Willkommensmappe Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2020/21 - HTL Wien West

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Willkommensmappe Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2020/21 - HTL Wien West
Wir begeistern Menschen für Technik
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                               Handbuch für Schülerinnen und Schüler
                               der ersten Jahrgänge und Klassen 2020/21

                               HTL Wien West
                               Thaliastraße 125
                               1160 Wien
                               Tel: +43 1 49 111-113
                               Fax: +43 1 49 111-199
                               E-Mail: direktion@htlwienwest.at

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Wir begeistern Menschen für Technik                             www.htlwienwest.at

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 Vorwort

Liebe Schülerinnen und Schüler!

Wir begrüßen Dich herzlich in der neuen Schule und freuen uns, dass Du dich für die Laufbahn als zukünftige
Technikerinnen und Techniker entschieden hast.

Da der Umstieg von deiner vorherigen Schule in die HTL sicher nicht ganz leicht ist, möchten wir Dir und
deinen Eltern mit diesem Handbuch den Einstieg erleichtern. Es enthält alles, was im ersten Schul-
jahr besonders zu beachten ist. Das Inhaltsverzeichnis hilft Dir, schnell an die nötigen Informatio-
nen zu kommen. Das Handbuch steht auch auf unserer Schulhomepage zum Download zur Verfügung.
Sollte es dennoch Schwierigkeiten geben, wende Dich bitte an deine Klassenvorständin oder deinen
Klassenvorstand.

Auch das heurige Schuljahr kann coronabedingt zu einem Ausnahmejahr werden. Es ist bei Redaktionsschluss
der Willkommensmappe nicht klar, ob Schulveranstaltungen und Sportwochen stattfinden können, bzw. wie
genau der Unterricht stattfinden wird. Wir werden Dir und deinen Eltern wichtige Informationen zusenden,
bzw. bitten wir Dich, regelmäßig auf unsere Homepage und auf der Seite des Bildungsministeriums nach-
zuschauen. Wie im letzten Jahr werden wir unser Bestes geben, um unsere Schülerinnen und Schüler gut zu
betreuen. Wir wünschen allen die Pandemie gut und gesund zu überstehen.

Viel Freude und Erfolg in der neuen Schule!

Mag. Thomas Angerer                                  Jahrgangs-/Klassenvorständin   Elternverein
Schulleiter                                          Jahrgangs-/Klassenvorstand     Absolventenverein
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Wir begeistern Menschen für Technik                                                                                                                                                                         www.htlwienwest.at

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  INHALT

Kontakte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  3
Unterrichtszeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  4
Wichtige Termine im Schuljahr 2020/21 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  5

WICHTIG: Formulare zum Ausfüllen und Unterschreiben
Zustimmungserklärung (Datenschutz Grundverordung)  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Einverständniserklärung zur Verwendung von Fotos  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Zustimmungserklärung zur Datenverwendung – Elternverein  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  9
Bestätigung der Kenntnisnahme der Werkstätten- und Hausordnung durch
Schülerinnen/Schüler und Erziehungsberechtigte  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

Das elektronische Klassenbuch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  11
Fernbleiben vom Unterricht  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  12
Information zum Arbeitsmittelbeitrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  13
Information zum Sportangebot . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Elternverein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Bibliothek . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Bibliotheksordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
Information zur SchülerInnenfreifahrt – Wiener Linien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Hausordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Hausordnung – Anlage 1, 2  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
Hausordnung – Anlage 3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Werkstättenordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
Sicherheitsvorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Safety Rules  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Sport und Abenteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
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Kontakte
n HTL Wien West
  Höhere Technische Bundeslehranstalt 1160 Wien
  Thaliastraße – Hettenkofergasse 15, Eingang Thaliastraße 125
     www.htlwienwest.at Hier findet ihr alles Wissenswerte: Terminkalender, Sprechstunden, ...
	Mag. Angerer Thomas
 Tel. 01/49111-113 E-Mail: direktion@htlwienwest.at

n Höhere Lehranstalt für Informationstechnologie
  Ausbildungsschwerpunkt Netzwerktechnik
  Ausbildungsschwerpunkt Medientechnik
	AV DI SASSHOFER Herbert
 Tel.: 01/49 111-610 E-Mail: abteilung.it@htlwienwest.at

n Fachschule für Informationstechnik
	AV DI SASSHOFER Herbert
 Tel.: 01/49 111-510 E-Mail: abteilung.it@htlwienwest.at

n Höhere Lehranstalt für Maschinenbau
  Ausbildungsschwerpunkt Digitale Produktentwicklung - Smart Engeneering
  Ausbildungsschwerpunkt Energie- und Umwelttechnik - Green Energies and Sustainable Engeneering
	AV DI Dr. Kefer Kurt
 Tel.: 01/49 111-510 E-Mail: kurt.kefer@htlwienwest.at

n Fachschule für Mechatronik
  Ausbildungsschwerpunkt Gebäudetechnik/Gebäudeautomation
  Ausbildungsschwerpunkt Robotik und Automatisierungstechnik
	AV DI Dr. Kefer Kurt
 Tel.: 01/49 111-510 E-Mail: kurt.kefer@htlwienwest.at

n Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik
	AV OStR DI PRASKY Friedrich
 Tel.: 01/49 111-410 E-Mail: abteilung.e@htlwienwest.at

n Höhere Lehranstalt für Elektronik und Technische Informatik
	AV OStR DI PRASKY Friedrich
 Tel.: 01/49 111-410 E-Mail: abteilung.e@htlwienwest.at

n Elternverein
     Obfrau Mozgovicz Sabine
     Tel.: 0664/618 95 78 E-Mail: info@htlwienwest-elternverein.at

n Absolventenverband                      E-Mail: vorstand@htl-news.at

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Unterrichtszeiten

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■ E: Elektronik und Technische Informatik, Elektrotechnik
■ M: Maschinenbau, Mechatronik
■ IT: Informationstechnologie, Informationstechnik
■ BEI, BM: Elektrotechnik, Informatik - Systemtechnik, Maschineningenieurswesen

Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2020/21                                    4
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Wichtige Termine im Schuljahr 2020/21
n Donnerstag, 10.09.20                          Fotoaktion für alle 1. Klassen und Jahrgänge
			                                             (Das Foto wird für den Schülerausweis verwendet.)

Elternabende der ersten Jahrgänge und Klassen:
n Mittwoch     16.09.20      17:30 Uhr      HTL Elektronik/Elektrotechnik
n Donnerstag 17.09.20        18:00 Uhr      HTL Maschinenbau
n Donnerstag 17.09.20        18:00 Uhr      Fachschule Mechatronik
n Montag       21.09.20      17:30 Uhr      HTL Informationstechnologie
n Montag       21.09.20      18:30 Uhr      Fachschule Informationstechnik

n    Montag               05.10.20     Schul-, Abteilungs- und Klassensprecherwahl
n    Dienstag             06.10.20     Schul-, Abteilungs- und Klassensprecherwahl
n    Samstag              24.10.20 bis Montag 02.11.20 			                                               Herbstferien
n    Freitag              13.11.20     Tag der offenen Tür 			                                      13:30 – 17:30 Uhr
n    Samstag              14.11.20     Tag der offenen Tür 			                                      09:00 – 13:00 Uhr
n    Freitag              20.11.20     Elternsprechtag 				                                         15:00 – 19:00 Uhr
n    Montag               07.12.20     laut Beschluss des SGA		                                              schulfrei
n    Dienstag             08.12.20     Maria Empfängnis			                                                   schulfrei
n    Donnerstag           24.12.20 bis Mittwoch 06.01.21 			                                         Weihnachtsferien
n    Freitag              22.01.21     Tag der offenen Tür 			                                      13:30 – 17:30 Uhr
n    Freitag              29.01.21     Verteilung der Schulnachrichten
n    Samstag              30.01.21 bis Sonntag 07.02.21 			                                           Semesterferien

