Zum 3. Mal zum Haus der kleinen Forscher zertifiziert - Gemeinde Klingenberg
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mit den Ortsteilen: Beerwalde, Borlas, Colmnitz, Friedersdorf, Höckendorf, Klingenberg, Obercunnersdorf, Paulshain, Pretzschendorf, Röthenbach und Ruppendorf Ausgabe 03/2018 | erscheint am 01.04.2018 www.gemeinde-klingenberg.de Zum 3. Mal zum Haus der kleinen Forscher zertifiziert Wir, die Kinder und Erzieherinnen vom Regenbogenhort Pretzschendorf hatten Grund zum Feiern. Seit ca. 8 Jahren wird bei uns im Hort regelmäßig geforscht. Vor zwei Jahren gründeten wir unseren Forscherclub, bestehend aus maxi- mal 15 Kindern, welcher für ein komplettes Schuljahr unterschiedliche Themen aufgreift und den Dingen auf den Grund geht. Lesen Sie weiter auf Seite 33 C M Y K
Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Seite 2 01. April 2018 GEMEINDEVERWALTUNG Ärzte KLINGENBERG Bereitschaftsdienst für Notfälle - Rufnummer 116 117 Bürgermeister/Hauptverwaltung/ Finanzverwaltung FA für Allgemeinmedizin Schulweg 1, OT Höckendorf Telefon: 035055 680-0 ■ Colmnitz Fax: 035055 680-99 post@gemeinde-klingenberg.de Frau Dr. med. H. Börrnert Tel.-Nr.: 035202 50800 www.gemeinde-klingenberg.de ■ Höckendorf Bauamt Herr Dr. med. van Treek Tel.-Nr.: 035055 61278 Bachstraße 6a, OT Pretzschendorf Telefon: 035055 680-0 ■ Klingenberg Fax: 035055 680-98 Frau Dr. med. T. Albrecht Tel.-Nr.: 035202 52069 Bürgerbüro Bachstraße 6a, OT Pretzschendorf ■ Pretzschendorf Telefon: 035055 680-24 Frau Behnisch, FA Tel.-Nr.: 035058 324007 Fax: 035055 680-96 Urlaub bis 07.04. Vertretung Dr. Albrecht Öffnungszeiten geschlossen am 20. und 30.04. Montag 09.00 - 12.00 Uhr Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und ■ Ruppendorf 13.00 - 18.00 Uhr Herr Dr. med. Balaz Tel.-Nr.: 035055 61311 Mittwoch geschlossen Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und Zahnärzte 13.00 - 16.00 Uhr Freitag 09.00 - 12.00 Uhr ■ Höckendorf Frau B. Krüger Tel.-Nr.: 035055 61339 Amtsblatt: amtsblatt@gemeinde-klingenberg.de ■ Klingenberg Frau Dr. I. Plischke Tel.-Nr.: 035202 4280 Notrufe ■ Pretzschendorf Herr Dipl. Stom. A. Baumgart Tel.-Nr.: 035058 41240 Notrufe (Brände, Not- und Unfälle) . . . . .112 ■ Ruppendorf Gehörlosenfax . . . . . . .0351 8155 130 Frau Dipl. Stom. M. Starke Tel.-Nr.: 035055 61411 Anmeldung Kranken- ■ Zahnärztlicher Notdienst: www.zahnarzt-notdienst.de transport . . . . . . . . . . . . . .0351 19222 Bereitschaftsarzt . . . . . . . . . .116117 Tierärzte Leitstelle allgemein . . . .0351 501210 ■ Hartmannsdorf Giftnotruf Erfurt . . . . . . .0361 730730 Frau Ch. Hänel und Frau N. Herklotz Tel.-Nr.: 037326 9186 Becker Umweltdienste GmbH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .0351 64400-0 ■ Höckendorf Service-Hotline . . . . . . .0800 3304516 Herr K. Wenzel Tel.-Nr.: 035055 62062 Zweckverband Abfallwirtschaft ■ Pretzschendorf Oberes Elbtal . . . . . . . .0351 4040450 Frau U. Menzer Tel.-Nr.: 035058 41262 EnviaM . . . . . . . . . . . . .0800 2040506 oder 0175 2323285 MITNETZ STROM Entstörung . . . . . .0800 2305070 Apothekenbereitschaft ENSO Gasstörung . . . . . . . . . 0351 50178880 Die Notdienstapotheke in Ihrer Nähe können Sie als Service der Bundesverei- Stromstörung . . . . . . . 0351 50178881 nigung Deutscher Apothekerverbände ABDA bundesweit wie folgt erfragen: Wasserversorgung – Wasserwerk 0800 0022833 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz) Klingenberg . . . . . . . . 035202 510421 Fundtiere AZV „Muldental“ (nur Dienstzeit) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 03731 2030090 ■ Zu den üblichen Öffnungszeiten im Ordnungsamt 035055 680-22 Kanalbetriebsführer WZF Freiberg ■ Außerhalb der Öffnungszeiten können Fundtiere von 0351 6413222 – Havarien in Abwasserkanalisation Bürgern der Gemeinde Klingenberg im Tierheim Freital C . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 03731 7840 nach vorheriger telefonischer Absprache und eingehender M Y Klärung der Auffindsituation abgegeben werden. K Fäkalienentsorgung . . . 034324 23319
01. April 2018 Seite 3 Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Kindertagesstätten ■ Kneipp®-Kindergarten Pretzschendorf Essenversorgung unserer Kita’s Leiterin der Einrichtung, Frau Schaeffer-Göllrich, Tel. 035058 41283, Mobil 0151 18044417, und Schulen i.goellrich@grundschule-pretzschendorf.de ■ Kindergarten „Sonnenblume“ Colmnitz ■ „Küche für Jedermann“ Höckendorf Leiterin der Einrichtung, Frau Weckbrodt, Tel. 035202 4382, Tel. 035055 179823 Mobil 0151 18044415, info@pretzschendorfer-kitas.de ■ „Kochtopf UG“ Colmnitz ■ Naturkindergarten Klingenberg Tel. 035202 50134 Leiterin der Einrichtung, Frau Weckbrodt, Tel. 035202 4301, Mobil 0151 18044416, Fax 035202 52160 info@pretzschendorfer-kitas.de ■ Hort „Regenbogen“ Pretzschendorf Gemeinderatssitzung Leiterin der Einrichtung, Frau Schaeffer-Göllrich, Tel. 035058 46024, Mobil 0151 18044414 i.goellrich@grundschule-pretzschendorf.de Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Dienstag, ■ „Storchennest“ Höckendorf dem 10. April 2018 um 19:00 Uhr im Seminarraum des Ho- Leiterin der Einrichtungen , Frau Fuchs, tel-Gasthofs „Zum Erbgericht“, Dippoldis-walder Str. 5, 01774 Tel. 035055 61237, Fax 035055 69896, Mobil 0176 14331599, Klingenberg, OT Höckendorf statt. Hierzu wird freundlichst post@kita-hoeckendorf.de eingeladen. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte unseren ■ „Villa Kunterbunt“ Ruppendorf Bekanntmachungstafeln. Leiterin der Einrichtung, Frau Zimmermann, Tel. 035055 63039, Mobil 0151 29201956 kinderhaus-ruppendorf@t-online.de Friedensrichter/Schiedsstelle ■ Hort Ruppendorf Leiterin der Einrichtung, Frau Zimmermann, ■ für die Gemeinde Klingenberg und Tel. 035055 694099, Mobil 0151 29201969 die Gemeinde Hartmannsdorf-Reichenau kinderhaus-ruppendorf@t-online.de in der Verwaltungsgemeinschaft Friedensrichter: unbesetzt Tagesmütter Stellv. Friedensrichter: Daniel Hoffmann Die Sprechstunde findet nach telefonischer Vereinbarung ■ OT Borlas • Susann Hallas – Hauptstraße 63, Tel. 035055 61728, statt. Mobil: 0152 53392566, www.käferland.com, Daniel Hoffmann: 0174 4916134 susiskaeferkinderland@yahoo.de • Heidi Brandt – Hauptstraße 53; Tel. 035055 69062, E-Mail: schiedsstelle@gemeinde-klingenberg.de Mobil: 0152 37973462, h.brandt@rocketmail.com Postanschrift: ■ OT Höckendorf Schulweg 1, 01774 Klingenberg • Marina Flechsig – Dippoldiswalder Straße 11a, Tel. 035055 61190, m-knoepfchen@arcor.de • Anne Hofmann – Schenkberg 3c, Tel. 035055 69592 Öffnungszeiten der Büchereien: www.schenkbergwichtel.de, anne@schenkbergwichtel.de • Sandra Uhlemann – Dippoldiswalder Straße 32, Tel. 035055 ■ Bücherei OT Höckendorf | Schulweg 6 169633, Mobil: 0152 56065930, jule.uhlemann@googlemail.com Donnerstag, 15:00 bis 17:30 Uhr ■ OT Pretzschendorf • Heike Friebel-Lange – Bachstraße 10, Tel. 035058 42177 ■ Bücherei OT Borlas | Hauptstraße 54 a • Brita Jordan – Erich-Weinert-Straße 54, Tel. 035058 424833, jeden 1. und 