Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr!

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Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr!
46. Jahrgang / Zugestellt durch Post.at / Verlagspostamt 3300 Amstetten / ANZBL 01A021284 / Amtliche Mitteilung

         AUSGABE
Dezember 2019      07   Nachrichten der Stadtgemeinde Amstetten

                                       Frohe Weihnachten
                                      und ein gutes neues Jahr!

                                                                                         Fo
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Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr!
04-20 AMTSstetten
                                                          Wissenswertes

                                         21-24 WIRTSCHAFTSstetten
                                                          Aktuelles von den Wirtschafts-
                                                          treibenden in Amstetten

                                        25-38 LEBENSstetten
                                                          Bundesschulzentrum eröffnet
            14
                                       39-45 KULTURstetten
                                                          Resümeè 65. Amstettner Kulturwochen

                                       46-52 BILDUNGSstetten
                                                          Neues VHS-Programm

                                       53-56 ERLEBNISstetten
                                                          Theater & Konzerte & Veranstaltungen

                                         57-61 NATURstetten
                                                          Stadt Amstetten kauft Forstheide

                                        62-63 JUGENDstetten
                                                          Stadtentwicklung aus der Sicht der Jugend

           45                          64-65 SPORTstetten
                                                          40 Jahre ESV Umdasch Amstetten

                                        66-67 Amstetten 2030 Smart Living
                                                          Amstettner Zukunftsforum

                                        68-72 AMTSstetten
                                                          Kundmachungen

Impressum
Medieninhaber, Heraus­geber, Re­dak­tion & Text­erfassung: Stadtgemeinde Am­stetten, 3300 Amstetten, Rathausstraße 1.
Druck: Queiser GmbH, 3300 Amstetten, Waidhofner Straße 48, www.queiser.at
Die „Nachrichten der Stadt­gemeinde Am­stet­ten“ werden auf chlorfrei gebleichtem Papier gedruckt.
Verlags- und Herstellungsort: Am­stet­ten / www.amstetten.at

Titelbild: © Gerhard Streißlberger

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                                                                                                                        INhalt
Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr!
Vorwort von Bgm. Ursula Puchebner

                                  Liebe Amstettnerinnen
                                        und Amstettner!
Wenige Tage vor dem Weihnachtsfest, kurz vor dem Jahres-         ihres Unterrichts mit ihren Schülerinnen und Schülern das
wechsel ist immer ein guter Zeitpunkt, auf das zu Ende ge-       Thema behandelt und so das umfassende Ergebnis der Um-
hende Jahr zurückzublicken.                                      frage von 471 ausgefüllten Fragebögen ermöglicht haben.

Ein langjähriges Vorhaben der Stadt konnte im Oktober            Kultur ist ein wichtiger Bestandteil unseres gesellschaftli-
vom Gemeinderat beschlossen werden: Das Naturjuwel               chen Lebens. Kultur bedeutet Unterhaltung und Genuss,
Forstheide wurde von DI Matthias Hatschek erworben. Mit          lädt aber auch zum Nachdenken ein. Seit vielen Jahren ge-
dem Kauf des 2,1 ha großen Areals ist es gelungen, einem         ben wir in Amstetten der Kunst und der Kultur großen
langgehegten Wunsch der Bevölkerung Rechnung zu tra-             Raum. Das Angebot ist facettenreich und vielfältig. Im
gen und dieses so wertvolle Naherholungsgebiet auch für          Zuge meines Rückblicks bedanke ich mich bei den vielen
zukünftige Generationen zu sichern.                              Künstlerinnen und Künstlern, die sich auch heuer wieder
                                                                 an unseren Kulturwochen beteiligt haben; aber auch gene-
Die Bauvorhaben in der Stadt nehmen in unserem Budget            rell bei allen Kunst- und Kulturschaffenden, die dazu bei-
mit rund 19,3 Mio. Euro einen dominierenden Anteil ein.          tragen, die „impulsive Kultur“ in Amstetten so lebendig zu
Und so können wir auch auf eine lange Reihe von Projek-          gestalten. Jahr für Jahr bitten wir Persönlichkeiten aus der
ten schauen: Der Kindergarten und die Volksschule Brand-         Kultur- und Kunstszene ganz besonders vor den Vorhang.
ström-Straße erhielten ein „Update“, sie erscheinen nach         Im heurigen Jahr hat der Gemeinderat den Beschluss ge-
Sanierungsmaßnahmen in einem neuen „Look“. Die Gar-              fasst, den Kulturpreis 2019 in Wertschätzung seiner Ver-
deroberäumlichkeiten der Mehrzweckhalle wurden erwei-            dienste auf dem Gebiet der Kulturvermittlung und der För-
tert, um auch für Mannschaftssportarten genügend Platz zu        derung der regionalen Kulturszene an Fritz Rafetseder zu
bieten. Die Sanierung des Rathauses ist voll im Gange und        verleihen. Damit durfte ich ihm für sein Engagement und
für die laufende Sanierung unserer Gemeindewohnhäuser            seine Pionierarbeit im Rahmen des Kulturhofs Amstetten
wurden insgesamt 822.000,- eingesetzt.                           danken.

Zwei Projekte, die bereits seit einiger Zeit im Gespräch sind,   Liebe Amstettnerinnen und Amstettner, ich bedanke mich
wurden nun begonnen: Die Planungen für die Bauhöfe der           bei Ihnen für die Unterstützung im abgelaufenen Jahr und
Ortsteile Hausmening/Mauer und die Konzeptionierung              wünsche Ihnen und Ihren Familien ein friedvolles und fro-
für den Stadtsaal in Hausmening sind „auf dem Weg“.              hes Weihnachtsfest. Für das Jahr 2020 wünsche ich Ihnen
                                                                 von ganzem Herzen, dass Gesundheit, Zufriedenheit und
Im Rahmen der Stadtentwicklungsprojekte war es uns sei-          ein gutes Quäntchen Glück Ihre steten Wegbegleiter sein
tens der Stadt ein großes Anliegen, Amstetten aus dem            mögen.
Blickwinkel der Jugend kennenzulernen. Die Ergebnisse
waren sehr erfreulich und konstruktiv: Die Jugendlichen          Frohe Weihnachten!
im Alter von 13-23 Jahren stellen Amstetten ein positives
Zeugnis aus. Im Rahmen eines Workshops wurden auch               Herzlichst, Ihre
eine Reihe von Anregungen, Wünschen und Vorschlägen
der Jugendlichen gesammelt, die Amstetten für junge Men-
schen noch attraktiver machen können. Ein herzliches Dan-
ke an alle Jugendlichen, die sich eingebracht und an unserer
Jugendumfrage teilgenommen haben. Mein Dank gilt aber
auch den Pädagoginnen und Pädagogen, die im Rahmen

VORwort                                                                                                                 3
Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr!
Kindergärten und Volksschulen

Einschreibung 2020/21
Anmeldung der Kinder für den erstmaligen Besuch eines
Kindergartens ab dem Kindergartenjahr 2020/2021
Kinder, die am 31.08.2020 mindestens das 2,5. Lebensjahr
vollendet haben werden, können für das Kindergartenjahr               Orte und Zeiten der Anmeldung:
2020/2021 angemeldet werden.                                          für Kinder, die in 3300 Amstetten gemeldet sind:
Gemäß Kindergartengesetz 2006, § 18, Abs. 2, ist es eine Auf-         Rathaussaal – im Rathaushof
                                                                      Montag, 27. Jänner 2020
nahmevoraussetzung, dass das Kind und ein Erziehungsbe-
                                                                      08:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr
rechtigter den Wohnsitz im Gemeindegebiet haben.
                                                                      Dienstag, 28. Jänner 2020
§ 19a Verpflichtendes Kindergartenjahr: (1) Die Erzie-                08:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr
hungsberechtigten sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen,
dass ihre Kinder während des Kindergartenjahres, das vor              für Kinder, die in 3363 Hausmening, Ulmerfeld,
                                                                      Neufurth gemeldet sind:
Beginn ihrer Schulpflicht liegt, einen Kindergarten besu-
                                                                      Ortsvorstehung H/U/N: ebenerdig
chen.
                                                                      Mittwoch, 29. Jänner 2020
Bei der Anmeldung mitzubringen:                                       08:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr
Geburtsurkunde, Meldezettel, E-Card des Kindes, Bank-                 für Kinder, die in 3362 Mauer und 3300 Greinsfurth
verbindung (auch IBAN+BIC)                                            gemeldet sind:
Der Bedarf einer Nachmittagsbetreuung ab 13:00 Uhr so-                Ortsvorstehung Mauer/Greinsfurth: ebenerdig
wie der Einnahme einer warmen Mahlzeit müssen bei der                 Donnerstag, 30. Jänner 2020
                                                                      08:00-12:00 Uhr und 13:00-14:00 Uhr
Anmeldung bereits angegeben werden.