n    Samstag,             27.03.21 bis Montag 05.04.21 			                                                Osterferien
n    Donnerstag           13.05.21     Christi Himmelfahrt			                                               schulfrei
n    Freitag              14.05.21     laut Beschluss des SGA		                                             schulfrei
n    Montag               24.05.21     Pfingstmontag				                                                    schulfrei
n    Donnerstag           03.06.21     Fronleichnam				                                                     schulfrei
n    Freitag              04.06.21     laut Beschluss des SGA		                                             schulfrei
n    Freitag              02.07.21     Verteilung der Jahreszeugnisse
n    Samstag              03.07.21 bis Sonntag, 05.09.21 			                                           Sommerferien

n Montag                  06.09.21              Schulbeginn Schuljahr 2021/22
n Montag                  06.09.21              Wiederholungsprüfungen
n Dienstag                07.09.21              Wiederholungsprüfungen
Abkürzungen: SGA = Schulgemeinschaftsausschuss

Diese und alle weiteren Termine – Änderungen – Ergänzungen finden Sie auf unserer Homepage

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    Ich stimme zu, dass meine personenbezogenen Daten/die personenbezogenen Daten meiner/s
    Erziehungsberechtigten nämlich
    • Familienname, Vorname, Adresse, Sozialversicherungsnummer, Staatsbürgerschaft, Religionsbekenntnis
    • SchülerInnen-ID, Telefonnummern, E-Mailadresse
    • Schullaufbahndaten und Noten der abgebenden Schule im Aufnahmeverfahren
    • Portraitfotos und Bilder von Schulveranstaltungen
    • Leistungsnachweise, unterrichts- und projektbezogene Daten
    • Informationen über Praktika, Teilnahme an Schul- bzw. schulbezogenen Veranstaltungen
    • Absenzen und Absenzgründe, Vermerke im Klassenbuch, Verhaltensvereinbarung
    • Erfolge bei den Reife- und Diplomprüfungen

    für folgende Zwecke:
    • zur Erfüllung des Auftrages des Schul- und Unterrichtsbetriebs sowie der zur Unterrichtsdokumentation und
       Leistungsfeststellung
    • Bilder für die Erstellung des SchülerInnenausweises EDUCard und für interne Verarbeitung wie Klassenlisten,
       Sitzpläne, etc.
    • zur Administration von Schulveranstaltungen, Wettbewerben, schulbezogenen Veranstaltungen
    • für interne Berichte, in Presseberichten, in Präsentationen zur Schulvorstellung, Schulmarketing, Jahresbericht
    • zur Verwaltung des Netzwerkzugriffes, für E-Maildienste, für interne Kommunikation und Klassenverteiler
    • verarbeitet werden.
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    Oben angeführte Daten werden an folgende Empfänger übermittelt:
    • Vorgesetzte Dienstbehörden und Ämter
    • Auftragsverarbeiter des Bundesministeriums für Bildung zur Schuladministration („Sokrates“ - Bitmedia, „Webun-
       tis/Untis“ – Gruber&Petters), QIBB-Evaluationsplattform, Schulbuchdatenbank)
    • Quartierbetreiber und Unternehmen, die eine Namensliste der Teilnehmer verlangen (zB. Sprachreisen, Schikurse,
       Sommersportwochen)
    • Namen und Fotos zum Betrieb des Social Media Auftritts der Schule
    • Presse zur Berichterstattung über Veranstaltungen und Projekte
    • Druckereien zur Herstellung von Druckwerken, Prospekten, Berichten
    • Projektpartner und Partner bei Wettbewerben / Prämierungen
    • Elternverein zwecks Erstellung von Einladungslisten zu Vereinsversammlungen

    Ich nehme zur Kenntnis, dass ich diese Einwilligung jederzeit schriftlich mittels Briefs an die Schullei-
    tung der HTL Wien West widerrufen kann. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßig-
    keit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

    Zur Kenntnis genommen:

    * Ort/Datum                                                       * Unterschrift der Schülerin/des Schülers

    * Ort/Datum                                                       * Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten

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    Einverständniserklärung zur Verwendung von Fotos
    (BITTE Ausfüllen und UNTERSCHREIBEN!)

    Liebe Eltern!
    Da die Unterrichtsarbeit immer mehr von den modernen Kommunikationstechniken
    profitiert, ersuche ich Sie höflich, untenstehende Einverständniserklärung auszufüllen.

    Mag. Thomas Angerer
    Schulleiter

    Einverständniserklärung
    lch erkläre mich damit einverstanden, dass auf der Website der Schule und auf den von den Schulbehörden
    betriebenen Webseiten (Landesschulrat, Stadtschulrat für Wien, Bundesministerium für Unterricht,Kunst
    und Kultur) Fotos oder Filme aus dem Schulalltag, auf denen ich möglicherweise abgebildet bin, im Inter-
    net veröffentlicht werden.

    Des Weiteren dürfen Bilder auf anderen Medien (z. B. Präsentationen, Flyern, Plakaten, Schulzeitungen,
    Jahresberichten, Soziale Medien, usw.) der Schule erscheinen.

    Die Internetpräsentation erfolgt durch verantwortliche Redakteure der Schule. Sie dient der Darstellung
    der inhaltlichen und pädagogischen Arbeit der Bildungseinrichtung. Alle im schulischen Kontext selbst
    erzeugten Medien dienen Präsentationszwecken sowie der Darstellung der pädagogischen Arbeit im
    Unterricht, in Projekten und außerunterrichtlichen Veranstaltungen und besitzen keinen kommerziellen
    Charakter.

    * Vor- und Nachname der Schülerin/des Schülers                                           * Klasse

    * Ort/Datum/Unterschrift der Schülerin/des Schülers                               * Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten

    DSGV
    Die Zustimmung zur Verarbeitung der oben angeführten Daten erfolgt freiwillig und kann jederzeit per E-Mail an
    direktion@htlwienwest.at oder schriftlich mittels Brief an die Schulleitung (HTL Wien West, Thaliastraße 125,
    1160 Wien) widerrufen werden.

    Ort/Datum/Unterschrift des volljährigen Schülers/der Schülerin bzw. des Erziehungsberechtigten

    *) Pflichtfelder
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    Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2020/21                                               8
Willkommensmappe Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2020/21 - HTL Wien West
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    Zustimmungserklärung zur Datenverwendung - Elternverein
    (BITTE Leserlich Ausfüllen und UNTERSCHREIBEN!)

    * Vor- und Nachname der/des Erziehungsberechtigten                                   * E-Mail-Adresse der/des Erziehungsberechtigten

    * Vor- und Nachname der Schülerin/des Schülers                                                       * Klasse

    * E-Mail-Adresse der Schülerin/des Schülers (privat)                             * E-Mail-Adresse der/des Erziehungsberechtigten (privat)

    Sehr geehrte Eltern, Erziehungs- und Obsorgeberechtigte!
    Damit wir unser Service für Sie auf hohem Niveau halten können, ist es notwendig, bestimmte Daten zu erfassen und
    nur für den internen Zweck „Schule + Elternverein" zu verwenden. Es werden im Rahmen des Unterrichts elektroni-
    sche Hilfsmittel und Tools verwendet, um einen zeitgerechten Unterricht zu ermöglichen.
    Dies ist ein Grundbedürfnis, damit die Schülerin/der Schüler an unserer Schule sein kann!
    Wir nehmen den Schutz der persönlichen Daten sehr ernst und halten uns strikt an die Regeln der EU-Datenschutz-
    Grundverordnung und des österreichischen Datenschutzgesetzes.
    Personenbezogene Daten werden nur im notwendigen Umfang erhoben! Auf keinen Fall werden die erhobenen
    Daten ohne gesondertes Einverständnis an Dritte weitergegeben!

