KAMMERaktuell - Rechtsanwaltskammer Sachsen
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Ausgabe 01/2021 15. April 2021 KAMMER aktuell Informationen der Rechtsanwaltskammer Sachsen Aktuelle Themen Neue Präsidentin der RAK Sachsen Der Vorstand der wählte am 14. April 2021 Sabine Fuhrmann aus Leipzig zur Kam- merpräsidentin. Lesen Sie dazu das Editorial auf Seite 3 Ergebnisse der Vorstandswahl Die gewählten Vorstandsmitglieder stellen sich vor ab Seite 5 STAR 2020: Daten zur Lage der Anwälte Das Institut der Freien Berufe befragte sächsische Rechtsanwältinnen und Rechts- anwälte zur ihrer wirtschaftlichen Situation. Die Ergebnisse finden Sie ab Seite 19 Seminarangebot der RAK Sachsen Eine Übersicht der Seminare der RAK Sachsen einschließlich Online-Seminare bis zum Ende des 1. Halbjahres 2021 für Rechtsanwälte und Kanzleimitarbeiter lesen Sie ab Seite 42 Rechtsanwaltskammer Sachsen 01099 Dresden | Glacisstraße 6 RECHTS Telefon: 0351 318 59 09 ANWALTS Telefax: 0351 336 08 99 KAMMER SACHSEN E-Mail: info@rak-sachsen.de www.rak-sachsen.de
Aus dem Inhalt EDITORIAL ................................................................3 AKTUELL Kammerversammlung 2021 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Wahl des Vorstandes der RAK Sachsen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Vorstellung der gewählten Mitglieder. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Arbeiten mit dem beA während der pandemiebedingten Einschränkungen ���������� 11 Neufassung des Geldwäschestraftatbestandes § 261 StGB. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 ENTWICKLUNGEN Aktive beA-Nutzungspflicht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 STAR: Daten zur wirtschaftlichen Lage der Anwälte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 MITTEILUNGEN Projekt E-Verfahrensakte - Pilotierung am Sächsischen Landesarbeitsgericht ���������� 25 Zahlungsverkehr mit den Gerichten und Justizbehörden in Schleswig-Holstein. . . . 26 „Gründungsberatung“ des BRAK Ausschusses Sozialrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Neues aus Brüssel und Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Unterlassungserklärung gegenüber der RAK Sachsen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 FACHANWALTSCHAFTEN Besetzung der Fachanwaltsausschüsse – Bewerberaufruf. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Bestellung in Fachanwaltsausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 RECHTSPRECHUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 AUS- & WEITERBILDUNG Hinweise für Ausbilder im Ausbildungszeitraum 2021 - 2024 . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 Blockbeschulung für Rechtsanwaltsfachangestellten-Ausbildung . . . . . . . . . . . . . . 31 Abschlussprüfung (ReFa) 2021 und Corona-Pandemie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Prüfungstermine 2021 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Ergebnisse der Zwischenprüfung 2020. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Prüfungsvorbereitungen 2021. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Ergebnisse Abschlussprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2020. . . . . . . . 33 Aufstiegsfortbildung Geprüfter Rechtsfachwirt / Geprüfte Rechtsfachwirtin ����������34 FORUM Prozessführung unter Pandemiebedingungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 PERSONALIEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 BUCHBESPRECHUNGEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 TERMINE & VERANSTALTUNGEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 ANZEIGEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 SEMINARKATALOG 1. HALBJAHR 2021 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 KONTAKT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 IMPRESSUM . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59
Editoria l 01/2021 Liebe Kolleginnen und Kollegen, in dieser Ausgabe stellen wir Ihnen die neu bzw. erneut in trag über die Pro- den Vorstand gewählten Kolleginnen und Kollegen und das zessführung un- im Anschluss neu gewählte Präsidium der Kammer vor. Den ter Pandemiebe- mit Ablauf der laufenden Wahlperiode aus dem Vorstand dingungen und ausscheidenden Kolleginnen und Kollegen Gerhild Sailer, das Arbeiten mit Alexandra Weiß, Uwe Winkler und Franz-Josef Schillo danken dem beA wäh- wir für das jahrelange Engagement und den Einsatz für die rend der pande- Interessen der sächsischen Anwaltschaft. miebedingten Einschränkungen. Ein ganz besonderer Dank gilt unserem langjährigen Präsi- denten Dr. Detlef Haselbach, der aus persönlichen Gründen In den vergange- aus dem Vorstand ausgeschiedenen ist. Im Namen aller Mit- nen Monaten hat glieder danken wir ihm für sein hervorragendes Engagement der Vorstand bei für die sächsische Anwaltschaft und die Stellung des Rechts- jeder sich bieten- anwalts als unabhängiges, selbstverwaltendes Organ der den Gelegenheit Rechtspflege. die Bedeutung der Anwaltschaft Ein Dank gilt zudem allen Kolleginnen und Kollegen, die mit als „Organ der ihren Stimmen an der Wahl teilgenommen haben. Bei die- Rechtspflege“ ser zweiten, rein elektronisch durchgeführten Vorstandswahl betont, weil dies in Politik und Gesellschaft noch immer nicht konnte die Wahlbeteiligung leicht gesteigert werden. Doch hinreichend wahrgenommen wird. Dabei ist es geglückt, die auch außerhalb der Vorstandswahlen kann jedes Kammer- Systemrelevanz der Anwaltschaft und ihrer Mitarbeiterinnen mitglied sich aktiv in die Interessenvertretung und anwaltliche und Mitarbeiter aufrechtzuerhalten. Selbstverwaltung einbringen, z. B. im Rahmen der Fachan- waltsausschüsse. Einen entsprechenden Bewerberaufruf fin- Der Gesetzgeber zeigte sich in den vergangenen Monaten den Sie ebenfalls in diesem Heft. sehr rege, nicht zuletzt vor dem baldigen Ende der Legislatur- periode sollen zahlreiche im Koalitionsvertrag genannte Vor- Es gibt Jahrestage und Ereignisse, denen wir mit großer Vor- haben umgesetzt werden, die auch unmittelbare Auswirkun- freude begegnen und die seit ehedem fest im Jahreskalen- gen auf die Anwaltschaft haben werden. Hervorzuheben sind der verwurzelt sind. Vielleicht gehört für Sie sogar die jähr- dabei der Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbraucher- liche Kammerversammlung dazu. Nun jährt sich die COVID- gerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsgesetz sowie 19-Pandemie und die damit verbundenen Belastungen und der Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts Herausforderungen für unser aller beruflichen und privaten der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungs- Alltag zum ersten und hoffentlich zum letzten Mal. Die ver- gesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im gangenen Monate waren für jeden von uns kräftezehrend, Bereich der rechtsberatenden Berufe. Der Vorstand der RAK mit persönlichen und auch wirtschaftlichen Herausforderun- Sachsen