Schuleinschreibung für das Schuljahr 2020/2021
der Volksschulen Amstetten
Die Schuleinschreibung für alle Schulanfänger – das sind jene       • Krankenversicherung + Versicherungsnummer
Kinder, die bis 31. August 2020 das 6. Lebensjahr vollendet haben   • Kindergarten-Portfolio mit einer Kopie des Briefs
werden – findet statt am                                              des/der Kindergartenpädagog/in
• Stadtgebiet Amstetten: Mittwoch, 22. Jänner 2020 von              • Meldezettel der Stadtgemeinde Amstetten
  14:00-16:00 Uhr + Donnerstag, 23. Jänner 2020 von                 • Datenblatt Schülereinschreibung
  12:00-14:00 Uhr im Rathaussaal (befindet sich im Rathaushof)        (bitte ausgefüllt mitbringen)
• Ulmerfeld-Hausmening-Neufurth:                                    • Bilderbrief (bitte vom Kind ausgefüllt mitbringen)
  Donnerstag, 23. Jänner 2020 von 14:00-16:00 Uhr                   Bitte bringen Sie ev. fehlende Dokumente zum Schnuppertag (ca.
  in der Volksschule Hausmening                                     April 2020, die Einladung wird rechtzeitig per Post übermittelt) mit.

Wichtig: Bitte kommen Sie mit Ihrem Kind – aus organisatori-        Hinweis: Die Schuleinschreibung in der Privatvolksschule der
schen Gründen bitte ein Elternteil und der/die Schulanfänger/in!    Schulschwestern findet (mit gleichen Formularen) vor dem Schul-
Die Schuleinschreibung dient der Aufnahme der Schülerdaten und      einschreibungstermin der Stadtgemeinde Amstetten statt. Sofern
einem ersten Kennenlernen des/der Schüler/in; es wird dabei noch    Sie Ihr Kind dort einschreiben lassen, ersuchen wir Sie um Ihr
keine Schulreife des Kindes festgestellt.                           Einverständnis, dass die Privatvolksschule die Datenblätter Ihres
Folgende Dokumente sind mitzubringen:                               Kindes, sofern es nicht in der Privatvolksschule aufgenommen
• Geburtsurkunde des Kindes                                         wird, an die Stadtgemeinde Amstetten übermitteln darf. Falls Sie
• Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes                            dem Datenaustausch nicht zustimmen, dann kommen Sie bit-
• gegebenenfalls Dekret „Gerichtliche Obsorge“                      te mit Ihrem Kind zur Schuleinschreibung der Stadtgemeinde
  oder „Vormundschaft“                                              Amstetten.

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                                                                                                     AMTSstetten
Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr!
Sonntag, 26. Jänner 2020

Gemeinderatswahl
Am 26. Jänner 2020 finden die Wahlen zum Amstettner Gemeinderat statt.

In den ersten Tagen des neuen Jahres erhalten Sie die Wahl-    „Hinweis“: Sie als Wähler/in erklären nur mehr durch Ihre
verständigungskarten (Wahlinformation) per Post, mit           persönliche Unterschrift eidesstattlich, dass Sie den Stimm-
welchen Sie von Ihrem Stimmrecht Gebrauch machen kön-          zettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausge-
nen. Weiters sind Ihr Wahllokal, Sprengel und Wahlzeit auf     füllt haben. Sie sollten bei der Abgabe Ihrer Stimme un-
dieser Karte angeführt. Um einen reibungslosen Ablauf der      bedingt darauf achten, dass diese Stimme rechtzeitig bis
Wahl gewährleisten zu können, werden Sie ersucht, diese        spätestens am Wahltag bis 06:30 Uhr bei der Gemeinde-
Wahlverständigungskarte zur Wahl mitzubringen. Es wird         wahlbehörde Amstetten einlangt.
darauf hingewiesen, dass die Mitnahme eines amtlichen          Eine dazu erforderliche Wahlkarte können Sie ab sofort, je-
Lichtbildausweises verpflichtend ist. Alle Wahllokale haben    doch bis spätestens Mittwoch, den 22. Jänner 2020, 23:59
von 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet.                          Uhr schriftlich oder per E-Mail, sowie persönlich bis spä-
Alle BürgerInnen, die spätestens am Wahltag (26. Jänner        testens Freitag, 24. Jänner 2020, 12:00 Uhr, beim Einwoh-
2020) 16 Jahre alt werden, mit Stichtag 21. Oktober 2019 ei-   nermeldeamt im Ausweichquartier des Rathauses (Mo-
nen ordentlichen Wohnsitz in Amstetten haben, im Wäh-          zartstraße 3, ehem. Landesberufsschule) oder in den
lerverzeichnis aufgeführt und nicht vom Wahlrecht ausge-       Ortsvorstehungen, mittels Handy-Signatur oder Bürger-
schlossen sind, besitzen das Wahlrecht.                        karte unter nachstehendem Link beantragen.

„Briefwahl“: Ihre persönliche Wahlkarte erhalten Sie im        Wahlkartenanträge:
Rathaus bzw. in den Ortsvorstehungen der Ortsteile. Wenn       E-Mail Gemeindeamt:       m.panhofer@amstetten.at
Sie als Wähler/in im Besitz einer Wahlkarte sind, können       E-Mail OV U-H-N:          b.muttenthaller@amstetten.at
Sie Ihre Stimme mit Ihrer Wahlkarte per Post an die Ge-        E-Mail OV Mauer:          s.weitz@amstetten.at
meindewahlbehörde Amstetten (Adresse ist aufgedruckt)
übersenden.                                                    Link: http://www.amstetten.at/service/formulare/

   Sprengel/Wahllokal/Anschrift                                                        Telefon         barrierefrei
   1     Polytechnische Schule, Siedlungsstraße 2                                      07472/68464           X
   2     Polytechnische Schule, Siedlungsstraße 2                                      07472/68464           X
   3     Polytechnische Schule, Siedlungsstraße 2                                      07472/68464           X
   4     Volksschule, Elsa-Brandström-Straße 5                                         07472/61630
   5     Volksschule, Elsa-Brandström-Straße 5                                         07472/61630
   6     Volksschule, Elsa-Brandström-Straße 5                                         07472/61630
   7     Volksschule, Preinsbacher Straße 17                                           07472/62227           X
   8     Volksschule, Preinsbacher Straße 17                                           07472/62227           X
   9     Volksschule, Preinsbacher Straße 17                                           07472/62227           X
   10    Gasthaus Dorner, Reichsstraße 138                                             07472/62392
   11    Kindergarten Eggersdorf, Aluminiumstraße 15                                   07472/20770           X
   12    Neue NÖ Mittelschule Amstetten, Pestalozzistraße 2                            07472/6016301         X
   13    NÖ Pflege- und Betreuungszentrum Amstetten, Stefan-Fadinger-Straße 32         07472/62103           X
   14    Kindergarten Allersdorf, Allersdorfer Straße 1                                07472/68512           X
   15    Kindergarten Allersdorf, Allersdorfer Straße 1                                07472/68512           X
   16    Kindergarten Allersdorf, Allersdorfer Straße 1                                07472/68512           X
   17    Kindergarten Krautberg, Kaspar-Brunner-Straße 15                              07472/68791           X
   18    Volksschule Hausmening, Josef-Hiebl-Straße 12                                 07475/52202           X
   19    Ortsvorstehung Hausmening, Hauptstraße 1                                      07472/601-362         X
   20    Schloss Ulmerfeld, Burgweg 1                                                  07475/54037           X
   21    Kindergarten Neufurth, Kindergartenstraße 5                                   07475/53700           X
   22    Kindergarten Neufurth, Kindergartenstraße 5                                   07475/53700           X
   23    Ortsvorstehung Mauer, Hauptstraße 2                                           07475/601-370         X
   24    Kindergarten Mauer, Bahnhofstraße 7                                           07475/53142           X
   25    Kindergarten Greinsfurth, Heidestraße 21                                      07472/69915           X

AMTSstetten                                                                                                           5
Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr!
#
                      GEMEINDERATSWAHL 26. Jänner 2020

                                  Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte
                                                                                              Datum: _________________

Name der wahlberechtigten Person: ....................................................................................

Geburtsdatum: ......................................................................

Adresse: ................................................................................................................................

               ................................................................................................................................

Telefonnummer: ....................................................................................................................

          Bitte die Reisepass- oder Dokumentenkopie (Geburtsurkunde) beilegen oder
                  die Reisepassnummer angeben: ..........................................................

Ich bin am Wahltag verhindert, persönlich das Wahlrecht in der zuständigen Wahlbehörde
auszuüben. Daher beantrage ich die Ausstellung einer Wahlkarte für die Gemeinderatswahl
am 26. Jänner 2020.

p*        persönliche Abholung

p*        Ich ersuche um Zusendung an nachstehende Adresse:
          .....................................................................................................................................