    Bereich Elternverein:
    Die Daten werden ausschließlich nur zu Informationszwecken des Elternvereins für Sie verwendet. Die Einsicht der
    Daten hat nur der Obmann/die Obfrau bzw. der Kassier/die Kassiererin - beide sind zur Verschwiegenheit über die
    Daten und der sicheren Verwahrung auf die Dauer des Schulbesuches lhres Kindes an unserer Schule verpflichtet!

    Nach Beendigung der Schulzeit bzw. vorzeitigem Austritt sind die Daten unverzüglich zu löschen.

    ¢ Ich stimme zu, dass Schule und Elternverein meine Daten für folgende Zwecke verwenden: Informationen vom
        Elternverein (Einladungen zu Versammlungen, Informationsmaterial zu diversen Themen), zur Zusendung des
        Erlagscheines für den EV- Mitgliedsbeitrag und zur individuellen Kontaktaufnahme.

        Meine Daten dürfen nur intern verwendet werden und aus dieser Zustimmungserklärung heraus NICHT an Dritte
        weitergegeben werden.

     ¢ Ich stimme der Datenverwendung zu und kann diese Zustimmung jederzeit mit einem E-Mail an
         info@htlwienwest-elternverein.at widerrufen.

    * Datum/Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten

    Mit Ihrem zusätzlichen Einverständnis, darf ausschließlich die E-Mail Adresse zusätzlich als Klassenliste für die Kom-
    munikation der Eltern untereinander im Klassenverband und mit dem Klassenvorstand in Form einer Klassenliste
    geführt werden. Nach Beendigung der Schulzeit, bzw. vorzeitigem Austritt sind die Daten unverzüglich zu löschen.

    ¢ Ich stimme zusätzlich zu, dass meine E-Mail Adresse auf der Klassenliste im Klassenverband angeführt wird.
        Diese Zustimmung kann jederzeit mit einem E-Mail an info@htlwienwest-elternverein.at widerrufen werden.

    Ort/Datum/Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten

    *) Pflichtfelder      ¢) Bitte ankreuzen!
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    Bestätigung der Kenntnisnahme der Werkstätten- und Hausordnung (siehe
    Seite 19–26) durch Schülerinnen/Schüler und Erziehungsberechtigte
    (BITTE Ausfüllen und UNTERSCHREIBEN)

    Vor- und Nachname                         		                                                Geburtsdatum              Jahrgang/Klasse

    PLZ, Ort 				                                        Straße/Gasse/Platz 		                         Nr./Stg./Tür                  Tel.

    Erziehungsberechtigte(r)                             			                                 Verhältnis zur Schülerin/zum Schüler

    PLZ, Ort 				                                        Straße/Gasse/Platz 		                         Nr./Stg./Tür                  Tel.

    IM NOTFALL ZU VERSTÄNDIGEN:

    Name                                                      			                             Verhältnis zur Schülerin/zum Schüler

    Adresse                             				                                                 Tel.			                       E-Mail

    Ich bestätige, die Werkstättenordnung, die Sicherheitsvorschriften und die Hausordnung
    zur Kenntnis genommen zu haben.

    Ort/Datum                          				                                          Unterschrift der Schülerin/des Schülers

    Ort/Datum 					Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten
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Das elektronische Klassenbuch

Liebe Eltern!

In der HTL Wien 16 wird in allen Abteilungen das elektronische Klassenbuch verwendet.

Ihr Sohn/Ihre Tochter erhält in den nächsten Tagen einen eigenen Benutzernamen und ein Passwort.
Es wird empfohlen dieses Passwort zu ändern.

Sie gelangen über einen Link auf der Schulhomepage www.htlwienwest.at (linke Seite: Service/ Elektronisches
Klassenbuch) zum Klassenbuch.

Sie können dann den aktuellen Stundenplan, Supplierungen, Stundenentfall, Schularbeitstermine, sowie die
Fehlzeiten Ihres Sohnes/Ihrer Tochter und deren Status (entschuldigt/unentschuldigt) überprüfen.

Es steht auch ein Entschuldigungsformular mit den aktuellen Fehlzeiten zur Verfügung, das ausgedruckt,
ausgefüllt und von Ihnen unterschrieben an den Klassenvorstand/die Klassenvorständin abgegeben
werden kann.

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Fernbleiben vom Unterricht
Wir weisen nachdrücklich darauf hin, dass während der Unterrichtszeit Anwesenheitspflicht in der Schule
besteht. Nach § 45 Schulunterrichtsgesetz sind Gründe für berechtigtes Fernbleiben:

•  Krankheit
• Krankheit der Eltern oder anderer Angehöriger, wenn die Hilfe des Schülers unbedingt erforderlich ist
•  Amts- und Behördenwege
•  Außergewöhnliche familiäre Ereignisse (z.B. Hochzeit)

In allen anderen Fällen hat der Schüler Anwesenheitspflicht. Dies gilt auch für Schulveranstaltungen. Sollten Sie
voraussehen können, dass längeres oder häufigeres Fehlen zu erwarten ist, setzen Sie sich bitte sofort mit der
Klassenvorständin/ dem Klassenvorstand in Verbindung.

Eine Krankmeldung hat am ersten Tag des Fernbleibens vom Unterricht verpflichtend durch die Eltern bzw.
Erziehungsberechtigten oder durch den volljährigen Schüler vor 7:50 Uhr im Sekretariat oder bei der Klassenvor-
ständin/ beim Klassenvorstand zu erfolgen.

Für jedes Fernbleiben vom Unterricht ist unverzüglich eine von den Erziehungsberechtigten unterschriebene Ent-
schuldigung zu bringen.

§ 45 Schulunterrichtsgesetz
(3) Der Schüler hat den Klassenvorstand oder den Schulleiter von jeder Verhinderung ohne Aufschub mündlich oder schriftlich
unter Angabe des Grundes zu benachrichtigen. Auf Verlangen des Klassenvorstandes oder des Schulleiters hat die Benach-
richtigung jedenfalls schriftlich zu erfolgen. Bei einer länger als eine Woche dauernden Erkrankung oder Erholungsbedürftig-
keit oder bei häufigerem krankheitsbedingtem kürzerem Fernbleiben kann der Klassenvorstand oder der Schulleiter die Vor-
lage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen, sofern Zweifel darüber bestehen, ob eine Krankheit oder Erholungsbedürftigkeit
gegeben war.
(4) Auf Ansuchen des Schülers kann für einzelne Stunden bis zu einem Tag der Klassenvorstand, darüber hinaus der Schullei-
ter (der Abteilungsvorstand) die Erlaubnis zum Fernbleiben aus wichtigen Gründen erteilen. Als wichtige Gründe sind jeden-
falls Tätigkeiten im Rahmen der Schülervertretung zu verstehen.
(5) Wenn ein Schüler einer mittleren oder höheren Schule länger als eine Woche dem Unterricht fernbleibt, ohne das Fern-
bleiben zu rechtfertigen (Abs. 3) und auch auf schriftliche Aufforderung hin eine Mitteilung binnen einer weiteren Woche nicht
eintrifft, so gilt der Schüler als vom Schulbesuch abgemeldet (§ 33 Abs. 2 lit. c). Die Wiederaufnahme des Schülers ist nur mit
Bewilligung des Schulleiters zulässig, die nur dann zu erteilen ist, wenn das Fernbleiben nachträglich gerechtfertigt wird und
die Unterlassung der Mitteilung an die Schule aus rücksichtswürdigen Gründen unterblieben ist.