bringt sich bei Anhörungen zu diesen Vorhaben ak- gen verbunden, anstrengend, frustrierend – ein neues Wort tiv ein und kämpft für die Wahrung der Interessen auch der beschreibt diesen Zustand: wüde, eine Melange aus wütend sächsischen Anwaltschaft. Es darf aufgrund der aktuellen Ge- und müde. samtsituation nicht aus dem Blick geraten, dass mit den ge- nannten Entwürfen grundlegende Veränderungen im Bereich Die Rufe nach Lockerungen auf der einen, nach einer No-Co- der Rechtsdienstleistungen vorgeschlagen sind, die nur bei vid-Strategie auf der anderen Seite könnten unterschiedlicher Wahrung und Stärkung des Status Quo für die Anwaltschaft nicht sein. Auch in der Justiz und der Anwaltschaft werden akzeptabel sein können. hierzu unterschiedliche Auffassungen vertreten. Die vergan- genen Monate waren geprägt von zur Eindämmung der Pan- Im vergangenen Jahr ist es der Kammer gelungen, trotz der demie vom Bund und den Ländern auf der Grundlage des eingeschränkten Möglichkeiten für Präsenzveranstaltungen, Infektionsschutzgesetzes beschlossenen Maßnahmen. Diese ein umfangreiches und attraktives Angebot an Seminaren für werden und müssen weiterhin rechtsstaatlich überprüfbar die Kammermitglieder bereitzustellen. Derzeit werden die Se- sein. minare noch in digitaler Form angeboten, sodass weiterhin vielfältige Möglichkeiten bestehen, um den Fachanwältinnen Trotz alledem gab es in den vergangenen 12 Monaten keinen und Fachanwälten die Erfüllung der Pflichtfortbildungsstun- „Stillstand der Rechtspflege“, die Möglichkeit zu Verhandlun- den zu ermöglichen. Wir sind zuversichtlich, im Laufe des gen im Wege der Bild- und Tonübertragung wird häufiger ge- Jahres vermehrt wieder Präsenzveranstaltungen anbieten zu nutzt, Verfahrensrückstände aus dem vergangenen Jahr wer- können, sodass der so wichtige Austausch zwischen den Teil- den aufgeholt, in Gerichten und Kanzleien werden die AHA- nehmerinnen und Teilnehmern, der bei einer reinen Online- Vorgaben berücksichtigt – all dies dient auch dem Schutz von Veranstaltung doch etwas zu kurz kommt, wieder möglich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Mitarbeiterinnen sein wird. Einen aktuellen Überblick über die Seminarplanun- und Mitarbeitern und auch von Mandantinnen und Mandan- gen können Sie jederzeit unter www.rak-sachsen.de erhalten. ten. In der aktuellen Ausgabe finden Sie deshalb einen Bei- KAMMER aktuell 3
Editoria l 01/2021 Am 22. März 2021 verkündete der Bundesgerichtshof seine de zahlreiche Seminare (auch für Kanzleimitarbeiter) an, in Entscheidung über die Klage der Gesellschaft für Freiheits- denen Sie sich mit dem beA beschäftigen können und fest- rechte und bestätigte, dass das beA den gesetzlichen Vorga- stellen werden, dass die Implementierung in den Kanzleiall- ben entspricht. Diese Entscheidung gibt weitere Sicherheit im tag weniger kompliziert als befürchtet ist. Hinblick auf die aktive Nutzungspflicht für Rechtsanwältin- Mit freundlichen kollegialen Grüßen nen und Rechtsanwälte, die ab dem 01. Januar 2022 gelten wird. Weitere Informationen hierzu finden Sie in diesem Heft. Kolleginnen und Kollegen, die sich auf diese aktive Nutzungs- pflicht noch nicht eingestellt haben sollten, wird die Schaf- fung der technischen Voraussetzungen dringend nahegelegt. Sabine Fuhrmann Die Rechtsanwaltskammer Sachsen bietet bis zum Jahresen- Präsidentin AKTUELL 01/2021 Kammerversammlung 2021 Entgegen den ersten Planungen wird die Kammerversammlung 2021 nicht im Mai 2021 stattfinden können. Die aktuelle Entwicklung der Corona-Pandemie und die nach wie vor bestehenden Beschränkungen für Zusammenkünfte lassen in Verantwortung für unser aller Gesundheit ein Zusammenkommen der Kammermitglieder nicht zu. Wir sind zuversichtlich, die Kammerversammlung im September in Präsenz durchführen zu können. Die Einberufung mit der Möglichkeit der Benennung von Tagesordnungspunkten und Anträ- gen wird entsprechend den satzungsrechtlichen Vorschriften rechtzeitig erfolgen. RAK Sachsen 4 KAMMER aktuell
akt ue ll 01/2021 Wahl des Vorstandes der RAK Sachsen Vorstellung der gewählten Mitglieder Bereits zum zweiten Mal fand im Februar Haselbach, Dresden. Aus persönlichen Dr. Stephan Cramer, Dresden und März dieses Jahres die elektronische Gründen legte er sein Vorstandsmandat – wiedergewählt – Wahl des Vorstandes der RAK Sachsen gem. § 69 Abs. 1 Nr. 2 BRAO nieder. Der Andreas Duckstein, Radebeul statt. 11 Vorstandsmandate waren neu Vorstand entschied, das frei gewordene – neu gewählt – zu vergeben. Zur Wahl standen 19 Kan- Vorstandsmandat durch Nachrücken neu Curt-Matthias Engel, Leipzig didatinnen und Kandidaten. Diese er- zu besetzen. Damit rückte Herr Kollege Stephan Finck, Leipzig freulich hohe Zahl zeigt das Interesse für Stephan Finck als der Kandidat mit der – neu gewählt – die anwaltliche Selbstverwaltung und für nächst höheren Stimmenzahl nach und die Bedeutung des anwaltlichen Berufs- ist Mitglied des Vorstandes. Jana Frommhold, Dresden rechts. – neu gewählt – Für die Wahl stand eine elektronische Die RAK Sachsen dankt Dr. Detlef Ha- Sabine Fuhrmann, Leipzig Wahlplattform der Fa. Polyas aus Kassel selbach für sein langjähriges ehrenamt- – wiedergewählt – zur Verfügung, die letztlich 692 Wahlbe- liches Engagement, welches er seit 2001 Roland Gross, Leipzig rechtigte nutzten. Die Wahlbeteiligung im Vorstand ausübte, zuletzt seit 2015 Dr. Christian Klostermann, Zwickau lag bei 15,22 % und damit etwas höher als Präsident. – wiedergewählt – als bei der ersten elektronischen Wahl Dank seines Wirkens als Vorstandsmit- vor zwei Jahren (2019: 12,01 %). glied und Präsident ist die RAK Sachsen Philipp Lange, Leipzig – wiedergewählt – Wesentliche Probleme bei der Handha- ein wichtiger Gesprächspartner für Justiz bung der Wahlplattform traten nicht auf. und Politik in Sachsen und darüber hin- Markus M. Merbecks, Chemnitz Die wenigen Anfragen betrafen die feh- aus auch auf Bundesebene. Insbesonde- Uta Modschiedler, Dresden lerhafte Eingabe der Internetadresse. re um die Entwicklung des anwaltlichen Dr. Christoph Möllers, Dresden Nicht mehr zu Wahl standen Frau Kolle- Berufsrecht machte sich Herr Kollege – wiedergewählt – gin Gerhild Sailer und Frau Kollegin Alex- Dr. Haselbach als Mitglied des BRAO- andra Weiß sowie die Herren Kollegen Ausschusses der BRAK und Mitglied des Elisa Rudolph, Leipzig Franz-Josef Schillo und Uwe Winkler. Wir – neu gewählt – Berufsrechtsauschusses der Satzungs- bedanken uns für ihre langjährige enga- versammlung verdient. Nicole Scholze, Dresden gierte Tätigkeit im Interesse der sächsi- – neu gewählt – schen Anwaltschaft. Der Vorstand der RAK Sachsen besteht Matthias Schumann, Chemnitz Die Ergebnisse der Vorstandswahl mit aus folgenden Kolleginnen und Kolle- Dr. Axel Schweppe, Chemnitz den Stimmzahlen wurden den Kam- gen: mermitgliedern mit der dritten Wahlbe- Frank Stange, Dresden kanntmachung vom 22.03.2021 per beA Dr. Martin Abend, Dresden Peggy Thiedig, Dresden