          .....................................................................................................................................

p*        VOLLMACHT

Ich bevollmächtige

          Herrn/Frau                 .........................................................................................................

          Geburtsdatum:              .........................................................................................................

          Adresse:                   .........................................................................................................

diese Wahlkarte für mich zu übernehmen.

                         Bitte ein amtliches Ausweisdokument mitnehmen!

                                                                                          _______________________________
                                                                                            Unterschrift der/des Wahlberechtigten

Eingetragen im Wählerverzeichnis:
                Sprengel ______, fortlaufende Zahl ______, Wahlkarte Nr. ______ ausgegeben.
*) Zutreffendes ankreuzen!!

6
                                                                                                                    AMTSstetten
Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr!
Die Stadtgemeinde Amstetten informiert über die                                  Wir bedanken uns
         Auszahlung des Jagdpacht-Schillings                                              für die Christ-
        der      Genossenschaftsjagden       ten (Neubau 1. Stock, Zi. 130)               baum-Spenden
  Amstetten, Preinsbach, Mauer bei           für Mauer: bei der Ortsvorstehung in         Amstetten:
  Amstetten und Ulmerfeld-Hausmening         Mauer-Greinsfurth, Hauptstraße 2,            • Kreisverkehr Kruppstraße:
                                             Mauer                                          Günther Streyc, Blindenmarkter-
  Der Pacht-Schilling für die Genossen-      für Ulmerfeld-Hausmening: bei der              straße 147, Amstetten
  schaftsjagden Amstetten, Preinsbach,       Ortsvorstehung in Ulmerfeld-Hausme-          • Hauptplatz: Manuela Weiß,
  Mauer bei Amstetten und Ulmer-             ning-Neufurth, Hauptstraße 1,                  Silberweisring 26, Amstetten
  feld-Hausmening wurde bei der Stadt-       Ulmerfeld-Hausmening-Neufurth.               • Rainhard und Sabine Müller,
  gemeinde Amstetten erlegt.                                                                Hausmening
  Gemäß § 37 des NÖ Jagdgesetzes 1974,       Falls eine Überweisung des Anteils           Ortsteil Ulmerfeld-
  LGBl. 6500-29, liegt der Jagdpachtver-     gewünscht wird, wird um Bekanntgabe          Hausmening-Neufurth:
  teilungsplan in der Zeit vom               einer Bankverbindung unter folgenden         • Elisabeth und Helmut Gumpolds-
  09.12.2019 bis 31.12.2019                  Telefonnummern ersucht:                        berger, Otwinstraße 6, 3363 Haus-
                                                                                            mening (OV Hausmening)
  während der Amtsstunden zur öffentli-      für Amstetten und Preinsbach:
                                                                                          • Annemarie und Horst Sandhofer,
  chen Einsichtnahme auf.                    07472/601-291                                  Gunnersdorfer Straße 30a, 3363
                                             für Mauer: 07472/601-370                       Neufurth (Kreisverkehr Unimarkt)
  Die Auszahlung der Anteile erfolgt in      für Ulmerfeld-Hausmening:                    • Eleonore und Erich Haselsteiner,
  der Zeit von                               07472/601-362                                  Winthalstraße 42, 3363 Hausme-
  Donnerstag, dem 2. Jänner 2020                                                            ning (Schloßwiese)
  bis Mittwoch, dem 1. Juli 2020             Überweisungsspesen werden vom An-            Ortsteil Mauer-Greinsfurth:
  während der Amtsstunden                    teil abgezogen.                              • Fam. Silvia und Erich Zehetgruber,
  für Amstetten und Preinsbach: in der       Beträge unter € 15,00 (Bagatellbeträge)        Mauer
  Stadtkasse der Stadtgemeinde Amstet-       sind in bar zu beheben                       • Ilse Besendorfer, Allersdorf

Pflichten der Liegenschaftseigentümer gem. § 93 StVO
                                                                                          Amstetten & Greinsfurth
Heißes Thema                                                                              Christbaum-
Schneeräumung                                                                             Abholaktion
Der Winter ist da, und damit wird jährlich die Frage aufgeworfen, wer für die Schnee-
räumung der Gehsteige zuständig ist. Auf diese Frage gibt § 93 der StVO Abs. 1 der StVO   Der ÖAAB/Bauernbund und die
eine eindeutige Antwort.                                                                  ÖVP Amstetten in Zusammenarbeit
Gemäß § 93 Abs. 1 leg. cit. haben die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten       mit der OVP Greinsfurth sammeln
dafür zu sorgen, dass die entlang der Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr     im Ortsgebiet von Amstetten und
als 3 m vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege ein-        Greinsfurth wieder Ihre Christbäume
schließlich der in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen entlang der ganzen Liegen-      ein und zwar am Samstag, dem 11.
                                                                                          Jänner 2020, ab 08:00 Uhr
schaft in der Zeit von 06:00-22:00 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert so-
                                                                                          In Mauer, Waldheim und Winkling
wie bei Schnee und Glatteis bestreut werden.
                                                                                          sammelt der Club 89 Ihre Christbäu-
                                                                                          me und zwar am Samstag, dem 11.
Ist ein Gehsteig (Gehweg) nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von 1 m
                                                                                          Jänner 2020, von 08:00-12:00 Uhr.
zu säubern und zu bestreuen. Dabei ist es unerheblich, ob der Gehsteig unmittelbar an
                                                                                          Im Ortsteil Ulmerfeld-Hausmening-
die Liegenschaft angrenzt oder ob dazwischen ein Grünstreifen besteht. Für weiter als 3
                                                                                          Neufurth werden Ihre Christbäu-
m von der Liegenschaftsgrenze entfernt gelegene Gehsteige und Gehwege gilt die vorge-
                                                                                          me durch die SPÖ Ulmerfeld-Haus-
nannte Regelung nicht.
                                                                                          mening-Neufurth ebenfalls am Sams-
                                                                                          tag, dem 11. Jänner 2020 abgeholt.
Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind weiters die Eigentümer von unverbauten          Stellen Sie bitte Ihren abgeräumten
land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften. Dabei kommt es jedoch nicht auf   und von Lamettafäden gänzlich be-
die Widmung als land- und forstwirtschaftliches Grundstück, sondern auf ihre Nutzung      freiten Christbaum an diesem Tag bis
an.                                                                                       spätestens 07:00 Uhr auf den Geh-
                                                                                          steig vor Ihrem Haus oder zum Müll-
Bei einem für Fußgänger und Radfahrer gemeinsam zu benützenden Geh- und Radweg            platz Ihrer Wohnhausanlage.
ist lediglich der Straßenrand in der Breite von 1 m vom Anrainer zu säubern und zu be-    Das Ziel dieser Aktion ist es, im Sinne
streuen. Bei einem Geh- und Radweg, bei dem der Fußgänger- und Radfahrverkehr ge-         der naturnahen Abfallwirtschaft Sperr-
trennt geführt werden, ist hingegen der für den Fußgängerverkehr bestimmte Teil des       müll zu vermeiden, die Wiederverwer-
Geh- und Radwegs vom Anrainer im 3 m-Bereich zu säubern und zu bestreuen. Weiters         tung zu fördern und zu einer vernünfti-
umfasst die Schneeräumungspflicht auch das Entstehen der Schneehaufen, auch wenn          gen Kreislaufwirtschaft zu finden.
diese durch einen Schneepflug des Straßen-Winterdiensts entstanden sind.

AMTSstetten                                                                                                                   7
Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr!
25 Jahre

Stadt Amstetten ehrt verdiente MitarbeiterInnen

Mitarbeiterehrungen
Die traditionelle Ehrung langjähriger Bediensteter der Stadtgemeinde Amstetten nahm
Ende November Bürgermeisterin Ursula Puchebner in der Johann-Pölz-Halle vor.

Geehrt wurden Bedienstete anlässlich     beiterInnen für die langjährige Treue      Bürgermeisterin, „gerade junge Leu-
ihrer 40-, 35- und 25-jährigen Dienst-   zum Unternehmen, „stellt doch je-          te versuchen so viele Erfahrungen wie
jubiläen. Gewürdigt wurden auch          der Mitarbeiter die Visitenkarte eines     möglich zu sammeln“, bedankte sich
die Mitarbeiterinnen und Mitarbei-       Unternehmens dar“. Auch Bürger-            die Stadtchefin bei den langjährigen
ter, die im abgelaufenen Jahr in den     meisterin Ursula Puchebner betonte         MitarbeiterInnen für die erwiesene
verdienten Ruhestand getreten sind.      die vielfältigen Aufgabenbereiche der      Treue zum Unternehmen. Den Kol-
Umrahmt wurde die stimmungsvol-          Stadtgemeinde Amstetten, die in den        legInnen, die in den wohlverdienten
le Feier vom Trompetenensemble der       verschiedenen      Wirkungsbereichen       Ruhestand getreten sind bzw. Anfang
Regionalmusikschule Amstetten. Bür-      der MitarbeiterInnen erfüllt werden.       des Jahres treten werden, wünschten
germeisterin Ursula Puchebner und        „Es ist nicht mehr selbstverständlich,     die beiden Stadtpolitiker für die Zu-
Personalstadtrat Ing. Anton Katzen-      dass man 25, 35 oder sogar 40 Jahre        kunft alles Gute und vor allem Ge-
gruber bedankten sich bei den Mitar-     lang bei einem Betrieb arbeitet“, so die   sundheit.