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Information zum Arbeitsmittelbeitrag

Liebe Eltern!

Wie Sie wissen, besteht in Österreich laut §5 SchOrgG Schulgeldfreiheit, es können jedoch bei Bedarf Lern- und
Arbeitsmittelbeiträge eingehoben werden.

Da das Schulbudget sehr knapp ist, wurde an allen berufsbildenden Schulen mittels SGA-Beschluss ein
Arbeitsmittelbeitrag eingeführt, um den laufenden Schulbetrieb aufrechterhalten zu können. An unse-
rer Schule beträgt der Beitrag je nach Schulstufe von EUR 20,– bis 40,– pro Schuljahr und wird im Laufe des
1. Semesters per Zahlschein eingehoben.

Er wird im Wesentlichen verwendet für

•  Bauteile für Labors
•  Material für die Werkstätte, die EDV und CAD Räume
•  Druckerpapier und Druckerpatronen
•  einen Teil der Kosten für Jahres- und Maturaprojekte
•  einen Teil der Kopien als Unterrichtsbehelfe

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Mag. Thomas Angerer
Schulleiter

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Information zum Sportangebot

Pflichtfach Bewegung und Sport
Für den Sportunterricht stehen in der HTL Wien West eine große (44m x 22m), teilbare Halle, ein Fitnessraum
(Rudergeräte, Fahrradergometer, Kombikraftgerät,...), ein Tischtennisraum und ein Basketballplatz im Schulhof
zur Verfügung.
Beim Sportunterricht bitte unbedingt Sportkleidung und abriebfeste Sportschuhe tragen!
Sollte eine Schülerin, ein Schüler eine längere Erkrankung bzw. Verletzung haben, so ist so rasch als möglich eine
Befreiung für den Sportunterricht einzuholen. Diese kann nur der Schularzt ausstellen.

Sportwochen
Für die zweiten und dritten Jahrgänge gibt es das Angebot von Wintersportwochen, die vierten Jahrgänge fahren
üblicherweise auf Sommersportwoche.

Weitere Aktivitäten
Weitere, fast schon traditionell jährlich wiederkehrende Veranstaltungen sind:
•  Schulsportfest auf der Marswiese
•  Fußballturnier, Basketballturnier, Volleyballturnier, Handballturnier
•  Schi und Snowboardtag
•  Wandertage einzelner Klassen
•  Teilnahme an Schulwettkämpfen ( z.B. Badminton, Basketball, Volleyball, Fußball)

Freifächer
Angebotene Freifächer:
•  Volleyball (Prof. Kremser)
•  Basketball (Prof. Kremser)
•  Badminton (Prof. Reiterlehner)

Wintersportschwerpunkt für alle angemeldeten Schüler der Wintersportklassen
Für Schüler der Wintersportklassen findet bereits im 1. Schuljahr eine Wintersportwoche im BSFZ Kitzsteinhorn
statt. Alle angemeldeten Schüler bekommen kurz nach Schulbeginn die erste Information zu dieser Winter-
sportwoche.
Darüber hinaus können interessierte Schüler sich auch für die Teilnahme an Snowboard- und Skimeisterschaften
anmelden. Bei Interesse bitte direkt mit dem jeweiligen Sportlehrer Kontakt aufnehmen.
Unser schulweiter Skitag wird immer in der letzten Jännerwoche durchgeführt. Anmeldeinformationen werden
von den Sportlehrern im Oktober ausgeteilt.

Alle geplanten Lehrausgänge und Sportveranstaltungen können Corona-bedingt abgesagt werden!

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                                                                                    ELTERNVEREIN der HTL Wien West

Elternverein
                                                                                    1160 Wien, Thaliastraße 125
                                                                                    ZVR-Zahl: 581124953
                                                                                    Mail: info@htlwienwest-elternverein.at
                                                                                    Web: www.htlwienwest-elternverein.at
                                                                                    Tel: 0664 618 95 78
                                                                                    Kontonr. IBAN: AT24 2011 1283 4898 1500

Die Vorstandsmitglieder des Elternvereins der HTL                                Gruppen möglich und Spaß und Erfolg größer werden.
Wien West verstehen sich als Teil des Dreiecks der                               Kostenbeteiligung von bis zu 50% bei den Diplom- u.
Schulpartnerschaft, die aus Schülern, Lehrern und                                Abschlussarbeiten, und Matura- bzw. Abschlussfeier
Eltern besteht. Dementsprechend unterstützt der                                  mit Livemusik und Buchgutscheine für Absolventen
Elternverein aktiv das Schulleben. Elternvertreter sind                          mit ausgezeichnetem Erfolg. Und natürlich unter-
wichtige Gesprächspartner von Pädagogen. Zugleich                                stützen wir das hervorragende Projekt der 3. Klassen
sind Elternvertreter oftmals erste Ansprechpartner                               „Jahresbericht der HTL Wien West".
von Eltern und Schülern. Der Elternverein fördert und
unterstützt jene Aktivitäten, die seitens der Schule                             … ist Gesprächspartner bei Konflikten – unterstützt
aus rechtlichen und/oder finanziellen Gründen nicht                              lösungsorientierte Handlungsweisen
oder nur ungenügend unterstützt werden können.                                   Bei Meinungsverschiedenheiten, Konflikten und Prob-
                                                                                 lemen im Schulleben steht der Elternverein als neut-
Der Elternverein …                                                               raler Vermittler mit Rat und Tat zur Verfügung. Kleine
                                                                                 Probleme rechtzeitig erkannt und geklärt, ersparen
… unterstützt sozialen Ausgleich                                                 große Probleme und heftige Aufregungen. Regelmä-
Für den Lernerfolg ist eine gute Klassengemeinschaft                             ßige Gesprächstermine („Jour fixe") zum Meinungs-
sehr wichtig. Gemeinschaftsfördernde Veranstal-                                  austausch mit Herrn Mag. Thomas Angerer (Schul-
tungen, wie Sportwochen, Projekttage, Exkursionen                                leiter) und den Abteilungsvorständen sind Garant für
oder Ähnliches, fördern diesen Zusammenhalt. Damit                               lösungsorientierte Vorgangsweisen.
möglichst alle Schüler/innen an derartigen Aktivitäten
teilnehmen können, unterstützt der Elternverein sozial                           … wirkt im Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) mit
bedürftige Schüler/innen. In besonderen Fällen hat                               Im Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) haben die
der Elternverein die gesamten Kurskosten übernom-                                vom Elternverein nominierten Vertreter Sitz und
men. Einerseits waren diese Schüler/innen besonders                              Stimme bei Entscheidungen, die die innere Ordnung
bedürftig; andererseits haben Lehrer/innen erhebliche                            der Schule betreffen. Derzeit pro Abteilung zwei Ver-
Beiträge geleistet. Das entsprechende Formular das                               treter. Zugleich verfügt der Obmann über Sitz und
Elternvereins finden Sie unter:                                                  Stimme im Kuratorium der HTL Wien West, welches
http://www.htlwienwest-elternverein.at/foerder-                                  sich erfolgreich um materielle Förderungen bemüht.
richtlinien.html
                                                                                 Wir laden Sie ein, diese Aktivitäten des Elternver-
… fördert die Ausbildung                                                         eins durch Bezahlen des Mitgliedsbeitrags von EUR
Die Ausbildung förderne Investitionen, die über die                              34,50 zu unterstützen; damit Ihr Kind unterstützt
„normale" lehrplanmäßige Ausbildung hinaus gehen,                                werden kann, wenn dies notwendig ist. Spenden
jedoch aus dem regulären Budget nicht finanziert                                 werden dankend angenommen!
werden können, werden vom Elternverein unter-
stützt. Exemplarisch sei hier der Erwerb eines Plas-                             Wir freuen uns über Ihre Unterstützung und hoffen
maschneidegeräts, einer Strömungsmaschine und                                    Sie als aktiven Elternvertreter alsbald begrüßen zu
zwei 3D-Drucker angeführt. Finanzielle Unterstüt-                                dürfen
zung für Zusatzausbildungen, Erste Hilfe Kurs, usw.
werden vom Elternverein geleistet. Kostenüber-                                   Sabine Mozgovicz, EV Obfrau der HTL Wien West
nahme von zusätzlichen Betreuer/innen bei Sport-
wochen durch den Elternverein, sodass kleinere                                   Mario Krammer, EV Obmann Stellvertreter

