Willkommensmappe Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2020/21 - HTL Wien West
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Wir begeistern Menschen für Technik ra2 studio - stock.adobe.com Willkommensmappe Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2020/21 HTL Wien West Thaliastraße 125 1160 Wien Tel: +43 1 49 111-113 Fax: +43 1 49 111-199 E-Mail: direktion@htlwienwest.at www.htlwienwest.at
Wir begeistern Menschen für Technik www.htlwienwest.at science photo – adobestock.com Vorwort Liebe Schülerinnen und Schüler! Wir begrüßen Dich herzlich in der neuen Schule und freuen uns, dass Du dich für die Laufbahn als zukünftige Technikerinnen und Techniker entschieden hast. Da der Umstieg von deiner vorherigen Schule in die HTL sicher nicht ganz leicht ist, möchten wir Dir und deinen Eltern mit diesem Handbuch den Einstieg erleichtern. Es enthält alles, was im ersten Schul- jahr besonders zu beachten ist. Das Inhaltsverzeichnis hilft Dir, schnell an die nötigen Informatio- nen zu kommen. Das Handbuch steht auch auf unserer Schulhomepage zum Download zur Verfügung. Sollte es dennoch Schwierigkeiten geben, wende Dich bitte an deine Klassenvorständin oder deinen Klassenvorstand. Auch das heurige Schuljahr kann coronabedingt zu einem Ausnahmejahr werden. Es ist bei Redaktionsschluss der Willkommensmappe nicht klar, ob Schulveranstaltungen und Sportwochen stattfinden können, bzw. wie genau der Unterricht stattfinden wird. Wir werden Dir und deinen Eltern wichtige Informationen zusenden, bzw. bitten wir Dich, regelmäßig auf unsere Homepage und auf der Seite des Bildungsministeriums nach- zuschauen. Wie im letzten Jahr werden wir unser Bestes geben, um unsere Schülerinnen und Schüler gut zu betreuen. Wir wünschen allen die Pandemie gut und gesund zu überstehen. Viel Freude und Erfolg in der neuen Schule! Mag. Thomas Angerer Jahrgangs-/Klassenvorständin Elternverein Schulleiter Jahrgangs-/Klassenvorstand Absolventenverein
Wir begeistern Menschen für Technik www.htlwienwest.at industrieblick – adobestock.com INHALT Kontakte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Unterrichtszeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Wichtige Termine im Schuljahr 2020/21 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 WICHTIG: Formulare zum Ausfüllen und Unterschreiben Zustimmungserklärung (Datenschutz Grundverordung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Einverständniserklärung zur Verwendung von Fotos . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Zustimmungserklärung zur Datenverwendung – Elternverein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Bestätigung der Kenntnisnahme der Werkstätten- und Hausordnung durch Schülerinnen/Schüler und Erziehungsberechtigte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Das elektronische Klassenbuch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Fernbleiben vom Unterricht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Information zum Arbeitsmittelbeitrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Information zum Sportangebot . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Elternverein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Bibliothek . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Bibliotheksordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Information zur SchülerInnenfreifahrt – Wiener Linien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Hausordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Hausordnung – Anlage 1, 2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Hausordnung – Anlage 3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Werkstättenordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Sicherheitsvorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Safety Rules . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Sport und Abenteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
Wir begeistern Menschen für Technik www.htlwienwest.at Kontakte n HTL Wien West Höhere Technische Bundeslehranstalt 1160 Wien Thaliastraße – Hettenkofergasse 15, Eingang Thaliastraße 125 www.htlwienwest.at Hier findet ihr alles Wissenswerte: Terminkalender, Sprechstunden, ... Mag. Angerer Thomas Tel. 01/49111-113 E-Mail: direktion@htlwienwest.at n Höhere Lehranstalt für Informationstechnologie Ausbildungsschwerpunkt Netzwerktechnik Ausbildungsschwerpunkt Medientechnik AV DI SASSHOFER Herbert Tel.: 01/49 111-610 E-Mail: abteilung.it@htlwienwest.at n Fachschule für Informationstechnik AV DI SASSHOFER Herbert Tel.: 01/49 111-510 E-Mail: abteilung.it@htlwienwest.at n Höhere Lehranstalt für Maschinenbau Ausbildungsschwerpunkt Digitale Produktentwicklung - Smart Engeneering Ausbildungsschwerpunkt Energie- und Umwelttechnik - Green Energies and Sustainable Engeneering AV DI Dr. Kefer Kurt Tel.: 01/49 111-510 E-Mail: kurt.kefer@htlwienwest.at n Fachschule für Mechatronik Ausbildungsschwerpunkt Gebäudetechnik/Gebäudeautomation Ausbildungsschwerpunkt Robotik und Automatisierungstechnik AV DI Dr. Kefer Kurt Tel.: 01/49 111-510 E-Mail: kurt.kefer@htlwienwest.at n Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik AV OStR DI PRASKY Friedrich Tel.: 01/49 111-410 E-Mail: abteilung.e@htlwienwest.at n Höhere Lehranstalt für Elektronik und Technische Informatik AV OStR DI PRASKY Friedrich Tel.: 01/49 111-410 E-Mail: abteilung.e@htlwienwest.at n Elternverein Obfrau Mozgovicz Sabine Tel.: 0664/618 95 78 E-Mail: info@htlwienwest-elternverein.at n Absolventenverband E-Mail: vorstand@htl-news.at Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2020/21 3
Wir begeistern Menschen für Technik www.htlwienwest.at Unterrichtszeiten E M IT 1 1 1 7:50 7:50 7:50 7:50 8:40 8:40 8:40 2 2 2 8:40 8:40 8:40 8:40 9:30 9:30 9:30 9:30 9:40 10:20 3 9:40 10:30 3 9:40 10:30 3 9:30 10:20 4 4 4 10:30 10:30 10:30 10:30 11:20 11:20 11:20 5 5 5 11:20 11:20 11:20 11:20 12:10 12:10 12:10 6 6 6 12:10 12:10 12:10 12:10 13:00 13:00 13:00 7 7 7 13:00 13:00 13:00 13:00 13:50 13:50 13:50 8 8 8 13:50 13:50 13:50 13:50 14:40 14:40 14:40 14:40 9 9 9 BEI 14:50 14:50 14:50 14:50 15:40 15:40 15:40 15:40 11 10 16:30 15:40 17:20 16:30 11 10 16:30 15:40 17:20 16:30 11 10 16:30 15:40 17:20 16:30 BM 11 11 11 16:30 0 16:30 16:30 16:30 16:45 17:20 17:20 17:20 16:45 17:20 17:30 1 17:30 17:30 18:15 2 18:15 18:15 19:00 19:00 3 19:15 19:15 20:00 4 20:00 20:00 20:45 5 20:45 20:45 21:30 21:30 ■ E: Elektronik und Technische Informatik, Elektrotechnik ■ M: Maschinenbau, Mechatronik ■ IT: Informationstechnologie, Informationstechnik ■ BEI, BM: Elektrotechnik, Informatik - Systemtechnik, Maschineningenieurswesen Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2020/21 4
