SV Ratgeber Zukunft planen Nachlass regeln 2013 - SV SparkassenVersicherung
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SV Ratgeber 2013 Zukunft planen Nachlass regeln Nachlass vererben Zukunft Trauerfall gestalten nach Plan Planen regeln Seite 3 Seite 10 Seite 20 Seite 26 www.sparkassenversicherung.de
SV Ratgeber Zu Lebzeiten Nachlass regeln Weitsichtige Planung lohnt sich .................................................................. Seite 3 Gesetzliche Erbfolge ...................................................................................... Seite 4 Was erbt der Ehepartner ............................................................................... Seite 6 Erbschaftssteuer ............................................................................................. Seite 8 Liebe Leserinnen und Leser, Vererben nach Plan vielleicht haben Sie das auch Testament: Gestaltungsmöglichkeiten schon erlebt: ein liebgewonne- und was es zu beachten gibt ..................................................................... Seite 10 ner Mensch verstirbt und neben der Trauer tauchen zahlreiche Unternehmensnachfolge rechtzeitig planen .......................................... Seite 16 Fragen auf. Wie man sich auf solch einen Ernstfall vorbereitet, Handlungsfähigkeit sichern: erklären wir in diesem prakti- Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ......................................... Seite 18 schen Ratgeber. Als großer Ver- sicherer wollen wir Ihnen damit echte Lebenshilfe bieten. Was Zukunft planen ist zu Lebzeiten zu regeln? Was ist im Todesfall zu tun? Angehörige richtig absichern ..................................................................... Seite 20 Fragen, auf die wir Ihnen hiermit wertvolle Antworten liefern. In So werden Immobilien im Erbfall behandelt .......................................... Seite 24 kurzen, verständlichen Texten und anhand von Beispielen beleuchten wir die unterschied- Was ist im Trauerfall zu tun lichsten Themenbereiche – von den gesetzlichen Grundlagen Was passiert mit den Versicherungen .......................................................Seite 26 wie Erbfolge und Erbschafts- steuer über Möglichkeiten, den Checklisten und wichtige Adressen ........................................................... Seite 30 Nachlass zu regeln, bis hin zur Zukunftsplanung und Hinter- bliebenenabsicherung. Wir hoffen, Sie mit diesem Ratgeber und praktischen Checklisten ein wenig zu entlasten. Ihr Sven Lixenfeld, Vorstand für Leben und IT SV SparkassenVersicherung Impressum HERAUSGEBER: SV SparkassenVersicherung, Löwentorstraße 65, 70376 Stuttgart, www.sparkassenversicherung.de, verantwortlich: Abt. Unternehmenskommuni- kation RK3, Sylvia Knittel, Tel. 0711 898 - 48221, Fax 0711 898 - 48228 VERLAG: Printich Verlag GmbH & Co. KG, Heroldstr. 44 B, 48163 Münster, www.printich.de REDAKTION: Thomas Deneke, Stefanie Rösch, Nicole Herberger Stand: 30. Juni 2013 BILDNACHWEIS: SV SparkassenVersicherung, Colourbox, Fotolia Alle Berichte und Informationen sind nach bestem Wissen recherchiert. Eine Garantie für die Richtigkeit sowie eine Haftung kann nicht übernommen werden. Nachdruck oder Übernahme redaktioneller Beiträge ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlags gestattet. Die Broschüre kann nicht jeden Einzelfall behandeln 2 und sie ersetzt nicht das persönliche Beratungsgespräch. www.sparkassenversicherung.de
SV Ratgeber Zu Lebzeiten Nachlass regeln Weitsichtige Planung des Nachlasses lohnt sich Lebzeiten wichtige Dokumente wie Versicherungsscheine, Adresslisten, Bankverbindungen, Testament etc. in einem zentralen Ordner schnell auf- findbar abgeheftet werden. Mit diesem Ratgeber wollen wir Sie zum Thema Nachlassplanung unter- stützen. Erfahren Sie, was sich hinter der gesetzlichen Erbfolge verbirgt, worauf Sie beim Testament achten sollten, wie Sie Hinterbliebene sinnvoll absichern und wann die Erbschafts- und Schenkungssteuer greift. Checklisten, Tipps und weitere Informationsquellen runden dieses Heft ab, damit Sie die notwendigen Anordnungen und Entscheidungen treffen können und genau das mit Ihrem Vermögen später passiert, was Jahr für Jahr werden allein in Deutschland Vermögenswerte von Sie sich selbst vorgestellt haben. rund 250 Milliarden Euro vererbt. Die meisten Deutschen machen sich kaum Gedanken darüber, was aus ihrem Vermögen später Der Ratgeber gibt Ihnen einen allge- einmal werden soll. Sich mit dem eigenen Tod zu beschäftigen, ist meinen Überblick über alle Fragen. ein heikles Thema. Doch ist es nicht besser, selbst zu bestimmen, Vertiefende Informationen und indi- was mit dem eigenen Nachlass passiert? viduellen Rat erhalten Sie bei einem Notar oder erfahrenen Rechtsanwalt, Mit dem Thema Nachlass hat sich na- Heft dem Thema „Vererben nach Plan“. beim Steuerberater sowie Ihrem Fi- türlich auch der Gesetzgeber intensiv Denn Nachlassplanung ist weit mehr nanz- und Vermögensberater. auseinander gesetzt. In diesem Ratge- als nur eine Frage des Testaments. ber stellen wir Ihnen daher die gesetz- Vielmehr geht es auch darum, sich lichen Grundlagen vor. Das Gute dabei: beispielsweise mit der finanziellen Vieles, was der Gesetzgeber regelt, können Sie selbst abändern und Absicherung der eigenen Familie zu beschäftigen. Oder mit der Frage, was Tipp ! beeinflussen. Etwa mit einem Testa- eigentlich passieren soll, wenn man ment. Hier können Sie weitgehend frei schwerstkrank ist und seinen Willen Sie haben ein größeres Vermögen bestimmen, wie und an wen Vermögen nicht äußern kann. Wie Sie in solchen aufgebaut? Oder wollen Regelun- übergehen soll. So vermeiden Sie Fällen Ihre Handlungsfähigkeit sichern, gen für Ihren komplexen Nachlass Streit unter den Hinterbliebenen und zeigen wir Ihnen ebenfalls auf. treffen? Dann ist in jedem Fall schützen dadurch womöglich über juristischer Rat empfehlenswert. Generationen aufgebautes Vermögen Auch Ihren Hinterbliebenen können Die damit verbundenen Kosten sind vor unnötig hoher Steuerlast. Deshalb Sie in der Trauer viele bürokratische meist überschaubar. widmen wir uns intensiv in diesem Aufgaben erleichtern. Etwa, indem zu www.sparkassenversicherung.de 3
