Wir wünschen schöne Ferien! - Gemeinde Berglen
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Mit den früher selbstständigen Teilgemeinden: Bretzenacker, Hößlinswart, Ödernhardt, Öschelbronn, Oppelsbohm, Reichenbach, Rettersburg, Steinach, Vorderweißbuch – Sitz Oppelsbohm lick einen B S ie do ch mal ge Werfen pa re Home auf unse ergle n.de www.b Wir wünschen schöne Ferien! 31 – 34 Donnerstag, 30. Juli 2020 Jahrgang 51 Impressum Herausgeber: Gemeinde Berglen Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Bürgermeister oder sein Stellvertreter im Amt Redaktion: Bürgermeisteramt Berglen Beethovenstr. 14 – 20 73663 Berglen Tel. (0 71 95) 97 57-0 Fax -59 amtsblatt@berglen.de www.berglen.de Verantwortlich für Herstellung, Anzeigen, Beilagen und Vertrieb: DMZ Verlags- und Werbe GmbH An der Rems 10 71384 Weinstadt Tel. (0 71 51) 9 92 10-0 Fax -195 berglen@ dmz-weinstadt.de www.dmz-weinstadt.de Redaktionsschluss: i.d.R. Montag, 10.00 Uhr Anzeigenschluss: i.d.R. Montag, 17.00 Uhr Erscheinungsweise: i.d.R. wöchentlich, donnerstags Auflage: ca. 2.970 Stück
2 Amtsblatt Berglen 30.07.2020 Nr. 31 Veranstaltungen in den Berglen Das Amtsblatt Berglen macht drei Wochen Sommerpause In den Kalenderwochen 32,33 und 34 (die ersten drei Wochen im August) erscheint kein Amtsblatt Berglen. Die letzte Amtsblatt Ausgabe vor der Sommerpause erscheint in der Kalenderwoche 31(Donnerstag, 30. Juli 2020). Redaktionsschluss für diese Ausgabe ist wie immer montags am 27. Juli 2020, 10.00 Uhr. Der Redaktionsschluss für Mitteilungen in der ersten Ausgabe nach der Sommerpause (Erscheinung Ausgabe 35, Donnerstag, 27. August 2020) ist am Montag, 24. August 2020 um 10.00 Uhr. Wir bitten um Beachtung. Ihr Amtsblatt Team Amtliche Bekanntmachungen Gemeinde Berglen – Rems-Murr-Kreis – Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen in der Ge- meinde Berglen Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie der §§ 2, 13 und 19 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Berglen am 21. Juli 2020 folgende Satzung beschlossen: §1 § 5 Abs. 2 erhält folgende Fassung: § 5 Gebührenhöhe (2) Höhe der Gebührensätze je Betreuungsplatz im Einzelnen: Container-Standorte bitte sauber halten! VVS Fahrpläne erhältlich Anlieferzeiten: im08.00 werktags Bürgerbüro – 20.00für Uhr3,– €
30.07.2020 Nr. 31 Amtsblatt Berglen 3 – Gemischte Baufläche „Untere Schray“ (Planung) in Winnenden (5,2 ha) Aus dem am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennut- zungsplan 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnen- den und der Gemeinde Berglen werden die folgenden Darstellungen herausgenommen und als Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) dargestellt: – Teilfläche der Wohnbaufläche „Erweiterung Bildstraße“ (Pla- nung) in Winnenden-Birkmannsweiler (0,05 ha) – Teilfläche der Wohnbaufläche (Planung) „Bürgäcker“ in Winnen- den-Birkmannsweiler (1,40 ha) – Wohnbaufläche (Planung) „Erweiterung Schütteläcker“ in Win- nenden-Breuningsweiler (0,42 ha) – Teilfläche der Wohnbaufläche (Planung) „Hofäcker“ in Winnen- § 2 Inkrafttreten den-Höfen (2,51 ha) Winnenden Diese Satzung tritt am 01.09.2020 in Kraft. Maßgebend sind die vom Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnen- Hinweis den gefertigten Lagepläne vom 18.05.2020 im Maßstab 1: 5.000. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Für die Gemeinde Berglen liegt der Änderungsentwurf mit der Be- Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund gründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stel- der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird lungnahmen vom nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht 10.08.2020 bis 10.09.2020 schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Berglen, 73663 Berglen, Rat- Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der haus Oppelsbohm, Eingang Beethovenstraße 20, Zwischengebäude, Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. während den folgenden Dienststunden: Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Montag und Donnerstag: 08.30 – 12.00 Uhr, 14.00 – 17.00 Uhr Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung Dienstag: 08.30 – 12.00 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr verletzt worden sind. Mittwoch: 08.30 – 12.00 Uhr, 14.00 – 18.30 Uhr Ausgefertigt Freitag: 08.30 – 13.00 Uhr Berglen, den 22. Juli 2020 Ergänzend sind die ausgelegten Unterlagen während des Zeitraums Gez. der Auslegung auch unter der Internetadresse www.berglen.de/ Maximilian Friedrich index.php?id=383&L=0 in elektronischer Form verfügbar. Bürgermeister Für den Gemeindeverwaltungsverband Winnenden liegt der Ände- rungsentwurf des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungs- Öffentliche Auslegung des Entwurfs für die plans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden 10. Änderung des gemeinsamen Flächen- und der Gemeinde Berglen mit der Begründung und den bereits nutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeinde- vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom 10.08.2020 bis 10.09.2020 verwaltungsverbands Winnenden und der bei der Geschäftsstelle des Gemeindeverwaltungsverbands, 71364 Gemeinde Berglen Winnenden, Rathaus, Torstraße 10, Zimmer 322 während den fol- – 10. FNP-Änderung – genden Dienststunden: Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Montag bis Freitag: 09.00 – 12.00 Uhr Winnenden hat am 29.07.2020 und der Gemeinderat der Gemein- Montag und Dienstag 14.00 – 16.00 Uhr de Berglen am 21.07.2020 den Entwurf für die 10. Änderung des Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr, gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeinde- beim Bürgermeisteramt Leutenbach, 71397 Leutenbach, Rathaus, verwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen fest- Rathausplatz 1, Bau- und Ordnungsamt, Zimmer 1.09, während den gestellt. folgenden Dienststunden: Das Plangebiet des gemeinsamen Flächennutzungsplans umfasst Montag: 08.00 – 12.00 Uhr das Gebiet der Stadt Winnenden, der Gemeinde Leutenbach, der Mittwoch: 08.00 – 12.00 Uhr, 16.00 – 18.00 Uhr Gemeinde Schwaikheim und der Gemeinde Berglen. Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr und Durch die 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans beim Bürgermeisteramt Schwaikheim, 71409 Schwaikheim, Rat- 2000 – 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden haus, Marktplatz 2 – 4, Altbau, Zimmer 26, während den folgenden und der Gemeinde Berglen werden zunächst durch einen in der Dienststunden: Summe flächenneutralen Flächentausch die planungsrechtlichen Montag: 08.00 – 12.00 Uhr Voraussetzungen geschaffen, um Wohnbauflächen und gemischte Dienstag: 08.00 – 12.00 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr Bauflächen an städtebaulich geeigneteren Standorten darzustellen. Mittwoch: 14.00 – 18.00 Uhr Darüber hinaus werden durch eine Teil(gesamt)fortschreibung zu- Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr sätzliche Wohnbauflächen in Höhe von 3,08 Hektar, deren Bedarf Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr. nachgewiesen wurde, dargestellt. Die Bedarfsermittlung ist der Be- Ergänzend sind die ausgelegten Unterlagen während des Zeitraums gründung zu entnehmen. der Auslegung auch unter der Internetadresse www.winnenden.de/ In den genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 – fnp in elektronischer Form verfügbar. 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Ge- Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: meinde Berglen sollen aufgrund der o. g. Beschlüsse die folgenden – Stellungnahmen des Landratsamts Rems-Murr-Kreis vom neuen Darstellungen aufgenommen werden: 02.02.2017 und 07.05.2019, des Verbands Region Stuttgart – Wohnbaufläche „Adelsbach II“ (Planung) in Winnenden (1,29 ha) vom 16.02.2017 und 06.06.2019, des Regierungspräsidiums – Wohnbaufläche „Bildstraße II“ (Planung) in Winnenden-Birk- Stuttgart vom 30.01.2017 und 06.05.2019, der Netze BW vom mannsweiler (3,56 ha) 20.12.2016, des Polizeipräsidiums Aalen vom 15.04.2019, der
4 Amtsblatt Berglen 30.07.2020 Nr. 31 Gemeinde Schwaikheim vom 22.05.2019 sowie der Gemeinde Leutenbach vom 13.05.2019 mit umweltbezogenen Informati- onen zu den Themen Landwirtschaft, Naturschutz und Land- schaftspflege, Grundwasserschutz, Bodenschutz, kommunale Ab- wasserbeseitigung, Gewässerbewirtschaftung, Hochwasserschutz und Wasserbau, Straßenwesen und Verkehr, Schutzstreifen für Leitungstrassen sowie Denkmalpflege. Es wird darauf hingewiesen, dass die förmliche Auslegung im Sinne des § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) nur bei der Geschäftsstelle des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden vorgenommen wird. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Ge- schäftsstelle abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über diese Flä- chennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben. Berglen, den 24.07.2020 Maximilian Friedrich Bürgermeister Gemeinde Berglen Fläche für die Landwirtschaft „Erweiterung Schütteläcker“ (Bestand) in Winnen- den-Breuningsweiler (0,42 ha). Wohnbaufläche „Adelsbach II“ (Planung) in Winnenden (1,29 ha). Fläche für die Landwirtschaft „Hofäcker“ (Bestand) in Winnenden-Höfen (2,51 ha). Fläche für die Landwirtschaft „Bürgäcker“ (Bestand) in Winnenden-Birkmannsweiler (1,40 ha). Wohnbaufläche „Bildstraße II“ (Planung) in Winnenden-Birkmannsweiler (3,56 ha).
30.07.2020 Nr. 31 Amtsblatt Berglen 5 10.08.2020 bis 10.09.2020 beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Berglen, 73663 Berglen, Rat- haus Oppelsbohm, Eingang Beethovenstraße 20, Zwischengebäude, während den folgenden Dienststunden: Montag und Donnerstag: 08.30 – 12.00 Uhr, 14.00 – 17.00 Uhr Dienstag: 08.30 – 12.00 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr Mittwoch: 08.30 – 12.00 Uhr, 14.00 – 18.30 Uhr Freitag: 08.30 – 13.00 Uhr Ergänzend sind die ausgelegten Unterlagen während des Zeitraums der Auslegung auch unter der Internetadresse www.berglen.de/ index.php?id=383&L=0 in elektronischer Form verfügbar. Für den Gemeindeverwaltungsverband Winnenden liegt der Ände- rungsentwurf des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungs- plans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen mit der Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom 10.08.2020 bis 10.09.2020 bei der Geschäftsstelle des Gemeindeverwaltungsverbands, 71364 Winnenden, Rathaus, Torstraße 10, Zimmer 322 während den fol- genden Dienststunden: Gemischte Baufläche „Untere Schray“ (Planung) in Winnenden (5,2 ha). Montag bis Freitag: 09.00 – 12.00 Uhr Montag und Dienstag 14.00 – 16.00 Uhr Öffentliche Auslegung des Entwurfs für die Donnerstag 15.00 – 1800 Uhr, 13. Änderung des gemeinsamen Flächennut- beim Bürgermeisteramt Leutenbach, 71397 Leutenbach, Rathaus, zungsplans 2000 – 2015 des Gemeindever- Rathausplatz 1, Bau- und Ordnungsamt, Zimmer 1.09, während den waltungsverbands Winnenden und der Ge- folgenden Dienststunden: Montag: 08.00 – 12.00 Uhr meinde Berglen Mittwoch: 08.00 – 12.00 Uhr, 16.00 – 18.00 Uhr – 13. FNP-Änderung – Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr und Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden hat am 29.07.2020 und der Gemeinderat der Gemein- beim Bürgermeisteramt Schwaikheim, 71409 Schwaikheim, Rat- de Berglen am 21.07.2020 den Entwurf für die 13. Änderung des haus, Marktplatz 2 – 4, Altbau, Zimmer 26, während den folgenden gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeinde- Dienststunden: verwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen fest- Montag: 08.00 – 12.00 Uhr gestellt. Dienstag: 08.00 – 12.00 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr Das Plangebiet des gemeinsamen Flächennutzungsplans umfasst Mittwoch: 14.00 – 18.00 Uhr das Gebiet der Stadt Winnenden, der Gemeinde Leutenbach, der Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr Gemeinde Schwaikheim und der Gemeinde Berglen. Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr. Durch die 13. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden Ergänzend sind die ausgelegten Unterlagen während des Zeitraums und der Gemeinde Berglen werden zum einen durch einen in der der Auslegung auch unter der Internetadresse www.winnenden.de/ Summe flächenneutralen Flächentausch gewerbliche Bauflächen an fnp in elektronischer Form verfügbar. städtebaulich geeigneteren Standorten dargestellt und zum ande- Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: ren durch eine Teil(gesamt)fortschreibung zusätzliche gewerbliche – Stellungnahmen des Landratsamts Rems-Murr-Kreis vom Bauflächen in Höhe von 1,54 Hektar, deren Bedarf nachgewiesen 07.05.2019, des Verbands Region Stuttgart vom 06.06.2019, des wurde, dargestellt. Die Bedarfsermittlung ist der Begründung zu Regierungspräsidiums vom 06.05.2019 sowie der Netze BW vom entnehmen. 06.05.2019 mit umweltbezogenen Informationen zu den Themen In den genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 – Landwirtschaft, Naturschutz und Landschaftspflege, kommunale 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Ge- Abwasserbeseitigung, Straßenwesen und Verkehr, Schutzstreifen meinde Berglen sollen aufgrund der o. g. Beschlüsse die folgenden neuen Darstellungen aufgenommen werden: für Leitungstrassen sowie Denkmalpflege. – Gewerbliche Baufläche „Linsenhalde II“ in Winnenden (2,23 ha) Es wird darauf hingewiesen, dass die förmliche Auslegung im Sinne Mit der 13. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans des § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) nur bei der Geschäfts- 2000 – 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden stelle des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden vorgenommen und der Gemeinde Berglen werden die folgenden Darstellungen wird. herausgenommen und als Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Ge- dargestellt: schäftsstelle abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene – Teilfläche der gewerblichen Baufläche „Obere Hageläcker“ in Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über diese Flä- Winnenden-Birkmannsweiler (1,59 ha) chennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben. Maßgebend sind die vom Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnen- den gefertigten Lagepläne vom 18.05.2020 im Maßstab 1: 5.000. Berglen, den 24.07.2020 Für die Gemeinde Berglen liegt der Änderungsentwurf mit der Be- Maximilian Friedrich gründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stel- Bürgermeister lungnahmen vom Gemeinde Berglen
6 Amtsblatt Berglen 30.07.2020 Nr. 31 Schüler. Um einer Benachteiligung auf dem Bildungsweg ent- gegenzuwirken, haben Bund und Land mit dem Sofortausstat- tungsprogramm zur Verbesserung der Rahmenbedingungen des digitalen Fernunterrichts Mittel zur Verfügung gestellt. Schü- lerinnen und Schüler, die zuhause kein digitales Endgerät ha- ben, können ein solches ausleihen. Für Berglen wurden insge- samt 19.734,00 € (9.867,00 € Landesmittel und 9.867,00 € Bundesmittel) zur Anschaffung der mobilen Endgeräte zur Verfügung gestellt. Die mobilen Endgeräte sind damit voll finanziert. Lediglich Wartung und Support verbleiben bei der Gemeinde als Eigentümerin der mobilen Endgeräte. Die Anschaffungen sollen in den Sommerferien getätigt werden. Da die nächste Gemeinderatssitzung erst im September 2020 stattfindet, mussten die Finanzmittel im Zuge der Eilentschei- dung bewilligt werden. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der getroffenen Eilent- scheidung zur Beschaffung von mobilen Endgeräten 2.2. Termine der nächsten Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses 15.09.2020 Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.09.2020 Sitzung des Gemeinderats 29.09.2020 Gewerbliche Baufläche „Linsenhalde II“ in Winnenden (2,23 ha). 2.3. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung am 23.06.2020 gefassten Beschlüsse Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der Gemeinderat in sei- ner nichtöffentlichen Sitzung am 23.06.2020 der Anschaffung eines Elektrofahrzeugs als zusätzlichen Dienstwagen für die Verwaltung zugestimmt hat. 2.4. Änderung der Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer und die Aus- wirkungen auf das Wasserwerk Der Vorsitzende informiert, dass der geänderte Mehrwertsteu- ersatz auch Auswirkungen auf die Wasserversorgung bzw. das Wasserwerk hat. Nach der aktuellen Rechtslage ist der güns- tigere Mehrwertsteuersatz für das ganze Jahr zugrunde zu legen. Des Weiteren weist er auf die verpflichtende Anwen- dung von § 2b des Umsatzsteuergesetzes hin, wonach sich die Übergangsfrist um zwei Jahre von 31.12.2020 auf 31.12.2022 verlängert hat. 2.5. Bevölkerungsfortschreibung zum 31.03.2020 Der Vorsitzende weist auf die Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg zum 31.03.2020 hin. Demnach lebten zum Stichtag 6.404 Perso- nen in Berglen, davon waren 3.201 Personen männlich und 3.203 Personen weiblich. Seit dem vorherigen Quartal hat sich die Zahl damit insgesamt um vier Personen erhöht. Fläche für die Landwirtschaft „Obere Hageläcker“ (Bestand) in Winnenden-Birkmanns- 2.6. Umbau Knotenpunkt L 1140 / K 1869 Linksabbiegespur in weiler (1,59 ha). Richtung Lehnenberg Der Vorsitzende informiert das Gremium über den neuen Sach- Neues aus dem Gemeinderat: stand bezüglich der geplanten Linksabbiegespur beim Kno- tenpunkt L 1140 / K 1869. Zwischenzeitlich ist es gelungen, den erforderlichen Grunderwerb zu tätigen. Außerdem konnte Bericht über die öffentliche Sitzung erreicht werden, dass bei der Planung eine Leerrohrverlegung des Gemeinderats am Dienstag, 21. Juli für eine Bedarfsampel berücksichtigt wurde. Bürgermeister Die Berichterstattung über die Sitzung beginnt ab TOP 2, da vorab Maximilian Friedrich ist zuversichtlich, dass die Fertigstellung noch eine nichtöffentliche Sitzung stattgefunden hat. der Planung durch das RP Stuttgart bis zum nächsten Jahr 2. Bekanntgaben erfolgen wird. 2.1. Eilentscheidung zur Beschaffung von mobilen Endgeräten 2.7. Fußgängerüberwege Erlenhof / Steinach und Oppelsbohm Am 15.07.2020 hat Bürgermeister Maximilian Friedrich im Der Vorsitzende informiert, dass die Arbeiten am geplanten Zuge einer Eilentscheidung gemäß § 43 Abs. 4 der Gemein- Fußgängerüberweg in Erlenhof / Steinach momentan durch deordnung von Baden-Württemberg der Beschaffung von mo- die Fa. Zehnder ausgeführt werden. Die Arbeiten für den neu- bilen Endgeräten zugestimmt. Im Rahmen der Corona-Pande- en Fußgängerüberweg in der J.-S.-Bach-Straße in Oppelsbohm mie wurde deutlich, dass digitales Fernlernen auch in Zukunft sollen anschließend zeitnah durchgeführt werden. Der schad- eine gewichtigere Rolle spielen wird. Voraussetzung ist jedoch hafte Gehweg in diesem Bereich soll dann ebenfalls saniert eine deutlich verbesserte Infrastruktur für Schülerinnen und werden.