  40 Jahre                               25 Jahre                                   Peter Bichler
  Hoheitsverwaltung                      Hoheitsverwaltung                          Johann Hellinger
    Johann Hellinger                       Karl Ehebruster                          Gerhard Brandstetter
    Leokadia Pajones                       Wolfgang Gassner                         Rudolf Riedler
  Stadtwerke Amstetten                     Ulrike Günther                           Karl Nenning
    Edwin Kneifel                          Margit Henikl                            Leokadia Pajones
    Anita Peter                            Margit Koch                              Karl Tichy
                                           Martin Luftensteiner                     Josef Pils
  35 Jahre                                 Adelheid Nagelhofer                      Norbert Heiß
  Hoheitsverwaltung                        Christian Schrenk                        Doris Walter
    Reinhold Rafetzeder                    Markus Zeillinger                        Sieglinde Irxenmayer
    Günther Sieberer                     Stadtwerke Amstetten                       Ing. Johann Kropfreiter
  Stadtwerke Amstetten                     Brigitta Grillenberger                   Anita Peter
    Martin Herndl                          Anton Huber                              Johannes Rabitsch
    Werner Parb                                                                     Margarete Angerer
    Volker Wilfort                       PensionistInnen                            Brigitta Grillenberger
                                            Elisabeth Blamauer                      Brigitta Scherzenlehner
                                            Helga Staufer                           Wilhelm Gronister

                                                                                                               35 Jahre

  8
                                                                                           AMTSstetten
Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr!
40 Jahre

                                                                                                      PensionistInnen

Seniorengschnas 2020                                                              Kriegsopfer- und Behin-
                                                                                  dertenverband für Wien,
Die Stadtgemeinde Amstetten lädt wieder alle Gemeindebürger, die einen Ru-        NÖ und Burgenland
hegenuss beziehen, bzw. Frauen ab 60 Lebensjahren und Männer ab 65 Lebens-
jahren, zum alljährlichen Seniorengschnas ein. Die Altersgrenzen gelten für all   Sprechtag
jene, die keinen Anspruch auf gesetzlichen oder vertraglichen Ruhebezug haben.
                                                                                  Jeden ersten und dritten Diens-
ANMELDUNG von Dienstag, 07.01.2020 bis Freitag, 31.01.2020                        tag im Monat in Anwesenheit der
bei der Stadtgemeinde Amstetten, Ref. I/2-Gesellschaft und Soziales, Prov.        Obfrau von 09:00-12:00 Uhr in
Mozartstraße 3, 3300 Amstetten oder der Ortsvorstehung Ulmerfeld-Haus-            Amstetten im ersten Stock der Ar-
mening-Neufurth, Hauptstraße 1, 3363 Hausmening sowie der Ortsvorstehung          beiterkammer (Lift vorhanden).
Mauer-Greinsfurth, Hauptstraße 2, 3362 Mauer                                      Die Obfrau der Ortsgruppe (Ger-
Das Gschnas findet heuer am Montag, 10. Februar 2020, von 14:00 bis               trude Irauschek) ist täglich von
                                                                                  18:00 bis 20:00 Uhr unter Tel.
17:00 Uhr im Gasthaus Sandhofer, Ybbsstraße 15, 3300 Amstetten,
                                                                                  0664/73 025 090 erreichbar.
statt.
Die Teilnehmer aus den Ortsteilen Ulmerfeld-Hausmening-Neufurth und Mau-          Hilfestellung bei:
er-Greinsfurth werden mit dem Bus um ca. 13:00 Uhr von folgenden Treffpunk-       • Ausweis für Behinderte
ten abgeholt:                                                                     • Antrag Berufsunfähigkeits-
                                                                                    pension
• Parkplatz Ortsvorstehung Hausmening
                                                                                  • Parkausweis für Gehbehinderte
• Neufurth Bushaltestelle – Rauscherstraße
                                                                                  • Pflegegeldanträge
• Weißes Kreuz – Bushaltestelle Hausmeninger-Straße                               • Rehabilitation
• Bushaltestelle Mauer – Hauptstraße – Dolichenusbrunnen                          • Kündigungsschutz
• Citybushaltestelle im Kreuzungsbereich Veilchenstraße –                         • Steuerbefreiung
  Efeustraße (Waldheim)                                                           • Kriegsopferversorgungsgesetz
• Greinsfurth – Ortsplatz

AMTSstetten                                                                                                       9
Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr!
Stellenausschreibung                                Stellenausschreibung

     Hochspannungsrevisor/in                             Elektroinstallationstechniker/in

Bei den STADTwerken Amstetten wird eine Stelle      Bei den STADTwerken Amstetten wird eine Stelle
mit 40 Wochenstunden besetzt.                       mit 40 Wochenstunden besetzt.

In dieser Position sind Sie zuständig für           In dieser Position sind Sie zuständig für
• Facharbeiten bei Instandhaltung und               • fachspezifische Elektrikerarbeiten bei
  Neuerrichtung im Hochspannungs- und                 Privat- und Firmenkunden
  Niederspannungsnetz                               • Instandhaltung und Neuerrichtung
• Instandhaltung und Neuerrichtung                    der Straßenbeleuchtung
  der Straßenbeleuchtung                            • Facharbeiten beim Sanieren von Gemeinde-
• Störungssuche und -behebung                         wohnungen, Kindergärten, Schulen,
                                                      Gemeindebauten, ...
                                                    • Störungssuche und -behebung
Sie
• sind österreichischer/e Staatsbürger/in oder
                                                    Sie
  Staatsbürger/in eines EU-Mitgliedsstaats
                                                    • sind österreichischer/e Staatsbürger/in oder
• haben den Zivil- oder Präsenzdienst abgeleistet     Staatsbürger/in eines EU-Mitgliedsstaats
• sind gesundheitlich geeignet                      • haben den Zivil- oder Präsenzdienst abgeleistet
                                                    • sind gesundheitlich geeignet
Wir erwarten
als fachliche Voraussetzung:                        Wir erwarten
• Lehrabschluss Elektroinstallationstechniker/in    als fachliche Voraussetzung:
• Prüfung Hochspannungsschaltberechtigung           • Lehrabschluss Elektroinstallationstechniker/in
• mindestens zweijährige Berufserfahrung            • mindestens zweijährige Berufserfahrung
• Führerschein Klasse B                             • Führerschein Klasse B
als persönliche Voraussetzung:                      • Erfahrung mit Elektroanlagenüberprüfung
• Macher mit Tatendrang und Teamgeist               als persönliche Voraussetzung:
• Teamfähigkeit                                     • Macher mit Tatendrang und Teamgeist
• Einsatzbereitschaft, Initiative                   • Kundenorientierung
• Verantwortungsbereitschaft                        • zielorientiertes und wirtschaftliches Handeln
• Bereitschaft zur Leistung des Störungsdiensts     • Bereitschaft zur Leistung des Störungsdiensts

Wir bieten                                          Wir bieten
• einen Dienstvertrag nach den Bestimmungen des     • einen Dienstvertrag nach den Bestimmungen
  NÖ Gemeindevertragsbedienstetengesetzes 1976        des NÖ Gemeindevertragsbediensteten-
                                                      gesetzes 1976
• Dienstbeginn ehestmöglich
                                                    • Dienstbeginn ehestmöglich
Wir freuen uns
                                                    Wir freuen uns
auf Ihre aussagekräftige Bewerbung (Motivati-
                                                    auf Ihre aussagekräftige Bewerbung (Motivations-
onsschreiben, Lebenslauf), die Sie bis spätestens
                                                    schreiben, Lebenslauf), die Sie bis spätestens 27. De-
27. Dezember 2019 an die Personaldirektion der      zember 2019 an die Personaldirektion der Stadtge-
Stadtgemeinde Amstetten, Rathausstraße 1, 3300      meinde Amstetten, Rathausstraße 1, 3300 Amstetten,
Amstetten, senden.                                  senden.

