SV Ratgeber Zukunft planen Nachlass regeln 2013 - SV SparkassenVersicherung

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SV Ratgeber Zukunft planen Nachlass regeln 2013 - SV SparkassenVersicherung
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                                                                                   2013

                                                               Zukunft planen
                                                               Nachlass regeln

Nachlass      vererben                             Zukunft          Trauerfall
gestalten     nach Plan                             Planen             regeln
    Seite 3      Seite 10                           Seite 20            Seite 26

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                                                               Zu Lebzeiten Nachlass regeln

                                                               Weitsichtige Planung lohnt sich .................................................................. Seite 3

                                                               Gesetzliche Erbfolge ...................................................................................... Seite 4

                                                               Was erbt der Ehepartner ............................................................................... Seite 6

                                                               Erbschaftssteuer ............................................................................................. Seite 8

Liebe Leserinnen
und Leser,                                                     Vererben nach Plan

vielleicht haben Sie das auch                                  Testament: Gestaltungsmöglichkeiten
schon erlebt: ein liebgewonne-                                 und was es zu beachten gibt ..................................................................... Seite 10
ner Mensch verstirbt und neben
der Trauer tauchen zahlreiche                                  Unternehmensnachfolge rechtzeitig planen .......................................... Seite 16
Fragen auf. Wie man sich auf
solch einen Ernstfall vorbereitet,                             Handlungsfähigkeit sichern:
erklären wir in diesem prakti-                                 Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ......................................... Seite 18
schen Ratgeber. Als großer Ver-
sicherer wollen wir Ihnen damit
echte Lebenshilfe bieten. Was                                  Zukunft planen
ist zu Lebzeiten zu regeln?
Was ist im Todesfall zu tun?                                   Angehörige richtig absichern ..................................................................... Seite 20
Fragen, auf die wir Ihnen hiermit
wertvolle Antworten liefern. In                                So werden Immobilien im Erbfall behandelt .......................................... Seite 24
kurzen, verständlichen Texten
und anhand von Beispielen
beleuchten wir die unterschied-                                Was ist im Trauerfall zu tun
lichsten Themenbereiche – von
den gesetzlichen Grundlagen                                    Was passiert mit den Versicherungen .......................................................Seite 26
wie Erbfolge und Erbschafts-
steuer über Möglichkeiten, den                                 Checklisten und wichtige Adressen ........................................................... Seite 30
Nachlass zu regeln, bis hin zur
Zukunftsplanung und Hinter-
bliebenenabsicherung. Wir
hoffen, Sie mit diesem Ratgeber
und praktischen Checklisten
ein wenig zu entlasten.

Ihr

Sven Lixenfeld,
Vorstand für Leben und IT
SV SparkassenVersicherung

Impressum

HERAUSGEBER: SV SparkassenVersicherung, Löwentorstraße 65, 70376 Stuttgart, www.sparkassenversicherung.de, verantwortlich: Abt. Unternehmenskommuni-
kation RK3, Sylvia Knittel, Tel. 0711 898 - 48221, Fax 0711 898 - 48228 VERLAG: Printich Verlag GmbH & Co. KG, Heroldstr. 44 B, 48163 Münster, www.printich.de
REDAKTION: Thomas Deneke, Stefanie Rösch, Nicole Herberger Stand: 30. Juni 2013 BILDNACHWEIS: SV SparkassenVersicherung, Colourbox, Fotolia

Alle Berichte und Informationen sind nach bestem Wissen recherchiert. Eine Garantie für die Richtigkeit sowie eine Haftung kann nicht übernommen werden.
Nachdruck oder Übernahme redaktioneller Beiträge ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlags gestattet. Die Broschüre kann nicht jeden Einzelfall behandeln
2
und sie ersetzt nicht das persönliche Beratungsgespräch. www.sparkassenversicherung.de
SV Ratgeber Zukunft planen Nachlass regeln 2013 - SV SparkassenVersicherung
SV Ratgeber Zu Lebzeiten Nachlass regeln

Weitsichtige Planung
des Nachlasses lohnt sich
                                                                                       Lebzeiten wichtige Dokumente wie
                                                                                       Versicherungsscheine, Adresslisten,
                                                                                       Bankverbindungen, Testament etc. in
                                                                                       einem zentralen Ordner schnell auf-
                                                                                       findbar abgeheftet werden.

                                                                                       Mit diesem Ratgeber wollen wir Sie
                                                                                       zum Thema Nachlassplanung unter-
                                                                                       stützen. Erfahren Sie, was sich hinter
                                                                                       der gesetzlichen Erbfolge verbirgt,
                                                                                       worauf Sie beim Testament achten
                                                                                       sollten, wie Sie Hinterbliebene sinnvoll
                                                                                       absichern und wann die Erbschafts-
                                                                                       und Schenkungssteuer greift.

                                                                                       Checklisten, Tipps und weitere
                                                                                       Informationsquellen runden dieses
                                                                                       Heft ab, damit Sie die notwendigen
                                                                                       Anordnungen und Entscheidungen
                                                                                       treffen können und genau das mit
                                                                                       Ihrem Vermögen später passiert, was
Jahr für Jahr werden allein in Deutschland Vermögenswerte von                          Sie sich selbst vorgestellt haben.
rund 250 Milliarden Euro vererbt. Die meisten Deutschen machen
sich kaum Gedanken darüber, was aus ihrem Vermögen später                              Der Ratgeber gibt Ihnen einen allge-
einmal werden soll. Sich mit dem eigenen Tod zu beschäftigen, ist                      meinen Überblick über alle Fragen.
ein heikles Thema. Doch ist es nicht besser, selbst zu bestimmen,                      Vertiefende Informationen und indi-
was mit dem eigenen Nachlass passiert?                                                 viduellen Rat erhalten Sie bei einem
                                                                                       Notar oder erfahrenen Rechtsanwalt,
Mit dem Thema Nachlass hat sich na-       Heft dem Thema „Vererben nach Plan“.         beim Steuerberater sowie Ihrem Fi-
türlich auch der Gesetzgeber intensiv     Denn Nachlassplanung ist weit mehr           nanz- und Vermögensberater.
auseinander gesetzt. In diesem Ratge-     als nur eine Frage des Testaments.
ber stellen wir Ihnen daher die gesetz-   Vielmehr geht es auch darum, sich
lichen Grundlagen vor. Das Gute dabei:    beispielsweise mit der finanziellen
Vieles, was der Gesetzgeber regelt,
können Sie selbst abändern und
                                          Absicherung der eigenen Familie zu
                                          beschäftigen. Oder mit der Frage, was
                                                                                         Tipp
                                                                                                                          !
beeinflussen. Etwa mit einem Testa-       eigentlich passieren soll, wenn man
ment. Hier können Sie weitgehend frei     schwerstkrank ist und seinen Willen            Sie haben ein größeres Vermögen
bestimmen, wie und an wen Vermögen        nicht äußern kann. Wie Sie in solchen          aufgebaut? Oder wollen Regelun-
übergehen soll. So vermeiden Sie          Fällen Ihre Handlungsfähigkeit sichern,        gen für Ihren komplexen Nachlass
Streit unter den Hinterbliebenen und      zeigen wir Ihnen ebenfalls auf.                treffen? Dann ist in jedem Fall
schützen dadurch womöglich über                                                          juristischer Rat empfehlenswert.
Generationen aufgebautes Vermögen         Auch Ihren Hinterbliebenen können              Die damit verbundenen Kosten sind
vor unnötig hoher Steuerlast. Deshalb     Sie in der Trauer viele bürokratische          meist überschaubar.
widmen wir uns intensiv in diesem         Aufgaben erleichtern. Etwa, indem zu

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SV Ratgeber Gesetzliche Grundlagen

Wer erbt eigentlich?
Wer erbt eigentlich, wenn jemand verstirbt? Wenn der Verstorbene – im Amtsdeutsch Erblasser
genannt – kein Testament oder keinen Erbvertrag hinterlassen hat, tritt die gesetzliche Erbfolge in
Kraft. Der Gesetzgeber regelt dann sozusagen, wer was bekommt. Diese gesetzliche Erbfolge lebt vom
Gedanken des Verwandtenerbrechts (sprich: der Blutsverwandtschaft). Das heißt: Vererbt wird Vermö-
gen zunächst an die Abkömmlinge (sprich Kinder, Enkel, Urenkel). Sollten diese nicht vorhanden sein,
sind andere Verwandte erbberechtigt.

