Weitere Urnengräber auf dem Friedhof Kippenheim

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Weitere Urnengräber auf dem Friedhof Kippenheim
54. Jahrgang                    Donnerstag, 10. Dezember 2020                    Nummer 50

                       Weitere Urnengräber
                   auf dem Friedhof Kippenheim
 Das neue Urnengräberfeld auf dem
 Kippenheimer Friedhof wurde vergangene
 Woche offiziell vorgestellt. Bis zu zwei
 Drittel aller Bestattungen auf dem Kippen-
 heimer Friedhof, wie Bürgermeister Mat-
 thias Gutbrod betont, sind Urnenbestat-
 tungen. Gemäß dieses Trends ließ die
 Gemeinde im Sommer ein weiteres Feld
 für Urnengräber anlegen. Die Firma
 Naudascher und mehrere Bauhofbeschäf-
 tigte unter der Leitung von Andreas Hurst
 haben das Urnenfeld im Hauptbereich
 links, kurz vor dem zweiten Treppenauf-
 gang, angelegt.

 Es bietet Platz für 52 Urnengräber sowie 22 Plätze für Erdbestattung. Die Reihen sind in
 Terrassen angelegt. Noch fehlt an der untersten Mauer, die die Felder der Erdbestattung
 abgrenzt, eine Sandsteinverkleidung: Diese werden die Bauhofmitarbeiter noch
 vornehmen, aus deren Reihen auch die Idee dafür kam – was Bürgermeister Gutbrod
 ausdrücklich hervorhob: „Es passt zum Stil des Friedhofs, auf dem viel Buntsandstein zu
 sehen ist.“

 Die Kosten für die Leistungen von Bauhof und Baufirma lagen bei etwa 25.000 Euro.

 Ihre Gemeindeverwaltung
Weitere Urnengräber auf dem Friedhof Kippenheim
Seite 2                                     Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim                         10. Dezember 2020 / Woche 50

                                                    Ortsverwaltung Schmieheim                            Samstag, 12. Dezember 2020
 Gemeinde Kippenheim                                Im Schlossgarten 1 Öffnungszeiten:
                                                    Mittwoch:      14.00 Uhr – 17.00 Uhr
                                                                                                         Marien Apotheke Ettenheim, Festungsstr. 1,
                                                                                                         Tel. 07822 3120 ; Schloss-Apotheke Lahr,
 Homepage: http://www.kippenheim.de                 (Belange Rente und Soziales)                         Schloßplatz 16, Tel. 07821 1543
 E-Mail: gemeinde@kippenheim.de                     Termine nach Vereinbarung
 Gemeindeverwaltung                                 (Belange Bürgerbüro und Gewerbeamt)
                                                                                                         Sonntag, 13. Dezember 2020
 Untere Hauptstraße 4                                                                                    Stadt-Apotheke Lahr, Schwarzwaldstr. 28,
 Tel. 0 78 25/903-0 · Fax 903-30                                                                         Tel. 07821 983407
                                                    Telefon: 9321, Fax: 869588
 Öffnungszeiten Bürgerbüro                          Email: ovschmieheim@kippenheim.de
                                                    Herr Hartmann (Ortsvorsteher) 0176/10211543          Montag, 14. Dezember 2020
 Montag:     7.30 Uhr – 16.00 Uhr                                                                        Kloster-Apotheke Seelbach, Hauptstraße 17 A,
                                                    ortsvorsteher@kippenheim.de
 Di. – Do.:  7.30 Uhr – 12.00 Uhr                                                                        Tel. 07823 9627575 ; Karls-Apotheke in Kippen-
 Mittwoch: 14.00 Uhr – 18.00 Uhr                    Jugendzentren                                        heim, Bahnhofstrasse 25 , Tel. 07825 84460
 Freitag:    7.00 Uhr – 12.00 Uhr                   JuZe Kippenheim      Öffnungszeiten:
                                                    Poststraße 24        derzeit geschlossen             Dienstag, 15. Dezember 2020 A
 Öffnungszeiten Rathaus                                                                                  potheke am Klinikum Lahr, Klostenstr. 17/1,
                                                    JuZe Schmieheim Öffnungszeiten:                      Tel. 07821 9912249
 Montag bis Freitag von 8.30 Uhr – 12.00 Uhr        Schloßgarten 2  derzeit geschlossen
 und nach telefonischer Vereinbarung                                                                     Mittwoch, 16. Dezember 2020
                                                    Bücherei                      0176/56207309          Apotheke am Storchenturm Lahr, Marktstr. 40,
 Telefonzentrale                           903-0    Obere Hauptstr. 27 Öffnungszeiten:                   Tel. 07821 21206
                                                                       Freitag 15.00 - 19.00 Uhr
 Bürgermeister
                                                                                                         Donnerstag, 17. Dezember 2020
 Herr Gutbrod (über Sekretariat)          903-29                                                         Apotheke an der Kirche Nonnenweier, Nonnen-
                                                    Sammelplatz für Grünabfälle
 Sekretariat Bürgermeister                          Neben ZG, Kreisstr. Kippenh.-Mahlb.                  weierer Hauptstr. 15, Tel. 07824 41 95 ;
                                                    Samstag 12.00 – 15.00 Uhr                            Rhein-Apotheke Grafenhausen, Hauptstr. 117,
 Frau Jülch (Sekretariat)                 903-29                                                         Tel. 07822 6540
 Hauptamt                                           Bankverbindungen:
                                                    Sparkasse Offenburg/Ortenau                          Postagentur
 Frau Schultheiß (Leitung)                903-24    IBAN: DE85 6645 0050 0076 0661 27                    Ki-Box, Poststraße 14
 Frau Bing (Sekretariat, Kindergärten)    903-25                                                         Öffnungszeiten:
                                                    BIC: SOLADES1OFG                                     Mo – Fr. 08.00-12:30 Uhr
 Herr Pies                                903-28    Volksbank Lahr eG                                              14.30-18.00 Uhr
 (Öffentliche Sicherheit und Ordnung)               IBAN: DE79 6829 0000 0048 0076 00                    Sa.       08.00-12.30 Uhr
                                                    BIC: GENODE61LAH
 Bürgerbüro                                                                                              Anruf-Sammel-Taxi:               07821/3555
 (Melde-/Pass-/Standesamtswesen, Friedhöfe,
 Fundbüro)                                          Feuerwehr                                            Katholische Sozialstation
                                                      Notruf                                 112         »St. Vinzenz« e. V., Ettenheim
 Herr Steiner                        903-20           Freiwillige Feuerwehr Kippenheim                                                    0 78 22/789170
 Frau Kollmer                        903-22           Ges.-Kdt. Andreas Hurst       07825/869716                                     Fax 0 78 22/7891721
 Frau Kriegeskotte                   903-10           Abteilung Kippenheim
                                                      Abt.-Kdt.Lucas Riegger       07825 4622936         Diakoniestation Lahr gGmbH
 Soziales/Personalwesen                               Abteilung Schmieheim                                                                 0 78 21/9 36 50
                                                      Abt. Kdt. Kai Mraz            0179/9285427
 Frau Schillinger-Teschner                903-39      (Ansprechpartner Belegung Waldhütte Voge-          Häusliche Pflege Heike Piorr/
                                                      senblick Schmieheim)                               Pflegeservice 24 GmbH         0 78 25/86 44 98
 Bauamt
 Frau Gänshirt (Leitung)                  903-27    Polizei                                              Nachbarschaftshilfe Kippenheim und
                                                      Notruf                                    110      Mahlberg e. V.
 Frau S. Kölble                           903-62      Polizeirevier Lahr                07821/277-0      Bürozeiten:
                                                      Polizeiposten Ettenheim          07822/446950      Montag, Donnerstag und Freitag 9-11 Uhr
 Gebäudemanagement                                                                                       Einsatzleitung                          52 00
 Frau Brandenburger                       903-23    Rettungsdienst                                       E-Mail: nbh-kippenheim-mahlberg@gmx.de
                                                      Notruf                                    112      Seniorenwohnstift Kippenheim
                                                      Krankentransport                   0781/19222      Büro (Mo-Fr 9-11 Uhr)                   53 00
 Grundbuchamt – Infothek -                            Klinikum Lahr                       07821/930      Fax                                  8699695
 (Amtsgericht Achern)           07841/67 33 - 402     Klinikum Lahr-Ettenheim            07822/4300      E-Mail: seniorenwohnstift-kippenheim@gmx.de
 Fax                            07841/67 33 - 465   Giftnotruf                           0761/19240
 Bauhof und Wasserwerk                                                                                   Pflegeheim, Haus "Rebenblüte",           87902-0
 Herr Hurst                           Fax 879164    E-Werk Mittelbaden im Störungsfall
 (Bauhofleiter/Wassermeister)       0170/2261382      (Stromausfall)               07821/280-0           Impressum:
 Herr Frosch                       0151/18028573
 Herr Stulz                        0151/18028578    Störungsdienst Unitymedia BW       0221/46619100     Verlag/ Private Anzeigen:
 (Stellvertreter Bauhofleitung)                                                                          ANB Reiff-Verlagsgesellschaft & Cie GmbH,
                                                    Ärztebereitschaftsdienst                             Marlener Straße 9, 77656 Offenburg
 Herr Hebding                      0151/18028583      Ärztlicher Bereitschaftsdienst            116117
 (Stellvertreter Wassermeister)                                                                          Telefon: 0781 504 1455, Fax: 0781 504 1469
                                                                                                         E-Mail: anb.anzeigen@reiff.de
                                                    Tierarzt-Bereitschaftsdienst
 Rechnungsamt                                       Sa./So. 12./13. Dezember 2020
 Herr Schwarz (Leitung)                   903-33    Dr. Walter, Gutleutstraße 42, 77933 Lahr,            Ansprechpartner für gewerbliche Anzeigen-
                                                                               Tel. 07821/983888         aufträge
 Steuern und Gebühren                                                                                    Alexander Erb
                                                                                                         Telefon: 07821 920990-11, Fax: 07821 920990-19
 Frau Bill                                903-36                                                         E-Mail: alexander.erb@reiff.de
 Herr Vetter                              903-37                                                                                          Auflage: 3.000
                                                    Apothekenbereitschaftsdienst
 Gemeindekasse                                      Donnerstag, 10. Dezember 2020
 Frau Schmieder (Kassenverwalterin)       903-38    Die Engel Apotheke Lahr, Friedrichstr. 1,
 Frau C. Kölble                           903-34    Tel. 07821 22749

