Weitere Urnengräber auf dem Friedhof Kippenheim
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54. Jahrgang Donnerstag, 10. Dezember 2020 Nummer 50 Weitere Urnengräber auf dem Friedhof Kippenheim Das neue Urnengräberfeld auf dem Kippenheimer Friedhof wurde vergangene Woche offiziell vorgestellt. Bis zu zwei Drittel aller Bestattungen auf dem Kippen- heimer Friedhof, wie Bürgermeister Mat- thias Gutbrod betont, sind Urnenbestat- tungen. Gemäß dieses Trends ließ die Gemeinde im Sommer ein weiteres Feld für Urnengräber anlegen. Die Firma Naudascher und mehrere Bauhofbeschäf- tigte unter der Leitung von Andreas Hurst haben das Urnenfeld im Hauptbereich links, kurz vor dem zweiten Treppenauf- gang, angelegt. Es bietet Platz für 52 Urnengräber sowie 22 Plätze für Erdbestattung. Die Reihen sind in Terrassen angelegt. Noch fehlt an der untersten Mauer, die die Felder der Erdbestattung abgrenzt, eine Sandsteinverkleidung: Diese werden die Bauhofmitarbeiter noch vornehmen, aus deren Reihen auch die Idee dafür kam – was Bürgermeister Gutbrod ausdrücklich hervorhob: „Es passt zum Stil des Friedhofs, auf dem viel Buntsandstein zu sehen ist.“ Die Kosten für die Leistungen von Bauhof und Baufirma lagen bei etwa 25.000 Euro. Ihre Gemeindeverwaltung
Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim 10. Dezember 2020 / Woche 50 Ortsverwaltung Schmieheim Samstag, 12. Dezember 2020 Gemeinde Kippenheim Im Schlossgarten 1 Öffnungszeiten: Mittwoch: 14.00 Uhr – 17.00 Uhr Marien Apotheke Ettenheim, Festungsstr. 1, Tel. 07822 3120 ; Schloss-Apotheke Lahr, Homepage: http://www.kippenheim.de (Belange Rente und Soziales) Schloßplatz 16, Tel. 07821 1543 E-Mail: gemeinde@kippenheim.de Termine nach Vereinbarung Gemeindeverwaltung (Belange Bürgerbüro und Gewerbeamt) Sonntag, 13. Dezember 2020 Untere Hauptstraße 4 Stadt-Apotheke Lahr, Schwarzwaldstr. 28, Tel. 0 78 25/903-0 · Fax 903-30 Tel. 07821 983407 Telefon: 9321, Fax: 869588 Öffnungszeiten Bürgerbüro Email: ovschmieheim@kippenheim.de Herr Hartmann (Ortsvorsteher) 0176/10211543 Montag, 14. Dezember 2020 Montag: 7.30 Uhr – 16.00 Uhr Kloster-Apotheke Seelbach, Hauptstraße 17 A, ortsvorsteher@kippenheim.de Di. – Do.: 7.30 Uhr – 12.00 Uhr Tel. 07823 9627575 ; Karls-Apotheke in Kippen- Mittwoch: 14.00 Uhr – 18.00 Uhr Jugendzentren heim, Bahnhofstrasse 25 , Tel. 07825 84460 Freitag: 7.00 Uhr – 12.00 Uhr JuZe Kippenheim Öffnungszeiten: Poststraße 24 derzeit geschlossen Dienstag, 15. Dezember 2020 A Öffnungszeiten Rathaus potheke am Klinikum Lahr, Klostenstr. 17/1, JuZe Schmieheim Öffnungszeiten: Tel. 07821 9912249 Montag bis Freitag von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr Schloßgarten 2 derzeit geschlossen und nach telefonischer Vereinbarung Mittwoch, 16. Dezember 2020 Bücherei 0176/56207309 Apotheke am Storchenturm Lahr, Marktstr. 40, Telefonzentrale 903-0 Obere Hauptstr. 27 Öffnungszeiten: Tel. 07821 21206 Freitag 15.00 - 19.00 Uhr Bürgermeister Donnerstag, 17. Dezember 2020 Herr Gutbrod (über Sekretariat) 903-29 Apotheke an der Kirche Nonnenweier, Nonnen- Sammelplatz für Grünabfälle Sekretariat Bürgermeister Neben ZG, Kreisstr. Kippenh.-Mahlb. weierer Hauptstr. 15, Tel. 07824 41 95 ; Samstag 12.00 – 15.00 Uhr Rhein-Apotheke Grafenhausen, Hauptstr. 117, Frau Jülch (Sekretariat) 903-29 Tel. 07822 6540 Hauptamt Bankverbindungen: Sparkasse Offenburg/Ortenau Postagentur Frau Schultheiß (Leitung) 903-24 IBAN: DE85 6645 0050 0076 0661 27 Ki-Box, Poststraße 14 Frau Bing (Sekretariat, Kindergärten) 903-25 Öffnungszeiten: BIC: SOLADES1OFG Mo – Fr. 08.00-12:30 Uhr Herr Pies 903-28 Volksbank Lahr eG 14.30-18.00 Uhr (Öffentliche Sicherheit und Ordnung) IBAN: DE79 6829 0000 0048 0076 00 Sa. 08.00-12.30 Uhr BIC: GENODE61LAH Bürgerbüro Anruf-Sammel-Taxi: 07821/3555 (Melde-/Pass-/Standesamtswesen, Friedhöfe, Fundbüro) Feuerwehr Katholische Sozialstation Notruf 112 »St. Vinzenz« e. V., Ettenheim Herr Steiner 903-20 Freiwillige Feuerwehr Kippenheim 0 78 22/789170 Frau Kollmer 903-22 Ges.-Kdt. Andreas Hurst 07825/869716 Fax 0 78 22/7891721 Frau Kriegeskotte 903-10 Abteilung Kippenheim Abt.-Kdt.Lucas Riegger 07825 4622936 Diakoniestation Lahr gGmbH Soziales/Personalwesen Abteilung Schmieheim 0 78 21/9 36 50 Abt. Kdt. Kai Mraz 0179/9285427 Frau Schillinger-Teschner 903-39 (Ansprechpartner Belegung Waldhütte Voge- Häusliche Pflege Heike Piorr/ senblick Schmieheim) Pflegeservice 24 GmbH 0 78 25/86 44 98 Bauamt Frau Gänshirt (Leitung) 903-27 Polizei Nachbarschaftshilfe Kippenheim und Notruf 110 Mahlberg e. V. Frau S. Kölble 903-62 Polizeirevier Lahr 07821/277-0 Bürozeiten: Polizeiposten Ettenheim 07822/446950 Montag, Donnerstag und Freitag 9-11 Uhr Gebäudemanagement Einsatzleitung 52 00 Frau Brandenburger 903-23 Rettungsdienst E-Mail: nbh-kippenheim-mahlberg@gmx.de Notruf 112 Seniorenwohnstift Kippenheim Krankentransport 0781/19222 Büro (Mo-Fr 9-11 Uhr) 53 00 Grundbuchamt – Infothek - Klinikum Lahr 07821/930 Fax 8699695 (Amtsgericht Achern) 07841/67 33 - 402 Klinikum Lahr-Ettenheim 07822/4300 E-Mail: seniorenwohnstift-kippenheim@gmx.de Fax 07841/67 33 - 465 Giftnotruf 0761/19240 Bauhof und Wasserwerk Pflegeheim, Haus "Rebenblüte", 87902-0 Herr Hurst Fax 879164 E-Werk Mittelbaden im Störungsfall (Bauhofleiter/Wassermeister) 0170/2261382 (Stromausfall) 07821/280-0 Impressum: Herr Frosch 0151/18028573 Herr Stulz 0151/18028578 Störungsdienst Unitymedia BW 0221/46619100 Verlag/ Private Anzeigen: (Stellvertreter Bauhofleitung) ANB Reiff-Verlagsgesellschaft & Cie GmbH, Ärztebereitschaftsdienst Marlener Straße 9, 77656 Offenburg Herr Hebding 0151/18028583 Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116117 (Stellvertreter Wassermeister) Telefon: 0781 504 1455, Fax: 0781 504 1469 E-Mail: anb.anzeigen@reiff.de Tierarzt-Bereitschaftsdienst Rechnungsamt Sa./So. 12./13. Dezember 2020 Herr Schwarz (Leitung) 903-33 Dr. Walter, Gutleutstraße 42, 77933 Lahr, Ansprechpartner für gewerbliche Anzeigen- Tel. 07821/983888 aufträge Steuern und Gebühren Alexander Erb Telefon: 07821 920990-11, Fax: 07821 920990-19 Frau Bill 903-36 E-Mail: alexander.erb@reiff.de Herr Vetter 903-37 Auflage: 3.000 Apothekenbereitschaftsdienst Gemeindekasse Donnerstag, 10. Dezember 2020 Frau Schmieder (Kassenverwalterin) 903-38 Die Engel Apotheke Lahr, Friedrichstr. 1, Frau C. Kölble 903-34 Tel. 07821 22749 Wald Freitag, 11. Dezember 2020 Hirsch Apotheke Dinglingen, Herr Wilting (Forstrevierleiter) 432562 Dinglinger Hauptstr. 105, Tel. 07821 41795 Fax: 877971, Handy: 0179/3922433
