Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr!
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
46. Jahrgang / Zugestellt durch Post.at / Verlagspostamt 3300 Amstetten / ANZBL 01A021284 / Amtliche Mitteilung AUSGABE Dezember 2019 07 Nachrichten der Stadtgemeinde Amstetten Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr! Fo to © Ed itio n W ink ler -H er m ad e
04-20 AMTSstetten Wissenswertes 21-24 WIRTSCHAFTSstetten Aktuelles von den Wirtschafts- treibenden in Amstetten 25-38 LEBENSstetten Bundesschulzentrum eröffnet 14 39-45 KULTURstetten Resümeè 65. Amstettner Kulturwochen 46-52 BILDUNGSstetten Neues VHS-Programm 53-56 ERLEBNISstetten Theater & Konzerte & Veranstaltungen 57-61 NATURstetten Stadt Amstetten kauft Forstheide 62-63 JUGENDstetten Stadtentwicklung aus der Sicht der Jugend 45 64-65 SPORTstetten 40 Jahre ESV Umdasch Amstetten 66-67 Amstetten 2030 Smart Living Amstettner Zukunftsforum 68-72 AMTSstetten Kundmachungen Impressum Medieninhaber, Herausgeber, Redaktion & Texterfassung: Stadtgemeinde Amstetten, 3300 Amstetten, Rathausstraße 1. Druck: Queiser GmbH, 3300 Amstetten, Waidhofner Straße 48, www.queiser.at Die „Nachrichten der Stadtgemeinde Amstetten“ werden auf chlorfrei gebleichtem Papier gedruckt. Verlags- und Herstellungsort: Amstetten / www.amstetten.at Titelbild: © Gerhard Streißlberger 2 INhalt
Vorwort von Bgm. Ursula Puchebner Liebe Amstettnerinnen und Amstettner! Wenige Tage vor dem Weihnachtsfest, kurz vor dem Jahres- ihres Unterrichts mit ihren Schülerinnen und Schülern das wechsel ist immer ein guter Zeitpunkt, auf das zu Ende ge- Thema behandelt und so das umfassende Ergebnis der Um- hende Jahr zurückzublicken. frage von 471 ausgefüllten Fragebögen ermöglicht haben. Ein langjähriges Vorhaben der Stadt konnte im Oktober Kultur ist ein wichtiger Bestandteil unseres gesellschaftli- vom Gemeinderat beschlossen werden: Das Naturjuwel chen Lebens. Kultur bedeutet Unterhaltung und Genuss, Forstheide wurde von DI Matthias Hatschek erworben. Mit lädt aber auch zum Nachdenken ein. Seit vielen Jahren ge- dem Kauf des 2,1 ha großen Areals ist es gelungen, einem ben wir in Amstetten der Kunst und der Kultur großen langgehegten Wunsch der Bevölkerung Rechnung zu tra- Raum. Das Angebot ist facettenreich und vielfältig. Im gen und dieses so wertvolle Naherholungsgebiet auch für Zuge meines Rückblicks bedanke ich mich bei den vielen zukünftige Generationen zu sichern. Künstlerinnen und Künstlern, die sich auch heuer wieder an unseren Kulturwochen beteiligt haben; aber auch gene- Die Bauvorhaben in der Stadt nehmen in unserem Budget rell bei allen Kunst- und Kulturschaffenden, die dazu bei- mit rund 19,3 Mio. Euro einen dominierenden Anteil ein. tragen, die „impulsive Kultur“ in Amstetten so lebendig zu Und so können wir auch auf eine lange Reihe von Projek- gestalten. Jahr für Jahr bitten wir Persönlichkeiten aus der ten schauen: Der Kindergarten und die Volksschule Brand- Kultur- und Kunstszene ganz besonders vor den Vorhang. ström-Straße erhielten ein „Update“, sie erscheinen nach Im heurigen Jahr hat der Gemeinderat den Beschluss ge- Sanierungsmaßnahmen in einem neuen „Look“. Die Gar- fasst, den Kulturpreis 2019 in Wertschätzung seiner Ver- deroberäumlichkeiten der Mehrzweckhalle wurden erwei- dienste auf dem Gebiet der Kulturvermittlung und der För- tert, um auch für Mannschaftssportarten genügend Platz zu derung der regionalen Kulturszene an Fritz Rafetseder zu bieten. Die Sanierung des Rathauses ist voll im Gange und verleihen. Damit durfte ich ihm für sein Engagement und für die laufende Sanierung unserer Gemeindewohnhäuser seine Pionierarbeit im Rahmen des Kulturhofs Amstetten wurden insgesamt 822.000,- eingesetzt. danken. Zwei Projekte, die bereits seit einiger Zeit im Gespräch sind, Liebe Amstettnerinnen und Amstettner, ich bedanke mich wurden nun begonnen: Die Planungen für die Bauhöfe der bei Ihnen für die Unterstützung im abgelaufenen Jahr und Ortsteile Hausmening/Mauer und die Konzeptionierung wünsche Ihnen und Ihren Familien ein friedvolles und fro- für den Stadtsaal in Hausmening sind „auf dem Weg“. hes Weihnachtsfest. Für das Jahr 2020 wünsche ich Ihnen von ganzem Herzen, dass Gesundheit, Zufriedenheit und Im Rahmen der Stadtentwicklungsprojekte war es uns sei- ein gutes Quäntchen Glück Ihre steten Wegbegleiter sein tens der Stadt ein großes Anliegen, Amstetten aus dem mögen. Blickwinkel der Jugend kennenzulernen. Die Ergebnisse waren sehr erfreulich und konstruktiv: Die Jugendlichen Frohe Weihnachten! im Alter von 13-23 Jahren stellen Amstetten ein positives Zeugnis aus. Im Rahmen eines Workshops wurden auch Herzlichst, Ihre eine Reihe von Anregungen, Wünschen und Vorschlägen der Jugendlichen gesammelt, die Amstetten für junge Men- schen noch attraktiver machen können. Ein herzliches Dan- ke an alle Jugendlichen, die sich eingebracht und an unserer Jugendumfrage teilgenommen haben. Mein Dank gilt aber auch den Pädagoginnen und Pädagogen, die im Rahmen VORwort 3
Kindergärten und Volksschulen Einschreibung 2020/21 Anmeldung der Kinder für den erstmaligen Besuch eines Kindergartens ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 Kinder, die am 31.08.2020 mindestens das 2,5. Lebensjahr vollendet haben werden, können für das Kindergartenjahr Orte und Zeiten der Anmeldung: 2020/2021 angemeldet werden. für Kinder, die in 3300 Amstetten gemeldet sind: Gemäß Kindergartengesetz 2006, § 18, Abs. 2, ist es eine Auf- Rathaussaal – im Rathaushof Montag, 27. Jänner 2020 nahmevoraussetzung, dass das Kind und ein Erziehungsbe- 08:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr rechtigter den Wohnsitz im Gemeindegebiet haben. Dienstag, 28. Jänner 2020 § 19a Verpflichtendes Kindergartenjahr: (1) Die Erzie- 08:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr hungsberechtigten sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder während des Kindergartenjahres, das vor für Kinder, die in 3363 Hausmening, Ulmerfeld, Neufurth gemeldet sind: Beginn ihrer Schulpflicht liegt, einen Kindergarten besu- Ortsvorstehung H/U/N: ebenerdig chen. Mittwoch, 29. Jänner 2020 Bei der Anmeldung mitzubringen: 08:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr Geburtsurkunde, Meldezettel, E-Card des Kindes, Bank- für Kinder, die in 3362 Mauer und 3300 Greinsfurth verbindung (auch IBAN+BIC) gemeldet sind: Der Bedarf einer Nachmittagsbetreuung ab 13:00 Uhr so- Ortsvorstehung Mauer/Greinsfurth: ebenerdig wie der Einnahme einer warmen Mahlzeit müssen bei der Donnerstag, 30. Jänner 