                                     Grundsätzlich unterteilt das Gesetz die möglichen Erben dabei in fünf verschiedene
                                     Ordnungen. Erben erster Ordnung sind Kinder, Enkel und Urenkel. Dabei gilt: Die
                                     nahestehendsten Verwandten erben. Sind Kinder, Enkel und Urenkel vorhanden,
                                     erben die Kinder. Enkel und Urenkel bleiben dann unberücksichtigt. Ist jedoch ein
                                     näherer Angehöriger verstorben, rücken dessen Abkömmlinge an dessen Stelle.
                                     Hierzu ein Beispiel: Ein älterer Mann verstirbt. Er hatte einen Sohn und eine Tochter,
                                     die ebenfalls zwei Kinder haben. Der Sohn ist bereits verstorben. Ist kein Testament
                                     vorhanden, sind die noch lebende Tochter und die Kinder des verstorbenen Sohnes
                                     (sie nehmen sozusagen den „Platz“ des verstorbenen Sohnes ein) erbberechtigt.

                                     Blutsverwandtschaft entscheidend

                                     Ist kein Erbe erster Ordnung vorhanden, sind die Erben zweiter Ordnung erbbe-
                                     rechtigt. Dazu zählen die Eltern und deren Abkömmlinge, also Geschwister sowie
                                     Neffen und Nichten. Sollte es auch hier keine Erben geben, entfällt das Erbe auf die
                                     Erben dritter Ordnung. Das sind die Großeltern sowie deren Abkömmlinge. Dass es
                                     keine Verwandten erster bis dritter Ordnung gibt, ist in der Praxis äußerst selten.
„Für Ehegatten                       In solch einem Fall würden die Erben vierter Ordnung berücksichtigt. Dies sind die
gelten in der ge-                    Urgroßeltern und deren Abkömmlinge. Sollten auch diese nicht vorhanden sein,
                                     kommen Erben der fünften Ordnung (entferntere Voreltern und deren Abkömm-
setzlichen Erbfolge                  linge) zum Zuge.
zwar Sonderrege-
                                     Sonderstellung für Ehepartner
lungen. Doch ohne
Testament sind sie in                Wozu zählt nun aber der Ehepartner? Für den hinterbliebenen Ehegatten kennt das
                                     Erbrecht Sonderregelungen. Ehegatten sind zwar nicht „blutsverwandt“, werden
der Regel im Todes-                  ohne anderslautende Vereinbarungen jedoch beim Erbe berücksichtigt. Gleichge-
fall nicht gut abge-                 schlechtliche Paare, die im Partnerschaftsregister eingetragen sind, werden erb-
                                     rechtlich wie Ehepaare behandelt. Anders der Lebenspartner in „wilder Ehe“: Dieser
sichert.“                            ist weder blutsverwandt, noch genießt er eine Sonderstellung. Damit der überle-
                                     bende Ehegatte, Partner bzw. Lebenspartner vernünftig abgesichert ist, sollte man
                                     zu Lebzeiten in einem Testament entsprechende Regelungen treffen. So lässt sich
                                     z. B. umgehen, dass der hinterbliebene Ehepartner womöglich zum Auszug aus
                                     dem eigenen Haus gezwungen ist. Diese testamentarischen Verfügungen sind
                                     losgelöst vom Güterstand zu treffen. Ratsam ist es, hier juristischen Rat einzuholen,
                                     um Verfügungen wirklich rechtssicher zu gestalten.

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Nachkommen

                                              Enkel

Erben 1. Ordnung                             Kinder

                                          Erblasser

Gesetzliche                                                                     Nachkommen

Erbfolge                                                                       Neffen/Nichten

Erben 2. Ordnung                              Eltern                             Geschwister

                                                                                Nachkommen

                                                                             Cousins/Cousinen

Erben 3. Ordnung                          Großeltern                            Onkel/Tanten

Erben 4. Ordnung                         Urgroßeltern                           Nachkommen

Erben 5. Ordnung                      Weitere Voreltern                         Nachkommen

• Innerhalb einer Ordnung schließen die nächsten Verwandten weitere Abkömmlinge von der Erbschaft aus.
• Ein Verwandter einer Ordnung schließt alle Verwandten entfernterer Ordnungen von der Erbschaft aus.
• Der Ehegatte hat ein eigenes Erbrecht abhängig vom Güterstand und sonstigen Verwandten.

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SV Ratgeber Sonderstellung Ehepartner im Erbschaftsrecht

Was erbt der Ehepartner?
Auch ohne Testament gehen bei der gesetzlichen Erbfolge der hinterbliebene Ehegatte als auch die
Kinder keineswegs leer aus. Die Höhe des Erbteils des Ehegatten richtet sich wesentlich danach, welche
Erben welcher Ordnung noch vorhanden sind. Dabei gilt: Je entfernter der Verwandtschaftsgrad, desto
höher fällt der Anteil für den hinterbliebenen Ehepartner aus. Einfluss auf die Höhe des Erbanspruchs hat
zudem der sogenannte Güterstand.

Grundsätzlich kennen wir in Deutsch-    erhält seine Frau Simone die Hälfe         per Vertrag auch einen anderen
land drei verschiedene Güterstände:     seines Vermögens. Ein Viertel steht ihr    Güterstand vereinbaren. Das wirkt sich
Ohne gesonderte Regelung gilt die       aus dem gesetzlichen Erbrecht zu, ein      natürlich auch aufs Erbe aus. Wurde
sogenannte Zugewinngemeinschaft.        weiteres Viertel erhält sie als eine Art   etwa Gütertrennung vereinbart, erbt
Dies bedeutet: Alles Vermögen, das      Zugewinnausgleich. Die andere Hälfte       der hinterbliebene Ehepartner immer
ein Ehepaar nach der Heirat aufbaut     geht je zur Hälfte an die beiden Kinder    weniger als in der Zugewinngemein-
(der sogenannte Zugewinn), gehört       Jan und Meike.                             schaft. Konkret gilt: Neben ein oder
beiden Partnern zur Hälfte. Alterna-                                               zwei Kindern des Verstorbenen erbt
tiv können Ehepaare und eingetra-       Kinderlose Ehe                             der Ehepartner immer so viel wie die
gene Lebenspartnerschaften den                                                     Kinder. Ist ein Kind vorhanden, erben
Güterstand der Gütertrennung oder       Anders die Situation, wenn keine           das Kind und der Ehepartner zur
Gütergemeinschaft vereinbaren. Bei      leiblichen Kinder vorhanden sind.          Hälfte. Sind zwei Kinder vorhanden,
der Gütertrennung wird das Vermö-       Beispiel: Markus und Martina sind          bekommt jeder ein Drittel. Hinterlässt
gen, das vor und während der Ehe/       verheiratet. Markus Eltern leben noch.     der Verstorbene mehr als zwei Kinder,
Partnerschaft aufgebaut wird, jedem     Wenn Markus verstirbt, erbt seine Ehe-     erhält der Ehepartner immer ein Viertel
Partner getrennt zugerechnet. Bei der   frau Martina die Hälfte des Nachlasses     des Nachlasses.
Gütergemeinschaft ist grundsätzlich     plus ein Viertel aus der Zugewinnge-
alles Vermögen gemeinschaftliches       meinschaft, also insgesamt drei Viertel.   Sonderfall Gütergemeinschaft
Vermögen. Der Güterstand beeinflusst    Das restliche Viertel erben die Eltern
natürlich auch den Erbanspruch.         von Markus als Erben zweiter Ordnung.      Wurde unter den Eheleuten die Güter-
                                                                                   gemeinschaft vereinbart, gehört dem
Hierzu ein Beispiel: Peter und Simone   Ehevertrag wirkt auch aufs Erbe            Ehepartner per se die Hälfte des Ver-
M. sind miteinander verheiratet und                                                mögens. Von der anderen Hälfte erhält
haben zwei leibliche Kinder, Jan und    Statt der gesetzlich üblichen Zuge-        der überlebende Ehegatte ein Viertel,
Meike. Wenn Vater Peter verstirbt,      winngemeinschaft können Eheleute           der Rest verteilt sich auf die Kinder.

