Wir wünschen schöne Ferien! - Gemeinde Berglen

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Wir wünschen schöne Ferien! - Gemeinde Berglen
Mit den früher selbstständigen Teilgemeinden: Bretzenacker, Hößlinswart, Ödernhardt, Öschelbronn,
           Oppelsbohm, Reichenbach, Rettersburg, Steinach, Vorderweißbuch – Sitz Oppelsbohm                                     lick
                                                                                                                        einen B
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                             Wir wünschen schöne Ferien!
  31 – 34
Donnerstag,
30. Juli 2020
Jahrgang 51

Impressum
Herausgeber:
Gemeinde Berglen
Verantwortlich für
den amtlichen Teil:
Der Bürgermeister
oder sein Stellvertreter
im Amt
Redaktion:
Bürgermeisteramt Berglen
Beethovenstr. 14 – 20
73663 Berglen
Tel. (0 71 95) 97 57-0
Fax -59
amtsblatt@berglen.de
www.berglen.de
Verantwortlich für
Herstellung, Anzeigen,
Beilagen und Vertrieb:
DMZ Verlags- und
Werbe GmbH
An der Rems 10
71384 Weinstadt
Tel. (0 71 51) 9 92 10-0
Fax -195
berglen@
dmz-weinstadt.de
www.dmz-weinstadt.de
Redaktionsschluss:
i.d.R. Montag, 10.00 Uhr
Anzeigenschluss:
i.d.R. Montag, 17.00 Uhr
Erscheinungsweise:
i.d.R. wöchentlich,
donnerstags
Auflage:
ca. 2.970 Stück
Wir wünschen schöne Ferien! - Gemeinde Berglen
2                                                     Amtsblatt         Berglen   30.07.2020 Nr. 31

    Veranstaltungen
    in den Berglen
    Das Amtsblatt Berglen macht drei Wochen
    Sommerpause
    In den Kalenderwochen 32,33 und 34 (die ersten drei Wochen im
    August) erscheint kein Amtsblatt Berglen.
    Die letzte Amtsblatt Ausgabe vor der Sommerpause erscheint in der
    Kalenderwoche 31(Donnerstag, 30. Juli 2020). Redaktionsschluss
    für diese Ausgabe ist wie immer montags am 27. Juli 2020, 10.00
    Uhr. Der Redaktionsschluss für Mitteilungen in der ersten Ausgabe
    nach der Sommerpause (Erscheinung Ausgabe 35, Donnerstag, 27.
    August 2020) ist am Montag, 24. August 2020 um 10.00 Uhr. Wir
    bitten um Beachtung.
    Ihr Amtsblatt Team

                   Amtliche
               Bekanntmachungen
    Gemeinde Berglen
    – Rems-Murr-Kreis –
    Satzung zur Änderung der Satzung über die
    Erhebung von Benutzungsgebühren für die
    Kinderbetreuungseinrichtungen in der Ge-
    meinde Berglen
    Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
    (GemO) sowie der §§ 2, 13 und 19 des Kommunalabgabengesetzes
    für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde
    Berglen am 21. Juli 2020 folgende Satzung beschlossen:
    §1
    § 5 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
    § 5 Gebührenhöhe
    (2) Höhe der Gebührensätze je Betreuungsplatz im Einzelnen:

     Container-Standorte bitte sauber halten!
      VVS Fahrpläne   erhältlich
           Anlieferzeiten:       im08.00
                           werktags Bürgerbüro
                                         – 20.00für
                                                 Uhr3,– €
30.07.2020 Nr. 31                                  Amtsblatt              Berglen                                                       3

                                                                     – Gemischte Baufläche „Untere Schray“ (Planung) in Winnenden
                                                                       (5,2 ha)
                                                                     Aus dem am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennut-
                                                                     zungsplan 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnen-
                                                                     den und der Gemeinde Berglen werden die folgenden Darstellungen
                                                                     herausgenommen und als Fläche für die Landwirtschaft (Bestand)
                                                                     dargestellt:
                                                                     – Teilfläche der Wohnbaufläche „Erweiterung Bildstraße“ (Pla-
                                                                       nung) in Winnenden-Birkmannsweiler (0,05 ha)
                                                                     – Teilfläche der Wohnbaufläche (Planung) „Bürgäcker“ in Winnen-
                                                                       den-Birkmannsweiler (1,40 ha)
                                                                     – Wohnbaufläche (Planung) „Erweiterung Schütteläcker“ in Win-
                                                                       nenden-Breuningsweiler (0,42 ha)
                                                                     – Teilfläche der Wohnbaufläche (Planung) „Hofäcker“ in Winnen-
§ 2 Inkrafttreten                                                      den-Höfen (2,51 ha) Winnenden
Diese Satzung tritt am 01.09.2020 in Kraft.                          Maßgebend sind die vom Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnen-
Hinweis                                                              den gefertigten Lagepläne vom 18.05.2020 im Maßstab 1: 5.000.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der    Für die Gemeinde Berglen liegt der Änderungsentwurf mit der Be-
Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund           gründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stel-
der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird          lungnahmen vom
nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht         10.08.2020 bis 10.09.2020
schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser    beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Berglen, 73663 Berglen, Rat-
Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der       haus Oppelsbohm, Eingang Beethovenstraße 20, Zwischengebäude,
Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.   während den folgenden Dienststunden:
Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der   Montag und Donnerstag: 08.30 – 12.00 Uhr, 14.00 – 17.00 Uhr
Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung         Dienstag: 08.30 – 12.00 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr
verletzt worden sind.                                                Mittwoch: 08.30 – 12.00 Uhr, 14.00 – 18.30 Uhr
Ausgefertigt                                                         Freitag: 08.30 – 13.00 Uhr
Berglen, den 22. Juli 2020                                           Ergänzend sind die ausgelegten Unterlagen während des Zeitraums
Gez.                                                                 der Auslegung auch unter der Internetadresse www.berglen.de/
Maximilian Friedrich                                                 index.php?id=383&L=0 in elektronischer Form verfügbar.
Bürgermeister                                                        Für den Gemeindeverwaltungsverband Winnenden liegt der Ände-
                                                                     rungsentwurf des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungs-
Öffentliche Auslegung des Entwurfs für die                           plans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden
10. Änderung des gemeinsamen Flächen-                                und der Gemeinde Berglen mit der Begründung und den bereits
nutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeinde-                              vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom
                                                                     10.08.2020 bis 10.09.2020
verwaltungsverbands Winnenden und der                                bei der Geschäftsstelle des Gemeindeverwaltungsverbands, 71364
Gemeinde Berglen                                                     Winnenden, Rathaus, Torstraße 10, Zimmer 322 während den fol-
– 10. FNP-Änderung –                                                 genden Dienststunden:
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands              Montag bis Freitag: 09.00 – 12.00 Uhr
Winnenden hat am 29.07.2020 und der Gemeinderat der Gemein-          Montag und Dienstag 14.00 – 16.00 Uhr
de Berglen am 21.07.2020 den Entwurf für die 10. Änderung des        Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr,
gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeinde-           beim Bürgermeisteramt Leutenbach, 71397 Leutenbach, Rathaus,
verwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen fest-         Rathausplatz 1, Bau- und Ordnungsamt, Zimmer 1.09, während den
gestellt.                                                            folgenden Dienststunden:
Das Plangebiet des gemeinsamen Flächennutzungsplans umfasst          Montag: 08.00 – 12.00 Uhr
das Gebiet der Stadt Winnenden, der Gemeinde Leutenbach, der         Mittwoch: 08.00 – 12.00 Uhr, 16.00 – 18.00 Uhr
Gemeinde Schwaikheim und der Gemeinde Berglen.                       Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr und
Durch die 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans          beim Bürgermeisteramt Schwaikheim, 71409 Schwaikheim, Rat-
2000 – 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden          haus, Marktplatz 2 – 4, Altbau, Zimmer 26, während den folgenden
und der Gemeinde Berglen werden zunächst durch einen in der          Dienststunden:
Summe flächenneutralen Flächentausch die planungsrechtlichen          Montag: 08.00 – 12.00 Uhr
Voraussetzungen geschaffen, um Wohnbauflächen und gemischte           Dienstag: 08.00 – 12.00 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr
Bauflächen an städtebaulich geeigneteren Standorten darzustellen.     Mittwoch: 14.00 – 18.00 Uhr
Darüber hinaus werden durch eine Teil(gesamt)fortschreibung zu-      Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr
sätzliche Wohnbauflächen in Höhe von 3,08 Hektar, deren Bedarf        Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr.
nachgewiesen wurde, dargestellt. Die Bedarfsermittlung ist der Be-   Ergänzend sind die ausgelegten Unterlagen während des Zeitraums
gründung zu entnehmen.                                               der Auslegung auch unter der Internetadresse www.winnenden.de/
In den genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 –            fnp in elektronischer Form verfügbar.
2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Ge-           Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
meinde Berglen sollen aufgrund der o. g. Beschlüsse die folgenden    – Stellungnahmen des Landratsamts Rems-Murr-Kreis vom
neuen Darstellungen aufgenommen werden:                                02.02.2017 und 07.05.2019, des Verbands Region Stuttgart
– Wohnbaufläche „Adelsbach II“ (Planung) in Winnenden (1,29 ha)         vom 16.02.2017 und 06.06.2019, des Regierungspräsidiums
– Wohnbaufläche „Bildstraße II“ (Planung) in Winnenden-Birk-            Stuttgart vom 30.01.2017 und 06.05.2019, der Netze BW vom
  mannsweiler (3,56 ha)                                                20.12.2016, des Polizeipräsidiums Aalen vom 15.04.2019, der
4                                                                   Amtsblatt                Berglen                                          30.07.2020 Nr. 31