2020 08:00-12:00 Uhr und 13:00-14:00 Uhr Anmeldung bereits angegeben werden. Schuleinschreibung für das Schuljahr 2020/2021 der Volksschulen Amstetten Die Schuleinschreibung für alle Schulanfänger – das sind jene • Krankenversicherung + Versicherungsnummer Kinder, die bis 31. August 2020 das 6. Lebensjahr vollendet haben • Kindergarten-Portfolio mit einer Kopie des Briefs werden – findet statt am des/der Kindergartenpädagog/in • Stadtgebiet Amstetten: Mittwoch, 22. Jänner 2020 von • Meldezettel der Stadtgemeinde Amstetten 14:00-16:00 Uhr + Donnerstag, 23. Jänner 2020 von • Datenblatt Schülereinschreibung 12:00-14:00 Uhr im Rathaussaal (befindet sich im Rathaushof) (bitte ausgefüllt mitbringen) • Ulmerfeld-Hausmening-Neufurth: • Bilderbrief (bitte vom Kind ausgefüllt mitbringen) Donnerstag, 23. Jänner 2020 von 14:00-16:00 Uhr Bitte bringen Sie ev. fehlende Dokumente zum Schnuppertag (ca. in der Volksschule Hausmening April 2020, die Einladung wird rechtzeitig per Post übermittelt) mit. Wichtig: Bitte kommen Sie mit Ihrem Kind – aus organisatori- Hinweis: Die Schuleinschreibung in der Privatvolksschule der schen Gründen bitte ein Elternteil und der/die Schulanfänger/in! Schulschwestern findet (mit gleichen Formularen) vor dem Schul- Die Schuleinschreibung dient der Aufnahme der Schülerdaten und einschreibungstermin der Stadtgemeinde Amstetten statt. Sofern einem ersten Kennenlernen des/der Schüler/in; es wird dabei noch Sie Ihr Kind dort einschreiben lassen, ersuchen wir Sie um Ihr keine Schulreife des Kindes festgestellt. Einverständnis, dass die Privatvolksschule die Datenblätter Ihres Folgende Dokumente sind mitzubringen: Kindes, sofern es nicht in der Privatvolksschule aufgenommen • Geburtsurkunde des Kindes wird, an die Stadtgemeinde Amstetten übermitteln darf. Falls Sie • Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes dem Datenaustausch nicht zustimmen, dann kommen Sie bit- • gegebenenfalls Dekret „Gerichtliche Obsorge“ te mit Ihrem Kind zur Schuleinschreibung der Stadtgemeinde oder „Vormundschaft“ Amstetten. 4 AMTSstetten
Sonntag, 26. Jänner 2020 Gemeinderatswahl Am 26. Jänner 2020 finden die Wahlen zum Amstettner Gemeinderat statt. In den ersten Tagen des neuen Jahres erhalten Sie die Wahl- „Hinweis“: Sie als Wähler/in erklären nur mehr durch Ihre verständigungskarten (Wahlinformation) per Post, mit persönliche Unterschrift eidesstattlich, dass Sie den Stimm- welchen Sie von Ihrem Stimmrecht Gebrauch machen kön- zettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausge- nen. Weiters sind Ihr Wahllokal, Sprengel und Wahlzeit auf füllt haben. Sie sollten bei der Abgabe Ihrer Stimme un- dieser Karte angeführt. Um einen reibungslosen Ablauf der bedingt darauf achten, dass diese Stimme rechtzeitig bis Wahl gewährleisten zu können, werden Sie ersucht, diese spätestens am Wahltag bis 06:30 Uhr bei der Gemeinde- Wahlverständigungskarte zur Wahl mitzubringen. Es wird wahlbehörde Amstetten einlangt. darauf hingewiesen, dass die Mitnahme eines amtlichen Eine dazu erforderliche Wahlkarte können Sie ab sofort, je- Lichtbildausweises verpflichtend ist. Alle Wahllokale haben doch bis spätestens Mittwoch, den 22. Jänner 2020, 23:59 von 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet. Uhr schriftlich oder per E-Mail, sowie persönlich bis spä- Alle BürgerInnen, die spätestens am Wahltag (26. Jänner testens Freitag, 24. Jänner 2020, 12:00 Uhr, beim Einwoh- 2020) 16 Jahre alt werden, mit Stichtag 21. Oktober 2019 ei- nermeldeamt im Ausweichquartier des Rathauses (Mo- nen ordentlichen Wohnsitz in Amstetten haben, im Wäh- zartstraße 3, ehem. Landesberufsschule) oder in den lerverzeichnis aufgeführt und nicht vom Wahlrecht ausge- Ortsvorstehungen, mittels Handy-Signatur oder Bürger- schlossen sind, besitzen das Wahlrecht. karte unter nachstehendem Link beantragen. „Briefwahl“: Ihre persönliche Wahlkarte erhalten Sie im Wahlkartenanträge: Rathaus bzw. in den Ortsvorstehungen der Ortsteile. Wenn E-Mail Gemeindeamt: m.panhofer@amstetten.at Sie als Wähler/in im Besitz einer Wahlkarte sind, können E-Mail OV U-H-N: b.muttenthaller@amstetten.at Sie Ihre Stimme mit Ihrer Wahlkarte per Post an die Ge- E-Mail OV Mauer: s.weitz@amstetten.at meindewahlbehörde Amstetten (Adresse ist aufgedruckt) übersenden. Link: http://www.amstetten.at/service/formulare/ Sprengel/Wahllokal/Anschrift Telefon barrierefrei 1 Polytechnische Schule, Siedlungsstraße 2 07472/68464 X 2 Polytechnische Schule, Siedlungsstraße 2 07472/68464 X 3 Polytechnische Schule, Siedlungsstraße 2 07472/68464 X 4 Volksschule, Elsa-Brandström-Straße 5 07472/61630 5 Volksschule, Elsa-Brandström-Straße 5 07472/61630 6 Volksschule, Elsa-Brandström-Straße 5 07472/61630 7 Volksschule, Preinsbacher Straße 17 07472/62227 X 8 Volksschule, Preinsbacher Straße 17 07472/62227 X 9 Volksschule, Preinsbacher Straße 17 07472/62227 X 10 Gasthaus Dorner, Reichsstraße 138 07472/62392 11 Kindergarten Eggersdorf, Aluminiumstraße 15 07472/20770 X 12 Neue NÖ Mittelschule Amstetten, Pestalozzistraße 2 07472/6016301 X 13 NÖ Pflege- und Betreuungszentrum Amstetten, Stefan-Fadinger-Straße 32 07472/62103 X 14 Kindergarten Allersdorf, Allersdorfer Straße 1 07472/68512 X 15 Kindergarten Allersdorf, Allersdorfer Straße 1 07472/68512 X 16 Kindergarten Allersdorf, Allersdorfer Straße 1 07472/68512 X 17 Kindergarten Krautberg, Kaspar-Brunner-Straße 15 07472/68791 X 18 Volksschule Hausmening, Josef-Hiebl-Straße 12 07475/52202 X 19 Ortsvorstehung Hausmening, Hauptstraße 1 07472/601-362 X 20 Schloss Ulmerfeld, Burgweg 1 07475/54037 X 21 Kindergarten Neufurth, Kindergartenstraße 5 07475/53700 X 22 Kindergarten Neufurth, Kindergartenstraße 5 07475/53700 X 23 Ortsvorstehung Mauer, Hauptstraße 2 07475/601-370 X 24 Kindergarten Mauer, Bahnhofstraße 7 07475/53142 X 25 Kindergarten Greinsfurth, Heidestraße 21 07472/69915 X AMTSstetten 5