30.07.2020 Nr. 31 Amtsblatt Berglen 7 2.8. Gemeinsame Finanzkommission – Ergebnis der Finanzver- Schulsozialarbeit und der offenen Jugendarbeit in Winnenden handlungen durchgeführt werden. Die aktuelle Vereinbarung mit der eva Bürgermeister Maximilian Friedrich informiert über das Ergeb- läuft bis 31.08.2023. Vor Beendigung dieses Vertragsverhält- nis der Finanzverhandlungen in der Gemeinsamen Finanzkom- nisses sollen die Auswirkungen dieser Neuausrichtung über- mission des Landes und der Kommunalen Landesverbände. prüft und im Gemeinderat beraten werden. Demnach stellt das Land für den sog. Stabilitäts- und Zu- Lärmproblematik in Hößlinswart kunftspakt für die Kommunen 2,88 Mrd. Euro bereit. Dies sei Eine Einwohnerin aus Hößlinswart spricht im Namen von eini- ein positives Zeichen, das die Landesregierung für die kommu- gen lärmgeplagten Anwohnern aus Hößlinswart, die vom Mo- nalen Haushalte gesetzt habe, so der Vorsitzende. torradlärm stark belastet sind. Angeregt wird eine Geschwin- 3. Verschiedenes und Anfragen aus dem Gemeinderat digkeitsreduzierung auf 50 km/h vor den Ortseinfahrten, die 3.1. Geburtstage der Gemeinderäte seit der letzten Sitzung am Versetzung des Ortsschildes auf Höhe der letzten Häuser, das 23.06.2020 Anbringen von Bodenwellen zur Geschwindigkeitsreduzierung, Der Vorsitzende spricht folgenden Gemeinderäten, die seit der das Aufstellen von zusätzlichen Lärmschildern, ein Hinweis letzten Gemeinderatssitzung am 23.06.2020 Geburtstag hat- auf das Kreuzen von Fahrrädern und Fußgängern am Übergang ten, seine Glückwünsche aus und bedankt sich für das ehren- über die Landesstraße, das Durchführen von Kontrollen durch amtliche Engagement: die Polizei und eine Forderung nach Fahrverboten. Gemeinderat Oliver Klenk 24. Juni Der Vorsitzende führt zu den vorangegangenen Anregungen Gemeinderat Felix Scherhaufer 25. Juni und Anfragen aus, dass die Verwaltung bereits in der Vergan- 3.2. Durchführung einer Waldbegehung genheit versucht hat, Anregungen aus der Einwohnerschaft Zur Anfrage eines Gemeinderats teilt der Vorsitzende mit, dass aufzunehmen. In Hößlinswart konnte bereits einiges erreicht die ausgefallene Waldbegehung sobald als möglich nachge- werden, so u.a. die Reduzierung auf 30 km/h im Großteil holt werden soll. Entweder soll sie bei der voraussichtlich im der Ortsdurchfahrt. Für die Durchsetzung der Maßnahmen ist September stattfindenden Ortsbegehung des Bau- und Umwel- jedoch nicht die Gemeinde, sondern der Landkreis als Stra- tausschusses erfolgen oder als separate Begehung durchge- ßenverkehrsbehörde zuständig. Für eine Versetzung des Orts- führt werden. schildes sieht er keine großen Chancen, da sich keine direk- ten Ein- oder Ausfahrten in diesem Bereich der Landesstraße 4. Bürgerfragestunde befinden. Entsprechende Erfahrungen hat die Verwaltung Förderung Baumschnitt Streuobst – Zusatzförderung durch bereits an anderer Stelle im Ortsgebiet gemacht. Den Hin- die Gemeinde weis zur Reduzierung der Geschwindigkeit außerorts wird er Zur Anfrage eines Einwohners aus Oberweiler teilt der Vor- an die Straßenverkehrsbehörde weiterleiten. Er empfiehlt den sitzende mit, dass die Förderung durch die Gemeinde eine Anwohnern jedoch, Unterschriften für ihre Forderung nach ei- absolute Freiwilligkeitsleistung darstellt. Der Gemeinderat ner Temporeduzierung zu sammeln und sich mit dem Anliegen hat in seiner Sitzung am 21.04.2020 u.a. beschlossen, das dann selbst direkt an die Straßenverkehrsbehörde beim Land- Programm des Landes Baden-Württemberg zur Förderung des ratsamt zu wenden. Die angesprochenen Bodenwellen erhöhen Baumschnitts beim Streuobst zu unterstützen. Die Förderan- die Lärmbelästigung noch, dies haben Erfahrungen in anderen tragsteller sollen mit einem zusätzlichen freiwilligen kommu- Kommunen gezeigt. Die aufgestellten Schilder sind Teil einer nalen Betrag in Höhe von 5,00 €/ Baumschnitt zweimalig Kampagne des Landkreises und damit einheitlich im ganzen bezuschusst werden. Angesichts der coronabedingten Haus- Kreis. Die angesprochenen Geschwindigkeitskontrollen können haltslage ist jedoch nun kritisch zu hinterfragen, ob alle nur von der Polizei und auch nur im Rahmen ihrer begrenzten diese Freiwilligkeitsleistungen gewährt werden können. Der Kapazitäten durchgeführt werden. Gemeinderat wird hierüber unter TOP 12 der heutigen Sitzung Weitere Anwohner melden sich zu Wort. Angefragt wird u.a. Beschluss fassen. wie sich die Gemeinde zum Thema Lärmbelästigung durch Jugendreferat Stellenanteile Motorradfahrer stellt und wie die Bürger durch die Gemeinde Eine Einwohnerin aus Oppelsbohm nimmt Bezug auf die Arbeit öffentlich unterstützt werden. im Jugendreferat, deren Erfolg stark geprägt ist vom gegen- Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Gemeinde Berglen seitigen Vertrauen und dem Aufbau von Beziehungen zwi- Gründungsmitglied der Initiative gegen Motorradlärm ist. Im schen Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern, Juli 2019 haben sich zahlreiche Städte, Gemeinden und Land- Eltern und der Fachkraft in der Kinder- und Jugendarbeit. kreise in Baden-Württemberg zusammengeschlossen, um ge- Ihrer Meinung nach ist deshalb das wichtigste Ziel, die Kon- meinsam zu erreichen, dass sich der Motorradlärm verringert. tinuität der Stellenbesetzung zu erhöhen, um für die Kinder Ein Forderungskatalog wurde erarbeitet und an die zuständi- und Jugendlichen einen verlässlichen, konstanten und qualifi- gen Entscheidungsträger Bund, Land Baden-Württemberg und zierten Ansprechpartner zu haben. Sie erkundigt sich, welche EU versandt. Letztendlich kann sich die Gemeinde Berglen bei Möglichkeiten die Verwaltung sieht, dass die Kontinuität ver- diesem Thema nur im Rahmen ihrer Zuständigkeit einbringen. bessert werden kann. 5. Anschaffung eines Motorradlärmdisplays Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Verwaltung zu- Auf die Beratung in der Sitzung des Gemeinderats am sammen mit der Jugendreferentin Frau Annika Rempel und 23.06.2020 sowie den Förderantrag wird verwiesen. der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart (eva), die seit Sep- Aufgrund von Rückmeldungen aus der Bevölkerung sollte das tember 2014 mit der Durchführung von offener Kinder- und Display aus Sicht der Gemeindeverwaltung insbesondere an Jugendarbeit und der Schulsozialarbeit in Berglen beauftragt folgenden Standorten aufgestellt werden: ist, nach einer Lösung gesucht hat, um den Personalwechsel Hößlinswart – Remshalden-Rohrbronn (L1140) vermeiden zu können. Es soll eine Neuausrichtung der Kinder- Lehnenberg - Winnenden-Breuningsweiler (K1868) und Jugendarbeit erfolgen. Die Aufgaben sollen künftig auf Rettersburg - Öschelbronn - Stöckenhof in beiden Fahrtrich- zwei Personen verteilt werden, um den Austausch im örtlichen tungen (K1915) Team zu gewährleisten. Außerdem soll der Stellenumfang auf Stöckenhof - Welzheimer Wald (L1120) insgesamt 120% erhöht werden (60% Schulsozialarbeit und Birkenweißbuch - Oppelsbohm (K1916) 60% Offene Jugendarbeit). Darüber hinaus kann ein inter- Erlenhof - Kottweil (K1872) kollegialer Austausch durch die Teilnahme an Gremien der Es besteht die Möglichkeit, an allen sechs Standorten Funda-