Wir begeistern Menschen für Technik www.htlwienwest.at Wichtige Termine im Schuljahr 2020/21 n Donnerstag, 10.09.20 Fotoaktion für alle 1. Klassen und Jahrgänge (Das Foto wird für den Schülerausweis verwendet.) Elternabende der ersten Jahrgänge und Klassen: n Mittwoch 16.09.20 17:30 Uhr HTL Elektronik/Elektrotechnik n Donnerstag 17.09.20 18:00 Uhr HTL Maschinenbau n Donnerstag 17.09.20 18:00 Uhr Fachschule Mechatronik n Montag 21.09.20 17:30 Uhr HTL Informationstechnologie n Montag 21.09.20 18:30 Uhr Fachschule Informationstechnik n Montag 05.10.20 Schul-, Abteilungs- und Klassensprecherwahl n Dienstag 06.10.20 Schul-, Abteilungs- und Klassensprecherwahl n Samstag 24.10.20 bis Montag 02.11.20 Herbstferien n Freitag 13.11.20 Tag der offenen Tür 13:30 – 17:30 Uhr n Samstag 14.11.20 Tag der offenen Tür 09:00 – 13:00 Uhr n Freitag 20.11.20 Elternsprechtag 15:00 – 19:00 Uhr n Montag 07.12.20 laut Beschluss des SGA schulfrei n Dienstag 08.12.20 Maria Empfängnis schulfrei n Donnerstag 24.12.20 bis Mittwoch 06.01.21 Weihnachtsferien n Freitag 22.01.21 Tag der offenen Tür 13:30 – 17:30 Uhr n Freitag 29.01.21 Verteilung der Schulnachrichten n Samstag 30.01.21 bis Sonntag 07.02.21 Semesterferien n Samstag, 27.03.21 bis Montag 05.04.21 Osterferien n Donnerstag 13.05.21 Christi Himmelfahrt schulfrei n Freitag 14.05.21 laut Beschluss des SGA schulfrei n Montag 24.05.21 Pfingstmontag schulfrei n Donnerstag 03.06.21 Fronleichnam schulfrei n Freitag 04.06.21 laut Beschluss des SGA schulfrei n Freitag 02.07.21 Verteilung der Jahreszeugnisse n Samstag 03.07.21 bis Sonntag, 05.09.21 Sommerferien n Montag 06.09.21 Schulbeginn Schuljahr 2021/22 n Montag 06.09.21 Wiederholungsprüfungen n Dienstag 07.09.21 Wiederholungsprüfungen Abkürzungen: SGA = Schulgemeinschaftsausschuss Diese und alle weiteren Termine – Änderungen – Ergänzungen finden Sie auf unserer Homepage www.htlwienwest.at Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2020/21 5
✂ Wir begeistern Menschen für Technik www.htlwienwest.at Zustimmungserklärung Einwilligung gem. Art 6 Abs. 1 lit. a iVm Art 7 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) (BITTE in Blockbuchstaben Ausfüllen und UNTERSCHREIBEN!) Für den Schulbetrieb wie auch für Serviceleistungen im Schulbereich ist die Verarbeitung von personen- bezogenen Daten erforderlich. Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir treffen technische und organisatorische Maßnahmen, dass Datenverlust und unsachgemäße Datenver- öffentlichung verhindert werden. Gemäß DSGVO ist Ihre ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der Daten erforderlich. Wir versichern, dass die Daten nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und bei Wegfall des Verarbeitungszweckes unverzüglich gelöscht werden. * Vor- und Nachname der Schülerin/des Schülers * Geburtsdatum * Wohnanschrift der Schülerin/des Schülers * Vor- und Nachname der/des Erziehungsberechtigten * Geburtsdatum * Wohnanschrift der/des Erziehungsberechtigten Ich stimme zu, dass meine personenbezogenen Daten/die personenbezogenen Daten meiner/s Erziehungsberechtigten nämlich • Familienname, Vorname, Adresse, Sozialversicherungsnummer, Staatsbürgerschaft, Religionsbekenntnis • SchülerInnen-ID, Telefonnummern, E-Mailadresse • Schullaufbahndaten und Noten der abgebenden Schule im Aufnahmeverfahren • Portraitfotos und Bilder von Schulveranstaltungen • Leistungsnachweise, unterrichts- und projektbezogene Daten • Informationen über Praktika, Teilnahme an Schul- bzw. schulbezogenen Veranstaltungen • Absenzen und Absenzgründe, Vermerke im Klassenbuch, Verhaltensvereinbarung • Erfolge bei den Reife- und Diplomprüfungen für folgende Zwecke: • zur Erfüllung des Auftrages des Schul- und Unterrichtsbetriebs sowie der zur Unterrichtsdokumentation und Leistungsfeststellung • Bilder für die Erstellung des SchülerInnenausweises EDUCard und für interne Verarbeitung wie Klassenlisten, Sitzpläne, etc. • zur Administration von Schulveranstaltungen, Wettbewerben, schulbezogenen Veranstaltungen • für interne Berichte, in Presseberichten, in Präsentationen zur Schulvorstellung, Schulmarketing, Jahresbericht • zur Verwaltung des Netzwerkzugriffes, für E-Maildienste, für interne Kommunikation und Klassenverteiler • verarbeitet werden. Fortsetzung nächste Seite ➝ *) Pflichtfelder ✂ Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2020/21 6
✂ Wir begeistern Menschen für Technik www.htlwienwest.at Oben angeführte Daten werden an folgende Empfänger übermittelt: • Vorgesetzte Dienstbehörden und Ämter • Auftragsverarbeiter des Bundesministeriums für Bildung zur Schuladministration („Sokrates“ - Bitmedia, „Webun- tis/Untis“ – Gruber&Petters), QIBB-Evaluationsplattform, Schulbuchdatenbank) • Quartierbetreiber und Unternehmen, die eine Namensliste der Teilnehmer verlangen (zB. Sprachreisen, Schikurse, Sommersportwochen) • Namen und Fotos zum Betrieb des Social Media Auftritts der Schule • Presse zur Berichterstattung über Veranstaltungen und Projekte • Druckereien zur Herstellung von Druckwerken, Prospekten, Berichten • Projektpartner und Partner bei Wettbewerben / Prämierungen • Elternverein zwecks Erstellung von Einladungslisten zu Vereinsversammlungen Ich nehme zur Kenntnis, dass ich diese Einwilligung jederzeit schriftlich mittels Briefs an die Schullei- tung der HTL Wien West widerrufen kann. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßig- keit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Zur Kenntnis genommen: * Ort/Datum * Unterschrift der Schülerin/des Schülers * Ort/Datum * Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten *) Pflichtfelder ✂ Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2020/21 7