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Wir begeistern Menschen für Technik                    www.htlwienwest.at

Bibliothek

Die Schulbibliothek der HTL Wien West ist eine klassische Freihandbibliothek, d.h., die Bücherregale in der
Bibliothek sind frei zugänglich und man kann sich die Bücher oder andere Medien selbst aus dem Regal nehmen.
Wer ein Buch oder eine DVD ausleihen will, muss dies bei der zuständigen Bibliothekarin oder bei einem Biblio-
thekar durchführen.

Im Internet findet sich der Link zur Bibliothek auf unserer Homepage unter „Service“: „Bibliothek“. Wer wissen
will, was wir in unserer Bibliothek haben, ohne die Bibliothek aufzusuchen, klickt „Online stöbern in unserer
Bibliothek“ an und die Suche kann beginnen.

Außerdem ist unsere Bibliothek als offenes Lernzentrum konzipiert, das heißt, die Bibliothek ist Montag bis
Donnerstag ab 12:10 Uhr durchgehend geöffnet, worauf wir sehr stolz sind. Wir bieten sechs fixe PC-Arbeits-
plätze, wo man auch das Internet nutzen kann, sowie Lerninseln zum gemeinsam Lernen, an Projekten arbeiten
oder einfach zum Lesen oder Hausübungen machen. Zwei absolut coole, knallrote Original-Enzis (die bekannten
Sitz-, Liege- und Lümmelbänke aus dem Museumsquartier) laden zum Relaxen.

Für den Aufenthalt in der Bibliothek gilt die Bibliotheksordnung, in der auch die Entlehnungsbedingungen nach-
zulesen sind.

Und das sind die zuständigen Bibliothekar/-innen:
•  Dr. Mag. Albert Schuch
•  Mag. Sigrid Gruber
•  Mag. Sabine Leitgeb

Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2020/21                             16
Wir begeistern Menschen für Technik                                                 www.htlwienwest.at

Bibliotheksordnung

1.	Allgemeines                                                                   •   Bei Überziehung einer Entlehnfrist ist ein Pönale von 50
• Die vorliegende Bibliotheksordnung gilt für alle Schul-                            Cent pro Woche fällig, bei CDs, DVDs und Videos eines
   angehörigen gleichermaßen.                                                        von 2 Euro.
• Die Bibliothek ist eine Freihandbibliothek und das Lern-                       •   Bei Verlust oder Beschädigung eines Mediums wird es
   und Informationszentrum der Schule, in dem alle vor-                              auf Kosten des Entlehners/der Entlehnerin ersetzt oder
   handenen Medien benützt werden können.                                            es wird, wenn eine Wiederbeschaffung nicht möglich ist,
• Die Medien können von allen Schulangehörigen kosten-                               der geschätzte Wiederbeschaffungswert verrechnet. Ist
   los entliehen werden.                                                             bis zur Bekanntgabe des Verlustes oder der Beschädi-
• Die Räumlichkeiten der Bibliothek können während der                               gung bereits ein Pönale fällig, so ist dies zusätzlich zu
   Öffnungszeiten von allen Schulangehörigen genützt                                 bezahlen.
   werden.                                                                       •   Bei Außenständen – Buch, CD, DVD, Video oder Geldbe-
• Der kleine Raum neben dem großen Bibliotheksraum                                   träge – erhält der/die Schüler/-in kein Semester- oder
   kann auch speziell für Gruppenarbeiten oder Bespre-                               Jahreszeugnis.
   chungen genützt werden.                                                       •   Eine Entlehnung für die Dauer der Sommerferien ist
                                                                                     möglich, allerdings nur gegen Hinterlegung einer Kau-
2. Öffnungszeiten                                                                    tion.
• Die jeweils für ein Schuljahr geltenden Öffnungszeiten
   werden durch Aushang an der Bibliothekstür, im Schau-                         4. Verhalten in den Bibliotheksräumen
   kasten neben der Direktion, in den Abteilungen sowie                          • Die Räumlichkeiten der Bibliothek sind als Arbeits-
   auf der Schulhomepage bekannt gemacht.                                           räume gewidmet und dienen keinesfalls als Raum für
                                                                                    körperliche Freizeitbetätigungen.
3. Entlehnungsbedingungen                                                        • Der Aufenthalt und das Arbeiten in der Bibliothek ist nur
• Entlehnungen sind für SchülerInnen und LehrerInnen                                zu den angegebenen Öffnungszeiten möglich, unab-
   sowie andere Schulangehörige nur während der Öff-                                hängig davon, ob gerade eine Aufsichtsperson in der
   nungszeiten und nur bei einem Bibliothekar/einer Bib-                            Bibliothek anwesend ist oder nicht.
   liothekarin möglich. Die Rückgabe erfolgt ebenfalls aus-                      • Rauchen, Essen und Trinken sowie laute Gespräche
   schließlich bei einem/einer Bibliothekar/in.                                     (auch am Handy) und lautes Musikhören oder das Spie-
• Entlehnte Medien dürfen nicht an Dritte weitergegeben                             len von PC-Spielen sind in der Bibliothek nicht gestattet.
   werden. In jedem Fall ist der/die Entlehner/in für die                        • Taschen, Überbekleidung (Mäntel, Jacken, Sturzhelme
   ordnungsgemäße Behandlung und Rückgabe der ent-                                  u.ä.) sind in den Garderobefächern abzulegen.
   liehenen Medien selbst verantwortlich.                                        • Wer grobe oder/und dauernde Verstöße gegen die Bib-
• Entlehnung und Rückgabe erfolgt nur mit gültigem                                  liotheksordnung begeht, wird als Leser/in gesperrt und
   Schülerausweis oder Lichtbildausweis.                                            ist damit für eine bestimmte Zeit von der Benützung der
• Die Ausleihfrist beträgt 14 Tage. Eine Verlängerung                               Bibliothek ausgeschlossen.
   innerhalb dieses Zeitraumes ist nur unter Vorweis des
   Mediums möglich. Die Entlehnfrist kann nochmals um                            Jeder/jede Bibliotheksbenützer/in erkennt mit der Benüt-
   14 Tage verlängert werden, wenn das Medium nicht                              zung der Bibliothek diese Ordnung an.
   vorgemerkt ist.
• Für CDs, DVDs und Videos beträgt die Entlehndauer
   eine Woche und kann nicht verlängert werden. Es kön-                          Der Schulleiter
   nen maximal zwei Stück aus dieser Kategorie entlehnt                          Die Schulbiliothekar/innen
   werden.

