KAMMERaktuell - Rechtsanwaltskammer Sachsen

 
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KAMMERaktuell - Rechtsanwaltskammer Sachsen
Ausgabe 01/2021
                                                                                          15. April 2021

          KAMMER aktuell                 Informationen der Rechtsanwaltskammer Sachsen

          Aktuelle Themen

          Neue Präsidentin der RAK Sachsen
          Der Vorstand der wählte am 14. April 2021 Sabine Fuhrmann aus Leipzig zur Kam-
          merpräsidentin. Lesen Sie dazu das Editorial auf                        Seite 3

          Ergebnisse der Vorstandswahl
          Die gewählten Vorstandsmitglieder stellen sich vor ab                       Seite 5

          STAR 2020: Daten zur Lage der Anwälte
          Das Institut der Freien Berufe befragte sächsische Rechtsanwältinnen und Rechts-
          anwälte zur ihrer wirtschaftlichen Situation. Die Ergebnisse finden Sie ab Seite 19

          Seminarangebot der RAK Sachsen
          Eine Übersicht der Seminare der RAK Sachsen einschließlich Online-Seminare bis
          zum Ende des 1. Halbjahres 2021 für Rechtsanwälte und Kanzleimitarbeiter lesen
          Sie ab                                                                Seite 42

                                                                             Rechtsanwaltskammer Sachsen
                                                                             01099 Dresden | Glacisstraße 6
RECHTS
                                                                                  Telefon: 0351 318 59 09
ANWALTS                                                                            Telefax: 0351 336 08 99
KAMMER
SACHSEN
                                                                               E-Mail: info@rak-sachsen.de

                                                                                      www.rak-sachsen.de
KAMMERaktuell - Rechtsanwaltskammer Sachsen
Aus dem Inhalt

                      EDITORIAL   ................................................................3

                       AKTUELL    Kammerversammlung 2021 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
                                  Wahl des Vorstandes der RAK Sachsen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
                                  Vorstellung der gewählten Mitglieder. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
                                  Arbeiten mit dem beA während der pandemiebedingten Einschränkungen 	���������� 11
                                  Neufassung des Geldwäschestraftatbestandes § 261 StGB. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
                                  Das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

                ENTWICKLUNGEN     Aktive beA-Nutzungspflicht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
                                  STAR: Daten zur wirtschaftlichen Lage der Anwälte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

                  MITTEILUNGEN    Projekt E-Verfahrensakte - Pilotierung am Sächsischen Landesarbeitsgericht	���������� 25
                                  Zahlungsverkehr mit den Gerichten und Justizbehörden in Schleswig-Holstein. . . . 26
                                  „Gründungsberatung“ des BRAK Ausschusses Sozialrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
                                  Neues aus Brüssel und Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
                                  Unterlassungserklärung gegenüber der RAK Sachsen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

          FACHANWALTSCHAFTEN      Besetzung der Fachanwaltsausschüsse – Bewerberaufruf. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
                                  Bestellung in Fachanwaltsausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

               RECHTSPRECHUNG     . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

           AUS- & WEITERBILDUNG   Hinweise für Ausbilder im Ausbildungszeitraum 2021 - 2024 . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
                                  Blockbeschulung für Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung . . . . . . . . . . . . . . 31
                                  Abschlussprüfung (ReFa) 2021 und Corona-Pandemie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
                                  Prüfungstermine 2021 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31
                                  Ergebnisse der Zwischenprüfung 2020. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
                                  Prüfungsvorbereitungen 2021. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32
                                  Ergebnisse Abschlussprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2020. . . . . . . . 33
                                  Aufstiegsfortbildung Geprüfter Rechtsfachwirt / Geprüfte Rechtsfachwirtin 	����������34

                        FORUM     Prozessführung unter Pandemiebedingungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34

                   PERSONALIEN    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35

            BUCHBESPRECHUNGEN     . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37

     TERMINE & VERANSTALTUNGEN    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38

                      ANZEIGEN    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39

SEMINARKATALOG 1. HALBJAHR 2021   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42

                       KONTAKT    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58

                     IMPRESSUM    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
KAMMERaktuell - Rechtsanwaltskammer Sachsen
Editoria l 01/2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in dieser Ausgabe stellen wir Ihnen die neu bzw. erneut in        trag über die Pro-
den Vorstand gewählten Kolleginnen und Kollegen und das           zessführung un-
im Anschluss neu gewählte Präsidium der Kammer vor. Den           ter Pandemiebe-
mit Ablauf der laufenden Wahlperiode aus dem Vorstand             dingungen und
ausscheidenden Kolleginnen und Kollegen Gerhild Sailer,           das Arbeiten mit
Alexandra Weiß, Uwe Winkler und Franz-Josef Schillo danken        dem beA wäh-
wir für das jahrelange Engagement und den Einsatz für die         rend der pande-
Interessen der sächsischen Anwaltschaft.                          miebedingten
                                                                  Einschränkungen.
Ein ganz besonderer Dank gilt unserem langjährigen Präsi-
denten Dr. Detlef Haselbach, der aus persönlichen Gründen         In den vergange-
aus dem Vorstand ausgeschiedenen ist. Im Namen aller Mit-         nen Monaten hat
glieder danken wir ihm für sein hervorragendes Engagement         der Vorstand bei
für die sächsische Anwaltschaft und die Stellung des Rechts-      jeder sich bieten-
anwalts als unabhängiges, selbstverwaltendes Organ der            den Gelegenheit
Rechtspflege.                                                     die    Bedeutung
                                                                  der Anwaltschaft
Ein Dank gilt zudem allen Kolleginnen und Kollegen, die mit       als „Organ der
ihren Stimmen an der Wahl teilgenommen haben. Bei die-            Rechtspflege“
ser zweiten, rein elektronisch durchgeführten Vorstandswahl       betont, weil dies in Politik und Gesellschaft noch immer nicht
konnte die Wahlbeteiligung leicht gesteigert werden. Doch         hinreichend wahrgenommen wird. Dabei ist es geglückt, die
auch außerhalb der Vorstandswahlen kann jedes Kammer-             Systemrelevanz der Anwaltschaft und ihrer Mitarbeiterinnen
mitglied sich aktiv in die Interessenvertretung und anwaltliche   und Mitarbeiter aufrechtzuerhalten.
Selbstverwaltung einbringen, z. B. im Rahmen der Fachan-
waltsausschüsse. Einen entsprechenden Bewerberaufruf fin-         Der Gesetzgeber zeigte sich in den vergangenen Monaten
den Sie ebenfalls in diesem Heft.                                 sehr rege, nicht zuletzt vor dem baldigen Ende der Legislatur-
                                                                  periode sollen zahlreiche im Koalitionsvertrag genannte Vor-
Es gibt Jahrestage und Ereignisse, denen wir mit großer Vor-      haben umgesetzt werden, die auch unmittelbare Auswirkun-
freude begegnen und die seit ehedem fest im Jahreskalen-          gen auf die Anwaltschaft haben werden. Hervorzuheben sind
der verwurzelt sind. Vielleicht gehört für Sie sogar die jähr-    dabei der Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbraucher-
liche Kammerversammlung dazu. Nun jährt sich die COVID-           gerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsgesetz sowie
19-Pandemie und die damit verbundenen Belastungen und             der Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts
Herausforderungen für unser aller beruflichen und privaten        der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungs-
Alltag zum ersten und hoffentlich zum letzten Mal. Die ver-       gesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im
gangenen Monate waren für jeden von uns kräftezehrend,            Bereich der rechtsberatenden Berufe. Der Vorstand der RAK
mit persönlichen und auch wirtschaftlichen Herausforderun-        Sachsen bringt sich bei Anhörungen zu diesen Vorhaben ak-
gen verbunden, anstrengend, frustrierend – ein neues Wort         tiv ein und kämpft für die Wahrung der Interessen auch der
beschreibt diesen Zustand: wüde, eine Melange aus wütend          sächsischen Anwaltschaft. Es darf aufgrund der aktuellen Ge-
und müde.                                                         samtsituation nicht aus dem Blick geraten, dass mit den ge-
                                                                  nannten Entwürfen grundlegende Veränderungen im Bereich
Die Rufe nach Lockerungen auf der einen, nach einer No-Co-        der Rechtsdienstleistungen vorgeschlagen sind, die nur bei
vid-Strategie auf der anderen Seite könnten unterschiedlicher     Wahrung und Stärkung des Status Quo für die Anwaltschaft
nicht sein. Auch in der Justiz und der Anwaltschaft werden        akzeptabel sein können.
hierzu unterschiedliche Auffassungen vertreten. Die vergan-
genen Monate waren geprägt von zur Eindämmung der Pan-            Im vergangenen Jahr ist es der Kammer gelungen, trotz der
demie vom Bund und den Ländern auf der Grundlage des              eingeschränkten Möglichkeiten für Präsenzveranstaltungen,
Infektionsschutzgesetzes beschlossenen Maßnahmen. Diese           ein umfangreiches und attraktives Angebot an Seminaren für
werden und müssen weiterhin rechtsstaatlich überprüfbar           die Kammermitglieder bereitzustellen. Derzeit werden die Se-
sein.                                                             minare noch in digitaler Form angeboten, sodass weiterhin
                                                                  vielfältige Möglichkeiten bestehen, um den Fachanwältinnen
Trotz alledem gab es in den vergangenen 12 Monaten keinen         und Fachanwälten die Erfüllung der Pflichtfortbildungsstun-
„Stillstand der Rechtspflege“, die Möglichkeit zu Verhandlun-     den zu ermöglichen. Wir sind zuversichtlich, im Laufe des
gen im Wege der Bild- und Tonübertragung wird häufiger ge-        Jahres vermehrt wieder Präsenzveranstaltungen anbieten zu
nutzt, Verfahrensrückstände aus dem vergangenen Jahr wer-         können, sodass der so wichtige Austausch zwischen den Teil-
den aufgeholt, in Gerichten und Kanzleien werden die AHA-         nehmerinnen und Teilnehmern, der bei einer reinen Online-
Vorgaben berücksichtigt – all dies dient auch dem Schutz von      Veranstaltung doch etwas zu kurz kommt, wieder möglich
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Mitarbeiterinnen            sein wird. Einen aktuellen Überblick über die Seminarplanun-
und Mitarbeitern und auch von Mandantinnen und Mandan-            gen können Sie jederzeit unter www.rak-sachsen.de erhalten.
ten. In der aktuellen Ausgabe finden Sie deshalb einen Bei-