      Gemeinde Schwaikheim vom 22.05.2019 sowie der Gemeinde
      Leutenbach vom 13.05.2019 mit umweltbezogenen Informati-
      onen zu den Themen Landwirtschaft, Naturschutz und Land-
      schaftspflege, Grundwasserschutz, Bodenschutz, kommunale Ab-
      wasserbeseitigung, Gewässerbewirtschaftung, Hochwasserschutz
      und Wasserbau, Straßenwesen und Verkehr, Schutzstreifen für
      Leitungstrassen sowie Denkmalpflege.
    Es wird darauf hingewiesen, dass die förmliche Auslegung im Sinne des
    § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) nur bei der Geschäftsstelle des
    Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden vorgenommen wird.
    Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Ge-
    schäftsstelle abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene
    Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über diese Flä-
    chennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.
    Berglen, den 24.07.2020
    Maximilian Friedrich
    Bürgermeister
    Gemeinde Berglen

                                                                                       Fläche für die Landwirtschaft „Erweiterung Schütteläcker“ (Bestand) in Winnen-
                                                                                       den-Breuningsweiler (0,42 ha).

    Wohnbaufläche „Adelsbach II“ (Planung) in Winnenden (1,29 ha).

                                                                                       Fläche für die Landwirtschaft „Hofäcker“ (Bestand) in Winnenden-Höfen (2,51 ha).

    Fläche für die Landwirtschaft „Bürgäcker“ (Bestand) in Winnenden-Birkmannsweiler
    (1,40 ha).                                                                         Wohnbaufläche „Bildstraße II“ (Planung) in Winnenden-Birkmannsweiler (3,56 ha).
30.07.2020 Nr. 31                                             Amtsblatt        Berglen                                                        5

                                                                          10.08.2020 bis 10.09.2020
                                                                          beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Berglen, 73663 Berglen, Rat-
                                                                          haus Oppelsbohm, Eingang Beethovenstraße 20, Zwischengebäude,
                                                                          während den folgenden Dienststunden:
                                                                          Montag und Donnerstag: 08.30 – 12.00 Uhr, 14.00 – 17.00 Uhr
                                                                          Dienstag: 08.30 – 12.00 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr
                                                                          Mittwoch: 08.30 – 12.00 Uhr, 14.00 – 18.30 Uhr
                                                                          Freitag: 08.30 – 13.00 Uhr
                                                                          Ergänzend sind die ausgelegten Unterlagen während des Zeitraums
                                                                          der Auslegung auch unter der Internetadresse www.berglen.de/
                                                                          index.php?id=383&L=0 in elektronischer Form verfügbar.
                                                                          Für den Gemeindeverwaltungsverband Winnenden liegt der Ände-
                                                                          rungsentwurf des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungs-
                                                                          plans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden
                                                                          und der Gemeinde Berglen mit der Begründung und den bereits
                                                                          vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom
                                                                          10.08.2020 bis 10.09.2020
                                                                          bei der Geschäftsstelle des Gemeindeverwaltungsverbands, 71364
                                                                          Winnenden, Rathaus, Torstraße 10, Zimmer 322 während den fol-
                                                                          genden Dienststunden:
Gemischte Baufläche „Untere Schray“ (Planung) in Winnenden (5,2 ha).      Montag bis Freitag: 09.00 – 12.00 Uhr
                                                                          Montag und Dienstag 14.00 – 16.00 Uhr
Öffentliche Auslegung des Entwurfs für die                                Donnerstag 15.00 – 1800 Uhr,
13. Änderung des gemeinsamen Flächennut-                                  beim Bürgermeisteramt Leutenbach, 71397 Leutenbach, Rathaus,
zungsplans 2000 – 2015 des Gemeindever-                                   Rathausplatz 1, Bau- und Ordnungsamt, Zimmer 1.09, während den
waltungsverbands Winnenden und der Ge-                                    folgenden Dienststunden:
                                                                          Montag: 08.00 – 12.00 Uhr
meinde Berglen
                                                                          Mittwoch: 08.00 – 12.00 Uhr, 16.00 – 18.00 Uhr
– 13. FNP-Änderung –
                                                                          Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr und
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands
Winnenden hat am 29.07.2020 und der Gemeinderat der Gemein-               beim Bürgermeisteramt Schwaikheim, 71409 Schwaikheim, Rat-
de Berglen am 21.07.2020 den Entwurf für die 13. Änderung des             haus, Marktplatz 2 – 4, Altbau, Zimmer 26, während den folgenden
gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeinde-                Dienststunden:
verwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen fest-              Montag: 08.00 – 12.00 Uhr
gestellt.                                                                 Dienstag: 08.00 – 12.00 Uhr, 14.00 – 16.00 Uhr
Das Plangebiet des gemeinsamen Flächennutzungsplans umfasst               Mittwoch: 14.00 – 18.00 Uhr
das Gebiet der Stadt Winnenden, der Gemeinde Leutenbach, der              Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr
Gemeinde Schwaikheim und der Gemeinde Berglen.                            Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr.
Durch die 13. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans
2000 – 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden               Ergänzend sind die ausgelegten Unterlagen während des Zeitraums
und der Gemeinde Berglen werden zum einen durch einen in der              der Auslegung auch unter der Internetadresse www.winnenden.de/
Summe flächenneutralen Flächentausch gewerbliche Bauflächen an              fnp in elektronischer Form verfügbar.
städtebaulich geeigneteren Standorten dargestellt und zum ande-           Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
ren durch eine Teil(gesamt)fortschreibung zusätzliche gewerbliche         – Stellungnahmen des Landratsamts Rems-Murr-Kreis vom
Bauflächen in Höhe von 1,54 Hektar, deren Bedarf nachgewiesen              07.05.2019, des Verbands Region Stuttgart vom 06.06.2019, des
wurde, dargestellt. Die Bedarfsermittlung ist der Begründung zu           Regierungspräsidiums vom 06.05.2019 sowie der Netze BW vom
entnehmen.                                                                06.05.2019 mit umweltbezogenen Informationen zu den Themen
In den genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 –
                                                                          Landwirtschaft, Naturschutz und Landschaftspflege, kommunale
2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Ge-
                                                                          Abwasserbeseitigung, Straßenwesen und Verkehr, Schutzstreifen
meinde Berglen sollen aufgrund der o. g. Beschlüsse die folgenden
neuen Darstellungen aufgenommen werden:                                   für Leitungstrassen sowie Denkmalpflege.
– Gewerbliche Baufläche „Linsenhalde II“ in Winnenden (2,23 ha)            Es wird darauf hingewiesen, dass die förmliche Auslegung im Sinne
Mit der 13. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans                 des § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) nur bei der Geschäfts-
2000 – 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden               stelle des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden vorgenommen
und der Gemeinde Berglen werden die folgenden Darstellungen               wird.
herausgenommen und als Fläche für die Landwirtschaft (Bestand)            Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Ge-
dargestellt:                                                              schäftsstelle abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene
– Teilfläche der gewerblichen Baufläche „Obere Hageläcker“ in               Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über diese Flä-
Winnenden-Birkmannsweiler (1,59 ha)                                       chennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.
Maßgebend sind die vom Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnen-
den gefertigten Lagepläne vom 18.05.2020 im Maßstab 1: 5.000.             Berglen, den 24.07.2020
Für die Gemeinde Berglen liegt der Änderungsentwurf mit der Be-           Maximilian Friedrich
gründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stel-               Bürgermeister
lungnahmen vom                                                            Gemeinde Berglen
6                                                                    Amtsblatt                Berglen                                 30.07.2020 Nr. 31

