7 / 8 Ab in den Urlaub! - dbb Beamtenbund
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tacheles Das dbb Tarif-Magazin für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 7/8 Juli / August 2019 21. Jahrgang den Urlaub! Ab in or ten Fragen und Ant w Seite 8 tacheles · 7 / 8 · Juli / August 2019 · Seite 1
Inhalt Editorial Editorial 2 xxx Hintergrund 3 Tarifthemen 4 Krankenhäuser: Samstagszuschlag Redaktion TV-L Brandenburg: Verlegung von Landesbehörden Flughafen Hamburg AIRSYS Flughafen Frankfurt-Hahn Bundesfernstraßenreform Zukunftsdialog „Neue Arbeit – Neue Sicherheit“ Thema 8 Ratgeber 10 Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Vorgestellt 12 Sofern Sie die Sommerausgabe unseres tacheles nicht ausgedruckt haben, halten Sie dieses Heft, anders als alle bisherigen Ausgaben seit 1999, nicht in Ihren Händen, Buchvorstellungen 13 sondern studieren es am Bildschirm. Um den Neuanfang optisch noch zu verstär- ken, haben wir auch das Design ein wenig aufgefrischt. Was geblieben ist, ist unsere Rechtsprechung 14 inhaltliche Ausrichtung: Wir berichten über unsere Tarifarbeit, erläutern komplexe tarifrechtliche Zusammen- Zitat des Monats 16 hänge oder Urteile und skizzieren Perspektiven zukünftiger tarifpolitischer Heraus- forderungen. Nun ist diese Form der Kommunikation natürlich nicht die einzige, aber doch stellt sie einen wichtigen Strang unserer tariflichen Informationspolitik dar. Des- halb sind wir auch außerordentlich froh, dass Ihr und Sie auf unsere Bitte, den Weg Redaktionsschluss: 24. Juli 2019 vom analogen Heft zum digitalen Magazin mitzugehen, so positiv reagiert und uns die Treue gehalten habt / haben. An dieser Stelle kann ich deshalb sogar noch zahl- reiche Neuleser herzlich begrüßen. Überhaupt bekommen wir für das Heft und seine Inhalte häufig Komplimente. Und wenn ich mit Mitgliedern spreche, werde ich auch gelegentlich auf Inhalte angespro- chen. Was wir leider kaum erhalten, ist Lob und Kritik auf konkrete Inhalte oder sogar Vorschläge für Themen, die Ihr und Sie gerne im tacheles lesen würdet / würden. Das jedoch würde uns sehr helfen, unser Tarifmagazin noch näher am tariflichen Alltag unserer Mitglieder zu platzieren. Deshalb nutze ich die Gunst der Stunde, in der wir Impressum den Vertriebsweg und die Optik erneuert haben, unsere Mitglieder, Leserinnen und Herausgeber: dbb beamtenbund und tarifunion, Leser aufzufordern, uns ihre Themenwünsche und ihre Verbesserungsvorschläge Bundesleitung, Friedrichstraße 169, 10117 Berlin, Verantwortlich: Volker Geyer, Fachvorstand Tarifpolitik zuzumailen (tacheles@dbb.de). Redaktion: Ulrich Hohndorf, Arne Goodson, Andreas Schmalz Nach diesem Appell zur Mitarbeit an unserem Heft wünsche ich Euch und Ihnen eine Gestaltung und Satz: Jacqueline Behrendt schöne Sommerzeit und erinnere schon einmal daran, dass wir heute in einem Jahr Bildnachweis: Titel: Colourbox.de, S.2: Marco Urban, S.6: dbb, S.8: Colourbox.de, S.10: Colourbox.de, S.12: schon mitten in den Vorbereitungen für die nächste Einkommensrunde mit Bund und Friedhelm Windmüller, S.14: Colourbox.de, S.16: Simone M. Neumann Kommunen stecken werden. Telefon: 030. 40 81 - 54 00, Fax: 030. 40 81 - 43 99 E-Mail: tacheles@dbb.de, Internet: www.dbb.de Verlag: dbb verlag GmbH, Friedrichstraße 165, Mit freundlichen Grüßen 10117 Berlin, Telefon 030. 726 19 17 - 0 Anzeigen: dbb verlag gmbh, Mediacenter, Dechenstraße 15 A, 40878 Ratingen, Telefon: 02102. 740 23 - 0, Fax: 02102. 740 23 - 99, mediacenter@dbbverlag.de Anzeigenleitung: Petra Opitz-Hannen, Telefon: 02102. 740 23 - 715 Anzeigenverkauf: Christiane Polk, Telefon: 02102. 740 23 - 714 Preisliste 18, gültig ab 1. Oktober 2018 Volker Geyer Seite 2 · tacheles · 7 / 8 · Juli / August 2019
Tarifeinheit Verfahren vor dem Europäischen Hintergrund Gerichtshof für Menschenrechte Das Verfahren gegen das Tarifeinheits- sprechender Handhabung zumutbar, hieß keine weiteren Schriftsätze eingereicht gesetz vor dem Europäischen Gerichts- es in der Urteilsbegründung des Karls- werden und der EGMR ohne mündliche hof für Menschenrechte (EGMR) befin- ruher Gerichts. Durch den Urteilsspruch Verhandlung eine Entscheidung treffen det sich nun in der entscheidenden Phase. des Bundesverfassungsgerichts stand der wird. Die Bundesrepublik Deutschland als Weg zum Europäischen Gerichtshof für Beschwerdegegner sowie die Drittbetei- Menschenrechte offen. Aus Sicht des dbb Hintergrund über den Europäischen ligten haben ihre Stellungnahmen abge- verletzt das Gesetz unter anderem das Gerichtshof für Menschenrechte geben. Der dbb hat auf die schriftlichen Grundrecht aus Art. 11 Absatz 1 der Kon- Erklärungen der Gegnerseite mit detail- vention zum Schutze der Menschenrechte Der EGMR ist ein auf Grundlage der lierten Erwiderungen geantwortet. Der und Grundfreiheiten (EMRK). Europäischen Menschenrechtskonven- Gerichtshof wird voraussichtlich eine Ent- tion (EMRK) eingerichteter internatio- scheidung treffen, ohne eine vorherige naler Gerichtshof mit Sitz in Straßburg. mündliche Verhandlung anzusetzen. Nach Art. 11 Absatz 1 EMRK Die Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, in dem die Mitgliedsstaaten Verfahren gegen das hat jede Person das Recht, [...] des Europarats übereingekommen sind, Tarifeinheitsgesetz zum Schutz ihrer Interessen bestimmte Grundrechte zu sichern. Als Reaktion auf die Grausamkeiten des Zwei- Gewerkschaften zu gründen ten Weltkriegs ist der Europarat als euro- Der dbb hatte im Dezember 2017 erneut den Rechtsweg gegen das Tarifeinheits- und Gewerkschaften päische Organisation beschlossen wor- den, um unter anderem den Frieden in gesetz beschritten und Individualbe- beizutreten. Europa zu wahren und die Menschen- schwerde vor dem Straßburger Gerichts- rechte zu schützen und zu fördern. Der hof erhoben. Nach Auffassung des dbb Europarat besteht aus 47 Staaten. Die- verstößt das Tarifeinheitsgesetz unter Dieser Grundrechtseingriff ist weder ser darf nicht mit dem Europäischen Rat anderem gegen die Koalitionsfreiheit. „gesetzlich vorgesehen“ noch „in einer der Europäischen Union (EU) verwechselt Aus diesem Grund hatte der renommierte demokratischen Gesellschaft notwen- werden. Der EGMR und die EMRK sind Arbeitsrechtler Prof. Dr. Wolfgang Däub- dig“. Tarifpluralität ist Ausfluss grund- für das „Europa der 47“ zuständig, die ler bereits im Jahr 2015 im Auftrag des rechtlicher Freiheit, Tarifkollisionen in der EU dagegen stellt das „Europa der 28“ dbb gegen das Tarifeinheitsgesetz Verfas- Praxis selten und Konflikte Teil einzel- dar. Der Europäische Gerichtshof für Men- sungsbeschwerde erhoben. Entgegen der fallbezogener Entwicklungen. Daher hat schenrechte in Straßburg erfüllt die Kon- Einschätzung zahlreicher Verfassungs- Prof. Dr. Däubler als Bevollmächtigter für ventionsgarantien mit Leben. und Arbeitsrechtler hatte das Bundes- den dbb auch den Weg nach Straßburg verfassungsgericht das Regelwerk jedoch beschritten. Die Individualbeschwerde Nun heißt es abwarten … weitgehend als rechtskonform aner- richtet