                                                                                                         KAMMER aktuell       3
KAMMERaktuell - Rechtsanwaltskammer Sachsen
Editoria l 01/2021

Am 22. März 2021 verkündete der Bundesgerichtshof seine         de zahlreiche Seminare (auch für Kanzleimitarbeiter) an, in
Entscheidung über die Klage der Gesellschaft für Freiheits-     denen Sie sich mit dem beA beschäftigen können und fest-
rechte und bestätigte, dass das beA den gesetzlichen Vorga-     stellen werden, dass die Implementierung in den Kanzleiall-
ben entspricht. Diese Entscheidung gibt weitere Sicherheit im   tag weniger kompliziert als befürchtet ist.
Hinblick auf die aktive Nutzungspflicht für Rechtsanwältin-     Mit freundlichen kollegialen Grüßen
nen und Rechtsanwälte, die ab dem 01. Januar 2022 gelten
wird. Weitere Informationen hierzu finden Sie in diesem Heft.
Kolleginnen und Kollegen, die sich auf diese aktive Nutzungs-
pflicht noch nicht eingestellt haben sollten, wird die Schaf-
fung der technischen Voraussetzungen dringend nahegelegt.       Sabine Fuhrmann
Die Rechtsanwaltskammer Sachsen bietet bis zum Jahresen-        Präsidentin

                                                  AKTUELL 01/2021

    Kammerversammlung 2021

    Entgegen den ersten Planungen wird die Kammerversammlung 2021 nicht im Mai 2021
    stattfinden können. Die aktuelle Entwicklung der Corona-Pandemie und die nach wie vor
    bestehenden Beschränkungen für Zusammenkünfte lassen in Verantwortung für unser aller
    Gesundheit ein Zusammenkommen der Kammermitglieder nicht zu.
    Wir sind zuversichtlich, die Kammerversammlung im September in Präsenz durchführen zu
    können.

    Die Einberufung mit der Möglichkeit der Benennung von Tagesordnungspunkten und Anträ-
    gen wird entsprechend den satzungsrechtlichen Vorschriften rechtzeitig erfolgen.

    RAK Sachsen

4      KAMMER aktuell
KAMMERaktuell - Rechtsanwaltskammer Sachsen
akt ue ll 01/2021

Wahl des Vorstandes der RAK Sachsen
Vorstellung der gewählten Mitglieder

Bereits zum zweiten Mal fand im Februar      Haselbach, Dresden. Aus persönlichen           Dr. Stephan Cramer, Dresden
und März dieses Jahres die elektronische     Gründen legte er sein Vorstandsmandat                 – wiedergewählt –
Wahl des Vorstandes der RAK Sachsen          gem. § 69 Abs. 1 Nr. 2 BRAO nieder. Der        Andreas Duckstein, Radebeul
statt. 11 Vorstandsmandate waren neu         Vorstand entschied, das frei gewordene               – neu gewählt –
zu vergeben. Zur Wahl standen 19 Kan-        Vorstandsmandat durch Nachrücken neu            Curt-Matthias Engel, Leipzig
didatinnen und Kandidaten. Diese er-         zu besetzen. Damit rückte Herr Kollege
                                                                                                Stephan Finck, Leipzig
freulich hohe Zahl zeigt das Interesse für   Stephan Finck als der Kandidat mit der                 – neu gewählt –
die anwaltliche Selbstverwaltung und für     nächst höheren Stimmenzahl nach und
die Bedeutung des anwaltlichen Berufs-       ist Mitglied des Vorstandes.                     Jana Frommhold, Dresden
rechts.                                                                                             – neu gewählt –
Für die Wahl stand eine elektronische        Die RAK Sachsen dankt Dr. Detlef Ha-             Sabine Fuhrmann, Leipzig
Wahlplattform der Fa. Polyas aus Kassel      selbach für sein langjähriges ehrenamt-              – wiedergewählt –
zur Verfügung, die letztlich 692 Wahlbe-     liches Engagement, welches er seit 2001            Roland Gross, Leipzig
rechtigte nutzten. Die Wahlbeteiligung       im Vorstand ausübte, zuletzt seit 2015
                                                                                         Dr. Christian Klostermann, Zwickau
lag bei 15,22 % und damit etwas höher        als Präsident.                                        – wiedergewählt –
als bei der ersten elektronischen Wahl       Dank seines Wirkens als Vorstandsmit-
vor zwei Jahren (2019: 12,01 %).             glied und Präsident ist die RAK Sachsen            Philipp Lange, Leipzig
                                                                                                  – wiedergewählt –
Wesentliche Probleme bei der Handha-         ein wichtiger Gesprächspartner für Justiz
bung der Wahlplattform traten nicht auf.     und Politik in Sachsen und darüber hin-       Markus M. Merbecks, Chemnitz
Die wenigen Anfragen betrafen die feh-       aus auch auf Bundesebene. Insbesonde-           Uta Modschiedler, Dresden
lerhafte Eingabe der Internetadresse.        re um die Entwicklung des anwaltlichen
                                                                                           Dr. Christoph Möllers, Dresden
Nicht mehr zu Wahl standen Frau Kolle-       Berufsrecht machte sich Herr Kollege                 – wiedergewählt –
gin Gerhild Sailer und Frau Kollegin Alex-   Dr. Haselbach als Mitglied des BRAO-
andra Weiß sowie die Herren Kollegen         Ausschusses der BRAK und Mitglied des              Elisa Rudolph, Leipzig
Franz-Josef Schillo und Uwe Winkler. Wir                                                            – neu gewählt –
                                             Berufsrechtsauschusses der Satzungs-
bedanken uns für ihre langjährige enga-      versammlung verdient.                             Nicole Scholze, Dresden
gierte Tätigkeit im Interesse der sächsi-                                                          – neu gewählt –
schen Anwaltschaft.                          Der Vorstand der RAK Sachsen besteht           Matthias Schumann, Chemnitz
Die Ergebnisse der Vorstandswahl mit         aus folgenden Kolleginnen und Kolle-           Dr. Axel Schweppe, Chemnitz
den Stimmzahlen wurden den Kam-              gen:
mermitgliedern mit der dritten Wahlbe-                                                          Frank Stange, Dresden
kanntmachung vom 22.03.2021 per beA               Dr. Martin Abend, Dresden                    Peggy Thiedig, Dresden
bekannt gemacht.                                                                              Jan Weidemann, Dresden
                                                     Volker Backs, Dresden
Zu den gewählten Vorstandsmitgliedern
                                                     Heike Bruns, Chemnitz                        René Zich, Görlitz
gehörte auch Herr Kollege Dr. Detlef
                                                                                                  – wiedergewählt –

Die gewählten Vorstandsmitglieder stellen sich vor

DR. STEPHAN CRAMER MM
geboren am 12.02.1961 in Hagen/Westfalen
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht/Mediator

                               Beruflicher Werdegang               • seit 2012 Lehrbeauftragter für Baurecht an der Universität
                               • Studium an den Universitäten        Marburg
                                  Tübingen und München             • seit 2002 Mediator (DAA) / 2014 Masterstudium Mediation
                               • Promotion zum Dr. iur. utr. an      an der FernUni Hagen mit Abschluss Master of Mediation
                                  der Universität Heidelberg          (MM)
                               • 1993 Zulassung als Rechtsan-     • seit 2014 Partner der Sozietät Heimann Hallermann RAe
                                  walt (LG Bonn)                      PartG mbB in Dresden
                               • 1993 – 1995 Rechtsanwalt in
                                  der Sozietät Redeker Dahs &      Berufsbezogene Mitgliedschaften
                                  Sellner in Bonn                  • Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V.
                               • 1996 – 2014 Partner der So-      • Deutscher Baugerichtstag e.V.
                                  zietät CSC Cramer von Claus-     • Gründungsmitglied des MKBauImm Mediation und Konflikt-
                                  bruch Steinmeier & Cramer           management in der Bau- und Immobilienwirtschaft e.V.
                                  RAe PartG mbB in Dresden