                                                                                              Schüler. Um einer Benachteiligung auf dem Bildungsweg ent-
                                                                                              gegenzuwirken, haben Bund und Land mit dem Sofortausstat-
                                                                                              tungsprogramm zur Verbesserung der Rahmenbedingungen des
                                                                                              digitalen Fernunterrichts Mittel zur Verfügung gestellt. Schü-
                                                                                              lerinnen und Schüler, die zuhause kein digitales Endgerät ha-
                                                                                              ben, können ein solches ausleihen. Für Berglen wurden insge-
                                                                                              samt 19.734,00 € (9.867,00 € Landesmittel und 9.867,00 €
                                                                                              Bundesmittel) zur Anschaffung der mobilen Endgeräte zur
                                                                                              Verfügung gestellt. Die mobilen Endgeräte sind damit voll
                                                                                              finanziert. Lediglich Wartung und Support verbleiben bei
                                                                                              der Gemeinde als Eigentümerin der mobilen Endgeräte. Die
                                                                                              Anschaffungen sollen in den Sommerferien getätigt werden.
                                                                                              Da die nächste Gemeinderatssitzung erst im September 2020
                                                                                              stattfindet, mussten die Finanzmittel im Zuge der Eilentschei-
                                                                                              dung bewilligt werden.
                                                                                              Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der getroffenen Eilent-
                                                                                              scheidung zur Beschaffung von mobilen Endgeräten
                                                                                         2.2. Termine der nächsten Sitzungen des Gemeinderats und
                                                                                              seiner Ausschüsse
                                                                                              Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses 15.09.2020
                                                                                              Sitzung des Bau- und Umweltausschusses         22.09.2020
                                                                                              Sitzung des Gemeinderats                       29.09.2020
    Gewerbliche Baufläche „Linsenhalde II“ in Winnenden (2,23 ha).                       2.3. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung am
                                                                                              23.06.2020 gefassten Beschlüsse
                                                                                              Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der Gemeinderat in sei-
                                                                                              ner nichtöffentlichen Sitzung am 23.06.2020 der Anschaffung
                                                                                              eines Elektrofahrzeugs als zusätzlichen Dienstwagen für die
                                                                                              Verwaltung zugestimmt hat.
                                                                                         2.4. Änderung der Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer und die Aus-
                                                                                              wirkungen auf das Wasserwerk
                                                                                              Der Vorsitzende informiert, dass der geänderte Mehrwertsteu-
                                                                                              ersatz auch Auswirkungen auf die Wasserversorgung bzw. das
                                                                                              Wasserwerk hat. Nach der aktuellen Rechtslage ist der güns-
                                                                                              tigere Mehrwertsteuersatz für das ganze Jahr zugrunde zu
                                                                                              legen. Des Weiteren weist er auf die verpflichtende Anwen-
                                                                                              dung von § 2b des Umsatzsteuergesetzes hin, wonach sich die
                                                                                              Übergangsfrist um zwei Jahre von 31.12.2020 auf 31.12.2022
                                                                                              verlängert hat.
                                                                                         2.5. Bevölkerungsfortschreibung zum 31.03.2020
                                                                                              Der Vorsitzende weist auf die Bevölkerungsfortschreibung
                                                                                              des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg zum
                                                                                              31.03.2020 hin. Demnach lebten zum Stichtag 6.404 Perso-
                                                                                              nen in Berglen, davon waren 3.201 Personen männlich und
                                                                                              3.203 Personen weiblich. Seit dem vorherigen Quartal hat sich
                                                                                              die Zahl damit insgesamt um vier Personen erhöht.
    Fläche für die Landwirtschaft „Obere Hageläcker“ (Bestand) in Winnenden-Birkmanns-   2.6. Umbau Knotenpunkt L 1140 / K 1869 Linksabbiegespur in
    weiler (1,59 ha).                                                                         Richtung Lehnenberg
                                                                                              Der Vorsitzende informiert das Gremium über den neuen Sach-
    Neues aus dem Gemeinderat:                                                                stand bezüglich der geplanten Linksabbiegespur beim Kno-
                                                                                              tenpunkt L 1140 / K 1869. Zwischenzeitlich ist es gelungen,
                                                                                              den erforderlichen Grunderwerb zu tätigen. Außerdem konnte
    Bericht über die öffentliche Sitzung                                                      erreicht werden, dass bei der Planung eine Leerrohrverlegung
    des Gemeinderats am Dienstag, 21. Juli                                                    für eine Bedarfsampel berücksichtigt wurde. Bürgermeister
    Die Berichterstattung über die Sitzung beginnt ab TOP 2, da vorab                         Maximilian Friedrich ist zuversichtlich, dass die Fertigstellung
    noch eine nichtöffentliche Sitzung stattgefunden hat.                                     der Planung durch das RP Stuttgart bis zum nächsten Jahr
    2. Bekanntgaben                                                                           erfolgen wird.
    2.1. Eilentscheidung zur Beschaffung von mobilen Endgeräten                          2.7. Fußgängerüberwege Erlenhof / Steinach und Oppelsbohm
         Am 15.07.2020 hat Bürgermeister Maximilian Friedrich im                              Der Vorsitzende informiert, dass die Arbeiten am geplanten
         Zuge einer Eilentscheidung gemäß § 43 Abs. 4 der Gemein-                             Fußgängerüberweg in Erlenhof / Steinach momentan durch
         deordnung von Baden-Württemberg der Beschaffung von mo-                              die Fa. Zehnder ausgeführt werden. Die Arbeiten für den neu-
         bilen Endgeräten zugestimmt. Im Rahmen der Corona-Pande-                             en Fußgängerüberweg in der J.-S.-Bach-Straße in Oppelsbohm
         mie wurde deutlich, dass digitales Fernlernen auch in Zukunft                        sollen anschließend zeitnah durchgeführt werden. Der schad-
         eine gewichtigere Rolle spielen wird. Voraussetzung ist jedoch                       hafte Gehweg in diesem Bereich soll dann ebenfalls saniert
         eine deutlich verbesserte Infrastruktur für Schülerinnen und                         werden.
30.07.2020 Nr. 31                                   Amtsblatt              Berglen                                                        7