sich, wie auch zuvor die Verfas- kannt. Die Verdrängung der Tarifverträge sungsbeschwerde, gegen das im Juli 2015 Durch Einschalten des EGMR hat der von Minderheitsgewerkschaften beein- in Kraft getretene Tarifeinheitsgesetz dbb die letzte Möglichkeit wahrgenom- trächtige zwar deren Koalitionsfreiheit, vom 3. Juli 2015. men, um gegen das Tarifeinheitsgesetz doch sei diese Beeinträchtigung bei ent- gerichtlich vorzugehen. Nicht nur der dbb Aktueller Verfahrensstand hat diesen Rechtsweg beschritten. Unter anderem haben auch die Gewerkschaft Die Beschwerde wurde zunächst ange- Deutscher Lokomotivführer und der Mar- nommen und der Beschwerdegegner, burger Bund eine Individualbeschwerde die Bundesregierung, zu seiner Stellung- gegen das Tarifeinheitsgesetz in Straß- nahme aufgefordert. Ende April dieses burg eingereicht. Der dbb hofft, dass die Jahres lagen die Stellungnahmen der Entscheidung des Gerichtshofs zu Guns- „Drittbeteiligten“ der Gegenseite vor. ten der Minderheitsgewerkschaften aus- Unter anderem haben der Deutsche fällt, da dies zu einer größeren Rechtssi- Gewerkschaftsbund und die Deutsche cherheit für die Gewerkschaftsarbeit und Bahn AG auf die Beschwerde reagiert. zu einer Stärkung der Versammlungs- und Seit Anfang Juni liegt auch die Erklärung Vereinigungsfreiheit führen würde. der Bundesregierung dem dbb vor. Auf Wir warten gespannt auf die Entschei- diese Schriftsätze hat der dbb eingehend dung aus Straßburg und werden berich- entgegnet. Es ist damit zu rechnen, dass ten, sobald es Neuigkeiten gibt. tacheles · 7 / 8 · Juli / August 2019 · Seite 3
TVöD / Krankenhäuser tigte, die Samstagsarbeit in Schicht- oder Wechselschicht leisten. Der Besondere Samstagszuschlag auf 20 Prozent erhöht Teil Krankenhäuser (BT-K) wird entspre- chend geändert. Die Arbeitgeber haben Tarifthemen nung der Pausen in die Arbeitszeit bei sich eine Erklärungsfrist bis zum 30. Sep- Wechselschichtarbeit werden im Septem- tember 2019 ausgebeten. Der erhöhte ber 2019 fortgesetzt. Bereits in der Ein- Zuschlag wird dann rückwirkend ausge- kommensrunde 2018 hatten die Gewerk- zahlt. schaften mit der VKA die Aufnahme von Tarifverhandlungen zur Erhöhung des Einrechnung der Pausen bei Samstagszuschlags sowie zur Einrech- Wechselschicht nung der Pausen in die Arbeitszeit bei Wechselschichtarbeit vereinbart. Voraus- Über die Einrechnung der Pausen in die setzung war jedoch, dass die Refinanzie- Arbeitszeit bei Wechselschichtarbeit rung durch die Krankenkassen geklärt konnte noch keine Einigung erzielt wer- ist. Das ist nunmehr mit den erfolgten den. Die Arbeitgeberseite will hierzu erst gesetzlichen Neuregelungen geschehen. noch letzte Unsicherheiten der vollstän- digen Refinanzierung auch für die Fol- dbb und ver.di haben sich am 24. Juni Samstagszuschlag gejahre klären. Die Rechtsauffassung der 2019 mit der Vereinigung der kommu- Gewerkschaften konnte hier noch nicht nalen Arbeitgeberverbände (VKA) darauf Ab dem 1. Juli 2019 wird der Zuschlag für vollständig überzeugen. Wenn die Refi- geeinigt, den Samstagszuschlag auch für die Arbeit an Samstagen zwischen 13 und nanzierung geklärt ist, wollen die Arbeit- Beschäftigte in Krankenhäusern (Beson- 21 Uhr von aktuell 0,64 Euro pro Stunde geber die Einrechnung der Pausen dann derer Teil Krankenhäuser) ab 1. Juli 2019 auf 20 Prozent des Stundenentgelts ange- im September 2019 mit den Gewerkschaf- auf 20 Prozent des Stundenentgelts zu hoben. Das gilt – anders als im allgemei- ten tarifieren. Dazu wird umgehend ein erhöhen. Die Verhandlungen zur Einrech- nen Teil des TVöD – auch für Beschäf- neuer Verhandlungstermin vereinbart. Redaktion Ein weiterer umstrittener Punkt betrifft die Überleitung der Angehörigen der bis- Umsetzung der Tarifeinigung 2019 herigen so genannten kleinen Entgelt- gruppe 9 aus dem ehemaligen Angestell- im Länderbereich ten- beziehungsweise Arbeiterbereich. Hier vertreten die Gewerkschaften die Zur Umsetzung der Tarifeinigung vom Jahressonderzahlung auf dem Stand 2018 Position, dass die bereits mit der Einfüh- 2. März 2019 haben die Gewerkschaften für die Jahre 2019 bis 2022 tariftechnisch rung der Entgeltgruppe 9a im TVöD ver- am 1. Juli 2019 Redaktionsgespräche mit umzusetzen ist. Hier sieht ein Vorschlag einbarten Überleitungsregelungen mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder der TdL zunächst so aus, dass in Ergänzung Bund und VKA übernommen werden. (TdL) aufgenommen. Dabei wurde deut- der bisherigen Staffelung in § 20 Abs. 2 TV-L Die TdL hat hierzu für einzelne Verläufe lich, dass zu einzelnen Punkten aus der die Entgeltgruppen 1 bis 8 in zwei Unter- abweichende Umsetzungsvorschläge un- Tarifeinigung zwischen der TdL und den gruppen unterteilt werden. Diesen Unter- terbreitet. Gewerkschaften unterschiedliche Auffas- gruppen werden unterschiedliche Fakto- Wir haben uns mit der TdL darauf ver- sungen zur Umsetzung bestehen. ren zugeordnet, um eine aus Sicht der TdL ständigt, die Redaktionsgespräche am überproportionale Wirkung der Anhebung 30. Juli 2019 fortzusetzen. In der Zwi- Dissenspunkte der Tabellenentgelte durch die Vereinba- schenzeit wird geprüft, inwieweit die rung der Mindestbeträge bei der Bemes- benannten und weiteren Dissenspunkte Einer der Dissenspunkte bezieht sich auf sung der Jahressonderzahlung abzubilden. gelöst werden können. die Neuregelungen zur Erhöhung der In dieser Frage werden sowohl die von der Garantiebeträge bei einer Höhergrup- TdL vorgeschlagene Systematik als auch pierung. Während die Gewerkschaften die konkreten Faktoren, mit denen der Ein- davon ausgehen, dass die neuen Garan- friereffekt erzielt werden soll, umfassend tiebeträge in Höhe von 100 Euro für die geprüft. Aus Sicht des dbb muss dabei in Entgeltgruppen 1 bis 8 beziehungsweise jedem Fall gewährleistet sein, dass ein Ein- 180 Euro für die Entgeltgruppen 9a bis 15 frieren der Jahressonderzahlung auf kei- auch auf Bestandsfälle Anwendung fin- nen Fall dazu führen darf, dass in den Jah- den, vertritt die TdL die Ansicht, dass die ren 2019 bis 2022 niedrigere Beträge als höheren Werte nur für Höhergruppierun- im Jahre 2018 ausbezahlt werden. Zudem gen nach dem 1. Januar 2019 Anwendung müssen zwischenzeitlich erfolgte Höher- finden sollen. gruppierungen oder ein Aufrücken in die Ebenfalls diskutiert wurde über die Frage, nächste Erfahrungsstufe positive Wirkun- inwieweit das vorgesehene Einfrieren der gen behalten. Seite 4 · tacheles · 7 / 8 · Juli / August 2019