8 Amtsblatt Berglen 30.07.2020 Nr. 31 mente mit Bodenhülsen zu betonieren. Je Fundament ist mit Für die Umsetzung der beschriebenen Umbaumaßnahmen am Kosten in Höhe von ca. 750 € zu rechnen. RÜB, den Neubau des Mess- und Drosselschachts sowie für Alternativ könnte eine Aufstellvorrichtung aus Beton mit ei- die Verlegung des Zulaufsammlers ist eine wasserrechtliche nem Gewicht von 1.000 kg für ca. 400 € zuzüglich Befesti- Genehmigung erforderlich. gungsmaterialien in Höhe von ca. 60 € beschafft werden. Das Der Gemeinderat fasst nachfolgend den einstimmigen Be- hätte den Vorteil, dass ggf. weitere Standorte ohne Zusatzkos- schluss: ten überwacht werden können. 1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den geplanten Bau- Mit acht Ja-Stimmen, acht Gegenstimmen und zwei Ent- maßnahmen und beschließt die Umsetzung im Jahr 2021. haltungen wird über die Anschaffung eines Motorradlärm- 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen entsprechenden displays entschieden. Förderantrag zu stellen. Der Antrag auf Anschaffung eines Motorradlärmdisplays 3. Die Verwaltung wird mit der Ausschreibung der Maßnah- ist bei Stimmengleichheit abgelehnt. men beauftragt, sobald über den Förderantrag entschie- 6. Jugendreferat Berglen - Jahresbericht 2019 – 2020 den ist. Der Jahresbericht 2019/2020 wird dem Gremium von der Ju- 4. Der Vorsitzende wird ermächtigt einen entsprechenden In- gendreferentin Annika Rempel anhand einer PowerPoint-Prä- genieurvertrag mit dem Ingenieurbüro Riker+Rebmann zu sentation vorgestellt. schließen. Der Gemeinderat nimmt vom Jahresbericht 2019 / 2020 5. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Was- Kenntnis. serrechtsverfahren durchzuführen. 6. Im Haushalt 2021 werden die Kosten für das Projekt 7. Umbau des RÜB 8210 Spechtshof/Lehnenberg westlich berücksichtigt. des Gewerbegebiets Erlenhof in Steinach Gemäß einer Änderungsentscheidung der Wasserbehörde des 8. Wasserversorgung Berglen – interkommunale Zusammen- Landratsamtes Rems-Murr-Kreis ist das RÜB 8210 vom Haupt- arbeit im Bereich Vorderweißbuch/Streich und Asperglen in den Nebenschluss umzubauen. Ferner sind Regenüberlauf- mit der Gemeinde Rudersberg becken gemäß einem Erlass des Landes Baden-Württemberg Die Gemeindeverwaltung hat im Zuge der Bauplanung für den bis Ende 2024 mit Messeinrichtungen zur Erfassung des Über- Hochbehälter Galgenberg ein Trinkwasserstrukturgutachten lauf- und Einstauverhaltens auszurüsten. für die gesamte Trinkwasserversorgung der Gemeinde Berglen Darüber hinaus sollen die Arbeiten im Vorgriff auf die ge- durch das Ingenieurbüro Riker+Rebmann aus Murrhardt erstel- plante Ausweisung neuer Gewerbeflächen am Gebietsrand len lassen. Dieses Strukturgutachten wurde dem Gemeinderat durchgeführt werden. Ferner soll der neue Wirtschaftsweg im in der Klausurtagung im Februar 2020 vorgestellt. Bereich des Gewerbegebiets so ausgeführt werden, dass auch Im Rahmen des Gutachtens wurden die einzelnen Versor- eine Zufahrt in das angrenzende zukünftige Bauhofgelände gungszonen und Einrichtungen untersucht und Maßnahmen möglich ist. zur Optimierung der Wasserversorgung, sowie zum Abbau des Das bisherige Becken weist ein Rückhaltevolumen von 58 m³ Sanierungsstaus aufgezeigt. mit einer Drosselmenge von 23l/s auf. Der Umbau soll wie Der Ansatz der interkommunalen Zusammenarbeit wurde am gesetzlich gefordert im Nebenschluss erfolgen, sodass das 23.07.2019 zwischen den Bürgermeistern und Kämmerern der Schmutzwasser nach dem Durchlaufen des RÜBs noch in ein Gemeinden Rudersberg und Berglen im Beisein von Vertre- weiteres nördlich gelegenes Schachtbauwerk (MID-Schacht) tern des Büros Riker+Rebmann ausgetauscht. Man kam darin geleitet wird. Durch die in diesem Zusammenhang ebenfalls überein, diesen Gedanken in den Gemeinderäten der beiden notwendige Anhebung der Überlaufschwelle erhöht sich das Gemeinden sowie in der Verbandsversammlung des Zweckver- Rückhaltevolumen auf 68 m³. Dadurch wird bezweckt, dass bands Wasserversorgung Berglen-Wieslauf vorzustellen. Bei das verdünnte Schmutzwasser bei Starkregen erst zu einem entsprechender Zustimmung könnten zur Finanzierung von späteren Zeitpunkt in den Buchenbach abschlägt. Des Weite- Investitionen Förderanträge der Gemeinden Rudersberg und ren wird das Überlauf- und Einstauverhalten durch den Ein- Berglen zum 01.10.2020 gestellt werden. Die Aussicht auf bau von technischen Messeinrichtungen überwacht, die die Fördermittel ist durch den interkommunalen Ansatz deutlich Überfallmenge und -dauer aufzeichnen, wodurch der Zulauf höher, die Chancen werden (derzeit) als gut eingestuft. zur Kläranlage besser reguliert werden kann. Die reinen Baukosten der Variante 2 „Interkommunale Zusam- Da sich das RÜB zukünftig unter der Hoffläche des geplanten menarbeit mit der Gemeinde Rudersberg“ sind im Vergleich Bauhofs befindet, ist eine Bauwerksdeckenverstärkung von mit ca. 1.175.000,00 € am höchsten. Aufgrund der hohen 0,30 m notwendig, um die statischen Voraussetzungen zu er- Förderwahrscheinlichkeit und dem wirtschaftlicheren Betrieb füllen. Es geplantes Leerrohr vom MID-Schacht zum Bauhof- der gemeinsamen Anlage geht die Verwaltung davon aus, dass gebäude ermöglicht eine spätere Verlegung der Steuerung und die Lebenszykluskosten in Summe nicht höher liegen als bei Energieversorgung ins Gebäude. den anderen beiden Varianten. Dazu soll dem Grundsatz der Da die jetzige Trasse des Zulaufsammlers im Wirtschaftsweg, ortsnahen Ressourcennutzung Rechnung getragen werden, um welcher die geplanten Gewerbebauplätze durchkreuzt, liegt, auch den Folgen des Klimawandels und längerer Trockenpha- soll diese samt des Weges um ca. 20 m im Voraus nach Nord- sen besser begegnen zu können. westen verlegt werden, sodass sie parallel zu den späteren In der Sitzung des Zweckverbands Wasserversorgung Ber- Grundstücksgrenzen verläuft. Um den neuen Weg an das Ge- glen-Wieslauf am 25.11.2019 wurde die Verbandsversamm- werbegebiet anzuschließen, ist eine neue Anbindung in nord- lung mit diesbezüglichen Überlegungen konfrontiert. westliche Richtung von der Daimlerstraße aus geplant. Diese Um die gemeinsame Investitionsmaßnahme mit der Gemeinde dient gleichzeitig als Zufahrt zum neuen Bauhofgelände. Rudersberg auf dem Weg zu bringen mit dem Ziel, vermehrt Die Ausführung soll im Frühjahr/Sommer 2021 erfolgen. Im Eigenwasser zu nutzen, sind in beiden Gemeinderäten die Voraus ist geplant, für den Neubau des Mess- und Regel- Baubeschlüsse herbeizuführen und Förderanträge zu stellen. schachtes sowie für den Einbau der Messtechnik einen Förder- Im Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebs Wasserwerk sind antrag zu stellen. entsprechende Mittel in den Jahren 2020 ff bereitgestellt. Die Kosten belaufen sich für das Gesamtprojekt auf insgesamt Die Durchführung der Maßnahme soll von der Bewilligung von 1.210.230 €. Die Finanzmittel sollen im Haushalt 2021 vor- Landeszuschüssen abhängig gemacht werden. Die Frist für den gesehen werden. Förderantrag endet am 01.10.2020.