10. Dezember 2020 / Woche 50 Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim Seite 3 Bi-B3 Info Bi-B3 Info Bi-B3 Info Bi-B3 Info Bi-B3 Info Bi-B3 Info Bi-B3 Info Auch unsere Jüngsten im Ort wünschen sich dringend eine Ortsumfahrung. So wie Ronja Vogel mit ihrem Brief ans Christkind Liebes Christkind, mein Name ist Ronja Vogel und ich gehe in die 2. Klasse der Grundschule Kippenheim. Ich gehe gerne zur Schule, nur meinen Schulweg mag ich nicht so. Viele Mitschüler und ich müssen jeden Tag über die B3 zur Schule laufen und wieder zurück. Durch die vielen Autos müssen wir sehr aufpassen. Auch an der Ampel müssen wir immer ganz vorsichtig sein, weil auch wenn wir Grün haben, nicht immer jedes Auto anhält. Vor allem jetzt im Dunkeln müssen wir aufpassen. Viele Autos fahren viel zu schnell, so dass sie uns nicht richtig sehen können. Wir laufen immer durch den großen Hof hinter der Bank zur Schule, weil in der Kurve an der Straße viele LKW´s über den Gehweg fahren. Das ist sehr gefährlich. Viele Leute wollen, dass jetzt eine neue Straße gebaut wird. Weiter weg, wo dann keine Kinder über die Straße zur Schule gehen müssen. Leider wollen manche Leute, die selber nicht in Kippenheim wohnen, die neue Straße nicht. Ich wünsche mir von Dir; liebes Christkind, dass die Politiker nächstes Jahr richtig miteinander reden und die Straße um Kippenheim herum dann endlich gebaut wird. Damit wir Kinder und die Kinder später einmal einen sicheren Schulweg haben. Aber Spielzeug, wünsch ich mir natürlich auch. Deine Ronja Werden auch Sie kostenlos Mitglied der BI!
Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim 10. Dezember 2020 / Woche 50 Nachruf Die Gemeinde Kippenheim nimmt Abschied von Ihrem Feuerwehrkameraden Oberfeuerwehrmann Kurt Schmidt Herr Oberfeuerwehrmann Kurt Schmidt war von 1950 bis 1986 aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Abteilung Kippenheim. Im Jahr 1986 trat Herr Kurt Schmidt in die Altersabteilung Kippenheim-Schmieheim ein. Als Anerkennung seiner aktiven Dienstzeit wurde Herr Kurt Schmidt im Jahr 1975 das Ehrenzeichen in Silber für 25- jährige Dienstzeit bei der Feuerwehr Kippenheim verliehen. Engagiert und selbstlos setzte er sich für die Feuerwehr der Gemeinde Kippenheim und seine Mitmenschen ein. Seine Menschlichkeit und sein Pflichtbewusstsein werden uns stets ein gutes Beispiel sein. Unser aufrichtiges Beileid und Mitgefühl gelten der Familie. Aus Dankbarkeit und Anerkennung seiner Verdienste um die Feuerwehr werden wir sein Andenken in Ehren halten. Matthias Gutbrod Andreas Hurst Lucas Riegger Bürgermeister Kommandant Abteilungskommandant Landesweite Maßnahmen zur Sport Eindämmung der Corona-Pandemie • Öffentliche und private Sportstätten werden für den Publikumsverkehr geschlossen. Z.B.: - Fitness- und Yogastudios - Schwimm- und Spaßbäder, für Schul- und Dienstleistungen Studienbetrieb weiterhin geöffnet • Kosmetik-, Tattoo- und Piercingstudios Kontaktbeschränkungen Weihnachtstage 23. bis - Thermen und Saunen werden geschlossen. • Persönliche Kontakte auf ein Minimum 27. Dezember 2020* - Tanzschulen • Medizinisch notwendige Behandlungen reduzieren. • Maximal 10 Personen aus dem engsten - Sportstätten von Vereinen jeglicher Art (z.B. Physio- oder Ergotherapie, Logopädie, • Treffen oder Feiern im privaten mit maximal Familien- oder Freundeskreis. Kinder bis • Sport alleine, zu zweit oder mit Angehörigen Fußpflege sowie Massagen) möglich. 2 Haushalten oder wenn alle miteinander einschließlich 14 Jahren zählen bei der des eigenen Haushalts auf öffentlichen oder • Friseursalons und Sonnenstudios unter verwandt* sind. In allen Fällen gilt: Berechnung der Personenanzahl nicht mit. privaten Sportanlagen erlaubt. Hygieneauflagen weiterhin geöffnet. höchstens 5 Personen. Kinder, aus diesen • Beherbergung in Hotels o.ä. für Familien- • Training und Veranstaltungen von Spitzen- • Prostitutionsstätten müssen schließen. Haushalten, bis einschließlich 14 Jahren besuche in diesem Zeitraum gestattet. und Profisport ohne Zuschauer möglich. zählen bei der Berechnung der Personen- *wenn es die Infektionslage zulässt • Sport auf weitläufigen Anlagen wie Golf- anzahl nicht mit. oder Tennisplätzen oder Reitanlagen erlaubt. • Rehasport erlaubt. *verwandt bedeutet hier: Personen, die in Reisen & Beherbergung gerader Linie verwandt sind: Großeltern, Eltern und Kinder sowie deren jeweiligen Gesundheit & Soziales • Verzicht auf private Reisen sowie Besuche Ehegatten, Lebenspartner*innen oder von Verwandten. • Schutzvorkehrungen in Krankenhäusern, • Keine überregionalen touristischen Ausflüge. Partner*innen. Pflegeheimen, Senioren- und Kultur • Keine Busreisen zu touristischen Zwecken. Behinderteneinrichtungen. • Fahrgemeinschaften zur Schule oder Arbeit • Veranstaltungen, die der Unterhaltung • Keine Isolation der Betroffenen. gestattet. dienen, sind nicht gestattet. • Übernahme der Kosten von regelmäßigen • Übernachtungsangebote nicht für Einzelhandel • Kultur-, und Freizeiteinrichtungen SARS-CoV2-Schnelltests für Patienten touristische Zwecke gestattet. Dies gilt auch werden für den Publikumsverkehr • Bleibt unter Hygieneauflagen geöffnet. und Besucher. für Campingplätze. geschlossen. Z.B.: • Geschäfte bis zu 800 m² ein Kunde pro 10 m² - Theater • Geschäftliche, notwendige Reisen und Verkaufsfläche. - Oper Übernachtungen bleiben erlaubt. • Für Geschäfte mit mehr als 800 m² gilt ab dem - Museen 800. m² eine Grenze von einem Kunden Bildung & Betreuung - Konzerthäuser pro 20 m². - Clubs und Diskotheken • Alle Bildungseinrichtungen und Kinder- • Geschäfte mit weniger als 10 m² Verkaufs- gärten bleiben geöffnet. - Kinos Hotspot-Strategie fläche weiterhin maximal ein Kunde. - Freizeitattraktionen drinnen oder • Weiterbildungseinrichtungen für • Ab einer 7-Tage-Inzidenz über 200 erlassen • Maskenpflicht vor den Geschäften und draußen theoretische Seminare bleiben geöffnet, die betroffenen Stadt- und Lankreise auf den Parkplätzen. - Spielhallen, Spielbanken oder Wettan- keine Sportkurse o.