✂ Wir begeistern Menschen für Technik www.htlwienwest.at Einverständniserklärung zur Verwendung von Fotos (BITTE Ausfüllen und UNTERSCHREIBEN!) Liebe Eltern! Da die Unterrichtsarbeit immer mehr von den modernen Kommunikationstechniken profitiert, ersuche ich Sie höflich, untenstehende Einverständniserklärung auszufüllen. Mag. Thomas Angerer Schulleiter Einverständniserklärung lch erkläre mich damit einverstanden, dass auf der Website der Schule und auf den von den Schulbehörden betriebenen Webseiten (Landesschulrat, Stadtschulrat für Wien, Bundesministerium für Unterricht,Kunst und Kultur) Fotos oder Filme aus dem Schulalltag, auf denen ich möglicherweise abgebildet bin, im Inter- net veröffentlicht werden. Des Weiteren dürfen Bilder auf anderen Medien (z. B. Präsentationen, Flyern, Plakaten, Schulzeitungen, Jahresberichten, Soziale Medien, usw.) der Schule erscheinen. Die Internetpräsentation erfolgt durch verantwortliche Redakteure der Schule. Sie dient der Darstellung der inhaltlichen und pädagogischen Arbeit der Bildungseinrichtung. Alle im schulischen Kontext selbst erzeugten Medien dienen Präsentationszwecken sowie der Darstellung der pädagogischen Arbeit im Unterricht, in Projekten und außerunterrichtlichen Veranstaltungen und besitzen keinen kommerziellen Charakter. * Vor- und Nachname der Schülerin/des Schülers * Klasse * Ort/Datum/Unterschrift der Schülerin/des Schülers * Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten DSGV Die Zustimmung zur Verarbeitung der oben angeführten Daten erfolgt freiwillig und kann jederzeit per E-Mail an direktion@htlwienwest.at oder schriftlich mittels Brief an die Schulleitung (HTL Wien West, Thaliastraße 125, 1160 Wien) widerrufen werden. Ort/Datum/Unterschrift des volljährigen Schülers/der Schülerin bzw. des Erziehungsberechtigten *) Pflichtfelder ✂ Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2020/21 8
✂ Wir begeistern Menschen für Technik www.htlwienwest.at Zustimmungserklärung zur Datenverwendung - Elternverein (BITTE Leserlich Ausfüllen und UNTERSCHREIBEN!) * Vor- und Nachname der/des Erziehungsberechtigten * E-Mail-Adresse der/des Erziehungsberechtigten * Vor- und Nachname der Schülerin/des Schülers * Klasse * E-Mail-Adresse der Schülerin/des Schülers (privat) * E-Mail-Adresse der/des Erziehungsberechtigten (privat) Sehr geehrte Eltern, Erziehungs- und Obsorgeberechtigte! Damit wir unser Service für Sie auf hohem Niveau halten können, ist es notwendig, bestimmte Daten zu erfassen und nur für den internen Zweck „Schule + Elternverein" zu verwenden. Es werden im Rahmen des Unterrichts elektroni- sche Hilfsmittel und Tools verwendet, um einen zeitgerechten Unterricht zu ermöglichen. Dies ist ein Grundbedürfnis, damit die Schülerin/der Schüler an unserer Schule sein kann! Wir nehmen den Schutz der persönlichen Daten sehr ernst und halten uns strikt an die Regeln der EU-Datenschutz- Grundverordnung und des österreichischen Datenschutzgesetzes. Personenbezogene Daten werden nur im notwendigen Umfang erhoben! Auf keinen Fall werden die erhobenen Daten ohne gesondertes Einverständnis an Dritte weitergegeben! Bereich Elternverein: Die Daten werden ausschließlich nur zu Informationszwecken des Elternvereins für Sie verwendet. Die Einsicht der Daten hat nur der Obmann/die Obfrau bzw. der Kassier/die Kassiererin - beide sind zur Verschwiegenheit über die Daten und der sicheren Verwahrung auf die Dauer des Schulbesuches lhres Kindes an unserer Schule verpflichtet! Nach Beendigung der Schulzeit bzw. vorzeitigem Austritt sind die Daten unverzüglich zu löschen. ¢ Ich stimme zu, dass Schule und Elternverein meine Daten für folgende Zwecke verwenden: Informationen vom Elternverein (Einladungen zu Versammlungen, Informationsmaterial zu diversen Themen), zur Zusendung des Erlagscheines für den EV- Mitgliedsbeitrag und zur individuellen Kontaktaufnahme. Meine Daten dürfen nur intern verwendet werden und aus dieser Zustimmungserklärung heraus NICHT an Dritte weitergegeben werden. ¢ Ich stimme der Datenverwendung zu und kann diese Zustimmung jederzeit mit einem E-Mail an info@htlwienwest-elternverein.at widerrufen. * Datum/Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten Mit Ihrem zusätzlichen Einverständnis, darf ausschließlich die E-Mail Adresse zusätzlich als Klassenliste für die Kom- munikation der Eltern untereinander im Klassenverband und mit dem Klassenvorstand in Form einer Klassenliste geführt werden. Nach Beendigung der Schulzeit, bzw. vorzeitigem Austritt sind die Daten unverzüglich zu löschen. ¢ Ich stimme zusätzlich zu, dass meine E-Mail Adresse auf der Klassenliste im Klassenverband angeführt wird. Diese Zustimmung kann jederzeit mit einem E-Mail an info@htlwienwest-elternverein.at widerrufen werden. Ort/Datum/Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten *) Pflichtfelder ¢) Bitte ankreuzen! ✂ Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2020/21 9
✂ Wir begeistern Menschen für Technik www.htlwienwest.at Bestätigung der Kenntnisnahme der Werkstätten- und Hausordnung (siehe Seite 19–26) durch Schülerinnen/Schüler und Erziehungsberechtigte (BITTE Ausfüllen und UNTERSCHREIBEN) Vor- und Nachname Geburtsdatum Jahrgang/Klasse PLZ, Ort Straße/Gasse/Platz Nr./Stg./Tür Tel. Erziehungsberechtigte(r) Verhältnis zur Schülerin/zum Schüler PLZ, Ort Straße/Gasse/Platz Nr./Stg./Tür Tel. IM NOTFALL ZU VERSTÄNDIGEN: Name Verhältnis zur Schülerin/zum Schüler Adresse Tel. E-Mail Ich bestätige, die Werkstättenordnung, die Sicherheitsvorschriften und die Hausordnung zur Kenntnis genommen zu haben. Ort/Datum Unterschrift der Schülerin/des Schülers Ort/Datum Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten ✂ Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2020/21 10
Wir begeistern Menschen für Technik www.htlwienwest.at Das elektronische Klassenbuch Liebe Eltern! In der HTL Wien 16 wird in allen Abteilungen das elektronische Klassenbuch verwendet. Ihr Sohn/Ihre Tochter erhält in den nächsten Tagen einen eigenen Benutzernamen und ein Passwort. Es wird empfohlen dieses Passwort zu ändern. Sie gelangen über einen Link auf der Schulhomepage www.htlwienwest.at (linke Seite: Service/ Elektronisches Klassenbuch) zum Klassenbuch. Sie können dann den aktuellen Stundenplan, Supplierungen, Stundenentfall, Schularbeitstermine, sowie die Fehlzeiten Ihres Sohnes/Ihrer Tochter und deren Status (entschuldigt/unentschuldigt) überprüfen. Es steht auch ein Entschuldigungsformular mit den aktuellen Fehlzeiten zur Verfügung, das ausgedruckt, ausgefüllt und von Ihnen unterschrieben an den Klassenvorstand/die Klassenvorständin abgegeben werden kann. Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2020/21 11