                                                                                                         KAMMER aktuell        5
KAMMERaktuell - Rechtsanwaltskammer Sachsen
akt ue ll 01/2021

• Mitglied des BRAK-Ausschusses Außergerichtliche Streitbei-      Der Vorstand der RAK Sachsen kann dazu beitragen, den Be-
   legung                                                          strebungen der EU und des nationalen Gesetzgebers zur Libe-
• seit 2005 Mitglied des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer       ralisierung der Rechtsdienstleistungen entschieden zu begeg-
   Sachsen                                                         nen. Der Austausch mit den befreundeten Anwaltskammern
• seit 2016 Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer Sachsen         in Polen zeigt uns, wie schnell der Rechtsstaat erodieren kann.
                                                                   Die Mitarbeit in der Zulassungs- und der Berufsrechtsabteilung
Berufspolitische Ziele                                             II soll auch in den kommenden Jahren dazu beitragen, die Mit-
Die anwaltliche Selbstverwaltung durch eine Mitarbeit im Vor-      glieder der RAK durch frühzeitige Beratung und eine Bewer-
stand der RAK Sachsen sicherzustellen und zu stärken war für       tung von Beschwerden über berufsrechtliche Verfehlungen mit
mich eine Herausforderung und eine Aufgabe, die ich gerne          Augenmaß und Erfahrung zu unterstützen. Die Veränderung
weiter wahrnehmen werde. Dazu gehört für mich auch die Be-         durch die Digitalisierung der anwaltlichen Tätigkeit berufspoli-
wahrung der Stellung der Anwältinnen und Anwälte als Orga-         tisch zu begleiten, zu erfassen und Informationen für die Mit-
ne der Rechtspflege und damit unverzichtbarer Teil der dritten     glieder der RAK zu erarbeiten wird in den nächsten Jahren eine
Gewalt als Fundament unseres demokratischen Rechtsstaates.         zentrale Aufgabe der RAK sein.

ANDREAS DUCKSTEIN LL.M.
geboren am 04.01.1983 in Dresden, verheiratet, 1 Kind

                              Beruflicher Werdegang                Berufspolitische Ziele
                              • Studium in Dresden, Santander     Digitalisierung und Legal Tech ist wie ein großer Spielplatz.
                                 und Wien                          Wer offen ist und sich drauf einlässt, kann viel Spaß haben und
                              • mehrjährige Tätigkeit als Repe-   neue Freunde finden. Alternative Rechtsdienstleister und neue
                                 titor für Alpmann Schmidt         Geschäftsmodelle sind ernst zu nehmen und die Anwaltschaft
                              • Rechtsanwalt und Fachanwalt       ist gut beraten, hier nicht den Anschluss zu verlieren. Ich möch-
                                 für Verkehrsrecht                 te mich dafür einsetzen, dass die Chancen der Digitalisierung
                              • Master of Laws                    von allen verstanden und genutzt werden können.
                              • zertif. Datenschutzbeauftrag-
                                 ter (TÜV-DSB)                     Als Anwalt und Unternehmer bin ich tief mit der Legal Tech-
                              • Professional Speaker GSA          Szene verbunden und möchte gerne meine Erfahrungen und
                              • Gründer und Partner von LAW       Beobachtungen für den Vorstand der RAK Sachsen einsetzen.
                                 APOYNT Rechtsanwälte
• geschäftsführender Gesellschafter von Schaden360 Ost, He-       Die berufsrechtlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen
   lix Schadenservice RA-GmbH                                      müssen die Anwaltschaft gegenüber nichtanwaltlichen Mitbe-
• geschäftsführender Gesellschafter von zwei Unternehmen im       werbern konkurrenzfähig halten. Gleichzeitig sollten wir An-
   Bereich Legal Tech und New Law                                  wälte offen sein und uns auf die Chancen, die Digitalisierung
                                                                   und Legal Tech bieten, einlassen. Beides geht nicht mehr weg
                                                                   und es ist Zeit, aktiv zu werden.

STEPHAN FINCK

                               Unser Berufsbild ändert sich        schnellere Arbeitsformen, aktuelle, unbekannte Themen. Ich
                               – gerne würde ich es mitge-         möchte einen Beitrag leisten, dass die Kammer mit diesen Ent-
                               stalten.                            wicklungen nicht nur Schritt hält, sondern sie für uns alle mit-
                                                                   gestaltet.
                               Mein Name ist Stephan Finck,
                               ich wohne in Leipzig, bin 43 Jah-   Legal-Tech Unternehmen, Grenzen der Rechtsberatung und
                               re alt, Vater von zwei Kindern      neue Organisationsformen – unser Berufsstand steht vor einem
                               und seit 2008 als Anwalt zu-        Umbruch! Wie sieht die Rechtsberatung der Zukunft aus? Wird
                               gelassen. Ich bin bei der Luther    es interdisziplinäres Arbeiten geben? Verändert sich die Rolle
                               Rechtsanwaltsgesellschaft mbH       des Rechtsberaters?
                               als Partner tätig.
                               Derzeit mache ich meinen Fach-      Welche Vergütungsmechanismen wird es in Zukunft geben?
                               anwaltskurs für Bau- und Archi-     Wie sieht das Büro der Zukunft aus? Welche Fachanwaltstitel
tektenrecht. Neben dem Vergaberecht sind dies auch meine           soll es in Zukunft geben? Welche Anforderungen sind zeitge-
wesentlichen Arbeitsbereiche. Meine besonderen Interessen-         mäß?
felder in beruflicher Hinsicht sind die Digitalisierung und die
soziale Infrastruktur.                                             Die Zukunft hat begonnen und ich würde mich freuen, sie mit-
                                                                   gestalten zu können.
Daran knüpft auch meine Bewerbung an. Unsere Berufswelt,
unser Leben verändert sich: Elektronische Anwaltspostfächer,       Die Kammer sollte wie bisher gesellschaftlich aktiv sein. Ich
Geldwäsche-Checks, neue Vergütungsmodelle, moderne,                finde es wichtig, dass die Kammer Beratungsstellen betreibt,

6       KAMMER aktuell
KAMMERaktuell - Rechtsanwaltskammer Sachsen
akt ue ll 01/2021

denn es ist offensichtlich, dass dieses Angebot in Zukunft sicher   fältiger werden. Welche Angebote können, welche müssen wir
nicht weniger MitbürgerInnen in Anspruch nehmen werden.             gemeinsam in Zukunft unterbreiten?
Auch in diesen Beratungsstellen werden die Themen noch viel-

JANA FROMMHOLD
geboren 1974 in Borna,
Zulassung als Rechtsanwältin seit 2004 und als Syndikusrechtsanwältin seit 2016

                             Beruflicher Werdegang                  Mitgliedschaften | Sonstiges
                             • 1993 – 2000: Studium und            • Arbeitgebervertreterin im Prüfungsausschuss der RAK für
                                Referendariat in Dresden mit           die Abnahme der Zwischen- und Abschlussprüfungen der
                                Wahlstation in Tel Aviv                Rechtsanwaltsfachangestellten (seit 2008)
                             • 2000 – 2007: Tätigkeit bei der      • Berufsbildungsausschuss der RAK (bis 2018)
                                Rechtsanwaltskammer Sach-           • Geschäftsführerin der Stiftung Sächsischer Architekten (seit
                                sen als Referentin im Zulas-           2019)
                                sungs- und Ausbildungswesen
                                sowie im Bereich Abwicklung,        Berufspolitische Ziele
                                Ausbildungsbeauftragte der          Mein Anliegen ist es, zur Stärkung der anwaltlichen Selbstver-
                                Rechtsanwaltskammer Sach-           waltung als Grundlage der freien Berufsausübung beizutragen
                                sen                                 und diese gegen staatliche Eingriffe auf nationaler und euro-
                             • 2007 – 2014: Geschäftsführe-        päischer Ebene zu verteidigen. Ich würde mich gern im Bereich
                                rin der Rechtsanwaltskammer         der Zulassung sowie Fort- und Weiterbildung von Rechtsan-
                                Sachsen                             wälten und Rechtsanwältinnen, vor allem und gerade auch
• 2014 bis heute: Geschäftsführerin der Architektenkammer          im ländlichen Raum des Freistaates Sachsen, unter Beachtung
   Sachsen                                                          demografischer Belange engagieren. Als weitere Aufgabe sehe
                                                                    ich die zukünftige Sicherung des Fachkräftebedarfs in den
                                                                    Kanzleien und der damit einhergehenden Werbung für den Be-
                                                                    ruf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten an, auch im Wege
                                                                    einer Neuausrichtung des Berufsbildes angesichts der aktuellen
                                                                    digitalen Herausforderungen.