2.8. Gemeinsame Finanzkommission – Ergebnis der Finanzver-                 Schulsozialarbeit und der offenen Jugendarbeit in Winnenden
     handlungen                                                            durchgeführt werden. Die aktuelle Vereinbarung mit der eva
     Bürgermeister Maximilian Friedrich informiert über das Ergeb-         läuft bis 31.08.2023. Vor Beendigung dieses Vertragsverhält-
     nis der Finanzverhandlungen in der Gemeinsamen Finanzkom-             nisses sollen die Auswirkungen dieser Neuausrichtung über-
     mission des Landes und der Kommunalen Landesverbände.                 prüft und im Gemeinderat beraten werden.
     Demnach stellt das Land für den sog. Stabilitäts- und Zu-             Lärmproblematik in Hößlinswart
     kunftspakt für die Kommunen 2,88 Mrd. Euro bereit. Dies sei           Eine Einwohnerin aus Hößlinswart spricht im Namen von eini-
     ein positives Zeichen, das die Landesregierung für die kommu-         gen lärmgeplagten Anwohnern aus Hößlinswart, die vom Mo-
     nalen Haushalte gesetzt habe, so der Vorsitzende.                     torradlärm stark belastet sind. Angeregt wird eine Geschwin-
3. Verschiedenes und Anfragen aus dem Gemeinderat                          digkeitsreduzierung auf 50 km/h vor den Ortseinfahrten, die
3.1. Geburtstage der Gemeinderäte seit der letzten Sitzung am              Versetzung des Ortsschildes auf Höhe der letzten Häuser, das
     23.06.2020                                                            Anbringen von Bodenwellen zur Geschwindigkeitsreduzierung,
     Der Vorsitzende spricht folgenden Gemeinderäten, die seit der         das Aufstellen von zusätzlichen Lärmschildern, ein Hinweis
     letzten Gemeinderatssitzung am 23.06.2020 Geburtstag hat-             auf das Kreuzen von Fahrrädern und Fußgängern am Übergang
     ten, seine Glückwünsche aus und bedankt sich für das ehren-           über die Landesstraße, das Durchführen von Kontrollen durch
     amtliche Engagement:                                                  die Polizei und eine Forderung nach Fahrverboten.
     Gemeinderat Oliver Klenk                              24. Juni        Der Vorsitzende führt zu den vorangegangenen Anregungen
     Gemeinderat Felix Scherhaufer                         25. Juni        und Anfragen aus, dass die Verwaltung bereits in der Vergan-
3.2. Durchführung einer Waldbegehung                                       genheit versucht hat, Anregungen aus der Einwohnerschaft
     Zur Anfrage eines Gemeinderats teilt der Vorsitzende mit, dass        aufzunehmen. In Hößlinswart konnte bereits einiges erreicht
     die ausgefallene Waldbegehung sobald als möglich nachge-              werden, so u.a. die Reduzierung auf 30 km/h im Großteil
     holt werden soll. Entweder soll sie bei der voraussichtlich im        der Ortsdurchfahrt. Für die Durchsetzung der Maßnahmen ist
     September stattfindenden Ortsbegehung des Bau- und Umwel-              jedoch nicht die Gemeinde, sondern der Landkreis als Stra-
     tausschusses erfolgen oder als separate Begehung durchge-             ßenverkehrsbehörde zuständig. Für eine Versetzung des Orts-
     führt werden.                                                         schildes sieht er keine großen Chancen, da sich keine direk-
                                                                           ten Ein- oder Ausfahrten in diesem Bereich der Landesstraße
4.   Bürgerfragestunde
                                                                           befinden. Entsprechende Erfahrungen hat die Verwaltung
     Förderung Baumschnitt Streuobst – Zusatzförderung durch
                                                                           bereits an anderer Stelle im Ortsgebiet gemacht. Den Hin-
     die Gemeinde
                                                                           weis zur Reduzierung der Geschwindigkeit außerorts wird er
     Zur Anfrage eines Einwohners aus Oberweiler teilt der Vor-            an die Straßenverkehrsbehörde weiterleiten. Er empfiehlt den
     sitzende mit, dass die Förderung durch die Gemeinde eine              Anwohnern jedoch, Unterschriften für ihre Forderung nach ei-
     absolute Freiwilligkeitsleistung darstellt. Der Gemeinderat           ner Temporeduzierung zu sammeln und sich mit dem Anliegen
     hat in seiner Sitzung am 21.04.2020 u.a. beschlossen, das             dann selbst direkt an die Straßenverkehrsbehörde beim Land-
     Programm des Landes Baden-Württemberg zur Förderung des               ratsamt zu wenden. Die angesprochenen Bodenwellen erhöhen
     Baumschnitts beim Streuobst zu unterstützen. Die Förderan-            die Lärmbelästigung noch, dies haben Erfahrungen in anderen
     tragsteller sollen mit einem zusätzlichen freiwilligen kommu-         Kommunen gezeigt. Die aufgestellten Schilder sind Teil einer
     nalen Betrag in Höhe von 5,00 €/ Baumschnitt zweimalig                Kampagne des Landkreises und damit einheitlich im ganzen
     bezuschusst werden. Angesichts der coronabedingten Haus-              Kreis. Die angesprochenen Geschwindigkeitskontrollen können
     haltslage ist jedoch nun kritisch zu hinterfragen, ob alle            nur von der Polizei und auch nur im Rahmen ihrer begrenzten
     diese Freiwilligkeitsleistungen gewährt werden können. Der            Kapazitäten durchgeführt werden.
     Gemeinderat wird hierüber unter TOP 12 der heutigen Sitzung           Weitere Anwohner melden sich zu Wort. Angefragt wird u.a.
     Beschluss fassen.                                                     wie sich die Gemeinde zum Thema Lärmbelästigung durch
     Jugendreferat Stellenanteile                                          Motorradfahrer stellt und wie die Bürger durch die Gemeinde
     Eine Einwohnerin aus Oppelsbohm nimmt Bezug auf die Arbeit            öffentlich unterstützt werden.
     im Jugendreferat, deren Erfolg stark geprägt ist vom gegen-           Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Gemeinde Berglen
     seitigen Vertrauen und dem Aufbau von Beziehungen zwi-                Gründungsmitglied der Initiative gegen Motorradlärm ist. Im
     schen Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern,             Juli 2019 haben sich zahlreiche Städte, Gemeinden und Land-
     Eltern und der Fachkraft in der Kinder- und Jugendarbeit.             kreise in Baden-Württemberg zusammengeschlossen, um ge-
     Ihrer Meinung nach ist deshalb das wichtigste Ziel, die Kon-          meinsam zu erreichen, dass sich der Motorradlärm verringert.
     tinuität der Stellenbesetzung zu erhöhen, um für die Kinder           Ein Forderungskatalog wurde erarbeitet und an die zuständi-
     und Jugendlichen einen verlässlichen, konstanten und qualifi-          gen Entscheidungsträger Bund, Land Baden-Württemberg und
     zierten Ansprechpartner zu haben. Sie erkundigt sich, welche          EU versandt. Letztendlich kann sich die Gemeinde Berglen bei
     Möglichkeiten die Verwaltung sieht, dass die Kontinuität ver-         diesem Thema nur im Rahmen ihrer Zuständigkeit einbringen.
     bessert werden kann.                                             5.   Anschaffung eines Motorradlärmdisplays
     Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Verwaltung zu-             Auf die Beratung in der Sitzung des Gemeinderats am
     sammen mit der Jugendreferentin Frau Annika Rempel und                23.06.2020 sowie den Förderantrag wird verwiesen.
     der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart (eva), die seit Sep-         Aufgrund von Rückmeldungen aus der Bevölkerung sollte das
     tember 2014 mit der Durchführung von offener Kinder- und              Display aus Sicht der Gemeindeverwaltung insbesondere an
     Jugendarbeit und der Schulsozialarbeit in Berglen beauftragt          folgenden Standorten aufgestellt werden:
     ist, nach einer Lösung gesucht hat, um den Personalwechsel            Hößlinswart – Remshalden-Rohrbronn (L1140)
     vermeiden zu können. Es soll eine Neuausrichtung der Kinder-          Lehnenberg - Winnenden-Breuningsweiler (K1868)
     und Jugendarbeit erfolgen. Die Aufgaben sollen künftig auf            Rettersburg - Öschelbronn - Stöckenhof in beiden Fahrtrich-
     zwei Personen verteilt werden, um den Austausch im örtlichen          tungen (K1915)
     Team zu gewährleisten. Außerdem soll der Stellenumfang auf            Stöckenhof - Welzheimer Wald (L1120)
     insgesamt 120% erhöht werden (60% Schulsozialarbeit und               Birkenweißbuch - Oppelsbohm (K1916)
     60% Offene Jugendarbeit). Darüber hinaus kann ein inter-              Erlenhof - Kottweil (K1872)
     kollegialer Austausch durch die Teilnahme an Gremien der              Es besteht die Möglichkeit, an allen sechs Standorten Funda-
8                                                       Amtsblatt              Berglen                              30.07.2020 Nr. 31