3. Mittwoch, 16:00–18:00 Uhr maikbrita@gmx.de ■ Bücherei OT Beerwalde | Mühlenstraße 52 ■ OT Colmnitz jeden 1. und 3. Mittwoch 16:00 bis 18:00 Uhr • Marie Bormann – Untere Hauptstraße 37, Tel. 0162 3366016 www.tagesmutter-colmnitz.de; die-marienkaeferchen@web.de ■ Bücherei OT Ruppendorf | Freiberger Straße 18 ■ OT Klingenberg Dienstag, 14:00–16:30 Uhr • Steffi Vogel – An der Schäferei 5, Tel. 035202 4174 tagesmutti.vogelnest@web.de ■ Bücherei OT Pretzschendorf | Erich-Weinert-Straße 9 • Sylvia Albrecht – Straße des Friedens 6, Tel. 035202 50172 Mittwoch, 15:00–17:30 Uhr • Claudia Albrecht – Siedlungsweg 12, Tel. 035202 559349, 0172 8814020, claudia.albrecht.klgb@googlemail.com ■ Bücherei OT Klingenberg | Bahnhofstraße 5 a ■ OT Ruppendorf (Oberschule) • Kathrin Buhl – Freiberger Straße 51 f, Tel. 035055 69997, Donnerstag, 14:00–16:00 Uhr 0151 52562229, sonnenkaefer-5@web.de ■ Bücherei OT Friedersdorf | Zur alten Schule 2 jeden 1. Mittwoch, 14:15–15:45 Uhr Schulen ■ Oberschule „Hans Poelzig“ Klingenberg: Tel. 035202 2003, Fax 035202 50782, kontakt@oberschule-klingenberg.de; Nächster Erscheinungstermin ist der schulleitung@oberschule-klingenberg.de ■ Grundschule Pretzschendorf: Tel. 035058 4600, 2. Mai 2018 C M Fax 035058 46025, sekretariat@grundschule-pretzschendorf.de Redaktionsschluss ist der ■ Grundschule Ruppendorf: Tel. 035055 61337, Y K Fax 035055 62280, grundschule-ruppendorf@t-online.de 19. April 2018
Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Seite 4 01. April 2018 Amtliche Bekanntmachungen Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 13. März 2018 Beschluss-Nr.: 30/2018 Gemeinde Klingenberg vom 13.03.2018 in der vorliegenden Bestellung der Ortsfeuerwehrleitung Friedersdorf Fassung. Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg stimmt der Be- -einstimmig beschlossen- stellung des Kameraden Gunter Ryschawy zum Ortswehrlei- ter und des Kameraden Kai Richter zum Stellvertreter des Beschluss-Nr.: 37/2018 Ortswehrleiters zu. Erhöhung der Essenpreise in der Grundschule Ruppen- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bestellung vorzunehmen. dorf ab 1. April 2018 -einstimmig beschlossen- Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt eine Erhöhung des Essenpreises in der Grundschule Ruppendorf Beschluss-Nr.: 31/2018 auf 2,90 EUR pro Portion ab 1. April 2018. Kommissarischer Einsatz als Ortsfeuerwehrleiter Klin- -mehrstimmig beschlossen- genberg Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg stimmt der Be- stellung des Kameraden Franz Pretzsch zum kommissari- Beschluss-Nr.: 38/2018 schen Ortswehrleiter zu. Grundstückstausch zwischen der Gemeinde Klingenberg Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bestellung vorzunehmen. (Flurstück 209/2 der Gemarkung Ruppendorf) und der -einstimmig beschlossen- Agrargesellschaft Ruppendorf (Flurstück 934 der Gemar- kung Ruppendorf) Beschluss-Nr.: 32/2018 Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg stimmt dem Kommissarischer Einsatz als Ortsfeuerwehrleiter Colm- Vorschlag zum Tausch der Grundstücke zwischen der Ge- nitz meinde Klingenberg, Flurstück 209/2 der Gemarkung Rup- Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg stimmt der Be- pendorf und der Agrargesellschaft Ruppendorf, Flurstück stellung des Kameraden Daniel Leiteritz zum kommissari- 934 der Gemarkung Ruppendorf, zu. schen Ortswehrleiter zu. Der Bürgermeister wird beauftragt, den entsprechenden Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bestellung vorzunehmen. Tauschvertrag abzuschließen. -einstimmig beschlossen- -mehrstimmig beschlossen- Beschluss-Nr.: 33/2018 Beschluss-Nr.: 39/2018 Elektronische Einladung des Gemeinderates und seiner Finanzierung der Maßnahme „Energetische Sanierung Ausschüsse der Schulturnhalle Pretzschendorf“ Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt, Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt, dass die Einladung zu den Gemeinderats- und Ausschuss- sitzungen ab dem 01.04.2018 in elektronischer Form erfolgt. dass neben den bereits im Haushaltsplan 2017 eingestellten -mehrstimmig beschlossen- Eigenmitteln in Höhe von 374.308,00 EUR (Einzahlung 625.692,00 EUR, Auszahlung 1.000.000,00 EUR) zur Durch- Beschluss-Nr.: 34/2018 führung der Maßnahme „Energetische Sanierung der Schul- Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen am turnhalle Pretzschendorf“ nunmehr weitere Eigenmittel im Sonntag, dem 17.06.2018 Jahr 2018 in Höhe von 40.000,00 EUR, mithin insgesamt Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt die 414.308,00 EUR (Einzahlung 625.692,00 EUR, Auszahlung Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen am 1.040.000,00 EUR) vorgesehen werden. Sonntag, dem 17.06.2018. Die Finanzierung erfolgt durch entsprechende Entnahme aus -einstimmig beschlossen- der Liquiditätsreserve. -mehrstimmig beschlossen- Beschluss-Nr.: 35/2018 Satzung über die Durchführung der Straßenreinigung und Beschluss-Nr.: 40/2018 des Winterdienstes der Gemeinde Klingenberg (Straßen- Vergabe der Bauleistungen für die Energetische Sanie- reinigungs- und Winterdienstsatzung) rung der Schulturnhalle Pretzschendorf, 3. Bauabschnitt Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt die - Los 6 Außenanlagen Satzung über die Durchführung der Straßenreinigung und Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt die des Winterdienstes der Gemeinde Klingenberg (Straßenreini- Annahme des Angebotes der Firma Schurig Außenanlagen, gungs- und Winterdienstsatzung) in der vorliegenden Fas- sung. Baumschulenweg 1 in 01744 Dippoldiswalde vom -einstimmig beschlossen- 21.02.2018 zum Vorhaben „Energetische Sanierung der Schulturnhalle Pretzschendorf, 3. Bauabschnitt - Los 6 Beschluss-Nr.: 36/2018 „Außenanlagen“. Neufassung der Richtlinie zur Unterstützung der Arbeit Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Firma der Vereine in der Gemeinde Klingenberg zu erteilen und die weiteren Abstimmungen zur Maßnahme C Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt die vorzunehmen. M Y K neue Richtlinie zur Unterstützung der Arbeit der Vereine in der -mehrstimmig beschlossen-