SV Ratgeber Gesetzliche Grundlagen Wer erbt eigentlich? Wer erbt eigentlich, wenn jemand verstirbt? Wenn der Verstorbene – im Amtsdeutsch Erblasser genannt – kein Testament oder keinen Erbvertrag hinterlassen hat, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Der Gesetzgeber regelt dann sozusagen, wer was bekommt. Diese gesetzliche Erbfolge lebt vom Gedanken des Verwandtenerbrechts (sprich: der Blutsverwandtschaft). Das heißt: Vererbt wird Vermö- gen zunächst an die Abkömmlinge (sprich Kinder, Enkel, Urenkel). Sollten diese nicht vorhanden sein, sind andere Verwandte erbberechtigt. Grundsätzlich unterteilt das Gesetz die möglichen Erben dabei in fünf verschiedene Ordnungen. Erben erster Ordnung sind Kinder, Enkel und Urenkel. Dabei gilt: Die nahestehendsten Verwandten erben. Sind Kinder, Enkel und Urenkel vorhanden, erben die Kinder. Enkel und Urenkel bleiben dann unberücksichtigt. Ist jedoch ein näherer Angehöriger verstorben, rücken dessen Abkömmlinge an dessen Stelle. Hierzu ein Beispiel: Ein älterer Mann verstirbt. Er hatte einen Sohn und eine Tochter, die ebenfalls zwei Kinder haben. Der Sohn ist bereits verstorben. Ist kein Testament vorhanden, sind die noch lebende Tochter und die Kinder des verstorbenen Sohnes (sie nehmen sozusagen den „Platz“ des verstorbenen Sohnes ein) erbberechtigt. Blutsverwandtschaft entscheidend Ist kein Erbe erster Ordnung vorhanden, sind die Erben zweiter Ordnung erbbe- rechtigt. Dazu zählen die Eltern und deren Abkömmlinge, also Geschwister sowie Neffen und Nichten. Sollte es auch hier keine Erben geben, entfällt das Erbe auf die Erben dritter Ordnung. Das sind die Großeltern sowie deren Abkömmlinge. Dass es keine Verwandten erster bis dritter Ordnung gibt, ist in der Praxis äußerst selten. „Für Ehegatten In solch einem Fall würden die Erben vierter Ordnung berücksichtigt. Dies sind die gelten in der ge- Urgroßeltern und deren Abkömmlinge. Sollten auch diese nicht vorhanden sein, kommen Erben der fünften Ordnung (entferntere Voreltern und deren Abkömm- setzlichen Erbfolge linge) zum Zuge. zwar Sonderrege- Sonderstellung für Ehepartner lungen. Doch ohne Testament sind sie in Wozu zählt nun aber der Ehepartner? Für den hinterbliebenen Ehegatten kennt das Erbrecht Sonderregelungen. Ehegatten sind zwar nicht „blutsverwandt“, werden der Regel im Todes- ohne anderslautende Vereinbarungen jedoch beim Erbe berücksichtigt. Gleichge- fall nicht gut abge- schlechtliche Paare, die im Partnerschaftsregister eingetragen sind, werden erb- rechtlich wie Ehepaare behandelt. Anders der Lebenspartner in „wilder Ehe“: Dieser sichert.“ ist weder blutsverwandt, noch genießt er eine Sonderstellung. Damit der überle- bende Ehegatte, Partner bzw. Lebenspartner vernünftig abgesichert ist, sollte man zu Lebzeiten in einem Testament entsprechende Regelungen treffen. So lässt sich z. B. umgehen, dass der hinterbliebene Ehepartner womöglich zum Auszug aus dem eigenen Haus gezwungen ist. Diese testamentarischen Verfügungen sind losgelöst vom Güterstand zu treffen. Ratsam ist es, hier juristischen Rat einzuholen, um Verfügungen wirklich rechtssicher zu gestalten. 4 www.sparkassenversicherung.de
Nachkommen Enkel Erben 1. Ordnung Kinder Erblasser Gesetzliche Nachkommen Erbfolge Neffen/Nichten Erben 2. Ordnung Eltern Geschwister Nachkommen Cousins/Cousinen Erben 3. Ordnung Großeltern Onkel/Tanten Erben 4. Ordnung Urgroßeltern Nachkommen Erben 5. Ordnung Weitere Voreltern Nachkommen • Innerhalb einer Ordnung schließen die nächsten Verwandten weitere Abkömmlinge von der Erbschaft aus. • Ein Verwandter einer Ordnung schließt alle Verwandten entfernterer Ordnungen von der Erbschaft aus. • Der Ehegatte hat ein eigenes Erbrecht abhängig vom Güterstand und sonstigen Verwandten. www.sparkassenversicherung.de 5
SV Ratgeber Sonderstellung Ehepartner im Erbschaftsrecht Was erbt der Ehepartner? Auch ohne Testament gehen bei der gesetzlichen Erbfolge der hinterbliebene Ehegatte als auch die Kinder keineswegs leer aus. Die Höhe des Erbteils des Ehegatten richtet sich wesentlich danach, welche Erben welcher Ordnung noch vorhanden sind. Dabei gilt: Je entfernter der Verwandtschaftsgrad, desto höher fällt der Anteil für den hinterbliebenen Ehepartner aus. Einfluss auf die Höhe des Erbanspruchs hat zudem der sogenannte Güterstand. Grundsätzlich kennen wir in Deutsch- erhält seine Frau Simone die Hälfe per Vertrag auch einen anderen land drei verschiedene Güterstände: seines Vermögens. Ein Viertel steht ihr Güterstand vereinbaren. Das wirkt sich Ohne gesonderte Regelung gilt die aus dem gesetzlichen Erbrecht zu, ein natürlich auch aufs Erbe aus. Wurde sogenannte Zugewinngemeinschaft. weiteres Viertel erhält sie als eine Art etwa Gütertrennung vereinbart, erbt Dies bedeutet: Alles Vermögen, das Zugewinnausgleich. Die andere Hälfte der hinterbliebene Ehepartner immer ein Ehepaar nach der Heirat aufbaut geht je zur Hälfte an die beiden Kinder weniger als in der Zugewinngemein- (der sogenannte Zugewinn), gehört Jan und Meike. schaft. Konkret gilt: Neben ein oder beiden Partnern zur Hälfte. Alterna- zwei Kindern des Verstorbenen erbt tiv können Ehepaare und eingetra- Kinderlose Ehe der Ehepartner immer so viel wie die gene Lebenspartnerschaften den Kinder. Ist ein Kind vorhanden, erben Güterstand der Gütertrennung oder Anders die Situation, wenn keine das Kind und der Ehepartner zur Gütergemeinschaft vereinbaren. Bei leiblichen Kinder vorhanden sind. Hälfte. Sind zwei Kinder vorhanden, der Gütertrennung wird das Vermö- Beispiel: Markus und Martina sind bekommt jeder ein Drittel. Hinterlässt gen, das vor und während der Ehe/ verheiratet. Markus Eltern leben noch. der Verstorbene mehr als zwei Kinder, Partnerschaft aufgebaut wird, jedem Wenn Markus verstirbt, erbt seine Ehe- erhält der Ehepartner immer ein Viertel Partner getrennt zugerechnet. Bei der frau Martina die Hälfte des Nachlasses des Nachlasses. Gütergemeinschaft ist grundsätzlich plus ein Viertel aus der Zugewinnge- alles Vermögen gemeinschaftliches meinschaft, also insgesamt drei Viertel. Sonderfall Gütergemeinschaft Vermögen. Der Güterstand beeinflusst Das restliche Viertel erben die Eltern natürlich auch den Erbanspruch. von Markus als Erben zweiter Ordnung. Wurde unter den Eheleuten die Güter- gemeinschaft vereinbart, gehört dem Hierzu ein Beispiel: Peter und Simone Ehevertrag wirkt auch aufs Erbe Ehepartner per se die Hälfte des Ver- M. sind miteinander verheiratet und mögens. Von der anderen Hälfte erhält haben zwei leibliche Kinder, Jan und Statt der gesetzlich üblichen Zuge- der überlebende Ehegatte ein Viertel, Meike. Wenn Vater Peter verstirbt, winngemeinschaft können Eheleute der Rest verteilt sich auf die Kinder. 6 www.sparkassenversicherung.de