 Wald                                               Freitag, 11. Dezember 2020
                                                    Hirsch Apotheke Dinglingen,
 Herr Wilting (Forstrevierleiter)        432562     Dinglinger Hauptstr. 105, Tel. 07821 41795
 Fax: 877971, Handy: 0179/3922433
Weitere Urnengräber auf dem Friedhof Kippenheim
10. Dezember 2020 / Woche 50     Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim                           Seite 3

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                Auch unsere Jüngsten im Ort wünschen sich dringend eine Ortsumfahrung.

                               So wie Ronja Vogel mit ihrem Brief ans Christkind

                          Liebes Christkind,

                          mein Name ist Ronja Vogel und ich gehe in die 2. Klasse der Grundschule

                          Kippenheim. Ich gehe gerne zur Schule, nur meinen Schulweg mag ich

                          nicht so. Viele Mitschüler und ich müssen jeden Tag über die B3 zur Schule

                          laufen und wieder zurück. Durch die vielen Autos müssen wir sehr

                          aufpassen. Auch an der Ampel müssen wir immer ganz vorsichtig sein, weil

                          auch wenn wir Grün haben, nicht immer jedes Auto anhält. Vor allem

  jetzt im Dunkeln müssen wir aufpassen. Viele Autos fahren viel zu schnell, so dass sie uns nicht

  richtig sehen können. Wir laufen immer durch den großen Hof hinter der Bank zur Schule, weil

  in der Kurve an der Straße viele LKW´s über den Gehweg fahren. Das ist sehr gefährlich.

  Viele Leute wollen, dass jetzt eine neue Straße gebaut wird. Weiter weg, wo dann keine Kinder

  über die Straße zur Schule gehen müssen. Leider wollen manche Leute, die selber nicht in

  Kippenheim wohnen, die neue Straße nicht.

  Ich wünsche mir von Dir; liebes Christkind, dass die Politiker nächstes Jahr richtig miteinander

  reden und die Straße um Kippenheim herum dann endlich gebaut wird. Damit wir Kinder und

  die Kinder später einmal einen sicheren Schulweg haben.

  Aber Spielzeug, wünsch ich mir natürlich auch.

  Deine Ronja
                                Werden auch Sie kostenlos Mitglied der BI!
Weitere Urnengräber auf dem Friedhof Kippenheim
Seite 4                                                   Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim                                                   10. Dezember 2020 / Woche 50

                                                                                             Nachruf
                                 Die Gemeinde Kippenheim nimmt Abschied von Ihrem Feuerwehrkameraden

                                                                                   Oberfeuerwehrmann
                                                                              Kurt Schmidt
                                 Herr Oberfeuerwehrmann Kurt Schmidt war von 1950 bis 1986 aktives Mitglied der
                                 Freiwilligen Feuerwehr Abteilung Kippenheim. Im Jahr 1986 trat Herr Kurt Schmidt in
                                 die Altersabteilung Kippenheim-Schmieheim ein.

                                 Als Anerkennung seiner aktiven Dienstzeit wurde Herr Kurt Schmidt im Jahr 1975
                                 das Ehrenzeichen in Silber für 25- jährige Dienstzeit bei der Feuerwehr Kippenheim
                                 verliehen.

                                 Engagiert und selbstlos setzte er sich für die Feuerwehr der Gemeinde Kippenheim
                                 und seine Mitmenschen ein. Seine Menschlichkeit und sein Pflichtbewusstsein
                                 werden uns stets ein gutes Beispiel sein.

                                 Unser aufrichtiges Beileid und Mitgefühl gelten der Familie. Aus Dankbarkeit und
                                 Anerkennung seiner Verdienste um die Feuerwehr werden wir sein Andenken in
                                 Ehren halten.

                                 Matthias Gutbrod                                 Andreas Hurst                            Lucas Riegger
                                 Bürgermeister                                    Kommandant                           Abteilungskommandant

 Landesweite Maßnahmen zur                                                                             Sport

 Eindämmung der Corona-Pandemie
                                                                                                        • Öffentliche und private Sportstätten werden
                                                                                                          für den Publikumsverkehr geschlossen.
                                                                                                          Z.B.:
                                                                                                          - Fitness- und Yogastudios
                                                                                                          - Schwimm- und Spaßbäder, für Schul- und          Dienstleistungen
                                                                                                            Studienbetrieb weiterhin geöffnet                   • Kosmetik-, Tattoo- und Piercingstudios
  Kontaktbeschränkungen                               Weihnachtstage 23. bis                              - Thermen und Saunen                                    werden geschlossen.
   • Persönliche Kontakte auf ein Minimum             27. Dezember 2020*                                  - Tanzschulen                                         • Medizinisch notwendige Behandlungen
     reduzieren.                                       • Maximal 10 Personen aus dem engsten              - Sportstätten von Vereinen jeglicher Art               (z.B. Physio- oder Ergotherapie, Logopädie,
   • Treffen oder Feiern im privaten mit maximal         Familien- oder Freundeskreis. Kinder bis       • Sport alleine, zu zweit oder mit Angehörigen            Fußpflege sowie Massagen) möglich.
     2 Haushalten oder wenn alle miteinander             einschließlich 14 Jahren zählen bei der          des eigenen Haushalts auf öffentlichen oder           • Friseursalons und Sonnenstudios unter
     verwandt* sind. In allen Fällen gilt:               Berechnung der Personenanzahl nicht mit.         privaten Sportanlagen erlaubt.                          Hygieneauflagen weiterhin geöffnet.
     höchstens 5 Personen. Kinder, aus diesen          • Beherbergung in Hotels o.ä. für Familien-      • Training und Veranstaltungen von Spitzen-             • Prostitutionsstätten müssen schließen.
     Haushalten, bis einschließlich 14 Jahren            besuche in diesem Zeitraum gestattet.            und Profisport ohne Zuschauer möglich.
     zählen bei der Berechnung der Personen-           *wenn es die Infektionslage zulässt              • Sport auf weitläufigen Anlagen wie Golf-
     anzahl nicht mit.                                                                                    oder Tennisplätzen oder Reitanlagen erlaubt.
                                                                                                        • Rehasport erlaubt.
   *verwandt bedeutet hier: Personen, die in                                                                                                                Reisen & Beherbergung
    gerader Linie verwandt sind: Großeltern,
    Eltern und Kinder sowie deren jeweiligen          Gesundheit & Soziales                                                                                     • Verzicht auf private Reisen sowie Besuche
    Ehegatten, Lebenspartner*innen oder                                                                                                                           von Verwandten.
                                                       • Schutzvorkehrungen in Krankenhäusern,                                                                  • Keine überregionalen touristischen Ausflüge.
    Partner*innen.
                                                         Pflegeheimen, Senioren- und                   Kultur                                                   • Keine Busreisen zu touristischen Zwecken.
                                                         Behinderteneinrichtungen.                                                                              • Fahrgemeinschaften zur Schule oder Arbeit
                                                                                                        • Veranstaltungen, die der Unterhaltung
                                                       • Keine Isolation der Betroffenen.                                                                         gestattet.
                                                                                                          dienen, sind nicht gestattet.
                                                       • Übernahme der Kosten von regelmäßigen                                                                  • Übernachtungsangebote nicht für
  Einzelhandel                                                                                          • Kultur-, und Freizeiteinrichtungen
                                                         SARS-CoV2-Schnelltests für Patienten                                                                     touristische Zwecke gestattet. Dies gilt auch
                                                                                                          werden für den Publikumsverkehr
   • Bleibt unter Hygieneauflagen geöffnet.              und Besucher.                                                                                            für Campingplätze.
                                                                                                          geschlossen. Z.B.:
   • Geschäfte bis zu 800 m² ein Kunde pro 10 m²                                                          - Theater                                             • Geschäftliche, notwendige Reisen und
     Verkaufsfläche.                                                                                      - Oper                                                  Übernachtungen bleiben erlaubt.
    • Für Geschäfte mit mehr als 800 m² gilt ab dem                                                       - Museen
     800. m² eine Grenze von einem Kunden             Bildung & Betreuung                                 - Konzerthäuser
     pro 20 m².                                                                                           - Clubs und Diskotheken
                                                       • Alle Bildungseinrichtungen und Kinder-
   • Geschäfte mit weniger als 10 m² Verkaufs-
                                                         gärten bleiben geöffnet.                         - Kinos                                           Hotspot-Strategie
     fläche weiterhin maximal ein Kunde.                                                                  - Freizeitattraktionen drinnen oder
                                                       • Weiterbildungseinrichtungen für                                                                        • Ab einer 7-Tage-Inzidenz über 200 erlassen
   • Maskenpflicht vor den Geschäften und                                                                   draußen
                                                         theoretische Seminare bleiben geöffnet,                                                                  die betroffenen Stadt- und Lankreise
     auf den Parkplätzen.                                                                                 - Spielhallen, Spielbanken oder Wettan-
                                                         keine Sportkurse o.ä.                                                                                    weitere Maßnahmen zur Eindämmung.
   • Gesteuerter Zutritt.                                                                                   nahmestellen
   • Warteschlangen vermeiden.                                                                          • Spielplätze im Freien dürfen genutzt
                                                                                                          werden.