bekannt gemacht. Jan Weidemann, Dresden Volker Backs, Dresden Zu den gewählten Vorstandsmitgliedern Heike Bruns, Chemnitz René Zich, Görlitz gehörte auch Herr Kollege Dr. Detlef – wiedergewählt – Die gewählten Vorstandsmitglieder stellen sich vor DR. STEPHAN CRAMER MM geboren am 12.02.1961 in Hagen/Westfalen Rechtsanwalt/Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht/Mediator Beruflicher Werdegang • seit 2012 Lehrbeauftragter für Baurecht an der Universität • Studium an den Universitäten Marburg Tübingen und München • seit 2002 Mediator (DAA) / 2014 Masterstudium Mediation • Promotion zum Dr. iur. utr. an an der FernUni Hagen mit Abschluss Master of Mediation der Universität Heidelberg (MM) • 1993 Zulassung als Rechtsan- • seit 2014 Partner der Sozietät Heimann Hallermann RAe walt (LG Bonn) PartG mbB in Dresden • 1993 – 1995 Rechtsanwalt in der Sozietät Redeker Dahs & Berufsbezogene Mitgliedschaften Sellner in Bonn • Deutsche Gesellschaft für Baurecht e.V. • 1996 – 2014 Partner der So- • Deutscher Baugerichtstag e.V. zietät CSC Cramer von Claus- • Gründungsmitglied des MKBauImm Mediation und Konflikt- bruch Steinmeier & Cramer management in der Bau- und Immobilienwirtschaft e.V. RAe PartG mbB in Dresden KAMMER aktuell 5
akt ue ll 01/2021 • Mitglied des BRAK-Ausschusses Außergerichtliche Streitbei- Der Vorstand der RAK Sachsen kann dazu beitragen, den Be- legung strebungen der EU und des nationalen Gesetzgebers zur Libe- • seit 2005 Mitglied des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer ralisierung der Rechtsdienstleistungen entschieden zu begeg- Sachsen nen. Der Austausch mit den befreundeten Anwaltskammern • seit 2016 Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer Sachsen in Polen zeigt uns, wie schnell der Rechtsstaat erodieren kann. Die Mitarbeit in der Zulassungs- und der Berufsrechtsabteilung Berufspolitische Ziele II soll auch in den kommenden Jahren dazu beitragen, die Mit- Die anwaltliche Selbstverwaltung durch eine Mitarbeit im Vor- glieder der RAK durch frühzeitige Beratung und eine Bewer- stand der RAK Sachsen sicherzustellen und zu stärken war für tung von Beschwerden über berufsrechtliche Verfehlungen mit mich eine Herausforderung und eine Aufgabe, die ich gerne Augenmaß und Erfahrung zu unterstützen. Die Veränderung weiter wahrnehmen werde. Dazu gehört für mich auch die Be- durch die Digitalisierung der anwaltlichen Tätigkeit berufspoli- wahrung der Stellung der Anwältinnen und Anwälte als Orga- tisch zu begleiten, zu erfassen und Informationen für die Mit- ne der Rechtspflege und damit unverzichtbarer Teil der dritten glieder der RAK zu erarbeiten wird in den nächsten Jahren eine Gewalt als Fundament unseres demokratischen Rechtsstaates. zentrale Aufgabe der RAK sein. ANDREAS DUCKSTEIN LL.M. geboren am 04.01.1983 in Dresden, verheiratet, 1 Kind Beruflicher Werdegang Berufspolitische Ziele • Studium in Dresden, Santander Digitalisierung und Legal Tech ist wie ein großer Spielplatz. und Wien Wer offen ist und sich drauf einlässt, kann viel Spaß haben und • mehrjährige Tätigkeit als Repe- neue Freunde finden. Alternative Rechtsdienstleister und neue titor für Alpmann Schmidt Geschäftsmodelle sind ernst zu nehmen und die Anwaltschaft • Rechtsanwalt und Fachanwalt ist gut beraten, hier nicht den Anschluss zu verlieren. Ich möch- für Verkehrsrecht te mich dafür einsetzen, dass die Chancen der Digitalisierung • Master of Laws von allen verstanden und genutzt werden können. • zertif. Datenschutzbeauftrag- ter (TÜV-DSB) Als Anwalt und Unternehmer bin ich tief mit der Legal Tech- • Professional Speaker GSA Szene verbunden und möchte gerne meine Erfahrungen und • Gründer und Partner von LAW Beobachtungen für den Vorstand der RAK Sachsen einsetzen. APOYNT Rechtsanwälte • geschäftsführender Gesellschafter von Schaden360 Ost, He- Die berufsrechtlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen lix Schadenservice RA-GmbH müssen die Anwaltschaft gegenüber nichtanwaltlichen Mitbe- • geschäftsführender Gesellschafter von zwei Unternehmen im werbern konkurrenzfähig halten. Gleichzeitig sollten wir An- Bereich Legal Tech und New Law wälte offen sein und uns auf die Chancen, die Digitalisierung und Legal Tech bieten, einlassen. Beides geht nicht mehr weg und es ist Zeit, aktiv zu werden. STEPHAN FINCK Unser Berufsbild ändert sich schnellere Arbeitsformen, aktuelle, unbekannte Themen. Ich – gerne würde ich es mitge- möchte einen Beitrag leisten, dass die Kammer mit diesen Ent- stalten. wicklungen nicht nur Schritt hält, sondern sie für uns alle mit- gestaltet. Mein Name ist Stephan Finck, ich wohne in Leipzig, bin 43 Jah- Legal-Tech Unternehmen, Grenzen der Rechtsberatung und re alt, Vater von zwei Kindern neue Organisationsformen – unser Berufsstand steht vor einem und seit 2008 als Anwalt zu- Umbruch! Wie sieht die Rechtsberatung der Zukunft aus? Wird gelassen. Ich bin bei der Luther es interdisziplinäres Arbeiten geben? Verändert sich die Rolle Rechtsanwaltsgesellschaft mbH des Rechtsberaters? als Partner tätig. Derzeit mache ich meinen Fach- Welche Vergütungsmechanismen wird es in Zukunft geben? anwaltskurs für Bau- und Archi- Wie sieht das Büro der Zukunft aus? Welche Fachanwaltstitel tektenrecht. Neben dem Vergaberecht sind dies auch meine soll es in Zukunft geben? Welche Anforderungen sind zeitge- wesentlichen Arbeitsbereiche. Meine besonderen Interessen- mäß? felder in beruflicher Hinsicht sind die Digitalisierung und die soziale Infrastruktur. Die Zukunft hat begonnen und ich würde mich freuen, sie mit- gestalten zu können. Daran knüpft auch meine Bewerbung an. Unsere Berufswelt, unser Leben verändert sich: Elektronische Anwaltspostfächer, Die Kammer sollte wie bisher gesellschaftlich aktiv sein. Ich Geldwäsche-Checks, neue Vergütungsmodelle, moderne, finde es wichtig, dass die Kammer Beratungsstellen betreibt, 6 KAMMER aktuell
akt ue ll 01/2021 denn es ist offensichtlich, dass dieses Angebot in Zukunft sicher fältiger werden. Welche Angebote können, welche müssen wir nicht weniger MitbürgerInnen in Anspruch nehmen werden. gemeinsam in Zukunft unterbreiten? Auch in diesen Beratungsstellen werden die Themen noch viel- JANA FROMMHOLD geboren 1974 in Borna, Zulassung als Rechtsanwältin seit 2004 und als Syndikusrechtsanwältin seit 2016 Beruflicher Werdegang Mitgliedschaften | Sonstiges • 1993 – 2000: Studium und • Arbeitgebervertreterin im Prüfungsausschuss der RAK für Referendariat in Dresden mit die Abnahme der Zwischen- und Abschlussprüfungen der Wahlstation in Tel Aviv Rechtsanwaltsfachangestellten (seit 2008) • 2000 – 2007: Tätigkeit bei der • Berufsbildungsausschuss der RAK (bis 2018) Rechtsanwaltskammer Sach- • Geschäftsführerin der Stiftung Sächsischer Architekten (seit sen als Referentin im Zulas- 2019) sungs- und Ausbildungswesen sowie im Bereich Abwicklung, Berufspolitische Ziele Ausbildungsbeauftragte der Mein Anliegen ist es, zur Stärkung der anwaltlichen