ä. weitere Maßnahmen zur Eindämmung. • Gesteuerter Zutritt. nahmestellen • Warteschlangen vermeiden. • Spielplätze im Freien dürfen genutzt werden. Arbeiten Hilfsmaßnahmen Gastronomie • Home Office überall dort, wo es möglich • Nothilfe für betroffene Unternehmen und ist. Betriebe wird vom Bund bereitgestellt. • Schank- und Speisegaststätten, Bars, • Notwendige Geschäftstreffen im Rahmen Religion & Todesfälle • KfW-Schnellkredite für Unternehmen mit Shisha- und Raucherlokale, Clubs sowie weniger als 10 Beschäftigten. Arbeits-, Dienst- und Geschäftsbetriebes • Gottesdienste und Beerdigungen Kneipen aller Art werden geschlossen. möglich. unter Hygieneauflagen erlaubt. • Ausnahme für Speisen zur Abholung oder • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der Lieferung. Mindestabstand von 1,5 metern zu den • Betriebskantinen unter Hygieneauflagen Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann. weiterhin geöffnet. Diese Regelung gilt auch für Arbeiten im Freien. • An den Betrieb angepasste Hygiene- Ein ausführliches FAQ finden Sie auf auflagen. Abstand Hygiene Alltagsmaske Corona-App regelmäßig halten praktizieren tragen nutzen lüften » Baden-Württemberg.de Stand: 30.11.2020
10. Dezember 2020 / Woche 50 Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim Seite 5 Gemeinde Kippenheim Ortenaukreis Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie der §§ 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Kippenheim am 30.11.2020 folgende Satzung über die Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) beschlossen: §1 Steuererhebung Die Gemeinde Kippenheim erhebt eine Vergnügungssteuer als örtliche Aufwandsteuer nach den Vorschriften dieser Satzung. §2 Steuergegenstand (1) Der Vergnügungssteuer unterliegen Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräte, die im Gemeindegebiet an öffentlich zugänglichen Orten (z.B. in Spielhallen, Gaststätten, Kantinen, Vereinsräumen) zur Benutzung gegen Entgelt bereitgehalten werden. (2) Als öffentlich zugänglich gelten auch Orte, die nur gegen Entgelt gleich welcher Art oder nur von einem bestimmten Personenkreis (z. B. Vereinsmitgliedern) betreten werden dürfen. §3 Steuerbefreiungen Von der Steuer nach § 2 Abs. 1 ausgenommen sind: 1. Geräte ohne Gewinnmöglichkeit, die nach ihrer Bauart nur für die Benutzung durch Kleinkinder bestimmt und geeignet sind (z.B. mechanische Schaukeltiere), 2. Geräte ohne Gewinnmöglichkeit oder mit Warengewinnmöglichkeit, die auf Jahrmärkten, Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen bereitgehalten werden, 3. Geräte zur Wiedergabe von Musikdarbietungen (z. B. Musikautomaten), 4. Billardtische, Tischfußballgeräte und Dart-Spielgeräte, 5. Personalcomputer, die Zugang zum Internet verschaffen (Internet-PCs).
Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim 10. Dezember 2020 / Woche 50 §4 Steuerschuldner Steuerschuldner ist derjenige, für dessen Rechnung die in § 2 genannten Geräte aufgestellt sind (Aufsteller). Mehrere Aufsteller sind Gesamtschuldner. §5 Beginn und Ende der Steuerpflicht, Entstehung der Steuerschuld (1) Die Steuerpflicht beginnt mit der Aufstellung eines Gerätes. Sie endet mit Ablauf des Tages, an dem das Gerät endgültig entfernt wird. (2) Entfällt bei einem bisher steuerfreien Gerät die Voraussetzung für die Steuerfreiheit nach § 3, beginnt die Steuerpflicht mit dem Wegfall dieser Voraussetzung. Bei einem steuerpflichtigen Gerät endet die Steuerpflicht mit Eintritt der Voraussetzung für die Steuerfreiheit nach § 3. (3) Die Steuerschuld für ein Kalendervierteljahr entsteht mit Ablauf des Kalendervierteljahres. Endet die Steuerpflicht im Laufe eines Kalendervierteljahres, so entsteht die Steuerschuld für dieses Kalendervierteljahr mit dem Ende der Steuerpflicht. §6 Bemessungszeitraum, Bemessungsgrundlage (Steuermaßstab) (1) Bemessungszeitraum für die Steuer ist der Kalendermonat. (2) Bemessungsgrundlage für die Steuer ist a) bei Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit die elektronisch gezählte Bruttokasse (elektronisch gezählte Kasse zuzüglich Röhrenentnahmen abzüglich Röhrenauffüllungen, Falschgeld und Fehlgeld). Bei Verwendung von Chips, Token und dergleichen ist der hierfür maßgebliche Geldwert zugrunde zu legen. b) bei Spielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit die Zahl und Art der Spielgeräte. Hat ein Gerät mehrere selbständige Spielstellen, die unabhängig voneinander und zeitlich ganz oder teilweise nebeneinander bedient werden können, so gilt jede dieser Spielstellen als ein Gerät.
10. Dezember 2020 / Woche 50 Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim Seite 7 §7 Steuersatz (1) Der Steuersatz beträgt für jeden angefangenen Kalendermonat der Steuerpflicht für das Bereithalten eines Gerätes (§ 2 Abs. 1) 1. mit Gewinnmöglichkeit an den in § 2 Abs. 1 genannten Orten 20 v. H. der elektronisch gezählten Bruttokasse, mindestens 80,00 € 2. ohne Gewinnmöglichkeit und - aufgestellt in einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen im Sinne von § 40 LGlüG: 80,00 € - aufgestellt an einem sonstigen Aufstellungsort: 50,00 € 3. Unabhängig vom Aufstellort beträgt die Steuer auf Spielgeräte und Spieleinrichtungen ohne Gewinnmöglichkeit, mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen und/oder Tiere, Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges, pornografische oder die Würde des Menschen verletzende Praktiken und ähnliches dargestellt werden, je Gerät 300,00 €. (2) Tritt im Laufe eines Kalendermonats an die Stelle eines Gerätes gemäß Absatz 1 Nr. 2 ein gleichartiges Gerät, so wird die Steuer für diesen Kalendermonat nur einmal erhoben. (3) Bei einem Wechsel des Aufstellungsortes eines Gerätes gemäß Absatz 1 Nr. 2 im Gemeindegebiet wird die Steuer für den Kalendermonat, in dem die Änderung eintritt, nur einmal berechnet. Dies gilt entsprechend bei einem Wechsel in der Person des Aufstellers; Steuerschuldner für den Kalendermonat, in dem die Änderung eintritt, bleibt der bisherige Aufsteller. (4) Macht der Steuerschuldner (§ 4) glaubhaft, dass bei Geräten gemäß Absatz 1 Nr. 2 während eines vollen Kalendermonats die öffentliche Zugänglichkeit des Aufstellungsortes nicht gegeben (z. B. Betriebsruhe, Betriebsferien) oder eine Benutzung des Steuergegenstands für die in § 2 genannten Zwecke aus anderen Gründen nicht möglich war, wird dieser Kalendermonat bei der Steuerberechnung nicht berücksichtigt. §8 Festsetzung und Fälligkeit Die Steuer wird durch Steuerbescheid festgesetzt und ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids zu entrichten.
Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim 10. Dezember 2020 / Woche 50 §9 Anzeigepflichten (1) Die Aufstellung und jede Veränderung, insbesondere die Entfernung eines Gerätes i. S. von § 2 Abs. 1 ist der Gemeinde/Stadt innerhalb von zwei Wochen schriftlich anzuzeigen. (2) Anzeigepflichtig ist der Steuerschuldner (§ 4) und der unmittelbare Besitzer der für die Aufstellung benutzten Räumlichkeiten oder Grundstücke. In der Anzeige ist der Aufstellungsort, die Art des Geräts im Sinne von § 6 Abs. 2 mit genauer Bezeichnung, der Zeitpunkt der Aufstellung bzw. Entfernung sowie Name und Anschrift des Aufstellers anzugeben. (3) Ein bei der Berechnung der Steuer nach § 7 Abs. 4 nicht zu berücksichtigender Kalendermonat ist vom Steuerschuldner (§ 4) innerhalb von zwei Wochen nach Ende dieses Zeitraums der Gemeinde/Stadt schriftlich mitzuteilen. § 10 Steuererklärung (1) Der Steuerschuldner hat der Gemeinde Kippenheim bis zum 10. Tag nach Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit den Inhalt der Bruttokasse anhand eines amtlich vorgeschriebenen Vordrucks, getrennt nach Kalendermonat je Spielgerät mitzuteilen (Steuererklärung). Der Steuererklärung sind auf Anforderung alle Zählwerks-Ausdrucke mit sämtlichen Parametern entsprechend § 6 Absatz 2 für den Meldezeitraum anzuschließen. Erfolgt keine Erklärung, so wird der Kasseninhalt geschätzt. 2) Für die Steuererklärung nach Absatz 1 ist der letzte Tag des jeweiligen Kalendervierteljahres als Auslesetag der elektronisch gezählten Bruttokasse zugrunde zu legen. Für das Folgevierteljahr ist lückenlos an den Auslesezeitpunkt (Tag und Uhrzeit des Ausdrucks) des Auslesetages des Vorvierteljahres anzuschließen. 3) Endet die Steuerpflicht vor Ablauf eines Kalendervierteljahres, ist die Steuererklärung gemäß Absatz 1 spätestens 10 Tage nach Ende der Steuerpflicht (§ 5 Abs. 1) der Gemeinde Kippenheim vorzulegen. § 11 Steueraufsicht, Betretungsrecht Zur Ausübung der Steueraufsicht sind die Bediensteten der Gemeinde Kippenheim berechtigt die Aufstell- und Veranstaltungsorte zu betreten. Der Steuerschuldner (§ 4) und die von ihnen beauftragten Personen haben auf Verlangen der Bediensteten der Gemeinde Kippenheim Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere, Zählwerksausdrucke und andere Unterlagen vorzulegen,
10. Dezember 2020 / Woche 50 Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim Seite 9 Auskünfte zu erteilen und die notwendigen Verrichtungen an den Spielgeräten und Spieleinrichtungen vorzunehmen. § 12 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig i. S. von § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 KAG handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig den Anzeigepflichten nach § 9 Abs. 1 und 2 und den Meldepflichten nach § 10 Abs. 1 und 2 dieser Satzung nicht nachkommt. § 13 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer vom 11.01.1991 außer Kraft. Kippenheim, den 01.12.2020 Gutbrod Bürgermeister Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim 10. Dezember 2020 / Woche 50 im Eigentum des Bauherren verbleiben müssen. Die Vorgaben Amtliche des Bebauungsplanes sind für die Bebauung maßgebend. Dieser lässt auf den beiden Grundstücken jeweils vier Wohn- Bekanntmachungen einheiten zu. Wir erwarten Ihr Angebot bis spätestens 10. Januar 2021 an Herrn Bürgermeister Matthias Gutbrod. Zwingend dem EINLADUNG Angebot beizufügen sind eine baurechtliche Beschreibung zu der am Montag, 14.12.2020 um 19:00 Uhr in der Festhalle des Vorhabens und Ihr Preisangebot. Bei baurechtlichen Kippenheim stattfindenden Sitzung des Gemeinderates. Fragestellungen ist Bauamtsleiterin Simone Gänshirt (07825- 90327) gerne behilflich. 18.1 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung vom 30.11.2020 gefassten Beschlüsse 18.2 Baugesuche 18.2.1 Erweiterung einer Produktionshalle, Flst.Nr. 7279/4, Frankenstraße 9, Kippenheim 18.3 Gemeindewald Kippenheim a) Vollzug Bewirtschaftungsplan 2019 b) Beschluss Betriebsplan 2021 18.4 Bebauungsplan „BÜRGERHAUS“, Kippenheim, mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan 1. Behandlung und Abwägung der im Rahmen der erneuten Beteiligung bzw.Unterrichtung der Öffent- lichkeit und der Behörden (erneute öffentliche Auslegung) eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen 2. Satzungsbeschluss der Gemeinde Kippenheim über den Bebauungsplan „BÜRGERHAUS“ mit planungs- rechtlichen Vorschriften und der örtlichen Bau- vorschriften zum Bebauungsplan 18.5 Teilaufhebung Bebauungsplan "WICKHÄUSLE-MEER- LACH", Gemarkung Kippenheim 1. Behandlung und Abwägung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden eingegangenen Stellungnahmen 2. Beschluss der Gemeinde Kippenheim über die Teilaufhebung des Bebauungsplanes „WICK- HÄUSLE-MEERLACH“ 18.6 Erneuerung des Durchlasses Dorfbach im Bereich der Gemeinde Kippenheim Grundstücke Flst.-Nrn. 2042 und 2054, Gemarkung Untere Hauptstraße 4 77971 Kippenheim Schmieheim Maßstab: 1:500 Auszug aus dem geografischen Informationssystem 18.7 Kalkulation der Abwassergebühren für die Jahre 2021 Die Weitergabe der Daten an Dritte ist nicht gestattet. Bearbeiter: Pies, Jonas Angaben sind vor Ort zu prüfen! Datum: 12.11.2020 Die Daten können vom aktuellen Stand abweichen. und 2022 Geobasisdaten LGL-BW -Bevorratungsbeschluss- 18.8 Feststellung Jahresabschluss 2019 des Eigenbetriebes Wasserversorgung 18.9 Vorschau Haushaltplanung 2021 Bitte um Terminvereinbarung 18.10 Bekanntgaben der Verwaltung Aufgrund der Corona-Situation ist das Rathaus Kippen- 18.11 Fragen und Anregungen aus dem Gemeinderat heim weiterhin nur mit Einschränkungen geöffnet. 18.12 Bürgerfragen Bitte vereinbaren Sie daher vor einer persönlichen Vorsprache unbedingt einen Termin mit Ihrem Es wird darauf hingewiesen, dass die Beratungsunterlagen zu Ansprechpartner. der öffentlichen Sitzung auch an die Zuhörer in den Sitzungen Die Kontaktdaten finden Sie im Gemeindeblatt. zur Einsichtnahme ausgegeben werden und daher im Haben Sie Verständnis, dass der Zutritt zum Gebäude nur Sitzungssaal ausliegen. Darüber hinaus können auch interes- mit einer Mund- und Nasenbedeckung gewährt werden sierte Bürgerinnen und Bürger Einsicht in die Beratungsunter- kann und dass im Eingangsbereich umgehend die Hände lagen im Sekretariat erhalten. zu desinfizieren sind. Verkauf von Bauplätzen für Rathaus über Weihnachten und Geschosswohnungsbau Neujahr geschlossen Die Gemeinde Kippenheim ist Eigentümerin der voll erschlos- Das Rathaus in Kippenheim sowie die Ortsverwaltung in senen Geschosswohnungsbaugrundstücke Flst.-Nr. 9484 mit Schmieheim bleiben vom 28.12.2020 bis 31.12.2020 911 m² und Flst.-Nr. 9485 mit 691 m² im Baugebiet Mühlen- geschlossen. pfad IV am südlichen Ortsrand von Kippenheim. Ab dem 04.01.2021 sind wir wieder wie gewohnt telefo- Die beiden Grundstücke sollen einzeln meistbietend verkauft nisch und nach Terminvereinbarung auch persönlich für Sie werden. Der Mindestpreis beträgt 250 €/m² voll erschlossen. erreichbar. Dem Erwerber wird eine dreijährige Bauverpflichtung aufer- legt. Weitere Verpflichtung ist, dass die Wohnungen 10 Jahre Wir bitten um Beachtung.