Anfragen richten Sie bitte an:                      Anfragen richten Sie bitte an:
Personaldirektor Markus Györök, MA,                 Personaldirektor Markus Györök, MA,
Rathausstraße 1                                     Rathausstraße 1
3300 Amstetten                                      3300 Amstetten
Tel.: 07472/601-210 oder                            Tel.: 07472/601-210 oder
per Mail an: personal@amstetten.at                  per Mail an: personal@amstetten.at

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                                                                              AMTSstetten
Stellenausschreibung                                    Stellenausschreibung

      Facharbeiter/in sowie für                               Aushilfskraft
      Tätigkeiten verschiedener Art                           für die Bestattung TEMPORA

 Die Stadtgemeinde Amstetten sucht Facharbeiter/in-      Die STADTwerke Amstetten suchen Aushilfskräfte
 nen in den unterschiedlichsten Bereichen. (Bauhöfe,     im Bereich der Bestattung „Tempora“.
 Amstettner Veranstaltungsbetriebe Ges.m.b.H. und
 STADTwerke).                                            In dieser Position sind Sie zuständig für
                                                         • Abholung und Versorgung des Verstorbenen
 In dieser Position sind Sie zuständig für               • Partenaushang
 • Facharbeiten und sonstige Aufgaben                    • Mithilfe bei der Organisation von
   (Sanierungsarbeiten, Wartungen, Reparaturen, …)         Trauerfeierlichkeiten
                                                         • Konduktführung
 Sie
 • sind österreichischer/e StaatsbürgerIn oder           Sie
   StaatsbürgerIn eines EU-Mitgliedsstaats               • sind gesundheitlich geeignet
 • haben den Zivil- oder Präsenzdienst abgeleistet
 • sind gesundheitlich geeignet                          Wir erwarten
                                                         als fachliche Voraussetzung:
 Wir erwarten                                            • Führerschein Klasse B (Arbeitsort: Amstetten,
 als fachliche Voraussetzung:                              Waidhofen/Ybbs und Umkreis)
 • Lehrabschluss eines technischen Berufs                als persönliche Voraussetzung:
   (z.B. Elektroinstallationstechniker/in,               • Zuverlässigkeit
                                                         • angemessene Umgangsformen
   Gebäudetechniker/in, Garten- und Grünflächen-
                                                         • zeitliche Flexibilität
   gestalter/in, Maurer/in oder verwandter
   Lehrberuf)
                                                         Wir bieten
 • Mindestens zweijährige Berufserfahrung
                                                         • Entlohnung nach den Bestimmungen des
 • EDV-Anwenderkenntnisse
                                                           NÖ Gemeindevertragsbedienstetengesetzes 1976
 • Führerschein Klasse B                                   in der Grundentlohnungsgruppe 1 - € 9,54
 • Führerschein Klasse C und E wünschenswert –             brutto/Stunde
   bei einer Tätigkeit in den Bauhöfen                   • gutes Arbeitsklima
 als persönliche Voraussetzung:
 • Einsatzbereitschaft, Initiative                       Wir freuen uns
 • Selbstständigkeit                                     auf Ihre aussagekräftige Bewerbung (Motivations-
 • Verantwortungsbereitschaft                            schreiben, Lebenslauf), die Sie an die Personaldirek-
 • Bereitschaft zur Leistung von Bereitschafts-          tion der Stadtgemeinde Amstetten richten.
   diensten und Mehrdienstleistungen
                                                         Anfragen richten Sie bitte an:
 Wir bieten                                              Personaldirektor Markus Györök, MA,
 • einen unbefristeten Dienstvertrag nach den            Rathausstraße 1, 3300 Amstetten
   Bestimmungen des NÖ Gemeindevertrags-                 Tel: 07472/601-210 oder
   bedienstetengesetzes 1976                             per Mail an personal@amstetten.at

 Wir freuen uns
 auf Ihre aussagekräftige Bewerbung (Motivations-
 schreiben, Lebenslauf), die Sie an die Personaldirek-
 tion der Stadtgemeinde Amstetten richten.

 Anfragen richten Sie bitte an:
 Personaldirektor Markus Györök, MA,
 Rathausstraße 1, 3300 Amstetten
 Tel: 07472/601-210 oder
 per Mail an personal@amstetten.at

AMTSstetten                                                                                                  11
Stellenausschreibung                                           Stellenausschreibung

     Aushilfskräfte im Bereich                                      Lehrling im Beruf
     der Reinigung                                                  Elektroinstallationstechniker/in
Die Stadtgemeinde Amstetten sucht Aushilfskräfte für           Die STADTwerke Amstetten suchen laufend Lehrlinge.
Urlaubs- und Krankenstandsvertretungen in Teilzeit-
beschäftigung.                                                 Wir bieten
In dieser Position sind Sie zuständig für                      • ein vielfältiges Aufgabengebiet mit
• laufende Reinigung                                             abwechslungsreichen Tätigkeiten
• Grundreinigung und sonstige Aufgaben                         • Karrierechancen nach Abschluss der Lehre
Sie
• sind österreichischer/e Staatsbürger/in oder                 Sie
  Staatsbürger/in eines EU-Mitgliedsstaats                     • sind österreichischer/e StaatsbürgerIn oder
• haben den Zivil- oder Präsenzdienst abgeleistet                StaatsbürgerIn eines EU-Mitgliedsstaats
• sind gesundheitlich geeignet                                 • haben die 9-jährige Schulpflicht erfüllt
Wir erwarten                                                   • sind gesundheitlich geeignet
als fachliche Voraussetzung:
• Erfahrung in der Reinigung                                   Wir erwarten
• Führerschein Klasse B und eigener PKW                        • Macher mit Tatendrang und Teamgeist
  unbedingt erforderlich                                       • handwerkliche Begabung
als persönliche Voraussetzung in hohem Maß                     • technisches Interesse
erforderlich:                                                  • Einsatz- und Verantwortungsbereitschaft
• Einsatzbereitschaft und Genauigkeit                          • Teamfähigkeit
• Pünktlichkeit und Verlässlichkeit
• Teamfähigkeit und selbständiges Arbeiten                     Lehrlingsentschädigung (Stand 08/2019)
• Flexibilität bei Dienstzeit und -ort                         • 1. Lehrjahr € 675,00
• Mehrstunden bei Urlaubs- und                                 • 2. Lehrjahr € 850,00
  Krankenstandsvertretung                                      • 3. Lehrjahr € 1.120,00
Wir bieten                                                     • 4. Lehrjahr € 1.490,00
• Entlohnung nach den Bestimmungen des NÖ
  Gemeindevertragsbedienstetengesetzes 1976 in der             Wir freuen uns
  Grundentlohnungsgruppe 1 - € 9,54 brutto/Stunde              auf Ihre aussagekräftige Bewerbung (Motivations-
• Übernahme in ein Dauerdienstverhältnis möglich               schreiben, Lebenslauf), die Sie an die Personaldirekti-
Wir freuen uns                                                 on der Stadtgemeinde Amstetten richten.
auf Ihre aussagekräftige Bewerbung (Motivations-
schreiben, Lebenslauf)                                         Anfragen richten Sie bitte an:
Anfragen richten Sie bitte an:                                 Personaldirektor Markus Györök, MA,
Oliver Sitz, Tel: 07472/601-211 oder                           Rathausstraße 1, 3300 Amstetten
Barbara Haag, Tel: 07472/601-215                               Tel: 07472/601-210 oder
bzw. per Mail an personal@amstetten.at                         per Mail an personal@amstetten.at

     Stellenausschreibung                                   • mindestens zweijährige Berufserfahrung
                                                            • Führerschein Klasse B
     Wasserleitungsmonteur                                  als persönliche Voraussetzung:
                                                            • Macher mit Tatendrang und Teamgeist
Bei den STADTwerken Amstetten, im Bereich des Wasser-       • Einsatzbereitschaft, Initiative
werks, wird eine Stelle mit 40 Wochenstunden neu besetzt.   • Bereitschaft zur Leistung des Störungsdiensts
In dieser Position sind Sie zuständig für                   Wir bieten
• Facharbeiten bei Instandhaltung und Neuerrichtung         • einen Dienstvertrag nach den Bestimmungen des
  in der Wasserversorgung                                     NÖ Gemeindevertragsbedienstetengesetzes 1976
• Störungssuche und -behebung                               • Dienstbeginn ehestmöglich
Sie                                                         Wir freuen uns
• sind österreichischer/e Staatsbürger/in oder              auf Ihre aussagekräftige Bewerbung (Motivationsschreiben,
  Staatsbürger/in eines EU-Mitgliedsstaats                  Lebenslauf), die Sie bis spätestens 27. Dezember 2019 an die
• haben den Zivil- oder Präsenzdienst abgeleistet           Personaldirektion der Stadtgemeinde Amstetten richten.
• sind gesundheitlich geeignet                              Anfragen richten Sie bitte an:
Wir erwarten                                                Peronaldirektor Markus Györök, MA
als fachliche Voraussetzung:                                Rathausstraße 1, 3300 Amstetten
• Lehrabschluss Installations- und Gebäudetechniker/in      Tel: 07472/601-210 oder
  oder verwandter Lehrberuf                                 per Mail an personal@amstetten.at

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                                                                                          AMTSstetten
Mitarbeiter-Schulung

„Vorbeugender Brandschutz” –
Handhabung Feuerlöscher
Die Stadtgemeinde Amstetten führt in regelmäßigen Abständen Mitarbeiter-Schulungen
im Bereich des „vorbeugenden Brandschutzes“ durch.