Sind weder Kinder noch Enkel vorhanden, „Ehe“ ohne Trauschein sondern nur Verwandte der zweiten Ord- nung, erbt der Ehepartner die Hälfte. Viele Paare leben ohne Trauschein zusammen. Doch so eng man sich auch verbunden ist, das Erbrecht kennt solche „wilde Ehen“ nicht. Sollte einer der Partner sterben, geht der hinterbliebene Partner leer aus. Dies kann man jedoch mit einem Testament Erbverteilung bei Zugewinn ändern. Peter † ∞ Simone 1/2 Wie wird der Lebenspartner erbrechtlich behandelt? Meike 1/4 Jan 1/4 Immer mehr gleichgeschlechtliche Paare lassen ihre Lebenspart- nerschaft eintragen. Das hat erbrechtliche Konsequenzen. Der überlebende Lebenspartner wird dem Ehegatten gleichgestellt. Erbverteilung bei Gütertrennung Er erbt neben Verwandten der ersten Ordnung zu einem Viertel, neben Verwandten der zweiten Ordnung oder neben Großel- tern zur Hälfte. Das Erbrecht des Lebenspartners endet mit der Aufhebung der Lebenspartnerschaft (wie bei einer Scheidung Ehegatte Kind unter Eheleuten). Davon unbenommen kann der ehemalige Le- 1/2 1/2 benspartner über ein Testament als Erbe eingesetzt werden. Erben Stief- und Adoptiv- Ehegatte Kind kinder auch etwas? 1/3 1/3 Stiefkinder erben nur von dem leiblichen Kind Elternteil. Sollten Sie als Stiefvater oder 1/3 -mutter eine andere Regelung wünschen, können Sie Stiefkinder natürlich im Testament als Erbe berück- sichtigen. Anders die Situation bei Adoptivkindern: Sie werden Die Höhe des Erbanteils, der auf den erbrechtlich seit 1977 leiblichen Kindern gleichgestellt. Nur hinterbliebenen Ehegatten entfällt, wenn das Kind erst als Volljähriger adoptiert wurde, gelten richtet sich sowohl nach den noch vor- Besonderheiten. handenen Verwandten also auch nach dem Güterstand. Bei der Gütertrennung erbt der Ehegatte stets weniger als in Erhöhtes Erbe für der Zugewinngemeinschaft. pflegende Angehörige Geschiedener Ehepartner ! Unsere steigende Lebenserwartung führt auch dazu, dass immer mehr Menschen pflegebedürftig sind. In rund zwei Drittel solcher Wer geschieden ist, hat keinen An- Fälle übernehmen Angehörige die Pflege – häufig über viele spruch auf ein Erbe. Das gilt unter Jahre hinweg. Wenn der Pflegebedürftige verstarb und kein Umständen auch dann schon, wenn die Testament hinterließ, gab es bis Ende 2009 häufig keinerlei Eheleute bei Gericht einen Scheidungs- erbrechtliche Ausgleichsansprüche. Das ist jetzt anders. So antrag gestellt, die Ehe aber noch nicht erhalten Kinder, Enkel und Urenkel für Pflegeleistungen nun rechtskräftig geschieden ist. eine gesonderte Vergütung, auch wenn sie nicht auf ein eigenes berufliches Einkommen für die Pflegeleistungen verzichten. www.sparkassenversicherung.de 7
SV Ratgeber Erbschaftssteuer Erbschaftssteuer: Wer zahlt eigentlich wie viel? Wer erbt, muss den Nachlass häufig mit dem Finanzamt teilen. Denn für den Vermögensübergang erhebt der Fiskus Erbschaftssteuern. Aber auch wer zu Lebzeiten Vermögen verschenkt, kann Steuerzahlungen nicht umgehen. Denn steuerrechtlich wird der Vermögenszuwachs „von Todes wegen“ Schenkungen gleich gestellt. Wir geben hier eine Übersicht über den aktuellen Stand zum 1.1.2013. Ob und in welcher Höhe Steuern Wie wirkt sich nun die Eingruppierung Tabelle zusammengefasst. Darüber bei Erbschaft bzw. Schenkung fällig in die unterschiedlichen Steuerklas- hinaus gibt es für Ehegatten sowie werden, hängt von verschiedenen sen aus? Die Steuerklasse bestimmt, Kinder und Stiefkinder bis zum 27. Faktoren ab. So unterscheidet der Ge- mit welchem Steuersatz Erbschaften Lebensjahr noch einen zusätzlichen setzgeber zunächst einmal danach, wie und Schenkungen besteuert werden. Versorgungsfreibetrag. nahe jemand dem Verstorbenen, dem Dahinter steckt ein einfacher Gedan- sogenannten Erblasser, stand. Denn ke: Enge Verwandte und Ehepartner Zum besseren Verständnis der der Verwandtschaftsgrad entschei- zahlen geringere Steuern als weit Tabellen zwei Beispiele. det, in welche Steuerklasse man fällt. entfernte Verwandte oder Personen, Grundsätzlich erfolgt dabei eine Auftei- die mit dem Erblasser überhaupt nicht Beispiel 1: Helmut und Monika sind lung in die Steuerklassen I, II oder III. verwandt sind. Das gleiche Prinzip ver- miteinander verheiratet. Sie haben Kinder sowie der hinterbliebene Ehe- folgt der Staat bei den Freibeträgen, keine Kinder und haben sich per Testa- gatte gehören beispielsweise in die bis zu denen überhaupt keine Steuern ment gegenseitig als Alleinerben ein- Steuerklasse I. Eine genaue Aufteilung anfallen. Je enger das Verwandt- gesetzt. Helmut verstirbt. Er hinterlässt (inklusive der Sondereinteilung für den schaftsverhältnis, desto höher der Wertpapiere und Bankguthaben in Fall einer Schenkung) finden Sie in der Freibetrag. Für welche Personengrup- Höhe von 550.000 Euro, die er bereits Tabelle auf der nächsten Seite. pe welcher Freibetrag bei Erbschaft bei Beginn der Ehe sein Eigen nannte. und Schenkung gilt, haben wir in einer Der Wert des Nachlasses beträgt somit 8 www.sparkassenversicherung.de
Persönliche Freibeträge Höhe des Steuersatzes je nach Steuerklasse Ehegatten und eingetragene Lebenspartner 500.000 Euro bis zu einem Steuer- Steuer- Steuer- Wert von klasse I klasse II klasse III Kinder, Stief- und Adoptivkinder sowie 400.000 Euro Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind 75.000 Euro 7% 15 % 30 % Enkel, deren Eltern noch leben 200.000 Euro 300.000 Euro 11 % 20 % 30 % Urenkel, Eltern und Großeltern (bei Erbschaft) 100.000 Euro 600.000 Euro 15 % 25 % 30 % Personen der Steuerklasse II 20.000 Euro 6.000.000 Euro 19 % 30 % 30 % Personen der Steuerklasse III 20.000 Euro 13 Mio. Euro 23 % 35 % 50 % 26 Mio. Euro 27 % 40 % 50 % Wer gehört zu welcher Steuerklasse? über 26 Mio. Euro 30 % 43 % 50 % Steuerklasse I: Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Stiefkinder, Enkel, Eltern und Großeltern (bei Todes- fall, Erbschaft und Erwerb von Todes wegen – nicht jedoch bei Schenkungen) Beispiel 2: Helmut und Monika leben nicht als Ehepaar, sondern in nichtehelicher Gemeinschaft zusammen. Beide Steuerklasse II: Eltern und Großeltern (bei Schenkungen), haben sich wieder gegenseitig per Testament als Alleiner- Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehegatten ben eingesetzt und haben beide keine Kinder oder Ge- schwister. Auch die Eltern sind bereits verstorben. Hinter- Steuerklasse III: Alle übrigen Personen lässt Helmut jetzt 550.000 Euro, so sieht die Situation für Monika erbschaftssteuerrechtlich wie folgt aus: Da Monika 550.000 Euro. Monika als hinterbliebene Ehefrau steht weder mit Helmut verheiratet noch blutsverwandt war, zunächst ein persönlicher Freibetrag von 500.000 Euro zu. gehört sie