Wir begeistern Menschen für Technik www.htlwienwest.at Fernbleiben vom Unterricht Wir weisen nachdrücklich darauf hin, dass während der Unterrichtszeit Anwesenheitspflicht in der Schule besteht. Nach § 45 Schulunterrichtsgesetz sind Gründe für berechtigtes Fernbleiben: • Krankheit • Krankheit der Eltern oder anderer Angehöriger, wenn die Hilfe des Schülers unbedingt erforderlich ist • Amts- und Behördenwege • Außergewöhnliche familiäre Ereignisse (z.B. Hochzeit) In allen anderen Fällen hat der Schüler Anwesenheitspflicht. Dies gilt auch für Schulveranstaltungen. Sollten Sie voraussehen können, dass längeres oder häufigeres Fehlen zu erwarten ist, setzen Sie sich bitte sofort mit der Klassenvorständin/ dem Klassenvorstand in Verbindung. Eine Krankmeldung hat am ersten Tag des Fernbleibens vom Unterricht verpflichtend durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten oder durch den volljährigen Schüler vor 7:50 Uhr im Sekretariat oder bei der Klassenvor- ständin/ beim Klassenvorstand zu erfolgen. Für jedes Fernbleiben vom Unterricht ist unverzüglich eine von den Erziehungsberechtigten unterschriebene Ent- schuldigung zu bringen. § 45 Schulunterrichtsgesetz (3) Der Schüler hat den Klassenvorstand oder den Schulleiter von jeder Verhinderung ohne Aufschub mündlich oder schriftlich unter Angabe des Grundes zu benachrichtigen. Auf Verlangen des Klassenvorstandes oder des Schulleiters hat die Benach- richtigung jedenfalls schriftlich zu erfolgen. Bei einer länger als eine Woche dauernden Erkrankung oder Erholungsbedürftig- keit oder bei häufigerem krankheitsbedingtem kürzerem Fernbleiben kann der Klassenvorstand oder der Schulleiter die Vor- lage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen, sofern Zweifel darüber bestehen, ob eine Krankheit oder Erholungsbedürftigkeit gegeben war. (4) Auf Ansuchen des Schülers kann für einzelne Stunden bis zu einem Tag der Klassenvorstand, darüber hinaus der Schullei- ter (der Abteilungsvorstand) die Erlaubnis zum Fernbleiben aus wichtigen Gründen erteilen. Als wichtige Gründe sind jeden- falls Tätigkeiten im Rahmen der Schülervertretung zu verstehen. (5) Wenn ein Schüler einer mittleren oder höheren Schule länger als eine Woche dem Unterricht fernbleibt, ohne das Fern- bleiben zu rechtfertigen (Abs. 3) und auch auf schriftliche Aufforderung hin eine Mitteilung binnen einer weiteren Woche nicht eintrifft, so gilt der Schüler als vom Schulbesuch abgemeldet (§ 33 Abs. 2 lit. c). Die Wiederaufnahme des Schülers ist nur mit Bewilligung des Schulleiters zulässig, die nur dann zu erteilen ist, wenn das Fernbleiben nachträglich gerechtfertigt wird und die Unterlassung der Mitteilung an die Schule aus rücksichtswürdigen Gründen unterblieben ist. Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2020/21 12
Wir begeistern Menschen für Technik www.htlwienwest.at Information zum Arbeitsmittelbeitrag Liebe Eltern! Wie Sie wissen, besteht in Österreich laut §5 SchOrgG Schulgeldfreiheit, es können jedoch bei Bedarf Lern- und Arbeitsmittelbeiträge eingehoben werden. Da das Schulbudget sehr knapp ist, wurde an allen berufsbildenden Schulen mittels SGA-Beschluss ein Arbeitsmittelbeitrag eingeführt, um den laufenden Schulbetrieb aufrechterhalten zu können. An unse- rer Schule beträgt der Beitrag je nach Schulstufe von EUR 20,– bis 40,– pro Schuljahr und wird im Laufe des 1. Semesters per Zahlschein eingehoben. Er wird im Wesentlichen verwendet für • Bauteile für Labors • Material für die Werkstätte, die EDV und CAD Räume • Druckerpapier und Druckerpatronen • einen Teil der Kosten für Jahres- und Maturaprojekte • einen Teil der Kopien als Unterrichtsbehelfe Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung. Mag. Thomas Angerer Schulleiter Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2020/21 13
Wir begeistern Menschen für Technik www.htlwienwest.at Information zum Sportangebot Pflichtfach Bewegung und Sport Für den Sportunterricht stehen in der HTL Wien West eine große (44m x 22m), teilbare Halle, ein Fitnessraum (Rudergeräte, Fahrradergometer, Kombikraftgerät,...), ein Tischtennisraum und ein Basketballplatz im Schulhof zur Verfügung. Beim Sportunterricht bitte unbedingt Sportkleidung und abriebfeste Sportschuhe tragen! Sollte eine Schülerin, ein Schüler eine längere Erkrankung bzw. Verletzung haben, so ist so rasch als möglich eine Befreiung für den Sportunterricht einzuholen. Diese kann nur der Schularzt ausstellen. Sportwochen Für die zweiten und dritten Jahrgänge gibt es das Angebot von Wintersportwochen, die vierten Jahrgänge fahren üblicherweise auf Sommersportwoche. Weitere Aktivitäten Weitere, fast schon traditionell jährlich wiederkehrende Veranstaltungen sind: • Schulsportfest auf der Marswiese • Fußballturnier, Basketballturnier, Volleyballturnier, Handballturnier • Schi und Snowboardtag • Wandertage einzelner Klassen • Teilnahme an Schulwettkämpfen ( z.B. Badminton, Basketball, Volleyball, Fußball) Freifächer Angebotene Freifächer: • Volleyball (Prof. Kremser) • Basketball (Prof. Kremser) • Badminton (Prof. Reiterlehner) Wintersportschwerpunkt für alle angemeldeten Schüler der Wintersportklassen Für Schüler der Wintersportklassen findet bereits im 1. Schuljahr eine Wintersportwoche im BSFZ Kitzsteinhorn statt. Alle angemeldeten Schüler bekommen kurz nach Schulbeginn die erste Information zu dieser Winter- sportwoche. Darüber hinaus können interessierte Schüler sich auch für die Teilnahme an Snowboard- und Skimeisterschaften anmelden. Bei Interesse bitte direkt mit dem jeweiligen Sportlehrer Kontakt aufnehmen. Unser schulweiter Skitag wird immer in der letzten Jännerwoche durchgeführt. Anmeldeinformationen werden von den Sportlehrern im Oktober ausgeteilt. Alle geplanten Lehrausgänge und Sportveranstaltungen können Corona-bedingt abgesagt werden! Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2020/21 14