Selbstver- Rechtsanwaltskammer Sach- waltung als Grundlage der freien Berufsausübung beizutragen sen und diese gegen staatliche Eingriffe auf nationaler und euro- • 2007 – 2014: Geschäftsführe- päischer Ebene zu verteidigen. Ich würde mich gern im Bereich rin der Rechtsanwaltskammer der Zulassung sowie Fort- und Weiterbildung von Rechtsan- Sachsen wälten und Rechtsanwältinnen, vor allem und gerade auch • 2014 bis heute: Geschäftsführerin der Architektenkammer im ländlichen Raum des Freistaates Sachsen, unter Beachtung Sachsen demografischer Belange engagieren. Als weitere Aufgabe sehe ich die zukünftige Sicherung des Fachkräftebedarfs in den Kanzleien und der damit einhergehenden Werbung für den Be- ruf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten an, auch im Wege einer Neuausrichtung des Berufsbildes angesichts der aktuellen digitalen Herausforderungen. SABINE FUHRMANN geboren am 26.09.1979 in Halberstadt Beruflicher Werdegang • Mitglied im Dienstleistungsausschuss der IHK zu Leipzig • 1998 – 2005 Studium der Rechtswissenschaften in Leip- Weitere Informationen unter diesem LINK zig und Referendariat in Sach- sen Berufspolitische Ziele • seit 2006 Zulassung als Rechts- Rechtsanwältin ist – für mich persönlich – der schönste Beruf anwältin auf dieser Welt. Damit ich diesen Freien Beruf auch in den näch- • 2006 – 2010 Tätigkeit in Groß- sten Jahrzehnten mit ungebrochener Leidenschaft ausüben kanzleien in Leipzig, Berlin, kann, möchte ich weiterhin die Zukunft der Anwaltschaft mit- London gestalten. Dazu gehört für mich, Kanzleien wirtschaftlich auf • 2010 – 2011 Syndika in einem stabile Füße zu stellen. Nur wenn wir als Arbeitgeber auf allen IT-Unternehmen (Leipzig/Ber- Ebenen attraktiv sind, können wir im aufkommenden schar- lin) fen Wind des Wettbewerbs mit neuen Anbietern bestehen. Die • seit 2011 Managing Partner bei Spirit Legal (Leipzig) Mitwirkung an wichtigen Gesetzgebungsvorhaben, die Weiter- • seit 2016 Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht entwicklung unseres Berufsrechts, die Vertretung Ihrer Inter- essen als Kammermitglieder sind für mich Motivation genug, Mitgliedschaften | Sonstiges mich weiterhin im Vorstand der RAK Sachsen zu engagieren. • seit 2017 Mitglied des Vorstands der RAK Sachsen, seit 2019 zugleich Vizepräsidentin und Schriftführerin der RAK Sachsen Mein Augenmerk liegt auf den Themen: • Mitglied in den Abteilungen der RAK Sachsen Berufsrecht II • Fortentwicklung der Anwaltschaft und des Berufsrechts und Geldwäsche und in den Arbeits-/Projektgruppen Elek- unter den Herausforderungen der Industrie 4.0 und neuen tronischer Rechtsverkehr/Legal Tech, Öffentlichkeitsarbeit, Rechtsdienstleistungsmodellen Internationale Kontakte und Demokratieerziehung • Datenschutz und Datensicherheit in der Anwaltschaft • s eit 2020 Mitglied im RDG-Ausschuss der BRAK • Aus- und Weiterbildung von jungen Kolleg*innen, Förderung •M itglied im Leipziger Anwaltverein e. V. von Spezialisierung KAMMER aktuell 7
akt ue ll 01/2021 DR. CHRISTIAN KLOSTERMANN geboren 05.02.1964 in Fulda, verheiratet, 3 Kinder Rechtsanwalt und Fachanwalt für das Recht der Informationstechnologien Beruflicher Werdegang • Praktische Hilfen für die rechtlich sichere Umsetzung des Da- • 1984 Studium in Marburg, tenschutz in den Kanzleien Frankfurt am Main und an der • Aufrechterhaltung des Fax als zulässiges Mittel der Kommuni- University of Keele/Großbri- kation mit den Gerichten tannien • S achgerechte Regelungen im Bereich der Berufspflichten • 1992 Referendariat u.a. in Gie- •H ilfestellung für die Mitglieder im Datenschutz ßen, Saarbrücken, Speyer und • Aufrechterhaltung von günstigen Angeboten der Fortbildung New York durch die Kammer • 1995 Diplom der Académie Internationale de Droit Consti- Meine Ziele: tutionnel, Tunis Seit 2014 arbeite ich im Vorstand der Rechtsanwaltskammer • 1994 Wissenschaftlicher Mit- Sachsen mit. Zusätzlich zur regelmäßigen Vorstandsarbeit war arbeiter am Lehrstuhl Prof. Ju- ich vorrangig in den Bereichen Berufsrecht, Gebührenrecht, liane Kokott, Düsseldorf Datenschutz und Geldwäsche tätig. •1 998 Promotion in Mannheim 2018 bot ich sachsenweit kostengünstige Seminare der Rechts- • 1995 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, zunächst am Land- anwaltskammer zur Umsetzung der Datenschutzgrundverord- gericht Mühlhausen/Thüringen nung in Anwaltskanzleien an. Zudem beteiligte ich mich an der • 2000 selbständiger Rechtsanwalt in eigener Kanzlei in Organisation und Durchführung internationaler Treffen unserer Zwickau Kammer mit Kammern in Polen und Tschechien. • 2007 Fachanwalt für das Recht der Informationstechnologien Meine Ziele für die nächsten Jahre sehe ich darin, wie in mei- ner bisherigen Arbeit vor allem die Freiheit unseres Berufes vor staatlichen Übergriffen und bürokratischer Überregulierung zu Mitgliedschaften | Sonstiges schützen. • seit 2014 Mitglied des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Dabei muss unser wirtschaftliches Auskommen gesichert blei- Sachsen ben, so dass insbesondere regelmäßige und kostendeckende •M itglied der Abteilungen Berufsrecht und Geldwäsche Gebührenanpassungen erfolgen müssen. Die Abrechnung von • Vorsitzender des Arbeitsgruppe Datenschutz der Rechtsan- Gebühren auf staatlicher Seite muss endlich effektiver und waltskammer Sachsen kurzfristiger erfolgen, insbesondere in den Bereichen Kosten- • Stellvertretender Vorsitzender des Fachanwaltsausschusses festsetzung und Kostenerstattung bei PKH und VKH. Informationstechnologierecht Bei der bevorstehenden Einführung der Elektronischen Ge- •M itglied des BRAK-Ausschusses IT-Recht richtsakte sind die Interessen von Anwältinnen und Anwälten • S tellvertretender Vorsitzender des Zwickauer Anwaltvereins zu berücksichtigen. Dies gilt auch für meine Forderung, dass die Gerichte weiterhin problemlos per Telefax erreichbar sein Ziele meiner Kammerarbeit müssen. Zur Umsetzung der aktiven Nutzungspflicht des elek- • S tärkung der unabhängigen Anwaltschaft tronischen Rechtsverkehrs für Rechtsanwälte zum 01.01.2022 •D urchsetzen von regelmäßigen Gebührenanpassungen muss es von Seiten der Kammer wieder Angebote zur Schulung •W ahrung der Interessen der Anwaltschaft in der Fläche der Kammerangehörigen und deren Mitarbeiter geben. • Unterstützung von Anwältinnen und Anwälten bei der Be- Die Anforderungen aus dem Zusammentreffen von Digitalisie- wältigung der Folgen der Coronakrise rung und demographischem Wandel sind aktiv zu begleiten. •A bwehr übertriebener bürokratischer Auflagen bei der Geld- Ich möchte die Anwaltschaft in der Fläche erhalten. Um Mitar- wäscheprävention beiter und Personal zu finden, müssen dafür aber neue Formen • Durchsetzung der Interessen der Rechtsanwaltschaft bei Ein- der Zusammenarbeit gefunden werden. führung der Elektronischen Gerichtsakte 8 KAMMER aktuell