SABINE FUHRMANN
geboren am 26.09.1979 in Halberstadt

                               Beruflicher Werdegang                • Mitglied im Dienstleistungsausschuss der IHK zu Leipzig
                               • 1998 – 2005 Studium der
                                  Rechtswissenschaften in Leip-     Weitere Informationen unter diesem LINK
                                  zig und Referendariat in Sach-
                                  sen                               Berufspolitische Ziele
                               • seit 2006 Zulassung als Rechts-   Rechtsanwältin ist – für mich persönlich – der schönste Beruf
                                  anwältin                          auf dieser Welt. Damit ich diesen Freien Beruf auch in den näch-
                               • 2006 – 2010 Tätigkeit in Groß-    sten Jahrzehnten mit ungebrochener Leidenschaft ausüben
                                  kanzleien in Leipzig, Berlin,     kann, möchte ich weiterhin die Zukunft der Anwaltschaft mit-
                                  London                            gestalten. Dazu gehört für mich, Kanzleien wirtschaftlich auf
                               • 2010 – 2011 Syndika in einem      stabile Füße zu stellen. Nur wenn wir als Arbeitgeber auf allen
                                  IT-Unternehmen (Leipzig/Ber-      Ebenen attraktiv sind, können wir im aufkommenden schar-
                                  lin)                              fen Wind des Wettbewerbs mit neuen Anbietern bestehen. Die
• seit 2011 Managing Partner bei Spirit Legal (Leipzig)            Mitwirkung an wichtigen Gesetzgebungsvorhaben, die Weiter-
• seit 2016 Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht       entwicklung unseres Berufsrechts, die Vertretung Ihrer Inter-
                                                                    essen als Kammermitglieder sind für mich Motivation genug,
Mitgliedschaften | Sonstiges                                        mich weiterhin im Vorstand der RAK Sachsen zu engagieren.
• seit 2017 Mitglied des Vorstands der RAK Sachsen, seit 2019
   zugleich Vizepräsidentin und Schriftführerin der RAK Sachsen     Mein Augenmerk liegt auf den Themen:
• Mitglied in den Abteilungen der RAK Sachsen Berufsrecht II       • Fortentwicklung der Anwaltschaft und des Berufsrechts
   und Geldwäsche und in den Arbeits-/Projektgruppen Elek-             unter den Herausforderungen der Industrie 4.0 und neuen
   tronischer Rechtsverkehr/Legal Tech, Öffentlichkeitsarbeit,         Rechtsdienstleistungsmodellen
   Internationale Kontakte und Demokratieerziehung                  • Datenschutz und Datensicherheit in der Anwaltschaft
• s eit 2020 Mitglied im RDG-Ausschuss der BRAK                    • Aus- und Weiterbildung von jungen Kolleg*innen, Förderung
•M  itglied im Leipziger Anwaltverein e. V.                           von Spezialisierung

                                                                                                            KAMMER aktuell        7
KAMMERaktuell - Rechtsanwaltskammer Sachsen
akt ue ll 01/2021

DR. CHRISTIAN KLOSTERMANN
geboren 05.02.1964 in Fulda, verheiratet, 3 Kinder
Rechtsanwalt und Fachanwalt für das Recht der Informationstechnologien

                              Beruflicher Werdegang                • Praktische Hilfen für die rechtlich sichere Umsetzung des Da-
                              • 1984 Studium in Marburg,             tenschutz in den Kanzleien
                                 Frankfurt am Main und an der      • Aufrechterhaltung des Fax als zulässiges Mittel der Kommuni-
                                 University of Keele/Großbri-         kation mit den Gerichten
                                 tannien                           • S achgerechte Regelungen im Bereich der Berufspflichten
                              • 1992 Referendariat u.a. in Gie-   •H  ilfestellung für die Mitglieder im Datenschutz
                                 ßen, Saarbrücken, Speyer und      • Aufrechterhaltung von günstigen Angeboten der Fortbildung
                                 New York                             durch die Kammer
                              • 1995 Diplom der Académie
                                 Internationale de Droit Consti-   Meine Ziele:
                                 tutionnel, Tunis                  Seit 2014 arbeite ich im Vorstand der Rechtsanwaltskammer
                              • 1994 Wissenschaftlicher Mit-      Sachsen mit. Zusätzlich zur regelmäßigen Vorstandsarbeit war
                                 arbeiter am Lehrstuhl Prof. Ju-   ich vorrangig in den Bereichen Berufsrecht, Gebührenrecht,
                                 liane Kokott, Düsseldorf          Datenschutz und Geldwäsche tätig.
•1  998 Promotion in Mannheim                                     2018 bot ich sachsenweit kostengünstige Seminare der Rechts-
• 1995 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, zunächst am Land-        anwaltskammer zur Umsetzung der Datenschutzgrundverord-
   gericht Mühlhausen/Thüringen                                    nung in Anwaltskanzleien an. Zudem beteiligte ich mich an der
• 2000 selbständiger Rechtsanwalt in eigener Kanzlei in           Organisation und Durchführung internationaler Treffen unserer
   Zwickau                                                         Kammer mit Kammern in Polen und Tschechien.
• 2007 Fachanwalt für das Recht der Informationstechnologien      Meine Ziele für die nächsten Jahre sehe ich darin, wie in mei-
                                                                   ner bisherigen Arbeit vor allem die Freiheit unseres Berufes vor
                                                                   staatlichen Übergriffen und bürokratischer Überregulierung zu
Mitgliedschaften | Sonstiges                                       schützen.
• seit 2014 Mitglied des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer       Dabei muss unser wirtschaftliches Auskommen gesichert blei-
   Sachsen                                                         ben, so dass insbesondere regelmäßige und kostendeckende
•M  itglied der Abteilungen Berufsrecht und Geldwäsche            Gebührenanpassungen erfolgen müssen. Die Abrechnung von
• Vorsitzender des Arbeitsgruppe Datenschutz der Rechtsan-        Gebühren auf staatlicher Seite muss endlich effektiver und
   waltskammer Sachsen                                             kurzfristiger erfolgen, insbesondere in den Bereichen Kosten-
• Stellvertretender Vorsitzender des Fachanwaltsausschusses       festsetzung und Kostenerstattung bei PKH und VKH.
   Informationstechnologierecht                                    Bei der bevorstehenden Einführung der Elektronischen Ge-
•M  itglied des BRAK-Ausschusses IT-Recht                         richtsakte sind die Interessen von Anwältinnen und Anwälten
• S tellvertretender Vorsitzender des Zwickauer Anwaltvereins     zu berücksichtigen. Dies gilt auch für meine Forderung, dass
                                                                   die Gerichte weiterhin problemlos per Telefax erreichbar sein
Ziele meiner Kammerarbeit                                          müssen. Zur Umsetzung der aktiven Nutzungspflicht des elek-
• S tärkung der unabhängigen Anwaltschaft                         tronischen Rechtsverkehrs für Rechtsanwälte zum 01.01.2022
•D  urchsetzen von regelmäßigen Gebührenanpassungen               muss es von Seiten der Kammer wieder Angebote zur Schulung
•W  ahrung der Interessen der Anwaltschaft in der Fläche          der Kammerangehörigen und deren Mitarbeiter geben.
• Unterstützung von Anwältinnen und Anwälten bei der Be-          Die Anforderungen aus dem Zusammentreffen von Digitalisie-
   wältigung der Folgen der Coronakrise                            rung und demographischem Wandel sind aktiv zu begleiten.
•A  bwehr übertriebener bürokratischer Auflagen bei der Geld-     Ich möchte die Anwaltschaft in der Fläche erhalten. Um Mitar-
   wäscheprävention                                                beiter und Personal zu finden, müssen dafür aber neue Formen
• Durchsetzung der Interessen der Rechtsanwaltschaft bei Ein-     der Zusammenarbeit gefunden werden.
   führung der Elektronischen Gerichtsakte