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Sind weder Kinder noch Enkel vorhanden,                     „Ehe“ ohne Trauschein
sondern nur Verwandte der zweiten Ord-
nung, erbt der Ehepartner die Hälfte.                       Viele Paare leben ohne Trauschein zusammen. Doch so eng man
                                                            sich auch verbunden ist, das Erbrecht kennt solche „wilde Ehen“
                                                            nicht. Sollte einer der Partner sterben, geht der hinterbliebene
                                                            Partner leer aus. Dies kann man jedoch mit einem Testament
  Erbverteilung bei Zugewinn                                ändern.

         Peter †    ∞   Simone 1/2
                                                            Wie wird der Lebenspartner
                                                            erbrechtlich behandelt?
        Meike 1/4            Jan 1/4
                                                            Immer mehr gleichgeschlechtliche Paare lassen ihre Lebenspart-
                                                            nerschaft eintragen. Das hat erbrechtliche Konsequenzen. Der
                                                            überlebende Lebenspartner wird dem Ehegatten gleichgestellt.
  Erbverteilung bei Gütertrennung
                                                            Er erbt neben Verwandten der ersten Ordnung zu einem Viertel,
                                                            neben Verwandten der zweiten Ordnung oder neben Großel-
                                                            tern zur Hälfte. Das Erbrecht des Lebenspartners endet mit der
                                                            Aufhebung der Lebenspartnerschaft (wie bei einer Scheidung
           Ehegatte         Kind                            unter Eheleuten). Davon unbenommen kann der ehemalige Le-
           1/2              1/2                             benspartner über ein Testament als Erbe eingesetzt werden.

                                                                                 Erben Stief- und Adoptiv-
           Ehegatte         Kind
                                                                                 kinder auch etwas?
           1/3              1/3
                                                                                  Stiefkinder erben nur von dem leiblichen
                     Kind                                                       Elternteil. Sollten Sie als Stiefvater oder
                     1/3                                                     -mutter eine andere Regelung wünschen,
                                                            können Sie Stiefkinder natürlich im Testament als Erbe berück-
                                                            sichtigen. Anders die Situation bei Adoptivkindern: Sie werden
   Die Höhe des Erbanteils, der auf den                     erbrechtlich seit 1977 leiblichen Kindern gleichgestellt. Nur
   hinterbliebenen Ehegatten entfällt,                      wenn das Kind erst als Volljähriger adoptiert wurde, gelten
   richtet sich sowohl nach den noch vor-                   Besonderheiten.
   handenen Verwandten also auch nach
   dem Güterstand. Bei der Gütertrennung
   erbt der Ehegatte stets weniger als in
                                                            Erhöhtes Erbe für
   der Zugewinngemeinschaft.
                                                            pflegende Angehörige

 Geschiedener Ehepartner
                                            !               Unsere steigende Lebenserwartung führt
                                                            auch dazu, dass immer mehr Menschen
                                                            pflegebedürftig sind. In rund zwei Drittel solcher
 Wer geschieden ist, hat keinen An-                         Fälle übernehmen Angehörige die Pflege – häufig über viele
 spruch auf ein Erbe. Das gilt unter                        Jahre hinweg. Wenn der Pflegebedürftige verstarb und kein
 Umständen auch dann schon, wenn die                        Testament hinterließ, gab es bis Ende 2009 häufig keinerlei
 Eheleute bei Gericht einen Scheidungs-                     erbrechtliche Ausgleichsansprüche. Das ist jetzt anders. So
 antrag gestellt, die Ehe aber noch nicht                   erhalten Kinder, Enkel und Urenkel für Pflegeleistungen nun
 rechtskräftig geschieden ist.                              eine gesonderte Vergütung, auch wenn sie nicht auf ein eigenes
                                                            berufliches Einkommen für die Pflegeleistungen verzichten.

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SV Ratgeber Erbschaftssteuer

Erbschaftssteuer:
Wer zahlt eigentlich wie viel?

Wer erbt, muss den Nachlass häufig mit dem Finanzamt teilen. Denn für den Vermögensübergang erhebt
der Fiskus Erbschaftssteuern. Aber auch wer zu Lebzeiten Vermögen verschenkt, kann Steuerzahlungen
nicht umgehen. Denn steuerrechtlich wird der Vermögenszuwachs „von Todes wegen“ Schenkungen gleich
gestellt. Wir geben hier eine Übersicht über den aktuellen Stand zum 1.1.2013.

Ob und in welcher Höhe Steuern              Wie wirkt sich nun die Eingruppierung     Tabelle zusammengefasst. Darüber
bei Erbschaft bzw. Schenkung fällig         in die unterschiedlichen Steuerklas-      hinaus gibt es für Ehegatten sowie
werden, hängt von verschiedenen             sen aus? Die Steuerklasse bestimmt,       Kinder und Stiefkinder bis zum 27.
Faktoren ab. So unterscheidet der Ge-       mit welchem Steuersatz Erbschaften        Lebensjahr noch einen zusätzlichen
setzgeber zunächst einmal danach, wie       und Schenkungen besteuert werden.         Versorgungsfreibetrag.
nahe jemand dem Verstorbenen, dem           Dahinter steckt ein einfacher Gedan-
sogenannten Erblasser, stand. Denn          ke: Enge Verwandte und Ehepartner         Zum besseren Verständnis der
der Verwandtschaftsgrad entschei-           zahlen geringere Steuern als weit         Tabellen zwei Beispiele.
det, in welche Steuerklasse man fällt.      entfernte Verwandte oder Personen,
Grundsätzlich erfolgt dabei eine Auftei-    die mit dem Erblasser überhaupt nicht     Beispiel 1: Helmut und Monika sind
lung in die Steuerklassen I, II oder III.   verwandt sind. Das gleiche Prinzip ver-   miteinander verheiratet. Sie haben
Kinder sowie der hinterbliebene Ehe-        folgt der Staat bei den Freibeträgen,     keine Kinder und haben sich per Testa-
gatte gehören beispielsweise in die         bis zu denen überhaupt keine Steuern      ment gegenseitig als Alleinerben ein-
Steuerklasse I. Eine genaue Aufteilung      anfallen. Je enger das Verwandt-          gesetzt. Helmut verstirbt. Er hinterlässt
(inklusive der Sondereinteilung für den     schaftsverhältnis, desto höher der        Wertpapiere und Bankguthaben in
Fall einer Schenkung) finden Sie in der     Freibetrag. Für welche Personengrup-      Höhe von 550.000 Euro, die er bereits
Tabelle auf der nächsten Seite.             pe welcher Freibetrag bei Erbschaft       bei Beginn der Ehe sein Eigen nannte.
                                            und Schenkung gilt, haben wir in einer    Der Wert des Nachlasses beträgt somit

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Persönliche Freibeträge                                             Höhe des Steuersatzes je nach Steuerklasse

 Ehegatten und eingetragene Lebenspartner          500.000 Euro      bis zu einem          Steuer-      Steuer-       Steuer-
                                                                     Wert von              klasse I     klasse II     klasse III
 Kinder, Stief- und Adoptivkinder sowie            400.000 Euro
 Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind                         75.000 Euro              7%          15 %          30 %

 Enkel, deren Eltern noch leben                    200.000 Euro      300.000 Euro            11 %         20 %          30 %

 Urenkel, Eltern und Großeltern (bei Erbschaft)    100.000 Euro      600.000 Euro            15 %         25 %          30 %

 Personen der Steuerklasse II                       20.000 Euro      6.000.000 Euro          19 %         30 %          30 %

 Personen der Steuerklasse III                      20.000 Euro      13 Mio. Euro            23 %         35 %          50 %

                                                                     26 Mio. Euro            27 %         40 %          50 %

 Wer gehört zu welcher Steuerklasse?                                 über 26 Mio. Euro       30 %         43 %          50 %