01. April 2018 Seite 5 Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Amtliche Bekanntmachungen Beschlüsse aus den öffentlichen Ausschuss-Sitzungen ■ Verwaltungsausschuss am 27. Februar 2018 eines Einfamilienhauses, Flurstücke 2080 und 2119 der Ge- markung Colmnitz, Aacher Weg 4 in 01774 Klingenberg, das Beschluss-Nr.: 18/2018 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Abs. 1 BauGB i.V. mit Ausschreibung von 2 Ausbildungsplätzen zur berufsbe- § 69 Absatz 1 SächsBO zu erteilen. gleitenden Ausbildung zum/ zur staatlich anerkannten -einstimmig beschlossen- Erzieher/in in den Kindertagesstätten der Gemeinde Klin- genberg Beschluss-Nr.: 9/2018 Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Klingenberg be- Bauantrag: Neubau einer Pkw-Garage, Flurstück 129/4 schließt die Ausschreibung von 2 Ausbildungsplätzen zur be- der Gemarkung Pretzschendorf, Dresdner Straße 12d in rufsbegleitenden Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten 01774 Klingenberg Erzieher/in in den Kindertagesstätten der Gemeinde Klingen- Der Technische Ausschuss der Gemeinde Klingenberg be- berg ab dem 01.08.2018. schließt, dem Bauantrag nach § 69 Abs. 4 SächsBO Neubau -einstimmig beschlossen- einer Pkw-Garage, Flurstück 129/4 der Gemarkung Pretz- schendorf, Dresdner Straße 12d in 01774 Klingenberg, das Beschluss-Nr.: 19/2018 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Abs. 1 BauGB i.V. mit Umsetzung der Sirene vom Wohngebäude § 69 Absatz 1 SächsBO zu erteilen. „Zum Weißeritztal 17“ in Klingenberg -einstimmig beschlossen- Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Klingenberg be- schließt die Umsetzung der Sirene und die Finanzierung der Beschluss-Nr.: 10/2018 Maßnahme. Vorbescheid: Erweiterungsbau Penny – Lebensmittel- -einstimmig beschlossen- markt, Flurstücke 296/3 und 296/25 der Gemarkung Klin- genberg, Siedlungsweg in 01774 Klingenberg ■ Technischer Ausschuss am 1. März 2018 Der Technische Ausschuss der Gemeinde Klingenberg be- schließt, dem Vorbescheid nach § 75 SächsBO Erweite- Beschluss-Nr.: 6/2018 rungsbau Penny – Lebensmittelmarkt, Flurstücke 296/3 und Bauantrag Neubau einer Holzlagerhalle zur gewerblichen 296/25 der Gemarkung Klingenberg, Siedlungsweg in 01774 Nutzung, Flurstück 181 der Gemarkung Colmnitz, Untere Klingenberg, das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Hauptstraße 67 in 01774 Klingenberg Abs. 1 BauGB i.V. mit § 69 Absatz 1 SächsBO nicht zu Der Technische Ausschuss der Gemeinde Klingenberg be- erteilen. schließt, dem Bauantrag Neubau einer Holzlagerhalle zur ge- -einstimmig beschlossen- werblichen Nutzung, Flurstück 181 der Gemarkung Colmnitz, Untere Hauptstraße 67 in 01774 Klingenberg, das Einverneh- Beschluss-Nr.: 11/2018 men der Gemeinde zu erteilen. Bauantrag: Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Flur- -einstimmig beschlossen- stück 100 der Gemarkung Höckendorf, Dippoldiswalder Straße 24 in 01774 Klingenberg Beschluss-Nr.: 7/2018 Der Technische Ausschuss der Gemeinde Klingenberg be- Bauantrag: Ersatzneubau Pergola (Neubau überdachte schließt, dem Bauantrag nach § 69 Abs. 4 SächsBO Bauan- Terrasse mit einer Größe von 48,90 m² im Innenhof der trag: Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Flurstück 100 Gaststätte „Neuklingenberger Höhe“), Flurstück 454/4 der Gemarkung Höckendorf, Dippoldiswalder Straße 24 in der Gemarkung Klingenberg, Neuklingenberg 11 in 01774 01774 Klingenberg, das Einvernehmen der Gemeinde nach Klingenberg § 36 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 69 Absatz 1 SächsBO zu erteilen. Der Technische Ausschuss der Gemeinde Klingenberg be- -einstimmig beschlossen- schließt, dem Bauantrag: Ersatzneubau Pergola (Neubau überdachte Terrasse mit einer Größe von 48,90 m² im Innen- Beschluss-Nr.: 12/2018 hof der Gaststätte „Neuklingenberger Höhe“), Flurstück Beteiligung der Behörden zum Planentwurf nach § 4 (2) 454/4 der Gemarkung Klingenberg, Neuklingenberg 11 in BauGB, Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Sonderge- 01774 Klingenberg, das Einvernehmen der Gemeinde zu er- biet Biogasanlage Hennersdorf“, Stadt Dippoldiswalde, teilen. Ortsteil Hennersdorf, Entwurf, Planungsstand: -einstimmig beschlossen- 27.06.2017 Der Technische Ausschuss der Gemeinde Klingenberg be- Beschluss-Nr.: 8/2018 schließt, dem Planentwurf nach § 4 (2) BauGB, Vorhabenbe- Bauantrag: Neubau eines Einfamilienhauses, Flurstücke zogener Bebauungsplan „Sondergebiet Biogasanlage 2080 und 2119 der Gemarkung Colmnitz, Aacher Weg 4 in Hennersdorf“, Stadt Dippoldiswalde, Ortsteil Hennersdorf, C 01774 Klingenberg Entwurf, Planungsstand: 27.06.2017, das Einvernehmen der M Y Der Technische Ausschuss der Gemeinde Klingenberg be- Gemeinde zu erteilen. K schließt, dem Bauantrag nach § 69 Abs. 4 SächsBO Neubau -einstimmig beschlossen-
Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Seite 6 01. April 2018 Amtliche Bekanntmachungen Informationen Bauamt Vollsperrung der Thomas-Müntzer-Straße Aufgabe von Punkten des amtlichen in Pretzschendorf Raumbezugsfestpunktfeldes Die Gemeinde wird im April mit der Instandset- des Freistaates Sachsen zung der Thomas-Müntzer-Straße beginnen. Voraussichtlich ab 16.04.2018 rollen dafür die Der Staatsbetrieb Geoba- Maschinen der Firma Chemnitzer Verkehrsbau sisinformation und Ver- GmbH an. Die Instandsetzung erfolgt im Ab- messung Sachsen (Ge- schnitt zwischen Einmündung Dresdner Straße und Einmün- oSN) bearbeitet auf der dung Wiesenstraße auf einer Gesamtlänge von ca. 300 m. Grundlage des Gesetzes Die geplante Bauzeit beträgt 5 Wochen. Finanziert wird die über das amtliche Ver- Maßnahme über die Instandsetzungspauschale nach Richtli- messungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat nie zur Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – kommunaler Baulastträger (RL KStB). SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, In diesem Zeitraum wird die Thomas-Müntzer-Straße im Bau- 148), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2013 bereich voll gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die Dresdner (SächsGVBl. S. 482), das amtliche Raumbezugsfestpunkt- Straße. Die Anwohner erhalten noch eine gesonderte Infor- feld (ehemals Trigonometrisches Festpunktfeld). mation von der Baufirma mit Angabe von Ansprechpartnern In diesem Zusammenhang sind auf dem Gebiet der Gemein- und Hinweisen zu den Einschränkungen bei der Grund- de Klingenberg Raumbezugsfestpunkte (RBP, ehemals Tri- stückszufahrt. gonometrische Punkte) überprüft worden. Dabei haben Mitarbeiter des GeoSN von folgenden Liegen- schaften Punkte dauerhaft entfernt: Fortsetzung der Instandsetzung der – vom Flurstück 450/1 der Gemarkung Ruppendorf, Straße „Zum Wald“ in Friedersdorf – – vom Flurstück 840a der Gemarkung Colmnitz, vom Flurstück 358/1 der Gemarkung Obercunnersdorf, – vom Flurstück 68/1 der Gemarkung Obercunnersdorf, Ab 09.04.2018 wird die Instandsetzung der Straße „Zum – vom Flurstück 238 der Gemarkung Klingenberg, Wald“ in Friedersdorf fortgesetzt. Nachdem die Fa. Teich- – vom Flurstück 519/1 der Gemarkung Pretzschendorf. mann Bau GmbH aus Wilsdruff im letzten Jahr den hinteren Abschnitt fertiggestellt hat, wird in diesem Jahr plangemäß Die Pflichten, die für die Eigentümer der Flurstücke und für der vordere Abschnitt bearbeitet. Da in diesem Bereich ein Nutzungsberechtigte mit der Duldung der Festpunkte ver- Straßenentwässerungskanal errichtet wird, ist dieser Ab- bunden waren, sind damit entfallen. schnitt insgesamt anspruchsvoller und wird etwas mehr Bau- zeit als der 1. Bauabschnitt in Anspruch nehmen. Geplante Dresden, den 27.02.2018 Fertigstellung ist im August 2018. Die Baumaßnahme wird unter Vollsperrung der Straße durch- Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sach- geführt. Für Anwohner wird eine örtliche Umleitung einge- sen (GeoSN) richtet. Wir verweisen in dem Zusammenhang auf die An- wohnerversammlung vor der Maßnahme im letzten Jahr so- wie die Informationsschreiben der Baufirma. Information zum Stand des Planfest- stellungsverfahrens zum Ausbau der S192 in der Ortsdurchfahrt Höckendorf Für den geplanten Ausbau der S192 in der Ortsdurchfahrt Höckendorf hat die Gemeinde Klingenberg die Planfeststel- lung nach dem Sächsischen Straßengesetz (SächsStrG) be- antragt. In diesem Rahmen sind die Planunterlagen in der Gemeinde einen Monat zur allgemeinen Einsicht auszulegen. Dies erfolgt im Zeitraum vom 03.04. bis 04.05.2018 in der Gemeindeverwaltung. Bitte beachten Sie dazu die ortsübli- che Bekanntmachung in den Bekanntmachungstafeln der Gemeinde. gez: Stefan Lippert gez. Stefan Lippert C M Y Sachbearbeiter Bauamt Sachbearbeiter Bauamt K