         mente mit Bodenhülsen zu betonieren. Je Fundament ist mit             Für die Umsetzung der beschriebenen Umbaumaßnahmen am
         Kosten in Höhe von ca. 750 € zu rechnen.                              RÜB, den Neubau des Mess- und Drosselschachts sowie für
         Alternativ könnte eine Aufstellvorrichtung aus Beton mit ei-          die Verlegung des Zulaufsammlers ist eine wasserrechtliche
         nem Gewicht von 1.000 kg für ca. 400 € zuzüglich Befesti-             Genehmigung erforderlich.
         gungsmaterialien in Höhe von ca. 60 € beschafft werden. Das           Der Gemeinderat fasst nachfolgend den einstimmigen Be-
         hätte den Vorteil, dass ggf. weitere Standorte ohne Zusatzkos-        schluss:
         ten überwacht werden können.                                          1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den geplanten Bau-
         Mit acht Ja-Stimmen, acht Gegenstimmen und zwei Ent-                     maßnahmen und beschließt die Umsetzung im Jahr 2021.
         haltungen wird über die Anschaffung eines Motorradlärm-               2. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen entsprechenden
         displays entschieden.                                                    Förderantrag zu stellen.
         Der Antrag auf Anschaffung eines Motorradlärmdisplays                 3. Die Verwaltung wird mit der Ausschreibung der Maßnah-
         ist bei Stimmengleichheit abgelehnt.                                     men beauftragt, sobald über den Förderantrag entschie-
    6.   Jugendreferat Berglen - Jahresbericht 2019 – 2020                        den ist.
         Der Jahresbericht 2019/2020 wird dem Gremium von der Ju-              4. Der Vorsitzende wird ermächtigt einen entsprechenden In-
         gendreferentin Annika Rempel anhand einer PowerPoint-Prä-                genieurvertrag mit dem Ingenieurbüro Riker+Rebmann zu
         sentation vorgestellt.                                                   schließen.
         Der Gemeinderat nimmt vom Jahresbericht 2019 / 2020                   5. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Was-
         Kenntnis.                                                                serrechtsverfahren durchzuführen.
                                                                               6. Im Haushalt 2021 werden die Kosten für das Projekt
    7.   Umbau des RÜB 8210 Spechtshof/Lehnenberg westlich
                                                                                  berücksichtigt.
         des Gewerbegebiets Erlenhof in Steinach
         Gemäß einer Änderungsentscheidung der Wasserbehörde des          8.   Wasserversorgung Berglen – interkommunale Zusammen-
         Landratsamtes Rems-Murr-Kreis ist das RÜB 8210 vom Haupt-             arbeit im Bereich Vorderweißbuch/Streich und Asperglen
         in den Nebenschluss umzubauen. Ferner sind Regenüberlauf-             mit der Gemeinde Rudersberg
         becken gemäß einem Erlass des Landes Baden-Württemberg                Die Gemeindeverwaltung hat im Zuge der Bauplanung für den
         bis Ende 2024 mit Messeinrichtungen zur Erfassung des Über-           Hochbehälter Galgenberg ein Trinkwasserstrukturgutachten
         lauf- und Einstauverhaltens auszurüsten.                              für die gesamte Trinkwasserversorgung der Gemeinde Berglen
         Darüber hinaus sollen die Arbeiten im Vorgriff auf die ge-            durch das Ingenieurbüro Riker+Rebmann aus Murrhardt erstel-
         plante Ausweisung neuer Gewerbeflächen am Gebietsrand                  len lassen. Dieses Strukturgutachten wurde dem Gemeinderat
         durchgeführt werden. Ferner soll der neue Wirtschaftsweg im           in der Klausurtagung im Februar 2020 vorgestellt.
         Bereich des Gewerbegebiets so ausgeführt werden, dass auch            Im Rahmen des Gutachtens wurden die einzelnen Versor-
         eine Zufahrt in das angrenzende zukünftige Bauhofgelände              gungszonen und Einrichtungen untersucht und Maßnahmen
         möglich ist.                                                          zur Optimierung der Wasserversorgung, sowie zum Abbau des
         Das bisherige Becken weist ein Rückhaltevolumen von 58 m³             Sanierungsstaus aufgezeigt.
         mit einer Drosselmenge von 23l/s auf. Der Umbau soll wie              Der Ansatz der interkommunalen Zusammenarbeit wurde am
         gesetzlich gefordert im Nebenschluss erfolgen, sodass das             23.07.2019 zwischen den Bürgermeistern und Kämmerern der
         Schmutzwasser nach dem Durchlaufen des RÜBs noch in ein               Gemeinden Rudersberg und Berglen im Beisein von Vertre-
         weiteres nördlich gelegenes Schachtbauwerk (MID-Schacht)              tern des Büros Riker+Rebmann ausgetauscht. Man kam darin
         geleitet wird. Durch die in diesem Zusammenhang ebenfalls             überein, diesen Gedanken in den Gemeinderäten der beiden
         notwendige Anhebung der Überlaufschwelle erhöht sich das              Gemeinden sowie in der Verbandsversammlung des Zweckver-
         Rückhaltevolumen auf 68 m³. Dadurch wird bezweckt, dass               bands Wasserversorgung Berglen-Wieslauf vorzustellen. Bei
         das verdünnte Schmutzwasser bei Starkregen erst zu einem              entsprechender Zustimmung könnten zur Finanzierung von
         späteren Zeitpunkt in den Buchenbach abschlägt. Des Weite-            Investitionen Förderanträge der Gemeinden Rudersberg und
         ren wird das Überlauf- und Einstauverhalten durch den Ein-            Berglen zum 01.10.2020 gestellt werden. Die Aussicht auf
         bau von technischen Messeinrichtungen überwacht, die die              Fördermittel ist durch den interkommunalen Ansatz deutlich
         Überfallmenge und -dauer aufzeichnen, wodurch der Zulauf              höher, die Chancen werden (derzeit) als gut eingestuft.
         zur Kläranlage besser reguliert werden kann.                          Die reinen Baukosten der Variante 2 „Interkommunale Zusam-
         Da sich das RÜB zukünftig unter der Hoffläche des geplanten            menarbeit mit der Gemeinde Rudersberg“ sind im Vergleich
         Bauhofs befindet, ist eine Bauwerksdeckenverstärkung von               mit ca. 1.175.000,00 € am höchsten. Aufgrund der hohen
         0,30 m notwendig, um die statischen Voraussetzungen zu er-            Förderwahrscheinlichkeit und dem wirtschaftlicheren Betrieb
         füllen. Es geplantes Leerrohr vom MID-Schacht zum Bauhof-             der gemeinsamen Anlage geht die Verwaltung davon aus, dass
         gebäude ermöglicht eine spätere Verlegung der Steuerung und           die Lebenszykluskosten in Summe nicht höher liegen als bei
         Energieversorgung ins Gebäude.                                        den anderen beiden Varianten. Dazu soll dem Grundsatz der
         Da die jetzige Trasse des Zulaufsammlers im Wirtschaftsweg,           ortsnahen Ressourcennutzung Rechnung getragen werden, um
         welcher die geplanten Gewerbebauplätze durchkreuzt, liegt,            auch den Folgen des Klimawandels und längerer Trockenpha-
         soll diese samt des Weges um ca. 20 m im Voraus nach Nord-            sen besser begegnen zu können.
         westen verlegt werden, sodass sie parallel zu den späteren            In der Sitzung des Zweckverbands Wasserversorgung Ber-
         Grundstücksgrenzen verläuft. Um den neuen Weg an das Ge-              glen-Wieslauf am 25.11.2019 wurde die Verbandsversamm-
         werbegebiet anzuschließen, ist eine neue Anbindung in nord-           lung mit diesbezüglichen Überlegungen konfrontiert.
         westliche Richtung von der Daimlerstraße aus geplant. Diese           Um die gemeinsame Investitionsmaßnahme mit der Gemeinde
         dient gleichzeitig als Zufahrt zum neuen Bauhofgelände.               Rudersberg auf dem Weg zu bringen mit dem Ziel, vermehrt
         Die Ausführung soll im Frühjahr/Sommer 2021 erfolgen. Im              Eigenwasser zu nutzen, sind in beiden Gemeinderäten die
         Voraus ist geplant, für den Neubau des Mess- und Regel-               Baubeschlüsse herbeizuführen und Förderanträge zu stellen.
         schachtes sowie für den Einbau der Messtechnik einen Förder-          Im Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebs Wasserwerk sind
         antrag zu stellen.                                                    entsprechende Mittel in den Jahren 2020 ff bereitgestellt.
         Die Kosten belaufen sich für das Gesamtprojekt auf insgesamt          Die Durchführung der Maßnahme soll von der Bewilligung von
         1.210.230 €. Die Finanzmittel sollen im Haushalt 2021 vor-            Landeszuschüssen abhängig gemacht werden. Die Frist für den
         gesehen werden.                                                       Förderantrag endet am 01.10.2020.
30.07.2020 Nr. 31                                   Amtsblatt              Berglen                                                           9

     Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss:                    von 75.177,00 € sowie eine in Höhe von 16.982,00 € bewil-
     1. Der Gemeinderat beschließt den Bau eines neuen Über-              ligt. Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids sollen die Maß-
        gabe- und Speicherbauwerks als Ersatz für den Was-                nahmen ausgeschrieben und bis Ende November umgesetzt
        serturm Vorderweißbuch.                                           werden.
     2. Der Gemeinderat beschließt den Neubau einer Falllei-              Der Gemeinderat beschließt einstimmig:
        tung vom neuen Übergabe- und Speicherbauwerk nach                 1. Die Modernisierung der Wirtschaftswege in Hößlinswart
        Vorderweißbuch und Streich.                                          und Steinach wird im Jahr 2020 durchgeführt.
     3. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Ge-             2. Die Verwaltung wird zur Ausschreibung der Maßnahmen
        meinde Rudersberg den Bau einer Aufbereitungs- und                   durch das Ingenieurbüro Riker-Rebmann ermächtigt,
        Enthärtungsanlage am „Wasserwerk Süd“ in Asperglen                   sobald der Zuwendungsbescheid des Förderantrags vor-
        zu verwirklichen und entsprechende Förderanträge zu                  liegt.
        stellen.                                                          3. Der Vorsitzende wird ermächtigt, einen entsprechen-
9.   Modernisierung von Feldwegen in Hößlinswart Flst.Nr. 351                den Vertrag mit dem Ingenieurbüro Riker+Rebmann aus
     und Teilfläche Flst.Nr. 1328/2, Steinach Flst.Nr. 893 sowie             Murrhardt zu schließen.
     Flst. 1062 und Teilfläche Flst.Nr. 988                           10. Fortschreibung des genehmigten gemeinsamen Flächennut-
     Die Modernisierung von Feldwegen soll auch in diesem Jahr            zungsplans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverban-
     fortgesetzt werden. Mit der Verwaltungsvorschrift des Ministe-       des Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen
     riums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz wurde eine           – Feststellung des Entwurfs für die 10. Flächennutzungs-
     Möglichkeit zur Förderung von entsprechenden Hauptwirt-              planänderung in den Teilbereichen „Adelsbach II“ in Win-
     schaftswegen für die Kommunen geschaffen. Ziel des Förder-           nenden, „Bildstraße II“ in Birkmannsweiler, „Bürgäcker“
     programms ist eine nachhaltige Verbesserung von zentralen            in Birkmannsweiler, „Erweiterung Schütteläcker“ in Breun-
     land- und forstwirtschaftlichen Wegen. Darunter fallen Haupt-        ingsweiler, „Hofäcker“ in Höfen und „Untere Schray“ in
     wirtschaftswege, multifunktionale und interkommunale Wege            Winnenden
     sowie Verbindungswege zu Einzelgehöften. Für die Kosten der          Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands
     Modernisierung wurde der Fördersatz von 20 % (2019) dieses           Winnenden hat am 14.12.2016 und der Gemeinderat der Ge-
     Jahr auf 40 % erhöht. Pro Antrag werden maximal 100.000 €            meinde Berglen am 13.12.2016 beschlossen, den genehmig-
     gewährt. Förderfähig ist die Herstellung der Funktionsfähig-         ten gemeinsamen Flächennutzungsplan zu ändern. Es sollen
     keit von Wegen u.a. in Bezug auf die fehlende Tragfähigkeit.         zum einen Wohnbauflächen, welche bisher als Flächen für die
     Die Verwaltung hat mehrere schadhafte Feldwege im Gemein-            Landwirtschaft dargestellt sind, und Fläche für die Landwirt-
     degebiet ausgesucht und diese bereits im letzten Sommer mit          schaft, welche bisher als Wohnbauflächen dargestellt sind,
     Herrn Gerd Holzwarth, Dezernent für Forst, Landwirtschaft,           dargestellt werden. Zudem soll aus einer bisherigen Fläche für
     Verbraucherschutz und Vermessung des Landkreises besich-             die Landwirtschaft und einer gewerblichen Baufläche eine ge-
     tigt, um die Förderfähigkeit abzuklären. Dabei hat sich her-         mischte Baufläche entstehen.
     ausgestellt, dass sowohl ein Feldweg in Hößlinswart und zwei         Aufgrund dieser Änderungsbeschlüsse wurde vom 15.12.2016
     Feldwege in Steinach förderfähig sind.                               bis zum 31.01.2017 die frühzeitige Beteiligung der Behör-
     Der ländliche Weg in Hößlinswart Flst.Nr. 351 Ameisenstraße          den und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie am
     und teilweise Flst.Nr. 1328/2 im Gewann Roter Stich mit einer        26.01.2017 im Sitzungssaal des Rathauses Winnenden, Tor-
     Länge von ca. 600 m ist steil und größtenteils unbefestigt. Er       straße 10, 71364 Winnenden die frühzeitige Beteiligung der
     stellt jedoch eine direkte Verbindung zwischen dem Sportge-          Öffentlichkeit für den Bereich des Gemeindeverwaltungsver-
     lände des KTSV Hößlinswart und der Ortslage von Hößlinswart          bands Winnenden durchgeführt. Für den Bereich der Gemeinde
     dar, die von Radfahrern und Wanderern stark genutzt wird.            Berglen ist die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlich-
     Durch die land- und fortwirtschaftliche Nutzung wurde der            keitsbeteiligung nicht erforderlich, weil sich die beabsichtigte
     Weg stark beschädigt.                                                neue Darstellung ausschließlich im Gebiet der Stadt Winnen-
     Die beiden ländlichen Wege in Steinach Richtung Spechtshof           den befindet.
     Flst.Nr. 893 im Gewann Buowiesen (Länge ca. 650 m) sowie in          Aus Sicht der Verwaltung stehen die abgegebenen Stellung-
     Richtung Reichenbach Flst.Nr. 1062 im Gewann Rainhalde und           nahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be-
     teilweise Flst.Nr. 988 nach Birkmannsweiler (Länge ca. 250 m)        lange einer Weiterführung der 10. Flächennutzungsplanän-
     sind durch den Verkehr von Landwirten und Privatgrundstück-          derung mit Darstellung der Wohnbauflächen, gemischten
     besitzern stark frequentiert. Aufgrund dessen sind erhebliche        Bauflächen sowie Flächen für die Landwirtschaft nicht entge-
     Frostschäden entstanden. Aus dem nicht ausreichenden Un-             gen. Eine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit erfolgte nicht.
     terbau resultiert die fehlende Tragfähigkeit.                        Die Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren, soweit sie
     Von der Verwaltung wurde ein entsprechender Förderantrag             städtebaulich und rechtlich vertretbar sind, berücksichtigt.
     gestellt.                                                            Der gemeinsame Flächennutzungsplan 2000 – 2015 des Ge-
     Die Kosten für die Modernisierungsmaßnahmen wurden vom               meindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde
     Ingenieurbüro Riker+Rebmann aus Murrhardt samt Honorar-              Berglen wurde mit Erlass des Regierungspräsidiums Stuttgart
     kosten wie folgt geschätzt:                                          vom 29.05.2006 genehmigt. Er ist mit der Bekanntmachung
     Weg in Hößlinswart: 201.840 € (inkl. 16 % Mehrwertsteuer)            der Genehmigung am 06.07.2006 wirksam geworden. Im Ge-
     Weg in Steinach Richtung                                             biet des Teilverwaltungsraumes Winnenden hat sich inzwi-
     Spechtshof:           120.640 € (inkl. 16 % Mehrwertsteuer)          schen der folgende Änderungsbedarf ergeben, der wie folgt
     Weg in Steinach Richtung                                             begründet wird:
     Reichenbach:            30.160 € (inkl. 16 % Mehrwertsteuer)         Flächennutzungsplanänderung durch einen flächenneutra-
     Im Haushaltsjahr 2020 sind unter dem Produkt 5410-7872               len Flächentausch sowie Ausweisung zusätzlicher Flächen
     insgesamt 450.000 € eingestellt.                                     Durch die 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungs-
     Der Förderbescheid ist zwischenzeitlich vom Landesamt für            plans 2000 – 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands
     Geoinformation und Landentwicklung (LGL) Baden-Württem-              Winnenden und der Gemeinde Berglen werden zunächst durch
     berg positiv beschieden worden. Der Gemeinde Berglen wurde           einen in der Summe flächenneutralen Flächentausch die
     eine Zuwendung in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe              planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um Wohn-
10                                                   Amtsblatt          Berglen                                       30.07.2020 Nr. 31