 Steuerklasse I: Ehegatten, eingetragene Lebenspartner,
 Kinder und Stiefkinder, Enkel, Eltern und Großeltern (bei Todes-
 fall, Erbschaft und Erwerb von Todes wegen – nicht jedoch bei
 Schenkungen)                                                       Beispiel 2: Helmut und Monika leben nicht als Ehepaar,
                                                                    sondern in nichtehelicher Gemeinschaft zusammen. Beide
 Steuerklasse II: Eltern und Großeltern (bei Schenkungen),
                                                                    haben sich wieder gegenseitig per Testament als Alleiner-
 Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder,
 Schwiegereltern, geschiedene Ehegatten                             ben eingesetzt und haben beide keine Kinder oder Ge-
                                                                    schwister. Auch die Eltern sind bereits verstorben. Hinter-
 Steuerklasse III: Alle übrigen Personen                            lässt Helmut jetzt 550.000 Euro, so sieht die Situation für
                                                                    Monika erbschaftssteuerrechtlich wie folgt aus: Da Monika
550.000 Euro. Monika als hinterbliebene Ehefrau steht               weder mit Helmut verheiratet noch blutsverwandt war,
zunächst ein persönlicher Freibetrag von 500.000 Euro zu.           gehört sie zur Steuerklasse III. Ihr steht ein Freibetrag von
Somit würde der zu versteuernde Nachlass noch 50.000                20.000 Euro zu. Der zu versteuernde Nachlass beträgt somit
Euro betragen. Als Ehegattin gehört Monika zur Steuerklasse         530.000 Euro, der in der Steuerklasse III
I. Bis zu einem zu versteuernden Nachlass von 75.000 Euro           mit 30 % besteuert wird. Somit
beträgt hier der Erbschaftssteuersatz 7 Prozentpunkte. Dem-         muss Monika 159.000 Euro ans
nach müsste Monika 3.500 Euro an Erbschaftssteuer zahlen.           Finanzamt zahlen.

  Schenkung zu Lebzeiten

  Im Prinzip werden Erbschaften und Schenkungen gleich              Beispiel: Eine alleinstehende Mutter verfügt über ein
  besteuert. Insofern spricht man auch von der Erbschafts-          Haus mit einem Wert von 400.000 Euro sowie eine
  steuer und der Schenkungssteuer. Da die Steuerfrei-               Ferienwohnung mit einem Wert von 180.000 Euro. Diese
  beträge immer für einen Zehn-Jahres-Zeitraum gelten,              Objekte sollen später auf den einzigen Sohn übergehen.
  kann man durch eine Schenkung zu Lebzeiten womöglich              Der Sohn selbst hat kein Interesse, eines der beiden
  Steuern sparen.                                                   Objekte später selbst zu bewohnen. Würde der Sohn
                                                                    nach dem Tod der Mutter beide Objekte zusammen
  Insbesondere bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften              erben, würden unter Berücksichtigung des Freibetrags
  (aufgrund der geringen Freibeträge) und größeren Vermö-           von 400.000 Euro 180.000 Euro mit 11 Prozentpunkten
  gen fällt Erbschaftssteuer an. Diese lässt sich verringern,       besteuert. Um dem Sohn diese 19.800 Euro Erbschafts-
  indem Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten als Schen-              steuer zu sparen, schenkt die Mutter ihm zu Lebzeiten
  kung übertragen werden. So können Freibeträge mehrfach            bereits das Haus. Damit sie selbst abgesichert ist, wird
  genutzt werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass für          ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt. Nach Ablauf
  Schenkungen in der Regel die gleichen Steuerklassen und           der Zehnjahresfrist steht dem Sohn dann erneut ein
  Freibeträge gelten wie für Erbschaften.                           Freibetrag von 400.000 Euro zur Verfügung, sodass dann
                                                                    keine Steuern fällig wären.

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SV Ratgeber Vererben nach Plan – Testament

Weshalb ein Testament
so wichtig ist
Wir machen es uns oft allzu einfach, wenn es um unser Testament geht: „Das eilt doch nicht“
oder „Brauche ich nicht“ sind oft gehörte Ausreden, sich mit diesem Thema nicht zu be-
fassen. Doch es gibt viele gute Gründe, weshalb Sie Ihren letzten Willen zu Papier bringen
sollten. Lesen Sie hier, welche das sind, welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt und was
Sie bei der Ordnung Ihres Nachlasses beachten sollten.

                                       Nur etwa jeder dritte Deutsche hat ein Testament verfasst und darin festgelegt,
                                       was mit seinem Nachlass geschehen soll. Rund 65 % der Bundesbürger hinter-
                                       lassen keine entsprechende Verfügung. Das hat oft unerwartete Folgen: Liegt
                                       nämlich kein Testament vor, tritt im Erbfall die sogenannte gesetzliche Erbfolge in
                                       Kraft (siehe Seite 4 f.).

                                       Doch wenn Sie möchten, dass Ihr Nachlass von dieser Erbfolge abweichen soll,
                                       oder wenn Sie jemandem etwas vermachen möchten, der in der gesetzlichen
                                       Erbfolge gar nicht vorkommt, sollten Sie diesen Willen schriftlich und verbindlich
                                       niederlegen – in einem Testament oder Erbvertrag. Dieser Rat gilt auch und vor
                                       allem dann, wenn Sie sich mit den Jahren ein ansehnliches Vermögen erarbeitet
                                       haben, Immobilien besitzen, möglicherweise eine wertvolle Sammlung (oder ein
                                       Unternehmen) weiterzugeben haben oder wenn eine große Zahl Erbberechtigter
                                       versorgt sein will.

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Muster für
                                                                                       Formulierungen
Eigenhändiges Testament
                                                                                       Wir haben Formu-
Grundsätzlich gibt es drei verschiedenen Formen des Testaments. Am weitesten           lierungsbeispiele
verbreitet ist sicherlich das sogenannte eigenhändige Testament, das Sie persön-       für Sie zusammen-
lich handschriftlich verfassen, unterschreiben müssen und am besten mit Datum          getragen, die
versehen sollten.                                                                      Ihnen weiterhelfen
                                                                                       können. Diese er-
Notarielles bzw. öffentliches Testament                                                setzen aber keinesfalls
                                                                                       einen juristischen Rat. Und
Mehr Rechtssicherheit bietet in der Regel die Form des sogenannten notariellen         beachten Sie, dass ein privates
bzw. öffentlichen Testaments. Hierbei erklären Sie mündlich vor einem Notar Ihren      Testament nur gültig ist, wenn
letzten Willen, den dieser dann schriftlich festhält. Oder aber Sie übergeben dem      dies von Ihnen vollständig hand-
Notar ein vorab selbst verfasstes Testament. Dabei ist der Notar verpflichtet, Ihnen   schriftlich verfasst und unter-
rechtlich zu helfen und auch Formulierungen entsprechend zu gestalten. Ein no-         schrieben wurde. Vergessen Sie
tarielles Testament erleichtert den Erben zumeist die Ausstellung des Erbscheins.      bitte auf keinen Fall Ortsangabe
Für seine Dienste berechnet der Notar Gebühren, die sich nach der Höhe des             und Datum, damit später beim Auf-
Vermögens richten.                                                                     finden mehrerer Testamente jeder
                                                                                       weiß, welches der „letzte Wille“ war.
Gemeinschaftliches Testament
                                                                                       Beispiele Formulierung:
Gerade unter Ehepaaren und in Lebenspartnerschaften weit verbreitet ist die
Form des gemeinschaftlichen Testaments, meistens besser bekannt als „Berli-            Berliner Testament
ner Testament“. Das gemeinschaftliche Testament kann sowohl eigenhändig als            Gemeinschaftliches Testament
auch als notarielles Testament verfasst werden. Hierbei entscheiden die Partner        Wir, die Eheleute Peter und Petra
gemeinsam, was nach dem Tod mit dem Vermögen passieren soll.                           Muster, setzen uns gegenseitig
                                                                                       zu Vollerben unseres gesamten
Sonderform Erbvertrag                                                                  Nachlasses ein. Erben des Letzt-
                                                                                       versterbenden sollen unsere
Eine Sonderform stellt der sogenannte notarielle Erbvertrag dar, der zwischen          gemeinsamen Kinder Anton und
Erben und Erblasser geschlossen wird. Anders als bei einem Testament, das man          Bernd zu gleichen Teilen sein.
jederzeit widerrufen oder ändern kann, sind beide an den Inhalt des Erbvertrags        Musterstadt, den 1. Juni 2013
gebunden.                                                                              Peter Muster/Petra Muster