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Information zur SchülerInnenfreifahrt –
Wiener Linien

Alle Schüler und Schülerinnen können nunmehr in Wien mit dem von der jeweiligen Schule zu beziehenden Schü-
lerausweis und in Niederösterreich und Burgenland mit den Schülertickets des Verbundes in Verbindung mit
einer Aufzahlungskarte entweder

1. die als Basisleistung bekannte Freifahrt zwischen der Wohnung und der Schule um den Betrag in der Höhe
   von EUR 20,– das „Jugendticket“ (entspricht dem bisherigen SchülerInnenfreifahrtsticket) in Anspruch neh-
   men oder

2. um den Betrag in der Höhe von EUR 70,– das „Top-Jugendticket“ für ein ganzes Schuljahr inklusive Ferien
   und schulfreien Tagen

alle öffentlichen Verkehrsmittel des „VOR-NEU“ nutzen.

Die Tickets sind an allen Wiener-Linien-Automaten, in Vorverkaufsstellen, Trafiken und im Online-Ticketshop
mit wenigen Klicks erhältlich.

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Hausordnung
Verordnung des Schulgemeinschaftsausschusses der                                      (2) Im Pausenraum vor der Direktion ist die Einnahme
Höheren Technischen Bundeslehranstalt Wien 16 vom                                     von Speisen und Getränken untersagt.
30. 1. 2017:
Aufgrund des § 44 Abs.1 SchUG, BGBl. 1986/472 in der                                  (3) Im Pausenraum vor der Abteilung Maschineninge-
jeweils geltenden Fassung, wird verordnet:                                            nieurwesen ist die Einnahme von Speisen und Geträn-
                                                                                      ken erlaubt. Der Platz ist jedoch sauber und ordentlich
Unterrichts- und Arbeitsmittel                                                        zu verlassen.
§1 (1) Die Schülerinnen und Schüler haben sowohl im The-
     orie- als auch im praktischen Unterricht die notwen-                             (4) Abendschule: Das Schulgebäude ist nach Unter-
     digen Unterrichtsmittel mitzubringen und in einem                                richtsende (21.30 Uhr) bis spätestens 21:45 Uhr zu
     zweckentsprechenden Zustand zu erhalten (§4 Abs.2                                verlassen.
     SchulordnungsVO)
                                                                                 Rauchen
       (2) Die Schülerinnen und Schüler haben sämtliche Ein-                     §6   Im Schulgebäude gilt prinzipiell Rauchverbot.
       richtungen und Anlagen der Schule einschließlich der
       zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel schonend zu                        Parken
       behandeln (§4 Abs.3 der SchulordnungsVO). Bereitge-                       §7   Schülerinnen und Schülern ist das Parken jeglicher Fahr-
       stellte Werkzeuge, Geräte und Materialien sind nach                            zeuge im Bereich der Schulliegenschaft verboten.
       Gebrauch fristgerecht in mängelfreiem und gereinig-
       tem Zustand zurückzugeben.                                                Spiele
                                                                                 §8   Nachlauf-, Ball- und Wurfspiele jeglicher Art sind im
Aufsicht (gilt nicht für Abendschule)                                                 Bereich der Schulliegenschaft - ausgenommen im
§2     Vor Beginn des Unterrichts, der Schulveranstaltungen                           Turnunterricht – untersagt.
       und schulbezogenen Veranstaltungen sowie während
       der Unterrichtspausen findet keine Beaufsichtigung                        Müllseparation
       der Schülerinnen und Schüler statt (§2 Abs.1 und 6                        §9   (1) In den Unterrichtsräumen angefallene und sepa-
       SchulordnungsVO).                                                              rierte Abfälle aus Papier, Glas und Metall sind von
                                                                                      Schülerinnen und Schülern (Kontrolle jeweilige Klas-
§3     1) Während des Vormittags- bzw. Nachmittagsun-                                 senordnerInnen) in die hierfür bereitgestellten Sam-
       terrichts darf eine Schülerin bzw. ein Schüler nur mit                         melbehälter zu deponieren.
       Genehmigung der unterrichtenden Lehrerin bzw. des
       unterrichtenden Lehrers die Schulliegenschaft verlas-                          (2) Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet,
       sen (§2 Abs.4 SchulordnungsVO).                                                Sondermüll wie Batterien udgl. an den zentralen Sam-
                                                                                      melstellen zu deponieren.
       (2) Während der Pausen ist den Schülerinnen und
       Schülern das Verlassen der Schulliegenschaft gestat-                      Elektrogeräte
       tet.                                                                      §10 (1) Die Inbetriebnahme mitgebrachter Elektrogeräte
                                                                                     wie Kaffeemaschine, Toaster udgl. ist in den Klassen-
§4     Bei Lehrerinnen- bzw. Lehrerabsenz können auch in                             räumen untersagt.
       Jahrgängen/Klassen mit schulpflichtigen Schülerinnen
       und Schülern Randstunden entfallen.                                            (2) Während des Unterrichts ist das Anschließen
                                                                                      von Elektrogeräten an das Stromnetz wie Laptop,
Aufenthalt                                                                            Taschenrechner, Tablet, Mobiltelefon, Smartphone nur
§5     (1) Klassenräume mit Unterrichtsbeginn in der ersten                           nach Bewilligung durch die Lehrerin bzw. den Lehrer
       Unterrichtseinheit werden um 7.30 Uhr aufgesperrt.                             gestattet.
       Während der Öffnungszeiten des Schulgebäudes ist den
       Schülerinnen und Schülern bis 7.30 Uhr bzw. vor Unter-                         (3) Während des Unterrichts ist die Verwendung von
       richtsbeginn und nach Unterrichtsende der Aufenthalt                           Mobiltelefonen, Smartphones u.ä. nicht gestattet.
       im Schulgebäude an folgenden Orten gestattet (§2                               Ausnahme:
       Abs.5 SchulordnungsVO): linker Hof(Hettenkofergasse),                          • Abendschule in begründeten Fällen (z.B. Bereit-
       Aula, Gänge im Klassentrakt, Mensa, Pausenräume im                             schaftsdienst in Firma)
       Hauptgebäude.                                                                  • Mit ausdrücklicher Zustimmung der Lehrpersonen für