Brandenburg gen von Landesbehörden oder -betrieben, den Prozess tarifvertraglich zu begleiten. Geplante Verlegung von Klar muss sein, betonte der dbb, dass eine mögliche Standortverlegung nicht zu Las- Landesbehörden und -betrieben Tarifthemen ten der Kolleginnen und Kollegen gehen darf. Am 1. Juli 2019 sind Vertreter von dbb, dbb noch weitere Informationen und Daten brandenburg und den DGB-Gewerkschaf- der einzelnen Ressorts eingeholt werden Fortsetzung im vierten Quartal ten mit Vertretern des Landes Branden- müssen, bevor in konkrete Verhandlungen burg in Potsdam zusammengekommen, eingestiegen werden kann. Staatssekretä- Die brandenburgische Landesregierung um über die beabsichtigte Standortverle- rin Lange betonte jedoch, dass alle anste- sicherte zu, nach Erhalt der erforderlichen gung von Landesbehörden und -betrieben henden Maßnahmen nur auf freiwilliger Daten, im vierten Quartal 2019 ein wei- zu diskutieren. Anlass war der Kabinett- Basis der Beschäftigten vollzogen werden. teres Verfahrens- beziehungsweise Son- beschluss der brandenburgischen Landes- dierungsgespräch mit den Gewerkschaf- regierung vom 16. April 2019 und die sich Tarifvertrag ten zur sozialverträglichen Begleitung der daraus ergebenden unmittelbaren Fol- Verlagerung der betreffenden Behörden gen für die Beschäftigten. Die Arbeitge- Beide Seiten haben sich darauf verstän- mit dem Zweck konkreter Tarifverhand- berseite teilte zunächst mit, dass aktuell digt, bei eventuellen Standortverlagerun- lungen durchzuführen. Flughafen Hamburg AIRSYS Workshop zur Eingruppierung fortgesetzt Am 14. Juni 2019 haben sich Vertreter des Administrators (Begriff kann sich auf- des dbb, der für seine Fachgewerkschaft grund der Besonderheiten bei AIRSYS komba verhandelt, und des Arbeitgebers noch ändern) hat die dbb-Verhandlungs- AIRSYS zu einem letzten Workshop-Ter- kommission in der heutigen Sitzung das min zum Thema Eingruppierung getrof- von ihr favorisierte System vorgestellt fen. Ziel des Workshops ist es, die anste- und mit der Arbeitgeberseite die Tätig- henden Tarifverhandlungen über ein keitsbeschreibungen für die verschiede- neues Eingruppierungssystem bei AIRSYS, nen Administrator-Ebenen diskutiert. Die dem IT-Dienstleister am Flughafen Ham- Vorschläge wurden von der Arbeitgeber- burg, inhaltlich vorzubereiten seite positiv aufgenommen und werden jetzt intern geprüft und durch weitere pause die Tarifverhandlungen über die Diskussion über Tätigkeitsbeschreibungen ergänzt. neue Eingruppierungssystematik begin- Tätigkeitsbeschreibungen nen. Der dbb hat erneut klargestellt, dass Tarifverhandlungen werden es sein Ziel ist, die Tätigkeiten attraktiver Die Kollegen der komba hatten sich im aufgenommen zu machen und den Beschäftigten bes- Vorfeld der Workshop-Sitzung getroffen, sere Entwicklungsmöglichkeiten zu schaf- um Tätigkeitsbeschreibungen der AIRSYS- Nach der internen Bewertung und weite- fen. Über den Fortgang der Verhandlun- Beschäftigten zu erstellen. Am Beispiel ren Vorarbeiten sollen nach der Sommer- gen werden wir berichten. Flughafen Frankfurt-Hahn - Berechnung erfolgt immer im Novem- ber für das folgende Jahr anhand der Leistungsbezogene Bezahlung verbessert Entgeltsumme und der Mitarbeiter- zahl, zum ersten Mal also im Novem- Am 22. Juli 2019 haben die Gewerkschaf- - Monatliche Zahlung auf eine Gutha- ber 2019 für das Jahr 2020 ten einen Durchbruch bei den Tarifver- benkarte, die die Beschäftigten bun- - Kosten für Bereitstellung der Gutha- handlungen über die leistungsbezogene desweit in zahlreichen Geschäften und benkarte und Kontoführung trägt der Bezahlung (LBB) am Flughafen Hahn beispielsweise auch an Tankstellen ein- Arbeitgeber erreicht. Wir haben uns auf Eckpunkte setzen können Der neue Tarifvertrag soll zum 1. Januar für eine Neuregelung geeinigt, denen - Verteilungsvolumen wird wie bei 2020 in Kraft treten. Im Jahr 2019 gilt noch die Gesellschafter des Flughafens noch der bisherigen LBB-Regelung berech- die bisherige Regelung weiter. Das bedeu- zustimmen müssen. Der neue Tarifver- net und anschließend um 10 Prozent tet, dass die Zahlungen auf die Gutha- trag zur leistungsbezogenen Bezahlung erhöht benkarte im Januar 2020 starten werden. bringt deutliche Verbesserungen für die - Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbei- Zusätzlich erfolgt spätestens im März Beschäftigten. Im Einzelnen wurde Fol- ter erhalten den gleichen Betrag; keine 2020 noch die Zahlung nach der bisheri- gendes vereinbart: Abzüge mehr für Krankheitstage gen Regelung für das Jahr 2019. tacheles · 7 / 8 · Juli / August 2019 · Seite 5
Bundesfernstraßenreform Verhandlungsdurchbruch – Mantelregelungen geeint Tarifthemen Bei den Tarifverhandlungen am 12. Juli Prozent auf Basis der Entgeltgruppe 10 2019 haben sich der dbb und die Autobahn Stufe 3. Abhängig von der Erreichung der GmbH des Bundes auf einen Mantelta- selbstgesetzten Ziele der Autobahn GmbH rifvertrag verständigt. Der Übergang der steigt der Anteil für die Beschäftigten. In Beschäftigten auf die neue Gesellschaft der Übergangsphase gibt es einen einmali- hat nun eine tragfähige Basis. Aufbau- gen Wechselzuschlag zur Autobahn GmbH end auf dem TVöD gibt es viele Verbes- von 1.500 Euro. serungen. Der Manteltarifvertrag stellt eine gute Entscheidungsgrundlage für alle Bessere Eingruppierungs- und Ruhezeiten nach einem Sonderdienst füh- Beschäftigten dar, die sich entschließen, Entwicklungsmöglichkeiten ren künftig nicht mehr zu Minusstunden. zur Autobahn GmbH zu wechseln. Künftig werden Straßenwärterinnen und Zuschläge, Absicherung bei Mehr Entgelt Straßenwärter sowie Werkstattbeschäf- Berufsunfähigkeit tigte in die Entgeltgruppe 6 eingruppiert. Um einen Anreiz für den Übergang zu Ausgehend von dieser Eckeingruppierung Für die Tätigkeit im „Gefahrraum Auto- schaffen, gibt es schon heute neue Ent- entwickelt sich das System weiter nach bahn“ gibt es 60 Euro pro Monat. Bei den gelttabellen für die Zeit nach dem Über- oben. Meisterinnen und Meister sowie Erschwerniszuschlägen gibt es künftig gang. Ohne zu wissen, wie die allgemeine Technikerinnen und Techniker starten monatliche Pauschalregelungen. Beschäf- Tarifentwicklung aussieht, wird die ab mit der Entgeltgruppe 8. Die Eingruppie- tigte im Kolonnendienst erhalten einen März 2020 geltende TVöD-Tabelle für rung der Ingenieurinnen und Ingenieure pauschalisierten Erschwerniszuschlag von die Autobahn GmbH um 3,5 Prozent bis beginnt mit der Entgeltgruppe 10. Wich- 60 Euro. Für Streckenwartinnen und Stre- zur Entgeltgruppe 9c aufgestockt. Ab der tig ist, dass das System nach oben hin ckenwarte sowie Straßenmeisterinnen Entgeltgruppe 10 erfolgt eine Erhöhung durchlässig ist. Die Eignung und die aus- und Straßenmeister liegt dieser Zuschlag um 2 Prozent. Liegt die Erhöhung in der zuübende Tätigkeit entscheiden. So gibt bei 25 Euro. Für den Winterdienst auf der Tarifrunde mit Bund und Kommunen im es echte Gleichwertigkeit unabhängig von Straße gibt es 60 Euro, für den Winter- Herbst 2020 oberhalb der jetzt vereinbar- formalen Kriterien. dienst in den Werkstätten 15 Euro. Wege- ten Werte, gibt es diesen Differenzbetrag und Zehrgelder werden in einer Außen- zusätzlich. Ist die Erhöhung im TVöD nied- Arbeitszeit dienstpauschale zusammengefasst. Bis 30 riger, bleibt es bei den höheren Werten. km Entfernung vom Arbeitsort werden Alle Kolleginnen und Kollegen in den 6,50 Euro Tagespauschale und ab 30 km 13. Monatsgehalt, Unternehmensbonus Autobahn-, Straßen-, Fernmeldemeiste- 8,50 Euro Tagespauschale gezahlt. Erfüllt und Wechselzuschlag reien und den Werkstätten sowie alle im wird auch