Damit werden die gesetzlichen Verpflichtungen im Rah-
men des Dienstnehmerschutzes erfüllt und im Ernstfall ist
es gut, über das nötige Rüstzeug und Wissen zu verfügen,
sind sich die Verantwortlichen sicher.
Eine solche Information und Unterweisung zum Thema
„vorbeugender Brandschutz“ fand am 23. und 24. Oktober
2019 am Bauhof Amstetten statt. „Im Anschluss wurde da-
rüber hinaus noch die praktische Handhabung von Feuer-
löschern geübt“, so Ing. Wolfgang Sattler (Brandschutzbe-
auftragter, Koordinator „vorbeugender Brandschutz“ und
Sicherheitsfachkraft der Stadtgemeinde Amstetten).
An dieser Schulung nahmen 430 Dienstnehmer – aufgeteilt
und zeitlich gestaffelt auf 23 Gruppen – teil.                 mit einem Feuerlöscher üben sowie die diversen Arten
                                                               (Schaumlöscher, CO²-Löscher, Wasserlöscher) von Feuer-
Unterweisung, Information sowie Übung bestanden aus            löschern und ihre Wirkung in der Praxis kennenlernen.
einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die Un-        Die Fa. NORIS demonstrierte auch die richtige Handha-
terweisung und Information „Vorbeugender Brandschutz“          bung der Feuerlöschdecke und welche Maßnahmen zu be-
wurde in Form einer PowerPoint-Präsentation von Ing.           achten sind.
Sattler Wolfgang vorgenommen.                                  Den Abschluss und zugleich auch die Höhepunkte des prak-
Bei dieser Unterweisung wurden die allgemeinen gesetzli-       tischen Teils bildeten die von der Fa. NORIS demonstrierte
chen Grundlagen für den „vorbeugender Brandschutz“ be-         Gaskartuschen-Explosion sowie eine Fettbrand-Explosion.
handelt.                                                       Diese Demonstrationen veranschaulichten deutlich, dass
Ein eigener Teil umfasste die Information bezüglich der        man Fett nie mit Wasser löschen darf.
Arten und die richtige Anwendung und Handhabung von            „Ich freue mich, dass so viele unserer Mitarbeiterinnen und
Feuerlöschern, die Erklärung der diversen Löschmittel, den     Mitarbeiter die Gelegenheit nutzten, sich aus erster Hand
Einsatzbereich, die Gefahren und Wirkung sowie die Erläu-      über das richtige Verhalten im Brandfall zu informieren
terung der Brandklassen.                                       und den korrekten Umgang mit einem Feuerlöscher selbst
Den Abschluss des theoretischen Teils bildete die Unter-       ausprobierten. Das zeigt den hohen Stellenwert, den dieses
weisung in der Brandschutzordnung und Information über         Thema in der Gesellschaft hat“, so Bürgermeisterin Ursula
das Verhalten im Brandfall, den Alarmplan und den Brand-       Puchebner, die überzeugt ist, dass diese Schulungen nicht
schutzplan.                                                    nur für den dienstlichen Wirkungsbereich, sondern für je-
Beim praktischen Teil, der von der Fa. NORIS Feuerschutz-      den Einzelnen auch privat von großer Bedeutung sind.
geräte GmbH gestaltet wurde, konnten die Dienstnehmer          Trotzdem hofft die Stadtchefin, dass niemand dieses Wis-
an Hand einer Trainingslöschwanne den richtigen Umgang         sen in der Praxis je anwenden muss.

Fettbrand-Explosion                      Gaskartuschen-Explosion                    Löschen mit der Löschdecke

AMTSstetten                                                                                                          13
© inShot (Daniel Schalhas)

                                                                                                                                   Auch Ilse Theuer von
                                                                                                                              „Tischlein deck‘ dich!“ ist
                                                                                                                               bei der Stadt Amstetten
                                                                                                                                  Gutscheinkarte dabei!

Die Stadt Amstetten im praktischen Scheckkarten-Format

Gutscheinkarte
Seit Mitte November ist sie im Umlauf – die Stadt-Amstetten-Gutscheinkarte.
Hierbei handelt es sich um eine individuell beladbare Geschenkkarte, welche
das vielfältige und bunte Angebot der Amstettner Innenstadt vereint.

„Klein aber oho“ – die Karte kann sowohl bei zahlreichen In-
nenstadt-Shops wie Intersport, Autbäck, Steinecker oder Tha-
lia als auch bei teilnehmenden Gastronomiebetrieben einge-         GUTSCHEIN
löst werden. Außerdem zählen Freizeiteinrichtungen wie die           STADT
Johann-Pölz-Halle, das Naturbad oder die Eishalle zu den
Annahmestellen. Wie man sieht, ist bei der Stadt-Amstetten-
                                                                   GESCHENKE
Gutscheinkarte für jeden Geschmack etwas dabei!

Mit der Einführung der Gutscheinkarte wird gemeinsam
mit den Amstettner Unternehmen ein maßgeblicher Schritt
in Richtung nachhaltige Zentrumsstärkung gemacht.

Die Gutscheinkarte wird im ersten Schritt im Kultur- &
Tourismusbüro der Stadtgemeinde Amstetten und in der
RedZac Landsteiner-Filiale in der Wiener Straße erhältlich     Auf der Suche nach dem
                                                               perfekten Geschenk?
sein. Alle Infos zu weiteren Ausgabestellen sowie zu den       Die tollen Schuhe, die Sie in
teilnehmenden Partnerbetrieben sind unter www.amstet-          der Auslage gesehen haben? Das
                                                               spannende Buch, von dem gerade
ten-marketing.at/gutscheinkarte zu finden.                     jeder spricht? Einen gemütlichen
                                                               Familientag im Naturbad oder
                                                               doch der Besuch beim Sommer-
                                                               musical? All das und noch
Die neue Karte löst übrigens den CityTaler ab, welcher ab      vieles mehr schenken Sie
                                                               mit der Stadt Amstetten
Ende des Jahres nicht mehr ausgegeben wird. All jene, bei      Gutscheinkarte.

denen sich noch der eine oder andere Taler in der Schub-
lade versteckt, brauchen sich aber keine Sorgen machen,
                                                               Alle Infos und teilnehmende Betriebe
denn der CityTaler kann noch ein paar Jahre eingelöst wer-     finden Sie unter: www.amstetten-
                                                               marketing.at/gutscheinkarte
                                                                                                            Amstetten Marketing GmbH | Tel.: 07472/62291-13
                                                                                                    office@amstetten-marketing.at | www.amstetten-marketing.at

den.

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                                                                                                                  AMTSstetten
Positiver Saldo im „Haushaltspotential“

Voranschlag 2020
In der Sitzung des Gemeinderats am 11.12.2020 legte Finanzstadtrat
Vzbgm. Mag. Michael Wiesner dem Gemeinderat das Budget für das
Haushaltsjahr 2020 zur Beschlussfassung vor.