30.07.2020 Nr. 31 Amtsblatt Berglen 9 Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss: von 75.177,00 € sowie eine in Höhe von 16.982,00 € bewil- 1. Der Gemeinderat beschließt den Bau eines neuen Über- ligt. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids sollen die Maß- gabe- und Speicherbauwerks als Ersatz für den Was- nahmen ausgeschrieben und bis Ende November umgesetzt serturm Vorderweißbuch. werden. 2. Der Gemeinderat beschließt den Neubau einer Falllei- Der Gemeinderat beschließt einstimmig: tung vom neuen Übergabe- und Speicherbauwerk nach 1. Die Modernisierung der Wirtschaftswege in Hößlinswart Vorderweißbuch und Streich. und Steinach wird im Jahr 2020 durchgeführt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Ge- 2. Die Verwaltung wird zur Ausschreibung der Maßnahmen meinde Rudersberg den Bau einer Aufbereitungs- und durch das Ingenieurbüro Riker-Rebmann ermächtigt, Enthärtungsanlage am „Wasserwerk Süd“ in Asperglen sobald der Zuwendungsbescheid des Förderantrags vor- zu verwirklichen und entsprechende Förderanträge zu liegt. stellen. 3. Der Vorsitzende wird ermächtigt, einen entsprechen- 9. Modernisierung von Feldwegen in Hößlinswart Flst.Nr. 351 den Vertrag mit dem Ingenieurbüro Riker+Rebmann aus und Teilfläche Flst.Nr. 1328/2, Steinach Flst.Nr. 893 sowie Murrhardt zu schließen. Flst. 1062 und Teilfläche Flst.Nr. 988 10. Fortschreibung des genehmigten gemeinsamen Flächennut- Die Modernisierung von Feldwegen soll auch in diesem Jahr zungsplans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverban- fortgesetzt werden. Mit der Verwaltungsvorschrift des Ministe- des Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen riums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz wurde eine – Feststellung des Entwurfs für die 10. Flächennutzungs- Möglichkeit zur Förderung von entsprechenden Hauptwirt- planänderung in den Teilbereichen „Adelsbach II“ in Win- schaftswegen für die Kommunen geschaffen. Ziel des Förder- nenden, „Bildstraße II“ in Birkmannsweiler, „Bürgäcker“ programms ist eine nachhaltige Verbesserung von zentralen in Birkmannsweiler, „Erweiterung Schütteläcker“ in Breun- land- und forstwirtschaftlichen Wegen. Darunter fallen Haupt- ingsweiler, „Hofäcker“ in Höfen und „Untere Schray“ in wirtschaftswege, multifunktionale und interkommunale Wege Winnenden sowie Verbindungswege zu Einzelgehöften. Für die Kosten der Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Modernisierung wurde der Fördersatz von 20 % (2019) dieses Winnenden hat am 14.12.2016 und der Gemeinderat der Ge- Jahr auf 40 % erhöht. Pro Antrag werden maximal 100.000 € meinde Berglen am 13.12.2016 beschlossen, den genehmig- gewährt. Förderfähig ist die Herstellung der Funktionsfähig- ten gemeinsamen Flächennutzungsplan zu ändern. Es sollen keit von Wegen u.a. in Bezug auf die fehlende Tragfähigkeit. zum einen Wohnbauflächen, welche bisher als Flächen für die Die Verwaltung hat mehrere schadhafte Feldwege im Gemein- Landwirtschaft dargestellt sind, und Fläche für die Landwirt- degebiet ausgesucht und diese bereits im letzten Sommer mit schaft, welche bisher als Wohnbauflächen dargestellt sind, Herrn Gerd Holzwarth, Dezernent für Forst, Landwirtschaft, dargestellt werden. Zudem soll aus einer bisherigen Fläche für Verbraucherschutz und Vermessung des Landkreises besich- die Landwirtschaft und einer gewerblichen Baufläche eine ge- tigt, um die Förderfähigkeit abzuklären. Dabei hat sich her- mischte Baufläche entstehen. ausgestellt, dass sowohl ein Feldweg in Hößlinswart und zwei Aufgrund dieser Änderungsbeschlüsse wurde vom 15.12.2016 Feldwege in Steinach förderfähig sind. bis zum 31.01.2017 die frühzeitige Beteiligung der Behör- Der ländliche Weg in Hößlinswart Flst.Nr. 351 Ameisenstraße den und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie am und teilweise Flst.Nr. 1328/2 im Gewann Roter Stich mit einer 26.01.2017 im Sitzungssaal des Rathauses Winnenden, Tor- Länge von ca. 600 m ist steil und größtenteils unbefestigt. Er straße 10, 71364 Winnenden die frühzeitige Beteiligung der stellt jedoch eine direkte Verbindung zwischen dem Sportge- Öffentlichkeit für den Bereich des Gemeindeverwaltungsver- lände des KTSV Hößlinswart und der Ortslage von Hößlinswart bands Winnenden durchgeführt. Für den Bereich der Gemeinde dar, die von Radfahrern und Wanderern stark genutzt wird. Berglen ist die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlich- Durch die land- und fortwirtschaftliche Nutzung wurde der keitsbeteiligung nicht erforderlich, weil sich die beabsichtigte Weg stark beschädigt. neue Darstellung ausschließlich im Gebiet der Stadt Winnen- Die beiden ländlichen Wege in Steinach Richtung Spechtshof den befindet. Flst.Nr. 893 im Gewann Buowiesen (Länge ca. 650 m) sowie in Aus Sicht der Verwaltung stehen die abgegebenen Stellung- Richtung Reichenbach Flst.Nr. 1062 im Gewann Rainhalde und nahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be- teilweise Flst.Nr. 988 nach Birkmannsweiler (Länge ca. 250 m) lange einer Weiterführung der 10. Flächennutzungsplanän- sind durch den Verkehr von Landwirten und Privatgrundstück- derung mit Darstellung der Wohnbauflächen, gemischten besitzern stark frequentiert. Aufgrund dessen sind erhebliche Bauflächen sowie Flächen für die Landwirtschaft nicht entge- Frostschäden entstanden. Aus dem nicht ausreichenden Un- gen. Eine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit erfolgte nicht. terbau resultiert die fehlende Tragfähigkeit. Die Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren, soweit sie Von der Verwaltung wurde ein entsprechender Förderantrag städtebaulich und rechtlich vertretbar sind, berücksichtigt. gestellt. Der gemeinsame Flächennutzungsplan 2000 – 2015 des Ge- Die Kosten für die Modernisierungsmaßnahmen wurden vom meindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Ingenieurbüro Riker+Rebmann aus Murrhardt samt Honorar- Berglen wurde mit Erlass des Regierungspräsidiums Stuttgart kosten wie folgt geschätzt: vom 29.05.2006 genehmigt. Er ist mit der Bekanntmachung Weg in Hößlinswart: 201.840 € (inkl. 16 % Mehrwertsteuer) der Genehmigung am 06.07.2006 wirksam geworden. Im Ge- Weg in Steinach Richtung biet des Teilverwaltungsraumes Winnenden hat sich inzwi- Spechtshof: 120.640 € (inkl. 16 % Mehrwertsteuer) schen der folgende Änderungsbedarf ergeben, der wie folgt Weg in Steinach Richtung begründet wird: Reichenbach: 30.160 € (inkl. 16 % Mehrwertsteuer) Flächennutzungsplanänderung durch einen flächenneutra- Im Haushaltsjahr 2020 sind unter dem Produkt 5410-7872 len Flächentausch sowie Ausweisung zusätzlicher Flächen insgesamt 450.000 € eingestellt. Durch die 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungs- Der Förderbescheid ist zwischenzeitlich vom Landesamt für plans 2000 – 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands Geoinformation und Landentwicklung (LGL) Baden-Württem- Winnenden und der Gemeinde Berglen werden zunächst durch berg positiv beschieden worden. Der Gemeinde Berglen wurde einen in der Summe flächenneutralen Flächentausch die eine Zuwendung in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um Wohn-