8       KAMMER aktuell
KAMMERaktuell - Rechtsanwaltskammer Sachsen
akt ue ll 01/2021

PHILIPP LANGE
geboren 1983 in Leipzig, verheiratet, 2 kleinere Söhne

                               Beruflicher Werdegang               Berufspolitische Vorstellungen
                               • Studium in Leipzig / Referen-    Mit der Wahl in den Vorstand im Jahr 2017 geht meine erste
                                  dariat am OLG Dresden            Legislatur zu Ende. In den vergangenen 4 Jahren habe ich u.a.
                               • Rechtsanwalt als freier Mitar-   in den Abteilungen FA-Zulassung, Berufsrecht und Ausbildung
                                  beiter in Kanzleien in Leipzig   mitgewirkt. Was soll ich sagen: es macht Spaß! und schärft den
                                  von 2011 bis 2017                Fokus auf viele Themen, die durch die drei Gewalten aber auch
                               • Rechtsanwalt in eigener Kanz-    durch Anwaltschaft und Öffentlichkeit in Bewegung gehalten
                                  lei in Leipzig seit 2015         werden, wie:
                               • Fachanwalt für Verkehrsrecht
                                  seit 2016                        • anwaltliches Personal - wie machen wir ReFa-Ausbildung und
                                                                      Beruf attraktiver?
                                Berufliches Engagement             • Selbstverwaltung der Anwaltschaft - keine Berufsaufsicht von
                                •
                                 Vorstand der Kammer seit             „außen“
                                 2017                              • Wahrnehmung / Stellung der Anwälte (m/w/d) in der Öffent-
•A  G-Vertreter im Berufsbildungsausschuss seit 2019                 lichkeit (z.B. Systemrelevanz)
• F A-Ausschuss Verkehrsrecht seit 2019                           • transparente Kammerarbeit
                                                                   • Digitalisierung / beA
Mitgliedschaften                                                   • Erhöhung der RVG-Gebühren auch nach 2021
•D  eutscher Anwaltverein e.V. / AG Straf- und Verkehrsrecht      • Fortbildungsangebot der Kammer für Anwälte / Mitarbeiter
• L eipziger Anwaltverein e.V.                                    • P flege des anwaltlichen Berufsrechts
•D  eutsch-Britische-Juristenvereinigung e.V.
• L eipziger Strafverteidiger e.V.                                In mehreren von mir für den Vorstand erarbeiteten Stellung-
•D  eutsche Strafverteidiger e.V.                                 nahmen zu StPO-Reformen der letzten Jahre wurde unsere
•D  eutsche Gesellschaft für Reiserecht e.V.                      Stimme als Schwerpunktkammer im Strafrecht bei der BRAK
• F örderverein FORUM RECHT e.V.                                  und Landes-/Bundesgesetzgebung wahrgenommen.

DR. CHRISTOPH MÖLLERS
geboren 26. Januar 1959, Dresden, verheiratet, 3 Kinder

                               Beruflicher Werdegang               • Mitglied der Arbeitsgruppe Juristenausbildung der Rechtsan-
                               • Rechtsanwalt seit 1989              waltskammer Sachsen
                               • Fachanwalt für Bau- und Ar-      • Mitglied im Fachanwaltsausschuss Bau- und Architektenrecht
                                  chitektenrecht
                                                                   Berufspolitische Ziele
                           Mitgliedschaften | Sonstiges            Schwerpunkte meiner berufspolitischen Arbeit sollen auch
                           • Mitglied im Vorstand der             weiterhin die Bereiche Berufs- und Juristenausbildung sein. Die
                              Rechtsanwaltskammer Sach-            Berufsausbildung ist auch zukünftig nicht mit einem Lehrstel-
                              sen seit 2001                        lenmangel, sondern einem Bewerbermangel konfrontiert; hier
                           • Vorsitzender Abteilung Ausbil-       waren wir als Kammer bereits bisher sehr aktiv – dies will ich
                              dung und Abteilung Vermitt-          fortsetzen. Nach der Neufassung der ReNoPat-VO steht in den
                              lung (RAK Sachsen)                   kommenden Jahren u. a. eine Neuordnung der Rechtsfachwir-
                           • Vorsitzender BRAK-Ausschuss          te-VO an. Das seit 2020 neue Berufsausbildungsgesetz (BBiG)
                              Berufsbildung                        eröffnet uns zudem, neue Formen und Inhalte der Fort- und
•
 Beauftragter des Vorstandes für die Berufsausbildung seit         Weiterbildung zu entwickeln (z. B. Insolvenz-/ZVStr.-Fachwirte).
 2001                                                              Dies erfordert viel Engagement, das ich gerne einbringen will.

                                                                                                           KAMMER aktuell        9
KAMMERaktuell - Rechtsanwaltskammer Sachsen
akt ue ll 01/2021

ELISA RUDOLPH
1983 in Lutherstadt Wittenberg geboren, 1 Kind

                           Beruflicher Werdegang                  Berufspolitische Vorstellung
                           • Studium der Rechtswissen-           Nach meinem Berufsverständnis gehört es zu unseren Aufga-
                              schaften an der Martin-Lu-          ben, für ein ausgewogenes Niveau des geltenden Rechts im ge-
                              ther-Universität Halle-Leipzig      sellschaftlichen Leben einzutreten und dieses agil und innovativ
                           • seit 2011 Rechtsanwältin in ei-     im Hinblick auf die Digitalisierung mit zu entwickeln. Ich möch-
                              gener Kanzlei                       te meine Ideen in das Umfeld und den rechtlichen Rahmen ein-
                           • 2011-2019 freie Mitarbeiterin       bringen und die zukünftige Ausrichtung unseres Berufsstandes
                              in der Kanzlei Kühn & Schrei-       mitgestalten. In der heutigen Zeit ist es entscheidend, dass die
                              ber                                 Anwaltschaft den Anschluss an den digitalen Fortschritt nicht
                           • 2011-2019 Tätigkeit als Do-         verliert und auf Augenhöhe mit den Tech-Anbietern agieren
                              zentin für Recht an den Euro-       kann.
                              Schulen
                           • seit 2019 Rechtsanwältin & Re-      Wir müssen den Dialog zwischen den Generationen aufrecht-
                              ferentin Public Affairs bei der     erhalten und pflegen, um einerseits unsere Werte zu erhalten
                              Händlerbund Rechtsanwalts-          und andererseits den Stand der Anwaltschaft zukunftsweisend
                              gesellschaft mbH                    zu entwickeln. Hierfür bitte ich Sie um Ihre Unterstützung.
•E
  ngagement neben der Familie: Vereinsarbeit im Vorstand
                                                                    „Ich war schon immer fasziniert von jenen, die über den
                                                                   Horizont hinaus blicken und sehen, was auf uns zukommt.“
                                                                                           - Al Gore -

                                                                  www.haendlerbund.de/de

NICOLE SCHOLZE
geboren am 11.04.1982 in Dresden, verheiratet, zwei Kinder.
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Insolvenzrecht

                               Beruflicher Werdegang              Mitgliedschaften
                               Ich bin bereits seit dem Jahr      Ich bin Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Insolvenzrecht
                               2001 im Bereich Insolvenzrecht     und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV), des Leipzi-
                               aktiv. Nach Stationen in Trier,    ger Insolvenzrechtsforum e. V. und der Arbeitsgruppen „Junge
                               Frankfurt und Düsseldorf leitete   Insolvenzrechtler“ der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung so-
                               ich von 2010 über zehn Jahre die   wie des FORUM Junge Anwaltschaft. Darüber hinaus bin stell-
                               Niederlassungen einer der füh-     vertretende Vorstandsvorsitzende des Weiße Flotte Dresden –
                               renden Sanierungs- und Insol-      Freunde der Sächsischen Dampfschifffahrt e.V.
                               venzkanzleien Deutschlands in
                               Dresden und Leipzig. Im Febru-     Berufspolitische Ziele
                               ar 2020 gründete ich mich mit      Im Vorstand möchte ich insbesondere bei der Nachwuchsge-
                               meinen Teams unter Erhaltung       winnung von Kollegen und Rechtsanwaltsfachangestellten so-
                               beider Standorte in die eigene     wie deren Ausbildungsanpassung an die Praxis aktiv mitwirken.
Kanzlei aus. Seither wird die KANZLEI SCHOLZE sukzessiv wei-      Es wird immer schwieriger, geeignete Kandidaten für die Über-
ter ausgebaut.                                                    nahme von Aufgaben zu gewinnen. Die Ursachen gilt es zu be-
Ich werde von den Amtsgerichten Chemnitz, Dresden und             kämpfen und die Qualität der Bearbeitung der Verfahren wei-
Leipzig als Gutachterin sowie Insolvenzverwalterin bestellt.      ter zu steigern. Nicht zuletzt möchte ich dazu beitragen, dass
Weitere Informationen finden Sie unter www.kanzlei-               die nächste Generation angemessen im Vorstand der Kammer
scholze.de.                                                       vertreten ist. Die guten Dienstleistungsangebote der Kammer
                                                                  und die anwaltliche Selbstverwaltung möchte ich gern helfen,
Weitere Qualifikationen                                           für alle Mitglieder weiter auszubauen.
Im Jahr 2012 habe ich erfolgreich den Fachanwaltslehrgang für
Arbeitsrecht abgeschlossen.                                       Ich bedanke mich für Ihre Stimme, Ihr Vertrauen und freue
                                                                  mich auf die neuen Aufgaben.