Ein solcher Vertrag kann beispielsweise in folgenden Situationen sinnvoll sein:        Erbeneinsetzung
Wenn die späteren Erben im Vorgriff auf die spätere Erbschaft Vorleistungen für        So könnten Sie z. B. einen
den Erblasser erbringen sollen, typisches Beispiel Pflegeleistungen. Wenn die          Erben im Testament einsetzen:
Gefahr nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Erblasser von außenstehen-           • Erbe soll mein Enkel A zu
den Dritten zur Änderung seines Testaments zu deren Gunsten genötigt werden               drei Viertel und meine Enkelin B
könnte. Wenn die Partner einer Lebensgemeinschaft nicht miteinander verheiratet           zu einem Viertel sein.
sind. Wenn ein Unternehmen „stückweise“ weitergegeben werden soll.                     • Mein langjähriger Freund P
                                                                                          und mein Neffe G sollen zu
Erbverträge können zwischen dem Erblasser und prinzipiell jeder geschäftsfähi-            gleichen Teilen erben.
gen Person abgeschlossen werden. Zur Unterzeichnung müssen beide Vertrags-             • Mein Sohn S soll Alleinerbe
partner beim Notar persönlich anwesend sein. Eine einseitige Aufhebung des                meines Vermögens sein.
Erbvertrags ist nicht möglich, eine entsprechende Aufhebungsvereinbarung muss
von beiden Parteien gewollt und wiederum gemeinsam vor einem Notar beurkun-            Wiederverheiratungsklausel
det werden.                                                                            „Sollte meine Frau/mein Mann nach
                                                                                       meinem Tod wieder heiraten, so ist
Pflichtteilsanspruch bleibt bestehen                                                   sie/er verpflichtet, unseren gemein-
                                                                                       samen Kindern die Hälfte dessen,
Grundsätzlich können Sie durch ein Testament zwar frei über die Verteilung Ihres       was sie/er von mir geerbt hat,
Vermögens nach Ihrem Tod verfügen – allerdings gibt es in Bezug auf nahe Ange-         unverzüglich/binnen XY Monaten
hörige eine Einschränkung. So gilt für Kinder und weitere Abkömmlinge »                herauszugeben.“

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SV Ratgeber Vererben nach Plan – Testament

sowie Eltern, Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner           din sein, ein Nachbar, die Haushaltshilfe, ein Verein oder
ein sogenanntes Pflichtteilsrecht. Wenn diese Gruppe der          eine wohltätige Organisation. Sie können auch Auflagen wie
nahen Angehörigen bzw. Partner durch Testament oder               die Pflege des Grabes oder Ihres Haustiers damit verknüpfen.
Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen
wurde, steht ihnen ein Pflichtteil zu. Der Wert beträgt dabei     Als Ehepaar mit Kindern…
die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist als Geldbetrag
zu entrichten. Ein kompletter Ausschluss einer pflichtteils-      … bietet sich Ihnen das sogenannte Berliner Testament als
berechtigen Person von der Erbfolge ist nur in seltenen           besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments an.
Ausnahmefällen möglich, etwa dann, wenn diese sich ge-            Dabei setzen sich die Partner gegenseitig zu Alleinerben für
genüber dem Erblasser durch grobes Fehlverhalten schuldig         den ersten Erbfall ein und die Kinder als Schlusserben für
gemacht oder diesem gar nach dem Leben getrachtet hat.            den zweiten Erbfall. Der Nachlass geht also erst nach dem
                                                                  Tod des zweiten Ehepartners an die Kinder über. Diese Vor-
So muss ein rechtssicheres Testament aussehen                     und Nacherbenlösung kann dazu führen, dass die leiblichen
                                                                  Kinder des Verstorbenen ihren Pflichtteilsanspruch schon
Ein von Ihnen aufgesetztes Testament muss handschriftlich         beim ersten Erbfall geltend machen können. Dies lässt sich
verfasst sein. Das heißt, der gesamte Text – und nicht nur        jedoch entweder durch eine sogenannte Pflichtteilsstraf-
Ort, Datum und Unterschrift – muss von Hand niederge-             klausel im Testament oder durch einen notariellen Pflicht-
schrieben sein. Das Testament muss als solches erkennbar          teilsverzicht der Kinder gegen eine Abfindung zu Lebzeiten
sein, sollte also überschrieben sein mit „Mein Testament“         der Eltern ausschließen. Zudem können bei einem Erb-
oder „Mein letzter Wille“. Die Unterschrift gehört – wie          schaftswert, der die zurzeit noch recht großzügigen Freibe-
ihr Name schon sagt – unter den Text. Um Fälschungen              träge übersteigen sollte, durch die zweimalige Übertragung
vorzubeugen, sind Textpassagen unterhalb der Unterschrift         auch zweimal Erbschaftssteuern anfallen. In einem solchen
ungültig!                                                         Fall sollten Sie vorbeugend das Berliner Testament dahinge-
                                                                  hend abändern, dass Ihre Kinder bereits beim ersten Erbfall
Welches Testament ist das richtige für Sie?                       erben können, wobei aber das wirtschaftliche Wohlergehen
                                                                  des überlebenden Ehepartners sichergestellt sein muss.
Wenn Sie alleinstehend sind …
                                                                  Nachteil des Berliner Testaments: Steuerrechtlich handelt
… und keine nahestehenden Angehörigen mehr haben,                 es sich um separate Erbvorgänge. Das bedeutet: Womöglich
kann die gesetzliche Erbfolge zu unerwünschten Ergebnis-          wird das Erbe so doppelt besteuert. Einmal, wenn einer der
sen führen. Dann erben vielleicht entfernte Verwandte –           Ehepartner stirbt, und das zweite Mal, wenn dann die Kinder
die Sie möglicherweise noch nie gesehen haben – oder gar          erben. Insofern sollten Sie hier auf die Freibeträge achten
der Fiskus! Mit einem Testament entscheiden Sie, wer Sie          und ggf. durch eine Schenkung zu Lebzeiten die Steuerlast
beerben soll. Das könnte etwa ein Freund oder eine Freun-         reduzieren.

                                                                                                                         !
     Ein Testament verschafft Ihnen Handlungsspielraum!

     • Sie können Ihren Lebenspartner, Ihre Kinder und              • S
                                                                        ie können festlegen, dass bestimmte Dinge
        andere Angehörige wirtschaftlich absichern und z. B.           (Kunstgegenstände, Sammlungen) nicht der Erb-
        dafür sorgen, dass Ihr Ehepartner auch weiterhin in der        masse zugerechnet und somit komplett erhalten
        bisher bewohnten Immobilie leben kann.                         werden.
     • Sie können Erbstreitigkeiten im Vorfeld ausräumen.           • S
                                                                        ie können die Versorgung von Menschen oder
     • Sie können die Belastung Ihrer Erben durch die Erb-            Haustieren über Ihren Tod hinaus sicherstellen.
        schaftssteuer weitgehend minimieren.                         • S
                                                                        ie können einen Teil Ihres Vermögens einer Ihnen
     • Sie können Personen, denen Sie auf besondere Weise             nahestehenden gemeinnützigen Organisation
        verbunden sind, die aber nicht zu den Erbberechtigten          zukommen lassen oder eine Stiftung gründen.
        zählen, via Vermächtnis Geld oder Sachwerte zukom-           • S
                                                                        ie können die Art Ihrer Bestattung sowie die Grab-
        men lassen.                                                    pflege vorab festlegen.
     • Sie können einen Testamentsvollstrecker mit der Ab-          • S
                                                                        ie können zwar ungeliebte Pflichtteilsansprüche
        wicklung Ihres Nachlasses beauftragen, was besonders           nicht gänzlich ausschließen, aber in Ihrem Sinne
        bei komplexen Verhältnissen empfehlenswert ist.                gestalten.