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       den unterrichtsspezifischen Einsatz (z.B. Recherchen,                          (2) Während des Unterrichts erlittene Unfälle sind der
       Dokumentationen, Terminplanung)                                                unterrichtenden Lehrerin bzw. dem unterrichtenden
                                                                                      Lehrer unverzüglich zu melden. Sonstige Schülerun-
       (4) Bei Nichtbefolgung der Punkte (2) und (3) sind                             fälle sind in der Direktionskanzlei unverzüglich anzu-
       die unerlaubt benutzten Geräte im abgeschalteten                               zeigen (Unfallformular)!
       Zustand für die Dauer des Unterrichts sichtbar z.B. am
       Lehrertisch, Fensterbank zu deponieren.                                   Haftungen
                                                                                 §16 (1) Eine Haftung des Bundes für Verlust oder Beschä-
       Reinhaltung                                                                   digung einer Sache, die von einer Schülerin bzw. einem
§11 (1) Am Ende des Unterrichtstages sind die in den Unter-                          Schüler in die Schule mitgebracht wurde, liegt nur dann
    richtsräumen vorhandenen Sessel in das dafür vorge-                              vor, wenn die Sache einem Schulorgan ausdrücklich zur
    sehene Fach in den Tischen zu stellen und die Fenster                            Verwahrung übergeben worden ist.
    zu schließen. Die jeweiligen KlassenordnerInnen haben
    dafür zu sorgen, dass die Unterrichtsräume besenrein                              (2) In Garderoben wird nur für übliche Sachen wie
    verlassen werden. Die Lehrerin bzw. der Lehrer hat die                            gewöhnliche Kleidungsstücke und Schulutensilien,
    Klasse zu versperren.                                                             nicht aber für Wertsachen wie kostbare Kleidungsstü-
                                                                                      cke, Schmuck oder höhere Geldbeträge gehaftet.
       (2) Verschmutzungen jeder Art sind im gesamten
       Gebäude untersagt.                                                             (3) Eine Haftung ist jedenfalls ausgeschlossen, wenn
                                                                                      die Sache
       (3) Mutwillige Beschädigungen haben neben dem Scha-                                 1. in einer der Schülerin bzw. dem Schüler zur
       denersatz gegebenenfalls auch disziplinäre Folgen.                                  Verfügung gestellten, jedoch individuell versperr-
                                                                                           baren Einrichtung (Spind, Garderobeschrank) auf-
Erkrankungen einer Schülerin bzw. eines Schülers wäh-                                      bewahrt,
rend der Unterrichtszeit (gilt nicht für Abendschule)                                      2. einem Schulorgan übergeben, jedoch ohne des-
§12 Erkrankt eine Schülerin bzw. ein Schüler während der                                   sen Verschulden (Zufall oder höhere Gewalt) in
    Unterrichtszeit, so ist über die Direktion Kontakt mit                                 Verlust geraten oder beschädigt, oder
    der oder dem Erziehungsberechtigten aufzunehmen                                        3. während des Unterrichts in einem Sonderunter-
    und mit diesen die weitere Vorgangsweise abzuspre-                                     richtsraum im unversperrt gebliebenen Klassen-
    chen (Notfalltelefonnummern und –adressen im Stan-                                     zimmer zurückgelassen worden ist.
    desblatt). Bei Gefahr im Verzug ist sogleich die Rettung
    unter der Rufnummer 144 zu verständigen.                                          (4) Sofern eine Schadenersatzpflicht seitens des Bun-
                                                                                      des vermutet wird, ist ein Schadensfall ehest möglich
LehrerInnenabsenz                                                                     einem Schulorgan zu melden.
§13 Sollte zehn Minuten nach dem vorgesehenen Beginn
    einer Unterrichtsstunde die/der planmäßig eingeteilte                        Sonderunterrichtsräume
    LehrerIn noch abwesend sein, ist dies von der Jahr-                          §17 Für Sonderunterrichtsräume gelten die in den Anlagen
    gangs-/Klassensprecherin bzw. dem Jahrgangs-/Klas-                               1 und 2 angeführten ergänzenden Spezialbestimmun-
    sensprecher oder ihrer Stellvertreterin bzw. seinem                              gen.
    Stellvertreter der Abteilungs- bzw. Werkstättenleitung
    zu melden.                                                                   Brandschutzordnung
                                                                                 §18 Anlage 3.
Fundgegenstände
§14 Fundgegenstände werden mindestens drei Monate                                Inkrafttreten
    lang in der Schule aufbewahrt und sodann an das                              §19 Diese Verordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
    Fundamt weitergeleitet. Aufbewahrungsort: Portier-
    loge.

Meldepflichten
§15 (1) Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, am
    Schulgebäude, an Schuleinrichtungen und -geräten
    wahrgenommene Schäden unverzüglich einer Lehre-
    rin bzw. einem Lehrer oder Schulwart zu melden. Dies
    gilt sinngemäß auch für Notausgänge und Panikver-                            Mag. Thomas Angerer
    schlüsse.                                                                    Schulleiter

Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2020/21                                                            20
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Hausordnung – Anlage 1                                                           Hausordnung – Anlage 2
Werkstätten- und Werkstättenlaboratoriumsordnung                                 Allgemeine Funktionsraumordnung

1. Kleidung                                                                      1. Geltungsbereich
1.1. Die Schülerinnen und Schüler haben am Werkstät-                             Die allgemeine Funktionsraumordnung gilt für alle Unter-
      ten- und Werkstättenlaboratoriumsunterricht in ent-                        richtsräume, ausgenommen Klassenräume, Werk- stätten-
      sprechender Arbeitskleidung teilzunehmen (§4 Abs.1                         und Werkstättenlaboratorien.
      SchulordnungsVO). Fehlende Kleidung hat den Aus-
      schluss vom Unterricht und somit unentschuldigte                           2. Kleidung, Schuhe, Brillen
      Stunden zur Folge.                                                         2.1. In allen Laboratorien, in denen Chemikalien zum Ein-
1.2. Sicherheitsgefährdende Gegenstände wie Ringe, Arm-                                satz kommen (z.B. Chemielaboratorium) haben Schü-
      bänder, Halsketten, Armbanduhren udgl. dürfen nicht                              ler einen Arbeitsmantel zu tragen.
      getragen werden. Diesbezügliche Weisungen erteilt                          2.2. In den Turnsälen sind Sportschuhe mit abriebfesten
      die Werkstättenlehrerin bzw. der Werkstättenlehrer.                              Sohlen zu tragen.
1.3 Bei Bedarf werden den Schülerinnen und Schülern                              2.3. Brillenträgerinnen bzw. Brillenträgern wird empfoh-
      Schutzausrüstungen (z.B. Schutzbrillen usw.) zur Ver-                            len, während des Turnunterrichtes und bei Sportver-
      fügung gestellt.                                                                 anstaltungen eine splitterfreie Brille (Sportbrille) zu
                                                                                       tragen.
2. Arbeiten am Computer
An computergestützten Arbeitsplätzen ist                                         3. Arbeiten am Computer
2.1. das Installieren mitgebrachter Programme,                                   An computergestützten Arbeitsplätzen ist
2.2. die Anfertigung von Kopien,                                                 3.1. das Installieren mitgebrachter Programme,
2.3. eine Uminstallation von Hard- und/oder Software nur                         3.2. die Anfertigung von Kopien,
     nach Rücksprache mit der unterrichtenden Lehrkraft                          3.3. eine Uminstallation von Hard- und/oder Software nur
     zulässig.                                                                        nach Rücksprache mit der unterrichtenden Lehrkraft
2.4. Die Benutzung der Netzwerkinfrastruktur hat aus-                                 zulässig.
     schließlich unterrichtsbezogen zu erfolgen.                                 3.4. Die Benutzung der Netzwerkinfrastruktur hat aus-
                                                                                      schließlich unterrichtsbezogen zu erfolgen.
3. Arbeiten an Maschinen und Einrichtungen
3.1. Das Arbeiten (Einstellen, Inbetriebnahme, Reinigen)                         4. Speisen und Getränke
     an Maschinen und Einrichtungen darf nur mit Bewil-                          In den Funktionsräumen ist die Einnahme von Speisen und
     ligung der unterrichtenden Lehrkraft und in Kenntnis                        Getränke untersagt.
     der relevanten Sicherheitsmaßnahmen erfolgen.
3.2. Vorhandene Schutzvorrichtungen dürfen weder ent-                            5. Reinigung
     fernt noch außer Wirkung gebracht werden.                                   Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, spätes-
                                                                                 tens am Ende des stundenplanmäßigen Unterrichts ihren
4. Speisen und Getränke                                                          Arbeitsplatz sowie allfällig zur Verfügung gestellte Geräte
Im Werkstättenbereich ist die Einnahme von Speisen und                           in gereinigtem Zustand zurückzugeben. Der Raum ist ord-
Getränke untersagt.                                                              nungsgemäß zu verlassen.

5. Reinigung
Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, spätes-
tens am Ende des stundenplanmäßigen Unterrichts ihren
Arbeitsplatz sowie allfällig benützte Maschinen und Geräte
zu reinigen. Der Raum ist ordnungsgemäß zu verlassen

Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2020/21                                                             21
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Hausordnung – Anlage 3
Brandschutzordnung – Verhalten im Brandfall

1.     Auftretender Rauchgeruch und Brandverdacht ist                            10. Die Aufsichtsperson hat sich zu überzeugen, ob nie-
       unverzüglich der Direktion, einer Abteilung oder einem                        mand zurückgeblieben ist. Beim Verlassen des Rau-
       Schulwart zu melden.                                                          mes sind Fenster und Türen zu schließen.