akt ue ll 01/2021 PHILIPP LANGE geboren 1983 in Leipzig, verheiratet, 2 kleinere Söhne Beruflicher Werdegang Berufspolitische Vorstellungen • Studium in Leipzig / Referen- Mit der Wahl in den Vorstand im Jahr 2017 geht meine erste dariat am OLG Dresden Legislatur zu Ende. In den vergangenen 4 Jahren habe ich u.a. • Rechtsanwalt als freier Mitar- in den Abteilungen FA-Zulassung, Berufsrecht und Ausbildung beiter in Kanzleien in Leipzig mitgewirkt. Was soll ich sagen: es macht Spaß! und schärft den von 2011 bis 2017 Fokus auf viele Themen, die durch die drei Gewalten aber auch • Rechtsanwalt in eigener Kanz- durch Anwaltschaft und Öffentlichkeit in Bewegung gehalten lei in Leipzig seit 2015 werden, wie: • Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2016 • anwaltliches Personal - wie machen wir ReFa-Ausbildung und Beruf attraktiver? Berufliches Engagement • Selbstverwaltung der Anwaltschaft - keine Berufsaufsicht von • Vorstand der Kammer seit „außen“ 2017 • Wahrnehmung / Stellung der Anwälte (m/w/d) in der Öffent- •A G-Vertreter im Berufsbildungsausschuss seit 2019 lichkeit (z.B. Systemrelevanz) • F A-Ausschuss Verkehrsrecht seit 2019 • transparente Kammerarbeit • Digitalisierung / beA Mitgliedschaften • Erhöhung der RVG-Gebühren auch nach 2021 •D eutscher Anwaltverein e.V. / AG Straf- und Verkehrsrecht • Fortbildungsangebot der Kammer für Anwälte / Mitarbeiter • L eipziger Anwaltverein e.V. • P flege des anwaltlichen Berufsrechts •D eutsch-Britische-Juristenvereinigung e.V. • L eipziger Strafverteidiger e.V. In mehreren von mir für den Vorstand erarbeiteten Stellung- •D eutsche Strafverteidiger e.V. nahmen zu StPO-Reformen der letzten Jahre wurde unsere •D eutsche Gesellschaft für Reiserecht e.V. Stimme als Schwerpunktkammer im Strafrecht bei der BRAK • F örderverein FORUM RECHT e.V. und Landes-/Bundesgesetzgebung wahrgenommen. DR. CHRISTOPH MÖLLERS geboren 26. Januar 1959, Dresden, verheiratet, 3 Kinder Beruflicher Werdegang • Mitglied der Arbeitsgruppe Juristenausbildung der Rechtsan- • Rechtsanwalt seit 1989 waltskammer Sachsen • Fachanwalt für Bau- und Ar- • Mitglied im Fachanwaltsausschuss Bau- und Architektenrecht chitektenrecht Berufspolitische Ziele Mitgliedschaften | Sonstiges Schwerpunkte meiner berufspolitischen Arbeit sollen auch • Mitglied im Vorstand der weiterhin die Bereiche Berufs- und Juristenausbildung sein. Die Rechtsanwaltskammer Sach- Berufsausbildung ist auch zukünftig nicht mit einem Lehrstel- sen seit 2001 lenmangel, sondern einem Bewerbermangel konfrontiert; hier • Vorsitzender Abteilung Ausbil- waren wir als Kammer bereits bisher sehr aktiv – dies will ich dung und Abteilung Vermitt- fortsetzen. Nach der Neufassung der ReNoPat-VO steht in den lung (RAK Sachsen) kommenden Jahren u. a. eine Neuordnung der Rechtsfachwir- • Vorsitzender BRAK-Ausschuss te-VO an. Das seit 2020 neue Berufsausbildungsgesetz (BBiG) Berufsbildung eröffnet uns zudem, neue Formen und Inhalte der Fort- und • Beauftragter des Vorstandes für die Berufsausbildung seit Weiterbildung zu entwickeln (z. B. Insolvenz-/ZVStr.-Fachwirte). 2001 Dies erfordert viel Engagement, das ich gerne einbringen will. KAMMER aktuell 9
akt ue ll 01/2021 ELISA RUDOLPH 1983 in Lutherstadt Wittenberg geboren, 1 Kind Beruflicher Werdegang Berufspolitische Vorstellung • Studium der Rechtswissen- Nach meinem Berufsverständnis gehört es zu unseren Aufga- schaften an der Martin-Lu- ben, für ein ausgewogenes Niveau des geltenden Rechts im ge- ther-Universität Halle-Leipzig sellschaftlichen Leben einzutreten und dieses agil und innovativ • seit 2011 Rechtsanwältin in ei- im Hinblick auf die Digitalisierung mit zu entwickeln. Ich möch- gener Kanzlei te meine Ideen in das Umfeld und den rechtlichen Rahmen ein- • 2011-2019 freie Mitarbeiterin bringen und die zukünftige Ausrichtung unseres Berufsstandes in der Kanzlei Kühn & Schrei- mitgestalten. In der heutigen Zeit ist es entscheidend, dass die ber Anwaltschaft den Anschluss an den digitalen Fortschritt nicht • 2011-2019 Tätigkeit als Do- verliert und auf Augenhöhe mit den Tech-Anbietern agieren zentin für Recht an den Euro- kann. Schulen • seit 2019 Rechtsanwältin & Re- Wir müssen den Dialog zwischen den Generationen aufrecht- ferentin Public Affairs bei der erhalten und pflegen, um einerseits unsere Werte zu erhalten Händlerbund Rechtsanwalts- und andererseits den Stand der Anwaltschaft zukunftsweisend gesellschaft mbH zu entwickeln. Hierfür bitte ich Sie um Ihre Unterstützung. •E ngagement neben der Familie: Vereinsarbeit im Vorstand „Ich war schon immer fasziniert von jenen, die über den Horizont hinaus blicken und sehen, was auf uns zukommt.“ - Al Gore - www.haendlerbund.de/de NICOLE SCHOLZE geboren am 11.04.1982 in Dresden, verheiratet, zwei Kinder. Rechtsanwältin, Fachanwältin für Insolvenzrecht Beruflicher Werdegang Mitgliedschaften Ich bin bereits seit dem Jahr Ich bin Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Insolvenzrecht 2001 im Bereich Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV), des Leipzi- aktiv. Nach Stationen in Trier, ger Insolvenzrechtsforum e. V. und der Arbeitsgruppen „Junge Frankfurt und Düsseldorf leitete Insolvenzrechtler“ der ARGE Insolvenzrecht und Sanierung so- ich von 2010 über zehn Jahre die wie des FORUM Junge Anwaltschaft. Darüber hinaus bin stell- Niederlassungen einer der füh- vertretende Vorstandsvorsitzende des Weiße Flotte Dresden – renden Sanierungs- und Insol- Freunde der Sächsischen Dampfschifffahrt e.V. venzkanzleien Deutschlands in Dresden und Leipzig. Im Febru- Berufspolitische Ziele ar 2020 gründete ich mich mit Im Vorstand möchte ich insbesondere bei der Nachwuchsge- meinen Teams unter Erhaltung winnung von Kollegen und Rechtsanwaltsfachangestellten so- beider Standorte in die eigene wie deren Ausbildungsanpassung an die Praxis aktiv mitwirken. Kanzlei aus. Seither wird die KANZLEI SCHOLZE sukzessiv wei- Es wird immer schwieriger, geeignete Kandidaten für die Über- ter ausgebaut. nahme von Aufgaben zu gewinnen. Die Ursachen gilt es zu be- Ich werde von den Amtsgerichten Chemnitz, Dresden und kämpfen und die Qualität der Bearbeitung der Verfahren wei- Leipzig als Gutachterin sowie Insolvenzverwalterin bestellt. ter zu steigern. Nicht zuletzt möchte ich dazu beitragen, dass Weitere Informationen finden Sie unter www.kanzlei- die nächste Generation angemessen im Vorstand der Kammer scholze.de. vertreten ist. Die guten Dienstleistungsangebote der Kammer und die anwaltliche Selbstverwaltung möchte ich gern helfen, Weitere Qualifikationen für alle Mitglieder weiter auszubauen. Im Jahr 2012 habe ich erfolgreich den Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht abgeschlossen. Ich bedanke mich für Ihre Stimme, Ihr Vertrauen und freue mich auf die neuen Aufgaben. 10 KAMMER aktuell