                                                      Arbeiten                                                                                                 Hilfsmaßnahmen
  Gastronomie                                          • Home Office überall dort, wo es möglich                                                               • Nothilfe für betroffene Unternehmen und
                                                         ist.                                                                                                    Betriebe wird vom Bund bereitgestellt.
   • Schank- und Speisegaststätten, Bars,
                                                       • Notwendige Geschäftstreffen im Rahmen
                                                                                                       Religion & Todesfälle                                   • KfW-Schnellkredite für Unternehmen mit
     Shisha- und Raucherlokale, Clubs sowie                                                                                                                      weniger als 10 Beschäftigten.
                                                         Arbeits-, Dienst- und Geschäftsbetriebes       • Gottesdienste und Beerdigungen
     Kneipen aller Art werden geschlossen.
                                                         möglich.                                         unter Hygieneauflagen erlaubt.
   • Ausnahme für Speisen zur Abholung oder
                                                       • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der
     Lieferung.
                                                         Mindestabstand von 1,5 metern zu den
   • Betriebskantinen unter Hygieneauflagen
                                                         Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann.
     weiterhin geöffnet.
                                                         Diese Regelung gilt auch für Arbeiten im
                                                         Freien.
                                                       • An den Betrieb angepasste Hygiene-
 Ein ausführliches FAQ finden Sie auf                    auflagen.                                           Abstand           Hygiene          Alltagsmaske       Corona-App         regelmäßig
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10. Dezember 2020 / Woche 50   Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim                  Seite 5

      Gemeinde Kippenheim
      Ortenaukreis

                     Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer
                                (Vergnügungssteuersatzung)

      Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie der
      §§ 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg
      (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Kippenheim am 30.11.2020 folgende
      Satzung über die Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) beschlossen:

                                                 §1
                                           Steuererhebung

      Die Gemeinde Kippenheim erhebt eine Vergnügungssteuer als örtliche Aufwandsteuer
      nach den Vorschriften dieser Satzung.

                                                 §2
                                          Steuergegenstand

      (1) Der Vergnügungssteuer unterliegen Spiel-, Geschicklichkeits- und
      Unterhaltungsgeräte, die im Gemeindegebiet an öffentlich zugänglichen Orten (z.B. in
      Spielhallen, Gaststätten, Kantinen, Vereinsräumen) zur Benutzung gegen Entgelt
      bereitgehalten werden.

      (2) Als öffentlich zugänglich gelten auch Orte, die nur gegen Entgelt gleich welcher Art
      oder nur von einem bestimmten Personenkreis (z. B. Vereinsmitgliedern) betreten
      werden dürfen.

                                                 §3
                                          Steuerbefreiungen

      Von der Steuer nach § 2 Abs. 1 ausgenommen sind:
      1. Geräte ohne Gewinnmöglichkeit, die nach ihrer Bauart nur für die Benutzung durch
      Kleinkinder bestimmt und geeignet sind (z.B. mechanische Schaukeltiere),
      2. Geräte ohne Gewinnmöglichkeit oder mit Warengewinnmöglichkeit, die auf
      Jahrmärkten, Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen bereitgehalten werden,
      3. Geräte zur Wiedergabe von Musikdarbietungen (z. B. Musikautomaten),
      4. Billardtische, Tischfußballgeräte und Dart-Spielgeräte,
      5. Personalcomputer, die Zugang zum Internet verschaffen (Internet-PCs).
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                                          §4
                                    Steuerschuldner

Steuerschuldner ist derjenige, für dessen Rechnung die in § 2 genannten Geräte
aufgestellt sind (Aufsteller). Mehrere Aufsteller sind Gesamtschuldner.

                                       §5
          Beginn und Ende der Steuerpflicht, Entstehung der Steuerschuld

(1) Die Steuerpflicht beginnt mit der Aufstellung eines Gerätes. Sie endet mit Ablauf
des Tages, an dem das Gerät endgültig entfernt wird.

(2) Entfällt bei einem bisher steuerfreien Gerät die Voraussetzung für die Steuerfreiheit
nach § 3, beginnt die Steuerpflicht mit dem Wegfall dieser Voraussetzung. Bei einem
steuerpflichtigen Gerät endet die Steuerpflicht mit Eintritt der Voraussetzung für die
Steuerfreiheit nach § 3.

(3) Die Steuerschuld für ein Kalendervierteljahr entsteht mit Ablauf des
Kalendervierteljahres. Endet die Steuerpflicht im Laufe eines Kalendervierteljahres, so
entsteht die Steuerschuld für dieses Kalendervierteljahr mit dem Ende der
Steuerpflicht.

                                     §6
                   Bemessungszeitraum, Bemessungsgrundlage
                               (Steuermaßstab)

(1) Bemessungszeitraum für die Steuer ist der Kalendermonat.

(2) Bemessungsgrundlage für die Steuer ist
    a) bei Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit die elektronisch gezählte Bruttokasse
       (elektronisch gezählte Kasse zuzüglich Röhrenentnahmen abzüglich
       Röhrenauffüllungen, Falschgeld und Fehlgeld). Bei Verwendung von Chips,
       Token und dergleichen ist der hierfür maßgebliche Geldwert zugrunde zu legen.
    b) bei Spielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit die Zahl und Art der Spielgeräte. Hat
       ein Gerät mehrere selbständige Spielstellen, die unabhängig voneinander und
       zeitlich ganz oder teilweise nebeneinander bedient werden können, so gilt jede
       dieser Spielstellen als ein Gerät.
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                                                §7
                                             Steuersatz

(1) Der Steuersatz beträgt für jeden angefangenen Kalendermonat der Steuerpflicht
für das Bereithalten eines Gerätes (§ 2 Abs. 1)
    1. mit Gewinnmöglichkeit an den in § 2 Abs. 1 genannten Orten 20 v. H. der
       elektronisch gezählten Bruttokasse, mindestens 80,00 €
    2. ohne Gewinnmöglichkeit und
       - aufgestellt in einer Spielhalle oder einem ähnlichen Unternehmen im Sinne
           von § 40 LGlüG:                                         80,00 €
       - aufgestellt an einem sonstigen Aufstellungsort:           50,00 €
    3. Unabhängig vom Aufstellort beträgt die Steuer auf Spielgeräte und
       Spieleinrichtungen ohne Gewinnmöglichkeit, mit denen Gewalttätigkeiten
       gegen Menschen und/oder Tiere, Verherrlichung oder Verharmlosung des
       Krieges, pornografische oder die Würde des Menschen verletzende Praktiken
       und ähnliches dargestellt werden, je Gerät                 300,00 €.
(2) Tritt im Laufe eines Kalendermonats an die Stelle eines Gerätes gemäß Absatz 1
Nr. 2 ein gleichartiges Gerät, so wird die Steuer für diesen Kalendermonat nur einmal
erhoben.

(3) Bei einem Wechsel des Aufstellungsortes eines Gerätes gemäß Absatz 1 Nr. 2 im
Gemeindegebiet wird die Steuer für den Kalendermonat, in dem die Änderung eintritt,
nur einmal berechnet. Dies gilt entsprechend bei einem Wechsel in der Person des
Aufstellers; Steuerschuldner für den Kalendermonat, in dem die Änderung eintritt,
bleibt der bisherige Aufsteller.

(4) Macht der Steuerschuldner (§ 4) glaubhaft, dass bei Geräten gemäß Absatz 1 Nr.
2 während eines vollen Kalendermonats die öffentliche Zugänglichkeit des
Aufstellungsortes nicht gegeben (z. B. Betriebsruhe, Betriebsferien) oder eine
Benutzung des Steuergegenstands für die in § 2 genannten Zwecke aus anderen
Gründen nicht möglich war, wird dieser Kalendermonat bei der Steuerberechnung
nicht berücksichtigt.