Wir begeistern Menschen für Technik www.htlwienwest.at ELTERNVEREIN der HTL Wien West Elternverein 1160 Wien, Thaliastraße 125 ZVR-Zahl: 581124953 Mail: info@htlwienwest-elternverein.at Web: www.htlwienwest-elternverein.at Tel: 0664 618 95 78 Kontonr. IBAN: AT24 2011 1283 4898 1500 Die Vorstandsmitglieder des Elternvereins der HTL Gruppen möglich und Spaß und Erfolg größer werden. Wien West verstehen sich als Teil des Dreiecks der Kostenbeteiligung von bis zu 50% bei den Diplom- u. Schulpartnerschaft, die aus Schülern, Lehrern und Abschlussarbeiten, und Matura- bzw. Abschlussfeier Eltern besteht. Dementsprechend unterstützt der mit Livemusik und Buchgutscheine für Absolventen Elternverein aktiv das Schulleben. Elternvertreter sind mit ausgezeichnetem Erfolg. Und natürlich unter- wichtige Gesprächspartner von Pädagogen. Zugleich stützen wir das hervorragende Projekt der 3. Klassen sind Elternvertreter oftmals erste Ansprechpartner „Jahresbericht der HTL Wien West". von Eltern und Schülern. Der Elternverein fördert und unterstützt jene Aktivitäten, die seitens der Schule … ist Gesprächspartner bei Konflikten – unterstützt aus rechtlichen und/oder finanziellen Gründen nicht lösungsorientierte Handlungsweisen oder nur ungenügend unterstützt werden können. Bei Meinungsverschiedenheiten, Konflikten und Prob- lemen im Schulleben steht der Elternverein als neut- Der Elternverein … raler Vermittler mit Rat und Tat zur Verfügung. Kleine Probleme rechtzeitig erkannt und geklärt, ersparen … unterstützt sozialen Ausgleich große Probleme und heftige Aufregungen. Regelmä- Für den Lernerfolg ist eine gute Klassengemeinschaft ßige Gesprächstermine („Jour fixe") zum Meinungs- sehr wichtig. Gemeinschaftsfördernde Veranstal- austausch mit Herrn Mag. Thomas Angerer (Schul- tungen, wie Sportwochen, Projekttage, Exkursionen leiter) und den Abteilungsvorständen sind Garant für oder Ähnliches, fördern diesen Zusammenhalt. Damit lösungsorientierte Vorgangsweisen. möglichst alle Schüler/innen an derartigen Aktivitäten teilnehmen können, unterstützt der Elternverein sozial … wirkt im Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) mit bedürftige Schüler/innen. In besonderen Fällen hat Im Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) haben die der Elternverein die gesamten Kurskosten übernom- vom Elternverein nominierten Vertreter Sitz und men. Einerseits waren diese Schüler/innen besonders Stimme bei Entscheidungen, die die innere Ordnung bedürftig; andererseits haben Lehrer/innen erhebliche der Schule betreffen. Derzeit pro Abteilung zwei Ver- Beiträge geleistet. Das entsprechende Formular das treter. Zugleich verfügt der Obmann über Sitz und Elternvereins finden Sie unter: Stimme im Kuratorium der HTL Wien West, welches http://www.htlwienwest-elternverein.at/foerder- sich erfolgreich um materielle Förderungen bemüht. richtlinien.html Wir laden Sie ein, diese Aktivitäten des Elternver- … fördert die Ausbildung eins durch Bezahlen des Mitgliedsbeitrags von EUR Die Ausbildung förderne Investitionen, die über die 34,50 zu unterstützen; damit Ihr Kind unterstützt „normale" lehrplanmäßige Ausbildung hinaus gehen, werden kann, wenn dies notwendig ist. Spenden jedoch aus dem regulären Budget nicht finanziert werden dankend angenommen! werden können, werden vom Elternverein unter- stützt. Exemplarisch sei hier der Erwerb eines Plas- Wir freuen uns über Ihre Unterstützung und hoffen maschneidegeräts, einer Strömungsmaschine und Sie als aktiven Elternvertreter alsbald begrüßen zu zwei 3D-Drucker angeführt. Finanzielle Unterstüt- dürfen zung für Zusatzausbildungen, Erste Hilfe Kurs, usw. werden vom Elternverein geleistet. Kostenüber- Sabine Mozgovicz, EV Obfrau der HTL Wien West nahme von zusätzlichen Betreuer/innen bei Sport- wochen durch den Elternverein, sodass kleinere Mario Krammer, EV Obmann Stellvertreter Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2020/21 15
Wir begeistern Menschen für Technik www.htlwienwest.at Bibliothek Die Schulbibliothek der HTL Wien West ist eine klassische Freihandbibliothek, d.h., die Bücherregale in der Bibliothek sind frei zugänglich und man kann sich die Bücher oder andere Medien selbst aus dem Regal nehmen. Wer ein Buch oder eine DVD ausleihen will, muss dies bei der zuständigen Bibliothekarin oder bei einem Biblio- thekar durchführen. Im Internet findet sich der Link zur Bibliothek auf unserer Homepage unter „Service“: „Bibliothek“. Wer wissen will, was wir in unserer Bibliothek haben, ohne die Bibliothek aufzusuchen, klickt „Online stöbern in unserer Bibliothek“ an und die Suche kann beginnen. Außerdem ist unsere Bibliothek als offenes Lernzentrum konzipiert, das heißt, die Bibliothek ist Montag bis Donnerstag ab 12:10 Uhr durchgehend geöffnet, worauf wir sehr stolz sind. Wir bieten sechs fixe PC-Arbeits- plätze, wo man auch das Internet nutzen kann, sowie Lerninseln zum gemeinsam Lernen, an Projekten arbeiten oder einfach zum Lesen oder Hausübungen machen. Zwei absolut coole, knallrote Original-Enzis (die bekannten Sitz-, Liege- und Lümmelbänke aus dem Museumsquartier) laden zum Relaxen. Für den Aufenthalt in der Bibliothek gilt die Bibliotheksordnung, in der auch die Entlehnungsbedingungen nach- zulesen sind. Und das sind die zuständigen Bibliothekar/-innen: • Dr. Mag. Albert Schuch • Mag. Sigrid Gruber • Mag. Sabine Leitgeb Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2020/21 16
Wir begeistern Menschen für Technik www.htlwienwest.at Bibliotheksordnung 1. Allgemeines • Bei Überziehung einer Entlehnfrist ist ein Pönale von 50 • Die vorliegende Bibliotheksordnung gilt für alle Schul- Cent pro Woche fällig, bei CDs, DVDs und Videos eines angehörigen gleichermaßen. von 2 Euro. • Die Bibliothek ist eine Freihandbibliothek und das Lern- • Bei Verlust oder Beschädigung eines Mediums wird es und Informationszentrum der Schule, in dem alle vor- auf Kosten des Entlehners/der Entlehnerin ersetzt oder handenen Medien benützt werden können. es wird, wenn eine Wiederbeschaffung nicht möglich ist, • Die Medien können von allen Schulangehörigen kosten- der geschätzte Wiederbeschaffungswert verrechnet. Ist los entliehen werden. bis zur Bekanntgabe des Verlustes oder der Beschädi- • Die Räumlichkeiten der Bibliothek können während der gung bereits ein Pönale fällig, so ist dies zusätzlich zu Öffnungszeiten von allen Schulangehörigen genützt bezahlen. werden. • Bei Außenständen – Buch, CD, DVD, Video oder Geldbe- • Der kleine Raum neben dem großen Bibliotheksraum träge – erhält der/die Schüler/-in kein Semester- oder kann auch speziell für Gruppenarbeiten oder Bespre- Jahreszeugnis. chungen genützt werden. • Eine Entlehnung für die Dauer der Sommerferien ist möglich, allerdings nur gegen Hinterlegung einer Kau- 2. Öffnungszeiten tion. • Die jeweils für ein Schuljahr geltenden Öffnungszeiten werden durch Aushang an der Bibliothekstür, im Schau- 4. Verhalten in den Bibliotheksräumen kasten neben der Direktion, in den Abteilungen sowie • Die Räumlichkeiten der Bibliothek sind als Arbeits- auf der Schulhomepage bekannt gemacht. räume gewidmet und dienen keinesfalls als Raum für körperliche Freizeitbetätigungen. 