akt ue ll 01/2021 RENÉ ZICH geboren am 12.08.1973 in Görlitz, verheiratet Beruflicher Werdegang Mitgliedschaften | Sonstiges • Studium der Rechtswissen- • seit 2001 Mitglied des Oberlausitzer Anwaltsvereins schaften an der TU Dresden • seit 2013 Mitglied des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer • ab 2000 Anwaltszulassung Sachsen und Tätigkeit in der Kanzlei Dr. Merker, Zittau Berufspolitische Ziele • seit 2001 tätig als Rechtsan- • weiteres Engagement in den Bereichen Berufsrecht und Ge- walt in der Kanzlei Jennißen bührenrecht im Vorstand Harren Lützenkirchen (heute • Einbringen der beruflichen Interessen der Kolleginnen und Jennißen und Partner Rechts- Kollegen der Oberlausitz und des ostsächsischen Raumes anwälte Steuerberater mbB) • Erhalt und Stärkung der anwaltlichen Selbstverwaltung als • seit 2008 Partner bei Jennißen Grundlage der freien Berufsausübung und Erhalt der eigen- und Partner Rechtsanwälte ständigen Versorgungswerke Steuerberater mbB • Sicherung der Qualitätsstandards in der Rechtsberatung • seit 2007 Fachanwalt für Miet- Wohnungseigentumsrecht durch hochwertige und kostengünstige Qualifizierungs- und Fortbildungsangebote innerhalb des Kammerbezirkes Arbeiten mit dem beA während der pandemiebedingten Einschränkungen Quarantäne, Homeoffice, virtuelle Kon- aktuelle beA-Client Security für Ihr Be- kat, um auch zu Hause oder von unter- ferenzen – das Coronavirus hat auch triebssystem (s. hierzu auch beA-News- wegs mit dem Laptop ihr beA abrufen das Leben der Rechtsanwältinnen und letter 12/2020) sowie natürlich ein Zer- zu können. Rechtsanwälte auf den Kopf gestellt. Das tifikat, d.h. einen Sicherheitstoken, um beA unterstützt indes die Kolleginnen sich in Ihr beA einloggen zu können. Mitarbeiter und beA im Homeoffice und Kollegen auch in dieser ungewöhn- lichen Zeit zuverlässig bei ihren täglichen In der Regel befindet sich das Zertifi- Für Mitarbeiterinnen Mitarbeiter Ihrer Arbeitsabläufen, unabhängig davon, ob kat auf der beA-Karte, die jeder Nutzer Kanzlei gibt es – wie Sie sicherlich schon sie sich regulär in der Kanzlei aufhalten, bei der Zertifizierungsstelle der Bun- wissen – beA-Mitarbeiterkarten. Die von zu Hause aus tätig werden oder desnotarkammer bestellen kann (sog. beA-Karte Mitarbeiter enthält, anders bewährte Mitarbeiterinnen und Mitar- Hardware-Token, s. hierzu auch unsere als die beA-Karte Basis oder Signatur, beiter quarantänebedingt nicht ins Büro Anwenderhilfe). Zunächst einmal kann im Zertifikat keine SAFE-ID. Sie ist auch kommen können. Dass Schriftsätze in die beA-Karte natürlich einfach mit nach im Übrigen nicht personengebunden. den letzten Monaten vermehrt digital Hause genommen werden. Dann benöti- Sie muss erst mit einem beA-Profil ver- versandt wurden, zeigen auch die sta- gen Sie für den heimischen PC noch ein bunden werden (s. beA-Newsletter tistischen Daten: Waren im September Kartenlesegerät, das ebenfalls über die 14/2018); dann müssen dem Inhaber der bereits 1.404.771 eingegangene und Zertifizierungsstelle der Bundesnotar- Mitarbeiterkarte wiederum Rechte zu- 1.325.271 versandte beA-Nachrichten kammer oder auch anderweitig bezo- gewiesen werden (zur Rechtevergabe s. zu verzeichnen, erhöhte sich die Anzahl gen werden kann. Alternativ besteht die unsere Anwenderhilfe). der Eingänge im Oktober auf stattliche Möglichkeit, eine zweite beA-Karte zu 1.457.794 und die der Nachrichtenaus- bestellen (s. beA-Newsletter 14/2018). Wenn Sie dann mit Ihrem Mitarbeiter gänge auf 1.478.459. vereinbaren, die beA-Mitarbeiterkarte Mit diesen Möglichkeiten können im mit nach Hause zu nehmen, kann er mit Das beA selbst von zuhause nutzen Büro wie auch in den eigenen vier Wän- dem Kartenlesegerät und installierter den sämtliche beA-Funktionen genutzt Client Security auch mit dem beA arbei- Sowohl für Einzelanwälte als auch für werden. Bitte denken Sie aber daran, ten, ohne in der Kanzlei zu erscheinen. diejenigen, die in Großkanzleien tätig Ihre beA-Karten stets sicher und vor sind, bietet es sich an, auch in der eige- fremdem Zugriff geschützt aufzubewah- Und unabhängig davon, ob es sich um nen Wohnung mit dem beA arbeiten zu ren. PCs im Büro, bei Ihnen daheim oder bei können. Dafür benötigen Sie nur Ihren Manche Kolleginnen und Kollegen ver- Ihren Mitarbeitern zuhause handelt: Ein mit dem Internet verbundenen PC, die wenden auch ein beA-Softwarezertifi- aktuelles Virenschutzprogramm sollte KAMMER aktuell 11
akt ue ll 01/2021 immer installiert sein (s. beA-Newsletter so hat dieser gem. § 25 III RAVPV ledig- Sie sehen, das beA hält für alle mögli- 8/2020). lich Zugriff auf die Nachrichtenübersicht chen Eventualitäten Verfahrensweisen (s. beA-Newsletter 1/2020). Daher emp- bereit, um den Kanzleibetrieb auch wäh- Anwaltliche Vertreter – auch für Ihr fiehlt es sich, Ihrem Vertreter auch über rend der Pandemie aufrechtzuerhalten. beA die Benutzerverwaltung Rechte an Ihrem beA einzuräumen, z.B. das Öffnen der Rechtsanwalt Sven Krautschneider, Zudem sollten Sie einem anwaltlichen einzelnen Nachrichten oder auch, falls BRAK, Berlin Vertreter Zugang zu Ihrem beA gewäh- gewünscht, das Versenden von Nach- Berlin, 18.12.2020 (Veröffentlichung ren. Wird gegenüber der jeweiligen RAK richten. aus dem BRAK-Magazin Heft 6/2020) ein Vertreter benannt (vgl. § 53 BRAO), Neufassung des Geldwäschestraftatbestandes § 261 StGB Durch den Wegfall des bisherigen Vor- schen Anwaltvereins und der Bundes- Die Neufassung lautet: tatenkatalogs ist künftig jede Geldwä- rechtsanwaltskammer haben dies nicht schehandlung strafbar, egal aus welcher verhindern können, obwohl wieder ein § 261 StGB Geldwäsche Straftat der Gegenstand der Geldwäsche Regelungsexzess einer EU-Vorgabe vor- stammt. liegen dürfte. (1) Wer einen Gegenstand, der aus einer rechtswidrigen Tat herrührt, Mit Verkündung zum 17.03.2021 ist der Lediglich im § 261 Abs. 1 S. 3 StGB ist 1. verbirgt, Geldwäschetatbestand mit dem neuen eine Privilegierung für Strafverteidiger 2. in der Absicht, dessen Auffinden, des- § 261 StGB (Geldwäsche) im Bundesge- normiert, in dem sichere Kenntnis die sen Einziehung oder die Ermittlung von setzblatt verkündet und damit zu diesem Voraussetzung für eine vorsätzliche Be- dessen Herkunft zu vereiteln, umtauscht, Datum in Kraft getreten. (Bundesgesetz- gehung darstellt. überträgt oder verbringt, blatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 10, ausge- 3. sich oder einem Dritten verschafft geben zu Bonn am 17. März 2021) Augenscheinlich soll mit der Neurege- oder lung die bisherige Zurückhaltung der 4. verwahrt oder für sich oder einen Es steht zu befürchten, dass der neu Anwaltschaft bei den Verdachtsmeldun- Dritten verwendet, wenn er dessen Her- gefasste § 261 StGB „Geldwäsche“ mit gen gegenüber der Financial Intelligence kunft zu dem Zeitpunkt gekannt hat, zu seinem breiten Regelungsinhalt die An- Unit (FIU) erhöht werden. Die Verschär- dem er ihn erlangt hat, waltschaft und die Unternehmensjuri- fung und Ausdehnung der Vortaten auf wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jah- sten in gleicher Weise deutlich stärker jedes banale Delikt müssen zu neuen ren oder mit Geldstrafe bestraft. In den ins Visier nimmt, als es