01. April 2018 Seite 7 Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung der Gemeinde Klingenberg Hochwasserrisikomanagementplanung Colmnitzbach Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 71 Abs. 4 SächsWG Die Gemeinde Klingenberg hat die Hochwasserrisikomanagementplanung für das Einzugsgebiet des Colmnitzba- ches auf Grundlage der Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Ra- tes vom 23. Oktober 2007 über die Be- wertung und das Management von Hochwasserrisiken Rahmen der Umset- zung der europäischen Wasserrahmen- richtlinie erstellt. Gemäß § 71 Abs. 4 SächsWG wird der Entwurf der „Erstellung von Hochwas- sergefahren- und -risikokarten sowie ei- nes Hochwasserrisikomanagementpla- nes für den Colmnitzbach in der Zeit vom 09.04.2018 bis einschließlich 09.05.2018 in der Gemeindeverwaltung Klingen- berg, Ortsteil Höckendorf, Schulweg 1, 01774 Klingenberg zu jedermanns Ein- sicht während der folgenden Zeiten öf- fentlich ausgelegt: Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr. Die planungsrelevanten Unterlagen kön- Geltungsbereich – Übersichtsplan nen während des oben genannten Aus- legungszeitraumes auch im Landrats- amt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Der Geltungsbereich umfasst das Einzugsgebiet des Colm- Standort Dippoldiswalde, Umweltamt, Zimmer 128, nitzbaches im Bereich der Gemeinde Klingenberg und ergibt Weißeritzstraße 7, 01744 Dippoldiswalde zu den entspre- sich aus beigefügter Übersichtskarte. Maßgebend ist die chenden Öffnungszeiten eingesehen werden. zeichnerische Darstellung im Maßstab 1:20.000. Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit Klingenberg, 15.03.2017 über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informie- ren. Stellungnahmen können gemäß § 71 Abs. 4 SächsWG zur Niederschrift vorgebracht oder schriftlich bis zwei Wo- chen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der Gemeindever- waltung Klingenberg oder beim Landratsamt des Landkrei- Torsten Schreckenbach ses Sächsische Schweiz-Osterzgebirge eingereicht werden. Bürgermeister Sie können auch per E-Mail an folgende Adresse post@gemeinde-klingenberg.de eingereicht werden. Stellungnahmen, die nicht während der zuvor genannten Fri- sten abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung Mehr Informationen unter C über die Hochwasserrisikomanagementplanung unberück- www.gemeinde-klingenberg.de M Y K sichtigt bleiben.
Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Seite 8 01. April 2018 Amtliche Bekanntmachungen Einwohnerversammlung zur Hochwasserrisikomanagementplanung für den Colmnitzbach Die Schadensbeseitigung nach dem Hochwasser 2013 ist im Landratsamt. in der Gemeinde Klingenberg nahezu abgeschlossen. Bitte beachten Sie dazu die Bekanntmachung im Amtsblatt. Parallel zu diesen Bauvorhaben hat die Gemeinde gemein- sam mit dem Planungsbüro Basler & Hofmann aus Dippol- Mit Beginn der Auslegung findet zudem eine Einwohnerver- diswalde für den Colmnitzbach ein Konzept entwickelt, sammlung statt, wo wir Ihnen die Hochwasserrisikomanage- dass für die Ortslagen Pretzschendorf und Colmnitz die mentplanung vorstellen wollen. Nach der Vorstellung bieten möglichen Hochwassergefahren aufzeigt und Maßnahmen wir Ihnen die Gelegenheit, Fragen zum Inhalt zu stellen. vorschlägt, wie diese Gefahren zukünftig vermieden bzw. verringert werden können. Die Einwohnerversammlung findet am Montag, dem 09.04.2018 im 19.00 Uhr im Kulturhaus Pretzschendorf Für diese Hochwasserrisikomanagementplanung steht statt. Wir laden Sie dazu recht herzlich ein. nunmehr die Beteiligung der Öffentlichkeit an. Dazu erfolgt die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie Aus- gez. Stefan Lippert legung der Unterlagen in der Gemeindeverwaltung sowie Sachbearbeiter Bauamt HW 08/2002 – Colmnitz, Untere Dorfstraße/Am Dorfplatz HW 08/2002 – Colmnitz, Talweg/Freiberger Straße (S190) HW 08/2002 – Colmnitz, Gebäudeschäden, Obere Haupt- HW 08/2002 – Colmnitz, Uferabbruch, Lindenweg 6 straße 20 C www.gemeinde-klingenberg.de M Y K
01. April 2018 Seite 9 Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Amtliche Bekanntmachungen Vermietungsangebote der Immobilienverwaltung Idyllisch Wohnen, nicht weit von Dresden OT Klingenberg - Am Sachsenhof 2a-c 3-Raum-Wohnung OT Klingenberg - Am Sachsenhof 2a-c 2-Raum-Wohnung Objekt: Am Sachenhof 2b Frei ab: sofort Objekt: Am Sachenhof 2b Zimmer: 3 Frei ab: sofort Wohnfläche: 73,94 m² Zimmer: 2 Etage: 2.OG rechts Wohnfläche: 63,85 m² Keller: Abteil Nr.: 6 Etage: 3.OG links Zustand: neu modernisiert – Erstbezug Keller: Abteil Nr.: 7 Kaltmiete: EUR 536,07 Zustand: neu modernisiert – Erstbezug Betriebskosten: EUR 203,34 Kaltmiete: EUR 462,91 Warmmiete: EUR 739,41 Betriebskosten: EUR 175,59 Kaution: EUR 1.072,14 Warmmiete: EUR 638,50 Baujahr: 1986 Kaution: EUR 925,82 Heizungsart: Erdgas Baujahr: 1986 Energieausweistyp: Verbrauchsausweis Heizungsart: Erdgas Endenergieverbrauch: 62,7 kWh/ (m²a), Energieausweistyp: Verbrauchsausweis Energieeffizienzklasse B Endenergieverbrauch: 62,7 kWh/ (m²a), Energieeffizienzklasse B Impressum: Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Herausgeber: Gemeindeverwaltung Klingenberg – Verantwortlich für den amtli- chen Teil: Torsten Schreckenbach, Bürgermeister, Telefon: 035055 680-0, E-Mail: post@gemeinde-klingenberg.de, verantwortlich für den nichtamtlichen Teil und Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen; Leserbriefe, Vereins-, Ver- bands-, o. ä. inhaltliche Aussagen und Wertungen von Texten außerhalb der Ver- waltung widerspiegeln nicht die Auffassung der Ämter bzw. des Gemeinderates. Für Druckfehler wird keine Haftung übernommen. Vereine übergeben Text- und Bildbeiträge (möglichst digital) an amtsblatt@gemeinde-klingenberg.de. Ein An- spruch auf Veröffentlichung besteht nicht. • Satz, Druck und Anzeigen: Riedel- Verlag & Druck KG, Gottfried-Schenker-Straße 1, 09244 Lichtenau/OT Ottendorf Tel: 037208 876100, Fax: 037208 876299, E-Mail: Info@riedel-verlag.de. Es gilt die Anzeigenpreisliste 2016. – Bezugsbedingungen: Das Amtsblatt der Gemeinde C M Klingenberg erscheint monatlich und kann zum Preis von 0,50 Euro pro Exemplar Y K über ABO erworben werden.
Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Seite 10 01. April 2018 Amtliche Bekanntmachungen OT Klingenberg - Am Sachsenhof 2a-c 4-Raum-Wohnung Informationen Hauptamt Objekt: Am Sachenhof 2a Frei ab: sofort Das Bürgerbüro Höckendorf Zimmer: 4 bleibt am Montag, dem 23.04.2018 Wohnfläche: 89,38 m² aufgrund einer Fortbildungsmaßnahme Etage: 2.OG rechts geschlossen. Keller: Abteil Nr.: 6 Zustand: neu modernisiert – Erstbezug Bitte nutzen Sie das Bürgerbüro in Pretzschendorf, Kaltmiete: EUR 648,01 Bachstraße 6a, 01774 Klingenberg OT Pretzschendorf, Betriebskosten: EUR 245,80 Telefon: 035055 680-24 zu den üblichen Öffnungszeiten: Warmmiete: EUR 893,81 Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 9:00 bis Kaution: EUR 1.296,02 12:00 Uhr und Dienstag von 13:00 bis 18:00 Uhr sowie Baujahr: 1986 Donnerstag von 13:00 bis 16:00 Uhr. Heizungsart: Erdgas Energieausweistyp: Verbrauchsausweis Endenergieverbrauch: 62,7 kWh/ (m²a), Energieeffizienzklasse B Gemeindeverwaltung bleibt am 30. April 2018 geschlossen Wir möchten alle Bürgerinnen und Bürger darauf hinwei- sen, dass die Gemeindeverwaltung Klingenberg ein- schließlich des Bauamtes und des Bürgerbüros in Pretzschendorf am Montag, dem 30. April 2018 (Tag vor Maifeiertag) geschlossen hat. gez. Neuber Hauptamt Kiosk im Freibad Pretzschendorf Die Gemeinde Klingenberg sucht parallel zur Kassierung noch Interessenten, die den Kiosk im Freibad Pretz- schendorf einschließlich der angrenzenden Freiterrasse während der diesjährigen Freibadsaison bewirtschaften OT Höckendorf - Am Gäßchen 4 wollen. 2-Raum-Wohnung Interessenten melden sich bitte bis zum 30.04.2018 bei der Gemeindeverwaltung Klingenberg. Für Rückfragen Objekt: Am Gäßchen 4 steht Ihnen Frau Kempe unter der Rufnummer Frei ab: sofort 035055/68063 zur Verfügung. Zimmer: 2 Wohnfläche: 46,56 m² Etage: 1.OG mitte Keller: Abteil zur Wohnung vorhanden Bad: Badewanne und Fenster Kaltmiete: EUR 232,80 Betriebskosten: EUR 116,40 Warmmiete: EUR 349,20 Mietkaution: EUR 465,60 Endenergieverbrauch 153 kWh/ (m²a), H-Gas/ Bj: 1995 Verbrauchsausweis/ Energieeffizienzklasse E. Bei Interesse sowie zur Vereinbarung von Besichtigungs- terminen steht Ihnen die Immobilienabteilung Frau Pod- C dig, Tel: 035055/ 680-67 oder Frau Kempe, Tel.: 035055/ M Y 680-63 zur Verfügung. K
01. April 2018 Seite 11 Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Amtliche Bekanntmachungen C M Y K
Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Seite 12 01. April 2018 Amtliche Bekanntmachungen C M Y K
01. April 2018 Seite 13 Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Amtliche Bekanntmachungen Verordnung der Gemeinde Klingenberg über das Offenhalten von Verkaufsstellen an einem Sonntag – vom 14. März 2018 Auf der Grundlage von § 8 Abs. 1 des Gesetzes über die La- Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den denöffnungszeiten im Freistaat Sachsen (SächsLadÖffG) Freistaat Sachsen (SächsGemO). vom 01. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 338) in gültiger Fas- sung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg in sei- Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 der SächsGemO gelten Satzungen, ner öffentlichen Sitzung am 13. März 2018 folgende Verord- die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nung beschlossen: zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntma- chung als von Anfang an gültig zustande gekommen. § 1 Geltungsbereich Diese Verordnung regelt abweichend von § 3 Abs. 2 Sächs- Dies gilt nicht, wenn LadÖffG die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen an einem verkaufsoffenen Sonntag in der Gemeinde Klingenberg. 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Ge- § 2 Verkaufsoffener Sonntag nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung ver- Im Ortsteil Ruppendorf der Gemeinde Klingenberg dürfen letzt worden sind, Verkaufsstellen am Sonntag, dem 17. Juni 2018, aus Anlass 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 des Hoffestes in der Zeit von 12:00 – 17:00 Uhr geöffnet sein. SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der Satz 1 SächsGemO genannten Frist § 3 Ordnungswidrigkeiten a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstan- Ordnungswidrig handelt, wer als Inhaber einer Verkaufsstelle, det hat oder als Gewerbetreibender oder als verantwortliche Person den b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift ge- Vorschriften dieser Rechtsverordnung vorsätzlich oder fahr- genüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sach- lässig zuwiderhandelt. verhaltes, der Verletzung begründen soll, schriftlich Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbußen gemäß § 11 geltend gemacht worden ist. SächsLadÖffG geahndet werden. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht § 4 In-Kraft-Treten worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung Kraft. geltend machen. Klingenberg, den 14.03.2018 Klingenberg, 14.03.2018 Schreckenbach Schreckenbach Bürgermeister Bürgermeister Neufassung der Vereinsförderrichtlinie Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.03.2018 die nie wurde in diesem Förderbereich damit auch für Vereine ge- Neufassung der Richtlinie zur Unterstützung der Arbeit der öffnet, die mehr als die Hälfte auswärtige Mitglieder haben. Vereine in der Gemeinde Klingenberg beschlossen. Darüber hinaus wurden textliche Klarstellungen eingebracht. Nach fast drei Jahren praktischer Erfahrung mit der Vereins- Die Grundsätze der bisherigen Förderrichtlinie sind beibehal- förderung wurden kleinere Kritikpunkte festgestellt, die An- ten worden. lass zu einer Überarbeitung