# GEMEINDERATSWAHL 26. Jänner 2020 Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte Datum: _________________ Name der wahlberechtigten Person: .................................................................................... Geburtsdatum: ...................................................................... Adresse: ................................................................................................................................ ................................................................................................................................ Telefonnummer: .................................................................................................................... Bitte die Reisepass- oder Dokumentenkopie (Geburtsurkunde) beilegen oder die Reisepassnummer angeben: .......................................................... Ich bin am Wahltag verhindert, persönlich das Wahlrecht in der zuständigen Wahlbehörde auszuüben. Daher beantrage ich die Ausstellung einer Wahlkarte für die Gemeinderatswahl am 26. Jänner 2020. p* persönliche Abholung p* Ich ersuche um Zusendung an nachstehende Adresse: ..................................................................................................................................... ..................................................................................................................................... p* VOLLMACHT Ich bevollmächtige Herrn/Frau ......................................................................................................... Geburtsdatum: ......................................................................................................... Adresse: ......................................................................................................... diese Wahlkarte für mich zu übernehmen. Bitte ein amtliches Ausweisdokument mitnehmen! _______________________________ Unterschrift der/des Wahlberechtigten Eingetragen im Wählerverzeichnis: Sprengel ______, fortlaufende Zahl ______, Wahlkarte Nr. ______ ausgegeben. *) Zutreffendes ankreuzen!! 6 AMTSstetten
Die Stadtgemeinde Amstetten informiert über die Wir bedanken uns Auszahlung des Jagdpacht-Schillings für die Christ- der Genossenschaftsjagden ten (Neubau 1. Stock, Zi. 130) baum-Spenden Amstetten, Preinsbach, Mauer bei für Mauer: bei der Ortsvorstehung in Amstetten: Amstetten und Ulmerfeld-Hausmening Mauer-Greinsfurth, Hauptstraße 2, • Kreisverkehr Kruppstraße: Mauer Günther Streyc, Blindenmarkter- Der Pacht-Schilling für die Genossen- für Ulmerfeld-Hausmening: bei der straße 147, Amstetten schaftsjagden Amstetten, Preinsbach, Ortsvorstehung in Ulmerfeld-Hausme- • Hauptplatz: Manuela Weiß, Mauer bei Amstetten und Ulmer- ning-Neufurth, Hauptstraße 1, Silberweisring 26, Amstetten feld-Hausmening wurde bei der Stadt- Ulmerfeld-Hausmening-Neufurth. • Rainhard und Sabine Müller, gemeinde Amstetten erlegt. Hausmening Gemäß § 37 des NÖ Jagdgesetzes 1974, Falls eine Überweisung des Anteils Ortsteil Ulmerfeld- LGBl. 6500-29, liegt der Jagdpachtver- gewünscht wird, wird um Bekanntgabe Hausmening-Neufurth: teilungsplan in der Zeit vom einer Bankverbindung unter folgenden • Elisabeth und Helmut Gumpolds- 09.12.2019 bis 31.12.2019 Telefonnummern ersucht: berger, Otwinstraße 6, 3363 Haus- mening (OV Hausmening) während der Amtsstunden zur öffentli- für Amstetten und Preinsbach: • Annemarie und Horst Sandhofer, chen Einsichtnahme auf. 07472/601-291 Gunnersdorfer Straße 30a, 3363 für Mauer: 07472/601-370 Neufurth (Kreisverkehr Unimarkt) Die Auszahlung der Anteile erfolgt in für Ulmerfeld-Hausmening: • Eleonore und Erich Haselsteiner, der Zeit von 07472/601-362 Winthalstraße 42, 3363 Hausme- Donnerstag, dem 2. Jänner 2020 ning (Schloßwiese) bis Mittwoch, dem 1. Juli 2020 Überweisungsspesen werden vom An- Ortsteil Mauer-Greinsfurth: während der Amtsstunden teil abgezogen. • Fam. Silvia und Erich Zehetgruber, für Amstetten und Preinsbach: in der Beträge unter € 15,00 (Bagatellbeträge) Mauer Stadtkasse der Stadtgemeinde Amstet- sind in bar zu beheben • Ilse Besendorfer, Allersdorf Pflichten der Liegenschaftseigentümer gem. § 93 StVO Amstetten & Greinsfurth Heißes Thema Christbaum- Schneeräumung Abholaktion Der Winter ist da, und damit wird jährlich die Frage aufgeworfen, wer für die Schnee- räumung der Gehsteige zuständig ist. Auf diese Frage gibt § 93 der StVO Abs. 1 der StVO Der ÖAAB/Bauernbund und die eine eindeutige Antwort. ÖVP Amstetten in Zusammenarbeit Gemäß § 93 Abs. 1 leg. cit. haben die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten mit der OVP Greinsfurth sammeln dafür zu sorgen, dass die entlang der Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr im Ortsgebiet von Amstetten und als 3 m vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege ein- Greinsfurth wieder Ihre Christbäume schließlich der in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen entlang der ganzen Liegen- ein und zwar am Samstag, dem 11. Jänner 2020, ab 08:00 Uhr schaft in der Zeit von 06:00-22:00 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert so- In Mauer, Waldheim und Winkling wie bei Schnee und Glatteis bestreut werden. sammelt der Club 89 Ihre Christbäu- me und zwar am Samstag, dem 11. Ist ein Gehsteig (Gehweg) nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von 1 m Jänner 2020, von 08:00-12:00 Uhr. zu säubern und zu bestreuen. Dabei ist es unerheblich, ob der Gehsteig unmittelbar an Im Ortsteil Ulmerfeld-Hausmening- die Liegenschaft angrenzt oder ob dazwischen ein Grünstreifen besteht. Für weiter als 3 Neufurth werden Ihre Christbäu- m von der Liegenschaftsgrenze entfernt gelegene Gehsteige und Gehwege gilt die vorge- me durch die SPÖ Ulmerfeld-Haus- nannte Regelung nicht. mening-Neufurth ebenfalls am Sams- tag, dem 11. Jänner 2020 abgeholt. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind weiters die Eigentümer von unverbauten Stellen Sie bitte Ihren abgeräumten land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften. Dabei kommt es jedoch nicht auf und von Lamettafäden gänzlich be- die Widmung als land- und forstwirtschaftliches Grundstück, sondern auf ihre Nutzung freiten Christbaum an diesem Tag bis an. spätestens 07:00 Uhr auf den Geh- steig vor Ihrem Haus oder zum Müll- Bei einem für Fußgänger und Radfahrer gemeinsam zu benützenden Geh- und Radweg platz Ihrer Wohnhausanlage. ist lediglich der Straßenrand in der Breite von 1 m vom Anrainer zu säubern und zu be- Das Ziel dieser Aktion ist es, im Sinne streuen. Bei einem Geh- und Radweg, bei dem der Fußgänger- und Radfahrverkehr ge- der naturnahen Abfallwirtschaft Sperr- trennt geführt werden, ist hingegen der für den Fußgängerverkehr bestimmte Teil des müll zu vermeiden, die Wiederverwer- Geh- und Radwegs vom Anrainer im 3 m-Bereich zu säubern und zu bestreuen. Weiters tung zu fördern und zu einer vernünfti- umfasst die Schneeräumungspflicht auch das Entstehen der Schneehaufen, auch wenn gen Kreislaufwirtschaft zu finden. diese durch einen Schneepflug des Straßen-Winterdiensts entstanden sind. AMTSstetten 7