eine unserer Kernforderungen Schicht- und Wechselschichtdienst haben nach einer betrieblichen Berufsunfähig- Der dbb konnte im Tarifvertrag statt einer eine 38,5-Stunden-Woche. Die übrigen keitsversicherung. Bis zum Übergang wer- anteiligen Jahressonderzahlung ein ech- Beschäftigten arbeiten 39 Stunden pro den die Tarifparteien die Weichen für die tes 13. Monatsgehalt durchsetzen. Zusätz- Woche. Gelöst wurde auch das Prob- Absicherung der Beschäftigten stellen. lich gibt es ab 2023 einen Unternehmens- lem des Dienstes während der Rufbereit- bonus mit der garantierten Höhe von zehn schaft. Die Einhaltung der gesetzlichen Nachwuchskräfte Die Werte der Ausbildungsentgelte wer- den erhöht und liegen zwischen 1.060 Euro und 1.220 Euro. Studierende erhal- ten 1.300 Euro. Danach erfolgt wie bei den anderen Beschäftigten die Ankopplung an den TVöD im Wege eines vereinbarten Günstigkeitsvergleichs. Ausblick Jetzt fehlt noch der letzte Baustein. Die- ser betrifft die Frage, wie der Übergang der Beschäftigten von der alten Tarifwelt in die neue Tarifwelt gestaltet wird. Dazu verhandeln Gewerkschaften und Arbeit- v.l.n.r.: Hermann-Josef Siebigteroth (VDStra.), Volker Geyer (dbb), Wolfgang Pieper (ver.di), Onno Dannenberg (ver.di), Gunther Adler (Die Autobahn GmbH des Bundes) geber im Sommer einen Überleitungs- Tarifvertrag. Seite 6 · tacheles · 7 / 8 · Juli / August 2019
„Neue Arbeit – Neue Sicherheit“ zur jeweiligen Lebenssituation passen“, so Silberbach. Jede und jeder solle ent- Arbeitswelt der Zukunft funktioniert nur sprechend der Lebenslage mitbestimmen können, wann und wo die Arbeit erledigt mit starken Sozialpartnern Tarifthemen werden könne, um nicht nur größere Spiel- räume für die Familie, sondern auch für „Die Arbeitswelt der Zukunft wird nur mit um Gewerkschaften attraktiver zu Weiterbildung oder Ehrenamt zu schaffen, starken Sozialpartnern funktionieren“, machen. Hier gibt es auf politischer Ebene so Silberbach. lautet die zentrale Zukunftsprognose von verschiedene Stellschrauben, sowohl im dbb Chef Ulrich Silberbach nach dem Hea- Steuer- als auch im Vergaberecht. Gewerk- Anerkennung der Lebensleistung ring des Zukunftsdialogs „Neue Arbeit – schaften gestalten die Arbeitswelt von Neue Sicherheit“ des Bundesministeriums Morgen und damit auch das friedliche Als „elementar für den gesellschaftlichen für Arbeit und Soziales (BMAS) Ende Juni Zusammenleben in dieser Gesellschaft. Zusammenhalt“ bezeichnete der dbb 2019. Als Fortsetzung des Dialogprozes- Das muss gestärkt werden“, forderte der Chef die Anerkennung der Lebensleistung ses „Arbeiten 4.0“, an dem der dbb eben- dbb Bundesvorsitzende Silberbach am langjährig Beschäftigter und die bessere falls beteiligt war, wurde im September 27. Juni 2019 in Berlin. soziale Teilhabe von Kindern, beispiels- 2018 auf Initiative von Bundesarbeitsmi- weise durch die Einführung einer eigen- nister Hubertus Heil der Zukunftsdialog dbb erhebt Gestaltungsanspruch ständigen Kindergrundsicherung. „Das „Neue Arbeit – Neue Sicherheit“ gestar- Bildungs- und Teilhabepaket der Bun- tet. Er sollte Antworten auf die Frage fin- Mit Blick auf die Arbeitsbedingungen der desregierung wird derzeit nur von einem den, wie die Menschen angesichts neuer Zukunft machte Silberbach deutlich, dass geringen Anteil der berechtigten Fami- Herausforderungen auch in Zukunft gut der dbb einen nachhaltigen Gestaltungs- lien in Anspruch genommen. Deswegen in Deutschland zusammenleben, zusam- anspruch erhebe, um die Chancen der ist es jede Anstrengung wert, die Kindern menarbeiten und füreinander da sein kön- digitalen Transformation für alle Beschäf- die soziale Teilhabe erleichtert“, sagte Sil- nen. tigten zugänglich zu machen, sie aber berbach. zugleich auch vor den Risiken zu schützen. Einen wichtigen Beitrag könne in diesem Vier Hearings „Vorhaben wie etwa die Schaffung eines Zusammenhang auch eine grundsätzlich Rechtsanspruchs auf mobile Arbeit klin- bürgernähere und bürgerfreundlichere In insgesamt vier Hearings ging es um gen zunächst verlockend. Allerdings müs- Ausgestaltung der Sozialverwaltung sein „Soziale Sicherheit gestalten“, „Arbeiten sen der durch die Technik ermöglichten – „das muss natürlich gemeinsam mit im Digitalen Wandel“, „Qualifizieren für Erreichbarkeit der Beschäftigten gesunde den dortigen Beschäftigten geschehen, die Arbeitswelt von Morgen“ und „Sozi- Grenzen gesetzt werden. Für die Nutzung nicht gegen sie oder über ihre Köpfe hin- alstaat weiterdenken“. Der dbb begrüßte durch technologischen Fortschritt neu weg. Denn es sind die Kolleginnen und die Vorstöße des Bundesministeriums für entstehender Freiräume sind Rahmenbe- Kollegen vor Ort, die über das notwen- Arbeit und Soziales (BMAS) zur Stärkung dingungen notwendig, die die Menschen dige Know-how verfügen und den besten von Gewerkschaften im Rahmen des Dia- schützen und Potenziale flexibler Arbeit Überblick über die Verbesserungspotenzi- logs. „Wir sind offen für alle Vorschläge, nutzbar machen. Arbeitszeiten sollen ale haben“, betonte Silberbach. Neuauflage Tarifschriften 11a und 11b TV-L und TVÜ-Länder sowie Entgeltordnung zum TV-L Durch die Tarifeinigung vom 2. März Bestellmöglichkeit und Preise 2019 treten im Länderbereich rück- wirkend zum Januar 2019 umfang- Zur Bestimmung der Auflagenhöhe müs- reiche Änderungen in Kraft. Im Man- sen uns verbindliche Bestellungen bis Frei- tel des TV-L, im Überleitungsrecht tag, 30. August 2019, vorliegen – gerne des TVÜ-L und in der Entgeltordnung auch mit Ihrem Verteilerschlüssel. sind zeitlich gestaffelte Verbesserun- Der kalkulierte Preis für die Neuauflage gen und Verfahren zu ihrer Umset- der Broschüren 11a „TV-L und TVÜ-Län- zung vereinbart. der, Tariftexte und Erläuterungen (Stand Die Redaktion zur Schaffung der EKR 2019)“ sowie 11b „Entgeltordnung zum erforderlichen Änderungstarifver- TV-L, Tariftexte und Erläuterungen (Stand träge dauert aktuell zwar noch an. EKR 2019)“ liegt je nach Auflagenhöhe zwi- Die Planung der Neuauflagen unse- schen 3,17 Euro und 5,57 Euro je Broschüre rer beiden Tarifschriften zum TV-L zuzüglich sieben Prozent Mehrwertsteuer und zur Entgeltordnung berührt das (zuzüglich Porto und Verpackung). Bestel- jedoch nicht. lungen sind unter tarif@dbb.de möglich. tacheles · 7 / 8 · Juli / August 2019 · Seite 7