zuvor in Bezug Compliance-Regeln im Rahmen der Fällen des Satzes 1 Nummer 3 und 4 auf die Geldwäsche der Fall war. Mandatsannahmen und laufenden Man- gilt dies nicht in Bezug auf einen Ge- datsbeziehungen führen, was eine neue genstand, den ein Dritter zuvor erlangt Die Strafandrohung soll insbesondere Handhabung der Kanzleistrukturen drin- hat, ohne hierdurch eine rechtswidrige wirken, wenn Geldmittel als Honorar gend erforderlich macht. Tat zu begehen. Wer als Strafverteidiger angenommen werden, die aus illega- ein Honorar für seine Tätigkeit annimmt, len Geschäften stammen, wobei für die Nicht nur in den Mandaten mit Katalog- handelt in den Fällen des Satzes 1 Num- Qualität der Vortat keine Schwelle mehr gegenständen im Sinne des § 2 Abs. 1 mer 3 und 4 nur dann vorsätzlich, wenn gesetzt wird. Die bisherige Einschrän- Nr. 10 GwG, vor allem in Mandaten mit er zu dem Zeitpunkt der Annahme des kung auf eine schwere Vortat ist entfal- Immobilienbezug und gesellschaftlichen Honorars sichere Kenntnis von dessen len. Jede noch so banale Verfehlung des Refinanzierungs- und Formwahlfragen, Herkunft hatte. Honorarzahlenden gilt damit als Vortat wird es zukünftig zu einer gewissenhaf- im Sinne der Geldwäsche und kann mit ten Prüfung der Geldwäschevorgaben (2) Ebenso wird bestraft, wer Tatsachen, einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jah- kommen, sondern vielmehr auch in all die für das Auffinden, die Einziehung ren oder mit einer Geldstrafe sanktio- den Situationen, in denen zu befürchten oder die Ermittlung der Herkunft eines niert werden. ist, dass durch die Beauftragungen in all- Gegenstands nach Absatz 1 von Bedeu- gemeinen Nicht-Katalogangelegenhei- tung sein können, verheimlicht oder ver- Da Rechtsanwälte und Syndikusanwälte ten Mittel für die Geldwäsche verwendet schleiert. als besonders Verpflichtete im Sinne des werden. Geldwäschegesetzes (GwG) gelten kön- (3) Der Versuch ist strafbar. nen, droht insofern eine Mindeststrafe Die Kanzleieinheiten für die an und für von drei Monaten, die sich auch auf Mit- sich die Bestellung eines Geldwäschebe- (4) Wer eine Tat nach Absatz 1 oder arbeiter als gegebenenfalls Verpflichtete auftragten aufgrund der geringeren Zahl Absatz 2 als Verpflichteter nach § 2 des im Sinne des GwG erstreckt. der Berufsträger nicht erforderlich ist, Geldwäschegesetzes begeht, wird mit werden sich zukünftig mit der Beauftra- Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu Berufspolitische Lobbyarbeit der Unter- gung externer Geldwäschebeauftragter fünf Jahren bestraft. nehmensjuristenverbände, des Deut- befassen müssen. 12 KAMMER aktuell
akt ue ll 01/2021 (5) In besonders schweren Fällen ist die schem Strafrecht eine rechtswidrige Tat f) Artikel 2 oder Artikel 3 der Richtlinie Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten wäre und 2011/36/EU des Europäischen Parla- bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwe- 1. am Tatort mit Strafe bedroht ist oder ments und des Rates vom 5. April 2011 rer Fall liegt in der Regel vor, wenn der 2. nach einer der folgenden Vorschriften zur Verhütung und Bekämpfung des Täter gewerbsmäßig handelt oder als und Übereinkommen der Europäischen Menschenhandels und zum Schutz Mitglied einer Bande, die sich zur fort- Union mit Strafe zu bedrohen ist: seiner Opfer sowie zur Ersetzung des gesetzten Begehung von Geldwäsche a) Artikel 2 oder Artikel 3 des Überein- Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des verbunden hat. kommens vom 26. Mai 1997 aufgrund Rates (ABl. L 101 vom 15.4.2011, S. 1), von Artikel K.3 Absatz 2 Buchstabe c g) den Artikeln 3 bis 8 der Richtlinie (6) Wer in den Fällen des Absatzes 1 oder des Vertrags über die Europäische 2011/93/EU des Europäischen Par- 2 leichtfertig nicht erkennt, dass es sich Union über die Bekämpfung der Be- laments und des Rates vom 13. De- um einen Gegenstand nach Absatz 1 stechung, an der Beamte der Europä- zember 2011 zur Bekämpfung des handelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu ischen Gemeinschaften oder der Mit- sexuellen Missbrauchs und der se- zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. gliedstaaten der Europäischen Union xuellen Ausbeutung von Kindern so- Satz 1 gilt in den Fällen des Absatzes 1 beteiligt sind (BGBl. 2002 II S. 2727, wie der Kinderpornografie sowie zur Satz 1 Nummer 3 und 4 nicht für einen 2729), Ersetzung des Rahmenbeschlusses Strafverteidiger, der ein Honorar für sei- b) Artikel 1 des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates (ABl. L 335 vom ne Tätigkeit annimmt. 2002/946/JI des Rates vom 28. No- 17.12.2011, S. 1; L 18 vom 21.1.2012, vember 2002 betreffend die Verstär- S. 7) oder (7) Wer wegen Beteiligung an der Vor- kung des strafrechtlichen Rahmens h) den Artikeln 4 bis 9 Absatz 1 und 2 tat strafbar ist, wird nach den Absätzen für die Bekämpfung der Beihilfe zur Buchstabe b oder den Artikeln 10 bis 1 bis 6 nur dann bestraft, wenn er den unerlaubten Ein- und Durchreise und 14 der Richtlinie (EU) 2017/541 des Eu- Gegenstand in den Verkehr bringt und zum unerlaubten Aufenthalt (ABl. L ropäischen Parlaments und des Rates dabei dessen rechtswidrige Herkunft 328 vom 5.12.2002, S. 1), vom 15. März 2017 zur Terrorismusbe- verschleiert. c) Artikel 2 oder Artikel 3 des Rahmen- kämpfung und zur Ersetzung des Rah- beschlusses 2003/568/JI des Rates menbeschlusses 2002/475/JI des Rates (8) Nach den Absätzen 1 bis 6 wird nicht vom 22. Juli 2003 zur Bekämpfung der und zur Änderung des Beschlusses bestraft, Bestechung im privaten Sektor (ABl. L 2005/671/JI des Rates (ABl. L 88 vom 1. wer die Tat freiwillig bei der zustän- 192 vom 31.7.2003, S. 54), 31.3.2017, S. 6). digen Behörde anzeigt oder freiwillig d) Artikel 2 oder Artikel 3 des Rahmen- eine solche Anzeige veranlasst, wenn beschlusses 2004/757/JI des Rates (10) Gegenstände, auf die sich die Straf- nicht die Tat zu diesem Zeitpunkt bereits vom 25. Oktober 2004 zur Festlegung tat bezieht, können eingezogen werden. ganz oder zum Teil entdeckt war und der von Mindestvorschriften über die Tat- § 74a ist anzuwenden. Die §§ 73 bis Täter dies wusste oder bei verständiger bestandsmerkmale strafbarer Hand- 73e bleiben unberührt und gehen einer Würdigung der Sachlage damit rechnen lungen und die Strafen im Bereich Einziehung nach § 74 Absatz 2, auch in musste, und des illegalen Drogenhandels (ABl. L Verbindung mit den §§ 74a und 74c, vor. 2. in den Fällen des Absatzes 1 oder des 335 vom 11.11.2004, S. 8), der zuletzt Absatzes 2 unter den in Nummer 1 ge- durch die Delegierte Richtlinie (EU) nannten Voraussetzungen die Sicherstel- 2019/369 (ABl. L 66 vom 7.3.2019, S. lung des Gegenstandes bewirkt. 