3. Entlehnungsbedingungen • Der Aufenthalt und das Arbeiten in der Bibliothek ist nur • Entlehnungen sind für SchülerInnen und LehrerInnen zu den angegebenen Öffnungszeiten möglich, unab- sowie andere Schulangehörige nur während der Öff- hängig davon, ob gerade eine Aufsichtsperson in der nungszeiten und nur bei einem Bibliothekar/einer Bib- Bibliothek anwesend ist oder nicht. liothekarin möglich. Die Rückgabe erfolgt ebenfalls aus- • Rauchen, Essen und Trinken sowie laute Gespräche schließlich bei einem/einer Bibliothekar/in. (auch am Handy) und lautes Musikhören oder das Spie- • Entlehnte Medien dürfen nicht an Dritte weitergegeben len von PC-Spielen sind in der Bibliothek nicht gestattet. werden. In jedem Fall ist der/die Entlehner/in für die • Taschen, Überbekleidung (Mäntel, Jacken, Sturzhelme ordnungsgemäße Behandlung und Rückgabe der ent- u.ä.) sind in den Garderobefächern abzulegen. liehenen Medien selbst verantwortlich. • Wer grobe oder/und dauernde Verstöße gegen die Bib- • Entlehnung und Rückgabe erfolgt nur mit gültigem liotheksordnung begeht, wird als Leser/in gesperrt und Schülerausweis oder Lichtbildausweis. ist damit für eine bestimmte Zeit von der Benützung der • Die Ausleihfrist beträgt 14 Tage. Eine Verlängerung Bibliothek ausgeschlossen. innerhalb dieses Zeitraumes ist nur unter Vorweis des Mediums möglich. Die Entlehnfrist kann nochmals um Jeder/jede Bibliotheksbenützer/in erkennt mit der Benüt- 14 Tage verlängert werden, wenn das Medium nicht zung der Bibliothek diese Ordnung an. vorgemerkt ist. • Für CDs, DVDs und Videos beträgt die Entlehndauer eine Woche und kann nicht verlängert werden. Es kön- Der Schulleiter nen maximal zwei Stück aus dieser Kategorie entlehnt Die Schulbiliothekar/innen werden. Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2020/21 17
Wir begeistern Menschen für Technik www.htlwienwest.at Information zur SchülerInnenfreifahrt – Wiener Linien Alle Schüler und Schülerinnen können nunmehr in Wien mit dem von der jeweiligen Schule zu beziehenden Schü- lerausweis und in Niederösterreich und Burgenland mit den Schülertickets des Verbundes in Verbindung mit einer Aufzahlungskarte entweder 1. die als Basisleistung bekannte Freifahrt zwischen der Wohnung und der Schule um den Betrag in der Höhe von EUR 20,– das „Jugendticket“ (entspricht dem bisherigen SchülerInnenfreifahrtsticket) in Anspruch neh- men oder 2. um den Betrag in der Höhe von EUR 70,– das „Top-Jugendticket“ für ein ganzes Schuljahr inklusive Ferien und schulfreien Tagen alle öffentlichen Verkehrsmittel des „VOR-NEU“ nutzen. Die Tickets sind an allen Wiener-Linien-Automaten, in Vorverkaufsstellen, Trafiken und im Online-Ticketshop mit wenigen Klicks erhältlich. Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2020/21 18
Wir begeistern Menschen für Technik www.htlwienwest.at Hausordnung Verordnung des Schulgemeinschaftsausschusses der (2) Im Pausenraum vor der Direktion ist die Einnahme Höheren Technischen Bundeslehranstalt Wien 16 vom von Speisen und Getränken untersagt. 30. 1. 2017: Aufgrund des § 44 Abs.1 SchUG, BGBl. 1986/472 in der (3) Im Pausenraum vor der Abteilung Maschineninge- jeweils geltenden Fassung, wird verordnet: nieurwesen ist die Einnahme von Speisen und Geträn- ken erlaubt. Der Platz ist jedoch sauber und ordentlich Unterrichts- und Arbeitsmittel zu verlassen. §1 (1) Die Schülerinnen und Schüler haben sowohl im The- orie- als auch im praktischen Unterricht die notwen- (4) Abendschule: Das Schulgebäude ist nach Unter- digen Unterrichtsmittel mitzubringen und in einem richtsende (21.30 Uhr) bis spätestens 21:45 Uhr zu zweckentsprechenden Zustand zu erhalten (§4 Abs.2 verlassen. SchulordnungsVO) Rauchen (2) Die Schülerinnen und Schüler haben sämtliche Ein- §6 Im Schulgebäude gilt prinzipiell Rauchverbot. richtungen und Anlagen der Schule einschließlich der zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel schonend zu Parken behandeln (§4 Abs.3 der SchulordnungsVO). Bereitge- §7 Schülerinnen und Schülern ist das Parken jeglicher Fahr- stellte Werkzeuge, Geräte und Materialien sind nach zeuge im Bereich der Schulliegenschaft verboten. Gebrauch fristgerecht in mängelfreiem und gereinig- tem Zustand zurückzugeben. Spiele §8 Nachlauf-, Ball- und Wurfspiele jeglicher Art sind im Aufsicht (gilt nicht für Abendschule) Bereich der Schulliegenschaft - ausgenommen im §2 Vor Beginn des Unterrichts, der Schulveranstaltungen Turnunterricht – untersagt. und schulbezogenen Veranstaltungen sowie während der Unterrichtspausen findet keine Beaufsichtigung Müllseparation der Schülerinnen und Schüler statt (§2 Abs.1 und 6 §9 (1) In den Unterrichtsräumen angefallene und sepa- SchulordnungsVO). rierte Abfälle aus Papier, Glas und Metall sind von Schülerinnen und Schülern (Kontrolle jeweilige Klas- §3 1) Während des Vormittags- bzw. Nachmittagsun- senordnerInnen) in die hierfür bereitgestellten Sam- terrichts darf eine Schülerin bzw. ein Schüler nur mit melbehälter zu deponieren. Genehmigung der unterrichtenden Lehrerin bzw. des unterrichtenden Lehrers die Schulliegenschaft verlas- (2) Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sen (§2 Abs.4 SchulordnungsVO). Sondermüll wie Batterien udgl. an den zentralen Sam- melstellen zu deponieren. (2) Während der Pausen ist den Schülerinnen und Schülern das Verlassen der Schulliegenschaft gestat- Elektrogeräte tet. §10 (1) Die Inbetriebnahme mitgebrachter Elektrogeräte wie Kaffeemaschine, Toaster udgl. ist in den Klassen- §4 Bei Lehrerinnen- bzw. Lehrerabsenz können auch in räumen untersagt. Jahrgängen/Klassen mit schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern Randstunden entfallen. (2) Während des Unterrichts ist das Anschließen von Elektrogeräten an das Stromnetz wie Laptop, Aufenthalt Taschenrechner, Tablet, Mobiltelefon, Smartphone nur §5 (1) Klassenräume mit Unterrichtsbeginn in der ersten nach Bewilligung durch die Lehrerin bzw. den Lehrer Unterrichtseinheit werden um 7.30 Uhr aufgesperrt. gestattet. Während der Öffnungszeiten des Schulgebäudes ist den Schülerinnen und Schülern bis 7.30 Uhr bzw. vor Unter- (3) Während des Unterrichts ist die Verwendung von richtsbeginn und nach Unterrichtsende der Aufenthalt Mobiltelefonen, Smartphones u.ä. nicht gestattet. im Schulgebäude an folgenden Orten gestattet (§2 Ausnahme: Abs.5 SchulordnungsVO): linker Hof(Hettenkofergasse), • Abendschule in begründeten Fällen (z.B. Bereit- Aula, Gänge im Klassentrakt, Mensa, Pausenräume im schaftsdienst in Firma) Hauptgebäude. • Mit ausdrücklicher Zustimmung der Lehrpersonen für Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2020/21 19