Es handelt sich dabei um das erste Budget nach den Rech-
nungsvorschriften der neuen Voranschlags- und Rechnungs-
abschlussverordnung 2015, welche mit 1.1.2020 in Kraft tritt.
Gemeinsam mit der Novellierung der NÖ Gemeindeordnung
und der NÖ Gemeindehaushaltsverordnung sind für die Er-
stellung des Budgets völlig neue gesetzliche Regelungen und
Buchhaltungsvorschriften in Kraft getreten, die nicht nur die
Verwaltung der Stadt vor große Herausforderungen gestellt
haben. Wurde bisher nach kameralen Grundsätzen verfah-
ren, so gilt es künftig das Haushaltswesen ähnlich einer dop-
pischen Buchhaltung zu führen. Künftig wird es neben dem
Finanzierungshaushalt auch einen Ergebnishaushalt und ei-
nen Vermögenshaushalt geben.                                    Kammeramtsdirektor Josef Bichler, Finanzstadtrat
                                                                Vzbgm. Mag. Michael Wiesner, Christian Luftensteiner
Bisher war sowohl der Voranschlag des ordentlichen Haus-        (Hauptbuchhaltung und Liegenschaftsverwaltung)
halts sowie des außerordentlichen Haushalts ausgeglichen
zur erstellen.                                                  Zur Finanzierung der vorgesehenen Investitionen war es da-
                                                                rüber hinaus erforderlich, € 920.040,- von der Betriebsmittel-
In der neuen Form der Darstellung befinden sich in der Er-      rücklage sowie € 1.550.000,- von der Bäderrücklage auf die
gebnisrechnung auch nicht-zahlungswirksame Einnahmen            allgem. Investitionsrücklage umzuwidmen.
und Ausgaben und in der Finanzierungsrechnung findet die        Die investive Gebarung schlägt sich in Summe mit
Rücklagenrechnung keine Berücksichtigung, daher ist eine        € 19.922.500,- zu Buche.
ausgeglichene Darstellung in der bisherigen Form nicht mög-     Die maßgeblichen Vorhaben finden sich beim Straßenbau
lich.                                                           mit € 2.350.000,-, beim Kanalbau mit € 2.820.700,- , Geh-
                                                                und Radwegen mit € 500.000,-, bei der Sanierung der J.-Pölz-
Der Vermögenshaushalt findet lediglich Berücksichtigung in      Halle (€ 1,2 Mio. Bühnentechnik) sowie des Stadtsaales in
der Ergebnisrechnung durch die Budgetierung des Aufwan-         Hausmening (€ 1,2 Mio von insgesamt € 4,6 Mio.), des Rat-
des der jährlichen Abschreibung des Gemeindevermögens.          hauses und natürlich beim Waldbesitz durch den Ankauf der
                                                                Forstheide (€ 3,9 Mio.).
                                                                Da nicht alle Vorhaben mit Eigenmitteln finanziert werden
  Die Summen des Ergebnis- und                                  können, ist die Aufnahme von Darlehen in der Höhe von
  Finanzierungsvoranschlags für 2020                            € 7.465.500,- geplant. Unter Berücksichtigung der Tilgungen
  setzen sich demnach wie folgt zusammen:                       führt dies zu einer Nettoneuverschuldung von € 3.430.200,-.
                                                                Der Schuldenstand zum 31.12.2020 ist mit € 37.760.800,-
            Mittelaufbringung         Mittelverwendung          prognostiziert.
              (Einnahmen)                (Ausgaben)
  Ergebnisvoranschlag                                           Um die Vergleichbarkeit der Haushaltsrechnungen zum bis-
            € 87.772.300,--             € 80.461.400,--         herigen Rechnungswesen zu gewährleisten wurde, durch
  Finanzierungsvoranschlag                                      landesgesetzliche Regelungen das sog. Haushaltspotential
            € 85.769.300,--             € 94.575.900,--         definiert, welches ein Äquivalent zu den bisherigen Sollüber-
                                                                schüssen bzw. -fehlbeträgen darstellt.
                                                                Dieses Haushaltspotential weist für die Stadtgemeinde
Der positive Saldo des Ergebnisvoranschlags resultiert u.a.     Amstetten für 2020 einen positiven Saldo von € 573.600,-
aus Einnahmen durch Entnahme von zweckgebundenen                aus, wodurch die Ausgeglichenheit der Mittelaufbringung
Rücklagen in der Höhe von € 11.282.700,-. Dem stehen Zu-        (vormals Einnahmen) und der Mittelverwendung (vormals
führungen von Rücklagen in der Höhe von € 2.476.100,- ge-       Ausgaben) gewährleistet ist, betont Vzbgm. Finanzstadtrat
genüber.                                                        Mag. Wiesner.

AMTSstetten                                                                                                              15
Stadtwerke Amstetten

Lichtpunkte werden erfasst
Den Empfehlungen des Kontrollamts der Stadt Rechnung tragend, wurde seitens
der STADTwerke Amstetten mit der einheitlichen Aufnahme der gesamten Straßen-
beleuchtung im Stadtgebiet und der Erstellung eines Lichtpunktkatasters begonnen.

Die Arbeiten werden in Zusammen-
arbeit mit einem externen Dienstleis-
ter durchgeführt. Mit der Aufnahme
der Straßenbeleuchtung in den Orts-
teilen Ulmerfeld-Hausmening-Neu-
furth und Mauer-Greinsfurth wurde
begonnen.
„Unser Ziel ist es, alle Daten der Licht-
punkte in einer Datenbank zu erfas-
sen“, erklärt der stellvertretende Di-
rektor der STADTwerke Amstetten
Ing. Franz Aigner. Zusätzlich wird
die Datenbank mit allen wichtigen
Details zum Lichtpunkt gefüttert,
wie etwa Anschlusspunkt, Leucht-            legten Informationen und der Stand-     ßenlaterne ausfällt, ist es für die Bür-
mittelangaben,         Energieverbrauch     punkt sofort ausgelesen und bear-       ger einfacher, uns zu informieren“,
und Masteigenschaften sowie genaue          beitet werden. So können auch die       freut sich auch Bürgermeisterin Ursu-
Standortangaben (Koordinaten, Stra-         Instandhaltungsarbeiten dokumen-        la Puchebner über die einfache Hand-
ßenbezeichnung).                            tiert werden.                           habung. „Bisher kam es bei der ge-
Alle diese Angaben können für Aus-          „Bei Störungen reicht es in Zukunft     nauen Angabe des Standorts immer
wertungen und Berechnungen in einer         aus, wenn die Lichtpunkt-Nummer         wieder zu Problemen (fehlende Haus-
modernen Software genutzt werden.           am Aufkleber an die Störungshotline     nummern, Radwege etc.)“.
„Bei der Aufnahme werden alle Licht-        gemeldet wird“, so Aigner, „übrigens,
punkte mit einem QR-Code und einer          die Nummer der Hotline findet man       Nach Fertigstellung des Projekts
Lichtpunktnummer versehen. Diese            auch am Aufkleber“, so Aigner weiter.   „Lichtpunktkataster“ kann mit den
Nummer wird am Mast der Leuchte             Durch die Übermittlung der Nummer       Grunddaten ein sinnvolles Konzept
sichtbar aufgeklebt“.                       kann eindeutig über das Programm        zur Gesamtumrüstung auf LED-Tech-
Mithilfe eines Lesegeräts (Tablet,          der Lichtpunkt identifiziert werden.    nologie der Straßenbeleuchtung im
QR-Scanner) können so alle hinter-          „Wenn also wieder einmal eine Stra-     Gemeindegebiet erstellt werden.

  Wintersperre der Gehsteige
   Bei nachfolgend angeführten Geh- und Radwegen er-            In diesen Berei-
   folgt keine Schneeräumung während der Wintermonate           chen ist der Win-
   – die Stadtgemeinde Amstetten ersucht um Verständnis:        terdienst mit einem
                                                                unverhältnismäßig
   beim Geh- und Radweg in der Winklarner Straße von            hohen      Aufwand
   der Gemeindegrenze Winklarn bis zur Kreuzung mit der         verbunden.
   Brixener Straße in Allersdorf sowie bei der neu errichte-    Mit den Tafeln „Wintersperre: Betreten auf eigene Ge-
   ten Laufstrecke entlang der Lewingstraße von der Un-         fahr“, jeweils am Beginn bzw. Ende des Gehsteig-Berei-
   terführung der Wiener Straße bis zur Kreuzung mit der        ches wird darauf hingewiesen. Es werden diese Bereiche
   Mitterfeldstraße.                                            erst 1-2 Tage später vom Schnee geräumt.

  16
                                                                                            AMTSstetten
Rathaus-Umbau

                            Bauarbeiten in der Zeit
                            Das Amstettner Rathaus wird zukunftsfit. Nach der Übersiedelung ins Ausweichquartier
                            im Juli haben die Um- und Neubaumaßnahmen begonnen.

                            Mittlerweile ist der Fenstertausch im Innenhof abgeschlos-
                            sen, die hofseitige Fassade hat einen neuen Anstrich erhal-
                            ten, das Vordach wurde in diesem Bereich ebenfalls mon-
                            tiert. Im Innenbereich ist die gesamte Wärme-, Klima- und
                            Sanitär- (WKS) sowie E-Technik installiert. Mit dem Ein-
                            bau des Liftschachts wurde begonnen, um in Zukunft sämt-
                            liche Geschoße mit einem Lift erreichen zu können.
                            Die Gleichenfeier wurde am 9. Dezember 2019 gefeiert, im
                            Rahmen derer sich Bürgermeisterin Ursula Puchebner bei
                            den bauausführenden Firmen bedankte und interessierte
                            Bedienstete der Stadtgemeinde weiters die Möglichkeit hat-
                            ten, sich vom Baufortschritt zu überzeugen.                                    sphäre aufwarten und auf drei Ebenen werden Mitarbeiter
                            Abgeschlossen sollen die Arbeiten im Sommer 2020 sein.                         weiterhin bemüht sein, Anliegen rasch und kompetent zu
                            Dann wird das Rathaus mit zeitgemäßer, moderner Atmo-                          erledigen.