                                              §8
                                   Festsetzung und Fälligkeit

Die Steuer wird durch Steuerbescheid festgesetzt und ist innerhalb eines Monats nach
Bekanntgabe des Steuerbescheids zu entrichten.
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                                                  §9
                                            Anzeigepflichten

          (1) Die Aufstellung und jede Veränderung, insbesondere die Entfernung eines Gerätes
          i. S. von § 2 Abs. 1 ist der Gemeinde/Stadt innerhalb von zwei Wochen schriftlich
          anzuzeigen.

          (2) Anzeigepflichtig ist der Steuerschuldner (§ 4) und der unmittelbare Besitzer der für
          die Aufstellung benutzten Räumlichkeiten oder Grundstücke. In der Anzeige ist der
          Aufstellungsort, die Art des Geräts im Sinne von § 6 Abs. 2 mit genauer Bezeichnung,
          der Zeitpunkt der Aufstellung bzw. Entfernung sowie Name und Anschrift des
          Aufstellers anzugeben.

          (3) Ein bei der Berechnung der Steuer nach § 7 Abs. 4 nicht zu berücksichtigender
          Kalendermonat ist vom Steuerschuldner (§ 4) innerhalb von zwei Wochen nach Ende
          dieses Zeitraums der Gemeinde/Stadt schriftlich mitzuteilen.

                                                  § 10
                                             Steuererklärung

          (1) Der Steuerschuldner hat der Gemeinde Kippenheim bis zum 10. Tag nach Ablauf
          eines jeden Kalendervierteljahres für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit den Inhalt der
          Bruttokasse anhand eines amtlich vorgeschriebenen Vordrucks, getrennt nach
          Kalendermonat je Spielgerät mitzuteilen (Steuererklärung). Der Steuererklärung sind
          auf Anforderung alle Zählwerks-Ausdrucke mit sämtlichen Parametern entsprechend
          § 6 Absatz 2 für den Meldezeitraum anzuschließen. Erfolgt keine Erklärung, so wird
          der Kasseninhalt geschätzt.

          2) Für die Steuererklärung nach Absatz 1 ist der letzte Tag des jeweiligen
          Kalendervierteljahres als Auslesetag der elektronisch gezählten Bruttokasse zugrunde
          zu legen. Für das Folgevierteljahr ist lückenlos an den Auslesezeitpunkt (Tag und
          Uhrzeit des Ausdrucks) des Auslesetages des Vorvierteljahres anzuschließen.

          3) Endet die Steuerpflicht vor Ablauf eines Kalendervierteljahres, ist die
          Steuererklärung gemäß Absatz 1 spätestens 10 Tage nach Ende der Steuerpflicht (§
          5 Abs. 1) der Gemeinde Kippenheim vorzulegen.

                                                 § 11
                                    Steueraufsicht, Betretungsrecht

          Zur Ausübung der Steueraufsicht sind die Bediensteten der Gemeinde Kippenheim
          berechtigt die Aufstell- und Veranstaltungsorte zu betreten.

          Der Steuerschuldner (§ 4) und die von ihnen beauftragten Personen haben auf
          Verlangen der Bediensteten der Gemeinde Kippenheim Aufzeichnungen, Bücher,
          Geschäftspapiere, Zählwerksausdrucke und andere Unterlagen vorzulegen,
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   Auskünfte zu erteilen und die notwendigen Verrichtungen an den Spielgeräten und
   Spieleinrichtungen vorzunehmen.

                                             § 12
                                      Ordnungswidrigkeiten

   Ordnungswidrig i. S. von § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 KAG handelt, wer vorsätzlich oder
   leichtfertig den Anzeigepflichten nach § 9 Abs. 1 und 2 und den Meldepflichten nach §
   10 Abs. 1 und 2 dieser Satzung nicht nachkommt.

                                                 § 13
                                             Inkrafttreten

   Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die
   Erhebung einer Vergnügungssteuer vom 11.01.1991 außer Kraft.

   Kippenheim, den 01.12.2020

   Gutbrod
   Bürgermeister

   Hinweis:
   Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
   Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO
   erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach §
   4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der
   Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden
   ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt
   nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder
   die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
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                                                                im Eigentum des Bauherren verbleiben müssen. Die Vorgaben
               Amtliche                                         des Bebauungsplanes sind für die Bebauung maßgebend.
                                                                Dieser lässt auf den beiden Grundstücken jeweils vier Wohn-
           Bekanntmachungen                                     einheiten zu.
                                                                Wir erwarten Ihr Angebot bis spätestens 10. Januar 2021 an
                                                                Herrn Bürgermeister Matthias Gutbrod. Zwingend dem
EINLADUNG                                                       Angebot beizufügen sind eine baurechtliche Beschreibung
zu der am Montag, 14.12.2020 um 19:00 Uhr in der Festhalle      des Vorhabens und Ihr Preisangebot. Bei baurechtlichen
Kippenheim stattfindenden Sitzung des Gemeinderates.            Fragestellungen ist Bauamtsleiterin Simone Gänshirt (07825-
                                                                90327) gerne behilflich.
18.1   Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung vom
       30.11.2020 gefassten Beschlüsse
18.2 Baugesuche
      18.2.1 Erweiterung einer Produktionshalle,
              Flst.Nr. 7279/4, Frankenstraße 9, Kippenheim
18.3 Gemeindewald Kippenheim
      a) Vollzug Bewirtschaftungsplan 2019
      b) Beschluss Betriebsplan 2021
18.4 Bebauungsplan „BÜRGERHAUS“, Kippenheim, mit
      planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen
      Bauvorschriften zum Bebauungsplan
      1. Behandlung und Abwägung der im Rahmen der
         erneuten Beteiligung bzw.Unterrichtung der Öffent-
         lichkeit und der Behörden (erneute öffentliche
         Auslegung) eingegangenen Stellungnahmen und
         Anregungen
      2. Satzungsbeschluss der Gemeinde Kippenheim über
         den Bebauungsplan „BÜRGERHAUS“ mit planungs-
         rechtlichen Vorschriften und der örtlichen Bau-
         vorschriften zum Bebauungsplan
18.5 Teilaufhebung Bebauungsplan "WICKHÄUSLE-MEER-
      LACH", Gemarkung Kippenheim
      1. Behandlung und Abwägung der im Rahmen der
         Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
         eingegangenen Stellungnahmen
      2. Beschluss der Gemeinde Kippenheim über die
         Teilaufhebung des Bebauungsplanes „WICK-
         HÄUSLE-MEERLACH“
18.6 Erneuerung des Durchlasses Dorfbach im Bereich der                                                        Gemeinde Kippenheim

      Grundstücke Flst.-Nrn. 2042 und 2054, Gemarkung                                                          Untere Hauptstraße 4
                                                                                                               77971 Kippenheim

      Schmieheim                                                                         Maßstab: 1:500             Auszug aus dem geografischen Informationssystem

18.7 Kalkulation der Abwassergebühren für die Jahre 2021
                                                                                                                    Die Weitergabe der Daten an Dritte ist nicht gestattet.
                                                                                         Bearbeiter: Pies, Jonas    Angaben sind vor Ort zu prüfen!
                                                                                         Datum: 12.11.2020          Die Daten können vom aktuellen Stand abweichen.

      und 2022                                                                           Geobasisdaten LGL-BW

      -Bevorratungsbeschluss-
18.8 Feststellung Jahresabschluss 2019 des Eigenbetriebes
      Wasserversorgung
18.9 Vorschau Haushaltplanung 2021
                                                                 Bitte um Terminvereinbarung
18.10 Bekanntgaben der Verwaltung                                Aufgrund der Corona-Situation ist das Rathaus Kippen-
18.11 Fragen und Anregungen aus dem Gemeinderat                  heim weiterhin nur mit Einschränkungen geöffnet.
18.12 Bürgerfragen                                               Bitte vereinbaren Sie daher vor einer persönlichen
                                                                 Vorsprache unbedingt einen Termin mit Ihrem
Es wird darauf hingewiesen, dass die Beratungsunterlagen zu      Ansprechpartner.
der öffentlichen Sitzung auch an die Zuhörer in den Sitzungen    Die Kontaktdaten finden Sie im Gemeindeblatt.
zur Einsichtnahme ausgegeben werden und daher im                 Haben Sie Verständnis, dass der Zutritt zum Gebäude nur
Sitzungssaal ausliegen. Darüber hinaus können auch interes-      mit einer Mund- und Nasenbedeckung gewährt werden
sierte Bürgerinnen und Bürger Einsicht in die Beratungsunter-    kann und dass im Eingangsbereich umgehend die Hände
lagen im Sekretariat erhalten.                                   zu desinfizieren sind.