10. Dezember 2020 / Woche 50 Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim Seite 11 Bundeszuschuss zur Rentenversicherung um 1,5 Milliarden Euro erhöht. An alle Vereine und Institutionen Mehr Informationen und eine Broschüre zum Herunterladen finden Interessierte auf der Themenseite rund um die Grund- Bitte beachten: rente unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/ Der Redaktionsschluss für die letzte Ausgabe des Gemein- grundrente deblattes ist am Dienstag, 15.12.2020, 12.00 Uhr. Letzter Erscheinungstag für das Amtliche Mitteilungsblatt im alten Jahr ist am Donnerstag, 17.12.2020 (KW 51). Der Redaktionsschluss für die erste Ausgabe des Gemein- deblattes im neuen Jahr ist am Dienstag, 19.01.2021, 12.00 Uhr. Erster Erscheinungstag für das Amtliche Mitteilungs- blatt ist am Donnerstag, 21.01.2021. Lebensqualität durch Nähe Die LQN-Gruppe Ortsbild hat sich schweren Herzens dazu entschlossen im Jahr 2020 keine Adventsfeuer im Rathaushof zu entzünden und bittet für diese Entscheidung um ihr Das Amtsblatt macht Verständnis. Weihnachtspause Freuen Sie sich auf die Alternative im Gemeindeblatt und Liebe Bürgerinnen und Bürger, bleiben Sie gesund ! aufgrund der Weihnachtsfeiertage und dem Jahreswechsel erscheint das letzte Amtsblatt 2020 am Donnerstag, den Ich wünsche mir – nicht nur im Advent: 17.12.2020. • mehr Zeit für mich Das erste Amtsblatt im Jahr 2021 erscheint am Donnerstag, • weniger Pflichtgefühl den 21.01.2021. • mehr Spaß als „Ernst des Lebens“ • öfter mal zu lachen und meinen Humor Wir bittem um Beachtung. nicht zu verlieren • keine Angst mehr davor haben zu müssen, nicht genügen zu können • die Fähigkeit, den Augenblick genießen zu können, statt immer planen zu müssen Die Deutsche Rentenversicherung • das Gefühl, nichts Wesentliches informiert zu versäumen • mich nicht mit anderen Grundrente: Wann kommt der messen zu müssen Bescheid • Zufriedenheit Bis Ende 2022 bekommen alle anspruchsberechtigten Rent- • Freundinnen und Freunde, nerinnen und Rentner ihren persönlichen Grundrentenbe- die mich verstehen, die mich scheid von der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Das akzeptieren , mit allen meinen geschieht stufenweise: Ab Mitte 2021 sollen im ersten Schritt schwachen Seiten – oder gerade alle Personen ihre Berechnung zur Grundrente erhalten, die ab deswegen zu mir halten 1. Juli 2021 neu in Rente gehen oder parallel zu ihrer Rente • liebesfähig zu bleiben noch andere Sozialleistungen beziehen. Gleiches gilt für dieje- • mein Vertrauen und meine Hoffnung nicht zu verlieren, was nigen, die bereits vor 1992 in Rente gegangen sind. Abge- auch immer geschieht schlossen wird das Versandverfahren voraussichtlich Ende • mich mit Menschen versöhnen zu dürfen, mit denen ich im 2022 mit den jüngsten Rentnerinnen und Rentnern sowie mit Streit auseinander gegangen bin Personen, die zwischen Januar und Juni 2021 zum ersten Mal • Vergebung zu erfahren von den Menschen, denen ich weh eine Rente erhalten. getan habe Grundrentenansprüche können frühstens ab Januar 2021 • am Ende meines Lebens „Ja“ sagen zu können zu dem, entstehen. Unabhängig davon, wann man Post von der wie ich gelebt habe und was dadurch geworden ist Rentenversicherung bekommt: Aufgelaufene Zahlungen werden selbstverständlich rückwirkend überwiesen. von Christa Spilling-Nöker Damit der straffe Zeitplan eingehalten werden kann, muss die DRV gut geschultes Personal einsetzen: Bundesweit werden für die Grundrentenarbeiten mehr als 3.000 neue Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter benötigt, über 200 davon bei der DRV Sonstige Baden-Württemberg. Derzeit sind entsprechende Stellen ausgeschrieben, die auch für Quereinsteiger aus anderen Mitteilungen Verwaltungs- und Sozialversicherungsbereichen geeignet sind (mehr dazu unter www.deutsche-rentenversicherung-bw. de > Karriere). Nachbarschaftshilfe Insgesamt wird die neue Grundrentenleistung im Einführungs- Kippenheim und Mahlberg jahr etwa 1,3 Milliarden Euro kosten und bis 2025 auf 1,61 Milliarden Euro ansteigen. Hinzu kommen 2021 nochmal rund e.V. Als neue Einsatzleitung der Nachbarschaftshilfe Kippenheim- 400 Millionen Euro für Personal und Verwaltung. Die Grund- Mahlberg habe ich das Amt von Frau Silvia Mathis über- rente soll über Steuereinnahmen finanziert werden und nicht nommen. über die Beiträge der Versicherten. Deshalb wird der Mein Name ist Christiane Steiner,ich bin im Büro erreichbar in
Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim 10. Dezember 2020 / Woche 50 Kippenheim, Spitalstr. 3. daher sehr gut. Mehr zum Polizeiberuf und den Vorausset- Tel.: 07825/5200 zungen gibt es bei einer Online - Infoveranstaltung am Montag, Bürozeiten: 14.12.2020, 16.30 Uhr. Montag, Donnerstag und Freitag 9-11 Uhr. Anmeldung per Mail an offenburg.berufsinfo@polizei.bwl.de. Brauchen Sie Unterstützung? Danach bekommt ihr die Anmeldedaten zugesandt. Bei Rück- Wir bieten Hilfe an für ältere, kranke, einsame und Menschen fragen stehen euch die Einstellungsberater zur Verfügung: mit Behinderung. Aber auch für pflegende Angehörige. Helmut PETER, Tel. 07222/761-505 Die Nachbarschaftshilfe kann auch nach dem Pflegelei- Uwe ECKERT, Tel. 0781/21-1343 stungsergänzungsgesetz § 45 Betreuung und Entlastung (125 Euro) mit den Pflegekassen abgerechnet werden. Diese Hilfe beinhaltet z.B. Begleitung in persönlichen Angele- BUND-Ökotipp: genheiten (Arztbesuche, Behördengänge, Friseur...) Spaziergänge Richtig heizen – Klima und Geldbeutel Unterhaltungsspiele schonen Vorlesen Mit der kalten Jahreszeit beginnt auch die Heizperiode. Doch Mithilfe bei häuslichen Tätigkeiten Heizen ist nicht nur teuer, sondern verbraucht meist im Haus- Hilfe bei der Zubereitung von Mahlzeiten halt mit Abstand am meisten Energie und verursacht die Hilfe bei der Versorgung der Wäsche größten Mengen an klimaschädlichem Kohlendioxid. Mit dem Einkäufe oder Besorgungen richtigen Heizverhalten kann man Geldbeutel und Klima Besuche in Pflegeheimen erheblich schonen. So spart beispielsweise die Senkung der Betreuung Demenzkranker Raumtemperatur um nur ein Grad Celsius im Durchschnitt durch geschulte Helferinnen und Helfer sechs Prozent Energie. Deswegen empfiehlt der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), Räume nicht zu stark aufzu- Bei uns finden Hilfesuchende und Angehörige Ansprech- heizen. partner zum Reden und Zuhören. Als Richtwert im Wohnraum gelten 20 Grad Celsius. Dies Wir übernehmen auch zeitlich begrenzte Einsätze, z.B. nach entspricht auf den meisten Thermostatventilen Stufe 3. In der Krankenhausaufenthalten. Küche sind in vielen Fällen 18 und im Schlafzimmer 17 Grad Celsius ausreichend, das Badezimmer darf etwas wärmer Wir berücksichtigen die vorgegebenen Hygienevorschriften, sein. Nachts oder