3) geändert worden ist, Markus Merbecks, e) Artikel 2 Buchstabe a des Rahmenbe- Rechtsanwalt, (9) Einem Gegenstand im Sinne des Ab- schlusses 2008/841/JI des Rates vom Mitglied der Abtei- satzes 1 stehen Gegenstände, die aus 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung lung Geldwäsche- einer im Ausland begangenen Tat her- der organisierten Kriminalität (ABl. L aufsicht der RAK rühren, gleich, wenn die Tat nach deut- 300 vom 11.11.2008, S. 42), Sachsen Das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs Am 02.12.2020 ist das Gesetz zur Stär- sollen vor allem kleine und mittelständi- Was ist neu? kung des fairen Wettbewerbs in Kraft sche Unternehmen vor kostenintensiven getreten. Gleichwohl scheinen noch wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen Durch das Gesetz zur Stärkung des fai- nicht allen Kolleginnen und Kollegen die geschützt werden, wenn diese auf be- ren Wettbewerbs sind vor allem im Ge- Änderungen bekannt zu sein. Der nach- stimmten Verstößen beruhen, die sich setz gegen den unlauteren Wettbewerb folgende Beitrag soll daher einen Über- kaum spürbar auf den Wettbewerb aus- (UWG) zahlreiche neue Regelungen ein- blick über die nun geltenden Änderun- wirken. geführt worden. Damit sollen gen bei Wettbewerbsverstößen geben. •die Anspruchsberechtigung einge- Mit dem umgangssprachlich als „Anti- schränkt, Abmahngesetz“ bezeichneten Gesetz KAMMER aktuell 13
akt ue ll 01/2021 • Abmahnungen strengeren Formalien Die vorstehend angesprochenen neuen Ausschluss des unterworfen, Regelungen über die Anspruchsberech- Aufwendungsersatzes • die Erstattung von Abmahnkosten ein- tigung in § 8 Abs. 3 UWG n.F. treten am geschränkt, 01.12.2021 in Kraft. Der Anspruch auf Ersatz der Abmahn- • bei unberechtigten Abmahnungen Ge- kosten ist für Mitbewerber gemäß § 13 genansprüche eingeführt, Pflichtinhalt der Abmahnung Abs.4 UWG n.F. ausgeschlossen bei • die Missbrauchstatbestände deutlich kodifiziert, Die wettbewerbsrechtliche Abmahnung 1. im elektronischen Geschäftsverkehr •V ertragsstrafen begrenzt, ist ein ursprünglich durch Richterrecht oder in Telemedien begangenen Ver- •d er „fliegende Gerichtsstand“ einge- entwickeltes und später teilweise ge- stößen gegen gesetzliche Informati- schränkt sowie setzlich kodifiziertes Instrument, um ons- und Kennzeichenpflichten oder • der Streitwert in bestimmten wettbe- Streitigkeiten über Unterlassungspflich- werbsrechtlichen Prozessen begrenzt ten nach Wettbewerbsverstößen ohne 2. sonstigen Verstößen gegen die Daten- werden. Inanspruchnahme von Gerichten zu re- schutz-Grundverordnung (DS-GVO) geln und die damit verbundenen Kosten und das Bundesdatenschutzgesetz Anspruchsberechtigung zu vermeiden. (BDSG) durch Unternehmen sowie ge- werblich tätige Vereinen, sofern sie in Der Kreis der anspruchsberechtigten In wettbewerbsrechtlichen Abmahnun- der Regel weniger als 250 Mitarbeiter Mitbewerber soll eingeschränkt werden. gen müssen nun gemäß § 13 Abs. 2 beschäftigen. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung UWG n.F. klar und verständlich angege- sollen zukünftig die wettbewerbsrecht- ben werden: Dies sind beispielsweise Verstöße gegen lichen Beseitigungs- und Unterlassungs- die Impressumspflicht nach § 5 Teleme- ansprüche nur noch Mitbewerbern zu- 1. der Name oder die Firma des Abmah- diengesetz (TMG), Informationspflich- stehen, die Waren oder Dienstleistungen nenden sowie im Fall einer Vertretung ten für Fernabsatzverträge gem. § 312d in nicht unerheblichem Maße und nicht zusätzlich Name oder Firma des Ver- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Infor- nur gelegentlich vertreiben oder nach- treters, mationspflichten im elektronischen Ge- fragen (vgl. § 8 Abs.3 Nr. 1 UWG n.F.). schäftsverkehr gem. § 312i I Nr. 2 BGB, Mit dieser Regelung sollen Mitbewerber 2. die Voraussetzungen der Anspruchs- die Pflicht zur Widerrufsbelehrung, die ausgeschlossen werden, deren geschäft- berechtigung (nach § 8 Abs. 3 UWG Verpflichtungen zur Preisangabe nach liche Tätigkeit ihrem Umfang nach die n.F.), der Preisangabenverordnung (PAngV) Zubilligung der Anspruchsberechtigung sowie datenschutzrechtliche Informa- nicht rechtfertigt, etwa weil die Unter- 3. ob und in welcher Höhe ein Aufwen- tionspflichten. Auch der nach Artikel nehmen nur einige wenige Waren zu dungsersatz geltend gemacht wird 14 Abs. 1 der Verordnung über Online- überteuerten Preisen auf einem Portal und wie sich dieser berechnet, Streitbeilegung in Verbraucherangele- anbieten, kurz nach Anmeldung des Ge- genheiten (ODR-Verordnung) erforderli- werbes bereits eine hohe Zahl von Ab- 4. die Rechtsverletzung unter Angabe che Link auf die Online-Streitbeilegungs- mahnungen ausgesprochen haben oder der tatsächlichen Umstände sowie plattform der EU-Kommission zählt zu sich im Insolvenzverfahren befinden (vgl. diesen Informationspflichten. BT-Drs. 19/12084, 26). Um Start-Ups 5. soweit § 13 Abs. 4 UWG einschlägig und kleine Unternehmen nicht zu be- (dazu unten mehr), dass der Anspruch In den vorgenannten Fällen ist nur der nachteiligen, sollte diese Norm allerdings auf Aufwendungsersatz ausgeschlos- Aufwendungsersatzanspruch ausge- restriktiv von der Rechtsprechung ausge- sen ist. schlossen. Die materiellen Ansprüche legt werden. aufgrund des Wettbewerbsverstoßes Soweit die Abmahnung berechtigt ist bleiben dagegen bestehen. Verstöße Eine weitere wesentliche Neuerung ist und den vorgenannten Anforderungen gegen Informations- und Kennzeichen- die Einführung der Liste der anspruchs- entspricht, kann der Abmahnende vom pflichten im Internet sowie gegen da- berechtigten qualifizierten Wirtschafts- Abgemahnten Ersatz der erforderli- tenschutzrechtliche Vorschriften können verbände (vgl. § 8b UWG n.F.). Diese Liste chen Aufwendungen, insbesondere der also weiter abgemahnt werden. wird vom Bundesamt für Justiz geführt Rechtsverfolgungskosten, verlangen (§ und auf seiner Internetseite veröffent- 13 Abs. 3 UWG n.F.). Werden die Forma- Da es bis dato umstritten war, ob Ver- licht. Eintragungsfähig ist ein Verband, lien nicht eingehalten, so entfällt zwar stöße gegen die DS-GVO überhaupt mit wenn er u.a. seine Ansprüche nicht vor- der Aufwendungsersatzanspruch. Die dem wettbewerbsrechtlichen Unterlas- wiegend geltend machen wird, um für Aktivlegitimation bleibt dagegen aber sungsanspruch verfolgt werden können, sich Einnahmen aus Abmahnungen oder trotzdem erhalten. ist die Regelung des § 13 Abs.4 Nr. 2 Vertragsstrafen zu erzielen. Ferner darf UWG n.F. eher kontraproduktiv. Schließ- der Verband seinen Mitgliedern keine Ist die Abmahnung unberechtigt oder lich wird damit vom Gesetzgeber nun Zuwendungen aus dem Verbandsver- entspricht sie nicht den oben genannten inzident bejaht, dass Verstöße gegen da- mögen gewähren oder Personen, die Anforderungen, hat dagegen der Abge- tenschutzrechtliche Normen überhaupt für den Verband tätig sind, nicht durch mahnte einen Anspruch auf Ersatz der wettbewerbsrechtlich abgemahnt wer- unangemessen hohe Vergütungen oder für seine Rechtsverteidigung erforderli- den können. andere Zuwendungen begünstigen (§ 8 chen Aufwendungen (§ 13 Abs. 5 UWG b Abs. 2 Nr. 4 UWG n.F.). n.F.). 14 KAMMER aktuell
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