25 Jahre Stadt Amstetten ehrt verdiente MitarbeiterInnen Mitarbeiterehrungen Die traditionelle Ehrung langjähriger Bediensteter der Stadtgemeinde Amstetten nahm Ende November Bürgermeisterin Ursula Puchebner in der Johann-Pölz-Halle vor. Geehrt wurden Bedienstete anlässlich beiterInnen für die langjährige Treue Bürgermeisterin, „gerade junge Leu- ihrer 40-, 35- und 25-jährigen Dienst- zum Unternehmen, „stellt doch je- te versuchen so viele Erfahrungen wie jubiläen. Gewürdigt wurden auch der Mitarbeiter die Visitenkarte eines möglich zu sammeln“, bedankte sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbei- Unternehmens dar“. Auch Bürger- die Stadtchefin bei den langjährigen ter, die im abgelaufenen Jahr in den meisterin Ursula Puchebner betonte MitarbeiterInnen für die erwiesene verdienten Ruhestand getreten sind. die vielfältigen Aufgabenbereiche der Treue zum Unternehmen. Den Kol- Umrahmt wurde die stimmungsvol- Stadtgemeinde Amstetten, die in den legInnen, die in den wohlverdienten le Feier vom Trompetenensemble der verschiedenen Wirkungsbereichen Ruhestand getreten sind bzw. Anfang Regionalmusikschule Amstetten. Bür- der MitarbeiterInnen erfüllt werden. des Jahres treten werden, wünschten germeisterin Ursula Puchebner und „Es ist nicht mehr selbstverständlich, die beiden Stadtpolitiker für die Zu- Personalstadtrat Ing. Anton Katzen- dass man 25, 35 oder sogar 40 Jahre kunft alles Gute und vor allem Ge- gruber bedankten sich bei den Mitar- lang bei einem Betrieb arbeitet“, so die sundheit. 40 Jahre 25 Jahre Peter Bichler Hoheitsverwaltung Hoheitsverwaltung Johann Hellinger Johann Hellinger Karl Ehebruster Gerhard Brandstetter Leokadia Pajones Wolfgang Gassner Rudolf Riedler Stadtwerke Amstetten Ulrike Günther Karl Nenning Edwin Kneifel Margit Henikl Leokadia Pajones Anita Peter Margit Koch Karl Tichy Martin Luftensteiner Josef Pils 35 Jahre Adelheid Nagelhofer Norbert Heiß Hoheitsverwaltung Christian Schrenk Doris Walter Reinhold Rafetzeder Markus Zeillinger Sieglinde Irxenmayer Günther Sieberer Stadtwerke Amstetten Ing. Johann Kropfreiter Stadtwerke Amstetten Brigitta Grillenberger Anita Peter Martin Herndl Anton Huber Johannes Rabitsch Werner Parb Margarete Angerer Volker Wilfort PensionistInnen Brigitta Grillenberger Elisabeth Blamauer Brigitta Scherzenlehner Helga Staufer Wilhelm Gronister 35 Jahre 8 AMTSstetten
40 Jahre PensionistInnen Seniorengschnas 2020 Kriegsopfer- und Behin- dertenverband für Wien, Die Stadtgemeinde Amstetten lädt wieder alle Gemeindebürger, die einen Ru- NÖ und Burgenland hegenuss beziehen, bzw. Frauen ab 60 Lebensjahren und Männer ab 65 Lebens- jahren, zum alljährlichen Seniorengschnas ein. Die Altersgrenzen gelten für all Sprechtag jene, die keinen Anspruch auf gesetzlichen oder vertraglichen Ruhebezug haben. Jeden ersten und dritten Diens- ANMELDUNG von Dienstag, 07.01.2020 bis Freitag, 31.01.2020 tag im Monat in Anwesenheit der bei der Stadtgemeinde Amstetten, Ref. I/2-Gesellschaft und Soziales, Prov. Obfrau von 09:00-12:00 Uhr in Mozartstraße 3, 3300 Amstetten oder der Ortsvorstehung Ulmerfeld-Haus- Amstetten im ersten Stock der Ar- mening-Neufurth, Hauptstraße 1, 3363 Hausmening sowie der Ortsvorstehung beiterkammer (Lift vorhanden). Mauer-Greinsfurth, Hauptstraße 2, 3362 Mauer Die Obfrau der Ortsgruppe (Ger- Das Gschnas findet heuer am Montag, 10. Februar 2020, von 14:00 bis trude Irauschek) ist täglich von 18:00 bis 20:00 Uhr unter Tel. 17:00 Uhr im Gasthaus Sandhofer, Ybbsstraße 15, 3300 Amstetten, 0664/73 025 090 erreichbar. statt. Die Teilnehmer aus den Ortsteilen Ulmerfeld-Hausmening-Neufurth und Mau- Hilfestellung bei: er-Greinsfurth werden mit dem Bus um ca. 13:00 Uhr von folgenden Treffpunk- • Ausweis für Behinderte ten abgeholt: • Antrag Berufsunfähigkeits- pension • Parkplatz Ortsvorstehung Hausmening • Parkausweis für Gehbehinderte • Neufurth Bushaltestelle – Rauscherstraße • Pflegegeldanträge • Weißes Kreuz – Bushaltestelle Hausmeninger-Straße • Rehabilitation • Bushaltestelle Mauer – Hauptstraße – Dolichenusbrunnen • Kündigungsschutz • Citybushaltestelle im Kreuzungsbereich Veilchenstraße – • Steuerbefreiung Efeustraße (Waldheim) • Kriegsopferversorgungsgesetz • Greinsfurth – Ortsplatz AMTSstetten 9
Stellenausschreibung Stellenausschreibung Hochspannungsrevisor/in Elektroinstallationstechniker/in Bei den STADTwerken Amstetten wird eine Stelle Bei den STADTwerken Amstetten wird eine Stelle mit 40 Wochenstunden besetzt. mit 40 Wochenstunden besetzt. In dieser Position sind Sie zuständig für In dieser Position sind Sie zuständig für • Facharbeiten bei Instandhaltung und • fachspezifische Elektrikerarbeiten bei Neuerrichtung im Hochspannungs- und Privat- und Firmenkunden Niederspannungsnetz • Instandhaltung und Neuerrichtung • Instandhaltung und Neuerrichtung der Straßenbeleuchtung der Straßenbeleuchtung • Facharbeiten beim Sanieren von Gemeinde- • Störungssuche und -behebung wohnungen, Kindergärten, Schulen, Gemeindebauten, ... • Störungssuche und -behebung Sie • sind österreichischer/e Staatsbürger/in oder Sie Staatsbürger/in eines EU-Mitgliedsstaats • sind österreichischer/e Staatsbürger/in oder • haben den Zivil- oder Präsenzdienst abgeleistet Staatsbürger/in eines EU-Mitgliedsstaats • sind gesundheitlich geeignet • haben den Zivil- oder Präsenzdienst abgeleistet • sind gesundheitlich geeignet Wir erwarten als fachliche Voraussetzung: Wir erwarten • Lehrabschluss Elektroinstallationstechniker/in als fachliche Voraussetzung: • Prüfung Hochspannungsschaltberechtigung • Lehrabschluss Elektroinstallationstechniker/in • mindestens zweijährige Berufserfahrung • mindestens zweijährige Berufserfahrung • Führerschein Klasse B • Führerschein Klasse B als persönliche Voraussetzung: • Erfahrung mit Elektroanlagenüberprüfung • Macher mit Tatendrang und Teamgeist als persönliche Voraussetzung: • Teamfähigkeit • Macher mit Tatendrang und Teamgeist • Einsatzbereitschaft, Initiative • Kundenorientierung • Verantwortungsbereitschaft • zielorientiertes und wirtschaftliches Handeln • Bereitschaft zur Leistung des Störungsdiensts • Bereitschaft zur Leistung des Störungsdiensts Wir bieten Wir bieten • einen Dienstvertrag nach den Bestimmungen des • einen Dienstvertrag nach den Bestimmungen NÖ Gemeindevertragsbedienstetengesetzes 1976 des NÖ Gemeindevertragsbediensteten- gesetzes 1976 • Dienstbeginn ehestmöglich • Dienstbeginn ehestmöglich Wir freuen uns Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung (Motivati- auf Ihre aussagekräftige Bewerbung (Motivations- onsschreiben, Lebenslauf), die Sie bis spätestens schreiben, Lebenslauf), die Sie bis spätestens 27. De- 27. Dezember 2019 an die Personaldirektion der zember 2019 an die Personaldirektion der Stadtge- Stadtgemeinde Amstetten, Rathausstraße 1, 3300 meinde Amstetten, Rathausstraße 1, 3300 Amstetten, Amstetten, senden. senden. Anfragen richten Sie bitte an: Anfragen richten Sie bitte an: Personaldirektor Markus Györök, MA, Personaldirektor Markus Györök, MA, Rathausstraße 1 Rathausstraße 1 3300 Amstetten 3300 Amstetten Tel.: 07472/601-210 oder Tel.: 07472/601-210 oder per Mail an: personal@amstetten.at per Mail an: personal@amstetten.at 10 AMTSstetten