Verkauf von Bauplätzen für                                       Rathaus über Weihnachten und
Geschosswohnungsbau                                              Neujahr geschlossen
Die Gemeinde Kippenheim ist Eigentümerin der voll erschlos-      Das Rathaus in Kippenheim sowie die Ortsverwaltung in
senen Geschosswohnungsbaugrundstücke Flst.-Nr. 9484 mit          Schmieheim bleiben vom 28.12.2020 bis 31.12.2020
911 m² und Flst.-Nr. 9485 mit 691 m² im Baugebiet Mühlen-        geschlossen.
pfad IV am südlichen Ortsrand von Kippenheim.                    Ab dem 04.01.2021 sind wir wieder wie gewohnt telefo-
Die beiden Grundstücke sollen einzeln meistbietend verkauft      nisch und nach Terminvereinbarung auch persönlich für Sie
werden. Der Mindestpreis beträgt 250 €/m² voll erschlossen.      erreichbar.
Dem Erwerber wird eine dreijährige Bauverpflichtung aufer-
legt. Weitere Verpflichtung ist, dass die Wohnungen 10 Jahre     Wir bitten um Beachtung.
10. Dezember 2020 / Woche 50         Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim                                      Seite 11

                                                                  Bundeszuschuss zur Rentenversicherung um 1,5 Milliarden
                                                                  Euro erhöht.
 An alle Vereine und Institutionen                                Mehr Informationen und eine Broschüre zum Herunterladen
                                                                  finden Interessierte auf der Themenseite rund um die Grund-
 Bitte beachten:
                                                                  rente unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/
 Der Redaktionsschluss für die letzte Ausgabe des Gemein-
                                                                  grundrente
 deblattes ist am Dienstag, 15.12.2020, 12.00 Uhr. Letzter
 Erscheinungstag für das Amtliche Mitteilungsblatt im alten
 Jahr ist am Donnerstag, 17.12.2020 (KW 51).

 Der Redaktionsschluss für die erste Ausgabe des Gemein-
 deblattes im neuen Jahr ist am Dienstag, 19.01.2021, 12.00
 Uhr. Erster Erscheinungstag für das Amtliche Mitteilungs-
 blatt ist am Donnerstag, 21.01.2021.
                                                                                  Lebensqualität durch Nähe

                                                                  Die LQN-Gruppe Ortsbild hat sich schweren Herzens dazu
                                                                  entschlossen im Jahr 2020 keine Adventsfeuer im Rathaushof
                                                                  zu entzünden und bittet für diese Entscheidung um ihr
 Das Amtsblatt macht                                              Verständnis.
 Weihnachtspause                                                  Freuen Sie sich auf die Alternative im Gemeindeblatt und
 Liebe Bürgerinnen und Bürger,                                    bleiben Sie gesund !
 aufgrund der Weihnachtsfeiertage und dem Jahreswechsel
 erscheint das letzte Amtsblatt 2020 am Donnerstag, den           Ich wünsche mir – nicht nur im Advent:
 17.12.2020.                                                      • mehr Zeit für mich
 Das erste Amtsblatt im Jahr 2021 erscheint am Donnerstag,        • weniger Pflichtgefühl
 den 21.01.2021.                                                  • mehr Spaß als „Ernst des Lebens“
                                                                  • öfter mal zu lachen und meinen Humor
 Wir bittem um Beachtung.                                           nicht zu verlieren
                                                                  • keine Angst mehr davor haben zu
                                                                    müssen, nicht genügen zu können
                                                                  • die Fähigkeit, den Augenblick
                                                                    genießen zu können, statt immer
                                                                    planen zu müssen
Die Deutsche Rentenversicherung                                   • das Gefühl, nichts Wesentliches
informiert                                                          zu versäumen
                                                                  • mich nicht mit anderen
Grundrente: Wann kommt der                                          messen zu müssen
Bescheid                                                          • Zufriedenheit
Bis Ende 2022 bekommen alle anspruchsberechtigten Rent-           • Freundinnen und Freunde,
nerinnen und Rentner ihren persönlichen Grundrentenbe-              die mich verstehen, die mich
scheid von der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Das              akzeptieren , mit allen meinen
geschieht stufenweise: Ab Mitte 2021 sollen im ersten Schritt       schwachen Seiten – oder gerade
alle Personen ihre Berechnung zur Grundrente erhalten, die ab       deswegen zu mir halten
1. Juli 2021 neu in Rente gehen oder parallel zu ihrer Rente      • liebesfähig zu bleiben
noch andere Sozialleistungen beziehen. Gleiches gilt für dieje-   • mein Vertrauen und meine Hoffnung nicht zu verlieren, was
nigen, die bereits vor 1992 in Rente gegangen sind. Abge-           auch immer geschieht
schlossen wird das Versandverfahren voraussichtlich Ende          • mich mit Menschen versöhnen zu dürfen, mit denen ich im
2022 mit den jüngsten Rentnerinnen und Rentnern sowie mit           Streit auseinander gegangen bin
Personen, die zwischen Januar und Juni 2021 zum ersten Mal        • Vergebung zu erfahren von den Menschen, denen ich weh
eine Rente erhalten.                                                getan habe
Grundrentenansprüche können frühstens ab Januar 2021              • am Ende meines Lebens „Ja“ sagen zu können zu dem,
entstehen. Unabhängig davon, wann man Post von der                  wie ich gelebt habe und was dadurch geworden ist
Rentenversicherung bekommt: Aufgelaufene Zahlungen
werden selbstverständlich rückwirkend überwiesen.                 von Christa Spilling-Nöker
Damit der straffe Zeitplan eingehalten werden kann, muss die
DRV gut geschultes Personal einsetzen: Bundesweit werden
für die Grundrentenarbeiten mehr als 3.000 neue Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeiter benötigt, über 200 davon bei der DRV                      Sonstige
Baden-Württemberg. Derzeit sind entsprechende Stellen
ausgeschrieben, die auch für Quereinsteiger aus anderen                         Mitteilungen
Verwaltungs- und Sozialversicherungsbereichen geeignet
sind (mehr dazu unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.
de > Karriere).                                                                 Nachbarschaftshilfe
Insgesamt wird die neue Grundrentenleistung im Einführungs-                     Kippenheim und Mahlberg
jahr etwa 1,3 Milliarden Euro kosten und bis 2025 auf 1,61
Milliarden Euro ansteigen. Hinzu kommen 2021 nochmal rund
                                                                                e.V.
                                                                  Als neue Einsatzleitung der Nachbarschaftshilfe Kippenheim-
400 Millionen Euro für Personal und Verwaltung. Die Grund-        Mahlberg habe ich das Amt von Frau Silvia Mathis über-
rente soll über Steuereinnahmen finanziert werden und nicht       nommen.
über die Beiträge der Versicherten. Deshalb wird der              Mein Name ist Christiane Steiner,ich bin im Büro erreichbar in
Seite 12                             Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim             10. Dezember 2020 / Woche 50