gaben. Das Hauptthema war die Die Richtlinie gilt rückwirkend ab dem 01.01.2018 und wirkt Frage zur Bewertung der Grundförderung für ortsansässige auf die aktuell gestellten Förderanträge für das Jahr 2018. Vereine. Neu gilt, dass Vereine eine Grundförderung nach § 4 Bis zum 16.04.2018 besteht aufgrund der Neufassung der erhalten, wenn mindestens die Hälfte der Vereinsmitglieder Richtlinie die Möglichkeit, Förderanträge nachzureichen oder ihren Wohnsitz in der Gemeinde hat. zu aktualisieren. Die aktuelle Fassung der Förderrichtlinie sowie Antragsfor- In dem Förderbereich investive Förderung können nunmehr mulare befinden sich auf der Homepage der Gemeinde Klin- alle Vereine, deren Tätigkeitsbereich und Sitz sich für die Dau- genberg. C er der Zweckbindung in der Gemeinde befindet und deren M Y K Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernissen der kommu- Heike Neuber nalen Entwicklung entsprechen beantragen. Die Förderrichtli- Hauptamtsleiterin
Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Seite 14 01. April 2018 Amtliche Bekanntmachungen Gemeinde Klingenberg | Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Richtlinie zur Unterstützung der Arbeit der Vereine in der Gemeinde Klingenberg vom 13.03.2018 Inhaltverzeichnis 3 Zuwendungsempfänger / Zuwendungsvorausset- zung 1 Präambel 2 Grundsätze der Vereinsförderung 3.1 Vereine und Ortsgruppenverbände 3 Zuwendungsempfänger / Zuwendungsvoraussetzung Zuwendungsempfänger sind Vereine, die ihren Sitz in der Ge- 3.1 Vereine und Ortsgruppenverbände meinde Klingenberg haben, die rechtsfähig sind und unmit- 3.2 Jugendvereine telbar gemeinnützige oder mildtätige Zwecke im Sinne der 4 Gegenstand der Förderung §§ 51 ff der Abgabenordnung i.g.F. verfolgen. Zuwendungs- 4.1 Grundförderung empfänger sind weiterhin Ortsgruppenverbände von überört- 4.2 Projektförderung lichen Vereinen. 4.3 Investive Förderung Die Hauptaktivität des Vereins oder des Ortsgruppenverban- 4.4 Jubiläen des muss in der Gemeinde liegen. 4.5 Ehrengeschenke / Ehrenpreise 4.6 Sonderzuwendungen 3.2 Jugendvereine 5 Zuwendungsverfahren Jugendvereine sind eingetragene Jugendvereine unter 3.1 5.1 Anräge sowie Jugendvereine, die als nicht eingetragener Verein ar- 5.2 Förderung beiten und ihren Sitz in der Gemeinde Klingenberg haben. 5.3 Auszahlungsverfahren Jugendvereine, die als nicht eingetragener Verein arbeiten, 5.4 Verwendung müssen Mitglieder und eine Jugendvereinsleitung haben. Sie 5.5 Nachweise über die Verwendung von Zuwendungen müssen unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der 6 Schlussbestimmung §§ 51 ff der Abgabenordnung in der zurzeit gültigen Fassung verfolgen sowie über einen örtlichen Mittelpunkt für ihre Tä- tigkeit verfügen. 1 Präambel Weiterhin müssen eingetragene Jugendvereine der Gemein- Vereinswesen bezeichnet das Recht der Einwohner, zur Ver- de Klingenberg und Jugendvereine, die als nicht eingetrage- folgung gemeinsamer Interessen sich zu vereinigen und ge- ner Verein arbeiten meinsame Ziele anzustreben, welche unmittelbar aus der • mindestens aus 7 natürlichen Personen im Alter zwischen persönlichen Freiheit abzuleiten sind. Mobilität, Flexibilität 14 und 27 Jahren bestehen. 2 davon müssen mindestens und Individualität finden in der Struktur des Vereins die 18 Jahre sein. Grundlage zur Entfaltung gemeinschaftlichen Lebens und zur • 2/3 der Mitglieder eines Jugendvereins zwischen 10 und Durchsetzung gemeinsamer Interessen. Die Erreichung des 27 Jahren alt sein. Vereinszweckes ist Aufgabe des Vereins und seiner Mitglie- • eine demokratisch verfasste Struktur besitzen, d. h. Legi- der selbst. timation und Benennung von mindestens einem/einer und Die Würdigung und Unterstützung des Vereinswesens ist ei- bis zu drei Ansprechpartner/-innen, wobei eine/einer da- ne freiwillige Leistung der Gemeinde Klingenberg. Die Richtli- von mindestens 18 Jahre alt sein muss, (mit Funktions- nie regelt die Unterstützung von Vereinen durch die Gemein- bzw. Verantwortungsbezeichnung) de Klingenberg mit den im jeweiligen Haushaltsjahr bereitge- • sind im Förderjahr gemeinnützige Tätigkeiten z.B. in Form stellten Mitteln. der Beteiligung an der 48h-Aktion oder der Bürgermeister- wette nachzuweisen (Anlage zum Antrag) 2 Grundsätze der Vereinsförderung • feste Kooperationsstrukturen mit der Gemeinde Klingen- • Die Vereinsförderung erfolgt im Rahmen von jährlich im berg vorhanden sein, d. h. aus einem Konzept soll hervor- Haushaltplan der Gemeinde Klingenberg festgesetzten gehen, wie die Zusammenarbeit erfolgt (i. d. R. Teilnahme Haushaltmitteln. an den JC-Stammtischen bzw. anderen Netzwerken) • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zu- • mindestens einmal halbjährlich an den JC-Stammtischen wendung. Gewährte Zuschüsse für Vorhaben führen nicht teilnehmen zu einem Rechtsanspruch auf Förderung des Vorhabens in den Folgejahren. 4 Gegenstand der Förderung • Eine Zuwendung erfolgt nach den festgelegten Förder- schwerpunkten aus Punkt 4. Die Entscheidung über die 4.1 Grundförderung jeweilige Zuwendung trifft der Gemeinderat. Die Gemeinde Klingenberg kann die Zuwendungsempfänger • Die Gewährung von Zuwendungen zu den laufenden Ko- nach Punkt 3 mit einem Grundförderbetrag von sten erfolgt nach Maßgabe der Sächsischen Haushalts- • 20,00 EUR pro eingetragenem Mitglied von 3 bis 18 Jahre ordnung (SäHO) in der jeweils geltenden Fassung und den • 3,00 EUR pro eingetragenem Mitglied über 18 Jahre C Verwaltungsvorschriften (VwV-SäHO) zu §§ 23, 44 SäHO fördern, wenn mindestens die Hälfte der Vereinsmitglieder ih- M Y K sowie nach Maßgabe dieser Richtlinie. ren Wohnsitz in der Gemeinde haben.