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„Über ein Testament können Sie abweichende
                                              Regelungen zur gesetzlichen Erbfolge festlegen
                                           und auch Nicht-Verwandten etwas vermachen.“

Für Ehepaare ohne Kinder…                                      Partner im Erbfall leer aus! Alternativlösung: Mithilfe eines
                                                               notariellen Erbvertrags können Sie bestimmen, dass Sie ge-
… kann das Nichtvorhandensein eines Testaments ganz            genseitig zu Alleinerben eingesetzt werden und Ihre Kinder
fatale Folgen haben. Dann erbt nämlich nicht der länger Le-    zu Schlusserben. Wichtig: Für den Fall einer Trennung sollte
bende als Alleinerbe – wie vielfach fälschlich angenommen      eine Rücktrittsmöglichkeit im Vertrag fest vereinbart werden.
wird –, sondern bei einer Zugewinngemeinschaft gilt: Der       Außerdem ist zu beachten, dass uneheliche Kinder diesel-
Ehepartner erbt neben Eltern, Geschwistern und Großeltern      ben erbrechtlichen Ansprüche wie eheliche Kinder haben.
zu drei Vierteln, bei Gütertrennung nur zur Hälfte! Auch       Steuerrechtlich fallen nicht verheiratete Paare in die Steuer-
hier hilft das bereits erwähnte Berliner Testament, bei dem    klasse III. Das bedeutet, sie müssen mit Steuersätzen von
sich beide als Alleinerben einsetzen und die Schlusserben      30 oder gar 50 % rechnen! Unverheiratete Paare mit größe-
benennen (z. B. Nichten und Neffen). Vorsicht: Entfernte An-   rem Vermögen sollten sich daher besser heute als morgen
gehörige können bei der Berechnung der Erbschaftssteuer        um ihre Vermögensplanung kümmern. Dabei können sich
nur einen relativ geringen Freibetrag geltend machen.          Gestaltungsmöglichkeiten wie Schenkungen oder die Um-
                                                               wandlung von Privat- in Betriebsvermögen anbieten.
Eingetragene Lebenspartner …
                                                               Als Geschiedene…
… können und sollten nach dem Lebenspartnerschaftsge-
setz ein gemeinschaftliches Testament errichten. Für sie       … endet das gesetzliche Erbrecht des Ex-Partners mit dem
gelten dieselben Bestimmungen und Erbfolgeregelungen           Tag der rechtskräftigen Scheidung. Ein gemeinschaftliches
wie für Ehegatten (Steuerfreibetrag 500.000 Euro).             Testament wird somit unwirksam. Doch Vorsicht: Hat das
                                                               Kind aus der geschiedenen Ehe selbst keine Kinder und
Nichteheliche Lebensgemeinschaften…                            stirbt vor dem anderen Elternteil, wird es von diesem beerbt.
                                                               So kann der Ex-Partner dennoch am Vermögen des anderen
… sind gut beraten, wenn jeder Partner ein Einzeltestament     Partners teilhaben. Wer ein solches Szenario vermeiden
errichtet. Wo das nicht der Fall ist, geht der überlebende     möchte, sollte das Kind zum Vorerben bestimmen und »

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SV Ratgeber Vererben nach Plan – Testament

einen Angehörigen aus der eigenen Familie als Nacherben            Testamentsvollstrecker hilft bei Umsetzung
einsetzen.
                                                                   Wenn Sie sicherstellen möchten, dass alle im Testament
Angewendeter Kniff, die Pflichtteile zu verkleinern, ist es, die   aufgeführten Wünsche auch umgesetzt werden, kann die
Erbmasse zu Lebzeiten durch Schenkungen zu dezimieren.             Benennung eines sogenannten Testamentsvollstreckers
Vorsicht jedoch: Schenkungen, die bei Eintritt des Erbfalls        sinnvoll sein. Dieser arbeitet im Prinzip wie ein Treuhänder.
weniger als zehn Jahre zurückliegen, müssen dem Nachlass-          Dabei sind Sie völlig frei, wen Sie als Testamentsvollstrecker
vermögen wieder hinzugerechnet werden!                             benennen. Sinnvoll ist, jemanden zu wählen, der weder mit
                                                                   Ihnen verwandt noch durch das Testament in direkter oder
Testament sicher und auffindbar aufbewahren                        indirekter Form begünstigt wird. Häufig greift man daher auf
                                                                   einen Anwalt, Notar oder Wirtschaftsprüfer zurück, da man
Was nützt ein sorgfältig ausgearbeitetes Testament, wenn es        diesen Personen in der Regel Neutralität und professionel-
im Erbfall nicht gefunden wird? Wissen Sie, wer es als Erster      les Handeln zutraut. Ein Testamentsvollstrecker wird gerne
in Händen hält und was er damit macht? Können Sie dieser           benannt, wenn etwa ein Erbe geschäftlich unerfahren, schwer
Person uneingeschränkt vertrauen? Bewahren Sie Ihr Testa-          erkrankt, geistig behindert oder minderjährig ist. Auch wenn
ment deshalb sicher auf. Verteilen Sie beispielsweise Kopien       im Testament Auflagen gemacht werden, oder ein möglicher
und eventuelle Zusatzvereinbarungen an Ihre zukünftigen            Streit zwischen den Erben droht, sollte man über einen Testa-
Erben. Oder hinterlegen Sie es bei Ihrem Nachlassgericht           mentsvollstrecker nachdenken. Natürlich kann man nieman-
zur Aufbewahrung (einmalige Kosten ca. 50 bis 100 Euro).           den zu der Aufgabe zwingen. Deshalb sollten Sie sich vorher
                                                                   mit der angedachten Person abstimmen und ggf. noch eine
Seit 2012 gibt es bei der Bundesnotarkammer in Berlin ein          Ersatzperson benennen.
zentrales Testamentsregister. Immer wenn ein Testament
oder ein Erbvertrag bei einem Notar oder Amtsgericht hin-          Fazit: Ein Testament macht man nicht mal eben so. Wie Sie
terlegt wird, erfolgt eine automatische Meldung an dieses          jetzt wissen, sind eine Menge Faktoren zu beachten. Speziell
Zentralregister. Es werden dort lediglich die Eckdaten ge-         bei großen und weitverzweigten Vermögen, komplizierten
speichert, nicht etwa der Inhalt des Testaments. Bei einem         familiären Verhältnissen oder wenn mehrere Immobilien
Sterbefall wird das Archiv informiert und meldet die Verwahr-      oder gar ein ganzes Unternehmen vererbt werden sollen, ist
stelle des Testaments. Die Registrierung kostet einmalig           anwaltliche Hilfe unbedingt empfehlenswert. Fachanwälte für
15 Euro. Privat aufbewahrte Testamente können dort aller-          Erbrecht helfen Ihnen bei der Bearbeitung Ihres Entwurfs oder
dings nicht registriert werden.                                    bei der kompletten Formulierung. Geeignete Rechtsberater
                                                                   finden Sie beispielsweise über Suchportale im Internet (z. B.
Näheres unter Tel. 0800 3550700 (gebührenfrei) oder im             www.anwalt-suchservice.de), über das Deutsche Forum für
Internet unter www.testamentsregister.de.                          Erbrecht, www.erbrechtsforum.de, Tel. 089 2605207, oder über
                                                                   die Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde, www.erbfall.de,
                                                                   Tel. 0761 1563030. Weitere nützliche Adressen finden Sie in
                                                                   unserer Link-Sammlung am Ende dieses Heftes.

     Auch ein Testament ist nur ein Stück Papier …
                                                                                                                         !
     … das heißt, wer will, kann Schindluder damit treiben,        • Alles, was Sie im Familien- und Bekanntenkreis verlei-
     es fälschen oder verschwinden lassen. Tatsache ist auch,        hen, sollten Sie (bei Gegenständen mit Bild und Wert-
     dass mitunter Bargeld, Papiere und Wertsachen im                beschreibung) schriftlich festhalten und vom Entleiher
     zeitnahen Umfeld eines Erbfalls auf die Seite geschafft         gegenzeichnen lassen. Verwahren Sie die Unterlagen
     werden, bevor es an die rechtmäßigen Erben verteilt             in Ihrem Finanzen-Ordner.
     werden kann. Was dagegen hilft:                               • Veranlassen Sie, dass im Erbfall die Adresse des
     • Fertigen Sie eine Liste (ggf. mit Fotos) an, mit den        Trauerhauses nicht in der Todesanzeige abgedruckt
       Wertsachen und Gegenständen, die zu Ihrem Vermö-              wird. Es gibt Diebesbanden, die sich auf Todesanzeigen
       gen zählen. Im Falle eines Diebstahls ist der Nachweis        spezialisiert haben und zum Zeitpunkt der Beerdigung
       so schneller zu führen. Schmuck und Wertpapiere am            in diese Wohnungen einbrechen!
       besten im Bankschließfach aufbewahren.