zur Steuerklasse III. Ihr steht ein Freibetrag von Somit würde der zu versteuernde Nachlass noch 50.000 20.000 Euro zu. Der zu versteuernde Nachlass beträgt somit Euro betragen. Als Ehegattin gehört Monika zur Steuerklasse 530.000 Euro, der in der Steuerklasse III I. Bis zu einem zu versteuernden Nachlass von 75.000 Euro mit 30 % besteuert wird. Somit beträgt hier der Erbschaftssteuersatz 7 Prozentpunkte. Dem- muss Monika 159.000 Euro ans nach müsste Monika 3.500 Euro an Erbschaftssteuer zahlen. Finanzamt zahlen. Schenkung zu Lebzeiten Im Prinzip werden Erbschaften und Schenkungen gleich Beispiel: Eine alleinstehende Mutter verfügt über ein besteuert. Insofern spricht man auch von der Erbschafts- Haus mit einem Wert von 400.000 Euro sowie eine steuer und der Schenkungssteuer. Da die Steuerfrei- Ferienwohnung mit einem Wert von 180.000 Euro. Diese beträge immer für einen Zehn-Jahres-Zeitraum gelten, Objekte sollen später auf den einzigen Sohn übergehen. kann man durch eine Schenkung zu Lebzeiten womöglich Der Sohn selbst hat kein Interesse, eines der beiden Steuern sparen. Objekte später selbst zu bewohnen. Würde der Sohn nach dem Tod der Mutter beide Objekte zusammen Insbesondere bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften erben, würden unter Berücksichtigung des Freibetrags (aufgrund der geringen Freibeträge) und größeren Vermö- von 400.000 Euro 180.000 Euro mit 11 Prozentpunkten gen fällt Erbschaftssteuer an. Diese lässt sich verringern, besteuert. Um dem Sohn diese 19.800 Euro Erbschafts- indem Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten als Schen- steuer zu sparen, schenkt die Mutter ihm zu Lebzeiten kung übertragen werden. So können Freibeträge mehrfach bereits das Haus. Damit sie selbst abgesichert ist, wird genutzt werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass für ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt. Nach Ablauf Schenkungen in der Regel die gleichen Steuerklassen und der Zehnjahresfrist steht dem Sohn dann erneut ein Freibeträge gelten wie für Erbschaften. Freibetrag von 400.000 Euro zur Verfügung, sodass dann keine Steuern fällig wären. www.sparkassenversicherung.de 9
SV Ratgeber Vererben nach Plan – Testament Weshalb ein Testament so wichtig ist Wir machen es uns oft allzu einfach, wenn es um unser Testament geht: „Das eilt doch nicht“ oder „Brauche ich nicht“ sind oft gehörte Ausreden, sich mit diesem Thema nicht zu be- fassen. Doch es gibt viele gute Gründe, weshalb Sie Ihren letzten Willen zu Papier bringen sollten. Lesen Sie hier, welche das sind, welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt und was Sie bei der Ordnung Ihres Nachlasses beachten sollten. Nur etwa jeder dritte Deutsche hat ein Testament verfasst und darin festgelegt, was mit seinem Nachlass geschehen soll. Rund 65 % der Bundesbürger hinter- lassen keine entsprechende Verfügung. Das hat oft unerwartete Folgen: Liegt nämlich kein Testament vor, tritt im Erbfall die sogenannte gesetzliche Erbfolge in Kraft (siehe Seite 4 f.). Doch wenn Sie möchten, dass Ihr Nachlass von dieser Erbfolge abweichen soll, oder wenn Sie jemandem etwas vermachen möchten, der in der gesetzlichen Erbfolge gar nicht vorkommt, sollten Sie diesen Willen schriftlich und verbindlich niederlegen – in einem Testament oder Erbvertrag. Dieser Rat gilt auch und vor allem dann, wenn Sie sich mit den Jahren ein ansehnliches Vermögen erarbeitet haben, Immobilien besitzen, möglicherweise eine wertvolle Sammlung (oder ein Unternehmen) weiterzugeben haben oder wenn eine große Zahl Erbberechtigter versorgt sein will. 10 www.sparkassenversicherung.de
Muster für Formulierungen Eigenhändiges Testament Wir haben Formu- Grundsätzlich gibt es drei verschiedenen Formen des Testaments. Am weitesten lierungsbeispiele verbreitet ist sicherlich das sogenannte eigenhändige Testament, das Sie persön- für Sie zusammen- lich handschriftlich verfassen, unterschreiben müssen und am besten mit Datum getragen, die versehen sollten. Ihnen weiterhelfen können. Diese er- Notarielles bzw. öffentliches Testament setzen aber keinesfalls einen juristischen Rat. Und Mehr Rechtssicherheit bietet in der Regel die Form des sogenannten notariellen beachten Sie, dass ein privates bzw. öffentlichen Testaments. Hierbei erklären Sie mündlich vor einem Notar Ihren Testament nur gültig ist, wenn letzten Willen, den dieser dann schriftlich festhält. Oder aber Sie übergeben dem dies von Ihnen vollständig hand- Notar ein vorab selbst verfasstes Testament. Dabei ist der Notar verpflichtet, Ihnen schriftlich verfasst und unter- rechtlich zu helfen und auch Formulierungen entsprechend zu gestalten. Ein no- schrieben wurde. Vergessen Sie tarielles Testament erleichtert den Erben zumeist die Ausstellung des Erbscheins. bitte auf keinen Fall Ortsangabe Für seine Dienste berechnet der Notar Gebühren, die sich nach der Höhe des und Datum, damit später beim Auf- Vermögens richten. finden mehrerer Testamente jeder weiß, welches der „letzte Wille“ war. Gemeinschaftliches Testament Beispiele Formulierung: Gerade unter Ehepaaren und in Lebenspartnerschaften weit verbreitet ist die Form des gemeinschaftlichen Testaments, meistens besser bekannt als „Berli- Berliner Testament ner Testament“. Das gemeinschaftliche Testament kann sowohl eigenhändig als Gemeinschaftliches Testament auch als notarielles Testament verfasst werden. Hierbei entscheiden die Partner Wir, die Eheleute Peter und Petra gemeinsam, was nach dem Tod mit dem Vermögen passieren soll. Muster, setzen uns gegenseitig zu Vollerben unseres gesamten Sonderform Erbvertrag Nachlasses ein. Erben des Letzt- versterbenden sollen unsere Eine Sonderform stellt der sogenannte notarielle Erbvertrag dar, der zwischen gemeinsamen Kinder Anton und Erben und Erblasser geschlossen wird. Anders als bei einem Testament, das man Bernd zu gleichen Teilen sein. jederzeit widerrufen oder ändern kann, sind beide an den Inhalt des Erbvertrags Musterstadt, den 1. Juni 2013 gebunden. Peter Muster/Petra Muster Ein solcher Vertrag kann beispielsweise in folgenden Situationen sinnvoll sein: Erbeneinsetzung Wenn die späteren Erben im Vorgriff auf die spätere Erbschaft Vorleistungen für So könnten Sie z. B. einen den Erblasser erbringen sollen, typisches Beispiel Pflegeleistungen. Wenn die Erben im Testament einsetzen: Gefahr nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Erblasser von außenstehen- • Erbe soll mein Enkel A zu den Dritten zur Änderung seines Testaments zu deren Gunsten genötigt werden