10       KAMMER aktuell
akt ue ll 01/2021

RENÉ ZICH
geboren am 12.08.1973 in Görlitz, verheiratet

                               Beruflicher Werdegang                 Mitgliedschaften | Sonstiges
                               • Studium der Rechtswissen-          • seit 2001 Mitglied des Oberlausitzer Anwaltsvereins
                                  schaften an der TU Dresden         • seit 2013 Mitglied des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer
                               • ab 2000 Anwaltszulassung              Sachsen
                                  und Tätigkeit in der Kanzlei Dr.
                                  Merker, Zittau                     Berufspolitische Ziele
                               • seit 2001 tätig als Rechtsan-      • weiteres Engagement in den Bereichen Berufsrecht und Ge-
                                  walt in der Kanzlei Jennißen          bührenrecht im Vorstand
                                  Harren Lützenkirchen (heute        • Einbringen der beruflichen Interessen der Kolleginnen und
                                  Jennißen und Partner Rechts-          Kollegen der Oberlausitz und des ostsächsischen Raumes
                                  anwälte Steuerberater mbB)         • Erhalt und Stärkung der anwaltlichen Selbstverwaltung als
                               • seit 2008 Partner bei Jennißen        Grundlage der freien Berufsausübung und Erhalt der eigen-
                                  und Partner Rechtsanwälte             ständigen Versorgungswerke
                                  Steuerberater mbB                  • Sicherung der Qualitätsstandards in der Rechtsberatung
• seit 2007 Fachanwalt für Miet- Wohnungseigentumsrecht                durch hochwertige und kostengünstige Qualifizierungs- und
                                                                        Fortbildungsangebote innerhalb des Kammerbezirkes

Arbeiten mit dem beA während der
pandemiebedingten Einschränkungen

Quarantäne, Homeoffice, virtuelle Kon-        aktuelle beA-Client Security für Ihr Be-    kat, um auch zu Hause oder von unter-
ferenzen – das Coronavirus hat auch           triebssystem (s. hierzu auch beA-News-      wegs mit dem Laptop ihr beA abrufen
das Leben der Rechtsanwältinnen und           letter 12/2020) sowie natürlich ein Zer-    zu können.
Rechtsanwälte auf den Kopf gestellt. Das      tifikat, d.h. einen Sicherheitstoken, um
beA unterstützt indes die Kolleginnen         sich in Ihr beA einloggen zu können.        Mitarbeiter und beA im Homeoffice
und Kollegen auch in dieser ungewöhn-
lichen Zeit zuverlässig bei ihren täglichen   In der Regel befindet sich das Zertifi-     Für Mitarbeiterinnen Mitarbeiter Ihrer
Arbeitsabläufen, unabhängig davon, ob         kat auf der beA-Karte, die jeder Nutzer     Kanzlei gibt es – wie Sie sicherlich schon
sie sich regulär in der Kanzlei aufhalten,    bei der Zertifizierungsstelle der Bun-      wissen – beA-Mitarbeiterkarten. Die
von zu Hause aus tätig werden oder            desnotarkammer bestellen kann (sog.         beA-Karte Mitarbeiter enthält, anders
bewährte Mitarbeiterinnen und Mitar-          Hardware-Token, s. hierzu auch unsere       als die beA-Karte Basis oder Signatur,
beiter quarantänebedingt nicht ins Büro       Anwenderhilfe). Zunächst einmal kann        im Zertifikat keine SAFE-ID. Sie ist auch
kommen können. Dass Schriftsätze in           die beA-Karte natürlich einfach mit nach    im Übrigen nicht personengebunden.
den letzten Monaten vermehrt digital          Hause genommen werden. Dann benöti-         Sie muss erst mit einem beA-Profil ver-
versandt wurden, zeigen auch die sta-         gen Sie für den heimischen PC noch ein      bunden werden (s. beA-Newsletter
tistischen Daten: Waren im September          Kartenlesegerät, das ebenfalls über die     14/2018); dann müssen dem Inhaber der
bereits 1.404.771 eingegangene und            Zertifizierungsstelle der Bundesnotar-      Mitarbeiterkarte wiederum Rechte zu-
1.325.271 versandte beA-Nachrichten           kammer oder auch anderweitig bezo-          gewiesen werden (zur Rechtevergabe s.
zu verzeichnen, erhöhte sich die Anzahl       gen werden kann. Alternativ besteht die     unsere Anwenderhilfe).
der Eingänge im Oktober auf stattliche        Möglichkeit, eine zweite beA-Karte zu
1.457.794 und die der Nachrichtenaus-         bestellen (s. beA-Newsletter 14/2018).      Wenn Sie dann mit Ihrem Mitarbeiter
gänge auf 1.478.459.                                                                      vereinbaren, die beA-Mitarbeiterkarte
                                              Mit diesen Möglichkeiten können im          mit nach Hause zu nehmen, kann er mit
Das beA selbst von zuhause nutzen             Büro wie auch in den eigenen vier Wän-      dem Kartenlesegerät und installierter
                                              den sämtliche beA-Funktionen genutzt        Client Security auch mit dem beA arbei-
Sowohl für Einzelanwälte als auch für         werden. Bitte denken Sie aber daran,        ten, ohne in der Kanzlei zu erscheinen.
diejenigen, die in Großkanzleien tätig        Ihre beA-Karten stets sicher und vor
sind, bietet es sich an, auch in der eige-    fremdem Zugriff geschützt aufzubewah-       Und unabhängig davon, ob es sich um
nen Wohnung mit dem beA arbeiten zu           ren.                                        PCs im Büro, bei Ihnen daheim oder bei
können. Dafür benötigen Sie nur Ihren         Manche Kolleginnen und Kollegen ver-        Ihren Mitarbeitern zuhause handelt: Ein
mit dem Internet verbundenen PC, die          wenden auch ein beA-Softwarezertifi-        aktuelles Virenschutzprogramm sollte

                                                                                                          KAMMER aktuell         11
akt ue ll 01/2021

immer installiert sein (s. beA-Newsletter    so hat dieser gem. § 25 III RAVPV ledig-     Sie sehen, das beA hält für alle mögli-
8/2020).                                     lich Zugriff auf die Nachrichtenübersicht    chen Eventualitäten Verfahrensweisen
                                             (s. beA-Newsletter 1/2020). Daher emp-       bereit, um den Kanzleibetrieb auch wäh-
Anwaltliche Vertreter – auch für Ihr         fiehlt es sich, Ihrem Vertreter auch über    rend der Pandemie aufrechtzuerhalten.
beA                                          die Benutzerverwaltung Rechte an Ihrem
                                             beA einzuräumen, z.B. das Öffnen der               Rechtsanwalt Sven Krautschneider,
Zudem sollten Sie einem anwaltlichen         einzelnen Nachrichten oder auch, falls                                   BRAK, Berlin
Vertreter Zugang zu Ihrem beA gewäh-         gewünscht, das Versenden von Nach-               Berlin, 18.12.2020 (Veröffentlichung
ren. Wird gegenüber der jeweiligen RAK       richten.                                        aus dem BRAK-Magazin Heft 6/2020)
ein Vertreter benannt (vgl. § 53 BRAO),