10 Amtsblatt Berglen 30.07.2020 Nr. 31 bauflächen und gemischte Bauflächen an städtebaulich ge- eigneteren Standorten darzustellen. Darüber hinaus werden durch eine Teil(gesamt)fortschreibung zusätzliche Wohn- bauflächen an städtebaulich geeigneteren Standorten darge- stellt. Im gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 – 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen sind unter anderem Wohnbauflächen (Planung) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO und gewerbliche Flächen (Planung) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO dargestellt. Durch einen in der Summe flächenneutralen Flächentausch werden gemarkungs- übergreifend, Wohnbauflächen (Planung), gemischte Flächen (Planung) und Flächen für die Landwirtschaft (Bestand) dar- gestellt. An der Gesamtbilanz der im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen (Planung) und gemischten Flä- chen (Planung) ändert sich in der Summe nichts. Ein zusätz- licher Flächenbedarf von 3,08 ha, über die im rechtsgültigen Flächennutzungsplan dargestellten Bauflächen hinaus, wird Abb. 1: 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans, Entwurf vom aufgezeigt. Die zusätzliche Wohnbaufläche wird bei einer Ge- 18.05.2020 samtfortschreibung des gemeinsamen Flächennutzungsplans Wohnbaufläche „Bildstraße II“ 2000 – 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands Win- Die Wohnbaufläche „Bildstraße II“ (3,56 ha) bildet zusammen nenden und der Gemeinde Berglen in der Bilanzierung berück- mit der bereits rechtsgültigen Fläche „Erweiterung Bildstraße“ sichtigt. eine entsprechende Arrondierungs- und Erweiterungsfläche Bauflächenpotentiale in Winnenden und den Stadtteilen für den Wohnungsbau aus. Der städtebauliche Entwurf vom Der Gemeinderat hat am 10.05.2016 in öffentlicher Sitzung 02.10.2019 bildet die Grundlage für die zusätzliche Flächen- die Bauflächenpotentiale (Stand 25.02.2016) beschlossen. ausweisung bzw. für die Entscheidung, den Flächennutzungs- Das Thema Wohnen, konkret die Bereitstellung von Wohnbauf- plan im Parallelverfahren zu ändern. Der Geltungsbereich lächen, hat eine hohe Priorität und sollte, ohne Abwendung wurde entsprechend den Planungen einer Betriebszufahrt im von erprobten städtebaulichen Prinzipien der Siedlungsent- Norden der Birkmannsweiler Straße angepasst. Es wurde daher wicklung, zielstrebig angegangen werden. Die Innenentwick- ein einheitlicher Abschluss des Siedlungsrandes auf gleicher lung hat weiterhin Vorrang vor der Außenentwicklung. Win- Höhe angestrebt. nenden ist ein begehrter Wohnstandort. Allerdings besteht An die bestehenden Mehrfamilienhäuser entlang der Birk- mannsweiler Straße sollen weitere Geschosswohnungsbauten derzeit ein nur sehr eingeschränktes Angebot an Wohnbau- sich anschließen. Mit zunehmender Entfernung von der Birk- grundstücken, was entsprechend hohe Bauland- oder Miet- mannsweiler Straße hin zum Hang werden die Geschosshöhen preise zur Folge hat. Um weitere Wohnbaulandpotenziale abnehmen, sodass sich das Baugebiet in die Umgebung ein- für diese große Nachfrage zu finden und gegebenenfalls zu fügt und ein Übergang in den Landschaftsraum gegeben ist. entwickeln, hat das Stadtentwicklungsamt entsprechend dem Mit der 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans Oberziel 10 im Stadtentwicklungskonzept 2020+, neben den 2000 – 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands Win- im gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 – 2015 des Ge- nenden und der Gemeinde Berglen werden die folgenden neu- meindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde en Darstellungen aufgenommen: Berglen dargestellten geplanten Wohnbauflächen und ge- - Wohnbaufläche „Bildstraße II“ (Planung) in Winnenden-Birk- planten gewerblichen Bauflächen, u.a. untergenutzte Flächen mannsweiler (3,56 ha) mit Entwicklungspotenzial und Arrondierungsmöglichkei- - Fläche für die Landwirtschaft „Erweiterung Bildstraße“ (Be- ten untersucht. Die Prüfung nach städtebaulich geeigneten stand) in Winnenden-Birkmannsweiler (0,05 ha) Wohn- und Gewerbeflächen erfolgte mit der Maßgabe, die im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen und ge- werblichen Bauflächen durch einen Flächentausch, an anderer Stelle im Stadtgebiet, gemarkungsübergreifend an einem aus städtebaulichen Gründen geeigneteren Standort darzustellen. Wohnbaufläche „Adelsbach II“ Die Wohnbaufläche „Adelsbach II“ stellt im Regionalplan einen regionalen Wohnungsbauschwerpunkt dar. Für den zweiten Bauabschnitt des Gebietes „Adelsbach“ wurde ein städtebaulicher Entwurf erarbeitet, welcher die Flächen im Nordosten sowie im Nordwesten miteinbeziehen. Gründe dafür war eine deutlich einfachere Erschließung sowie praktikablere Grundstückszuschnitte. Im Übergang zum Natur- und Land- schaftsraum sind an den beiden Erweiterungsflächen eine lo- ckere Bebauung aus Einfamilienhäusern geplant. Mit der 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands Win- nenden und der Gemeinde Berglen wird die folgende neue Dar- stellung aufgenommen: - Wohnbaufläche „Adelsbach II“ (Planung) in Winnenden Abb. 2: 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans, Entwurf vom (1,29 ha) 18.05.2020
30.07.2020 Nr. 31 Amtsblatt Berglen 11 Herausnahme einer Teilfläche der Wohnbaufläche „Bürg- - Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) in Winnenden-Breun- äcker“ in Winnenden-Birkmannsweiler ingsweiler (0,42 ha) Durch die 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungs- plans 2000 – 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird eine Teilfläche ei- ner Wohnbaufläche (Planung) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO herausgenommen und als Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9a) BauGB dargestellt. Die nach der Herausnahme der Teilflä- che noch vorhandene Wohnbaufläche „Bürgäcker“ (2,89 ha) befindet sich in Winnenden-Birkmannsweiler am südwestli- chen Ortsrand zwischen der vorhandenen Wohnbebauung an der Albert-Einstein-Straße und der Max-Planck-Straße und der Südumgehungsstraße (L 1140) und bildet eine entspre- chende Arrondierungs- und Erweiterungsfläche für den Woh- nungsbau aus. Vorgesehen ist ein allgemeines Wohngebiet mit unterschiedlichen Gebäudetypologien. Vornehmlich sind Einzel-, Doppel oder Reihenhäuser vorgesehen. Eine breite Ortsrandeingrünung bildet den Abschluss und den Übergang zur Südumgehungsstraße (L 1140). Mit der 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands Win- nenden und der Gemeinde Berglen wird die folgende neue Dar- Abb. 4: 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans, Entwurf vom stellung aufgenommen: 18.05.2020 - Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) in Winnenden-Birk- Herausnahme einer Teilfläche der Wohnbaufläche „Hof- mannsweiler (1,40 ha) äcker“ in Winnenden-Höfen Durch die 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungs- plans 2000 – 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird eine Teilfläche ei- ner Wohnbaufläche (Planung) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO herausgenommen und als Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9a) BauGB dargestellt. Die nach der Herausnahme der Teilfläche noch vorhandene Wohnbaufläche „Hofäcker“ (1,06 ha) be- findet sich in Winnenden-Höfen am nördlichen Ortsrand zwi- schen der Eckehardtstraße und der Bürger Straße und bildet eine entsprechende Arrondierungsfläche für den Wohnungsbau aus. Vorgesehen ist ein allgemeines Wohngebiet mit unter- schiedlichen Gebäudetypologien. Vornehmlich sind Einzel-, Doppel oder Reihenhäuser vorgesehen. Mit der 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands Win- nenden und der Gemeinde Berglen wird die folgende neue Dar- stellung aufgenommen: - Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) in Winnenden-Höfen (2,51 ha) Abb. 3: 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans, Entwurf vom 18.05.2020 Herausnahme der Wohnbaufläche „Erweiterung Schüttel- äcker“ in Winnenden-Breuningsweiler Durch die 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungs- plans 2000 – 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird eine Wohnbauf- läche (Planung) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO herausgenommen und als Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9a) BauGB dargestellt. Die aktuell noch im Flächennutzungsplan darge- stellte geplante Wohnbaufläche „Erweiterung Schütteläcker“ (0,42 ha) befindet sich in Winnenden-Breuningsweiler am öst- lichen Ortseingang südlich der Buocher Straße und bildet eine peripher geplante Wohnbaufläche, die aus städtebaulichen Gründen herauszunehmen ist. Mit der 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands Win- nenden und der Gemeinde Berglen wird die folgende neue Dar- Abb. 5: 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans, Entwurf vom stellung aufgenommen: 18.05.2020