     bauflächen und gemischte Bauflächen an städtebaulich ge-
     eigneteren Standorten darzustellen. Darüber hinaus werden
     durch eine Teil(gesamt)fortschreibung zusätzliche Wohn-
     bauflächen an städtebaulich geeigneteren Standorten darge-
     stellt.
     Im gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 – 2015 (FNP) des
     Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde
     Berglen sind unter anderem Wohnbauflächen (Planung) gemäß
     § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO und
     gewerbliche Flächen (Planung) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB
     i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO dargestellt. Durch einen in der
     Summe flächenneutralen Flächentausch werden gemarkungs-
     übergreifend, Wohnbauflächen (Planung), gemischte Flächen
     (Planung) und Flächen für die Landwirtschaft (Bestand) dar-
     gestellt. An der Gesamtbilanz der im Flächennutzungsplan
     dargestellten Wohnbauflächen (Planung) und gemischten Flä-
     chen (Planung) ändert sich in der Summe nichts. Ein zusätz-
     licher Flächenbedarf von 3,08 ha, über die im rechtsgültigen
     Flächennutzungsplan dargestellten Bauflächen hinaus, wird           Abb. 1: 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans, Entwurf vom
     aufgezeigt. Die zusätzliche Wohnbaufläche wird bei einer Ge-        18.05.2020
     samtfortschreibung des gemeinsamen Flächennutzungsplans
                                                                        Wohnbaufläche „Bildstraße II“
     2000 – 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands Win-             Die Wohnbaufläche „Bildstraße II“ (3,56 ha) bildet zusammen
     nenden und der Gemeinde Berglen in der Bilanzierung berück-        mit der bereits rechtsgültigen Fläche „Erweiterung Bildstraße“
     sichtigt.                                                          eine entsprechende Arrondierungs- und Erweiterungsfläche
     Bauflächenpotentiale in Winnenden und den Stadtteilen              für den Wohnungsbau aus. Der städtebauliche Entwurf vom
     Der Gemeinderat hat am 10.05.2016 in öffentlicher Sitzung          02.10.2019 bildet die Grundlage für die zusätzliche Flächen-
     die Bauflächenpotentiale (Stand 25.02.2016) beschlossen.            ausweisung bzw. für die Entscheidung, den Flächennutzungs-
     Das Thema Wohnen, konkret die Bereitstellung von Wohnbauf-         plan im Parallelverfahren zu ändern. Der Geltungsbereich
     lächen, hat eine hohe Priorität und sollte, ohne Abwendung         wurde entsprechend den Planungen einer Betriebszufahrt im
     von erprobten städtebaulichen Prinzipien der Siedlungsent-         Norden der Birkmannsweiler Straße angepasst. Es wurde daher
     wicklung, zielstrebig angegangen werden. Die Innenentwick-         ein einheitlicher Abschluss des Siedlungsrandes auf gleicher
     lung hat weiterhin Vorrang vor der Außenentwicklung. Win-          Höhe angestrebt.
     nenden ist ein begehrter Wohnstandort. Allerdings besteht          An die bestehenden Mehrfamilienhäuser entlang der Birk-
                                                                        mannsweiler Straße sollen weitere Geschosswohnungsbauten
     derzeit ein nur sehr eingeschränktes Angebot an Wohnbau-
                                                                        sich anschließen. Mit zunehmender Entfernung von der Birk-
     grundstücken, was entsprechend hohe Bauland- oder Miet-
                                                                        mannsweiler Straße hin zum Hang werden die Geschosshöhen
     preise zur Folge hat. Um weitere Wohnbaulandpotenziale
                                                                        abnehmen, sodass sich das Baugebiet in die Umgebung ein-
     für diese große Nachfrage zu finden und gegebenenfalls zu           fügt und ein Übergang in den Landschaftsraum gegeben ist.
     entwickeln, hat das Stadtentwicklungsamt entsprechend dem          Mit der 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans
     Oberziel 10 im Stadtentwicklungskonzept 2020+, neben den           2000 – 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands Win-
     im gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 – 2015 des Ge-             nenden und der Gemeinde Berglen werden die folgenden neu-
     meindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde               en Darstellungen aufgenommen:
     Berglen dargestellten geplanten Wohnbauflächen und ge-              - Wohnbaufläche „Bildstraße II“ (Planung) in Winnenden-Birk-
     planten gewerblichen Bauflächen, u.a. untergenutzte Flächen           mannsweiler (3,56 ha)
     mit Entwicklungspotenzial und Arrondierungsmöglichkei-             - Fläche für die Landwirtschaft „Erweiterung Bildstraße“ (Be-
     ten untersucht. Die Prüfung nach städtebaulich geeigneten            stand) in Winnenden-Birkmannsweiler (0,05 ha)
     Wohn- und Gewerbeflächen erfolgte mit der Maßgabe, die im
     Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen und ge-
     werblichen Bauflächen durch einen Flächentausch, an anderer
     Stelle im Stadtgebiet, gemarkungsübergreifend an einem aus
     städtebaulichen Gründen geeigneteren Standort darzustellen.
     Wohnbaufläche „Adelsbach II“
     Die Wohnbaufläche „Adelsbach II“ stellt im Regionalplan
     einen regionalen Wohnungsbauschwerpunkt dar. Für den
     zweiten Bauabschnitt des Gebietes „Adelsbach“ wurde ein
     städtebaulicher Entwurf erarbeitet, welcher die Flächen im
     Nordosten sowie im Nordwesten miteinbeziehen. Gründe dafür
     war eine deutlich einfachere Erschließung sowie praktikablere
     Grundstückszuschnitte. Im Übergang zum Natur- und Land-
     schaftsraum sind an den beiden Erweiterungsflächen eine lo-
     ckere Bebauung aus Einfamilienhäusern geplant.
     Mit der 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans
     2000 – 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands Win-
     nenden und der Gemeinde Berglen wird die folgende neue Dar-
     stellung aufgenommen:
     - Wohnbaufläche „Adelsbach II“ (Planung) in Winnenden               Abb. 2: 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans, Entwurf vom
       (1,29 ha)                                                        18.05.2020
30.07.2020 Nr. 31                                          Amtsblatt         Berglen                                                                  11

    Herausnahme einer Teilfläche der Wohnbaufläche „Bürg-                    - Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) in Winnenden-Breun-
    äcker“ in Winnenden-Birkmannsweiler                                        ingsweiler (0,42 ha)
    Durch die 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungs-
    plans 2000 – 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands
    Winnenden und der Gemeinde Berglen wird eine Teilfläche ei-
    ner Wohnbaufläche (Planung) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB
    i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO herausgenommen und als
    Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) gemäß § 5 Abs. 2 Nr.
    9a) BauGB dargestellt. Die nach der Herausnahme der Teilflä-
    che noch vorhandene Wohnbaufläche „Bürgäcker“ (2,89 ha)
    befindet sich in Winnenden-Birkmannsweiler am südwestli-
    chen Ortsrand zwischen der vorhandenen Wohnbebauung an
    der Albert-Einstein-Straße und der Max-Planck-Straße und
    der Südumgehungsstraße (L 1140) und bildet eine entspre-
    chende Arrondierungs- und Erweiterungsfläche für den Woh-
    nungsbau aus. Vorgesehen ist ein allgemeines Wohngebiet
    mit unterschiedlichen Gebäudetypologien. Vornehmlich sind
    Einzel-, Doppel oder Reihenhäuser vorgesehen. Eine breite
    Ortsrandeingrünung bildet den Abschluss und den Übergang
    zur Südumgehungsstraße (L 1140).
    Mit der 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans
    2000 – 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands Win-
    nenden und der Gemeinde Berglen wird die folgende neue Dar-              Abb. 4: 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans, Entwurf vom
    stellung aufgenommen:                                                    18.05.2020
    - Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) in Winnenden-Birk-             Herausnahme einer Teilfläche der Wohnbaufläche „Hof-
      mannsweiler (1,40 ha)                                                  äcker“ in Winnenden-Höfen
                                                                             Durch die 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungs-
                                                                             plans 2000 – 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands
                                                                             Winnenden und der Gemeinde Berglen wird eine Teilfläche ei-
                                                                             ner Wohnbaufläche (Planung) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.
                                                                             V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO herausgenommen und als Fläche
                                                                             für die Landwirtschaft (Bestand) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9a)
                                                                             BauGB dargestellt. Die nach der Herausnahme der Teilfläche
                                                                             noch vorhandene Wohnbaufläche „Hofäcker“ (1,06 ha) be-
                                                                             findet sich in Winnenden-Höfen am nördlichen Ortsrand zwi-
                                                                             schen der Eckehardtstraße und der Bürger Straße und bildet
                                                                             eine entsprechende Arrondierungsfläche für den Wohnungsbau
                                                                             aus. Vorgesehen ist ein allgemeines Wohngebiet mit unter-
                                                                             schiedlichen Gebäudetypologien. Vornehmlich sind Einzel-,
                                                                             Doppel oder Reihenhäuser vorgesehen.
                                                                             Mit der 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans
                                                                             2000 – 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands Win-
                                                                             nenden und der Gemeinde Berglen wird die folgende neue Dar-
                                                                             stellung aufgenommen:
                                                                             - Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) in Winnenden-Höfen
                                                                               (2,51 ha)

    Abb. 3: 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans, Entwurf vom
    18.05.2020