Kippenheim, Spitalstr. 3.                                         daher sehr gut. Mehr zum Polizeiberuf und den Vorausset-
Tel.: 07825/5200                                                  zungen gibt es bei einer Online - Infoveranstaltung am Montag,
Bürozeiten:                                                       14.12.2020, 16.30 Uhr.
Montag, Donnerstag und Freitag 9-11 Uhr.
                                                                  Anmeldung per Mail an offenburg.berufsinfo@polizei.bwl.de.
Brauchen Sie Unterstützung?                                       Danach bekommt ihr die Anmeldedaten zugesandt. Bei Rück-
Wir bieten Hilfe an für ältere, kranke, einsame und Menschen      fragen stehen euch die Einstellungsberater zur Verfügung:
mit Behinderung. Aber auch für pflegende Angehörige.              Helmut PETER, Tel. 07222/761-505
Die Nachbarschaftshilfe kann auch nach dem Pflegelei-             Uwe ECKERT, Tel. 0781/21-1343
stungsergänzungsgesetz § 45 Betreuung und Entlastung
(125 Euro) mit den Pflegekassen abgerechnet werden.
Diese Hilfe beinhaltet z.B. Begleitung in persönlichen Angele-    BUND-Ökotipp:
genheiten (Arztbesuche, Behördengänge, Friseur...)
Spaziergänge
                                                                  Richtig heizen – Klima und Geldbeutel
Unterhaltungsspiele                                               schonen
Vorlesen                                                          Mit der kalten Jahreszeit beginnt auch die Heizperiode. Doch
Mithilfe bei häuslichen Tätigkeiten                               Heizen ist nicht nur teuer, sondern verbraucht meist im Haus-
Hilfe bei der Zubereitung von Mahlzeiten                          halt mit Abstand am meisten Energie und verursacht die
Hilfe bei der Versorgung der Wäsche                               größten Mengen an klimaschädlichem Kohlendioxid. Mit dem
Einkäufe oder Besorgungen                                         richtigen Heizverhalten kann man Geldbeutel und Klima
Besuche in Pflegeheimen                                           erheblich schonen. So spart beispielsweise die Senkung der
Betreuung Demenzkranker                                           Raumtemperatur um nur ein Grad Celsius im Durchschnitt
durch geschulte Helferinnen und Helfer                            sechs Prozent Energie. Deswegen empfiehlt der Bund für
                                                                  Umwelt und Naturschutz (BUND), Räume nicht zu stark aufzu-
Bei uns finden Hilfesuchende und Angehörige Ansprech-             heizen.
partner zum Reden und Zuhören.                                    Als Richtwert im Wohnraum gelten 20 Grad Celsius. Dies
Wir übernehmen auch zeitlich begrenzte Einsätze, z.B. nach        entspricht auf den meisten Thermostatventilen Stufe 3. In der
Krankenhausaufenthalten.                                          Küche sind in vielen Fällen 18 und im Schlafzimmer 17 Grad
                                                                  Celsius ausreichend, das Badezimmer darf etwas wärmer
Wir berücksichtigen die vorgegebenen Hygienevorschriften,         sein. Nachts oder auch tagsüber, wenn niemand zuhause ist,
unser Einsatz ist möglich und gerade unter den gegebenen          kann die Temperatur um drei bis fünf Grad gesenkt werden.
Umständen ein wichtiger Bestandteil für die Teilhabe am           Die Heizkörper voll aufzudrehen ist nicht nötig, da das Ventil
gesellschaftlichen Leben.                                         dann eine sehr hohe Zieltemperatur ansteuert. Dabei wird die
Wenn Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen möchten, wenden          gewünschte Raumtemperatur schnell überschritten und
Sie sich bitte an unsere Einsatzleiterin.                         unnötig viel Energie vergeudet.
Wir freuen uns auch sehr, wenn Sie die Gabe eines Helfers         Gluckernde Geräusche im Heizkörper sind ein Hinweis für
haben und sich bei uns melden. Gerne sind wir für Sie da, um      überschüssige Luft, die die Wärmeabgabe behindert. Im
Ihre Einsatzmöglichkeiten zu besprechen.                          Bauhandel gibt es sogenannte Heizkörperschlüssel, mit denen
                                                                  die Entlüftungsventile geöffnet und die Luft entfernt werden
Hilfe von Haus zu Haus - NBH Kippenheim- Mahlberg                 kann.
                                                                  Die Heizkörper sollten nicht durch Möbel und Vorhänge abge-
                                                                  deckt oder zugestellt sein, da die erwärmte Luft sich sonst
Die Agentur für Arbeit Offenburg                                  nicht im Raum verteilen kann. Das Schließen der Rollläden
informiert: Grenzen überschreiten für                             verringert nächtliche Wärmeverluste durch das Fenster um
                                                                  etwa 20 Prozent, geschlossene Vorhänge verstärken diesen
Bildung und Studium                                               Effekt. Über undichte Fenster und Türen kann dagegen viel
Am Donnerstag, den 17.12.2020 informiert eine französische        Energie verloren gehen. Im Bauhandel sind Gummi- und Sili-
Berufsberaterin aus Straßburg, in telefonischen Gesprächen        konbänder für Fenster und Bürstendichtungen für Türen
bzw. Video Call (ca. 45 Minuten) von 10 bis 16 Uhr über Ausbil-   erhältlich.
dungs- und Studienmöglichkeiten in Frankreich.                    Auch während der Heizperiode ist regelmäßiges Lüften uner-
Die oberrheinische Region bietet auch grenzüberschreitend         lässlich, um die Feuchtigkeit in Wohnräumen zu verringern
hervorragende Möglichkeiten zur Ausbildung und Erweiterung        und eine gute Luftqualität zu gewährleisten. Dreimal täglich
des persönlichen Horizonts. Mit einem Berufs- oder Studien-       kurz Stoßlüften ist ideal. Dauerhaft gekippte Fenster erhöhen
abschluss in Frankreich vertieft man zudem Kenntnisse von         dagegen den Energieverbrauch und das Schimmelrisiko.
Sprache und Kultur des regional wichtigsten Nachbarn.             Alte Heizungspumpen laufen oft lange und verbrauchen dabei
Interessierte Schülerinnen und Schüler können einen kosten-       zu viel Energie. Moderne Heizungspumpen arbeiten dagegen
losen Termin per E-Mail vereinbaren: offenburg.biz@arbeitsa-      automatisiert nach Bedarf. Für den Austausch solcher
gentur.de                                                         Heizungspumpen gibt es sogar staatliche Zuschüsse vom
Bitte geben Sie unbedingt eine Telefonnummer an, unter der        BAFA.
man Sie erreichen kann. Es sollten gute Französischkennt-
nisse vorhanden sein.
                                                                                       Jubiläum
                                                                                       5 Jahre Wunderfitz Schmieheim und
Polizeipräsidium Offenburg                                                             Kippenheim von 2015 bis 2020
Online - Informationsveranstaltung                                                     Die Seniorengruppe von Schmieheim
zum Polizeiberuf                                                                       und Kippenheim
                                                                                       Wunderfitz
Die Polizei Baden-Württemberg bietet für das Jahr 2021
insgesamt 1400 Ausbildungs- und Studienplätze an; die             trifft sich im Neuen Jahr wieder, wenn es die Corona –
Einstellungschancen für Auszubildende und Studierende sind        Pandemie erlaubt.
10. Dezember 2020 / Woche 50                    Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim                                         Seite 13

Situationsbedingt konnten wir uns in diesem Jahr nur drei Mal                   Mittwoch, 16.12.2020
treffen.                                                                        15.00 Uhr   Konfirmandenunterrichtim      Gemeindehaus         in
Die Coronakrise hat auch unsere Altersgruppe zum vorläu-                                    Schmieheim
figen Stillstand gebracht, aber wir geben nicht auf.
Wir wünschen allen Senioreninnnen und Senioren eine                             Sonntag, 20.12.2020 – 4. Advent
gesunde Adventszeit, Frohe Weihnachtstage und ein gutes                         10.15 Uhr   Gottesdienst, Prädin. Kappus
Neues Jahr.                                                                                 Die Kollekte ist für Brot für die Welt bestimmt.
Sobald wir wieder zusammen kommen wird es rechtszeitig im
Gemeindemitteilungsblatt veröffentlicht.                                        Natürlich müssen wir in diesen Gottesdiensten das Schutz-
Auch Seniorinnen und Senioren, die die Wunderfitze bisher                       konzept der Landesregierung einhalten. Wir achten einander
nicht kennen, sind willkommen. Die Seniorengruppe Wunder-                       und halten mind. 2 m Abstand – auch in den Sitzreihen.
fitz würde sich über weitere wunderfitzige Teilnehmer freuen.                   Mund-/Nasenschutz ist während des gesamten Gottes-
Schöne gesunde Feiertage und bleibt gesund, wünscht Euch                        dienstes zu tragen.
das Wunderfitz – Team.
                                                                                Ökumenisches Gebet in den Tag – Impulse zu Weihnachten
                                                                                Herzlich einladen möchten wir von Montag, 21.12. bis Heiliga-
                                                                                bend, 24.12. jeweils um 7.30 Uhr in die katholische Kirche
                                                                                zum Ökumenischen Gebet in den Tag. Lassen Sie sich mit
                          Volkshochschule Lahr                                  Herrn Pfarrer Ibach und Diakonin Rosi Haas durch kurze
                          Außenstelle Kippenheim                                Impulse zu Weihnachten auf diese besondere Zeit einstimmen.

                                                                                Gottesdienste an Weihnachten
VHS AKTUELL                                                                     Zu folgenden Gottesdiensten möchten wir Sie an den Feier-
VHS-Außenstelle KIPPENHEIM                                                      tagen einladen:
Verlängerung der Corona-Regelungen                                              Heiligabend, 24.12.
Abbruch der aktuellen VHS-Kurse                                                 7.30 Uhr    Ökum. Gebet in den Tag -
Neustart erst im neuen Semester ab 8. März 2021!                                            Impulse zu Weihnachten
In der gemeinsamen Sitzung von Bund und Ländern am                                          Kath Kirche St. Mauritius Pfr. Ibach
25. November wurde beschlossen, dass die Corona-                                            Gem.ref. Haas
Reglungen vom November auch für den Dezember fortgesetzt                        15.30 Uhr   Christvesper
werden. Nachdem im Zuständigkeitsbereich der VHS Kippen-                                    in und um die Kirche Schuldekan Dietrich
heim ab November zwischenzeitlich alle laufenden Kurse                          17.00 Uhr   Christvesper
unterbrochen worden sind, hat die VHS aufgrund der Verlän-                                  in und um die Kirche Schuldekan Dietrich
gerung der Verbote festgelegt, die im November unterbro-
chenen Kurse jetzt endgültig abzubrechen und die für                            1. Feiertag, 25.12.
Januar vorgesehenen Kurse abzusagen. Ein Neustart ist                           10.15 Uhr     Festgottesdienst Diak. Moldenhauer
erst mit dem Frühlingssemester ab 8. März geplant. Bis dahin
hoffen wir auf ein Abklingen der Krise.                                         2. Feiertag, 26.12.
Gern hätten wir eine positivere Nachricht mitgeteilt. Die aktu-                 10.15 Uhr     Festgottesdienst
elle Corona-Lage erlaubt aber leider nicht mehr. Auch die                                     in Schmieheim Dekan Becker
Volkshochschulen müssen ihren Teil zur Kontaktbegrenzung
beitragen.                                                                      Dienstag, 29.12.
Bei Rückfragen wenden Sie sich an Ihre VHS-Außenstelle                          17.00 Uhr   Ökumenische Feierstunde mit Weihnachtslieder-
Kippenheim, Tel. 07825 9594, E-Mail: vhs-kippenheim@lahr.de.                                Atempause kath. Kirche St. Mauritius