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Wie groß ist Ihr Vermögen?
                                                                                                                  !
Da man sich mit dieser Frage nur selten befasst,             • G rundvermögen
ist sie oft gar nicht so leicht zu beantworten. Bei der         (Immobilien, Grundstücke)
fälligen Aufstellung, was alles zu Ihrem Vermögen            • S achwerte
zählt, kann die nachfolgende Checkliste helfen.                 (Schmuck, Auto, Einrichtungsgegenstände)
                                                             • B ankguthaben
Aus der Summe der Einzelposten ergibt sich Ihr zu            • B eteiligungen
vererbendes Vermögen. Davon müssen Sie Verbind-              • Wertpapiere
lichkeiten (z. B. Abzahlungen von Krediten, Hypothe-            (auch Bausparguthaben)
ken) und Verpflichtungen (z. B. Zuwendungen an               • A nsprüche aus Versicherungsverträgen
Verwandte oder Dritte) abziehen:                             • B etriebsvermögen
                                                             • B argeld

Ordnen Sie Ihre Unterlagen

Stellen Sie am besten einen Ordner zusammen, der schnell aufgefunden wird und der folgende
Angaben bzw. Papiere (auch Kopien) enthalten sollte:

    erledigt

    Geburtsurkunde, Familienstammbuch                           Riester-Verträge

    Angabe, ob ein Testament vorhanden ist,                     Rürup-Verträge
     wenn ja, wo dieses zu finden ist, von wann
                                                                 Betriebliche Altersversorgung
     es datiert ist, ggf. in Kopie mit abheften
                                                                 Verbindlichkeiten
    Angabe, ob Vorsorgevollmacht und/oder
     Patientenverfügung vorhanden sind, ggf. Kopie               Kredite
     abheften
                                                                 Hypotheken
Genaue Angabe über Vermögenswerte:
                                                                 Angaben sonstige Versicherungen: Haftpflicht,
    Immobilien (ggf. Grundbuchauszug,                            Unfall, Hausrat, Gebäude, Sterbegeld, Kfz
     Mietverträge, Darlehensverträge, Ansprech-
     partner angeben/beifügen)                                   Angaben zu Verträgen zugunsten Dritter

    Bankschließfach                                             Angaben Mitgliedschaften

    Kontoverbindungen                                           Daueraufträge/regelmäßige Abbuchungen

    Bausparverträge                                             Ggf. Mietverträge/Pachtverträge

    Bundeswertpapiere/Bundesschatzbriefe                        Adressverzeichnis, wer benachrichtigt werden
                                                                  soll (Verwandte, Freunde, Bekannte, Arbeits-
    Wertpapiere
                                                                  und Vereinskollegen, Geschäftsfreunde usw.)
    Geschlossene Fonds
                                                                 Mögliche Wünsche/Anordnungen zur
    Beteiligungen                                                Trauerfeier/Beisetzung

    Lebens-/Rentenversicherungen                                Checkliste für Hinterbliebene (s. Seite 30)

                                             www.sparkassenversicherung.de                                            15
SV Ratgeber Vererben nach Plan – Unternehmensnachfolge

Unternehmensnachfolge
rechtzeitig planen

Wer über Jahre, womöglich sogar über Generationen, einen Betrieb aufgebaut hat, der will,
dass das berufliche Lebenswerk auch vernünftig fortgeführt wird. Deshalb sollten sich Unter-
nehmer rechtzeitig über Nachfolgeregelungen Gedanken machen und mögliche Fallstricke
kennen. Mit einer vernünftigen Planung lässt sich auch die Steuerlast reduzieren.

                                              Standardlösungen für den Unternehmensübergang gibt es nicht. Das
                                              ist vielleicht auch gut so. Denn jeder Unternehmer hat unterschiedliche
                                              Vorstellungen, was mit dem Betrieb nach seinem Ausscheiden (sei es zu
                                              Lebzeiten oder durch den Tod) passieren soll. Komplikationen sind immer
                                              dann vorprogrammiert, wenn etwa ein vorhandenes Testament nicht zu
                                              den Nachfolgeregelungen im Gesellschaftervertrag im Unternehmen
„Ein Testament kann                           passt.

Regelungen innerhalb                          Welche Möglichkeiten zur Regelung Sie haben, hängt dabei ganz entschei-
                                              dend von der Gesellschaftsform ab. Die Möglichkeit bei Kapitalgesellschaf-
des Gesellschaftsvertrags                     ten sind andere als bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften.
nicht abändern.“                              In jedem Fall ist eine sorgfältige Abstimmung mit dem Testament wichtig.

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Die SV – stark
                                                                    und zuverlässig
Viele Unternehmen werden heute aus Haftungsgründen als              Die SV SparkassenVersicherung (SV) ist ein leis-
GmbH geführt. Ein GmbH-Geschäftsanteil kann frei ver-               tungsstarkes Unternehmen der Sparkassen-Finanz-
erbt werden. Selbst über die Satzung der GmbH kann die              gruppe – der größten Finanzgruppe Deutschlands.
Vererblichkeit von GmbH-Geschäftsanteilen nicht ausge-              Sie ist ein moderner Regionalversicherer mit
schlossen werden. Gibt es mehrere Erben, können diese ihre          Tradition.
Rechte gegenüber der Gesellschaft nur gemeinschaftlich
ausüben. Damit sich die übrigen Gesellschafter im Todesfall         Seit mehreren Jahrhunderten ist die SV für ihre
nicht plötzlich mit womöglich auch noch branchenfremden             Kunden da. Obwohl regional in Baden-Württemberg,
Dritten, nämlich den Erben, abstimmen müssen, sollte die            Hessen, Thüringen und in Teilen von Rheinland-Pfalz
GmbH in ihre Satzung eine Nachfolgeklausel aufnehmen.               tätig, sind wir bundesweit einer der führenden Gebäu-
Hier könnte etwa festgelegt werden, dass der Geschäftsan-           deversicherer und gehören zu den großen Altersvorsor-
teil nach dem Tod des Erblassers nur an bestimmte Perso-            geanbietern und Versicherungskonzernen in unserem
nen übergehen kann. Juristisch würde der Anteil dann zwar           Land. Die SV ist ein Unternehmen, das wirtschaftlichen
zunächst an die Erben fallen, diese wären dann jedoch zur           Erfolg mit Regionalität verbindet. Denn unsere Regio-
Übertragung an den benannten Nachfolger verpflichtet.               nalität ist unsere Stärke. Wir sind vor Ort für die Men-
Die Erben, die aufgrund der Klausel nicht zum Gesellschafter        schen da und garantieren Sicherheit und Altersvorsorge.
berufen werden, müssen aber finanziell entschädigt werden.
                                                                    Wir arbeiten mit den Sparkassen zusammen, haben
Wenn mehrere Erben vorhanden sind, sollte man sich als              aber auch einen großen eigenen Außendienst. Über
Unternehmer rechtzeitig fragen, wen man sich als Nachfol-           400 Generalagenturen und 4.700 Sparkassenfilialen
ger im Betrieb vorstellen könnte und wie eine Ausgleichs-           leisten einen zuverlässigen Service vor Ort. In der Zu-
lösung für Nicht-Nachfolger aussehen könnten, die ja einen          sammenarbeit mit den Sparkassen, den Landesbauspar-
Erbanspruch haben.                                                  kassen, den Landesbanken und der Deka-Bank leben
                                                                    wir seit vielen Jahren Allfinanz und die dazu gehörende
Regelungen für den Todesfall sollten insbesondere bei               umfassende Beratung. Knapp 5.000 Mitarbeiterinnen
Personengesellschaften bestehen. Denn wenn der Gesell-              und Mitarbeiter sind für die SV tätig und betreuen rund
schaftsvertrag hierzu keine Aussagen enthält, wird etwa             7,6 Millionen Versicherungsverträge.
die GbR mit dem Tod des einen Beteiligten aufgelöst. Bei
der KG ist dies der Fall, wenn der letzte persönlich haftende       Pro Jahr zahlen wir rund drei Milliarden Euro aus, pro
Gesellschafter versterben sollte. Damit das nicht geschieht,        Tag sind das rund acht Millionen Euro, sei es in Form
bieten sich im Gesellschaftervertrag eine Fortsetzungs-,            von Renten- und Kapitalzahlungen in der Lebensversi-
Nachfolge- oder Eintrittsklausel an. Über ein Testament             cherung oder für Schäden in der Schaden- und Unfall-
können die Regelungen innerhalb des Gesellschaftsvertrags           versicherung. Unsere Werte Nähe, Sicherheit, Vertrauen
nicht verändert werden.                                             und Verlässlichkeit stellen wir täglich im Umgang mit
                                                                    unseren Kunden und Mitarbeitern unter Beweis.
Ganz wichtig: Getroffene Regelungen sollten immer wieder
überprüft werden. Denn kaum eine gesetzliche Materie ist
so dynamisch wie das Steuer- und Gesellschaftsrecht bei
Betriebsübergängen. Auskünfte erteilen die Mitglieder der
rechts- und steuerberatenden Berufe.