drei Viertel und meine Enkelin B könnte. Wenn die Partner einer Lebensgemeinschaft nicht miteinander verheiratet zu einem Viertel sein. sind. Wenn ein Unternehmen „stückweise“ weitergegeben werden soll. • Mein langjähriger Freund P und mein Neffe G sollen zu Erbverträge können zwischen dem Erblasser und prinzipiell jeder geschäftsfähi- gleichen Teilen erben. gen Person abgeschlossen werden. Zur Unterzeichnung müssen beide Vertrags- • Mein Sohn S soll Alleinerbe partner beim Notar persönlich anwesend sein. Eine einseitige Aufhebung des meines Vermögens sein. Erbvertrags ist nicht möglich, eine entsprechende Aufhebungsvereinbarung muss von beiden Parteien gewollt und wiederum gemeinsam vor einem Notar beurkun- Wiederverheiratungsklausel det werden. „Sollte meine Frau/mein Mann nach meinem Tod wieder heiraten, so ist Pflichtteilsanspruch bleibt bestehen sie/er verpflichtet, unseren gemein- samen Kindern die Hälfte dessen, Grundsätzlich können Sie durch ein Testament zwar frei über die Verteilung Ihres was sie/er von mir geerbt hat, Vermögens nach Ihrem Tod verfügen – allerdings gibt es in Bezug auf nahe Ange- unverzüglich/binnen XY Monaten hörige eine Einschränkung. So gilt für Kinder und weitere Abkömmlinge » herauszugeben.“ www.sparkassenversicherung.de 11
SV Ratgeber Vererben nach Plan – Testament sowie Eltern, Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner din sein, ein Nachbar, die Haushaltshilfe, ein Verein oder ein sogenanntes Pflichtteilsrecht. Wenn diese Gruppe der eine wohltätige Organisation. Sie können auch Auflagen wie nahen Angehörigen bzw. Partner durch Testament oder die Pflege des Grabes oder Ihres Haustiers damit verknüpfen. Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wurde, steht ihnen ein Pflichtteil zu. Der Wert beträgt dabei Als Ehepaar mit Kindern… die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist als Geldbetrag zu entrichten. Ein kompletter Ausschluss einer pflichtteils- … bietet sich Ihnen das sogenannte Berliner Testament als berechtigen Person von der Erbfolge ist nur in seltenen besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments an. Ausnahmefällen möglich, etwa dann, wenn diese sich ge- Dabei setzen sich die Partner gegenseitig zu Alleinerben für genüber dem Erblasser durch grobes Fehlverhalten schuldig den ersten Erbfall ein und die Kinder als Schlusserben für gemacht oder diesem gar nach dem Leben getrachtet hat. den zweiten Erbfall. Der Nachlass geht also erst nach dem Tod des zweiten Ehepartners an die Kinder über. Diese Vor- So muss ein rechtssicheres Testament aussehen und Nacherbenlösung kann dazu führen, dass die leiblichen Kinder des Verstorbenen ihren Pflichtteilsanspruch schon Ein von Ihnen aufgesetztes Testament muss handschriftlich beim ersten Erbfall geltend machen können. Dies lässt sich verfasst sein. Das heißt, der gesamte Text – und nicht nur jedoch entweder durch eine sogenannte Pflichtteilsstraf- Ort, Datum und Unterschrift – muss von Hand niederge- klausel im Testament oder durch einen notariellen Pflicht- schrieben sein. Das Testament muss als solches erkennbar teilsverzicht der Kinder gegen eine Abfindung zu Lebzeiten sein, sollte also überschrieben sein mit „Mein Testament“ der Eltern ausschließen. Zudem können bei einem Erb- oder „Mein letzter Wille“. Die Unterschrift gehört – wie schaftswert, der die zurzeit noch recht großzügigen Freibe- ihr Name schon sagt – unter den Text. Um Fälschungen träge übersteigen sollte, durch die zweimalige Übertragung vorzubeugen, sind Textpassagen unterhalb der Unterschrift auch zweimal Erbschaftssteuern anfallen. In einem solchen ungültig! Fall sollten Sie vorbeugend das Berliner Testament dahinge- hend abändern, dass Ihre Kinder bereits beim ersten Erbfall Welches Testament ist das richtige für Sie? erben können, wobei aber das wirtschaftliche Wohlergehen des überlebenden Ehepartners sichergestellt sein muss. Wenn Sie alleinstehend sind … Nachteil des Berliner Testaments: Steuerrechtlich handelt … und keine nahestehenden Angehörigen mehr haben, es sich um separate Erbvorgänge. Das bedeutet: Womöglich kann die gesetzliche Erbfolge zu unerwünschten Ergebnis- wird das Erbe so doppelt besteuert. Einmal, wenn einer der sen führen. Dann erben vielleicht entfernte Verwandte – Ehepartner stirbt, und das zweite Mal, wenn dann die Kinder die Sie möglicherweise noch nie gesehen haben – oder gar erben. Insofern sollten Sie hier auf die Freibeträge achten der Fiskus! Mit einem Testament entscheiden Sie, wer Sie und ggf. durch eine Schenkung zu Lebzeiten die Steuerlast beerben soll. Das könnte etwa ein Freund oder eine Freun- reduzieren. ! Ein Testament verschafft Ihnen Handlungsspielraum! • Sie können Ihren Lebenspartner, Ihre Kinder und • S ie können festlegen, dass bestimmte Dinge andere Angehörige wirtschaftlich absichern und z. B. (Kunstgegenstände, Sammlungen) nicht der Erb- dafür sorgen, dass Ihr Ehepartner auch weiterhin in der masse zugerechnet und somit komplett erhalten bisher bewohnten Immobilie leben kann. werden. • Sie können Erbstreitigkeiten im Vorfeld ausräumen. • S ie können die Versorgung von Menschen oder • Sie können die Belastung Ihrer Erben durch die Erb- Haustieren über Ihren Tod hinaus sicherstellen. schaftssteuer weitgehend minimieren. • S ie können einen Teil Ihres Vermögens einer Ihnen • Sie können Personen, denen Sie auf besondere Weise nahestehenden gemeinnützigen Organisation verbunden sind, die aber nicht zu den Erbberechtigten zukommen lassen oder eine Stiftung gründen. zählen, via Vermächtnis Geld oder Sachwerte zukom- • S ie können die Art Ihrer Bestattung sowie die Grab- men lassen. pflege vorab festlegen. • Sie können einen Testamentsvollstrecker mit der Ab- • S ie können zwar ungeliebte Pflichtteilsansprüche wicklung Ihres Nachlasses beauftragen, was besonders nicht gänzlich ausschließen, aber in Ihrem Sinne bei komplexen Verhältnissen empfehlenswert ist. gestalten. 12 www.sparkassenversicherung.de