12 Amtsblatt Berglen 30.07.2020 Nr. 31 Gemischte Baufläche „Untere Schray“ in Winnenden Unter Hinweise auf die Begründung für die 10. Flächennut- Durch die 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans zungsplanänderung, die nähere Angaben zu der beabsichtig- 2000 – 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands Winnen- ten Darstellung enthält, wird daher vorgeschlagen, den Ent- den und der Gemeinde Berglen wird eine Teilfläche einer gewerb- wurf für die 10. Flächennutzungsplanänderung festzustellen. lichen Baufläche (Planung) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss: § 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO sowie einer Fläche für die Landwirtschaft 1. Der Entwurf der 10. Änderung des am 29.05.2006 ge- (Bestand) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9a) BauGB herausgenommen nehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 und als gemischte Baufläche gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO dargestellt. Die gemischte Bauf- und der Gemeinde Berglen wird festgestellt. läche „Untere Schray“ (5,2 ha) grenzt westlich an die beste- 2. In den am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flä- hende gemischte Baufläche zwischen der Marbacher Straße und chennutzungsplan 2000 – 2015 des Gemeindeverwal- der Schwaikheimer Straße an. Vorgesehen ist ein urbanes Gebiet tungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen und ein (eingeschränktes) Gewerbegebiet mit entsprechenden werden die folgenden neuen Darstellungen aufgenom- Nutzungen, die innerhalb der engeren Schutzzone (Zone II) des men: festgesetzten Wasserschutzgebietes „Tiefbrunnen Schwaikheimer - Wohnbaufläche „Adelsbach II“ (Planung) in Winnenden Straße, Hungerbergquelle, Maurachquelle, Binsachquelle 1 + 2“ (1,29 ha) zulässig sind. Für die Errichtung baulicher Anlagen sind in der - Wohnbaufläche „Bildstraße II“ (Planung) in Winnen- engeren Schutzzone (Zone II) grundsätzlich besondere Schutz- den-Birkmannsweiler (3,56 ha) vorkehrungen erforderlich. Die gemischte Baufläche liegt be- sonders verkehrsgünstig an der Anschlussstelle Winnenden-West - Gemischte Baufläche „Untere Schray“ (Planung) in Win- / Leutenbach der Bundesstraße 14 (B 14). Die gute fußläufige nenden (5,2 ha) Erreichbarkeit des schienengebunden öffentlichen Personen- Aus dem am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen nahverkehrs und die räumliche Nähe zur Innenstadt machen Flächennutzungsplan 2000 – 2015 des Gemeindever- den Standort attraktiv für Nutzungen des stark expandierenden waltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen Dienstleistungssektors mit hohen Beschäftigungszahlen sowie wird die gewerbliche Baufläche „Untere Schray-Seizles- eine urbane und verdichte gemischte Bebauung mit Wohnungen brunnen“ (1,7 ha) herausgenommen und als Teilfläche und gewerblichen Nutzungen. Ein vergleichbarer Standort im der gemischten Baufläche „Untere Schray“ (Planung) in Stadtgebiet ist nicht vorhanden. Die Stadt Winnenden hat sich Winnenden dargestellt. mit dem geplanten Quartier bei der Internationale Bauausstel- Aus dem am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen lung 2027 StadtRegion Stuttgart GmbH (IBA’27) für ein IBA-Pro- Flächennutzungsplan 2000 – 2015 des Gemeindever- jekt beworben. Das Vorhaben der Stadt Winnenden wurde in das waltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen IBA‘ 27-Netz aufgenommen und aktuell wird die Bewerbung für werden die folgenden Darstellungen herausgenommen ein IBA-27-Projekt oder eine IBA’27-Quartier initiiert. Zur Quali- und als Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) darge- fikation von Vorhaben als IBA’27-Projekt oder als IBA’27-Quartier stellt: bedarf es noch eines Beschlusses des Aufsichtsrats der Internati- - Fläche für die Landwirtschaft „Erweiterung Bildstraße“ onale Bauausstellung 2027 StadtRegion Stuttgart GmbH (IBA’27) (Bestand) in Winnenden-Birkmannsweiler (0,05 ha) auf Empfehlung des Kuratoriums. Die besuchbare Ausstellung für - Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) in Winnen- das Präsentationsjahr 2027 wird gegen Ende der Laufzeit der den-Birkmannsweiler (1,40 ha) IBA’27 aus allen Vorhaben kuratiert. Die 1,7 ha Wohnbaufläche - Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) in Winnen- (Planung) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB, die als gemischte Bauf- den-Breuningsweiler (0,42 ha) läche (Planung) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 1 - Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) in Winnen- Nr. 2 BauNVO dargestellt wird, wird zur Hälfte für die gemischte den-Höfen (2,51 ha) Baufläche angerechnet. 3. Maßgebend ist der jeweilige vom Stadtentwicklungs- Mit der 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans amt der Stadt Winnenden gefertigten Lageplan vom 2000 – 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands Winnen- 18.05.2020 im Maßstab 1 : 5.000. den und der Gemeinde Berglen wir die gewerbliche Baufläche 4. Die Begründung vom 18.05.2020 wird festgestellt. „Untere Schray-Seizlesbrunnen“ (1,7 ha) herausgenommen und die folgende neue Darstellung aufgenommen: 11. Fortschreibung des genehmigten gemeinsamen Flächennut- - Gemischte Baufläche „Untere Schray“ (Planung) in Winnenden zungsplans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverban- (5,2 ha) des Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen Feststellung des Entwurfs für die 13. Flächennutzungs- planänderung in den Teilbereichen „Linsenhalde II“ in Winnenden und „Obere Hageläcker“ in Birkmannsweiler Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsver- bands Winnenden hat am 12.12.2018 und der Gemeinderat der Gemeinde Berglen am 26.02.2019 beschlossen, den ge- nehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan zu ändern. Es sollen Gewerbebauflächen, welche bisher als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt sind, und Fläche für die Landwirt- schaft, welche bisher als Gewerbebauflächen dargestellt sind, dargestellt werden. Aufgrund dieser Änderungsbeschlüsse wurde vom 08.04.2019 bis zum 08.05.2019 die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bereich des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden durchgeführt. Für den Bereich der Gemeinde Berglen ist die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Abb. 6: 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans, Entwurf vom nicht erforderlich, weil sich die beabsichtigte neue Darstel- 18.05.2020 lung ausschließlich im Gebiet der Stadt Winnenden befindet.
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