auch tagsüber, wenn niemand zuhause ist, unser Einsatz ist möglich und gerade unter den gegebenen kann die Temperatur um drei bis fünf Grad gesenkt werden. Umständen ein wichtiger Bestandteil für die Teilhabe am Die Heizkörper voll aufzudrehen ist nicht nötig, da das Ventil gesellschaftlichen Leben. dann eine sehr hohe Zieltemperatur ansteuert. Dabei wird die Wenn Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen möchten, wenden gewünschte Raumtemperatur schnell überschritten und Sie sich bitte an unsere Einsatzleiterin. unnötig viel Energie vergeudet. Wir freuen uns auch sehr, wenn Sie die Gabe eines Helfers Gluckernde Geräusche im Heizkörper sind ein Hinweis für haben und sich bei uns melden. Gerne sind wir für Sie da, um überschüssige Luft, die die Wärmeabgabe behindert. Im Ihre Einsatzmöglichkeiten zu besprechen. Bauhandel gibt es sogenannte Heizkörperschlüssel, mit denen die Entlüftungsventile geöffnet und die Luft entfernt werden Hilfe von Haus zu Haus - NBH Kippenheim- Mahlberg kann. Die Heizkörper sollten nicht durch Möbel und Vorhänge abge- deckt oder zugestellt sein, da die erwärmte Luft sich sonst Die Agentur für Arbeit Offenburg nicht im Raum verteilen kann. Das Schließen der Rollläden informiert: Grenzen überschreiten für verringert nächtliche Wärmeverluste durch das Fenster um etwa 20 Prozent, geschlossene Vorhänge verstärken diesen Bildung und Studium Effekt. Über undichte Fenster und Türen kann dagegen viel Am Donnerstag, den 17.12.2020 informiert eine französische Energie verloren gehen. Im Bauhandel sind Gummi- und Sili- Berufsberaterin aus Straßburg, in telefonischen Gesprächen konbänder für Fenster und Bürstendichtungen für Türen bzw. Video Call (ca. 45 Minuten) von 10 bis 16 Uhr über Ausbil- erhältlich. dungs- und Studienmöglichkeiten in Frankreich. Auch während der Heizperiode ist regelmäßiges Lüften uner- Die oberrheinische Region bietet auch grenzüberschreitend lässlich, um die Feuchtigkeit in Wohnräumen zu verringern hervorragende Möglichkeiten zur Ausbildung und Erweiterung und eine gute Luftqualität zu gewährleisten. Dreimal täglich des persönlichen Horizonts. Mit einem Berufs- oder Studien- kurz Stoßlüften ist ideal. Dauerhaft gekippte Fenster erhöhen abschluss in Frankreich vertieft man zudem Kenntnisse von dagegen den Energieverbrauch und das Schimmelrisiko. Sprache und Kultur des regional wichtigsten Nachbarn. Alte Heizungspumpen laufen oft lange und verbrauchen dabei Interessierte Schülerinnen und Schüler können einen kosten- zu viel Energie. Moderne Heizungspumpen arbeiten dagegen losen Termin per E-Mail vereinbaren: offenburg.biz@arbeitsa- automatisiert nach Bedarf. Für den Austausch solcher gentur.de Heizungspumpen gibt es sogar staatliche Zuschüsse vom Bitte geben Sie unbedingt eine Telefonnummer an, unter der BAFA. man Sie erreichen kann. Es sollten gute Französischkennt- nisse vorhanden sein. Jubiläum 5 Jahre Wunderfitz Schmieheim und Polizeipräsidium Offenburg Kippenheim von 2015 bis 2020 Online - Informationsveranstaltung Die Seniorengruppe von Schmieheim zum Polizeiberuf und Kippenheim Wunderfitz Die Polizei Baden-Württemberg bietet für das Jahr 2021 insgesamt 1400 Ausbildungs- und Studienplätze an; die trifft sich im Neuen Jahr wieder, wenn es die Corona – Einstellungschancen für Auszubildende und Studierende sind Pandemie erlaubt.
10. Dezember 2020 / Woche 50 Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim Seite 13 Situationsbedingt konnten wir uns in diesem Jahr nur drei Mal Mittwoch, 16.12.2020 treffen. 15.00 Uhr Konfirmandenunterrichtim Gemeindehaus in Die Coronakrise hat auch unsere Altersgruppe zum vorläu- Schmieheim figen Stillstand gebracht, aber wir geben nicht auf. Wir wünschen allen Senioreninnnen und Senioren eine Sonntag, 20.12.2020 – 4. Advent gesunde Adventszeit, Frohe Weihnachtstage und ein gutes 10.15 Uhr Gottesdienst, Prädin. Kappus Neues Jahr. Die Kollekte ist für Brot für die Welt bestimmt. Sobald wir wieder zusammen kommen wird es rechtszeitig im Gemeindemitteilungsblatt veröffentlicht. Natürlich müssen wir in diesen Gottesdiensten das Schutz- Auch Seniorinnen und Senioren, die die Wunderfitze bisher konzept der Landesregierung einhalten. Wir achten einander nicht kennen, sind willkommen. Die Seniorengruppe Wunder- und halten mind. 2 m Abstand – auch in den Sitzreihen. fitz würde sich über weitere wunderfitzige Teilnehmer freuen. Mund-/Nasenschutz ist während des gesamten Gottes- Schöne gesunde Feiertage und bleibt gesund, wünscht Euch dienstes zu tragen. das Wunderfitz – Team. Ökumenisches Gebet in den Tag – Impulse zu Weihnachten Herzlich einladen möchten wir von Montag, 21.12. bis Heiliga- bend, 24.12. jeweils um 7.30 Uhr in die katholische Kirche zum Ökumenischen Gebet in den Tag. Lassen Sie sich mit Volkshochschule Lahr Herrn Pfarrer Ibach und Diakonin Rosi Haas durch kurze Außenstelle Kippenheim Impulse zu Weihnachten auf diese besondere Zeit einstimmen. Gottesdienste an Weihnachten VHS AKTUELL Zu folgenden Gottesdiensten möchten wir Sie an den Feier- VHS-Außenstelle KIPPENHEIM tagen einladen: Verlängerung der Corona-Regelungen Heiligabend, 24.12. Abbruch der aktuellen VHS-Kurse 7.30 Uhr Ökum. Gebet in den Tag - Neustart erst im neuen Semester ab 8. März 2021! Impulse zu Weihnachten In der gemeinsamen Sitzung von Bund und Ländern am Kath Kirche St. Mauritius Pfr. Ibach 25. November wurde beschlossen, dass die Corona- Gem.ref. Haas Reglungen vom November auch für den Dezember fortgesetzt 15.30 Uhr Christvesper werden. Nachdem im Zuständigkeitsbereich der VHS Kippen- in und um die Kirche Schuldekan Dietrich heim ab November zwischenzeitlich alle laufenden Kurse 17.00 Uhr Christvesper unterbrochen worden sind, hat die VHS aufgrund der Verlän- in und um die Kirche Schuldekan Dietrich gerung der Verbote festgelegt, die im November unterbro- chenen Kurse jetzt endgültig abzubrechen und die für 1. Feiertag, 25.12. Januar vorgesehenen Kurse abzusagen. Ein Neustart ist 10.15 Uhr Festgottesdienst Diak. Moldenhauer erst mit dem Frühlingssemester ab 8. März geplant. Bis dahin hoffen wir auf ein Abklingen der Krise. 2. Feiertag, 26.12. Gern hätten wir eine positivere Nachricht mitgeteilt. Die aktu- 10.15 Uhr Festgottesdienst elle Corona-Lage erlaubt aber leider nicht mehr. Auch die in Schmieheim Dekan Becker Volkshochschulen müssen ihren Teil zur Kontaktbegrenzung beitragen. Dienstag, 29.12. Bei Rückfragen wenden Sie sich an Ihre VHS-Außenstelle 17.00 Uhr Ökumenische Feierstunde mit Weihnachtslieder- Kippenheim, Tel. 07825 9594, E-Mail: vhs-kippenheim@lahr.de. Atempause kath. Kirche St. Mauritius Achtung: Anmeldung Tel. 69949-0 Diakon Kohler Silvester, 31.12. Kirchliche 17.00 Uhr Gottesdienst Pfr. Moldenhauer Neujahr, 01.01.21 Nachrichten 11.00 Uhr Andacht, anschl. Neujahrsempfang Prädin. Kappus Sonntag, 03.01.21 Ev. Friedensgemeinde Kippenheim 10.15 Uhr Gottesdienst Gartenstr. 