Neufassung des Geldwäschestraftatbestandes § 261 StGB

Durch den Wegfall des bisherigen Vor-        schen Anwaltvereins und der Bundes-          Die Neufassung lautet:
tatenkatalogs ist künftig jede Geldwä-       rechtsanwaltskammer haben dies nicht
schehandlung strafbar, egal aus welcher      verhindern können, obwohl wieder ein         § 261 StGB Geldwäsche
Straftat der Gegenstand der Geldwäsche       Regelungsexzess einer EU-Vorgabe vor-
stammt.                                      liegen dürfte.                               (1) Wer einen Gegenstand, der aus einer
                                                                                          rechtswidrigen Tat herrührt,
Mit Verkündung zum 17.03.2021 ist der        Lediglich im § 261 Abs. 1 S. 3 StGB ist      1. verbirgt,
Geldwäschetatbestand mit dem neuen           eine Privilegierung für Strafverteidiger     2. in der Absicht, dessen Auffinden, des-
§ 261 StGB (Geldwäsche) im Bundesge-         normiert, in dem sichere Kenntnis die        sen Einziehung oder die Ermittlung von
setzblatt verkündet und damit zu diesem      Voraussetzung für eine vorsätzliche Be-      dessen Herkunft zu vereiteln, umtauscht,
Datum in Kraft getreten. (Bundesgesetz-      gehung darstellt.                            überträgt oder verbringt,
blatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 10, ausge-                                                 3. sich oder einem Dritten verschafft
geben zu Bonn am 17. März 2021)              Augenscheinlich soll mit der Neurege-        oder
                                             lung die bisherige Zurückhaltung der         4. verwahrt oder für sich oder einen
Es steht zu befürchten, dass der neu         Anwaltschaft bei den Verdachtsmeldun-        Dritten verwendet, wenn er dessen Her-
gefasste § 261 StGB „Geldwäsche“ mit         gen gegenüber der Financial Intelligence     kunft zu dem Zeitpunkt gekannt hat, zu
seinem breiten Regelungsinhalt die An-       Unit (FIU) erhöht werden. Die Verschär-      dem er ihn erlangt hat,
waltschaft und die Unternehmensjuri-         fung und Ausdehnung der Vortaten auf         wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jah-
sten in gleicher Weise deutlich stärker      jedes banale Delikt müssen zu neuen          ren oder mit Geldstrafe bestraft. In den
ins Visier nimmt, als es zuvor in Bezug      Compliance-Regeln im Rahmen der              Fällen des Satzes 1 Nummer 3 und 4
auf die Geldwäsche der Fall war.             Mandatsannahmen und laufenden Man-           gilt dies nicht in Bezug auf einen Ge-
                                             datsbeziehungen führen, was eine neue        genstand, den ein Dritter zuvor erlangt
Die Strafandrohung soll insbesondere         Handhabung der Kanzleistrukturen drin-       hat, ohne hierdurch eine rechtswidrige
wirken, wenn Geldmittel als Honorar          gend erforderlich macht.                     Tat zu begehen. Wer als Strafverteidiger
angenommen werden, die aus illega-                                                        ein Honorar für seine Tätigkeit annimmt,
len Geschäften stammen, wobei für die        Nicht nur in den Mandaten mit Katalog-       handelt in den Fällen des Satzes 1 Num-
Qualität der Vortat keine Schwelle mehr      gegenständen im Sinne des § 2 Abs. 1         mer 3 und 4 nur dann vorsätzlich, wenn
gesetzt wird. Die bisherige Einschrän-       Nr. 10 GwG, vor allem in Mandaten mit        er zu dem Zeitpunkt der Annahme des
kung auf eine schwere Vortat ist entfal-     Immobilienbezug und gesellschaftlichen       Honorars sichere Kenntnis von dessen
len. Jede noch so banale Verfehlung des      Refinanzierungs- und Formwahlfragen,         Herkunft hatte.
Honorarzahlenden gilt damit als Vortat       wird es zukünftig zu einer gewissenhaf-
im Sinne der Geldwäsche und kann mit         ten Prüfung der Geldwäschevorgaben           (2) Ebenso wird bestraft, wer Tatsachen,
einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jah-   kommen, sondern vielmehr auch in all         die für das Auffinden, die Einziehung
ren oder mit einer Geldstrafe sanktio-       den Situationen, in denen zu befürchten      oder die Ermittlung der Herkunft eines
niert werden.                                ist, dass durch die Beauftragungen in all-   Gegenstands nach Absatz 1 von Bedeu-
                                             gemeinen Nicht-Katalogangelegenhei-          tung sein können, verheimlicht oder ver-
Da Rechtsanwälte und Syndikusanwälte         ten Mittel für die Geldwäsche verwendet      schleiert.
als besonders Verpflichtete im Sinne des     werden.
Geldwäschegesetzes (GwG) gelten kön-                                                      (3) Der Versuch ist strafbar.
nen, droht insofern eine Mindeststrafe       Die Kanzleieinheiten für die an und für
von drei Monaten, die sich auch auf Mit-     sich die Bestellung eines Geldwäschebe-      (4) Wer eine Tat nach Absatz 1 oder
arbeiter als gegebenenfalls Verpflichtete    auftragten aufgrund der geringeren Zahl      Absatz 2 als Verpflichteter nach § 2 des
im Sinne des GwG erstreckt.                  der Berufsträger nicht erforderlich ist,     Geldwäschegesetzes begeht, wird mit
                                             werden sich zukünftig mit der Beauftra-      Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu
Berufspolitische Lobbyarbeit der Unter-      gung externer Geldwäschebeauftragter         fünf Jahren bestraft.
nehmensjuristenverbände, des Deut-           befassen müssen.

12       KAMMER aktuell
akt ue ll 01/2021

(5) In besonders schweren Fällen ist die     schem Strafrecht eine rechtswidrige Tat      f) Artikel 2 oder Artikel 3 der Richtlinie
Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten     wäre und                                         2011/36/EU des Europäischen Parla-
bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwe-     1. am Tatort mit Strafe bedroht ist oder         ments und des Rates vom 5. April 2011
rer Fall liegt in der Regel vor, wenn der    2. nach einer der folgenden Vorschriften         zur Verhütung und Bekämpfung des
Täter gewerbsmäßig handelt oder als          und Übereinkommen der Europäischen               Menschenhandels und zum Schutz
Mitglied einer Bande, die sich zur fort-     Union mit Strafe zu bedrohen ist:                seiner Opfer sowie zur Ersetzung des
gesetzten Begehung von Geldwäsche            a) Artikel 2 oder Artikel 3 des Überein-        Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des
verbunden hat.                                   kommens vom 26. Mai 1997 aufgrund            Rates (ABl. L 101 vom 15.4.2011, S. 1),
                                                 von Artikel K.3 Absatz 2 Buchstabe c     g) den Artikeln 3 bis 8 der Richtlinie
(6) Wer in den Fällen des Absatzes 1 oder        des Vertrags über die Europäische            2011/93/EU des Europäischen Par-
2 leichtfertig nicht erkennt, dass es sich       Union über die Bekämpfung der Be-            laments und des Rates vom 13. De-
um einen Gegenstand nach Absatz 1                stechung, an der Beamte der Europä-          zember 2011 zur Bekämpfung des
handelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu         ischen Gemeinschaften oder der Mit-          sexuellen Missbrauchs und der se-
zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.        gliedstaaten der Europäischen Union          xuellen Ausbeutung von Kindern so-
Satz 1 gilt in den Fällen des Absatzes 1         beteiligt sind (BGBl. 2002 II S. 2727,       wie der Kinderpornografie sowie zur
Satz 1 Nummer 3 und 4 nicht für einen            2729),                                       Ersetzung des Rahmenbeschlusses
Strafverteidiger, der ein Honorar für sei-   b) Artikel 1 des Rahmenbeschlusses              2004/68/JI des Rates (ABl. L 335 vom
ne Tätigkeit annimmt.                            2002/946/JI des Rates vom 28. No-            17.12.2011, S. 1; L 18 vom 21.1.2012,
                                                 vember 2002 betreffend die Verstär-          S. 7) oder
(7) Wer wegen Beteiligung an der Vor-            kung des strafrechtlichen Rahmens        h) den Artikeln 4 bis 9 Absatz 1 und 2
tat strafbar ist, wird nach den Absätzen         für die Bekämpfung der Beihilfe zur          Buchstabe b oder den Artikeln 10 bis
1 bis 6 nur dann bestraft, wenn er den           unerlaubten Ein- und Durchreise und          14 der Richtlinie (EU) 2017/541 des Eu-
Gegenstand in den Verkehr bringt und             zum unerlaubten Aufenthalt (ABl. L           ropäischen Parlaments und des Rates
dabei dessen rechtswidrige Herkunft              328 vom 5.12.2002, S. 1),                    vom 15. März 2017 zur Terrorismusbe-
verschleiert.                                c) Artikel 2 oder Artikel 3 des Rahmen-         kämpfung und zur Ersetzung des Rah-
                                                 beschlusses 2003/568/JI des Rates            menbeschlusses 2002/475/JI des Rates
(8) Nach den Absätzen 1 bis 6 wird nicht         vom 22. Juli 2003 zur Bekämpfung der         und zur Änderung des Beschlusses
bestraft,                                        Bestechung im privaten Sektor (ABl. L        2005/671/JI des Rates (ABl. L 88 vom
1. wer die Tat freiwillig bei der zustän-        192 vom 31.7.2003, S. 54),                   31.3.2017, S. 6).
digen Behörde anzeigt oder freiwillig        d) Artikel 2 oder Artikel 3 des Rahmen-
eine solche Anzeige veranlasst, wenn             beschlusses 2004/757/JI des Rates        (10) Gegenstände, auf die sich die Straf-
nicht die Tat zu diesem Zeitpunkt bereits        vom 25. Oktober 2004 zur Festlegung      tat bezieht, können eingezogen werden.
ganz oder zum Teil entdeckt war und der          von Mindestvorschriften über die Tat-    § 74a ist anzuwenden. Die §§ 73 bis
Täter dies wusste oder bei verständiger          bestandsmerkmale strafbarer Hand-        73e bleiben unberührt und gehen einer
Würdigung der Sachlage damit rechnen             lungen und die Strafen im Bereich        Einziehung nach § 74 Absatz 2, auch in
musste, und                                      des illegalen Drogenhandels (ABl. L      Verbindung mit den §§ 74a und 74c, vor.
2. in den Fällen des Absatzes 1 oder des         335 vom 11.11.2004, S. 8), der zuletzt
Absatzes 2 unter den in Nummer 1 ge-             durch die Delegierte Richtlinie (EU)
nannten Voraussetzungen die Sicherstel-          2019/369 (ABl. L 66 vom 7.3.2019, S.
lung des Gegenstandes bewirkt.                   3) geändert worden ist,                    Markus Merbecks,
                                             e) Artikel 2 Buchstabe a des Rahmenbe-        Rechtsanwalt,
(9) Einem Gegenstand im Sinne des Ab-            schlusses 2008/841/JI des Rates vom        Mitglied der Abtei-
satzes 1 stehen Gegenstände, die aus             24. Oktober 2008 zur Bekämpfung            lung Geldwäsche-
einer im Ausland begangenen Tat her-             der organisierten Kriminalität (ABl. L     aufsicht der RAK
rühren, gleich, wenn die Tat nach deut-          300 vom 11.11.2008, S. 42),                Sachsen