    Herausnahme der Wohnbaufläche „Erweiterung Schüttel-
    äcker“ in Winnenden-Breuningsweiler
    Durch die 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungs-
    plans 2000 – 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands
    Winnenden und der Gemeinde Berglen wird eine Wohnbauf-
    läche (Planung) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1
    Abs. 1 Nr. 1 BauNVO herausgenommen und als Fläche für die
    Landwirtschaft (Bestand) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9a) BauGB
    dargestellt. Die aktuell noch im Flächennutzungsplan darge-
    stellte geplante Wohnbaufläche „Erweiterung Schütteläcker“
    (0,42 ha) befindet sich in Winnenden-Breuningsweiler am öst-
    lichen Ortseingang südlich der Buocher Straße und bildet eine
    peripher geplante Wohnbaufläche, die aus städtebaulichen
    Gründen herauszunehmen ist.
    Mit der 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans
    2000 – 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands Win-
    nenden und der Gemeinde Berglen wird die folgende neue Dar-              Abb. 5: 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans, Entwurf vom
    stellung aufgenommen:                                                    18.05.2020
12                                                          Amtsblatt              Berglen                              30.07.2020 Nr. 31

     Gemischte Baufläche „Untere Schray“ in Winnenden                             Unter Hinweise auf die Begründung für die 10. Flächennut-
     Durch die 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans                  zungsplanänderung, die nähere Angaben zu der beabsichtig-
     2000 – 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands Winnen-                    ten Darstellung enthält, wird daher vorgeschlagen, den Ent-
     den und der Gemeinde Berglen wird eine Teilfläche einer gewerb-               wurf für die 10. Flächennutzungsplanänderung festzustellen.
     lichen Baufläche (Planung) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m.              Der Gemeinderat fasst den einstimmigen Beschluss:
     § 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO sowie einer Fläche für die Landwirtschaft            1. Der Entwurf der 10. Änderung des am 29.05.2006 ge-
     (Bestand) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 9a) BauGB herausgenommen                          nehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000
     und als gemischte Baufläche gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.                       – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden
     V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO dargestellt. Die gemischte Bauf-                   und der Gemeinde Berglen wird festgestellt.
     läche „Untere Schray“ (5,2 ha) grenzt westlich an die beste-                 2. In den am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flä-
     hende gemischte Baufläche zwischen der Marbacher Straße und                       chennutzungsplan 2000 – 2015 des Gemeindeverwal-
     der Schwaikheimer Straße an. Vorgesehen ist ein urbanes Gebiet                   tungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen
     und ein (eingeschränktes) Gewerbegebiet mit entsprechenden                       werden die folgenden neuen Darstellungen aufgenom-
     Nutzungen, die innerhalb der engeren Schutzzone (Zone II) des                    men:
     festgesetzten Wasserschutzgebietes „Tiefbrunnen Schwaikheimer
                                                                                  - Wohnbaufläche „Adelsbach II“ (Planung) in Winnenden
     Straße, Hungerbergquelle, Maurachquelle, Binsachquelle 1 + 2“
                                                                                    (1,29 ha)
     zulässig sind. Für die Errichtung baulicher Anlagen sind in der
                                                                                  - Wohnbaufläche „Bildstraße II“ (Planung) in Winnen-
     engeren Schutzzone (Zone II) grundsätzlich besondere Schutz-
                                                                                    den-Birkmannsweiler (3,56 ha)
     vorkehrungen erforderlich. Die gemischte Baufläche liegt be-
     sonders verkehrsgünstig an der Anschlussstelle Winnenden-West                - Gemischte Baufläche „Untere Schray“ (Planung) in Win-
     / Leutenbach der Bundesstraße 14 (B 14). Die gute fußläufige                    nenden (5,2 ha)
     Erreichbarkeit des schienengebunden öffentlichen Personen-                     Aus dem am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen
     nahverkehrs und die räumliche Nähe zur Innenstadt machen                       Flächennutzungsplan 2000 – 2015 des Gemeindever-
     den Standort attraktiv für Nutzungen des stark expandierenden                  waltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen
     Dienstleistungssektors mit hohen Beschäftigungszahlen sowie                    wird die gewerbliche Baufläche „Untere Schray-Seizles-
     eine urbane und verdichte gemischte Bebauung mit Wohnungen                     brunnen“ (1,7 ha) herausgenommen und als Teilfläche
     und gewerblichen Nutzungen. Ein vergleichbarer Standort im                     der gemischten Baufläche „Untere Schray“ (Planung) in
     Stadtgebiet ist nicht vorhanden. Die Stadt Winnenden hat sich                  Winnenden dargestellt.
     mit dem geplanten Quartier bei der Internationale Bauausstel-                  Aus dem am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen
     lung 2027 StadtRegion Stuttgart GmbH (IBA’27) für ein IBA-Pro-                 Flächennutzungsplan 2000 – 2015 des Gemeindever-
     jekt beworben. Das Vorhaben der Stadt Winnenden wurde in das                   waltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen
     IBA‘ 27-Netz aufgenommen und aktuell wird die Bewerbung für                    werden die folgenden Darstellungen herausgenommen
     ein IBA-27-Projekt oder eine IBA’27-Quartier initiiert. Zur Quali-             und als Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) darge-
     fikation von Vorhaben als IBA’27-Projekt oder als IBA’27-Quartier               stellt:
     bedarf es noch eines Beschlusses des Aufsichtsrats der Internati-              - Fläche für die Landwirtschaft „Erweiterung Bildstraße“
     onale Bauausstellung 2027 StadtRegion Stuttgart GmbH (IBA’27)                    (Bestand) in Winnenden-Birkmannsweiler (0,05 ha)
     auf Empfehlung des Kuratoriums. Die besuchbare Ausstellung für                 - Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) in Winnen-
     das Präsentationsjahr 2027 wird gegen Ende der Laufzeit der                      den-Birkmannsweiler (1,40 ha)
     IBA’27 aus allen Vorhaben kuratiert. Die 1,7 ha Wohnbaufläche                   - Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) in Winnen-
     (Planung) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB, die als gemischte Bauf-                  den-Breuningsweiler (0,42 ha)
     läche (Planung) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 1               - Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) in Winnen-
     Nr. 2 BauNVO dargestellt wird, wird zur Hälfte für die gemischte                 den-Höfen (2,51 ha)
     Baufläche angerechnet.                                                        3. Maßgebend ist der jeweilige vom Stadtentwicklungs-
     Mit der 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans                        amt der Stadt Winnenden gefertigten Lageplan vom
     2000 – 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands Winnen-
                                                                                      18.05.2020 im Maßstab 1 : 5.000.
     den und der Gemeinde Berglen wir die gewerbliche Baufläche
                                                                                  4. Die Begründung vom 18.05.2020 wird festgestellt.
     „Untere Schray-Seizlesbrunnen“ (1,7 ha) herausgenommen und
     die folgende neue Darstellung aufgenommen:                               11. Fortschreibung des genehmigten gemeinsamen Flächennut-
     - Gemischte Baufläche „Untere Schray“ (Planung) in Winnenden                  zungsplans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverban-
       (5,2 ha)                                                                   des Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen
                                                                                  Feststellung des Entwurfs für die 13. Flächennutzungs-
                                                                                  planänderung in den Teilbereichen „Linsenhalde II“ in
                                                                                  Winnenden und „Obere Hageläcker“ in Birkmannsweiler
                                                                                  Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsver-
                                                                                  bands Winnenden hat am 12.12.2018 und der Gemeinderat
                                                                                  der Gemeinde Berglen am 26.02.2019 beschlossen, den ge-
                                                                                  nehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan zu ändern. Es
                                                                                  sollen Gewerbebauflächen, welche bisher als Flächen für die
                                                                                  Landwirtschaft dargestellt sind, und Fläche für die Landwirt-
                                                                                  schaft, welche bisher als Gewerbebauflächen dargestellt sind,
                                                                                  dargestellt werden. Aufgrund dieser Änderungsbeschlüsse
                                                                                  wurde vom 08.04.2019 bis zum 08.05.2019 die frühzeitige
                                                                                  Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
                                                                                  Belange sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
                                                                                  für den Bereich des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden
                                                                                  durchgeführt. Für den Bereich der Gemeinde Berglen ist die
                                                                                  Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
     Abb. 6: 10. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans, Entwurf vom       nicht erforderlich, weil sich die beabsichtigte neue Darstel-
     18.05.2020                                                                   lung ausschließlich im Gebiet der Stadt Winnenden befindet.
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