01. April 2018 Seite 15 Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Amtliche Bekanntmachungen Der Grundförderbetrag ist entsprechend dem Satzungs- sen. Sie können jedoch bei Vorhaben im Rahmen der Ent- zweck des jeweiligen Vereins zu verwenden. Maßgebend für scheidung über den Fördersatz und die Höhe der Zuwen- die Beurteilung ist die Anzahl der Mitglieder zum Stichtag dung rechnerisch berücksichtigt werden, wenn ihre Er- 30. September des Jahres der Antragstellung und das Alter bringung gesichert erscheint und damit die Finanzierung der Mitglieder zum Stichtag 31. Dezember des Jahres der des Vorhabens für den Antragsteller erleichtert oder er- Antragstellung. möglicht wird. Die rechnerische Berücksichtigung kann • Jugendvereine erhalten zusätzlich zur Bewirtschaftung zur Anhebung des Fördersatzes der zuwendungsfähigen der jeweiligen Jugendeinrichtung einen Betriebskosten- Ausgaben, die ohne die Erbringung der Eigenleistungen zuschuss in Höhe der nachgewiesenen Betriebskosten, anerkannt werden könnten, führen. jedoch max. 500 EUR. • Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung bewilligt und als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Förderung 4.2 Projektförderung kann als einmaliger Zuschuss oder in Jahresteilbeiträgen Die Gemeinde Klingenberg kann besondere Veranstaltungen gewährt werden. Mit dem Zuwendungsbescheid werden oder Vereinsprojekte mit einer breiten regionalen und überre- eine Zweckbindungsfrist und ein Zweckbindungsinhalt gionalen Wirkung fördern. festgesetzt. Besondere Veranstaltungen sind z.B. • Der Förderanteil der Gemeinde kann bis zu 30 Prozent der • musikalische, literarische oder künstlerische Veranstal- zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. In begründeten tungen Fällen, insbesondere bei Jugendvereinen, kann der För- • sportliche Veranstaltungen mit überregionalem Charakter dersatz angehoben werden. • Ausstellungen • Die Umsatzsteuer, die der Zuwendungsempfänger als Vorsteuer abziehen kann, ist nicht zuwendungsfähig. Das Jahresbudget wird im Haushaltplan der Gemeinde Klingenberg festgelegt. 4.4 Jubiläen Für Vereinsjubiläen kann eine Zuwendung gewährt werden. Nicht gefördert werden nach dieser Richtlinie Veranstaltun- Für Vereinsjubiläen können bewilligt werden: gen und Maßnahmen mit überwiegend geselligem und/oder bei 10 - jährigem Vereinsjubiläum und alle weiteren 10 Jahre kommerziellem Charakter, Schulsportveranstaltungen, pro- bis zu 100,00 EUR fessioneller Sport, Speisen, Getränke und Lohnkosten. bei 25 - jährigem Vereinsjubiläum und alle weiteren 25 Jahre bis zu 250,00 EUR 4.3 Investive Förderung Die Gemeinde Klingenberg kann Vorhaben zur Sicherung, Bei Überschneidungen gilt die höhere Jubiläumszuwendung. Sanierung, Modernisierung von Sport- und Vereinsanlagen, den Neu-, Aus- und Umbau von Vereinsgebäuden sowie Ver- 4.5 Ehrengeschenke / Ehrenpreise einsausstattung, deren Bedarf nachgewiesen sein muss, Das Ehrenamt und das positive Wirken der Vereine für die fördern. Gemeinde sollen in angemessener Form Anerkennung finden und honoriert werden. Bedingungen: • Tätigkeitsbereich und Sitz des Zuwendungsempfängers Führt ein Verein eine Meisterschaft oder einen Wettbewerb muss sich für die Dauer der Zweckbindung in der Gemein- durch, dann können auf Antrag Ehrengeschenke oder Ehren- de Klingenberg befinden. preise oder ein finanzieller Zuschuss zu Ehrenpreisen zur Ver- • Zur Förderung beantragte Bau- oder Beschaffungsmaß- fügung gestellt werden. Das setzt jedoch voraus, dass die vor- nahmen sollen den Zielen, Grundsätzen und sonstigen Er- gesehene Meisterschaft oder der Wettbewerb öffentlich ist. fordernissen der kommunalen Entwicklung entsprechen. • Der Zuwendungsempfänger oder die Gemeinde Klingen- 4.6 Sonderzuwendungen berg muss Eigentümer des Grundstückes sein oder über Vereine können außerhalb der vorgenannten Fördertatbe- langfristige Nutzungsrechte (z.B. Erbbaurechte) verfügen. stände Anträge auf Sonderzuwendungen stellen, wenn die • Ein Antrag auf Förderung eines Vorhabens ist erst ab einer Weiterführung des Vereines aufgrund der wirtschaftlichen La- beantragten Maßnahmesumme von 1.500 EUR möglich. ge gefährdet ist oder der Verein im besonderen Interesse der • Zuwendungsempfänger haben die Sicherung der Ge- Gemeinde tätig wird. samtfinanzierung des Vorhabens, einschließlich der Fol- Als Beleg für die wirtschaftliche Lage sind der letzte Jahres- gekosten, unter Berücksichtigung der demografischen abschluss sowie der aktuelle Finanzplan beizufügen. Entwicklung nachzuweisen. • Es muss ein vollständiges Finanzierungskonzept vorlie- 5 Zuwendungsverfahren gen. • Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden 5.1 Anträge sein. Anträge der Vereine zur Förderung gemäß dieser Richtlinie • Der Eigenanteil der Finanzierung muss mindestens 20% sind in der Gemeindeverwaltung Klingenberg, Schulweg 1, betragen. 01774 Klingenberg formgebunden bis zum 15.Oktober des C • Eigenleistungen von Vereinsmitgliedern und Förderern laufenden Jahres für das kommende Haushaltsjahr einzurei- M Y des Vereins in Form von Arbeits- oder Sachleistungen chen. Antragsformulare werden durch die Gemeinde Klingen- K werden nicht gefördert, ihre Vergütung ist ausgeschlos- berg zur Verfügung gestellt. Die Anzahl der Vereinsmitglieder
Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Seite 16 01. April 2018 Amtliche Bekanntmachungen nach 4.1 ist bei Antragstellung mit anzugeben. Dem Förder- 5.5 Nachweise über die Verwendung von Zuwendungen antrag ist eine Übersicht der Vereinsmitglieder (Name, Vorna- Der Empfänger (Verein) von Zuwendungen ist zu jeder Aus- me, Wohnort, Alter (Stichtag 31.12. des Jahres der Antrag- kunft hinsichtlich der Verwendung des gewährten Zuschus- stellung)) beizufügen. ses verpflichtet. Nachgewiesener Missbrauch der Förder- richtlinie oder der Fördermittel, insbesondere durch grob 5.2 Förderung fahrlässige oder vorsätzlich falsche Angaben bei der Antrag- Die Förderung kann nur vorgenommen werden, sofern im stellung oder Mittelverwendung, hat grundsätzlich die Haushaltplan entsprechende Mittel bereitgestellt sind. Die Rückführung der gewährten Fördermittel zur Folge. Entscheidung über die Höhe der zur Verfügung stehenden Über einen Ausschluss von künftigen Fördermöglichkeiten, Haushaltmittel trifft der Gemeinderat durch Festlegung des insbesondere seine zeitliche Wirkung entscheidet der Ge- Betrages im Haushaltplan. meinderat. 5.3 Auszahlungsverfahren 6 Schlussbestimmung Die Gemeindeverwaltung Klingenberg erlässt auf Grundlage Die Richtlinie zur Unterstützung der Arbeit der Vereine in der der Anträge nach Punkt 5.1 zu den Förderschwerpunkten 4.1 Gemeinde Klingenberg tritt am 01.01.2018 in Kraft. Gleich- bis 4.6 Zuwendungsbescheide und überweist nach Geneh- zeitig tritt die Richtlinie der Vereinsförderung der Gemeinde migung des Haushaltes die Fördermittel an die Antrag stel- Klingenberg vom 10.02.2015 und deren 1. Änderung vom lenden Vereine. 14.04.2015 außer Kraft. 