1 - Pfarramt: Telefon 0 78 25 / 93 46, Fax 87 03 87 in Schmieheim Dekan Becker Öffnungszeiten: Do: 10.00 - 12.00 Uhr Hl. 3 Könige, 06.01. E-Mail: pfarramt@ev-Kirche-Kippenheim.de 10.15 Uhr Gottesdienst mit den Sternsingern Homepage: www.ev-Kirche-Kippenheim.de Anders Weihnachten feiern Wochenspruch: Für alle, die an Heiligabend nicht zum Gottesdienst kommen Bereitet dem Herrn den Weg; denn siehe, der Herr kommt können oder möchten, hat die Evangelische Landeskirche gewaltig. eine Broschüre herausgegeben mit einer Kurzanleitung für Jesaja 40,3.10 eine besinnliche Stunde zuhause. Die Broschüre können Sie in der Vorweihnachtszeit in der Kirche mitnehmen oder sich Donnerstag, 10.12.2020 unter folgendem Link downloaden und selbst ausdrucken: 17-18 Uhr Offene Kirche https://www.ekiba.de/html/content/weihnachten_20208666. html Sonntag, 13.12.2020 – 3. Advent 10.15 Uhr Gottesdienst, Prädin. Beckendorff Öffnungszeiten des Pfarramts Die Kollekte ist für Brot für die Welt bestimmt. Donnerstag 10 – 12 Uhr
Seite 14 Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim 10. Dezember 2020 / Woche 50 Gemeindediakonin Medea Frey VIERTER ADVENTSSONNTAG 20.12. Bürozeiten Dienstag, Mittwoch, Freitag vormittags 07:30 Uhr Ökumenisches Gebet in den Tag Kippenheim Büro im Jakobushaus Mahlberg, Tel. 07825-8795110 Impulse zu Weihnachten 10:30 Uhr Eucharistiefeier Pfr. M. Ibach Sulz Vom 01.12. bis 31.12. ist in dringenden seelsorgerlichen Fällen 17:00 Uhr Feier der Versöhnung - Beichte Herr Pfarrer Herbert aus Mahlberg für uns zuständig. Er ist Pfr. M. Ibach Sulz telefonisch zu erreichen unter Tel. 07825-9382 an. Die Vakanz- 18:30 Uhr Feier der Versöhnung - Beichte vertretung hat Dekan Becker, der unter Tel. 07825-7568 im Pfr. M. Ibach Mahlberg Pfarramt in Schmieheim zu erreichen ist. Forum älterwerden Kippenheim Adventsandacht Liebe Freunde des Forum älterwerden. Wir wollen uns am Mi., Kath. Pfarrgemeinde 9. Dez. um 15 Uhr zu einer Adventsfeier in der Kirche treffen. St. Mauritius Kippenheim Wir freuen uns auf eine adventliche Stunde mit Diakon Werner Pfarramt: Bahnhofstr. 32, Tel. 07825/69949-0 Kohler. Wir hoffen, Sie sind dabei. Keine Anmeldung erforder- E-Mail: kippenheim@mariafrieden-kippenheim.de lich, aber Maskenpflicht. Das Team wünscht Ihnen eine geseg- Homepage: www.mariafrieden-kippenheim.de nete Advents– und Weihnachtszeit. Büro: Mo. – Fr. 10 – 12 Uhr, Mi. / Do. 16 – 18 Uhr in Kippenheim, Di. 16 – 18 Uhr in Sulz und Ottenheim Pfarrer M. Ibach: Tel. s. o. Informationen zu den m.ibach@mariafrieden-kippenheim.de Gem.Ref. R. Haas: Tel. 07825/69949-20 Gottesdiensten an Weihnachten r.haas@mariafrieden-kippenheim.de Mobil: 0160/2231916 Notfallnummer: Tel. 07825/69949-15 Wir kommen – wir können es drehen wie wir wollen – nicht um Ausführliche Gottesdienstordnung und nähere Informationen siehe Pfarr- die Aussage herum: Die vielen Gottesdienstbesucher, die wir brief (Auslage in den Kirchen oder zu bestellen über das Pfarrbüro oder sonst begrüßen können, haben keinen Platz in den Kirchen. Homepage) Die Bestimmungen der Corona-Schutzkonzepte (Abstand!) begrenzen unser Platzangebot deutlich. Bis auf weiteres gilt für alle Sonn-/Feiertagsgottesdienste Wir haben uns mit dieser Frage die vergangenen Wochen telefonische Anmeldung in den Büros oder ab Freitag- intensiv beschäftigt und nach Wegen gesucht, mit dieser Situ- nachmittag unter Tel. 0160/2231916 ation umzugehen. Hier einige Elemente unserer „Lösung“: • Wir erhöhen die Zahl der Gottesdienste. Anmeldungen zu den Weihnachtsgottesdienten erst ab • Mehr Kinder- und Familienkrippenfeiern 14.12.2020 bis 23.12.2020 möglich. • Aktion Weihnachtstüte: Über die Kindergärten, die Erstkom- (auch online: www.mariafrieden-kippenheim.de/glauben- munionkinder und die Kirchen werden wir Familien und feieren-und-leben/gottesdienste/) Senioren eine „Weihnachtstüte“ schenken. Darin sind Anre- Unter den gegebenen Umständen erscheint folgende Bitte gungen und Ideen, wie zu Hause in der Familie mit Kindern angebracht: Wäre es nicht fair, wenn über die Weihnachtsfei- am Heiligen Abend eine kleine Feier begangen werden kann. ertage (24.-26.12.) jeder sich nur einmal anmeldet? So haben • Live-Stream-Gottesdienst aus Seelbach zentral für das mehr Leute die Möglichkeit, einen Gottesdienst an Weih- ganze Dekanat www.gemeinsam-im-schuttertal.de/live nachten mitzufeiern. • Wir werden in der Kirche in Mahlberg am 1. Weihnachtsfei- ertag in der Zeit von 11:00 Uhr bis 15:00 Uhr einladen zu Do. 10.12. einer „Begegnung an der Krippe“: Wer möchte, kommt – 07:00 Uhr Roratefeier Mahlberg vielleicht mit den Kindern - in die Kirche, wir bieten kleine 18:30 Uhr Eucharistiefeier Kippenheim Elemente zu Gebet und persönlichem Innehalten an der Fr. 11.12. Krippe an; wir werden Anregungen mit nach Hause geben. 18:30 Uhr Wort-Gottes-Feier / Bußfeier Ottenheim • Die Wort-Gottes-Feier an den Festtagen • Die feierliche Vesper am 1. Weihnachtsfeiertag in Sulz Samstag 12.12. • Zwischen den Jahren laden wir ein zu einer „Feierstunde mit 15:00 Uhr Tauffeier Mahlberg Weihnachtsliedern“. 16:00 Uhr Rosenkranz Kippenheim 17:45 Uhr Feier der Versöhnung – Beichte Von Gottesdiensten im Freien haben wir Abstand genommen. Pfr. M. Ibach Mahlberg Sie sind kaum mit den aktuellen Schutzbestimmungen 18:30 Uhr Eucharistiefeier Pfr. M. Ibach Mahlberg machbar. Wir hoffen, dass wir damit diese nicht einfache Situation ein DRITTER ADVENTSSONNTAG 13.12. wenig abfedern können. Wir wissen, dass dies nicht alle 09:00 Uhr Eucharistiefeier Pfr. M. Ibach Kippenheim zufrieden stellen kann. Ich bin dennoch froh, dass wir über- 10:30 Uhr Eucharistiefeier Pfr. M. Ibach Ottenheim haupt (Stand heute) Gottesdienst feiern können. Und so bitte 17:00 Uhr Licht und Dunkelheit im Advent Gestaltung: ich um Verständnis für diese Einschränkungen und darum, Gemeindeteam Sulz Sulz dass Sie sie mittragen. Do. 17.12. 18:30 Uhr Eucharistiefeier Kippenheim Anmeldung: Alle diese Weihnachtsgottesdienste gehen nur mit vorheriger Samstag 19.12. Anmeldung (online: www.mariafrieden-kippenheim.de/ 17:00 Uhr Feier der Versöhnung - Beichte glauben-feiern-und-leben/gottesdienste/) und auch telefo- Pfr. M. Ibach Kippenheim nisch: 07825 69949-0 / Wochenende: 0160 2231916). Diese 18:30 Uhr Eucharistiefeier Pfr. M. Ibach Kippenheim bei uns bisher schon gängige Praxis wird uns jetzt zum Vorteil: Auferstehungsfeier für Erwin Obert Sie erspart Ihnen das Ausfüllen von Teilnehmerformularen an 19:30 Uhr Feier der Versöhnung - Beichte den Kirchentüren direkt vor dem Gottesdienst. Diese Anmel- Pfr. M. Ibach Kippenheim dungen sind deshalb so wichtig, weil wir niemanden an den Kirchentüren wegschicken wollen.