Das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

Am 02.12.2020 ist das Gesetz zur Stär-       sollen vor allem kleine und mittelständi-    Was ist neu?
kung des fairen Wettbewerbs in Kraft         sche Unternehmen vor kostenintensiven
getreten. Gleichwohl scheinen noch           wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen           Durch das Gesetz zur Stärkung des fai-
nicht allen Kolleginnen und Kollegen die     geschützt werden, wenn diese auf be-         ren Wettbewerbs sind vor allem im Ge-
Änderungen bekannt zu sein. Der nach-        stimmten Verstößen beruhen, die sich         setz gegen den unlauteren Wettbewerb
folgende Beitrag soll daher einen Über-      kaum spürbar auf den Wettbewerb aus-         (UWG) zahlreiche neue Regelungen ein-
blick über die nun geltenden Änderun-        wirken.                                      geführt worden. Damit sollen
gen bei Wettbewerbsverstößen geben.                                                       •die Anspruchsberechtigung einge-
Mit dem umgangssprachlich als „Anti-                                                        schränkt,
Abmahngesetz“ bezeichneten Gesetz

                                                                                                           KAMMER aktuell         13
akt ue ll 01/2021

• Abmahnungen strengeren Formalien          Die vorstehend angesprochenen neuen         Ausschluss des
   unterworfen,                              Regelungen über die Anspruchsberech-        Aufwendungsersatzes
• die Erstattung von Abmahnkosten ein-      tigung in § 8 Abs. 3 UWG n.F. treten am
   geschränkt,                               01.12.2021 in Kraft.                        Der Anspruch auf Ersatz der Abmahn-
• bei unberechtigten Abmahnungen Ge-                                                    kosten ist für Mitbewerber gemäß § 13
   genansprüche eingeführt,                  Pflichtinhalt der Abmahnung                 Abs.4 UWG n.F. ausgeschlossen bei
• die Missbrauchstatbestände deutlich
   kodifiziert,                              Die wettbewerbsrechtliche Abmahnung         1. 
                                                                                            im elektronischen Geschäftsverkehr
•V  ertragsstrafen begrenzt,                ist ein ursprünglich durch Richterrecht        oder in Telemedien begangenen Ver-
•d  er „fliegende Gerichtsstand“ einge-     entwickeltes und später teilweise ge-          stößen gegen gesetzliche Informati-
   schränkt sowie                            setzlich kodifiziertes Instrument, um          ons- und Kennzeichenpflichten oder
• der Streitwert in bestimmten wettbe-      Streitigkeiten über Unterlassungspflich-
   werbsrechtlichen Prozessen begrenzt       ten nach Wettbewerbsverstößen ohne          2. sonstigen Verstößen gegen die Daten-
   werden.                                   Inanspruchnahme von Gerichten zu re-            schutz-Grundverordnung (DS-GVO)
                                             geln und die damit verbundenen Kosten           und das Bundesdatenschutzgesetz
Anspruchsberechtigung                        zu vermeiden.                                   (BDSG) durch Unternehmen sowie ge-
                                                                                             werblich tätige Vereinen, sofern sie in
Der Kreis der anspruchsberechtigten          In wettbewerbsrechtlichen Abmahnun-             der Regel weniger als 250 Mitarbeiter
Mitbewerber soll eingeschränkt werden.       gen müssen nun gemäß § 13 Abs. 2                beschäftigen.
Im Gegensatz zur bisherigen Regelung         UWG n.F. klar und verständlich angege-
sollen zukünftig die wettbewerbsrecht-       ben werden:                                 Dies sind beispielsweise Verstöße gegen
lichen Beseitigungs- und Unterlassungs-                                                  die Impressumspflicht nach § 5 Teleme-
ansprüche nur noch Mitbewerbern zu-          1. der Name oder die Firma des Abmah-      diengesetz (TMG), Informationspflich-
stehen, die Waren oder Dienstleistungen          nenden sowie im Fall einer Vertretung   ten für Fernabsatzverträge gem. § 312d
in nicht unerheblichem Maße und nicht            zusätzlich Name oder Firma des Ver-     Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Infor-
nur gelegentlich vertreiben oder nach-           treters,                                mationspflichten im elektronischen Ge-
fragen (vgl. § 8 Abs.3 Nr. 1 UWG n.F.).                                                  schäftsverkehr gem. § 312i I Nr. 2 BGB,
Mit dieser Regelung sollen Mitbewerber       2. die Voraussetzungen der Anspruchs-      die Pflicht zur Widerrufsbelehrung, die
ausgeschlossen werden, deren geschäft-           berechtigung (nach § 8 Abs. 3 UWG       Verpflichtungen zur Preisangabe nach
liche Tätigkeit ihrem Umfang nach die            n.F.),                                  der Preisangabenverordnung (PAngV)
Zubilligung der Anspruchsberechtigung                                                    sowie datenschutzrechtliche Informa-
nicht rechtfertigt, etwa weil die Unter-     3. ob und in welcher Höhe ein Aufwen-      tionspflichten. Auch der nach Artikel
nehmen nur einige wenige Waren zu                dungsersatz geltend gemacht wird        14 Abs. 1 der Verordnung über Online-
überteuerten Preisen auf einem Portal            und wie sich dieser berechnet,          Streitbeilegung in Verbraucherangele-
anbieten, kurz nach Anmeldung des Ge-                                                    genheiten (ODR-Verordnung) erforderli-
werbes bereits eine hohe Zahl von Ab-        4. 
                                                die Rechtsverletzung unter Angabe        che Link auf die Online-Streitbeilegungs-
mahnungen ausgesprochen haben oder              der tatsächlichen Umstände sowie         plattform der EU-Kommission zählt zu
sich im Insolvenzverfahren befinden (vgl.                                                diesen Informationspflichten.
BT-Drs. 19/12084, 26). Um Start-Ups          5. soweit § 13 Abs. 4 UWG einschlägig
und kleine Unternehmen nicht zu be-              (dazu unten mehr), dass der Anspruch    In den vorgenannten Fällen ist nur der
nachteiligen, sollte diese Norm allerdings       auf Aufwendungsersatz ausgeschlos-      Aufwendungsersatzanspruch         ausge-
restriktiv von der Rechtsprechung ausge-         sen ist.                                schlossen. Die materiellen Ansprüche
legt werden.                                                                             aufgrund des Wettbewerbsverstoßes
                                             Soweit die Abmahnung berechtigt ist         bleiben dagegen bestehen. Verstöße
Eine weitere wesentliche Neuerung ist        und den vorgenannten Anforderungen          gegen Informations- und Kennzeichen-
die Einführung der Liste der anspruchs-      entspricht, kann der Abmahnende vom         pflichten im Internet sowie gegen da-
berechtigten qualifizierten Wirtschafts-     Abgemahnten Ersatz der erforderli-          tenschutzrechtliche Vorschriften können
verbände (vgl. § 8b UWG n.F.). Diese Liste   chen Aufwendungen, insbesondere der         also weiter abgemahnt werden.
wird vom Bundesamt für Justiz geführt        Rechtsverfolgungskosten, verlangen (§
und auf seiner Internetseite veröffent-      13 Abs. 3 UWG n.F.). Werden die Forma-      Da es bis dato umstritten war, ob Ver-
licht. Eintragungsfähig ist ein Verband,     lien nicht eingehalten, so entfällt zwar    stöße gegen die DS-GVO überhaupt mit
wenn er u.a. seine Ansprüche nicht vor-      der Aufwendungsersatzanspruch. Die          dem wettbewerbsrechtlichen Unterlas-
wiegend geltend machen wird, um für          Aktivlegitimation bleibt dagegen aber       sungsanspruch verfolgt werden können,
sich Einnahmen aus Abmahnungen oder          trotzdem erhalten.                          ist die Regelung des § 13 Abs.4 Nr. 2
Vertragsstrafen zu erzielen. Ferner darf                                                 UWG n.F. eher kontraproduktiv. Schließ-
der Verband seinen Mitgliedern keine         Ist die Abmahnung unberechtigt oder         lich wird damit vom Gesetzgeber nun
Zuwendungen aus dem Verbandsver-             entspricht sie nicht den oben genannten     inzident bejaht, dass Verstöße gegen da-
mögen gewähren oder Personen, die            Anforderungen, hat dagegen der Abge-        tenschutzrechtliche Normen überhaupt
für den Verband tätig sind, nicht durch      mahnte einen Anspruch auf Ersatz der        wettbewerbsrechtlich abgemahnt wer-
unangemessen hohe Vergütungen oder           für seine Rechtsverteidigung erforderli-    den können.
andere Zuwendungen begünstigen (§ 8          chen Aufwendungen (§ 13 Abs. 5 UWG
b Abs. 2 Nr. 4 UWG n.F.).                    n.F.).

14       KAMMER aktuell
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