Stellenausschreibung Stellenausschreibung Facharbeiter/in sowie für Aushilfskraft Tätigkeiten verschiedener Art für die Bestattung TEMPORA Die Stadtgemeinde Amstetten sucht Facharbeiter/in- Die STADTwerke Amstetten suchen Aushilfskräfte nen in den unterschiedlichsten Bereichen. (Bauhöfe, im Bereich der Bestattung „Tempora“. Amstettner Veranstaltungsbetriebe Ges.m.b.H. und STADTwerke). In dieser Position sind Sie zuständig für • Abholung und Versorgung des Verstorbenen In dieser Position sind Sie zuständig für • Partenaushang • Facharbeiten und sonstige Aufgaben • Mithilfe bei der Organisation von (Sanierungsarbeiten, Wartungen, Reparaturen, …) Trauerfeierlichkeiten • Konduktführung Sie • sind österreichischer/e StaatsbürgerIn oder Sie StaatsbürgerIn eines EU-Mitgliedsstaats • sind gesundheitlich geeignet • haben den Zivil- oder Präsenzdienst abgeleistet • sind gesundheitlich geeignet Wir erwarten als fachliche Voraussetzung: Wir erwarten • Führerschein Klasse B (Arbeitsort: Amstetten, als fachliche Voraussetzung: Waidhofen/Ybbs und Umkreis) • Lehrabschluss eines technischen Berufs als persönliche Voraussetzung: (z.B. Elektroinstallationstechniker/in, • Zuverlässigkeit • angemessene Umgangsformen Gebäudetechniker/in, Garten- und Grünflächen- • zeitliche Flexibilität gestalter/in, Maurer/in oder verwandter Lehrberuf) Wir bieten • Mindestens zweijährige Berufserfahrung • Entlohnung nach den Bestimmungen des • EDV-Anwenderkenntnisse NÖ Gemeindevertragsbedienstetengesetzes 1976 • Führerschein Klasse B in der Grundentlohnungsgruppe 1 - € 9,54 • Führerschein Klasse C und E wünschenswert – brutto/Stunde bei einer Tätigkeit in den Bauhöfen • gutes Arbeitsklima als persönliche Voraussetzung: • Einsatzbereitschaft, Initiative Wir freuen uns • Selbstständigkeit auf Ihre aussagekräftige Bewerbung (Motivations- • Verantwortungsbereitschaft schreiben, Lebenslauf), die Sie an die Personaldirek- • Bereitschaft zur Leistung von Bereitschafts- tion der Stadtgemeinde Amstetten richten. diensten und Mehrdienstleistungen Anfragen richten Sie bitte an: Wir bieten Personaldirektor Markus Györök, MA, • einen unbefristeten Dienstvertrag nach den Rathausstraße 1, 3300 Amstetten Bestimmungen des NÖ Gemeindevertrags- Tel: 07472/601-210 oder bedienstetengesetzes 1976 per Mail an personal@amstetten.at Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung (Motivations- schreiben, Lebenslauf), die Sie an die Personaldirek- tion der Stadtgemeinde Amstetten richten. Anfragen richten Sie bitte an: Personaldirektor Markus Györök, MA, Rathausstraße 1, 3300 Amstetten Tel: 07472/601-210 oder per Mail an personal@amstetten.at AMTSstetten 11
Stellenausschreibung Stellenausschreibung Aushilfskräfte im Bereich Lehrling im Beruf der Reinigung Elektroinstallationstechniker/in Die Stadtgemeinde Amstetten sucht Aushilfskräfte für Die STADTwerke Amstetten suchen laufend Lehrlinge. Urlaubs- und Krankenstandsvertretungen in Teilzeit- beschäftigung. Wir bieten In dieser Position sind Sie zuständig für • ein vielfältiges Aufgabengebiet mit • laufende Reinigung abwechslungsreichen Tätigkeiten • Grundreinigung und sonstige Aufgaben • Karrierechancen nach Abschluss der Lehre Sie • sind österreichischer/e Staatsbürger/in oder Sie Staatsbürger/in eines EU-Mitgliedsstaats • sind österreichischer/e StaatsbürgerIn oder • haben den Zivil- oder Präsenzdienst abgeleistet StaatsbürgerIn eines EU-Mitgliedsstaats • sind gesundheitlich geeignet • haben die 9-jährige Schulpflicht erfüllt Wir erwarten • sind gesundheitlich geeignet als fachliche Voraussetzung: • Erfahrung in der Reinigung Wir erwarten • Führerschein Klasse B und eigener PKW • Macher mit Tatendrang und Teamgeist unbedingt erforderlich • handwerkliche Begabung als persönliche Voraussetzung in hohem Maß • technisches Interesse erforderlich: • Einsatz- und Verantwortungsbereitschaft • Einsatzbereitschaft und Genauigkeit • Teamfähigkeit • Pünktlichkeit und Verlässlichkeit • Teamfähigkeit und selbständiges Arbeiten Lehrlingsentschädigung (Stand 08/2019) • Flexibilität bei Dienstzeit und -ort • 1. Lehrjahr € 675,00 • Mehrstunden bei Urlaubs- und • 2. Lehrjahr € 850,00 Krankenstandsvertretung • 3. Lehrjahr € 1.120,00 Wir bieten • 4. Lehrjahr € 1.490,00 • Entlohnung nach den Bestimmungen des NÖ Gemeindevertragsbedienstetengesetzes 1976 in der Wir freuen uns Grundentlohnungsgruppe 1 - € 9,54 brutto/Stunde auf Ihre aussagekräftige Bewerbung (Motivations- • Übernahme in ein Dauerdienstverhältnis möglich schreiben, Lebenslauf), die Sie an die Personaldirekti- Wir freuen uns on der Stadtgemeinde Amstetten richten. auf Ihre aussagekräftige Bewerbung (Motivations- schreiben, Lebenslauf) Anfragen richten Sie bitte an: Anfragen richten Sie bitte an: Personaldirektor Markus Györök, MA, Oliver Sitz, Tel: 07472/601-211 oder Rathausstraße 1, 3300 Amstetten Barbara Haag, Tel: 07472/601-215 Tel: 07472/601-210 oder bzw. per Mail an personal@amstetten.at per Mail an personal@amstetten.at Stellenausschreibung • mindestens zweijährige Berufserfahrung • Führerschein Klasse B Wasserleitungsmonteur als persönliche Voraussetzung: • Macher mit Tatendrang und Teamgeist Bei den STADTwerken Amstetten, im Bereich des Wasser- • Einsatzbereitschaft, Initiative werks, wird eine Stelle mit 40 Wochenstunden neu besetzt. • Bereitschaft zur Leistung des Störungsdiensts In dieser Position sind Sie zuständig für Wir bieten • Facharbeiten bei Instandhaltung und Neuerrichtung • einen Dienstvertrag nach den Bestimmungen des in der Wasserversorgung NÖ Gemeindevertragsbedienstetengesetzes 1976 • Störungssuche und -behebung • Dienstbeginn ehestmöglich Sie Wir freuen uns • sind österreichischer/e Staatsbürger/in oder auf Ihre aussagekräftige Bewerbung (Motivationsschreiben, Staatsbürger/in eines EU-Mitgliedsstaats Lebenslauf), die Sie bis spätestens 27. Dezember 2019 an die • haben den Zivil- oder Präsenzdienst abgeleistet Personaldirektion der Stadtgemeinde Amstetten richten. • sind gesundheitlich geeignet Anfragen richten Sie bitte an: Wir erwarten Peronaldirektor Markus Györök, MA als fachliche Voraussetzung: Rathausstraße 1, 3300 Amstetten • Lehrabschluss Installations- und Gebäudetechniker/in Tel: 07472/601-210 oder oder verwandter Lehrberuf per Mail an personal@amstetten.at 12 AMTSstetten