„Über ein Testament können Sie abweichende Regelungen zur gesetzlichen Erbfolge festlegen und auch Nicht-Verwandten etwas vermachen.“ Für Ehepaare ohne Kinder… Partner im Erbfall leer aus! Alternativlösung: Mithilfe eines notariellen Erbvertrags können Sie bestimmen, dass Sie ge- … kann das Nichtvorhandensein eines Testaments ganz genseitig zu Alleinerben eingesetzt werden und Ihre Kinder fatale Folgen haben. Dann erbt nämlich nicht der länger Le- zu Schlusserben. Wichtig: Für den Fall einer Trennung sollte bende als Alleinerbe – wie vielfach fälschlich angenommen eine Rücktrittsmöglichkeit im Vertrag fest vereinbart werden. wird –, sondern bei einer Zugewinngemeinschaft gilt: Der Außerdem ist zu beachten, dass uneheliche Kinder diesel- Ehepartner erbt neben Eltern, Geschwistern und Großeltern ben erbrechtlichen Ansprüche wie eheliche Kinder haben. zu drei Vierteln, bei Gütertrennung nur zur Hälfte! Auch Steuerrechtlich fallen nicht verheiratete Paare in die Steuer- hier hilft das bereits erwähnte Berliner Testament, bei dem klasse III. Das bedeutet, sie müssen mit Steuersätzen von sich beide als Alleinerben einsetzen und die Schlusserben 30 oder gar 50 % rechnen! Unverheiratete Paare mit größe- benennen (z. B. Nichten und Neffen). Vorsicht: Entfernte An- rem Vermögen sollten sich daher besser heute als morgen gehörige können bei der Berechnung der Erbschaftssteuer um ihre Vermögensplanung kümmern. Dabei können sich nur einen relativ geringen Freibetrag geltend machen. Gestaltungsmöglichkeiten wie Schenkungen oder die Um- wandlung von Privat- in Betriebsvermögen anbieten. Eingetragene Lebenspartner … Als Geschiedene… … können und sollten nach dem Lebenspartnerschaftsge- setz ein gemeinschaftliches Testament errichten. Für sie … endet das gesetzliche Erbrecht des Ex-Partners mit dem gelten dieselben Bestimmungen und Erbfolgeregelungen Tag der rechtskräftigen Scheidung. Ein gemeinschaftliches wie für Ehegatten (Steuerfreibetrag 500.000 Euro). Testament wird somit unwirksam. Doch Vorsicht: Hat das Kind aus der geschiedenen Ehe selbst keine Kinder und Nichteheliche Lebensgemeinschaften… stirbt vor dem anderen Elternteil, wird es von diesem beerbt. So kann der Ex-Partner dennoch am Vermögen des anderen … sind gut beraten, wenn jeder Partner ein Einzeltestament Partners teilhaben. Wer ein solches Szenario vermeiden errichtet. Wo das nicht der Fall ist, geht der überlebende möchte, sollte das Kind zum Vorerben bestimmen und » www.sparkassenversicherung.de 13
SV Ratgeber Vererben nach Plan – Testament einen Angehörigen aus der eigenen Familie als Nacherben Testamentsvollstrecker hilft bei Umsetzung einsetzen. Wenn Sie sicherstellen möchten, dass alle im Testament Angewendeter Kniff, die Pflichtteile zu verkleinern, ist es, die aufgeführten Wünsche auch umgesetzt werden, kann die Erbmasse zu Lebzeiten durch Schenkungen zu dezimieren. Benennung eines sogenannten Testamentsvollstreckers Vorsicht jedoch: Schenkungen, die bei Eintritt des Erbfalls sinnvoll sein. Dieser arbeitet im Prinzip wie ein Treuhänder. weniger als zehn Jahre zurückliegen, müssen dem Nachlass- Dabei sind Sie völlig frei, wen Sie als Testamentsvollstrecker vermögen wieder hinzugerechnet werden! benennen. Sinnvoll ist, jemanden zu wählen, der weder mit Ihnen verwandt noch durch das Testament in direkter oder Testament sicher und auffindbar aufbewahren indirekter Form begünstigt wird. Häufig greift man daher auf einen Anwalt, Notar oder Wirtschaftsprüfer zurück, da man Was nützt ein sorgfältig ausgearbeitetes Testament, wenn es diesen Personen in der Regel Neutralität und professionel- im Erbfall nicht gefunden wird? Wissen Sie, wer es als Erster les Handeln zutraut. Ein Testamentsvollstrecker wird gerne in Händen hält und was er damit macht? Können Sie dieser benannt, wenn etwa ein Erbe geschäftlich unerfahren, schwer Person uneingeschränkt vertrauen? Bewahren Sie Ihr Testa- erkrankt, geistig behindert oder minderjährig ist. Auch wenn ment deshalb sicher auf. Verteilen Sie beispielsweise Kopien im Testament Auflagen gemacht werden, oder ein möglicher und eventuelle Zusatzvereinbarungen an Ihre zukünftigen Streit zwischen den Erben droht, sollte man über einen Testa- Erben. Oder hinterlegen Sie es bei Ihrem Nachlassgericht mentsvollstrecker nachdenken. Natürlich kann man nieman- zur Aufbewahrung (einmalige Kosten ca. 50 bis 100 Euro). den zu der Aufgabe zwingen. Deshalb sollten Sie sich vorher mit der angedachten Person abstimmen und ggf. noch eine Seit 2012 gibt es bei der Bundesnotarkammer in Berlin ein Ersatzperson benennen. zentrales Testamentsregister. Immer wenn ein Testament oder ein Erbvertrag bei einem Notar oder Amtsgericht hin- Fazit: Ein Testament macht man nicht mal eben so. Wie Sie terlegt wird, erfolgt eine automatische Meldung an dieses jetzt wissen, sind eine Menge Faktoren zu beachten. Speziell Zentralregister. Es werden dort lediglich die Eckdaten ge- bei großen und weitverzweigten Vermögen, komplizierten speichert, nicht etwa der Inhalt des Testaments. Bei einem familiären Verhältnissen oder wenn mehrere Immobilien Sterbefall wird das Archiv informiert und meldet die Verwahr- oder gar ein ganzes Unternehmen vererbt werden sollen, ist stelle des Testaments. Die Registrierung kostet einmalig anwaltliche Hilfe unbedingt empfehlenswert. Fachanwälte für 15 Euro. Privat aufbewahrte Testamente können dort aller- Erbrecht helfen Ihnen bei der Bearbeitung Ihres Entwurfs oder dings nicht registriert werden. bei der kompletten Formulierung. Geeignete Rechtsberater finden Sie beispielsweise über Suchportale im Internet (z. B. Näheres unter Tel. 0800 3550700 (gebührenfrei) oder im www.anwalt-suchservice.de), über das Deutsche Forum für Internet unter www.testamentsregister.de. Erbrecht, www.erbrechtsforum.de, Tel. 089 2605207, oder über die Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde, www.erbfall.de, Tel. 0761 1563030. Weitere nützliche Adressen finden Sie in unserer Link-Sammlung am Ende dieses Heftes. Auch ein Testament ist nur ein Stück Papier … ! … das heißt, wer will, kann Schindluder damit treiben, • Alles, was Sie im Familien- und Bekanntenkreis verlei- es fälschen oder verschwinden lassen. Tatsache ist auch, hen, sollten Sie (bei Gegenständen mit Bild und Wert- dass mitunter Bargeld, Papiere und Wertsachen im beschreibung) schriftlich festhalten und vom Entleiher zeitnahen Umfeld eines Erbfalls auf die Seite geschafft gegenzeichnen lassen. Verwahren Sie die Unterlagen werden, bevor es an die rechtmäßigen Erben verteilt in Ihrem Finanzen-Ordner. werden kann. Was dagegen hilft: • Veranlassen Sie, dass im Erbfall die Adresse des • Fertigen Sie eine Liste (ggf. mit Fotos) an, mit den Trauerhauses nicht in der Todesanzeige abgedruckt Wertsachen und Gegenständen, die zu Ihrem Vermö- wird. Es gibt Diebesbanden, die sich auf Todesanzeigen gen zählen. Im Falle eines Diebstahls ist der Nachweis spezialisiert haben und zum Zeitpunkt der Beerdigung so schneller zu führen. Schmuck und Wertpapiere am in diese Wohnungen einbrechen! besten im Bankschließfach aufbewahren. 14 www.sparkassenversicherung.de