10. Dezember 2020 / Woche 50 Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim Seite 15 Also bitte nicht vergessen: Anmelden zu allen Weihnachtspäckchen Weihnachtsgottesdiensten! für Seniorinnen und Senioren Unter den gegebenen Umständen erscheint folgende Bitte der Lahrer Tafel angebracht: Wäre es nicht fair, wenn über die Weihnachtsfei- ertage (24.-26.12.) jeder sich nur einmal anmeldet? So haben Wir wollen mit ihrer Hilfe den Seniorinnen und Senioren der Lahrer Tafel eine mehr Leute die Möglichkeit, einen Gottesdienst an Weih- Weihnachtsfreude bereiten. Bitte unterstützen Sie uns, indem Sie ein Päckchen nachten mitzufeiern. (Schuhkarton oder Ähnliches), im Wert von ca. 10€ packen. Mit wenig Aufwand können auch Sie eine große Freude bereiten. Die Anmeldung ist erst ab dem 14.12.2020 und bis 23.12.2020 Es können Pflegeartikel, verpackte Lebensmittel oder wärmende Kleidung wie möglich. zum Beispiel Sternsinger - Duschgel, Shampoo, Bodylotion, Deo Die Sternsinger-Aktion wird dieses Jahr in der bisher - Nudeln, Reis, Kaffee, Tee, Kekse, Schokolade gewohnten Weise nicht stattfinden können. Aber die Stern- - Schal, Socken und Mütze singer werden uns in den Gottesdiensten an Dreikönig besu- chen. Zusätzlich laden wir an Dreikönig (Nachmittag) zur eingepackt werden. Jedoch bitte keine alkoholischen Getränke oder Tabakwaren. Begegnung mit den Sternsingern in kleinen Feiern in die Kirchen ein. Abgeben können Sie die Päckchen (bitte weihnachtlich verpackt) mit der Kennzeichnung „W“ für weiblich, „M“ für männlich oder „M/W“ Bitte, beachten Sie all diese Informationen. Ich bin sicher, es wird auch dieses Jahr wieder Weihnachten – wenn auch bis Freitag, 11.12.2020 anders. im ev. Pfarramt Kippenheim, Gartenstraße (Do. 9.00-15.00 Uhr), Ihr Pfarrer M. Ibach im Pfarramt Schmieheim (Di. 10.00-12.00 Uhr, Do. 15.00-17.00Uhr), bei der Bäckerei Baumert im Netto oder im Weitere Informationen: Stoffatelier Kalt/Kammerer in Kippenheim. • Unser Pfarrbrief: Vierklang • www.mariafrieden-kippenheim.de Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe. Dekan Rainer Becker, Stephanie Straßner und Helena Gutbrod Evang. Kirchengemeinde Schmieheim und Wallburg Ev. Pfarramt Schmieheim Schloßstr. 2 Telefon 75 68 www.evang-kirche-schmieheim.de Sonntag, 13.12.2020 10.15 Uhr Gottesdienst (Diakonin D. Moldenhauer) Vereinsmitteilungen Mittwoch, 16.12.2020 15.00 Uhr Konfirmandenunterricht CDU Sonntag, 20.12.2020 Gemeindeverband 09.30 Uhr Kirche ohne Kaffee (Team) Kippenheim Öffnungszeiten des Pfarramts – nur telefonisch Absage – Dreikönigswanderung und Weihnachtsgruß Donnerstag von 15.00 – 17.00 Uhr Die Coronakrise hat längst alle Lebensbereiche erfasst. Ich bin dann mal da! Auch wenn Besuche in dieser schwie- Kontakte zu unseren Mitgliedern sind – außer medial - rigen Zeit noch nicht möglich sind, erreichen Sie Pfarrer kaum möglich - Becker per Telefon oder per Mail. Sollte Pfarrer Becker deshalb werden wir in diesem Jahr die Weihnachtsgrüße dennoch unterwegs sein, sprechen Sie auf den Anrufbeant- an unsere Mitglieder persönlich überbringen. worter. Er wird regelmäßig abgehört. Mit Abstand und Atemschutz. Auch unsere liebgewordene Dreikönigswanderung kann nicht stattfinden. Wir bedauern das sehr. Aber wir hoffen darauf, dass wir bald wieder Licht am Ende des Tunnels sehen. Allen Mitgliedern und Freunden danke ich für das vertrauensvolle Miteinander im vergangenen Jahr, auch im Namen der CDU Gemeinderäte und Gemeinderä- tinnen. Wir wünschen allen frohe und besinnliche Weihnachten und für das Neue Jahr vor allem Gesundheit und Lebensfreude, Glück und Erfolg. Annerose Mattmüller - CDU Vorsitzende Kippenheim
Seite 16 Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim 10. Dezember 2020 / Woche 50 Obst- und Gartenbauverein Weihnachtsbaumverkauf Schmieheim im Lindenfeld 20, Schmieheim Liebe Mitglieder, am Do., 10., Fr., 11.12. ab 15 Uhr und dieses Jahr wurde geprägt durch die Corona-Pandemie. Sa., 12.12. ab 9 Uhr Unsere Jahreshauptversammlung, die wir im März leider sowie am Do., 17., Fr., 18.12. ab 15 Uhr absagen mussten, planen wir jetzt für nächstes Jahr im Juni. und Sa., 19.12. ab 9 Uhr Über die Details werden wir rechtzeitig informieren. Bleibt gesund! Eure Vorstandschaft SV Schmieheim 1946 e.V. KESSELFLEISCH TO GO Portion Kesselfleisch mit Bauernbrot 7,50€ Wann: Samstag, den 12.12.20, 16.30 Uhr - 18.30 Uhr Abholung nur mit Bestellung bis Donnerstag, den 10.12.20 bei Wolfgang Füner (07825/9530) © Ingo Bartussek Bitte denken Sie an einen Mund-Nasen-Schutz! Wir kaufen Wohnmobile + Wohnwagen 0 39 44 - 3 61 60 · www.wm-aw.de 2021 Wohnmobilcenter Am Wasserturm SIE MÖCHTEN DAS MITTEILUNGSBLATT AB WEITERHIN WÖCHEN TLIC H ERH ALTE N? Unterricht & Kurse Bestellen Sie ganz einfach telefonisch bei unserem Leserservice unter 07 81 / 504 - 55 66 Nachhilfe Kl. 4 bis zum Abi oder per E-Mail mit Angabe Ihrer Mathe, Deutsch, Englisch – sehr preiswert. (gewerblich) 0157 92 34 70 20 Anschrift und IBAN an: anb.leserservice@reiff.de 1 9 3 6 8 7 5 4 2 4 8 7 5 1 2 3 6 9 Die Abbuchung erfolgt ab dem 6 2 5 4 3 9 1 7 8 1. Januar 2021 jährlich. 7 6 9 1 2 4 8 5 3 8 1 4 3 5 6 2 9 7 Der Abbuchungsbetrag beträgt 5 3 2 7 9 8 4 1 6 20,- € inkl. MwSt. 9 5 1 2 7 3 6 8 4 2 4 8 9 6 5 7 3 1 Datenschutz ist uns ein wichtiges Anliegen. Sie können unsere Datenschutzerklärung und Ihre Rechte bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen 3 7 6 8 4 1 9 2 5 Daten auf www.anb-reiff.de/datenschutz nachlesen.
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