Mitarbeiter-Schulung „Vorbeugender Brandschutz” – Handhabung Feuerlöscher Die Stadtgemeinde Amstetten führt in regelmäßigen Abständen Mitarbeiter-Schulungen im Bereich des „vorbeugenden Brandschutzes“ durch. Damit werden die gesetzlichen Verpflichtungen im Rah- men des Dienstnehmerschutzes erfüllt und im Ernstfall ist es gut, über das nötige Rüstzeug und Wissen zu verfügen, sind sich die Verantwortlichen sicher. Eine solche Information und Unterweisung zum Thema „vorbeugender Brandschutz“ fand am 23. und 24. Oktober 2019 am Bauhof Amstetten statt. „Im Anschluss wurde da- rüber hinaus noch die praktische Handhabung von Feuer- löschern geübt“, so Ing. Wolfgang Sattler (Brandschutzbe- auftragter, Koordinator „vorbeugender Brandschutz“ und Sicherheitsfachkraft der Stadtgemeinde Amstetten). An dieser Schulung nahmen 430 Dienstnehmer – aufgeteilt und zeitlich gestaffelt auf 23 Gruppen – teil. mit einem Feuerlöscher üben sowie die diversen Arten (Schaumlöscher, CO²-Löscher, Wasserlöscher) von Feuer- Unterweisung, Information sowie Übung bestanden aus löschern und ihre Wirkung in der Praxis kennenlernen. einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die Un- Die Fa. NORIS demonstrierte auch die richtige Handha- terweisung und Information „Vorbeugender Brandschutz“ bung der Feuerlöschdecke und welche Maßnahmen zu be- wurde in Form einer PowerPoint-Präsentation von Ing. achten sind. Sattler Wolfgang vorgenommen. Den Abschluss und zugleich auch die Höhepunkte des prak- Bei dieser Unterweisung wurden die allgemeinen gesetzli- tischen Teils bildeten die von der Fa. NORIS demonstrierte chen Grundlagen für den „vorbeugender Brandschutz“ be- Gaskartuschen-Explosion sowie eine Fettbrand-Explosion. handelt. Diese Demonstrationen veranschaulichten deutlich, dass Ein eigener Teil umfasste die Information bezüglich der man Fett nie mit Wasser löschen darf. Arten und die richtige Anwendung und Handhabung von „Ich freue mich, dass so viele unserer Mitarbeiterinnen und Feuerlöschern, die Erklärung der diversen Löschmittel, den Mitarbeiter die Gelegenheit nutzten, sich aus erster Hand Einsatzbereich, die Gefahren und Wirkung sowie die Erläu- über das richtige Verhalten im Brandfall zu informieren terung der Brandklassen. und den korrekten Umgang mit einem Feuerlöscher selbst Den Abschluss des theoretischen Teils bildete die Unter- ausprobierten. Das zeigt den hohen Stellenwert, den dieses weisung in der Brandschutzordnung und Information über Thema in der Gesellschaft hat“, so Bürgermeisterin Ursula das Verhalten im Brandfall, den Alarmplan und den Brand- Puchebner, die überzeugt ist, dass diese Schulungen nicht schutzplan. nur für den dienstlichen Wirkungsbereich, sondern für je- Beim praktischen Teil, der von der Fa. NORIS Feuerschutz- den Einzelnen auch privat von großer Bedeutung sind. geräte GmbH gestaltet wurde, konnten die Dienstnehmer Trotzdem hofft die Stadtchefin, dass niemand dieses Wis- an Hand einer Trainingslöschwanne den richtigen Umgang sen in der Praxis je anwenden muss. Fettbrand-Explosion Gaskartuschen-Explosion Löschen mit der Löschdecke AMTSstetten 13
© inShot (Daniel Schalhas) Auch Ilse Theuer von „Tischlein deck‘ dich!“ ist bei der Stadt Amstetten Gutscheinkarte dabei! Die Stadt Amstetten im praktischen Scheckkarten-Format Gutscheinkarte Seit Mitte November ist sie im Umlauf – die Stadt-Amstetten-Gutscheinkarte. Hierbei handelt es sich um eine individuell beladbare Geschenkkarte, welche das vielfältige und bunte Angebot der Amstettner Innenstadt vereint. „Klein aber oho“ – die Karte kann sowohl bei zahlreichen In- nenstadt-Shops wie Intersport, Autbäck, Steinecker oder Tha- lia als auch bei teilnehmenden Gastronomiebetrieben einge- GUTSCHEIN löst werden. Außerdem zählen Freizeiteinrichtungen wie die STADT Johann-Pölz-Halle, das Naturbad oder die Eishalle zu den Annahmestellen. Wie man sieht, ist bei der Stadt-Amstetten- GESCHENKE Gutscheinkarte für jeden Geschmack etwas dabei! Mit der Einführung der Gutscheinkarte wird gemeinsam mit den Amstettner Unternehmen ein maßgeblicher Schritt in Richtung nachhaltige Zentrumsstärkung gemacht. Die Gutscheinkarte wird im ersten Schritt im Kultur- & Tourismusbüro der Stadtgemeinde Amstetten und in der RedZac Landsteiner-Filiale in der Wiener Straße erhältlich Auf der Suche nach dem perfekten Geschenk? sein. Alle Infos zu weiteren Ausgabestellen sowie zu den Die tollen Schuhe, die Sie in teilnehmenden Partnerbetrieben sind unter www.amstet- der Auslage gesehen haben? Das spannende Buch, von dem gerade ten-marketing.at/gutscheinkarte zu finden. jeder spricht? Einen gemütlichen Familientag im Naturbad oder doch der Besuch beim Sommer- musical? All das und noch Die neue Karte löst übrigens den CityTaler ab, welcher ab vieles mehr schenken Sie mit der Stadt Amstetten Ende des Jahres nicht mehr ausgegeben wird. All jene, bei Gutscheinkarte. denen sich noch der eine oder andere Taler in der Schub- lade versteckt, brauchen sich aber keine Sorgen machen, Alle Infos und teilnehmende Betriebe denn der CityTaler kann noch ein paar Jahre eingelöst wer- finden Sie unter: www.amstetten- marketing.at/gutscheinkarte Amstetten Marketing GmbH | Tel.: 07472/62291-13 office@amstetten-marketing.at | www.amstetten-marketing.at den. 14 AMTSstetten
Positiver Saldo im „Haushaltspotential“ Voranschlag 2020 In der Sitzung des Gemeinderats am 11.12.2020 legte Finanzstadtrat Vzbgm. Mag. Michael Wiesner dem Gemeinderat das Budget für das Haushaltsjahr 2020 zur Beschlussfassung vor. Es handelt sich dabei um das erste Budget nach den Rech- nungsvorschriften der neuen Voranschlags- und Rechnungs- abschlussverordnung 2015, welche mit 1.1.2020 in Kraft tritt. Gemeinsam mit der Novellierung der NÖ Gemeindeordnung und der NÖ Gemeindehaushaltsverordnung sind für die Er- stellung des Budgets völlig neue gesetzliche Regelungen und Buchhaltungsvorschriften in Kraft getreten, die nicht nur die Verwaltung der Stadt vor große Herausforderungen gestellt haben. Wurde bisher nach kameralen Grundsätzen verfah- ren, so gilt es künftig das Haushaltswesen ähnlich einer dop- pischen Buchhaltung zu führen. Künftig wird es neben dem Finanzierungshaushalt auch einen Ergebnishaushalt und ei- nen Vermögenshaushalt geben. Kammeramtsdirektor Josef Bichler, Finanzstadtrat