Wir begeistern Menschen für Technik www.htlwienwest.at den unterrichtsspezifischen Einsatz (z.B. Recherchen, (2) Während des Unterrichts erlittene Unfälle sind der Dokumentationen, Terminplanung) unterrichtenden Lehrerin bzw. dem unterrichtenden Lehrer unverzüglich zu melden. Sonstige Schülerun- (4) Bei Nichtbefolgung der Punkte (2) und (3) sind fälle sind in der Direktionskanzlei unverzüglich anzu- die unerlaubt benutzten Geräte im abgeschalteten zeigen (Unfallformular)! Zustand für die Dauer des Unterrichts sichtbar z.B. am Lehrertisch, Fensterbank zu deponieren. Haftungen §16 (1) Eine Haftung des Bundes für Verlust oder Beschä- Reinhaltung digung einer Sache, die von einer Schülerin bzw. einem §11 (1) Am Ende des Unterrichtstages sind die in den Unter- Schüler in die Schule mitgebracht wurde, liegt nur dann richtsräumen vorhandenen Sessel in das dafür vorge- vor, wenn die Sache einem Schulorgan ausdrücklich zur sehene Fach in den Tischen zu stellen und die Fenster Verwahrung übergeben worden ist. zu schließen. Die jeweiligen KlassenordnerInnen haben dafür zu sorgen, dass die Unterrichtsräume besenrein (2) In Garderoben wird nur für übliche Sachen wie verlassen werden. Die Lehrerin bzw. der Lehrer hat die gewöhnliche Kleidungsstücke und Schulutensilien, Klasse zu versperren. nicht aber für Wertsachen wie kostbare Kleidungsstü- cke, Schmuck oder höhere Geldbeträge gehaftet. (2) Verschmutzungen jeder Art sind im gesamten Gebäude untersagt. (3) Eine Haftung ist jedenfalls ausgeschlossen, wenn die Sache (3) Mutwillige Beschädigungen haben neben dem Scha- 1. in einer der Schülerin bzw. dem Schüler zur denersatz gegebenenfalls auch disziplinäre Folgen. Verfügung gestellten, jedoch individuell versperr- baren Einrichtung (Spind, Garderobeschrank) auf- Erkrankungen einer Schülerin bzw. eines Schülers wäh- bewahrt, rend der Unterrichtszeit (gilt nicht für Abendschule) 2. einem Schulorgan übergeben, jedoch ohne des- §12 Erkrankt eine Schülerin bzw. ein Schüler während der sen Verschulden (Zufall oder höhere Gewalt) in Unterrichtszeit, so ist über die Direktion Kontakt mit Verlust geraten oder beschädigt, oder der oder dem Erziehungsberechtigten aufzunehmen 3. während des Unterrichts in einem Sonderunter- und mit diesen die weitere Vorgangsweise abzuspre- richtsraum im unversperrt gebliebenen Klassen- chen (Notfalltelefonnummern und –adressen im Stan- zimmer zurückgelassen worden ist. desblatt). Bei Gefahr im Verzug ist sogleich die Rettung unter der Rufnummer 144 zu verständigen. (4) Sofern eine Schadenersatzpflicht seitens des Bun- des vermutet wird, ist ein Schadensfall ehest möglich LehrerInnenabsenz einem Schulorgan zu melden. §13 Sollte zehn Minuten nach dem vorgesehenen Beginn einer Unterrichtsstunde die/der planmäßig eingeteilte Sonderunterrichtsräume LehrerIn noch abwesend sein, ist dies von der Jahr- §17 Für Sonderunterrichtsräume gelten die in den Anlagen gangs-/Klassensprecherin bzw. dem Jahrgangs-/Klas- 1 und 2 angeführten ergänzenden Spezialbestimmun- sensprecher oder ihrer Stellvertreterin bzw. seinem gen. Stellvertreter der Abteilungs- bzw. Werkstättenleitung zu melden. Brandschutzordnung §18 Anlage 3. Fundgegenstände §14 Fundgegenstände werden mindestens drei Monate Inkrafttreten lang in der Schule aufbewahrt und sodann an das §19 Diese Verordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Fundamt weitergeleitet. Aufbewahrungsort: Portier- loge. Meldepflichten §15 (1) Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, am Schulgebäude, an Schuleinrichtungen und -geräten wahrgenommene Schäden unverzüglich einer Lehre- rin bzw. einem Lehrer oder Schulwart zu melden. Dies gilt sinngemäß auch für Notausgänge und Panikver- Mag. Thomas Angerer schlüsse. Schulleiter Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2020/21 20
Wir begeistern Menschen für Technik www.htlwienwest.at Hausordnung – Anlage 1 Hausordnung – Anlage 2 Werkstätten- und Werkstättenlaboratoriumsordnung Allgemeine Funktionsraumordnung 1. Kleidung 1. Geltungsbereich 1.1. Die Schülerinnen und Schüler haben am Werkstät- Die allgemeine Funktionsraumordnung gilt für alle Unter- ten- und Werkstättenlaboratoriumsunterricht in ent- richtsräume, ausgenommen Klassenräume, Werk- stätten- sprechender Arbeitskleidung teilzunehmen (§4 Abs.1 und Werkstättenlaboratorien. SchulordnungsVO). Fehlende Kleidung hat den Aus- schluss vom Unterricht und somit unentschuldigte 2. Kleidung, Schuhe, Brillen Stunden zur Folge. 2.1. In allen Laboratorien, in denen Chemikalien zum Ein- 1.2. Sicherheitsgefährdende Gegenstände wie Ringe, Arm- satz kommen (z.B. Chemielaboratorium) haben Schü- bänder, Halsketten, Armbanduhren udgl. dürfen nicht ler einen Arbeitsmantel zu tragen. getragen werden. Diesbezügliche Weisungen erteilt 2.2. In den Turnsälen sind Sportschuhe mit abriebfesten die Werkstättenlehrerin bzw. der Werkstättenlehrer. Sohlen zu tragen. 1.3 Bei Bedarf werden den Schülerinnen und Schülern 2.3. Brillenträgerinnen bzw. Brillenträgern wird empfoh- Schutzausrüstungen (z.B. Schutzbrillen usw.) zur Ver- len, während des Turnunterrichtes und bei Sportver- fügung gestellt. anstaltungen eine splitterfreie Brille (Sportbrille) zu tragen. 2. Arbeiten am Computer An computergestützten Arbeitsplätzen ist 3. Arbeiten am Computer 2.1. das Installieren mitgebrachter Programme, An computergestützten Arbeitsplätzen ist 2.2. die Anfertigung von Kopien, 3.1. das Installieren mitgebrachter Programme, 2.3. eine Uminstallation von Hard- und/oder Software nur 3.2. die Anfertigung von Kopien, nach Rücksprache mit der unterrichtenden Lehrkraft 3.3. eine Uminstallation von Hard- und/oder Software nur zulässig. nach Rücksprache mit der unterrichtenden Lehrkraft 2.4. Die Benutzung der Netzwerkinfrastruktur hat aus- zulässig. schließlich unterrichtsbezogen zu erfolgen. 3.4. Die Benutzung der Netzwerkinfrastruktur hat aus- schließlich unterrichtsbezogen zu erfolgen. 3. Arbeiten an Maschinen und Einrichtungen 3.1. Das Arbeiten (Einstellen, Inbetriebnahme, Reinigen) 4. Speisen und Getränke an Maschinen und Einrichtungen darf nur mit Bewil- In den Funktionsräumen ist die Einnahme von Speisen und ligung der unterrichtenden Lehrkraft und in Kenntnis Getränke untersagt. der relevanten Sicherheitsmaßnahmen erfolgen. 3.2. Vorhandene Schutzvorrichtungen dürfen weder ent- 5. Reinigung fernt noch außer Wirkung gebracht werden. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, spätes- tens am Ende des stundenplanmäßigen Unterrichts ihren 4. Speisen und Getränke Arbeitsplatz sowie allfällig zur Verfügung gestellte Geräte Im Werkstättenbereich ist die Einnahme von Speisen und in gereinigtem Zustand zurückzugeben. Der Raum ist ord- Getränke untersagt. nungsgemäß zu verlassen. 5. Reinigung Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, spätes- tens am Ende des stundenplanmäßigen Unterrichts ihren Arbeitsplatz sowie allfällig benützte Maschinen und Geräte zu reinigen. Der Raum ist ordnungsgemäß zu verlassen Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2020/21 21