                                                                                Achtung: Anmeldung Tel. 69949-0         Diakon Kohler
                                                                                Silvester, 31.12.
                       Kirchliche                                               17.00 Uhr     Gottesdienst Pfr. Moldenhauer
                                                                                Neujahr, 01.01.21
                      Nachrichten                                               11.00 Uhr     Andacht, anschl. Neujahrsempfang Prädin.
                                                                                              Kappus
                                                                                Sonntag, 03.01.21
             Ev. Friedensgemeinde Kippenheim                                    10.15 Uhr     Gottesdienst
             Gartenstr. 1 - Pfarramt:   Telefon 0 78 25 / 93 46, Fax 87 03 87                 in Schmieheim Dekan Becker
             Öffnungszeiten:            Do: 10.00 - 12.00 Uhr                   Hl. 3 Könige, 06.01.
             E-Mail:                    pfarramt@ev-Kirche-Kippenheim.de        10.15 Uhr     Gottesdienst mit den Sternsingern
             Homepage:                  www.ev-Kirche-Kippenheim.de
                                                                                Anders Weihnachten feiern
Wochenspruch:                                                                   Für alle, die an Heiligabend nicht zum Gottesdienst kommen
Bereitet dem Herrn den Weg; denn siehe, der Herr kommt                          können oder möchten, hat die Evangelische Landeskirche
gewaltig.                                                                       eine Broschüre herausgegeben mit einer Kurzanleitung für
Jesaja 40,3.10                                                                  eine besinnliche Stunde zuhause. Die Broschüre können Sie in
                                                                                der Vorweihnachtszeit in der Kirche mitnehmen oder sich
Donnerstag, 10.12.2020                                                          unter folgendem Link downloaden und selbst ausdrucken:
17-18 Uhr Offene Kirche                                                         https://www.ekiba.de/html/content/weihnachten_20208666.
                                                                                html
Sonntag, 13.12.2020 – 3. Advent
10.15 Uhr   Gottesdienst, Prädin. Beckendorff                                   Öffnungszeiten des Pfarramts
            Die Kollekte ist für Brot für die Welt bestimmt.                    Donnerstag 10 – 12 Uhr
Seite 14                                        Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim          10. Dezember 2020 / Woche 50

Gemeindediakonin Medea Frey                                               VIERTER ADVENTSSONNTAG 20.12.
Bürozeiten Dienstag, Mittwoch, Freitag vormittags                         07:30 Uhr Ökumenisches Gebet in den Tag Kippenheim
Büro im Jakobushaus Mahlberg, Tel. 07825-8795110                                    Impulse zu Weihnachten
                                                                          10:30 Uhr Eucharistiefeier Pfr. M. Ibach Sulz
Vom 01.12. bis 31.12. ist in dringenden seelsorgerlichen Fällen           17:00 Uhr Feier der Versöhnung - Beichte
Herr Pfarrer Herbert aus Mahlberg für uns zuständig. Er ist                         Pfr. M. Ibach Sulz
telefonisch zu erreichen unter Tel. 07825-9382 an. Die Vakanz-            18:30 Uhr Feier der Versöhnung - Beichte
vertretung hat Dekan Becker, der unter Tel. 07825-7568 im                           Pfr. M. Ibach Mahlberg
Pfarramt in Schmieheim zu erreichen ist.
                                                                          Forum älterwerden Kippenheim
                                                                          Adventsandacht
                                                                          Liebe Freunde des Forum älterwerden. Wir wollen uns am Mi.,
                   Kath. Pfarrgemeinde                                    9. Dez. um 15 Uhr zu einer Adventsfeier in der Kirche treffen.
                 St. Mauritius Kippenheim                                 Wir freuen uns auf eine adventliche Stunde mit Diakon Werner
                   Pfarramt: Bahnhofstr. 32, Tel. 07825/69949-0           Kohler. Wir hoffen, Sie sind dabei. Keine Anmeldung erforder-
                 E-Mail: kippenheim@mariafrieden-kippenheim.de            lich, aber Maskenpflicht. Das Team wünscht Ihnen eine geseg-
                   Homepage: www.mariafrieden-kippenheim.de
                                                                          nete Advents– und Weihnachtszeit.
 Büro: Mo. – Fr. 10 – 12 Uhr, Mi. / Do. 16 – 18 Uhr in Kippenheim,
       Di. 16 – 18 Uhr in Sulz und Ottenheim
 Pfarrer M. Ibach:                            Tel. s. o.                                    Informationen zu den
 m.ibach@mariafrieden-kippenheim.de
 Gem.Ref. R. Haas:                            Tel. 07825/69949-20
                                                                                       Gottesdiensten an Weihnachten
 r.haas@mariafrieden-kippenheim.de            Mobil: 0160/2231916
 Notfallnummer:                               Tel. 07825/69949-15         Wir kommen – wir können es drehen wie wir wollen – nicht um
Ausführliche Gottesdienstordnung und nähere Informationen siehe Pfarr-    die Aussage herum: Die vielen Gottesdienstbesucher, die wir
brief (Auslage in den Kirchen oder zu bestellen über das Pfarrbüro oder   sonst begrüßen können, haben keinen Platz in den Kirchen.
Homepage)                                                                 Die Bestimmungen der Corona-Schutzkonzepte (Abstand!)
                                                                          begrenzen unser Platzangebot deutlich.
Bis auf weiteres gilt für alle Sonn-/Feiertagsgottesdienste               Wir haben uns mit dieser Frage die vergangenen Wochen
telefonische Anmeldung in den Büros oder ab Freitag-                      intensiv beschäftigt und nach Wegen gesucht, mit dieser Situ-
nachmittag unter Tel. 0160/2231916                                        ation umzugehen. Hier einige Elemente unserer „Lösung“:
                                                                          • Wir erhöhen die Zahl der Gottesdienste.
Anmeldungen zu den Weihnachtsgottesdienten erst ab                        • Mehr Kinder- und Familienkrippenfeiern
14.12.2020 bis 23.12.2020 möglich.                                        • Aktion Weihnachtstüte: Über die Kindergärten, die Erstkom-
(auch online: www.mariafrieden-kippenheim.de/glauben-                       munionkinder und die Kirchen werden wir Familien und
feieren-und-leben/gottesdienste/)                                           Senioren eine „Weihnachtstüte“ schenken. Darin sind Anre-
Unter den gegebenen Umständen erscheint folgende Bitte                      gungen und Ideen, wie zu Hause in der Familie mit Kindern
angebracht: Wäre es nicht fair, wenn über die Weihnachtsfei-                am Heiligen Abend eine kleine Feier begangen werden kann.
ertage (24.-26.12.) jeder sich nur einmal anmeldet? So haben              • Live-Stream-Gottesdienst aus Seelbach zentral für das
mehr Leute die Möglichkeit, einen Gottesdienst an Weih-                     ganze Dekanat www.gemeinsam-im-schuttertal.de/live
nachten mitzufeiern.                                                      • Wir werden in der Kirche in Mahlberg am 1. Weihnachtsfei-
                                                                            ertag in der Zeit von 11:00 Uhr bis 15:00 Uhr einladen zu
Do. 10.12.                                                                  einer „Begegnung an der Krippe“: Wer möchte, kommt –
07:00 Uhr        Roratefeier Mahlberg                                       vielleicht mit den Kindern - in die Kirche, wir bieten kleine
18:30 Uhr        Eucharistiefeier Kippenheim                                Elemente zu Gebet und persönlichem Innehalten an der
Fr. 11.12.                                                                  Krippe an; wir werden Anregungen mit nach Hause geben.
18:30 Uhr        Wort-Gottes-Feier / Bußfeier Ottenheim                   • Die Wort-Gottes-Feier an den Festtagen
                                                                          • Die feierliche Vesper am 1. Weihnachtsfeiertag in Sulz
Samstag 12.12.                                                            • Zwischen den Jahren laden wir ein zu einer „Feierstunde mit
15:00 Uhr Tauffeier Mahlberg                                                Weihnachtsliedern“.
16:00 Uhr Rosenkranz Kippenheim
17:45 Uhr Feier der Versöhnung – Beichte                                  Von Gottesdiensten im Freien haben wir Abstand genommen.
          Pfr. M. Ibach Mahlberg                                          Sie sind kaum mit den aktuellen Schutzbestimmungen
18:30 Uhr Eucharistiefeier Pfr. M. Ibach Mahlberg                         machbar.
                                                                          Wir hoffen, dass wir damit diese nicht einfache Situation ein
DRITTER ADVENTSSONNTAG 13.12.                                             wenig abfedern können. Wir wissen, dass dies nicht alle
09:00 Uhr  Eucharistiefeier Pfr. M. Ibach Kippenheim                      zufrieden stellen kann. Ich bin dennoch froh, dass wir über-
10:30 Uhr  Eucharistiefeier Pfr. M. Ibach Ottenheim                       haupt (Stand heute) Gottesdienst feiern können. Und so bitte
17:00 Uhr  Licht und Dunkelheit im Advent Gestaltung:                     ich um Verständnis für diese Einschränkungen und darum,
           Gemeindeteam Sulz Sulz                                         dass Sie sie mittragen.
Do. 17.12.
18:30 Uhr  Eucharistiefeier Kippenheim                                    Anmeldung:
                                                                          Alle diese Weihnachtsgottesdienste gehen nur mit vorheriger
Samstag 19.12.                                                            Anmeldung       (online:  www.mariafrieden-kippenheim.de/
17:00 Uhr  Feier der Versöhnung - Beichte                                 glauben-feiern-und-leben/gottesdienste/) und auch telefo-
           Pfr. M. Ibach Kippenheim                                       nisch: 07825 69949-0 / Wochenende: 0160 2231916). Diese
18:30 Uhr  Eucharistiefeier Pfr. M. Ibach Kippenheim                      bei uns bisher schon gängige Praxis wird uns jetzt zum Vorteil:
           Auferstehungsfeier für Erwin Obert                             Sie erspart Ihnen das Ausfüllen von Teilnehmerformularen an
19:30 Uhr  Feier der Versöhnung - Beichte                                 den Kirchentüren direkt vor dem Gottesdienst. Diese Anmel-
           Pfr. M. Ibach Kippenheim                                       dungen sind deshalb so wichtig, weil wir niemanden an den
                                                                          Kirchentüren wegschicken wollen.
10. Dezember 2020 / Woche 50         Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim                                                             Seite 15

