut kennt, über den durch das neue Impfangebot in der Eisenbahnstraße 3 die aktuellen sowie zukunftsweisenden Themen aus. Dabei ersetzt. ging es nicht nur um die derzeitige Pandemie-Situation – wei- Folgende Unterlagen sind notwendig und müssen zum Impf- tere Themen waren die Herausforderungen aus infrastruktu- termin mitgebracht werden: reller Erneuerung, demographischer Entwicklung, Personalge- - Impfausweis winnung und Digitalisierung. - Personalausweis (nur bei Privatversicherten, am besten Die Bundestagsabgeordnete verschaffte sich zudem vor Ort eine Kopie der Vorder- und Rückseite mitbringen), einen Eindruck vom Wert einer wohnortnahen Gesundheits- - Krankenversicherungskarte versorgung. Im Herzkatheterlabor des Klinikums verfolgte sie - Einwilligungsbogen (vollständig ausgefüllt und unterschrie- am Fenster zum Eingriffsraum eine Herzkatheter-Behandlung. ben) Der ärztliche Direktor Dr. Michael Kotzerke konnte so die Re- - Anamnesebogen (vollständig ausgefüllt und unterschrie- levanz einer solchen Versorgungsmöglichkeit für Herzpatien- ben). ten und Notfallpatienten mit Herzinfarkt erlebbar machen. In den Räumlichkeiten der Kreis-Impfstation ist verpflichtend eine FFP2-Maske zu tragen. Es wird gebeten, das Abstands- gebot von 1,5 m einzuhalten und bei Betreten die entspre- chenden Desinfektionsspender zu benutzen. Die Zufahrt zur Kreis-Impfstation ist ausgeschildert und er- folgt aus allen Richtungen über den Bahnhofsvorplatz. Zudem ist das KISt über den Bahnhof und die dortigen Busse auch per ÖPNV auf kurzem Wege gut erreichbar. Weitere Informationen zur Anfahrt und Parkplatzsituation so- wie den Einwilligungs- und Anamnesebogen finden Sie unter www.landkreis-tuttlingen.de/Kreis-Impfstation. Impfmöglichkeiten im Landkreis Tuttlingen Neben der Kreis-Impfstation in Tuttlingen sowie den Impfan- Bei der Versorgung eines Herzpatienten waren sie hinter dem geboten von niedergelassenen Ärzten können sich die Bürge- Fenster mit dabei: (v. l.) die Bundestagsabgeordnete Maria- rinnen und Bürger im Landkreis Tuttlingen auch weiterhin an Lena Weiss und der Ärztliche Direktor und Chefarzt Dr. Micha- verschiedenen Standorten durch mobil-stationäre Impfteams el Kotzerke impfen lassen. Dienstags Spaichingen – Alte Turnhalle, Hauptstr. 139 Mittwochs Wehingen – Foyer in der Schlossberghalle, Wörthstraße 33 Donnerstags Trossingen – Foyer der Fritz-Kiehn-Halle, Achauer Straße 41 Impressum Verantwortlich für den amtlichen Geimpft wird jeweils ohne Termin von 9:00 bis 12:30 Uhr und Teil, alle sonstigen Verlautbarungen Herausgeber: und mitteilungen: von 13:00 Uhr bis 16:30 Uhr. Spätester Einlass ist um 15:00 Stadt Geisingen Bürgermeister Martin Numberger, Uhr. Aufgrund der hohen Nachfrage ist damit zu rechnen, Druck und Verlag: Nussbaum Medien 78187 Geisingen, Hauptstraße 36, dass es zu längeren Wartezeiten kommen kann. Es wird bis Rottweil GmbH & Co. KG, oder sein Vertreter im Amt. auf Weiteres immer an den angegebenen Tagen und Stand- 78628 Rottweil, Verantwortlich für „Was sonst noch orten geimpft. Durschstraße 70, interessiert“ und den Anzeigenteil: Telefon 0741 5340-0, Von montags bis samstags können Impfwillige ohne Termin www.nussbaum-medien.de Klaus Nussbaum, Opelstraße 29, zwischen 9:00 Uhr und 16:30 Uhr in die Kreis-Impfstation 68789 St. Leon-Rot (KISt) in der Eisenbahnstraße 3, Tuttlingen zum Impfen kom- InformATIonen Tel.: 07033 6924-0, men. E-Mail: info@gsvertrieb.de Geimpft wird an allen genannten Standorten mit Biontech/ Vertrieb (Abonnement und Internet: www.gsvertrieb.de Pfizer, Moderna und Johnson & Johnson nach der Empfeh- Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Str. 2, Anzeigenverkauf: lung des Landes Baden-Württemberg und der Stiko. Ob Erst-, 71263 Weil der Stadt, rottweil@nussbaum-medien.de Zweit- oder Drittimpfung – jeder Impfwillige wird geimpft. Bei
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