Vzbgm. Mag. Michael Wiesner, Christian Luftensteiner Bisher war sowohl der Voranschlag des ordentlichen Haus- (Hauptbuchhaltung und Liegenschaftsverwaltung) halts sowie des außerordentlichen Haushalts ausgeglichen zur erstellen. Zur Finanzierung der vorgesehenen Investitionen war es da- rüber hinaus erforderlich, € 920.040,- von der Betriebsmittel- In der neuen Form der Darstellung befinden sich in der Er- rücklage sowie € 1.550.000,- von der Bäderrücklage auf die gebnisrechnung auch nicht-zahlungswirksame Einnahmen allgem. Investitionsrücklage umzuwidmen. und Ausgaben und in der Finanzierungsrechnung findet die Die investive Gebarung schlägt sich in Summe mit Rücklagenrechnung keine Berücksichtigung, daher ist eine € 19.922.500,- zu Buche. ausgeglichene Darstellung in der bisherigen Form nicht mög- Die maßgeblichen Vorhaben finden sich beim Straßenbau lich. mit € 2.350.000,-, beim Kanalbau mit € 2.820.700,- , Geh- und Radwegen mit € 500.000,-, bei der Sanierung der J.-Pölz- Der Vermögenshaushalt findet lediglich Berücksichtigung in Halle (€ 1,2 Mio. Bühnentechnik) sowie des Stadtsaales in der Ergebnisrechnung durch die Budgetierung des Aufwan- Hausmening (€ 1,2 Mio von insgesamt € 4,6 Mio.), des Rat- des der jährlichen Abschreibung des Gemeindevermögens. hauses und natürlich beim Waldbesitz durch den Ankauf der Forstheide (€ 3,9 Mio.). Da nicht alle Vorhaben mit Eigenmitteln finanziert werden Die Summen des Ergebnis- und können, ist die Aufnahme von Darlehen in der Höhe von Finanzierungsvoranschlags für 2020 € 7.465.500,- geplant. Unter Berücksichtigung der Tilgungen setzen sich demnach wie folgt zusammen: führt dies zu einer Nettoneuverschuldung von € 3.430.200,-. Der Schuldenstand zum 31.12.2020 ist mit € 37.760.800,- Mittelaufbringung Mittelverwendung prognostiziert. (Einnahmen) (Ausgaben) Ergebnisvoranschlag Um die Vergleichbarkeit der Haushaltsrechnungen zum bis- € 87.772.300,-- € 80.461.400,-- herigen Rechnungswesen zu gewährleisten wurde, durch Finanzierungsvoranschlag landesgesetzliche Regelungen das sog. Haushaltspotential € 85.769.300,-- € 94.575.900,-- definiert, welches ein Äquivalent zu den bisherigen Sollüber- schüssen bzw. -fehlbeträgen darstellt. Dieses Haushaltspotential weist für die Stadtgemeinde Der positive Saldo des Ergebnisvoranschlags resultiert u.a. Amstetten für 2020 einen positiven Saldo von € 573.600,- aus Einnahmen durch Entnahme von zweckgebundenen aus, wodurch die Ausgeglichenheit der Mittelaufbringung Rücklagen in der Höhe von € 11.282.700,-. Dem stehen Zu- (vormals Einnahmen) und der Mittelverwendung (vormals führungen von Rücklagen in der Höhe von € 2.476.100,- ge- Ausgaben) gewährleistet ist, betont Vzbgm. Finanzstadtrat genüber. Mag. Wiesner. AMTSstetten 15
Stadtwerke Amstetten Lichtpunkte werden erfasst Den Empfehlungen des Kontrollamts der Stadt Rechnung tragend, wurde seitens der STADTwerke Amstetten mit der einheitlichen Aufnahme der gesamten Straßen- beleuchtung im Stadtgebiet und der Erstellung eines Lichtpunktkatasters begonnen. Die Arbeiten werden in Zusammen- arbeit mit einem externen Dienstleis- ter durchgeführt. Mit der Aufnahme der Straßenbeleuchtung in den Orts- teilen Ulmerfeld-Hausmening-Neu- furth und Mauer-Greinsfurth wurde begonnen. „Unser Ziel ist es, alle Daten der Licht- punkte in einer Datenbank zu erfas- sen“, erklärt der stellvertretende Di- rektor der STADTwerke Amstetten Ing. Franz Aigner. Zusätzlich wird die Datenbank mit allen wichtigen Details zum Lichtpunkt gefüttert, wie etwa Anschlusspunkt, Leucht- legten Informationen und der Stand- ßenlaterne ausfällt, ist es für die Bür- mittelangaben, Energieverbrauch punkt sofort ausgelesen und bear- ger einfacher, uns zu informieren“, und Masteigenschaften sowie genaue beitet werden. So können auch die freut sich auch Bürgermeisterin Ursu- Standortangaben (Koordinaten, Stra- Instandhaltungsarbeiten dokumen- la Puchebner über die einfache Hand- ßenbezeichnung). tiert werden. habung. „Bisher kam es bei der ge- Alle diese Angaben können für Aus- „Bei Störungen reicht es in Zukunft nauen Angabe des Standorts immer wertungen und Berechnungen in einer aus, wenn die Lichtpunkt-Nummer wieder zu Problemen (fehlende Haus- modernen Software genutzt werden. am Aufkleber an die Störungshotline nummern, Radwege etc.)“. „Bei der Aufnahme werden alle Licht- gemeldet wird“, so Aigner, „übrigens, punkte mit einem QR-Code und einer die Nummer der Hotline findet man Nach Fertigstellung des Projekts Lichtpunktnummer versehen. Diese auch am Aufkleber“, so Aigner weiter. „Lichtpunktkataster“ kann mit den Nummer wird am Mast der Leuchte Durch die Übermittlung der Nummer Grunddaten ein sinnvolles Konzept sichtbar aufgeklebt“. kann eindeutig über das Programm zur Gesamtumrüstung auf LED-Tech- Mithilfe eines Lesegeräts (Tablet, der Lichtpunkt identifiziert werden. nologie der Straßenbeleuchtung im QR-Scanner) können so alle hinter- „Wenn also wieder einmal eine Stra- Gemeindegebiet erstellt werden. Wintersperre der Gehsteige Bei nachfolgend angeführten Geh- und Radwegen er- In diesen Berei- folgt keine Schneeräumung während der Wintermonate chen ist der Win- – die Stadtgemeinde Amstetten ersucht um Verständnis: terdienst mit einem unverhältnismäßig beim Geh- und Radweg in der Winklarner Straße von hohen Aufwand der Gemeindegrenze Winklarn bis zur Kreuzung mit der verbunden. Brixener Straße in Allersdorf sowie bei der neu errichte- Mit den Tafeln „Wintersperre: Betreten auf eigene Ge- ten Laufstrecke entlang der Lewingstraße von der Un- fahr“, jeweils am Beginn bzw. Ende des Gehsteig-Berei- terführung der Wiener Straße bis zur Kreuzung mit der ches wird darauf hingewiesen. Es werden diese Bereiche Mitterfeldstraße. erst 1-2 Tage später vom Schnee geräumt. 16 AMTSstetten