Wie groß ist Ihr Vermögen? ! Da man sich mit dieser Frage nur selten befasst, • G rundvermögen ist sie oft gar nicht so leicht zu beantworten. Bei der (Immobilien, Grundstücke) fälligen Aufstellung, was alles zu Ihrem Vermögen • S achwerte zählt, kann die nachfolgende Checkliste helfen. (Schmuck, Auto, Einrichtungsgegenstände) • B ankguthaben Aus der Summe der Einzelposten ergibt sich Ihr zu • B eteiligungen vererbendes Vermögen. Davon müssen Sie Verbind- • Wertpapiere lichkeiten (z. B. Abzahlungen von Krediten, Hypothe- (auch Bausparguthaben) ken) und Verpflichtungen (z. B. Zuwendungen an • A nsprüche aus Versicherungsverträgen Verwandte oder Dritte) abziehen: • B etriebsvermögen • B argeld Ordnen Sie Ihre Unterlagen Stellen Sie am besten einen Ordner zusammen, der schnell aufgefunden wird und der folgende Angaben bzw. Papiere (auch Kopien) enthalten sollte: erledigt Geburtsurkunde, Familienstammbuch Riester-Verträge Angabe, ob ein Testament vorhanden ist, Rürup-Verträge wenn ja, wo dieses zu finden ist, von wann Betriebliche Altersversorgung es datiert ist, ggf. in Kopie mit abheften Verbindlichkeiten Angabe, ob Vorsorgevollmacht und/oder Patientenverfügung vorhanden sind, ggf. Kopie Kredite abheften Hypotheken Genaue Angabe über Vermögenswerte: Angaben sonstige Versicherungen: Haftpflicht, Immobilien (ggf. Grundbuchauszug, Unfall, Hausrat, Gebäude, Sterbegeld, Kfz Mietverträge, Darlehensverträge, Ansprech- partner angeben/beifügen) Angaben zu Verträgen zugunsten Dritter Bankschließfach Angaben Mitgliedschaften Kontoverbindungen Daueraufträge/regelmäßige Abbuchungen Bausparverträge Ggf. Mietverträge/Pachtverträge Bundeswertpapiere/Bundesschatzbriefe Adressverzeichnis, wer benachrichtigt werden soll (Verwandte, Freunde, Bekannte, Arbeits- Wertpapiere und Vereinskollegen, Geschäftsfreunde usw.) Geschlossene Fonds Mögliche Wünsche/Anordnungen zur Beteiligungen Trauerfeier/Beisetzung Lebens-/Rentenversicherungen Checkliste für Hinterbliebene (s. Seite 30) www.sparkassenversicherung.de 15
SV Ratgeber Vererben nach Plan – Unternehmensnachfolge Unternehmensnachfolge rechtzeitig planen Wer über Jahre, womöglich sogar über Generationen, einen Betrieb aufgebaut hat, der will, dass das berufliche Lebenswerk auch vernünftig fortgeführt wird. Deshalb sollten sich Unter- nehmer rechtzeitig über Nachfolgeregelungen Gedanken machen und mögliche Fallstricke kennen. Mit einer vernünftigen Planung lässt sich auch die Steuerlast reduzieren. Standardlösungen für den Unternehmensübergang gibt es nicht. Das ist vielleicht auch gut so. Denn jeder Unternehmer hat unterschiedliche Vorstellungen, was mit dem Betrieb nach seinem Ausscheiden (sei es zu Lebzeiten oder durch den Tod) passieren soll. Komplikationen sind immer dann vorprogrammiert, wenn etwa ein vorhandenes Testament nicht zu den Nachfolgeregelungen im Gesellschaftervertrag im Unternehmen „Ein Testament kann passt. Regelungen innerhalb Welche Möglichkeiten zur Regelung Sie haben, hängt dabei ganz entschei- dend von der Gesellschaftsform ab. Die Möglichkeit bei Kapitalgesellschaf- des Gesellschaftsvertrags ten sind andere als bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften. nicht abändern.“ In jedem Fall ist eine sorgfältige Abstimmung mit dem Testament wichtig. 16 www.sparkassenversicherung.de
Die SV – stark und zuverlässig Viele Unternehmen werden heute aus Haftungsgründen als Die SV SparkassenVersicherung (SV) ist ein leis- GmbH geführt. Ein GmbH-Geschäftsanteil kann frei ver- tungsstarkes Unternehmen der Sparkassen-Finanz- erbt werden. Selbst über die Satzung der GmbH kann die gruppe – der größten Finanzgruppe Deutschlands. Vererblichkeit von GmbH-Geschäftsanteilen nicht ausge- Sie ist ein moderner Regionalversicherer mit schlossen werden. Gibt es mehrere Erben, können diese ihre Tradition. Rechte gegenüber der Gesellschaft nur gemeinschaftlich ausüben. Damit sich die übrigen Gesellschafter im Todesfall Seit mehreren Jahrhunderten ist die SV für ihre nicht plötzlich mit womöglich auch noch branchenfremden Kunden da. Obwohl regional in Baden-Württemberg, Dritten, nämlich den Erben, abstimmen müssen, sollte die Hessen, Thüringen und in Teilen von Rheinland-Pfalz GmbH in ihre Satzung eine Nachfolgeklausel aufnehmen. tätig, sind wir bundesweit einer der führenden Gebäu- Hier könnte etwa festgelegt werden, dass der Geschäftsan- deversicherer und gehören zu den großen Altersvorsor- teil nach dem Tod des Erblassers nur an bestimmte Perso- geanbietern und Versicherungskonzernen in unserem nen übergehen kann. Juristisch würde der Anteil dann zwar Land. Die SV ist ein Unternehmen, das wirtschaftlichen zunächst an die Erben fallen, diese wären dann jedoch zur Erfolg mit Regionalität verbindet. Denn unsere Regio- Übertragung an den benannten Nachfolger verpflichtet. nalität ist unsere Stärke. Wir sind vor Ort für die Men- Die Erben, die aufgrund der Klausel nicht zum Gesellschafter schen da und garantieren Sicherheit und Altersvorsorge. berufen werden, müssen aber finanziell entschädigt werden. Wir arbeiten mit den Sparkassen zusammen, haben Wenn mehrere Erben vorhanden sind, sollte man sich als aber auch einen großen eigenen Außendienst. Über Unternehmer rechtzeitig fragen, wen man sich als Nachfol- 400 Generalagenturen und 4.700 Sparkassenfilialen ger im Betrieb vorstellen könnte und wie eine Ausgleichs- leisten einen zuverlässigen Service vor Ort. In der Zu- lösung für Nicht-Nachfolger aussehen könnten, die ja einen sammenarbeit mit den Sparkassen, den Landesbauspar- Erbanspruch haben. kassen, den Landesbanken und der Deka-Bank leben wir seit vielen Jahren Allfinanz und die dazu gehörende Regelungen für den Todesfall sollten insbesondere bei umfassende Beratung. Knapp 5.000 Mitarbeiterinnen Personengesellschaften bestehen. Denn wenn der Gesell- und Mitarbeiter sind für die SV tätig und betreuen rund schaftsvertrag hierzu keine Aussagen enthält, wird etwa 7,6 Millionen Versicherungsverträge. die GbR mit dem Tod des einen Beteiligten aufgelöst. Bei der KG ist dies der Fall, wenn der letzte persönlich haftende Pro Jahr zahlen wir rund drei Milliarden Euro aus, pro Gesellschafter versterben sollte. Damit das nicht geschieht, Tag sind das rund acht Millionen Euro, sei es in Form bieten sich im Gesellschaftervertrag eine Fortsetzungs-, von Renten- und Kapitalzahlungen in der Lebensversi- Nachfolge- oder Eintrittsklausel an. Über ein Testament cherung oder für Schäden in der Schaden- und Unfall- können die Regelungen innerhalb des Gesellschaftsvertrags versicherung. Unsere Werte Nähe, Sicherheit, Vertrauen nicht verändert werden. und Verlässlichkeit stellen wir täglich im Umgang mit unseren Kunden und Mitarbeitern unter Beweis. Ganz wichtig: Getroffene Regelungen sollten immer wieder überprüft werden. Denn kaum eine gesetzliche Materie ist so dynamisch wie das Steuer- und Gesellschaftsrecht bei Betriebsübergängen. Auskünfte erteilen die Mitglieder der rechts- und steuerberatenden Berufe. ! SV vermittelt Experten des Instituts für Erbrecht Bei Bedarf vermitteln wir gerne auch an Experten des Instituts für Erbrecht, einen Kooperationspartner der SV. Hochkarätige Spezialisten in den Bereich Zivil- und Steuerrecht helfen, Ihre Ziele bei der Unternehmens- nachfolge zu erreichen. Sprechen Sie uns an oder Die SV-Konzernzen trale in Stuttgart. informieren Sie sich unter www.erbrecht-institut.de! www.sparkassenversicherung.de 17