Thema en Urlaub! Ab in d Überblick richtig kam das Gericht zu dem Ergebnis, Fragen und Antworten dass vom Arbeitgeber nicht abgerundet werden darf, wenn es keine Rechtsgrund- lage – entweder aufgrund einer gesetzli- rund um den Urlaub chen Regelung oder aufgrund eines Tarif- vertrags – gibt. Für die Praxis bedeutet diese Entschei- dung, dass das BUrlG ein Aufrunden erlaubt, wenn ein Bruchteil eines Urlaubs- Die Rechtsprechung des Bundesarbeits- tags einen halben Tag oder mehr beträgt. gerichts (BAG) zum Thema Urlaub ist sehr Abrunden von Bruchteilen Falls der Bruchteil dagegen weniger als vielfältig. Auch in jüngster Zeit sind wieder einen halben Urlaubstag beträgt, sind die einige Urteile zu diesem Thema ergangen. von Urlaubstagen Beschäftigten, sofern es keine spezielle Nachfolgend geben wir hierzu einen kur- ohne entsprechende Regelung zum Abrunden gibt, vom Arbeit- zen Überblick. geber entsprechend des Bruchteils stun- Rechtsgrundlage ist nicht denweise von der Arbeit zu befreien. Spe- Auf- und Abrunden von Urlaub möglich zielle tarifliche Regelungen finden sich beispielsweise in § 26 Abs. 1 Satz 4 TVöD In einem Fall hatte das BAG über die Klage und § 26 Abs. 1 Satz 5 TV-L. Danach bleiben einer Fluggastkontrolleurin im Schicht- Auf das Arbeitsverhältnis der Klägerin ist Bruchteile von weniger als einem halben dienst zu entscheiden. Der Beschäftig- der Manteltarifvertrag (MTV) für Sicher- Urlaubstag unberücksichtigt. Diese Rege- ten stand für das Jahr 2016 ein Anspruch heitskräfte an Flughäfen anzuwenden. lung betrifft jedoch nicht den gesetzlichen von 28,15 Urlaubstagen zu. Der Arbeit- Dieser enthält keine Rundungsvorschrif- Mindesturlaub und den Zusatzurlaub für geber rundete hier auf 28 Tage ab und ten für Urlaubstage. Somit gelten die all- schwerbehinderte Menschen. gewährte der Klägerin auch lediglich die- gemeinen Vorschriften des Bundesur- sen Jahresurlaub. Die Arbeitnehmerin laubsgesetzes (BUrlG). Nach dem BUrlG Verfall von Urlaub war jedoch der Ansicht, dass ihr auch der ist ein Abrunden in wenigen Fällen zuläs- restliche Bruchteil von 0,15 Urlaubsta- sig, wenn die Beschäftigten nur einen Teil- Bislang galt nach den Regelungen im gen zusteht und verlangte für den nicht urlaubsanspruch erworben haben (§ 5 BUrlG, dass der Jahresurlaub grundsätz- gewährten Anteil an Urlaub Schadenser- Abs. 1 BUrlG). Die dort geregelten Aus- lich im laufenden Kalenderjahr genommen satz von ihrem Arbeitgeber. Das BAG gab nahmen betrafen jedoch nicht den vor- werden muss, sonst verfällt er zum Ende der Klägerin Recht, da es vorliegend keine liegenden Fall. Nach § 5 Abs. 2 BUrlG ist des Jahres (§ 7 Abs. 3 BUrlG). Das galt nach gesonderte Rundungsvorschrift gab, die das Aufrunden von mindestens halben bisheriger Rechtsprechung selbst für den ein derartiges Abrunden geregelt hätte Urlaubstagen auf volle Urlaubstage mög- Fall, dass die Beschäftigten den Arbeitge- (BAG, Urteil vom 8. Mai 2018, Aktenzei- lich. Auch diese Fallvariante lag hier auf- ber rechtzeitig, aber erfolglos aufgefordert chen 9 AZR 578/17). grund des 0,15-Bruchteils nicht vor. Folge- hatten, ihnen Urlaub zu gewähren. Hier- Seite 8 · tacheles · 7 / 8 · Juli / August 2019
von gibt es nur wenige Ausnahmen. Eine In diesem Zusammenhang ist wichtig zu will, ist jedoch eine empfangsbedürf- Verlängerung über den 31. Dezember des erwähnen, dass die Hinweis- oder Auffor- tige Erklärung gegenüber der Arbeitneh- Kalenderjahrs hinaus ist nur dann mög- derungspflicht des Arbeitgebers auch für merin oder dem Arbeitnehmer erforder- lich, wenn die Übertragung des Urlaubs den Zusatzurlaub von Schwerbehinderten lich. In diesem Zusammenhang sei darauf aufgrund dringender betrieblicher oder gilt. Das entschied in Anlehnung an die hingewiesen, dass das Kürzungsrecht des Thema personenbedingter Gründe gerechtfer- oben ausgeführte EuGH-Rechtsprechung Arbeitgebers auch den (tarif-)vertraglichen tigt ist. Dies können beispielsweise eine das Landesarbeitsgericht Niedersachsen Mehrurlaub erfasst, wenn die Arbeitsver- Arbeitsunfähigkeit der Arbeitnehmerin / (LAG Niedersachsen, Urteil vom 16. Januar tragsparteien für diesen keine von § 17 Abs. 1 des Arbeitsnehmers oder termin- oder sai- 2019, Aktenzeichen 2 Sa 567/18). Zwar gel- Satz 1 BEEG abweichende Regelung ver- songebundene Aufträge des Betriebs sein. ten die Urteile des EuGH eigentlich nur einbart haben. Das Kürzungsrecht besteht In diesen Fällen muss der Urlaub jedoch für den europarechtlich vorgeschriebenen allerdings nicht, wenn während der Eltern- oftmals bis spätestens zum 31. März des vierwöchigen Mindesturlaub, allerdings zeit Teilzeitbeschäftigung besteht. Folgejahres (so genannter Übertragungs- hat das BAG schon vor Jahren entschie- zeitraum) genommen werden. Der Euro- den, dass sich der Verfall des Zusatzurlaubs Urlaub und Sonderurlaub päische Gerichtshof (EuGH) hatte jedoch schwerbehinderter Menschen nach den bereits Ende 2018 entschieden, dass ein allgemeinen Regeln, die für den gesetzli- Mit Urteil vom 19. März 2019 (Aktenzei- Urlaubsanspruch nicht mehr allein dadurch chen Mindesturlaub gelten, richtet. Unter chen 9 AZR 315/17) gab das BAG seine bis- entfallen kann, dass die Beschäftigten den Berufung auf diese Rechtsprechung kam herige Rechtsprechung auf und entschied, Urlaub nicht rechtzeitig beantragt haben das LAG Niedersachsen im vorliegenden dass während eines unbezahlten Sonder- (EuGH-Urteile vom 6. November 2018, Fall zu dem Ergebnis, dass der Arbeitgeber urlaubs grundsätzlich keine Urlaubsan- Aktenzeichen C-619/16 und C-684/16). Das die Arbeitnehmerin mit Schwerbehinde- sprüche entstehen. Vorliegend hatte eine Gleiche gilt auch bei der Beendigung des rung von sich aus darauf hätte aufmerk- Arbeitnehmerin nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Daran angelehnt, hat sam machen müssen, dass ihr Zusatzur- längeren unbezahlten Sonderurlaubs vom nunmehr auch das BAG die Vorgaben des laub zum Jahresende verfällt. Arbeitgeber den gesetzlichen Mindestur- EuGH umgesetzt und in einem Grundsatz- laub von 20 Arbeitstagen verlangt. urteil festgehalten (BAG, Urteil vom 19. Feb- Urlaub und Elternzeit Entgegen seiner bisherigen Rechtsauffas- ruar 2019, Aktenzeichen 9 AZR 541/15). sung entschied das BAG nun, dass die Zeit Im entschiedenen Fall (BAG, Urteil vom des unbezahlten Sonderurlaubs für die 19. März 2019, Aktenzeichen 9 AZR 362/18) Berechnung des Urlaubsanspruchs außer Kein Verfall von befand sich die Klägerin für knapp drei Betracht bleibt. Zur Begründung führt das Jahre in Elternzeit. Sie kündigte später ihre Gericht aus, dass die Arbeitsvertragspar- Urlaubsansprüchen, Anstellung als Assistentin der Geschäfts- teien einvernehmlich ihre Hauptleistungs- wenn der Arbeitgeber leitung und verlangte vom Arbeitgeber die pflichten aus dem Arbeitsverhältnis vor- Gewährung von Urlaubstagen, die ihrer übergehend ausgesetzt haben, was dazu nicht ausdrücklich darauf Ansicht nach in einem bestimmten Zeit- führt, dass den Beschäftigten mangels hingewiesen hat raum der Elternzeit entstanden sind. Der Arbeitgeber hatte den Urlaubsanspruch einer Arbeitspflicht auch kein Anspruch auf Erholungsurlaub zusteht. der Klägerin wirksam gemäß § 17 Abs. 1 In der Praxis ist jedoch zu beachten, dass Im vorliegenden Fall hatte ein wissen- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz der „unbezahlte Sonderurlaub“ auch tat- schaftlicher Mitarbeiter nach Beendigung (BEEG) für jeden vollen Kalendermonat sächlich ein Sonderfall ist. Sollte die Arbeit- seines Arbeitsverhältnisses von seinem der Elternzeit um ein Zwölftel gekürzt und nehmerin oder der Arbeitnehmer längere Arbeitgeber die finanzielle Abgeltung von ihr dies auch schriftlich mitgeteilt. Das Zeit arbeitsunfähig erkrankt und die Ent- 51 nicht