                                           Aktion                                                         Förderung für Einbau
                                                                                                          von Alarmanlagen
                                     „Sicheres Wohnen”                                                    und Sicherheits-
                                                                                                          eingangstüren
                                                                                                          Das Land Niederösterreich
                                                                                                          hilft Ihnen, sich vor un-
                                                                                                          gewollten Eindringlingen
                                                                                                          zu schützen und Ihr Heim
                                                                                                          komfortabler, sicherer und geborgener zu machen.
                                                                                                          Geben Sie Einbrechern und Räubern keine Chance!
                                                                                                          • Die NÖ Wohnbauförderung unterstützt Sie beim Einbau
                                                                                                          von Sicherheitsmaßnahmen mit einem Direktzuschuss zu
                                                                                                          den anerkannten Investitionskosten in der Höhe von 30 %,

                                     SICHERES                                                             maximal jedoch in nachstehend genannter Höhe.
                                                                                                          • Elektronischer Schutz:

                                     WOHNEN
                                      O
                                                                                                          Einbau einer Alarmanlage: bis zu € 1.000,–
                                                                                                          • Mechanischer Schutz:
                                                                                                          Einbau einer Sicherheitseingangstür (ab Widerstandsklas-
                                     Bis zu € 2.000,- für Ihre Sicherheit!                                se 3) bis zu € 1.000,– (Bei Eigenheimen muss ein Gesamt-
                                                                       Das Land Niederösterreich unter-   schutz gegeben sein.)
                                                                       stützt Ihre Sicherheit. Mit der
                                                                       Förderung für Sicherheitsein-      • Insgesamt kann somit ein Maximalbetrag von € 2.000,–
                                                                       gangstüren und Alarmanlagen.
                                                                                                          ausbezahlt werden.
                                     Förderzeitraum: 1.1.2019 bis 31.12.2020
                                                                                                          Die Maßnahmen werden bei Ein- oder Zweifamilienhäu-
Entgeltliche Einschaltung

                                     Antrag einreichen unter
                                     www.noe-wohnbau.at/sichereswohnen                                    sern bzw. Reihenhäusern und Wohnungen in Mehrfami-
                                     NÖ WOHNBAU-HOTLINE >> 02742/22133
                                                                                                          lienhäusern gefördert. Ein Hauptwohnsitz ist erforderlich.
                                                                             Sicherheit ist blau-gelb.
                                                                             Niederösterreich hilft.
                                                                                                          Die Förderung „Sicheres Wohnen“ gilt rückwirkend per
                                                                             In Kooperation mit
                                                                                                          1. Jänner 2019 und ist mit 31. Dezember 2020 befristet.
                                     Entgeltliche Einschaltung des Landes Niederösterreich
                                                                                                          Nähere Infos unter: www.noe-wohnbau.at/sichereswohnen

                            AMTSstetten                                                                                                                            17
Parken im Stadtzentrum
von Amstetten

Im Stadtzentrum von Amstetten stehen Ihnen vielfältige        Alte Zeile sowie Mantzos ist die erste
Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Für Parkvorgänge von         Stunde übrigens gratis.
bis zu zwei Stunden empfehlen wir Ihnen die gebühren-
pflichtigen Kurzparkzonen. In der Gebührenzeit zahlen Sie     Mit dem nebenstehenden QR-Code
€ 0,50 für eine halbe Stunde (Mo bis Fr: 8:00 bis 12:00 Uhr   (einfach einen QR-Reader am Mo-
und 13:30 bis 18:00 Uhr, Sa: 8:00 bis 12:00 Uhr).             biltelefon installieren) finden Sie alle
                                                              Parkmöglichkeiten im Zentrum von
Jeweils am ersten Samstag im Monat und an den Samtagen        Amstetten auf einer übersichtlichen Karte im Internet.
im Advent sind diese Zonen gebührenfrei.
                                                              Weitere Infos zum „Thema Verkehr und Parken”:
Für längere Parkvorgänge bzw. wenn die Dauer im Vor-
hineine noch nicht bekannt ist, parken Sie am besten auf      https://stadtwerke.amstetten.at/
den zahlreichen beschrankten Parkplätzen. Am Parkplatz        parken/parken/

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                                                                                           AMTSstetten
Volksschule Brandströmstraße

Adventkranzweihe
Am 27. November 2019 fand in der VS Elsa Brändström-Straße die bereits traditionelle
Adventranzweihe statt.

Bgm. Ursula Puchebner, Dir. Lucia Steindl, Dir. i.R. Elfriede Gatterbauer, Vzbgm. Ing. Anton Katzengruber, StR Helfried Blutsch,
Musikschullehrer Stefan Jandl, Musikschuldirektor Mag. Markus Baumann, Musikschuldirektor i.R. Robert Pussecker, SQM Mag.
Michaela Stanglauer, Pfarrer Mag. Peter Bösendorfer, Bgm. a.D. Herbert und Marianne Katzengruber, Musikschullehrerin Barbara Brozek,
Susanne Diridl sowie die Religionslehrerinnen Eva Teufel und Michaela Brandstetter mit Tristan, Hanna, Jakob, Jakob und Gloria

Zu der stimmungsvollen vorweihnachtlichen Feier durf-
te Direktorin Lucia Steindl nicht nur viele Eltern sondern
auch zahlreiche Fest- und Ehrengäste begrüßen.                                       Advent im
Die Weihe der Adventkränze nahm Stadtpfarrer Mag. Peter
Bösendorfer vor. Durch den Segen sollen die Adventkränze
                                                                                     Cafe Exel
uns begleiten und schützen.

Umrahmt wurde die Adventfeier durch das Schulorchester.
Alle Klassen der Volksschule beteiligten sich mit eigens da-
für einstudierten Musikstücken, aber auch mit Gedanken
zum Advent am Programm der Adventkranzweihe.

Bürgermeisterin Ursula Puchebner bedankte sich bei Di-
rektorin Lucia Steindl für die Einladung zu der besinnlich
                                                                                                             Hauptplatz
gestalteten Vorweihnachtsfeier, die den wahren Sinn des                                                      Amstetten
Advents ganz besonders ins Bewusstsein rief.

AMTSstetten                                                                                                                            19
Villenstraße und Höf

Neue Brücken
Über 60 Brücken gibt es im Gemeindegebiet der Stadt
Amstetten, die regelmäßig einer technischen Überprüfung
unterzogen werden müssen. Der aktuelle Bauzustand der
Brücken und der Handlungsbedarf, der sich aus diesen
Überprüfungen ergibt, sind im sogenannten „Brücken-
buch“ zusammengefasst.

Im Zuge dieser Kontrollen wurden          Die Planungsarbeiten der Brückener-
eine Brücke in der Villenstraße über      neuerungen führte das Ziviltechni-
den Gschirmbach mit Zufahrt zu den        ker-Büro Schneider Consult im Auf-
Gemeindehäusern in der Kamarith-          trag der Stadtgemeinde Amstetten
straße sowie die Brücke im Ortsteil       durch. Mit der Umsetzung der Erd-
Höf über den ehemaligen Werksbach         und Baumeisterarbeiten war die Fa.
der Schmidmühle als sanierungsbe-         Hörlesberger betraut.
dürftig eingestuft.
                                          Durch die Maßnahmen zum Trag-
Aufgrund des schlechten Zustands          werkstausch kommt es zu keinen Ver-
der beiden Holzbrücken wurden die-        schlechterungen der Abflussverhält-
se nun im Herbst 2019 erneuert. Die       nisse. Neben diesen Arbeiten wurden
bestehenden Tragwerke mussten ab-         auch Sanierungen von Auskolkungen
getragen und durch neue Stahlbe-          im Bachbett sowie die Neuherstellung
ton-Fertigteilbrücken ersetzt werden.     der Anschlussbereiche zur Brücke ge-
                                          plant.
Die neu eingesetzten Brückentrag-         „Alle Arbeiten im Zusammenhang
werke bestehen aus einer Betonfer-        mit den Brückenüberprüfungen und
tigteilplatte, die ein Eigengewicht von   -sanierungen werden vom Refe-
rund 20 Tonnen besitzt. Nach dem          rat Umwelt, Klima und Kommuna-
Einheben und Einpassen der Trag-          ler Tiefbau koordiniert und dienen
werke waren die Villenstraße bzw. die     in erster Linie dem Erhalt der Sicher-
Gemeindestraße „Berg“ in der Höf di-      heit“, führt Ing. Dieter Stadlbauer als
rekt wieder befahrbar.                    Leiter des Referats aus.

                                                                     Jetzt von fossilen Brennstoffen (Öl, Gas oder
                                                                   Koks) auf Pellets oder Wärmepumpe umsteigen
                                                                       und bis zu 3.000,- Euro nicht rückzahlbare
                                                                                       Einmalförderung kassieren.

  3.000€                                                                       Wir unterstützen & beraten Sie gerne
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                                                                Marktplatz 26, 3363 Ulmerfeld, 07475-56020, heizung-direkt.at

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