Rathaus-Umbau Bauarbeiten in der Zeit Das Amstettner Rathaus wird zukunftsfit. Nach der Übersiedelung ins Ausweichquartier im Juli haben die Um- und Neubaumaßnahmen begonnen. Mittlerweile ist der Fenstertausch im Innenhof abgeschlos- sen, die hofseitige Fassade hat einen neuen Anstrich erhal- ten, das Vordach wurde in diesem Bereich ebenfalls mon- tiert. Im Innenbereich ist die gesamte Wärme-, Klima- und Sanitär- (WKS) sowie E-Technik installiert. Mit dem Ein- bau des Liftschachts wurde begonnen, um in Zukunft sämt- liche Geschoße mit einem Lift erreichen zu können. Die Gleichenfeier wurde am 9. Dezember 2019 gefeiert, im Rahmen derer sich Bürgermeisterin Ursula Puchebner bei den bauausführenden Firmen bedankte und interessierte Bedienstete der Stadtgemeinde weiters die Möglichkeit hat- ten, sich vom Baufortschritt zu überzeugen. sphäre aufwarten und auf drei Ebenen werden Mitarbeiter Abgeschlossen sollen die Arbeiten im Sommer 2020 sein. weiterhin bemüht sein, Anliegen rasch und kompetent zu Dann wird das Rathaus mit zeitgemäßer, moderner Atmo- erledigen. Aktion Förderung für Einbau von Alarmanlagen „Sicheres Wohnen” und Sicherheits- eingangstüren Das Land Niederösterreich hilft Ihnen, sich vor un- gewollten Eindringlingen zu schützen und Ihr Heim komfortabler, sicherer und geborgener zu machen. Geben Sie Einbrechern und Räubern keine Chance! • Die NÖ Wohnbauförderung unterstützt Sie beim Einbau von Sicherheitsmaßnahmen mit einem Direktzuschuss zu den anerkannten Investitionskosten in der Höhe von 30 %, SICHERES maximal jedoch in nachstehend genannter Höhe. • Elektronischer Schutz: WOHNEN O Einbau einer Alarmanlage: bis zu € 1.000,– • Mechanischer Schutz: Einbau einer Sicherheitseingangstür (ab Widerstandsklas- Bis zu € 2.000,- für Ihre Sicherheit! se 3) bis zu € 1.000,– (Bei Eigenheimen muss ein Gesamt- Das Land Niederösterreich unter- schutz gegeben sein.) stützt Ihre Sicherheit. Mit der Förderung für Sicherheitsein- • Insgesamt kann somit ein Maximalbetrag von € 2.000,– gangstüren und Alarmanlagen. ausbezahlt werden. Förderzeitraum: 1.1.2019 bis 31.12.2020 Die Maßnahmen werden bei Ein- oder Zweifamilienhäu- Entgeltliche Einschaltung Antrag einreichen unter www.noe-wohnbau.at/sichereswohnen sern bzw. Reihenhäusern und Wohnungen in Mehrfami- NÖ WOHNBAU-HOTLINE >> 02742/22133 lienhäusern gefördert. Ein Hauptwohnsitz ist erforderlich. Sicherheit ist blau-gelb. Niederösterreich hilft. Die Förderung „Sicheres Wohnen“ gilt rückwirkend per In Kooperation mit 1. Jänner 2019 und ist mit 31. Dezember 2020 befristet. Entgeltliche Einschaltung des Landes Niederösterreich Nähere Infos unter: www.noe-wohnbau.at/sichereswohnen AMTSstetten 17
Parken im Stadtzentrum von Amstetten Im Stadtzentrum von Amstetten stehen Ihnen vielfältige Alte Zeile sowie Mantzos ist die erste Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Für Parkvorgänge von Stunde übrigens gratis. bis zu zwei Stunden empfehlen wir Ihnen die gebühren- pflichtigen Kurzparkzonen. In der Gebührenzeit zahlen Sie Mit dem nebenstehenden QR-Code € 0,50 für eine halbe Stunde (Mo bis Fr: 8:00 bis 12:00 Uhr (einfach einen QR-Reader am Mo- und 13:30 bis 18:00 Uhr, Sa: 8:00 bis 12:00 Uhr). biltelefon installieren) finden Sie alle Parkmöglichkeiten im Zentrum von Jeweils am ersten Samstag im Monat und an den Samtagen Amstetten auf einer übersichtlichen Karte im Internet. im Advent sind diese Zonen gebührenfrei. Weitere Infos zum „Thema Verkehr und Parken”: Für längere Parkvorgänge bzw. wenn die Dauer im Vor- hineine noch nicht bekannt ist, parken Sie am besten auf https://stadtwerke.amstetten.at/ den zahlreichen beschrankten Parkplätzen. Am Parkplatz parken/parken/ 18 AMTSstetten
Volksschule Brandströmstraße Adventkranzweihe Am 27. November 2019 fand in der VS Elsa Brändström-Straße die bereits traditionelle Adventranzweihe statt. Bgm. Ursula Puchebner, Dir. Lucia Steindl, Dir. i.R. Elfriede Gatterbauer, Vzbgm. Ing. Anton Katzengruber, StR Helfried Blutsch, Musikschullehrer Stefan Jandl, Musikschuldirektor Mag. Markus Baumann, Musikschuldirektor i.R. Robert Pussecker, SQM Mag. Michaela Stanglauer, Pfarrer Mag. Peter Bösendorfer, Bgm. a.D. Herbert und Marianne Katzengruber, Musikschullehrerin Barbara Brozek, Susanne Diridl sowie die Religionslehrerinnen Eva Teufel und Michaela Brandstetter mit Tristan, Hanna, Jakob, Jakob und Gloria Zu der stimmungsvollen vorweihnachtlichen Feier durf- te Direktorin Lucia Steindl nicht nur viele Eltern sondern auch zahlreiche Fest- und Ehrengäste begrüßen. Advent im Die Weihe der Adventkränze nahm Stadtpfarrer Mag. Peter Bösendorfer vor. Durch den Segen sollen die Adventkränze Cafe Exel uns begleiten und schützen. Umrahmt wurde die Adventfeier durch das Schulorchester. Alle Klassen der Volksschule beteiligten sich mit eigens da- für einstudierten Musikstücken, aber auch mit Gedanken zum Advent am Programm der Adventkranzweihe. Bürgermeisterin Ursula Puchebner bedankte sich bei Di- rektorin Lucia Steindl für die Einladung zu der besinnlich Hauptplatz gestalteten Vorweihnachtsfeier, die den wahren Sinn des Amstetten Advents ganz besonders ins Bewusstsein rief. AMTSstetten 19
Villenstraße und Höf Neue Brücken Über 60 Brücken gibt es im Gemeindegebiet der Stadt Amstetten, die regelmäßig einer technischen Überprüfung unterzogen werden müssen. Der aktuelle Bauzustand der Brücken und der Handlungsbedarf, der sich aus diesen Überprüfungen ergibt, sind im sogenannten „Brücken- buch“ zusammengefasst. Im Zuge dieser Kontrollen wurden Die Planungsarbeiten der Brückener- eine Brücke in der Villenstraße über neuerungen führte das Ziviltechni- den Gschirmbach mit Zufahrt zu den ker-Büro Schneider Consult im Auf- Gemeindehäusern in der Kamarith- trag der Stadtgemeinde Amstetten straße sowie die Brücke im Ortsteil durch. Mit der Umsetzung der Erd- Höf über den ehemaligen Werksbach und Baumeisterarbeiten war die Fa. der Schmidmühle als sanierungsbe- Hörlesberger betraut. dürftig eingestuft. Durch die Maßnahmen zum Trag- Aufgrund des schlechten Zustands werkstausch kommt es zu keinen Ver- der beiden Holzbrücken wurden die- schlechterungen der Abflussverhält- se nun im Herbst 2019 erneuert. Die nisse. Neben diesen Arbeiten wurden bestehenden Tragwerke mussten ab- auch Sanierungen von Auskolkungen getragen und durch neue Stahlbe- im Bachbett sowie die Neuherstellung ton-Fertigteilbrücken ersetzt werden. der Anschlussbereiche zur Brücke ge- plant. Die neu eingesetzten Brückentrag- „Alle Arbeiten im Zusammenhang werke bestehen aus einer Betonfer- mit den Brückenüberprüfungen und tigteilplatte, die ein Eigengewicht von -sanierungen werden vom Refe- rund 20 Tonnen besitzt. Nach dem rat Umwelt, Klima und Kommuna- Einheben und Einpassen der Trag- ler Tiefbau koordiniert und dienen werke waren die Villenstraße bzw. die in erster Linie dem Erhalt der Sicher- Gemeindestraße „Berg“ in der Höf di- heit“, führt Ing. Dieter Stadlbauer als rekt wieder befahrbar. Leiter des Referats aus. Jetzt von fossilen Brennstoffen (Öl, Gas oder Koks) auf Pellets oder Wärmepumpe umsteigen und bis zu 3.000,- Euro nicht rückzahlbare Einmalförderung kassieren. 3.000€ Wir unterstützen & beraten Sie gerne unverbindlich & kostenlos. Förderung Marktplatz 26, 3363 Ulmerfeld, 07475-56020, heizung-direkt.at 20 AMTSstetten
Sie können auch lesen