genommenen Urlaubstagen ver- BAG gab dem Arbeitgeber Recht. geltfortzahlung durch den Arbeitgeber langt. Einen Antrag auf Gewährung die- Die Kürzung des gesetzlichen Mindestur- nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) ses Urlaubs hatte er während des Arbeits- laubsanspruchs verstößt weder gegen Art. 7 bereits beendet sein, so entsteht ein verhältnisses allerdings nicht gestellt. Das Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG (Arbeits- Urlaubsanspruch in der Regel auch für die BAG entschied, dass ein Urlaubsanspruch zeitrichtlinie) noch gegen § 5 Nr. 2 der Rah- Zeiten, in denen die Beschäftigten nicht nur dann verfallen kann, wenn der Arbeit- menvereinbarung über den Elternurlaub arbeiten. Und dieser Anspruch unterliegt geber seine Beschäftigten zuvor ausdrück- im Anhang der Richtlinie 2010/18/EU. Das dann, entgegen der Regelung des § 7 Abs. 3 lich über ihre konkreten Urlaubsansprüche Unionsrecht verlangt nach der Rechtspre- BUrlG, sogar einer besonderen Verfall- und die entsprechenden Verfallsfristen chung des EuGH nicht, Arbeitnehmerinnen frist von 15 Monaten. Das hatte der EuGH informiert hat. Nimmt der Arbeitnehmer und Arbeitnehmer, die wegen Elternzeit im bereits am 20. Januar 2009 (Aktenzeichen oder die Arbeitnehmerin dann – trotz die- Bezugszeitraum nicht zur Arbeitsleistung C-350/06 und C-520/06) entschieden und ses Hinweises – den Urlaub aus freien Stü- verpflichtet waren, Beschäftigten gleich- diese Rechtsauffassung wurde vom BAG cken nicht, erlischt der Urlaubsanspruch zustellen, die in diesem Zeitraum tatsäch- mit Urteil vom 7. August 2012 (Aktenzei- mit Ablauf des Kalenderjahres oder des lich gearbeitet haben (EuGH, Urteil vom chen 9 AZR 353/10) übernommen. Aller- entsprechenden Übertragungszeitraums. 4. Oktober 2018, Aktenzeichen C-12/17). dings ist der selbst gewählte Sonderur- Da bislang noch keine Urteilsbegründung Für die Praxis bedeutet das, dass der laub nicht das gleiche Urlaubshindernis des BAG vorliegt, ist in der Praxis noch Arbeitgeber Urlaubsansprüche in der wie eine bestehende Arbeitsunfähigkeit, nicht klar, zu welchem Zeitpunkt und in Elternzeit gemäß § 17 Abs. 1 BEEG kür- so dass es nach der aktuellen Rechtspre- welcher Form der Arbeitgeber den Hinweis zen kann, aber nicht muss. Wenn er von chung des BAG eben keinen „Urlaub im an seine Beschäftigten geben muss. seinem Kürzungsrecht Gebrauch machen Urlaub“ gibt. tacheles · 7 / 8 · Juli / August 2019 · Seite 9
Elf Stunden müssen sein Ruhezeiten für Betriebsratsmitglieder Ratgeber im Schichtdienst Der Sachverhalt lich ja schon deutlich vor 6:00 Uhr seine Unsere Stellungnahme Schicht beenden müsste. A meint jedoch, A ist neues Mitglied im dreizehnköpfi- es genüge ihm zur Erholung, wenn er um So geht es nicht! A muss sich mit der gen Betriebsrat. Er ist nicht freigestellt. 5:00 Uhr morgens nach Hause gehe – zu knapp bemessenen Zeitgutschrift für In seinem Betrieb wird mit einer 35-Stun- das komme sicher auch beim Arbeitge- den teilweisen Ausfall der Nachtschicht denwoche in drei Schichten gearbei- ber besser an. nicht zufriedengeben. Und auch die vom tet; sowohl A als auch mehrere „alte Als die „alten Hasen“ im Betriebsrat Arbeitgeber eigenmächtig gewählte Vari- Hasen“ im Betriebsrat arbeiten in Wech- davon erfahren, überzeugen sie A, dass ante „Entgelt statt Freizeit“ zur Abgeltung selschicht. Der Betriebsratsvorsitzende er doch schon früher nach Hause gehen der für die Betriebsratssitzung aufgewen- bemüht sich, soweit wie möglich den und sich ausruhen solle. So stehe es im deten Zeit widerspricht dem Gesetz. hieraus erwachsenden Herausforderun- Arbeitszeitgesetz. A ist beruhigt und folgt Im Einzelnen: A kann vom Arbeitgeber ver- gen bei der Terminierung der Betriebs- dem Rat. Später muss er feststellen, dass langen, ihm die in der Nachtschicht nicht ratssitzungen gerecht zu werden und die der Arbeitgeber ihm auf dem Arbeits- geleistete Arbeitszeit auf dem Arbeits- Arbeitsausfallzeiten so gering wie mög- zeitkonto nicht die volle Schicht gutge- zeitkonto gutzuschreiben. Das folgt aus lich zu halten. Denn in der Vergangenheit schrieben hat. Auf Nachfrage meint der § 611 BGB in Verbindung mit § 37 Abs. 2 hat es bereits mehrfach Auseinanderset- Arbeitgeber, die nach dem Arbeitszeitge- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). A zungen mit dem Arbeitgeber um Zeitgut- setz vorgeschriebene Ruhezeit sei nicht brauchte in der streitigen Zeitspanne schriften gegeben. Dieses Mal setzt der maßgebend. Denn Betriebsratstätigkeit nicht zu arbeiten, weil sein Betriebsrats- Vorsitzende die Betriebsratssitzung für sei keine Arbeit im arbeitszeitrechtlichen mandat ihn verpflichtete, am selben Tag Dienstag 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr an. Die Sinne. Eine Ruhezeit von acht Stunden an der Betriebsratssitzung teilzunehmen. Nachtschicht des A dauert von 22:00 Uhr sei im Übrigen schon deshalb völlig aus- am Montagabend bis 6:00 Uhr früh am reichend, weil es sich beim Betriebsrats- Dienstagmorgen – abzüglich einer halben mandat nur um ein Ehrenamt handele Auch für Stunde Pause. A weiß nicht, wie er sich – das hätte A sich eben vor der Wahl verhalten soll. Er rechnet nach und kommt überlegen müssen. Er habe A für die 2,5 Betriebsratsmitglieder zu dem Ergebnis, dass Stunden Betriebsratssitzung außer- im Schichtdienst ist eine er eigent- dem pauschal 60 Euro gezahlt. Deshalb sei für die elfstündige Ruhezeit Sitzungsdauer nicht auch noch eine wei- sicherzustellen. tere Zeitgutschrift nötig. Nicht freigestellte Mitglieder des Betriebs- Im Betriebsrat rats sind von ihrer Arbeit zu befreien – und wird die Rechts- zwar ohne Minderung ihres Arbeitsent- lage erörtert. gelts, wenn und soweit dies nach Umfang Seite 10 · tacheles · 7 / 8 · Juli / August 2019
und Art des Betriebs zur ordnungsgemä- zwischen zwei Arbeitseinsätzen liegen. auf Gewährung von Arbeitsbefreiung und ßen Durchführung der Betriebsratsauf- Ausreichende Zeiten für Erholung, Schlaf Entgeltausgleich in einem Stufenverhält- gaben erforderlich ist. Zweck dieser Vor- und Entspannung sollen in einem ausge- nis zu sehen: schrift ist es, ganz grundsätzlich dafür zu wogenen Verhältnis zu den Arbeitszeiten Ratgeber sorgen, dass Betriebsratsmitglieder auf- stehen (BAG 11. Juli 2006, Aktenzeichen 9 grund der Wahrnehmung erforderlicher AZR 519/05, ZTR 2007, 137). Nur und erst dann Betriebsratstätigkeit keine Entgelteinbu- ßen hinnehmen müssen. Gleiche Ruhezeit bei Betriebsrats- wenn die Abgeltung der Darum gilt: Auch wenn eine Betriebs- und beruflicher Tätigkeit Betriebsratstätigkeit durch ratstätigkeit außerhalb der persönlichen Arbeitszeit des Betriebsratsmitglieds Betriebsratstätigkeit verlangt nicht weni- Arbeitsbefreiung aus liegt, darf eine Entgelteinbuße nicht ent- stehen, wenn und soweit die Betriebs- ger Anstrengung, Aufmerksamkeit und geistige Leistungsfähigkeit als die vom betriebsbedingten Gründen ratstätigkeit die Arbeitsleistung unmög- Arbeitnehmer im Übrigen wahrzuneh- – nicht etwa aus anderen – lich