2.     Ruhe und Besonnenheit bewahren.                                           11. Ist eine Benützung der Fluchtwege durch Verqualmung
                                                                                     nicht mehr möglich, dann die Schülerinnen und Schüler
3.     Feuerwehr nach Brandmeldung so rasch wie möglich                              in der Klasse belassen, Türen schließen, Fenster öffnen
       über Notruf verständigen und Räumungsalarm auslö-                             und sich durch Zuruf den Einsatzkräften bemerkbar
       sen.                                                                          machen.

4.     Das Alarmsignal muss so lange ertönen, bis alle Perso-                    12. Mit Hilfe des Klassenbuches ist die Vollständigkeit der
       nen in Sicherheit sind.                                                       Schülerinnen und Schüler auf den Sammelstellen fest-
                                                                                     zustellen.
5.     In allen Funktionsräumen, in denen eine Notaus-taste
       vorhanden ist, ist diese zu betätigen.                                    13. Nach Feststellung der Vollzähligkeit sind die Sammel-
                                                                                     stellen zu verlassen.
6.     Die Lifte sind im Brandfall NICHT zu benutzen.
                                                                                 14. Einsatzkräfte erwarten und einweisen sowie der Ein-
7.     Die Lehrerin bzw. der Lehrer schaut in die benachbar-                         satzleiterin bzw. dem Einsatzleiter bekannt geben, ob
       ten Unterrichtsräume, ob eine Aufsichtsperson anwe-                           Personen vermisst werden.
       send ist.

8.     Ist eine Klasse ohne Aufsichtsperson, so ist diese                        Wien, am 30.01.2017
       Klasse mitzunehmen.

9.     Das Schulgebäude ist klassenweise (ev. mit Nachbar-
       klasse, wenn keine Aufsichtsperson vorhanden ist)
       unter Aufsicht der Lehrperson in Richtung Sammel-
       stelle zu verlassen. Das Klassenbuch (ev. auch der
       Nachbarklasse) ist unbedingt mitzunehmen.
       Sammelstelle:
       - Platz zwischen Schule und Thaliastraße                                  Mag. Thomas Angerer
       - Platz zwischen Schule und Paltaufgasse                                  Schulleiter

Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2020/21                                                           22
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Werkstättenordnung

01. Allgemeines                                                                         rung in den anderen Werkstätten, ist federführend
                                                                                        hinsichtlich Beurteilung und Fehlstundenerfassung
Die Werkstättenordnung enthält allgemeine Verhaltens-                                   und vertritt den Jahrgang bzw. die Klasse bei Konfe-
maßregeln, um einen günstigen Unterrichts- und Erzie-                                   renzen.
hungserfolg zu erzielen, Ordnung und Reinlichkeit in den
Werkstätten zu gewährleisten, das Werkstätteninventar                            0303. Wünsche und Beschwerden sind der jeweiligen
zu schonen, Werk- und Hilfsstoffe sparsam zu verwenden                                 Fachlehrerin bzw. dem jeweiligen Fachlehrer ( Klas-
und Unfälle zu vermeiden. Die im Folgenden verwende-                                   senleiterin bzw. Klassenleiter ) vorzutragen. Kann
ten Begriffe wie "Werkstätte" als Unterrichtsgegenstand                                kein Einvernehmen hergestellt werden, so hat die
und "Werkstättenunterricht" stehen sinngemäß auch für                                  Schülerin bzw. der Schüler oder ihre gewählte Ver-
"Werkstättenlabor" und "Werkstättenlaborunterricht".                                   treterin bzw. sein gewählter Vertreter das Recht,
                                                                                       sich an die Werkstättenleiterin bzw. den Werkstät-
                                                                                       tenleiter zu wenden. Wird auch hier ihr bzw. sein
02. Das Lehrziel                                                                       Anliegen negativ entschieden, so kann sie bzw. er
                                                                                       sich an die Abteilungsvorständin bzw. den Abtei-
0201. Im Rahmen des Werkstättenunterrichts werden                                      lungsvorstand wenden.
      den Schülerinnen und Schülern Fertigkeiten und
      Kenntnisse vermittelt, die den facheinschlägigen
      Berufen entsprechen.                                                       04. Aufenthalt in den Werkstätten

0202. Der Werkstättenunterricht ist ein wichtiger Teil der                       0401. Das Betreten einer Werkstätte ist erlaubt :
      Ausbildung an berufsbildenden technischen Schulen.                               – Den Werkstättenlehrerinnen und Werkstätten-
      Die in der Werkstätte gewonnenen Erfahrungen sind                                lehrern,
      für das Verstehen der in den theoretischen Fächern                               – den in dieser Werkstätte beschäftigten Schülerin-
      vermittelten Lehrinhalte nötig.                                                  nen und Schülern(anderen Schülerinnen und Schü-
                                                                                       lern während ihre Werkstättenunterrichts nur mit
0203. Mit der Reifeprüfung an den Höheren Abteilungen                                  Erlaubnis der zuständigen FachlehrerInnen),
      bzw. an den Kollegs Tages-u. Abendschulen sowie                                  – den zum Stand der Werkstätte gehörenden
      der Abschlußprüfung an den Fachschulen sind                                      Bediensteten,
      außerdem Erleichterungen bei der Ablegung der                                    – den Führungspersonen der Schule und der Schul-
      Prüfung für konzessionierte Gewerbe verbunden                                    aufsicht. Allen anderen Personen ist das Betreten
      bzw. ist der Nachweis der Erlernung der entspre-                                 einer Werkstätte nur mit Bewilligung der Werkstät-
      chenden Gewerbe erbracht.                                                        tenleitung gestattet.

                                                                                 0402. Das Verlassen der Werkstätte durch die Schülerin
03. Leitung des Werkstättenunterrichts                                                 bzw. den Schüler während und am Ende des Unter-
                                                                                       richts ist nur mit Zustimmung der unterrichtenden
0301. Die Leitung des Werkstättenunterrichts unterliegt                                Lehrerin bzw. des unterrichtenden Lehrers erlaubt.
      der Werkstättenleiterin bzw. dem Werkstättenlei-                                 Erfolgt das Verlassen einer Werkstätte zum Zwe-
      ter, bei deren bzw. dessen Abwesenheit ihrer Stell-                              cke einer Erledigung, so hat die Schülerin bzw. der
      vertreterin bzw. seinem Stellvertreter.                                          Schüler diese auf kürzestem Wege durchzuführen,
                                                                                       um möglichst rasch wieder an ihrem bzw. seinem
0302. Die Führung eines Jahrganges bzw. einer Klasse im                                Arbeitsplatz zu sein.
      Werkstättenunterricht übernimmt die Klassenleite-
      rin bzw. der Klassenleiter. Diese Fachlehrerin bzw.                        0403. In den Pausen dürfen nur die Pausenräumlichkeiten
      dieser Fachlehrer, die bzw. der selbst einen Teil des                            und der Schulhof aufgesucht werden.
      Werkstättenunterrichts des betreffenden Jahrgan-                                 Während der Pausen ist den Schülerinnen und Schü-
      ges bzw. der betreffenden Klasse bestreitet, sorgt                               lern das Verlassen der Schulliegenschaft gestattet.
      für die zeitliche Abstimmung der Unterrichtsfüh-                                 (§3 Abs2 Hausordnung)

Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2020/21                                                           23
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