SV Ratgeber Handlungsfähigkeit sichern Handlungsfähig bleiben Ob durch Unfall oder Krankheit: Jeder von uns kann womöglich von jetzt auf gleich nicht mehr seinen eigenen Willen äußern, wichtige Entscheidungen treffen und Geschäfte abschließen. Um weiter hand- lungsfähig zu bleiben, sollten Sie mit einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung vorsorgen. Die Vorsorgevollmacht hilft, dass weitestgehend alle wirtschaftlichen Dinge geregelt werden können, während eine Patientenverfügung klare medizinisch-gesundheitliche Anweisungen enthält. Ohne eine Vorsorgevollmacht sind Angehörige, ja selbst der eigene Ehepartner, in vielen Situationen quasi machtlos. Rechnungen können nicht gezahlt, Mitgliedschaf- ten in Vereinen nicht gekündigt, wichtige Anschaffungen womöglich nicht getätigt werden. Denn ohne Vorsorgevollmacht bestellt das Gericht einen Betreuer – und das kann durchaus mehrere Wochen oder gar Monate dauern. Wird eine andere Person zum Betreuer bestellt, kann sie den Angehörigen erhebliche Schwierigkeiten machen, weil bestimmte Ausgaben beispielsweise verweigert werden. 18 www.sparkassenversicherung.de
Bei der Gestaltung einer Vorsorgevollmacht sind Sie übri- medizinische Fachbegriffe klären und die Folgen bestimmter gens völlig frei: Sie legen fest, wem Sie Vollmacht erteilen – Behandlungswünsche klären, um sich so einen eigenen Wil- und in welchem Umfang! Sie können die Vollmacht auf len zu bilden. Sobald Sie wissen, was Sie wollen, sollten Sie einzelne Lebensbereiche begrenzen oder auch eine „Ge- dies niederschreiben. Ganz wichtig: Überschreiben Sie Ihre neralvollmacht“ ausstellen. Selbstverständlich ist es auch Anordnungen mit dem Begriff „Patientenverfügung“ und möglich, für verschiedene Bereiche verschiedenen Personen vergessen Sie am Ende Datum, Ort und Unterschrift nicht. eine Vollmacht zu erteilen. Legen Sie in Ihrer Vorsorgevoll- macht auch fest, ob der Bevollmächtigte Untervollmachten Der Inhalt der Patientenverfügung muss dabei so eindeu- erteilen darf. tig sein, dass keinerlei Zweifel an den Anordnungen und Vorstellungen aufkommen können. Denn sonst werden Ihre Die umfassendste Vorsorgevollmacht wäre eine Generalvoll- Bestimmungen womöglich nicht beachtet und umgesetzt. macht, die den Bevollmächtigten zur uneingeschränkten Die Patientenverfügung ist nur dann verbindlich, wenn für Vertretung nach außen berechtigt. Auch wenn dies im Ernst- eine bestimmte medizinische Situation eine konkrete Be- fall vieles sicherlich erleichtert, sollte solch eine Generalvoll- handlungsanweisung gegeben wird. macht wohlüberlegt sein. Grundsätzlich darf die Patientenverfügung jedoch keine Damit die Generalvollmacht nicht so leicht missbraucht strafbare „aktive“ Sterbehilfe anordnen. Möglich sind hinge- werden kann, können Sie zwei oder mehrere Bevollmächtig- gen Regelungen zur/zum te festlegen, die nur gemeinsam handeln dürfen. Außerdem können Sie Geldverfügungen der Höhe nach beschränken, • passiven oder indirekten Sterbehilfe etwa indem Sie wie folgt formulieren: „Der Bevollmächtigte darf monatlich nur über Beträge bis maximal 3.000 Euro auf • Behandlungs- und Ernährungsabbruch dem Konto verfügen bzw. abheben, um diese zweckentspre- chend zu verwenden.“ • Behandlungsverzicht bei Demenz oder Dauerkoma. Je höher das Vermögen, desto wichtiger ist auch bei der Sollten Dritte aufgrund Ihres Alters oder Erkrankungen Ihre Erteilung von Vorsorgevollmachten juristischer Rat. Einwilligungsfähigkeit (und Urteilsvermögen) in Zweifel zie- hen können, sollten Sie in unmittelbarem zeitlichen Zusam- Patientenverfügung weist Ärzte an menhang ein ärztliches Attest zur Urteilsfähigkeit einholen und der Patientenverfügung beifügen. Rechtzeitig vorsorgen sollten Sie auch mit einer soge- nannten Patientenverfügung. Hier geben Sie klare Anwei- Ganz wichtig: Achten Sie darauf, dass Ihre Patientenverfü- sungen an Angehörige und Mediziner, wie in bestimmten gung auch gefunden wird. Informieren Sie nahe Angehörige medizinischen Situationen, in denen Sie Ihren Willen nicht über das Vorhandensein und geben Sie diesen ggf. eine Ko- persönlich äußern können, verfahren werden soll. So schaf- pie. Selbstverständlich können Sie Ihre Patientenverfügung fen Sie Rechtssicherheit. Solange ein Patient bei Bewusst- jederzeit widerrufen und abändern. sein ist und seinen eigenen Willen auch ausdrücken kann, ist die Entscheidung über die Behandlung relativ einfach. Doch was, wenn Sie beispielsweise nach einem Unfall im Wach- koma liegen und künstlich ernährt werden? So bauen Sie eine Patientenverfügung auf ! In solchen Fällen bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer. Das ist häufig ein Angehöriger oder nahestehen- • Überschrift „Patientenverfügung“ der Verwandter, kann aber auch eine fremde dritte Person • Eingangsformel sein. Das lässt sich umgehen, wenn Sie zuvor eine Person • Situationen, für die die Patientenverfügung gelten soll zur Gesundheits- und Vermögensvorsorge bevollmächtigt • Festlegung der ärztlichen bzw. pflegerischen haben. Maßnahmen • Aussage zur Verbindlichkeit Damit der Betreuer oder Bevollmächtigte Ihren Behand- • H inweis, ob ggf. Betreuungsverfügung, Vorsorgevoll- lungswunsch auch umsetzen kann, sollten Sie eine Patien- macht oder Organspendeausweis vorhanden sind tenverfügung verfassen. Diese muss zwingend schriftlich • Datum, Ort, Unterschrift verfasst werden. Bevor Sie solch eine Verfügung aufsetzen, • Hinweis auf ärztliche und rechtliche Beratung sollten Sie sich bei einem Arzt Rat einholen. So können Sie www.sparkassenversicherung.de 19
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