Wir begeistern Menschen für Technik www.htlwienwest.at Hausordnung – Anlage 3 Brandschutzordnung – Verhalten im Brandfall 1. Auftretender Rauchgeruch und Brandverdacht ist 10. Die Aufsichtsperson hat sich zu überzeugen, ob nie- unverzüglich der Direktion, einer Abteilung oder einem mand zurückgeblieben ist. Beim Verlassen des Rau- Schulwart zu melden. mes sind Fenster und Türen zu schließen. 2. Ruhe und Besonnenheit bewahren. 11. Ist eine Benützung der Fluchtwege durch Verqualmung nicht mehr möglich, dann die Schülerinnen und Schüler 3. Feuerwehr nach Brandmeldung so rasch wie möglich in der Klasse belassen, Türen schließen, Fenster öffnen über Notruf verständigen und Räumungsalarm auslö- und sich durch Zuruf den Einsatzkräften bemerkbar sen. machen. 4. Das Alarmsignal muss so lange ertönen, bis alle Perso- 12. Mit Hilfe des Klassenbuches ist die Vollständigkeit der nen in Sicherheit sind. Schülerinnen und Schüler auf den Sammelstellen fest- zustellen. 5. In allen Funktionsräumen, in denen eine Notaus-taste vorhanden ist, ist diese zu betätigen. 13. Nach Feststellung der Vollzähligkeit sind die Sammel- stellen zu verlassen. 6. Die Lifte sind im Brandfall NICHT zu benutzen. 14. Einsatzkräfte erwarten und einweisen sowie der Ein- 7. Die Lehrerin bzw. der Lehrer schaut in die benachbar- satzleiterin bzw. dem Einsatzleiter bekannt geben, ob ten Unterrichtsräume, ob eine Aufsichtsperson anwe- Personen vermisst werden. send ist. 8. Ist eine Klasse ohne Aufsichtsperson, so ist diese Wien, am 30.01.2017 Klasse mitzunehmen. 9. Das Schulgebäude ist klassenweise (ev. mit Nachbar- klasse, wenn keine Aufsichtsperson vorhanden ist) unter Aufsicht der Lehrperson in Richtung Sammel- stelle zu verlassen. Das Klassenbuch (ev. auch der Nachbarklasse) ist unbedingt mitzunehmen. Sammelstelle: - Platz zwischen Schule und Thaliastraße Mag. Thomas Angerer - Platz zwischen Schule und Paltaufgasse Schulleiter Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2020/21 22
Wir begeistern Menschen für Technik www.htlwienwest.at Werkstättenordnung 01. Allgemeines rung in den anderen Werkstätten, ist federführend hinsichtlich Beurteilung und Fehlstundenerfassung Die Werkstättenordnung enthält allgemeine Verhaltens- und vertritt den Jahrgang bzw. die Klasse bei Konfe- maßregeln, um einen günstigen Unterrichts- und Erzie- renzen. hungserfolg zu erzielen, Ordnung und Reinlichkeit in den Werkstätten zu gewährleisten, das Werkstätteninventar 0303. Wünsche und Beschwerden sind der jeweiligen zu schonen, Werk- und Hilfsstoffe sparsam zu verwenden Fachlehrerin bzw. dem jeweiligen Fachlehrer ( Klas- und Unfälle zu vermeiden. Die im Folgenden verwende- senleiterin bzw. Klassenleiter ) vorzutragen. Kann ten Begriffe wie "Werkstätte" als Unterrichtsgegenstand kein Einvernehmen hergestellt werden, so hat die und "Werkstättenunterricht" stehen sinngemäß auch für Schülerin bzw. der Schüler oder ihre gewählte Ver- "Werkstättenlabor" und "Werkstättenlaborunterricht". treterin bzw. sein gewählter Vertreter das Recht, sich an die Werkstättenleiterin bzw. den Werkstät- tenleiter zu wenden. Wird auch hier ihr bzw. sein 02. Das Lehrziel Anliegen negativ entschieden, so kann sie bzw. er sich an die Abteilungsvorständin bzw. den Abtei- 0201. Im Rahmen des Werkstättenunterrichts werden lungsvorstand wenden. den Schülerinnen und Schülern Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt, die den facheinschlägigen Berufen entsprechen. 04. Aufenthalt in den Werkstätten 0202. Der Werkstättenunterricht ist ein wichtiger Teil der 0401. Das Betreten einer Werkstätte ist erlaubt : Ausbildung an berufsbildenden technischen Schulen. – Den Werkstättenlehrerinnen und Werkstätten- Die in der Werkstätte gewonnenen Erfahrungen sind lehrern, für das Verstehen der in den theoretischen Fächern – den in dieser Werkstätte beschäftigten Schülerin- vermittelten Lehrinhalte nötig. nen und Schülern(anderen Schülerinnen und Schü- lern während ihre Werkstättenunterrichts nur mit 0203. Mit der Reifeprüfung an den Höheren Abteilungen Erlaubnis der zuständigen FachlehrerInnen), bzw. an den Kollegs Tages-u. Abendschulen sowie – den zum Stand der Werkstätte gehörenden der Abschlußprüfung an den Fachschulen sind Bediensteten, außerdem Erleichterungen bei der Ablegung der – den Führungspersonen der Schule und der Schul- Prüfung für konzessionierte Gewerbe verbunden aufsicht. Allen anderen Personen ist das Betreten bzw. ist der Nachweis der Erlernung der entspre- einer Werkstätte nur mit Bewilligung der Werkstät- chenden Gewerbe erbracht. tenleitung gestattet. 0402. Das Verlassen der Werkstätte durch die Schülerin 03. Leitung des Werkstättenunterrichts bzw. den Schüler während und am Ende des Unter- richts ist nur mit Zustimmung der unterrichtenden 0301. Die Leitung des Werkstättenunterrichts unterliegt Lehrerin bzw. des unterrichtenden Lehrers erlaubt. der Werkstättenleiterin bzw. dem Werkstättenlei- Erfolgt das Verlassen einer Werkstätte zum Zwe- ter, bei deren bzw. dessen Abwesenheit ihrer Stell- cke einer Erledigung, so hat die Schülerin bzw. der vertreterin bzw. seinem Stellvertreter. Schüler diese auf kürzestem Wege durchzuführen, um möglichst rasch wieder an ihrem bzw. seinem 0302. Die Führung eines Jahrganges bzw. einer Klasse im Arbeitsplatz zu sein. Werkstättenunterricht übernimmt die Klassenleite- rin bzw. der Klassenleiter. Diese Fachlehrerin bzw. 0403. In den Pausen dürfen nur die Pausenräumlichkeiten dieser Fachlehrer, die bzw. der selbst einen Teil des und der Schulhof aufgesucht werden. Werkstättenunterrichts des betreffenden Jahrgan- Während der Pausen ist den Schülerinnen und Schü- ges bzw. der betreffenden Klasse bestreitet, sorgt lern das Verlassen der Schulliegenschaft gestattet. für die zeitliche Abstimmung der Unterrichtsfüh- (§3 Abs2 Hausordnung) Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2020/21 23
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