                Also bitte nicht vergessen:
                    Anmelden zu allen
                                                                                       Weihnachtspäckchen
                Weihnachtsgottesdiensten!                                          für Seniorinnen und Senioren
Unter den gegebenen Umständen erscheint folgende Bitte                                   der Lahrer Tafel
angebracht: Wäre es nicht fair, wenn über die Weihnachtsfei-
ertage (24.-26.12.) jeder sich nur einmal anmeldet? So haben         Wir wollen mit ihrer Hilfe den Seniorinnen und Senioren der Lahrer Tafel eine
mehr Leute die Möglichkeit, einen Gottesdienst an Weih-              Weihnachtsfreude bereiten. Bitte unterstützen Sie uns, indem Sie ein Päckchen
nachten mitzufeiern.                                                 (Schuhkarton oder Ähnliches), im Wert von ca. 10€ packen. Mit wenig Aufwand
                                                                     können auch Sie eine große Freude bereiten.
Die Anmeldung ist erst ab dem 14.12.2020 und bis 23.12.2020
                                                                     Es können Pflegeartikel, verpackte Lebensmittel oder wärmende Kleidung wie
möglich.                                                             zum Beispiel
Sternsinger                                                          - Duschgel, Shampoo, Bodylotion, Deo
Die Sternsinger-Aktion wird dieses Jahr in der bisher                - Nudeln, Reis, Kaffee, Tee, Kekse, Schokolade
gewohnten Weise nicht stattfinden können. Aber die Stern-            - Schal, Socken und Mütze
singer werden uns in den Gottesdiensten an Dreikönig besu-
chen. Zusätzlich laden wir an Dreikönig (Nachmittag) zur             eingepackt werden. Jedoch bitte keine alkoholischen Getränke oder Tabakwaren.
Begegnung mit den Sternsingern in kleinen Feiern in die
Kirchen ein.                                                         Abgeben können Sie die Päckchen (bitte weihnachtlich verpackt) mit der
                                                                     Kennzeichnung „W“ für weiblich, „M“ für männlich oder „M/W“
Bitte, beachten Sie all diese Informationen. Ich bin sicher, es
wird auch dieses Jahr wieder Weihnachten – wenn auch                                               bis Freitag, 11.12.2020
anders.
                                                                     im ev. Pfarramt Kippenheim, Gartenstraße (Do. 9.00-15.00 Uhr),
Ihr Pfarrer M. Ibach                                                 im Pfarramt Schmieheim (Di. 10.00-12.00 Uhr, Do. 15.00-17.00Uhr),
                                                                     bei der Bäckerei Baumert im Netto oder im
Weitere Informationen:                                               Stoffatelier Kalt/Kammerer in Kippenheim.
• Unser Pfarrbrief: Vierklang
• www.mariafrieden-kippenheim.de                                     Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe.
                                                                     Dekan Rainer Becker, Stephanie Straßner und Helena Gutbrod

                    Evang. Kirchengemeinde
                    Schmieheim und Wallburg
                    Ev. Pfarramt Schmieheim  Schloßstr. 2
                                 Telefon 75 68
                      www.evang-kirche-schmieheim.de

Sonntag, 13.12.2020
10.15 Uhr Gottesdienst (Diakonin D. Moldenhauer)                           Vereinsmitteilungen
Mittwoch, 16.12.2020
15.00 Uhr Konfirmandenunterricht                                                                           CDU
Sonntag, 20.12.2020                                                                                        Gemeindeverband
09.30 Uhr Kirche ohne Kaffee (Team)                                                                        Kippenheim
Öffnungszeiten des Pfarramts – nur telefonisch                    Absage – Dreikönigswanderung und Weihnachtsgruß
Donnerstag von 15.00 – 17.00 Uhr                                  Die Coronakrise hat längst alle Lebensbereiche erfasst.
Ich bin dann mal da! Auch wenn Besuche in dieser schwie-          Kontakte zu unseren Mitgliedern sind – außer medial -
rigen Zeit noch nicht möglich sind, erreichen Sie Pfarrer         kaum möglich -
Becker per Telefon oder per Mail. Sollte Pfarrer Becker           deshalb werden wir in diesem Jahr die Weihnachtsgrüße
dennoch unterwegs sein, sprechen Sie auf den Anrufbeant-          an unsere Mitglieder persönlich überbringen.
worter. Er wird regelmäßig abgehört.                              Mit Abstand und Atemschutz.
                                                                  Auch unsere liebgewordene Dreikönigswanderung kann
                                                                  nicht stattfinden. Wir bedauern das sehr.
                                                                  Aber wir hoffen darauf, dass wir bald wieder Licht
                                                                  am Ende des Tunnels sehen.
                                                                  Allen Mitgliedern und Freunden danke ich
                                                                  für das vertrauensvolle Miteinander im vergangenen Jahr,
                                                                  auch im Namen der CDU Gemeinderäte und Gemeinderä-
                                                                  tinnen.
                                                                  Wir wünschen allen frohe und besinnliche Weihnachten
                                                                  und für das Neue Jahr vor allem Gesundheit
                                                                  und Lebensfreude, Glück und Erfolg.

                                                                  Annerose Mattmüller - CDU Vorsitzende Kippenheim
Seite 16                                         Amtsblatt der Gemeinde Kippenheim-Schmieheim                                                   10. Dezember 2020 / Woche 50

                      Obst- und Gartenbauverein                                                                                 Weihnachtsbaumverkauf
                      Schmieheim
                                                                                                                                im Lindenfeld 20, Schmieheim
Liebe Mitglieder,                                                                                                                     am Do., 10., Fr., 11.12. ab 15 Uhr und
dieses Jahr wurde geprägt durch die Corona-Pandemie.                                                                                                     Sa., 12.12. ab 9 Uhr
Unsere Jahreshauptversammlung, die wir im März leider                                                                               sowie am Do., 17., Fr., 18.12. ab 15 Uhr
absagen mussten, planen wir jetzt für nächstes Jahr im Juni.                                                                                        und Sa., 19.12. ab 9 Uhr
Über die Details werden wir rechtzeitig informieren.

Bleibt gesund!
Eure Vorstandschaft

                                    SV Schmieheim
                                    1946 e.V.

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Wann: Samstag, den 12.12.20, 16.30 Uhr - 18.30 Uhr

Abholung nur mit Bestellung bis Donnerstag, den 10.12.20 bei
Wolfgang Füner (07825/9530)
                                                                                                                                                                                © Ingo Bartussek
Bitte denken Sie an einen Mund-Nasen-Schutz!

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1    9    3     6    8     7    5    4     2
4    8    7     5    1     2    3    6     9   Die Abbuchung erfolgt ab dem
6    2    5     4    3     9    1    7     8   1. Januar 2021 jährlich.
7    6    9     1    2     4    8    5     3
8    1    4     3    5     6    2    9     7   Der Abbuchungsbetrag beträgt
5    3    2     7    9     8    4    1     6   20,- € inkl. MwSt.
9    5    1     2    7     3    6    8     4
2    4    8     9    6     5    7    3     1   Datenschutz ist uns ein wichtiges Anliegen. Sie können unsere Datenschutzerklärung und Ihre Rechte bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen
3    7    6     8    4     1    9    2     5                                                     Daten auf www.anb-reiff.de/datenschutz nachlesen.
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