                                                         !
  SV vermittelt Experten des Instituts für Erbrecht

   Bei Bedarf vermitteln wir gerne auch an Experten des
   Instituts für Erbrecht, einen Kooperationspartner der
   SV. Hochkarätige Spezialisten in den Bereich Zivil- und
   Steuerrecht helfen, Ihre Ziele bei der Unternehmens-
   nachfolge zu erreichen. Sprechen Sie uns an oder                                     Die SV-Konzernzen
                                                                                                         trale in Stuttgart.
   informieren Sie sich unter www.erbrecht-institut.de!

                                              www.sparkassenversicherung.de                                               17
SV Ratgeber Handlungsfähigkeit sichern

Handlungsfähig bleiben
Ob durch Unfall oder Krankheit: Jeder von uns kann womöglich von jetzt auf gleich nicht mehr seinen
eigenen Willen äußern, wichtige Entscheidungen treffen und Geschäfte abschließen. Um weiter hand-
lungsfähig zu bleiben, sollten Sie mit einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung vorsorgen.
Die Vorsorgevollmacht hilft, dass weitestgehend alle wirtschaftlichen Dinge geregelt werden können,
während eine Patientenverfügung klare medizinisch-gesundheitliche Anweisungen enthält.

                                   Ohne eine Vorsorgevollmacht sind Angehörige, ja selbst der eigene Ehepartner, in
                                   vielen Situationen quasi machtlos. Rechnungen können nicht gezahlt, Mitgliedschaf-
                                   ten in Vereinen nicht gekündigt, wichtige Anschaffungen womöglich nicht getätigt
                                   werden. Denn ohne Vorsorgevollmacht bestellt das Gericht einen Betreuer – und das
                                   kann durchaus mehrere Wochen oder gar Monate dauern. Wird eine andere Person
                                   zum Betreuer bestellt, kann sie den Angehörigen erhebliche Schwierigkeiten machen,
                                   weil bestimmte Ausgaben beispielsweise verweigert werden.

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Bei der Gestaltung einer Vorsorgevollmacht sind Sie übri-            medizinische Fachbegriffe klären und die Folgen bestimmter
gens völlig frei: Sie legen fest, wem Sie Vollmacht erteilen –       Behandlungswünsche klären, um sich so einen eigenen Wil-
und in welchem Umfang! Sie können die Vollmacht auf                  len zu bilden. Sobald Sie wissen, was Sie wollen, sollten Sie
einzelne Lebensbereiche begrenzen oder auch eine „Ge-                dies niederschreiben. Ganz wichtig: Überschreiben Sie Ihre
neralvollmacht“ ausstellen. Selbstverständlich ist es auch           Anordnungen mit dem Begriff „Patientenverfügung“ und
möglich, für verschiedene Bereiche verschiedenen Personen            vergessen Sie am Ende Datum, Ort und Unterschrift nicht.
eine Vollmacht zu erteilen. Legen Sie in Ihrer Vorsorgevoll-
macht auch fest, ob der Bevollmächtigte Untervollmachten             Der Inhalt der Patientenverfügung muss dabei so eindeu-
erteilen darf.                                                       tig sein, dass keinerlei Zweifel an den Anordnungen und
                                                                     Vorstellungen aufkommen können. Denn sonst werden Ihre
Die umfassendste Vorsorgevollmacht wäre eine Generalvoll-            Bestimmungen womöglich nicht beachtet und umgesetzt.
macht, die den Bevollmächtigten zur uneingeschränkten                Die Patientenverfügung ist nur dann verbindlich, wenn für
Vertretung nach außen berechtigt. Auch wenn dies im Ernst-           eine bestimmte medizinische Situation eine konkrete Be-
fall vieles sicherlich erleichtert, sollte solch eine Generalvoll-   handlungsanweisung gegeben wird.
macht wohlüberlegt sein.
                                                                     Grundsätzlich darf die Patientenverfügung jedoch keine
Damit die Generalvollmacht nicht so leicht missbraucht               strafbare „aktive“ Sterbehilfe anordnen. Möglich sind hinge-
werden kann, können Sie zwei oder mehrere Bevollmächtig-             gen Regelungen zur/zum
te festlegen, die nur gemeinsam handeln dürfen. Außerdem
können Sie Geldverfügungen der Höhe nach beschränken,                • passiven oder indirekten Sterbehilfe
etwa indem Sie wie folgt formulieren: „Der Bevollmächtigte
darf monatlich nur über Beträge bis maximal 3.000 Euro auf           • Behandlungs- und Ernährungsabbruch
dem Konto verfügen bzw. abheben, um diese zweckentspre-
chend zu verwenden.“                                                 • Behandlungsverzicht bei Demenz oder Dauerkoma.

Je höher das Vermögen, desto wichtiger ist auch bei der              Sollten Dritte aufgrund Ihres Alters oder Erkrankungen Ihre
Erteilung von Vorsorgevollmachten juristischer Rat.                  Einwilligungsfähigkeit (und Urteilsvermögen) in Zweifel zie-
                                                                     hen können, sollten Sie in unmittelbarem zeitlichen Zusam-
Patientenverfügung weist Ärzte an                                    menhang ein ärztliches Attest zur Urteilsfähigkeit einholen
                                                                     und der Patientenverfügung beifügen.
Rechtzeitig vorsorgen sollten Sie auch mit einer soge-
nannten Patientenverfügung. Hier geben Sie klare Anwei-              Ganz wichtig: Achten Sie darauf, dass Ihre Patientenverfü-
sungen an Angehörige und Mediziner, wie in bestimmten                gung auch gefunden wird. Informieren Sie nahe Angehörige
medizinischen Situationen, in denen Sie Ihren Willen nicht           über das Vorhandensein und geben Sie diesen ggf. eine Ko-
persönlich äußern können, verfahren werden soll. So schaf-           pie. Selbstverständlich können Sie Ihre Patientenverfügung
fen Sie Rechtssicherheit. Solange ein Patient bei Bewusst-           jederzeit widerrufen und abändern.
sein ist und seinen eigenen Willen auch ausdrücken kann, ist
die Entscheidung über die Behandlung relativ einfach. Doch
was, wenn Sie beispielsweise nach einem Unfall im Wach-
koma liegen und künstlich ernährt werden?
                                                                        So bauen Sie eine Patientenverfügung auf
                                                                                                                              !
In solchen Fällen bestellt das Betreuungsgericht einen
Betreuer. Das ist häufig ein Angehöriger oder nahestehen-               •   Überschrift „Patientenverfügung“
der Verwandter, kann aber auch eine fremde dritte Person                •   Eingangsformel
sein. Das lässt sich umgehen, wenn Sie zuvor eine Person                •   Situationen, für die die Patientenverfügung gelten soll
zur Gesundheits- und Vermögensvorsorge bevollmächtigt                   •   Festlegung der ärztlichen bzw. pflegerischen
haben.                                                                       Maßnahmen
                                                                        •    Aussage zur Verbindlichkeit
Damit der Betreuer oder Bevollmächtigte Ihren Behand-                   •   H
                                                                             inweis, ob ggf. Betreuungsverfügung, Vorsorgevoll-
lungswunsch auch umsetzen kann, sollten Sie eine Patien-                    macht oder Organspendeausweis vorhanden sind
tenverfügung verfassen. Diese muss zwingend schriftlich                 •    Datum, Ort, Unterschrift
verfasst werden. Bevor Sie solch eine Verfügung aufsetzen,              •    Hinweis auf ärztliche und rechtliche Beratung
sollten Sie sich bei einem Arzt Rat einholen. So können Sie

                                                  www.sparkassenversicherung.de                                                   19
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