macht oder dem Betriebsratsmitglied mende berufliche Tätigkeit (BAG 18. Ja- nicht zuzumuten ist (BAG 7. Juni 1989, nuar 2017, Aktenzeichen 7 AZR 224/15, nicht möglich ist, wandelt Aktenzeichen 7 AZR 500/88, BAGE 62, 83). ZBVR online 10/2017, S. 2). Die Auffas- sich der Anspruch auf Umgemünzt auf Betriebsratssitzungen sung des Arbeitgebers, acht Stunden heißt dies: Ein Betriebsratsmitglied kann seien ausreichend, ist daher nicht haltbar. Freizeitausgleich in einen bezahlte Arbeitsfreistellung verlangen, wenn es ihm unmöglich oder unzumutbar Ein Betriebsratsmitglied benötigt eine genauso lange Ruhezeit, wie sie ihm als Abgeltungsanspruch. ist, seine vor oder nach der Betriebsrats- Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis zuge- sitzung liegende Arbeitszeit einzuhalten, standen wird. Deshalb muss der Arbeitgeber A für die um an einer außerhalb seiner persönli- Hieran ändert auch der Hinweis auf die Dauer der für die Betriebsratssitzung auf- chen Arbeitszeit stattfindenden Betriebs- Ausgestaltung der Betriebsratstätigkeit gewendeten Zeit von der Arbeit freistel- ratssitzung teilzunehmen (so auch BAG als Ehrenamt nichts. Anders als andere len. Das heißt, er muss A ohne Minde- 18. Januar 2017, Aktenzeichen 7 AZR ehrenamtliche Tätigkeiten im priva- rung der Vergütung von seiner Pflicht zur 224/15, ZBVR online 10/2017, S. 2). ten Bereich ist die Betriebsratstätigkeit Arbeitsleistung befreien. Dies geschieht A muss sich also nicht mit acht Stun- unmittelbar in die betriebliche Arbeit durch Reduzierung der Sollarbeitszeit den Ruhezeit zwischen Schichtende und integriert. Die ehrenamtliche Tätigkeit (BAG 15. Februar 2012, Aktenzeichen 7 AZR Sitzungsbeginn begnügen. Das folgt aus im Betriebsrat steht auch nicht sozusa- 774/10, ZBVR online 11/2012, S. 5). Die Zeit § 5 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) – ent- gen im freien Belieben des Betriebsrats- der Betriebsratssitzung ist also auf dem weder unmittelbar, wenn man Betriebs- mitglieds. Sondern die ordnungsgemäße Arbeitszeitkonto des A als Gutschrift zu ratstätigkeit als Arbeitszeit im Sinne des Wahrnehmung von Betriebsratsaufgaben erfassen. Arbeitszeitgesetzes wertet, oder aber ist – wenn das Mandat erst einmal ange- Wichtig ist es, an eventuelle Verfallfris- mittelbar unter Berücksichtigung der nommen ist – eine Verpflichtung. ten zu denken. Der Anspruch auf Zeitgut- § 5 Abs. 1 ArbZG zugrundeliegenden Wer- So ist ganz konkret die Teilnahme an der schrift wird unmittelbar nach der Betriebs- tung. Betriebsratssitzung eine Verpflichtung, ratstätigkeit, hier also mit dem Ende der der sich das Betriebsratsmitglied außer in Betriebsratssitzung, fällig – ab dann läuft den gesetzlich vorgegebenen Fällen nicht die Zeit (BAG 16. April 2003, Aktenzei- Betriebsratstätigkeit ist entziehen kann. chen 7 AZR 423/01, ZBVR 2004, 50). Da der Auch die Auffassung des Arbeitgebers, Anspruch auf Berichtigung des Arbeits- Arbeitszeit im Sinne des er müsse die für die Teilnahme an der zeitkontos durch Vornahme der Zeitgut- Arbeitszeitgesetzes oder Betriebsratssitzung selbst aufgewen- schrift ein Anspruch aus dem Arbeits- dete Zeit nicht dem Arbeitszeitkonto des verhältnis ist, gelten für ihn die für das zumindest wie Arbeitszeit zu A gutschreiben, sondern könne sie statt- Arbeitsverhältnis geltenden Verfallfris- behandeln. dessen durch eine pauschale Vergütung abgelten, ist unzutreffend. Aus § 37 Abs. 3 ten und sonstigen Bedingungen. A muss zwar keine rechtliche Begründung liefern Satz 3 BetrVG („die Arbeitsbefreiung ist (BAG 18. Januar 2017, Aktenzeichen 7 AZR Die genannte Vorschrift des Arbeits- … zu gewähren …; ist dies aus betriebs- 224/15, ZBVR online 10/2017, S. 2), wenn zeitgesetzes legt eine ununterbrochene bedingten Gründen nicht möglich, so er den Anspruch geltend macht. Aber er Ruhezeit von mindestens elf Stunden ist die aufgewendete Zeit wie Mehrar- muss „die Art des Anspruchs sowie die nach Beendigung der täglichen Arbeits- beit zu vergüten“) folgt, dass weder der Tatsachen, auf die der Anspruch gestützt zeit bis zum Beginn der nächsten fest. Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer noch wird“, erkennen lassen. Es genügt daher Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum beide gemeinsam darüber disponie- nicht, wenn A dem Arbeitgeber lediglich Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. ren können, ob statt Gewährung einer mitteilt, er habe während seiner Freizeit Ruhezeit ist jede Zeitspanne außerhalb Arbeitsbefreiung die für Betriebsratstä- an der Betriebsratssitzung teilgenom- der Arbeitszeit (Art. 2 Nr. 2 RL 2003/88/ tigkeit aufgewendete Zeit vergütet wer- men. A wird vielmehr die genaue Uhr- EG). Ziel des Arbeitszeitrechts ist es unter den soll. Vorrang hat die Arbeitsbefrei- zeit und die Tatsache der Wahrnehmung anderem, Sicherheit und Gesundheits- ung. Das gebietet der Gesundheitsschutz. von Betriebsratstätigkeit angeben müs- schutz der Arbeitnehmer zu gewährleis- Es besteht kein Wahlrecht. Vielmehr sind sen und sollte dies aus Nachweisgründen ten. Deshalb muss eine Mindestruhezeit der Anspruch beziehungsweise die Pflicht auch schriftlich tun. tacheles · 7 / 8 · Juli / August 2019 · Seite 11
Standortgruppe Torgelow / Neubrandenburg sind wir hier vor Ort mehrere Hundert. Das ist ein großer Erfolg. Durch die sehr gute Verband der Arbeitnehmer Zusammenarbeit innerhalb der Standort- gruppe und im Vorstand sowie den Gre- Vorgestellt mien innerhalb des VAB gelingt es uns, der Bundeswehr – VAB weitere Mitgliederzuwächse zu erzielen. Die Beschäftigten sehen, dass Gewerk- schaftsarbeit etwas bewirken kann. Seit der Streikmaßnahme im März 2008 über die Mahnwache im März 2015 bis hin zur In dieser tacheles- tik GmbH, Haupt- und Bezirksjugend- und Einkommensrunde 2018 – um nur einige Ausgabe setzen Auszubildendenvertretung in der Bundes- zu nennen – hat die Standortgruppe an wir die Vorstel- wehr ein. Vor Ort werden bei der Jugend, allen Streikmaßnahmen des dbb teilge- lung von einzelnen beim Personalrat und bei der Schwerbe- nommen.“ Fach- und Orts- hindertenvertretung sowohl im örtlichen „Als konkretes Projekt stehen im Mai 2020 gruppen mit der Standortgruppe Tor- als auch im Gesamtgremium die Vorsit- auf allen Ebenen Personalratswahlen an“, gelow / Neubrandenburg des VAB fort. zenden durch den VAB gestellt. erläutert Busack. „Die Herausforderung Die Standortgruppe betreut das dor- wird sein, geeignete Kandidaten zu finden tige Bundeswehr-Dienstleistungszen- Guter Austausch mit der Bundesebene und zu motivieren, für den Personalrat zu trum. Vorsitzender ist Uwe Busack (Tele- kandidieren. Vor allem bei der Jugend ist fon 03976. 250 1005 oder 0171. 4027 238, Die Zusammenarbeit innerhalb der Stand- die Herausforderung besonders groß. Eine E-Mail uwe-busack@t-online.de). Seine ortgruppe und zwischen Standortgruppe weitere Aufgabe ist es, die Mitgliederzah- Stellvertreter sind Simone Drenkhahn und Vorstand Bereich I des VAB sowie len zu erhöhen und die Vorteile und Not- (Telefon 03976. 