5.4 Verwendung Klingenberg, den 13.03.2018 Die Zuwendung zu den Förderschwerpunkten 4.2 und 4.3 darf nur für den im Zuwendungsbescheid genannten Zweck und unter Beachtung weiterer Auflagen und Bedingungen des Zuwendungsbescheides und dieser Richtlinie verwendet Schreckenbach (Siegel) werden. Bürgermeister Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung für die Gemeinde Klingenberg beschlossen Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am oder Granulat zu verwenden. Streusalz darf nur ausnahms- 13.03.2018 die Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung weise verwendet werden. für die Gemeinde Klingenberg beschlossen. Uns ist bekannt, dass sehr viele Grundstückseigentümer be- Der Gemeinderat macht damit von der Möglichkeit in § 51 reits ohne diese Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung Abs. 5 des Sächsischen Straßengesetzes Gebrauch und diese Grundordnung herstellten. Dafür möchten wir uns bei überträgt die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht für Geh- all denen ganz herzlich bedanken. Zur Übertragung der Rei- wege auf die Eigentümer der daran angrenzenden Grund- nigungs- und Streupflicht bedarf es jedoch einer generellen stücke. Ist kein Gehweg vorhanden, so gilt als Gehweg ein Regelung. Wir bitten deshalb alle betroffenen Grundstücksei- Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze, gentümer um Beachtung der Einhaltung der Satzung. außer an stark befahrenen Straßen (Anlage 1 zur Satzung). Ab April sind somit alle Grundstücksanlieger an öffentlichen Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt Straßen und Plätzen verpflichtet, ausgebaute Gehwege und Frau Zimmermann, Tel. 035055 68022, als solche festgelegte Straßenbereiche zu reinigen, im Winter E-Mail: anke.zimmermann@gemeinde-klingenberg.de. vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen. Zum Streuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt Heike Neuber, Hauptamtsleiterin Satzung über die Durchführung der Straßenreinigung und des Winterdienstes für das Gebiet der Gemeinde Klingenberg (Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung) – vom 14.03.2018 Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Inhaltsverzeichnis Sachsen (SächsGemO) in Verbindung mit §§ 51 Abs. 5 und 52 Abs. 1 Nr. 12 und Abs. 2 des Straßengesetzes in der je- Teil I Allgemeine Bestimmung weils geltenden Fassung für den Freistaat Sachsen § 1 Übertragung der Reinigungspflicht (SächsStrG), hat der Gemeinderat der Gemeinde Klingen- § 2 Gegenstand der Reinigungspflicht C berg in seiner öffentlichen Sitzung am 13.03.2018 folgende § 3 Verpflichtete M Y K Satzung beschlossen: § 4 Umfang der Reinigungspflicht
01. April 2018 Seite 17 Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Amtliche Bekanntmachungen Teil II Allgemeine Straßenreinigung an Straßenkreuzungen und Einmündungen in der Verlän- § 5 Umfang der Allgemeinen Straßenreinigung gerung der Gehwege. § 6 Reinigungsfläche § 7 Reinigungszeiten §3 Verpflichtete Teil III Winterdienst (1) Verpflichtete im Sinne dieser Satzung für die in § 1 be- § 8 Schneeräumung zeichneten Grundstücke sind Eigentümer, Erbbauberech- § 9 Beseitigung von Schnee und Eisglätte tigte, Wohnungseigentümer, Nießbraucher nach §§ 1030 § 10 Eingeschränkter Winterdienst ff. BGB, Wohnungsberechtigte nach § 1093 BGB sowie § 11 Vernachlässigung der übertragenen Pflichten sonstige zur Nutzung des Grundstücks dinglich Berech- tigte, denen - abgesehen von der Wohnungsberechtigung Teil IV Schlussvorschriften - nicht nur eine Grunddienstbarkeit oder eine beschränkt § 12 Ausnahmen persönliche Dienstbarkeit zusteht. Die Verpflichteten kön- § 13 Ordnungswidrigkeiten nen sich zur Erfüllung ihrer Pflichten auch geeigneter Drit- § 14 Inkrafttreten ter bedienen, bleiben jedoch der Gemeinde gegenüber verantwortlich. Teil I (2) Liegen mehrere Grundstücke hintereinander zu der sie er- ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN schließenden Straße, so bilden das an die Straße angren- zende Grundstück (Kopfgrundstück) und die dahinterlie- §1 genden Grundstücke (Hinterliegergrundstücke) eine Stra- Übertragung der Reinigungspflicht ßenreinigungseinheit. Hinterliegergrundstücke sind nur sol- (1) Die Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen Straßen che Grundstücke, die nicht selbst an eine öffentliche Straße nach § 51 SächStrG wird nach Maßgabe der folgenden Be- oder einen öffentlichen Weg angrenzen. Diese Grundstücke stimmungen auf die Eigentümer und Besitzer der durch öf- bilden auch dann eine Straßenreinigungseinheit, wenn sie fentliche Straßen erschlossenen bebauten und unbebauten durch mehrere Straßen erschlossen werden. Grundstücke (Verpflichtete) übertragen. (3) Hintereinander zur sie erschließenden Straße liegen (2) Der Gemeinde verbleibt die Verpflichtung zur Reinigung der Grundstücke, wenn sie mit der Hälfte oder mehr ihrer die- öffentlichen Straßen, soweit sie nicht nach Abs. 1 auf die Ei- ser Straße zugekehrten Seite hinter dem Kopfgrundstück gentümer und Besitzer übertragen worden ist. Sie kann liegen. Die Eigentümer und Besitzer der zur Straßenreini- sich zur Durchführung der Reinigung Dritter bedienen. gungseinheit gehörenden Grundstücke sind abwechselnd (3) Soweit die Gemeinde nach Abs. 2 verpflichtet bleibt, übt sie reinigungspflichtig. Die Reinigungspflicht wechselt von die Reinigungspflicht als öffentlich-rechtliche Aufgabe aus. Woche zu Woche. Sie beginnt jährlich neu bei dem Ver- (4) Öffentliche Straßen sind diejenigen Straßen, Wege und pflichteten des Kopfgrundstücks, fortfahrend in der Rei- Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder henfolge der dahinterliegenden Grundstücke. die als öffentliche Straßen im Sinne des SächsStrG gelten. §4 §2 Umfang der Reinigungspflicht Gegenstand der Reinigungspflicht Die Reinigungspflicht umfasst (1) Zu reinigen sind innerhalb der geschlossenen Ortslage al- (1) die Allgemeine Straßenreinigung (§§ 5 - 7), le öffentlichen Straßen. (2) den Winterdienst (§§ 8 - 10). (2) Die Reinigungspflicht erstreckt sich auf: 1. die Fahrbahnen, Radwege, Trenn-, Seiten-, Rand- und Teil II Sicherheitsstreifen, ALLGEMEINE STRASSENREINIGUNG 2. die Parkplätze, 3. die Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Straßen- §5 kanäle, Umfang der allgemeinen Straßenreinigung 4. die Gehwege, (1) Die Straßen (Straßenabschnitte, Straßenteile) sind regel- 5. die Überwege, mäßig und so zu reinigen, dass eine Störung der öffentli- 6. Böschungen, Stützmauern und ähnliches. chen Sicherheit oder Ordnung, insbesondere eine Ge- (3) Gehwege im Sinne dieser Satzung sind die für Fußgänger sundheitsgefährdung infolge Verunreinigung der Straße ausdrücklich bestimmten Teile der Straße, ohne Rücksicht durch Benutzung oder durch Witterungseinflüsse vermie- auf ihren Ausbauzustand und auf die Breite der Straße so- den oder beseitigt wird. Die Reinigung umfasst vor allem wie räumlich von einer Fahrbahn getrennte selbständige das Beseitigen von Fremdkörpern, Verunreinigungen, Fußwege. Als Gehwege gelten auch gemeinsame Geh- Laub und Unkraut. und Radwege nach § 41 Abs. 2 StVO. (2) Übermäßiger Staubentwicklung beim Straßenreinigen ist Soweit in Fußgängerzonen (Zeichen 242 StVO) und in ver- durch Besprengen mit Wasser vorzubeugen, soweit nicht kehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) Gehwege besondere Umstände entgegenstehen (z.B. ausgerufener nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 Wassernotstand, Frostgefahr). C m Breite entlang der Grundstücksgrenze. (3) Bei der Reinigung sind solche Geräte zu verwenden, wel- M Y (4) Überwege sind als solche besonders gekennzeichnete che die Straßen nicht beschädigen. K Überwege für den Fußgängerverkehr sowie die Überwege (4) Oberirdische, der Entwässerung oder der Brandbekämp-
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