250 1012) und Jörg Dank- Geschäftsführendem Vorstand und Bun- wendigkeit einer Mitgliedschaft im VAB zu worth (Telefon 0395. 3723 281). Zum Stand- desvorstand ist sehr gut. Aufgrund der erklären. Aber das wird uns gelingen“, ist ortgruppenvorstand gehören weiter Diet- Wahrnehmung verschiedener Mandate sich Busack sicher. lind Marquardt (Kassenwartin, Telefon des Vorsitzenden der Standortgruppe, Kol- 03976. 250 1013), Steffi Sommerfeldt (Frau- legen Busack, im VAB und dbb ist eine sehr Probleme envertreterin), Michael Werner (Jugendbe- gute Zusammenarbeit und enge Verzah- auftragter), die Beisitzerinnen Jenny Rein- nung auch mit dem dbb gegeben. „Man kann hier in unserer Dienststelle hard und Kornelia Jahnke, die Kassenprüfer „Konkrete Organisationsschwerpunkte des eine schlechte Stimmung feststellen. Das Jan Schröder und Catherine Walker sowie VAB hier an unserer Standortgruppe kön- liegt vor allem daran, dass die Beschäf- deren Vertreter. Alle Vorstandsmitglieder nen wir nicht benennen. Wir sind über alle tigten wissentlich ‚auf Verschleiß‘ gefah- stehen den Beschäftigten und Mitgliedern Bereiche der Dienststelle gut organisiert“, ren werden“, kritisiert Busack, „das zeigt gerne mit Rat und Tat zur Seite. Die VAB- freut sich Uwe Busack. „Natürlich müs- sich vor allem darin, dass freie Arbeits- Bundesgeschäftsstelle befindet sich in sen wir uns besonders um den Nachwuchs plätze nicht zeitnah wiederbesetzt wer- der Rochusstraße 178, 53123 Bonn, Telefon kümmern. Junge Leute müssen oft erst für den.“ Er ergänzt: „Jugendvertretern ver- 02228. 6294 7890, E-Mail gewerkschaft@ die Gewerkschaftsarbeit begeistert wer- sagt die Dienststelle die berufliche vab.dbb.de, www.vab-gewerkschaft.de. den. Das gelingt aber durch die Darstellung Zukunft. Beschäftigte werden unter Druck Vertreten sind die Mitglieder der VAB- unserer Arbeit meist recht gut.“ gesetzt, wenn sie zu ihrer Gewerkschaft Standortgruppe in verschiedenen Be- oder zum Personalrat gehen, um Prob- triebs- / Personalräten innerhalb der Bun- Erfolge und Projekte leme zu klären. Die Eingruppierungsvor- deswehr und in Gewerkschaftsgremien schriften (Höhergruppierung) werden in des VAB und des dbb. VAB-Vertreterinnen Busack: „Seit der Gründung der VAB- unserer Dienststelle sehr schleppend und und -Vertreter setzen sich für die Beschäf- Standortgruppe Pasewalk / Torgelow im manchmal erst nach sechs Jahren umge- tigten unter anderem im Betriebsrat November 1996 haben sich die Mitglieder- setzt. Das gilt auch für die Umsetzung der Bw Bekleidungsmanagement GmbH zahlen ständig erhöht. Mit nur wenigen der neuen TVöD-Entgeltordnung. Aber wir Region Ost, Schwerbehindertenvertretung Mitgliedern haben wir damals den Start in kämpfen weiter für unsere Mitglieder und bei der HIL Heeresinstandsetzungslogis- die Gewerkschaftsarbeit gewagt – heute alle anderen Beschäftigten!“ Mitglieder der Standortgruppe auf einer TVöD-Demo in Berlin Seite 12 · tacheles · 7 / 8 · Juli / August 2019
Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung / Kommentar Buchvorstellungen Herausgegeben von Dr. Karl Hauck und Prof. Dr. Wolfgang Noftz, Bandherausgeber Prof. Dr. Peter Udsching, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht a.D., Loseblatt-Kommentar in zwei Ordnern, inklusive Ergänzungslieferung 2 / 19 (Juni 2019), 2.826 Seiten, Erich Schmidt Verlag, 112 Euro, ISBN 978 3 503 01527 6 Mit dem im Rahmen des Hauck / Noftz, Sozialgesetzbuch Gesamtkommentar erscheinenden Kom- mentar zum SGB IV wird eine umfassende und jederzeit aktuelle Kommentierung der gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung geboten, die einerseits den Erfordernissen der Praxis, anderer- seits aber auch den Bedürfnissen der Wissenschaft voll gerecht wird. Das SGB IV bildet mit dem Allge- meinen Teil die Grundlage für die Einordnung des Rechts der gesetzlichen Kranken-, Unfall und Ren- tenversicherung in das Sozialgesetzbuch. Mit dieser Lieferung werden einige zwischenzeitlich geänderte Vorschriften aus dem zweiten Titel des vierten Abschnitts des SGV IV aktualisiert. Daneben wird die begonnene Überarbeitung der Kommen- tierung der Vorschriften über das Haushalts- und Rechnungswesen fortgesetzt. Tätigkeitsbewertung nach TVöD und TV-L Eingruppierung, Bewertungsverfahren, Stellenbeschreibung, Arbeitshilfen Von Harald Kaufung, Leitender städtischer Verwaltungsdirektor a.D., 3. Auflage 2019, 88 Seiten, Spiralbindung, Richard Boorberg Verlag, 36 Euro, ISBN 978 3 415 06464 5 Werden die Beschäftigten unserer Verwaltung angemessen bezahlt? Ist meine Eingruppierung rich- tig? Dies Fragen stellen sich – je nach Blickwinkel – die für Bewertungsfragen zuständigen Verant- wortlichen in Personalverwaltung oder Personalvertretung sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Behörden. Eine Antwort zu finden, ist für alle Beteiligten nicht einfach, weil das Thema durch eine umfangreiche Rechtsprechung der Arbeitsgerichte bestimmt wird. Der Autor hat die unübersichtli- che Rechtslage in diesem Werk so systematisiert aufbereitet, dass sich die Darstellung für die prak- tische Anwendung in Verwaltungen und öffentlichen Betrieben eignet. Aus dem Inhalt: tarifrechtliche Grundlagen, die drei Geheimnisse der Tätigkeitsbewertung, die Sys- tematik der Tätigkeitsmerkmale, die Schritte im Bewertungsverfahren. Im Anhang: Vergleich der Entgeltgruppen des allgemeinen Teils mit den früheren Vergütungsgrup- pen des BAT, Checkliste für die Durchführung eines Arbeitsplatzinterviews, Checkliste zur Feststel- lung von Arbeitsvorgängen, Zusammenstellung der Tätigkeitsmerkmale und der wichtigsten Recht- sprechung, Formular zur Tätigkeitsdarstellung. Kommentar zum Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) Begründet als Kommentar zum BAT von Clemens / Scheuring / Steingen / Wiese, fortgeführt als Kommentar zum TVöD von Bredendiek / Bürger / Geyer / Görgens / Hebler / Jeske / Kley, Loseblatt-Kommentar in zehn Ordnern, inklusive Ergänzungslieferung 109 (Februar 2019), etwa 12.310 Seiten in zehn Ordnern, Richard Boorberg Verlag / edition moll, 238 Euro, ISBN 978 3 415 03622 2 Das Praktikerwerk enthält die Texte des TVöD, der Überleitungstarifverträge und der Spartentarif- verträge sowie der sonstigen Tarifverträge. Die Kommentatoren dieses Großkommentars gewähr- leisten die kompetente und praxisgerechte Darstellung. Schwerpunkt der 109. Ergänzungslieferung ist die Fortsetzung der Kommentierung zu Teil B Abschnitt XI Ziffern 1 und 2 der Entgeltordnung VKA. Die Bearbeiter erläutern die in den Protokoller- klärungen zu Ziffer 1 verankerten Zulagenregelungen für Pflegekräfte und gehen auf die Eingruppie- rung der leitenden Beschäftigten in der Pflege ein. Punktuelle Überarbeitungen sind überdies in den Erläuterungen zu § 24 TVöD erfolgt. In den Erläuterungen zu § 30 TVöD wird sodann der Rechtsprechungsänderung zum Vorbeschäfti- gungsverbot bei der sachgrundlosen Befristung Rechnung getragen. tacheles · 7 / 8 · Juli / August 2019 · Seite 13
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